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    Plenarprotokoll 18/150 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 150. Sitzung Berlin, Freitag, den 15. Januar 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Ver- gleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundle- genden Funktionen Drucksache 18/7204 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14767 B Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14767 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 14769 B Ulrich Kelber, Parl . Staatssekretär BMJV . . . 14770 B Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14771 B Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14772 C Matthias Hauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 14773 C Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14774 B Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 14775 B Sarah Ryglewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14776 B Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14778 A Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14779 A Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14779 D Dr . Jens Zimmermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . 14781 A Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 14781 D Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Pestizide reduzieren – Mensch und Umwelt schützen Drucksache 18/7240 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14783 A Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14783 B Hermann Färber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 14784 D Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 14786 C Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14787 C Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 14789 A Dr . Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 14791 A Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14792 B Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14793 C Waldemar Westermayer (CDU/CSU) . . . . . . . 14794 C Carsten Träger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14795 D Thomas Mahlberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14796 C Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14797 B Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . 14799 B Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rech- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016II te an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Spei- chermedienvergütung (VG-Richtlinie-Um- setzungsgesetz) Drucksache 18/7223 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14800 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 14800 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 14801 B Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 14802 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14803 C Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14805 A Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14806 A Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14807 A Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei An- fechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz Drucksache 18/7054 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14808 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 14808 A Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 14809 A Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14810 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14811 B Dr . Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14812 B Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 14813 B Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) . . . . . . 14814 C Tagesordnungspunkt 21: a) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LIN- KE: Unerlaubte Einreise von Flüchtlin- gen entkriminalisieren Drucksache 18/6652 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14815 C b) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Katja Keul, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entkriminalisierung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus Drucksache 18/6346 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14815 C Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 14815 D Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 14816 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14818 D Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 14820 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14821 A Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14823 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14824 C Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14824 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14825 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 14827 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14827 B (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 14767 150. Sitzung Berlin, Freitag, den 15. Januar 2016 Beginn: 9 .00 Uhr
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    Dr. Volker Ullrich (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 14827 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 940 . Sitzung am 18 . De- zember 2015 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushalts- plans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsge- setz 2016) – Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie – Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozial- gesetzbuch und weiterer Vorschriften Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aken, Jan van DIE LINKE 15 .01 . 2016 Albsteiger, Katrin CDU/CSU 15 .01 . 2016 Brugger, Agnieszka BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Daldrup, Bernhard SPD 15 .01 . 2016 Dittmar, Sabine SPD 15 .01 . 2016 Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 15 .01 . 2016 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 15 .01 . 2016 Fuchs, Dr . Michael CDU/CSU 15 .01 . 2016 Gottschalck, Ulrike SPD 15 .01 . 2016 Gysi, Dr . Gregor DIE LINKE 15 .01 . 2016 Harbarth, Dr . Stephan CDU/CSU 15 .01 . 2016 Hardt, Jürgen CDU/CSU 15 .01 . 2016 Held, Marcus SPD 15 .01 . 2016 Ilgen, Matthias SPD 15 .01 . 2016 Janecek, Dieter BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Jantz, Christina SPD 15 .01 . 2016 Kapschack, Ralf SPD 15 .01 . 2016 Kauder, Volker CDU/CSU 15 .01 . 2016 Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Malecha-Nissen, Dr . Birgit SPD 15 .01 . 