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    Plenarprotokoll 18/150 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 150. Sitzung Berlin, Freitag, den 15. Januar 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Ver- gleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundle- genden Funktionen Drucksache 18/7204 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14767 B Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14767 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 14769 B Ulrich Kelber, Parl . Staatssekretär BMJV . . . 14770 B Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14771 B Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14772 C Matthias Hauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 14773 C Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14774 B Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 14775 B Sarah Ryglewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14776 B Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14778 A Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14779 A Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14779 D Dr . Jens Zimmermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . 14781 A Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 14781 D Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Pestizide reduzieren – Mensch und Umwelt schützen Drucksache 18/7240 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14783 A Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14783 B Hermann Färber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 14784 D Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 14786 C Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14787 C Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 14789 A Dr . Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 14791 A Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14792 B Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14793 C Waldemar Westermayer (CDU/CSU) . . . . . . . 14794 C Carsten Träger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14795 D Thomas Mahlberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14796 C Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14797 B Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . 14799 B Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rech- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016II te an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Spei- chermedienvergütung (VG-Richtlinie-Um- setzungsgesetz) Drucksache 18/7223 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14800 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 14800 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 14801 B Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 14802 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14803 C Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14805 A Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14806 A Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14807 A Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei An- fechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz Drucksache 18/7054 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14808 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 14808 A Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 14809 A Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14810 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14811 B Dr . Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14812 B Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 14813 B Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) . . . . . . 14814 C Tagesordnungspunkt 21: a) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LIN- KE: Unerlaubte Einreise von Flüchtlin- gen entkriminalisieren Drucksache 18/6652 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14815 C b) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Katja Keul, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entkriminalisierung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus Drucksache 18/6346 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14815 C Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 14815 D Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 14816 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14818 D Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 14820 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14821 A Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14823 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14824 C Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14824 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14825 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 14827 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14827 B (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 14767 150. Sitzung Berlin, Freitag, den 15. Januar 2016 Beginn: 9 .00 Uhr
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    Dr. Volker Ullrich (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 14827 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 940 . Sitzung am 18 . De- zember 2015 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushalts- plans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsge- setz 2016) – Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie – Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozial- gesetzbuch und weiterer Vorschriften Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aken, Jan van DIE LINKE 15 .01 . 2016 Albsteiger, Katrin CDU/CSU 15 .01 . 2016 Brugger, Agnieszka BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Daldrup, Bernhard SPD 15 .01 . 2016 Dittmar, Sabine SPD 15 .01 . 2016 Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 15 .01 . 2016 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 15 .01 . 2016 Fuchs, Dr . Michael CDU/CSU 15 .01 . 2016 Gottschalck, Ulrike SPD 15 .01 . 2016 Gysi, Dr . Gregor DIE LINKE 15 .01 . 2016 Harbarth, Dr . Stephan CDU/CSU 15 .01 . 2016 Hardt, Jürgen CDU/CSU 15 .01 . 2016 Held, Marcus SPD 15 .01 . 2016 Ilgen, Matthias SPD 15 .01 . 2016 Janecek, Dieter BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Jantz, Christina SPD 15 .01 . 2016 Kapschack, Ralf SPD 15 .01 . 2016 Kauder, Volker CDU/CSU 15 .01 . 2016 Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Malecha-Nissen, Dr . Birgit SPD 15 .01 . 2016 Nahles, Andrea SPD 15 .01 . 2016 Poschmann, Sabine SPD 15 .01 . 2016 Post (Minden), Achim SPD 15 .01 . 2016 Rehberg, Eckhardt CDU/CSU 15 .01 . 2016 Röring, Johannes CDU/CSU 15 .01 . 2016 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Schäuble, Dr . Wolfgang CDU/CSU 15 .01 . 2016 Scheer, Dr . Nina SPD 15 .01 . 2016 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 15 .01 . 2016 Spinrath, Norbert SPD 15 .01 . 2016 Steffen, Sonja SPD 15 .01 . 2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 15 .01 . 2016 Tank, Azize DIE LINKE 15 .01 . 2016 Veit, Rüdiger SPD 15 .01 . 2016 Veith, Oswin CDU/CSU 15 .01 . 2016 Vogler, Kathrin DIE LINKE 15 .01 . 2016 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 15 .01 . 2016 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15 .01 . 2016 Wicklein, Andrea SPD 15 .01 . 2016 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 15 .01 . 