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    Plenarprotokoll 18/153 Textrahmenoptionen: 16 mm Abstand oben Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 153. Sitzung Berlin, Freitag, den 29. Januar 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 21: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Fortentwick- lung der parlamentarischen Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland im Zuge fortschreitender Bündnisintegrati- on Drucksache 18/7360 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15055 B b) Beratung der Unterrichtung durch die Kommission zur Überprüfung und Siche- rung der Parlamentsrechte bei der Manda- tierung von Auslandseinsätzen der Bundes- wehr: Abschlussbericht der Kommission Drucksache 18/5000 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15055 B Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15055 D Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 15057 B Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15058 C Dr . Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15060 A Dr . Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15061 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 15063 B Dr . Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15063 D Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15064 A Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15065 C Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . 15066 A Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15067 C Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15067 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15068 B Wilfried Lorenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15069 C Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15071 A Dr . Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15072 D Tagesordnungspunkt 22: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Intelligente Mobilität fördern – Die Chancen der Digitalisierung für den Ver- kehrssektor nutzen Drucksache 18/7362 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15073 D Dorothee Bär, Parl . Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15074 A Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15076 A Arno Klare (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15077 B Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15078 B Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15079 C Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15080 A Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15082 A Andreas Rimkus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15083 B Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15084 B Steffen Bilger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15085 D Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15087 C Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15089 A Annette Sawade (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15090 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016II Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Abgeordneten Özcan Mutlu, Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Mehr Bildungsgerechtigkeit für die Einwanderungsgesellschaft – Damit Herkunft nicht über Zukunft bestimmt Drucksache 18/7049 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15091 A Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15091 B Cemile Giousouf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15092 C Dr . Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 15094 D Dr . Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15096 A Uda Heller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15097 A Elfi Scho-Antwerpes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 15098 D Tagesordnungspunkt 24: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Weiterentwicklung des Strom- marktes (Strommarktgesetz) Drucksache 18/7317 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15100 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Dr . Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Deutscher Beitrag zu den UN-Klimaverhandlungen – Koh- lendioxid als Umweltschadstoff definie- ren, Betriebszeiten von Kohlekraftwer- ken begrenzen Drucksachen 18/3313, 18/7277 . . . . . . . . . 15100 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Dr . Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zukunft des Strommarktes – Mit ökologischem Flexibi- litätsmarkt klimafreundliche Kapazitäten anreizen und Kohleausstieg einleiten Drucksache 18/7369 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15100 C Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15100 C Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 15101 B Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15102 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15103 D Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15105 A Karl Holmeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15106 C Tagesordnungspunkt 25: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Innovative Arbeitsforschung für eine Humanisierung unserer Arbeitswelt und mehr Beschäftigung Drucksache 18/7363 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15108 A Dr . Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15108 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15109 C René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15111 A Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15112 C Thomas Rachel, Parl . Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15113 C Dr . Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 15114 B Dr. Wolfgang Stefinger (CDU/CSU) . . . . . . . 15115 B Tagesordnungspunkt 26: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Energienetze zurück in die öffentliche Hand – Rechtssicherheit bei der Rekommunalisie- rung schaffen Drucksachen 18/4323, 18/5274 . . . . . . . . . . . 