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    Plenarprotokoll 18/155 Textrahmenoptionen: 16 mm Abstand oben Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 155. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 18. Februar 2016 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Bernhard Schulte-Drüggelte, Dr. Karl Lamers und Alois Gerig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15201 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15201 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 5 und 14 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15201 D Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . 15202 A Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanz- marktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellie- rungsgesetz – 1. FiMaNoG) Drucksache 18/7482 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15202 C Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15202 C Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 15204 B Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . 15205 A Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15206 C Matthias Hauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15208 C Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15210 A Sarah Ryglewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15211 A Dr . Mathias Middelberg (CDU/CSU) . . . . . . . 15212 C Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . 15213 B Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15214 A Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15215 B Dr . Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15216 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Demokratie stärken – Dem Hass keine Chance geben Drucksache 18/7553 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15218 B Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15218 B Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15219 D Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15221 D Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15223 C Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15224 D Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15226 B Dr . Lars Castellucci (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15227 A Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15228 B Barbara Woltmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15229 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15230 A Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15231 B Jörg Hellmuth (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15233 B Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 15234 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016II Tagesordnungspunkt 6: Vereinbarte Debatte: 25 Jahre wissenschaft- liche Politikberatung – Technikfolgenab- schätzung beim Deutschen Bundestag Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 15236 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15237 D René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15239 C Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15240 D Dr . Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15242 B Dr . Simone Raatz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15244 A Dr . Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15245 B Dr . Daniela De Ridder (SPD) . . . . . . . . . . . . . 15246 D Tagesordnungspunkt 22: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zu dem Vertrag vom 24. Okto- ber 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Nutzung und Ver- waltung des Küstenmeers zwischen 3 und 12 Seemeilen Drucksache 18/7450 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15247 D b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 28. April 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung des Vertrages vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Tsche- chischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung sei- ner Anwendung Drucksache 18/7455 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15247 D Tagesordnungspunkt 23: a)–e) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 277, 278, 279, 280 und 281 zu Peti- tionen Drucksachen 18/7383, 18/7384, 18/7385, 18/7386, 18/7387 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15248 A Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . . . . 15248 B Tagesordnungspunkt 22: c) Beratung des Antrags der Abgeordne- ten Halina Wawzyniak, Frank Tempel, Dr . André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Eu- ropäischen Parlaments und des Ra- tes zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämp- fung – KOM(2015) 625 endg.; Ratsdok. 14926/15 hier: Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon (Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit) Drucksache 18/7542 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15249 B Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frakti- on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stand der Aufklärung und Konsequenzen aus dem Abgasskandal Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15249 C Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . 15251 A Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15253 A Arno Klare (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15254 B Oliver Wittke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15255 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15256 C Dr . Birgit Malecha-Nissen (SPD) . . . . . . . . . . 15257 B Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15258 B Dr . Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15259 A Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15260 B Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) . . . . . . . . 15261 D Michael Donth (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15262 D Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15264 A Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Europäisches System der Finanzauf- sicht effizient weiterentwickeln Drucksache 18/7539 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15265 B Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15265 B Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15267 A Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15268 A Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15269 B Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15270 B Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15271 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 III Tagesordnungspunkt 8: a) Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Diana Golze, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Einfüh- rung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Drucksachen 18/8, 18/7375 . . . . . . . . . . . . 15273 A b) Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Katja Keul, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung des Ehever- bots für gleichgeschlechtliche Paare Drucksachen 18/5098, 18/7257 . . . . . . . . . 15273 B Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 15273 B Dr . Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15274 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15276 C Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 15277 D Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15278 D Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15280 C Petra Rode-Bosse (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15281 D Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts Drucksache 18/7456 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15282 C Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . 15282 C Sigrid Hupach (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15283 D Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15284 D Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15286 A Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15287 A Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15288 B Dr . Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 15289 A Tagesordnungspunkt 20: a) Antrag der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Katja Keul, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rüstungs- exportkontrollgesetz vorlegen Drucksache 18/7546 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15290 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Agnieszka Brugger, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eckpunkte für ein Rüstungsexportkontrollgesetz Drucksachen 18/4940, 18/7030 . . . . . . . . . 15290 A Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15290 B Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15291 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15292 C Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15293 D Matthias Ilgen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15295 B Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15295 D Gisela Manderla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15297 B Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 15298 D Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 15299 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15301 C Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohn- immobilienkreditrichtlinie Drucksachen 18/5922, 18/6286, 18/7584 . 15300 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucher- schutz zu dem Antrag der Abgeordne- ten Caren Lay, Klaus Ernst, Dr . Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gesetzliche Decke- lung und Veröffentlichung der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite Drucksachen 18/2741, 18/7584 . . . . . . . . . 15300 A Ulrich Kelber, Parl . Staatssekretär BMJV . . . 15300 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15304 A Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15305 A Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15305 D Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15306 B Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 15307 A Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/ CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15307 C Dr . Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15308 C Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . 15309 B Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15310 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016IV Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Matthias W . Birkwald, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen – Bundeseinheitliche Finanzierung voran- bringen Drucksache 18/7540 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15311 C Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15311 C Sylvia Pantel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15312 C Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15314 A Gülistan Yüksel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15315 A Gudrun Zollner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15316 B Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streit- kräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia auf Grundlage