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ID1814614500

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    Plenarprotokoll 18/146 Textrahmenoptionen: 16 mm Abstand oben Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 146. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 17. Dezember 2015 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Birgit Wöllert und Renate Künast . . . 14335 A Wahl der Abgeordneten Bettina Kudla, Gudrun Zollner und Tobias Zech als Schrift- führer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14335 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14335 B Absetzung des Tagesordnungspunktes 14 . . . . 14336 B Tagesordnungspunkt 4: a) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Gutachten zu Forschung, In- novation und technologischer Leis- tungsfähigkeit Deutschlands 2015 Drucksache 18/4310 hier: Stellungnahme der Bundesregierung Drucksache 18/6830 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14336 B b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2015 Drucksache 18/4310 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14336 B Dr . Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 14336 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 14339 B René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14340 C Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14342 B Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14343 C Dr . Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 14346 B Dr . Simone Raatz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14347 B Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14348 C Dr . Heinz Riesenhuber (CDU/CSU) . . . . . . . . 14349 C Saskia Esken (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14351 B Dr . Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . . 14352 B Rainer Spiering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14353 D Tagesordnungspunkt 5: – Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Betei- ligung bewaffneter deutscher Streitkräf- te am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen na- tionalen Verteidigungs- und Sicherheits- kräfte in Afghanistan Drucksachen 18/6743, 18/6946 . . . . . . . . . 14354 D – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/7079 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14354 D Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14355 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14355 D Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 14357 A Dr . Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14358 A Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14359 B Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 14360 C Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14361 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015II Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 14362 D Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 31 GO) . . . 14363 D Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 14364 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14367 C Tagesordnungspunkt 6: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem An- trag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Operation ACTIVE ENDEAVOUR im Mittelmeer Drucksachen 18/6742, 18/6945 . . . . . . . . . 14365 A – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/7080 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14365 A Matthias Ilgen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14365 A Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 14366 A Dr . Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14370 A Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 14371 D Dr . Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14372 A Dr . Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14372 B Dr . Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 14373 A Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) . . . . . . . . 14374 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 14375 B Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14377 C Tagesordnungspunkt 7: a) Antrag der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Omid Nouripour, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fluchtursachen statt Flüchtlinge be- kämpfen Drucksache 18/7046 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14375 C b) Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Niema Movassat, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Fluchtursachen bekämpfen Drucksache 18/7039 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14375 C Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14375 D Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . . 14380 B Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 14381 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14382 D Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 14383 C Charles M . Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 14384 B Dr . Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 14385 B Dr . Bernd Fabritius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14386 C Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 14388 B Dr . Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 14389 B Dr . Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) . . . 14390 C Dr . Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14392 B Tagesordnungspunkt 27: a) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. November 2012 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und der Repu- blik Polen über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs über die deutsch-polnische Staatsgrenze Drucksache 18/6931 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14393 D b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wasser- haushaltsgesetzes zur Einführung von Grundsätzen für die Kosten von Wasser- dienstleistungen und Wassernutzungen sowie zur Änderung des Abwasserabga- bengesetzes Drucksache 18/6986 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14393 D Zusatztagesordnungspunkt 1: a) Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel, Kerstin Andreae, Dr . Valerie Wilms, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Finanzierung eines bürgerfreundlichen und umwelt- gerechten Ausbaus der Rheintalbahn jetzt sicherstellen Drucksache 18/6884 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14393 D b) Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Dr . Valerie Wilms, Lisa Paus, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ressourcenverschwen- dung stoppen – Nationales Ressourcen- effizienzprogramm zukunftsfähig ausge- stalten Drucksache 18/7047 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14394 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 III Tagesordnungspunkt 28: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Den Lebensstart von Kindern in Ent- wicklungs- und Schwellenländern ver- bessern – Grundlagen für stabile Gesell- schaften schaffen Drucksachen 18/6329, 18/6849 . . . . . . . . . 14394 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Energie zu der Verordnung der Bundesregierung: Verord- nung zur Änderung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten Drucksachen 18/6867, 18/6933 Nr . 2, 18/7088 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14394 B c)–i) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 260, 261, 262, 263, 264, 265 und 266 zu Petitionen Drucksachen 18/6891, 18/6892, 18/6893, 18/6894, 18/6895, 18/6896, 18/6897 . . . . 14394 C Zusatztagesordnungspunkt 2: a)–e) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 267, 268, 269, 270 und 271 zu Petitionen Drucksachen 18/7063, 18/7064, 18/7065, 18/7066, 18/7067 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14395 B Zusatztagesordnungspunkt 3: Wahl der Mitglieder des Beirates der Stif- tung Datenschutz Drucksache 18/7060 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14395 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und SPD: Ergebnisse der UN-Klimakonferenz in Paris Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14395 D Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 14397 C Andreas Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 14398 B Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14399 C Dr . Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 14400 C Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 14401 C Dr . Anja Weisgerber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 14402 B Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14403 B Klaus Mindrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14404 C Dr . Thomas Gebhart (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 14405 D Arno Klare (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14406 C Peter Stein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14407 C Matern von Marschall (CDU/CSU) . . . . . . . . 14408 C Tagesordnungspunkt 8: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikus- anwälte Drucksachen 18/5201, 18/6915 . . . . . . . . . 14409 C – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte Drucksachen 18/5563, 18/6915 . . . . . . . . . 14409 C Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14409 D Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 14410 C Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 14411 B Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . 14412 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 14413 D Christian Lange, Parl . Staatssekretär BMJV . . . 14415 A Dr . Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . 14416 A Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 14418 B Tagesordnungspunkt 9: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmoderni- sierungsgesetz – VergRModG) Drucksachen 18/6281, 18/7086 . . . . . . . . . 14419 B – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/7087 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14419 C Marcus Held (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14419 C Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 14420 C Dr . Herlind Gundelach (CDU/CSU) . . . . . . . . 14421 C Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14423 B Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . 14424 B Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14425 B Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 14425 D Dr . Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 14427 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015IV Tagesordnungspunkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Eva Bul- ling-Schröter, Dr . Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Stromsperren gesetzlich verbieten Drucksachen 18/3408, 18/3751 . . . . . . . . . . . 14428 D Marcus Held (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14428 D Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 14430 B Jens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 14431 B Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 14433 D Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 14434 A Sabine Poschmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 14435 B Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14435 D Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtli- chen Durchsetzung von verbraucherschüt- zenden Vorschriften des Datenschutzrechts Drucksachen 18/4631, 18/6916 . . . . . . . . . . . 14437 C Ulrich Kelber, Parl . Staatssekretär BMJV . . . 14437 C Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 14438 C Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 14439 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14440 C Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 14441 D Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14442 C Metin Hakverdi (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14443 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz- Asche, Dr . Harald Terpe, Maria Klein- Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: EU-Trilogverhandlungen für mehr Patien- tensicherheit bei Medizinprodukten nutzen Drucksache 18/6650 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14444 B Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14444 B Tino Sorge (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 14445 C Heiko Schmelzle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14446 A Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 14447 D Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . . . . 14449 A Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14449 D Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14450 C Dirk Heidenblut (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14452 A Tagesordnungspunkt 13: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD einge- brachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes Drucksachen 18/6879, 18/7093 . . . . . . . . . 14453 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Matthias W . Birkwald, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Parteispenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden verbieten, Partei- spenden natürlicher Personen begrenzen Drucksachen 18/301, 18/7093 . . . . . . . . . . 14453 A Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 14453 B Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 14454 C Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 14455 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14456 D Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 14457 D Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Dr . Dietmar Bartsch, Dr . Sahra Wagenknecht, Frank Tempel, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Antrag auf NPD-Verbot jetzt unterstützen Drucksache 18/7040 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14459 C Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 14459 C Thorsten Hoffmann (Dortmund) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14460 C Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 14461 D Thorsten Hoffmann (Dortmund) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14462 A Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14462 B Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14463 B Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 14464 D Tagesordnungspunkt 15: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitver- tragsgesetzes Drucksachen 18/6489, 18/7038 . . . . . . 14466 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 V – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer, weiteren Abgeordneten und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (1. WissZeitVG-ÄndG) Drucksachen 18/1463, 18/7038 . . . . . . 14466 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohl- ke, Sigrid Hupach, Sabine Zimmer- mann (Zwickau), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Gute Arbeit in der Wissenschaft – Stabile Ausfinanzierung statt Unsicherhei- ten auf Kosten der Beschäftigten und Wissenschaftszeitvertragsgesetz grunderneuern Drucksachen 18/4804, 18/7038 . . . . . . 14466 C Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14466 D Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 14467 D Dr . Simone Raatz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14468 D Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14470 C Dr . Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 14471 D Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14472 A Alexandra Dinges-Dierig (CDU/CSU) . . . . . . 14472 C Tagesordnungspunkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Irene Mihalic, Dr . Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Private Sicherheitsfirmen umfassend regulieren und zertifizieren Drucksachen 18/3555, 18/5275 . . . . . . . . . . . 14474 C Marcus Held (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14474 D Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 14475 C Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14476 B Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14477 D Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14478 D Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssys- tems („IMI-Verordnung“) für bundesrecht- lich geregelte Heilberufe und andere Berufe Drucksachen 18/6616, 18/6987, 18/7081 . . . . 14479 C Tagesordnungspunkt 18: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Dr . Kirsten Tackmann, Karin Binder, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Herdenschutz ist Wolfsschutz – Jetzt ein bundesweites Kompetenzzentrum aufbauen Drucksachen 18/6327, 8/6940 . . . . . . . . . . . . 14479 D Rita Stockhofe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 14480 A Dr . Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 14481 A Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14482 A Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14483 A Dr . Klaus-Peter Schulze (CDU/CSU) . . . . . . . 14483 D Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Regis- trierung und des Datenaustausches zu auf- enthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Da- tenaustauschverbesserungsgesetz) Drucksache 18/7043 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14485 A Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichts- barkeit Drucksache 18/6985 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14485 A Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrs- gesetzes Drucksache 18/6988 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14485 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015VI Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14485 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 14487 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Oliver Krischer, Dr . Konstantin von Notz, Annalena Baerbock, Kai Gehring, Elisabeth Scharfenberg, Luise Amtsberg (alle BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zu der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Betei- ligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan (Tages- ordnungspunkt 5) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14487 B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Corinna Rüffer, Beate Müller-Gemmeke und Peter Meiwald (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zu der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregie- rung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräf- te in Afghanistan (Tagesordnungspunkt 5) . . . 14488 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr . Tobias Lindner und Tabea Rößner (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu der nament- lichen Abstimmung über die Beschlussemp- fehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstüt- zung der afghanischen nationalen Verteidi- gungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan (Tagesordnungspunkt 5) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14488 C Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli- chen Abstimmung über die Beschlussemp- fehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstüt- zung der afghanischen nationalen Verteidi- gungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan (Tagesordnungspunkt 5) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14489 B Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14489 B Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14490 A Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14490 C Dr . Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14490 D Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14491 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14491 D Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO des Abgeordneten Tankred Schipanski (CDU/CSU) zu der Ab- stimmung über – den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikus- anwälte und – den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Neuord- nung des Rechts der Syndikusanwälte (Tagesordnungspunkt 8) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14492 B Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Par- laments und des Rates vom 20 . November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikatio- nen und der Verordnung (EU) Nr . 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich gere- gelte Heilberufe und andere Berufe (Tagesord- nungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14492 C Ute Bertram (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 14492 D Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 14493 C Bettina Müller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14494 D Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 14495 D Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14496 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 VII Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asyl- rechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbes- serungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 19) . . . . 14496 D Nina Warken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 14497 A Dr . Lars Castellucci (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 14497 D Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 14498 D Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14499 C Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 14500 B Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Än- derung des Gesetzes über das Verfahren in Fa- miliensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Tagesordnungs- punkt 20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14501 A Dr . Silke Launert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14501 B Dr . Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) . . . . 14502 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 14503 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 14505 A Christian Lange, Parl . Staatssekretär BMJV . . . 14506 A Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Än- derung des Luftverkehrsgesetzes (Tagesord- nungspunkt 21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14507 A Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 14507 A Peter Wichtel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 14507 D Arno Klare (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14508 C Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 14510 A Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 14510 D (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 14335 146. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 17. Dezember 2015 Beginn: 9 .00 Uhr
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    3) Anlage 10 Vizepräsidentin Ulla Schmidt (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 14487 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ehrmann, Siegmund SPD 17 .12 .2015 Ernstberger, Petra SPD 17 .12 .2015 Jantz, Christina SPD 17 .12 .2015 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17 .12 .2015 Kunert, Katrin DIE LINKE 17 .12 .2015 Merkel, Dr . Angela CDU/CSU 17 .12 .2015 Müller (Chemnitz), Detlef SPD 17 .12 .2015 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17 .12 .2015 Nüßlein, Dr . Georg CDU/CSU 17 .12 .2015 Röring, Johannes CDU/CSU 17 .12 .2015 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 17 .12 .2015 Spinrath, Norbert SPD 17 .12 .2015 Steinmeier, Dr . Frank- Walter SPD 17 .12 .2015 Stritzl, Thomas CDU/CSU 17 .12 .2015 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17 .12 .2015 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 17 .12 .2015 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17 .12 .2015 Weber, Gabi SPD 17 .12 .2015 Wicklein, Andrea SPD 17 .12 .2015 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Oliver Krischer, Dr. Konstantin von Notz, Annalena Baerbock, Kai Gehring, Elisabeth Scharfenberg, Luise Amtsberg (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zu der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Reso- lute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Ver- teidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan (Tagesordnungspunkt 5) Für uns war und ist klar, dass die Übergabe der voll- ständigen Sicherheitsverantwortung an die Menschen in Afghanistan nicht das Ende unserer Verantwortung für Afghanistan bedeutet hat . Mit Bedauern und Sorge müs- sen wir feststellen, dass sich seit Beginn der Mission Re- solute Support (RSM) vor einem Jahr mit dem Ziel der Ausbildung, des Trainings und der Beratung der afgha- nischen Sicherheitskräfte die Sicherheitslage in Afgha- nistan nicht verbessert hat . Nicht zuletzt die dramatisch hohe Zahl der in den vergangenen Monaten aus Afgha- nistan nach Deutschland Geflüchteten zeigt uns das sehr deutlich, aber auch die zeitweise Einnahme von Kunduz durch die Taliban . Wo vor einem Jahr nach den Wahlen und der Bildung einer Regierung der Nationalen Einheit noch Hoffnung für eine positive politische Entwicklung des Landes unter dem Führungsduo Ghani und Abdullah bestand, herrschen heute Verunsicherung und Krise . Die Friedensgespräche zwischen den Konfliktparteien sto- cken . Die schlechte Sicherheitslage bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die zivile Hilfe und das wirtschaftli- che Engagement Deutschlands vor Ort . Die 2015 im Rahmen der Resolute Support Missi- on angestrebten Ziele sind von einer Umsetzung weiter entfernt als erhofft . Es wäre aber falsch, das Ziel eines sichereren Afghanistans, in dem es für die Menschen eine Lebensperspektive gibt, deshalb aufzugeben . Die Rückschritte schmälern auch nicht die Leistung derer, die mit großem persönlichem Einsatz vor Ort ihren Dienst geleistet haben und leisten . Wir sind den in Afghanistan eingesetzten Soldatinnen und Soldaten, Polizistinnen und Polizisten sowie den zivilen Helferinnen und Helfern zu großem Dank verpflichtet. Wir unterstreichen die Notwendigkeit, die afghani- schen Sicherheitskräfte auch weiter auszubilden und sie darin zu unterstützen, selbst Verantwortung für die Sicherheit in Afghanistan zu übernehmen . Das von der Bundesregierung vorgelegte Mandat allerdings stellt den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan jetzt auf Dauer, ohne klare Zielmarken zu definieren. Es ist unklar, wie mit der Ausgestaltung der Resolute Support Mission vor dem Hintergrund einer blockierten afghanischen Regie- rung und eines Wiedererstarkens der Taliban ein sinnvol- ler Beitrag zur Verbesserung der Sicherheitslage in Afg- hanistan geleistet werden soll – und kann . Wesentliche Rahmenbedingungen für den Erfolg der Mission fehlen auch weiterhin, wie zum Beispiel die nachhaltig gesi- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 201514488 (A) (C) (B) (D) cherte, ausreichende Finanzierung für die weitere Be- schäftigung der afghanischen Sicherheitskräfte, die von der internationalen Gemeinschaft ausgebildet wurden . Ebenso fehlt der intensive Dialog mit der afghanischen Regierung mit Blick auf die mangelhafte politische und militärische Führung . Notwendig ist außerdem die Einhaltung der finanziel- len und materiellen Versprechen für den zivilen Wieder- aufbau in Höhe von 430 Millionen Euro bis einschließ- lich 2016 und ihre anschließende Weiterführung auf hohem Niveau . Wir sehen beides: die Notwendigkeit einer Fortset- zung einer weiteren Ausbildung, Unterstützung und Be- ratung der afghanischen Sicherheitskräfte, aber auch die Schwächen des vorgelegten Mandates . Daher haben wir heute bei der Abstimmung zur Verlängerung des Einsat- zes im Deutschen Bundestag mit „Enthaltung“ gestimmt . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Corinna Rüffer, Beate Müller- Gemmeke und Peter Meiwald (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zu der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Reso- lute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Ver- teidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan (Tagesordnungspunkt 5) Wir lehnen die Fortsetzung der Beteiligung bewaff- neter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Ein- satz Resolute Support in Afghanistan ab und werden mit „Nein“ stimmen . Das Mandat birgt die Gefahr, dass Deutschland in Afghanistan erneut in einen Kampfein- satz verwickelt wird – mit unkalkulierbaren Folgen . Auf jeden Fall wird dieser Einsatz nicht zum Frieden in Af- ghanistan beitragen . Die Situation in Afghanistan ist niederschmetternd . Nach vielen Jahren des Krieges ist kein Frieden in Sicht . Die Sicherheitslage verschlechtert sich von Monat zu Monat . Die afghanische Regierung ist nicht in der Lage, für Sicherheit zu sorgen . So konnte nur mit Mühe die Einnahme des Flughafens in Kandahar durch Aufstän- dische verhindert werden. Kunduz fiel sogar zeitweilig an die Taliban . Die Verluste unter den afghanischen Si- cherheitskräften sind hoch . Insbesondere die Zivilbevöl- kerung leidet unter den anhaltenden Kämpfen zwischen den Taliban und der Regierung . Viele Menschen sterben bei Drohnen- und Luftangriffen . Ein besonders krasses Beispiel ist der fehlgeleitete Angriff der US-Luftwaffe auf ein Krankenhaus von „Ärzte ohne Grenzen“ in Kun- duz mit vielen Toten und Verletzten . Vor diesem Hintergrund plant die Bundesregierung, das Mandat für den Einsatz Resolute Support zu verlän- gern und auszuweiten: Die Anzahl der in Afghanistan stationierten Bundeswehrsoldaten soll von 850 auf 980 erhöht werden . Das Mandat erlaubt zudem, dass deutsche Soldaten im Zuge des Ausbildungseinsatzes afghanische Einheiten bei ihren Einsätzen begleiten . Das bedeutet sehr wahrscheinlich, dass auch Bundeswehrsoldaten in Kampfhandlungen verwickelt werden . Die Bundeswehr beteiligt sich damit an der Aufstandsbekämpfung, die in Afghanistan stets erfolglos war, und stärkt damit lang- fristig eher die Taliban . Die Bundesregierung schickt deutsche Soldaten in ei- nen Einsatz mit großen Risiken – ohne dass sie aus den bisherigen Afghanistan-Einsätzen die notwendigen Leh- ren gezogen hat . Die Bundesregierung setzt vorrangig auf eine militärische Lösung, anstatt die Afghanistanpo- litik vor allem darauf auszurichten, den Friedensprozess und den langfristigen Aufbau des Landes zu fördern . Es fehlt an einer strategischen und politischen Neuausrich- tung . Frieden rückt so in weite Ferne . Aus diesem Grund lehne ich den Antrag der Bundesregierung ab und unter- stütze den Entschließungsantrag meiner Fraktion . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Tobias Lindner und Tabea Rößner (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu der namentlichen Abstimmung über die Beschluss- empfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Reso- lute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Ver- teidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan (Tagesordnungspunkt 5) Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung zu . Dies ist eine Gewissensentscheidung . Die Bundeswehr befindet sich seit mehr als einem Jahrzehnt im Einsatz in Afghanistan . Die Situation in diesem Land hat sich in diesen Jahren mehrfach ge- ändert, und der Charakter dieses Einsatzes hat sich im Laufe der Zeit erheblich gewandelt . Die Beendigung des ISAF-Einsatzes und des Kampfauftrages der Bun- deswehr in Afghanistan war daher richtig und bleibt ein wichtiger Schritt, um die afghanischen Sicherheitskräfte selbst in Verantwortung für ihr Land zu bringen . Mit dem Folgemandat und dem Einsatz Resolute Support nimmt die Bundeswehr die Rolle einer Ausbilderin und Unter- stützerin der afghanischen Sicherheitskräfte ein . Gerade weil sich die Sicherheitslage in Afghanistan in den vergangenen zwölf Monaten verschlechtert hat und nach wie vor fragil ist, erachten wir es als richtig und not- wendig, dass eine solche Unterstützung auch weiterhin sichergestellt ist . Niemand weiß, wie sich die Situation im Land in den kommenden Jahren entwickeln wird und ob es gelingt, einen dauerhaften Frieden in Afghanis- tan – auch und gerade mit diplomatischen Mitteln – zu erreichen . Sicher ist nach unserer Überzeugung jedoch auch, dass, sollten die internationale Gemeinschaft und Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 14489 (A) (C) (B) (D) die Bundeswehr die Ausbildung der afghanischen Si- cherheitskräfte nun beenden, die Chancen für ziviles En- gagement und eine langfristige friedvolle Entwicklung des Landes genommen werden würden . Es bedarf eines langfristigen Engagements der inter- nationalen Gemeinschaft, vor allem mit ziviler Hilfe und wirtschaftlichem Engagement, damit sich Afghanistan weiterentwickeln kann . Dies kann jedoch nur in einem si- cheren Umfeld stattfinden. Das vergangene Jahr hat deut- lich gemacht, dass die afghanischen Sicherheitskräfte noch nicht dazu in der Lage sind, alleine für Sicherheit zu sorgen . Die kurzfristige Einnahme von Kunduz durch die Taliban ist das sicher prägnanteste Beispiel hierfür . Mit dieser Erkenntnis schwindet leider auch die Hoffnung, dass wir uns rasch aus der Beraterrolle herausziehen und den Militäreinsatz in Afghanistan vollends beenden kön- nen . Wir erachten es vor diesem Hintergrund als wichtig, Afghanistan durch Ausbildung weiter zu unterstützten . Ein starres Festhalten an Abzugs- und Rückzugsplä- nen, die vor dem Hintergrund einer anderen Bewertung der Lage entstanden sind, halten wir nicht für sinnvoll . Auch wenn wir die Militärintervention in Afghanistan in Gänze äußerst kritisch betrachten, wäre es in der heuti- gen konkreten Situation der Stabilität Afghanistans nicht dienlich, die Ausbildungsmission der Bundeswehr zu be- enden . Mit unserer Zustimmung wollen wir zum Ausdruck bringen, dass wir den Menschen in Afghanistan zur Seite stehen und verlässlich Unterstützung zukommen lassen wollen . Wir wollen, dass die afghanischen Kräfte in ei- gener Verantwortung für Sicherheit sorgen können, so- dass die afghanische Bevölkerung in Frieden leben kann . Viele Menschen, die täglich aus dem Haus gehen in der Ungewissheit, ob sie am Abend ihre Familien wiederse- hen, diese Menschen – insbesondere die junge Generati- on – wollen ihr Land aufbauen und haben die Hoffnung, dass Afghanistan eine bessere Zukunft haben kann . Dies ist auch eine Grundvoraussetzung dafür, dass Menschen in Afghanistan bleiben können und nicht zur Flucht ge- zwungen werden . Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Reso- lute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Ver- teidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan (Tagesordnungspunkt 5) Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Seit 2001 ist die Bundeswehr im Rahmen der Interna- tionalen Sicherheitstruppe ISAF militärisch in Afgha- nistan engagiert . Der Einsatz erfolgte auf Ersuchen der Teilnehmer der Afghanistan-Konferenz 2001 (,,erste Petersberg-Konferenz“) an die internationale Gemein- schaft und mit Genehmigung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (Resolution 1386 vom 20 . De- zember 2001) . Nach Beendigung der ISAF-Mission hat der Deutsche Bundestag vor einem Jahr die Beteiligung der Bundeswehr an der Resolute Support Mission ent- schieden, um die afghanische Regierung in ihrer Aufga- be einer Sicherstellung von Sicherheit und Ordnung zu unterstützen . Ich habe vor einem Jahr bei dem Mandat Resolute Support Mission mit Enthaltung gestimmt und gleichzei- tig eine Konzentration der Kräfte auf den Aufbau und die Unterstützung der Zivilgesellschaft sowie der afghani- schen Sicherheitskräfte gefordert . Wir Grüne haben kri- tisiert, dass im Mandat die notwendige Ausbildung von Polizei und Sicherheitskräften nicht klar definiert war, man gleichzeitig aber von einer engen zeitlichen Be- grenzung des Mandats ausging . Es war aufgrund der Si- cherheitslage schon damals klar, dass die Unterstützung afghanischer Sicherheitskräfte aufgrund nach wie vor mangelnder Strukturen nicht kurzfristig befristet werden kann . Wir haben auch kritisiert, dass in dem Mandat eine nicht näher beschriebene Unterstützung der USA ent- halten war, die mehr geostrategische Ziele verfolgt als ausschließlich die Stabilisierung und Befriedung von Af- ghanistan . Heute müssen wir konstatieren, dass die Sicherheitsla- ge sich in Afghanistan nochmals deutlich verschlechtert hat . Es ist bisher nicht gelungen, Strukturen zu errichten, die die innere Sicherheit signifikant erhöhen. Die aktu- elle Regierung sieht sich berechtigten Vorwürfen einer wachsenden Korruption und Misswirtschaft ausgesetzt . Ein weiterer Verfall der Sicherheit – und das sind die Lehren, die aus der jüngsten Entwicklung im Syri- en-Konflikt zu ziehen sind – wird aber unausweichlich zu noch mehr Leid für die Zivilbevölkerung führen . Drama- tisch steigende Flüchtlingszahlen aus Afghanistan sind ein deutlicher Beleg dafür . Anders als in Syrien gibt es – bei allen berechtigten Bedenken aufgrund des Machtkampfes in der afghani- schen Regierung – staatliche Sicherheitskräfte, die sich um die Schaffung von öffentlicher Sicherheit und Ord- nung bemühen, die aber offensichtlich nicht ohne eine robuste militärische Unterstützung durch ausländische Kräfte auskommen . Die nur mit militärischer Unterstüt- zung durch die USA mögliche Abwehr der Übernahme von Kunduz durch die Taliban im Oktober dieses Jahres ist ein deutliches Indiz dafür . Es ist in diesem Jahr klar geworden: Ohne militärische Unterstützung sind die af- ghanischen Sicherheitskräfte kaum in der Lage, die Si- cherheitslage zu verbessern oder stabil zu halten . Ohne diese Unterstützung droht Afghanistan in den Zustand eines „failed state“ abzurutschen, mit unübersehbaren negativen Auswirkungen auf die Zivilgesellschaft in Af- ghanistan . Um diese Entwicklung zu verhindern, stimme ich der Entsendung der Bundeswehr heute zu . Wir werden in einem Jahr zu bewerten haben, inwie- weit die Resolute Support Mission eine Verbesserung der Sicherheitslage bewirkt bzw . zumindest eine Verschlech- terung verhindert hat . Ich bin vor dem Hintergrund der Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 201514490 (A) (C) (B) (D) Berichte zur aktuellen Lage in Afghanistan der Überzeu- gung, dass durch das vorliegende Mandat die Situation in Afghanistan insbesondere für die Zivilbevölkerung verbessert werden kann . Veronika Bellmann (CDU/CSU): Enthaltung: Am heutigen Donnerstag stimmen wir in namentlicher Ab- stimmung über die Fortsetzung der Beteiligung deut- scher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghani- schen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan ab . Die Beteiligung der Bundeswehr an der NATO-Aus- bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission Re- solute Support in Afghanistan soll um ein Jahr bis Ende 2016 ausgeweitet werden . Dabei wird die Zahl der ein- zusetzenden Soldaten voraussichtlich von bisher 850 auf bis zu 980 erhöht werden . Hierzu habe ich meine Abstimmungsentscheidung an eine zügige Rückführung afghanischer Migranten im wehrfähigen Alter gebunden . Diese ist momentan noch nicht im erforderlichen Maße möglich, da die Innenmi- nister der Länder zunächst dem Abschluss eines Rück- führungsabkommens mit dem afghanischen Staat entge- genstehende Verordnungen aufheben mussten . Die Beteiligung der Bundeswehr an der Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission befürworte ich grundsätzlich . Sie darf nicht abgebrochen werden, denn das Land ist erst auf dem Weg und noch längst nicht am Ziel . Mit meiner Enthaltung möchte ich aber dennoch ein Zeichen setzen, um damit folgenden Aspekt im Zusam- menhang zwischen der derzeitigen Flüchtlingskrise in der Europäischen Union und dem Einsatz von NATO und Bundeswehr in Afghanistan hervorzuheben: Die Bundesrepublik Deutschland hat mit erheblichen finanziellen und personellen Mitteln in der Entwick- lungshilfe und mit dem Bundeswehreinsatz Hilfe zur Selbsthilfe geleistet Dadurch konnten Verwaltungs-, Bildungs- und Sicherheitsstrukturen aufgebaut werden . Selbst wenn einige Distrikte nun wieder in die Hände der Taliban gefallen sind, kann es nicht sein, dass Tausen- de junge Afghanen im wehrfähigen Alter in die Sozial- und später gegebenenfalls in die Arbeitsmarktsysteme Deutschlands und der Europäischen Union einwandern, während unsere Soldaten für die Sicherheit der „Zurück- gelassenen“ mit Leib und Leben bürgen . Außerdem ist es fraglich, wie eine Ausbildungsmission gelingen soll, wenn zunehmend die Auszubildenden ausbleiben . Der Unterschied zum Syrieneinsatz besteht darin, dass ich junge Syrer verstehen kann, die sich der Einberufung in die syrische Armee des Präsidenten Assad entziehen wollen, da sie in seiner Armee unter Umständen gegen das eigene Volk kämpfen müssen . Das ist in Afghanistan nicht der Fall, dort kämpft die Armee gegen terroristische Rebellen . Übrigens ebenso wie im Irak oder in Tunesien . In diesen Staaten gibt es demokratisch gewählte Regie- rungen und einigermaßen stabile Verwaltungs- und Si- cherheitsstrukturen und keine politische Verfolgung von Staats wegen . Nicht ohne Grund ging der jüngste Frie- densnobelpreis nach Tunesien . Deshalb besteht für junge Männer im wehrfähigen Alter aus diesen Ländern kein diesbezüglicher Verfolgungs- oder Fluchtgrund . Wenn sie dennoch ihr Land verlassen und keinen Dienst für ihr Land leisten wollen, besteht für die Bundeswehr erst recht kein Grund, dies an deren Stelle zu tun . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich werde heute dem Einsatz Resolute Support für die Aus- bildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afg- hanistan zustimmen mit der folgenden Begründung: Die vorübergehende Einnahme von Kunduz durch die Taliban hat die Menschen zutiefst verunsichert . Es herrscht verständlicherweise im Moment wenig Vertrau- en in die nationalen Sicherheitskräfte . Vermutlich wird die Situation in Kunduz auch für die deutsche Arbeit am zivilen Wiederaufbau und die deutsche Entwicklungszu- sammenarbeit Folgen haben . Von den insgesamt 180 in- ternationalen Mitarbeitern seien derzeit nur etwa 50 vor Ort – dieser Rückgang ist bereits vor der Einnahme von Kunduz und vor dem Hintergrund der Entführungsfälle erfolgt . Angesichts dieser Lage fragen sich viele in Afghanis- tan, wie lange die internationale Gemeinschaft noch im Land engagiert bleiben wird, auch angesichts der gro- ßen Herausforderungen im Nahen Osten und in Europas Nachbarschaft . Viele fragen sich gar, ob der Fall von Kunduz genauso auch in Kabul passieren könnte . Der deutlichste Ausdruck dieser Verunsicherung ist die Tat- sache, dass sich viele Afghaninnen und Afghanen dieser Tage auf den Weg nach Europa machen . Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte sich immer klar dazu bekannt, dass Deutschland langfristig in Afghanistan engagiert bleiben muss . Vor allem mit ziviler Hilfe und wirtschaftlichem Engage- ment . Diese Hilfe ist heute an vielen Orten des Landes aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich . Doch sie bleibt notwendig, damit vor allem die Afghaninnen und Af ghanen Vertrauen in ihren Staat und die Zukunft fas- sen können . Ich bin davon überzeugt, dass in der jetzigen Situati- on weiter Ausbildungshilfe durch die Bundeswehr nötig ist . Nach wie vor ist die afghanische Armee auf logis- tische Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen . Die Bundeswehr wird nach den Vorgaben des jetzigen Mandates nicht kämpfen, sondern da beraten und unterstützen, wo es nötig ist . Wenn die afghanischen Sicherheitskräfte den Bürgerinnen und Bürgern wirksa- men Schutz bieten sollen, dann ist mehr notwendig als der Aufbau einer zahlenmäßig großen Armee in kurzer Zeit . Für den Aufbau effektiver und legitimer Sicher- heitskräfte braucht es einen langen Atem . Vor allem stim- me ich aber zu, weil ich der Überzeugung bin, dass auch angesichts der Entwicklungen in Syrien die Region umso mehr stabilisiert werden muss . Deutschland sollte diesen Prozess verantwortungsbewusst unterstützen . Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Seit 2001 ist die Bundeswehr im Rahmen der In- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 14491 (A) (C) (B) (D) ternationalen Sicherheitstruppe ISAF militärisch in Af- ghanistan engagiert . Der Einsatz erfolgte auf Ersuchen der Teilnehmer der Afghanistan-Konferenz 2001 („erste Petersberg-Konferenz“) an die internationale Gemein- schaft und mit Genehmigung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (Resolution 1386 vom 20 . De- zember 2001) . Nach Beendigung der ISAF-Mission hat der Deutsche Bundestag vor einem Jahr die Beteiligung der Bundeswehr an der Resolute Support Mission ent- schieden, um die afghanische Regierung in ihrer Aufga- be einer Sicherstellung von Sicherheit und Ordnung zu unterstützen . Ich habe vor einem Jahr diesem Mandat Resolute Sup- port Mission nicht zugestimmt – und gleichzeitig eine Konzentration der Kräfte auf den Aufbau und die Un- terstützung der Zivilgesellschaft sowie der afghanischen Sicherheitskräfte gefordert . Wir Grüne haben kritisiert, dass im Mandat die notwendige Ausbildung von Poli- zei und Sicherheitskräften nicht klar definiert war, man gleichzeitig aber von einer engen zeitlichen Begrenzung des Mandats ausging . Wegen der Sicherheitslage war schon damals klar, dass die Unterstützung afghanischer Sicherheitskräfte aufgrund nach wie vor mangelnder Strukturen nicht kurzfristig befristet werden kann . Wir haben auch kritisiert, dass in dem Mandat eine nicht nä- her beschriebene Unterstützung der USA enthalten war, die mehr geostrategische Ziele verfolgt als ausschließlich die Stabilisierung und Befriedung von Afghanistan . Heute müssen wir konstatieren, dass die Sicherheitsla- ge sich in Afghanistan nochmals deutlich verschlechtert hat . Es ist bisher nicht gelungen, Strukturen zu errichten, die die innere Sicherheit signifikant erhöhen. Die aktu- elle Regierung sieht sich berechtigten Vorwürfen einer wachsenden Korruption und Misswirtschaft ausgesetzt . Ein weiterer Verfall der Sicherheit – und das sind die Lehren, die aus der jüngsten Entwicklung im Syri- en-Konflikt zu ziehen sind – wird aber unausweichlich zu noch mehr Leid für die Zivilbevölkerung führen . Drama- tisch steigende Flüchtlingszahlen aus Afghanistan sind ein deutlicher Beleg dafür . Anders als in Syrien gibt es – bei allen berechtigten Bedenken aufgrund des Machtkampfes in der afghani- schen Regierung – staatliche Sicherheitskräfte, die sich um die Schaffung von öffentlicher Sicherheit und Ord- nung bemühen, die aber offensichtlich nicht ohne eine robuste militärische Unterstützung durch ausländische Kräfte auskommen . Die nur mit militärischer Unterstüt- zung durch die USA mögliche Abwehr der Übernahme von Kunduz durch die Taliban im Oktober dieses Jahres ist ein deutliches Indiz dafür . Es ist in diesem Jahr klar geworden: Ohne militärische Unterstützung sind afgha- nische Sicherheitskräfte kaum in der Lage, die Sicher- heitslage zu verbessern oder stabil zu halten . Ohne diese Unterstützung droht Afghanistan in den Zustand eines „failed state“ abzurutschen, mit unübersehbaren negati- ven Auswirkungen auf die dortige Zivilgesellschaft . Um diese Entwicklung zu verhindern, stimme ich der Entsen- dung der Bundeswehr heute zu . Wir werden in einem Jahr zu bewerten haben, inwie- weit die Resolute Support Mission eine Verbesserung der Sicherheitslage bewirkt bzw . zumindest eine Verschlech- terung verhindert haben wird . Ich bin vor dem Hinter- grund der Berichte zur aktuellen Lage in Afghanistan der Überzeugung, dass durch das vorliegende Mandat die Situation in Afghanistan insbesondere für die Zivilbevöl- kerung verbessert werden kann . Markus Paschke (SPD): Die Entscheidung über Auslandseinsätze der Bundeswehr gehört zu den schwie- rigsten Entscheidungen, die Abgeordnete des Deutschen Bundestages zu treffen haben . Seit dem Beginn des mi- litärischen Einsatzes in Afghanistan halte ich eine deut- sche Beteiligung für falsch . Der Irak, Libyen und beson- ders Afghanistan zeigen deutlich, dass mit militärischen Mitteln kein Unrechtsregime beseitigt werden kann . Die Zivilbevölkerung leidet am stärksten unter dem folgen- den jahrelangen Terror und sich gegenseitig immer wei- ter aufschaukelnden Gewaltwellen . Vor allem: Es ist auch Ende 2015 kein nachhaltiger Erfolg des NATO-Einsatzes in Afghanistan in Sicht . Des- halb lehne ich die Fortsetzung des Mandates ab . Seit nun- mehr 14 Jahren dauert der Einsatz, und auch nach diesem Zeitraum sind für mich kaum positive Folgen erkennbar . Nach wie vor ist für mich die angestrebte Friedensper- spektive nicht ersichtlich . Im Gegenteil: Die Sicherheits- lage ist weiterhin besorgniserregend . Das haben zahlrei- che Vorfälle in den letzten Monaten bewiesen . Afghanische Dolmetscher und andere Unterstützer werden im eigenen Land mit dem Tod bedroht, weil sie neben deutschen auch anderen Streitkräften helfen . Ich halte es für unhaltbar, dass diese Menschen in dieser aku- ten Bedrohung alleingelassen werden und ihnen teilwei- se nicht einmal Asyl in unserem Land gewährt wird . Und auch für unsere Soldatinnen und Soldaten sind die Einsätze in Afghanistan eine hohe Belastung . Aus zahlreichen persönlichen Berichten und Gesprächen weiß ich, dass diese Belastung oft zu schwerwiegenden persönlichen Problemen, beispielsweise bei der psychi- schen Verarbeitung des Erlebten, führt . Mir wird dabei immer wieder deutlich: Die Wahrnehmung der Soldaten unterscheidet sich häufig von den offiziellen Verlautba- rungen . Ich begrüße die internationalen Bemühungen zum zivilen Aufbau des Landes sehr, aber eine Befriedung Afghanistans ist meiner Auffassung nach nicht mit mili- tärischen Mitteln zu erreichen . Die bisherige Ausbildung von Polizei und Armee in Afghanistan hat nicht zu einer nachhaltig besseren Sicherheitslage im gesamten Land geführt . Schwerpunkt des Handelns muss eine Versöh- nungstheorie sein . Nach meinem Eindruck werden der- zeitige Machtstrukturen durch unseren Militäreinsatz nicht motiviert, die Versöhnung der verschiedenen Stäm- me und Akteure aktiv voranzutreiben . Das Gegenteil ist der Fall . Auch nach 14 Jahren sehe ich keine nachvoll- ziehbare Exit-Strategie für den deutschen Einsatz . Des- halb stimme ich beim vorliegenden Antrag mit „Nein“ . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ich stimme gegen die Verlängerung des Bundes- wehreinsatzes in Afghanistan . Die Lage in Afghanistan ist Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 201514492 (A) (C) (B) (D) nicht gut . Das ergibt sich auch aus dem jüngsten Bericht, den die Bundesregierung geheim zu halten versucht . Seit 2001 war sie nie so schlecht . Alle wissen, dass der Bun- deswehreinsatz auch mit 100 zusätzlichen Soldaten keine Sicherheit im Land schaffen wird . Die Lage wird nächs- tes Jahr nicht besser sein als heute, eher noch schlechter . Nie wurden so viele Menschen im Krieg in Afghanistan getötet und verletzt wie im letzten Jahr – afghanische Polizisten und Soldaten, Talibankämpfer, vor allem aber auch Zivilisten, Frauen und Kinder . Armee und Polizei sind unzuverlässig und kriegsmüde, nicht nur wegen der hohen Verluste . Bis zu 20 bis 30 Prozent der 350 000 Si- cherheitskräfte wollen für die korrupte Regierung nicht ihr Leben riskieren, laufen über, bleiben zu Hause oder fliehen. Daran ändert auch die Ausbildung durch die Bun- deswehr nichts . Die Eroberung der Stadt Kunduz, in der die Bundeswehr mehr als ein Jahrzehnt stationiert war, innerhalb weniger Stunden, hat das gezeigt . Nur mit Hil- fe der US-Sondereinheiten und Bomben der US-Luftwaf- fe konnte die Stadt zurückerobert werden . Die gnadenlo- se Bombardierung des Krankenhauses von „Ärzte ohne Grenzen“, bei der zahlreiche Ärzte, Helfer und Patienten getötet wurden, hat Hass geschürt und den Taliban neue Kämpfer zugetrieben . Wegen der unfähigen, zerstritte- nen und korrupten Regierung und fehlenden Sicherheit schwinden die Entwicklungschancen des Landes . Ent- wicklungsprojekte stocken, westliche Entwicklungshel- fer trauen sich nicht mehr aus Kabul und den militärisch gesicherten Orten aufs Land . Vor ein paar Jahren, als Mullah Omar noch lebte, wa- ren die Chancen für eine vertretbare Verhandlungslösung unter Einschluss der Taliban besser . Die Bundesregie- rung hat wie die NATO nichts dafür getan, diese Chance zu nutzen . Jetzt wird es viel schwieriger, aber noch sind Verhandlungen eine Alternative, den Krieg zu beenden . Der Krieg war von Anfang an falsch und unverant- wortbar . NATO und Bundesregierung hatten beschlos- sen, die Einsätze in zwei Jahren zu beenden und bis dahin alle Truppen abzuziehen . Jetzt wird die Truppenstärke wieder erhöht und die Verteidigungsministerin erklärt, der Einsatz werde noch lange dauern . Aber es ist doch nicht richtig, einfach so weiterzuma- chen wie bisher . Weitere 14 Jahre? Ich werde deshalb mit Nein stimmen . Dieser Krieg ist verloren . Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO des Abgeordneten Tankred Schipanski (CDU/CSU) zu der Abstimmung über – den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte (Tagesordnungspunkt 8) Dem Gesetzentwurf stimme ich zu . Mit dem Gesetz- entwurf wird richtigerweise sichergestellt, dass angestell- te Rechtsanwälte auch zukünftig von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden und sich statt- dessen über die eigenen Versorgungswerke versichern können . Zudem müssen die Syndikusrechtsanwälte auch künftig keine individuellen Haftpflichtversicherungen abschließen . Ich halte es nicht zuletzt im Sinne der Gleichbehand- lung der „freien“ Berufe allerdings für zwingend gebo- ten, in einem zweiten Schritt nun auch für die anderen Berufsgruppen in diesem Bereich zügig Rechtsklarheit zu schaffen . Ich widerspreche damit explizit der Auffas- sung des Bundesjustizministeriums, welches hinsichtlich der Urteile des Bundessozialgerichts vom 3 . April 2014 bei der Altersvorsorge von angestellten Angehörigen freier Berufe, wie etwa Architekten oder Apothekern, keinen Änderungsbedarf zu erkennen vermag . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Par- laments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Ver- waltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnen- markt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und an- dere Berufe (Tagesordnungspunkt 17) Ute Bertram (CDU/CSU): Herr Kollege Henke hat ja schon erklärt, dass mit dem Gesetzentwurf die EU-Richt- linie 2013/55/EU über die Anerkennung von Berufsqua- lifikationen in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Und da diese Umsetzung bis zum 18 . Januar 2016 er- folgen muss, ist es angesichts der Zeitknappheit richtig, sich bei diesem Gesetz konsequent auf eine „Eins-zu- eins“-Umsetzung zu beschränken . Ergänzungswünsche, die zwingend zu weiteren Beratungsabläufen führen würden, müssen jetzt zurückstehen . Sie laufen uns ja auch nicht weg . Lassen Sie mich einen Teilaspekt hierzu herausgrei- fen, nämlich beim sogenannten partiellen Berufszugang bei den bundesrechtlich geregelten Heilberufen, der al- lein bei den Psychologischen Psychotherapeuten und den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Betracht kommt . Er gilt aber auch für die im MTA-Gesetz gere- gelten Berufe . Worum geht es? Der partielle Berufszugang ist eine zusätzliche Mög- lichkeit, einen Berufszugang in einem EU-Mitgliedstaat zu erlangen . Vorrangig bleibt grundsätzlich der volle Be- rufszugang . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 14493 (A) (C) (B) (D) Der partielle Berufszugang erlaubt Antragstellern aus den anderen EU-Staaten, den anderen Vertragsstaaten des Abkommens und der Schweiz, die in ihrem Her- kunftsstaat für die entsprechende berufliche Tätigkeit qualifiziert sind, den Zugang für ihren Beruf in Deutsch- land . Wenn deren Ausbildung nur einen Teil des Berufs- bildes in Deutschland umfasst, erhalten sie den Zugang auch nur zu diesem Teil des Berufs . Für einen vollen Be- rufszugang wären hingegen sogenannte Ausgleichsmaß- nahmen im Umfang des vollständigen Ausbildungspro- gramms erforderlich . Grundsätzlich gilt: Den vollen Berufszugang können Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus Herkunftsmitglied- staaten in Deutschland nur erhalten, wenn ihre in einem anderen Land erworbene Qualifikation keine wesentli- chen Unterschiede zur deutschen Ausbildung aufweist oder wenn bestehende wesentliche Ausbildungsunter- schiede durch Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen wer- den können . Die Psychologen- und Psychotherapeutenberufe sind in den Mitgliedstaaten der EU sehr unterschiedlich regle- mentiert . So entspricht dem Berufsbild des deutschen Psychotherapeuten in vielen Mitgliedstaaten das Berufs- bild des Gesundheits- oder Klinischen Psychologen . Den Berufstitel „Psychotherapeut“ gibt es nur in neun Mit- gliedstaaten . Ob die Ausbildungen in den Mitgliedstaaten in den Teilbereichen wesentliche Unterschiede zu den entspre- chenden Teilbereichen der Psychotherapie-Ausbildung in Deutschland enthalten oder nicht, darüber urteilen die zuständigen Behörden der Länder dann anhand eines ge- nauen Vergleichs der Ausbildungsinhalte . Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten werden also nicht aus- gegrenzt, sondern erhalten eine zusätzliche Möglichkeit, ihren Beruf hierzulande auszuüben . Aber auch ein partieller Berufszugang wird nur dann gewährt, wenn die Ausbildung in dem Teil, für den der partielle Zugang gewährt werden soll, keine wesentli- chen Unterschiede zu dem entsprechenden Teil der deut- schen Ausbildung aufweist . Es wird damit – entgegen anderslautenden Befürch- tungen aus den Reihen des Berufsstandes – zu keiner „Erosion von Qualifikationsstandards“ kommen. Die Befürchtung, dass die Qualität des Berufsstan- des nicht gehalten werden kann, wenn der behandelnde Psychotherapeut die deutsche Sprache nicht als Mutter- sprache spricht, halte ich für kein durchschlagendes Ar- gument: Nach den letzten verfügbaren Zahlen der EU-Kom- mission von 2012 gab es in Deutschland nur ganze 19 An- träge auf Anerkennung einer Psychotherapeuten-Berufs- qualifikation aus einem anderen EU-Mitgliedstaat; alle Anträge wurden genehmigt . Und bei den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gab es nach den letzten Zahlen von 2011 sage und schreibe nur einen einzigen Fall . Und der wurde auch genehmigt . Im Zusammenhang mit der psychotherapeutischen Erstversorgung von Flüchtlingen, bei der es sich ja nicht um Einzelfälle handelt, sondern um die Versorgung von Tausenden – wie viele genau, darüber streiten wir noch an anderer Stelle –, da bereitet die Überwindung sprach- licher Barrieren mithilfe von sogenannten Sprachmittlern offenbar keine Probleme, sofern der Bund dafür zahlt . Der partielle Berufszugang rundet also in einer be- stimmten und vom Umfang her sehr überschaubaren Konstellation einen Bereich ab, wo der volle Berufs- zugang nicht gewährt werden kann . Er bildet ein klei- nes – ein ganz kleines – zusätzliches Stück an mehr Frei- zügigkeit in der Europäischen Union, was ja in unseren heutigen krisengeschüttelten Zeiten fast schon wieder etwas Besonderes ist . Bitte stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu . Rudolf Henke (CDU/CSU): Mit dem von der Bun- desregierung eingebrachten Gesetz zur Umsetzung der Änderung der Europäischen Berufsanerkennungsrichtli- nie greifen wir heute die dazu getroffenen Entscheidun- gen des Europäischen Parlaments und des Rates vom No- vember 2013 auf, so wie im Koalitionsvertrag vereinbart . Das Gesetz ist ein weiterer Baustein hin zu mehr Mo- bilität und Freizügigkeit von qualifizierten Fachkräften auf dem europäischen Binnenmarkt . Die Debatte zur Gestaltung der Europäischen Richtli- nie haben wir im Wesentlichen bereits in der vergange- nen Legislaturperiode geführt . Manche unserer damals formulierten Forderungen finden sich nun in diesem Gesetz wieder. Manche For- derungen haben auch dazu geführt, dass ursprüngliche Pläne aus dem Grünbuch der Europäischen Kommission wieder gestrichen wurden; ich nenne nur das Abitur als Voraussetzung für den Zugang zu den Berufen der Kran- kenpflege. Das ist ein Erfolg unserer Arbeit und zeigt einmal mehr, dass sich langer Atem bezahlt macht – wenn auch nicht zwingend unmittelbar . Die meisten der Neuregelungen betreffen die regle- mentierten Heilberufe, die Steuerberater kommen hinzu, vermutlich, weil sich deren Arbeit auf die Schmerzlin- derung an einem der empfindlichsten Körperteile vieler Menschen bezieht, dem Portemonnaie . Dabei folgen wir dem Leitgedanken, dass dafür hil- fesuchende Bürger darauf vertrauen können, von einem Steuerberater umfassend und kompetent beraten zu wer- den . Die Möglichkeit massiver negativer materieller und immaterieller Folgen im Falle einer unzureichen- den Steuerberatung hält uns davon ab, unsere Bürger von Angehörigen steuerberatender Berufe aus anderen EU-Staaten beraten zu lassen, bei denen keiner weiß, ob Kenntnisse und Befugnisse auch nur im Geringsten dem Beratungsbedarf entsprechen . In erster Linie soll der vorliegende Gesetzentwurf den Berufszugang europaweit vereinfachen und beschleuni- gen . Zudem werden Mindestanforderungen an die Aus- bildung festgelegt . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 201514494 (A) (C) (B) (D) Die Freizügigkeit in der Europäischen Union ermög- licht es jedem EU-Bürger, selbst zu entscheiden, in wel- chem EU-Land er sich niederlassen möchte . Das führt zu einer stetigen Zunahme der Migration von Fachkräften, von der auch unser Land grundsätzlich profitiert. Gleichwohl dürfen wir speziell in den Heilberufen die hohen Ausbildungsstandards nicht aufgeben . Patientin- nen und Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass sie eine medizinische Behandlung oder Beratung auf höchstem Niveau erhalten . Wichtig ist, dass sich dar- an auch zukünftig nichts ändert . Deshalb ist bei allen wesentlichen Unterschieden der Ausbildung eine Anpassung an die in unserem Land geltenden Standards erforderlich . Das ist etwa dann der Fall, wenn Kenntnisse beim Antragsteller fehlen, die eine wesentliche Voraussetzung für die Ausübung des Berufs sind, und die Ausbildung des Antragstellers gegenüber der deutschen Ausbildung wesentliche Abweichungen aufweist . Das Gesetz bietet für die Psychologischen Psycho- therapeuten und Psychologischen Kinder- und Jugendli- chenpsychotherapeuten und für Medizinisch-technische Assistenten (MTA) und ähnliche Berufe die Möglichkeit eines partiellen Berufszugangs . Bei diesen Berufen kommt eine automatische Aner- kennung nicht zum Zuge, weil es keine koordinierten Mindestausbildungsanforderungen gibt . Wir achten aber darauf, dass nur diejenigen in Deutschland tätig werden, die unseren hohen Anforderungen gerecht werden kön- nen, gegebenenfalls unter Hinweis auf ihren im Ausland absolvierten Bildungsgang . Für Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Hebammen und Gesundheits- und Krankenpfleger ist ein partieller Be- rufszugang aufgrund des Prinzips der automatischen Anerkennung auf Grundlage koordinierter Mindestaus- bildungsanforderungen ausgeschlossen – auch das war 2011 eine Forderung unserer Fraktion im Rahmen der Debatte über das Grünbuch . Bei den Apothekern hat es einen gewissen Diskussi- onsbedarf gegeben . Die Verwendung des Wortes „insbe- sondere“ in § 2 Absatz 3 der Bundes-Apothekerordnung stellt nun aber sicher, dass sich der Beruf des Apothekers nicht ausschließlich auf pharmazeutische Tätigkeiten beschränkt . Es ist nun Aufgabe der Landesapotheker- kammern, zu definieren, welche weiteren Tätigkeiten ein Apotheker ausüben darf . In Verbindung mit dem Arbeitsauftrag aus den Heil- berufsgesetzen der Länder bietet der Gesetzentwurf eine hinreichende Sicherheit dafür, dass es nicht zu zwei pa- rallelen Tätigkeitsgebieten, einem innerhalb und einem außerhalb der EU-Richtlinie, kommt und davon eines beispielsweise bei der Befreiungsentscheidung zu den Versorgungswerken nicht berücksichtigt wird . Das Gesetz, das wir heute verabschieden, bringt die Einführung des Europäischen Berufsausweises, der für die Berufsgruppen der Apotheker, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Physiotherapeuten bereits in die- sem Jahr von der EU-Kommission beschlossen wurde . Für Ärzte, spezialisierte Krankenpfleger und speziali- sierte Apotheker wird die Einführung derzeit geprüft und soll in einer nächsten Phase umgesetzt werden . Der Ausweis wird Berufsangehörigen ausgestellt, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig in einem der genann- ten Fachbereiche zugelassen sind . Die antragstellende Person hat künftig die Wahl zwi- schen dem neuen elektronischen Verfahren zur Anerken- nung ihrer Berufsqualifikation und dem herkömmlichen Anerkennungsverfahren . Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und zeitgleich Transparenz sowie einheitliche Bedingungen für eine Zulassung zu schaffen . Zudem sollen Mitgliedstaaten durch das Binnen- markt-Informationssystem „IMI“ über Verstöße infor- miert werden, die zu einem teilweisen oder vollständigen Berufsausübungsverbot geführt haben . Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich, denn für Personen, die auf Kosten von Patienten und gesamten Berufsgruppen bewusst täuschen oder aus gewichtigen Gründen nach einer gerichtlichen Entscheidung ihre Tä- tigkeit gar nicht mehr oder nur partiell ausüben dürfen, darf es in Deutschland keinen Berufszugang geben, als ob nichts passiert wäre . Dazu ist es unerlässlich, dass die in unserem Land zuständigen Behörden, im Regelfall also die Bezirks- regierungen, über solche Verstöße und Vorkommnisse informiert werden . Das Ministerium hat im Ausschuss dargelegt, dass dies automatisch der Fall sein wird . Die Einführung dieses Vorwarnmechanismus ist mit spezifischen Unterrichtungspflichten gegenüber allen EU-Mitgliedstaaten verknüpft . Wie immer bei solchen Systemen können sie nur wirksam sein, wenn sich alle an die getroffenen Vereinbarungen halten . Leisten wir also unseren Beitrag und sorgen wir dafür, dass die Umsetzung vorankommt und wir alle von einem wirkungsvollen Binnenmarkt-Informationssystem profi- tieren können . Meine Fraktion stimmt dem Gesetz zu . Bettina Müller (SPD): Die Freizügigkeit für Arbeit- nehmer und Angehörige der freien Berufe innerhalb der Europäischen Union ist ein Kernaspekt des europäischen Gedankens . Wer seinen Wohnort innerhalb der EU frei wählen kann, der muss selbstverständlich auch seinen erlernten Beruf dort ausüben können, wo sein Lebens- mittelpunkt ist . Das war natürlich auch schon bislang möglich . Aber mit dem vorliegenden Gesetzespaket soll es für die An- gehörigen der Gesundheitsberufe und für die Steuerbe- rater weiter erleichtert werden . Dazu wurden schon in den zurückliegenden Jahren Vorarbeiten geleistet und die jeweiligen berufsrechtlichen Regelungen der europäi- schen Mitgliedstaaten weitgehend harmonisiert und Min- destanforderungen an die jeweilige Ausbildung geregelt . Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben Ende November 2013 eine weitere Hürde abge- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 14495 (A) (C) (B) (D) senkt, die die Ausübungs- und Niederlassungsfreiheit für die Gesundheitsberufe immer noch etwas behindert hat: nämlich die aufwendigen, bürokratischen und langen An- erkennungsverfahren . Mit Einführung des Europäischen Berufsausweises wird die Anerkennung eines erlernten Gesundheitsberu- fes außerhalb des Heimatlandes künftig einfacher sein . Der EBA ist dabei im Wesentlichen ein rein elektroni- sches Verfahren, bei dem die erforderlichen Nachweise in einem Datenbanksystem verzeichnet werden . Auf die- ses System haben alle Mitgliedstaaten Zugriff . Es ist die Voraussetzung, um die auch weiterhin notwendige An- erkennung der Berufsqualifikationen in den Zielstaaten weitgehend zu automatisieren und zu beschleunigen . Das elektronische System und insbesondere die Nut- zung des IMI-Systems werden die Anerkennungsverfah- ren erheblich beschleunigen, effizienter machen – und sie sorgen zudem für mehr Sicherheit . Denn der elekt- ronische Informationskanal des IMI-Systems macht es möglich, im Rahmen eines sogenannten Vorwarnsystems „schwarze Schafe“ eines Berufsstandes kenntlich zu ma- chen und damit den Missbrauch des EBA zu unterbinden . Künftig sollen Informationen über Berufsangehörige, die zu Sanktionen, zu Einschränkungen oder sogar zum Verbot der Berufsausübung führen können, innerhalb von drei Tagen in das Datenbanksystem eingepflegt werden. Die Effizienz dieses Informationsaustausches ist ja offenbar so hoch, dass der Bundesrat in seiner Stellung- nahme die Einbeziehung der Bundesländer gefordert hat, weil sich offenbar der Informationsaustausch zwischen den Ländern hier etwas schleppender vollzieht . Wir sollten den Einwand des Bundesrates zum Anlass nehmen, hier trotz der vereinbarten Eins-zu-eins-Umset- zung noch einmal nachzuschauen und gegebenenfalls auch nachzuregeln . Es wäre schon sehr unbefriedigend, wenn der Informationsfluss etwa von Portugal nach Deutschland effizienter vonstattenginge als zwischen Schleswig-Holstein und Hessen . Denn grundsätzlich gilt: Die Gesundheitsberufe erfor- dern eine besondere Sorgfalt bei der Anerkennung . Die Sicherheit und Qualität einer medizinischen, psychothe- rapeutischen, heilkundlichen oder pflegerischen Behand- lung muss auch weiterhin oberste Priorität haben . Insofern sind die sorgfältige Prüfung der vorliegenden Zugangsvoraussetzungen, die Abfrage über vorliegende Sanktionen, aber auch die in den Gesundheitsberufen wichtige sprachliche Qualifikation von großer Wichtig- keit . Es gilt aber auch: Den Angehörigen der Gesundheits- berufe muss die Ausübung ihres Berufes europaweit möglich sein . Die Freizügigkeit darf gegenüber anderen Berufsfeldern nicht eingeschränkt sein . Gerade Deutsch- land braucht angesichts des Fachkräftemangels in nahezu allen Bereichen unseres Gesundheitssystems den Zuzug von gut ausgebildeten Pflegerinnen und anderen Fach- kräften . Mit dem vorliegenden Gesetzespaket wird all dem Rechnung getragen und die im Koalitionsvertrag ver- einbarte Eins-zu-eins-Umsetzung vorgenommen . Im Be- reich der Krankenpflege und der Altenpflege werden die in den geltenden Berufsgesetzen geänderten Regelungen im nächsten Jahr in das Pflegeberufegesetz übertragen. Damit wird auch die künftige generalistische Ausbildung den EU-Vorgaben entsprechen . Zeitgleich beschäftigen sich die Länderparlamente mit der Umsetzung für die Berufe in Länderzuständig- keit . Insofern ist davon auszugehen, dass Deutschland die von der EU vorgegebene Umsetzungsfrist 18 . Januar 2016 erfüllen wird . Im Vorfeld wurde von verschiedenen Seiten die Ein- beziehung der Apotheker, die nicht in einer Apotheke arbeiten, in den EBA gefordert . Neben dem Bundesrat in seiner Stellungnahme waren hier vor allem auch die Apothekerkammern sehr rührig . Es ist schade, dass wegen der Festlegung auf eine Eins-zu-eins-Umsetzung hier keine Änderung vorge- nommen wurde . Aus meiner Sicht wäre das unproblema- tisch gewesen . Die Ankündigung der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung, dass die Änderung später in einem anderen Gesetz erfolgen soll, ist aber ausdrücklich zu be- grüßen . Dann würde ich mir aber auch wünschen, hier ein grö- ßeres Paket zu schnüren . Denn außer den EBA für eine weitere Apothekergruppe zu öffnen, müsste aus meiner Sicht zum Beispiel dringend das noch von 1968 stam- mende PTA-Gesetz novelliert werden . Den deutschen PTA mit ihrem völlig veralteten Be- rufsgesetz wird der EBA wenig helfen . Es sieht noch eine zweieinhalbjährige Ausbildung vor, während alle ande- ren Gesundheitsfachberufe heute drei Jahre haben . Auch die Ausbildungsinhalte müssen modernisiert werden . Die Beratungsleistung in den Apotheken ist verbes- serungswürdig, der Fachkräfte- und Nachwuchsmangel stellt Apotheken vor Probleme . Aus meiner Sicht sollte die überfällige Novellierung des PTA-Gesetzes daher nicht erneut hinausgeschoben werden, wenn man ande- rerseits für die Apotheker wegen des EBA Sonderrege- lungen ins Auge fasst . Beides gehört für mich zusammen . Im Frühjahr 2016 werden wir ja über die akademische Ausbildung in den Gesundheitsberufen zu entscheiden haben, es stehen Gespräche über Verbesserungen bei den Heilmittelerbringern an . Ich nenne hier auch noch das ausstehende OTA/ATA-Gesetz . Wenn man das alles zu einem Paket schnürt, kann der Gesetzgeber deutlich machen, dass ihm auch die Ge- sundheitsfachberufe am Herzen liegen . Die heutige Umsetzung des Europäischen Berufsaus- weises ist dazu ein erster und wichtiger Schritt . Birgit Wöllert (DIE LINKE): Wir haben heute über ein Gesetz zu befinden, das eine EU-Richtlinie in nati- onales Recht umsetzt, wobei dies, um Probleme zu ver- meiden, bis 18 . Januar 2016 zu geschehen hat . Für die Erarbeitung hatte die Bundesregierung allerdings seit Anfang 2014 Zeit . Warum es ohne Not und Verschulden von Dritten – salopp gesagt – jetzt „auf den letzten Pfiff“ Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 201514496 (A) (C) (B) (D) kommt, ist mir nicht nachvollziehbar . Vielleicht äußert sich ja die Bundesregierung oder die Koalition dazu . Die EU-Richtlinie legt als Voraussetzung für die ge- genseitige Anerkennung Mindestanforderungen fest, die in nationale Regelungen zu überführen sind . Diese sind bei allen bundesrechtlich geregelten Heilberufen um- zusetzen . Eine Vollharmonisierung ist allerdings nicht vorgeschrieben, sodass die einzelnen Länder die Anfor- derungen über-, aber nicht unterschreiten dürfen, wenn eine europaweite Anerkennung der Berufsqualifikation gewünscht wird . Die Gestaltungshoheit der Mitgliedstaa- ten in Ausbildungsfragen bleibt also trotz des Gesetzent- wurfes erhalten . Dies ist aus Sicht der Beschäftigten zu begrüßen . Auch bietet der vorgelegte Gesetzentwurf die Voraus- setzung für eine europaweite Berufstätigkeit ohne auf- wendige individuelle Anerkennungsverfahren . Denn die Ausbildungsgänge sind vor allem in den Heilberufen eu- ropaweit sehr unterschiedlich . Unabhängig davon, ob die einzelnen Länder einen akademischen Ausbildungsgang oder eine berufliche Ausbildung vorschreiben, kann so eine unkomplizierte gegenseitige Anerkennung erfolgen . Gleiche Zugangschancen zu Bildung und Beschäftigung sowie die Freizügigkeit sind ein hohes Gut in einem sich entwickelnden Binnenmarkt . Künftig wird der Bedarf an qualifizierten Pflegefachkräften und Gesundheitsberufen weiter steigen . Deshalb sind Maßnahmen erforderlich, die sicherstellen, dass sich auch weiterhin junge Men- schen für die professionelle Pflege begeistern oder sich für eine Ausbildung in den entsprechenden Heilberufen entscheiden . Damit auch die bundesdeutsche Altenpflegeausbil- dung europaweit anerkannt werden kann, muss die Bun- desregierung endlich das lang angekündigte und umstrit- tene Pflegeberufegesetz so auf den Weg bringen, dass es beschlossen werden kann . Zurzeit streiten nicht nur die Koalitionsfraktionen, sondern auch die beteiligten Mi- nisterien . Das Gleiche gilt bei der Säuglings- und Kin- derkrankenpflegeausbildung. Ein letzter kritischer Hinweis: Der Bundesverband der Apothekerverbände (ABDA) wendet sich gegen die strikte Übernahme der Formulierung aus der EU-Richt- linie in die Bundes-Apothekerordnung und das Apothe- kengesetz . Die ABDA weist darauf hin, dass damit der Aspekt des Tätigkeitsorts vernachlässigt wird und wich- tige Tätigkeitsfelder in Forschung und Wissenschaft fehlen . Auch der Bundesrat unterstützt die Initiative der Apotheker, das Tätigkeitsfeld zu aktualisieren . Aus un- serer Sicht ist es bedauerlich, dass diese Vorschläge jetzt nicht aufgegriffen wurden . Wir sind für eine möglichst schnelle bundesgesetzliche Regelung . Meine Fraktion stimmt diesem Gesetzentwurf zu . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die Pflege und die Heilberufe sichern weite Teile unserer Versorgung . In der Pflege herrscht – genau wie in vielen anderen Gesundheitsberufen – Fachkräftemangel . Wir brauchen dringend qualifiziertes Personal. Darum halte ich es für ein wichtiges Anliegen, die gegenseitige europäische An- erkennung von Berufsqualifikationen in Heilberufen zu vereinfachen . Eine Vereinfachung und Beschleunigung der Bürokratie hilft den Menschen aus anderen EU-Staa- ten, die eine Berufsausbildung haben und gern arbeiten wollen . Diese Vereinfachung bringt für uns große Vor- teile: keine langwierigen Anerkennungsverfahren, keine Warterei auf die Anerkennung . Künftig gibt es den Euro- päischen Berufsausweis . Für Betrüger wird es schwieriger, ungestört einen Beruf auszuüben, für den sie nicht qualifiziert sind und damit andere gefährden . Durch einen Vorwarnmecha- nismus werden Angehörige von Heilberufen, von denen eine Gefahr für die Patienten ausgeht, schnell europaweit identifiziert. Ihnen wird die Berufsausübung verboten. Das heißt, dass sie auch nicht einfach in einem anderen Land erneut tätig werden können . Auch gefälschte Be- rufsqualifikationen sollen europaweit gemeldet werden. Auf dem Papier klingt das alles perfekt . Ob die An- erkennung von Berufsabschlüssen mit diesen Regelun- gen aber wirklich vereinfacht und beschleunigt wird, das steht in den Sternen . Der Europäische Berufsausweis zum Beispiel ist in der Realität kein Dokument . Es ist nur ein Verfahren zur Berufsanerkennung mit einem griffi- gen Namen . Darum ist es schade, dass der Gesetzentwurf keinerlei nationale Evaluation der Regelungen vorsieht . Auf EU-Ebene ist das durchaus geplant: Zum ersten Mal bis 2019 und dann alle fünf Jahre soll es einen Bericht über die Durchführung der Richtlinie geben . Das reicht aber nicht . Wir brauchen aber auch eine na- tionale Evaluation . Und die brauchen wir innerhalb der ersten beiden Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie . Wir dürfen keine Zeit vergeuden . Wir können es uns nicht leisten, dass Regelungen möglicherweise in die falsche Richtung laufen . Es ist ein guter Anfang, aber wir müssen den Blick weiten . Zurzeit kommen so viele Flüchtlinge nach Deutsch- land wie nie zuvor . Sie kommen nicht aus der Europä- ischen Union . Gerade für diese Menschen wäre eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt besonders hilf- reich . Darum sollten wir über den europäischen Rahmen hinausdenken . Wir sollten uns auch für Menschen aus Drittstaaten unbürokratische Anerkennungsregelungen überlegen . Die Richtlinie kann hier durchaus Anregun- gen liefern . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtli- chen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsge- setz) (Tagesordnungspunkt 19) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 14497 (A) (C) (B) (D) Nina Warken (CDU/CSU): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ergreifen wir weitere Maßnahmen, um den täglichen Zustrom von Schutzsuchenden besser be- wältigen zu können . Der Fokus liegt dabei auf einer Ord- nung und Steuerung und vor allem auf einer deutlichen Beschleunigung der Registrierung . Das ist es, was die Menschen in Deutschland von uns erwarten, und das ist der Kurs, den wir gemeinsam weiterverfolgen müssen . Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Bau- stein für diesen Kurs . Er stellt sicher, dass alle Asylbe- werber und unerlaubt eingereiste Personen zweifelsfrei mit biometrischen Daten und früher als bisher registriert werden . Neben der Bundespolizei und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werden dazu künftig auch die Aufnahmeeinrichtungen, Ausländerbehörden und Polizeien der Länder in der Lage sein . Die Daten stehen anschließend allen Behörden, die am Asylverfahren mit- wirken, in einem gemeinsamen System zur Verfügung und können von ihnen auch aktualisiert werden . Dass die Opposition nun versucht, gegen diese abso- lut notwendigen Maßnahmen zu argumentieren, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, und ich sage Ihnen: Die Menschen in Deutschland verstehen das ebenso wenig . Angesichts der aktuellen Lage, in der immer noch täglich Tausende Flüchtlinge zu uns kommen, ist es geradezu grotesk, dass die Linke fordert, es sollten künftig doch lieber weniger Daten erfasst werden, denn man wolle ja keinen „gläsernen Flüchtling“ . Wir müssen und wollen wissen, wer in unser Land kommt und wer sich bei uns aufhält . Das ist im Hinblick auf die innere Sicherheit und potenzielle Gefährder uner- lässlich . Es ist doch bizarr, zu glauben, dass die unkon- trollierten Migrationsströme nicht auch von Terroristen und Kriminellen für ihre Zwecke missbraucht werden . Wer die geplante Registrierung und Überprüfung von Personen, die immerhin unerlaubt in unser Land kom- men, kritisiert beziehungsweise ablehnt, spielt damit po- tentiellen Gefährdern in die Hände . Ebenso wichtig ist es, zu wissen, wer die zu uns kom- menden Flüchtlinge sind und woher sie kommen, und wir wollen entscheiden können, wo ihr Asylverfahren durchgeführt wird . Dafür brauchen wir eine zügige und zweifelsfreie Registrierung, um die Flüchtlingsströme zu ordnen und auch um so bald wie möglich zu einer gerechten Vertei- lung in Europa zu kommen . Bei der Registrierung darf es deshalb keine Ausnahmen und Verzögerungen geben . Ein weiterer wichtiger Vorteil, den das neue Gesetz mit sich bringt, ist der schnellere Datenaustausch und Identitätsabgleich . Die Bundesagentur für Arbeit kann so zum Beispiel bei bleibeberechtigten Flüchtlingen vor- handene Schuldbildung und Qualifikationen abrufen und sie dadurch leichter in den Arbeitsmarkt integrieren . Da- mit das funktioniert, müssen natürlich auch diese Daten bei der Ankunft erhoben werden . Auch hier verstehe ich nicht, wie sich die Opposition gegen etwas aussprechen kann, womit wir den Flüchtlingen helfen wollen . Auf der anderen Seite sehen die Ausländerbehörden bei abgelehnten Asylbewerbern sofort, wer ausreise- pflichtig ist, wem dadurch nur noch eingeschränkte Leis- tungen zustehen, und kann zügig die Rückführung einlei- ten . Das Datenaustauschverbesserungsgesetz trägt somit zu einer besseren Steuerung und zur Beschleunigung der Asylverfahren bei . Wir schaffen damit weitere wichtige Voraussetzungen für eine zügigere Integration, aber auch für eine zügige Rückführung . Schließlich hilft das neue Gesetz auch, gegen Asyl- missbrauch vorzugehen, und ist ein klares Signal, dass die geltenden Regeln eingehalten werden müssen . Leis- tungen erhält künftig nur noch, wer registriert wurde und einen gültigen Ankunftsnachweis vorweisen kann . Dadurch wird es zum Beispiel unmöglich, doppelt Leistungen an unterschiedlichen Orten zu beantragen . Selbst wenn jemand den Ankunftsnachweis wegwirft, kann anhand des Fingerabdrucks überprüft werden, ob der Betroffene bereits registriert wurde und irgendwo in Deutschland Leistungen erhält . Ebenso kann so sehr leicht festgestellt werden, ob gegen die Person ein Wie- dereinreiseverbot verhängt wurde und die Abschiebung erfolgen muss . Dem Asylmissbrauch wirken wir so ent- schieden entgegen . Auch das wird, neben zügigeren Ab- schiebungen, dazu beitragen, dass die Asylbewerberzah- len in Deutschland zurückgehen werden . Wir blicken auf ein turbulentes und sicherlich kein einfaches Jahr zurück, das unserem Land große Kraftan- strengungen abverlangt hat . Diese werden wir angesichts der anhaltenden Flüchtlingskrise und der terroristischen Bedrohung auch im kommenden Jahr aufbringen müs- sen . Als Koalition konnten wir mit den Gesetzen zur Ter- rorismusbekämpfung und mit den Reformen im Asyl- bereich bereits einige entscheidende Weichen für die Sicherheit in Deutschland und zur Bewältigung der Flüchtlingskrise stellen . Lassen Sie uns diesen Kurs mit dem Datenaustauschverbesserungsgesetz fortsetzen . Denn die Menschen in Deutschland erwarten zu Recht, dass unser Land handlungsfähig bleibt und wir die He- rausforderungen meistern, auch wenn sie noch so groß sind . Lassen Sie uns deshalb die Beratungen zu diesem Ge- setz zügig abschließen, damit es so bald wie möglich in Kraft treten kann . Dr. Lars Castellucci (SPD): Wir beraten heute in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken . Ein sperriger Titel, aber ein wichtiges Gesetz, das wir eigentlich schon deutlich früher hätten auf den Weg bringen müssen . Denn die schiere Zahl der Asyl- bewerberinnen und -bewerber, die in den vergangenen Monaten in unser Land gekommen sind, haben uns vor große Herausforderungen gestellt . Immer wieder muss- ten