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    Plenarprotokoll 18/150 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 150. Sitzung Berlin, Freitag, den 15. Januar 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Ver- gleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundle- genden Funktionen Drucksache 18/7204 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14767 B Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14767 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 14769 B Ulrich Kelber, Parl . Staatssekretär BMJV . . . 14770 B Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14771 B Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14772 C Matthias Hauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 14773 C Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14774 B Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 14775 B Sarah Ryglewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14776 B Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14778 A Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14779 A Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14779 D Dr . Jens Zimmermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . 14781 A Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 14781 D Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Pestizide reduzieren – Mensch und Umwelt schützen Drucksache 18/7240 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14783 A Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14783 B Hermann Färber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 14784 D Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 14786 C Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14787 C Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 14789 A Dr . Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 14791 A Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14792 B Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14793 C Waldemar Westermayer (CDU/CSU) . . . . . . . 14794 C Carsten Träger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14795 D Thomas Mahlberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14796 C Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14797 B Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . 14799 B Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rech- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016II te an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Spei- chermedienvergütung (VG-Richtlinie-Um- setzungsgesetz) Drucksache 18/7223 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14800 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 14800 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 14801 B Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 14802 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14803 C Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14805 A Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14806 A Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14807 A Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei An- fechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz Drucksache 18/7054 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14808 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 14808 A Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 14809 A Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14810 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14811 B Dr . Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14812 B Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 14813 B Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) . . . . . . 14814 C Tagesordnungspunkt 21: a) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LIN- KE: Unerlaubte Einreise von Flüchtlin- gen entkriminalisieren Drucksache 18/6652 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14815 C b) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Katja Keul, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entkriminalisierung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus Drucksache 18/6346 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14815 C Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 14815 D Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 14816 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14818 D Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 14820 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14821 A Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14823 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14824 C Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14824 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14825 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 14827 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14827 B (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 14767 150. Sitzung Berlin, Freitag, den 15. Januar 2016 Beginn: 9 .00 Uhr
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    Dr. Volker Ullrich (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 14827 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 940 . Sitzung am 18 . De- zember 2015 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushalts- plans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsge- setz 2016) – Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie – Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozial- gesetzbuch und weiterer Vorschriften Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aken, Jan van DIE LINKE 15 .01 . 2016 Albsteiger, Katrin CDU/CSU 15 .01 . 2016 Brugger, Agnieszka BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Daldrup, Bernhard SPD 15 .01 . 2016 Dittmar, Sabine SPD 15 .01 . 2016 Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 15 .01 . 2016 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 15 .01 . 2016 Fuchs, Dr . Michael CDU/CSU 15 .01 . 2016 Gottschalck, Ulrike SPD 15 .01 . 2016 Gysi, Dr . Gregor DIE LINKE 15 .01 . 2016 Harbarth, Dr . Stephan CDU/CSU 15 .01 . 2016 Hardt, Jürgen CDU/CSU 15 .01 . 2016 Held, Marcus SPD 15 .01 . 2016 Ilgen, Matthias SPD 15 .01 . 2016 Janecek, Dieter BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Jantz, Christina SPD 15 .01 . 2016 Kapschack, Ralf SPD 15 .01 . 2016 Kauder, Volker CDU/CSU 15 .01 . 2016 Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Malecha-Nissen, Dr . Birgit SPD 15 .01 . 