Rede:
ID1817110900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 10
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. die: 1
    5. Kollegin: 1
    6. Sybille: 1
    7. Benning: 1
    8. für: 1
    9. dieCDU/CSU-Fraktion: 1
    10. .\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/171 Textrahmenoptionen: 16 mm Abstand oben Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 171. Sitzung Berlin, Freitag, den 13. Mai 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einstufung der Demokrati- schen Volksrepublik Algerien, des König- reichs Marokko und der Tunesischen Repu- blik als sichere Herkunftsstaaten Drucksachen 18/8039, 18/8311 . . . . . . . . . . . . 16863 B Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16863 B Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 16865 B Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16866 B Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16867 A Nina Warken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16868 B Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 16869 D Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 16870 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16872 C Michael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16873 C Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 16874 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16876 D Tagesordnungspunkt 18: a) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Karin Binder, Susanna Karawanskij, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Vorläufige Anwendung des CETA-Abkommens verweigern Drucksache 18/8391 . . . . . . . . . . . . . . . . . 16875 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Jan van Aken, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LIN- KE: Für eine lebendige Demokratie – Fairer Handel statt TTIP und CETA Drucksachen 18/6818, 18/8128 . . . . . . . . . 16875 B Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 16875 B Dr . Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 16879 B Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16881 A Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16882 C Dr . Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16882 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 16883 D Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16884 C Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 16886 B Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16887 B Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16888 B Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16888 D Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16889 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 16890 B Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16891 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16892 A Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16892 D Dr . Nina Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16893 C Rainer Spiering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16894 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 2016II Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahn- bereich Drucksache 18/8334 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16895 B Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16895 C Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 16896 C Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16897 C Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16899 A Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . . 16900 A Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16901 B Tagesordnungspunkt 20: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zum Deutsch- landstipendium über die Ergebnisse der Evaluation nach § 15 des Stipendienpro- gramm-Gesetzes und der Begleitforschung Drucksache 18/7890 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16902 C Thomas Rachel, Parl . Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16902 D Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 16904 A Dr . Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 16904 C Marianne Schieder (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 16905 D Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16907 B Sybille Benning (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16908 D Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . 16910 B Cemile Giousouf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16912 A Tagesordnungspunkt 21: Antrag der Abgeordneten Anja Hajduk, Britta Haßelmann, Kerstin Andreae, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Neuordnung der Bund-Län- der-Finanzbeziehungen jetzt angehen Drucksache 18/8079 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16913 C Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16913 D Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16915 B Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16917 B Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16918 A Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . 16919 B Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 16920 C Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 16921 B Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16922 C Tagesordnungspunkt 22: Antrag der Abgeordneten Oliver Krischer, Herbert Behrens, Dr . Anton Hofreiter, Dr . Sahra Wagenknecht, Dr . Dietmar Bartsch, Stephan Kühn (Dresden) und weiterer Abge- ordneter: Einsetzung eines Untersuchungs- ausschusses Drucksache 18/8273 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16923 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16923 D Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16925 A Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16926 C Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16927 D Oliver Wittke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16929 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16931 A Oliver Wittke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16931 B Arno Klare (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16932 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16933 C Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16933 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 16935 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kerstin Griese, Heike Baehrens, Dr . Matthias Bartke, Willi Brase, Bernhard Daldrup, Dr . Daniela De Ridder, Michaela Engelmeier, Saskia Esken, Martin Gerster, Angelika Glöckner, Wolfgang Hellmich, Petra Hinz (Es- sen), Frank Junge, Gabriele Lösekrug-Möller, Bettina Müller, Michelle Müntefering, Markus Paschke, Detlev Pilger, Johann Saathoff, Annette Sawade, Dr . Dorothee Schlegel und Gabi Weber (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksre- publik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Her- kunftsstaaten (Tagesordnungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . 