Plenarprotokoll 18/155
Textrahmenoptionen:
16 mm Abstand oben
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
155. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 18. Februar 2016
Inhalt:
Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord-
neten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Bernhard
Schulte-Drüggelte, Dr. Karl Lamers und
Alois Gerig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15201 A
Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15201 B
Absetzung der Tagesordnungspunkte 5 und
14 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15201 D
Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . 15202 A
Tagesordnungspunkt 4:
Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten
Gesetzes zur Novellierung von Finanz-
marktvorschriften auf Grund europäischer
Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellie-
rungsgesetz – 1. FiMaNoG)
Drucksache 18/7482 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15202 C
Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15202 C
Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 15204 B
Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . 15205 A
Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15206 C
Matthias Hauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15208 C
Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15210 A
Sarah Ryglewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15211 A
Dr . Mathias Middelberg (CDU/CSU) . . . . . . . 15212 C
Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . 15213 B
Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15214 A
Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15215 B
Dr . Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15216 D
Zusatztagesordnungspunkt 2:
Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Luise
Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Demokratie stärken – Dem Hass
keine Chance geben
Drucksache 18/7553 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15218 B
Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15218 B
Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15219 D
Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15221 D
Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15223 C
Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15224 D
Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15226 B
Dr . Lars Castellucci (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15227 A
Monika Lazar (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15228 B
Barbara Woltmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15229 A
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15230 A
Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15231 B
Jörg Hellmuth (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15233 B
Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 15234 C
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016II
Tagesordnungspunkt 6:
Vereinbarte Debatte: 25 Jahre wissenschaft-
liche Politikberatung – Technikfolgenab-
schätzung beim Deutschen Bundestag
Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 15236 A
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15237 D
René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15239 C
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15240 D
Dr . Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15242 B
Dr . Simone Raatz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15244 A
Dr . Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15245 B
Dr . Daniela De Ridder (SPD) . . . . . . . . . . . . . 15246 D
Tagesordnungspunkt 22:
a) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Ge-
setzes zu dem Vertrag vom 24. Okto-
ber 2014 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Königreich der
Niederlande über die Nutzung und Ver-
waltung des Küstenmeers zwischen 3
und 12 Seemeilen
Drucksache 18/7450 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15247 D
b) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zu dem Vertrag vom 28. April 2015
zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Tschechischen Republik
über die polizeiliche Zusammenarbeit
und zur Änderung des Vertrages vom
2. Februar 2000 zwischen der Bundes-
republik Deutschland und der Tsche-
chischen Republik über die Ergänzung
des Europäischen Übereinkommens
über die Rechtshilfe in Strafsachen vom
20. April 1959 und die Erleichterung sei-
ner Anwendung
Drucksache 18/7455 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15247 D
Tagesordnungspunkt 23:
a)–e)
Beratung der Beschlussempfehlungen des
Petitionsausschusses: Sammelübersich-
ten 277, 278, 279, 280 und 281 zu Peti-
tionen
Drucksachen 18/7383, 18/7384, 18/7385,
18/7386, 18/7387 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15248 A
Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . . . . 15248 B
Tagesordnungspunkt 22:
c) Beratung des Antrags der Abgeordne-
ten Halina Wawzyniak, Frank Tempel,
Dr . André Hahn, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE: zu dem
Vorschlag für eine Richtlinie des Eu-
ropäischen Parlaments und des Ra-
tes zur Terrorismusbekämpfung und
zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses
2002/475/JI zur Terrorismusbekämp-
fung – KOM(2015) 625 endg.; Ratsdok.
