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    Plenarprotokoll 18/150 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 150. Sitzung Berlin, Freitag, den 15. Januar 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Ver- gleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundle- genden Funktionen Drucksache 18/7204 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14767 B Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14767 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 14769 B Ulrich Kelber, Parl . Staatssekretär BMJV . . . 14770 B Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14771 B Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14772 C Matthias Hauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 14773 C Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14774 B Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 14775 B Sarah Ryglewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14776 B Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14778 A Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14779 A Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14779 D Dr . Jens Zimmermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . 14781 A Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 14781 D Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Pestizide reduzieren – Mensch und Umwelt schützen Drucksache 18/7240 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14783 A Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14783 B Hermann Färber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 14784 D Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 14786 C Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14787 C Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 14789 A Dr . Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 14791 A Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14792 B Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14793 C Waldemar Westermayer (CDU/CSU) . . . . . . . 14794 C Carsten Träger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14795 D Thomas Mahlberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14796 C Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14797 B Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . 14799 B Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rech- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016II te an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Spei- chermedienvergütung (VG-Richtlinie-Um- setzungsgesetz) Drucksache 18/7223 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14800 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 14800 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 14801 B Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 14802 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14803 C Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14805 A Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14806 A Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14807 A Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei An- fechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz Drucksache 18/7054 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14808 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 14808 A Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 14809 A Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14810 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14811 B Dr . Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14812 B Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 14813 B Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) . . . . . . 14814 C Tagesordnungspunkt 21: a) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LIN- KE: Unerlaubte Einreise von Flüchtlin- gen entkriminalisieren Drucksache 18/6652 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14815 C b) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Katja Keul, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entkriminalisierung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus Drucksache 18/6346 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14815 C Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 14815 D Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 14816 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14818 D Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 14820 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14821 A Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14823 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14824 C Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14824 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14825 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 14827 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14827 B (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 14767 150. Sitzung Berlin, Freitag, den 15. Januar 2016 Beginn: 9 .00 Uhr
  • folderAnlagen
