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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/154 Textrahmenoptionen: 16 mm Abstand oben Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 154. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 18./19. Februar 2016 in Brüssel Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . 15129 B Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) . . . . . . 15134 A Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15136 B Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15138 D Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15140 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15143 C Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . 15143 D Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15144 D Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15146 D Gunther Krichbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15147 B Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15148 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 15148 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15155 C Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Vierter Be­ richt zur Tragfähigkeit der öffentlichen Fi­ nanzen; sonstige Fragen Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15149 B Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15150 A Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15150 A Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 15150 B Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15150 C Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15150 D Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15151 A Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15151 B Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15151 C Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15152 A Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15152 B Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15152 C Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15152 D Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15153 B Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15153 B Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15153 C Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15153 C Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15153 D Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15154 A Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15154 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016II Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15154 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15154 C Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15154 D Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15155 A Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde Drucksache 18/7509 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15158 A Mündliche Frage 6 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung der Anzahl von Binnenvertrie­ benen in Afghanistan Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15158 B Zusatzfragen Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15158 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15159 A Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15159 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15159 D Mündliche Frage 7 Heike Hänsel (DIE LINKE) Benennung von Menschenrechtsverletzun­ gen bei dem letzten Besuch der Bundes­ kanzlerin in der Türkei Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15160 B Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15160 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15161 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15161 D Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15162 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15162 B Mündliche Frage 8 Heike Hänsel (DIE LINKE) Mögliche Duldung von Menschenrechtsver­ letzungen der Türkei aufgrund ihrer Rolle in der Flüchtlingskrise Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15162 D Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15163 A Mündliche Frage 9 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplante Praxis der Abschiebung von Af­ ghanen im Hinblick auf die Sicherheitslage in Afghanistan Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15163 A Zusatzfragen Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15164 B Mündliche Frage 11 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung zur Recht­ mäßigkeit der Grenzöffnung für Flüchtlin­ ge im September 2015 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15165 C Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15165 C Mündliche Frage 12 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen der Bestimmung von Ma­ rokko als sicherer Herkunftsstaat auf die Westsahara bzw. die Volksgruppe der Sahrauis Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15166 B Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15166 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15167 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 III Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15168 B Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15168 C Mündliche Frage 19 Hans­Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kooperation des BfV mit dem Generalbun­ desanwalt bei Ermittlungen gegen BfV­Mit­ arbeiter wegen Unterstützung ausländi­ scher Terrorvereinigungen Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15169 B Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15169 B Mündliche Frage 24 Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einsatz der AWACS­Luftfahrzeuge über der Türkei Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15170 A Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15170 C Mündliche Frage 25 Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) Einsatz von bestimmten Militärflugzeugen und ­fahrzeugen durch die an der Mission EUNAVFOR MED beteiligten Nationen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15171 B Mündliche Frage 26 Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) Möglicher Zusammenhang eines Manövers des ständigen maritimen Einsatzverbandes der NATO im Mittelmeer mit einer Mili­ täroperation in der Ägäis Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15171 D Mündliche Frage 27 Hans­Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz der Bundesmarine im Rahmen ei­ ner NATO­Mission in der Ägäis Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15172 B Zusatzfrage Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15172 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Verschärfung kriegerischer Auseinandersetzungen in Syrien nach den Angriffen der Türkei auf syrisch­kurdi­ sches Gebiet Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15173 C Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 15174 B Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15175 B Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15176 D Dr. Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15178 A Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15179 A Michelle Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . 15180 B Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15181 A Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15182 A Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15183 A Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15184 A Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15185 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15186 B Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 15187 A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzle- rin zum Europäischen Rat am 18./19. Februar 2016 in Brüssel (Drucksache 18/7543) (Tages- ordnungspunkt 1) Ute Bertram (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 15187 C Dr . Katja Leikert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15187 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016IV Anlage 3 Mündliche Frage 1 Andrej Hunko (DIE LINKE) Mögliche Ausbildungs­ und Unterstüt­ zungsmaßnahmen für ukrainische Poli­ zei­ oder Gendarmerieeinheiten durch die Europäische Kommission bzw. den Europä­ ischen Auswärtigen Dienst Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15188 A Anlage 4 Mündliche Frage 2 Andrej Hunko (DIE LINKE) Planungen zum Verbleib der während des NATO­Einsatzes in der Ägäis geretteten bzw. aufgegriffenen Flüchtlinge Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15188 C Anlage 5 Mündliche Frage 3 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Befugnisse der Standing NATO Maritime Group im Rahmen des geplanten Einsatzes in der östlichen Ägäis Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15188 D Anlage 6 Mündliche Frage 4 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wortlaut des Ersuchens an die NATO zur Entsendung von NATO­Kräften in die öst­ liche Ägäis Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15189 A Anlage 7 Mündliche Frage 5 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Begründung für die Rückführung der im Rahmen der NATO­Mission in der Ägäis geretteten Personen in die Türkei Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 15189 B Anlage 8 Mündliche Frage 10 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Gewährleistung eines ausreichenden und qualitativ hochwertigen Integrationskurs­ angebotes trotz geringer Kostenpauschale für qualifizierte Lehrkräfte Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15189 D Anlage 9 Mündliche Frage 13 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Errichtung von