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    Plenarprotokoll 18/155 Textrahmenoptionen: 16 mm Abstand oben Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 155. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 18. Februar 2016 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Bernhard Schulte-Drüggelte, Dr. Karl Lamers und Alois Gerig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15201 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15201 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 5 und 14 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15201 D Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . 15202 A Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanz- marktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellie- rungsgesetz – 1. FiMaNoG) Drucksache 18/7482 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15202 C Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15202 C Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 15204 B Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . 15205 A Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15206 C Matthias Hauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15208 C Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15210 A Sarah Ryglewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15211 A Dr . Mathias Middelberg (CDU/CSU) . . . . . . . 15212 C Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . 15213 B Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15214 A Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15215 B Dr . Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15216 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Demokratie stärken – Dem Hass keine Chance geben Drucksache 18/7553 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15218 B Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15218 B Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15219 D Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15221 D Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15223 C Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15224 D Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15226 B Dr . Lars Castellucci (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15227 A Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15228 B Barbara Woltmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15229 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15230 A Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15231 B Jörg Hellmuth (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15233 B Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 15234 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016II Tagesordnungspunkt 6: Vereinbarte Debatte: 25 Jahre wissenschaft- liche Politikberatung – Technikfolgenab- schätzung beim Deutschen Bundestag Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 15236 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15237 D René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15239 C Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15240 D Dr . Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15242 B Dr . Simone Raatz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15244 A Dr . Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15245 B Dr . Daniela De Ridder (SPD) . . . . . . . . . . . . . 15246 D Tagesordnungspunkt 22: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zu dem Vertrag vom 24. Okto- ber 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Nutzung und Ver- waltung des Küstenmeers zwischen 3 und 12 Seemeilen Drucksache 18/7450 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15247 D b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 28. April 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung des Vertrages vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Tsche- chischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung sei- ner Anwendung Drucksache 18/7455 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15247 D Tagesordnungspunkt 23: a)–e) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 277, 278, 279, 280 und 281 zu Peti- tionen Drucksachen 18/7383, 18/7384, 18/7385, 18/7386, 18/7387 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15248 A Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . . . . 15248 B Tagesordnungspunkt 22: c) Beratung des Antrags der Abgeordne- ten Halina Wawzyniak, Frank Tempel, Dr . André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Eu- ropäischen Parlaments und des Ra- tes zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämp- fung – KOM(2015) 625 endg.; Ratsdok. 14926/15 hier: Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon (Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit) Drucksache 18/7542 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15249 B Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frakti- on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stand der Aufklärung und Konsequenzen aus dem Abgasskandal Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15249 C Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . 15251 A Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15253 A Arno Klare (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15254 B Oliver Wittke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15255 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15256 C Dr . Birgit Malecha-Nissen (SPD) . . . . . . . . . . 15257 B Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15258 B Dr . Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15259 A Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15260 B Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) . . . . . . . . 15261 D Michael Donth (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15262 D Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15264 A Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Europäisches System der Finanzauf- sicht effizient weiterentwickeln Drucksache 18/7539 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15265 B Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15265 B Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15267 A Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15268 A Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15269 B Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15270 B Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15271 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 III Tagesordnungspunkt 8: a) Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Diana Golze, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Einfüh- rung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Drucksachen 18/8, 18/7375 . . . . . . . . . . . . 15273 A b) Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Katja Keul, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung des Ehever- bots für gleichgeschlechtliche Paare Drucksachen 18/5098, 18/7257 . . . . . . . . . 15273 B Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 15273 B Dr . Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15274 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15276 C Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 15277 D Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15278 D Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15280 C Petra Rode-Bosse (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15281 D Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts Drucksache 18/7456 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15282 C Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . 15282 C Sigrid Hupach (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15283 D Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15284 D Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15286 A Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15287 A Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15288 B Dr . Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 15289 A Tagesordnungspunkt 20: a) Antrag der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Katja Keul, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rüstungs- exportkontrollgesetz vorlegen Drucksache 18/7546 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15290 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Agnieszka Brugger, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eckpunkte für ein Rüstungsexportkontrollgesetz Drucksachen 18/4940, 18/7030 . . . . . . . . . 