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    Plenarprotokoll 18/153 Textrahmenoptionen: 16 mm Abstand oben Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 153. Sitzung Berlin, Freitag, den 29. Januar 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 21: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Fortentwick- lung der parlamentarischen Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland im Zuge fortschreitender Bündnisintegrati- on Drucksache 18/7360 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15055 B b) Beratung der Unterrichtung durch die Kommission zur Überprüfung und Siche- rung der Parlamentsrechte bei der Manda- tierung von Auslandseinsätzen der Bundes- wehr: Abschlussbericht der Kommission Drucksache 18/5000 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15055 B Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15055 D Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 15057 B Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15058 C Dr . Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15060 A Dr . Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15061 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 15063 B Dr . Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15063 D Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15064 A Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15065 C Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . 15066 A Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15067 C Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15067 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15068 B Wilfried Lorenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15069 C Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15071 A Dr . Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15072 D Tagesordnungspunkt 22: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Intelligente Mobilität fördern – Die Chancen der Digitalisierung für den Ver- kehrssektor nutzen Drucksache 18/7362 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15073 D Dorothee Bär, Parl . Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15074 A Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15076 A Arno Klare (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15077 B Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15078 B Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15079 C Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15080 A Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15082 A Andreas Rimkus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15083 B Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15084 B Steffen Bilger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15085 D Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15087 C Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15089 A Annette Sawade (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15090 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016II Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Abgeordneten Özcan Mutlu, Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Mehr Bildungsgerechtigkeit für die Einwanderungsgesellschaft – Damit Herkunft nicht über Zukunft bestimmt Drucksache 18/7049 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15091 A Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15091 B Cemile Giousouf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15092 C Dr . Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 15094 D Dr . Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15096 A Uda Heller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15097 A Elfi Scho-Antwerpes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 15098 D Tagesordnungspunkt 24: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Weiterentwicklung des Strom- marktes (Strommarktgesetz) Drucksache 18/7317 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15100 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Dr . Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Deutscher Beitrag zu den UN-Klimaverhandlungen – Koh- lendioxid als Umweltschadstoff definie- ren, Betriebszeiten von Kohlekraftwer- ken begrenzen Drucksachen 18/3313, 18/7277 . . . . . . . . . 15100 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Dr . Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zukunft des Strommarktes – Mit ökologischem Flexibi- litätsmarkt klimafreundliche Kapazitäten anreizen und Kohleausstieg einleiten Drucksache 18/7369 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15100 C Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15100 C Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 15101 B Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15102 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15103 D Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15105 A Karl Holmeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15106 C Tagesordnungspunkt 25: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Innovative Arbeitsforschung für eine Humanisierung unserer Arbeitswelt und mehr Beschäftigung Drucksache 18/7363 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15108 A Dr . Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15108 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15109 C René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15111 A Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15112 C Thomas Rachel, Parl . Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15113 C Dr . Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 15114 B Dr. Wolfgang Stefinger (CDU/CSU) . . . . . . . 15115 B Tagesordnungspunkt 26: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Energienetze zurück in die öffentliche Hand – Rechtssicherheit bei der Rekommunalisie- rung schaffen Drucksachen 18/4323, 18/5274 . . . . . . . . . . . 15116 B Florian Post (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15116 C Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15117 A Dr . Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15118 B Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15119 D Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15120 D Dr . Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15122 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15122 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 15123 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Christian Petry (SPD) zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtli- nie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23 . Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften be- treffend bestimmte Organismen für gemein- same Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 III Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen (152 . Sitzung, Tagesordnungspunkt 14) . . . . . 15124 A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15125 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 15055 153. Sitzung Berlin, Freitag, den 29. Januar 2016 Beginn: 9 .01 Uhr
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    (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 15123 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 29 .01 .2016 Feiler, Uwe CDU/CSU 29 .01 .2016 Fischer (Karlsru- he-Land), Axel E . CDU/CSU 29 .01 .2016 Freudenstein, Dr . Astrid CDU/CSU 29 .01 .2016 Gabriel, Sigmar SPD 29 .01 .2016 Gädechens, Ingo CDU/CSU 29 .01 .2016 Gohlke, Nicole DIE LINKE 29 .01 .2016 Groth, Annette DIE LINKE 29 .01 .2016 Hardt, Jürgen CDU/CSU 29 .01 .2016 Hitschler, Thomas SPD 29 .01 .2016 Holzenkamp, Franz- Josef CDU/CSU 29 .01 .2016 Hübinger, Anette CDU/CSU 29 .01 .2016 Jantz, Christina SPD 29 .01 .2016 Jung, Xaver CDU/CSU 29 .01 .2016 Karawanskij, Susanna DIE LINKE 29 .01 .2016 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .01 .2016 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .01 .2016 Launert, Dr . Silke CDU/CSU 29 .01 .2016 Lühmann, Kirsten SPD 29 .01 .2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .01 .2016 Mattfeldt, Andreas CDU/CSU 29 .01 .2016 Möring, Karsten CDU/CSU 29 .01 .2016 Müller, Dr . Gerd CDU/CSU 29 .01 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Murmann, Dr . Philipp CDU/CSU 29 .01 .2016 Notz, Dr . Konstantin von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .01 .2016 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .01 .2016 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 29 .01 .2016 Rebmann, Stefan SPD 29 .01 .2016 Röring, Johannes CDU/CSU 29 .01 .2016 Rosemann, Dr . Martin SPD 29 .01 .2016 Scheuer, Andreas CDU/CSU 29 .01 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 29 .01 .2016 Schwartze, Stefan SPD 29 .01 .2016 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 29 .01 .2016 Spinrath, Norbert SPD 29 .01 .2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 29 .01 .2016 Steinke, Kersten DIE LINKE 29 .01 .2016 Tank, Azize DIE LINKE 29 .01 .2016 Timmermann-Fechter, Astrid CDU/CSU 29 .01 .2016 Ulrich, Alexander DIE LINKE 29 .01 .2016 Veit, Rüdiger SPD 29 .01 .2016 Vogt, Ute SPD 29 .01 .2016 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .01 .2016 Warken, Nina CDU/CSU 29 .01 .2016 Wicklein, Andrea SPD 29 .01 .2016 Woltmann, Barbara CDU/CSU 29 .01 .2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 201615124 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Christian Petry (SPD) zur Bera- tung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richt- linie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufga- ben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen (152. Sitzung, Tagesordnungspunkt 14) Christian Petry (SPD): Mit den umfangreichen Ge- setzen, die wir bislang im Bereich des Finanzmarktes in dieser Legislaturperiode umgesetzt haben, tragen wir den krisenhaften Entwicklungen der vergangenen Jahre im Fi- nanzmarktbereich Rechnung . Dabei liegt unser Fokus pri- mär auf dem Schutz der Anlegerinnen und Anleger . Bereits bestehende Regelungen im Bereich des Finanzmarktes gilt es dabei kontinuierlich zu hinterfragen, wo angebracht zu harmonisieren und gegebenenfalls anzupassen . Mit dem vorliegenden Umsetzungsgesetz tun wir heute genau dies und überarbeiten das seit nunmehr drei Jahrzehnten geltende europäische OGAW-Regel- werk . Durch Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und im Kreditwesengesetz (KWG) stellen wir einen einheitlichen Standard beim Anlegerschutz im Be- reich des Fondswesens sicher und fördern zeitgleich die Marktintegrität . Dabei kommt es insbesondere mit Blick auf die Vergü- tungspolitik von Fonds und die Sanktionsmöglichkeiten der BaFin als nationaler Aufsichtsbehörde zu umfassen- den Neuerungen . Darüber hinaus werden die Vorgaben für bislang verschiedenartig regulierte Investmentvermö- gen vereinheitlicht . Mit der immer stärker werdenden Rolle der Invest- mentfondsbranche steigt deren systemische Relevanz für die Finanzstabilität – nicht nur in Europa, sondern auch in Deutschland . Der Investmentfondssektor stellt in der Bundesrepublik mittlerweile den größten Akteur im Schattenbankensektor dar . Im vergangenen Jahr konnten die deutschen Fonds- verbände neue Rekordstände vermelden . Dabei belief sich das von der Fondsindustrie verwaltete Vermögen auf über 2,6 Billionen Euro . Nicht erst seit den jüngsten Warnungen der EBA und der Bundesbank wissen wir um die Gefahren, die für Finanzstabilität und Realwirtschaft von Schattenbankenaktivitäten außerhalb des etablierten Bankensystems ausgehen können . Wir haben diesen sehr wichtigen Punkt kontrovers und offen diskutiert . Einen besonderen Dank an dieser Stelle an meinen Kollegen Fritz Güntzler für die guten und kollegialen Beratungen . Es ging uns bei den Gesprächen darum, sicherzustellen, dass Beteiligungskapital auch zukünftig in der Bundes- republik für den Wagniskapitalbereich generiert werden kann . Dabei war uns jedoch immer klar, dass der Anleger- schutz Priorität haben muss . Mit dem nun vorliegenden Gesetz haben wir einen guten Kompromiss erreicht . Zukünftigen europarechtlichen Regelungen im Fonds- bereich ebnen wir mit dem OGAW-V-Umsetzungsgesetz an entscheidenden Stellen den Weg . So wird erstmalig die Kreditvergabemöglichkeit für Fonds rechtlich verbindlich geregelt und kontrolliert . Offene bzw . geschlossene Fonds können zukünftig 30 bzw . 50 Prozent ihres Kapitals an Gesellschafter und „Nichtverbraucher“ in Form von Gelddarlehen vergeben . Aufgrund der umfangreichen re- gulatorischen Maßnahmen werden hierbei potenzielle Ri- siken der kreditvergebenden Fonds minimiert . Der gestiegenen ökonomischen Bedeutung, die Inves- tmentfonds einnehmen, stehen somit umfangreiche An- forderungen gegenüber, die einen umfassenden Schutz der Anleger sicherstellen . Daneben haben wir für bestimmte Investmentvermö- gen Bestandschutzregeln geschaffen und sind in einem wichtigen Punkt einer Forderung der Fondsindustrie und der Anlegerschützer entgegengekommen: Die BaFin muss zukünftig verbindlich innerhalb von acht Wochen die Übertragung eines Fonds von einer Kapitalverwal- tungsgesellschaft auf eine andere Kapitalverwaltungsge- sellschaft regeln . Diese Frist ist im Interesse aller betei- ligten Akteure . Sie schafft Rechtssicherheit . Basierend auf der BaFin-Verwaltungspraxis ist es seit Mai 2015 geschlossenen und offenen Fonds gleicherma- ßen möglich, Darlehensforderungen durch Prolongation oder Restrukturierung zu verwalten . Wir haben uns da- rauf geeinigt, dass dies auch weiterhin offenen Spezi- al-AIF möglich sein soll . Insbesondere in ökonomischen Krisensituationen ist es auch im Interesse der Fondsanle- ger, dass der Fonds seinen Fortbestand durch eine Ände- rung seiner Modalitäten sicherstellen kann . Die Sanktionsmöglichkeiten der BaFin als national zu- ständiger Aufsichtsbehörde haben wir im Sinne des Anle- gerschutzes in drei Bereichen ausgeweitet und verschärft: Erstens . Den Bußgeldrahmen bei Verstößen