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ID1815005300

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    Plenarprotokoll 18/150 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 150. Sitzung Berlin, Freitag, den 15. Januar 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Ver- gleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundle- genden Funktionen Drucksache 18/7204 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14767 B Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14767 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 14769 B Ulrich Kelber, Parl . Staatssekretär BMJV . . . 14770 B Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14771 B Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14772 C Matthias Hauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 14773 C Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14774 B Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 14775 B Sarah Ryglewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14776 B Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14778 A Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14779 A Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14779 D Dr . Jens Zimmermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . 14781 A Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 14781 D Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Pestizide reduzieren – Mensch und Umwelt schützen Drucksache 18/7240 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14783 A Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14783 B Hermann Färber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 14784 D Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 14786 C Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14787 C Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 14789 A Dr . Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 14791 A Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14792 B Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14793 C Waldemar Westermayer (CDU/CSU) . . . . . . . 14794 C Carsten Träger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14795 D Thomas Mahlberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14796 C Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14797 B Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . 14799 B Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rech- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016II te an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Spei- chermedienvergütung (VG-Richtlinie-Um- setzungsgesetz) Drucksache 18/7223 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14800 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 14800 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 14801 B Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 14802 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14803 C Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14805 A Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14806 A Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14807 A Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei An- fechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz Drucksache 18/7054 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14808 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 14808 A Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 14809 A Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14810 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14811 B Dr . Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14812 B Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 14813 B Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) . . . . . . 14814 C Tagesordnungspunkt 21: a) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LIN- KE: Unerlaubte Einreise von Flüchtlin- gen entkriminalisieren Drucksache 18/6652 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14815 C b) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Katja Keul, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entkriminalisierung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus Drucksache 18/6346 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14815 C Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 14815 D Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 14816 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14818 D Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 14820 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14821 A Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14823 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14824 C Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14824 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14825 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 14827 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14827 B (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 14767 150. Sitzung Berlin, Freitag, den 15. Januar 2016 Beginn: 9 .00 Uhr
  • folderAnlagen
