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    Plenarprotokoll 18/168 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 168. Sitzung Berlin, Freitag, den 29. April 2016 Inhalt Tagesordnungspunkt 24: a) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Tschernobyl und Fukushima mah- nen – Verantwortungsbewusster Um- gang mit den Risiken der Atomkraft und weitere Unterstützung der durch die Reaktorkatastrophen betroffenen Menschen Drucksache 18/8239 . . . . . . . . . . . . . . . . . 16565 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Andrej Hunko, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Risiko-Reakto- ren abschalten – Atomausstieg in Eu- ropa beschleunigen – zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 30 Jahre Tschernobyl, 5 Jahre Fukushima – Atomausstieg konsequent durchsetzen – zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Atomkraftwerk Cattenom sofort abschalten Drucksachen 18/7875, 18/7656, 18/7668, 18/8266 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16565 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Kai Gehring, Dr . Franziska Brantner, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Keine öffentlichen Forschungsgelder für den Wiedereinstieg in atomare Technologien – 6. Energiefor- schungsprogramm vollständig in Richtung Energiewende weiterentwickeln Drucksachen 18/5211, 18/8262 . . . . . . . . . . . . 16565 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Kai Gehring, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Europaweiten Atomausstieg voranbringen – Euratom-Vertrag reformie- ren oder aussteigen Drucksache 18/8242 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16565 D Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16566 A Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 16567 D Steffen Kanitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 16568 C Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16570 C Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 16571 D Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 16572 B Florian Oßner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16573 C Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16574 C Dr . Nina Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 16575 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16576 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 168 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . April 2016II Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16576 D Dr . Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . . 16578 A Tagesordnungspunkt 25: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Weiterentwicklung der Konzeption zur Er- forschung, Bewahrung, Präsentation und Vermittlung der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes Drucksache 18/7730 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16580 B Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . 16580 C Sigrid Hupach (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 16581 D Christina Jantz-Herrmann (SPD) . . . . . . . . . . 16583 C Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16585 B Dr . Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . 16586 D Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 16587 D Klaus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 16588 D Dietmar Nietan (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16590 A Dr . Bernd Fabritius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 16591 B Tagesordnungspunkt 26: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti- tionsausschusses: Sammelübersicht 289 zu Petitionen Drucksache 18/8092 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16592 B Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16592 B Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 16593 B Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 16594 C Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16595 B Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 16595 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16597 A Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . . 16598 B Udo Schiefner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16599 B Matthias W . Birkwald (DIE LINKE) . . . . . 16599 C Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 16601 B Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16602 D Kerstin Kassner (DIE LINKE) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . . 16603 D Tagesordnungspunkt 27: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsge- bundenen Energieversorgung Drucksache 18/8184 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16605 C Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16605 D Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 16606 C Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 16607 C Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . 16608 C Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16609 B Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16610 C Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 16611 B Bernhard Daldrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16612 B Tagesordnungspunkt 28: Antrag der Abgeordneten Dr . Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den Bundes- verkehrswegeplan zum Bundesnetzplan weiterentwickeln Drucksache 18/8083 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16613 C Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16613 C Patrick Schnieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16615 A Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16615 B Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16616 A Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 16617 B Stefan Zierke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16617 D Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16619 B Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 16620 C Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16621 D Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16622 B Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16623 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16625 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 16627 A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über die Empfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 289 (Drucksache 18/8092) zur Petition 4-18-11-81503-001721 (Tagesordnungspunkt 26) . . . . . . . . . . . . . . . . 16628 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 168 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 168 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . April 2016 III Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . . 16628 A Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 16628 C Kersten Steinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 16629 A Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . . 16629 D Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 16630 B Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 16630 C Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16631 A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16631 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 168 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . April 2016 16565 168. Sitzung Berlin, Freitag, den 29. April 2016 Beginn: 9 .00 Uhr
