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    Plenarprotokoll 18/153 Textrahmenoptionen: 16 mm Abstand oben Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 153. Sitzung Berlin, Freitag, den 29. Januar 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 21: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Fortentwick- lung der parlamentarischen Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland im Zuge fortschreitender Bündnisintegrati- on Drucksache 18/7360 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15055 B b) Beratung der Unterrichtung durch die Kommission zur Überprüfung und Siche- rung der Parlamentsrechte bei der Manda- tierung von Auslandseinsätzen der Bundes- wehr: Abschlussbericht der Kommission Drucksache 18/5000 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15055 B Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15055 D Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 15057 B Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15058 C Dr . Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15060 A Dr . Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15061 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 15063 B Dr . Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15063 D Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15064 A Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15065 C Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . 15066 A Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15067 C Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15067 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15068 B Wilfried Lorenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15069 C Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15071 A Dr . Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15072 D Tagesordnungspunkt 22: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Intelligente Mobilität fördern – Die Chancen der Digitalisierung für den Ver- kehrssektor nutzen Drucksache 18/7362 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15073 D Dorothee Bär, Parl . Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15074 A Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15076 A Arno Klare (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15077 B Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15078 B Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15079 C Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15080 A Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15082 A Andreas Rimkus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15083 B Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15084 B Steffen Bilger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15085 D Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15087 C Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 15089 A Annette Sawade (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15090 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016II Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Abgeordneten Özcan Mutlu, Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Mehr Bildungsgerechtigkeit für die Einwanderungsgesellschaft – Damit Herkunft nicht über Zukunft bestimmt Drucksache 18/7049 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15091 A Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15091 B Cemile Giousouf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15092 C Dr . Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 15094 D Dr . Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 15096 A Uda Heller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15097 A Elfi Scho-Antwerpes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 15098 D Tagesordnungspunkt 24: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Weiterentwicklung des Strom- marktes (Strommarktgesetz) Drucksache 18/7317 . . . . . . . . . . . . . . . . . 15100 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Dr . Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Deutscher Beitrag zu den UN-Klimaverhandlungen – Koh- lendioxid als Umweltschadstoff definie- ren, Betriebszeiten von Kohlekraftwer- ken begrenzen Drucksachen 18/3313, 18/7277 . . . . . . . . . 15100 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Dr . Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zukunft des Strommarktes – Mit ökologischem Flexibi- litätsmarkt klimafreundliche Kapazitäten anreizen und Kohleausstieg einleiten Drucksache 18/7369 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15100 C Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15100 C Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 15101 B Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15102 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15103 D Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15105 A Karl Holmeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15106 C Tagesordnungspunkt 25: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Innovative Arbeitsforschung für eine Humanisierung unserer Arbeitswelt und mehr Beschäftigung Drucksache 18/7363 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15108 A Dr . Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15108 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15109 C René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15111 A Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15112 C Thomas Rachel, Parl . Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15113 C Dr . Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 15114 B Dr. Wolfgang Stefinger (CDU/CSU) . . . . . . . 15115 B Tagesordnungspunkt 26: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Energienetze zurück in die öffentliche Hand – Rechtssicherheit bei der Rekommunalisie- rung schaffen Drucksachen 18/4323, 18/5274 . . . . . . . . . . . 