15290 A Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15290 B Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15291 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15292 C Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15293 D Matthias Ilgen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15295 B Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15295 D Gisela Manderla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15297 B Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 15298 D Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 15299 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15301 C Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohn- immobilienkreditrichtlinie Drucksachen 18/5922, 18/6286, 18/7584 . 15300 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucher- schutz zu dem Antrag der Abgeordne- ten Caren Lay, Klaus Ernst, Dr . Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gesetzliche Decke- lung und Veröffentlichung der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite Drucksachen 18/2741, 18/7584 . . . . . . . . . 15300 A Ulrich Kelber, Parl . Staatssekretär BMJV . . . 15300 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15304 A Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15305 A Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15305 D Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15306 B Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 15307 A Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/ CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15307 C Dr . Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15308 C Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . 15309 B Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15310 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016IV Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Matthias W . Birkwald, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen – Bundeseinheitliche Finanzierung voran- bringen Drucksache 18/7540 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15311 C Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15311 C Sylvia Pantel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15312 C Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15314 A Gülistan Yüksel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15315 A Gudrun Zollner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15316 B Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streit- kräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia auf Grundlage des Ersuchens der somalischen Regierung mit Schreiben vom 27. Novem- ber 2012 und 11. Januar 2013 sowie der Be- schlüsse des Rates der Europäischen Union vom 15. Februar 2010, 22. Januar 2013 und 16. März 2015 in Verbindung mit den Re- solutionen 1872 (2009) und 2158 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Drucksache 18/7556 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15317 B Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15317 B Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 15318 C Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 15319 B Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15320 A Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15320 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn, Christian Kühn (Tübin- gen), Corinna Rüffer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Wohnungslosigkeit wirkungsvoll an- gehen – Bundesweite Statistik einführen Drucksache 18/7547 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15321 D Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 15322 A Dr . Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15322 D Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15324 B Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD) . . . . . . . . . 15325 B Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15326 C Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaus- haltsgesetzes zur Einführung von Grund- sätzen für die Kosten von Wasserdienst- leistungen und Wassernutzungen sowie zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes Drucksachen 18/6986, 18/7P578 . . . . . . . . . . 15327 B Hiltrud Lotze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15327 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15328 D Ulrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15329 C Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15331 A Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Jan van Aken, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bezie- hungen zu Kuba weiter verbessern Drucksache 18/7541 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15332 D Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15332 D Dr . Egon Jüttner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15333 D Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15334 C Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15335 C Charles M . Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15336 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15337 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 15339 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeord- neten Metin Hakverdi (SPD) zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und der Be- schlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie zur Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Klaus Ernst, Dr . Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke: Gesetzliche De- ckelung und Veröffentlichung der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite (Tages- ordnungspunkt 11 a und 11 b) . . . . . . . . . . . . . 15339 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 V Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Fritz Güntzler und Philipp Graf Lerchenfeld (beide CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Tagesord- nungspunkt 11 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15340 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordne- ten Dr . Philipp Murmann (CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmo- bilienkreditrichtlinie (Tagesordnungs- punkt 11 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15341 D Textrahmenoptionen: 30,5 mm Abstand oben (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 15201 155. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 18. Februar 2016 Beginn: 9 .01 Uhr
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    Charles M. Huber (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 15339 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 18 .02 .2016 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18 .02 .2016 Diaby, Dr . Karamba SPD 18 .02 .2016 Gastel, Matthias BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18 .02 .2016 Hampel, Ulrich SPD 18 .02 .2016 Heinrich, Gabriela SPD 18 .02 .2016 Hoffmann, Alexander CDU/CSU 18 .02 .2016 Holzenkamp, Franz- Josef CDU/CSU 18 .02 .2016 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 18 .02 .2016 Jantz, Christina SPD 18 .02 .2016 Kolbe, Daniela SPD 18 .02 .2016 Kühn-Mengel, Helga SPD 18 .02 .2016 Merkel, Dr . Angela CDU/CSU 18 .02 .2016 Röring, Johannes CDU/CSU 18 .02 .2016 Rüffer, Corinna BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18 .02 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 18 .02 .2016 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 18 .02 .2016 Schön (St . Wendel), Nadine CDU/CSU 18 .02 .2016 Veit, Rüdiger SPD 18 .02 .2016 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18 .02 .2016 Wicklein, Andrea SPD 18 .02 .2016 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Metin Hakverdi (SPD) zur Be- ratung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und der Be- schlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie zur Beratung der Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Klaus Ernst, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Gesetzliche Deckelung und Veröffentlichung der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite (Ta- gesordnungspunkt 11 a und 11 b) Metin Hakverdi (SPD): Im Rahmen des Gesetzge- bungsverfahrens zur Umsetzung der