    Dr. Volker Ullrich (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 14827 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 940 . Sitzung am 18 . De- zember 2015 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushalts- plans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsge- setz 2016) – Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie – Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozial- gesetzbuch und weiterer Vorschriften Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aken, Jan van DIE LINKE 15 .01 . 2016 Albsteiger, Katrin CDU/CSU 15 .01 . 2016 Brugger, Agnieszka BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Daldrup, Bernhard SPD 15 .01 . 2016 Dittmar, Sabine SPD 15 .01 . 2016 Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 15 .01 . 2016 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 15 .01 . 2016 Fuchs, Dr . Michael CDU/CSU 15 .01 . 2016 Gottschalck, Ulrike SPD 15 .01 . 2016 Gysi, Dr . Gregor DIE LINKE 15 .01 . 2016 Harbarth, Dr . Stephan CDU/CSU 15 .01 . 2016 Hardt, Jürgen CDU/CSU 15 .01 . 2016 Held, Marcus SPD 15 .01 . 2016 Ilgen, Matthias SPD 15 .01 . 2016 Janecek, Dieter BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Jantz, Christina SPD 15 .01 . 2016 Kapschack, Ralf SPD 15 .01 . 2016 Kauder, Volker CDU/CSU 15 .01 . 2016 Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Malecha-Nissen, Dr . Birgit SPD 15 .01 . 2016 Nahles, Andrea SPD 15 .01 . 2016 Poschmann, Sabine SPD 15 .01 . 2016 Post (Minden), Achim SPD 15 .01 . 2016 Rehberg, Eckhardt CDU/CSU 15 .01 . 2016 Röring, Johannes CDU/CSU 15 .01 . 2016 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Schäuble, Dr . Wolfgang CDU/CSU 15 .01 . 2016 Scheer, Dr . Nina SPD 15 .01 . 2016 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 15 .01 . 2016 Spinrath, Norbert SPD 15 .01 . 2016 Steffen, Sonja SPD 15 .01 . 2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 15 .01 . 2016 Tank, Azize DIE LINKE 15 .01 . 2016 Veit, Rüdiger SPD 15 .01 . 2016 Veith, Oswin CDU/CSU 15 .01 . 2016 Vogler, Kathrin DIE LINKE 15 .01 . 2016 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 15 .01 . 2016 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Wicklein, Andrea SPD 15 .01 . 2016 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 15 .01 . 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 201614828 (A) (C) (B) (D) – Erstes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgeset- zes – Erstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittelspe- zialitätengesetzes – Gesetz zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Be- hörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten – Gesetz zum automatischen Austausch von Infor- mationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze – Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen – Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschrif- ten (Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat stellt fest: Das vorliegende Gesetz ent- hält eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die einen Beitrag zur Gewährleistung der pflegerischen Versor- gung leisten können . So begrüßt der Bundesrat ausdrücklich die seit lan- gem von den Ländern geforderte Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit ver- bundenen neuen Begutachtungsverfahrens. Einem dringenden sozial- und pflegepolitischen Anliegen wird dadurch Rechnung getragen. Pflegebedürftigkeit wird künftig auf der Grundlage des Grades der Selb- ständigkeit der Betroffenen weit mehr Lebensberei- che als bisher erfassen. Damit geht notwendigerweise auch die Erweiterung des Leistungskatalogs der Pfle- geversicherung um pflegerische Betreuungsmaßnah- men, die nun gleichberechtigt neben den bisherigen herkömmlichen Pflegeleistungen stehen, einher. Die Länder haben in der Vergangenheit wiederholt deutlich gemacht, dass mit der Neuausrichtung des Leistungsrechts in der weiterhin als Teilzuschuss ausgestalteten Pflegeversicherung gleichzeitig und untrennbar die Notwendigkeit zur Anpassung der sozialhilferechtlichen Regelungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit der Klärung der Schnittstellen, insbesondere zur Hilfe zur Pflege und zur Eingliederungshilfe, verbunden ist. Dies ist so- wohl rechtssystematisch als auch sozialpolitisch un- abdingbar, denn zum einen verweisen die Vorschrif- ten im SGB XII umfänglich auf Regelungen im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), und zum anderen ist eine faktische Rückverengung des künftig breiter gefassten Verständnisses von Pflegebedürftigkeit in der Sozialhilfe nicht begründbar. Die Länder haben deshalb immer darauf hingewie- sen, dass vor allem in Bezug auf die rechtlichen und finanziellen Folgen die Wechselwirkungen der beiden Systeme SGB XI und SGB XII genau analysiert und bewertet werden müssen. Das vorliegende Gesetz entkoppelt die Umsetzung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes, der in zwei Sozialgesetzbüchern – dem SGB XI als „Teilleistungs- system“ und dem SGB XII als ergänzendes, bedarfs- deckendes System  – geregelt ist. Das Gesetz enthält zudem einseitig Berechnungen zur Entlastung der Sozialhilfe. 