15116 B Florian Post (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15116 C Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15117 A Dr . Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 15118 B Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15119 D Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15120 D Dr . Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15122 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15122 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 15123 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Christian Petry (SPD) zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtli- nie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23 . Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften be- treffend bestimmte Organismen für gemein- same Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 III Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen (152 . Sitzung, Tagesordnungspunkt 14) . . . . . 15124 A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15125 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 15055 153. Sitzung Berlin, Freitag, den 29. Januar 2016 Beginn: 9 .01 Uhr
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    (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 15123 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 29 .01 .2016 Feiler, Uwe CDU/CSU 29 .01 .2016 Fischer (Karlsru- he-Land), Axel E . CDU/CSU 29 .01 .2016 Freudenstein, Dr . Astrid CDU/CSU 29 .01 .2016 Gabriel, Sigmar SPD 29 .01 .2016 Gädechens, Ingo CDU/CSU 29 .01 .2016 Gohlke, Nicole DIE LINKE 29 .01 .2016 Groth, Annette DIE LINKE 29 .01 .2016 Hardt, Jürgen CDU/CSU 29 .01 .2016 Hitschler, Thomas SPD 29 .01 .2016 Holzenkamp, Franz- Josef CDU/CSU 29 .01 .2016 Hübinger, Anette CDU/CSU 29 .01 .2016 Jantz, Christina SPD 29 .01 .2016 Jung, Xaver CDU/CSU 29 .01 .2016 Karawanskij, Susanna DIE LINKE 29 .01 .2016 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .01 .2016 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .01 .2016 Launert, Dr . Silke CDU/CSU 29 .01 .2016 Lühmann, Kirsten SPD 29 .01 .2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .01 .2016 Mattfeldt, Andreas CDU/CSU 29 .01 .2016 Möring, Karsten CDU/CSU 29 .01 .2016 Müller, Dr . Gerd CDU/CSU 29 .01 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Murmann, Dr . Philipp CDU/CSU 29 .01 .2016 Notz, Dr . Konstantin von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .01 .2016 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .01 .2016 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 29 .01 .2016 Rebmann, Stefan SPD 29 .01 .2016 Röring, Johannes CDU/CSU 29 .01 .2016 Rosemann, Dr . Martin SPD 29 .01 .2016 Scheuer, Andreas CDU/CSU 29 .01 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 29 .01 .2016 Schwartze, Stefan SPD 29 .01 .2016 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 29 .01 .2016 Spinrath, Norbert SPD 29 .01 .2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 29 .01 .2016 Steinke, Kersten DIE LINKE 29 .01 .2016 Tank, Azize DIE LINKE 29 .01 .2016 Timmermann-Fechter, Astrid CDU/CSU 29 .01 .2016 Ulrich, Alexander DIE LINKE 29 .01 .2016 Veit, Rüdiger SPD 29 .01 .2016 Vogt, Ute SPD 29 .01 .2016 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .01 .2016 Warken, Nina CDU/CSU 29 .01 .2016 Wicklein, Andrea SPD 29 .01 .2016 Woltmann, Barbara CDU/CSU 29 .01 .2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 201615124 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Christian Petry (SPD) zur Bera- tung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richt- linie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufga- ben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen (152. Sitzung, Tagesordnungspunkt 14) Christian Petry (SPD): Mit den umfangreichen Ge- setzen, die wir bislang im Bereich des Finanzmarktes in dieser Legislaturperiode umgesetzt haben, tragen wir den krisenhaften Entwicklungen der vergangenen Jahre im Fi- nanzmarktbereich Rechnung . Dabei liegt unser Fokus pri- mär auf dem Schutz der Anlegerinnen und Anleger . Bereits bestehende Regelungen im Bereich des Finanzmarktes gilt es dabei kontinuierlich zu hinterfragen, wo angebracht zu harmonisieren und gegebenenfalls anzupassen . Mit dem vorliegenden Umsetzungsgesetz tun wir heute genau dies und überarbeiten das seit nunmehr drei Jahrzehnten geltende europäische OGAW-Regel- werk . Durch Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und im Kreditwesengesetz (KWG) stellen wir einen einheitlichen Standard beim Anlegerschutz im Be- reich des Fondswesens sicher und fördern zeitgleich die Marktintegrität . Dabei kommt es insbesondere mit Blick auf die Vergü- tungspolitik von Fonds und die Sanktionsmöglichkeiten der BaFin als nationaler Aufsichtsbehörde zu umfassen- den Neuerungen . Darüber hinaus werden die Vorgaben für bislang verschiedenartig regulierte Investmentvermö- gen vereinheitlicht . Mit der immer stärker werdenden Rolle der Invest- mentfondsbranche steigt deren systemische Relevanz für die Finanzstabilität – nicht nur in Europa, sondern auch in Deutschland . Der Investmentfondssektor stellt in der Bundesrepublik mittlerweile den größten Akteur im Schattenbankensektor dar . Im vergangenen Jahr konnten die deutschen Fonds- verbände neue Rekordstände vermelden . Dabei belief sich das von der Fondsindustrie verwaltete Vermögen auf über 2,6 Billionen Euro . Nicht erst seit den jüngsten Warnungen der EBA und der Bundesbank wissen wir um die Gefahren, die für Finanzstabilität und Realwirtschaft von Schattenbankenaktivitäten außerhalb des etablierten Bankensystems ausgehen können . Wir haben diesen sehr wichtigen Punkt kontrovers und offen diskutiert . Einen besonderen Dank an dieser Stelle an meinen Kollegen Fritz Güntzler für die guten und kollegialen Beratungen . Es ging uns bei den Gesprächen darum, sicherzustellen, dass Beteiligungskapital auch zukünftig in der Bundes- republik für den Wagniskapitalbereich generiert werden kann . Dabei war uns jedoch immer klar, dass der Anleger- schutz Priorität haben muss . Mit dem nun vorliegenden Gesetz haben wir einen guten Kompromiss erreicht . Zukünftigen europarechtlichen Regelungen im Fonds- bereich ebnen wir mit dem OGAW-V-Umsetzungsgesetz an entscheidenden Stellen den Weg . So wird erstmalig die Kreditvergabemöglichkeit für Fonds rechtlich verbindlich geregelt und kontrolliert . Offene bzw . geschlossene Fonds können zukünftig 30 bzw . 