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    Plenarprotokoll 18/155 Textrahmenoptionen: 16 mm Abstand oben Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 155. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 18. Februar 2016 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Bernhard Schulte-Drüggelte, Dr. Karl Lamers und Alois Gerig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15201 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15201 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 5 und 14 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15201 D Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . 15202 A Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanz- marktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellie- rungsgesetz – 1. FiMaNoG) Drucksache 18/7482 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15202 C Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15202 C Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 15204 B Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . 15205 A Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15206 C Matthias Hauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15208 C Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15210 A Sarah Ryglewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15211 A Dr . Mathias Middelberg (CDU/CSU) . . . . . . . 15212 C Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . 15213 B Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15214 A Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15215 B Dr . Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15216 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Demokratie stärken – Dem Hass keine Chance geben Drucksache 18/7553 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15218 B Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15218 B Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15219 D Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15221 D Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15223 C Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15224 D Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15226 B Dr . Lars Castellucci (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15227 A Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15228 B Barbara Woltmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15229 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15230 A Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15231 B Jörg Hellmuth (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15233 B Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 15234 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016II Tagesordnungspunkt 6: Vereinbarte Debatte: 25 Jahre wissenschaft- liche Politikberatung – Technikfolgenab- schätzung beim Deutschen Bundestag Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 15236 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15237 D René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15239 C Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15240 D Dr . Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15242 B Dr . Simone Raatz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15244 A Dr . Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15245 B Dr . Daniela De Ridder (SPD) . . . . . . . . . . . . . 15246 D Tagesordnungspunkt 22: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zu dem Vertrag vom 24. Okto- ber 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Nutzung und Ver- waltung des Küstenmeers zwischen 3 und 12 Seemeilen Drucksache 18/7450 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15247 D b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 28. April 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung des Vertrages vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Tsche- chischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung sei- ner Anwendung Drucksache 18/7455 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15247 D Tagesordnungspunkt 23: a)–e) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 277, 278, 279, 280 und 281 zu Peti- tionen Drucksachen 18/7383, 18/7384, 18/7385, 18/7386, 18/7387 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15248 A Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . . . . 15248 B Tagesordnungspunkt 22: c) Beratung des Antrags der Abgeordne- ten Halina Wawzyniak, Frank Tempel, Dr . André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Eu- ropäischen Parlaments und des Ra- tes zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämp- fung – KOM(2015) 625 endg.; Ratsdok. 14926/15 hier: Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon (Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit) Drucksache 18/7542 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15249 B Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frakti- on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stand der Aufklärung und Konsequenzen aus dem Abgasskandal Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15249 C Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . 15251 A Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15253 A Arno Klare (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15254 B Oliver Wittke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15255 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15256 C Dr . Birgit Malecha-Nissen (SPD) . . . . . . . . . . 15257 B Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15258 B Dr . Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15259 A Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15260 B Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) . . . . . . . . 15261 D Michael Donth (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15262 D Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15264 A Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Europäisches System der Finanzauf- sicht effizient weiterentwickeln Drucksache 18/7539 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15265 B Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15265 B Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15267 A Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15268 A Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15269 B Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15270 B Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15271 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 III Tagesordnungspunkt 8: a) Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Diana Golze, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Einfüh- rung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Drucksachen 18/8, 18/7375 . . . . . . . . . . . . 