2016 Nahles, Andrea SPD 15 .01 . 2016 Poschmann, Sabine SPD 15 .01 . 2016 Post (Minden), Achim SPD 15 .01 . 2016 Rehberg, Eckhardt CDU/CSU 15 .01 . 2016 Röring, Johannes CDU/CSU 15 .01 . 2016 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Schäuble, Dr . Wolfgang CDU/CSU 15 .01 . 2016 Scheer, Dr . Nina SPD 15 .01 . 2016 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 15 .01 . 2016 Spinrath, Norbert SPD 15 .01 . 2016 Steffen, Sonja SPD 15 .01 . 2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 15 .01 . 2016 Tank, Azize DIE LINKE 15 .01 . 2016 Veit, Rüdiger SPD 15 .01 . 2016 Veith, Oswin CDU/CSU 15 .01 . 2016 Vogler, Kathrin DIE LINKE 15 .01 . 2016 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 15 .01 . 2016 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Wicklein, Andrea SPD 15 .01 . 2016 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 15 .01 . 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 201614828 (A) (C) (B) (D) – Erstes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgeset- zes – Erstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittelspe- zialitätengesetzes – Gesetz zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Be- hörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten – Gesetz zum automatischen Austausch von Infor- mationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze – Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen – Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschrif- ten (Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat stellt fest: Das vorliegende Gesetz ent- hält eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die einen Beitrag zur Gewährleistung der pflegerischen Versor- gung leisten können . So begrüßt der Bundesrat ausdrücklich die seit lan- gem von den Ländern geforderte Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit ver- bundenen neuen Begutachtungsverfahrens. Einem dringenden sozial- und pflegepolitischen Anliegen wird dadurch Rechnung getragen. Pflegebedürftigkeit wird künftig auf der Grundlage des Grades der Selb- ständigkeit der Betroffenen weit mehr Lebensberei- che als bisher erfassen. Damit geht notwendigerweise auch die Erweiterung des Leistungskatalogs der Pfle- geversicherung um pflegerische Betreuungsmaßnah- men, die nun gleichberechtigt neben den bisherigen herkömmlichen Pflegeleistungen stehen, einher. Die Länder haben in der Vergangenheit wiederholt deutlich gemacht, dass mit der Neuausrichtung des Leistungsrechts in der weiterhin als Teilzuschuss ausgestalteten Pflegeversicherung gleichzeitig und untrennbar die Notwendigkeit zur Anpassung der sozialhilferechtlichen Regelungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit der Klärung der Schnittstellen, insbesondere zur Hilfe zur Pflege und zur Eingliederungshilfe, verbunden ist. Dies ist so- wohl rechtssystematisch als auch sozialpolitisch un- abdingbar, denn zum einen verweisen die Vorschrif- ten im SGB XII umfänglich auf Regelungen im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), und zum anderen ist eine faktische Rückverengung des künftig breiter gefassten Verständnisses von Pflegebedürftigkeit in der Sozialhilfe nicht begründbar. Die Länder haben deshalb immer darauf hingewie- sen, dass vor allem in Bezug auf die rechtlichen und finanziellen Folgen die Wechselwirkungen der beiden Systeme SGB XI und SGB XII genau analysiert und bewertet werden müssen. Das vorliegende Gesetz entkoppelt die Umsetzung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes, der in zwei Sozialgesetzbüchern – dem SGB XI als „Teilleistungs- system“ und dem SGB XII als ergänzendes, bedarfs- deckendes System  – geregelt ist. Das Gesetz enthält zudem einseitig Berechnungen zur Entlastung der Sozialhilfe. 2 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf: Zur Sicherstellung des nahtlosen Übergangs in das neue Leistungsrecht und zur Definition des Leis- tungsspektrums der Sozialhilfe und deren Abgren- zung zum SGB XI sind die zum 1.  Januar 2017 zu- gesagten gesetzlichen Änderungen zeitnah in einem Gesetzentwurf vorzulegen, um die rechtzeitige Ein- bindung der Länder zu gewährleisten. Dabei sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen: a) Die Umsetzung der grundlegenden Änderungen durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz im Be- reich des SGB XII ist umgehend und verbindlich bundesgesetzlich zu normieren . Eine Schlechter- stellung pflegebedürftiger Menschen, die Sozial- hilfe beziehen, ist dabei sozialrechtlich und sozi- alpolitisch nicht zu vertreten . b) Vor allem die Schnittstellen zwischen Leistungen der Pflegeversicherung, Leistungen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe beziehungs- weise des angekündigten Bundesteilhabegeset- zes sind eindeutig zu bestimmen . Das bedingt klare Regelungen, welche Leistungen vorrangig oder nachrangig zu gewähren sind . Eine Vorfest- legung zulasten der Träger der Sozialhilfe darf nicht erfolgen . c) Die Grenze der finanziellen Belastbarkeit der Kommunen und Länder als Träger der Sozial- hilfe ist unter anderem bereits durch die bisheri- gen Auswirkungen des demografischen Wandels erreicht . Kommunen und Ländern dürfen keine Mehrkosten entstehen . Soweit eine notwendig durchzuführende Ermittlung der Gesamtkosten eine Mehrbelastung der Träger der Sozialhilfe er- gibt, ist zur Sicherstellung dieser Kostenneutrali- tät eine Bundesbeteiligung an den entsprechen- den Kosten vorzusehen oder auf anderem Wege ein Ausgleich herzustellen . d) Im Rahmen der gesetzlichen Umsetzung der Evaluationsklausel sind die Auswirkungen für die Betroffenen sowie die örtlichen und überört- lichen Träger der Sozialhilfe zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren . Die Länder bieten dem Bund beim Folgegesetz Un- terstützung an . – Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze – … Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes – Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikations- feststellungsgesetzes und anderer Gesetze Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 14829 (A) (C) (B) (D) – Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktien- rechtsnovelle 2016) – Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafver- fahren (3. Opferrechtsreformgesetz) – Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikus- anwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsord- nung – Erstes Gesetz zur Änderung des Verkehrsinfra- strukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat erkennt das Bemühen des Bundes um ein einheitliches Buchungssystem für die Ausgaben zur Finanzierung der Bundesfernstraßen an . 