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ID1815506500

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    Plenarprotokoll 18/155 Textrahmenoptionen: 16 mm Abstand oben Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 155. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 18. Februar 2016 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Bernhard Schulte-Drüggelte, Dr. Karl Lamers und Alois Gerig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15201 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15201 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 5 und 14 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15201 D Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . 15202 A Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanz- marktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellie- rungsgesetz – 1. FiMaNoG) Drucksache 18/7482 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15202 C Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15202 C Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 15204 B Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . 15205 A Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15206 C Matthias Hauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15208 C Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15210 A Sarah Ryglewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15211 A Dr . Mathias Middelberg (CDU/CSU) . . . . . . . 15212 C Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . 15213 B Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15214 A Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15215 B Dr . Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15216 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Demokratie stärken – Dem Hass keine Chance geben Drucksache 18/7553 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15218 B Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15218 B Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15219 D Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15221 D Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15223 C Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15224 D Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15226 B Dr . Lars Castellucci (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15227 A Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15228 B Barbara Woltmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15229 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15230 A Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15231 B Jörg Hellmuth (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15233 B Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 15234 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016II Tagesordnungspunkt 6: Vereinbarte Debatte: 25 Jahre wissenschaft- liche Politikberatung – Technikfolgenab- schätzung beim Deutschen Bundestag Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 15236 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15237 D René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15239 C Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15240 D Dr . Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15242 B Dr . Simone Raatz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15244 A Dr . Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15245 B Dr . Daniela De Ridder (SPD) . . . . . . . . . . . . . 15246 D Tagesordnungspunkt 22: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zu dem Vertrag vom 24. Okto- ber 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Nutzung und Ver- waltung des Küstenmeers zwischen 3 und 12 Seemeilen Drucksache 18/7450 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15247 D b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 28. April 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung des Vertrages vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Tsche- chischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung sei- ner Anwendung Drucksache 18/7455 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15247 D Tagesordnungspunkt 23: a)–e) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 277, 278, 279, 280 und 281 zu Peti- tionen Drucksachen 18/7383, 18/7384, 18/7385, 18/7386, 18/7387 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15248 A Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . . . . 15248 B Tagesordnungspunkt 22: c) Beratung des Antrags der Abgeordne- ten Halina Wawzyniak, Frank Tempel, Dr . André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Eu- ropäischen Parlaments und des Ra- tes zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämp- fung – KOM(2015) 625 endg.; Ratsdok. 14926/15 hier: Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon (Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit) Drucksache 18/7542 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15249 B Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frakti- on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stand der Aufklärung und Konsequenzen aus dem Abgasskandal Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15249 C Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . 15251 A Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15253 A Arno Klare (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15254 B Oliver Wittke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15255 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15256 C Dr . Birgit Malecha-Nissen (SPD) . . . . . . . . . . 15257 B Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15258 B Dr . Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15259 A Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15260 B Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) . . . . . . . . 15261 D Michael Donth (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15262 D Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15264 A Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Europäisches System der Finanzauf- sicht effizient weiterentwickeln Drucksache 18/7539 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15265 B Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15265 B Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15267 A Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15268 A Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15269 B Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15270 B Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15271 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 III Tagesordnungspunkt 8: a) Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Diana Golze, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Einfüh- rung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Drucksachen 18/8, 18/7375 . . . . . . . . . . . . 15273 A b) Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Katja Keul, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung des Ehever- bots für gleichgeschlechtliche Paare Drucksachen 18/5098, 18/7257 . . . . . . . . . 15273 B Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 15273 B Dr . Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15274 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15276 C Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 15277 D Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15278 D Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15280 C Petra Rode-Bosse (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15281 D Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts Drucksache 18/7456 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15282 C Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . 15282 C Sigrid Hupach (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15283 D Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15284 D Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15286 A Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15287 A Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15288 B Dr . Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 15289 A Tagesordnungspunkt 20: a) Antrag der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Katja Keul, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rüstungs- exportkontrollgesetz vorlegen Drucksache 18/7546 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15290 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Agnieszka Brugger, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eckpunkte für ein Rüstungsexportkontrollgesetz Drucksachen 18/4940, 18/7030 . . . . . . . . . 