Wohnimmobilien- kreditrichtlinie nehmen wir auch Änderungen im Be- reich der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen vor . Wo rum geht es? Unternehmen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern betriebliche Altersvorsorge anbieten, behalten ei- nen Teil der Löhne ein . Dieses einbehaltene Geld ist fak- tisch ein Darlehen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihre Arbeitgeberin bzw . an ihren Arbeitgeber . Diese Mittel können vom Unternehmen zu unternehmerischen Zwecken verwendet werden . Das Unternehmen muss in seinen Bilanzen auswei- sen, dass es im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sich von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Geld geliehen hat . Das sind die sogenannten Pensionsrück- stellungen . Denn dieses geliehene Geld muss schließlich irgendwann wieder an die Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter ausgezahlt werden . Die Pensionsrückstellungen müssen jedoch angemes- sen verzinst werden, damit die Belastung, die auf das Un- ternehmen zukommt, zutreffend abgebildet wird . Dieser Zinsaufschlag wird seit 2009 aus dem Marktzins abge- leitet . Damit temporäre Zinsschwankungen aufgefangen werden, wurde ein Betrachtungszeitraum von sieben Jah- ren gewählt . Das entspricht einem Konjunkturzyklus . Nun wollen wir diesen Betrachtungszeitraum auf zehn Jahre ausdehnen . Warum? Seit Jahren stecken wir in einer Niedrigzinsphase . Niedrige Zinsen bedeuten für die Pensionsrückstellungen einen hohen Zinsaufschlag . Damit werden die Bilanzen der Unternehmen belastet . Dies wiederum bewirkt eine schlechtere Bonität der Unternehmen . Das führt dazu, dass sich Unternehmen nur zu teureren Konditionen auf dem Markt refinanzieren können. Das hat Auswirkungen auf ihre Investitionsbereitschaft . Hier wollen wir den Unternehmen helfen . Mit der Erweiterung des Betrachtungszeitraums auf zehn Jahre müssen die Unternehmen bei den Pensionsrückstellun- gen einen geringeren Zinsausschlag berücksichtigen . Da- mit verschaffen wir den Unternehmen Zeit, um sich auch bilanziell an die Niedrigzinsphase anzupassen . Ich finde es richtig, dass wir die Unternehmen bei der Anpassung an die Niedrigzinsphase unterstützen . Es wäre jedoch falsch, wenn die Unternehmen den durch diese Reform gewonnenen bilanziellen Spielraum Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 201615340 (A) (C) (B) (D) dafür nutzen würden, ihre Anteilseigner oder Gesell- schafter zu bedienen . Geringere Pensionsrückstellungen dürfen nicht dazu führen, dass den Anteilseignern höhere Gewinne ausgezahlt werden . Das würde eine illegitime Risikoverschiebung zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeuten . Deshalb ist die Ausschüttungssperre, die in der Re- form verankert ist, nicht nur ein Punkt, auf den wir Sozi- aldemokratinnen und Sozialdemokraten bestehen . Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, Kolleginnen und Kollegen . Die Erweiterung auf zehn Jahre halte ich für sachge- recht . Denn ein noch längerer Betrachtungszeitraum ver- zögert die Anpassung der Unternehmen und nimmt den gebotenen Anpassungsdruck . Die Unternehmen müssen umgehend mit der Umstellung an das neue makroökono- mische Umfeld mit einem niedrigen Zins beginnen . Die Niedrigzinsphase wird noch einige Jahre dauern . Es gilt keine Zeit zu verlieren . Worauf ist zu achten? Die Unternehmen müssen wis- sen, dass sie früher oder später die Verbindlichkeiten aus der Betriebsrente bedienen müssen . Die gewonnene Bonität sollte auch dafür genutzt werden, die Bedienung dieser Verbindlichkeiten sicherzustellen . Es kann nicht sein, dass sie in einigen Jahren wieder auf uns zukom- men, damit wir den Betrachtungszeitraum abermals er- weitern . Sie sollten ihre Probleme jetzt lösen . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Fritz Güntzler und Philipp Graf Lerchenfeld (beide CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Tagesordnungs- punkt 11 a) Der Bundestag beschließt heute mit der Verabschie- dung des Wohnimmobilienkreditrichtlinienumset- zungsgesetzes die Anpassung der handelsrechtlichen Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Al- tersversorgungsverpflichtungen (§ 253 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 HGB) . Wir sind der Ansicht, dass die Än- derungen zwar in die richtige Richtung gehen, aber nicht weitgehend genug sind . Wir stimmen dem Gesetz heute aber dennoch zu, da es besser als der Status quo ist und den Unternehmen immerhin ein wenig hilft . Im Folgen- den möchten wir unseren Standpunkt genauer darstellen: Für künftig wahrscheinlich eintretende Verbindlich- keiten müssen Unternehmen Rückstellungen bilden . Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als ei- nem Jahr sind dabei nach § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnitt- lichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäfts- jahre abzuzinsen . Dies galt bisher auch für Altersversor- gungsverpflichtungen. Hintergrund der Abzinsung ist, dass mit künftig benötigten Mitteln bis zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung regelmäßig Erträge erwirtschaftet wer- den . Das HGB stellt, anders als die IFRS, bewusst nicht auf einen Marktzins zum Stichtag, sondern auf einen durchschnittlichen Marktzinssatz ab, um starke Bewer- tungsvolatilitäten zu vermeiden . Der Gesetzgeber ging bei der Einführung dieser Regelung im Jahr 2009 durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) davon aus, dass ein siebenjähriger Betrachtungszeitraum für die Ermittlung des anwendbaren Zinssatzes eine ausreichend stabile Durchschnittsbetrachtung sichert . Diese Annahme hat sich aber aufgrund der derzeit anhaltenden Niedrigzinsphase nicht bestätigt . Die Un- ternehmen müssen für ihre Altersversorgungsverpflich- tungen zu hohe Rückstellungen bilden . Dadurch wird die tatsächliche wirtschaftliche Lage der Unternehmen zu schlecht und damit auch unzutreffend dargestellt (vgl . § 264 Absatz 2 Satz 1 HGB) . Je weiter die Markt- zinsen fallen, desto höher werden dabei die erforderli- chen Rückstellungen . Dies schmälert die Gewinne der Unternehmen, belastet ihr bilanzielles Eigenkapital und erschwert ihre Finanzierung . Darunter leidet schließlich auch ihre Investitionsfähigkeit . Dies wird durch eine Stu- die des DIHK bestätigt . Des Weiteren wird es für Unternehmen zunehmend unattraktiv, den eigenen Arbeitnehmern betriebliche Al- tersvorsorge anzubieten . Aufgrund dieser Probleme war es geboten, die Regelungen zu den Pensionsrückstellun- gen zu verändern . Die Änderungen, die heute beschlos- sen werden, halten wir an den folgenden Stellen für un- zureichend bzw . falsch: Zeitraum für die Ermittlung des Durchschnittszinssat- zes: Nach den Regelungen, die heute beschlossen wer- den, beträgt der Zeitraum für die Ermittlung des Durch- schnittszinssatzes für die Abzinsung der Pensionsrück- stellungen nunmehr zehn Jahre . Wir sind der Auffassung, dass dieser Zeitraum auf 15 Jahre hätte ausgedehnt werden müssen . Dem liegt folgende Überlegung zugrunde: In der Zeit ihrer aktiven Betriebszugehörigkeit erdienen sich die Mitarbeiter ihre Pensionsansprüche . Bei wirtschaftlicher Betrachtung entspricht dies einer Darlehensgewährung der Arbeitneh- mer an ihren Arbeitgeber . Bei einer unterstellten Anspar- phase des einzelnen Mitarbeiters von 30 Jahren beträgt die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der aktiven Mitarbeiter von Unternehmen somit 15 Jahre . Entspre- chend kann der Ermittlung des durchschnittlichen Zins- satzes, zu dem diese Darlehen gewährt werden, daher ein 15-jähriger Betrachtungszeitraum zugrunde gelegt wer- den . Sollte es tatsächlich so sein, wie die Bundesbank dar- stellt, dass für einen Betrachtungszeitraum von 15 Jahren die Datengrundlage fehlt, hätte man jedenfalls hilfsweise einen Zeitraum von 12 Jahren festschreiben können . Unseres Erachtens wäre es in der gegenwärtigen Situ- ation, in der abzusehen ist, dass die Zinsen lange auf ei- nem niedrigen Niveau verharren werden, auch vertretbar gewesen, einen festen Zinssatz vorzuschreiben und so für eine langfristige Lösung der Problematik zu sorgen . Wir hätten uns dabei beispielsweise . einen Zinssatz von Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 2016 15341 (A) (C) (B) (D) 4,5 Prozent vorstellen können . Durch Veränderungen des