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    (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 168 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . April 2016 16627 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .04 .2016 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .04 .2016 Bleser, Peter CDU/CSU 29 .04 .2016 Böhmer, Dr . Maria CDU/CSU 29 .04 .2016 Castellucci, Dr . Lars SPD 29 .04 .2016 Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 29 .04 .2016 Fuchs, Dr . Michael CDU/CSU 29 .04 .2016 Gabriel, Sigmar SPD 29 .04 .2016 Gohlke, Nicole DIE LINKE 29 .04 .2016 Grindel, Reinhard CDU/CSU 29 .04 .2016 Gröhe, Hermann CDU/CSU 29 .04 .2016 Held, Marcus SPD 29 .04 .2016 Holmeier, Karl CDU/CSU 29 .04 .2016 Janecek, Dieter BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .04 .2016 Klingbeil, Lars SPD 29 .04 .2016 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .04 .2016 Kühn-Mengel, Helga SPD 29 .04 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 29 .04 .2016 Lotze, Hiltrud SPD 29 .04 .2016 Ludwig, Daniela CDU/CSU 29 .04 .2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .04 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Maizière, Dr . Thomas de CDU/CSU 29 .04 .2016 Middelberg, Dr . Mathias CDU/CSU 29 .04 .2016 Müller, Bettina SPD 29 .04 .2016 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .04 .2016 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .04 .2016 Scheuer, Andreas CDU/CSU 29 .04 .2016 Schulte, Ursula SPD 29 .04 .2016 Steffel, Dr . Frank CDU/CSU 29 .04 .2016 Strobl (Heilbronn), Thomas CDU/CSU 29 .04 .2016 Thönnes, Franz SPD 29 .04 .2016 Ulrich, Alexander DIE LINKE 29 .04 .2016 Veit, Rüdiger SPD 29 .04 .2016 Veith, Oswin CDU/CSU 29 .04 .2016 Vogt, Ute SPD 29 .04 .2016 Weinberg, Harald DIE LINKE 29 .04 .2016 Weisgerber, Dr . Anja CDU/CSU 29 .04 .2016 Wellmann, Karl-Georg CDU/CSU 29 .04 .2016 Whittaker, Kai CDU/CSU 29 .04 .2016 Wicklein, Andrea SPD 29 .04 .2016 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 29 .04 .2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 168 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . April 201616628 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über die Empfehlung des Peti- tionsausschusses Sammelübersicht 289 (Druck- sache 18/8092) zur Petition 4-18-11-81503-001721 (Tagesordnungspunkt 26) Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Ich stimme für die Petition von Inge Hannemann, und damit stimme ich heute mit weiteren 90 000 Unterstützerinnen und Unter- stützer dieser Petition zu . Ich stimme für die Petition von Frau Hannemann, weil man von Hartz IV nicht leben kann . Genau das ist aber von der Mehrheit der hier im Bun- destag vertretenen Parteien politisch gewollt: Hartz IV heißt Armut und Entbehrung per Gesetz . Deshalb hat Die Linke als einzige Partei von Anfang an Nein dazu gesagt . Ich stimme dafür, Sanktionen abzuschaffen, weil im vergangenen Jahr in den Amtsstuben der Jobcenter und der Optionskommunen knapp eine Million Mal Sank- tionen verhängt wurden: 416 292 Menschen wurden 2015 erstmals mit der Kürzung des Existenzminimums bestraft . Die meisten davon nur wegen Meldeversäum- nissen . Einem nackten Menschen kann man nicht in die Ta- sche greifen . Aber wissen Sie, was diese Zahl bedeutet? Genau das . Einem von 200 Menschen in diesem reichen Land wurde 2015 noch einmal in die Tasche gegriffen, obwohl man mit Hartz IV eh nichts in der Tasche hat . 108 Euro waren das im Durchschnitt . Einem von 200 Menschen in unserem Land wurde 2015 damit das Existenzminimum verweigert, einem von 200 Menschen wurden die Menschenrechte gekürzt . Das darf nicht sein . Darum stimme ich für die Petition . Inge Hannemann zitiert in ihrer Petition das Bundes- verfassungsgericht: Das Existenzminimum gehört zur Menschenwürde . Es ist ein unverfügbares Grundrecht und muss zu jeder Zeit garantiert werden . Richtig, sage ich, und deshalb stimme ich heute gegen die Beschlussempfehlung des Ausschusses . Der Sozialstaat soll die Menschenwürde schützen und soll vor Zukunftsängsten schützen . Doch die Sanktionen bewirken das genaue Gegenteil, sie machen Angst . An dieser Angst haben die Arbeitgeber in den Jahren seit der Einführung von Hartz IV nicht schlecht verdient: Die Zunahme von Leiharbeit und Niedriglöhnen seit der Einführung von Hartz IV wäre ohne Sanktionen kaum möglich gewesen . Deshalb ist meine Stimme für die Petition zur Ab- schaffung der Sanktionen auch eine Stimme für gute Ar- beit und gute Löhne . Cornelia Möhring (DIE LINKE): Dem ablehnenden Abschluss der Petition von Frau Hannemann kann ich nicht zustimmen . Dass die Petition von Frau Hannemann mit Ablehnung abgeschlossen wurde, ist ein Armuts- zeugnis . Die Petentin und mit ihr die 90 000 Unterstütze- rinnen und Unterstützer der Petition fordern die Abschaf- fung der Sanktionsregelungen bei Hartz IV (SGB II) und in der Sozialhilfe (SGB XII) . Hierbei geht es um nicht weniger als die Achtung der Menschenwürde: Die Ga- rantie des menschenwürdigen Existenz- und Teilhabemi- nimums ist ein in Artikel 1 und 20 Absatz 1 Grundgesetz (GG) verankertes Grundrecht jedes Menschen, der sich in Deutschland aufhält. Das Sozialstaatsgebot verpflich- tet den Staat, dieses Grundrecht zu gewährleisten . Die Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzmini- mums durch Sanktionen verletzt dieses Grundrecht . Was diese Verletzung für den Alltag der von Sanktio- nen betroffenen Menschen bedeutet, hat Frau Hannemann als langjährige Mitarbeiterin in einem Jobcenter in Ham- burg in der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschus- ses eindrücklich geschildert: Sanktionen entwürdigen die Leistungsberechtigten, sie bedeuten im Effekt Elend und Ausschluss . Sanktionen erzeugen Zukunftsängste, sind psychisch stark belastend . Verlust von Selbstvertrauen, Schlafstörungen oder Depressionen sind keine seltenen Erscheinungen . Viele Betroffene werden mit der Situati- on nicht fertig und werden krank . Insbesondere bei jun- gen Erwachsenen nehmen Sanktionen sogar Wohnungs- losigkeit in Kauf . Nicht selten führen Sanktionen in die soziale Isolation, weil mit Rückzug aus dem eigenen Umfeld reagiert wird . Oftmals verschulden sich sanktio- nierte Menschen, um überhaupt noch halbwegs über die Runde zu kommen . Sanktionen werden – so hat es auch Hannemann in der öffentlichen Sitzung ausgeführt – von den Betroffenen als Strafen verstanden; Strafen für ein Verhalten, welches