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    Plenarprotokoll 18/150 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 150. Sitzung Berlin, Freitag, den 15. Januar 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Ver- gleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundle- genden Funktionen Drucksache 18/7204 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14767 B Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14767 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 14769 B Ulrich Kelber, Parl . Staatssekretär BMJV . . . 14770 B Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14771 B Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14772 C Matthias Hauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 14773 C Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14774 B Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 14775 B Sarah Ryglewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14776 B Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14778 A Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14779 A Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14779 D Dr . Jens Zimmermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . 14781 A Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 14781 D Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Pestizide reduzieren – Mensch und Umwelt schützen Drucksache 18/7240 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14783 A Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14783 B Hermann Färber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 14784 D Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 14786 C Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14787 C Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 14789 A Dr . Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 14791 A Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14792 B Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14793 C Waldemar Westermayer (CDU/CSU) . . . . . . . 14794 C Carsten Träger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14795 D Thomas Mahlberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14796 C Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14797 B Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . 14799 B Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rech- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016II te an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Spei- chermedienvergütung (VG-Richtlinie-Um- setzungsgesetz) Drucksache 18/7223 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14800 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 14800 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 14801 B Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 14802 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14803 C Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14805 A Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14806 A Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14807 A Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei An- fechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz Drucksache 18/7054 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14808 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 14808 A Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 14809 A Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14810 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14811 B Dr . Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14812 B Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 14813 B Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) . . . . . . 14814 C Tagesordnungspunkt 21: a) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LIN- KE: Unerlaubte Einreise von Flüchtlin- gen entkriminalisieren Drucksache 18/6652 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14815 C b) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Katja Keul, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entkriminalisierung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus Drucksache 18/6346 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14815 C Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 14815 D Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 14816 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14818 D Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 14820 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14821 A Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14823 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14824 C Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14824 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14825 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 14827 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14827 B (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 14767 150. Sitzung Berlin, Freitag, den 15. Januar 2016 Beginn: 9 .00 Uhr
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    Dr. Volker Ullrich (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 14827 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 940 . Sitzung am 18 . De- zember 2015 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushalts- plans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsge- setz 2016) – Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie – Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozial- gesetzbuch und weiterer Vorschriften Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aken, Jan van DIE LINKE 15 .01 . 2016 Albsteiger, Katrin CDU/CSU 15 .01 . 2016 Brugger, Agnieszka BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Daldrup, Bernhard SPD 15 .01 . 2016 Dittmar, Sabine SPD 15 .01 . 2016 Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 15 .01 . 2016 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 15 .01 . 2016 Fuchs, Dr . Michael CDU/CSU 15 .01 . 2016 Gottschalck, Ulrike SPD 15 .01 . 2016 Gysi, Dr . Gregor DIE LINKE 15 .01 . 2016 Harbarth, Dr . Stephan CDU/CSU 15 .01 . 2016 Hardt, Jürgen CDU/CSU 15 .01 . 2016 Held, Marcus SPD 15 .01 . 2016 Ilgen, Matthias SPD 15 .01 . 2016 Janecek, Dieter BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Jantz, Christina SPD 15 .01 . 2016 Kapschack, Ralf SPD 15 .01 . 2016 Kauder, Volker CDU/CSU 15 .01 . 2016 Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Malecha-Nissen, Dr . Birgit SPD 15 .01 . 