Plenarprotokoll 18/154
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Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
154. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016
Inhalt:
Tagesordnungspunkt 1:
Abgabe einer Regierungserklärung durch die
Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am
18./19. Februar 2016 in Brüssel
Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . 15129 B
Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) . . . . . . 15134 A
Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15136 B
Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15138 D
Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15140 C
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15143 C
Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . 15143 D
Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15144 D
Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15146 D
Gunther Krichbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15147 B
Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15148 B
Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 15148 D
Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15155 C
Tagesordnungspunkt 2:
Befragung der Bundesregierung: Vierter Be
richt zur Tragfähigkeit der öffentlichen Fi
nanzen; sonstige Fragen
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15149 B
Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15150 A
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15150 A
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 15150 B
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15150 C
Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15150 D
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15151 A
Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15151 B
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15151 C
Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15152 A
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15152 B
Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15152 C
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15152 D
Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15153 B
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15153 B
Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15153 C
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15153 C
Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15153 D
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15154 A
Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15154 B
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016II
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15154 B
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15154 C
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15154 D
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15155 A
Tagesordnungspunkt 3:
Fragestunde
Drucksache 18/7509 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15158 A
Mündliche Frage 6
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Entwicklung der Anzahl von Binnenvertrie
benen in Afghanistan
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15158 B
Zusatzfragen
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15158 C
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15159 A
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15159 C
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15159 D
Mündliche Frage 7
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Benennung von Menschenrechtsverletzun
gen bei dem letzten Besuch der Bundes
kanzlerin in der Türkei
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15160 B
Zusatzfragen
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15160 C
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15161 B
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15161 D
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15162 A
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15162 B
Mündliche Frage 8
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Mögliche Duldung von Menschenrechtsver
letzungen der Türkei aufgrund ihrer Rolle
in der Flüchtlingskrise
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15162 D
Zusatzfragen
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15163 A
Mündliche Frage 9
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Geplante Praxis der Abschiebung von Af
ghanen im Hinblick auf die Sicherheitslage
in Afghanistan
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15163 A
Zusatzfragen
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15164 B
Mündliche Frage 11
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Position der Bundesregierung zur Recht
mäßigkeit der Grenzöffnung für Flüchtlin
ge im September 2015
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15165 C
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15165 C
Mündliche Frage 12
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auswirkungen der Bestimmung von Ma
rokko als sicherer Herkunftsstaat auf die
Westsahara bzw. die Volksgruppe der
Sahrauis
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15166 B
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15166 C
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15167 D
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 III
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15168 B
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15168 C
Mündliche Frage 19
HansChristian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kooperation des BfV mit dem Generalbun
desanwalt bei Ermittlungen gegen BfVMit
arbeiter wegen Unterstützung ausländi
scher Terrorvereinigungen
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15169 B
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15169 B
Mündliche Frage 24
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Einsatz der AWACSLuftfahrzeuge über
der Türkei
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15170 A
Zusatzfragen
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15170 C
Mündliche Frage 25
Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE)
Einsatz von bestimmten Militärflugzeugen
und fahrzeugen durch die an der Mission
EUNAVFOR MED beteiligten Nationen
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15171 B
Mündliche Frage 26
Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE)
Möglicher Zusammenhang eines Manövers
des ständigen maritimen Einsatzverbandes
der NATO im Mittelmeer mit einer Mili
täroperation in der Ägäis
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15171 D
Mündliche Frage 27
HansChristian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einsatz der Bundesmarine im Rahmen ei
ner NATOMission in der Ägäis
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15172 B
Zusatzfrage
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15172 C
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
DIE LINKE: Verschärfung kriegerischer
Auseinandersetzungen in Syrien nach den
Angriffen der Türkei auf syrischkurdi
sches Gebiet
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15173 C
Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 15174 B
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15175 B
Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15176 D
Dr. Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15178 A
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15179 A
Michelle Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . 15180 B
Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15181 A
Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15182 A
Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15183 A
Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15184 A
Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15185 A
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15186 B
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 15187 A
Anlage 2
Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen
Abstimmung über den Entschließungsantrag
der Fraktion Die Linke zu der Abgabe einer
Regierungserklärung durch die Bundeskanzle-
rin zum Europäischen Rat am 18./19. Februar
2016 in Brüssel (Drucksache 18/7543) (Tages-
ordnungspunkt 1)
Ute Bertram (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 15187 C
Dr . Katja Leikert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15187 D
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016IV
Anlage 3
Mündliche Frage 1
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Mögliche Ausbildungs und Unterstüt
zungsmaßnahmen für ukrainische Poli
zei oder Gendarmerieeinheiten durch die
Europäische Kommission bzw. den Europä
ischen Auswärtigen Dienst
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15188 A
Anlage 4
Mündliche Frage 2
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Planungen zum Verbleib der während des
NATOEinsatzes in der Ägäis geretteten
bzw. aufgegriffenen Flüchtlinge
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15188 C
Anlage 5
Mündliche Frage 3
Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Befugnisse der Standing NATO Maritime
Group im Rahmen des geplanten Einsatzes
in der östlichen Ägäis
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15188 D
Anlage 6
Mündliche Frage 4
Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wortlaut des Ersuchens an die NATO zur
Entsendung von NATOKräften in die öst
liche Ägäis
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15189 A
Anlage 7
Mündliche Frage 5
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Begründung für die Rückführung der im
Rahmen der NATOMission in der Ägäis
geretteten Personen in die Türkei
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15189 B
Anlage 8
Mündliche Frage 10
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Gewährleistung eines ausreichenden und
qualitativ hochwertigen Integrationskurs
angebotes trotz geringer Kostenpauschale
für qualifizierte Lehrkräfte
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15189 D
Anlage 9
Mündliche Frage 13
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Errichtung von Ankunftszentren für
Flüchtlinge in RheinlandPfalz
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15190 B
Anlage 10
Mündliche Frage 14
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sicherstellung des Rechts der Asylbewerber
auf anwaltlichen Rat und Verfahrensbera
tung bei den Schnellverfahren
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15190 C
Anlage 11
Mündliche Frage 15
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Zahl der im EASYSystem registrierten
Asylsuchenden seit Dezember 2015
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15190 D
Anlage 12
Mündliche Frage 16
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Nichtbeantwortung eines Briefs von Bür
germeistern und dem Landrat des Land
kreises Sächsische Schweiz Osterzgebir
ge an Bundeskanzlerin Angela Merkel zur
Flüchtlingssituation
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15191 C
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 V
Anlage 13
Mündliche Frage 17
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Mitglieder der Bundesregierung als Zu
schauer bei der HandballEuropameister
schaft 2016 der Männer
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15192 A
Anlage 14
Mündliche Frage 18
Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ursprung des Hackerangriffs auf den Deut
schen Bundestag im Jahr 2015
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15192 B
Anlage 15
Mündliche Frage 20
Veronika Bellmann (CDU/CSU)
Berücksichtigung besonderer Einstellungs
hemmnisse von Flüchtlingen durch die
Mindestlohnkommission
Antwort
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15192 C
Anlage 16
Mündliche Frage 21
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
ProKopfVerzehr von Obst und Gemüse in
Europa
Antwort
Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15193 A
