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    Plenarprotokoll 18/170 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 170. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2016 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Dr. h. c. Gernot Erler . . . . . . . . . . . . . 16689 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16689 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 5, 18 c und 24 a . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16690 A Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . 16690 A Begrüßung des Präsidenten der Staatsver- sammlung der Republik Slowenien, Herrn Milan Brglez . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16700 D Tagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hoch- geschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) Drucksache 18/8332 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16690 C Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16690 D Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16692 A Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16693 C Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16694 C Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 16696 C Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16698 A Patrick Schnieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16699 B Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16700 B Udo Schiefner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16701 A Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16701 D Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . . . . . . . . 16702 D Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Fluchtursachen bekämpfen – Auf- nahmestaaten um Syrien sowie Libyen entwicklungspolitisch stärken Drucksache 18/8393 . . . . . . . . . . . . . . . . . 16703 B b) Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 25 Jahre Waffenstillstands- abkommen in der Westsahara – UN-Re- solution 690 umsetzen, Referendum durchführen Drucksache 18/8247 . . . . . . . . . . . . . . . . . 16703 B c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und hu- manitäre Hilfe zu dem Antrag der Abge- ordneten Dr . Frithjof Schmidt, Claudia Roth (Augsburg), Omid Nouripour, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Interministerielle Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Fluchtkrise in Drittstaaten verbes- sern Drucksachen 18/6772, 18/8430 . . . . . . . . . 16703 C Dr . Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . 16703 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 16705 D Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . 16707 B Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16708 A Dagmar G . Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16709 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 170 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 12 . Mai 2016II Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16710 D Gabriela Heinrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16711 D Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16712 C Dr . Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . . 16714 A Michelle Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . 16715 B Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 16716 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Renate Künast, Dr . Konstantin von Notz, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines ... Geset- zes zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Streichung des Majestätsbeleidigungspara- grafen (§ 103 StGB) Drucksache 18/8123 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16717 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von den Abgeordneten Harald Petzold (Havelland), Frank Tempel, Dr . André Hahn, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Ent- wurfs eines . . . Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Neuordnung der Belei- digungsdelikte Drucksache 18/8272 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16717 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16717 D Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16719 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16721 A Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 16721 C Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16723 A Detlef Seif (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16724 A Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16726 B Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16727 C Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16728 D Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16729 A Dr . Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 16730 C Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16730 D Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 16731 B Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . 16732 B Tagesordnungspunkt 23: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 2015 zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland und der Regie- rung der Republik Kosovo über die jus- tizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Drucksache 18/8211 . . . . . . . . . . . . . . . . . 16733 A b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 24. Septem- ber 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Ruanda über den Luftverkehr Drucksache 18/8296 . . . . . . . . . . . . . . . . . 16733 A c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Tierische Neben- produkte-Beseitigungsgesetzes und zur Änderung des BVL-Gesetzes Drucksache 18/8335 . . . . . . . . . . . . . . . . . 16733 B Zusatztagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Dr . Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz- Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mit Beitragsgeldern der gesetzlich Ver- sicherten sorgsam umgehen – Mehr Transparenz und bessere Aufsicht über die Selbstverwaltung im Gesundheits- wesen Drucksache 18/8394 . . . . . . . . . . . . . . . . . 16733 B b) Antrag der Abgeordneten Dr . Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Pkw-Maut zurückziehen und Konflikt mit der EU-Kommission beenden Drucksache 18/8397 . . . . . . . . . . . . . . . . . 16733 C Tagesordnungspunkt 24: b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes Drucksachen 18/7988, 18/8431 . . . . . . . . . 16733 C c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die weitere Bereinigung von Bundesrecht Drucksachen 18/7989, 18/8423 . . . . . . . . . 16733 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 170 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 12 . Mai 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 170 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 12 . Mai 2016 III d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 11. Januar 2016 zur Änderung des Ab- kommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerver- kürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen Drucksachen 18/8208, 18/8400 . . . . . . . . . 16734 A e) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Streitverfahren vor dem Bun- desverfassungsgericht 2 BvR 2453/15 Drucksache 18/8410 . . . . . . . . . . . . . . . . . 16734 B f)–i) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 309, 310, 311 und 312 zu Petitionen Drucksachen 18/8253, 18/8254, 18/8255, 18/8256 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16734 C Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Aktuelle Entwicklungen beim EU-Türkei-Abkommen Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16735 A Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 16736 B Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16737 C Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16738 C Nina Warken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16739 B Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16740 B Dr . Lars Castellucci (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 16741 C Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16743 A Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16744 B Dr . Dorothee Schlegel (SPD) . . . . . . . . . . . . . 16745 C Matern von Marschall (CDU/CSU) . . . . . . . . 16746 B Dr . Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16747 B Tagesordnungspunkt 6: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts Drucksachen 18/7824, 18/8428 . . . . . . . . . 16748 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Ka- trin Werner, Sigrid Hupach, Matthias W . Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Eine halb barrierefreie Gesellschaft reicht nicht aus – Privatwirtschaft zu Bar- rierefreiheit verpflichten – zu dem Antrag der Abgeordneten Co- rinna Rüffer, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Behindertengleichstellungs- recht mutig weiterentwickeln Drucksachen 18/7874, 18/7877, 18/8428 . . . 16748 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 16748 C Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 16749 D Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16751 B Matthias W . Birkwald (DIE LINKE) . . . . . 16752 A Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16753 C Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16754 D Dr . Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 16756 A Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16756 C Namentliche Abstimmungen . . . . . . . 16758 A, 16761 C Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16758 C, 16765 C Tagesordnungspunkt 8: a) Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Caren Lay, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Drohende Streckenstilllegungen verhin- dern – Keine Kürzung bei Regionalisie- rungsmitteln in Ostdeutschland Drucksache 18/8392 . . . . . . . . . . . . . . . . . 16762 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infra- struktur zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Drohende Streckenstillle- gungen verhindern – Regionalisierungs- mittel erhöhen Drucksachen 18/8074, 18/8362 . . . . . . . . . 16762 A Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 16762 B Michael Donth (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 16763 C Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 16764 D Michael Donth (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 16765 C Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16768 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 170 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 12 . Mai 2016IV Michael Groschek, Minister (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . 16769 B Karl Holmeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 16770 C Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 16771 B Norbert Brackmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 16772 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 16773 B Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16775 C Tagesordnungspunkt 7: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Drucksachen 18/7457, 18/8434 . . . . . . . . . 16773 C – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/8435 . . . . . . . . . . . . . . . . . 16773 C Dr . h . c . Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . 16773 D Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16777 D Frank Junge (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16779 A Dr . Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16780 B Margaret Horb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 16781 B Dr . Jens Zimmermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . 16783 A Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung soldatenbeteiligungs- und perso- nalvertretungsrechtlicher Vorschriften Drucksache 18/8298 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16783 D Dr . Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16784 A Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 16784 D Gabi Weber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16785 D Doris Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16787 C Ingo Gädechens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16788 C Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16789 C Tagesordnungspunkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Gesundheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Birgit Wöllert, Sabine Zimmer- mann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Zukunft der Hebammen und Entbindungspfleger sichern – Finanzielle Sicherheit und ein neues Berufsbild schaffen – zu dem Antrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Ulle Schauws, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Geburtshilfe heute und in Zukunft si- chern – Haftpflichtproblematik bei Heb- ammen und anderen Gesundheitsberu- fen entschlossen anpacken Drucksachen 18/1483, 18/850, 18/8426 . . . . . 16790 D Dr . Roy Kühne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 16791 A Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 16792 A Dr . Roy Kühne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16792 D Bettina Müller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16793 C Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16796 A Emmi Zeulner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 16797 B Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16798 C Ute Bertram (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 16799 B Tagesordnungspunkt 11: – Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Betei- ligung bewaffneter deutscher Streitkräf- te an der Militärmission der Europäi- schen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) auf Grundlage des Ersuchens der Regie- rung von Mali an die EU sowie der Be- schlüsse des Rates der EU 2013/87/GASP vom 18. Februar 2013, zuletzt geändert mit dem Beschluss des Rates der EU 2016/446/GASP vom 23. März 2016 in Verbindung mit den Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 2071 (2012) vom 12. Oktober 2012 und folgender Resolutionen, zuletzt 2227 (2015) vom 29. Juni 2015 Drucksachen 18/8090, 18/8284 . . . . . . . . . 16800 C – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/8285 . . . . . . . . . . . . . . . . . 16800 C Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 16800 C Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 16801 C Henning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16802 C Dr . Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16804 B Thomas Hitschler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16805 A Dagmar G . Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16806 A Michael Vietz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16807 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 170 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 12 . Mai 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 170 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 12 . Mai 2016 V Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 16808 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16810 C Tagesordnungspunkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W . Birkwald, Roland Claus, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE sowie der Abgeordneten Markus Kurth, Corinna Rüffer, Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: DDR-Altübersiedlerinnen und -Altüber- siedler sowie DDR-Flüchtlinge vor Renten- minderungen schützen – Gesetzliche Rege- lung im SGB VI verankern Drucksachen 18/7699, 18/8429 . . . . . . . . . . . 16808 D Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16809 A Matthias W . Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . 16813 A Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . 16814 B Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16815 D Dr . Martin Rosemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 16816 D Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16817 A Jana Schimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16817 C Tagesordnungspunkt 13: – Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Betei- ligung bewaffneter deutscher Streitkräf- te an der durch die Europäische Uni- on geführten Operation EU NAVFOR Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Ver- einten Nationen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008 und weiterer Resolutionen, zuletzt 2246 (2015) vom 10. November 2015 und nachfolgender Resolutionen des Sicher- heitsrates der VN in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom 8. Dezember 2009 und weiterer Beschlüs- se, zuletzt dem Beschluss 2014/827/GASP vom 21. November 2014 Drucksachen 18/8091, 18/8286 . . . . . . . . . 16819 A – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/8287 . . . . . . . . . . . . . . . . . 16819 A Matthias Ilgen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16819 B Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16820 B Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 16821 B Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16822 B Julia Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16823 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 16823 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16826 D Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Ni- cole Maisch, Friedrich Ostendorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Vorsorgeprinzip ernst neh- men – Keine erneute Genehmigung für Gly- phosat Drucksache 18/8395 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16824 B Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16824 C Hermann Färber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16825 B Dr . Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 16829 B Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16830 D Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16831 C Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16832 A Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16833 C Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16834 A Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . 16834 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . . 16835 B Christine Lambrecht (SPD) (zur Geschäfts- ordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16836 A Tagesordnungspunkt 15: a) Antrag der Abgeordneten Eva Bulling- Schröter, Birgit Wöllert, Hubertus Zdebel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kohleausstieg einleiten – Strukturwandel sozial absichern Drucksache 18/8131 . . . . . . . . . . . . . . . . . 16837 A b) Antrag der Abgeordneten Eva Bul- ling-Schröter, Birgit Wöllert, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Fortsetzung der Braun- kohlesanierung in den Ländern Bran- denburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach dem Jahr 2017 Drucksache 18/8112 . . . . . . . . . . . . . . . . . 16837 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 170 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 12 . Mai 2016VI in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Annalena Baer- bock, Stephan Kühn (Dresden), Oliver Kri- scher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Braunkoh- lesanierung durch die Lausitzer und Mittel- deutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH fortsetzen Drucksache 18/8396 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16837 B Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 16837 B Dr . Klaus-Peter Schulze (CDU/CSU) . . . . . . . 16838 C Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . 16838 D Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16839 D Thomas Jurk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16841 A Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16842 B Thomas Jurk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16842 C Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 16843 A Ulrich Freese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16844 D Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Annette Groth, Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Willy- Brandt-Korps für eine solidarische huma- nitäre Hilfe Drucksache 18/8390 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16846 A Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 16846 B Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 16847 A Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16849 A Dr . Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 16849 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16851 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 16853 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrike Bahr, Elvira Drobinski-Weiß, Micha- ela Engelmeier, Karin Evers-Meyer, Ulrich Freese, Martin Gerster, Gabriele Groneberg, Michael Groß, Gabriele Hiller-Ohm, Christina Jantz-Herrmann, Cansel Kiziltepe, Hiltrud Lotze, Hilde Mattheis, Bettina Müller, Ulli Nissen, Achim Post (Minden), Stefan Reb- mann, Andreas Rimkus, Johann Saathoff, Dr . Hans-Joachim Schabedoth, Dr . Dorothee Schlegel, Ewald Schurer, Stefan Schwartze, Svenja Stadler, Kerstin Tack und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zu den Ab- stimmungen über den von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleich- stellungsrechts (Tagesordnungspunkt 6 a) . . . . . . . . . . . . . . . . 16853 C Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zu den Abstim- mungen über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstel- lungsrechts (Tagesordnungspunkt 6 a) . . . . . . . . . . . . . . . . 16854 C Heike Baehrens (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16854 C Dr . Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 16855 B Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16855 D Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU/CSU) zu den Abstim- mungen über – den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Weiterent- wicklung des Behindertengleichstellungs- rechts und – die Beschlussempfehlung des Ausschus- ses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Corinna Rüffer, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Behindertengleichstel- lungsrecht mutig weiterentwickeln (Tagesordnungspunkt 6 a und b) . . . . . . . . . . . 16856 C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordne- ten Dr . Karamba Diaby, Ulrich Freese, Cansel Kiziltepe, Steffen-Claudio Lemme, Dr . Simone Raatz, Matthias Schmidt (Berlin), Swen Schulz (Spandau), Sonja Steffen und Stefan Zierke (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale In- frastruktur zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Drohende Streckenstilllegungen ver- hindern – Regionalisierungsmittel erhöhen (Tagesordnungspunkt 8 b) . . . . . . . . . . . . . . . . 16856 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 170 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 12 . Mai 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 170 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 12 . Mai 2016 VII Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli- chen Abstimmung über die Beschlussempfeh- lung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem Antrag der Abgeordne- ten Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Drohende Streckenstilllegungen ver- hindern – Regionalisierungsmittel erhöhen (Tagesordnungspunkt 8 b) . . . . . . . . . . . . . . . . 16857 C Frank Junge (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16857 C Thomas Jurk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16858 B Detlef Müller (Chemnitz) (SPD) . . . . . . . . . . . 16858 D Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . . 16859 B Dagmar Ziegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16859 D Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordne- ten Kerstin Andreae, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr . Franziska Brantner, Ekin Deligöz, Dr . Thomas Gambke, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Dr . Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Brigitte Pothmer, Tabea Rößner, Kordula Schulz-Asche, Markus Tressel, Doris Wagner und Dr . Valerie Wilms (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregie- rung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europä- ische Union geführten Operation EU NAVFOR Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechts- übereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15 . Mai 2008 und weiterer Resolutionen, zuletzt 2246 (2015) vom 10 . November 2015 und nachfolgender Resolutionen des Sicher- heitsrates der VN in Verbindung mit der Ge- meinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 10 . No- vember 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom 8 . Dezember 2009 und weiterer Beschlüsse, zuletzt dem Beschluss 2014/827/GASP vom 21 . November 2014 (Tagesordnungspunkt 13) . . . . . . . . . . . . . . . . 16860 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 170 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 12 . Mai 2016 16689 170. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2016 Beginn: 9 .01 Uhr
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    Dr. Ute Finckh-Krämer (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 170 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 12 . Mai 2016 16853 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bas, Bärbel SPD 12 .05 .2016 Ehrmann, Siegmund SPD 12 .05 .2016 Ferner, Elke SPD 12 .05 .2016 Freitag, Dagmar SPD 12 .05 .2016 Funk, Alexander CDU/CSU 12 .05 .2016 Grindel, Reinhard CDU/CSU 12 .05 .2016 Gysi, Dr . Gregor DIE LINKE 12 .05 .2016 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 12 .05 .2016 Hintze, Peter CDU/CSU 12 .05 .2016 Kiesewetter, Roderich CDU/CSU 12 .05 .2016 Knoerig, Axel CDU/CSU 12 .05 .2016 Körber, Carsten CDU/CSU 12 .05 .2016 Lämmel, Andreas G . CDU/CSU 12 .05 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 12 .05 .2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12 .05 .2016 Pflugradt, Jeannine SPD 12 .05 .2016 Röspel, René SPD 12 .05 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 12 .05 .2016 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 12 .05 .2016 Steinmeier, Dr . Frank- Walter SPD 12 .05 .2016 Strobl (Heilbronn), Thomas CDU/CSU 12 .05 .2016 Thissen, Dr . Karin SPD 12 .05 .2016 Thönnes, Franz SPD 12 .05 .2016 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12 .05 .2016 Veit, Rüdiger SPD 12 .05 .2016 Wicklein, Andrea SPD 12 .05 .2016 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrike Bahr, Elvira Drobins- ki-Weiß, Michaela Engelmeier, Karin Evers- Meyer, Ulrich Freese, Martin Gerster, Gabriele Groneberg, Michael Groß, Gabriele Hiller-Ohm, Christina Jantz-Herrmann, Cansel Kiziltepe, Hiltrud Lotze, Hilde Mattheis, Bettina Müller, Ulli Nissen, Achim Post (Minden), Stefan Rebmann, Andreas Rimkus, Johann Saathoff, Dr. Hans-Jo- achim Schabedoth, Dr. Dorothee Schlegel, Ewald Schurer, Stefan Schwartze, Svenja Stadler, Kerstin Tack und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zu den Abstimmungen über den von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstel- lungsrechts (Tagesordnungspunkt 6 a) Angesichts der Erfahrungen aus der Praxis und der in Deutschland seit 2009 verbindlich geltenden UN-Behin- dertenrechtskonvention ist es uns ein wichtiges Anlie- gen, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) nach fast 14 Jahren weiterzuentwickeln, um die gleichberech- tigte Teilhabe der rund zehn Millionen Menschen mit Be- hinderungen in Deutschland weiter voranzubringen . Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält diesbezüg- lich zahlreiche Verbesserungen für mehr Barrierefreiheit in der Bundesverwaltung . Durch die Gesetzesreform wird klargestellt, dass Be- hinderungen nicht per se einer Person anhaften, sondern oft erst durch Barrieren in der Umwelt entstehen . Wir begrüßen, dass das neue BGG somit vor allem darauf ab- zielt, bauliche und kommunikative Barrieren innerhalb der Bundesverwaltung zu beseitigen . Während bauliche Barrierefreiheit nach dem gelten- den BGG nur bei Neubauprojekten hergestellt werden musste, sollen nun auch die Barrieren in Bestandsbau- ten angegangen werden, und es müssen verbindliche und überprüfbare Maßnahmen- und Zeitpläne zum Abbau von Barrieren erstellt werden . Durch das neue BGG wird eine Bundesfachstelle für Barrierefreiheit neu eingerich- tet, die insbesondere die Verwaltung, aber auch die Wirt- schaft und die Zivilgesellschaft bei allen Fragen rund um den Abbau von Barrieren berät und unterstützt . Ein Meilenstein für die Inklusion und Selbstbestim- mung zahlreicher Menschen mit kognitiven Beeinträch- tigungen in Deutschland ist aus unserer Sicht, dass das neue BGG einen eigenen Paragrafen zu „Verständlich- keit und leichter Sprache“ bekommen soll . Schriftliche Dokumente von Behörden werden demnach zukünftig bei Bedarf in leichter Sprache erläutert . Auch die besondere Situation einer Benachteiligung aus mehreren Gründen, wie beispielsweise Behinderung und Geschlecht, wird durch das neue BGG anerkannt, und die Versagung angemessener Vorkehrungen wird als Benachteiligungstatbestand ganz neu aufgenommen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 170 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 12 . Mai 201616854 (A) (C) (B) (D) Schließlich soll die Wirksamkeit des BGG durch eine neue, bei der Behindertenbeauftragten der Bundesre- gierung angesiedelte Schlichtungsstelle erhöht werden . Menschen mit Behinderungen können ihre Rechte so nie- derschwellig und zunächst außergerichtlich einfordern . Ein Instrument, das die Barrierefreiheit in der Privat- wirtschaft fördern soll, sind Zielvereinbarungen nach § 5 des BGG . Damit werden anerkannte Verbände, die die Belange von Menschen mit Behinderungen fördern, darin unterstützt, mit Wirtschaftsunternehmen bzw . de- ren Verbänden privatrechtliche Vereinbarungen über die Herstellung von Barrierefreiheit zu treffen . Mit der an- stehenden Novellierung des BGG wird das Instrument der Zielvereinbarungen weiter gestärkt, indem die neu eingerichtete Bundesfachstelle für Barrierefreiheit die Beteiligten in den Verhandlungen zukünftig unterstützen wird . Über diese freiwillige Selbstverpflichtung hinausge- hend gibt es schon jetzt in vielen Rechtsbereichen auch für den privaten Sektor Regelungen zu Barrierefreiheit und Benachteiligungsschutz, beispielsweise im Bürger- lichen Gesetzbuch, im Verbraucherschutzrecht, im Ar- beits(schutz)recht oder auch im Verkehrsbereich mit dem Personenbeförderungsgesetz oder dem Luftverkehrsge- setz . Eine besondere Bedeutung kommt außerdem dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu, mit dem Benachteiligungen aus Gründen einer Behinderung durch privatwirtschaftliche Akteure verhindert oder be- seitigt werden sollen. Demgegenüber verpflichtet das BGG in erster Linie Träger der öffentlichen Gewalt . Trotz dieser bestehenden Regelungen und positiver Beispiele für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen machen die alltäglichen Erfahrungen vieler Menschen mit Behinderungen jedoch deutlich, dass Bedarf an verbindlicheren Regelungen für angemes- sene Vorkehrungen und die Herstellung von Barrierefrei- heit in der Privatwirtschaft besteht . Derzeit wird das AGG im Auftrag der Antidiskrimi- nierungsstelle des Bundes evaluiert . Ziel der Evaluierung ist es, die praktische Wirksamkeit des AGG zu überprü- fen und etwaige gesetzliche Umsetzungsdefizite sowie Schutz- und Regelungslücken aufzudecken. Dabei finden auch die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur barrierefreien Zugänglichkeit aller Lebensbereiche für Menschen mit Behinderungen Berücksichtigung . Die Ergebnisse der Evaluierung und entsprechende Hand- lungsempfehlungen wurden für den Sommer dieses Jah- res angekündigt . Vor dem Hintergrund dieses gegenwärtig laufenden Prozesses lehnen wir die Anträge der Grünen und der Linken ab . Eine Weiterentwicklung des AGG zum jet- zigen Zeitpunkt und im Zuge der Weiterentwicklung des BGG halten wir für wenig zielführend . Aus unserer Sicht ist es geboten, die Ergebnisse der Evaluierung des AGG abzuwarten und die Frage verbindlicherer Regelungen für die Privatwirtschaft in eine anschließende Weiterent- wicklung des AGG einfließen zu lassen. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zu den Abstimmungen über den von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstel- lungsrechts (Tagesordnungspunkt 6 a) Heike Baehrens (SPD): Angesichts der Erfahrungen aus der Praxis und der in Deutschland seit 2009 verbind- lich geltenden UN-Behindertenrechtskonvention ist es mir ein wichtiges Anliegen, das Behindertengleichstel- lungsgesetz (BGG) nach fast 14 Jahren weiterzuentwi- ckeln, um die gleichberechtigte Teilhabe der rund zehn Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland weiter voranzubringen . Der Gesetzentwurf der Bundes- regierung enthält diesbezüglich zahlreiche Verbesserun- gen für mehr Barrierefreiheit in der Bundesverwaltung . Durch die Gesetzesreform wird klargestellt, dass Be- hinderungen nicht per se einer Person anhaften, sondern oft erst durch Barrieren in der Umwelt entstehen . Ich begrüße, dass das neue BGG somit vor allem darauf ab- zielt, bauliche und kommunikative Barrieren innerhalb der Bundesverwaltung zu beseitigen . Während bauliche Barrierefreiheit nach dem gelten- den BGG nur bei Neubauprojekten hergestellt werden musste, sollen nun auch die Barrieren in Bestandsbau- ten angegangen werden, und es müssen verbindliche und überprüfbare Maßnahmen- und Zeitpläne zum Abbau von Barrieren erstellt werden . Durch das neue BGG wird eine Bundesfachstelle für Barrierefreiheit neu eingerich- tet, die insbesondere die Verwaltung, aber auch die Wirt- schaft und die Zivilgesellschaft bei allen Fragen rund um den Abbau von Barrieren berät und unterstützt . Ein Meilenstein für die Inklusion und Selbstbestim- mung zahlreicher Menschen mit kognitiven Beeinträch- tigungen in Deutschland ist aus meiner Sicht, dass das neue BGG einen eigenen Paragrafen zu „Verständlich- keit und leichter Sprache“ bekommen soll . Schriftliche Dokumente von Behörden werden demnach zukünftig bei Bedarf in leichter Sprache erläutert . Auch die besondere Situation einer Benachteiligung aus mehreren Gründen, wie beispielsweise Behinderung und Geschlecht, wird durch das neue BGG anerkannt, und die Versagung angemessener Vorkehrungen wird als Benachteiligungstatbestand ganz neu aufgenommen . Schließlich soll die Wirksamkeit des BGG durch eine neue, bei der Behindertenbeauftragten der Bundesre- gierung angesiedelte Schlichtungsstelle erhöht werden . Menschen mit Behinderungen können ihre Rechte so nie- derschwellig und zunächst außergerichtlich einfordern . Ein Instrument, das die Barrierefreiheit in der Privat- wirtschaft fördern soll, sind Zielvereinbarungen nach § 5 des BGG . Damit werden anerkannte Verbände, die die Belange von Menschen mit Behinderungen fördern, darin unterstützt, mit Wirtschaftsunternehmen bzw . de- ren Verbänden privatrechtliche Vereinbarungen über die Herstellung von Barrierefreiheit zu treffen . Mit der an- stehenden Novellierung des BGG wird das Instrument Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 170 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 12 . Mai 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 170 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 12 . Mai 2016 16855 (A) (C) (B) (D) der Zielvereinbarungen weiter gestärkt, indem die neu eingerichtete Bundesfachstelle für Barrierefreiheit die Beteiligten in den Verhandlungen zukünftig unterstützen wird . Über diese freiwillige Selbstverpflichtung hinausge- hend gibt es schon jetzt in vielen Rechtsbereichen auch für den privaten Sektor Regelungen zu Barrierefreiheit und Benachteiligungsschutz, beispielsweise im Bürger- lichen Gesetzbuch, im Verbraucherschutzrecht, im Ar- beits(schutz)recht oder auch im Verkehrsbereich mit dem Personenbeförderungsgesetz oder dem Luftverkehrsge- setz . Eine besondere Bedeutung kommt außerdem dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu, mit dem Benachteiligungen aus Gründen einer Behinderung durch privatwirtschaftliche Akteure verhindert oder be- seitigt werden sollen. Demgegenüber verpflichtet das BGG in erster Linie Träger der öffentlichen Gewalt . Trotz dieser bestehenden Regelungen und positiver Beispiele für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen machen die alltäglichen Erfahrungen vieler Menschen mit Behinderungen jedoch deutlich, dass Bedarf an verbindlicheren Regelungen für angemes- sene Vorkehrungen und die Herstellung von Barrierefrei- heit in der Privatwirtschaft besteht . Derzeit wird das AGG im Auftrag der Antidiskrimi- nierungsstelle des Bundes evaluiert . Ziel der Evaluierung ist es, die praktische Wirksamkeit des AGG zu überprü- fen und etwaige gesetzliche Umsetzungsdefizite sowie Schutz- und Regelungslücken aufzudecken. Dabei finden auch die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur barrierefreien Zugänglichkeit aller Lebensbereiche für Menschen mit Behinderungen Berücksichtigung . Die Ergebnisse der Evaluierung und entsprechende Hand- lungsempfehlungen wurden für den Sommer dieses Jah- res angekündigt . Vor dem Hintergrund dieses gegenwärtig laufenden Prozesses lehne ich die Anträge der Grünen und der Lin- ken ab . Aus meiner Sicht ist es geboten, die Ergebnisse der Evaluierung des AGG abzuwarten und die Frage ver- bindlicherer Regelungen für die Privatwirtschaft in eine anschließende Weiterentwicklung des AGG einfließen zu lassen . Dr. Matthias Bartke (SPD): Angesichts der Erfah- rungen aus der Praxis und der in Deutschland seit 2009 verbindlich geltenden UN-Behindertenrechtskonvention ist es mir ein wichtiges Anliegen, das Behindertengleich- stellungsgesetz (BGG) nach fast 14 Jahren weiterzuent- wickeln . So bringen wir die gleichberechtigte Teilhabe der rund zehn Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland weiter voran . Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält diesbezüglich zahlreiche Ver- besserungen für mehr Barrierefreiheit in der Bundesver- waltung . Dazu gehört die Klarstellung, dass Behinderungen nicht per se einer Person anhaften, sondern oft erst durch Barrieren in der Umwelt entstehen . Ich begrüße, dass das neue BGG somit vor allem darauf abzielt, bauliche und kommunikative Barrieren innerhalb der Bundesverwal- tung zu beseitigen . Zukünftig müssen auch die Barrieren in Bestandsbau- ten angegangen werden, und es müssen verbindliche und überprüfbare Maßnahmen- und Zeitpläne zum Abbau von Barrieren erstellt werden . Durch das neue BGG wird außerdem eine Bundesfachstelle für Barrierefreiheit neu eingerichtet . Schriftliche Dokumente von Behörden wer- den zukünftig bei Bedarf in leichter Sprache erläutert . Auch die besondere Situation einer Benachteiligung aus mehreren Gründen wird durch das neue BGG anerkannt, und die Versagung angemessener Vorkehrungen wird als Benachteiligungstatbestand ganz neu aufgenommen . Schließlich soll die Wirksamkeit des BGG durch eine neue Schlichtungsstelle erhöht werden . Mit der anstehenden Novellierung des BGG wird au- ßerdem das Instrument der Zielvereinbarungen weiter gestärkt . Damit werden anerkannte Verbände darin un- terstützt, mit Wirtschaftsunternehmen bzw . deren Ver- bänden privatrechtliche Vereinbarungen über die Her- stellung von Barrierefreiheit zu treffen . Über diese freiwillige Selbstverpflichtung hinausge- hend gibt es schon jetzt in vielen Rechtsbereichen auch für den privaten Sektor Regelungen zu Barrierefreiheit und Benachteiligungsschutz . Eine besondere Bedeu- tung kommt außerdem dem Allgemeinen Gleichbehand- lungsgesetz (AGG) zu, mit dem Benachteiligungen aus Gründen einer Behinderung durch privatwirtschaftliche Akteure verhindert oder beseitigt werden sollen . Demge- genüber verpflichtet das BGG in erster Linie Träger der öffentlichen Gewalt . Trotz dieser bestehenden Regelungen und positiver Beispiele für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen machen die alltäglichen Erfahrungen vieler Menschen mit Behinderungen jedoch deutlich, dass Bedarf an verbindlicheren Regelungen für angemes- sene Vorkehrungen und die Herstellung von Barrierefrei- heit in der Privatwirtschaft besteht . Derzeit wird das AGG im Auftrag der Antidiskrimi- nierungsstelle des Bundes evaluiert . Ziel der Evaluierung ist es, die praktische Wirksamkeit des AGG zu überprü- fen und etwaige gesetzliche Umsetzungsdefizite sowie Schutz- und Regelungslücken aufzudecken. Dabei finden auch die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur barrierefreien Zugänglichkeit aller Lebensbereiche für Menschen mit Behinderungen Berücksichtigung . Die Ergebnisse der Evaluierung und entsprechende Hand- lungsempfehlungen wurden für den Sommer dieses Jah- res angekündigt . Vor dem Hintergrund dieses gegenwärtig laufenden Prozesses lehne ich die Anträge der Grünen und der Lin- ken ab . Eine Weiterentwicklung des AGG zum jetzigen Zeitpunkt und im Zuge der Weiterentwicklung des BGG halte ich für wenig zielführend . Aus meiner Sicht ist es geboten, die Ergebnisse der Evaluierung des AGG abzu- warten und die Frage verbindlicherer Regelungen für die Privatwirtschaft in eine anschließende Weiterentwick- lung des AGG einfließen zu lassen. Marco Bülow (SPD): Angesichts der Erfahrungen aus der Praxis und der in Deutschland seit 2009 ver- bindlich geltenden UN-Behindertenrechtskonvention ist Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 170 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 12 . Mai 201616856 (A) (C) (B) (D) es wichtig, dass das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) nach fast 14 Jahren weiterentwickelt wird, um die gleichberechtigte Teilhabe der rund zehn Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland weiter voranzubringen . Mit diesem Gesetz gibt es einige Ver- besserungen . Leider sind aber einige Punkte auch pro- blematisch . Insgesamt hätte ich mir ein anderes Gesetz gewünscht . Es gibt gute Verbesserungen . So musste zum Beispiel bauliche Barrierefreiheit nach dem geltenden BGG bis- her nur bei Neubauprojekten hergestellt werden . Erfreu- licherweise sollen nun auch die Barrieren in Bestands- bauten angegangen werden, und es müssen verbindliche und überprüfbare Maßnahmen- und Zeitpläne zum Ab- bau von Barrieren erstellt werden . Durch das neue BGG wird eine Bundesfachstelle für Barrierefreiheit neu ein- gerichtet, die insbesondere die Verwaltung, aber auch die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft bei allen Fragen rund um den Abbau von Barrieren berät und unterstützt . Eine weitere gute Veränderung ist ein eigener Para- graf im BGG zu „Verständlichkeit und leichter Sprache“ . Schriftliche Dokumente von Behörden werden demnach zukünftig bei Bedarf in leichter Sprache erläutert . Auch die besondere Situation einer Benachteiligung aus mehreren Gründen, wie beispielsweise Behinderung und Geschlecht, wird durch das neue BGG anerkannt, und die Versagung angemessener Vorkehrungen wird als Benachteiligungstatbestand ganz neu aufgenommen . Schließlich soll die Wirksamkeit des BGG durch eine neue, bei der Behindertenbeauftragten der Bundesre- gierung angesiedelte Schlichtungsstelle erhöht werden . Menschen mit Behinderungen können ihre Rechte so nie- derschwellig und zunächst außergerichtlich einfordern . Trotz der nun erreichten Verbesserungen ist aber auch klar, dass Bedarf an verbindlicheren Regelungen für an- gemessene Vorkehrungen und die Herstellung von Bar- rierefreiheit in der Privatwirtschaft besteht . Im Sommer wird es eine Evaluierung des Allgemeinen Gleichbe- handlungsgesetzes (AGG) im Auftrag der Antidiskrimi- nierungsstelle des Bundes geben. Dort finden auch die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur bar- rierefreien Zugänglichkeit aller Lebensbereiche für Men- schen mit Behinderungen Berücksichtigung . Ich werde mich weiterhin für Änderungen einsetzen und diese in meiner Fraktion und bei der Bundesregie- rung deutlich machen . Die SPD hat sich für weiterge- hende Punkte eingesetzt . Ich kann die Opposition in ih- rer Kritik gut verstehen . Ich werde mich deshalb weiter dafür starkmachen, dass die Regierung sich in diesen kritischen Punkten bewegt und dass wir mit der Union Nachbesserungen erreichen . Den Anträgen der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen werde ich so jetzt nicht zustimmen . Wir sollten die Ergebnisse der Evaluierung des AGG abwarten und dann die Frage verbindlicherer Regelungen für die Privatwirtschaft in einer anschließen- den Weiterentwicklung des AGG klären und im Sinne der Menschen mit Behinderung regeln . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU/CSU) zu den Abstimmungen über – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts und – die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abge- ordneten Corinna Rüffer, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Be- hindertengleichstellungsrecht mutig weiterent- wickeln (Tagesordnungspunkt 6 a und b) Ich werde mich sowohl bei der namentlichen Ab- stimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Behindertengleichstellungsrecht mutig weiter- entwickeln“ als auch bei der Gesamtabstimmung zum „Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleich- stellungsrechts“ enthalten . Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen leh- ne ich nicht ab, weil er trotz mancher inhaltlicher Mängel in die richtige Richtung geht und grundsätzlich umfas- sende Teilhabe für Menschen mit Behinderung fordert . Menschen mit Behinderung und deren Interessenver- bände sind nicht zu Unrecht von dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts enttäuscht . Sie hatten sich erhofft, dass zumindest An- sätze festgeschrieben werden, die über die Regelungen für die öffentliche Verwaltung hinausführen und die Verpflichtung privater Anbieter zur Gewährleistung von Barrierefreiheit festschreiben . Auch ich bin der Meinung, dass der Entwurf nicht weit genug geht . Ansätze aus der letzten Wahlperiode, die bereits in Einzelgesetzen umge- setzt wurden, hätten aufgegriffen und fortgeführt werden können . Beispiele hierfür sind die Festschreibung von Barrierefreiheit in Fernbussen oder auch die Filmförde- rung, die nur noch unter der Bedingung vergeben wird, dass die Filme mit barrierefreien Fassungen für seh- und hörbehinderte Menschen hergestellt werden . Aus diesen Gründen kann ich dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts nicht zustimmen . Da der Entwurf jedoch vorsieht, dass eine Bundesfachstelle für Barrierefreiheit errichtet wird, werde ich nicht dagegen stimmen . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Karamba Diaby, Ulrich Freese, Cansel Kiziltepe, Steffen-Claudio Lemme, Dr. Simone Raatz, Matthias Schmidt (Berlin), Swen Schulz (Spandau), Sonja Steffen und Stefan Zierke (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ver- kehr und digitale Infrastruktur zu dem Antrag Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 170 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 12 . Mai 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 170 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 12 . Mai 2016 16857 (A) (C) (B) (D) der Abgeordneten Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Drohende Streckenstilllegungen verhindern – Regionalisierungsmittel erhöhen (Ta- gesordnungspunkt 8 b) Die Regionalisierungsmittel befähigen die Bundeslän- der, ein breites Angebot im Schienenpersonennahverkehr bereitzustellen . Seit der Bahnreform ist dieses Modell eine Erfolgsgeschichte . Durch gestiegene Trassen- und Stationspreise der Deutschen Bahn AG sind die finanzi- ellen Anforderungen für die Bundesländer jedoch gestie- gen . Vor diesem Hintergrund begrüßen wir ausdrücklich das Einverständnis von Bund und Ländern, die Regiona- lisierungsmittel zu erhöhen, zu dynamisieren und gerecht zwischen den Ländern zu verteilen . Die Verkehrsministerkonferenz hat bereits im Okto- ber 2014 Einigkeit über einen Schlüssel erzielt, der auf der Basis von Einwohnerzahlen und Zugkilometern eine gerechte Verteilung der Regionalisierungsmittel zwi- schen allen Ländern gewährleistet . Zusätzlich wurde in dem Beschluss eine sogenannte Sperrklinke vereinbart, die jedem Land Zuwächse im Vergleich zu den zugesi- cherten Regionalisierungsmitteln aus dem Jahr 2014 ga- rantieren sollte . Diesem Beschluss zugrunde lag die Annahme, dass der Bund die Regionalisierungsmittel im Jahr 2016 auf 8,5 Milliarden Euro erhöht und ab dem Jahr 2017 eine jährliche Steigerung um 2 Prozent zusichert . Der Beschluss des Vermittlungsausschusses vom Ok- tober 2015 zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes sieht einen deutlichen Aufwuchs der Mittel von circa 7,4 auf 8 Milliarden Euro im Jahr 2016 vor . Gleichzeitig ist eine jährliche Steigerung von 1,8 Prozent ab 2017 vorge- sehen . Die Mittel sollen gemäß dem vereinbarten Schlüs- sel verteilt werden . Bei Beibehaltung des vereinbarten Schlüssels zur Verteilung dieser Mittel ohne die sogenannte Sperrklin- ke drohen den fünf ostdeutschen Flächenländern bis 2030 Mindereinnahmen von rund 3,5 Milliarden Euro, obwohl die Mittel auf Druck der SPD-Bundestagsfrak- tion insgesamt stark erhöht wurden . Die westdeutschen Länder könnten hingegen mit Mehreinnahmen von rund 14,4 Milliarden Euro rechnen . Dieser Zustand ist mit den Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenz nicht zu ver- einbaren . Mit ihrem Antrag würde die Fraktion Die Linke an diesem Missstand jedoch nichts ändern . Eine einseitige Belastung des Bundes würde die komplexen und weit fortgeschrittenen Verhandlungen zur Neuausrichtung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, deren Gegenstand auch die Regionalisierungsmittel sind, blockieren . Viel- mehr fordern wir ein, dass es eine Einigung zwischen al- len 16 Bundesländern geben muss . Es ist eine Frage der Solidarität, dass die gemeinsamen Beschlüsse, die bereits 2014 gefällt wurden, eingehalten werden . Kein Land darf weniger Regionalisierungsmittel erhalten, als nach dem Status quo von 2014 zu erwarten wären . Mindestens müssen die errechneten Mehrbedarfe der ostdeutschen Bundesländer gedeckt werden . Mit einer einstimmigen Position würden die Bundes- länder ihre Verhandlungsposition gegenüber der Bun- desregierung stärken . Es ist letztlich die Aufgabe der Bundeskanzlerin, des Finanzministers und des Bundes- verkehrsministers, in diesem Konflikt zu vermitteln und zur Lösung beizutragen. Der bereits aus dem Bundesfi- nanzministerium vorgelegte Kompromissvorschlag war nicht zielführend . Deshalb lehnen wir den Antrag der Fraktion Die Linke ab . Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem Antrag der Ab- geordneten Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Drohende Streckenstilllegungen verhin- dern – Regionalisierungsmittel erhöhen (Tagesord- nungspunkt 8 b) Frank Junge (SPD): Die Regionalisierungsmittel be- fähigen die Bundesländer, ein breites Angebot im Schie- nenpersonennahverkehr bereitzustellen . Seit der Bahn- reform ist dieses Modell eine Erfolgsgeschichte . Durch gestiegene Trassen- und Stationspreise der Deutschen Bahn AG sind die finanziellen Anforderungen für die Bundesländer jedoch gestiegen . Vor diesem Hintergrund begrüße ich ausdrücklich das Einverständnis von Bund und Ländern, die Regionalisierungsmittel zu erhöhen, zu dynamisieren und gerecht zwischen den Ländern zu verteilen . Die Verkehrsministerkonferenz hat bereits im Okto- ber 2014 Einigkeit über einen Schlüssel erzielt, der auf der Basis von Einwohnerzahlen und Zugkilometern eine gerechte Verteilung der Regionalisierungsmittel zwi- schen allen Ländern gewährleistet . Zusätzlich wurde in dem Beschluss eine sogenannte Sperrklinke vereinbart, die jedem Land Zuwächse im Vergleich zu den zugesi- cherten Regionalisierungsmitteln aus dem Jahr 2014 ga- rantieren sollte . Diesem Beschluss zugrunde lag die Annahme, dass der Bund die Regionalisierungsmittel im Jahr 2016 auf 8,5 Milliarden Euro erhöht und ab dem Jahr 2017 eine jährliche Steigerung um 2 Prozent zusichert . Der Beschluss des Vermittlungsausschusses vom Ok- tober 2015 zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes sieht einen deutlichen Aufwuchs der Mittel von circa 7,4 auf 8 Milliarden Euro im Jahr 2016 vor . Gleichzeitig ist eine jährliche Steigerung von 1,8 Prozent ab 2017 vorge- sehen . Die Mittel sollen gemäß dem vereinbarten Schlüs- sel verteilt werden . Bei Beibehaltung des vereinbarten Schlüssels zur Verteilung dieser Mittel ohne die sogenannte Sperrklin- ke drohen den fünf ostdeutschen Flächenländern bis 2030 Mindereinnahmen von rund 3,5 Milliarden Euro, Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 170 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 12 . Mai 201616858 (A) (C) (B) (D) obwohl die Mittel auf Druck der SPD-Bundestagsfrak- tion insgesamt stark erhöht wurden . Die westdeutschen Länder könnten hingegen mit Mehreinnahmen von rund 14,4 Milliarden Euro rechnen . Dieser Zustand ist mit den Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenz nicht zu ver- einbaren . Mit ihrem Antrag würde die Fraktion Die Linke an diesem Missstand jedoch nichts ändern . Eine einseitige Belastung des Bundes würde die komplexen und weit fortgeschrittenen Verhandlungen zur Neuausrichtung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, deren Gegenstand auch die Regionalisierungsmittel sind, blockieren . Viel- mehr fordere ich ein, dass es eine Einigung zwischen al- len 16 Bundesländern geben muss . Es ist eine Frage der Solidarität, dass die gemeinsamen Beschlüsse, die bereits 2014 gefällt wurden, eingehalten werden . Kein Land darf weniger Regionalisierungsmittel erhalten, als nach dem Status quo von 2014 zu erwarten wären . Mindestens müssen die errechneten Mehrbedarfe der ostdeutschen Bundesländer gedeckt werden . Mit einer einstimmigen Position würden die Bundes- länder ihre Verhandlungsposition gegenüber der Bun- desregierung stärken . Es ist letztlich die Aufgabe der Bundeskanzlerin, des Finanzministers und des Bundes- verkehrsministers, in diesem Konflikt zu vermitteln und zur Lösung beizutragen. Der bereits aus dem Bundesfi- nanzministerium vorgelegte Kompromissvorschlag war nicht zielführend . Aus all den genannten Gründen kann ich dem Antrag der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Thomas Jurk (SPD): Die Regionalisierungsmittel ermöglichen den Bundesländern, ein bedarfsgerechtes Angebot an Leistungen im Schienenpersonennahver- kehr bereitzustellen . Seit der Bahnreform hat sich dieses Modell bewährt . Unter anderem durch gestiegene Tras- sen- und Stationspreise der Deutschen Bahn AG sind die finanziellen Anforderungen für die Bundesländer jedoch gestiegen . Vor diesem Hintergrund begrüße ich es aus- drücklich, dass der Bund die Regionalisierungsmittel von 7,408 Milliarden Euro auf 8 Milliarden Euro erhöht hat und diese künftig höher als bisher – mit 1,8 Prozent jähr- lich – dynamisiert werden . Bis heute nicht geklärt ist jedoch die künftige Ver- teilung der Regionalisierungsmittel auf die einzelnen Länder . Zwar hatte sich die Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2014 auf eine neue Verteilung der Regio- nalisierungsmittel geeinigt . Kernpunkt dieses Beschlus- ses war die Erhöhung der Regionalisierungsmittel auf 8,5 Milliarden Euro, eine auskömmliche Dynamisierung und ein neuer Verteilungsschlüssel, welcher auf der Basis von Einwohnerzahlen und Zugkilometern eine gerechte Verteilung der Regionalisierungsmittel zwischen allen Ländern gewährleisten sollte . Zusätzlich wurde eine so- genannte Sperrklinke vereinbart, die jedem Land jährli- che Zuwächse in Höhe von 1,25 Prozent im Vergleich zu den Regionalisierungsmitteln des Jahres 2014 garantie- ren sollte . Dadurch sollte sichergestellt werden, dass alle (!) Länder auch dann auskömmliche Regionalisierungs- mittel erhalten, wenn der Bund weniger als die von den Ländern geforderten 8,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen würde . Bei der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 24 . September 2015 wurde dagegen vereinbart, die Regionalisierungsmittel im Jahr 2016 auf 8 Milliarden Euro zu erhöhen und mit einer jährlichen Rate von 1,8 Prozent zu dynamisieren . Zudem sollte der von der Verkehrsministerkonferenz be- schlossene neue Verteilungsschlüssel angewendet wer- den . Die von der Verkehrsministerkonferenz als zwin- gende Grundlage des Verteilungsschlüssels bezeichnete 1,25-prozentige Mindeststeigerung (Sperrklinke) war je- doch nicht Teil des Beschlusses vom 24 . September 2015 . Mit der Umsetzung dieses Beschlusses würden den Ländern bis 2030 gegenüber einer Fortschreibung des Status quo (das heißt 7,408 Milliarden Euro in 2015 und eine jährliche Dynamisierung von 1,5 Prozent) rund 11 Milliarden Euro Regionalisierungsmittel zusätzlich zur Verfügung stehen . Allerdings hätten die fünf ost- deutschen Flächenländer in diesem Zeitraum Minderein- nahmen von rund 3,5 Milliarden Euro (auf den Freistaat Sachsen entfallen dabei 893 Millionen Euro Minderein- nahmen), während die westdeutschen Länder und Berlin mit Mehreinnahmen von rund 14,4 Milliarden Euro rech- nen könnten . Dies hätte in den ostdeutschen Flächenlän- dern massive Leistungskürzungen und Streckenstillle- gungen zur Folge . Bestehende Verkehrsverträge könnten nicht mehr erfüllt werden, und es droht der Abbau von mit öffentlichen Mitteln modernisierter SPNV-Infra- struktur . Die von der Fraktion Die Linke vorgelegte Lösung geht ausschließlich zulasten des Bundes und ist deshalb nicht akzeptabel . Anders als in der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Verkehr und digita- le Infrastruktur (Bundestagsdrucksache 18/8362) darge- legt, halte ich es im Interesse der ostdeutschen Flächen- länder für notwendig, den Beschluss vom 24 . September 2015 abzuändern . Ich fordere die Länder auf, sich umge- hend auf einen neuen Verteilschlüssel zu einigen, der es allen Ländern ermöglicht, ein bedarfsgerechtes Nahver- kehrsleistungsangebot anzubieten, beispielsweise durch die Anwendung der 1,25-prozentigen Mindeststeigerung, wie ursprünglich vorgesehen . Bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses werde ich mich deshalb enthalten . Detlef Müller (Chemnitz) (SPD): Die Regionali- sierungsmittel befähigen die Bundesländer, ein breites Angebot im Schienenpersonennahverkehr bereitzu- stellen . Seit der Bahnreform ist dieses Modell eine Er- folgsgeschichte . Durch gestiegene Trassen- und Stati- onspreise der Deutschen Bahn AG sind die finanziellen Anforderungen für die Bundesländer jedoch gestiegen . Vor diesem Hintergrund begrüße ich ausdrücklich das Einverständnis von Bund und Ländern, die Regionali- sierungsmittel zu erhöhen, zu dynamisieren und gerecht zwischen den Ländern zu verteilen . Die Verkehrsministerkonferenz