Plenarprotokoll 18/171
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            Deutscher Bundestag
            Stenografischer Bericht
            171. Sitzung
            Berlin, Freitag, den 13. Mai 2016
            Inhalt:
            Tagesordnungspunkt 17:
            Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
            desregierung eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Einstufung der Demokrati-
            schen Volksrepublik Algerien, des König-
            reichs Marokko und der Tunesischen Repu-
            blik als sichere Herkunftsstaaten
            Drucksachen 18/8039, 18/8311 . . . . . . . . . . . . 16863 B
            Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16863 B
            Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 16865 B
            Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16866 B
            Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16867 A
            Nina Warken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16868 B
            Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 16869 D
            Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 16870 C
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16872 C
            Michael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16873 C
            Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 16874 C
            Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16876 D
            Tagesordnungspunkt 18:
            a) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst,
            Karin Binder, Susanna Karawanskij, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
            LINKE: Vorläufige Anwendung des
            CETA-Abkommens verweigern
            Drucksache 18/8391 . . . . . . . . . . . . . . . . . 16875 A
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu
            dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst,
            Jan van Aken, Herbert Behrens, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion DIE LIN-
            KE: Für eine lebendige Demokratie –
            Fairer Handel statt TTIP und CETA
            Drucksachen 18/6818, 18/8128 . . . . . . . . . 16875 B
            Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 16875 B
            Dr . Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 16879 B
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16881 A
            Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16882 C
            Dr . Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16882 D
            Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 16883 D
            Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16884 C
            Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 16886 B
            Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16887 B
            Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16888 B
            Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16888 D
            Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16889 C
            Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 16890 B
            Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16891 C
            Renate Künast (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16892 A
            Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16892 D
            Dr . Nina Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16893 C
            Rainer Spiering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16894 B
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 2016II
            Tagesordnungspunkt 19:
            Erste Beratung des von der Bundesregierung
            eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
            Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahn-
            bereich
            Drucksache 18/8334 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16895 B
            Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16895 C
            Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 16896 C
            Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16897 C
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16899 A
            Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . . 16900 A
            Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16901 B
            Tagesordnungspunkt 20:
            Unterrichtung durch die Bundesregierung:
            Bericht der Bundesregierung zum Deutsch-
            landstipendium über die Ergebnisse der
            Evaluation nach § 15 des Stipendienpro-
            gramm-Gesetzes und der Begleitforschung
            Drucksache 18/7890 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16902 C
            Thomas Rachel, Parl . Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16902 D
            Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 16904 A
            Dr . Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 16904 C
            Marianne Schieder (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 16905 D
            Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16907 B
            Sybille Benning (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16908 D
            Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . 16910 B
            Cemile Giousouf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16912 A
            Tagesordnungspunkt 21:
            Antrag der Abgeordneten Anja Hajduk, Britta
            Haßelmann, Kerstin Andreae, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: Die Neuordnung der Bund-Län-
            der-Finanzbeziehungen jetzt angehen
            Drucksache 18/8079 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16913 C
            Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16913 D
            Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16915 B
            Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16917 B
            Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16918 A
            Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . 16919 B
            Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 16920 C
            Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 16921 B
            Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16922 C
            Tagesordnungspunkt 22:
            Antrag der Abgeordneten Oliver Krischer,
            Herbert Behrens, Dr . Anton Hofreiter,
            Dr . Sahra Wagenknecht, Dr . Dietmar Bartsch,
            Stephan Kühn (Dresden) und weiterer Abge-
            ordneter: Einsetzung eines Untersuchungs-
            ausschusses
            Drucksache 18/8273 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16923 D
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16923 D
            Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16925 A
            Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16926 C
            Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16927 D
            Oliver Wittke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16929 A
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16931 A
            Oliver Wittke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16931 B
            Arno Klare (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16932 A
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16933 C
            Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16933 A
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 16935 A
            Anlage 2
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Kerstin Griese, Heike Baehrens, Dr . Matthias
            Bartke, Willi Brase, Bernhard Daldrup,
            Dr . Daniela De Ridder, Michaela Engelmeier,
            Saskia Esken, Martin Gerster, Angelika
            Glöckner, Wolfgang Hellmich, Petra Hinz (Es-
            sen), Frank Junge, Gabriele Lösekrug-Möller,
            Bettina Müller, Michelle Müntefering, Markus
            Paschke, Detlev Pilger, Johann Saathoff,
            Annette Sawade, Dr . Dorothee Schlegel und
            Gabi Weber (alle SPD) zu der namentlichen
            Abstimmung über den von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes
            zur Einstufung der Demokratischen Volksre-
            publik Algerien, des Königreichs Marokko
            und der Tunesischen Republik als sichere Her-
            kunftsstaaten
            (Tagesordnungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . 16935 D
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 2016 III
            Anlage 3
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordne-
            ten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg,
            Agnieszka Brugger, Katja Dörner, Katja Keul,
            Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, Peter
            Meiwald, Irene Mihalic, Dr . Konstantin von
            Notz, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg),
            Corinna Rüffer, Ulle Schauws und Beate
            Walter-Rosenheimer (alle BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN) zu der namentlichen Abstimmung
            über den von der Bundesregierung eingebrach-
            ten Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der
            Demokratischen Volksrepublik Algerien, des
            Königreichs Marokko und der Tunesischen
            Republik als sichere Herkunftsstaaten
            (Tagesordnungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . 16936 B
            Anlage 4
            Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli-
            chen Abstimmung über den von der Bundesre-
            gierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes
            zur Einstufung der Demokratischen Volksre-
            publik Algerien, des Königreichs Marokko
            und der Tunesischen Republik als sichere Her-
            kunftsstaaten
            (Tagesordnungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . 16937 B
            Dr. Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 16937 B
            Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 16937 C
            Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16938 A
            Dr. Nina Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16938 B
            Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16938 C
            Anlage 5
            Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16939 B
            Textrahmenoptionen:
            30,5 mm Abstand oben
            (A) (C)
            (B) (D)
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 2016 16863
            171. Sitzung
            Berlin, Freitag, den 13. Mai 2016
            Beginn: 9 .00 Uhr
        
        
        
        
          
          
        Berichtigung
        170 . Sitzung, Seite 16799 A, zweiter Absatz, letzter
        Satz, ist wie folgt zu lesen: „Deshalb steht im Gesetz
        auch, dass es zwingend notwendig ist, dass eine Heb-
        amme bei der Geburt dabei ist, aber nicht unbedingt ein
        Arzt .“
        Arno Klare
        (A) (C)
        (B) (D)
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 2016 16935
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Bas, Bärbel SPD 13 .05 .2016
        Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 13 .05 .2016
        Braun, Dr . Helge CDU/CSU 13 .05 .2016
        Connemann, Gitta CDU/CSU 13 .05 .2016
        Ehrmann, Siegmund SPD 13 .05 .2016
        Funk, Alexander CDU/CSU 13 .05 .2016
        Gabriel, Sigmar SPD 13 .05 .2016
        Grindel, Reinhard CDU/CSU 13 .05 .2016
        Heider, Dr . Matthias CDU/CSU 13 .05 .2016
        Hendricks, Dr . Barbara SPD 13 .05 .2016
        Hintze, Peter CDU/CSU 13 .05 .2016
        Ilgen, Matthias SPD 13 .05 .2016
        Kiesewetter, Roderich CDU/CSU 13 .05 .2016
        Körber, Carsten CDU/CSU 13 .05 .2016
        Lämmel, Andreas G . CDU/CSU 13 .05 .2016
        Lange (Backnang),
        Christian
        SPD 13 .05 .2016
        Lerchenfeld, Philipp
        Graf
        CDU/CSU 13 .05 .2016
        Ludwig, Daniela CDU/CSU 13 .05 .2016
        Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        13 .05 .2016
        Mast, Katja SPD 13 .05 .2016
        Nahles, Andrea SPD 13 .05 .2016
        Pflugradt, Jeannine SPD 13 .05 .2016
        Poß, Joachim SPD 13 .05 .2016
        Rief, Josef CDU/CSU 13 .05 .2016
        Riesenhuber, Dr . Heinz CDU/CSU 13 .05 .2016
        Röspel, René SPD 13 .05 .2016
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Schiefner, Udo SPD 13 .05 .2016
        Schlecht, Michael DIE LINKE 13 .05 .2016
        Schmidt (Fürth),
        Christian
        CDU/CSU 13 .05 .2016
        Schuster (Weil am
        Rhein), Armin
        CDU/CSU 13 .05 .2016
        Steiniger, Johannes CDU/CSU 13 .05 .2016
        Steinmeier, Dr . Frank-
        Walter
        SPD 13 .05 .2016
        Strobl (Heilbronn),
        Thomas
        CDU/CSU 13 .05 .2016
        Thönnes, Franz SPD 13 .05 .2016
        Veit, Rüdiger SPD 13 .05 .2016
        Whittaker, Kai CDU/CSU 13 .05 .2016
        Wicklein, Andrea SPD 13 .05 .2016
        Weisgerber, Dr . Anja CDU/CSU 13 .05 .2016
        Anlage 2
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Kerstin Griese, Heike Baehrens,
        Dr. Matthias Bartke, Willi Brase, Bernhard
        Daldrup, Dr. Daniela De Ridder, Michaela
        Engelmeier, Saskia Esken, Martin Gerster,
        Angelika Glöckner, Wolfgang Hellmich, Petra Hinz
        (Essen), Frank Junge, Gabriele Lösekrug-Möller,
        Bettina Müller, Michelle Müntefering, Markus
        Paschke, Detlev Pilger, Johann Saathoff, Annette
        Sawade, Dr. Dorothee Schlegel und Gabi Weber
        (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung über
        den von der Bundesregierung eingebrachten Ent-
        wurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokra-
        tischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs
        Marokko und der Tunesischen Republik als sichere
        Herkunftsstaaten (Tagesordnungspunkt 17)
        Die Ausweitung der Einstufung von Ländern als si-
        chere Herkunftsstaaten sehen wir grundsätzlich als pro-
        blematisch an . Unser Asylrecht beruht auf dem indivi-
        duellen Grundrecht auf Asyl, das eine Einzelfallprüfung
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 201616936
        (A) (C)
        (B) (D)
        zwingend verlangt . Wir legen großen Wert darauf, dass
        dieses Grundrecht in jedem Einzelfall erhalten bleibt und
        zu einer individuellen Prüfung jedes einzelnen Schick-
        sals führt, wenn Gründe für eine Verfolgung im Her-
        kunftsland vorgetragen werden . Auch wenn die Anerken-
        nungsquote bei den im hier vorliegenden Gesetzentwurf
        genannten Ländern niedrig ist, verdient jeder Einzelfall
        Beachtung .