des Ersuchens der somalischen Regierung mit Schreiben vom 27. Novem- ber 2012 und 11. Januar 2013 sowie der Be- schlüsse des Rates der Europäischen Union vom 15. Februar 2010, 22. Januar 2013 und 16. März 2015 in Verbindung mit den Re- solutionen 1872 (2009) und 2158 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Drucksache 18/7556 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15317 B Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15317 B Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 15318 C Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 15319 B Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15320 A Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15320 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn, Christian Kühn (Tübin- gen), Corinna Rüffer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Wohnungslosigkeit wirkungsvoll an- gehen – Bundesweite Statistik einführen Drucksache 18/7547 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15321 D Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 15322 A Dr . Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15322 D Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15324 B Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD) . . . . . . . . . 15325 B Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15326 C Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaus- haltsgesetzes zur Einführung von Grund- sätzen für die Kosten von Wasserdienst- leistungen und Wassernutzungen sowie zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes Drucksachen 18/6986, 18/7P578 . . . . . . . . . . 15327 B Hiltrud Lotze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15327 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15328 D Ulrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15329 C Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15331 A Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Jan van Aken, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bezie- hungen zu Kuba weiter verbessern Drucksache 18/7541 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15332 D Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15332 D Dr . Egon Jüttner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15333 D Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15334 C Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15335 C Charles M . Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15336 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15337 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 15339 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeord- neten Metin Hakverdi (SPD) zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und der Be- schlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie zur Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Klaus Ernst, Dr . Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke: Gesetzliche De- ckelung und Veröffentlichung der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite (Tages- ordnungspunkt 11 a und 11 b) . . . . . . . . . . . . . 15339 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 V Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Fritz Güntzler und Philipp Graf Lerchenfeld (beide CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Tagesord- nungspunkt 11 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15340 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordne- ten Dr . Philipp Murmann (CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmo- bilienkreditrichtlinie (Tagesordnungs- punkt 11 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15341 D Textrahmenoptionen: 30,5 mm Abstand oben (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 15201 155. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 18. Februar 2016 Beginn: 9 .01 Uhr
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    Charles M. Huber (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 15339 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 18 .02 .2016 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18 .02 .2016 Diaby, Dr . Karamba SPD 18 .02 .2016 Gastel, Matthias BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18 .02 .2016 Hampel, Ulrich SPD 18 .02 .2016 Heinrich, Gabriela SPD 18 .02 .2016 Hoffmann, Alexander CDU/CSU 18 .02 .2016 Holzenkamp, Franz- Josef CDU/CSU 18 .02 .2016 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 18 .02 .2016 Jantz, Christina SPD 18 .02 .2016 Kolbe, Daniela SPD 18 .02 .2016 Kühn-Mengel, Helga SPD 18 .02 .2016 Merkel, Dr . Angela CDU/CSU 18 .02 .2016 Röring, Johannes CDU/CSU 18 .02 .2016 Rüffer, Corinna BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18 .02 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 18 .02 .2016 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 18 .02 .2016 Schön (St . Wendel), Nadine CDU/CSU 18 .02 .2016 Veit, Rüdiger SPD 18 .02 .2016 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18 .02 .2016 Wicklein, Andrea SPD 18 .02 .2016 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Metin Hakverdi (SPD) zur Be- ratung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und der Be- schlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie zur Beratung der Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Klaus Ernst, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Gesetzliche Deckelung und Veröffentlichung der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite (Ta- gesordnungspunkt 11 a und 11 b) Metin Hakverdi (SPD): Im Rahmen des