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ID1816704300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/167 Textrahmenoptionen: 16 mm Abstand oben Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 167. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 28. April 2016 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abge- ordneten Gabriele Lösekrug-Möller und Helmut Nowak . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16351 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16351 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 8 und 9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16352 A Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . 16352 A Tagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Stahlindustrie in Deutschland und Europa stärken Drucksache 18/8238 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16352 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Sicherung der Arbeitsplätze in der europäi- schen Stahlindustrie Drucksache 18/8237 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16352 B Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae, Oliver Krischer, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Europäische Stahlindustrie nachhaltig stärken Drucksache 18/8240 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16352 B Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 16353 D Dr . Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 16354 D Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16356 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 16357 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 16358 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16359 D Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 16362 A Dr . Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 16363 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16364 D Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16365 D Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16366 C Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 16367 D Andreas G . Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 16369 A Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Beate Müller- Gemmeke, Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Zeitsou- veränität – Damit Arbeit gut ins Leben passt Drucksache 18/8241 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16370 D Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16371 A Uwe Lagosky (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16372 A Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16373 D Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16374 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016II Gabriele Schmidt (Ühlingen) (CDU/CSU) . . . 16375 D Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16377 C Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 16378 A Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16379 A Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16379 D Albert Stegemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16380 D Dr . Martin Rosemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 16383 A Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16384 C Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 16385 D Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines … Ge- setzes zur Änderung des Strafgesetzbu- ches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung Drucksache 18/8210 . . . . . . . . . . . . . . . . . 16386 D b) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Halina Wawzyniak, Cornelia Möhring, Frank Tempel, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungs- gesetzes zur Änderung des Sexualstraf- rechts (… StrÄndG) Drucksache 18/7719 . . . . . . . . . . . . . . . . . 16387 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 16387 A Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 16388 B Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . 16390 A Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16391 C Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16392 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16393 C Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 16394 C Dr . Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 16396 B Sylvia Pantel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16397 B Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 16399 A Tagesordnungspunkt 29: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Zwei- ten Gesetzes zur Änderung des Berufs- kraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Drucksache 18/8183 . . . . . . . . . . . . . . . . . 16399 D b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zu dem Protokoll vom 11. Januar 2016 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und dem Kö- nigreich der Niederlande zur Vermei- dung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein- kommen Drucksache 18/8208 . . . . . . . . . . . . . . . . . 16400 A c) Antrag der Abgeordneten Sigrid Hupach, Dr . Rosemarie Hein, Nicole Gohlke, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ weiterentwickeln und seine Fortführung jetzt vorbereiten Drucksache 18/8181 . . . . . . . . . . . . . . . . . 16400 A Tagesordnungspunkt 30: a) Zweite und dritte Beratung des von den Ab- geordneten Dr . Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bun- desberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik Drucksachen 18/7551, 18/8125 . . . . . . . . . 16400 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland Drucksachen 18/4810, 18/8113 . . . . . . . . . 16400 B c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu der Verord- nung der Bundesregierung: Vierte Ver- ordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung Drucksachen 18/7752, 18/7918 Nr . 2, 18/8230 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16404 A d) Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucher- schutz: Übersicht 7 – über die dem Deut- schen Bundestag zugeleiteten Streitsa- chen vor dem Bundesverfassungsgericht Drucksache 18/8251 . . . . . . . . . . . . . . . . . 16404 B e)–i) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 304, 305, 306, 307 und 308 zu Petitio- nen Drucksachen 18/8093, 18/8094, 18/8095, 18/8096, 18/8097 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16404 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 III Lars Klingbeil (SPD) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16400 C Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 31 GO) 16401 D Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16402 D Namentliche Abstimmungen . . . . . . . 16403 D, 16404 A Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16407 C, 16410 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Rentenniveau anheben – Al- tersarmut verhindern Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16405 A Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 16406 A Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16412 B Dr . Martin Rosemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 16414 A Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . 16415 C Matthias W . Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . 16416 C Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16417 D Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 16419 A Jana Schimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16420 B Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16421 D Dr . Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . . 16422 D Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16424 A Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Unterrichtung durch den Wehr- beauftragten: Jahresbericht 2015 (57. Be- richt) Drucksache 18/7250 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16424 D Dr . Hans-Peter Bartels, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages . . . . . . . . . . . . . . . 16425 A Dr . Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16426 D Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 16428 A Heidtrud Henn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16429 A Doris Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16430 D Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) . . . . . . 16432 A Julia Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16432 D Tagesordnungspunkt 7: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem An- trag der Abgeordneten Katrin Werner, Sigrid Hupach, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gute Arbeit für Menschen mit Be- hinderungen Drucksachen 18/5227, 18/8118 . . . . . . . . . . . . 16433 C Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16433 D Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 16435 A Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16436 A Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16437 C Dr . Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 16438 D Dr . Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 16439 D Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16440 C Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Buch- preisbindungsgesetzes Drucksachen 18/8043, 18/8260 . . . . . . . . . . . 16441 A Matthias Ilgen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16441 B Sigrid Hupach (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 16442 A Dr . Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 16443 A Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16444 B Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16445 B Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16445 D Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 16446 D Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Manuel Sarrazin, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Flüchtlingsschutz und fai- re Verantwortungsteilung in einer geeinten Europäischen Union Drucksache 18/8244 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16448 A Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16449 C Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16450 B Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16451 A Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 16451 D Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 16453 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016IV Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16454 B Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16454 D Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16455 B Norbert Spinrath (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16456 D Dr . Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . 16458 A Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16459 A Tagesordnungspunkt 12: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrneh- mung von Urheber- und verwandten Schutz- rechten und die Vergabe von Mehrgebiets- lizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) Drucksachen 18/7223, 18/7453, 18/8268 . . . . 16460 B Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16460 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 16462 A Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16463 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16464 B Burkhard Blienert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16465 C Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16466 B Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Matthias W . Birkwald, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gerechte Krankenversicherungs- beiträge für Direktversicherungen und Versorgungsbezüge – Doppelverbeitragung vermeiden Drucksachen 18/6364, 18/8222 . . . . . . . . . . . 16467 D Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 16468 A Matthias W . Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . 16469 A Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16470 A Matthias W . Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . 16471 C Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16472 B Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16472 C Erich Irlstorfer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 16473 C Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Technik- folgenabschätzung zu dem Antrag der Frakti- onen der CDU/CSU und SPD: Transfer von Forschungsergebnissen und Innovationen in die Gesundheitsversorgung beschleuni- gen Drucksachen 18/7044, 18/8233 . . . . . . . . . . . 16475 A Stephan Albani (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 16475 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 16476 B Dr . Daniela De Ridder (SPD) . . . . . . . . . . . . . 16477 B Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16478 A Tino Sorge (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16479 A René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16480 A Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz- Asche, Luise Amtsberg, Monika Lazar, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Heute für morgen helfen – Engagement für Geflüchtete stär- ken Drucksache 18/8221 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16481 A Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16481 A Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16482 A Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) . . . . 16483 A Svenja Stadler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16484 A Martin Patzelt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16485 C Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16486 A Tagesordnungspunkt 16: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Nationales Reformprogramm 2016 Drucksache 18/8116 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16487 A Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16487 B Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 16488 A Dr . Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16488 D Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16490 C Ulrich Freese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16492 A Tagesordnungspunkt 15: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu dem Antrag Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 V der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Katharina Dröge, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abge- ordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Wirt- schaftspartnerschaftsabkommen mit der Westafrikanischen Wirtschaftsuni- on dem Bundestag zur Abstimmung vor- legen Drucksachen 18/5096, 18/6512 . . . . . . . . . 16492 D b) Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Dr . Frithjof Schmidt, Claudia Roth (Augs- burg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Wirt- schaftspartnerschaftsabkommens zwi- schen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits KOM(2016) 8 endg.; Ratsdok. 5608/16 – und – zu dem Vorschlag für einen Be- schluss des Rates über die Unterzeich- nung und die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den Partnerstaaten der Ostaf- rikanischen Gemeinschaft einerseits und der Europäischen Union und ihren Mit- gliedstaaten andererseits KOM(2016) 63 endg.; Ratsdok. 6126/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bun- desregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes: Wirtschaftspart- nerschaftsabkommen mit der Entwick- lungsgemeinschaft des südlichen Afrika und der ostafrikanischen Gemeinschaft ablehnen Drucksache 18/8243 . . . . . . . . . . . . . . . . . 16493 A Thomas Silberhorn, Parl . Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16493 A Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 16494 A Dr . Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16495 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16496 C Andreas G . Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 16497 D Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters Drucksache 18/8209 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16499 C Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Dr . Gesine Lötzsch, Caren Lay, Herbert Behrens, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Tag der Befreiung muss gesetzlicher Gedenktag werden Drucksache 18/8111 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16499 D Tagesordnungspunkt 19: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Sep- tember 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit Drucksachen 18/7793, 18/8119 . . . . . . . . . . . . 16500 A Tagesordnungspunkt 20: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetz- buches und zur Änderung anderer Vor- schriften Drucksachen 18/7244, 18/8267 . . . . . . . . . . . 16500 B Tagesordnungspunkt 21: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Straßburger Übereinkommen vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haf- tung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) Drucksachen 18/7822, 18/8265 . . . . . . . . . 16500 C – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Bin- nenschifffahrt Drucksachen 18/7821, 18/8265 . . . . . . . . . 16500 C Tagesordnungspunkt 22: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesstatistik- gesetzes und anderer Statistikgesetze Drucksachen 18/7561, 18/8258 . . . . . . . . . . . 16501 A Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016VI eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ag- rarmarktstrukturgesetzes Drucksache 18/8235 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16501 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16501 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 16503 A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordne- ten Heike Baehrens, Ulrike Bahr, Bärbel Bas, Uwe Beckmeyer, Edelgard Bulmahn, Martin Burkert, Sabine Dittmar, Martin Dörmann, Elvira Drobinski-Weiß, Saskia Esken, Daniela Kolbe, Karin Evers-Meyer, Elke Ferner, Gabriele Fograscher, Michael Gerdes, Martin Gerster, Hubertus Heil (Peine), Rita Hagl- Kehl, Gabriela Heinrich, Matthias Ilgen, Frank Junge, Josip Juratovic, Gabriele Katzmarek, Dr.  Bärbel  Kofler, Anette  Kramme,  Gabriele  Lösekrug-Möller, Katja Mast, Klaus Mindrup, Susanne Mittag, Ulli Nissen, Aydan Özoğuz,  Jeannine  Pflugradt,  Stefan  Rebmann,  Dr . Martin Rosemann, Bernd Rützel, Sarah Ryglewski, Johann Saathoff, Annette Sawade, Marianne Schieder, Dr . Dorothee Schlegel, Svenja Stadler, Martina Stamm-Fibich, Sonja Steffen, Kerstin Tack, Carsten Träger und Stefan Zierke (alle SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr . Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) . . . . . . . . . . 16503 C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Michaela Engelmeier, Michael Groß, Dirk Heidenblut, Petra Hinz (Essen), Arno Klare, Andreas Rimkus, Petra Rode-Bosse, René Röspel, Elfi Scho-Antwerpes, Ursula Schulte,  und Christoph Strässer (alle SPD) zu den na- mentlichen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr . Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) . . . . . . . . . . 16504 B Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordne- ten Cajus Caesar, Jutta Eckenbach, Ingrid Fischbach, Uwe Lagosky, Dr . Claudia Lücking-Michel, Sylvia Pantel, Eckhard Pols, Bernhard Schulte-Drüggelte und Sabine Weiss (Wesel I) (alle CDU/CSU) zu den namentli- chen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr . Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) . . . . . . . . . . 16504 C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordne- ten Dr . Katarina Barley, Angelika Glöckner, Michael Hartmann (Wackernheim), Marcus Held, Gustav Herzog, Thomas Hitschler, Andrea Nahles, Detlev Pilger und Gabi Weber (alle Landesgruppe Rheinland-Pfalz in der SPD-Fraktion) zu den namentlichen Abstim- mungen über den – von den Abgeordneten Dr . Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 VII Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) . . . . . . . . . . 16505 A Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Petra Crone, Ulrich Kelber, Helga Kühn- Mengel, Dr . Rolf Mützenich, Achim Post (Minden), Axel Schäfer (Bochum) und Ulla Schmidt (Aachen) (alle SPD) zu den namentli- chen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr . Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) . . . . . . . . . . 16505 D Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordne- ten Dr . Karamba Diaby, Petra Ernstberger, Heidtrud Henn, Detlef Müller (Chemnitz), Matthias Schmidt (Berlin) und Dagmar Ziegler (alle SPD) zu den namentlichen Abstimmun- gen über den – von den Abgeordneten Dr . Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) . . . . . . . . . . 16506 B Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Alois Gerig, Andreas Jung und Josef Rief (alle CDU/CSU) zu den namentlichen Abstimmun- gen über den – von den Abgeordneten Dr . Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) . . . . . . . . . . 16506 C Anlage 9 Erklärungen nach § 31 GO zu den namentli- chen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr . Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) . . . . . . . . . . 16507 A Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16507 B Dr . Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 16507 D Maik Beermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16508 B Sybille Benning (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 16508 C Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 16508 D Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 16509 B Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16509 D Bernhard Daldrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 16510 A Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 16510 B Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 16510 C Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16511 B Ulrich Freese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16511 D Dagmar Freitag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16512 A Ulrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 16512 B Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16512 C Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 16513 A Christian Haase (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16513 C Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16514 A Metin Hakverdi (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16514 D Ulrich Hampel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16515 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016VIII Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 16515 A Wolfgang Hellmich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 16515 C Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 16515 D Christina Jantz-Herrmann (SPD) . . . . . . . . . . 16516 B Thomas Jurk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16517 B Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16517 D Anja Karliczek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 16517 D Cansel Kiziltepe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16518 A Dr . Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . . 16518 D Dr . Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . . 16519 A Dr . Birgit Malecha-Nissen (SPD) . . . . . . . . . . 16519 B Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16520 A Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16520 C Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16520 C Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16521 B Sabine Poschmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 16522 A Dr . Simone Raatz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16522 B Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16522 C Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 16523 B Dr . Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 16524 A Dr . Daniela De Ridder (SPD) . . . . . . . . . . . . . 16524 C Lothar Riebsamen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 16524 C Johannes Röring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16525 A Dr . Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 16525 A Dr . Hans-Joachim Schabedoth (SPD) . . . . . . . 16526 A Dr . Nina Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16526 D Udo Schiefner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16527 A Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16527 B Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16527 C Stefan Schwartze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16528 A Reinhold Sendker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16528 C Dr . Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 16528 D Norbert Spinrath (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16529 C Michael Thews (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16529 C Dr . Karin Thissen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16530 A Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16530 A Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16530 D Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16531 B Gülistan Yüksel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16531 C Anlage 10 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli- chen Abstimmung über den von den Abgeord- neten Dr . Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Än- derung des Bundesberggesetzes zur Untersa- gung der Fracking-Technik (Tagesordnungspunkt 30 a) . . . . . . . . . . . . . . . 16531 C Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 16531 D Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16531 D Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16532 C Anlage 11 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli- chen Abstimmung über die Beschlussemp- fehlung des Ausschusses für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 b) . . . . . . . . . . . . . . . 16533 A Dr . Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 16533 B Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16533 D Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordne- ten Erika Steinbach (CDU/CSU) zu der Ab- stimmung über den Antrag der Abgeordne- ten Dr . Gesine Lötzsch, Caren Lay, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Tag der Befreiung muss ge- setzlicher Gedenktag werden (Tagesordnungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . 16534 B Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters (Tagesordnungspunkt 18) . . . . . . . . . . . . . . . . 16535 B Dr . Georg Kippels (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 16535 B Dr . Katja Leikert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16536 A Sabine Dittmar (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16537 A Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16537 C Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 16538 B Dr . Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16538 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 IX Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr . Gesine Lötzsch, Caren Lay, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Tag der Befreiung muss gesetzlicher Gedenk- tag werden (Tagesordnungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . 16539 C Dr . Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . . 16539 C Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 16540 D Dr . Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 16541 C Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16542 A Anlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23 . September 2015 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und der Republik Al- banien über Soziale Sicherheit (Tagesordnungspunkt 19) . . . . . . . . . . . . . . . . 16542 D Dr . Martin Pätzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 16542 D Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD) . . . . . . . . . . 16544 A Matthias W . Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . . 16544 D Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16545 C Anlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychia- trischen Krankenhaus gemäß § 63 des Straf- gesetzbuches und zur Änderung anderer Vor- schriften (Tagesordnungspunkt 20) . . . . . . . . . . . . . . . . 16546 A Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16546 A Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16547 A Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16548 A Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16548 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16549 C Anlage 17 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Straßbur- ger Übereinkommen vom 27 . September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) – des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt (Tagesordnungspunkt 21) . . . . . . . . . . . . . . . . 16550 D Dr . Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . . 16550 D Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16551 C Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16551 D Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16552 D Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16553 B Anlage 18 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundes- statistikgesetzes und anderer Statistikgesetze (Tagesordnungspunkt 22) . . . . . . . . . . . . . . . . 16554 A Dr . Tim Ostermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 16554 A Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 16555 A Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16556 A Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16557 B Anlage 19 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes (Tagesordnungspunkt 23) . . . . . . . . . . . . . . . . 16558 D Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 16558 D Kees de Vries (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16559 D Dr . Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . 16560 B Dr . Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . . 16561 B Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16562 A Anlage 20 Neudruck: Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fragen 29 und 30 der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (163 . Sitzung, Anlage 17) . . . . . . . . . . . . . . . . 16563 A Textrahmenoptionen: 30,5 mm Abstand oben (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16351 167. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 28. April 2016 Beginn: 9 .01 Uhr
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    2) Anlage 19 Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16503 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28 .04 .2016 Bleser, Peter CDU/CSU 28 .04 .2016 Böhmer, Dr . Maria CDU/CSU 28 .04 .2016 Brehmer, Heike CDU/CSU 28 .04 .2016 Castellucci, Dr . Lars SPD 28 .04 .2016 Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 28 .04 .2016 Gysi, Dr . Gregor DIE LINKE 28 .04 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 28 .04 .2016 Lotze, Hiltrud SPD 28 .04 .2016 Ludwig, Daniela CDU/CSU 28 .04 .2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28 .04 .2016 Maizière, Dr . Thomas de CDU/CSU 28 .04 .2016 Müller, Bettina SPD 28 .04 .2016 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28 .04 .2016 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28 .04 .2016 Strobl (Heilbronn), Thomas CDU/CSU 28 .04 .2016 Thönnes, Franz SPD 28 .04 .2016 Veit, Rüdiger SPD 28 .04 .2016 Wicklein, Andrea SPD 28 .04 .2016 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 28 .04 .2016 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 28 .04 .2016 Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordneten Heike Baehrens, Ulrike Bahr, Bärbel Bas, Uwe Beckmeyer, Edelgard Bulmahn, Martin Burkert, Sabine Dittmar, Martin Dörmann, Elvira Drobinski-Weiß, Saskia Esken, Daniela Kolbe, Karin Evers-Meyer, Elke Ferner, Gabriele Fograscher, Michael Gerdes, Martin Gerster, Hubertus Heil (Peine), Rita Hagl-Kehl, Gabriela Heinrich, Matthias Ilgen, Frank Junge, Josip Juratovic, Gabriele Katzmarek, Dr. Bärbel Kofler, Anette Kramme, Gabriele Lösekrug- Möller, Katja Mast, Klaus Mindrup, Susanne Mittag, Ulli Nissen, Aydan Özoğuz, Jeannine Pflugradt, Stefan Rebmann, Dr. Martin Rosemann, Bernd Rützel, Sarah Ryglewski, Johann Saathoff, Annette Sawade, Marianne Schieder, Dr. Dorothee Schlegel, Svenja Stadler, Martina Stamm-Fibich, Sonja Steffen, Kerstin Tack, Carsten Träger, Stefan Zierke (alle SPD) zu den namentlichen Ab- stimmungen über den – von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Um- welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LIN- KE: Verbot von Fracking in Deutschland. (Tagesordnungspunkt 30 a und b) „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für uns Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Wir wollen ein Ge- setz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft . Wir wollen klare Regelun- gen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bür- ger, für Behörden und für Unternehmen schaffen . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Um Wissenslücken zu schlie- ßen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungs- maßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter stren- ger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maß- nahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen . Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur ge- meinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt . Deshalb streben Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616504 (A) (C) (B) (D) wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an . Selbstverständlich ist für uns, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entschei- dung treffen muss . Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen . Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neu- en gesetzlichen Regelungen . Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmli- chen Erdgasförderung . Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlrei- chen Landesregierungen beteiligt sind . Auch in den Län- dern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhan- dene Fördermethoden ausgesprochen . Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetz- entwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbes- serungen vereinbaren können . Wir setzen nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarten vom Koalitionspartner, das Regelungspa- ket zügig mit uns zusammen umzusetzen . Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt wer- den . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutz- gebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden  Schutz  der  Oberflächengewässer  oder  auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen . Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastum- kehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden . Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . Ein solcher, allein taktisch mo- tivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Auch aus diesem Grund lehnen wir diese Anträge ab . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Michaela Engelmeier, Michael Groß, Dirk Heidenblut, Petra Hinz (Essen), Arno Klare, Andreas Rimkus, Petra Rode-Bosse, René Röspel, Elfi Scho-Antwerpes, Ursula Schulte und Christoph Strässer (alle SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Um- welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LIN- KE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) Wir halten unkonventionelles Fracking für nicht ver- antwortbar und setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die Fracking in Nordrhein-Westfalen unmöglich macht . Leider blockiert die CDU/CSU ein solches Gesetz und verschärft damit die Rechtsunsicherheit . Die Anträge von Grünen und Linken schaden der Zielsetzung eines Fracking-Verbotes und sind wohl nur politische Effekthascherei, weil sie eine öffentliche Aus- sprache darüber ablehnen . Um unser Ziel eines Fracking-Verbotes nicht zu ge- fährden, werden wir uns heute der Stimme enthalten . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Cajus Caesar, Jutta Eckenbach, Ingrid Fischbach, Uwe Lagosky, Dr. Claudia Lücking-Michel, Sylvia Pantel, Eckhard Pols, Bernhard Schulte-Drüggelte und Sabine Weiss (Wesel I) (alle CDU/CSU) zu den namentlichen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Um- welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LIN- KE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) Dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dem Antrag der Fraktion Die Linke können wir nicht zustimmen, auch wenn wir einige Argumente inhaltlich teilen . Wir verweisen auf die anhaltenden Be- ratungen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD über ein eigenes Regelungspaket zum Thema „Fracking“, über das wir zum Abschluss des parlamentarischen Ge- setzgebungsverfahrens entscheiden werden . Unsere Position in der Sache erklären wir wie folgt: Der bedingungslose und uneingeschränkte Schutz von Menschen, Trinkwasser und Umwelt hat für uns oberste Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16505 (A) (C) (B) (D) Priorität . Die Auswirkungen des unkonventionellen Fra- ckings sind unseres Erachtens noch nicht ausreichend wissenschaftlich geklärt . Daher lehnen wir die Erdgasförderung durch das so- genannte unkonventionelle Fracking nach dem jetzigen Stand der Technik ab . Solange Fracking nicht ohne was- sergefährdende Stoffe möglich ist und eine Gefährdung von Menschen, Trinkwasser und Umwelt nicht hinrei- chend wissenschaftlich ausgeschlossen ist, sollte diese Technologie nicht zum Einsatz kommen . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Katarina Barley, Angelika Glöckner, Michael Hartmann (Wackernheim), Marcus Held, Gustav Herzog, Thomas Hitschler, Andrea Nahles, Detlev Pilger und Gabi Weber (alle Landesgruppe Rheinland-Pfalz in der SPD-Frakti- on) zu den namentlichen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Um- welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LIN- KE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) Die Mitglieder der Landesgruppe Rheinland-Pfalz der SPD-Bundestagsfraktion erklären zu ihrem Abstim- mungsverhalten bei den am 28 . April 2016 auf der Ta- gesordnung des Deutschen Bundestags stehenden Ta- gesordnungspunkten 30 a) („Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 30 b) („Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit zum Antrag der Linken „Verbot von Fracking in Deutschland“): Nach gewissenhafter Prüfung folgen wir den Be- schlussempfehlungen der federführenden Ausschüsse . Den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und den Antrag der Linken lehnen wir ab . Die Ablehnung der Anträge ist damit zu begründen, dass beide Anträge ein vollständiges Verbot von Fracking vorsehen . Diese Position haben wir in der SPD-Landes- gruppe Rheinland-Pfalz nie vertreten . Ein solches Total- verbot ginge an der Realität vorbei, wäre rechtlich kaum machbar und politisch unseriös . Allerdings stellen wir auch keinen Freifahrtschein für Fracking aus: Die Landesgruppe bleibt bei ihren bis- herigen Forderungen, dass der Schutz von Trinkwasser und geologischer Integrität, von Gesundheit und Umwelt Vorrang haben muss vor wirtschaftlichen Interessen . Gefährliche Zusätze in Frac-Flüssigkeiten gibt es mit uns nicht . Unkonventionelles Fracking muss verboten werden . Die Zahl der Erprobungsmaßnahmen muss auf das wissenschaftlich notwendige Maß beschränkt werden und eine feste Anzahl an möglichen Probebohrungen vorsehen . Darüber hinaus streben wir eine Beteiligung der Länder im Rahmen der Probebohrungen an . Keinesfalls darf eine externe Expertenkommission je- mals über Fracking entscheiden . Das Parlament alleine hat hier zu entscheiden . Beide Vorlagen sehen ein voll- ständiges Verbot von Fracking vor . Dies ist nicht unse- re Position . Ein Totalverbot ist weder rechtlich machbar noch politisch seriös . Den Menschen vorzumachen, es ginge doch, ist reine Augenwischerei . Geografische  Bedingungen  unterscheiden  sich  von  Standort zu Standort, deshalb fordert die Landesgruppe Rheinland-Pfalz eine Einzelfallprüfung für jedes Projekt . Transparenz ist wichtig . Diese soll auf zwei Arten gewährleistet werden . Wir fordern daher eine gesetzlich verbriefte Bürgerbeteiligung von Anfang an bei eventu- ellen Verfahren . Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, über Eingriffe in die Natur in ihrem Um- feld informiert zu werden und darüber mitzuentscheiden . Weiter fordern wir die Einrichtung eines bundeswei- ten Registers, in dem detaillierte Informationen über ab- geschlossene und laufende Fracking-Projekte einsehbar sind . Dieses Register soll unter anderem darüber infor- mieren, wer ein Fracking-Projekt verantwortet, in wel- cher Tiefe es durchgeführt wird und welche Frac-Flüssig- keiten verwendet wurden . Die Landesgruppe Rheinland-Pfalz sieht im Fracking bestenfalls eine Übergangslösung hin zu einer nachhalti- gen Energiepolitik, die möglichst ohne fossile Energie- träger auskommt . In diesem Sinne muss Fracking auch so reguliert werden, dass daraus keine Belastungen für die Menschen dieser oder künftiger Generationen entste- hen . Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Petra Crone, Ulrich Kelber, Helga Kühn-Mengel, Dr. Rolf Mützenich, Achim Post (Minden), Axel Schäfer (Bochum) und Ulla Schmidt (Aachen) (alle SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Um- welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616506 (A) (C) (B) (D) zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LIN- KE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Forderung aus dem Wahlprogramm der SPD und der verankerten Festlegung im Koalitionsver- trag ist für uns Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Daran muss sich jede gesetzliche Regelung messen lassen . Wir sind der festen Überzeugung, dass auf Bundes- ebene keine Fakten gegen die Interessen der Bundeslän- der geschaffen werden dürfen . Dieses ist nach unserem Verständnis auch im Koalitionsvertrag so verankert . Für Nordrhein-Westfalen kommt Fracking jedenfalls nicht infrage . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Selbstverständlich ist für uns, dass beim Umgang mit Fracking am Ende immer der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss . Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag keinesfalls ersetzen . Wir setzen auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarten vom Koalitionspartner, die Blockade eines Gesetzes, das Fracking im Schiefer- gestein verhindert, aufzugeben und ein Gesetz zügig mit uns zusammen umzusetzen . Angesichts der ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . So ein allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Auch aus diesem Grund lehnen wir diese Anträge ab . Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Karamba Diaby, Petra Ernstberger, Heidtrud Henn, Detlef Müller (Chem- nitz), Matthias Schmidt (Berlin) und Dagmar Ziegler (alle SPD) zu den namentlichen Abstim- mungen über den – von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Um- welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LIN- KE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unter- nehmen schaffen und nehmen die Vorbehalte gegen das Fracking sehr ernst und teilen sie . Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich Erprobungsmaßnahmen unter wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zuläs- sig, die Auswirkungen der Maßnahmen wissenschaftlich zu erforschen . Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung neuer gesetzlicher Rege- lungen . Wir setzen nunmehr auf die Einigungsfähigkeit inner- halb der Großen Koalition und erwarten vom Koalitions- partner, den Gesetzentwurf zügig endabzustimmen . Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne De- batte zu beantragen . Ein solcher, allein taktisch motivier- ter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Aus diesem Grund lehnen wir diese Anträge ab . Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Alois Gerig, Andreas Jung und Josef Rief (alle CDU/CSU) zu den namentlichen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Um- welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LIN- KE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) Die Bundesregierung hat bereits ein Gesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem der abso- lute Vorrang von Trinkwasserschutz und Gesundheits- vorsorge hinsichtlich der Risiken des Einsatzes der Fracking-Technologie bei der unkonventionellen Erdgas- gewinnung durchgesetzt werden soll . In diesem bereits eingebrachten Gesetz soll das Ber- grecht dahin gehend geändert werden, dass in Deutsch- land keine Bohrungen mit Anwendung der Fracking-Me- thode zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und -gas aus unkonventionellen Lagerstätten mit umweltto- xischen Stoffen zulässig ist . In diesem Sinne sollen auch Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16507 (A) (C) (B) (D) die erforderlichen Ergänzungen im Wasserhaushaltsge- setz des Bundes erfolgen . Eine obligatorische Umwelt- verträglichkeitsprüfung (UVP) mit entsprechender Bür- gerbeteiligung soll verankert werden . Insbesondere ist in dem Gesetzentwurf ein absolutes Fracking-Verbot vorgesehen in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, im Einzugsbereich von Tal- sperren und Seen, die unmittelbar zur Trinkwassergewin- nung genutzt werden, im Einzugsbereich von Quellen, Brunnen und von allen Wasserentnahmestellen, deren Wasser in Lebensmittel verwendet wird, sowie in Trink- wassergewinnungsgebieten der öffentlichen und privaten Wasserversorgung . Da aus dem Bodensee Trinkwasser gewonnen wird, wird von diesem absoluten Fracking-Verbot auch der gesamte Einzugsbereich des Bodensees umfasst und der Schutz des Trinkwassers sichergestellt . Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass auf der Grund- lage dieses Gesetzesentwurfs in den weiteren Beratungen noch offene Fragen geklärt werden und dass dann mit der Verabschiedung dieses Gesetzes durch den Deutschen Bundestag ein umfassender Trinkwasser- und Gesund- heitsschutz durchgesetzt wird . Anlage 9 Erklärungen nach § 31 GO zu den namentlichen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Um- welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LIN- KE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) Doris Barnett (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Ko- alition . Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft . Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Un- ternehmen schaffen . Nach heutigen Informationen und Kenntnisstand ist Fracking  von  Schiefer-  und Kohleflözgas  nicht  verant- wortbar . Die Risiken für Mensch und Umwelt überwie- gen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Um Wis- senslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und um- weltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbe- sondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wis- senschaftlich zu erforschen . Ich bin der festen Überzeugung, dass sich nur gemein- sam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erpro- bungsmaßnahmen gewinnen lässt . Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Län- der im Rahmen möglicher Probebohrungen an . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Ent- scheidung treffen muss . Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundes- tag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen . Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neu- en gesetzlichen Regelungen . Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmli- chen Erdgasförderung . Ein undifferenziertes Verbot, wie im Gesetzentwurf der Grünen und im Antrag der Linken jetzt gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, ob- wohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregie- rungen beteiligt sind . Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein gene- relles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermetho- den ausgesprochen . Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetz- entwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Ver- besserungen vereinbaren können . Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen . Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt wer- den . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutz- gebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden  Schutz  der  Oberflächengewässer  oder  auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen . Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastum- kehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden . Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . Ein solcher allein taktisch mo- tivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Auch aus diesem Grund lehne ich diesen Gesetzentwurf und auch den Antrag ab . Dr. Matthias Bartke (SPD): Im vergangenen Jahr ha- ben mich viele Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern erreicht, die ihre Bedenken über das Fracking zum Aus- druck gebracht haben . Ich nehme diese Bedenken und Sorgen sehr ernst und teile sie in vielen Punkten . Bisher Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616508 (A) (C) (B) (D) ist das Fracking in Deutschland in weiten Teilen über- haupt nicht geregelt . Eine Regulierung ist daher dringend notwendig . Für mich ist dabei elementar, dass der Schutz der Umwelt, der Gesundheit und des Trinkwassers abso- luten Vorrang erhält . Ich will in diesem Sinne klare Re- gelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Um die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Unter- grund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu er- forschen, halte ich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissen- schaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht für zulässig . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Ent- scheidung treffen muss . Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundes- tag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen . Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neu- en gesetzlichen Regelungen . Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit . Deswegen ist es umso wichtiger, dass die Große Koalition ihr Regelungspaket zügig umsetzt . Wir haben auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschafts- ministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinba- ren können . Ich erwarte nun vom Koalitionspartner, das Regelungspaket nicht länger zu blockieren . Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne De- batte zu beantragen . Ein solcher allein taktisch motivier- ter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab . Maik Beermann (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde ich zustim- men, den Antrag der Fraktion die Linke werde ich ab- lehnen . Ich verweise auf die anhaltenden Beratungen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD über ein eigenes Regelungspaket zum Thema Fracking, über das ich zum Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfah- rens dann separat entscheiden werde . Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: In meinem Wahlkreis Nienburg II/Schaumburg in der Gemeinde Rodewald in meiner Heimatsamtgemeinde Steimbke sind Leukämieerkrankungen gehäuft aufgetre- ten, die nach Auffassung verschiedener Experten auf die jahrzehntelange Erdölförderung zurückzuführen sind . Eine Krebsclusteruntersuchung findet statt.  