15290 A Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15290 B Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15291 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15292 C Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15293 D Matthias Ilgen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15295 B Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15295 D Gisela Manderla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15297 B Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 15298 D Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 15299 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15301 C Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohn- immobilienkreditrichtlinie Drucksachen 18/5922, 18/6286, 18/7584 . 15300 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucher- schutz zu dem Antrag der Abgeordne- ten Caren Lay, Klaus Ernst, Dr . Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gesetzliche Decke- lung und Veröffentlichung der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite Drucksachen 18/2741, 18/7584 . . . . . . . . . 15300 A Ulrich Kelber, Parl . Staatssekretär BMJV . . . 15300 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15304 A Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15305 A Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15305 D Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15306 B Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 15307 A Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/ CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15307 C Dr . Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15308 C Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . 15309 B Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15310 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016IV Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Matthias W . Birkwald, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen – Bundeseinheitliche Finanzierung voran- bringen Drucksache 18/7540 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15311 C Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15311 C Sylvia Pantel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15312 C Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15314 A Gülistan Yüksel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15315 A Gudrun Zollner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15316 B Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streit- kräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia auf Grundlage des Ersuchens der somalischen Regierung mit Schreiben vom 27. Novem- ber 2012 und 11. Januar 2013 sowie der Be- schlüsse des Rates der Europäischen Union vom 15. Februar 2010, 22. Januar 2013 und 16. März 2015 in Verbindung mit den Re- solutionen 1872 (2009) und 2158 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Drucksache 18/7556 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15317 B Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15317 B Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 15318 C Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 15319 B Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15320 A Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15320 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn, Christian Kühn (Tübin- gen), Corinna Rüffer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Wohnungslosigkeit wirkungsvoll an- gehen – Bundesweite Statistik einführen Drucksache 18/7547 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15321 D Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 15322 A Dr . Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15322 D Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15324 B Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD) . . . . . . . . . 15325 B Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15326 C Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaus- haltsgesetzes zur Einführung von Grund- sätzen für die Kosten von Wasserdienst- leistungen und Wassernutzungen sowie zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes Drucksachen 18/6986, 18/7P578 . . . . . . . . . . 15327 B Hiltrud Lotze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15327 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15328 D Ulrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15329 C Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15331 A Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Jan van Aken, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bezie- hungen zu Kuba weiter verbessern Drucksache 18/7541 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15332 D Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15332 D Dr . Egon Jüttner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15333 D Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15334 C Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15335 C Charles M . Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15336 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15337 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 15339 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeord- neten Metin Hakverdi (SPD) zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und der Be- schlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie zur Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Klaus Ernst, Dr . Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke: Gesetzliche De- ckelung und Veröffentlichung der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite (Tages- ordnungspunkt 11 a und 11 b) . . . . . . . . . . . . . 15339 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 V Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Fritz Güntzler und Philipp Graf Lerchenfeld (beide CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Tagesord- nungspunkt 11 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15340 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordne- ten Dr . Philipp Murmann (CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmo- bilienkreditrichtlinie (Tagesordnungs- punkt 11 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15341 D Textrahmenoptionen: 30,5 mm Abstand oben (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 15201 155. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 18. Februar 2016 Beginn: 9 .01 Uhr
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    Charles M. Huber (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 15339 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 18 .02 .2016 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18 .02 .2016 Diaby, Dr . Karamba SPD 18 .02 .2016 Gastel, Matthias BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18 .02 .2016 Hampel, Ulrich SPD 18 .02 .2016 Heinrich, Gabriela SPD 18 .02 .2016 Hoffmann, Alexander CDU/CSU 18 .02 .2016 Holzenkamp, Franz- Josef CDU/CSU 18 .02 .2016 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 18 .02 .2016 Jantz, Christina SPD 18 .02 .2016 Kolbe, Daniela SPD 18 .02 .2016 Kühn-Mengel, Helga SPD 18 .02 .2016 Merkel, Dr . Angela CDU/CSU 18 .02 .2016 Röring, Johannes CDU/CSU 18 .02 .2016 Rüffer, Corinna BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18 .02 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 18 .02 .2016 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 18 .02 .2016 Schön (St . Wendel), Nadine CDU/CSU 18 .02 .2016 Veit, Rüdiger SPD 18 .02 .2016 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18 .02 .2016 Wicklein, Andrea SPD 18 .02 .2016 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Metin Hakverdi (SPD) zur Be- ratung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und der Be- schlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie zur Beratung der Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Klaus Ernst, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Gesetzliche Deckelung und Veröffentlichung der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite (Ta- gesordnungspunkt 