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 201614828 (A) (C) (B) (D) – Erstes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgeset- zes – Erstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittelspe- zialitätengesetzes – Gesetz zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Be- hörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten – Gesetz zum automatischen Austausch von Infor- mationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze – Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen – Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschrif- ten (Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat stellt fest: Das vorliegende Gesetz ent- hält eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die einen Beitrag zur Gewährleistung der pflegerischen Versor- gung leisten können . So begrüßt der Bundesrat ausdrücklich die seit lan- gem von den Ländern geforderte Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit ver- bundenen neuen Begutachtungsverfahrens. Einem dringenden sozial- und pflegepolitischen Anliegen wird dadurch Rechnung getragen. Pflegebedürftigkeit wird künftig auf der Grundlage des Grades der Selb- ständigkeit der Betroffenen weit mehr Lebensberei- che als bisher erfassen. Damit geht notwendigerweise auch die Erweiterung des Leistungskatalogs der Pfle- geversicherung um pflegerische Betreuungsmaßnah- men, die nun gleichberechtigt neben den bisherigen herkömmlichen Pflegeleistungen stehen, einher. Die Länder haben in der Vergangenheit wiederholt deutlich gemacht, dass mit der Neuausrichtung des Leistungsrechts in der weiterhin als Teilzuschuss ausgestalteten Pflegeversicherung gleichzeitig und untrennbar die Notwendigkeit zur Anpassung der sozialhilferechtlichen Regelungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit der Klärung der Schnittstellen, insbesondere zur Hilfe zur Pflege und zur Eingliederungshilfe, verbunden ist. Dies ist so- wohl rechtssystematisch als auch sozialpolitisch un- abdingbar, denn zum einen verweisen die Vorschrif- ten im SGB XII umfänglich auf Regelungen im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), und zum anderen ist eine faktische Rückverengung des künftig breiter gefassten Verständnisses von Pflegebedürftigkeit in der Sozialhilfe nicht begründbar. Die Länder haben deshalb immer darauf hingewie- sen, dass vor allem in Bezug auf die rechtlichen und finanziellen Folgen die Wechselwirkungen der beiden Systeme SGB XI und SGB XII genau analysiert und bewertet werden müssen. Das vorliegende Gesetz entkoppelt die Umsetzung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes, der in zwei Sozialgesetzbüchern – dem SGB XI als „Teilleistungs- system“ und dem SGB XII als ergänzendes, bedarfs- deckendes System  – geregelt ist. Das Gesetz enthält zudem einseitig Berechnungen zur Entlastung der Sozialhilfe. 2 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf: Zur Sicherstellung des nahtlosen Übergangs in das neue Leistungsrecht und zur Definition des Leis- tungsspektrums der Sozialhilfe und deren Abgren- zung zum SGB XI sind die zum 1.  Januar 2017 zu- gesagten gesetzlichen Änderungen zeitnah in einem Gesetzentwurf vorzulegen, um die rechtzeitige Ein- bindung der Länder zu gewährleisten. Dabei sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen: a) Die Umsetzung der grundlegenden Änderungen durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz im Be- reich des SGB XII ist umgehend und verbindlich bundesgesetzlich zu normieren . Eine Schlechter- stellung pflegebedürftiger Menschen, die Sozial- hilfe beziehen, ist dabei sozialrechtlich und sozi- alpolitisch nicht zu vertreten . b) Vor allem die Schnittstellen zwischen Leistungen der Pflegeversicherung, Leistungen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe beziehungs- weise des angekündigten Bundesteilhabegeset- zes sind eindeutig zu bestimmen . Das bedingt klare Regelungen, welche Leistungen vorrangig oder nachrangig zu gewähren sind . Eine Vorfest- legung zulasten der Träger der Sozialhilfe darf nicht erfolgen . c) Die Grenze der finanziellen Belastbarkeit der Kommunen und Länder als Träger der Sozial- hilfe ist unter anderem bereits durch die bisheri- gen Auswirkungen des demografischen Wandels erreicht . Kommunen und Ländern dürfen keine Mehrkosten entstehen . Soweit eine notwendig durchzuführende Ermittlung der Gesamtkosten eine Mehrbelastung der Träger der Sozialhilfe er- gibt, ist zur Sicherstellung dieser Kostenneutrali- tät eine Bundesbeteiligung an den entsprechen- den Kosten vorzusehen oder auf anderem Wege ein Ausgleich herzustellen . d) Im Rahmen der gesetzlichen Umsetzung der Evaluationsklausel sind die Auswirkungen für die Betroffenen sowie die örtlichen und überört- lichen Träger der Sozialhilfe zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren . Die Länder bieten dem Bund beim Folgegesetz Un- terstützung an . – Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze – … Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes – Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikations- feststellungsgesetzes und anderer Gesetze Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 14829 (A) (C) (B) (D) – Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktien- rechtsnovelle 2016) – Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafver- fahren (3. Opferrechtsreformgesetz) – Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikus- anwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsord- nung – Erstes Gesetz zur Änderung des Verkehrsinfra- strukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat erkennt das Bemühen des Bundes um ein einheitliches Buchungssystem für die Ausgaben zur Finanzierung der Bundesfernstraßen an . 2 . Der Bundesrat betont, dass die im Gesetz enthaltene Verfahrensänderung und die damit zusammenhän- gende Übertragung weiterer Aufgaben und Zustän- digkeiten an die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungs- gesellschaft kein Präjudiz darstellen dürfen bezüglich einer Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft und damit einhergehenden Abschaffung der Auftrags- verwaltung durch die Länder für die Bundesfernstra- ßen . 3 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Länder bei der Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung der Bundesfernstraßenverwaltung eng einzubeziehen und keine Vorfestlegungen zu tref- fen, bevor die Kommission „Bau und Unterhaltung des Verkehrsnetzes“, die sich unter anderem mit dem Verhältnis von Bund und Ländern bei Planung, Bau und Unterhaltung von Fernstraßen beschäftigt, ihre Beratungen abgeschlossen hat . – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und zur Ablösung des Textilkenn- zeichnungsgesetzes – Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufs- rechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorga- ben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hin- blick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferauf- sichtsreformgesetz – APAReG) – Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopp- lungsgesetzes Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Mit einem Gesamtwirkungsgrad von über 80 Prozent leisten KWK-Anlagen einen wichtigen Beitrag für die hocheffiziente Nutzung der uns zur Verfügung stehenden fossilen und regenerativen Energieträger . Zum anderen tragen sie entscheidend zur notwendi- gen Flexibilisierung unseres konventionellen Kraft- werksparks bei und unterstützen so in kosteneffizien- ter Weise die Integration der Erneuerbaren Energien in unsere Energieversorgung . KWK-Anlagen stellen zudem eine wichtige und notwendige Verknüpfung von Strom-, Wärme- und Erdgasversorgung dar, die eine effiziente Einbindung eines zunehmenden An- teils an fluktuierender Stromerzeugung aus Winde- nergie und Sonne in sichere Versorgungsstrukturen volkswirtschaftlich vorteilhaft unterstützt . 2 . Der Bundesrat begrüßt den Beschluss des dringend benötigten Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wär- me-Kopplungsgesetzes . Der vorliegende Gesetzes- beschluss ist nach Ansicht des Bundesrates dazu geeignet, bestehende Verunsicherungen auf Seiten von Investoren zu beseitigen, Planungssicherheit her- zustellen und einen Zubau von auch klimapolitisch gewünschten KWK-Anlagen anzureizen . 3 . Er begrüßt insbesondere die Einführung von Vorbe- scheiden durch die BAFA, da hierdurch Investoren bereits frühzeitig Sicherheit über die Förderfähigkeit und Förderhöhe ihrer Projekte erhalten und so Finan- zierungsentscheidungen auf einer sicheren Grundlage gefällt werden können . Ebenso begrüßt er die vorge- sehene Besserstellung von Energiedienstleistern und Contractoren . Er verbindet damit die Erwartung, dass insbesondere Projekte zur Nahwärmeversorgung und Quartierslösungen zukünftig höhere Realisierungs- chancen haben . 4 . Gleichzeitig muss der Bundesrat jedoch ebenfalls fest- stellen, dass im Rahmen der Beratungen des Geset- zes im Deutschen Bundestag die Stellungnahme des Bundesrates vom 6 . November 2015 (BR-Drucksache 441/15 – Beschluss -) lediglich in Teilen berücksichtigt wurde . Wichtige Punkte, die nach Ansicht des Bundes- rates die Zubaudynamik deutlich verbessert hätten, ha- ben keinen Eingang in den Gesetzesbeschluss gefun- den . 5 . In diesem Zusammenhang hebt der Bundesrat insbe- sondere die neue Zielsystematik des Gesetzes in § 1 hervor . Anders als bisher wird dort nun mit absolu- ten Terawattstunden-Größen gearbeitet . So wird eine Nettostromerzeugung von 110 Terawattstunden bis zum Jahr 2020 und 120 Terawattstunden bis zum Jahr 2025 aus KWK-Anlagen angestrebt . Dies entspricht – bei einer gleichbleibenden Nettostromerzeugung in Höhe von ca . 