2016 Nahles, Andrea SPD 15 .01 . 2016 Poschmann, Sabine SPD 15 .01 . 2016 Post (Minden), Achim SPD 15 .01 . 2016 Rehberg, Eckhardt CDU/CSU 15 .01 . 2016 Röring, Johannes CDU/CSU 15 .01 . 2016 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Schäuble, Dr . Wolfgang CDU/CSU 15 .01 . 2016 Scheer, Dr . Nina SPD 15 .01 . 2016 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 15 .01 . 2016 Spinrath, Norbert SPD 15 .01 . 2016 Steffen, Sonja SPD 15 .01 . 2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 15 .01 . 2016 Tank, Azize DIE LINKE 15 .01 . 2016 Veit, Rüdiger SPD 15 .01 . 2016 Veith, Oswin CDU/CSU 15 .01 . 2016 Vogler, Kathrin DIE LINKE 15 .01 . 2016 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 15 .01 . 2016 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Wicklein, Andrea SPD 15 .01 . 2016 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 15 .01 . 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 201614828 (A) (C) (B) (D) – Erstes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgeset- zes – Erstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittelspe- zialitätengesetzes – Gesetz zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Be- hörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten – Gesetz zum automatischen Austausch von Infor- mationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze – Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen – Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschrif- ten (Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat stellt fest: Das vorliegende Gesetz ent- hält eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die einen Beitrag zur Gewährleistung der pflegerischen Versor- gung leisten können . So begrüßt der Bundesrat ausdrücklich die seit lan- gem von den Ländern geforderte Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit ver- bundenen neuen Begutachtungsverfahrens. Einem dringenden sozial- und pflegepolitischen Anliegen wird dadurch Rechnung getragen. Pflegebedürftigkeit wird künftig auf der Grundlage des Grades der Selb- ständigkeit der Betroffenen weit mehr Lebensberei- che als bisher erfassen. Damit geht notwendigerweise auch die Erweiterung des Leistungskatalogs der Pfle- geversicherung um pflegerische Betreuungsmaßnah- men, die nun gleichberechtigt neben den bisherigen herkömmlichen Pflegeleistungen stehen, einher. Die Länder haben in der Vergangenheit wiederholt deutlich gemacht, dass mit der Neuausrichtung des Leistungsrechts in der weiterhin als Teilzuschuss ausgestalteten Pflegeversicherung gleichzeitig und untrennbar die Notwendigkeit zur Anpassung der sozialhilferechtlichen Regelungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit der Klärung der Schnittstellen, insbesondere zur Hilfe zur Pflege und zur Eingliederungshilfe, verbunden ist. Dies ist so- wohl rechtssystematisch als auch sozialpolitisch un- abdingbar, denn zum einen verweisen die Vorschrif- ten im SGB XII umfänglich auf Regelungen im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), und zum anderen ist eine faktische Rückverengung des künftig breiter gefassten Verständnisses von Pflegebedürftigkeit in der Sozialhilfe nicht begründbar. Die Länder haben deshalb immer darauf hingewie- sen, dass vor allem in Bezug auf die rechtlichen und finanziellen Folgen die Wechselwirkungen der beiden Systeme SGB XI und SGB XII genau analysiert und bewertet werden müssen. Das vorliegende Gesetz entkoppelt die Umsetzung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes, der in zwei Sozialgesetzbüchern – dem SGB XI als „Teilleistungs- system“ und dem SGB XII als ergänzendes, bedarfs- deckendes System  – geregelt ist. Das Gesetz enthält zudem einseitig Berechnungen zur Entlastung der Sozialhilfe. 2 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf: Zur Sicherstellung des nahtlosen Übergangs in das neue Leistungsrecht und zur Definition des Leis- tungsspektrums der Sozialhilfe und deren Abgren- zung zum SGB XI sind die zum 1.  Januar 2017 zu- gesagten gesetzlichen Änderungen zeitnah in einem Gesetzentwurf vorzulegen, um die rechtzeitige Ein- bindung der Länder zu gewährleisten. Dabei sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen: a) Die Umsetzung der grundlegenden Änderungen durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz im Be- reich des SGB XII ist umgehend und verbindlich bundesgesetzlich zu normieren . Eine Schlechter- stellung pflegebedürftiger Menschen, die Sozial- hilfe beziehen, ist dabei sozialrechtlich und sozi- alpolitisch nicht zu vertreten . b) Vor allem die Schnittstellen zwischen Leistungen der Pflegeversicherung, Leistungen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe beziehungs- weise des angekündigten Bundesteilhabegeset- zes sind eindeutig zu bestimmen . Das bedingt klare Regelungen, welche Leistungen vorrangig oder nachrangig zu gewähren sind . Eine Vorfest- legung zulasten der Träger der Sozialhilfe darf nicht erfolgen . c) Die Grenze der finanziellen Belastbarkeit der Kommunen und Länder als Träger der Sozial- hilfe ist unter anderem bereits durch die bisheri- gen Auswirkungen des demografischen Wandels erreicht . Kommunen und Ländern dürfen keine Mehrkosten entstehen . Soweit eine notwendig durchzuführende Ermittlung der Gesamtkosten eine Mehrbelastung der Träger der Sozialhilfe er- gibt, ist zur Sicherstellung dieser Kostenneutrali- tät eine Bundesbeteiligung an den entsprechen- den Kosten vorzusehen oder auf anderem Wege ein Ausgleich herzustellen . d) Im Rahmen der gesetzlichen Umsetzung der Evaluationsklausel sind die Auswirkungen für die Betroffenen sowie die örtlichen und überört- lichen Träger der Sozialhilfe zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren . Die Länder bieten dem Bund beim Folgegesetz Un- terstützung an . – Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze – … Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes – Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikations- feststellungsgesetzes und anderer Gesetze Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 14829 (A) (C) (B) (D) – Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktien- rechtsnovelle 2016) – Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafver- fahren (3. Opferrechtsreformgesetz) – Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikus- anwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsord- nung – Erstes Gesetz zur Änderung des Verkehrsinfra- strukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat erkennt das Bemühen des Bundes um ein einheitliches Buchungssystem für die Ausgaben zur Finanzierung der Bundesfernstraßen an . 