    Dr. Volker Ullrich (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 14827 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 940 . Sitzung am 18 . De- zember 2015 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushalts- plans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsge- setz 2016) – Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie – Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozial- gesetzbuch und weiterer Vorschriften Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aken, Jan van DIE LINKE 15 .01 . 2016 Albsteiger, Katrin CDU/CSU 15 .01 . 2016 Brugger, Agnieszka BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Daldrup, Bernhard SPD 15 .01 . 2016 Dittmar, Sabine SPD 15 .01 . 2016 Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 15 .01 . 2016 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 15 .01 . 2016 Fuchs, Dr . Michael CDU/CSU 15 .01 . 2016 Gottschalck, Ulrike SPD 15 .01 . 2016 Gysi, Dr . Gregor DIE LINKE 15 .01 . 2016 Harbarth, Dr . Stephan CDU/CSU 15 .01 . 2016 Hardt, Jürgen CDU/CSU 15 .01 . 2016 Held, Marcus SPD 15 .01 . 2016 Ilgen, Matthias SPD 15 .01 . 2016 Janecek, Dieter BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Jantz, Christina SPD 15 .01 . 2016 Kapschack, Ralf SPD 15 .01 . 2016 Kauder, Volker CDU/CSU 15 .01 . 2016 Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Malecha-Nissen, Dr . Birgit SPD 15 .01 . 2016 Nahles, Andrea SPD 15 .01 . 2016 Poschmann, Sabine SPD 15 .01 . 2016 Post (Minden), Achim SPD 15 .01 . 2016 Rehberg, Eckhardt CDU/CSU 15 .01 . 2016 Röring, Johannes CDU/CSU 15 .01 . 2016 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Schäuble, Dr . Wolfgang CDU/CSU 15 .01 . 2016 Scheer, Dr . Nina SPD 15 .01 . 2016 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 15 .01 . 2016 Spinrath, Norbert SPD 15 .01 . 2016 Steffen, Sonja SPD 15 .01 . 2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 15 .01 . 2016 Tank, Azize DIE LINKE 15 .01 . 2016 Veit, Rüdiger SPD 15 .01 . 2016 Veith, Oswin CDU/CSU 15 .01 . 2016 Vogler, Kathrin DIE LINKE 15 .01 . 2016 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 15 .01 . 2016 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Wicklein, Andrea SPD 15 .01 . 2016 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 15 .01 . 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 201614828 (A) (C) (B) (D) – Erstes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgeset- zes – Erstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittelspe- zialitätengesetzes – Gesetz zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Be- hörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten – Gesetz zum automatischen Austausch von Infor- mationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze – Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen – Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschrif- ten (Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat stellt fest: Das vorliegende Gesetz ent- hält eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die einen Beitrag zur Gewährleistung der pflegerischen Versor- gung leisten können . So begrüßt der Bundesrat ausdrücklich die seit lan- gem von den Ländern geforderte Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit ver- bundenen neuen Begutachtungsverfahrens. Einem dringenden sozial- und pflegepolitischen Anliegen wird dadurch Rechnung getragen. Pflegebedürftigkeit wird künftig auf der Grundlage des Grades der Selb- ständigkeit der Betroffenen weit mehr Lebensberei- che als bisher erfassen. Damit geht notwendigerweise auch die Erweiterung des Leistungskatalogs der Pfle- geversicherung um pflegerische Betreuungsmaßnah- men, die nun gleichberechtigt neben den bisherigen herkömmlichen Pflegeleistungen stehen, einher. Die Länder haben in der Vergangenheit wiederholt deutlich gemacht, dass mit der Neuausrichtung des Leistungsrechts in der weiterhin als Teilzuschuss ausgestalteten Pflegeversicherung gleichzeitig und untrennbar die Notwendigkeit zur Anpassung der sozialhilferechtlichen Regelungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit der Klärung der Schnittstellen, insbesondere zur Hilfe zur Pflege und zur Eingliederungshilfe, verbunden ist. Dies ist so- wohl rechtssystematisch als auch sozialpolitisch un- abdingbar, denn zum einen verweisen die Vorschrif- ten im SGB XII umfänglich auf Regelungen im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), und zum anderen ist eine faktische Rückverengung des künftig breiter gefassten Verständnisses von Pflegebedürftigkeit in der Sozialhilfe nicht begründbar. Die Länder haben deshalb immer darauf hingewie- sen, dass vor allem in Bezug auf die rechtlichen und finanziellen Folgen die Wechselwirkungen der beiden Systeme SGB XI und SGB XII genau analysiert und bewertet werden müssen. Das vorliegende Gesetz entkoppelt die Umsetzung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes, der in zwei Sozialgesetzbüchern – dem SGB XI als „Teilleistungs- system“ und dem SGB XII als ergänzendes, bedarfs- deckendes System  – geregelt ist. Das Gesetz enthält zudem einseitig Berechnungen zur Entlastung der Sozialhilfe. 