Rechnungszinses verursachte Ergebnisschwankungen hätten sich dadurch vollständig ausschließen lassen, was auch dem Sinn und Zweck der durch das BilMoG getrof- fenen Regelungen entsprochen hätte . Diese Auffassung fand im Übrigen in den Beratungen bei den Wirtschafts- verbänden und dem Deutschen Gewerkschaftsbund gro- ße Unterstützung . Regelungsort der Ausschüttungssperre: Die Ausschüttungssperre wird in § 253 Absatz 6 HGB geregelt . Rechtssystematisch wäre eine Regelung in § 268 Absatz 8 HGB vorzugswürdig gewesen . Diese Vor- schrift enthält bereits Ausschüttungssperren . § 253 HGB befindet sich im Ersten Abschnitt des Dritten Buches, der Vorschriften für alle Kaufleute enthält. § 268 HGB steht im Zweiten Abschnitt des Dritten Buches, der ergänzen- de Vorschriften für Kapitalgesellschaften und haftungs- beschränkte Personengesellschaften enthält . Die Neuregelung der Pensionsrückstellungen dient ausweislich der Gesetzesbegründung der Abmilderung der Niedrigzinsphase und nicht dazu, das Vorsichtsprin- zip nach § 252 Absatz 1 Nummer 4 HGB oder die Fä- higkeit der Unternehmen, ihre Vorsorgeversprechen zu erfüllen, einzuschränken . Mit anderen Worten dient die Ausschüttungssperre dem Gläubigerschutz . Bei Ein- zelunternehmern und Personengesellschaften wird der Gläubigerschutz bereits durch die persönliche Haftung des Einzelunternehmers bzw . der Gesellschafter erreicht . Bei ihnen macht eine Ausschüttungssperre daher schon gar keinen Sinn . Zudem gibt es bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften keine Gewinnausschüttun- gen im technischen Sinne . Die Vorschrift muss also bei ihnen ins Leere laufen . Daher wäre es rechtssystematisch klarer gewesen, die Ausschüttungssperre in § 268 Absatz 8 HGB zu veran- kern und so ganz eindeutig klarzustellen, dass sie bei Einzelunternehmern und haftungsunbeschränkten Perso- nengesellschaften keine Anwendung finden kann. Dazu kommt, dass eine Verankerung der Ausschüt- tungssperre in § 268 Absatz 8 HGB die Ausschüttungs- sperre auch zu einer Abführungssperre gemäß § 301 AktG hätte werden lassen, was unseres Erachtens von der In- tention des Gesetzgebers gedeckt gewesen wäre . Ausgestaltung der Ausschüttungssperre: Die Regelungen, die heute beschlossen werden, se- hen vor, dass die Pensionsrückstellungen dauerhaft so- wohl mit dem Zinssatz, der sich beim siebenjährigen Betrachtungszeitraum ergibt, als auch mit dem Zinssatz, der sich beim zehnjährigen Betrachtungszeitraum ergibt, berechnet werden müssen . Der sich durch den Wechsel des Betrachtungszeitraums ergebende Gewinn darf nicht ausgeschüttet werden . Diese Regelung erfordert ein zusätzliches Gutachten . So müssen manche Unternehmen nun zwei Gutachten für den HGB-Abschluss, ein Gutachten für die IFRS-Rech- nungslegung und eines für die Steuerbilanz, insgesamt also vier Gutachten, erstellen lassen . Auch müssen wei- tere Angaben im Anhang des Jahresabschlusses gemacht werden . Dies erhöht den bürokratischen Aufwand und verursacht unnötige Kosten für die Unternehmen . Es wäre ausreichend, die Bewertungsdifferenz nur bei der erstmaligen Anwendung der neuen Zinsberechnungs- methode zu ermitteln und den ausschüttungsgesperrten Betrag dann ratierlich über zehn Jahre abzubauen . Das Ziel des Gläubigerschutzes wäre damit auch gewährleis- tet gewesen . Übergangsvorschrift: Die Neuregelung ist auf Jahresabschlüsse für Ge- schäftsjahre, die nach dem 31 .12 .2015 enden, anzuwen- den . Die Unternehmen haben aber das Recht, auf Jahres- abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31 .12 .2014 beginnen und vor dem 1 .1 .2016 enden, die alte Regelung anzuwenden . Dies begrüßen wir ausdrücklich . Problematisch erscheint es aber für diejenigen Unter- nehmer, deren Wirtschaftsjahr vor dem Inkrafttreten des Gesetzes endet und die ihren Abschluss zwischen dem 1 .1 .2016 und dem Inkrafttreten des Gesetzes aufgestellt haben, haben prüfen lassen und festgestellt haben . Sie müssten bei Aufstellung und gegebenenfalls auch Fest- stellung ihres Jahresabschlusses eigentlich die dann geltende Rechtslage beachten und würden womöglich rückwirkend in eine fehlerhafte Bewertung ihrer Pensi- onsrückstellungen geraten . Auch bei Organgesellschaf- ten könnte es rückwirkend zu einer fehlerhaften Gewin- nabführung kommen, die zu einer Nichtanerkennung der Organschaft führt . Es hätte daher für diese Fälle eine ent- sprechende Regelung gefunden werden müssen . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Philipp Murmann (CDU/ CSU) zu der Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Ge- setzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkre- ditrichtlinie (Tagesordnungspunkt 11 a) Der Bundestag beschließt heute mit der Verabschie- dung des Wohnimmobilienkreditrichtlinienumsetzungs- gesetzes zeitgleich die Anpassung der handelsrechtlichen Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Al- tersversorgungsverpflichtungen (§ 253 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 HGB) . Ich stimme dem Gesetz zu, möchte aber folgende Punkte ergänzen: 1 . Zeitraum zur Übermittlung des Durchschnittszins- satzes Für Rückstellungen für Altersversorgungsverpflich- tungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde bisher ein siebenjähriger Betrachtungszeitraum für die Ermittlung des anwendbaren Zinssatzes als aus- reichend betrachtet . Aufgrund der anhaltenden Niedrig- zinsphase müssen die Unternehmen für ihre Altersver- sorgungsverpflichtungen derzeit allerdings besonders hohe Rückstellungen bilden . Je weiter die Marktzinsen fallen, desto höher werden die erforderlichen Rückstel- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 155 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 18 . Februar 201615342 (A) (C) (B) (D) Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de lungen . Dies schmälert die Gewinne der Unternehmen, belastet ihr bilanzielles Eigenkapital und erschwert ihre Finanzierung . Darunter leidet schließlich auch ihre In- vestitions- und Innovationsfähigkeit . Dies wird durch eine Studie des DIHK bestätigt . Des Weiteren wird es für Unternehmen zunehmend unattraktiv, den eigenen Arbeitnehmern betriebliche Al- tersvorsorge anzubieten . Aufgrund dieser Probleme war es geboten, die Regelungen zu den Pensionsrückstellun- gen zu verändern . Die heute beschlossenen Änderungen halte ich jedoch für unzureichend . Anstelle des jetzt beschlossenen Zeitraumes für die Ermittlung des Durchschnittszinssatzes von zehn Jahren wäre ein Zeitraum von zwölf Jahren, besser noch von 15 Jahren, angemessen gewesen, um damit auch die für solche Altersversorgungsverpflichtungen zugrunde lie- genden langen Betriebszugehörigkeitszeiten Rechnung zu tragen . Dieses wurde zum Beispiel auch in den Stel- lungnahmen verschiedener Experten deutlich gemacht . 2 . Regelungen zur Ausschüttungssperre Eine Ausschüttungssperre, wie jetzt vorgesehen, ist zwar grundsätzlich gut zu begründen . Sie führt allerdings zu erhöhtem, zumeist gar doppeltem Begutachtungsauf- wand, der aus meiner Sicht nicht in einem vernünftigen Verhältnis zu der tatsächlich erreichten Wirkung steht . Dies hätte auch durch einfachere Regelungen erreicht werden können, die mit weniger Bürokratie verbunden wären . Insofern wäre es zu begrüßen, diese Verbesserungen im Rahmen zukünftiger Gesetzesverfahren umzusetzen, um Bürokratie angemessen zu begrenzen und die Inves- titionskraft der Unternehmen nicht unnötig einzuschrän- ken . 155. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 4 Novellierung von Finanzmarktvorschriften ZP 2 Rechtsextremismus TOP 6 25 Jahre Technikfolgenabschätzung beim Bundestag TOP 22 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 23 Abschließende Beratungen ohne Aussprache ZP 3 Aktuelle Stunde zum Abgasskandal TOP 7 Europäisches System der Finanzaufsicht TOP 8 Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließung TOP 9 Neuregelung des Kulturgutschutzrechts TOP 20 Rüstungsexportkontrolle TOP 11 Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie TOP 12 Bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern TOP 13 Bundeswehreinsatz EUTM Somalia ZP 4 Wohnungslosigkeit TOP 15 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes TOP 16 Beziehungen zu Kuba Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Schick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich

    will als Erstes einen Blick auf unsere heutige Tagesord-
    nung werfen: Drei Finanzmarktthemen stehen auf der
    Tagesordnung. Heute Morgen findet eine mit 77 Minu-
    ten angesetzte, große Debatte zu der Umsetzung einer
    EU-Richtlinie bzw . mehrerer EU-Normen statt . Der
    Anteil der Bundesregierung daran ist relativ gering . Es
    geht vielmehr um das, was von der europäischen Ebene
    kommt . Der Gesetzentwurf enthält viel Gutes, zum Bei-
    spiel härtere Sanktionen . Darüber reden Sie gerne mor-
    gens zur besten Sendezeit .


    (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sie ja auch!)


    Mittags nutzen Sie die immer noch hohe Aufmerksam-
    keit für die Kritik an den europäischen Aufsichtsbehör-
    den . Erst am Abend, wenn die Zeitungen gedruckt sind,


    (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Es gibt ja noch die Onlineportale!)


    kommt das, was für Sie etwas unangenehmer ist, nämlich
    die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie . Da-
    bei geht es um eine rechtsstaatliche Dreistigkeit . Dieses
    Thema gehört eigentlich zu dieser Debatte, weil es dabei
    auch um Anlegerschutz geht .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Was ist der Punkt? Normalerweise machen wir neue
    Gesetze für die Zukunft . In diesem Fall ist aber Folgen-
    des passiert: Die Finanzmarktbranche hat gejammert,
    dass die bisherige Gesetzeslage für alte Fälle nicht güns-
    tig sei . Deswegen wird jetzt rückwirkend in die Rechts-
    position von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim
    Widerrufsrecht eingegriffen . Wo kommen wir hin, wenn
    das Schule macht?


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Wenn Verbraucher aufgrund eines Gesetzes Probleme
    hatten, dann wurde noch nie – an so etwas kann ich mich
    jedenfalls überhaupt nicht erinnern – rückwirkend das
    Gesetz geändert . Wenn aber die Finanzbranche ruft, än-
    dern Sie Gesetze auch rückwirkend . Das ist skandalös,
    und dass ein Verbraucherminister bei so etwas mitmacht,
    das geht überhaupt nicht .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Das, was uns jetzt vorliegt, geht zurück auf den
    Schock von 2008/2009 bzw . die Erinnerung daran . Da-
    mals hat man eine Expertengruppe unter dem früheren
    Direktor des Internationalen Währungsfonds beauftragt,
    Handlungsempfehlungen zu erarbeiten . Daraus ist die
    Marktmissbrauchsrichtlinie entstanden, weil man festge-
    stellt hat, in der Europäischen Union sollten – ich zitie-
    re – „rigorose und abschreckende Sanktionen gelten – die
    auch effektiv durchgesetzt werden sollten .“

    Carsten Schneider (Erfurt)







    (A) (C)



    (B) (D)


    Ein Stück weit wird das jetzt vorgelegt, und das ist
    auch richtig . Aber man muss natürlich die Frage stellen:
    Warum nutzt eigentlich die Bundesregierung nicht sys-
    tematisch die Möglichkeiten, die die Richtlinie bieten
    würde, um in Deutschland fehlende Sanktionen wirk-
    lich hart anzuziehen? An einigen Stellen erreichen Sie
    wahrscheinlich noch nicht einmal das Mindestniveau an
    Sanktionen, das die Richtlinie vorgibt . Ich will ein Bei-
    spiel nennen: Der Regierungsentwurf sieht im Hinblick
    auf die Strafbarkeit der Marktmanipulation vor, dass
    durch die jeweilige Handlung auch eine Einwirkung auf
    den Marktpreis erfolgt ist; das heißt, es muss ein Erfolg
    eingetreten sein . Nach der Richtlinie genügt bereits das
    Geben falscher oder irreführender Signale für eine Straf-
    barkeit . Das heißt, der Nachweis ist nach dem, was Sie
    jetzt vorlegen, wesentlich schwieriger zu erbringen, als
    es die Richtlinie eigentlich vorsieht .