15273 A b) Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Katja Keul, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung des Ehever- bots für gleichgeschlechtliche Paare Drucksachen 18/5098, 18/7257 . . . . . . . . . 15273 B Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 15273 B Dr . Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15274 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15276 C Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 15277 D Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15278 D Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15280 C Petra Rode-Bosse (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15281 D Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts Drucksache 18/7456 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15282 C Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . 15282 C Sigrid Hupach (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15283 D Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15284 D Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15286 A Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15287 A Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15288 B Dr . Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 15289 A Tagesordnungspunkt 20: a) Antrag der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Katja Keul, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rüstungs- exportkontrollgesetz vorlegen Drucksache 18/7546 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15290 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Agnieszka Brugger, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eckpunkte für ein Rüstungsexportkontrollgesetz Drucksachen 18/4940, 18/7030 . . . . . . . . . 15290 A Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15290 B Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15291 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15292 C Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15293 D Matthias Ilgen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15295 B Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15295 D Gisela Manderla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15297 B Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 15298 D Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 15299 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15301 C Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohn- immobilienkreditrichtlinie Drucksachen 18/5922, 18/6286, 18/7584 . 15300 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucher- schutz zu dem Antrag der Abgeordne- ten Caren Lay, Klaus Ernst, Dr . Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gesetzliche Decke- lung und Veröffentlichung der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite Drucksachen 18/2741, 18/7584 . . . . . . . . . 15300 A Ulrich Kelber, Parl . Staatssekretär BMJV . . . 15300 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15304 A Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15305 A Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15305 D Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15306 B Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 15307 A Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/ CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15307 C Dr . Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15308 C Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . 15309 B Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15310 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016IV Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Matthias W . Birkwald, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen – Bundeseinheitliche Finanzierung voran- bringen Drucksache 18/7540 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15311 C Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15311 C Sylvia Pantel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15312 C Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15314 A Gülistan Yüksel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15315 A Gudrun Zollner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15316 B Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streit- kräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia auf Grundlage des Ersuchens der somalischen Regierung mit Schreiben vom 27. Novem- ber 2012 und 11. Januar 2013 sowie der Be- schlüsse des Rates der Europäischen Union vom 15. Februar 2010, 22. Januar 2013 und 16. März 2015 in Verbindung mit den Re- solutionen 1872 (2009) und 2158 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Drucksache 18/7556 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15317 B Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15317 B Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 15318 C Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 15319 B Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15320 A Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15320 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn, Christian Kühn (Tübin- gen), Corinna Rüffer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Wohnungslosigkeit wirkungsvoll an- gehen – Bundesweite Statistik einführen Drucksache 18/7547 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15321 D Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 15322 A Dr . Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15322 D Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15324 B Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD) . . . . . . . . . 15325 B Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15326 C Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaus- haltsgesetzes zur Einführung von Grund- sätzen für die Kosten von Wasserdienst- leistungen und Wassernutzungen sowie zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes Drucksachen 18/6986, 18/7P578 . . . . . . . . . . 15327 B Hiltrud Lotze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15327 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15328 D Ulrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15329 C Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15331 A Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Jan van Aken, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bezie- hungen zu Kuba weiter verbessern Drucksache 18/7541 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15332 D Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15332 D Dr . Egon Jüttner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15333 D Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15334 C Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15335 C Charles M . Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15336 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15337 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 15339 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeord- neten Metin Hakverdi (SPD) zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und der Be- schlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie zur Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Klaus Ernst, Dr . Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke: Gesetzliche De- ckelung und Veröffentlichung der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite (Tages- ordnungspunkt 11 a und 11 b) . . . . . . . . . . . . . 15339 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 V Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Fritz Güntzler und Philipp Graf Lerchenfeld (beide CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Tagesord- nungspunkt 11 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15340 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordne- ten Dr . Philipp Murmann (CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmo- bilienkreditrichtlinie (Tagesordnungs- punkt 11 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15341 D Textrahmenoptionen: 30,5 mm Abstand oben (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 15201 155. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 18. Februar 2016 Beginn: 9 .01 Uhr
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    Charles M. Huber (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 15339 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 18 .02 .2016 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18 .02 .2016 Diaby, Dr . Karamba SPD 18 .02 .2016 Gastel, Matthias BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18 .02 .2016 Hampel, Ulrich SPD 18 .02 .2016 Heinrich, Gabriela SPD 18 .02 .2016 Hoffmann, Alexander CDU/CSU 18 .02 .2016 Holzenkamp, Franz- Josef CDU/CSU 18 .02 .2016 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 18 .02 .2016 Jantz, Christina SPD 18 .02 .2016 Kolbe, Daniela SPD 18 .02 .2016 Kühn-Mengel, Helga SPD 18 .02 .2016 Merkel, Dr . Angela CDU/CSU 18 .02 .2016 Röring, Johannes CDU/CSU 18 .02 .2016 Rüffer, Corinna BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18 .02 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 18 .02 .2016 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 18 .02 .2016 Schön (St . Wendel), Nadine CDU/CSU 18 .02 .2016 Veit, Rüdiger SPD 18 .02 .2016 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18 .02 .2016 Wicklein, Andrea SPD 18 .02 .2016 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Metin Hakverdi (SPD) zur Be- ratung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und der Be- schlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie zur Beratung der Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Klaus Ernst, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Gesetzliche Deckelung und Veröffentlichung der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite (Ta- gesordnungspunkt 11 a und 11 b) Metin Hakverdi (SPD): Im Rahmen des Gesetzge- bungsverfahrens zur Umsetzung der Wohnimmobilien- kreditrichtlinie nehmen wir auch Änderungen im Be- reich der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen vor . Wo rum geht es? Unternehmen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern betriebliche Altersvorsorge anbieten, behalten ei- nen Teil der Löhne ein . Dieses einbehaltene Geld ist fak- tisch ein Darlehen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihre Arbeitgeberin bzw . an ihren Arbeitgeber . Diese Mittel können vom Unternehmen zu unternehmerischen Zwecken verwendet werden . Das Unternehmen muss in seinen Bilanzen auswei- sen, dass es im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sich von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Geld geliehen hat . Das sind die sogenannten Pensionsrück- stellungen . Denn dieses geliehene Geld muss schließlich irgendwann wieder an die Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter ausgezahlt werden . Die Pensionsrückstellungen müssen jedoch angemes- sen verzinst werden, damit die Belastung, die auf das Un- ternehmen zukommt, zutreffend abgebildet wird . Dieser Zinsaufschlag wird seit 2009 aus dem Marktzins abge- leitet . Damit temporäre Zinsschwankungen aufgefangen werden, wurde ein Betrachtungszeitraum von sieben Jah- ren gewählt . Das entspricht einem Konjunkturzyklus . Nun wollen wir diesen Betrachtungszeitraum auf zehn Jahre ausdehnen . Warum? Seit Jahren stecken wir in einer Niedrigzinsphase . Niedrige Zinsen bedeuten für die Pensionsrückstellungen einen hohen Zinsaufschlag . Damit werden die Bilanzen der Unternehmen belastet . Dies wiederum bewirkt eine schlechtere Bonität der Unternehmen . Das führt dazu, dass sich Unternehmen nur zu teureren Konditionen auf dem Markt refinanzieren können. Das hat Auswirkungen auf ihre Investitionsbereitschaft . Hier wollen wir den Unternehmen helfen . Mit der Erweiterung des Betrachtungszeitraums auf zehn Jahre müssen die Unternehmen bei den Pensionsrückstellun- gen einen geringeren Zinsausschlag berücksichtigen . Da- mit verschaffen wir den Unternehmen Zeit, um sich auch bilanziell an die Niedrigzinsphase anzupassen . Ich finde es richtig, dass wir die Unternehmen bei der Anpassung an die Niedrigzinsphase unterstützen . Es wäre jedoch falsch, wenn die Unternehmen den durch diese Reform gewonnenen bilanziellen Spielraum Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 201615340 (A) (C) (B) (D) dafür nutzen würden, ihre Anteilseigner oder Gesell- schafter zu bedienen . Geringere Pensionsrückstellungen dürfen nicht dazu führen, dass den Anteilseignern höhere Gewinne ausgezahlt werden . Das würde eine illegitime Risikoverschiebung zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeuten . Deshalb ist die Ausschüttungssperre, die in der Re- form verankert ist, nicht nur ein Punkt, auf den wir Sozi- aldemokratinnen und Sozialdemokraten bestehen . Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, Kolleginnen und Kollegen . Die Erweiterung auf zehn Jahre halte ich für sachge- recht . Denn ein noch längerer Betrachtungszeitraum ver- zögert die Anpassung der Unternehmen und nimmt den gebotenen Anpassungsdruck . Die Unternehmen müssen umgehend mit der Umstellung an das neue makroökono- mische Umfeld mit einem niedrigen Zins beginnen . Die Niedrigzinsphase wird noch einige Jahre dauern . Es gilt keine Zeit zu verlieren . Worauf ist zu achten? Die Unternehmen müssen wis- sen, dass sie früher oder später die Verbindlichkeiten aus der Betriebsrente bedienen müssen . Die gewonnene Bonität sollte auch dafür genutzt werden, die Bedienung dieser Verbindlichkeiten sicherzustellen . Es kann nicht sein, dass sie in einigen Jahren wieder auf uns zukom- men, damit wir den Betrachtungszeitraum abermals er- weitern . Sie sollten ihre Probleme jetzt lösen . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Fritz Güntzler und Philipp Graf Lerchenfeld (beide CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Tagesordnungs- punkt 11 a) Der Bundestag beschließt heute mit der Verabschie- dung des Wohnimmobilienkreditrichtlinienumset- zungsgesetzes die Anpassung der handelsrechtlichen Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Al- tersversorgungsverpflichtungen (§ 253 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 HGB) . Wir sind der Ansicht, dass die Än- derungen zwar in die richtige Richtung gehen, aber nicht weitgehend genug sind . Wir stimmen dem Gesetz heute aber dennoch zu, da es besser als der Status quo ist und den Unternehmen immerhin ein wenig hilft . Im Folgen- den möchten wir unseren Standpunkt genauer darstellen: Für künftig wahrscheinlich eintretende Verbindlich- keiten müssen Unternehmen Rückstellungen bilden . Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als ei- nem Jahr sind dabei nach § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnitt- lichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäfts- jahre abzuzinsen . Dies galt bisher auch für Altersversor- gungsverpflichtungen. Hintergrund der Abzinsung ist, dass mit künftig benötigten Mitteln bis zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung regelmäßig Erträge erwirtschaftet wer- den . Das HGB stellt, anders als die IFRS, bewusst nicht auf einen Marktzins zum Stichtag, sondern auf einen durchschnittlichen Marktzinssatz ab, um starke Bewer- tungsvolatilitäten zu vermeiden . Der Gesetzgeber ging bei der Einführung dieser Regelung im Jahr 2009 durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) davon aus, dass ein siebenjähriger Betrachtungszeitraum für die Ermittlung des anwendbaren Zinssatzes eine ausreichend stabile Durchschnittsbetrachtung sichert . Diese Annahme hat sich aber aufgrund der derzeit anhaltenden Niedrigzinsphase nicht bestätigt . Die Un- ternehmen müssen für ihre Altersversorgungsverpflich- tungen zu hohe Rückstellungen bilden . Dadurch wird die tatsächliche wirtschaftliche Lage der Unternehmen zu schlecht und damit auch unzutreffend dargestellt (vgl . § 264 Absatz 2 Satz 1 HGB) . Je weiter die Markt- zinsen fallen, desto höher werden dabei die erforderli- chen Rückstellungen . Dies schmälert die Gewinne der Unternehmen, belastet ihr bilanzielles Eigenkapital und erschwert ihre Finanzierung . Darunter leidet schließlich auch ihre Investitionsfähigkeit . Dies wird durch eine Stu- die des DIHK bestätigt . Des Weiteren wird es für Unternehmen zunehmend unattraktiv, den eigenen Arbeitnehmern betriebliche Al- tersvorsorge anzubieten . Aufgrund dieser Probleme war es geboten, die Regelungen zu den Pensionsrückstellun- gen zu verändern . Die Änderungen, die heute beschlos- sen werden, halten wir an den folgenden Stellen für un- zureichend bzw . falsch: Zeitraum für die Ermittlung des Durchschnittszinssat- zes: Nach den Regelungen, die heute beschlossen wer- den, beträgt der Zeitraum für die Ermittlung des Durch- schnittszinssatzes für die Abzinsung der Pensionsrück- stellungen nunmehr zehn Jahre . Wir sind der Auffassung, dass dieser Zeitraum auf 15 Jahre hätte ausgedehnt werden müssen . Dem liegt folgende Überlegung zugrunde: In der Zeit ihrer aktiven Betriebszugehörigkeit erdienen sich die Mitarbeiter ihre Pensionsansprüche . Bei wirtschaftlicher Betrachtung entspricht dies einer Darlehensgewährung der Arbeitneh- mer an ihren Arbeitgeber . Bei einer unterstellten Anspar- phase des einzelnen Mitarbeiters von 30 Jahren beträgt die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der aktiven Mitarbeiter von Unternehmen somit 15 Jahre . Entspre- chend kann der Ermittlung des durchschnittlichen Zins- satzes, zu dem diese Darlehen gewährt werden, daher ein 15-jähriger Betrachtungszeitraum zugrunde gelegt wer- den . Sollte es tatsächlich so sein, wie die Bundesbank dar- stellt, dass für einen Betrachtungszeitraum von 15 Jahren die Datengrundlage fehlt, hätte man jedenfalls hilfsweise einen Zeitraum von 12 Jahren festschreiben können . Unseres Erachtens wäre es in der gegenwärtigen Situ- ation, in der abzusehen ist, dass die Zinsen lange auf ei- nem niedrigen Niveau verharren werden, auch vertretbar gewesen, einen festen Zinssatz vorzuschreiben und so für eine langfristige Lösung der Problematik zu sorgen . Wir hätten uns dabei beispielsweise . einen Zinssatz von Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 15341 (A) (C) (B) (D) 4,5 Prozent vorstellen können . Durch Veränderungen des Rechnungszinses verursachte Ergebnisschwankungen hätten sich dadurch vollständig ausschließen lassen, was auch dem Sinn und Zweck der durch das BilMoG getrof- fenen Regelungen entsprochen hätte . Diese Auffassung fand im Übrigen in den Beratungen bei den Wirtschafts- verbänden und dem Deutschen Gewerkschaftsbund gro- ße Unterstützung . Regelungsort der Ausschüttungssperre: Die Ausschüttungssperre wird in § 253 Absatz 6 HGB geregelt . Rechtssystematisch wäre eine Regelung in § 268 Absatz 8 HGB vorzugswürdig gewesen . Diese Vor- schrift enthält bereits Ausschüttungssperren . § 253 HGB befindet sich im Ersten Abschnitt des Dritten Buches, der Vorschriften für alle Kaufleute enthält. § 268 HGB steht im Zweiten Abschnitt des Dritten Buches, der ergänzen- de Vorschriften für Kapitalgesellschaften und haftungs- beschränkte Personengesellschaften enthält . Die Neuregelung der Pensionsrückstellungen dient ausweislich der Gesetzesbegründung der Abmilderung der Niedrigzinsphase und nicht dazu, das Vorsichtsprin- zip nach § 252 Absatz 1 Nummer 4 HGB oder die Fä- higkeit der Unternehmen, ihre Vorsorgeversprechen zu erfüllen, einzuschränken . Mit anderen Worten dient die Ausschüttungssperre dem Gläubigerschutz . Bei Ein- zelunternehmern und Personengesellschaften wird der Gläubigerschutz bereits durch die persönliche Haftung des Einzelunternehmers bzw . der Gesellschafter erreicht . Bei ihnen macht eine Ausschüttungssperre daher schon gar keinen Sinn . Zudem gibt es bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften keine Gewinnausschüttun- gen im technischen Sinne . Die Vorschrift muss also bei