50 Prozent ihres Kapitals an Gesellschafter und „Nichtverbraucher“ in Form von Gelddarlehen vergeben . Aufgrund der umfangreichen re- gulatorischen Maßnahmen werden hierbei potenzielle Ri- siken der kreditvergebenden Fonds minimiert . Der gestiegenen ökonomischen Bedeutung, die Inves- tmentfonds einnehmen, stehen somit umfangreiche An- forderungen gegenüber, die einen umfassenden Schutz der Anleger sicherstellen . Daneben haben wir für bestimmte Investmentvermö- gen Bestandschutzregeln geschaffen und sind in einem wichtigen Punkt einer Forderung der Fondsindustrie und der Anlegerschützer entgegengekommen: Die BaFin muss zukünftig verbindlich innerhalb von acht Wochen die Übertragung eines Fonds von einer Kapitalverwal- tungsgesellschaft auf eine andere Kapitalverwaltungsge- sellschaft regeln . Diese Frist ist im Interesse aller betei- ligten Akteure . Sie schafft Rechtssicherheit . Basierend auf der BaFin-Verwaltungspraxis ist es seit Mai 2015 geschlossenen und offenen Fonds gleicherma- ßen möglich, Darlehensforderungen durch Prolongation oder Restrukturierung zu verwalten . Wir haben uns da- rauf geeinigt, dass dies auch weiterhin offenen Spezi- al-AIF möglich sein soll . Insbesondere in ökonomischen Krisensituationen ist es auch im Interesse der Fondsanle- ger, dass der Fonds seinen Fortbestand durch eine Ände- rung seiner Modalitäten sicherstellen kann . Die Sanktionsmöglichkeiten der BaFin als national zu- ständiger Aufsichtsbehörde haben wir im Sinne des Anle- gerschutzes in drei Bereichen ausgeweitet und verschärft: Erstens . Den Bußgeldrahmen bei Verstößen haben wir neu strukturiert . Zukünftig kann die BaFin die Höhe zu zahlender Strafen an die Umsätze eines Fonds koppeln . Zweitens . Daneben kann die BaFin beim Vorliegen schwerwiegender Verstöße einem Fonds die Geschäfts- erlaubnis entziehen und Berufsverbote aussprechen . Drittens . Maßnahmen der Bundesanstalt müssen im Internet publik gemacht werden und können dort bis zu fünf Jahre öffentlich einsehbar sein . Mit dieser umfangreichen Ausweitung der Sanktions- möglichkeiten durch die BaFin stellen wir auch weiter- hin eine umfassende Transparenz für Anlegerinnen und Anleger sicher . Für die innerhalb der parlamentarischen Beratungen aufgeworfene Kritik der Grünen, der Zertifikatemarkt sei nach wie vor nicht ausreichend reguliert, habe ich per- sönlich sehr viel Verständnis. Da Zertifikate dem KAGB aber nicht unterfallen, waren solche Maßnahmen inner- halb dieses Gesetzesvorhabens nicht möglich . Wir wer- den die Kritik aber aufnehmen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 15125 (A) (C) (B) (D) Darüber hinaus werden wir zusammen mit der BaFin und dem Bundesfinanzministerium die Entwicklung dar- lehensaufkaufender Fonds analysieren . Durch die Regu- lierung der Bank, die innerhalb dieses Vertriebsweges Darlehen vergibt, wurde die Regulierung darlehensauf- kaufender Fonds im aktuellen Gesetz nicht verfolgt . Da wir um die potenziellen Risiken wissen, die von solchen Investmentstrukturen für Anlegerinnen und Anleger aus- gehen, werden wir diese Fonds kritisch im Auge behalten . Eine wichtige Änderung, die der vorliegende Gesetz- entwurf formuliert, will ich an dieser Stelle nicht uner- wähnt lassen: Aufgrund europäischer Regelungen unterfielen einge- tragene Genossenschaften bislang den gleichen bürokra- tischen Anforderungen, die beispielsweise Investment- fonds zu erfüllen haben . Dies führte zu einer immensen Belastung bürgerschaftlichen Engagements in der Bun- desrepublik . Als zuständige nationale Aufsichtsbehörde hat die BaFin bereits im März des letzten Jahres ihre Verwal- tungspraxis bezüglich eingetragener Genossenschaften grundlegend geändert: Seitdem obliegt es den genossen- schaftlichen Prüfverbänden, Genossenschaften zu über- prüfen und zuzulassen . Genossenschaften unterfallen seitdem nicht mehr den Anforderungen, die beispielswei- se Hedgefonds erfüllen müssen . Mit dem OGAW-V-Umsetzungsgesetz wird die bishe- rige Verwaltungspraxis der BaFin nun in Gesetzesform gegossen . Für die rund 8 000 eingetragenen Genossen- schaften in Deutschland ist dies ein wichtiger Punkt; denn für das gesellschaftliche Engagement in unserem Land bedeutet dies Rechtssicherheit . Somit enthält das sehr technische Umsetzungsgesetz einen ganz praktischen Aspekt, der genossenschaftlich organisierte Bündnisse stärkt, die sich zusammenschlie- ßen und mit großem Engagement ökonomische, gesell- schaftliche, aber auch umweltpolitische Ziele verfolgen . Die Arbeit der genossenschaftlichen Prüfverbände werden wir aufmerksam begleiten . Die Verbände müs- sen sicherstellen, dass die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaften nicht gezielt von schwarzen Schafen zur Umgehung gesetzlicher Anforderungen genutzt wird . Im Sinne eines einheitlichen europäischen Anleger- schutzes werden Anforderungen und Pflichten von In- vestmentgesellschaften mit dem vorliegenden Gesetz spürbar erhöht . Der Sanktionsrahmen bei Verstößen ge- gen Transparenzvorschriften wird dabei umfassend aus- geweitet . Differenzen zwischen unterschiedlichen Fondskate- gorien werden beseitigt, rechtliche