2 . Der Bundesrat betont, dass die im Gesetz enthaltene Verfahrensänderung und die damit zusammenhän- gende Übertragung weiterer Aufgaben und Zustän- digkeiten an die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungs- gesellschaft kein Präjudiz darstellen dürfen bezüglich einer Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft und damit einhergehenden Abschaffung der Auftrags- verwaltung durch die Länder für die Bundesfernstra- ßen . 3 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Länder bei der Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung der Bundesfernstraßenverwaltung eng einzubeziehen und keine Vorfestlegungen zu tref- fen, bevor die Kommission „Bau und Unterhaltung des Verkehrsnetzes“, die sich unter anderem mit dem Verhältnis von Bund und Ländern bei Planung, Bau und Unterhaltung von Fernstraßen beschäftigt, ihre Beratungen abgeschlossen hat . – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und zur Ablösung des Textilkenn- zeichnungsgesetzes – Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufs- rechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorga- ben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hin- blick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferauf- sichtsreformgesetz – APAReG) – Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopp- lungsgesetzes Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Mit einem Gesamtwirkungsgrad von über 80 Prozent leisten KWK-Anlagen einen wichtigen Beitrag für die hocheffiziente Nutzung der uns zur Verfügung stehenden fossilen und regenerativen Energieträger . Zum anderen tragen sie entscheidend zur notwendi- gen Flexibilisierung unseres konventionellen Kraft- werksparks bei und unterstützen so in kosteneffizien- ter Weise die Integration der Erneuerbaren Energien in unsere Energieversorgung . KWK-Anlagen stellen zudem eine wichtige und notwendige Verknüpfung von Strom-, Wärme- und Erdgasversorgung dar, die eine effiziente Einbindung eines zunehmenden An- teils an fluktuierender Stromerzeugung aus Winde- nergie und Sonne in sichere Versorgungsstrukturen volkswirtschaftlich vorteilhaft unterstützt . 2 . Der Bundesrat begrüßt den Beschluss des dringend benötigten Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wär- me-Kopplungsgesetzes . Der vorliegende Gesetzes- beschluss ist nach Ansicht des Bundesrates dazu geeignet, bestehende Verunsicherungen auf Seiten von Investoren zu beseitigen, Planungssicherheit her- zustellen und einen Zubau von auch klimapolitisch gewünschten KWK-Anlagen anzureizen . 3 . Er begrüßt insbesondere die Einführung von Vorbe- scheiden durch die BAFA, da hierdurch Investoren bereits frühzeitig Sicherheit über die Förderfähigkeit und Förderhöhe ihrer Projekte erhalten und so Finan- zierungsentscheidungen auf einer sicheren Grundlage gefällt werden können . Ebenso begrüßt er die vorge- sehene Besserstellung von Energiedienstleistern und Contractoren . Er verbindet damit die Erwartung, dass insbesondere Projekte zur Nahwärmeversorgung und Quartierslösungen zukünftig höhere Realisierungs- chancen haben . 4 . Gleichzeitig muss der Bundesrat jedoch ebenfalls fest- stellen, dass im Rahmen der Beratungen des Geset- zes im Deutschen Bundestag die Stellungnahme des Bundesrates vom 6 . November 2015 (BR-Drucksache 441/15 – Beschluss -) lediglich in Teilen berücksichtigt wurde . Wichtige Punkte, die nach Ansicht des Bundes- rates die Zubaudynamik deutlich verbessert hätten, ha- ben keinen Eingang in den Gesetzesbeschluss gefun- den . 5 . In diesem Zusammenhang hebt der Bundesrat insbe- sondere die neue Zielsystematik des Gesetzes in § 1 hervor . Anders als bisher wird dort nun mit absolu- ten Terawattstunden-Größen gearbeitet . So wird eine Nettostromerzeugung von 110 Terawattstunden bis zum Jahr 2020 und 120 Terawattstunden bis zum Jahr 2025 aus KWK-Anlagen angestrebt . Dies entspricht – bei einer gleichbleibenden Nettostromerzeugung in Höhe von ca . 592 Terawattstunden (2014) – einem Anteil von 19 Prozent in 2020 und 20 Prozent in 2025 . Dies stellt zwar eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf dar, bleibt jedoch deutlich hinter der Forderung des Bundesrates von 25 Prozent an der gesamten Nettostromerzeugung bis zum Jahr 2020 zurück, die einer Nettostromerzeu- gung aus KWK-Anlagen von 148 Terawattstunden entspricht . 6 . Um den Ausbau der KWK nicht weiter abzubremsen, sollte der Bezug des Ausbauziels von 25 Prozent im Rahmen der Überprüfung der Zielerreichung des Ge- setzes wieder hergestellt werden, zumal mit einem wachsenden Anteil dargebotsabhängiger Erneuerba- rer Energien an der Stromerzeugung die Bezugsgröße der regelbaren Nettostromerzeugungsmenge zuneh- mend schrumpfen würde . 7 . Unter grundsätzlichen Erwägungen von Vertrauens- schutz und Wettbewerbsgleichheit lehnt der Bundesrat die nach wie vor vorgesehene Ungleichbehandlung von Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 201614830 (A) (C) (B) (D) bis zum 31 . Dezember 2015 in Dauerbetrieb gegange- nen modernisierten oder neu errichteten KWK-Anla- gen gegenüber solchen, die nach dem 1 . Januar 2016 in Dauerbetrieb gehen, ab . Er hält es für erforderlich, dass frühzeitige Investitionsentscheidungen im Sinne von Energieeffizienz und Klimaschutz nicht schlech- ter gestellt werden . Auf Grund von gesunkenen Er- lösmöglichkeiten am Strommarkt droht hierdurch schlimmstenfalls ein Ausscheiden der betreffenden Anlagen aus dem Markt . Dies ist nicht im Sinne der Zielsetzung des Gesetzes . 8 . Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz wird die Förderung für Neubau, Modernisierung und Nach- rüstung von KWK-Anlagen auf Anlagen beschränkt, die vor dem Jahr 2023 in Dauerbetrieb genommen werden . Diese zeitliche Beschränkung der Förderfä- higkeit von Einrichtungen unter dem KWKG spiegelt jedoch nicht die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zum KWK-Ausbau bis zum Jahr 2025 wider . Die Ausbau- ziele für 2020 und 2025 dürfen nicht als Schlusspunkt gesehen werden . Vielmehr müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung so gestaltet werden, dass auch über das Jahr 2022 hi- naus der Anreiz zum Ausbau der Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung erhalten bleibt, wobei das Ziel der langfristigen vollständigen Dekarbonisie- rung der Energieerzeugung nicht gefährdet werden darf . 