Rede:
ID1815311600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 12
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Kollege: 1
    6. Dr: 1
    7. .: 1
    8. Andreas: 1
    9. Lenz: 1
    10. für: 1
    11. dieCDU/CSU-Fraktion: 1
    12. .\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/153 Textrahmenoptionen: 16 mm Abstand oben Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 153. Sitzung Berlin, Freitag, den 29. Januar 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 21: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Fortentwick- lung der parlamentarischen Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland im Zuge fortschreitender Bündnisintegrati- on Drucksache 18/7360 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15055 B b) Beratung der Unterrichtung durch die Kommission zur Überprüfung und Siche- rung der Parlamentsrechte bei der Manda- tierung von Auslandseinsätzen der Bundes- wehr: Abschlussbericht der Kommission Drucksache 18/5000 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15055 B Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15055 D Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 15057 B Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15058 C Dr . Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15060 A Dr . Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15061 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 15063 B Dr . Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15063 D Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15064 A Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15065 C Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . 15066 A Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15067 C Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15067 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15068 B Wilfried Lorenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15069 C Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15071 A Dr . Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15072 D Tagesordnungspunkt 22: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Intelligente Mobilität fördern – Die Chancen der Digitalisierung für den Ver- kehrssektor nutzen Drucksache 18/7362 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15073 D Dorothee Bär, Parl . Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15074 A Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15076 A Arno Klare (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15077 B Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15078 B Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15079 C Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15080 A Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15082 A Andreas Rimkus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15083 B Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15084 B Steffen Bilger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15085 D Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15087 C Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15089 A Annette Sawade (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15090 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016II Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Abgeordneten Özcan Mutlu, Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Mehr Bildungsgerechtigkeit für die Einwanderungsgesellschaft – Damit Herkunft nicht über Zukunft bestimmt Drucksache 18/7049 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15091 A Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15091 B Cemile Giousouf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15092 C Dr . Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 15094 D Dr . Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15096 A Uda Heller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15097 A Elfi Scho-Antwerpes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 15098 D Tagesordnungspunkt 24: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Weiterentwicklung des Strom- marktes (Strommarktgesetz) Drucksache 18/7317 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15100 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Dr . Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Deutscher Beitrag zu den UN-Klimaverhandlungen – Koh- lendioxid als Umweltschadstoff definie- ren, Betriebszeiten von Kohlekraftwer- ken begrenzen Drucksachen 18/3313, 18/7277 . . . . . . . . . 15100 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Dr . Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zukunft des Strommarktes – Mit ökologischem Flexibi- litätsmarkt klimafreundliche Kapazitäten anreizen und Kohleausstieg einleiten Drucksache 18/7369 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15100 C Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15100 C Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 15101 B Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15102 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15103 D Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15105 A Karl Holmeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15106 C Tagesordnungspunkt 25: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Innovative Arbeitsforschung für eine Humanisierung unserer Arbeitswelt und mehr Beschäftigung Drucksache 18/7363 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15108 A Dr . Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15108 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15109 C René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15111 A Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15112 C Thomas Rachel, Parl . Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15113 C Dr . Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 15114 B Dr. Wolfgang Stefinger (CDU/CSU) . . . . . . . 15115 B Tagesordnungspunkt 26: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Energienetze zurück in die öffentliche Hand – Rechtssicherheit bei der Rekommunalisie- rung schaffen Drucksachen 18/4323, 18/5274 . . . . . . . . . . . 15116 B Florian Post (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15116 C Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15117 A Dr . Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15118 B Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15119 D Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15120 D Dr . Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15122 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15122 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 15123 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Christian Petry (SPD) zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtli- nie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23 . Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften be- treffend bestimmte Organismen für gemein- same Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 III Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen (152 . Sitzung, Tagesordnungspunkt 14) . . . . . 15124 A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15125 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 15055 153. Sitzung Berlin, Freitag, den 29. Januar 2016 Beginn: 9 .01 Uhr
  • folderAnlagen
    (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 15123 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 29 .01 .2016 Feiler, Uwe CDU/CSU 29 .01 .2016 Fischer (Karlsru- he-Land), Axel E . CDU/CSU 29 .01 .2016 Freudenstein, Dr . Astrid CDU/CSU 29 .01 .2016 Gabriel, Sigmar SPD 29 .01 .2016 Gädechens, Ingo CDU/CSU 29 .01 .2016 Gohlke, Nicole DIE LINKE 29 .01 .2016 Groth, Annette DIE LINKE 29 .01 .2016 Hardt, Jürgen CDU/CSU 29 .01 .2016 Hitschler, Thomas SPD 29 .01 .2016 Holzenkamp, Franz- Josef CDU/CSU 29 .01 .2016 Hübinger, Anette CDU/CSU 29 .01 .2016 Jantz, Christina SPD 29 .01 .2016 Jung, Xaver CDU/CSU 29 .01 .2016 Karawanskij, Susanna DIE LINKE 29 .01 .2016 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .01 .2016 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .01 .2016 Launert, Dr . Silke CDU/CSU 29 .01 .2016 Lühmann, Kirsten SPD 29 .01 .2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .01 .2016 Mattfeldt, Andreas CDU/CSU 29 .01 .2016 Möring, Karsten CDU/CSU 29 .01 .2016 Müller, Dr . Gerd CDU/CSU 29 .01 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Murmann, Dr . Philipp CDU/CSU 29 .01 .2016 Notz, Dr . Konstantin von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .01 .2016 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .01 .2016 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 29 .01 .2016 Rebmann, Stefan SPD 29 .01 .2016 Röring, Johannes CDU/CSU 29 .01 .2016 Rosemann, Dr . Martin SPD 29 .01 .2016 Scheuer, Andreas CDU/CSU 29 .01 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 29 .01 .2016 Schwartze, Stefan SPD 29 .01 .2016 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 29 .01 .2016 Spinrath, Norbert SPD 29 .01 .2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 29 .01 .2016 Steinke, Kersten DIE LINKE 29 .01 .2016 Tank, Azize DIE LINKE 29 .01 .2016 Timmermann-Fechter, Astrid CDU/CSU 29 .01 .2016 Ulrich, Alexander DIE LINKE 29 .01 .2016 Veit, Rüdiger SPD 29 .01 .2016 Vogt, Ute SPD 29 .01 .2016 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .01 .2016 Warken, Nina CDU/CSU 29 .01 .2016 Wicklein, Andrea SPD 29 .01 .2016 Woltmann, Barbara CDU/CSU 29 .01 .2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 201615124 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Christian Petry (SPD) zur Bera- tung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richt- linie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufga- ben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen (152. Sitzung, Tagesordnungspunkt 14) Christian Petry (SPD): Mit den umfangreichen Ge- setzen, die wir bislang im Bereich des Finanzmarktes in dieser Legislaturperiode umgesetzt haben, tragen wir den krisenhaften Entwicklungen der vergangenen Jahre im Fi- nanzmarktbereich Rechnung . Dabei liegt unser Fokus pri- mär auf dem Schutz der Anlegerinnen und Anleger . Bereits bestehende Regelungen im Bereich des Finanzmarktes gilt es dabei kontinuierlich zu hinterfragen, wo angebracht zu harmonisieren und gegebenenfalls anzupassen . Mit dem vorliegenden Umsetzungsgesetz tun wir heute genau dies und überarbeiten das seit nunmehr drei Jahrzehnten geltende europäische OGAW-Regel- werk . Durch Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und im Kreditwesengesetz (KWG) stellen wir einen einheitlichen Standard beim Anlegerschutz im Be- reich des Fondswesens sicher und fördern zeitgleich die Marktintegrität . Dabei kommt es insbesondere mit Blick auf die Vergü- tungspolitik von Fonds und die Sanktionsmöglichkeiten der BaFin als nationaler Aufsichtsbehörde zu umfassen- den Neuerungen . Darüber hinaus werden die Vorgaben für bislang verschiedenartig regulierte Investmentvermö- gen vereinheitlicht . Mit der immer stärker werdenden Rolle der Invest- mentfondsbranche steigt deren systemische Relevanz für die Finanzstabilität – nicht nur in Europa, sondern auch in Deutschland . Der Investmentfondssektor stellt in der Bundesrepublik mittlerweile den größten Akteur im Schattenbankensektor dar . Im vergangenen Jahr konnten die deutschen Fonds- verbände neue Rekordstände vermelden . Dabei belief sich das von der Fondsindustrie verwaltete Vermögen auf über 2,6 Billionen Euro . Nicht erst seit den jüngsten Warnungen der EBA und der Bundesbank wissen wir um die Gefahren, die für Finanzstabilität und Realwirtschaft von Schattenbankenaktivitäten außerhalb des etablierten Bankensystems ausgehen können . Wir haben diesen sehr wichtigen Punkt kontrovers und offen diskutiert . Einen besonderen Dank an dieser Stelle an meinen Kollegen Fritz Güntzler für die guten und kollegialen Beratungen . Es ging uns bei den Gesprächen darum, sicherzustellen, dass Beteiligungskapital auch zukünftig in der Bundes- republik für den Wagniskapitalbereich generiert werden kann . Dabei war uns jedoch immer klar, dass der Anleger- schutz Priorität haben muss . Mit dem nun vorliegenden Gesetz haben wir einen guten Kompromiss erreicht . Zukünftigen europarechtlichen Regelungen im Fonds- bereich ebnen wir mit dem OGAW-V-Umsetzungsgesetz an entscheidenden Stellen den Weg . So wird erstmalig die Kreditvergabemöglichkeit für Fonds rechtlich verbindlich geregelt und kontrolliert . Offene bzw . geschlossene Fonds können zukünftig 30 bzw . 50 Prozent ihres Kapitals an Gesellschafter und „Nichtverbraucher“ in Form von Gelddarlehen vergeben . Aufgrund der umfangreichen re- gulatorischen Maßnahmen werden hierbei potenzielle Ri- siken der kreditvergebenden Fonds minimiert . Der gestiegenen ökonomischen Bedeutung, die Inves- tmentfonds einnehmen, stehen somit umfangreiche An- forderungen gegenüber, die einen umfassenden Schutz der Anleger sicherstellen . Daneben haben wir für bestimmte Investmentvermö- gen Bestandschutzregeln geschaffen und sind in einem wichtigen Punkt einer Forderung der Fondsindustrie und der Anlegerschützer entgegengekommen: Die BaFin muss zukünftig verbindlich innerhalb von acht Wochen die Übertragung eines Fonds von einer Kapitalverwal- tungsgesellschaft auf eine andere Kapitalverwaltungsge- sellschaft regeln . Diese Frist ist im Interesse aller betei- ligten Akteure . Sie schafft Rechtssicherheit . Basierend auf der BaFin-Verwaltungspraxis ist es seit Mai 2015 geschlossenen und offenen Fonds gleicherma- ßen möglich, Darlehensforderungen durch Prolongation oder Restrukturierung zu verwalten . Wir haben uns da- rauf geeinigt, dass dies auch weiterhin offenen Spezi- al-AIF möglich sein soll . Insbesondere in ökonomischen Krisensituationen ist es auch im Interesse der Fondsanle- ger, dass der Fonds seinen Fortbestand durch eine Ände- rung seiner Modalitäten sicherstellen kann . Die Sanktionsmöglichkeiten der BaFin als national zu- ständiger Aufsichtsbehörde haben wir im Sinne des Anle- gerschutzes in drei Bereichen ausgeweitet und verschärft: Erstens . Den Bußgeldrahmen bei Verstößen haben wir neu strukturiert . Zukünftig kann die BaFin die Höhe zu zahlender Strafen an die