Plenarprotokoll 18/160
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16 mm Abstand oben
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
160. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016
Inhalt:
Tagesordnungspunkt 1:
Abgabe einer Regierungserklärung durch die
Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am
17./18. März 2016 in Brüssel
Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . 15745 B
Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 15749 C
Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15751 B
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15752 B
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15754 A
Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15756 A
Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15758 D
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15760 C
Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15761 B
Norbert Spinrath (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15762 D
Michael Stübgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15764 A
Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15765 C
Matern von Marschall (CDU/CSU) . . . . . . . . 15766 B
Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 15767 B
Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15768 D
Tagesordnungspunkt 2:
Befragung der Bundesregierung: Entwurf
eines Gesetzes zur verbesserten Durchset-
zung des Anspruchs der Urheber und aus-
übenden Künstler auf angemessene Vergü-
tung; weitere Fragen
Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15767 D
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15771 B
Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15771 D
Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15772 A
Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15772 A
Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15772 B
Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15772 C
Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 15772 D
Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15772 D
Sigrid Hupach (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15773 A
Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15773 A
Metin Hakverdi (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15773 B
Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15773 B
Dr. Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15773 C
Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15773 D
Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15773 D
Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15774 A
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15774 B
Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15774 C
Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15774 D
Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15774 D
Sigrid Hupach (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15775 A
Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15775 B
Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15775 C
Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15775 C
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15775 D
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016II
Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15776 A
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15776 A
Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15776 B
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15776 C
Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15776 D
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15777 A
Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15777 B
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15777 D
Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15778 A
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15778 B
Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 15778 C
Tagesordnungspunkt 3:
Fragestunde
Drucksache 18/7841 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15778 D
Mündliche Frage 1
Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ausweitung des Mutterschutzes auf Schüle-
rinnen, Studentinnen und Praktikantinnen
Antwort
Caren Marks, Parl. Staatssekretärin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15779 A
Zusatzfragen
Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15779 B
Mündliche Frage 5
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Forderung nach einer schnellen Entschei-
dung des Europäischen Gerichtshofes über
die Rechtmäßigkeit einer Pkw-Maut
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15779 D
Zusatzfragen
Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15780 A
Mündliche Frage 6
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Vorlage angeforderter Unterlagen durch
die Bundesregierung im Rahmen des Ver-
tragsverletzungsverfahrens zur Pkw-Maut
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15780 D
Zusatzfragen
Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15780 D
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15781 B
Mündliche Frage 16
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einstufung von Produkten mit HBCD als
Sondermüll
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15781 D
Zusatzfragen
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15782 A
Mündliche Frage 18
Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
Entsorgungsstrategie für gefährliche Bohr-
schlämme
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15783 A
Zusatzfragen
Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 15783 A
Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15784 A
Mündliche Frage 21
Niema Movassat (DIE LINKE)
Verbesserungen beim Beschwerdemecha-
nismus der Deutschen Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft mbH
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15784 D
Zusatzfragen
Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 15785 A
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15785 D
Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 15786 B
Mündliche Frage 22
Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
Übernahme der Sanierungskosten durch
die Erdgas- und Erdölindustrie
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 III
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15787 A
Zusatzfragen
Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 15787 B
Mündliche Frage 23
Niema Movassat (DIE LINKE)
Zweckgebundenheit der zusätzlichen Haus-
haltsmittel für den Themenkomplex „Flucht
und Migration“
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15788 C
Zusatzfragen
Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 15789 A
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15789 D
Mündliche Frage 24
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Konsequenzen für die Zusammenarbeit mit
Honduras nach der Ermordung der Men-
schenrechtsverteidigerin Berta Cáceres
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15790 C
Zusatzfragen
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15791 A
Mündliche Frage 25
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Verwendung von in Syrien gewonnenen
Aufklärungsdaten durch die Türkei
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15792 B
Zusatzfragen
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15792 C
Mündliche Frage 35
Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vernetzung im Bereich politisch rechts mo-
tivierter Straftaten
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15793 B
Zusatzfragen
Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15793 D
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15795 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 15797 A
Anlage 2
Mündliche Frage 2
Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Politische Konsequenzen aus den Ergeb-
nissen der Studie „Coming-out – und dann
…?!“
Antwort
Caren Marks, Parl. Staatssekretärin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15797 D
Anlage 3
Mündliche Frage 3
Kathrin Vogler (DIE LINKE)
Beeinträchtigungen der informationstech-
nischen Systeme in der Gesundheitsbranche
Antwort
Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretä-
rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15798 A
Anlage 4
Mündliche Frage 4
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Abschaltung der Aufklärungssensorik von
amerikanischen Überwachungsdrohnen
beim Flug durch den deutschen Luftraum
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15798 C
Anlage 5
Mündliche Frage 7
Sabine Leidig (DIE LINKE)
Beschleunigung von EU-Vertragsverlet-
zungsverfahren
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15799 A
Anlage 6
Mündliche Frage 8
Sabine Leidig (DIE LINKE)
Zusätzliche Maßnahmen zur Erreichung
der Ziele der UN-Klimakonferenz in Paris
im Verkehrssektor
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016IV
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15799 A
Anlage 7
Mündliche Frage 9
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Erhöhung des Anteils des Schienenverkehrs
an der Güterbeförderungsleistung
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15799 B
Anlage 8
Mündliche Frage 10
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Überprüfung der Funkgeräte auf entgan-
gene Anrufe durch Lokführer nach der
Durchfahrt von Funklöchern
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15799 C
Anlage 9
Mündliche Frage 11
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Veränderungen an der Software zum An-
und Abschalten der Abgasreinigung bei in
Deutschland zugelassenen VW-Fahrzeugen
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15799 D
Anlage 10
Mündliche Frage 12
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Unterstützung der Beschwerden und Kla-
gen gegen den Betrieb der belgischen Atom-
kraftwerke Tihange und Doel
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15800 A
Anlage 11
Mündliche Frage 13
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ultraschallverfahren zur Feststellung von
Materialproblemen bei Reaktordruckbe-
hältern der französischen Atomkraftwerke
Cattenom und Fessenheim
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15800 B
Anlage 12
Mündliche Frage 14
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Fristgerechte Einreichung der Entsor-
gungsberichte bzw. -programme gemäß der
Richtlinie 2011/70/Euratom
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15800 D
Anlage 13
Mündliche Frage 15
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vorlage wissenschaftlicher Kriterien zur
Definition endokriner Disruptoren im
EU-Umweltrat
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15801 A
Anlage 14
Mündliche Frage 17
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Errichtung von sozial-gebundenem und
günstigem Wohnungsbau
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15801 B
Anlage 15
Mündliche Frage 19
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Notwendigkeit eines Zustimmungsgesetzes
für die Ratifikation der Wirtschaftsabkom-
men mit SADC und CARIFORUM
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15801 C
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 V
Anlage 16
Mündliche Frage 20
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Finanzielle deutsche Beteiligung am Aufbau
und Betrieb des Multifunktionszentrums in
Agadez/Niger
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15801 D
Anlage 17
Mündliche Frage 26
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Kenntnisse über Camps der Terrormiliz
al-Nusra an der türkischen Grenze in Syri-
en und deren Unterstützung durch die Tür-
kei
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15802 A
Anlage 18
Mündliche Frage 27
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Erfüllung der Kriterien der Visa-Roadmap
zwischen der EU und der Türkei
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15802 B
Anlage 19
Mündliche Frage 28
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Unterstützung von Reisen tunesischer Dele-
gationen nach Deutschland
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15802 C
Anlage 20
Mündliche Frage 29
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einsatz ausländischer Spezialeinheiten in
Libyen und angrenzenden Staaten
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15803 A
Anlage 21
Mündliche Frage 30
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mögliche Beschäftigung von Journalisten
durch Sicherheitsbehörden zur verdeckten
investigativen Aufklärungstätigkeit im In-
und Ausland
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15803 B
Anlage 22
Mündliche Frage 31
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kooperation und Informationsaustausch
der Nachrichtendienste der EU-Mitglied-
staaten zur Terrorbekämpfung
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15803 C
Anlage 23
Mündliche Frage 32
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Meldung von erstmalig registrierten Asyl-
suchenden in den ihnen zugewiesenen Erst-
aufnahmeeinrichtungen
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15803 D
Anlage 24
Mündliche Frage 33
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Vereinbarkeit der Rücknahme von auf den
griechischen Inseln ankommenden Flücht-
lingen in die Türkei mit der Genfer Flücht-
lingskonvention
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15804 C
Anlage 25
Mündliche Frage 34
Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Maßnahmen zur Entschärfung der huma-
nitären Situation in Idomeni an der grie-
chisch-mazedonischen Grenze
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15805 A
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016VI
Anlage 26
Mündliche Frage 36
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Teilnahme von Behörden bzw. Institutionen
am European Union Police Services Trai-
ning sowie an der Europäischen Gendarme-
rietruppe
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15805 B
Anlage 27
Mündliche Frage 37
Katrin Kunert (DIE LINKE)
Kfz-Steuer-befreite selbstfahrende Futter-
mischwagen in landwirtschaftlichen Betrie-
ben
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15805 C
Anlage 28
Mündliche Frage 38
Katrin Kunert (DIE LINKE)
Unterscheidung von gewerblichen und
landwirtschaftlichen Betrieben bei Futter-
mischwagen im Kraftfahrzeugsteuergesetz
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15805 D
Anlage 29
Mündliche Frage 39
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bau von Wohnungen im unteren Preisseg-
ment durch Sonderabschreibungen
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15805 D
Anlage 30
Mündliche Frage 40
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Zusätzliche Stellen bei der Bundesagentur
für Arbeit und beim Bundesamt für Migra-
tion und Flüchtlinge zur Betreuung von
Flüchtlingen
Antwort
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15806 A
Anlage 31
Mündliche Frage 41
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Wechsel von Mitarbeitern der Bundesagen-
tur für Arbeit zum Bundesamt für Migrati-
on und Flüchtlinge
Antwort
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15806 B
Anlage 32
Mündliche Frage 42
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Anzahl der Leistungsberechtigten nach
dem SGB II durch die Erweiterung der An-
erkennung von Zeiten der Arbeitslosigkeit
Antwort
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15806 C
Anlage 33
Mündliche Frage 43
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zustimmung im Sonderausschuss Land-
wirtschaft zur Prüfung und Durchführung
von Maßnahmen zur Mengenregulierung
Antwort
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . 15807 A
Anlage 34
Mündliche Frage 44
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Marktkonforme Maßnahmen zur Regulie-
rung des Milchmarktes
Antwort
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . 15807 C
Anlage 35
Mündliche Frage 45
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Erwartete Importzuwächse von Agrarpro-
dukten bzw. Nahrungsmitteln bei einer Re-
alisierung des EU-Zollsenkungsangebots an
die USA
Antwort
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . 15808 A
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 VII
Anlage 36
Mündliche Frage 46
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aufgaben der Bundeswehroffiziere bei der
Mission Inherent Resolve im Combined Air
Operations Centre in Katar
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15808 C
Anlage 37
Mündliche Frage 47
Inge Höger (DIE LINKE)
Auswahlentscheidung für die Drohne He-
ron TP als Übergangslösung für die Bun-
deswehr
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15809 A
Anlage 38
Mündliche Frage 48
Inge Höger (DIE LINKE)
Ausbildung von Bundeswehrsoldaten an
der Drohne Heron TP
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15809 C
Textrahmenoptionen:
30,5 mm Abstand oben
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 15745
160. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016
Beginn: 13.01 Uhr
Vizepräsident Johannes Singhammer
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 15797
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Albsteiger, Katrin CDU/CSU 16.03.2016
Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.03.2016
Bülow, Marco SPD 16.03.2016
Connemann, Gitta CDU/CSU 16.03.2016
Gundelach, Dr. Herlind CDU/CSU 16.03.2016
Gunkel, Wolfgang SPD 16.03.2016
Held, Marcus SPD 16.03.2016
Hendricks, Dr. Barbara SPD 16.03.2016
Hüppe, Hubert CDU/CSU 16.03.2016
Jung, Dr. Franz Josef CDU/CSU 16.03.2016
Kipping, Katja DIE LINKE 16.03.2016
Klingbeil, Lars SPD 16.03.2016
Liebing, Ingbert CDU/CSU 16.03.2016
Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.03.2016
Möhring, Cornelia DIE LINKE 16.03.2016
Nahles, Andrea SPD 16.03.2016
Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.03.2016
Ryglewski, Sarah SPD 16.03.2016
Schlecht, Michael DIE LINKE 16.03.2016
Schneider (Erfurt),
Carsten
SPD 16.03.2016
Schwartze, Stefan SPD 16.03.2016
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Stracke, Stephan CDU/CSU 16.03.2016
Thissen, Dr. Karin SPD 16.03.2016
Tressel, Markus BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.03.2016
Veit, Rüdiger SPD 16.03.2016
Wagner, Doris BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.03.2016
Weiler, Albert CDU/CSU 16.03.2016
Wendt, Marian CDU/CSU 16.03.2016
Wicklein, Andrea SPD 16.03.2016
Zimmermann
(Zwickau), Sabine
DIE LINKE 16.03.2016
Anlage 2
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der
Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 2):
Welche politischen Konsequenzen zieht die Bundesregie-
rung aus den Ergebnissen der im November 2015 vorgestell-
ten Studie des Deutschen Jugendinstituts „Coming-out – und
dann ...?!“, und sind weitere Studien zum Thema „queere Ju-
gendliche“ geplant (bitte begründen)?
Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend geförderte Studie ist eine notwendige
Basis für die Identifizierung wirksamer und zielgenauer
Handlungsbedarfe.
Die Studienergebnisse werden in der Arbeit der Bun-
desregierung zu allen Themenstellungen berücksichtigt,
die unmittelbar oder mittelbar „sexuelle Orientierung“
oder „Geschlechtsidentität“ berühren.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung eine Viel-
zahl von Maßnahmen, um die Lebenssituation von Men-
schen mit LSBTI*-Merkmalen nachhaltig zu verbessern.
Auch hier gilt es, die Befragungsergebnisse einfließen zu
lassen.
Das Bundesministerium fördert im Anschluss an die
Studie eine wissenschaftliche Buchpublikation, um das
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 201615798
(A) (C)
(B) (D)
große Fachinteresse zu bedienen und um fachspezifische
Zielgruppen als auch Politik auf allen Ebenen und die
breite Öffentlichkeit besser zu erreichen. Die Publikation
wird neben einer Beleuchtung des Themas aus jugendso-
ziologischer Perspektive und einem Überblick über den
aktuellen Forschungsstand die Studienergebnisse über-
sichtlich darstellen und diskutieren.
Eine spezielle Studie zum Thema „queere Jugendli-
che“ ist aktuell nicht geplant. Zunächst sind die vorlie-
genden überaus komplexen Studienergebnisse detailliert
in den Blick zu nehmen.
Anlage 3
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LIN-
KE) (Drucksache 18/7841, Frage 3):
Welche Beeinträchtigungen der informationstechnischen
Systeme, Komponenten oder Prozesse wurden dem Bundes-
amt für Sicherheit in der Informationstechnik durch Kran-
kenhäuser oder andere Betreiber kritischer Infrastruktur der
Gesundheitsbranche in den vergangenen sechs Monaten ge-
meldet, und welche Krankenhäuser oder anderen Dienstleis-
ter im Gesundheitswesen haben bereits den erforderlichen
Nachweis der Angemessenheit organisatorischer und techni-
scher Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Ver-
fügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer
informationstechnischen Systeme durch Sicherheitsaudits,
Prüfungen oder Zertifizierungen erbracht?
Die Zuständigkeit für die Gewährleistung der IT-Si-
cherheit in den Krankenhäusern liegt grundsätzlich bei
den Ländern. Insofern liegen dem Bundesministerium
für Gesundheit keine Informationen zu dort erbrachten
Nachweisen der IT-Sicherheit sowie zu den in der Frage-
stellung genannten Dienstleistern vor.
Die in der Frage angesprochenen Regelungen für Be-
treiber kritischer Infrastrukturen hinsichtlich Meldungen
an das Bundesamt für Sicherheit in der Informations-
technik (BSI) und Maßnahmen für organisatorische und
technische Vorkehrungen zum Schutz informationstech-
nischer Systeme, Komponenten oder Prozesse sind Ge-
genstand des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSIG).
Bisher sind im BSI keine Meldungen aus dem Gesund-
heitssektor nach § 8 b Absatz 4 BSIG eingegangen. Die
Pflicht der Betreiber kritischer Infrastrukturen zur Mel-
dung von erheblichen Störungen der IT-Sicherheit be-
ginnt mit der Benennung einer Kontaktstelle nach § 8 b
Absatz 3 BSIG durch die Betreiber. Hierfür haben die
Betreiber nach der Ausweisung als kritische Infrastruktur
durch die Rechtsverordnung nach § 10 Absatz 1 BSIG
sechs Monate Zeit. In dieser Rechtsverordnung werden
die wichtigsten Infrastrukturen aus den KRITIS-Sekto-
ren (zum Beispiel Gesundheit) identifiziert. Angemes-
sene organisatorische und technische Vorkehrungen und
sonstige Maßnahmen zum Schutz der informationstech-
nischen Systeme, Komponenten oder Prozesse haben die
Betreiber kritischer Infrastrukturen nach § 8 a Absatz 1
BSIG binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten der Rechts-
verordnung nach § 10 Absatz 1 BSIG zu treffen. Erst mit
Inkrafttreten der Rechtsverordnung steht demnach fest,
welche der Krankenhäuser unter die Meldepflicht und
unter die Pflicht zur Einhaltung eines Mindeststandards
für IT-Sicherheit fallen und ab welchem Zeitpunkt die
entsprechenden Pflichten zu erfüllen sind. Die derzeiti-
gen Planungen sehen ein Inkrafttreten der Rechtsverord-
nung zur Festlegung der betroffenen Einrichtungen im
Gesundheitswesen zum Ende des Jahres vor.
Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung wur-
den dem BSI auf freiwilliger Basis drei Vorfälle aus dem
Gesundheitssektor gemeldet. Bei allen drei Vorfällen kam
es zu einer Infektion mit Ransomware. Detaillierte Infor-
mationen zu den betroffenen Systemen, Komponenten
oder Prozessen wurden nicht gemeldet – hierzu besteht
bei freiwilligen Meldungen auch keine Verpflichtung.
Die Krankenhäuser sind für das Thema sensibilisiert
und haben sich zum Ziel gesetzt, eine Verbesserung der
IT-Sicherheit zu erreichen.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/7841, Frage 4):
Inwiefern nimmt die Bundesregierung Berichte über das
in mindestens 20 Fällen erfolgte Ausspionieren der Bevöl-
kerung in den Vereinigten Staaten von Amerika durch Droh-
nen des eigenen Verteidigungsministeriums (USA Today vom
9. März 2016) zum Anlass, statt einer lediglich „schriftlich
bestätigten“ Zusicherung zur Abschaltung der Aufklärungs-
sensorik von US-Überwachungsdrohnen beim Flug durch
deutsche Lufträume (Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdruck-
sache 18/6978 zu Frage 22) die versprochene Abschaltung
durch eigene Maßnahmen zu überprüfen, und was ergab die
„ressortübergreifende Abstimmung“ innerhalb der Bundesre-
gierung, einem neuerlichen Antrag der US-Regierung zur Ver-
längerung der erteilten Überfluggenehmigung für den Transit
zur EU-Außengrenze mit Russland bis zum 1. Oktober 2016
zuzustimmen (Antwort der Bundesregierung auf die Klei-
ne Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksa-
che 18/7706 zu Frage 10)?
Die USA sicherten die Abschaltung der Aufklärungs-
sensorik während des Transits durch den deutschen
Luftraum zu. Die Einhaltung dieser Auflage wurde
schriftlich in einem Memorandum of Understanding be-
stätigt.
Aufgrund des klaren politischen Willens Deutsch-
lands zur Unterstützung der USA und der östlichen
Bündnispartner wie auch der Allianz insgesamt ist eine
Verlängerung der bisher erteilten Überfluggenehmi-
gung sowie des bestehenden Letter of Agreement unter
Berücksichtigung aller bestehenden Auflagen bis zum
13. Oktober 2016 beabsichtigt.
Darüber hinaus liegen dem Bundesministerium der
Verteidigung keine Erkenntnisse im Sinne der Frage-
stellung vor, die nicht bereits in den Bundestagdruck-
sachen 18/6978 und 18/7706 erläutert sind.