9 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, von der vom Deutschen Bundestag neu eingefügten Ver- ordnungsermächtigung in § 33 Absatz 2 Nummer 3 KWKG keinen Gebrauch zu machen . Die Bundes- regierung hat nach Auffassung des Bundesrates zu Recht in ihrer Begründung zum Gesetzentwurf da- rauf hingewiesen, dass die Unterstützung von neuen oder modernisierten Kohle-KWK-Anlagen einen Widerspruch zum Ziel einer Dekarbonisierung der Stromerzeugung darstellt . Nach Auffassung des Bundesrates gilt diese Annahme umso mehr für alte Kohle-KWK-Anlagen, die nicht modernisiert wur- den . 10 . Der Bundesrat bedauert, dass keine neuen Anreize für die Nutzung von KWK in Industrieprozessen im Gesetz eröffnet wurden, sondern lediglich eine Ver- ordnungsermächtigung beschlossen wurde für den Fall, dass ohne entsprechende Förderung kein Zubau oder sogar ein Rückgang der Anlagenkapazitäten er- folgt . Gerade hier bestehen aus Sicht des Bundesrates große Potenziale zur Nutzung industrieller Wärme/ Kälte und damit große klimapolitische Potenziale . Er bittet die Bundesregierung daher, von der genannten Verordnungsermächtigung möglichst umgehend Ge- brauch zu machen und damit positive Marktsignale auszusenden . 11 . Der Bundesrat ist der Ansicht, dass neben dem Aus- bau der KWK im Leistungsbereich oberhalb von 2 Megawatt ebenfalls die Wettbewerbsfähigkeit und die Zukunftsfähigkeit der bestehenden hocheffizien- ten, regionalen Energieerzeugungs- und -versorgungs- strukturen erhalten bleiben muss . Er bedauert, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren seinem Vorschlag, die Zuschlagsberechtigung von kleineren KWK-An- lagen auch unterhalb einer elektrischen Leistung von 2 Megawatt wirksam werden zu lassen, nicht gefolgt wurde . 12 . Die Beschränkung der KWK-Förderung für eigen- erzeugten und -verbrauchten Strom auf Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 100 Kilowatt sowie auf Anlagen in stromintensiven Unterneh- men (§ 6 Absatz 4 Nummer 1 und 3 KWKG), die über einen rechtskräftigen Begrenzungsbescheid der BAFA zur EEG-Umlage verfügen, wird ab- gelehnt . Gerade mit der Förderung des Baus, der Modernisierung oder Nachrüstung industrieller KWK-Anlagen für eigen erzeugten Strom sind wei- tere Energieeffizienzstei gerungen in der Strom- und Nutzwärmeerzeugung verbunden . Vor dem Hinter- grund des Ausbaudefizits bei der Stromerzeugung in KWK ist eine Schlechterstellung von eigenerzeug- tem und verbrauchtem KWK-Strom nicht nachvoll- ziehbar . 13 . Der Bundesrat stellt fest, dass der der Gesetzesbe- schluss eine Reihe von Verordnungsermächtigun- gen enthält, die jedoch nicht die Zustimmungsbe- dürftigkeit durch den Bundesrat vorsehen . Gerade vor dem Hintergrund der regional diversifizierten KWK-Landschaft und der damit in den Ländern verankerten Kenntnis über die Situation der Anla- genbetreiber hätte der Bundesrat seine Beteiligung an den auf Grundlage der Ermächtigungsnormen zu erlassenen Verordnungen für sinnvoll erachtet . 14 . Der Bundesrat verzichtet auf eine Anrufung des Ver- mittlungsausschusses, um ein Inkrafttreten des Geset- zes zum 1 . Januar 2016 nicht zu gefährden . Er bittet die Bundesregierung jedoch, im Rahmen der Über- prüfung der Zielerreichung gemäß § 34 KWKG mit den Ländern in den Dialog zu treten und frühzeitig eine Perspektive für die KWK-Technologie, langfris- tig auf Basis erneuerbarer Energien, auch über 2025 hinaus zu erörtern . – Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus – Gesetz zur Modernisierung des Vergabe- rechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) – Gesetz zu dem Abkommen vom 28. März 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 14831 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18 . Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Moderne Stromnetze als Schlüsselelement einer nachhaltigen Stromversorgung Drucksache 18/5948 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Vierter Monitoring-Bericht „Energie der Zu- kunft“ Drucksachen 18/6780, 18/6933 Nr. 1.2 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Änderung des Monitoring-Prozesses «Energie der Zukunft» Drucksachen 18/6781, 18/6933 Nr. 1.3 Ausschuss für Kultur und Medien – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Maßnah- men zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 2011 und 2012 Drucksachen 17/13777, 18/770 Nr. 30 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Maßnah- men zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 2013 und 2014 Drucksache 18/5598 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/5982 Nr . A .12 EP P8_TA-PROV(2015)0273 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/5286 Nr . A .8 EuB-BReg 37/2015 Drucksache 18/6240 Nr . A .1 KOM(2015)359 endg . Drucksache 18/6607 Nr . A .16 Ratsdokument 12858/15 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 18/2935 Nr . A .4 Ratsdokument 13558/14 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/6855 Nr . A .7 EP P8_TA-PROV(2015)0375 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/6607 Nr . A .23 Ratsdokument 12667/15 Drucksache 18/6607 Nr . A .24 Ratsdokument 12683/15 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 18/6607 Nr . A .25 EP P8_TA-PROV(2015)0345 Drucksache 18/6607 Nr . A .26 EP P8_TA-PROV(2015)0348 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 18/5982 Nr . A .50 EP P8_TA-PROV(2015)0265 Drucksache 18/6607 Nr . A .27 Ratsdokument 12797/15 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/822 Nr . A .38 Ratsdokument 5866/14 Drucksache 18/822 Nr . A .39 Ratsdokument 5867/14 Drucksache 18/1707 Nr . A .9 EP P7_TA-PROV(2014)0430 Drucksache 18/2533 Nr . A .70 Ratsdokument 12424/14 Drucksache 18/5982 Nr . A .52 Ratsdokument 10651/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .53 Ratsdokument 10663/15 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 150. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 17 Umsetzung der EU-Richtlinie zu Bankkonten TOP 18 Pestizide TOP 19 Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-Richtlinie TOP 20 Insolvenzanfechtungsrecht TOP 21 Aufenthalts- und asylrechtliche Strafvorschriften Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hermann Färber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

