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ID1815502700

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    Plenarprotokoll 18/155 Textrahmenoptionen: 16 mm Abstand oben Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 155. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 18. Februar 2016 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Bernhard Schulte-Drüggelte, Dr. Karl Lamers und Alois Gerig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15201 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15201 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 5 und 14 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15201 D Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . 15202 A Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanz- marktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellie- rungsgesetz – 1. FiMaNoG) Drucksache 18/7482 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15202 C Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15202 C Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 15204 B Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . 15205 A Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15206 C Matthias Hauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15208 C Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15210 A Sarah Ryglewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15211 A Dr . Mathias Middelberg (CDU/CSU) . . . . . . . 15212 C Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . 15213 B Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15214 A Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15215 B Dr . Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15216 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Demokratie stärken – Dem Hass keine Chance geben Drucksache 18/7553 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15218 B Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15218 B Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15219 D Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15221 D Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15223 C Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15224 D Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15226 B Dr . Lars Castellucci (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15227 A Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15228 B Barbara Woltmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15229 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15230 A Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15231 B Jörg Hellmuth (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15233 B Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 15234 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016II Tagesordnungspunkt 6: Vereinbarte Debatte: 25 Jahre wissenschaft- liche Politikberatung – Technikfolgenab- schätzung beim Deutschen Bundestag Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 15236 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15237 D René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15239 C Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15240 D Dr . Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15242 B Dr . Simone Raatz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15244 A Dr . Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15245 B Dr . Daniela De Ridder (SPD) . . . . . . . . . . . . . 15246 D Tagesordnungspunkt 22: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zu dem Vertrag vom 24. Okto- ber 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Nutzung und Ver- waltung des Küstenmeers zwischen 3 und 12 Seemeilen Drucksache 18/7450 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15247 D b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 28. April 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung des Vertrages vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Tsche- chischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung sei- ner Anwendung Drucksache 18/7455 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15247 D Tagesordnungspunkt 23: a)–e) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 277, 278, 279, 280 und 281 zu Peti- tionen Drucksachen 18/7383, 18/7384, 18/7385, 18/7386, 18/7387 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15248 A Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . . . . 15248 B Tagesordnungspunkt 22: c) Beratung des Antrags der Abgeordne- ten Halina Wawzyniak, Frank Tempel, Dr . André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Eu- ropäischen Parlaments und des Ra- tes zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämp- fung – KOM(2015) 625 endg.; Ratsdok. 14926/15 hier: Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon (Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit) Drucksache 18/7542 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15249 B Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frakti- on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stand der Aufklärung und Konsequenzen aus dem Abgasskandal Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15249 C Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . 15251 A Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15253 A Arno Klare (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15254 B Oliver Wittke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15255 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15256 C Dr . Birgit Malecha-Nissen (SPD) . . . . . . . . . . 15257 B Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15258 B Dr . Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15259 A Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15260 B Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) . . . . . . . . 15261 D Michael Donth (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15262 D Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15264 A Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Europäisches System der Finanzauf- sicht effizient weiterentwickeln Drucksache 18/7539 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15265 B Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15265 B Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15267 A Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15268 A Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15269 B Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15270 B Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15271 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 III Tagesordnungspunkt 8: a) Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Diana Golze, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Einfüh- rung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Drucksachen 18/8, 18/7375 . . . . . . . . . . . . 15273 A b) Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Katja Keul, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung des Ehever- bots für gleichgeschlechtliche Paare Drucksachen 18/5098, 18/7257 . . . . . . . . . 15273 B Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 15273 B Dr . Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15274 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15276 C Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 15277 D Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15278 D Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15280 C Petra Rode-Bosse (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15281 D Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts Drucksache 18/7456 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15282 C Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . 15282 C Sigrid Hupach (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15283 D Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15284 D Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15286 A Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15287 A Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15288 B Dr . Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 15289 A Tagesordnungspunkt 20: a) Antrag der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Katja Keul, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rüstungs- exportkontrollgesetz vorlegen Drucksache 18/7546 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15290 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Agnieszka Brugger, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eckpunkte für ein Rüstungsexportkontrollgesetz Drucksachen 18/4940, 18/7030 . . . . . . . . . 