14926/15
hier: Stellungnahme gemäß Artikel 6
des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von
Lissabon (Grundsätze der Subsidiarität
und der Verhältnismäßigkeit)
Drucksache 18/7542 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15249 B
Zusatztagesordnungspunkt 3:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frakti-
on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stand der
Aufklärung und Konsequenzen aus dem
Abgasskandal
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15249 C
Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . 15251 A
Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15253 A
Arno Klare (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15254 B
Oliver Wittke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15255 B
Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15256 C
Dr . Birgit Malecha-Nissen (SPD) . . . . . . . . . . 15257 B
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15258 B
Dr . Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15259 A
Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15260 B
Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) . . . . . . . . 15261 D
Michael Donth (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15262 D
Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15264 A
Tagesordnungspunkt 7:
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD: Europäisches System der Finanzauf-
sicht effizient weiterentwickeln
Drucksache 18/7539 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15265 B
Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15265 B
Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15267 A
Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15268 A
Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15269 B
Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15270 B
Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15271 D
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 III
Tagesordnungspunkt 8:
a) Bericht des Ausschusses für Recht und
Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2
der Geschäftsordnung zu dem von den
Abgeordneten Diana Golze, Agnes Alpers,
Nicole Gohlke, weiteren Abgeordneten
und der Fraktion DIE LINKE eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zur Einfüh-
rung des Rechts auf Eheschließung für
Personen gleichen Geschlechts
Drucksachen 18/8, 18/7375 . . . . . . . . . . . . 15273 A
b) Bericht des Ausschusses für Recht und
Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2
der Geschäftsordnung zu dem von den
Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle
Schauws, Katja Keul, weiteren Abgeord-
neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Abschaffung des Ehever-
bots für gleichgeschlechtliche Paare
Drucksachen 18/5098, 18/7257 . . . . . . . . . 15273 B
Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 15273 B
Dr . Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15274 B
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15276 C
Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 15277 D
Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15278 D
Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15280 C
Petra Rode-Bosse (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15281 D
Tagesordnungspunkt 9:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Neuregelung des Kulturgutschutzrechts
Drucksache 18/7456 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15282 C
Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . 15282 C
Sigrid Hupach (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15283 D
Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15284 D
Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15286 A
Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15287 A
Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15288 B
Dr . Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 15289 A
Tagesordnungspunkt 20:
a) Antrag der Abgeordneten Agnieszka
Brugger, Katja Keul, Katharina Dröge,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rüstungs-
exportkontrollgesetz vorlegen
Drucksache 18/7546 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15290 A
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu
dem Antrag der Abgeordneten Katja Keul,
Agnieszka Brugger, Katharina Dröge,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eckpunkte
für ein Rüstungsexportkontrollgesetz
Drucksachen 18/4940, 18/7030 . . . . . . . . . 15290 A
Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15290 B
Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15291 C
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15292 C
Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15293 D
Matthias Ilgen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15295 B
Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15295 D
Gisela Manderla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15297 B
Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 15298 D
Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 15299 C
Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15301 C
Tagesordnungspunkt 11:
a) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohn-
immobilienkreditrichtlinie
Drucksachen 18/5922, 18/6286, 18/7584 . 15300 A
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Recht und Verbraucher-
schutz zu dem Antrag der Abgeordne-
ten Caren Lay, Klaus Ernst, Dr . Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Gesetzliche Decke-
lung und Veröffentlichung der Zinssätze
für Dispo- und Überziehungskredite
Drucksachen 18/2741, 18/7584 . . . . . . . . . 15300 A
Ulrich Kelber, Parl . Staatssekretär BMJV . . . 15300 B
Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15304 A
Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15305 A
Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15305 D
Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15306 B
Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 15307 A
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/
CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15307 C
Dr . Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15308 C
Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . 15309 B
Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15310 B
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016IV
Tagesordnungspunkt 12:
Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring,
Matthias W . Birkwald, Eva Bulling-Schröter,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Rechtsanspruch auf Schutz und
Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen
– Bundeseinheitliche Finanzierung voran-
bringen
Drucksache 18/7540 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15311 C
Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15311 C