In Umsetzung des Ergebnisses der „ressortüber-
greifenden Abstimmung“ zum neuerlichen Antrag der
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 15799
(A) (C)
(B) (D)
US-Regierung zur Verlängerung der erteilten Überflug-
genehmigung durch den deutschen Luftraum werden die
notwendigen luftraumseitigen Maßnahmen durch das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruk-
tur veranlasst.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/7841, Frage 7):
Welche Möglichkeiten zur Beschleunigung von EU-Ver-
tragsverletzungsverfahren stehen den Mitgliedstaaten nach
Kenntnis der Bundesregierung offen (bitte unter Angabe der
Rechtsgrundlage aufführen), und von welchen will sie im lau-
fenden Verfahren zur Pkw-Maut Gebrauch machen?
Die EU-Mitgliedstaaten haben rechtlich keine Mög-
lichkeiten zur Beschleunigung von Vertragsverletzungs-
verfahren.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 8):
Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen, die über das Akti-
onsprogramm Klimaschutz 2020 hinausgehen, will die Bun-
desregierung im Verkehrssektor dazu beitragen, die Ziele der
UN-Klimakonferenz in Paris zu erreichen?
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit den Klima-
schutzplan 2050. Im Rahmen seiner Erarbeitung wird
auch für den Sektor Verkehr über verschiedene Maßnah-
men diskutiert, die zur Erreichung der Klimaschutzziele
beitragen können.
Parallel wird derzeit die Weiterentwicklung der Mo-
bilitäts- und Kraftstoffstrategie als ein zentrales Umset-
zungsinstrument für die Energiewende im Verkehr vo-
rangetrieben.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 9):
Hält die Bundesregierung an dem in der nationalen Nach-
haltigkeitsstrategie verankerten und ursprünglich bis 2015 zu
erreichenden Ziel fest, den Anteil des Schienenverkehrs an der
Güterbeförderungsleistung auf 25 Prozent zu erhöhen, und mit
welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dieses Ziel
erreichen?
Die Bundesregierung hält an dem Ziel der Verlage-
rung des Güterverkehrs auf die Schiene fest, wie dies
in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie verankert ist.
Diesem Ziel diente unter anderem auch der Investitions-
hochlauf in Bezug auf die Schieneninfrastruktur in den
letzten Jahren.
Auch im Rahmen der derzeit laufenden Weiterent-
wicklung der Ziele und Indikatoren der nationalen Nach-
haltigkeitsstrategie ist die Verlagerung des Personen- und
Güterverkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsträger
weiterhin ein wichtiger Aspekt, um die Energie- und Kli-
maschutzziele der Bundesregierung zu erreichen.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 10):
Wie bewertet die Bundesregierung aus Sicherheitsaspekten
die Tatsache, dass nach Auskunft des Eisenbahn-Bundesamtes
Lokführer nach jeder Durchfahrt eines Funklochs das Funk-
gerät auf entgangene Anrufe überprüfen und den Zug gegebe-
nenfalls anhalten müssen (vergleiche www.welt.de/regionales/
baden-wuerttemberg/article153081508/Bahn-spricht-mit-Mo-
bilfunkanbietern-wegen-Funkloechern.html), und wie häufig
kam es seit Jahresanfang 2015 vor, dass Züge auf den Schie-
nenwegen des Bundes wegen der Durchfahrt eines Funklochs
anhalten mussten?
Die dem Eisenbahn-Bundesamt unspezifisch zuge-
schriebene Aussage ist sinnentstellend verkürzt darge-
stellt. Nur in dem Ausnahmefall, dass ein ohnehin sel-
tener Notruf gestört beim Triebfahrzeugführer eingeht,
gelten besondere Regelungen.
Wenn ein Triebfahrzeugführer eine durch Notruf ein-
geleitete Meldung nicht eindeutig aufnehmen und verste-
hen kann, muss er sofort die Geschwindigkeit des Zuges
auf höchstens 40 km/h verringern und so lange auf Sicht
weiterfahren, bis der Inhalt der verstümmelten Meldung
geklärt ist.
Bei einem Nothaltauftrag als besonders gravierendem
Notruf gilt: Der Triebfahrzeugführer muss einen Nothal-
tauftrag sofort ausführen, auch wenn er ihn unvollständig
aufgenommen hat.
In wie vielen Fällen von der Regelung Gebrauch ge-
macht werden musste, ist der Bundesregierung nicht be-
kannt.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 11):
Welche Informationen hat die Bundesregierung über Ver-
änderungen an der Software zum Ab- und Anschalten der Ab-
gasreinigung bei in Deutschland zugelassenen VW-Fahrzeu-
gen seit Anfang des Jahres 2014 bis zum Bekanntwerden des
Abgasskandals im September 2015, und welche Konsequen-
zen für Deutschland zieht die Bundesregierung aus den jüngs-
ten Enthüllungen über entsprechende Softwareveränderungen
in dem genannten Zeitraum in den USA?
http://www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article153081508/Bahn-spricht-mit-Mobilfunkanbietern-wegen-Funkloechern.html
http://www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article153081508/Bahn-spricht-mit-Mobilfunkanbietern-wegen-Funkloechern.html
http://www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article153081508/Bahn-spricht-mit-Mobilfunkanbietern-wegen-Funkloechern.html
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 201615800
(A) (C)
(B) (D)
Im Zeitraum Anfang 2014 bis zum Bekanntwerden
des Abgasskandals im September 2015 lagen der Bun-
desregierung keine Informationen über Veränderungen
an der Software zum unzulässigen Ab- und Anschalten
der Abgasreinigung bei in Deutschland zugelassenen
VW-Fahrzeugen vor. Die aktuellen Meldungen über ent-
sprechende Softwareänderungen betreffen nach heutiger
Kenntnis ausschließlich US-Fahrzeuge.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 12):
Ist die Bundesregierung bereit, die Beschwerde der Bun-
desländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz (www.
umwelt.nrw.de/pressebereich/detail/news/2016-03-08-nord-
rhein-westfalen-legt-beschwerde-gegen-belgische-atomkraft-
werke-ein/) und/oder die Klagen der Städteregion Aachen und
anderer Kommunen (www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/
klage-tihange-100.html) gegen den Betrieb der Atomkraftwer-
ke Tihange und Doel in Belgien zu unterstützen oder ihnen
beizutreten, und wenn nein, plant die Bundesregierung eigene
Klagen oder Beschwerden gegen den Weiterbetrieb der belgi-
schen Atomkraftwerke?
Der Bundesregierung liegen jenseits der auch aus der
Presse bekannten Informationen keine Details zu den in
der Frage angesprochenen Klagen und Beschwerden vor.
Die Bundesregierung plant derzeit vor dem Hinter-
grund des jetzigen Kenntnisstandes keine Klagen ge-
gen den Weiterbetrieb der belgischen Atomkraftwerke,
sondern setzt auf die ihr zur Verfügung stehenden an-
derweitigen Möglichkeiten. Gleichzeitig respektiert die
Bundesregierung die im europäischen Primärrecht ver-
ankerte Wahlfreiheit der Mitgliedstaaten bezüglich des
nationalen Energiemix.
Die Bundesregierung verleiht ihrer Besorgnis auf po-
litischer und fachlicher Ebene Ausdruck und steht mit
ihren Partnern in Belgien einschließlich der belgischen
Atomaufsicht in intensivem Kontakt.
So hat Bundesumweltministerin Dr. Hendricks, um
die deutsch-belgische Zusammenarbeit in Fragen der
Reaktorsicherheit zu verstärken und auf eine dauerhafte
Grundlage zu stellen, mit Vizepremier- und Innenminis-
ter Jambon die Einrichtung einer deutsch-belgischen Ar-
beitsgruppe zur nuklearen Sicherheit vereinbart. Parallel
dazu wird ein Abkommen ausgehandelt. Die auf dieser
Grundlage regelmäßig tagende Kommission bietet eine
verlässliche Grundlage zur offenen und kritischen Dis-
kussion zentraler nuklearer Sicherheitsfragen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 13):
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung,
mit konkret welchen Ultraschallverfahren in den letzten
Jahren untersucht wurde, ob die Reaktordruckbehälter der
grenznahen französischen Atomkraftwerke Cattenom und
Fessenheim durch ein ähnlich gravierendes Materialproblem
wie die Reaktordruckbehälter der Atomkraftwerke Beznau 1,
Tihange 2 oder Doel 3 geschwächt sind oder nicht (vergleiche
hierzu zuletzt die Antwort auf meine mündliche Frage 12, Ple-
narprotokoll 18/157, Seite 15444; gegebenenfalls bitte mit An-
gabe des jeweiligen Datums der Untersuchungen), und über
welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, welche Re-
aktordruckbehälterbereiche dabei jeweils im Detail untersucht
wurden?
Nach dem Bericht der WENRA, der Western Euro-
pean Nuclear Regulators’ Association, vom 17. Dezem-
ber 2014 sind die Schmiederinge aller Reaktordruck-
behälter in den französischen Atomkraftwerken – dies
schließt demnach auch die Standorte Fessenheim und
Cattenom mit ein – zerstörungsfreien Prüfungen mit Ul-
traschall unterzogen worden. Hierbei ist eine speziell für
die Erkennung von Unterplattierungsrissen qualifizierte
Ultraschalltechnik zum Einsatz gekommen. Durch diese
Technik wurden im Jahr 2012 erstmals Anzeigen in dem
belgischen Reaktorblock des Atomkraftwerkes Doel 3
aufgefunden, die auf Wasserstoffflocken schließen las-
sen. Darüber hinaus sind laut dem Bericht der WENRA
Ultraschallprüfungen durchgeführt worden, die zur Er-
kennung von möglichen wasserstoffinduzierten Fehlern
im Grundmaterial der Reaktordruckbehälter qualifiziert
sind. Wie zuletzt in der Antwort der Bundesregierung
auf die mündliche Frage 12 auf Bundestagsdrucksa-
che 18/157, Seite 15 444, erwähnt, geht aus diesem Bericht
hervor, dass sich aus diesen durchgeführten Prüfungen
keine Hinweise auf entsprechende wasserstoffi nduzierte
Fehler in den Reaktordruckbehältern wie in Doel 3 und
Tihange 2 ergeben haben. Darüber hinausgehende Infor-
mationen zu den an den französischen Reaktordruckbe-
hältern unternommenen Ultraschallprüfungen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 14):
Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung zur
fristgerechten Einreichung der Entsorgungsberichte bzw.