16935 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 2016 III Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordne- ten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Agnieszka Brugger, Katja Dörner, Katja Keul, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, Peter Meiwald, Irene Mihalic, Dr . Konstantin von Notz, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Corinna Rüffer, Ulle Schauws und Beate Walter-Rosenheimer (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten (Tagesordnungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . 16936 B Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli- chen Abstimmung über den von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksre- publik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Her- kunftsstaaten (Tagesordnungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . 16937 B Dr. Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 16937 B Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 16937 C Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16938 A Dr. Nina Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16938 B Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16938 C Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16939 B Textrahmenoptionen: 30,5 mm Abstand oben (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 2016 16863 171. Sitzung Berlin, Freitag, den 13. Mai 2016 Beginn: 9 .00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 170 . Sitzung, Seite 16799 A, zweiter Absatz, letzter Satz, ist wie folgt zu lesen: „Deshalb steht im Gesetz auch, dass es zwingend notwendig ist, dass eine Heb- amme bei der Geburt dabei ist, aber nicht unbedingt ein Arzt .“ Arno Klare (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 2016 16935 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bas, Bärbel SPD 13 .05 .2016 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 13 .05 .2016 Braun, Dr . Helge CDU/CSU 13 .05 .2016 Connemann, Gitta CDU/CSU 13 .05 .2016 Ehrmann, Siegmund SPD 13 .05 .2016 Funk, Alexander CDU/CSU 13 .05 .2016 Gabriel, Sigmar SPD 13 .05 .2016 Grindel, Reinhard CDU/CSU 13 .05 .2016 Heider, Dr . Matthias CDU/CSU 13 .05 .2016 Hendricks, Dr . Barbara SPD 13 .05 .2016 Hintze, Peter CDU/CSU 13 .05 .2016 Ilgen, Matthias SPD 13 .05 .2016 Kiesewetter, Roderich CDU/CSU 13 .05 .2016 Körber, Carsten CDU/CSU 13 .05 .2016 Lämmel, Andreas G . CDU/CSU 13 .05 .2016 Lange (Backnang), Christian SPD 13 .05 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 13 .05 .2016 Ludwig, Daniela CDU/CSU 13 .05 .2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13 .05 .2016 Mast, Katja SPD 13 .05 .2016 Nahles, Andrea SPD 13 .05 .2016 Pflugradt, Jeannine SPD 13 .05 .2016 Poß, Joachim SPD 13 .05 .2016 Rief, Josef CDU/CSU 13 .05 .2016 Riesenhuber, Dr . Heinz CDU/CSU 13 .05 .2016 Röspel, René SPD 13 .05 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schiefner, Udo SPD 13 .05 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 13 .05 .2016 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 13 .05 .2016 Schuster (Weil am Rhein), Armin CDU/CSU 13 .05 .2016 Steiniger, Johannes CDU/CSU 13 .05 .2016 Steinmeier, Dr . Frank- Walter SPD 13 .05 .2016 Strobl (Heilbronn), Thomas CDU/CSU 13 .05 .2016 Thönnes, Franz SPD 13 .05 .2016 Veit, Rüdiger SPD 13 .05 .2016 Whittaker, Kai CDU/CSU 13 .05 .2016 Wicklein, Andrea SPD 13 .05 .2016 Weisgerber, Dr . Anja CDU/CSU 13 .05 .2016 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kerstin Griese, Heike Baehrens, Dr. Matthias Bartke, Willi Brase, Bernhard Daldrup, Dr. Daniela De Ridder, Michaela Engelmeier, Saskia Esken, Martin Gerster, Angelika Glöckner, Wolfgang Hellmich, Petra Hinz (Essen), Frank Junge, Gabriele Lösekrug-Möller, Bettina Müller, Michelle Müntefering, Markus Paschke, Detlev Pilger, Johann Saathoff, Annette Sawade, Dr. Dorothee Schlegel und Gabi Weber (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokra- tischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten (Tagesordnungspunkt 17) Die Ausweitung der Einstufung von Ländern als si- chere Herkunftsstaaten sehen wir grundsätzlich als pro- blematisch an . Unser Asylrecht beruht auf dem indivi- duellen Grundrecht auf Asyl, das eine Einzelfallprüfung Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 201616936 (A) (C) (B) (D) zwingend verlangt . Wir legen großen Wert darauf, dass dieses Grundrecht in jedem Einzelfall erhalten bleibt und zu einer individuellen Prüfung jedes einzelnen Schick- sals führt, wenn Gründe für eine Verfolgung im Her- kunftsland vorgetragen werden . Auch wenn die Anerken- nungsquote bei den im hier vorliegenden Gesetzentwurf genannten Ländern niedrig ist, verdient jeder Einzelfall Beachtung . Statt einer Ausweitung des Systems der „sicheren Herkunftsstaaten“ brauchen wir eine europäische Flücht- lingspolitik, die die Flüchtlinge auf die europäischen Länder verteilt . Wir erkennen an, dass dies das Bemühen der Bundesregierung ist . Weiterhin brauchen wir – gera- de um das Asylrecht in seiner Bedeutung zu erhalten und zu stärken – andere, legale Wege, wie Menschen nach Deutschland kommen können, die keinen Asylgrund haben, aber bei uns leben und arbeiten wollen, wie zum Beispiel ein echtes Einwanderungsgesetz . Wir betonen ausdrücklich, dass die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht vorlegen muss, ob die Vo- raussetzungen für die Einstufung als sicherer Herkunfts- staat weiter vorliegen . Das ermöglicht auch, Staaten wieder von dieser Liste zu nehmen . Diese Überprüfung halten wir für sinnvoll und wichtig . Die Einstufung der Länder Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten haben die Vorsit- zenden der die Regierungskoalition tragenden Parteien im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Optimierung und Beschleunigung der Asylverfahren beschlossen . Ziel ist dabei, schneller Rechtssicherheit herzustellen, damit die- jenigen Flüchtlinge, die bei uns bleiben werden, schnell integriert werden können und alle dafür notwendigen Maßnahmen erhalten, aber auch damit diejenigen Flücht- linge, die keinen Bleibegrund haben, schneller wissen, dass sie unser Land wieder verlassen müssen . Da wir die- se Vereinbarung mittragen, stimmen wir dem vorliegen- den Gesetzentwurf trotz grundsätzlicher Bedenken zu . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Agnieszka Brugger, Katja Dörner, Kai Gehring, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, Peter Meiwald, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Corinna Rüffer, Ulle Schauws und Beate Walter- Rosenheimer (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf ei- nes Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Her- kunftsstaaten (Tagesordnungspunkt 17) Algerien, Marokko und Tunesien sind keine sicheren Herkunftsstaaten . Im Bundestag stimmen wir heute gegen das Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten (Drucksache 18/8039) . Wir erklären zur Abstimmung gemäß § 31 der Geschäftsord- nung des Deutschen Bundestages: Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten höhlt das individuelle Grundrecht auf Asyl aus und steht mit dem Verbot der Diskriminierung von Flüchtlingen wegen ih- rer Herkunft, das in der Genfer Flüchtlingskonvention verankert ist, nicht im Einklang . Die Anwendung des Konzepts soll die Asylverfahren beschleunigen und die Behörden von Bund, Ländern und Kommunen entlas- ten . Dies ist ein wichtiges Anliegen, rechtfertigt jedoch nicht die erhebliche Beschränkung von Verfahrensrech- ten, Rechtsschutzmöglichkeiten sowie sozialen und wirt- schaftlichen Rechten von Schutzsuchenden . Deshalb leh- nen wir das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ab . Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten setzt nach den Vorgaben des Grundgesetzes und der EU-Verfah- rensrichtlinie voraus, dass landesweit Sicherheit vor poli- tischer Verfolgung für alle Personen- und Bevölkerungs- gruppen besteht . Diese Voraussetzung ist in Algerien, Marokko und Tunesien nicht erfüllt . Daher begegnet das vorliegende Gesetz auch erheblichen verfassungsrechtli- chen und unionsrechtlichen Bedenken . Der Sachverständige Dr . Marx hat in der öffentlichen Anhörung unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundes- verfassungsgerichts vom 14 . Mai 1996 (BVerfGE 94, 115) zutreffend ausgeführt: „Ebensowenig darf der Gesetzge- ber einen Staat, in dem nur Angehörige einer bestimm- ten Minderheit, nicht hingegen andere dieser Minderheit nicht angehörende Personen verfolgt oder misshandelt werden, für sicher erklären . Anhaltspunkte dafür, dass der verfassungsändernde Gesetzgeber die Bestimmung eines Landes zum sicheren Herkunftsstaat auch dann vorsehen wollte, wenn zwar bestimmte Personen- und Bevölkerungsgruppen von Verfolgung oder Misshand- lung nicht betroffen, eine oder mehrere andere Gruppen hingegen derartigen Maßnahmen ausgesetzt sind, lassen sich weder dem Wortlaut von Artikel 16 a Absatz 3 Satz 1 GG noch den Materialien zum Gesetzgebungsverfahren entnehmen .“ (Ausschussdrucksache 18(4)546 B, S . 3) . In Algerien, Marokko und Tunesien werden Journa- listinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Blogger, Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitiker, Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsakti- visten und weitere Personen, die sich kritisch zur Politik der jeweiligen Regierung äußern und verhalten, teilweise erheblich in ihrer Arbeit beeinträchtigt, eingeschüchtert, bedroht und an der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte und persönlichen Freiheiten gehindert . In allen drei Staaten werden Frauen durch die Rechts- ordnung, von den Behörden und im Alltag teilweise erheblich diskriminiert und von der Partizipation am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen; in nicht nur vereinzelten Fällen sind sie von Zwangsverheiratung betroffen . Einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen werden von hohen Gefängnisstrafen bedroht; Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle sind im Alltag Diskriminierung und Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 2016 16937 (A) (C) (B) (D) Gewalt ausgesetzt, ohne auf den Schutz der staatlichen Behörden vertrauen zu können . Algerien, Marokko und Tunesien haben die Todes- strafe nicht abgeschafft; die Sicherheitsbehörden sind für nicht nur vereinzelte Fälle erniedrigender und unmensch- licher Behandlung, insbesondere in Gewahrsams- und Hafteinrichtungen, verantwortlich, ohne dass sie dafür von staatlichen Stellen effektiv zur Rechenschaft gezo- gen werden . Marokko verbietet und verfolgt nach wie vor Kritik an der fortdauernden Besetzung der Westsahara und beeinträchtigt dadurch die freie Selbstbestimmung des sahrauischen Volkes; die Sahrauis und Menschen, die sich kritisch zur Westsahara-Politik der marokkanischen Regierung äußern, werden an der effektiven Wahrneh- mung ihrer persönlichen Freiheiten in vielerlei Hinsicht und in erheblichem Maße gehindert . Wegen der seit dem Jahr 1975 fortdauernden Besetzung des Gebiets der Westsahara begegnet die Bestimmung Marokkos zum sicheren Herkunftsstaat nicht nur menschenrecht- lichen und außenpolitischen, sondern auch praktischen Bedenken . Schon die Frage, ob dauerhaft im Gebiet der Westsahara lebende Sahrauis marokkanische Staatsange- hörige sind und damit von der Bestimmung Marokkos zum sicheren Herkunftsstaat betroffen wären, ist nicht eindeutig zu beantworten, da die Rechtsauffassung der Bundesregierung, der marokkanischen Regierung und der Frente Polisario als einzig in Betracht kommender legitimer Vertretung des sahrauischen Volkes nicht über- einstimmen . Die Bundesregierung hat es nicht vermocht, dieser Kritik überzeugende Argumente entgegenzusetzen . Die fristgemäße Beantwortung der Kleinen Anfragen unse- rer Fraktion zur Menschenrechtslage in Algerien, Ma- rokko und Tunesien (Drucksachen 18/8192, 18/8193 und 18/8194) hat sie versäumt und dadurch die Berück- sichtigung ihrer Antworten im Gesetzgebungsverfahren vereitelt . Ihre Antworten auf mehrere parlamentarische Fragen in diesem Zusammenhang vermochten es nicht, die bestehenden Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetz- entwurfs mit dem Grundgesetz auszuräumen (vgl . Plen- arprotokolle vom 17 .02 .2016, S . 15166 ff ., 24 .02 .2016, S . 15450 ff ., 27 .04 .2016, S . 16345) . Daher lehnen wir dieses Gesetz auch aus rechtlichen Erwägungen ab . Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf ei- nes Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Her- kunftsstaaten (Tagesordnungspunkt 17) Dr. Karamba Diaby (SPD): Bei Abstimmungen mit erheblicher Reichweite oder auch bei Gewissensfragen nehme ich für mich das Recht eines jeden Abgeordneten nach Artikel 38 (1) des Grundgesetzes in Anspruch, mei- nem Gewissen folgend frei zu entscheiden . Angesichts der menschrechtlichen Lage in Algerien, Marokko und Tunesien und unter Berücksichtigung bestehender inter- nationaler Regelungen im Hinblick auf die Gestaltung des Asylverfahrens stimme ich dem oben genannten Ge- setzentwurf nicht zu . Die Gründe hierfür sind im Einzelnen: Die Menschenrechtslage in den oben genannten Staaten ist problematisch . Kritische Aktivisten werden verfolgt, Aussagen unter Folter erzwungen, die Mei- nungs- und Versammlungsfreiheit ist eingeschränkt und Homosexualität in Tunesien und Marokko unter Strafe gestellt . Ausgehend von diesen Beobachtungen ist eine Einstufung als „sichere Herkunftsstaaten“ nicht zu recht- fertigen . Die Einzelfallprüfung von Personen aus sicheren Her- kunftsstaaten ist nicht gewahrt, da der Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird . Diese pau- schale Vermutung hat zur Folge, dass das Asylverfahren beschleunigt wird und die Rechtsmittelfristen auf eine Woche verkürzt werden . Damit ist eine individuelle und unvoreingenommene Prüfung von Anträgen auf interna- tionalen Schutz, wie sie von der Genfer Flüchtlingskon- vention (GFK) und der Europäischen Menschenrechts- konvention (EMRK) gefordert wird, nicht möglich . Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Die Ausweitung der Einstufung von Ländern als sichere Herkunftsstaaten sehe ich als problematisch an . Unser Asylrecht beruht auf dem individuellen Grundrecht auf Asyl, das eine Einzelfallprüfung zwingend verlangt . Dieses Grundrecht bleibt auch für Verfolgte aus sicheren Herkunftsstaaten in jedem Einzelfall erhalten und führt zu einer individu- ellen Prüfung jedes einzelnen Schicksals, wenn Gründe für eine Verfolgung im Herkunftsland vorgetragen wer- den . Auch wenn die Anerkennungsquote bei den im hier vorliegenden Gesetzentwurf genannten Ländern niedrig ist, ist es richtig, dass jeder Einzelfall Beachtung findet. Statt einer Ausweitung des Systems der „sicheren Herkunftsstaaten“ brauchen wir eine europäische Flücht- lingspolitik, die die Flüchtlinge auf die europäischen Länder verteilt . Ich erkenne an, dass dies das Bemühen der Bundesregierung ist . Weiterhin brauchen wir – gera- de um das Asylrecht in seiner Bedeutung zu erhalten und zu stärken – andere, legale Wege, wie Menschen nach Deutschland kommen können, die keinen Asylgrund haben, aber bei uns leben und arbeiten wollen, wie zum Beispiel ein echtes Einwanderungsgesetz . Ich betone ausdrücklich, dass die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht vorlegen muss, ob die Vo- raussetzungen für die Einstufung als sicherer Herkunfts- staat weiter vorliegen . Das ermöglicht auch, Staaten wie- der von dieser Liste zu nehmen . Diese Überprüfung halte ich für sinnvoll und wichtig . Die Einstufung der Länder Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten haben die Vorsit- zenden der die Regierungskoalition tragenden Parteien im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Optimierung und Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 201616938 (A) (C) (B) (D) Beschleunigung der Asylverfahren beschlossen . Ziel ist dabei, schneller Rechtssicherheit herzustellen, damit die- jenigen Flüchtlinge, die bei uns bleiben werden, schnell integriert werden können und alle dafür notwendigen Maßnahmen erhalten, aber auch damit diejenigen Flücht- linge, die keinen Bleibegrund haben, schneller wissen, dass sie unser Land wieder verlassen müssen . Da ich die- se Vereinbarung mittrage, stimme ich dem vorliegenden Gesetzentwurf trotz Bedenken zu . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich stimme heute gegen den Gesetzentwurf der Großen Koa- lition zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten . Unbenommen grundsätzlicher Kritik meiner Partei am Instrument der Klassifizierung sicherer Herkunftsstaaten, ist der vorliegende Gesetzentwurf für mich nicht tragbar, auch wenn mir klar ist, dass nach der Einstufung dieser Länder deren Staatsangehörigen der Rechtsweg für eine individuelle Behandlung von Asylanträgen nicht grund- sätzlich versperrt sein wird . Jenseits der von meiner Fraktion vorgetragenen Grün- de für eine Ablehnung halte ich die Vermengung der drei Länder im Gesetzentwurf von Union und SPD für un- tragbar . So wäre es logisch, die positive Entwicklung der letzten Jahre in Tunesien zu validieren . Doch verhindert die Vermengung sogar dies . Denn die Menschenrechtsla- ge in Algerien ist dramatisch schlecht . In Marokko ist sie eindeutig besser als in Algerien . Dennoch ist die Tatsa- che, dass die Gruppe der Sahrauis nach Verabschiedung des Gesetzentwurfs asylrechtlich als marokkanische Staatsangehörige behandelt wird, die politische Aner- kennung eines völkerrechtswidrigen Zustands, solange es keine politische Lösung für den Konflikt in Westsaha- ra gibt . Dr. Nina Scheer (SPD): Grundsätzlich halte ich es mit Blick auf das Rechtsschutzbedürfnis von Flüchtlin- gen, aber auch die gegenwärtig sehr hohe Zahl zu be- arbeitender Anträge für erforderlich, Wege der Verfah- rensbeschleunigung zu suchen . Lange Verfahrenszeiten stellen nicht zuletzt eine psychische Belastung für die Betroffenen dar und erschweren die Integration . Schritte der Verfahrensbeschleunigung sollten dabei aber immer in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Einschränkungen an Rechtsschutz stehen, die hierbei in Bezug auf die Schutzsuchenden entstehen können . An die Einstufung als sogenannter sicherer Herkunfts- staat ist eine Verfahrensbeschleunigung geknüpft, aber auch eine Beweislastumkehr . Mit der Einstufung von Tunesien, Algerien und Marokko als sichere Herkunfts- staaten wird an die niedrige Anerkennungsquote von dort Flüchtenden angeknüpft . 99,3 Prozent aller Anträge von Flüchtenden aus diesen drei Staaten werden danach ak- tuell abgelehnt . Vor dem Hintergrund der individuellen Schutzbedürf- tigkeit, die das Asylrecht richtigerweise zuerkennt, und der Erkenntnis, dass zumindest in Marokko von Folter und weiteren Menschenrechtsverletzungen ausgegangen werden muss, erachte ich die Anerkennung als sichere Herkunftsstaaten für sich genommen als nicht gerecht- fertigt . Mit der Einstufung von Staaten als sichere Her- kunftsstaaten wird ein sachlich nicht zu begründender Anschein von Rechtsstaatlichkeit erzeugt . Es besteht zu- dem die Gefahr, dass mit dem Anschein die in den betref- fenden Staaten erfolgenden Menschenrechtsverletzun- gen in den Hintergrund treten und somit der Druck auf einen Veränderungsprozess in den betreffenden Staaten abnimmt . Zugleich muss allerdings auch erkannt werden, dass trotz dieser Einstufung der Asylschutz in Deutsch- land im Grundsatz bestehen bleibt, auch wenn sie den Rechtsschutz verengt . Die heutige Entscheidung steht sachlich in dem Kon- text der koalitionären Einigung vom 5 . November 2015 und 28 . Januar 2016 über das Asylpaket II . Die nun bereits einige Monate zurückliegende Einigung stellte insbesondere vor dem Hintergrund des anschwellenden Rechtsextremismus auch die Regierungsfähigkeit der Bundesregierung in Frage und erforderte auch vor die- sem Hintergrund eine stabile Einigung . Die Einigung war trotz großer Differenzen zwischen den Koalitions- partnern zustande gekommen, wovon jene somit auch in Form von Kompromissen gekennzeichnet ist . In diesem Zusammenhang steht auch die heutige Entscheidung über die Einstufung von Tunesien, Marokko und Algerien als sichere Herkunftsstaaten, der ich vor diesem Hintergrund trotz der genannten inhaltlichen Vorbehalte zustimme . Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Prinzip der sogenannten „Sicheren Herkunftsstaa- ten“ löst nicht die Probleme die wir lösen müssen . Auch eine Ausweitung der Länderliste auf Marokko, Algerien und Tunesien ist daher nicht sinnvoll . Das ganze Prin- zip gehört auf den Prüfstand . Denn es versucht, die Pro- blematik heutiger Migrationsbewegungen mit einem Verwaltungserlass zu lösen . Der Bundestag als Gesetz- geber drückt sich damit um die Beantwortung wichtiger gesamtgesellschaftlicher Fragen . Statt grundlegende Lö- sungen zu erarbeiten, unter welchen Bedingungen wer zu uns kommen kann, beschäftigen wir uns mit Detailfra- gen . Dies ist daran zu erkennen, dass sich Bundesregie- rung, Bundesrat und leider auch meine Fraktion in ihrem Entschließungsantrag vor allem darum streiten, dass es bei der Ausweitung der Liste der sicheren Herkunfts- staaten insbesondere um die Missachtung der Rechte von Homosexuellen geht . Ich möchte nicht missverstan- den werden: Auch ich sehe die Rechte Homosexueller in Algerien, Marokko und Tunesien in eklatanter Weise verletzt . Aber die Probleme sind viel weitergehender . Denn die Diskussion um die sicheren Herkunftsstaaten vermengt zwei Probleme miteinander, die nur marginal etwas miteinander zu tun haben . Einmal geht es um die politisch motivierte Verfolgung . Es geht um die, deren Leben und Freiheit aufgrund von Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Über- zeugung bedroht sind . Dafür brauchen wir ein funktio- nierendes Asylrecht . Hier muss man darüber diskutieren, ob die Rechte Homosexueller in Algerien, Marokko und Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 2016 16939 (A) (C) (B) (D) Tunesien ausreichend geschützt sind . Denn daran gibt es erhebliche Zweifel . Im anderen Fall geht es um Menschen, die nicht po- litisch motiviert verfolgt werden und trotzdem nicht in ihrem Land leben wollen oder können . Um diese Men- schen drehen sich jedoch die aktuellen Probleme, die wir lösen müssen . Ich möchte daran erinnern, was die Mo- tivation für das heute zur Abstimmung stehende Gesetz war . Die Motivation lag ganz unter dem Eindruck der Sil- vesterereignisse in Köln . Es ging darum, dass Gruppen junger Männer, die vor allem aus Algerien, Marokko und Tunesien gekommen sein sollen, Frauen vollkommen inakzeptabel belästigten . Mit dem heutigen Gesetz soll ein Signal gesetzt werden, dass weniger junge Männer aus diesen Ländern zu uns kommen . Dieses Signal soll vor allem hier in Deutschland ankommen, bei den Wäh- lerinnen und Wählern der Großen Koalition . Damit geht die Politik jedoch am Kern des Problems vorbei . Und es ist zu befürchten, dass sie dafür eine Quittung bekommt . Populistisch politisches Kapital schlagen – das können andere deutlich besser als diese Koalition . Es ist fatal, dass diese Koalition dem so auf den Leim geht . Das Signal, welches hier gesetzt werden soll, wird aber nicht bei den Menschen in Algerien, Marokko und Tunesien ankommen . Sie werden sich ganz bestimmt nicht von geänderten Vorschriften in deutschen Gesetzen abhalten lassen . Sie werden weiter in Nussschalen stei- gen und zu Tausenden ertrinken . Sie werden weiterhin einem florierenden kriminellen Schleppergewerbe hohe Umsätze garantieren . Wenn wir hier am Asylrecht herumschrauben, dann werden Migranten andere Wege suchen und finden. In erster Linie werden sie wahrscheinlich in die Illegalität abtauchen . Wir werden dann gar nicht mehr wissen, wie viele von ihnen hier in Deutschland leben und womit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten . Mir leuchtet nicht ein, was wir damit gewinnen wollen . Die Probleme werden sich eher verschärfen . Das heutige Gesetz ist deswegen ein völlig falscher Weg . Was wir dagegen brauchen, ist ein klares und nach- vollziehbares Einwanderungsgesetz . Hierin könnten wir selbst festlegen, aus welchen Ländern welche Anzahl von Menschen mit welcher Qualifikation zu uns kommen und hier leben, lernen, arbeiten und Steuern zahlen können . Wer eine solche Perspektive hat, hat kaum noch einen An- reiz, sich mit der Perspektive auf schnelle Abschiebung auf eine gefährliche und teure Reise zu machen . Mit einem Einwanderungsgesetz können wir die Probleme lösen, vor denen wir derzeit stehen . Eine Debatte über sichere Herkunftsländer und die Gründe, die dafür und dagegen sprechen, bringt uns jedoch keinen Schritt weiter . Im Ge- genteil, wir werden mehr illegale Einwanderung mit allen damit zusammenhängenden Problemen bekommen . Anlage 5 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat mit- geteilt, dass er gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäfts- ordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehen- den Vorlagen absieht: – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Prognose der mit- telfristigen Entwicklung der EEG-Umlage Drucksachen 18/7208, 18/7276 Nr. 14 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Ausschreibungsbericht nach § 99 des Erneuerba- re-Energien-Gesetzes Drucksachen 18/7287, 18/7417 Nr. 1.3 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationales Reformprogramm 2016 Drucksache 18/8116 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Innenausschuss Drucksache 18/7127 Nr . A .2 Ratsdokument 14417/15 Drucksache 18/7127 Nr . A .3 Ratsdokument 14422/15 Drucksache 18/7422 Nr . A .5 Ratsdokument 14971/15 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/7612 Nr . A .25 Ratsdokument 5186/16 Drucksache 18/7733 Nr . A .16 Ratsdokument 5747/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .14 Ratsdokument 7195/16 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/7934 Nr . A .20 Ratsdokument 6311/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .15 Ratsdokument 6993/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .16 Ratsdokument 7027/16 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/7733 Nr . A .18 Ratsdokument 5712/16 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/8140 Nr . A .20 Ratsdokument 6742/16 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 201616940 (A) (C) (B) (D) Drucksache 18/8140 Nr . A .21 Ratsdokument 6743/16 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/6146 Nr . A .14 Ratsdokument 11554/15 Drucksache 18/6855 Nr . A .8 Ratsdokument 13597/15 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 18/7934 Nr . A .25 Ratsdokument 5073/16 Drucksache 18/7934 Nr . A .29 Ratsdokument 6430/16 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 2016 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 171. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 17 Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien TOP 18 CETA-Abkommen TOP 19 Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich TOP 20 Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen TOP 21 Bericht zum Deutschlandstipendium TOP 22 Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai Gehring