2016 Nahles, Andrea SPD 15 .01 . 2016 Poschmann, Sabine SPD 15 .01 . 2016 Post (Minden), Achim SPD 15 .01 . 2016 Rehberg, Eckhardt CDU/CSU 15 .01 . 2016 Röring, Johannes CDU/CSU 15 .01 . 2016 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Schäuble, Dr . Wolfgang CDU/CSU 15 .01 . 2016 Scheer, Dr . Nina SPD 15 .01 . 2016 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 15 .01 . 2016 Spinrath, Norbert SPD 15 .01 . 2016 Steffen, Sonja SPD 15 .01 . 2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 15 .01 . 2016 Tank, Azize DIE LINKE 15 .01 . 2016 Veit, Rüdiger SPD 15 .01 . 2016 Veith, Oswin CDU/CSU 15 .01 . 2016 Vogler, Kathrin DIE LINKE 15 .01 . 2016 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 15 .01 . 2016 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Wicklein, Andrea SPD 15 .01 . 2016 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 15 .01 . 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 201614828 (A) (C) (B) (D) – Erstes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgeset- zes – Erstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittelspe- zialitätengesetzes – Gesetz zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Be- hörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten – Gesetz zum automatischen Austausch von Infor- mationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze – Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen – Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschrif- ten (Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat stellt fest: Das vorliegende Gesetz ent- hält eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die einen Beitrag zur Gewährleistung der pflegerischen Versor- gung leisten können . So begrüßt der Bundesrat ausdrücklich die seit lan- gem von den Ländern geforderte Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit ver- bundenen neuen Begutachtungsverfahrens. Einem dringenden sozial- und pflegepolitischen Anliegen wird dadurch Rechnung getragen. Pflegebedürftigkeit wird künftig auf der Grundlage des Grades der Selb- ständigkeit der Betroffenen weit mehr Lebensberei- che als bisher erfassen. Damit geht notwendigerweise auch die Erweiterung des Leistungskatalogs der Pfle- geversicherung um pflegerische Betreuungsmaßnah- men, die nun gleichberechtigt neben den bisherigen herkömmlichen Pflegeleistungen stehen, einher. Die Länder haben in der Vergangenheit wiederholt deutlich gemacht, dass mit der Neuausrichtung des Leistungsrechts in der weiterhin als Teilzuschuss ausgestalteten Pflegeversicherung gleichzeitig und untrennbar die Notwendigkeit zur Anpassung der sozialhilferechtlichen Regelungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit der Klärung der Schnittstellen, insbesondere zur Hilfe zur Pflege und zur Eingliederungshilfe, verbunden ist. Dies ist so- wohl rechtssystematisch als auch sozialpolitisch un- abdingbar, denn zum einen verweisen die Vorschrif- ten im SGB XII umfänglich auf Regelungen im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), und zum anderen ist eine faktische Rückverengung des künftig breiter gefassten Verständnisses von Pflegebedürftigkeit in der Sozialhilfe nicht begründbar. Die Länder haben deshalb immer darauf hingewie- sen, dass vor allem in Bezug auf die rechtlichen und finanziellen Folgen die Wechselwirkungen der beiden Systeme SGB XI und SGB XII genau analysiert und bewertet werden müssen. Das vorliegende Gesetz entkoppelt die Umsetzung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes, der in zwei Sozialgesetzbüchern – dem SGB XI als „Teilleistungs- system“ und dem SGB XII als ergänzendes, bedarfs- deckendes System  – geregelt ist. Das Gesetz enthält zudem einseitig Berechnungen zur Entlastung der Sozialhilfe. 2 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf: Zur Sicherstellung des nahtlosen Übergangs in das neue Leistungsrecht und zur Definition des Leis- tungsspektrums der Sozialhilfe und deren Abgren- zung zum SGB XI sind die zum 1.  Januar 2017 zu- gesagten gesetzlichen Änderungen zeitnah in einem Gesetzentwurf vorzulegen, um die rechtzeitige Ein- bindung der Länder zu gewährleisten. Dabei sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen: a) Die Umsetzung der grundlegenden Änderungen durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz im Be- reich des SGB XII ist umgehend und verbindlich bundesgesetzlich zu normieren . Eine Schlechter- stellung pflegebedürftiger Menschen, die Sozial- hilfe beziehen, ist dabei sozialrechtlich und sozi- alpolitisch nicht zu vertreten . b) Vor allem die Schnittstellen zwischen Leistungen der Pflegeversicherung, Leistungen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe beziehungs- weise des angekündigten Bundesteilhabegeset- zes sind eindeutig zu bestimmen . Das bedingt klare Regelungen, welche Leistungen vorrangig oder nachrangig zu gewähren sind . Eine Vorfest- legung zulasten der Träger der Sozialhilfe darf nicht erfolgen . c) Die Grenze der finanziellen Belastbarkeit der Kommunen und Länder als Träger der Sozial- hilfe ist unter anderem bereits durch die bisheri- gen Auswirkungen des demografischen Wandels erreicht . Kommunen und Ländern dürfen keine Mehrkosten entstehen . Soweit eine notwendig durchzuführende Ermittlung der Gesamtkosten eine Mehrbelastung der Träger der Sozialhilfe er- gibt, ist zur Sicherstellung dieser Kostenneutrali- tät eine Bundesbeteiligung an den entsprechen- den Kosten vorzusehen oder auf anderem Wege ein Ausgleich herzustellen . d) Im Rahmen der gesetzlichen Umsetzung der Evaluationsklausel sind die Auswirkungen für die Betroffenen sowie die örtlichen und überört- lichen Träger der Sozialhilfe zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren . Die Länder bieten dem Bund beim Folgegesetz Un- terstützung an . – Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze – … Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes – Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikations- feststellungsgesetzes und anderer Gesetze Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 14829 (A) (C) (B) (D) – Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktien- rechtsnovelle 2016) – Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafver- fahren (3. Opferrechtsreformgesetz) – Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikus- anwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsord- nung – Erstes Gesetz zur Änderung des Verkehrsinfra- strukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat erkennt das Bemühen des Bundes um ein einheitliches Buchungssystem für die Ausgaben zur Finanzierung der Bundesfernstraßen an . 