-programme laut der Richtlinie 2011/70/Euratom an die Eu-
ropäische Kommission von Österreich, Tschechien, Polen,
Finnland, Schweden, Dänemark, Niederlande, Luxemburg,
Belgien, Frankreich und Großbritannien, und aus welchen Be-
richten gehen für die Bundesregierung Entsorgungsstrategien
hervor, die zu einer Beeinträchtigung oder Gefährdung der
deutschen Umwelt führen könnten und daher einer grenzüber-
schreitenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterliegen
sollten (bitte erläutern, insbesondere wenn laut der Bundesre-
gierung kein Gefährdungspotenzial vorliegt)?
Der Bundesregierung liegt kein umfassender Bericht
der Europäischen Kommission zur fristgerechten Ein-
reichung der Entsorgungsprogramme anderer Staaten
gemäß Richtlinie 2011/70/Euratom vor. Die Gesellschaft
für Anlagen- und Reaktorsicherheit ist damit beauftragt,
öffentlich zugängliche Informationen auszuwerten und
http://www.umwelt.nrw.de/pressebereich/detail/news/2016-03-08-nordrhein-westfalen-legt-beschwerde-gegen-belgische-atomkraftwerke-ein/
http://www.umwelt.nrw.de/pressebereich/detail/news/2016-03-08-nordrhein-westfalen-legt-beschwerde-gegen-belgische-atomkraftwerke-ein/
http://www.umwelt.nrw.de/pressebereich/detail/news/2016-03-08-nordrhein-westfalen-legt-beschwerde-gegen-belgische-atomkraftwerke-ein/
http://www.umwelt.nrw.de/pressebereich/detail/news/2016-03-08-nordrhein-westfalen-legt-beschwerde-gegen-belgische-atomkraftwerke-ein/
file:///T:/Produktion/2016/BD%2022/KW%2011/160/52_DTP_Setzen/Word/Anlagen/www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/klage-tihange-100.html
file:///T:/Produktion/2016/BD%2022/KW%2011/160/52_DTP_Setzen/Word/Anlagen/www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/klage-tihange-100.html
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 15801
(A) (C)
(B) (D)
Kontakt zu Fachbehörden anderer Staaten aufzunehmen,
um deren Nationalen Entsorgungsprogramme zu erhal-
ten.
Zu Planungen in Nachbarstaaten für Einrichtungen
zur Entsorgung radioaktiver Abfälle, von denen poten-
ziell erhebliche grenzüberschreitende Umweltauswir-
kungen ausgehen können, wird die Bundesregierung eine
grenzüberschreitende Beteiligung unabhängig von der
Frage fordern, ob diese Planungen Teil eines Nationalen
Entsorgungsprogramms sind. Für eine Einschätzung, in-
wieweit ein grenzüberschreitendes Gefährdungspotenzi-
al vorliegen könnte, sind bisher keine ausreichend kon-
kreten Informationen zu den Planungen in den benannten
Staaten bekannt.
Gegenüber der Tschechischen Republik hat die Bun-
desregierung bereits eine Beteiligung an der Strategi-
schen Umweltprüfung zum tschechischen „Konzept der
Behandlung radioaktiver Abfälle und bestrahlter Brenn-
elemente“ geltend gemacht.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 15):
Welche Gründe hat die EU-Kommission auf der letzten
Sitzung des Umweltrates (4. März 2016) für ihr Versäumnis,
wissenschaftliche Kriterien zur Definition endokriner Disrup-
toren vorzulegen, angeführt, und welchen Zeitplan hat sie den
Mitgliedstaaten zur Vorlage ebendieser Kriterien präsentiert?
Die Gründe der Kommission, um das Nichteinhalten
der zeitlichen Vorgabe zum Erlass der wissenschaftlichen
Kriterien zu rechtfertigen, waren Bestandteil der Rechts-
sache T 521/14 Schweden/Kommission (Untätigkeits-
klage gegen die Kommission) und wurden entsprechend
vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geprüft. Der
EuGH erkannte die Gründe, die die Kommission zur Er-
klärung des Zeitverzugs vorgebracht hatte, durchgehend
nicht an.
Auf der Sitzung des Umweltrats am 4. März 2016 hat
die Kommission nicht zu ihren Gründen gesprochen. Die
Kommission hatte insbesondere als Grund für ihr Ver-
säumnis ausgeführt, dass sie das Erfordernis sehe, zu-
nächst eine Folgenabschätzung der Auswirkungen der
verschiedenen infrage kommenden Lösungen für die
Ausgestaltung der Kriterien durchzuführen.
Die Kommission stellte in Aussicht, dass die Kriteri-
en noch vor dem Sommer (keine konkretere Zeitangabe)
vorgelegt werden könnten.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 17):
Was plant die Bundesregierung konkret nur für die Errich-
tung von sozial-gebundenem und günstigem Wohnungsbau,
und ist die Erhöhung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau
um 1 Milliarde Euro mit dem Bundesminister der Finanzen
abgestimmt?
Der Kabinettsbeschluss über die Eckwerte für den
Bundeshaushalt 2017 sowie für den Finanzplan des Bun-
des 2016 bis 2020 ist für den 23. März 2016 vorgesehen.
Vorab können keine weiteren Angaben gemacht werden.
Auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekre-
tärs beim Bundesminister der Finanzen, Herrn MdB Jens
Spahn, vom 22. Februar 2016 auf die schriftliche Frage
Nummer 93 wird verwiesen.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 19):
Welche Artikel bzw. Passagen (bitte für jedes Abkommen
einzeln aufführen) in den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
mit SADC (SADC: Southern African Development Commu-
nity) und der Ländergruppe CARIFORUM lösen nach Ansicht
der Bundesregierung die Notwendigkeit aus, dass die Legis-
lative in Deutschland der Ratifikation der beiden gemischten
Abkommen zustimmen muss (vergleiche Antwort der Bun-
desregierung auf meine schriftliche Frage 68 auf Bundestags-
drucksache 18/7794), und wann wird die Prüfung abgeschlos-
sen sein?
Ob für die Ratifikation der Wirtschaftspartnerschafts-
abkommen (EPAs) mit erstens den SADC-WPA-Staaten
und zweitens den CARIFORUM-Staaten ein Zustim-
mungsgesetz erforderlich ist, wird für jedes Abkommen
individuell geprüft.
Die verfassungsrechtliche Prüfung des CARIFORUM-
EPA hat ergeben, dass die Zustimmung des Bundestags
und auch des Bundesrats erforderlich ist. Dies liegt ins-
besondere an den Verpflichtungen zum Schutz des geisti-
gen Eigentums, wie sie in Artikel 139 ff., 151 ff. nieder-
gelegt sind.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem Bun-
destag in absehbarer Zeit auch das SADC-EPA zur Zu-
stimmung vorgelegt wird. Das Zustimmungserfordernis
wird hier im Wesentlichen durch die Verpflichtungen
des Artikels 16 zum Schutz der Rechte des geistigen Ei-
gentums, insbesondere diejenigen zur Durchsetzung der
Schutzverpflichtungen, ausgelöst.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 20):
In welcher Höhe (bitte nach Haushaltstiteln auflisten)
flossen deutsche Mittel in den Aufbau und Betrieb des Mul-
tifunktionszentrums in Agadez/Niger, und wie stellt die Bun-
desregierung sicher, dass im Multifunktionszentrum bei der
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 201615802
(A) (C)
(B) (D)
Versorgung der Flüchtlinge menschenrechtliche Standards
eingehalten werden?
Ein solches „Multifunktionszentrum“ in Agadez/Ni-
ger ist derzeit noch nicht in Betrieb. Gegenwärtig wird
dort von der Internationalen Organisation für Migration
(IOM) ein Unterstützungszentrum für Migrantinnen und
Migranten betrieben. In diesem Zentrum werden diese
beherbergt, versorgt und erhalten Beratung und Hilfe zur
freiwilligen Rückkehr in ihre Herkunftsländer. Die IOM
hat sich selbst zur Einhaltung hoher menschenrechtlicher
Standards verpflichtet. Darüber wachen die jeweiligen
Gremien der Organisation. Deutschland ist als Mitglied
der IOM in diesen Gremien vertreten.
Eine zweckgebundene Finanzierung aus Mitteln des
Bundeshaushaltes für den Aufbau und Betrieb eines
„Multifunktionszentrums“ in Agadez findet nicht statt.
Das Unterstützungszentrum der IOM wird hingegen mit
Mitteln aus dem EU-Treuhandfonds für Afrika unter-
stützt. Deutschland leistet außerdem einen Pflichtbeitrag
an die IOM.
Anlage 17
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/7841, Frage 26):
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nach-
richtendienstliche), dass die islamistische Terrormiliz al-Nus-
ra im Norden Syriens unmittelbar an der Grenze zur Türkei
Camps errichtet hat und dass die islamistische Terrormiliz
al-Nusra im Norden Syriens über den Grenzpunkt Bab al-Sa-
lama regelmäßig Unterstützung aus dem NATO-Mitgliedstaat
Türkei erhält, wozu nach Beobachtungen der kurdisch-sy-
rischen Volksverteidigungseinheiten YPG auch regelmäßig
Waffenlieferungen gehören (www.rt.com/news/334483-tur-
key-nusra-ypg-exclusive/)?
Über türkische Waffenlieferungen an Jabhat al-Nusra
liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Die weitere Beantwortung der Frage ist gemäß der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministe-
riums des Innern zum materiellen und organisatorischen
Schutz von Verschlusssachen als VS-Nur für den Dienst-
gebrauch eingestuft und geht der Fragestellerin geson-
dert zu.
Anlage 18
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/7841, Frage 27):
Welche der 72 Kriterien der Visa-Roadmap zwischen der
EU und der Türkei für die Einführung einer Visumfreiheit sind
aktuell noch nicht erfüllt, und inwieweit wird Deutschland im
Rahmen der EU darauf drängen, dass die Türkei insbesondere
den geografischen Vorbehalt zur Genfer Flüchtlingskonventi-
on aufheben muss, wie es die Roadmap vorsieht (Reuters vom
10. März 2016)?
Von den 72 Kriterien der Visa-Roadmap zwischen
der EU und der Türkei sind laut dem am 4. März veröf-
fentlichten zweiten Fortschrittsbericht der Europäischen
Kommission 19 Kriterien vollständig erfüllt und 17 Kri-
terien fast erfüllt. Drei Kriterien sind nicht erfüllt, die
übrigen in unterschiedlicher Ausprägung teilweise.
Die drei nicht erfüllten Kriterien betreffen den nicht-
diskriminierenden visumfreien Zugang der Staatsange-
hörigen aller EU-Mitgliedstaaten zum Hoheitsgebiet der
Türkei, den Abschluss einer Vereinbarung über opera-
tive Zusammenarbeit mit Europol sowie die Annahme
und Umsetzung von den EU-Standards entsprechenden
Rechtsvorschriften für den Schutz personenbezogener
Daten.
