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ID1815719400

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    Plenarprotokoll 18/157 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 157. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2016 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte: zu den Ereignissen von Clausnitz und Bautzen Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15411 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15412 D Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 15413 A Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15414 B Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15415 B Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15417 A Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15418 C Susann Rüthrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15419 C Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15421 A Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15422 A Michael Leutert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15423 A Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15424 A Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 15425 A Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15426 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15428 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15428 D Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15429 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Nationales Programm für nachhaltigen Konsum; wei- tere Fragen Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15429 D Birgit Menz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 15430 C Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15430 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15430 D Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15431 A Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 15431 B Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15431 C Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15432 A Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15432 B Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 15432 C Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15432 C Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15432 D Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15433 A Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15433 A Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15433 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2016II Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15434 A Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15434 B Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15434 C Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15434 D Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15435 A Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15435 B Carsten Träger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15435 B Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15435 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15435 D Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15436 A Birgit Menz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 15436 A Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15436 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15436 C Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15436 D Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 15437 A Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15437 B Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15437 C Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15437 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/7603 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15438 A Mündliche Frage 2 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Förderung von Verkehrsprojekten durch den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15438 B Zusatzfragen Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15438 B Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15438 D Mündliche Frage 3 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Möglicher Zusammenhang zwischen der Überprüfung und den Verzögerungen bei der Lkw-Mautausweitung Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15439 B Zusatzfragen Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15439 C Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15440 A Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15440 B Mündliche Frage 6 Herbert Behrens (DIE LINKE) Zeitraum für eine mögliche Klage aufgrund der Direktvergabe der geplanten Auswei- tung der Lkw-Maut im Jahr 2018 an Toll Collect Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15440 C Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15440 C Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15441 A Mündliche Frage 7 Herbert Behrens (DIE LINKE) Zeitplan für die Gründung der vom Bund avisierten Infrastrukturgesellschaft Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15441 C Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15441 C Mündliche Frage 8 Sabine Leidig (DIE LINKE) Ergebnisse der Sonder-Verkehrsminister- konferenz im Februar 2016 zum Abschluss- bericht der Kommission „Bau und Unter- haltung des Verkehrsnetzes“ Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15442 A Zusatzfragen Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15442 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2016 III Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15442 C Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15442 D Mündliche Frage 11 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verfahrensstand der in Europa laufenden Atomprogramme Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15443 A Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15443 C Mündliche Frage 12 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ultraschallprüfungen bei Reaktordruckbe- hältern der Atomkraftwerke Cattenom und Fessenheim Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15444 B Zusatzfrage Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15444 C Mündliche Frage 14 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der fertiggestellten Sozialwohnun- gen in den einzelnen Bundesländern in den letzten beiden Jahren Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15444 D Zusatzfragen Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15445 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15445 C Mündliche Frage 25 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Gültigkeit des Zurückweisungsverbotes ge- mäß der Genfer Flüchtlingskonvention bei möglicher Abschiebung Schutzsuchender in einen Dritt- bzw. Verfolgerstaat Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 15446 A Zusatzfragen Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15446 B Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15447 A Mündliche Frage 26 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Provinzen in Syrien unter Kontrolle be- stimmter Terrororganisationen Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 15447 C Zusatzfragen Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15447 C Mündliche Frage 27 Andrej Hunko (DIE LINKE) Finanzhilfen für die Ukraine durch interna- tionale Akteure mit deutscher Beteiligung für das Jahr 2016 Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 15448 B Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15448 C Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15449 B Mündliche Frage 28 Andrej Hunko (DIE LINKE) Angehörige libyscher Behörden als Flucht- helfer in Libyen Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 15449 D Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15450 A Mündliche Frage 29 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Menschenrechtsverletzungen bestimmter terroristischer Gruppierungen in Algerien Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 15450 D Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15451 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15452 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 15453 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2016IV Anlage 2 Neudruck: Amtliche Mitteilungen ohne Verle- sung (156. Sitzung, Anlage 2) . . . . . . . . . . . . . 15453 C Anlage 3 Mündliche Frage 1 Erika Steinbach (CDU/CSU) Investitionen aus Mitteln des Bundeshaus- haltes für den Bereich „Gender“ in den letz- ten zwölf Jahren Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15455 A Anlage 4 Mündliche Frage 4 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beauftragung von Toll Collect mit der Aus- weitung des Mautsystems auf alle Bundes- straßen ohne Ausschreibung Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15455 B Anlage 5 Mündliche Frage 5 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) „Dopingtest“ für Autos Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15455 C Anlage 6 Mündliche Frage 9 Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Möglicher Personalmangel im Schleusen- dienst Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15455 C Anlage 7 Mündliche Frage 10 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Antwort Prüfung der Organhaftung im Zusammen- hang mit dem Bau des Flughafens BER Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15455 D Anlage 8 Mündliche Frage 13 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Aktivitäten zum 30. Jahrestag der atomaren Katastrophe von Tschernobyl unter Mitwir- kung der Bundesregierung Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15456 A Anlage 9 Mündliche Frage 15 Erika Steinbach (CDU/CSU) Lehrstühle in Deutschland für die Aufga- benbereiche „Gender“ und „demografi- scher Wandel“ Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15456 B Anlage 10 Mündliche Frage 16 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position des Bundesministers Dr. Gerd Mül- ler zur Arbeit des für Flüchtlinge zuständi- gen EU-Kommissars für Migration, Inneres und Bürgerschaft Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15456 C Anlage 11 Mündliche Frage 17 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aussage des Bundesministers Dr. Gerd Müller zur Sicherheitslage in Afghanistan im Hinblick auf mögliche Abschiebungen sowie etwaige Rückführungen in den Nor- dirak Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15456 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2016 V Anlage 12 Mündliche Frage 18 Katrin Kunert (DIE LINKE) Kontrolle des im Rundfunkstaatsvertrages verankerten Programmauftrags Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . 15457 A Anlage 13 Mündliche Frage 19 Katrin Kunert (DIE LINKE) Möglichkeiten politischer Institutionen zur Reaktion auf die Verteuerung der Fernseh- rechte Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . 15457 B Anlage 14 Mündliche Frage 20 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Archivierung von Filmkopien auf Zelluloid im Bundesarchiv Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . 15457 C Anlage 15 Mündliche Frage 21 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Analoges Kopierwerk für die Archivierung von Filmkopien auf Zelluloid im Bundesar- chiv Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . 15458 A Anlage 16 Mündliche Frage 22 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Konkurrenz zwischen klima- und indus- triepolitischen Zielen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 15458 C Anlage 17 Mündliche Frage 23 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Eignung des Kennzeichnungssystems „Rei- sen für Alle“ für öffentlich zugängliche Ge- bäude Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15458 D Anlage 18 Mündliche Frage 24 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatzregeln für die Schiffe des in der Ägäis eingesetzten NATO-Marineverbands beim Kontakt mit Flüchtlingsbooten Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 15459 A Anlage 19 Mündliche Frage 30 Heike Hänsel (DIE LINKE) Etwaige Angriffe kurdischer Stellungen in Syrien durch die türkische Armee auf Grundlage von Aufklärungsdaten deut- scher Tornados bzw. AWACS Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 15459 B Anlage 20 Mündliche Frage 31 Heike Hänsel (DIE LINKE) Beobachtung bestimmter Zielgruppen für eine Studie über eine mutmaßliche russi- sche mediale Einflussnahme in Deutschland Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15459 D Anlage 21 Mündliche Frage 32 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vermeintlich mit internationalem Haftbe- fehl gesuchte türkische Staatsanwälte in Deutschland Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15460 A Anlage 22 Mündliche Frage 33 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2016VI Berücksichtigung der EU-Asylverfahrens- richtlinie 2013/32/EU bei der geplanten Ein- stufung der Türkei als sicheren Drittstaat Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15460 C Anlage 23 Mündliche Frage 34 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Möglicher Verstoß gegen überstaatliches Recht in Bezug auf eine Obergrenze für Flüchtlinge Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15460 D Anlage 24 Mündliche Fragen 35, 36 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Schutz- bzw. Betreuungsmaßnahmen der Sicherheitsbehörden für der Unterstützung des NSU beschuldigte Personen Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15461 A Anlage 25 Mündliche Frage 37 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Durch die BImA-Verbilligungsrichtlinie be- rücksichtigte Verbilligungen bei Verkäufen von Sozialwohnungen Antwort Jens Spahn, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . 15461 C Anlage 26 Mündliche Frage 38 Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Flexiblere Arbeitszeiten für Arbeitnehmer Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15461 D Anlage 27 Mündliche Frage 39 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Weitergabe des Glyphosat-Risikobewer- tungsberichts Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15462 A Anlage 28 Mündliche Frage 40 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Regelung des Verfahrens der Zulassungser- neuerung von Glyphosat Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15462 C Anlage 29 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Fritz Güntzler und Philipp Graf Lerchenfeld (beide CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Neudruck Anlage 3, 155. Sitzung, Tagesordnungspunkt 11 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15462 D Textrahmenoptionen: 30,5 mm Abstand oben (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2016 15411 157. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2016 Beginn: 13.00 Uhr
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    Volker Beck (Köln) (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2016 15453 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 24.02.2016 Beckmeyer, Uwe SPD 24.02.2016 Bilger, Steffen CDU/CSU 24.02.2016 Binder, Karin DIE LINKE 24.02.2016 De Ridder, Dr. Daniela SPD 24.02.2016 Dörmann, Martin SPD 24.02.2016 Eberl, Iris CDU/CSU 24.02.2016 Ebner, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.02.2016 Engelmeier, Michaela SPD 24.02.2016 Fabritius, Dr. Bernd CDU/CSU 24.02.2016 Gleicke, Iris SPD 24.02.2016 Gohlke, Nicole DIE LINKE 24.02.2016 Gröhe, Hermann CDU/CSU 24.02.2016 Holzenkamp, Franz- Josef CDU/CSU 24.02.2016 Jüttner, Dr. Egon CDU/CSU 24.02.2016 Kaczmarek, Oliver SPD 24.02.2016 Karawanskij, Susanna DIE LINKE 24.02.2016 Klare, Arno SPD 24.02.2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.02.2016 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.02.2016 Rüffer, Corinna BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.02.2016 Scheer, Dr. Nina SPD 24.02.2016 Schröder (Wiesbaden), Dr. Kristina CDU/CSU 24.02.2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Sitte, Dr. Petra DIE LINKE 24.02.2016 Steffel, Dr. Frank CDU/CSU 24.02.2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 24.02.2016 Tank, Azize DIE LINKE 24.02.2016 Veit, Rüdiger SPD 24.02.2016 Wagenknecht, Dr. Sahra DIE LINKE 24.02.2016 Wicklein, Andrea SPD 24.02.2016 Zimmermann (Zwickau), Sabine DIE LINKE 24.02.2016 Anlage 2 Neudruck: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung (156. Sitzung, Anlage 2) Der Bundesrat hat in seiner 941. Sitzung am 29. Janu- ar 2016 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/ EU des Europäischen Parlaments und des Ra- tes vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenar- beit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssys- tems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich ge- regelte Heilberufe und andere Berufe Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ge- meinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass das Binnenmarkt-Informationssystem neben der Un- terrichtung der zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der ande- ren Vertragsstaaten des Abkommens über den Euro- päischen Wirtschaftsraum und der Schweiz auch die Unterrichtung der jeweils zuständigen Behörden der anderen Länder umfasst. Begründung: Das Gesetz sieht lediglich eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie vor. Eine Nutzung des Binnenmarkt-Informationssystems ist deshalb nur vorgesehen, wenn ein EU-Bezug gegeben ist. Der Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 201615454 (A) (C) (B) (D) gegenseitige Informationsaustausch von deutschen Behörden ist nicht erfasst. Dies führt dazu, dass ausländische Behörden gegebenenfalls schneller als inländische Behörden über ein (teilweises) Berufsverbot informiert werden. Diese Schieflage kann nicht hingenommen werden. Es ist daher notwendig, dass der Vorwarnmechanismus ausgedehnt wird. – Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtli- chen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsge- setz) – Erstes Gesetz zu Änderung des Wissenschaftszeit- vertragsgesetzes – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alterna- tive Streitbeilegung in Verbraucherangelegenhei- ten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegen- heiten – Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vor- schriften des Datenschutzrechts – … Gesetz zur Änderung des Einkommensteuerge- setzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaus- haltsordnung über die Einwilligung in eine über- planmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 01 Titel 636 01 – Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte – bis zur Höhe von 9,6 Mio. Euro Drucksachen 18/6984, 18/7116 Nr. 6 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaus- haltsordnung über die Einwilligung in eine über- planmäßige Ausgabe bei Kapitel 16 06 Titel 893 01 – Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämienge- setz – Drucksachen 18/7029, 18/7116 Nr. 7 Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahresgutachten 2015/2016 