2 . Der Bundesrat betont, dass die im Gesetz enthaltene Verfahrensänderung und die damit zusammenhän- gende Übertragung weiterer Aufgaben und Zustän- digkeiten an die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungs- gesellschaft kein Präjudiz darstellen dürfen bezüglich einer Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft und damit einhergehenden Abschaffung der Auftrags- verwaltung durch die Länder für die Bundesfernstra- ßen . 3 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Länder bei der Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung der Bundesfernstraßenverwaltung eng einzubeziehen und keine Vorfestlegungen zu tref- fen, bevor die Kommission „Bau und Unterhaltung des Verkehrsnetzes“, die sich unter anderem mit dem Verhältnis von Bund und Ländern bei Planung, Bau und Unterhaltung von Fernstraßen beschäftigt, ihre Beratungen abgeschlossen hat . – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und zur Ablösung des Textilkenn- zeichnungsgesetzes – Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufs- rechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorga- ben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hin- blick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferauf- sichtsreformgesetz – APAReG) – Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopp- lungsgesetzes Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Mit einem Gesamtwirkungsgrad von über 80 Prozent leisten KWK-Anlagen einen wichtigen Beitrag für die hocheffiziente Nutzung der uns zur Verfügung stehenden fossilen und regenerativen Energieträger . Zum anderen tragen sie entscheidend zur notwendi- gen Flexibilisierung unseres konventionellen Kraft- werksparks bei und unterstützen so in kosteneffizien- ter Weise die Integration der Erneuerbaren Energien in unsere Energieversorgung . KWK-Anlagen stellen zudem eine wichtige und notwendige Verknüpfung von Strom-, Wärme- und Erdgasversorgung dar, die eine effiziente Einbindung eines zunehmenden An- teils an fluktuierender Stromerzeugung aus Winde- nergie und Sonne in sichere Versorgungsstrukturen volkswirtschaftlich vorteilhaft unterstützt . 2 . Der Bundesrat begrüßt den Beschluss des dringend benötigten Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wär- me-Kopplungsgesetzes . Der vorliegende Gesetzes- beschluss ist nach Ansicht des Bundesrates dazu geeignet, bestehende Verunsicherungen auf Seiten von Investoren zu beseitigen, Planungssicherheit her- zustellen und einen Zubau von auch klimapolitisch gewünschten KWK-Anlagen anzureizen . 3 . Er begrüßt insbesondere die Einführung von Vorbe- scheiden durch die BAFA, da hierdurch Investoren bereits frühzeitig Sicherheit über die Förderfähigkeit und Förderhöhe ihrer Projekte erhalten und so Finan- zierungsentscheidungen auf einer sicheren Grundlage gefällt werden können . Ebenso begrüßt er die vorge- sehene Besserstellung von Energiedienstleistern und Contractoren . Er verbindet damit die Erwartung, dass insbesondere Projekte zur Nahwärmeversorgung und Quartierslösungen zukünftig höhere Realisierungs- chancen haben . 4 . Gleichzeitig muss der Bundesrat jedoch ebenfalls fest- stellen, dass im Rahmen der Beratungen des Geset- zes im Deutschen Bundestag die Stellungnahme des Bundesrates vom 6 . November 2015 (BR-Drucksache 441/15 – Beschluss -) lediglich in Teilen berücksichtigt wurde . Wichtige Punkte, die nach Ansicht des Bundes- rates die Zubaudynamik deutlich verbessert hätten, ha- ben keinen Eingang in den Gesetzesbeschluss gefun- den . 5 . In diesem Zusammenhang hebt der Bundesrat insbe- sondere die neue Zielsystematik des Gesetzes in § 1 hervor . Anders als bisher wird dort nun mit absolu- ten Terawattstunden-Größen gearbeitet . So wird eine Nettostromerzeugung von 110 Terawattstunden bis zum Jahr 2020 und 120 Terawattstunden bis zum Jahr 2025 aus KWK-Anlagen angestrebt . Dies entspricht – bei einer gleichbleibenden Nettostromerzeugung in Höhe von ca . 592 Terawattstunden (2014) – einem Anteil von 19 Prozent in 2020 und 20 Prozent in 2025 . Dies stellt zwar eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf dar, bleibt jedoch deutlich hinter der Forderung des Bundesrates von 25 Prozent an der gesamten Nettostromerzeugung bis zum Jahr 2020 zurück, die einer Nettostromerzeu- gung aus KWK-Anlagen von 148 Terawattstunden entspricht . 6 . Um den Ausbau der KWK nicht weiter abzubremsen, sollte der Bezug des Ausbauziels von 25 Prozent im Rahmen der Überprüfung der Zielerreichung des Ge- setzes wieder hergestellt werden, zumal mit einem wachsenden Anteil dargebotsabhängiger Erneuerba- rer Energien an der Stromerzeugung die Bezugsgröße der regelbaren Nettostromerzeugungsmenge zuneh- mend schrumpfen würde . 7 . Unter grundsätzlichen Erwägungen von Vertrauens- schutz und Wettbewerbsgleichheit lehnt der Bundesrat die nach wie vor vorgesehene Ungleichbehandlung von Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 201614830 (A) (C) (B) (D) bis zum 31 . Dezember 2015 in Dauerbetrieb gegange- nen modernisierten oder neu errichteten KWK-Anla- gen gegenüber solchen, die nach dem 1 . Januar 2016 in Dauerbetrieb gehen, ab . Er hält es für erforderlich, dass frühzeitige Investitionsentscheidungen im Sinne von Energieeffizienz und Klimaschutz nicht schlech- ter gestellt werden . Auf Grund von gesunkenen Er- lösmöglichkeiten am Strommarkt droht hierdurch schlimmstenfalls ein Ausscheiden der betreffenden Anlagen aus dem Markt . Dies ist nicht im Sinne der Zielsetzung des Gesetzes . 8 . Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz wird die Förderung für Neubau, Modernisierung und Nach- rüstung von KWK-Anlagen auf Anlagen beschränkt, die vor dem Jahr 2023 in Dauerbetrieb genommen werden . Diese zeitliche Beschränkung der Förderfä- higkeit von Einrichtungen unter dem KWKG spiegelt jedoch nicht die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zum KWK-Ausbau bis zum Jahr 2025 wider . Die Ausbau- ziele für 2020 und 2025 dürfen nicht als Schlusspunkt gesehen werden . Vielmehr müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung so gestaltet werden, dass auch über das Jahr 2022 hi- naus der Anreiz zum Ausbau der Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung erhalten bleibt, wobei das Ziel der langfristigen vollständigen Dekarbonisie- rung der Energieerzeugung nicht gefährdet werden darf . 