haben wir neu strukturiert . Zukünftig kann die BaFin die Höhe zu zahlender Strafen an die Umsätze eines Fonds koppeln . Zweitens . Daneben kann die BaFin beim Vorliegen schwerwiegender Verstöße einem Fonds die Geschäfts- erlaubnis entziehen und Berufsverbote aussprechen . Drittens . Maßnahmen der Bundesanstalt müssen im Internet publik gemacht werden und können dort bis zu fünf Jahre öffentlich einsehbar sein . Mit dieser umfangreichen Ausweitung der Sanktions- möglichkeiten durch die BaFin stellen wir auch weiter- hin eine umfassende Transparenz für Anlegerinnen und Anleger sicher . Für die innerhalb der parlamentarischen Beratungen aufgeworfene Kritik der Grünen, der Zertifikatemarkt sei nach wie vor nicht ausreichend reguliert, habe ich per- sönlich sehr viel Verständnis. Da Zertifikate dem KAGB aber nicht unterfallen, waren solche Maßnahmen inner- halb dieses Gesetzesvorhabens nicht möglich . Wir wer- den die Kritik aber aufnehmen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 15125 (A) (C) (B) (D) Darüber hinaus werden wir zusammen mit der BaFin und dem Bundesfinanzministerium die Entwicklung dar- lehensaufkaufender Fonds analysieren . Durch die Regu- lierung der Bank, die innerhalb dieses Vertriebsweges Darlehen vergibt, wurde die Regulierung darlehensauf- kaufender Fonds im aktuellen Gesetz nicht verfolgt . Da wir um die potenziellen Risiken wissen, die von solchen Investmentstrukturen für Anlegerinnen und Anleger aus- gehen, werden wir diese Fonds kritisch im Auge behalten . Eine wichtige Änderung, die der vorliegende Gesetz- entwurf formuliert, will ich an dieser Stelle nicht uner- wähnt lassen: Aufgrund europäischer Regelungen unterfielen einge- tragene Genossenschaften bislang den gleichen bürokra- tischen Anforderungen, die beispielsweise Investment- fonds zu erfüllen haben . Dies führte zu einer immensen Belastung bürgerschaftlichen Engagements in der Bun- desrepublik . Als zuständige nationale Aufsichtsbehörde hat die BaFin bereits im März des letzten Jahres ihre Verwal- tungspraxis bezüglich eingetragener Genossenschaften grundlegend geändert: Seitdem obliegt es den genossen- schaftlichen Prüfverbänden, Genossenschaften zu über- prüfen und zuzulassen . Genossenschaften unterfallen seitdem nicht mehr den Anforderungen, die beispielswei- se Hedgefonds erfüllen müssen . Mit dem OGAW-V-Umsetzungsgesetz wird die bishe- rige Verwaltungspraxis der BaFin nun in Gesetzesform gegossen . Für die rund 8 000 eingetragenen Genossen- schaften in Deutschland ist dies ein wichtiger Punkt; denn für das gesellschaftliche Engagement in unserem Land bedeutet dies Rechtssicherheit . Somit enthält das sehr technische Umsetzungsgesetz einen ganz praktischen Aspekt, der genossenschaftlich organisierte Bündnisse stärkt, die sich zusammenschlie- ßen und mit großem Engagement ökonomische, gesell- schaftliche, aber auch umweltpolitische Ziele verfolgen . Die Arbeit der genossenschaftlichen Prüfverbände werden wir aufmerksam begleiten . Die Verbände müs- sen sicherstellen, dass die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaften nicht gezielt von schwarzen Schafen zur Umgehung gesetzlicher Anforderungen genutzt wird . Im Sinne eines einheitlichen europäischen Anleger- schutzes werden Anforderungen und Pflichten von In- vestmentgesellschaften mit dem vorliegenden Gesetz spürbar erhöht . Der Sanktionsrahmen bei Verstößen ge- gen Transparenzvorschriften wird dabei umfassend aus- geweitet . Differenzen zwischen unterschiedlichen Fondskate- gorien werden beseitigt, rechtliche Regelungen einander angepasst . Kurz: Die Produktstandards werden im Sinne des Anlegerschutzes innerhalb Europas vereinheitlicht . Die europaeinheitliche, kohärente Regelung im Be- reich der Investmentvermögen ist folgerichtig und nur zu begrüßen . Denn einheitliche Anforderungen dienen so- wohl der Rechtssicherheit der Investmentfonds als auch dem Schutz der Anlegerinnen und Anleger . Zudem ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass einge- tragene Genossenschaften zukünftig nicht mehr den gleichen bürokratischen Anforderungen unterliegen wie Investmentvermögen . Hierdurch unterstützen wir Genos- senschaften nachhaltig und stärken das gesellschaftliche Engagement in Deutschland . Glück auf! Anlage 3 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie ge- mäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der OSZE 23. Jahrestagung der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE vom 28. Juni bis 2. Juli 2014 in Baku, Aserbaidschan Drucksachen 18/6733, 18/6847 Nr. 2 – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der OSZE 24. Jahrestagung der