592 Terawattstunden (2014) – einem Anteil von 19 Prozent in 2020 und 20 Prozent in 2025 . Dies stellt zwar eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf dar, bleibt jedoch deutlich hinter der Forderung des Bundesrates von 25 Prozent an der gesamten Nettostromerzeugung bis zum Jahr 2020 zurück, die einer Nettostromerzeu- gung aus KWK-Anlagen von 148 Terawattstunden entspricht . 6 . Um den Ausbau der KWK nicht weiter abzubremsen, sollte der Bezug des Ausbauziels von 25 Prozent im Rahmen der Überprüfung der Zielerreichung des Ge- setzes wieder hergestellt werden, zumal mit einem wachsenden Anteil dargebotsabhängiger Erneuerba- rer Energien an der Stromerzeugung die Bezugsgröße der regelbaren Nettostromerzeugungsmenge zuneh- mend schrumpfen würde . 7 . Unter grundsätzlichen Erwägungen von Vertrauens- schutz und Wettbewerbsgleichheit lehnt der Bundesrat die nach wie vor vorgesehene Ungleichbehandlung von Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 201614830 (A) (C) (B) (D) bis zum 31 . Dezember 2015 in Dauerbetrieb gegange- nen modernisierten oder neu errichteten KWK-Anla- gen gegenüber solchen, die nach dem 1 . Januar 2016 in Dauerbetrieb gehen, ab . Er hält es für erforderlich, dass frühzeitige Investitionsentscheidungen im Sinne von Energieeffizienz und Klimaschutz nicht schlech- ter gestellt werden . Auf Grund von gesunkenen Er- lösmöglichkeiten am Strommarkt droht hierdurch schlimmstenfalls ein Ausscheiden der betreffenden Anlagen aus dem Markt . Dies ist nicht im Sinne der Zielsetzung des Gesetzes . 8 . Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz wird die Förderung für Neubau, Modernisierung und Nach- rüstung von KWK-Anlagen auf Anlagen beschränkt, die vor dem Jahr 2023 in Dauerbetrieb genommen werden . Diese zeitliche Beschränkung der Förderfä- higkeit von Einrichtungen unter dem KWKG spiegelt jedoch nicht die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zum KWK-Ausbau bis zum Jahr 2025 wider . Die Ausbau- ziele für 2020 und 2025 dürfen nicht als Schlusspunkt gesehen werden . Vielmehr müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung so gestaltet werden, dass auch über das Jahr 2022 hi- naus der Anreiz zum Ausbau der Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung erhalten bleibt, wobei das Ziel der langfristigen vollständigen Dekarbonisie- rung der Energieerzeugung nicht gefährdet werden darf . 9 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, von der vom Deutschen Bundestag neu eingefügten Ver- ordnungsermächtigung in § 33 Absatz 2 Nummer 3 KWKG keinen Gebrauch zu machen . Die Bundes- regierung hat nach Auffassung des Bundesrates zu Recht in ihrer Begründung zum Gesetzentwurf da- rauf hingewiesen, dass die Unterstützung von neuen oder modernisierten Kohle-KWK-Anlagen einen Widerspruch zum Ziel einer Dekarbonisierung der Stromerzeugung darstellt . Nach Auffassung des Bundesrates gilt diese Annahme umso mehr für alte Kohle-KWK-Anlagen, die nicht modernisiert wur- den . 10 . Der Bundesrat bedauert, dass keine neuen Anreize für die Nutzung von KWK in Industrieprozessen im Gesetz eröffnet wurden, sondern lediglich eine Ver- ordnungsermächtigung beschlossen wurde für den Fall, dass ohne entsprechende Förderung kein Zubau oder sogar ein Rückgang der Anlagenkapazitäten er- folgt . Gerade hier bestehen aus Sicht des Bundesrates große Potenziale zur Nutzung industrieller Wärme/ Kälte und damit große klimapolitische Potenziale . Er bittet die Bundesregierung daher, von der genannten Verordnungsermächtigung möglichst umgehend Ge- brauch zu machen und damit positive Marktsignale auszusenden . 11 . Der Bundesrat ist der Ansicht, dass neben dem Aus- bau der KWK im Leistungsbereich oberhalb von 2 Megawatt ebenfalls die Wettbewerbsfähigkeit und die Zukunftsfähigkeit der bestehenden hocheffizien- ten, regionalen Energieerzeugungs- und -versorgungs- strukturen erhalten bleiben muss . Er bedauert, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren seinem Vorschlag, die Zuschlagsberechtigung von kleineren KWK-An- lagen auch unterhalb einer elektrischen Leistung von 2 Megawatt wirksam werden zu lassen, nicht gefolgt wurde . 12 . Die Beschränkung der KWK-Förderung für eigen- erzeugten und -verbrauchten Strom auf Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 100 Kilowatt sowie auf Anlagen in stromintensiven Unterneh- men (§ 6 Absatz 4 Nummer 1 und 3 KWKG), die über einen rechtskräftigen Begrenzungsbescheid der BAFA zur EEG-Umlage verfügen, wird ab- gelehnt . Gerade mit der Förderung des Baus, der Modernisierung oder Nachrüstung industrieller KWK-Anlagen für eigen erzeugten Strom sind wei- tere Energieeffizienzstei gerungen in der Strom- und Nutzwärmeerzeugung verbunden . Vor dem Hinter- grund des Ausbaudefizits bei der Stromerzeugung in KWK ist eine Schlechterstellung von eigenerzeug- tem und verbrauchtem KWK-Strom nicht nachvoll- ziehbar . 13 . Der Bundesrat stellt fest, dass der der Gesetzesbe- schluss eine Reihe von Verordnungsermächtigun- gen enthält, die jedoch nicht die Zustimmungsbe- dürftigkeit durch den Bundesrat vorsehen . Gerade vor dem Hintergrund der regional diversifizierten KWK-Landschaft und der damit in den Ländern verankerten Kenntnis über die Situation der Anla- genbetreiber hätte der Bundesrat seine Beteiligung an den auf Grundlage der Ermächtigungsnormen zu erlassenen Verordnungen für sinnvoll erachtet . 14 . Der Bundesrat verzichtet auf eine Anrufung des Ver- mittlungsausschusses, um ein Inkrafttreten des Geset- zes zum 1 . Januar 2016 nicht zu gefährden . Er bittet die Bundesregierung jedoch, im Rahmen der Über- prüfung der Zielerreichung gemäß § 34 KWKG mit den Ländern in den Dialog zu treten und frühzeitig eine Perspektive für die KWK-Technologie, langfris- tig auf Basis erneuerbarer Energien, auch über 2025 hinaus zu erörtern . – Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus – Gesetz zur Modernisierung des Vergabe- rechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) – Gesetz zu dem Abkommen vom 28. März 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 150 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 15 . Januar 2016 14831 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18 . Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Moderne Stromnetze als Schlüsselelement einer nachhaltigen Stromversorgung Drucksache 18/5948 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Vierter Monitoring-Bericht „Energie der Zu- kunft“ Drucksachen 18/6780, 18/6933 Nr. 1.2 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Änderung des Monitoring-Prozesses «Energie der Zukunft» Drucksachen 18/6781, 18/6933 Nr. 1.3 Ausschuss für Kultur und Medien – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Maßnah- men zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 2011 und 2012 Drucksachen 17/13777, 18/770 Nr. 30 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Maßnah- men zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 2013 und 2014 Drucksache 18/5598 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/5982 Nr . A .12 EP P8_TA-PROV(2015)0273 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/5286 Nr . A .8 EuB-BReg 37/2015 Drucksache 18/6240 Nr . A .1 KOM(2015)359 endg . Drucksache 18/6607 Nr . A .16 Ratsdokument 12858/15 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 18/2935 Nr . A .4 Ratsdokument 13558/14 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/6855 Nr . A .7 EP P8_TA-PROV(2015)0375 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/6607 Nr . A .23 Ratsdokument 12667/15 Drucksache 18/6607 Nr . A .24 Ratsdokument 12683/15 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 18/6607 Nr . A .25 EP P8_TA-PROV(2015)0345 Drucksache 18/6607 Nr . A .26 EP P8_TA-PROV(2015)0348 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 18/5982 Nr . A .50 EP P8_TA-PROV(2015)0265 Drucksache 18/6607 Nr . A .27 Ratsdokument 12797/15 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/822 Nr . A .38 Ratsdokument 5866/14 Drucksache 18/822 Nr . A .39 Ratsdokument 5867/14 Drucksache 18/1707 Nr . A .9 EP P7_TA-PROV(2014)0430 Drucksache 18/2533 Nr . A .70 Ratsdokument 12424/14 Drucksache 18/5982 Nr . A .52 Ratsdokument 10651/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .53 Ratsdokument 10663/15 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 150. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 17 Umsetzung der EU-Richtlinie zu Bankkonten TOP 18 Pestizide TOP 19 Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-Richtlinie TOP 20 Insolvenzanfechtungsrecht TOP 21 Aufenthalts- und asylrechtliche Strafvorschriften Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Susanna Karawanskij