        Statt einer Ausweitung des Systems der „sicheren
        Herkunftsstaaten“ brauchen wir eine europäische Flücht-
        lingspolitik, die die Flüchtlinge auf die europäischen
        Länder verteilt . Wir erkennen an, dass dies das Bemühen
        der Bundesregierung ist . Weiterhin brauchen wir – gera-
        de um das Asylrecht in seiner Bedeutung zu erhalten und
        zu stärken – andere, legale Wege, wie Menschen nach
        Deutschland kommen können, die keinen Asylgrund
        haben, aber bei uns leben und arbeiten wollen, wie zum
        Beispiel ein echtes Einwanderungsgesetz .
        Wir betonen ausdrücklich, dass die Bundesregierung
        alle zwei Jahre einen Bericht vorlegen muss, ob die Vo-
        raussetzungen für die Einstufung als sicherer Herkunfts-
        staat weiter vorliegen . Das ermöglicht auch, Staaten
        wieder von dieser Liste zu nehmen . Diese Überprüfung
        halten wir für sinnvoll und wichtig .
        Die Einstufung der Länder Algerien, Marokko und
        Tunesien als sichere Herkunftsstaaten haben die Vorsit-
        zenden der die Regierungskoalition tragenden Parteien
        im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Optimierung und
        Beschleunigung der Asylverfahren beschlossen . Ziel ist
        dabei, schneller Rechtssicherheit herzustellen, damit die-
        jenigen Flüchtlinge, die bei uns bleiben werden, schnell
        integriert werden können und alle dafür notwendigen
        Maßnahmen erhalten, aber auch damit diejenigen Flücht-
        linge, die keinen Bleibegrund haben, schneller wissen,
        dass sie unser Land wieder verlassen müssen . Da wir die-
        se Vereinbarung mittragen, stimmen wir dem vorliegen-
        den Gesetzentwurf trotz grundsätzlicher Bedenken zu .
        Anlage 3
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise
        Amtsberg, Agnieszka Brugger, Katja Dörner, Kai
        Gehring, Katja Keul, Sven-Christian Kindler,
        Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, Peter
        Meiwald, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von
        Notz, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg),
        Corinna Rüffer, Ulle Schauws und Beate Walter-
        Rosenheimer (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
        zu der namentlichen Abstimmung über den von
        der Bundesregierung eingebrachten Entwurf ei-
        nes Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen
        Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko
        und der Tunesischen Republik als sichere Her-
        kunftsstaaten (Tagesordnungspunkt 17)
        Algerien, Marokko und Tunesien sind keine sicheren
        Herkunftsstaaten .
        Im Bundestag stimmen wir heute gegen das Gesetz zur
        Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien,
        des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik
        als sichere Herkunftsstaaten (Drucksache 18/8039) . Wir
        erklären zur Abstimmung gemäß § 31 der Geschäftsord-
        nung des Deutschen Bundestages:
        Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten höhlt das
        individuelle Grundrecht auf Asyl aus und steht mit dem
        Verbot der Diskriminierung von Flüchtlingen wegen ih-
        rer Herkunft, das in der Genfer Flüchtlingskonvention
        verankert ist, nicht im Einklang . Die Anwendung des
        Konzepts soll die Asylverfahren beschleunigen und die
        Behörden von Bund, Ländern und Kommunen entlas-
        ten . Dies ist ein wichtiges Anliegen, rechtfertigt jedoch
        nicht die erhebliche Beschränkung von Verfahrensrech-
        ten, Rechtsschutzmöglichkeiten sowie sozialen und wirt-
        schaftlichen Rechten von Schutzsuchenden . Deshalb leh-
        nen wir das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ab .
        Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten setzt nach
        den Vorgaben des Grundgesetzes und der EU-Verfah-
        rensrichtlinie voraus, dass landesweit Sicherheit vor poli-
        tischer Verfolgung für alle Personen- und Bevölkerungs-
        gruppen besteht . Diese Voraussetzung ist in Algerien,
        Marokko und Tunesien nicht erfüllt . Daher begegnet das
        vorliegende Gesetz auch erheblichen verfassungsrechtli-
        chen und unionsrechtlichen Bedenken .
        Der Sachverständige Dr . Marx hat in der öffentlichen
        Anhörung unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundes-
        verfassungsgerichts vom 14 . Mai 1996 (BVerfGE 94, 115)
        zutreffend ausgeführt: „Ebensowenig darf der Gesetzge-
        ber einen Staat, in dem nur Angehörige einer bestimm-
        ten Minderheit, nicht hingegen andere dieser Minderheit
        nicht angehörende Personen verfolgt oder misshandelt
        werden, für sicher erklären . Anhaltspunkte dafür, dass
        der verfassungsändernde Gesetzgeber die Bestimmung
        eines Landes zum sicheren Herkunftsstaat auch dann
        vorsehen wollte, wenn zwar bestimmte Personen- und
        Bevölkerungsgruppen von Verfolgung oder Misshand-
        lung nicht betroffen, eine oder mehrere andere Gruppen
        hingegen derartigen Maßnahmen ausgesetzt sind, lassen
        sich weder dem Wortlaut von Artikel 16 a Absatz 3 Satz 1
        GG noch den Materialien zum Gesetzgebungsverfahren
        entnehmen .“ (Ausschussdrucksache 18(4)546 B, S . 3) .
        In Algerien, Marokko und Tunesien werden Journa-
        listinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Blogger,
        Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitiker,
        Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsakti-
        visten und weitere Personen, die sich kritisch zur Politik
        der jeweiligen Regierung äußern und verhalten, teilweise
        erheblich in ihrer Arbeit beeinträchtigt, eingeschüchtert,
        bedroht und an der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte
        und persönlichen Freiheiten gehindert .
        In allen drei Staaten werden Frauen durch die Rechts-
        ordnung, von den Behörden und im Alltag teilweise
        erheblich diskriminiert und von der Partizipation am
        politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben
        ausgeschlossen; in nicht nur vereinzelten Fällen sind sie
        von Zwangsverheiratung betroffen . Einvernehmliche
        gleichgeschlechtliche Handlungen werden von hohen
        Gefängnisstrafen bedroht; Lesben, Schwule, Bi-, Trans-
        und Intersexuelle sind im Alltag Diskriminierung und
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 2016 16937
        (A) (C)
        (B) (D)
        Gewalt ausgesetzt, ohne auf den Schutz der staatlichen
        Behörden vertrauen zu können .
        Algerien, Marokko und Tunesien haben die Todes-
        strafe nicht abgeschafft; die Sicherheitsbehörden sind für
        nicht nur vereinzelte Fälle erniedrigender und unmensch-
        licher Behandlung, insbesondere in Gewahrsams- und
        Hafteinrichtungen, verantwortlich, ohne dass sie dafür
        von staatlichen Stellen effektiv zur Rechenschaft gezo-
        gen werden .
        Marokko verbietet und verfolgt nach wie vor Kritik
        an der fortdauernden Besetzung der Westsahara und
        beeinträchtigt dadurch die freie Selbstbestimmung des
        sahrauischen Volkes; die Sahrauis und Menschen, die
        sich kritisch zur Westsahara-Politik der marokkanischen
        Regierung äußern, werden an der effektiven Wahrneh-
        mung ihrer persönlichen Freiheiten in vielerlei Hinsicht
        und in erheblichem Maße gehindert . Wegen der seit
        dem Jahr 1975 fortdauernden Besetzung des Gebiets
        der Westsahara begegnet die Bestimmung Marokkos
        zum sicheren Herkunftsstaat nicht nur menschenrecht-
        lichen und außenpolitischen, sondern auch praktischen
        Bedenken . Schon die Frage, ob dauerhaft im Gebiet der
        Westsahara lebende Sahrauis marokkanische Staatsange-
        hörige sind und damit von der Bestimmung Marokkos
        zum sicheren Herkunftsstaat betroffen wären, ist nicht
        eindeutig zu beantworten, da die Rechtsauffassung der
        Bundesregierung, der marokkanischen Regierung und
        der Frente Polisario als einzig in Betracht kommender
        legitimer Vertretung des sahrauischen Volkes nicht über-
        einstimmen .