Umsätze eines Fonds koppeln . Zweitens . Daneben kann die BaFin beim Vorliegen schwerwiegender Verstöße einem Fonds die Geschäfts- erlaubnis entziehen und Berufsverbote aussprechen . Drittens . Maßnahmen der Bundesanstalt müssen im Internet publik gemacht werden und können dort bis zu fünf Jahre öffentlich einsehbar sein . Mit dieser umfangreichen Ausweitung der Sanktions- möglichkeiten durch die BaFin stellen wir auch weiter- hin eine umfassende Transparenz für Anlegerinnen und Anleger sicher . Für die innerhalb der parlamentarischen Beratungen aufgeworfene Kritik der Grünen, der Zertifikatemarkt sei nach wie vor nicht ausreichend reguliert, habe ich per- sönlich sehr viel Verständnis. Da Zertifikate dem KAGB aber nicht unterfallen, waren solche Maßnahmen inner- halb dieses Gesetzesvorhabens nicht möglich . Wir wer- den die Kritik aber aufnehmen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 15125 (A) (C) (B) (D) Darüber hinaus werden wir zusammen mit der BaFin und dem Bundesfinanzministerium die Entwicklung dar- lehensaufkaufender Fonds analysieren . Durch die Regu- lierung der Bank, die innerhalb dieses Vertriebsweges Darlehen vergibt, wurde die Regulierung darlehensauf- kaufender Fonds im aktuellen Gesetz nicht verfolgt . Da wir um die potenziellen Risiken wissen, die von solchen Investmentstrukturen für Anlegerinnen und Anleger aus- gehen, werden wir diese Fonds kritisch im Auge behalten . Eine wichtige Änderung, die der vorliegende Gesetz- entwurf formuliert, will ich an dieser Stelle nicht uner- wähnt lassen: Aufgrund europäischer Regelungen unterfielen einge- tragene Genossenschaften bislang den gleichen bürokra- tischen Anforderungen, die beispielsweise Investment- fonds zu erfüllen haben . Dies führte zu einer immensen Belastung bürgerschaftlichen Engagements in der Bun- desrepublik . Als zuständige nationale Aufsichtsbehörde hat die BaFin bereits im März des letzten Jahres ihre Verwal- tungspraxis bezüglich eingetragener Genossenschaften grundlegend geändert: Seitdem obliegt es den genossen- schaftlichen Prüfverbänden, Genossenschaften zu über- prüfen und zuzulassen . Genossenschaften unterfallen seitdem nicht mehr den Anforderungen, die beispielswei- se Hedgefonds erfüllen müssen . Mit dem OGAW-V-Umsetzungsgesetz wird die bishe- rige Verwaltungspraxis der BaFin nun in Gesetzesform gegossen . Für die rund 8 000 eingetragenen Genossen- schaften in Deutschland ist dies ein wichtiger Punkt; denn für das gesellschaftliche Engagement in unserem Land bedeutet dies Rechtssicherheit . Somit enthält das sehr technische Umsetzungsgesetz einen ganz praktischen Aspekt, der genossenschaftlich organisierte Bündnisse stärkt, die sich zusammenschlie- ßen und mit großem Engagement ökonomische, gesell- schaftliche, aber auch umweltpolitische Ziele verfolgen . Die Arbeit der genossenschaftlichen Prüfverbände werden wir aufmerksam begleiten . Die Verbände müs- sen sicherstellen, dass die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaften nicht gezielt von schwarzen Schafen zur Umgehung gesetzlicher Anforderungen genutzt wird . Im Sinne eines einheitlichen europäischen Anleger- schutzes werden Anforderungen und Pflichten von In- vestmentgesellschaften mit dem vorliegenden Gesetz spürbar erhöht . Der Sanktionsrahmen bei Verstößen ge- gen Transparenzvorschriften wird dabei umfassend aus- geweitet . Differenzen zwischen unterschiedlichen Fondskate- gorien werden beseitigt, rechtliche Regelungen einander angepasst . Kurz: Die Produktstandards werden im Sinne des Anlegerschutzes innerhalb Europas vereinheitlicht . Die europaeinheitliche, kohärente Regelung im Be- reich der Investmentvermögen ist folgerichtig und nur zu begrüßen . Denn einheitliche Anforderungen dienen so- wohl der Rechtssicherheit der Investmentfonds als auch dem Schutz der Anlegerinnen und Anleger . Zudem ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass einge- tragene Genossenschaften zukünftig nicht mehr den gleichen bürokratischen Anforderungen unterliegen wie Investmentvermögen . Hierdurch unterstützen wir Genos- senschaften nachhaltig und stärken das gesellschaftliche Engagement in Deutschland . Glück auf! Anlage 3 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie ge- mäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der OSZE 23. Jahrestagung der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE vom 28. Juni bis 2. Juli 2014 in Baku, Aserbaidschan Drucksachen 18/6733, 18/6847 Nr. 2 – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der OSZE 24. Jahrestagung der Parlamentarischen Versamm- lung der OSZE vom 5. bis 9. Juli 2015 in Helsinki, Finnland Drucksachen 18/6734, 18/6847 Nr. 3 – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der In- terparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik Tagung der Interparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspo- litik am 5. und 6. September 2015 in Luxemburg Drucksachen 18/6899, 18/7276 Nr. 1 – Unterrichtung durch die Delegation des Deutschen Bundestages in der Ostseeparlamentarierkonferenz 24. Jahrestagung der Ostseeparlamentarierkon- ferenz vom 30. August bis 1. September 2015 in Rostock-Warnemünde, Deutschland Drucksachen 18/7033, 18/7276 Nr. 6 – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepu- blik Deutschland in der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 21. bis 25. Januar 2013 in Straß- burg Drucksachen 18/7128, 18/7276 Nr. 9 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 201615126 (A) (C) (B) (D) – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepu- blik Deutschland in der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 22. bis 26. April 2013 in Straß- burg Drucksachen 18/7129, 18/7276 Nr. 10 – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepu- blik Deutschland in der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 24. bis 28. Juni 2013 in Straßburg Drucksachen 18/7130, 18/7276 Nr. 11 – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepu- blik Deutschland in der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 30. September bis 4. Oktober 2013 in Straßburg Drucksachen 18/7131, 18/7276 Nr. 12 Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaus- haltsordnung über die Einwilligung in eine über- planmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 02 Titel 636 85 – Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversi- cherung der in Werkstätten und Integrationspro- jekten beschäftigten Menschen – bis zu einer Höhe von 30,428 Mio. Euro Drucksachen 18/6323, 18/6605 Nr. 1.2 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundes- haushaltsordnung über die Einwilligung in eine außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 28 Ti- tel 532 06 – Unterstützungsleistungen des Bundes- amts für Bevölkerungsschutz und Katastrophen- hilfe bei der Verteilung von Flüchtlingen – bis zur Höhe von 32,7 Mio. Euro Drucksachen 18/6324, 18/6605 Nr. 1.3 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundes- haushaltsordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 25 Ti- tel 532 06 – Verwendung, Einsätze und Maß- nahmen der Bundespolizei zur Bewältigung der Flüchtlingslage in Deutschland – bis zur Höhe von 42,981 Mio. Euro Drucksachen 18/6523, 18/6605 Nr. 1.10 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaus- haltsordnung über die Einwilligung in eine über- planmäßige Ausgabe bei Kapitel 05 01 Titel 687 10 – Beitrag an die Vereinten Nationen – bis zur Höhe von 39,540 Mio. Euro Drucksachen 18/6524, 18/6605 Nr. 1.11 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundes- haushaltsordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 08 01 Ti- tel 699 31 – Abschließende Leistungen zur Abgel- tung von Härten in Einzelfällen – bis zur Höhe von 48,6 Mio. Euro Drucksachen 18/6953, 18/7116 Nr. 4 Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpo- litik für konventionelle Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2015 Drucksachen 18/6460, 18/6605 Nr. 1.6 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/7127 Nr . A .1 Ratsdokument 14315/15 Finanzausschuss Drucksache 18/6855 Nr . A .3 Ratsdokument 13481/15 Haushaltsausschuss Drucksache 18/6855 Nr . A .4 Ratsdokument 13332/15 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/6607 Nr . A .17 Ratsdokument 13111/15 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 15127 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/7286 Nr . A .14 Ratsdokument 14867/15 Verteidigungsausschuss Drucksache 18/6855 Nr . A .6 Ratsdokument 13143/15 Drucksache 18/6939 Nr . A .2 Ratsdokument 13725/15 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit Drucksache 18/7127 Nr . A .6 Ratsdokument 14381/15 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/6855 Nr . A .16 Ratsdokument 13486/15 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 153. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 21 Parlamentsbeteiligung bei Bundeswehreinsätzen TOP 22 Intelligente Mobilität TOP 23 Bildungsgerechtigkeit TOP 24, ZP 7 Weiterentwicklung des Strommarktes TOP 25 Innovative Arbeitsforschung TOP 26 Rekommunalisierung von Energienetzen Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Johann Saathoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! Im vergangenen Jahr haben wir an dieser Stel-
    le oft über die Verfahren zur Konzessionsvergabe gespro-
    chen . Wir Koalitionsabgeordnete haben betont, dass wir
    das, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, bald