15290 A Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15290 B Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15291 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15292 C Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15293 D Matthias Ilgen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15295 B Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15295 D Gisela Manderla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15297 B Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 15298 D Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 15299 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15301 C Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohn- immobilienkreditrichtlinie Drucksachen 18/5922, 18/6286, 18/7584 . 15300 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucher- schutz zu dem Antrag der Abgeordne- ten Caren Lay, Klaus Ernst, Dr . Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gesetzliche Decke- lung und Veröffentlichung der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite Drucksachen 18/2741, 18/7584 . . . . . . . . . 15300 A Ulrich Kelber, Parl . Staatssekretär BMJV . . . 15300 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15304 A Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15305 A Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15305 D Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15306 B Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 15307 A Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/ CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15307 C Dr . Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15308 C Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . 15309 B Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15310 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016IV Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Matthias W . Birkwald, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen – Bundeseinheitliche Finanzierung voran- bringen Drucksache 18/7540 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15311 C Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15311 C Sylvia Pantel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15312 C Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15314 A Gülistan Yüksel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15315 A Gudrun Zollner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15316 B Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streit- kräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia auf Grundlage des Ersuchens der somalischen Regierung mit Schreiben vom 27. Novem- ber 2012 und 11. Januar 2013 sowie der Be- schlüsse des Rates der Europäischen Union vom 15. Februar 2010, 22. Januar 2013 und 16. März 2015 in Verbindung mit den Re- solutionen 1872 (2009) und 2158 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Drucksache 18/7556 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15317 B Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15317 B Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 15318 C Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 15319 B Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15320 A Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15320 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn, Christian Kühn (Tübin- gen), Corinna Rüffer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Wohnungslosigkeit wirkungsvoll an- gehen – Bundesweite Statistik einführen Drucksache 18/7547 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15321 D Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 15322 A Dr . Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15322 D Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15324 B Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD) . . . . . . . . . 15325 B Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15326 C Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaus- haltsgesetzes zur Einführung von Grund- sätzen für die Kosten von Wasserdienst- leistungen und Wassernutzungen sowie zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes Drucksachen 18/6986, 18/7P578 . . . . . . . . . . 15327 B Hiltrud Lotze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15327 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15328 D Ulrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15329 C Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15331 A Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Jan van Aken, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bezie- hungen zu Kuba weiter verbessern Drucksache 18/7541 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15332 D Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15332 D Dr . Egon Jüttner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15333 D Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15334 C Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15335 C Charles M . Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15336 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15337 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 15339 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeord- neten Metin Hakverdi (SPD) zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und der Be- schlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie zur Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Klaus Ernst, Dr . Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke: Gesetzliche De- ckelung und Veröffentlichung der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite (Tages- ordnungspunkt 11 a und 11 b) . . . . . . . . . . . . . 15339 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 V Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Fritz Güntzler und Philipp Graf Lerchenfeld (beide CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Tagesord- nungspunkt 11 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15340 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordne- ten Dr . Philipp Murmann (CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmo- bilienkreditrichtlinie (Tagesordnungs- punkt 11 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15341 D Textrahmenoptionen: 30,5 mm Abstand oben (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 15201 155. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 18. Februar 2016 Beginn: 9 .01 Uhr
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    Charles M. Huber (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 15339 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 18 .02 .2016 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18 .02 .2016 Diaby, Dr . Karamba SPD 18 .02 .2016 Gastel, Matthias BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18 .02 .2016 Hampel, Ulrich SPD 18 .02 .2016 Heinrich, Gabriela SPD 18 .02 .2016 Hoffmann, Alexander CDU/CSU 18 .02 .2016 Holzenkamp, Franz- Josef CDU/CSU 18 .02 .2016 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 18 .02 .2016 Jantz, Christina SPD 18 .02 .2016 Kolbe, Daniela SPD 18 .02 .2016 Kühn-Mengel, Helga SPD 18 .02 .2016 Merkel, Dr . Angela CDU/CSU 18 .02 .2016 Röring, Johannes CDU/CSU 18 .02 .2016 Rüffer, Corinna BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18 .02 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 18 .02 .2016 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 18 .02 .2016 Schön (St . Wendel), Nadine CDU/CSU 18 .02 .2016 Veit, Rüdiger SPD 18 .02 .2016 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18 .02 .2016 Wicklein, Andrea SPD 18 .02 .2016 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Metin Hakverdi (SPD) zur Be- ratung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und der Be- schlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie zur Beratung der Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Klaus Ernst, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Gesetzliche Deckelung und Veröffentlichung der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite (Ta- gesordnungspunkt 