Gesetzge- bungsverfahrens zur Umsetzung der Wohnimmobilien- kreditrichtlinie nehmen wir auch Änderungen im Be- reich der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen vor . Wo rum geht es? Unternehmen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern betriebliche Altersvorsorge anbieten, behalten ei- nen Teil der Löhne ein . Dieses einbehaltene Geld ist fak- tisch ein Darlehen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihre Arbeitgeberin bzw . an ihren Arbeitgeber . Diese Mittel können vom Unternehmen zu unternehmerischen Zwecken verwendet werden . Das Unternehmen muss in seinen Bilanzen auswei- sen, dass es im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sich von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Geld geliehen hat . Das sind die sogenannten Pensionsrück- stellungen . Denn dieses geliehene Geld muss schließlich irgendwann wieder an die Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter ausgezahlt werden . Die Pensionsrückstellungen müssen jedoch angemes- sen verzinst werden, damit die Belastung, die auf das Un- ternehmen zukommt, zutreffend abgebildet wird . Dieser Zinsaufschlag wird seit 2009 aus dem Marktzins abge- leitet . Damit temporäre Zinsschwankungen aufgefangen werden, wurde ein Betrachtungszeitraum von sieben Jah- ren gewählt . Das entspricht einem Konjunkturzyklus . Nun wollen wir diesen Betrachtungszeitraum auf zehn Jahre ausdehnen . Warum? Seit Jahren stecken wir in einer Niedrigzinsphase . Niedrige Zinsen bedeuten für die Pensionsrückstellungen einen hohen Zinsaufschlag . Damit werden die Bilanzen der Unternehmen belastet . Dies wiederum bewirkt eine schlechtere Bonität der Unternehmen . Das führt dazu, dass sich Unternehmen nur zu teureren Konditionen auf dem Markt refinanzieren können. Das hat Auswirkungen auf ihre Investitionsbereitschaft . Hier wollen wir den Unternehmen helfen . Mit der Erweiterung des Betrachtungszeitraums auf zehn Jahre müssen die Unternehmen bei den Pensionsrückstellun- gen einen geringeren Zinsausschlag berücksichtigen . Da- mit verschaffen wir den Unternehmen Zeit, um sich auch bilanziell an die Niedrigzinsphase anzupassen . Ich finde es richtig, dass wir die Unternehmen bei der Anpassung an die Niedrigzinsphase unterstützen . Es wäre jedoch falsch, wenn die Unternehmen den durch diese Reform gewonnenen bilanziellen Spielraum Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 201615340 (A) (C) (B) (D) dafür nutzen würden, ihre Anteilseigner oder Gesell- schafter zu bedienen . Geringere Pensionsrückstellungen dürfen nicht dazu führen, dass den Anteilseignern höhere Gewinne ausgezahlt werden . Das würde eine illegitime Risikoverschiebung zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeuten . Deshalb ist die Ausschüttungssperre, die in der Re- form verankert ist, nicht nur ein Punkt, auf den wir Sozi- aldemokratinnen und Sozialdemokraten bestehen . Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, Kolleginnen und Kollegen . Die Erweiterung auf zehn Jahre halte ich für sachge- recht . Denn ein noch längerer Betrachtungszeitraum ver- zögert die Anpassung der Unternehmen und nimmt den gebotenen Anpassungsdruck . Die Unternehmen müssen umgehend mit der Umstellung an das neue makroökono- mische Umfeld mit einem niedrigen Zins beginnen . Die Niedrigzinsphase wird noch einige Jahre dauern . Es gilt keine Zeit zu verlieren . Worauf ist zu achten? Die Unternehmen müssen wis- sen, dass sie früher oder später die Verbindlichkeiten aus der Betriebsrente bedienen müssen . Die gewonnene Bonität sollte auch dafür genutzt werden, die Bedienung dieser Verbindlichkeiten sicherzustellen . Es kann nicht sein, dass sie in einigen Jahren wieder auf uns zukom- men, damit wir den Betrachtungszeitraum abermals er- weitern . Sie sollten ihre Probleme jetzt lösen . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Fritz Güntzler und Philipp Graf Lerchenfeld (beide CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Tagesordnungs- punkt 11 a) Der Bundestag beschließt heute mit der Verabschie- dung des Wohnimmobilienkreditrichtlinienumset- zungsgesetzes die Anpassung der handelsrechtlichen Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Al- tersversorgungsverpflichtungen (§ 253 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 HGB) . Wir sind der Ansicht, dass die Än- derungen zwar in die richtige Richtung gehen, aber nicht weitgehend genug sind . Wir stimmen dem Gesetz heute aber dennoch zu, da es besser als der Status quo ist und den Unternehmen immerhin ein wenig hilft . Im Folgen- den möchten wir unseren Standpunkt genauer darstellen: Für künftig wahrscheinlich eintretende Verbindlich- keiten müssen Unternehmen Rückstellungen bilden . Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als ei- nem Jahr sind dabei nach § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnitt- lichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäfts- jahre abzuzinsen . Dies galt bisher auch für Altersversor- gungsverpflichtungen. Hintergrund der Abzinsung ist, dass mit künftig benötigten Mitteln bis zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung regelmäßig Erträge erwirtschaftet wer- den . Das HGB stellt, anders als die IFRS, bewusst nicht auf einen Marktzins zum Stichtag, sondern auf einen durchschnittlichen Marktzinssatz ab, um starke Bewer- tungsvolatilitäten zu vermeiden . Der Gesetzgeber ging bei der Einführung dieser Regelung im Jahr 2009 durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) davon aus, dass ein siebenjähriger Betrachtungszeitraum für die Ermittlung des anwendbaren Zinssatzes eine ausreichend stabile Durchschnittsbetrachtung sichert . Diese Annahme hat sich aber aufgrund der derzeit anhaltenden Niedrigzinsphase nicht bestätigt . Die Un- ternehmen müssen für ihre Altersversorgungsverpflich- tungen zu hohe Rückstellungen bilden . Dadurch wird die tatsächliche wirtschaftliche Lage der Unternehmen zu schlecht und damit auch unzutreffend dargestellt (vgl . § 264 Absatz 2 Satz 1 HGB) . Je weiter die Markt- zinsen fallen, desto höher werden dabei die erforderli- chen Rückstellungen . Dies schmälert die Gewinne der Unternehmen, belastet ihr bilanzielles Eigenkapital und erschwert ihre Finanzierung . Darunter leidet schließlich auch ihre Investitionsfähigkeit . Dies wird durch eine Stu- die des DIHK bestätigt . Des Weiteren wird es für Unternehmen zunehmend unattraktiv, den eigenen Arbeitnehmern betriebliche Al- tersvorsorge anzubieten . Aufgrund dieser Probleme war es geboten, die Regelungen zu den Pensionsrückstellun- gen zu verändern . Die Änderungen, die heute beschlos- sen werden, halten wir an den folgenden Stellen für un- zureichend bzw . falsch: Zeitraum für die Ermittlung des Durchschnittszinssat- zes: Nach den Regelungen, die heute beschlossen wer- den, beträgt der Zeitraum für die Ermittlung des Durch- schnittszinssatzes für die Abzinsung der Pensionsrück- stellungen nunmehr zehn Jahre . Wir sind der Auffassung, dass dieser Zeitraum auf 15 Jahre hätte ausgedehnt werden müssen . Dem liegt folgende Überlegung zugrunde: In der Zeit ihrer aktiven Betriebszugehörigkeit erdienen sich die Mitarbeiter ihre Pensionsansprüche . Bei wirtschaftlicher Betrachtung entspricht dies einer Darlehensgewährung der Arbeitneh- mer an ihren Arbeitgeber . Bei einer unterstellten Anspar- phase des einzelnen Mitarbeiters von 30 Jahren beträgt die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der aktiven Mitarbeiter von Unternehmen somit 15 Jahre . Entspre- chend kann der Ermittlung des durchschnittlichen Zins- satzes, zu dem diese Darlehen gewährt werden, daher ein 15-jähriger Betrachtungszeitraum zugrunde gelegt wer- den . Sollte es tatsächlich so sein, wie die Bundesbank dar- stellt, dass für einen Betrachtungszeitraum von 15 Jahren die Datengrundlage fehlt, hätte man jedenfalls hilfsweise einen Zeitraum von 12 Jahren festschreiben können . Unseres Erachtens wäre es in der gegenwärtigen Situ- ation, in der abzusehen ist, dass die Zinsen lange auf ei- nem niedrigen Niveau verharren werden, auch vertretbar gewesen, einen festen Zinssatz vorzuschreiben und so für eine langfristige Lösung der Problematik zu sorgen . Wir hätten uns dabei beispielsweise . einen Zinssatz von Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 15341 (A) (C) (B) (D) 4,5 Prozent vorstellen können . Durch Veränderungen des Rechnungszinses verursachte Ergebnisschwankungen hätten sich dadurch vollständig ausschließen lassen, was auch dem Sinn und Zweck der durch das BilMoG getrof- fenen Regelungen entsprochen hätte . Diese Auffassung fand im Übrigen in den Beratungen bei den Wirtschafts- verbänden und dem Deutschen Gewerkschaftsbund gro- ße Unterstützung . Regelungsort der Ausschüttungssperre: Die Ausschüttungssperre wird in § 253 Absatz 6 HGB geregelt . Rechtssystematisch wäre eine Regelung in § 268 Absatz 8 HGB vorzugswürdig gewesen . Diese Vor- schrift enthält bereits Ausschüttungssperren . § 253 HGB befindet sich im Ersten Abschnitt des Dritten Buches, der Vorschriften für alle Kaufleute enthält. § 268 HGB steht im Zweiten Abschnitt des Dritten Buches, der ergänzen- de Vorschriften für Kapitalgesellschaften und haftungs- beschränkte Personengesellschaften enthält . Die Neuregelung der Pensionsrückstellungen dient ausweislich der Gesetzesbegründung der Abmilderung der Niedrigzinsphase und nicht dazu, das Vorsichtsprin- zip nach § 252 Absatz 1 Nummer 4 HGB oder die Fä- higkeit der Unternehmen, ihre Vorsorgeversprechen zu erfüllen, einzuschränken . Mit anderen Worten dient die Ausschüttungssperre dem Gläubigerschutz . Bei Ein- zelunternehmern und Personengesellschaften wird der Gläubigerschutz bereits durch die persönliche Haftung des Einzelunternehmers bzw . der Gesellschafter erreicht . Bei ihnen macht eine Ausschüttungssperre daher schon gar keinen Sinn . Zudem gibt es bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften keine Gewinnausschüttun- gen im technischen Sinne . Die Vorschrift muss also bei ihnen ins Leere laufen . Daher wäre es rechtssystematisch klarer gewesen, die Ausschüttungssperre in § 268 Absatz 8 HGB zu veran- kern und so ganz eindeutig klarzustellen, dass sie bei Einzelunternehmern und haftungsunbeschränkten Perso- nengesellschaften keine Anwendung finden kann. Dazu kommt, dass eine Verankerung der Ausschüt- tungssperre in § 268 Absatz 8 HGB die Ausschüttungs- sperre auch zu einer Abführungssperre gemäß § 301 AktG hätte werden lassen, was unseres Erachtens von der In- tention des Gesetzgebers gedeckt gewesen wäre . Ausgestaltung der Ausschüttungssperre: Die Regelungen, die heute beschlossen werden, se- hen vor, dass die Pensionsrückstellungen dauerhaft so- wohl mit dem Zinssatz, der sich beim siebenjährigen Betrachtungszeitraum ergibt, als auch mit dem Zinssatz, der sich beim zehnjährigen Betrachtungszeitraum ergibt, berechnet werden müssen . Der sich durch den Wechsel des Betrachtungszeitraums ergebende Gewinn darf nicht ausgeschüttet werden . Diese Regelung erfordert ein zusätzliches Gutachten . So müssen manche Unternehmen nun zwei Gutachten für den