Anlage 17
Mündliche Frage 22
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Entwicklung des ProKopfVerzehrs von
Obst und Gemüse in Deutschland in den
letzten zehn Jahren
Antwort
Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15193 D
Anlage 18
Mündliche Frage 28
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Vereinbarkeit der Rückführung in der
Ägäis geretteter Flüchtlinge in die Türkei
mit überstaatlichem Recht
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15194 B
Anlage 19
Mündliche Frage 29
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Widersprüchliche Angaben zur Anzahl der
Hebammen
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15195 A
Anlage 20
Mündliche Frage 30
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Abrechnung bestimmter Leistungen der
Hebammen bei der GKV seit 2010
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15195 C
Anlage 21
Mündliche Frage 31
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gesetzliche Regelung zur Fortführung des
GVFGBundesprogramms
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15195 B
Anlage 22
Mündliche Frage 32
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Offenlegung der Motorensoftware beim
Typgenehmigungsverfahren
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15195 D
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016VI
Anlage 23
Mündliche Frage 33
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Position der Bundesregierung zum Bericht
„Reform der Auftragsverwaltung im Be
reich der Bundesfernstraßen“
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15196 A
Anlage 24
Mündliche Frage 34
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Etablierung einer bundeseigenen Gesell
schaft zur Bewirtschaftung der Bundesau
tobahnen bzw. Bundesfernstraßen
Antwort
Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15196 B
Anlage 25
Mündliche Frage 35
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Unterzeichnung der MinamataKonvention
zur Verringerung der Quecksilberemissio
nen aus Kohlekraftwerken
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15196 B
Anlage 26
Mündliche Frage 36
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Umweltauswirkungen durch den geplanten
Bau der NordStreamPipelines 3 und 4
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15196 D
Anlage 27
Mündliche Frage 37
Sylvia KottingUhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Etwaiges Materialproblem bei den Reak
tordruckbehältern der grenznahen fran
zösischen Atomkraftwerke Cattenom und
Fessenheim
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15197 A
Anlage 28
Mündliche Frage 38
Sylvia KottingUhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Stellungnahmen bzw. Verfahrensbeitritte
bestimmter Bundesländer bezüglich der
Verfassungsbeschwerden gegen das 13. Ge
setz zur Änderung des Atomgesetzes
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15197 C
Anlage 29
Mündliche Frage 39
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aufstockung der Bundesmittel für die
HIVImpfstoffforschung in Deutschland
Antwort
Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15197 D
Anlage 30
Mündliche Frage 40
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verbesserung der internationalen Ver
netzung und Kooperation von HIVFor
schungseinrichtungen
Antwort
Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15198 A
Anlage 31
Mündliche Frage 41
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Definition der nachhaltigen Landwirtschaft
in der Entwicklungszusammenarbeit durch
das BMZ
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15198 A
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 VII
Anlage 32
Mündliche Frage 42
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Position der Bundesregierung zur Annahme
des geplanten Wirtschaftspartnerschafts
abkommens mit der Entwicklungsgemein
schaft des Südlichen Afrika
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15198 C
Anlage 33
Mündliche Frage 43
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verfahrensweise beim Wechsel eines Re
gierungsmitglieds bzw. Staatssekretärs in
eine Tätigkeit im außerparlamentarischen
Bereich
Antwort
Dr. Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . 15199 A
Textrahmenoptionen:
30,5 mm Abstand oben
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 15129
154. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016
Beginn: 13.30 Uhr
Alexander Radwan
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 15187
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Aken, Jan van DIE LINKE 17.02.2016
Albsteiger, Katrin CDU/CSU 17.02.2016
Beck (Bremen),
Marieluise
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
17.02.2016
Brackmann, Norbert CDU/CSU 17.02.2016
Brinkhaus, Ralph CDU/CSU 17.02.2016
Diaby, Dr. Karamba SPD 17.02.2016
Göppel, Josef CDU/CSU 17.02.2016
Gysi, Dr. Gregor DIE LINKE 17.02.2016
Hampel, Ulrich SPD 17.02.2016
Heinrich, Gabriela SPD 17.02.2016
Helfrich, Mark CDU/CSU 17.02.2016
Hoffmann, Alexander CDU/CSU 17.02.2016
Holzenkamp, Franz-Jo-
sef
CDU/CSU 17.02.2016
Irlstorfer, Erich CDU/CSU 17.02.2016
Jantz, Christina SPD 17.02.2016
Kolbe, Daniela SPD 17.02.2016
Kühn-Mengel, Helga SPD 17.02.2016
Noll, Michaela CDU/CSU 17.02.2016
Poß, Joachim SPD 17.02.2016
Röring, Johannes CDU/CSU 17.02.2016
Schön (St. Wendel),
Nadine
CDU/CSU 17.02.2016
Stübgen, Michael CDU/CSU 17.02.2016
Vaatz, Arnold CDU/CSU 17.02.2016
Veit, Rüdiger SPD 17.02.2016
Werner, Katrin DIE LINKE 17.02.2016
Wicklein, Andrea SPD 17.02.2016
Anlage 2
Erklärungen nach § 31 GO
zu der namentlichen Abstimmung über den Ent
schließungsantrag der Fraktion Die Linke zu der
Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bun
deskanzlerin zum Europäischen Rat am 18./19. Fe
bruar 2016 in Brüssel (Drucksache 18/7543) (Ta
gesordnungspunkt 1)
Ute Bertram (CDU/CSU): Die Fraktion DIE LINKE
hat zum Tagesordnungspunkt 1 heute einen dreizeiligen
Entschließungsantrag (Bundestagsdrucksache 18/7543)
vorgelegt, demzufolge der Deutsche Bundestag die Bun-
desregierung auffordern solle, keine Genehmigungen für
den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungs-
gütern nach Saudi-Arabien mehr zu erteilen und bereits
erteilte Genehmigungen zu widerrufen.
Diesem Entschließungsantrag werde ich nicht zustim-
men, weil der Gegenstand der Abstimmung im Hinblick
auf die gesamte Situation im Nahen Osten zu komplex
ist, als dass über ihn zugleich spontan und verantwortlich
entschieden werden kann.
Ich bekunde aber meine ausdrückliche Sorge, wenn
weitere Waffenlieferungen angesichts der Verwicklung
Saudi-Arabiens in die regionalen Konflikte und der men-
schenrechtlichen Situation innerhalb des Landes erfol-
gen. Daher erwarte ich von der Bundesregierung eine
grundlegende Neubewertung.
Dr. Katja Leikert (CDU/CSU): Die Fraktion DIE
LINKE hat zum Tagesordnungspunkt 1 einen Entschlie-
ßungsantrag (Bundestagsdrucksache 18/7543) vorgelegt,
demzufolge der Deutsche Bundestag die Bundesregie-
rung auffordern solle, keine Genehmigungen für den
Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern
nach Saudi-Arabien mehr zu erteilen und bereits erteilte
Genehmigungen zu widerrufen.
Diesem Entschließungsantrag werde ich nicht zustim-
men, weil der Gegenstand der Abstimmung im Hinblick
auf die gesamte Situation im Nahen Osten zu komplex
ist, als dass über ihn zugleich spontan und verantwortlich
entschieden werden kann.
Ich bekunde aber meine ausdrückliche Sorge, wenn
weitere Waffenlieferungen angesichts der Verwicklung
Saudi-Arabiens in die regionalen Konflikte und der men-
schenrechtlichen Situation innerhalb des Landes erfol-
gen. Daher erwarte ich von der Bundesregierung eine
grundlegende Neubewertung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 201615188
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 3
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/7509, Frage 1):
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern
die Europäische Kommission oder der Europäische Auswär-
tige Dienst (EAD) in den Jahren 2015 und 2016 Ausbildungs-
oder Unterstützungsmaßnahmen für ukrainische Polizei- und/
oder Gendarmerieeinheiten durchgeführt hat oder solche
plant, und was ist der Bundesregierung über die konkreten
Adressaten (bitte die Behörden benennen) und vermittelten
Techniken eines vierwöchigen Trainings bekannt, das die ru-
mänische Gendarmerie unter Federführung des EAD und der
EU-Unterstützungsmission für die Ukraine zusammen mit
der paramilitärischen Europäischen Gendarmerietruppe EU-
ROGENDFOR und weiteren Einheiten aus Spanien, Frank-
reich und Portugal durchführte (http://someseanul.ro/un-ja-
ndarm-roman-instruieste-politisti-ucraineni/) und bei dem
unter anderem „Antieskalationstechniken“ vermittelt worden
sein sollen (Pressemitteilung EUAM Ukraine vom 11. Februar
2016)?
Primärer Adressat der Beratungsmission ist die stra-
tegische Ebene in der Ukraine, insbesondere das ukrai-
nische Innenministerium, zudem die ukrainische Polizei,
die Strafvollzugsbehörden sowie die Generalstaatsan-
waltschaft, eine spezielle Anti-Korruptions-Staatsan-
waltschaft, das Nationale Antikorruptionsbüro sowie die
Nationale Agentur für Korruptionsprävention.
Bei dem von Ihnen konkret angesprochenen Projekt
handelte es sich um einen einmonatigen Trainingskurs
für die ukrainische Polizei. Dieser endete am 5. Febru-
ar 2016 mit der Übergabe der Teilnahmezertifikate an
die Teilnehmer. Anwesend waren der zivile Operati-
onskommandeur und Leiter des Zivilen Planungs- und
Durchführungsstabs für GSVP-Missionen des Europäi-
schen Auswärtiges Dienstes, CPCC, sowie der Leiter der
EU-Delegation in Kiew.
Die Ausbildung ist Teil der Zusammenarbeit der
GSVP-Mission und dem ukrainischen Innenministerium.
Das ukrainische Innenministerium hatte bei der Mission
um Unterstützung angefragt, als eine neue Einheit na-
mens „Kord“ (Korps für operative Noteinsätze) geschaf-
fen wurde.
Das Training wurde in Zusammenarbeit mit der Euro-
pean Gendarmerie Force (EUROGENDFOR) durchge-
führt. Trainiert wurden 29 ukrainische Polizisten in den
ersten zwei Kurswochen.
Diese bildeten dann wiederum 170 ihrer eigenen Kol-
legen aus, und die anwesenden EUROGENDFOR-Mit-
glieder standen beratend zur Seite.
Inhaltlicher Schwerpunkt des Trainings waren so-
genannte „best practices“ zur Wahrung des Rechts auf
friedliche Demonstration. Hierbei lag ein besonderes
Augenmerk auf Deeskalationsmaßnahmen sowie Maß-
nahmen zur Verhinderung von Gewalt im Allgemeinen.
Anlage 4
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/7509, Frage 2):
Welche Planungen oder Absprachen existieren unter den
Beteiligten des NATO-Einsatzes gegen staatlich nicht kon-
trollierte Migration in der Ägäis hinsichtlich der Frage, an
welchen Orten etwaige gerettete oder auf See aufgegriffene
Geflüchtete von Bord gehen müssen (www.tagesschau.de vom
11. Februar 2016; bitte differenzieren nach Aufgriffen in tür-
kischen, griechischen oder internationalen Gewässern und,
wenn möglich, die Häfen benennen), und welche Defizite hin-
sichtlich grenzpolizeilicher oder polizeilicher Fähigkeiten der
Ägäis-Anrainerstaaten oder auch der dort tätigen EU-Gren-
zagentur Frontex existieren aus Sicht der Bundesregierung,
weshalb sie sich dafür einsetzt, das der organisierten Krimi-
nalität zuzurechnende „perfide Geschäft der Schmuggler mit
der illegalen Migration“ (www.tagesschau.de vom 11. Februar
2016) nicht mit weiteren zivilen (polizeilichen) Mitteln, son-
dern mit der Entsendung von Kriegsschiffen und -flugzeugen
zu beantworten?
Die NATO wurde um Unterstützung gebeten, weil sie
einen Mehrwert leisten kann: Sie verfügt über maritime
Aufklärungskapazitäten, deren Ergebnisse von den An-
rainerstaaten genutzt werden können.
Durch die Lagebildaufklärung in der Ägäis kann die
NATO somit dazu beitragen, dass kriminelle Netzwerke
durch die Anrainer erfolgreicher bekämpft werden kön-
nen.