Sylvia Pantel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15312 C
Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15314 A
Gülistan Yüksel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15315 A
Gudrun Zollner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15316 B
Tagesordnungspunkt 13:
Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der
Beteiligung bewaffneter deutscher Streit-
kräfte an der EU-geführten Ausbildungs-
und Beratungsmission EUTM Somalia auf
Grundlage des Ersuchens der somalischen
Regierung mit Schreiben vom 27. Novem-
ber 2012 und 11. Januar 2013 sowie der Be-
schlüsse des Rates der Europäischen Union
vom 15. Februar 2010, 22. Januar 2013 und
16. März 2015 in Verbindung mit den Re-
solutionen 1872 (2009) und 2158 (2014) des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
Drucksache 18/7556 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15317 B
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15317 B
Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 15318 C
Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 15319 B
Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15320 A
Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15320 D
Zusatztagesordnungspunkt 4:
Antrag der Abgeordneten Dr . Wolfgang
Strengmann-Kuhn, Christian Kühn (Tübin-
gen), Corinna Rüffer, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN: Wohnungslosigkeit wirkungsvoll an-
gehen – Bundesweite Statistik einführen
Drucksache 18/7547 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15321 D
Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 15322 A
Dr . Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15322 D
Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15324 B
Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD) . . . . . . . . . 15325 B
Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15326 C
Tagesordnungspunkt 15:
Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Wasserhaus-
haltsgesetzes zur Einführung von Grund-
sätzen für die Kosten von Wasserdienst-
leistungen und Wassernutzungen sowie zur
Änderung des Abwasserabgabengesetzes
Drucksachen 18/6986, 18/7P578 . . . . . . . . . . 15327 B
Hiltrud Lotze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15327 C
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15328 D
Ulrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15329 C
Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15331 A
Tagesordnungspunkt 16:
Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke,
Heike Hänsel, Jan van Aken, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bezie-
hungen zu Kuba weiter verbessern
Drucksache 18/7541 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15332 D
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15332 D
Dr . Egon Jüttner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15333 D
Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15334 C
Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15335 C
Charles M . Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15336 C
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15337 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 15339 A
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeord-
neten Metin Hakverdi (SPD) zur Beratung
des von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der
Wohnimmobilienkreditrichtlinie und der Be-
schlussempfehlung des Ausschusses für Recht
und Verbraucherschutz sowie zur Beratung
der Beschlussempfehlung des Ausschusses für
Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag
der Abgeordneten Caren Lay, Klaus Ernst,
Dr . Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion Die Linke: Gesetzliche De-
ckelung und Veröffentlichung der Zinssätze
für Dispo- und Überziehungskredite (Tages-
ordnungspunkt 11 a und 11 b) . . . . . . . . . . . . . 15339 B
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 V
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Fritz Güntzler und Philipp Graf Lerchenfeld
(beide CDU/CSU) zu der Abstimmung über
den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Tagesord-
nungspunkt 11 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15340 A
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordne-
ten Dr . Philipp Murmann (CDU/CSU) zu
der Abstimmung über den von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurf eines
Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmo-
bilienkreditrichtlinie (Tagesordnungs-
punkt 11 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15341 D
Textrahmenoptionen:
30,5 mm Abstand oben
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 15201
155. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 18. Februar 2016
Beginn: 9 .01 Uhr
Charles M. Huber
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 15339
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Albsteiger, Katrin CDU/CSU 18 .02 .2016
Beck (Bremen),
Marieluise
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
18 .02 .2016
Diaby, Dr . Karamba SPD 18 .02 .2016
Gastel, Matthias BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
18 .02 .2016
Hampel, Ulrich SPD 18 .02 .2016
Heinrich, Gabriela SPD 18 .02 .2016
Hoffmann, Alexander CDU/CSU 18 .02 .2016
Holzenkamp, Franz-
Josef
CDU/CSU 18 .02 .2016
Irlstorfer, Erich CDU/CSU 18 .02 .2016
Jantz, Christina SPD 18 .02 .2016
Kolbe, Daniela SPD 18 .02 .2016
Kühn-Mengel, Helga SPD 18 .02 .2016
Merkel, Dr . Angela CDU/CSU 18 .02 .2016
Röring, Johannes CDU/CSU 18 .02 .2016
Rüffer, Corinna BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
18 .02 .2016
Schlecht, Michael DIE LINKE 18 .02 .2016
Schmidt (Fürth),
Christian
CDU/CSU 18 .02 .2016
Schön (St . Wendel),
Nadine
CDU/CSU 18 .02 .2016
Veit, Rüdiger SPD 18 .02 .2016
Wagner, Doris BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
18 .02 .2016
Wicklein, Andrea SPD 18 .02 .2016
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Rede
des Abgeordneten Metin Hakverdi (SPD) zur Be-
ratung des von der Bundesregierung eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der
Wohnimmobilienkreditrichtlinie und der Be-
schlussempfehlung des Ausschusses für Recht und
Verbraucherschutz
sowie
zur Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-
schusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem
Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Klaus Ernst,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion Die Linke
Gesetzliche Deckelung und Veröffentlichung der
Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite (Ta-
gesordnungspunkt 11 a und 11 b)
Metin Hakverdi (SPD): Im Rahmen des Gesetzge-
bungsverfahrens zur Umsetzung der Wohnimmobilien-
kreditrichtlinie nehmen wir auch Änderungen im Be-
reich der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen vor .