die Jobcenter als falsch bewerten . Sanktionen behandeln damit erwachsene Menschen wie unmündige Kleinkin- der, denen ein Erziehungsberechtigter sagt, was es zu tun und zu lassen hat . Das Jobcenter wird im Auftrag des Gesetzgebers zu einem „Erziehungsberechtigten“ . Eine Funktion, die dem Jobcenter nicht zukommt, denn: Leis- tungsberechtigte sind keine unmündigen Kinder, son- dern vollwertige Mitbürgerinnen und Mitbürger, deren Würde und Autonomie zu respektieren ist . Hannemann macht das Problem konkret deutlich: Leistungsberech- tigte haben vielfach gute Gründe, den Anforderungen der Jobcenter nicht nachzukommen, sei es die x-te als sinnlos empfundene, aber trotzdem vom Jobcenter auf- erlegte Maßnahme, sei es der berechtigte Widerstand ge- gen einen nicht existenzsichernden Job . Hannemann sagt zu Recht: Die betroffenen Menschen wissen selbst am besten, welche Maßnahmen hilfreich und nützlich sind und welche Auflagen ihrer Würde widersprechen. Statt Hilfe und Unterstützung bei ihren eigenen Anstrengun- gen erfahren die Menschen in den Jobcentern einen bü- rokratischen Apparat, der sie entwürdigt und maßregelt . Es fehlt den Jobcentern massiv an Zeit und Empathie für das Eingehen auf die individuellen Nöte und Bedürfnisse der hilfeberechtigten Personen . Hilfe und Unterstützung statt Gängelung und Entwürdigung – das ist das Leitmo- tiv von Inge Hannemann . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 168 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 168 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . April 2016 16629 (A) (C) (B) (D) Fast eine Million Sanktionen werden pro Jahr aus- gesprochen . Die Leistung wird im Durchschnitt jeder Sanktion um über 100 Euro reduziert . Wird mit diesen beiden Eckdaten gerechnet, so spart die öffentliche Hand Jahr für Jahr fast 200 Millionen Euro an vorenthalte- nen Leistungen . Der Staat spart damit auf Kosten der Hartz-IV-Berechtigten, auf Kosten also von Menschen, die in Armut leben . Sanktionen unterschreiten Leistungen, die bereits un- abhängig von den Kürzungen bereits viel zu gering sind . Ein Leben in Hartz IV bedeutet – politisch gewollt – ein Leben in Armut und Entbehrung . Eine Kürzung dieser bereits unzureichenden Leistung führt zu erheblichen sozialen Verwerfungen . Diese die Würde des Menschen verachtende Praxis muss endlich ein Ende haben . Kersten Steinke (DIE LINKE): Dem ablehnenden Abschluss der Petition von Frau Hannemann kann ich nicht zustimmen . Die Petentin fordert mit guten Gründen die Abschaffung der Sanktionsregelungen bei Hartz IV (SGB II) und in der Sozialhilfe (SGB XII) . 91 500 Menschen haben die Petition unterstützt . Frau Hannemann hat in einer öffentlichen Sitzung des Petiti- onsausschusses aus ihrer Erfahrung als langjährige Mit- arbeiterin in einem Jobcenter in Hamburg deutlich ge- macht, dass Sanktionen die Leistungsberechtigten nicht nur entwürdigen, sondern auch Elend und Ausschluss statt Hilfe und Unterstützung bedeuten . Dieser Argumen- tation und der Forderung der Petition kann ich mich aus Gesprächen mit Betroffenen nur anschließen . Fast eine Million Sanktionen werden pro Jahr ausge- sprochen . Die Leistung wird im Durchschnitt jeder Sank- tion um über 100 Euro reduziert . Dadurch kann der Staat Jahr für Jahr fast 200 Millionen Euro an vorenthaltenen Leistungen auf Kosten der Ärmsten sparen . Sanktionen stellen eine Unterschreitung des men- schenwürdigen Existenzminimums dar . Es ist nicht zu akzeptieren, wenn in einem reichen Land wie Deutsch- land Menschen – trotz anerkannter Hilfebedürftigkeit – existentieller Not bis hin zu Obdachlosigkeit ausgesetzt werden . Mit Bezug auf das Bundesverfassungsgericht wird ausgeführt, dass die Garantie des menschenwürdi- gen Existenzminimums durch die Menschenwürde und das Sozialstaatsgebot ein zwingender Auftrag an den Staat ist . Das Existenzminimum ist stets und zu jeder Zeit zu garantieren, so die Urteile . Mit diesem Grundrecht ist eine Unterschreitung des menschenwürdigen Existenz- minimums durch Sanktionen nicht zu vereinbaren . Diese Einschätzung der Petentin wird mittlerweile auch geteilt von dem Sozialgericht Gotha (S 15 AS 5157/14) . Das Sozialgericht führt die verfassungsrechtlichen Beden- ken an den Sanktionsregeln bei Hartz IV aus und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt . Mehr als jeder dritte Widerspruch und 40 Pro- zent aller Klagen gegen Hartz-IV-Sanktionen bekommen Recht . Sanktionen sind für die Betroffenen Strafen . Sanktio- nen behandeln damit erwachsene Menschen wie unmün- dige Kleinkinder, denen ein Erziehungsberechtigter sagt, was es zu tun und zu lassen hat . Das Sanktionsregime unterstellt, dass die Erwerbslosigkeit und die Hilfebe- dürftigkeit der Betroffenen in erster Linie ein Ergebnis falschen Verhaltens sei und durch Sanktionsandrohungen korrigiert werden könne . Das Jobcenter wird im Auftrag des Gesetzgebers zu einem ,,Erziehungsberechtigten“ . Eine Funktion, die dem Jobcenter nicht zukommt, denn: Leistungsberechtigte sind keine unmündigen Kinder, sondern vollwertige Mitbürgerinnen und Mitbürger, de- ren Würde und Autonomie zu respektieren ist . Die Pe- tentin macht das Problem konkret deutlich: Leistungsbe- rechtigte haben vielfach gute Gründe, den Anforderungen der Jobcenter nicht nachzukommen, sei es die x-te als sinnlos empfundene, aber trotzdem vom Jobcenter auf- erlegte Maßnahme, sei es der berechtigte Widerstand ge- gen einen nicht existenzsichernden Job . Hannemann sagt zu Recht: Die betroffenen Menschen wissen selbst am besten, welche Maßnahmen hilfreich und nützlich sind und welche Auflagen ihrer Würde widersprechen. Statt Hilfe und Unterstützung bei ihren eigenen Anstrengun- gen erfahren die Menschen in den Jobcentern einen bü- rokratischen Apparat, der sie entwürdigt und maßregelt . Es fehlt den Jobcentern massiv an Zeit und Empathie für das Eingehen auf die individuellen Nöte und Bedürfnisse der hilfeberechtigten Personen . Hilfe und Unterstützung statt Gängelung und Entwürdigung – das ist das Leitmo- tiv von Inge Hannemann, denn Arbeitslosigkeit ist das Ergebnis der strukturellen Probleme des Kapitalismus . Betroffene werden zu Tätern der Arbeitsmarktkrise um- gedeutet . Zudem blendet das Aktivierungskonzept aus, dass Hartz-IV-Leistungsberechtigte bereits jetzt vielfäl- tig aktiv sind – sie gehen bereits Erwerbsarbeit nach (so- genannte Aufstocker), sie leisten Erziehungs- oder Pfle- gearbeit, sie sind ehrenamtlich aktiv . Sie suchen aktiv nach Erwerbsarbeit . Die Bereitschaft zur Erwerbsarbeit muss ihnen nicht aufgezwungen werden . Im Gegenteil: Die Betroffenen empfinden die Erwerbslosigkeit als Ausschluss aus einem wichtigen Aspekt der sozialen Teilhabe . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Ich stimme der Ablehnung der Petition von Inge Hannemann nicht zu . Es gibt gute Gründe, die Sanktionsregelung bei Hartz IV (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) abzuschaffen . Mit 90 000 Stimmen für die Petition war das Quorum für eine öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses deut- lich überschritten – was die gesellschaftliche Brisanz und das hohe Interesse der Bürgerinnen und Bürger zeigt . Sanktionen bewirken, dass das menschenwürdige Existenz- und Teilhabeminium unterschritten wird und Menschen in Not in noch größere Not gezwungen wer- den, Unterversorgung und drohende Obdachlosigkeit in- klusive . Fast eine Million Sanktionen werden pro Jahr ausgesprochen . Mit Bezug auf das Bundesverfassungs- gericht führt die Petentin mit Recht aus, dass das men- schenwürdige Existenzminimum durch die Menschen- würde und das Sozialstaatsgebot zwingender Auftrag des Staates ist . Auch einer juristischen Prüfung hält die Sanktionspra- xis oft nicht stand, wie kürzlich eine kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Katja Kipping zeigte . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 168 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . April 201616630 (A) (C) (B) (D) Sanktionen entmündigen die von Hartz IV und So- zialhilfe betroffenen Menschen und despektieren deren Würde und Autonomie . Statt Hilfe und Unterstützung er- fahren sie einen bürokratischen Apparat, der sie maßre- gelt und gängelt . Sanktionen führen stärker zu sozialem Rückzug, belasten den gesundheitlichen Zustand und die subjektive Befindlichkeit der Sanktionierten, wie eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung zu Ursa- chen und Auswirkungen von Sanktionen bei Hartz IV und Sozialhilfe aufzeigt, die im Auftrag des Ministeri- ums für Arbeit, Integration und Soziales, NRW, erstellt wurde . Die Sanktionspraxis unterstellt den Menschen in Hartz IV und Sozialhilfe, dass sie durch eigenes falsches Verhalten in diese Hilfebedürftigkeit geraten sind oder verbleiben . Die Sanktionen nehmen den Menschen das Recht, Nein zu sagen – zu unzumutbaren Arbeitsbedingungen, -zeiten oder zu geringen Löhnen, und zermürbt sie . Die Konzessionsbereitschaft – also die Bereitschaft dahin gehend, Zugeständnisse zu machen, steigt. Profiteure dieser Praxis sind bekanntlich die Leiharbeitsfirmen, die die Betroffenen in nicht nachhaltige Jobs und prekäre Le- benssituationen trotz Arbeit zwingen . Wie schon in unserem Antrag „Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozial- hilfe abschaffen“ (18/1115) dargelegt, sind Sanktionen nicht nur in Bezug auf Demokratie und Verfassungsrecht abzulehnen, sie sind überdies arbeitsmarktpolitisch gera- dezu sinnlos . Katrin Werner (DIE LINKE): Dem ablehnenden Abschluss der Petition von Frau Hannemann kann ich nicht zustimmen . Die Petentin fordert mit guten Grün- den die Abschaffung der Sanktionsregelungen bei Hartz IV (SGB II) und in der Sozialhilfe (SGB XII) . 90 000 Menschen habe die Petition unterstützt . Damit war das Quorum für eine öffentliche Sitzung des Petiti- onsausschusses deutlich überschritten . Frau Hannemann hat in dieser öffentlichen Sitzung aus ihrer Erfahrung als langjährige Mitarbeiterin in einem Jobcenter in Hamburg deutlich gemacht, dass Sanktionen die Leistungsberech- tigten entwürdigen und im Effekt Elend und Ausschluss statt Hilfe und Unterstützung bedeuten . Dieser Argumen- tation und der Forderung der Petition kann ich mich mit meinen eigenen Erfahrungen nur anschließen . Fast eine Million Sanktionen werden pro Jahr ausge- sprochen . Die Leistung wird im Durchschnitt jeder Sank- tion um über 100 Euro reduziert . Wird mit diesen beiden Eckdaten gerechnet, so spart die öffentliche Hand Jahr für Jahr fast 200 Millionen Euro an vorenthaltenen Leis- tungen . Der Staat spart damit auf Kosten der Ärmsten, auf Kosten der Hartz-IV-Berechtigten und ihrer Kinder . Das Sanktionsregime unterstellt, dass die Erwerbs- losigkeit und die Hilfebedürftigkeit der Betroffenen selbstverschuldet seien . Die falschen Verhaltensweisen, so die Unterstellung weiter, könne durch „Aktivierung“, durch Sanktionsandrohungen korrigiert werden . Diese Vorstellung geht an der Wirklichkeit vorbei . Zunächst ignoriert die Idee der Aktivierung die Tatsache, dass Ar- beitslosigkeit das Ergebnis der strukturellen Probleme des Kapitalismus ist . Stattdessen werden die Betroffe- nen zu den Verantwortlichen der Arbeitsmarktkrise um- gedeutet . Zudem blendet das Aktivierungskonzept aus, dass Hartz-IV-Leistungsberechtigte bereits jetzt viel- fältig aktiv sind – sie gehen bereits Erwerbsarbeit nach (sogenannte Aufstocker), sie leisten Erziehungs- oder Pflegearbeit, sie sind ehrenamtlich aktiv, sie suchen aktiv nach Erwerbsarbeit . Die Bereitschaft zur Erwerbsarbeit muss ihnen nicht aufgezwungen werden . Im Gegenteil: Die Betroffenen empfinden die Erwerbslosigkeit als Aus- schluss aus einem wichtigen Aspekt der sozialen Teilha- be . Die Vorstellung einer „Hängemattenmentalität“ bei den Betroffenen, die quasi mit Gewalt ausgetrieben wer- den müsse, geht an der Wirklichkeit vorbei und befördert soziale Diskriminierung und Stigmatisierung . Birgit Wöllert (DIE LINKE): Dem ablehnenden Abschluss der Petition von Frau Hannemann – mit der Forderung, die Normen im Zweiten Buch Sozialgesetz- buch und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ersatzlos zu streichen, die Möglichkeiten von Sanktionen bzw . Leistungseinschränkungen vorsehen – kann ich nicht zustimmen . Die Petentin fordert mit guten Gründen die Abschaffung der Sanktionsregelungen bei Hartz IV (SGB II) und in der Sozialhilfe (SGB XII) . 91 500 Menschen haben die Petition unterstützt . Frau Hannemann hat in einer öffentlichen Sitzung des Petiti- onsausschusses aus ihrer Erfahrung als langjährige Mit- arbeiterin in einem Jobcenter in Hamburg deutlich ge- macht, dass Sanktionen die Leistungsberechtigten nicht nur entwürdigen, sondern auch Elend und Ausschluss statt Hilfe und Unterstützung bedeuten . Sanktionen stellen eine Unterschreitung des men- schenwürdigen Existenzminimums dar . Es ist nicht zu akzeptieren, wenn in einem reichen Land wie Deutsch- land Menschen – trotz anerkannter Hilfebedürftigkeit – existentieller Not bis hin zu Obdachlosigkeit ausgesetzt werden . Mit Bezug auf das Bundesverfassungsgericht wird ausgeführt, dass die Garantie des menschenwürdi- gen Existenzminimums durch die Menschenwürde und das Sozialstaatsgebot ein zwingender Auftrag an den Staat ist . Das Existenzminimum ist stets und zu jeder Zeit zu garantieren, so die Urteile . Mit diesem Grundrecht ist eine Unterschreitung des menschenwürdigen Existenz- minimums durch Sanktionen nicht zu vereinbaren . Diese Einschätzung der Petentin wird mittlerweile auch vom Sozialgericht Gotha (S 15 AS 5157/14) geteilt . Das So- zialgericht führt die verfassungsrechtlichen Bedenken an den Sanktionsregeln bei Hartz IV aus und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorge- legt . Zudem sind Hartz-IV-Sanktionen grundrechtswid- rig, weil sie das ohnehin zu geringe Existenzminimum kürzen . Sie verletzen das Recht auf Berufsfreiheit, weil schon die Sanktionsandrohung einen faktischen Zwang ausübt, einer nicht frei gewählten Arbeitstätigkeit nach- zugehen . Hinzu kommt, dass jedem dritten Widerspruch und 40 Prozent aller Klagen gegen Hartz-IV-Sanktionen stattgegeben wird . Hier entstehen hohe Kosten, die bei Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 168 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 168 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . April 2016 16631 (A) (C) (B) (D) Abschaffung der Sanktionen wirksamen arbeitsmarktpo- litischen Maßnahmen zugutekommen könnten . Statt Hilfe und Unterstützung bei ihren eigenen An- strengungen erfahren die Menschen in den Jobcentern einen bürokratischen Apparat, der sie entwürdigt und maßregelt . Es fehlt den Mitarbeiterinnen und Mitarbei- tern der Jobcenter massiv an Zeit, um auf die individuel- len Nöte und Bedürfnisse der hilfeberechtigten Personen einzugehen . Menschen, die von Sanktionen betroffen sind, haben nur selten die Möglichkeit, die finanziellen Einbußen zu überbrücken . Die Folgen sind abzusehen und belegt: Durch Leistungskürzungen werden Betroffene in die so- ziale Isolation getrieben, der Weg zurück auf den Arbeits- markt und in die Mitte der Gesellschaft wird erschwert oder gar verhindert . Viele, besonders junge Erwerbslose, brechen nach Sanktionserfahrungen ihren Kontakt zu den zuständigen Behörden ab und verschwinden damit sowohl aus der Statistik als auch aus den öffentlichen Unterstützungssystemen . Positive Effekte auf den Ar- beitsmarkt sind dagegen nicht spürbar . Aus den vorgenannten Gründen stimme ich gegen die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, das Peti- tionsverfahren abzuschließen . Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE): Die Petition von Frau Hannemann verfolgt ein richtiges Ziel . Der Hartz-IV-Regelsatz soll das Existenzminimum sichern . Der Regelsatz ist ohnehin schon viel zu knapp bemessen . Davon sollen Menschen das bezahlen, was sie zu ihrer Existenz, also zum Nötigsten, brauchen . Von diesem Geld darf grundsätzlich nichts mehr weggekürzt werden . Denn das bedeutet, Menschen staatlicherseits in existentielle Not zu stoßen . Die Jobcenter verhängen Sanktionen für geringfügig- ste Regelverletzungen, in den meisten Fällen dafür, dass Termine versäumt wurden . Wir wissen von Mitarbeite- rinnen und Mitarbeitern der Jobcenter, dass Sanktionen eingesetzt werden, um die Ausgaben der Jobcenter zu reduzieren . Das führt zusätzlich zu einer exzessiven An- wendung von Sanktionen . Dass diese rechtlich oft nicht gerechtfertigt sind, beweist die hohe Zahl von erfolgrei- chen Widersprüchen und Klagen . Und dabei kennen bei Weitem nicht alle Betroffenen ihre Rechte und wissen, dass sie Einspruch erheben können . Das Sanktionsregime bedeutet deshalb andauernde Rechtsbrüche durch eine staatliche Einrichtung . Es soll Menschen Angst machen und sie gefügig machen, damit sie jeden noch so schlechten Job annehmen, der ihnen an- geboten wird . Dieses Vorgehen ist einer Demokratie un- würdig . Es ist ein dauernder Angriff auf die Menschen- würde . Frau Hannemann hat mit ihrem Anliegen daher vollkommen Recht . Hartz IV und sein Sanktionsregime gehören abgeschafft . Wir brauchen eine sanktionsfreie soziale Mindestsicherung, die ein Leben in Würde er- möglicht . Es stünde dem Bundestag gut zu Gesicht, sich für die Grundrechte von Millionen Bürgerinnen und Bürgern un- seres Landes einzusetzen, die unter dem Hartz-IV-Sank- tionsregime existenziell zu leiden haben . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 944 . Sitzung am 22 . April 2016 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezoge- nen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU so- wie zur Ausführung der entsprechenden Vor- gaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz – AReG) – Gesetz zu dem Vertrag vom 28. April 2015 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zu- sammenarbeit und zur Änderung des Vertrages vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung – Gesetz zu dem Vertrag vom 24. Oktober 2014 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Nutzung und Verwaltung des Küstenmeers zwischen 3 und 12 Seemeilen – … Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2015 Drucksachen 18/7983, 18/8129 Nr. 1.1 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezem- ber 2015 Drucksachen 18/7984, 18/8129 Nr. 1.2 Innenausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwölfter Bericht der Bundesregierung nach § 5 Absatz 3 des Bundesstatistikgesetzes für die Jahre 2009 und 2010 Drucksachen 17/6236, 18/641 Nr. 1 16632 (A) (C) (B) (D) Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 168 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . April 2016 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung nach § 5 Absatz 3 des Bundesstatistikgesetzes für die Jahre 2011 und 2012 Drucksachen 17/14424, 18/641 Nr. 22 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung nach § 5 Absatz 3 des Bundesstatistikgesetzes für die Jahre 2013 und 2014 Drucksachen 18/4532, 18/4732 Nr. 2 Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energi- en-Wärmegesetz (EEWärmeG-Erfahrungsbericht) Drucksachen 17/11957, 18/770 Nr. 15 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Erfahrungsbericht zum Erneuerba- re-Energien-Wärmegesetz (2. EEWärmeG-Erfah- rungsbericht) Drucksachen 18/6783, 18/6933 Nr. 1.5 Verteidigungsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Vierter Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (Berichtszeitraum 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2014) Drucksachen 18/7410, 18/7605 Nr. 4 Ausschuss für Verkehr und digitale Agenda – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ÖPP-Projekte im Betrieb Drucksachen 18/6898, 18/7116 Nr. 2 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak- torsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltbericht 2015 Auf dem Weg zu einer modernen Umweltpolitik Drucksachen 18/6470, 18/6605 Nr. 1.7 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Auswärtiger Ausschuss Dokumentennummer Drucksache 18/7733 Nr . A .1 Ratsdokument 5801/16 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Dokumentennummer Drucksache 18/7612 Nr . A .30 Ratsdokument 14992/15 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung Dokumentennummer Drucksache 18/7934 Nr . A .26 Ratsdokument 5857/16 168. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 24, ZP 6 u. 7 Tschernobyl und Fukushima – Risiken der Atomkraft TOP 25 Kultur und Geschichte der Deutschen in Osteuropa TOP 26 Petitionen zum Thema „Arbeitslosengeld II“ TOP 27 Vergabe von Wegenutzungsrechten zur Energieversorgung TOP 28 Weiterentwicklung des Bundesverkehrswegeplans Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Barbara Lanzinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolle-