    Ich frage mich: Warum sieht der Gesetzentwurf be-
    züglich Waren eine generelle Strafbarkeit vor, im Falle
    von vorsätzlichen Fehlinformationen bei Aktien aber nur,
    wenn es wirklich die Erlangung eines großen Vermögens-
    vorteils gegeben hat? Unser Finanzminister gibt ja gern
    einmal den Harten . Aber wenn es um Finanzmarktakteu-
    re geht, wird er plötzlich relativ weich und nachsichtig .
    Da stimmen Ihre Maßstäbe nicht .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Die Ökonomen George Akerlof und Robert Shiller
    haben im Handelsblatt kürzlich einen Beitrag aus ei-
    nem aktuellen Forschungsprojekt veröffentlicht . Es heißt
    „Phishing for Phools“ und behandelt das Thema „Mani-
    pulation und Täuschung“ . Es geht darin insbesondere um
    den Finanzmarkt, weil ein ganz relevanter Teil des Fi-
    nanzmarktes leider auf Lug und Betrug basiert . Es muss
    doch einmal zur Kenntnis genommen werden – ich hoffe,
    auch in den Koalitionsfraktionen und im Bundesfinanz-
    ministerium –, dass wir in Anbetracht von Skandalen,
    bei denen die Marktpreise bei Zinsen, bei Devisen und
    beim Gold manipuliert und Märkte in Billionenumfang
    durch Preismanipulationen gestört worden sind, einmal
    sehr systematisch die Frage stellen müssen: Wie schaffen
    wir es eigentlich, endlich wieder Recht und Ordnung am
    Finanzmarkt zu etablieren?


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Das ist kein Thema, bei dem wir einfach unsere Hände
    in den Schoß legen dürfen, sondern wir müssen sehen:
    All die großen Skandale sind, selbst wenn deutsche Un-
    ternehmen oder auch Finanzmarktunternehmen betroffen
    waren, nicht in Deutschland aufgedeckt worden . Beim
    Libor-Skandal waren es die britischen und amerikani-
    schen Behörden, beim VW-Skandal waren es die ame-
    rikanischen Behörden . So könnte man diese Liste leider
    fortsetzen . Was heißt denn das? Es besteht wohl großer
    Handlungsbedarf in Deutschland . Da kann es doch nicht
    ausreichen, eine EU-Richtlinie nur so umzusetzen, wie es
    den Mindestanforderungen entspricht, sondern da muss
    man auch die deutschen Probleme endlich einmal ange-
    hen .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Lothar Binding [Hei delberg] [SPD]: Aber man darf Gesetzgebung und Vollzug nicht verwechseln! – Gegenruf des Abg . Volker Kauder [CDU/CSU]: Genau!)


    – Ja, da muss man auch beim Vollzug etwas tun . Deswe-
    gen ist der Bundesfinanzminister, der für die Rechts- und
    Fachaufsicht bei der BaFin zuständig ist, natürlich in be-
    sonderer Art und Weise gefragt . Ich hätte mich gefreut,
    wenn hier auch dazu ein paar Worte verloren worden
    wären .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Wir sehen, dass diese Sache so wichtig ist, dass viele
    Leute empört sind und es keine Stabilität gibt . Erst jüngst
    hat die Finanzaufsichtsbehörde, viel zu spät eingreifend,
    eine Bank schließen müssen, weil sie die Strafzahlungen
    nach einem Betrugsfall nicht leisten konnte, nämlich die
    Maple Bank . Das ist systemrelevant, und das ist stabi-
    litätsrelevant . Deswegen brauchen wir in Deutschland
    eine Diskussion darüber und auch eine Gesetzgebung
    dazu . Wir müssen die Sanktionen im Unternehmens-
    bereich endlich verschärfen und auch die individuelle
    Verantwortung von Unternehmen ausweiten . Das Spiel,
    dass der Vorgesetzte sagt: „Du musst die Ziele erreichen,
    und mich interessiert nicht, wie“ und sich nachher vor
    Gericht herausreden kann, indem er sagt: „Ich habe das
    doch nicht angewiesen“, muss aufhören, und zwar da-
    durch, dass es ein klares Strafbarkeits- und Sanktions-
    recht gibt, auf der Unternehmensebene, aber auch auf der
    individuellen Ebene . Die britischen Parlamentskollegen
    haben entsprechende Vorschläge gemacht . Für die ein-
    zelnen Unternehmensbereiche soll zum Beispiel jeweils
    ein Vorstand auch strafrechtlich verantwortlich sein . Ich
    frage mich: Warum sehen wir so etwas hier im Bundestag
    nicht als Gesetzesinitiative von Ihnen?


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Wir sehen auch, welche Bedeutung das für die aktuelle
    Diskussion hat . Bei der Deutschen Bank spielt das Risiko
    der Rechtsstreitigkeiten eine große Rolle: 12,7 Milliar-
    den Euro an Strafzahlungen in den letzten Jahren, jetzt
    noch einmal Rückstellungen für weitere Milliardenstraf-
    zahlungen, die vielleicht überhaupt nicht ausreichen . Das
    ist leider ein Problem für Deutschland insgesamt . Das
    sieht man derzeit an der Marktentwicklung .

    Ich will noch einmal eines zu der Diskussion sagen:
    Viele machen sich jetzt Gedanken darüber, wie stabil die
    Deutsche Bank ist . In dieser Diskussion hat sich auch
    der Bundesfinanzminister geäußert. Seither fragen sich
    alle: „War das eine Intervention, weil es der Deutschen
    Bank so schlecht geht? Wusste er mehr?“, usw. Ich finde,
    hier muss man eines einmal klar haben: Für jemanden
    in der Verantwortung des Bundesfinanzministers darf es
    in einer solchen Situation nur eine Regel geben – ich zi-
    tiere hier einen Satz aus dem CDU-Präsidium an einer
    anderen Stelle, der hier aber auch gilt –: „Einfach mal die
    Klappe halten .“


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Matthias Hauer [CDU/CSU]: Sie sollten häu Dr. Gerhard Schick figer aus CDU-Papieren zitieren! – Volker Kauder [CDU/CSU]: Das gilt für Sie auch! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Das sagt ja der Richtige!)





    (A) (C)


    (B) (D)


    Ja, der Bundesfinanzminister, der die Rechts- und
    Fachaufsicht über die Aufsichtsbehörde in Deutschland
    hat, hat hier eine eindeutige Verantwortung . Sie können
    an Elke König sehen, wie man so eine Frage beantwortet .


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Für euch gilt das auch: Einfach mal die Klappe halten!)


    Sie sagt: Zu einzelnen Instituten äußere ich mich nicht . –
    Das wäre auch Ihre richtige Antwort gewesen . Auf so
    etwas muss man sich bei einem Bundesfinanzminister
    verlassen können .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Nun zu Ihren Fehleinschätzungen . – Das Zitat „Wir ha-
    ben das Schlimmste hinter uns“ von Wolfgang Schäuble
    zeigt, dass er das Wesen dieser Krise leider nicht verstan-
    den hat .