Wo rum geht es?
Unternehmen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitar-
beitern betriebliche Altersvorsorge anbieten, behalten ei-
nen Teil der Löhne ein . Dieses einbehaltene Geld ist fak-
tisch ein Darlehen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
an ihre Arbeitgeberin bzw . an ihren Arbeitgeber . Diese
Mittel können vom Unternehmen zu unternehmerischen
Zwecken verwendet werden .
Das Unternehmen muss in seinen Bilanzen auswei-
sen, dass es im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge
sich von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Geld
geliehen hat . Das sind die sogenannten Pensionsrück-
stellungen . Denn dieses geliehene Geld muss schließlich
irgendwann wieder an die Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter ausgezahlt werden .
Die Pensionsrückstellungen müssen jedoch angemes-
sen verzinst werden, damit die Belastung, die auf das Un-
ternehmen zukommt, zutreffend abgebildet wird . Dieser
Zinsaufschlag wird seit 2009 aus dem Marktzins abge-
leitet . Damit temporäre Zinsschwankungen aufgefangen
werden, wurde ein Betrachtungszeitraum von sieben Jah-
ren gewählt . Das entspricht einem Konjunkturzyklus .
Nun wollen wir diesen Betrachtungszeitraum auf zehn
Jahre ausdehnen . Warum?
Seit Jahren stecken wir in einer Niedrigzinsphase .
Niedrige Zinsen bedeuten für die Pensionsrückstellungen
einen hohen Zinsaufschlag . Damit werden die Bilanzen
der Unternehmen belastet . Dies wiederum bewirkt eine
schlechtere Bonität der Unternehmen . Das führt dazu,
dass sich Unternehmen nur zu teureren Konditionen auf
dem Markt refinanzieren können. Das hat Auswirkungen
auf ihre Investitionsbereitschaft .
Hier wollen wir den Unternehmen helfen . Mit der
Erweiterung des Betrachtungszeitraums auf zehn Jahre
müssen die Unternehmen bei den Pensionsrückstellun-
gen einen geringeren Zinsausschlag berücksichtigen . Da-
mit verschaffen wir den Unternehmen Zeit, um sich auch
bilanziell an die Niedrigzinsphase anzupassen .
Ich finde es richtig, dass wir die Unternehmen bei der
Anpassung an die Niedrigzinsphase unterstützen .
Es wäre jedoch falsch, wenn die Unternehmen den
durch diese Reform gewonnenen bilanziellen Spielraum
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 201615340
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dafür nutzen würden, ihre Anteilseigner oder Gesell-
schafter zu bedienen . Geringere Pensionsrückstellungen
dürfen nicht dazu führen, dass den Anteilseignern höhere
Gewinne ausgezahlt werden . Das würde eine illegitime
Risikoverschiebung zulasten der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer bedeuten .
Deshalb ist die Ausschüttungssperre, die in der Re-
form verankert ist, nicht nur ein Punkt, auf den wir Sozi-
aldemokratinnen und Sozialdemokraten bestehen . Es ist
eine Frage der Gerechtigkeit, Kolleginnen und Kollegen .