2 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf: Zur Sicherstellung des nahtlosen Übergangs in das neue Leistungsrecht und zur Definition des Leis- tungsspektrums der Sozialhilfe und deren Abgren- zung zum SGB XI sind die zum 1.  Januar 2017 zu- gesagten gesetzlichen Änderungen zeitnah in einem Gesetzentwurf vorzulegen, um die rechtzeitige Ein- bindung der Länder zu gewährleisten. Dabei sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen: a) Die Umsetzung der grundlegenden Änderungen durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz im Be- reich des SGB XII ist umgehend und verbindlich bundesgesetzlich zu normieren . Eine Schlechter- stellung pflegebedürftiger Menschen, die Sozial- hilfe beziehen, ist dabei sozialrechtlich und sozi- alpolitisch nicht zu vertreten . b) Vor allem die Schnittstellen zwischen Leistungen der Pflegeversicherung, Leistungen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe beziehungs- weise des angekündigten Bundesteilhabegeset- zes sind eindeutig zu bestimmen . Das bedingt klare Regelungen, welche Leistungen vorrangig oder nachrangig zu gewähren sind . Eine Vorfest- legung zulasten der Träger der Sozialhilfe darf nicht erfolgen . c) Die Grenze der finanziellen Belastbarkeit der Kommunen und Länder als Träger der Sozial- hilfe ist unter anderem bereits durch die bisheri- gen Auswirkungen des demografischen Wandels erreicht . Kommunen und Ländern dürfen keine Mehrkosten entstehen . Soweit eine notwendig durchzuführende Ermittlung der Gesamtkosten eine Mehrbelastung der Träger der Sozialhilfe er- gibt, ist zur Sicherstellung dieser Kostenneutrali- tät eine Bundesbeteiligung an den entsprechen- den Kosten vorzusehen oder auf anderem Wege ein Ausgleich herzustellen . d) Im Rahmen der gesetzlichen Umsetzung der Evaluationsklausel sind die Auswirkungen für die Betroffenen sowie die örtlichen und überört- lichen Träger der Sozialhilfe zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren . Die Länder bieten dem Bund beim Folgegesetz Un- terstützung an . – Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze – … Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes – Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikations- feststellungsgesetzes und anderer Gesetze Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 14829 (A) (C) (B) (D) – Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktien- rechtsnovelle 2016) – Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafver- fahren (3. Opferrechtsreformgesetz) – Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikus- anwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsord- nung – Erstes Gesetz zur Änderung des Verkehrsinfra- strukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat erkennt das Bemühen des Bundes um ein einheitliches Buchungssystem für die Ausgaben zur Finanzierung der Bundesfernstraßen an . 2 . Der Bundesrat betont, dass die im Gesetz enthaltene Verfahrensänderung und die damit zusammenhän- gende Übertragung weiterer Aufgaben und Zustän- digkeiten an die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungs- gesellschaft kein Präjudiz darstellen dürfen bezüglich einer Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft und damit einhergehenden Abschaffung der Auftrags- verwaltung durch die Länder für die Bundesfernstra- ßen . 3 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Länder bei der Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung der Bundesfernstraßenverwaltung eng einzubeziehen und keine Vorfestlegungen zu tref- fen, bevor die Kommission „Bau und Unterhaltung des Verkehrsnetzes“, die sich unter anderem mit dem Verhältnis von Bund und Ländern bei Planung, Bau und Unterhaltung von Fernstraßen beschäftigt, ihre Beratungen abgeschlossen hat . – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und zur Ablösung des Textilkenn- zeichnungsgesetzes – Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufs- rechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorga- ben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hin- blick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferauf- sichtsreformgesetz – APAReG) – Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopp- lungsgesetzes Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Mit einem Gesamtwirkungsgrad von über 80 Prozent leisten KWK-Anlagen einen wichtigen Beitrag für die hocheffiziente Nutzung der uns zur Verfügung stehenden fossilen und regenerativen Energieträger . Zum anderen tragen sie entscheidend zur notwendi- gen Flexibilisierung unseres konventionellen Kraft- werksparks bei und unterstützen so in kosteneffizien- ter Weise die Integration der Erneuerbaren Energien in unsere Energieversorgung . KWK-Anlagen stellen zudem eine wichtige und notwendige Verknüpfung von Strom-, Wärme- und Erdgasversorgung dar, die eine effiziente Einbindung eines zunehmenden An- teils an fluktuierender Stromerzeugung aus Winde- nergie und Sonne in sichere Versorgungsstrukturen volkswirtschaftlich vorteilhaft unterstützt . 