2 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf: Zur Sicherstellung des nahtlosen Übergangs in das neue Leistungsrecht und zur Definition des Leis- tungsspektrums der Sozialhilfe und deren Abgren- zung zum SGB XI sind die zum 1.  Januar 2017 zu- gesagten gesetzlichen Änderungen zeitnah in einem Gesetzentwurf vorzulegen, um die rechtzeitige Ein- bindung der Länder zu gewährleisten. Dabei sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen: a) Die Umsetzung der grundlegenden Änderungen durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz im Be- reich des SGB XII ist umgehend und verbindlich bundesgesetzlich zu normieren . Eine Schlechter- stellung pflegebedürftiger Menschen, die Sozial- hilfe beziehen, ist dabei sozialrechtlich und sozi- alpolitisch nicht zu vertreten . b) Vor allem die Schnittstellen zwischen Leistungen der Pflegeversicherung, Leistungen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe beziehungs- weise des angekündigten Bundesteilhabegeset- zes sind eindeutig zu bestimmen . Das bedingt klare Regelungen, welche Leistungen vorrangig oder nachrangig zu gewähren sind . Eine Vorfest- legung zulasten der Träger der Sozialhilfe darf nicht erfolgen . c) Die Grenze der finanziellen Belastbarkeit der Kommunen und Länder als Träger der Sozial- hilfe ist unter anderem bereits durch die bisheri- gen Auswirkungen des demografischen Wandels erreicht . Kommunen und Ländern dürfen keine Mehrkosten entstehen . Soweit eine notwendig durchzuführende Ermittlung der Gesamtkosten eine Mehrbelastung der Träger der Sozialhilfe er- gibt, ist zur Sicherstellung dieser Kostenneutrali- tät eine Bundesbeteiligung an den entsprechen- den Kosten vorzusehen oder auf anderem Wege ein Ausgleich herzustellen . d) Im Rahmen der gesetzlichen Umsetzung der Evaluationsklausel sind die Auswirkungen für die Betroffenen sowie die örtlichen und überört- lichen Träger der Sozialhilfe zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren . Die Länder bieten dem Bund beim Folgegesetz Un- terstützung an . – Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze – … Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes – Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikations- feststellungsgesetzes und anderer Gesetze Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 14829 (A) (C) (B) (D) – Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktien- rechtsnovelle 2016) – Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafver- fahren (3. Opferrechtsreformgesetz) – Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikus- anwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsord- nung – Erstes Gesetz zur Änderung des Verkehrsinfra- strukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat erkennt das Bemühen des Bundes um ein einheitliches Buchungssystem für die Ausgaben zur Finanzierung der Bundesfernstraßen an . 2 . Der Bundesrat betont, dass die im Gesetz enthaltene Verfahrensänderung und die damit zusammenhän- gende Übertragung weiterer Aufgaben und Zustän- digkeiten an die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungs- gesellschaft kein Präjudiz darstellen dürfen bezüglich einer Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft und damit einhergehenden Abschaffung der Auftrags- verwaltung durch die Länder für die Bundesfernstra- ßen . 3 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Länder bei der Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung der Bundesfernstraßenverwaltung eng einzubeziehen und keine Vorfestlegungen zu tref- fen, bevor die Kommission „Bau und Unterhaltung des Verkehrsnetzes“, die sich unter anderem mit dem Verhältnis von Bund und Ländern bei Planung, Bau und Unterhaltung von Fernstraßen beschäftigt, ihre Beratungen abgeschlossen hat . – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und zur Ablösung des Textilkenn- zeichnungsgesetzes – Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufs- rechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorga- ben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hin- blick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferauf- sichtsreformgesetz – APAReG) – Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopp- lungsgesetzes Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Mit einem Gesamtwirkungsgrad von über 80 Prozent leisten KWK-Anlagen einen wichtigen Beitrag für die hocheffiziente Nutzung der uns zur Verfügung stehenden fossilen und regenerativen Energieträger . Zum anderen tragen sie entscheidend zur notwendi- gen Flexibilisierung unseres konventionellen Kraft- werksparks bei und unterstützen so in kosteneffizien- ter Weise die Integration der Erneuerbaren Energien in unsere Energieversorgung . KWK-Anlagen stellen zudem eine wichtige und notwendige Verknüpfung von Strom-, Wärme- und Erdgasversorgung dar, die eine effiziente Einbindung eines zunehmenden An- teils an fluktuierender Stromerzeugung aus Winde- nergie und Sonne in sichere Versorgungsstrukturen volkswirtschaftlich vorteilhaft unterstützt . 