Die Erweiterung auf zehn Jahre halte ich für sachge-
recht . Denn ein noch längerer Betrachtungszeitraum ver-
zögert die Anpassung der Unternehmen und nimmt den
gebotenen Anpassungsdruck . Die Unternehmen müssen
umgehend mit der Umstellung an das neue makroökono-
mische Umfeld mit einem niedrigen Zins beginnen . Die
Niedrigzinsphase wird noch einige Jahre dauern . Es gilt
keine Zeit zu verlieren .
Worauf ist zu achten? Die Unternehmen müssen wis-
sen, dass sie früher oder später die Verbindlichkeiten
aus der Betriebsrente bedienen müssen . Die gewonnene
Bonität sollte auch dafür genutzt werden, die Bedienung
dieser Verbindlichkeiten sicherzustellen . Es kann nicht
sein, dass sie in einigen Jahren wieder auf uns zukom-
men, damit wir den Betrachtungszeitraum abermals er-
weitern . Sie sollten ihre Probleme jetzt lösen .
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Fritz Güntzler und Philipp Graf
Lerchenfeld (beide CDU/CSU) zu der Abstimmung
über den von der Bundesregierung eingebrach-
ten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Tagesordnungs-
punkt 11 a)
Der Bundestag beschließt heute mit der Verabschie-
dung des Wohnimmobilienkreditrichtlinienumset-
zungsgesetzes die Anpassung der handelsrechtlichen
Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Al-
tersversorgungsverpflichtungen (§ 253 Absatz 2 Satz 1
und Absatz 6 HGB) . Wir sind der Ansicht, dass die Än-
derungen zwar in die richtige Richtung gehen, aber nicht
weitgehend genug sind . Wir stimmen dem Gesetz heute
aber dennoch zu, da es besser als der Status quo ist und
den Unternehmen immerhin ein wenig hilft . Im Folgen-
den möchten wir unseren Standpunkt genauer darstellen:
Für künftig wahrscheinlich eintretende Verbindlich-
keiten müssen Unternehmen Rückstellungen bilden .
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als ei-
nem Jahr sind dabei nach § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB
mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnitt-
lichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäfts-
jahre abzuzinsen . Dies galt bisher auch für Altersversor-
gungsverpflichtungen. Hintergrund der Abzinsung ist,
dass mit künftig benötigten Mitteln bis zum Zeitpunkt
ihrer Auszahlung regelmäßig Erträge erwirtschaftet wer-
den .
Das HGB stellt, anders als die IFRS, bewusst nicht
auf einen Marktzins zum Stichtag, sondern auf einen
durchschnittlichen Marktzinssatz ab, um starke Bewer-
tungsvolatilitäten zu vermeiden . Der Gesetzgeber ging
bei der Einführung dieser Regelung im Jahr 2009 durch
das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) davon
aus, dass ein siebenjähriger Betrachtungszeitraum für die
Ermittlung des anwendbaren Zinssatzes eine ausreichend
stabile Durchschnittsbetrachtung sichert .
Diese Annahme hat sich aber aufgrund der derzeit
anhaltenden Niedrigzinsphase nicht bestätigt . Die Un-
ternehmen müssen für ihre Altersversorgungsverpflich-
tungen zu hohe Rückstellungen bilden . Dadurch wird
die tatsächliche wirtschaftliche Lage der Unternehmen
zu schlecht und damit auch unzutreffend dargestellt
(vgl . § 264 Absatz 2 Satz 1 HGB) . Je weiter die Markt-
zinsen fallen, desto höher werden dabei die erforderli-
chen Rückstellungen . Dies schmälert die Gewinne der
Unternehmen, belastet ihr bilanzielles Eigenkapital und
erschwert ihre Finanzierung . Darunter leidet schließlich
auch ihre Investitionsfähigkeit . Dies wird durch eine Stu-
die des DIHK bestätigt .