Ankunftszentren für Flüchtlinge in Rheinland­Pfalz Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15190 B Anlage 10 Mündliche Frage 14 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherstellung des Rechts der Asylbewerber auf anwaltlichen Rat und Verfahrensbera­ tung bei den Schnellverfahren Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15190 C Anlage 11 Mündliche Frage 15 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Zahl der im EASY­System registrierten Asylsuchenden seit Dezember 2015 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15190 D Anlage 12 Mündliche Frage 16 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Nichtbeantwortung eines Briefs von Bür­ germeistern und dem Landrat des Land­ kreises Sächsische Schweiz ­ Osterzgebir­ ge an Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Flüchtlingssituation Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15191 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 V Anlage 13 Mündliche Frage 17 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Mitglieder der Bundesregierung als Zu­ schauer bei der Handball­Europameister­ schaft 2016 der Männer Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15192 A Anlage 14 Mündliche Frage 18 Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ursprung des Hackerangriffs auf den Deut­ schen Bundestag im Jahr 2015 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15192 B Anlage 15 Mündliche Frage 20 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Berücksichtigung besonderer Einstellungs­ hemmnisse von Flüchtlingen durch die Mindestlohnkommission Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15192 C Anlage 16 Mündliche Frage 21 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Pro­Kopf­Verzehr von Obst und Gemüse in Europa Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15193 A Anlage 17 Mündliche Frage 22 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Entwicklung des Pro­Kopf­Verzehrs von Obst und Gemüse in Deutschland in den letzten zehn Jahren Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15193 D Anlage 18 Mündliche Frage 28 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Vereinbarkeit der Rückführung in der Ägäis geretteter Flüchtlinge in die Türkei mit überstaatlichem Recht Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15194 B Anlage 19 Mündliche Frage 29 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Widersprüchliche Angaben zur Anzahl der Hebammen Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15195 A Anlage 20 Mündliche Frage 30 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abrechnung bestimmter Leistungen der Hebammen bei der GKV seit 2010 Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15195 C Anlage 21 Mündliche Frage 31 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesetzliche Regelung zur Fortführung des GVFG­Bundesprogramms Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15195 B Anlage 22 Mündliche Frage 32 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Offenlegung der Motorensoftware beim Typgenehmigungsverfahren Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15195 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016VI Anlage 23 Mündliche Frage 33 Herbert Behrens (DIE LINKE) Position der Bundesregierung zum Bericht „Reform der Auftragsverwaltung im Be­ reich der Bundesfernstraßen“ Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15196 A Anlage 24 Mündliche Frage 34 Herbert Behrens (DIE LINKE) Etablierung einer bundeseigenen Gesell­ schaft zur Bewirtschaftung der Bundesau­ tobahnen bzw. Bundesfernstraßen Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15196 B Anlage 25 Mündliche Frage 35 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterzeichnung der Minamata­Konvention zur Verringerung der Quecksilberemissio­ nen aus Kohlekraftwerken Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15196 B Anlage 26 Mündliche Frage 36 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umweltauswirkungen durch den geplanten Bau der Nord­Stream­Pipelines 3 und 4 Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15196 D Anlage 27 Mündliche Frage 37 Sylvia Kotting­Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaiges Materialproblem bei den Reak­ tordruckbehältern der grenznahen fran­ zösischen Atomkraftwerke Cattenom und Fessenheim Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15197 A Anlage 28 Mündliche Frage 38 Sylvia Kotting­Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stellungnahmen bzw. Verfahrensbeitritte bestimmter Bundesländer bezüglich der Verfassungsbeschwerden gegen das 13. Ge­ setz zur Änderung des Atomgesetzes Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15197 C Anlage 29 Mündliche Frage 39 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aufstockung der Bundesmittel für die HIV­Impfstoffforschung in Deutschland Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15197 D Anlage 30 Mündliche Frage 40 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verbesserung der internationalen Ver­ netzung und Kooperation von HIV­For­ schungseinrichtungen Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15198 A Anlage 31 Mündliche Frage 41 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Definition der nachhaltigen Landwirtschaft in der Entwicklungszusammenarbeit durch das BMZ Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15198 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 VII Anlage 32 Mündliche Frage 42 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung zur Annahme des geplanten Wirtschaftspartnerschafts­ abkommens mit der Entwicklungsgemein­ schaft des Südlichen Afrika Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15198 C Anlage 33 Mündliche Frage 43 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verfahrensweise beim Wechsel eines Re­ gierungsmitglieds bzw. Staatssekretärs in eine Tätigkeit im außerparlamentarischen Bereich Antwort Dr. Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . 15199 A Textrahmenoptionen: 30,5 mm Abstand oben (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 15129 154. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 Beginn: 13.30 Uhr
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    Alexander Radwan (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 15187 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aken, Jan van DIE LINKE 17.02.2016 Albsteiger, Katrin CDU/CSU 17.02.2016 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.02.2016 Brackmann, Norbert CDU/CSU 17.02.2016 Brinkhaus, Ralph CDU/CSU 17.02.2016 Diaby, Dr. Karamba SPD 17.02.2016 Göppel, Josef CDU/CSU 17.02.2016 Gysi, Dr. Gregor DIE LINKE 17.02.2016 Hampel, Ulrich SPD 17.02.2016 Heinrich, Gabriela SPD 17.02.2016 Helfrich, Mark CDU/CSU 17.02.2016 Hoffmann, Alexander CDU/CSU 17.02.2016 Holzenkamp, Franz-Jo- sef CDU/CSU 17.02.2016 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 17.02.2016 Jantz, Christina SPD 17.02.2016 Kolbe, Daniela SPD 17.02.2016 Kühn-Mengel, Helga SPD 17.02.2016 Noll, Michaela CDU/CSU 17.02.2016 Poß, Joachim SPD 17.02.2016 Röring, Johannes CDU/CSU 17.02.2016 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 17.02.2016 Stübgen, Michael CDU/CSU 17.02.2016 Vaatz, Arnold CDU/CSU 17.02.2016 Veit, Rüdiger SPD 17.02.2016 Werner, Katrin DIE LINKE 17.02.2016 Wicklein, Andrea SPD 17.02.2016 Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den Ent­ schließungsantrag der Fraktion Die Linke zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bun­ deskanzlerin zum Europäischen Rat am 18./19. Fe­ bruar 2016 in Brüssel (Drucksache 18/7543) (Ta­ gesordnungspunkt 1) Ute Bertram (CDU/CSU): Die Fraktion DIE LINKE hat zum Tagesordnungspunkt 1 heute einen dreizeiligen Entschließungsantrag (Bundestagsdrucksache 18/7543) vorgelegt, demzufolge der Deutsche Bundestag die Bun- desregierung auffordern solle, keine Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungs- gütern nach Saudi-Arabien mehr zu erteilen und bereits erteilte Genehmigungen zu widerrufen. Diesem Entschließungsantrag werde ich nicht zustim- men, weil der Gegenstand der Abstimmung im Hinblick auf die gesamte Situation im Nahen Osten zu komplex ist, als dass über ihn zugleich spontan und verantwortlich entschieden werden kann. Ich bekunde aber meine ausdrückliche Sorge, wenn weitere Waffenlieferungen angesichts der Verwicklung Saudi-Arabiens in die regionalen Konflikte und der men- schenrechtlichen Situation innerhalb des Landes erfol- gen. Daher erwarte ich von der Bundesregierung eine grundlegende Neubewertung. Dr. Katja Leikert (CDU/CSU): Die Fraktion DIE LINKE hat zum Tagesordnungspunkt 1 einen Entschlie- ßungsantrag (Bundestagsdrucksache 18/7543) vorgelegt, demzufolge der Deutsche Bundestag die Bundesregie- rung auffordern solle, keine Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien mehr zu erteilen und bereits erteilte Genehmigungen zu widerrufen. Diesem Entschließungsantrag werde ich nicht zustim- men, weil der Gegenstand der Abstimmung im Hinblick auf die gesamte Situation im Nahen Osten zu komplex ist, als dass über ihn zugleich spontan und verantwortlich entschieden werden kann. Ich bekunde aber meine ausdrückliche Sorge, wenn weitere Waffenlieferungen angesichts der Verwicklung Saudi-Arabiens in die regionalen Konflikte und der men- schenrechtlichen Situation innerhalb des Landes erfol- gen. Daher erwarte ich von der Bundesregierung eine grundlegende Neubewertung. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 201615188 (A) (C) (B) (D) Anlage 3 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/7509, Frage 1): Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Europäische Kommission oder der Europäische Auswär- tige Dienst (EAD) in den Jahren 2015 und 2016 Ausbildungs- oder Unterstützungsmaßnahmen für ukrainische Polizei- und/ oder Gendarmerieeinheiten durchgeführt hat oder solche plant, und was ist der Bundesregierung über die konkreten Adressaten (bitte die Behörden benennen) und vermittelten Techniken eines vierwöchigen Trainings bekannt, das die ru- mänische Gendarmerie unter Federführung des EAD und der EU-Unterstützungsmission für die Ukraine zusammen mit der paramilitärischen Europäischen Gendarmerietruppe EU- ROGENDFOR und weiteren Einheiten aus Spanien, Frank- reich und Portugal durchführte (http://someseanul.ro/un-ja- ndarm-roman-instruieste-politisti-ucraineni/) und bei dem unter anderem „Antieskalationstechniken“ vermittelt worden sein sollen (Pressemitteilung EUAM Ukraine vom 11. Februar 2016)? Primärer Adressat der Beratungsmission ist die stra- tegische Ebene in der Ukraine, insbesondere das ukrai- nische Innenministerium, zudem die ukrainische Polizei, die Strafvollzugsbehörden sowie die Generalstaatsan- waltschaft, eine spezielle Anti-Korruptions-Staatsan- waltschaft, das Nationale Antikorruptionsbüro sowie die Nationale Agentur für Korruptionsprävention. Bei dem von Ihnen konkret angesprochenen Projekt handelte es sich um einen einmonatigen Trainingskurs für die ukrainische Polizei. Dieser endete am 5. Febru- ar 2016 mit der Übergabe der Teilnahmezertifikate an die Teilnehmer. Anwesend waren der zivile Operati- onskommandeur und Leiter des Zivilen Planungs- und Durchführungsstabs für GSVP-Missionen des Europäi- schen Auswärtiges Dienstes, CPCC, sowie der Leiter der EU-Delegation in Kiew. Die Ausbildung ist Teil der Zusammenarbeit der GSVP-Mission und dem ukrainischen Innenministerium. Das ukrainische Innenministerium hatte bei der Mission um Unterstützung angefragt, als eine neue Einheit na- mens „Kord“ (Korps für operative Noteinsätze) geschaf- fen wurde. Das Training wurde in Zusammenarbeit mit der Euro- pean Gendarmerie Force (EUROGENDFOR) durchge- führt. Trainiert wurden 29 ukrainische Polizisten in den ersten zwei Kurswochen. Diese bildeten dann wiederum 170 ihrer eigenen Kol- legen aus, und die anwesenden EUROGENDFOR-Mit- glieder standen beratend zur Seite. Inhaltlicher Schwerpunkt des Trainings waren so- genannte „best practices“ zur Wahrung des Rechts auf friedliche Demonstration. Hierbei lag ein besonderes Augenmerk auf Deeskalationsmaßnahmen sowie Maß- nahmen zur Verhinderung von Gewalt im Allgemeinen. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/7509, Frage 2): Welche Planungen oder Absprachen existieren unter den Beteiligten des NATO-Einsatzes gegen staatlich nicht kon- trollierte Migration in der Ägäis hinsichtlich der Frage, an welchen Orten etwaige gerettete oder auf See aufgegriffene Geflüchtete von Bord gehen müssen (www.tagesschau.de vom 11. Februar 2016; bitte differenzieren nach Aufgriffen in tür- kischen, griechischen oder internationalen Gewässern und, wenn möglich, die Häfen benennen), und welche Defizite hin- sichtlich grenzpolizeilicher oder polizeilicher Fähigkeiten der Ägäis-Anrainerstaaten oder auch der dort tätigen EU-Gren- zagentur Frontex existieren aus Sicht der Bundesregierung, weshalb sie sich dafür einsetzt, das der organisierten Krimi- nalität zuzurechnende „perfide Geschäft der Schmuggler mit der illegalen Migration“ (www.tagesschau.de vom 11. Februar 2016) nicht mit weiteren zivilen (polizeilichen) Mitteln, son- dern mit der Entsendung von Kriegsschiffen und -flugzeugen zu beantworten? Die NATO wurde um Unterstützung gebeten, weil sie einen Mehrwert leisten kann: Sie verfügt über maritime Aufklärungskapazitäten, deren Ergebnisse von den An- rainerstaaten genutzt werden können. Durch die Lagebildaufklärung in der Ägäis kann die NATO somit dazu beitragen, dass kriminelle Netzwerke durch die Anrainer erfolgreicher bekämpft werden kön- nen. Es werden weder exekutive Befugnisse noch polizei- liche Aufgaben durch die Allianz übernommen. Insofern werden auch keine Migranten „aufgegriffen“. Geplant ist derzeit allein, aus Seenot gerettete Perso- nen – entsprechend den völkerrechtlichen Regelungen – in einen Hafen in der Türkei zu bringen. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 3): Soll die Standing NATO Maritime Group (Verband 2) jenseits der Lagebilderstellung weitere Befugnisse im Rah- men des geplanten Einsatzes in der östlichen Ägäis erhalten (bitte einzeln unter Angabe der konkreten Bedingungen für Maßnahmen wie das Zurückdrängen von Schiffen und das An-Bord-Gehen sowie das Festnehmen von Schleppern etc. aufschlüsseln)? Der Auftrag der in der Ägäis eingesetzten Schiffe wird auf die Erstellung eines Lagebilds begrenzt. Konkrete Details werden derzeit von politischen und militärischen Gremien der Allianz ausgearbeitet. Exekutive Zwangsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. http://someseanul.ro/un-jandarm-roman-instruieste-politisti-ucraineni/ http://someseanul.ro/un-jandarm-roman-instruieste-politisti-ucraineni/ http://www.tagesschau.de http://www.tagesschau.de Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 15189 (A) (C) (B) (D) Anlage 6 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 4): Wie lautet im Wortlaut das Ersuchen, mit dem unter an- derem die Bundesregierung kürzlich die NATO aufforderte, NATO-Kräfte in die östliche Ägäis zu entsenden? Während des Treffens der NATO-Verteidigungsmi- nister am 10./11. Februar hat Bundesministerin von der Leyen mit ihren griechischen und türkischen Amtskol- legen Vorschläge für eine mögliche Unterstützung in der Flüchtlings- und Migrationskrise durch die NATO erar- beitet. Die Vorschläge sehen Folgendes vor: 1) Das Ziel ist Unterstützung internationaler Bemü- hungen zur Bekämpfung des illegalen Schmuggels und der illegalen Migration in der Ägäis. 2) Bitte an die NATO um Unterstützung mit maritimen Kräften, dem Stehenden Marineverband 2 (SNMG 2), den in der Allianz vorhandenen etablierten Verfahren und Kommandostrukturen, die derzeit in der Region einge- setzt sind. Die Türkei und Griechenland haben dabei zugestimmt, dass das taktische Kommando des Marineverbandes 2 von anderen Alliierten übernommen wird. 3) Beauftragung des Marineverbandes 2 mit der Durchführung von Aufklärungs- und Überwachungsak- tivitäten illegaler Überquerungen in der Ägäis in Zusam- menarbeit mit relevanten Behörden. 4) Im Falle von Seenotrettung werden die aus der Tür- kei kommenden Geretteten in die Türkei zurückgeführt. 5) Uneingeschränkte Achtung der nationalen Souve- ränität und der entsprechenden Zuständigkeiten sowie Jurisdiktion aller teilnehmender Staaten. Im Rahmen der Mission soll das Einsatzgebiet der griechischen und tür- kischen Streitkräfte im Marineverband 2 durch SNMG- 2-Führung festgelegt werden. 6) Aufruf an die Alliierten, den Marineverband 2 zu verstärken. 7) Uneingeschränkte Achtung und Abstimmung mit den zuständigen Regionalen Koordinierungszentren, die für Such- und Rettungsdienst zuständig sind. 8.) Etablierung einer direkten Verbindung mit Frontex. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/7509, Frage 5): Mit welcher Begründung sollen im Gegensatz zu den im Rahmen der EU-Mission EUNAVFOR MED aus Seenot ge- retteten Schutzsuchenden, die zur Durchführung eines Asyl- verfahrens in die EU verbracht werden, die im Rahmen der NATO-Mission in der Ägäis geretteten Personen, die zwar aus der Türkei gekommen sind, aber in griechischen Gewäs- sern aufgegriffen wurden, in die Türkei zurückverbracht wer- den, und wie genau lautet die diesbezüglich mit der Türkei getroffene Vereinbarung (www.spiegel.de/politik/ausland/ fluechtlinge-nato-startet-einsatz-gegen-schlepper-in-ae- gaeis-a-1076912.html)? An die Pflicht zur Hilfeleistung nach Artikel 98 See- rechtsübereinkommen (Seenotrettung) sind alle Schiffe weltweit gebunden. Dies bedeutet, dass Flüchtlinge, die in Lebensgefahr auf See geraten, an Bord genommen werden, und das gilt selbstverständlich auch für die am NATO-Einsatz in der Ägäis beteiligten Schiffe. Nach dem Seerechtsübereinkommen sind Gerettete so schnell wie möglich an einen sicheren Ort („place of sa- fety“) zu verbringen. Kein Geretteter hat jedoch Anspruch darauf, in einen Hafen seiner Wahl verbracht zu werden. Ebenso spielt es keine Rolle, ob der Seenotfall in den territorialen Gewäs- sern eines Staates oder auf hoher See stattgefunden hat. Das in Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention verankerte Zurückweisungsverbot untersagt es jedoch, Flüchtlinge in einen Staat zurückzuweisen, in dem ihnen aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Die im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den NATO-Partnern vorgesehene Rückverbringung von in der Ägäis geretteten Personen in die Türkei erfolgt in Übereinstimmung mit diesem völkerrechtlichen Zurück- weisungsverbot. Die Türkei ist aufgrund völkerrechtlicher und nati- onalrechtlicher Verpflichtungen an Non-Refoule- ment-Prinzipien gebunden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra- ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/7509, Frage 10): Wie will die Bundesregierung für ein ausreichendes und qualitativ hochwertiges Integrationskursangebot sorgen, wenn die Einstellung qualifizierter Lehrkräfte in ausreichender Zahl aufgrund der nach Angaben unterschiedlicher Kursträger zu geringen Kostenpauschale in Höhe von zuletzt 3,10 Euro (nach einem mir vorliegenden Schreiben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, des Deutschen