11 a und 11 b) Metin Hakverdi (SPD): Im Rahmen des Gesetzge- bungsverfahrens zur Umsetzung der Wohnimmobilien- kreditrichtlinie nehmen wir auch Änderungen im Be- reich der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen vor . Wo rum geht es? Unternehmen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern betriebliche Altersvorsorge anbieten, behalten ei- nen Teil der Löhne ein . Dieses einbehaltene Geld ist fak- tisch ein Darlehen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihre Arbeitgeberin bzw . an ihren Arbeitgeber . Diese Mittel können vom Unternehmen zu unternehmerischen Zwecken verwendet werden . Das Unternehmen muss in seinen Bilanzen auswei- sen, dass es im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sich von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Geld geliehen hat . Das sind die sogenannten Pensionsrück- stellungen . Denn dieses geliehene Geld muss schließlich irgendwann wieder an die Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter ausgezahlt werden . Die Pensionsrückstellungen müssen jedoch angemes- sen verzinst werden, damit die Belastung, die auf das Un- ternehmen zukommt, zutreffend abgebildet wird . Dieser Zinsaufschlag wird seit 2009 aus dem Marktzins abge- leitet . Damit temporäre Zinsschwankungen aufgefangen werden, wurde ein Betrachtungszeitraum von sieben Jah- ren gewählt . Das entspricht einem Konjunkturzyklus . Nun wollen wir diesen Betrachtungszeitraum auf zehn Jahre ausdehnen . Warum? Seit Jahren stecken wir in einer Niedrigzinsphase . Niedrige Zinsen bedeuten für die Pensionsrückstellungen einen hohen Zinsaufschlag . Damit werden die Bilanzen der Unternehmen belastet . Dies wiederum bewirkt eine schlechtere Bonität der Unternehmen . Das führt dazu, dass sich Unternehmen nur zu teureren Konditionen auf dem Markt refinanzieren können. Das hat Auswirkungen auf ihre Investitionsbereitschaft . Hier wollen wir den Unternehmen helfen . Mit der Erweiterung des Betrachtungszeitraums auf zehn Jahre müssen die Unternehmen bei den Pensionsrückstellun- gen einen geringeren Zinsausschlag berücksichtigen . Da- mit verschaffen wir den Unternehmen Zeit, um sich auch bilanziell an die Niedrigzinsphase anzupassen . Ich finde es richtig, dass wir die Unternehmen bei der Anpassung an die Niedrigzinsphase unterstützen . Es wäre jedoch falsch, wenn die Unternehmen den durch diese Reform gewonnenen bilanziellen Spielraum Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 201615340 (A) (C) (B) (D) dafür nutzen würden, ihre Anteilseigner oder Gesell- schafter zu bedienen . Geringere Pensionsrückstellungen dürfen nicht dazu führen, dass den Anteilseignern höhere Gewinne ausgezahlt werden . Das würde eine illegitime Risikoverschiebung zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeuten . Deshalb ist die Ausschüttungssperre, die in der Re- form verankert ist, nicht nur ein Punkt, auf den wir Sozi- aldemokratinnen und Sozialdemokraten bestehen . Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, Kolleginnen und Kollegen . Die Erweiterung auf zehn Jahre halte ich für sachge- recht . Denn ein noch längerer Betrachtungszeitraum ver- zögert die Anpassung der Unternehmen und nimmt den gebotenen Anpassungsdruck . Die Unternehmen müssen umgehend mit der Umstellung an das neue makroökono- mische Umfeld mit einem niedrigen Zins beginnen . Die Niedrigzinsphase wird noch einige Jahre dauern . Es gilt keine Zeit zu verlieren . Worauf ist zu achten? Die Unternehmen müssen wis- sen, dass sie früher oder später die Verbindlichkeiten aus der Betriebsrente bedienen müssen . Die gewonnene Bonität sollte auch dafür genutzt werden, die Bedienung dieser Verbindlichkeiten sicherzustellen . Es kann nicht sein, dass sie in einigen Jahren wieder auf uns zukom- men, damit wir den Betrachtungszeitraum abermals er- weitern . Sie sollten ihre Probleme jetzt lösen . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Fritz Güntzler und Philipp Graf Lerchenfeld (beide CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Tagesordnungs- punkt 11 a) Der Bundestag beschließt heute mit der Verabschie- dung des Wohnimmobilienkreditrichtlinienumset- zungsgesetzes die Anpassung der handelsrechtlichen Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Al- tersversorgungsverpflichtungen (§ 253 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 HGB) . Wir sind der Ansicht, dass die Än- derungen zwar in die richtige Richtung gehen, aber nicht weitgehend genug sind . Wir stimmen dem Gesetz heute aber dennoch zu, da es besser als der Status quo ist und den Unternehmen immerhin ein wenig hilft . Im Folgen- den möchten wir unseren Standpunkt genauer darstellen: Für künftig wahrscheinlich eintretende Verbindlich- keiten müssen Unternehmen Rückstellungen bilden . Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als ei- nem Jahr sind dabei nach § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnitt- lichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäfts- jahre abzuzinsen . Dies galt bisher auch für Altersversor- gungsverpflichtungen. Hintergrund der Abzinsung ist, dass mit künftig benötigten Mitteln bis zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung regelmäßig Erträge erwirtschaftet wer- den . Das HGB stellt, anders als die IFRS, bewusst nicht auf einen Marktzins zum Stichtag, sondern auf einen durchschnittlichen Marktzinssatz ab, um starke Bewer- tungsvolatilitäten zu vermeiden . Der Gesetzgeber ging bei der Einführung dieser Regelung im Jahr 2009 durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) davon aus, dass ein siebenjähriger Betrachtungszeitraum für die Ermittlung des anwendbaren Zinssatzes eine ausreichend stabile Durchschnittsbetrachtung sichert . Diese Annahme hat sich aber aufgrund der derzeit anhaltenden Niedrigzinsphase nicht bestätigt . Die Un- ternehmen müssen für ihre Altersversorgungsverpflich- tungen zu hohe Rückstellungen bilden . Dadurch wird die tatsächliche wirtschaftliche Lage der Unternehmen zu schlecht und damit auch unzutreffend dargestellt (vgl . § 264 Absatz 2 Satz 1 HGB) . Je weiter die Markt- zinsen fallen, desto höher werden dabei die erforderli- chen Rückstellungen . Dies schmälert die Gewinne der Unternehmen, belastet ihr bilanzielles Eigenkapital und erschwert ihre Finanzierung . Darunter leidet schließlich auch ihre Investitionsfähigkeit . Dies wird durch eine Stu- die des DIHK bestätigt . Des Weiteren wird es für Unternehmen zunehmend unattraktiv, den eigenen Arbeitnehmern betriebliche Al- tersvorsorge anzubieten . Aufgrund dieser Probleme war es geboten, die Regelungen zu den Pensionsrückstellun- gen zu verändern . Die Änderungen, die heute beschlos- sen werden, halten wir an den folgenden Stellen für un- zureichend bzw . falsch: Zeitraum für die Ermittlung des Durchschnittszinssat- zes: Nach den Regelungen, die heute beschlossen wer- den, beträgt der Zeitraum für die Ermittlung des Durch- schnittszinssatzes für die Abzinsung der Pensionsrück- stellungen nunmehr zehn Jahre . Wir sind der Auffassung, dass dieser Zeitraum auf 15 Jahre hätte ausgedehnt werden müssen . Dem liegt folgende Überlegung zugrunde: In der Zeit ihrer aktiven Betriebszugehörigkeit erdienen sich die Mitarbeiter ihre Pensionsansprüche . Bei wirtschaftlicher Betrachtung entspricht dies einer Darlehensgewährung der Arbeitneh- mer an ihren Arbeitgeber . Bei einer unterstellten Anspar- phase des einzelnen Mitarbeiters von 30 Jahren beträgt die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der aktiven Mitarbeiter von Unternehmen somit 15 Jahre . Entspre- chend kann der Ermittlung des durchschnittlichen Zins- satzes, zu dem diese Darlehen gewährt werden, daher ein 15-jähriger Betrachtungszeitraum zugrunde gelegt wer- den . Sollte es tatsächlich so sein, wie die Bundesbank dar- stellt, dass für einen Betrachtungszeitraum von 15 Jahren die Datengrundlage fehlt, hätte man jedenfalls hilfsweise einen Zeitraum von 12 Jahren festschreiben können . Unseres Erachtens wäre es in der gegenwärtigen Situ- ation, in der abzusehen ist, dass die Zinsen lange auf ei- nem niedrigen Niveau verharren werden, auch vertretbar gewesen, einen festen Zinssatz vorzuschreiben und so für eine langfristige Lösung der Problematik zu sorgen . Wir hätten uns dabei beispielsweise . einen Zinssatz von Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 