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! Liebe Gäste! Die Gesetzesvorlagen der Bun-
    desregierung können wir als Opposition nur sehr sel-
    ten loben . Es gibt aber im wahrsten Sinne des Wortes
    manchmal löbliche Ausnahmen . Mit dem Gesetz, dessen
    Entwurf vorliegt, soll nun der unbeschränkte Zugang zu
    Zahlungskonten geschaffen werden, wodurch erstmals
    eine wirksame Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen
    und Verbraucher ermöglicht wird . Dieser Anspruch auf
    Abschluss eines Basiskontovertrages auf Guthabenbasis
    ist sicherlich ein Quantensprung im Bereich des finanzi-
    ellen Verbraucherschutzes. Wir finden es richtig gut, dass
    dieses Gesetz jetzt auf den Weg gebracht wird .

    Doch bevor die Bundesregierung zu selbstgefällig
    wird, möchte ich noch einmal auf etwas verweisen – das
    hat auch meine Kollegin Caren Lay schon getan –: Es
    gab jahrelang nur freiwillige Selbstverpflichtungen. Sie
    haben 20 Jahre lang auf Sand gebaut . Erst als die EU die-
    se Richtlinie beschlossen hat, mussten Sie handeln; Sie
    mussten tatsächlich zum Jagen getragen werden .

