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    Plenarprotokoll 18/160 Textrahmenoptionen: 16 mm Abstand oben Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 160. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 17./18. März 2016 in Brüssel Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . 15745 B Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 15749 C Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15751 B Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15752 B Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15754 A Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15756 A Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15758 D Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15760 C Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15761 B Norbert Spinrath (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15762 D Michael Stübgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15764 A Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15765 C Matern von Marschall (CDU/CSU) . . . . . . . . 15766 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 15767 B Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15768 D Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchset- zung des Anspruchs der Urheber und aus- übenden Künstler auf angemessene Vergü- tung; weitere Fragen Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15767 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15771 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15771 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15772 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15772 A Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15772 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15772 C Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 15772 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15772 D Sigrid Hupach (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15773 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15773 A Metin Hakverdi (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15773 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15773 B Dr. Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15773 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15773 D Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15773 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15774 A Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15774 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15774 C Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15774 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15774 D Sigrid Hupach (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15775 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15775 B Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15775 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15775 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15775 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016II Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15776 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15776 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15776 B Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15776 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15776 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15777 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15777 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15777 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15778 A Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15778 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15778 C Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde Drucksache 18/7841 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15778 D Mündliche Frage 1 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausweitung des Mutterschutzes auf Schüle- rinnen, Studentinnen und Praktikantinnen Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15779 A Zusatzfragen Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15779 B Mündliche Frage 5 Herbert Behrens (DIE LINKE) Forderung nach einer schnellen Entschei- dung des Europäischen Gerichtshofes über die Rechtmäßigkeit einer Pkw-Maut Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15779 D Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15780 A Mündliche Frage 6 Herbert Behrens (DIE LINKE) Vorlage angeforderter Unterlagen durch die Bundesregierung im Rahmen des Ver- tragsverletzungsverfahrens zur Pkw-Maut Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15780 D Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15780 D Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15781 B Mündliche Frage 16 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einstufung von Produkten mit HBCD als Sondermüll Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15781 D Zusatzfragen Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15782 A Mündliche Frage 18 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Entsorgungsstrategie für gefährliche Bohr- schlämme Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15783 A Zusatzfragen Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 15783 A Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15784 A Mündliche Frage 21 Niema Movassat (DIE LINKE) Verbesserungen beim Beschwerdemecha- nismus der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15784 D Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 15785 A Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15785 D Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 15786 B Mündliche Frage 22 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Übernahme der Sanierungskosten durch die Erdgas- und Erdölindustrie Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 III Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15787 A Zusatzfragen Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 15787 B Mündliche Frage 23 Niema Movassat (DIE LINKE) Zweckgebundenheit der zusätzlichen Haus- haltsmittel für den Themenkomplex „Flucht und Migration“ Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15788 C Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 15789 A Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15789 D Mündliche Frage 24 Heike Hänsel (DIE LINKE) Konsequenzen für die Zusammenarbeit mit Honduras nach der Ermordung der Men- schenrechtsverteidigerin Berta Cáceres Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15790 C Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15791 A Mündliche Frage 25 Heike Hänsel (DIE LINKE) Verwendung von in Syrien gewonnenen Aufklärungsdaten durch die Türkei Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15792 B Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15792 C Mündliche Frage 35 Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vernetzung im Bereich politisch rechts mo- tivierter Straftaten Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15793 B Zusatzfragen Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15793 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15795 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 15797 A Anlage 2 Mündliche Frage 2 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Politische Konsequenzen aus den Ergeb- nissen der Studie „Coming-out – und dann …?!“ Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15797 D Anlage 3 Mündliche Frage 3 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Beeinträchtigungen der informationstech- nischen Systeme in der Gesundheitsbranche Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretä- rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15798 A Anlage 4 Mündliche Frage 4 Andrej Hunko (DIE LINKE) Abschaltung der Aufklärungssensorik von amerikanischen Überwachungsdrohnen beim Flug durch den deutschen Luftraum Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15798 C Anlage 5 Mündliche Frage 7 Sabine Leidig (DIE LINKE) Beschleunigung von EU-Vertragsverlet- zungsverfahren Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15799 A Anlage 6 Mündliche Frage 8 Sabine Leidig (DIE LINKE) Zusätzliche Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der UN-Klimakonferenz in Paris im Verkehrssektor Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016IV Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15799 A Anlage 7 Mündliche Frage 9 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erhöhung des Anteils des Schienenverkehrs an der Güterbeförderungsleistung Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15799 B Anlage 8 Mündliche Frage 10 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Überprüfung der Funkgeräte auf entgan- gene Anrufe durch Lokführer nach der Durchfahrt von Funklöchern Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15799 C Anlage 9 Mündliche Frage 11 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Veränderungen an der Software zum An- und Abschalten der Abgasreinigung bei in Deutschland zugelassenen VW-Fahrzeugen Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15799 D Anlage 10 Mündliche Frage 12 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung der Beschwerden und Kla- gen gegen den Betrieb der belgischen Atom- kraftwerke Tihange und Doel Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15800 A Anlage 11 Mündliche Frage 13 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ultraschallverfahren zur Feststellung von Materialproblemen bei Reaktordruckbe- hältern der französischen Atomkraftwerke Cattenom und Fessenheim Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15800 B Anlage 12 Mündliche Frage 14 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fristgerechte Einreichung der Entsor- gungsberichte bzw. -programme gemäß der Richtlinie 2011/70/Euratom Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15800 D Anlage 13 Mündliche Frage 15 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vorlage wissenschaftlicher Kriterien zur Definition endokriner Disruptoren im EU-Umweltrat Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15801 A Anlage 14 Mündliche Frage 17 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Errichtung von sozial-gebundenem und günstigem Wohnungsbau Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15801 