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    Plenarprotokoll 18/137 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 137. Sitzung Berlin, Freitag, den 13. November 2015 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Petra Ernstberger . . . . . . . . . . . . . . . . 13417 A Wahl der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Dr. Dietmar Bartsch und Dr. Sahra Wagenknecht als Mitglieder des Vermitt- lungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13417 A Wahl der Abgeordneten Gabriela Heinrich und Josip Juratovic als Vertreter der Bun- desrepublik Deutschland zur Parlamentari- schen Versammlung des Europarates . . . . . 13417 B Tagesordnungspunkt 27: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versor- gung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestär- kungsgesetz – PSG II) Drucksachen 18/5926, 18/6182, 18/6410 Nr . 2, 18/6688 . . . . . . . . . . . . 13417 D – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/6689 . . . . . . . . . . . . . . 13417 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bürgerinnen- und Bürger- versicherung in der Pflege – Solida- rische Pflegeversicherung einführen – zu dem Antrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Katja Dörner, Kordula Schulz-Asche, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Gute Pflege braucht sichere und zukunftsfeste Rahmenbedingungen Drucksachen 18/5110, 18/6066, 18/6688 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13417 D Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 13418 A Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 13419 B Dr . Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 13420 A Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13421 A Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 13423 A Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . 13423 C Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13424 C Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13425 B Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13426 C Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 13427 B Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13428 B Erich Irlstorfer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 13429 B Tino Sorge (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13430 B Heike Baehrens (SPD) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13431 C Tagesordnungspunkt 28: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Do- ping im Sport Drucksachen 18/4898, 18/6677 . . . . . . . . . 13433 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015II b) Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Dr . André Hahn, Katrin Kunert, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Anti-Doping-Ge- setz für den Sport vorlegen Drucksachen 18/2308, 18/6678 . . . . . . . . . 13433 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 13433 C Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 13435 A Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13436 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13438 A Dagmar Freitag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13439 C Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13440 D Dagmar Freitag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13441 D Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13442 B Eberhard Gienger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13442 C Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13443 D Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 13444 C Eberhard Gienger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13445 A Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13445 B Tagesordnungspunkt 29: Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Bärbel Höhn, Renate Künast, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dem CETA-Abkommen so nicht zustimmen Drucksache 18/6201 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13447 D Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13447 D Mark Hauptmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13449 A Dr . Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . 13450 A Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 13451 B Mark Hauptmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 13451 C Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13453 A Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13454 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 13454 D Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13456 A Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13457 D Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13458 B Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13458 D Rainer Spiering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13459 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 13460 B Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13461 B Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 13462 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13462 C Tagesordnungspunkt 30: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Industrie 4.0 und Smart Services – Wirtschafts-, arbeits-, bildungs- und for- schungspolitische Maßnahmen für die Digi- talisierung und intelligente Vernetzung von Produktions- und Wertschöpfungsketten Drucksache 18/6643 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13463 C Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13463 C Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 13465 B Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 13467 A Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13468 C Axel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 13469 D Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13471 A Gabriele Katzmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 13472 B Dr. Wolfgang Stefinger (CDU/CSU) . . . . . . . 13473 C Dr . Simone Raatz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13474 D Jens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 13476 A Tagesordnungspunkt 31: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Drucksache 18/6446 . . . . . . . . . . . . . . . . . 13477 B b) Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W . Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Korruption im Gesundheitswesen effektiv bekämpfen Drucksache 18/5452 . . . . . . . . . . . . . . . . . 