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    Plenarprotokoll 18/155 Textrahmenoptionen: 16 mm Abstand oben Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 155. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 18. Februar 2016 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Bernhard Schulte-Drüggelte, Dr. Karl Lamers und Alois Gerig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15201 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15201 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 5 und 14 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15201 D Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . 15202 A Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanz- marktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellie- rungsgesetz – 1. FiMaNoG) Drucksache 18/7482 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15202 C Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15202 C Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 15204 B Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . 15205 A Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15206 C Matthias Hauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15208 C Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15210 A Sarah Ryglewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15211 A Dr . Mathias Middelberg (CDU/CSU) . . . . . . . 15212 C Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . 15213 B Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15214 A Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15215 B Dr . Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15216 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Demokratie stärken – Dem Hass keine Chance geben Drucksache 18/7553 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15218 B Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15218 B Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15219 D Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15221 D Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15223 C Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15224 D Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15226 B Dr . Lars Castellucci (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15227 A Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15228 B Barbara Woltmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15229 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15230 A Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15231 B Jörg Hellmuth (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15233 B Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 15234 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016II Tagesordnungspunkt 6: Vereinbarte Debatte: 25 Jahre wissenschaft- liche Politikberatung – Technikfolgenab- schätzung beim Deutschen Bundestag Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 15236 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15237 D René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15239 C Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15240 D Dr . Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15242 B Dr . Simone Raatz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15244 A Dr . Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15245 B Dr . Daniela De Ridder (SPD) . . . . . . . . . . . . . 15246 D Tagesordnungspunkt 22: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zu dem Vertrag vom 24. Okto- ber 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Nutzung und Ver- waltung des Küstenmeers zwischen 3 und 12 Seemeilen Drucksache 18/7450 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15247 D b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 28. April 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung des Vertrages vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Tsche- chischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung sei- ner Anwendung Drucksache 18/7455 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15247 D Tagesordnungspunkt 23: a)–e) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 277, 278, 279, 280 und 281 zu Peti- tionen Drucksachen 18/7383, 18/7384, 18/7385, 18/7386, 18/7387 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15248 A Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . . . . 15248 B Tagesordnungspunkt 22: c) Beratung des Antrags der Abgeordne- ten Halina Wawzyniak, Frank Tempel, Dr . André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Eu- ropäischen Parlaments und des Ra- tes zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämp- fung – KOM(2015) 625 endg.; Ratsdok. 14926/15 hier: Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon (Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit) Drucksache 18/7542 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15249 B Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frakti- on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stand der Aufklärung und Konsequenzen aus dem Abgasskandal Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15249 C Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . 15251 A Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15253 A Arno Klare (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15254 B Oliver Wittke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15255 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15256 C Dr . Birgit Malecha-Nissen (SPD) . . . . . . . . . . 15257 B Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15258 B Dr . Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15259 A Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15260 B Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) . . . . . . . . 15261 D Michael Donth (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15262 D Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15264 A Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Europäisches System der Finanzauf- sicht effizient weiterentwickeln Drucksache 18/7539 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15265 B Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15265 B Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15267 A Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15268 A Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15269 B Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15270 B Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15271 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 III Tagesordnungspunkt 8: a) Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Diana Golze, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Einfüh- rung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Drucksachen 18/8, 18/7375 . . . . . . . . . . . . 15273 A b) Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Katja Keul, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung des Ehever- bots für gleichgeschlechtliche Paare Drucksachen 18/5098, 18/7257 . . . . . . . . . 15273 B Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 15273 B Dr . Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15274 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15276 C Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 15277 D Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15278 D Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15280 C Petra Rode-Bosse (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15281 D Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts Drucksache 18/7456 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15282 C Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . 15282 C Sigrid Hupach (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15283 D Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15284 D Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15286 A Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15287 A Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15288 B Dr . Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 15289 A Tagesordnungspunkt 20: a) Antrag der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Katja Keul, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rüstungs- exportkontrollgesetz vorlegen Drucksache 18/7546 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15290 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Agnieszka Brugger, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eckpunkte für ein Rüstungsexportkontrollgesetz Drucksachen 18/4940, 18/7030 . . . . . . . . . 