    ren! Ich teile die Ansicht meines Vorredners definitiv
    nicht .


    (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ups! – Dr . Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat mich jetzt aber erstaunt!)


    Sehr geehrter Herr Hofreiter, ich kam aus dem Staunen
    nicht mehr heraus, als ich Ihnen zugehört habe . Ihnen
    dürfte in Sachen Verbraucherschutz schon bekannt sein,
    dass in Zeiten Ihrer Regierungsverantwortung auf Bun-
    desebene Ihre Fachministerin eine Genehmigung für Im-
    portlebensmittel unterzeichnet hat, die 300-mal höhere
    Rückstände an Pestiziden aufweisen, als es in Deutsch-
    land zulässig ist . Ich wollte Ihnen das nur sagen . Viel-
    leicht haben Sie das ja aus den Augen verloren .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr . Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Färber, mich würde interessieren, was jetzt irgendeinem Verbraucher in irgendeinem Land heute nützt, das, was vor 10, 15 Jahren war!)


    Dr. Anton Hofreiter






    (A) (C)



    (B) (D)


    – Weiter möchte ich auf Ihre Rede jetzt nicht eingehen .
    Das, was Sie gesagt haben, spricht für sich . Sie haben
    aber natürlich wie auch ich das Recht, sich hier zu äu-
    ßern .

    Meine Damen und Herren, der Antrag der Grünen
    macht eines ganz deutlich: Chemische Pflanzenschutz-
    mittel sind heute so gut und so erfolgreich, dass sich nie-
    mand mehr vorstellen kann, wie das Leben war, als es
    diese Mittel noch nicht gegeben hat . Ein solcher Antrag
    wäre völlig undenkbar, wenn heute noch die Erinnerung
    daran lebendig wäre, wie früher ganze Landstriche dem
    Hunger ausgeliefert waren, nur weil ein Pilz oder ein an-
    derer Pflanzenschädling die komplette Nahrungsgrundla-
    ge zerstört hat, wie es in früheren Zeiten in Irland mit der
    Kartoffelfäule geschehen ist .

    Fakt ist: Die heutige Sicherheit und Qualität unserer
    Nahrungsmittelversorgung, die uns so selbstverständlich
    erscheinen, sind ohne chemische Pflanzenschutzmittel
    definitiv nicht zu erreichen.


    (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh, oh!)