Die „Annahme und wirksame Umsetzung von Rechts-
vorschriften … im Einklang … mit den Standards der
Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 … ohne jede
geographische Einschränkung“ ist eine der 72 Kriterien
der Visa-Roadmap.
In ihrem jüngsten Fortschrittsbericht bescheinigt die
EU-Kommission der Türkei, dieses Kriterium teilweise
erfüllt zu haben; die Aussichten auf eine vollständige Er-
füllung seien gut.
Anlage 19
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Drucksache 18/7841, Frage 28):
Welche Reisen von tunesischen Delegationen nach
Deutschland hat das Auswärtige Amt in diesem Jahr bereits
unterstützt, und für welche Reisen ist bisher noch Unterstüt-
zung geplant?
Der Besucheraustausch zwischen Tunesien und
Deutschland bleibt rege – auch unabhängig von finan-
zieller Unterstützung durch das Auswärtige Amt. So be-
suchte der neue tunesische Außenminister Jhinaoui am
19. Januar 2016 Berlin, nur wenige Tage nach seinem
Dienstantritt.
Mit Unterstützung aus Haushaltsmitteln des Auswär-
tigen Amts sind im Jahr 2016 unter anderem noch Rei-
sen von Vertretern des tunesischen Verfassungsgerichts
zum Bundesverfassungsgericht, von Politikern der Partei
Nidaa Tounes zum Thema Parteiorganisation und poli-
tische Kommunikation und von Teilnehmerinnen des
deutsch-arabischen Frauennetzwerks nach Deutschland
geplant. Weitere Reisen im Jahr 2016 sind möglich.
Die Bundesregierung wird Tunesien weiterhin bei der
Bewältigung der anstehenden Herausforderungen insbe-
sondere in den Bereichen wirtschaftliche Entwicklung
und Sicherheit engagiert unterstützen.
http://www.rt.com/news/334483-turkey-nusra-ypg-exclusive/
http://www.rt.com/news/334483-turkey-nusra-ypg-exclusive/
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 15803
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 20
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 29):
Welche Informationen hat die Bundesregierung über den
bisherigen Einsatz US-amerikanischer, italienischer und
französischer Spezialeinheiten zusammen mit solchen an-
derer westlicher Staaten schon jetzt und seit 2014 in Libyen
und angrenzenden Ländern angesichts der hohen Anzahl von
Flüchtlingen aus Afrika in Lagern in Libyen und deren Unter-
bringungssituation, und teilt die Bundesregierung die Befürch-
tung, dass aus einer bevorstehenden offiziellen militärischen
Intervention der US-Streitkräfte zusammen mit europäischen
Partnern ehemaliger Kolonialmächte in Libyen ein Vielfron-
tenkrieg und eine katastrophale Situation entstehen könnten,
wie derzeit in Syrien mit Hunderttausenden verzweifelter
Flüchtlinge, die nach Europa streben?
Die Tätigkeit westlicher Spezialeinheiten in Libyen
beschränkt sich nach der Bundesregierung vorliegenden
Informationen auf Beratung und Aufklärung terroristi-
scher Gefahren, auch in Anbetracht der weiteren Aus-
breitung des IS in Libyen.
Die Bundesregierung unterstützt die Vereinten Na-
tionen und deren Sondergesandten Martin Kobler. Die
Bildung einer Einheitsregierung ist vorrangiges Ziel und
beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Bekämpfung
von Terror und illegaler Migration.
Derzeit befinden sich in Libyen geschätzt circa 1 bis
1,2 Millionen Flüchtlinge und Arbeitsmigranten vor al-
lem aus Ägypten und Subsahara-Afrika. Nach VN-Anga-
ben sind etwa 250 000 davon hilfsbedürftig. Circa 3 000
bis 5 000 Migranten befinden sich unter sehr schlechten
Bedingungen in teilweise von Milizen unterhaltenen Ge-
fängnissen.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 30):
Welche Auskünfte gibt die Bundesregierung über die
Beschäftigung von Journalisten als verdeckte investigati-
ve Aufklärungsgehilfen im In- und Ausland bzw. über die
Nutzung von deren Erkenntnissen durch die einzelnen Si-
cherheitsbehörden des Bundes seit 2010 (bitte aufschlüsseln
nach Behörde, Jahr, Zahl und Medien), vor allem durch das
Bundeskriminalamt bezüglich Islamisten (vergleiche etwa SZ
vom 8. März 2016 „Der Fund“; vergleiche auch Kontext vom
18. Juni 2014, „Der ‚Hilfspolizist“, http://gruenlink.de/14k7),
und welche rechtlichen sowie praktischen Grenzen beachten
die Sicherheitsbehörden bei einer solchen Zusammenarbeit,
um angesichts einschlägiger Presseratsrichtlinien (etwa die
Nummern 5.2 und 6.1: Verbot von nachrichtendienstlicher
Tätigkeit und Doppelfunktionen) die Unabhängigkeit solcher
Journalisten sowie der sie beschäftigenden Medien nicht zu
kompromittieren?
Innerhalb der zur Beantwortung einer mündlichen
Frage vorgegebenen Frist ist der Bundesregierung eine
vollumfassende Beantwortung für alle betroffenen Si-
cherheitsbehörden nicht möglich. Sicherheitsbehörden
im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des
Innern werben grundsätzlich keine Journalisten zur
verdeckten Informationsgewinnung an. Die Berufsbe-
zeichnung „Journalist“ ist allerdings nicht gesetzlich
geschützt. Jeder kann sich Journalist nennen. Inwieweit
sich Personen, die sich als Journalisten verstehen und
entsprechend auftreten, den Richtlinien des Presserates
unterwerfen, kann die Bundesregierung nicht beurteilen.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 31):
Gibt es bereits konkrete Schritte zur Umsetzung der Er-
richtung einer Plattform, einer gemeinsamen Datenbank oder
Ähnlichem von 30 Nachrichten- und Sicherheitsdiensten von
EU-Mitgliedstaaten, die die Kooperation und den Informati-
onsaustausch im Antiterrorkampf durch die Einrichtung ei-
ner neuen Plattform in der sogenannten Counter-Terrorism
Group (CTG) beschleunigen wollen (vergleiche „Europas
Geheimdienste gründen Info-Plattform“, www.zeit.de/politik/
ausland/2016-02/geheimdienste-europa-kooperation-terroris-
mus-islamismus), und ist die Bundesregierung der Meinung,
dass die geplante Kooperation de lege lata oder auf der gesetz-
lichen Grundlage des derzeit zwischen den Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und SPD in Abstimmung befindlichen Re-
formentwurfs eines BND-Gesetzes erfolgen kann bzw. soll?
Die Counter-Terrorism Group (CTG) richtet im ers-
ten Halbjahr 2016 eine sogenannte operative Plattform
ein, die durch von den CTG-Diensten entsandte Ver-
bindungsbeamte den Austausch operativer Erkenntnisse
zum Phänomenbereich islamistischer Terrorismus ver-
einfachen und beschleunigen soll. Daneben wird derzeit
geprüft, wie dieser Erkenntnisaustausch informations-
technisch unterstützt werden könnte. Innerhalb der CTG
existiert bereits eine intensive und ergiebige Kooperati-
on. Ziel der Plattform ist ein noch engerer und umfassen-
derer Informationsaustausch auf multilateraler Basis. Die
Plattform soll die bisherige Zusammenarbeit der europä-
ischen Inlandsdienste ergänzen. Der Informationsaus-
tausch erfolgt unter Beachtung der geltenden nationalen
Übermittlungsvorschriften.
Eine Teilnahme des BfV an der geplanten operativen
Plattform der CTG wird auf der Grundlage des geltenden
Rechts realisiert werden.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/7841, Frage 32):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit der
Einführung der Kerndatendatei im Ausländerzentralregis-
ter (AZR) und des Ankunftsnachweises dazu vor, wie viele
erstmalig registrierte Asylsuchende sich im Anschluss an die
Registrierung in den ihnen zugewiesenen Erstaufnahmeein-
richtungen melden (bitte mit konkreten Zahlen unterlegen),
und wie ist der aktuelle Stand bei der praktischen Umsetzung
des neuen Ankunftsnachweises und des Kerndatensystems im
http://gruenlink.de/14k7
http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-02/geheimdienste-europa-kooperation-terrorismus-islamismus
http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-02/geheimdienste-europa-kooperation-terrorismus-islamismus
http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-02/geheimdienste-europa-kooperation-terrorismus-islamismus
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 201615804
(A) (C)
(B) (D)
AZR (bitte ausführen und konkrete Probleme bzw. Herausfor-
derungen sowie aktuelle Zeitplanungen nennen)?
Eine Zahl kann die Bundesregierung derzeit noch
nicht nennen.
Das Datenaustauschverbesserungsgesetz (DAVG),
mit dem unter anderem das Kerndatensystem und der
Ankunftsnachweis für Asylsuchende eingeführt worden
sind, ist am 5. Februar 2016 in Kraft getreten. Seit Mitte
Februar wird das neue Verfahren zur Registrierung und
Ausstellung des Ankunftsnachweises sukzessive im Bun-
desgebiet ausgerollt und soll im Sommer dieses Jahres
bundesweit flächendeckend zur Verfügung stehen. Daher
wird sich erst ab dem Zeitpunkt, in dem eine flächen-
deckende Ausstellung der Ankunftsnachweise gewähr-
leistet ist, auch eine Aussage über die Zahl der Regis-
trierten treffen lassen, die sich in die ihnen zugewiesenen
Aufnahmeeinrichtungen begeben und dort einen An-
kunftsnachweis erhalten haben.
Bis zum 10. März 2016 sind im gesamten Bundesge-
biet insgesamt 6 243 Ankunftsnachweise in Erstaufnah-
meeinrichtungen ausgestellt worden.
Zum aktuellen Stand bei der praktischen Umsetzung
des neuen Ankunftsnachweises und des Kerndatensys-
tems im Ausländerzentralregister (AZR) ist zu sagen:
Das neue Verfahren für die Registrierung und Ausstel-
lung des Ankunftsnachweises konnte von Mitte Januar
bis Mitte Februar an fünf Standorten erfolgreich pilo-
tiert werden: Berlin, Bielefeld, Herford, Heidelberg und
Zirndorf. Dort wurden bereits über 1 800 Ankunftsnach-
weise in der Pilotphase ausgestellt. Seit dem 15. Februar
wird das Verfahren nun sukzessive in die Fläche ausge-
rollt. Die Piloten sind in den Produktivbetrieb überge-
gangen.