15116 B Florian Post (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15116 C Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15117 A Dr . Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15118 B Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15119 D Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15120 D Dr . Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15122 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15122 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 15123 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Christian Petry (SPD) zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtli- nie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23 . Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften be- treffend bestimmte Organismen für gemein- same Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 III Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen (152 . Sitzung, Tagesordnungspunkt 14) . . . . . 15124 A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15125 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 15055 153. Sitzung Berlin, Freitag, den 29. Januar 2016 Beginn: 9 .01 Uhr
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    (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 15123 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 29 .01 .2016 Feiler, Uwe CDU/CSU 29 .01 .2016 Fischer (Karlsru- he-Land), Axel E . CDU/CSU 29 .01 .2016 Freudenstein, Dr . Astrid CDU/CSU 29 .01 .2016 Gabriel, Sigmar SPD 29 .01 .2016 Gädechens, Ingo CDU/CSU 29 .01 .2016 Gohlke, Nicole DIE LINKE 29 .01 .2016 Groth, Annette DIE LINKE 29 .01 .2016 Hardt, Jürgen CDU/CSU 29 .01 .2016 Hitschler, Thomas SPD 29 .01 .2016 Holzenkamp, Franz- Josef CDU/CSU 29 .01 .2016 Hübinger, Anette CDU/CSU 29 .01 .2016 Jantz, Christina SPD 29 .01 .2016 Jung, Xaver CDU/CSU 29 .01 .2016 Karawanskij, Susanna DIE LINKE 29 .01 .2016 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .01 .2016 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .01 .2016 Launert, Dr . Silke CDU/CSU 29 .01 .2016 Lühmann, Kirsten SPD 29 .01 .2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .01 .2016 Mattfeldt, Andreas CDU/CSU 29 .01 .2016 Möring, Karsten CDU/CSU 29 .01 .2016 Müller, Dr . Gerd CDU/CSU 29 .01 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Murmann, Dr . Philipp CDU/CSU 29 .01 .2016 Notz, Dr . Konstantin von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .01 .2016 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .01 .2016 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 29 .01 .2016 Rebmann, Stefan SPD 29 .01 .2016 Röring, Johannes CDU/CSU 29 .01 .2016 Rosemann, Dr . Martin SPD 29 .01 .2016 Scheuer, Andreas CDU/CSU 29 .01 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 29 .01 .2016 Schwartze, Stefan SPD 29 .01 .2016 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 29 .01 .2016 Spinrath, Norbert SPD 29 .01 .2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 29 .01 .2016 Steinke, Kersten DIE LINKE 29 .01 .2016 Tank, Azize DIE LINKE 29 .01 .2016 Timmermann-Fechter, Astrid CDU/CSU 29 .01 .2016 Ulrich, Alexander DIE LINKE 29 .01 .2016 Veit, Rüdiger SPD 29 .01 .2016 Vogt, Ute SPD 29 .01 .2016 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .01 .2016 Warken, Nina CDU/CSU 29 .01 .2016 Wicklein, Andrea SPD 29 .01 .2016 Woltmann, Barbara CDU/CSU 29 .01 .2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 201615124 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Christian Petry (SPD) zur Bera- tung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richt- linie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufga- ben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen (152. Sitzung, Tagesordnungspunkt 14) Christian Petry (SPD): Mit den umfangreichen Ge- setzen, die wir bislang im Bereich des Finanzmarktes in dieser Legislaturperiode umgesetzt haben, tragen wir den krisenhaften Entwicklungen der vergangenen Jahre im Fi- nanzmarktbereich Rechnung . Dabei liegt unser Fokus pri- mär auf dem Schutz der Anlegerinnen und Anleger . Bereits bestehende Regelungen im Bereich des Finanzmarktes gilt es dabei kontinuierlich zu hinterfragen, wo angebracht zu harmonisieren und gegebenenfalls anzupassen . Mit dem vorliegenden Umsetzungsgesetz tun wir heute genau dies und überarbeiten das seit nunmehr drei Jahrzehnten geltende europäische OGAW-Regel- werk . Durch Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und im Kreditwesengesetz (KWG) stellen wir einen einheitlichen Standard beim Anlegerschutz im Be- reich des Fondswesens sicher und fördern zeitgleich die Marktintegrität . Dabei kommt es insbesondere mit Blick auf die Vergü- tungspolitik von Fonds und die Sanktionsmöglichkeiten der BaFin als nationaler Aufsichtsbehörde zu umfassen- den Neuerungen . Darüber hinaus werden die Vorgaben für bislang verschiedenartig regulierte Investmentvermö- gen vereinheitlicht . Mit der immer stärker werdenden Rolle der Invest- mentfondsbranche steigt deren systemische Relevanz für die Finanzstabilität – nicht nur in Europa, sondern auch in Deutschland . Der Investmentfondssektor stellt in der Bundesrepublik mittlerweile den größten Akteur im Schattenbankensektor dar . Im vergangenen Jahr konnten die deutschen Fonds- verbände neue Rekordstände vermelden . Dabei belief sich das von der Fondsindustrie verwaltete Vermögen auf über 2,6 Billionen Euro . Nicht erst seit den jüngsten Warnungen der EBA und der Bundesbank wissen wir um die Gefahren, die für Finanzstabilität und Realwirtschaft von Schattenbankenaktivitäten außerhalb des etablierten Bankensystems ausgehen können . Wir haben diesen sehr wichtigen Punkt kontrovers und offen diskutiert . Einen besonderen Dank an dieser Stelle an meinen Kollegen Fritz Güntzler für die guten und kollegialen Beratungen . Es ging uns bei den Gesprächen darum, sicherzustellen, dass Beteiligungskapital auch zukünftig in der Bundes- republik für den Wagniskapitalbereich generiert werden kann . Dabei war uns jedoch immer klar, dass der Anleger- schutz Priorität haben muss . Mit dem nun vorliegenden Gesetz haben wir einen guten Kompromiss erreicht . Zukünftigen europarechtlichen Regelungen im Fonds- bereich ebnen wir mit dem OGAW-V-Umsetzungsgesetz an entscheidenden Stellen den Weg . So wird erstmalig die Kreditvergabemöglichkeit für Fonds rechtlich verbindlich geregelt und kontrolliert . Offene bzw . geschlossene Fonds können zukünftig 30 bzw . 