HGB-Abschluss, ein Gutachten für die IFRS-Rech- nungslegung und eines für die Steuerbilanz, insgesamt also vier Gutachten, erstellen lassen . Auch müssen wei- tere Angaben im Anhang des Jahresabschlusses gemacht werden . Dies erhöht den bürokratischen Aufwand und verursacht unnötige Kosten für die Unternehmen . Es wäre ausreichend, die Bewertungsdifferenz nur bei der erstmaligen Anwendung der neuen Zinsberechnungs- methode zu ermitteln und den ausschüttungsgesperrten Betrag dann ratierlich über zehn Jahre abzubauen . Das Ziel des Gläubigerschutzes wäre damit auch gewährleis- tet gewesen . Übergangsvorschrift: Die Neuregelung ist auf Jahresabschlüsse für Ge- schäftsjahre, die nach dem 31 .12 .2015 enden, anzuwen- den . Die Unternehmen haben aber das Recht, auf Jahres- abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31 .12 .2014 beginnen und vor dem 1 .1 .2016 enden, die alte Regelung anzuwenden . Dies begrüßen wir ausdrücklich . Problematisch erscheint es aber für diejenigen Unter- nehmer, deren Wirtschaftsjahr vor dem Inkrafttreten des Gesetzes endet und die ihren Abschluss zwischen dem 1 .1 .2016 und dem Inkrafttreten des Gesetzes aufgestellt haben, haben prüfen lassen und festgestellt haben . Sie müssten bei Aufstellung und gegebenenfalls auch Fest- stellung ihres Jahresabschlusses eigentlich die dann geltende Rechtslage beachten und würden womöglich rückwirkend in eine fehlerhafte Bewertung ihrer Pensi- onsrückstellungen geraten . Auch bei Organgesellschaf- ten könnte es rückwirkend zu einer fehlerhaften Gewin- nabführung kommen, die zu einer Nichtanerkennung der Organschaft führt . Es hätte daher für diese Fälle eine ent- sprechende Regelung gefunden werden müssen . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Philipp Murmann (CDU/ CSU) zu der Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Ge- setzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkre- ditrichtlinie (Tagesordnungspunkt 11 a) Der Bundestag beschließt heute mit der Verabschie- dung des Wohnimmobilienkreditrichtlinienumsetzungs- gesetzes zeitgleich die Anpassung der handelsrechtlichen Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Al- tersversorgungsverpflichtungen (§ 253 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 HGB) . Ich stimme dem Gesetz zu, möchte aber folgende Punkte ergänzen: 1 . Zeitraum zur Übermittlung des Durchschnittszins- satzes Für Rückstellungen für Altersversorgungsverpflich- tungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde bisher ein siebenjähriger Betrachtungszeitraum für die Ermittlung des anwendbaren Zinssatzes als aus- reichend betrachtet . Aufgrund der anhaltenden Niedrig- zinsphase müssen die Unternehmen für ihre Altersver- sorgungsverpflichtungen derzeit allerdings besonders hohe Rückstellungen bilden . Je weiter die Marktzinsen fallen, desto höher werden die erforderlichen Rückstel- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 201615342 (A) (C) (B) (D) Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de lungen . Dies schmälert die Gewinne der Unternehmen, belastet ihr bilanzielles Eigenkapital und erschwert ihre Finanzierung . Darunter leidet schließlich auch ihre In- vestitions- und Innovationsfähigkeit . Dies wird durch eine Studie des DIHK bestätigt . Des Weiteren wird es für Unternehmen zunehmend unattraktiv, den eigenen Arbeitnehmern betriebliche Al- tersvorsorge anzubieten . Aufgrund dieser Probleme war es geboten, die Regelungen zu den Pensionsrückstellun- gen zu verändern . Die heute beschlossenen Änderungen halte ich jedoch für unzureichend . Anstelle des jetzt beschlossenen Zeitraumes für die Ermittlung des Durchschnittszinssatzes von zehn Jahren wäre ein Zeitraum von zwölf Jahren, besser noch von 15 Jahren, angemessen gewesen, um damit auch die für solche Altersversorgungsverpflichtungen zugrunde lie- genden langen Betriebszugehörigkeitszeiten Rechnung zu tragen . Dieses wurde zum Beispiel auch in den Stel- lungnahmen verschiedener Experten deutlich gemacht . 2 . Regelungen zur Ausschüttungssperre Eine Ausschüttungssperre, wie jetzt vorgesehen, ist zwar grundsätzlich gut zu begründen . Sie führt allerdings zu erhöhtem, zumeist gar doppeltem Begutachtungsauf- wand, der aus meiner Sicht nicht in einem vernünftigen Verhältnis zu der tatsächlich erreichten Wirkung steht . Dies hätte auch durch einfachere Regelungen erreicht werden können, die mit weniger Bürokratie verbunden wären . Insofern wäre es zu begrüßen, diese Verbesserungen im Rahmen zukünftiger Gesetzesverfahren umzusetzen, um Bürokratie angemessen zu begrenzen und die Inves- titionskraft der Unternehmen nicht unnötig einzuschrän- ken . 155. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 4 Novellierung von Finanzmarktvorschriften ZP 2 Rechtsextremismus TOP 6 25 Jahre Technikfolgenabschätzung beim Bundestag TOP 22 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 23 Abschließende Beratungen ohne Aussprache ZP 3 Aktuelle Stunde zum Abgasskandal TOP 7 Europäisches System der Finanzaufsicht TOP 8 Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließung TOP 9 Neuregelung des Kulturgutschutzrechts TOP 20 Rüstungsexportkontrolle TOP 11 Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie TOP 12 Bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern TOP 13 Bundeswehreinsatz EUTM Somalia ZP 4 Wohnungslosigkeit TOP 15 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes TOP 16 Beziehungen zu Kuba Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Vielen Dank . – Als nächste Rednerin hat Dagmar