In Berlin und im Saarland ist der Rollout bereits
abgeschlossen. Anfang März hat der Rollout in Nord-
rhein-Westfalen begonnen. Seitens des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesdru-
ckerei erfolgen aktuell softwaretechnische Optimierun-
gen am Erfassungssystem und an den Datenabrufschnitt-
stellen. Seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz
(BfV) erfolgt die Erweiterung des Ausländerzentralregis-
ters.
Konkrete Probleme bzw. Herausforderungen:
Derzeit wird die Pilotierung der Migration von Be-
standsdaten mit dem Saarland vorbereitet. Der Pilot wird
zeigen, welche Voraussetzungen und Rahmenbedingun-
gen für eine erfolgreiche Datenmigration bestehen. Ein
wichtiger Aspekt dabei werden die Fingerabdrücke sein.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass manuelle
Nachregistrierungen erforderlich sind, wenn landesseitig
keine Fingerabdrücke vorhanden sind.
Die aktuelle Zeitplanung stellt sich wie folgt dar:
Ab Mitte März folgt der Rollout in Baden-Würt-
temberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Der
flächendeckende Rollout soll im Sommer 2016 abge-
schlossen werden. Die Umsetzung im AZR erfolgt in
drei Ausbaustufen: Zum 30. März 2016 erfolgt die Er-
weiterung der AZR-Auskunft und AZR-Meldung um
die neuen Angaben, die auch auf dem Ankunftsnachweis
aufgedruckt werden. Zum 29. Juni 2016 erfolgt die Er-
weiterung um die restlichen mit dem Datenaustausch-
verbesserungsgesetz ergänzten Angaben zu den Asylsu-
chenden sowie zu den unerlaubt Eingereisten und den
unerlaubt Aufhältigen. Zum November 2016 erfolgt die
Erweiterung um Registerabgleiche.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/7841, Frage 33):
Wie begründet die Bundesregierung ihre Zustimmung zur
Erklärung des Rates vom 8. März 2016, mit der der Vorschlag
der Türkei, alle auf den griechischen Inseln ankommenden
Schutzsuchenden wieder zurückzunehmen, begrüßt wird, vor
dem Hintergrund, dass der Parlamentarische Staatssekretär
beim Bundesminister des Innern, Dr. Günter Krings, in einer
E-Mail vom 2. November 2015 an mich erklärte, dass es für
eine Einstufung der Türkei als sicherer Drittstaat „nach Ar-
tikel 38 der Richtlinie 2013/32/EU u. a. möglich sein muss,
Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zu er-
halten, was in der Türkei wegen des regionalen Vorbehalts
zur GFK nur für europäische Flüchtlinge möglich ist“, und
wie ist die Aussage des türkischen Premierministers Ahmet
Davutoglu (AFP vom 9. März 2016), die Türkei würde die
von Griechenland zurücküberstellten „Nicht-Syrer“ in die
jeweiligen Heimatländer zurückschicken, mit dem Zurück-
weisungsverbot der Genfer Flüchtlingskonvention und der
Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar (bitte je-
weils konkret mit Bezug auf die jeweilige internationale und
EU-Rechtslage beantworten)?
Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen
Union (EU) haben in einer Erklärung im Anschluss an die
Gipfelkonferenz der EU mit der Türkei am 7. März 2016
die von der Türkei vorgelegten zusätzlichen Vorschläge
zur Bewältigung der Migrationsproblematik begrüßt. Ei-
ner der Vorschläge betrifft die Rückkehr/Rückführung
aller neuen irregulären Migranten, die von der Türkei aus
auf den griechischen Inseln ankommen, auf Kosten der
EU zurück in die Türkei. Der Präsident des Europäischen
Rates wird die oben genannten Vorschläge weiter vo-
ranbringen und vor der Tagung des Europäischen Rates
am 18. und 19. März 2016 die Einzelheiten mit der tür-
kischen Seite ausarbeiten. Dies wird unter Achtung des
Unionsrechts und des Völkerrechts geschehen.
Die Einstufung eines Staates als sicherer Drittstaat
im Sinne von Artikel 38 der Richtlinie 2013/32/EU setzt
auch nach Auffassung der Europäischen Kommission
(Mitteilung vom 10. Februar 2016, COM(2016) 85, Sei-
te 21) nicht voraus, dass der betreffende Drittstaat die
Genfer Flüchtlingskonvention ohne Regionalvorbehalt
ratifiziert hat (anders als die Einstufung als europäischer
sicherer Drittstaat im Sinne von Artikel 39 der Richtli-
nie).
Die Türkei ist völkerrechtlich an die Europäische
Menschenrechtskonvention, die Anti-Folter-Konventi-
on der Vereinten Nationen und den Internationalen Pakt
über bürgerliche und politische Rechte und die sich da-
raus ergebenden Schutzgewährungen einschließlich des
Verbots von (Ketten-)Abschiebungen gebunden. Sie hat
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 15805
(A) (C)
(B) (D)
entsprechende Bestimmungen zu Schutz und Standards
ebenso wie ein Abschiebeverbot bei im Zielstaat drohen-
der politischer Verfolgung im Sinne der Genfer Flücht-
lingskonvention durch Gesetz im nationalen Recht ver-
ankert.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 34):
Welche unilateralen Maßnahmen wie etwa die Aufnahme
von Flüchtlingskontingenten zur Entschärfung der humani-
tären Notsituation im Aufnahmelager Idomeni an der grie-
chisch-mazedonischen Grenze erwägt die Bundesregierung
für den Fall, dass die sogenannte Balkanroute weiterhin für
einen Großteil der Geflüchteten faktisch geschlossen bleibt
und zugleich im Rahmen des am 17. und 18. März 2016 statt-
findenden Treffens der europäischen Staats- und Regierungs-
chefs keine substanziellen Fortschritte auf dem Weg zu einer
gesamteuropäischen Lösung der Flüchtlingskrise getroffen
werden können, und wenn keine Maßnahmen geplant sind,
wie möchte die Bundesregierung verhindern, dass sich die hu-
manitäre Situation an der griechisch-mazedonischen Grenze
weiter verschärft?
Die Bundesregierung erwägt im Zusammenhang mit
der aktuellen Situation keine unilateralen Maßnahmen,
sondern setzt auf eine gemeinsame europäische Lösung.
Es muss alles darangesetzt werden, Griechenland in der
aktuellen Situation zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten
der Europäischen Union haben sich auf eine gesamteu-
ropäische Lösung verpflichtet. Nun müssen die Institu-
tionen und alle Mitgliedstaaten zur Unterstützung desje-
nigen Mitgliedstaats beitragen, der derzeit am stärksten
belastet ist.
Deutschland steht zu seinen Verpflichtungen zur
Umsetzung der Beschlüsse (EU) 2015/1523 und
(EU) 2015/1601 des Rates zur Umsiedlung von eindeutig
schutzbedürftigen Personen zugunsten von Griechenland
und Italien.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/7841, Frage 36):
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Be-
hörden bzw. sonstigen Institutionen an dem von der Europäi-
schen Union verantworteten und finanzierten European Union
Police Services Training (EUPST) mit internationalen Poli-
zei- und Gendarmerietruppen sowie der EUROGENDFOR
in Weeze/Nordrhein-Westfalen teilnehmen bzw. dieses beob-
achten werden (Plenarprotokoll 18/132, Bundestagsdrucksa-
chen 18/7282 und 18/7466; bitte nach Ländern aufschlüsseln),
und auf welche Weise ist nicht nur das Bundesministerium des
Innern, sondern auch das Bundesministerium der Verteidigung
in die Vorbereitung des Trainings eingebunden, etwa durch
den Kontakt oder Austausch mit dem für die Durchführung
des EUPST II zuständigen niederländischen Verteidigungs-
ministerium oder dem EU-Dienst für außenpolitische Instru-
mente?
Neben Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei
nehmen Polizeivollzugsbeamte der Polizeien der Länder
Niedersachsen, Brandenburg, Bremen und Hamburg an
dem in Weeze geplanten European Union Police Services
Training teil. Ein Polizeivollzugsbeamter des Landes
Nordrhein-Westfalen wird voraussichtlich als Beobach-
ter dieser Übung anwesend sein. Das Bundesministerium
der Verteidigung ist in die Vorbereitung dieses Trainings
nicht eingebunden.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE)
(Drucksache 18/7841, Frage 37):
Wie viele selbstfahrende Futtermischwagen landwirtschaft-
licher Betriebe in Deutschland sind noch von der Kfz-Steuer
nach § 3 Nummer 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes befreit,
und für wie viele selbstfahrende Futtermischwagen wird die
Kfz-Steuer erhoben?
Steuerliche Bestandsdaten liegen zu diesen speziellen
Fahrzeugen nicht vor.
Im Übrigen handelt es sich bei zulassungspflichti-
gen selbstfahrenden Futtermischwagen nach gefestigter
Rechtsprechung und Verwaltungspraxis nicht um steu-
erbefreite Sonderfahrzeuge im Sinne des § 3 Nummer 7
Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE)
(Drucksache 18/7841, Frage 38):
Beabsichtigt die Bundesregierung eine Klarstellung im
Kraftfahrzeugsteuergesetz, um zwischen gewerblichen und
landwirtschaftlichen Betrieben bei Futtermischwagen unter-
scheiden zu können, und, wenn nein, warum nicht?
Einer solchen Klarstellung bedarf es nicht. Dies ist
weder speziell für die Besteuerung von Futtermischwa-
gen noch allgemein erforderlich.
Für die Bestimmung des Begriffs „landwirtschaft-
licher Betrieb“ gelten die Grundsätze des Bewertungs-
rechts.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Fra-
ge der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 39):
Wie will die Bundesregierung konkret sicherstellen, dass
mit der Sonderabschreibung für den Wohnungsbau gemäß
dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des
Mietwohnungsneubaus Wohnungen im unteren Preissegment
gebaut werden (bitte begründen)?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 201615806
(A) (C)
(B) (D)
Die Begrenzung der förderfähigen Bemessungsgrund-
lage auf maximal 2 000 Euro je Quadratmeter Wohnflä-
che (ohne Grundstück) setzt deutliche finanzielle An-
reize für Investoren, die Baukosten möglichst auf diese
Summe zu begrenzen, da höhere Baukosten nicht von
der Sonderabschreibung profitieren. Die Begrenzung der
Baukosten auf 3 000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche
stellt sicher, dass die geförderten Wohnungen bezogen
auf die Ausstattung nicht im Luxussegment liegen. Bei
der Ermittlung der Baukostenobergrenze wurden pau-
schalierend regionale Baukostenunterschiede und hö-
here Anschaffungskosten von privaten Vermietern, die
die größte Anbietergruppe auf dem Mietwohnungsmarkt
darstellen, berücksichtigt.