13477 C Christian Lange, Parl . Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13477 C Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 13478 B Dr . Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . 13479 B Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13480 D Dr . Silke Launert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13482 A Dr . Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13482 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015 III Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 13483 D Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13484 D Tagesordnungspunkt 32: Beschlussempfehlung und Bericht des Finanz- ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Einstieg in die Weiterentwick- lung der Gewerbesteuer zu einer Gemeinde- wirtschaftsteuer – Freie Berufe in die Ge- werbesteuerpflicht einbeziehen Drucksachen 18/3838, 18/6396 . . . . . . . . . . . 13485 D Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) . . . . . . 13485 D Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 13487 A Bernhard Daldrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13488 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13490 A Markus Koob (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 13491 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13492 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 13493 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE) zu den Ab- stimmungen über – den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämp- fung von Doping im Sport (Tagesordnungspunkt 28 a) . . . . . . . . . . . . 13493 D – die Beschlussempfehlung des Sportaus- schusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr . André Hahn, Katrin Kunert, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Anti-Doping-Gesetz für den Sport vorlegen (Tagesordnungspunkt 28 b) . . . . . . . . . . . . 13494 B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13494 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015 13417 137. Sitzung Berlin, Freitag, den 13. November 2015 Beginn: 9 .01 Uhr
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    Markus Koob (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015 13493 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bülow, Marco SPD 13 .11 .2015 Dörflinger, Thomas CDU/CSU 13 .11 .2015 Erler, Dr . h . c . Gernot SPD 13 .11 .2015 Freudenstein, Dr . Astrid CDU/CSU 13 .11 .2015 Gabriel, Sigmar SPD 13 .11 .2015 Gohlke, Nicole DIE LINKE 13 .11 .2015 Held, Marcus SPD 13 .11 .2015 Hintze, Peter CDU/CSU 13 .11 .2015 Jung, Andreas CDU/CSU 13 .11 .2015 Kaufmann, Dr . Stefan CDU/CSU 13 .11 .2015 Kelber, Ulrich SPD 13 .11 .2015 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13 .11 .2015 Klare, Arno SPD 13 .11 .2015 Krellmann, Jutta DIE LINKE 13 .11 .2015 Kretschmer, Michael CDU/CSU 13 .11 .2015 Kühn-Mengel, Helga SPD 13 .11 .2015 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 13 .11 .2015 Ludwig, Daniela CDU/CSU 13 .11 .2015 Malecha-Nissen, Dr . Birgit SPD 13 .11 .2015 Mast, Katja SPD 13 .11 .2015 Nahles, Andrea SPD 13 .11 .2015 Rüthrich, Susann SPD 13 .11 .2015 Schäfer (Bochum), Axel SPD 13 .11 .2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 13 .11 .2015 Schulte, Ursula SPD 13 .11 .2015 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Terpe, Dr . Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13 .11 .2015 Werner, Katrin DIE LINKE 13 .11 .2015 Wicklein, Andrea SPD 13 .11 .2015 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 13 .11 .2015 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 13 .11 .2015 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LIN- KE) zu den Abstimmungen über – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport (Tagesordnungspunkt 28 a) – die Beschlussempfehlung des Sportausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. André Hahn, Katrin Kunert, Jan Korte, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE An- ti-Doping-Gesetz für den Sport vorlegen (Tages- ordnungspunkt 28 b) 1 . Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport (Drucksache 18/4898) Ich habe bei dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 18/4898) mit „Nein“ gestimmt . Mit dem Gesetz wird unter anderem der Zweck ver- folgt, die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler zu schützen und die Chancengleichheit und Fairness im Sportwettbewerb zu sichern (§ 1) . Der § 3 stellt das Selbstdoping unter Strafe, soweit dies in Absicht stattfin- det, sich in einem Wettbewerb des organisierten Sports einen Vorteil zu verschaffen, anzuwenden oder anwen- den zu lassen . Der Gesetzentwurf sieht ein Strafmaß von bis zu drei Jahren vor, der Versuch ist strafbar . Der Gesetzentwurf argumentiert damit, dass Doping tief in die ethisch-moralischen Grundwerte des Sports eingreife und ihm seine Glaubwürdigkeit und Vorbild- funktion raube . Der Gesetzentwurf gibt mithin eine mo- ralisch-ethische Haltung vor und gründet darauf eine staatliche Strafbarkeit . Es ist aber zunächst eine Frage der Selbstbestimmung, ob Sportlerinnen und Sportler durch Selbstdoping ihre eigene Gesundheit gefährden . Eine Täuschung von Konkurrenten/innen ist überhaupt Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 201513494 (A) (C) (B) (D) erst durch das Verbot des Eigendopings möglich . Diese Täuschung im Hinblick auf Veranstalter, Sportvereine, Sponsoren und Zuschauer ist ebenfalls nur durch das Ver- bot des Eigendopings möglich . All diese Probleme wür- den nicht bestehen, wenn man die Entscheidung treffen würde, Doping zu erlauben . Aber selbst wenn dieser Weg nicht gegangen werden soll, bleibt festzustellen, dass mit dem Selbstdoping der Sportler/die Sportlerin zunächst nur sich selbst schädigt . Eine solche Eigengefährdung fällt unter die Selbstbestimmung . Mit den Mitteln des Strafrechts auf eine solche Eigengefährdung zu reagie- ren, ist unverhältnismäßig . Denn entgegen den Aussagen im Gesetzentwurf halte ich die Maßnahmen des organi- sierten Sports für ausreichend . Es ist – anders als es der Gesetzentwurf nahelegt – gerade nicht Aufgabe des Staa- tes, zum Schutz der Gesundheit, soweit es sich wie beim Doping um Eigengefährdung handelt, und zum Schutz der Integrität des Sports mit den Mitteln des Strafrechts beizutragen . Wie Dr . Volkmar Schöneburg, ehemaliger Justizminister des Landes Brandenburg, richtig anmerk- te, sind zwei oder vier Jahre Sperre bzw . der lebenslange Ausschluss aus dem Wettkampfbetrieb ein Berufsverbot und treffen die soziale Existenz des/der Dopenden, Titel und Siegprämien können aberkannt und Schadensersatz- forderungen geltend gemacht werden (vgl . Schönburg, Rechtspolitik und Menschenwürde, S . 