Regelungen einander angepasst . Kurz: Die Produktstandards werden im Sinne des Anlegerschutzes innerhalb Europas vereinheitlicht . Die europaeinheitliche, kohärente Regelung im Be- reich der Investmentvermögen ist folgerichtig und nur zu begrüßen . Denn einheitliche Anforderungen dienen so- wohl der Rechtssicherheit der Investmentfonds als auch dem Schutz der Anlegerinnen und Anleger . Zudem ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass einge- tragene Genossenschaften zukünftig nicht mehr den gleichen bürokratischen Anforderungen unterliegen wie Investmentvermögen . Hierdurch unterstützen wir Genos- senschaften nachhaltig und stärken das gesellschaftliche Engagement in Deutschland . Glück auf! Anlage 3 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie ge- mäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der OSZE 23. Jahrestagung der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE vom 28. Juni bis 2. Juli 2014 in Baku, Aserbaidschan Drucksachen 18/6733, 18/6847 Nr. 2 – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der OSZE 24. Jahrestagung der Parlamentarischen Versamm- lung der OSZE vom 5. bis 9. Juli 2015 in Helsinki, Finnland Drucksachen 18/6734, 18/6847 Nr. 3 – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der In- terparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik Tagung der Interparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspo- litik am 5. und 6. September 2015 in Luxemburg Drucksachen 18/6899, 18/7276 Nr. 1 – Unterrichtung durch die Delegation des Deutschen Bundestages in der Ostseeparlamentarierkonferenz 24. Jahrestagung der Ostseeparlamentarierkon- ferenz vom 30. August bis 1. September 2015 in Rostock-Warnemünde, Deutschland Drucksachen 18/7033, 18/7276 Nr. 6 – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepu- blik Deutschland in der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 21. bis 25. Januar 2013 in Straß- burg Drucksachen 18/7128, 18/7276 Nr. 9 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 201615126 (A) (C) (B) (D) – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepu- blik Deutschland in der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 22. bis 26. April 2013 in Straß- burg Drucksachen 18/7129, 18/7276 Nr. 10 – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepu- blik Deutschland in der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 24. bis 28. Juni 2013 in Straßburg Drucksachen 18/7130, 18/7276 Nr. 11 – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepu- blik Deutschland in der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 30. September bis 4. Oktober 2013 in Straßburg Drucksachen 18/7131, 18/7276 Nr. 12 Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaus- haltsordnung über die Einwilligung in eine über- planmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 02 Titel 636 85 – Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversi- cherung der in Werkstätten und Integrationspro- jekten beschäftigten Menschen – bis zu einer Höhe von 30,428 Mio. Euro Drucksachen 18/6323, 18/6605 Nr. 1.2 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundes- haushaltsordnung über die Einwilligung in eine außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 28 Ti- tel 532 06 – Unterstützungsleistungen des Bundes- amts für Bevölkerungsschutz und Katastrophen- hilfe bei der Verteilung von Flüchtlingen – bis zur Höhe von 32,7 Mio. Euro Drucksachen 18/6324, 18/6605 Nr. 1.3 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundes- haushaltsordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 25 Ti- tel 532 06 – Verwendung, Einsätze und Maß- nahmen der Bundespolizei zur Bewältigung der Flüchtlingslage in Deutschland – bis zur Höhe von 42,981 Mio. Euro Drucksachen 18/6523, 18/6605 Nr. 1.10 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaus- haltsordnung über die Einwilligung in eine über- planmäßige Ausgabe bei Kapitel 05 01 Titel 687 10 – Beitrag an die Vereinten Nationen – bis zur Höhe von 39,540 Mio. Euro Drucksachen 18/6524, 18/6605 Nr. 1.11 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundes- haushaltsordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 08 01 Ti- tel 699 31 – Abschließende Leistungen zur Abgel- tung von Härten in Einzelfällen – bis zur Höhe von 48,6 Mio. Euro Drucksachen 18/6953, 18/7116 Nr. 4 Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpo- litik für konventionelle Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2015 Drucksachen 18/6460, 18/6605 Nr. 1.6 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/7127 Nr . A .1 Ratsdokument 14315/15 Finanzausschuss Drucksache 18/6855 Nr . A .3 Ratsdokument 13481/15 Haushaltsausschuss Drucksache 18/6855 Nr . A .4 Ratsdokument 13332/15 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/6607 Nr . A .17 Ratsdokument 13111/15 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 153 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 29 . Januar 2016 15127 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/7286 Nr . A .14 Ratsdokument 14867/15 Verteidigungsausschuss Drucksache 18/6855 Nr . A .6 Ratsdokument 13143/15 Drucksache 18/6939 Nr . A .2 Ratsdokument 13725/15 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit Drucksache 18/7127 Nr . A .6 Ratsdokument 14381/15 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/6855 Nr . A .16 Ratsdokument 13486/15 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 153. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 21 Parlamentsbeteiligung bei Bundeswehreinsätzen TOP 22 Intelligente Mobilität TOP 23 Bildungsgerechtigkeit TOP 24, ZP 7 Weiterentwicklung des Strommarktes TOP 25 Innovative Arbeitsforschung TOP 26 Rekommunalisierung von Energienetzen Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Katja Keul