des Sachverständigen- rates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Drucksache 18/6740 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregie- rung Drucksache 18/7380 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/419 Nr. A.48 Ratsdokument 16749/13 Drucksache 18/419 Nr. C.3 Ratsdokument 6580/12 Drucksache 18/419 Nr. C.7 Ratsdokument 7708/13 Drucksache 18/419 Nr. C.8 Ratsdokument 7710/13 Drucksache 18/419 Nr. C.14 Ratsdokument 8638/13 Drucksache 18/419 Nr. C.27 Ratsdokument 17876/12 Drucksache 18/419 Nr. C.28 Ratsdokument 17883/12 Drucksache 18/1393 Nr. A.25 Ratsdokument 7859/14 Drucksache 18/5982 Nr. A.13 Ratsdokument 9969/15 Drucksache 18/5982 Nr. A.14 Ratsdokument 9975/15 Drucksache 18/6711 Nr. A.4 Ratsdokument 13106/15 Drucksache 18/7286 Nr. A.10 Ratsdokument 15264/15 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 18/419 Nr. C.40 Ratsdokument 7452/13 Drucksache 18/4857 Nr. A.7 Ratsdokument 7682/15 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit Drucksache 18/6607 Nr. A.24 Ratsdokument 12683/15 Drucksache 18/7127 Nr. A.5 Ratsdokument 14337/15 In der Amtlichen Mitteilung ohne Verlesung, 150. Sit- zung, Seite 14831 (C), ist „Ratsdokument 12683/15“ zu streichen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2016 15455 (A) (C) (B) (D) Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) (Drucksa- che 18/7603, Frage 1): Welche Mittel sind in den letzten zwölf Jahren aus dem Bundeshaushalt oder mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt ge- koppelt jeweils für den Bereich „Gender“ investiert worden? Gender-Mainstreaming ist eine Querschnittsaufgabe, die in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bun- desministerien (GGO) durch Kabinettsbeschluss vom 26. Juli 2000 festgeschrieben ist. Nach § 2 GGO haben alle Ressorts der Bundesregie- rung das Leitprinzip der Geschlechtergerechtigkeit bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maß- nahmen der Bundesregierung zu berücksichtigen. So ist zum Beispiel in § 4 Absatz 1 BGleiG Gender-Mainstrea- ming als durchgängiges Leitprinzip bei allen Aufgaben- bereichen und Entscheidungen der Dienststellen sowie bei der Zusammenarbeit der Dienststellen verankert oder im KJHG: Bei der Aufgabenerfüllung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sind „die unterschiedlichen Le- benslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechti- gung von Mädchen und Jungen zu fördern“ (§ 9 Num- mer 3 SGB VIII). Da Gender-Mainstreaming somit ein immanent zu be- achtendes Prinzip ist, ist es nicht möglich, es auf einzelne Haushaltstitel herunterzubrechen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7603, Frage 4): Wie wurde die Entscheidung des Bundes herbeigeführt (bitte nach federführendem Ministerium, Abstimmungsvor- gang mit den anderen Ministerien inklusive Datum und Form der Entscheidung aufschlüsseln), dass die Toll Collect GmbH ohne Ausschreibung mit der Ausweitung des Mautsystems auf alle Bundesstraßen beauftragt wird, und wie sollen die Aus- fälle der Lkw-Maut (bitte unter Angabe der veranschlagten Höhe) im Haushalt kompensiert werden? Die rechtliche Zulässigkeit eines Verhandlungsverfah- rens ohne Teilnahmewettbewerb mit Toll Collect wurde durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ergebnisoffen geprüft und vorab durch ein Gutachten einer auf Vergaberecht spezialisierten Kanzlei bestätigt. Das BMVI hat Toll Collect daraufhin aufge- fordert, ein Angebot für die technische Aufrüstung des bestehenden Systems einzureichen. Eine Gefährdung bestehender und zukünftiger Mauteinnahmen besteht aus Sicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur nicht. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7603, Frage 5): Wie soll der vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, angekündigte „Dopingtest“ für Autos konkret aussehen (bitte unter Angabe des Zeitplans zur Einführung, der Kosten und zuständigen Behörde), und welche (Zwischen-)Ergebnisse hat die Untersuchungskom- mission zur Aufklärung des Abgasskandals bisher erzielt (bitte unter Angabe der Treffen und Gesprächsinhalte sowie der un- tersuchten Autos samt Ergebnis)? Die Ergebnisse der Untersuchungskommission wer- den in einem Gesamtbericht detailliert veröffentlicht. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7603, Frage 9): Inwiefern gibt es einen Personalmangel im Schleusen- dienst, und wie gedenkt die Bundesregierung zukünftig den Bedarf an Nautikerinnen und Nautikern sowie Schichtleiterin- nen und Schichtleitern zu decken? Grundsätzlich bestehen in der Wasser- und Schiff- fahrtsverwaltung des Bundes Probleme bei der Be- setzung von Dienstposten. Die Entscheidung über die Wiederbesetzungen von Dienstposten liegt daher bei der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt. Durch diese zentrale Steuerung und eine hohe Prio- risierung dieser Aufgabe soll die Besetzung von Dienst- posten in Leitzentralen und Schleusenbetriebsstellen zeitnah sichergestellt werden. Anlage 71) Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/7603, Frage 10): Sieht sich die Bundesregierung als Gesellschafterin der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH veranlasst, aufgrund der Feststellungen bezüglich des Verfahrens der Prüfung der Organhaftung (Abschnitt F) in der Mitteilung des Landesrech- nungshofes Brandenburg über die „Prüfung der Betätigung des Landes Brandenburg als Gesellschafter der FBB GmbH im Zusammenhang mit den Kostensteigerungen und Verzöge- rungen beim Bau des Flughafens BER“ eine erneute Prüfung der Organhaftung vorzunehmen, und wird sie diesbezüglich gegenüber den Mitgesellschaftern, den Ländern Berlin und Brandenburg, Initiative ergreifen? Die Bundesregierung sieht sich nicht zu einer erneuten Prüfung der Organhaftung veranlasst. Die an der Flugha- fen Berlin Brandenburg GmbH beteiligten Gebietskör- perschaften unterliegen jeweils einer eigenen Finanzkon- trolle durch ihre Rechnungshöfe. Für die Finanzkontrolle 1) Siehe Neudruck, 158. Sitzung, Anlage 19, Seite 15662 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 201615456 (A) (C) (B) (D) der Bundesregierung ist der Bundesrechnungshof zustän- dig. Der Bundesrechnungshof hat die Haftungsprüfung Anlage 81) Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LIN- KE) (Drucksache 18/7603, Frage 13): Welche Aktivitäten im Zusammenhang mit dem 30. Jah- restag der atomaren Katastrophe von Tschernobyl finden im Jahr 2016 unter Mitwirkung oder Unterstützung der Bundes- regierung statt (bitte die einzelnen Aktivitäten und das jeweils zuständige Bundesministerium nennen), und welche weiteren Aktivitäten mit deutscher Beteiligung sind der Bundesregie- rung darüber hinaus bekannt? In Zusammenhang mit dem 30. Jahrestag der Reaktor- katastrophe von Tschernobyl plant das Bundesministeri- um für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Jahr 2016 folgende Aktivitäten, die sich in das 30-jäh- rige Jubiläum des Bundesministeriums für Umwelt, Na- turschutz, Bau und Reaktorsicherheit einreihen: – Reise der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit nach Tschernobyl vom 20. bis zum 22. März 2016, – Öffentliche Fachkonferenz „Den Atomausstieg vollen- den – 30 Jahre nach Tschernobyl“ am 6. April 2016, – Magazin „30 Jahre nach Tschernobyl“, Veröffentli- chung als Zeitungsbeilage im April des Jahres 2016. nicht beanstandet. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) (Drucksa- che 18/7603, Frage 15): Wie viele Lehrstühle existieren nach Kenntnis der Bundes- regierung in der Bundesrepublik Deutschland jeweils für die Aufgabenbereiche „Gender“ und „demografischer Wandel“? In Deutschland gibt es aktuell 196 Professuren an Universitäten und Fachhochschulen für Frauen- und Ge- schlechterforschung/Gender Studies. Sie verteilen sich auf über 30 Fachdisziplinen. Diese reichen von Sozial- und Erziehungswissenschaften, Architektur, Kulturwis- senschaften, Gesundheitswissenschaften, Ingenieur- und Technikwissenschaften, Islamwissenschaften, Kogniti- onswissenschaften bis hin zur Wirtschaftswissenschaft. Zur Anzahl der Lehrstühle für den Aufgabenbereich „demografischer Wandel“ liegen keine Informationen vor, da in der amtlichen Statistik dieses Aufgabengebiet dem Fachgebiet „Bevölkerungswissenschaft“ zugeord- net und nicht gesondert ausgewiesen wird. 1) Siehe Neudruck, 158. Sitzung, Anlage 20, Seite 15662 D Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra- ge des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7603, Frage 16): Inwieweit entspricht die Arbeit des für Flüchtlinge zu- ständigen EU-Kommissars für Migration, Inneres und Bür- gerschaft, Dimitris Avramopoulos, nicht den Vorstellungen vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, der wiederholt die Schaffung des Postens eines EU-Flüchtlingskommissars forderte (www. br.de/radio/bayern2/politik/radiowelt/entwicklungsminis- ter-gerd-mueller-100.html), und welche Initiativen hat der Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller bislang unter- nommen, um seine Forderung nach einem Flüchtlingskom- missar auf EU-Ebene voranzutreiben? In der Zuständigkeit von EU-Kommissar Avramopoulos liegen Grenzschutz und Grenzmanagement, Europäische Migrationspolitik, Europäisches Asylsystem, irreguläre Migration, Bekämpfung von Terrorismus und Radikali- sierung, Kriminalitätsbekämpfung und das Europa der Bürger. Die Flüchtlingskrise betrifft jedoch noch we- sentlich mehr Politikfelder, insbesondere außerhalb der EU-Schengen-Grenzen, die nicht in die Zuständigkei- ten von Kommissar Avramopoulos fallen. Bundesent- wicklungsminister Gerd Müller hat daher wiederholt bei Treffen der EU-Entwicklungsminister (26. Oktober 2015, 2. Februar 2016), in bilateralen Gesprächen sowie öffentlich in Interviews einen EU-Sonderbeauftragten für Flüchtlinge gefordert, der der Problematik in all ih- ren Facetten Stimme und Gesicht verleiht und ein öf- fentliches Bewusstsein für die Dimension der Aufgabe schafft. Außerdem soll dieser Beauftragte alle betroffe- nen Politikbereiche zusammenführen und die Umsetzung von Beschlüssen nachhalten. Das umfasst unter anderem auch die humanitäre Hilfe, entwicklungspolitische Maß- nahmen und die Unterstützung aufnehmender Gemein- den entlang der Flüchtlingsroute, auch innerhalb der EU. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra- ge des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7603, Frage 17): Ist die Aussage von Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller, dass nicht überall in Afghanistan Terror herrsche, so zu verstehen, dass der Bundesminister der Meinung ist, dass Men- schen nach Afghanistan abgeschoben werden können (bitte begründen; www.rp-online.de/poIitik/gerd-mueller-csu-sofor- tiger-waffenstillstand-fuer-syrien-aid-1.5762561), und plant die Bundesregierung, wie von Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller angekündigt, Menschen in vermeintlich si- chere Regionen im Nordirak zurückzuführen (bitte begründen; www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2663822/Brau- chen-Marshall-Plan-fuer-Syrien?bc=kua884718)? Die Aussage von Minister Müller bezog sich auf die vorangegangene Interviewfrage, ob Afghanistan ein si- cheres Herkunftsland sei. Sie basiert auf der Einschät- zung der Bundesregierung, dass die Sicherheitslage in Afghanistan zwar volatil ist, aber erhebliche regionale Unterschiede aufweist. http://www.br.de/radio/bayern2/politik/radiowelt/entwicklungsminister-gerd-mueller-100.html http://www.br.de/radio/bayern2/politik/radiowelt/entwicklungsminister-gerd-mueller-100.html http://www.br.de/radio/bayern2/politik/radiowelt/entwicklungsminister-gerd-mueller-100.html http://www.rp-online.de/poIitik/gerd-mueller-csu-sofortiger-waffenstillstand-fuer-syrien-aid-1.5762561 http://www.rp-online.de/poIitik/gerd-mueller-csu-sofortiger-waffenstillstand-fuer-syrien-aid-1.5762561 http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2663822/Brauchen-Marshall-Plan-fuer-Syrien?bc=kua884718 http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2663822/Brauchen-Marshall-Plan-fuer-Syrien?bc=kua884718 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2016 15457 (A) (C) (B) (D) Das BMZ fördert nur freiwillige Rückkehr in die Her- kunftsländer. Darauf bezieht sich BM Müller auch bei der Aussage zum Irak. Ziel des BMZ ist es, in den Regionen, in die Menschen perspektivisch freiwillig zurückkehren wollen, Stabilisierungs- und Aufbaumaßnahmen umzu- setzen. BM Müller hat in dem Interview auf Gespräche im Rahmen seiner Reise in den Nordirak mit jesidischen Flüchtlingen Bezug genommen, die in ihre Heimatregi- onen zurückkehren wollen, sobald ihre Sicherheit dort gewährleistet ist. Von unfreiwilliger Rückführung aus Deutschland war in keinem der beiden genannten Fälle die Rede. Anlage 12 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/7603, Frage 18): Welche Möglichkeiten gibt es über die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten hinaus, zu kontrollieren, ob der im Rundfunkstaatsvertrag verankerte Programmauftrag erfüllt wird? Aufgrund der verfassungsrechtlich verankerten Rund- funkfreiheit, die die Programmfreiheit mit einschließt, sind die Rundfunkanstalten in der Gestaltung ihres Pro- gramms grundsätzlich frei. Das Programm muss dabei im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Auftrags erfolgen und darf nicht gegen geltende Gesetze verstoßen. Die Rundfunkgesetze der Länder und die Staatsver- träge der Länder zu den einzelnen Rundfunkanstalten sehen aufgrund des Gebotes der Staatsferne nur eine beschränkte staatliche Rechtsaufsicht vor. Eine Fachauf- sicht ist nicht zulässig. Neben den Aufsichtsgremien (in der Regel Rund- funk- und Verwaltungsrat) obliegt dem Intendanten, als Leitung und oberstem Exekutivorgan der jeweiligen Rundfunkanstalt, die Verantwortung für den Betrieb der Anstalt und die Programmgestaltung. Anlage 13 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/7603, Frage 19): Gibt es für politische Institutionen (Parlamente, Ministeri- en) Möglichkeiten, auf die Verteuerung der Fernsehrechte zu reagieren, um dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Aus- strahlung von Großereignissen (zum Beispiel im Bereich des Sports) zu ermöglichen? Das Rundfunkwesen, einschließlich der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, fällt nach dem Grundgesetz in die Zuständigkeit und Gesetzgebungs- kompetenz der Länder. Zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wurde von den Ländern die unabhängige Kommission zur Über- prüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rund- funkanstalten (KEF) geschaffen. Das damit verbundene System soll sicherstellen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Grundversorgungsauftrag nachkom- men kann. Darüber hinaus bestimmt § 4 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) für bestimmte Ereignisse von erheblicher gesell- schaftlicher Bedeutung (Großereignisse), dass die in Ab- satz 2 genannten Veranstaltungen (zum Beispiel Olym- pische Sommer- und Winterspiele) nur dann von einem Bezahlfernsehsender ausgestrahlt werden dürfen, wenn sie grundsätzlich zeitgleich und zu angemessenen Be- dingungen auch von einem frei empfangbaren Anbieter übertragen werden können. Den nach der Kompetenzver- teilung des Grundgesetzes hierfür zuständigen Ländern obliegt es, die Liste des § 4 Absatz 2 RStV im Einklang mit Artikel 14 der EU-Richtlinie über audiovisuelle Me- diendienste und den verfassungsrechtlichen Vorgaben zu erweitern. Anlage 14 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/7603, Frage 20): Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Bun- desarchiv, Abteilung Filmarchiv, darauf eingerichtet, weiter- hin Filmkopien auf Zelluloid zu archivieren und dafür gege- benenfalls vom Zerfall bedrohte Filmkopien auf Zelluloid umzukopieren? Vorbemerkung: Zelluloidfilm ist der umgangssprachli- che Name für Filme mit einem Trägermaterial auf Nitrat- basis (Nitrozellulose). Obwohl bereits seit Jahrzehnten wegen der explosiven Entzündlichkeit des Materials kei- ne Filme auf Nitrozellulose mehr hergestellt werden, hält sich die Bezeichnung „Zelluloidfilm“ umgangssprach- lich als Bezeichnung für analoge Rollfilme allgemein, auch wenn diese zwischenzeitlich mit einem Azetat-Trä- germaterial oder seit einigen Jahren mit einem Polyester- trägermaterial hergestellt werden. Nitrozellulose ist ein vom Zerfall bedrohtes Trägermaterial, das sich auch bei guter archivischer Lagerung selbst zersetzt. Gleiches gilt übrigens für die nachfolgende Generation von Filmen auf Azetatbasis (Essigsäure- oder Vinegar-Syndrom). Dieser Zerfall kann in gekühlten Filmmagazinen nur verlang- samt, nicht aber gänzlich gestoppt werden. Inhaltlich ist auf der Grundlage einer Stellungnahme des Bundesarchivs die gestellte Frage wie folgt zu be- antworten: Das Bundesarchiv übernahm und übernimmt selbstverständlich Nitrofilme, wenn diese archivwürdig sind. Auf der Grundlage der geltenden Sprengstoffver- ordnung ist das Bundesarchiv jedoch gehalten, Nitrofil- me auf nichtbrennbare Materialien umzukopieren und die Ausgangsmaterialien anschließend zu vernichten. Hierfür wurde und wird das Bundesarchiv immer wie- der in der Öffentlichkeit heftig kritisiert; die bestehende Rechtslage lässt hier jedoch keinen Spielraum. In Aus- legung der Vorschriften verzichtet das Bundesarchiv bei kultur- und filmhistorisch besonders bedeutenden Film- werken bis auf Weiteres auf die tatsächliche Vernichtung, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 201615458 (A) (C) (B) (D) um gegebenenfalls unter Nutzung innovativer Technik bessere Kopien herstellen zu können. Grundsätzlich be- wahrt das Bundesarchiv die Ausgangsmaterialien – vor- behaltlich der rechtlich gebotenen Vernichtung umko- pierter Nitrofilme – im Original auf. Diese werden erst dann entsorgt, wenn ihr Materialzustand sich im Zuge der Materialzersetzung so weit verschlechtert hat, dass sie selbst auf Spezialgeräten nicht mehr abgespielt wer- den können. Zu Staub zerfallene Nitrofilme oder zersetz- te Azetatfilme weiter aufbewahren zu wollen, ist sinnlos. Das Bundesarchiv lagert Nitrozellulosefilme ausschließ- lich in Hoppegarten, da es nur hier eine Betriebsgeneh- migung der seinerzeit zuständigen brandenburgischen Landesbehörde für Nitromagazine hat. Diese Betriebs- genehmigung steht unter dem Vorbehalt der ständigen Reduzierung der Nitrobestände. Anlage 15 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/7603, Frage 21): Bis wann hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Bun- desarchiv für die Archivierung von Filmkopien auf Zelluloid ein analoges Kopierwerk betrieben, und plant es, künftig eines zu betreiben, um Filme analog zu archivieren? Bislang unterhält das Bundesarchiv zwei Kopier- werke in Koblenz und Berlin, allerdings mit der Per- spektive, beide mittelfristig zu schließen. Im Laufe der vergangenen Jahre hat sich die Filmlandschaft grundle- gend verändert. Der analoge Filmsektor ist im Begriff, auszusterben, da Filme mittlerweile fast ausschließlich digital produziert und gespeichert werden und daher die Produktion von analogem Rohfilm auslaufen wird. Auch die Produktion von Projektoren und Bearbeitungsgeräten wird in absehbarer Zeit eingestellt werden. Viele Dienst- leister im Bereich der Filmkopierung haben ihr analoges Geschäft bereits eingestellt, zuletzt im Dezember 2015 die Firma Arri, München. Aus diesem Grund wird das Bundesarchiv die Sicherung von Filmen in näherer Zu- kunft vollständig auf die digitale Technik umstellen. Die bereits erworbenen Bestände an Rohfilm werden in nächster Zeit noch verarbeitet. Danach werden die schon seit langem unwirtschaftlichen Kopierwerke geschlossen bzw. mit digitaler Technik weiterbetrieben. Dies ist in- sofern sachgerecht, als die Kopierung von Filmen schon heute ausschließlich auf digitalem Wege erfolgt: Filme werden gescannt, das Digitalisat wird gegebenenfalls bearbeitet und anschließend auf Rollfilm ausbelichtet. Das Bundesarchiv wird künftig die bei der Abtastung der Originalfilme entstehenden Dateien in seinem digitalen Magazin sichern und „lediglich“ auf die Ausbelichtung auf Rollfilm verzichten. Das entspricht auch dem Nutze- rinteresse, da Nutzer des Bundesarchivs schon seit lan- gem keine analogen Filmrollen mehr anfordern, sondern selbstverständlich erwarten, einen digitalen Datenträger zu erhalten. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7603, Frage 22): Sieht die Bundesregierung die klima- und industriepoliti- schen Ziele (20 Prozent CO2-Einsparung und 20 Prozent In- dustrieanteil in Europa bis zum Jahr 2020) zwangsläufig in Konkurrenz, und wenn nicht, was hält sie angesichts der Be- schlüsse der Pariser Klimakonferenz für eine geeignete Aus- richtung der europäischen Industriepolitik? Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwi- schen den genannten Zielen. Sie ist zudem der Auffas- sung, dass sowohl das 20-Prozent-Industrieziel als auch das 20-Prozent-Klimaziel mit Nachdruck umgesetzt wer- den müssen. Für die Umsetzung der Beschlüsse der Pariser Klima- konferenz ist eine moderne, wettbewerbsfähige und ener- gieeffiziente Industrieproduktion in Europa eine wichtige Voraussetzung. Es ist klimapolitisch zielführend, die In- dustrieproduktion gerade in den Ländern zu erhalten und zu stärken, in denen besonders klimaschonend produziert wird, und nicht dem Export von Treibhausgasemissionen aus den Vorreiterstaaten in Länder mit weniger ambiti- onierten Klimaschutzbemühungen Vorschub zu leisten (sogenannte Carbon-Leakage). Die EU und die Mitglied- staaten müssen sich deshalb dafür einsetzen, dass die Klimabeschlüsse von Paris weltweit umgesetzt werden. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fra- ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/7603, Frage 23): Inwieweit hält die Bundesregierung das mit der Unter- stützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie entwickelte bundesweit einheitliche Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ auch für eine einheitliche, verlässliche, detaillierte und geprüfte Erhebung und Kennzeichnung von anderen öffentlich zugänglichen Gebäuden (zum Beispiel Bundesbehörden, Rathäuser, Wahllokale und Sportstätten) für geeignet, und welche diesbezüglichen Aktivitäten gibt es sei- tens der Bundesregierung schon? Das Kennzeichnungs- und Informationssystem „Rei- sen für Alle“ ist mit dem Ziel entwickelt worden, Men- schen mit Mobilitätseinschränkungen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, die Teilhabe am Reisen zu erleichtern. Dabei beschränkt sich der Anwendungs- bereich keineswegs nur auf Hotels und Restaurants. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat bei seiner Förderung des Projekts vielmehr das gesamte Spektrum touristischer Aktivitäten, zum Beispiel auch Wanderwege, Freizeitparks, Museen und vieles mehr, im Blick. Grundsätzlich ist das Kennzeichnungs- und Infor- mationssystem offen angelegt, sodass auch andere als touristisch genutzte Einrichtungen oder Gebäude erfasst werden könnten. Dies ist derzeit jedoch nicht Projektbe- standteil. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2016 15459 (A) (C) (B) (D) Anlage 18 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7603, Frage 24): Wie sind die Einsatzregeln (bitte Wortlaut) und wie lautet die Regelung im internationalen Seerecht für die vier Kriegs- schiffe der Deutschen Marine des in der Ägäis eingesetzten NATO-Marineverbands (SNMG II) für den Fall, dass sie auf Flüchtlingsboote aus der Türkei gen Griechenland treffen, wenn diese sich weigern, der Aufforderung nachzukommen, zur Türkei zurückzukehren (zum Beispiel diese abzudrän- gen, zu entern und Flüchtlinge an Bord zu nehmen und nach „Schleppern“ unter ihnen zu befragen oder aber die Flücht- lingsboote gewaltsam aufzuhalten, bis Frontex- bzw. Grenz- schutzschiffe der Türkei sie zwangsweise in einen türkischen Hafen abschleppen), und wie sollen die NATO-Schiffe im letzteren Falle vorgehen, wenn es zu Havarie- oder anderen Seenotfällen kommt (zum Beispiel durch plötzliche Lecks der Boote und Person-über-Bord-Situationen), um den betroffenen Flüchtlingen gemäß Artikel 98 Absatz 1 des Seerechtsüberein- kommens pflichtgemäß „zu Hilfe zu eilen“ bzw. ihnen „Hilfe zu leisten“, gerade auch, wenn sie sich weigern, an Bord zu kommen, um in die Türkei zurückgebracht zu werden? Es liegen bislang keine Einsatzregeln für die NATO-Maßnahme in der Ägäis vor. Der Auftrag der in der Ägäis eingesetzten Schif- fe besteht in der Erstellung eines Lagebilds und Da- tenaustausch (unter anderem mit Frontex). Exekutive Zwangsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Daher wer- den Flüchtlingsboote aus der Türkei weder aufgefordert, zurückzukehren, noch gestoppt, abgedrängt, durchsucht oder Personen zwangsweise an Bord genommen. Vor diesem Hintergrund werden auch keine exekuti- ven Einsatzregeln für die NATO-Maßnahme in der Ägäis erarbeitet. Gleichwohl muss die abschließende Prüfung durch die politischen und militärischen Gremien der Allianz abge- wartet werden. Wenn Flüchtlingsboote in Seenot geraten, sind die NATO-Schiffe gemäß dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (Artikel 98) verpflichtet, Personen, die in Seenot geraten sind, Hilfe zu leisten. Die Koordinierung von Seenotrettungsmaßnahmen liegt grundsätzlich bei den regionalen (das heißt den grie- chischen und türkischen) Rescue Coordination Centres. Nach den einschlägigen völkerrechtlichen Bestim- mungen, die auch in diesem Fall Anwendung finden, sind aus Seenot Gerettete so schnell wie möglich in einen si- cheren Hafen („place of safety“) zu verbringen. Anlage 19 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/7603, Frage 30): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die türkische Armee auf der Grundlage von Aufklärungsdaten deutscher Tornado-Flugzeuge oder AWACS-Aufklärungsflugzeuge kur- dische Stellungen in Syrien angreift, und auf welche Daten beider genannter Quellen hat die Türkei Zugriff? Zur Gewährleistung der Mandatskonformität des Einsatzes deutscher Tornados im Rahmen der Operati- on Inherent Resolve (OIR) der Anti-IS-Koalition ist ein deutscher Stabsoffizier („Red Card Holder“) im Haupt- quartier in al-Udeid, Katar, eingesetzt. Dieser stellt be- reits im Vorfeld und während der Planung der Flugein- satzbefehle (Air Tasking Order) sicher, dass diese im Einklang mit dem Auftrag des Bundestagsmandats er- folgen: Aufklärung von IS-Zielen zur Bekämpfung und Schutz von ziviler Infrastruktur. Im Anschluss prüft ein deutscher Stabsoffizier („Re- leasing Officer“) die erflogenen und analysierten Auf- klärungsergebnisse nochmals auf ihre mandatskonforme Verwendungsmöglichkeit. Erst nach erfolgter Freigabe werden die Aufklärungsprodukte den an OIR beteiligten Nationen zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören neben Deutschland weitere 19 Natio- nen, darunter auch der NATO-Partner Türkei. Die bewerteten deutschen Aufklärungsprodukte wer- den mit dem Freigabevermerk „For Anti-DAESH Opera- tion only“ versehen, um den politischen Willen, wie im Mandat manifestiert, auszudrücken. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die zu die- sem Zweck gesammelten Aufklärungsergebnisse auch ausschließlich dafür verwendet werden. Die AWACS verfügen über keine Möglichkeit zur Darstellung von Bodenzielen. Sie werden über der Tür- kei im Rahmen der NATO-Rückversicherung eingesetzt, um zur Erstellung eines Luftlagebildes beizutragen; Auf- klärung bzw. Identifikation von Bodenzielen ist nicht möglich. Die AWACS-Daten werden im Rahmen der Integrier- ten NATO-Luftverteidigung verwendet. Eine Nutzung der Daten, um kurdische Stellungen in Syrien anzugrei- fen, ist vom NATO-Mandat nicht abgedeckt. Die Ergeb- nisse werden der NATO/den Alliierten im Rahmen der regulären Integrierten Luftverteidigung zur Verfügung gestellt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck- sache 18/7603, Frage 31): Welche Zielgruppen werden für eine Studie des Bundesam- tes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes über eine mutmaßliche russische mediale Einflussnahme in der Bundesrepublik Deutschland beobachtet, und werden da- bei auch in Deutschland ansässige Medien observiert? Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundesnachrichtendienst (BND) beobachten schon seit Beginn der Ukraine-Krise eine erhebliche Zunahme an Aktivitäten russischer Stellen im Hinblick auf eine Be- einflussung bzw. Desinformation verschiedener Adres- satengruppen in Deutschland durch entsprechende russ- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 201615460 (A) (C) (B) (D) landfreundliche Propaganda. Dies haben uns auch die russischen Verlautbarungen im Fall „Lisa“ vor Augen geführt. Russische Stellen bedienen sich hierbei insbesondere auch deutschsprachiger Plattformen regierungsnaher rus- sischer Medien. Hinweisen auf solche Aktivitäten gehen BfV und BND im Rahmen ihrer jeweiligen gesetzlichen Befugnisse in gegenseitiger Abstimmung und mit Nach- druck nach. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7603, Frage 32): Inwieweit trifft es zu, dass die Regierung der Türkei drei von dort im Jahr 2015 nach Deutschland geflohene Staats- anwälte (Zekeriya Öz, Celal Kara und Mehmet Yüzgec) mit internationalem Haftbefehl suchen lässt sowie von der Bundesregierung deren Auslieferung verlangt hat, die in Ba- den-Württemberg Asyl beantragt haben, wegen Ermordungs- gefahr polizeilichen Personenschutz erhalten haben und deren Asylanträge durch das Bundesamt für Migration und Flücht- linge (BAMF) derzeit noch nicht rechtskräftig beschieden sind (vergleiche taz. die tageszeitung 16. August 2015; AFP 26. August 2015; Sabah 15. August 2015), und welche Anga- ben macht die Bundesregierung zu Meldungen, aus der Türkei seien Personen unterwegs, um die drei genannten Personen zu töten, zu etwaiger Befassung durch Nachrichtendienste des Bundes mit diesen und von ihnen mitgebrachten Informati- onen sowie über die etwaige Thematisierung des türkischen Auslieferungsgesuches im Zusammenhang mit den aktuellen Verhandlungen Deutschlands sowie der Europäischen Union über mehr türkische Aktivitäten bezüglich Flüchtlingen? Zu etwaigen Fahndungs- und Auslieferungsersuchen ausländischer Staaten und damit auch ihrer etwaigen Erörterung im Rahmen internationaler Verhandlungen nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine Stel- lung. Die Bundesregierung äußert sich aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte Betroffener, insbe- sondere des Rechts auf informationelle Selbstbestim- mung, auch nicht zu etwaigen einzelnen Asylverfahren oder dem Bestehen von Asylverfahren. Nach Maßgabe von Artikel 30 Buchstabe a der Richtlinie 2013/32/EU sind Asylanträge vertraulich zu behandeln; dem würde eine öffentlich zugängliche Äußerung zu gestellten Asyl- anträgen widersprechen. Zum Aufenthaltsort und zu einer geplanten Tötung der in der Frage genannten Personen liegen der Bundesre- gierung keine Erkenntnisse vor. Über die Durchführung von Personenschutzmaßnahmen durch deutsche Polizei- behörden liegen der Bundesregierung ebenfalls keine Er- kenntnisse vor. Den Nachrichtendiensten des Bundes liegen zu den drei Personen keine Erkenntnisse vor. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/7603, Frage 33): Inwieweit berücksichtigt – nach Kenntnis der Bundesre- gierung – die nach Presseberichten (www.stern.de/news2/ griechenland-prueft-einstufung-der-tuerkei-als-sicherer-dritt- staat-6694674.html) in Griechenland verabschiedete oder geplante Einstufung der Türkei als sicheren Drittstaat die Anforderungen nach Artikel 38 der Asylverfahrensrichtli- nie 2013/32/EU, wonach es individuelle Prüfungen geben muss, ob der betreffende Drittstaat für die konkret Betroffenen tatsächlich als sicher betrachtet werden kann, und inwieweit wird dies auch auf NATO-Schiffen geprüft, wenn diese in der Ägäis aus Seenot gerettete Schutzsuchende in die Türkei zu- rückbringen, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundesdrucksache 18/7323 zu Frage 28 erklärte, dass die Türkei „für eine Einstufung als sicherer europäischer Dritt- staat aus formellen Gründen aufgrund des in der Fragestellung angesprochenen geografischen Vorbehalts nicht in Betracht“ komme? Der Bundesregierung ist bekannt, dass die griechische Regierung derzeit die Einstufung der Türkei als sicheren Drittstaat prüft. Die Anwendung des Konzepts des siche- ren Drittstaats im Einklang mit der Richtlinie 2013/32/EU erfolgt in eigener Zuständigkeit und Verantwortung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Verteidigungsminister der NATO haben am 11. Februar 2016 beschlossen, einem gemeinsamen Vor- schlag Griechenlands, der Türkei und Deutschlands für eine Rolle der NATO bei der Bekämpfung der Schleu- sungskriminalität nachzukommen. Die Planungen für eine Marineaktivität der NATO zur Seeüberwachung in der Ägäis sind noch nicht endgültig abgeschlossen. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort des Parla- mentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium der Verteidigung Dr. Ralf Brauksiepe zur mündlichen Fra- ge 27 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele in der Fragestunde vom 17. Februar 2016, nachzulesen im Ple- narprotokoll 18/154 auf Seite 15172 B. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/7603, Frage 34): Inwieweit wird sich die Bundesregierung in der politischen Debatte um die Einführung einer sogenannten Obergrenze auf die Ansicht der Europäischen Kommission stützen, eine solche (im Konkreten die österreichische) Obergrenze ver- stoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention und Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (vergleiche zum Bei- spiel Süddeutsche Zeitung vom 19. Februar 2016, Seite 1), und inwieweit teilt sie diese rechtliche Bewertung (bitte nach den Rechtsbereichen Europäische Menschenrechtskonventi- on, Genfer Flüchtlingskonvention und EU-Grundrechtecharta differenziert antworten), die bereits vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages im Detail ausgearbeitet und begründet wurde (vergleiche www.ulla-jelpke.de/wp-con- http://www.stern.de/news2/griechenland-prueft-einstufung-der-tuerkei-als-sicherer-drittstaat-6694674.html http://www.stern.de/news2/griechenland-prueft-einstufung-der-tuerkei-als-sicherer-drittstaat-6694674.html http://www.stern.de/news2/griechenland-prueft-einstufung-der-tuerkei-als-sicherer-drittstaat-6694674.html http://www.ulla-jelpke.de/wp-content/uploads/2016/01/153-15_Obergrenzen-bei-der-Aufnahme-von-schutzbedürftigen-Personen_endg.pdf Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2016 15461 (A) (C) (B) (D) tent/uploads/2016/01/153-15_Obergrenzen-bei-der-Aufnah- me-von-schutzbedürftigen-Personen_endg.pdf)? Für die Bundesregierung ist selbstverständlich, dass jede Maßnahme eines Mitgliedstaates der Europäischen Union mit geltendem EU- und Völkerrecht vereinbar sein muss. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra- gen der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE) (Drucksache 18/7603, Fragen 35 und 36): Zu welchen der nachfolgenden durch den Generalbundes- anwalt beim Bundesgerichtshof der Mitgliedschaft bzw. Un- terstützung der rechtsterroristischen Gruppierung NSU (Nati- onalsozialistischer Untergrund) Beschuldigten Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, Holger Gerlach, André Eminger, Carsten Schultze, Matthias Rolf Dienelt, Max-Florian Burkhardt, Susann Sabine Eminger, Mandy Struck, Jan Werner, Thomas Starke, Pierre Jahn, Hermann Schneider, André Kapke führten die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder nach dem 4. November 2011 jeweils wann Schutz- bzw. Betreuungs- maßnahmen durch? Zu welchem Zweck und durch welche Behörden wurden diese Schutz- und Betreuungsmaßnahmen jeweils beantragt und durchgeführt (bitte unter Benennung der Rechtsgrundla- ge)? Die Fragen werden aufgrund ihres Sachzusammen- hangs zusammen beantwortet. Zu den Schutzmaßnahmen des Bundeskriminalamtes für die Beschuldigten Carsten S. und Holger G. hat die Bundesregierung im Rahmen diverser parlamentarischer Anfragen Stellung genommen. Ich verweise insbesonde- re auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksa- che 18/682 vom 28. Februar 2014 und zur Kleinen Anfra- ge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestags- drucksache 18/932 vom 26. März 2014. Eine darüber hinausgehende Bekanntgabe von Einze- laspekten der im Rahmen der NSU-Ermittlungen getrof- fenen Zeugenschutzmaßnahmen, insbesondere auch zum Zeitraum der jeweiligen Maßnahmen sowie der dahinter stehenden Erwägungen wäre geeignet, die Zeugen, ihre Angehörigen oder die beteiligten Zeugenschützer zu ge- fährden, unter anderem dadurch, dass die Arbeitsweise des Zeugenschutzes offengelegt würde. Hierdurch wür- den wichtige Rechtsgüter der geschützten Zeugen wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes [GG]) für entsprechende Gefährder angreifbar, da diese aus ent- sprechenden Informationen auf Schutzmaßnahmen rück- schließen könnten. Die Preisgabe zeugentaktischer Informationen kann nicht nur die an diesen Verfahren beteiligten Personen, sondern gegebenenfalls auch künftige Zeugen und Zeu- genschutzmaßnahmen gefährden. Sobald Zeugen jedoch auf die Effektivität des Zeugenschutzes nicht mehr ver- trauen, hinterfragen sie ihre Aussagebereitschaft. Ihre Entscheidung treffen sie hierbei alleine aufgrund ihrer subjektiven Wahrnehmung. Es ist daher für Strafverfol- gungsbehörden und die Fachaufsicht führenden Ressorts ein überragendes Ziel, alles zu tun, um Zweifel an der Ef- fektivität und Integrität des polizeilichen Zeugenschutzes zu vermeiden. Zweifel können insbesondere dann ent- stehen, wenn in der öffentlichen Diskussion kontrovers über die Kapazitäten und die Schlagkraft polizeilicher Zeugenschutzdienststellen diskutiert wird oder wenn Einzelaspekte, Strategien oder zeugenschutztaktische Maßnahmen öffentlich gemacht werden. Das Bundeskriminalamt trifft Zeugenschutzmaßnah- men auf der Grundlage des Gesetzes zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmo- nisierungsgesetz – ZSHG) in enger Abstimmung mit den zuständigen Staatsanwaltschaften. In dem Strafverfahren gegen mutmaßliche Angehörige und Unterstützer des NSU vor dem Oberlandesgericht München ist dies die Bundesanwaltschaft. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage des Ab- geordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7603, Frage 37): Wie viele Verbilligungen für Sozialwohnungen wurden durch die Verbilligungsrichtlinie der Bundesanstalt für Immo- bilienaufgaben – BImA – (BMF-V 137/15, Ausschussdruck- sache 18(8)2559) bei Verkäufen berücksichtigt, und wie viele Einheiten hat die BImA in diesem Zeitraum seit Inkrafttreten der Verbilligungsrichtlinie insgesamt verkauft? In dem kurzen Zeitraum seit dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 11. November 2015 sind für Zwecke des sozialen Woh- nungsbaus bisher keine Verkäufe mit entsprechenden Verbilligungen erfolgt. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Kerstin Andreae (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7603, Frage 38): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Arbeitnehmern mehr zeitliche Autonomie zu ermöglichen, und welche Rolle spielt hierbei das Recht auf Homeoffice, wie es die Niederlande letztes Jahr eingeführt hat (Spiegel Online vom 14. April 2015)? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Jahr 2015 den Dialogprozess „Arbeiten 4.0“ eröffnet. Nach einer Auftaktveranstaltung am 22. April 2015 unter dem Motto „Arbeit weiter denken!“ wurde der Dialog- prozess auch im Rahmen eines Fachdialogs geführt, der als Workshop-Reihe unter Beteiligung von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis konzipiert ist. Im ersten Workshop dieser Reihe am 12. Juni 2015 wurden unter dem Motto „Arbeit oder individueller Le- bensrhythmus – Wer gibt den Takt vor?“ unterschiedliche Verständnisse von „Flexibilisierung“, unterschiedliche http://www.ulla-jelpke.de/wp-content/uploads/2016/01/153-15_Obergrenzen-bei-der-Aufnahme-von-schutzbedürftigen-Personen_endg.pdf http://www.ulla-jelpke.de/wp-content/uploads/2016/01/153-15_Obergrenzen-bei-der-Aufnahme-von-schutzbedürftigen-Personen_endg.pdf Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 201615462 (A) (C) (B) (D) Interessen der Arbeitszeitgestaltung und geeignete Ge- staltungsoptionen erörtert. Das Thema des zweiten Workshops war „Mobiles und entgrenztes Arbeiten“. Ziel des Workshops war es, die Erfahrungen mit den unterschiedlichen Formen mobiler Arbeit vor dem Hintergrund der neuen technologischen Entwicklungen zu diskutieren, betriebliche Erfolgsfak- toren für gutes mobiles Arbeiten zu identifizieren, aber auch Hindernisse zu benennen, die einer breiteren Inan- spruchnahme gewünschter Flexibilitätsoptionen im Weg stehen. Ebenso sollten Handlungsbedarfe und Hand- lungsoptionen erörtert werden. Zehn Referentinnen und Referenten stellten in Kurzvorträgen ihre Forschungser- gebnisse und Erfahrungen aus Wissenschaft und betrieb- licher Praxis sowie rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Diskussion. Dabei wurde auch der genannte Ansatz aus den Niederlanden einbezogen. Die kurzen Zusammenfassungen der beiden Work- shops wurden auch im Internet veröffentlicht: https://www.arbeitenviernull.de/aktuelles/erste-work- shop-dokumentation-liegt-vor.html https://www.arbeitenviernull.de/aktuelles/zwei- te-workshop-dokumentation-liegt-vor.html Am Ende des Dialogprozesses „Arbeiten 4.0“ ist eine Aufbereitung der Ergebnisse in einem Weißbuch geplant. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7603, Frage 39): Ist der Bundesregierung bekannt, warum sich die Euro- päische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA und die Europäische Kommission gegen eine Weitergabe des Gly- phosat-Risikobewertungsberichts in seiner überarbeiteten Version vom 29. Januar 2015 an Dritte, darunter Industrie und NGOs, vor der allgemeinen Veröffentlichung auf der EFSA-Webseite entschieden haben („Please finally note that neither EFSA nor the European Commission gave access to the revised RAR to anybody, industry or NGOs“, www.askt- heeu.org/en/request/2234/response/8050/attach/6/EFSA%20 Ref.14719357%20PAD%202015%2093%20Disclosure%20 Your%20request%20of%2028%20August%202015.pdf), und gab es zwischen diesen EU-Institutionen und der Bundesre- gierung einschließlich der Ministerien und deren nachgeord- neten Behörden eine Kommunikation zu der Frage, wie und warum die Glyphosate Task Force in den Besitz der genannten Berichtsversion kommen konnte? Der Bundesregierung ist die Begründung der Europä- ischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) be- kannt, die Sie in Ihrer Frage bereits zitieren. Der Brief der EFSA an die Antragsteller, die Zugang zu dem ge- nannten Dokument erbeten hatten, ist auf der zitierten Internetseite verfügbar. Es konnte weder innerhalb der Bundesregierung noch im Kontakt mit der Kommission geklärt werden, warum in einer Studie, die die Industrie beauftragt hatte, ein Be- richt zitiert wurde, der zum Zeitpunkt der Annahme der wissenschaftlichen Veröffentlichung nicht zur Verfügung stand. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7603, Frage 40): Warum hat die Bunderegierung in der Kommunikation mit mir wiederholt angegeben (siehe zum Beispiel Antwort der Bundesregierung vom 8. Februar 2016 auf meine schriftliche Frage 67 auf Bundestagsdrucksache 18/7510), die Verordnung (EU) Nr. 844/2012 regele das Verfahren zur Zulassungserneu- erung von Glyphosat, obwohl tatsächlich die Verordnung (EU) Nr. 1141/2010 dieses Verfahren im Falle von Glyphosat regelt (siehe Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes vom 15. Februar 2016, PE 6 – 3000 – 17/16 und die in der ersten Frage angegebenen Ausführungen der EFSA)? Zunächst möchte ich klarstellen, dass wir hier über das EU-Wiedergenehmigungsverfahren für den Pflan- zenschutzmittelwirkstoff Glyphosat reden und nicht über ein Zulassungsverfahren. Diese Begrifflichkeiten sind klar zu trennen. Die von Ihnen zitierte Ausarbeitung des Wissenschaft- lichen Dienstes – die übrigens als VS-NfD eingestuft ist – ist weniger strikt in der dargestellten Ansicht, als Sie, Herr Kollege, es hier ausführen. Das Verfahren der Erneuerung von EU-Wirkstoff- genehmigungen wird derzeit grundsätzlich durch die Verordnung (EU) Nr. 844/2012 (die sogenannte Erneu- erungsverordnung) geregelt. In Artikel 15 dieser Verord- nung wird als Übergangsbestimmung ausgeführt, dass die Verordnung (EU) Nr. 1141/2010 weiterhin gelten soll, unter anderem auch für den Wirkstoff Glyphosat. Inso- fern ist mit dem Zitat der Verordnung (EU) Nr. 844/2012 auch die Verordnung (EU) Nr. 1141/2010 umfasst. Anlage 29 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Fritz Güntzler und Philipp Graf Lerchenfeld (beide CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohn- immobilienkreditrichtlinie (Neudruck Anlage 3, 155. Sitzung, Tagesordnungspunkt 11 a) Der Bundestag beschließt heute mit der Verabschie- dung des Wohnimmobilienkreditrichtlinienumset- zungsgesetzes die Anpassung der handelsrechtlichen Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Al- tersversorgungsverpflichtungen (§ 253 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 HGB). Wir sind der Ansicht, dass die Än- derungen zwar in die richtige Richtung gehen, aber nicht weitgehend genug sind. Wir stimmen dem Gesetz heute aber dennoch zu, da es besser als der Status quo ist und den Unternehmen immerhin ein wenig hilft. Im Folgen- den möchten wir unseren Standpunkt genauer darstellen: https://www.arbeitenviernull.de/aktuelles/erste-workshop-dokumentation-liegt-vor.html https://www.arbeitenviernull.de/aktuelles/erste-workshop-dokumentation-liegt-vor.html https://www.arbeitenviernull.de/aktuelles/zweite-workshop-dokumentation-liegt-vor.html https://www.arbeitenviernull.de/aktuelles/zweite-workshop-dokumentation-liegt-vor.html http://www.asktheeu.org/en/request/2234/response/8050/attach/6/EFSA%20Ref.14719357%20PAD%202015%2093%20Disclosure%20Your%20request%20of%2028%20August%202015.pdf http://www.asktheeu.org/en/request/2234/response/8050/attach/6/EFSA%20Ref.14719357%20PAD%202015%2093%20Disclosure%20Your%20request%20of%2028%20August%202015.pdf http://www.asktheeu.org/en/request/2234/response/8050/attach/6/EFSA%20Ref.14719357%20PAD%202015%2093%20Disclosure%20Your%20request%20of%2028%20August%202015.pdf http://www.asktheeu.org/en/request/2234/response/8050/attach/6/EFSA%20Ref.14719357%20PAD%202015%2093%20Disclosure%20Your%20request%20of%2028%20August%202015.pdf Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 2016 15463 (A) (C) (B) (D) Für künftig wahrscheinlich eintretende Verbindlich- keiten müssen Unternehmen Rückstellungen bilden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als ei- nem Jahr sind dabei nach § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnitt- lichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäfts- jahre abzuzinsen. Dies galt bisher auch für Altersversor- gungsverpflichtungen. Hintergrund der Abzinsung ist, dass mit künftig benötigten Mitteln bis zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung regelmäßig Erträge erwirtschaftet wer- den. Das HGB stellt, anders als die IFRS, bewusst nicht auf einen Marktzins zum Stichtag, sondern auf einen durchschnittlichen Marktzinssatz ab, um starke Bewer- tungsvolatilitäten zu vermeiden. Der Gesetzgeber ging