2 . Der Bundesrat begrüßt den Beschluss des dringend benötigten Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wär- me-Kopplungsgesetzes . Der vorliegende Gesetzes- beschluss ist nach Ansicht des Bundesrates dazu geeignet, bestehende Verunsicherungen auf Seiten von Investoren zu beseitigen, Planungssicherheit her- zustellen und einen Zubau von auch klimapolitisch gewünschten KWK-Anlagen anzureizen . 3 . Er begrüßt insbesondere die Einführung von Vorbe- scheiden durch die BAFA, da hierdurch Investoren bereits frühzeitig Sicherheit über die Förderfähigkeit und Förderhöhe ihrer Projekte erhalten und so Finan- zierungsentscheidungen auf einer sicheren Grundlage gefällt werden können . Ebenso begrüßt er die vorge- sehene Besserstellung von Energiedienstleistern und Contractoren . Er verbindet damit die Erwartung, dass insbesondere Projekte zur Nahwärmeversorgung und Quartierslösungen zukünftig höhere Realisierungs- chancen haben . 4 . Gleichzeitig muss der Bundesrat jedoch ebenfalls fest- stellen, dass im Rahmen der Beratungen des Geset- zes im Deutschen Bundestag die Stellungnahme des Bundesrates vom 6 . November 2015 (BR-Drucksache 441/15 – Beschluss -) lediglich in Teilen berücksichtigt wurde . Wichtige Punkte, die nach Ansicht des Bundes- rates die Zubaudynamik deutlich verbessert hätten, ha- ben keinen Eingang in den Gesetzesbeschluss gefun- den . 5 . In diesem Zusammenhang hebt der Bundesrat insbe- sondere die neue Zielsystematik des Gesetzes in § 1 hervor . Anders als bisher wird dort nun mit absolu- ten Terawattstunden-Größen gearbeitet . So wird eine Nettostromerzeugung von 110 Terawattstunden bis zum Jahr 2020 und 120 Terawattstunden bis zum Jahr 2025 aus KWK-Anlagen angestrebt . Dies entspricht – bei einer gleichbleibenden Nettostromerzeugung in Höhe von ca . 592 Terawattstunden (2014) – einem Anteil von 19 Prozent in 2020 und 20 Prozent in 2025 . Dies stellt zwar eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf dar, bleibt jedoch deutlich hinter der Forderung des Bundesrates von 25 Prozent an der gesamten Nettostromerzeugung bis zum Jahr 2020 zurück, die einer Nettostromerzeu- gung aus KWK-Anlagen von 148 Terawattstunden entspricht . 6 . Um den Ausbau der KWK nicht weiter abzubremsen, sollte der Bezug des Ausbauziels von 25 Prozent im Rahmen der Überprüfung der Zielerreichung des Ge- setzes wieder hergestellt werden, zumal mit einem wachsenden Anteil dargebotsabhängiger Erneuerba- rer Energien an der Stromerzeugung die Bezugsgröße der regelbaren Nettostromerzeugungsmenge zuneh- mend schrumpfen würde . 7 . Unter grundsätzlichen Erwägungen von Vertrauens- schutz und Wettbewerbsgleichheit lehnt der Bundesrat die nach wie vor vorgesehene Ungleichbehandlung von Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 201614830 (A) (C) (B) (D) bis zum 31 . Dezember 2015 in Dauerbetrieb gegange- nen modernisierten oder neu errichteten KWK-Anla- gen gegenüber solchen, die nach dem 1 . Januar 2016 in Dauerbetrieb gehen, ab . Er hält es für erforderlich, dass frühzeitige Investitionsentscheidungen im Sinne von Energieeffizienz und Klimaschutz nicht schlech- ter gestellt werden . Auf Grund von gesunkenen Er- lösmöglichkeiten am Strommarkt droht hierdurch schlimmstenfalls ein Ausscheiden der betreffenden Anlagen aus dem Markt . Dies ist nicht im Sinne der Zielsetzung des Gesetzes . 8 . Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz wird die Förderung für Neubau, Modernisierung und Nach- rüstung von KWK-Anlagen auf Anlagen beschränkt, die vor dem Jahr 2023 in Dauerbetrieb genommen werden . Diese zeitliche Beschränkung der Förderfä- higkeit von Einrichtungen unter dem KWKG spiegelt jedoch nicht die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zum KWK-Ausbau bis zum Jahr 2025 wider . Die Ausbau- ziele für 2020 und 2025 dürfen nicht als Schlusspunkt gesehen werden . Vielmehr müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung so gestaltet werden, dass auch über das Jahr 2022 hi- naus der Anreiz zum Ausbau der Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung erhalten bleibt, wobei das Ziel der langfristigen vollständigen Dekarbonisie- rung der Energieerzeugung nicht gefährdet werden darf . 9 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, von der vom Deutschen Bundestag neu eingefügten Ver- ordnungsermächtigung in § 33 Absatz 2 Nummer 3 KWKG keinen Gebrauch zu machen . Die Bundes- regierung hat nach Auffassung des Bundesrates zu Recht in ihrer Begründung zum Gesetzentwurf da- rauf hingewiesen, dass die Unterstützung von neuen oder modernisierten Kohle-KWK-Anlagen einen Widerspruch zum Ziel einer Dekarbonisierung der Stromerzeugung darstellt . Nach Auffassung des Bundesrates gilt diese Annahme umso mehr für alte Kohle-KWK-Anlagen, die nicht modernisiert wur- den . 10 . Der Bundesrat bedauert, dass keine neuen Anreize für die Nutzung von KWK in Industrieprozessen im Gesetz eröffnet wurden, sondern lediglich eine Ver- ordnungsermächtigung beschlossen wurde für den Fall, dass ohne entsprechende Förderung kein Zubau oder sogar ein Rückgang der Anlagenkapazitäten er- folgt . Gerade hier bestehen aus Sicht des Bundesrates große Potenziale zur Nutzung industrieller Wärme/ Kälte und damit große klimapolitische Potenziale . Er bittet die Bundesregierung daher, von der genannten Verordnungsermächtigung möglichst umgehend Ge- brauch zu machen und damit positive Marktsignale auszusenden . 