50 Prozent ihres Kapitals an Gesellschafter und „Nichtverbraucher“ in Form von Gelddarlehen vergeben . Aufgrund der umfangreichen re- gulatorischen Maßnahmen werden hierbei potenzielle Ri- siken der kreditvergebenden Fonds minimiert . Der gestiegenen ökonomischen Bedeutung, die Inves- tmentfonds einnehmen, stehen somit umfangreiche An- forderungen gegenüber, die einen umfassenden Schutz der Anleger sicherstellen . Daneben haben wir für bestimmte Investmentvermö- gen Bestandschutzregeln geschaffen und sind in einem wichtigen Punkt einer Forderung der Fondsindustrie und der Anlegerschützer entgegengekommen: Die BaFin muss zukünftig verbindlich innerhalb von acht Wochen die Übertragung eines Fonds von einer Kapitalverwal- tungsgesellschaft auf eine andere Kapitalverwaltungsge- sellschaft regeln . Diese Frist ist im Interesse aller betei- ligten Akteure . Sie schafft Rechtssicherheit . Basierend auf der BaFin-Verwaltungspraxis ist es seit Mai 2015 geschlossenen und offenen Fonds gleicherma- ßen möglich, Darlehensforderungen durch Prolongation oder Restrukturierung zu verwalten . Wir haben uns da- rauf geeinigt, dass dies auch weiterhin offenen Spezi- al-AIF möglich sein soll . Insbesondere in ökonomischen Krisensituationen ist es auch im Interesse der Fondsanle- ger, dass der Fonds seinen Fortbestand durch eine Ände- rung seiner Modalitäten sicherstellen kann . Die Sanktionsmöglichkeiten der BaFin als national zu- ständiger Aufsichtsbehörde haben wir im Sinne des Anle- gerschutzes in drei Bereichen ausgeweitet und verschärft: Erstens . Den Bußgeldrahmen bei Verstößen haben wir neu strukturiert . Zukünftig kann die BaFin die Höhe zu zahlender Strafen an die Umsätze eines Fonds koppeln . Zweitens . Daneben kann die BaFin beim Vorliegen schwerwiegender Verstöße einem Fonds die Geschäfts- erlaubnis entziehen und Berufsverbote aussprechen . Drittens . Maßnahmen der Bundesanstalt müssen im Internet publik gemacht werden und können dort bis zu fünf Jahre öffentlich einsehbar sein . Mit dieser umfangreichen Ausweitung der Sanktions- möglichkeiten durch die BaFin stellen wir auch weiter- hin eine umfassende Transparenz für Anlegerinnen und Anleger sicher . Für die innerhalb der parlamentarischen Beratungen aufgeworfene Kritik der Grünen, der Zertifikatemarkt sei nach wie vor nicht ausreichend reguliert, habe ich per- sönlich sehr viel Verständnis. Da Zertifikate dem KAGB aber nicht unterfallen, waren solche Maßnahmen inner- halb dieses Gesetzesvorhabens nicht möglich . Wir wer- den die Kritik aber aufnehmen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 15125 (A) (C) (B) (D) Darüber hinaus werden wir zusammen mit der BaFin und dem Bundesfinanzministerium die Entwicklung dar- lehensaufkaufender Fonds analysieren . Durch die Regu- lierung der Bank, die innerhalb dieses Vertriebsweges Darlehen vergibt, wurde die Regulierung darlehensauf- kaufender Fonds im aktuellen Gesetz nicht verfolgt . Da wir um die potenziellen Risiken wissen, die von solchen Investmentstrukturen für Anlegerinnen und Anleger aus- gehen, werden wir diese Fonds kritisch im Auge behalten . Eine wichtige Änderung, die der vorliegende Gesetz- entwurf formuliert, will ich an dieser Stelle nicht uner- wähnt lassen: Aufgrund europäischer Regelungen unterfielen einge- tragene Genossenschaften bislang den gleichen bürokra- tischen Anforderungen, die beispielsweise Investment- fonds zu erfüllen haben . Dies führte zu einer immensen Belastung bürgerschaftlichen Engagements in der Bun- desrepublik . Als zuständige nationale Aufsichtsbehörde hat die BaFin bereits im März des letzten Jahres ihre Verwal- tungspraxis bezüglich eingetragener Genossenschaften grundlegend geändert: Seitdem obliegt es den genossen- schaftlichen Prüfverbänden, Genossenschaften zu über- prüfen und zuzulassen . Genossenschaften unterfallen seitdem nicht mehr den Anforderungen, die beispielswei- se Hedgefonds erfüllen müssen . Mit dem OGAW-V-Umsetzungsgesetz wird die bishe- rige Verwaltungspraxis der BaFin nun in Gesetzesform gegossen . Für die rund 8 000 eingetragenen Genossen- schaften in Deutschland ist dies ein wichtiger Punkt; denn für das gesellschaftliche Engagement in unserem Land bedeutet dies Rechtssicherheit . Somit enthält das sehr technische Umsetzungsgesetz einen ganz praktischen Aspekt, der genossenschaftlich organisierte Bündnisse stärkt, die sich zusammenschlie- ßen und mit großem Engagement ökonomische, gesell- schaftliche, aber auch umweltpolitische Ziele verfolgen . Die Arbeit der genossenschaftlichen Prüfverbände werden wir aufmerksam begleiten . Die Verbände müs- sen sicherstellen, dass die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaften nicht gezielt von schwarzen Schafen zur Umgehung gesetzlicher Anforderungen genutzt wird . Im Sinne eines einheitlichen europäischen Anleger- schutzes werden Anforderungen und Pflichten von In- vestmentgesellschaften mit dem vorliegenden Gesetz spürbar erhöht . Der Sanktionsrahmen bei Verstößen ge- gen Transparenzvorschriften wird dabei umfassend aus- geweitet . Differenzen zwischen