Des Weiteren wird es für Unternehmen zunehmend
unattraktiv, den eigenen Arbeitnehmern betriebliche Al-
tersvorsorge anzubieten . Aufgrund dieser Probleme war
es geboten, die Regelungen zu den Pensionsrückstellun-
gen zu verändern . Die Änderungen, die heute beschlos-
sen werden, halten wir an den folgenden Stellen für un-
zureichend bzw . falsch:
Zeitraum für die Ermittlung des Durchschnittszinssat-
zes:
Nach den Regelungen, die heute beschlossen wer-
den, beträgt der Zeitraum für die Ermittlung des Durch-
schnittszinssatzes für die Abzinsung der Pensionsrück-
stellungen nunmehr zehn Jahre .
Wir sind der Auffassung, dass dieser Zeitraum auf
15 Jahre hätte ausgedehnt werden müssen . Dem liegt
folgende Überlegung zugrunde: In der Zeit ihrer aktiven
Betriebszugehörigkeit erdienen sich die Mitarbeiter ihre
Pensionsansprüche . Bei wirtschaftlicher Betrachtung
entspricht dies einer Darlehensgewährung der Arbeitneh-
mer an ihren Arbeitgeber . Bei einer unterstellten Anspar-
phase des einzelnen Mitarbeiters von 30 Jahren beträgt
die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der aktiven
Mitarbeiter von Unternehmen somit 15 Jahre . Entspre-
chend kann der Ermittlung des durchschnittlichen Zins-
satzes, zu dem diese Darlehen gewährt werden, daher ein
15-jähriger Betrachtungszeitraum zugrunde gelegt wer-
den .
Sollte es tatsächlich so sein, wie die Bundesbank dar-
stellt, dass für einen Betrachtungszeitraum von 15 Jahren
die Datengrundlage fehlt, hätte man jedenfalls hilfsweise
einen Zeitraum von 12 Jahren festschreiben können .
Unseres Erachtens wäre es in der gegenwärtigen Situ-
ation, in der abzusehen ist, dass die Zinsen lange auf ei-
nem niedrigen Niveau verharren werden, auch vertretbar
gewesen, einen festen Zinssatz vorzuschreiben und so
für eine langfristige Lösung der Problematik zu sorgen .
Wir hätten uns dabei beispielsweise . einen Zinssatz von
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 15341
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4,5 Prozent vorstellen können . Durch Veränderungen des
Rechnungszinses verursachte Ergebnisschwankungen
hätten sich dadurch vollständig ausschließen lassen, was
auch dem Sinn und Zweck der durch das BilMoG getrof-
fenen Regelungen entsprochen hätte . Diese Auffassung
fand im Übrigen in den Beratungen bei den Wirtschafts-
verbänden und dem Deutschen Gewerkschaftsbund gro-
ße Unterstützung .
Regelungsort der Ausschüttungssperre:
Die Ausschüttungssperre wird in § 253 Absatz 6 HGB
geregelt . Rechtssystematisch wäre eine Regelung in
§ 268 Absatz 8 HGB vorzugswürdig gewesen . Diese Vor-
schrift enthält bereits Ausschüttungssperren . § 253 HGB
befindet sich im Ersten Abschnitt des Dritten Buches, der
Vorschriften für alle Kaufleute enthält. § 268 HGB steht
im Zweiten Abschnitt des Dritten Buches, der ergänzen-
de Vorschriften für Kapitalgesellschaften und haftungs-
beschränkte Personengesellschaften enthält .
Die Neuregelung der Pensionsrückstellungen dient
ausweislich der Gesetzesbegründung der Abmilderung
der Niedrigzinsphase und nicht dazu, das Vorsichtsprin-
zip nach § 252 Absatz 1 Nummer 4 HGB oder die Fä-
higkeit der Unternehmen, ihre Vorsorgeversprechen zu
erfüllen, einzuschränken . Mit anderen Worten dient die
Ausschüttungssperre dem Gläubigerschutz . Bei Ein-
zelunternehmern und Personengesellschaften wird der
Gläubigerschutz bereits durch die persönliche Haftung
des Einzelunternehmers bzw . der Gesellschafter erreicht .