Es werden weder exekutive Befugnisse noch polizei-
liche Aufgaben durch die Allianz übernommen. Insofern
werden auch keine Migranten „aufgegriffen“.
Geplant ist derzeit allein, aus Seenot gerettete Perso-
nen – entsprechend den völkerrechtlichen Regelungen –
in einen Hafen in der Türkei zu bringen.
Anlage 5
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 3):
Soll die Standing NATO Maritime Group (Verband 2)
jenseits der Lagebilderstellung weitere Befugnisse im Rah-
men des geplanten Einsatzes in der östlichen Ägäis erhalten
(bitte einzeln unter Angabe der konkreten Bedingungen für
Maßnahmen wie das Zurückdrängen von Schiffen und das
An-Bord-Gehen sowie das Festnehmen von Schleppern etc.
aufschlüsseln)?
Der Auftrag der in der Ägäis eingesetzten Schiffe wird
auf die Erstellung eines Lagebilds begrenzt.
Konkrete Details werden derzeit von politischen und
militärischen Gremien der Allianz ausgearbeitet.
Exekutive Zwangsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
http://someseanul.ro/un-jandarm-roman-instruieste-politisti-ucraineni/
http://someseanul.ro/un-jandarm-roman-instruieste-politisti-ucraineni/
http://www.tagesschau.de
http://www.tagesschau.de
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 15189
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 6
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 4):
Wie lautet im Wortlaut das Ersuchen, mit dem unter an-
derem die Bundesregierung kürzlich die NATO aufforderte,
NATO-Kräfte in die östliche Ägäis zu entsenden?
Während des Treffens der NATO-Verteidigungsmi-
nister am 10./11. Februar hat Bundesministerin von der
Leyen mit ihren griechischen und türkischen Amtskol-
legen Vorschläge für eine mögliche Unterstützung in der
Flüchtlings- und Migrationskrise durch die NATO erar-
beitet.
Die Vorschläge sehen Folgendes vor:
1) Das Ziel ist Unterstützung internationaler Bemü-
hungen zur Bekämpfung des illegalen Schmuggels und
der illegalen Migration in der Ägäis.
2) Bitte an die NATO um Unterstützung mit maritimen
Kräften, dem Stehenden Marineverband 2 (SNMG 2),
den in der Allianz vorhandenen etablierten Verfahren und
Kommandostrukturen, die derzeit in der Region einge-
setzt sind.
Die Türkei und Griechenland haben dabei zugestimmt,
dass das taktische Kommando des Marineverbandes 2
von anderen Alliierten übernommen wird.
3) Beauftragung des Marineverbandes 2 mit der
Durchführung von Aufklärungs- und Überwachungsak-
tivitäten illegaler Überquerungen in der Ägäis in Zusam-
menarbeit mit relevanten Behörden.
4) Im Falle von Seenotrettung werden die aus der Tür-
kei kommenden Geretteten in die Türkei zurückgeführt.
5) Uneingeschränkte Achtung der nationalen Souve-
ränität und der entsprechenden Zuständigkeiten sowie
Jurisdiktion aller teilnehmender Staaten. Im Rahmen der
Mission soll das Einsatzgebiet der griechischen und tür-
kischen Streitkräfte im Marineverband 2 durch SNMG-
2-Führung festgelegt werden.
6) Aufruf an die Alliierten, den Marineverband 2 zu
verstärken.
7) Uneingeschränkte Achtung und Abstimmung mit
den zuständigen Regionalen Koordinierungszentren, die
für Such- und Rettungsdienst zuständig sind.
8.) Etablierung einer direkten Verbindung mit Frontex.
Anlage 7
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/7509, Frage 5):
Mit welcher Begründung sollen im Gegensatz zu den im
Rahmen der EU-Mission EUNAVFOR MED aus Seenot ge-
retteten Schutzsuchenden, die zur Durchführung eines Asyl-
verfahrens in die EU verbracht werden, die im Rahmen der
NATO-Mission in der Ägäis geretteten Personen, die zwar
aus der Türkei gekommen sind, aber in griechischen Gewäs-
sern aufgegriffen wurden, in die Türkei zurückverbracht wer-
den, und wie genau lautet die diesbezüglich mit der Türkei
getroffene Vereinbarung (www.spiegel.de/politik/ausland/
fluechtlinge-nato-startet-einsatz-gegen-schlepper-in-ae-
gaeis-a-1076912.html)?
An die Pflicht zur Hilfeleistung nach Artikel 98 See-
rechtsübereinkommen (Seenotrettung) sind alle Schiffe
weltweit gebunden. Dies bedeutet, dass Flüchtlinge, die
in Lebensgefahr auf See geraten, an Bord genommen
werden, und das gilt selbstverständlich auch für die am
NATO-Einsatz in der Ägäis beteiligten Schiffe.
Nach dem Seerechtsübereinkommen sind Gerettete so
schnell wie möglich an einen sicheren Ort („place of sa-
fety“) zu verbringen.
Kein Geretteter hat jedoch Anspruch darauf, in einen
Hafen seiner Wahl verbracht zu werden. Ebenso spielt es
keine Rolle, ob der Seenotfall in den territorialen Gewäs-
sern eines Staates oder auf hoher See stattgefunden hat.
Das in Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention
verankerte Zurückweisungsverbot untersagt es jedoch,
Flüchtlinge in einen Staat zurückzuweisen, in dem ihnen
aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen
Gruppe oder politischen Überzeugung Folter oder andere
schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
Die im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den
NATO-Partnern vorgesehene Rückverbringung von in
der Ägäis geretteten Personen in die Türkei erfolgt in
Übereinstimmung mit diesem völkerrechtlichen Zurück-
weisungsverbot.
Die Türkei ist aufgrund völkerrechtlicher und nati-
onalrechtlicher Verpflichtungen an Non-Refoule-
ment-Prinzipien gebunden.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 18/7509, Frage 10):
Wie will die Bundesregierung für ein ausreichendes und
qualitativ hochwertiges Integrationskursangebot sorgen, wenn
die Einstellung qualifizierter Lehrkräfte in ausreichender Zahl
aufgrund der nach Angaben unterschiedlicher Kursträger
zu geringen Kostenpauschale in Höhe von zuletzt 3,10 Euro
(nach einem mir vorliegenden Schreiben der Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft, des Deutschen Volkshoch-
schul-Verbandes e. V. und des Bundesverbandes der Träger
beruflicher Bildung (Bildungsverband) e. V. vom 3. Febru-
ar 2016 wird eine Pauschale von 4,40 Euro für erforderlich
gehalten) nicht erfolgen kann, und wie soll der von der Bun-
desregierung angestrebte schnelle Spracherwerb zumindest
bei Asylsuchenden mit sogenannter hoher Bleibeperspektive
gelingen, wenn auch dieser Teilgruppe ein Integrationskursbe-
such in der monatelangen Wartezeit vor der förmlichen Asyl-
antragstellung und während eines etwaigen Dublin-Verfahrens
nicht möglich ist?
Der erste Teil der Frage spricht das Problem an, vor
dem Hintergrund steigender Teilnehmerzahlen genügend
qualifizierte Lehrkräfte für Integrationskurse zu finden.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-nato-startet-einsatz-gegen-schlepper-in-aegaeis-a-1076912.html
http://www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-nato-startet-einsatz-gegen-schlepper-in-aegaeis-a-1076912.html
http://www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-nato-startet-einsatz-gegen-schlepper-in-aegaeis-a-1076912.html
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 201615190
(A) (C)
(B) (D)
Zur Deckung des Lehrkräftebedarfs in Integrations-
kursen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) die Zulassungsvoraussetzungen für Lehrkräfte
modifiziert. Die per 1. September 2015 eingeführten Än-
derungen ermöglichen eine schnellere Zulassung eines
erweiterten Kreises potenzieller Lehrkräfte.
Ferner hat das BAMF zum 1. Januar 2016 den Kos-
tenerstattungssatz, den Träger für die Durchführung von
Integrationskursen je Teilnehmer und Unterrichtseinheit
erhalten, von 2,94 Euro auf 3,10 Euro erhöht.
Im Zuge dieser Erhöhung wird auch die Vergütungs-
untergrenze für Lehrkräfte, deren Einhaltung Vorausset-
zung für eine mehrjährige Zulassung ist, von 20 Euro auf
23 Euro angehoben (per 1. März 2016 für zugelassene
Träger).
Bei einem Kostenerstattungssatz von 3,10 Euro er-
halten damit Träger beispielsweise bei 25 maximal in
allgemeinen Integrationskursen zulässigen Teilnehmern
77,50 Euro pro Unterrichtseinheit.
Aufgrund der steigenden Teilnehmerzahlen gehen wir
davon aus, dass sich die Kursauslastungen bei den Trä-
gern verbessern und sich damit finanzielle Spielräume
eröffnen, die in Form verbesserter Vergütungen an die
Lehrkräfte weitergegeben werden können.
Die zweite Teilfrage spricht Wartezeiten bei der Asyl-
antragstellung und Auswirkungen beim Integrationskurs-
zugang an.
Ziel der Bundesregierung ist der möglichst frühzeitige
Zugang zu Integrationsmaßnahmen. Das gilt besonders
für den Spracherwerb als Grundlage für Integration.
Mit Blick auf den Integrationskurszugang von Asyl-
suchenden mit guter Bleibeperspektive wird das BAMF
übergangsweise ein Verfahren anwenden, das eine Kurs-
teilnahme vor Stellung des förmlichen Asylantrages
ermöglicht, ohne auf die Dublinprüfung zu verzichten.