15290 A Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15290 B Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15291 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15292 C Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15293 D Matthias Ilgen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15295 B Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15295 D Gisela Manderla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15297 B Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 15298 D Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 15299 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15301 C Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohn- immobilienkreditrichtlinie Drucksachen 18/5922, 18/6286, 18/7584 . 15300 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucher- schutz zu dem Antrag der Abgeordne- ten Caren Lay, Klaus Ernst, Dr . Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gesetzliche Decke- lung und Veröffentlichung der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite Drucksachen 18/2741, 18/7584 . . . . . . . . . 15300 A Ulrich Kelber, Parl . Staatssekretär BMJV . . . 15300 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15304 A Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15305 A Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15305 D Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15306 B Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 15307 A Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/ CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15307 C Dr . Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15308 C Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . 15309 B Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15310 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016IV Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Matthias W . Birkwald, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen – Bundeseinheitliche Finanzierung voran- bringen Drucksache 18/7540 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15311 C Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15311 C Sylvia Pantel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15312 C Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15314 A Gülistan Yüksel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15315 A Gudrun Zollner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15316 B Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streit- kräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia auf Grundlage des Ersuchens der somalischen Regierung mit Schreiben vom 27. Novem- ber 2012 und 11. Januar 2013 sowie der Be- schlüsse des Rates der Europäischen Union vom 15. Februar 2010, 22. Januar 2013 und 16. März 2015 in Verbindung mit den Re- solutionen 1872 (2009) und 2158 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Drucksache 18/7556 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15317 B Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15317 B Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 15318 C Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 15319 B Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15320 A Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15320 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn, Christian Kühn (Tübin- gen), Corinna Rüffer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Wohnungslosigkeit wirkungsvoll an- gehen – Bundesweite Statistik einführen Drucksache 18/7547 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15321 D Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 15322 A Dr . Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15322 D Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15324 B Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD) . . . . . . . . . 15325 B Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15326 C Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaus- haltsgesetzes zur Einführung von Grund- sätzen für die Kosten von Wasserdienst- leistungen und Wassernutzungen sowie zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes Drucksachen 18/6986, 18/7P578 . . . . . . . . . . 15327 B Hiltrud Lotze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15327 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15328 D Ulrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15329 C Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15331 A Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Jan van Aken, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bezie- hungen zu Kuba weiter verbessern Drucksache 18/7541 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15332 D Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15332 D Dr . Egon Jüttner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15333 D Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15334 C Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15335 C Charles M . Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15336 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15337 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 15339 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeord- neten Metin Hakverdi (SPD) zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und der Be- schlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie zur Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Klaus Ernst, Dr . Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke: Gesetzliche De- ckelung und Veröffentlichung der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite (Tages- ordnungspunkt 11 a und 11 b) . . . . . . . . . . . . . 15339 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 V Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Fritz Güntzler und Philipp Graf Lerchenfeld (beide CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Tagesord- nungspunkt 11 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15340 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordne- ten Dr . Philipp Murmann (CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmo- bilienkreditrichtlinie (Tagesordnungs- punkt 11 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15341 D Textrahmenoptionen: 30,5 mm Abstand oben (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 15201 155. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 18. Februar 2016 Beginn: 9 .01 Uhr
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    Charles M. Huber (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 15339 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 18 .02 .2016 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18 .02 .2016 Diaby, Dr . Karamba SPD 18 .02 .2016 Gastel, Matthias BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18 .02 .2016 Hampel, Ulrich SPD 18 .02 .2016 Heinrich, Gabriela SPD 18 .02 .2016 Hoffmann, Alexander CDU/CSU 18 .02 .2016 Holzenkamp, Franz- Josef CDU/CSU 18 .02 .2016 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 18 .02 .2016 Jantz, Christina SPD 18 .02 .2016 Kolbe, Daniela SPD 18 .02 .2016 Kühn-Mengel, Helga SPD 18 .02 .2016 Merkel, Dr . Angela CDU/CSU 18 .02 .2016 Röring, Johannes CDU/CSU 18 .02 .2016 Rüffer, Corinna BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18 .02 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 18 .02 .2016 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 18 .02 .2016 Schön (St . Wendel), Nadine CDU/CSU 18 .02 .2016 Veit, Rüdiger SPD 18 .02 .2016 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18 .02 .2016 Wicklein, Andrea SPD 18 .02 .2016 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Metin Hakverdi (SPD) zur Be- ratung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und der Be- schlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie zur Beratung der Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Klaus Ernst, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Gesetzliche Deckelung und Veröffentlichung der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite (Ta- gesordnungspunkt 11 a und 11 b) Metin Hakverdi (SPD): Im Rahmen des Gesetzge- bungsverfahrens zur Umsetzung der Wohnimmobilien- kreditrichtlinie nehmen wir auch Änderungen im Be- reich der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen vor . Wo rum geht es? Unternehmen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern betriebliche Altersvorsorge anbieten, behalten ei- nen Teil der Löhne ein . Dieses einbehaltene Geld ist fak- tisch ein Darlehen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihre Arbeitgeberin bzw . an ihren Arbeitgeber . Diese Mittel können vom Unternehmen zu unternehmerischen Zwecken verwendet werden . Das Unternehmen muss in seinen Bilanzen auswei- sen, dass es im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sich von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Geld geliehen hat . Das sind die sogenannten Pensionsrück- stellungen . Denn dieses geliehene Geld muss schließlich irgendwann wieder an die Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter ausgezahlt werden . Die Pensionsrückstellungen müssen jedoch angemes- sen verzinst werden, damit die Belastung, die auf das Un- ternehmen zukommt, zutreffend abgebildet wird . Dieser Zinsaufschlag wird seit 2009 aus dem Marktzins abge- leitet . Damit temporäre Zinsschwankungen aufgefangen werden, wurde ein Betrachtungszeitraum von sieben Jah- ren gewählt . Das entspricht einem Konjunkturzyklus . Nun wollen wir diesen Betrachtungszeitraum auf zehn Jahre ausdehnen . Warum? Seit Jahren stecken wir in einer Niedrigzinsphase . Niedrige Zinsen bedeuten für die Pensionsrückstellungen einen hohen Zinsaufschlag . Damit werden die Bilanzen der Unternehmen belastet . Dies wiederum bewirkt eine schlechtere Bonität der Unternehmen . Das führt dazu, dass sich Unternehmen nur zu teureren Konditionen auf dem Markt refinanzieren können. Das hat Auswirkungen auf ihre Investitionsbereitschaft . Hier wollen wir den Unternehmen helfen . Mit der Erweiterung des Betrachtungszeitraums auf zehn Jahre müssen die Unternehmen bei den Pensionsrückstellun- gen einen geringeren Zinsausschlag berücksichtigen . Da- mit verschaffen wir den Unternehmen Zeit, um sich auch bilanziell an die Niedrigzinsphase anzupassen . Ich finde es richtig, dass wir die Unternehmen bei der Anpassung an die Niedrigzinsphase unterstützen . Es wäre jedoch falsch, wenn die Unternehmen den durch diese Reform gewonnenen bilanziellen Spielraum Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 201615340 (A) (C) (B) (D) dafür nutzen würden, ihre Anteilseigner oder Gesell- schafter zu bedienen . Geringere Pensionsrückstellungen dürfen nicht dazu führen, dass den Anteilseignern höhere Gewinne ausgezahlt werden . Das würde eine illegitime Risikoverschiebung zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeuten . Deshalb ist die Ausschüttungssperre, die in der Re- form verankert ist, nicht nur ein Punkt, auf den wir Sozi- aldemokratinnen und Sozialdemokraten bestehen . Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, Kolleginnen und Kollegen . Die Erweiterung auf zehn Jahre halte ich für sachge- recht . Denn ein noch längerer Betrachtungszeitraum ver- zögert die Anpassung der Unternehmen und nimmt den gebotenen Anpassungsdruck . Die Unternehmen müssen umgehend mit der Umstellung an das neue makroökono- mische Umfeld mit einem niedrigen Zins beginnen . Die Niedrigzinsphase wird noch einige Jahre dauern . Es gilt keine Zeit zu verlieren . Worauf ist zu achten? Die Unternehmen müssen wis- sen, dass sie früher oder später die Verbindlichkeiten aus der Betriebsrente bedienen müssen . Die gewonnene Bonität sollte auch dafür genutzt werden, die Bedienung dieser Verbindlichkeiten sicherzustellen . Es kann nicht sein, dass sie in einigen Jahren wieder auf uns zukom- men, damit wir den Betrachtungszeitraum abermals er- weitern . Sie sollten ihre Probleme jetzt lösen . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Fritz Güntzler und Philipp Graf Lerchenfeld (beide CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Tagesordnungs- punkt 11 a) Der Bundestag beschließt heute mit der Verabschie- dung des Wohnimmobilienkreditrichtlinienumset- zungsgesetzes die Anpassung der handelsrechtlichen Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Al- tersversorgungsverpflichtungen (§ 253 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 HGB) . Wir sind der Ansicht, dass die Än- derungen zwar in die richtige Richtung gehen, aber nicht weitgehend genug sind . Wir stimmen dem Gesetz heute aber dennoch zu, da es besser als der Status quo ist und den Unternehmen immerhin ein wenig hilft . Im Folgen- den möchten wir unseren Standpunkt genauer darstellen: Für künftig wahrscheinlich eintretende Verbindlich- keiten müssen Unternehmen Rückstellungen bilden . Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als ei- nem Jahr sind dabei nach § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnitt- lichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäfts- jahre abzuzinsen . Dies galt bisher auch für Altersversor- gungsverpflichtungen. Hintergrund der Abzinsung ist, dass mit künftig benötigten Mitteln bis zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung regelmäßig Erträge erwirtschaftet wer- den . Das HGB stellt, anders als die IFRS, bewusst nicht auf einen Marktzins zum Stichtag, sondern auf einen durchschnittlichen Marktzinssatz ab, um starke Bewer- tungsvolatilitäten zu vermeiden . Der Gesetzgeber ging bei der Einführung dieser Regelung im Jahr 2009 durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) davon aus, dass ein siebenjähriger Betrachtungszeitraum für die Ermittlung des anwendbaren Zinssatzes eine ausreichend stabile Durchschnittsbetrachtung sichert . Diese Annahme hat sich aber aufgrund der derzeit anhaltenden Niedrigzinsphase nicht bestätigt . Die Un- ternehmen müssen für ihre Altersversorgungsverpflich- tungen zu hohe Rückstellungen bilden . Dadurch wird die tatsächliche wirtschaftliche Lage der Unternehmen zu schlecht und damit auch unzutreffend dargestellt (vgl . § 264 Absatz 2 Satz 1 HGB) . Je weiter die Markt- zinsen fallen, desto höher werden dabei die erforderli- chen Rückstellungen . Dies schmälert die Gewinne der Unternehmen, belastet ihr bilanzielles Eigenkapital und erschwert ihre Finanzierung . Darunter leidet schließlich auch ihre Investitionsfähigkeit . Dies wird durch eine Stu- die des DIHK bestätigt . Des Weiteren wird es für Unternehmen zunehmend unattraktiv, den eigenen Arbeitnehmern betriebliche Al- tersvorsorge anzubieten . Aufgrund dieser Probleme war es geboten, die Regelungen zu den Pensionsrückstellun- gen zu verändern . Die Änderungen, die heute beschlos- sen werden, halten wir an den folgenden Stellen für un- zureichend bzw . falsch: Zeitraum für die Ermittlung des Durchschnittszinssat- zes: Nach den Regelungen, die heute beschlossen wer- den, beträgt der Zeitraum für die Ermittlung des Durch- schnittszinssatzes für die Abzinsung der Pensionsrück- stellungen nunmehr zehn Jahre . Wir sind der Auffassung, dass dieser Zeitraum auf 15 Jahre hätte ausgedehnt werden müssen . Dem liegt folgende Überlegung zugrunde: In der Zeit ihrer aktiven Betriebszugehörigkeit erdienen sich die Mitarbeiter ihre Pensionsansprüche . Bei wirtschaftlicher Betrachtung entspricht dies einer Darlehensgewährung der Arbeitneh- mer an ihren Arbeitgeber . Bei einer unterstellten Anspar- phase des einzelnen Mitarbeiters von 30 Jahren beträgt die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der aktiven Mitarbeiter von Unternehmen somit 15 Jahre . Entspre- chend kann der Ermittlung des durchschnittlichen Zins- satzes, zu dem diese Darlehen gewährt werden, daher ein 15-jähriger Betrachtungszeitraum zugrunde gelegt wer- den . Sollte es tatsächlich so sein, wie die Bundesbank dar- stellt, dass für einen Betrachtungszeitraum von 15 Jahren die Datengrundlage fehlt, hätte man jedenfalls hilfsweise einen Zeitraum von 12 Jahren festschreiben können . Unseres Erachtens wäre es in der gegenwärtigen Situ- ation, in der abzusehen ist, dass die Zinsen lange auf ei- nem niedrigen Niveau verharren werden, auch vertretbar gewesen, einen festen Zinssatz vorzuschreiben und so für eine langfristige Lösung der Problematik zu sorgen . Wir hätten uns dabei beispielsweise . einen Zinssatz von Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 15341 (A) (C) (B) (D) 4,5 Prozent vorstellen können . Durch Veränderungen des Rechnungszinses verursachte Ergebnisschwankungen hätten sich dadurch vollständig ausschließen lassen, was auch dem Sinn und Zweck der durch das BilMoG getrof- fenen Regelungen entsprochen hätte . Diese