11 a und 11 b) Metin Hakverdi (SPD): Im Rahmen des Gesetzge- bungsverfahrens zur Umsetzung der Wohnimmobilien- kreditrichtlinie nehmen wir auch Änderungen im Be- reich der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen vor . Wo rum geht es? Unternehmen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern betriebliche Altersvorsorge anbieten, behalten ei- nen Teil der Löhne ein . Dieses einbehaltene Geld ist fak- tisch ein Darlehen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihre Arbeitgeberin bzw . an ihren Arbeitgeber . Diese Mittel können vom Unternehmen zu unternehmerischen Zwecken verwendet werden . Das Unternehmen muss in seinen Bilanzen auswei- sen, dass es im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sich von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Geld geliehen hat . Das sind die sogenannten Pensionsrück- stellungen . Denn dieses geliehene Geld muss schließlich irgendwann wieder an die Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter ausgezahlt werden . Die Pensionsrückstellungen müssen jedoch angemes- sen verzinst werden, damit die Belastung, die auf das Un- ternehmen zukommt, zutreffend abgebildet wird . Dieser Zinsaufschlag wird seit 2009 aus dem Marktzins abge- leitet . Damit temporäre Zinsschwankungen aufgefangen werden, wurde ein Betrachtungszeitraum von sieben Jah- ren gewählt . Das entspricht einem Konjunkturzyklus . Nun wollen wir diesen Betrachtungszeitraum auf zehn Jahre ausdehnen . Warum? Seit Jahren stecken wir in einer Niedrigzinsphase . Niedrige Zinsen bedeuten für die Pensionsrückstellungen einen hohen Zinsaufschlag . Damit werden die Bilanzen der Unternehmen belastet . Dies wiederum bewirkt eine schlechtere Bonität der Unternehmen . Das führt dazu, dass sich Unternehmen nur zu teureren Konditionen auf dem Markt refinanzieren können. Das hat Auswirkungen auf ihre Investitionsbereitschaft . Hier wollen wir den Unternehmen helfen . Mit der Erweiterung des Betrachtungszeitraums auf zehn Jahre müssen die Unternehmen bei den Pensionsrückstellun- gen einen geringeren Zinsausschlag berücksichtigen . Da- mit verschaffen wir den Unternehmen Zeit, um sich auch bilanziell an die Niedrigzinsphase anzupassen . Ich finde es richtig, dass wir die Unternehmen bei der Anpassung an die Niedrigzinsphase unterstützen . Es wäre jedoch falsch, wenn die Unternehmen den durch diese Reform gewonnenen bilanziellen Spielraum Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 201615340 (A) (C) (B) (D) dafür nutzen würden, ihre Anteilseigner oder Gesell- schafter zu bedienen . Geringere Pensionsrückstellungen dürfen nicht dazu führen, dass den Anteilseignern höhere Gewinne ausgezahlt werden . Das würde eine illegitime Risikoverschiebung zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeuten . Deshalb ist die Ausschüttungssperre, die in der Re- form verankert ist, nicht nur ein Punkt, auf den wir Sozi- aldemokratinnen und Sozialdemokraten bestehen . Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, Kolleginnen und Kollegen . Die Erweiterung auf zehn Jahre halte ich für sachge- recht . Denn ein noch längerer Betrachtungszeitraum ver- zögert die Anpassung der Unternehmen und nimmt den gebotenen Anpassungsdruck . Die Unternehmen müssen umgehend mit der Umstellung an das neue makroökono- mische Umfeld mit einem niedrigen Zins beginnen . Die Niedrigzinsphase wird noch einige Jahre dauern . Es gilt keine Zeit zu verlieren . Worauf ist zu achten? Die Unternehmen müssen wis- sen, dass sie früher oder später die Verbindlichkeiten aus der Betriebsrente bedienen müssen . Die gewonnene Bonität sollte auch dafür genutzt werden, die Bedienung dieser Verbindlichkeiten sicherzustellen . Es kann nicht sein, dass sie in einigen Jahren wieder auf uns zukom- men, damit wir den Betrachtungszeitraum abermals er- weitern . Sie sollten ihre Probleme jetzt lösen . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Fritz Güntzler und Philipp Graf Lerchenfeld (beide CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Tagesordnungs- punkt 11 a) Der Bundestag beschließt heute mit der Verabschie- dung des Wohnimmobilienkreditrichtlinienumset- zungsgesetzes die Anpassung der handelsrechtlichen Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Al- tersversorgungsverpflichtungen (§ 253 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 HGB) . Wir sind der Ansicht, dass die Än- derungen zwar in die richtige Richtung gehen, aber nicht weitgehend genug sind . Wir stimmen dem Gesetz heute aber dennoch zu, da es besser als der Status quo ist und den Unternehmen immerhin ein wenig hilft . Im Folgen- den möchten wir unseren Standpunkt genauer darstellen: Für künftig wahrscheinlich eintretende Verbindlich- keiten müssen Unternehmen Rückstellungen bilden . Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als ei- nem Jahr sind dabei nach § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnitt- lichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäfts- jahre abzuzinsen . Dies galt bisher auch für Altersversor- gungsverpflichtungen. Hintergrund der Abzinsung ist, dass mit künftig benötigten Mitteln bis zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung regelmäßig Erträge erwirtschaftet wer- den . Das HGB stellt, anders als die IFRS, bewusst nicht auf einen Marktzins zum Stichtag, sondern auf einen durchschnittlichen Marktzinssatz ab, um starke Bewer- tungsvolatilitäten zu vermeiden . Der Gesetzgeber ging bei der Einführung dieser Regelung im Jahr 2009 durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) davon aus, dass ein siebenjähriger Betrachtungszeitraum für die Ermittlung des anwendbaren Zinssatzes eine ausreichend stabile Durchschnittsbetrachtung sichert . Diese Annahme hat sich aber aufgrund der derzeit anhaltenden Niedrigzinsphase nicht bestätigt . Die Un- ternehmen müssen für ihre Altersversorgungsverpflich- tungen zu hohe Rückstellungen bilden . Dadurch wird die tatsächliche wirtschaftliche Lage der Unternehmen zu schlecht und damit auch unzutreffend dargestellt (vgl . § 264 Absatz 2 Satz 1 HGB) . Je weiter die Markt- zinsen fallen, desto höher werden dabei die erforderli- chen Rückstellungen . Dies schmälert die Gewinne der Unternehmen, belastet ihr bilanzielles Eigenkapital und erschwert ihre Finanzierung . Darunter leidet schließlich auch ihre Investitionsfähigkeit . Dies wird durch eine Stu- die des DIHK bestätigt . Des Weiteren wird es für Unternehmen zunehmend unattraktiv, den eigenen Arbeitnehmern betriebliche Al- tersvorsorge anzubieten . Aufgrund dieser Probleme war es geboten, die Regelungen zu den Pensionsrückstellun- gen zu verändern . Die Änderungen, die heute beschlos- sen werden, halten wir an den folgenden Stellen für un- zureichend bzw . falsch: Zeitraum für die Ermittlung des Durchschnittszinssat- zes: Nach den Regelungen, die heute beschlossen wer- den, beträgt der Zeitraum für die Ermittlung des Durch- schnittszinssatzes für die Abzinsung der Pensionsrück- stellungen nunmehr zehn Jahre . Wir sind der Auffassung, dass dieser Zeitraum auf 15 Jahre hätte ausgedehnt werden müssen . Dem liegt folgende Überlegung zugrunde: In der Zeit ihrer aktiven Betriebszugehörigkeit erdienen sich die Mitarbeiter ihre Pensionsansprüche . Bei wirtschaftlicher Betrachtung entspricht dies einer Darlehensgewährung der Arbeitneh- mer an ihren Arbeitgeber . Bei einer unterstellten Anspar- phase des einzelnen Mitarbeiters von 30 Jahren beträgt die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der aktiven Mitarbeiter von Unternehmen somit 15 Jahre . Entspre- chend kann der Ermittlung des durchschnittlichen Zins- satzes, zu dem diese Darlehen gewährt werden, daher ein 15-jähriger Betrachtungszeitraum zugrunde gelegt wer- den . Sollte es tatsächlich so sein, wie die Bundesbank dar- stellt, dass für einen Betrachtungszeitraum von 15 Jahren die Datengrundlage fehlt, hätte man jedenfalls hilfsweise einen Zeitraum von 12 Jahren festschreiben können . Unseres Erachtens wäre es in der gegenwärtigen Situ- ation, in der abzusehen ist, dass die Zinsen lange auf ei- nem niedrigen Niveau verharren werden, auch vertretbar gewesen, einen festen Zinssatz vorzuschreiben und so für eine langfristige Lösung der Problematik zu sorgen . Wir hätten uns dabei beispielsweise . einen Zinssatz von Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 