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Präsidentin! Nach dieser großartigen Oppositi-

    onsrede der SPD-Kollegin


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    muss ich mich jetzt richtig ins Zeug legen; denn offen-
    sichtlich können SPD, Grüne und Linke heute gemein-

    sam das Deutschlandstipendium abschaffen, und das
    wäre gut so .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, eigentlich sollte
    hier und heute über die neue Exzellenzinitiative und über
    den Nachwuchspakt für 1 000 Tenure-Track-Professuren
    debattiert werden . Leider waren CDU/CSU und SPD zu
    diesen milliardenschweren Weichenstellungen für die
    Universitäten in der Republik nach wie vor nicht sprech-
    und debattierfähig . Also mussten sie die Debatte in dieser
    Woche absagen . Angemessen und souverän geht anders .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Sei es drum, diskutieren wir also zum x-ten Mal über
    das Deutschlandstipendium . Das ist dereinst auf FDP-
    Mist gewachsen und sollte „der Einstieg in eine neue Sti-
    pendienkultur“ werden . Ein halbes Jahrzehnt später ist
    klar: Da ist kein Kulturwandel . Die Bundesregierung hat
    alle ihre selbstgesteckten Ziele verfehlt . Das Deutsch-
    landstipendium ist für die wenigen, die es überhaupt
    bekommen, natürlich eine gute Sache . Insgesamt ist es
    jedoch eindeutig ein Misserfolg;


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    denn an über 99 Prozent der bundesweit 2,7 Millionen
    Studierenden geht das Deutschlandstipendium vorbei .

    Stellen Sie sich einen dieser völlig überfüllten Hörsä-
    le in der Republik vor, und fragen Sie mal, welcher der
    Studis denn ein Deutschlandstipendium erhält . Wenn Sie
    Glück haben, dann werden sich ein bis zwei Finger he-
    ben, und das kann es doch wohl nicht sein .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zuruf von der CDU/CSU: Quatsch!)


    Das Programm ist meilenweit vom ursprünglichen
    Ziel entfernt, 8 Prozent eines Studierendenjahrgangs zu
    erreichen, und es ist weit entfernt von den 2 Prozent, die
    Union und SPD bis 2017 erreichen wollen . Förderer sind
    Mangelware . Niemand steht Schlange . Das Deutschland-
    stipendium ist nichts anderes als ein Ladenhüter . Das
    muss die Koalition doch endlich eingestehen .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr . Philipp Lengsfeld [CDU/CSU]: Wo ist jetzt mal ein origineller Gedanke, Herr Kollege? Das ist ein bisschen langweilig!)


    Den Kolleginnen und Kollegen von der SPD ist das
    doch auch klar . Das hat Marianne Schieder gerade sehr
    deutlich zum Ausdruck gebracht . Alle Vorbehalte werden
    durch die Evaluation bestätigt, haben Sie gesagt . Das
    stimmt . Swen Schulz hat beim letzten Mal als Haushälter
    gesagt: „Dieses verfehlte Projekt ist und bleibt ein Rohr-
    krepierer und sollte endlich eingestellt werden .“ Glück-
    wunsch und Applaus, wir sind einer Meinung .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Marianne Schieder






    (A) (C)



    (B) (D)


    Die Evaluation des Deutschlandstipendiums fällt äu-
    ßerst durchwachsen aus . An einigen Hochschulen läuft
    es gut, an anderen so lala, und fast ein Drittel macht bei
    diesem Murks gar nicht erst mit . Diese ernüchternde Bi-
    lanz steht im Gegensatz zur Stellungnahme der Bundes-
    regierung . Da wird wider besseres Wissen der Misserfolg
    schöngeredet . Das ist hochschulpolitische Beratungsre-
    sistenz im Endstadium .


    (Dr . Philipp Lengsfeld [CDU/CSU]: Wir lassen gleich eine Plagiatssoftware über die Rede laufen!)


    – Ich sage ja, das ist jetzt die x-te Debatte, und die Argu-
    mente stimmen weiterhin .

    Das Deutschlandstipendium hat die soziale Ungleich-
    heit beim Zugang zum Campus leider nicht abgemildert,
    sondern den Status quo zementiert . Es ist eine schlecht
    organisierte Lotterie mit schlechten Gewinnchancen für
    alle . Besonders schlecht sind die Stipendienchancen in
    strukturschwachen Regionen, an kleinen und privaten
    Hochschulen und für Leute, die Fächer studieren, die für
    die Wirtschaft wenig interessant erscheinen .


    (Dr . Thomas Feist [CDU/CSU]: Deshalb sollten Sie mitmachen!)


    Deshalb: In der Gesamtschau ist diese Stipendienlotterie
    einfach ungerecht .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wird die CDU auch noch kapieren!)