2 . Der Bundesrat betont, dass die im Gesetz enthaltene Verfahrensänderung und die damit zusammenhän- gende Übertragung weiterer Aufgaben und Zustän- digkeiten an die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungs- gesellschaft kein Präjudiz darstellen dürfen bezüglich einer Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft und damit einhergehenden Abschaffung der Auftrags- verwaltung durch die Länder für die Bundesfernstra- ßen . 3 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Länder bei der Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung der Bundesfernstraßenverwaltung eng einzubeziehen und keine Vorfestlegungen zu tref- fen, bevor die Kommission „Bau und Unterhaltung des Verkehrsnetzes“, die sich unter anderem mit dem Verhältnis von Bund und Ländern bei Planung, Bau und Unterhaltung von Fernstraßen beschäftigt, ihre Beratungen abgeschlossen hat . – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und zur Ablösung des Textilkenn- zeichnungsgesetzes – Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufs- rechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorga- ben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hin- blick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferauf- sichtsreformgesetz – APAReG) – Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopp- lungsgesetzes Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Mit einem Gesamtwirkungsgrad von über 80 Prozent leisten KWK-Anlagen einen wichtigen Beitrag für die hocheffiziente Nutzung der uns zur Verfügung stehenden fossilen und regenerativen Energieträger . Zum anderen tragen sie entscheidend zur notwendi- gen Flexibilisierung unseres konventionellen Kraft- werksparks bei und unterstützen so in kosteneffizien- ter Weise die Integration der Erneuerbaren Energien in unsere Energieversorgung . KWK-Anlagen stellen zudem eine wichtige und notwendige Verknüpfung von Strom-, Wärme- und Erdgasversorgung dar, die eine effiziente Einbindung eines zunehmenden An- teils an fluktuierender Stromerzeugung aus Winde- nergie und Sonne in sichere Versorgungsstrukturen volkswirtschaftlich vorteilhaft unterstützt . 2 . Der Bundesrat begrüßt den Beschluss des dringend benötigten Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wär- me-Kopplungsgesetzes . Der vorliegende Gesetzes- beschluss ist nach Ansicht des Bundesrates dazu geeignet, bestehende Verunsicherungen auf Seiten von Investoren zu beseitigen, Planungssicherheit her- zustellen und einen Zubau von auch klimapolitisch gewünschten KWK-Anlagen anzureizen . 3 . Er begrüßt insbesondere die Einführung von Vorbe- scheiden durch die BAFA, da hierdurch Investoren bereits frühzeitig Sicherheit über die Förderfähigkeit und Förderhöhe ihrer Projekte erhalten und so Finan- zierungsentscheidungen auf einer sicheren Grundlage gefällt werden können . Ebenso begrüßt er die vorge- sehene Besserstellung von Energiedienstleistern und Contractoren . Er verbindet damit die Erwartung, dass insbesondere Projekte zur Nahwärmeversorgung und Quartierslösungen zukünftig höhere Realisierungs- chancen haben . 4 . Gleichzeitig muss der Bundesrat jedoch ebenfalls fest- stellen, dass im Rahmen der Beratungen des Geset- zes im Deutschen Bundestag die Stellungnahme des Bundesrates vom 6 . November 2015 (BR-Drucksache 441/15 – Beschluss -) lediglich in Teilen berücksichtigt wurde . Wichtige Punkte, die nach Ansicht des Bundes- rates die Zubaudynamik deutlich verbessert hätten, ha- ben keinen Eingang in den Gesetzesbeschluss gefun- den . 5 . In diesem Zusammenhang hebt der Bundesrat insbe- sondere die neue Zielsystematik des Gesetzes in § 1 hervor . Anders als bisher wird dort nun mit absolu- ten Terawattstunden-Größen gearbeitet . So wird eine Nettostromerzeugung von 110 Terawattstunden bis zum Jahr 2020 und 120 Terawattstunden bis zum Jahr 2025 aus KWK-Anlagen angestrebt . Dies entspricht – bei einer gleichbleibenden Nettostromerzeugung in Höhe von ca . 592 Terawattstunden (2014) – einem Anteil von 19 Prozent in 2020 und 20 Prozent in 2025 . Dies stellt zwar eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf dar, bleibt jedoch deutlich hinter der Forderung des Bundesrates von 25 Prozent an der gesamten Nettostromerzeugung bis zum Jahr 2020 zurück, die einer Nettostromerzeu- gung aus KWK-Anlagen von 148 Terawattstunden entspricht . 6 . Um den Ausbau der KWK nicht weiter abzubremsen, sollte der Bezug des Ausbauziels von 25 Prozent im Rahmen der Überprüfung der Zielerreichung des Ge- setzes wieder hergestellt werden, zumal mit einem wachsenden Anteil dargebotsabhängiger Erneuerba- rer Energien an der Stromerzeugung die Bezugsgröße der regelbaren Nettostromerzeugungsmenge zuneh- mend schrumpfen würde . 7 . Unter grundsätzlichen Erwägungen von Vertrauens- schutz und Wettbewerbsgleichheit lehnt der Bundesrat die nach wie vor vorgesehene Ungleichbehandlung von Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 201614830 (A) (C) (B) (D) bis zum 31 . Dezember 2015 in Dauerbetrieb gegange- nen modernisierten oder neu errichteten KWK-Anla- gen gegenüber solchen, die nach dem 1 . Januar 2016 in Dauerbetrieb gehen, ab . Er hält es für erforderlich, dass frühzeitige Investitionsentscheidungen im Sinne von Energieeffizienz und Klimaschutz nicht schlech- ter gestellt werden . Auf Grund von gesunkenen Er- lösmöglichkeiten am Strommarkt droht hierdurch schlimmstenfalls ein Ausscheiden der betreffenden Anlagen aus dem Markt . Dies ist nicht im Sinne der Zielsetzung des Gesetzes . 8 . Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz wird die Förderung für Neubau, Modernisierung und Nach- rüstung von KWK-Anlagen auf Anlagen beschränkt, die vor dem Jahr 2023 in Dauerbetrieb genommen werden . Diese zeitliche Beschränkung der Förderfä- higkeit von Einrichtungen unter dem KWKG spiegelt jedoch nicht die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zum KWK-Ausbau bis zum Jahr 2025 wider . Die Ausbau- ziele für 2020 und 2025 dürfen nicht als Schlusspunkt gesehen werden . Vielmehr müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung so gestaltet werden, dass auch über das Jahr 2022 hi- naus der Anreiz zum Ausbau der Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung erhalten bleibt, wobei das Ziel der langfristigen vollständigen Dekarbonisie- rung der Energieerzeugung nicht gefährdet werden darf . 