ihnen ins Leere laufen . Daher wäre es rechtssystematisch klarer gewesen, die Ausschüttungssperre in § 268 Absatz 8 HGB zu veran- kern und so ganz eindeutig klarzustellen, dass sie bei Einzelunternehmern und haftungsunbeschränkten Perso- nengesellschaften keine Anwendung finden kann. Dazu kommt, dass eine Verankerung der Ausschüt- tungssperre in § 268 Absatz 8 HGB die Ausschüttungs- sperre auch zu einer Abführungssperre gemäß § 301 AktG hätte werden lassen, was unseres Erachtens von der In- tention des Gesetzgebers gedeckt gewesen wäre . Ausgestaltung der Ausschüttungssperre: Die Regelungen, die heute beschlossen werden, se- hen vor, dass die Pensionsrückstellungen dauerhaft so- wohl mit dem Zinssatz, der sich beim siebenjährigen Betrachtungszeitraum ergibt, als auch mit dem Zinssatz, der sich beim zehnjährigen Betrachtungszeitraum ergibt, berechnet werden müssen . Der sich durch den Wechsel des Betrachtungszeitraums ergebende Gewinn darf nicht ausgeschüttet werden . Diese Regelung erfordert ein zusätzliches Gutachten . So müssen manche Unternehmen nun zwei Gutachten für den HGB-Abschluss, ein Gutachten für die IFRS-Rech- nungslegung und eines für die Steuerbilanz, insgesamt also vier Gutachten, erstellen lassen . Auch müssen wei- tere Angaben im Anhang des Jahresabschlusses gemacht werden . Dies erhöht den bürokratischen Aufwand und verursacht unnötige Kosten für die Unternehmen . Es wäre ausreichend, die Bewertungsdifferenz nur bei der erstmaligen Anwendung der neuen Zinsberechnungs- methode zu ermitteln und den ausschüttungsgesperrten Betrag dann ratierlich über zehn Jahre abzubauen . Das Ziel des Gläubigerschutzes wäre damit auch gewährleis- tet gewesen . Übergangsvorschrift: Die Neuregelung ist auf Jahresabschlüsse für Ge- schäftsjahre, die nach dem 31 .12 .2015 enden, anzuwen- den . Die Unternehmen haben aber das Recht, auf Jahres- abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31 .12 .2014 beginnen und vor dem 1 .1 .2016 enden, die alte Regelung anzuwenden . Dies begrüßen wir ausdrücklich . Problematisch erscheint es aber für diejenigen Unter- nehmer, deren Wirtschaftsjahr vor dem Inkrafttreten des Gesetzes endet und die ihren Abschluss zwischen dem 1 .1 .2016 und dem Inkrafttreten des Gesetzes aufgestellt haben, haben prüfen lassen und festgestellt haben . Sie müssten bei Aufstellung und gegebenenfalls auch Fest- stellung ihres Jahresabschlusses eigentlich die dann geltende Rechtslage beachten und würden womöglich rückwirkend in eine fehlerhafte Bewertung ihrer Pensi- onsrückstellungen geraten . Auch bei Organgesellschaf- ten könnte es rückwirkend zu einer fehlerhaften Gewin- nabführung kommen, die zu einer Nichtanerkennung der Organschaft führt . Es hätte daher für diese Fälle eine ent- sprechende Regelung gefunden werden müssen . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Philipp Murmann (CDU/ CSU) zu der Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Ge- setzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkre- ditrichtlinie (Tagesordnungspunkt 11 a) Der Bundestag beschließt heute mit der Verabschie- dung des Wohnimmobilienkreditrichtlinienumsetzungs- gesetzes zeitgleich die Anpassung der handelsrechtlichen Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Al- tersversorgungsverpflichtungen (§ 253 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 HGB) . Ich stimme dem Gesetz zu, möchte aber folgende Punkte ergänzen: 1 . Zeitraum zur Übermittlung des Durchschnittszins- satzes Für Rückstellungen für Altersversorgungsverpflich- tungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde bisher ein siebenjähriger Betrachtungszeitraum für die Ermittlung des anwendbaren Zinssatzes als aus- reichend betrachtet . Aufgrund der anhaltenden Niedrig- zinsphase müssen die Unternehmen für ihre Altersver- sorgungsverpflichtungen derzeit allerdings besonders hohe Rückstellungen bilden . Je weiter die Marktzinsen fallen, desto höher werden die erforderlichen Rückstel- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 201615342 (A) (C) (B) (D) Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de lungen . Dies schmälert die Gewinne der Unternehmen, belastet ihr bilanzielles Eigenkapital und erschwert ihre Finanzierung . Darunter leidet schließlich auch ihre In- vestitions- und Innovationsfähigkeit . Dies wird durch eine Studie des DIHK bestätigt . Des Weiteren wird es für Unternehmen zunehmend unattraktiv, den eigenen Arbeitnehmern betriebliche Al- tersvorsorge anzubieten . Aufgrund dieser Probleme war es geboten, die Regelungen zu den Pensionsrückstellun- gen zu verändern . Die heute beschlossenen Änderungen halte ich jedoch für unzureichend . Anstelle des jetzt beschlossenen Zeitraumes für die Ermittlung des Durchschnittszinssatzes von zehn Jahren wäre ein Zeitraum von zwölf Jahren, besser noch von 15 Jahren, angemessen gewesen, um damit auch die für solche Altersversorgungsverpflichtungen zugrunde lie- genden langen Betriebszugehörigkeitszeiten Rechnung zu tragen . Dieses wurde zum Beispiel auch in den Stel- lungnahmen verschiedener Experten deutlich gemacht . 2 . Regelungen zur Ausschüttungssperre Eine Ausschüttungssperre, wie jetzt vorgesehen, ist zwar grundsätzlich gut zu begründen . Sie führt allerdings zu erhöhtem, zumeist gar doppeltem Begutachtungsauf- wand, der aus meiner Sicht nicht in einem vernünftigen Verhältnis zu der tatsächlich erreichten Wirkung steht . Dies hätte auch durch einfachere Regelungen erreicht werden können, die mit weniger Bürokratie verbunden wären . Insofern wäre es zu begrüßen, diese Verbesserungen im Rahmen zukünftiger Gesetzesverfahren umzusetzen, um Bürokratie angemessen zu begrenzen und die Inves- titionskraft der Unternehmen nicht unnötig einzuschrän- ken . 155. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 4 Novellierung von Finanzmarktvorschriften ZP 2 Rechtsextremismus TOP 6 25 Jahre Technikfolgenabschätzung beim Bundestag TOP 22 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 23 Abschließende Beratungen ohne Aussprache ZP 3 Aktuelle Stunde zum Abgasskandal TOP 7 Europäisches System der Finanzaufsicht TOP 8 Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließung TOP 9 Neuregelung des Kulturgutschutzrechts TOP 20 Rüstungsexportkontrolle TOP 11 Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie TOP 12 Bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern TOP 13 Bundeswehreinsatz EUTM Somalia ZP 4 Wohnungslosigkeit TOP 15 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes TOP 16 Beziehungen zu Kuba Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Matthias Zimmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den