15341 (A) (C) (B) (D) 4,5 Prozent vorstellen können . Durch Veränderungen des Rechnungszinses verursachte Ergebnisschwankungen hätten sich dadurch vollständig ausschließen lassen, was auch dem Sinn und Zweck der durch das BilMoG getrof- fenen Regelungen entsprochen hätte . Diese Auffassung fand im Übrigen in den Beratungen bei den Wirtschafts- verbänden und dem Deutschen Gewerkschaftsbund gro- ße Unterstützung . Regelungsort der Ausschüttungssperre: Die Ausschüttungssperre wird in § 253 Absatz 6 HGB geregelt . Rechtssystematisch wäre eine Regelung in § 268 Absatz 8 HGB vorzugswürdig gewesen . Diese Vor- schrift enthält bereits Ausschüttungssperren . § 253 HGB befindet sich im Ersten Abschnitt des Dritten Buches, der Vorschriften für alle Kaufleute enthält. § 268 HGB steht im Zweiten Abschnitt des Dritten Buches, der ergänzen- de Vorschriften für Kapitalgesellschaften und haftungs- beschränkte Personengesellschaften enthält . Die Neuregelung der Pensionsrückstellungen dient ausweislich der Gesetzesbegründung der Abmilderung der Niedrigzinsphase und nicht dazu, das Vorsichtsprin- zip nach § 252 Absatz 1 Nummer 4 HGB oder die Fä- higkeit der Unternehmen, ihre Vorsorgeversprechen zu erfüllen, einzuschränken . Mit anderen Worten dient die Ausschüttungssperre dem Gläubigerschutz . Bei Ein- zelunternehmern und Personengesellschaften wird der Gläubigerschutz bereits durch die persönliche Haftung des Einzelunternehmers bzw . der Gesellschafter erreicht . Bei ihnen macht eine Ausschüttungssperre daher schon gar keinen Sinn . Zudem gibt es bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften keine Gewinnausschüttun- gen im technischen Sinne . Die Vorschrift muss also bei ihnen ins Leere laufen . Daher wäre es rechtssystematisch klarer gewesen, die Ausschüttungssperre in § 268 Absatz 8 HGB zu veran- kern und so ganz eindeutig klarzustellen, dass sie bei Einzelunternehmern und haftungsunbeschränkten Perso- nengesellschaften keine Anwendung finden kann. Dazu kommt, dass eine Verankerung der Ausschüt- tungssperre in § 268 Absatz 8 HGB die Ausschüttungs- sperre auch zu einer Abführungssperre gemäß § 301 AktG hätte werden lassen, was unseres Erachtens von der In- tention des Gesetzgebers gedeckt gewesen wäre . Ausgestaltung der Ausschüttungssperre: Die Regelungen, die heute beschlossen werden, se- hen vor, dass die Pensionsrückstellungen dauerhaft so- wohl mit dem Zinssatz, der sich beim siebenjährigen Betrachtungszeitraum ergibt, als auch mit dem Zinssatz, der sich beim zehnjährigen Betrachtungszeitraum ergibt, berechnet werden müssen . Der sich durch den Wechsel des Betrachtungszeitraums ergebende Gewinn darf nicht ausgeschüttet werden . Diese Regelung erfordert ein zusätzliches Gutachten . So müssen manche Unternehmen nun zwei Gutachten für den HGB-Abschluss, ein Gutachten für die IFRS-Rech- nungslegung und eines für die Steuerbilanz, insgesamt also vier Gutachten, erstellen lassen . Auch müssen wei- tere Angaben im Anhang des Jahresabschlusses gemacht werden . Dies erhöht den bürokratischen Aufwand und verursacht unnötige Kosten für die Unternehmen . Es wäre ausreichend, die Bewertungsdifferenz nur bei der erstmaligen Anwendung der neuen Zinsberechnungs- methode zu ermitteln und den ausschüttungsgesperrten Betrag dann ratierlich über zehn Jahre abzubauen . Das Ziel des Gläubigerschutzes wäre damit auch gewährleis- tet gewesen . Übergangsvorschrift: Die Neuregelung ist auf Jahresabschlüsse für Ge- schäftsjahre, die nach dem 31 .12 .2015 enden, anzuwen- den . Die Unternehmen haben aber das Recht, auf Jahres- abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31 .12 .2014 beginnen und vor dem 1 .1 .2016 enden, die alte Regelung anzuwenden . Dies begrüßen wir ausdrücklich . Problematisch erscheint es aber für diejenigen Unter- nehmer, deren Wirtschaftsjahr vor dem Inkrafttreten des Gesetzes endet und die ihren Abschluss zwischen dem 1 .1 .2016 und dem Inkrafttreten des Gesetzes aufgestellt haben, haben prüfen lassen und festgestellt haben . Sie müssten bei Aufstellung und gegebenenfalls auch Fest- stellung ihres Jahresabschlusses eigentlich die dann geltende Rechtslage beachten und würden womöglich rückwirkend in eine fehlerhafte Bewertung ihrer Pensi- onsrückstellungen geraten . Auch bei Organgesellschaf- ten könnte es rückwirkend zu einer fehlerhaften Gewin- nabführung kommen, die zu einer Nichtanerkennung der Organschaft führt . Es hätte daher für diese Fälle eine ent- sprechende Regelung gefunden werden müssen . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Philipp Murmann (CDU/ CSU) zu der Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Ge- setzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkre- ditrichtlinie (Tagesordnungspunkt 11 a) Der Bundestag beschließt heute mit der Verabschie- dung des Wohnimmobilienkreditrichtlinienumsetzungs- gesetzes zeitgleich die Anpassung der handelsrechtlichen Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Al- tersversorgungsverpflichtungen (§ 253 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 HGB) . Ich stimme dem Gesetz zu, möchte aber folgende Punkte ergänzen: 1 . Zeitraum zur Übermittlung des Durchschnittszins- satzes Für Rückstellungen für Altersversorgungsverpflich- tungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde bisher ein siebenjähriger Betrachtungszeitraum für die Ermittlung des anwendbaren Zinssatzes als aus- reichend betrachtet . Aufgrund der anhaltenden Niedrig- zinsphase müssen die Unternehmen für ihre Altersver- sorgungsverpflichtungen derzeit allerdings besonders hohe Rückstellungen bilden . Je weiter die Marktzinsen fallen, desto höher werden die erforderlichen Rückstel- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 201615342 (A) (C) (B) (D) Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de lungen . Dies schmälert die Gewinne der Unternehmen, belastet ihr bilanzielles Eigenkapital und erschwert ihre Finanzierung . Darunter leidet schließlich auch ihre In- vestitions- und Innovationsfähigkeit . Dies wird durch eine Studie des DIHK bestätigt . Des Weiteren wird es für Unternehmen zunehmend unattraktiv, den eigenen Arbeitnehmern betriebliche Al- tersvorsorge anzubieten . Aufgrund dieser Probleme war es geboten, die Regelungen zu den Pensionsrückstellun- gen zu verändern . Die heute beschlossenen Änderungen halte ich jedoch für unzureichend . Anstelle des jetzt beschlossenen Zeitraumes für die Ermittlung des Durchschnittszinssatzes von zehn Jahren wäre ein Zeitraum von zwölf Jahren, besser noch von 15 Jahren, angemessen gewesen, um damit auch die für solche Altersversorgungsverpflichtungen zugrunde lie- genden langen Betriebszugehörigkeitszeiten Rechnung zu tragen . Dieses wurde zum Beispiel auch in den Stel- lungnahmen verschiedener Experten deutlich gemacht . 2 . Regelungen zur Ausschüttungssperre Eine Ausschüttungssperre, wie jetzt vorgesehen, ist zwar grundsätzlich gut zu begründen . Sie führt allerdings zu erhöhtem, zumeist gar doppeltem Begutachtungsauf- wand, der aus meiner Sicht nicht in einem vernünftigen Verhältnis zu der tatsächlich erreichten Wirkung steht . Dies hätte auch durch einfachere Regelungen erreicht werden können, die mit weniger Bürokratie verbunden wären . Insofern wäre es zu begrüßen, diese Verbesserungen im Rahmen zukünftiger Gesetzesverfahren umzusetzen, um Bürokratie angemessen zu begrenzen und die Inves- titionskraft der Unternehmen nicht unnötig einzuschrän- ken . 155. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 4 Novellierung von Finanzmarktvorschriften ZP 2 Rechtsextremismus TOP 6 25 Jahre Technikfolgenabschätzung beim Bundestag TOP 22 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 23 Abschließende Beratungen ohne Aussprache ZP 3 Aktuelle Stunde zum Abgasskandal TOP 7 Europäisches System der Finanzaufsicht TOP 8 Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließung TOP 9 Neuregelung des Kulturgutschutzrechts TOP 20 Rüstungsexportkontrolle TOP 11 Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie TOP 12 Bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern TOP 13 Bundeswehreinsatz EUTM Somalia ZP 4 Wohnungslosigkeit TOP 15 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes TOP 16 Beziehungen zu Kuba Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Christian Petry


