Plenarprotokoll 18/166
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Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
166. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 27. April 2016
Inhalt:
Zusätzliche Ausschussüberweisung . . . . . . . . 16303 A
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Berufsbil-
dungsbericht 2016; weitere Fragen
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16303 C
Dr . Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 16304 C
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16304 D
Rainer Spiering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16305 A
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16305 B
Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16305 D
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16305 D
Katrin Albsteiger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16306 A
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16306 A
Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 16306 B
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16306 C
Dr . Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 16306 C
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16306 D
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16307 A
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16307 A
Dr . Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16307 B
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16307 C
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16307 D
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16308 A
Sven Volmering (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16308 C
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16308 C
Dr . Daniela De Ridder (SPD) . . . . . . . . . . . . . 16308 D
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16308 D
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16309 A
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16309 A
Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16309 B
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16309 C
Dr . Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 16309 D
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16310 A
Dr . Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 16310 A
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16310 B
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16310 C
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16310 C
Rainer Spiering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16310 D
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016II
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16310 D
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16311 A
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16311 A
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16311 C
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16311 D
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16312 A
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16312 A
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16312 B
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16312 C
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16312 D
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16312 D
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
Drucksache 18/8190 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16313 A
Mündliche Frage 4
Pia Zimmermann (DIE LINKE)
Kenntnisse verschiedener Institutionen
über den systematisch organisierten Betrug
in der Pflege
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16313 A
Zusatzfragen
Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 16313 C
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16314 A
Dr . Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16314 A
Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 16314 B
Mündliche Frage 5
Pia Zimmermann (DIE LINKE)
Kenntnisse über Verdachtsfälle im Zusam-
menhang mit der Leistungsabrechnung in
Pflegeeinrichtungen
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16314 D
Zusatzfragen
Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 16314 D
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16315 B
Mündliche Frage 6
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zeitpunkt des Vorgehens gegen Abrech-
nungsbetrug durch ambulante Pflegedienste
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16315 D
Zusatzfragen
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16315 D
Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 16316 B
Dr . Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16316 C
Heike Baehrens (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16316 D
Mündliche Frage 7
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vorgehen bei Kontrollen von ambulanten
Pflegediensten
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16317 A
Zusatzfragen
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16317 B
Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 16317 C
Mündliche Frage 8
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verschiebung der Abstimmung auf EU-Ebe-
ne zur Erneuerung der Glyphosat-Zulassung
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16318 A
Zusatzfragen
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16318 C
Mündliche Frage 9
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bedeutung der Erkenntnisse des Krebsfor-
schungszentrums der WHO
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 III
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16319 A
Zusatzfragen
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16319 B
Mündliche Frage 13
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kenntnisse der Bundesregierung über den
stärkeren Ausstoß von Stickoxiden bei nied-
rigen Temperaturen
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16320 A
Zusatzfragen
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16320 B
Mündliche Frage 14
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Leihbeamte in verschiedenen Abteilungen
des BMVI
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16321 A
Zusatzfrage
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16321 A
Mündliche Frage 24
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Finanzielle Gesamthöhe der Ausfuhrgeneh-
migungen für Kleinwaffen
Antwort
Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16321 C
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16322 A
Mündliche Frage 30
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Etwaige Verhaftung, Gefangenschaft und
Folter minderjähriger Demonstranten in
Tunesien im Januar 2016
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 16322 C
Zusatzfragen
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 16322 D
Mündliche Frage 31
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bewertung der Entscheidung des Bundes-
verfassungsgerichts zu Ermittlungsbefug-
nissen des Bundeskriminalamtes
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16323 C
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16323 C
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umgang mit
der Presse- und Meinungsfreiheit in der
Türkei
Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16325 A
Dr . Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16326 A
Dr . Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 16327 B
Dr . Dorothee Schlegel (SPD) . . . . . . . . . . . . . 16328 C
Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) . . . . . . . . 16329 C
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16330 C
Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16331 C
Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16332 B
Matern von Marschall (CDU/CSU) . . . . . . . . 16333 A
Michelle Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . 16334 C
Dr . Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 16335 C
Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16337 A
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16338 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 16339 A
Anlage 2
Mündliche Frage 1
Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Finanzieller Umfang des Bundesprogramms
„Willkommen bei Freunden“
Antwort
Caren Marks, Parl . Staatssekretärin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16339 B
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016IV
Anlage 3
Mündliche Frage 2
Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Abrechnungsbetrug durch ambulante Pfle-
gedienste
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16339 B
Anlage 4
Mündliche Frage 3
Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verhinderung von Abrechnungsbetrug bei
ambulanter Intensivpflege durch Pflege-
dienste
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16340 B
Anlage 5
Mündliche Frage 10
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Finanzieller Anreiz zum Kauf von Elektro-
autos
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 16340 C
Anlage 6
Mündliche Frage 11
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Prüfung des Motors V6 TDI durch das
Kraftfahrt-Bundesamt
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16341 A
Anlage 7
Mündliche Frage 12
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Illegale Verwendung von Abschalteinrich-
tungen in Kraftfahrzeugen
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16341 A
Anlage 8
Mündliche Frage 15
Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Erhöhung der Wassertiefe der Fahrrinne
zur Anbindung des Rostocker Hafens
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16341 B
Anlage 9
Mündliche Frage 16
Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Notwendigkeit einer nachträglichen Ände-
rung des Bundesschienenwegeausbaugeset-
zes
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16341 C
Anlage 10
Mündliche Frage 17
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Vorlage des Wassertourismuskonzeptes
durch die Bundesregierung
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16341 D
Anlage 11
Mündliche Frage 18
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Rechtliche Möglichkeiten zur Verhinde-
rung des Vorhabens Staustufe Decin
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16342 A
Anlage 12
Mündliche Frage 19
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Maßnahmen der Bundesatomaufsicht ge-
gen vorgetäuschte Prüfungen in Atomkraft-
werken
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16342 B
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 V
Anlage 13
Mündliche Frage 20
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Rückmeldungen der Landesatomaufsichts-
behörden zu den Empfehlungen der Reak-
tor-Sicherheitskommission zu den Brenn-
elementeverformungen
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16342 C
Anlage 14
Mündliche Frage 21
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vorlage der Ausführungsverordnung zu
§ 14 a Energiewirtschaftsgesetz
Antwort
Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16342 D
Anlage 15
Mündliche Frage 22
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Anwendbarkeit des Energiecharta-Ver-
trags im Fall der Schadensersatzforderung
aufgrund der Zerschlagung des Jukos-Kon-
zerns
Antwort
Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16343 A
Anlage 16
Mündliche Frage 23
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Risiken bei einer vorläufigen Anwendung
von Handelsverträgen
Antwort
Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16343 B
Anlage 17
Mündliche Frage 25
Niema Movassat (DIE LINKE)
Beschluss und Umsetzung des Nationalen
Aktionsplans „Wirtschaft und Menschen-
rechte“
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 16343 C
Anlage 18
Mündliche Frage 26
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Begründung des Auswärtigen Amts zu den
Reisewarnungen für die Türkei
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 16344 B
Anlage 19
Mündliche Frage 27
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Reise- und Sicherheitshinweise für die Tür-
kei
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 16344 C
Anlage 20
Mündliche Frage 28
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Verweigerung der Einreise des Leiters des
ARD-Fernsehstudios in Kairo in die Türkei
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 16344 D
Anlage 21
Mündliche Frage 29
Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Staatsangehörigkeit der sahrauischen
Volksgruppe in der Westsahara
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 16345 A
Anlage 22
Mündliche Frage 32
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Verbesserung des informationstechnischen
Erkenntnisaustausches durch die Geheim-
dienstgruppe „Counter Terrorism Group“
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16345 C
Anlage 23
Mündliche Frage 33
Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Erleichterter Zugang zu intensiver Sprach-
vermittlung und fachlicher Berufsorientie-
rung und -vorbereitung für Flüchtlinge
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016VI
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16345 D
Anlage 24
Mündliche Frage 34
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Aufnahme von Flüchtlingen aus Griechen-
land
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16346 B
Anlage 25
Mündliche Frage 35
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vereinbarkeit der Regelungen zu freiheits-
beschränkenden Maßnahmen bei der Be-
treuung von Menschen mit Behinderung
mit der UN-Behindertenrechtskonvention
Antwort
Christian Lange, Parl . Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16346 D
Anlage 26
Mündliche Frage 36
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Berechnung der Kosten der Aufnahme von
Flüchtlingen für das Jahr 2016
Antwort
Jens Spahn, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . 16347 A
Anlage 27
Mündliche Frage 37
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Beseitigung der Ungleichbehandlung von
erwerbsgeminderten über 25-jährigen Per-
sonen gegenüber erwerbsfähigen Menschen
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16347 D
Anlage 28
Mündliche Frage 38
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Übergang von Personen aus der Arbeitslo-
sigkeit in die Altersrente
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16348 A
Anlage 29
Mündliche Frage 39
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Übergang von Personen in die Altersrente
mit Abschlägen
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16348 B
Anlage 30
Mündliche Frage 40
Katrin Kunert (DIE LINKE)
Planungen zum Bundesteilhabegesetz
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16348 C
Anlage 31
Mündliche Frage 41
Katrin Kunert (DIE LINKE)
Gleichzeitige Inanspruchnahme von Pfle-
geleistungen und Leistungen der Eingliede-
rungshilfe von Menschen mit Behinderung
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16348 D
Anlage 32
Mündliche Frage 42
Niema Movassat (DIE LINKE)
Tötung von Demonstranten durch UN-Blau-
helme in Mali im April 2016
Antwort
Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16349 A
Anlage 33
Mündliche Frage 43
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Seeraumüberwachung durch den Verband
Standing NATO Maritime Group 2 in der
Ägäis
Antwort
Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16349 C
Textrahmenoptionen:
30,5 mm Abstand oben
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 16303
166. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 27. April 2016
Beginn: 13 .00 Uhr
Erika Steinbach
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 16339
Anlage 2
Antwort
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Beckmeyer, Uwe SPD 27 .04 .2016
Bleser, Peter CDU/CSU 27 .04 .2016
Brehmer, Heike CDU/CSU 27 .04 .2016
Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 27 .04 .2016
Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 27 .04 .2016
Gleicke, Iris SPD 27 .04 .2016
Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27 .04 .2016
Koob, Markus CDU/CSU 27 .04 .2016
Lamers, Dr . Karl A . CDU/CSU 27 .04 .2016
Lerchenfeld, Philipp
Graf
CDU/CSU 27 .04 .2016
Lotze, Hiltrud SPD 27 .04 .2016
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Ludwig, Daniela CDU/CSU 27 .04 .2016
Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27 .04 .2016
Müller, Bettina SPD 27 .04 .2016
Rößner, Tabea BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27 .04 .2016
Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27 .04 .2016
Veit, Rüdiger SPD 27 .04 .2016
Wicklein, Andrea SPD 27 .04 .2016
Wolff (Wolmirstedt),
Waltraud
SPD 27 .04 .2016
der Parl . Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der
Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 1):
Welchen finanziellen Umfang hat das Programm „Will-
kommen bei Freunden“, und welche Aufteilung des Budgets
ist hier vorgesehen (bitte aufschlüsseln in die Bereiche Perso-
nal, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Sonstiges)?
Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung erhält zur
Umsetzung des Programms „Willkommen bei Freun-
den – Bündnisse für junge Flüchtlinge“ Fördermittel in
Höhe von 12 305 614,00 Euro im Förderzeitraum 2015
bis 2018 .
Die Förderung teilt sich (unter Berücksichtigung der
benannten Bereiche) wie folgt auf die Haushaltsjahre auf:
2015 2016 2017 2018
Gesamt 1 429 337 € 3 288 415 € 3 800 847 € 3 787 013 €
Personal 906 988 € 2 026 014 € 2 050 498 € 2 112 012 €
Öffentlichkeitsarbeit 79 000 € 26 000 € 16 000 € 26 000 €
Veranstaltungen * * * *
sonstiges 443 349 € 1 236 401 € 1 734 349 € 1 649 001 €
* Dieser Bereich wird im Kostenplan nicht separat ausgewiesen, sondern kann sich aus verschiedenen Finanzierungspositionen (als Sachausgaben
im Kostenplan veranschlagt) ergeben .
Anlage 3
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Fra-
ge der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 2):
Welche Informationen über systematischen Abrechnungs-
betrug durch ambulante Pflegedienste hatte die Bundesre-
gierung seit 2010, und welche Maßnahmen hat sie dagegen
ergriffen?
Gemäß § 197 a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
(SGB V) und § 47 a Elftes Buch Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 201616340
(A) (C)
(B) (D)
(SGB XI) sind die Kranken- und Pflegekassen sowie
ihre Verbände seit dem Jahr 2004 verpflichtet, finanzi-
elle Missstände in ihrem Bereich durch die Einrichtung
besonderer Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten
im Gesundheitswesen zu bekämpfen und alle zwei Jah-
re die Ergebnisse dieser Arbeit in einem Bericht zusam-
menzufassen . Im Berichtszeitraum 2012/2013 wurden
im Bereich der sozialen Pflegeversicherung insgesamt
1 739 Fälle abgeschlossen und mehr als 1,7 Millionen
Euro von den Leistungserbringern zurückgefordert . Der
Bericht weist auch auf die Medienberichterstattung über
Betrug bei Pflegediensten sowie auf 185 Ermittlungsver-
fahren gegen 147 Pflegedienste in Berlin hin.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hält
eine nachdrückliche Bekämpfung des Fehlverhaltens im
Gesundheitswesen für unabdingbar . Daher wurden in den
vergangenen Jahren für den Bereich der Pflegeversiche-
rung mehrfach gesetzliche Verbesserungen zur Bekämp-
fung von Qualitätsmängeln und Abrechnungsbetrug von
der Bundesregierung vorgeschlagen und durch den Deut-
schen Bundestag beschlossen:
Mit dem Assistenzpflegegesetz wurden die Zusam-
menarbeit und der Datenaustausch zwischen Pflege-
kassen, Krankenkassen und den nach Landesrecht zu-
ständigen Trägern der Sozialhilfe zum 1 . Januar 2013
verbindlich geregelt, um die Missbrauchsbekämpfung zu
verbessern .
Das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) hat die
Nachweispflicht für die Kostenerstattung in der Verhin-
derungspflege (§ 39 Absatz 1 SGB XI) zum 1. Januar
2015 verschärft .
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wur-
de zum 1 . Januar dieses Jahres klargestellt, dass auch in
der ambulanten Pflege Anlassprüfungen – beispielsweise
bei Anzeichen von Qualitätsmängeln oder Betrug – vom
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)
unangemeldet durchgeführt werden (§ 114 a Absatz 1
SGB XI) .
Zudem wurde im PSG II die bisher bereits bestehende
Möglichkeit des MDK, bei der Durchführung der regel-
mäßigen Qualitätsprüfungen auch die Abrechnungen zu
prüfen, in eine Pflichtaufgabe umgewandelt (§ 114 Ab-
satz 2 Satz 6 SGB XI) .
Anlage 4
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Fra-
ge der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 3):
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen,
um den Abrechnungsbetrug von ambulanter Intensivpflege,
die nach dem SGB V durch ambulante Pflegedienste erbracht
wird, zu verhindern?
Die Bundesregierung prüft, wie die Kontrollmöglich-
keiten bei ambulanten Pflegediensten verbessert werden
können . Als Maßnahme kommt zunächst ein weiterer
Ausbau der bestehenden Kontrollmöglichkeiten des Me-
dizinischen Dienstes der Krankenkassen in Betracht . Die
Prüfung hierzu wird kurzfristig abgeschlossen .
Weiter hat der GKV-Spitzenverband zugesagt, die
neuen Regelungen für die Fehlverhaltensbekämpfungs-
stellen der Kranken- und Pflegekassen des am 14. April
2016 im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Le-
sung beschlossenen Korruptionsbekämpfungsgesetzes
für das Gesundheitswesen zeitnah noch in 2016 bis zum
Herbst umzusetzen . Das betrifft Richtlinien zur einheitli-
chen und koordinierten Tätigkeit der Stellen, deren regel-
mäßige Berichterstattung und deren Zusammenarbeit mit
den Strafverfolgungsbehörden . Das Bundesministerium
für Gesundheit wird den Umsetzungsprozess eng beglei-
ten .
Schließlich soll das neue System für die Abrechnungs-
prüfung der ambulanten Pflege nach dem Elften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XI), das ab 1 . Januar 2016 in
Kraft ist, schnell flächendeckend umgesetzt werden. Das
entsprechende Prüfkonzept befindet sich derzeit in einer
Pilotphase; es ermöglicht bei im Rahmen der Regelprü-
fung wahrgenommenen Auffälligkeiten in einem zweiten
Schritt vertiefende Prüfungen einzelner Pflegedienste
durch Pflegekassen und den Medizinischen Dienst der
Krankenkassen .
Anlage 5
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 10):
Mit welchen finanziellen Anreizen will die Bundesregie-
rung den Kauf von Elektroautos fördern, und wie soll die öf-
fentliche Beschaffung von Elektrofahrzeugen gefördert wer-
den?
Die zuständigen Ressorts haben sich gestern Abend
gemeinsam mit der Automobilindustrie im Grundsatz
darauf geeinigt, dass es eine Kaufprämie für Elektro-
fahrzeuge geben wird . Die Gesamtförderung in Höhe
von 1,2 Milliarden Euro wird zu gleichen Teilen (jeweils
600 Millionen Euro) von Staat und Auto-Industrie getra-
gen . Dabei sollen reine Elektrofahrzeuge einen Zuschuss
von 4 000 Euro und von außen aufladbare Hybridelek-
trofahrzeuge einen Zuschuss von 3 000 Euro erhalten .
Allerdings werden nur solche Fahrzeuge gefördert, deren
Nettolistenpreis 60 000 Euro nicht überschreitet .
Das Programm soll längstens bis 2019 laufen, begin-
nend nach einem entsprechenden Beschluss der Bundes-
regierung im Mai 2016 .
Darüber hinaus wird der weitere Aufbau der Ladein-
frastruktur von 2017 bis 2020 mit einer Summe von
300 Millionen Euro gefördert .
Für die Mehrkosten bei der öffentlichen Beschaffung
von künftig mindestens 20 Prozent Elektrofahrzeugen
für den Fuhrpark des Bundes werden 100 Millionen Euro
bereitgestellt .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 16341
(A) (C)
(B) (D)
Das kostenlose Laden von E-Fahrzeugen der Mitar-
beiter beim Arbeitgeber wird künftig keinen zu versteu-
ernden geldwerten Vorteil mehr darstellen .
Anlage 6
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8190, Frage 11):
Ist es zutreffend, dass die mit der VW-internen Aufklä-
rung des Abgasskandals beauftragte Kanzlei Jones Day „im
Dezember das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)“ beauftragte,
„den Motor V6 TDI genauestens unter die Lupe zu nehmen“
und „die Flensburger Behörde ihrerseits . . . es Audi“ überließ,
„seine eigenen Autos zu testen“ („Vorsprung durch Technik“,
Handelsblatt vom 20 . April 2016), und wenn ja, mit welcher
Begründung wurde Audi diese Prüfung überlassen?