hat bereits im Okto- ber 2014 Einigkeit über einen Schlüssel erzielt, der auf Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 170 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 12 . Mai 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 170 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 12 . Mai 2016 16859 (A) (C) (B) (D) der Basis von Einwohnerzahlen und Zugkilometern eine gerechte Verteilung der Regionalisierungsmittel zwi- schen allen Ländern gewährleistet . Zusätzlich wurde in dem Beschluss eine sogenannte Sperrklinke vereinbart, die jedem Land Zuwächse im Vergleich zu den zugesi- cherten Regionalisierungsmitteln aus dem Jahr 2014 ga- rantieren sollte . Diesem Beschluss zugrunde lag die Annahme, dass der Bund die Regionalisierungsmittel im Jahr 2016 auf 8,5 Milliarden Euro erhöht und ab dem Jahr 2017 eine jährliche Steigerung um 2 Prozent zusichert . Der Beschluss des Vermittlungsausschusses vom Ok- tober 2015 zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes sieht einen deutlichen Aufwuchs der Mittel von circa 7,4 auf 8 Milliarden Euro im Jahr 2016 vor . Gleichzeitig ist eine jährliche Steigerung von 1,8 Prozent ab 2017 vorge- sehen . Die Mittel sollen gemäß dem vereinbarten Schlüs- sel verteilt werden . Bei Beibehaltung des vereinbarten Schlüssels zur Verteilung dieser Mittel ohne die sogenannte Sperrklin- ke drohen den fünf ostdeutschen Flächenländern bis 2030 Mindereinnahmen von rund 3,5 Milliarden Euro, obwohl die Mittel auf Druck der SPD-Bundestagsfrak- tion insgesamt stark erhöht wurden . Die westdeutschen Länder könnten hingegen mit Mehreinnahmen von rund 14,4 Milliarden Euro rechnen . Dieser Zustand ist mit den Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenz nicht zu ver- einbaren . Aufgrund der Mindereinnahmen sind in Sach- sen Abbestellungen und qualitative Einschränkungen im Schienenpersonennahverkehr zu erwarten . Mit ihrem Antrag weist die Fraktion Die Linke auf die- sen Missstand hin, würde jedoch substanziell daran nichts ändern . Eine einseitige Belastung des Bundes würde die komplexen und weit fortgeschrittenen Verhandlungen zur Neuausrichtung der Bund-Länder-Finanzbeziehun- gen, deren Gegenstand auch die Regionalisierungsmittel sind, blockieren . Vielmehr fordere ich ein, dass es eine Einigung zwischen allen 16 Bundesländern geben muss . Es ist eine Frage der Solidarität, dass die gemeinsamen Beschlüsse, die bereits 2014 gefällt wurden, eingehalten werden . Kein Land darf weniger Regionalisierungsmittel erhalten, als nach dem Status quo von 2014 zu erwarten wären . Mindestens müssen die errechneten Mehrbedarfe der ostdeutschen Bundesländer gedeckt werden . Mit einer einstimmigen Position könnten die Bundes- länder ihre Verhandlungsposition gegenüber der Bun- desregierung stärken . Es ist letztlich die Aufgabe der Bundeskanzlerin, des Finanzministers und des Bundes- verkehrsministers, in diesem Konflikt zu vermitteln und zur Lösung beizutragen . Deshalb habe ich mich zu dem Antrag der Fraktion Die Linke enthalten . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD): Die Regiona- lisierungsmittel befähigen die Bundesländer, ein breites Angebot im Schienenpersonennahverkehr bereitzu- stellen . Seit der Bahnreform ist dieses Modell eine Er- folgsgeschichte . Durch gestiegene Trassen- und Stati- onspreise der Deutschen Bahn AG sind die finanziellen Anforderungen für die Bundesländer jedoch gestiegen . Vor diesem Hintergrund begrüße ich ausdrücklich das Einverständnis von Bund und Ländern, die Regionali- sierungsmittel zu erhöhen, zu dynamisieren und gerecht zwischen den Ländern zu verteilen . Die Verkehrsministerkonferenz hat bereits im Okto- ber 2014 Einigkeit über einen Schlüssel erzielt, der auf der Basis von Einwohnerzahlen und Zugkilometern eine gerechte Verteilung der Regionalisierungsmittel zwi- schen allen Ländern gewährleistet . Zusätzlich wurde in dem Beschluss eine sogenannte Sperrklinke vereinbart, die jedem Land Zuwächse im Vergleich zu den zugesi- cherten Regionalisierungsmitteln aus dem Jahr 2014 ga- rantieren sollte . Diesem Beschluss zugrunde lag die Annahme, dass der Bund die Regionalisierungsmittel im Jahr 2016 auf 8,5 Milliarden Euro erhöht und ab dem Jahr 2017 eine jährliche Steigerung um 2 Prozent zusichert . Der Beschluss des Vermittlungsausschusses vom Ok- tober 2015 zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes sieht einen deutlichen Aufwuchs der Mittel von circa 7,4 auf 8 Milliarden Euro im Jahr 2016 vor . Gleichzeitig ist eine jährliche Steigerung von 1,8 Prozent ab 2017 vorge- sehen . Die Mittel sollen gemäß dem vereinbarten Schlüs- sel verteilt werden . Bei Beibehaltung des vereinbarten Schlüssels zur Verteilung dieser Mittel ohne die sogenannte Sperrklin- ke drohen den fünf ostdeutschen Flächenländern bis 2030 Mindereinnahmen von rund 3,5 Milliarden Euro, obwohl die Mittel auf Druck der SPD-Bundestagsfrak- tion insgesamt stark erhöht wurden . Die westdeutschen Länder könnten hingegen mit Mehreinnahmen von rund 14,4 Milliarden Euro rechnen . Dieser Zustand ist mit den Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenz nicht zu ver- einbaren . Mit ihrem Antrag würde die Fraktion Die Linke an diesem Missstand jedoch nichts ändern . Eine einseitige Belastung des Bundes würde die komplexen und weit fortgeschrittenen Verhandlungen zur Neuausrichtung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, deren Gegenstand auch die Regionalisierungsmittel sind, blockieren . Viel- mehr fordere ich ein, dass es eine Einigung zwischen al- len 16 Bundesländern geben muss . Es ist eine Frage der Solidarität, dass die gemeinsamen Beschlüsse, die bereits 2014 gefällt wurden, eingehalten werden . Kein Land darf weniger Regionalisierungsmittel erhalten, als nach dem Status quo von 2014 zu erwarten wären . Mindestens müssen die errechneten Mehrbedarfe der ostdeutschen Bundesländer gedeckt werden . Es ist die Aufgabe der Bundeskanzlerin, des Finanz- ministers und des Bundesverkehrsministers, in diesem Konflikt zu vermitteln und zur Lösung beizutragen. Wohl wissend, dass die Probleme nicht gelöst sind, lehne ich aus den oben genannten Gründen den Antrag der Linken ab . Dagmar Ziegler (SPD): Die Regionalisierungsmit- tel befähigen die Bundesländer, ein breites Angebot im Schienenpersonennahverkehr bereitzustellen . Seit der Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 170 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 12 . Mai 201616860 (A) (C) (B) (D) Bahnreform ist dieses Modell eine Erfolgsgeschichte . Durch gestiegene Trassen- und Stationspreise der Deut- schen Bahn AG sind die finanziellen Anforderungen für die Bundesländer jedoch gestiegen . Vor diesem Hinter- grund begrüße ich ausdrücklich das Einverständnis von Bund und Ländern, die Regionalisierungsmittel zu erhö- hen, zu dynamisieren und gerecht zwischen den Ländern zu verteilen . Die Verkehrsministerkonferenz hat bereits im Okto- ber 2014 Einigkeit über einen Schlüssel erzielt, der auf der Basis von Einwohnerzahlen und Zugkilometern eine gerechte Verteilung der Regionalisierungsmittel zwi- schen allen Ländern gewährleistet . Zusätzlich wurde in dem Beschluss eine sogenannte Sperrklinke vereinbart, die jedem Land Zuwächse im Vergleich zu den zugesi- cherten Regionalisierungsmitteln aus dem Jahr 2014 ga- rantieren sollte . Diesem Beschluss zugrunde lag die Annahme, dass der Bund die Regionalisierungsmittel im Jahr 2016 auf 8,5 Milliarden Euro erhöht und ab dem Jahr 2017 eine jährliche Steigerung um 2 Prozent zusichert . Der Beschluss des Vermittlungsausschusses vom Ok- tober 2015 zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes sieht einen deutlichen Aufwuchs der Mittel von circa 7,4 auf 8 Milliarden Euro im Jahr 2016 vor . Gleichzeitig ist eine jährliche Steigerung von 1,8 Prozent ab 2017 vorge- sehen . Die Mittel sollen gemäß dem vereinbarten Schlüs- sel verteilt werden . Bei Beibehaltung des vereinbarten Schlüssels zur Verteilung dieser Mittel ohne die sogenannte Sperrklin- ke drohen den fünf ostdeutschen Flächenländern bis 2030 Mindereinnahmen von rund 3,5 Milliarden Euro, obwohl die Mittel auf Druck der SPD-Bundestagsfrak- tion insgesamt stark erhöht wurden . Die westdeutschen Länder könnten hingegen mit Mehreinnahmen von rund 14,4 Milliarden Euro rechnen . Dieser Zustand ist mit den Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenz nicht zu ver- einbaren . Mit ihrem Antrag würde die Fraktion Die Linke an diesem Missstand jedoch nichts ändern . Eine einseitige Belastung des Bundes würde die komplexen und weit fortgeschrittenen Verhandlungen zur Neuausrichtung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, deren Gegenstand auch die Regionalisierungsmittel sind, blockieren . Viel- mehr fordere ich ein, dass es eine Einigung zwischen al- len 16 Bundesländern geben muss . Es ist eine Frage der Solidarität, dass die gemeinsamen Beschlüsse, die bereits 2014 gefällt wurden, eingehalten werden . Kein Land darf weniger Regionalisierungsmittel erhalten, als nach dem Status quo von 2014 zu erwarten wären . Mindestens müssen die errechneten Mehrbedarfe der ostdeutschen Bundesländer gedeckt werden . Mit einer einstimmigen Position würden die Bundes- länder ihre Verhandlungsposition gegenüber der Bun- desregierung stärken . Es ist letztlich die Aufgabe der Bundeskanzlerin, des Finanzministers und des Bundes- verkehrsministers, in diesem Konflikt zu vermitteln und zur Lösung beizutragen. Der bereits aus dem Bundesfi- nanzministerium vorgelegte Kompromissvorschlag war nicht zielführend . Mit dieser Erklärung stimme ich der oben genannten Beschlussempfehlung zu . Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kerstin Andreae, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Ekin Deligöz, Dr. Thomas Gambke, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Brigitte Pothmer, Tabea Rößner, Kordula Schulz-Asche, Markus Tressel, Doris Wagner und Dr. Valerie Wilms (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu der namentlichen Abstimmung über die Beschluss- empfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Ope- ration EU NAVFOR Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Na- tionen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008 und weiterer Resolutio- nen, zuletzt 2246 (2015) vom 10. November 2015 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsra- tes der VN in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäi- schen Union (EU) vom 10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom 8. Dezember 2009 und weiterer Beschlüsse, zuletzt dem Beschluss 2014/827/GASP vom 21. November 2014 (Tagesordnungspunkt 13) Der Deutsche Bundestag befasst sich heute mit der Verlängerung des Mandats für den Bundeswehreinsatz im Rahmen der EU-Mission EUNAVFOR ATALANTA . Die Grüne Fraktion hat diesen Einsatz zur Bekämpfung des Piraterieproblems vor der Küste Somalias von An- fang an als notwendige Symptombekämpfung unter- stützt, in dem Wissen, dass sich das Problem nur durch eine politische Stabilisierung Somalias wird lösen lassen . Vor allem für die Sicherung der humanitären Versorgung der somalischen Bevölkerung durch humanitäre Liefe- rungen mit Schiffen des Welternährungsprogramms war und ist ATALANTA ein wichtiger Garant . Im Jahr 2012 wurde das Mandat verändert und der Mission erlaubt, aus der Luft auch in einem Küstenstrei- fen zu operieren, der bis zu 2 km ins Landesinnere reicht . Viele Experten, auch aus dem Militär, äußerten damals gut begründete Skepsis gegenüber dieser Ausweitung . Sie sahen die Gefahr, dass dadurch der Konflikt eskaliert und die Mission ATALANTA in somalische Konflikte an Land hineingezogen werden könnte . Die Grüne Bun- destagsfraktion hat sich daher in den letzten Jahren bei dieser Abstimmung mit großer Mehrheit enthalten – so auch wir . In den letzten vier Jahren gab es lediglich eine ATALANTA-Operation an Land . Gleichwohl bestünde bei einem erneuten Vorgehen dieser Art weiterhin ein Es- kalationsrisiko . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 170 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 12 . Mai 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 170 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 12 . Mai 2016 16861 (A) (C) (B) (D) ATALANTA hat einen wichtigen Beitrag zur Eindäm- mung der Pirateriegefahr geleistet . Diese Gefahr besteht latent aber weiterhin . Es erscheint daher schlüssig, die Operation vorerst fortzusetzen, aber an die veränderte Bedrohungslage anzupassen . In diesem Sinne verstehen und begrüßen wir die Ankündigung der Europäischen Union, den Zuschnitt von ATALANTA mit dem nächsten europäischen Mandat Ende des Jahres zu ändern . Gleichzeitig aber steht die Region am Horn von Afri- ka vor neuen Herausforderungen . Eine massive Dürre hat die Zahl der Menschen, die in Somalia humanitärer Hilfe bedürfen, auf fast 5 Millionen erhöht . Im Jemen, auf der anderen Seite des Golfs von Aden, sind die kriegerischen Auseinandersetzungen seit Anfang 2015 massiv eska- liert, rund 14 Millionen Menschen sind von humanitä- ren Hilfslieferungen abhängig . Schiffe des ATALANTA- Verbundes haben in den vergangenen Monaten auch Hilfslieferungen des Welternährungsprogramms in den Jemen in internationalen Gewässern geschützt . Wir müssen daher zwischen den schwerwiegenden Bedenken gegenüber den Risiken von Landoperationen und den vermehrten Herausforderungen am Horn von Afrika abwägen . Da die Landoption bislang wie oben beschrieben sehr zurückhaltend genutzt wurde, die Bun- deswehr daran nicht beteiligt war und die humanitären Herausforderungen stark gewachsen sind, haben wir uns entschieden, dem Mandat wieder unsere Zustimmung zu erteilen . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 170. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 3 Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze TOP 4 Bekämpfung von Fluchtursachen ZP 2 u. ZP 3 Streichung des § 103 StGB TOP 23 , ZP 4 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 24 Abschließende Beratungen ohne Aussprache ZP 5 Aktuelle Stunde zu Entwicklungen beim EU-Türkei-Abkommen TOP 6 Behindertengleichstellungsrecht TOP 8 Bahnstreckenstilllegungen TOP 7 Modernisierung des Besteuerungsverfahrens TOP 9 Soldatenbeteiligungs- und Personalvertretungsrecht TOP 10 Zukunft der Hebammen TOP 11 Bundeswehreinsatz in Mali (EUTM Mali) TOP 12 Rentenrecht für DDR-Altübersiedler und –Flüchtlinge TOP 13 Bundeswehreinsatz vor Somalia (EU NAVOR Atalanta) TOP 14 Glyphosat TOP 15, ZP 6 Kohleausstieg und Braunkohlesanierung TOP 16 Willi-Brandt-Korps für humanitäre Hilfe Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eva Högl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