    Wir haben als Linke in den Kommunalparlamenten,
    aber auch in den Landesparlamenten und hier im Bun-
    destag durchgängig für das Basiskonto gestritten . Mich
    würde es freuen, wenn Sie in anderen Bereichen des
    finanziellen Verbraucherschutzes aus eigener Überzeu-
    gung heraus proaktiv die Rechte der Verbraucherinnen
    und Verbraucher im Finanzbereich stärken würden .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Ich möchte im Folgenden auf Nachbesserungen ein-
    gehen, die in diesem Gesetzentwurf dringend notwendig
    sind:

    Wir fordern als Linke, dass das Basiskonto kostenlos
    ist . Der Gesetzentwurf enthält zwei unbestimmte Rechts-
    begriffe, durch die den Instituten unseres Erachtens zu
    viele Spielräume bei der Festlegung von Entgelten ein-
    geräumt werden . Bitte konkretisieren Sie sowohl den
    Begriff „marktüblich“ als auch den Begriff „angemesse-
    nes Entgelt“ . Sie sind hoffentlich nicht so blauäugig und
    erwarten, dass diese Begriffe zugunsten der Verbrauche-
    rinnen und Verbraucher ausgelegt werden; denn es gibt
    bislang gar keinen Markt für Konten speziell für finanz-
    schwache Verbraucher . Verbraucher wie Überschuldete,
    Obdachlose oder Flüchtlinge – wir haben es in der De-
    batte bereits gehört – müssen ein Basiskonto bezahlen
    können . Seien wir mal ehrlich: Es wird am besten und
    dauerhaft gelingen, wenn so ein Konto kostenlos ist . Nur
    so kann die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am
    bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglicht werden .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Man überliest schnell, dass ein Basiskonto dem Ver-
    braucher innerhalb von zehn Tagen angeboten werden
    muss; ich betone: angeboten . Dies bleibt allerdings hin-
    ter der EU-Richtlinie zurück . Wir fordern als Linke, dass
    das Konto innerhalb von zehn Tagen eingerichtet und
    eröffnet werden muss . Sie sollten sich an die umzuset-
    zende Richtlinie halten und nicht dagegen verstoßen . So
    eine klare und einheitliche Eröffnungsfrist ist notwendig,
    damit die Kontoeröffnung tatsächlich zeitnah stattfindet,
    damit Banken den eigentlichen Anspruch auf Einhaltung
    der Zehntagesfrist nicht konterkarieren können in der
    Hoffnung, dass die nicht ganz so finanzkräftigen, viel-
    leicht zum Teil auch unliebsamen Kundinnen und Kun-
    den der letzten Jahre ihr Glück bei einem anderen Institut
    suchen .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Es fehlt auch eine Harmonisierung mit den Vorschrif-
    ten zum Pfändungsschutzkonto . Wenn ein Basiskonto er-
    öffnet wird, kann nicht gleichzeitig ein Pfändungsschutz-
    konto eröffnet werden . Das geht immer nur in einem
    separaten zweiten Schritt . Der Wechsel des Basiskonto-
    anbieters ist zwar von nun an einfacher möglich – das
    wurde hier auch schon betont; es reicht die Vorlage der
    Kündigung des bisherigen Kontos –; aber problematisch
    bleibt der Wechsel für die Inhaber eines Pfändungsschutz-
    kontos, eines P-Kontos . Oft werden P-Konten – man darf
    nur ein solches Konto führen – nicht zeitnah geschlossen .
    Bis zur Kontoschließung steht dieses P-Konto in den Da-
    ten der Schufa . Wenn das alte P-Konto gekündigt wird,
    erhalten die Kundinnen und Kunden zwar ein Basiskon-