Parlamentarischen Versamm- lung der OSZE vom 5. bis 9. Juli 2015 in Helsinki, Finnland Drucksachen 18/6734, 18/6847 Nr. 3 – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der In- terparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik Tagung der Interparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspo- litik am 5. und 6. September 2015 in Luxemburg Drucksachen 18/6899, 18/7276 Nr. 1 – Unterrichtung durch die Delegation des Deutschen Bundestages in der Ostseeparlamentarierkonferenz 24. Jahrestagung der Ostseeparlamentarierkon- ferenz vom 30. August bis 1. September 2015 in Rostock-Warnemünde, Deutschland Drucksachen 18/7033, 18/7276 Nr. 6 – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepu- blik Deutschland in der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 21. bis 25. Januar 2013 in Straß- burg Drucksachen 18/7128, 18/7276 Nr. 9 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 201615126 (A) (C) (B) (D) – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepu- blik Deutschland in der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 22. bis 26. April 2013 in Straß- burg Drucksachen 18/7129, 18/7276 Nr. 10 – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepu- blik Deutschland in der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 24. bis 28. Juni 2013 in Straßburg Drucksachen 18/7130, 18/7276 Nr. 11 – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepu- blik Deutschland in der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 30. September bis 4. Oktober 2013 in Straßburg Drucksachen 18/7131, 18/7276 Nr. 12 Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaus- haltsordnung über die Einwilligung in eine über- planmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 02 Titel 636 85 – Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversi- cherung der in Werkstätten und Integrationspro- jekten beschäftigten Menschen – bis zu einer Höhe von 30,428 Mio. Euro Drucksachen 18/6323, 18/6605 Nr. 1.2 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundes- haushaltsordnung über die Einwilligung in eine außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 28 Ti- tel 532 06 – Unterstützungsleistungen des Bundes- amts für Bevölkerungsschutz und Katastrophen- hilfe bei der Verteilung von Flüchtlingen – bis zur Höhe von 32,7 Mio. Euro Drucksachen 18/6324, 18/6605 Nr. 1.3 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundes- haushaltsordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 25 Ti- tel 532 06 – Verwendung, Einsätze und Maß- nahmen der Bundespolizei zur Bewältigung der Flüchtlingslage in Deutschland – bis zur Höhe von 42,981 Mio. Euro Drucksachen 18/6523, 18/6605 Nr. 1.10 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaus- haltsordnung über die Einwilligung in eine über- planmäßige Ausgabe bei Kapitel 05 01 Titel 687 10 – Beitrag an die Vereinten Nationen – bis zur Höhe von 39,540 Mio. Euro Drucksachen 18/6524, 18/6605 Nr. 1.11 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundes- haushaltsordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 08 01 Ti- tel 699 31 – Abschließende Leistungen zur Abgel- tung von Härten in Einzelfällen – bis zur Höhe von 48,6 Mio. Euro Drucksachen 18/6953, 18/7116 Nr. 4 Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpo- litik für konventionelle Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2015 Drucksachen 18/6460, 18/6605 Nr. 1.6 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/7127 Nr . A .1 Ratsdokument 14315/15 Finanzausschuss Drucksache 18/6855 Nr . A .3 Ratsdokument 13481/15 Haushaltsausschuss Drucksache 18/6855 Nr . A .4 Ratsdokument 13332/15 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/6607 Nr . A .17 Ratsdokument 13111/15 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 15127 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/7286 Nr . A .14 Ratsdokument 14867/15 Verteidigungsausschuss Drucksache 18/6855 Nr . A .6 Ratsdokument 13143/15 Drucksache 18/6939 Nr . A .2 Ratsdokument 13725/15 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit Drucksache 18/7127 Nr . A .6 Ratsdokument 14381/15 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/6855 Nr . A .16 Ratsdokument 13486/15 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 153. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 21 Parlamentsbeteiligung bei Bundeswehreinsätzen TOP 22 Intelligente Mobilität TOP 23 Bildungsgerechtigkeit TOP 24, ZP 7 Weiterentwicklung des Strommarktes TOP 25 Innovative Arbeitsforschung TOP 26 Rekommunalisierung von Energienetzen Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Julia Verlinden