9 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, von der vom Deutschen Bundestag neu eingefügten Ver- ordnungsermächtigung in § 33 Absatz 2 Nummer 3 KWKG keinen Gebrauch zu machen . Die Bundes- regierung hat nach Auffassung des Bundesrates zu Recht in ihrer Begründung zum Gesetzentwurf da- rauf hingewiesen, dass die Unterstützung von neuen oder modernisierten Kohle-KWK-Anlagen einen Widerspruch zum Ziel einer Dekarbonisierung der Stromerzeugung darstellt . Nach Auffassung des Bundesrates gilt diese Annahme umso mehr für alte Kohle-KWK-Anlagen, die nicht modernisiert wur- den . 10 . Der Bundesrat bedauert, dass keine neuen Anreize für die Nutzung von KWK in Industrieprozessen im Gesetz eröffnet wurden, sondern lediglich eine Ver- ordnungsermächtigung beschlossen wurde für den Fall, dass ohne entsprechende Förderung kein Zubau oder sogar ein Rückgang der Anlagenkapazitäten er- folgt . Gerade hier bestehen aus Sicht des Bundesrates große Potenziale zur Nutzung industrieller Wärme/ Kälte und damit große klimapolitische Potenziale . Er bittet die Bundesregierung daher, von der genannten Verordnungsermächtigung möglichst umgehend Ge- brauch zu machen und damit positive Marktsignale auszusenden . 11 . Der Bundesrat ist der Ansicht, dass neben dem Aus- bau der KWK im Leistungsbereich oberhalb von 2 Megawatt ebenfalls die Wettbewerbsfähigkeit und die Zukunftsfähigkeit der bestehenden hocheffizien- ten, regionalen Energieerzeugungs- und -versorgungs- strukturen erhalten bleiben muss . Er bedauert, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren seinem Vorschlag, die Zuschlagsberechtigung von kleineren KWK-An- lagen auch unterhalb einer elektrischen Leistung von 2 Megawatt wirksam werden zu lassen, nicht gefolgt wurde . 12 . Die Beschränkung der KWK-Förderung für eigen- erzeugten und -verbrauchten Strom auf Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 100 Kilowatt sowie auf Anlagen in stromintensiven Unterneh- men (§ 6 Absatz 4 Nummer 1 und 3 KWKG), die über einen rechtskräftigen Begrenzungsbescheid der BAFA zur EEG-Umlage verfügen, wird ab- gelehnt . Gerade mit der Förderung des Baus, der Modernisierung oder Nachrüstung industrieller KWK-Anlagen für eigen erzeugten Strom sind wei- tere Energieeffizienzstei gerungen in der Strom- und Nutzwärmeerzeugung verbunden . Vor dem Hinter- grund des Ausbaudefizits bei der Stromerzeugung in KWK ist eine Schlechterstellung von eigenerzeug- tem und verbrauchtem KWK-Strom nicht nachvoll- ziehbar . 13 . Der Bundesrat stellt fest, dass der der Gesetzesbe- schluss eine Reihe von Verordnungsermächtigun- gen enthält, die jedoch nicht die Zustimmungsbe- dürftigkeit durch den Bundesrat vorsehen . Gerade vor dem Hintergrund der regional diversifizierten KWK-Landschaft und der damit in den Ländern verankerten Kenntnis über die Situation der Anla- genbetreiber hätte der Bundesrat seine Beteiligung an den auf Grundlage der Ermächtigungsnormen zu erlassenen Verordnungen für sinnvoll erachtet . 14 . Der Bundesrat verzichtet auf eine Anrufung des Ver- mittlungsausschusses, um ein Inkrafttreten des Geset- zes zum 1 . Januar 2016 nicht zu gefährden . Er bittet die Bundesregierung jedoch, im Rahmen der Über- prüfung der Zielerreichung gemäß § 34 KWKG mit den Ländern in den Dialog zu treten und frühzeitig eine Perspektive für die KWK-Technologie, langfris- tig auf Basis erneuerbarer Energien, auch über 2025 hinaus zu erörtern . – Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus – Gesetz zur Modernisierung des Vergabe- rechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) – Gesetz zu dem Abkommen vom 28. März 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 14831 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18 . Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Moderne Stromnetze als Schlüsselelement einer nachhaltigen Stromversorgung Drucksache 18/5948 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Vierter Monitoring-Bericht „Energie der Zu- kunft“ Drucksachen 18/6780, 18/6933 Nr. 1.2 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Änderung des Monitoring-Prozesses «Energie der Zukunft» Drucksachen 18/6781, 18/6933 Nr. 1.3 Ausschuss für Kultur und Medien – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Maßnah- men zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 2011 und 2012 Drucksachen 17/13777, 18/770 Nr. 30 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Maßnah- men zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 2013 und 2014 Drucksache 18/5598 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/5982 Nr . A .12 EP P8_TA-PROV(2015)0273 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/5286 Nr . A .8 EuB-BReg 37/2015 Drucksache 18/6240 Nr . A .1 KOM(2015)359 endg . Drucksache 18/6607 Nr . A .16 Ratsdokument 12858/15 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 18/2935 Nr . A .4 Ratsdokument 13558/14 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/6855 Nr . A .7 EP P8_TA-PROV(2015)0375 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/6607 Nr . A .23 Ratsdokument 12667/15 Drucksache 18/6607 Nr . A .24 Ratsdokument 12683/15 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 18/6607 Nr . A .25 EP P8_TA-PROV(2015)0345 Drucksache 18/6607 Nr . A .26 EP P8_TA-PROV(2015)0348 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 18/5982 Nr . A .50 EP P8_TA-PROV(2015)0265 Drucksache 18/6607 Nr . A .27 Ratsdokument 12797/15 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/822 Nr . A .38 Ratsdokument 5866/14 Drucksache 18/822 Nr . A .39 Ratsdokument 5867/14 Drucksache 18/1707 Nr . A .9 EP P7_TA-PROV(2014)0430 Drucksache 18/2533 Nr . A .70 Ratsdokument 12424/14 Drucksache 18/5982 Nr . A .52 Ratsdokument 10651/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .53 Ratsdokument 10663/15 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 150. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 17 Umsetzung der EU-Richtlinie zu Bankkonten TOP 18 Pestizide TOP 19 Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-Richtlinie TOP 20 Insolvenzanfechtungsrecht TOP 21 Aufenthalts- und asylrechtliche Strafvorschriften Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Marian Wendt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „… ein