185) . Eine zusätz- liche strafrechtliche Sanktion stellt eine faktische Dop- pelbestrafung dar . Es ist anmaßend, wenn staatlicherseits gegen Eigen- doping im organisierten Sport eingeschritten werden soll, damit „nicht die ethisch-moralischen Grundwerte des Sports und damit seine Grundlagen beschädigt werden“.  Darüber hinaus verkennt der Gesetzentwurf die Gefähr- dungen der ethisch-moralischen Grundwerte des Sports durch die fast vollständige Kommerzialisierung und Ver- marktung des sportlichen Wettbewerbs . 2 . Antrag „Anti-Doping-Gesetz für den Sport vorle- gen“ (Drucksache 18/2308) Ich habe mich bei diesem Antrag enthalten . Der An- trag benennt zu Recht Probleme im organisierten sportli- chen Wettbewerb, wenn er auf Korruption verweist und das Problem benennt, dass der Spitzensport zu einem eigenständigen Wirtschaftszweig geworden ist . Der An- trag verweist darüber hinaus auf die Notwendigkeit von Prävention . Allerdings verfolgt auch der vorgelegte Antrag das Ziel, ,,zum Schutz des sportlichen Wettbewerbs und nicht zuletzt auch zum Schutz des Sports und seiner Werte“  ein Regelwerk zu schaffen, „um gegen Doping im Sport vorzugehen“ . Auch dieser Antrag beabsichtigt, „sport- rechtliche und staatliche Sanktionsverfahren nebenei- nander“ zu etablieren, ,,um sich gegenseitig effektiv zu ergänzen“ . Auch dieser Antrag verfolgt das Ziel, einen Straftatbestand des Eigendopings einzuführen . Da ich ei- nen solchen Straftatbestand aus den bereits aufgeführten Gründen ablehne, konnte ich trotz einiger positiver As- pekte diesem Antrag nicht zustimmen . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 938 . Sitzung am 6 . No- vember 2015 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtli- nie-Änderungsrichtlinie – Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspart- ner – Gesetz zur Bekämpfung der Korruption – Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten – Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes – Gesetz zu dem Protokoll von Nagoya vom 29. Okto- ber 2010 über den Zugang zu genetischen Ressour- cen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt – Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll, zur Durchführung der Ver- ordnung (EU) Nr. 511/2014 und zur Änderung des Patentgesetzes sowie zur Änderung des Umweltau- ditgesetzes – Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgeset- zes – Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsge- setzes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 7. November 2013 in der Rechts- sache C-72/12 – Erstes Gesetz zur Änderung des Energiever- brauchskennzeichnungsgesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschafts- rechts – Gesetz zu dem Partnerschafts- und Kooperations- abkommen vom 11. Mai 2012 zwischen der Euro- päischen Union und ihren Mitgliedstaaten einer- seits und der Republik Irak andererseits – Gesetz zu dem Protokoll vom 3. Dezember 2014 zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ir- land zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Ver- mögen – Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Mai 2015 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung von Jersey über die Zu- sammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015 13495 (A) (C) (B) (D) – Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 31. März 2015 zum Abkommen vom 21. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französi- schen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteu- erungen und über gegenseitige Amts- und Rechts- hilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern – Gesetz zu dem Protokoll vom 17. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2010 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nord- irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Ver- mögen – Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Oktober 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderation St. Kitts und Nevis über die Unterstüt- zung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Infor- mationsaustausch – Gesetz zu dem Abkommen vom 21. August 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbe- steuerung und der Steuerverkürzung auf dem Ge- biet der Steuern vom Einkommen und vom Vermö- gen – Gesetz zu dem Protokoll vom 24. Juni 2010 zur Än- derung des am 25. und 30. April 2007 unterzeichne- ten Luftverkehrsabkommens zwischen den Verei- nigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten – Gesetz zu dem Luftverkehrsabkommen vom 16. und 21. Juni 2011 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Par- tei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei und zu dem Zusatzab- kommen vom 16. und 21. Juni 2011 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als erster Partei, Island, als zweiter Partei, und dem Königreich Norwegen, als dritter Partei, betreffend die Anwendung des Luftverkehrsabkommens vom 16. und 21. Juni 2011 – Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nach- trags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushalts- jahr 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Die steigende Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber stellt die Länder vor große Herausforderungen . Dies gilt nicht nur für den Bereich der Unterbringung, son- dern auch für den Bereich der Kinderbetreuung . Aus diesem Grunde wurde in der Besprechung der Regie- rungschefinnen  und Regierungschefs  der  Länder mit  der Kanzlerin am 24 . September 2015 unter anderem verabredet, dass die Bundesregierung die Kinderbe- treuung weiter unterstützen wird . Dafür sollen die Spielräume, die im Bundeshaushalt durch den Wegfall des Betreuungsgeldes bis 2018 entstehen, aufwach- send mit dem sukzessiven Auslaufen der Altfälle ge- nutzt werden . Der Bundesrat geht entsprechend den Äußerungen der Bundeskanzlerin von einem Finanzvolumen in Höhe von nahezu 1 Mrd. Euro pro Jahr aus. Die Länder se- hen die Absprache allerdings mit Blick auf Artikel  8 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes, das für die Jahre  2016 bis 2018 lediglich Mittel in Höhe von 339  Mio., 774  Mio. bzw. 870  Mio. Euro für die Ent- lastung der Länder vorsieht, als unzureichend erfüllt an. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Bundes- haushalt  2016 die Mittelzuweisungen an die Länder entsprechend den Verabredungen anzupassen. Der Bundesrat erwartet, dass die Mittel über 2018 hinaus dauerhaft zur Verfügung stehen. 2 . Der soziale Wohnungsbau ist eine der drängenden aktuellen Fragestellungen, auch im politischen Zu- sammenhang mit der großen Anzahl von Deutschland erreichenden Flüchtlingen . Entsprechend der Verein- barung zwischen den Regierungschefinnen und Regie- rungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin vom 24 . September 2015 sollen Länder und Kommunen beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestandes an Sozialwohnungen durch den Bund unterstützt werden . So wird der Bund über Konversi- onsliegenschaften hinausgehend den Kommunen und kommunalen Gesellschaften weitere Immobilien und Liegenschaften schnell und verbilligt für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen . In den anstehenden Be- ratungen des Bundeshaushalts 2016 sollte daher der Haushaltsvermerk in Kapitel 60 04 Titel 121 01 unter Nummer 60 .3 angepasst werden . Es ist erforderlich, dass der Bund für den sozialen Wohnungsbau geeignete Grundstücke zum Verkehrs- wert an Kommunen bzw. kommunale Gesellschaften abgibt. Die künftig beabsichtigte und vertraglich ab- gesicherte Nutzung muss dabei in die Ermittlung des Verkehrswertes einfließen. Dadurch kommt vorrangig ein Ertragswertverfahren zur Anwendung. Zudem be- darf es eines Verfahrens, wie eventuelle Streitigkeiten zwischen der BImA und der Belegenheitskommune geschlichtet werden; z.  B. durch den Gutachteraus- schuss gemäß § 192 BauGB. Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Zusammenar- beit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2012 und 2013 Drucksachen 18/2487, 18/2672 Nr. 1.1 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 201513496 (A) (C) (B) (D) Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Vierter Bericht der Bundesregierung über die Ent- wicklung und Zukunftsperspektiven der mariti- men Wirtschaft in Deutschland Drucksache 18/5764 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2015 Drucksache 18/6100 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak- torsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem Drucksachen 18/4040, 18/4147 Nr. 6 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol- genabschätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015 Drucksache 18/5200 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Innenausschuss Drucksache 18/642 Nr . C .1 Ratsdokument 5833/12 Drucksache 18/642 Nr . C .2 Ratsdokument 5853/12 Drucksache 18/5286 Nr . A .3 EP P8_TA-PROV(2015)0176 Drucksache 18/5459 Nr . A .5 Ratsdokument 9345/15 Drucksache 18/5459 Nr . A .6 Ratsdokument 9355/15 Drucksache 18/5459 Nr . A .7 Ratsdokument 9376/15 Drucksache 18/5459 Nr . A .8 Ratsdokument 9483/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .2 Ratsdokument 11843/15 Drucksache 18/6417 Nr . A .4 EP P8_TA-PROV(2015)0317 Haushaltsausschuss Drucksache 18/5982 Nr . A .19 KOM(2015)300 endg . Drucksache 18/5982 Nr . A .21 Ratsdokument 11069/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .22 Ratsdokument 10343/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .25 Ratsdokument 11068/15 Drucksache 18/6417 Nr . A .19 Ratsdokument 11949/15 Drucksache 18/6417 Nr . A .20 Ratsdokument 12037/15 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/822 Nr . A .30 Ratsdokument 6202/14 Drucksache 18/5459 Nr . A .16 Ratsdokument 9534/15 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 18/544 Nr . A .47 EP P7_TA-PROV(2013)0575 Drucksache 18/4152 Nr . A .9 EP P8_TA-PROV(2015)0006 Drucksache 18/4152 Nr . A .10 EP P8_TA-PROV(2015)0007 Drucksache 18/4152 Nr . A .11 EP P8_TA-PROV(2015)0012 Drucksache 18/4375 Nr . A .6 EP P8_TA-PROV(2015)0031 Drucksache 18/4375 Nr . A .7 EP P8_TA-PROV(2015)0036 Drucksache 18/4749 Nr . A .38 EP P8_TA-PROV(2015)0072 Drucksache 18/4749 Nr . A .39 EP P8_TA-PROV(2015)0076 Drucksache 18/4749 Nr . A .40 EP P8_TA-PROV(2015)0079 Drucksache 18/5004 Nr . A .13 EP P8_TA-PROV(2015)0095 Drucksache 18/5286 Nr . A .11 EP P8_TA-PROV(2015)0175 Drucksache 18/5286 Nr . A .12 EP P8_TA-PROV(2015)0178 Drucksache 18/5286 Nr . A .14 EP P8_TA-PROV(2015)0187 Drucksache 18/5459 Nr . A .17 EP P8_TA-PROV(2015)0210 Drucksache 18/5982 Nr . A .42 EP P8_TA-PROV(2015)0227 Drucksache 18/5982 Nr . A .43 EP P8_TA-PROV(2015)0229 Drucksache 18/5982 Nr . A .44 EP P8_TA-PROV(2015)0231 Drucksache 18/5982 Nr . A .45 EP P8_TA-PROV(2015)0274 Drucksache 18/5982 Nr . A .46 EP P8_TA-PROV(2015)0275 Drucksache 18/5982 Nr . A .48 Ratsdokument 10056/15 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/419 Nr . A .184 Ratsdokument 12883/13 Drucksache 18/419 Nr . A .188 Ratsdokument 14102/13 Drucksache 18/4152 Nr . A .13 Ratsdokument 5467/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .54 Ratsdokument 10972/15 137. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 27 Stärkung der pflegerischen Versorgung TOP 28 Bekämpfung von Doping im Sport TOP 29 CETA-Abkommen TOP 30 Industrie 4.0 und Smart-Services TOP 31 Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen TOP 32 Weiterentwicklung der Gewerbesteuer Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Silke Launert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Pati-
    entinnen! Liebe Patienten! Stellen Sie sich einmal vor,
    Sie gehen mit einer schweren Erkältung in die Apothe-
    ke, um sich beraten zu lassen. Dort empfiehlt Ihnen der 
    Apotheker ein bestimmtes Medikament, und zwar nur
    deswegen, weil er von dem Pharmaunternehmen, das das
    Medikament vertreibt, Prämienzahlungen erhält . Stellen
    Sie sich vor, Sie benötigen orthopädische Schuheinlagen
    und Ihr Arzt schickt Sie zu einem bestimmten Sanitäts-
    haus, weil ihm eine Reise versprochen wurde, wenn er
    nur ausreichend viele Patienten vorbeischickt . Und nun
    stellen Sie sich vor, dass dieses Verhalten in Deutsch-
    land strafrechtlich nicht geahndet wird . Das glauben Sie
    nicht? Da irren Sie sich .