    Dr. Julia Verlinden






    (A) (C)



    (B) (D)


    umsetzen wollen . Wir sind jetzt auf der Zielgeraden, man
    kann auch sagen: quasi einen Wimpernschlag vom Ziel
    entfernt .


    (Dr . Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schauen wir mal!)


    Der Referentenentwurf aus dem Ministerium ist Ih-
    nen nicht nur vermutlich, sondern, wie wir heute in der
    Debatte gehört haben, allen bestens bekannt . Die Län-
    der- und Verbändeanhörung ist abgeschlossen, und jetzt
    laufen die Arbeiten für einen Kabinettsbeschluss . Das ist
    sehr wichtig für uns; denn es kann für die Legislative kein
    befriedigender Zustand sein, wenn die Gesetzgebung der
    Rechtsprechung hinterherhinkt . Deshalb bin ich froh,
    dass wir diesen Zustand in diesem Jahr beenden werden .

    „De Driever un de Esel denken selten gliek“ – der
    Treiber und der Esel denken selten gleich –, das gilt auch
    für das Verhältnis von Alt- zu Neukonzessionär .


    (Dr . André Hahn [DIE LINKE]: Ich dachte, von CDU und SPD! – Heiterkeit bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Wir wollen, dass es in vielen Bereichen der Konzessions-
    vergabe mehr Rechtssicherheit geben wird, sei es beim
    Auskunftsanspruch von Gemeinden, bei der Vergütung
    beim Netzübergang oder bei den Rügeobliegenheiten .
    Außerdem muss die Konzessionsabgabe bei einer Ver-
    zögerung des Netzübergangs vom Altkonzessionär unbe-
    fristet weitergezahlt werden . Hier einfach zu behaupten,
    es sei keine Rechtssicherheit eingetreten, finde ich ge-
    rade in diesem Punkt nicht angemessen und nicht fair .
    Damit wären viele Streitpunkte in dem Entwurf und die
    rechtlichen Unsicherheiten entschärft .

    Beim Bewertungsverfahren – das gebe ich zu – sehe
    ich dringenden Handlungsbedarf, gerade im Fall einer
    Rekommunalisierung . Egal ob die Kommune einen viel
    zu hohen Betrag an den Altkonzessionär zahlen muss
    oder ob sie wegen des vermeintlich zu geringen Betra-
    ges verklagt wird: Beide Fälle bedeuten für Städte und
    Gemeinden ein enormes finanzielles Risiko. Von diesem
    Damoklesschwert wollen wir sie befreien . Gerade in Zei-
    ten, in denen die Kommunen ohnehin schon vor enormen
    Herausforderungen stehen, haben es die Kommunen ver-
    dient, dass wir sie in solchen Verfahren vor Unsicherhei-
    ten schützen .

    Beim Netzübergang vom Alt- auf den Neukonzessio-
    när besteht der Streit meist darin, dass sich Ersterer auf
    den Sachzeitwert beruft . Vereinfacht dargestellt bleibt
    das Netz Eigentum der Gemeinde; denn diese entscheidet
    am Ende des Konzessionszeitraums darüber, wie es wei-
    tergeht . Der Neukonzessionär wird zwar formal Netz-
    eigentümer, es ist ihm aber eben nicht möglich, das Netz
    zu verkaufen und so den Sachzeitwert auch tatsächlich zu
    erlösen . Daher ist es für einen Konzessionär maßgeblich,
    welchen Gewinn er im Konzessionszeitraum erzielen
    kann, und deswegen wollen wir den objektiven Ertrags-
    wert als Richtschnur für den Netzübergang vorgeben .
    Davon unberührt bleiben sollen natürlich einvernehmlich
    Regelungen zwischen dem Alt- und dem Neukonzessi-
    onär . Dass Altkonzessionäre die Zahlungen einstellen

    können, obwohl sie selbst der Bremsklotz sind, das hal-
    te ich für falsch . Auch hier wollen wir die Stellung der
    Städte und Gemeinden verbessern .