15341 (A) (C) (B) (D) 4,5 Prozent vorstellen können . Durch Veränderungen des Rechnungszinses verursachte Ergebnisschwankungen hätten sich dadurch vollständig ausschließen lassen, was auch dem Sinn und Zweck der durch das BilMoG getrof- fenen Regelungen entsprochen hätte . Diese Auffassung fand im Übrigen in den Beratungen bei den Wirtschafts- verbänden und dem Deutschen Gewerkschaftsbund gro- ße Unterstützung . Regelungsort der Ausschüttungssperre: Die Ausschüttungssperre wird in § 253 Absatz 6 HGB geregelt . Rechtssystematisch wäre eine Regelung in § 268 Absatz 8 HGB vorzugswürdig gewesen . Diese Vor- schrift enthält bereits Ausschüttungssperren . § 253 HGB befindet sich im Ersten Abschnitt des Dritten Buches, der Vorschriften für alle Kaufleute enthält. § 268 HGB steht im Zweiten Abschnitt des Dritten Buches, der ergänzen- de Vorschriften für Kapitalgesellschaften und haftungs- beschränkte Personengesellschaften enthält . Die Neuregelung der Pensionsrückstellungen dient ausweislich der Gesetzesbegründung der Abmilderung der Niedrigzinsphase und nicht dazu, das Vorsichtsprin- zip nach § 252 Absatz 1 Nummer 4 HGB oder die Fä- higkeit der Unternehmen, ihre Vorsorgeversprechen zu erfüllen, einzuschränken . Mit anderen Worten dient die Ausschüttungssperre dem Gläubigerschutz . Bei Ein- zelunternehmern und Personengesellschaften wird der Gläubigerschutz bereits durch die persönliche Haftung des Einzelunternehmers bzw . der Gesellschafter erreicht . Bei ihnen macht eine Ausschüttungssperre daher schon gar keinen Sinn . Zudem gibt es bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften keine Gewinnausschüttun- gen im technischen Sinne . Die Vorschrift muss also bei ihnen ins Leere laufen . Daher wäre es rechtssystematisch klarer gewesen, die Ausschüttungssperre in § 268 Absatz 8 HGB zu veran- kern und so ganz eindeutig klarzustellen, dass sie bei Einzelunternehmern und haftungsunbeschränkten Perso- nengesellschaften keine Anwendung finden kann. Dazu kommt, dass eine Verankerung der Ausschüt- tungssperre in § 268 Absatz 8 HGB die Ausschüttungs- sperre auch zu einer Abführungssperre gemäß § 301 AktG hätte werden lassen, was unseres Erachtens von der In- tention des Gesetzgebers gedeckt gewesen wäre . Ausgestaltung der Ausschüttungssperre: Die Regelungen, die heute beschlossen werden, se- hen vor, dass die Pensionsrückstellungen dauerhaft so- wohl mit dem Zinssatz, der sich beim siebenjährigen Betrachtungszeitraum ergibt, als auch mit dem Zinssatz, der sich beim zehnjährigen Betrachtungszeitraum ergibt, berechnet werden müssen . Der sich durch den Wechsel des Betrachtungszeitraums ergebende Gewinn darf nicht ausgeschüttet werden . Diese Regelung erfordert ein zusätzliches Gutachten . So müssen manche Unternehmen nun zwei Gutachten für den HGB-Abschluss, ein Gutachten für die IFRS-Rech- nungslegung und eines für die Steuerbilanz, insgesamt also vier Gutachten, erstellen lassen . Auch müssen wei- tere Angaben im Anhang des Jahresabschlusses gemacht werden . Dies erhöht den bürokratischen Aufwand und verursacht unnötige Kosten für die Unternehmen . Es wäre ausreichend, die Bewertungsdifferenz nur bei der erstmaligen Anwendung der neuen Zinsberechnungs- methode zu ermitteln und den ausschüttungsgesperrten Betrag dann ratierlich über zehn Jahre abzubauen . Das Ziel des Gläubigerschutzes wäre damit auch gewährleis- tet gewesen . Übergangsvorschrift: Die Neuregelung ist auf Jahresabschlüsse für Ge- schäftsjahre, die nach dem 31 .12 .2015 enden, anzuwen- den . Die Unternehmen haben aber das Recht, auf Jahres- abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31 .12 .2014 beginnen und vor dem 1 .1 .2016 enden, die alte Regelung anzuwenden . Dies begrüßen wir ausdrücklich . Problematisch erscheint es aber für diejenigen Unter- nehmer, deren Wirtschaftsjahr vor dem Inkrafttreten des Gesetzes endet und die ihren Abschluss zwischen dem 1 .1 .2016 und dem Inkrafttreten des Gesetzes aufgestellt haben, haben prüfen lassen und festgestellt haben . Sie müssten bei Aufstellung und gegebenenfalls auch Fest- stellung ihres Jahresabschlusses eigentlich die dann geltende Rechtslage beachten und würden womöglich rückwirkend in eine fehlerhafte Bewertung ihrer Pensi- onsrückstellungen geraten . Auch bei Organgesellschaf- ten könnte es rückwirkend zu einer fehlerhaften Gewin- nabführung kommen, die zu einer Nichtanerkennung der Organschaft führt . Es hätte daher für diese Fälle eine ent- sprechende Regelung gefunden werden müssen . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Philipp Murmann (CDU/ CSU) zu der Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Ge- setzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkre- ditrichtlinie (Tagesordnungspunkt 11 a) Der Bundestag beschließt heute mit der Verabschie- dung des Wohnimmobilienkreditrichtlinienumsetzungs- gesetzes zeitgleich die Anpassung der handelsrechtlichen Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Al- tersversorgungsverpflichtungen (§ 253 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 HGB) . Ich stimme dem Gesetz zu, möchte aber folgende Punkte ergänzen: 1 . Zeitraum zur Übermittlung des Durchschnittszins- satzes Für Rückstellungen für Altersversorgungsverpflich- tungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde bisher ein siebenjähriger Betrachtungszeitraum für die Ermittlung des anwendbaren Zinssatzes als aus- reichend betrachtet . Aufgrund der anhaltenden Niedrig- zinsphase müssen die Unternehmen für ihre Altersver- sorgungsverpflichtungen derzeit allerdings besonders hohe Rückstellungen bilden . Je weiter die Marktzinsen fallen, desto höher werden die erforderlichen Rückstel- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 201615342 (A) (C) (B) (D) Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de lungen . Dies schmälert die Gewinne der Unternehmen, belastet ihr bilanzielles Eigenkapital und erschwert ihre Finanzierung . Darunter leidet schließlich auch ihre In- vestitions- und Innovationsfähigkeit . Dies wird durch eine Studie des DIHK bestätigt . Des Weiteren wird es für Unternehmen zunehmend unattraktiv, den eigenen Arbeitnehmern betriebliche Al- tersvorsorge anzubieten . Aufgrund dieser Probleme war es geboten, die Regelungen zu den Pensionsrückstellun- gen zu verändern . Die heute beschlossenen Änderungen halte ich jedoch für unzureichend . Anstelle des jetzt beschlossenen Zeitraumes für die Ermittlung des Durchschnittszinssatzes von zehn Jahren wäre ein Zeitraum von zwölf Jahren, besser noch von 15 Jahren, angemessen gewesen, um damit auch die für solche Altersversorgungsverpflichtungen zugrunde lie- genden langen Betriebszugehörigkeitszeiten Rechnung zu tragen . Dieses wurde zum Beispiel auch in den Stel- lungnahmen verschiedener Experten deutlich gemacht . 2 . Regelungen zur Ausschüttungssperre Eine Ausschüttungssperre, wie jetzt vorgesehen, ist zwar grundsätzlich gut zu begründen . Sie führt allerdings zu erhöhtem, zumeist gar doppeltem Begutachtungsauf- wand, der aus meiner Sicht nicht in einem vernünftigen Verhältnis zu der tatsächlich erreichten Wirkung steht . Dies hätte auch durch einfachere Regelungen erreicht werden können, die mit weniger Bürokratie verbunden wären . Insofern wäre es zu begrüßen, diese Verbesserungen im Rahmen zukünftiger Gesetzesverfahren umzusetzen, um Bürokratie angemessen zu begrenzen und die Inves- titionskraft der Unternehmen nicht unnötig einzuschrän- ken . 155. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 4 Novellierung von Finanzmarktvorschriften ZP 2 Rechtsextremismus TOP 6 25 Jahre Technikfolgenabschätzung beim Bundestag TOP 22 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 23 Abschließende Beratungen ohne Aussprache ZP 3 Aktuelle Stunde zum Abgasskandal TOP 7 Europäisches System der Finanzaufsicht TOP 8 Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließung TOP 9 Neuregelung des Kulturgutschutzrechts TOP 20 Rüstungsexportkontrolle TOP 11 Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie TOP 12 Bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern TOP 13 Bundeswehreinsatz EUTM Somalia ZP 4 Wohnungslosigkeit TOP 15 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes TOP 16 Beziehungen zu Kuba Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Patricia Lips