wir sehen, dass die Verfahren, die sich in den letzten 20 Jahren mehr schlecht als recht eingespielt hatten, in der Krise nicht mehr funktionierten und auch nicht mehr funktionieren konnten . Engpässe haben den Berg der Asylanträge immer weiter anschwellen lassen . Prozesse und Verfahren, die über Jahre funktioniert haben, waren und sind den aktuellen Anforderungen nicht gewachsen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 201514498 (A) (C) (B) (D) Das Sparen am Personal hat sich auf Bundes- und Lan- desebene als fatal erwiesen, denn in der Krise waren kei- ne Reserven mehr vorhanden . Wir alle haben in den letzten Monaten viel über das Asylsystem und die Verfahrensabläufe gelernt . Es war nun hohe Zeit, dass der Gesetzgeber – also wir hier im Bundestag − daraus die Lehren ziehen und ausreichend Personal- und Sachmittel bereitstellen, um der großen Aufgabe Herr zu werden . Zum Teil müssen wir daran noch arbeiten, um Schwachstellen zu identifizieren und zu überwinden . An einer dieser Schwachstellen setzt das heute in Rede stehende Gesetz an . Im Kern geht es uns beim Da- tenaustauschverbesserungsgesetz um drei Punkte . Wir wollen erstens eine deutliche Verbesserung bei der Datenerhebung erreichen . Dazu werden wir den Anwen- dungsbereich des Ausländerzentralregister-Gesetzes mit vorliegendem Gesetz in nicht unerheblicher Weise aus- dehnen . Schon heute werden zum Beispiel Namen, Ge- burtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit etc . im Aus- länderzentralregister gespeichert . Neu sollen nun zum Beispiel hinzukommen: Fingerabdrücke, Herkunftsland, Kontaktdaten zur schnellen Erreichbarkeit und Infor- mationen zu erfolgten Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen. Zudem werden die Qualifikationen erfasst, die die Asylsuchenden mitbringen . Dies scheint mir von besonderer Relevanz zu sein, wenn wir so schnell wie möglich in den Integrationsprozess einsteigen wollen . Und das müssen wir, Integration muss vom ersten Tag an begonnen werden . Als zweiten Punkt nehmen wir die Verbesserung des Datenaustauschs in den Blick . Auch hier lag einiges im Argen . In vielen Fällen konnte von den zuständigen Stel- len nicht oder nur unzureichend auf die schon erhobe- nen Daten zurückgegriffen werden . Manche Flüchtlinge wurden mehrfach registriert, andere gar nicht . Die Daten, die bei der Registrierung erfasst wurden, waren nicht kompatibel mit den Datenerfassungen der unterschiedli- chen Stellen, sodass Bundespolizei, BAMF, Agentur für Arbeit etc . die Daten nochmals erheben mussten . Zudem wurden die Daten von den verschiedenen Stellen, die mit der Aufnahme von Flüchtlingen betraut sind, auf unter- schiedliche Art und Weise erhoben . Hier war eine Verein- heitlichung dringend geboten . Mit dem vorliegenden Gesetz werden wir die Zu- sammenarbeit und den Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, den Aufnahmeeinrichtungen, den Auslän- derbehörden, den Asylbewerberleistungsbehörden, der Bundesagentur für Arbeit, den für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen sowie den Meldebehörden ermöglichen und stärken . Schließlich komme ich zum Kernstück des vorliegen- den Gesetzes: Die Einführung eines Ankunftsnachwei- ses . Dieser wird unverzüglich nach der erkennungsdienst- lichen Behandlung ausgestellt und soll grundsätzlich Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen und die Stellung eines Asylantrages sein . Dies ist ein wich- tiger und richtiger Schritt, um einerseits das Verfahren zu straffen und andererseits mehrfache Registrierung zu verhindern . Zudem bringen wir Ordnung ins Verfahren, da auch die Schutzsuchenden ein Interesse daran haben werden, einen solchen Ausweis zu erhalten . Denn nur so sind sie berechtigt, Leistungen zu erhalten . Schließlich können durch einen Sicherheitsabgleich die Sicherheitsbehörden frühzeitig überprüfen, ob zu einer Person terrorismusrelevante Erkenntnisse vorlie- gen oder sonstige schwerwiegende Sicherheitsbedenken bestehen . Dieser Sicherheitsabgleich soll unverzüglich nach Speicherung der Daten im Kerndatensystem erfol- gen . Damit haben wir einen Zustand erreicht, der auf die Dimension der Herausforderung angemessen reagiert . In Zeiten von überschaubaren Zuwandererzahlen wären ein solcher Datenaustausch und vor allem die Einführung eines Ausweises sicher auch richtig gewesen . In der mo- mentanen Situation waren die Regelungen überfällig, um ein geordnetes Verfahren zu ermöglichen und damit auch auf die Bedürfnisse der hier Schutzsuchenden reagieren zu können . Ich bin froh, dass wir mit dem vorliegenden Gesetz ein gutes Stück vorankommen bei der Bewältigung der Herausforderungen, vor die wir gestellt sind . Noch schöner wäre es gewesen, wenn die Karte gleich im „Plastikformat“ verfügbar gewesen wäre . Das hät- te aber weitere Verzögerungen zur Folge gehabt, und manchmal geht Schnelligkeit vor Schönheit – und die Einführung des Ausweises duldete keinen weiteren Auf- schub . Ulla Jelpke (DIE LINKE): Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf vor, der eine schnellere und flächen- deckende Registrierung von Flüchtlingen sicherstellen soll . Der wichtigste Bestandteil dieses Vorhabens besteht darin, allen am Asylverfahren beteiligten Behörden den raschen Zugriff auf einen zentralisierten Datenbestand zu ermöglichen . Die Linke ist sehr dafür, das Asylverfahren für alle Beteiligten, also Antragsteller wie Behörden, zu verein- fachen . Der Gesetzentwurf geht aber entschieden zu weit, weil er mehr darauf setzt, einen „gläsernen Flüchtling“ zu schaffen als tatsächlich die Grundlagen für raschere Verfahren zu schaffen . Zur Umsetzung des Gesetzes wird das Ausländerzen- tralregister erweitert . Dort werden zum einen sämtliche Angaben gespeichert, die zur Abwicklung des Asylver- fahrens dienen, also etwa die Personalien und das Her- kunftsland des Antragstellers . In die Datei kommen aber auch Fingerabdrücke, Angaben zu erfolgten Gesund- heitsuntersuchungen und Impfungen – nicht zum Ge- sundheitszustand – und Angaben über Schulbildung und Berufsabschlüsse . Es liegt auf der Hand, dass die letztgenannten Daten mit dem eigentlichen Asylverfahren überhaupt nichts zu tun haben . Dass Angaben zum Bildungsstand der Flücht- linge gespeichert werden, begründet die Bundesregie- rung damit, es sei für deren möglichst rasche Integration Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 14499 (A) (C) (B) (D) nötig . Die Bundesagentur für Arbeit soll frühzeitig die Angaben zum Asylverfahren abrufen können, um Rück- schlüsse über die Bleibeperspektive ziehen zu können . Danach bemisst sich dann zum Beispiel, ob jemand über- haupt berechtigt ist, eine Arbeit aufzunehmen, und auch die Chancen für die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt hängen von der Bleibeperspektive ab . Daran zeigt sich ein Grundfehler dieses Gesetzes: Es hält fest am falschen Prinzip, beim Zugang zu In- tegrationsmaßnahmen zwischen aussichtsreichen und vermeintlich aussichtslosen Asylsuchenden zu unter- scheiden . Wer, auf Grundlage bloß statistischer Angaben, „wahrscheinlich“ nicht lange bleiben darf, der bekommt dann erst recht keine Arbeit vermittelt . Das ist ein ziem- lich darwinistisches Prinzip . Die Linke fordert hingegen, allen Flüchtlingen von Anfang an den Zugang zu Arbeit und Integrationsmaßnahmen zu ermöglichen . Das Gesetz sieht auch vor, zukünftig sämtliche Asyl- suchenden, die aus bestimmten Herkunftsländern stam- men, mit den Dateien von Polizei und Geheimdiensten gegenzuchecken . Das betrifft sämtliche muslimisch ge- prägten Länder . Damit werden faktisch alle Flüchtlinge aus Ländern wie Afghanistan, Syrien und dem Irak und vielen anderen unter Generalverdacht gestellt, Terroris- ten oder sonstige Kriminelle zu sein . Dabei gibt es überhaupt keine Berechtigung, einen Menschen, der vor Krieg und Elend und Verfolgung flieht, pauschal als Risiko für unsere Gesellschaft darzu- stellen . Abgesehen davon haben unsere Geheimdienste schon viel zu viele Kompetenzen und pflegen einen fahrlässi- gen Umgang mit privaten Daten von Bürgern . Es geht komplett in die falsche Richtung, ihnen noch mehr Rech- te einzuräumen . Stattdessen muss es wieder klargestellt werden, dass Polizei und Geheimdienste mindestens ei- nen begründeten Anfangsverdacht haben müssen, bevor sie einen Menschen durchleuchten, egal ob es ein Einhei- mischer, ein Asylsuchender oder ein Tourist ist . Jeman- den einfach so, nur weil er Asyl sucht, zum Fall für BND und Verfassungsschutz zu machen, darf nicht sein . Sicherlich: Die Einführung einer zentralen Datei, in der relevante Daten zum Asylverfahren gespeichert wer- den, ist grundsätzlich sinnvoll – solange tatsächlich nur relevante Daten gespeichert werden, wie etwa Angaben über Identität, mitreisende Familienangehörige und zum aufenthaltsrechtlichen Status der Person . Wir sehen aber, dass der Gesetzentwurf eine ganze Menge Daten zentral speichern will, die sich nicht auf das Asylverfahren beziehen . Außerdem sollten nur sol- che Behörden Zugriff auf diese Daten erhalten, die am Asylverfahren unmittelbar beteiligt sind . Dazu zählen Polizei, Geheimdienste und Jobcenter aber nicht . Insgesamt muss festgestellt werden, dass der Grund- satz der Datensparsamkeit hier völlig vernachlässigt wird . Wie der Datenschutz gewährleistet werden soll, wenn so unterschiedliche Behörden auf persönliche Da- ten zugreifen können, wird im Entwurf praktisch gar nicht thematisiert . Der Gesetzentwurf beschränkt sich nicht auf Maßnahmen, die tatsächlich sinnvoll sind, um Asylverfahren zu entschlacken und für alle Beteiligten erträglicher zu machen, sondern er setzt darauf, eine rie- sige Zentraldatei anzulegen, auf die eine Vielzahl von Behörden Zugriff hat . Insofern wird hier ein „gläserner Flüchtling“ geschaf- fen, dem praktisch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung abgesprochen wird . Die Linke wird in den Ausschüssen darauf drängen, das Gesetzesvorhaben auf seine vernünftigen Anteile zurückzustutzen . Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt das im Grund- satz begrüßenswerte Ziel, für die anhaltend große Zahl von Asylsuchenden eine rasche und vor allem einmalige Registrierung durch die Behörden sicherzustellen . Mit der völlig veralteten und überwiegend nicht vernetzten Infrastruktur der zuständigen Behörden ist das zurzeit nicht zu realisieren . Ob es mit der Neuregelung auch – wie die Bundesregierung behauptet – gelingt, die Dauer der Asylverfahren insgesamt zu beschleunigen, ist frag- lich . Vor allem braucht der im Entwurf angelegte Umbau der gesamten IT-Infrastruktur insbesondere beim BAMF wohl erhebliche Zeit . Eine schnelle und effektive Registrierung ist auch im Sinne der Asylsuchenden, die zu uns kommen, überfäl- lig . Sie ermöglicht es uns auch, ein detaillierteres Lage- bild über die zu uns Geflüchteten zu bekommen. Wie wichtig das ist, konnte man unter anderem an den – eher mutmaßenden, denn auf einer konkreten Da- tenbasis beruhenden – Äußerungen von Innenminister de Maizière zur Herkunft bzw . Nichtherkunft bestimmter Flüchtlinge erkennen . Der grundsätzliche Bedarf eines verbesserten Informa- tionsaustauschs wird von meiner Fraktion also gesehen und zugestanden . Bezüglich der konkreten Umsetzung des geplanten Ankunftsausweises und der Einrichtung bzw . Verknüpfung von Datenbanken haben wir aber zahl- reiche Fragen, die bislang nicht beantwortet wurden . Mit der letzten Asylrechtsnovelle hatten Sie gerade die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMa) eingeführt – nun wird die BüMa durch den soge- nannten „Ankunftsnachweis“ ersetzt . Nicht immer wird durch ein neues Label auch eine Verbesserung erreicht – hier die Beschleunigung der Asylverfahren . Die vorgesehenen Regelungen erfordern die Berück- sichtigung sehr hoher Datenschutzstandards . Diese wer- den aber längst nicht immer eingehalten . Zahlreiche im Entwurf geregelte Informationserhebungen halten sich – nach erster Prüfung – nicht an das nach geltender Rechts- lage für das jeweilige Verfahren Erforderliche . Nur eini- ge Beispiele: Der letztendliche Zweck Ihres Entwurfs ist die Schaf- fung einer zentralisierten, allgemeinen Ausländerdaten- bank durch die nochmalige Erweiterung eines ohnehin bereits umfangreichen Kerndatenbestands innerhalb ei- nes zuvor zu anderen Zwecken geschaffenen Allgemei- nen Zentralregisters (AZR) . Hier ergeben sich zahlreiche komplexe Folgefragen vor allem datenschutzrechtlicher Natur . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 201514500 (A) (C) (B) (D) Die geplante multifunktionale, zentralisierte IT-Lö- sung unterliegt zusätzlichen Rechtfertigungsanfor- derungen: Sowohl die Zweckbindung als auch der grundsätzliche Trennungsgrundsatz zwischen den Daten- verarbeitungen unterschiedlicher eingebundener Verwal- tungsverfahren darf nicht aufgehoben werden . Das tun Sie aber . Ein eigenes – gesetzlich abgesichertes – Speicher- und Löschkonzept für die Datenmasse legen Sie nicht vor . Auch die bisher vorgesehenen Schutzvorkehrungen sind nicht ausreichend . Schon der Umfang der im AZRG hinterlegten, als „Kerndatenbestand“ bezeichneten Daten ist bereits nicht erforderlich . Hier bestehen teilweise erhebliche verfas- sungsrechtliche Bedenken . Die „Freiwilligkeit“ gemach- ter Angaben – hier Telefonnummer und E-Mail-Adres- sen – ist angesichts der Verfahrensbedeutung für die Betroffenen nicht gegeben . Auch gesonderte Schutzre- gelungen für besonders sensible Daten – zum Beispiel Impfungen – sind bislang nicht ersichtlich . Für jede Personengruppe ist zudem zwingend zu prü- fen, welche Daten tatsächlich im weiteren Verfahren benötigt werden . Die personalintensive Erhebung von Daten, die später nicht benötigt werden, sollte auf das Notwendige beschränkt sein, sonst wird das Ziel be- schleunigter Abläufe letztendlich konterkariert . Die umfangreichen neuen Einmeldebestimmungen für unterschiedlichste Behörden bedürfen insgesamt der eingehenden Prüfung auf Erforderlichkeit und Verhält- nismäßigkeit . Dies gilt auch für die vorgesehenen Daten- übermittlungen an dritte Behörden und zu Forschungs- zwecken, vor allem mit Blick auf die Wirksamkeit der Einwilligung . Insgesamt bedarf die Errichtung einer solchen Zen- traldatenbank mit Anbindung an BAMF, Ausländerbe- hörden, Sozialbehörden, Arbeitsverwaltung und Sicher- heitsbehörden einer intensiven Diskussion und glasklarer gesetzlicher Regelungen . Dies gilt aus unserer Sicht auch und vor allem für die Ausweitungen der Befugnisse der Geheimdienste bezüglich des Zugriffs auf die Datenbe- stände . Bei all diesen Punkten empfehlen wir dringend die Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten – viel- leicht gelingt es ja auch noch, die Unionsfraktionen da- von zu überzeugen, dass die Sachverständigenanhörung am 11 . Januar 2016 eine gute Gelegenheit dazu bietet . Den weiteren Gesetzgebungsprozess werden wir kri- tisch-konstruktiv begleiten und erwarten von Ihnen, dass Sie bezüglich der angesprochenen Punkte zwingend nachbessern . Nur so können wir einen verbesserten Da- tenaustausch nach klaren gesetzlichen Kriterien und ho- hen Schutzstandards erreichen . Dr. Ole Schröder, Parl . Staatssekretär beim Bundes- minister des Innern: Der vorgelegte Entwurf für ein Ge- setz zur Verbesserung der Registrierung und des Daten- austausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken ist ein weiterer zentraler Baustein zur Ordnung und Steu- erung des Flüchtlingsaufkommens . Dazu gehört allem voran die frühzeitige Registrierung der Asylsuchenden und Flüchtlinge . Wir wollen mit dem Gesetzentwurf vier wesentliche Ziele erreichen: Erstens . Wir müssen wissen, welche Flüchtlinge nach Deutschland kommen . Dazu müssen wir die Asyl- und Schutzsuchenden wie auch die in Deutschland unerlaubt eingereisten und unerlaubt aufhältigen Personen unver- züglich erfassen . Künftig sollen deshalb alle Behörden bereits mit dem ersten Kontakt zu einem Flüchtling standardisiert Daten in einem zentralen System, dem Kerndatensystem, auf- nehmen . Alle zur Registrierung befugten Stellen werden zudem mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem (so- genanntes Fast-ID) ausgerüstet . Über eine Sofortabfrage können diese Stellen damit unverzüglich feststellen, ob zu einer Person bereits Daten vorhanden sind . Zweitens . Als Staat wollen wir darüber entscheiden, wo die Asylverfahren durchgeführt werden . Es kann nicht sein, dass sich Asylsuchende nicht an die Zuteilung zu einer bestimmten Aufnahmeeinrichtung halten . Wir wollen vor allem für eine gerechte Verteilung der Las- ten auf die Bundesländer Sorge tragen . Hiermit erreichen wir, dass wir die vorhandenen Ressourcen auch nutzen können . Mit dem Gesetzentwurf regeln wir deshalb einen neu- en bundeseinheitlichen Ankunftsnachweis für Asylsu- chende . Er soll ab dem geplanten Inkrafttreten des Geset- zes im Februar 2016 ausgegeben werden . Wir haben uns bewusst für ein papierbasiertes und fäl- schungssicheres Dokument entschieden . Im Gegensatz zu einer Chipkarte kann der Ankunftsnachweis unkom- pliziert und dezentral ausgestellt werden . Die Daten sind zentral gespeichert und nicht auf der Karte selbst . Die Vorlage des Ankunftsnachweises soll die grund- sätzliche Voraussetzung für die Gewährung von Leis- tungen und die Stellung eines Asylantrages sein . Damit wollen wir den Anreiz schaffen, rasch die zugewiesene Aufnahmeeinrichtung aufzusuchen sowie dort zu blei- ben . Die Einzelheiten hierzu werden wir in einem weite- ren Gesetzgebungsvorhaben regeln . Der Ankunftsnachweis wird dazu beitragen, den Aufwand für alle beteiligten Behörden und den Asyl- suchenden selbst zu verringern . Wir wissen damit bes- ser als heute, wie viele und welche Menschen ins Land kommen . Wir können außerdem die Verteilung und die Integration der Asylsuchenden besser und fairer planen sowie Leistungsmissbrauch effektiver verhindern . Drittens . Wir müssen frühzeitig wissen, ob zu den Personen sicherheitsrelevante Erkenntnisse vorliegen . Mit der Schaffung eines an das Visa-Konsultations-Ver- fahren angelehnten Sicherheitsabgleichs werden die Si- cherheitsbehörden deshalb frühzeitig überprüfen können, ob zu einer Person schwerwiegende Sicherheitsbedenken bestehen . Dieser Sicherheitsabgleich soll unverzüglich nach Speicherung der Daten im Kerndatensystem erfol- gen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 14501 (A) (C) (B) (D) Mein vierter und letzter Punkt betrifft die Beschleu- nigung der Asylverfahren: Dieses Ziel können wir nur erreichen, wenn wir die Daten zentral erfassen und un- mittelbar auf elektronischem Wege den berechtigten öf- fentlichen Stellen zur Verfügung stellen . Der Kreis der Behörden, die Daten aus dem zentralen Kerndatensystem erhalten, wird daher erweitert . Dies betrifft neben den Sicherheitsbehörden zum Beispiel das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Aufnahmeeinrichtungen, die Bundesagentur für Arbeit und die Meldebehörden . Diese Behörden werden nicht nur zum Datenabruf aus dem Register berechtigt sein, sondern zusätzlich auch Befugnisse zur Übermittlung bzw . Aktualisierung von Daten erhalten . Die Bundesregierung hat diesen Gesetzentwurf schnell vorgelegt . Das bietet die Chance, Ende Janu- ar 2016 bereits das parlamentarische Verfahren abzu- schließen, sodass das Gesetz Anfang Februar 2016 in Kraft treten könnte . Das ist vor allem deshalb wichtig, da der Wirkbetrieb und der Rollout in der Fläche erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes starten können . Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Än- derung des Gesetzes über das Verfahren in Famili- ensachen und in den Angelegenheiten der freiwilli- gen Gerichtsbarkeit (Tagesordnungspunkt 20) Dr. Silke Launert (CDU/CSU): Vor ziemlich genau einem Jahr, Mitte November 2014, hat das Bundesver- fassungsgericht hohe Wellen geschlagen in Sachen Sach- verständigenrecht: In einem Beschluss rügte es zwei Ge- richte, die äußerst fahrlässig – ohne Wenn und Aber – ein offensichtlich nicht verwertbares Gutachten zur maßgeb- lichen Grundlage ihrer Entscheidungen gemacht hatten . Infolgedessen war einem Vater zu Unrecht das Sorge- recht für seine Tochter aberkannt worden . Die Zweifel an der Verwertbarkeit dieses Gutachtens waren zum einen verfassungsrechtlicher Natur und be- trafen die im Gutachten getroffenen Feststellungen . Zum anderen bestanden die Zweifel auch hinsichtlich der ge- botenen Neutralität der Sachverständigen, die das Gut- achten erstellt hatte . Die Karlsruher Richter haben in ihrem Beschluss vernichtende Schlussfolgerungen für das Gutachterwe- sen gezogen – und sie trafen damit einen empfindlichen Nerv, bilden die Gutachten doch zumeist eine wesentli- che Grundlage für gerichtliche Entscheidungen . Doch nicht erst seit diesem Beschluss stellen Fach- kreise und die Öffentlichkeit zunehmend die Unabhän- gigkeit und Neutralität der Gutachter sowie die Quali- tät deren Expertise in Frage . Immer wieder ist zu hören von fehlerhaften Entscheidungen, und das leider auch in solch bedeutsamen Fällen wie dem Sorgerecht oder dem Umgang mit dem eigenen Kind . Keine Frage, es ist an der Zeit zu handeln . Es ist unse- re Aufgabe als Gesetzgeber, das Vertrauen der Bürgerin- nen und Bürger in das Gutachterwesen zurückzugewin- nen und zu stärken . Wir, die Union, haben daher darauf hingewirkt, eine entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag zu treffen . Heute können wir nun einen Gesetzesentwurf vorlegen, der durch größere Transparenz im Auswahl- verfahren und durch die Einführung gewisser Standards die Gutachtertätigkeit lenkt und ihre Qualität verbessert . Im Wesentlichen besteht der Entwurf aus folgenden Elementen: Es ist uns wichtig, dafür zu sorgen, dass die den Gut- achtern obliegende Neutralität gewährleistet wird . So hat der Sachverständige fortan zu prüfen, ob es Gründe gibt, die geeignet sind, Misstrauen gegen seine Unparteilich- keit zu rechtfertigen . Diese hat er dann gegebenenfalls unverzüglich mitteilen . Außerdem wollen wir eine stärkere Einbindung der Parteien in die Auswahl des Sachverständigen . Daher soll in der ZPO ein obligatorisches Anhörungsrecht eingefügt werden, demzufolge die Verfahrensbeteiligten schon vor der Ernennung des Sachverständigen eventuelle Einwän- de gelten machen können . Die Befürchtungen des Bundesrates dahin gehend, dass es durch eine obligatorische Anhörung zu weiteren Verfahrensverzögerungen kommen kann, sind nicht per se von der Hand zu weisen . Ich denke dabei insbesondere an Fälle aus dem Familienrecht, die eh schon höchst kon- fliktgeladen sind und bei denen solch eine Einbindung in die Auswahl des Sachverständigen möglicherweise noch weiteren Nährboden für Auseinandersetzungen und dann zwangsläufig für Verzögerungen bietet. Die Bundesregierung hat die Kritik des Bundesrates zum Anlass genommen, für das sozialgerichtliche Ver- fahren eine Abweichungsbefugnis von dieser Regelung zu prüfen . Ich denke, man sollte im weiteren Gesetzge- bungsverfahren – unter Einbindung der Praktiker – noch einmal ein Auge darauf werfen, ob nicht auch außerhalb der sozialgerichtlichen Verfahren und neben den in der Gesetzesbegründung genannten Fälle ein Absehen von der Anhörung möglich sein sollte . Weiter ist es uns ein wichtiges Anliegen, für eine ef- fektive Beschleunigung des Verfahrens und damit für effektiven Rechtsschutz zu sorgen . Im Gesetzesentwurf vorgesehen ist daher die Einführung einer obligatori- schen Fristsetzung . Ergänzend „soll“ der Sachverständige künftig ein Ordnungsgeld zahlen müssen, wenn er die gesetzte Frist nicht einhält . Die aktuelle Regelung sieht vor, dass das Gericht ein Ordnungsgeld lediglich anordnen „kann“ . Auch hier wurde Kritik laut: Enge Terminsetzungen und die Androhung bzw . Festsetzung von Ordnungsgeld könnten die bestehende Mangellage bei Sachverständi- gen noch verschärfen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 201514502 (A) (C) (B) (D) In der Tat ist es ein Problem, ausreichend geeignete Sachverständige für das Gericht zu verpflichten. Und auszuschließen ist es sicher nicht, dass unter diesen Be- dingungen gerade die besonders gefragten Sachverstän- digen nicht mehr für ein Gericht tätig werden wollen . Auch hierauf sollten wir insbesondere in der Anhörung noch einmal ein Auge werfen . Schließlich nehmen wir Änderungen vor im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Ange- legenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit . Und diese liegen mir ganz besonders am Herzen: Konkret geht es um die Qualifikationsanforderungen, die an einen Gutachter in bestimmten Kindschaftssachen zu stellen sind . Es geht also um Fragen wie, wie oft ein Vater sein Kind sehen darf . Die bisherige gesetzliche Regelung enthält keinerlei Vorgaben zur Qualifikation der Sachverständigen. Die Auswahl der Sachverständigen obliegt ausschließlich dem zuständigen Richter . Auf eine besondere fachliche Eignung des zu bestellenden Gutachters muss derzeit keine Rücksicht genommen werden . Etwas überspitzt könnte man sagen, das ist, als würde man einen Busfah- rer verpflichten können, ein Flugzeug zu steuern. Was ich damit zum Ausdruck bringen will, ist: Wenn eine Ent- scheidung existenzielle Auswirkungen hat, wie sie es bei Kindschaftssachen immer hat, dürfen wir diese Entschei- dung bzw . maßgebliche Bausteine dieser Entscheidung nicht leichtfertig in andere Hände geben . Eine Änderung der gesetzlichen Regelung ist hier dringend angezeigt . Künftig verlangen wir daher die „Geeignetheit“ des Sachverständigen, und wir legen zu- dem gewisse Mindestqualifikationen fest, die der Sach- verständige mitbringen soll . Ich denke, wir sind uns alle einig, wenn ich sage, dass die Einführung dieser Anforderungen längst überfällig ist . Doch wie genau diese ausgestaltet sein sollen, auch das müssen wir in der öffentlichen Anhörung noch ein- mal diskutieren . Ich freue mich auf das weitere Verfahren . Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU): Wir bera- ten heute einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der im Wesentlichen das Sachverständigenrecht novelliert: sowohl in der Zivilprozessordnung als auch im Familien- verfahrensrecht . Das Ziel des Gesetzentwurfs ist, die in letzter Zeit öffentlich bemängelte Qualität von gericht- lichen, insbesondere von familienpsychologischen Gut- achten, zu verbessern . Das Familienrecht und vor allem das Kindschaftsrecht ist einer der sensibelsten Bereiche in unserer Rechtsord- nung . Dort werden existenzielle Weichen für das zukünf- tige Leben von Kindern und Eltern gestellt . Die Verfah- ren greifen mit einer sehr hohen Intensität in gewohnte Familienstrukturen ein und sind deswegen für alle Betei- ligten sehr emotional und kräftezehrend . Fragen über Fragen stellen sich also in einem Famili- enverfahren: Welches Elternteil bekommt das Sorgerecht für ein Kind? Welches Umgangsrecht steht jenem Elternteil zu? Soll das Sorgerecht einem oder beiden Eltern entzogen werden? Über diese Fragen muss ein Familiengericht entschei- den; oft mithilfe eines familienpsychologischen Gutach- tens . Der bestellte Sachverständige hat dann die Aufga- be, festzustellen, ob die Eltern dazu fähig sind, sich um ein Kind verantwortungsvoll zu kümmern . Dabei muss er vor allem das Kindeswohl beachten und es anhand der Bedürfnisse und Interessen des Kindes beurteilen . Die Sachverständigen sind oftmals mit sehr starken Gefühlen konfrontiert, insbesondere mit größten Ängs- ten, sowohl der Eltern als auch der Kinder . Es sind vor allem Ängste, verlassen zu werden oder die gewohnte Lebensumgebung zu verlieren . Ein fachorientierter Um- gang mit den Betroffenen ist hier besonders wichtig . Deswegen ist es umso erschreckender, dass nach der gegenwärtigen Rechtslage jede Person, unabhängig von ihrer beruflichen Qualifikation, ein Gutachten in kind- schaftsrechtlichen Verfahren erstellen kann . In diesem Zusammenhang erzähle ich häufig von ei- nem Beispiel aus meiner anwaltlichen Tätigkeit als Fa- milienrechtsanwältin . In einem Sorgerechtsstreit wurde ursprünglich ein Sachverständiger ausgewählt, der als Unternehmensberater tätig war . Er hat das Gutachten zwar erstellt, aber mit Ergebnissen, die das Gericht nicht überzeugten . Ein Unternehmensberater als Sachverstän- diger ist in einem kindschaftsrechtlichen Verfahren „fehl am Platz“ . Meine Kritik spiegelt sich auch in der öffentlichen Diskussion wider, die in den letzten Jahren stark zuge- nommen hat . Immer mehr Betroffene meldeten sich zu Wort und berichteten über mangelhafte Gutachten in Familienverfahren . Ihre Schilderungen wurden durch Studien bestätigt . Eine entscheidende Studie war die der Fernuniversität Hagen, die im Jahr 2014 veröffentlicht wurde . Zwei Psychologie-Professoren untersuchten 116 familienpsychologische Gutachten und kamen zu dem unbefriedigenden Ergebnis, dass nur eine Minderheit der Gutachten den geforderten Qualitätsstandard erfüllt . Auch das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergan- genheit familienpsychologische Gutachten beanstandet . In der maßgeblichen Entscheidung ging es um das Sorge- recht eines Asylbewerbers aus Ghana für sein Kind . Die Sachverständige in diesem Fall war eine Heilpraktikerin mit esoterischer Ausrichtung . Sie unterstellte dem Vater, dass er „afrikanische Erziehungsmethoden“ bevorzuge, die auf die Unterwerfung seiner Tochter gerichtet seien . Die Richter des Bundesverfassungsgerichts konnten aber nicht nachvollziehen, auf welches Verhalten oder Äuße- rungen des Vaters die Sachverständige ihre Einschätzung stützte . Vielmehr stellte das Gericht fest, dass die afrika- nische Herkunft des Vaters eine zu große Rolle bei der Begutachtung gespielt habe . Solche fehlerhaften Gutachten sollen aber künftig möglichst nicht mehr vorkommen . Ich freue mich sehr, dass ein Gesetzentwurf erarbeitet wurde, der festlegt, wer zum Erstellen eines familienpsychologischen Gutachtens Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 14503 (A) (C) (B) (D) geeignet ist . In Betracht kommt nur ein Sachverständi- ger, der mindestens eine psychologische, psychothera- peutische, psychiatrische, ärztliche, pädagogische oder sozialpädagogische Berufsqualifikation vorweisen kann. Nun gibt es auch kritische Stimmen bezüglich dieser Neuregelung . Dabei wird im Wesentlichen angeführt, dass die Aufzählung von Berufsqualifikationen zu allge- mein und deswegen weiter zu begrenzen sei . Insbeson- dere werden Sachverständige mit einer Zertifizierung im Bereich der Rechtspsychologie gefordert . Aber an dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass die im Gesetzentwurf neugefassten Berufsqualifikationen nur Mindestanforderungen an Sachverständige darstellen . Wir erwarten also, dass das Familiengericht auch prüft, ob der Sachverständige zusätzliche Qualifikationen und Berufserfahrungen vorweisen kann . Erst danach soll der bestmögliche Sachverständige ausgewählt werden . Parallel zum Gesetzentwurf arbeiteten zahlreiche Ver- treter von Fachverbänden und Kammern an einem Ka- talog, der die Mindestvorgaben für Gutachten festlegt . Dieses Papier wurde unter Begleitung des Bundesmi- nisteriums der Justiz und für Verbraucherschutz erstellt . Es beinhaltet umfangreiche Empfehlungen an benannte Sachverständige: Empfehlungen, die die Erstellung ei- nes Gutachtens erleichtern, sowie Empfehlungen, die die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Gutachten ver- bessern sollen . Diese entwickelten Standards haben natürlich keine Gesetzeskraft . Aber: Gerade das Familienrecht ist ein passendes Beispiel dafür, dass auch Empfehlungen wirk- sam in die Rechtsprechung eingehen können . Zu erwäh- nen ist hier die Düsseldorfer Tabelle, die als Leitlinie zur Unterhaltsberechnung des Kindesunterhalts dient . Es ist also wünschenswert, dass diese Mindestanfor- derungen in der Praxis berücksichtigt werden . Mithilfe dieser Empfehlungen und des Gesetzentwurfs schaffen wir qualitative Vorgaben für familienrechtliche Gutach- ten . Wie anfangs bereits erwähnt, beinhaltet der Gesetz- entwurf einige Veränderungen in der Zivilprozessord- nung . Diese lassen sich in insgesamt drei gesetzgeberi- sche Ziele zusammenfassen: Erstens soll den Parteien bei der Auswahl von Sach- verständigen mehr Mitsprache- und Einflussrecht einge- räumt werden . Zweitens soll die Neutralität von Sach- verständigen gestärkt werden . Und drittens soll die Gutachtenerstellung beschleunigt werden . An dieser Stelle möchte ich aber nicht unerwähnt las- sen, dass diese Änderungen nicht nur Zustimmung er- fahren haben . Wir werden die geplante Anhörung dazu nutzen, die beanstandeten Vorschriften ausführlich zu besprechen . Eine letzte Änderung in diesem Gesetzentwurf, die ich ansprechen möchte, wurde bereits letztes Jahr be- absichtigt . Sie wurde aber vorerst zurückgestellt, da wir der Meinung waren, dass sie eingehender beraten werden sollte . Es geht um ein kompliziertes Konstrukt, nämlich um den sogenannten Verbund . Das bedeutet, dass Eheschei- dung, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und nachehelicher Unterhalt in einem Schritt entschieden werden . Nun müssen Sie sich bitte vorstellen, dass es im Ver- sorgungsausgleich nicht nur die Deutsche Rentenversi- cherung Bund gibt, sondern viele andere Versorgungsträ- ger, die beteiligt werden können . In der Praxis, das wurde mir in vielen Gesprächen so bestätigt, werden gelegent- lich Versorgungsträger vergessen . Sie haben dann, mög- licherweise nach Rechtskraft des Scheidungsverbundes, die Möglichkeit, das Rechtsmittel der Beschwerde einzu- legen . Damit kann allerdings das zuvor mühsam erarbei- tete und verhandelte Gesamtgebäude einstürzen . Ich fordere nochmals Ihre Vorstellungskraft heraus: Eine Ehefrau hat zum Beispiel im Rahmen des Verfah- rens auf Ehegattenunterhalt verzichtet, weil sie kurz vor der Rente steht und durch den bevorstehenden Versor- gungsausgleich ausreichend abgesichert ist . Wenn dann aber, nach Einlegung der Beschwerde, im Versorgungs- ausgleich ein Teil wegbricht, entwickelt das Konstrukt nicht mehr die beabsichtigte Wirkung . Aus diesem Grun- de muss den Beteiligten die Möglichkeit offen bleiben, sich der Beschwerde des Versorgungsträgers anzuschlie- ßen . Aber es entsteht ein Problem: Durch den Verbund wäre dann auch die Ehescheidung angefochten . Sie kann nicht rechtskräftig werden, und die Ehe besteht dann wei- terhin fort . Was passiert dann mit einer zwischenzeitlich neu geschlossenen Ehe? Diese Situation führt vor allem im Abstammungs- und im Erbrecht zu folgenschweren Problemen . Diese gilt es zu verhindern . Deshalb heißt es in dem neugefassten § 145 Absatz 3 FamFG: „Durch die Anschließung an die Beschwerde eines Versorgungsträgers kann der Scheidungsausspruch nicht angefochten werden .“ Die Neuregelung bewirkt also, dass sich die Ehegatten der Beschwerde des Versorgungsträgers nicht anschlie- ßen können, wenn sie den Scheidungsausspruch anfech- ten wollen . Eine Anschlussbeschwerde bezüglich der im Verbund entschiedenen Folgesachen, wie zum Beispiel Ehegattenunterhalt oder Zugewinnausgleich, bleibt wei- terhin möglich . Nun habe ich Ihnen genug Imaginationsfähigkeit ab- verlangt und freue mich auf das weitere Verfahren . Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Mit diesem Ge- setzentwurf will die Große Koalition ein Vorhaben ihres Koalitionsvertrages, die Neutralität gerichtlich beigezo- gener Sachverständiger zu gewährleisten und die Qua- lität von gerichtlichen Gutachten verbessern zu wollen, umsetzen . Dies geschieht in fünf Einzelvorhaben . In der Vergangenheit wurde von der Öffentlichkeit zunehmend die Unabhängigkeit und Neutralität gerichtlich bestellter Sachverständiger sowie deren fachliche Qualifikation in Frage gestellt . Insbesondere in familiengerichtlichen und kindschaftsrechtlichen Verfahren wurde die unzureichen- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 201514504 (A) (C) (B) (D) de Qualifikation der Sachverständigen immer stärker kri- tisiert . Der Gesetzentwurf sieht daher Änderungen in der ZPO, dem FamFG, der EGZPO und dem EGZVG vor . Ziel dieser Änderungen ist die Steigerung des Vertrauens in die Unabhängigkeit und Neutralität der Sachverstän- digen, die Sicherstellung, dass die Gerichte qualifizierte und geeignete Sachverständige benennen und dass die Gerichtsverfahren effektiv beschleunigt werden . In § 404 Absatz 1 ZPO-E soll gesetzlich normiert wer- den, dass die Parteien und Verfahrensbeteiligten vor Er- nennung eines gerichtlichen Sachverständigen angehört werden . In § 407 a Absatz 1, Satz 1 und Absatz 2 ZPO-E wird der Sachverständige verpflichtet, zu prüfen, ob er innerhalb der gerichtlich vorgegebenen Frist das Gutach- ten erstellen kann, sowie seine Neutralität zu überprüfen und gegebenenfalls bestehende Interessenkonflikte un- verzüglich mitzuteilen . § 411 Absatz 1 ZPO-E sieht eine obligatorische Fristsetzung zur Erstattung des schrift- lichen Gutachtens vor . Bei Nichteinhaltung der Fristen sollen regelmäßig Ordnungsgelder festgesetzt werden, und der Ordnungsgeldrahmen soll auf 5 000,00 Euro er- höht werden . § 163 Absatz 1 FamFG-E soll verbindliche Qualitätsanforderungen für Sachverständige in Kind- schaftssachen normieren, während parallel dazu von den Berufsverbänden Mindestanforderungen an die Qualität von Gutachten im Kindschaftsrecht entwickelt werden sollen . Ferner sollen mit der Änderung des Anschluss- beschwerderechts in Ehescheidungsverfahren falsche Rechtskraftzeugnisse aufgrund fehlerhafter oder unter- bliebener Bekanntmachungen an einen Versorgungsträ- ger zukünftig vermieden werden . Dieser Gesetzentwurf geht durchaus in die richtige Richtung . Es ist aber zu bezweifeln, dass die Änderungen die gewünschten Folgen haben werden und, vor allem, dass die geplanten Änderungen ausreichen, um das ein- gangs genannte Ziel – Steigerung des Vertrauens in die Unabhängigkeit und Neutralität der Sachverständigen, die Sicherstellung, dass die Gerichte qualifizierte und ge- eignete Sachverständige benennen und dass die Gerichts- verfahren effektiv beschleunigt werden – zu erreichen . Eine Verstärkung des Drucks auf die Sachverständi- gen allein führt keineswegs zu einer Verbesserung von deren Qualität, vielmehr besteht die Gefahr, dass die Qualität der Gutachten hierdurch noch weiter sinkt . Viel- mehr müssten klare und verbindliche Standards und Qua- litätskriterien für die Sachverständigen und die Gutach- ten eingeführt werden . So könnte in Anlehnung an § 404 Absatz 2 ZPO die Einführung einer zum Beispiel vom BMJV geführten Liste von anerkannten und bewährten Sachverständigen für die jeweiligen Fachgebiete in Er- wägung gezogen werden . Hinsichtlich § 404 Absatz 1 ZPO-E besteht die kon- krete Gefahr, dass am Ende in der Praxis die Parteien selber die ihnen genehmen Sachverständigen benennen, wobei gerade Versicherungen und Unternehmen hier die besseren Kontakte und den umfassenderen Überblick über die infrage kommenden Sachverständigen haben . Dies gilt insbesondere bei selbständigen Beweisver- fahren, wo das Gericht aus Zeitmangel meist den vom Antragsteller vorgeschlagenen Sachverständige ernennt, was zu einer groben Benachteiligung der anderen Par- tei – oftmals Privatpersonen, die Ansprüche geltend ma- chen – führen kann . Weiterhin ist zu kritisieren, dass es keine gesetzlich normierte Pflicht des Gerichts gibt, sich im Beweisbeschluss mit einem negativen Votum einer Partei auseinanderzusetzen, denn die Beweisbeschlüsse sind in jedem Falle unanfechtbar . Deshalb sollte, wenn schon nicht grundsätzlich ein Rechtsmittel gegeben ist, zumindest eine Anfechtbarkeit für den Fall eingeführt werden, dass sich das Gericht überhaupt nicht mit dem negativen Votum einer Partei in den Gründen des Be- schlusses auseinandersetzt . Denn gerade ein Problem bezüglich der Neutralität von Gutachtern ist der Umstand, dass viele von ihnen häufig die großen Versicherungen und Unternehmen als Auftraggeber haben und dass Versicherungen so zumin- dest indirekt einen großen Einfluss auf die gerichtlichen Entscheidungen nehmen können, auch wenn die entspre- chenden Sachverständigen vom Gericht ernannt wurden . Experten wie der Berliner Versicherungsrechtler Hans- Peter Schwintowsky plädieren daher bereits seit Jahren für die Anonymisierung des Verfahrens: „Also dafür zu sorgen, dass der Gutachter seinen Auftrag bekommt, aber nicht weiß, für wen er gerade gutachtet . Dann werden wir objektive Gutachten bekommen .“ Hinsichtlich der Fristsetzung und der Androhung von Ordnungsgeldern ist zweifelhaft, ob diese sich nicht möglicherweise negativ auf die Qualität eines Gut- achtens auswirken können, da der Sachverständige zur Vermeidung von Ordnungsgeldern das Gutachten mög- licherweise schnell, aber nicht gründlich genug erstellt . Generell geht der Gesetzentwurf nicht weit genug . Es fehlen zum Beispiel die Wiedereinführung des öffentlich bestellten Sachverständigen, die Einrichtung von Be- schwerdestellen für SV-Gutachten oder gegebenenfalls die Ansiedlung von Gerichtspsychologen, wie es bei- spielsweise in Österreich der Fall ist . Ob der Katalog der Mindestberufsqualifikationen in familiengerichtlichen Verfahren so bleibt, werden die Beratungen zeigen . Ich hoffe aber, dass es bei der Begut- achtung in Familiensachen mehr als einer pädagogischen Ausbildung bedarf. Ich finde schon, dass der Lehrerberuf ein wichtiger und auch angesehener Beruf ist . Jedoch die Vorstellung, einen Lehrer der Sekundarstufe 2, beispiels- weise Chemie-/Mathematiklehrer, als Sachverständigen im Kindschaftsverfahren zu bestellen, entlockt nicht ge- rade Rufe der Begeisterung . Gleiches gilt bei der genann- ten Voraussetzung einer ärztlichen Ausbildung beispiels- weise für einen Onkologen . Ich denke, hier werden wir noch entsprechend nachjustieren müssen . Die Qualitätsstandards dürfen nicht aufgrund einer wachsenden Nachfrage nach Gutachtern nach unten kor- rigiert werden . Hinweise ergeben sich insoweit aus dem Ergebnispapier der Arbeitsgruppe des Verbandes Deut- scher Psychologinnen und Psychologen . Insoweit hoffe ich, dass wir in den Beratungen zu Ergebnissen kommen, die den Ansprüchen an das Kindeswohl und die Rechts- sicherheit im Allgemeinen genügen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 14505 (A) (C) (B) (D) Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der vor- liegende Entwurf greift die in den letzten Jahren verstärkt aufgekommene Kritik an der Qualität und der Neutralität gerichtlicher Sachverständigengutachten auf . Es werden deshalb Änderungen in der ZPO betreffend alle Sachver- ständigen vorgenommen und besondere Anforderungen an Sachverständige in Kindschaftssachen gestellt . Dieses grundlegende Anliegen ist berechtigt und wird auch von meiner Fraktion begrüßt . Zu den Änderungen im Einzelnen: Mit § 404 ZPO wird künftig eine obligatorische An- hörung der Parteien zur Auswahl des Gutachters vorgese- hen . Das stärkt das rechtliche Gehör der Parteien und de- ren Beteiligtenrechte . Auf diesem Wege wird vermieden, dass Bedenken erst zu einem späteren Zeitpunkt vorge- tragen werden, wenn das Gutachten längst erstattet ist . Der Bundesrat hält eine gesetzliche Regelung für überflüssig, da in der Praxis in der Regel genug Gele- genheit der Parteien bestünde, zur Auswahl Stellung zu nehmen . Dennoch halte ich es für sinnvoll, dieses Betei- ligungsrecht im Gesetz zu verankern . Letztlich besteht auch immer die Möglichkeit, im Einzelfall aufgrund be- sonderer Umstände von der Anhörung abzusehen . Der neue § 407 a ZPO führt eine Mitteilungspflicht des Sachverständigen ein . Er muss künftig Auskunft über Umstände geben, die gegen seine Unparteilichkeit spre- chen oder gegen die rechtzeitige Fertigstellung des Gut- achtens . Das fördert zweifelsohne die Beschleunigung des Verfahrens . Mit § 411 ZPO soll die Fristsetzung des Gerichts obli- gatorisch werden . Daran ist meines Erachtens nichts aus- zusetzen . Ob die Möglichkeit des Gerichts, bei Fristab- lauf ein Ordnungsgeld zu verhängen, jetzt zum Regelfall werden sollte, halte ich allerdings für zweifelhaft . Letztlich sollten geeignete und qualifizierte Gutach- ter nicht unnötig abgeschreckt werden . Die bisherige Kann-Regelung ist meines Erachtens ausreichend und gibt dem Gericht das nötige Ermessen . Mit dem neuen § 163 FamFG wird dem Kernanlie- gen nachgekommen, Mindestvoraussetzungen an die Qualifikation von Gutachtern in Kindschaftsverfahren festzuschreiben . Die genannte Berufsbezeichnung bleibt sicherlich nur eine notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung für die Geeignetheit der Gutachter . Über diese Mindestvoraussetzungen hinaus müssen Richter in die Lage versetzt werden, die Geeignetheit von Gut- achtern beurteilen zu können . Da kommen wir über ent- sprechende Richterfortbildungen nicht hinweg . Hilfreich dürften außerdem die inzwischen vorliegenden Kriteri- enkataloge der Psychologenverbände sein . Dennoch ist eine gesetzliche Mindestvoraussetzung unumgänglich, um in der Praxis eine rote Linie zu zie- hen . Gerade in Kindschaftssachen kann ein fehlerhaftes Gutachten, das von einer Richterin oder einem Richter nicht als solches erkannt wird, verheerende Auswirkun- gen haben . Kinder unterliegen im gerichtlichen Verfah- ren einem besonderen Schutz, der hier dringend verbes- sert werden muss . Es fragt sich allerdings, warum dies nicht genauso auch für Vormundschafts- oder Pflegschaftsverfahren gelten soll? Kinder sollen künftig nicht mehr als Zeugen vernom- men werden dürfen . Das ist eine wichtige Klarstellung, da die Vernehmung nach § 159 FamFG die geeignetere und behutsamere Anhörungsweise darstellt . Der Bundesrat hat empfohlen, den Ausschluss der Zeugenvernehmung auf die Vernehmung als Beteiligter im Verfahren auszuweiten . Das erscheint mir nachvoll- ziehbar und sollte im Gesetz ergänzt werden . Eine weitere Änderung im Gesetzentwurf hat mit den Sachverständigen gar nichts zu tun . So soll mit § 145 Ab- satz 3 FamFG die Anschlussbeschwerde der Ehegatten im Scheidungsverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Versorgungsträger, der im Verfahren übersehen oder vergessen wurde, nach Ablauf der Rechtsmittelfrist Be- schwerde einlegt . Die Änderung soll verhindern, dass die Rechtskraft der Ehe Jahre nach der Scheidung noch durchbrochen werden kann . Das ist aber durchaus problematisch, da doch nicht selten Versorgungsanwartschaften in nicht un- erheblicher Höhe vergessen oder übersehen wurden . Die Korrektur derselben kann aber die gesamte Verbundent- scheidung infrage stellen . Sinn des Verbundverfahrens ist es ja gerade, alle Scheidungsfolgen gemeinsam zu behandeln, um den wirtschaftlich schwächeren Ehegat- ten vor Härten zu schützen . So weist die Bundesrechtsan- waltskammer zu Recht darauf hin, dass gerade bei älteren Ehegatten Unterhaltsvereinbarungen im Hinblick auf das Ergebnis des Versorgungsausgleichs getroffen werden . Es kann daher schnell zu unbilligen Härten führen, wenn das vergessene Anrecht isoliert, ohne Bezug auf die sons- tigen Scheidungsfolgen, ausgeglichen wird . Das Problem besteht im Übrigen erst, seit im Jahr 2009 das Abänderungsverfahren nach § 10 a VAHG ab- geschafft worden ist . Unbilligkeiten konnten bis dahin im Abänderungsverfahren berücksichtigt werden . Dieses Abänderungsverfahren durch einen der Ehegatten hat die Rechtskraft der Ehescheidung auch nicht in Frage ge- stellt . Will man also im Falle einer Beschwerde durch den vergessenen Versorgungsträger die Anschlussbeschwer- de ausschließen, muss dem Ehegatten stattdessen min- destens ein Abänderungsverfahren zur Vermeidung un- billiger Härten zugestanden werden . Der BGH ist außerdem dazu übergegangen, Be- schwerden von vergessenen Versorgungsträgern nur noch bis zu fünf Monate nach Beschlusserlass zuzubilli- gen . Auch der Ausschluss dieses Beschwerderechts kann zu unbilligen Härten führen . Diese Härten könnten durch die Zulassung eines schuldrechtlichen Ausgleichs nach § 20 VersAusglG vermieden werden . Eines ist jedenfalls klar: Durch die Neureglung des Versorgungsausgleichs im Jahr 2009 sind Folgeprob- leme entstanden, die noch nicht gelöst wurden . Diese einseitig zulasten eines Ehegatten zu lösen, indem man die Möglichkeit der Anschlussbeschwerde streicht, wird Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 201514506 (A) (C) (B) (D) dem Problem jedenfalls nicht gerecht . Hier braucht es ein durchdachtes und ausgewogenes Gesamtkonzept . Fazit: Der Neuregelung zu den Sachverständigengut- achten stimmen wir zu . Die isolierte Änderung des § 145 FamFG ohne Antwort auf die Fragen der Vermeidung un- billiger Härten lehnen wir ab . Christian Lange, Parl . Staatssekretär beim Bundes- minister der Justiz und für Verbraucherschutz: Sachver- ständige spielen in vielen Gerichtsverfahren eine ent- scheidende und für die Parteien bisweilen existenzielle Rolle . Das Verfahrensrecht muss daher gewährleisten, dass nur kompetente und unparteiliche Sachverständi- ge ernannt werden . Die Auswahl des Sachverständigen stellt die Zivilprozessordnung grundsätzlich in das freie Ermessen des Gerichts; die Parteien wirken an der Aus- wahlentscheidung nur unzureichend mit . Der Koalitionsvertrag für die 18 . Legislaturperiode fordert daher Maßnahmen zur Gewährleistung der Neu- tralität von Sachverständigen und der Verbesserung der Qualität von Gutachten . Hierzu leistet der vorliegende Regierungsentwurf ei- nen wesentlichen Beitrag . Um das rechtliche Gehör im Auswahlprozess zu ge- währleisten, gibt der Gesetzentwurf den Parteien das Recht, sich vor der Ernennung zur Person des Sachver- ständigen zu äußern. Das fördert auch die Verfahrenseffi- zienz, denn das Gericht erfährt frühzeitig von Bedenken gegen die Unparteilichkeit eines Sachverständigen und kann diese in seine Auswahlentscheidung einbeziehen . Zudem muss ein vom Gericht vorgeschlagener Sach- verständiger künftig von sich aus mögliche Zweifel an seiner Unparteilichkeit mitteilen . Auch dadurch werden Verfahrensverzögerungen durch Befangenheitsanträge im späteren Verfahren vermieden . Die vorgesehene „Soll“-Regelung gewährleistet au- ßerdem, dass die Gerichte im Einzelfall von der Anhö- rung absehen können, etwa wenn der Gutachtenauftrag sehr zügig – innerhalb weniger Wochen – erledigt wer- den soll . Damit sehe ich auch die Bedenken des Bundes- rates angemessen berücksichtigt . Zur Förderung der Verfahrenseffizienz schreibt der Gesetzentwurf außerdem vor, dass künftig jeder Gutach- tenauftrag zu befristen ist . Im Interesse der Rechtsuchen- den ist eine transparente und verlässliche Zeitplanung mit dem Sachverständigen unerlässlich . In drei Vierteln der überlangen Gerichtsverfahren ist der Sachverständi- genbeweis eine Hauptursache von Verzögerungen . Eine Aktenauswertung im Zivilprozess ergab, dass derzeit lediglich in etwas über 50 Prozent der Verfahren dem Sachverständigen eine Frist gesetzt wird . Ohne Be- fristung des Gutachtenauftrags kann es keine stringente Zeitplanung geben; die Verfahren drohen aus dem Ruder zu laufen . Ich kann daher die ablehnende Position des Bundesrates in diesem Punkt nicht nachvollziehen . Be- nötigt der Sachverständige aufgrund unvorhersehbarer Umstände mehr Zeit für die Erstattung des Gutachtens, kann das Gericht die Frist nachträglich verlängern . Schließlich sieht der Entwurf Regelungen vor, die im Falle einer verschuldeten Fristversäumnis durch den Sachverständigen zu einer konsequenteren Festsetzung von Ordnungsgeldern führen sollen . Bisher wird auch bei erheblichen Fristüberschreitungen in der Praxis kein Ord- nungsgeld festgesetzt . Die gesetzte Frist wird deshalb oft nicht ernst genommen . Dabei gewährleisten die strengen Voraussetzungen für die Festsetzung und die Möglichkeit der Fristverlängerung weiterhin, dass das Ordnungsgeld das allerletzte Mittel bleibt, um den Sachverständigen zur Erfüllung seiner Pflicht zu veranlassen. Im Gegensatz zum Bundesrat glaube ich nicht, dass schärfere Sanktio- nen dazu führen werden, dass Sachverständige gerichtli- che Gutachtenaufträge künftig ablehnen . Sie werden sich vielmehr professionell auf die geänderten Rahmenbedin- gungen einstellen . Im Koalitionsvertrag wurde auch die Qualitätsverbes- serung familiengerichtlicher Gutachten vereinbart, da es insbesondere in Sorge- und Umgangsverfahren immer wieder Fälle von mangelhafter Begutachtung gibt . Ent- sprechend der Koalitionsvereinbarung haben die Berufs- verbände bereits Mindestanforderungen an die Qualität von Gutachten im Kindschaftsrecht entwickelt und der Praxis zur Verfügung gestellt . Zur Qualitätssteigerung sind aber auch gesetzliche Anforderungen an die Qualifikation der Gutachter erfor- derlich . Es sollen zukünftig nur noch Sachverständige bestellt werden, die mindestens über eine psychologi- sche, psychotherapeutische, kinder- und jugendpsychiat- rische, psychiatrische, ärztliche, pädagogische oder auch sozialpädagogische Qualifikation verfügen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung und die Stan- dards der Berufsverbände sind zwei sich wechselseitig ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität familiengerichtlicher Begutachtungen . Über beide Maßnahmen sollen zugleich die Aus- und Fortbildungsprozesse vorangebracht werden, damit in Zukunft mehr qualifizierte Gutachter zur Verfügung ste- hen und Familiengerichte die Qualität eines Gutachtens besser beurteilen können . Die Neubestimmung knüpft an die bestehende Rege- lung zur Anordnung einer lösungsorientierten Begutach- tung an, die ein besonderes Qualitätsmerkmal für Gut- achten in Kindschaftssachen bereits vorsieht . Die bisherige FamFG-Vorschrift zur zwingenden ge- richtlichen Fristsetzung einer schriftlichen Begutachtung entfällt, da sie durch eine entsprechende Neureglung in der ZPO ersetzt wird . Diese gilt über die allgemeinen Verweisungsregelungen dann auch in Kindschaftssachen . Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht darüber hinaus eine Änderung des Anschlussbeschwerderechts in Ehescheidungsverfahren vor . Damit sollen falsche Rechtskraftzeugnisse aufgrund fehlerhafter oder unter- bliebener Bekanntmachungen an einen Versorgungsträ- ger zukünftig vermieden werden . Ich bitte Sie um Unterstützung des Regierungsent- wurfs . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 14507 (A) (C) (B) (D) Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung einge- brachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (Tagesord- nungspunkt 21) Ulrich Lange (CDU/CSU): Auch wenn wir heute über eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes sprechen, lassen Sie mich voranstellen: Das Luftverkehrsgesetz stellt grundsätzlich ein funktionierendes, erprobtes und durch die Rechtsprechung ausdifferenziertes System dar . Um es an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen und eventuell neu auftauchenden aktuellen Herausfor- derungen begegnen zu können, wird das Gesetz hin und wieder ergänzt . So auch durch die fünfzehnte Änderung des Luftverkehrsgesetzes, die wir heute diskutieren . Da- bei geht es vor allem um die Umsetzung europäischer Vorgaben . Eine europäische Änderung hat dabei für besonders viel Aufsehen gesorgt . Ich spreche von den neuen Vorga- ben für Hubschrauberlandeplätze . Dieses Thema wurde auch medial stark diskutiert . Es bestand die Befürchtung, insbesondere Landeplätze an Krankenhäusern könnten künftig nicht mehr angeflogen werden. Der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat sofort reagiert und mit der Regelung der sogenannten „Public Interest Sites – P .I .S“ (Einrichtungen von öffent- lichem Interesse) vorübergehend Abhilfe geschaffen . Jetzt wird durch die Änderung im Luftverkehrsge- setz eine dauerhafte Lösung gefunden und damit Klar- heit und Rechtssicherheit für die Beteiligten geschaffen . Das ist wichtig . Damit ist zahlreichen Krankenhäusern in Deutschland geholfen und unser vorbildliches flächende- ckendes (Luft-)Rettungssystem gestärkt worden . Mit der ausdrücklichen Kategorisierung von „Landes- tellen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse“ wer- den diese aus dem Anwendungsbereich des § 6 LuftVG herausgenommen . So kann sichergestellt werden, dass der Großteil der Landestellen fortbestehen kann . Be- stimmte grundlegende Anforderungen für die Gestaltung der Landestellen sorgen zudem dafür, dass dem obersten Prinzip, nämlich der Sicherheit des Luftverkehrs, ange- messen Rechnung getragen wird . Wir können in Deutschland zu Recht stolz auf unser sehr gutes Rettungssystem sein . Rettungshubschrauber sind dabei ein essenzieller Bestandteil der Rettungsket- te und für die medizinische Versorgung der Bevölkerung von erheblicher Bedeutung . Daher war es uns so wichtig, hier eine gute Lösung zu finden, die unser bestehendes und ausgesprochen effizientes System nicht gefährdet. Mit den Änderungen im Gesetz ist uns dies gelungen . Neben den Regelungen zu den Hubschrauberlande- plätzen gab es weitere kleine Änderungen . So werden europarechtliche Vorgaben in den Bereichen Flughäfen und Flugbetrieb umgesetzt und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Umweltverträglich- keitsprüfung bei Anlage oder Ausbau eines Flughafens kodifiziert. Diesbezüglich wird nun klargestellt, dass der gesamte räumliche Einwirkungsbereich des Flughafens, in dem abwägungserhebliche Beeinträchtigungen durch oder Auswirkungen von Flugverfahren auftreten können, in die UVP-Prüfung mit einbezogen werden muss . Auch dies trägt dazu bei, die Rechts- und Planungssicherheit zu verbessern . Für uns ist vor allem wichtig, dass wir eine ausgewo- gene Balance zwischen den verschiedenen Interessen herstellen . Auf der einen Seite stehen das Bedürfnis nach Mobilität in der Bevölkerung und die Entwicklung der Flughäfen . Der Luftverkehr ist als Wirtschaftsfaktor für zahlreiche Standorte von enormer Bedeutung . Er schafft viele tausend Arbeitsplätze und sorgt für die nötige Kon- nektivität unserer Volkswirtschaft . Und: Das dürfen wir nicht vergessen: Unsere Luftverkehrswirtschaft steht in hartem Wettbewerb . Auf der anderen Seite stehen die Belastung der Men- schen durch Fluglärm und der Wunsch nach Verbesse- rungen in diesem Bereich . Hier ist schon viel erreicht worden, und die Flughäfen leisten einen enormen Bei- trag . Bisher ist uns eine ausgewogene Politik gelungen . Ich bin zuversichtlich, dass wir dies auch weiterhin schaffen . Wir müssen verhindern, dass unsere Flughäfen ihre Flexibilität verlieren und damit im internationalen Wett- bewerb, der ohnehin von ungleichen Wettbewerbsbedin- gungen geprägt ist, hinterherhinken . Das würde nämlich den gesamten Luftverkehrsstandort Deutschland schwä- chen und kann nicht in unserem Interesse sein . Daher müssen wir bei Änderungen in diesem Bereich grund- sätzlich sehr genau abwägen . Gesetzesänderungen, welche die generelle Planungs- sicherheit gefährden und ein unsicheres Klima für In- vestitionen schaffen, nützen den Betroffenen nicht und entziehen der gesamten Luftverkehrswirtschaft Investi- tionsmöglichkeiten, die an anderer Stelle, zum Beispiel durch Anschaffung neuen Fluggerätes, zum Lärmschutz beitragen können . Hier heißt es, gemeinsam an einem Strang zu ziehen . Die fünfzehnte Änderung des Luftver- kehrsgesetzes setzt hier die richtigen Akzente . Ich freue mich, dass wir diese Gesetzesänderung jetzt auf den parlamentarischen Weg bringen können, und freue mich auf die weiteren Beratungen . Peter Wichtel (CDU/CSU): Vor fast auf den Tag genau vier Jahren haben wir im Plenum des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur vierzehnten Änderung des Luftverkehrsgesetzes in erster Lesung beraten . Die christlich-liberale Koalition hatte im Jahr 2011 die überaus komplexe Aufgabe gelöst, die Flughafenentgeltrichtlinie der EU in deutsches Recht umzusetzen . Heute befassen wir uns mit der ins Parla- ment eingebrachten fünfzehnten Änderung des Luftver- kehrsgesetzes . Und auch heute steht die Bundesregierung vor der Aufgabe, insbesondere auf mehrere Vorgaben der Europäischen Kommission einzugehen und die bestehen- den gesetzlichen Regelungen entsprechend anzupassen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 201514508 (A) (C) (B) (D) So ist die EU-Kommission der Auffassung, dass das geltende deutsche Luftverkehrsrecht hinter der Anfor- derung der europäischen Gesetzgebung zurückbleibt, weil in den Verfahren zur Festlegung von Flugverfahren weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) noch eine Prüfung der Auswirkungen auf Natura-2000-Gebie- te durchzuführen ist . Man hat vor diesem Hintergrund im Jahr 2013 sogar bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet . Paral- lel dazu hat auch die höchstrichterliche Rechtsprechung in Deutschland bestätigt, dass notwendige UVP umfas- send bereits im Zulassungsverfahren für den Flughafen durchgeführt werden müssen . Dabei müsse sich die UVP auf den gesamten Einwirkungsbereich des Flughafens erstrecken, in dem abwägungserhebliche Auswirkungen auftreten können . Die Bundesregierung trägt dem nun Rechnung und verankert die Leitsätze des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2012 mit dem vorliegenden Entwurf im Luftverkehrsgesetz . Eine weitere unklare Rechtssituation, die es aufzulö- sen gilt, betrifft die Landeplätze für Helikopter an Kran- kenhäusern . Bisher wurde die Praxis des Flugbetriebs von Hubschraubern der Luftrettung nur unter Berück- sichtigung der besonderen gesellschaftlichen Bedeutung des Luftrettungssystems von der Verwaltung geduldet . Hintergrund ist, dass nach Vorgaben des Luftverkehrsge- setzes der Betrieb von Luftfahrzeugen eigentlich grund- sätzlich auf Flugplätzen abgewickelt werden soll . Der Flugbetrieb von Hubschraubern an Krankenhäusern fin- det aber häufig an Außenlandestellen statt, die aufgrund der Hindernissituation in Innenstadtlagen meist keine Flugplatzgenehmigung erhalten . Durch Inkrafttreten der EU-Verordnung 965/2012 ergibt sich nun die Möglich- keit, den Hubschrauberbetrieb der Luftrettung von und zu sogenannten „Örtlichkeiten von öffentlichem Interes- se“ zuzulassen, worunter auch Krankenhäuser fallen . Wir begrüßen und unterstützen diese Initiative der Bundesre- gierung, müssen aber gleichzeitig sicherstellen, dass das hohe Versorgungs- und Sicherheitsniveau der Luftret- tung komplett aufrechterhalten bleibt . Wir werden in den parlamentarischen Beratungen Bundesverkehrsminister Dobrindt beim Wort nehmen, der zugesichert hat, dass vor dem Hintergrund der gesetzlichen Änderung keine Landestelle an einem Krankenhaus geschlossen werden muss . Eine schwierigere Situation ergibt sich dagegen im Hinblick auf die im vorliegenden Gesetzentwurf eben- falls festgehaltene Änderung der Bodenabfertigungs- dienst-Verordnung . Hier soll am Flughafen Düsseldorf die Zahl der zuzulassenden Selbstabfertiger und Drittab- fertiger von bisher zwei auf drei geändert werden . Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 6 . November dieses Jahres zudem empfohlen, selbiges am Flughafen Berlin-Schönefeld umzusetzen . Dem Argument, dass dies mehr Wettbewerb auf dem Feld der Bodenabferti- gung eröffnet, kann ich persönlich nicht folgen . Schon heute befinden sich Qualität, Effizienz und Sicherheit bei der Bodenabfertigung an den deutschen Flughäfen auf hohem Niveau, zudem ist die Erbringung wettbewerblich ausgestaltet . Eine Erhöhung der Zahl von Selbst- und Drittanbietern würde keine weiteren Quali- tätsverbesserungen erbringen, sondern die vorhandenen Standards vielmehr gefährden und für unsichere Arbeits- verhältnisse und Lohndumping sorgen . Diese Ansicht ha- ben die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der vergangenen Legisla- turperiode auch geteilt, als wir uns gemeinsam mit einem entsprechenden Entschließungsantrag gegen die Libera- lisierungspläne der EU-Kommission engagiert haben . Im Rahmen des sogenannten Flughafenpaketes wollte man in Brüssel die Zahl der Drittanbieter auf europäischen Flughäfen flächendeckend und zwingend auf mindes- tens drei anheben . Nachdem wir uns über mehrere Jahre hinweg gemeinsam mit den Gewerkschaften und Teilen der Luftverkehrswirtschaft erfolgreich gegen die Pläne gewehrt haben, erscheint es mir inkonsequent, nun im Deutschen Bundestag für eine Anhebung der Selbst- und Drittabfertiger zu stimmen, selbst wenn dies nur an ei- nem oder zwei Flughäfen in Deutschland passieren soll . Abschließend betrachtet sehen wir innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der nun begonnenen par- lamentarischen Beratung des Gesetzentwurfes überaus positiv entgegen . Wir werden die Bundesregierung in ihren berechtigten Anliegen mit Nachdruck unterstützen und werden zugleich in enger Abstimmung mit unserem Koalitionspartner analysieren, inwiefern die Notwendig- keit besteht, die fünfzehnte Änderung des Luftverkehrs- gesetzes punktuell noch zu optimieren . Arno Klare (SPD): Wir debattieren heute in erster Lesung die fünfzehnte Änderung des LuftVG . Der vorliegende Regierungsentwurf sieht unter ande- rem vor, den § 8 Absatz 1 zu ergänzen . Dies ist der Tat- sache geschuldet, dass die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einge- leitet hat . Der systematische Blick auf das Gesetz hilft bei der Einordnung der vorgeschlagenen Änderungen . § 29 b Absatz 1 des LuftVG verpflichtet Flughäfen, Airlines und Piloten, vermeidbaren Lärm zu verhindern und unvermeidbaren auf ein Minimum zu beschränken . Absatz 2 (a . a . O .) setzt die Planungsinstanzen für die Flugverfahren, vereinfacht landläufig als Flugrouten be- zeichnet, in die Verantwortung, diese Verfahren so fest- zulegen, dass ein maximaler Schutz der Bevölkerung vor Lärm gewährleistet ist . Deutsche Flugsicherung (DFS) und schlussendlich das Bundesaufsichtsamt für Flugsi- cherung (BAF) sind also gesetzlich gehalten, unzumut- baren Fluglärm zu vermeiden . Was heißt unzumutbar? Das wird materialiter und konkret in § 2 Absätze 1 bis 3 des Fluglärmgesetzes defi- niert . Das LuftVG formuliert also indirekt sozusagen ein Low-Noise-Routing-Gebot . Flugrouten so lärmgemin- dert wie möglich zu gestalten, ist als Gebot dem LuftVG inhärent . Zum Thema Flugverfahren/Flugrouten im Kontext von Planfeststellungsprozessen existiert umfassende höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwal- tungsgerichts . Ich zitiere aus einem Urteil vom 19 . De- zember 2013: Dem Planfeststellungsbeschluss obliegt es, Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 14509 (A) (C) (B) (D) die in der räumlichen Umgebung eines Flughafens aufge- worfenen Probleme abwägend zu bewältigen . Teil eines Planfeststellungsbeschlusses ist stets eine Umweltverträglichkeitsprüfung, kurz: UVP . Hierzu stellt das Urteil allgemein fest: Die UVP dient (also) der ge- samthaften Vorbereitung einer bestimmten Verwaltungs- entscheidung . – Gemeint ist damit die Planfeststellung . Das bedeutet, die „gesamthafte Entscheidung“ im Kontext der Planfeststellung erschöpft sich nicht in der UVP . Die UVP ist zwingend Bestandteil des Abwägungs- verfahrens, dies aber gleichrangig neben anderen planeri- schen Überlegungen, wie zum Beispiel der Konnektivität einer Region sowie der ökonomischen Entwicklung, die durch einen Airport induziert wird . Die UVP ist nicht prioritär, wie überhaupt keine Dimension in der plane- rischen Abwägung für sich allein Vorrang beanspruchen kann . Zurück zum Planfeststellungsverfahren: In einem Ur- teil aus dem Jahr 2012 stellt das Bundesverwaltungsge- richt fest: Es ist erforderlich, die gesamte Umgebung des Flughafens, die von abwägungserheblichem Lärm be- troffen werden könnte, in den Blick zu nehmen . – Diese Positionierung spiegelt sich kongenial im Gesetzentwurf, in dem es heißt, die Abwägung müsse sich auf den ge- samten Einwirkungsbereich des Vorhabens erstrecken . Das heißt, es dürfen nicht nur bestimmte Flugverfahren geprüft werden, sondern alle denkbaren und auf der Ba- sis des Bahnsystems technisch möglichen . In den Worten des Bundesverwaltungsgerichts: „alle in Betracht kom- menden Routenalternativen“ müssen geprüft werden . Exakt so wird es im Gesetzentwurf § 8 Absatz 1 jetzt fixiert. Die Europäische Kommission hat im Mai 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren angestrengt, weil nach bundesdeutscher Rechtslage die Festlegung von Flugver- fahren keiner vorherigen UVP unterworfen wird . Der Gesetzentwurf entkräftet diesen Vorwurf, indem der zuständigen Planfeststellungsbehörde das Recht ein- geräumt wird, dann – und nur dann – bestimmte Flugver- fahren zu untersagen, wenn nur durch diese Untersagung das Vorhaben planfeststellungsrechtlich gerechtfertigt werden kann . Überdies kann die Behörde Bedingungen von Überflügen über als besonders schützenswert einge- stuften Gebieten festlegen . Damit wird allerdings nolens volens dem Routingsys- tem eine gewisse Vorrangstellung im Planfeststellungs- recht eingeräumt, die das Bundesverwaltungsgericht – üb- rigens im Lichte des Vertragsverletzungsverfahrens – in ihrer Notwendigkeit nicht bejaht . Es ist festzustellen, dass der vorliegende Gesetzent- wurf dem von der KOM erhobenen Vorwurf auf jeden Fall hinlänglich und ausreichend begegnet, geht er doch über die vom Bundesverwaltungsgericht als europa- rechtskonform bewertete Rechtsposition deutlich hinaus . Insofern findet die Formulierung formaliter meine Zu- stimmung, wenngleich im parlamentarischen Verfahren analysiert und abgewogen werden sollte, ob die vorge- schlagene weiter gehende Fassung nicht ergebnisrele- vante Kapazitätsbegrenzungen von Flughäfen zeitigen kann . Aus dem Wortlaut des vorliegenden Gesetzentwurfs ist allerdings meines Erachtens nicht zwingend abzulei- ten, dass jedwede planungsrechtlich relevante bauliche Änderung an einem Airport eine umfassende UVP unter Einschluss der Flugverfahren auslöst . T 3 in Frankfurt (FRA) ist im Bau, die geplanten Er- weiterungen in Stuttgart und Hamburg beziehen sich auf Vorfeld bzw . auf Optimierung im Passagierbetrieb . Die Bahnsysteme – und maßgeblich von diesen sind die phy- sikalisch möglichen Flugverfahren unmittelbar abhän- gig – werden nicht modifiziert. Dies wäre allein in Mün- chen (MUC) der Fall, doch dort gibt ist sogar Baurecht . Die Änderung von § 8 Absatz 1 LuftVG entfaltet also ohnehin kaum bedeutsame reale Wirkung . Zum Thema Bodenverkehrsdienste: Die Verordnung über Bodenabfertigungsdiens- te auf Flugplätzen – kurz: BADV – basiert auf einer EWG-Richtlinie vom 15 . Oktober 1996 . Unter Ziel 5 wurde seinerzeit formuliert: (5) Mit der Öffnung des Zugangs zum Markt der Bo- denabfertigungsdienste soll zur Senkung der Betriebs- kosten der Luftverkehrsgesellschaften und zur Hebung der den Nutzern gebotenen Qualität beigetragen werden . Das erste Ziel wurde erreicht – oft leider in Form eines Dumping-Wettbewerbs zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Dienstleister –, ob das zweite Ziel erfüllt ist, darüber ließe sich trefflich streiten. Europa verfügte seinerzeit zwar Liberalisierung, al- lerdings wurde eingeräumt, dass die Zahl der Anbieter durch den Flughafenbetreiber in begründeten Fällen be- grenzt werden kann . Insofern steht in der 1997 erlassenen bundesdeutschen Verordnung in § 3, dass erstens ein Mo- nopol ausgeschlossen ist – im Wortlaut: „nicht weniger als zwei“ – und zweitens, dass ein Anbieter die Leistung erbringen muss, der zumindest zu 75 Prozent nicht in der Hand des Flughafenbetreibers ist . Im Anhang 5 zur BADV ist aufgelistet, wie viele Dienstleister auf welchem Flughafen lizenziert sind . In Frankfurt (FRA), München (MUC), Berlin-Tegel (TXL), Stuttgart (STR), Hamburg (HAM), Köln (CGN), Han- nover (HAJ), Nürnberg (NUE) und Berlin-Schönefeld (SXF) sind das zwei – zumindest bei den klassischen Diensten Gepäck, Fracht etc . Bei den Betankungsdiens- ten schwankt die Zahl schon erheblich . Der neue Flugha- fen Berlin/Brandenburg (BER) und Leipzig/Halle (LEJ) haben unbegrenzte Lizenzzahlen eingeräumt bekommen . Diese uneinheitliche Bild ist unübersichtlich, gleich- wohl aber verordnungskonform . „Nicht weniger als zwei“ bedeutet eben theoretisch auch unbegrenzt . Die Gewerkschaften kritisieren den statthabenden Lohndumpingwettbewerb zu Recht, zumal er vielerorts auch nicht den gewünschten Qualitätswettbewerb aus- gelöst zu haben scheint . Allerdings haben sie auch mit den Low-Cost-Anbietern Tarifverträge geschlossen und somit die ausdifferenzierte Struktur verfestigt . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 201514510 (A) (C) (B) (D) Da es nicht verfängt, die BADV zu ändern, weil die sich aus der EU-Richtlinie ableitet, ist die Situation nur durch einen Branchentarifvertrag zu befrieden . Der kann von der Politik Unterstützung erfahren – was wir auch tun –, muss allerdings – so sind die Spielregeln – von den Tarifpartnern ausgehandelt und beschlossen werden . Deshalb empfehle ich, dass der Bundesgesetzgeber sich aus dem gesamten Verfahren zum Thema Bodenver- kehrsdienste heraushält und an der BADV nichts ändert . Zu den Regelungen für Landeplätze von Rettungs- hubschraubern – „Public Interest Sites“ – verweise ich auf meine Kollegen der Koalitionsfraktion und schließe mich deren Ausführungen ausdrücklich an . Herbert Behrens (DIE LINKE): Die Ankündigung eines Luftverkehrskonzeptes im Koalitionsvertrag ließ erwarten, dass in dieser Legislaturperiode beim Flug- verkehr einiges in Bewegung kommt . Bisher ist jedoch nur eines zu verzeichnen, nämlich Stillstand . Mehr als die Hälfte der 18 . Wahlperiode ist bereits vorbei, und heute kommen wir erstmals zusammen, um Änderungen am Luftverkehrsgesetz zu debattieren . Das ist angesichts der vielen Probleme im Bereich des Luftverkehrs ein Ar- mutszeugnis für den Verkehrsminister, der sein Haus mit Ausländermaut sowie der Privatisierung der Fernstraßen auf Trab hält und sonst eher durch Arbeitsverweigerung glänzt . Auch der vorgelegte Gesetzentwurf lässt jeglichen Elan vermissen, von einem Gesamtkonzept ganz zu schweigen . Der Entwurf ist vielmehr eine Art politischer Gemischtwarenladen, in dem – mit Ausnahme der be- grüßenswerten Regelung zur Luftrettung – die eine oder andere Forderung der Luftverkehrslobby zur Schau ge- stellt wird . Nicht nur, dass die Zulassung militärischen Fluggeräts privatisiert werden soll, Sie wollen Boden- verkehrsdienste weiter liberalisieren . Ich möchte da- ran erinnern, dass alle Fraktionen des Bundestages die Bodenverkehrsdienste-Verordnung der EU entschieden abgelehnt haben, welche auf Druck der Gewerkschaf- ten inzwischen sogar zurückgenommen wurde . Und nun soll diese Liberalisierung scheibchenweise und durch die Hintertür erfolgen – so etwas ist mit der Linken nicht zu machen . Wir nehmen die Ängste der Beschäftigten an den Flughäfen Düsseldorf und Schönefeld ernst und werden die Zulassung weiterer Drittabfertiger nicht mit- tragen . Die lapidare Begründung im Gesetzentwurf, „die Übersicht betreffend die Zahl der zuzulassenden Drittab- fertiger war anzupassen“, ist dabei an Aussagekraft kaum zu unterbieten . Ich frage: Warum war die Übersicht anzu- passen? Wahrscheinlich, weil die dritte Zulassung längst vergeben wurde, obwohl das rechtlich nicht gedeckt ist . Man könnte meinen, dass im Verkehrsministerium nie- mand die Einhaltung geltenden Rechts überwacht, denn am Mittwoch musste es bereits einräumen, dass jahre- lang Codeshare-Flüge ohne Rechtsgrundlage genehmigt wurden . Es ist ja schon ein Skandal, dass die Bundesre- gierung bei Lärm- und Umweltschutz untätig ist und kei- ne Verbesserungen für die Betroffenen initiiert – welche freilich zulasten der Gewinne der Luftverkehrswirtschaft gingen . Aber dass es das Verkehrsministerium bei Air- lines und Flughäfen nicht so genau nimmt, wenn es um die Einhaltung verbindlicher rechtlicher Vorgaben geht, setzt dem Ganzen die Krone auf . Wer Geschenke an die Luftverkehrsindustrie verteilt, sollte vor Weihnachten eigentlich auch an den Natur- schutz und die Lärmbetroffenen denken . Aber auch die präsentierten Änderungen bei der Umweltverträglich- keitsprüfung liegen eher unter dem Christbaum der Luft- verkehrslobby, denn umweltverträglicher wird der Luft- verkehr durch die Vorschläge der Bundesregierung nicht . Mit dem halbherzigen Entwurf will die Bundesregierung lediglich ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kom- mission beenden . Ob dies gelingen wird, ist mehr als fraglich, denn die hier zu beratende Reaktion auf die Mahnung der EU ist wirklich paradox . Kurz gefasst: Sie antworten auf die berechtigte Forderung der Kommissi- on, in § 32 des Luftverkehrsgesetzes sowie in § 27 a der Luftverkehrsordnung eine UVP-Pflicht für Flugrouten festzuschreiben, dass dies nicht möglich sei, weil das Verfahren zur Festlegung von Flugrouten eben in diesen §§ 32 bzw . 27 a festgeschrieben ist . Übertragen auf die Pkw-Maut kommt diese Argumentation darauf hinaus, dass die Diskriminierung durch die vollständige Kom- pensation der Mautkosten für hier zugelassene Fahrzeu- ge über die Kfz-Steuer nicht beseitigt werden kann, weil die Mautkosten per Kfz-Steuer vollständig kompensiert werden . Das ist doch offensichtlich völlig absurd und wird von der EU-Kommission wahrscheinlich nicht ak- zeptiert werden . Mit dem vom Verkehrsministerium eingeschlagenen Weg, die EU-Kommission zur Einstellung des Verfah- rens zu bewegen, wird immerhin nichts verschlechtert . Aber welchen Effekt hat es langfristig für den Lärm- schutz, wenn bei der Planfeststellung einige Gebiete mit Auflagen für den Überflug versehen werden können? Wohl keine, denn Planfeststellungsverfahren im Luft- verkehrsbereich wird es auf absehbare Zeit nicht mehr geben . Der Vorschlag der Bundesregierung führt somit ins Leere, denn die Lärmprobleme an den bestehen- den Flughäfen werden damit nicht gemildert . Nur eine Umweltverträglichkeitsprüfung für neu festzulegende Flugrouten oder wesentliche Änderungen bestehender Flugverfahren kann wirklich für Entlastung sorgen, aber davon will die Bundesregierung offensichtlich nichts wissen . Sie haben bei einem so wichtigen Thema selbi- ges schlicht verfehlt . Daher wird meine Fraktion Ihnen einige Änderungsvorschläge unterbreiten, um Sie doch noch auf den rechten Weg zu bringen . Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Mit dem Fünfzehnten Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes soll verspätet auf ein Vertragsver- letzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutsch- land seitens der Europäischen Kommission reagiert wer- den . Nach Ansicht der Kommission verstößt Deutschland gegen europäisches Recht, weil bei der Festlegung von Flugverfahren – auch als Flugrouten bezeichnet – keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und keine Prü- fung von Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete im na- tionalen Recht verankert sind . Anstatt nunmehr für die Festlegung von An- und Abflugverfahren (Flugrouten) eines Flughafens eine Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 14511 (A) (C) (B) (D) Pflicht zur Durchführung einer UVP-Prüfung zu regeln, schlägt die Bundesregierung vor, die Durchführung einer UVP-Prüfung auf die Zulassungsverfahren für Flughäfen zu beschränken . So solle sich die UVP auf den „gesamten Einwirkungsbereich des Flughafens erstrecken, in dem abwägungserhebliche Auswirkungen auftreten können“ . Damit berücksichtigt die Bundesregierung in keiner Wei- se ausreichend die Kritik der EU-Kommission . Die Bundesregierung berücksichtigt dabei auch nicht die Empfehlungen ihres eigenen Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) . Im Sondergutachten aus dem letzten Jahr mit dem Titel „Fluglärm reduzieren: Reform- bedarf der Planung von Flughäfen und Flugrouten“ emp- fehlen die Experten, dass für die Festlegung der Flugrou- ten eine grundsätzliche UVP-Pflicht eingeführt werden sollte . Vorgeschlagen wird dafür das folgende Verfahren: „Anhand einer Vorprüfung … sollte untersucht wer- den, ob die geplante Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann . Fällt diese Vorprü- fung negativ aus, ist die Umweltverträglichkeitsprüfung entbehrlich . Da eine Umweltverträglichkeitsprüfung Zeit beansprucht, könnte das BAF dazu ermächtigt werden, Flugrouten vorläufig festzusetzen, wenn eine kurzfristige wesentliche Änderung der Flugrouten aus Sicherheits- gründen zwingend erforderlich ist .“ Auch das Umweltbundesamt hat mit dem „Gutachten zur Prüfung von formell- und materiell-rechtlichen Vor- gehensmöglichkeiten bei der Festlegung von Flugrouten“ im Jahr 2014 konkrete Vorschläge unterbreitet, wie ange- sichts der Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität die Fluglärmaspekte bei der Festlegung von Flugrouten besser berücksichtigt werden können . Die Autoren des Gutachtens schlagen vor, je nach erwarteten Fluglärm- auswirkungen durch die Festlegung zu differenzieren: in ein vereinfachtes Verfahren, ein reguläres Verfahren und ein erweitertes Verfahren im Fall einer grundlegenden Systemänderung der bisherigen Flugrouten mit Umwelt- verträglichkeitsprüfung . Nichts von diesen fachlich fundierten Vorschlägen fin- det sich im Gesetzentwurf wieder . Verschwiegen wird zudem, dass in Zukunft kaum Zu- lassungsverfahren für Flughäfen – sprich Planfeststel- lungsverfahren – anstehen, wo eine UVP-Pflicht greifen könnte . Die dritte Start- und Landebahn in München ist planfestgestellt, die vierte Landebahn in Frankfurt/Main ist in Betrieb, wenn auch noch nicht eröffnet, aber ebenso planfestgestellt ist der künftige Berliner Hauptstadtflug- hafen BER . Die Änderung des Luftverkehrsgesetzes in dieser Form wird also praktisch kaum Auswirkungen ha- ben . Wirksamer Fluglärmschutz sieht anders aus . Notwendig wäre stattdessen, im Luftverkehrsgesetz erstens Grenzwerte für die Lärmbelastung – für Dauer- schall- und Spitzenpegel – einzuführen, die die Belastun- gen durch Fluglärm nach oben hin begrenzen; zweitens ein Lärmminderungsgebot zu verankern, welches die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisationen dazu verpflichtet, Fluglärm grundsätzlich und insbeson- dere während der Nachtstunden zu reduzieren; drittens Abwägungskriterien für die Festlegung von Flugver- fahren – Flugrouten – zu definieren, die auch Kriterien für Einzelfreigaben bestimmen, sodass Flugverfahren die Regel und Einzelfreigaben die Ausnahme sind, und natürlich, wie bereits angesprochen, viertens im Verfah- ren zur Festlegung von Flugverfahren die grundsätzliche Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits- prüfung sowie einer Öffentlichkeitsbeteiligung zu veran- kern . Der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm ist im gel- tenden Luftverkehrsrecht nur unzureichend gewährleis- tet . Der Sachverständigenrat für Umweltfragen konsta- tiert in dem angesprochenen Gutachten zutreffend, dass der „Flugverkehr und Fluglärm vom geltenden Recht in nicht mehr zeitgemäßer Weise privilegiert“ werden und die „gesetzliche Regelung der Fluglärmproblematik im Luftverkehrsrecht unterentwickelt“ ist . Die Bundesregierung dokumentiert mit diesem Ge- setzentwurf eindrucksvoll, dass CDU/CSU und SPD nicht an einer substanziellen Verbesserung des Fluglärm- schutzes interessiert sind . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 146. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 4 Technologische Leistungsfähigkeit Deutschlands TOP 5 Bundeswehreinsatz in Afghanistan (Resolute Support) TOP 6 Bundeswehreinsatz Mittelmeer (OAE) TOP 7 Fluchtursachen TOP 27, ZP 1 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 28, ZP 2 Abschließende Beratungen ohne Aussprache ZP 3 Wahl zum Beirat der Stiftung Datenschutz ZP 4 Aktuelle Stunde zu den Ergebnissen der UN-Klimakonferenz in Paris TOP 8 Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte TOP 9 Vergaberechtsmodernisierungsgesetz TOP 10 Stromsperren TOP 11 Durchsetzung von Verbraucherdatenschutz TOP 12 Patientensicherheit bei Medizinprodukten TOP 13 Änderung des Parteiengesetzes ZP 5 Verbot der NPD TOP 15 Wissenschaftszeitvertragsgesetz TOP 16 Private Sicherheitsfirmen TOP 17 Anerkennung von Berufsqualifikationen TOP 18 Wolfsschutz TOP 19 Datenaustausch der Behörden im Asylverfahren TOP 20 Änderung des Sachverständigenrechts TOP 21 Änderung des Luftverkehrsgesetzes Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Christian Lange