Anlage 30
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) (Drucksache 18/7841, Frage 40):
Wie viele zusätzliche Stellen (absolut und relativ zum
Personalbestand zuvor) sind in den vergangenen 24 Monaten
bei der Bundesagentur für Arbeit sowie beim Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (bitte getrennt angeben) zur Betreu-
ung von Flüchtlingen und Asylsuchenden und zu ihrer Integra-
tion in den Arbeitsmarkt zusätzlich geschaffen worden?
Der Bundesagentur für Arbeit stehen aktuell 3 600 Be-
schäftigungsmöglichkeiten, davon 2 000 Stellen und
800 Ermächtigungen im Bereich des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch sowie 600 Stellen und 200 Ermäch-
tigungen im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetz-
buch, zusätzlich zur Betreuung von Flüchtlingen und
Asylsuchenden zur Verfügung. Diese Beschäftigungs-
möglichkeiten wurden ausschließlich mit dem Haushalt
für das Jahr 2016 ausgebracht. Insgesamt stehen der
Bundesagentur für Arbeit im Haushaltsjahr 2016 somit
110 034 Stellen und Ermächtigungen zur Verfügung.
Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wur-
den seit dem Jahr 2014 in Summe 5 650 Beschäftigungs-
möglichkeiten zusätzlich zur Betreuung von Flüchtlingen
und Asylsuchenden zur Verfügung gestellt. Die Zuteilung
erfolgte in den Haushaltsjahren wie folgt:
– 2014: 300 Stellen,
– 2015: 1 350 Stellen und
– 2016: 4 000 Stellen.
Insgesamt stehen dem Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge im Haushaltsjahr 2016 somit rund 7 300 Stel-
len und Ermächtigungen zur Verfügung.
Anlage 31
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) (Drucksache 18/7841, Frage 41):
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundes-
agentur für Arbeit sind in den vergangenen 24 Monaten zur
Unterstützung der Arbeit des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) zu diesem gewechselt, und für welchen
Zeitraum ist diese Unterstützung des BAMF vorgesehen?
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen In-
formationen. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt
seit September 2015 das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge. Die Bundesregierung hat die Bundesagentur
für Arbeit um Auskunft zur personellen Unterstützung
gebeten. Danach sind:
– 18 Beschäftigte im gemeinsamen Rekrutierungscenter
eingesetzt;
– rund 300 Beschäftigte zum Abbau der Rückstände bei
der Antragsbearbeitung eingesetzt, eine Aufstockung
ist vorgesehen;
– rund 70 Beschäftigte für organisatorische und kon-
zeptionelle Aufgabenerledigungen in der Zentrale des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge einge-
setzt.
In der Regel beträgt die Dauer der Abordnung der Be-
schäftigten sechs Monate.
Anlage 32
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 42):
Um wie viele Personen vergrößert sich die potenzielle för-
derfähige Zielgruppe des ESF-Bundesprogramms (ESF: Eu-
ropäischer Sozialfonds) zur Eingliederung langzeitarbeitsloser
Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz-
buch durch die Erweiterung der Fälle von Unterbrechungen,
die als Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen, in der neu gefassten
Richtlinie vom 23. Februar 2016 (bitte in absoluten Zahlen
vor und nach Bekanntmachung der neuen Richtlinie angeben),
und aus welchem Grund hat sich die Bundesregierung dafür
entschieden, dabei auch Zeiten zu berücksichtigen, die sonst
als „schädliche Unterbrechung“ bei der Messung der Dauer
der Arbeitslosigkeit gelten (vergleiche LZA-Neuigkeiten des
Bundesverwaltungsamtes, Ausgabe 4/2016 vom 22. Febru-
ar 2016)?
Das Teilnehmerpotenzial für das ESF-Bundespro-
gramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit wurde
von den teilnehmenden Jobcentern eigenständig ermit-
telt. Maßgeblich waren die Zielgruppenkriterien in der
Förderrichtlinie einschließlich der individuellen Prog-
nose zu den Eingliederungschancen in den allgemeinen
Arbeitsmarkt. Beides ist statistisch nicht hinreichend
auswertbar. Eine valide statistische Bestimmung des
Zielgruppenpotenzials ist daher nicht möglich.
Näherungsweise kann auf die Potenzialbestimmung
im Rahmen der Antragstellung verwiesen werden. Die
Jobcenter sind von einem Teilnehmerpotenzial von rund
211 000 Langzeitarbeitslosen ausgegangen. Für die Ziel-
gruppenerweiterung durch die geänderte Förderrichtlinie
und die Bestimmung des zusätzlichen Potenzials gilt
ebenfalls, dass die Jobcenter das Potenzial eigenständig
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 15807
(A) (C)
(B) (D)
anhand der nunmehr geltenden Zielgruppendefinition ge-
gebenenfalls neu bestimmen müssen.
Die Änderung berücksichtigt die bisherigen Praxis-
erfahrungen, die gezeigt haben, dass die gegenwärtige
Zielgruppendefinition nicht alle Langzeitarbeitslosen,
die für eine Förderung in Betracht kommen sollen, auch
umfasst. Eigentlich zu fördernde Personen galten nach
der ursprünglichen Definition aufgrund von bestimmten
Unterbrechungen ihrer Arbeitslosigkeit, zum Beispiel
durch längere Krankheit, nicht mehr als langzeitarbeits-
los und waren daher nicht förderfähig.
Um diesen und weiteren Personengruppen eine Förde-
rung im Rahmen des ESF-Bundesprogramms zu ermög-
lichen, wurde die Förderrichtlinie entsprechend geändert
und am 29. Februar 2016 veröffentlicht.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 43):
Welche Mitgliedstaaten haben sich im Sonderausschuss
Landwirtschaft am 7. März 2016 und im Rat (für Landwirt-
schaft und Fischerei) am 14. März 2016 für die Prüfung oder
Durchführung von Maßnahmen zur Mengenregulierung, sei
es auf freiwilliger Basis oder mit zusätzlicher Unterstützung
durch europäische Mittel oder Mittel der Mitgliedstaaten, aus-
gesprochen, und hat sich die Bundesregierung selbst für die
Prüfung oder Unterstützung von solchen Maßnahmen ausge-
sprochen?
In der Sitzung des Sonderausschusses Landwirtschaft
am 7. März 2016 befürworteten viele Mitgliedstaaten die
Prüfung freiwilliger Mengensteuerungsinstrumente auf
der Grundlage von Artikel 221 und 222 der Gemeinsa-
men Marktorganisation. Frankreich betonte, dass man
alle Wirtschaftsbeteiligten ermutigen müsse, ihre Pro-
duktion zu regulieren, indem man finanzielle Anreize
biete und auch nur solchen Wirtschaftsteilnehmern Zu-
gang zu Marktmaßnahmen gewähre, die ihren Beitrag zu
einer Produktionsbeschränkung leisteten. Neben den Er-
zeugerorganisationen sollten auch Erzeuger einbezogen
werden; daher sei auch Artikel 221 neben Artikel 222
heranzuziehen. Finnland, Portugal, Spanien unterstütz-
ten diese Vorschläge, wobei nicht immer eindeutig war,
ob die Unterstützung sich auch auf die von Frankreich
geforderte Prämie erstreckte.
Eher zustimmend (auch zu den Prämien) äußerten sich
auch Österreich, Belgien, Estland, Slowenien, Slowakei
und Griechenland. Andere Mitgliedstaaten wie Tschechi-
en, Lettland, Luxemburg und Litauen zeigten sich inter-
essiert und bereit, die Vorschläge zu prüfen.
Kritisch zu dem von Frankreich geforderten Mengen-
regulierungsinstrument äußerte sich Polen. Großbritan-
nien und Dänemark lehnten dieses ab. Schweden äußerte
sich ebenfalls kritisch (Angebotsmanagement lehne man
ab und wolle keine Maßnahmen, die zusätzliche Kosten
verursachten).
Die deutsche Delegation betonte, dass am Kurs der
Marktorientierung der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie
einem dynamischen und offenen Binnenmarkt festgehal-
ten werden müsse. Dazu sei ein marktkonformes und ver-
antwortungsvolles Handeln aller Marktteilnehmer erfor-
derlich. Der Rat könne einen entsprechenden Appell an
die Marktbeteiligten senden. Freiwillige Maßnahmen auf
der Grundlage von Artikel 222 der Gemeinsamen Markt-
organisation könnten geprüft werden. Zu einer Finanzie-
rung solcher Maßnahmen aus dem EU-Budget äußerte
sich Deutschland ablehnend. Hierfür wären nach Be-
rechnungen des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft erhebliche Haushaltsmittel erforderlich.
Bei der Tagung des Agrarrates am 14. März 2016 hat
die niederländische Ratspräsidentschaft im Anschluss an
eine Aussprache über die gegenwärtig schwierige Situ-
ation auf den Agrarmärkten und im Lichte der von den
Mitgliedstaaten übermittelten Vorschläge Schlussfolge-
rungen gezogen. Der Bundestag wird durch den Ergeb-
nisvermerk zum Rat formell unterrichtet.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 44):
Sieht es die Bundesregierung als marktkonforme Maßnah-
me an, wenn Marktakteure, wie zum Beispiel Molkereien, auf
ein zu hohes Angebot und schlechte Preise mit Maßnahmen
zur Verringerung der Milchanlieferung reagieren und zu die-
sem Zweck Bonuszahlungen zur Reduktion der Milcherzeu-
gung als Regulierungsinstrument entwickeln, und warum hält
es die Bundesregierung nicht für notwendig, solche Instru-
mente von Marktakteuren in Zeiten der Krise zu unterstützen
und dadurch das bessere Funktionieren der Märkte zu ermög-
lichen?