Bei ihnen macht eine Ausschüttungssperre daher schon
gar keinen Sinn . Zudem gibt es bei Einzelunternehmern
und Personengesellschaften keine Gewinnausschüttun-
gen im technischen Sinne . Die Vorschrift muss also bei
ihnen ins Leere laufen .
Daher wäre es rechtssystematisch klarer gewesen, die
Ausschüttungssperre in § 268 Absatz 8 HGB zu veran-
kern und so ganz eindeutig klarzustellen, dass sie bei
Einzelunternehmern und haftungsunbeschränkten Perso-
nengesellschaften keine Anwendung finden kann.
Dazu kommt, dass eine Verankerung der Ausschüt-
tungssperre in § 268 Absatz 8 HGB die Ausschüttungs-
sperre auch zu einer Abführungssperre gemäß § 301 AktG
hätte werden lassen, was unseres Erachtens von der In-
tention des Gesetzgebers gedeckt gewesen wäre .
Ausgestaltung der Ausschüttungssperre:
Die Regelungen, die heute beschlossen werden, se-
hen vor, dass die Pensionsrückstellungen dauerhaft so-
wohl mit dem Zinssatz, der sich beim siebenjährigen
Betrachtungszeitraum ergibt, als auch mit dem Zinssatz,
der sich beim zehnjährigen Betrachtungszeitraum ergibt,
berechnet werden müssen . Der sich durch den Wechsel
des Betrachtungszeitraums ergebende Gewinn darf nicht
ausgeschüttet werden .
Diese Regelung erfordert ein zusätzliches Gutachten .
So müssen manche Unternehmen nun zwei Gutachten für
den HGB-Abschluss, ein Gutachten für die IFRS-Rech-
nungslegung und eines für die Steuerbilanz, insgesamt
also vier Gutachten, erstellen lassen . Auch müssen wei-
tere Angaben im Anhang des Jahresabschlusses gemacht
werden . Dies erhöht den bürokratischen Aufwand und
verursacht unnötige Kosten für die Unternehmen .
Es wäre ausreichend, die Bewertungsdifferenz nur bei
der erstmaligen Anwendung der neuen Zinsberechnungs-
methode zu ermitteln und den ausschüttungsgesperrten
Betrag dann ratierlich über zehn Jahre abzubauen . Das
Ziel des Gläubigerschutzes wäre damit auch gewährleis-
tet gewesen .
Übergangsvorschrift:
Die Neuregelung ist auf Jahresabschlüsse für Ge-
schäftsjahre, die nach dem 31 .12 .2015 enden, anzuwen-
den . Die Unternehmen haben aber das Recht, auf Jahres-
abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31 .12 .2014
beginnen und vor dem 1 .1 .2016 enden, die alte Regelung
anzuwenden . Dies begrüßen wir ausdrücklich .
Problematisch erscheint es aber für diejenigen Unter-
nehmer, deren Wirtschaftsjahr vor dem Inkrafttreten des
Gesetzes endet und die ihren Abschluss zwischen dem
1 .1 .2016 und dem Inkrafttreten des Gesetzes aufgestellt
haben, haben prüfen lassen und festgestellt haben . Sie
müssten bei Aufstellung und gegebenenfalls auch Fest-
stellung ihres Jahresabschlusses eigentlich die dann
geltende Rechtslage beachten und würden womöglich
rückwirkend in eine fehlerhafte Bewertung ihrer Pensi-
onsrückstellungen geraten . Auch bei Organgesellschaf-
ten könnte es rückwirkend zu einer fehlerhaften Gewin-
nabführung kommen, die zu einer Nichtanerkennung der
Organschaft führt . Es hätte daher für diese Fälle eine ent-
sprechende Regelung gefunden werden müssen .