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Her-

    ren! Das, was wir heute vorliegen haben, reizt natürlich,
    über Dinge zu sprechen, die nicht in dem Gesetz geregelt
    werden; das ist heute Vormittag schon vielfach passiert .
    Axel Troost und Gerhard Schick haben die Deutsche
    Bank und andere Dinge im Visier . Herr Middelberg hat
    eine gewagte These über Bankenfinanzierung und Kapi-
    talmarkt geäußert .


    (Heiterkeit bei Abgeordneten der LINKEN)


    Ich habe das so verstanden, dass die Regulierungen, die
    wir nun im Bankenwesen haben, dazu geführt haben,
    dass es schwieriger für sie wird, sich zu finanzieren, und
    dass deshalb der Kapitalmarkt einspringen muss . Ich bin
    sicher, dass wir darüber in der Diskussion bleiben wer-
    den .

    Wir haben natürlich schon sehr viel getan . Herr
    Dr . Meister hat es gesagt: Es waren 40 Regelungen in den
    letzten Jahren . Herr Dr . Meister, bei diesem Gesetz darf
    ich mich bei Ihnen ausdrücklich bedanken . Ich hatte bei
    der Diskussion um das Kleinanlegerschutzgesetz gesagt:

    Das versteht kein Mensch . – Selbst die Begründung war
    unlesbar . – Dieses Gesetz jetzt – ich weiß nicht, ob meine
    Aussage dazu geführt hat – kann man wirklich lesen und
    verstehen . Das ist für die Transparenz, auch die Trans-
    parenz für den Gesetzgeber, sehr wichtig . Dafür einen
    herzlichen Dank an Sie!


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


    – Dafür kann man Herrn Dr . Meister einmal danken .

    Er hat uns im Zusammenhang mit den 40 Regelungen
    auch viel erklären müssen, ob es um den Grauen Kapi-
    talmarkt oder das Kleinanlegerschutzgesetz ging, die
    Abwicklungsmechanismen, das Bail-in oder die Banken-
    union . Jetzt ist die Frage, ob wir als dritte Stufe die Ein-
    lagensicherung verwirklichen, vor allem, wann und unter
    welchen Bedingungen wir sie verwirklichen und was da-
    für in Europa getan werden muss; Carsten Schneider hat
    dazu einiges ausgeführt .