B Anlage 15 Mündliche Frage 19 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Notwendigkeit eines Zustimmungsgesetzes für die Ratifikation der Wirtschaftsabkom- men mit SADC und CARIFORUM Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15801 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 V Anlage 16 Mündliche Frage 20 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzielle deutsche Beteiligung am Aufbau und Betrieb des Multifunktionszentrums in Agadez/Niger Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15801 D Anlage 17 Mündliche Frage 26 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Kenntnisse über Camps der Terrormiliz al-Nusra an der türkischen Grenze in Syri- en und deren Unterstützung durch die Tür- kei Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15802 A Anlage 18 Mündliche Frage 27 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Erfüllung der Kriterien der Visa-Roadmap zwischen der EU und der Türkei Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15802 B Anlage 19 Mündliche Frage 28 Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unterstützung von Reisen tunesischer Dele- gationen nach Deutschland Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15802 C Anlage 20 Mündliche Frage 29 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz ausländischer Spezialeinheiten in Libyen und angrenzenden Staaten Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15803 A Anlage 21 Mündliche Frage 30 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Beschäftigung von Journalisten durch Sicherheitsbehörden zur verdeckten investigativen Aufklärungstätigkeit im In- und Ausland Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15803 B Anlage 22 Mündliche Frage 31 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kooperation und Informationsaustausch der Nachrichtendienste der EU-Mitglied- staaten zur Terrorbekämpfung Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15803 C Anlage 23 Mündliche Frage 32 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Meldung von erstmalig registrierten Asyl- suchenden in den ihnen zugewiesenen Erst- aufnahmeeinrichtungen Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15803 D Anlage 24 Mündliche Frage 33 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Vereinbarkeit der Rücknahme von auf den griechischen Inseln ankommenden Flücht- lingen in die Türkei mit der Genfer Flücht- lingskonvention Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15804 C Anlage 25 Mündliche Frage 34 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Entschärfung der huma- nitären Situation in Idomeni an der grie- chisch-mazedonischen Grenze Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15805 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016VI Anlage 26 Mündliche Frage 36 Andrej Hunko (DIE LINKE) Teilnahme von Behörden bzw. Institutionen am European Union Police Services Trai- ning sowie an der Europäischen Gendarme- rietruppe Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15805 B Anlage 27 Mündliche Frage 37 Katrin Kunert (DIE LINKE) Kfz-Steuer-befreite selbstfahrende Futter- mischwagen in landwirtschaftlichen Betrie- ben Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15805 C Anlage 28 Mündliche Frage 38 Katrin Kunert (DIE LINKE) Unterscheidung von gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben bei Futter- mischwagen im Kraftfahrzeugsteuergesetz Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15805 D Anlage 29 Mündliche Frage 39 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bau von Wohnungen im unteren Preisseg- ment durch Sonderabschreibungen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15805 D Anlage 30 Mündliche Frage 40 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Zusätzliche Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit und beim Bundesamt für Migra- tion und Flüchtlinge zur Betreuung von Flüchtlingen Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15806 A Anlage 31 Mündliche Frage 41 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Wechsel von Mitarbeitern der Bundesagen- tur für Arbeit zum Bundesamt für Migrati- on und Flüchtlinge Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15806 B Anlage 32 Mündliche Frage 42 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem SGB II durch die Erweiterung der An- erkennung von Zeiten der Arbeitslosigkeit Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15806 C Anlage 33 Mündliche Frage 43 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zustimmung im Sonderausschuss Land- wirtschaft zur Prüfung und Durchführung von Maßnahmen zur Mengenregulierung Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . 15807 A Anlage 34 Mündliche Frage 44 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Marktkonforme Maßnahmen zur Regulie- rung des Milchmarktes Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . 15807 C Anlage 35 Mündliche Frage 45 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erwartete Importzuwächse von Agrarpro- dukten bzw. Nahrungsmitteln bei einer Re- alisierung des EU-Zollsenkungsangebots an die USA Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . 15808 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 VII Anlage 36 Mündliche Frage 46 Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aufgaben der Bundeswehroffiziere bei der Mission Inherent Resolve im Combined Air Operations Centre in Katar Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15808 C Anlage 37 Mündliche Frage 47 Inge Höger (DIE LINKE) Auswahlentscheidung für die Drohne He- ron TP als Übergangslösung für die Bun- deswehr Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15809 A Anlage 38 Mündliche Frage 48 Inge Höger (DIE LINKE) Ausbildung von Bundeswehrsoldaten an der Drohne Heron TP Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15809 C Textrahmenoptionen: 30,5 mm Abstand oben (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 15745 160. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 Beginn: 13.01 Uhr
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    Vizepräsident Johannes Singhammer (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 15797 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 16.03.2016 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.03.2016 Bülow, Marco SPD 16.03.2016 Connemann, Gitta CDU/CSU 16.03.2016 Gundelach, Dr. Herlind CDU/CSU 16.03.2016 Gunkel, Wolfgang SPD 16.03.2016 Held, Marcus SPD 16.03.2016 Hendricks, Dr. Barbara SPD 16.03.2016 Hüppe, Hubert CDU/CSU 16.03.2016 Jung, Dr. Franz Josef CDU/CSU 16.03.2016 Kipping, Katja DIE LINKE 16.03.2016 Klingbeil, Lars SPD 16.03.2016 Liebing, Ingbert CDU/CSU 16.03.2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.03.2016 Möhring, Cornelia DIE LINKE 16.03.2016 Nahles, Andrea SPD 16.03.2016 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.03.2016 Ryglewski, Sarah SPD 16.03.2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 16.03.2016 Schneider (Erfurt), Carsten SPD 16.03.2016 Schwartze, Stefan SPD 16.03.2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Stracke, Stephan CDU/CSU 16.03.2016 Thissen, Dr. Karin SPD 16.03.2016 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.03.2016 Veit, Rüdiger SPD 16.03.2016 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.03.2016 Weiler, Albert CDU/CSU 16.03.2016 Wendt, Marian CDU/CSU 16.03.2016 Wicklein, Andrea SPD 16.03.2016 Zimmermann (Zwickau), Sabine DIE LINKE 16.03.2016 Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 2): Welche politischen Konsequenzen zieht die Bundesregie- rung aus den Ergebnissen der im November 2015 vorgestell- ten Studie des Deutschen Jugendinstituts „Coming-out – und dann ...?!“, und sind weitere Studien zum Thema „queere Ju- gendliche“ geplant (bitte begründen)? Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Studie ist eine notwendige Basis für die Identifizierung wirksamer und zielgenauer Handlungsbedarfe. Die Studienergebnisse werden in der Arbeit der Bun- desregierung zu allen Themenstellungen berücksichtigt, die unmittelbar oder mittelbar „sexuelle Orientierung“ oder „Geschlechtsidentität“ berühren. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung eine Viel- zahl von Maßnahmen, um die Lebenssituation von Men- schen mit LSBTI*-Merkmalen nachhaltig zu verbessern. Auch hier gilt es, die Befragungsergebnisse einfließen zu lassen. Das Bundesministerium fördert im Anschluss an die Studie eine wissenschaftliche Buchpublikation, um das Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 201615798 (A) (C) (B) (D) große Fachinteresse zu bedienen und um fachspezifische Zielgruppen als auch Politik auf allen Ebenen und die breite Öffentlichkeit besser zu erreichen. Die Publikation wird neben einer Beleuchtung des Themas aus jugendso- ziologischer Perspektive und einem Überblick über den aktuellen Forschungsstand die Studienergebnisse über- sichtlich darstellen und diskutieren. Eine spezielle Studie zum Thema „queere Jugendli- che“ ist aktuell nicht geplant. Zunächst sind die vorlie- genden überaus komplexen Studienergebnisse detailliert in den Blick zu nehmen. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LIN- KE) (Drucksache 18/7841, Frage 3): Welche Beeinträchtigungen der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse wurden dem Bundes- amt für Sicherheit in der Informationstechnik durch Kran- kenhäuser oder andere Betreiber kritischer Infrastruktur der Gesundheitsbranche in den vergangenen sechs Monaten ge- meldet, und welche Krankenhäuser oder anderen Dienstleis- ter im Gesundheitswesen haben bereits den erforderlichen Nachweis der Angemessenheit organisatorischer und techni- scher Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Ver- fügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme durch Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen erbracht? Die Zuständigkeit für die Gewährleistung der IT-Si- cherheit in den Krankenhäusern liegt grundsätzlich bei den Ländern. Insofern liegen dem Bundesministerium für Gesundheit keine Informationen zu dort erbrachten Nachweisen der IT-Sicherheit sowie zu den in der Frage- stellung genannten Dienstleistern vor. Die in der Frage angesprochenen Regelungen für Be- treiber kritischer Infrastrukturen hinsichtlich Meldungen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informations- technik (BSI) und Maßnahmen für organisatorische und technische Vorkehrungen zum Schutz informationstech- nischer Systeme, Komponenten oder Prozesse sind Ge- genstand des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG). Bisher sind im BSI keine Meldungen aus dem Gesund- heitssektor nach § 8 b Absatz 4 BSIG eingegangen. Die Pflicht der Betreiber kritischer Infrastrukturen zur Mel- dung von erheblichen Störungen der IT-Sicherheit be- ginnt mit der Benennung einer Kontaktstelle nach § 8 b Absatz 3 BSIG durch die Betreiber. Hierfür haben die Betreiber nach der Ausweisung als kritische Infrastruktur durch die Rechtsverordnung nach § 10 Absatz 1 BSIG sechs Monate Zeit. In dieser Rechtsverordnung werden die wichtigsten Infrastrukturen aus den KRITIS-Sekto- ren (zum Beispiel Gesundheit) identifiziert. Angemes- sene organisatorische und technische Vorkehrungen und sonstige Maßnahmen zum Schutz der informationstech- nischen Systeme, Komponenten oder Prozesse haben die Betreiber kritischer Infrastrukturen nach § 8 a Absatz 1 BSIG binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten der Rechts- verordnung nach § 10 Absatz 1 BSIG zu treffen. Erst mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung steht demnach fest, welche der Krankenhäuser unter die Meldepflicht und unter die Pflicht zur Einhaltung eines Mindeststandards für IT-Sicherheit fallen und ab welchem Zeitpunkt die entsprechenden Pflichten zu erfüllen sind. Die derzeiti- gen Planungen sehen ein Inkrafttreten der Rechtsverord- nung zur Festlegung der betroffenen Einrichtungen im Gesundheitswesen zum Ende des Jahres vor. Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung wur- den dem BSI auf freiwilliger Basis drei Vorfälle aus dem Gesundheitssektor gemeldet. Bei allen drei Vorfällen kam es zu einer Infektion mit Ransomware. Detaillierte Infor- mationen zu den betroffenen Systemen, Komponenten oder Prozessen wurden nicht gemeldet – hierzu besteht bei freiwilligen Meldungen auch keine Verpflichtung. Die Krankenhäuser sind für das Thema sensibilisiert und haben sich zum Ziel gesetzt, eine Verbesserung der IT-Sicherheit zu erreichen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- sache 18/7841, Frage 4): Inwiefern nimmt die Bundesregierung Berichte über das in mindestens 20 Fällen erfolgte Ausspionieren der Bevöl- kerung in den Vereinigten Staaten von Amerika durch Droh- nen des eigenen Verteidigungsministeriums (USA Today vom 9. März 2016) zum Anlass, statt einer lediglich „schriftlich bestätigten“ Zusicherung zur Abschaltung der Aufklärungs- sensorik von US-Überwachungsdrohnen beim Flug durch deutsche Lufträume (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdruck- sache 18/6978 zu Frage 22) die versprochene Abschaltung durch eigene Maßnahmen zu überprüfen, und was ergab die „ressortübergreifende Abstimmung“ innerhalb der Bundesre- gierung, einem neuerlichen Antrag der US-Regierung zur Ver- längerung der erteilten Überfluggenehmigung für den Transit zur EU-Außengrenze mit Russland bis zum 1. Oktober 2016 zuzustimmen (Antwort der Bundesregierung auf die Klei- ne Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksa- che 18/7706 zu Frage 10)? Die USA sicherten die Abschaltung der Aufklärungs- sensorik während des Transits durch den deutschen Luftraum zu. Die Einhaltung dieser Auflage wurde schriftlich in einem Memorandum of Understanding be- stätigt. Aufgrund des klaren politischen Willens Deutsch- lands zur Unterstützung der USA und der östlichen Bündnispartner wie auch der Allianz insgesamt ist eine Verlängerung der bisher erteilten Überfluggenehmi- gung sowie des bestehenden Letter of Agreement unter Berücksichtigung aller bestehenden Auflagen bis zum 13. Oktober 2016 beabsichtigt. Darüber hinaus liegen dem Bundesministerium der Verteidigung keine Erkenntnisse im Sinne der Frage- stellung vor, die nicht bereits in den Bundestagdruck- sachen 18/6978 und 18/7706 erläutert sind. In Umsetzung des Ergebnisses der „ressortüber- greifenden Abstimmung“ zum neuerlichen Antrag der Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 15799 (A) (C) (B) (D) US-Regierung zur Verlängerung der erteilten Überflug- genehmigung durch den deutschen Luftraum werden die notwendigen luftraumseitigen Maßnahmen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruk- tur veranlasst. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Druck- sache 18/7841, Frage 7): Welche Möglichkeiten zur Beschleunigung von EU-Ver- tragsverletzungsverfahren stehen den Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung offen (bitte unter Angabe der Rechtsgrundlage aufführen), und von welchen will sie im lau- fenden Verfahren zur Pkw-Maut Gebrauch machen? Die EU-Mitgliedstaaten haben rechtlich keine Mög- lichkeiten zur Beschleunigung von Vertragsverletzungs- verfahren. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 8): Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen, die über das Akti- onsprogramm Klimaschutz 2020 hinausgehen, will die Bun- desregierung im Verkehrssektor dazu beitragen, die Ziele der UN-Klimakonferenz in Paris zu erreichen? Die Bundesregierung erarbeitet derzeit den Klima- schutzplan 2050. Im Rahmen seiner Erarbeitung wird auch für den Sektor Verkehr über verschiedene Maßnah- men diskutiert, die zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen können. Parallel wird derzeit die Weiterentwicklung der Mo- bilitäts- und Kraftstoffstrategie als ein zentrales Umset- zungsinstrument für die Energiewende im Verkehr vo- rangetrieben. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 9): Hält die Bundesregierung an dem in der nationalen Nach- haltigkeitsstrategie verankerten und ursprünglich bis 2015 zu erreichenden Ziel fest, den Anteil des Schienenverkehrs an der Güterbeförderungsleistung auf 25 Prozent zu erhöhen, und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dieses Ziel erreichen? Die Bundesregierung hält an dem Ziel der Verlage- rung des Güterverkehrs auf die Schiene fest, wie dies in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie verankert ist. Diesem Ziel diente unter anderem auch der Investitions- hochlauf in Bezug auf die Schieneninfrastruktur in den letzten Jahren. Auch im Rahmen der derzeit laufenden Weiterent- wicklung der Ziele und Indikatoren der nationalen Nach- haltigkeitsstrategie ist die Verlagerung des Personen- und Güterverkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsträger weiterhin ein wichtiger Aspekt, um die Energie- und Kli- maschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 10): Wie bewertet die Bundesregierung aus Sicherheitsaspekten die Tatsache, dass nach Auskunft des Eisenbahn-Bundesamtes Lokführer nach jeder Durchfahrt eines Funklochs das Funk- gerät auf entgangene Anrufe überprüfen und den Zug gegebe- nenfalls anhalten müssen (vergleiche www.welt.de/regionales/ baden-wuerttemberg/article153081508/Bahn-spricht-mit-Mo- bilfunkanbietern-wegen-Funkloechern.html), und wie häufig kam es seit Jahresanfang 2015 vor, dass Züge auf den Schie- nenwegen des Bundes wegen der Durchfahrt eines Funklochs anhalten mussten? Die dem Eisenbahn-Bundesamt unspezifisch zuge- schriebene Aussage ist sinnentstellend verkürzt darge- stellt. Nur in dem Ausnahmefall, dass ein ohnehin sel- tener Notruf gestört beim Triebfahrzeugführer eingeht, gelten besondere Regelungen. Wenn ein Triebfahrzeugführer eine durch Notruf ein- geleitete Meldung nicht eindeutig aufnehmen und verste- hen kann, muss er sofort die Geschwindigkeit des Zuges auf höchstens 40 km/h verringern und so lange auf Sicht weiterfahren, bis der Inhalt der verstümmelten Meldung geklärt ist. Bei einem Nothaltauftrag als besonders gravierendem Notruf gilt: Der Triebfahrzeugführer muss einen Nothal- tauftrag sofort ausführen, auch wenn er ihn unvollständig aufgenommen hat. In wie vielen Fällen von der Regelung Gebrauch ge- macht werden musste, ist der Bundesregierung nicht be- kannt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 11): Welche Informationen hat die Bundesregierung über Ver- änderungen an der Software zum Ab- und Anschalten der Ab- gasreinigung bei in Deutschland zugelassenen VW-Fahrzeu- gen seit Anfang des Jahres 2014 bis zum Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015, und welche Konsequen- zen für Deutschland zieht die Bundesregierung aus den jüngs- ten Enthüllungen über entsprechende Softwareveränderungen in dem genannten Zeitraum in den USA? http://www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article153081508/Bahn-spricht-mit-Mobilfunkanbietern-wegen-Funkloechern.html http://www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article153081508/Bahn-spricht-mit-Mobilfunkanbietern-wegen-Funkloechern.html http://www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article153081508/Bahn-spricht-mit-Mobilfunkanbietern-wegen-Funkloechern.html Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 201615800 (A) (C) (B) (D) Im Zeitraum Anfang 2014 bis zum Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 lagen der Bun- desregierung keine Informationen über Veränderungen an der Software zum unzulässigen Ab- und Anschalten der Abgasreinigung bei in Deutschland zugelassenen VW-Fahrzeugen vor. Die aktuellen Meldungen über ent- sprechende Softwareänderungen betreffen nach heutiger Kenntnis ausschließlich US-Fahrzeuge. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 12): Ist die Bundesregierung bereit, die Beschwerde der Bun- desländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz (www. umwelt.nrw.de/pressebereich/detail/news/2016-03-08-nord- rhein-westfalen-legt-beschwerde-gegen-belgische-atomkraft- werke-ein/) und/oder die Klagen der Städteregion Aachen und anderer Kommunen (www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/ klage-tihange-100.html) gegen den Betrieb der Atomkraftwer- ke Tihange und Doel in Belgien zu unterstützen oder ihnen beizutreten, und wenn nein, plant die Bundesregierung eigene Klagen oder Beschwerden gegen den Weiterbetrieb der belgi- schen Atomkraftwerke? Der Bundesregierung liegen jenseits der auch aus der Presse bekannten Informationen keine Details zu den in der Frage angesprochenen Klagen und Beschwerden vor. Die Bundesregierung plant derzeit vor dem Hinter- grund des jetzigen Kenntnisstandes keine Klagen ge- gen den Weiterbetrieb der belgischen Atomkraftwerke, sondern setzt auf die ihr zur Verfügung stehenden an- derweitigen Möglichkeiten. Gleichzeitig respektiert die Bundesregierung die im europäischen Primärrecht ver- ankerte Wahlfreiheit der Mitgliedstaaten bezüglich des nationalen Energiemix. Die Bundesregierung verleiht ihrer Besorgnis auf po- litischer und fachlicher Ebene Ausdruck und steht mit ihren Partnern in Belgien einschließlich der belgischen Atomaufsicht in intensivem Kontakt. So hat Bundesumweltministerin Dr. Hendricks, um die deutsch-belgische Zusammenarbeit in Fragen der Reaktorsicherheit zu verstärken und auf eine dauerhafte Grundlage zu stellen, mit Vizepremier- und Innenminis- ter Jambon die Einrichtung einer deutsch-belgischen Ar- beitsgruppe zur nuklearen Sicherheit vereinbart. Parallel dazu wird ein Abkommen ausgehandelt. Die auf dieser Grundlage regelmäßig tagende Kommission bietet eine verlässliche Grundlage zur offenen und kritischen Dis- kussion zentraler nuklearer Sicherheitsfragen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 13): Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, mit konkret welchen Ultraschallverfahren in den letzten Jahren untersucht wurde, ob die Reaktordruckbehälter der grenznahen französischen Atomkraftwerke Cattenom und Fessenheim durch ein ähnlich gravierendes Materialproblem wie die Reaktordruckbehälter der Atomkraftwerke Beznau 1, Tihange 2 oder Doel 3 geschwächt sind oder nicht (vergleiche hierzu zuletzt die Antwort auf meine mündliche Frage 12, Ple- narprotokoll 18/157, Seite 15444; gegebenenfalls bitte mit An- gabe des jeweiligen Datums der Untersuchungen), und über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, welche Re- aktordruckbehälterbereiche dabei jeweils im Detail untersucht wurden? Nach dem Bericht der WENRA, der Western Euro- pean Nuclear Regulators’ Association, vom 17. Dezem- ber 2014 sind die Schmiederinge aller Reaktordruck- behälter in den französischen Atomkraftwerken – dies schließt demnach auch die Standorte Fessenheim und Cattenom mit ein – zerstörungsfreien Prüfungen mit Ul- traschall unterzogen worden. Hierbei ist eine speziell für die Erkennung von Unterplattierungsrissen qualifizierte Ultraschalltechnik zum Einsatz gekommen. Durch diese Technik wurden im Jahr 2012 erstmals Anzeigen in dem belgischen Reaktorblock des Atomkraftwerkes Doel 3 aufgefunden, die auf Wasserstoffflocken schließen las- sen. Darüber hinaus sind laut dem Bericht der WENRA Ultraschallprüfungen durchgeführt worden, die zur Er- kennung von möglichen wasserstoffinduzierten Fehlern im Grundmaterial der Reaktordruckbehälter qualifiziert sind. Wie zuletzt in der Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage 12 auf Bundestagsdrucksa- che 18/157, Seite 15 444, erwähnt, geht aus diesem Bericht hervor, dass sich aus diesen durchgeführten Prüfungen keine Hinweise auf entsprechende wasserstoffi nduzierte Fehler in den Reaktordruckbehältern wie in Doel 3 und Tihange 2 ergeben haben. Darüber hinausgehende Infor- mationen zu den an den französischen Reaktordruckbe- hältern unternommenen Ultraschallprüfungen liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 14): Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung zur fristgerechten Einreichung der Entsorgungsberichte bzw. -programme laut der Richtlinie 2011/70/Euratom an die Eu- ropäische Kommission von Österreich, Tschechien, Polen, Finnland, Schweden, Dänemark, Niederlande, Luxemburg, Belgien, Frankreich und Großbritannien, und aus welchen Be- richten gehen für die Bundesregierung Entsorgungsstrategien hervor, die zu einer Beeinträchtigung oder Gefährdung der deutschen Umwelt führen könnten und daher einer grenzüber- schreitenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterliegen sollten (bitte erläutern, insbesondere wenn laut der Bundesre- gierung kein Gefährdungspotenzial vorliegt)? Der Bundesregierung liegt kein umfassender Bericht der Europäischen Kommission zur fristgerechten Ein- reichung der Entsorgungsprogramme anderer Staaten gemäß Richtlinie 2011/70/Euratom vor. Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit ist damit beauftragt, öffentlich zugängliche Informationen auszuwerten und http://www.umwelt.nrw.de/pressebereich/detail/news/2016-03-08-nordrhein-westfalen-legt-beschwerde-gegen-belgische-atomkraftwerke-ein/ http://www.umwelt.nrw.de/pressebereich/detail/news/2016-03-08-nordrhein-westfalen-legt-beschwerde-gegen-belgische-atomkraftwerke-ein/ http://www.umwelt.nrw.de/pressebereich/detail/news/2016-03-08-nordrhein-westfalen-legt-beschwerde-gegen-belgische-atomkraftwerke-ein/ http://www.umwelt.nrw.de/pressebereich/detail/news/2016-03-08-nordrhein-westfalen-legt-beschwerde-gegen-belgische-atomkraftwerke-ein/ file:///T:/Produktion/2016/BD%2022/KW%2011/160/52_DTP_Setzen/Word/Anlagen/www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/klage-tihange-100.html file:///T:/Produktion/2016/BD%2022/KW%2011/160/52_DTP_Setzen/Word/Anlagen/www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/klage-tihange-100.html Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 15801 (A) (C) (B) (D) Kontakt zu Fachbehörden anderer Staaten aufzunehmen, um deren Nationalen Entsorgungsprogramme zu erhal- ten. Zu Planungen in Nachbarstaaten für Einrichtungen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle, von denen poten- ziell erhebliche grenzüberschreitende Umweltauswir- kungen ausgehen können, wird die Bundesregierung eine grenzüberschreitende Beteiligung unabhängig von der Frage fordern, ob diese Planungen Teil eines Nationalen Entsorgungsprogramms sind. Für eine Einschätzung, in- wieweit ein grenzüberschreitendes Gefährdungspotenzi- al vorliegen könnte, sind bisher keine ausreichend kon- kreten Informationen zu den Planungen in den benannten Staaten bekannt. Gegenüber der Tschechischen Republik hat die Bun- desregierung bereits eine Beteiligung an der Strategi- schen Umweltprüfung zum tschechischen „Konzept der Behandlung radioaktiver Abfälle und bestrahlter Brenn- elemente“ geltend gemacht. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 15): Welche Gründe hat die EU-Kommission auf der letzten Sitzung des Umweltrates (4. März 2016) für ihr Versäumnis, wissenschaftliche Kriterien zur Definition endokriner Disrup- toren vorzulegen, angeführt, und welchen Zeitplan hat sie den Mitgliedstaaten zur Vorlage ebendieser Kriterien präsentiert? Die Gründe der Kommission, um das Nichteinhalten der zeitlichen Vorgabe zum Erlass der wissenschaftlichen Kriterien zu rechtfertigen, waren Bestandteil der Rechts- sache T 521/14 Schweden/Kommission (Untätigkeits- klage gegen die Kommission) und wurden entsprechend vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geprüft. Der EuGH erkannte die Gründe, die die Kommission zur Er- klärung des Zeitverzugs vorgebracht hatte, durchgehend nicht an. Auf der Sitzung des Umweltrats am 4. März 2016 hat die Kommission nicht zu ihren Gründen gesprochen. Die Kommission hatte insbesondere als Grund für ihr Ver- säumnis ausgeführt, dass sie das Erfordernis sehe, zu- nächst eine Folgenabschätzung der Auswirkungen der verschiedenen infrage kommenden Lösungen für die Ausgestaltung der Kriterien durchzuführen. Die Kommission stellte in Aussicht, dass die Kriteri- en noch vor dem Sommer (keine konkretere Zeitangabe) vorgelegt werden könnten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 17): Was plant die Bundesregierung konkret nur für die Errich- tung von sozial-gebundenem und günstigem Wohnungsbau, und ist die Erhöhung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau um 1 Milliarde Euro mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmt? Der Kabinettsbeschluss über die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2017 sowie für den Finanzplan des Bun- des 2016 bis 2020 ist für den 23. März 2016 vorgesehen. Vorab können keine weiteren Angaben gemacht werden. Auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekre- tärs beim Bundesminister der Finanzen, Herrn MdB Jens Spahn, vom 22. Februar 2016 auf die schriftliche Frage Nummer 93 wird verwiesen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 19): Welche Artikel bzw. Passagen (bitte für jedes Abkommen einzeln aufführen) in den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit SADC (SADC: Southern African Development Commu- nity) und der Ländergruppe CARIFORUM lösen nach Ansicht der Bundesregierung die Notwendigkeit aus, dass die Legis- lative in Deutschland der Ratifikation der beiden gemischten Abkommen zustimmen muss (vergleiche Antwort der Bun- desregierung auf meine schriftliche Frage 68 auf Bundestags- drucksache 18/7794), und wann wird die Prüfung abgeschlos- sen sein? Ob für die Ratifikation der Wirtschaftspartnerschafts- abkommen (EPAs) mit erstens den SADC-WPA-Staaten und zweitens den CARIFORUM-Staaten ein Zustim- mungsgesetz erforderlich ist, wird für jedes Abkommen individuell geprüft. Die verfassungsrechtliche Prüfung des CARIFORUM- EPA hat ergeben, dass die Zustimmung des Bundestags und auch des Bundesrats erforderlich ist. Dies liegt ins- besondere an den Verpflichtungen zum Schutz des geisti- gen Eigentums, wie sie in Artikel 139 ff., 151 ff. nieder- gelegt sind. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem Bun- destag in absehbarer Zeit auch das SADC-EPA zur Zu- stimmung vorgelegt wird. Das Zustimmungserfordernis wird hier im Wesentlichen durch die Verpflichtungen des Artikels 16 zum Schutz der Rechte des geistigen Ei- gentums, insbesondere diejenigen zur Durchsetzung der Schutzverpflichtungen, ausgelöst. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 20): In welcher Höhe (bitte nach Haushaltstiteln auflisten) flossen deutsche Mittel in den Aufbau und Betrieb des Mul- tifunktionszentrums in Agadez/Niger, und wie stellt die Bun- desregierung sicher, dass im Multifunktionszentrum bei der Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 201615802 (A) (C) (B) (D) Versorgung der Flüchtlinge menschenrechtliche Standards eingehalten werden? Ein solches „Multifunktionszentrum“ in Agadez/Ni- ger ist derzeit noch nicht in Betrieb. Gegenwärtig wird dort von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) ein Unterstützungszentrum für Migrantinnen und Migranten betrieben. In diesem Zentrum werden diese beherbergt, versorgt und erhalten Beratung und Hilfe zur freiwilligen Rückkehr in ihre Herkunftsländer. Die IOM hat sich selbst zur Einhaltung hoher menschenrechtlicher Standards verpflichtet. Darüber wachen die jeweiligen Gremien der Organisation. Deutschland ist als Mitglied der IOM in diesen Gremien vertreten. Eine zweckgebundene Finanzierung aus Mitteln des Bundeshaushaltes für den Aufbau und Betrieb eines „Multifunktionszentrums“ in Agadez findet nicht statt. Das Unterstützungszentrum der IOM wird hingegen mit Mitteln aus dem EU-Treuhandfonds für Afrika unter- stützt. Deutschland leistet außerdem einen Pflichtbeitrag an die IOM. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/7841, Frage 26): Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nach- richtendienstliche), dass die islamistische Terrormiliz al-Nus- ra im Norden Syriens unmittelbar an der Grenze zur Türkei Camps errichtet hat und dass die islamistische Terrormiliz al-Nusra im Norden Syriens über den Grenzpunkt Bab al-Sa- lama regelmäßig Unterstützung aus dem NATO-Mitgliedstaat Türkei erhält, wozu nach Beobachtungen der kurdisch-sy- rischen Volksverteidigungseinheiten YPG auch regelmäßig Waffenlieferungen gehören (www.rt.com/news/334483-tur- key-nusra-ypg-exclusive/)? Über türkische Waffenlieferungen an Jabhat al-Nusra liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die weitere Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministe- riums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen als VS-Nur für den Dienst- gebrauch eingestuft und geht der Fragestellerin geson- dert zu. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/7841, Frage 27): Welche der 72 Kriterien der Visa-Roadmap zwischen der EU und der Türkei für die Einführung einer Visumfreiheit sind aktuell noch nicht erfüllt, und inwieweit wird Deutschland im Rahmen der EU darauf drängen, dass die Türkei insbesondere den geografischen Vorbehalt zur Genfer Flüchtlingskonventi- on aufheben muss, wie es die Roadmap vorsieht (Reuters vom 10. März 2016)? Von den 72 Kriterien der Visa-Roadmap zwischen der EU und der Türkei sind laut dem am 4. März veröf- fentlichten zweiten Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission 19 Kriterien vollständig erfüllt und 17 Kri- terien fast erfüllt. Drei Kriterien sind nicht erfüllt, die übrigen in unterschiedlicher Ausprägung teilweise. Die drei nicht erfüllten Kriterien betreffen den nicht- diskriminierenden visumfreien Zugang der Staatsange- hörigen aller EU-Mitgliedstaaten zum Hoheitsgebiet der Türkei, den Abschluss einer Vereinbarung über opera- tive Zusammenarbeit mit Europol sowie die Annahme und Umsetzung von den EU-Standards entsprechenden Rechtsvorschriften für den Schutz personenbezogener Daten. Die „Annahme und wirksame Umsetzung von Rechts- vorschriften … im Einklang … mit den Standards der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 … ohne jede geographische Einschränkung“ ist eine der 72 Kriterien der Visa-Roadmap. In ihrem jüngsten Fortschrittsbericht bescheinigt die EU-Kommission der Türkei, dieses Kriterium teilweise erfüllt zu haben; die Aussichten auf eine vollständige Er- füllung seien gut. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 28): Welche Reisen von tunesischen Delegationen nach Deutschland hat das Auswärtige Amt in diesem Jahr bereits unterstützt, und für welche Reisen ist bisher noch Unterstüt- zung geplant? Der Besucheraustausch zwischen Tunesien und Deutschland bleibt rege – auch unabhängig von finan- zieller Unterstützung durch das Auswärtige Amt. So be- suchte der neue tunesische Außenminister Jhinaoui am 19. Januar 2016 Berlin, nur wenige Tage nach seinem Dienstantritt. Mit Unterstützung aus Haushaltsmitteln des Auswär- tigen Amts sind im Jahr 2016 unter anderem noch Rei- sen von Vertretern des tunesischen Verfassungsgerichts zum Bundesverfassungsgericht, von Politikern der Partei Nidaa Tounes zum Thema Parteiorganisation und poli- tische Kommunikation und von Teilnehmerinnen des deutsch-arabischen Frauennetzwerks nach Deutschland geplant. Weitere Reisen im Jahr 2016 sind möglich. Die Bundesregierung wird Tunesien weiterhin bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen insbe- sondere in den Bereichen wirtschaftliche Entwicklung und Sicherheit engagiert unterstützen. http://www.rt.com/news/334483-turkey-nusra-ypg-exclusive/ http://www.rt.com/news/334483-turkey-nusra-ypg-exclusive/ Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 15803 (A) (C) (B) (D) Anlage 20 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 29): Welche Informationen hat die Bundesregierung über den bisherigen Einsatz US-amerikanischer, italienischer und französischer Spezialeinheiten zusammen mit solchen an- derer westlicher Staaten schon jetzt und seit 2014 in Libyen und angrenzenden Ländern angesichts der hohen Anzahl von Flüchtlingen aus Afrika in Lagern in Libyen und deren Unter- bringungssituation, und teilt die Bundesregierung die Befürch- tung, dass aus einer bevorstehenden offiziellen militärischen Intervention der US-Streitkräfte zusammen mit europäischen Partnern ehemaliger Kolonialmächte in Libyen ein Vielfron- tenkrieg und eine katastrophale Situation entstehen könnten, wie derzeit in Syrien mit Hunderttausenden verzweifelter Flüchtlinge, die nach Europa streben? Die Tätigkeit westlicher Spezialeinheiten in Libyen beschränkt sich nach der Bundesregierung vorliegenden Informationen auf Beratung und Aufklärung terroristi- scher Gefahren, auch in Anbetracht der weiteren Aus- breitung des IS in Libyen. Die Bundesregierung unterstützt die Vereinten Na- tionen und deren Sondergesandten Martin Kobler. Die Bildung einer Einheitsregierung ist vorrangiges Ziel und beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Bekämpfung von Terror und illegaler Migration. Derzeit befinden sich in Libyen geschätzt circa 1 bis 1,2 Millionen Flüchtlinge und Arbeitsmigranten vor al- lem aus Ägypten und Subsahara-Afrika. Nach VN-Anga- ben sind etwa 250 000 davon hilfsbedürftig. Circa 3 000 bis 5 000 Migranten befinden sich unter sehr schlechten Bedingungen in teilweise von Milizen unterhaltenen Ge- fängnissen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 30): Welche Auskünfte gibt die Bundesregierung über die Beschäftigung von Journalisten als verdeckte investigati- ve Aufklärungsgehilfen im In- und Ausland bzw. über die Nutzung von deren Erkenntnissen durch die einzelnen Si- cherheitsbehörden des Bundes seit 2010 (bitte aufschlüsseln nach Behörde, Jahr, Zahl und Medien), vor allem durch das Bundeskriminalamt bezüglich Islamisten (vergleiche etwa SZ vom 8. März 2016 „Der Fund“; vergleiche auch Kontext vom 18. Juni 2014, „Der ‚Hilfspolizist“, http://gruenlink.de/14k7), und welche rechtlichen sowie praktischen Grenzen beachten die Sicherheitsbehörden bei einer solchen Zusammenarbeit, um angesichts einschlägiger Presseratsrichtlinien (etwa die Nummern 5.2 und 6.1: Verbot von nachrichtendienstlicher Tätigkeit und Doppelfunktionen) die Unabhängigkeit solcher Journalisten sowie der sie beschäftigenden Medien nicht zu kompromittieren? Innerhalb der zur Beantwortung einer mündlichen Frage vorgegebenen Frist ist der Bundesregierung eine vollumfassende Beantwortung für alle betroffenen Si- cherheitsbehörden nicht möglich. Sicherheitsbehörden im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern werben grundsätzlich keine Journalisten zur verdeckten Informationsgewinnung an. Die Berufsbe- zeichnung „Journalist“ ist allerdings nicht gesetzlich geschützt. Jeder kann sich Journalist nennen. Inwieweit sich Personen, die sich als Journalisten verstehen und entsprechend auftreten, den Richtlinien des Presserates unterwerfen, kann die Bundesregierung nicht beurteilen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 31): Gibt es bereits konkrete Schritte zur Umsetzung der Er- richtung einer Plattform, einer gemeinsamen Datenbank oder Ähnlichem von 30 Nachrichten- und Sicherheitsdiensten von EU-Mitgliedstaaten, die die Kooperation und den Informati- onsaustausch im Antiterrorkampf durch die Einrichtung ei- ner neuen Plattform in der sogenannten Counter-Terrorism Group (CTG) beschleunigen wollen (vergleiche „Europas Geheimdienste gründen Info-Plattform“, www.zeit.de/politik/ ausland/2016-02/geheimdienste-europa-kooperation-terroris- mus-islamismus), und ist die Bundesregierung der Meinung, dass die geplante Kooperation de lege lata oder auf der gesetz- lichen Grundlage des derzeit zwischen den Koalitionsfraktio- nen der CDU/CSU und SPD in Abstimmung befindlichen Re- formentwurfs eines BND-Gesetzes erfolgen kann bzw. soll? Die Counter-Terrorism Group (CTG) richtet im ers- ten Halbjahr 2016 eine sogenannte operative Plattform ein, die durch von den CTG-Diensten entsandte Ver- bindungsbeamte den Austausch operativer Erkenntnisse zum Phänomenbereich islamistischer Terrorismus ver- einfachen und beschleunigen soll. Daneben wird derzeit geprüft, wie dieser Erkenntnisaustausch informations- technisch unterstützt werden könnte. Innerhalb der CTG existiert bereits eine intensive und ergiebige Kooperati- on. Ziel der Plattform ist ein noch engerer und umfassen- derer Informationsaustausch auf multilateraler Basis. Die Plattform soll die bisherige Zusammenarbeit der europä- ischen Inlandsdienste ergänzen. Der Informationsaus- tausch erfolgt unter Beachtung der geltenden nationalen Übermittlungsvorschriften. Eine Teilnahme des BfV an der geplanten operativen Plattform der CTG wird auf der Grundlage des geltenden Rechts realisiert werden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/7841, Frage 32): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit der Einführung der Kerndatendatei im Ausländerzentralregis- ter (AZR) und des Ankunftsnachweises dazu vor, wie viele erstmalig registrierte Asylsuchende sich im Anschluss an die Registrierung in den ihnen zugewiesenen Erstaufnahmeein- richtungen melden (bitte mit konkreten Zahlen unterlegen), und wie ist der aktuelle Stand bei der praktischen Umsetzung des neuen Ankunftsnachweises und des Kerndatensystems im http://gruenlink.de/14k7 