    Staat ohne Grenzen gibt sich selbst auf“ . – Das ist ein
    schöner kurzer Satz des Herausgebers der Zeitung Die
    Welt, Stefan Aust, in einem Artikel der letzten Tage . Ein
    Staat ohne Grenzen gibt sich selbst auf – oder anders for-
    muliert: Ein Staat, der diese Grenzen gar nicht schützt,
    gibt sich selbst auf . – Ein europäisches Grenzregime, das
    wir im Rahmen von Schengen vereinbart haben, entbin-
    det uns auch weiterhin nicht von der Kontrolle unserer
    nationalen Grenzen . Auch wenn es keine stationären
    Grenzkontrollen mehr gibt, wie wir sie noch vor 15, 20
    oder 25 Jahren hatten, bleibt der illegale Grenzübertritt in
    die Bundesrepublik Deutschland weiterhin strafbar .


    (Manfred Grund [CDU/CSU]: Wie in jedem Land!)


    Ich sage Ihnen: Die illegale Einreise ist auch aus guten
    Gründen strafbar . Ich führe in meiner Rede gerne die we-
    sentlichen Punkte dazu auf:


    (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Jetzt sind wir gespannt!)


    Den in der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbarten
    Schutz vor Strafverfolgung bei illegaler Einreise kön-
    nen die meisten Flüchtlinge in Deutschland gar nicht in
    Anspruch nehmen . Sie sind nämlich grundsätzlich über
    sichere Drittstaaten eingereist – und eben nicht unmit-
    telbar aus einem Gebiet, in dem sie gefährdet sind . So

    Ulla Jelpke






    (A) (C)



    (B) (D)


    viel zur Rechtslage. Schutz finden sie auch in Österreich
    und in Slowenien, auf dem Balkan oder in anderen Staa-
    ten, aus denen sie hierher eingereist sind . Deutschland ist
    umgeben von sicheren Drittstaaten . Das ist nun einmal so
    wegen unserer geografischen Lage. Dass wir in Deutsch-
    land dennoch zurzeit eine so große Menge an Menschen
    aufgenommen haben und diese nicht wegen illegaler Ein-
    reise bestraft werden, ist ein der humanitären Situation
    geschuldeter Umstand .


    (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, das folgt aus Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention! Das ist keine Wohltat, das ist internationales Recht, Herr Wendt!)


    Die Bundesregierung hat am 4 . September 2015 erkannt,
    dass die Situation in Budapest und in den Regionen Süd-
    osteuropas zu kippen droht . Wir erinnern uns alle an die
    Bilder vom Budapester Bahnhof . Deshalb haben wir aus
    europäischer Solidarität unsere Grenzen geöffnet . Diese
    Katastrophensituation vom 4 . September kann aber kein
    Dauerzustand sein, und wir sind bereits dabei – wie die
    Kontrollen in Österreich und in Sachsen mittlerweile
    belegen –, Stück für Stück wieder zu einem geordneten
    Verfahren zurückzufinden. Auch Zurückweisungen – das
    haben wir in den letzten Tagen erfahren – finden statt und
    machen die Grenze Stück für Stück sicherer . Die Genfer
    Flüchtlingskonvention kann daher kein Argument sein,
    den illegalen Grenzübertritt in die Bundesrepublik zu
    entkriminalisieren .