    Städten – insofern will ich dem Kollegen Strengmann-
    Kuhn völlig recht geben – gewinnt das Thema Woh-
    nungsnot ganz erheblich an Brisanz . Viele deutsche
    Städte wachsen durch Urbanisierung bzw . Zuwanderung .
    Für viele Städte ist das natürlich eine Herausforderung –
    nicht zuletzt weil im unteren Preissegment relativ wenig
    Wohnraum zur Verfügung steht .

    Es ist ja richtig: Mit dem Wegfall der Gemeinnützig-
    keit 1988 und dem Rückzug des Bundes aus der öffent-






    (A) (C)



    (B) (D)


    lichen Förderung hat ein deutlicher Abbau des sozialen
    Wohnungsbaus stattgefunden . Das führt nun dazu, dass
    über Jahre Versäumtes kompensiert werden muss . Das
    wird aber gemacht .

    Wir haben mit der Föderalismusreform 2006 die Zu-
    ständigkeit für die Wohnraumförderung auf die Länder
    übertragen – Bund und Länder haben das einvernehm-
    lich beschlossen –, weil wir regional sehr unterschied-
    liche Wohnungsbedarfe haben . Seitdem unterstützt der
    Bund die Länder bei der sozialen Wohnraumförderung
    mit jährlich rund 520 Millionen Euro . Im Rahmen der
    Asyldebatte hat der Bund zugesagt, diesen Betrag bis
    einschließlich 2019 zu verdoppeln . Obwohl das Thema
    also ein rein kommunales ist, unterstützt der Bund die
    Länder derzeit im sozialen Wohnungsbau mit 1 Milliarde
    Euro jährlich .

    Lieber Kollege Strengmann-Kuhn, manchmal ist es
    ja auch gut, wenn man eine schwarz-grüne Regierung –
    wie die in Hessen – loben kann . In Hessen hat sich die
    schwarz-grüne Regierung im Rahmen des „Aktionsplans
    zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des ge-
    sellschaftlichen Zusammenhalts“ verpflichtet, bis 2019
    insgesamt 10 000 neue Wohnungen zu fördern . In den
    Städten hat ein Umdenken begonnen, nicht erst unter
    dem Eindruck der Asylkrise . In Frankfurt beispielsweise
    werden jedes Jahr 45 Millionen Euro in die Hand genom-
    men, um den sozialen Wohnungsbau zu fördern . Insofern
    ist die Wohnungsfrage eine ganz zentrale soziale Frage
    der nächsten Jahre, vor allen Dingen in den Städten .

    Ich sage deshalb „vor allen Dingen in den Städten“,
    weil bundesweit auch etwa 2 Millionen Wohnungen leer
    stehen . Deswegen müssen wir uns sehr genau überlegen,
    wie wir die Mittel für den sozialen Wohnungsbau ein-
    setzen, was die Länder sinnvollerweise tun können . Wir
    sollten uns beispielsweise überlegen, in den Kommunen
    einen bestimmten Prozentsatz der zur Verfügung stehen-
    den Grundstücke für genossenschaftliches Wohnen oder
    sozialen Wohnungsbau zu reservieren, sie nicht notwen-
    digerweise direkt an den Markt zu geben . Ich glaube,
    das ist eigentlich eine ganz gute Idee . Die Diskussionen
    über sozialen Wohnungsbau, genossenschaftliches Woh-
    nen und vieles andere zeigen, wie sehr das Thema Woh-
    nungsnot bereits in der öffentlichen Diskussion präsent
    ist .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Nun wird im Antrag der Grünen gefordert, eine bun-
    desweite Statistik über Obdachlosigkeit einzuführen . Ja,
    warum auch nicht?


    (Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, dann macht es doch!)


    Wir führen über alles Mögliche eine Statistik – warum
    nicht auch über Obdachlosigkeit? Die Bundesarbeitsge-
    meinschaft Wohnungslosenhilfe fordert schon seit vielen
    Jahren eine solche Statistik . Wir beide, Herr Strengmann-
    Kuhn, saßen vor etwa einem Jahr bei einer Veranstaltung
    der Bundesarbeitsgemeinschaft zusammen auf dem Po-
    dium und haben eine Diskussion darüber geführt . Aus
    Erfahrung wissen wir, dass Wohnungslosigkeit ein früher

    Indikator für zunehmenden Problemdruck auf dem Woh-
    nungsmarkt ist . Deswegen kann es für die Politik vor Ort
    durchaus wichtig sein, hier frühzeitig entsprechende Da-
    ten zur Verfügung zu haben .

    Hier liegt aber das erste Problem . In meinem Wahl-
    kreis, in Frankfurt, ist die Situation wie folgt: Ein Teil der
    Obdachlosen wird durch die Fachstelle zur Verhinderung
    von Obdachlosigkeit betreut, ein anderer im Rechtskreis
    des SGB XII . Nicht zu vergessen sind Bezieher von Leis-
    tungen nach dem SGB II ohne Wohnung, die über eine
    spezielle Außenstelle des Jobcenters betreut werden . Zu-
    sätzlich wird über den Kältebus die Zahl derjenigen er-
    hoben, die auf der Straße nächtigen – im Winter täglich,
    im Sommer 14-tägig . Die Zahl dieser Menschen wurde
    in den letzten drei Jahren immer mehr durch Osteuropäer
    nach oben getrieben, wobei die Zahl der Menschen aus
    dem klassischen Klientel der Wohnungslosenhilfe stag-
    nierte oder zurückging; diese Menschen haben sich an-
    dere Nischen gesucht .