    2012 hat der Bundesgerichtshof – es wurde heute schon
    mehrfach angesprochen – festgestellt, dass das deutsche
    Strafrecht nicht ausreichend engmaschig gestrickt ist, um
    solche Taten zu verfolgen . Tatsächlich ist in Korruptions-
    fällen für die Staatsanwälte schwer zu greifen, wer nicht
    als  Beauftragter  handelt,  sondern  als  Freiberufler  und 
    damit allein seinem Gewissen unterworfen ist . Im kon-
    kreten Fall, der schon geschildert wurde, ging es darum,
    dass eine Pharmareferentin in 16 Fällen Kassenärzten
    Schecks in einem Gesamtwert von 18 000 Euro überge-
    ben hatte . Der Übergabe der Schecks hatte ein als „Ver-
    ordnungsmanagement“ bezeichnetes Prämiensystem des 
    Pharmaunternehmens zugrunde gelegen .

    Dieser Fall ist beispielhaft für die Gefahren, die in un-
    serem Gesundheitswesen drohen . Dass es diese Gefah-
    ren gibt, ist kein Wunder . Schließlich handelt es sich hier
    um ein Geschäft, das 300 Milliarden Euro im Jahr um-
    fasst . Natürlich regt das die kriminelle Energie an, erst
    recht, wenn strafrechtliche Regelungslücken bestehen .
    In diesem Fall geht das zulasten der Patienten und zu-
    lasten des Gemeinwesens . Deshalb wollen wir mit dem
    vorliegenden Gesetzentwurf diesen Missstand beseitigen
    und entsprechend dem Koalitionsvertrag die neuen Straf-
    tatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Ge-
    sundheitswesen im Strafrecht verankern .