Auffassung fand im Übrigen in den Beratungen bei den Wirtschafts- verbänden und dem Deutschen Gewerkschaftsbund gro- ße Unterstützung . Regelungsort der Ausschüttungssperre: Die Ausschüttungssperre wird in § 253 Absatz 6 HGB geregelt . Rechtssystematisch wäre eine Regelung in § 268 Absatz 8 HGB vorzugswürdig gewesen . Diese Vor- schrift enthält bereits Ausschüttungssperren . § 253 HGB befindet sich im Ersten Abschnitt des Dritten Buches, der Vorschriften für alle Kaufleute enthält. § 268 HGB steht im Zweiten Abschnitt des Dritten Buches, der ergänzen- de Vorschriften für Kapitalgesellschaften und haftungs- beschränkte Personengesellschaften enthält . Die Neuregelung der Pensionsrückstellungen dient ausweislich der Gesetzesbegründung der Abmilderung der Niedrigzinsphase und nicht dazu, das Vorsichtsprin- zip nach § 252 Absatz 1 Nummer 4 HGB oder die Fä- higkeit der Unternehmen, ihre Vorsorgeversprechen zu erfüllen, einzuschränken . Mit anderen Worten dient die Ausschüttungssperre dem Gläubigerschutz . Bei Ein- zelunternehmern und Personengesellschaften wird der Gläubigerschutz bereits durch die persönliche Haftung des Einzelunternehmers bzw . der Gesellschafter erreicht . Bei ihnen macht eine Ausschüttungssperre daher schon gar keinen Sinn . Zudem gibt es bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften keine Gewinnausschüttun- gen im technischen Sinne . Die Vorschrift muss also bei ihnen ins Leere laufen . Daher wäre es rechtssystematisch klarer gewesen, die Ausschüttungssperre in § 268 Absatz 8 HGB zu veran- kern und so ganz eindeutig klarzustellen, dass sie bei Einzelunternehmern und haftungsunbeschränkten Perso- nengesellschaften keine Anwendung finden kann. Dazu kommt, dass eine Verankerung der Ausschüt- tungssperre in § 268 Absatz 8 HGB die Ausschüttungs- sperre auch zu einer Abführungssperre gemäß § 301 AktG hätte werden lassen, was unseres Erachtens von der In- tention des Gesetzgebers gedeckt gewesen wäre . Ausgestaltung der Ausschüttungssperre: Die Regelungen, die heute beschlossen werden, se- hen vor, dass die Pensionsrückstellungen dauerhaft so- wohl mit dem Zinssatz, der sich beim siebenjährigen Betrachtungszeitraum ergibt, als auch mit dem Zinssatz, der sich beim zehnjährigen Betrachtungszeitraum ergibt, berechnet werden müssen . Der sich durch den Wechsel des Betrachtungszeitraums ergebende Gewinn darf nicht ausgeschüttet werden . Diese Regelung erfordert ein zusätzliches Gutachten . So müssen manche Unternehmen nun zwei Gutachten für den HGB-Abschluss, ein Gutachten für die IFRS-Rech- nungslegung und eines für die Steuerbilanz, insgesamt also vier Gutachten, erstellen lassen . Auch müssen wei- tere Angaben im Anhang des Jahresabschlusses gemacht werden . Dies erhöht den bürokratischen Aufwand und verursacht unnötige Kosten für die Unternehmen . Es wäre ausreichend, die Bewertungsdifferenz nur bei der erstmaligen Anwendung der neuen Zinsberechnungs- methode zu ermitteln und den ausschüttungsgesperrten Betrag dann ratierlich über zehn Jahre abzubauen . Das Ziel des Gläubigerschutzes wäre damit auch gewährleis- tet gewesen . Übergangsvorschrift: Die Neuregelung ist auf Jahresabschlüsse für Ge- schäftsjahre, die nach dem 31 .12 .2015 enden, anzuwen- den . Die Unternehmen haben aber das Recht, auf Jahres- abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31 .12 .2014 beginnen und vor dem 1 .1 .2016 enden, die alte Regelung anzuwenden . Dies begrüßen wir ausdrücklich . Problematisch erscheint es aber für diejenigen Unter- nehmer, deren Wirtschaftsjahr vor dem Inkrafttreten des Gesetzes endet und die ihren Abschluss zwischen dem 1 .1 .2016 und dem Inkrafttreten des Gesetzes aufgestellt haben, haben prüfen lassen und festgestellt haben . Sie müssten bei Aufstellung und gegebenenfalls auch Fest- stellung ihres Jahresabschlusses eigentlich die dann geltende Rechtslage beachten und würden womöglich rückwirkend in eine fehlerhafte Bewertung ihrer Pensi- onsrückstellungen geraten . Auch bei Organgesellschaf- ten könnte es rückwirkend zu einer fehlerhaften Gewin- nabführung kommen, die zu einer Nichtanerkennung der Organschaft führt . Es hätte daher für diese Fälle eine ent- sprechende Regelung gefunden werden müssen . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Philipp Murmann (CDU/ CSU) zu der Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Ge- setzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkre- ditrichtlinie (Tagesordnungspunkt 11 a) Der Bundestag beschließt heute mit der Verabschie- dung des Wohnimmobilienkreditrichtlinienumsetzungs- gesetzes zeitgleich die Anpassung der handelsrechtlichen Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Al- tersversorgungsverpflichtungen (§ 253 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 HGB) . Ich stimme dem Gesetz zu, möchte aber folgende Punkte ergänzen: 1 . Zeitraum zur Übermittlung des Durchschnittszins- satzes Für Rückstellungen für Altersversorgungsverpflich- tungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde bisher ein siebenjähriger Betrachtungszeitraum für die Ermittlung des anwendbaren Zinssatzes als aus- reichend betrachtet . Aufgrund der anhaltenden Niedrig- zinsphase müssen die Unternehmen für ihre Altersver- sorgungsverpflichtungen derzeit allerdings besonders hohe Rückstellungen bilden . Je weiter die Marktzinsen fallen, desto höher werden die erforderlichen Rückstel- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 201615342 (A) (C) (B) (D) Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de lungen . Dies schmälert die Gewinne der Unternehmen, belastet ihr bilanzielles Eigenkapital und erschwert ihre Finanzierung . Darunter leidet schließlich auch ihre In- vestitions- und Innovationsfähigkeit . Dies wird durch eine Studie des DIHK bestätigt . Des Weiteren wird es für Unternehmen zunehmend unattraktiv, den eigenen Arbeitnehmern betriebliche Al- tersvorsorge anzubieten . Aufgrund dieser Probleme war es geboten, die Regelungen zu den Pensionsrückstellun- gen zu verändern . Die heute beschlossenen Änderungen halte ich jedoch für unzureichend . Anstelle des jetzt beschlossenen Zeitraumes für die Ermittlung des Durchschnittszinssatzes von zehn Jahren wäre ein Zeitraum von zwölf Jahren, besser noch von 15 Jahren, angemessen gewesen, um damit auch die für solche Altersversorgungsverpflichtungen zugrunde lie- genden langen Betriebszugehörigkeitszeiten Rechnung zu tragen . Dieses wurde zum Beispiel auch in den Stel- lungnahmen verschiedener Experten deutlich gemacht . 2 . Regelungen zur Ausschüttungssperre Eine Ausschüttungssperre, wie jetzt vorgesehen, ist zwar grundsätzlich gut zu begründen . Sie führt allerdings zu erhöhtem, zumeist gar doppeltem Begutachtungsauf- wand, der aus meiner Sicht nicht in einem vernünftigen Verhältnis zu der tatsächlich erreichten Wirkung steht . Dies hätte auch durch einfachere Regelungen erreicht werden können, die mit weniger Bürokratie verbunden wären . Insofern wäre es zu begrüßen, diese Verbesserungen im Rahmen zukünftiger Gesetzesverfahren umzusetzen, um Bürokratie angemessen zu begrenzen und die Inves- titionskraft der Unternehmen nicht unnötig einzuschrän- ken . 155. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 4 Novellierung von Finanzmarktvorschriften ZP 2 Rechtsextremismus TOP 6 25 Jahre Technikfolgenabschätzung beim Bundestag TOP 22 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 23 Abschließende Beratungen ohne Aussprache ZP 3 Aktuelle Stunde zum Abgasskandal TOP 7 Europäisches System der Finanzaufsicht TOP 8 Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließung TOP 9 Neuregelung des Kulturgutschutzrechts TOP 20 Rüstungsexportkontrolle TOP 11 Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie TOP 12 Bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern TOP 13 Bundeswehreinsatz EUTM Somalia ZP 4 Wohnungslosigkeit TOP 15 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes TOP 16 Beziehungen zu Kuba Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Stefan Kaufmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Meine Damen und Herren! Wieder einmal führen wir
    hier im Haus eine Debatte zum Thema Öffnung der Ehe .
    Dabei ist die Rollenverteilung klar: Die Opposition will
    uns bei einem Thema vorführen, das unbestritten schon
    lange wichtig ist, bei dem sie aber genau weiß, dass die
    Regierung noch nicht so weit ist .