    Was ich nicht nur aus meinem Wahlkreis, sondern
    auch von anderen kommunal Aktiven höre: Die Woh-
    nungslosen, die sich von den genannten Anlaufstellen
    helfen lassen, sind vor Ort auch bekannt . Hier bedarf es
    jetzt keiner weiteren Instrumente für die Erfassung . Viel
    problematischer verhält es sich mit den Menschen, die
    sich bewusst der staatlichen Erfassung entziehen . Diese
    Menschen statistisch zu erfassen, wäre ein personalinten-
    sives Unterfangen . Die Kommunen müssten dafür ver-
    mutlich Personal abstellen, das durch die Straßen geht,
    um jeden einzelnen Betroffenen statistisch zu erfassen .
    Das wäre ein ganz erheblicher Aufwand für ein relativ
    kleines Ergebnis, zumal die Menschen mit einer solchen
    Erfassung natürlich noch nicht von der Straße weg sind .

    Wichtiger wäre aber, die Daten bei den verschiedenen
    Sozialleistungsträgern abrufen zu können .


    (Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)


    Dabei ist eine eindeutige Fallidentifizierung nötig, aber
    trotzdem der Datenschutz zu wahren, und die Daten soll-
    ten möglichst einfach aus den vorhandenen IT-Systemen
    abgegriffen werden können . Mit anderen Worten: Ein
    erster Schritt dessen, was Wolfgang Strengmann-Kuhn
    hier gefordert hat, wäre schon getan, wenn es vor Ort
    gelänge, schnell und unkompliziert ein Lagebild über
    Obdachlosigkeit und ihre Gründe zu bekommen . Denn
    das ist es doch, was wir letztendlich wollen: kleinräumi-
    ge und zeitnah aufbereitete Daten, damit vor Ort schnell
    und effizient gehandelt werden kann. Ich finde, wir soll-
    ten uns einmal ansehen, ob wir da als Bundesgesetzgeber
    helfen können, etwa was die Frage des Datenschutzes
    oder die Kompatibilität der Software unterschiedlicher
    Träger sozialer Hilfen angeht .

    Nun wäre das sicherlich ein erster Schritt, ein etwas
    genaueres Bild davon zu bekommen, was sich im Be-
    reich Obdachlosigkeit tut . Was aber wäre der Mehrwert
    einer nationalen Berichterstattung, wie sie den Grünen
    in ihrem Antrag vorschwebt? Das ist, glaube ich, die
    entscheidende Frage . Die Notwendigkeit einer solchen
    Statistik wird damit begründet, die Fachwelt finde es
    sinnvoll . Das kann ich als Wissenschaftler nachvollzie-

    Dr. Matthias Zimmer






    (A) (C)



    (B) (D)


    hen; aber nicht alles, was statistisch erfasst werden kann,
    macht für die politische Arbeit auch Sinn – leider!

    Nun macht der Antrag dann eine sonderbare Verren-
    kung, indem behauptet wird, eine bundesweite Statistik
    sei die Voraussetzung, um auf kommunaler Ebene eine
    gute und wirksame Wohnungsnothilfeplanung zu entwi-
    ckeln und die entstehenden Kosten besser kalkulieren zu
    können . Mit anderen Worten: Wenn ich weiß, wie vie-
    le Wohnsitzlose es in anderen Teilen Deutschlands gibt,
    kann ich in Frankfurt besser planen . Das ist eine stramme
    Aussage, die ich bei den Praktikern so nicht bestätigen
    konnte . Ich halte es auch für Unfug, weil sich nur gro-
    ße Städte oder ähnlich strukturierte Landkreise sinnvoll
    miteinander vergleichen lassen . Für die politische Praxis
    spielen zeitnahe und regionale Zahlen eine Rolle, aber
    nicht bundesweit erhobene .

    Bleibt die Begründung, dass man es einfach wissen
    will, etwa im Rahmen von Armuts- und Reichtumsstudi-
    en; das ist im Vortrag von Wolfgang Strengmann-Kuhn
    angesprochen worden . Ob dies allein aber den zusätz-
    lichen Aufwand in den Kommunen rechtfertigt, also ob
    eine vernünftige Kosten-Nutzen-Relation entsteht, das
    wage ich zu bezweifeln .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Meine Damen und Herren, ob die Bundesländer es
    stattdessen tun sollten, kann ich nicht abschließend beur-
    teilen . Nordrhein-Westfalen macht eine eigene Statistik,
    in Hessen diskutieren wir über eine eigene Statistik . Hier
    ist auch der regionale Bezug noch gegeben, bei einer
    Statistik, die vom Bund geführt würde, allerdings nicht .
    Deswegen komme ich persönlich zu dem Schluss: Die
    im Antrag vorgebrachten Argumente überzeugen nicht .
    Aber wir sollten uns sehr wohl darüber unterhalten, wie
    man die statistische Erhebung vor Ort deutlich verbes-
    sern kann .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)




Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Vielen Dank . – Als nächste Rednerin hat Caren Lay

das Wort .


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Caren Lay


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

    Herren! Heute Nacht wird es in Berlin wieder minus
    2 Grad Außentemperatur haben, gestern hat es dazu noch
    geschneit . Während so manch einer hier mit dem Fahr-
    dienst in die warme Stube fährt, sind viele andere noch
    auf der Suche nach einem Platz zum Übernachten .