    Bereits in der letzten Legislaturperiode gab es einen
    Gesetzentwurf, der allerdings kurz vor dem Ziel aufge-
    halten worden ist . Nun, zwei Jahre später, haben wir mei-
    ner Ansicht nach einen konsequenteren Gesetzentwurf,
    der die Straftatbestände nicht im Sozialgesetzbuch vor-
    sieht, sondern im Strafgesetzbuch . Da gehören sie auch
    hin, insbesondere in Anbetracht der erheblichen sozialen
    und wirtschaftlichen Bedeutung des Gesundheitswesens .

    Korruption im Gesundheitswesen – es wurde schon
    mehrfach angesprochen – bedroht das Vertrauen in die
    Integrität der heilberuflichen Entscheidungen, und das in 
    einem Bereich, der so wichtig ist und in dem es um unse-
    re Gesundheit geht, ja sogar um Leben und Tod . Da muss
    sichergestellt werden, dass die Entscheidungen frei sind
    von der Einflussnahme Dritter.

    Auch die wirtschaftlichen Auswirkungen sind erheb-
    lich . Durch unlauter agierende Teilnehmer wird der Wett-
    bewerb gestört . Wenn nicht die Qualität der Leistung ent-
    scheidend ist, sondern die Qualität der Prämienzahlung,

    dann brauchen wir uns natürlich nicht zu wundern, dass
    alles aus den Fugen gerät und sich Gewinn und Verlust
    nicht an marktwirtschaftlichen Kriterien orientieren .