2 . Der Bundesrat begrüßt den Beschluss des dringend benötigten Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wär- me-Kopplungsgesetzes . Der vorliegende Gesetzes- beschluss ist nach Ansicht des Bundesrates dazu geeignet, bestehende Verunsicherungen auf Seiten von Investoren zu beseitigen, Planungssicherheit her- zustellen und einen Zubau von auch klimapolitisch gewünschten KWK-Anlagen anzureizen . 3 . Er begrüßt insbesondere die Einführung von Vorbe- scheiden durch die BAFA, da hierdurch Investoren bereits frühzeitig Sicherheit über die Förderfähigkeit und Förderhöhe ihrer Projekte erhalten und so Finan- zierungsentscheidungen auf einer sicheren Grundlage gefällt werden können . Ebenso begrüßt er die vorge- sehene Besserstellung von Energiedienstleistern und Contractoren . Er verbindet damit die Erwartung, dass insbesondere Projekte zur Nahwärmeversorgung und Quartierslösungen zukünftig höhere Realisierungs- chancen haben . 4 . Gleichzeitig muss der Bundesrat jedoch ebenfalls fest- stellen, dass im Rahmen der Beratungen des Geset- zes im Deutschen Bundestag die Stellungnahme des Bundesrates vom 6 . November 2015 (BR-Drucksache 441/15 – Beschluss -) lediglich in Teilen berücksichtigt wurde . Wichtige Punkte, die nach Ansicht des Bundes- rates die Zubaudynamik deutlich verbessert hätten, ha- ben keinen Eingang in den Gesetzesbeschluss gefun- den . 5 . In diesem Zusammenhang hebt der Bundesrat insbe- sondere die neue Zielsystematik des Gesetzes in § 1 hervor . Anders als bisher wird dort nun mit absolu- ten Terawattstunden-Größen gearbeitet . So wird eine Nettostromerzeugung von 110 Terawattstunden bis zum Jahr 2020 und 120 Terawattstunden bis zum Jahr 2025 aus KWK-Anlagen angestrebt . Dies entspricht – bei einer gleichbleibenden Nettostromerzeugung in Höhe von ca . 592 Terawattstunden (2014) – einem Anteil von 19 Prozent in 2020 und 20 Prozent in 2025 . Dies stellt zwar eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf dar, bleibt jedoch deutlich hinter der Forderung des Bundesrates von 25 Prozent an der gesamten Nettostromerzeugung bis zum Jahr 2020 zurück, die einer Nettostromerzeu- gung aus KWK-Anlagen von 148 Terawattstunden entspricht . 6 . Um den Ausbau der KWK nicht weiter abzubremsen, sollte der Bezug des Ausbauziels von 25 Prozent im Rahmen der Überprüfung der Zielerreichung des Ge- setzes wieder hergestellt werden, zumal mit einem wachsenden Anteil dargebotsabhängiger Erneuerba- rer Energien an der Stromerzeugung die Bezugsgröße der regelbaren Nettostromerzeugungsmenge zuneh- mend schrumpfen würde . 7 . Unter grundsätzlichen Erwägungen von Vertrauens- schutz und Wettbewerbsgleichheit lehnt der Bundesrat die nach wie vor vorgesehene Ungleichbehandlung von Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 201614830 (A) (C) (B) (D) bis zum 31 . Dezember 2015 in Dauerbetrieb gegange- nen modernisierten oder neu errichteten KWK-Anla- gen gegenüber solchen, die nach dem 1 . Januar 2016 in Dauerbetrieb gehen, ab . Er hält es für erforderlich, dass frühzeitige Investitionsentscheidungen im Sinne von Energieeffizienz und Klimaschutz nicht schlech- ter gestellt werden . Auf Grund von gesunkenen Er- lösmöglichkeiten am Strommarkt droht hierdurch schlimmstenfalls ein Ausscheiden der betreffenden Anlagen aus dem Markt . Dies ist nicht im Sinne der Zielsetzung des Gesetzes . 8 . Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz wird die Förderung für Neubau, Modernisierung und Nach- rüstung von KWK-Anlagen auf Anlagen beschränkt, die vor dem Jahr 2023 in Dauerbetrieb genommen werden . Diese zeitliche Beschränkung der Förderfä- higkeit von Einrichtungen unter dem KWKG spiegelt jedoch nicht die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zum KWK-Ausbau bis zum Jahr 2025 wider . Die Ausbau- ziele für 2020 und 2025 dürfen nicht als Schlusspunkt gesehen werden . Vielmehr müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung so gestaltet werden, dass auch über das Jahr 2022 hi- naus der Anreiz zum Ausbau der Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung erhalten bleibt, wobei das Ziel der langfristigen vollständigen Dekarbonisie- rung der Energieerzeugung nicht gefährdet werden darf . 9 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, von der vom Deutschen Bundestag neu eingefügten Ver- ordnungsermächtigung in § 33 Absatz 2 Nummer 3 KWKG keinen Gebrauch zu machen . Die Bundes- regierung hat nach Auffassung des Bundesrates zu Recht in ihrer Begründung zum Gesetzentwurf da- rauf hingewiesen, dass die Unterstützung von neuen oder modernisierten Kohle-KWK-Anlagen einen Widerspruch zum Ziel einer Dekarbonisierung der Stromerzeugung darstellt . Nach Auffassung des Bundesrates gilt diese Annahme umso mehr für alte Kohle-KWK-Anlagen, die nicht modernisiert wur- den . 10 . Der Bundesrat bedauert, dass keine neuen Anreize für die Nutzung von KWK in Industrieprozessen im Gesetz eröffnet wurden, sondern lediglich eine Ver- ordnungsermächtigung beschlossen wurde für den Fall, dass ohne entsprechende Förderung kein Zubau oder sogar ein Rückgang der Anlagenkapazitäten er- folgt . Gerade hier bestehen aus Sicht des Bundesrates große Potenziale zur Nutzung industrieller Wärme/ Kälte und damit große klimapolitische Potenziale . Er bittet die Bundesregierung daher, von der genannten Verordnungsermächtigung möglichst umgehend Ge- brauch zu machen und damit positive Marktsignale auszusenden . 