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Mei-

    ne sehr geehrten Damen und Herren! 25 Jahre wissen-
    schaftliche Politikberatung oder, um den offiziellen Titel
    zu nennen, Technikfolgenabschätzung beim Deutschen
    Bundestag: Warum eigentlich? Alle Fraktionen und, wie
    ich glaube, jeder einzelne Abgeordnete waren und sind
    der gemeinsamen Auffassung, dass der Deutsche Bun-
    destag über das bestmögliche Wissen verfügen sollte, um
    als Gesetzgeber vor allen Dingen den rasch voranschrei-
    tenden wissenschaftlich-technischen Wandel gestaltend
    begleiten zu können .

    Es gab und gibt durchaus eine Vielzahl von Räten,
    Weisen, Kommissionen, Interessenvertretern und vielen
    anderen mehr, die uns Expertisen zur Verfügung stellen .
    Der Deutsche Bundestag verfügt darüber hinaus seit je-
    her auch über Beratungsinstrumente wie Enquete-Kom-
    missionen, Anhörungen oder auch den Wissenschaftli-
    chen Dienst, um Expertisen für die Arbeit der Gremien,
    aber auch die individuellen Mandatsaufgaben seiner Ab-
    geordneten einzuholen .

    Damals wie heute gab und gibt es also eher selten den
    Politiker, der zu wenig Beratung erfährt, ob er will oder
    nicht . Zumeist handelt es sich bei den beschriebenen
    Einrichtungen oder Untersuchungen jedoch um einzelne,
    inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Projekte, losgelöst
    voneinander und auch nicht automatisch eingebunden in
    die Abläufe des parlamentarischen Betriebes, so wertvoll
    sie im Einzelnen oft auch sind .

    Angesichts neuer Dimensionen – ich sagte es be-
    reits – gerade technologischer Entwicklungen mit all ih-
    ren potenziellen Auswirkungen waren sich deshalb alle
    Fraktionen einig, das vorhandene Instrumentarium um
    ein kontinuierlich arbeitendes Gremium zu ergänzen . Es
    ging und geht dabei um eine Instanz, die Entwicklungen
    für die parlamentarischen Prozesse koordiniert, aufarbei-
    tet und entsprechend darstellt, die ihre Aufträge – ganz
    wichtig – unmittelbar aus den Gremien des Deutschen
    Bundestages erhält und die bereits bei der Entwicklung
    der Themen im ständigen Dialog mit den Parlamentari-
    ern steht .

    Der damalige Ausschuss für Forschung und Techno-
    logie hat mit Beschluss des Deutschen Bundestages vor
    25 Jahren die Aufgabe der Technikfolgenabschätzung als
    wissenschaftliches Beratungsinstrument für das gesamte
    Parlament erhalten; er stellt also eine Art Scharnierfunk-
    tion bzw . Verbindungsbüro für alle anderen Ausschüsse
    dar . Darüber hinaus wurde unserem Ausschuss auferlegt,
    die Grundsätze der parlamentarischen Technikfolgenab-
    schätzung aufzustellen, eine Einrichtung – sprich: ein ei-

    genes Büro – mit der Durchführung zu beauftragen und,
    falls notwendig, natürlich auch Weiterentwicklungen
    vorzunehmen . In 25 Jahren bleibt die Zeit ja nicht stehen .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg . René Röspel [SPD])


    Damit war der Grundstein für eine jetzt über 25 Jahre an-
    dauernde, erfolgreiche wissenschaftlich-technische Poli-
    tikberatung gelegt .

    Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, was
    bedeutet das eigentlich: Technikfolgenabschätzung? Was
    verbirgt sich hinter dieser Arbeit, die auf der einen Sei-
    te eminent wichtig im Hinblick auf Fragen unserer ge-
    sellschaftlichen Entwicklung und der Auswirkungen ist,
    während der sehr sperrige Begriff auf der anderen Seite
    den allermeisten Menschen in diesem Land günstigsten-
    falls rudimentär bekannt sein dürfte? Ich komme noch
    darauf zurück .