    Das muss an dieser Stelle einfach gesagt werden . Es gibt
    auch heute Schädlinge, die letztendlich nur mit chemi-
    schen Mitteln bekämpft werden können . Ein Beispiel da-
    für ist die Kirschessigfliege, die im letzten Jahr zu mas-
    siven Schäden im Obst- und Weinbau geführt hat . Zur
    Bekämpfung dieses Schädlings schreibt der BUND Re-
    gionalverband Südlicher Oberrhein auf seiner Webseite:

    Biologische Schädlingsbekämpfungsmittel werden
    erforscht, sind aber noch längst nicht praxisreif .

    Es gibt hier, wie in vielen anderen Fällen auch, eben kei-
    ne wirksame Alternative zu chemischen Pflanzenschutz-
    mitteln .

    Ich stelle aber positiv fest: In dem Antrag der Grünen
    kommt der Begriff „Forschung“ zumindest noch vor .


    (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Noch besser wäre es allerdings gewesen, wenn Sie die
    zahlreichen Bemühungen dieser Bundesregierung dazu
    zur Kenntnis genommen hätten . Ich erwähne hier nur
    die Förderung von Demonstrationsbetrieben für den inte-
    grierten Pflanzenschutz, die Resistenzforschung und die
    Forschung an vorbeugenden und nichtchemischen Pflan-
    zenschutzmaßnahmen . Dafür haben wir auch die not-
    wendigen Mittel im Bundeshaushalt eingestellt; denn wir
    wollen den Landwirten Lösungen anbieten, die wirklich
    praxistauglich sind . Ich bin davon überzeugt: Das ist der
    bessere Weg zu noch gesünderem und umweltverträgli-
    cherem Pflanzenschutz als eine pauschale Verunglimp-
    fung .

    Im Antrag der Grünen wird es so dargestellt, als sei
    ein Verzicht auf diese Mittel in jedem Fall und ohne jede
    Ausnahme besser und gesünder als ihre Anwendung . Ge-
    nau das ist eben falsch . Was vielen Verbrauchern nicht
    bewusst ist: Jedes pflanzliche Lebensmittel enthält auch
    natürliche Pestizide, die von den Pflanzen selbst herge-
    stellt werden . Der amerikanische Biochemiker Bruce
    Ames ist bei seinen Untersuchungen zu dem Ergebnis
    gekommen, dass 99,99 Prozent der in Lebensmitteln ent-

    haltenen schädlichen Stoffe solch einen natürlichen Ur-
    sprung haben . Nur 0,01 Prozent kommen aus künstlichen
    Quellen .

    Erst kürzlich hat das Bundesamt für Verbraucher-
    schutz und Lebensmittelsicherheit in 56 Prozent aller
    untersuchten Honigproben Alkaloide gefunden, die für
    den Menschen giftig sind . Ihnen von den Grünen war das
    aber keine Warnung wert . Ich gehe davon aus, dass der
    Grund dafür ist, dass die Quelle dieser Alkaloide eben
    kein Industrieunternehmen ist, das man an den Pranger
    stellen kann . Man kann es nicht einmal dem Freihan-
    delsabkommen zuordnen, sondern es handelt sich um
    in der Natur wachsende Pflanzen wie etwa das Jakobs-
    kreuzkraut . Dadurch wird ganz klar: Auch der Verzicht
    auf Pflanzenschutzmittel kann die Gesundheitsgefahren
    erhöhen .


    (Beifall bei der CDU/CSU – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie das statistisch belegen, Herr Färber? Es gibt keine Statistik, die das beweist!)


    Beispielsweise ist Getreide oft von Pilzerregern befal-
    len, die dann ihrerseits wieder Mykotoxine ausscheiden .
    Diese Mykotoxine sind gesundheitlich sehr bedenklich .
    Ohne den Einsatz beispielsweise von Fungiziden würde
    diesen pflanzlichen Parasiten und damit auch der Bildung
    ihrer giftigen Stoffe nicht Einhalt geboten werden kön-
    nen .

    Für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gibt es
    also sehr gute Gründe . Vor- und Nachteile müssen na-
    türlich in jedem Einzelfall sorgsam abgewogen werden .
    Das ist die korrekte Anwendung des Vorsorgeprinzips .
    Genau diese Abwägung aber findet offensichtlich bei
    den Grünen schlichtweg nicht mehr statt . Das ist ebenso
    unwissenschaftlich wie unrealistisch und auch unverant-
    wortlich .

    Selbstverständlich müssen Pflanzenschutzmittel aus-
    reichend reguliert werden . Das werden sie aber heute
    schon . Wir haben in Deutschland und in Europa eines
    der strengsten Regulierungssysteme der Welt . Es beruht
    auf mehreren Säulen: auf einem wissenschaftlich basier-
    ten Zulassungssystem für einzelne Wirkstoffe und Mit-
    tel, einem Sachkundenachweis für die Landwirte, wel-
    che die Mittel anwenden, sowie auf Kontrollen über die
    sachgerechte Anwendung . In Deutschland gibt es genaue
    Anwendungsbestimmungen, wie viel von einem Mittel
    in welchem Zeitraum mit welcher Ausbringungstechnik
    und mit wie viel Abstand zum Waldrand und zu Gewäs-
    sern ausgebracht werden darf . Diese hohen Standards
    sind uns von der Union sehr wichtig . Ebenso wichtig ist
    uns die wissenschaftliche Basis des Zulassungsprozes-
    ses .