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen

    und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weil hier
    mehrfach das Bedauern über die Abstinenz der Oppositi-
    on angesprochen worden ist, will ich noch einmal darauf
    hinweisen, dass es keine Kommissionen des Parlamentes
    war, sondern eine Kommission der Regierung .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Zuruf des Abg . Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU])


    Das parlamentarische Verfahren beginnt heute . Hier wer-
    den wir uns jetzt auch beteiligen, wie Sie sehen .

    Sie legen uns heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem
    Sie einen Begriff definieren wollen, den das Verfassungs-
    gericht längst definiert hat. Es geht im Kern um den Be-
    griff des bewaffneten Einsatzes . Dazu führt das Verfas-
    sungsgericht in der aktuellen „Pegasus“-Entscheidung
    aus – Zitat –: Es handelt sich beim Einsatz bewaffneter
    Streitkräfte um einen verfassungsrechtlichen Begriff, der
    nicht von einem unter der Verfassung stehenden Gesetz
    verbindlich konkretisiert werden kann . Und weiter:

    Mit dem Begriff „Einsatz bewaffneter Streitkräfte“
    ist eine einheitliche rechtliche Schwelle parlamen-
    tarischer Zustimmungsbedürftigkeit definiert. Für

    eine zusätzliche militärische Erheblichkeitsschwel-
    le im Einzelfall ist insoweit kein Raum …


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Sie versuchen jetzt trotzdem, mit dem neuen § 2 des
    Gesetzentwurfes gesetzlich zu definieren, wann eine
    Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung nicht zu
    erwarten ist . Dazu sollen unter anderem gehören humani-
    täre Hilfsdienste, logistische Unterstützung und Ausbil-
    dungsmissionen im sicheren Umfeld .

    Nach dem bisherigen Wortlaut des Gesetzes sind hu-
    manitäre Hilfsdienste dann nicht zustimmungspflichtig,
    wenn eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unterneh-
    mung nicht zu erwarten ist . Das entspricht den Vorgaben
    der Verfassung . Ob eine Einbeziehung in eine bewaffnete
    Unternehmung zu erwarten ist, bleibt eine Frage der tat-
    sächlichen Verhältnisse, und diese Voraussetzung können
    Sie nicht gesetzlich wegdefinieren.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Und noch einmal ausdrücklich das Verfassungsgericht
    in der AWACS-Entscheidung von 2008 – Zitat –:

    Insbesondere kann das Eingreifen des Parlaments-
    vorbehalts nicht unter Berufung auf Gestaltungs-
    spielräume der Exekutive maßgeblich von den
    politischen und militärischen Bewertungen und
    Prognosen der Bundesregierung abhängig gemacht
    werden …

    Einen solchen Gestaltungsspielraum gibt es auch nicht
    bei logistischen Einsätzen oder bei Ausbildungsmissio-
    nen in angeblich sicherem Umfeld .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Auch logistische Unterstützung ohne Bezug zu
    Kampfhandlungen kann grundsätzlich zustimmungs-
    pflichtig sein, weil es nach der Verfassungsrechtspre-
    chung gerade nicht darauf ankommt, ob es tatsächlich
    bereits Kampfhandlungen gibt .