    Manchmal waren die Altkonzessionäre auch deshalb
    ein Bremsklotz, weil sie sich geweigert haben, Kom-
    munen, die die Absicht hatten, ihre Netze neu auszu-
    schreiben, die notwendigen Daten über das Gas- und
    das Stromnetz zur Verfügung zu stellen . Ich habe diese
    Erfahrung selbst gemacht . Als ich vor einigen Jahren als
    Bürgermeister die Konzession neu ausschreiben wollte,
    haben wir vom Altkonzessionär über Jahre hinweg keine
    Daten über das Netz erhalten . Wir mussten uns behel-
    fen und anhand der Straßen die Länge der Leitungen ab-
    schätzen . Das ist aber zum Beispiel in einer Fehngemein-
    de äußerst kompliziert, wo auf beiden Seiten der Kanäle
    Straßen verlaufen . Das ist fast nicht möglich, zumindest
    mit enormen Unsicherheiten verbunden . Rechtssicher-
    heit im Sinne der Kommunen herzustellen, ist also drin-
    gend geboten . Es kann nicht sein, dass Kommunen durch
    die Vorenthaltung der Daten und die damit verbundenen
    Unsicherheiten davon abgehalten werden, ihr Netz tat-
    sächlich zu rekommunalisieren .

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, Energieversorgung
    ist Daseinsvorsorge; darüber sind wir uns einig . Auch
    in ländlichen Regionen, wo die Landschaft zwar toll,
    die Menschen aber rar sind, sollen alle mit Strom und
    Gas versorgt werden, und zwar möglichst störungsfrei .
    Ich habe das eben in meiner Rede zum Strommarktge-
    setz schon einmal gesagt: Strom muss aus der Steckdose
    kommen – immer . Dazu muss das Netz in einem guten
    Zustand sein, und die Frequenz muss stimmen .

    Aber einem ökologischen Anspruch, den Sie im ver-
    gangenen Jahr auch schon gefordert haben, liebe Kol-
    leginnen und Kollegen von den Linken, kann man mit
    dem Netzbetrieb nicht gerecht werden; denn den Fluss
    des Stroms kann man nicht beeinflussen. Einem ökolo-
    gischen Anspruch kann man nur durch den Ausbau der
    erneuerbaren Energien gerecht werden .


    (Caren Lay [DIE LINKE]: Wir sind auch dafür!)


    Das soll aber nicht bedeuten, dass die Kommunen bei
    der Ausschreibung keine weiteren Kriterien berücksich-
    tigen können oder sollen als die fünf Ziele in § 1 EnWG:
    möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundli-
    che, effiziente und umweltverträgliche Energieversor-
    gung . Das können sie sehr wohl . Es kommt aber auf die
    Art und die Gewichtung der Kriterien an . Hier herrscht
    meiner Meinung nach erhebliche Unklarheit . Mit dieser
    Frage müssen wir uns im weiteren Verfahren noch be-
    schäftigen . Hier halte ich eine Klarstellung für dringend
    notwendig .

    Nachdem wir im vergangenen Jahr mehrfach über den
    § 46 EnWG gesprochen haben, werden wir das auch in
    diesem Jahr wieder tun, allerdings mit einem Gesetzent-
    wurf als Gesprächsgrundlage . Ich freue mich auf kon-
    struktive Diskussionen .

    Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit .


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Johann Saathoff






    (A) (C)



    (B) (D)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Das Wort hat der Kollege Dr . Andreas Lenz für die

CDU/CSU-Fraktion .


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Andreas Lenz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen

    und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem
    Antrag der Linken geht es um eine Bevorzugung der
    Kommunen bei der Vergabe von Netzen . Die Linken
    wollen wieder einmal den Wettbewerb einschränken, ja
    aushebeln . Dabei schafft Wettbewerb Wohlstand .


    (Caren Lay [DIE LINKE]: Ja, für die Energiekonzerne!)


    Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Ich habe über-
    haupt nichts gegen Rekommunalisierung, aber nur dann,
    wenn sich die Kommunen bzw . die kommunalen Unter-
    nehmen dem Wettbewerb mit den privaten Unternehmen
    stellen . Sie fordern in Ihrem Antrag eine grundsätzliche
    Rekommunalisierung der Energienetze, konkret sollen
    etwa Direktvergaben ohne Auswahlverfahren an kom-
    munale Unternehmen zulässig sein, die sogenannten In-
    housevergaben . Das würde zu einer Einschränkung des
    Wettbewerbs um die Strom- und Gasnetze führen . Es ent-
    stünde so die Gefahr steigender Nutzungsentgelte, also
    steigender Strompreise für die Letztverbraucher . Anders
    gesagt: Sie wollen Staatswirtschaft, wir wollen Markt-
    wirtschaft . So schaut es doch aus .