    Wohnungslosigkeit – das lässt sich nicht abstreiten –
    ist ein zunehmendes Problem in Deutschland . Das sieht
    jeder, der mit offenen Augen durch die Städte geht . Das
    belegen auch die Zahlen, die wir kennen . Schätzungswei-
    se 335 000 Menschen waren im letzten Jahr ohne Woh-
    nung . Das ist gemessen an den Schätzungen der Jahre
    davor ein Anstieg um 18 Prozent . Das sagt die Bundesar-
    beitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, die diese Zahlen

    seit Jahren erhebt und bei der ich mich an dieser Stelle
    sehr herzlich für ihr Engagement bedanken möchte .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    335 000 Obdachlose in einem reichen Land, mit stei-
    gender Tendenz – das ist ein Armutszeugnis für unser
    Land . Wir können da nicht länger zusehen .


    (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Wohnen ist doch ein Grundrecht . Deswegen ist es unsere
    Verantwortung in der Politik, dafür zu sorgen, dass jeder
    Mensch dieses Grundrecht auch wahrnehmen kann .

    Für die nächsten Jahre prognostiziert die BAGW so-
    gar noch einen Anstieg und geht davon aus, dass schon
    in wenigen Jahren die Grenze von einer halben Million
    Wohnungsloser überschritten sein wird . Und wer erst
    einmal seine Wohnung verloren hat, der hat wenige
    Chancen, schnell einen anderen Lebensweg einzuschla-
    gen . Jeder Vermieter wird stutzig, wenn er keine aktuelle
    Adresse aufweisen kann, jeder potenzielle Arbeitgeber
    auch. Die Wohnungslosigkeit ist häufig der Beginn eines
    Teufelskreises . Wir müssen alles daransetzen, dass Men-
    schen aus diesem Teufelskreis aussteigen können .


    (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Verlässliche Zahlen über die steigende Wohnungslo-
    sigkeit zu haben, das ist der erste Schritt . Das ist immer
    so . Damit sagen wir als Gesellschaft, damit sagen wir als
    Politik: Wir haben das Problem erkannt . Wir setzen al-
    les daran, es statistisch sauber zu erfassen . Das ist die
    Grundlage, um Wohnungslosigkeit zu bekämpfen .

    Damit komme ich zu meinem nächsten Punkt . Wir
    begrüßen den Antrag der Grünen . Wir, die Fraktion Die
    Linke, haben vor wenigen Jahren einen ähnlichen Antrag
    gestellt . Er trug den Titel „Obdach- und Wohnungslosig-
    keit erkennen und bekämpfen“ . Den zweiten Punkt ver-
    misse ich ein wenig im Antrag der Grünen .

    Steigende Mieten sind der Nährboden für Wohnungs-
    losigkeit . Wir hatten in vielen Großstädten in den letzten
    fünf Jahren Mietsteigerungen von 20, 30, 40, in Berlin
    bis zu 50 Prozent . Die Mietenexplosion und die Woh-
    nungsnot sind hausgemacht . Das fällt nicht einfach vom
    Himmel . Das ist Ergebnis einer falschen und verfehlten
    Miet- und Wohnungspolitik . Das muss man an dieser
    Stelle ganz klar sagen .


    (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Eine Privatisierungswelle sondergleichen auch der
    Bundesregierung in den letzten Jahren und das Zusam-
    menstreichen von Sozialwohnungen führten dazu, dass
    hier in zehn Jahren über 1 Million Sozialwohnungen
    weggefallen sind . Ihre positive Einschätzung kann ich da
    beim besten Willen nicht teilen .


    (Dr . Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Oder verstehen!)


    Dr. Matthias Zimmer






    (A) (C)



    (B) (D)


    Jährlich fallen 80 000 bis 100 000 Wohnungen aus der
    Sozial-, der Belegungs- und der Preisbindung, aber neu
    gebaut werden gerade einmal 10 000 Wohnungen im
    Jahr . Das steht doch in gar keinem Verhältnis . Hier sind
    andere Anstrengungen nötig .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Bei allen Sonntagsreden über den sozialen Wohnungsbau
    kann ich die Beschlusslage hier nicht erkennen . Sie be-
    schließen Steuerabschreibungsmodelle für Reiche . Das
    ist Gießkannenförderung . Das ist nicht der richtige Weg .
    Das ist überhaupt nicht zielführend .


    (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


    Meine Damen und Herren, zu guter Letzt wenige
    Punkte, wie wir die Wohnungslosigkeit bekämpfen wol-
    len . Wir sagen ganz klar – da kann ich an meinen Vorred-
    ner anschließen –: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt
    Hartz IV wäre einer der wichtigen Schritte .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Eine ganz wesentliche Ursache sind die Zwangsräu-
    mungen . 22 Zwangsräumungen im Schnitt am Tag allein
    in Berlin sind doch eine Schande . Das haben Sie mit der
    letzten Mietrechtsnovelle begünstigt, die die Union mit
    zu verantworten hat . Sie haben Zwangsräumungen er-
    leichtert . Das müssen wir dringend rückgängig machen .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Zu guter Letzt, meine Damen und Herren: Wir brau-
    chen einen sinnvollen und starken Neustart im sozialen
    Wohnungsbau . Da muss man mehr Geld in die Hand
    nehmen, und da muss man die Gemeinnützigkeit wieder
    einführen .

    Aber auf diese Gießkannenförderung, die Sie be-
    schlossen haben, können wir verzichten . Das wird kei-
    nem Wohnungslosen nutzen .

    Vielen Dank .


    (Beifall bei der LINKEN)