unterschiedlichen Fondskate- gorien werden beseitigt, rechtliche Regelungen einander angepasst . Kurz: Die Produktstandards werden im Sinne des Anlegerschutzes innerhalb Europas vereinheitlicht . Die europaeinheitliche, kohärente Regelung im Be- reich der Investmentvermögen ist folgerichtig und nur zu begrüßen . Denn einheitliche Anforderungen dienen so- wohl der Rechtssicherheit der Investmentfonds als auch dem Schutz der Anlegerinnen und Anleger . Zudem ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass einge- tragene Genossenschaften zukünftig nicht mehr den gleichen bürokratischen Anforderungen unterliegen wie Investmentvermögen . Hierdurch unterstützen wir Genos- senschaften nachhaltig und stärken das gesellschaftliche Engagement in Deutschland . Glück auf! Anlage 3 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie ge- mäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der OSZE 23. Jahrestagung der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE vom 28. Juni bis 2. Juli 2014 in Baku, Aserbaidschan Drucksachen 18/6733, 18/6847 Nr. 2 – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der OSZE 24. Jahrestagung der Parlamentarischen Versamm- lung der OSZE vom 5. bis 9. Juli 2015 in Helsinki, Finnland Drucksachen 18/6734, 18/6847 Nr. 3 – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der In- terparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik Tagung der Interparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspo- litik am 5. und 6. September 2015 in Luxemburg Drucksachen 18/6899, 18/7276 Nr. 1 – Unterrichtung durch die Delegation des Deutschen Bundestages in der Ostseeparlamentarierkonferenz 24. Jahrestagung der Ostseeparlamentarierkon- ferenz vom 30. August bis 1. September 2015 in Rostock-Warnemünde, Deutschland Drucksachen 18/7033, 18/7276 Nr. 6 – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepu- blik Deutschland in der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 21. bis 25. Januar 2013 in Straß- burg Drucksachen 18/7128, 18/7276 Nr. 9 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 201615126 (A) (C) (B) (D) – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepu- blik Deutschland in der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 22. bis 26. April 2013 in Straß- burg Drucksachen 18/7129, 18/7276 Nr. 10 – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepu- blik Deutschland in der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 24. bis 28. Juni 2013 in Straßburg Drucksachen 18/7130, 18/7276 Nr. 11 – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepu- blik Deutschland in der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 30. September bis 4. Oktober 2013 in Straßburg Drucksachen 18/7131, 18/7276 Nr. 12 Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaus- haltsordnung über die Einwilligung in eine über- planmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 02 Titel 636 85 – Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversi- cherung der in Werkstätten und Integrationspro- jekten beschäftigten Menschen – bis zu einer Höhe von 30,428 Mio. Euro Drucksachen 18/6323, 18/6605 Nr. 1.2 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundes- haushaltsordnung über die Einwilligung in eine außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 28 Ti- tel 532 06 – Unterstützungsleistungen des Bundes- amts für Bevölkerungsschutz und Katastrophen- hilfe bei der Verteilung von Flüchtlingen – bis zur Höhe von 32,7 Mio. Euro Drucksachen 18/6324, 18/6605 Nr. 1.3 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundes- haushaltsordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 25 Ti- tel 532 06 – Verwendung, Einsätze und Maß- nahmen der Bundespolizei zur Bewältigung der Flüchtlingslage in Deutschland – bis zur Höhe von 42,981 Mio. Euro Drucksachen 18/6523, 18/6605 Nr. 1.10 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaus- haltsordnung über die Einwilligung in eine über- planmäßige Ausgabe bei Kapitel 05 01 Titel 687 10 – Beitrag an die Vereinten Nationen – bis zur Höhe von 39,540 Mio. Euro Drucksachen 18/6524, 18/6605 Nr. 1.11 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundes- haushaltsordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 08 01 Ti- tel 699 31 – Abschließende Leistungen zur Abgel- tung von Härten in Einzelfällen – bis zur Höhe von 48,6 Mio. Euro Drucksachen 18/6953, 18/7116 Nr. 4 Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpo- litik für konventionelle Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2015 Drucksachen 18/6460, 18/6605 Nr. 1.6 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/7127 Nr . A .1 Ratsdokument 14315/15 Finanzausschuss Drucksache 18/6855 Nr . A .3 Ratsdokument 13481/15 Haushaltsausschuss Drucksache 18/6855 Nr . A .4 Ratsdokument 13332/15 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/6607 Nr . A .17 Ratsdokument 13111/15 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 15127 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/7286 Nr . A .14 Ratsdokument 14867/15 Verteidigungsausschuss Drucksache 18/6855 Nr . A .6 Ratsdokument 13143/15 Drucksache 18/6939 Nr . A .2 Ratsdokument 13725/15 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit Drucksache 18/7127 Nr . A .6 Ratsdokument 14381/15 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/6855 Nr . A .16 Ratsdokument 13486/15 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 153. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 21 Parlamentsbeteiligung bei Bundeswehreinsätzen TOP 22 Intelligente Mobilität TOP 23 Bildungsgerechtigkeit TOP 24, ZP 7 Weiterentwicklung des Strommarktes TOP 25 Innovative Arbeitsforschung TOP 26 Rekommunalisierung von Energienetzen Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Caren Lay