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Bei der Auswahlentscheidung ist die Gemeinde den

    Zielen des § 1 Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet; wir
    hörten es gerade . Ziel ist eine möglichst sichere, preisgüns-
    tige, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der All-
    gemeinheit mit Elektrizität und Gas . Das schließt wirksa-
    me Klimaschutzkonzepte überhaupt nicht aus . Schon jetzt
    haben die Kommunen bei der Vergabe nach § 46 EnWG
    Spielraum bei der Formulierung von Auswahlkriterien . Sie
    können natürlich auch selbst per Eigenbetrieb oder durch
    ein kommunales Unternehmen an der Vergabe teilnehmen .
    Letztlich geht es darum, dass nicht die Kommune von der
    Ausschreibung profitiert, sondern der Kunde.

    Zweifelsohne gibt es einen Trend zur Rekommunali-
    sierung . Über 120 neue Energieversorgungsunternehmen
    wurden seit 2005 gegründet, mehr als 200 Konzessionen
    von kommunalen Unternehmen übernommen . Das ist
    überhaupt nicht schlecht, das ist sogar sehr oft sehr gut .
    Rekommunalisierung muss möglich sein und wird auch
    möglich bleiben . Aber es ist immer eine Einzelfallent-
    scheidung . Die Kommune muss immer prüfen, ob sie ein
    Netz übernehmen kann, die Mittel und das Know-how
    dazu hat . Das ist eben nicht immer der Fall .

    Ich möchte noch auf Ihren Vorwurf der Missachtung
    der kommunalen Selbstverwaltung eingehen . Kommunale
    Selbstverwaltung heißt nicht, dass eine Rekommunalisie-
    rung erfolgen muss . Ziel muss es sein, den Regulierungs-
    rahmen so zu setzen, dass eine sichere, preiswerte und um-
    weltverträgliche Energieversorgung gewährleistet wird .

    Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen –
    Kollege Heider hat darauf hingewiesen – klargestellt,

    dass sowohl die Pflicht der Gemeinden zur Durchfüh-
    rung eines Vergabeverfahrens wie auch die Bindung an
    die Ziele des § 1 Energiewirtschaftsgesetz mit der kom-
    munalen Selbstverwaltung in Einklang stehen . Es ist
    nicht so, dass der Netzbetrieb eine kommunale oder eine
    hoheitliche Aufgabe wäre . Die aktuelle gesetzliche Rege-
    lung beschränkt also die Gemeinden nicht, sondern stellt
    sie mit privaten Unternehmen gleich . Jede Kommune
    kann mit einem eigenen Unternehmen oder einem Eigen-
    betrieb am Wettbewerb teilnehmen und den Netzbetrieb
    gegebenenfalls selbst übernehmen .

    Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die Vergabe und
    den Netzübergang hinsichtlich der Verteilnetze eindeutig
    und rechtssicher zu regeln . Das Bundeswirtschaftsminis-
    terium hat hierzu einen Referentenentwurf vorgelegt . Im
    Rahmen der parlamentarischen Behandlung des Gesetz-
    entwurfes können wir hierzu gerne noch einmal diskutie-
    ren . Es gibt durchaus bei der einen oder anderen Stelle
    Diskussionsbedarf .

    Der Entwurf sieht insgesamt eine Konkretisierung
    der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsverträ-
    gen vor . So werden für die beteiligten Unternehmen und
    Gemeinden die Rechts- und auch die Planungssicherheit
    beim Netzübergang verbessert . Außerdem wird dadurch
    die für die Energiewende notwendige Modernisierung
    der Verteilnetze beschleunigt .

    Wir stehen also für Wettbewerb, Sie für Zwangsver-
    waltung . Wettbewerb hat eine heilsame Wirkung; denn
    er zwingt zu Effizienz und Kostendisziplin und sichert
    dadurch den Verbrauchern die beste Leistung zum besten
    Preis . So ist das in der Marktwirtschaft . Ihren Antrag leh-
    nen wir deshalb ab .

    Schönes Wochenende und herzlichen Dank .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)