11 . Der Bundesrat ist der Ansicht, dass neben dem Aus- bau der KWK im Leistungsbereich oberhalb von 2 Megawatt ebenfalls die Wettbewerbsfähigkeit und die Zukunftsfähigkeit der bestehenden hocheffizien- ten, regionalen Energieerzeugungs- und -versorgungs- strukturen erhalten bleiben muss . Er bedauert, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren seinem Vorschlag, die Zuschlagsberechtigung von kleineren KWK-An- lagen auch unterhalb einer elektrischen Leistung von 2 Megawatt wirksam werden zu lassen, nicht gefolgt wurde . 12 . Die Beschränkung der KWK-Förderung für eigen- erzeugten und -verbrauchten Strom auf Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 100 Kilowatt sowie auf Anlagen in stromintensiven Unterneh- men (§ 6 Absatz 4 Nummer 1 und 3 KWKG), die über einen rechtskräftigen Begrenzungsbescheid der BAFA zur EEG-Umlage verfügen, wird ab- gelehnt . Gerade mit der Förderung des Baus, der Modernisierung oder Nachrüstung industrieller KWK-Anlagen für eigen erzeugten Strom sind wei- tere Energieeffizienzstei gerungen in der Strom- und Nutzwärmeerzeugung verbunden . Vor dem Hinter- grund des Ausbaudefizits bei der Stromerzeugung in KWK ist eine Schlechterstellung von eigenerzeug- tem und verbrauchtem KWK-Strom nicht nachvoll- ziehbar . 13 . Der Bundesrat stellt fest, dass der der Gesetzesbe- schluss eine Reihe von Verordnungsermächtigun- gen enthält, die jedoch nicht die Zustimmungsbe- dürftigkeit durch den Bundesrat vorsehen . Gerade vor dem Hintergrund der regional diversifizierten KWK-Landschaft und der damit in den Ländern verankerten Kenntnis über die Situation der Anla- genbetreiber hätte der Bundesrat seine Beteiligung an den auf Grundlage der Ermächtigungsnormen zu erlassenen Verordnungen für sinnvoll erachtet . 14 . Der Bundesrat verzichtet auf eine Anrufung des Ver- mittlungsausschusses, um ein Inkrafttreten des Geset- zes zum 1 . Januar 2016 nicht zu gefährden . Er bittet die Bundesregierung jedoch, im Rahmen der Über- prüfung der Zielerreichung gemäß § 34 KWKG mit den Ländern in den Dialog zu treten und frühzeitig eine Perspektive für die KWK-Technologie, langfris- tig auf Basis erneuerbarer Energien, auch über 2025 hinaus zu erörtern . – Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus – Gesetz zur Modernisierung des Vergabe- rechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) – Gesetz zu dem Abkommen vom 28. März 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 14831 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18 . Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Moderne Stromnetze als Schlüsselelement einer nachhaltigen Stromversorgung Drucksache 18/5948 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Vierter Monitoring-Bericht „Energie der Zu- kunft“ Drucksachen 18/6780, 18/6933 Nr. 1.2 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Änderung des Monitoring-Prozesses «Energie der Zukunft» Drucksachen 18/6781, 18/6933 Nr. 1.3 Ausschuss für Kultur und Medien – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Maßnah- men zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 2011 und 2012 Drucksachen 17/13777, 18/770 Nr. 30 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Maßnah- men zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 2013 und 2014 Drucksache 18/5598 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/5982 Nr . A .12 EP P8_TA-PROV(2015)0273 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/5286 Nr . A .8 EuB-BReg 37/2015 Drucksache 18/6240 Nr . A .1 KOM(2015)359 endg . Drucksache 18/6607 Nr . A .16 Ratsdokument 12858/15 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 18/2935 Nr . A .4 Ratsdokument 13558/14 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/6855 Nr . A .7 EP P8_TA-PROV(2015)0375 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/6607 Nr . A .23 Ratsdokument 12667/15 Drucksache 18/6607 Nr . A .24 Ratsdokument 12683/15 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 18/6607 Nr . A .25 EP P8_TA-PROV(2015)0345 Drucksache 18/6607 Nr . A .26 EP P8_TA-PROV(2015)0348 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 18/5982 Nr . A .50 EP P8_TA-PROV(2015)0265 Drucksache 18/6607 Nr . A .27 Ratsdokument 12797/15 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/822 Nr . A .38 Ratsdokument 5866/14 Drucksache 18/822 Nr . A .39 Ratsdokument 5867/14 Drucksache 18/1707 Nr . A .9 EP P7_TA-PROV(2014)0430 Drucksache 18/2533 Nr . A .70 Ratsdokument 12424/14 Drucksache 18/5982 Nr . A .52 Ratsdokument 10651/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .53 Ratsdokument 10663/15 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 150. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 17 Umsetzung der EU-Richtlinie zu Bankkonten TOP 18 Pestizide TOP 19 Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-Richtlinie TOP 20 Insolvenzanfechtungsrecht TOP 21 Aufenthalts- und asylrechtliche Strafvorschriften Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Das Wort hat die Kollegin Ingrid Pahlmann für die