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Philipp Murmann (CDU/
CSU) zu der Abstimmung über den von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurf eines Ge-
setzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkre-
ditrichtlinie (Tagesordnungspunkt 11 a)
Der Bundestag beschließt heute mit der Verabschie-
dung des Wohnimmobilienkreditrichtlinienumsetzungs-
gesetzes zeitgleich die Anpassung der handelsrechtlichen
Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Al-
tersversorgungsverpflichtungen (§ 253 Absatz 2 Satz 1
und Absatz 6 HGB) .
Ich stimme dem Gesetz zu, möchte aber folgende
Punkte ergänzen:
1 . Zeitraum zur Übermittlung des Durchschnittszins-
satzes
Für Rückstellungen für Altersversorgungsverpflich-
tungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
wurde bisher ein siebenjähriger Betrachtungszeitraum
für die Ermittlung des anwendbaren Zinssatzes als aus-
reichend betrachtet . Aufgrund der anhaltenden Niedrig-
zinsphase müssen die Unternehmen für ihre Altersver-
sorgungsverpflichtungen derzeit allerdings besonders
hohe Rückstellungen bilden . Je weiter die Marktzinsen
fallen, desto höher werden die erforderlichen Rückstel-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 201615342
(A) (C)
(B) (D)
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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lungen . Dies schmälert die Gewinne der Unternehmen,
belastet ihr bilanzielles Eigenkapital und erschwert ihre
Finanzierung . Darunter leidet schließlich auch ihre In-
vestitions- und Innovationsfähigkeit . Dies wird durch
eine Studie des DIHK bestätigt .
Des Weiteren wird es für Unternehmen zunehmend
unattraktiv, den eigenen Arbeitnehmern betriebliche Al-
tersvorsorge anzubieten . Aufgrund dieser Probleme war
es geboten, die Regelungen zu den Pensionsrückstellun-
gen zu verändern . Die heute beschlossenen Änderungen
halte ich jedoch für unzureichend .
Anstelle des jetzt beschlossenen Zeitraumes für die
Ermittlung des Durchschnittszinssatzes von zehn Jahren
wäre ein Zeitraum von zwölf Jahren, besser noch von
15 Jahren, angemessen gewesen, um damit auch die für
solche Altersversorgungsverpflichtungen zugrunde lie-
genden langen Betriebszugehörigkeitszeiten Rechnung
zu tragen . Dieses wurde zum Beispiel auch in den Stel-
lungnahmen verschiedener Experten deutlich gemacht .
2 . Regelungen zur Ausschüttungssperre
Eine Ausschüttungssperre, wie jetzt vorgesehen, ist
zwar grundsätzlich gut zu begründen . Sie führt allerdings
zu erhöhtem, zumeist gar doppeltem Begutachtungsauf-
wand, der aus meiner Sicht nicht in einem vernünftigen
Verhältnis zu der tatsächlich erreichten Wirkung steht .
Dies hätte auch durch einfachere Regelungen erreicht
werden können, die mit weniger Bürokratie verbunden
wären .
Insofern wäre es zu begrüßen, diese Verbesserungen
im Rahmen zukünftiger Gesetzesverfahren umzusetzen,
um Bürokratie angemessen zu begrenzen und die Inves-
titionskraft der Unternehmen nicht unnötig einzuschrän-
ken .
155. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 4 Novellierung von Finanzmarktvorschriften
ZP 2 Rechtsextremismus
TOP 6 25 Jahre Technikfolgenabschätzung beim Bundestag
TOP 22 Überweisungen im vereinfachten Verfahren
TOP 23 Abschließende Beratungen ohne Aussprache
ZP 3 Aktuelle Stunde zum Abgasskandal
TOP 7 Europäisches System der Finanzaufsicht
TOP 8 Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließung
TOP 9 Neuregelung des Kulturgutschutzrechts
TOP 20 Rüstungsexportkontrolle
TOP 11 Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
TOP 12 Bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern
TOP 13 Bundeswehreinsatz EUTM Somalia
ZP 4 Wohnungslosigkeit
TOP 15 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
TOP 16 Beziehungen zu Kuba
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4