    Das Argument der Linken,


    (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Ein gutes Argument!)


    man sollte als entlastendes Element für die deutschen
    Behörden illegale Einreise straffrei stellen, weil dieser
    Straftatbestand ohnehin durch die Genfer Flüchtlings-
    konvention, das EU-Recht und das Grundgesetz aufge-
    löst würde, geht also fehl . Man könnte auch sagen: Wir
    schaffen einfach das Asylverfahren ab . Das wäre auch
    eine Form von Entbürokratisierung, aber keine Form von
    Rechtsstaatlichkeit .

    Ferner gehen Sie in Ihrem Antrag auf Grenzkontrollen
    ein . Sie wollen, dass der Bundestag die Bundesregierung
    auffordert, von grenzsichernden Maßnahmen abzusehen .
    Diese Forderung halte ich – aus den eben genannten
    Gründen, so die mangelhaft gesicherten Außengrenzen
    der EU – für naiv bis gefährlich . Vielmehr brauchen wir
    bessere, effizientere Grenzkontrollen. Sie sollten tem-
    porär und stationär durchgeführt werden sowie auch
    Schleierfahndungen und sogenannte Binnengrenzkon-
    trollen umfassen .


    (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Wollen Sie die Mauer wieder?)


    – Wir wollen keine Mauer, meine Damen und Herren .
    Die Linkspartei kennt sich da ja bestens aus .


    (Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Reflexe funktionieren!)


    Wir wollen aber eine Kontrolle derer, die in unser Land
    kommen .

    Dass wir über die Mittel verfügen, um die öffentliche
    Sicherheit wieder herzustellen, haben wir bereits unter
    Beweis gestellt . Ich erinnere an den G-7-Gipfel . Da hat-
    ten wir ordentliche Einreisekontrollen,


    (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Sehr hohe!)


    ohne dass unsere Freiheit in Europa oder der lokale Grenz-
    verkehr gefährdet waren oder gar die Rechtsstaatlichkeit
    infrage gestellt wurde. Die Effizienz dieser temporären
    Grenzkontrollen rund um den G-7-Gipfel brauche ich,
    denke ich, nicht näher zu erläutern . Darüber haben wir
    im Innenausschuss intensiv diskutiert und haben die Dis-
    kussion mit einem positiven Ergebnis beendet .

    Zusätzlich ginge mit der entkriminalisierten und damit
    letztlich nicht zu kontrollierenden Einreise die Aufgabe
    des Schutzes des deutschen Staatsgebietes einher . In An-
    betracht der Tatsache, dass die europäischen Außengren-
    zen nicht hinreichend geschützt werden, wäre dies ein
    fataler Fehler .

    Ihre Stoßrichtung hin zu Grenzen ohne jede Kontrolle
    lässt sich auch in einem anderen Lichte betrachten . Die
    Signalwirkung wäre nämlich verheerend .


    (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Sie haben offensichtlich nichts verstanden!)


    Gerade jetzt, da die Zahl der Flüchtlinge wenigstens lang-
    sam zurückgeht, wäre es geradezu sträflich, weitere An-
    ziehungsfaktoren einzurichten . Die Entkriminalisierung
    der illegalen Einreise mag in Ihren Augen vielleicht kei-
    nen großen Effekt haben und sogar gut sein . Aber die An-
    reizstrukturen für die Menschen, gerade nach Deutsch-
    land zu kommen, sind vielfältig . Die illegale Einreise
    straffrei zu stellen, wäre ein solcher Anreiz ebenso wie
    die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz .


    (Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach!)


    Andererseits würden wir den Migrationsdruck auf un-
    sere europäischen Nachbarn erhöhen, wenn Deutschland
    auf einmal anfangen würde, alle Grenzen zu öffnen . Wer
    litt denn zunächst unter dieser vermeintlichen Grenzöff-
    nung, wie Sie sie hier beschrieben haben? Die Nachbar-
    staaten auf dem Balkan, die von all denen, die hier nach
    Deutschland kommen, durchquert werden . Auch das
    wäre ein Aussetzen von europäischer Solidarität .

    Der Tod der 71 Syrer in einem ungarischen Lkw im
    August letzten Jahres in Österreich ist uns allen eine
    Mahnung . Deswegen haben wir am 4 . September 2015
    richtig gehandelt . Schleusung zu entkriminalisieren,


    (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Humanitäre Schleuser!)


    auch für diejenigen, die in diesem Geschäftsfeld aus an-
    geblich edlen Motiven tätig sind, können wir nicht zulas-
    sen . Die Hilfe zur illegalen Einreise ist und bleibt straf-
    bar, und das ist auch gut so .


    (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn die Haupttat nicht strafbar ist, bleibt auch die Beilhilfe nicht strafbar!)