    (Johannes Kahrs [SPD]: Die CDU! Herr Kaufmann, die CDU ist noch nicht so weit!)


    Ohne die Regierung und ohne die sie tragenden Partei-
    en, Herr Kollege Kahrs, geht es nun einmal nicht, selbst
    wenn die Zustimmung zur Öffnung der Ehe in der Be-
    völkerung nach allen Umfragen stetig zunimmt und mitt-
    lerweile wohl sogar bei mehr als zwei Dritteln liegt . Was
    bleibt der Opposition also? Sie muss überzeugen, und
    zwar durch Sachlichkeit, und das ist ihr Ding nicht oder
    jedenfalls nicht immer .

    Ja, ich verstehe Ihre Ungeduld;


    (Johannes Kahrs [SPD]: Wir warten seit 15 Jahren!)


    aber Sie müssen auch uns verstehen, liebe Kollegen . Wir
    brauchen Zeit . Wenn ich „wir“ sage, dann meine ich glei-
    chermaßen die, die noch am tradierten, kirchlich gepräg-
    ten Begriff der Ehe hängen, wie jene, die, mich einge-
    schlossen, aktiv für eine Öffnung dieser Position werben
    und streiten – in der Partei und außerhalb der Partei .

    Sie glauben gar nicht, was es, wenn es konkret wird,
    noch für Widerstände gibt . Ich könnte Ihnen ein Lied da-
    von singen, zum Beispiel davon, was mein Mann Rolf
    und ich im Zuge unserer kirchlichen Segnungsfeier im
    Mai letzten Jahres erlebt haben . Aber auch hier gilt: Wir
    müssen in unserer gesamten Gesellschaft noch Überzeu-
    gungsarbeit leisten . Die meisten von Ihnen wissen: Ich
    befinde mich seither in einem durchaus kritischen Dialog
    mit den Kirchen und insbesondere auch mit meiner eige-
    nen Kirche, der römisch-katholischen Kirche . Ich führe
    diesen Dialog auch, weil mein Glaube mir wichtig und
    nicht nur Fassade ist und weil ich nicht ohne Weiteres
    hinnehmen will, dass die römisch-katholische Kirche
    noch keinen wirklichen Weg des Umgangs mit gleichge-
    schlechtlich Liebenden gefunden hat .

    Doch selbst in der katholischen Kirche, jedenfalls in
    Deutschland, spüre ich eine wachsende Offenheit, viel-
    leicht noch nicht beim Rütteln am Sakrament der Ehe,
    aber im Umgang mit gleichgeschlechtlich Liebenden .
    Da sind übrigens die vom Zentralkomitee der deutschen
    Katholiken im Mai letzten Jahres in Würzburg beschlos-
    senen Erklärungen ein ermutigendes Signal . Man sucht
    nach Wegen, die Verbindung zweier Menschen gleichen
    Geschlechts in einer Feier vor Gott segnen zu können .

    Warum also tun wir uns als Gesetzgeber so schwer?


    (Johannes Kahrs [SPD]: Die Union, nicht der Gesetzgeber!)


    Warum verengen wir die Ehe weiterhin auf die Verbin-
    dung von Mann und Frau? Oder aber: Wem schadet es,
    wenn wir die Ehe öffnen?


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Union, nicht der Gesetzgeber!)


    – Jetzt hören Sie doch erst einmal zu . – Ich darf dazu kurz
    aus der Predigt von Pfarrer Pfützner bei unserer alt-ka-
    tholischen Segnungsfeier im Mai letzten Jahres zitieren:

    Unsere Gesellschaft hat in den vergangenen Jahr-
    zehnten . . . eine erstaunliche, aber auch notwendige
    Entwicklung gemacht, und diese Entwicklung ist an
    den Kirchen nicht spurlos vorübergegangen .


    (Johannes Kahrs [SPD]: Aber an der CDU!)


    Heraushalten werden sie sich daraus schon deshalb
    nicht können, weil in ihnen homosexuelle Men-
    schen leben und weil diese Menschen, die sich in
    unserer Gesellschaft Gott sei Dank nicht mehr ver-
    stecken möchten,

    – auch in den Kirchen nicht –

    Harald Petzold (Havelland)







    (A) (C)



    (B) (D)


    gerade dort, wo die Liebe Thema eins ist und wo der
    Glaube an einen Gott lebt, den wir als grenzenlos
    erfahren, als grenzenlos auch in der Liebe .