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erst

    gestern konnten wir in der Zeitung lesen, was passieren
    kann, wenn private Konzerne die Energienetze in der
    Hand haben: In Berlin steht Vattenfall im Verdacht, mit
    einem simplen Buchhaltungstrick den Bürgerinnen und
    Bürgern zu hohe Netzentgelte abgeknöpft zu haben . Hier
    wird offenbar „geschummelt“ . Das ist ein Beleg dafür,
    dass „Strom- und Gasnetze besser in öffentlicher als in
    privater Hand aufgehoben sind .“


    (Beifall bei der LINKEN – Widerspruch bei der CDU/CSU)


    Meine Damen und Herren, an dieser Stelle hätte ich
    nicht nur Zwischenrufe von der CDU erwartet, sondern
    auch Applaus von der SPD . Denn das war gar nicht mei-
    ne Wortwahl, sondern die des SPD-Kollegen aus dem
    Berliner Abgeordnetenhaus, Nikolaus Karsten .


    (Florian Post [SPD]: Das müssen wir erst prüfen! – Max Straubinger [CDU/CSU]: Da gibt es auch Irrläufer!)


    Da hat er recht; denn Netze in öffentlicher Hand haben
    viele Vorteile: Sie sichern den Verbrauchern bezahlbaren
    Strom, den Kommunen eine gute Einnahmequelle . Wir
    als Linke wollen ökologische, demokratische Stadtwerke
    als zentrale Akteure der Energiewende . Das ist der Weg .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Das Beste ist: Viele Kommunen wollen ihre Netze
    zurückhaben, auch Kommunen, deren Bürgermeister ein
    CDU-Parteibuch haben; das möchte ich an dieser Stelle
    explizit sagen, bevor Sie uns, wie bei den letzten Debat-
    ten zu diesem Thema, wieder die Zwangskollektivierung
    der Energienetze vorwerfen . Viele Kommunen wollen

    ihre Netze zurück, und sie sollen sie auch rechtssicher
    zurückbekommen können .


    (Beifall bei der LINKEN – Dr . Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Sie wollen die verstaatlichen!)


    Vielen Kommunen bietet sich gerade jetzt eine gro-
    ße Chance dafür . Die Konzessionen laufen aus . Bisher
    scheitert es an der Rechtssicherheit, die sie bei der Re-
    kommunalisierung nicht haben . Sie haben sie nicht, weil
    die alte Bundesregierung unter Beteiligung der Union
    das Gesetz ganz bewusst so geändert hat, dass den Pri-
    vaten die Möglichkeit eröffnet wurde, immer wieder vor
    den Gerichten gegen die Kommunen zu klagen . Das tun
    sie häufig mit Erfolg.


    (Florian Post [SPD]: Deswegen ändern wir das ja!)


    Das muss geändert werden . Das steht auch im Koaliti-
    onsvertrag. Das finde ich gut. Aber ehrlich gesagt: Bisher
    haben Sie diese wichtige Chance verpasst .