    Die Bundesförderung für das Deutschlandstipendium
    war schon bei der Einführung überflüssig; denn das woll-
    ten die Wirtschaftsverbände jahrelang allein machen .
    Nehmen wir sie doch endlich beim Wort . Es bedarf kei-
    nes extra Steuergeldes für das Deutschlandstipendium,
    sondern der Eigeninitiative der Wirtschaft . Das wäre ein
    Weg .

    Unsere Studienfinanzierungslandschaft braucht das
    Deutschlandstipendium jedenfalls nicht . Sie nehmen es
    als Angebotserweiterung, ich sehe darin eine Zersplitte-
    rung der Studienfinanzierung. Deutschland hat mit den
    Stipendien der Begabtenförderungswerke, mit den Auf-
    stiegs- und Weiterbildungsstipendien ein hinlänglich dif-
    ferenziertes Stipendiensystem .


    (Zuruf von der CDU/CSU: Nein, eben nicht!)


    Das müssen wir gemeinsam weiterentwickeln, damit dies
    stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit beiträgt .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Eine Sache, die wir zügig angehen wollen, ist, mehr
    Stipendien für Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebie-
    ten bereitzustellen . Im Zusammenspiel mit einer wei-
    teren Öffnung des BAföG würde das den Geflüchteten
    helfen, nach Unterdrückung und Flucht ins studentische
    Leben durchzustarten . Das wäre ein Fortschritt .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr . Thomas Feist [CDU/CSU]: Die kriegen doch BAföG!)


    – Ja, aber sie kriegen das BAföG zu spät . Der Zugang
    muss früher erfolgen .

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, in die soziale Öff-
    nung der Hochschulen zu investieren, ist super angeleg-
    tes Geld . Dass Union und SPD entschieden haben, das
    BAföG sechs Jahre lang nicht zu erhöhen, war eine fal-
    sche Entscheidung . So eine Hängepartie darf es nie wie-
    der geben .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Dr . Stefan Kaufmann [CDU/CSU]: Es wird doch gerade erhöht! Was ist das denn für eine Debatte! – Sybille Benning [CDU/CSU]: Ihnen fällt auch nichts Neues ein!)


    Das BAföG muss entlang steigender Lebenshaltungs-
    kosten und Preise erhöht werden, und zwar regelmäßig
    und automatisch . So etwas sollte man im Gesetz fest-
    schreiben .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU)


    – Sie müssen es schon ertragen, dass wir Ihr Regierungs-
    projekt nicht „geil“ finden. Dass das Pinkwart-Gedenk-
    stipendium der FDP die Menschen, die studieren, und
    die Hochschulen nach wie vor nicht überzeugt, zeigt die
    Evaluation eindeutig .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Sybille Benning [CDU/CSU]: Nein! Das ist wirklich unerträglich!)


    Ich komme zum Schluss . Die Deutschlandstipendi-
    en in die Hände der Stifter – ohne Bundesmittel –, ein
    Stipendiensystem, das stärker auf Bildungsgerechtigkeit
    setzt, und vor allem ein BAföG, das zum Leben reicht:
    So schaffen wir mehr Chancengerechtigkeit für alle in
    unserem Land; denn wir wollen das Studieren gerechter
    finanzieren.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Das Wort hat die Kollegin Sybille Benning für die

CDU/CSU-Fraktion .


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Sybille Benning


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! Meine Damen und Herren! Es braucht nicht
    viel, um sinnvoll Geld auszugeben . Beim Deutschland-
    stipendium sind es zum Beispiel ganze 150 Euro im
    Monat pro Stipendium, und der Staat legt noch einmal
    150 Euro drauf . Mit diesen 300 Euro im Monat, die nicht
    zurückgezahlt werden müssen, bekommen überdurch-
    schnittlich engagierte Studierende unter Berücksichti-
    gung ihrer biografischen Daten – das wissen auch Sie –
    und unabhängig von ihrem sozialen Status – hören Sie

    Kai Gehring






    (A) (C)



    (B) (D)


    jetzt ruhig einmal zu! – Anerkennung für ihre Leistung
    und nicht zuletzt finanziellen Spielraum.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lesen Sie einmal die Evaluation!)


    Das Deutschlandstipendium ist ein Novum für die Sti-
    pendienkultur in Deutschland . Erst fünf Jahre jung,


    (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und längst gescheitert!)


    ist es nicht mehr wegzudenken . Die Hochschulen selbst –
    Unis, Fachhochschulen, Kunsthochschulen, Musikhoch-
    schulen, öffentliche und private Hochschulen – entschei-
    den nach ihren eigenen Kriterien, wer wen fördert . Das
    gab es zuvor noch nicht .

    Dass das Stipendium wirkt, zeigt dieser Evaluations-
    bericht, über den wir heute sprechen .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Marianne Schieder [SPD]: Eben nicht!)


    – Ich glaube fast, Sie haben ihn wirklich nicht gelesen .


    (Marianne Schieder [SPD]: Doch!)


    Jeder hat sich nur das herausgesucht, was ihm gerade
    passt . Wenn Sie aber das ganze Konzept hinter diesem
    Deutschlandstipendium verstanden hätten, dann hätten
    Sie hier nicht die Worte benutzt, die Sie eben gewählt
    haben .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Das Deutschlandstipendium wirkt: Es wirkt auf die
    Studierenden, die sich zusätzlich angesprochen fühlen
    und Kontakte zu ihren Förderern bekommen . Es wirkt
    an den Hochschulen . Gerade auch durch den Auswahl-
    prozess bekommen sie einen neuen Blick auf die Studie-
    renden, und in den Förderern entdecken sie neue Koope-
    rationspartner . Es wirkt auf die Förderer, die Zugang zu
    ihren Stipendiaten und auch zu Hochschulen erhalten . So
    entstehen Netzwerke, die allen Beteiligten zugutekom-
    men .


    (Marianne Schieder [SPD]: Die Netzwerke waren doch vorher schon da!)


    Meine Damen und Herren, „Global denken, lokal han-
    deln“, das ist das Konzept, nachdem man zwar das große
    Ganze im Blick haben soll, aber bereits im eigenen Um-
    feld selber ansetzen kann .