Volkshoch- schul-Verbandes e. V. und des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e. V. vom 3. Febru- ar 2016 wird eine Pauschale von 4,40 Euro für erforderlich gehalten) nicht erfolgen kann, und wie soll der von der Bun- desregierung angestrebte schnelle Spracherwerb zumindest bei Asylsuchenden mit sogenannter hoher Bleibeperspektive gelingen, wenn auch dieser Teilgruppe ein Integrationskursbe- such in der monatelangen Wartezeit vor der förmlichen Asyl- antragstellung und während eines etwaigen Dublin-Verfahrens nicht möglich ist? Der erste Teil der Frage spricht das Problem an, vor dem Hintergrund steigender Teilnehmerzahlen genügend qualifizierte Lehrkräfte für Integrationskurse zu finden. http://www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-nato-startet-einsatz-gegen-schlepper-in-aegaeis-a-1076912.html http://www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-nato-startet-einsatz-gegen-schlepper-in-aegaeis-a-1076912.html http://www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-nato-startet-einsatz-gegen-schlepper-in-aegaeis-a-1076912.html Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 201615190 (A) (C) (B) (D) Zur Deckung des Lehrkräftebedarfs in Integrations- kursen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zulassungsvoraussetzungen für Lehrkräfte modifiziert. Die per 1. September 2015 eingeführten Än- derungen ermöglichen eine schnellere Zulassung eines erweiterten Kreises potenzieller Lehrkräfte. Ferner hat das BAMF zum 1. Januar 2016 den Kos- tenerstattungssatz, den Träger für die Durchführung von Integrationskursen je Teilnehmer und Unterrichtseinheit erhalten, von 2,94 Euro auf 3,10 Euro erhöht. Im Zuge dieser Erhöhung wird auch die Vergütungs- untergrenze für Lehrkräfte, deren Einhaltung Vorausset- zung für eine mehrjährige Zulassung ist, von 20 Euro auf 23 Euro angehoben (per 1. März 2016 für zugelassene Träger). Bei einem Kostenerstattungssatz von 3,10 Euro er- halten damit Träger beispielsweise bei 25 maximal in allgemeinen Integrationskursen zulässigen Teilnehmern 77,50 Euro pro Unterrichtseinheit. Aufgrund der steigenden Teilnehmerzahlen gehen wir davon aus, dass sich die Kursauslastungen bei den Trä- gern verbessern und sich damit finanzielle Spielräume eröffnen, die in Form verbesserter Vergütungen an die Lehrkräfte weitergegeben werden können. Die zweite Teilfrage spricht Wartezeiten bei der Asyl- antragstellung und Auswirkungen beim Integrationskurs- zugang an. Ziel der Bundesregierung ist der möglichst frühzeitige Zugang zu Integrationsmaßnahmen. Das gilt besonders für den Spracherwerb als Grundlage für Integration. Mit Blick auf den Integrationskurszugang von Asyl- suchenden mit guter Bleibeperspektive wird das BAMF übergangsweise ein Verfahren anwenden, das eine Kurs- teilnahme vor Stellung des förmlichen Asylantrages ermöglicht, ohne auf die Dublinprüfung zu verzichten. Sobald sich die Antragsstellung beim BAMF beschleu- nigt, wird ohnehin die frühe Integrationskurszulassung erfolgen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 13): Wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in Rheinland-Pfalz neben Trier noch an weiteren Standorten (bitte Standorte nennen) vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) betriebene sogenannte Ankunftszentren errichtet werden, die täglich innerhalb von 48 Stunden über den Aufenthaltsstatus von Asylbewerberinnen und Asylbe- werbern entscheiden sollen, und wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber sollen nach Planung des BAMF in Zukunft täglich am jeweiligen Standort empfangen werden (bitte nach Standorten aufschlüsseln)? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat zur Implementierung des neuen Ablaufs des Asylverfahrens mit jedem Bundesland Gespräche geführt, um einen abgestimmten Vorgehensplan zu den Standorten BAMF/Land zu entwickeln. Die jeweilige Planung ist bis auf wenige Ausnahmen abgeschlossen. In jedem Bundesland wird im ersten Halbjahr 2016 min- destens ein Ankunftszentrum neuen Typs installiert. Für Rheinland-Pfalz ist im Zielsystem ein täglicher Zugang von 400 Asylsuchenden in das Asylverfahren vorgese- hen. Diese Personen verteilen sich auf ein neu einge- richtetes Ankunftszentrum in Trier, auf die bestehenden BAMF-Außenstellen in Trier und Ingelheim/Bingen am Rhein und eine neu eingerichtete Außenstelle in Diez sowie auf die zeitlich befristet eingerichteten Standorte Hermeskeil und Kusel, die schwerpunktmäßig allerdings die Abarbeitung von „Altfällen“ übernehmen. Die ge- naue Verteilung der Asylsuchenden auf diese Standorte ist aktuell noch nicht festgelegt. Das Ankunftszentrum Trier beginnt einen Interims-Betrieb im Februar 2016, bei den anderen neuen Standorten ist der Eröffnungster- min noch nicht sicher. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 14): Wie wird vom BAMF sichergestellt, dass bei einem Schnellverfahren in den sogenannten Ankunftszentren, wie sie unter anderem in Rheinland-Pfalz geplant sind, Asylbewerbe- rinnen und Asylbewerber ihr Recht auf anwaltlichen Rat und Verfahrensberatung wahrnehmen können, und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) nicht ohne rechtlichen Vor- mund und altersangemessenes Clearing dieses Schnellverfah- ren passieren? Es handelt sich bei den Verfahren in den Ankunfts- zentren um beschleunigte Verfahren, bei denen sich die Beschleunigung als Folge der optimierten Zusammen- arbeit der Akteure und der Reduzierung der Wartezeiten für den Asylsuchenden ergibt. Auch in den in der Frage angesprochenen Punkten unterscheidet sich das Verfah- ren in den Ankunftszentren nicht von den Verfahren in den bisherigen Außenstellen des Bundesamtes. Es be- steht die Möglichkeit, anwaltlichen Rat hinzuzuziehen und Verfahrensberatung vor Ort wahrzunehmen. Anträge von unbegleiteten Minderjährigen sollen im Übrigen in der Regel nicht in den Ankunftszentren, sondern in den Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flücht- linge (BAMF) bearbeitet werden. Bei unbegleiteten Min- derjährigen zieht das BAMF einen Vormund in jedem Fall hinzu. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/7509, Frage 15): Wie hoch war die Zahl der im EASY-System registrier- ten Asylsuchenden in den Monaten Dezember 2015 bzw. Januar 2016 (bitte differenzieren und zudem nach den vier Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 15191 (A) (C) (B) (D) Hauptherkunftsländern auflisten; soweit damit nicht erfasst, bitte auch die Zahlen für die Länder Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien, Marokko und Algerien nennen), und wie hoch war zuletzt der tagesaktuelle Zugang an Neuregistrierungen laut dem EASY-System? Zugangszahlen aus dem System EASY für Dezember 2015 TOP HKL Asylsuchende 1 Syrien 44.522 2 Irak 28.319 3 Afghanistan 26.506 4 Iran 7.464 5 Marokko 2.896 6 Algerien 2.296 16 Albanien 399 17 Serbien 394 26 Mazedonien 210 28 Bosnien und Herzegowina 198 29 Tunesien 195 32 Kosovo 168 51 Montenegro 36 Gesamt – Summe alle HKL 127.320 Zugangszahlen aus dem System EASY für Januar 2016 TOP HKL Asylsuchende 1 Syrien 35.822 2 Irak 18.563 3 Afghanistan 18.099 4 Iran 4.203 5 Marokko 1.623 6 Algerien 1.563 17 Albanien 346 18 Serbien 331 23 Kosovo 213 30 Tunesien 170 32 Mazedonien 145 33 Bosnien und Herzegowina 141 50 Montenegro 38 Gesamt – Summe alle HKL 91.671 Zugangszahlen aus dem System EASY für den 11. Februar 2016 TOP HKL Asylsuchende 1 Syrien 1.219 2 Irak 587 3 Afghanistan 529 4 Iran 102 12 Marokko 19 13 Albanien 17 15 Serbien 16 18 Mazedonien 13 21 Bosnien und Herzegowina 10 22 Kosovo 10 31 Algerien 6 43 Montenegro 2 47 Tunesien 2 Gesamt – Summe alle HKL 2.977 Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra- ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/7509, Frage 16): Warum hat die Bundesregierung den Brief von 36 Bür- germeistern und dem Landrat des Landkreises Sächsi- sche Schweiz – Osterzgebirge vom Oktober 2015 an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zur Flüchtlingssituation im Kreis nicht beantwortet, und welche Ergebnisse brachten die Gespräche der am 16. Februar 2016 nach Berlin gereisten Bürgermeister und Landratsamtsvertreter mit dem Chef des Bundeskanzleramts, Dr. Peter Altmaier, und der Staatssekretä- rin im Bundesministerium des Innern, Dr. Emily Haber (siehe „17 Bürgermeister fahren ins Berliner Kanzleramt“, Sächsi- sche Zeitung vom 9. Februar 2016)? 1. Beantwortung des Briefes an Frau Bundeskanz­ lerin Dr. Angela Merkel Bei dem genannten Schreiben vom 14. Oktober 2015 handelte es sich um einen offenen Brief. Gemäß der Haus ordnung des Bundeskanzleramtes werden diese in der Regel nicht beantwortet. 2. Gespräch mit dem Chef des Bundeskanzleramts, Herrn Peter Altmaier Herr Bundesminister Altmaier hat die in dem Schrei- ben angesprochenen Fragen sowie die seitherigen Ent- wicklungen am 16. Februar mit den Bürgermeistern und einem Vertreter des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ausführlich erörtert. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 201615192 (A) (C) (B) (D) 3. Gespräch mit der Staatssekretärin des Bundes­ ministeriums des Innern, Frau Dr. Emily Haber Im Anschluss an das Gespräch mit Herrn Bundesmi- nister Altmaier hat Frau Stn Dr. Haber etwa eine Stunde mit dem genannten Personenkreis gesprochen. Frau Dr. Haber hat zunächst über die aktuelle Lage und geplante sowie in der Umsetzung befindliche Maßnah- men der Bundesregierung zur Bewältigung der Flücht- lingskrise informiert. Sodann haben die Bürgermeister ihre Fragen dazu gestellt und mit Frau Dr. Haber erörtert. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra- ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/7509, Frage 17): Welche Mitglieder und Vertreter der Bundesregierung wa- ren (als Zuschauer) bei Spielen während der Handball-Europa- meisterschaft 2016 der Männer in der Volksrepublik Polen da- bei, und welche Mitglieder und Vertreter der Bundesregierung werden nach derzeitigem Planungsstand an Spielen während der Fußball-Europameisterschaft 2016 der Männer in Frank- reich teilnehmen (bitte die jeweiligen Personen mit Funktion sowie Spiele nennen)? Die Handball-Europameisterschaft 2016 der Männer in Polen haben weder Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch andere Mitglieder oder Vertreter der Bun- desregierung besucht. Die öffentlichen Termine der Bundeskanzlerin werden vom Regierungssprecher in der Regel in der jeweiligen Vorwoche in der Regierungspressekonferenz mitgeteilt. Das gilt auch für den Fall, dass die Bundeskanzlerin Spiele der Fußball-Europameisterschaft in Frankreich im Sommer dieses Jahres besuchen sollte. Herr Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, beabsichtigt nach derzeitigem Planungs- stand, ein Spiel der deutschen Nationalmannschaft bei der Fußball-Europameisterschaft 2016 in Frankreich zu besuchen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht allerdings noch nicht fest, um welches Spiel es sich handeln wird. Weitere Mitglieder und Vertreter der Bundesregierung planen nach derzeitigem Stand keinen Besuch der Fuß- ball-Europameisterschaft 2016 in Frankreich. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 18): Kann die Bundesregierung den Bericht des Magazins Der Spiegel bestätigen, wonach der groß angelegte Hackerangriff auf den Deutschen Bundestag im vergangenen Jahr von deut- schen Behörden mittlerweile „klar einem russischen militäri- schen Nachrichtendienst“ zugeschrieben werde (Der Spiegel, „Das Ende der Wahrheit“, vom 30. Januar 2016), und falls ja, welche Motive verfolgten nach Einschätzung der Bundesre- gierung die Angreifer? Die Bundesregierung kann den Bericht des Magazins Der Spiegel, wonach der groß angelegte Hackerangriff auf den Deutschen Bundestag im vergangenen Jahr von deutschen Behörden mittlerweile „klar einem russischen militärischen Nachrichtendienst“ zugeschrieben werde, nicht bestätigen. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra- ge der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 18/7509, Frage 20): Inwiefern kann die Mindestlohnkommission bereits jetzt bei ihren Entscheidungen die besonderen Einstellungshemm- nisse von Flüchtlingen wie mangelnde Deutschkenntnisse und Mangel an nötigen Qualifikationen berücksichtigen, und inwiefern kann eine Gleichstellung von Flüchtlingen mit Langzeitarbeitslosen, mit einer bis zu sechs Monate dauern- den Möglichkeit für Arbeitgeber, Arbeitnehmer unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro zu beschäftigen, für Flüchtlinge geschaffen bzw. gegebenenfalls auf bis zu weitere sechs Monate verlängert werden? Nach der Konzeption des Mindestlohngesetzes (Mi- LoG) gilt der Mindestlohn branchen-, regions- und tätig- keitsübergreifend für alle Arbeitnehmergruppen. Bei der Anpassung des Mindestlohns kann die Mindestlohnkom- mission daher keine Differenzierungen nach bestimmten Arbeitnehmergruppen vornehmen. Für die Anpassung des Mindestlohns hat die Mindestlohnkommission im Wege einer Gesamtabwägung insbesondere zu prüfen, ob der Mindestlohn geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer beizutragen sowie faire und funktionierende Wett- bewerbsbedingungen zu gewährleisten. Zudem soll die Mindestlohnkommission als gleichberechtigtes Kriteri- um im Rahmen ihrer Gesamtabwägung den Erhalt von insbesondere sozialversicherungspflichtiger Beschäfti- gung berücksichtigen, wozu nach der Gesetzesbegrün- dung (Bundestagsdrucksache 18/1558 Seite 38) auch die Förderung von Ausbildung zur langfristigen Sicherung des Fachkräftepotenzials zählt. Das Mindestlohngesetz enthält aus gleichheitsrecht- lichen Gründen keine Ausnahmeregelungen, die ledig- lich an die Herkunft oder den Aufenthaltsstatus der Ar- beitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers anknüpfen. Einer solchen Ausnahme wohnt die Gefahr einer Spaltung des Arbeitsmarkts inne. Das mit dieser Spaltung des Arbeits- markts gegebenenfalls einhergehende Signal an die in- ländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitsuchenden, in die Bundesrepublik Deutschland geflüchtete oder migrierte Menschen könnten aufgrund diskriminierender Regeln zu Löhnen unterhalb des Min- destlohns beschäftigt werden, gilt es zu vermeiden. Das MiLoG enthält heute bereits für Praktika eine Reihe von Mindestlohnausnahmen, die eine berufliche Orientierung und eine Heranführung von besonders be- nachteiligten Personen an den Arbeits- und Ausbildungs- markt ermöglichen. Diese Regelungen können auch zur beruflichen Integration von Flüchtlingen und von nach Deutschland migrierten Menschen genutzt werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 15193 (A) (C) (B) (D) Die in der Frage angesprochene und auf Langzeitar- beitslose bezogene Sonderregelung in § 22 Abs. 4 des MiLoG kann auch für Flüchtlinge und für nach Deutsch- land migrierte Menschen greifen, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen der Langzeitarbeitslosigkeit im Sinne des § 18 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch erfüllt sind. LK 2 Mue 15.2. Be 15/2 ST’in/ST Sd 15.2. StS2 15/02 PST’in SBL 15/2 Ch 15/2 AK 16/2 Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 21): Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Pro-Kopf-Verzehr von Obst und Gemüse (zusammengefasst) im europäischen Vergleich dar (bitte für alle Mitgliedstaaten auflisten), und welcher Anteil der Bevölkerung in Deutschland erreicht die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für den Verzehr an Obst und Gemüse nicht? Pro­Kopf­Verzehr im europäischen Vergleich Eine Übersicht zum Obst- und Gemüseverzehr in Eu- ropa liefern die Daten der Umfassenden Europäischen Datenbank der Europäischen Behörde für Lebensmittel- sicherheit (EFSA). Sie enthält detaillierte Daten für eine Reihe von EU-Ländern. Im Vergleich zu früheren Jahren wird zwar dieselbe Klassifizierung für die Lebensmittel- gruppen eingesetzt, ein direkter Vergleich zwischen den Ländern ist allerdings nur eingeschränkt möglich, da die verschiedenen Verzehrstudien mit unterschiedlichen Erhebungsinstrumenten durchgeführt wurden. Der Obst- und Gemüseverzehr in Europa liegt zwischen 198 und 535 Gramm pro Tag. Der Verzehr in Deutschland beträgt durchschnittlich 289 Gramm pro Tag und liegt damit im mittleren Bereich. Die erbetene Auflistung der einzelnen Mitgliedstaa- ten stelle ich Ihnen angesichts des Zahlenumfangs gerne schriftlich zur Verfügung (Anlage). Legt man für Deutschland die Er- gebnisse des Nationalen Ernährungs- monitorings (NEMONIT) zugrunde, so liegt für den Zeitraum 2014/15 der Verzehr von Obst und Obsterzeug- nissen bei den Männern im Durchschnitt bei 132 Gramm pro Tag. Frauen verzehren täglich 158 Gramm an Obst bzw. Obsterzeugnissen. Der Verzehr von Gemüse, Pilzen und Hülsenfrüchten beträgt bei den Männern 137 und bei den Frauen 142 Gramm pro Tag. Anteil der deutschen Bevölkerung, der die Emp­ fehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Obst­ und Gemüseverzehr nicht erreicht Die WHO-Verzehrempfehlung von täglich 400 Gramm Obst und Gemüse wird bei Teilnehmern des Nationalen Ernährungsmonitorings (2014/15) aktuell von 80 Prozent der Männer und von 73 Prozent der Frau- en nicht erreicht. Anlage zu Frage 21 Durchschnittliche Aufnahme von Gemüse und Obst Erwachsener(18 – 64 Jahre) im europäischen Vergleich Gemüse & Obst (g/Tag) Gemüse (g/Tag) Obst (g/Tag) Österreich 254 90 164 Belgien 242 122 120 Tschechische Republik 250 126 124 Deutschland 289 118 171 Dänemark 314 162 152 Spanien 399 207 192 Finnland 310 151 159 Frankreich 282 145 137 Vereinigtes Königreich 220 128 92 Ungarn 335 155 180 Irland 219 133 86 Italien 425 235 190 Lettland 198 90 108 Niederlande 200 105 95 Rumänien 535 382 153 Schweden 201 62 139 Quelle: European Food Safety Authority (EFSA Journal 2011; 9(3):2097) Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 22): Wie hat sich der Pro-Kopf-Verzehr an Obst und Gemüse in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland entwickelt, und hält die Bundesregierung die bislang ergriffenen Maßnahmen für ausreichend, um einen höheren Anteil an Obst und Gemüse in den individuellen Speiseplänen durch geeignete Rahmenbe- dingungen zu unterstützen? Legt man die Daten der Nationalen Verzehrsstu- die II sowie die des Nationalen Ernährungsmonitorings Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 201615194 (A) (C) (B) (D) ( NEMONIT) zugrunde, so nahm der tägliche Verzehr von Obst und Obsterzeugnissen und Trockenobst bei Frauen und Männern kontinuierlich über den Betrachtungszeit- raum von 2005/07 bis 2012/13 ab, danach erfolgte eine Stabilisierung auf im Vergleich zu 2005/07 niedrigerem Niveau. Für den Verzehr von Gemüse, Pilzen und Hül- senfrüchten war bei Männern und Frauen keine kontinu- ierliche Zu- oder Abnahme über den Befragungszeitraum nachweisbar. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirt- schaft (BMEL) hat bereits zahlreiche Maßnahmen ergrif- fen, um einen höheren Anteil an Obst und Gemüse in den individuellen Speiseplänen zu unterstützen. So hat die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) im Auftrag des BMEL Qualitätsstandards für die Außer-Haus-Ver- pflegung entwickelt. Sie definieren ein vollwertiges Ver- pflegungsangebot und präferieren den Einsatz von Obst und Gemüse. Die Verbreitung der Standards vor allem im Bereich Kitas und Schulen wird aktuell auf mehreren Wegen massiv unterstützt. Dazu zählen die Kampagne „Macht Dampf!