    Wir als Linke stellen jetzt schon zum dritten Mal die-
    ses Thema hier zur Abstimmung . Ich selber frage seit
    eineinhalb Jahren bei der Regierung nach, wo denn die
    Novelle des Gesetzes bleibt . Man wurde vertröstet . Wenn
    ich die Antworten ernst nehme, dann komme ich zu dem
    Schluss: Es hätte hier schon vor einem Jahr ein Gesetz-
    entwurf vorliegen sollen . Alles, was wir bisher haben, ist
    ein Referentenentwurf, der irgendwo herumliegt, aber
    noch nicht hier eingebracht ist und noch nicht einmal in-
    nerhalb der Regierung fertig abgestimmt ist . So geht es
    nicht, meine Damen und Herren .


    (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg . Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])


    Ich glaube inzwischen, dass diese Verbummelungsstrate-
    gie nicht Unfähigkeit ist, sondern Absicht . Es scheint ja
    Teile in der Koalition zu geben, die einfach nicht wollen,
    dass die Kommunen in dieser Frage Rechtssicherheit ha-
    ben . So sieht es doch aus .

    Es stand schon vor ein paar Monaten in der Zeitung –
    ganz konkret: im Spiegel, wo genau darüber berichtet
    wurde –, dass selbst Minister Gabriel möglicherweise ein
    Interesse hat, auf die Bremse zu drücken,


    (Florian Post [SPD]: Nicht alles glauben, was in der Zeitung steht!)


    um den privaten Energiekonzernen ihre lukrative Ein-
    nahmequelle nicht zu nehmen . Die Netzentgelte sind
    nämlich ein schöner Goldesel, mit einer sicheren Rendite
    von 9 Prozent . Das sind die Interessen, die dahinterste-
    hen .

    Der Referentenentwurf, den Sie erwähnt haben und
    der auch mir bekannt ist, wird nach meiner Lesart nicht
    helfen . Die Inhousevergabe wird dort explizit abgelehnt .
    Nun ehrt es mich und meine Fraktion, dass wir in der
    Begründung des Gesetzentwurfs mit unseren parlamen-
    tarischen Initiativen auch erwähnt sind . Besser hätte ich

    Florian Post






    (A) (C)



    (B) (D)


    es natürlich gefunden, die Argumente von uns und den
    kommunalen Spitzenverbänden hätten Sie überzeugt .


    (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Die Inhousevergabe ist nach EU-Vergaberecht mög-
    lich . Und das ist auch kein Blankoscheck, Herr Kolle-
    ge, das ist kommunale Selbstverwaltung – kommunale
    Selbstverwaltung, wie sie das Grundgesetz garantiert .
    Und genau die wollen wir stärken .


    (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Florian Post [SPD]: Planwirtschaft!)


    Es ist richtig, dass kommunale Belange berücksichtigt
    werden sollen, aber auch nur dann, wenn sie den markt-
    freundlichen Zielen nicht widersprechen . Im Ergebnis
    bleibt es für die Kommunen unklar; im Ergebnis wird
    das weiter vor den Gerichten ausgetragen . Ich kann die
    große Verbesserung für die Kommunen an dieser Stelle
    beim besten Willen nicht erkennen .

    Anderswo – ich komme zum Schluss – ist die De-
    batte schon weiter . Zum Beispiel hat das Land Berlin
    beschlossen, das Land möge im Bundesrat für klarere
    rechtliche Regelungen einschließlich der Möglichkeit
    der Inhousevergabe eintreten . Dieser Empfehlung einer
    Enquete-Kommission haben alle Fraktionen zugestimmt,
    außer der Union, aber auch der SPD, die in Berlin wie im
    Bund mit der CDU gemeinsam regiert . Also: Fassen Sie
    sich bitte ein Herz: Stimmen Sie heute unserem Antrag
    zu! Die Kommunen werden es auch Ihnen danken .

    Vielen Dank .


    (Beifall bei der LINKEN)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Das Wort hat der Kollege Dr . Matthias Heider für die

CDU/CSU-Fraktion .


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Matthias Heider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Vielen Dank . – Frau Präsidentin! Meine Damen und

    Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In fünf Mi-
    nuten ist so viel durcheinandergeraten, dass wir das erst
    einmal sortieren müssen .


    (Dr . André Hahn [DIE LINKE]: Wir haben Ihre Rede doch noch gar nicht gehört!)


    Um es vorweg zu sagen: 750 Stadtwerke in Deutschland
    sind ein verlässlicher Partner . Sie sind verlässlich beim
    Netzbetrieb, bei der Energielieferung, beim Stromsparen
    oder bei Energiedienstleistungen . Stadtwerke spielen in
    der Gemeindewirtschaft eine große Rolle . Das tun sie
    seit vielen Jahrzehnten: Etwa seit Mitte des 19 . Jahrhun-
    derts sind Energieversorgungsdienstleistungen auch von
    der öffentlichen Hand selbst angeboten worden . Nur, die
    Rahmenbedingungen haben sich im Laufe der Jahrzehn-
    te, insbesondere mit der Liberalisierung des Strommark-
    tes in Europa, verändert .