        Die Bundesregierung hat es nicht vermocht, dieser
        Kritik überzeugende Argumente entgegenzusetzen . Die
        fristgemäße Beantwortung der Kleinen Anfragen unse-
        rer Fraktion zur Menschenrechtslage in Algerien, Ma-
        rokko und Tunesien (Drucksachen 18/8192, 18/8193
        und 18/8194) hat sie versäumt und dadurch die Berück-
        sichtigung ihrer Antworten im Gesetzgebungsverfahren
        vereitelt . Ihre Antworten auf mehrere parlamentarische
        Fragen in diesem Zusammenhang vermochten es nicht,
        die bestehenden Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetz-
        entwurfs mit dem Grundgesetz auszuräumen (vgl . Plen-
        arprotokolle vom 17 .02 .2016, S . 15166 ff ., 24 .02 .2016,
        S . 15450 ff ., 27 .04 .2016, S . 16345) .
        Daher lehnen wir dieses Gesetz auch aus rechtlichen
        Erwägungen ab .
        Anlage 4
        Erklärungen nach § 31 GO
        zu der namentlichen Abstimmung über den von
        der Bundesregierung eingebrachten Entwurf ei-
        nes Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen
        Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko
        und der Tunesischen Republik als sichere Her-
        kunftsstaaten (Tagesordnungspunkt 17)
        Dr. Karamba Diaby (SPD): Bei Abstimmungen mit
        erheblicher Reichweite oder auch bei Gewissensfragen
        nehme ich für mich das Recht eines jeden Abgeordneten
        nach Artikel 38 (1) des Grundgesetzes in Anspruch, mei-
        nem Gewissen folgend frei zu entscheiden . Angesichts
        der menschrechtlichen Lage in Algerien, Marokko und
        Tunesien und unter Berücksichtigung bestehender inter-
        nationaler Regelungen im Hinblick auf die Gestaltung
        des Asylverfahrens stimme ich dem oben genannten Ge-
        setzentwurf nicht zu .
        Die Gründe hierfür sind im Einzelnen:
        Die Menschenrechtslage in den oben genannten
        Staaten ist problematisch . Kritische Aktivisten werden
        verfolgt, Aussagen unter Folter erzwungen, die Mei-
        nungs- und Versammlungsfreiheit ist eingeschränkt und
        Homosexualität in Tunesien und Marokko unter Strafe
        gestellt . Ausgehend von diesen Beobachtungen ist eine
        Einstufung als „sichere Herkunftsstaaten“ nicht zu recht-
        fertigen .
        Die Einzelfallprüfung von Personen aus sicheren Her-
        kunftsstaaten ist nicht gewahrt, da der Asylantrag als
        offensichtlich unbegründet abgelehnt wird . Diese pau-
        schale Vermutung hat zur Folge, dass das Asylverfahren
        beschleunigt wird und die Rechtsmittelfristen auf eine
        Woche verkürzt werden . Damit ist eine individuelle und
        unvoreingenommene Prüfung von Anträgen auf interna-
        tionalen Schutz, wie sie von der Genfer Flüchtlingskon-
        vention (GFK) und der Europäischen Menschenrechts-
        konvention (EMRK) gefordert wird, nicht möglich .
        Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Die Ausweitung der
        Einstufung von Ländern als sichere Herkunftsstaaten
        sehe ich als problematisch an . Unser Asylrecht beruht
        auf dem individuellen Grundrecht auf Asyl, das eine
        Einzelfallprüfung zwingend verlangt . Dieses Grundrecht
        bleibt auch für Verfolgte aus sicheren Herkunftsstaaten
        in jedem Einzelfall erhalten und führt zu einer individu-
        ellen Prüfung jedes einzelnen Schicksals, wenn Gründe
        für eine Verfolgung im Herkunftsland vorgetragen wer-
        den . Auch wenn die Anerkennungsquote bei den im hier
        vorliegenden Gesetzentwurf genannten Ländern niedrig
        ist, ist es richtig, dass jeder Einzelfall Beachtung findet.
        Statt einer Ausweitung des Systems der „sicheren
        Herkunftsstaaten“ brauchen wir eine europäische Flücht-
        lingspolitik, die die Flüchtlinge auf die europäischen
        Länder verteilt . Ich erkenne an, dass dies das Bemühen
        der Bundesregierung ist . Weiterhin brauchen wir – gera-
        de um das Asylrecht in seiner Bedeutung zu erhalten und
        zu stärken – andere, legale Wege, wie Menschen nach
        Deutschland kommen können, die keinen Asylgrund
        haben, aber bei uns leben und arbeiten wollen, wie zum
        Beispiel ein echtes Einwanderungsgesetz .