Nein .
Anlage 7
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8190, Frage 12):
Unter welchen Bedingungen ist die Verwendung soge-
nannter Abschalteinrichtungen nach Auffassung der Bun-
desregierung illegal (bitte gegebenenfalls unter Angabe von
Rechtsgutachten ausführen), und welche Sanktionen prüft die
Bundesregierung für die Hersteller von Fahrzeugen, bei denen
im Rahmen der Nachprüfungen des Kraftfahrt-Bundesamtes
(vergleiche ebenda) im Vergleich zu den im Rahmen der Ty-
penzulassung ermittelten Abgasemissionen im Realbetrieb
erhöhte Auspuffemissionen festgestellt wurden (bitte begrün-
den)?
Die Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen bestimmt
sich nach Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung
(EG) 715/2007 .
Im Übrigen wird auf den Bericht der Untersuchungs-
kommission „Volkswagen“ vom 22 . April 2016 verwie-
sen, der dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infra-
struktur zugeleitet und dort heute behandelt bzw . beraten
wurde .
Anlage 8
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 15):
Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung, die Fahr-
rinne zur Anbindung des Hafens Rostock entgegen dem im
Entwurf des Bundesverkehrswegeplans genannten geplanten
Tiefgang von 15,80 Metern Wassertiefe (14,30 Meter Tief-
gang) auf 16,50 Meter Wassertiefe zu erhöhen (bitte verän-
derte Auswirkungen auf das Nutzen-Kosten-Verhältnis benen-
nen), und inwieweit sichert dies die Bundesregierung gemäß
der Presseberichterstattung gegenüber dem Land Mecklen-
burg-Vorpommern bereits zu (vergleiche www .verkehrsbrief .
de vom 19 . April 2016)?
Das Vorhaben wurde vom Land Mecklenburg-Vor-
pommern gemäß der Variante A (Vertiefung um 2,0 Me-
ter, 16,50 Meter Fahrrinnentiefe, 15 Meter Tiefgang,
Investitionskosten rund 90 Millionen Euro) zum Bundes-
verkehrswegeplan (BVWP) angemeldet . Die Bewertung
der Variante A hat ein NKV von 2,3 ergeben .
Zusätzlich wurde eine reduzierte Variante B
(14,30 Meter Tiefgang, Investitionskosten rund 56 Mil-
lionen Euro) im BVWP untersucht mit dem Bewertungs-
ergebnis NKV = 2,7 .
Die Variante B wurde aufgrund des besseren NKV im
BVWP-Entwurf dargestellt .
Das Differenz-Nutzen-Kosten-Verhältnis zur nächst-
größeren Variante A beträgt 1,6 . Das heißt, dass der in
der Variante A zusätzlich generierte Nutzen die zusätz-
lich erforderlichen Investitionen übersteigt . Die Weiter-
verfolgung der größeren Variante A ist insofern möglich,
soweit die nötigen Ressourcen verfügbar sind .
Die Aufnahme der Variante A in den Kabinettsentwurf
des BVWP wird geprüft; eine Zusage, die Variante A
weiterzuverfolgen, hat es gegenüber dem Land Mecklen-
burg-Vorpommern jedoch bislang nicht gegeben .
Anlage 9
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 16):
Inwiefern ist es notwendig, das Bundesschienenwegeaus-
baugesetz nachträglich zu ändern, um die voraussichtlich erst
2017 vollständig bewerteten Projekte des sogenannten Po-
tenziellen Bedarfs umsetzen zu können, da die Ausbaugeset-
ze für Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 noch im
Jahr 2016 verabschiedet werden sollen?
Es hängt von der Entscheidung des Deutschen Bun-
destags über die Novellierung des Bundesschienenwe-
geausbaugesetzes ab, wie mit Projekten des Potenziellen
Bedarfs, die erst nach Inkrafttreten des Gesetzes bewer-
tet werden, umgegangen werden muss . Im geltenden
Bedarfsplan, als Anhang des Bundesschienenwegeaus-
baugesetzes aus dem Jahre 2004, gab es vergleichbar
mit dem Potenziellen Bedarf ebenfalls Projekte, die noch
nicht bei Inkrafttreten des Gesetzes bewertet waren (zum
Beispiel Schienenknoten und internationale Projekte) .
Eine nachträgliche Änderung des Bundesschienenwege-
ausbaugesetzes ist nach derzeitigem Planungsstand nicht
vorgesehen .
Anlage 10
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8190, Frage 17):
http://www.verkehrsbrief.de
http://www.verkehrsbrief.de
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 201616342
(A) (C)
(B) (D)
Bis wann wird der Bundesminister für Verkehr und digitale
Infrastruktur das von ihm angekündigte Wassertourismuskon-
zept vorlegen (siehe Pressemitteilung des BMVI vom 3 . Sep-
tember 2015), und inwieweit werden in diesem Konzept auch
Fragen zur Entwicklung des Wassertourismus auf der Oberel-
be berücksichtigt?
Das Wassertourismuskonzept des Bundesministeri-
ums für Verkehr und digitale Infrastruktur wird zeitnah
veröffentlicht . Mit dem Wassertourismuskonzept wer-
den Vorschläge unterbreitet, wie die für Tourismus und
Freizeitnutzung bedeutenden Bundeswasserstraßen dau-
erhaft in einem angemessenen Umfang für die Nutzung
erhalten bleiben können .
Anlage 11
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LIN-
KE) (Drucksache 18/8190, Frage 18):
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Bundesregie-
rung, um die Umsetzung des Vorhabens Staustufe Decin in
der Tschechischen Republik zu verhindern, wenn die Be-
fürchtungen der Bundesregierung hinsichtlich der Auswir-
kungen auf den Gewässerschutz, den Natur- und Artenschutz
für den deutschen Teil der Oberelbe stimmen (siehe Antwort
der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage auf Bundes-
tagsdrucksache 18/8191), und inwieweit wird sie von diesen
Möglichkeiten Gebrauch machen?
Die Bundesregierung wird zu den überarbeiteten Un-
terlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung des Vorha-
bens Staustufe Decin erneut im Rahmen der grenzüber-
schreitenden Beteiligung schriftlich Stellung nehmen .
Diese Stellungnahme wird – wie die anderen Stellung-
nahmen auch – von den zuständigen tschechischen Be-
hörden im nationalen Umweltverträglichkeitsprüfungs-
verfahren berücksichtigt werden .
Darüber hinaus sieht die Bundesregierung keine recht-
lichen Möglichkeiten, auf dieses Projekt Einfluss zu neh-
men .
Anlage 12
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter
auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8190,
Frage 19):
Welche Schritte plant die Bundesatomaufsicht im Zusam-
menhang mit den seit dem 13 . April 2016 öffentlich bekannt-
gewordenen wiederkehrenden Prüfungen in deutschen Atom-
kraftwerken, deren Durchführung nur vorgetäuscht wurde
(gegebenenfalls bitte auch mit Zeitbedarfs-/Zeitschienenanga-
be; zu den Vorgängen siehe beispielsweise taz.die tageszeitung
vom 16 . April 2016 und Stuttgarter Zeitung vom 19 . April
2016), und ist dabei insbesondere eine bundesaufsichtliche
Abfrage bei den Landesatomaufsichtsbehörden hinsichtlich
möglicher weiterer Fälle in allen deutschen Atomkraftwerken
oder zumindest eine bundesaufsichtliche Vorgabe für derartige
Abfragen zwecks eines einheitlichen Vorgehens/Prüfmaßstabs
geplant (bitte mit Begründung)?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit wurde von der für das Kern-
kraftwerk Philippsburg zuständigen Aufsichtsbehörde
des Landes Baden-Württemberg über die Unregelmäßig-
keiten bei der Durchführung von wiederkehrenden Prü-
fungen informiert . Für die weitere Aufklärung des Sach-
verhalts und dessen Bewertung sowie die Festlegung zu
ergreifender Maßnahmen ist primär die Betreiberin und
im Übrigen die Aufsichtsbehörde des Landes zuständig .
Diese hat insbesondere auch darüber zu wachen, dass die
Regelungen im Prüfhandbuch, das Bestandteil der Be-
triebsgenehmigung ist, eingehalten werden .
Erst wenn die landesaufsichtlichen Bewertungen zu
den Vorgängen abgeschlossen sind, kann beurteilt wer-
den, ob und gegebenenfalls welche weiteren Konsequen-
zen aus diesen Vorfällen zu ziehen sind .
Anlage 13
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter
auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8190,
Frage 20):
Wann genau wurden die Rückmeldungen der Landesatom-
aufsichtsbehörden zu den Empfehlungen der Reaktor-Sicher-
heitskommission zu den Brennelementeverformungen vom
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak-
torsicherheit zur Auswertung an die Gesellschaft für Anlagen-
und Reaktorsicherheit und das Physikerbüro Bremen weiter-
gegeben (Kalenderdatum bitte), und welche voraussichtliche
Laufzeit wird diese Auswertung haben (hilfsweise bitte eine
ungefähre Angabe machen)?
Nachdem die letzten Antworten zur Länderumfrage
bezüglich der Empfehlungen der Reaktor-Sicherheits-
kommission zu Brennelementverformungen am 2 . März
2016 im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit vorlagen, wurden diese am
4 . März 2016 an die Gesellschaft für Anlagen- und Reak-
torsicherheit zur Gesamtauswertung übergeben .
Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Gesamt-
auswertung durch die Gesellschaft für Anlagen- und Re-
aktorsicherheit und das Physikerbüro Bremen im Herbst
des Jahres 2016 vorliegt .