    Matthias Hauer






    (A) (C)



    (B) (D)


    to; das verfügt dann aber nicht über den notwendigen
    Pfändungsschutz, weil bei der Schufa noch der Eintrag
    des alten P-Kontos besteht . Hier ist eine Ankopplung des
    P-Kontos an das Basiskonto nur dann sinnvoll, wenn bei
    Kündigung des P-Kontos diese Kontofunktion innerhalb
    weniger Tage aufgehoben und dieser Eintrag bei der
    Schufa auch tatsächlich gelöscht wird . Wir fordern, dass
    mit diesem Gesetz beim Kontowechsel eine ununterbro-
    chene P-Konto-Verbindung sichergestellt werden muss .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Ich habe einige Punkte aufgeführt, bei denen Sie bit-
    te schön nicht hinter die Richtlinie der EU zurückfallen
    sollten . Es ist ein Quantensprung im Bereich des Zah-
    lungsverkehrs; nichtsdestotrotz bleiben viele Lücken im
    finanziellen Verbraucherschutz. Ich möchte hier noch
    einmal betonen: Lebensversicherte werden weiter ge-
    schröpft . Kleinanleger können immer noch in hochris-
    kante und unseriöse Anlageprodukte gelockt werden .
    Ich nenne Fragen der Deckelung der Dispozinsen oder
    auch der verbrauchergerechten Finanzberatung; hier ver-
    weise ich auf die noch weitverbreiteten Provisionen der
    Vermittler, die allzu leicht nur an ihren eigenen Vorteil
    denken .

    Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Gesetzent-
    wurf und die moderate Kritik, die wir in dieser Diskus-
    sion üben, als Ansporn nähmen, in diesen Bereichen des
    finanziellen Verbraucherschutzes auch ein bisschen pro-
    aktiver voranzuschreiten .

    Vielen Dank .


    (Beifall bei der LINKEN)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Sarah Ryglewski ist die nächste Rednerin für die

SPD-Fraktion .


(Beifall bei der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Sarah Ryglewski


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin-

    nen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Loriot hat
    einmal gesagt:

    Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos .


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    In Bezug auf das Girokonto ist es genau umgekehrt .
    Ein Leben ohne Konto hat sicherlich trotzdem einen
    Sinn, ist heutzutage aber fast unmöglich . Denn wie sieht
    ein Leben ohne Girokonto heute aus?

    Stellen wir uns einmal vor, wie unser potenzieller
    Arbeitgeber reagieren würde, wenn wir ihm nach einem
    bis dahin möglicherweise sehr positiv verlaufenen Vor-
    stellungsgespräch mitteilten, dass er uns unser Gehalt in
    einer Lohntüte überreichen soll, oder die Reaktion des
    Vermieters, dem wir sagen, dass wir ihn jeden Monat per-
    sönlich besuchen werden, um die Miete vorbeizubringen .

    Möglicherweise hat man einen sehr sympathischen
    Arbeitgeber oder einen netten Vermieter, und das lässt

    sich alles regeln . Trotzdem ist es eine höchst beschämen-
    de Situation für den Betroffenen oder die Betroffene .