    (Beifall bei der CDU/CSU – Dr . Thomas Feist [CDU/CSU]: So ist es! Und muss!)


    Nach diesem Prinzip bilden sich in ganz Deutschland
    Wissensregionen . Hier arbeiten Schulen, Hochschulen,
    Unternehmen, Stiftungen, kommunale Einrichtungen
    und Forschungsinstitute an gemeinsamen Zielen .

    Auch in Zeiten modernster Kommunikationstechni-
    ken entstehen tragfähige Bindungen über persönliche
    Kontakte . Der hier gelebte Austausch und die damit ver-
    bundenen Innovationseffekte machen Wissensregionen
    zu einem zentralen Element . Dies dient sowohl der re-

    gionalen Entwicklung als auch der Bildung und Wissen-
    schaft .


    (Marianne Schieder [SPD]: Warum sind es dann nicht mehr als 0,89 Prozent?)


    Insbesondere MINT-Regionen machen es uns vor . Wir
    alle kennen welche, und wenn nicht, dann säße man hier
    falsch . Viele MINT-Regionen gehen hier mit gutem Bei-
    spiel voran .

    Das Deutschlandstipendium unterstützt diese Art des
    Netzwerkens .


    (Marianne Schieder [SPD]: Warum sind es dann nicht mehr?)


    Es bringt die am Bildungsprozess Beteiligten und die da-
    ran Interessierten zusammen . Das ist ein ganz wichtiger
    Aspekt .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Vernetzungsaktivitäten – wie zum Beispiel das Feiern
    der Stipendienvergabe, Dialogveranstaltungen, fachüber-
    greifende Projekte und Themenklassen an den Hochschu-
    len, Werksbesichtigungen, Praktika, die Betreuung von
    Bachelor- und Masterarbeiten sowie Mentoring- und Pa-
    tenschaftsprogramme der Förderer – werden zunehmend
    angeboten und durchgeführt . Viele Best-Practice-Bei-
    spiele machen da doch Lust auf mehr .


    (Dr . Thomas Feist [CDU/CSU]: So ist es!)


    Liebe Zuhörer, die Fragen, die mich als Berichterstat-
    terin immer wieder beschäftigen, werden jetzt in diesem
    Evaluationsbericht endlich wissenschaftlich beantwortet:
    Haben alle Willigen die Möglichkeit, ein Stipendium zu
    bekommen oder auch ein Stipendium zu vergeben? Gibt
    es regionale Differenzen? Wenn ja, welche?

    Dieser Evaluationsbericht zeigt: Deutschlandweit ha-
    ben alle Hochschulen grundsätzlich die gleichen Chan-
    cen zur Gewinnung von Stipendiengebern . Allerdings
    haben diejenigen einen Vorteil, die bereits Erfahrungen
    mit öffentlich-privaten Partnerschaften und Fundraising
    haben . Ihnen gelingt es etwas leichter, privates Engage-
    ment für das Deutschlandstipendium zu wecken . Aber
    wen wundert das! Je länger man dabei ist, desto mehr
    Erfolg hat man .


    (Marianne Schieder [SPD]: Warum steigt die Zahl dann nicht an?)


    Aber jeder kann sich für ein Deutschlandstipendium
    bewerben . Deswegen wird wirklich jedem eine Chance
    gegeben, sowohl den Hochschulen als auch den Stipen-
    diengebern .


    (Marianne Schieder [SPD]: Warum kommen wir dann nicht einmal über 1 Prozent? – Gegenruf des Abg . Dr . Thomas Feist [CDU/ CSU]: Weil Sie nicht mitmachen, Frau Schieder! Deswegen kommen wir nicht weiter!)


    – Hören Sie doch einmal zu!

    Um nachhaltig wirken zu können, brauchen wir Ver-
    trauen und Planbarkeit . Die CDU/CSU-Bundestagsfrak-

    Sybille Benning






    (A) (C)



    (B) (D)


    tion steht dafür und achtet seit Beginn darauf, dass durch
    ausreichende Mittel im Haushalt die Finanzierungszu-
    sage des Bundes auch bei steigenden Stipendiatenzah-
    len gedeckt ist . Diese oppositionellen Nebelkerzen und
    diese ständigen Querfeuer konnten die wirklich positive
    und stetige Entwicklung nicht stoppen, nur – da hören
    Sie gut zu! – dass Sie damit vielen jungen Menschen die
    Möglichkeit eines Deutschlandstipendiums genommen
    haben, da das ständige Zweifeln und das ewige Schlecht-
    reden dieses Stipendiums nicht wenige Förderer abgehal-
    ten haben .


    (Beifall bei der CDU/CSU – Lachen der Abg . Marianne Schieder [SPD] – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind jetzt schuld! Das gibt’s doch gar nicht! Das war ein guter Freitagswitz! Mein Gott!)


    Das kann ich Ihnen aus so manchem Gespräch heraus
    bestätigen .


    (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke, dass Sie uns so viel Einfluss zuschreiben!)


    Damit muss jetzt endlich Schluss sein . „Think positive“,
    wenn Sie das kennen .


    (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Akzeptieren Sie, dass das einfach ein Rohrkrepierer ist! Das Ding ist gescheitert! Punkt!)


    Dieser Evaluationsbericht hilft, das weitere Gelingen des
    Deutschlandstipendiums zu organisieren .

    Meine Damen und Herren, ich wünsche mir für alle
    zukünftigen Stipendiaten und Netzwerker, dass jetzt noch
    mehr Unternehmen, Vereine, Organisationen und Privat-
    personen überzeugt sind und Vertrauen in die Menschen
    und dieses Programm haben . 150 Euro im Monat für ei-
    nen Studierenden mit allen Möglichkeiten – ich komme
    aus Westfalen –: Gesagt, getan! Ich habe es gemacht . Ich
    bin Stipendiengeber .


    (Dr . Thomas Feist [CDU/CSU]: Das ist der Unterschied zu ihnen!)


    Sie auch? Machen Sie doch mal was!

    Danke schön .


    (Beifall bei der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie viel kriegen Sie über die Steuer dann zurück?)