Sobald sich die Antragsstellung beim BAMF beschleu-
nigt, wird ohnehin die frühe Integrationskurszulassung
erfolgen.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 13):
Wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in
Rheinland-Pfalz neben Trier noch an weiteren Standorten
(bitte Standorte nennen) vom Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) betriebene sogenannte Ankunftszentren
errichtet werden, die täglich innerhalb von 48 Stunden über
den Aufenthaltsstatus von Asylbewerberinnen und Asylbe-
werbern entscheiden sollen, und wie viele Asylbewerberinnen
und Asylbewerber sollen nach Planung des BAMF in Zukunft
täglich am jeweiligen Standort empfangen werden (bitte nach
Standorten aufschlüsseln)?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) hat zur Implementierung des neuen Ablaufs
des Asylverfahrens mit jedem Bundesland Gespräche
geführt, um einen abgestimmten Vorgehensplan zu den
Standorten BAMF/Land zu entwickeln. Die jeweilige
Planung ist bis auf wenige Ausnahmen abgeschlossen.
In jedem Bundesland wird im ersten Halbjahr 2016 min-
destens ein Ankunftszentrum neuen Typs installiert. Für
Rheinland-Pfalz ist im Zielsystem ein täglicher Zugang
von 400 Asylsuchenden in das Asylverfahren vorgese-
hen. Diese Personen verteilen sich auf ein neu einge-
richtetes Ankunftszentrum in Trier, auf die bestehenden
BAMF-Außenstellen in Trier und Ingelheim/Bingen am
Rhein und eine neu eingerichtete Außenstelle in Diez
sowie auf die zeitlich befristet eingerichteten Standorte
Hermeskeil und Kusel, die schwerpunktmäßig allerdings
die Abarbeitung von „Altfällen“ übernehmen. Die ge-
naue Verteilung der Asylsuchenden auf diese Standorte
ist aktuell noch nicht festgelegt. Das Ankunftszentrum
Trier beginnt einen Interims-Betrieb im Februar 2016,
bei den anderen neuen Standorten ist der Eröffnungster-
min noch nicht sicher.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 14):
Wie wird vom BAMF sichergestellt, dass bei einem
Schnellverfahren in den sogenannten Ankunftszentren, wie sie
unter anderem in Rheinland-Pfalz geplant sind, Asylbewerbe-
rinnen und Asylbewerber ihr Recht auf anwaltlichen Rat und
Verfahrensberatung wahrnehmen können, und unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge (UMF) nicht ohne rechtlichen Vor-
mund und altersangemessenes Clearing dieses Schnellverfah-
ren passieren?
Es handelt sich bei den Verfahren in den Ankunfts-
zentren um beschleunigte Verfahren, bei denen sich die
Beschleunigung als Folge der optimierten Zusammen-
arbeit der Akteure und der Reduzierung der Wartezeiten
für den Asylsuchenden ergibt. Auch in den in der Frage
angesprochenen Punkten unterscheidet sich das Verfah-
ren in den Ankunftszentren nicht von den Verfahren in
den bisherigen Außenstellen des Bundesamtes. Es be-
steht die Möglichkeit, anwaltlichen Rat hinzuzuziehen
und Verfahrensberatung vor Ort wahrzunehmen. Anträge
von unbegleiteten Minderjährigen sollen im Übrigen in
der Regel nicht in den Ankunftszentren, sondern in den
Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flücht-
linge (BAMF) bearbeitet werden. Bei unbegleiteten Min-
derjährigen zieht das BAMF einen Vormund in jedem
Fall hinzu.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/7509, Frage 15):
Wie hoch war die Zahl der im EASY-System registrier-
ten Asylsuchenden in den Monaten Dezember 2015 bzw.
Januar 2016 (bitte differenzieren und zudem nach den vier
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 15191
(A) (C)
(B) (D)
Hauptherkunftsländern auflisten; soweit damit nicht erfasst,
bitte auch die Zahlen für die Länder Albanien, Bosnien und
Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien,
Tunesien, Marokko und Algerien nennen), und wie hoch war
zuletzt der tagesaktuelle Zugang an Neuregistrierungen laut
dem EASY-System?
Zugangszahlen aus dem System EASY
für Dezember 2015
TOP HKL Asylsuchende
1 Syrien 44.522
2 Irak 28.319
3 Afghanistan 26.506
4 Iran 7.464
5 Marokko 2.896
6 Algerien 2.296
16 Albanien 399
17 Serbien 394
26 Mazedonien 210
28 Bosnien und Herzegowina 198
29 Tunesien 195
32 Kosovo 168
51 Montenegro 36
Gesamt – Summe alle HKL 127.320
Zugangszahlen aus dem System EASY
für Januar 2016
TOP HKL Asylsuchende
1 Syrien 35.822
2 Irak 18.563
3 Afghanistan 18.099
4 Iran 4.203
5 Marokko 1.623
6 Algerien 1.563
17 Albanien 346
18 Serbien 331
23 Kosovo 213
30 Tunesien 170
32 Mazedonien 145
33 Bosnien und Herzegowina 141
50 Montenegro 38
Gesamt – Summe alle HKL 91.671
Zugangszahlen aus dem System EASY
für den 11. Februar 2016
TOP HKL Asylsuchende
1 Syrien 1.219
2 Irak 587
3 Afghanistan 529
4 Iran 102
12 Marokko 19
13 Albanien 17
15 Serbien 16
18 Mazedonien 13
21 Bosnien und Herzegowina 10
22 Kosovo 10
31 Algerien 6
43 Montenegro 2
47 Tunesien 2
Gesamt – Summe alle HKL 2.977
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra-
ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/7509, Frage 16):
Warum hat die Bundesregierung den Brief von 36 Bür-
germeistern und dem Landrat des Landkreises Sächsi-
sche Schweiz – Osterzgebirge vom Oktober 2015 an die
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zur Flüchtlingssituation
im Kreis nicht beantwortet, und welche Ergebnisse brachten
die Gespräche der am 16. Februar 2016 nach Berlin gereisten
Bürgermeister und Landratsamtsvertreter mit dem Chef des
Bundeskanzleramts, Dr. Peter Altmaier, und der Staatssekretä-
rin im Bundesministerium des Innern, Dr. Emily Haber (siehe
„17 Bürgermeister fahren ins Berliner Kanzleramt“, Sächsi-
sche Zeitung vom 9. Februar 2016)?
1. Beantwortung des Briefes an Frau Bundeskanz
lerin Dr. Angela Merkel
Bei dem genannten Schreiben vom 14. Oktober 2015
handelte es sich um einen offenen Brief. Gemäß der
Haus ordnung des Bundeskanzleramtes werden diese in
der Regel nicht beantwortet.
2. Gespräch mit dem Chef des Bundeskanzleramts,
Herrn Peter Altmaier
Herr Bundesminister Altmaier hat die in dem Schrei-
ben angesprochenen Fragen sowie die seitherigen Ent-
wicklungen am 16. Februar mit den Bürgermeistern
und einem Vertreter des Landratsamtes Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge ausführlich erörtert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 201615192
(A) (C)
(B) (D)
3. Gespräch mit der Staatssekretärin des Bundes
ministeriums des Innern, Frau Dr. Emily Haber
Im Anschluss an das Gespräch mit Herrn Bundesmi-
nister Altmaier hat Frau Stn Dr. Haber etwa eine Stunde
mit dem genannten Personenkreis gesprochen.
Frau Dr. Haber hat zunächst über die aktuelle Lage und
geplante sowie in der Umsetzung befindliche Maßnah-
men der Bundesregierung zur Bewältigung der Flücht-
lingskrise informiert. Sodann haben die Bürgermeister
ihre Fragen dazu gestellt und mit Frau Dr. Haber erörtert.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra-
ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/7509, Frage 17):
Welche Mitglieder und Vertreter der Bundesregierung wa-
ren (als Zuschauer) bei Spielen während der Handball-Europa-
meisterschaft 2016 der Männer in der Volksrepublik Polen da-
bei, und welche Mitglieder und Vertreter der Bundesregierung
werden nach derzeitigem Planungsstand an Spielen während
der Fußball-Europameisterschaft 2016 der Männer in Frank-
reich teilnehmen (bitte die jeweiligen Personen mit Funktion
sowie Spiele nennen)?
Die Handball-Europameisterschaft 2016 der Männer
in Polen haben weder Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel noch andere Mitglieder oder Vertreter der Bun-
desregierung besucht.
Die öffentlichen Termine der Bundeskanzlerin werden
vom Regierungssprecher in der Regel in der jeweiligen
Vorwoche in der Regierungspressekonferenz mitgeteilt.
Das gilt auch für den Fall, dass die Bundeskanzlerin
Spiele der Fußball-Europameisterschaft in Frankreich im
Sommer dieses Jahres besuchen sollte.
Herr Bundesminister des Innern, Dr. Thomas
de Maizière, beabsichtigt nach derzeitigem Planungs-
stand, ein Spiel der deutschen Nationalmannschaft bei
der Fußball-Europameisterschaft 2016 in Frankreich zu
besuchen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht allerdings
noch nicht fest, um welches Spiel es sich handeln wird.
Weitere Mitglieder und Vertreter der Bundesregierung
planen nach derzeitigem Stand keinen Besuch der Fuß-
ball-Europameisterschaft 2016 in Frankreich.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 18):
Kann die Bundesregierung den Bericht des Magazins Der
Spiegel bestätigen, wonach der groß angelegte Hackerangriff
auf den Deutschen Bundestag im vergangenen Jahr von deut-
schen Behörden mittlerweile „klar einem russischen militäri-
schen Nachrichtendienst“ zugeschrieben werde (Der Spiegel,
„Das Ende der Wahrheit“, vom 30. Januar 2016), und falls ja,
welche Motive verfolgten nach Einschätzung der Bundesre-
gierung die Angreifer?