9 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, von der vom Deutschen Bundestag neu eingefügten Ver- ordnungsermächtigung in § 33 Absatz 2 Nummer 3 KWKG keinen Gebrauch zu machen . Die Bundes- regierung hat nach Auffassung des Bundesrates zu Recht in ihrer Begründung zum Gesetzentwurf da- rauf hingewiesen, dass die Unterstützung von neuen oder modernisierten Kohle-KWK-Anlagen einen Widerspruch zum Ziel einer Dekarbonisierung der Stromerzeugung darstellt . Nach Auffassung des Bundesrates gilt diese Annahme umso mehr für alte Kohle-KWK-Anlagen, die nicht modernisiert wur- den . 10 . Der Bundesrat bedauert, dass keine neuen Anreize für die Nutzung von KWK in Industrieprozessen im Gesetz eröffnet wurden, sondern lediglich eine Ver- ordnungsermächtigung beschlossen wurde für den Fall, dass ohne entsprechende Förderung kein Zubau oder sogar ein Rückgang der Anlagenkapazitäten er- folgt . Gerade hier bestehen aus Sicht des Bundesrates große Potenziale zur Nutzung industrieller Wärme/ Kälte und damit große klimapolitische Potenziale . Er bittet die Bundesregierung daher, von der genannten Verordnungsermächtigung möglichst umgehend Ge- brauch zu machen und damit positive Marktsignale auszusenden . 11 . Der Bundesrat ist der Ansicht, dass neben dem Aus- bau der KWK im Leistungsbereich oberhalb von 2 Megawatt ebenfalls die Wettbewerbsfähigkeit und die Zukunftsfähigkeit der bestehenden hocheffizien- ten, regionalen Energieerzeugungs- und -versorgungs- strukturen erhalten bleiben muss . Er bedauert, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren seinem Vorschlag, die Zuschlagsberechtigung von kleineren KWK-An- lagen auch unterhalb einer elektrischen Leistung von 2 Megawatt wirksam werden zu lassen, nicht gefolgt wurde . 12 . Die Beschränkung der KWK-Förderung für eigen- erzeugten und -verbrauchten Strom auf Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 100 Kilowatt sowie auf Anlagen in stromintensiven Unterneh- men (§ 6 Absatz 4 Nummer 1 und 3 KWKG), die über einen rechtskräftigen Begrenzungsbescheid der BAFA zur EEG-Umlage verfügen, wird ab- gelehnt . Gerade mit der Förderung des Baus, der Modernisierung oder Nachrüstung industrieller KWK-Anlagen für eigen erzeugten Strom sind wei- tere Energieeffizienzstei gerungen in der Strom- und Nutzwärmeerzeugung verbunden . Vor dem Hinter- grund des Ausbaudefizits bei der Stromerzeugung in KWK ist eine Schlechterstellung von eigenerzeug- tem und verbrauchtem KWK-Strom nicht nachvoll- ziehbar . 13 . Der Bundesrat stellt fest, dass der der Gesetzesbe- schluss eine Reihe von Verordnungsermächtigun- gen enthält, die jedoch nicht die Zustimmungsbe- dürftigkeit durch den Bundesrat vorsehen . Gerade vor dem Hintergrund der regional diversifizierten KWK-Landschaft und der damit in den Ländern verankerten Kenntnis über die Situation der Anla- genbetreiber hätte der Bundesrat seine Beteiligung an den auf Grundlage der Ermächtigungsnormen zu erlassenen Verordnungen für sinnvoll erachtet . 14 . Der Bundesrat verzichtet auf eine Anrufung des Ver- mittlungsausschusses, um ein Inkrafttreten des Geset- zes zum 1 . Januar 2016 nicht zu gefährden . Er bittet die Bundesregierung jedoch, im Rahmen der Über- prüfung der Zielerreichung gemäß § 34 KWKG mit den Ländern in den Dialog zu treten und frühzeitig eine Perspektive für die KWK-Technologie, langfris- tig auf Basis erneuerbarer Energien, auch über 2025 hinaus zu erörtern . – Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus – Gesetz zur Modernisierung des Vergabe- rechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) – Gesetz zu dem Abkommen vom 28. März 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 14831 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18 . Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Moderne Stromnetze als Schlüsselelement einer nachhaltigen Stromversorgung Drucksache 18/5948 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Vierter Monitoring-Bericht „Energie der Zu- kunft“ Drucksachen 18/6780, 18/6933 Nr. 1.2 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Änderung des Monitoring-Prozesses «Energie der Zukunft» Drucksachen 18/6781, 18/6933 Nr. 1.3 Ausschuss für Kultur und Medien – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Maßnah- men zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 2011 und 2012 Drucksachen 17/13777, 18/770 Nr. 30 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Maßnah- men zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 2013 und 2014 Drucksache 18/5598 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/5982 Nr . A .12 EP P8_TA-PROV(2015)0273 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/5286 Nr . A .8 EuB-BReg 37/2015 Drucksache 18/6240 Nr . A .1 KOM(2015)359 endg . Drucksache 18/6607 Nr . A .16 Ratsdokument 12858/15 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 18/2935 Nr . A .4 Ratsdokument 13558/14 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/6855 Nr . A .7 EP P8_TA-PROV(2015)0375 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/6607 Nr . A .23 Ratsdokument 12667/15 Drucksache 18/6607 Nr . A .24 Ratsdokument 12683/15 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 18/6607 Nr . A .25 EP P8_TA-PROV(2015)0345 Drucksache 18/6607 Nr . A .26 EP P8_TA-PROV(2015)0348 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 18/5982 Nr . A .50 EP P8_TA-PROV(2015)0265 Drucksache 18/6607 Nr . A .27 Ratsdokument 12797/15 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/822 Nr . A .38 Ratsdokument 5866/14 Drucksache 18/822 Nr . A .39 Ratsdokument 5867/14 Drucksache 18/1707 Nr . A .9 EP P7_TA-PROV(2014)0430 Drucksache 18/2533 Nr . A .70 Ratsdokument 12424/14 Drucksache 18/5982 Nr . A .52 Ratsdokument 10651/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .53 Ratsdokument 10663/15 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 150. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 17 Umsetzung der EU-Richtlinie zu Bankkonten TOP 18 Pestizide TOP 19 Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-Richtlinie TOP 20 Insolvenzanfechtungsrecht TOP 21 Aufenthalts- und asylrechtliche Strafvorschriften Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Graf Philipp Lerchenfeld