Unter den Bedingungen globalisierter Märkte und in-
ternationaler Verflechtungen wäre eine erneute schwer-
fällige staatliche Mengenregulierung kurzfristig nicht
umsetzbar, faktisch nicht preiswirksam und würde die
Wettbewerbsfähigkeit schwächen.
Unter Beachtung des geltenden gesetzlichen Rahmens
sollen aus deutscher Sicht Landwirten und Milchwirt-
schaft Instrumente an die Hand gegeben werden, um ihre
Erzeugung freiwillig zu begrenzen oder zu verringern.
Im Einklang mit dem EU-Vertrag und der Gemeinsa-
men Marktorganisation (Artikel 221 und 222) sollte die
Kommission zudem den landwirtschaftlichen Erzeuger-
organisationen, Branchenverbänden und anderen Markt-
beteiligten, zum Beispiel Genossenschaften oder Molke-
reiunternehmen, befristet erlauben, Vereinbarungen über
eine Begrenzung oder Verringerung der vermarkteten
Mengen zu treffen. Eine Finanzierung solcher Instru-
mente oder freiwilliger Maßnahmen aus dem EU-Budget
lehnt die Bundesregierung aber ab.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 201615808
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/7841, Frage 45):
Für welche zehn Agrarprodukte bzw. Nahrungsmittel (nach
der Klassifikation der Zolllinien) erwartet die Bundesregie-
rung die größten Importzuwächse nach Deutschland im Fall
einer Realisierung des vorliegenden EU-Zollsenkungsange-
bots an die USA im Rahmen der TTIP-Verhandlungen (bitte
mit Angabe der jeweiligen Steigerung der Importmenge in
Tonnen), und welche Folgen hätte dies nach Auffassung der
Bundesregierung bei den jeweiligen Produkten für die Erzeu-
gung(smenge) in Deutschland bzw. für die bisherigen Impor-
teure?
Die Bundesregierung hat im Vorfeld der Verhandlun-
gen das Thünen-Institut gebeten, eine ökonomische Mo-
dellanalyse zu den Auswirkungen einer vollständigen
Zollliberalisierung auf den Agrarhandel zu erstellen.
Das Modell lässt nur die Auswertung nach bestimmten
Produktgruppen zu. Es modelliert die Auswirkungen
auf die Produktionsmenge und gibt die Änderungen in
Prozent wieder. Außerdem werden die Effekte auf die
Handelsbilanz in Millionen Euro angeben. Die Studie
ist auf der Webseite des Thünen-Instituts abrufbar.
Der Vorschlag der EU enthält nur Aussagen zu den
Zolllinien, die vollständig liberalisiert werden sollen.
Zu 3 Prozent der Zolllinien macht die EU noch kein An-
gebot. Zu diesen Ausnahmen konnte die Analyse keine
Annahmen machen. Die Frage ist daher nicht genau zu
beantworten.
Nach den Studienergebnissen würden die Auswir-
kungen einer vollständigen Liberalisierung nur sehr
gering sein:
Eine Liberalisierung beträfe besonders Weizen und
anderes Getreide mit einem Produktionsrückgang von
3,1 Prozent in Deutschland und 1,5 Prozent für die EU
insgesamt. Die Produktion der Kategorie „andere Feld-
früchte“ (mit Ausnahme von Ölsaaten und Zuckerrüben
und Getreide) nähme um 1,1 Prozent ab. Bei allen ande-
ren Produkten sind die Auswirkungen unter +/-0,5 Pro-
zent. Sowohl in Deutschland (+0,8 Prozent) als auch in
der EU (+0,6 Prozent) käme es zu einer Ausdehnung der
Ölsaatenproduktion. Teilweise würde dieser Produkti-
onsanstieg durch die Substitution mit dem Weizenanbau
ermöglicht. Das heißt, dass der Produktionsrückgang
von Weizen auch durch die zunehmenden Exportmög-
lichkeiten für Ölsaaten zu erklären ist.
Auffällig sind die Ergebnisse für die Produktions-
änderungen bei Milch. Während in Deutschland die
Milchproduktion leicht zurückgeht, verzeichnet die
EU insgesamt Produktionszuwächse. Eine Studie zur
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Milchindustrie
zeigt, dass die USA im internationalen Vergleich einen
komparativen Wettbewerbsnachteil bei Milchprodukten
haben (Tacken, 2009).
Das Modell des Thünen-Instituts zeigt auf, dass
Deutschland im Agrarbereich im Vergleich zu den an-
deren europäischen Ländern überdurchschnittlich stark
von einer Handelsliberalisierung mit den USA betroffen
ist. Dies liegt vor allem an den positiven Veränderun-
gen für den Industriesektor. Hier kommt es zu einem
Produktionszuwachs, der Ressourcen (insbesondere Ar-
beitskräfte) aus dem Agrarbereich in den Industriesek-
tor verlagert und zu den entsprechenden Ergebnissen
führt.
Die Auswirkungen auf die EU-Handelsbilanz korres-
pondieren mit den Produktionsmengenänderungen und
veranschaulichen den insgesamt nur geringen Effekt ei-
ner Liberalisierung auf den Agrarsektor: Hier gewänne
die EU bei Milchprodukten 2,9 Millionen Euro, wäh-
rend die USA 2,94 Millionen Euro verlören. Bei „an-
deren Feldfrüchten“ gewännen die USA 2,3 Millionen
Euro, während die EU 2,51 Millionen Euro verlöre.
Bei Schwein und Geflügel verlöre die EU im Falle ei-
ner vollständigen Liberalisierung 1,6 Millionen Euro,
die USA würden 1,52 Millionen Euro gewinnen. Bei
den übrigen Produktbereichen sind die Auswirkun-
gen jeweils geringer als 1 Million Euro. Im Vergleich
dazu betrug der Handelsbilanzüberschuss der EU mit
den USA im Agrar- und Ernährungsbereich 2014 über
5 Milliarden Euro.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
ge der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 46):
Welche konkreten Aufgaben nehmen die Bundeswehrof-
fiziere wahr, die im Rahmen der internationalen Mission In-
herent Resolve im Combined Air Operations Centre in Katar
vor Ort sind, wo die Planung, Durchführung und Auswer-
tung der Lufteinsätze stattfinden, und welche Erklärung hat
die Bundesregierung dafür, dass sie (laut der Antwort des
Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe vom
3. März 2016 auf meine schriftliche Frage 47 auf Bundestags-
drucksache 18/7794) trotz der Arbeit dieser Offiziere keinerlei
Kenntnisse über Art und Umfang der Lufteinsätze hat?
Im Combined Air Operations Centre – kurz CAOC –
in al-Udeid sind fünf Bundeswehroffiziere eingesetzt,
deren Aufgaben sich wie folgt darstellen:
Der sogenannte Red Card Holder – gleichzeitig der
„Senior National Representative“ – ist verantwortlich
für die mandatskonforme Sicherstellung des deutschen
Einsatzes im Rahmen der Operation Inherent Resolve.
Ihm untersteht der Deutsche Anteil an CAOC al-Udeid.
Sein Stellvertreter ist verantwortlich für die Überwa-
chung und Koordinierung aller Maßnahmen der eige-
nen Operationsführung und berät den Red Card Holder
bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Zwei Verbindungsoffiziere mit entsprechender Waf-
fensystemexpertise sind verantwortlich für die Über-
wachung und Koordinierung aller Maßnahmen der
Operationsführung der deutschen Recce-Tornados und
der deutschen Airbus A310 MRTT in der Operation In-
herent Resolve. Sie sind in den Planungsprozess direkt
eingebunden und treffen nach den Vorgaben des Red
Card Holders jeweils eine Vorauswahl aufzuklärender
Ziele für die kommende Planungswoche.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 15809
(A) (C)
(B) (D)
Ein Offizier mit Expertise im militärischen Nachrich-
tenwesen ist verantwortlich für die Erstellung des wö-
chentlichen Katalogs von Aufklärungsaufträgen.
Das im CAOC eingesetzte Personal erhält Einblick in
die Operationsführung, um den Einsatz der eigenen deut-
schen Kräfte im Rahmen des Mandates des Deutschen
Bundestages auszuführen. Eigene Erkenntnisse zur An-
zahl und Auswirkung aller weiteren Einsatzflüge der an-
deren Koalitionspartner können nicht gewonnen werden;
entsprechende eigene, umfängliche Statistiken werden
nicht erstellt.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
ge der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/7841, Frage 47):
Welchen Einfluss hatte der Einsatz der Drohne Heron TP
im Rahmen der Angriffe der israelischen Armee auf Gaza in
den vergangenen Jahren auf die Auswahlentscheidung für die
Drohne Heron TP als Übergangslösung für die Bundeswehr?
Für die Auswahl des unbemannten Luftfahrzeugs He-
ron TP war allein die Eignung des Systems zur Schlie-
ßung der Fähigkeitslücke maßgeblich.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
ge der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/7841, Frage 48):
Wie wird die Ausbildung der Bundeswehrsoldaten an den
als Übergangslösung zu beschaffenden waffenfähigen Droh-
nen Heron TP ausgestaltet, und wie garantiert die Bundesre-
gierung, dass eventuelle Übungsflüge nicht den Luftraum der
besetzten palästinensischen Gebiete verletzen?
Die auf der Basis der Auswahlentscheidung für das
bewaffnungsfähige unbemannte Luftfahrzeug Heron TP
initiierten Regierungsverhandlungen zwischen Israel und
Deutschland haben erst kürzlich begonnen. Aussagen zur
Ausgestaltung der Ausbildung der Bundeswehrsoldatin-
nen und -soldaten können daher erst nach dem Abschluss
der Regierungsverhandlungen belastbar getroffen werden.
Für die Bundesregierung ist es selbstverständlich,
dass in der Ausbildung die geltenden rechtlichen Re-
gelungen zur Nutzung des Luftraums beachtet werden.
Nach dem im Rahmen des Oslo-Prozesses abgeschlos-
senen Gaza-Jericho-Abkommen vom 5. Mai 1994 übt
Israel die Luftraumkontrolle über den palästinensischen
Gebieten im Einklang mit den Regelungen in diesem
Abkommen aus. Vor diesem Hintergrund stellt sich die
Frage einer Luftraumverletzung nicht. Gleichwohl wird
die Bundesregierung in vorbereitenden Gesprächen mit
der israelischen Seite vereinbaren, dass ein Überflug der
palästinensischen Gebiete ausgeschlossen wird.
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160. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 17./18. März 2016 in Brüssel
TOP 2 Befragung der Bundesregierung
TOP 3 Fragestunde
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38