    Das alles sind Dinge, die unter dem Leitmotiv stehen:
    Stärkung des Verbraucherschutzes, mehr Sicherheit für
    Kleinanleger, Transparenz am Markt, bessere Aufsicht,
    stärkere Sanktionsmechanismen . So ist auch das uns heu-
    te vorliegende Gesetz zu verstehen .

    Die Marktmissbrauchsrichtlinie, die Marktmiss-
    brauchsverordnung, die EU-Verordnung über Zentralver-
    wahrer und die EU-Verordnung über Basisinformations-
    blätter werden in nationales Recht umgesetzt . 98 Seiten
    dick ist die Vorlage . 17 Rechtsgebiete sind betroffen . De-
    tailregelungen werden angepasst . Mit Sicherheit wird im
    Verfahren noch nachgesteuert werden . Es werden weite-
    re Dinge auftauchen, die wir berücksichtigen müssen . Es
    geht darum, die Integrität der europäischen Finanzmärkte
    wiederherzustellen bzw . zu stärken . Märkte funktionie-
    ren nur dann effizient – das hat auch Herr Dr. Middelberg
    gesagt –, wenn die Marktakteure klare Regelungen ha-
    ben . Wir brauchen einen funktionierenden Kapitalmarkt;
    da sind wir einer Auffassung . Wenn er mit den einheitli-
    chen Aufsichts- und Sanktionsbefugnissen versehen ist,
    die wir hiermit stärken, wenn die Transparenz für Anle-
    gerinnen und Anleger gewährleistet ist, dann ist dies ein
    bedeutender Schritt hierzu .

    Die Finanzmärkte boomen; wir wissen dies . 800 Bil-
    lionen Dollar im Derivatehandel weltweit, in Europa ein
    Fondsvolumen von 20 Billionen Euro – das sind giganti-
    sche Summen . Märkte sind vorhanden . Geld ist vorhan-
    den . Die Regularien dazu müssen so gefasst sein, dass sie
    transparent sind und Sicherheit bieten .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Der Marktmissbrauch verfälscht Marktergebnisse und
    lässt die Integrität der Finanzmärkte erodieren . Das scha-
    det dem Markt und untergräbt das Vertrauen der Anleger .
    Hier haben Herr Dr . Schick und Axel Troost ja die Deut-
    sche Bank als Beispiel genannt .

    Herr Dr . Schick, eines habe ich nicht so ganz verstan-
    den – es war ein bisschen widersprüchlich –, nämlich
    Ihre These „Trennbank – keine Krise“ . Das war so ein
    bisschen monokausal aufgearbeitet . Ich habe mich ge-

    Dr. Mathias Middelberg






    (A) (C)



    (B) (D)


    fragt: Sind denn nicht eher, sage ich einmal, mögliches
    kriminelles Handeln und Betrugsfälle ausschlaggebend
    als die Regelungen, die dazu da sind, das zu verhindern?
    Denn auch neue Regelungen, die wir einführen, können
    natürlich missbraucht werden; Axel Troost hat darauf
    hingewiesen . Das hat mich so ein bisschen an Animal
    Farm erinnert: Zwei Beine sind schlecht, vier Beine sind
    gut . Das war mir zu einfach . Ich glaube, das ist komple-
    xer, Herr Dr . Schick . Ich habe Sie vielleicht auch nicht
    ganz richtig verstanden .


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg . Dr . Mathias Middelberg [CDU/CSU] – Dr . Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das erkläre ich gern noch mal!)


    – Dann können wir das nochmals ausdiskutieren .


    (Dr . Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich darf bloß keine Zwischenfrage mehr stellen!)


    – Sie dürfen keine Zwischenfrage mehr stellen, Herr
    Dr . Schick .

    Durch dieses Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz
    werden die strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen
    Sanktionsmöglichkeiten erweitert . Dies wird, fünf Jahre
    nach Bekanntwerden des Libor-Betrugsskandals, endlich
    zu den entsprechenden Sanktionen bei Marktmissbrauch
    und Insidergeschäften führen .

    Einen Aspekt – er ist schon zweimal genannt wor-
    den – möchte ich noch besonders betrachten, beispielhaft
    für das, was wir hier regeln: den Hochfrequenzhandel,
    den computerbasierten Handel mittels Algorithmen, der
    europaweit nicht einheitlich reguliert ist . Lothar Binding
    kennt sich als Mathematiker mit diesen Algorithmen na-
    türlich besonders gut aus .


    (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Manfred Zöllmer [SPD]: So einer bist du!)


    Die zulässige Datenmenge liegt hier bei 10 Gigabit pro
    Sekunde und 75 000 Mitteilungen pro Tag . Mit dieser Re-
    gelung ist Deutschland Vorreiter . Eben ist die Frage ge-
    stellt worden: Welchen volkswirtschaftlichen Sinn macht
    das Ganze? Es macht keinen Sinn . Es geht schlichtweg
    darum, ein Geschäft zu machen . Jetzt kann man nicht
    jedem verbieten, ein Geschäft zu machen; das ist auch
    klar . Das braucht man auch nicht . Aber die Regulierung
    sollte so erfolgen, dass die Kräfte, die dahinterstehen
    können, inklusive der Marktmanipulation durch solche
    Algorithmen, begrenzt, beaufsichtigt und auch kontrol-
    liert werden, damit der Missbrauch weitestgehend ver-
    hindert werden kann . Die einheitlichen Regularien hierzu
    in Europa, was die Sanktionsmöglichkeiten angeht, sind
    Teil dieses Pakets . Das halte ich für sehr gut . Das ist ein
    Schritt nach vorne . Da bedeutet das Erste Finanzmarkt-
    novellierungsgesetz natürlich einen großen Schritt für
    uns .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Es ist auch gesagt worden, dass die Finanzmarktricht-
    linie und die Finanzmarktverordnung, MiFID II und
    MiFIR, jetzt noch nicht umgesetzt werden . Statt zum

    3 . Januar 2017 soll dies nun erst 2018 der Fall sein . Das
    ist natürlich ärgerlich . Hier wäre – Sarah Ryglewski hat
    darauf hingewiesen – noch ein großer Schritt zu tun; aber
    dieser wird kommen . Auch hier werden wir im Zusam-
    menhang mit dem Thema „mehr Transparenz und mehr
    Verbraucherschutz“ ein Augenmerk auf die Umsetzung
    in nationales Recht legen .