    (Rainer Arnold [SPD]: Deswegen schreiben wir auch: „in der Regel“!)


    Und die Ausbildung von Streitkräften, die sich in ihrem
    Land aktiv in einem bewaffneten Konflikt befinden, steht
    auch dann im Zusammenhang mit diesem Konflikt, wenn
    die Ausbildung aus Sicherheitsgründen beispielsweise in
    einem Nachbarstaat stattfindet. Der Rückzug hinter geo-
    grafische Landesgrenzen ist gerade kein Ausschlusskri-
    terium für die Einbeziehung in eine bewaffnete Unter-
    nehmung .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Deswegen knüpft auch Ihr neuer § 2 a – was die Mit-
    wirkung in militärischen Stäben und Hauptquartieren
    betrifft – an das falsche Kriterium an, wenn Sie darauf
    abstellen, ob sich die Soldaten auf dem Gebiet eines be-
    waffneten Konflikts befinden.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Niels Annen






    (A) (C)



    (B) (D)


    Wenn man sich die Kriegsführung der Moderne ansieht,
    wirkt dieses Kriterium geradezu skurril .


    (Dr . Alexander S . Neu [DIE LINKE]: Ja!)


    Was Sie hier treiben, ist der untaugliche Versuch, auf
    einfachgesetzlicher Ebene verfassungsrechtliche Grund-
    sätze zu unterlaufen . Und wenn Sie glauben, Sie könnten
    mit Ihrer 80-Prozent-Mehrheit die Verfassung ändern,
    wie es Ihnen beliebt, kann ich Sie nur davor warnen .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    In seinem Lissabon-Urteil aus dem Jahr 2009 hat das Ver-
    fassungsgericht den Zusammenhang zwischen Demokra-
    tie und Auslandseinsätzen noch einmal hervorgehoben
    und festgestellt, dass der Parlamentsvorbehalt zu dem
    nach Artikel 79 Grundgesetz geschützten, unantastbaren
    Kern der grundgesetzlichen Verfassungsidentität gehört .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Leider habe ich in dieser Legislaturperiode zuneh-
    mend den Eindruck, dass Sie unser bewährtes Grund-
    gesetz nur noch als lästigen Bremsklotz betrachten, den
    man halt argumentativ irgendwie aus dem Weg räumen
    muss,


    (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Sehr richtig!)


    sei es beim Einsatz im Nordirak, beim Tornado-Einsatz
    in Syrien oder beim AWACS-Einsatz über der Türkei .
    Deswegen zum Schluss noch eine kurze politische Be-
    wertung aus den Schlussfolgerungen der Kommission
    „Europäische Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr“
    beim Institut für Friedensforschung und Sicherheitspo-
    litik – Zitat –:

    Das ParlBG stellt keinen Ballast für eine effektive
    Sicherheitspolitik dar . Es verhindert auch nicht per
    se eine stärkere militärische Integration im Bündnis


    (Niels Annen [SPD]: So what?)


    oder in der EU . … Im Idealfall verhindert die Parla-
    mentsbeteiligung übereilte Entscheidungen, ermög-
    licht öffentliche Kontrolle, erhöht die Legitimität
    des Einsatzes und stärkt die Sicherheit Deutsch-
    lands .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das bleibt auch so! – Niels Annen [SPD]: Wo ist der Widerspruch?)


    In diesem Sinne verstößt Ihr Gesetzentwurf nicht nur
    gegen die Verfassung, sondern geht auch politisch in die
    völlig verkehrte Richtung .

    Vielen Dank .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Wilfried Lorenz ist der nächste Redner für die CDU/

CSU-Fraktion .


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wilfried Lorenz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Meine Damen und Herren! Vielleicht vorab eine kur-
    ze Bemerkung zu meiner Vorrednerin . Nach meinem
    Kenntnisstand ist die Rühe-Kommission vom Parlament
    eingesetzt und damit eine Parlamentskommission und
    keine Regierungskommission . Das sollte man vielleicht
    einmal klarstellen .


    (Beifall bei der CDU/CSU – Michael GrosseBrömer [CDU/CSU]: Sehr richtig! – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Vielleicht noch eine weitere Bemerkung . Ich glaube,
    man sollte mit unserem Grundgesetz ein bisschen zu-
    rückhaltender umgehen .


    (Dr . Alexander S . Neu [DIE LINKE]: Ja! – Weitere Zurufe von der LINKEN)


    – Vielleicht hören Sie mal zu . Herr Dr . Neu, es wäre sehr
    hilfreich, wenn Sie nicht nur reden, sondern auch mal zu-
    hören würden .


    (Dr . Alexander S . Neu [DIE LINKE]: Mache ich! Ich höre Ihnen gerne zu!)