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
    Herren! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der für
    die Anwaltschaft insgesamt und für viele Anwältinnen
    und Anwälte von großer Bedeutung ist . Syndikusanwäl-
    te kennen wir seit langem . Ihr rechtlicher Status – wir
    haben es hier in der Debatte gemerkt – wurde seit jeher
    kontrovers diskutiert . Nach geltendem Recht haben Syn-
    dizi im Unternehmen nicht die Stellung eines Rechtsan-
    walts . Das soll sich nun ändern .

    Die sogenannte Doppelberufstheorie geben wir mit
    dem neuen Recht auf . Künftig haben Syndikusanwälte
    auch im Unternehmen die Stellung eines Rechtsanwalts
    und anwaltliche Rechte und Pflichten. Das ist ein gro-
    ßer Schritt für das Berufsrecht . Doch das Verhältnis
    zwischen dem Syndikus und seinem Dienstherrn, bei
    dem er angestellt ist, von dem er bezahlt wird und den
    er rechtlich berät, unterscheidet sich tatsächlich, wenn
    überhaupt, nicht so wesentlich von dem klassischen Ver-
    hältnis zwischen Anwalt und Mandant, dass eine grund-
    sätzlich unterschiedliche berufsrechtliche Ausgestaltung
    erforderlich oder angezeigt wäre .