    ginnen und Kollegen! Vielleicht noch einmal zusam-
    menfassend: Heute haben wir die erste Beratung dieses
    Gesetzentwurfs . Die Formulierung im Titel „Vergabe
    von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Ener-
    gieversorgung“ klingt ein bisschen kompliziert . Das hört
    sich schwieriger an, als es ist . Insgesamt ist es aber sehr
    wichtig . Kurzum geht es – das als Wiederholung – um
    die Rechte zur Nutzung der Gas- und Stromverteilnetze .

    Warum behandeln wir das Thema? Die Verteilnet-
    ze sind zum Beispiel auch jene Stromleitungen, die auf
    regionaler und kommunaler bzw . gemeindlicher Ebe-
    ne – Herr Saathoff hat ja schon betont, dass hier die ge-

    meindliche Ebene in den Vordergrund zu stellen ist – den
    Strom bis hin zum einzelnen Verbraucher transportieren .
    In den Verteilnetzen findet die Energiewende statt. Sie
    sind von zentraler Bedeutung . Die Wegenutzungsrechte
    sind – auch das ist schon erwähnt worden – spätestens
    alle 20 Jahre in einem wettbewerblichen Verfahren neu
    zu vergeben .

    In den letzten Jahren hat es in der Tat eine Vielzahl
    gerichtlicher Auseinandersetzungen gegeben . Auch das
    führt zu Verzögerungen im Netzausbau, der dringend be-
    nötigt wird . Aus diesem Grund brauchen wir – ich betone
    es noch einmal – Rechtssicherheit . Diese zu schaffen, ha-
    ben wir auch im Koalitionsvertrag festgelegt . Das setzen
    wir jetzt um . Dies dient der Energiewende und den Kom-
    munen bzw . Gemeinden und auch dem Allgemeinwohl .