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzentwurf soll den
    Wirtschaftsverkehr und die Arbeitnehmer von Unsicher-
    heiten im Insolvenzverfahren entlasten, die eben gerade
    durch die Praxis des Insolvenzverfahrens in den letzten
    Jahren stark hervorgerufen wurden .

    Es ist Ziel der Reform, die Insolvenzanfechtungen in
    bestimmten Punkten neu zu ordnen, wie von vielen schon
    dargestellt worden ist, die Gläubiger in ihren Rechten zu
    stärken, sodass übermäßige Belastungen des Geschäfts-
    verkehrs und gleichzeitig vor allem auch Rechtsunsi-
    cherheiten bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen
    vermieden werden können . Es sollte dabei allerdings
    nicht aus den Augen verloren werden, dass das große Ziel
    der Reform der Konkursordnung im Jahre 1994 darin be-
    stand, anstelle der damals üblichen Zerschlagung der in
    Krise geratenen Unternehmen vor allem die Möglichkeit
    der Fortführung der Unternehmen in den Vordergrund zu
    stellen . Dieses Ziel hat sich bewährt, und es sind in den
    letzten Jahren viele Unternehmen und damit auch viele
    Arbeitsplätze erhalten worden . Alle Änderungen, die wir
    an der Insolvenzordnung vornehmen, müssen sich des-
    halb an diesem Ziel messen lassen .