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten

    Damen und Herren! Dieses Jahr droht die Energiewende
    zum Stillstand zu kommen; denn dreckige Kohlekraft-
    werke kriegen Milliardensubventionen und die erneu-
    erbaren Energien eine Obergrenze . Wenn es nach den
    Plänen der Union geht, dann sollte am besten gar kein
    Windrad und gar keine Solaranlage mehr gebaut werden .
    Was für ein herber Rückschlag, und was für eine wirt-
    schafts- und klimapolitische Kurzsichtigkeit!


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Heute beraten wir einen Antrag zur Rekommunalisie-
    rung der Energienetze . Es existiert nach wie vor eine gro-
    ße Rechtsunsicherheit für Kommunen bei der Übernah-
    me der Verteilnetze . Das Engagement der Bürgerinnen
    und Bürger und auch der Kommunen vor Ort ist enorm
    wichtig für die Akzeptanz und auch für den Antrieb der
    Energiewende . Das hört eben nicht bei den Versorgungs-

    Dr. Matthias Heider






    (A) (C)



    (B) (D)


    anlagen für erneuerbare Energien auf; die Menschen
    wollen auch Mitbestimmung hinsichtlich der Infrastruk-
    tur für die Energiewende erhalten . Das wollen wir Grüne
    mit ermöglichen .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Das Volksbegehren in Hamburg im Jahr 2013 zum
    Beispiel hat gezeigt: Die Hamburger wollen die Strom-,
    Fernwärme- und Gasleitungsnetze wieder vollständig in
    öffentlicher Hand sehen . Das Ziel einer sozial gerech-
    ten, klimaverträglichen und demokratisch kontrollierten
    Energieversorgung aus erneuerbaren Energien bekam die
    Mehrheit . So viel zu dem, was Sie eben gefragt haben:
    Wer von den Menschen will das denn? Sehr viele Men-
    schen wollen das offenbar, wie das Hamburger Ergebnis
    gezeigt hat .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Das überrascht mich in Zeiten von Handelsabkommen
    wie TTIP und CETA auch gar nicht, in denen sich Kom-
    munen vermehrt zu Wort melden und fordern, dass ihre
    wirtschaftliche Betätigung im Bereich der Daseinsvor-
    sorge und der kommunalen Infrastruktur nicht weiter
    eingeschränkt wird und so zentrale Dinge wie die Trink-
    wasserversorgung nicht liberalisiert werden .

    Manche Kommunen arbeiten bezüglich der Energie-
    netze gut mit privaten Betreibern zusammen . Ande-
    re wollen es lieber selbst machen . Wieder dritte sehen
    in einer gemeinsamen Partnerschaft das beste Modell .
    Wichtig ist uns Grünen, dass a) die Kommunen selbst
    entscheiden können, welchen Weg sie gehen möchten,
    und b) dieser Weg dann auch rechtssicher ist . Denn das
    gehört zu unserem Verständnis von verantwortungsbe-
    wusster öffentlicher Daseinsvorsorge .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Nach unserer hitzigen Debatte vor knapp einem Jahr
    sind wir bis heute nicht weitergekommen . Die Bundes-
    regierung hat die Rechtsunsicherheit, die sich für Kom-
    munen bei der Übernahme der Verteilnetze aus dem § 46
    Energiewirtschaftsgesetz ergibt, immer noch nicht besei-
    tigt . Im Übrigen sind diese Rechtsunsicherheiten auch
    für Genossenschaften und private Unternehmen wenig
    hilfreich .

    Staatssekretär Beckmeyer hat uns im letzten März
    versprochen, dass es bis zur Sommerpause einen Entwurf
    der Bundesregierung und dann auch ein parlamentari-
    sches Verfahren geben soll . Damals dachte ich, er meine
    die Sommerpause 2015 . Da habe ich mich offenbar ge-
    täuscht .


    (Dr . André Hahn [DIE LINKE]: Das kann passieren!)


    Inzwischen liegt zwar ein Entwurf vor, der vielleicht
    nächsten Monat vom Kabinett beschlossen wird, aber
    wann das parlamentarische Verfahren startet und wann
    die neuen Regelungen in Kraft treten können, das steht
    in den Sternen .


    (Florian Post [SPD]: Vor dem Sommer!)


    – Ja, ich bin gespannt, Herr Post . – Aber das ist doch kein
    Zustand .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Die Koalition scheint in der Energiepolitik ausge-
    brannt und zerstritten zu sein . Auch andere energiepoli-
    tische Vorhaben werden immer weiter nach hinten ver-
    schoben . Sie sollen aber doch die anstehenden Aufgaben
    lösen und nicht ständig alles vertagen .

    Sie von der Bundesregierung scheinen den Kommu-
    nen nicht zuzutrauen, selbst zu entscheiden, ob Sie die
    wichtige Aufgabe des Netzbetriebs übernehmen wollen .
    Denn eine Inhousevergabe wollen Sie in Ihrem Entwurf
    nicht zulassen .

    Darüber hinaus schaffen Sie neue Rechtsunsicherhei-
    ten . Zum Beispiel heißt es im Referentenentwurf zu § 46
    Absatz 4 EnWG:

    Bei der Gewichtung der einzelnen Auswahlkriterien
    ist die Gemeinde berechtigt, den Anforderungen des
    jeweiligen Netzgebietes Rechnung zu tragen .

    Das wird in der Praxis zu einer erheblichen Rechts-
    unsicherheit führen, weil dann in jedem Einzelfall ein-
    gewandt werden kann, dass die Gewichtung den Anfor-
    derungen des Netzgebiets womöglich nicht Rechnung
    getragen hat . Ich frage Sie: Soll das die neue Rechtssi-
    cherheit sein? Das ist nicht Ihr Ernst!