    Insofern müssen wir dem entschieden entgegentreten .
    Das tun wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf . Der
    Kreis der potenziellen Täter ist weit gefasst . Er umfasst
    Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Physio- und Psychothera-
    peuten, Logopäden und Krankenpfleger. Auf der anderen 
    Seite: So groß der Täterkreis auch ist, so wenig wollen
    wir natürlich einen ganzen Berufsstand unter General-
    verdacht stellen . Strafbar soll sich nur machen, wer eine
    Unrechtsvereinbarung anstrebt . Das heißt, erforderlich
    ist eine inhaltliche Verknüpfung zwischen Vorteil und
    Gegenleistung – wie bei allen anderen Korruptionstat-
    beständen  auch.  Die  berufliche  Zusammenarbeit  der 
    Beteiligten im Gesundheitswesen soll durch das Gesetz
    keineswegs unterbunden werden; sie ist nach wie vor ge-
    wünscht .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Wie bei den anderen Korruptionstatbeständen auch, gibt
    es Geringwertigkeits- und Bagatellgrenzen . Kooperati-
    onsvereinbarungen sind natürlich nach wie vor möglich .
    Auch die sogenannten Anwendungsbeobachtungen, die
    schon angesprochen und erklärt wurden, sind weiterhin
    möglich .

    Ich denke, mit dem vorliegenden Entwurf ist uns der
    Spagat zwischen der notwendigen strafrechtlichen Sank-
    tionierung auf der einen Seite und der in der Praxis erfor-
    derlichen Zulässigkeit gesundheits- und forschungspoli-
    tisch gewünschter Kooperationen auf der anderen Seite
    gelungen .

    Liebe Patientinnen und Patienten, Sie sehen, wir tun
    etwas für Ihr Vertrauen in das Gesundheitswesen . Sie
    können auch in Zukunft bei Risiken und Nebenwirkun-
    gen guten Gewissens Ihren Arzt oder Apotheker fragen .

    Vielen Dank .


    (Beifall bei der CDU/CSU)




Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Vielen Dank . – Als nächster Redner hat Dr . Edgar

Franke von der SPD-Fraktion das Wort .


(Beifall bei der SPD sowie des Abg . Dietrich Monstadt [CDU/CSU])



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Edgar Franke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

    Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute das Gesetz
    zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
    beraten können . Ich freue mich auch deshalb sehr, weil
    sich gerade die Gesundheitspolitiker der SPD seit sechs
    Jahren für ein handwerklich gutes Gesetz starkgemacht
    haben . Herr Staatssekretär, dieses Gesetz ist handwerk-
    lich wirklich gut gemacht .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    2010, als wir den ersten Antrag der SPD mit dem da-
    mals programmatischen Titel „Korruption im Gesund-






    (A) (C)



    (B) (D)


    heitswesen wirksam bekämpfen“  beraten  haben  – Frau 
    Maria Klein-Schmeink kann sich noch erinnern –,


    (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)


    waren die anderen Fraktionen, auch Ihre, durchaus kri-
    tisch . Aber wir haben gesagt: Es kann nicht sein, dass
    ein Arzt aufgrund finanzieller Zuwendungen bestimmte 
    Medikamente verschreibt, ohne dass dies Folgen hat . Ich
    glaube, das war richtig . Gerade bei Krebsbehandlungen,
    dann, wenn es um Leben und Tod geht, dürfen keine
    Medikamente aufgrund von Schmiergeldzahlungen ver-
    schrieben werden – Medikamente, die vielleicht sogar
    schlechter wirken und teurer sind .

    Wir haben damals gesagt: Der Patient muss immer
    sicher sein, dass nur medizinische und nicht monetäre
    Gründe für eine Therapie maßgebend sind . Ich glaube,
    das ist wichtig und richtig, meine sehr verehrten Damen
    und Herren .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Unser Antrag wurde damals mit der Begründung ab-
    gelehnt – beispielsweise auch von den Grünen –,


    (Dr . Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Aha! So, so!)


    dass keine Regelungslücke bestehe . Der Bundesgerichts-
    hof hat aber damals der SPD recht gegeben und hat den
    Gesetzgeber damals sogar unter Bezugnahme auf unse-
    ren Antrag, den Antrag der SPD, aufgefordert, tätig zu
    werden . Die organisierte Ärzteschaft – ich sehe gerade
    Herrn Henke –, zumindest die Bundesärztekammer, auch
    Herr Montgomery, hat sich der Argumentation der SPD
    angeschlossen . Daran sieht man schon: Wir haben recht
    gehabt .


