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    Plenarprotokoll 18/166 Textrahmenoptionen: 16 mm Abstand oben Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 166. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 27. April 2016 Inhalt: Zusätzliche Ausschussüberweisung . . . . . . . . 16303 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Berufsbil- dungsbericht 2016; weitere Fragen Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16303 C Dr . Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 16304 C Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16304 D Rainer Spiering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16305 A Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16305 B Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16305 D Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16305 D Katrin Albsteiger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16306 A Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16306 A Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 16306 B Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16306 C Dr . Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 16306 C Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16306 D Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16307 A Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16307 A Dr . Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16307 B Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16307 C Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16307 D Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16308 A Sven Volmering (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16308 C Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16308 C Dr . Daniela De Ridder (SPD) . . . . . . . . . . . . . 16308 D Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16308 D Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16309 A Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16309 A Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16309 B Dr . 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Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16310 D Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16311 A Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16311 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16311 C Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16311 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16312 A Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16312 A Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16312 B Dr . 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Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16314 A Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 16314 B Mündliche Frage 5 Pia Zimmermann (DIE LINKE) Kenntnisse über Verdachtsfälle im Zusam- menhang mit der Leistungsabrechnung in Pflegeeinrichtungen Antwort Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16314 D Zusatzfragen Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 16314 D Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16315 B Mündliche Frage 6 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitpunkt des Vorgehens gegen Abrech- nungsbetrug durch ambulante Pflegedienste Antwort Ingrid Fischbach, Parl . 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Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16320 A Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16320 B Mündliche Frage 14 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Leihbeamte in verschiedenen Abteilungen des BMVI Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16321 A Zusatzfrage Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16321 A Mündliche Frage 24 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzielle Gesamthöhe der Ausfuhrgeneh- migungen für Kleinwaffen Antwort Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16321 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16322 A Mündliche Frage 30 Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Etwaige Verhaftung, Gefangenschaft und Folter minderjähriger Demonstranten in Tunesien im Januar 2016 Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 16322 C Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 16322 D Mündliche Frage 31 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung der Entscheidung des Bundes- verfassungsgerichts zu Ermittlungsbefug- nissen des Bundeskriminalamtes Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16323 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16323 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umgang mit der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16325 A Dr . Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16326 A Dr . Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 16327 B Dr . Dorothee Schlegel (SPD) . . . . . . . . . . . . . 16328 C Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) . . . . . . . . 16329 C Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 16330 C Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16331 C Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16332 B Matern von Marschall (CDU/CSU) . . . . . . . . 16333 A Michelle Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . 16334 C Dr . Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 16335 C Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 16337 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16338 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 16339 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzieller Umfang des Bundesprogramms „Willkommen bei Freunden“ Antwort Caren Marks, Parl . Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16339 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016IV Anlage 3 Mündliche Frage 2 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abrechnungsbetrug durch ambulante Pfle- gedienste Antwort Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16339 B Anlage 4 Mündliche Frage 3 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhinderung von Abrechnungsbetrug bei ambulanter Intensivpflege durch Pflege- dienste Antwort Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16340 B Anlage 5 Mündliche Frage 10 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzieller Anreiz zum Kauf von Elektro- autos Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 16340 C Anlage 6 Mündliche Frage 11 Herbert Behrens (DIE LINKE) Prüfung des Motors V6 TDI durch das Kraftfahrt-Bundesamt Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16341 A Anlage 7 Mündliche Frage 12 Herbert Behrens (DIE LINKE) Illegale Verwendung von Abschalteinrich- tungen in Kraftfahrzeugen Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16341 A Anlage 8 Mündliche Frage 15 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erhöhung der Wassertiefe der Fahrrinne zur Anbindung des Rostocker Hafens Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16341 B Anlage 9 Mündliche Frage 16 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Notwendigkeit einer nachträglichen Ände- rung des Bundesschienenwegeausbaugeset- zes Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16341 C Anlage 10 Mündliche Frage 17 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Vorlage des Wassertourismuskonzeptes durch die Bundesregierung Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16341 D Anlage 11 Mündliche Frage 18 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Rechtliche Möglichkeiten zur Verhinde- rung des Vorhabens Staustufe Decin Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16342 A Anlage 12 Mündliche Frage 19 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen der Bundesatomaufsicht ge- gen vorgetäuschte Prüfungen in Atomkraft- werken Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16342 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 V Anlage 13 Mündliche Frage 20 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rückmeldungen der Landesatomaufsichts- behörden zu den Empfehlungen der Reak- tor-Sicherheitskommission zu den Brenn- elementeverformungen Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16342 C Anlage 14 Mündliche Frage 21 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage der Ausführungsverordnung zu § 14 a Energiewirtschaftsgesetz Antwort Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16342 D Anlage 15 Mündliche Frage 22 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anwendbarkeit des Energiecharta-Ver- trags im Fall der Schadensersatzforderung aufgrund der Zerschlagung des Jukos-Kon- zerns Antwort Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16343 A Anlage 16 Mündliche Frage 23 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Risiken bei einer vorläufigen Anwendung von Handelsverträgen Antwort Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16343 B Anlage 17 Mündliche Frage 25 Niema Movassat (DIE LINKE) Beschluss und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschen- rechte“ Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 16343 C Anlage 18 Mündliche Frage 26 Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Begründung des Auswärtigen Amts zu den Reisewarnungen für die Türkei Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 16344 B Anlage 19 Mündliche Frage 27 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Reise- und Sicherheitshinweise für die