    In diesem Zusammenhang will ich, auch wenn es Sie
    verwundert, Frau Renate Künast ausdrücklich loben .


    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wundert uns gar nicht! Dazu gibt es Anlass!)


    Hermann Färber






    (A) (C)



    (B) (D)


    Frau Künast ist heute – ich sehe sie nicht – leider nicht
    da .


    (Dr . Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der jetzige Landwirtschaftsminister ist auch nicht da!)


    Wir haben sicherlich inhaltlich eine Reihe von Differen-
    zen; aber die Gründung des Bundesinstituts für Risikobe-
    wertung war eine völlig richtige und sehr gute Entschei-
    dung von Frau Künast .


    (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr wart doch dagegen! – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Union war damals dagegen!)


    Das BfR ist heute für seine Bewertungspraxis und seine
    fachliche Arbeit international hoch anerkannt . Dafür be-
    danke ich mich auch bei den Mitarbeitern dieses Instituts .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Es ist aber völlig inakzeptabel, wenn diese Mitarbeiter
    massivem Druck politischer Kampagnen ausgesetzt wer-
    den .

    Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln sind in Euro-
    pa klar und streng geregelt . Jeder Hersteller, der ein Mit-
    tel auf den Markt bringen will, benötigt zuerst eine Zu-
    lassung des Wirkstoffs auf europäischer Ebene, die dann
    nach zehn Jahren automatisch ausläuft und neu beantragt
    werden muss . Der Hersteller muss die Unschädlichkeit
    des Produkts für Umwelt und Gesundheit nachweisen .
    Dazu müssen die Hersteller den staatlichen Bewertungs-
    behörden aufwendige Studien vorlegen . Es gibt die inter-
    national festgelegten Standards guter Laborpraxis . Da-
    durch ist sichergestellt, dass diese Studien zu korrekten
    und nachprüfbaren Ergebnissen führen . Diese Studien
    werden dann von den staatlichen Bewertungsbehörden
    überprüft . Dieser Prozess läuft gerade bei Glyphosat .

    Da bei dieser Zulassung auf europäischer Ebene nur
    der reine Wirkstoff überprüft und zugelassen wird, ist
    es völlig richtig, dass das Bundesinstitut für Risikobe-
    wertung als Berichterstatter für die Europäische Union
    eben nur solche Studien verwenden kann, die sich aus-
    schließlich mit diesem Wirkstoff befassen, nicht aber mit
    kompletten Mischungen oder Beistoffen; denn die kom-
    pletten Mischungen, mit allen Zusatzstoffen und Beistof-
    fen, werden anschließend in einem zweiten Schritt auf
    nationaler Ebene geprüft und zugelassen . Wer dieses Ver-
    fahren des BfR kritisiert, der hat entweder schlicht und
    ergreifend den Prozess der Zulassung nicht verstanden
    oder – naheliegender – will ihn einfach nicht verstehen .

    Wir halten auf jeden Fall an verlässlichen wissen-
    schaftlichen Standards fest . Sie sind die Basis sowohl für
    korrekte Zulassungsverfahren als auch für korrekte Ver-
    braucherinformation . Wir von der Union wollen wissen-
    schaftsbasierte und rechtssichere Zulassungsverfahren .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels muss
    auch in Zukunft allein von der wissenschaftlich nachge-
    wiesenen Unschädlichkeit für Umwelt, Anwender und
    Verbraucher abhängen . Nur wenn auch für die Herstel-

    ler diese Rechtssicherheit besteht, werden sie weiter in
    Forschung und Entwicklung investieren, um noch zielge-
    nauere und noch umweltfreundlichere Produkte zu ent-
    wickeln . Das liegt im Interesse von uns allen .

    Pflanzenschutz ist für die Ernährung von 7 Milliarden
    Menschen auf dieser Erde unverzichtbar . Wir von der
    CDU/CSU-Bundestagsfraktion arbeiten weiter an kon-
    kreten Lösungen für konkrete Probleme . Aber ich bitte
    Sie um Verständnis dafür, dass wir uns nicht an Stim-
    mungsmache und entsprechenden Kampagnen beteili-
    gen .

    Herzlichen Dank .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Die Kollegin Karin Binder hat nun das Wort für die

Fraktion Die Linke .


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karin Binder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Meine Damen und Herren! Obst und Gemüse sind wich-
    tige Bestandteile einer gesunden und ausgewogenen Er-
    nährung . Umso schlimmer ist, dass immer mehr Rück-
    stände von Pflanzenschutzmitteln in unseren wichtigsten
    Lebensmitteln festgestellt werden .


    (Ingrid Pahlmann [CDU/CSU]: Das stimmt doch gar nicht!)