    Ich glaube, man darf mit der Verfassung nicht einfach so
    sorglos umgehen und aus dem Beispiel AWACS-Einsatz
    über einem NATO-Gebiet schließen, dass wir gegen die
    Verfassung verstoßen . Ich glaube, das muss einmal klar
    und deutlich formuliert werden .


    (Beifall bei der CDU/CSU – Dr . Alexander S . Neu [DIE LINKE]: Das habe ich nicht gesagt!)


    Meine Damen und Herren, die Arbeit der Rühe-Kom-
    mission hat gezeigt, dass die Beteiligung des Bundes-
    tages bei Entscheidungen über den Einsatz bewaffneter
    Streitkräfte im Ausland in der bisherigen Form vom
    Grundsatz her erfolgreich war und unseren Bündnisver-
    pflichtungen in keinster Weise im Wege stand. Warum ist
    es trotzdem wichtig und richtig, Änderungen an diesem
    Gesetz vorzunehmen? Erstens, weil natürlich die beste
    aller Politiken auf Realitätssinn beruht, zweitens, weil
    Geschwindigkeit keine Hexerei und schon gar kein Teu-
    felswerk ist .

    Was meine ich damit, meine Damen und Herren? Ich
    meine damit, dass wir bei der Betrachtung der sicher-
    heitspolitischen Lage wesentlich flexibler, schneller re-
    agieren müssen . – Jetzt muss ich leider sagen, dass ich
    meine Zettel ein bisschen durcheinandergebracht habe,
    was mir leidtut .


    (Dr . Alexander S . Neu [DIE LINKE]: Das passiert schon mal!)


    Katja Keul






    (A) (C)



    (B) (D)


    Das macht gar nichts . Ich bekomme das auch so hin, Herr
    Neu . Machen Sie sich da mal keine Sorgen!


    (Lachen bei Abgeordneten der LINKEN)


    – Sie können sich darüber totlachen, aber machen Sie
    sich keine Sorgen .

    Ich glaube, meine Damen und Herren, wir müssen
    schon genau betrachten, wie sich die sicherheitspoliti-
    sche Lage um uns herum entwickelt hat . Es geht in dieser
    Diskussion nicht ausschließlich um die einzelnen Aspek-
    te des Parlamentsbeteiligungsgesetzes, die zu Recht vor-
    getragen worden sind; rechtlich haben es Herr Uhl und
    andere Kolleginnen und Kollegen im Detail beschrieben .
    Ich glaube, obwohl sich dieses Verfahren bewährt hat,
    erfordert eine zunehmend komplexe, unübersichtliche
    Sicherheitslage – wie ich schon gesagt habe – mehr Re-
    aktionsschnelligkeit, Flexibilität und Handlungsfähigkeit
    Deutschlands . Die sicherheitspolitische Lage ist in der
    heutigen Zeit von parallelen Bedrohungen und von der
    häufig raschen Taktung der Entstehung neuer Gefähr-
    dungslagen gekennzeichnet . Deshalb mussten wir das
    Verfahren der Parlamentsbeteiligung auf den Prüfstand
    stellen .

    Die Fragen waren: Geht es einfacher und schneller?
    Muss der Bundestag immer beteiligt werden? Die Ant-
    wort auf die erste Frage ist: Ja, es geht . Die Antwort auf
    die zweite Frage ist: Nein, nicht immer . – Genau das ist
    im Gesetzesentwurf verankert worden: Zunächst einmal
    wird der Bundestag künftig im Vorfeld schneller – Zi-
    tat: „möglichst frühzeitig“ – über konkrete Einsatzpläne
    informiert . Seine Wächterrolle beim Einsatz deutscher
    Streitkräfte hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt:
    Wenn konkret zu erwarten ist, dass deutsche Soldaten in
    bewaffnete Auseinandersetzungen einbezogen werden,
    ist vorab die Zustimmung des Parlamentes einzuholen .

    Entscheidend ist laut Gericht, ob die Soldaten in ei-
    ner konkreten militärischen Gefahrenlage handeln, in
    der ein Waffeneinsatz naheliegt, sowie ob Waffen mit-
    geführt werden und eine Ermächtigung zum Gebrauch
    der Waffen vorliegt . Aber: Bei Gefahr im Verzug darf
    die Bundesregierung Streitkräfte in eigener Hoheit ent-
    senden . Ein Bundestagsvotum ist dafür – auch nachträg-
    lich – nicht notwendig . Das Parlament ist allerdings nach
    Beendigung des Einsatzes – das ist hier schon gesagt
    worden – unverzüglich und qualifiziert zu unterrichten.
    Diese exekutive Eilkompetenz soll in kurzfristig auf-
    tretenden Ausnahmesituationen die militärische Hand-
    lungsfähigkeit Deutschlands sichern .