“, der Aufbau eines nationalen Qualitäts- zentrums für gesunde Ernährung in Kitas und Schulen sowie die Förderung der Vernetzungsstellen Schulver- pflegung. Darüber hinaus erfreut sich das Schulobst- und -ge- müseprogramm der EU in den Bundesländern wachsen- der Beliebtheit. Für das Schuljahr 2016/2017 wurden über den regulären Betrag für Deutschland in Höhe von 19,7 Milionen Euro zusätzliche Mittel in Höhe von rund 10 Millionen Euro beantragt und bewilligt. Verschiedene Evaluationsergebnisse zeigen, dass in Institutionen (wie zum Beispiel Kitas und Schulen) ge- lerntes und eingeübtes Ernährungsverhalten oft auch das Ernährungsverhalten im privaten Bereich verändert. Im Bereich individueller Speisenpläne arbeitet das Bundesernährungsministerium mit mehreren Internet- rezeptanbietern zusammen. Besonders beliebte Rezepte werden von der DGE in Anlehnung an die oben ange- führten Kriterien überprüft und erhalten bei Einhaltung dieser Kriterien das Logo „empfohlen von IN FORM“ (IN FORM ist Deutschlands Initiative für gesunde Er- nährung und mehr Bewegung). Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- ge der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck- sache 18/7509, Frage 28): Inwiefern ist die Erklärung der Bundesministerin der Ver- teidigung, es sei mit Ankara „fest verabredet“, dass durch NA- TO-Schiffe beim Marineeinsatz der NATO in der Ägäis aus Seenot gerettete Flüchtlinge „zurück in die Türkei gebracht werden“ (AFP vom 11. Februar 2016), vereinbar mit dem Re- foulement-Verbot der Genfer Flüchtlingskonvention bzw. der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem EU-Asyl- recht, wonach die Schutzbedürftigkeit von aus Seenot geret- teten Schutzsuchenden vor einer Zurückschiebung in einem fairen Asylverfahren geprüft werden muss (bitte auch die kon- kreten Rechtsgrundlagen für die vereinbarte Zurückweisung von Schutzsuchenden in die Türkei darlegen, in Auseinander- setzung mit dem Hirsi-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 23. Februar 2012), und wie ist diese Verabredung damit vereinbar, dass auch nach der Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 26 (Plenarpro- tokoll 18/129, Seite 12548, Anlage 24) die Türkei nach Ar- tikel 38 der Richtlinie 2013/32/EU schon deshalb nicht als sicherer Drittstaat angesehen werden kann, in den Schutzsu- chende ausnahmsweise unter bestimmten Bedingungen ohne Asylprüfung zurückgeschickt werden könnten, weil sie die Genfer Flüchtlingskonvention nur unter regionalem Vorbehalt anwendet (bitte darlegen)? Die Verteidigungsminister der NATO haben am 11. Februar 2016 beschlossen, einem gemeinsamen Vor- schlag Griechenlands, der Türkei und Deutschlands für eine Rolle der NATO bei der Bekämpfung der Schleuser- kriminalität nachzukommen. Sollten dabei in Seenot ge- ratene Flüchtlinge aus der Türkei aufgenommen werden, ist unter anderem vorgesehen, diese in sichere Häfen in der Türkei zu verbringen. Hierauf bezog sich die Erklä- rung von Frau Bundesministerin Dr. von der Leyen. Gegen diese Vereinbarung bestehen keine grundlegen- den völker- oder europarechtlichen Einwände. Selbstver- ständlich wird ihre Umsetzung in Einklang mit der gel- tenden Rechtslage erfolgen. Das wird auch im Rahmen der jetzt laufenden Arbeiten der zuständigen NATO-Gre- mien zur Ausplanung der Operation ein entscheidender Gesichtspunkt sein. Zunächst sind alle Schiffe, die an der NATO-Überwa- chung in der Ägäis beteiligt sind, gemäß dem Seerechts- übereinkommen der Vereinten Nationen verpflichtet, Personen, die in Seenot geraten sind, an Bord zu neh- men. Nach den einschlägigen völkerrechtlichen Bestim- mungen, die auch in diesem Fall Anwendung finden, sind Gerettete so schnell wie möglich in einen sicheren Hafen, einen sogenannten „place of safety“, zu verbringen. Dies ist bei Häfen in der Türkei der Fall, da den Flüchtlingen dort weder Tod noch körperliche Beeinträchtigung droht. Eine Übergabe an türkische Behörden stellt keinen Verstoß gegen ein Refoulement-Verbot dar, denn un- geachtet ihrer eingeschränkten Bindung an die Genfer Flüchtlingskonvention ist die Türkei aufgrund völker- rechtlicher und nationalrechtlicher Verpflichtungen ihrer- seits an Non-Refoulement-Prinzipien gebunden, sodass auch keine sogenannten „Kettenabschiebungen“ drohen Hierin liegt der zentrale Unterschied zu dem in der Frage zitierten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das sich mit einer Rückführung von Flüchtlingen nach Libyen befasste und die spezifische Situation dort zugrunde legte. Der in der Genfer Flücht- lingskonvention enthaltene Non-Refoulement-Grundsatz beinhaltet allein das Recht jedes Menschen, nicht in ei- nen Staat zurückgewiesen zu werden, in dem ihm auf- grund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Kein in Seenot Geretteter hat dagegen Anspruch da- rauf, in einen Hafen seiner Wahl gebracht zu werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 15195 (A) (C) (B) (D) Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/7509, Frage 29): Wie erklärt die Bundesregierung die widersprüchliche Zahl der in Deutschland in der Geburtshilfe tätigen Hebammen, die nach Angaben des Deutschen Hebammenverbandes wegen der gestiegenen Haftpflichtprämien im Jahr 2015 auf 2 670 gesun- ken ist – wodurch ein akuter Versorgungsnotstand in Geburts- häusern und Krankenhäusern entstanden sei, wo Hebammen häufig zwei oder drei Geburten gleichzeitig betreuen müs- sen –, während sie nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen um 2 Prozent auf 5 121 ge- stiegen ist? Die Vertragspartnerliste des GKV-Spitzenverbandes erfasst die Hebammen, die Geburtshilfeleistungen gegen- über der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen können. Darin können auch freiberufliche Hebammen enthalten sein, die gegenwärtig keine geburtshilflichen Leistungen anbieten. Zudem existiert die Möglichkeit, dass freiberufliche Hebammen Geburtshilfe ausschließ- lich für privat krankenversicherte Frauen erbringen und aus diesem Grund nicht in der Liste des GKV-Spitzen- verbandes geführt werden. Die Zahlen des Deutschen Hebammenverbandes kön- nen Auskunft darüber geben, wie viele Hebammen über den Berufshaftpflicht-Gruppenversicherungsvertrag des Verbandes versichert sind und die Geburtshilfe im Ver- trag eingeschlossen haben. Nicht dabei erfasst werden je- doch freiberuflich tätige Hebammen, die einzelvertragli- che Haftpflichtversicherungen abgeschlossen haben oder direkt über eine Klinik versichert sind. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/7509, Frage 30): Welche Leistungen haben wie viele Hebammen in den Jah- ren von 2010 bis 2015 für ihre Arbeiten in Krankenhäusern, Geburtshäusern und in der Hausgeburt bei der GKV abgerech- net? In der Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Ausgaben für Vergütungen (einschließlich Wegegebühren) an Hebammen, inklusive Vergütungen für Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und besonders berechneter Vergütungen für Leistungen in Anstalten, bei Fehlgeburten und bei Schwangerschafts- beschwerden, erfasst. Diese Ausgaben haben sich von 2010 bis zum ersten bis dritten Quartal 2015 wie folgt entwickelt (Angaben in Millionen Euro): Konto Bezeichnung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 1.­3. Quartal 5510 Hebammenhilfe 431,1 439,6 462,7 504,0 530,0 377,8 Veränderung zum Vorjahr 2,0% 5,3% 8,9% 5,2% 3,0% Nicht hierin enthalten sind Leistungsaufwendungen von in einem Krankenhaus angestellten Hebammen und Entbindungspflegern. Diese werden unter den Kosten für stationäre Entbindung subsumiert erfasst. Ab dem Jahr 2015 können durch eine Erweiterung der amtlichen Statistik die in der gesetzlichen Krankenversi- cherung (GKV) abgerechneten Geburtenfallzahlen nach Ort der Geburt (Art der Einrichtung, in der entbunden wurde, oder Hausgeburt) differenziert werden. Eine sol- che Differenzierung sieht die amtliche Statistik für die Vorjahre nicht vor. Die entsprechende Statistik wird je- weils im August des Folgejahres veröffentlicht. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 31): Welchen Zeitplan strebt die Bundesregierung für eine ge- setzliche Regelung zur Fortführung des GVFG-Bundespro- gramms an, die gleichzeitig die angekündigte Öffnung für Ersatzinvestitionen bei der geförderten ÖPNV-Infrastruktur enthält, und welche weiteren Änderungen sind hinsichtlich der Förderkriterien und Fördervoraussetzungen geplant? Bund und Länder haben anlässlich der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 24. September 2015 den politischen Willen dokumentiert, das Programm fortzufah- ren. Ich zitiere: „Bund und Länder vereinbaren, die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) im Rahmen der Regelung der Bund-Länder-Finanzbeziehun- gen ungekürzt über 2019 hinaus fortzuführen.“ Eine Öffnung für Ersatzinvestitionen und eine Ände- rung hinsichtlich der Förderkriterien und Fördervoraus- setzungen lässt sich aus der oben zitierten Absichtsklä- rung von Bund und Ländern nicht ableiten. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 32): Wann wird die vom Bundesminister für Verkehr und digi- tale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, angekündigte Offenle- gung der Motorensoftware beim Typgenehmigungsverfahren Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 201615196 (A) (C) (B) (D) in der Praxis umgesetzt, und wann gehen die staatlichen Prüf- stände zur Nachkontrolle von Fahrzeugen in Betrieb (verglei- che Bild am Sonntag vom 13. Dezember 2015)? Vorschläge zur zeitnahen Ausgestaltung der Prüfkrite- rien durch das Kraftfahrt-Bundesamt werden derzeit im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruk- tur erarbeitet. Die Einrichtung staatlicher Prüfeinrichtungen ist ge- plant. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/7509, Frage 33): Handelt es sich bei dem Bericht zum Thema „Reform der Auftragsverwaltung im Bereich der Bundesfernstraßen“ (Aus- schussdrucksache 18(15)287) um eine ressortabgestimmte Position der Bundesregierung (bitte begründen), und welche Referate (bitte nach Bundesministerien aufschlüsseln) waren bzw. sind mit der Thematik der Reform der Auftragsverwal- tung befasst? Der Bericht zum Thema „Reform der Auftragsver- waltung im Bereich der Bundesfernstraßen“ gibt die ge- meinsamen Positionen des Bundesministeriums für Ver- kehr und digitale Infrastruktur, des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wieder. Die jeweils zuständigen Fachreferate der genannten Ressorts waren bzw. sind mit der Thematik der Reform der Auftragsverwaltung befasst. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/7509, Frage 34): An welchen legislativen Maßnahmen inklusive einer gege- benenfalls notwendig werdenden Grundgesetzänderung wird seitens der Bundesregierung derzeit bezüglich der Etablierung einer bundeseigenen Gesellschaft zur Bewirtschaftung der Bundesautobahnen bzw. Bundesfernstraßen gearbeitet (bitte Legislativmaßnahmen den federführenden Bundesministerien zuordnen), und welche Positionspapiere wurden der Bundes- regierung diesbezüglich übersandt (bitte unter Angabe des Einreichers aufführen)? Die erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen werden derzeit vorbereitet. Diverse Positionspapiere von Verbänden sind der Bundesregierung übersandt worden. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 35): Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung zusam- men mit den anderen EU-Staaten bei der Unterzeichnung der Minamata-Konvention zur Verringerung der Quecksilberemis- sionen aus Kohlekraftwerken, und welche „wenigen zusätz- lichen Maßnahmen“ (siehe Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) www.bmub.bund.de/themen/gesundheit-chemikalien/ge- sundheit-und-umwelt/die-quecksilber-konvention-der-verein- ten-nationen/) wird die Bundesregierung darüber hinaus um- setzen (bitte unter Angabe des Zeithorizonts)? Die Minamata-Konvention über Quecksilber wurde im Oktober des Jahres 2013 von über 90 Staaten sowie der Europäischen Union gezeichnet. Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten beabsichtigen eine gemeinsame Ratifikation. Der von der EU hierfür genannte Termin ist Ende des Jahres 2016 bzw. Anfang des Jahres 2017. Derzeit wird auf EU-Ebene und für Deutschland der mögliche Umsetzungsbedarf der Konventionsbestim- mungen in das EU-Recht ermittelt. Dieser Prozess hat gerade begonnen, da die EU-Kommission erst in der ersten Februarwoche des Jahres 2016 das seit fast einem Jahr zugesagte „ratification package“ vorgelegt hat. Es ist daher verfrüht, zum jetzigen Zeitpunkt die konkreten Maßnahmen zu nennen, die in Deutschland zur Umset- zung erforderlich sind. Darüber hinaus stehen Quecksilbergrenzwerte für Kohlekraftwerke derzeit auch auf der EU-Agenda. Im Rahmen des sogenannten Sevilla-Prozesses wurden auf europäischer Ebene Emissionsbandbreiten für den besten verfügbaren Stand der Technik (BVT) für Kohlekraft- werke ermittelt. Hierzu werden derzeit Schlussfolge- rungen erarbeitet, die etwa im Frühjahr des kommenden Jahres in der EU verabschiedet werden. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 36): Von welchen Umweltauswirkungen durch den geplanten Bau der Nord-Stream-Pipelines 3 und 4 (unter anderem Muni- tionsräumung aus den Weltkriegen, Überdüngung der Ostsee durch Phosphateinleitungen, Leckagen der Pipeline durch Bo- denbewegungen etc.) geht die Bundesregierung aus, und wel- che Studien zu potenziellen Umweltrisiken liegen der Bundes- regierung vor (bitte einzeln aufschlüsseln unter Angabe, wo diese zugänglich sind) bzw. sind in Auftrag gegeben worden (bitte unter Angabe des Auftragsnehmers, Forschungsauftrags und der voraussichtlichen Fertigstellung)? Die Umweltauswirkungen des Pipeline-Projekts Nord Stream 2 werden im Rahmen der Umweltverträg- lichkeitsprüfung (UVP) ermittelt. Eine solche UVP ist sowohl nach dem nationalen Recht der beteiligten Staa- ten als auch nach europäischen und internationalen Vor- schriften (UVP-Richtlinie der EU, Espoo-Konvention der United Nations Economic Commission for Europe [UNECE]) erforderlich. Sie wird von den dafür zustän- digen Behörden der Staaten durchgeführt, durch deren Meereszonen die Pipeline verläuft. Ermittelt und bewer- tet werden dabei nicht nur die Umweltauswirkungen, die das Projekt auf die jeweils eigenen Meeresgebiete haben http://www.bmub.bund.de/themen/gesundheit-chemikalien/gesundheit-und-umwelt/die-quecksilber-konvention-der-vereinten-nationen/ http://www.bmub.bund.de/themen/gesundheit-chemikalien/gesundheit-und-umwelt/die-quecksilber-konvention-der-vereinten-nationen/ http://www.bmub.bund.de/themen/gesundheit-chemikalien/gesundheit-und-umwelt/die-quecksilber-konvention-der-vereinten-nationen/ Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 15197 (A) (C) (B) (D) kann. Vielmehr führt jeder der beteiligten Staaten auch eine grenzüberschreitende UVP durch. Die Zuständigkeit für das UVP-Verfahren einschließ- lich der grenzüberschreitenden UVP liegt in Deutschland beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und beim Bergamt Stralsund. Eine wesentliche Grundlage der Prüfungen durch die zuständigen deutschen Behörden ist die vom Vorha- benträger vorzulegende UVP-Dokumentation. In dieser Unterlage sind die möglichen Umweltauswirkungen des Nord-Stream-2-Projekts umfassend darzustellen. Vorhabenträger ist nunmehr die im September des Jahres 2015 gegründete New European Pipeline AG mit Sitz in Zug/Schweiz. Die UVP-Dokumentation wird von ihr derzeit erarbeitet. Nach dortiger Planung sollen die Arbeiten bis Ende des Jahres 2016 abgeschlossen wer- den. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting­Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 37): Verfügt die Bundesregierung mittlerweile über Erkennt- nisse, dass bereits praktisch ausgeschlossen werden kann, dass die Reaktordruckbehälter der grenznahen französischen Atomkraftwerke Cattenom und Fessenheim durch ein ähn- lich gravierendes Materialproblem wie die Reaktordruckbe- hälter der Atomkraftwerke Beznau 1, Tihange 2 oder Doel 3 geschwächt sind (zu den am 2. November 2015 noch nicht vorhandenen betreffenden Erkenntnissen vergleiche die Ant- wort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 56 auf Bundestagsdrucksache 18/6603; gegebenenfalls bitte mit Dar- legung der Erkenntnisse), und inwiefern hat sie diesbezüglich seit dem 2. November 2015 die französische Atomaufsicht ak- tiv gefragt (im Gegensatz zu einem Abwarten, ob Letztere von sich aus darüber informiert)? Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 56 auf Bundestagsdrucksa- che 18/6603 erwähnt, sind der Bundesregierung keine Ultraschall anzeigen an den Reaktordruckbehältern der Atomkraftwerke in Fessenheim und Cattenom bekannt. Die Zuständigkeit über die nukleare Sicherheit dieser bei- den Anlagen liegt bei der französischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Autorité de Sûreté Nucléaire (ASN). Aus dem Bericht des europäischen Netzwerkes der atom- rechtlichen Aufsichtsbehörden WENRA vom 17. De- zember 2014 geht hervor, dass sich keine Hinweise auf entsprechende Schädigungen wie in Doel 3 und Tihan- ge 2 ergeben haben. Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus, dass bei sicherheitsrelevanten Ultraschall- anzeigen an den Reaktordruckbehältern die französische atomrechtliche Aufsichtsbehörde ASN die Mitglieder der WENRA sowie die Öffentlichkeit informieren wird. Im Übrigen ist die Sicherheit der grenznahen Atomkraftwer- ke Cattenom und Fessenheim Gegenstand der bilateralen Beratungen der regelmäßig tagenden Deutsch-Französi- schen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechni- scher Einrichtungen. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting­Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 38): Welche Bundesländer sind nach Kenntnis der Bundesre- gierung bis dato vor dem Bundesverfassungsgericht bezüg- lich der insgesamt neun Verfassungsbeschwerden gegen das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes durch eine Stellungnahme und/oder einen Verfahrensbeitritt aktiv gewor- den (bitte Angabe in der Art wie in der Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 18/442; zu den Verfassungsbeschwer- den siehe erster Tabelleneintrag in der Antwort der Bundes- regierung auf meine schriftliche Frage 105 auf Bundestags- drucksache 18/6997)? Gegenüber der Antwort der Bundesregierung zu Fra- ge 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 18/442 haben sich keine Änderungen ergeben. Danach gilt weiterhin: Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Bun- desländer Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein im Rahmen der Verfassungsbeschwerden gegen das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes eine gemein- same Stellungnahme abgegeben. Die Bundesländer Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben ebenfalls eine gemeinsame Stel- lungnahme abgegeben. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Rhein- land-Pfalz und Schleswig-Holstein sind dem Verfahren beigetreten. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 39): Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den Forderungen aus der Wissenschaftscommunity nachzu- kommen, die Bundesmittel für die HIV-Impfstoffforschung in Deutschland sowie deren Bündelung und Vernetzung aufzu- stocken und planungssicher zu verstetigen? Die Bundesregierung hält das bestehende Förderan- gebot auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für angemessen. Die Notwendigkeit einer Aufsto- ckung besteht nach Ansicht der Bundesregierung nicht. Eine angemessene Bündelung der HIV-Forschung ist mit der Gründung des Deutschen Zentrums für Infektions- forschung und diesem der HIV-Forschung gewidmeten Forschungsschwerpunkt bereits erfolgt. Eine erfolg- reiche HIV-Impfstoffentwicklung ist nach Ansicht der Bundesregierung nur in internationaler Zusammenarbeit möglich. Die deutsche Wissenschaft ist nach Ansicht der Bundesregierung gut aufgestellt, um an dieser internatio- nalen Zusammenarbeit mitzuwirken. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 201615198 (A) (C) (B) (D) Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 40): Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung die internationale Vernetzung und Kooperation von HIV-For- schungseinrichtungen verbessern? Nach Ansicht der Bundesregierung sind HIV-For- schungseinrichtungen bereits hervorragend international vernetzt. Ein Beispiel ist die erfolgreiche Teilnahme von deutschen Universitäten und Unternehmen im jüngs- ten Förderaufruf der Europäischen Kommission zur HIV-Impfstoffentwicklung. Hier waren sieben deutsche Antragsteller erfolgreich. Mit ihrer Unterstützung europäischer oder internatio- naler Initiativen, wie zum Beispiel der European and De- veloping Countries Clinical Trials Partnership oder der Produktentwicklungspartnerschaften für armutsassozi- ierte Infektionskrankheiten, fördert die Bundesregierung diese Vernetzung erheblich. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 41): Was versteht das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unter „nachhaltiger Landwirtschaft“ in der Entwicklungszusammenarbeit (Ant- wort der Bundesregierung vom 8. Februar 2016 auf meine schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 18/7516), und inwieweit fördert beispielsweise die New Alliance for Food Security and Nutrition aus Sicht der Bundesregierung nach- haltige landwirtschaftliche Praktiken? Entsprechend ihrem agrarpolitischen Leitbild ist die Politik der Bundesregierung auf attraktive, lebenswerte und vitale ländliche Räume und eine nachhaltige, öko- logisch verantwortbare, ökonomisch leistungsfähige und multifunktional ausgerichtete Land-, Forst- und Fischerei wirtschaft ausgerichtet. In diesem Sinne misst das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung dem Aufbau einer nachhaltigen und leistungsfähigen Land- wirtschaft auch in Entwicklungsländern eine besondere Bedeutung zu. Eine nachhaltige Landwirtschaft sichert qualitativ und quantitativ die Befriedigung grundlegender Bedürfnisse an Nahrung und landwirtschaftlichen Rohstoffen. Dies betrifft nicht nur die Bedürfnisse der heutigen, sondern auch zukünftiger Generationen. Eine nachhaltige Landwirtschaft setzt die zur land- wirtschaftlichen Produktion erforderlichen Ressourcen effizient ein. Eine nachhaltige Landwirtschaft bietet attraktive Be- schäftigung, zufriedenstellendes Einkommen sowie wür- dige, gleichberechtigte Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Menschen. Nicht zuletzt bedarf es auch eines dynamischen hei- mischen Agrarmarktes: als Ausgangspunkt für eine wei- tere Diversifizierung und Dynamisierung von ländlichen Wirtschaftsräumen. Die New Alliance for Food Security and Nutrition (Neue Allianz) will das Engagement der beteiligten Ge- ber sowie des Privatsektors mit den Eigenanstrengungen der afrikanischen Länder verbinden, investitionsfreund- liche Rahmenbedingungen schaffen und die Finanzie- rungslücken in landwirtschaftlichen Investitionsplänen der afrikanischen Partner schließen, um letztlich Hunger und Mangelernährung wirkungsvoller zu bekämpfen. In- sofern sieht die Bundesregierung die aus der G8 geborene und mittlerweile unter Federführung der Afrikanischen Union betriebene Initiative als einen wichtigen Beitrag zu nachhaltiger landwirtschaftlicher Entwicklung. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 42): Welche Haltung vertritt die Bundesregierung im EU-Mi- nisterrat im Hinblick auf die Annahme des geplanten Wirt- schaftspartnerschaftsabkommens mit der Entwicklungsge- meinschaft des Südlichen Afrika (SADC), und wie steht sie zu der möglichen vorläufigen Anwendung, noch bevor ein Parla- ment (Europäisches Parlament bzw. nationales) zum Abkom- men Stellung nehmen bzw. dieses – wie in der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 13. Januar 2016 von allen Sachverständigen gefordert – in einem Ratifi- kationsgesetz behandeln konnte? Auf EU-Ebene beschließt der Rat, gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf Vorschlag der Europäischen Kommission über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkom- mens. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments ist für den Beschluss über den Abschluss des Abkommens erforderlich. In Deutschland ist für die Unterzeichnung des Abkommens ein Kabinettsbeschluss erforderlich, welchem eine innerstaatliche verfassungsrechtliche und vertragsförmliche Prüfung vorgeschaltet ist. Diese wird derzeit noch durchgeführt. Dem Ergebnis der Prüfung soll nicht vorgegriffen werden. Zur vorläufigen Anwendung des Abkommens ist an- zumerken, dass bei gemischten Abkommen der Rat eine Erklärung hierzu für die Teile des Abkommens abgibt, die in der ausschließlichen Zuständigkeit der EU liegen. Der Ratsbeschluss liegt noch nicht vor. Eine vorläufige Anwendung der Teile des Abkommens, die in nationa- ler Zuständigkeit liegen, kann erst nach Inkrafttreten des Vertragsgesetzes gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz erfolgen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 154. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Februar 2016 15199 (A) (C) (B) (D) Anlage 33 Antwort des Staatsministers Dr. Helge Braun auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7509, Frage 43): Wie und auf welcher Rechtsgrundlage gedenkt die Bundes- regierung zu verfahren, wenn ein Regierungsmitglied oder ein Parlamentarischer Staatssekretär plant, nach Ausscheiden aus der Bundesregierung in eine Tätigkeit im außerparlamentari- schen Bereich zu wechseln, und das sie in diesem Fall über die Karenzzeit beratende Gremium noch nicht eingesetzt ist (siehe Tagesspiegel vom 10. Februar 2016), und was sind die genauen Gründe für die bisher nicht erfolgte Benennung der Mitglieder dieses Gremiums? Die Rechtsgrundlage für eine Karenzzeit von Mitglie- dern der Bundesregierung oder von Parlamentarischen Staatssekretären, die beabsichtigen, innerhalb der ersten 18 Monate nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes auf- zunehmen, ist in § 6a bis 6d des Bundesministergesetzes sowie in § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre geregelt. Auf die- ser Grundlage würde die Bundesregierung entscheiden. Es gab allerdings seit Inkrafttreten des Gesetzes kei- nen einschlägigen Fall, sodass die Bundesregierung auch noch keine entsprechenden Entscheidungen nach § 6b des Bundesministergesetzes treffen musste. Was das beratende Gremium anbelangt, steht der Ent- scheidungsprozess der Bundesregierung zur Etablierung des Gremiums kurz vor dem Abschluss. Es ist deshalb davon auszugehen, dass das Gremium nunmehr zeitnah etabliert werden kann. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 154. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 18./19. Februar 2016 in Brüssel TOP 2 Befragung der Bundesregierung TOP 3 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zu der Verschärfung der kriegerischen Auseinandersetzungen in Syrien Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Hintze


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Nouripour? – Bitte

    schön.



Rede von Omid Nouripour
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatsminis-

ter, ich habe das nicht ganz verstanden. Können Sie noch
einmal genauer erklären, was das mit der ökonomischen
Situation zu tun hat? Sie haben ja gerade selbst gesagt,
dass die internationalen Organisationen darauf hinwei-
sen, dass sich zum Beispiel – das steht aber an erster
Stelle – die Sicherheitslage geändert hat. Sie haben auch
mehrere Provinzen genannt, von denen wir wissen, was
dort passiert ist. Allen voran nenne ich Kunduz und die
Geschehnisse dort – zum Beispiel der Fall der Stadt bzw.
ihre Eroberung durch die Taliban im letzten Jahr –, die in
der deutschen Öffentlichkeit sehr bekannt sind. Ich habe
deshalb nicht verstanden, was das mit der ökonomischen
Situation zu tun hat.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Michael Roth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Ich habe auf mehrere Gründe hingewiesen, die dazu

    geführt haben, dass die Zahl der Binnenflüchtlinge zuge-
    nommen hat. Sie haben in Ihrer Frage einen Aspekt, die
    Sicherheitslage, angeführt. Die hat sich in einigen Regio-
    nen verschlechtert. Das sind aber nicht unsere Informati-
    onen, sondern Angaben, die wir von den internationalen
    Organisationen erhalten haben. Hierzu gehört auch die
    Information, dass es eine Reihe von Binnenvertriebenen
    gibt, die sich aufgrund einer erhofften besseren wirt-
    schaftlichen Situation in den größeren Städten, vor allem
    Masar-i-Scharif, Kabul und Herat, niederlassen.