    (Beifall bei der SPD)


    Auch bei weiteren regelmäßigen finanziellen Ver-
    pflichtungen wird es sehr schwierig – sei es die Strom-
    oder Handyrechnung oder auch die Krankenversiche-
    rung . Möglicherweise lassen sich immer individuelle
    Lösungen finden. Das Ganze ist aber mit einem sehr ho-
    hen Aufwand, sowohl organisatorisch als auch finanziell,
    verbunden . So sind die Gebühren für Bareinzahlungen
    so hoch, dass sie unter Umständen sogar den einzuzah-
    lenden Betrag übersteigen, und zum Telefonieren bleiben
    nur die teuren Prepaidtarife .

    Ein Leben ohne Konto ist also nicht nur fast unmög-
    lich, sondern auch noch sehr, sehr teuer und beschneidet
    die Möglichkeiten von Menschen, die in der Regel oh-
    nehin mit sehr wenig Geld auskommen müssen, weiter .

    Diese Situation ist leider keine Seltenheit . Wir haben
    in dieser Debatte schon oft gehört, dass bis zu 1 Million
    Menschen betroffen sind . Diese Zahl höre ich allerdings
    schon seit Jahren . Angesichts der steigenden Flücht-
    lingszahlen können wir davon ausgehen, dass sie in den
    letzten Monaten deutlich gestiegen ist . Die Gründe dafür
    sind vielfältig: negative Schufa, Überschuldung, fehlen-
    de Ausweisdokumente oder schlicht die falsche Staats-
    bürgerschaft .

    Vor dieser Situation stehen wir trotz der seit mehr als
    20 Jahren bestehenden Selbstverpflichtung der Kredit-
    wirtschaft . Diese sollte – daran möchte ich erinnern –
    gerade für diesen Personenkreis sicherstellen, dass er
    endlich ein Konto bekommt. Diese Selbstverpflichtung
    hat nicht funktioniert . Das können wir so feststellen .
    Ich möchte auch noch einmal daran erinnern, dass die
    Kreditwirtschaft nur bedingt freiwillig zu dieser Selbst-
    verpflichtung gekommen ist; denn schon 1995 war der
    Handlungsdruck so groß, dass die damalige Bundesre-
    gierung über ein entsprechendes Gesetz nachgedacht hat .
    Dieses Gesetz konnte die Kreditwirtschaft nur dadurch
    abwenden, dass sie die Selbstverpflichtung eingegangen
    ist .

    Umso bedauerlicher ist es, dass es erst einer EU-Richt-
    linie bedurfte, damit wir hier in Deutschland endlich zu
    einer gesetzlichen Regelung kommen .


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Wir hätten das schon früher haben können .

    Meine Partei war da auch relativ klar . Ich erinnere
    mich noch gut an Debatten, die ich in der Bremischen
    Bürgerschaft geführt habe . Dort wurde mir von meinem
    CDU-Kollegen vorgeworfen, ich würde vom Pult aus so-
    zialistisches Gewäsch verbreiten .


    (Ulli Nissen [SPD]: Was? Das hat er gesagt? Ungeheuerlich! – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: In der Bürgerschaft wird so gesprochen! – Nicole Maisch [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Ihr Finanzminister war aber nicht so klar!)


    Susanna Karawanskij






    (A) (C)



    (B) (D)


    – Ich will jetzt nicht die Kolleginnen und Kollegen hier
    im Bundestag für Äußerungen ihrer Kollegen in einem
    Landesparlament verantwortlich machen,


    (Dr . Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das machen die umgekehrt auch!)


    aber das war der Tenor .

    Heute sind wir hier glücklicherweise im Jahr 2016 .
    Deswegen sollten wir nach vorne schauen und dafür sor-
    gen, dass das, was lange währt, am Ende auch endlich
    gut wird .


    (Beifall bei der SPD)


    Deswegen möchte ich mich bei den beteiligten Bundes-
    ministerien ganz herzlich für den guten Gesetzentwurf
    bedanken . Wir schaffen damit endlich die Grundlage,
    dass jeder in Deutschland ein Konto eröffnen und am
    wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben
    kann .

    Damit das Basiskonto ein voller Erfolg wird, bedarf es
    jedoch eines klaren Rahmens . Darauf haben meine Vor-
    rednerinnen und Vorredner bereits hingewiesen .

    Neben der Frage, wie teuer das Konto sein darf, ist mir
    dabei insbesondere wichtig, dass wir darüber reden, wel-
    che Funktionen das Konto hat und aus welchen Gründen
    die Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt werden darf .
    Hier mahnen die Erfahrungen mit dem Pfändungsschutz-
    konto . Die Versuchung ist für Banken doch sehr groß, die
    Funktionen des Kontos so zu gestalten, dass das Konto
    sehr unattraktiv wird für die unbeliebte Kundschaft . So
    gibt es ein Girokonto ohne Onlinebanking, bei dem der
    Verbraucher darauf angewiesen ist, statt von zu Hause
    Überweisungen zu tätigen, persönlich zur Bank zu gehen
    und dort für jede Überweisung auch noch eine hohe Ge-
    bühr zu bezahlen . Ich glaube, dass das neben der Frage
    der Höhe der Kontoführungsgebühren, bei der wir auch
    noch etwas präziser werden können, die zweite große
    Gefahr ist; denn wir wollen ja schließlich, dass möglichst
    viele Menschen vom neuen Basiskonto profitieren.