    Während der Insolvenz eines Unternehmens verändert
    sich grundsätzlich das Recht des Gläubigers auf Vollstre-
    ckung seiner Forderung . Ziel ist die Sicherstellung der
    gleichmäßigen Befriedung aller Gläubiger . Konsequen-
    terweise können deshalb Zahlungen, die vom Schuldner
    in der Krise geleistet worden sind, zurückgefordert wer-
    den, damit die Gelder dann gleichmäßig auf alle Gläubi-
    ger verteilt werden können .

    Die Frist für diese Rückforderung betrug zehn Jahre .
    Man muss sich nun einmal vorstellen, was das bedeutet:
    Im Laufe von zehn Jahren kann es leicht passieren, dass
    sich ein Unternehmen, das in der Krise war, einigerma-
    ßen erholt und dann wieder in Konkurs oder Vermögens-
    verfall gerät . Aber eine Rückforderung konnte, obwohl
    jeder gewusst hat, dass es dem Unternehmen wieder
    deutlich besser geht, zehn Jahre lang geltend gemacht
    werden . Das ist ungerecht, und das führt nicht dazu, dass
    man mit den Gläubigern vernünftig umgeht .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg . Dr . Karl-Heinz Brunner [SPD])


    Diese Frist wird durch den Gesetzentwurf nun auf
    vier Jahre verkürzt, und die Kenntnis der drohenden
    Zahlungsunfähigkeit wird durch die Kenntnis der ein-
    getretenen Zahlungsunfähigkeit ersetzt . § 142 Insol-
    venzordnung, der die Bargeschäfte betrifft, wird klarer
    formuliert, und die Arbeitnehmerrechte werden dadurch
    gestärkt; das ist von allen Vorrednern schon ausführlich
    dargestellt worden .

    Dr. Karl-Heinz Brunner






    (A) (C)



    (B) (D)


    Wichtig sind in diesem Zusammenhang natürlich auch
    die Zinsforderungen, für die nunmehr die allgemeinen
    Grundsätze gelten und die nicht mehr, wie bisher, eine
    Sonderstellung erhalten sollen .

    Problematisch sehe ich die im Gesetzentwurf vorge-
    sehene Neuregelung des § 131 Insolvenzordnung, nach
    dem für alle Zwangsvollstreckungen und damit auch für
    die sogenannten Zwangsgläubiger der Tatbestand der
    Inkongruenzanforderung entfallen soll . Eine behutsame
    Änderung des Gesetzes ist das eigentlich nicht .


    (Beifall des Abg . Dr . Heribert Hirte [CDU/ CSU])


    Genügt es nicht, den Tatbestand der Inkongruenzanforde-
    rung nur auf der Grundlage eines in einem gerichtlichen
    Verfahren erlangten vollstreckbaren Titels zu erreichen?