Anlage 14
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 21):
Wann wird die Bundesregierung die Ausführungsverord-
nung zu § 14 a EnWG (§ 21 i Absatz 1 Nummer 9 EnWG)
vorlegen, und wird die Bundesregierung weiterhin daran
festhalten, mobile Energiespeicher mit Netzentgelten und der
EEG-Umlage zu belegen?
Die Bundesregierung wird nach der Verabschiedung
des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende, das
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 16343
(A) (C)
(B) (D)
wichtige Grundlagen hierfür legt, eine Rechtsverordnung
nach § 14 a Energiewirtschaftsgesetz erarbeiten .
Die Bundesregierung plant derzeit nicht, die ange-
sprochenen „mobilen Energiespeicher“ von den Netzent-
gelten oder von der EEG-Umlage zu befreien .
Anlage 15
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 22):
Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung in
Bezug auf die Anwendbarkeit des Energiecharta-Vertrags, der
von Russland zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert wurde,
im Fall der Schadensersatzforderung aufgrund der Zerschla-
gung des Jukos-Konzerns (siehe Urteil eines niederländischen
Bezirksgerichts, Süddeutsche Zeitung vom 21 . April 2016,
Seite 7), und durch wen werden nach Kenntnis der Bundes-
regierung letzten Endes Streitfälle über die Zuständigkeit oder
Nichtzuständigkeit von Schiedsgerichten geklärt?
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Rechtsfra-
gen, die Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens
sind . Das Bezirksgericht in Den Haag hat am 20 . April
2016 in erster Instanz dem Antrag Russlands auf Aufhe-
bung des Schiedsspruchs des Ständigen Schiedsgerichts-
hofs in Den Haag in Höhe von 50,6 Milliarden US-Dollar
zugunsten der ehemaligen Aktionäre von Yukos stattge-
geben . Anders als das Schiedsgericht in Den Haag sah das
Bezirksgericht, das für das Aufhebungsverfahren zustän-
dig ist, das Schiedsgericht für unzuständig an, da Russ-
land den Energiecharta-Vertrag, in dem die Vertragspar-
teien ihren Investoren gegenseitig das Recht einräumen,
ein Schiedsgericht anzurufen, zwar unterschrieben, aber
nie ratifiziert habe. Die ehemaligen Aktionäre von Yukos
haben angekündigt, gegen das Urteil des Bezirksgerichts
Berufung einzulegen .
Wer über die Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens
entscheidet, hängt von der jeweils anwendbaren Schieds-
verfahrensordnung und dem Recht des Landes ab, in dem
das Schiedsgericht seinen Sitz hat oder ein Schiedsspruch
vollstreckt werden soll .
Anlage 16
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 23):
Welche weiteren (zum Beispiel politischen) Risiken sieht
die Bundesregierung neben der rechtlichen Unklarheit für den
Fall einer vorläufigen Anwendung von Handelsverträgen, und
welche Punkte hat die Bundesregierung bislang in Bezug auf
das niederländische Votum zum EU-Ukraine-Abkommen so-
wohl bilateral mit den Niederlanden als auch in EU-Gremien
adressiert?
Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, dass
die vorläufige Anwendung von Handelsverträgen recht-
liche Unklarheiten in sich birgt. Die vorläufige Anwen-
dung ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europä-
ischen Union vorgesehen und entspricht der üblichen
Praxis bei völkerrechtlichen Verträgen der EU und ihrer
Mitgliedstaaten einschließlich ihrer zahlreichen Handels-
abkommen . Sie ermöglicht neben der Anwendung der in
Unionskompetenz stehenden Handelsteile die Schaffung
der Assoziierungsinfrastruktur und der Dialogforen . Die
Bereiche des Abkommens, die in mitgliedstaatlicher
Kompetenz liegen, werden erst nach dem erfolgrei-
chen Abschluss der nationalen Ratifizierungsverfahren
in Kraft treten. Die vorläufige Anwendung des in die
EU-Zuständigkeit fallenden Abkommensteils erfolgt erst
dann, wenn sowohl der Rat als auch das Europäische
Parlament zugestimmt haben; daher ist sie demokratisch
legitimiert . Der Rat trifft die Entscheidung, welche Be-
reiche vorläufig angewendet werden sollen.
Das Ergebnis des niederländischen Referendums zum
EU-Ukraine-Assoziierungsabkommen hat die Bundes-
regierung zur Kenntnis genommen . Es handelt sich um
ein rechtlich nicht bindendes Referendum . Über den
Umgang mit diesem Referendumsergebnis müssen nun
zunächst die niederländische Regierung und das nieder-
ländische Parlament entscheiden . Die niederländische
Regierung hat angekündigt, die europäischen Partner und
die Ukraine im weiteren Prozess eng informiert zu halten
und bei der Lösungssuche zu konsultieren .
Anlage 17
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/8190, Frage 25):
Bis wann wird die Bundesregierung verbindlich erklären,
in welchem Zeitraum sie die verschiedenen Teile des Nati-
onalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ be-
schließt und konkret umsetzen will (angekündigt für vor der
parlamentarischen Sommerpause 2016 unter anderem vom
Leiter des Arbeitsstabs Wirtschaft und Menschenrechte im
Auswärtigen Amt unter http://menschenrechte-durchsetzen .
dgvn .de/meldung/deutsche-auslandsinvestitionen-menschen-
rechtsexperten-fordern-klare-auflagen/), und kann die Bun-
desregierung bestätigen, dass die sechs Arbeitsgruppen des
Textilbündnisses im Oktober 2016 definitiv die individuellen
Pläne der Unternehmen für konkrete Verbesserungsziele und
Zeitrahmen vorlegen werden, wie es der Bundesminister für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr . Gerd
Müller, angekündigt hat (epd vom 21 . April 2016, „Fortschrit-
te in Textilfabriken in Asien gefordert – Vor drei Jahren stürzte
das Fabrikhochhaus Rana Plaza ein“)?
Der Konsultationsprozess zum Nationalen Aktions-
plan „Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP) ist mit der
dritten Plenumskonferenz im Dezember 2015 beendet
worden. Der Text für den NAP befindet sich derzeit in
der Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts, dem
federführenden Auswärtigen Amt, dem Bundesministeri-
um für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für
Justiz und Verbraucherschutz, dem Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie so-
wie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung .
http://menschenrechte-durchsetzen.dgvn.de/meldung/deutsche-auslandsinvestitionen-menschenrechtsexperten-fordern-klare-auflagen/
http://menschenrechte-durchsetzen.dgvn.de/meldung/deutsche-auslandsinvestitionen-menschenrechtsexperten-fordern-klare-auflagen/
http://menschenrechte-durchsetzen.dgvn.de/meldung/deutsche-auslandsinvestitionen-menschenrechtsexperten-fordern-klare-auflagen/
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 201616344
(A) (C)
(B) (D)
Geplant ist, den Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft
und Menschenrechte“ noch vor der Sommerpause 2016
im Kabinett zu verabschieden, sofern die Beratung unter
den Ressorts rechtzeitig abgeschlossen werden kann .
Vorgesehen ist auch, den Verfahrensbeteiligten und
der breiten Öffentlichkeit Gelegenheit zu geben, den
dann vorliegenden Textentwurf vor der Kabinettbefas-
sung zu kommentieren . Der NAP soll eine Laufzeit von
2016 bis 2020 haben .
Was das Textilbündnis anbelangt, befassen sich die
sechs vom Steuerungskreis mandatierten und bereits
operativen Arbeitsgruppen intensiv mit den Kernthemen
des Textilbündnisses .
Die Arbeitsgruppe Review-Prozess arbeitet unter an-
derem auch an den individuellen Maßnahmenplänen, so-
genannten Roadmaps, aller Mitglieder des Bündnisses .
Derzeit werden im Wege einer Statusabfrage die für die
Erstellung der Roadmaps erforderlichen Daten und Fak-
ten erhoben .
Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen wird es, wie
vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenar-
beit und Entwicklung Dr . Gerd Müller angekündigt, die-
ses Jahr im Herbst geben .
Wann die konkreten individuellen Maßnahmenplä-
ne finalisiert sein werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt
nicht mit einem festen Datum versehen werden .
Anlage 18
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/8190, Frage 26):
Mit welcher Begründung hat das Auswärtige Amt in seinen
Reisewarnungen für die Türkei unter der Rubrik „Besondere
strafrechtliche Vorschriften“ die Empfehlung „Es wird drin-
gend davon abgeraten, in der Öffentlichkeit politische Äuße-
rungen gegen den türkischen Staat zu machen bzw . Sympathie
mit terroristischen Organisationen zu bekunden“ hinzugefügt
(https://mopo24 .de/nachrichten/boehmermann-erdogan-
tuerkei-urlauber-reisewarnung-67202), und inwiefern sieht die
Bundesregierung eine aktuelle Bedrohung der Einschränkung
der Privatsphäre für Türkei-Reisende?
Der entsprechende Hinweis wurde bereits Anfang Ja-
nuar 2007 aufgenommen . Ein Bezug zu aktuellen Ent-
wicklungen – wie der Presseartikel dies nahelegt – be-
steht nicht .
Zweck der Reisehinweise ist es, deutsche Reisende
auf potenzielle Risiken aufmerksam zu machen . Dazu
gehört, darauf aufmerksam zu machen, dass in der Tür-
kei kritische Meinungsäußerungen strafrechtliche Kon-
sequenzen haben können . So wird zum Beispiel gemäß
Artikel 301 Absatz 1 des türkischen Strafgesetzbuches
mit sechs Monaten bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft,
wer die türkische Nation, den Staat der Türkischen Re-
publik, die Große Nationalversammlung der Türkei, die
Regierung der Türkischen Republik und die staatlichen
Justizorgane öffentlich herabsetzt .