        Ich betone ausdrücklich, dass die Bundesregierung
        alle zwei Jahre einen Bericht vorlegen muss, ob die Vo-
        raussetzungen für die Einstufung als sicherer Herkunfts-
        staat weiter vorliegen . Das ermöglicht auch, Staaten wie-
        der von dieser Liste zu nehmen . Diese Überprüfung halte
        ich für sinnvoll und wichtig .
        Die Einstufung der Länder Algerien, Marokko und
        Tunesien als sichere Herkunftsstaaten haben die Vorsit-
        zenden der die Regierungskoalition tragenden Parteien
        im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Optimierung und
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 201616938
        (A) (C)
        (B) (D)
        Beschleunigung der Asylverfahren beschlossen . Ziel ist
        dabei, schneller Rechtssicherheit herzustellen, damit die-
        jenigen Flüchtlinge, die bei uns bleiben werden, schnell
        integriert werden können und alle dafür notwendigen
        Maßnahmen erhalten, aber auch damit diejenigen Flücht-
        linge, die keinen Bleibegrund haben, schneller wissen,
        dass sie unser Land wieder verlassen müssen . Da ich die-
        se Vereinbarung mittrage, stimme ich dem vorliegenden
        Gesetzentwurf trotz Bedenken zu .
        Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich
        stimme heute gegen den Gesetzentwurf der Großen Koa-
        lition zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik
        Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen
        Republik als sichere Herkunftsstaaten .
        Unbenommen grundsätzlicher Kritik meiner Partei am
        Instrument der Klassifizierung sicherer Herkunftsstaaten,
        ist der vorliegende Gesetzentwurf für mich nicht tragbar,
        auch wenn mir klar ist, dass nach der Einstufung dieser
        Länder deren Staatsangehörigen der Rechtsweg für eine
        individuelle Behandlung von Asylanträgen nicht grund-
        sätzlich versperrt sein wird .
        Jenseits der von meiner Fraktion vorgetragenen Grün-
        de für eine Ablehnung halte ich die Vermengung der drei
        Länder im Gesetzentwurf von Union und SPD für un-
        tragbar . So wäre es logisch, die positive Entwicklung der
        letzten Jahre in Tunesien zu validieren . Doch verhindert
        die Vermengung sogar dies . Denn die Menschenrechtsla-
        ge in Algerien ist dramatisch schlecht . In Marokko ist sie
        eindeutig besser als in Algerien . Dennoch ist die Tatsa-
        che, dass die Gruppe der Sahrauis nach Verabschiedung
        des Gesetzentwurfs asylrechtlich als marokkanische
        Staatsangehörige behandelt wird, die politische Aner-
        kennung eines völkerrechtswidrigen Zustands, solange
        es keine politische Lösung für den Konflikt in Westsaha-
        ra gibt .
        Dr. Nina Scheer (SPD): Grundsätzlich halte ich es
        mit Blick auf das Rechtsschutzbedürfnis von Flüchtlin-
        gen, aber auch die gegenwärtig sehr hohe Zahl zu be-
        arbeitender Anträge für erforderlich, Wege der Verfah-
        rensbeschleunigung zu suchen . Lange Verfahrenszeiten
        stellen nicht zuletzt eine psychische Belastung für die
        Betroffenen dar und erschweren die Integration .
        Schritte der Verfahrensbeschleunigung sollten dabei
        aber immer in einem ausgewogenen Verhältnis zu den
        Einschränkungen an Rechtsschutz stehen, die hierbei in
        Bezug auf die Schutzsuchenden entstehen können .
        An die Einstufung als sogenannter sicherer Herkunfts-
        staat ist eine Verfahrensbeschleunigung geknüpft, aber
        auch eine Beweislastumkehr . Mit der Einstufung von
        Tunesien, Algerien und Marokko als sichere Herkunfts-
        staaten wird an die niedrige Anerkennungsquote von dort
        Flüchtenden angeknüpft . 99,3 Prozent aller Anträge von
        Flüchtenden aus diesen drei Staaten werden danach ak-
        tuell abgelehnt .
        Vor dem Hintergrund der individuellen Schutzbedürf-
        tigkeit, die das Asylrecht richtigerweise zuerkennt, und
        der Erkenntnis, dass zumindest in Marokko von Folter
        und weiteren Menschenrechtsverletzungen ausgegangen
        werden muss, erachte ich die Anerkennung als sichere
        Herkunftsstaaten für sich genommen als nicht gerecht-
        fertigt . Mit der Einstufung von Staaten als sichere Her-
        kunftsstaaten wird ein sachlich nicht zu begründender
        Anschein von Rechtsstaatlichkeit erzeugt . Es besteht zu-
        dem die Gefahr, dass mit dem Anschein die in den betref-
        fenden Staaten erfolgenden Menschenrechtsverletzun-
        gen in den Hintergrund treten und somit der Druck auf
        einen Veränderungsprozess in den betreffenden Staaten
        abnimmt . Zugleich muss allerdings auch erkannt werden,
        dass trotz dieser Einstufung der Asylschutz in Deutsch-
        land im Grundsatz bestehen bleibt, auch wenn sie den
        Rechtsschutz verengt .