    (Beifall bei der SPD)


    Hinsichtlich der Gründe, aus denen ein Konto verwei-
    gert werden darf, ist der Gesetzentwurf schon sehr präzi-
    se . Insbesondere ist es sehr gut, dass wir einen abschlie-
    ßenden Katalog von Ablehnungsgründen haben . Da gibt
    es also kein Drumherumgemogel. Besonders gut finde
    ich, dass auch die Antragstellung dokumentiert werden
    soll und dass wir eine Frist zur Eröffnung haben, sodass
    es da eigentlich keine Ausreden geben sollte .


    (Beifall bei der SPD)


    Doch auch hier gibt es leider negative Erfahrungen mit
    dem Pfändungsschutzkonto, mit der Selbstverpflichtung
    der Banken und leider auch mit den Sparkassen . Oft ist
    es nämlich so, dass es gar nicht zu einer dokumentierten
    Antragsstellung kommt, sondern Kundinnen und Kunden
    unter Umständen schon am Schalter abgewiesen werden,
    wenn sie nach einem solchen Konto fragen . Das ist natür-
    lich ein Sachverhalt, der dann später schwer zu klären ist
    und bei dem es mit der Nachweispflicht schwierig wird.

    Hierauf müssen wir auf jeden Fall ein Auge haben . Hier
    sollten wir uns auch sensibel bei den Verbraucherzen-
    tralen und den Schuldnerberatungen umhören, damit das
    nicht durch die Hintertür zum Regelfall wird .


    (Beifall bei der SPD)


    Wir als SPD-Fraktion wollen also ein Basiskonto
    ohne Schlupflöcher und ohne Ausweichmöglichkeiten
    verabschieden, damit am Ende des Gesetzgebungspro-
    zesses das Recht auf ein Girokonto keinem Menschen
    in Deutschland mehr aus rein geschäftlichen Erwägun-
    gen verweigert werden kann . Doch mit dem Zahlungs-
    kontengesetz verbessern wir nicht nur die Situation von
    bisher Kontolosen . Wir schaffen auch mehr Fairness und
    Transparenz für alle Bankkunden . Bisher ist es meist
    sehr schwierig, Angebote von Banken miteinander zu
    vergleichen . Gebühren werden im Kleingedruckten oder
    irgendwo in den hintersten Ecken einer Website versteckt
    und sind schwer zu durchblicken . Wir erinnern uns an die
    Diskussion um die Dispozinsen . Bisher war es ja gang
    und gäbe, dass man die Höhe der Dispozinsen nur in ei-
    nem kleinen Bilderrahmen aufgehängt in seiner Bankfi-
    liale finden konnte. Verbraucherinnen und Verbraucher
    sollen künftig offen und regelmäßig über Kosten und
    Entgelte informiert werden . Nur wenn ich Entgelte nach-
    vollziehen kann, kann ich zwischen verschiedenen Kre-
    ditinstituten vergleichen und beurteilen, welches Konto
    zu mir passt .


    (Beifall bei der SPD)


    Aber selbst wenn dies gegeben ist, ist es sehr schwie-
    rig, sich im Dickicht der verschiedenen Gebühren und
    Angebote zurechtzufinden. Hier versprechen Vergleichs-
    websites oder Vergleichsportale Abhilfe . Doch diese sind
    nicht immer verlässlich und nur selten objektiv; denn
    schließlich ist das Geschäftsmodell der Portale, dass sie
    über die Abschlüsse ihr Geld verdienen . Die Verbrau-
    cherinnen und Verbraucher können sich also nicht sicher
    sein, ob ihnen das günstigste Kontoangebot angezeigt
    wird oder doch nur das, welches die höchste Provision
    für den Portalbetreiber verspricht . Deshalb brauchen wir
    hier eine klare Regulierung und eine gute Zertifizierung.


    (Beifall bei der SPD)


    Doch auch die beste Vergleichsplattform nützt nichts,
    wenn der Kontowechsel weiterhin mit demselben hohen
    Aufwand verbunden ist wie bisher . Wer das einmal ver-
    sucht und durchgemacht hat, der weiß, dass es leichter
    ist, seinen kompletten Hausstand von einer Wohnung in
    die nächste zu bringen, als das Konto zu wechseln . Damit
    kann man gut und gerne ein halbes Jahr beschäftigt sein .


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    Deswegen begrüßen wir es sehr, dass die Banken nach
    dem Zahlungskontengesetz ihre Kunden künftig beim
    Wechsel des Kontos unterstützen müssen . Nur so ist eine
    ununterbrochene Kontoverbindung sichergestellt . Nur so
    gibt es keine Scherereien . Nur so bekommen wir endlich
    einen echten Wettbewerb bei den Girokonten für Privat-
    kunden .

    Sarah Ryglewski






    (A) (C)



    (B) (D)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Ge-
    setzentwurf ist gut .


    (Beifall bei der SPD)