Tür- kei Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 16344 C Anlage 20 Mündliche Frage 28 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Verweigerung der Einreise des Leiters des ARD-Fernsehstudios in Kairo in die Türkei Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 16344 D Anlage 21 Mündliche Frage 29 Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Staatsangehörigkeit der sahrauischen Volksgruppe in der Westsahara Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 16345 A Anlage 22 Mündliche Frage 32 Andrej Hunko (DIE LINKE) Verbesserung des informationstechnischen Erkenntnisaustausches durch die Geheim- dienstgruppe „Counter Terrorism Group“ Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16345 C Anlage 23 Mündliche Frage 33 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erleichterter Zugang zu intensiver Sprach- vermittlung und fachlicher Berufsorientie- rung und -vorbereitung für Flüchtlinge Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016VI Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16345 D Anlage 24 Mündliche Frage 34 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Aufnahme von Flüchtlingen aus Griechen- land Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16346 B Anlage 25 Mündliche Frage 35 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarkeit der Regelungen zu freiheits- beschränkenden Maßnahmen bei der Be- treuung von Menschen mit Behinderung mit der UN-Behindertenrechtskonvention Antwort Christian Lange, Parl . Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16346 D Anlage 26 Mündliche Frage 36 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Berechnung der Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen für das Jahr 2016 Antwort Jens Spahn, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . 16347 A Anlage 27 Mündliche Frage 37 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Beseitigung der Ungleichbehandlung von erwerbsgeminderten über 25-jährigen Per- sonen gegenüber erwerbsfähigen Menschen Antwort Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16347 D Anlage 28 Mündliche Frage 38 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Übergang von Personen aus der Arbeitslo- sigkeit in die Altersrente Antwort Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16348 A Anlage 29 Mündliche Frage 39 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Übergang von Personen in die Altersrente mit Abschlägen Antwort Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16348 B Anlage 30 Mündliche Frage 40 Katrin Kunert (DIE LINKE) Planungen zum Bundesteilhabegesetz Antwort Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16348 C Anlage 31 Mündliche Frage 41 Katrin Kunert (DIE LINKE) Gleichzeitige Inanspruchnahme von Pfle- geleistungen und Leistungen der Eingliede- rungshilfe von Menschen mit Behinderung Antwort Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16348 D Anlage 32 Mündliche Frage 42 Niema Movassat (DIE LINKE) Tötung von Demonstranten durch UN-Blau- helme in Mali im April 2016 Antwort Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16349 A Anlage 33 Mündliche Frage 43 Andrej Hunko (DIE LINKE) Seeraumüberwachung durch den Verband Standing NATO Maritime Group 2 in der Ägäis Antwort Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16349 C Textrahmenoptionen: 30,5 mm Abstand oben (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 16303 166. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 27. April 2016 Beginn: 13 .00 Uhr
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    Erika Steinbach (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 16339 Anlage 2 Antwort Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beckmeyer, Uwe SPD 27 .04 .2016 Bleser, Peter CDU/CSU 27 .04 .2016 Brehmer, Heike CDU/CSU 27 .04 .2016 Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 27 .04 .2016 Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 27 .04 .2016 Gleicke, Iris SPD 27 .04 .2016 Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27 .04 .2016 Koob, Markus CDU/CSU 27 .04 .2016 Lamers, Dr . Karl A . CDU/CSU 27 .04 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 27 .04 .2016 Lotze, Hiltrud SPD 27 .04 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ludwig, Daniela CDU/CSU 27 .04 .2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27 .04 .2016 Müller, Bettina SPD 27 .04 .2016 Rößner, Tabea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27 .04 .2016 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27 .04 .2016 Veit, Rüdiger SPD 27 .04 .2016 Wicklein, Andrea SPD 27 .04 .2016 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 27 .04 .2016 der Parl . Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 1): Welchen finanziellen Umfang hat das Programm „Will- kommen bei Freunden“, und welche Aufteilung des Budgets ist hier vorgesehen (bitte aufschlüsseln in die Bereiche Perso- nal, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Sonstiges)? Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung erhält zur Umsetzung des Programms „Willkommen bei Freun- den – Bündnisse für junge Flüchtlinge“ Fördermittel in Höhe von 12 305 614,00 Euro im Förderzeitraum 2015 bis 2018 . Die Förderung teilt sich (unter Berücksichtigung der benannten Bereiche) wie folgt auf die Haushaltsjahre auf: 2015 2016 2017 2018 Gesamt 1 429 337 € 3 288 415 € 3 800 847 € 3 787 013 € Personal 906 988 € 2 026 014 € 2 050 498 € 2 112 012 € Öffentlichkeitsarbeit 79 000 € 26 000 € 16 000 € 26 000 € Veranstaltungen * * * * sonstiges 443 349 € 1 236 401 € 1 734 349 € 1 649 001 € * Dieser Bereich wird im Kostenplan nicht separat ausgewiesen, sondern kann sich aus verschiedenen Finanzierungspositionen (als Sachausgaben im Kostenplan veranschlagt) ergeben . Anlage 3 Antwort der Parl . Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Fra- ge der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 2): Welche Informationen über systematischen Abrechnungs- betrug durch ambulante Pflegedienste hatte die Bundesre- gierung seit 2010, und welche Maßnahmen hat sie dagegen ergriffen? Gemäß § 197 a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und § 47 a Elftes Buch Sozialgesetzbuch Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 201616340 (A) (C) (B) (D) (SGB XI) sind die Kranken- und Pflegekassen sowie ihre Verbände seit dem Jahr 2004 verpflichtet, finanzi- elle Missstände in ihrem Bereich durch die Einrichtung besonderer Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu bekämpfen und alle zwei Jah- re die Ergebnisse dieser Arbeit in einem Bericht zusam- menzufassen . Im Berichtszeitraum 2012/2013 wurden im Bereich der sozialen Pflegeversicherung insgesamt 1 739 Fälle abgeschlossen und mehr als 1,7 Millionen Euro von den Leistungserbringern zurückgefordert . Der Bericht weist auch auf die Medienberichterstattung über Betrug bei Pflegediensten sowie auf 185 Ermittlungsver- fahren gegen 147 Pflegedienste in Berlin hin. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hält eine nachdrückliche Bekämpfung des Fehlverhaltens im Gesundheitswesen für unabdingbar . Daher wurden in den vergangenen Jahren für den Bereich der Pflegeversiche- rung mehrfach gesetzliche Verbesserungen zur Bekämp- fung von Qualitätsmängeln und Abrechnungsbetrug von der Bundesregierung vorgeschlagen und durch den Deut- schen Bundestag beschlossen: Mit dem Assistenzpflegegesetz wurden die Zusam- menarbeit und der Datenaustausch zwischen Pflege- kassen, Krankenkassen und den nach Landesrecht zu- ständigen Trägern der Sozialhilfe zum 1 . Januar 2013 verbindlich geregelt, um die Missbrauchsbekämpfung zu verbessern . Das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) hat die Nachweispflicht für die Kostenerstattung in der Verhin- derungspflege (§ 39 Absatz 1 SGB XI) zum 1. Januar 2015 verschärft . Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wur- de zum 1 . Januar dieses Jahres klargestellt, dass auch in der ambulanten Pflege Anlassprüfungen – beispielsweise bei Anzeichen von Qualitätsmängeln oder Betrug – vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) unangemeldet durchgeführt werden (§ 114 a Absatz 1 SGB XI) . Zudem wurde im PSG II die bisher bereits bestehende Möglichkeit des MDK, bei der Durchführung der regel- mäßigen Qualitätsprüfungen auch die Abrechnungen zu prüfen, in eine Pflichtaufgabe umgewandelt (§ 114 Ab- satz 2 Satz 6 SGB XI) . Anlage 4 Antwort der Parl . Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Fra- ge der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 3): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den Abrechnungsbetrug von ambulanter Intensivpflege, die nach dem SGB V durch ambulante Pflegedienste erbracht wird, zu verhindern? Die Bundesregierung prüft, wie die Kontrollmöglich- keiten bei ambulanten Pflegediensten verbessert werden können . Als Maßnahme kommt zunächst ein weiterer Ausbau der bestehenden Kontrollmöglichkeiten des Me- dizinischen Dienstes der Krankenkassen in Betracht . Die Prüfung hierzu wird kurzfristig abgeschlossen . Weiter hat der GKV-Spitzenverband zugesagt, die neuen Regelungen für die Fehlverhaltensbekämpfungs- stellen der Kranken- und Pflegekassen des am 14. April 2016 im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Le- sung beschlossenen Korruptionsbekämpfungsgesetzes für das Gesundheitswesen zeitnah noch in 2016 bis zum Herbst umzusetzen . Das betrifft Richtlinien zur einheitli- chen und koordinierten Tätigkeit der Stellen, deren regel- mäßige Berichterstattung und deren Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden . Das Bundesministerium für Gesundheit wird den Umsetzungsprozess eng beglei- ten . Schließlich soll das neue System für die Abrechnungs- prüfung der ambulanten Pflege nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), das ab 1 . Januar 2016 in Kraft ist, schnell flächendeckend umgesetzt werden. Das entsprechende Prüfkonzept befindet sich derzeit in einer Pilotphase; es ermöglicht bei im Rahmen der Regelprü- fung wahrgenommenen Auffälligkeiten in einem zweiten Schritt vertiefende Prüfungen einzelner Pflegedienste durch Pflegekassen und den Medizinischen Dienst der Krankenkassen . Anlage 5 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 10): Mit welchen finanziellen Anreizen will die Bundesregie- rung den Kauf von Elektroautos fördern, und wie soll die öf- fentliche Beschaffung von Elektrofahrzeugen gefördert wer- den? Die zuständigen Ressorts haben sich gestern Abend gemeinsam mit der Automobilindustrie im Grundsatz darauf geeinigt, dass es eine Kaufprämie für Elektro- fahrzeuge geben wird . Die Gesamtförderung in Höhe von 1,2 Milliarden Euro wird zu gleichen Teilen (jeweils 600 Millionen Euro) von Staat und Auto-Industrie getra- gen . Dabei sollen reine Elektrofahrzeuge einen Zuschuss von 4 000 Euro und von außen aufladbare Hybridelek- trofahrzeuge einen Zuschuss von 3 000 Euro erhalten . Allerdings werden nur solche Fahrzeuge gefördert, deren Nettolistenpreis 60 000 Euro nicht überschreitet . Das Programm soll längstens bis 2019 laufen, begin- nend nach einem entsprechenden Beschluss der Bundes- regierung im Mai 2016 . Darüber hinaus wird der weitere Aufbau der Ladein- frastruktur von 2017 bis 2020 mit einer Summe von 300 Millionen Euro gefördert . Für die Mehrkosten bei der öffentlichen Beschaffung von künftig mindestens 20 Prozent Elektrofahrzeugen für den Fuhrpark des Bundes werden 100 Millionen Euro bereitgestellt . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 16341 (A) (C) (B) (D) Das kostenlose Laden von E-Fahrzeugen der Mitar- beiter beim Arbeitgeber wird künftig keinen zu versteu- ernden geldwerten Vorteil mehr darstellen . Anlage 6 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/8190, Frage 11): Ist es zutreffend, dass die mit der VW-internen Aufklä- rung des Abgasskandals beauftragte Kanzlei Jones Day „im Dezember das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)“ beauftragte, „den Motor V6 TDI genauestens unter die Lupe zu nehmen“ und „die Flensburger Behörde ihrerseits . . . es Audi“ überließ, „seine eigenen Autos zu testen“ („Vorsprung durch Technik“, Handelsblatt vom 20 . April 2016), und wenn ja, mit welcher Begründung wurde Audi diese Prüfung überlassen? Nein . Anlage 7 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/8190, Frage 12): Unter welchen Bedingungen ist die Verwendung soge- nannter Abschalteinrichtungen nach Auffassung der Bun- desregierung illegal (bitte gegebenenfalls unter Angabe von Rechtsgutachten ausführen), und welche Sanktionen prüft die Bundesregierung für die Hersteller von Fahrzeugen, bei denen im Rahmen der Nachprüfungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (vergleiche ebenda) im Vergleich zu den im Rahmen der Ty- penzulassung ermittelten Abgasemissionen im Realbetrieb erhöhte Auspuffemissionen festgestellt wurden (bitte begrün- den)? Die Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen bestimmt sich nach Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung (EG) 715/2007 . Im Übrigen wird auf den Bericht der Untersuchungs- kommission „Volkswagen“ vom 22 . April 2016 verwie- sen, der dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infra- struktur zugeleitet und dort heute behandelt bzw . beraten wurde . Anlage 8 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 15): Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung, die Fahr- rinne zur Anbindung des Hafens Rostock entgegen dem im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans genannten geplanten Tiefgang von 15,80 Metern Wassertiefe (14,30 Meter Tief- gang) auf 16,50 Meter Wassertiefe zu erhöhen (bitte verän- derte Auswirkungen auf das Nutzen-Kosten-Verhältnis benen- nen), und inwieweit sichert dies die Bundesregierung gemäß der Presseberichterstattung gegenüber dem Land Mecklen- burg-Vorpommern bereits zu (vergleiche www .verkehrsbrief . de vom 19 . April 2016)? Das Vorhaben wurde vom Land Mecklenburg-Vor- pommern gemäß der Variante A (Vertiefung um 2,0 Me- ter, 16,50 Meter Fahrrinnentiefe, 15 Meter Tiefgang, Investitionskosten rund 90 Millionen Euro) zum Bundes- verkehrswegeplan (BVWP) angemeldet . Die Bewertung der Variante A hat ein NKV von 2,3 ergeben . Zusätzlich wurde eine reduzierte Variante B (14,30 Meter Tiefgang, Investitionskosten rund 56 Mil- lionen Euro) im BVWP untersucht mit dem Bewertungs- ergebnis NKV = 2,7 . Die Variante B wurde aufgrund des besseren NKV im BVWP-Entwurf dargestellt . Das Differenz-Nutzen-Kosten-Verhältnis zur nächst- größeren Variante A beträgt 1,6 . Das heißt, dass der in der Variante A zusätzlich generierte Nutzen die zusätz- lich erforderlichen Investitionen übersteigt . Die Weiter- verfolgung der größeren Variante A ist insofern möglich, soweit die nötigen Ressourcen verfügbar sind . Die Aufnahme der Variante A in den Kabinettsentwurf des BVWP wird geprüft; eine Zusage, die Variante A weiterzuverfolgen, hat es gegenüber dem Land Mecklen- burg-Vorpommern jedoch bislang nicht gegeben . Anlage 9 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 16): Inwiefern ist es notwendig, das Bundesschienenwegeaus- baugesetz nachträglich zu ändern, um die voraussichtlich erst 2017 vollständig bewerteten Projekte des sogenannten Po- tenziellen Bedarfs umsetzen zu können, da die Ausbaugeset- ze für Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 noch im Jahr 2016 verabschiedet werden sollen? Es hängt von der Entscheidung des Deutschen Bun- destags über die Novellierung des Bundesschienenwe- geausbaugesetzes ab, wie mit Projekten des Potenziellen Bedarfs, die erst nach Inkrafttreten des Gesetzes bewer- tet werden, umgegangen werden muss . Im geltenden Bedarfsplan, als Anhang des Bundesschienenwegeaus- baugesetzes aus dem Jahre 2004, gab es vergleichbar mit dem Potenziellen Bedarf ebenfalls Projekte, die noch nicht bei Inkrafttreten des Gesetzes bewertet waren (zum Beispiel Schienenknoten und internationale Projekte) . Eine nachträgliche Änderung des Bundesschienenwege- ausbaugesetzes ist nach derzeitigem Planungsstand nicht vorgesehen . Anlage 10 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/8190, Frage 17): http://www.verkehrsbrief.de http://www.verkehrsbrief.de Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 201616342 (A) (C) (B) (D) Bis wann wird der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur das von ihm angekündigte Wassertourismuskon- zept vorlegen (siehe Pressemitteilung des BMVI vom 3 . Sep- tember 2015), und inwieweit werden in diesem Konzept auch Fragen zur Entwicklung des Wassertourismus auf der Oberel- be berücksichtigt? Das Wassertourismuskonzept des Bundesministeri- ums für Verkehr und digitale Infrastruktur wird zeitnah veröffentlicht . Mit dem Wassertourismuskonzept wer- den Vorschläge unterbreitet, wie die für Tourismus und Freizeitnutzung bedeutenden Bundeswasserstraßen dau- erhaft in einem angemessenen Umfang für die Nutzung erhalten bleiben können . Anlage 11 Antwort der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LIN- KE) (Drucksache 18/8190, Frage 18): Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Bundesregie- rung, um die Umsetzung des Vorhabens Staustufe Decin in der Tschechischen Republik zu verhindern, wenn die Be- fürchtungen der Bundesregierung hinsichtlich der Auswir- kungen auf den Gewässerschutz, den Natur- und Artenschutz für den deutschen Teil der Oberelbe stimmen (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage auf Bundes- tagsdrucksache 18/8191), und inwieweit wird sie von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen? Die Bundesregierung wird zu den überarbeiteten Un- terlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung des Vorha- bens Staustufe Decin ‎erneut im Rahmen der grenzüber- schreitenden Beteiligung schriftlich Stellung nehmen . Diese Stellungnahme wird – wie die anderen Stellung- nahmen auch – von den zuständigen tschechischen Be- hörden im nationalen Umweltverträglichkeitsprüfungs- verfahren berücksichtigt werden . Darüber hinaus sieht die Bundesregierung keine recht- lichen Möglichkeiten, auf dieses Projekt Einfluss zu neh- men . Anlage 12 Antwort der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 19): Welche Schritte plant die Bundesatomaufsicht im Zusam- menhang mit den seit dem 13 . April 2016 öffentlich bekannt- gewordenen wiederkehrenden Prüfungen in deutschen Atom- kraftwerken, deren Durchführung nur vorgetäuscht wurde (gegebenenfalls bitte auch mit Zeitbedarfs-/Zeitschienenanga- be; zu den Vorgängen siehe beispielsweise taz.die tageszeitung vom 16 . April 2016 und Stuttgarter Zeitung vom 19 . April 2016), und ist dabei insbesondere eine bundesaufsichtliche Abfrage bei den Landesatomaufsichtsbehörden hinsichtlich möglicher weiterer Fälle in allen deutschen Atomkraftwerken oder zumindest eine bundesaufsichtliche Vorgabe für derartige Abfragen zwecks eines einheitlichen Vorgehens/Prüfmaßstabs geplant (bitte mit Begründung)? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wurde von der für das Kern- kraftwerk Philippsburg zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes Baden-Württemberg über die Unregelmäßig- keiten bei der Durchführung von wiederkehrenden Prü- fungen informiert . Für die weitere Aufklärung des Sach- verhalts und dessen Bewertung sowie die Festlegung zu ergreifender Maßnahmen ist primär die Betreiberin und im Übrigen die Aufsichtsbehörde des Landes zuständig . Diese hat insbesondere auch darüber zu wachen, dass die Regelungen im Prüfhandbuch, das Bestandteil der Be- triebsgenehmigung ist, eingehalten werden . Erst wenn die landesaufsichtlichen Bewertungen zu den Vorgängen abgeschlossen sind, kann beurteilt wer- den, ob und gegebenenfalls welche weiteren Konsequen- zen aus diesen Vorfällen zu ziehen sind . Anlage 13 Antwort der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 20): Wann genau wurden die Rückmeldungen der Landesatom- aufsichtsbehörden zu den Empfehlungen der Reaktor-Sicher- heitskommission zu den Brennelementeverformungen vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak- torsicherheit zur Auswertung an die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit und das Physikerbüro Bremen weiter- gegeben (Kalenderdatum bitte), und welche voraussichtliche Laufzeit wird diese Auswertung haben (hilfsweise bitte eine ungefähre Angabe machen)? Nachdem die letzten Antworten zur Länderumfrage bezüglich der Empfehlungen der Reaktor-Sicherheits- kommission zu Brennelementverformungen am 2 . März 2016 im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vorlagen, wurden diese am 4 . März 2016 an die Gesellschaft für Anlagen- und Reak- torsicherheit zur Gesamtauswertung übergeben . Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Gesamt- auswertung durch die Gesellschaft für Anlagen- und Re- aktorsicherheit und das Physikerbüro Bremen im Herbst des Jahres 2016 vorliegt . Anlage 14 Antwort der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 21): Wann wird die Bundesregierung die Ausführungsverord- nung zu § 14 a EnWG (§ 21 i Absatz 1 Nummer 9 EnWG) vorlegen, und wird die Bundesregierung weiterhin daran festhalten, mobile Energiespeicher mit Netzentgelten und der EEG-Umlage zu belegen? Die Bundesregierung wird nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende, das Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 16343 (A) (C) (B) (D) wichtige Grundlagen hierfür legt, eine Rechtsverordnung nach § 14 a Energiewirtschaftsgesetz erarbeiten . Die Bundesregierung plant derzeit nicht, die ange- sprochenen „mobilen Energiespeicher“ von den Netzent- gelten oder von der EEG-Umlage zu befreien . Anlage 15 Antwort der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 22): Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die Anwendbarkeit des Energiecharta-Vertrags, der von Russland zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert wurde, im Fall der Schadensersatzforderung aufgrund der Zerschla- gung des Jukos-Konzerns (siehe Urteil eines niederländischen Bezirksgerichts, Süddeutsche Zeitung vom 21 . April 2016, Seite 7), und durch wen werden nach Kenntnis der Bundes- regierung letzten Endes Streitfälle über die Zuständigkeit oder Nichtzuständigkeit von Schiedsgerichten geklärt? Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Rechtsfra- gen, die Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens sind . Das Bezirksgericht in Den Haag hat am 20 . April 2016 in erster Instanz dem Antrag Russlands auf Aufhe- bung des Schiedsspruchs des Ständigen Schiedsgerichts- hofs in Den Haag in Höhe von 50,6 Milliarden US-Dollar zugunsten der ehemaligen Aktionäre von Yukos stattge- geben . Anders als das Schiedsgericht in Den Haag sah das Bezirksgericht, das für das Aufhebungsverfahren zustän- dig ist, das Schiedsgericht für unzuständig an, da Russ- land den Energiecharta-Vertrag, in dem die Vertragspar- teien ihren Investoren gegenseitig das Recht einräumen, ein Schiedsgericht anzurufen, zwar unterschrieben, aber nie ratifiziert habe. Die ehemaligen Aktionäre von Yukos haben angekündigt, gegen das Urteil des Bezirksgerichts Berufung einzulegen . Wer über die Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens entscheidet, hängt von der jeweils anwendbaren Schieds- verfahrensordnung und dem Recht des Landes ab, in dem das Schiedsgericht seinen Sitz hat oder ein Schiedsspruch vollstreckt werden soll . Anlage 16 Antwort der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 23): Welche weiteren (zum Beispiel politischen) Risiken sieht die Bundesregierung neben der rechtlichen Unklarheit für den Fall einer vorläufigen Anwendung von Handelsverträgen, und welche Punkte hat die Bundesregierung bislang in Bezug auf das niederländische Votum zum EU-Ukraine-Abkommen so- wohl bilateral mit den Niederlanden als auch in EU-Gremien adressiert? Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, dass die vorläufige Anwendung von Handelsverträgen recht- liche Unklarheiten in sich birgt. Die vorläufige Anwen- dung ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europä- ischen Union vorgesehen und entspricht der üblichen Praxis bei völkerrechtlichen Verträgen der EU und ihrer Mitgliedstaaten einschließlich ihrer zahlreichen Handels- abkommen . Sie ermöglicht neben der Anwendung der in Unionskompetenz stehenden Handelsteile die Schaffung der Assoziierungsinfrastruktur und der Dialogforen . Die Bereiche des Abkommens, die in mitgliedstaatlicher Kompetenz liegen, werden erst nach dem erfolgrei- chen Abschluss der nationalen Ratifizierungsverfahren in Kraft treten. Die vorläufige Anwendung des in die EU-Zuständigkeit fallenden Abkommensteils erfolgt erst dann, wenn sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament zugestimmt haben; daher ist sie demokratisch legitimiert . Der Rat trifft die Entscheidung, welche Be- reiche vorläufig angewendet werden sollen. Das Ergebnis des niederländischen Referendums zum EU-Ukraine-Assoziierungsabkommen hat die Bundes- regierung zur Kenntnis genommen . Es handelt sich um ein rechtlich nicht bindendes Referendum . Über den Umgang mit diesem Referendumsergebnis müssen nun zunächst die niederländische Regierung und das nieder- ländische Parlament entscheiden . Die niederländische Regierung hat angekündigt, die europäischen Partner und die Ukraine im weiteren Prozess eng informiert zu halten und bei der Lösungssuche zu konsultieren . Anlage 17 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/8190, Frage 25): Bis wann wird die Bundesregierung verbindlich erklären, in welchem Zeitraum sie die verschiedenen Teile des Nati- onalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ be- schließt und konkret umsetzen will (angekündigt für vor der parlamentarischen Sommerpause 2016 unter anderem vom Leiter des Arbeitsstabs Wirtschaft und Menschenrechte im Auswärtigen Amt unter http://menschenrechte-durchsetzen . dgvn .de/meldung/deutsche-auslandsinvestitionen-menschen- rechtsexperten-fordern-klare-auflagen/), und kann die Bun- desregierung bestätigen, dass die sechs Arbeitsgruppen des Textilbündnisses im Oktober 2016 definitiv die individuellen Pläne der Unternehmen für konkrete Verbesserungsziele und Zeitrahmen vorlegen werden, wie es der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr . Gerd Müller, angekündigt hat (epd vom 21 . April 2016, „Fortschrit- te in Textilfabriken in Asien gefordert – Vor drei Jahren stürzte das Fabrikhochhaus Rana Plaza ein“)? Der Konsultationsprozess zum Nationalen Aktions- plan „Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP) ist mit der dritten Plenumskonferenz im Dezember 2015 beendet worden. Der Text für den NAP befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts, dem federführenden Auswärtigen Amt, dem Bundesministeri- um für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie so- wie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung . http://menschenrechte-durchsetzen.dgvn.de/meldung/deutsche-auslandsinvestitionen-menschenrechtsexperten-fordern-klare-auflagen/ http://menschenrechte-durchsetzen.dgvn.de/meldung/deutsche-auslandsinvestitionen-menschenrechtsexperten-fordern-klare-auflagen/ http://menschenrechte-durchsetzen.dgvn.de/meldung/deutsche-auslandsinvestitionen-menschenrechtsexperten-fordern-klare-auflagen/ Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 201616344 (A) (C) (B) (D) Geplant ist, den Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ noch vor der Sommerpause 2016 im Kabinett zu verabschieden, sofern die Beratung unter den Ressorts rechtzeitig abgeschlossen werden kann . Vorgesehen ist auch, den Verfahrensbeteiligten und der breiten Öffentlichkeit Gelegenheit zu geben, den dann vorliegenden Textentwurf vor der Kabinettbefas- sung zu kommentieren . Der NAP soll eine Laufzeit von 2016 bis 2020 haben . Was das Textilbündnis anbelangt, befassen sich die sechs vom Steuerungskreis mandatierten und bereits operativen Arbeitsgruppen intensiv mit den Kernthemen des Textilbündnisses . Die Arbeitsgruppe Review-Prozess arbeitet unter an- derem auch an den individuellen Maßnahmenplänen, so- genannten Roadmaps, aller Mitglieder des Bündnisses . Derzeit werden im Wege einer Statusabfrage die für die Erstellung der Roadmaps erforderlichen Daten und Fak- ten erhoben . Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen wird es, wie vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenar- beit und Entwicklung Dr . Gerd Müller angekündigt, die- ses Jahr im Herbst geben . Wann die konkreten individuellen Maßnahmenplä- ne finalisiert sein werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit einem festen Datum versehen werden . Anlage 18 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/8190, Frage 26): Mit welcher Begründung hat das Auswärtige Amt in seinen Reisewarnungen für die Türkei unter der Rubrik „Besondere strafrechtliche Vorschriften“ die Empfehlung „Es wird drin- gend davon abgeraten, in der Öffentlichkeit politische Äuße- rungen gegen den türkischen Staat zu machen bzw . Sympathie mit terroristischen Organisationen zu bekunden“ hinzugefügt (https://mopo24 .de/nachrichten/boehmermann-erdogan- tuerkei-urlauber-reisewarnung-67202), und inwiefern sieht die Bundesregierung eine aktuelle Bedrohung der Einschränkung der Privatsphäre für Türkei-Reisende? Der entsprechende Hinweis wurde bereits Anfang Ja- nuar 2007 aufgenommen . Ein Bezug zu aktuellen Ent- wicklungen – wie der Presseartikel dies nahelegt – be- steht nicht . Zweck der Reisehinweise ist es, deutsche Reisende auf potenzielle Risiken aufmerksam zu machen . Dazu gehört, darauf aufmerksam zu machen, dass in der Tür- kei kritische Meinungsäußerungen strafrechtliche Kon- sequenzen haben können . So wird zum Beispiel gemäß Artikel 301 Absatz 1 des türkischen Strafgesetzbuches mit sechs Monaten bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft, wer die türkische Nation, den Staat der Türkischen Re- publik, die Große Nationalversammlung der Türkei, die Regierung der Türkischen Republik und die staatlichen Justizorgane öffentlich herabsetzt . Das Recht deutscher Staatsangehöriger auf freie Mei- nungsäußerung nach Artikel 5 Grundgesetz bleibt davon selbstverständlich unberührt . Anlage 19 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/8190, Frage 27): Inwieweit bedeutet der Umstand, dass die Bundesregie- rung in ihren aktualisierten Reise- und Sicherheitshinweisen für die Türkei in der Rubrik „Besondere strafrechtliche Vor- schriften“ davon abrät, „in der Öffentlichkeit politische Äu- ßerungen gegen den türkischen Staat zu machen“, dass nach ihrer Auffassung jedwede Kritik gegenüber Verfassungsorga- nen der Türkei (Präsident, Regierung, Parlament etc .) in der Türkei strafrechtlich relevant ist, und inwieweit bedeutet nach Kenntnis der Bundesregierung die Kritik an dem Vorgehen des Militärs in den mehrheitlich von Kurden bewohnten Gebieten im Südosten der Türkei, „Sympathie mit terroristischen Or- ganisationen zu bekunden“ (www .auswaertiges-amt .de/DE/ Laenderinformationen/00-SiHi/TuerkeiSicherheit .html)? Der entsprechende Hinweis wurde bereits Anfang Ja- nuar 2007 aufgenommen . Es ist unzutreffend, dass der Hinweis unter Bezug zu aktuellen Entwicklungen – wie der Presseartikel dies nahelegt – aufgenommen wurde . Zweck der Reisehinweise ist es, deutsche Reisende auf potenzielle Risiken aufmerksam zu machen . Dazu gehört, darauf aufmerksam zu machen, dass in der Tür- kei kritische Meinungsäußerungen strafrechtliche Kon- sequenzen haben können . So wird zum Beispiel gemäß Artikel 301 Absatz 1 des türkischen Strafgesetzbuches mit sechs Monaten bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft, wer die türkische Nation, den Staat der Türkischen Re- publik, die Große Nationalversammlung der Türkei, die Regierung der Türkischen Republik und die staatlichen Justizorgane öffentlich herabsetzt . Das Recht deutscher Staatsangehöriger auf freie Mei- nungsäußerung nach Artikel 5 Grundgesetz bleibt davon selbstverständlich unberührt . Anlage 20 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/8190, Frage 28): Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nach- richtendienstliche) darüber, dass dem Leiter des ARD-Fern- sehstudios in Kairo, Volker Schwenck, die Einreise in die Türkei verweigert wurde, weil er auf dem Weg zu einer Repor- tage über Flüchtlinge im türkisch-syrischen Grenzgebiet war (www .fr-online .de/politik/in-istanbul-festgehaltener-ard-kor- respondent-wieder-in-kairo,26577298,34104900 .html), bei der er Informationen hätte gewinnen können, dass die Türkei nach Auffassung von Amnesty International kein „sicherer Drittstaat“ sei, unter anderem, weil sie mit Massenabschie- bungen von Männern, Frauen und Kindern in Gruppen von bis zu 100 Personen nach Syrien gegen internationales Recht verstoße (www .welt .de/politik/ausland/article153867110/ Amnesty-wirft-Tuerkei-Abschiebung-von-Kindern-vor .html), https://mopo24.de/nachrichten/boehmermann-erdogan-tuerkei-urlauber-reisewarnung-67202 https://mopo24.de/nachrichten/boehmermann-erdogan-tuerkei-urlauber-reisewarnung-67202 http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TuerkeiSicherheit.html http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TuerkeiSicherheit.html http://www.fr-online.de/politik/in-istanbul-festgehaltener-ard-korrespondent-wieder-in-kairo,26577298,34104900.html http://www.fr-online.de/politik/in-istanbul-festgehaltener-ard-korrespondent-wieder-in-kairo,26577298,34104900.html http://www.welt.de/politik/ausland/article153867110/Amnesty-wirft-Tuerkei-Abschiebung-von-Kindern-vor.html http://www.welt.de/politik/ausland/article153867110/Amnesty-wirft-Tuerkei-Abschiebung-von-Kindern-vor.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 16345 (A) (C) (B) (D) und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um gegen die Einreiseverweigerung zu protestieren, beispiels- weise die Einbestellung des türkischen Botschafters, die Ab- gabe einer Protestnote an die Türkei oder im Rahmen eines Telefongesprächs der Bundeskanzlerin Dr . Angela Merkel mit ihrem türkischen Amtskollegen? Die Bundesregierung fordert mit Nachdruck Auf- klärung über die Gründe der Einreiseverweigerung für Herrn Schwenck und ist dazu in engem Kontakt mit der türkischen Regierung . Die Bundeskanzlerin hat bei ihrem jüngsten Türkei-Besuch erklärt, dass sie dieses Thema auch gegenüber Premierminister Davutoglu an- gesprochen hat . Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse dazu, dass die in der Frage genannten Gründe für die Verwei- gerung der Einreise ursächlich gewesen wären . Die Bundesregierung fordert weiter, dass deutsche Journalisten in der Türkei ihrer Aufgabe – der Bericht- erstattung über die Türkei und die Region – ungehindert nachgehen können . Dazu hat sie die türkische Regierung über verschiedene diplomatische Kanäle mündlich und schriftlich kontaktiert . Anlage 21 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/8190, Frage 29): Haben sahrauische Volkszugehörige, die dauerhaft im von Marokko besetzten Gebiet der Westsahara leben, nach Kennt- nis der Bundesregierung die marokkanische Staatsangehö- rigkeit, sodass sie von der geplanten Bestimmung Marokkos zum sicheren Herkunftsstaat betroffen wären (vergleiche Bun- destagsdrucksache 18/7928, Seite 3), und welche Staatsan- gehörigkeiten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die dauerhaft im von Marokko besetzten Gebiet der Westsahara lebenden anderen Menschen (bitte im Verhältnis zur Gesamt- bevölkerung unter Berücksichtigung etwaiger Staatenloser angeben)? Sahrauische Volkszugehörige, die dauerhaft in West- sahara leben, sind nicht zwingend marokkanische Staats- angehörige . Zwar nimmt Marokko sie grundsätzlich als eigene Staatsangehörige in Anspruch, jedoch lässt sich dies aus dem Territorialanspruch Marokkos völkerrecht- lich nicht ableiten . Vielmehr erwirbt ein Sahraui nach dem Völkerrecht die marokkanische Staatsangehörigkeit nur dann, wenn er sie aus freien Stücken beantragt und erhält . Maßgeblich für die Entscheidung, ob ein Asylbe- werber aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt, ist die Staatsangehörigkeit des Antragstellers . Für einen Sahraui, der die marokkanische Staatsangehörigkeit be- sitzt, würden die Bestimmungen in Bezug auf sichere Herkunftsstaaten gelten; diese beinhalten die Möglich- keit, die Vermutung der Verfolgungsfreiheit mit dem Nachweis zu widerlegen, abweichend von der allgemei- nen Lage im Herkunftsland verfolgt zu sein . Nach Kenntnis der Bundesregierung haben viele Sahrauis im Laufe der Zeit die Staatsbürgerschaft ent- weder Marokkos, Algeriens oder Spaniens angenommen . Staatenlose dürfte es unter ihnen nur in geringer Zahl geben . Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine ver- lässlichen Angaben darüber vor, wie viele Angehörige anderer Volksgruppen und Staaten in der Westsahara le- ben und welche Staatsangehörigkeiten sie besitzen oder erworben haben . Anlage 22 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- sache 18/8190, Frage 32): Welche Details kann die Bundesregierung zur Verbesse- rung des „informationstechnischen Erkenntnisaustausches“ durch die informelle Geheimdienstgruppe „Counter Terrorism Group“ (CTG) mitteilen, die laut der Antwort der Bundesre- gierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/7930 in Den Haag eine operative Plattform zum „Informationsaustausch auf multilateraler Ba- sis“ in Echtzeit einrichtet und ein Zentrum betreiben will, in dem „von den CTG-Diensten entsandte Verbindungsbeamte“ den Austausch „operativer Erkenntnisse“ zunächst im Phä- nomenbereich Islamistischer Terrorismus „vereinfachen und beschleunigen“ (bitte mitteilen, wann und wo die Plattform eingerichtet wurde bzw . wird und wer daran teilnimmt), und was ergab die Kontaktaufnahme der CTG „mit relevanten Ak- teuren wie EUROPOL“, um „Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit zu sondieren“? Die „Counter Terrorism Group“ (CTG) richtet im ersten Halbjahr 2016 in Den Haag eine sogenannte ope- rative Plattform ein, die durch von den CTG-Diensten entsandte Verbindungsbeamte den Austausch operativer Erkenntnisse zum Phänomenbereich Islamistischer Ter- rorismus vereinfachen und beschleunigen soll . Die Platt- form befindet sich derzeit in der Planungsphase. Über die Teilnahme an der CTG-Plattform entscheidet jedes CTG-Mitglied selbstständig . Der bestehende Kontakt zwischen CTG und Europol bezieht sich auf Angelegenheiten strategischer Natur ab- seits der in Planung befindlichen Plattform. Überlegun- gen für eine Verzahnung der Plattform mit dem European Counter Terrorism Centre (ECTC) sind nicht bekannt . Anlage 23 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 33): Warum schließt die Ankündigung der Bundesregierung, im Rahmen des geplanten Integrationsgesetzes die „erleichterten Ausbildungsangebote für Menschen mit guter Bleibepers- pektive sowie Orientierungskurse bei schlechterer Bleibeper- spektive (zu) regeln“ (www .bundesregierung .de/Content/DE/ Artikel/2016/04/2016-04-14-pressekonfernz-merkel .html), nicht auch den erleichterten Zugang zu intensiver Sprachver- mittlung und fachlicher Berufsorientierung und -vorbereitung für alle Asylberechtigten und anerkannten jungen Flüchtlinge sowie Asylbewerber oder Geduldeten mit Arbeitsmarktzugang ein, obwohl dies in der Erklärung des Bundesministeriums für http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/04/2016-04-14-pressekonfernz-merkel.html http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/04/2016-04-14-pressekonfernz-merkel.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 201616346 (A) (C) (B) (D) Bildung und Forschung, der Bundesagentur für Arbeit und des Zentralverbands des Deutschen Handwerks zur gemeinsamen Initiative „Wege in Ausbildung für Flüchtlinge“ (www .bmbf . de/files/Erklaerung-BMBF-BA-ZDH-Ausbildung-Fluechtlin- ge .pdf) als zentrale Voraussetzung bezeichnet wird, damit es gelingt, junge Menschen mit Fluchthintergrund an das duale Ausbildungssystem heranzuführen, und wie unterstützt die Bundesregierung Asylbewerber und Geduldete mit Arbeits- marktzugang stattdessen bei der Aufnahme einer Berufsaus- bildung? Bereits nach geltendem Recht ist jeder Asylberech- tigte und jede Person mit anerkanntem Schutzbedarf be- rechtigt, an Integrationskursen und den Angeboten der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilzunehmen und damit von einer intensiven Sprachvermittlung zu profitieren. Anerkannten Flüchtlingen und Asylberech- tigten stehen darüber hinaus alle Maßnahmen der Ausbil- dungsvorbereitung und -förderung ohne Voraussetzun- gen an die Voraufenthaltsdauer offen . Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 24 . Oktober 2015 hat der Bund darüber hinaus entschie- den, den Integrationskurs unter anderem für Asylbe- werber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete mit einer Duldung nach § 60 a Absatz 2 Satz 3 des Aufent- haltsgesetzes zu öffnen, um einen frühen Spracherwerb zu ermöglichen und die Integration in den Arbeitsmarkt vorzubereiten . Bei den nach § 60 a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes Geduldeten handelt es sich um Per- sonen, bei denen dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen ihre vorü- bergehende Anwesenheit in Deutschland erfordern . Vo- raussichtlich im Juli 2016 wird zudem die Verordnung zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung in Kraft treten . Von diesem Angebot können ebenfalls Gestattete mit guter Bleibeperspektive und Geduldete nach § 60 a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes profitieren. Demgegenüber werden Asylbewerber ohne gute Blei- beperspektive nicht schon vor Entscheidung über ihr Asylbegehren zum Integrationskurs zugelassen, weil bei den Menschen aus Herkunftsländern, die keine Schutz- quote über 50 Prozent aufweisen, überwiegend gerade kein Asyl oder sonstiger Schutz gewährt wird . Aus dem Zugang zum Arbeitsmarkt wird kein Auto- matismus bezüglich der staatlichen Förderung der Inte- gration hergeleitet . Anlage 24 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/8190, Frage 34): Aus welchen Gründen und Erwägungen übernimmt die Bundesrepublik Deutschland angesichts der extremen Notlage Asylsuchender in Griechenland (vergleiche www .rbb-online . de/kontraste/archiv/kontraste-21-04-2016/gestrandet-in-grie- chenland-eu-versagt-tausenden-fluechtlingen-versproche- ne-hilfe .html) nicht sofort zumindest so viele Flüchtlinge, wie sie nach dem EU-Umverteilungsbeschluss zur Entlastung Griechenlands und Italiens aus dem letzten Jahr ohnehin auf- zunehmen hätte, und inwieweit können die Bundesregierung bzw . ihr nachgeordnete Bundesbehörden die Berichte über massive Probleme beim Zugang Schutzsuchender zum grie- chischen Asylsystem bestätigen, nach denen eine Vorsprache bei der griechischen Asylbehörde nur durch einen Skype-An- ruf organisiert werden kann, was aber in der Praxis oftmals nicht möglich ist (am angegebenen Ort, bitte so ausführlich wie möglich beantworten)? Deutschland steht zu seiner Verpflichtung einer Um- siedlung von Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen, aus Griechenland und Italien und hat im Rahmen des europäischen Relocation-Programms seit Oktober 37 Personen aus Griechenland und 20 Personen aus Italien umgesiedelt . Anlässlich des Europäischen Ra- tes am 18 . März betonte auch die Bundeskanzlerin, dass eine Lösung für die in Griechenland aufhältigen Migran- ten notwendig ist . In Abstimmung mit den Bundeslän- dern und der griechischen Regierung wird die Bundes- regierung weitere Anstrengungen zur Entlastung von Griechenland auch durch die Umsiedlung von eindeutig Schutzbedürftigen unternehmen . Zentrales Element zur Entlastung Griechenlands ist zudem die Umsetzung des Eins-zu-eins-Mechanismus mit der Türkei . In diesem Rahmen beteiligt sich Deutschland an der Neuansiedlung von Syrern aus der Türkei . Um die uneingeschränkte Achtung des EU- und des Völkerrechts zu gewährleisten, haben sowohl Griechen- land als auch die Türkei mehrere Gesetzesänderungen verabschiedet . Griechenland ist bemüht, auch mit Un- terstützung der Europäischen Asylagentur EASO, diese Gesetzesänderung vom 3 . April 2016 umzusetzen und auch die Bearbeitungskapazitäten entsprechend aufzu- stocken . Daher werden nun, im Einklang mit den in der EU-Asylverfahrensrichtlinie festgelegten Anforderun- gen, beschleunigte Verfahren für alle Phasen des Asyl- verfahrens, von der ersten Anhörung bis zu möglichen Rechtsbehelfen, auf den Inseln durchgeführt . Anlage 25 Antwort des Parl . Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 35): Inwieweit finden das Recht auf gewaltfreie Erziehung so- wie die Rechte der UN-Behindertenrechtskonvention ihren Niederschlag in den aktuell gültigen rechtlichen Regelungen zu freiheitsentziehenden und freiheitsbeschränkenden Maß- nahmen bei der Betreuung von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung (Hintergrund: Berichterstattung „Blackbox Heim“ des Bayerischen Rundfunks vom 6 . April 2016, in der die Betreuungssituation von Kindern und Ju- gendlichen mit geistiger Behinderung und die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen in verschiedenen Heimen dargestellt wird)? Nicht erst seit der Berichterstattung des Bayerischen Rundfunks über offenbar routinemäßig praktizierte „Einschlüsse“ in dem Kinderheim in Au am Inn sind freiheitsentziehende und freiheitsbeschränkende Maß- nahmen bei Kindern und Jugendlichen in die Diskussion geraten . Diese Diskussion betrifft weniger das Gewalt- verbot in der Erziehung, sondern vorrangig § 1631 b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der einen Genehmi- gungsvorbehalt des Familiengerichts zwar für eine frei- http://www.bmbf.de/files/Erklaerung-BMBF-BA-ZDH-Ausbildung-Fluechtlinge.pdf http://www.bmbf.de/files/Erklaerung-BMBF-BA-ZDH-Ausbildung-Fluechtlinge.pdf http://www.bmbf.de/files/Erklaerung-BMBF-BA-ZDH-Ausbildung-Fluechtlinge.pdf http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-21-04-2016/gestrandet-in-griechenland-eu-versagt-tausenden-fluechtlingen-versprochene-hilfe.html http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-21-04-2016/gestrandet-in-griechenland-eu-versagt-tausenden-fluechtlingen-versprochene-hilfe.html http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-21-04-2016/gestrandet-in-griechenland-eu-versagt-tausenden-fluechtlingen-versprochene-hilfe.html http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-21-04-2016/gestrandet-in-griechenland-eu-versagt-tausenden-fluechtlingen-versprochene-hilfe.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 16347 (A) (C) (B) (D) heitsentziehende Unterbringung des Kindes durch die Eltern vorsieht, nicht aber für die sehr eingriffsintensiven freiheitsbeschränkenden Maßnahmen wie zum Beispiel Fixierungen . Die Bundesregierung prüft daher etwaigen gesetzgeberischen Handlungsbedarf . Soweit Volljährige betroffen sind, für die gemäß §§ 1896 ff . BGB ein rechtlicher Betreuer bestellt ist, be- stimmt bereits der geltende § 1906 BGB, dass der Be- treuer bzw . Bevollmächtigte unter engen Voraussetzun- gen mit Genehmigung des Betreuungsgerichts in eine freiheitsentziehende Unterbringung bzw . Maßnahme ein- willigen kann . Die Einwilligung darf danach nur erteilt werden, wenn dies zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Betroffe- nen bei dessen fehlender Einsichtsfähigkeit bzw . fehlen- der Fähigkeit zur freien Willensbildung erforderlich ist . Diese Regelungen sind mit der UN-Behindertenrechts- konvention (insbesondere Artikel 12 und Artikel 14 UN- BRK) vereinbar . Anlage 26 Antwort des Parl . Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/8190, Frage 36): Wie berechnet bzw . veranschlagt die Bundesregierung die mutmaßlichen Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen für das Jahr 2016 vor dem Hintergrund, dass die Bundesländer vom Bund diesbezüglich eine mindestens hälftige Kostenbeteili- gung in Höhe von etwa 12 Milliarden Euro erwarten (www . tagesschau.de/inland/fluechtlinge-ansiedlung-101.html; bitte so genau wie möglich auch unter Darlegung der jeweiligen Grundannahmen notwendiger Schätzungen auflisten), und inwieweit wird bei solchen Berechnungen berücksichtigt, dass sich diese Mehrausgaben nach Berechnungen des Insti- tuts für Makroökonomie und Konjunkturforschung zu einem nennenswerten Teil selbst finanzieren, weil sie für mehr Wirt- schaftswachstum und höhere Steuereinnahmen sorgen, was im nächsten Jahr bereits zu 50 Prozent der Fall sei (am angege- benen Ort)? Der Bundeshaushalt 2016 ist vom Parlament in der Woche vom 23 . bis 27 . November 2015 in zweiter und dritter Lesung beschlossen worden . Im Rahmen des par- lamentarischen Beratungsverfahrens wurden die Mittel im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbrin- gung von Flüchtlingen und Asylbewerbern deutlich an- gehoben . Danach stellt der Bund im Jahr 2016 rund 8 Milliar- den Euro an zusätzlichen Mitteln bereit . Neben zusätz- lichen Aufwendungen im Bundesbereich in Höhe von rund 4,2 Milliarden Euro wird der Bund die Länder und Kommunen durch zusätzliche Umsatzsteuermittel in Höhe von rund 3,6 Milliarden Euro entlasten . Wir ge- hen davon aus, dass die Länder diese Umsatzsteuermit- tel wie zugesagt an die Kommunen weitergeben, sofern die Kommunen Kostenträger sind . Mit den zusätzlichen Bundesmitteln werden Länder und Kommunen unmittel- bar (zum Beispiel durch 500 Millionen Euro Kompensa- tionsmittel sozialer Wohnungsbau) oder mittelbar (zum Beispiel bundesfinanzierte integrationsunterstützende Maßnahmen) entlastet . Es ist absehbar, dass die tatsächlichen flüchtlingsbe- zogenen Belastungen des Bundes noch deutlich höher sein werden . In Bezug auf die Forderung der Länder nach einer mindestens hälftigen Beteiligung des Bundes an ihren Kosten verweise ich auf die am 22 . April 2016 von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten vereinbarten weiteren Gespräche . Am 12 . Mai 2016 wer- den der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder die dafür not- wendige Beschlussfassung vorbereiten . Die hohe Zuwanderung wirkt sich merkbar auf den Staatshaushalt aus . Für den Staatshaushalt werden die Mehrausgaben gegenüber dem Jahr 2014 infolge der Zuwanderung für die Jahre 2016 und 2017 auf jeweils ½ Prozent des BIP geschätzt . Die Zuwanderung von Flüchtlingen wird in der ge- samtwirtschaftlichen Projektion der Bundesregierung berücksichtigt. Allerdings ist die Quantifizierung der ge- samtwirtschaftlichen Wirkungen der Flüchtlingsmigrati- on mit sehr großen Unsicherheiten verbunden, da hierfür eine Vielzahl von rein technischen Annahmen getroffen werden muss . Insgesamt dürften sich aber die positiven Wirkungen auf das Wirtschaftswachstum und damit der Umfang der „Selbstfinanzierung“ in der kurzen Frist in engen Grenzen halten . Rein qualitativ kann gesagt werden, dass sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite des Brut- toinlandsprodukts positive Wirkungen zu erwarten sind . Auf der Angebotsseite schlägt zu Buche, dass die migra- tionsbedingte Bevölkerungszunahme das Arbeitskräf- tepotenzial der deutschen Volkswirtschaft – und damit das gesamtwirtschaftliche Produktionspotenzial – stei- gert . Auch dürfte die Inlandsnachfrage Impulse erhalten . So wird der öffentliche Konsum durch die Sachaufwen- dungen für die Versorgung der Zuwanderer begünstigt . Außerdem werden monetäre Sozialleistungen an die Migranten gewährt, die dem Konsum der privaten Haus- halte Impulse verleihen . Anlage 27 Antwort der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8190, Frage 37): Wie gedenkt die Bundesregierung, im Rahmen der Reform des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (RBEG), die Ungleich- behandlung von erwerbsgeminderten über 25-jährigen Perso- nen gegenüber erwerbsfähigen Menschen zu beseitigen, die dadurch entsteht, dass ihnen unterschiedliche Regelbedarfe zugesprochen werden, wenn sie mit anderen Personen in ei- nem Haushalt leben? Derzeit besteht keine Ungleichbehandlung von er- werbsgeminderten Personen, die das 25 . Lebensjahr voll- endet haben, und gleichaltrigen, nicht erwerbsgeminder- ten Menschen . Leistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die das 25 . Lebensjahr vollendet haben, wird unabhängig davon, ob sie allein oder im Haushalt der Eltern oder anderer Personen leben, die Regelbedarfsstufe 1 anerkannt . Nach der Rechtspre- http://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-ansiedlung-101.html http://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-ansiedlung-101.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 201616348 (A) (C) (B) (D) chung des Bundessozialgerichts zur Regelbedarfsstufe 3 außerhalb von stationären Einrichtungen sowie aufgrund der bundesaufsichtsrechtlichen Weisung des Bundesmi- nisteriums für Arbeit und Soziales vom 31 . März 2015 für das Vierte Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetz- buch (SGB XII) erhalten volljährige Leistungsberechtig- te, die im Haushalt anderer Personen leben, im Ergebnis ebenfalls einen Regelsatz in Höhe der Regelbedarfsstu- fe 1 . Dies schließt volljährige leistungsberechtigte Men- schen mit Behinderung ein, die im Haushalt ihrer Eltern leben . Allerdings sieht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gesetzgeberischen Handlungsbedarf, da die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und die vor- läufige wirkungsgleiche Umsetzung der Rechtsprechung mittels Weisung rechtssystematisch zu Verwerfungen in- nerhalb der Regelbedarfsstufen für Erwachsene führt . Die erforderliche Neuordnung der für Erwachsene geltenden Regelbedarfsstufen – im SGB XII wie im SGB II – wird im Rahmen der anstehenden Regelbe darfsermittlung auf der Grundlage von Sonderauswertungen der Ein- kommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 erfolgen . Der hierfür erforderliche Gesetzentwurf wird zurzeit im Bundesministerium für Arbeit und Soziales fertiggestellt . Aussagen über konkrete Regelungsinhalte sind deshalb noch nicht möglich . Anlage 28 Antwort der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra- ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/8190, Frage 38): Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregie- rung im letzten statistisch erfassten Jahr aus der Arbeitslosig- keit in die Altersrente übergegangen (bitte in absoluten Zahlen und anteilig an allen in diesem Jahr in Altersrente Übergegan- genen angeben)? Im letzten statistisch erfassten Jahr, 2014, hatten ins- gesamt 52 580 Personen, die in Altersrente gegangen sind, als letzten Versichertenstatus Leistungsempfang nach SGB III (Statistik der Deutschen Rentenversiche- rung), was einem Anteil von 6,4 Prozent an allen in Al- tersrente gegangenen Personen entspricht . Zu den Perso- nen, die aus dem SGB II in Altersrente gegangen sind, liegen keine Angaben vor . Anlage 29 Antwort der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra- ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/8190, Frage 39): Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregie- rung im letzten statistisch erfassten Jahr mit Abschlägen in Altersrente gegangen (bitte in absoluten Zahlen und anteilig an allen in diesem Jahr in Altersrente Übergegangenen ange- ben, sowie bitte nach Abschlägen von 3,6 Prozent oder mehr, 7,2 Prozent oder mehr, 10,8 Prozent oder mehr, 14,4 Prozent oder mehr und 18 Prozent oder mehr aufschlüsseln)? Im letzten statistisch erfassten Jahr, 2014, sind insge- samt 196 645 Personen mit Abschlägen in Altersrente gegangen, was einem Anteil von 23,9 Prozent an allen in Altersrente gegangenen Personen entspricht . Sofern die rentenrechtlichen Voraussetzungen bestehen, ent- scheiden Versicherte vor dem Hintergrund ihrer per- sönlichen Lebensumstände grundsätzlich selbst, ob sie eine Regelaltersrente beziehen oder unter Inkaufnahme von Abschlägen frühzeitig in Rente gehen . Im Durch- schnitt hatten diese Personen 23,47 Abschlagsmonate, was umgerechnet einem durchschnittlichen prozentualen Abschlag in Höhe von etwa 7 Prozent entspricht . Statis- tische Daten zu der gewünschten Aufschlüsselung nach der Höhe der Abschläge liegen nicht vor . Anlage 30 Antwort der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Druck- sache 18/8190, Frage 40): Wie ist die Vorhabenplanung zum Bundesteilhabegesetz, und wann wird der Referentenentwurf in die Verbändebetei- ligung gegeben? Am 26 . April 2016 wurden die Ressortabstimmung sowie die Länder- und Verbändebeteiligung eingeleitet . Ein Kabinettsbeschluss wird für Sommer angestrebt . Das parlamentarische Verfahren könnte dann nach der Som- merpause beginnen . Anlage 31 Antwort der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Druck- sache 18/8190, Frage 41): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen und gleichzeitigem Pflegebedarf Leistun- gen der Eingliederungshilfe (persönliche Assistenz) und Pfle- geleistungen (pflegerische Unterstützung) gleichberechtigt nebeneinander in Anspruch nehmen können? Menschen mit Behinderungen, die zugleich pflege- bedürftig sind, werden unverändert auch künftig sowohl Leistungen der Eingliederungshilfe als auch Pflegeleis- tungen in Anspruch nehmen können . Auf der Grundla- ge des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden sich Schnittstellen zwischen den Leistungen der Eingliede- rungshilfe und den Leistungen der Pflege vor allem bei den pflegerischen Betreuungsmaßnahmen im häusli- chen Umfeld ergeben . Es ist beabsichtigt, dass sowohl im BTHG als auch im Pflegestärkungsgesetz III daher das Verhältnis beider Leistungen eindeutig geregelt wird, ohne dass dabei einheitliche Lebenszusammenhänge zer- rissen werden; dies liegt im besonderen Interesse sowohl der Leistungsberechtigten als auch der Leistungsträger . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 166 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 27 . April 2016 16349 (A) (C) (B) (D) Anlage 32 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Fra- ge des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/8190, Frage 42): Wie bewertet die Bundesregierung die Tötung von vier Demonstranten durch UN-Blauhelme in Kidal am 18 . April 2016 und die darauffolgenden Proteste gegen MINUSMA in der Stadt (www .taz .de/!5293253/), insbesondere angesichts der Äußerung der Bundesministerin der Verteidigung, Dr . Ur- sula von der Leyen, es müsse für die malische Bevölkerung erfahrbar sein, dass es ihr ohne die Islamisten besser gehe, und genau darum gehe es bei diesem MINUSMA-Mandat (www . bmvg .de/portal/a/bmvg/!ut/p/c4/NYuxCsMwDET_SLKh- ZOgWEyhdu7TpUpxYGEFsB0VJI3587SF38OB4HL6xNvu- Do1cu2S_4wnHm6_SFKR0REmfellT3BIHkc24QCpTx2e- 6BYC6ZtFEpK1dG8VoE1iK6NLOLVAMccDR2cMaaM_ bXd11_c_Zih7t74JpS_wdV4jc4/), und welche Konsequenzen hat dieser Vorfall für die Strategie der Bundeswehr im Rahmen ihres MINUSMA-Mandats, das erst vor kurzem ausgeweitet wurde? Das deutsche Kontingent der VN-Friedensmission MINUSMA war weder mittelbar noch unmittelbar an dem Vorfall in Kidal am 18 . April 2016 beteiligt . Daher verfügt die Bundesregierung über keine Informationen aus erster Hand, was die Entwicklung in Kidal an diesem Tag angeht . Die VN-Mission MINUSMA hat eine Untersuchungs- kommission eingesetzt, die den Sachverhalt zügig auf- klären soll – insbesondere auch die Frage, wer die tödli- chen Schüsse abgab . Ob und gegebenenfalls welche Konsequenzen aus den gewonnenen Erkenntnissen für die VN-Mission MINUSMA zu ziehen sind, wird nach der Analyse der Untersuchungsergebnisse zu prüfen sein . Die Ereignisse zeigen, wie fragil die Sicherheitslage in Mali noch immer ist . Der VN-geführte Stabilisierungseinsatz bleibt daher weiterhin unerlässlich . Die Bundesregierung wird auch weiterhin ihr Vorgehen in Mali eng mit ihren Partnern und Verbündeten abstimmen . Die Sicherheit der Solda- tinnen und Soldaten der Bundeswehr hat unverändert höchste Priorität . Anlage 33 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/8190, Frage 43): In welchen genauen Seegebieten erfolgt die Seeraumüber- wachung durch den NATO-Verband Standing NATO Mariti- me Group 2 (SNMG 2) gegen Fluchthelfer in der Ägäis (bitte auch mitteilen, wenn bestimmte Seegebiete zwar zur Überwa- chung vorgesehen sind, diese aber, wie mir bekannt ist, vor den griechischen Inseln Samos, Kos und Leros von der Türkei oder Griechenland noch nicht gestattet wurde), und wie vie- le „verdächtige“ Schiffsbewegungen wurden seit Bestehen der NATO-Mission in jedem Monat an die zuständigen grie- chischen und türkischen Behörden (mutmaßlich die Küsten- wachen) gemeldet? Für die Seeraumüberwachung durch den NATO-Verband Standing NATO Maritime Group 2 – kurz SNMG 2 – wurde am 6 . März 2016 eine sogenannte „Area of Activity“ festgelegt, die auch griechische und türkische Hoheitsgewässer in der östlichen Ägäis um- fasst . Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Seeraumüber- wachung durch die Schiffe der NATO lediglich in inter- nationalen Gewässern . Die „Area of Activity“ ist in vier sogenannte „Focus Areas“, also Schwerpunktgebiete, unterteilt . Die „Focus Area 1“ umfasst die Gewässer um die griechische Insel Lesbos bis zum türkischen Festland, die „Focus Area 2“ die Gewässer um die griechische Insel Chios bis zum tür- kischen Festland . In diesen beiden Gebieten erfolgt der- zeit die Seeraumüberwachung durch die NATO . Die Gebiete „Focus Area 3“ mit den Gewässern um die griechischen Inseln Samos, Ikaria und Patmos bis zur Küste des türkischen Festlands sowie die „Focus Area 4“ mit den Gewässern um die Inselgruppe der Dodekanes, zu der unter anderem auch Kos und Leros gehören, bis zur Küste des türkischen Festlands werden bislang nicht durch die SNMG 2 befahren . Die Abstimmung auf der Ebene des NATO-Hauptquartiers mit den Anrainerstaa- ten Griechenland und Türkei zum Befahren dieser Ge- biete dauert an . Der Grund dafür ist der in diesen beiden Gebieten unklare Verlauf der Seegrenzen zwischen der Türkei und Griechenland . Durch die SNMG 2 wurden im März 2016 38 und im April 2016 bislang 34 Bootsbewegungen mit mutmaßli- chem Bezug zu illegaler Migration an die Küstenwachen Griechenlands und der Türkei und die EU-Grenzschutz- agentur Frontex weitergemeldet . http://www.taz.de/!5293253/ http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/!ut/p/c4/NYuxCsMwDET_SLKhZOgWEyhdu7TpUpxYGEFsB0VJI3587SF38OB4HL6xNvuDo1cu2S_4wnHm6_SFKR0REmfellT3BIHkc24QCpTx2e6BYC6ZtFEpK1dG8VoE1iK6NLOLVAMccDR2cMaaM_bXd11_c_Zih7t74JpS_wdV4jc4/ http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/!ut/p/c4/NYuxCsMwDET_SLKhZOgWEyhdu7TpUpxYGEFsB0VJI3587SF38OB4HL6xNvuDo1cu2S_4wnHm6_SFKR0REmfellT3BIHkc24QCpTx2e6BYC6ZtFEpK1dG8VoE1iK6NLOLVAMccDR2cMaaM_bXd11_c_Zih7t74JpS_wdV4jc4/ http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/!ut/p/c4/NYuxCsMwDET_SLKhZOgWEyhdu7TpUpxYGEFsB0VJI3587SF38OB4HL6xNvuDo1cu2S_4wnHm6_SFKR0REmfellT3BIHkc24QCpTx2e6BYC6ZtFEpK1dG8VoE1iK6NLOLVAMccDR2cMaaM_bXd11_c_Zih7t74JpS_wdV4jc4/ http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/!ut/p/c4/NYuxCsMwDET_SLKhZOgWEyhdu7TpUpxYGEFsB0VJI3587SF38OB4HL6xNvuDo1cu2S_4wnHm6_SFKR0REmfellT3BIHkc24QCpTx2e6BYC6ZtFEpK1dG8VoE1iK6NLOLVAMccDR2cMaaM_bXd11_c_Zih7t74JpS_wdV4jc4/ http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/!ut/p/c4/NYuxCsMwDET_SLKhZOgWEyhdu7TpUpxYGEFsB0VJI3587SF38OB4HL6xNvuDo1cu2S_4wnHm6_SFKR0REmfellT3BIHkc24QCpTx2e6BYC6ZtFEpK1dG8VoE1iK6NLOLVAMccDR2cMaaM_bXd11_c_Zih7t74JpS_wdV4jc4/ http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/!ut/p/c4/NYuxCsMwDET_SLKhZOgWEyhdu7TpUpxYGEFsB0VJI3587SF38OB4HL6xNvuDo1cu2S_4wnHm6_SFKR0REmfellT3BIHkc24QCpTx2e6BYC6ZtFEpK1dG8VoE1iK6NLOLVAMccDR2cMaaM_bXd11_c_Zih7t74JpS_wdV4jc4/ Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 166. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zum Umgang mit der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Katrin Albsteiger .



Rede von Katrin Albsteiger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Frau Ministerin, herzlichen Dank für Ihren Bericht .

Ich denke, dem Bericht ist durchaus zu entnehmen, dass
es die eine oder andere Herausforderung gibt, den einen
oder anderen Punkt, auf dem wir noch aufbauen müssen,
auch politisch . Auf der anderen Seite wird aber durchaus
auch bestätigt, dass unsere politische Arbeit erfolgreich
gewesen ist . Wir sehen auch an der niedrigen Jugendar-
beitslosigkeitsquote in unserem Land, dass die berufliche
Bildung ein Erfolgsmodell ist . Mich würde interessieren,
in welcher Art und Weise sich die Bundesregierung ein-
setzt, um auch in anderen europäischen Ländern dabei
unterstützend tätig zu sein .

Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung
und Forschung:

Es gab in den letzten Jahren nicht nur ein großes Inte-
resse vonseiten anderer Länder in Europa, sondern auch
vonseiten Chinas oder auch der amerikanischen Ministe-
rin jetzt auf der Messe in Hannover an der dualen Ausbil-
dung . Wir versuchen, diesem großen Interesse Rechnung
zu tragen, indem wir alle, die damit befasst sind – ob das
nun das Auswärtige Amt ist, ob das die Kammern sind –,
an einen von uns koordinierten runden Tisch zu bringen
und dort zu besprechen, wie zum Beispiel Griechenland
oder anderen Ländern, die daran Interesse haben, das
System der dualen Ausbildung zu vermitteln ist . Wir ha-
ben dafür beim BIBB in Bonn eine Anlaufstelle mit mitt-
lerweile ungefähr 17 Mitarbeitern eingerichtet, die sich
professionell um das Thema kümmern .

Es geht nicht darum, dass wir unser duales Ausbil-
dungssystem eins zu eins auf China übertragen . Vielmehr
soll entschieden werden: Welche Elemente unserer dua-
len Ausbildung passen zu dem dortigen System, um die
besondere Verbindung von betrieblicher und schulischer
Bildung zu realisieren?

Auch auf europäischer Ebene haben wir Abkommen
geschlossen, um die duale Ausbildung beispielsweise
nach Spanien oder in andere Länder zu übertragen . Man
muss sagen: Unsere Firmen im Ausland, vor allem die
größeren, versuchen immer, dort duale Ausbildung an-
zubieten .


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Binder .