    liebe Kollegen! Die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit,
    auch die Kunstfreiheit sind höchste Schutzgüter unseres
    Grundgesetzes . Sie stehen in Artikel 5 an prominenter
    Stelle und werden dort garantiert, und sie sind nicht ver-
    handelbar – die erste Vorbemerkung .


    (Beifall bei der SPD)


    Die zweite Vorbemerkung . Alle Menschen genießen
    gleichermaßen das Recht auf körperliche Unversehrtheit
    und auf Achtung ihrer Würde, alle Menschen, egal ob sie
    arm oder reich, groß oder klein, dick oder dünn sind, ob
    sie Ausländer oder Inländer, ob sie Politiker oder dies
    nicht sind . Die Ehre eines jeden Bürgers und einer jeden
    Bürgerin ist gleich viel wert .


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Deshalb soll das Strafrecht alle Menschen ohne Ansehen
    der Person vor tätlichen Angriffen und auch vor Beleidi-
    gungen und Verleumdungen schützen . Das ist ein ganz
    wichtiges Prinzip .

    Der Fall Böhmermann hat uns vor Augen geführt, dass
    wir im Strafrecht einige Sondertatbestände haben, die
    einige vielleicht schon gekannt haben, einige vielleicht
    aber auch nicht – ich schaue jetzt einfach einmal in die
    Runde –, und die uns zu der Überlegung geführt haben,
    diese Sondertatbestände zu streichen. Ich finde es absolut
    in Ordnung, dass wir darüber anlässlich eines Einzelfalls
    nachdenken; das ist absolut in Ordnung . Das heißt nicht,
    dass wir immer auf einen Einzelfall reagieren . Aber es
    heißt, dass wir einen Einzelfall zum Ausgangspunkt neh-
    men, um zu erkennen, dass bestimmte Dinge vielleicht
    nicht so sind, wie sie sein sollen . Wir als SPD-Bundes-
    tagsfraktion stimmen absolut mit der Bundeskanzlerin
    überein, dass § 103 StGB gestrichen werden soll .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)