        Die heutige Entscheidung steht sachlich in dem Kon-
        text der koalitionären Einigung vom 5 . November 2015
        und 28 . Januar 2016 über das Asylpaket II . Die nun
        bereits einige Monate zurückliegende Einigung stellte
        insbesondere vor dem Hintergrund des anschwellenden
        Rechtsextremismus auch die Regierungsfähigkeit der
        Bundesregierung in Frage und erforderte auch vor die-
        sem Hintergrund eine stabile Einigung . Die Einigung
        war trotz großer Differenzen zwischen den Koalitions-
        partnern zustande gekommen, wovon jene somit auch in
        Form von Kompromissen gekennzeichnet ist . In diesem
        Zusammenhang steht auch die heutige Entscheidung über
        die Einstufung von Tunesien, Marokko und Algerien als
        sichere Herkunftsstaaten, der ich vor diesem Hintergrund
        trotz der genannten inhaltlichen Vorbehalte zustimme .
        Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Das Prinzip der sogenannten „Sicheren Herkunftsstaa-
        ten“ löst nicht die Probleme die wir lösen müssen . Auch
        eine Ausweitung der Länderliste auf Marokko, Algerien
        und Tunesien ist daher nicht sinnvoll . Das ganze Prin-
        zip gehört auf den Prüfstand . Denn es versucht, die Pro-
        blematik heutiger Migrationsbewegungen mit einem
        Verwaltungserlass zu lösen . Der Bundestag als Gesetz-
        geber drückt sich damit um die Beantwortung wichtiger
        gesamtgesellschaftlicher Fragen . Statt grundlegende Lö-
        sungen zu erarbeiten, unter welchen Bedingungen wer zu
        uns kommen kann, beschäftigen wir uns mit Detailfra-
        gen . Dies ist daran zu erkennen, dass sich Bundesregie-
        rung, Bundesrat und leider auch meine Fraktion in ihrem
        Entschließungsantrag vor allem darum streiten, dass es
        bei der Ausweitung der Liste der sicheren Herkunfts-
        staaten insbesondere um die Missachtung der Rechte
        von Homosexuellen geht . Ich möchte nicht missverstan-
        den werden: Auch ich sehe die Rechte Homosexueller
        in Algerien, Marokko und Tunesien in eklatanter Weise
        verletzt . Aber die Probleme sind viel weitergehender .
        Denn die Diskussion um die sicheren Herkunftsstaaten
        vermengt zwei Probleme miteinander, die nur marginal
        etwas miteinander zu tun haben .
        Einmal geht es um die politisch motivierte Verfolgung .
        Es geht um die, deren Leben und Freiheit aufgrund von
        Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu
        einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Über-
        zeugung bedroht sind . Dafür brauchen wir ein funktio-
        nierendes Asylrecht . Hier muss man darüber diskutieren,
        ob die Rechte Homosexueller in Algerien, Marokko und
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 2016 16939
        (A) (C)
        (B) (D)
        Tunesien ausreichend geschützt sind . Denn daran gibt es
        erhebliche Zweifel .
        Im anderen Fall geht es um Menschen, die nicht po-
        litisch motiviert verfolgt werden und trotzdem nicht in
        ihrem Land leben wollen oder können . Um diese Men-
        schen drehen sich jedoch die aktuellen Probleme, die wir
        lösen müssen . Ich möchte daran erinnern, was die Mo-
        tivation für das heute zur Abstimmung stehende Gesetz
        war . Die Motivation lag ganz unter dem Eindruck der Sil-
        vesterereignisse in Köln . Es ging darum, dass Gruppen
        junger Männer, die vor allem aus Algerien, Marokko und
        Tunesien gekommen sein sollen, Frauen vollkommen
        inakzeptabel belästigten . Mit dem heutigen Gesetz soll
        ein Signal gesetzt werden, dass weniger junge Männer
        aus diesen Ländern zu uns kommen . Dieses Signal soll
        vor allem hier in Deutschland ankommen, bei den Wäh-
        lerinnen und Wählern der Großen Koalition . Damit geht
        die Politik jedoch am Kern des Problems vorbei . Und es
        ist zu befürchten, dass sie dafür eine Quittung bekommt .