    Das Forschungsgebiet der Technikfolgenabschätzung
    entstand in den 1960er-Jahren, zunächst in den USA, und
    es verbreitete sich von dort ab den 1970er-Jahren auch in
    Europa wie zum Beispiel bei uns . Die Technikfolgenab-
    schätzung befasst sich mit der Beobachtung und Analyse
    von Trends in Wissenschaft und Technik und den damit
    zusammenhängenden gesellschaftlichen Entwicklungen,
    insbesondere aber – das ist die Hauptaufgabe – mit der
    Abschätzung sich daraus ergebender Chancen und Risi-
    ken . Zudem soll die TA – ich benutze jetzt die Abkür-
    zung – politische Handlungsempfehlungen für die Ver-
    meidung von Risiken und für verbesserte Nutzung von
    Chancen geben .

    Ob es sich um Nanotechnologie handelt, um die Ge-
    fährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften
    am Beispiel eines großräumigen Ausfalls der Strom-
    versorgung, um Möglichkeiten und Auswirkungen des
    3-D-Drucks – ganz aktuell –, um synthetische Biologie,
    Mediensuchtverhalten, elektronische Petitionsverfah-
    ren oder die Medikamentenentwicklung für Afrika: Das
    Büro für Technikfolgen-Abschätzung hat bis heute über
    200 Abschlussberichte zu seinen Untersuchungen vorge-
    legt, die sich intensiv mit den Folgen einer sich rasant
    entwickelnden Technologie in verschiedensten Berei-
    chen auseinandersetzen .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und des Abg . Ralph Lenkert [DIE LINKE])


    Kolleginnen und Kollegen, es ist festzustellen – ich
    persönlich werte es als überaus positiv –, dass die Nach-
    frage nach TA-Untersuchungen aus unseren Gremien
    und den Fraktionen unseres Hauses in den letzten zehn
    Jahren stark gestiegen ist; das spiele ich von dieser Seite
    auch einmal in das Plenum zurück . Wir starten gerade
    wieder eine neue Runde der Abfrage . Dies zeigt, wie
    intensiv um Themen gerungen wird, wie hoch die Zahl
    zukunftsrelevanter Bereiche ist und dass diese auch als
    solche erkannt werden .

    Von Anfang an wird das Büro beim Deutschen Bun-
    destag – in Kurzform auch „TAB“ genannt – vom heu-
    tigen Karlsruher Institut für Technologie betrieben . Was

    Vizepräsident Johannes Singhammer






    (A) (C)



    (B) (D)


    sind die Erfolgsfaktoren dieser 25-jährigen parlamenta-
    rischen Technikfolgenabschätzung und der Zusammen-
    arbeit gerade mit diesem Institut? Zu nennen sind: der
    Betrieb des Büros durch eine interdisziplinär arbeitende
    und ausgewiesene Großforschungseinrichtung, vor allen
    Dingen natürlich die wissenschaftliche Unabhängigkeit
    und politische Neutralität, die Möglichkeit des Zugriffs
    auf externen Sachverstand durch die Vergabe von Gut-
    achten und vor allen Dingen die Kontinuität auf parla-
    mentarischer Seite durch Steuerung in einem ständigen
    Ausschuss, unserem Ausschuss, sowie die Einrichtung
    einer sogenannten Berichterstattergruppe aus den Reihen
    der Parlamentarier .

    Kolleginnen und Kollegen, das TAB, aber auch wir
    als zuständiger Ausschuss und stellvertretend unsere vier
    ständigen Berichterstatterkollegen, stehen sozusagen als
    parlamentarische Treuhänder für Technikfolgenabschät-
    zung als eine Art Notare in einem Prozess der dauerhaf-
    ten Probezeit bzw . internen Dauerevaluation .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und des Abg . Ralph Lenkert [DIE LINKE])


    Denn das Büro für Technikfolgen-Abschätzung ist natür-
    lich kein Selbstzweck . In jeder neuen Wahlperiode muss
    sich die TA vorstellen, muss bei neuen Kolleginnen und
    Kollegen Vertrauen gewinnen und auch die Nützlich-
    keit unter Beweis stellen . Wir müssen uns immer wieder
    fragen: Entsprechen die Inhalte und die Ergebnisse der
    Untersuchungsberichte den Zielen und Wünschen der
    Antragsteller? Entsprechen Bearbeitungsdauer, Darstel-
    lungsweise und Sprache der Berichte den parlamentari-
    schen Bedürfnissen?

    Wir haben daher auch immer wieder die Gelegenheit
    für eine Neujustierung und Erweiterung des Aufgaben-
    spektrums genutzt . Wir haben dem Büro Partnerinsti-
    tutionen zur Seite gestellt, um die bisher eher klassisch
    technikzentrierte Arbeit um neue Themenbereiche zu
    erweitern und eine stärkere Vorausschau zu betreiben
    oder – in der jüngeren Vergangenheit – die Öffentlichkeit
    stärker an Ergebnisdiskussionen zu beteiligen . Vor allem
    Letzteres ist es wert, dass wir noch stärker als bisher das
    Augenmerk darauf lenken und gemeinsam Methoden für
    eine verstärkte Wahrnehmung auf dem Weg zu einem ge-
    sellschaftlichen Diskurs entwickeln .

    Lassen Sie mich noch einen kurzen Blick über den
    Deutschen Bundestag hinaus werfen . Ich sagte es ein-
    gangs bereits: Der Begriff und die Arbeit rund um die
    Technikfolgenabschätzung sind kein rein deutsches
    Phänomen . Auch die Möglichkeit eines regelmäßigen
    Austausches mit anderen Parlamenten und Büros macht
    diese Arbeit im Vergleich mit anderen Expertisen so er-
    folgreich . Der Deutsche Bundestag und sein Büro spie-
    len eine wesentliche Rolle im europäischen Netzwerk der
    rund 17 Länder mit vergleichbaren parlamentarischen
    Einrichtungen .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und des Abg . Ralph Lenkert [DIE LINKE])


    Vor wenigen Jahren hatten wir die Präsidentschaft die-
    ser Gemeinschaft inne, und nicht nur die Repräsentanten
    dieser Länder waren bei uns zu Gast, sondern auch Inter-
    essierte aus nahezu allen Kontinenten: aus den USA, aus
    Südamerika, aus Asien und aus Australien . Technikfol-
    genabschätzung ist zu Recht ein globales Thema .

    Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Da-
    men und Herren, bereits Ende vergangenen Jahres konn-
    ten wir unser Jubiläum mit zahlreichen Gästen bei einer
    vielbeachteten und interessanten Veranstaltung feiern .
    Mit der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag wol-
    len wir die Arbeit der Technikfolgenabschätzung auch
    an dieser Stelle würdigen und eine öffentliche Plattform
    herstellen .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Verbunden damit möchte ich deshalb auch im Namen un-
    seres Ausschusses dem Büro ausdrücklich danken: Pro-
    fessor Grunwald als Leiter und den Herren Revermann
    und Sauter als Stellvertreter in Berlin gemeinsam mit ih-
    rem Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft-
    lern .


    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg . Ralph Lenkert [DIE LINKE])


    Trotz eines annähernd gleichen Etats in den 25 Jahren
    arbeitet unser TAB bei gleichbleibender Personalstärke,
    jedoch stetig wachsender Nachfrage nach Beratungsleis-
    tungen und neuen Anforderungen im Hinblick auf die
    Ergebnisermittlung mit großem Engagement auf hohem
    Niveau . Herzlichen Dank dafür!

    In der kommenden Zeit ist es nun unsere Aufgabe, da-
    für zu sorgen, dass dies so bleiben kann .

    Vielen Dank .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)




Rede von Johannes Singhammer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Der Kollege Ralph Lenkert spricht als Nächster für die

Fraktion Die Linke .


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ralph Lenkert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen

    und Kollegen! Immer schneller entwickeln sich Wissen-
    schaft und Technik, immer komplexer werden Zusam-
    menhänge in der Gesellschaft und machen Bewertungen
    und politische Entscheidungen ohne systematische Ana-
    lyse fast unmöglich .

    Seit Mitte der 90er-Jahre eröffnete das Internet uns
    allen völlig neue Möglichkeiten, aber es beschleunigte
    auch unser Leben . Es veränderte unsere Arbeit, wur-
    de Bestandteil unserer Freizeit, ermöglichte schnellen
    Informationsaustausch und öffnete weltweit virtuelle
    Grenzen . Aber auch Gerüchte, gezielte Desinformatio-
    nen, Hass und Lügen werden schnell im Netz verbreitet
    und können Menschen und Gesellschaften manipulieren

    Patricia Lips






    (A) (C)



    (B) (D)


    und im schlimmsten Falle zerstören . Wie sollte man mit
    dieser Entwicklung umgehen? Braucht es neue Regeln
    und Gesetze, oder ist Aufklärung der bessere Weg?

    Für diese Entscheidungen benötigen wir Bundestags-
    abgeordnete unabhängige professionelle Beratung . Seit
    25 Jahren gibt es deshalb die Technikfolgenabschätzung
    beim Deutschen Bundestag . Wir würdigen mit unserer
    heutigen Debatte dieses Jubiläum .


    (Beifall im ganzen Hause)


    Die Abgeordneten der Fraktionen, die Ausschüsse
    melden Themen mit Beratungsbedarf an . Wir Bericht-
    erstatter treffen dann die schwere Auswahl im Konsens
    und begleiten die Arbeit des TAB . Ich danke im Namen
    meiner Fraktion allen Berichterstattern, Ihnen, Frau Lips,
    als Ausschussvorsitzende, den Mitarbeiterinnen und Mit-
    arbeitern des Sekretariats des TAB-Büros und allen Part-
    nerinnen und Partnern für die gute Zusammenarbeit .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD und der Abg . Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein konkretes Bei-
    spiel zur Arbeit des TAB: Erinnern Sie sich an die heftigen
    Auseinandersetzungen um CCS, Carbon Dioxide Cap-
    ture and Storage, den Technologien zur Kohlendioxid-
    abtrennung und -speicherung? CCS sollte Kohlendioxid
    aus Kohlekraftwerken und Zementwerken unterirdisch
    einlagern und somit aus der Atmosphäre heraushalten,
    um das Klima zu schützen . Aber viele Fragen standen
    im Raum .

    Der TAB-Bericht Nummer 120/2007 betrachtete mög-
    liche CCS-Technologien . Er analysierte mögliche Beiträ-
    ge zum Klimaschutz . Er benannte aber auch, dass Men-
    schen und Tiere bei einem plötzlichen Austreten von CO2
    ersticken könnten, dass das Grundwasser kontaminiert
    werden kann . Diese Erkenntnisse führten zur Ablehnung
    von CCS bei vielen Menschen, auch bei der Linken .

    Das TAB-Hintergrundpapier 18/2012 stellte dann
    fest: CCS rechnet sich finanziell nicht und vor allem: Die
    Technologien verbrauchen so viel Energie und Ressour-
    cen, dass ein positiver Gesamteffekt für das Klima un-
    sicher ist . Die Bundesländer beschlossen daraufhin den
    Ausstieg aus CCS .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Politisch ist CCS somit – auch dank der TAB-Berichte –
    erledigt .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, vielleicht kennen
    Sie den Roman BLACKOUT – Morgen ist es zu spät von
    Marc Elsberg, der sich am TAB-Bericht 141/2010 „Ge-
    fährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften –
    am Beispiel eines großräumigen und langandauernden
    Ausfalls der Stromversorgung“ orientierte . Hier zwei
    Problembeispiele aus dem TAB-Bericht und dem Ro-
    man: Bei einem flächendeckenden Stromausfall brechen
    digitale Kommunikation, also Digitalfunk, Internet und

    IP-basierte Telefonie, innerhalb von Minuten zusammen .
    Mit Batterien funktionieren analoge Telefonnetze noch
    zwei Tage ohne externe Stromzufuhr . Das ist beim In-
    ternet aufgrund des deutlich höheren Strombedarfs und
    anderer Endgeräte nicht möglich . UKW- und Mittelwel-
    lenfunk kann mit Batterien oder einfachsten Ladegeräten
    dauerhaft funktionieren . Die vielen notwendigen Um-
    setzstationen des Digitalfunknetzes mit Notstrom zu ver-
    sorgen, ist unbezahlbar .