    Das hat unser Fraktionsvorsitzender und damit wir als
    erste Bundestagsfraktion – darauf lege ich hier schon ein
    bisschen Wert – schon am 12 . April dieses Jahres öffent-
    lich gefordert . Dabei bleiben wir auch . Ja, § 103 stammt
    aus einer vordemokratischen Zeit: Als er entstand, ging
    es um Majestätsbeleidigung . Ich glaube, wir sind uns
    alle hier in diesem Haus einig, dass dieser Paragraf nicht
    mehr in unsere Zeit passt .

    Die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter
    wird schärfer sanktioniert als die normale Beleidigung .
    Der Fall Böhmermann hat gezeigt, dass genau diese an
    sich gutgemeinte Regelung, die nämlich die diplomati-
    schen Beziehungen schützen soll, das gerade nicht tut,
    sondern sogar zum Gegenteil führt, nämlich zu diploma-
    tischen Verwicklungen . Denn neben dem ohnehin über-

    zogenen Ehrenschutz, wie ich es eben schon dargelegt
    habe, führen auch die Voraussetzungen der Strafverfol-
    gung zu Verwicklungen und zu Schwierigkeiten, nämlich
    beim § 104 a .

    Das vorgesehene Strafverlangen der türkischen Re-
    gierung hat zu Recht bei uns Befremden ausgelöst – ich
    glaube, das gilt für viele hier im Haus –; denn gerade
    die Türkei hat kein besonders gutes Verhältnis zu Pres-
    se- und Meinungsfreiheit . Das konnten wir nicht nur in
    den letzten Tagen und Wochen beobachten . Präsident
    Erdogan hat seit seinem Amtsantritt rund 2 000 Strafver-
    fahren wegen angeblicher Präsidentenbeleidigung ein-
    leiten lassen . Auch das gehört in unsere Diskussion . Vor
    diesem Hintergrund und wegen des hohen Stellenwertes
    der Meinungsfreiheit ist die Ermächtigung der Bundes-
    regierung zur Strafverfolgung in der Öffentlichkeit nicht
    vermittelbar; auch diese Ermächtigung ist absolut unzeit-
    gemäß .


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    Denn damit wird das Verhalten von Privatpersonen wie
    im Fall Böhmermann zu einer Staatsaffäre . Deswegen ist
    § 104 a zu streichen .

    Was ich besonders problematisch finde, ist, dass es
    sich im Fall Böhmermann gar nicht um eine normale
    Beleidigung handelt, dass seine Äußerungen vielmehr
    im Kontext einer Satiresendung geäußert wurden . Auch
    deswegen ist sehr kritisch zu beleuchten, dass nicht nur
    § 104 a grundsätzlich falsch ist und zum Gegenteil führt,
    sondern dass wir es auch gar nicht zulassen dürfen, dass
    ausländische Regierungen diese Vorschriften des Straf-
    gesetzbuches zu ihren politischen Zwecken missbrau-
    chen . Das ist eine ganz wichtige Frage, die wir hier mit-
    einander erörtern müssen .

    Die jetzige Rechtslage führt dazu, dass letztendlich
    die Bundesregierung durch die Entscheidung darüber, ob
    sie eine Ermächtigung erteilt, in eine politische Zwangs-
    lage kommt, in der man eigentlich nur falsch handeln
    kann, in der es fast kein Richtig gibt . Das hat sich ja auch
    dadurch gezeigt, dass die Bundesregierung bei dieser
    Entscheidung erstens nicht einer Meinung war und dass
    sie es sich zweitens zu Recht sehr schwer gemacht hat,
    ob diese Ermächtigung erteilt werden soll . Wenn es zu
    diplomatischen Störungen kommt, dann führt diese Er-
    mächtigung der Bundesregierung in § 104 a gerade zu
    dem Gegenteil dessen, was sie eigentlich bewirken soll,
    nämlich die diplomatischen Beziehungen zu schützen .


    (Beifall bei der SPD)


    Deswegen sagen wir ganz deutlich, dass es schwierig
    war, dass die Bundesregierung die Ermächtigung erteilt
    hat; ich habe es eben schon gesagt . Der Vorgang ist unter-
    schiedlich bewertet worden . Ich persönlich, viele andere
    in der Bundestagsfraktion und auch die SPD-Minister
    haben die Entscheidung der Bundeskanzlerin für einen
    Fehler gehalten . Wir müssen auch schauen, dass kein po-
    litischer Schaden entsteht; denn allein dadurch, dass der
    Eindruck entsteht, man habe sich von Erdogan in die eine
    oder andere Richtung lenken lassen, ist schon politischer
    Schaden entstanden . Es ist absolut richtig, dass die Bun-
    deskanzlerin direkt bei der Erklärung, dass die Ermäch-






    (A) (C)



    (B) (D)


    tigung erteilt wird, gesagt hat: Es ist Zeit, § 103 aus dem
    StGB zu streichen, weil er nicht in unsere Zeit passt .


    (Beifall bei der SPD)


    Deswegen: § 103 muss weg . Da sind wir uns hoffent-
    lich alle einig . Die SPD-Bundestagsfraktion sagt: Auch
    § 104 a muss weg . Das sagen die Grünen leider nicht . Da
    enthält ihr Vorschlag eine Lücke, wie ich finde. Die Lin-
    ken gehen leider nicht weit genug mit ihrem Vorschlag,
    weil sie es bei § 104 a belassen und nur die Ermächti-
    gung der Bundesregierung herausstreichen wollen; die
    Regelung zum Verlangen des Staates auf Strafverfolgung
    wollen sie leider nicht streichen . Deswegen sind beide
    vorliegenden Gesetzentwürfe nicht geeignet, hier be-
    schlossen zu werden . Die SPD-Bundestagsfraktion sagt:
    Beides weg, § 103 und § 104 a! Außerdem, liebe Kol-
    leginnen und Kollegen von der Unionsfraktion: Sofort
    streichen und nicht erst 2018! Dann würden wir hier die
    richtige Entscheidung treffen .

    Herzlichen Dank .


    (Beifall bei der SPD)




Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Vielen Dank . – Als nächster Redner hat Detlef Seif

von der CDU/CSU-Fraktion das Wort .


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Detlef Seif


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Meine Damen und Herren! Ich wollte eigentlich eine
    rechtspolitische Rede halten und mich im Wesentlichen
    nur an den Rechtsvorschriften entlang bewegen . Aber ei-
    niges, was die Kollegen Ströbele und Petzold gesagt ha-
    ben, kann so nicht stehen bleiben, weil es nicht richtig ist .

    Kollege Ströbele hat eingeleitet mit den Worten: Wenn
    § 103 des Strafgesetzbuches abgeschafft wird, ist das
    Strafverfahren gegen Böhmermann beendet .


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)


    Meine Damen und Herren, das ist rechtlich falsch .


    (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Nein, das ist richtig! – Weitere Zurufe von der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Erdogan hat einen Strafantrag nach § 185 des Strafge-
    setzbuches gestellt .


    (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Den hat er zusätzlich gestellt!)