    CDU/CSU-Fraktion .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)




Rede von Ingrid Pahlmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Ich spreche Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grü-
nenfraktion, jetzt einmal ganz besonders an: Die Wort-
wahl in Ihrem Antrag ist bezeichnend . Sie sprechen nur
von Pestiziden und Giften, also wieder von dem Teufels-
zeug, das die Landwirte auf die Äcker bringen und womit
sie alles töten, was ihnen in die Quere kommt .


(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie soll man das sonst nennen?)


Pflanzenschutzmittel sind aber nicht nur Pestizide und
Gifte, Pflanzenschutzmittel schützen Pflanzen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Sie schützen sie vor Pilzbefall, saugenden und beißen-
den Insekten und vor dem Überwuchern mit Beikräutern .
Pflanzenschutz hat natürlich auch einen bedeutenden ge-
sellschaftlichen Nutzen . Er sichert und erhöht die Erträge
unserer Äcker. Ohne Pflanzenschutz gäbe es immense
Ernteverluste .

Durch höhere Erträge können übrigens knappe Res-
sourcen – Sie müssen zur Kenntnis nehmen: Ackerboden
ist eine knappe Ressource – geschont werden . Wir alle
wissen: Unsere Anbauflächen sind begrenzt und die be-
stehenden auch noch zunehmend gefährdet . Wir haben
immer noch einen täglichen Flächenverlust von über
70 Hektar .


(Dr . Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt! Unternehmen Sie doch etwas dagegen!)


Diese begrenzten Flächen müssen aber eine immer
stärker wachsende Weltbevölkerung ernähren . Das wird
bei aller Idylle der heilen Heidi-Welt leider nicht möglich
sein . Brandenburg zum Beispiel schafft es nicht einmal,
Berlin mit Lebensmitteln zu versorgen . Die Höhe und die
Stabilität der Flächenerträge hängen untrennbar mit ei-
nem funktionierenden Pflanzenschutz zusammen. Ohne
einen flächendeckenden Pflanzenschutz stünden rund ein
Drittel weniger nutzbare Erträge zur Verfügung .

Die Union will gute, sichere und bezahlbare Lebens-
mittel . Wir haben in Deutschland die besten und sichers-
ten Lebensmittel . Es ist amtlich, statistisch bewiesen,
dass wir die geringsten Rückstände von Pflanzenschutz-
mitteln in unseren Nahrungsmitteln haben,


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


und das Ganze bei einem für die Verbraucher niedrigen
Preisniveau . Wir wollen eine nachhaltige Ertragssiche-
rung und den Schutz der biologischen Vielfalt . Diese
Ziele darf man nicht gegeneinander ausspielen . Unsere
Landwirte – das sage ich Ihnen – haben das Know-how,
das auch zu erreichen .

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutsch-
land unterliegt strengen Kriterien . Sie ist darüber hinaus
mit präzisen Anwendungsbestimmungen verbunden .
Diese dienen auch dazu, Grenzwerte für Rückstände in
Gewässern und Lebensmitteln einzuhalten .


(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Diese Grenzwerte – hören Sie zu! – werden regelmäßig
kritisch überprüft und auch kontinuierlich angepasst .
Dass in Wasserproben doch ab und zu Rückstände ober-
halb oder an den Grenzwerten gefunden werden, hat
verschiedene Gründe . Es liegt zum Teil an der Nicht-
einhaltung der Anwendungsvorschriften . Da sind wir bei
Ihnen: Das muss aufgedeckt und natürlich auch geahndet
werden . Zum Teil werden aber auch Rückstände alter,
nicht mehr zugelassener Wirkstoffe gefunden .


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Umso schlimmer!)


Das lässt darauf schließen, dass die Mittel der neuen Ge-
neration eben besser abbaubar sind und die Forschung
bessere Lösungen entwickelt hat .


(Dr . Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Illegale Anwendung!)


Auch auf europäischer Ebene gelten für die Zulassung
von Pflanzenschutzmitteln bereits heute außerordentlich
strenge Anforderungen . Für Anwender gilt das Prinzip,
ein zugelassenes Mittel nur so viel und so häufig aus-
zubringen, wie unbedingt nötig . Der Anspruch des in-
tegrierten Pflanzenschutzes als Leitbild ist es, zunächst
die zur Verfügung stehenden pflanzenbaulichen Mög-
lichkeiten der Vorbeugung und der Reduzierung eines
Befallsrisikos auszuschöpfen und erst bei einem nicht
mehr tolerierbaren Befall eine Behandlung mit Pflan-
zenschutzmitteln durchzuführen . Zur guten fachlichen
Praxis gehört darüber hinaus eine intensive, regelmäßige
Fortbildung im Bereich des Pflanzenschutzes.