    Es entsteht somit ein großer, wirklich großer Vorteil
    für öffentlich-rechtliche Gläubiger, da diese ihre Forde-
    rungen ja auch meist selbst titulieren können . Sie erhalten
    damit einen zeitlichen Vorzug vor privaten Gläubigern,
    und der allgemeine Grundsatz der gleichmäßigen Be-
    friedigung aller Gläubiger kann damit eindeutig gestört
    werden . Es muss auch befürchtet werden, dass dadurch
    wieder mehr Verfahren mangels Masse abgewiesen wer-
    den, weil man schlicht und ergreifend nicht mehr über
    die erforderliche Masse verfügt, um das Verfahren über-
    haupt zu eröffnen .


    (Dr . Heribert Hirte [CDU/CSU]: Eben!)


    Wichtig ist auch – ich glaube, damit sollten wir uns
    in den Beratungen noch ernsthaft beschäftigen –, eine
    vernünftige Übergangsregelung für die Verfahren, die
    bereits laufen, zu schaffen .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Ich denke, hier haben wir in den Beratungen noch eine
    große Aufgabe vor uns .

    Ich hoffe, dass wir den Grundsatz, den ich eingangs
    genannt habe – die Fortführung des Unternehmens muss
    Vorrang vor der Zerschlagung des Unternehmens ha-
    ben –, in den anstehenden Beratungen beachten, und ich
    wünsche uns zu diesem Zweck gute Beratungen .

    Vielen Dank .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)




Rede von Claudia Roth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Graf Lerchenfeld . – Damit schließe ich

diese sehr lehrreiche Debatte .

Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs
auf Drucksache 18/7054 an die in der Tagesordnung auf-
geführten Ausschüsse vorgeschlagen . – Es gibt dazu kei-
ne anderweitigen Vorschläge . Dann ist die Überweisung
so beschlossen .

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 21 a und 21 b auf:

a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla
Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE

Unerlaubte Einreise von Flüchtlingen entkri-
minalisieren

Drucksache 18/6652
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker
Beck (Köln), Luise Amtsberg, Katja Keul, wei-
teren Abgeordneten und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Entkriminalisierung von
Menschen ohne Aufenthaltsstatus

Drucksache 18/6346
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache 38 Minuten vorgesehen . – Ich höre kei-
nen Widerspruch . Dann ist es so beschlossen .

Ich bitte diejenigen, die sich – warum auch immer –
nicht unmittelbar für dieses Thema interessieren, den
anderen die Möglichkeit zu geben, der Aussprache zu
folgen .

Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort an Ulla
Jelpke für die Linken .


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ulla Jelpke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einer-

    seits garantiert das Grundgesetz Flüchtlingen die Prü-
    fung eines Asylantrages, andererseits wird gegen die
    Flüchtlinge aber ein Ermittlungsverfahren wegen uner-
    laubter Einreise eingeleitet, wenn sie ohne Reisepass und
    Visum zu uns kommen, um Asyl zu beantragen .

    Ich meine, man erkennt auf den ersten Blick, wie ab-
    surd diese Gesetzeslage ist . Deswegen fordern die Linken
    heute in ihrem Antrag, klarzustellen, dass Asylsuchende,
    die zu uns kommen, nicht kriminell sind, sondern völlig
    im Einklang mit unseren Gesetzen handeln .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Jedes Jahr führt die Bundespolizei Zehntausende von
    Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einreise durch .
    Alleine im vergangenen Jahr waren es bis August 118 000
    Verfahren, und inzwischen dürften es noch einige mehr
    sein . Nach dem Gesetz steht darauf eine Freiheitsstrafe
    von bis zu einem Jahr .

    In der Realität wird aber nur 1 Prozent der Beschul-
    digten tatsächlich verurteilt; denn nach internationalem
    Recht dürfen Asylsuchende nicht wegen illegaler Einrei-
    se belangt werden . Deswegen werden fast alle Verfahren
    wieder eingestellt, sobald die Beschuldigten ihren Asyl-
    antrag gestellt haben . Mit anderen Worten: Die Polizei
    wird vom Gesetz gezwungen, Verfahren einzuleiten, die
    zu 99 Prozent nur für den Papierkorb sind . Mit dieser
    Verschwendung der Arbeitszeit muss man – auch vor

    Philipp Graf Lerchenfeld






    (A) (C)



    (B) (D)


    dem Hintergrund der enormen Belastung der Polizei –
    endlich einmal aufhören .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Wir müssen einsehen: Flüchtlinge haben überhaupt
    keine andere Chance, als unerlaubt hier einzureisen,
    wenn sie Asyl beantragen wollen .