    Das unserer Wirtschaftsordnung zugrundeliegende
    Leitbild ist das der sozialen Markwirtschaft . Es umfasst
    insbesondere die Idee des Wettbewerbs auf den Märkten .
    Seit den 90er-Jahren haben wir in Deutschland einen li-
    beralisierten Strommarkt . Hier gibt es einen funktionie-
    renden, wenn auch regulierten Wettbewerb . Die Linken
    wollen mit Ihrem Antrag diesen Wettbewerb beseitigen .
    Sie wollen mal eben das Grundprinzip unserer Wirt-
    schaftsordnung beseitigen und auf dem Energiesektor
    einfach außer Kraft setzten .


    (Zurufe von der LINKEN)


    Das Prinzip „fairer Wettbewerb“ muss jedoch auch bei
    der Konzessionsvergabe gelten . Es muss oberste Priorität
    haben .


    (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Das steht aber nicht im Grundgesetz!)


    Auch die kommunalen Unternehmen müssen sich die-
    sem Wettbewerb stellen . Das Europäische Parlament hat
    eine Systementscheidung getroffen: Netze müssen im
    Wettbewerb vergeben werden . Das gilt auch bei uns in
    Deutschland .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Liebe Kollegen von der Linken: Haben Sie aus dem
    Verfahren des Bundeskartellamtes gar nichts gelernt?
    Das Bundeskartellamt musste mehrfach wegen Wettbe-
    werbsbeschränkungen der Kommunen zulasten Dritter
    in die Vergabepraxis bei den Kommunen eingreifen . Die
    Kommunen sollten daher bei der Vergabe der Wegenut-
    zungsrechte nicht ausschließlich zugunsten ihres eigenen
    Stadtwerkes handeln .

    Schauen wir uns einmal an, was zwei Jahre vor Ver-
    gabe eines Konzessionsvertrages passiert . Die Vergabe
    wird zunächst einmal bekannt gemacht . Es werden Aus-
    schreibungen gemacht, es wird verhandelt, verschiede-
    ne Anbieter werben für ihr Angebot . Meine Damen und
    Herren, da findet Wettbewerb statt. Da wird nicht einfach
    einer ausgeguckt, der dort zu Hause ist, nämlich das ei-
    gene Stadtwerk, sondern es wird derjenige ausgesucht,
    der das wirtschaftlichste Angebot macht . Das erwarten
    die Verbraucherinnen und Verbraucher, nämlich dass ein
    wirtschaftliches Angebot zum Zuge kommt .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Das hat auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil
    vom Dezember 2013 so gesehen . Er hat entschieden, dass
    eine Gemeinde, die den Netzbetrieb an einen Eigenbe-
    trieb übertragen möchte, sich gerade nicht auf die Grund-
    sätze der Inhousevergabe berufen kann . Nach Auffas-
    sung der Kartellbehörden und des Bundesgerichtshofes
    ist die Kommune bei der Vergabe der Konzession in ihrer
    Stellung marktbeherrschend, da nur sie die Wegerechte
    hat und diese an einen Netzwerkbetreiber vergeben kann .
    In einem solchen Fall ist es daher zwingend, dass wir das
    Verfahren der Vergabe diskriminierungsfrei ausgestalten .

    Sie haben eben die Inhousevergabe genannt . Was
    heißt das eigentlich, Inhousevergabe? Da gibt es zwei
    Kriterien: Es gibt zum einen die Kontrolle: Sie müssen
    über ein Netzversorgungsunternehmen die Kontrolle wie
    über eine eigene Dienststelle haben . Jetzt frage ich Sie:

    Caren Lay






    (A) (C)



    (B) (D)


    Welcher Bürger möchte das denn schon, dass seine Ener-
    gielieferung wie eine Dienststelle behandelt wird? Und
    es gibt zum anderen das Wesentlichkeitskriterium: Der
    Auftraggeber muss über den Auftragnehmer ganz we-
    sentlich die Kontrolle behalten können . Auch das ist mit
    Wettbewerb so nicht zu vereinbaren .

    Die Einbeziehung der Grundsätze der Inhousevergabe
    an dieser Stelle ist nicht nur risikoreich, sie ist auch euro-
    parechtlich nicht möglich, weil das energierechtliche Re-
    gime in Europa dort gerade diese Maßgabe nicht zulässt .