    Marian Wendt






    (A) (C)



    (B) (D)


    Einen viel klügeren Schritt – darauf möchte ich nach
    der ganzen Analyse eingehen – haben wir gestern Abend
    unternommen, um wieder zu sicheren Grenzen zu kom-
    men . Mit dem Datenaustauschverbesserungsgesetz haben
    wir eine echte Entlastung für alle Behörden geschaffen,
    die mit der Bewältigung der Flüchtlings- und Asylkrise
    betraut sind . Es ist doch ein Hauptanliegen Ihres Antrags,
    dass wir die Behörden entlasten und dass wir der Polizei
    wieder mehr Möglichkeiten geben, die Grenzen wirklich
    zu sichern und nicht nur Papier zu verschieben .


    (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Das haben Sie verstanden!)


    Deswegen reduzieren wir mit dem Gesetz den Aufwand
    dort, wo er wirklich anfällt . Wir wissen künftig, wer
    kommt . Wir wissen, wer bei uns ist .


    (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Das wissen wir auch so!)


    Und es ist uns auch klar, ob Terroristen unter den An-
    kommenden sind . Damit können wir auch besser unter-
    scheiden, wer Hilfe braucht und wer nicht .

    Bei der Registrierung und Aufnahme von Flüchtlingen
    und Asylbewerbern, vor allen Dingen bei der Abwick-
    lung der Verfahren, besteht derzeit ein Engpass; darin
    sind wir uns sicherlich einig . Da besteht Handlungsbe-
    darf, den wir mit Mitteln der digitalen Verwaltung ange-
    gangen sind . Es freut mich daher, dass wir das ängstliche
    Datenschutzdenken aus der Zeit des Volkszählungsgeset-
    zes ablegen und uns etwas trauen .


    (Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da haben Sie noch gar nicht gelebt, Herr Wendt! – Mechthild Rawert [SPD]: Wie alt waren Sie denn da?)


    Sie haben sich dankenswerterweise bei der Abstimmung
    über das Datenaustauschverbesserungsgesetz enthalten
    und damit Ihre Unterstützung für dieses Gesetz gezeigt .

    Das Kerndatensystem, auf das fast alle mit der Unter-
    bringung, Betreuung und Erfassung betrauten Behörden
    zugreifen können, ist ein mutiger Schritt . Die Mittel der
    modernen Verwaltung zu nutzen, sollte für unsere nor-
    malen Verwaltungsprozesse beispielhaft sein . Dort sind
    wir vielleicht noch nicht mutig genug . Aber wir werden
    dieses gute Beispiel als Blaupause nehmen können .

    Die lückenlose Erfassung all derer, die Schutz in
    Deutschland suchen, und derer, die sich hier illegal
    aufhalten, ist vor dem Hintergrund der Ereignisse der
    vergangenen Monate geboten . Die leider mittlerwei-
    le zahlreichen Anschläge in Frankreich, die Ereignisse
    von Köln, Hamburg, Istanbul und anderen europäischen
    Städten sowie die Lage im Nahen Osten erfordern eine
    Zusammenarbeit und einen besseren Datenaustausch un-
    serer Sicherheitsbehörden .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Das Datenaustauschverbesserungsgesetz ist dazu die nö-
    tige Grundlage .

    Lassen Sie mich also zusammenfassen: Eine Entkrimi-
    nalisierung der illegalen Einreise wäre aus verschiedenen
    Gründen ein Fehler: wegen der falschen Anreize, wegen

    der Pull-Faktoren und auch in Bezug auf die Kon trolle
    derer, die ankommen . Denn wir müssen es vielleicht
    noch einmal klar sagen: Die Mehrheit der Menschen, die
    zurzeit an unsere Grenze strömen, kommen aus Gebie-
    ten, die normalerweise einem zweistufigen Visaverfahren
    unterliegen, das insbesondere eine nachrichtendienstli-
    che Kontrolle zum Bestandteil hat .


    (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dass es nicht strafbar ist, heißt nicht, dass sie nicht trotzdem gehen müssen! Was ist denn das für ein Unsinn?)


    Deswegen kommen wir mit unserem Datenaustausch-
    verbesserungsgesetz genau zu dem Ziel, das Sie fordern,
    aber ohne unsere Staatlichkeit aufzugeben . Wir sichern
    unsere Grenze, sorgen für eine ordentliche Registrierung,
    und wir werden auch in Zukunft in Abstimmung mit un-
    seren europäischen Partnern dafür sorgen, dass wir zu
    einem kontrollierten Grenzzustand kommen – ohne die
    Freiheit, die Reisefreiheit, die Wirtschaftsfreiheit und
    die Dienstleistungsfreiheit, in Europa aufzugeben – und
    trotzdem allen Menschen, die hier leben wollen und des
    Schutzes – auch unseres Schutzes – bedürfen, Hilfe ge-
    währen .


    (Mechthild Rawert [SPD]: Das ist ein Trugschluss!)


    Wir werden in den anstehenden Beratungen weiter
    über den Gesetzentwurf und den Antrag debattieren .

    Danke .