Die Sicherheit und Gesundheit der Mitbürgerinnen und Mitbürger stehen für mich an erster Stelle – vor den wirtschaftlichen Interessen . Die Auswirkungen des un- konventionellen Frackings sind meines Erachtens noch nicht ausreichend wissenschaftlich geklärt . Daher lehne ich die Erdgasförderung durch das sogenannte unkon- ventionelle Fracking nach dem jetzigen Stand der Tech- nik ab . Solange Fracking nicht ohne wassergefährdende Stoffe möglich ist und eine Gefährdung von Menschen, Trinkwasser und Umwelt nicht hinreichend wissen- schaftlich ausgeschlossen ist, sollte diese Technologie nicht zum Einsatz kommen . Auch das aktuell aufgetre- tene Erdbeben im Landkreis Verden mit mehreren hun- dert Schäden an Gebäuden veranlassen mich zu dieser Entscheidung . Sybille Benning (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dem Antrag der Fraktion Die Linke kann ich nicht zustimmen, auch wenn ich einige Argumente inhaltlich teile . Ich verweise auf die anhaltenden Beratungen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD über ein eigenes Regelungspaket zum Thema Fracking, über das ich zum Abschluss des parlamenta- rischen Gesetzgebungsverfahrens entscheiden werde . Die Koalitionsfraktionen konnten sich noch nicht auf die Gesetzentwürfe aus den SPD-geführten Ministerien von Frau Dr . Hendricks und Herrn Gabriel verständigen . Als Abgeordnete aus dem Münsterland lehne ich der- zeit das kommerzielle unkonventionelle Fracking ab . Die Auswirkungen dieser Technologie sind noch nicht aus- reichend wissenschaftlich geklärt . Der bedingungslose und uneingeschränkte Schutz von Menschen, Trinkwas- ser und Umwelt hat für mich oberste Priorität . Solange kommerzielles unkonventionelles Fracking nicht ohne wassergefährdende Stoffe möglich ist und eine Gefährdung von Menschen, Trinkwasser und Um- welt nicht hinreichend wissenschaftlich ausgeschlossen werden kann, sollte diese Technologie nicht zum Einsatz kommen . Der Flächenverbrauch im Münsterland ist durch die vielen Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien – seien es Windkraft- oder Biogasanlagen – bereits sehr hoch . Auch aus diesem Grund lehne ich das kommerziel- le unkonventionelle Fracking ab . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Wenn taktische Überlegungen und parlamentarisches Geplänkel wich- tiger werden als ökologische Lösungen, müssen solche Anträge wie die von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken gestellt werden . Wenn es allein nach mir gin- ge in der Welt, würden wir aus dem Verbrauch fossiler Energieträger aussteigen, denn sie sind endlich, und au- ßerdem machen Arbeitsplätze auf solarer Basis ein gutes Gewissen . Aber die Welt folgt nicht allein meinen Vor- stellungen, und auch in Deutschland lehnen wir eine Dik- tatur ab, bevorzugen Demokratie . In unserer Demokratie haben die SPD-Fraktion und ich eine Arbeitsrichtung, ein Ziel: Schonung fossiler Energieträger . „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab – auch in der Gro- ßen Koalition . Wir wollen ein Gesetz, das die Umwelt- standards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft . Wir wollen klare Regelungen und Rechtssi- cherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen . Seit Jahrzehnten gibt es Fracking in Deutschland – hier gibt es erhebliche Rege- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16509 (A) (C) (B) (D) lungslücken, die zu schließen sind . Also brauchen wir ein Gesetz. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein fak- tisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen . Das gibt auf Dauer aber keine Rechtssicherheit hinsichtlich ökologischer Fragen, gefährdet also Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmlichen Erdgasför- derung – ohne die ökologische Situation zu verbessern, ohne klare Regelungen für die bisherige Erdgasförde- rung . Für die Zukunft gilt: Mit Blick auf die endliche Res- source Gas und mit Blick auf die guten Möglichkeiten zum ökologischen Umbau unserer Industriegesellschaft ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verant- wortbar, denn Risiken für Mensch und Umwelt überwie- gen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Gegenwärtig gilt: Für eine gewissenhafte Beratung gesetzlicher Regelungen gilt der Grundsatz „Gründlich- keit vor Schnelligkeit“ . Daher wurde die Entscheidung über die geplanten Regelungen für das Gesetzespaket zum Fracking bisher noch nicht beschlossen . Für mich sind folgende Verbesserungen bei dem Entwurf des Re- gelungspakets wichtig: Der Bundestag als demokratisch legitimiertes Organ muss im Umgang mit unkonventio- nellem Fracking das letzte Wort haben – Parlamentsvor- behalt – und keine Expertenkommission, die lediglich eine Beratungs- und Beurteilungsfunktion einnehmen soll . Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetz- entwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbes- serungen vereinbaren können . Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zü- gig mit uns zusammen umzusetzen . Gäbe es keine kla- ren gesetzlichen Regelungen, bestünde die Gefahr, dass die derzeit zurückgehaltenen Anträge der Unternehmen neu gestellt werden . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen  weitergehenden  Schutz  der  Oberflächen- gewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen . Zudem will die SPD-Fraktion mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden auf- grund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden . Angesichts dieser schwierigen Aufgaben ist es von Grünen und Linken kein seriöses Verhalten, eine Abstim- mung zum diesem Thema ohne Debatte im Parlament zu beantragen . Ein solcher allein taktisch motivierter Win- kelzug wird der Problematik nicht gerecht . Es ist bedau- erlich, dass sich ein „an sich“ guter Vorschlag auf diese Weise in sein Gegenteil verkehrt . Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für die SPD und mich absoluten Vor- rang .“ Die Festlegung im Koalitionsvertrag zum Thema Fracking ist für mich stets Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Wir wollen ein Gesetz! Ein Ge- setz, das Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft . Wir wollen klare Regelun- gen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bür- ger, für Behörden und Unternehmen . Wir wollen aber auch die Mineralwasserförderung nicht verbieten . Fracking  von  Schiefer-  und  Kohleflözgas  ist  nicht  verantwortbar . Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Um Wissenslücken zu schließen, dürfen allenfalls Erpro- bungsmaßnahmen in eng begrenzten Rahmen und unter strengster wissenschaftlicher und umweltfachlicher Auf- sicht zulässig sein, um Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen . Dass der Deutschen Bundestag am Ende die Entschei- dung treffen muss, ist für mich selbstverständlich . Eine von der CDU geforderte Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, jedoch keinesfalls ersetzen . Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen, auch dann, wenn sie derzeit noch ganz legal bergrechtliche Genehmigungen erhal- ten könnten . Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmlichen Erdgasförde- rung . Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich bereits im Bundesrat nicht durchsetzen, weil Grüne und auch Linke dort selbst Ver- antwortung in Landesregierungen tragen . Ich erwarte, dass die Union den Widerstand gegen die von Bundesumweltministerium und Bundeswirtschafts- ministerium erarbeiteten Verbesserungen aufgibt, um das Regelungspaket endlich zügig umzusetzen . Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . Ein solcher allein taktisch moti- vierter Winkelzug wird weder der Verantwortung, noch der Würde des Parlaments gerecht . Schon aus diesem Grund lehne ich diese Anträge strikt ab . Marco Bülow (SPD): Ich halte unkonventionelles Fracking für nicht verantwortbar und setze mich für eine gesetzliche Regelung ein, die Fracking in Nord- rhein-Westfalen und im Bund unmöglich macht . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende immer der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss . Eine Expertenkommis- sion kann das demokratisch legitimierte Organ Deut- scher Bundestag keinesfalls ersetzen . Leider blockiert die CDU/CSU ein solches Gesetz und verschärft damit die Rechtsunsicherheit . Ich fordere die Union auf, diese Blockade zu beenden und gemeinsam ein Fracking-Ver- bot zu beschließen . Die Anträge von Linken und Grünen schaden der Ziel- setzung eines Fracking-Verbotes . Anträge ohne Debatte und ohne die Chance, sie mit dem ganzen Haus zu be- schließen, zur Abstimmung zu stellen, ist nicht zielfüh- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616510 (A) (C) (B) (D) rend, wenngleich ich die Anträge inhaltlich nachvollzie- hen kann . Um mein Ziel eines Fracking-Verbotes nicht zu ge- fährden, werde ich mich heute der Stimme enthalten und mich dafür einsetzen, dass es eine Debatte und einen Be- schluss des gesamten Bundestages gibt, der Fracking in ganz Deutschland untersagt, damit kein Flickenteppich mit unterschiedlichen Regelungen entsteht . Bernhard Daldrup (SPD): Nach heutigen Informati- onen halte ich das unkonventionelle Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas für ökologisch nicht verantwortbar  und für einen ökonomischen Fehlanreiz . Ökologisch ist unkonventionelles Fracking nicht zu verantworten, da der Schutz des Trinkwassers für die Umwelt und die Gesundheit absoluten Vorrang haben muss . Unkonventionelles Fracking ist aus meiner Sicht eine Risikotechnologie: Erhebliche ökologische Schäden können nicht ausgeschlossen werden . Ebenso weist Fracking ökonomisch und energiepo- litisch in die falsche Richtung . Angesichts des Klima- wandels und der damit erforderlichen Reduktion der CO2-Emissionen sollte das Angebot kohlenstoffhaltiger Energieträger nicht ausgeweitet werden . Es liefe unse- rem Ziel einer weiteren Umsetzung der Energiewende und der Umstellung auf Erneuerbare Energien entgegen und setzt insofern wirtschaftliche Fehlanreize . Ich bin zudem der Überzeugung, dass auf Bundesebe- ne in dieser Frage keine Fakten gegen die Interessen der Bundesländer geschaffen werden dürfen . Die Menschen in Nordrhein-Westfalen lehnen Fracking mehrheitlich ab . Selbstverständlich ist für mich, dass über den Einsatz des unkonventionellen Frackings am Ende der Deutsche Bundestag entscheiden muss . Eine Expertenkommission kann die Entscheidung des Deutschen Bundestages kei- nesfalls ersetzen . Ich erwarte vom Koalitionspartner die Blockade eines Gesetzes, das Fracking im Schiefergestein verhindert, aufzugeben und endlich ein Gesetz, welches das Verbot von unkonventionellem Fracking ermöglicht, mit der SPD-Bundestagsfraktion umzusetzen . Ein solches Ge- setz wäre eine Verbesserung gegenüber dem heutigen Zustand . Für meine Heimatregion im Münsterland wäre mit dem Verbot des unkonventionellen Frackings ein Meilenstein erreicht . Die Anträge von Linken und Grünen, eine Entschei- dung ohne Debatte zu fällen, erweisen sich nicht als hilf- reich, weil sie den Anschein politischen Taktierens jen- seits einer sachlichen Lösung erwecken . Um mein Ziel eines Fracking-Verbotes nicht zu ge- fährden, werde ich mich heute der Stimme enthalten . Siegmund Ehrmann (SPD): „Trinkwasser und Ge- sundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Forde- rung aus dem Wahlprogramm der SPD und der veranker- ten Festlegung im Koalitionsvertrag ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Daran muss sich jede gesetzliche Regelung messen lassen . Auf der Bundesebene dürfen keine Fakten gegen die Interessen der Bundesländer geschaffen werden . Dies leitet sich aus dem Koalitionsvertrag ab . Für Nord- rhein-Westfalen kommt Fracking jedenfalls nicht infrage . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende immer der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss . Eine Expertenkommissi- on kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag keinesfalls ersetzen . Ich setze auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner die Blockade eines Gesetzes, das Fracking im Schiefer- gestein verhindert, aufzugeben und ein Gesetz zügig mit uns zusammen umzusetzen . Angesichts der ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . So ein allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab . Dr. Johannes Fechner (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasför- derung verschärft . Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Be- hörden und für Unternehmen schaffen . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Um Wissenslücken zu schlie- ßen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungs- maßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter stren- ger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maß- nahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen . Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur ge- meinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt . Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Ent- scheidung treffen muss . Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundes- tag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen . Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neu- en gesetzlichen Regelungen . Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16511 (A) (C) (B) (D) über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmli- chen Erdgasförderung . Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlrei- chen Landesregierungen beteiligt sind . Auch in den Län- dern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhan- dene Fördermethoden ausgesprochen . Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetz- entwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Ver- besserungen vereinbaren können . Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit der Union und erwarte vom Koalitionspartner, das weitestgehend ausgehandelte Re- gelungspaket zum weitestgehenden Verbot von Fracking zügig mit uns zusammen umzusetzen . Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt wer- den . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutz- gebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden  Schutz  der  Oberflächengewässer  oder  auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen . Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastum- kehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden . Der Schwachpunkt der heute zur Abstimmung stehen- den Oppositionsanträge besteht darin, dass keinerlei Re- gelungen zu den für uns wichtigen Mitspracherechten der Länder und Kommunen enthalten sind . Über die Köpfe von Landtagen und Gemeinderäten hinweg kann so ein wichtiges Thema wie die Zulassung von Fracking doch nicht entschieden werden. Auch zu Transparenzpflichten  oder Fragen des Wasserhaushalts- und Naturschutzrech- tes schweigen die Anträge . Dass die Grünen in jenen Län- dern, in denen sie regieren, nicht effektiv gegen Fracking vorgehen, zeigt die Scheinheiligkeit ihres Antrages . Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . Ein solcher – allein taktisch mo- tivierter Winkelzug – wird der Problematik nicht gerecht . Parteitaktische Süppchen zu kochen und die Bürgerinnen und Bürger bei diesem sensiblen Thema derart zu verun- sichern, ist völlig unangebracht . Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab . Christian Flisek (SPD): „Trinkwasser und Gesund- heit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fra- cking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Ich will ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft . Ich will klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unterneh- men schaffen . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Um Wissenslücken zu schlie- ßen, halte ich in diesem Bereich allenfalls Erprobungs- maßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter stren- ger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maß- nahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen . Ich bin der festen Überzeugung, dass sich nur gemein- sam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erpro- bungsmaßnahmen gewinnen lässt . Deshalb strebe ich ge- mäß des Koalitionsvertrags eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Ent- scheidung treffen muss . Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundes- tag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen . Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neu- en gesetzlichen Regelungen . Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit . Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlrei- chen Landesregierungen beteiligt sind . Auch begegnet es erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken . Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen . Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetz- entwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbes- serungen vereinbaren können . Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte von der CDU/CSU, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen . Würde es nicht verab- schiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt wer- den . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutz- gebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden  Schutz  der  Oberflächengewässer  oder  auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen . Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastum- kehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden . Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . Ein solcher, allein taktisch mo- tivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab . Ulrich Freese (SPD): Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen . Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich Erprobungsmaßnahmen unter wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zuläs- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616512 (A) (C) (B) (D) sig, die Auswirkungen der Maßnahmen wissenschaftlich zu erforschen . Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neu- en gesetzlichen Regelungen . Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, herkömmli- chen Erdgasförderung . Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit inner- halb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitions- partner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen . Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlrei- chen Landesregierungen beteiligt sind . Auch in den Län- dern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhan- dene Fördermethoden ausgesprochen . Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . Ein solcher allein taktisch mo- tivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab . Dagmar Freitag (SPD): Ich halte unkonventionelles Fracking für nicht verantwortbar und setze mich für eine gesetzliche Regelung ein, die Fracking gegen den Willen eines Bundeslandes nicht möglich macht . Leider blockiert die CDU/CSU ein solches Gesetz und verschärft damit die Rechtsunsicherheit . Ich werde mich heute bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen allerdings der Stimme enthalten, weil ich eine Abstimmung über einen Gesetzentwurf ohne Debatte für parlamentarisch nicht zielführend halte . Diese Enthaltung ändert grund- sätzlich jedoch nichts an meiner inhaltlichen Position zu Fracking . Ulrike Gottschalck (SPD): „Trinkwasser und Ge- sundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festle- gung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Für Fracking-Vorhaben sind derzeit keine Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgeschrieben . Kommunen, Wasserbehörden und die Bevölkerung wer- den nicht ausreichend beteiligt . Deswegen brauchen wir ein Gesetz, das Fracking streng reguliert . Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhan- dene Erdgasförderung verschärft . Wir wollen klare Re- gelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen . Dieses Gesetz ist in Vorbereitung, und ich setze auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, den Gesetzentwurf zügig endabzustimmen . Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlrei- chen Landesregierungen beteiligt sind . Auch in den Län- dern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhan- dene Fördermethoden ausgesprochen . Aus hessischer Sicht ist es zudem besonders unglaub- würdig, wenn gleichzeitig die grüne hessische Umwelt- ministerin im Osten des Bundeslandes die Verpressung von Millionen Tonnen grundwassergefährdender Abwäs- ser aus der Kaliproduktion in den Untergrund legalisiert . Angesichts der ernsthaften Herausforderungen beim Thema Fracking ist es von Grünen und Linken zudem kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstim- mung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . Ein solcher allein taktisch motivierter Winkelzug, wird der Problematik nicht gerecht . Da ich trotz dieser parlamentarischen „Spielchen“ von Grünen und Linken, Fracking von Schiefer- und Kohle- flözgas für nicht verantwortbar halte, werde ich mich der  Stimme enthalten . Kerstin Griese (SPD): Ich halte unkonventionel- les Fracking für nicht verantwortbar und setze mich für eine gesetzliche Regelung ein, die Fracking in Nord- rhein-Westfalen unmöglich macht . „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Forderung aus dem Wahlprogramm der SPD und der verankerten Festlegung im Koalitionsver- trag ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Daran muss sich jede gesetzliche Regelung messen lassen . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Leider blockiert zurzeit die CDU/CSU ein Gesetz, das Umweltstandards und klare Regelungen setzt, und verschärft damit Rechtsunsicherheit . Ich will ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erd- gasförderung verschärft . Ich will klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Be- hörden und für Unternehmen schaffen . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende immer der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss . Eine Expertenkommissi- on kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag keinesfalls ersetzen . Ich setze auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner die Blockade eines Gesetzes, das Fracking im Schiefer- gestein verhindert, aufzugeben und ein Gesetz zügig mit uns zusammen umzusetzen . Angesichts der ernsthaften Herausforderungen ist es von den Grünen und den Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . So ein allein taktisch mo- tivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16513 (A) (C) (B) (D) Ich werde mich bei den Abstimmungen enthalten . Gabriele Groneberg (SPD): Nach heutigen Infor- mationen  ist  Fracking  von  Schiefer-  und  Kohleflözgas  nicht verantwortbar . Die Risiken für Mensch und Um- welt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chan- cen . Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in die- sem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftli- cher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Um- welt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaus- halt, wissenschaftlich zu erforschen . Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur ge- meinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt . Deshalb stre- ben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an . „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel Fracking ist Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Ent- scheidung treffen muss . Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundes- tag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen . Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neu- en gesetzlichen Regelungen . Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und das gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, her- kömmlichen Erdgasförderung . Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlrei- chen Landesregierungen beteiligt sind . Auch in den Län- dern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhan- dene Fördermethoden ausgesprochen . Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetz- entwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Ver- besserungen vereinbaren können . Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen . Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt wer- den . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutz- gebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden  Schutz  der  Oberflächengewässer  oder  auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen . Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastum- kehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden . Ich enthalte mich bei dem Gesetzentwurf der Grünen, und den Antrag der Linken lehne ich ab, denn angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu bean- tragen . Ein solcher, allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht und zielt allein darauf ab, die Koalitionsfraktionen als Befürworter des Fra- ckings darzustellen . Einem absoluten Fracking-Verbot, wie es Grüne und Linke vorsehen, möchte ich nicht zu- stimmen . Allerdings lasse ich mich nicht in die Rolle ei- ner vorbehaltlosen Unterstützerin des Frackings drücken . Auch vor dem Hintergrund der konkreten Problematik in meinem Wahlkreis Cloppenburg/Vechta halte ich eine vertiefte Diskussion über das Fracking für dringend ge- boten . Der Wahlkreis Cloppenburg/Vechta ist eines der größten Erdgasfördergebiet Deutschlands, was insbeson- dere hier viele Fragen aufwirft . Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erd- gasförderung verschärft und eine parlamentarische De- batte, die diese Fragen klärt . Wir wollen vor allem klare Regelungen und Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen . Christian Haase (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dem Antrag der Fraktion die Linke kann ich nicht zustimmen . Ich verwei- se auf die anhaltenden Beratungen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD über ein eigenes Regelungspaket zum Thema Fracking, über das ich zum Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens entschei- den werde . Daher erkläre ich: Die beiden Anträge der Oppositionsfraktionen ver- weigern sich einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit der komplexen Thematik des Frackings . Die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion nimmt die Bewertung dieses wichtigen Themas sehr ernst und möchte dies nicht im Eilverfahren durch das parlamentarische Verfahren brin- gen . Die Beratungen laufen . Des Weiteren sind die An- träge nicht technologieoffen und wollen ein Verfahren ausschließen, welches noch nicht final wissenschaftlich  bewertet wurde . Der Wasserschutz muss auch weiterhin die höchste Priorität haben . Gesetzliche Regelungen müssen sich daran messen lassen, ob sie diesem Anspruch genügen . Der Schutz von Mensch, Wasser und Umwelt steht be- dingungslos im Fokus meiner Meinungsbildung . Intensiv habe ich das Verfahren über das Eckpunk- te-Papier und den Referentenentwurf verfolgt und beglei- te das Thema weiterhin aktiv . Für mich war immer klar, dass es keine Alternative ist, kein Gesetz zum Thema Fracking zu beschließen; denn wir wollen ein „Wasser- schutz-Gesetz“ beschließen . Ohne dieses Gesetz gibt es keine Regelungen, Reglementierungen und Einschrän- kungen für die Anwendung der Fracking-Technologie in Deutschland . Dies geht weit über die Änderungen im Bundesberggesetz hinaus . Die Situation der privaten Brunnen für die Trinkwas- serversorgung behalte ich auch im weiteren Verfahren weiter im Blick . In meinem Wahlkreis gibt es Ortschaf- ten, die nicht an die öffentliche Wasserversorgung ange- schlossen sind und somit bei der Trinkwasserversorgung Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616514 (A) (C) (B) (D) auf private Brunnen angewiesen sind . Diese müssen uneingeschränkt geschützt werden . Dies gilt genauso für die Heil- und Mineralwasserquellen und Brunnen für Brauereien in Ostwestfalen-Lippe, dem Heilgarten Deutschlands . Ich bin davon überzeugt, dass nach der Auswertung von Probebohrungen ausreichend wissenschaftliche Er- kenntnisse vorliegen, von denen auch die Entscheidungs- behörden profitieren werden,  die  in  ihrer Entscheidung  autonom sind . In einer sachlichen Debatte muss Raum sein, diese Methode zur Erdgasgewinnung auf wissenschaftlicher Basis auf den Prüfstand zu heben . Diese Zeit möchte ich dem Verfahren beimessen und lehne die aktuell vorlie- genden Anträge daher ab . Bettina Hagedorn (SPD): Heute stimmt der Deut- sche Bundestag in namentlicher Abstimmung über ei- nen extrem kurzfristig vorgelegten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, auf dessen öffentliche Aus- sprache im Plenum die Grünen ausdrücklich verzichtet haben . Dieses Vorgehen ist unparlamentarisch und ent- larvt den Antrag mit namentlicher Abstimmung als ein Showinstrument zu Wahlkampfzwecken – genau wie vor zwei Monaten, am 25 . Februar 2016 zum Antrag „Gly- phosat“ . Damit aber wird keinem dieser ernsten Themen weder Glyphosat noch Fracking – objektiv angemessen Rechnung getragen, weil nur in einer öffentlichen De- batte im Bundestagsplenum die Gründe für eine Zustim- mung oder Ablehnung dargelegt werden können . Ich kri- tisiere dieses Verfahren ausdrücklich und möchte daher meine Auffassung zum Thema Fracking jedenfalls in einer schriftlichen Erklärung zur Abstimmung darlegen . „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhan- dene Erdgasförderung verschärft . Wir wollen klare Re- gelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Um Wissenslücken zu schlie- ßen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungs- maßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter stren- ger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maß- nahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen . Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur ge- meinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt . Deshalb streben wir gemäß des Koalitionsvertrags eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Ent- scheidung treffen muss . Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundes- tag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen . Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neu- en gesetzlichen Regelungen . Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, herkömmli- chen Erdgasförderung . Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlrei- chen Landesregierungen beteiligt sind . Auch in den Län- dern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhan- dene Fördermethoden ausgesprochen . Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetz- entwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Ver- besserungen vereinbaren können . Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen . Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt wer- den . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutz- gebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden  Schutz  der  Oberflächengewässer  oder  auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen . Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastum- kehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden . Metin Hakverdi (SPD): Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang . Deshalb haben wir uns mit der CDU/CSU-Fraktion im Koalitionsvertrag unter anderem verabredet: „Die Koalition wird kurzfristig Än- derungen für einen besseren Schutz des Trinkwassers im Wasserhaushaltsgesetz sowie eine Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bergbaulicher Vorhaben vorlegen, die vor Zulassung von Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkon- ventionellen Lagerstätten mittels Fracking eine obligato- rische UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht .“ Bereits in Frühjahr 2015 wurde durch die Bundes- regierung ein Gesetzentwurf eingebracht . Seitdem blo- ckiert die CDU/CSU-Fraktion dieses Gesetz . Ich erwarte vom Koalitionspartner die Blockade eines Gesetzes, das Fracking im Schiefergestein verhindert, UVPs verbindlich vorschreibt und Öffentlichkeitsbeteili- gung vorsieht, aufzugeben und ein Gesetz zügig mit uns zusammen umzusetzen . Angesichts der ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . So ein allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Aus den oben genannten Gründen werde ich mich heute enthalten . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16515 (A) (C) (B) (D) Ulrich Hampel (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Ko- alition . Demgemäß ist Fracking von Schiefer- und Kohle- flözgas  für  mich  nicht  verantwortbar.  Die  Risiken  für  Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirt- schaftlichen Chancen . Zudem bin ich auch der festen Überzeugung, dass auf Bundesebene keine Fakten gegen die Interessen der Bun- desländer geschaffen werden dürfen . Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstim- mung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . Ein solcher allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht und schadet der Zielsetzung eines Fracking-Verbotes . Aus diesem Grund werde ich mich heute der Stimme enthalten . Sebastian Hartmann (SPD): „Trinkwasser und Ge- sundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Forde- rung aus dem Wahlprogramm der SPD und der veranker- ten Festlegung im Koalitionsvertrag ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Daran muss sich jede gesetzliche Regelung messen lassen . Ich bin der festen Überzeugung, dass auf Bundesebe- ne keine Fakten gegen die Interessen der Bundesländer geschaffen werden dürfen . Dieses ist nach meinem Ver- ständnis auch im Koalitionsvertrag so verankert . Für Nordrhein-Westfalen kommt Fracking jedenfalls nicht infrage . Die Landesgruppe der NRW-SPD-Abgeordneten macht dies immer wieder deutlich, und auch das sehr differenzierte Abstimmungsverhalten zu den Anträgen vieler sozialdemokratischer Kolleginnen und Kollegen – welches ich ausdrücklich begrüße – unterstreicht dies bei den heutigen Abstimmungen erneut . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende immer der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss . Eine Expertenkommissi- on kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag keinesfalls ersetzen . Ich setze auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner CDU/CSU, die Blockade eines Gesetzes, das Fracking im Schiefergestein verhindert, aufzugeben und ein Ge- setz zügig mit uns zusammen umzusetzen . Angesichts der ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . So ein allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab . Die Anträge von Linken und Grünen schaden der Zielsetzung eines Fracking-Verbotes und sind wohl nur politische Effekthascherei, weil sie eine öffentliche Aus- sprache darüber ablehnen . Wolfgang Hellmich (SPD): „Trinkwasser und Ge- sundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Forde- rung aus dem Wahlprogramm der SPD und der veranker- ten Festlegung im Koalitionsvertrag ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Daran muss sich jede gesetzliche Regelung messen lassen . Ich bin der festen Überzeugung, dass auf Bundesebe- ne keine Fakten gegen die Interessen der Bundesländer geschaffen werden dürfen . Dieses ist nach meinem Ver- ständnis auch im Koalitionsvertrag so verankert . Für Nordrhein-Westfalen und anderswo kommt Fracking je- denfalls nicht infrage . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende immer der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss . Ich setze auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, die Blockade eines Gesetzes, das Fracking im Schiefer- gestein verhindert, aufzugeben und ein Gesetz zügig mit uns zusammen umzusetzen . Eine Expertenkommission kann das demokratisch le- gitimierte Organ Deutscher Bundestag keinesfalls erset- zen . Angesichts der ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . So ein allein taktisch motivier- ter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Vor allem aus diesem Grund kann ich diesen Anträgen nicht zustimmen . Gabriele Hiller-Ohm (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasför- derung verschärft . Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Be- hörden und für Unternehmen schaffen . Für mich ist Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas  nicht  verantwortbar.  Die  Risiken  für  Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirt- schaftlichen Chancen . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Ent- scheidung treffen muss . Eine Expertenkommission kann Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616516 (A) (C) (B) (D) das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundes- tag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen . Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neu- en gesetzlichen Regelungen . Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmli- chen Erdgasförderung . Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlrei- chen Landesregierungen beteiligt sind . Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetz- entwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Ver- besserungen vereinbaren können . Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen . Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt wer- den . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutz- gebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden  Schutz  der  Oberflächengewässer  oder  auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen . Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastum- kehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden . Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . Ein solcher allein taktisch mo- tivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab . Christina Jantz-Herrmann (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasför- derung verschärft . Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Be- hörden und für Unternehmen schaffen . Ich stehe bereit, mit der Großen Koalition ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden . Heute jedoch stimme ich erstmalig nicht mit meiner Fraktion . Es ist offensichtlich, dass der vorliegende Ge- setzentwurf beziehungsweise der Antrag der Opposition Schwächen aufweist – doch solange die Union sich einer Auseinandersetzung mit den zahlreichen Problematiken der geltenden Gesetzeslage verweigert, kann ich nicht anders, als im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in meinem Wahlkreis Osterholz-Verden und nach meinem Gewissen zu stimmen . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Um Wissenslücken zu schlie- ßen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungs- maßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter stren- ger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maß- nahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen . Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur ge- meinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt . Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an . Derzeit  halten  sich  die Erdgasfirmen größtenteils  an  ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Ge- setzes mit neuen gesetzlichen Regelungen . Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetz- entwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können . Ich setze auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zü- gig mit uns zusammen umzusetzen . Würde es nicht ver- abschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weiterge- henden Schutz der Oberflächengewässer  oder  auch des  Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen . Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislas- tumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben ein- führen, die durch konventionelle Erdgasförderung her- vorgerufen werden . Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriö- ses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . Ein solcher allein taktisch mo- tivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Zudem ist das Verbot, wie von Grünen und Linken ge- fordert, undifferenziert . Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Förder- methoden ausgesprochen . Wir müssen jedoch schnellstmöglich sicherstellen, dass die Transparenz von Fördervorhaben über das ge- samte Verfahren hinweg gewährleistet ist . Der Trink- wasserschutz muss zudem höchste Priorität haben und der  Besorgnisgrundsatz  umfassend Anwendung  finden.  Einzugsgebiete von Brunnen, deren Wasser als Lebens- mittel, Trinkwasser und Getränke oder als Bestandteil davon genutzt wird, müssen in Verbotszonen aufgenom- men werden . Darüber hinaus sollten auch Vorranggebiete für die Trinkwasserversorgung in die Verbotszonen auf- genommen werden . Mindestens sollte diese Option aber den Ländern eingeräumt werden . Die bestehenden und zu erteilenden Genehmigungen für Verpressvorhaben müssen befristet werden, der Stand der Technik regelmäßig überprüft werden . Eine Verpres- sung von Lagerstättenwasser, das wassergefährdende oder stark wassergefährdende Substanzen enthält, muss Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16517 (A) (C) (B) (D) ohne Ausnahme verboten werden . Die Bestimmungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung müssen ausgebaut und ein Monitoring implementiert werden . Als Grundla- ge hierfür brauchen wir eine Öko-Effizienz-Analyse der  Wirtschaftlichkeit sowie der ökologischen Auswirkun- gen der jeweiligen Fördermaßnahme . Ebenfalls ist sicherzustellen, dass sogenannte Quer- und Schrägbohrungen in und unter Wasserschutzgebie- ten etc . durch das Gesetz auch weiterhin ausgeschlos- sen bleiben . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss . Eine Expertenkommissi- on kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen . Die Regelung im Eckpunktepapier war eindeutig und muss Grundlage einer gesetzlichen Regelung sein . Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat absolute Pri- orität gegenüber wirtschaftlichen Interessen . Zum gegen- wärtigen Zeitpunkt sind die Risiken des unkonventionel- len Frackings nicht absehbar . Probebohrungen sind nur für Forschungszwecke zulässig, und eine kommerzielle Nachnutzung ist auszuschließen . Auch wenn die Förderung von Erdöl mit der Fra- cking-Technologie heute in Deutschland noch keine Anwendung  findet,  ist  nicht  auszuschließen,  dass  es  aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung auch zu Auf- suchungserlaubnissen für Erdölförderung durch unkon- ventionelles Fracking kommen wird . Aus den USA be- kannte unkonventionelle Fracking-Verfahren umfassen auch Erdölförderung . Einige Vorgaben, Regelungen und Gebietsverbote in den Entwürfen zum Wasserhaushalts- gesetz und Bundesnaturschutzgesetz beziehen sich den- noch lediglich auf Fracking-Vorhaben im Erdgassektor . Regelungen für unkonventionelles Fracking bei Erdgas und Erdöl sollten daher gleichgestellt werden . Abschließend ist eindeutig sicherzustellen, dass die Beweislastumkehr klar definiert wird und nicht als An- scheinsvermutung ausgelegt werden könnte . Zudem ist sicherzustellen, dass im Zuge der Beweislastumkehr eine Schadensregulierung durch die Unternehmen auch tat- sächlich gewährleistet werden kann . Ich  erwarte  ein  differenziertes,  griffiges  Gesetz,  im  Sinne des Umweltschutzschutzes und ausgerichtet an den Interessen der Bürgerinnen und Bürger . Thomas Jurk (SPD): Ich befürworte klare gesetz- liche Regeln und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen, und ich nehme die Vorbehalte gegen das Fracking sehr ernst . Um Wissenslücken zu schließen und um mögliche Auswir- kungen auf die Umwelt, wie zum Beispiel auf den Unter- grund und den Wasserhaushalt, zu erforschen, halte ich jedoch Erprobungsmaßnahmen unter wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht für zulässig . Nach derzeitiger Rechtslage ist Fracking grundsätz- lich zulässig, derzeit halten sich aber die Firmen und die Landesbehörden an ein faktisches Moratorium . Das ist auf Dauer nicht rechtssicher und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmlichen Erdgasförderung, denn so lange wird in Deutschland auch schon konventionell gefrackt . Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Lin- ken im Gesetzentwurf bzw . im Antrag gefordert, konnte sich, obwohl Grüne und Linke an zahlreichen Landesre- gierungen beteiligt sind, auch im Bundesrat nicht durch- setzen . Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderver- bot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgespro- chen . An einem Gesetz, das Rechtssicherheit schaffen soll, die berechtigten Nöte und Sorgen der Menschen ernst nimmt, wissenschaftliche Forschung und Erprobung aber zulässt, arbeitet die Große Koalition . Wir haben auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesum- weltministerium und dem Bundeswirtschaftsministeri- um bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren kön- nen . Dabei geht es nicht nur um Regulierungen für das unkonventionelle, sondern auch um das konventionelle Fracking . Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koaliti- onspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen . Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebens- mittel und Mineralquellen . Zudem wollen wir eine Be- weislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden . Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne De- batte zu beantragen . Ein solcher allein taktisch motivier- ter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Auch aus diesem Grund lehne ich den Antrag der Linken und den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen ab . Ralf Kapschack (SPD): Ich halte unkonventionel- les Fracking für nicht verantwortbar und setze mich für eine gesetzliche Regelung ein, die Fracking in Nord- rhein-Westfalen unmöglich macht . Leider blockiert die CDU/CSU ein solches Gesetz und verschärft damit Rechtsunsicherheit . Die Anträge von Linken und Grünen schaden der Zielsetzung eines Fracking-Verbotes und sind wohl nur politische Effekthascherei, weil sie eine öffentliche Aus- sprache darüber ablehnen . Deshalb werde ich mich heute bei beiden namentli- chen Abstimmungen der Stimme enthalten . Anja Karliczek (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dem Antrag der Fraktion die Linke kann ich nicht zustimmen, auch wenn ich einige Argumente inhaltlich teile . Ich verweise auf die anhaltenden Beratungen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD über ein eigenes Regelungspaket zum Thema Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616518 (A) (C) (B) (D) „Fracking“, über das ich zum Abschluss des parlamen- tarischen Gesetzgebungsverfahrens entscheiden werde . Die Koalitionsfraktionen konnten sich noch nicht auf die Gesetzentwürfe aus den SPD-geführten Ministerien von Frau Dr . Hendricks und Herrn Gabriel verständigen . An meiner Position hat sich nichts geändert . Als Abge- ordnete aus dem Münsterland lehne ich das kommerzielle unkonventionelle Fracking ab . Die Auswirkungen dieser Technologie sind noch nicht ausreichend wissenschaft- lich geklärt . Der bedingungslose und uneingeschränkte Schutz von Menschen, Trinkwasser und Umwelt hat für mich oberste Priorität . Solange kommerzielles unkonventionelles Fracking nicht ohne wassergefährdende Stoffe möglich ist und eine Gefährdung von Menschen, Trinkwasser und Um- welt nicht hinreichend wissenschaftlich ausgeschlossen werden kann, sollte diese Technologie nicht zum Einsatz kommen . Der Flächenverbrauch im Münsterland ist durch die viele Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien – seien es Windkraft- oder Biogasanlagen – bereits sehr hoch . Auch aus diesem Grund lehne ich das kommerziel- le unkonventionelle Fracking ab . Cansel Kiziltepe (SPD): Dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier die eigenen Beschlussvorlagen im Plenum des Deutschen Bundestages nicht debattieren wollen, ist extraordinär: So soll es aber heute mit einem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen und einem Bericht zu einem Antrag der Linken gehen . Beide Abstim- mungen behandeln das hochsensible Thema Fracking . In einer „Abschließenden Beratung ohne Aussprache“ soll auf Wunsch der Oppositionsparteien sofort abgestimmt werden. Dieses Verfahren finde ich skandalös. Dadurch  wird verhindert, auf gravierende „Leerstellen“ im Grü- nen-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundes- berggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik einzugehen: zum Beispiel das Mitspracherecht der Kom- munen, die Beweislastumkehr bei Erdbeben, das Fehlen von Vorschlägen im Wasserrecht, Regelungen zur Her- stellung von Transparenz und vieles mehr . Obwohl ich Fracking sehr kritisch gegenüberstehe, lehne ich aus fachlichen und formalen Gründen diese Anträge ab . „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhan- dene Erdgasförderung verschärft . Wir wollen klare Re- gelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Um Wissenslücken zu schlie- ßen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungs- maßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter stren- ger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maß- nahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen . Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur ge- meinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt . Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Ent- scheidung treffen muss . Eine Expertenkommission kann das demokratisch-legitimierte Organ Deutscher Bundes- tag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen . Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neu- en gesetzlichen Regelungen . Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, herkömmli- chen Erdgasförderung . Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlrei- chen Landesregierungen beteiligt sind . Auch in den Län- dern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhan- dene Fördermethoden ausgesprochen . Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetz- entwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbes- serungen vereinbaren können . Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte von der Unionsfraktion, das Regelungspaket zü- gig mit uns zusammen umzusetzen . Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unter- nehmen neu gestellt werden . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Ober- flächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel  und Mineralquellen . Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgas- förderung hervorgerufen werden . Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Demgemäß ist Fracking von Schiefer- und Kohle- flözgas  für  mich  nicht  verantwortbar.  Die  Risiken  für  Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirt- schaftlichen Chancen . Zudem bin ich auch der festen Überzeugung, dass auf Bundesebene keine Fakten gegen die Interessen der Bun- desländer geschaffen werden dürfen . Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstim- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16519 (A) (C) (B) (D) mung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . Ein solcher allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht und schadet der Zielsetzung eines Fracking-Verbotes . Aus diesem Grund werde ich mich heute der Stimme enthalten . Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): Auch wenn ich mir eine zügige Regelung wünsche, die einer mög- lichen  Förderung  von  Schiefer-  und  Kohleflözgas mit- tels der Fracking-Technologie einen Riegel vorschieben würde, kann ich weder dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch dem Antrag der Frakti- on Die Linke zustimmen . Beide Initiativen werden der Komplexität der Sachlage nicht gerecht und blenden zudem die bestehenden Probleme der konventionellen Erdgasförderung in Deutschland aus . Konkret fehlt es an Vorschlägen zu einer Klarstellung im Bergschadensrecht, mit der die Beweislast für mögliche Bergschäden den Unternehmen auferlegt wird . Nicht zuletzt dieser Punkt ist Bestandteil des Gesetzgebungspaketes, das derzeit noch von den Fraktionen CDU/CSU und SPD beraten wird . Daher halte ich es für sinnvoll, das Ergebnis dieser Beratungen abzuwarten . Ob ich am Ende des Gesetzgebungsverfahrens dem Regelungspaket der Koalitionsfraktionen werde zustim- men können, ist noch ungewiss . Es gibt noch zu viele kritische Punkte, die meiner Forderung nach einem faktischen Verbot entgegenstehen . Dazu zähle ich ins- besondere das Vorhaben zur Einsetzung einer Experten- kommission, deren Wirken letztlich zu einem gleitenden Übergang von der Forschung zur kommerziellen Nut- zung führen könnte . Einen solchen Quasiautomatismus darf es nicht geben . Dr. Birgit Malecha-Nissen (SPD): Angesichts die- ser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Ab- stimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . Ein solcher, allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab . Ein generelles gesetzliches Verbot der Fracking-Tech- nologie erachte ich aus zweierlei Gründen als wenig sinnvoll . Erstens würde ein Komplettverbot keine Erdöl-Explo- ration verbieten . Im engeren Sinne fällt diese Förderme- thode  nicht  unter  die  Begrifflichkeit  „Fracking“.  Denn  auch bei der Erdölförderung werden stabilisierende um- weltgefährdende Stoffe eingesetzt, besonders wenn be- reits genutzte Erdölbohrungen reaktiviert werden und die letzten „Tropfen“ herausgefördert werden . Unternehmen könnten künftig also weiterhin Erdölbohrungen durch- führen . Deshalb sage ich das in aller Deutlichkeit: Wir brauchen dieses Gesetz! Zweitens investieren viele Unternehmen bereits seit Jahrzehnten besonders in Niedersachsen in diese Tech- nologie . Ein Fracking-Verbot würde für Niedersachsen einen erheblichen ökonomischen Schaden bedeuten . Deshalb ist es so leider nicht durchsetzbar . „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhan- dene Erdgasförderung verschärft . Wir wollen klare Re- gelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Um Wissenslücken zu schlie- ßen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungs- maßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter stren- ger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maß- nahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen . Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur ge- meinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt . Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Ent- scheidung treffen muss . Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundes- tag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen . Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neu- en gesetzlichen Regelungen . Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmli- chen Erdgasförderung . Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlrei- chen Landesregierungen beteiligt sind . Auch in den Län- dern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhan- dene Fördermethoden ausgesprochen . Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetz- entwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Ver- besserungen vereinbaren können . Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen . Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt wer- den . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutz- gebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden  Schutz  der  Oberflächengewässer  oder  auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen . Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastum- kehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616520 (A) (C) (B) (D) Caren Marks (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Ko- alition . Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft . Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Un- ternehmen schaffen . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Um Wissenslücken zu schlie- ßen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungs- maßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter stren- ger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maß- nahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen . Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur ge- meinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt . Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Ent- scheidung treffen muss . Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundes- tag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen . Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neu- en gesetzlichen Regelungen . Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmli- chen Erdgasförderung . Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlrei- chen Landesregierungen beteiligt sind . Auch in den Län- dern, wie zum Beispiel in Niedersachsen, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein gene- relles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermetho- den ausgesprochen . Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetz- entwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Ver- besserungen vereinbaren können . Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen . Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt wer- den . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutz- gebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden  Schutz  der  Oberflächengewässer  oder  auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen . Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastum- kehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden . Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne De- batte zu beantragen . Ein solcher, allein taktisch motivier- ter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Auch aus diesem Grund lehne ich den Gesetzentwurf bzw . den Antrag ab . Wilfried Oellers (CDU/CSU): Meine Position zu die- ser Thematik erkläre ich wie folgt: Der bedingungslose und uneingeschränkte Schutz von Menschen, Grundwasser, Trinkwasser und Umwelt hat für mich oberste Priorität . Die Auswirkungen des unkon- ventionellen Frackings sind meines Erachtens noch nicht ausreichend wissenschaftlich geklärt . Daher lehne ich die Erdgasförderung durch das so- genannte unkonventionelle Fracking nach dem jetzigen Stand der Technik ab . Solange Fracking nicht ohne was- sergefährdende Stoffe möglich ist und eine Gefährdung von Menschen, Grundwasser, Trinkwasser und Umwelt nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, sollte diese Technologie nicht zum Einsatz kommen . Auch wenn ich einige Ansätze der oben genannten Anträge teile, so halte ich sie in dieser Form nicht für zu- stimmungsfähig . Ich werde mich daher der Stimme ent- halten und verweise auf die anhaltenden Beratungen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zu dieser Thematik . Markus Paschke (SPD): „Trinkwasser und Gesund- heit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fra- cking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Gro- ßen Koalition . Wir wollen ein Gesetz, das die Umwelt- standards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft . Wir wollen klare Regelungen und Rechtssi- cherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt wiegen schwerer als die poten- ziellen wirtschaftliche Chancen . Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Er- probungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen . Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur ge- meinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt . Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Ent- scheidung treffen muss . Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundes- tag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen . Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neu- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16521 (A) (C) (B) (D) en gesetzlichen Regelungen . Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit . Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlrei- chen Landesregierungen beteiligt sind . Auch in den Län- dern, in denen sie Verantwortung tragen wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhan- dene Fördermethoden ausgesprochen . Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetz- entwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Ver- besserungen vereinbaren können . Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen . Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt wer- den . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutz- gebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden  Schutz  der  Oberflächengewässer  oder  auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen . Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastum- kehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden . Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . Ein solcher, allein taktisch mo- tivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Zudem fehlt insbesondere dem Gesetzentwurf der Grünen in meinen Augen die notwendige Substanz . Kein Wort in dem Entwurf zur Problematik des La- gerstättenwassers . Kein Wort zum Thema Beweislastum- kehr . Dies sind aber in meinen Augen wichtige Punkte, die in einem ernstgemeinten und verantwortungsvollen Ge- setzentwurf nicht fehlen dürften . Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab . Meine Haltung ist klar: Wir brauchen dringend ein Gesetz, aber ein gutes . Auch deshalb geht noch einmal mein dringender Appell an die Kolleginnen und Kolle- gen von der CDU/CSU-Fraktion, hier an den Arbeitstisch zurückzukehren und einen vernünftigen, tragfähigen und nachhaltigen Gesetzentwurf im Parlament zu beschlie- ßen . Christian Petry (SPD): Wenn taktische Überlegun- gen und parlamentarisches Geplänkel wichtiger werden als ökologische Lösungen, müssen solche Anträge wie die von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken gestellt werden . Wenn es allein nach mir ginge in der Welt, wür- den wir aus dem Verbrauch fossiler Energieträger aus- steigen, denn sie sind endlich und außerdem machen Arbeitsplätze auf solarer Basis ein gutes Gewissen . Aber die Welt folgt nicht allein meinen Vorstellungen und auch in Deutschland lehnen wir eine Diktatur ab, bevorzugen Demokratie . In unserer Demokratie haben die SPD-Fraktion und ich eine Arbeitsrichtung, ein Ziel: Schonung fossiler Energieträger . „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festlegung aus dem Ko- alitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab – auch in der Großen Koalition . Wir wol- len ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft . Wir wollen kla- re Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen . Seit Jahrzehnten gibt es Fracking in Deutschland – hier gibt es erhebliche Regelungslücken, die zu schließen sind . Also brauchen wir ein Gesetz . Derzeit halten sich die  Erdgasfirmen  an  ein  faktisches Moratorium,  in  der  Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Rege- lungen . Das gibt auf Dauer aber keine Rechtssicherheit hinsichtlich ökologischer Fragen, gefährdet also Arbeits- plätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland prakti- zierten, herkömmlichen Erdgasförderung – ohne die öko- logische Situation zu verbessern, ohne klare Regelungen für die die bisherige Erdgasförderung . Für die Zukunft gilt: Mit Blick auf die endliche Res- source Gas und mit Blick auf die guten Möglichkeiten zum ökologischen Umbau unserer Industriegesellschaft ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verant- wortbar, denn Risiken für Mensch und Umwelt überwie- gen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Gegenwärtig gilt: Für eine gewissenhafte Beratung gesetzlicher Regelungen muss ausreichend Zeit sein . Daher wurde die Entscheidung über die geplanten Rege- lungen für das Gesetzespaket zum Fracking bisher noch nicht beschlossen . Für mich sind folgende Verbesserun- gen bei dem Entwurf des Regelungspakets wichtig: Der Bundestag, als demokratisch legitimiertes Organ, muss im Umgang mit unkonventionellem Fracking das letzte Wort haben (Parlamentsvorbehalt) und keine Experten- kommission, die lediglich eine Beratungs- und Beurtei- lungsfunktion einnehmen soll . Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetz- entwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbes- serungen vereinbaren können . Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zü- gig mit uns zusammen umzusetzen . Gäbe es keine kla- ren gesetzlichen Regelungen, bestünde die Gefahr, dass die derzeit zurückgehaltenen Anträge der Unternehmen neu gestellt werden . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen  weitergehenden  Schutz  der  Oberflächen- gewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen . Zudem will die SPD-Fraktion mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden auf- grund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden . Angesichts dieser schwierigen Aufgaben ist es von Grünen und Linken kein seriöses Verhalten, eine Abstim- mung zum diesem Thema ohne Debatte im Parlament zu Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616522 (A) (C) (B) (D) beantragen . Ein solcher allein taktisch motivierter Win- kelzug wird der Problematik nicht gerecht . Es ist bedau- erlich, dass sich ein ,,an sich“ guter Vorschlag auf diese Weise in sein Gegenteil verkehrt . Sabine Poschmann (SPD): „Trinkwasser und Ge- sundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Forde- rung aus dem Wahlprogramm der SPD und der veranker- ten Festlegung im Koalitionsvertrag ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Daran muss sich jede gesetzliche Regelung messen lassen . Ich halte unkonventionelles Fracking für nicht ver- antwortbar und setze mich für eine gesetzliche Regelung ein, die Fracking in Nordrhein-Westfalen und im Bund unmöglich macht . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende immer der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss . Eine Expertenkommis- sion kann das demokratisch legitimierte Organ Deut- scher Bundestag keinesfalls ersetzen . Leider blockiert die CDU/CSU ein solches Gesetz und verschärft damit Rechtsunsicherheit . Ich fordere die Union auf, diese Blockade zu beenden und gemeinsam ein Fracking-Ver- bot zu beschließen . Die Anträge von Linken und Grünen schaden der Ziel- setzung eines Fracking-Verbotes . Anträge ohne Debatte und ohne die Chance, sie mit dem ganzen Haus zu be- schließen, zur Abstimmung zu stellen, ist nicht zielfüh- rend, wenngleich ich die Anträge inhaltlich nachvollzie- hen kann . Um mein Ziel eines Fracking-Verbotes nicht zu ge- fährden, werde ich mich heute der Stimme enthalten und mich dafür einsetzen, dass es eine Debatte und einen Be- schluss des gesamten Bundestages gibt, der Fracking in ganz Deutschland untersagt, damit kein Flickenteppich mit unterschiedlichen Regelungen entsteht . Dr. Simone Raatz (SPD): „Trinkwasser und Gesund- heit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fra- cking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Gro- ßen Koalition . Wir wollen ein Gesetz, das die Umwelt- standards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft . Wir wollen klare Regelungen und Rechtssi- cherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Ent- scheidung treffen muss . Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundes- tag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen . Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neu- en gesetzlichen Regelungen . Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmli- chen Erdgasförderung . Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetz- entwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Ver- besserungen vereinbaren können . Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen . Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt wer- den . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutz- gebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden  Schutz  der  Oberflächengewässer  oder  auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen . Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastum- kehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden . Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne De- batte zu beantragen . Ein solcher allein taktisch motivier- ter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab . Mechthild Rawert (SPD): Dass Parlamentarierin- nen und Parlamentarier die eigenen Beschlussvorlagen im Plenum des Deutschen Bundestages nicht debattie- ren wollen, ist extraordinär: So soll es aber heute mit einem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen und einem Bericht zu einem Antrag der Linken gehen . Bei- de Abstimmungen behandeln das hochsensible Thema Fracking . In einer „Abschließenden Beratung ohne Aus- sprache“ soll auf Wunsch der Oppositionsparteien sofort abgestimmt werden. Dieses Verfahren finde ich skanda- lös . Damit wird es auch unmöglich werden, auf gravie- rende „Leerstellen“ im Grünen-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik einzugehen: unter anderem das Mitspracherecht der Kommunen, die Beweislastumkehr bei Erdbeben, das Fehlen von Vorschlägen im Wasser- recht, Regelungen zur Herstellung von Transparenz und, und, und . Obwohl ich Fracking sehr kritisch gegenüberstehe, lehne ich aus fachlichen und formalen Gründen diese Anträge ab . „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhan- dene Erdgasförderung verschärft . Wir wollen klare Re- gelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Um Wissenslücken zu schlie- ßen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungs- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16523 (A) (C) (B) (D) maßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter stren- ger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maß- nahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen . Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur ge- meinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt . Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Ent- scheidung treffen muss . Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundes- tag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen . Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neu- en gesetzlichen Regelungen . Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmli- chen Erdgasförderung . Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlrei- chen Landesregierungen beteiligt sind . Auch in den Län- dern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhan- dene Fördermethoden ausgesprochen . Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetz- entwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbes- serungen vereinbaren können . Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte von der Unionsfraktion, das Regelungspaket zü- gig mit uns zusammen umzusetzen . Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unter- nehmen neu gestellt werden . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Ober- flächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel  und Mineralquellen . Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgas- förderung hervorgerufen werden . Gerold Reichenbach (SPD): „Trinkwasser und Ge- sundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festle- gung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft . Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unter- nehmen schaffen . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Um Wissenslücken zu schlie- ßen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungs- maßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter stren- ger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maß- nahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen . Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur ge- meinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt . Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Ent- scheidung treffen muss . Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundes- tag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen . Aus den wis- senschaftlichen Zwecken darf keine Öffnung für kom- merzielle Nutzung durch die Hintertür erfolgen . Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neu- en gesetzlichen Regelungen . Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmli- chen Erdgasförderung . Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlrei- chen Landesregierungen beteiligt sind . Auch in den Län- dern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhan- dene Fördermethoden ausgesprochen . Aus hessischer Sicht ist es zudem besonders unglaub- würdig, wenn gleichzeitig die grüne Hessische Umwelt- ministerin in Nordhessen die Verpressung von Millionen Tonnen grundwassergefährdender Abwässer aus der Ka- liproduktion in den Untergrund legalisiert . Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetz- entwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbes- serungen vereinbaren können . Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit inner- halb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitions- partner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen . Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unter- nehmen neu gestellt werden . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Ober- flächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel  und Mineralquellen . Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislas- tumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben ein- führen, die durch konventionelle Erdgasförderung her- vorgerufen werden . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616524 (A) (C) (B) (D) Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne De- batte zu beantragen . Ein solcher allein taktisch motivier- ter Winkelzug, wird der Problematik nicht gerecht . Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab . Dr. Carola Reimann (SPD): Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Ko- alition . Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft . Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Un- ternehmen schaffen . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Um Wissenslücken zu schlie- ßen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungs- maßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter stren- ger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maß- nahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen . Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur ge- meinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt . Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Ent- scheidung treffen muss . Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundes- tag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen . Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neu- en gesetzlichen Regelungen . Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmli- chen Erdgasförderung . Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlrei- chen Landesregierungen beteiligt sind . Auch in den Län- dern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhan- dene Fördermethoden ausgesprochen . Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetz- entwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Ver- besserungen vereinbaren können . Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen . Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt wer- den . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutz- gebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden  Schutz  der  Oberflächengewässer  oder  auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen . Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastum- kehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden . Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . Ein solcher allein taktisch mo- tivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab . Dr. Daniela De Ridder (SPD): Bei der Abstimmung zu dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einge- brachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bun- desberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik (Drucksachen 18/7551, 18/8125) sowie dem Antrag der Fraktion Die Linke „Verbot von Fracking in Deutsch- land“ (Drucksachen 18/4810, 18/8113) enthalte ich mich, da die Anträge unzureichend formuliert wurden und we- sentliche Punkte außer Acht lassen, die noch im Konsul- tationsprozess der Großen Koalition verhandelt werden . Es bedarf eines längerfristigen Konsultationsprozes- ses, dessen sich die Große Koalition annehmen wird . Lothar Riebsamen (CDU/CSU): Die Bundesregie- rung hat bereits ein Gesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem der absolute Vorrang von Trink- wasserschutz und Gesundheitsvorsorge hinsichtlich der Risiken des Einsatzes der Fracking-Technologie bei der unkonventionellen Erdgasgewinnung durchgesetzt wer- den soll . In diesem bereits eingebrachten Gesetz soll das Berg- recht dahin gehend geändert werden, dass in Deutschland keine Bohrungen mit Anwendung der Fracking-Methode zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und -gas aus unkonventionellen Lagerstätten mit umwelttoxischen Stoffen zulässig ist . In diesem Sinne sollen auch die er- forderlichen Ergänzungen im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes erfolgen . Eine obligatorische Umweltverträg- lichkeitsprüfung (UVP) mit entsprechender Bürgerbetei- ligung soll verankert werden . Insbesondere ist in dem Gesetzentwurf ein absolutes Fracking-Verbot vorgesehen in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, im Einzugsbereich von Tal- sperren und Seen, die unmittelbar zur Trinkwassergewin- nung genutzt werden, im Einzugsbereich von Quellen, Brunnen und von allen Wasserentnahmestellen, deren Wasser in Lebensmitteln verwendet wird, sowie in Trink- wassergewinnungsgebieten der öffentlichen und privaten Wasserversorgung . Da aus dem Bodensee Trinkwasser gewonnen wird, wird von diesem absoluten Fracking-Verbot auch der gesamte Einzugsbereich des Bodensees umfasst und der Schutz des Trinkwassers sichergestellt . Ich setze mich deshalb dafür ein, dass auf der Grund- lage dieses Gesetzentwurfs in den weiteren Beratungen noch offene Fragen geklärt werden und dass dann mit der Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16525 (A) (C) (B) (D) Verabschiedung dieses Gesetzes durch den Deutschen Bundestag ein umfassender Trinkwasser- und Gesund- heitsschutz durchgesetzt wird . Johannes Röring (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dem Antrag der Fraktion Die Linke stimme ich nicht zu, auch wenn ich einige Argumente inhaltlich teile . Ich verweise auf die anhaltenden Beratungen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD über ein eigenes Regelungspaket zum Thema Fracking, über das ich zum Abschluss des parlamentari- schen Gesetzgebungsverfahrens entscheiden werde . Der bedingungslose und uneingeschränkte Schutz von Menschen, Trinkwasser und Umwelt hat für mich obers- te Priorität . Die Auswirkungen des unkonventionellen Frackings sind meines Erachtens noch nicht ausreichend wissenschaftlich geklärt . Auf der Basis bisheriger Er- kenntnisse ist eine Gefährdung des Grundwassers und der landwirtschaftlichen Produktion nicht ausgeschlossen . Ebenfalls ist ein hoher Flächenverbrauch zu befürchten durch umfangreiche Bohranlagen und den naturschutz- rechtlichen Ausgleich . Solange Fracking nicht ohne wassergefährdende Stoffe möglich ist und eine Gefährdung von Menschen, Trinkwasser und Umwelt nicht hinreichend wissen- schaftlich ausgeschlossen ist, sollte diese Technologie nicht zum Einsatz kommen . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Erstens . Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit ist eine große Aufgabe, der wir mit aller Ernsthaftigkeit und Konse- quenz nachkommen müssen . Selbstverständlich gibt es hierzu ein hartes politisches Ringen um den besten Weg und auch ein hartes Ringen um einen gemeinsamen Weg in der Bundesregierung und mit der Opposition . Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch se- riöses Verhalten, zwei namentliche Abstimmungen zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . Die grobe Missachtung des Parlaments und seines wichtigsten Or- gans, des Bundestages, empört mich sehr . Eine nament- liche Abstimmung wird mit Recht nur beantragt, wenn eine Angelegenheit als sehr wichtig angesehen wird . Nun verweigern die Grünen und die Linke für eine sehr wich- tige Angelegenheit allerdings eine klärende, kontroverse, zielführende Debatte im Parlament . Das nenne ich allein taktisch motivierte Winkelzüge von reiner grün/linker Showpolitik, die ich für den Deutschen Bundestag für unwürdig halte . Auch aus diesem Grunde lehne ich diese Anträge ab . Zweitens . Zur Sache stelle ich fest: „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen . Wir wollen dabei ein Gesetz schaffen, das die Um- weltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförde- rung verschärft . Nach heutigen Informationen ist das so- genannte unkonventionelle Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas dagegen nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Um Wissenslücken zu schlie- ßen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungs- maßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter stren- ger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maß- nahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen . Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur ge- meinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt . Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an . Drittens . Zum weiteren Verfahren: Derzeit halten sich  die Erdgasfirmen  an  ein  faktisches Moratorium  in  der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen . Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmlichen Erdgasförde- rung . Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unter- nehmen neu gestellt werden . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Ober- flächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel  und Mineralquellen . Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgas- förderung hervorgerufen werden . Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlrei- chen Landesregierungen beteiligt sind . Auch in den Län- dern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhan- dene Fördermethoden ausgesprochen . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Ent- scheidung treffen muss . Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundes- tag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen . Viertens . Die große Koalition hat jetzt die große Chance  und  auch  die  Pflicht,  ein  Fracking-Beschrän- kungs- und Regulierungsgesetz mit scharfen und klaren Regelungen zu vereinbaren . Ein solches Gesetz muss wirklich Substanz haben, zumal die Große Koalition auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesum- weltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren konnte . Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspart- ner, ein anspruchsvolles Regelungspaket zügig mit uns zusammen zu beschließen und zur Beratung in das Par- lament einzubringen und dann lebhaft und kontrovers zu diskutieren und zu beschließen, ohne ein Aussprachever- bot, wie es jetzt von Grünen und Linken leider beantragt und durchgesetzt worden ist . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616526 (A) (C) (B) (D) Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD): Eine Ex- ploration heimischer Erdgasvorkommen ergibt aktuell für Deutschland keinen wirtschaftlichen oder sonstigen Vorteil . Es besteht schlicht kein Bedarf, der nicht auf günstigere Weise zu bedienen ist und der eine Förderung heimischer Ressourcen mit diesem risikobehafteten Ver- fahren zum jetzigen Zeitpunkt rechtfertigen könnte . Aus diesem Grund bin ich der Überzeugung, dass wir heimisches Erdgas als natürliche Energiereserve für eine Zeit vorbehalten sollten, in der es sinnvoller genutzt wer- den kann . Auch wird man es zukünftig sicherlich ohne Verwendung potenziell schädlicher Stoffe und deutlich effizienter fördern können.  Die Regierungskoalition erarbeitet zu Fracking ge- rade eine Gesetzesinitiative, die die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft . Aufgrund der derzeitigen Unsicherheit über die Risiken sollen lediglich Probebohrungen zulässig sein, die unter wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht vorge- nommen werden und helfen sollen, diese Technologie in der Zukunft effizient und risikofrei nutzbar zu machen. Die Oppositionsparteien haben Kenntnis über die laufenden Arbeiten an einem Gesetz . Das verstärkt den Eindruck, dass diese vorzeitige Abstimmung über ihre jeweiligen Initiativen nichts weiter als eine Showveran- staltung ist und durch den Ring, der mir da hingehalten wird, werde ich nicht springen und deshalb mit „Nein“ stimmen . Im Übrigen vertrete ich folgende Position: „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhan- dene Erdgasförderung verschärft . Wir wollen klare Re- gelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Um Wissenslücken zu schlie- ßen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungs- maßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter stren- ger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maß- nahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen . Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur ge- meinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt . Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Ent- scheidung treffen muss . Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundes- tag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen . Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neu- en gesetzlichen Regelungen . Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, herkömmli- chen Erdgasförderung . Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlrei- chen Landesregierungen beteiligt sind . Auch in den Län- dern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhan- dene Fördermethoden ausgesprochen . Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetz- entwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Ver- besserungen vereinbaren können . Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen . Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt wer- den . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutz- gebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden  Schutz  der  Oberflächengewässer  oder  auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen . Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastum- kehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden . Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . Ein solcher allein taktisch mo- tivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab . Dr. Nina Scheer (SPD): Die von den Oppositions- fraktionen für heute beantragten namentlichen Abstim- mungen über ein Fracking-Verbot unter gleichzeitiger Verweigerung einer Plenardebatte erachte ich als unver- antwortlich . Das auf Transparenz angelegte parlamenta- rische Verfahren einer namentlichen Abstimmung wird hierbei funktionalisiert, um den öffentlichen Eindruck zu suggerieren, die Koalitionsfraktionen verweigerten sich gesetzlichen Restriktionen für Fracking . Die zugleich vonseiten der Oppositionsfraktionen unterbundene De- batte soll diesen Eindruck offenbar noch untermauern . Dies ist gegenüber dem Parlament unwürdig und folgt populistischen Motiven . Sowohl Umweltschutzbedarfe im Zusammenhang mit dem bereits seit Jahrzehnten praktizierten sogenannten konventionellen Fracking als auch dem aus den USA bekannten sogenannten unkonventionellen Fracking von  Öl  und  Gas  aus  Schiefergestein  und  Kohleflöz,  das in Deutschland bereits aus Gesundheits- und Um- weltschutzgründen rechtssicher ausgeschlossen werden muss, wirft gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf . Auch die Energiewende verlangt eine Abkehr von fos- silen Energieressourcen, somit auch von Fracking . Es Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16527 (A) (C) (B) (D) bedarf einer vollständigen Umstellung auf erneuerbare Energien . Hierfür steht auch die schleswig-holsteinische Landesregierung unter Ministerpräsident Torsten Albig . Die Koalition von CDU/CSU und SPD arbeitet auf Bundesebene unter Einbeziehung der Bundesländer mit teilweise auch grüner und linker Regierungsbeteiligung seit vielen Monaten an einer Einigung . Leider konnte die- se aufgrund einer Verweigerungshaltung von CDU/CSU bezüglich eines Verbots unkonventionellen kommerziel- len Frackings und bezüglich eines Parlamentsvorbehalts sowie einer Einbeziehung der Länder in Bezug auf wis- senschaftlich begründete Probebohrungen bislang nicht erzielt werden . Ich erwarte insofern von unserem Koali- tionspartner, dass er sich nicht länger dem Einigungspro- zess verschließt . Sollte eine Einigung länger verweigert werden, wird hiermit zugleich die im Koalitionsvertrag veranlagte Pflicht eines gemeinsam  in der Koalition zu  gestaltenden Gesetzesverfahrens infrage gestellt . Unter Verweis auf einen zu erwartenden zügigen Eini- gungsprozess für eine umfassende Regelung sowohl ber- grechtlicher als auch wasserhaushaltsrechtlicher Art und unter Einbeziehung der Bundesländer lehne ich sowohl den heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf als auch den Antrag ab . Udo Schiefner (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Forderung im Wahlprogramm der SPD und in unserem Koalitionsver- trag ist für mich Maßstab unseres Handelns in der Gro- ßen Koalition . Daran muss sich jede gesetzliche Rege- lung zum Thema Fracking messen lassen . Nach heutigen Erkenntnissen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Der Einsatz unkonventionel- len Frackings ist damit meines Erachtens nicht verant- wortbar . Ich setze mich für eine gesetzliche Regelung ein, die Fracking in Nordrhein-Westfalen und anderen- orts in Deutschland unmöglich macht . CDU und CSU blockieren jedoch, dass wir ein solches Gesetz umsetzen, und verschärfen damit die Rechtsun- sicherheit . Dennoch setze ich weiter auf die Einsichts- fähigkeit unserer Koalitionspartner . Ich erwarte von der Union, dass sie mit uns zusammen zügig ein Gesetz um- setzt, das Fracking im Schiefergestein verhindert . Dazu müssen CDU und CSU anerkennen, dass die von ihnen geforderte Expertenkommission keinen Ersatz für demo- kratisch legitimierte Beschlüsse des Bundestages bieten kann . Gleichzeitig ist es jedoch kein parlamentarisch seriö- ses Verhalten, wenn Grüne und Linke eine Abstimmung zu diesem Thema ohne vorherige hinreichende Debatte beantragen . Dieser allein taktisch motivierte Winkelzug wird der Tragweite des Themas nicht gerecht . Mein Ziel eines Fracking-Verbotes ist so nicht vertretbar zu errei- chen . Unter diesen Umständen kann ich den Anträgen nicht zustimmen . Karl Schiewerling (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dem Antrag der Fraktion die Linke kann ich nicht zustimmen, auch wenn ich einige Argumente inhaltlich teile . Ich verweise auf die anhaltenden Beratungen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD über ein eigenes Regelungspaket zum Thema Fracking, über das ich zum Abschluss des parlamenta- rischen Gesetzgebungsverfahrens entscheiden werde . Die Koalitionsfraktionen konnten sich noch nicht auf die Gesetzentwürfe aus den SPD-geführten Ministerien von Frau Dr . Hendricks und Herrn Gabriel verständigen . An meiner Position hat sich nichts geändert . Als Ab- geordneter aus dem Münsterland lehne ich das kommer- zielle unkonventionelle Fracking ab . Die Auswirkungen dieser Technologie sind noch nicht ausreichend wissen- schaftlich geklärt . Der bedingungslose und uneinge- schränkte Schutz von Menschen, Trinkwasser und Um- welt hat für mich oberste Priorität . Solange kommerzielles unkonventionelles Fracking nicht ohne wassergefährdende Stoffe möglich ist und eine Gefährdung von Menschen, Trinkwasser und Um- welt nicht hinreichend wissenschaftlich ausgeschlossen werden kann, sollte diese Technologie nicht zum Einsatz kommen . Der Flächenverbrauch im Münsterland ist durch die vielen Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien – seien es Windkraft- oder Biogasanlagen – bereits sehr hoch . Auch aus diesem Grund lehne ich das kommerziel- le unkonventionelle Fracking ab . Frank Schwabe (SPD): „Trinkwasser und Gesund- heit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Forderung aus dem Wahlprogramm der SPD und der verankerten Festlegung im Koalitionsvertrag ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Daran muss sich jede gesetzliche Regelung messen lassen . Ich will darüber hinaus ein Gesetz, das die Umwelt- standards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft . Ich will klare Regelungen und Rechtssicher- heit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen . Ich bin der festen Überzeugung, dass auf Bundesebe- ne keine Fakten gegen die Interessen der Bundesländer geschaffen werden dürfen . Dieses ist nach meinem Ver- ständnis auch im Koalitionsvertrag so verankert . Für Nordrhein-Westfalen kommt Fracking jedenfalls nicht infrage . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende immer der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss . Eine Expertenkommissi- on kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag keinesfalls ersetzen . Ich setze auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, die Blockade eines Gesetzes, das Fracking im Schiefer- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616528 (A) (C) (B) (D) gestein verhindert, aufzugeben und ein Gesetz zügig mit uns zusammen umzusetzen . Angesichts der ernsthaften Herausforderungen ist es nicht gut, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne De- batte durchzuführen . So ein Verfahren wird der Proble- matik nicht gerecht . Auch aus diesem Grund lehne ich die von Grünen und Linken gestellten Anträge ab . Stefan Schwartze (SPD): Nach heutigen Informa- tionen ist unkonventionelles Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Trinkwasser und Ge- sundheit haben für mich absoluten Vorrang und überwie- gen wirtschaftliche Interessen . Diese Forderung haben wir bereits im SPD-Wahlprogramm verankert . Die da- raufhin erfolgte Festlegung im Koalitionsvertrag ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Ich bin der festen Überzeugung und werde mich da- für einsetzen, dass auf Bundesebene keine Fakten gegen die Interessen der Bundesländer geschaffen werden . Für Nordrhein-Westfalen ist es ganz klar, dass Fracking nicht infrage kommt . Wir brauchen dringend ein Gesetz, das Rechtssicher- heit schafft . Dabei ist für mich selbstverständlich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende immer der Deut- sche Bundestag als demokratisch legitimiertes Organ die Entscheidung treffen muss . Eine Expertenkommission kann diese Entscheidung nicht ersetzen . Ich erwarte von unserem Koalitionspartner, die Blockade zu diesem Gesetz aufzugeben . Wir müssen uns zügig einigen und Fracking im Schiefergestein ver- hindern . Aber nicht in einem politischen Schnellschuss . Angesichts der Bedeutung dieses Themas bedarf es einer intensiven Beratung und Prüfung eines Gesetzentwurfes . Weshalb die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eine Debatte ohne Aussprache beantragen, kann ich nicht nachvollziehen . Dies widerspricht einem seri- ösen parlamentarischen Verfahren . Nach Abwägung aller aufgeführten Aspekte werde ich mich in der heutigen Abstimmung enthalten . Stefan Schwartze (SPD): Nach heutigen Informa- tionen ist unkonventionelles Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Trinkwasser und Ge- sundheit haben für mich absoluten Vorrang und überwie- gen wirtschaftliche Interessen . Diese Forderung haben wir bereits im SPD-Wahlprogramm verankert . Die da- raufhin erfolgte Festlegung im Koalitionsvertrag ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Ich bin der festen Überzeugung und werde mich da- für einsetzen, dass auf Bundesebene keine Fakten gegen die Interessen der Bundesländer geschaffen werden . Für Nordrhein-Westfalen ist es ganz klar, dass Fracking nicht infrage kommt . Wir brauchen dringend ein Gesetz, das Rechtssicher- heit schafft . Dabei ist für mich selbstverständlich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende immer der Deut- sche Bundestag als demokratisch legitimiertes Organ die Entscheidung treffen muss . Eine Expertenkommission kann diese Entscheidung nicht ersetzen . Ich erwarte von unserem Koalitionspartner, die Blockade zu diesem Gesetz aufzugeben . Wir müssen uns zügig einigen und Fracking im Schiefergestein ver- hindern . Aber nicht in einem politischen Schnellschuss . Angesichts der Bedeutung dieses Themas bedarf es einer intensiven Beratung und Prüfung eines Gesetzesentwur- fes . Weshalb die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eine Debatte ohne Aussprache beantragen, kann ich nicht nachvollziehen . Dies widerspricht einem seriösen parlamentarischen Verfahren . Nach Abwägung aller aufgeführten Aspekte werde ich mich in der heutigen Abstimmung enthalten . Reinhold Sendker (CDU/CSU): Als Gegner des sogenannten Frackings kann ich inhaltlich ähnlich lau- tenden Gesetzesinitiativen der Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die Linke nicht zustimmen, weil sie offensichtlich das Ziel verfolgen, die Bundesre- gierung zu attackieren . Darüber hinaus kann ich einem Fracking-Gesetz, welches nicht im Plenum des Deut- schen Bundestages beraten wurde, nicht zustimmen . Das widerspricht meinem Verständnis von Demokratie . Ich verweise zudem auf die anhaltenden Beratungen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD über ein eigenes Regelungspaket zum Thema Fracking, über das ich erst zum Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungs- verfahrens entscheiden werde . In der jetzigen Form halte ich den Gesetzentwurf für unverantwortbar und könnte den enthaltenen Regelungen zum gegenwärtigen Zeit- punkt nicht zustimmen . Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: Der bedingungslose und uneingeschränkte Schutz von Menschen, Trinkwasser und Umwelt hat für mich obers- te Priorität . Die Auswirkungen des unkonventionellen Frackings sind meines Erachtens noch nicht ausreichend wissenschaftlich geklärt . Daher lehne ich die Erdgasförderung durch das un- konventionelle Fracking nach dem jetzigen Stand der Technik ab . Solange Fracking nicht ohne wassergefähr- dende Stoffe möglich ist und eine Gefährdung von Men- schen, Trinkwasser und Umwelt nicht hinreichend wis- senschaftlich ausgeschlossen ist, sollte diese Technologie nicht zum Einsatz kommen . Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Dem Geset- zesentwurf zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik kann ich in der vor- liegenden Form nicht zustimmen . Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: Deutschland hat mit der Energiewende die Vorreiter- rolle für eine Energiezukunft übernommen, die in der Verbindung aus Wachstum und Ressourcenschonung liegt . Ich setze mich für eine nachhaltige Energiepolitik ein und für eine sichere und bezahlbare Energieversor- gung auch in Zukunft . Als Ergänzung der erneuerbaren Energien ist noch über Jahrzehnte hinweg der Einsatz hoch effizienter und  flexibel  einsetzbarer  fossiler  Kraftwerke  auf  der  Basis  von Kohle oder Gas notwendig . Bei verschiedenen Un- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16529 (A) (C) (B) (D) ternehmen in der Region besteht Interesse, die Potenzia- le sogenannter unkonventioneller Erdgasvorkommen zu untersuchen . In den betroffenen Regionen besteht ein hohes Maß an Unsicherheit im Hinblick auf die Risiken, die mit der Gewinnung von Gas verbunden sind . Dabei geht es ins- besondere um eine mögliche Belastung des Grund- und Trinkwassers durch das sogenannte Fracking – ein Ver- fahren, bei dem ein Gemisch aus Wasser, Quarzsand und chemischen Zusätzen in das umlagernde Gestein des Un- tergrundes gepresst wird, um den Gasfluss hin zum Bohr- loch zu stimulieren und die Förderung zu ermöglichen . Als Energieland Nummer eins haben wir in Nord- rhein-Westfalen ein großes Interesse an Erhaltung und Entwicklung neuer energiepolitischer Optionen . Zuständig für den Vollzug der bergbaulichen und umweltrechtlichen Vorschriften sind die Behörden der Länder . Bei der Genehmigung von Probebohrungen muss das Land Nordrhein-Westfalen sicherstellen, dass der jeweilige Antragsteller verpflichtet wird, alle für die  Entscheidung erforderlichen Informationen bereitzustel- len und die Auswirkungen auf die Umwelt umfassend zu dokumentieren . Solange keine ausreichend fundierten wissenschaftlichen Kenntnisse zu den möglichen Aus- wirkungen von Fracking vorliegen, dürfen keine Fakten geschaffen werden . Die Genehmigungsverfahren müssen den spezifischen  Erfordernissen der unkonventionellen Erdgasförderung angepasst werden . Insbesondere halte ich eine Änderung des Bergrechts für notwendig . Eine Umweltverträglich- keitsprüfung (UVP), die im Bergrecht für die reine Er- kundung von Bodenschätzen, also auch für das Probe- fracking, derzeit nicht vorgeschrieben ist, ist aus meiner Sicht unerlässlich . Umweltrisiken bestehen vor allem dann, wenn unter Einsatz wassergefährdender Stoffe gefrackt wird . Deshalb sollte für diese Fälle sowohl bei der Erdgasgewinnung als auch bei der Geothermie eine zwingende UVP eingeführt werden . Diese beinhaltet dann  auch  eine  verpflichtende,  transparente  und  effek- tive Öffentlichkeitsbeteiligung vor einer Genehmigung des Probefrackings . Zudem sind die Wasserbehörden verpflichtend zu beteiligen, ebenso die betroffenen Land- kreise und Kommunen . Da die Auswirkungen auf das Grundwasser auch grenzüberschreitend sein können, ist es geboten, entsprechend hohe Regeln in den Mitglied- staaten der Europäischen Union zu haben . Ich unterstütze daher die Bemühung im Europäischen Parlament um ver- gleichbar hohe Sicherheitsstandards . Eine Erdgasförderung in Nordrhein-Westfalen kommt nur in Frage, wenn sie von der Bevölkerung in der Re- gion akzeptiert wird . Dafür ist eine umfassende Transpa- renz eine zentrale Voraussetzung . Die Landesregierung ist  in der Pflicht, die Aufklärung der Bevölkerung über  die Risiken des Fracking deutlich zu verbessern . Für mich hat Sicherheit höchste Priorität, denn ich bin gegen ein Fracking, das unsere Natur und die klassische Wirtschaft nicht hinreichend schützt . Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist aber meines Er- achtens in seiner derzeitigen inhaltlichen Ausgestaltung so nicht zustimmungsfähig, da er gravierende juristische und tatsächliche Mängel beinhaltet . Genehmigungen dürfen nur erteilt werden, wenn unverantwortliche Ri- siken für Mensch und Natur vollständig ausgeschlossen werden können . Norbert Spinrath (SPD): Nach derzeitigen Wissens- stand ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht  verantwortbar . Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Ich setze mich für eine gesetzliche Regelung ein, die Fracking in meinem Kreis Heinsberg und in Nord- rhein-Westfalen unmöglich macht . Leider blockiert die CDU/CSU ein solches Gesetz und verschärft damit die Rechtsunsicherheit . Die Anträge von Linken und Grünen schaden der Ziel- setzung eines Fracking-Verbotes und sind wohl nur poli- tische Effekthascherei . Denn eine öffentliche Aussprache darüber lehnen sie ab . Um mein Ziel eines Fracking-Verbotes nicht zu ge- fährden, habe ich mich heute der Stimme enthalten . Michael Thews (SPD): Der Schutz des Bodens, des Trinkwassers und somit auch der Gesundheit des Men- schen haben für mich absoluten Vorrang gegenüber der stark risikobehafteten Gewinnung von primären Energie- trägern durch Fracking . Das Wahlprogramm der SPD beinhaltet diesen Schutz, und die verankerte Festlegung im Koalitionsvertrag ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koali- tion . Daran muss sich jede gesetzliche Regelung messen lassen . Leider blockiert die CDU/CSU ein solches Gesetz und verschärft damit die Rechtsunsicherheit . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Ich bin der festen Überzeugung, dass auf Bundesebe- ne keine Fakten gegen die Interessen der Bundesländer geschaffen werden dürfen . Dieses ist nach meinem Ver- ständnis auch im Koalitionsvertrag so verankert . Für Nordrhein-Westfalen kommt Fracking jedenfalls nicht infrage . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende immer der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss . Eine Expertenkommissi- on kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag keinesfalls ersetzen . Angesichts der ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . So ein allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Auch aus diesem Grund, werde ich mich heute der Stimme enthal- ten . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616530 (A) (C) (B) (D) Dr. Karin Thissen (SPD): Ich will klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen und nehme die Vorbehalte gegen das Fracking sehr ernst und teile sie . Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne De- batte zu beantragen . Ein solcher allein taktisch motivier- ter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Um Wissenslücken zu schließen, halte ich in diesem Bereich Erprobungsmaßnahmen unter wissenschaftli- cher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, um die Auswirkungen der Maßnahmen wissen- schaftlich zu erforschen . Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung neuer gesetzlicher Rege- lungen . Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit inner- halb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitions- partner, den Gesetzentwurf zügig endabzustimmen . Aus den oben genannten Gründen lehne ich daher die- se Anträge ab . Ute Vogt (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition . Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft . Wir wol- len klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bür- gerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Um Wissenslücken zu schlie- ßen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungs- maßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter stren- ger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maß- nahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen . Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur ge- meinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt . Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Ent- scheidung treffen muss . Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundes- tag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen . Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neu- en gesetzlichen Regelungen . Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmli- chen Erdgasförderung . Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlrei- chen Landesregierungen beteiligt sind . Auch in den Län- dern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhan- dene Fördermethoden ausgesprochen . Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetz- entwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Ver- besserungen vereinbaren können . Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen . Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt wer- den . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutz- gebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden  Schutz  der  Oberflächengewässer  oder  auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen . Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastum- kehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden . Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . Ein solcher allein taktisch mo- tivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab . Ich gehe davon aus, dass diese einhellige Position aus dem April des letzten Jahres wie verabredet noch in dieser Le- gislaturperiode vom Deutschen Bundestag abschließend beschlossen wird . Bernd Westphal (SPD): „Trinkwasser und Gesund- heit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fra- cking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Gro- ßen Koalition . Wir wollen ein Gesetz, das die Umwelt- standards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft . Wir wollen klare Regelungen und Rechtssi- cherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Um Wissenslücken zu schlie- ßen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungs- maßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter stren- ger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maß- nahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen . Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur ge- meinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt . Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16531 (A) (C) (B) (D) Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Ent- scheidung treffen muss . Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundes- tag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen . Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neu- en gesetzlichen Regelungen . Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmli- chen Erdgasförderung . Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlrei- chen Landesregierungen beteiligt sind . Auch in den Län- dern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhan- dene Fördermethoden ausgesprochen . Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetz- entwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Ver- besserungen vereinbaren können . Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen . Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt wer- den . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutz- gebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden  Schutz  der  Oberflächengewässer  oder  auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen . Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastum- kehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden . Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . Ein solcher allein taktisch mo- tivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Auch aus diesem Grund lehne ich den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie den Antrag der Fraktion DIE LINKE ab . Dirk Wiese (SPD): Ich habe immer wieder deutlich gemacht, dass Fracking im Sauerland, ja in ganz NRW, nichts zu suchen hat . Hierzu stehe ich ohne Wenn und Aber . Trinkwasser und Gesundheit haben absoluten Vor- rang . Die Risiken für Mensch und Natur sind viel zu hoch und nicht verantwortbar . In der Großen Koalition wird schon seit längerem an einem entsprechenden Gesetz ge- arbeitet . Ich erwarte von unserem Koalitionspartner jetzt endlich, dass er seine Blockadehaltung aufgibt . Ich will darüber hinaus ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft . Ich will klare und rechtssichere Regelungen für die Bürge- rinnen und Bürger und Behörden . Dafür stehe ich ein . Der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen und der Antrag der Linken am heutigen Tage sind rein tak- tisch motiviert . Sie sind an keiner Lösung interessiert, sondern möchten das Parlament nur für ihre Inszenierung nutzen . Das ist ihr gutes Recht als Opposition . Dies er- kennt man insbesondere gut daran, dass sie nicht einmal eine Debatte beantragt haben, sondern nur abstimmen wollen, um dies medial gegen uns zu verwenden . Dies wird immer wieder vorkommen . Darum lehne ich solche taktischen Winkelzüge ab . Das Thema ist für die Men- schen zu ernst, um auf deren Rücken Spiele zu spielen . Entsprechenden Gesetzesvorlagen oder Anträgen zur po- litischen Instrumentalisierung stimme ich daher nicht zu . Gülistan Yüksel (SPD): Das oberste Ziel muss sein, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmög- lich zu schützen . Ich halte unkonventionelles Fracking für nicht verantwortbar und setze mich für eine gesetz- liche Regelung ein . Leider blockiert die CDU/CSU ein solches Gesetz und verschärft damit Rechtsunsicherheit . Die Anträge von Linken und Grünen schaden der Ziel- setzung eines Fracking-Verbotes . Auch ist es seitens der Opposition kein seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem ernsthaften Thema ohne Debatte zu beantragen . Um mein Ziel eines Fracking-Verbotes nicht zu ge- fährden, werde ich mich heute der Stimme enthalten . Anlage 10 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ände- rung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik (Tagesordnungspunkt 30 a) Josef Göppel (CDU/CSU): Ich werde dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen . Begründung: Seit dem 23 . April 2015 liegt dem Bundestag ein Ge- setzentwurf zur Regelung der Fracking-Technologie vor . Am 8 . Juni 2015 brachte dazu eine aus 19 Abgeord- neten der CDU/CSU-Fraktion bestehende Arbeitsgrup- pe, der ich auch angehöre, eine Positionierung mit sechs konkreten Änderungsvorschlägen ein . Seither kam es je- doch zu keiner weiteren Beratung . Ohne gesetzliche Neuregelung kann es zu gesund- heits- und umweltgefährdenden Einsätzen der Fra- cking-Methode kommen . Deshalb stimme ich dem Antrag der Grünen auf Drucksache 18/7551 zu . Andreas Mattfeldt (CDU/CSU): Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen- nummer 18/7551 „Gesetz zur Änderung des Bundesberg- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616532 (A) (C) (B) (D) gesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik“ werde ich zustimmen . Folgende Begründung möchte ich hierfür anführen: In meiner Heimatgemeinde Langwedel gab es am vergangenen Freitag wieder einmal ein Erdbeben . Be- reits zwischen 2008 und 2015 gab es sechs Erdstöße mit Stärken zwischen 1,8 und 2,9 auf der Richterskala . Dieses Mal hatte das Erdbeben eine Stärke von 3,2 und war aufgrund der geringen Tiefe des Epizentrums von besonders starker Intensität . Es hat offensichtlich viele Schäden an zahlreichen Häusern verursacht: Inzwischen wird von rund 100 Häusern berichtet, an denen zum Teil erhebliche Schäden festgestellt wurden – wahrscheinlich ist noch ein Vielfaches mehr an Häusern betroffen . Die Ursachen für diese Erdbeben und die daraus resul- tierenden Schäden lassen sich ganz klar auf die Erdgas- förderung zurückführen, die in Langwedel durchgeführt wird . Viele Menschen haben mittlerweile Angst vor dem nächsten Beben . Dass dieses kommt, ist nur eine Frage der Zeit . Und ich kann diese Angst sehr gut nachvoll- ziehen . Auch wenn nicht das Fracking, sondern die daraus folgenden Gasförderungen ursächlich für diese massiven Erdstöße in Langwedel sind, so wird es bald in vielen Regionen im gesamten Bundesgebiet aussehen wie bei uns, wenn wir flächendeckend in Deutschland diese Boh- rungen zulassen werden . Der Wertverlust der Hausbesit- zer in der Region ist enorm . Die prosperierende Region, die früher von erheblichem Zuzug profitiert hat, verfällt  aufgrund der Angst und der durch die Erdgasförderung entstandenen Schäden in die Stagnation . Diese Probleme kannten wir vor der Erdgasförderung nicht . Darum bin ich der Meinung, dass wir nicht länger war- ten dürfen und handeln müssen . Über den am 23 . April 2015 eingebrachten Gesetzentwurf zur Regelung der Fracking-Technik und der konventionellen Erdgasför- derung gibt es noch immer keine Einigung . Außerdem muss der Gesetzentwurf zum Schutz der Menschen noch deutlich nachgebessert werden . Da es aber noch immer keine Einigung gibt und die konventionelle Technik – in ganz besonderem Maße aber auch die Fracking-Technik – zum Teil erhebliche Risiken beinhalten, werde ich dem Antrag der Grünen zustim- men . Dies begründet sich vor allem auch auf die aktuelle Situation bei mir in der Region, da ich den Menschen einfach nicht mehr erklären kann, warum sich nichts tut . Vor den gemachten Erfahrungen bei mir in der Region halte ich es für unverantwortlich, Fracking in dichtbe- siedelten Gebieten und auf einem Großteil der Flächen in Deutschland zuzulassen . Offensichtlich merkt auch die erdgasfördernde Industrie so langsam, dass die Kos- ten-Nutzen-Rechnung für sie nicht mehr aufgeht: So will die DEA nach dem Erdbeben ihr Fördermanagement in der Region überprüfen . Und auch wenn ich dem Antrag zustimmen werde, habe ich mit Bedauern festgestellt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag leider nur auf die Fracking-Technik eingeht, die im Gegensatz zur ge- samten Erdgasförderung eher eine untergeordnete Rol- le spielt . Ich fordere mit Nachdruck die Bundesregie- rung dazu auf, ihren eingebrachten Gesetzentwurf vom 23 . April 2015 zu überarbeiten, damit der Schutz der Menschen in Deutschland endlich im Mittelpunkt steht . Aus den oben genannten Gründen werde ich dem An- trag zustimmen . Franz Thönnes (SPD): „Trinkwasser und Gesund- heit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fra- cking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Gro- ßen Koalition . Wir wollen ein Gesetz, das die Umwelt- standards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft . Denn klare Regelungen sorgen für Rechtssi- cherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden sowie für Unternehmen . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Um Wissenslücken zu schlie- ßen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungs- maßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter stren- ger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maß- nahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, zu erforschen . Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur ge- meinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt . Deshalb streben wir gemäß des Koalitionsvertrags eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende eine parlamentarische Entschei- dung stehen muss . Eine Expertenkommission kann das demokratisch-legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen . Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen Regelungen . Dieser Zustand bringt keine Rechtssicher- heit mit sich und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, herkömmlichen Erdgasförderung . Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl beide Parteien an zahlreichen Lan- desregierungen beteiligt sind . Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene För- dermethoden ausgesprochen . Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetz- entwürfen aus dem Bundesumwelt- und dem Bundes- wirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserun- gen vereinbaren können . Der vorliegende Entwurf dürfte gegenüber der aktuellen Rechtslage hinsichtlich Fra- cking die weltweit schärfsten Eingrenzungsvorschriften beinhalten, die es gibt . Nunmehr setze ich auf die Einigungsfähigkeit inner- halb der Großen Koalition und erwarte von CDU/CSU, Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16533 (A) (C) (B) (D) das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzuset- zen . Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unter- nehmen neu gestellt werden . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Ober- flächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel  und Mineralquellen . Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgas- förderung hervorgerufen werden können . Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriö- ses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . Ein solcher allein taktisch mo- tivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Auch aus diesem Grund lehne ich den Gesetzentwurf der Grünen ab . Anlage 11 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fra- cking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 b) Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festlegung steht im Koalitionsvertrag der Großen Koa- lition im Kapitel zum Thema Fracking . Ich befürworte dementsprechend ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits stattfindende Erdgasförderung verschärft.  Die SPD will klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unter- nehmen schaffen . Nach heutigem Wissensstand ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Um Wissenslücken zu schlie- ßen, halte ich in diesem Bereich allenfalls Erprobungs- maßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter stren- ger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht für zulässig, um die Auswirkungen auf die Umwelt, ins- besondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wis- senschaftlich zu erforschen . Dabei strebt die SPD gemäß Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder bei der Genehmigung möglicher Probebohrungen an . Selbstverständlich ist für mich, dass am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss, was für Konsequenzen aus eventuellen Probebohrungen gezogen werden . Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen . Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neu- en gesetzlichen Regelungen . Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, herkömmli- chen Erdgasförderung . Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetz- entwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Ver- besserungen vereinbaren können . Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen . Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt wer- den . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutz- gebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden  Schutz  der  Oberflächengewässer  oder  auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen . Zudem soll mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben eingeführt werden, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden . Ich bedauere es, dass Grüne und Linke eine Abstim- mung zum diesem Thema ohne Debatte beantragt haben . Ich folge der Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses, da Aufforderungen an die Bundesregierung ohne Debatte kein sinnvoller Beitrag zur weiteren parla- mentarischen Beratung sind . Franz Thönnes (SPD): „Trinkwasser und Gesund- heit haben für uns absoluten Vorrang .“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fra- cking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Gro- ßen Koalition . Wir wollen ein Gesetz, das die Umwelt- standards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft . Denn klare Regelungen sorgen für Rechtssi- cherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden sowie für Unternehmen . Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schie- fer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken  für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen . Um Wissenslücken zu schlie- ßen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungs- maßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter stren- ger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maß- nahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, zu erforschen . Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur ge- meinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt . Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an . Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende eine parlamentarische Entschei- dung stehen muss . Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616534 (A) (C) (B) (D) Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches  Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen Regelungen . Dieser Zustand bringt keine Rechtssicher- heit mit sich und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, herkömmlichen Erdgasförderung . Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl beide Parteien an zahlreichen Lan- desregierungen beteiligt sind . Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene För- dermethoden ausgesprochen . Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetz- entwürfen aus dem Bundesumwelt- und dem Bundes- wirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserun- gen vereinbaren können . Der vorliegende Entwurf dürfte gegenüber der aktuellen Rechtslage hinsichtlich Fra- cking die weltweit schärfsten Eingrenzungsvorschriften beinhalten, die es gibt . Nunmehr setze ich auf die Einigungsfähigkeit inner- halb der Großen Koalition und erwarte von CDU/CSU, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzuset- zen . Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unter- nehmen neu gestellt werden . Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Ober- flächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel  und Mineralquellen . Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgas- förderung hervorgerufen werden können . Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriö- ses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen . Ein solcher allein taktisch mo- tivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht . Auch aus diesem Grund stimme ich der Beschlussemp- fehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu und lehne damit den Antrag der Fraktion Die Linke ab . Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) zu der Abstimmung über den Antrag der Abge- ordneten Dr. Gesine Lötzsch, Caren Lay, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Tag der Befreiung muss gesetzlicher Gedenktag werden (Tagesordnungspunkt 17) Mit dem 8 . Mai 1945, der zunehmend euphorisch als „Tag der Befreiung“ gedeutet wird, hatten Unmensch- lichkeit und Grausamkeit in Europa noch immer kein Ende . Wer heute suggerieren will, dass mit dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft die Men- schenrechte europaweit blühten und gediehen und dass alles seinen gerechten Sinn hatte, der ist entweder un- wissend, unwillig oder menschenverachtend . Denn der „8 . Mai“ konnte außer von den Vertriebenen auch von Millionen anderen nicht als „Tag der Befreiung“ emp- funden werden . Der Russe Lew Kopelew schrieb zum 50 . Jahrestag des Kriegsendes 1995: „Der wohlverdiente Rattentod Hitlers in seiner Kanzlei brachte den Völkern des Westens Erlösung . Der unverdiente, mit 30 Millio- nen Menschenleben bezahlte Triumph Stalins überzog die Welt mit neuen tödlichen Gefahren, brachte Unglück, unsagbare Leiden und Verderben für die Länder in Ost- und Mitteleuropa, die zu Vasallen einer neuen totalitären Weltmacht wurden .“ Stalins Terror wütete in Mittel- und Osteuropa und raffte weiterhin Millionen Menschen da- hin . Die Menschen in Mitteldeutschland/Ostzone/DDR lebten in neuer Diktatur, aus der sie sich erst 1989/90 be- freien konnten . Hans Günther Adler, als rassisch Verfolg- ter Insasse während der nationalsozialistischen Zeit, be- schreibt in seinem Buch Theresienstadt 1941-1945: „Die Befreiung von Theresienstadt hat das Elend in diesem Ort nicht beendet . Nein, nicht allein für die ehemaligen Gefangenen ( . . .), sondern auch für neue Gefangene ( . . .), die Mehrzahl, darunter viele Kinder und Halbwüchsige, wurden bloß eingesperrt, weil sie Deutsche waren . Nur weil sie Deutsche waren ( . . .)? Der Satz klingt erschre- ckend bekannt; man hatte bloß das Wort ‚Juden‘ mit ‚Deutschen‘ vertauscht . Die Fetzen, in die man die Deut- schen hüllte, waren mit Hakenkreuzen beschmiert . Die Menschen wurden elend ernährt, misshandelt, und es ist ihnen um nichts besser ergangen, als man es von deut- schen Konzentrationslagern her gewohnt war .“ Robert H . Jackson, amerikanischer Hauptanklagever- treter bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen, beklagte im Oktober 1945 in einem Brief an den US-Prä- sidenten Harry S . Truman, dass die Alliierten selbst „genau die Dinge getan haben oder tun, für die wir die Deutschen anklagen“ . Der britische Philosoph Bertrand Russell schrieb im selben Monat: „In Osteuropa werden jetzt von unserem Verbündeten Massendeportationen in einem unerhörten Ausmaß durchgeführt und man hat ganz offensichtlich die Absicht, viele Millionen Deutsche auszulöschen, nicht durch Gas, ( . . .) sondern dadurch, dass man ihnen ihr Zuhause und ihre Nahrung nimmt und sie einem langen schmerzhaften Hungertod auslie- fert . Das gilt nicht als Kriegsakt, sondern als Teil einer bewussten ‚Friedenspolitik‘ .“ Am 25 . Oktober berichtete der Berater General Eisenhowers, Robert Murphy, nach Washington: „Mitarbeiter, die Flüchtlingszüge aus dem Osten ankommen sahen, stellen fest, dass sich die Leute meistens  in bedauernswertem Zustand befinden. Einige  ( . . .) berichteten, dass sie ausgeplündert und um die we- nigen Habseligkeiten gebracht wurden, die sie überhaupt mitnehmen durften .“ Rund zwei Millionen Menschen haben diese Torturen nicht überlebt . Der amerikanische Historiker Norman Naimark resümierte: „Tatsache ist, dass ungefähr 2,5 Millionen Deutsche umkamen und 11,5 Millionen vertrieben wurden, einzig und allein, weil sie Deutsche waren . Entscheidend war ihre ethnische Zugehörigkeit und nicht ihre Staatsbürgerschaft, ebenso wenig die Frage, ob sie gute oder schlechte Deutsche wa- ren, Faschisten oder Antifaschisten ( . . .) . Das war keine Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16535 (A) (C) (B) (D) Abrechnung mehr zwischen Bevölkerungsgruppen . Die Vertreibung der Deutschen wurde politisches Staatsziel .“ Der 8 . Mai 1945, das Ende des Zweiten Weltkrieges auf unserem Kontinent, ein Tag der Befreiung? Ja und nein! „Erlöst und vernichtet in einem“, so hat es Theodor Heuss, der erste Bundespräsident unserer Republik, tref- fend beschrieben . Eine Befreiung vom nationalsozialis- tischen Terror über Deutschland und Europa, ja . Eine Befreiung für all diejenigen, die mehr tot als lebendig die Konzentrationslager überlebt haben, ja, natürlich . Eine Befreiung vom Elend des Krieges, ja . Eine Befrei- ung von Gewaltherrschaft und Diktatur, ja, für den Wes- ten Europas – aber nur für den Westen, mit Ausnahme Spaniens und Portugals . Doch als Befreiungskrieg für Deutschland haben die Alliierten diesen Krieg ohnehin nicht geführt und auch nicht führen wollen . Dwight D . Eisenhower, Befehlshaber der amerikanischen Besat- zungstruppen machte das in der Direktive JCS 1067 sehr deutlich: „Deutschland wird nicht besetzt zum Zweck der Befreiung, sondern als eine besiegte Feindnation .“ Und für Stalin waren Macht und Gewaltherrschaft über weite Teile Europas das erklärte Ziel . Victor Gollancz, engli- scher Verleger und Humanist – 1960 Träger des Frie- denspreises des Deutschen Buchhandels –, konstatierte: „Die Deutschen wurden vertrieben, aber nicht einfach mit einem Mangel an übertriebener Rücksichtnahme, sondern mit dem denkbar höchsten Maß an Brutalität .“ Für die Vertriebenen, die Deportierten, Vergewaltigten jener Jahre klingt die sehr schlichte und immer wieder – und von Jahr zu Jahr immer lauter – zu hörende Verein- fachung des 8 . Mai 1945 als „Tag der Befreiung“ wie ein Hohn auf ihr Schicksal . Mir ist es daher unmöglich, dem Antrag zuzustimmen, wonach der 8 . Mai als „Tag der Befreiung“ zum Gedenk- tag erhoben werden soll . Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters (Tagesordnungs- punkt 18) Dr. Georg Kippels (CDU/CSU): Was seit den 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts Realität geworden ist, hat die Menschheit seit der Antike fasziniert: der Aus- tausch von Organen, das Ersetzen eines eigenen versa- genden Organs durch ein fremdes funktionierendes . In Dokumenten aus dem 3 . Jahrhundert vor Christus wird der Austausch von Herzen durch den chinesischen Arzt Pien Ch’iao beschrieben . Über die Jahrhunderte hat das Thema die Menschen weiter beschäftigt . In der Renais- sance erkannte Gaspare Tagliacozzi den singulären Cha- rakter des Individuums und dass dieser Transplantatio- nen an einer anderen Person unmöglich macht . Erst zu Beginn des 20 . Jahrhunderts hatte sich das medizinische Wissen so weit entwickelt, dass wesentli- che Voraussetzungen für erfolgreiche Transplantationen gegeben waren . Es folgte 1954 die erste Nierentrans- plantation zwischen eineiigen Zwillingen, 1963 die erste erfolgreiche Spende zwischen Mutter und Tochter . Seit- dem wurden in Deutschland mehr als 83 000 Organe transplantiert . Eurotransplant, mit dem wir noch heute arbeiten, wurde 1967 gegründet und umfasst heute acht Länder mit 135 Millionen Menschen . Wir haben nun seit einem halben Jahrhundert das Pri- vileg, die Transplantationsmedizin nutzen zu können . Aber wir schöpfen dieses lebensspendende Potenzial noch nicht genug aus . Eurotransplant vermittelte 1968 – ein Jahr nach seiner Gründung – bereits 60 Nieren . 2015 wurden in Deutschland insgesamt 827 Organe transplan- tiert bei über 10 000 Menschen, die auf ein Spenderor- gan warten . Man spricht weltweit von einem Potenzial von 40 Spendern pro 1 Million Menschen . Das wären 3 200 Spender bei einer Bevölkerung von 80 Millionen in Deutschland . Obwohl wir 2013 eine generelle Spen- denbereitschaft von 68 Prozent in Deutschland hatten, sind die Bedeutung der Organspende und die Verantwor- tung jedes Einzelnen, sich damit auseinanderzusetzen, noch nicht angekommen . Skandale um Spenderlisten haben zudem das Image der Organspende in Deutsch- land beschädigt . Es ist nun an uns, die Organspende zu reformieren, transparenter zu gestalten, die Transplanta- tionsmedizin damit weiter zu verbessern, die Patientensi- cherheit zu erhöhen und damit auch das Vertrauen in die Transplantationsmedizin zu stärken . Betrachten wir die Lage in den USA: Dort sind 45 Prozent registrierte Spender . In Deutschland besitzen nur 28 Prozent einen Organspendeausweis . Zu der Zeit, als Deutschland 1997, nach fast 20 Jahren Uneinigkeit, erst das Transplantationsgesetz verabschiedete, gab es in den USA bereits Großkampagnen, um die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren . 2007 veröffentlichte der Ethikrat eine Stellungnahme mit dem klaren Ziel, die Organspenden in Deutschland zu erhöhen . Mit der Reform der Organspende 2012 wur- de eine regelmäßige Befragung aller Krankenversicher- ten ab dem 16 . Lebensjahr festgesetzt . Der gewünschte Erfolg setzte nicht ein . Das Transplantationsregistergesetz gibt uns jetzt erneut die Chance, dies zu ändern und das Thema Or- ganspende in die Öffentlichkeit zu bekommen . Das Transplantationsregister schafft eine verlässliche Daten- grundlage . Die erhobenen Daten von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung des Transplantierten werden darin gebündelt . Langfristig sollen damit die Wartelis- tenkriterien sowie die Verteilung der Spenderorgane weiterentwickelt werden . Die Nutzung der Daten soll zu wissenschaftlichen Forschungszwecken im Bereich der Transplantationsmedizin beantragt werden können . Lassen Sie uns die Debatte um das neue Transplan- tationsregistergesetz nutzen, das Thema wieder brei- ter in die Öffentlichkeit zu bringen . Ein Blick über den Atlantik zur Inspiration kann dabei auch nicht schaden . Forscher der Johns-Hopkins-Universität, die an einer Social-Media-Aktion in den USA 2012 beteiligt waren, zeigten sich begeistert von der Steigerung der Spender- zahlen . Bei der Facebook-Aktion ließen sich am ersten Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616536 (A) (C) (B) (D) Tag des Experiments mehr als 13 000 US-Bürger online als Organspender registrieren, und dies lediglich durch die Möglichkeit, seinen Spenderstatus mit seinen Freun- den zu  teilen und wegen der Verlinkung mit offiziellen  Registrierungsstellen . Es ist deshalb unsere Aufgabe, das Vertrauen in einen fairen Organspendeprozess zu steigern; denn die Men- schen möchten helfen, wenn sie Vertrauen und die Gele- genheit dazu haben . Dr. Katja Leikert (CDU/CSU): Wir alle haben die Schlagzeilen rund um die Manipulationen in verschiede- nen deutschen Kliniken noch gut in Erinnerung . Damit verbunden war eine erhebliche Schwächung der Organ- spende insgesamt . Nicht zuletzt aufgrund der Skandale wurde über das Thema häufig aus einem negativen Blick- winkel berichtet . Dies verstellt den Blick darauf, dass sich bei der Organspende in Deutschland einiges tut . Ein zentrales Element ist hierbei die Schaffung eines nationa- len Transplantationsregisters . Worum geht es uns bei diesem Register? Die Organ- spende in unserem Land wird von verschiedenen Institu- tionen im Transplantationswesen wie zum Beispiel der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Eurotransplant und den Transplantationszentren organisiert . Damit ver- bunden ist eine dezentrale Erhebung transplantationsme- dizinischer Daten . Diese Daten werden in verschiedenen Institutionen und nach unterschiedlichen Vorgaben erho- ben, ohne dass eine Verknüpfung stattfindet. Aus dieser fehlenden Verknüpfung ergibt sich eine äu- ßerst nachteilige Folge: Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern fehlt bei uns in Deutschland eine umfassende medizinische Datenbasis, die die Folgen von Transplan- tationen dokumentiert und entsprechende Schlussfol- gerungen zulässt . Mit der Schaffung eines Transplanta- tionsregisters wird sich dies grundlegend ändern; denn mit dem Register schaffen wir eine verlässliche Daten- grundlage, die alle Daten von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung bündelt . Dadurch erreichen wir eine höhere Transparenz . Vor allen Dingen aber können wir Wissenslücken über den Erfolg der Transplantationstä- tigkeit schließen . Beispielsweise lassen sich durch das Register Daten zur Qualität der Organe mit Daten zur Überlebenszeit von Organen und Organempfängern zu- sammenführen . Mehr Evidenz auf diesem Feld kann schlussendlich dazu beitragen, die Wartelistenkriterien sowie die Ver- teilung der Spenderorgane weiterzuentwickeln; denn wir können wichtige Informationen gewinnen, zu welchem Organempfänger ein Spenderorgan voraussichtlich am besten passt . Auch für die Transplantationszentren mit ihrer so wichtigen Arbeit lassen sich neue, gewinnbrin- gende Informationen gewinnen . Erfahrungen aus anderen Ländern wie etwa den USA zeigen uns, dass ein Transplantationsregister eine essen- zielle Grundlage für weitere Schritte hin zu einem besse- ren Transplantationswesen ist . Ich freue mich daher, dass wir mit der heutigen Einbringung des Gesetzentwurfs diesen wichtigen Schritt gehen können . Ein besonderer Dank sei an dieser Stelle der Bundesregierung und Mi- nister Hermann Gröhe im Speziellen für die gute Vorlage gesagt . In Zukunft wird es nicht mehr nötig sein, auf auslän- dische Werte zurückgreifen zu müssen; denn diese las- sen sich aus verschiedenen Gründen nicht einfach auf Deutschland übertragen . Etwa die Qualität transplantier- ter Organe ist bei uns wegen des vergleichsweise hohen Alters der Spender ganz anders als in vielen anderen Ländern . Wir dürfen bei der Organtransplantationswis- senschaft nicht haltmachen, sondern müssen in der For- schung zielgerichtet fortschreiten . Dies haben einige Organtransplantationsmediziner noch einmal deutlich gemacht . Einen wichtigen Stellenwert nimmt in dem Gesetzent- wurf der Datenschutz ein . Dem Recht auf informationel- le Selbstbestimmung und dem Schutz von Patientendaten kommt in dem Entwurf eine hohe Bedeutung zu . Die ge- samte Struktur des Registers mit den zu schaffenden In- stitutionen ist darauf ausgerichtet, ein hohes Maß an Da- tenschutz zu gewährleisten . Hinzu kommt: Die Daten der Organempfänger und der lebenden Organspender werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung an das Transplanta- tionsregister übermittelt . In den ersten Stellungnahmen habe ich hierzu unterschiedliche Auffassungen gelesen . Insbesondere vonseiten des GKV-Spitzenverbandes wird eine Informationspflicht statt einer Einwilligungslösung  gefordert . Viele der Argumente sind in der Tat nachvoll- ziehbar . Die Frage der rechtlichen Machbarkeit müsste hierzu aber aus meiner Sicht noch einmal gründlich ge- prüft werden . Auch die Frage der Überführung bereits bestehender Daten in das Register ist sehr relevant, und wir sollten sie diskutieren . Letztendlich geht es hier um Abwägungsent- scheidungen, die nicht leicht sind . Ich denke aber, dass wir unter anderem in der anstehenden Anhörung die Ge- legenheit haben werden, diese Fragen noch einmal ge- nauer zu beleuchten . Der eine oder andere Gedanke sollte deshalb in den anstehenden Beratungen noch einmal auf- gegriffen werden . Unabhängig davon ist es sehr erfreulich, dass der Ge- setzentwurf in der Fachwelt auf ein sehr positives Echo gestoßen ist . Dies ist besonders wichtig in einem dezen- tralen System wie der Organspende; denn nur wenn alle Beteiligten entschlossen sind, das Register am Ende auch konsequent anzunehmen, kann ein entsprechender Mehr- wert daraus gezogen und kann die Organspende gestärkt werden . Ganz wichtig aber ist: Beim Thema Organspende geht es immer auch um Vertrauen . Bei allen verfügbaren technischen Strukturen erreichen wir ohne das Vertrauen der Menschen in die Organspende nichts . Ein Transplan- tationsregister  hat  daher  auch  seinen  ganz  spezifischen  Mehrwert in der Schaffung von besseren Strukturen; denn gerade gute Strukturen schaffen Vertrauen . Dieses Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung dafür, dass auch in Zukunft Menschen die berechtigte Hoffnung auf eine lebensrettende und lebenserhaltende Transplantation haben können . Es liegt daher an uns, mit der Schaffung eines Registers den Grundstein für weitere Verbesserun- gen zu legen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16537 (A) (C) (B) (D) Sabine Dittmar (SPD): Lassen Sie mich eines deut- lich sagen: Ich bin sehr dankbar, dass wir heute nach jah- relanger Diskussion über die Errichtung eines Transplan- tationsregisters in die erste Lesung gehen . Ich bin davon überzeugt, dass dies ein wichtiger weiterer Baustein ist, um Vertrauen in Organspende und Transplantationsmedi- zin zurückzugewinnen . Dass dies bitter notwendig ist, zeigen die uns allen bekannten Zahlen in aller Dramatik: Über 10 000 Pati- entinnen und Patienten warten in Deutschland auf ein le- bensrettendes Organ, täglich versterben drei Menschen, weil sie dieses nicht erhalten, und die Zahl der Organ- spender stagniert nach den Transplantationsskandalen in deutschen Krankenhäusern ausgehend von einem oh- nehin niedrigen Level auf einem erschütternd niedrigen Niveau . Das muss sich ändern! Das Transplantationsregister wird erstmals die Da- ten von verstorbenen Organspendern, Organempfän- gern und Lebendspendern zentral zusammenführen und miteinander verknüpfen . Dies geschieht natürlich unter Berücksichtigung des Rechts auf informationelle Selbst- bestimmung und des Schutzes der hochsensiblen Patien- tendaten . Dadurch bekommen wir erstmals eine verläss- liche Datengrundlage von der Organentnahme bis hin zur Nachsorge nach einer Transplantation . Eine einheitliche, strukturierte Datenerfassung und ihre Auswertung sind unerlässlich für die Verbesserung der Prozessstrukturen und der Patientensicherheit . Au- ßerdem sind dies wichtige Parameter für die Qualitäts- sicherung der Transplantation und die bessere Vergleich- barkeit der Ergebnisse in den einzelnen Zentren . Die gewonnenen Daten werden vor allem die Debatte über die Weiterentwicklung der Allokationskriterien für die Aufnahme auf die Warteliste auf eine valide, evidenzba- sierte, transparente Datenbasis stellen . Nach den Transplantationsskandalen in deutschen Kliniken fielen das Vertrauen und damit die Bereitschaft  zur Organspende auf ein Rekordtief . Einiges wurde zwi- schenzeitlich unternommen, um Vertrauen zurückzuge- winnen: So gibt es heute bereits interdisziplinäre Trans- plantationskonferenzen und das Vieraugenprinzip bei der Bewertung von Allokationskriterien . Die medizinischen Daten werden nun auf ihre Plausibilität hin überprüft, wodurch gezielte Manipulationen, die zu einer Bevorzu- gung bei der Vergabe führen, erschwert und hoffentlich verhindert werden . Und die Manipulation von Wartelis- ten ist endlich ein Straftatbestand! Damit ist die Arbeit nicht getan . Der heute vorgelegte Gesetzentwurf ist ein weiterer Baustein, um Vertrauen zurückzugewinnen, und trotzdem liegt noch ein gutes Stück Arbeit vor uns . Abschließen möchte ich mit einer eindringlichen Bit- te: Wir alle müssen uns privat und ganz persönlich mit dem Thema Organspende auseinandersetzen . Ein jeder von uns kann schließlich jederzeit in die Situation kom- men, selbst oder im familiären Umfeld eine überlebens- notwendige Transplantation zu benötigen . Ich appelliere daher an jeden Einzelnen, einen Organ- spendeausweis auszufüllen . Egal ob man sich für oder gegen eine Organspende entscheidet, der Organspen- deausweis ist wichtig, um Angehörigen in einer emoti- onal sehr schwierigen Phase die Entscheidung abzuneh- men, ob eine Spende erfolgen soll oder nicht . Ich hoffe, dass mit dem Transplantationsregister die öffentliche Auseinandersetzung mit der Organspende intensiviert wird und der Organspendeausweis in naher Zukunft zum Standardinventar einer jeden Handtasche oder eines jeden Geldbeutels gehört . Hilde Mattheis (SPD): Wieder einmal zeigt sich, dass es richtig war, viele zum Teil detaillierte Regelun- gen bei den Verhandlungen in den Koalitionsvertrag mit aufgenommen zu haben . Wenn Sie den Koalitionsvertrag lesen, sehen Sie, dass wir das Transplantationsregister schon dort vereinbart hatten . Ich bin sehr froh, dass wir mit dem vorliegenden Gesetz nun auch hinter diesem Punkt einen Haken machen können . Organspende ist ein hochemotionales Thema; denn es geht dabei nicht nur um medizinische, sondern auch um ethische Fragen . Für die Betroffenen ist eine Organspen- de oftmals lebensrettend . Ich glaube, alle hier im Hause sind sich darin einig, dass wir die Transplantationsmedizin auf dem höchsten Standard, mit den bestmöglichen Sicherheitsvorkehrun- gen gegen einen möglichen Missbrauch erhalten wollen . Dies erwarten von uns zu Recht die Betroffenen, die auf ein Spenderorgan warten, die Ärzte und das Kranken- hauspersonal und natürlich die potenziellen Spenderin- nen und Spender und ihre Angehörigen . Das zu schaffende Transplantationsregister ist ein Schritt, um mehr Transparenz und eine bessere Koor- dinierung innerhalb des gesamten Bundesgebietes zu schaffen und so die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Behörden zu verbessern . Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf sollen erstmals die Da- ten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern miteinander verknüpft und zentral zusammengefasst werden . Warum ist das so wichtig? Bisher ist es in Deutsch- land so, dass die Ärzte und die Einrichtungen, die mit der Versorgung und Nachsorge beauftragt sind, die Deutsche Stiftung Organtransplantation als Koordinierungsstelle, der Gemeinsame Bundesausschuss und die Transplan- tationszentren, zu unterschiedlichen Zeitpunkten unter- schiedliche Daten erheben und erfassen . Das sind Daten zum Organspender und -empfänger, zum Spendeorgan, zum Vermittlungsverfahren etc . All diese Daten werden dezentral aufgenommen . Dieses  Verfahren  bewerten  wir  als  wenig  effizient  und fehleranfällig; denn natürlich kann es bei dem oft- mals sehr zeitintensiven Prozess einer Organspende zu menschlichen Fehlern kommen . Das geplante Trans- plantationsregister soll nun alle transplantationsmedizi- nischen Daten bundesweit zusammenführen . Dazu wird ein bundesweit einheitlicher Datensatz vereinbart, der in Zukunft zwischen den Betroffenen übertragen wird . Wir erwarten uns davon eine deutlich geringere Feh- lerquote und eine verbesserte Dokumentation der Organ- spende in Deutschland . Zudem werden den betroffenen Stellen bessere und schneller verfügbare Informationen Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616538 (A) (C) (B) (D) über Wartelisten vorliegen, sodass die Hoffnung besteht, den Betroffenen schneller und unkomplizierter helfen zu können . Zudem erfüllt ein solches zentrales Register einen höheren Anspruch an Transparenz, der dringend notwendig ist, um das Vertrauen in die Transplantations- medizin wieder zu stärken . Wir sind uns alle darüber im Klaren, dass ein solcher zentral gesammelter Datensatz mit hochsensiblen Da- ten auch eine besondere Verantwortung hinsichtlich des Datenschutzes nach sich zieht . Das erreichen wir einer- seits mit der Errichtung von zwei zentralen Stellen: einer Transplantationsregisterstelle und einer Vertrauensstelle . Die Transplantationsregisterstelle ist, wie der Name sagt, der Ort, an dem die Daten zusammenlaufen, das heißt, sie werden dort erhoben, gespeichert, überprüft und wei- tergeleitet . Bevor die Daten die Stelle erreichen, werden sie aber von der Vertrauensstelle pseudonymisiert, sodass der Datenschutz innerhalb der Transplantationsregister- stelle gewahrt bleibt . Das gesamte Register und beide Stellen stehen zudem unter Aufsicht der oder des Bundesbeauftragen für Da- tenschutz . Diese ist zunächst in den Aufbau des Registers und der zuständigen Stellen einzubinden, und ihr obliegt danach die ständige Kontrolle der Einrichtungen . Ich bin davon überzeugt, dass diese Kontrollmöglichkeit einen verantwortungsvollen Umgang mit den Daten gewähr- leisten wird . Mehr als 10 000 Menschen warten derzeit in Deutsch- land auf ein Spenderorgan . Für sie entscheidet die Frage, ob sie ein Organ erhalten, über Leben und Tod . Dabei reicht die Zahl der gespendeten Organe bisher nicht aus, um allen Betroffenen zu helfen . Es ist daher unsere Auf- gabe, in diesem schweren Lebensabschnitt den vielen Menschen eine schnelle und vor allem sichere Hilfe zu bieten . Wir wollen die Transplantationsmedizin so sicher wie nur möglich ausgestalten . Ich glaube, dieses Gesetz wird dazu beitragen . Daher werbe ich um Ihre Zustim- mung . Kathrin Vogler (DIE LINKE): Ein Transplantations- register ist aus Sicht der Linken überfällig . Bereits am 31 . Januar 2013 hat die Linke dies in einem Antrag im Bundestag gefordert . Erinnern wir uns: Vor vier Jahren wurden zahlreiche Manipulationen und Missstände bei Organtransplantationen öffentlich . Das Vertrauen in das gesamte Transplantationswesen war zutiefst erschüttert . Wir messen den Gesetzentwurf, den die Bundesregie- rung uns hier heute vorlegt, an klaren Zielen . Ist er geeig- net, mehr Transparenz und Qualität zu schaffen? Wird er dazu beitragen, dass Menschen, die auf eine Organtrans- plantation warten, künftig besser versorgt werden? Wer- den wir künftig bessere Daten über die Folgewirkungen von Transplantationen haben, um die Versorgung weiter verbessern zu können? Können wir mit diesem Gesetz künftig auch mögliches Fehlverhalten in der Transplanta- tionsmedizin besser aufklären und bekämpfen? Gemeinsam haben alle Fraktionen am 11 . Juni 2013 einen Antrag beschlossen, in dem von der Bundesregie- rung gefordert wurde, zügig einen Gesetzentwurf für ein solches Transplantationsregister vorzulegen . Damit woll- ten wir auch verloren gegangenes Vertrauen zurückge- winnen . Das ist dringend nötig; denn weiterhin sind bei Eurotransplant 15 000 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation registriert . Jahr für Jahr warten und hoffen viele vergeblich . Nun sind drei Jahre eine ziemlich weite Auslegung des Begriffs „zügig“, und der Entwurf der Bundesregierung erfüllt leider dennoch nicht an allen Stellen die hohen Er- wartungen an dieses Vorhaben . So bin ich skeptisch, ob genau diejenigen Organisationen mit der Einrichtung und dem Betrieb eines Transplantationsregisters beauftragt werden sollen, die schon beim damaligen Skandal einen Gutteil des Vertrauens in der Bevölkerung verspielt ha- ben, nämlich Bundesärztekammer, Krankenhausgesell- schaft und Krankenkassen . Dieselben sollen dann auch die Tätigkeit überwachen und Berichte abgeben – ein ziemlich problematisches Konstrukt . Auch die sogenannte Vertrauensstelle, die für den Datenschutz verantwortlich sein soll, will die Bundes- regierung wiederum von Bundesärztekammer, Kranken- hausgesellschaft und Krankenkassen einsetzen lassen . Das Bundesministerium für Gesundheit kann zwar die Genehmigung verweigern, wenn die Verträge nicht dem Wortlaut des Gesetzes entsprechen, aber eine inhaltliche Kontrolle durch eine demokratische Instanz soll nicht stattfinden. Das finden wir falsch.  Bei der Datenübermittlung durch die Transplantati- onsregisterstelle soll nur ein ganz kleiner innerer Kreis Einsicht erhalten . Patientenorganisationen, Menschen auf den Wartelisten, aber auch diejenigen, die mit Dia- lyse oder Leberersatztherapie leben müssen, oder deren betreuende Ärztinnen und Ärzte bleiben außen vor . Ein öffentliches Register stellen wir uns ehrlich gesagt an- ders vor . Insgesamt erscheint es uns sinnvoll, nicht nur trans- plantierte Patientinnen und Patienten in das Register auf- zunehmen, sondern auch solche, die in absehbarer Zeit auf die Warteliste kommen könnten; denn nur so erhal- ten wir Daten, die auch Informationen über den Zugang zur Transplantationsmedizin liefern, und Hinweise auf mögliche Probleme beim Übergang von der Dialyse zur Transplantation . Ich hoffe, dass wir hier in den Beratungen noch zu besseren Lösungen kommen, die Transparenz und öffent- liche Kontrolle herstellen, den Datenschutz sichern und die geeignet sind, das Vertrauen in der Bevölkerung wie- derherzustellen . Dafür setzt sich die Linke ein . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir haben in der letzten Wahlperiode viel darüber debattiert, welche Schlüsse aus den Skandalen in der Transplantati- onsmedizin zu ziehen sind . Dabei hatten wir stellenweise sehr unterschiedliche Vorstellungen . Einig waren sich alle damals im Bundestag vertretenen Fraktionen aber in einem Punkt: Wir brauchen ein Transplantationsregister . Wir brauchen es, um Qualität, Evidenz und Kontrolle der Transplantationsmedizin zu verbessern . Die Bundesregierung hat sich mit der Umsetzung die- ser Forderung reichlich Zeit gelassen, fast drei Jahre . Das Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16539 (A) (C) (B) (D) kann sinnvoll sein, wenn denn ein entsprechend gutes Gesetz dabei herauskommt . Im vorliegenden Fall ist das Ergebnis allerdings dürftig . Die Bundesregierung scheut mit ihrem Gesetzentwurf wieder einmal davor zurück, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen . Sie überlässt die Ausgestaltung des Registers den Interessenvertretern der Selbstverwaltung . Sie mag nicht einmal selbst ent- scheiden, wo das Transplantationsregister angesiedelt werden soll . Auch den Datenschutz überlässt sie weitge- hend der Selbstverwaltung; nicht einmal eine BSI-Zerti- fizierung der verwendeten Netze und Anwendungen  ist  vorgeschrieben . Bei der Finanzierung entzieht sich die Bundesregie- rung ebenfalls ihrer Verantwortung . Nach dem vorlie- genden Entwurf sollen die Kosten für das Transplanta- tionsregister von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden . Die private Krankenversicherung wird von der Bundesregierung geschont: Ihre finanzielle Be- teiligung bleibt komplett freiwillig . Eigentlich gibt die PKV ja immer an, sie würde das gesetzliche System querfinanzieren.  Hier  ist  es  aber  umgekehrt:  Nach  der  von der Bundesregierung geplanten Regelung muss im Zweifelsfall die gesetzliche Krankenversicherung auch die Kosten für die Datenübermittlung von Privatversi- cherten übernehmen. Selbst wenn sich die PKV finanziell  nicht beteiligt, erhält die PKV das volle Mitspracherecht bei der Ausgestaltung des Registers . Das ist anders als bei den Klinischen Krebsregistern, die nach dem Grund- satz „quid pro quo“ funktionieren . Wir Grünen haben die Bundesregierung gefragt, warum sie das beim Transplan- tationsregister nicht genauso hält . Eine einleuchtende Antwort konnte sie uns nicht geben . Warum aber die Bundesregierung die Krankenkassen von Lebendspendern bei der Finanzierung mit in die Ver- antwortung nehmen will, leuchtet überhaupt nicht ein . In den letzten Jahren haben wir viele Gesetzesänderungen beschlossen, durch die Lebendspender von den finanziel- len Nachteilen, die sie durch ihr selbstloses Handeln er- leiden, möglichst freigestellt werden . Ihr Vorschlag zeigt nun in die entgegengesetzte Richtung . Auch Ihre Vorschläge zur Forschung sollten Sie noch einmal überarbeiten: Paragraf 15 g Ihres Entwurfs regelt die Herausgabe von pseudonymisierten Daten für For- schungszwecke . Sie wollen, dass über die Herausgabe dieser Daten – und damit letztendlich über Hopp oder Top eines bestimmten Forschungsvorhabens – nicht etwa eine neutrale Instanz entscheidet . Nein, dies soll der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversiche- rung tun, gemeinsam mit der Deutschen Krankenhaus- gesellschaft und der Bundesärztekammer . Dass diese Akteure bei einzelnen Vorhaben durchaus befangen sein könnten, wird geflissentlich übersehen. Und warum bei  solchen Entscheidungen wieder einmal die private Kran- kenversicherung einbezogen werden soll, nicht aber der Bundesdatenschutzbeauftragte, ist mir schleierhaft . Als Hüter von Patienteninteressen sind die vorgenannten In- stitutionen in der Vergangenheit jedenfalls nicht gerade aufgefallen . Warum kann das Register nicht selbst über die Herausgabe entscheiden, wie das noch in Ihrem Refe- rentenentwurf vorgesehen war? Oder warum übertragen Sie es nicht auf eine neutrale Instanz? Sie haben in dem nun vor uns liegenden Gesetzge- bungsverfahren noch gute Gelegenheit, alle diese Fehler zu korrigieren . Ich kann Ihnen nur empfehlen: Nutzen Sie diese Möglichkeit in konstruktiver parlamentarischer Arbeit . Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Caren Lay, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LIN- KE: Tag der Befreiung muss gesetzlicher Gedenk- tag werden (Tagesordnungspunkt 17) Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU): Das Thema „8 . Mai als nationaler Gedenktag – ‚Tag der Befreiung‘“ hat eine starke erinnerungspolitische Komponente . Ich bin deshalb sehr froh, dass ich als ein Erinnerungspo- litiker unserer Fraktion heute diese Rede übernehmen konnte . Dies ist der dritte Anlauf der Linkspartei in dieser Sache, und ich sage es gleich zu Anfang ganz deutlich: Dieser erneute Vorstoß ist für mich Politik von vorges- tern . Zum Inhalt Ihres Antragsaufgusses Numero drei: Ich habe mir die letzten beiden Bundestagsdebatten noch einmal angeschaut und fand insbesondere die Rede des Berliner Altkollegen von Bündnis 90/Die Grünen Wolfgang Wieland sehr bemerkenswert . Ich zitiere Kol- legen Wieland aus der Debatte vom April 2013 zum inhaltlich identischen Antrag der Linksfraktion aus der 17 . Wahlperiode: „Dieser Antrag, in all seiner Kürze, ist ein ganz klassisches Produkt aus der Geschichtswerkstatt der Linkspartei: formal ziemlich unsinnig, geschichts- politisch einseitig und in der Botschaft deswegen höchst fragwürdig“ . – Wolfgang Wieland . Nur als kleines Bonbon: Nicht einmal die harte, aber konstruktive formale Kritik an dem Antrag hat die Links- fraktion im dritten Anlauf berücksichtigt . Der Bundes- präsident proklamiert einen nationalen Gedenktag ganz ohne Gesetz . Es ist also ziemlich hanebüchen, dass die Linkspartei die Exekutive auffordert, der Legislative, also uns, dem Deutschen Bundestag, einen Gesetzent- wurf für einen weiteren nationalen Gedenktag vorzule- gen . Aber das Formale beiseite: „geschichtspolitisch ein- seitig und deshalb in seiner Botschaft höchst fragwür- dig“, formulierte Wolfgang Wieland . Er traf damit den Nagel auf den Kopf . Der 8 . Mai markiert den endgültigen Untergang Hitlerdeutschlands und damit auch das Ende des Holocaust und das Kriegsende in Europa . Der Zweite Weltkrieg war damit übrigens noch lange nicht vorbei . Er wird in Russland und den Nachfolgestaaten der Sow- jetunion am 9 . Mai als Tag des Sieges begangen, und die USA erinnern an ihn als VE, als Victory in Europe Day . Aber für Deutschland und die Deutschen hat den zen- tralen Punkt Bundespräsident Richard von Weizsäcker in seiner historischen Rede 1985 formuliert: die Befreiung der Deutschen – Weizäcker sagte ‚uns‘ – von dem „men- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616540 (A) (C) (B) (D) schenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“ . Genau an diese verschiedenen Di- mensionen erinnern wir am 8 . Mai im Deutschen Bun- destag und anderen Stellen regelmäßig . Dies reicht der Linkspartei aber nicht . Sie fordert einen weiteren nationalen Gedenktag und verkürzt diesen un- zulässig zum „Tag der Befreiung“ . In der Weizsäcker-Re- de waren es aber zwei integral miteinander verknüpfte Punkte: Befreiung vom „menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“ . Also nicht etwa einfach nur „Befreiung“ und nicht etwa vom „Fa- schismus“, von dem Linkspartei-Geschichtsinterpreten immer ausschließlich reden, weil sie beschlossen haben, das Wort „Nationalsozialismus“ zu tabuisieren . Aber das war es nun einmal: „nationalsozialistische Gewaltherr- schaft“ . Die Befreiung war für die Deutschen die Be- freiung vom Führerprinzip, vom Herrenrassedenken, vom Glauben an den Endsieg, von Kraft-durch-Freude- Kindheit und Erwachsenwerden in der Hitlerjugend, von Krieg und Treue bis in den Tod . Damit kommen wir zum Kern des Problems: Wir ha- ben einen nationalen und internationalen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, der von Deutschland aus Europa terrorisierte: der 27 . Januar, der Tag der Be- freiung des Vernichtungslagers Auschwitz . Der 8 . Mai ist der Tag der Befreiung der Deutschen von der selbst installierten nationalsozialistischen Ge- waltherrschaft . Aber der 8 . Mai ist kein Tag der Freiheit, nicht für den einen Teil Deutschlands und erst recht nicht für Osteuropa . Richard von Weizsäcker hat diesen Punkt übrigens auch erwähnt . Diesen Widerspruch kann man auch nicht einfach auflösen, insbesondere nicht als Deut- scher . Schauen wir dafür auf die Wirkungen des 8 . Mai für Osteuropa und Ostdeutschland . In Osteuropa – reden Sie einmal mit den Balten oder den Polen – startet mit der Vertreibung der Nazis durch die Rote Armee die nächste Besatzungszeit, eine Zeit der Unfreiheit, der Repression und, insbesondere in den späten Stalinjahren, also den Jahren unmittelbar nach Kriegsende, auch des blanken Terrors . Dies gilt natürlich auch für den Osten Deutsch- lands, wo die Etablierung der SED-Herrschaft, manda- tiert von der Sowjetunion, unmittelbar nach der Befrei- ung vom nationalsozialistischen Gewaltregime begann . Das wirklich Problematische an diesem Antrag und an dieser von der Linkspartei so starr verfolgten Erin- nerungssicht ist der missbräuchliche Einsatz von Ge- schichtsbildern; denn der staatlich verordnete, gelenkte und dosierte Antifaschismus in der DDR war die wichtig- ste ideologische Rechtfertigung der DDR-Diktatur und der Herrschaft der SED . Ich will daran erinnern, gegen wen sich die staatliche Repression in der DDR unter an- derem gerichtet hat: zum Beispiel gegen Sozialdemokra- ten, die sich gegen die Zwangsvereinigung mit der KPD gewehrt haben, gegen die jungen Gemeinden Anfang der 50er-Jahre, damit der evangelischen Kirche der Zugang zum Nachwuchs genommen wird . Es gab Säuberungen in der als demokratisches Feigenblatt gegründeten CDU, massive Enteignungskampagnen gegen mittelständische Familienbetriebe, zum Beispiel die Aktion Rose im Ost- seebereich, usw . – alles immer auch mit der Keule des Antifaschismus, mit der moralischen Erpressung, dass eine unbedingte Gefolgschaft für den selbsternannten antifaschistischen Friedensstaat moralisch und politisch zwingend ist . Dabei ging es im Kern schlicht und ergrei- fend um den Machterhalt der SED-Führungsclique und den Bestand des Herrschaftsbereichs der Sowjetunion . Dann listen Sie stolz auf, dass es jetzt den „Tag der Befreiung“ in Mecklenburg-Vorpommern und jüngst auch in Brandenburg und Thüringen gibt . Dabei haben Sie schlicht Ihre Machtposition bei der Bildung der je- weiligen Landesregierungen genutzt, um dieses für Sie so wichtige Symbol durchzusetzen . Eigentlich ein nor- maler demokratischer Vorgang, aber es bringt die drei Länder in eine Sonderposition . Jetzt wird also in bester DDR-Tradition in Brandenburg, Thüringen und Meck- lenburg-Vorpommern ein „Tag der Befreiung“ als Ge- denktag des jeweiligen Bundeslandes begangen . Zumin- dest ich finde dies relativ merkwürdig.  Aber vielleicht können wir hier doch etwas von den Machtingenieuren der SED lernen . Ich bin mir nicht ganz sicher, was der genaue Grund war . Vermutlich waren es primär ökonomische Erwägungen, aber sicherlich nicht nur, aber die DDR hat 1966 den „Tag der Befreiung“ als Nationalfeiertag, also als arbeitsfreien Tag, abgeschafft und damit in seiner Bedeutung gewaltig relativiert . Und dies ist auch mein Petitum: Der 8 . Mai ist auf- grund seiner vielschichtigen Bedeutung nicht geeignet, ein nationaler Gedenktag zu werden . Auch die entspre- chenden Landesgedenktage in Thüringen, Mecklen- burg-Vorpommern und Brandenburg sollten bei passen- der Gelegenheit noch einmal überdacht werden . Gabriele Fograscher (SPD): Alle Jahre wieder stellt die Fraktion Die Linke den Antrag, in dem sie die Bun- desregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzule- gen, um den 8 . Mai als Tag der Befreiung zum gesetzli- chen Gedenktag zu erklären . Richard von Weizsäcker hat 1985 zum 40 . Jahrestag des Kriegsendes diesen Begriff geprägt: „Der 8 . Mai war ein Tag der Befreiung . Er hat uns alle befreit von dem menschenverachtenden System der nationalsozialisti- schen Gewaltherrschaft .“ Doch leider führte das Ende des Zweiten Weltkrieges auch dazu, dass Deutschland geteilt wurde . Diese Trennung haben wir mit der Wie- dervereinigung überwunden . Der 8 . Mai ist auch der Tag, an dem der Parlamentarische Rat unsere demokratische Verfassung verabschiedet hat . Der 8 . Mai ist zweifellos ein wichtiges historisches Datum . Jedes Mal, wenn die Linksfraktion diesen Antrag vorlegt, frage ich mich, was uns ein einzelner Gedenk- tag bringen soll . Sollen wir nur an diesem einen Tag der Befreiung gedenken, nur an diesem einen Tag über die dunkelste Zeit der deutschen Vergangenheit informieren, nur an diesem einen Tag über die Unmenschlichkeit der NS-Herrschaft aufklären? Das wäre zu wenig, vor allem wenn man in Deutschland und Europa das Erstarken der Rechtspopulisten und der Rechtsextremisten sieht . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16541 (A) (C) (B) (D) Wir müssen jeden Tag gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Ausgrenzung und Hass vor- gehen . Wir müssen jeden Tag Demokratie, Freiheit und Vielfalt verteidigen . Wir müssen jeden Tag gegen eine weitere Spaltung unserer Gesellschaft angehen . Wir müs- sen jeden Tag die Menschen ermutigen, für unsere De- mokratie einzustehen . Wir müssen jeden Tag den Men- schen in unserem Land sagen, was Parteien wie die AfD vorhaben . Das Ausrufen eines Gedenktages würde der Heraus- forderung des Erinnerns und Gedenkens, der aktiven Auseinandersetzung mit erstarkenden Phänomenen wie Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Rechtsextremismus, Ausgrenzung, Intoleranz und Vorur- teilen nicht gerecht . Aktuelle Ereignisse wie die rasant zunehmende Zahl von Anschlägen auf Flüchtlingsun- terkünfte, die hasserfüllte Blockade eines Busses mit Flüchtlingen, Zunahme ausländerfeindlicher Parolen auf Pegida-Demonstrationen, die Wahlergebnisse der rechts- extremen AfD und vieles mehr zeigen: Es bedarf weit mehr als eines Gedenktages . Die Menschen, die sich in Programmen, Projekten und Initiativen gegen Extremismus, für Demokratie und Toleranz und für mehr gegenseitigen Respekt engagie- ren, brauchen mehr Unterstützung . Die Mittel für das Programm „Demokratie leben!“ wurden aufgestockt, und in den Eckpunkten für den Bundeshaushalt 2017 hat die Koalition vereinbart, hier weiteres Geld zur Verfü- gung zu stellen . Auch die Bundeszentrale für politische Bildung und die politischen Stiftungen leisten einen un- verzichtbaren Beitrag zur Geschichtsaufarbeitung und Demokratiestärkung . Sie schreiben in Ihrer Begründung, dass es bald keine Zeitzeugen mehr gibt und deshalb ein Gedenktag umso wichtiger sei . Das sehen wir anders . Sicherlich spielen Zeitzeugen noch immer eine wichtige Rolle, um über die schreckliche Zeit des Nationalsozialismus zu berich- ten . Doch ein Gedenktag kann künftig diese Lücke nicht schließen . Ein Gedenktag ist rückwärtsgewandt . Wir brauchen moderne Formen der Wissensvermittlung, um vor allem junge Menschen über die nationalsozialistische Schreckensherrschaft zu informieren und ihnen aufzuzei- gen, auf welch menschenverachtender Ideologie sie ba- sierte . So können wir es erreichen, dass sie sich für die Demokratie begeistern und nicht auf rechtspopulistische und rechtsextreme Parolen hereinfallen . Dabei wird auch der vom Deutschen Bundestag ein- gesetzte Expertenkreis Antisemitismus eine Rolle spie- len; denn wir erwarten uns von ihm konkrete Vorschläge für zeitgemäße Formen der Demokratiebildung und für den Umgang mit neuen Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit . Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land aufklären, was die Rechtspopu- listen und Rechtsextremisten wirklich wollen, nämlich die Beschneidung unserer Freiheitsrechte, die Abkehr von unserer Demokratie . Dabei hilft uns aber kein Ge- denktag . Dabei hilft uns nur die stetige und tägliche Ar- beit und Werbung für unsere Demokratie . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE): Politikerinnen und Politiker beklagen zu Recht zunehmende Respekt- losigkeit in unserer Gesellschaft . Wir müssen uns aber auch selbst fragen, ob wir eine Politik machen, die res- pektvoll mit Menschen umgeht . Schauen wir uns zum Beispiel das Verhältnis zwi- schen der deutschen und der russischen Regierung an . Wir müssen leider feststellen, dass das Verhältnis zerrüt- tet ist . Dafür gibt es viele Ursachen . Beide Seiten tragen Verantwortung . Doch was ist der deutsche Anteil an die- sem gefährlichen Konflikt? Eine wichtige Ursache ist der  fehlende Respekt der deutschen Politik gegenüber Russ- land . Über 20 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Sow jetunion verloren im Zweiten Weltkrieg ihr Leben im Kampf gegen den Faschismus . Der Deutsche Bundes- tag ist seit Jahren nicht bereit, diese Opfer angemessen zu würdigen . Immer wieder wurde unser Antrag, dem Tag der Befreiung den Status eines gesetzlichen Gedenktags zu verleihen, abgelehnt . Das ist respektlos . Im Kalender 2016 des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, der eine Auswahl historischer Jahresta- ge sowie alljährlich wiederkehrender Gedenk-, Aktions- und Thementage erfasst, steht am 8 . Mai nur der – zwei- fellos wichtige – Weltrotkreuztag . Das ist respektlos . Botschafter Russlands, Kasachstans und acht weiterer Staaten protestieren gegen ein Open-Air-Festival in un- mittelbarer Nachbarschaft zum Treptower Ehrenmal in Berlin . Auf dem Friedhof sind 7 500 Sowjetsoldaten be- erdigt, die die Befreiung Deutschlands vom Nationalso- zialismus mit ihrem Leben bezahlt haben . Die Botschaf- ter halten das Festival an diesem Ort für „unangemessen und inakzeptabel sowie störend für die Ehre und das An- denken an die Gefallenen .“ Ein Rockfestival an diesem Ort – das ist respektlos . In Bayern, Hessen und Sachsen gibt es einen Ge- denktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung . Seit vergangenem Jahr ist dieser Tag sogar ein nationaler Ge- denktag . Die Bundesregierung ist nur bereit, der eigenen Opfer zu gedenken, nicht aber der Menschen, die unser Land vom Faschismus befreit haben . Das ist respektlos . In den vergangenen Jahren wurde von den Gegnern unseres Antrages argumentiert: Wir begehen mit dem 27 . Januar den „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ als nationalen Gedenktag . Das ist richtig . Wir wollen am 27 . Januar der Opfer des Faschis- mus gedenken . Wir wollen aber auch am 8 . Mai an unsere Befreier erinnern und ihnen danken; denn die Befreiung vom Faschismus war für uns Deutsche die Voraussetzung für die Formulierung des Satzes im Grundgesetz, Arti- kel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar .“ Der 8 . Mai – der Tag der Befreiung – ist das Schlüsselerlebnis der Deutschen im 20 . Jahrhundert . Das sollte uns einen Gedenktag wert sein . Wir als Linke werden diesen Tag immer feierlich begehen . Für mich war eine Forsa-Umfrage beeindruckend: Die große Mehrheit der Deutschen ist der Meinung: Der 8 . Mai 1945 war ein Tag der Befreiung . 89 Prozent stimmen dieser Aussage zu . Auch die Bereitschaft, über Kriegserlebnisse zu sprechen, ist gestiegen . Auch das bestärkt uns in der Forderung nach einem gesetzlichen Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616542 (A) (C) (B) (D) Gedenktag . Wir wollen, dass sich die Menschen mindes- tens an einem Tag im Jahr die Zeit nehmen, um über die Ursachen des Zweiten Weltkrieges zu diskutieren und der über 50 Millionen Opfer zu gedenken . Ein gesetzli- cher Gedenktag wäre auch ein Zeichen an die Frauen und Männer aller alliierten Armeen, die Deutschland befreit haben . Unter ihnen waren auch Deutsche, wenige zwar, aber es gab sie . Der Tag der Befreiung wird in Mecklenburg-Vor- pommern,  Brandenburg  und  Thüringen  als  offizieller  Gedenktag begangen . Das geht auf eine Initiative der Linken zurück . Es ist höchste Zeit, dass auch der Bun- destag den Menschen Respekt erweist, die so viel für un- ser Land getan haben . Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Bundestagspräsident hat in seiner Rede im letzten Jahr den 8 . Mai unmissverständlich als „Tag der Befreiung“ bezeichnet und dafür viel Zustimmung und Applaus – von allen Seiten – bekommen . Leider ist dieses Verständ- nis des 8 . Mais hier im Deutschen Bundestag immer noch kein Konsens . Die menschenrechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion stellt in Interviews und in ihren be- rüchtigten Twitter-Tweets immer wieder infrage, dass der 8 . Mai ein Tag der Befreiung war . Ich möchte deshalb hier nochmals in aller Deutlichkeit sagen, auch gerichtet an die Unionsfraktion, die offenbar kein Problem mit dem Revisionismus ihrer Sprecherin für Menschenrechte hat: Der 8 . Mai war ein Tag der Be- freiung für alle Menschen, die unter dem NS-Terror zu leiden hatten, auch für die Menschen hinter dem Eiser- nen Vorhang . Hier geht es nicht darum, das Unrecht und die Unfreiheit kleinzureden, die es im Anschluss gegeben hat . Aber die Verbrechen des Holocaust sind historisch einzigartig und lassen sich nicht mit anderen Diktatu- ren – und ganz sicher auch nicht mit der DDR-Diktatur – gleichsetzen . Deshalb ist es gut und wichtig, dass uns der 8 . Mai – über 30 Jahre nach Richard von Weizsäckers wegwei- sender Rede – immer wieder daran erinnert, dankbar zu sein für die Befreiung von Krieg und dankbar zu sein für das Ende der Vernichtungspolitik der NS-Diktatur . Das beutet im Umkehrschluss keinesfalls, die Augen vor den Leiden und den Schrecken der vielen Millionen Vertrie- benen zu verschließen . Flucht, Gewalt, Ausgrenzung und der tägliche Kampf ums Überleben – all das gehört zur Erfahrung von Millionen deutscher Familien . Auch ihre Erfahrungen müssen Teil der deutschen Geschichte sein . Doch es braucht dafür immer den historischen Kontext . Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, nun zu Ihrem Antrag, den Sie hier zum wiederholten Male stellen . Wie wichtig der 8 . Mai als Tag der Befreiung ist, habe ich bereits deutlich gemacht . Ob Ihr Anliegen, ihn zum gesetzlichen Gedenktag zu erheben, der rich- tige Weg ist, um seiner Bedeutung gerecht zu werden, darüber gilt es jetzt zu sprechen . Wir haben bereits den 27 . Januar – auf Initiative von Antje Vollmer hin – zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus erklärt . Er ist inzwischen in unserer Erinnerungskultur tief ver- ankert, und das ist gut so; denn die Verantwortung, die sich aus der deutschen Geschichte ergibt, ist leider keine Selbstverständlichkeit, sondern muss immer wieder aufs Neue erstritten werden . Das zeigt uns zum einen der Blick zurück: Die kri- tische Aufarbeitung des Nationalsozialismus ist von der Zivilgesellschaft mühsam gegen den Staat erkämpft und durchgesetzt worden . Wichtige Orte des Gedenkens, wie das NS-Dokumentationszentrum Topographie des Ter- rors oder das Holocaustmahnmal, wurden durch bürger- schaftliches Engagement initiiert . Und das zeigt uns auch der Blick ins Heute: Der fortbestehende Antisemitismus, der bis in die Mitte der Gesellschaft hinein reicht, der weit verbreitete antimuslimische Rassismus oder die vie- len aktuellen Angriffe auf Flüchtlingsheime sind dafür nur einige aktuelle Beispiele . Erst letzte Woche wurden im sächsischen Freital fünf mutmaßliche Rechtsterro- risten festgenommen . Die Gruppe soll im vergangenen Herbst auch zwei Anschläge auf Asylbewerberheime verübt haben . Hier heißt es, Demokratie und Menschenrechte tag- täglich ganz konkret zu verteidigen . Dafür braucht es aus meiner Sicht vor allem eine engagierte gesellschaftliche Auseinandersetzung, aber nicht unbedingt einen weite- ren offiziellen Gedenktag. Wenn wir genau hinschauen,  finden  wir  leider  auch  immer  noch  weiße  Flecken  in  unserem Gedenken: Zuletzt wurden die sowjetischen Kriegsgefangenen – nach jahrelangen Debatten – end- lich entschädigt . Aktuell engagieren sich Künstlerinnen und Künstler und Aktivistinnen und Aktivisten für die Anerkennung der Diskriminierungserfahrungen der so- genannten Asozialen im „Dritten Reich“ . Lassen Sie uns lieber darüber reden, wie wir diesem Unrecht endlich an- gemessen gedenken können; denn mir ist ein lebendiges Gedenken von unten, das sich bemüht, noch immer be- stehende Lücken zu schließen, wichtiger als ein weiterer offizieller Gedenktag. Anlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 23. September 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit (Tagesordnungs- punkt 19) Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU): Die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion unterstützt den Entwurf ei- nes Gesetzes der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 23 . September 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über die Soziale Sicherheit . Um was geht es in dem Abkommen? Durch das Ab- kommen wird der soziale Schutz im Bereich der jewei- ligen Rentenversicherungssysteme insbesondere für den Fall koordiniert, dass sich Versicherte im jeweils ande- ren Vertragsstaat aufhalten . Das gilt für einen Entsen- dezeitraum von maximal 24 Monaten . Das Abkommen Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16543 (A) (C) (B) (D) bestimmt, dass für Arbeitnehmer und deren Arbeitge- ber grundsätzlich die Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates gelten, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird . Durch die Zusammenrechnung der Ver- sicherungszeiten mit denen ihres Heimatlandes können Deutsche künftig aus albanischen Versicherungszeiten und albanische Versicherte aus deutschen Versicherungs- zeiten Rentenansprüche erwerben . Es begründet unter Wahrung des Grundsatzes der Ge- genseitigkeit Rechte und Pflichten von Einwohnerinnen  und Einwohnern beider Staaten, sieht die Gleichbehand- lung der beiderseitigen Staatsangehörigen sowie deren Hinterbliebener vor . Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch können durch Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten er- füllt werden . Jeder Staat zahlt aber nur die Rente für die nach seinem Recht zurückgelegten Versicherungszeiten . Werden also gewöhnlich in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer in die Republik Albanien entsandt, gelten für sie die deutschen Rechtsvorschriften in der Renten- versicherung so, als ob sie weiterhin dort beschäftigt wären; spiegelbildlich gelten für nach Deutschland ent- sandte Arbeitnehmer aus der Republik Albanien weiter- hin die entsprechenden albanischen Rechtsvorschriften . Der Schutz der Rentenversicherung im jeweiligen Her- kunftsland bleibt bestehen, und kostenintensive Dop- pelversicherungen werden dadurch vermieden . Somit stellen wir notwendige Rechtssicherheit für Arbeits- migration her . Dabei sind die Mehrausgaben bei der ge- setzlichen Rentenversicherung moderat: Wir gehen von unter 1 Million Euro aus . Warum ist es wichtig, mit Albanien eine solche Ver- einbarung zu treffen? Die Beziehungen zwischen Alba- nien und der Bundesrepublik Deutschland sind eng . Zum einen liegt die Zahl der in Deutschland lebenden aus- ländischen Personen albanischer Abstammung bei rund 300 000 . Zum anderen entwickelt sich die Wirtschaft nach einigen Jahren der Schwäche zuletzt wieder recht dynamisch: Das Wirtschaftswachstum wird dieses Jahr 3,4 Prozent und in 2017 sogar 4 Prozent betragen . Dabei ist das Wirtschaftswachstum in den Sektoren Bergbau, Industrie, Land- und Forstwirtschaft sowie in der Fisch- verarbeitung besonders stark . Durch diese Dynamik in jüngster Zeit haben sich auch die Handelsbeziehungen entsprechend stark entwickelt: So liegen die Einfuhren nach Deutschland bei 30,5 Milli- onen Euro, die Ausfuhren aus Deutschland nach Albani- en lagen bei 92,5 Millionen Euro . Die Einfuhren stiegen zum Vorjahr um 5,8 Prozent und die Ausfuhren sogar um 27,7 Prozent . Eine engere Zusammenarbeit mit Albanien macht aber auch aus anderen Gründen Sinn: Albanien hat bereits im September 2009 einen Antrag auf EU-Beitritt gestellt und ist seit Juni 2014 EU-Beitrittskandidat . Sicherlich ist der EU-Beitritt Albaniens wie auch der anderen Länder des Westbalkans kein Selbstläufer . Das NATO-Mitglied muss vor Beginn der eigentlichen Beitrittsverhandlungen in ei- nigen Jahren noch eine Reihe von Bedingungen erfüllen, etwa im Bereich der Justiz, beim Aufbau eines funktio- nierenden Rechtsstaates, beim Minderheitenschutz oder beim Kampf gegen Korruption und organisiertes Verbre- chen . Hier ist Albanien in der Bringschuld . Auch wenn noch keine Beitrittsverhandlungen begon- nen haben, erleichtert ein solches bilaterales Abkommen aus meiner Sicht die spätere Einbindung Albaniens in die bestehende Sozialgesetzgebung der Europäischen Union und hat eine stabilisierende Wirkung auf das Land . Das Abkommen kann dazu beitragen, einen politischen Pro- zess in Gang zu bringen, der positive Veränderungspro- zesse in Wirtschaft und Gesellschaft freisetzt und einen Modernisierungsschub in der Gesetzgebung auslösen kann . Für uns in Deutschland sind derartige Abkommen mit Ländern außerhalb der Europäischen Union, aber in un- serer unmittelbaren Nachbarschaft in einer immer enger zusammenarbeitenden Welt wichtig; denn Deutschland lebt wie kaum ein anderes Land in Europa vom freien Handel und freien Austausch von Kapital und Dienstleis- tungen . Gerade mit der absehbaren Heranführung Alba- niens an die Europäische Union schaffen wir die drin- gend benötigte Stabilität auf dem Westbalkan, die nach den Jugoslawien-Kriegen in den 90er-Jahren immer noch labil ist . Dies bestätigen die jüngsten Entwicklungen im Nachbarland Mazedonien . Deutschland profitiert wie kein zweites Land von ei- nem funktionierenden EU-Binnenmarkt, einem Europa ohne Grenzen, in dem die Völker in einem Raum der Freiheit und des Rechts zusammenleben . Somit kann die- ses Sozialabkommen als Leitfaden für unsere in Deutsch- land und Europa gelebten sozialen Standards dienen und ein höheres Maß an Rechtssicherheit geben . Das zur Abstimmung stehende Sozialabkommen ist daher als ein Baustein für das übergeordnete Ziel deut- scher Europapolitik zu sehen, nämlich die Heranführung Albaniens an die Europäische Union, die damit verbun- dene Überführung der schon existierenden europäischen Gesetze und die Schaffung einer wettbewerbsfähigen so- zialen Marktwirtschaft, die genügend Wohlstand für ver- besserte Lebensbedingungen vor Ort bringt und dadurch den Migrationsdruck aus Albanien langfristig reduzieren wird . Denn wir dürfen nicht vergessen: Albanien nahm 2015 mit knapp 70 000 Asylanträgen den zweiten Platz in Deutschland ein, auch wenn die Aussicht auf Asyl für Antragsteller aus dem Balkan nahezu aussichtslos ist . Seit Albanien im Oktober 2015 zu einem sicheren Her- kunftsland erklärt wurde, ist die Zahl der Asylanträge aus Albanien in diesem Jahr stark zurückgegangen . Dennoch bleibt der Migrationsdruck hoch . Dies liegt an der hohen Jugendarbeitslosigkeit und den schlechten Jobperspekti- ven vor Ort . Daher passt das Abkommen über die soziale Sicher- heit in diese übergeordnete Strategie: Reduktion der Asylbewerber bei gleichzeitiger Erleichterung der Ar- beitsaufnahme; denn ab dem 1 . Januar 2016 gelten er- leichterte Regelungen für albanische Staatsangehörige, um bei uns arbeiten zu können . Aber nicht nur das Abkommen zur Sozialen Sicherheit wurde mit Albanien vereinbart . Wir haben seit diesem Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616544 (A) (C) (B) (D) Jahr das Globalvorhaben „Migration für Entwicklung“ ins Leben gerufen . In diesem Programm wird durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit eine Migrationsberatung in Albanien angeboten . In einem Zentrum für Migrantenberatung sollen Albanerinnen und Albaner zu legaler Migration, Fluchtalternativen und Ar- beitsmarktprogrammen beraten werden . Ziel ist es, die Menschen in Albanien zu halten bzw . eine kontrollierte Migration zu erreichen . Wir haben in Deutschland großes Interesse, dieses Land zu stabilisieren und in unsere Wertegemeinschaft langfristig einzubinden . Deswegen unterstützt die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion das Abkommen über die Sozi- ale Sicherheit mit der Republik Albanien . Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD): Die deutsch-al- banischen Beziehungen sind nicht immer nur positiv verlaufen . 1967: Die Bundesrepublik Deutschland nahm erstmals  an  einer  Qualifikation  für  eine  Fußball-Euro- pameisterschaft teil, die 1968 in Italien stattfand . Als Gruppengegner in der Qualifikationsgruppe 4 wurden ihr  Albanien und Jugoslawien zugelost . Die nur drittklas- sigen Albaner galten als krasser Außenseiter, während Deutschland, unter anderem mit Günter Netzer im Aufge- bot, favorisiert in die Gruppenphase ging . Erwartungsge- mäß entwickelte sich ein Zweikampf zwischen Deutsch- land und dem spielstarken Jugoslawien . Die Jugoslawen konnten beide Partien gegen ihr Nachbarland Albanien gewinnen und das Hinspiel gegen Deutschland, im Rück- spiel unterlagen sie . Für die deutsche Mannschaft wurde so das letzte Spiel gegen Albanien zur entscheidenden Partie . Es hätte ein einfacher Sieg genügt, zum Beispiel ein 1:0, um sich zu qualifizieren. Die Tordifferenz gegen- über Jugoslawien sprach für Deutschland . Das Hinspiel gegen Albanien acht Monate zuvor hatte Deutschland mit 6:0 gewonnen . Auf dem harten Spielfeld im Stadion von Tirana gelang es der deutschen Mannschaft jedoch nicht, Albanien mit spielerischen Mitteln in die Knie zu zwingen, sodass am Ende nur ein 0:0 heraussprang . Durch die „Schmach von Tirana“ verpasste Deutschland die Endrunde einer Europameisterschaft zum ersten und bisher einzigen Mal . Auch heute gehört Albanien, trotz der Teilnahme an der Europameisterschaft in Frankreich, nicht nur im Fuß- ball zu den Außenseitern in Europa . Albanien gehört zu den ärmsten Ländern Europas . Das Pro-Kopf-Bruttoin- landsprodukt betrug im Jahr 2015 nach Angaben des Fi- nanzministeriums 3 420,70 Euro . In „absoluter Armut“ leben 7 Prozent der Bevölkerung . Der Durchschnittslohn liegt bei 379 Euro (2014). Die Arbeitslosenrate liegt offi- ziell bei 17,9 Prozent . Albanien hat jedoch seit 1998 bedeutende Fortschrit- te auf dem Weg von einer kommunistischen in eine marktwirtschaftlich orientierte Wirtschaft erzielt . Dabei zeigte sich die Konjunktur inmitten der globalen Wirt- schafts- und Finanzkrise der letzten Jahre relativ stabil und wies – auch wegen des geringen Ausgangsniveaus – durchgehend Wachstum auf . Durch Wachstumsraten von im Mittel 5 Prozent über die vergangenen zehn Jahre – ein Spitzenwert in Europa – konnte Albanien sein Ein- kommensniveau stabilisieren und sogar erhöhen . Zuletzt ist jedoch wieder Ernüchterung eingekehrt: Im Zuge der europäischen Schuldenkrise und regionaler Stagnation sank auch in Albanien das Wachstum von 6 Prozent – im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2010 – auf 1,1 Prozent 2013 . Nach knapp 2 Prozent 2014 wird das Wachstum für 2015 mit 2,7 Prozent angegeben . Mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf über das Abkommen vom 23 . September zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Republik Albanien tragen wir zum einen dafür Sorge, dass im anderen Vertragsstaat erarbeitete Rentenansprüche anerkannt werden, zum an- deren unterstützen wir die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen unseren beiden Staaten . Was bedeutet das konkret: Das Abkommen bestimmt, dass für Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber grundsätz- lich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates gelten, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird . Um sicherzustellen, dass lediglich vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im sozialen Sicherungssystem ihres bisherigen Beschäf- tigungsstaates integriert bleiben können, bietet dieses Abkommen eine zugeschnittene Lösung für die beteilig- ten Personen an . Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bis zu 24 Monate in dem anderen Vertragsstaat arbeiten, ohne aus ihrem vertrauten Sozialversicherungs- system auszutreten . Diese Regelung erleichtert es für deutsche Unternehmen, Fachpersonal für ein Arbeitsver- hältnis in Albanien zu gewinnen . Mit diesem Fachperso- nal können Investitionen getätigt werden und zeitgleich Personal vor Ort ausgebildet werden . Mit Investitionen im unteren zweistelligen Millionen- bereich ist Deutschland jetzt schon sechstgrößter Inves- tor in Albanien . Auf diesem Ergebnis lässt sich aufbauen, so wie auf das bisherige deutsche Engagement in Albani- en . Die Schwerpunkte liegen im Kreditwesen, Transport und Logistik, Einzelhandel, Mobilfunk, Textilbereich, Kfz-Handel und -wartung, in Produktion und Vertrieb chemischer und pharmazeutischer Produkte sowie der Produktion von Kabelbäumen . Die größten deutschen Direktinvestitionen sind der Flughafen Tirana und Tele- kom Albania . Die Europäische Kommission stellt in ihrem Bericht vom 22 . April 2016 zu Recht zahlreiche Probleme wie zum Beispiel Korruption und organisierte Kriminali- tät fest . Aus diesem Grund ist nachvollziehbar, dass ein Beitritt Albaniens in die Europäische Union in naher Zu- kunft nicht bevorstehen kann . Jedoch gerade deshalb ist es umso wichtiger, enge Beziehungen sowohl auf wirt- schaftlicher als auch auf Sozialstaatsebene zu Albanien zu unterhalten und den Kampf gegen Korruption zu un- terstützen . Auch wenn ich mir keine Wiederholung der „Schmach von Tirana“ bei der diesjährigen Europameis- terschaft in Frankreich wünsche, ist die Teilnahme Alba- niens vielleicht ein gutes Zeichen, dass Albanien nicht nur im Fußball den Anschluss an die europäische Spitze findet.  Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Am 23 . Sep- tember vergangenen Jahres wurde in Tirana das Abkom- men über Soziale Sicherheit mit der Republik Albanien Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16545 (A) (C) (B) (D) unterzeichnet . Mit der heutigen abschließenden Beratung des entsprechenden Gesetzentwurfs schaffen wir die Grundlage für das Inkrafttreten des Abkommens . Die  wirtschaftliche  Verflechtung  innerhalb  Europas  und weltweit nimmt immer weiter zu . Es ist deshalb nur konsequent und selbstverständlich, dass die soziale Schutzbedürftigkeit der Beschäftigten, die in den jeweili- gen Vertragsstaat entsandt werden, ebenso Berücksichti- gung findet. Die Linke begrüßt den Abschluss dieses und  weiterer Sozialversicherungsabkommen ausdrücklich, solange die Beschäftigten der jeweiligen Vertragsstaaten gleichermaßen profitieren. Dies muss insbesondere auch  in Bezug auf die Wahrung der Arbeitsrechte und Entgelte der Beschäftigten gelten . Ziel des Abkommens ist eine Koordinierung der Ren- tenversicherungssysteme beider Länder auf Grundlage der Gegenseitigkeit und Gleichbehandlung der Staats- angehörigen beider Seiten . Grundsätzlich soll immer das Rentenversicherungssystem des Landes gelten, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird . Entstandene Renten- ansprüche werden dann entsprechend der in den Län- dern erlangten Versicherungszeiten vom jeweiligen Staat auch im anderen Land ausgezahlt . Damit müssen Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den jeweiligen Vertragsstaat entsandt wurden, in Zukunft nicht mehr befürchten, dass sie aufgrund des Erwerbs von Versiche- rungszeiten in zwei unterschiedlichen Rentensystemen einen Nachteil erfahren . Im Übrigen: Dies erleichtert auch die Arbeit der Sozialversicherungsträger und redu- ziert den Verwaltungsaufwand . Hinter all diesen konkreten Erleichterungen steht auch ein grundsätzliches Prinzip: Vom Abkommen er- fasste Personen werden rentenrechtlich in Deutschland und in Albanien mit den jeweiligen Staatsangehörigen gleichgestellt und damit auch gleichbehandelt . Das ist ein wichtiges und richtiges Prinzip . Zugleich sei der Hin- weis erlaubt, dass es hierbei nicht nur um die eigenen wirtschaftlichen Vorteile gehen darf . Im Klartext: keine billigen Facharbeiterinnen und Facharbeiter für die hei- mische Wirtschaft, um etwa in bestimmten Branchen den Fachkräftemangel auszugleichen . Geht man auf die Internetpräsenz der deutschen Bot- schaft  in Albanien, findet man dort Stichworte  für eine  Erklärung an Medienvertreter und -vertreterinnen durch den deutschen Botschafter Herrn Hellmut Hoffmann . Dort heißt es sinngemäß, die Arbeitsaufnahme in Deutschland gehe nicht über einen Asylantrag; dies sei aussichtslos.  Dagegen  seien  qualifizierte  Fachkräfte  in  Bereichen mit hohem Bedarf willkommen . Dafür sei eine gute Ausbildung erforderlich, Deutschkenntnisse seien hilfreich . In das gleiche Horn blies übrigens auch Bun- deskanzlerin Merkel bei ihrem Staatsbesuch in Tirana im Juli 2015: „Wir sind uns einig, dass Albanien kein Land ist, aus dem Asylanträge anerkannt werden .“ Albanien könne aber ein Land sein, aus dem Menschen legal nach Deutschland zum Arbeiten kämen . In einigen Branchen herrsche in Deutschland Fachkräftemangel . Mit diesen Aussagen des deutschen Botschafters und der Bundeskanzlerin wird deutlich: Es geht ganz offen- sichtlich allein um die reine Verwertungslogik, um die Nutzung albanischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer für den deutschen Arbeitsmarkt . Wenn aber nicht nur wir, sondern auch andere Staaten der Europäischen Union massenhaft Fachkräfte aus Albanien anwerben, dann kommt dieses Land mit einem Pro-Kopf-Einkom- men von 3 360 Euro – wohlgemerkt: im Jahr – nie auf die Beine! Und dennoch: Wie ich bereits am Anfang meiner Rede ausgeführt habe, begrüßen wir den Abschluss dieses So- zialversicherungsabkommens . Im Januar dieses Jahres gingen fast 17 500 Albaner und Albanerinnen in Deutsch- land einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung  nach . Dass diese Menschen jetzt unter den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung fallen, ist konsequent, und deshalb werden wir dem Antrag zustimmen . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Sozialschutz muss mit der Dynamik der wirtschaftlichen Globalisierung Schritt halten . Aus diesem Grund wird das vorliegende Sozialversicherungsabkommen mit der Republik Albanien von uns begrüßt . Seit Anfang 2014 ist Albanien  offizieller  Beitrittskandidat  der  Europäischen  Union und bereits jetzt wirtschaftlich eng mit der Euro- päischen Union verbunden . So gingen im vergangenen Jahr drei Viertel der Exporte in die europäischen Staaten . Auch Deutschland zählt zu den wichtigsten Handelspart- nern von Albanien . 2015 beliefen sich die Exporte nach Deutschland auf einen Umfang von rund 54 Millionen Euro, während die Importe ein Volumen von 260 Milli- onen Euro erreichten . Nach Auskunft des Auswärtigen Amts erfolgen deutsche Neuinvestitionen in verschie- denste Bereiche der Wirtschaft: in das Kreditwesen, in Transport und Logistik, in den Einzelhandel oder in die Produktion chemischer und pharmazeutischer Produkte . Die größten deutschen Einzelprojekte in Albanien sind der Flughafen Tirana und die Telekom Albania . Deutsch- land zählt schon heute zu einem der größten ausländi- schen Investoren im Land . Mit der stärkeren Anbindung Albaniens an die Europäische Union wird diese Entwick- lung auch für Deutschland noch weiter verstärkt werden . Das hier vorliegende Abkommen folgt diesen Ent- wicklungen und regelt die Beziehungen der beiden Staa- ten im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung . Werden etwa in Deutschland beschäftigte Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer nach Albanien entsandt, werden sie mit diesem Abkommen von der dortigen Ren- tenversicherungspflicht befreit. Dies gilt selbstverständ- lich auch für den spiegelbildlichen Fall . Kostenintensive Doppelversicherungspflichten werden fortan vermieden,  und der Schutz der Rentenversicherung im jeweiligen Herkunftsland bleibt somit bestehen . Das Abkommen hat bereits mehrere Vorgänger . So hat Deutschland mit einer Reihe von Ländern zweisei- tige Sozialversicherungsabkommen geschlossen . Dazu gehören Staaten wie die USA und Brasilien, aber auch kleinere Länder wie Montenegro und Mazedonien oder zuletzt die Philippinen . Im Grundsatz geht es bei allen Abkommen um den Erwerb von Rentenansprüchen und die Zahlung von Renten in den jeweiligen Staaten . Es geht also um die Vorsorge für das Alter . Wer zeitlich be- grenzt im Ausland arbeitet, aus welchen Gründen auch Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616546 (A) (C) (B) (D) immer, soll später, wenn es um seine Rente geht, keine Nachteile erleiden . Anlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiat- rischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetz- buches und zur Änderung anderer Vorschriften (Tagesordnungspunkt 20) Reinhard Grindel (CDU/CSU): Mit der Verabschie- dung des Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verstoßen wir gegen das „Struck’sche Gesetz“; denn das Gesetz wird den Bundestag nach der zweiten und drit- ten Lesung so verlassen, wie es von der Bundesregierung in das Parlament eingebracht worden ist . Das hat nichts damit zu tun, dass die Koalitionsfraktionen – wie es ein Oppositionsvertreter im Rechtsausschuss gesagt hat – keine Lust mehr zur Gesetzgebungsarbeit gehabt hät- ten, sondern damit, dass diesem Gesetzgebungsentwurf eine sehr intensive und umfassende Vorarbeit zugrunde liegt . Schließlich bauen wir mit dem Gesetzentwurf auf die sehr konstruktiven Vorschläge der Bund-Länder-Ar- beitsgruppe zum Recht der Unterbringung auf, die im März 2014 gebildet wurde . Dieser Gesetzentwurf setzt die normativen Rahmen- bedingungen für einen schwierigen Abwägungsprozess zwischen den Schutzinteressen von potenziellen Opfern und den Freiheitsinteressen von gefährlichen Straftätern . Es kann nicht per se das Ziel des Gesetzes sein, die Zahl der in psychiatrischen Krankenhäusern Untergebrachten zu reduzieren . Es muss darum gehen, die Prognose zur Gefährlichkeit psychisch kranker Rechtsbrecher zu prä- zisieren . Ich habe bereits aus Anlass der Debatte zur ersten Lesung dieses Gesetzes die höheren Anforderungen an eine stationäre Unterbringung eines als gefährlich ein- gestuften Rechtsbrechers ausführlich dargelegt . Dies gilt insbesondere für die Schwelle der Erheblichkeit und die Darlegungspflicht, wenn aus nicht erheblichen Anlassta- ten trotzdem auf eine positive Gefährlichkeitsprognose des Täters geschlossen wird . Ich will mich im Rahmen meiner Rede deshalb mit den Vorschlägen und Kritikpunkten zum Gesetzentwurf der Bundesregierung befassen . Zunächst einmal gilt fest- zuhalten, dass die Zustimmung zum Gesetzentwurf in der öffentlichen Anhörung sehr groß war . Ein Sachver- ständiger hat mit Blick auf die Praxis gefordert, dass die Gerichte sozusagen eine Öffnungsklausel erhalten, die dafür sorgt, die Anforderungen an die Anlasstaten nicht abschließend zu regeln . Er hat das Beispiel eines Straftä- ters erwähnt, der wegen einer schizophrenen Psychose mehrfach die kunsthistorisch wertvollen Fenster eines Domes zerstört hat . Obwohl die entsprechende Kammer die Anlassdelikte nur als gemeinschädliche Sachbeschä- digung subsumiert hat, ordnete sie die stationäre Unter- bringung des Beschuldigten an, weil auch ideelle Schä- den zu einer schweren Störung des Rechtsfriedens führen könnten . Die Koalitionsfraktionen vermögen sich dieser Argu- mentation nicht anzuschließen . Erstens dürfte in diesem Fall der wirtschaftliche Schaden schon über 5 000 Euro gelegen haben und damit ohnehin eine Unterbringung auch nach zukünftiger Rechtslage nicht ausgeschlossen sein . Wäre es aber anders, dann ist andererseits eine Un- terbringung auch nicht mehr verhältnismäßig . Es würde das zentrale Ziel des neuen Gesetzes geradezu unterlau- fen, wenn man durch eine Öffnungsklausel die strikten Anforderungen an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wieder aufweichen würde . Gleichzeitig ist jedoch auch völlig überzogen, wenn die Oppositionsparteien einen Vorrang für eine ambulan- te Therapie fordern und dabei ausdrücklich auch bereit sind, Gefährdungen für potenzielle Opfer hinzunehmen . Für die CDU/CSU hat der Opferschutz keine nachran- gige Bedeutung hinter den Freiheitsinteressen des psy- chisch kranken Rechtsbrechers . Vielmehr ist der Schutz- gedanke gerade der Sinn und Zweck des § 63 StGB . Dementsprechend muss sich die Dauer der Unterbrin- gung auch nicht am Unwert der Anlasstat orientieren, sondern an der Prognose der Gefährlichkeit des Täters für die Gesellschaft . Hierbei kommen dann die vielfälti- gen Maßnahmen zum Tragen, die bei der Entscheidung über die Unterbringung für die Einhaltung des Verhält- nismäßigkeitsgrundsatzes sorgen sollen . Dabei soll noch- mals hervorgehoben werden, dass die Anforderungen an die Gutachter und die Gutachtenpraxis deutlich optimiert worden sind . Die Prüfungsintensität wird verstärkt, und es werden häufiger externe Gutachter einbezogen. Da es  der Praxis  in den Ländern entspricht, Pflichtverteidiger  hinzuzuziehen, war eine besondere Regelung dafür nicht notwendig . Erstaunlich ist es, dass ausgerechnet die Grünen die Qualität der Unterbringung kritisiert haben . Das ist Sa- che der Länder, und in vielen Ländern regieren die Grü- nen mittlerweile mit, es gibt grüne Justizminister und -senatoren, und insoweit würde ich den Kollegen der Grünen raten, ihre Verbesserungsvorschläge an die grü- nen Kollegen in den Ländern weiterzugeben . Intensiv haben wir uns auch mit der Frage auseinan- dergesetzt, ob die Prüfung der Notwendigkeit der Unter- bringung unter Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgen sollte . Hier sind wir zu der Überzeugung gekommen, dass dem Gesichtspunkte des Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzes entgegenstehen . Insgesamt ist festzu- halten, dass wir mit diesem Gesetz auch die notwendigen Konsequenzen aus der öffentlichen Debatte über Fälle ziehen, in denen wohl in der Tat eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu lange gedauert hat und die Tätigkeit der Gutachter berechtigterweise zu kritisieren ist . Mit dem Gesetz wird aber weiterhin auch für einen umfassenden Schutz der Gesellschaft vor psychisch kranken Rechtsbrechern gesorgt . Das sind wir potenziellen Opfern schuldig; denn auch sie haben das Recht, frei und ohne Angst zu leben . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16547 (A) (C) (B) (D) Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): In den vergangenen Jahren konnte ein kontinuierlicher Anstieg der Zahl der Personen verzeichnet werden, die gemäß § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wur- den . Dazu ist ein Anstieg der durchschnittlichen Unter- bringungsdauern zu beobachten, ohne dass es konkrete Belege für einen parallelen Anstieg der Gefährlichkeit der Untergebrachten gibt . Eine Reform des § 63 StGB ist folglich dringend gegeben, da das deutsche Strafrecht als Rechtsfolge für ein strafbares Verhalten grundsätzlich nur zwei Hauptstrafen kennt: die Freiheitsstrafe und die Geldstrafe . Eine Strafe bezweckt nach der Vereinigungslehre den Gedanken der Spezialprävention, der Generalpräven- tion und der Vergeltung . Die konkrete Strafe wird im Einzelfall nach diesen Kriterien bestimmt, wobei eine verschiedentliche Gewichtung vorgenommen wird . Im Jugendstrafrecht kommt der spezialpräventive Gedanke besonders zur Anwendung und schließt besonders harte Strafen aus . Die Höchstfreiheitsstrafe beträgt hier bei- spielsweise nur zehn Jahre . Einen anderen Zweck als Strafen hingegen verfolgen Maßregeln . Zum Schutz vor gefährlichen Straftätern und zu deren Besserung können Maßregeln angeordnet wer- den . Es kommt auf eine positive Gefährlichkeitsprognose an, die den Täter als wahrscheinlich gefährlich einstuft . Es handelt sich um keine Strafe, die am Schuldprinzip zu messen ist . Vielmehr schließen sich Strafe und Maßregel durch ihre unterschiedlichen Zwecke nicht aus . Die Maß- regeln können daher unabhängig von der Schuldfähigkeit angeordnet werden . Bei Verkehrsstraftaten wegen alko- holbedingter Fahruntüchtigkeit beispielsweise wird ne- ben einer Strafe regelmäßig die Fahrerlaubnis entzogen . Als Rechtsfolge für eine rechtswidrige Tat sieht das Gesetz in § 61 StGB folgende Maßregeln vor: Unterbrin- gung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Unterbrin- gung in einer Entziehungsanstalt, Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, Führungsaufsicht, Entziehung der Fahrerlaubnis oder Berufsverbot, wobei die ersten drei freiheitsentziehende Maßregeln sind . Gemäß § 67 Absatz 1 StGB soll die Maßregel vor einer Freiheitsstrafe vollzogen werden . Der hier behandelte Gesetzentwurf bezieht sich ins- besondere auf eine freiheitsentziehende Maßregel, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB . Im Wesentlichen behandeln wir hier drei Komplexe zum Maßregelvollzug . Erstens . Die Änderungen zur Unterbringung nach § 63 StGB und deren Fortdauer . Die eingebrachte Neu- regelung des § 63 StGB konkretisiert durch eine Ergän- zung in Satz 1 und einen neu hinzukommenden Satz 2 die Anordnungsvoraussetzungen der Unterbringung in ei- nem psychiatrischen Krankenhaus durch eine Fokussie- rung auf gravierende Fälle. Gravierende Fälle finden sich  dann, wenn das Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet oder schwerer wirt- schaftlicher Schaden angerichtet wurde . Darüber hinaus kann das Gericht eine solche Maßregel nur anordnen, wenn besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Täter infolge seines Zustandes derartige erhebli- che rechtswidrige Taten begehen wird . Nach § 67d Absatz 6 StGB soll künftig eine zeitliche Begrenzung der Unterbringung bei weniger schwerwie- genden Gefahren vorgenommen werden . Die Obergrenze der Unterbringung liegt dann bei sechs bzw . zehn Jahren . Flankierend erfolgen Änderungen in § 463 StPO hin- sichtlich der Begutachtung bei der prognostischen Unter- suchung . Die Regelung betrifft gutachterliche Stellung- nahmen, die nun immer von der Unterbringungsanstalt einzuholen sind, die Wahl eines Gutachters, der nun aus- drücklich nicht mehr der bisherige Sachverständige sein darf, und die Zeitintervalle von Begutachtungen . Den- noch ist zu bemerken, dass bestehende Schwierigkeiten, etwa bei der Nachvollziehbarkeit der Wahl des Gutach- ters und der Nachprüfbarkeit der Ergebnisse sowie der Festlegung der Zeitintervalle, auch weiterhin bestehen bleiben . Insofern kann der Gesetzentwurf als ein wich- tiger Schritt in die richtige Richtung verstanden werden . Es bleibt darüber hinaus jedoch außer Zweifel, dass es trotz aller berechtigten Kritikpunkte zur gutachterlichen Stellungnahme keine wirksame Alternative gibt . Zweitens . Die Umsetzung der Vorgaben des Beschlus- ses des Bundesverfassungsgerichts . Das Bundesverfas- sungsgericht hat durch Beschluss vom 27 . März 2012 (2 BvR 2258/09) die Vorschrift des § 67 Absatz 4 StGB als teilweise unvereinbar mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes erklärt . Die Vorschrift lautet zurzeit: „Wird die Maßregel ganz oder zum Teil vor der Strafe vollzogen, so wird die Zeit des Vollzugs der Maßregel auf die Strafe angerechnet, bis zwei Drittel der Strafe er- ledigt sind .“ Die Verfassungswidrigkeit gilt für die Fälle, in denen die Anrechnung nur auf die zugleich mit der Maßregel verhängte Strafe möglich ist und eine Anrechnung auf verfahrensfremde Strafhaft ausnahmslos ausgeschlossen ist . Dies bezieht sich insbesondere auf die Gesamtstra- fenbildung für verfahrensfremde Freiheitsstrafen . Der Entscheidung liegt das Prinzip zugrunde, dass in die Freiheitsrechte des Betroffenen nicht mehr als notwen- dig eingegriffen werden darf . Das Bundesverfassungs- gericht hat als Übergangsanordnung vorgegeben, dass in Härtefällen eine Anrechnung auch auf verfahrensfremde Strafhaft zu erfolgen hat . Zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfolgt die zusätzliche Vorschrift des § 67 Absatz 6 StGB . Drittens . Eine Höchstfrist bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt . Aufgrund einer divergierenden Rechtsprechung erfolgt im vorliegenden Gesetzentwurf eine Klarstellung zur voraussichtlichen Dauer einer er- folgversprechenden Behandlung bei Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Die Höchstfrist der Unterbrin- gung in einer Entziehungsanstalt geht über zwei Jahren hinaus, wenn eine begleitende Freiheitsstrafe vollstreckt wird . Abschließend ist festzustellen, dass die Bundesregie- rung mit dem eingebrachten Gesetzentwurf nicht nur ein unbeliebtes und schwieriges Thema angeht, sondern auch ein erhebliches Mehr an Klarheit, Rechtssicherheit und Verfassungskonformität schafft, was aus Sicht des Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616548 (A) (C) (B) (D) Deutschen Bundestages sehr zu begrüßen ist . Dieser Ge- setzentwurf kann als wesentlicher Schritt in die richtige Richtung verstanden werden, dem nun weitere folgen müssen . Nicht nur im Bereich der Begutachtung, wie kurz ausgeführt, auch im Verständnis des strafgesetzli- chen Gesamtkontextes ist der Ansatz der Bundesregie- rung wegweisend . Dirk Wiese (SPD): Der vorliegende Gesetzentwurf bietet ein wirklich hervorragendes Beispiel für die gute Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern . Das Bun- desministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat auf Bitten der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder im Februar 2014 eine interdis- ziplinär besetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, um zu prüfen, inwieweit das Recht der Unterbringung nach § 63 StGB einer stärkeren Ausrichtung am verfas- sungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit be- darf . Anlass hierfür gab die stetig steigende Anzahl von Unterbringungen in psychiatrischen Krankenhäusern mit einer stetig steigenden Unterbringungsdauer, wobei es keine konkreten wissenschaftlichen Belege für einen parallelen Anstieg der Gefährlichkeit der Untergebrach- ten gibt . Darüber hinaus wurden durch die Medien Fälle bekannt, die auf Missstände bei der Einweisung und vor allem bei der stetigen Begutachtung der Eingewiesenen hinweisen . Die mit Vertretern der Landesjustizverwaltungen, der AG Psychiatrie der Länder sowie des Bundesministe- riums für Gesundheit besetzte Arbeitsgruppe nahm am 14 . März 2014 ihre Arbeit auf . Die in fünf Sitzungen er- arbeiteten Ergebnisse werden mit diesem heute zu verab- schiedenden Gesetzentwurf umgesetzt. Zusätzlich fließt  eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Gesetzentwurf mit ein, durch die § 67 Absatz 4 StGB für insoweit als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt wurde, als § 67 Absatz 4 StGB es ausnahmslos ausschließt, die Zeit des Vollzugs einer freiheitsentzie- henden Maßregel der Besserung und Sicherung auf „ver- fahrensfremde“ Freiheitsstrafen anzurechnen . Kern der Gesetzesinitiative ist es, die Anforderungen an die Fortdauer der langjährigen Unterbringung zu kon- kretisieren und die prozessualen Sicherungen zu stärken, um unverhältnismäßig lange Unterbringungen zu ver- meiden . Betonen möchte ich hier, dass die Vermeidung von unverhältnismäßig langen Unterbringungen nicht zwangsweise eine Senkung des Schutzes der Allgemein- heit vor Straftätern zur Folge hat . Gewalt- oder Sexual- straftäter, bei denen die Gefahr besteht, dass sie aufgrund ihres Zustandes auch zukünftig erhebliche Straftaten begehen, durch welche die potenziellen Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, werden zum Schutz der Allgemeinheit weiterhin unbefristet unterge- bracht werden können . Es geht vielmehr darum, unverhältnismäßige Fälle zu vermeiden, die wir auch aus den Medien kennen, also entweder Fälle, in denen Menschen zu wenig rechtliches Gehör geschenkt wird, also die Begutachtungsabstän- de bislang viel zu groß waren und diese sich deshalb in Unterbringung befinden, obwohl kein Grund mehr dazu  besteht, oder auch Fälle, in denen die Einweisung unver- hältnismäßig ist, da die Tat nicht schwer genug wiegt, etwa Fälle des Schwarzfahrens . Künftig müssen also bei Vermögensdelikten solche Taten zu erwarten sein, durch welche „schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird“ . Die Schwere des Schadens ist dabei an einem ob- jektiven Maßstab zu messen, insbesondere der materiel- len Lebenshaltung des Durchschnittsbürgers . Die Zeiten, in denen Schadenswerte von 100 Euro zu Unterbringun- gen führten, sind damit vorbei . Lassen Sie mich kurz die neuen Regelungen der Un- terbringungsdauer und Begutachtung erläutern . Eine Fortdauer der Unterbringung über sechs Jahre wird grundsätzlich nur noch möglich sein, wenn Taten drohen, durch die die Opfer körperlich oder seelisch „schwer“ ge- schädigt werden oder in die Gefahr einer schweren see- lischen oder körperlichen Schädigung gebracht werden . Somit reicht die bloße Gefahr ausschließlich wirtschaft- licher Schäden für eine Unterbringung über sechs Jahre hinaus grundsätzlich nicht mehr aus . Die Unterbringung über zehn Jahre hinaus soll schließlich nur noch möglich sein bei der Gefahr von Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden . Hier ist die Regelung adäquat zur Sicherheitsverwahrung ge- fasst . Auch die regelmäßige Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung wird optimiert . Bei jeder jährlichen Über- prüfung bedarf es künftig einer gutachterlichen Stellung- nahme der Klinik . Darüber hinaus wird die Notwendig- keit eines externen Gutachtens von fünf auf drei Jahre und für Unterbringungen ab sechs Jahren auf zwei Jahre erhöht werden . Der externe Gutachter darf außerdem grundsätzlich nicht das jeweils vorangegangene Gutach- ten erstellt haben . Hiermit begegnen wir der Gefahr der sich selbst bestätigenden Routinebegutachtungen . Abge- rundet werden diese Neuerungen durch eine zwingende mündliche Anhörung des Untergebrachten, auch bei der Entscheidung über die Erledigung der Unterbringung . Sie sehen, insgesamt bringt der Gesetzentwurf maß- volle Änderungen, die den Anforderungen des Bundes- verfassungsgerichts an den Grundsatz der Verhältnismä- ßigkeit im Maßregelrecht entsprechen . Das berechtigte Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit vor psychisch ge- störten Straftätern bleibt gewahrt, indem der Gesetzent- wurf eine gute Balance zwischen Freiheitsinteressen und Sicherheitsinteressen schafft . Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Und wieder hat die Koalition Chancen vertan . Im Grunde könnten sich alle Redner auf ihre Reden zur ersten Lesung beziehen, da sich das Gesetz entgegen der Struck’schen Formel seit dem Einbringen ins Parlament bis heute nicht geändert hat . Trotz einer vom Ausschuss durchgeführten Anhö- rung bleibt der dort eingebrachte Sachverstand außen vor . Möglicherweise hätte man die noch nötigen Ände- rungen im Ergebnis eines erweiterten Berichterstatter- gesprächs in das Gesetz einarbeiten können . Aber von dieser Möglichkeit hat die Koalition keinen Gebrauch gemacht . Chance vertan! Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16549 (A) (C) (B) (D) Die Änderungen, Ergänzungen und sonstigen Ver- besserungen dieses Gesetzes, welche von den Sach- verständigen ganz überwiegend einmütig, aber immer mehrheitlich vorgeschlagen wurden, hat die Linke des- halb in ihren Entschließungsantrag aufgenommen . Eine Änderung seitens der Koalition ist leider ausgeblieben . Selbst im Ausschuss, als die Linke der Koalition auf- grund des offenbar noch bestehenden Beratungsbedarfs eine Auszeit gewähren wollte, um über die erforderlichen Änderungen nachzudenken, wurde diese Chance von der Koalition ausgeschlagen . Wie gesagt: vertane Chancen . Der Vorschlag der Fraktion Die Linke, den Anwen- dungsbereich ausschließlich auf schuldunfähige Per- sonen zu beschränken, wurde nicht beachtet . Bedingt schuldfähige Personen sollten aus dem Anwendungsbe- reich herausgenommen werden . Dies würde – und das ist schon in der ersten Lesung betont worden – auch Fol- geprobleme bei der Reihenfolge der Vollstreckung (§ 67 StGB) verhindern . Chance vertan! Weiter gibt es nach wie vor keine Beschränkung bei Anlass- und Prognosetat im Rahmen des § 63 StGB . Diese sollten auf schwere Gewalt- und Sexualdelikte beschränkt werden und ein entsprechender Straftatenka- talog im § 63 StGB aufgenommen werden . So wurde es auch in der Sachverständigenanhörung gefordert . Wirt- schaftskriminalität sollte aus Verhältnismäßigkeitsgrün- den außen vor bleiben . Eine Unterbringung nach § 63 StGB darf nur Ultima Ratio sein . Die Begründung der Koalition, dass auch schweren Eigentumsdelikten Gewalt- oder Sexualdelikte folgen können, überzeugt nicht, zeigt aber, welcher Geist die Köpfe der Koalition nach wie vor beherrscht: Vermögen und Eigentum ist höherrangig als die grundrechtlich ga- rantierte Freiheit des Einzelnen . Dabei muss man immer berücksichtigen, dass es sich um Menschen handelt, wel- che schuldlos gehandelt haben oder vermindert schuld- fähig waren . Auch die Forderung aller Sachverständiger, in allen Vollstreckungs- und Vollzugsangelegenheiten im Zusam- menhang mit einer Unterbringung in einem psychiatri- schen Krankenhaus dem Betroffenen einen Rechtsanwalt als notwendigen Verteidiger entsprechend § 140 StPO zur Seite zu stellen, fand bei der Koalition kein Gehör – und das, wie im Ausschuss argumentiert worden ist, aus Kostengründen . Auch hier kommt der wirtschaftliche Vorrang vor Grundrechten deutlich zutage . Die Regie- rungskoalition widerlegt sich selbst, wenn sie behauptet, eine notwendige Verteidigung erfolge schon jetzt . Dann kann sie nicht Kostengründe vorschieben, um die Bei- ordnung eines Verteidigers abzulehnen . Auch die Chance, im Rahmen einer Änderung der §§ 462 und 454 StPO der Beschwerde der Staatsanwalt- schaft gegen eine richterliche Entscheidung die aufschie- bende Wirkung zu versagen, wurde vertan! Genauso hätte der Kreis der Sachverständigen, welche bei der Ent- scheidung zur Fortdauer der Unterbringung gutachterlich herangezogen werden, auf Kriminologen und Pädagogen erweitert werden können, zumal gerade hinsichtlich einer Prognose aus Sicht der Fraktion Die Linke Kriminologen wichtig sind . Auch diesbezüglich hat sich nichts getan . Nun muss auch Die Linke gleichwohl anerkennen, dass der Gesetzentwurf tatsächlich Verbesserungen im Bereich des Rechts der Unterbringung in einem psych- iatrischen Krankenhaus enthält . Auf diese Verbesserun- gen hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung bei weniger schwerwiegenden Gefahren durch die Konkretisierung der Anforderung der Fortdauer der Unterbringung über sechs und zehn Jahre hinaus, brauche ich nicht dezidiert einzugehen, genauso wenig auf die Verkürzung der Fris- ten zur Einholung eines Sachverständigengutachtens, da die positiven Aspekte, welche die Linke durchaus be- grüßt, von meinen Kollegen der Koalition mit Sicherheit lang und breit erläutert worden sind . Aber diese hätten deutlich besser ausfallen müssen . Aufgrund der oben geschilderten Umstände, der Ver- weigerung der Koalition, den externen Sachverstand in das Gesetz einfließen zu lassen, kann die Linke dem Ge- setz nicht zustimmen . Mehr als eine Enthaltung ist hier nicht drin . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Es wird Zeit, dass wir als Gesetzgeber handeln und die Voraussetzungen für die Unterbringung wegen Schuld unfähigkeit nach Begehung einer Straftat ändern . Wir sind uns einig: Der § 63 Strafgesetzbuch (StGB) muss reformiert werden . Es sitzen viel zu viele Menschen viel zu lange in psychiatrischen Anstalten oder Krankenhäu- sern – und das häufig zwangsweise, mit Medikamenten  sediert gegen ihren Willen . Oft ist es dort schlimmer und schwerer zu ertragen als im Gefängnis, und eine solche Unterbringung dauert länger, als die Gefängnisstrafe ge- dauert hätte, wenn es zu einer Verurteilung als schuldfä- hig für das angeklagte Delikt gekommen wäre . In der Anhörung im Februar hier im Deutschen Bun- destag begrüßten die Sachverständigen grundsätzlich, dass die Bundesregierung eine Neuregelung zur Unter- bringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vorlegt . Das sehen wir grundsätzlich auch so . In dieser Anhö- rung wurde aber auch deutlich, dass mehr notwendig ist, als in dem Gesetzesvorschlag steht . Wir meinen: Ein Paradigmenwechsel muss her . Leider haben die Regie- rungsfraktionen darüber nicht einmal ernsthaft mit uns geredet . Deshalb haben wir unsere Vorstellungen in einen Entschließungsantrag geschrieben, der hier heute Abend ebenfalls zur Abstimmung steht . Wir sehen auch, dass Straftäter, die von Medizinern für schuldunfähig bei der Begehung der Tat erklärt wur- den, nicht alleingelassen, sondern meist betreut und be- handelt werden müssen – gerade auch im Interesse der Opfer der Taten . Aber diese Betreuung muss nicht immer stationär erfolgen . Wir wollen den Maßregelvollzug für ambulante Behandlungs- und Sicherungsmaßnahmen öffnen . Das heißt, ambulante Therapiemöglichkeiten und Kontrolleinrichtungen, wie forensische Ambulanzen und Einrichtungen der Gemeindepsychiatrie, müssen endlich ausgebaut werden . Eine enge Betreuung in einer Wohn- gemeinschaft etwa kann eine bessere Alternative zur Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt sein, eine Alternative, die dem Betreuten mehr Freiheit lässt, aber auch ausreichend Sicherheitsnotwendigkeiten genügt und jedenfalls mit viel weniger Geld zu finanzieren ist.  Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616550 (A) (C) (B) (D) In Italien beispielsweise ist man auf dem Weg zur ambu- lanten Betreuung statt Zwangsunterbringung viel weiter . Deshalb sollte in allen Fällen, in denen dies ohne eine Gefährdung Einzelner oder der Allgemeinheit möglich erscheint, die ambulante Behandlung den Vorzug haben und angeordnet werden . Nur so kann eine verfassungsge- mäße Abwägung zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft einerseits und dem Freiheitsentzug Einzel- ner andererseits auch in die Realität umgesetzt werden . Nur wenn eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus unumgänglich ist, sollte sie angeordnet werden . Allerdings ist es nicht mit dem Verhältnismäßig- keitsgrundsatz vereinbar, dass eine stationäre Unterbrin- gung länger andauert als der Vollzug der Freiheitsstrafe, die bei einer strafrechtlichen Verurteilung in Betracht gekommen wäre . Die absolute Obergrenze muss das er- kennende Gericht im Urteil festlegen . Bei schweren Ge- walt- und Sexualdelikten können das – entsprechend der zu verhängenden Freiheitsstrafe bei Schuldfähigkeit – Höchstdauern von beispielsweise acht oder zehn Jahren oder gar lebenslänglich sein . Die tatsächliche Dauer der freiheitsentziehenden Unterbringung richtet sich letztlich dann gleichwohl nach der Gefährdungsprognose . Perso- nen, die nach Ablauf dieser Höchstdauer weiterhin als so gefährlich eingeschätzt werden, dass nur eine stationäre Unterbringung genügend Sicherheit schafft, würden aber nicht etwa unkontrolliert entlassen werden müssen . Sie sind, sofern dies zum Schutz der Bevölkerung zwingend notwendig ist, dann weiterhin in für diesen Zweck geeig- neten Einrichtungen nach Landesrecht unterzubringen . Nur würde darüber nicht der Strafrichter urteilen, son- dern nach Landesrecht der Zivilrichter . Ferner sollte die Unterbringung überhaupt nur in Be- tracht kommen bei der Gefährdung von Personen, nicht schon dann, wenn die Gefährdung von Sachen zu erwar- ten ist . Die Abwägung zwischen der Einschränkung von Freiheitsrechten durch Unterbringung und einer Sachbe- schädigung sollte zugunsten der Freiheit ausfallen . Selbst die Bundesregierung hat zur Kenntnis genom- men, dass die Zahl der Menschen, die auf Grundlage des § 63 StGB in psychiatrischen Krankenhäusern un- tergebracht werden, in den letzten Jahren stetig zuge- nommen hat . Ebenso hat die Dauer der Unterbringungen zugenommen, ohne – und genauso steht es richtigerwei- se auch im Gesetzentwurf aus dem Justizministerium – „dass es konkrete Belege für einen parallelen Anstieg der Gefährlichkeit der Untergebrachten gibt“ . Insofern bin ich enttäuscht, dass die Bundesregierung die guten Ansätze, die der Gesetzentwurf enthält, nicht konsequent weiterdenkt und eine umfassendere Reform wagt . Unser Entschließungsantrag enthält ein Dutzend wei- tere Forderungen, den Gesetzentwurf nachzubessern . Um einen effektiven Rechtsschutz sicherzustellen, soll eine mündliche Anhörung  und  eine  Pflichtverteidigung  bei allen Maßregeln, auch bei der Fortdauerüberprüfung, zwingend vorgesehen werden . Jemand, der in der Psy- chiatrie untergebracht ist, wird kaum in der Lage sein, sich selbst zu verteidigen . Zudem führt die Anwesenheit eines Anwalts eher zu einer intensiveren Befassung des Gerichts mit einem Sachverhalt und kann zu einer hö- heren Akzeptanz bei den Untergebrachten beitragen . Die Regierungskoalition hat auf eine ausdrückliche Regelung hierzu verzichtet, da Rückmeldungen aus der Praxis er- geben hätten, dass eine Pflichtverteidigung ohnehin häu- fig angeordnet werde. Dieses Argument überzeugt nicht;  denn dann wäre eine gesetzliche Klarstellung hierzu völ- lig unschädlich . Aber es wäre sichergestellt, dass diese Regelung tatsächlich in allen Fällen greift . Vor allem soll das Selbstverständliche geschehen: Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) muss umgesetzt und beachtet werden . Verschiedene Verbände haben auf diesen Mangel hingewiesen . Im Regierungs- entwurf fehlt eine Auseinandersetzung mit dieser Kon- vention völlig . Großer Reformbedarf besteht auch hin- sichtlich der Gutachterbestellung . Der Gesetzentwurf sieht erhöhte Anforderungen an (externe) Sachverstän- digengutachten bei der Überprüfung der Unterbringung vor . Wir haben bereits in der Debatte zur ersten Lesung darauf hingewiesen, dass diese nicht ausreichend sind . Wir wollen die Kriterien für die Auswahl von Gutachtern und Gutachterinnen gesetzlich konkreter vorschreiben . Das bezieht sich auf die Grundqualifikation, die Mindest- berufserfahrung und erforderliche Zusatzqualifikationen  einschließlich Sachkunde über die gemeindeorientierte Soziale Psychiatrie mit ihren Strukturen zur sozialen Be- wältigung von Gefährlichkeit . Nur so ist wirklich sicher- gestellt, dass qualifiziertes Personal mit  entsprechender  aktiver praktischer und therapeutischer Erfahrung zur Begutachtung herangezogen wird . Bei der Abstimmung werden wir mit Enthaltung stim- men . Wir wollen damit deutlich machen, dass wir den Schritt in die richtige Richtung sehen, der leider nicht weit genug geht und wichtige Empfehlungen nicht be- rücksichtigt . Die Chance für eine umfassende, dringend notwendige Reform wird verpasst . Anlage 17 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Straßburger Übereinkommen vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnen- schifffahrt (CLNI 2012) – des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschiff- fahrt (Tagesordnungspunkt 21) Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU): Heute beraten und beschließen wir in zweiter und dritter Lesung das Zweite Gesetz zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt sowie das Gesetz zu dem Straß- burger Übereinkommen vom 27 . September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt, das sogenannte CLNI 2012 . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16551 (A) (C) (B) (D) CLNI 2012 löst das Straßburger Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschiff- fahrt CLNI ab, dehnt aber in begrüßenswerter Weise den geografischen  Anwendungsbereich  aus.  Während  der  Anwendungsbereich von CLNI nur auf vier Staaten be- schränkt ist, erweitert CLNI 2012 den Anwendungsbe- reich und ermöglicht dadurch eine umfassendere Rechts- vereinheitlichung . Inhaltlich modernisiert CLNI 2012 darüber hinaus das Haftungsbeschränkungsregime des CLNI . Grundlage bleibt bei CLNI 2012 dabei das Prinzip der summenmäßig beschränkten, persönlichen Haftung des Schiffseigentümers, Bergers bzw . Retters . Grundsätzlich haften diese Personenkreise unbeschränkt und mit ihrem gesamten Vermögen, können aber ihre Haftung für An- sprüche, die aus der Verwendung des Schiffes entstehen, auf bestimmte Haftungshöchstbeträge beschränken . Diese durch CLNI 2012 deutlich angehobenen Höchstbeträge ergeben sich aus den technischen Eigen- arten des Schiffes und gelten grundsätzlich für die Sum- me aller sich aus der Verwendung des Schiffes ergeben- den Ansprüche . Wie bereits bei CLNI gelten auch bei CLNI 2012 für Personenschäden gesonderte Haftungs- höchstbeträge . Neu eingeführt wurden durch CLNI 2012 gesonderte Haftungshöchstbeträge für Ansprüche aus der Beförderung gefährlicher Güter . Unverändert kann die Haftungsbeschränkung auch gemäß CLNI 2012 durch Errichtung eines Haftungs- fonds, aus dem alle Gläubigerforderungen zu befrie- digen sind, oder durch einredeweise Geltendmachung der Haftungsbeschränkung bewirkt werden . Ist ein Haf- tungsfonds errichtet, beschränkt CLNI 2012 im Interesse des Schuldners die Haftung gegenüber allen Gläubigern auf diesen Fonds; weitere Ansprüche gegen das sonstige Vermögen des Schiffseigentümers, Bergers oder Retters können nach der Errichtung eines Haftungsfonds nicht mehr geltend gemacht werden . Unerheblich – und damit gegenüber CLNI neu geregelt – ist dabei, ob der Gläu- biger seinen Anspruch tatsächlich gegen den Haftungs- fonds geltend macht . CLNI 2012 und die entsprechende Umsetzung sehen damit einen angemessenen Interessenausgleich zwischen dem Schuldner und den Gläubigern, die von den deutlich erhöhten Haftungshöchstbeträgen profitieren, vor.  Durch die Änderungen insbesondere des Binnen- schifffahrtsgesetzes, der Zivilprozessordnung und der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung werden die Klarheit und Einheitlichkeit des Binnenschifffahrtsrechts sichergestellt . Die CLNI-Einarbeitung in das nationa- le Recht erleichtert darüber hinaus die Handhabbarkeit der Vorschriften über die Haftungsbeschränkungen in der Binnenschifffahrt . Anwendungsschwierigkeiten, die sich aus einem Nebeneinander von innerstaatlichen und völkerrechtlichen Regelungen ergeben könnten, werden dadurch vermieden . Die CDU/CSU-Fraktion wird den Gesetzentwürfen zustimmen . Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Wir möchten heute mit diesen beiden Gesetzentwürfen ein einheitliches Sys- tem der Haftungsbeschränkungen in der Binnenschiff- fahrt schaffen . Durch das neue Straßburger Übereinkom- men aus dem Jahr 2012 soll der Kreis der ratifizierenden  Staaten erweitert werden . Das Übereinkommen setzt ei- nen Anreiz zur Ratifizierung an andere Staaten; denn Ziel  ist es, ein einheitliches Haftungsregime in möglichst vie- len Staaten zu schaffen . Die Rechtssicherheit wird über die Ländergrenzen hinweg gestärkt . Das Übereinkommen regelt Ansprüche, die für Schiffseigentümer, Berger und Retter bei der Verwen- dung von Schiffen entstehen . Das Übereinkommen sieht eine deutliche Erhöhung der Haftungshöchstbeträge vor . Die Gläubiger der erfassten Ansprüche gegen Schiffsei- gentümer werden gestärkt . Die Haftungsbeschränkung kann vom Schuldner einredeweise geltend gemacht wer- den oder erfolgt durch Errichtung eines Haftungsfonds . In einem ersten Schritt möchten wir nun dem unter- zeichneten Straßburger Übereinkommen zustimmen . Als parlamentarischer Gesetzgeber sind wir zur Zustimmung eines völkerrechtlichen Vertrags aufgerufen . Auf diesem Weg gelangt das Übereinkommen zur Geltung im deut- schen Recht . In einem zweiten Schritt sollen die Rege- lungen aus dem Abkommen in das deutsche Binnenrecht eingearbeitet werden . Dies erfordert Anpassungen im Binnenschifffahrtsgesetz, der Zivilprozessordnung und weiteren flankierenden Regelungen. Wir haben uns gegen eine unmittelbare Anwendung des Übereinkommens ausgesprochen . Dies stellt jedoch keinen Nachteil dar . Es wird vielmehr der verbindliche Inhalt des Übereinkommens in die bestehenden Geset- ze implementiert . Wir schaffen mehr Klarheit und Ein- heitlichkeit . Die Regelungen sind klar, weil sich für den Rechtsanwender eine bessere Lesbarkeit und Handhab- barkeit der Vorschriften aus einem einzigen Gesetz erge- ben . Ein Nebeneinander von innerstaatlichen Vorschrif- ten und völkerrechtlichen Regelungen wird vermieden . Wir schaffen auch eine Einheitlichkeit von Regelun- gen . Die Vorschriften zur Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt  finden  nicht  nur  bei  internationalen  Sachverhalten, sondern auch bei nationalen Sachverhal- ten ihre Anwendung . Nicht zuletzt wahrt der Grundsatz der völkerrechtskonformen Auslegung der nationalen Gesetze eine einheitliche Umsetzung des Übereinkom- mens . Im Ergebnis führt das Mehr an Klarheit und Ein- heitlichkeit zu einem Mehr an Rechtssicherheit . Ich bitte daher um Zustimmung zu den Gesetzentwürfen . Dirk Wiese (SPD): Hintergrund der Regelung, die heute hier zu verabschieden ist, ist die Notwendigkeit der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen zur Ratifika- tion der Beschränkung der Haftung in der Binnenschiff- fahrt – CLNI 2012 – vom 27 . September 2012 . Diese soll  das  von Deutschland  ratifizierte Straßburger Über- einkommen vom 4 . November 1988 über die Beschrän- kung der Haftung in der Binnenschifffahrt CLNI 1988 ersetzen, dessen räumlicher Anwendungsbereich im Wesentlichen auf Beförderungen auf Rhein und Mosel beschränkt ist . Das ist notwendig, da das CLNI 1988 nur Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616552 (A) (C) (B) (D) für vier Staaten galt und das CLNI 2012 durch bessere Regelungen das Ziel verfolgt, für einen größeren Kreis von Staaten attraktiver zu sein . Deshalb soll also das alte Abkommen schnellstmöglich ersetzt werden . Lassen Sie mich kurz die historische Bedeutung des Ursprungsübereinkommens hervorheben: Das Überein- kommen CLNI 1988 wurde im Rahmen einer von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt – ZKR – er- richteten Arbeitsgruppe ausgearbeitet und auf einer Dip- lomatischen Konferenz unter Beteiligung der vorgenann- ten Staaten sowie Luxemburgs verabschiedet . Mitglieder der Arbeitsgruppe waren Vertreter von Belgien, Frank- reich, der Niederlande, der Schweiz und Deutschlands . Das Abkommen trat am 1 . September 1997 für Luxem- burg, die Niederlande und die Schweiz und am 1 . Juli 1999 für Deutschland völkerrechtlich in Kraft . Nach Verabschiedung der CLNI 1988 bekundeten Staaten, die nicht an den Arbeiten im Rahmen der ZKR beteiligt ge- wesen waren, ihr Interesse an dem mit der CLNI 1988 geschaffenen Haftungsbeschränkungsregime . Leider war ein Beitritt aller interessierten Staaten jedoch nicht möglich; denn dieser ist nach Artikel 16 Absatz 1 CLNI 1988 nur den Vertragsparteien der Revi- dierten Rheinschifffahrtsakte vom 17 . Oktober 1868 oder des Vertrags vom 27 . Oktober 1956 über die Schiffbar- machung der Mosel gestattet . Nur Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, die Schweiz und das Vereinigte Königreich konnten den Vertrag so- mit zeichnen . Für andere Staaten bietet sich nach Arti- kel 16 Absatz 3 CLNI nur die Möglichkeit des Beitritts, sofern diese eine direkte schiffbare Verbindung zu einer Wasserstraße haben, die der Mannheimer Akte oder dem Moselvertrag unterliegt, und sie zusätzlich durch ein- stimmigen Beschluss der Staaten, für die die CLNI 1988 in Kraft getreten ist, zum Beitritt eingeladen werden . Für interessierte Staaten ohne direkte Verbindung wurde auf Vorschlag Deutschlands in der ZKR eine Arbeitsgrup- pe eingerichtet und damit beauftragt, Vorschläge für ein Zusatzprotokoll zur CLNI 1988 zu erarbeiten, um den Beitritt zum Übereinkommen zu erleichtern und zugleich bestehende Mängel zu beseitigen . Diese Arbeitsgruppe begann ihre Arbeit im Juni 2007 . Im Laufe der Arbeiten kam die Arbeitsgruppe überein, statt eines Zusatzprotokolls aus rechtstechnischen Grün- den ein neues Übereinkommen auszuarbeiten . Zusätzlich wurde beschlossen, auch die Haftungshöchstbeträge an- zuheben, um sie an die Haftung für Seeforderungen an- zugleichen . Im September 2012 war es dann schließlich so weit . Auf Einladung der ZKR fand in Straßburg eine Diplomatische Konferenz zur Verabschiedung des neuen Übereinkommens über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt statt . 13 Staaten nahmen teil: Belgien, Bulgarien, Deutsch- land, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz, Serbien, Slowakei, Tschechien, Ungarn . Darüber hinaus waren auch fünf nichtstaatliche Organi- sationen vor Ort: Europäische Binnenschifffahrts-Union, Europäische Schifferorganisation, European Transport Workers’ Federation, Internationale Vereinigung zur Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Binnen- schifffahrt und der Versicherung und zur Führung des Binnenschiffsregisters in Europa und die Union europäi- scher Industrie- und Handelskammern . Per Akklamation wurde das Übereinkommen CLNI 2012 schließlich am 27 . September 2012 verabschiedet . Belgien, Frankreich und Luxemburg unterzeichneten das Übereinkommen noch am Tage seiner Verabschiedung . Bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist am 26 . September 2014 zeichneten noch vier weitere Staaten, nämlich Deutschland, Nieder- lande, Polen und Serbien . Kernänderung  ist  der  stark  erweiterte  geografische  Anwendungsbereich der CLNI 2012 im Vergleich mit der CLNI 1988. So findet die CLNI 2012 stets Anwendung,  wenn sich ein Schadensereignis auf einer Wasserstraße im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats ereignet . Die in der CLNI 1988 vorgesehene geografische Beschränkung des  Anwendungsbereichs auf Wasserstraßen, die der Mann- heimer Akte oder dem Moselvertrag unterliegen, entfällt . Dadurch ist gewährleistet, dass das System auch dann zur Anwendung gelangt, wenn sich eine Schiffshavarie etwa auf der Donau, der Elbe, der Oder oder der Save ereignet hat . Bestimmte Binnengewässer, die keine internationale Bedeutung haben, können von der Anwendung des Über- einkommens ausgeschlossen werden . Sie sehen, das ist eine wirklich sinnvolle Erweiterung der CLNI 1988 durch die CLNI 2012 . Bisher haben Ser- bien  und  Luxemburg  das  Übereinkommen  ratifiziert.  Weitere  Staaten  bereiten  die  Ratifikation  gegenwärtig  vor . Mit der Verabschiedung des heute hier vorliegenden Vertragsgesetzes machen wir den Weg für eine Ratifika- tion durch Deutschland frei . Herbert Behrens (DIE LINKE): Sicherheit auf den Flüssen und Kanälen, saubere Transporte und eine Bin- nenschifffahrt mit Zukunft . Das sind die politischen Zie- le der Linksfraktion . Mit dem Gesetz zur Änderung der Haftungsbeschränkung kommen wir dem Ziel näher; denn mit diesem Gesetz bekommt die Binnenschifffahrt mehr Sicherheit, wenn denn doch einmal etwas passiert . Binnenschiffer und Schifffahrtsunternehmen müssen nicht fürchten, im Falle einer Havarie um Kopf und Kra- gen gebracht zu werden . Das begrüßen wir und stimmen deshalb dem Gesetz zu . Wir reden heute über eine Änderung eines bestehen- den Gesetzes . Mit der Änderung werden die Regelungen des „Straßburger Übereinkommens von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt“ – abgekürzt CLNI 2012 – in das bestehende Binnenschiff- fahrtsgesetz eingefügt . Das führt zu mehr rechtlicher Klarheit im Binnenschifffahrtsrecht, und es führt auch dazu, dass bestehendes Recht einfacher gehandhabt wer- den kann – eine wichtige Voraussetzung dafür, dass der umweltfreundliche Verkehrsträger Binnenschiff bessere Chancen erhält, mehr Transporte über das Wasser abzu- wickeln . Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt ist keine neue Erfindung. Sie galt bisher aber im Wesentli- chen für die Schifffahrt auf dem Rhein und auf der Mo- sel . Das war im Straßburger Übereinkommen von 1998 so  geregelt,  das  von Deutschland  ratifiziert  worden  ist  und in den vier Staaten Deutschland, Luxemburg, Nie- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16553 (A) (C) (B) (D) derlande und der Schweiz angewendet wird . Das Über- einkommen von 2012 soll das einheitlich Haftungsbe- schränkungssystem der CLNI 2012 für einen größeren Kreis von Staaten attraktiver machen . So soll es dann auch für alle Binnengewässer sowie für Donau, Elbe, Oder und Save gelten . Das ist ein Fortschritt . Des Weiteren waren Haftungshöchstgrenzen gültig, die nicht mehr ganz auf die heutige Wirklichkeit passen . Es ist notwendig, dass Versicherungssummen so hoch angesetzt werden, dass sie auch die möglichen Schadens- fälle abdecken . Dazu ist eine Anpassung erforderlich . Die Erhöhung fällt aber deftig aus: Bei den Ansprüchen wegen Personen- und Sachschäden werden die Höchstbe- träge verdoppelt, bei den Höchstbeträgen für Ansprüche von Reisenden auf Passagierschiffen sind es 66 Prozent mehr . Das bringt die Gefahr mit sich, dass die Versiche- rungsbeiträge ebenfalls deutlich steigen könnten . Bisher gibt es dafür keine Anzeichen . Aber die Position der Versicherungswirtschaft ist ein- deutig . Als vor vier Jahren die Revision des CLNI disku- tiert wurde, gab es eine prompte Reaktion . „Die deutsche Versicherungswirtschaft erkennt keine Notwendigkeit, die bisherigen Haftungsbegrenzungen zu erhöhen“, kom- mentierte der Gesamtverband der Deutschen Versiche- rungswirtschaft, GDV, und er kündigte vorsorglich an, dass sich „wesentlich erhöhte Haftungsrisiken in deutlich höheren Versicherungsprämien niederschlagen“ werden . Die Binnenschifffahrt gehört jedoch zu den sichers- ten Verkehrsträgern . Laut einer Studie der PLANCO Consulting GmbH entfielen in den Jahren 2000 bis 2015  lediglich 1,1 Prozent der gesamtwirtschaftlichen Unfall- folgen auf die Binnenschifffahrt . Und vom Grundsatz her richten sich die Versicherungsprämien nach dem Risiko des Versicherungsnehmers . Bei gleichbleibendem Risiko dürfen deshalb die Prämien nicht überproportional stei- gen . Die Bundesregierung schätzt das Risiko einer spürba- ren Erhöhung der Versicherungsprämien als gering ein . Wir sagen hier aber ganz klar und deutlich: Wenn die Linksfraktion dem Gesetz zustimmt, dann heißt das, dass wir sehr genau darauf schauen werden, dass die Versiche- rungswirtschaft die Anhebung der Höchstgrenzen nicht zur Abzocke der Versicherungsnehmer missbraucht . Darüber hinaus muss vermieden werden, dass in der Zukunft erneut so extreme Anhebungen der Haftungs- grenzen vorgenommen werden, weil man versäumt, sie rechtzeitig anzupassen . Es ist sinnvoll, dass künftig alle fünf Jahre die Haftungshöchstbeträge anhand der Inflati- onsrate überprüft werden . Das macht es für die Versiche- rungsnehmer kalkulierbar, und den Versicherern werden Vorwände genommen, bei den Prämien zuzuschlagen . Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Heute geht es um die Änderungen der Haftungsbeschrän- kungen durch das Straßburger Abkommen für die Bin- nenschifffahrt . Deutschland wird dieses Abkommen nun ratifizieren und überträgt die notwendigen Maßnahmen  in ein nationales Gesetz . Die Änderungen sehen in der Binnenschifffahrt eine Erhöhung der Haftungshöchst- summen allgemein sowie für Passagierschäden vor . Die Beschränkung der Haftung dient dazu, dass Schuldner, also die Binnenschiffer, etwa im Falle eines Unfalls nicht in jeder Höhe für einen Schaden einzuste- hen haben, sondern nur bis zu einer im Gesetz geregelten Höhe . Die Regelungen für Haftungshöchstsummen gel- ten für Schiffseigentümer, Berger und Retter . Viele Jahre sind die Haftungsbeschränkungen in der Binnenschifffahrt nicht geändert worden; daher ist die aktuelle Anpassung eine notwendige Maßnahme, die längst überfällig war . Im Transport- und Logistikbereich kennen wir so etwas etwa als Haftungsbeschränkung des Auftragnehmers . Dabei handelt es sich um Schäden im Rahmen von Transport oder Lagerung . Diese Beschrän- kungen sind zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäfts- bedingungen (AGB) geregelt . Im Fall der Binnenschiff- fahrt gibt es aufgrund des oft grenzüberschreitenden Handels ein Übereinkommen, das sich auf jene Güter- oder Verspätungsschäden bezieht und auch regelt, wann Haftungsbeschränkungen nicht zum Tragen kommen . Interessant wird das Gesetz bezogen auf Passagiere insbesondere dann, wenn sie auf einem Binnenschiff ver- spätet am Ziel ankommen oder auch ihr Gepäck dadurch nicht zum versprochenen Zeitpunkt das Ziel erreicht . Da- mit wird der Schutz der Reisenden auf Binnenschiffen deutlich gestärkt . Der Stellenwert eines Haftungsfonds zur Deckung von Ansprüchen wird nun erhöht; das Vermögen der Schiffs- eigner, Berger oder Retter soll nicht mehr herangezogen werden . Mit der Änderung ist auch zu erwarten, dass die Binnenschiffe mit größerer Sorgfalt betrieben werden . Das ist sehr sinnvoll! Mit höheren Summen für die Be- schränkung der Haftung könnten Versicherungssummen zwar ansteigen, die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten solcher Fälle ist jedoch gering . Die Begründung der Bun- desregierung in der Gesetzesvorlage ist nachvollziehbar . Nur rund 1 Prozent aller Schäden im Verkehrsbereich be- trifft die Binnenschifffahrt . Durch die äußerst geringe Schadensquote im Bereich Binnenschifffahrt hat sie hier einen kleinen Wettbe- werbsvorteil gegenüber anderen Verkehrsträgern . In ei- nem anderen Bereich liegt die Binnenschifffahrt jedoch weit hinter den anderen Verkehrsträgern zurück: Die Zu- verlässigkeit der Verkehrsinfrastruktur im Bereich Was- serstraße lässt stark zu wünschen übrig . Anders als bei anderen Verkehrsträgern gibt es im Fall von Bauarbeiten kaum Ersatzstrecken . Damit sind zuverlässige Verkehre aufgrund maroder Schleusen in vielen Wasserstraßenab- schnitten nur noch begrenzt möglich . Trotz des hohen In- vestitionsstaus wurden in den vergangenen Jahren immer wieder mehrere 100 Millionen Euro nicht verbaut, weil der Wasserstraßenverwaltung die Planer für neue Projek- te fehlen . Das ist der reale Irrsinn! Die Bundesregierung muss hier dringend für Wettbe- werbsgleichheit sorgen und endlich sowohl den Investiti- onsstau der Wasserstraßen beseitigen als auch eine echte Reform der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung voranbringen . Wir werden dem Gesetz zustimmen, erwarten jedoch von der Bundesregierung, dass die Hürden, die in der Wasserstraßeninfrastruktur bestehen, endlich beseitigt Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616554 (A) (C) (B) (D) werden . Zögern sie da endlich nicht mehr! Ein Abwra- cken der Binnenschifffahrt möchte ich nicht erleben, weil der Amtsschimmel gerettet wurde, statt auf die Dienst- leistungsorientierung zu setzen . Bringen Sie in der gro- ßen Koalition auch endlich die Reform der Wasserstra- ßen- und Schifffahrtsverwaltung voran! Anlage 18 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistik- gesetze (Tagesordnungspunkt 22) Dr. Tim Ostermann (CDU/CSU): Heute widmen wir uns zum zweiten und letzten Mal dem Gesetz zur Än- derung des Bundesstatistikgesetzes . Die Beratungen zu diesem Gesetzentwurf waren aus meiner Sicht ein Pa- radebeispiel dafür, dass das parlamentarische Verfahren ein lernendes Verfahren ist . Es war ein sehr gutes Bei- spiel dafür, dass Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft sehr genau auf das schauen, was wir in unserem Hause dis- kutieren . Beide Aspekte zeigen, dass unsere parlamen- tarischen Verfahren funktionieren und gesetzgeberische Ergebnisse ermöglichen, von denen die Allgemeinheit profitieren kann. In meiner letzten Rede sprach ich beispielsweise da- von, dass ordentliche und gut geführte Statistiken wichtig seien; denn erst dadurch könnten ausgewogene politische Entscheidungen getroffen werden . In der Folge erreich- ten mich prompt viele Zuschriften, die mich sehr genau beim Wort nahmen . Zu Recht haben Vertreter aus der Wissenschaft sowie aus einigen Statistikämtern darauf hingewiesen, dass die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene Speicherfrist von zehn Jahren für Indikato- ren aus dem Unternehmensregister mit dem Anspruch an ordentliche Statistiken nicht zu vereinbaren gewesen wäre . Dies war zwar auch einer der Änderungswünsche des Bundesrates, allerdings hat uns hier der Rücklauf, vor allem aus der Wissenschaft, das Problem nochmals sehr anschaulich vor Augen geführt . Natürlich haben wir diese Hinweise dann in den da- rauf folgenden Berichterstattergesprächen berücksich- tigt, wie es in einem lernenden Gesetzgebungsverfahren üblich ist . Entsprechend konnten wir uns darauf einigen, die Frist auf 30 Jahre zu verlängern . Dies ist daher auch in den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ein- geflossen.  Im Übrigen  beginnt  diese  Frist  erst  dann  zu  laufen, wenn die jeweilige Erhebung abgeschlossen ist und nicht bereits mit der Aufnahme der Daten . Ich möch- te noch erwähnen, dass wir uns diese Fristverlängerung wohl überlegt haben . Schließlich geht es hier auch um die berechtigten Datenschutzbelange der betroffenen Unternehmen . Eine Speicherung darf daher nicht ohne Weiteres vorgenommen werden . Allerdings werden die Daten über die Unternehmen anonymisiert gespeichert. Eine Identifizierung eines ein- zelnen Unternehmens ist aus diesen Daten heraus nicht möglich . Richtig ist, dass es eine theoretische Möglich- keit gibt, die Daten wieder zu deanonymisieren . Hierzu müsste jedoch Recht und Gesetz umgangen werden, und man sollte eine Regelung nicht deshalb in ihrer Wirkung einschränken, weil es rechtswidrige Wege gibt, sie aus- zuhebeln . Liebe Vertreter der Wissenschaft und der verschiede- nen Statistikämter: Vielen Dank jedenfalls dafür, dass Sie sich mit Hinweisen und Zuschriften eingebracht ha- ben . Ich meine, dass wir Ihre Anregungen angemessen berücksichtigen konnten . An dieser Stelle möchte ich mich auch nochmals herzlich bei meinem Mitbericht- erstatter Matthias Schmidt der SPD-Fraktion für die gute und angenehme Zusammenarbeit bedanken . Mein Dank gilt ebenfalls unserem Parlamentarischen Staatssekretär Dr . Ole Schröder, der zusammen mit den Vertretern des Bundesministeriums des Innern die Berichterstatterge- spräche sehr hilfsbereit und unkompliziert begleitet hat . Als erster Redner möchte ich nun die weiteren Punkte vorstellen, die wir bei der Erarbeitung des Änderungsan- trags im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt haben: Schon vor Beginn des Verfahrens hatte die Bundesregie- rung zugesichert, im Bereich der Zusatzaufbereitungen für Bundeszwecke durch das Statistische Bundesamt den Zusatz „auf Anforderung oberster Bundesbehörden“ auf- zunehmen . Hierdurch wird verdeutlicht, dass sowohl Zu- satzaufbereitungen als auch makro-ökonomische Analy- sen ausschließlich zu Bundeszwecken vom Statistischen Bundesamt durchgeführt werden dürfen . Ansonsten hätte sich bei der Erstellung von Zusatzaufbereitungen eine Aufhebung des Subsidiaritätsprinzips ergeben können . Die Länder sind für Aufbereitungen nämlich grundsätz- lich zuständig, und nur auf besondere Anforderung durch oberste Bundesbehörden erstellt das Statistische Bundes- amt benötigte Zusatzaufbereitungen . Mit dieser Kompro- missformel wird diesem Umstand Rechnung getragen . In eine ähnliche Richtung geht eine weitere Änderung, die sich auf den Abruf von bei anderen Verwaltungsstel- len vorhandenen Daten durch das Statistische Bundes- amt bezieht . Ich hatte diesen Mechanismus, mit dem Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft bei der Datenerhebung entlastet werden sollen, schon in meiner letzten Rede erwähnt . Hier haben wir nun noch den Zu- satz eingefügt, dass sich die Stellen des Bundes, die bei den Verwaltungsstellen der Länder diese Daten abfragen, zunächst mit den zuständigen Ministerien der Länder ins Benehmen setzen . Diese Einfügung hatte zuvor auch der Bundesrat gefordert . Ich denke, dass der Zusatz den Bund-Länder-Beziehungen auf dem Gebiet der Statistik sicherlich zuträglich und daher vernünftig ist . Des Weiteren wurde in den Gesprächen deutlich, dass insbesondere die Interessen der Gemeinden und der Ge- meindeverbände stärker berücksichtigt werden sollen . Bei der Anordnung von Bundesstatistiken per Gesetz sollte bisher lediglich das Informationsbedürfnis der Länder berücksichtigt werden . Künftig soll auch dem In- formationsbedürfnis der Gemeinden Rechnung getragen werden, sobald Bundesstatistiken angeordnet werden . Letztlich haben wir noch redaktionelle Versehen berich- tigt . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16555 (A) (C) (B) (D) Mit dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsantrag kann der Gesetzentwurf der Bundes- regierung nun verabschiedet werden . Mit Berücksich- tigung dieser Änderungen bin ich sehr zuversichtlich, dass das Statistikwesen im Sinne von Wissenschaft und statistischer Praxis, aber auch zur Entlastung unserer Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Wirtschaftsun- ternehmen modernisiert wird . Ich darf mich bei den Be- teiligten nochmals für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken . Matthias Schmidt (Berlin) (SPD): Inzwischen habe ich in diesem hohen Hause schon häufiger zu Gesetzes- vorhaben und Anträgen gesprochen, die statistische The- men betreffen . Immer war es mir wichtig, den Wert der Arbeit der Menschen im Statistischen Bundesamt und in den Landesämtern zu betonen . Gerne will ich das heu- te bekräftigen. Ohne die fleißige, akribische Arbeit, die  dort geleistet wird, stünden wir bei unseren politischen Entscheidungen häufig im Nebel. Worauf sollten wir uns  bei Entscheidungen zur Rente, zur Pflege, zur Sozialver- sicherung oder auch zur Wirtschaft stützen? Auf Daten, die uns gut aufbereitet zur Verfügung gestellt werden . Den Kolleginnen und Kollegen – da sind wir uns sicher einig – möchte ich an dieser Stelle danken . Nun haben wir uns mit dem heute vorliegenden Ge- setzentwurf vorgenommen, einige sinnvolle Änderungen im Bundesstatistikgesetz vorzunehmen . So geht es im Kern um die Modernisierung und Vereinfachung von Ver- fahren . Das ist ohne Zweifel ein guter Anlass . Dann geht es um die Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft – auch das ist ein guter Ansatz . Letztlich geht es auch um die Herstellung von Rechtsklarheit und die Angleichung an EU-Rechtsnormen, die wir damit er- reichen wollen. Dazu sind wir verpflichtet. In den meis- ten Punkten sind die Änderungen des Gesetzentwurfs vollkommen unstrittig . Sie bringen einen Fortschritt, und das sagen uns die Menschen, die mit den Daten täglich umgehen, sei es als Statistiker oder als Forscher . In einigen wenigen Punkten gibt es jedoch noch Wün- sche . Worum geht es? Lassen Sie uns dazu einmal die Perspektive der Menschen einnehmen, die diese Daten nutzen . Hier möchte ich ein Beispiel aufgreifen, das mir von einer Statistikerin nahegelegt wurde . Nehmen wir einen Wirtschaftswissenschaftler, der im Jahr 2018 die Ursachen und Folgen der Wirtschaftskrise untersu- chen möchte . Sie alle erinnern sich: Das war 2008 . Ein Crash mit Folgen für die ganze Welt und auch für uns in Deutschland . Die Frage nach den Ursachen und nach Strategien, um das in Zukunft zu verhindern, hat also hohe Bedeutung . Nun benötigen die Forscher für ihre Untersuchungen eine Menge an Daten . Nach dem ersten Entwurf konnten sie lediglich auf Datenreihen aus den letzten zehn Jahren zurückgreifen; denn hier war vor- gesehen, die Speicherfrist auf zehn Jahre festzusetzen . Werfen wir einen Blick auf die Forschungsfrage . Für die Betrachtung der Ursachen der Wirtschaftskrise müsste natürlich auch ein Blick auf die Zeit vor 2008 geworfen werden . Das wäre nach dem ursprünglichen Entwurf in Form von Zeitreihen nicht mehr möglich . Damit würden ganz wesentliche Datengrundlagen fehlen . Jedem leuch- tet sofort ein, dass das eine große Einschränkung bedeu- tet und damit das gesamte Forschungsanliegen gefährdet . Lassen Sie mich noch ein weiteres Beispiel anführen, das uns allen viel bedeutet: die deutsche Einheit . Jedes Jahr besprechen wir hier im Plenum den „Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit“ . Hier erhalten wir einen sehr detailreichen Einblick in die wirtschaftliche, soziale und gesamtgesellschaftliche Ent- wicklung seit 1990 . Dieser Bericht ist voll mit Diagram- men und Tabellen, die alle auf statistischen Daten fußen . Hier werden Entwicklungen nachgezeichnet, analysiert und daraus Schlussfolgerungen für die Wirkung von po- litischen Entscheidungen gezogen . Welche Bedeutung hatten welche Förderprogramme zum Beispiel auf die Abwanderung von Menschen? Das sind ungemein wich- tige Fragen, und hier wird deutlich: Ohne einen Blick über zehn Jahre hinaus, verlieren wir einen ganz wichti- gen Zugang . Die Forschung braucht langfristige Zeitrei- hen, um Entwicklungen aus 25 Jahren nachzuzeichnen . Je nach aktueller Entwicklung sind dabei auch neue Fra- gen zu untersuchen . Daten müssen dafür neu verknüpft werden können, um neue Aspekte zu beleuchten . Das ha- ben wir verstanden und dafür Sorge getragen, dass dieser berechtigte  Einwand  seinen Niederschlag  findet. Dafür  haben wir die Frist, die auf zehn Jahre reduziert werden sollte, auf 30 Jahre verlängert . Damit haben wir dem aus- drücklichen Wunsch der Wissenschaft und auch der Sta- tistikerinnen und Statistiker entsprochen . Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat in ihrer schriftlichen Stellungnahme zum vorgelegten Än- derungsantrag der Koalition ausdrücklich bestätigt, dass diese Verlängerung im Einklang mit der Rechtsprechung steht . Die Bundesbeauftragte hält jedoch eine Speicher- frist der Unternehmenskennziffern von zehn Jahren für ausreichend bemessen und 30 Jahre für unverhältnismä- ßig . Hier irrt meines Erachtens die Bundesbeauftragte . Zum einen ist es genau Sache des Gesetzgebers, die Frist so festzusetzen, dass verlässliche Aussagen für Politik und Wissenschaft über einen länger zurückliegenden Zeitraum getroffen werden können . Zum anderen wird lediglich eine verschlüsselte Kennnummer gespeichert, die keinen Rückschluss auf das konkrete Unternehmen zulässt . Weiterhin sind die Unternehmensdaten gerade in den ersten zehn Jahren besonders schutzwürdig – und diesen Zeitraum findet auch die Datenschutzbeauftragte  angemessen abgesichert . Da sich der technische und sta- tistische Schutz in der weiteren Laufzeit nicht ändert, ist es Sache des Gesetzgebers, diese Frist angemessen fest- zusetzen . Darüber hinaus haben wir noch an einer weiteren Stel- le eine Verbesserung vorgenommen . So wird künftig auch das Informationsbedürfnis der Gemeinden und Gemein- deverbände, also der Kommunen, bei Anordnungen von Bundesstatistiken Möglichkeiten der Berücksichtigung finden. Diese waren bereits in der alten Fassung des § 5  Absatz 3 benannt . Hiernach muss die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre berichten, welche Kosten die Statistiken nach § 5 Absatz 2 und § 7 Bundesstatistikgesetz bei Bund und Ländern einschließ- lich Gemeinden und Gemeindeverbänden verursachen . Darum war es nun folgerichtig, in der jetzt vorgelegten Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616556 (A) (C) (B) (D) Gesetzesnovellierung auch § 5 Absatz 1 um die Gemein- den und Gemeindeverbände zu ergänzen . Da das Infor- mationsbedürfnis der Länder implizit auch Kommunen beinhaltet, sollten diese auch im Gesetzestext erwähnt werden und so ihren legitimen Interessen entsprechend Geltung verschaffen können . Hier zeigt sich einmal mehr, wie wichtig es ist, bei Gesetzentwürfen Expertinnen und Experten zu Wort kommen zu lassen, sei es in Anhörungen oder in direkten Gesprächen . Die Theorie muss sich an der praktischen Erfahrung messen lassen . Das ist ein wichtiger Grund- satz . Wir haben berechtigte Einwände beherzigt und nachgebessert . Das schafft nicht nur bessere Resultate, sondern stärkt auch das Vertrauen in unsere fachpoliti- sche Arbeit . Lassen Sie mich am Ende noch einmal zusammen- fassen, was wir heute beschließen . Wir bringen mit der Gesetzesänderung eine Novellierung auf den Weg, die wichtige Modernisierungen vornimmt . Sie entlastet die Menschen, macht  die Verfahren  effizienter  und  schafft  Rechtsklarheit . Sie bringt uns mit EU-Recht in Einklang und vereinfacht den Austausch . Das Gesetz folgt in vie- len Punkten den Empfehlungen des statistischen Beirats und trägt durch unsere Arbeit auch noch Erfordernissen der Nachbesserung Rechnung . Also: insgesamt ein gutes Ergebnis . Lassen Sie es uns heute beschließen und damit eine gute Arbeitsgrundlage für Statistik und Forschung legen . Jan Korte (DIE LINKE): Wir beraten hier heute ein- mal mehr ein datenschutzrelevantes Thema, welches auf den ersten Blick nicht nur staubtrocken, sondern auch unbedeutend daherkommt . Dem ist aber mitnichten so; denn das Bundesstatistikgesetz regelt das gesamte Or- ganisations- und Verfahrensrecht der Bundesstatistik in Deutschland . Der Kollege Ostermann hatte deshalb rich- tigerweise in der ersten Lesung bereits festgestellt, dass unsere Debatte „die informationelle Basis unseres Staa- tes und damit unserer Gesellschaft betrifft“ . Worum geht es dabei genau? Es ist unbestreitbar, dass die Politik auf verlässliche statistische Daten zur wirt- schaftspolitischen Steuerung und zur Planung des Res- sourceneinsatzes für den Erhalt und Ausbau öffentlicher Infrastruktur angewiesen ist . Die aktuelle Novellierung soll das Bundesstatistikgesetz „praxisgerecht“ moderni- sieren sowie Unternehmen und Bürgerinnen und Bür- ger bei der Erstellung von Statistiken durch Rückgriff auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten entlasten . Die Vermeidung aufwendiger Befragungen von Bürgern und Unternehmen durch die Nutzung ohnehin schon vor- handener Daten leuchtet ein . Allerdings gehen mit den zentralisierten Zusammenführungen der zahllosen be- hördlichen Datensammlungen aus unserer Sicht auch et- liche Gefahren für die informationelle Selbstbestimmung einher . So gehen die Gesetzesänderungen im Gefolge einer Harmonisierung auf EU-Ebene, die sicherlich sinnvoll ist, allerdings auch mit einer Ermächtigung der Bundes- regierung zum Erlass von Rechtsverordnungen einher . Zugleich sieht der Gesetzentwurf eine nicht hinzuneh- mende Absenkung der Hürden für die Anordnung frei- williger Erhebungen vor . Sie wollen die Anforderung aus dem Gesetz streichen, dass Erhebungen zur Vorbereitung und Begründung anstehender Entscheidungen dienen sollen . Gegen diese Streichung hat auch die Bundesda- tenschutzbeauftragte protestiert . Aber Kritik aus dieser Richtung zu ignorieren, ist offenbar inzwischen Leitlinie Ihrer Politik im Bereich des Datenschutzes geworden . Bedenken haben wir, anders als die Datenschutzbeauf- tragte, hinsichtlich der in § 13 (2) vorgesehenen Einfüh- rung eines bundesweiten Anschriftenregisters . Mit dem Anschriftenregister könnte eine neue Superdatenbank über die Bevölkerung in Deutschland entstehen . Nach der Gesetzesbegründung soll damit die Grundlage für stich- probenartige Erhebungen und Befragungen wie dem Mi- krozensus geschaffen werden . Nun stellt sich schon die Frage nach der Notwendigkeit eines Mikrozensus, wenn die Datenbasis des Statistischen Bundesamtes durch Rückgriff auf Verwaltungsdaten ohnehin deutlich ausge- dehnt wird . Neben den klassischen Bestandteilen einer Anschrift wie der postalischen Adresse, der Geokoor- dinate  zur  eindeutigen  Identifizierung  des Grundstücks  sowie einer Ordnungsnummer zur Unterscheidung der einzelnen Datensätze sollen auch die „Gesamtzahl der Personen“ je Anschrift sowie die „Wohnraumeigen- schaft“ im Sinne von Gebäude mit Wohnraum, mit po- tenziellem Wohnraum oder ohne Wohnraum gespeichert werden . So eine Sammlung ist aus unserer Sicht sehr heikel und könnte in gewisser Form ähnlich wie eine Identifikationsnummer wirken, insbesondere dann, wenn  diese „Ordnungsnummer“ mit anderen Datensätzen und Datenbanken verknüpft wird . Es handelt sich derzeit dabei zwar um ein statistikinternes Register, das damit sowohl den üblichen datenschutzrechtlichen Regelungen als auch dem Statistikgeheimnis unterliegt und dessen Angaben daher nicht übermittelt werden dürfen, solan- ge dafür keine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung besteht . Aber die Erfahrung zeigt doch, dass das Vorhan- densein solcher Daten allein schon Begehrlichkeiten bei allerlei Behörden weckt . Das Anschriftenregister ist da- her aus unserer Sicht überflüssig und gefährlich. Problematisch erscheint mir überdies, dass künftig „zur Pflege und Führung des Registers … Angaben aus  Bundes- und Landesstatistiken sowie aus allgemein zu- gänglichen Quellen verwendet werden [dürfen] .“ In Zei- ten zunehmender Digitalisierung des Alltags sollte man es staatlichen Behörden nicht ohne Weiteres erlauben, sogenannte „allgemein zugängliche Quellen“, die zur Rasterung dienen können, zu nutzen . Formulierungen wie in Absatz (3) § 11 a, wonach „bei der elektronischen Übermittlung … ein dem Stand der Technik entsprechendes Verschlüsselungsverfahren zu verwenden [ist]“ sind ebenfalls unzureichend . Es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht explizit höhere An- forderungen, ähnlich wie die vom BSI für die Verschlüs- selung der Vorratsdatenspeicherungsdaten verlangten, gestellt werden . Es geht schließlich um massenhafte sensible personenbeziehbare Datensätze der Bürgerin- nen und Bürger . Vor diesem Hintergrund halte ich auch die Vorgaben für die gesonderte Speicherung der unter- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16557 (A) (C) (B) (D) schiedlichen Datensätze in § 12 für technisch unpräzise und unzureichend . Auch dass nun in § 15 (4) die Möglichkeit zur tele- fonischen statistischen Befragung massiv ausgeweitet wird, halte ich für bedenklich . Wie soll sich ein Telefon- gesprächspartner ausweisen bzw . als „zulässiger, echter“ „Erhebungsbeauftragter“ verifizieren? Wie will man den  möglichen Missbrauch eindämmen? All diese Fragen sind leider bislang ungeklärt oder unbefriedigend beant- wortet worden . Damit aber nicht genug: Die Länder sollen weiter- gehend als bislang zur Anlieferung von Daten an das Bundesamt verpflichtet werden. Kein Wunder, dass vom  Bundesrat massive Bedenken gegen den Gesetzentwurf geltend gemacht wurden, die sich auf die föderale Zu- ständigkeitsordnung beziehen . So sollen nach einzelnen Regelungen Verwaltungsdaten der Kommunen direkt an das Bundesamt gegeben werden . Der Bundesrat fordert, dass die Prüfung der Geeignetheit der Daten für eine sta- tistische Aufbereitung bei den Ländern verbleiben soll . Bei der Umgestaltung des Unternehmensregisters fühl- ten sich die Bundesländer zu Recht zu bloßen Zuliefe- rern von Daten herabgestuft . In der Folgenabschätzung des Gesetzentwurfs ist noch nicht einmal angegeben, welcher Erfüllungsaufwand sich für die Länder schon al- lein durch gesetzliche Anpassung und der Änderung von Verordnungen ergibt, zu Kosten äußert sich der Entwurf an dieser Stelle gar nicht . Darauf hat auch der Normen- kontrollrat hingewiesen . In einem Änderungsantrag ist die Koalition nun im- merhin zum Teil auf diese Bedenken eingegangen . Bei der Anforderung von Daten, die auf kommunaler Ebe- ne erhoben werden, soll nun zumindest das Benehmen mit den eigentlich zuständigen Landesämtern hergestellt werden . Das ist gut, reicht aber bei weitem nicht aus . Wie eingangs bereits betont: Erhebungen stellen eine wichtige Grundlage zielgerichteten staatlichen Handelns dar . Statistiken sollen und können helfen, die Welt zu verstehen, um sie besser zu machen . Das Bundessta- tistikgesetz sieht deshalb vor, dass „gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Zusammenhänge aufge- schlüsselt“ werden . Meine Fraktion will, dass Politik und Verwaltung ver- lässliche Daten zur Verfügung haben . Dies darf aber nur unter strikter Beachtung und Einhaltung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung geschehen . Den vorliegenden Gesetzentwurf können wir, trotz der Nach- besserungen, aufgrund der oben geschilderten Bedenken nicht mittragen . Wir werden uns deshalb enthalten . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die für Regierungen als auch für vernünftige parlamentarische Betrachtungen der Wirklichkeit so grundlegende und wichtige Arbeit der Statistikbehörden unterliegt, neben zahlreichen anderen Vorgaben, beson- deren datenschutzrechtlichen Anforderungen . Mit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungs- gerichts aus den 80er-Jahren zum damaligen Zensusge- setz begann ein Prozess der Vergesetzlichung auch der amtlichen Statistik . Denn, so hielt es das Gericht damals fest, auch die für rein statistische Zwecke erhobenen, aber auf personenbeziehbare Daten basierenden Bestän- de werfen Risiken für die informationelle Selbstbestim- mung der Bürgerinnen und Bürger auf, denen der Gesetz- geber mit effektiven Schutzregelungen begegnen muss . Der heute hier zur Abstimmung gestellte Entwurf des Bundesstatistikgesetzes erweitert und vertieft die Mög- lichkeiten bundesdeutscher Statistikbehörden, insbeson- dere aber des Bundesamtes für Statistik, Informationen und Daten der Bürgerinnen und Bürger zu erfassen und auszuwerten . So sind die verstärkte gegenseitige Nut- zung von Datenbeständen zwischen den Behörden sowie die Schaffung einer dauerhaften Rechtsgrundlage für ein adressgenaues Anschriften- und Gebäuderegister für die gesamte Bundesrepublik, betrieben unter der Federfüh- rung des Bundesamtes, beispielhaft zu nennen . Wir haben, anders als die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, welche dem Innenausschuss freundlicher- weise ihre Stellungnahme zum Gesetzentwurf, dessen grundsätzliche Intention wir wie ausgeführt teilen, hat zukommen lassen, Bedenken, ob dieses geplante Regis- ter die Schwelle der datenschutzrechtlich notwendigen hinreichenden Erforderlichkeit tatsächlich erreicht . Immerhin wird eine umfangreiche bundesweite Be- stände aufweisende Datenbank dauerhaft angelegt, mit der PLZ, Gemeinde, Straße und Hausnummer, eine Ord- nungsnummer, die Anzahl der Personen pro Haushalt, die Wohnraumeigenschaft, mit der Möglichkeit der Zuspei- cherung von Daten aus Registern (aus Land und Bund) und allgemein zugänglichen Quellen, erfasst werden . Wir hatten solche Erfassungsmöglichkeiten bislang nur temporär, aus Anlass eines Zensus, eröffnet . Dass wir allein für Stichprobenerhebungen der Statistikbehörden zu den unterschiedlichsten Zwecken nun eine dauerhafte Speicherung brauchen, das scheint weder zwingend noch scheint es dem Grundsatz der Datensparsamkeit Rech- nung zu tragen . Richtig ist zwar, dass die Daten bereits dadurch ge- schützt sind, dass sie der strengen statistischen Geheim- haltung nach § 16 BStatG unterliegen und an Stellen außerhalb der Statistik nur in gesetzlich geregelten Aus- nahmefällen und in anonymisierter Form übermittelt werden dürfen . Mit der Durchführung von Bundessta- tistiken sind ausschließlich Amtsträger und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes betraut, die bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf die Einhaltung des Statistikgeheim- nisses  besonders  verpflichtet  wurden.  Verstöße  gegen  die statistische Geheimhaltung werden strafrechtlich ver- folgt und können mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jah- ren geahndet werden. Als statistikspezifische Ergänzung  der Strafvorschriften der §§ 203 ff . StGB ist außerdem eine Zusammenführung von Einzelangaben aus Bun- desstatistiken oder solcher Einzelangaben mit anderen Angaben zum Zwecke der Herstellung eines Personen-, Unternehmens-, Betriebs- oder Arbeitsstättenbezugs au- ßerhalb der Aufgabenstellung des BStatG oder der eine Bundesstatistik anordnenden Rechtsvorschrift untersagt (Verbot der Reidentifizierung gemäß §§ 21, 22 BStatG).  Gleichwohl muss es auch für die – zunächst intern blei- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616558 (A) (C) (B) (D) benden – Informationen der Bürgerinnen und Bürger in den Statistikbehörden bei der Einhaltung aller zentralen Grundsätze des Datenschutzes bleiben . Eine strafrecht- liche Bewehrung von Verstößen kann das Fehlen der Einhaltung anderer Bestimmungen nicht ohne Weiteres kompensieren . Wir verstehen, dass im Zeitalter von Big Data auch die Statistikbehörden nicht ins Hintertreffen geraten wollen . Und vielleicht ist dies ja eine zwingende Entwicklung: Auch die staatlichen Stellen müssen – Stichwort E-Go- vernment – eine Modernisierung ihrer Informations- und Verwaltungsinfrastrukturen erbringen, die eine der zen- tralen Herausforderungen der kommenden Jahre und Jahrzehnte darstellt . Gerade die Statistik wird heute mehr mit Unternehmen wie Google oder Facebook assoziiert, auch wenn wir wenig über deren Berechnungsmethoden und Algorithmen im Einzelnen sagen können, weil sie unter dem Schirm der Betriebs- und Geschäftsgeheim- nisse verwahrt bleiben, obwohl deren Wirkungen heute ganze Gesellschaften betreffen . Es ist also nur verständ- lich, dass unsere Statistikbehörden hier nachrüsten wol- len . Doch wir sollten aufpassen, von Beginn nicht auf das falsche Gleis zu kommen . Die Bundesverwaltung kann und muss mit besonderem Beispiel vorangehen, wenn es um die Wahrung von Allgemeinwohlbelangen und die Gewährleistung der Rechte der Bürgerinnen und Bür- ger im Zuge der Digitalisierung geht . Dies gilt auch für die im Rahmen dieses Verfahrens umstrittene Frage der Speicherung von Wirtschaftsstatistikdaten unter einheit- lichen Ordnungsmerkmalen . Zunächst gilt: Auch wir begrüßen die Möglichkeit der Zusammenführung von Wirtschaftsstatistikdaten für wis- senschaftliche Zwecke . Die Regelung der Vergangenheit sah allerdings eine bis zu 30-jährige zulässige Speicher- frist vor, und zwar mit der Maßgabe, dass die zu Zwecken der Wirtschaftsstatistik in unterschiedlichen Datenban- ken erfassten Daten mit einheitlichen Ordnungsnummern abgespeichert werden . Der Bundesgesetzgeber hat dieser besonderen Risikolage für Betroffene mit einer Geset- zesänderung Rechnung tragen wollen, indem er die in § 13 a BstatG festgelegte Speicherfrist auf zehn Jahre reduzieren wollte . Diese datenschutzrechtlich positive Änderung – wir können das vom Bundesministerium des Innern nicht häufig sagen – begrüßen wir. Leider hat die Große Koalition eine Rolle rückwärts angetreten und zielt mit ihrem Änderungsantrag auf die Beibehaltung der 30-Jahre-Frist . Die BfDI hat dazu ihre Stellungnahme vorgelegt; sie zitiert dazu neuere Recht- sprechung insbesondere des VGH Mannheim, wonach die gleichzeitige Speicherung einheitlicher Kennnum- mern bei Einzelunternehmern, zum Beispiel Rechts- anwälten oder Steuerberatern, in verschiedenen Statis- tikregistern eine Zusammenführung unterschiedlicher Informationen zu Einzelunternehmern erlaube, die so nicht mehr mit dem Recht auf informationelle Selbstbe- stimmung vereinbar seien . Wer die zum Teil äußerst fein- granulierten Erhebungen der Statistikbehörden in diesem Bereich der Wirtschaftsstatistik kennt, kann nachvollzie- hen, worin hier die Probleme bestehen . So können etwa die monatlichen Einkünfte eines einzelnen Rechtsanwal- tes über den gesamten Erfassungszeitraum von 30 Jah- ren, in Zusammenschau mit weiteren Informationen zu seiner Kanzlei, bei den Statistikbehörden hinterlegt sein . Und diese Datenbestände müssen wir uns vor dem Hin- tergrund einer zunehmend vernetzten Datenverarbeitung dieser Behörden mitsamt den gegenseitigen Zugriffsbe- fugnissen vorstellen . Wir teilen deshalb die Auffassung der Bundesbeauf- tragten für den Datenschutz und die Informationsfrei- heit, dass der Änderungsantrag der Großen Koalition in diesem Punkt zu weit geht und lehnen die Beibehaltung der überlangen Speicherfrist angesichts der einheitlichen Ordnungsmerkmale und der damit verbundenen Daten- schutzrisiken ab . Die Aussagekraft von Wirtschaftsstatis- tiken an sich wird von einer dementsprechend verkürzten Speicherfrist nicht erheblich beeinträchtigt . Im Gesamturteil können wir deshalb diesem Gesetz- entwurf, der in einiger Hinsicht auch die Umsetzung notwendiger EU-rechtlicher Vorgaben sowie nachvoll- ziehbare Verbesserungen der Stellung des Bundesamtes beinhaltet, nicht zustimmen . Unsere Enthaltung mag hin- länglich zum Ausdruck bringen, welche Komplexität die Bewertung der Gemengelage aus unterschiedlichen Zie- len aufweist, die mit Statistikgesetzgebung einhergehen . Umso wichtiger erscheint uns, dass für diesen Bereich im parlamentarischen Verfahren zukünftig versucht wird, von vornherein der Komplexität der zu regelnden Ver- fahren und aufgeworfenen Fragen dadurch Rechnung zu tragen, dass die Möglichkeiten der gemeinsamen vorhe- rigen fachlichen Befassung ausgeschöpft werden . Die Perspektive von Big Data in den Statistikbehörden sollte uns dazu veranlassen, zukünftig dieser Frage besondere Aufmerksamkeit zu widmen . Anlage 19 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Ers- ten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstruk- turgesetzes (Tagesordnungspunkt 23) Artur Auernhammer (CDU/CSU): Der Milchmarkt in Deutschland liegt am Boden . Die Agrarwirtschaft in unserem Land wird durch die aktuelle Preispolitik krank . Die Herren Engels und Marx würden heute wohl sagen: Ein Gespenst geht um in Europa – das Gespenst katastro- phaler Milchpreise . Wer aber glaubt, die Milchpreissituation auf dem deut- schen Markt sei singulär eine Folge der ausgelaufenen Milchquote, der irrt . Unterschätzen wir nicht die aktuel- len politischen Geschehnisse in Europa, in der Welt; denn der Milchmarkt verändert sich derzeit rasant . Unsere na- tionale Aufgabe ist es, für unsere Bäuerinnen und Bauern Lösungen zu finden, wie der deutsche Milchmarkt gesi- chert werden kann . Die Lösung selbst dafür müssen wir aber mindestens auf der europäischen Ebene finden.  Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16559 (A) (C) (B) (D) Wenn wir bislang unter Globalisierung auch ein Zu- sammenrücken der Staaten im Handel verstanden ha- ben, dann spüren wir derzeit die Auswirkungen einer Globalisierung der Stufe 2 .0 plus . Deutlich wird, dass die eigenen heimischen Milchmärkte unserer Export-Im- port-Partner, wie beispielsweise in China, gestärkt sind und selbstbewusster agieren als früher . Dass bayerische Exportmilch in China bessere Preise erzielt als heimische China-Milch, ist leider ein Fakt der Vergangenheit . Von einem Exporteinbruch kann dennoch nicht ge- sprochen werden . Allein die Gewinnmargen sind ge- ringer und eignen sich kaum noch, den heimischen deutschen Milchmarkt zu subventionieren . Doch das ge- schieht oftmals . Der Rohmilchpreiserlös je Kilogramm liegt bei einigen Molkereien derzeit bei 17 bis 18 Eu- rocent . Mehr zahlt der Lebensmitteleinzelhandel derzeit nicht . Dass vereinzelte Molkereigenossenschaften und -vereinigungen freilich den Milchbauern noch mehr zah- len können, liegt an einer Mischkalkulation mit Quersub- ventionierung aus höheren Erlösen aus beispielsweise Trockenmilch . Zudem spüren wir in Deutschland eine zunehmende Vitalisierung europäischer Konkurrenz . Irland erhöhte die Milchproduktion in den letzten Jahren exorbitant . Die ganzjährige Weidehaltung macht Irland zu einem Milch- hotspot innerhalb der EU . Daran wird deutlich: Es gibt keine nationale Lösung . Das Problem ist schon auf europäischer Ebene schwer zu justieren . Der Milchmarkt macht schon seit etlichen Jahrzehnten nicht mehr an den Alpenkämmen halt . Aber er wird zunehmend auch nicht vom Atlantik und den Karpaten begrenzt . Der Milchmarkt ist dabei, sich gänz- lich der Globalisierung hinzugeben . Wer jetzt eine neue Milchquotierung der EU fordert, verkennt deren markt- verzerrende Wirkung und hat aus den letzten 35 Jahren Milchquotenregelung nichts gelernt . Die Milchquote hat den Start für eine gesunde Agrarmarktaufstellung im Segment Milch ins heutige Jahr verschoben . Einen Ge- fallen haben wir uns damit nicht getan . Was nun greifen muss, ist die soziale Marktwirtschaft . Und dazu gehört eben auch, dass wir die Marktwirtschaft nicht verlassen . Nur so sind wir erfolgreich . Mit dem Agrarstrukturänderungsgesetz wollen wir nun einen Weg beschreiten, der nach marktregulatorischen Mechanis- men sucht, die den Übergang aus der Milchkrise durch Kartellbildungen suchen . Ich bin weiterhin bemüht, den Nutzen dieser Maßnahme zu finden. Bislang vergebens.  Ich weiß, dass Planwirtschaft stets die Theorie der Praxis vorzieht . Daher glaube ich, dass dieses Gesetz bestenfalls psychologisch beruhigend wirken kann . Bestenfalls! Einen praktischen Nutzen, der die Existenzen schützt, der das Einkommen der Landwirte absichert, die Milchwirtschaft nachhaltig stärken kann und nicht zu- letzt die Lebensmittelsicherheit gewährleistet, wird zum jetzigen Zeitpunkt keiner absehen können . Ich kann es derzeit nicht . Unbestritten ist, dass wir die Lieferbeziehungen zwi- schen Molkereien und Erzeugergemeinschaften ver- stärken müssen . Unbestritten ist, dass der Lebensmit- teleinzelhandel sich zunehmend der Verantwortung der Bürgerschaft gegenüber den Erzeugern bewusst wird . Unbestritten aber auch, dass hier noch viel zu tun ist und wir am Anfang eines solchen Bewusstseins stehen . Es ist heute nicht der Anlass, Raubrittermethoden des Handels gegenüber der Bauernschaft anzuprangern . Aber ich stelle als Landwirt und Verbraucher gleichermaßen fest, dass die Rolle des Einzelhandels in der Lebensmit- telversorgung flächendeckend nicht der entspricht, der sie  entsprechen könnte und sollte! Denn Lebensmittelversor- gungssicherheit kann nicht allein Aufgabe der Landwirte sein . Sie ist auch Angelegenheit der Lebensmittelketten . Und da sei klar erklärt: Wer einen Zusammenschluss von Tengelmann und Edeka feiert, kann sich heute nicht als Robin Hood feiern lassen . Den Lebensmittelhandelskon- zernen kommt im besonderen Maße die Aufgabe zu, Fair Trade zu leben . Wer sich über Fair-Trade-Kaffee freut und Milchpreise von 18 Eurocent je Kilogramm zu zah- len bereit ist, versteht nicht, dass gerechter Handel eben auch in Deutschland beginnt . Ob dieses Gesetz die Lösung aus der Krise ist, wird die Zukunft zeigen . Ich wünschte mir eine schnelle und effektivere Lösung, die zudem das zunehmend unausge- sprochene Problem der Mangelernährung in Jemen, in Syrien und anderen Krisenregionen im Blick hat . Unsere Überproduktion wird benötigt! Menschen hungern! Da können wir nicht in Deutschland, in Spree-Athen ernst- haft debattieren, wie wir die Milchmengen künstlich re- duzieren . Ich plädiere für eine aktive humanitäre Hilfe – und das schnell und unkompliziert –, die den Hunger in den Krisengebieten lindert! Entscheidend ist: Diese Hilfe darf nicht stoppen, wenn wir mit den Milchpreisen aus der Talsenke zu höheren Preisen finden. Wenn wir diesen Lösungsansatz verfol- gen, verpflichten wir uns, unseren Mitmenschen  länger  zu helfen und ihr Leid zu lindern . Wir dürfen sie nicht für die Krisenbewältigung benutzen, aber wir dürfen hel- fen – helfen, wo Hilfe dringend nötig ist! Für den Moment gilt: Das Gesetz sollten wir zur Be- ratung in die Ausschüsse überweisen . Ich befürchte aber, dass eine segensreiche Wirkung von diesem Gesetz und den daraus folgenden Maßnahmen eher gering sein wird . Ich würde mich freuen, wenn ich mich irre und dies die Beratungen in den Ausschüssen zeigen . Kees de Vries (CDU/CSU): Mit dem Auslaufen der Milchquote war klar, dass wir die Milchwirtschaft in den, von der Mehrheit der Branche gewollten, freien Markt entlassen . Und wenn wir ehrlich sind, sollten wir nun sagen, dass es jetzt in der Krise keine andere Lösung gibt, als die Marktkräfte im Rahmen der sozialen Markt- wirtschaft zu entfalten . Das bedeutet in der Konsequenz auch: Die Milchproduktion muss reduziert werden . Sonst wird sich die Lage am Milchmarkt nicht entspannen . Eine solidarische, europaweit vereinbarte Produkti- onsverringerung kann eine Lösung sein . Das würde be- deuten: Alle Milchproduzenten in der EU vereinbaren über ihre Organisationen gemeinsam eine Produktions- begrenzung . Dem stehen aber bisher die geltenden Geset- ze im Weg . Deshalb wurde die Kommission am 14 . März 2016 aufgefordert, die befristete Möglichkeit zu schaf- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616560 (A) (C) (B) (D) fen, die Rohmilchproduktion auf freiwilliger Basis zu regulieren . Daraufhin hat die Kommission den Entwurf eines Durchführungsrechtsaktes und eines delegierten Rechtsaktes vorgelegt . Die Entwürfe sehen vor, dass an- erkannte Agrarorganisationen sowie Genossenschaften und andere nicht anerkannte Erzeugervereinigungen im Milchsektor befristet für einen Zeitraum von sechs Mo- naten freiwillige gemeinsame Vereinbarungen treffen und Beschlüsse fassen können, welche die Planung der Milchproduktion zum Gegenstand haben . Der Anwen- dungsbereich des geltenden Agrarmarktstrukturgesetzes soll hiernach auf nicht anerkannte Agrarorganisationen ausgedehnt werden, da die EU-Rechtsakte auch für die- se Organisationen die Möglichkeit von Vereinbarungen und Beschlüssen anlässlich von Marktkrisen vorsehen . Dem können wir als CDU/CSU-Fraktion zustimmen und haben heute diesen Beschluss als Gesetzentwurf einge- bracht . Damit wollen wir nicht nur kartellrechtliche Er- leichterungen für Mengenabsprachen ermöglichen, son- dern auch eine Steuerung der Angebotsmenge durch die Erzeuger selbst ermöglichen, um so ein besseres Gleich- gewicht zwischen Angebot und Nachfrage zu erreichen . Es wird sicherlich nicht einfach sein, dieses Ziel zu erreichen . Aber damit haben diejenigen, die unter dieser Überproduktion leiden, sie aber gleichzeitig auch zu ver- antworten haben, es selber in der Hand, eine Lösung her- beizuführen . Hoffen wir, dass jeder diese Chance auch versteht . Abschließend lassen Sie mich zusammenfassen: Dieser Gesetzentwurf ist nicht zu beanstanden, und ich bitte um Ihre Zustimmung . Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD): Der internationale Milchmarkt ist derzeit aus dem Gleichgewicht geraten . Ist die Nachfrage nach Milchprodukten weltweit bis 2014 noch gewachsen, leidet der Milchsektor derzeit an einem Überangebot, das die Preise in die Tiefe stür- zen lässt . Die Preise für konventionelle Milch liegen in Deutschland derzeit bei 26 Cent je Kilogramm . An- fang 2014 lag der Preis noch bei über 40 Cent je Kilo- gramm . Auskömmliche Preise liegen, je nach Betrieb, bei 33 bis 35 Cent je Kilogramm . So erzielt ein Landwirt derzeit rund 32,5 Prozent weniger Umsatz je Kuh, was bei einer durchschnittlichen Tagesleistung von 30 Litern einen Verlust gegenüber 2014 von 3,90 Euro je Tier pro Tag bzw . über 1 400 Euro pro Jahr ausmacht . Die Gründe für die niedrigen Preise sind vielfältig: So ist auf der internationalen Ebene die Nachfrage einge- brochen . Vor allem aufgrund der Wirtschaftskrise in der Volksrepublik China und den arabischen Staaten sowie nach den Handelsrestriktionen durch die Russische Fö- deration wird international weniger Milch gehandelt . Hinzu kommt, dass spätestens mit dem EU-Milchquoten- ende Anfang 2015 die Milchproduktion in der EU zuge- nommen hat . Gerade in EU-Mitgliedstaaten wir Irland oder den Niederlanden stieg die Milchproduktion um 13 bzw . 7 Prozent an, während die Anzahl der Tiere nicht abgenommen hat . Seien wir ehrlich: Auch die Förderprogramme der Bundesländer haben ihren Beitrag dazu geleistet, dass die deutschen Milchbauern in die Modernisierung und die Erweiterung ihrer Kapazitäten zu Zeiten von hohen Preisen investiert haben . Hinzu kommt, dass ein Oligo- pol im Lebensmitteleinzelhandel und bei den Molkereien den Bauern die Preise diktiert . Dabei ist Gewinnmaxi- mierung die Handlungsmaxime . Hier haben wir auch ein grundlegendes Problem, dass die Andienungspflicht, also  die vertraglich garantierte Abnahme der Milch jeglicher Menge, einen freien Wettbewerb verhindert . Doch nun kommen einige Bauern in die Schwierig- keit, aufgrund des niedrigen Milchpreises ihre Kredite zu bezahlen . Kurzum: Der gesamte Milchmarkt ist derzeit in einer sehr schwierigen Lage . Auch lassen sich keine wesentlichen Produktionsver- ringerungen im Bereich der Milch und der Milcherzeug- nisse für die nächsten Jahre erkennen . Daher wollen wir als SPD die möglichen Stellschrauben drehen, um auf diese Situation angemessen reagieren zu können . Dazu gehört auch der heute diskutierte Entwurf zum Agrar- marktstrukturgesetz . Dieser stellt lediglich eine Umsetzung geltenden EU- Rechts dar . Das geänderte EU-Recht sieht die Möglich- keit vor, dass Agrarorganisationen und genossenschaft- liche Molkereien befristet für einen Zeitraum von sechs Monaten freiwillige gemeinsame Vereinbarungen zur Milchmengenproduktion treffen können . Die Milchbau- ern und Molkereien können damit die Produktionsmenge flexibler steuern, um wieder zu auskömmlichen Preisen  zu kommen . Allerdings müssen wir noch genau prüfen, wie lange diese Ausnahmeregelung gelten soll . Meines Erachtens darf dies nur vorübergehend gelten . Außerdem sollte die gesamte Produktionskette mit einbezogen werden . Das heißt, es muss noch geklärt werden, wer alles zukünftig freiwillige Vereinbarungen treffen darf; denn im Entwurf heißt es, dass die Rege- lung auch für „nicht anerkannte Vereinigungen land- wirtschaftlicher Erzeugerbetriebe oder nicht anerkannte Vereinigungen dieser Erzeugervereinigungen“ gilt . Das heißt für mich, dass vom Landwirt über die Molkerei bis hin zum Lebensmitteleinzelhandel alle erfasst sind und alle auch miteinander nun Vereinbarungen treffen dür- fen . Aber diese neue Möglichkeit des Marktes muss auch kontrolliert werden können . Wir als SPD werden da ge- nau hinschauen, dass dies auch geregelt wird . Mit dem Agrarmarktstrukturgesetz stellen wir uns als SPD unserer Verantwortung, aber es kann nur ein Beitrag von mehreren sein, um der Krise zu begegnen . Nur durch nationale Maßnahmen werden wir die Milchkrise nicht bewältigen können . Hierfür muss auch auf internationa- ler Ebene weiter Druck auf den Sektor ausgeübt werden . Wir brauchen seriöse Vorschläge, um den Sektor wirk- lich unterstützen zu können; denn das, was zum Beispiel die AMK beschlossen hat, ist hochgradig widersprüch- lich und mehr Symbolpolitik als tatsächliche Hilfe . Ei- nerseits wollen die Minister keine Rückkehr zur staat- lich  finanzierten  Milchquote,  andererseits  beschließen  sie eine an eine Mengenreduktion gekoppelte staatliche Bonuszahlung und/oder Liquiditätshilfe . Wir als SPD lehnen grundsätzlich jede Form eines erneuten Quoten- systems ab . Auch die Verstetigung des für 2016 um 78 Millionen Euro auf 178 Millionen Euro erhöhten Bundeszuschusses Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16561 (A) (C) (B) (D) zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung auch für die folgenden Jahre wird den Milchbauern nicht wirklich helfen . Das Geld wird doch dann nur im Gießkannen- prinzip auf alle Landwirtschaftsbetriebe verteilt . Was ha- ben denn die Milchbetriebe davon? Wir werden bei den Haushaltsverhandlungen genau prüfen, inwieweit wir diesen Schritt mitgehen können . Keine staatliche Men- genregulierung hat jemals Preisschwankungen verhin- dern können . Die Schwierigkeiten auf dem Milchmarkt werden sich nur durch mittel- und langfristige Struktur- veränderungen dieser Branche lösen lassen . Hier sind Supermärkte, Molkereien, Landwirte und Politik von Bund und Ländern gleichermaßen gefragt . Daher führt meines Erachtens kein Weg daran vorbei, dass wir die Verhandlungsposition der Landwirte gegen- über den Molkereien stärken müssen . Wir benötigen wie- der einen tatsächlichen Wettbewerb zwischen den Mol- kereien und den Landwirten. Das geht nur mit flexibleren  Vertragsgestaltungen und einem Ende der Andienungs- pflicht. Auch müssen die Länder über ihre mit EU-Gel- dern gestützten Agrarförderprogramme noch stärkere Anreize schaffen, damit Landwirte vermehrt auf Bio und weitere nachhaltige, klima- und umweltverträgliche Hal- tungsweisen wie Weideprogramme setzen . Sie sehen, es gibt noch zahlreiche Maßnahmen, die er- griffen werden können, und wir haben noch einen langen Weg vor uns . Die Anpassung des Agrarmarktstrukturge- setzes ist dabei ein erster Aufschlag . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Die Lage in der konventionellen Milchviehhaltung ist sehr ernst . Seit vielen Monaten decken die Erzeugerpreise nicht einmal die Produktionskosten, geschweige denn die explodierten Bodenpreise oder die Zinsen für den Stallneubau . Ohne Solar- oder Biogasanlage könnten sich viele Landwirte Milchkühe längst nicht mehr leisten! Anderen Teilen der Landwirtschaft geht es nicht besser . Und wo ist der zuständige Minister? Auf Tauchstation . Die Koalition verharrt im Beobachtungsmodus . Dabei geht es in den Betrieben ums Überleben . Nicht wenige halten nur durch, weil sie sonst die Beschäftigten raus- werfen müssten . Deshalb frage ich Bundesminister und Koalition: Was sagen Sie Milchbauern, die überlegen, ob sie weiter jede Nacht zum Melken aufstehen oder die Kühe besser zum Schlachthof fahren sollen? Was raten sie dem Junglandwirt, der fragt, ob er den Milchviehbe- trieb der Eltern übernehmen oder sich lieber einen Job in der Stadt suchen soll? Oder was sagen Sie der Genossen- schaft, die fragt, ob sie weiter ausbilden soll? Sie haben die Betriebe mit Ihrer Fata Morgana eines unersättlichen Weltmarktes in eine Sackgasse gelockt! Und jetzt sagen Sie: Sie müssen schon selbst herausfin- den . – Dieser Zynismus ist unerträglich! Ihre Agrarpolitik hat doch versagt, nicht die Betriebe, die Ihnen geglaubt haben! Es war doch Minister Schmidt, der vor einem Jahr die Zukunft der Milchviehbetriebe nach dem Ende der Quote „sehr optimistisch“ sah . Es war doch Staats- sekretär Bleser, der im Bundestag kurz davor sagte: Ich appelliere an uns alle, mehr Vertrauen in die Märkte zu haben . – Genau diese Marktgläubigkeit ist ein schwerer Systemfehler, der endlich behoben werden muss! Man konnte es doch schon damals besser wissen . Zum Beispiel sagte ich in der Debatte vor einem Jahr: „Manche jubeln jetzt darüber, dass die Fesseln der Quote endlich fallen, damit sie endlich so viel Milch produzie- ren können, wie sie wollen . Wachstum ist hier das Zau- berwort . Der Preis für diese Freiheit könnte sich aber als  sehr hoch erweisen; denn die Profiteure dieser Ent- scheidung arbeiten nicht in den Kuhställen . Sie sitzen vor allen Dingen in den Chefetagen des Lebensmitteleinzel- handels und der Molkereien . Sie werden bald auf große Mengen billiger Milch zugreifen können . Gleichzeitig haben sie die Marktmacht, die Preise für die Erzeuger noch unter die Erzeugungskosten zu drücken, zum Wohl der  eigenen Profite.“ Manchmal möchte man  gar  nicht  recht behalten! Der Gipfel der Scheinheiligkeit aber ist, wenn sich jetzt Handel und Molkereien gegenseitig verdächtigen, sich auf Kosten der Betriebe zu bereichern! Sie nutzen beide ihre Marktübermacht aus! Aber weder Koalition noch Bundesregierung hindern sie daran, im Gegenteil . Sie raten zu stufenübergreifenden Branchenverbänden . Das wäre bei der Marktübermacht der Handels- und Mol- kereikonzerne ein Pakt mit dem Teufel! Ja, auch mit der Quote gab es zyklische Milchpreiskri- sen, weil auch sie auf einen unersättlichen Weltmarkt ori- entiert war! Und ja, es war ein sehr teures System, weil die Betriebe die Quoten an Börsen kaufen mussten . Des- halb war der Ausstieg aus dieser Quote richtig . Aber das Gegenteil eines Fehlers ist eben auch oft ein Fehler . Wie- so muss ich als Linke erklären, dass mit übermächtigen Molkerei- und Handelskonzernen ein fairer Wettbewerb nicht funktionieren kann? Die Milchseen und Butterber- ge machen es doch noch leichter, Dumpingpreise durch- zusetzen! Und die aktuelle Milchkrise ist noch härter als die vorangegangenen . Sie trifft nicht nur kleine Betriebe, sondern auch „Zukunftsbetriebe“, die dem Versprechen von den blühenden Landschaften des Ministers geglaubt und investiert haben! Es gilt nicht mehr „Wachse oder weiche“, sondern „Wachse und weiche“! Bei den landwirtschaftlichen Ein- kommen steht Deutschland unterdessen auf dem letzten Platz in der EU nach einem Absturz von 25 Prozent in- nerhalb der letzten fünf Jahre! Und es geht auch nicht nur um zu geringes Milchgeld . Längst ist der Boden als Exis- tenzgrundlage nicht mehr sicher, sondern zum Spekula- tionsobjekt geworden . Landwirtschaftsfremdes Kapital zieht wie Heuschrecken übers Land und treibt die Bo- denpreise in astronomische Höhen, die selbst ohne Krise mit Einkommen aus der Landwirtschaft nicht zu bezah- len sind! Eine Folge: In Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel gehören bereits ein Drittel der Landwirtschafts- betriebe nicht mehr Ortsansässigen! Lebendige Dörfer brauchen aber die ortsansässige Landwirtschaft! Was muss sich also ändern? Für die Linke wiederho- le ich die Kernforderungen: Erstens . Wir brauchen eine flexible,  nachfrageorientierte  Mengensteuerung  gegen  Milchseen und Butterberge . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 201616562 (A) (C) (B) (D) Zweitens . Kartell- und Vertragsrecht müssen die Landwirtschaft auf Augenhöhe mit Molkereien und Han- del bringen . Drittens . Regionale Molkereien sind zum Beispiel in Brandenburg ein Erfolgsrezept . Viertens . Mehr regionale Lebensmittel im Handel – darauf setzt jetzt auch Thüringen . Fünftens: Sonderangebote bei Lebensmitteln gehören endlich verboten! Sechstens . Wenn Weidemilch draufsteht, muss sie auch drin sein . Wenn Brandenburg draufsteht, muss die Kuh auch dort gemolken worden sein . Siebentens . Kein Bauernland in Spekulantenhand! Achtens . Ein Erhaltungsgebot für landwirtschaftliche Flächen muss sichern, dass Milchviehbetriebe ihre Flä- chen nicht auch noch an den Straßenbau verlieren! Neuntens . Gut ausgebildetes Betreuungspersonal muss gut bezahlt werden . Faire Erzeugerpreise sind die Voraussetzung . Zehntens . Die Gesundheit von Kühen misst man an der Lebens-, nicht an der Höchstleistung! Ein einfaches Weiter-so ist jedenfalls keine Option! Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Noch im März 2015 haben Sie von CDU und CSU nicht aufgehört, die Zukunft der Milchbetriebe rosarot zu malen . Den Tüchtigen, denen, die Gas gäben, gehöre die Zukunft . Am 1. April fiel die Quote. 32 Jahre Mengenfessel wa- ren endlich weg, aber am 7 . April 2015 verkündete der LEH, den Liter Milch für 51 Cent zu verkaufen . Damit war der Traum ausgeträumt . Seitdem regieren Heulen und Zähneklappern . Von 35 Cent ging der Milchpreis auf heute teilweise um die 20 Cent zurück . Das führt gerade die großen Wachstumsbetriebe, aber leider auch die bäu- erlichen Betriebe in den Ruin . Alles ist in Bewegung, nur einer bewegt sich nicht: Minister – wie heißt er gleich? Ach ja: Schmidt . Alles ist in Bewegung, allerdings nicht zum Guten hin, son- dern stramm weiter, schneller, nur noch tiefer hinein in die Krise . Die ersten Bauern in NRW erhalten jetzt 15 Cent am Spotmarkt bei der Molkerei Wiegert, heu- te Fude + Serrahn, an denen DMK mehrheitlich, mit 51 Prozent, beteiligt ist . Dagegen könnte man die nied- rigen 23 bis 24 Cent, die DMK zahlt, sarkastisch noch fast als fürsorgliche Unterstützung bezeichnen, wenn die Situation nicht so ernst wäre . Alles bewegt sich . Die Milchanlieferung: höher, hö- her, höher . Immer weiter, aktuell 3,2 Prozent über dem Vorjahresniveau . Über 3 200 Höfe hörten 2015 schon auf, momentan fast 5 Prozent der Betriebe . Wohin uns das bringt, haben uns gerade die Preiskontraktverhand- lungen des LEH mit den Molkereien gezeigt: runter, run- ter, runter . Preisabschläge von 10 Cent sind das Ergebnis . Wir Milcherzeuger wissen, was das bedeutet, welche wegweisende Bedeutung dieses Ergebnis hat . Das ist eine Weichenstellung . Das ist eine Nachricht an den Markt . Jetzt ist die Büchse der Pandora geöffnet . Der LEH nutzt gnadenlos das Überangebot aus und treibt die Preise tie- fer und tiefer . Der Liter Milch für unter 50 Cent, billiger als Mineralwasser . Unmoralischer Tiefstand ist das . Bauernverband-Geschäftsführer Krüsken hat das als Bankrotterklärung des LEH und der Molkereien bezeich- net . Recht hat er . Ich würde das aber auch als Bankrott- erklärung dieses Ministers, den kaum einer kennt, be- zeichnen . Alle bewegen sich . Aber Minister Schmidt verweist alleine auf Besserungen in 2025 . Ich begrüße das Pilotverfahren des Bundeskartellam- tes . Es ist dringend notwendig, die Lieferbeziehungen auf dem Milchmarkt zu durchleuchten . Es ist aber auch dringend notwendig, das Gesetz, das Agrarmarktstruk- turgesetz, zu ändern und die Bündelung der Erzeuger zu stärken . Ich warne aber davor, in zu großer Zuversicht zu schwelgen, und mahne zur Vorsicht . Wenn das Verfahren darauf abzielt, die Flexibilität auf dem Markt zu erhöhen, führt das nicht automatisch zu einer Stärkung der Ver- handlungsposition der Milcherzeuger . Der Hauptgeschäftsführer des Milchindustrieverban- des, Herr Eckhard Heuser, begrüßte die Eröffnung des Verfahrens.  Er  sieht  die  Abnahmepflicht  als  das  Pro- blem . Er möchte so von der Verantwortung der Molke- reien ablenken . Da wird das Pferd gefährlich von hinten aufgezäumt, so schwächen wir die Verhandlungsmacht der Erzeuger nur noch mehr . Wir brauchen eine andere Marktstruktur mit mehr und kleineren Molkereien . Das Bundeskartellamt muss prüfen, wie die Verhandlungspo- sition der Erzeuger zu verbessern ist . Alle bewegen sich . Die Agrarminister der Länder ha- ben in der AMK klare Aufträge an den Minister formuliert . Aber auch in Brüssel fordern zahlreiche Mitgliedstaaten wirkungsvolle Maßnahmen zur Mengenreduzierung, al- len voran Frankreichs Agrarminister Le Foll . Die Euro- päische Kommission in Brüssel hat bereits am 23 . März 2016 in ihrem Non-Paper deutlich aufgezeigt, welche Maßnahmen möglich sind: direkte Hilfen für die Erzeu- ger, keine rückzahlbaren Kredite, nur gekoppelt an eine einfache Leistung, Mengenreduzierung! Alle bewegen sich, nur einer steht still: Herr Minister Schmidt . Sie stehen mittlerweile auf einsamem Posten . Wie lange wollen Sie den Kopf in den Sand stecken und sich weigern, den Realitäten ins Auge zu schauen? Das Agrarmarktstrukturgesetz, über das wir heute debattieren, ist notwendig . Wir werden uns dem nicht verweigern . Aber, Herr Minister Schmidt, als Minister müssen Sie mehr tun . Agrarpolitik administrativ verwal- ten reicht nicht . Aktiv gestalten, das ist jetzt gefordert . Herr Minister Schmidt, ich fordere Sie auf: Stützen Sie die Linie vieler Bundesländer, denjenigen Molkereien und Milchbauern finanziell zu helfen, die Verantwortung  übernehmen und die Milchmenge reduzieren . Mengen- reduzierung – das weiß außer Ihrem Haus und Ihnen je- der – ist das Gebot der Stunde . Es hilft den Milchbäue- rinnen und -bauern wenig, wenn sie von Ihnen nur hören, 2025 werde es besser . Ja, bis dahin sind so viele Betriebe ruiniert, dass das sein kann . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 167 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . April 2016 16563 (A) (C) (B) (D) Das ist keine grüne Politik, hat aber auch mit christ- lich, wie Sie es proklamieren, nichts, aber auch gar nichts zu tun . Stellen Sie sich jetzt an die Seite Ihres französi- schen Amtskollegen Le Foll . Handeln Sie endlich! Mi- nister Schmidt, lösen Sie Probleme, statt weiter auf der Bremse zu stehen . Helfen Sie jetzt den Betrieben, damit sie morgen noch eine Zukunft haben . Anlage 20 Neudruck: Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fra- gen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/8051, Fragen 29 und 30): Wie viele der Verstorbenen hatten nach Kenntnis der Bun- desregierung in den Jahren 2005 bis 2015 jeweils zum Zeit- punkt ihres Ablebens noch nicht das 65 . Lebensjahr erreicht, und wie hoch war ihr Anteil an der Gesamtzahl der Verstorbe- nen des jeweiligen Jahres? Wie viele der Verstorbenen hatten nach Kenntnis der Bun- desregierung in den Jahren 2005 bis 2015 jeweils zum Zeit- punkt ihres Ablebens noch nicht das 60 . Lebensjahr erreicht, und wie hoch war ihr Anteil an der Gesamtzahl der Verstorbe- nen des jeweiligen Jahres? Angaben hierzu liegen aus der Statistik der Sterbefälle des Statistischen Bundesamtes für die Jahre bis 2014 vor . Im Zeitraum 2005 bis 2014 sind insgesamt 1 392 271 Personen im Alter von unter 65 Jahren und davon 963 774 Personen im Alter von unter 60 Jahren gestorben . Der Anteil an den insgesamt Gestorbenen in diesem Zeitraum beträgt – bei den Personen, die noch nicht das 65 . Lebensjahr erreicht hatten, circa 16,3 Prozent, – bei den Personen, die noch nicht das 60 . Lebensjahr erreicht hatten, circa 11,3 Prozent . Ergänzende Angaben für die Jahre 2005 bis 2014, die wegen der begrenzten Antwortzeit nicht vorgetragen werden können, entnehmen Sie bitte der Übersicht, die wegen ihres Umfangs dem Protokoll beigefügt wird: Zahl und Anteil der im Alter von unter 65 bzw. unter 60 Jahren Gestorbenen Jahr Zahl der Gestorbenen im Alter von unter 65 Jahren Anteil an den im je- weiligen Jahr Gestor- benen in % Zahl der Gestorbenen im Alter von unter 60 Jahren Anteil an den im jewei- ligen Jahr Gestorbenen in % 2005 147 797 17,8 100 262 12,1 2006 141 508 17,2 99 373 12,1 2007 138 827 16,8 98 879 12,0 2008 138 096 16,4 98 329 11,6 2009 137 043 16,0 98 139 11,5 2010 137 431 16,0 96 844 11,3 2011 138 419 16,2 95 217 11,2 2012 137 074 15,8 92 627 10,7 2013 139 516 15,6 93 403 10,4 2014 136 560 15,7 90 701 10,4 Summe 1392 271 16,3 963 774 11,3 Quelle: Statistisches Bundesamt (163 . Sitzung, Anlage 17) Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 167. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 3, ZP 2 u. 3 Stahlindustrie in Deutschland und Europa TOP 4 Flexible Gestaltung der Arbeitszeit TOP 5 Änderung des Sexualstrafrechts TOP 29 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 30 Abschließende Beratungen ohne Aussprache ZP 4 Aktuelle Stunde zu Rentenniveau und Altersarmut TOP 6 Jahresbericht 2015 des Wehrbeauftragten TOP 7 Arbeit für Menschen mit Behinderungen TOP 10 Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes ZP 5 Flüchtlingsschutz in der Europäischen Union TOP 12 Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-Richtlinie TOP 11 Krankenversicherungsbeitrag auf Direktversicherungen TOP 14 Innovationstransfer in die Gesundheitsversorgung TOP 13 Engagement für Geflüchtete TOP 16 Nationales Reformprogramm 2016 TOP 15 Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Afrika TOP 18 Errichtung eines Transplantationsregisters TOP 17 Tag der Befreiung als gesetzlicher Gedenktag TOP 19 Abkommen mit Albanien über Soziale Sicherheit TOP 20 Unterbringung in einempsychiatrischenKrankenhaus TOP 21 Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt TOP 22 Änderung des Bundesstatistikgesetzes TOP 23 Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Für die CDU/CSU-Fraktion erhält nun der Kollege