Das Recht deutscher Staatsangehöriger auf freie Mei-
nungsäußerung nach Artikel 5 Grundgesetz bleibt davon
selbstverständlich unberührt .
Anlage 19
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/8190, Frage 27):
Inwieweit bedeutet der Umstand, dass die Bundesregie-
rung in ihren aktualisierten Reise- und Sicherheitshinweisen
für die Türkei in der Rubrik „Besondere strafrechtliche Vor-
schriften“ davon abrät, „in der Öffentlichkeit politische Äu-
ßerungen gegen den türkischen Staat zu machen“, dass nach
ihrer Auffassung jedwede Kritik gegenüber Verfassungsorga-
nen der Türkei (Präsident, Regierung, Parlament etc .) in der
Türkei strafrechtlich relevant ist, und inwieweit bedeutet nach
Kenntnis der Bundesregierung die Kritik an dem Vorgehen des
Militärs in den mehrheitlich von Kurden bewohnten Gebieten
im Südosten der Türkei, „Sympathie mit terroristischen Or-
ganisationen zu bekunden“ (www .auswaertiges-amt .de/DE/
Laenderinformationen/00-SiHi/TuerkeiSicherheit .html)?
Der entsprechende Hinweis wurde bereits Anfang Ja-
nuar 2007 aufgenommen . Es ist unzutreffend, dass der
Hinweis unter Bezug zu aktuellen Entwicklungen – wie
der Presseartikel dies nahelegt – aufgenommen wurde .
Zweck der Reisehinweise ist es, deutsche Reisende
auf potenzielle Risiken aufmerksam zu machen . Dazu
gehört, darauf aufmerksam zu machen, dass in der Tür-
kei kritische Meinungsäußerungen strafrechtliche Kon-
sequenzen haben können . So wird zum Beispiel gemäß
Artikel 301 Absatz 1 des türkischen Strafgesetzbuches
mit sechs Monaten bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft,
wer die türkische Nation, den Staat der Türkischen Re-
publik, die Große Nationalversammlung der Türkei, die
Regierung der Türkischen Republik und die staatlichen
Justizorgane öffentlich herabsetzt .
Das Recht deutscher Staatsangehöriger auf freie Mei-
nungsäußerung nach Artikel 5 Grundgesetz bleibt davon
selbstverständlich unberührt .
Anlage 20
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/8190, Frage 28):
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nach-
richtendienstliche) darüber, dass dem Leiter des ARD-Fern-
sehstudios in Kairo, Volker Schwenck, die Einreise in die
Türkei verweigert wurde, weil er auf dem Weg zu einer Repor-
tage über Flüchtlinge im türkisch-syrischen Grenzgebiet war
(www .fr-online .de/politik/in-istanbul-festgehaltener-ard-kor-
respondent-wieder-in-kairo,26577298,34104900 .html), bei
der er Informationen hätte gewinnen können, dass die Türkei
nach Auffassung von Amnesty International kein „sicherer
Drittstaat“ sei, unter anderem, weil sie mit Massenabschie-
bungen von Männern, Frauen und Kindern in Gruppen von
bis zu 100 Personen nach Syrien gegen internationales Recht
verstoße (www .welt .de/politik/ausland/article153867110/
Amnesty-wirft-Tuerkei-Abschiebung-von-Kindern-vor .html),
https://mopo24.de/nachrichten/boehmermann-erdogan-tuerkei-urlauber-reisewarnung-67202
https://mopo24.de/nachrichten/boehmermann-erdogan-tuerkei-urlauber-reisewarnung-67202
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TuerkeiSicherheit.html
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TuerkeiSicherheit.html
http://www.fr-online.de/politik/in-istanbul-festgehaltener-ard-korrespondent-wieder-in-kairo,26577298,34104900.html
http://www.fr-online.de/politik/in-istanbul-festgehaltener-ard-korrespondent-wieder-in-kairo,26577298,34104900.html
http://www.welt.de/politik/ausland/article153867110/Amnesty-wirft-Tuerkei-Abschiebung-von-Kindern-vor.html
http://www.welt.de/politik/ausland/article153867110/Amnesty-wirft-Tuerkei-Abschiebung-von-Kindern-vor.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 16345
(A) (C)
(B) (D)
und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen,
um gegen die Einreiseverweigerung zu protestieren, beispiels-
weise die Einbestellung des türkischen Botschafters, die Ab-
gabe einer Protestnote an die Türkei oder im Rahmen eines
Telefongesprächs der Bundeskanzlerin Dr . Angela Merkel mit
ihrem türkischen Amtskollegen?
Die Bundesregierung fordert mit Nachdruck Auf-
klärung über die Gründe der Einreiseverweigerung für
Herrn Schwenck und ist dazu in engem Kontakt mit
der türkischen Regierung . Die Bundeskanzlerin hat bei
ihrem jüngsten Türkei-Besuch erklärt, dass sie dieses
Thema auch gegenüber Premierminister Davutoglu an-
gesprochen hat .
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse dazu,
dass die in der Frage genannten Gründe für die Verwei-
gerung der Einreise ursächlich gewesen wären .
Die Bundesregierung fordert weiter, dass deutsche
Journalisten in der Türkei ihrer Aufgabe – der Bericht-
erstattung über die Türkei und die Region – ungehindert
nachgehen können . Dazu hat sie die türkische Regierung
über verschiedene diplomatische Kanäle mündlich und
schriftlich kontaktiert .
Anlage 21
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/8190, Frage 29):
Haben sahrauische Volkszugehörige, die dauerhaft im von
Marokko besetzten Gebiet der Westsahara leben, nach Kennt-
nis der Bundesregierung die marokkanische Staatsangehö-
rigkeit, sodass sie von der geplanten Bestimmung Marokkos
zum sicheren Herkunftsstaat betroffen wären (vergleiche Bun-
destagsdrucksache 18/7928, Seite 3), und welche Staatsan-
gehörigkeiten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
dauerhaft im von Marokko besetzten Gebiet der Westsahara
lebenden anderen Menschen (bitte im Verhältnis zur Gesamt-
bevölkerung unter Berücksichtigung etwaiger Staatenloser
angeben)?
Sahrauische Volkszugehörige, die dauerhaft in West-
sahara leben, sind nicht zwingend marokkanische Staats-
angehörige . Zwar nimmt Marokko sie grundsätzlich als
eigene Staatsangehörige in Anspruch, jedoch lässt sich
dies aus dem Territorialanspruch Marokkos völkerrecht-
lich nicht ableiten . Vielmehr erwirbt ein Sahraui nach
dem Völkerrecht die marokkanische Staatsangehörigkeit
nur dann, wenn er sie aus freien Stücken beantragt und
erhält .
Maßgeblich für die Entscheidung, ob ein Asylbe-
werber aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt, ist
die Staatsangehörigkeit des Antragstellers . Für einen
Sahraui, der die marokkanische Staatsangehörigkeit be-
sitzt, würden die Bestimmungen in Bezug auf sichere
Herkunftsstaaten gelten; diese beinhalten die Möglich-
keit, die Vermutung der Verfolgungsfreiheit mit dem
Nachweis zu widerlegen, abweichend von der allgemei-
nen Lage im Herkunftsland verfolgt zu sein .
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben viele
Sahrauis im Laufe der Zeit die Staatsbürgerschaft ent-
weder Marokkos, Algeriens oder Spaniens angenommen .
Staatenlose dürfte es unter ihnen nur in geringer Zahl
geben .
Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine ver-
lässlichen Angaben darüber vor, wie viele Angehörige
anderer Volksgruppen und Staaten in der Westsahara le-
ben und welche Staatsangehörigkeiten sie besitzen oder
erworben haben .
Anlage 22
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/8190, Frage 32):
Welche Details kann die Bundesregierung zur Verbesse-
rung des „informationstechnischen Erkenntnisaustausches“
durch die informelle Geheimdienstgruppe „Counter Terrorism
Group“ (CTG) mitteilen, die laut der Antwort der Bundesre-
gierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 18/7930 in Den Haag eine operative
Plattform zum „Informationsaustausch auf multilateraler Ba-
sis“ in Echtzeit einrichtet und ein Zentrum betreiben will, in
dem „von den CTG-Diensten entsandte Verbindungsbeamte“
den Austausch „operativer Erkenntnisse“ zunächst im Phä-
nomenbereich Islamistischer Terrorismus „vereinfachen und
beschleunigen“ (bitte mitteilen, wann und wo die Plattform
eingerichtet wurde bzw . wird und wer daran teilnimmt), und
was ergab die Kontaktaufnahme der CTG „mit relevanten Ak-
teuren wie EUROPOL“, um „Möglichkeiten für eine engere
Zusammenarbeit zu sondieren“?
Die „Counter Terrorism Group“ (CTG) richtet im
ersten Halbjahr 2016 in Den Haag eine sogenannte ope-
rative Plattform ein, die durch von den CTG-Diensten
entsandte Verbindungsbeamte den Austausch operativer
Erkenntnisse zum Phänomenbereich Islamistischer Ter-
rorismus vereinfachen und beschleunigen soll . Die Platt-
form befindet sich derzeit in der Planungsphase.
Über die Teilnahme an der CTG-Plattform entscheidet
jedes CTG-Mitglied selbstständig .
Der bestehende Kontakt zwischen CTG und Europol
bezieht sich auf Angelegenheiten strategischer Natur ab-
seits der in Planung befindlichen Plattform. Überlegun-
gen für eine Verzahnung der Plattform mit dem European
Counter Terrorism Centre (ECTC) sind nicht bekannt .