    Jesus hat uns gerade diese Seite gezeigt, und er ist so
    nicht nur auf Zustimmung, sondern auch auf Ableh-
    nung gestoßen . Aber gerade das lässt aufhorchen:
    Wer bestimmt denn, bis wo die Liebe gehen und
    was als Liebe bezeichnet oder nicht bezeichnet wer-
    den darf? Und was macht die so sicher, die genau zu
    wissen scheinen, wo die Grenze ist?

    Das ist es, meine Damen und Herren, liebe Kollegin-
    nen und Kollegen: Es geht um Liebe, es geht um gelebte
    Verantwortung, und es geht um Werte .

    Es geht also nicht nur um ein Rechtsinstitut . Deshalb
    sollten wir die Debatte auch nicht kleiner machen, als sie
    ist . Nein, es geht um ein Symbol . Es geht um die Ehe als
    Symbol für ein stabiles Band, das nach außen dokumen-
    tiert, dass zwei Menschen, die sich lieben, zusammenge-
    hören und füreinander Verantwortung übernehmen – ein
    Leben lang –, die füreinander da sind, in guten wie in
    schlechten Tagen . Das nennt man gemeinhin Ehe .

    Und, ach ja: Auch im allgemeinen Sprachgebrauch
    sind zwei Menschen gleichen Geschlechts verheiratet –
    und nicht verpartnert . Übrigens wurde meinem Mann
    Rolf und mir letztes Jahr von nahezu allen Gratulanten
    zur Hochzeit gratuliert – und nicht zur Verpartnerung .


    (Johannes Kahrs [SPD]: Auch von der CDU?)


    – Auch von der CDU . – Die Word-Spracherkennung
    kennt das Wort „verpartnert“ im Übrigen nicht, bis heute
    nicht, trotz 15 Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz .


    (Beifall des Abg . Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE])


    Wie ist nun die Rechtslage? Die zivilrechtliche Defini-
    tion dessen, was Ehe ist, obliegt dem Gesetzgeber . Hier-
    bei steht es ihm meines Erachtens frei, das zivilrechtli-
    che Institut der Ehe abweichend vom naturrechtlich oder
    kirchlich geprägten Begriff der Ehe zu regeln . Das gerne
    ins Feld geführte Urteil des Verfassungsgerichts zum
    Ehebegriff stammt aus einer anderen Zeit und könnte –
    ohne auf das Argument des gewandelten Zeitgeistes ab-
    stellen zu müssen – eine Revision erfahren .

    Klar ist aber auch, meine Damen und Herren: Die
    Neufassung des Ehebegriffs fällt einer Partei, die, wie
    das bei uns der Fall ist, das C im Namen trägt, schwerer
    als einer Partei, die sich betont atheistisch gibt .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Und nun ist es ja auch nicht so, dass unser Staat schon
    völlig säkularisiert wäre . Noch immer spielt der christli-
    che Glaube für viele Menschen jedenfalls im Alltag eine
    wichtige Rolle,


    (Zuruf des Abg . Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    und damit spielen auch die Handlungsanleitungen der
    christlichen Kirchen eine wichtige Rolle, lieber Herr
    Kollege Beck . Das können die Vertreterinnen und Ver-
    treter einer Volkspartei nicht per se ignorieren . Deshalb

    sage ich nochmals: Geben Sie uns Zeit, die noch Zögern-
    den mitzunehmen und zu überzeugen, und setzen Sie uns
    nicht monatlich mit Schaufensteranträgen unter Druck,
    wie Sie das tun, Herr Kollege Petzold .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Übrigens: Besinnen wir uns nicht gerade dieser Tage –
    angesichts der Ereignisse in Köln und vielerlei Sorgen
    um eine Erosion unseres Wertekanons – wieder stärker
    unserer christlich-jüdischen Wurzeln? Ist es nicht bis in
    Teile der Opposition hinein opportun, ein Bekenntnis der
    hierher Flüchtenden zu unserer Rechts- und Werteord-
    nung einzufordern und zu betonen, dass wir zur Vertei-
    digung unserer Werte unseren eigenen Glauben wieder
    stärker und selbstbewusster leben sollten?


    (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist, wenn man nicht glaubt?)


    Seien wir doch an dieser Stelle auch einfach mal froh
    darüber und dankbar dafür, liebe Kollegin Künast, was
    wir erreicht haben: Die Gleichstellung nämlich und die
    Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebenswei-
    sen


    (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist doch noch keine Gleichstellung!)


    wird gerade im Zusammenhang damit, was als Werteka-
    non in Deutschland zu akzeptieren ist, nicht mehr infrage
    gestellt . Im Gegenteil: Es wird selbst von Kolleginnen
    und Kollegen, die sich betont konservativ geben, aus-
    drücklich eingefordert .


    (Johannes Kahrs [SPD]: Jetzt lass dich von deiner Partei nicht so missbrauchen, diesen Unsinn auch noch zu erzählen!)


    Auch die Kanzlerin Angela Merkel hat auf unserem Par-
    teitag am 14 . Dezember betont, dass Deutschland ein
    Land sein solle „mit der Absage an jede Form von An-
    tisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung
    homosexueller Menschen“ .


    (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Selber mal anfangen! – Johannes Kahrs [SPD]: Man sollte den Kakao nicht saufen, durch den man gezogen wird! Ernsthaft!)


    – Du bist doch gleich dran, Johannes .

    Und dennoch – auch das soll heute gesagt sein – ma-
    che ich mir Sorgen, Sorgen auch um eine zunehmend
    rechtspopulistische und rechtsextreme Tendenz in unse-
    rer Gesellschaft . Die Zahl derer, die meinen, sich end-
    lich – wieder – trauen zu dürfen, ihre Meinung zu sagen
    und nicht vor dem sogenannten Mainstream zurückwei-
    chen zu müssen, steigt . Unverhohlen werden wieder öf-
    fentlich diskriminierende und verhetzende Parolen skan-
    diert und gepostet . Mit der Einleitung „Man wird ja wohl
    noch sagen dürfen . . .“ werden herabwürdigende oder gar
    hetzerische Äußerungen keinen Deut besser oder erträg-
    licher . Da gilt es, weiterhin dagegenzuhalten .