    Uwe Lagosky das Wort .


    (Beifall bei der CDU/CSU)




Rede von Uwe Lagosky
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

ren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Arbeitgeber und
Beschäftigte haben zwei wesentliche gemeinsame Ziele:
ihre Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten und Erfol-
ge zu erzielen . Denn davon hängen Wachstum und Be-
schäftigung in unserem Land ab .

Unserer Wirtschaft geht es auch deshalb so gut, weil
wir für unterschiedliche Anforderungen unterschiedliche
Arbeitszeitmodelle gefunden haben und auch in der Zu-
kunft finden werden. Zum Beispiel kann ein Stahlwerk – 
wie wir es eben gerade diskutiert haben – aus technischen
und wirtschaftlichen Gründen nur vernünftig betrieben
werden, wenn rund um die Uhr gearbeitet wird . Dabei
arbeiten Tausende von Beschäftigten entsprechend den
unterschiedlichen Anforderungen in den Abteilungen der
Produktion, der Technik und der Verwaltung .

Aufgrund von Strukturen und der Auftragslage haben
Handwerksbetriebe mit ein oder zwei Gesellen ganz an-
dere Anforderungen in Bezug auf die Arbeitszeit . Dem-
entsprechend kommt es zwangsläufig zu verschiedenen 
Arbeitszeitmodellen in unserer Wirtschaft . Es kommt
dementsprechend aber auch zu ganz eigenen Lösungen,
was flexibel gestaltete Arbeitszeiten angeht. Das funktio-
niert auch ohne staatliche Regelungen, liebe Grüne .


(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf von der CDU/CSU: So sieht es aus!)


Es funktioniert sowohl in kleinen Betrieben ohne Be-
triebsrat als auch in Betrieben, wo die Mitbestimmung
verankert ist .

Wenn Sie in Ihrem Antrag größtmögliche Zeitsouve-
ränität für Beschäftigte fordern, klingt das natürlich zu-
nächst einmal gut .


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist gut!)


Nur wecken Sie damit völlig falsche Erwartungen . Denn
für ein gutes Miteinander unter den Kollegen und funk-
tionierende Betriebsabläufe gilt es, neben der Herstel-
lung der Einzelfallgerechtigkeit insbesondere auch der
Verantwortung allen Beschäftigten gegenüber gerecht zu
werden . Die Kunst besteht darin, Teams so aufzustellen,
dass Arbeit als Gemeinschaftsaufgabe gesehen wird, um
gemeinsame Ziele zu erreichen und dabei die individuel-
len Bedürfnisse des Einzelnen zu berücksichtigen .


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deshalb wollen wir auch Betriebsvereinbarungen!)


Daher greifen viele Manteltarifverträge unterschiedlichs-
te Regelungen zur Arbeitszeit auf . Sie beinhalten gleich-
zeitig Öffnungsklauseln für Betriebsvereinbarungen . Ins-
gesamt werden bei diesen Tarifverträgen je nach Branche
auch die jeweils wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
und die Leistungsfähigkeit berücksichtigt .

Ich habe einige Jahre lang in der Verdi-Bundeskom-
mission für den Tarifvertrag Versorgungsbetriebe mitge-
wirkt . Aus diesem Tarifvertrag möchte ich drei Beispiele
nennen: Der § 7 regelt unter anderem Teilzeitbeschäfti-
gung . Durch Betriebs- und Dienstvereinbarungen kön-
nen nach § 8 Arbeitszeitkorridore und nach § 11 Arbeits-
zeitkonten eingerichtet werden . Letzteres wiederum gibt
dem Arbeitgeber und den Betriebsräten die Möglichkeit,
Gleitzeitmodelle mit Arbeitszeitkonten zu verbinden, da-
mit die Beschäftigten unter  fest  definierten Rahmenbe-
dingungen mal mehr oder weniger arbeiten können, wo-
mit sie mehr Arbeitszeitflexibilität erhalten. Kurzum, die 
Sozialpartner schaffen also längst mehr Zeitsouveränität
für die Beschäftigten .


(Beifall bei der CDU/CSU)


Im Bereich der Schichtarbeit werden ebenfalls längst
Betriebsvereinbarungen abgeschlossen und die Bedürf-
nisse der Mitarbeiter berücksichtigt . Das ergab eine
Kurzauswertung der Hans-Böckler-Stiftung aus dem
Jahre 2010 . Danach ist das unproblematisch . Bei al-
len Forderungen nach mehr Zeitsouveränität für den
Schichtbetrieb muss natürlich auch der Biorhythmus der
Beschäftigten berücksichtigt werden, wenn sie hinter-
einander Früh-, Spät-, Nacht- und Freischichten haben .
Dies muss entsprechend eingehalten werden . Man kann
an dieser Stelle auch die Arbeitgeber nicht aus der Ver-
antwortung entlassen .

Wie Arbeit und Privatleben in Einklang gebracht wer-
den können, beschäftigt die Sozialpartner und die Politik
schon seit Jahren . Durchaus interessant sind dabei die Bei-
träge der Hans-Böckler-Stiftung, aber auch beispielsweise
unsere Gesetze zur verbesserten Vereinbarkeit von Fami-
lie, Pflege und Beruf mit Wirkung ab dem 1. Januar 2015. 

Die Hans-Böckler-Stiftung hat 2015 eine Untersu-
chung von Vanita Irene Matta von der Universität Zürich

Brigitte Pothmer






(A) (C)



(B) (D)


veröffentlicht . Sie hat Daten des Sozio-oekonomischen
Panels in der Version 29 ausgewertet, bei denen über
10 000 Personen in abhängiger Beschäftigung befragt
wurden, ob selbstgesteuerte Arbeitszeiten zu einer Aus-
weitung der wöchentlichen Arbeitszeit führen . Ja, das ist
sowohl bei Frauen als auch bei Männern der Fall, wobei
letztere besonders extreme Steigerungsraten aufwiesen .

Dass, wie es in Ihrem Antrag heißt, mehr Freiheiten
bei der Gestaltung der eigenen Arbeitszeit Stress und
Überlastung vermindern, ist so jedenfalls nicht haltbar .
Homeoffice  –  Frau  Pothmer,  Sie  haben  es  angespro-
chen – stellt davon abgesehen den Arbeitsschutz mit
Blick auf die Maximalarbeitszeiten und Ruhephasen vor
ganz neue Herausforderungen .


(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber die werden wir lösen!)


Sinnvoll erscheint mir daher, bei den Beschäftigten und
Arbeitgebern eine neue Kultur der Prävention zu etablie-
ren, die für gesunde Arbeit sensibilisiert .


(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da sind wir bei!)


Da Sie als Grüne sich Werkzeuge wünschen, die Ar-
beitgebern, Betriebsräten und Personalräten geeignete
und passgenaue Lösungen gegen Stress bieten, verwei-
se ich Sie gerne auf die sehr guten Ausarbeitungen der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, der
Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie sowie
der Initiative Neue Qualität der Arbeit . Wir brauchen
nicht die von Ihnen geforderte Verordnung dazu, sondern
verantwortungsbewusste Akteure, und diese stellen die
Werkzeuge bereits zur Verfügung .

Aus persönlicher Erfahrung kann ich Ihnen sagen,
dass Mitarbeitergespräche neben Gefährdungsbeurtei-
lungen zum Beispiel die beste Möglichkeit sind, die Be-
dürfnisse von Arbeitgebern und Beschäftigten abzustim-
men . Berufsbedingte Belastungen können so frühzeitig
erkannt und abgebaut werden . Als Politiker sollten wir
mit Blick auf die digitale Arbeitswelt aber durchaus Leit-
planken setzen . Seitens der Union arbeiten wir daran .

Schließlich  sorgt  eine  Zunahme  ortsflexibler  Ar-
beitsplätze außerhalb eines Betriebes, wie sie durch die
Digitalisierung zu erwarten ist, dafür, dass sich die di-
rekte Zusammenarbeit zwischen den Beschäftigten, den
Führungskräften, den Betriebsräten, aber auch mit dem
Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb und den
Datenschützern maximal verändern wird . Das stellt die
Sozialpartner ebenso wie den Gesetzgeber vor neue He-
rausforderungen, die unter anderem die bisherigen Ar-
beitszeitregelungen betreffen werden .

Bezogen auf die Aussagen der Grünen zu flexiblen Ar-
beitszeiten fehlt meines Erachtens das Verständnis für die
unterschiedlichen Vorstellungen gerade älterer und jün-
gerer Generationen. Bei allen Forderungen nach flexibler 
Arbeitszeitgestaltung müssen auch die Wünsche nach
Regelarbeitszeiten respektiert werden .

In jungen Jahren – das weiß ich aus eigener Anschau-
ung als Techniker – können flexible Arbeitszeiten einen 
durchaus an die Leistungsgrenze bringen, vor allem

dann, wenn man für eine Sache brennt und mit Projekten
mehr und mehr verwächst . Seine Kräfte einzuschätzen,
das will durchaus erst einmal gelernt sein .

Stichwort „Bedürfnisse“: Die Grünen schreiben in ih-
rem Antrag:

Ein Arbeitsumfang von 30 Stunden plus wird inte-
ressanter, dagegen verlieren Halbtagsjobs an Attrak-
tivität .

In Ihrer Fraktion wird das anscheinend unterschiedlich
gesehen . Am 25 . April haben Sie eine Referentenstelle
mit 29 Wochenstunden ausgeschrieben . So viel dazu .


(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist das Problem?)


Mein Fazit: Unserer Wirtschaft geht es auch deshalb
gut, weil wir für unterschiedliche Anforderungen flexible 
Arbeitszeitmodelle gefunden haben und sie auch weiter-
hin  finden werden. Diese  sind  auf  die wirtschaftlichen 
Rahmenbedingungen zugeschnitten und beziehen schon
heute individuelle Interessen der Beschäftigten mit ein .
Daran haben die Sozialpartner einen Riesenanteil .

So gut gemeint Ihr Antrag ist, möglichst jedem Be-
schäftigten ein Maximum an Zeitsouveränität zu gewäh-
ren, stellt er doch die Arbeitsabläufe in unseren Betrieben
gänzlich auf den Kopf . Damit ist den Beschäftigten am
wenigsten gedient .

Herzlichen Dank .


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Das Wort erhält nun die Kollegin Jutta Krellmann für

    die Fraktion Die Linke .


    (Beifall bei der LINKEN)