    Am Ende meiner Ausführungen möchte ich nochmals
    betonen, dass es bei diesem sehr komplexen Werk in der
    Diskussion mit Sicherheit noch an der einen oder an-
    deren Stelle Veränderungsbedarf geben wird . Ich freue
    mich auf diese Diskussion . Ich bin auch sehr gespannt
    darauf, was noch von außen an uns herangetragen wird .
    Wir haben eben beschrieben, wie der Weltfinanzmarkt
    aufgebaut ist . Wir sprechen hier über schier undenkbar
    große Summen . Ich bin froh, dass wir dies heute Morgen
    in vertrauter Runde diskutieren können . Insoweit freue
    ich mich auf die kommende Diskussion . Mein besonde-
    rer Dank für das schnelle und geräuschlose Arbeiten gilt
    an dieser Stelle nochmals dem Bundesfinanzministerium
    und den beteiligten Ressorts . Wir werden in den kom-
    menden Wochen intensiv diskutieren . Ich denke, der heu-
    tige Tag ist ein guter Tag für den Verbraucherschutz und
    für die Transparenz . Es ist ein guter Tag hier im Deut-
    schen Bundestag .

    Glück auf!


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Frank Steffel ist der letzte Redner zu diesem Tages-

ordnungspunkt für die CDU/CSU-Fraktion .


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Frank Steffel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

    ren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit eineinhalb
    Stunden diskutieren wir – ich vermute, zum hundertsten,
    zweihundertsten oder dreihundertsten Mal – in diesem
    Deutschen Bundestag über die Regulierung von Finanz-
    märkten . Vielen Zuhörerinnen und Zuhörern geht es wohl
    wie immer: Man merkt, wie mühsam das ist, man merkt,
    wie komplex das ist . Man versteht wahrscheinlich vie-
    les nicht wirklich, hat aber hoffentlich das Gefühl, dass
    sich dieser Deutsche Bundestag sehr intensiv bemüht, die
    Lehren aus der Finanzmarktkrise zu ziehen und alles da-
    für zu tun, dass sich eine solche Krise in Europa nie mehr
    wiederholen kann .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Ziel auch dieses Gesetzes – wie aller Gesetze davor –
    ist es einmal mehr, die europäischen Finanzmärkte vor
    einer Krise zu schützen, die ja nicht nur Auswirkungen
    auf den Banken- und Finanzbereich, sondern auch auf
    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unseren Mittel-
    stand, unsere Verbraucher und unsere Steuerzahler hat .
    Es sind viele, die dann die Zeche einer solchen Krise be-
    zahlen müssen . Wir optimieren also heute – acht Jahre
    nach der Finanzkrise – einmal mehr die seitdem bereits
    eingeführten Finanzmarkgesetze .

    Christian Petry






    (A) (C)



    (B) (D)


    Lassen Sie mich an einem Tag wie heute ganz bewusst
    einmal festhalten: Wir optimieren das heute europaweit .
    Das heißt, die europäische Politik stellt einmal mehr
    in einem außerordentlich komplexen Sachverhalt ihre
    Handlungsfähigkeit unter Beweis . Sie stellt unter Be-
    weis, dass sie aus dieser Finanzkrise ihre Lehren gezogen
    hat . Und sie stellt unter Beweis, dass sie trotz aller unter-
    schiedlichen Auffassungen in der Lage ist, gemeinsame
    Regelungen für Europa zu schaffen . Des Weiteren stellt
    sie unter Beweis, dass sie wachsam und bereit ist, Jahr
    für Jahr immer wieder Gesetze zu optimieren, die den
    Menschen in Europa dienen . Ich glaube, das ist gerade an
    einem Tag wie heute – bei vielen anderen Fragen, die wir
    zurzeit streitig diskutieren – ein gutes Signal Europas .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Ich möchte sehr bewusst auch im Rückblick noch
    einmal daran erinnern, dass sich die Europäische Union
    und die Staaten in Europa auch vor acht Jahren als hand-
    lungsfähig erwiesen haben . Viele von uns erinnern sich
    an die Finanzkrise und ihre Auswirkungen nur noch ganz
    entfernt . Aber: So lange ist das noch gar nicht her . Auch
    damals haben der Deutsche Bundestag und viele Parla-
    mente in Europa Pakete von Maßnahmen gemeinsam
    diskutiert und entschieden, um die Folgen der Krise für
    Europa bzw . für die Menschen in Europa abzumildern .

    Wir können übrigens heute, acht Jahre nach der Kri-
    se, in Deutschland feststellen: Wir haben verdammt viel
    richtig gemacht . Auch damals war es übrigens eine Gro-
    ße Koalition, die gemeinsam gearbeitet und dazu beige-
    tragen hat, dass wir heute – nur wenige Jahre nach der
    Krise – mit über 43 Millionen Menschen den höchsten
    Beschäftigungsstand in der Geschichte der Bundesrepu-
    blik Deutschland haben .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Wir haben heute – das ist uns allen besonders wichtig –
    einen historischen Tiefstand bei der Arbeitslosigkeit,
    insbesondere aber bei der Jugendarbeitslosigkeit . Jeder
    Junge und jedes Mädchen in Deutschland hat heute die
    Chance, aus seinem Leben etwas zu machen . Das war
    vor acht Jahren keineswegs sicher . Und wir haben heute
    wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die insgesamt so
    positiv sind wie selten zuvor . Ich sage das sehr bewusst
    an einem Tag, wo natürlich die Interessenlage auf die
    Staats- und Regierungschefs abzielt und wir den Ein-
    druck erwecken, als ob wir Krisen vor uns haben, die wir
    überhaupt nicht mehr bewältigen können . Meine Damen
    und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer soll
    denn diese Krise bewältigen, wenn nicht wir in Europa,
    wenn nicht wir in Deutschland?