    (Zurufe von der CDU/CSU: Oh! – Volker Kauder [CDU/CSU]: Gott sei Dank haben wir Sie!)


    – Ja . – Auch der Satz der Bundeskanzlerin: „Wir haben
    80 Prozent der Finanzmarktregulierung geschafft“ zeigt,
    dass Sie nicht verstanden haben, um was es geht;


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    denn seit 2007 ist die Fehlentwicklung unverändert wei-
    tergegangen .


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Ach was! – Klaus-Peter Flosbach [CDU/CSU]: 2005 waren Sie an der Regierung!)


    Die Finanzmärkte sind seit 2007 weiter schneller ge-
    wachsen als die Realwirtschaft, und in den westlichen
    Industriestaaten sind die Schulden im Verhältnis zur rea-
    len Wirtschaftsleistung von 269 Prozent auf 286 Prozent
    weiter gestiegen . Solange es so ist, dass der Finanzmarkt
    schneller wächst als die Realwirtschaft, werden wir keine
    Stabilität bekommen . Deswegen braucht es jetzt mehr re-
    ale Investitionen, bei denen dieser Bundesfinanzminister
    leider bremst, und es braucht eine schärfere Finanzmarkt-
    regulierung, wobei dieser Bundesfinanzminister leider
    auch bremst .

    Sie haben sich in Brüssel und in Basel gegen eine
    strikte Schuldenbremse für Banken gewehrt und ein
    Placebo-Trennbankengesetz hier in den Bundestag ein-
    gebracht und verabschiedet, das für die Stabilität unse-
    res Finanzmarktes – das sehen wir jetzt an der Diskus-
    sion über die Deutsche Bank – überhaupt nichts bringt .
    Carsten Schneider hat es bereits gesagt: Die Christlich
    Demokratische Union bremst im Europäischen Parla-
    ment, wenn es darum geht, ein klares Trennbankengesetz
    zu machen, um endlich unseren Finanzmarkt zu stabili-
    sieren .

    Deswegen muss an dieser Stelle eines klar sein: Wenn
    Sie so weitermachen, wird es keine Stabilität geben . Die
    Unsicherheiten werden uns dann weiter begleiten . Es
    braucht mehr reale Investitionen, eine härtere Finanz-
    marktregulierung und auch im strafrechtlichen und im
    zivilrechtlichen Bereich harte Sanktionen für Lug und
    Betrug .

    Danke .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/ CSU]: Links bleibt links!)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Ich erteile dem Kollegen Matthias Hauer für die CDU/

CSU-Fraktion das Wort .


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Matthias Hauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

    Herren! Bei den Ausführungen meines Vorredners konn-
    te man fast vergessen, dass wir heute den Entwurf eines
    Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvor-
    schriften beraten . Wie der Name schon erahnen lässt, ist
    das nur ein Teil eines größeren Pakets . Es geht um die
    Regulierung der Finanzmärkte und um die Stärkung des
    Anlegerschutzes . Im zweiten Teil werden wir zu einem
    späteren Zeitpunkt das deutsche Recht an die Finanz-
    marktverordnung MiFIR anpassen und die Finanzmarkt-
    richtlinie MiFID II in deutsches Recht umsetzen .

    Eine Anmerkung vorab: Es ist bedauerlich, dass sich
    die Ausarbeitung der technischen Details auf europäi-
    scher Ebene verzögert . Das erschwert die nationale Um-
    setzung des zweiten Teils . Es ist aus meiner Sicht nicht
    nachvollziehbar, dass die Europäische Kommission den
    Zeitplan für die nationale Umsetzung nicht sachgerecht
    anpassen will .

    Jetzt zum heutigen Thema: Worum geht es bei dem
    Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz? Der erste Teil
    umfasst vier europäische Rechtsakte aus drei Themen-
    bereichen: erstens die Richtlinie und Verordnung zum
    Marktmissbrauch, zweitens die Verordnung über Zen-
    tralverwahrer, drittens die Verordnung über Basisinfor-
    mationsblätter . Diese europäischen Rechtsakte verankern
    wir im deutschen Recht . Sie wurden als Lehre aus der
    Finanzkrise verabschiedet; wir haben gerade schon viel
    dazu gehört . Sie haben das Ziel, die Transparenz und die
    Integrität der Finanzmärkte zu stärken .

    Der Deutsche Bundestag hat in den vergangenen Jah-
    ren viel dafür getan, die Märkte zu stabilisieren und die
    Anfälligkeit für neue Finanzkrisen zu reduzieren . Auch
    der heutige Gesetzentwurf dient in erster Linie dazu, die
    Anleger besser zu schützen .

    Erster Punkt: Bekämpfung von Marktmissbrauch .
    Wogegen gehen wir dabei auf europäischer Ebene vor?
    Gegen Insidergeschäfte, gegen die unrechtmäßige Offen-
    legung von Insiderinformationen und gegen Marktmani-
    pulationen .

    Dr. Gerhard Schick






    (A) (C)



    (B) (D)


    Prominentes Beispiel für Marktmanipulationen ist der
    Libor-Skandal . Dabei ging es um betrügerische Mani-
    pulationen von Referenzzinssätzen wie dem Libor . Die
    Manipulationen wurden in den Jahren 2011 und 2012
    aufgedeckt . Der Skandal steht exemplarisch dafür, dass
    Marktmanipulationen erhebliche Auswirkungen haben
    können, gerade auch zulasten einfacher Bankkunden und
    Kreditnehmer .

    Banken haben sich dabei beispielsweise für bestimm-
    te Privatkredite an den Libor-Zinssätzen zum Monats-
    anfang orientiert . Wenn durch gezielte Manipulationen
    solche Referenzzinssätze zum Monatsanfang zeitweise
    erhöht werden konnten, dann wurde daran gut verdient –
    zum Schaden privater Kreditnehmer, die so überhöhte
    Zinssätze zahlen mussten .