    (Beifall bei der SPD – Heiterkeit bei der CDU/CSU)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetzent-
    wurf schaffen wir ein relatives Antragsdelikt . Das heißt,
    ohne Strafantrag oder ohne besonderes öffentliches Inte-
    resse kann ein noch so übereifriger Staatsanwalt – auch
    ein Staatsanwalt aus Hannover – nicht allein loslegen .
    Die Leistungsträger haben da ein bisschen Angst; aber
    ich glaube, ihre Angst ist unbegründet .

    Dr . Luczak hat es schon gesagt: Zusammenarbeit auf
    sozialrechtlicher Grundlage oder auch Bonuszahlungen
    sind nicht von den strafrechtlichen Vorschriften des § 299
    StGB erfasst . Auch weil die Krankenkassen dabei sind,
    geschieht das ja nicht im Verborgenen . Im Übrigen – das
    haben Sie gesagt – müsste ja eine Unrechtsvereinbarung
    vorliegen, das heißt eine Verknüpfung von Vorteil und
    Gegenleistung . Deswegen brauchen die Leistungsträger,
    von denen mich viele angerufen haben, keine Angst zu
    haben . Weil ohne Unrechtsvereinbarung nichts passiert,
    ist diese Angst vollkommen unbegründet . Auch deswe-
    gen ist dies ein guter Gesetzentwurf, Herr Staatssekretär .

    Im Zuge der Diskussionen – auch das wurde ange-
    sprochen – hat sich der eine oder andere Leistungsträger
    an uns gewandt . Hörgeräteakustiker, Orthopädieschuh-

    machermeister oder Augenoptiker haben gesagt, dass es
    manchmal üblich sein soll, dass es manchmal günstig
    ist, ein bisschen nachzuhelfen, damit Patienten zu ihnen
    kommen, dass man die Ärzte diesbezüglich ein bisschen
    betreuen muss . Auch das war zwar berufsrechtlich zu
    sanktionieren, hatte aber keine Folgen . Auch deshalb
    ist es wichtig, dass wir eine klare strafrechtliche Norm
    haben .

    Zum Schluss will ich noch etwas zu der Kritik sagen,
    es gebe ein Sonderstrafrecht für Ärzte, für bestimmte
    Berufsverbände . Das wurde immer wieder gesagt . Aber
    auch korruptives Verhalten von Richtern ist mit Strafe
    bedroht, und keiner kommt wegen dieser Vorschrift auf
    die Idee, Juristen unter Generalverdacht zu stellen . Des-
    wegen ist diese Argumentation absoluter Blödsinn; das
    muss ich hier wirklich einmal sagen, liebe Kolleginnen
    und Kollegen .


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Wir schließen vielmehr – damit komme ich zum
    Schluss – eine Strafbarkeitslücke . Keine Berufsgrup-
    pe wird unter Generalverdacht gestellt, nicht Ärzte und
    auch nicht sonstige Leistungserbringer . Das ist ein gu-
    ter Gesetzentwurf, auch wenn heute Freitag, der 13 ., ist;
    wir beraten ja heute nur . Es gewährleistet den Patienten-
    schutz, stärkt das Vertrauen – auch das wurde gesagt – in
    die Unabhängigkeit heilberuflicher Entscheidungen und 
    schützt vor allen Dingen den fairen Wettbewerb . Das
    ist – ich sage es noch einmal – ein guter Gesetzentwurf .
    Das haben wir 2010 schon gesagt .


    (Beifall der Abg . Mechthild Rawert [SPD])


    Wir hätten ihn vielleicht schon eher haben können . Wir
    hätten ihn vielleicht schon in der letzten Legislaturperi-
    ode haben können . Aber wenn man recht hat, hat man
    recht, und die SPD hatte dieses Mal wirklich recht .

    Ich danke Ihnen .


    (Beifall bei der SPD – Heiterkeit bei der CDU/ CSU – Michaela Noll [CDU/CSU]: Das können wir auch!)