Die Bundesregierung kann den Bericht des Magazins
Der Spiegel, wonach der groß angelegte Hackerangriff
auf den Deutschen Bundestag im vergangenen Jahr von
deutschen Behörden mittlerweile „klar einem russischen
militärischen Nachrichtendienst“ zugeschrieben werde,
nicht bestätigen.
Anlage 15
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra-
ge der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU)
(Drucksache 18/7509, Frage 20):
Inwiefern kann die Mindestlohnkommission bereits jetzt
bei ihren Entscheidungen die besonderen Einstellungshemm-
nisse von Flüchtlingen wie mangelnde Deutschkenntnisse
und Mangel an nötigen Qualifikationen berücksichtigen, und
inwiefern kann eine Gleichstellung von Flüchtlingen mit
Langzeitarbeitslosen, mit einer bis zu sechs Monate dauern-
den Möglichkeit für Arbeitgeber, Arbeitnehmer unterhalb des
gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro zu beschäftigen, für
Flüchtlinge geschaffen bzw. gegebenenfalls auf bis zu weitere
sechs Monate verlängert werden?
Nach der Konzeption des Mindestlohngesetzes (Mi-
LoG) gilt der Mindestlohn branchen-, regions- und tätig-
keitsübergreifend für alle Arbeitnehmergruppen. Bei der
Anpassung des Mindestlohns kann die Mindestlohnkom-
mission daher keine Differenzierungen nach bestimmten
Arbeitnehmergruppen vornehmen. Für die Anpassung
des Mindestlohns hat die Mindestlohnkommission im
Wege einer Gesamtabwägung insbesondere zu prüfen,
ob der Mindestlohn geeignet ist, zu einem angemessenen
Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer beizutragen sowie faire und funktionierende Wett-
bewerbsbedingungen zu gewährleisten. Zudem soll die
Mindestlohnkommission als gleichberechtigtes Kriteri-
um im Rahmen ihrer Gesamtabwägung den Erhalt von
insbesondere sozialversicherungspflichtiger Beschäfti-
gung berücksichtigen, wozu nach der Gesetzesbegrün-
dung (Bundestagsdrucksache 18/1558 Seite 38) auch die
Förderung von Ausbildung zur langfristigen Sicherung
des Fachkräftepotenzials zählt.
Das Mindestlohngesetz enthält aus gleichheitsrecht-
lichen Gründen keine Ausnahmeregelungen, die ledig-
lich an die Herkunft oder den Aufenthaltsstatus der Ar-
beitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers anknüpfen. Einer
solchen Ausnahme wohnt die Gefahr einer Spaltung des
Arbeitsmarkts inne. Das mit dieser Spaltung des Arbeits-
markts gegebenenfalls einhergehende Signal an die in-
ländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie
Arbeitsuchenden, in die Bundesrepublik Deutschland
geflüchtete oder migrierte Menschen könnten aufgrund
diskriminierender Regeln zu Löhnen unterhalb des Min-
destlohns beschäftigt werden, gilt es zu vermeiden.
Das MiLoG enthält heute bereits für Praktika eine
Reihe von Mindestlohnausnahmen, die eine berufliche
Orientierung und eine Heranführung von besonders be-
nachteiligten Personen an den Arbeits- und Ausbildungs-
markt ermöglichen. Diese Regelungen können auch zur
beruflichen Integration von Flüchtlingen und von nach
Deutschland migrierten Menschen genutzt werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 15193
(A) (C)
(B) (D)
Die in der Frage angesprochene und auf Langzeitar-
beitslose bezogene Sonderregelung in § 22 Abs. 4 des
MiLoG kann auch für Flüchtlinge und für nach Deutsch-
land migrierte Menschen greifen, wenn die im Gesetz
normierten Voraussetzungen der Langzeitarbeitslosigkeit
im Sinne des § 18 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
erfüllt sind.
LK 2
Mue 15.2.
Be 15/2
ST’in/ST
Sd 15.2.
StS2 15/02
PST’in
SBL 15/2
Ch 15/2
AK 16/2
Anlage 16
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die
Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 21):
Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der
Pro-Kopf-Verzehr von Obst und Gemüse (zusammengefasst)
im europäischen Vergleich dar (bitte für alle Mitgliedstaaten
auflisten), und welcher Anteil der Bevölkerung in Deutschland
erreicht die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) für den Verzehr an Obst und Gemüse nicht?
ProKopfVerzehr im europäischen Vergleich
Eine Übersicht zum Obst- und Gemüseverzehr in Eu-
ropa liefern die Daten der Umfassenden Europäischen
Datenbank der Europäischen Behörde für Lebensmittel-
sicherheit (EFSA). Sie enthält detaillierte Daten für eine
Reihe von EU-Ländern. Im Vergleich zu früheren Jahren
wird zwar dieselbe Klassifizierung für die Lebensmittel-
gruppen eingesetzt, ein direkter Vergleich zwischen den
Ländern ist allerdings nur eingeschränkt möglich, da
die verschiedenen Verzehrstudien mit unterschiedlichen
Erhebungsinstrumenten durchgeführt wurden. Der Obst-
und Gemüseverzehr in Europa liegt zwischen 198 und
535 Gramm pro Tag. Der Verzehr in Deutschland beträgt
durchschnittlich 289 Gramm pro Tag und liegt damit im
mittleren Bereich.
Die erbetene Auflistung der einzelnen Mitgliedstaa-
ten stelle ich Ihnen angesichts des Zahlenumfangs gerne
schriftlich zur Verfügung (Anlage).
Legt man für Deutschland die Er-
gebnisse des Nationalen Ernährungs-
monitorings (NEMONIT) zugrunde, so liegt für den
Zeitraum 2014/15 der Verzehr von Obst und Obsterzeug-
nissen bei den Männern im Durchschnitt bei 132 Gramm
pro Tag. Frauen verzehren täglich 158 Gramm an Obst
bzw. Obsterzeugnissen. Der Verzehr von Gemüse, Pilzen
und Hülsenfrüchten beträgt bei den Männern 137 und bei
den Frauen 142 Gramm pro Tag.
Anteil der deutschen Bevölkerung, der die Emp
fehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
zum Obst und Gemüseverzehr nicht erreicht
Die WHO-Verzehrempfehlung von täglich
400 Gramm Obst und Gemüse wird bei Teilnehmern des
Nationalen Ernährungsmonitorings (2014/15) aktuell
von 80 Prozent der Männer und von 73 Prozent der Frau-
en nicht erreicht.
Anlage zu Frage 21
Durchschnittliche Aufnahme von Gemüse und Obst
Erwachsener(18 – 64 Jahre) im europäischen Vergleich
Gemüse
& Obst
(g/Tag)
Gemüse
(g/Tag)
Obst
(g/Tag)
Österreich 254 90 164
Belgien 242 122 120
Tschechische
Republik 250 126 124
Deutschland 289 118 171
Dänemark 314 162 152
Spanien 399 207 192
Finnland 310 151 159
Frankreich 282 145 137
Vereinigtes
Königreich 220 128 92
Ungarn 335 155 180
Irland 219 133 86
Italien 425 235 190
Lettland 198 90 108
Niederlande 200 105 95
Rumänien 535 382 153
Schweden 201 62 139
Quelle: European Food Safety Authority
(EFSA Journal 2011; 9(3):2097)
Anlage 17
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die
Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 22):
Wie hat sich der Pro-Kopf-Verzehr an Obst und Gemüse in
den vergangenen zehn Jahren in Deutschland entwickelt, und
hält die Bundesregierung die bislang ergriffenen Maßnahmen
für ausreichend, um einen höheren Anteil an Obst und Gemüse
in den individuellen Speiseplänen durch geeignete Rahmenbe-
dingungen zu unterstützen?
Legt man die Daten der Nationalen Verzehrsstu-
die II sowie die des Nationalen Ernährungsmonitorings
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 201615194
(A) (C)
(B) (D)
( NEMONIT) zugrunde, so nahm der tägliche Verzehr von
Obst und Obsterzeugnissen und Trockenobst bei Frauen
und Männern kontinuierlich über den Betrachtungszeit-
raum von 2005/07 bis 2012/13 ab, danach erfolgte eine
Stabilisierung auf im Vergleich zu 2005/07 niedrigerem
Niveau. Für den Verzehr von Gemüse, Pilzen und Hül-
senfrüchten war bei Männern und Frauen keine kontinu-
ierliche Zu- oder Abnahme über den Befragungszeitraum
nachweisbar.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirt-
schaft (BMEL) hat bereits zahlreiche Maßnahmen ergrif-
fen, um einen höheren Anteil an Obst und Gemüse in den
individuellen Speiseplänen zu unterstützen. So hat die
Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) im Auftrag
des BMEL Qualitätsstandards für die Außer-Haus-Ver-
pflegung entwickelt. Sie definieren ein vollwertiges Ver-
pflegungsangebot und präferieren den Einsatz von Obst
und Gemüse. Die Verbreitung der Standards vor allem
im Bereich Kitas und Schulen wird aktuell auf mehreren
Wegen massiv unterstützt. Dazu zählen die Kampagne
„Macht Dampf!“, der Aufbau eines nationalen Qualitäts-
zentrums für gesunde Ernährung in Kitas und Schulen
sowie die Förderung der Vernetzungsstellen Schulver-
pflegung.