Pflanzenschutz hat aber noch einen weiteren Aspekt:
den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte im in-
ternationalen Vergleich . In der letzten Ausschusssitzung
haben Sie, liebe Kollegen, den Einkommenseinbruch bei
den Landwirten beklagt . Wir haben einen Rückgang des
landwirtschaftlichen Realeinkommens pro Arbeitskraft
um 37,6 Prozent, einen Rückgang der Milchvieh- und
schweinehaltenden Betriebe um 4,2 Prozent . Wenn Ihre
Antwort nun die ist, auch das Einkommen der Ackerbau-
ern auf dieses Niveau zu senken, dann muss man Ihrem
Antrag zustimmen – aber auch nur dann .


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ein ständiges Hochschrauben der Anforderungen an
die Bauern oder der Entzug wichtiger Produktionsbe-
standteile führt erst einmal zu höheren Kosten und zu
weiteren Einbrüchen im Gewinn und damit zu einem
verstärkten Strukturwandel, klar gesagt: zu einem wei-
teren Höfesterben . Wir müssen doch einmal anerken-
nen, dass die deutsche Landwirtschaft Lebensmittel auf
allerhöchstem Niveau erzeugt, und das unter zum Teil
deutlich schwierigeren Produktionsbedingungen als die






(A) (C)



(B) (D)


der Konkurrenten auf den europäischen und weltweiten
Märkten .


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg . Willi Brase [SPD])


Die Nachfrage gerade nach hochwertigen deutschen
Agrarprodukten ist weltweit hoch . Wir sind ein Export-
land, und das nicht nur im industriellen Bereich . Der Ex-
port im Agrarbereich wächst . Deutsches Getreide ist ge-
fragt, neuerdings besonders in Bereichen Asiens, die eine
hohe Nachfrage nach unseren ausgezeichneten Agrarpro-
dukten haben . Sie müssen doch einmal zur Kenntnis neh-
men, dass die Weltbevölkerung wächst und Hunger hat .
Da tragen auch wir als wohlhabendes und fruchtbares
Land Verantwortung . Das Absenken deutscher Erträge,
das die unmittelbare Folge eines weitgehenden Verzichts
des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln wäre, wäre fatal
und führt in die völlig falsche Richtung .


(Beifall bei der CDU/CSU)


Wir wollen keine gesellschaftliche Spaltung in gute und
schlechte Landwirtschaft .

Konventionelle Landwirtschaft per se zu verurteilen,
ist nicht der richtige Weg . Konventionell arbeitende Be-
triebe legen im Rahmen des Greenings Blühstreifen und
Lerchenfenster an . Sie achten auf die Fruchtfolge und
arbeiten mit Zwischenfruchtanbau . Das alles geschieht
zum Schutz der Böden . Unsere Landwirte haben eine ex-
zellente Ausbildung genossen, und sie gehen verantwort-
lich mit den Produktionsgütern Boden und Wasser um .


(Beifall bei der CDU/CSU)


Fachwissen, Sachkundenachweis im Umgang mit Pflan-
zenschutzmitteln und Spritztechnik, gepaart mit High-
tech der Gerätschaften und satellitengesteuerte Ausbrin-
gungsmethoden sorgen dafür, dass sorg- und sparsam mit
den Mitteln umgegangen wird . Glauben Sie mir, bei den
Preisen, die für Pflanzenschutz verlangt werden, überlegt
sich jeder Landwirt, wann, was und wie viel er ausbringt .


(Beifall bei der CDU/CSU)


Diese hohen Standards zu erfüllen, ist durchaus auch der
Anspruch der Union . Dass diese dann auch kontinuier-
lich überprüft und weiterentwickelt werden müssen, ist
für uns ebenfalls selbstverständlich . Das muss dann aller-
dings auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse
erfolgen .

Hier leistet Forschung einen entscheidenden Beitrag .
Deshalb haben wir diesen Bereich ja auch im Haushalt
des Bundeslandwirtschaftsministeriums gestärkt und
mit insgesamt 566 Millionen Euro um 10 Prozent auf-
gestockt .