    Mit dieser Ergänzung können unsere Bündnispart-
    ner noch mehr darauf vertrauen, dass deutsche Anteile
    an Einsätzen verlässlich und zeitgerecht zur Verfügung
    stehen. Auch die differenzierte Definition des Einsatzbe-
    griffes im vorliegenden Entwurf – auch das ist hier schon
    thematisiert worden – dient dem Ziel der Sicherung des
    Vertrauens innerhalb des Bündnisses . Gleichzeitig dient
    sie natürlich auch der Klarstellung hinsichtlich der Kom-
    petenzen von Parlament und Bundesregierung .

    Nicht zustimmungspflichtig sind nach diesem Gesetz-
    entwurf Einsatztypen, bei denen das Eskalations- und
    Verstrickungspotenzial „in der Regel“ gering ist . Hier

    sind Beispiele genannt worden: Erkundungsmissionen,
    humanitäre Hilfe, logistische Unterstützung, Ausbil-
    dungsmissionen . Aber dies gilt natürlich nur, soweit die
    Einsätze nicht im Gebiet eines bewaffneten Konfliktes
    oder mit Waffen durchgeführt werden . Diese Regelung
    übertragen wir mit diesem Gesetzentwurf auch auf in-
    tegrierte und multinational besetzte Hauptquartiere der
    NATO, der EU oder anderer Organisationen gegenseiti-
    ger kollektiver Sicherheit . Das Merkmal „in der Regel“
    sollte, so finden wir, in der parlamentarischen Beratung
    noch geschärft werden .

    Neu ist auch, dass die Bundesregierung den Bundes-
    tag über geheime Sachverhalte zu informieren hat . Auch
    darüber ist schon gesprochen worden . Das muss hier
    nicht mehr ausdefiniert werden.

    Insgesamt wird das im Entwurf vorgesehene Berichts-
    wesen – diesen Punkt möchte ich herausarbeiten – in der
    weiteren parlamentarischen Beratung weiterzuentwi-
    ckeln sein . Natürlich sind alle Kreise eingeladen, in der
    parlamentarischen Beratung mitzuwirken und ihre Über-
    legungen einzubringen .

    Das Verfahren ist das eine . Damit aber aus dem opti-
    mierten Verfahren Handlungsfähigkeit entsteht, braucht
    es mehr . Wir müssen Einsatzentscheidungen mehr denn
    je in einem größeren Kontext betrachten . Diese Gesamt-
    schau muss den Krisenbogen vom afrikanischen Konti-
    nent über den Nahen Osten bis nach Zentraleuropa im
    Blick haben . So ist die Terrororganisation Daesh nicht
    mehr nur in Syrien, dem Irak und in Libyen tätig, sondern
    in mehr als 20 Staaten . Stark werden kann Daesh aber nur
    dort, wo das Umfeld schwach ist . Zur Wahrheit gehört
    dazu: Künftig werden wir weitere Staaten unterstützen
    müssen, die Daesh nicht selbst stoppen oder zurückdrän-
    gen können . Je nach Einzelfall werden wir schnell han-
    deln müssen . Gerade hier helfen die neuen Regelungen
    des Parlamentsbeteiligungsgesetzes .

    Wir können zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, wie
    lange der Kampf gegen Daesh in den verschiedenen Län-
    dern dauern wird . Aber: Wir kennen die gefährdeten Staa-
    ten, wir kennen die Regionen der Welt, und wir kennen
    die Stärke der Terroristen in den jeweiligen Ländern . Wir
    kennen auch die auf Jahrzehnte angelegte Al-Qaida-Stra-
    tegie, die vielen der aktuellen Gefährdungen in der Welt
    zugrunde liegt . Damit haben wir alles in der Hand, um
    systematisch und in längeren Zeiträumen zu planen .

    Die sicherheitspolitische Realität zwingt uns dazu,
    künftig in einem breiten Spektrum mehr für die Verteidi-
    gungsfähigkeit unseres Landes zu tun . Deshalb ist es so
    wichtig, entsprechende rechtliche und verfahrenstechni-
    sche Grundlagen im neuen Parlamentsbeteiligungsgesetz
    klipp und klar zu regeln .

    Sehen Sie bitte das neue Parlamentsbeteiligungsge-
    setz als einen Schlüssel zur Sicherstellung aktueller wie
    künftiger Einsätze im Verbund mit unseren internationa-
    len Partnern durch Vorgaben, die zeitgerechte Einsätze
    ermöglichen, durch die Sicherung der Rechte des Deut-
    schen Bundestages und durch ein rechtliches Gesamt-
    konstrukt, das die Bündnis- und Handlungsfähigkeit
    Deutschlands stärkt .

    Wilfried Lorenz






    (A) (C)



    (B) (D)


    Ich bedanke mich .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)