    Unser Bestreben ist es, zu einer wettbewerbsgemäßen
    Vergabe zu kommen . Die Kommunen sollen nach Ihrer
    Auffassung weitere Ziele, weitere gemeindewirtschaftli-
    che Ziele bei der Vergabe berücksichtigen können . Maß-
    stab bei der Netzübergabe müssen aber gerade objektive
    Kriterien sein, wie sie der Kollege Post gerade angespro-
    chen hat . Diese sind im § 1 des Energiewirtschaftsgeset-
    zes festgelegt: Versorgungssicherheit, Preisgünstigkeit,
    Verbraucherfreundlichkeit und Umweltverträglichkeit .
    Es sind Kriterien, die im Sinne der Verbraucherinnen und
    Verbraucher sind . Die gehören in ein solches Gesetz hi-
    nein .

    Im Übrigen sieht das auch der Referentenentwurf des
    Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung des § 46
    EnWG vor, und die Frage ist, welche Interessen darüber
    hinaus noch als kommunale Belange Berücksichtigung
    finden können. Nun, das können ganz einfache Dinge
    sein, etwa beim Straßenbau: Wer hat sich als Bürger nicht
    schon mal darüber aufgeregt, dass achtmal die Straße
    aufgerissen wird, um eine Gasleitung, eine Stromleitung,
    eine Wasserleitung und auch noch ein Kabel zu verlegen?
    All diese Dinge können bei einer Vergabe Berücksichti-
    gung finden. Auch deshalb wird es an dieser Stelle etwas
    mehr Rechtssicherheit geben .

    Zum wettbewerbsrechtlichen Aspekt . Sie, die Linken,
    suggerieren durch Ihren Antrag, die Rechtssicherheit
    könne den Wettbewerb übertrumpfen, ja geradezu aus-
    schalten. Dazu ist zu sagen: Es findet auch beim Netzbe-
    trieb Wettbewerb statt . Stromlieferung und Netzbetrieb
    sind schon getrennt . Es werden sich jedenfalls keine wei-
    teren Vorteile durch eine Inhousevergabe ergeben . Der
    Netzbetrieb ist an Regulierungsvorschriften gebunden:
    Um die Netzentgeltverordnung und die Anreizregulie-
    rungsverordnung kommt auch eine Gemeinde nicht he-
    rum .

    Als weiteres Moment nennen Sie die Investitionen in
    die Netze . Wir werden in den nächsten Jahren, bis 2030,
    23 Milliarden Euro in Netze investieren müssen . Da
    wünsche ich mir als Bürger, dass solche Entscheidungen
    im Wettbewerb getroffen werden und dass bei einer In-
    housevergabe nicht etwa nur die eigene Gemeinde zum
    Zuge kommt . Das ist auch im Interesse niedriger Netz-
    entgelte . Denn sie wirken sich auf den Gesamtpreis aus,
    zu dem der Haushalt mit Strom versorgt werden kann .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Meine Damen und Herren, es ist letztendlich auch
    eine grundsätzliche Frage, wie weit die Gemeindewirt-
    schaft ausgeweitet werden kann – gerade vor dem Hin-

    tergrund, welche Züge das heute Morgen im Bundesrat
    angenommen hat . Die Entsorgungswirtschaft stand da
    in Rede . Die Mehrheit der Bundesratsvertreter forderte
    einfach einmal eben die Verstaatlichung aller dualen Sys-
    teme in Deutschland . Sie wissen: Das sind diejenigen,
    die im Rahmen der Verpackungsverordnung die System-
    dienstleistungen gewähren .


    (Dr . Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Armes Deutschland!)


    Wir brauchen nicht mehr Staat im Wettbewerb, wir brau-
    chen weniger Staat im Wettbewerb, damit diese Leistun-
    gen günstiger werden .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Ralph Lenkert [DIE LINKE]: So ein Quatsch! Sie haben keine Ahnung von Abfallwirtschaft! – Caren Lay [DIE LINKE]: Sie beten da wirklich einen Götzen an!)


    – Ich freue mich, dass Sie das Thema auch als wichtig
    erkannt haben und Sie sich noch einmal zu Wort melden
    wollen .

    Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren – da komme
    ich gerne zur Regelung des § 46 EnWG zurück – werden
    wir keine Verstaatlichung der Netze weiter vorantreiben,
    sondern werden die kommunalen Belange, die vertretbar
    sind, mit einer besonderen Positionierung versehen . Es
    kann nur um Regelungen gehen, die auf Kosteneffizi-
    enz, auf Versorgungssicherheit gerichtet sind – jedenfalls
    keine anderen . Wir werden als Koalition dazu beitragen,
    dass es mehr Rechtssicherheit bei der Übergabe und
    Übernahme von Netzen gibt . So haben wir es im Koaliti-
    onsvertrag vereinbart .

    Herzlichen Dank .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)