bei der Einführung dieser Regelung im Jahr 2009 durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) davon aus, dass ein siebenjähriger Betrachtungszeitraum für die Ermittlung des anwendbaren Zinssatzes eine ausreichend stabile Durchschnittsbetrachtung sichert. Diese Annahme hat sich aber aufgrund der derzeit anhaltenden Niedrigzinsphase nicht bestätigt. Die Un- ternehmen müssen für ihre Altersversorgungsverpflich- tungen zu hohe Rückstellungen bilden. Dadurch wird die tatsächliche wirtschaftliche Lage der Unternehmen zu schlecht und damit auch unzutreffend dargestellt (vergleiche § 264 Absatz 2 Satz 1 HGB). Je weiter die Marktzinsen fallen, desto höher werden dabei die erfor- derlichen Rückstellungen. Dies schmälert die Gewinne der Unternehmen, belastet ihr bilanzielles Eigenkapital und erschwert ihre Finanzierung. Darunter leidet schließ- lich auch ihre Investitionsfähigkeit. Dies wird durch eine Studie des DIHK bestätigt. Des Weiteren wird es für Unternehmen zunehmend unattraktiv, den eigenen Arbeitnehmern betriebliche Al- tersvorsorge anzubieten. Aufgrund dieser Probleme war es geboten, die Regelungen zu den Pensionsrückstellun- gen zu verändern. Die Änderungen, die heute beschlos- sen werden, halten wir an den folgenden Stellen für un- zureichend bzw. falsch: Zeitraum für die Ermittlung des Durchschnittszinssat- zes: Nach den Regelungen, die heute beschlossen wer- den, beträgt der Zeitraum für die Ermittlung des Durch- schnittszinssatzes für die Abzinsung der Pensionsrück- stellungen nunmehr zehn Jahre. Wir sind der Auffassung, dass dieser Zeitraum auf 15 Jahre hätte ausgedehnt werden müssen. Dem liegt folgende Überlegung zugrunde: In der Zeit ihrer aktiven Betriebszugehörigkeit erdienen sich die Mitarbeiter ihre Pensionsansprüche. Bei wirtschaftlicher Betrachtung entspricht dies einer Darlehensgewährung der Arbeitneh- mer an ihren Arbeitgeber. Bei einer unterstellten Anspar- phase des einzelnen Mitarbeiters von 30 Jahren beträgt die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der aktiven Mitarbeiter von Unternehmen somit 15 Jahre. Entspre- chend kann der Ermittlung des durchschnittlichen Zins- satzes, zu dem diese Darlehen gewährt werden, daher ein 15-jähriger Betrachtungszeitraum zugrunde gelegt wer- den. Sollte es tatsächlich so sein, wie die Bundesbank dar- stellt, dass für einen Betrachtungszeitraum von 15 Jahren die Datengrundlage fehlt, hätte man jedenfalls hilfsweise einen Zeitraum von zwölf Jahren festschreiben können. Unseres Erachtens wäre es in der gegenwärtigen Situ- ation, in der abzusehen ist, dass die Zinsen lange auf ei- nem niedrigen Niveau verharren werden, auch vertretbar gewesen, einen festen Zinssatz vorzuschreiben und so für eine langfristige Lösung der Problematik zu sorgen. Wir hätten uns dabei beispielsweise einen Zinssatz von 4,5 Prozent vorstellen können. Durch Veränderungen des Rechnungszinses verursachte Ergebnisschwankungen hätten sich dadurch vollständig ausschließen lassen, was auch dem Sinn und Zweck der durch das BilMoG getrof- fenen Regelungen entsprochen hätte. Diese Auffassung fand im Übrigen in den Beratungen bei den Wirtschafts- verbänden und dem Deutschen Gewerkschaftsbund gro- ße Unterstützung. Regelungsort der Ausschüttungssperre: Die Ausschüttungssperre wird in § 253 Absatz 6 HGB geregelt. Rechtssystematisch wäre eine Regelung in § 268 Absatz 8 HGB vorzugswürdig gewesen. Diese Vor- schrift enthält bereits Ausschüttungssperren. § 253 HGB befindet sich im Ersten Abschnitt des Dritten Buches, der Vorschriften für alle Kaufleute enthält. § 268 HGB steht im Zweiten Abschnitt des Dritten Buches, der ergänzen- de Vorschriften für Kapitalgesellschaften und haftungs- beschränkte Personengesellschaften enthält. Die Neuregelung der Pensionsrückstellungen dient ausweislich der Gesetzesbegründung der Abmilderung der Niedrigzinsphase und nicht dazu, das Vorsichtsprin- zip nach § 252 Absatz 1 Nummer 4 HGB oder die Fä- higkeit der Unternehmen, ihre Vorsorgeversprechen zu erfüllen, einzuschränken. Mit anderen Worten dient die Ausschüttungssperre dem Gläubigerschutz. Bei Ein- zelunternehmern und Personengesellschaften wird der Gläubigerschutz bereits durch die persönliche Haftung des Einzelunternehmers bzw. der Gesellschafter erreicht. Bei ihnen macht eine Ausschüttungssperre daher schon gar keinen Sinn. Zudem gibt es bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften keine Gewinnausschüttun- gen im technischen Sinne. Die Vorschrift muss also bei ihnen ins Leere laufen. Daher wäre es rechtssystematisch klarer gewesen, die Ausschüttungssperre in § 268 Absatz 8 HGB zu veran- kern und so ganz eindeutig klarzustellen, dass sie bei Einzelunternehmern und haftungsunbeschränkten Perso- nengesellschaften keine Anwendung finden kann. Dazu kommt, dass eine Verankerung der Ausschüt- tungssperre in § 268 Absatz 8 HGB die Ausschüttungs- sperre auch zu einer Abführungssperre gemäß § 301 AktG hätte werden lassen, was unseres Erachtens von der In- tention des Gesetzgebers gedeckt gewesen wäre. Ausgestaltung der Ausschüttungssperre: Die Regelungen, die heute beschlossen werden, se- hen vor, dass die Pensionsrückstellungen dauerhaft so- wohl mit dem Zinssatz, der sich beim siebenjährigen Betrachtungszeitraum ergibt, als auch mit dem Zinssatz, der sich beim zehnjährigen Betrachtungszeitraum ergibt, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Februar 201615464 (A) (C) (B) (D) berechnet werden müssen. Der sich durch den Wechsel des Betrachtungszeitraums ergebende Gewinn darf nicht ausgeschüttet werden. Diese Regelung erfordert ein zusätzliches Gutachten. So müssen manche Unternehmen nun zwei Gutachten für den HGB-Abschluss, ein Gutachten für die IFRS-Rech- nungslegung und eines für die Steuerbilanz, insgesamt also vier Gutachten, erstellen lassen. Auch müssen wei- tere Angaben im Anhang des Jahresabschlusses gemacht werden. Dies erhöht den bürokratischen Aufwand und verursacht unnötige Kosten für die Unternehmen. Es wäre ausreichend, die Bewertungsdifferenz nur bei der erstmaligen Anwendung der neuen Zinsberechnungs- methode zu ermitteln und den ausschüttungsgesperrten Betrag dann ratierlich über zehn Jahre abzubauen. Das Ziel des Gläubigerschutzes wäre damit auch gewährleis- tet gewesen. Übergangsvorschrift: Die Neuregelung ist auf Jahresabschlüsse für Ge- schäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 enden, anzuwenden. Die Unternehmen haben aber das Recht, auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen und vor dem 1. Januar 2016 enden, die neue Regelung anzuwenden. Dies be- grüßen wir ausdrücklich. Problematisch erscheint es aber für diejenigen Un- ternehmer, deren Wirtschaftsjahr vor dem Inkrafttreten des Gesetzes endet und die ihren Abschluss zwischen dem 1. Januar 2016 und dem Inkrafttreten des Gesetzes aufgestellt haben, haben prüfen lassen und festgestellt haben. Sie müssten bei Aufstellung und gegebenenfalls auch Feststellung ihres Jahresabschlusses eigentlich die dann geltende Rechtslage beachten und würden womöglich rückwirkend in eine fehlerhafte Bewertung ihrer Pensionsrückstellungen geraten. Auch bei Organ- gesellschaften könnte es rückwirkend zu einer fehler- haften Gewinnabführung kommen, die zu einer Nicht- anerkennung der Organschaft führt. Es hätte daher für diese Fälle eine entsprechende Regelung gefunden wer- den müssen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 157. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 1 Vereinbarte Debatte zu den Ereignissen von Clausnitz und Bautzen TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Andrej Hunko


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Gut, das ist eine Grundäußerung des Außenministers,

    die ich auch teile.

    D

Rede von Dr. Maria Böhmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


Das freut mich.

Sevim Dağdelen

http://www.faz.net/agenturmeldungen/adhoc/iwf-fordert-von-ukraeine-massenahmen-zur-korruptionsbekaempfung-14063917.html
http://www.faz.net/agenturmeldungen/adhoc/iwf-fordert-von-ukraeine-massenahmen-zur-korruptionsbekaempfung-14063917.html
http://www.faz.net/agenturmeldungen/adhoc/iwf-fordert-von-ukraeine-massenahmen-zur-korruptionsbekaempfung-14063917.html
http://www.faz.net/agenturmeldungen/adhoc/iwf-fordert-von-ukraeine-massenahmen-zur-korruptionsbekaempfung-14063917.html
http://www.tagesschau.de/ausland/ukraine-regierungskrise-101.html
http://www.tagesschau.de/ausland/ukraine-regierungskrise-101.html
http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/ukraine-konflikt-zwischen-den-fronten-14065370.html
http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/ukraine-konflikt-zwischen-den-fronten-14065370.html





(A) (C)



(B) (D)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Andrej Hunko


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Aber ich entnehme Ihrer Antwort, dass es für Sie dort

    keine konkreten Kriterien gibt.

    Ich habe eine zweite Frage zur Unterstützung der
    Ostukraine. Es gab verschiedene Aussagen der Bundes-
    regierung: zum einen, dass man humanitäre Missionen
    plant, sowohl in die Gebiete, die von den Separatisten
    kontrolliert werden, als auch in die Gebiete in der Ost-
    ukraine, die von Kiew kontrolliert werden, und zum an-
    deren, dass es Pläne für Aufbauhilfe für die Ostukraine
    gibt, weil das natürlich die Region ist, die gegenwärtig
    am meisten leidet. Daher meine Frage: Was ist davon bis-
    lang realisiert, und was ist in Planung?

    D