11 . Der Bundesrat ist der Ansicht, dass neben dem Aus- bau der KWK im Leistungsbereich oberhalb von 2 Megawatt ebenfalls die Wettbewerbsfähigkeit und die Zukunftsfähigkeit der bestehenden hocheffizien- ten, regionalen Energieerzeugungs- und -versorgungs- strukturen erhalten bleiben muss . Er bedauert, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren seinem Vorschlag, die Zuschlagsberechtigung von kleineren KWK-An- lagen auch unterhalb einer elektrischen Leistung von 2 Megawatt wirksam werden zu lassen, nicht gefolgt wurde . 12 . Die Beschränkung der KWK-Förderung für eigen- erzeugten und -verbrauchten Strom auf Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 100 Kilowatt sowie auf Anlagen in stromintensiven Unterneh- men (§ 6 Absatz 4 Nummer 1 und 3 KWKG), die über einen rechtskräftigen Begrenzungsbescheid der BAFA zur EEG-Umlage verfügen, wird ab- gelehnt . Gerade mit der Förderung des Baus, der Modernisierung oder Nachrüstung industrieller KWK-Anlagen für eigen erzeugten Strom sind wei- tere Energieeffizienzstei gerungen in der Strom- und Nutzwärmeerzeugung verbunden . Vor dem Hinter- grund des Ausbaudefizits bei der Stromerzeugung in KWK ist eine Schlechterstellung von eigenerzeug- tem und verbrauchtem KWK-Strom nicht nachvoll- ziehbar . 13 . Der Bundesrat stellt fest, dass der der Gesetzesbe- schluss eine Reihe von Verordnungsermächtigun- gen enthält, die jedoch nicht die Zustimmungsbe- dürftigkeit durch den Bundesrat vorsehen . Gerade vor dem Hintergrund der regional diversifizierten KWK-Landschaft und der damit in den Ländern verankerten Kenntnis über die Situation der Anla- genbetreiber hätte der Bundesrat seine Beteiligung an den auf Grundlage der Ermächtigungsnormen zu erlassenen Verordnungen für sinnvoll erachtet . 14 . Der Bundesrat verzichtet auf eine Anrufung des Ver- mittlungsausschusses, um ein Inkrafttreten des Geset- zes zum 1 . Januar 2016 nicht zu gefährden . Er bittet die Bundesregierung jedoch, im Rahmen der Über- prüfung der Zielerreichung gemäß § 34 KWKG mit den Ländern in den Dialog zu treten und frühzeitig eine Perspektive für die KWK-Technologie, langfris- tig auf Basis erneuerbarer Energien, auch über 2025 hinaus zu erörtern . – Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus – Gesetz zur Modernisierung des Vergabe- rechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) – Gesetz zu dem Abkommen vom 28. März 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 14831 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18 . Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Moderne Stromnetze als Schlüsselelement einer nachhaltigen Stromversorgung Drucksache 18/5948 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Vierter Monitoring-Bericht „Energie der Zu- kunft“ Drucksachen 18/6780, 18/6933 Nr. 1.2 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Änderung des Monitoring-Prozesses «Energie der Zukunft» Drucksachen 18/6781, 18/6933 Nr. 1.3 Ausschuss für Kultur und Medien – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Maßnah- men zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 2011 und 2012 Drucksachen 17/13777, 18/770 Nr. 30 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Maßnah- men zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 2013 und 2014 Drucksache 18/5598 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/5982 Nr . A .12 EP P8_TA-PROV(2015)0273 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/5286 Nr . A .8 EuB-BReg 37/2015 Drucksache 18/6240 Nr . A .1 KOM(2015)359 endg . Drucksache 18/6607 Nr . A .16 Ratsdokument 12858/15 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 18/2935 Nr . A .4 Ratsdokument 13558/14 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/6855 Nr . A .7 EP P8_TA-PROV(2015)0375 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/6607 Nr . A .23 Ratsdokument 12667/15 Drucksache 18/6607 Nr . A .24 Ratsdokument 12683/15 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 18/6607 Nr . A .25 EP P8_TA-PROV(2015)0345 Drucksache 18/6607 Nr . A .26 EP P8_TA-PROV(2015)0348 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 18/5982 Nr . A .50 EP P8_TA-PROV(2015)0265 Drucksache 18/6607 Nr . A .27 Ratsdokument 12797/15 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/822 Nr . A .38 Ratsdokument 5866/14 Drucksache 18/822 Nr . A .39 Ratsdokument 5867/14 Drucksache 18/1707 Nr . A .9 EP P7_TA-PROV(2014)0430 Drucksache 18/2533 Nr . A .70 Ratsdokument 12424/14 Drucksache 18/5982 Nr . A .52 Ratsdokument 10651/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .53 Ratsdokument 10663/15 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 150. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 17 Umsetzung der EU-Richtlinie zu Bankkonten TOP 18 Pestizide TOP 19 Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-Richtlinie TOP 20 Insolvenzanfechtungsrecht TOP 21 Aufenthalts- und asylrechtliche Strafvorschriften Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist

    die Kollegin Mechthild Heil für die CDU/CSU-Fraktion .


    (Beifall bei der CDU/CSU)




Rede von Mechthild Heil
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Die Zeiten, in denen man am Ende des Monats
sein Gehalt in einer Lohntüte bekommen hat, sind wirk-
lich schon lange vorbei . Schon seit 1957 kann man sein
Gehalt auf ein Girokonto überweisen lassen . Wir haben
es heute schon mehrfach gehört: Die Miete, der Strom,
aber auch der Vereinsbeitrag und vieles andere mehr wer-
den heute nicht mehr bar bezahlt . Ein eigenes Konto und
eine eigene Zahlkarte sind heute eine Selbstverständlich-
keit . Ich glaube, die jungen Leute auf der Tribüne können
sich das gar nicht anders vorstellen . Dazu kommen natür-
lich neue Tendenzen: der wachsende Internethandel, aber
auch die Digitalisierung der Verwaltungen . Egal ob Sie
Steuern zahlen, Steuern nachzahlen, Steuern zurückbe-
kommen oder zum Beispiel Hartz IV bekommen, eigent-
lich geht alles bargeldlos .

Im meinem Landkreis Mayen-Koblenz – immerhin
der größte Landkreis in Rheinland-Pfalz – gibt es heute
keinen Hartz-IV-Empfänger mehr, der kein Konto hat . Er
ist schwarz regiert . Ich sage Ihnen: Wenn man sich ein
bisschen darum gekümmert hat, war das Konto für alle
auch schon in der Vergangenheit möglich .