    Syndikustätigkeit soll deshalb künftig Anwaltstätig-
    keit sein . Die erforderliche Unabhängigkeit, die auch
    hier schon erwähnt wurde und an deren ungeschmälerter
    Bedeutung kein Zweifel entstehen darf, sichert das neue
    Recht ausdrücklich . Die fachliche Unabhängigkeit der
    Berufsausübung des Syndikusrechtsanwalts muss ver-
    traglich und tatsächlich gewährleistet werden .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Meine Damen und Herren, die Neuordnung des Rechts
    der Syndizi hat unmittelbare Bedeutung für die Altersver-
    sorgung besagter 40 000 Berufsangehöriger . Denn mit
    dem Gesetzgebungsvorhaben lösen wir das Problem, das
    in der Anwaltschaft – der Kollege Flisek hat zu Recht da-
    rauf hingewiesen – für große Unruhe gesorgt hat . Mit den

    besagten Urteilen hat das Bundessozialgericht im April
    vergangenen Jahres entschieden, dass Syndikusanwälte
    nicht mehr von der gesetzlichen Rentenversicherung be-
    freit werden können . Dies hat zu den schon genannten
    Brüchen in den Versorgungsbiografien geführt. Deshalb
    wurde fraktionsübergreifend Handlungsbedarf erkannt .

    Mein Haus, das Bundesministerium der Justiz und
    für Verbraucherschutz, hat deshalb sehr zügig einen
    Gesetzentwurf auf der Basis der sogenannten kleinen
    berufsrechtlichen Lösung erarbeitet . Der beim nichtan-
    waltlichen Arbeitgeber angestellte Syndikus wird, wenn
    er anwaltlich und nicht etwa als bloßer juristischer Sach-
    bearbeiter im Unternehmen tätig ist und dabei – ich
    habe darauf schon hingewiesen – seine Unabhängigkeit
    gewährleistet ist, statusrechtlich als Rechtsanwalt aner-
    kannt . Der Syndikusanwalt erhält also grundsätzlich die
    anwaltlichen Rechte und Pflichten.


    (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur nicht die Haftpflicht!)


    Die Neuregelung ermöglicht, dass Syndikusanwälte wie
    bisher, unter bestimmten Voraussetzungen auch rückwir-
    kend, von der Rentenversicherungspflicht befreit und in
    den anwaltlichen Versorgungswerken verbleiben dürfen .

    Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist in
    den Fachkreisen und auch bei der Anhörung im Aus-
    schuss für Recht und Verbraucherschutz grundsätzlich
    begrüßt worden . Auf zwei Änderungen möchte ich hier
    freilich doch eingehen .

    Die im Regierungsentwurf vorgeschlagene Pflichthaft-
    pflichtversicherung für Syndikusanwälte soll, wie es von
    einigen Sachverständigen gefordert worden ist, entfallen .
    Das kann ich angesichts des Umstands, dass die Rechts-
    beratungsbefugnis des Syndikusanwalts im Regelfall auf
    die Beratung seines Arbeitgebers beschränkt ist, als eine
    vertretbare Lösung mittragen, zumal der Gesetzentwurf
    nicht die Haftung als solche regelt und im Verhältnis zum
    Arbeitgeber die Anwendbarkeit der Grundsätze der Ar-
    beitnehmerhaftung unberührt bleibt .


    (Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Arbeitgeber, aber doch kein Arbeitnehmer! Seit wann haben Selbstständige einen Arbeitgeber? Wieso denn Arbeitnehmer? – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das muss Ihnen doch peinlich sein!)


    Im Gesetz wurde zudem ein Anreiz geschaffen, die
    noch bestehende Altersgrenze von 45 Jahren in den Ver-
    sorgungswerken abzuschaffen . Das Argument der Euro-
    parechtswidrigkeit ist schon erwähnt worden . Wir stellen
    jetzt sicher, dass es nicht mehr aufgegriffen werden kann .

    Meine Damen und Herren, am Schluss noch drei Wor-
    te des Dankes . Mein erster Dank gilt den Koalitionsfrak-
    tionen, die sich auf die kleine berufsrechtliche Lösung
    eingelassen haben . Ich weiß, dass das den Kolleginnen
    und Kollegen der CDU/CSU besonders schwer gefallen
    ist . Mein zweiter Dank gilt dem Bundesministerium für
    Arbeit und Soziales, insbesondere Ihnen, Frau Kollegin
    Lösekrug-Möller . Ohne unser gemeinsames Vorgehen
    hätten wir diese Lösung heute sicher nicht . Mein dritter

    Katja Keul

    Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 201514416


    (A) (C)



    (B) (D)


    Dank gilt schließlich dem Bundesrat, der sicherstellt,
    dass am 1 . Januar 2016 dieses Gesetz in Kraft tritt .

    Herzlichen Dank .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)




Rede von Claudia Roth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mein Dank gilt Christian Lange . – Der nächste Redner

ist Dr . Jan-Marco Luczak für die CDU/CSU-Fraktion .


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Jan-Marco Luczak


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

    Herren! Herr Kollege Petzold, dass Sie an dieser Stel-
    le von einem schlechten Tag sprechen, die Sozialkeule
    hervorholen und fordern: Nein, wir müssen wieder alles
    gleichmachen und brauchen am besten eine Einheitsver-
    sicherung – das wundert mich nicht . Sie verkennen dabei
    vollkommen, dass die berufsständische Altersversorgung
    gerade kein Privileg war, sondern dass sie sich aus der
    Historie entwickelt hat, mit allen Chancen, aber eben
    auch mit allen Risiken . Sie werden dem überhaupt nicht
    gerecht, indem Sie alles gleichmachen wollen . Ich kann
    hier nur feststellen: Es ist gut, dass die Union hier regiert


    (Dr . Johannes Fechner [SPD]: Mit uns!)


    und nicht Sie hier auf der Regierungsbank sitzen . Heute
    wäre dann nämlich ein schlechter Tag für Deutschland
    gewesen .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Wir haben jetzt den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt,
    das in der Tat für die 40 000 Syndikusanwälte in unserem
    Land gut ist . Es ist aber nicht nur für die Syndikusan-
    wälte gut, sondern es ist für die gesamte Anwaltschaft
    gut . Es ist auch für die Unternehmen in unserem Land
    gut und damit auch für den gesamten Rechtsstandort
    Deutschland .

    Warum ist das gut? Es kommt ganz entscheidend da-
    rauf an, dass wir eine hohe Qualität der Inhouse-Rechts-
    beratung in den Unternehmen gewährleisten . In den
    Rechtsabteilungen sollen gute Leute arbeiten, die quali-
    fizierten Rechtsrat erteilen können. Das ist in diesen Zei-
    ten unglaublich schwer und kompliziert . Das liegt an den
    Anforderungen an Compliance und Corporate Governan-
    ce, die der Gesetzgeber den Unternehmen auferlegt – wir
    haben das vorhin schon gehört –; hinzu kommen neue
    Korruptionstatbestände . Deswegen brauchen die Unter-
    nehmen gute Leute .

    Gute Leute bekommen die Unternehmen in aller Re-
    gel von den Anwaltskanzleien . Die Anwälte erwerben
    dort über viele Jahre anwaltliche Expertise und sagen ir-
    gendwann: Jetzt möchte ich ganz gerne in die Rechtsab-
    teilung eines Unternehmens . Wenn Sie diesen Anwälten
    nun sagen müssen: „Das kannst du zwar machen, aber

    dann verlierst du deine Ansprüche bzw . kannst dich nicht
    weiter im Versorgungswerk versichern“,


    (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Das Zweite ist richtig!)


    dann wird es natürlich unattraktiv, diesen Weg einzu-
    schlagen . Dadurch kommt der personelle Austausch zwi-
    schen Kanzlei und Unternehmen zum Erliegen .


    (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Dann sollen die alle in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, Herr Kollege! Dann haben sie dieses Problem nicht mehr!)


    Damit gibt es eben auch keinen fachlichen Austausch der
    Expertise mehr, die in einer Kanzlei bzw . in einem Unter-
    nehmen erworben worden ist . Das wäre nicht nur für die
    Individuen, sondern auch für die Unternehmen und damit
    für den Rechtsstandort Deutschland schlecht gewesen .
    Deswegen korrigieren wir diese Urteile des Bundessozi-
    algerichts . Das ist gut so .


    (Beifall bei der CDU/CSU – Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was für eine verquere Logik! – Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Sie schaffen das Problem erst!)


    Wir als Union haben von Anfang an gesagt, dass wir
    diese Urteile dringend korrigieren müssen, weil es eben
    Handlungsbedarf gibt .


    (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Toll, das Urteil des Bundessozialgerichtes korrigieren! Klasse!)


    Ich bin sehr froh, dass wir das heute tatsächlich machen
    können . Das war gar nicht selbstverständlich . Es sah
    nämlich am Anfang gar nicht so aus, dass wir das in die-
    ser Weise korrigieren könnten . Es waren, wie hier zum
    Teil schon angesprochen wurde, sehr lange und sehr zähe
    Verhandlungen, die wir geführt haben . Ich bin daher sehr
    froh, dass wir den gordischen Knoten am Ende zerschla-
    gen konnten .

    Der gordische Knoten bestand nicht allein darin, dass
    es hier komplexe berufsrechtliche und sozialrechtliche
    Fragestellungen gab . Es war durchaus auch so, dass am
    Anfang nicht von allen Seiten Handlungsbedarf gesehen
    wurde . Auch die Verbände waren sich zum Teil uneins, in
    welche Richtung man hier gehen sollte . Es gab auch – so
    will ich einmal sagen – gewisse unterschiedliche Nuan-
    cierungen innerhalb der Bundesregierung zwischen dem
    Bundesministerium der Justiz und dem BMAS hinsicht-
    lich der Frage, in welche Richtung man da gehen sollte .
    So gab es anfänglich einen Referentenentwurf, mit dem
    man das Ziel, nämlich den Status quo vor den Urteilen des
    Bundessozialgerichts wiederherzustellen, nicht erreicht
    hätte . Ich bin sehr froh – da darf ich mich dem Dank an
    die Kollegen der SPD-Fraktion und an die Ministerien
    anschließen –, dass im parlamentarischen Verfahren die
    wesentlichen Forderungen, die wir von der Union erho-
    ben haben, umgesetzt werden konnten . Unter dem Strich
    haben wir jetzt ein Gesetz, mit dem tatsächlich das Ziel
    erreicht wird, den Status quo ante wiederherzustellen . Es
    ist gut, dass wir das hingekriegt haben .

    Parl. Staatssekretär Christian Lange

    Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 2015 14417


    (A) (C)



    (B) (D)


    Für uns war in der Tat ganz entscheidend, dass die
    Entscheidung über die Zulassung als Syndikusanwalt bei
    den Kammern und nicht bei der Deutschen Rentenversi-
    cherung liegt; denn die Kammern sind natürlich diejeni-
    gen, die das anwaltliche Berufsbild kennen und die die
    Änderungen beim Berufsbild nachverfolgen . Deswegen
    war es für uns ganz wichtig, dass die Entscheidungsho-
    heit bei den Kammern liegt und nicht hinterher infrage
    gestellt werden kann .

    Wir haben im parlamentarischen Verfahren auch dafür
    gesorgt – das ist ein ganz wichtiger Punkt –, dass es bei
    den Zulassungskriterien keinen bundesweiten Flicken-
    teppich gibt, dass also nicht die eine Kammer so und die
    andere Kammer so entscheidet, dass man in Stuttgart
    als Syndikusanwalt vielleicht zugelassen werden kann,
    aber in Berlin nicht . Wir haben daher klargestellt, dass
    die Vier-Kriterien-Theorie, die in der Vergangenheit
    zwischen allen Beteiligten entwickelt worden ist, im
    Übrigen unter Einschluss der Deutschen Rentenversiche-
    rung, fortbesteht . Es gibt also keine inhaltlichen Ände-
    rungen, sondern sie wird eins zu eins mit diesem Gesetz
    umgesetzt . Das haben wir auch noch einmal sprachlich
    klargestellt . Es gab da ja einige Irritationen bei dem
    Kriterium Vertretungsbefugnis nach außen . Das haben
    einzelne Kammern schon so ausgelegt, dass es hier ei-
    ner Handlungsvollmacht, einer Prokura, bedürfe . Das ist
    ausdrücklich nicht der Fall . Das haben wir klargestellt,
    indem wir gesagt haben: Es reicht die Befugnis, nach au-
    ßen verantwortlich auftreten zu dürfen, um als Syndikus-
    anwalt zugelassen zu werden .

    Für uns war immer ganz entscheidend, dass die At-
    traktivität des Berufsbildes Syndikusanwalt wegen des
    Erfordernisses des Wechsels von Kanzleien in entspre-
    chende Abteilungen der Unternehmen erhalten bleibt .
    Daher war auch das Erfordernis der Berufshaftpflichtver-
    sicherung so ein entscheidendes Momentum . Was wäre
    denn passiert? Wenn ein Syndikusanwalt sich pflicht-
    versichern müsste, dann würde sich die Prämie, die er
    zahlen müsste, an dem Risiko bemessen, das mit seiner
    Tätigkeit verbunden ist .


    (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Wie für jeden normalen Menschen, für jeden normalen Bürger! Und dann sagen Sie, dass das keine Privilegien sind! – Weiterer Zuruf des Abg . Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Man muss sich einmal anschauen, was die Rechtsabtei-
    lungen von Unternehmen machen . Wenn es um große
    Transaktionen geht, reden wir häufig von Millionen- und
    zum Teil von Milliardenbeträgen . Man kann sich also
    ganz schnell ausrechnen, dass die Versicherungsprämie
    so hoch gewesen wäre, dass es unter keinen Umständen
    wirtschaftlich mehr tragbar gewesen wäre .


    (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Ach Gott! Mir kommen die Tränen!)


    Wir haben deswegen gesagt: Das wollen wir nicht;
    denn sonst wäre sozusagen hintenherum die Attraktivität
    eingeschränkt worden, und es hätte sich tatsächlich nie-
    mand mehr um eine Zulassung bemüht . Es war gut, dass
    wir die Streichung dieses Erfordernisses im parlamenta-

    rischen Verfahren erreicht haben . Dies ist auch deswegen
    in Ordnung, weil es ansonsten eine Schlechterstellung
    der Syndikusanwälte gegenüber den angestellten Anwäl-
    ten in den Kanzleien gegeben hätte . Diese haben nämlich
    auch keine Berufshaftpflichtversicherung im Innenver-
    hältnis zu ihrem Arbeitgeber . Nach außen zu Dritten ist
    es etwas anderes . Aber im Innenverhältnis zu ihrem Ar-
    beitgeber sind sie eben Arbeitnehmer . Auch da gelten die
    Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung – glasklar an dieser
    Stelle –, und deswegen brauchen sie auch keine Berufs-
    haftpflichtversicherung. Es ist gut, dass wir als Union
    das im parlamentarischen Verfahren haben durchsetzen
    können .


    (Beifall bei der CDU/CSU – Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ein Unsinn! – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie nicht parlamentarisch durchgesetzt! Das haben Sie in der Koalitionsrunde durchgesetzt!)


    Ich möchte noch auf einen Punkt hinweisen, das ist
    die Frage der Unabhängigkeit . Es ist ja hier schon ge-
    sagt worden: Natürlich sind Syndikusanwälte Organe der
    Rechtspflege, und deswegen müssen sie unabhängig sein.


    (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Warum bekommen sie keinen besseren Kündigungsschutz?)


    Wir haben aber jetzt noch einmal gesagt, dass diese Un-
    abhängigkeit selbstverständlich auch keinen strengeren
    Anforderungen unterliegt als beispielweise die der nie-
    dergelassenen Anwälte gegenüber ihren Mandanten .
    Deswegen ist es so, dass eine Weisung, die etwa ein Ar-
    beitgeber seinem Syndikusanwalt erteilt, natürlich nicht
    dessen fachliche Unabhängigkeit infrage stellt . Natürlich
    ist an der Stelle auch klar: Der berufsrechtliche Rahmen
    muss eingehalten werden . Ein Arbeitgeber kann also
    nicht berufsrechtswidrige Weisungen erteilen, aber nor-
    male Weisungen,


    (Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was denn jetzt?)


    wie man ein Mandat zu führen hat, wie man beispiels-
    weise einen Vergleich abschließt . Das ist in einem nor-
    malen Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant
    völlig üblich, ganz normal . Das stellt auch nicht die Un-
    abhängigkeit infrage, und nichts anderes wollen wir jetzt
    auch bei den Syndikusanwälten .


    (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Strategie muss der Anwalt führen und nicht der Arbeitgeber!)


    Klar ist: Es dürfen natürlich auch keine arbeitsrechtli-
    chen Konsequenzen daraus folgen . Es ist ganz wichtig,
    dass wir das tatsächlich so umgesetzt haben .

    Zur 45-Jahre-Regelung kann ich jetzt aus Zeitgründen
    nicht mehr viel sagen . Die ist europarechtswidrig . Wir
    haben die Landesgesetzgeber jetzt noch einmal klar auf-
    gefordert, diese abzuschaffen . Das ist gut so .


    (Dr . Johannes Fechner [SPD]: Unser Vorschlag!)


    Dr. Jan-Marco Luczak

    Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 146 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 17 . Dezember 201514418


    (A) (C)



    (B) (D)


    Ich kann mich nur anschließen: Wir wollen hoffen,
    dass das Gesetz zum 1 . Januar 2016 in Kraft treten kann .
    Das liegt am Bundesrat, aber ein Stück weit auch am
    Bundespräsidenten . Ich hoffe, er hat ein paar erholsame
    Feiertage und geht dann mit Kraft in die letzten Tage vor
    Silvester und kann dann noch unterschreiben .

    Wir nehmen dieses Gesetz zum Anlass, auch die ande-
    ren freien Berufe noch einmal in den Blick zu nehmen .
    Wir haben jetzt ein Gesetz, das den Syndikusanwälten
    hilft . Aber auch die anderen freien Berufe – die Ärzte, die
    Apotheker, die Architekten – haben Probleme mit ihrer
    Befreiung . Das vorliegende Gesetz, denke ich, nehmen
    wir jetzt als Grundlage, um hier ein neues gesetzgebe-
    risches Ziel in Angriff zu nehmen, damit wir auch an
    dieser Stelle eine vernünftige sozialrechtliche Lösung
    bekommen und die anderen freien Berufe nicht im Re-
    gen stehen lassen .

    Vielen Dank .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg . Dr . Matthias Bartke [SPD])