    Dass Sie die Rekommunalisierung der Verteilnetze
    nicht erleichtern wollen, das haben Sie von den Koali-
    tionsfraktionen ja schon in der ersten Lesung zu diesem
    Antrag im März letzten Jahres mehrfach angemerkt .
    Aber mehr Rechtssicherheit schaffen Sie mit diesem Ge-
    setzentwurf auch nicht .


    (Beifall der Abg . Caren Lay [DIE LINKE])


    Wir setzen uns seit Jahren dafür ein, dass endlich
    eine Rechtslage herbeigeführt wird, die Klarheit für die
    Kommunen schafft, die die Stromnetze selbst betreiben
    wollen . Denn Energiewende, sei es bei den erneuerbaren
    Energien, bei der Energieeffizienz oder bei den Energie-
    netzen, geht nur zusammen mit den Bürgerinnen und
    Bürgern und gemeinsam mit den Kommunen .

    Vielen Dank .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Der Kollege Johann Saathoff hat für die SPD-Fraktion

das Wort .


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johann Saathoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! Im vergangenen Jahr haben wir an dieser Stel-
    le oft über die Verfahren zur Konzessionsvergabe gespro-
    chen . Wir Koalitionsabgeordnete haben betont, dass wir
    das, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, bald

    Dr. Julia Verlinden






    (A) (C)



    (B) (D)


    umsetzen wollen . Wir sind jetzt auf der Zielgeraden, man
    kann auch sagen: quasi einen Wimpernschlag vom Ziel
    entfernt .


    (Dr . Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schauen wir mal!)


    Der Referentenentwurf aus dem Ministerium ist Ih-
    nen nicht nur vermutlich, sondern, wie wir heute in der
    Debatte gehört haben, allen bestens bekannt . Die Län-
    der- und Verbändeanhörung ist abgeschlossen, und jetzt
    laufen die Arbeiten für einen Kabinettsbeschluss . Das ist
    sehr wichtig für uns; denn es kann für die Legislative kein
    befriedigender Zustand sein, wenn die Gesetzgebung der
    Rechtsprechung hinterherhinkt . Deshalb bin ich froh,
    dass wir diesen Zustand in diesem Jahr beenden werden .

    „De Driever un de Esel denken selten gliek“ – der
    Treiber und der Esel denken selten gleich –, das gilt auch
    für das Verhältnis von Alt- zu Neukonzessionär .


    (Dr . André Hahn [DIE LINKE]: Ich dachte, von CDU und SPD! – Heiterkeit bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Wir wollen, dass es in vielen Bereichen der Konzessions-
    vergabe mehr Rechtssicherheit geben wird, sei es beim
    Auskunftsanspruch von Gemeinden, bei der Vergütung
    beim Netzübergang oder bei den Rügeobliegenheiten .
    Außerdem muss die Konzessionsabgabe bei einer Ver-
    zögerung des Netzübergangs vom Altkonzessionär unbe-
    fristet weitergezahlt werden . Hier einfach zu behaupten,
    es sei keine Rechtssicherheit eingetreten, finde ich ge-
    rade in diesem Punkt nicht angemessen und nicht fair .
    Damit wären viele Streitpunkte in dem Entwurf und die
    rechtlichen Unsicherheiten entschärft .

    Beim Bewertungsverfahren – das gebe ich zu – sehe
    ich dringenden Handlungsbedarf, gerade im Fall einer
    Rekommunalisierung . Egal ob die Kommune einen viel
    zu hohen Betrag an den Altkonzessionär zahlen muss
    oder ob sie wegen des vermeintlich zu geringen Betra-
    ges verklagt wird: Beide Fälle bedeuten für Städte und
    Gemeinden ein enormes finanzielles Risiko. Von diesem
    Damoklesschwert wollen wir sie befreien . Gerade in Zei-
    ten, in denen die Kommunen ohnehin schon vor enormen
    Herausforderungen stehen, haben es die Kommunen ver-
    dient, dass wir sie in solchen Verfahren vor Unsicherhei-
    ten schützen .