    (Beifall bei der CDU/CSU)




Rede von Claudia Roth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Wendt . – Nächster Redner in

der Debatte: Volker Beck für Bündnis 90/Die Grünen .


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Volker Beck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber

    Kollege Wendt, das mit dem Strafrecht haben Sie nicht
    ganz verstanden .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Marian Wendt [CDU/ CSU]: Aber Sie!)


    Dass man es nicht zur Straftat macht, dass jemand illegal
    die Grenze übertritt, heißt noch nicht, dass er sich legal
    hier aufhalten darf, wenn er kein Flüchtling oder Tourist
    ist und kein Visum hat . Wenn er keinen entsprechenden
    Grund für den Aufenthalt und keinen entsprechenden Ti-
    tel hat, dann muss er unabhängig von der Strafbarkeit der
    illegalen Einreise selbstverständlich das Land verlassen .
    Dass diese Rechtsfolge nicht mehr gegeben ist, wenn wir
    das aus dem Strafgesetzbuch herausnehmen, wird damit
    nicht bewirkt .


    (Manfred Grund [CDU/CSU]: Es gibt dann diese Rechtsfolge nicht mehr!)


    Marian Wendt






    (A) (C)



    (B) (D)


    Das sollten Sie eigentlich bei der Vorbereitung der Rede
    durchdacht haben .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Aber Sie liegen noch in einem weiteren Punkt falsch .
    Sie haben davon gesprochen, dass wir von sicheren Dritt-
    staaten umgeben sind . Das ist zwar richtig, es hat aber
    mit dieser Materie nichts zu tun . Das sieht übrigens auch
    die Bundesregierung so . In Übereinstimmung mit der
    Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart und des
    Oberlandesgerichts Düsseldorf vertritt auch die Bundes-
    regierung die Auffassung, dass der Schutz des Artikel 31
    Absatz 1 Genfer Flüchtlingskonvention nicht bereits
    durch die Einreise über einen sicheren Drittstaat verloren
    geht, wenn die Flucht dort nicht schon beendet war .


    (Dr . Volker Ullrich [CDU/CSU]: Die Flucht!)


    So weit zu der Frage der zwingenden Straflosigkeit für
    Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention bei
    der illegalen Einreise .

    Deshalb ist es doch richtig, zu sagen, dass die Straf-
    taten nach dem Aufenthaltsgesetz in Bezug auf Flücht-
    linge als kaum vermeidbare Ordnungswidrigkeiten zum
    Zweck der Vorbringung begründeter Schutzersuchen er-
    scheinen . Das muss überwunden werden, weil es keinen
    Sinn macht .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Trotz der rechtlichen Voraussetzungen, in Deutsch-
    land Asyl zu beantragen oder den Flüchtlingsstatus
    zu erhalten, existieren nach dem Aufenthaltsgesetz
    Straftaten, welche nahezu jeden der Antragstel-
    ler betreffen . Demnach ist die Einreise ohne einen
    gültigen Aufenthaltstitel (Visum) per se eine Straf-
    tat, welche eine polizeiliche Bearbeitung nach sich
    zieht . Gibt der Betroffene seine Absicht kund, in
    Deutschland Asyl beantragen zu wollen, zieht dies
    keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich,

    – das ist auch richtig –

    dennoch führt diese Gesetzeslage dazu, dass ein
    Großteil der Flüchtlinge in Deutschland durch die
    Straftat der illegalen Einreise polizeilich bearbei-
    tet wird, was auch das Erfassen und Speichern von
    Lichtbildern und Fingerabdrücken umfasst . Dies
    ist nicht nur enorm zeitaufwendig und personalbin-
    dend, sondern erscheint unter Berücksichtigung des
    Mangels an legalen Einreisemöglichkeiten wider-
    sprüchlich .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Dem kann man eigentlich nichts hinzufügen . Das ist
    aber kein Grünen-Duktus oder Linken-Duktus, sondern
    das ist ein wortwörtliches Zitat des Bundes der Kriminal-
    beamten, der nämlich sagt: Wir wollen mit so einem Un-
    sinn nicht unsere wertvolle Arbeitszeit verbringen; wir
    wollen weder Justiz- noch Polizeiressourcen für etwas
    binden, das ohnehin zu nichts anderem als zu Verfahrens-

    einstellungen führt; wir haben weiß Gott Wichtigeres zu
    tun. – Da ist der Polizei nur beizupflichten.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Manfred Grund [CDU/ CSU]: Nein! Sie haben sich an Recht und Gesetz zu halten!)


    – Wie bitte?


    (Manfred Grund [CDU/CSU]: Sie haben sich an Recht und Gesetz zu halten! Dafür werden sie bezahlt!)


    – Wollen Sie eine Zwischenfrage stellen? Ich lasse die
    Zwischenfrage zu, Frau Präsidentin .


    (Manfred Grund [CDU/CSU]: Sie haben mich gefragt!)


    – Wenn Sie keine Zwischenfrage stellen, können wir kein
    Gespräch führen . Das ist Ihre Entscheidung .


    (Manfred Grund [CDU/CSU]: Meine Entscheidung ist, dazwischenzurufen oder nicht dazwischenzurufen!)