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Öffnung der Ehe
    für gleichgeschlechtliche Paare ist sehr vielen unter uns
    ein gemeinsames Anliegen – und zwar über alle Frakti-
    onsgrenzen hinweg. Das finde ich zunächst einmal ermu-

    Dr. Stefan Kaufmann






    (A) (C)



    (B) (D)


    tigend . Lassen Sie uns an diesen Gemeinsamkeiten weiter
    arbeiten . Ich möchte mit Ihnen zusammen diejenigen, die
    sich mitunter aus für sie schwerwiegenden Gründen in
    der Frage noch schwertun, überzeugen und mitnehmen .
    Am Ende sollte dann ein breiter Konsens stehen: hier im
    Deutschen Bundestag, aber auch in unserer Gesellschaft .
    Szenen, wie wir sie in europäischen Partnerstaaten ge-
    sehen haben, mit Demonstrationen gegen die „Ehe für
    alle“ oder gar unseren Status quo hier – ich denke nur an
    Italien –, wird hierzulande keiner von uns wollen .

    Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist eine Errungen-
    schaft . Ich weiß sie sehr zu schätzen . Nun gilt es aber,
    die Gleichstellung zu vollenden und bestehende Stigma-
    tisierungen zu beseitigen . Diese Stigmatisierung haben
    wir ja schon im Kleinen, wenn man in Formularen als
    Personenstand „verpartnert“ statt „verheiratet“ angeben
    muss . Es ist eine persönliche Entscheidung jedes Einzel-
    nen, ob er oder sie das angeben möchte, wie sie oder er
    liebt . Auch deshalb ist es fair, gleicher Liebe den glei-
    chen Rechtsrahmen zu geben .

    Nun haben viele Kritiker einer Eheöffnung Sorge,
    dass die Ehe als Institution entwertet wird . Aber ist nicht
    genau das Gegenteil der Fall? Wird das Institut der Ehe
    nicht vielmehr gestärkt? Freuen wir uns doch darüber,
    dass diese klassische Institution Ehe und die mit ihr ver-
    bundenen Werte im Kontext der aktuellen Debatte gera-
    dezu eine Renaissance erleben . Entscheidend ist doch:
    Es wird niemandem etwas genommen, es wird kein Kind
    weniger geboren, es wird keine Ehe weniger geschlos-
    sen, und es gibt auch keinen Widerspruch zu Artikel 6
    Grundgesetz; denn am besonderen Schutz der Ehe wird
    nicht gerüttelt und will niemand rütteln . Und zur Frage
    des Geschlechts der Ehepartner sagt das Grundgesetz
    nichts .


    (Johannes Kahrs [SPD]: Stimmt!)


    Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
    Kollegen, ich bin der festen Überzeugung, dass wir am
    Ende dieser notwendigen Debatte


    (Johannes Kahrs [SPD]: Wann soll denn das so sein? 2030?)


    auch einen Großteil jener Bürgerinnen und Bürger mit-
    genommen haben, die jetzt noch Probleme haben mit der
    Vorstellung, dass gleiche Liebe auch den gleichen Namen
    verdient, und dass wir dann in einem großen Konsens
    das nachvollziehen, was viele, auch katholisch geprägte
    Staaten wie Spanien, Portugal, Irland oder Brasilien


    (Johannes Kahrs [SPD]: Aber die sind doch schon alle da! – Mechthild Rawert [SPD]: Wir sind doch die Letzten!)


    in der Vergangenheit in Gesetze gegossen haben .


    (Johannes Kahrs [SPD]: Das kann doch nicht länger dauern als bei den Katholen!)


    Ich bin jedenfalls voller Zuversicht, Herr Kollege Kahrs,


    (Johannes Kahrs [SPD]: Ja!)


    und in der Gewissheit dessen, was kommt, auch sehr auf-
    geräumt und gelassen .

    Danke schön .


    (Beifall bei der CDU/CSU – Johannes Kahrs [SPD]: Ja! Seit 15 Jahren!)




Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Vielen Dank . – Als nächste Rednerin hat Renate Kün-

ast von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort .


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Renate Künast


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber

    Herr Kaufmann, ich will einmal bei Ihrem Wertekanon
    ansetzen . Angesichts Ihrer Rede fragt man sich fast, was
    Sie eigentlich in Ihrer Fraktion noch wollen, außer lange
    zu diskutieren .


    (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


    Sie haben über den Wertekanon geredet . Was Sie aber
    nicht gemacht haben, ist, auch über den Wert zu reden,
    den ein parlamentarisches Verfahren hat . Sie haben sich
    in Ihrer ganzen Rede nicht zu der Tatsache geäußert, dass
    wir hier nach zehn Sitzungswochen einen Zwischenbe-
    richt verlangen müssen und nicht zu einer Entscheidung
    kommen . Sie haben von einem Konsens gesprochen und
    davon, dass wir am Ende hier gemeinsam Arm in Arm
    stehen . Aber wann soll das Ende dieses Diskurses eigent-
    lich sein?


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Dazu hätte ich gerne einmal einen Hinweis .

    Ein Blick in die GO, weil wir jetzt einen Zwischen-
    bericht haben: In § 54 GO heißt es, dass Ausschüsse den
    Sinn und Zweck haben, die Verhandlungen des Bundes-
    tages vorzubereiten . Manche Leute sagen sogar, dass
    dort die eigentliche Arbeit stattfindet. Wenn Sie sich
    einmal anschauen, was die Aufgabe der Ausschüsse ist,
    dann finden Sie in § 62 Absatz 1 folgende Formulierung:

    Die Ausschüsse sind zu baldiger Erledigung der ih-
    nen überwiesenen Aufgaben verpflichtet.

    Das waren jetzt schon mehr als zehn Sitzungswochen .
    Wir können ja nicht immer irgendwo in einer Erdumlauf-
    bahn hinter einer internationalen Raumstation herfliegen
    und sagen: Ist mir doch egal, wann wir jemals zur Lan-
    dung kommen . – Zu baldiger Erledigung der Aufgaben:
    Es ist ja offensichtlich so, dass maximal zehn Wochen
    eine baldige Erledigung darstellen, sonst würden wir
    jetzt nicht hier im Plenum diskutieren .