    (Marian Wendt [CDU/CSU]: Natürlich! Kontingente!)


    Es ist deshalb doch völlig absurd, ihnen diese Einreise
    strafrechtlich vorzuhalten .

    Ich zitiere einmal den Bundesvorsitzenden des Bun-
    des Deutscher Kriminalbeamter, André Schulz . Er sagt:

    Wir gewähren ein grundgesetzlich verankertes
    Asylrecht, haben aber so gut wie keine Möglich-
    keit geschaffen, damit Betroffene dieses Recht auch
    wirklich und auf legalem Wege in Anspruch neh-
    men können . Stattdessen kriminalisieren wir Asyl-
    bewerber systembedingt .

    Der Vorsitzende des BDK im Bundeskriminalamt,
    Andy Neumann, sagt:

    Die Kriminalpolizei in die Pflicht zu zwingen, Hun-
    derttausende Vorgänge zu bearbeiten, die juristisch
    folgenlos bleiben und menschlich fragwürdig sind,
    ist angesichts der brutalen Überlastung der Polizei
    in Bund und Ländern ein Skandal .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Auch die Gewerkschaft der Polizei teilt diese Ansicht
    und sagt, es sei unsinnig, die unerlaubte Einreise und den
    unerlaubten Aufenthalt strafrechtlich ahnden zu wollen .

    Es kommt wirklich selten vor, dass die Linke mit den
    Polizeigewerkschaften einer Meinung ist, aber hier ist
    das auf alle Fälle so .

    Ich meine, wir sollten wirklich die Konsequenzen da-
    raus ziehen und die unerlaubte Einreise endlich aus dem
    Strafrecht herausnehmen; denn Flüchtlinge sind nicht il-
    legal hier . Wenn Sie das auch juristisch klarstellen, dann
    ist das ein wichtiges Signal an die Flüchtlinge und auch
    an unsere Gesellschaft .

    Die Linke geht in ihrem Antrag noch einen Schritt
    weiter . Wir fordern nämlich auch die Entkriminalisie-
    rung von Menschen, die Flüchtlingen beim unerlaubten
    Grenzübertritt helfen; denn diese Helfer riskieren bislang
    eine Haftstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren . Bis
    Mitte September 2015 wurden 2 653 sogenannte Schleu-
    ser festgestellt .

    Um es gleich klarzustellen: Es geht uns hier nicht um
    die bandenmäßigen Schleuser, die Leib und Leben von
    Schutzsuchenden aufs Spiel setzen und dafür auch zu
    Recht bestraft werden . Uns geht es um die aus humanitä-
    ren Gründen Handelnden, um Menschen, wie beispiels-
    weise Hanna L ., der ein syrischer Christ ist, in Essen lebt
    und seit Beginn des Bürgerkriegs in Syrien 270 Men-
    schen aus seiner syrischen Heimat geholfen hat, aus der
    dortigen Hölle herauszukommen . Er wurde zu zwei Jah-

    ren Haft auf Bewährung verurteilt und muss eine hohe
    Geldstrafe zahlen . Wir meinen, völlig zu Unrecht .


    (Beifall bei der LINKEN – Marian Wendt [CDU/CSU]: Der Richter aber nicht!)


    Für uns Linke ist die Rettung von Menschen aus Not eine
    achtbare Tat . Menschen zu retten, ist vorbildlich . Man
    darf sie nicht unter Strafe stellen .

    Ich weiß, Sie von der CDU/CSU werden hier vor al-
    len Dingen gleich wieder von einer fatalen Signalwir-
    kung sprechen . Ich will Ihnen dazu sagen, dass ich das
    für Quatsch halte. Wer Gründe hat, zu fliehen, bleibt
    nicht weg, weil es hier ein Ermittlungsverfahren wegen
    illegalen Grenzübertritts gibt . Es gibt keinen vernünfti-
    gen Grund dafür, Flüchtlinge und ihre Helfer wegen an-
    geblich unerlaubter Einreise zu kriminalisieren . Wer das
    will, dem geht es nur darum, seine Ressentiments gegen
    Flüchtlinge zu pflegen.

    Wir sagen: Entlasten wir die Polizei und die Ermitt-
    lungsbehörden, entkriminalisieren wir die Flüchtlinge,
    nehmen wir die Asylgarantie des Grundgesetzes ernst .

    Ich danke Ihnen .


    (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)