http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-02/geheimdienste-europa-kooperation-terrorismus-islamismus http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-02/geheimdienste-europa-kooperation-terrorismus-islamismus http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-02/geheimdienste-europa-kooperation-terrorismus-islamismus Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 201615804 (A) (C) (B) (D) AZR (bitte ausführen und konkrete Probleme bzw. Herausfor- derungen sowie aktuelle Zeitplanungen nennen)? Eine Zahl kann die Bundesregierung derzeit noch nicht nennen. Das Datenaustauschverbesserungsgesetz (DAVG), mit dem unter anderem das Kerndatensystem und der Ankunftsnachweis für Asylsuchende eingeführt worden sind, ist am 5. Februar 2016 in Kraft getreten. Seit Mitte Februar wird das neue Verfahren zur Registrierung und Ausstellung des Ankunftsnachweises sukzessive im Bun- desgebiet ausgerollt und soll im Sommer dieses Jahres bundesweit flächendeckend zur Verfügung stehen. Daher wird sich erst ab dem Zeitpunkt, in dem eine flächen- deckende Ausstellung der Ankunftsnachweise gewähr- leistet ist, auch eine Aussage über die Zahl der Regis- trierten treffen lassen, die sich in die ihnen zugewiesenen Aufnahmeeinrichtungen begeben und dort einen An- kunftsnachweis erhalten haben. Bis zum 10. März 2016 sind im gesamten Bundesge- biet insgesamt 6 243 Ankunftsnachweise in Erstaufnah- meeinrichtungen ausgestellt worden. Zum aktuellen Stand bei der praktischen Umsetzung des neuen Ankunftsnachweises und des Kerndatensys- tems im Ausländerzentralregister (AZR) ist zu sagen: Das neue Verfahren für die Registrierung und Ausstel- lung des Ankunftsnachweises konnte von Mitte Januar bis Mitte Februar an fünf Standorten erfolgreich pilo- tiert werden: Berlin, Bielefeld, Herford, Heidelberg und Zirndorf. Dort wurden bereits über 1 800 Ankunftsnach- weise in der Pilotphase ausgestellt. Seit dem 15. Februar wird das Verfahren nun sukzessive in die Fläche ausge- rollt. Die Piloten sind in den Produktivbetrieb überge- gangen. In Berlin und im Saarland ist der Rollout bereits abgeschlossen. Anfang März hat der Rollout in Nord- rhein-Westfalen begonnen. Seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesdru- ckerei erfolgen aktuell softwaretechnische Optimierun- gen am Erfassungssystem und an den Datenabrufschnitt- stellen. Seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) erfolgt die Erweiterung des Ausländerzentralregis- ters. Konkrete Probleme bzw. Herausforderungen: Derzeit wird die Pilotierung der Migration von Be- standsdaten mit dem Saarland vorbereitet. Der Pilot wird zeigen, welche Voraussetzungen und Rahmenbedingun- gen für eine erfolgreiche Datenmigration bestehen. Ein wichtiger Aspekt dabei werden die Fingerabdrücke sein. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass manuelle Nachregistrierungen erforderlich sind, wenn landesseitig keine Fingerabdrücke vorhanden sind. Die aktuelle Zeitplanung stellt sich wie folgt dar: Ab Mitte März folgt der Rollout in Baden-Würt- temberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Der flächendeckende Rollout soll im Sommer 2016 abge- schlossen werden. Die Umsetzung im AZR erfolgt in drei Ausbaustufen: Zum 30. März 2016 erfolgt die Er- weiterung der AZR-Auskunft und AZR-Meldung um die neuen Angaben, die auch auf dem Ankunftsnachweis aufgedruckt werden. Zum 29. Juni 2016 erfolgt die Er- weiterung um die restlichen mit dem Datenaustausch- verbesserungsgesetz ergänzten Angaben zu den Asylsu- chenden sowie zu den unerlaubt Eingereisten und den unerlaubt Aufhältigen. Zum November 2016 erfolgt die Erweiterung um Registerabgleiche. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/7841, Frage 33): Wie begründet die Bundesregierung ihre Zustimmung zur Erklärung des Rates vom 8. März 2016, mit der der Vorschlag der Türkei, alle auf den griechischen Inseln ankommenden Schutzsuchenden wieder zurückzunehmen, begrüßt wird, vor dem Hintergrund, dass der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Günter Krings, in einer E-Mail vom 2. November 2015 an mich erklärte, dass es für eine Einstufung der Türkei als sicherer Drittstaat „nach Ar- tikel 38 der Richtlinie 2013/32/EU u. a. möglich sein muss, Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zu er- halten, was in der Türkei wegen des regionalen Vorbehalts zur GFK nur für europäische Flüchtlinge möglich ist“, und wie ist die Aussage des türkischen Premierministers Ahmet Davutoglu (AFP vom 9. März 2016), die Türkei würde die von Griechenland zurücküberstellten „Nicht-Syrer“ in die jeweiligen Heimatländer zurückschicken, mit dem Zurück- weisungsverbot der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar (bitte je- weils konkret mit Bezug auf die jeweilige internationale und EU-Rechtslage beantworten)? Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) haben in einer Erklärung im Anschluss an die Gipfelkonferenz der EU mit der Türkei am 7. März 2016 die von der Türkei vorgelegten zusätzlichen Vorschläge zur Bewältigung der Migrationsproblematik begrüßt. Ei- ner der Vorschläge betrifft die Rückkehr/Rückführung aller neuen irregulären Migranten, die von der Türkei aus auf den griechischen Inseln ankommen, auf Kosten der EU zurück in die Türkei. Der Präsident des Europäischen Rates wird die oben genannten Vorschläge weiter vo- ranbringen und vor der Tagung des Europäischen Rates am 18. und 19. März 2016 die Einzelheiten mit der tür- kischen Seite ausarbeiten. Dies wird unter Achtung des Unionsrechts und des Völkerrechts geschehen. Die Einstufung eines Staates als sicherer Drittstaat im Sinne von Artikel 38 der Richtlinie 2013/32/EU setzt auch nach Auffassung der Europäischen Kommission (Mitteilung vom 10. Februar 2016, COM(2016) 85, Sei- te 21) nicht voraus, dass der betreffende Drittstaat die Genfer Flüchtlingskonvention ohne Regionalvorbehalt ratifiziert hat (anders als die Einstufung als europäischer sicherer Drittstaat im Sinne von Artikel 39 der Richtli- nie). Die Türkei ist völkerrechtlich an die Europäische Menschenrechtskonvention, die Anti-Folter-Konventi- on der Vereinten Nationen und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die sich da- raus ergebenden Schutzgewährungen einschließlich des Verbots von (Ketten-)Abschiebungen gebunden. Sie hat Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 15805 (A) (C) (B) (D) entsprechende Bestimmungen zu Schutz und Standards ebenso wie ein Abschiebeverbot bei im Zielstaat drohen- der politischer Verfolgung im Sinne der Genfer Flücht- lingskonvention durch Gesetz im nationalen Recht ver- ankert. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 34): Welche unilateralen Maßnahmen wie etwa die Aufnahme von Flüchtlingskontingenten zur Entschärfung der humani- tären Notsituation im Aufnahmelager Idomeni an der grie- chisch-mazedonischen Grenze erwägt die Bundesregierung für den Fall, dass die sogenannte Balkanroute weiterhin für einen Großteil der Geflüchteten faktisch geschlossen bleibt und zugleich im Rahmen des am 17. und 18. März 2016 statt- findenden Treffens der europäischen Staats- und Regierungs- chefs keine substanziellen Fortschritte auf dem Weg zu einer gesamteuropäischen Lösung der Flüchtlingskrise getroffen werden können, und wenn keine Maßnahmen geplant sind, wie möchte die Bundesregierung verhindern, dass sich die hu- manitäre Situation an der griechisch-mazedonischen Grenze weiter verschärft? Die Bundesregierung erwägt im Zusammenhang mit der aktuellen Situation keine unilateralen Maßnahmen, sondern setzt auf eine gemeinsame europäische Lösung. Es muss alles darangesetzt werden, Griechenland in der aktuellen Situation zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich auf eine gesamteu- ropäische Lösung verpflichtet. Nun müssen die Institu- tionen und alle Mitgliedstaaten zur Unterstützung desje- nigen Mitgliedstaats beitragen, der derzeit am stärksten belastet ist. Deutschland steht zu seinen Verpflichtungen zur Umsetzung der Beschlüsse (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 des Rates zur Umsiedlung von eindeutig schutzbedürftigen Personen zugunsten von Griechenland und Italien. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- sache 18/7841, Frage 36): Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Be- hörden bzw. sonstigen Institutionen an dem von der Europäi- schen Union verantworteten und finanzierten European Union Police Services Training (EUPST) mit internationalen Poli- zei- und Gendarmerietruppen sowie der EUROGENDFOR in Weeze/Nordrhein-Westfalen teilnehmen bzw. dieses beob- achten werden (Plenarprotokoll 18/132, Bundestagsdrucksa- chen 18/7282 und 18/7466; bitte nach Ländern aufschlüsseln), und auf welche Weise ist nicht nur das Bundesministerium des Innern, sondern auch das Bundesministerium der Verteidigung in die Vorbereitung des Trainings eingebunden, etwa durch den Kontakt oder Austausch mit dem für die Durchführung des EUPST II zuständigen niederländischen Verteidigungs- ministerium oder dem EU-Dienst für außenpolitische Instru- mente? Neben Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei nehmen Polizeivollzugsbeamte der Polizeien der Länder Niedersachsen, Brandenburg, Bremen und Hamburg an dem in Weeze geplanten European Union Police Services Training teil. Ein Polizeivollzugsbeamter des Landes Nordrhein-Westfalen wird voraussichtlich als Beobach- ter dieser Übung anwesend sein. Das Bundesministerium der Verteidigung ist in die Vorbereitung dieses Trainings nicht eingebunden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/7841, Frage 37): Wie viele selbstfahrende Futtermischwagen landwirtschaft- licher Betriebe in Deutschland sind noch von der Kfz-Steuer nach § 3 Nummer 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes befreit, und für wie viele selbstfahrende Futtermischwagen wird die Kfz-Steuer erhoben? Steuerliche Bestandsdaten liegen zu diesen speziellen Fahrzeugen nicht vor. Im Übrigen handelt es sich bei zulassungspflichti- gen selbstfahrenden Futtermischwagen nach gefestigter Rechtsprechung und Verwaltungspraxis nicht um steu- erbefreite Sonderfahrzeuge im Sinne des § 3 Nummer 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/7841, Frage 38): Beabsichtigt die Bundesregierung eine Klarstellung im Kraftfahrzeugsteuergesetz, um zwischen gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben bei Futtermischwagen unter- scheiden zu können, und, wenn nein, warum nicht? Einer solchen Klarstellung bedarf es nicht. Dies ist weder speziell für die Besteuerung von Futtermischwa- gen noch allgemein erforderlich. Für die Bestimmung des Begriffs „landwirtschaft- licher Betrieb“ gelten die Grundsätze des Bewertungs- rechts. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Fra- ge der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 39): Wie will die Bundesregierung konkret sicherstellen, dass mit der Sonderabschreibung für den Wohnungsbau gemäß dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus Wohnungen im unteren Preissegment gebaut werden (bitte begründen)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 201615806 (A) (C) (B) (D) Die Begrenzung der förderfähigen Bemessungsgrund- lage auf maximal 2 000 Euro je Quadratmeter Wohnflä- che (ohne Grundstück) setzt deutliche finanzielle An- reize für Investoren, die Baukosten möglichst auf diese Summe zu begrenzen, da höhere Baukosten nicht von der Sonderabschreibung profitieren. Die Begrenzung der Baukosten auf 3 000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche stellt sicher, dass die geförderten Wohnungen bezogen auf die Ausstattung nicht im Luxussegment liegen. Bei der Ermittlung der Baukostenobergrenze wurden pau- schalierend regionale Baukostenunterschiede und hö- here Anschaffungskosten von privaten Vermietern, die die größte Anbietergruppe auf dem Mietwohnungsmarkt darstellen, berücksichtigt. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra- ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/7841, Frage 40): Wie viele zusätzliche Stellen (absolut und relativ zum Personalbestand zuvor) sind in den vergangenen 24 Monaten bei der Bundesagentur für Arbeit sowie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (bitte getrennt angeben) zur Betreu- ung von Flüchtlingen und Asylsuchenden und zu ihrer Integra- tion in den Arbeitsmarkt zusätzlich geschaffen worden? Der Bundesagentur für Arbeit stehen aktuell 3 600 Be- schäftigungsmöglichkeiten, davon 2 000 Stellen und 800 Ermächtigungen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch sowie 600 Stellen und 200 Ermäch- tigungen im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetz- buch, zusätzlich zur Betreuung von Flüchtlingen und Asylsuchenden zur Verfügung. Diese Beschäftigungs- möglichkeiten wurden ausschließlich mit dem Haushalt für das Jahr 2016 ausgebracht. Insgesamt stehen der Bundesagentur für Arbeit im Haushaltsjahr 2016 somit 110 034 Stellen und Ermächtigungen zur Verfügung. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wur- den seit dem Jahr 2014 in Summe 5 650 Beschäftigungs- möglichkeiten zusätzlich zur Betreuung von Flüchtlingen und Asylsuchenden zur Verfügung gestellt. Die Zuteilung erfolgte in den Haushaltsjahren wie folgt: – 2014: 300 Stellen, – 2015: 1 350 Stellen und – 2016: 4 000 Stellen. Insgesamt stehen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Haushaltsjahr 2016 somit rund 7 300 Stel- len und Ermächtigungen zur Verfügung. Anlage 31 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra- ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/7841, Frage 41): Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundes- agentur für Arbeit sind in den vergangenen 24 Monaten zur Unterstützung der Arbeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu diesem gewechselt, und für welchen Zeitraum ist diese Unterstützung des BAMF vorgesehen? Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen In- formationen. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt seit September 2015 das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Bundesregierung hat die Bundesagentur für Arbeit um Auskunft zur personellen Unterstützung gebeten. Danach sind: – 18 Beschäftigte im gemeinsamen Rekrutierungscenter eingesetzt; – rund 300 Beschäftigte zum Abbau der Rückstände bei der Antragsbearbeitung eingesetzt, eine Aufstockung ist vorgesehen; – rund 70 Beschäftigte für organisatorische und kon- zeptionelle Aufgabenerledigungen in der Zentrale des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge einge- setzt. In der Regel beträgt die Dauer der Abordnung der Be- schäftigten sechs Monate. Anlage 32 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 42): Um wie viele Personen vergrößert sich die potenzielle för- derfähige Zielgruppe des ESF-Bundesprogramms (ESF: Eu- ropäischer Sozialfonds) zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz- buch durch die Erweiterung der Fälle von Unterbrechungen, die als Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen, in der neu gefassten Richtlinie vom 23. Februar 2016 (bitte in absoluten Zahlen vor und nach Bekanntmachung der neuen Richtlinie angeben), und aus welchem Grund hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, dabei auch Zeiten zu berücksichtigen, die sonst als „schädliche Unterbrechung“ bei der Messung der Dauer der Arbeitslosigkeit gelten (vergleiche LZA-Neuigkeiten des Bundesverwaltungsamtes, Ausgabe 4/2016 vom 22. Febru- ar 2016)? Das Teilnehmerpotenzial für das ESF-Bundespro- gramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit wurde von den teilnehmenden Jobcentern eigenständig ermit- telt. Maßgeblich waren die Zielgruppenkriterien in der Förderrichtlinie einschließlich der individuellen Prog- nose zu den Eingliederungschancen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Beides ist statistisch nicht hinreichend auswertbar. Eine valide statistische Bestimmung des Zielgruppenpotenzials ist daher nicht möglich. Näherungsweise kann auf die Potenzialbestimmung im Rahmen der Antragstellung verwiesen werden. Die Jobcenter sind von einem Teilnehmerpotenzial von rund 211 000 Langzeitarbeitslosen ausgegangen. Für die Ziel- gruppenerweiterung durch die geänderte Förderrichtlinie und die Bestimmung des zusätzlichen Potenzials gilt ebenfalls, dass die Jobcenter das Potenzial eigenständig Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 15807 (A) (C) (B) (D) anhand der nunmehr geltenden Zielgruppendefinition ge- gebenenfalls neu bestimmen müssen. Die Änderung berücksichtigt die bisherigen Praxis- erfahrungen, die gezeigt haben, dass die gegenwärtige Zielgruppendefinition nicht alle Langzeitarbeitslosen, die für eine Förderung in Betracht kommen sollen, auch umfasst. Eigentlich zu fördernde Personen galten nach der ursprünglichen Definition aufgrund von bestimmten Unterbrechungen ihrer Arbeitslosigkeit, zum Beispiel durch längere Krankheit, nicht mehr als langzeitarbeits- los und waren daher nicht förderfähig. Um diesen und weiteren Personengruppen eine Förde- rung im Rahmen des ESF-Bundesprogramms zu ermög- lichen, wurde die Förderrichtlinie entsprechend geändert und am 29. Februar 2016 veröffentlicht. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 43): Welche Mitgliedstaaten haben sich im Sonderausschuss Landwirtschaft am 7. März 2016 und im Rat (für Landwirt- schaft und Fischerei) am 14. März 2016 für die Prüfung oder Durchführung von Maßnahmen zur Mengenregulierung, sei es auf freiwilliger Basis oder mit zusätzlicher Unterstützung durch europäische Mittel oder Mittel der Mitgliedstaaten, aus- gesprochen, und hat sich die Bundesregierung selbst für die Prüfung oder Unterstützung von solchen Maßnahmen ausge- sprochen? In der Sitzung des Sonderausschusses Landwirtschaft am 7. März 2016 befürworteten viele Mitgliedstaaten die Prüfung freiwilliger Mengensteuerungsinstrumente auf der Grundlage von Artikel 221 und 222 der Gemeinsa- men Marktorganisation. Frankreich betonte, dass man alle Wirtschaftsbeteiligten ermutigen müsse, ihre Pro- duktion zu regulieren, indem man finanzielle Anreize biete und auch nur solchen Wirtschaftsteilnehmern Zu- gang zu Marktmaßnahmen gewähre, die ihren Beitrag zu einer Produktionsbeschränkung leisteten. Neben den Er- zeugerorganisationen sollten auch Erzeuger einbezogen werden; daher sei auch Artikel 221 neben Artikel 222 heranzuziehen. Finnland, Portugal, Spanien unterstütz- ten diese Vorschläge, wobei nicht immer eindeutig war, ob die Unterstützung sich auch auf die von Frankreich geforderte Prämie erstreckte. Eher zustimmend (auch zu den Prämien) äußerten sich auch Österreich, Belgien, Estland, Slowenien, Slowakei und Griechenland. Andere Mitgliedstaaten wie Tschechi- en, Lettland, Luxemburg und Litauen zeigten sich inter- essiert und bereit, die Vorschläge zu prüfen. Kritisch zu dem von Frankreich geforderten Mengen- regulierungsinstrument äußerte sich Polen. Großbritan- nien und Dänemark lehnten dieses ab. Schweden äußerte sich ebenfalls kritisch (Angebotsmanagement lehne man ab und wolle keine Maßnahmen, die zusätzliche Kosten verursachten). Die deutsche Delegation betonte, dass am Kurs der Marktorientierung der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie einem dynamischen und offenen Binnenmarkt festgehal- ten werden müsse. Dazu sei ein marktkonformes und ver- antwortungsvolles Handeln aller Marktteilnehmer erfor- derlich. Der Rat könne einen entsprechenden Appell an die Marktbeteiligten senden. Freiwillige Maßnahmen auf der Grundlage von Artikel 222 der Gemeinsamen Markt- organisation könnten geprüft werden. Zu einer Finanzie- rung solcher Maßnahmen aus dem EU-Budget äußerte sich Deutschland ablehnend. Hierfür wären nach Be- rechnungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft erhebliche Haushaltsmittel erforderlich. Bei der Tagung des Agrarrates am 14. März 2016 hat die niederländische Ratspräsidentschaft im Anschluss an eine Aussprache über die gegenwärtig schwierige Situ- ation auf den Agrarmärkten und im Lichte der von den Mitgliedstaaten übermittelten Vorschläge Schlussfolge- rungen gezogen. Der Bundestag wird durch den Ergeb- nisvermerk zum Rat formell unterrichtet. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 44): Sieht es die Bundesregierung als marktkonforme Maßnah- me an, wenn Marktakteure, wie zum Beispiel Molkereien, auf ein zu hohes Angebot und schlechte Preise mit Maßnahmen zur Verringerung der Milchanlieferung reagieren und zu die- sem Zweck Bonuszahlungen zur Reduktion der Milcherzeu- gung als Regulierungsinstrument entwickeln, und warum hält es die Bundesregierung nicht für notwendig, solche Instru- mente von Marktakteuren in Zeiten der Krise zu unterstützen und dadurch das bessere Funktionieren der Märkte zu ermög- lichen? Unter den Bedingungen globalisierter Märkte und in- ternationaler Verflechtungen wäre eine erneute schwer- fällige staatliche Mengenregulierung kurzfristig nicht umsetzbar, faktisch nicht preiswirksam und würde die Wettbewerbsfähigkeit schwächen. Unter Beachtung des geltenden gesetzlichen Rahmens sollen aus deutscher Sicht Landwirten und Milchwirt- schaft Instrumente an die Hand gegeben werden, um ihre Erzeugung freiwillig zu begrenzen oder zu verringern. Im Einklang mit dem EU-Vertrag und der Gemeinsa- men Marktorganisation (Artikel 221 und 222) sollte die Kommission zudem den landwirtschaftlichen Erzeuger- organisationen, Branchenverbänden und anderen Markt- beteiligten, zum Beispiel Genossenschaften oder Molke- reiunternehmen, befristet erlauben, Vereinbarungen über eine Begrenzung oder Verringerung der vermarkteten Mengen zu treffen. Eine Finanzierung solcher Instru- mente oder freiwilliger Maßnahmen aus dem EU-Budget lehnt die Bundesregierung aber ab. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 201615808 (A) (C) (B) (D) Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/7841, Frage 45): Für welche zehn Agrarprodukte bzw. Nahrungsmittel (nach der Klassifikation der Zolllinien) erwartet die Bundesregie- rung die größten Importzuwächse nach Deutschland im Fall einer Realisierung des vorliegenden EU-Zollsenkungsange- bots an die USA im Rahmen der TTIP-Verhandlungen (bitte mit Angabe der jeweiligen Steigerung der Importmenge in Tonnen), und welche Folgen hätte dies nach Auffassung der Bundesregierung bei den jeweiligen Produkten für die Erzeu- gung(smenge) in Deutschland bzw. für die bisherigen Impor- teure? Die Bundesregierung hat im Vorfeld der Verhandlun- gen das Thünen-Institut gebeten, eine ökonomische Mo- dellanalyse zu den Auswirkungen einer vollständigen Zollliberalisierung auf den Agrarhandel zu erstellen. Das Modell lässt nur die Auswertung nach bestimmten Produktgruppen zu. Es modelliert die Auswirkungen auf die Produktionsmenge und gibt die Änderungen in Prozent wieder. Außerdem werden die Effekte auf die Handelsbilanz in Millionen Euro angeben. Die Studie ist auf der Webseite des Thünen-Instituts abrufbar. Der Vorschlag der EU enthält nur Aussagen zu den Zolllinien, die vollständig liberalisiert werden sollen. Zu 3 Prozent der Zolllinien macht die EU noch kein An- gebot. Zu diesen Ausnahmen konnte die Analyse keine Annahmen machen. Die Frage ist daher nicht genau zu beantworten. Nach den Studienergebnissen würden die Auswir- kungen einer vollständigen Liberalisierung nur sehr gering sein: Eine Liberalisierung beträfe besonders Weizen und anderes Getreide mit einem Produktionsrückgang von 3,1 Prozent in Deutschland und 1,5 Prozent für die EU insgesamt. Die Produktion der Kategorie „andere Feld- früchte“ (mit Ausnahme von Ölsaaten und Zuckerrüben und Getreide) nähme um 1,1 Prozent ab. Bei allen ande- ren Produkten sind die Auswirkungen unter +/-0,5 Pro- zent. Sowohl in Deutschland (+0,8 Prozent) als auch in der EU (+0,6 Prozent) käme es zu einer Ausdehnung der Ölsaatenproduktion. Teilweise würde dieser Produkti- onsanstieg durch die Substitution mit dem Weizenanbau ermöglicht. Das heißt, dass der Produktionsrückgang von Weizen auch durch die zunehmenden Exportmög- lichkeiten für Ölsaaten zu erklären ist. Auffällig sind die Ergebnisse für die Produktions- änderungen bei Milch. Während in Deutschland die Milchproduktion leicht zurückgeht, verzeichnet die EU insgesamt Produktionszuwächse. Eine Studie zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Milchindustrie zeigt, dass die USA im internationalen Vergleich einen komparativen Wettbewerbsnachteil bei Milchprodukten haben (Tacken, 2009). Das Modell des Thünen-Instituts zeigt auf, dass Deutschland im Agrarbereich im Vergleich zu den an- deren europäischen Ländern überdurchschnittlich stark von einer Handelsliberalisierung mit den USA betroffen ist. Dies liegt vor allem an den positiven Veränderun- gen für den Industriesektor. Hier kommt es zu einem Produktionszuwachs, der Ressourcen (insbesondere Ar- beitskräfte) aus dem Agrarbereich in den Industriesek- tor verlagert und zu den entsprechenden Ergebnissen führt. Die Auswirkungen auf die EU-Handelsbilanz korres- pondieren mit den Produktionsmengenänderungen und veranschaulichen den insgesamt nur geringen Effekt ei- ner Liberalisierung auf den Agrarsektor: Hier gewänne die EU bei Milchprodukten 2,9 Millionen Euro, wäh- rend die USA 2,94 Millionen Euro verlören. Bei „an- deren Feldfrüchten“ gewännen die USA 2,3 Millionen Euro, während die EU 2,51 Millionen Euro verlöre. Bei Schwein und Geflügel verlöre die EU im Falle ei- ner vollständigen Liberalisierung 1,6 Millionen Euro, die USA würden 1,52 Millionen Euro gewinnen. Bei den übrigen Produktbereichen sind die Auswirkun- gen jeweils geringer als 1 Million Euro. Im Vergleich dazu betrug der Handelsbilanzüberschuss der EU mit den USA im Agrar- und Ernährungsbereich 2014 über 5 Milliarden Euro. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- ge der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 46): Welche konkreten Aufgaben nehmen die Bundeswehrof- fiziere wahr, die im Rahmen der internationalen Mission In- herent Resolve im Combined Air Operations Centre in Katar vor Ort sind, wo die Planung, Durchführung und Auswer- tung der Lufteinsätze stattfinden, und welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass sie (laut der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe vom 3. März 2016 auf meine schriftliche Frage 47 auf Bundestags- drucksache 18/7794) trotz der Arbeit dieser Offiziere keinerlei Kenntnisse über Art und Umfang der Lufteinsätze hat? Im Combined Air Operations Centre – kurz CAOC – in al-Udeid sind fünf Bundeswehroffiziere eingesetzt, deren Aufgaben sich wie folgt darstellen: Der sogenannte Red Card Holder – gleichzeitig der „Senior National Representative“ – ist verantwortlich für die mandatskonforme Sicherstellung des deutschen Einsatzes im Rahmen der Operation Inherent Resolve. Ihm untersteht der Deutsche Anteil an CAOC al-Udeid. Sein Stellvertreter ist verantwortlich für die Überwa- chung und Koordinierung aller Maßnahmen der eige- nen Operationsführung und berät den Red Card Holder bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Zwei Verbindungsoffiziere mit entsprechender Waf- fensystemexpertise sind verantwortlich für die Über- wachung und Koordinierung aller Maßnahmen der Operationsführung der deutschen Recce-Tornados und der deutschen Airbus A310 MRTT in der Operation In- herent Resolve. Sie sind in den Planungsprozess direkt eingebunden und treffen nach den Vorgaben des Red Card Holders jeweils eine Vorauswahl aufzuklärender Ziele für die kommende Planungswoche. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 15809 (A) (C) (B) (D) Ein Offizier mit Expertise im militärischen Nachrich- tenwesen ist verantwortlich für die Erstellung des wö- chentlichen Katalogs von Aufklärungsaufträgen. Das im CAOC eingesetzte Personal erhält Einblick in die Operationsführung, um den Einsatz der eigenen deut- schen Kräfte im Rahmen des Mandates des Deutschen Bundestages auszuführen. Eigene Erkenntnisse zur An- zahl und Auswirkung aller weiteren Einsatzflüge der an- deren Koalitionspartner können nicht gewonnen werden; entsprechende eigene, umfängliche Statistiken werden nicht erstellt. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- ge der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Druck- sache 18/7841, Frage 47): Welchen Einfluss hatte der Einsatz der Drohne Heron TP im Rahmen der Angriffe der israelischen Armee auf Gaza in den vergangenen Jahren auf die Auswahlentscheidung für die Drohne Heron TP als Übergangslösung für die Bundeswehr? Für die Auswahl des unbemannten Luftfahrzeugs He- ron TP war allein die Eignung des Systems zur Schlie- ßung der Fähigkeitslücke maßgeblich. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- ge der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Druck- sache 18/7841, Frage 48): Wie wird die Ausbildung der Bundeswehrsoldaten an den als Übergangslösung zu beschaffenden waffenfähigen Droh- nen Heron TP ausgestaltet, und wie garantiert die Bundesre- gierung, dass eventuelle Übungsflüge nicht den Luftraum der besetzten palästinensischen Gebiete verletzen? Die auf der Basis der Auswahlentscheidung für das bewaffnungsfähige unbemannte Luftfahrzeug Heron TP initiierten Regierungsverhandlungen zwischen Israel und Deutschland haben erst kürzlich begonnen. Aussagen zur Ausgestaltung der Ausbildung der Bundeswehrsoldatin- nen und -soldaten können daher erst nach dem Abschluss der Regierungsverhandlungen belastbar getroffen werden. Für die Bundesregierung ist es selbstverständlich, dass in der Ausbildung die geltenden rechtlichen Re- gelungen zur Nutzung des Luftraums beachtet werden. Nach dem im Rahmen des Oslo-Prozesses abgeschlos- senen Gaza-Jericho-Abkommen vom 5. Mai 1994 übt Israel die Luftraumkontrolle über den palästinensischen Gebieten im Einklang mit den Regelungen in diesem Abkommen aus. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage einer Luftraumverletzung nicht. Gleichwohl wird die Bundesregierung in vorbereitenden Gesprächen mit der israelischen Seite vereinbaren, dass ein Überflug der palästinensischen Gebiete ausgeschlossen wird. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 160. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 17./18. März 2016 in Brüssel TOP 2 Befragung der Bundesregierung TOP 3 Fragestunde Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Kollegin.



Rede von Sevim Dağdelen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Eine solche Perspektive bedeutet für Europa eine Be-

erdigung erster Klasse. Dagegen werden Sie auf jeden
Fall Widerstand erfahren. Wir werden dagegen Wider-
stand leisten.


(Beifall bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Gerade ihr! Widerstand gegen Israel macht ihr! Was seid ihr für ein Haufen?)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Das Wort erhält nun Gerda Hasselfeldt für die CDU/

    CSU-Fraktion.


    (Beifall bei der CDU/CSU)