(A) (C)



(B) (D)


Die Tendenz zum bargeldlosen Zahlen ist steigend . In
den Supermärkten und auch an der Tankstelle wird bar-
geldlos gezahlt . Ich gehöre zu denjenigen, die das Zahlen
mit Bargeld nicht abschaffen wollen . Ich bin nach wie
vor dafür, dass man Bargeld verwendet, und ich finde,
dass es in Deutschland eine gute Entwicklung ist, dass
man weiterhin Bargeld benutzt . Aber ich will natürlich
nicht, dass manche Verbraucher auf Bargeldgeschäfte
beschränkt werden, weil sie kein Konto haben können .

Bislang – wir haben das schon erwähnt – haben die
Sparkassen diese Lücke geschlossen, wenn auch nicht
in allen Bundesländern . Sie haben vollkommen recht:
Auch da ist Berlin ein Negativbeispiel; hier haben die
Sparkassen ihre Aufgabe nicht übernommen . Die Euro-
päische Union sagt, dass 1 Million Menschen bei uns in
Deutschland kein Konto haben; wir gehen von 700 000
oder 600 000 Menschen aus . Ich will mich über die Zah-
len gar nicht streiten . Es sind auf jeden Fall eine Menge
Menschen zu viel, die kein eigenes Konto haben . Manch
einer von denen will gar kein Konto; diesen Menschen
wollen wir auch kein Konto aufzwingen . Aber das ist
kein Grund, es denjenigen zu verweigern, die Zugang zu
einem Konto benötigen .

Deshalb begrüße ich es, dass wir heute in der ersten
Lesung dieses Zahlungskontengesetz auf den Weg brin-
gen . Die Frage ist natürlich: Wer hat jetzt ein Recht, ein
solches Basiskonto zu eröffnen? Das ist jeder Verbrau-
cher mit einem rechtmäßigen Aufenthalt in der Europäi-
schen Union . Das sind erstmals aber auch Personen ohne
festen Wohnsitz . Das sind alle Asylsuchenden sowie
Personen ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen
oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden
können .

Bereits 1995 haben sich die Banken in Deutschland
selbst zu der Einrichtung eines sogenannten Jeder-
mann-Kontos verpflichtet. Das ist 20 Jahre her. Einige
Banken sind dieser Selbstverpflichtung nachgekommen,
aber viel zu viele haben sich in diesem Bereich nicht en-
gagiert . Auch wenn jetzt in Deutschland verhältnismäßig
viele Menschen ein eigenes Konto haben – wir haben die
Zahlen gehört –, muss ich ganz ehrlich sagen: Das En-
gagement der gesamten Branche hat nicht ausgereicht .
Ehrlich gesagt, ich finde es schade, dass gerade eine
Branche, die immer mehr und manchmal – auch das sage
ich – durchaus berechtigt über zunehmende Reglemen-
tierung lamentiert, in diesen 20 Jahren keine Kraft hatte,
eine solche Selbstverpflichtung umzusetzen.

Deshalb bessern wir als Gesetzgeber jetzt nach, und
zwar auch – Sie haben recht – mithilfe der Europäischen
Union . Wir bessern so nach, dass alle Institutsgruppen –
dies wurde übrigens schon im Koalitionsvertrag verein-
bart – in angemessener Weise beteiligt sind . Das geht
nicht ohne gewisse Eingriffe in die Vertragsfreiheit der
Banken . Ein Konto für alle bedeutet dann eben auch für
alle und nicht nur für den, den sich die Bank aussucht .

Was muss ein Basiskonto alles können? Wir haben es
schon gehört: Überweisungen sowie Barein- und -aus-
zahlungen müssen möglich sein, man muss Lastschriften
tätigen können, und natürlich müssen auch Kartenzah-
lungen möglich sein . Die Kosten müssen angemessen,

marktüblich und verhältnismäßig sein. Ich finde es rich-
tig, dass es nicht kostenlos ist . Die Bedingungen für das
Basiskonto dürfen nicht schlechter sein als die bei ande-
ren Zahlungskonten des gleichen Institutes .

Ein Basiskonto – das möchte ich an dieser Stelle auch
ganz klar sagen – ist keinesfalls ein Freifahrtschein zum
Leben auf Pump . Denn es besteht lediglich ein Recht auf
ein Guthabenkonto . Das Recht auf einen Kredit oder auf
einen Disporahmen hat man damit nicht . Es geht also
wirklich nur um die Grundfunktionen eines Kontos . Al-
les andere ist freiwillig: Überziehungskredite müssen
nach wie vor frei zwischen der Bank und dem Kunden
ausgehandelt werden . Wenn es dann zu Problemen mit
dem Kreditinstitut kommt, kann der Kunde sich auf drei
Wegen Hilfe suchen:

Erstens . Er kann sich an die BaFin wenden . Die Bun-
desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann dann
als zuständige Behörde den Anspruch des Verbrauchers
auf ein Basiskonto mit den Mitteln eines Verwaltungsak-
tes durchsetzen, natürlich nur, wenn auch keine Ableh-
nungsgründe vorliegen .