    (Dr . Thomas Feist [CDU/CSU]: Brieftauben!)


    Die Telekom aber schaltet derzeit trotzdem ihr ana-
    loges Telefonnetz aus Profitgründen ab. Polizei und Be-
    hörden stellen auf Digitalfunk um, und die alte Technik
    wird aus Kostengründen entsorgt . Im Moment ist dies
    bequem, aber im Katastrophenfall wird dies verheerende
    Auswirkungen haben .


    (Dr . Thomas Feist [CDU/CSU]: Brieftauben!)


    Das TAB benannte schon vor sechs Jahren die Risiken
    der heutigen Entwicklung . Die Linke wird jede Entschei-
    dung zum Erhalt oder zur Neueinrichtung der Kommuni-
    kationsstruktur für Havarien und Notfälle unterstützen .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Ein zweites Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie stehen
    im Supermarkt an der Kasse, und der Strom fällt aus .
    Elektronisches Bezahlen wird unmöglich, Bargeldzah-
    lung könnte noch funktionieren . Hält der Stromausfall
    länger an, ist kein Handel, keine Notwirtschaft mehr
    möglich .


    (Zuruf von der LINKEN: Umverteilen!)


    Die EU stellt nun aber aus Sicherheitsgründen das Bar-
    geld infrage, weil sie vermutet, dass illegale Geldströme,
    Steuerhinterziehung und Kriminalität ohne Bargeld deut-
    lich sinken könnten . Die bargeldlose Gesellschaft nutzt
    neben unserer Bequemlichkeit jedoch nur drei Gruppen:
    Banken, die mehr Transaktionsgebühren einstreichen,
    Händlern, weil man Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    einspart, und denen, die uns mit diesen Informationen
    überwachen oder manipulieren wollen .


    (Dr . Thomas Feist [CDU/CSU]: Die ganze Portemonnaiebranche geht kaputt!)


    Kriminelle und Steuerhinterzieher werden neue Wege
    finden, ihre schlechten Absichten umzusetzen. Denen
    schadet das fehlende Bargeld höchstens temporär . Ich
    meine, Bargeld ist Schutz vor lückenloser Überwa-
    chung und eine Absicherung bei Stromausfall . Der Be-
    richt 141/2010 des Büros für Technikfolgen-Abschät-
    zung beim Deutschen Bundestag empfiehlt übrigens,
    Bargeldreserven für Katastrophenfälle bereitzuhalten .


    (Dr . Thomas Feist [CDU/CSU]: Haben Sie was zu Hause, Herr Lenkert?)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Internet-
    auftritt des Petitionsausschusses des Bundestages ent-
    standen neue Möglichkeiten der demokratischen Teil-
    habe wie öffentliche Petitionen . Als der entsprechende
    Modellversuch im Jahre 2005 begann, wurde er durch
    zahlreiche Untersuchungen des TAB begleitet . Die Be-
    fragung der Wählerinnen und Wähler durch das Büro für

    Ralph Lenkert






    (A) (C)



    (B) (D)


    Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag
    lieferte wichtige Beiträge zur Gestaltung der dauerhaften
    Plattform epetitionen .bundestag .de . Jede Internetnutze-
    rin, jeder -nutzer kann jetzt Petitionen einstellen, mit-
    zeichnen, diskutieren und die Entscheidungen des Peti-
    tionsausschusses nachverfolgen .


    (Dr . Thomas Feist [CDU/CSU]: Außer, wenn der Strom ausfällt!)


    Auch dank des TAB wurde das Portal zum meistbesuch-
    ten Bereich des Internetauftritts des Deutschen Bundes-
    tages:


    (Dr . Thomas Feist [CDU/CSU]: Außer, wenn der Strom ausfällt!)


    mit über 4 200 Petitionen von allgemeinem öffentli-
    chen Interesse, fast 2 Millionen angemeldeten Nutzern,
    250 000 Diskussionsbeiträgen und 3,6 Millionen Petiti-
    onsmitzeichnungen .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg . René Röspel [SPD])


    Liebe Haushälterinnen und Haushälter, insbesondere
    von der Union, wir sind uns fraktionsübergreifend ei-
    nig: Die Technikfolgenabschätzung des Bundestages ist
    wichtig und unverzichtbar . Seit 2011 wurde der Jahres-
    etat des TAB in Höhe von 2,1 Millionen Euro nicht mehr
    angepasst . Jetzt haben wir Berichterstatter gemeinsam
    für 2017 eine Erhöhung vorgeschlagen . Ja, 25 Prozent
    klingen viel . Aber es ist die erste Erhöhung seit sechs
    Jahren, und absolut sind es nur 527 000 Euro –


    (Dr . Thomas Feist [CDU/CSU]: Dafür muss eine alte Frau lange stricken!)


    eine verschwindend kleine Summe bei einem Bundesetat
    von über 300 Milliarden Euro . Auch die Forschungsaus-
    gaben stiegen im gleichen Zeitraum um 26 Prozent oder
    2,6 Milliarden Euro – bei jährlichen Steigerungen fiel
    bloß dieser Prozentsatz nicht so auf .

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als Abgeordnete
    haben mit der Technikfolgenabschätzung des Bundesta-
    ges ein wertvolles Instrument. Pflegen wir es! Stellen wir
    die notwendigen Mittel bereit! Erhöhen wir den Jahres-
    etat des TAB auf 2,6 Millionen Euro – als Geburtstags-
    geschenk! Die Linke dankt und gratuliert dem TAB und
    stimmt der Etaterhöhung zu .


    (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Ich hoffe, Sie alle schließen sich dem an .

    Vielen Dank .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)