    Im Großen und Ganzen sind die Inhalte des Gesetzent-
    wurfs positiv zu bewerten . Die Vorschriften zur Vergabe
    von Wegenutzungsrechten werden konkretisiert . Die Pla-
    nungssicherheit beim Netzübergang für die beteiligten
    Unternehmen und Gemeinden wird damit verbessert, und
    es wird mehr Rechtssicherheit gewährleistet . Auf einige
    Punkte will ich noch einmal konkret eingehen .

    In § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes ist unser grund-
    legendes Ziel festgelegt, nämlich „eine möglichst siche-
    re, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und
    umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der
    Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas“ . Das ist auch der
    Zweck des heute zu beratenden Gesetzes . Um dieses Ziel
    zu erreichen, werden die Wegenutzungsrechte in einem
    wettbewerblichen Verfahren alle 20 Jahre vergeben . Das
    ist kein Selbstzweck .

    Die Kommunen besitzen bei den Wegenutzungsrech-
    ten ein fast natürliches Monopol . Sie haben dabei eine
    durchaus marktbeherrschende Stellung . Der Wettbewerb
    um die Wegenutzungsrechte erfolgt somit nicht unbe-
    dingt im freien Markt . Die Laufzeitbegrenzung verhin-
    dert, dass das Verteilnetz vor diesem Hintergrund erstarrt .
    Ansonsten bestünde die Gefahr ineffektiver Ewigkeits-
    rechte . Eine durchaus mögliche Folge: steigende Nut-
    zungsentgelte und somit höhere Strompreise . Das wäre
    zum Nachteil von Verbrauchern, Gewerbe und Industrie .

    Auch der Wettbewerb um die Wegenutzung dient dem
    Wohl des Endverbrauchers . Nur durch ein transparentes
    und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren kann der
    geeignetste Netzbetreiber gefunden werden .

    In diesem Zusammenhang wird immer wieder der
    Punkt Rekommunalisierung aufgebracht, kombiniert
    mit der Forderung nach einer Inhousevergabe, das heißt
    Direktvergaben an kommunale Unternehmen ohne ein
    wettbewerbliches Auswahlverfahren . Das lehnen wir ab .
    Wir wollen den Wettbewerb .

    Lassen Sie mich betonen: An Rekommunalisierung
    habe ich nichts auszusetzen, wir alle nicht . Ganz im Ge-
    genteil: Die kommunalen Akteure, Bürgerinnen und Bür-
    ger sind in die Energiewende einzubeziehen . Das schafft
    Akzeptanz . Bereits heute können wir einen Trend zur
    Rekommunalisierung erkennen . Seit 2005 wurden mehr
    als 200 Konzessionen von kommunalen Unternehmen
    übernommen . Aber auch nur dann, wenn dem ein wett-

    Parl. Staatssekretär Uwe Beckmeyer






    (A) (C)



    (B) (D)


    bewerbliches Verfahren vorausgegangen ist, ist es auch
    richtig . Nur so wird der geeignete Netzbetreiber gefun-
    den .

    Von Kommune zu Kommune gibt es unterschiedli-
    che Rahmenbedingungen . Keine Kommune ist gleich .
    Die Entscheidung zur Übernahme von Netzen ist immer
    eine Einzelfallentscheidung . Deshalb muss die Kommu-
    ne auch im Wettbewerb mit anderen prüfen, ob sie ein
    Netz übernehmen kann, ob sie dazu geeignet ist, ob sie
    das Know-how hat . Das kann der Fall sein – vielleicht in
    der Regel –, ist es aber nicht immer automatisch . Des-
    halb dürfen wir nicht vergessen: Bei einer Übernahme
    von Wegenutzungsrechten und Netzen besteht neben den
    hohen Kaufkosten in der Regel auch erheblicher Investi-
    tionsbedarf in die Energienetze .

    Es ist wichtig, dass Kommunen am Wettbewerb teil-
    nehmen und die Auswahl anhand wettbewerblicher Kri-
    terien auf Grundlage der in § 1 genannten Ziele erfolgt .

    Wettbewerb hat hier eine durchaus heilsame Wirkung .
    Letztendlich soll nicht die Kommune von der Ausschrei-
    bung profitieren, sondern der Kunde. Der Endverbrau-
    cher soll von dieser Ausschreibung profitieren. Darum
    geht es . Deshalb ist eine ausschließliche Inhousevergabe
    einfach nicht richtig .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Das heißt jedoch nicht, dass Kommunen keinen Ge-
    staltungsspielraum mehr erhalten sollen . Ganz im Ge-
    genteil – Kollege Liebing hat es erwähnt –: Um die kom-
    munalen Interessen zu stärken, ist es bedeutend, dass die
    örtlichen Rahmenbedingungen in den Auswahlkriterien
    Beachtung finden können. Genau das sieht der Gesetz-
    entwurf vor . Entscheidungsspielraum bei der Formulie-
    rung und bei der Gewichtung der Auswahlkriterien wird
    gewährleistet . Das ist ein absolut richtiger Schritt .

    Lassen Sie mich zum Schluss kommen . Die Verteilnet-
    ze sind ein essenzieller Baustein im Rahmen der Energie-
    wende . Die Kommunen sind ein ganz zentraler Akteur .
    Wir wollen auch weiterhin eine gute Energieversorgung
    für die Allgemeinheit – sicher, preisgünstig, verbraucher-
    freundlich, effizient und umweltverträglich – mit einem
    zunehmenden Anteil an erneuerbaren Energien . Dafür
    müssen wir auf allen Ebenen zusammenarbeiten . Auch
    dahin gehend werden wir den vorliegenden Gesetzent-
    wurf durchaus auf Herz und Nieren überprüfen . Ich freue
    mich schon auf die weiteren Beratungen zu diesem Ge-
    setzentwurf .