Zweitens . Wie immer kann der Verbraucher den or-
dentlichen Rechtsweg beschreiten .

Drittens . Er kann sich für eine alternative Streitbeile-
gung – wir sprechen von Schlichtungsstellen – entschei-
den . Die Schlichtungsverfahren, die dann bei der BaFin
angesiedelt sind, sind für den Kunden kostenlos .

Sie sehen daran, meine Damen und Herren: Wir
schreiben nicht einfach nur die Ziele in ein Gesetz hi-
nein, nein, wir sorgen auch dafür, dass die Verbraucher
ihr Recht auch wirklich durchsetzen können .

Und ein weiteres Thema packen wir an: Wir erleich-
tern den Wechsel zwischen den Kreditinstituten . Bisher
war es wirklich eine große Arbeit und war mit gewis-
sen Hürden und Mühen verbunden, die Bank zu wech-
seln; der eine oder andere von uns oder von Ihnen wird
es schon einmal gemacht haben . Das soll jetzt leichter
werden . Dass Lastschriften, Auf- und Abbuchungen und
Daueraufträge einzeln geändert und übertragen werden
mussten, das ändern wir nun . Künftig wird die übertra-
gende Bank verpflichtet, Lastschriften und dergleichen
an die empfangende Bank zu melden . Ich gehe wirklich
davon aus, dass wir mit diesem Mittel bald deutlich mehr
unzufriedene Kunden dazu bewegen können, von dem
Recht Gebrauch zu machen und die Bank zu wechseln .
Das ist gut so; denn das erhöht noch einmal den Wettbe-
werb unter den Banken .

Den Wettbewerb zwischen den Banken zugunsten der
Verbraucher fördern wir auch beim Thema „Vergleich-
barkeit von Zahlungsentgelten“ . Wie kommt – auch das
war vorhin schon die Frage – der Kunde an diese Infor-
mationen? Klar, zuerst einmal ist die Bank in der Ver-
pflichtung – das haben wir auch schon geregelt –, die In-
formationen an den Kunden zu geben . Aber gleichzeitig
können Verbraucher auch auf einer zertifizierten Websei-
te – zumindest wollen wir das so – diese Informationen
in Zukunft abrufen .

Insgesamt kann ich sagen: Das wird ein gelungenes
Gesetz, wenn wir es dann nach der dritten Lesung verab-

Mechthild Heil






(A) (C)



(B) (D)


schiedet haben . Auch mit diesem Gesetz steht die CDU/
CSU für klare Kundeninformation . Wir stehen für mehr
Wettbewerb zwischen den Kreditinstituten, und wir stär-
ken auch hier einmal wieder die Marktmacht der Ver-
braucher . Ein guter Schritt in Richtung „Verbraucher auf
Augenhöhe“ .

Vielen Dank .


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Ich schließe die Aussprache .

    Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzent-
    wurfes auf Drucksache 18/7204 an die in der Tagesord-
    nung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen . Gibt es
    dazu andere Vorschläge? – Das ist nicht der Fall . Dann
    ist die Überweisung so beschlossen .

    Dann kann ich nun Tagesordnungspunkt 18 aufrufen:

    Beratung des Antrags der Abgeordneten Harald
    Ebner, Steffi Lemke, Nicole Maisch, weiterer
    Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
    DIE GRÜNEN

    Pestizide reduzieren – Mensch und Umwelt
    schützen

    Drucksache 18/7240
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (f)

    Ausschuss für Gesundheit
    Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor-
    sicherheit

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind auch
    für diese Aussprache 77 Minuten vorgesehen . – Das
    scheint einvernehmlich zu sein . Also können wir so ver-
    fahren .

    Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen
    Anton Hofreiter für die Antragsteller das Wort .