Anlage 23
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 33):
Warum schließt die Ankündigung der Bundesregierung, im
Rahmen des geplanten Integrationsgesetzes die „erleichterten
Ausbildungsangebote für Menschen mit guter Bleibepers-
pektive sowie Orientierungskurse bei schlechterer Bleibeper-
spektive (zu) regeln“ (www .bundesregierung .de/Content/DE/
Artikel/2016/04/2016-04-14-pressekonfernz-merkel .html),
nicht auch den erleichterten Zugang zu intensiver Sprachver-
mittlung und fachlicher Berufsorientierung und -vorbereitung
für alle Asylberechtigten und anerkannten jungen Flüchtlinge
sowie Asylbewerber oder Geduldeten mit Arbeitsmarktzugang
ein, obwohl dies in der Erklärung des Bundesministeriums für
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/04/2016-04-14-pressekonfernz-merkel.html
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/04/2016-04-14-pressekonfernz-merkel.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 201616346
(A) (C)
(B) (D)
Bildung und Forschung, der Bundesagentur für Arbeit und des
Zentralverbands des Deutschen Handwerks zur gemeinsamen
Initiative „Wege in Ausbildung für Flüchtlinge“ (www .bmbf .
de/files/Erklaerung-BMBF-BA-ZDH-Ausbildung-Fluechtlin-
ge .pdf) als zentrale Voraussetzung bezeichnet wird, damit es
gelingt, junge Menschen mit Fluchthintergrund an das duale
Ausbildungssystem heranzuführen, und wie unterstützt die
Bundesregierung Asylbewerber und Geduldete mit Arbeits-
marktzugang stattdessen bei der Aufnahme einer Berufsaus-
bildung?
Bereits nach geltendem Recht ist jeder Asylberech-
tigte und jede Person mit anerkanntem Schutzbedarf be-
rechtigt, an Integrationskursen und den Angeboten der
berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilzunehmen
und damit von einer intensiven Sprachvermittlung zu
profitieren. Anerkannten Flüchtlingen und Asylberech-
tigten stehen darüber hinaus alle Maßnahmen der Ausbil-
dungsvorbereitung und -förderung ohne Voraussetzun-
gen an die Voraufenthaltsdauer offen .
Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom
24 . Oktober 2015 hat der Bund darüber hinaus entschie-
den, den Integrationskurs unter anderem für Asylbe-
werber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete mit
einer Duldung nach § 60 a Absatz 2 Satz 3 des Aufent-
haltsgesetzes zu öffnen, um einen frühen Spracherwerb
zu ermöglichen und die Integration in den Arbeitsmarkt
vorzubereiten . Bei den nach § 60 a Absatz 2 Satz 3 des
Aufenthaltsgesetzes Geduldeten handelt es sich um Per-
sonen, bei denen dringende humanitäre oder persönliche
Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen ihre vorü-
bergehende Anwesenheit in Deutschland erfordern . Vo-
raussichtlich im Juli 2016 wird zudem die Verordnung
zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung in Kraft
treten . Von diesem Angebot können ebenfalls Gestattete
mit guter Bleibeperspektive und Geduldete nach § 60 a
Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes profitieren.
Demgegenüber werden Asylbewerber ohne gute Blei-
beperspektive nicht schon vor Entscheidung über ihr
Asylbegehren zum Integrationskurs zugelassen, weil bei
den Menschen aus Herkunftsländern, die keine Schutz-
quote über 50 Prozent aufweisen, überwiegend gerade
kein Asyl oder sonstiger Schutz gewährt wird .
Aus dem Zugang zum Arbeitsmarkt wird kein Auto-
matismus bezüglich der staatlichen Förderung der Inte-
gration hergeleitet .
Anlage 24
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/8190, Frage 34):
Aus welchen Gründen und Erwägungen übernimmt die
Bundesrepublik Deutschland angesichts der extremen Notlage
Asylsuchender in Griechenland (vergleiche www .rbb-online .
de/kontraste/archiv/kontraste-21-04-2016/gestrandet-in-grie-
chenland-eu-versagt-tausenden-fluechtlingen-versproche-
ne-hilfe .html) nicht sofort zumindest so viele Flüchtlinge,
wie sie nach dem EU-Umverteilungsbeschluss zur Entlastung
Griechenlands und Italiens aus dem letzten Jahr ohnehin auf-
zunehmen hätte, und inwieweit können die Bundesregierung
bzw . ihr nachgeordnete Bundesbehörden die Berichte über
massive Probleme beim Zugang Schutzsuchender zum grie-
chischen Asylsystem bestätigen, nach denen eine Vorsprache
bei der griechischen Asylbehörde nur durch einen Skype-An-
ruf organisiert werden kann, was aber in der Praxis oftmals
nicht möglich ist (am angegebenen Ort, bitte so ausführlich
wie möglich beantworten)?
Deutschland steht zu seiner Verpflichtung einer Um-
siedlung von Personen, die unzweifelhaft internationalen
Schutz benötigen, aus Griechenland und Italien und hat
im Rahmen des europäischen Relocation-Programms seit
Oktober 37 Personen aus Griechenland und 20 Personen
aus Italien umgesiedelt . Anlässlich des Europäischen Ra-
tes am 18 . März betonte auch die Bundeskanzlerin, dass
eine Lösung für die in Griechenland aufhältigen Migran-
ten notwendig ist . In Abstimmung mit den Bundeslän-
dern und der griechischen Regierung wird die Bundes-
regierung weitere Anstrengungen zur Entlastung von
Griechenland auch durch die Umsiedlung von eindeutig
Schutzbedürftigen unternehmen . Zentrales Element zur
Entlastung Griechenlands ist zudem die Umsetzung des
Eins-zu-eins-Mechanismus mit der Türkei . In diesem
Rahmen beteiligt sich Deutschland an der Neuansiedlung
von Syrern aus der Türkei .
Um die uneingeschränkte Achtung des EU- und des
Völkerrechts zu gewährleisten, haben sowohl Griechen-
land als auch die Türkei mehrere Gesetzesänderungen
verabschiedet . Griechenland ist bemüht, auch mit Un-
terstützung der Europäischen Asylagentur EASO, diese
Gesetzesänderung vom 3 . April 2016 umzusetzen und
auch die Bearbeitungskapazitäten entsprechend aufzu-
stocken . Daher werden nun, im Einklang mit den in der
EU-Asylverfahrensrichtlinie festgelegten Anforderun-
gen, beschleunigte Verfahren für alle Phasen des Asyl-
verfahrens, von der ersten Anhörung bis zu möglichen
Rechtsbehelfen, auf den Inseln durchgeführt .
Anlage 25
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage
der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 35):
Inwieweit finden das Recht auf gewaltfreie Erziehung so-
wie die Rechte der UN-Behindertenrechtskonvention ihren
Niederschlag in den aktuell gültigen rechtlichen Regelungen
zu freiheitsentziehenden und freiheitsbeschränkenden Maß-
nahmen bei der Betreuung von Menschen mit körperlicher
oder geistiger Behinderung (Hintergrund: Berichterstattung
„Blackbox Heim“ des Bayerischen Rundfunks vom 6 . April
2016, in der die Betreuungssituation von Kindern und Ju-
gendlichen mit geistiger Behinderung und die Anwendung
freiheitsentziehender Maßnahmen in verschiedenen Heimen
dargestellt wird)?
Nicht erst seit der Berichterstattung des Bayerischen
Rundfunks über offenbar routinemäßig praktizierte
„Einschlüsse“ in dem Kinderheim in Au am Inn sind
freiheitsentziehende und freiheitsbeschränkende Maß-
nahmen bei Kindern und Jugendlichen in die Diskussion
geraten . Diese Diskussion betrifft weniger das Gewalt-
verbot in der Erziehung, sondern vorrangig § 1631 b des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der einen Genehmi-
gungsvorbehalt des Familiengerichts zwar für eine frei-
http://www.bmbf.de/files/Erklaerung-BMBF-BA-ZDH-Ausbildung-Fluechtlinge.pdf
http://www.bmbf.de/files/Erklaerung-BMBF-BA-ZDH-Ausbildung-Fluechtlinge.pdf
http://www.bmbf.de/files/Erklaerung-BMBF-BA-ZDH-Ausbildung-Fluechtlinge.pdf
http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-21-04-2016/gestrandet-in-griechenland-eu-versagt-tausenden-fluechtlingen-versprochene-hilfe.html
http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-21-04-2016/gestrandet-in-griechenland-eu-versagt-tausenden-fluechtlingen-versprochene-hilfe.html
http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-21-04-2016/gestrandet-in-griechenland-eu-versagt-tausenden-fluechtlingen-versprochene-hilfe.html
http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-21-04-2016/gestrandet-in-griechenland-eu-versagt-tausenden-fluechtlingen-versprochene-hilfe.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 16347
(A) (C)
(B) (D)
heitsentziehende Unterbringung des Kindes durch die
Eltern vorsieht, nicht aber für die sehr eingriffsintensiven
freiheitsbeschränkenden Maßnahmen wie zum Beispiel
Fixierungen . Die Bundesregierung prüft daher etwaigen
gesetzgeberischen Handlungsbedarf .
Soweit Volljährige betroffen sind, für die gemäß
§§ 1896 ff . BGB ein rechtlicher Betreuer bestellt ist, be-
stimmt bereits der geltende § 1906 BGB, dass der Be-
treuer bzw . Bevollmächtigte unter engen Voraussetzun-
gen mit Genehmigung des Betreuungsgerichts in eine
freiheitsentziehende Unterbringung bzw . Maßnahme ein-
willigen kann . Die Einwilligung darf danach nur erteilt
werden, wenn dies zur Abwendung einer erheblichen
Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Betroffe-
nen bei dessen fehlender Einsichtsfähigkeit bzw . fehlen-
der Fähigkeit zur freien Willensbildung erforderlich ist .