    Beim Netzübergang vom Alt- auf den Neukonzessio-
    när besteht der Streit meist darin, dass sich Ersterer auf
    den Sachzeitwert beruft . Vereinfacht dargestellt bleibt
    das Netz Eigentum der Gemeinde; denn diese entscheidet
    am Ende des Konzessionszeitraums darüber, wie es wei-
    tergeht . Der Neukonzessionär wird zwar formal Netz-
    eigentümer, es ist ihm aber eben nicht möglich, das Netz
    zu verkaufen und so den Sachzeitwert auch tatsächlich zu
    erlösen . Daher ist es für einen Konzessionär maßgeblich,
    welchen Gewinn er im Konzessionszeitraum erzielen
    kann, und deswegen wollen wir den objektiven Ertrags-
    wert als Richtschnur für den Netzübergang vorgeben .
    Davon unberührt bleiben sollen natürlich einvernehmlich
    Regelungen zwischen dem Alt- und dem Neukonzessi-
    onär . Dass Altkonzessionäre die Zahlungen einstellen

    können, obwohl sie selbst der Bremsklotz sind, das hal-
    te ich für falsch . Auch hier wollen wir die Stellung der
    Städte und Gemeinden verbessern .

    Manchmal waren die Altkonzessionäre auch deshalb
    ein Bremsklotz, weil sie sich geweigert haben, Kom-
    munen, die die Absicht hatten, ihre Netze neu auszu-
    schreiben, die notwendigen Daten über das Gas- und
    das Stromnetz zur Verfügung zu stellen . Ich habe diese
    Erfahrung selbst gemacht . Als ich vor einigen Jahren als
    Bürgermeister die Konzession neu ausschreiben wollte,
    haben wir vom Altkonzessionär über Jahre hinweg keine
    Daten über das Netz erhalten . Wir mussten uns behel-
    fen und anhand der Straßen die Länge der Leitungen ab-
    schätzen . Das ist aber zum Beispiel in einer Fehngemein-
    de äußerst kompliziert, wo auf beiden Seiten der Kanäle
    Straßen verlaufen . Das ist fast nicht möglich, zumindest
    mit enormen Unsicherheiten verbunden . Rechtssicher-
    heit im Sinne der Kommunen herzustellen, ist also drin-
    gend geboten . Es kann nicht sein, dass Kommunen durch
    die Vorenthaltung der Daten und die damit verbundenen
    Unsicherheiten davon abgehalten werden, ihr Netz tat-
    sächlich zu rekommunalisieren .

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, Energieversorgung
    ist Daseinsvorsorge; darüber sind wir uns einig . Auch
    in ländlichen Regionen, wo die Landschaft zwar toll,
    die Menschen aber rar sind, sollen alle mit Strom und
    Gas versorgt werden, und zwar möglichst störungsfrei .
    Ich habe das eben in meiner Rede zum Strommarktge-
    setz schon einmal gesagt: Strom muss aus der Steckdose
    kommen – immer . Dazu muss das Netz in einem guten
    Zustand sein, und die Frequenz muss stimmen .

    Aber einem ökologischen Anspruch, den Sie im ver-
    gangenen Jahr auch schon gefordert haben, liebe Kol-
    leginnen und Kollegen von den Linken, kann man mit
    dem Netzbetrieb nicht gerecht werden; denn den Fluss
    des Stroms kann man nicht beeinflussen. Einem ökolo-
    gischen Anspruch kann man nur durch den Ausbau der
    erneuerbaren Energien gerecht werden .


    (Caren Lay [DIE LINKE]: Wir sind auch dafür!)


    Das soll aber nicht bedeuten, dass die Kommunen bei
    der Ausschreibung keine weiteren Kriterien berücksich-
    tigen können oder sollen als die fünf Ziele in § 1 EnWG:
    möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundli-
    che, effiziente und umweltverträgliche Energieversor-
    gung . Das können sie sehr wohl . Es kommt aber auf die
    Art und die Gewichtung der Kriterien an . Hier herrscht
    meiner Meinung nach erhebliche Unklarheit . Mit dieser
    Frage müssen wir uns im weiteren Verfahren noch be-
    schäftigen . Hier halte ich eine Klarstellung für dringend
    notwendig .

    Nachdem wir im vergangenen Jahr mehrfach über den
    § 46 EnWG gesprochen haben, werden wir das auch in
    diesem Jahr wieder tun, allerdings mit einem Gesetzent-
    wurf als Gesprächsgrundlage . Ich freue mich auf kon-
    struktive Diskussionen .

    Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit .


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Johann Saathoff






    (A) (C)



    (B) (D)