Darüber hinaus erfreut sich das Schulobst- und -ge-
müseprogramm der EU in den Bundesländern wachsen-
der Beliebtheit. Für das Schuljahr 2016/2017 wurden
über den regulären Betrag für Deutschland in Höhe von
19,7 Milionen Euro zusätzliche Mittel in Höhe von rund
10 Millionen Euro beantragt und bewilligt.
Verschiedene Evaluationsergebnisse zeigen, dass in
Institutionen (wie zum Beispiel Kitas und Schulen) ge-
lerntes und eingeübtes Ernährungsverhalten oft auch das
Ernährungsverhalten im privaten Bereich verändert.
Im Bereich individueller Speisenpläne arbeitet das
Bundesernährungsministerium mit mehreren Internet-
rezeptanbietern zusammen. Besonders beliebte Rezepte
werden von der DGE in Anlehnung an die oben ange-
führten Kriterien überprüft und erhalten bei Einhaltung
dieser Kriterien das Logo „empfohlen von IN FORM“
(IN FORM ist Deutschlands Initiative für gesunde Er-
nährung und mehr Bewegung).
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
ge der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/7509, Frage 28):
Inwiefern ist die Erklärung der Bundesministerin der Ver-
teidigung, es sei mit Ankara „fest verabredet“, dass durch NA-
TO-Schiffe beim Marineeinsatz der NATO in der Ägäis aus
Seenot gerettete Flüchtlinge „zurück in die Türkei gebracht
werden“ (AFP vom 11. Februar 2016), vereinbar mit dem Re-
foulement-Verbot der Genfer Flüchtlingskonvention bzw. der
Europäischen Menschenrechtskonvention und dem EU-Asyl-
recht, wonach die Schutzbedürftigkeit von aus Seenot geret-
teten Schutzsuchenden vor einer Zurückschiebung in einem
fairen Asylverfahren geprüft werden muss (bitte auch die kon-
kreten Rechtsgrundlagen für die vereinbarte Zurückweisung
von Schutzsuchenden in die Türkei darlegen, in Auseinander-
setzung mit dem Hirsi-Urteil des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte vom 23. Februar 2012), und wie ist diese
Verabredung damit vereinbar, dass auch nach der Antwort der
Bundesregierung auf meine mündliche Frage 26 (Plenarpro-
tokoll 18/129, Seite 12548, Anlage 24) die Türkei nach Ar-
tikel 38 der Richtlinie 2013/32/EU schon deshalb nicht als
sicherer Drittstaat angesehen werden kann, in den Schutzsu-
chende ausnahmsweise unter bestimmten Bedingungen ohne
Asylprüfung zurückgeschickt werden könnten, weil sie die
Genfer Flüchtlingskonvention nur unter regionalem Vorbehalt
anwendet (bitte darlegen)?
Die Verteidigungsminister der NATO haben am
11. Februar 2016 beschlossen, einem gemeinsamen Vor-
schlag Griechenlands, der Türkei und Deutschlands für
eine Rolle der NATO bei der Bekämpfung der Schleuser-
kriminalität nachzukommen. Sollten dabei in Seenot ge-
ratene Flüchtlinge aus der Türkei aufgenommen werden,
ist unter anderem vorgesehen, diese in sichere Häfen in
der Türkei zu verbringen. Hierauf bezog sich die Erklä-
rung von Frau Bundesministerin Dr. von der Leyen.
Gegen diese Vereinbarung bestehen keine grundlegen-
den völker- oder europarechtlichen Einwände. Selbstver-
ständlich wird ihre Umsetzung in Einklang mit der gel-
tenden Rechtslage erfolgen. Das wird auch im Rahmen
der jetzt laufenden Arbeiten der zuständigen NATO-Gre-
mien zur Ausplanung der Operation ein entscheidender
Gesichtspunkt sein.
Zunächst sind alle Schiffe, die an der NATO-Überwa-
chung in der Ägäis beteiligt sind, gemäß dem Seerechts-
übereinkommen der Vereinten Nationen verpflichtet,
Personen, die in Seenot geraten sind, an Bord zu neh-
men. Nach den einschlägigen völkerrechtlichen Bestim-
mungen, die auch in diesem Fall Anwendung finden, sind
Gerettete so schnell wie möglich in einen sicheren Hafen,
einen sogenannten „place of safety“, zu verbringen. Dies
ist bei Häfen in der Türkei der Fall, da den Flüchtlingen
dort weder Tod noch körperliche Beeinträchtigung droht.
Eine Übergabe an türkische Behörden stellt keinen
Verstoß gegen ein Refoulement-Verbot dar, denn un-
geachtet ihrer eingeschränkten Bindung an die Genfer
Flüchtlingskonvention ist die Türkei aufgrund völker-
rechtlicher und nationalrechtlicher Verpflichtungen ihrer-
seits an Non-Refoulement-Prinzipien gebunden, sodass
auch keine sogenannten „Kettenabschiebungen“ drohen
Hierin liegt der zentrale Unterschied zu dem in der
Frage zitierten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte, das sich mit einer Rückführung von
Flüchtlingen nach Libyen befasste und die spezifische
Situation dort zugrunde legte. Der in der Genfer Flücht-
lingskonvention enthaltene Non-Refoulement-Grundsatz
beinhaltet allein das Recht jedes Menschen, nicht in ei-
nen Staat zurückgewiesen zu werden, in dem ihm auf-
grund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen
Gruppe oder politischen Überzeugung Folter oder andere
schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
Kein in Seenot Geretteter hat dagegen Anspruch da-
rauf, in einen Hafen seiner Wahl gebracht zu werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 15195
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 19
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage
der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/7509, Frage 29):
Wie erklärt die Bundesregierung die widersprüchliche Zahl
der in Deutschland in der Geburtshilfe tätigen Hebammen, die
nach Angaben des Deutschen Hebammenverbandes wegen der
gestiegenen Haftpflichtprämien im Jahr 2015 auf 2 670 gesun-
ken ist – wodurch ein akuter Versorgungsnotstand in Geburts-
häusern und Krankenhäusern entstanden sei, wo Hebammen
häufig zwei oder drei Geburten gleichzeitig betreuen müs-
sen –, während sie nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes
der gesetzlichen Krankenkassen um 2 Prozent auf 5 121 ge-
stiegen ist?
Die Vertragspartnerliste des GKV-Spitzenverbandes
erfasst die Hebammen, die Geburtshilfeleistungen gegen-
über der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen
können. Darin können auch freiberufliche Hebammen
enthalten sein, die gegenwärtig keine geburtshilflichen
Leistungen anbieten. Zudem existiert die Möglichkeit,
dass freiberufliche Hebammen Geburtshilfe ausschließ-
lich für privat krankenversicherte Frauen erbringen und
aus diesem Grund nicht in der Liste des GKV-Spitzen-
verbandes geführt werden.
Die Zahlen des Deutschen Hebammenverbandes kön-
nen Auskunft darüber geben, wie viele Hebammen über
den Berufshaftpflicht-Gruppenversicherungsvertrag des
Verbandes versichert sind und die Geburtshilfe im Ver-
trag eingeschlossen haben. Nicht dabei erfasst werden je-
doch freiberuflich tätige Hebammen, die einzelvertragli-
che Haftpflichtversicherungen abgeschlossen haben oder
direkt über eine Klinik versichert sind.
Anlage 20
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage
der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/7509, Frage 30):
Welche Leistungen haben wie viele Hebammen in den Jah-
ren von 2010 bis 2015 für ihre Arbeiten in Krankenhäusern,
Geburtshäusern und in der Hausgeburt bei der GKV abgerech-
net?
In der Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung
werden die Ausgaben für Vergütungen (einschließlich
Wegegebühren) an Hebammen, inklusive Vergütungen
für Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und
besonders berechneter Vergütungen für Leistungen in
Anstalten, bei Fehlgeburten und bei Schwangerschafts-
beschwerden, erfasst.
Diese Ausgaben haben sich von 2010 bis zum ersten
bis dritten Quartal 2015 wie folgt entwickelt (Angaben in
Millionen Euro):
Konto Bezeichnung 2010 2011 2012 2013 2014 2015
1.3. Quartal
5510 Hebammenhilfe 431,1 439,6 462,7 504,0 530,0 377,8
Veränderung zum Vorjahr 2,0% 5,3% 8,9% 5,2% 3,0%
Nicht hierin enthalten sind Leistungsaufwendungen
von in einem Krankenhaus angestellten Hebammen und
Entbindungspflegern. Diese werden unter den Kosten für
stationäre Entbindung subsumiert erfasst.
Ab dem Jahr 2015 können durch eine Erweiterung der
amtlichen Statistik die in der gesetzlichen Krankenversi-
cherung (GKV) abgerechneten Geburtenfallzahlen nach
Ort der Geburt (Art der Einrichtung, in der entbunden
wurde, oder Hausgeburt) differenziert werden. Eine sol-
che Differenzierung sieht die amtliche Statistik für die
Vorjahre nicht vor. Die entsprechende Statistik wird je-
weils im August des Folgejahres veröffentlicht.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 31):
Welchen Zeitplan strebt die Bundesregierung für eine ge-
setzliche Regelung zur Fortführung des GVFG-Bundespro-
gramms an, die gleichzeitig die angekündigte Öffnung für
Ersatzinvestitionen bei der geförderten ÖPNV-Infrastruktur
enthält, und welche weiteren Änderungen sind hinsichtlich der
Förderkriterien und Fördervoraussetzungen geplant?