    Man muss sich schon fragen, was eigentlich los ist .
    Wenn ich so zwischen Ihnen, den Koalitionsfraktionen,
    sitze, frage ich mich, wer eigentlich an dieser Verzöge-
    rung schuld ist . Ich hätte gerne, dass wir auch bei The-
    men und Tagesordnungspunkten, die die Oppositions-
    fraktionen beantragen, zu einer Erledigung kommen .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


    Dr. Stefan Kaufmann






    (A) (C)



    (B) (D)


    Wenn Sie, Herr Kaufmann, über den Wertekanon re-
    den, den man zum Beispiel den vielen Flüchtlingen bei-
    bringen sollte, dann frage ich Sie: Wie wäre es denn mit
    dem Wertekanon, dass bei uns Parlamentarismus funk-
    tioniert und auch Oppositionsfraktionen das Recht ha-
    ben, Anträge einzubringen, eine erste Lesung zu haben,
    Ausschussarbeit und eine zweite Lesung und Verabschie-
    dung?


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Sie können ja dann dagegen stimmen . Auch das
    wird man doch wahrscheinlich im Integrationskurs den
    Flüchtlingen mitteilen . Sie reden von Beratungsbedarf .
    Im Gegensatz zum Kollegen Petzold komme ich nicht
    auf 800 Tage, sondern, wenn ich einmal zähle – das Jahr
    hat zumindest meistens 365 Tage; 1990 hat der Kolle-
    ge Beck sozusagen den ersten Antrag eingebracht –, bei
    mir macht das 9 490 Tage . So lange denkt die CDU/CSU
    nach, kommt aber zu keinem Ergebnis .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Ich finde das unter parlamentarischen Gesichtspunkten
    nicht in Ordnung und weiß auch nicht, welches Spiel
    zwischen CDU und SPD da gespielt wird und wer jetzt
    eigentlich blockiert . Ich habe das Gefühl, Sie wollen es
    inhaltlich nicht, und Sie wollen die Abstimmung nicht,
    damit Sie nicht zeigen müssen, was Koalition bedeutet .
    Ich denke aber, dass Sie da eigentlich durch müssen, lie-
    be Kolleginnen und Kollegen von der SPD, das hier an
    dieser Stelle einmal namentlich zu benennen .

    Ich will Ihnen eines sagen: Wir haben hier vor kur-
    zem eine fraktionsunabhängige Abstimmung zum Thema
    „Sterbehilfe“ gehabt . Vielleicht hat es die SPD verschla-
    fen, auch zum Thema „Ehe für alle“ eine solche frakti-
    onsunabhängige Initiative zu verhandeln und in die Koa-
    litionsvereinbarung aufzunehmen .


    (Johannes Kahrs [SPD]: Ist alles schon mehrfach abgelehnt worden!)


    Das wäre eine Möglichkeit gewesen .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Zum Inhalt, meine Damen und Herren: Vor 15 Jahren
    ist das rot-grüne Lebenspartnerschaftsgesetz unterzeich-
    net worden . Der Vater der eingetragenen Lebenspartner-
    schaft, Volker Beck, sitzt dort . Wir hätten schon damals
    gerne mehr gemacht, aber der Bundesrat hat uns nicht
    zu einer Mehrheit verholfen . Heute aber haben wir eine
    gesellschaftliche Mehrheit, die so weit geht, dass 68 Pro-
    zent aller Deutschen sagen: Ja, ich bin für eine Gleich-
    stellung auch bei der Ehe . Sogar fast genauso viele Mit-
    glieder der katholischen Kirche sagen das . 67 Prozent
    der Angehörigen protestantischer Kirchen – bei der Ge-
    samtbevölkerung sind es 63 Prozent – sagen: In Regen-
    bogenfamilien werden Kinder genauso gut erzogen wie
    in den Heterofamilien, und sie können dort genauso gut

    aufwachsen . Warum wollen Sie da eigentlich noch wei-
    tere 1 000 Tage nachdenken?


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Seit 2005 hat sich eigentlich nichts Wesentliches mehr
    verändert . Es gab hier und da kleine Rechtsbereinigun-
    gen .

    Ich will Ihnen die eine Frage stellen: Warum soll
    gleichgeschlechtlichen Paaren in Zukunft die Ehe wei-
    ter verwehrt werden? Warum tragen wir das wie eine
    Monstranz – quasi als Symbol einer bewussten Diskri-
    minierung – durch dieses Land? Schwarz-rot trägt mitt-
    lerweile die schwarz-rote Laterne in Europa . Internatio-
    nal – in den USA und in Irland – ist es anders . Selbst das
    Bundesverfassungsgericht ist weiter als die Mehrheit im
    Deutschen Bundestag . Bei der Sukzessivadoption hat es
    uns – anders als es uns Herr Lange bei der Veranstaltung
    neulich erzählte – mit einer Fristsetzung gezwungen, sie
    endlich umzusetzen . Das Bundesverfassungsgericht hat
    in vielen Entscheidungen immer wieder gesagt: Es gibt
    keinen Grund für eine Ungleichbehandlung .

    Deshalb rufe ich der ganzen CDU/CSU und auch der
    SPD zu: Nehmen Sie sich ein Herz! Herr Kaufmann,
    seien Sie nicht nur stolz auf das alte Partnerschaftsge-
    setz, sondern nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass man
    am Ende sagen muss: Jetzt habe ich Mut, meine Stimme
    zu erheben und entsprechend abzustimmen . Ich habe den
    Mut, endlich die Ungleichbehandlung von Dingen, die
    gleich sind, zu beenden . – Denn Liebe ist gleich Liebe .
    Verantwortung ist gleich Verantwortung . Es gibt keine
    Liebe zweiter Klasse .

    Wenn wir den § 1353 BGB endlich öffnen und das
    Wort „gleichgeschlechtlich“ hineinschreiben würden,
    dann wäre weder Herrn Harbarth noch Herrn Kauder
    noch sonst jemandem in dieser Republik, der verheiratet
    ist, etwas genommen . Es ist genug Ehe für alle da . Wir
    müssen es jetzt nur anpacken .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)