    Schmidt von der SPD-Fraktion das Wort .



Rede von Dagmar Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen

und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen vor allem
von den Grünen! Ich danke Ihnen für Ihre Initiative; denn
sie gibt uns Gelegenheit, ein immens wichtiges sozialpo-
litisches Thema, nämlich die Wohnungspolitik, zu disku-
tieren .

Sie fordern in Ihrem Antrag die Einführung einer bun-
desweiten Statistik, um auf dieser Basis Wohnungslosig-
keit wirkungsvoll anzugehen . Die Bundesregierung hat
dies in ihrer Antwort auf Ihre Kleine Anfrage abgelehnt,
weil die Zuständigkeit seit der Föderalismusreform I von
2006 bei den Ländern liegt .

Für beide Positionen gibt es gute Argumente . Ich
persönlich habe immer große Sympathien für eine gute
Datenbasis für gute Politik . Aber weder haben alle grün
mitregierten Länder eine Wohnungslosenstatistik, die die
Basis für eine im Länderzuständigkeitsbereich liegende
Wohnungspolitik wäre, noch macht die Bundesregierung
deswegen keine Politik gegen Wohnungslosigkeit und
Obdachlosigkeit, weil es keine Statistik gibt .


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich kann das Lob für Hessen, Herr Zimmer, leider nicht
teilen . In meinem schwarz-grün regierten Heimatland
Hessen sind es wiederum allein die Sozialdemokratinnen
und Sozialdemokraten, die sich des Themas Obdachlo-
sigkeit angenommen haben . Leider hat Schwarz-Grün
die Streichung der Mittel der Obdachlosenhilfe durch die
ehemalige schwarz-gelbe Landesregierung nicht zurück-
genommen . Ich hätte Ihnen da mehr Kraft gewünscht .


(Beifall bei der SPD – Zuruf von der SPD: Hört! Hört! – Weiterer Zuruf von der SPD: Unehrlich!)


Als vorbildlich kann ich das Land Nordrhein-Westfa-
len nennen . Auch die sozialdemokratische Sozialminis-
terin Altpeter in Baden-Württemberg hat die Initiative
ergriffen


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht hier um Sozialpolitik!)


und sich des Themas „Berichterstattung und Konzepti-
onierung im Bereich der Wohnungslosigkeit“ angenom-
men .


(Beifall bei der SPD)


Je weiter man sich von den Kommunen entfernt, desto
schwieriger wird es mit der Zielgenauigkeit . Deswegen
macht es Sinn, die konkrete Planung auf Länderebene
durchzuführen .

Das heißt aber nicht, dass die Bundespolitik hierbei
keine Verantwortung übernehmen würde . Ganz konkret
hat unsere Ministerin Andrea Nahles bei der Steuerung
der Mittel aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am
stärksten von Armut betroffenen Personen einen Schwer-
punkt auf Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit be-
drohte Menschen gelegt . Das ist gut und richtig so .