Bund und Länder haben anlässlich der Besprechung
der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder am 24. September 2015 den
politischen Willen dokumentiert, das Programm fortzufah-
ren. Ich zitiere: „Bund und Länder vereinbaren, die Mittel
des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) im
Rahmen der Regelung der Bund-Länder-Finanzbeziehun-
gen ungekürzt über 2019 hinaus fortzuführen.“
Eine Öffnung für Ersatzinvestitionen und eine Ände-
rung hinsichtlich der Förderkriterien und Fördervoraus-
setzungen lässt sich aus der oben zitierten Absichtsklä-
rung von Bund und Ländern nicht ableiten.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 32):
Wann wird die vom Bundesminister für Verkehr und digi-
tale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, angekündigte Offenle-
gung der Motorensoftware beim Typgenehmigungsverfahren
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 201615196
(A) (C)
(B) (D)
in der Praxis umgesetzt, und wann gehen die staatlichen Prüf-
stände zur Nachkontrolle von Fahrzeugen in Betrieb (verglei-
che Bild am Sonntag vom 13. Dezember 2015)?
Vorschläge zur zeitnahen Ausgestaltung der Prüfkrite-
rien durch das Kraftfahrt-Bundesamt werden derzeit im
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruk-
tur erarbeitet.
Die Einrichtung staatlicher Prüfeinrichtungen ist ge-
plant.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
(Drucksache 18/7509, Frage 33):
Handelt es sich bei dem Bericht zum Thema „Reform der
Auftragsverwaltung im Bereich der Bundesfernstraßen“ (Aus-
schussdrucksache 18(15)287) um eine ressortabgestimmte
Position der Bundesregierung (bitte begründen), und welche
Referate (bitte nach Bundesministerien aufschlüsseln) waren
bzw. sind mit der Thematik der Reform der Auftragsverwal-
tung befasst?
Der Bericht zum Thema „Reform der Auftragsver-
waltung im Bereich der Bundesfernstraßen“ gibt die ge-
meinsamen Positionen des Bundesministeriums für Ver-
kehr und digitale Infrastruktur, des Bundesministeriums
der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie wieder.
Die jeweils zuständigen Fachreferate der genannten
Ressorts waren bzw. sind mit der Thematik der Reform
der Auftragsverwaltung befasst.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
(Drucksache 18/7509, Frage 34):
An welchen legislativen Maßnahmen inklusive einer gege-
benenfalls notwendig werdenden Grundgesetzänderung wird
seitens der Bundesregierung derzeit bezüglich der Etablierung
einer bundeseigenen Gesellschaft zur Bewirtschaftung der
Bundesautobahnen bzw. Bundesfernstraßen gearbeitet (bitte
Legislativmaßnahmen den federführenden Bundesministerien
zuordnen), und welche Positionspapiere wurden der Bundes-
regierung diesbezüglich übersandt (bitte unter Angabe des
Einreichers aufführen)?
Die erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen
werden derzeit vorbereitet. Diverse Positionspapiere von
Verbänden sind der Bundesregierung übersandt worden.
Anlage 25
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 35):
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung zusam-
men mit den anderen EU-Staaten bei der Unterzeichnung der
Minamata-Konvention zur Verringerung der Quecksilberemis-
sionen aus Kohlekraftwerken, und welche „wenigen zusätz-
lichen Maßnahmen“ (siehe Website des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
www.bmub.bund.de/themen/gesundheit-chemikalien/ge-
sundheit-und-umwelt/die-quecksilber-konvention-der-verein-
ten-nationen/) wird die Bundesregierung darüber hinaus um-
setzen (bitte unter Angabe des Zeithorizonts)?
Die Minamata-Konvention über Quecksilber wurde im
Oktober des Jahres 2013 von über 90 Staaten sowie der
Europäischen Union gezeichnet. Die Europäische Union
und die Mitgliedstaaten beabsichtigen eine gemeinsame
Ratifikation. Der von der EU hierfür genannte Termin ist
Ende des Jahres 2016 bzw. Anfang des Jahres 2017.
Derzeit wird auf EU-Ebene und für Deutschland der
mögliche Umsetzungsbedarf der Konventionsbestim-
mungen in das EU-Recht ermittelt. Dieser Prozess hat
gerade begonnen, da die EU-Kommission erst in der
ersten Februarwoche des Jahres 2016 das seit fast einem
Jahr zugesagte „ratification package“ vorgelegt hat. Es
ist daher verfrüht, zum jetzigen Zeitpunkt die konkreten
Maßnahmen zu nennen, die in Deutschland zur Umset-
zung erforderlich sind.
Darüber hinaus stehen Quecksilbergrenzwerte für
Kohlekraftwerke derzeit auch auf der EU-Agenda. Im
Rahmen des sogenannten Sevilla-Prozesses wurden auf
europäischer Ebene Emissionsbandbreiten für den besten
verfügbaren Stand der Technik (BVT) für Kohlekraft-
werke ermittelt. Hierzu werden derzeit Schlussfolge-
rungen erarbeitet, die etwa im Frühjahr des kommenden
Jahres in der EU verabschiedet werden.
Anlage 26
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 36):
Von welchen Umweltauswirkungen durch den geplanten
Bau der Nord-Stream-Pipelines 3 und 4 (unter anderem Muni-
tionsräumung aus den Weltkriegen, Überdüngung der Ostsee
durch Phosphateinleitungen, Leckagen der Pipeline durch Bo-
denbewegungen etc.) geht die Bundesregierung aus, und wel-
che Studien zu potenziellen Umweltrisiken liegen der Bundes-
regierung vor (bitte einzeln aufschlüsseln unter Angabe, wo
diese zugänglich sind) bzw. sind in Auftrag gegeben worden
(bitte unter Angabe des Auftragsnehmers, Forschungsauftrags
und der voraussichtlichen Fertigstellung)?
Die Umweltauswirkungen des Pipeline-Projekts
Nord Stream 2 werden im Rahmen der Umweltverträg-
lichkeitsprüfung (UVP) ermittelt. Eine solche UVP ist
sowohl nach dem nationalen Recht der beteiligten Staa-
ten als auch nach europäischen und internationalen Vor-
schriften (UVP-Richtlinie der EU, Espoo-Konvention
der United Nations Economic Commission for Europe
[UNECE]) erforderlich. Sie wird von den dafür zustän-
digen Behörden der Staaten durchgeführt, durch deren
Meereszonen die Pipeline verläuft. Ermittelt und bewer-
tet werden dabei nicht nur die Umweltauswirkungen, die
das Projekt auf die jeweils eigenen Meeresgebiete haben
http://www.bmub.bund.de/themen/gesundheit-chemikalien/gesundheit-und-umwelt/die-quecksilber-konvention-der-vereinten-nationen/
http://www.bmub.bund.de/themen/gesundheit-chemikalien/gesundheit-und-umwelt/die-quecksilber-konvention-der-vereinten-nationen/
http://www.bmub.bund.de/themen/gesundheit-chemikalien/gesundheit-und-umwelt/die-quecksilber-konvention-der-vereinten-nationen/
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 15197
(A) (C)
(B) (D)
kann. Vielmehr führt jeder der beteiligten Staaten auch
eine grenzüberschreitende UVP durch.
Die Zuständigkeit für das UVP-Verfahren einschließ-
lich der grenzüberschreitenden UVP liegt in Deutschland
beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
und beim Bergamt Stralsund.
Eine wesentliche Grundlage der Prüfungen durch
die zuständigen deutschen Behörden ist die vom Vorha-
benträger vorzulegende UVP-Dokumentation. In dieser
Unterlage sind die möglichen Umweltauswirkungen des
Nord-Stream-2-Projekts umfassend darzustellen.
Vorhabenträger ist nunmehr die im September des
Jahres 2015 gegründete New European Pipeline AG mit
Sitz in Zug/Schweiz. Die UVP-Dokumentation wird von
ihr derzeit erarbeitet. Nach dortiger Planung sollen die
Arbeiten bis Ende des Jahres 2016 abgeschlossen wer-
den.
Anlage 27
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter
auf die Frage der Abgeordneten Sylvia KottingUhl
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509,
Frage 37):
Verfügt die Bundesregierung mittlerweile über Erkennt-
nisse, dass bereits praktisch ausgeschlossen werden kann,
dass die Reaktordruckbehälter der grenznahen französischen
Atomkraftwerke Cattenom und Fessenheim durch ein ähn-
lich gravierendes Materialproblem wie die Reaktordruckbe-
hälter der Atomkraftwerke Beznau 1, Tihange 2 oder Doel 3
geschwächt sind (zu den am 2. November 2015 noch nicht
vorhandenen betreffenden Erkenntnissen vergleiche die Ant-
wort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 56 auf
Bundestagsdrucksache 18/6603; gegebenenfalls bitte mit Dar-
legung der Erkenntnisse), und inwiefern hat sie diesbezüglich
seit dem 2. November 2015 die französische Atomaufsicht ak-
tiv gefragt (im Gegensatz zu einem Abwarten, ob Letztere von
sich aus darüber informiert)?
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 56 auf Bundestagsdrucksa-
che 18/6603 erwähnt, sind der Bundesregierung keine
Ultraschall anzeigen an den Reaktordruckbehältern der
Atomkraftwerke in Fessenheim und Cattenom bekannt.
Die Zuständigkeit über die nukleare Sicherheit dieser bei-
den Anlagen liegt bei der französischen atomrechtlichen
Aufsichtsbehörde Autorité de Sûreté Nucléaire (ASN).
Aus dem Bericht des europäischen Netzwerkes der atom-
rechtlichen Aufsichtsbehörden WENRA vom 17. De-
zember 2014 geht hervor, dass sich keine Hinweise auf
entsprechende Schädigungen wie in Doel 3 und Tihan-
ge 2 ergeben haben. Die Bundesregierung geht weiterhin
davon aus, dass bei sicherheitsrelevanten Ultraschall-
anzeigen an den Reaktordruckbehältern die französische
atomrechtliche Aufsichtsbehörde ASN die Mitglieder der
WENRA sowie die Öffentlichkeit informieren wird. Im
Übrigen ist die Sicherheit der grenznahen Atomkraftwer-
ke Cattenom und Fessenheim Gegenstand der bilateralen
Beratungen der regelmäßig tagenden Deutsch-Französi-
schen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechni-
scher Einrichtungen.