    Deshalb ist es gut, dass wir heute durch den Antrag der
    Grünen die Möglichkeit haben, die ernstzunehmenden
    Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt zu behan-
    deln .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucher-
    schutz und Lebensmittelsicherheit ist die Beanstan-
    dungsquote aufgrund von Grenzwertüberschreitungen
    mit 1,4 Prozent der untersuchten Proben äußerst gering .
    Doch bei genauem Hinsehen entpuppt sich diese Angabe
    als höchst bedenkliche Verbrauchertäuschung . Tatsache
    ist: Die Beanstandungen sind so niedrig, nicht weil die
    Schadstoffbelastung reduziert wurde, sondern weil die
    Grenzwerte vieler Pestizide in den vergangenen Jahren
    immer wieder angehoben wurden . Auf Wunsch des Her-
    stellers Monsanto wurde zum Beispiel der Grenzwert für
    das vermutlich krebserregende Glyphosat im Jahr 2011
    von 0,1 auf 10 Milligramm pro Kilogramm Körperge-
    wicht eines erwachsenen Menschen erhöht, also um das
    Hundertfache . Da brauche ich mich nicht mehr zu wun-
    dern, dass ein Überschreiten der Grenzwerte kaum noch
    festgestellt wird .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Die Verbraucher nehmen also, während die Zahl der
    Beanstandungen mangels regelmäßiger Kontrollen sinkt,

    Hermann Färber






    (A) (C)



    (B) (D)


    unwissentlich und unbewusst immer mehr Gifte auf . Das
    ist ein Skandal .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Bestimmte Pestizide können das Gehirn schädigen, Par-
    kinson und Alzheimer fördern, die Fortpflanzung beein-
    trächtigen oder Krebs auslösen . Besonders Kinder und
    schwangere Frauen werden durch diese Gifte gefährdet .
    Dagegen müssen wir etwas tun .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Kollege Hofreiter hat darauf hingewiesen: Allein Äp-
    fel werden mit bis zu 17 unterschiedlichen Substanzen
    behandelt, bevor sie in unserem Einkaufskorb landen .
    Diese Chemiecocktails und ihre Auswirkungen werden
    bisher jedoch kaum untersucht . Über viele Jahre nehmen
    wir täglich Substanzen auf, zwar in geringen Mengen,
    aber dafür viele unterschiedliche Stoffe . Wir essen jeden
    Tag Gift .

    Auch die Umwelt leidet . Viele Kleinstlebewesen ster-
    ben durch diese Art von Pflanzenschutz. Sie verschwin-
    den einfach . Das heißt, ein Teil der Nahrungskette ist
    weg . Bienen, die eigentlich Obstbäume bestäuben soll-
    ten, werden durch Pestizide vergiftet oder geschwächt .
    Sie verlieren die Orientierung, fallen der Varroa-Milbe
    zum Opfer, und im Honig tauchen Rückstände auf .

    Wir haben aber auch noch ein anderes Problem . Der
    Großteil der Rückstandsuntersuchungen wird von den
    Herstellern selbst vorgenommen . Das ist in etwa so, als
    dürfte der Autobesitzer die TÜV-Prüfung selbst durch-
    führen – alles auf Vertrauensbasis .


    (Dr . Petra Sitte [DIE LINKE]: Oh! Das ist eine gute Idee!)


    Aber Spaß beiseite . Erzeuger stehen täglich im Kon-
    flikt zwischen ihrem Ertrag und dem Verbraucherschutz.
    Die Händler nehmen nur noch Eins-a-Ware ab – das ist
    im Übrigen eine rein optische Angelegenheit –, angeb-
    lich, weil die Verbraucher es so wollen . Ich glaube das,
    ehrlich gesagt, nicht . Aber das ist eine andere Geschichte .

    Ich frage mich: Wie sollen die schädlichen Wirkstoffe
    in Obst und Gemüse untersucht werden? Die amtlichen
    Überwachungsbehörden jedenfalls sind seit Jahren chro-
    nisch unterfinanziert, schlecht ausgestattet und haben zu
    wenig Personal. Unangemeldete Kontrollen finden heute
    kaum noch statt . Was dabei herauskommen kann, haben
    uns die Lebensmittelskandale der vergangenen Jahre ge-
    zeigt: Gammelfleisch, EHEC, Dioxin oder zuletzt der
    Bayern-Ei-Skandal .

    Mehr als 40 000 Tonnen Pestizide werden jährlich in
    Deutschland auf den Feldern versprüht . Äpfel werden bis
    zur Ernte mehr als 20-mal gespritzt . Wenn Labore heute
    einen Apfel auf Pestizidrückstände untersuchen wollen,
    dann müssten sie bis zu 500 chemische Wirkstoffe be-
    rücksichtigen . Das ist teuer . Es gibt nur eine Lösung: Der

    Einsatz der Pestizide, der sogenannten Pflanzenschutz-
    mittel, muss drastisch reduziert werden .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Wir müssen Anbaumethoden entwickeln, die letztendlich
    ohne den Chemiecocktail auskommen . Das hat vielleicht
    seinen Preis, aber es nützt: Es schützt Umwelt und Ge-
    sundheit und schafft vermutlich auch neue Arbeitsplätze .

    Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)