Diese Regelungen sind mit der UN-Behindertenrechts-
konvention (insbesondere Artikel 12 und Artikel 14 UN-
BRK) vereinbar .
Anlage 26
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage der
Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/8190, Frage 36):
Wie berechnet bzw . veranschlagt die Bundesregierung die
mutmaßlichen Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen für das
Jahr 2016 vor dem Hintergrund, dass die Bundesländer vom
Bund diesbezüglich eine mindestens hälftige Kostenbeteili-
gung in Höhe von etwa 12 Milliarden Euro erwarten (www .
tagesschau.de/inland/fluechtlinge-ansiedlung-101.html; bitte
so genau wie möglich auch unter Darlegung der jeweiligen
Grundannahmen notwendiger Schätzungen auflisten), und
inwieweit wird bei solchen Berechnungen berücksichtigt,
dass sich diese Mehrausgaben nach Berechnungen des Insti-
tuts für Makroökonomie und Konjunkturforschung zu einem
nennenswerten Teil selbst finanzieren, weil sie für mehr Wirt-
schaftswachstum und höhere Steuereinnahmen sorgen, was im
nächsten Jahr bereits zu 50 Prozent der Fall sei (am angege-
benen Ort)?
Der Bundeshaushalt 2016 ist vom Parlament in der
Woche vom 23 . bis 27 . November 2015 in zweiter und
dritter Lesung beschlossen worden . Im Rahmen des par-
lamentarischen Beratungsverfahrens wurden die Mittel
im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbrin-
gung von Flüchtlingen und Asylbewerbern deutlich an-
gehoben .
Danach stellt der Bund im Jahr 2016 rund 8 Milliar-
den Euro an zusätzlichen Mitteln bereit . Neben zusätz-
lichen Aufwendungen im Bundesbereich in Höhe von
rund 4,2 Milliarden Euro wird der Bund die Länder und
Kommunen durch zusätzliche Umsatzsteuermittel in
Höhe von rund 3,6 Milliarden Euro entlasten . Wir ge-
hen davon aus, dass die Länder diese Umsatzsteuermit-
tel wie zugesagt an die Kommunen weitergeben, sofern
die Kommunen Kostenträger sind . Mit den zusätzlichen
Bundesmitteln werden Länder und Kommunen unmittel-
bar (zum Beispiel durch 500 Millionen Euro Kompensa-
tionsmittel sozialer Wohnungsbau) oder mittelbar (zum
Beispiel bundesfinanzierte integrationsunterstützende
Maßnahmen) entlastet .
Es ist absehbar, dass die tatsächlichen flüchtlingsbe-
zogenen Belastungen des Bundes noch deutlich höher
sein werden . In Bezug auf die Forderung der Länder
nach einer mindestens hälftigen Beteiligung des Bundes
an ihren Kosten verweise ich auf die am 22 . April 2016
von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten
vereinbarten weiteren Gespräche . Am 12 . Mai 2016 wer-
den der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefs der
Staats- und Senatskanzleien der Länder die dafür not-
wendige Beschlussfassung vorbereiten .
Die hohe Zuwanderung wirkt sich merkbar auf den
Staatshaushalt aus . Für den Staatshaushalt werden die
Mehrausgaben gegenüber dem Jahr 2014 infolge der
Zuwanderung für die Jahre 2016 und 2017 auf jeweils
½ Prozent des BIP geschätzt .
Die Zuwanderung von Flüchtlingen wird in der ge-
samtwirtschaftlichen Projektion der Bundesregierung
berücksichtigt. Allerdings ist die Quantifizierung der ge-
samtwirtschaftlichen Wirkungen der Flüchtlingsmigrati-
on mit sehr großen Unsicherheiten verbunden, da hierfür
eine Vielzahl von rein technischen Annahmen getroffen
werden muss . Insgesamt dürften sich aber die positiven
Wirkungen auf das Wirtschaftswachstum und damit der
Umfang der „Selbstfinanzierung“ in der kurzen Frist in
engen Grenzen halten .
Rein qualitativ kann gesagt werden, dass sowohl auf
der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite des Brut-
toinlandsprodukts positive Wirkungen zu erwarten sind .
Auf der Angebotsseite schlägt zu Buche, dass die migra-
tionsbedingte Bevölkerungszunahme das Arbeitskräf-
tepotenzial der deutschen Volkswirtschaft – und damit
das gesamtwirtschaftliche Produktionspotenzial – stei-
gert . Auch dürfte die Inlandsnachfrage Impulse erhalten .
So wird der öffentliche Konsum durch die Sachaufwen-
dungen für die Versorgung der Zuwanderer begünstigt .
Außerdem werden monetäre Sozialleistungen an die
Migranten gewährt, die dem Konsum der privaten Haus-
halte Impulse verleihen .
Anlage 27
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 37):
Wie gedenkt die Bundesregierung, im Rahmen der Reform
des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (RBEG), die Ungleich-
behandlung von erwerbsgeminderten über 25-jährigen Perso-
nen gegenüber erwerbsfähigen Menschen zu beseitigen, die
dadurch entsteht, dass ihnen unterschiedliche Regelbedarfe
zugesprochen werden, wenn sie mit anderen Personen in ei-
nem Haushalt leben?
Derzeit besteht keine Ungleichbehandlung von er-
werbsgeminderten Personen, die das 25 . Lebensjahr voll-
endet haben, und gleichaltrigen, nicht erwerbsgeminder-
ten Menschen . Leistungsberechtigten nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die das 25 . Lebensjahr
vollendet haben, wird unabhängig davon, ob sie allein
oder im Haushalt der Eltern oder anderer Personen leben,
die Regelbedarfsstufe 1 anerkannt . Nach der Rechtspre-
http://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-ansiedlung-101.html
http://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-ansiedlung-101.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 201616348
(A) (C)
(B) (D)
chung des Bundessozialgerichts zur Regelbedarfsstufe 3
außerhalb von stationären Einrichtungen sowie aufgrund
der bundesaufsichtsrechtlichen Weisung des Bundesmi-
nisteriums für Arbeit und Soziales vom 31 . März 2015
für das Vierte Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetz-
buch (SGB XII) erhalten volljährige Leistungsberechtig-
te, die im Haushalt anderer Personen leben, im Ergebnis
ebenfalls einen Regelsatz in Höhe der Regelbedarfsstu-
fe 1 . Dies schließt volljährige leistungsberechtigte Men-
schen mit Behinderung ein, die im Haushalt ihrer Eltern
leben .
Allerdings sieht das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales gesetzgeberischen Handlungsbedarf, da die
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und die vor-
läufige wirkungsgleiche Umsetzung der Rechtsprechung
mittels Weisung rechtssystematisch zu Verwerfungen in-
nerhalb der Regelbedarfsstufen für Erwachsene führt . Die
erforderliche Neuordnung der für Erwachsene geltenden
Regelbedarfsstufen – im SGB XII wie im SGB II – wird
im Rahmen der anstehenden Regelbe darfsermittlung
auf der Grundlage von Sonderauswertungen der Ein-
kommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 erfolgen .
Der hierfür erforderliche Gesetzentwurf wird zurzeit im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales fertiggestellt .
Aussagen über konkrete Regelungsinhalte sind deshalb
noch nicht möglich .
Anlage 28
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) (Drucksache 18/8190, Frage 38):
Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregie-
rung im letzten statistisch erfassten Jahr aus der Arbeitslosig-
keit in die Altersrente übergegangen (bitte in absoluten Zahlen
und anteilig an allen in diesem Jahr in Altersrente Übergegan-
genen angeben)?
Im letzten statistisch erfassten Jahr, 2014, hatten ins-
gesamt 52 580 Personen, die in Altersrente gegangen
sind, als letzten Versichertenstatus Leistungsempfang
nach SGB III (Statistik der Deutschen Rentenversiche-
rung), was einem Anteil von 6,4 Prozent an allen in Al-
tersrente gegangenen Personen entspricht . Zu den Perso-
nen, die aus dem SGB II in Altersrente gegangen sind,
liegen keine Angaben vor .
Anlage 29
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) (Drucksache 18/8190, Frage 39):
Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregie-
rung im letzten statistisch erfassten Jahr mit Abschlägen in
Altersrente gegangen (bitte in absoluten Zahlen und anteilig
an allen in diesem Jahr in Altersrente Übergegangenen ange-
ben, sowie bitte nach Abschlägen von 3,6 Prozent oder mehr,
7,2 Prozent oder mehr, 10,8 Prozent oder mehr, 14,4 Prozent
oder mehr und 18 Prozent oder mehr aufschlüsseln)?
Im letzten statistisch erfassten Jahr, 2014, sind insge-
samt 196 645 Personen mit Abschlägen in Altersrente
gegangen, was einem Anteil von 23,9 Prozent an allen
in Altersrente gegangenen Personen entspricht . Sofern
die rentenrechtlichen Voraussetzungen bestehen, ent-
scheiden Versicherte vor dem Hintergrund ihrer per-
sönlichen Lebensumstände grundsätzlich selbst, ob sie
eine Regelaltersrente beziehen oder unter Inkaufnahme
von Abschlägen frühzeitig in Rente gehen . Im Durch-
schnitt hatten diese Personen 23,47 Abschlagsmonate,
was umgerechnet einem durchschnittlichen prozentualen
Abschlag in Höhe von etwa 7 Prozent entspricht . Statis-
tische Daten zu der gewünschten Aufschlüsselung nach
der Höhe der Abschläge liegen nicht vor .