(Beifall bei der CDU/CSU)


Wir brauchen innovative und nachhaltige Pflanzen-
schutzmittel . Neben intensiver Erforschung neuer Ver-
fahren des integrierten Pflanzenschutzes befasst sich zum
Beispiel das Julius-Kühn-Institut mit der Resistenzfor-
schung . Durch die Resistenzforschung sollen zunehmend
moderne Züchtungsverfahren geschaffen werden, die
polygen resistente Pflanzen züchten, deren Resistenzme-
chanismen von Schadstofforganismen nur schwer um-

gangen werden können. Um Pflanzenschutzmittel, auch
biologische, für den integrierten Pflanzenschutz und den
ökologischen Landbau langfristig zu sichern, sind funkti-
onierende und wirksame Resistenzstrategien notwendig;
da sind wir uns einig . Aber auch damit befasst sich die
Ressortforschung des Bundeslandwirtschaftsministeri-
ums .

Zudem werden weiterhin moderne Pflanzenschutzge-
räte und Technologien sowie Prognosemodelle und ande-
re Entscheidungshilfen entwickelt und weiterentwickelt .
Innovative Verfahren tragen dazu bei, die Anwendung
von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß zu
beschränken und Risiken zu reduzieren .

Wichtig in Bezug auf Forschung ist immer auch die
Anwendung in der Praxis . Darum ist das Modellvorhaben
„Demonstrationsbetriebe integrierter Pflanzenschutz“ so
wichtig . Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse wer-
den neue Schlussfolgerungen für den integrierten Pflan-
zenschutz gezogen, insbesondere zur Anwendung und
Weiterentwicklung der Leitlinien und zu entsprechenden
Maßnahmen, die der Umsetzung der Erkenntnisse in die
Praxis dienen .

Aber darüber hinaus werden natürlich noch weitere
Maßnahmen ergriffen: Die Bewertung von Mehrfach-
rückständen von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmit-
teln soll künftig vorausschauend bei der Festsetzung von
Rückstandshöchstmengen und bei der Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln Berücksichtigung finden. Ich hof-
fe, dass die Konzepte, die hierzu derzeit entwickelt wer-
den, bald vorliegen . Im Nationalen Aktionsplan wurde
festgelegt, auch ein Kleingewässermonitoring für Pflan-
zenschutzmittel zu entwickeln . Die Umsetzung erfolgt
derzeit durch das Umweltbundesamt . – Das sind nur zwei
kleine Beispiele von vielen .

Die bisherigen Ergebnisse aus dem Aktionsplan sind
mit Blick sowohl auf Lebensmittel als auch auf den Na-
turhaushalt positiv . Die wichtigsten Ziele wie zum Bei-
spiel 20 Prozent Risikoreduktion für den Naturhaushalt
bis 2018 und 30 Prozent bis 2023 werden wir wohl errei-
chen . Die Landwirte jedenfalls sind bereit, an lösungsori-
entierten Herangehensweisen mitzuarbeiten, die zu einer
weiteren Vermeidung und Verringerung von Pflanzen-
schutzmittelrückständen in der Umwelt beitragen .

Meine Damen und Herren, gesellschaftlicher Zusam-
menhalt ist ein hohes und in diesen Tagen sehr fragiles
Gut . Das haben die Debatten in dieser Woche zu ganz
unterschiedlichen Themen immer wieder gezeigt . Die
Stimmung in unserem Land ist aufgeheizt und vielfach
durch Verunsicherungen geprägt. Ich finde, auch hier tra-
gen wir Verantwortung .

Schwarz-Weiß-Denken ist nicht der richtige Ansatz
für einen sachorientierten gesellschaftlichen Diskurs . Ich
fordere Sie daher auf, sich zwar immer wieder konstruk-
tiv kritisch gemeinsam mit uns für gesunde Lebensmittel
und Lebensräume einzusetzen, aber die Spaltung in gute
und böse Landwirtschaft, schwarz und weiß endlich zu
beenden . Stattdessen sollten wir alle gemeinsam einen
Beitrag dazu leisten, dass die Akzeptanz für die Produk-
te verantwortungsvoll arbeitender Landwirte auch durch

Ingrid Pahlmann






(A) (C)



(B) (D)


gutinformierte Verbraucher gestärkt wird . Mit Ihren pau-
schalen Diffamierungen


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo denn ganz konkret, Frau Kollegin?)


erweisen Sie nicht nur den Landwirten, sondern auch den
Verbrauchern einen Bärendienst .


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Das Wort hat die Kollegin Dr . Kirsten Tackmann für

    die Fraktion Die Linke .


    (Beifall bei der LINKEN)