        Populistisch politisches Kapital schlagen – das können
        andere deutlich besser als diese Koalition . Es ist fatal,
        dass diese Koalition dem so auf den Leim geht .
        Das Signal, welches hier gesetzt werden soll, wird
        aber nicht bei den Menschen in Algerien, Marokko und
        Tunesien ankommen . Sie werden sich ganz bestimmt
        nicht von geänderten Vorschriften in deutschen Gesetzen
        abhalten lassen . Sie werden weiter in Nussschalen stei-
        gen und zu Tausenden ertrinken . Sie werden weiterhin
        einem florierenden kriminellen Schleppergewerbe hohe
        Umsätze garantieren .
        Wenn wir hier am Asylrecht herumschrauben, dann
        werden Migranten andere Wege suchen und finden. In
        erster Linie werden sie wahrscheinlich in die Illegalität
        abtauchen . Wir werden dann gar nicht mehr wissen, wie
        viele von ihnen hier in Deutschland leben und womit sie
        ihren Lebensunterhalt bestreiten . Mir leuchtet nicht ein,
        was wir damit gewinnen wollen . Die Probleme werden
        sich eher verschärfen .
        Das heutige Gesetz ist deswegen ein völlig falscher
        Weg . Was wir dagegen brauchen, ist ein klares und nach-
        vollziehbares Einwanderungsgesetz . Hierin könnten wir
        selbst festlegen, aus welchen Ländern welche Anzahl von
        Menschen mit welcher Qualifikation zu uns kommen und
        hier leben, lernen, arbeiten und Steuern zahlen können .
        Wer eine solche Perspektive hat, hat kaum noch einen An-
        reiz, sich mit der Perspektive auf schnelle Abschiebung
        auf eine gefährliche und teure Reise zu machen . Mit einem
        Einwanderungsgesetz können wir die Probleme lösen,
        vor denen wir derzeit stehen . Eine Debatte über sichere
        Herkunftsländer und die Gründe, die dafür und dagegen
        sprechen, bringt uns jedoch keinen Schritt weiter . Im Ge-
        genteil, wir werden mehr illegale Einwanderung mit allen
        damit zusammenhängenden Problemen bekommen .
        Anlage 5
        Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
        Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat mit-
        geteilt, dass er gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäfts-
        ordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehen-
        den Vorlagen absieht:
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung zur Prognose der mit-
        telfristigen Entwicklung der EEG-Umlage
        Drucksachen 18/7208, 18/7276 Nr. 14
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Ausschreibungsbericht nach § 99 des Erneuerba-
        re-Energien-Gesetzes
        Drucksachen 18/7287, 18/7417 Nr. 1.3
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Nationales Reformprogramm 2016
        Drucksache 18/8116
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni-
        onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer
        Beratung abgesehen hat .
        Innenausschuss
        Drucksache 18/7127 Nr . A .2
        Ratsdokument 14417/15
        Drucksache 18/7127 Nr . A .3
        Ratsdokument 14422/15
        Drucksache 18/7422 Nr . A .5
        Ratsdokument 14971/15
        Ausschuss für Wirtschaft und Energie
        Drucksache 18/7612 Nr . A .25
        Ratsdokument 5186/16
        Drucksache 18/7733 Nr . A .16
        Ratsdokument 5747/16
        Drucksache 18/8140 Nr . A .14
        Ratsdokument 7195/16
        Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
        Drucksache 18/7934 Nr . A .20
        Ratsdokument 6311/16
        Drucksache 18/8140 Nr . A .15
        Ratsdokument 6993/16
        Drucksache 18/8140 Nr . A .16
        Ratsdokument 7027/16
        Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
        Drucksache 18/7733 Nr . A .18
        Ratsdokument 5712/16
        Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau
        und Reaktorsicherheit
        Drucksache 18/8140 Nr . A .20
        Ratsdokument 6742/16
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 201616940
        (A) (C)
        (B) (D)
        Drucksache 18/8140 Nr . A .21
        Ratsdokument 6743/16
        Ausschuss für Bildung, Forschung
        und Technikfolgenabschätzung
        Drucksache 18/6146 Nr . A .14
        Ratsdokument 11554/15
        Drucksache 18/6855 Nr . A .8
        Ratsdokument 13597/15
        Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
        und Entwicklung
        Drucksache 18/7934 Nr . A .25
        Ratsdokument 5073/16
        Drucksache 18/7934 Nr . A .29
        Ratsdokument 6430/16
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 171 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . Mai 2016
        Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
        Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
        Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
        171. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 17 Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien
        TOP 18 CETA-Abkommen
        TOP 19 Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
        TOP 20 Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
        TOP 21 Bericht zum Deutschlandstipendium
        TOP 22 Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
        Anlagen
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5