    Danke schön .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)




Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Vielen Dank . – Als nächster Redner in dieser Debatte

hat Bernhard Daldrup von der SPD-Fraktion das Wort .


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Bernhard Daldrup


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Wir wissen alle: Die Kommunen sind Motor bei der

    Energiewende, sie sind Multiplikator . Sie sind es nicht
    alleine, aber sie sind es ganz maßgeblich . Das weiß auch
    das Bundeswirtschaftsministerium, das deshalb einen
    Entwurf vorgelegt hat, der – das ist jenseits der Kritik,
    glaube ich, im Detail unbestritten – ein maßgeblicher
    Fortschritt gegenüber dem Status quo ist .

    Ich will an dieser Stelle sagen, dass es eine entspre-
    chende Unterstützung – das hat auch der Staatssekretär
    gesagt – seitens des Bundesrates gibt, dass es positive
    Reaktionen der kommunalen Spitzenverbände gibt, dass
    es positive Reaktionen des VKU gibt, zwar nicht in je-
    dem Punkt, aber die große Linie wird begrüßt . Das kann
    nicht als Indiz dafür genommen werden, dass wir etwas
    Kommunalfeindliches machen würden . Das zu behaup-
    ten, ist einfach nur Unsinn .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Es geht um Rechtssicherheit, um Informationen, um
    Bewertungsfragen – das alles ist hier schon angesprochen
    worden – und um einen Konfliktpunkt, der die Rechte der
    kommunalen Selbstverwaltung betrifft . Wenn man über
    die kommunale Selbstverwaltung redet und sich dabei
    auf das Grundgesetz bezieht – in Artikel 28 wird Bezug
    genommen auf „alle Angelegenheiten der örtlichen Ge-
    meinschaft“ –, dann kann man, Herr Krischer, nicht mehr
    von einem unbestimmten Rechtsbegriff reden . Es muss
    im Rahmen eines solchen Gesetzgebungsverfahrens zu-
    lässig sein, sich auf das Grundgesetz zu beziehen .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Wir haben es aber nicht mit einem einfachen Thema
    zu tun; ich weiß das . Es gibt viele Abstimmungen dazu .
    Aber unbestritten ist, dass der verbesserte Auskunftsan-
    spruch der Kommunen ein Fortschritt ist . Positiv ist die
    zeitliche Staffelung bei der Möglichkeit, Rügen auszu-
    sprechen . Gut ist auch die Klarheit über die Fortzahlung
    der Konzessionsabgabe . Gut ist, dass es Klarheit über die
    Bestimmung eines angemessenen Netzkaufpreises im
    Rahmen des objektivierten Ertragswertverfahrens gibt .
    All das ist positiv . Dann zu sagen, dieser Entwurf sei
    kommunalfeindlich, ist nur noch Oppositionsrhetorik –
    das muss man doch schlicht und ergreifend sagen .


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Ich will gar nicht bestreiten, dass uns das Thema der
    Inhousevergabe vielleicht ein bisschen trennt . Ich wür-
    de mir auch ein bisschen mehr wünschen . Ich weiß aber
    auch: Viele Stadtwerke scheuen einen solchen Wett-
    bewerb überhaupt nicht; denn sie sind gut – besser je-
    denfalls, als manche glauben . Trotzdem: Ich habe ein
    gewisses Verständnis dafür, dass man den Wind des
    Wettbewerbes einziehen lassen will; anderes wäre mir
    lieber . Aber darüber können wir noch einmal reden .

    Das BMWi hat viele Erwartungen der Kommunen er-
    füllt . Dafür herzlichen Dank! Ich hoffe, dass wir im Lau-
    fe der Beratungen eine stärkere Verankerung der kommu-
    nalen Selbstverwaltung erreichen werden .

    Es ist richtig: Die netzwirtschaftlichen Anforderun-
    gen – darüber ist eben gesprochen worden –, insbesonde-

    Barbara Lanzinger






    (A) (C)



    (B) (D)


    re Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz, sind schon
    Teil kommunalpolitischer Entscheidungen . Sie stehen
    aber nicht über anderen Fragen der kommunalen Selbst-
    verwaltung; es gibt keine solche Hierarchie . Deswegen
    wäre es aus unserer Sicht durchaus überlegenswert, ob
    wir uns nicht im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens
    auf die Anregung des Bundesrates verständigen könnten,
    die Zielhierarchie herauszunehmen .


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das ist doch mal ein guter Vorschlag!)


    – Ja, ist doch nicht schlecht! Ich mache öfter mal gute
    Vorschläge . Hören Sie einfach zu .


    (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist super! Herr Beckmeyer, haben Sie das gehört?)


    – Er hat zugehört .

    Ich will es für Sie, Herr Krischer, vielleicht sogar ein
    bisschen deutlicher machen; denn Sie sollen wissen, dass
    ich da gar keinen Konflikt sehe. Der Hinweis in der Be-
    gründung, man bilde das Urteil des Bundesgerichtshofes
    ab, stimmt . Er stimmt aber nur deswegen, weil der Vor-
    rang der kommunalen Selbstverwaltung im entsprechen-
    den Paragrafen nicht entsprechend normiert ist .


    (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut!)


    Wenn das erfolgen würde, wäre es ein Stück weit einfa-
    cher . Wir werden darüber diskutieren; so ist das im Ge-
    setzgebungsverfahren üblich .

    Ich glaube aber, zunächst einmal feststellen zu kön-
    nen – auch mit Ihrer freundlichen Unterstützung –: Es
    gibt einen guten Gesetzentwurf, der endlich den Status
    quo deutlich verbessert, unter dem die Kommunen ge-
    litten haben .


    (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, einen schlechten Gesetzentwurf, den man vielleicht noch besser machen kann!)


    Dafür sehr herzlichen Dank an das Ministerium . Wir
    werden eine schöne Beratung haben . Sie sind herzlich
    eingeladen .

    Vielen Dank .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)