(Beifall bei der SPD – Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist die Vorgabe! Das ist der Sinn! Das war nicht die Bundesministerin!)


Die Zahl der Wohnungslosen in Deutschland steigt,
und das fordert uns auf allen Ebenen zum Handeln
auf . Es ist bereits erwähnt worden: Laut der Bundes-
arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe waren 2014
335 000 Menschen ohne Wohnung . Sie erwartet, dass
die Zahl bis 2018 auf mehr als eine halbe Million steigt .
Gleichzeitig macht sie für den Bund folgende Hand-
lungsfelder aus, die alle von der Koalition bereits ange-
gangen wurden und werden:

Da wäre erstens die Verbesserung der sozialen Lage
durch angemessene Regelsätze und durch die Bekämp-

Caren Lay






(A) (C)



(B) (D)


fung des Niedriglohnsektors . Mit der Einführung des
Mindestlohns haben wir einen riesengroßen Schritt ge-
tan .


(Beifall bei der SPD – Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber gegen Obdachlosigkeit hilft er nicht!)


Mit der Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen
werden wir weitere Schritte gehen, und die Frage der Re-
gelsätze werden wir noch dieses Jahr aufrufen . Ja, auch
ich hätte große Sympathien dafür gehabt, wenn man ge-
sagt hätte, dass man bei den Kosten der Unterkunft nicht
mehr sanktionieren darf . Aber wir haben mit einer längst
überfälligen Wohngeldreform die finanzielle Situation
von 870 000 Haushalten, vor allem von Rentnerinnen
und Rentnern und Familien mit Kindern, verbessert, auch
wenn es für die Opposition, wie üblich, etwas mehr hätte
sein dürfen .

Zweitens . Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohn-
raum, vor allem Kleinwohnungen und Wohnungen in den
Ballungsräumen . Das ist für uns nicht erst ein Thema,
seitdem die Flüchtlinge ein Thema sind . Bereits im Ko-
alitionsvertrag haben wir einen Dreiklang aus Stärkung
der Investitionstätigkeit, Wiederbelebung des sozialen
Wohnungsbaus und einer mietrechtlichen und sozialpoli-
tischen Flankierung festgeschrieben . Was heißt das kon-
kret? Die Stichworte lauten: Mietpreisbremse und – das
ist bereits erwähnt worden – jährlich 500 Millionen Euro
mehr für den Wohnungsbau .


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht darum, Armut zu bekämpfen!)


Vor allem aber haben wir das sehr erfolgreiche Pro-
gramm „Soziale Stadt“ wieder zum Leben erweckt; denn
nicht nur Wohnungen, sondern auch ein lebenswertes
Wohnumfeld und soziale Unterstützung im Quartier sind
wichtig . Deswegen geht es am Ende des Tages um die
Handlungsfähigkeit und die Ausstattung der Kommunen .
Da haben wir viel Geld in Bewegung gesetzt: Wir entlas-
ten die Kommunen bis 2018 um insgesamt 25 Milliarden
Euro . Das ist eine echte Hausnummer .


(Bernd Rützel [SPD]: Das meiste bisher!)


Der Respekt gegenüber den Ärmsten – um nichts an-
deres geht es, wenn man sich um Menschen kümmert,
die es alleine nicht schaffen, wenn man ihnen wieder
auf die Beine hilft, auch wenn es lange dauert – ist Aus-
druck des sozialen Zusammenhalts unserer Gesellschaft .
Dieses soziale Klima, diesen starken gesellschaftlichen
Zusammenhalt wünschen sich auch die allermeisten der-
jenigen, die nicht persönlich betroffen sind und es auch
nie sein werden .

„Vier eigene Wände machen einen Menschen frei“,
sagt ein persisches Sprichwort . Diese Freiheit ist in
Deutschland ein Grundrecht . Deshalb gilt es, Wohnun-
gen zu bauen und den Sozialstaat zu stärken und dabei zu
klotzen und nicht zu kleckern .

Glück auf!


(Beifall bei der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ulla Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Vielen Dank . – Als letzter Redner in dieser Debatte

    hat Michael Groß von der SPD-Fraktion das Wort .


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)