Anlage 28
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter
auf die Frage der Abgeordneten Sylvia KottingUhl
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509,
Frage 38):
Welche Bundesländer sind nach Kenntnis der Bundesre-
gierung bis dato vor dem Bundesverfassungsgericht bezüg-
lich der insgesamt neun Verfassungsbeschwerden gegen das
Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes durch eine
Stellungnahme und/oder einen Verfahrensbeitritt aktiv gewor-
den (bitte Angabe in der Art wie in der Antwort zu Frage 3
der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf
Bundestagsdrucksache 18/442; zu den Verfassungsbeschwer-
den siehe erster Tabelleneintrag in der Antwort der Bundes-
regierung auf meine schriftliche Frage 105 auf Bundestags-
drucksache 18/6997)?
Gegenüber der Antwort der Bundesregierung zu Fra-
ge 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen auf Bundestagsdrucksache 18/442 haben sich
keine Änderungen ergeben. Danach gilt weiterhin:
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Bun-
desländer Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein
im Rahmen der Verfassungsbeschwerden gegen das
13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes eine gemein-
same Stellungnahme abgegeben.
Die Bundesländer Bremen, Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz haben ebenfalls eine gemeinsame Stel-
lungnahme abgegeben.
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Rhein-
land-Pfalz und Schleswig-Holstein sind dem Verfahren
beigetreten.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 39):
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit,
den Forderungen aus der Wissenschaftscommunity nachzu-
kommen, die Bundesmittel für die HIV-Impfstoffforschung in
Deutschland sowie deren Bündelung und Vernetzung aufzu-
stocken und planungssicher zu verstetigen?
Die Bundesregierung hält das bestehende Förderan-
gebot auf nationaler, europäischer und internationaler
Ebene für angemessen. Die Notwendigkeit einer Aufsto-
ckung besteht nach Ansicht der Bundesregierung nicht.
Eine angemessene Bündelung der HIV-Forschung ist mit
der Gründung des Deutschen Zentrums für Infektions-
forschung und diesem der HIV-Forschung gewidmeten
Forschungsschwerpunkt bereits erfolgt. Eine erfolg-
reiche HIV-Impfstoffentwicklung ist nach Ansicht der
Bundesregierung nur in internationaler Zusammenarbeit
möglich. Die deutsche Wissenschaft ist nach Ansicht der
Bundesregierung gut aufgestellt, um an dieser internatio-
nalen Zusammenarbeit mitzuwirken.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 201615198
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 40):
Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung die
internationale Vernetzung und Kooperation von HIV-For-
schungseinrichtungen verbessern?
Nach Ansicht der Bundesregierung sind HIV-For-
schungseinrichtungen bereits hervorragend international
vernetzt. Ein Beispiel ist die erfolgreiche Teilnahme von
deutschen Universitäten und Unternehmen im jüngs-
ten Förderaufruf der Europäischen Kommission zur
HIV-Impfstoffentwicklung. Hier waren sieben deutsche
Antragsteller erfolgreich.
Mit ihrer Unterstützung europäischer oder internatio-
naler Initiativen, wie zum Beispiel der European and De-
veloping Countries Clinical Trials Partnership oder der
Produktentwicklungspartnerschaften für armutsassozi-
ierte Infektionskrankheiten, fördert die Bundesregierung
diese Vernetzung erheblich.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 41):
Was versteht das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unter „nachhaltiger
Landwirtschaft“ in der Entwicklungszusammenarbeit (Ant-
wort der Bundesregierung vom 8. Februar 2016 auf meine
schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 18/7516), und
inwieweit fördert beispielsweise die New Alliance for Food
Security and Nutrition aus Sicht der Bundesregierung nach-
haltige landwirtschaftliche Praktiken?
Entsprechend ihrem agrarpolitischen Leitbild ist die
Politik der Bundesregierung auf attraktive, lebenswerte
und vitale ländliche Räume und eine nachhaltige, öko-
logisch verantwortbare, ökonomisch leistungsfähige
und multifunktional ausgerichtete Land-, Forst- und
Fischerei wirtschaft ausgerichtet.
In diesem Sinne misst das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung dem
Aufbau einer nachhaltigen und leistungsfähigen Land-
wirtschaft auch in Entwicklungsländern eine besondere
Bedeutung zu.
Eine nachhaltige Landwirtschaft sichert qualitativ und
quantitativ die Befriedigung grundlegender Bedürfnisse
an Nahrung und landwirtschaftlichen Rohstoffen. Dies
betrifft nicht nur die Bedürfnisse der heutigen, sondern
auch zukünftiger Generationen.
Eine nachhaltige Landwirtschaft setzt die zur land-
wirtschaftlichen Produktion erforderlichen Ressourcen
effizient ein.
Eine nachhaltige Landwirtschaft bietet attraktive Be-
schäftigung, zufriedenstellendes Einkommen sowie wür-
dige, gleichberechtigte Lebens- und Arbeitsbedingungen
für die Menschen.
Nicht zuletzt bedarf es auch eines dynamischen hei-
mischen Agrarmarktes: als Ausgangspunkt für eine wei-
tere Diversifizierung und Dynamisierung von ländlichen
Wirtschaftsräumen.
Die New Alliance for Food Security and Nutrition
(Neue Allianz) will das Engagement der beteiligten Ge-
ber sowie des Privatsektors mit den Eigenanstrengungen
der afrikanischen Länder verbinden, investitionsfreund-
liche Rahmenbedingungen schaffen und die Finanzie-
rungslücken in landwirtschaftlichen Investitionsplänen
der afrikanischen Partner schließen, um letztlich Hunger
und Mangelernährung wirkungsvoller zu bekämpfen. In-
sofern sieht die Bundesregierung die aus der G8 geborene
und mittlerweile unter Federführung der Afrikanischen
Union betriebene Initiative als einen wichtigen Beitrag
zu nachhaltiger landwirtschaftlicher Entwicklung.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 42):
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung im EU-Mi-
nisterrat im Hinblick auf die Annahme des geplanten Wirt-
schaftspartnerschaftsabkommens mit der Entwicklungsge-
meinschaft des Südlichen Afrika (SADC), und wie steht sie zu
der möglichen vorläufigen Anwendung, noch bevor ein Parla-
ment (Europäisches Parlament bzw. nationales) zum Abkom-
men Stellung nehmen bzw. dieses – wie in der Anhörung des
Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 13. Januar
2016 von allen Sachverständigen gefordert – in einem Ratifi-
kationsgesetz behandeln konnte?
Auf EU-Ebene beschließt der Rat, gestützt auf den
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission über die
Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkom-
mens. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments ist
für den Beschluss über den Abschluss des Abkommens
erforderlich. In Deutschland ist für die Unterzeichnung
des Abkommens ein Kabinettsbeschluss erforderlich,
welchem eine innerstaatliche verfassungsrechtliche und
vertragsförmliche Prüfung vorgeschaltet ist. Diese wird
derzeit noch durchgeführt. Dem Ergebnis der Prüfung
soll nicht vorgegriffen werden.
Zur vorläufigen Anwendung des Abkommens ist an-
zumerken, dass bei gemischten Abkommen der Rat eine
Erklärung hierzu für die Teile des Abkommens abgibt,
die in der ausschließlichen Zuständigkeit der EU liegen.
Der Ratsbeschluss liegt noch nicht vor. Eine vorläufige
Anwendung der Teile des Abkommens, die in nationa-
ler Zuständigkeit liegen, kann erst nach Inkrafttreten
des Vertragsgesetzes gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1
Grundgesetz erfolgen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 15199
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 33
Antwort
des Staatsministers Dr. Helge Braun auf die Frage der
Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 43):
Wie und auf welcher Rechtsgrundlage gedenkt die Bundes-
regierung zu verfahren, wenn ein Regierungsmitglied oder ein
Parlamentarischer Staatssekretär plant, nach Ausscheiden aus
der Bundesregierung in eine Tätigkeit im außerparlamentari-
schen Bereich zu wechseln, und das sie in diesem Fall über
die Karenzzeit beratende Gremium noch nicht eingesetzt ist
(siehe Tagesspiegel vom 10. Februar 2016), und was sind die
genauen Gründe für die bisher nicht erfolgte Benennung der
Mitglieder dieses Gremiums?
Die Rechtsgrundlage für eine Karenzzeit von Mitglie-
dern der Bundesregierung oder von Parlamentarischen
Staatssekretären, die beabsichtigen, innerhalb der ersten
18 Monate nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine
Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes auf-
zunehmen, ist in § 6a bis 6d des Bundesministergesetzes
sowie in § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse
der Parlamentarischen Staatssekretäre geregelt. Auf die-
ser Grundlage würde die Bundesregierung entscheiden.
Es gab allerdings seit Inkrafttreten des Gesetzes kei-
nen einschlägigen Fall, sodass die Bundesregierung auch
noch keine entsprechenden Entscheidungen nach § 6b
des Bundesministergesetzes treffen musste.
Was das beratende Gremium anbelangt, steht der Ent-
scheidungsprozess der Bundesregierung zur Etablierung
des Gremiums kurz vor dem Abschluss. Es ist deshalb
davon auszugehen, dass das Gremium nunmehr zeitnah
etabliert werden kann.
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154. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 18./19. Februar 2016 in Brüssel
TOP 2 Befragung der Bundesregierung
TOP 3 Fragestunde
ZP 1 Aktuelle Stunde zu der Verschärfung der kriegerischen Auseinandersetzungen in Syrien
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32