Anlage 30
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/8190, Frage 40):
Wie ist die Vorhabenplanung zum Bundesteilhabegesetz,
und wann wird der Referentenentwurf in die Verbändebetei-
ligung gegeben?
Am 26 . April 2016 wurden die Ressortabstimmung
sowie die Länder- und Verbändebeteiligung eingeleitet .
Ein Kabinettsbeschluss wird für Sommer angestrebt . Das
parlamentarische Verfahren könnte dann nach der Som-
merpause beginnen .
Anlage 31
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/8190, Frage 41):
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Menschen
mit Behinderungen und gleichzeitigem Pflegebedarf Leistun-
gen der Eingliederungshilfe (persönliche Assistenz) und Pfle-
geleistungen (pflegerische Unterstützung) gleichberechtigt
nebeneinander in Anspruch nehmen können?
Menschen mit Behinderungen, die zugleich pflege-
bedürftig sind, werden unverändert auch künftig sowohl
Leistungen der Eingliederungshilfe als auch Pflegeleis-
tungen in Anspruch nehmen können . Auf der Grundla-
ge des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden sich
Schnittstellen zwischen den Leistungen der Eingliede-
rungshilfe und den Leistungen der Pflege vor allem bei
den pflegerischen Betreuungsmaßnahmen im häusli-
chen Umfeld ergeben . Es ist beabsichtigt, dass sowohl
im BTHG als auch im Pflegestärkungsgesetz III daher
das Verhältnis beider Leistungen eindeutig geregelt wird,
ohne dass dabei einheitliche Lebenszusammenhänge zer-
rissen werden; dies liegt im besonderen Interesse sowohl
der Leistungsberechtigten als auch der Leistungsträger .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 16349
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 32
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Fra-
ge des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8190, Frage 42):
Wie bewertet die Bundesregierung die Tötung von vier
Demonstranten durch UN-Blauhelme in Kidal am 18 . April
2016 und die darauffolgenden Proteste gegen MINUSMA in
der Stadt (www .taz .de/!5293253/), insbesondere angesichts
der Äußerung der Bundesministerin der Verteidigung, Dr . Ur-
sula von der Leyen, es müsse für die malische Bevölkerung
erfahrbar sein, dass es ihr ohne die Islamisten besser gehe, und
genau darum gehe es bei diesem MINUSMA-Mandat (www .
bmvg .de/portal/a/bmvg/!ut/p/c4/NYuxCsMwDET_SLKh-
ZOgWEyhdu7TpUpxYGEFsB0VJI3587SF38OB4HL6xNvu-
Do1cu2S_4wnHm6_SFKR0REmfellT3BIHkc24QCpTx2e-
6BYC6ZtFEpK1dG8VoE1iK6NLOLVAMccDR2cMaaM_
bXd11_c_Zih7t74JpS_wdV4jc4/), und welche Konsequenzen
hat dieser Vorfall für die Strategie der Bundeswehr im Rahmen
ihres MINUSMA-Mandats, das erst vor kurzem ausgeweitet
wurde?
Das deutsche Kontingent der VN-Friedensmission
MINUSMA war weder mittelbar noch unmittelbar an
dem Vorfall in Kidal am 18 . April 2016 beteiligt . Daher
verfügt die Bundesregierung über keine Informationen
aus erster Hand, was die Entwicklung in Kidal an diesem
Tag angeht .
Die VN-Mission MINUSMA hat eine Untersuchungs-
kommission eingesetzt, die den Sachverhalt zügig auf-
klären soll – insbesondere auch die Frage, wer die tödli-
chen Schüsse abgab .
Ob und gegebenenfalls welche Konsequenzen aus
den gewonnenen Erkenntnissen für die VN-Mission
MINUSMA zu ziehen sind, wird nach der Analyse der
Untersuchungsergebnisse zu prüfen sein . Die Ereignisse
zeigen, wie fragil die Sicherheitslage in Mali noch immer
ist . Der VN-geführte Stabilisierungseinsatz bleibt daher
weiterhin unerlässlich . Die Bundesregierung wird auch
weiterhin ihr Vorgehen in Mali eng mit ihren Partnern
und Verbündeten abstimmen . Die Sicherheit der Solda-
tinnen und Soldaten der Bundeswehr hat unverändert
höchste Priorität .
Anlage 33
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 18/8190, Frage 43):
In welchen genauen Seegebieten erfolgt die Seeraumüber-
wachung durch den NATO-Verband Standing NATO Mariti-
me Group 2 (SNMG 2) gegen Fluchthelfer in der Ägäis (bitte
auch mitteilen, wenn bestimmte Seegebiete zwar zur Überwa-
chung vorgesehen sind, diese aber, wie mir bekannt ist, vor
den griechischen Inseln Samos, Kos und Leros von der Türkei
oder Griechenland noch nicht gestattet wurde), und wie vie-
le „verdächtige“ Schiffsbewegungen wurden seit Bestehen
der NATO-Mission in jedem Monat an die zuständigen grie-
chischen und türkischen Behörden (mutmaßlich die Küsten-
wachen) gemeldet?
Für die Seeraumüberwachung durch den
NATO-Verband Standing NATO Maritime Group 2 –
kurz SNMG 2 – wurde am 6 . März 2016 eine sogenannte
„Area of Activity“ festgelegt, die auch griechische und
türkische Hoheitsgewässer in der östlichen Ägäis um-
fasst . Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Seeraumüber-
wachung durch die Schiffe der NATO lediglich in inter-
nationalen Gewässern .
Die „Area of Activity“ ist in vier sogenannte „Focus
Areas“, also Schwerpunktgebiete, unterteilt . Die „Focus
Area 1“ umfasst die Gewässer um die griechische Insel
Lesbos bis zum türkischen Festland, die „Focus Area 2“
die Gewässer um die griechische Insel Chios bis zum tür-
kischen Festland . In diesen beiden Gebieten erfolgt der-
zeit die Seeraumüberwachung durch die NATO .
Die Gebiete „Focus Area 3“ mit den Gewässern um
die griechischen Inseln Samos, Ikaria und Patmos bis zur
Küste des türkischen Festlands sowie die „Focus Area 4“
mit den Gewässern um die Inselgruppe der Dodekanes,
zu der unter anderem auch Kos und Leros gehören, bis
zur Küste des türkischen Festlands werden bislang nicht
durch die SNMG 2 befahren . Die Abstimmung auf der
Ebene des NATO-Hauptquartiers mit den Anrainerstaa-
ten Griechenland und Türkei zum Befahren dieser Ge-
biete dauert an . Der Grund dafür ist der in diesen beiden
Gebieten unklare Verlauf der Seegrenzen zwischen der
Türkei und Griechenland .
Durch die SNMG 2 wurden im März 2016 38 und im
April 2016 bislang 34 Bootsbewegungen mit mutmaßli-
chem Bezug zu illegaler Migration an die Küstenwachen
Griechenlands und der Türkei und die EU-Grenzschutz-
agentur Frontex weitergemeldet .
http://www.taz.de/!5293253/
http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/!ut/p/c4/NYuxCsMwDET_SLKhZOgWEyhdu7TpUpxYGEFsB0VJI3587SF38OB4HL6xNvuDo1cu2S_4wnHm6_SFKR0REmfellT3BIHkc24QCpTx2e6BYC6ZtFEpK1dG8VoE1iK6NLOLVAMccDR2cMaaM_bXd11_c_Zih7t74JpS_wdV4jc4/
http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/!ut/p/c4/NYuxCsMwDET_SLKhZOgWEyhdu7TpUpxYGEFsB0VJI3587SF38OB4HL6xNvuDo1cu2S_4wnHm6_SFKR0REmfellT3BIHkc24QCpTx2e6BYC6ZtFEpK1dG8VoE1iK6NLOLVAMccDR2cMaaM_bXd11_c_Zih7t74JpS_wdV4jc4/
http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/!ut/p/c4/NYuxCsMwDET_SLKhZOgWEyhdu7TpUpxYGEFsB0VJI3587SF38OB4HL6xNvuDo1cu2S_4wnHm6_SFKR0REmfellT3BIHkc24QCpTx2e6BYC6ZtFEpK1dG8VoE1iK6NLOLVAMccDR2cMaaM_bXd11_c_Zih7t74JpS_wdV4jc4/
http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/!ut/p/c4/NYuxCsMwDET_SLKhZOgWEyhdu7TpUpxYGEFsB0VJI3587SF38OB4HL6xNvuDo1cu2S_4wnHm6_SFKR0REmfellT3BIHkc24QCpTx2e6BYC6ZtFEpK1dG8VoE1iK6NLOLVAMccDR2cMaaM_bXd11_c_Zih7t74JpS_wdV4jc4/
http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/!ut/p/c4/NYuxCsMwDET_SLKhZOgWEyhdu7TpUpxYGEFsB0VJI3587SF38OB4HL6xNvuDo1cu2S_4wnHm6_SFKR0REmfellT3BIHkc24QCpTx2e6BYC6ZtFEpK1dG8VoE1iK6NLOLVAMccDR2cMaaM_bXd11_c_Zih7t74JpS_wdV4jc4/
http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/!ut/p/c4/NYuxCsMwDET_SLKhZOgWEyhdu7TpUpxYGEFsB0VJI3587SF38OB4HL6xNvuDo1cu2S_4wnHm6_SFKR0REmfellT3BIHkc24QCpTx2e6BYC6ZtFEpK1dG8VoE1iK6NLOLVAMccDR2cMaaM_bXd11_c_Zih7t74JpS_wdV4jc4/
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
166. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 1 Aktuelle Stunde zum Umgang mit der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33