    Allein deshalb wird ein Strafverfahren durchgeführt .
    § 103 des Strafgesetzbuches ist eine Spezialvorschrift;


    (Dr . Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat Herr Ströbele aber auch betont! Sie haben offensichtlich nicht einmal zugehört!)


    sie führt zu einer Strafverschärfung . Aber es ist unwahr,
    wenn man sagt, das Verfahren wäre dann beendet . Nein,
    es wird ein Verfahren durchgeführt,


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    und zwar von der Justiz .


    (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Von wem sonst?)


    – Ja, von wem sonst?

    Meine Damen und Herren, eines ist doch klar: Pres-
    se- und Meinungsfreiheit sind ein hohes Gut . Satire ist
    zulässig, ganz klar .


    (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Ach! – Dr . Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Echt? Da haben wir ja Glück gehabt!)


    Aber, Herr Petzold, zu behaupten, dass man, wenn § 103
    des Strafgesetzbuches bestehen bleibt, in seiner Mei-
    nungsfreiheit, in der Pressefreiheit beeinträchtigt ist, ist
    nicht richtig . Ich stelle immer wieder fest – insbesondere
    in der Bevölkerung, aber auch bei den Medien, teilweise
    auch bei Kollegen –, dass nicht allgemein bekannt ist,
    was Böhmermann in seinem angeblichen Schmähgedicht
    gesagt hat . Da werden nur Fetzen herausgerissen . Ich
    wollte es eigentlich nicht; aber ich lese Ihnen das einmal
    vor, damit man weiß, was hier überhaupt gesagt worden
    ist:


    (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Jetzt wird’s lustig!)


    Sackdoof, feige und verklemmt,
    ist Erdogan, der Präsident .
    Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner,
    selbst ein Schweinefurz riecht schöner .


    (Christian Flisek [SPD]: Jetzt passen Sie aber auf, dass Sie keine Anzeige bekommen! Das geht nämlich ganz schnell!)


    Er ist der Mann, der Mädchen schlägt
    und dabei Gummimasken trägt .
    Am liebsten mag er Ziegen ficken
    und Minderheiten unterdrücken,
    Kurden treten, Christen hauen
    und dabei Kinderpornos schauen .
    Und selbst abends heißt’s statt schlafen,
    Fellatio mit hundert Schafen .
    Ja, Erdogan ist voll und ganz
    ein Präsident mit kleinem Schwanz .

    Jeden Türken hört man flöten,
    die dumme Sau hat Schrumpelklöten .
    Von Ankara bis Istanbul
    weiß jeder, dieser Mann ist schwul,


    (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    pervers, verlaust und zoophil –
    Recep Fritzl Priklopil .
    Sein Kopf so leer wie seine Eier,
    der Star auf jeder Gangbang-Feier .

    Dr. Eva Högl






    (A) (C)



    (B) (D)


    Bis der Schwanz beim Pinkeln brennt,
    das ist Recep Erdogan, der türkische Präsident .


    (Christian Flisek [SPD]: Das hätte jetzt nicht sein müssen!)


    Meine Damen und Herren, darüber brauche ich
    nicht lange nachzudenken: Hier werden Ressentiments
    bedient . Hier wird eine Person in ihrer Ehre ganz klar
    angesprochen . Die Justiz hat zu entscheiden, ob diese
    Ausdrucksweise in dieser Form noch gedeckt ist von der
    Meinungs- und Pressefreiheit, und zwar unabhängig von
    § 103 des Strafgesetzbuches .


    (Christian Flisek [SPD]: Jetzt haben Sie das Gedicht auch aus dem Kontext gerissen!)


    Aber lassen Sie das einmal in Gänze auf sich wirken,
    ohne Ansehen der Person .


    (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Das war jetzt aus dem Zusammenhang gerissen, Herr Kollege! Unglaublich!)


    Versetzen Sie sich in Erdogan, und überlegen Sie, wie
    Sie dazu stehen würden .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Jetzt kommen wir zur Rechtsdogmatik . Richtig ist,
    dass § 103 des Strafgesetzbuches eine Spezialvorschrift
    im Verhältnis zu den allgemeinen Beleidigungsvor-
    schriften nach § 185 ff . vorsieht . Voraussetzung ist die
    Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts – der
    Kollege Ullrich hat das auch vorgetragen –, eines aus-
    ländischen Regierungsmitglieds, das sich in Deutschland
    aufhält, oder des Leiters einer diplomatischen Vertre-
    tung, also insbesondere eines Botschafters . Die Tathand-
    lung muss in der Tat zunächst einmal den allgemeinen
    Beleidigungsvorschriften entsprechen, also allgemeine
    Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung, und das
    legt dann den Schluss nahe: Aha, es handelt sich um ein
    typisches spezielles Beleidigungsdelikt . – Das Argument
    von den Grünen und den Linken ist: Die Würde des Men-
    schen ist gleich, die Ehre ist gleich, und deshalb dürfe
    hier keine Ungleichbehandlung erfolgen .

    Meine Damen und Herren, die Strafverfolgung fin-
    det nur statt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu
    dem Staat, dessen Staatspräsident beleidigt worden ist,
    diplomatische Beziehungen unterhält . Die Gegenseitig-
    keit muss verbürgt sein, zum Zeitpunkt der Tatbegehung
    und zum Zeitpunkt der Prozessführung . Es muss ein
    Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegen .
    Dieses zusätzliche Strafverlangen der türkischen Re-
    gierung über die Botschaft – neben dem Strafantrag von
    Erdogan – ist auch erfolgt . Die Bundesregierung – das
    heißt in dem Fall insbesondere der Außenminister, auch
    wenn die Kanzlerin das erklärt hat – muss die Ermächti-
    gung zur Strafverfolgung erteilt haben .

    Es ist richtig, dass die Vorschrift auf die Historie zu-
    rückgeht: Preußisches Allgemeines Landrecht, 1794 . Et-
    liche Länder des Deutschen Bundes haben die Vorschrift
    übernommen . Sie wurde auch ins Reichsstrafgesetzbuch
    aufgenommen . Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs
    wurde sie zunächst gestrichen . Warum? Weil Deutsch-
    land keine außenpolitischen Beziehungen unterhalten

    durfte, weil es keine Außenpolitik mehr machen durf-
    te . Deshalb war der Zweck der Vorschrift, nämlich der
    Schutz der außenpolitischen Beziehungen, entfallen .

    Insoweit ist die Rechtsvorschrift erst 1953 eingeführt
    worden, in etwas modifizierter Form. Es ist also keine
    Vorschrift, die in dieser Form seit etlichen Hundert Jahren
    bestanden hätte . Wörtlich heißt es in der Begründung –
    der Kollege Ullrich hat es schon allgemein ausgeführt –:

    Solche Handlungen können geeignet sein, das fried-
    liche Zusammenleben Deutschlands mit anderen
    Völkern zu beeinträchtigen, und sind daher im In-
    teresse der Völkergemeinschaft unter Strafe zu stel-
    len . …

    Die besondere Strafwürdigkeit der Tat ergibt sich
    daraus, daß sich in dem Angegriffenen die auslän-
    dische Staatshoheit verkörpert . Es handelt sich um
    den Schutz der zwischenstaatlichen Beziehungen
    und nicht um den besonderen Schutz der Ehre einer
    Einzelperson .

    So schon der Gesetzgeber in der Begründung aus dem
    Jahr 1953 . Es ist somit erkennbar falsch, wenn man sich
    hier auf den Gleichheitsgrundsatz bezieht . Schutzgut
    sind die internationalen Beziehungen .

    Man muss daher wohl überlegen, wenn man an dieser
    Vorschrift Änderungen vornimmt, dass sie in einem Sys-
    tem des Schutzes der internationalen Rechtsbeziehungen
    im Strafgesetzbuch steht . Die Kanzlerin hat zu Recht da-
    rauf hingewiesen, dass man hier genau hingucken muss,
    ehe man Änderungen vollzieht .


    (Zuruf des Abg . Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Auch die Vorschriften „Verunglimpfung des Bundesprä-
    sidenten“ oder „Üble Nachrede und Verleumdung gegen
    Personen des politischen Lebens“ verfolgen letztlich
    nicht den Ehrschutz . Die eine Vorschrift verfolgt den
    Schutz des Amtes des Bundespräsidenten . Personen, die
    in der Öffentlichkeit eine politische Tätigkeit ausüben,
    sind geschützt vor öffentlich ausgesprochener übler
    Nachrede oder Verleumdung, vor Tatsachenbehauptun-
    gen, die sich auf das Amt beziehen, weil sie sonst Gefahr
    laufen, in ihrer Amtsführung beeinträchtigt zu werden .
    Was ist daran falsch, jemanden, der eine Straftat begeht,
    nämlich sich ganz klar einer üblen Nachrede oder Ver-
    leumdung schuldig macht und damit die politische Exis-
    tenz einer Person, die ein Amt ausübt, gefährdet, einer
    gewissen Strafverschärfung zu unterstellen? Man muss
    hier ganz genau hingucken .

    Der letzte Punkt . Mit dem Entwurf der Grünen ist es
    schwierig; er besteht nur aus drei Sätzen . Da ist bei den
    Linken schon mehr Differenzierung vorhanden .


    (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir wollten es Ihnen einfach machen!)


    Bei dem Streichen der Strafverfolgungsermächtigung
    muss man unterscheiden; das ist schon gesagt worden .
    Einmal ist das an das Antragsdelikt anzulehnen; ich
    glaube, Kollege Ullrich hat das auch gesagt . Wenn zum
    Beispiel eine Körperschaft beleidigt wird, muss die Kör-
    perschaft der Verfolgung zustimmen . Wenn der Bundes-

    Detlef Seif






    (A) (C)



    (B) (D)


    präsident verunglimpft wird, muss er ihr zustimmen . Das
    ist quasi wie beim Antragsdelikt . Darüber hinaus gibt es
    aber auch noch andere Strafverfolgungsermächtigun-
    gen – ich komme dann auch gleich zum Ende; die Zeit ist
    fast abgelaufen –, und zwar im Bereich der Vorbereitung
    einer schweren staatsgefährdenden Straftat . Bei der Auf-
    nahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren
    staatsgefährdenden Straftat und der Terrorismusfinan-
    zierung, nämlich in den Fällen, in denen zumindest ein
    Teil der Tatbegehung außerhalb der Europäischen Union
    stattgefunden hat, soll der als außenpolitisch sinnvoll er-
    achteten Handhabung dieser Rechtsvorschrift Rechnung
    getragen werden . Das ist der Grund, warum der Justiz-
    minister hier letztlich die Ermächtigung erteilen muss .
    Auch bei dieser Vorschrift macht es Sinn, sie in dieser
    oder zumindest ähnlicher Form beizubehalten .

    Was Sie heute vorgelegt haben, ist ein Schnellschuss .
    Diese Vorschriften dürfen angesichts der Systematik des
    Gesetzes und der Wichtigkeit des Themas nicht einzel-
    fallbezogen, sondern müssen ohne Ansehen der Person
    angegangen werden .