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Ich bin sicher, dass auch der heutige Gesetzentwurf –
    dazu sind ja viele Details sehr umfangreich diskutiert
    worden – deutlich macht, dass Europa gemeinsam han-
    delt, dass wir Gesetze auf europäischer Ebene verwirk-
    lichen, die wir übrigens in Deutschland vielfach schon
    vorher eingeführt hatten . Heute werden die Regeln für
    den Insiderhandel und zur Verhinderung von Marktma-
    nipulationen durch europaweit einheitliche Regelungen
    abgelöst . Das ist ein gutes Signal Europas . Wir passen

    die Regelungen aktuellen Entwicklungen an, etwa den
    völlig neuen Handelsplattformen wie dem Hochfre-
    quenzhandel, der sich vielfach schneller entwickelt, als
    wir Politiker überhaupt handeln können . Wir stärken die
    Integrität und Transparenz der Kapitalmärkte durch Re-
    gelungen zum Vertrieb von Wertpapieren und Kapitalan-
    lagen . Der Anlegerschutz – viele haben darauf hingewie-
    sen – wird einmal mehr deutlich verbessert . Die Strafen
    werden deutlich erhöht . Auch das ist ein wichtiger Teil
    dieses Gesetzespakets . Weiterhin erleichtern wir mit dem
    Gesetz das Tätigwerden von Whistleblowern, und wir er-
    weitern auch die Eingriffsmöglichkeiten von Aufsichts-
    behörden .

    Ich will das in aller Kürze noch einmal deutlich ma-
    chen, weil es keineswegs selbstverständlich ist, dass sich
    sehr unterschiedliche Regierungen bzw . Länder Europas
    gemeinsam auf so umfangreiche Regelungen verständigt
    haben . Wir Deutschen – auch in dieser Hinsicht sollten
    wir zufrieden sein – waren einmal mehr an der Spitze der
    Bewegung . Wir haben aktiv mitgestaltet . Wir sind, Herr
    Dr . Meister, nicht nur unserer Verantwortung gerecht ge-
    worden, sondern wir waren einmal mehr Motor für Fi-
    nanzmarktregulierung in Europa .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    All diese Regelungen stärken die Verbraucherrechte und
    werden hoffentlich die Finanzmärkte sicherer machen
    und dazu beitragen, dass sich eine Krise wie vor acht
    Jahren nicht wiederholen kann .

    Ich möchte auf einen Punkt hinweisen, der etwas
    untergegangen ist – er hat mit dem heute vorliegenden
    Gesetzentwurf nur mittelbar zu tun –: Es ist im Rahmen
    dieser Regulierung auch gelungen, für die 120 größten
    Banken in Europa eine einheitliche Bankenaufsicht zu
    schaffen . Zusätzlich haben wir einen einheitlichen Ab-
    wicklungsmechanismus . Dieser stellt sicher, dass im Fall
    einer Pleite einer europäischen Bank zunächst die An-
    teilseigner und Gläubiger und dann ein von den Banken
    gespeister Rettungsfonds die Schulden bedient und eben
    nicht einmal mehr der Steuerzahler . Diese Bankenunion
    ist ein Meilenstein der europäischen Integration . Vor der
    Finanzkrise war eine derart enge Zusammenarbeit un-
    denkbar, und niemand konnte sich vorstellen, dass die
    nationalen Regierungen ihre Gesetzgebungskompetenz
    in einem so sensiblen Bereich wie der Bankenregulie-
    rung an Europa, an die EU abgeben würden .

    Das zeigt einmal mehr, meine Damen und Herren,
    dass wir Europäer in der Lage sind, gemeinsam unsere
    Probleme zu lösen . Trotz unterschiedlicher nationaler In-
    teressen, was völlig normal ist und Europa auch im posi-
    tiven Sinne ausmacht, finden wir eine zukunftsweisende
    Einigung und gehen zumeist gestärkt aus Krisen hervor .
    Deshalb sollten wir uns gerade an einem Tag wie heute
    dieser gemeinsamen Kraft bewusst sein, auch wenn der
    Weg häufig anstrengend ist. Es gibt dazu übrigens auf
    unserer Welt und in Europa ohnehin keine vernünftige
    Alternative . Diese Kraft Europas sollte uns aber auch
    Ansporn sein, in der aktuellen Krise an gemeinsamen
    Lösungen zu arbeiten .

    Lassen Sie mich das abschließend sagen: Ich bin von
    Natur aus optimistisch . Deswegen bin ich mir ziemlich

    Dr. Frank Steffel






    (A) (C)



    (B) (D)


    sicher, dass die Staats- und Regierungschefs in den vor
    uns liegenden 48 Stunden einmal mehr in wichtigen Fra-
    gen der Europapolitik gemeinsame Beschlüsse fassen
    und Europa stärken werden und die europäische Zusam-
    menarbeit in zwei, drei Tagen vertieft ist und besser da-
    steht, als es heute diskutiert wird . Denn, liebe Kollegin-
    nen und Kollegen, der Optimist behält nicht zwingend
    öfter recht als der Pessimist, aber er lebt in jedem Falle
    glücklicher .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)