    Leider sind die Regeln zum Marktmissbrauch in den
    Staaten der Europäischen Union bislang sehr unter-
    schiedlich . Selbst schwere Verstöße werden nicht in al-
    len Mitgliedstaaten strafrechtlich sanktioniert . Dort, wo
    Sanktionen möglich sind, variieren sie teilweise erheb-
    lich .

    Durch die unterschiedlichen Regelungen auf europäi-
    scher Ebene konnte der Marktmissbrauch in der Vergan-
    genheit nur unzureichend bekämpft werden, auch weil
    Täter über Staatsgrenzen hinweg agieren . Die EU-weite
    Harmonisierung ist also sinnvoll . Regelungslücken in
    einzelnen EU-Staaten, die bisher von Tätern ausgenutzt
    werden konnten, werden nun geschlossen . Es ist gut und
    richtig, einheitlich in der gesamten EU scharfe Sanktio-
    nen bei Insiderhandel und Marktmanipulation zu ermög-
    lichen .

    Die Manipulation von Zinssätzen wird verboten .
    Schwere Formen des Marktmissbrauchs werden EU-weit
    unter Strafe gestellt . Der Versuch, die Beihilfe und die
    Anstiftung werden strafbar .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


    Im deutschen Recht haben wir insbesondere die Straf-
    und Bußgeldvorschriften den neuen europäischen Rege-
    lungen anzupassen . Wir berücksichtigen aber auch die
    technologische Entwicklung . Sowohl der Hochfrequenz-
    handel – in Deutschland schon geregelt – als auch neuar-
    tige Handelsplattformen werden dabei einbezogen .

    Zweiter Punkt: Anforderungen an Zentralverwahrer .
    Was machen Zentralverwahrer überhaupt? Sie regis-
    trieren neu emittierte Wertpapiere, sie führen zentrale
    Wertpapierkonten, und auf diesen Wertpapierkonten er-
    fassen sie, wem welche Wertpapiere gehören . In der EU
    verwahren sie Wertpapiere im Gesamtvolumen von rund
    39 Billionen Euro . Sie wickeln Wertpapiergeschäfte im
    Volumen von jährlich etwa 500 Billionen Euro ab .

    Die Verordnung über Zentralverwahrer vereinheitlicht
    nun europaweit, wie sie organisiert sind, wie sie Ge-
    schäfte tätigen, wie sie beaufsichtigt werden, aber auch
    wie sie gegebenenfalls sanktioniert werden . Ziel ist es,
    dass die Verwahrer Wertpapiergeschäfte ordnungsgemäß
    und pünktlich durchführen .

    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht einen
    umfassenden Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten
    vor . Wenn ein Zentralverwahrer gegen solche Vorschrif-
    ten verstößt, dann wird es künftig teuer . 20 Millionen
    Euro Bußgeld sind möglich, bis zu 10 Prozent des jährli-
    chen Gesamtumsatzes – je nachdem, welcher der beiden
    Beträge höher ist .

    Dritter Punkt: die bessere Information für Kleinan-
    leger . Mit dem Gesetzentwurf verankern wir zudem die
    Verordnung über Basisinformationsblätter im deutschen
    Recht . Diese Informationsblätter, auch Beipackzettel
    genannt, müssen Anlegern vor Vertragsabschluss bei be-
    stimmten Anlageprodukten ausgehändigt werden . Egal,
    ob Anleger, Versicherungsnehmer oder Bankkunde: Sie
    wissen im Normalfall deutlich weniger über ein Produkt
    als der Anbieter . Wir wollen, dass Verbraucher vor Ab-
    schluss solcher Verträge umfassend informiert werden
    und dann gute Entscheidungen treffen können .

    Die Finanzmärkte werden immer komplexer . Neue
    Technologien verändern die Finanzmärkte rasant . Die
    Vielfalt von Angeboten und Produkten nimmt ständig
    zu . Gerade in einer solchen Zeit ist es besonders wichtig,
    dass Kleinanleger die wesentlichen Informationen erhal-
    ten, und zwar verständlich und übersichtlich . Mit dem
    Kleinanlegerschutzgesetz haben wir die Situation der
    Kleinanleger bereits im vergangenen Jahr deutlich ver-
    bessert . Auch die Idee der Informationsblätter ist nicht
    neu . Wir in Deutschland sind bei diesem Thema in den
    letzten Jahren sehr aktiv gewesen .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Es gibt sie bei uns bereits für Anlageberatung bei Finanz-
    instrumenten, bei Verträgen über Versicherungen und zur
    Altersvorsorge, für Investmentvermögen und für viele
    Produkte des Grauen Kapitalmarkts .

    Bei der aktuellen Verordnung wird ein Basisinforma-
    tionsblatt für verpackte Anlageprodukte vorgeschrieben .
    Als „verpackt“ gelten Anlageprodukte, bei denen das
    Geld nicht direkt, sondern indirekt am Kapitalmarkt an-
    gelegt wird, zum Beispiel in offenen oder geschlossenen
    Investmentfonds oder in fondsgebundenen Lebensversi-
    cherungen .

    Um diese komplexen Produkte besser verstehen zu
    können, werden klare Regeln für die Gestaltung der Ba-
    sisinformationsblätter eingeführt . Der Aufbau wird stan-
    dardisiert . Sie müssen nicht nur richtig sein, sondern auch
    kurz, prägnant und verständlich . Anleger können damit
    Chancen und Risiken, aber auch die Kosten produktüber-
    greifend vergleichen . Wichtig für Kleinanleger ist auch,
    dass die Vorschriften über die zivilrechtliche Haftung der
    Ersteller der Informationsblätter harmonisiert werden .
    Das heißt: Jeder Kleinanleger kann in Zukunft den Er-
    steller haftbar machen, wenn das Blatt irreführend oder
    fehlerhaft war und ihm dadurch ein Schaden entstanden
    ist .

    Fazit für den Entwurf des Ersten Finanzmarktnovel-
    lierungsgesetzes ist: Die europäische Harmonisierung
    macht die Finanzmärkte transparenter und robuster ge-
    gen Krisen . Alle drei Teile des Gesetzentwurfs stärken

    Matthias Hauer






    (A) (C)



    (B) (D)


    den Anlegerschutz . Daran werden wir gemeinsam mit
    unserem Koalitionspartner weiter arbeiten .

    Vielen Dank .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)