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    Plenarprotokoll 18/137 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 137. Sitzung Berlin, Freitag, den 13. November 2015 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Petra Ernstberger . . . . . . . . . . . . . . . . 13417 A Wahl der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Dr. Dietmar Bartsch und Dr. Sahra Wagenknecht als Mitglieder des Vermitt- lungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13417 A Wahl der Abgeordneten Gabriela Heinrich und Josip Juratovic als Vertreter der Bun- desrepublik Deutschland zur Parlamentari- schen Versammlung des Europarates . . . . . 13417 B Tagesordnungspunkt 27: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versor- gung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestär- kungsgesetz – PSG II) Drucksachen 18/5926, 18/6182, 18/6410 Nr . 2, 18/6688 . . . . . . . . . . . . 13417 D – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/6689 . . . . . . . . . . . . . . 13417 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bürgerinnen- und Bürger- versicherung in der Pflege – Solida- rische Pflegeversicherung einführen – zu dem Antrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Katja Dörner, Kordula Schulz-Asche, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Gute Pflege braucht sichere und zukunftsfeste Rahmenbedingungen Drucksachen 18/5110, 18/6066, 18/6688 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13417 D Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 13418 A Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 13419 B Dr . Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 13420 A Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13421 A Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 13423 A Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . 13423 C Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13424 C Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13425 B Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13426 C Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 13427 B Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13428 B Erich Irlstorfer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 13429 B Tino Sorge (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13430 B Heike Baehrens (SPD) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13431 C Tagesordnungspunkt 28: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Do- ping im Sport Drucksachen 18/4898, 18/6677 . . . . . . . . . 13433 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015II b) Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Dr . André Hahn, Katrin Kunert, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Anti-Doping-Ge- setz für den Sport vorlegen Drucksachen 18/2308, 18/6678 . . . . . . . . . 13433 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 13433 C Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 13435 A Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13436 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13438 A Dagmar Freitag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13439 C Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13440 D Dagmar Freitag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13441 D Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13442 B Eberhard Gienger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13442 C Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13443 D Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 13444 C Eberhard Gienger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13445 A Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13445 B Tagesordnungspunkt 29: Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Bärbel Höhn, Renate Künast, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dem CETA-Abkommen so nicht zustimmen Drucksache 18/6201 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13447 D Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13447 D Mark Hauptmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13449 A Dr . Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . 13450 A Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 13451 B Mark Hauptmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 13451 C Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13453 A Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13454 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 13454 D Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13456 A Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13457 D Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13458 B Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13458 D Rainer Spiering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13459 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 13460 B Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13461 B Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 13462 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13462 C Tagesordnungspunkt 30: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Industrie 4.0 und Smart Services – Wirtschafts-, arbeits-, bildungs- und for- schungspolitische Maßnahmen für die Digi- talisierung und intelligente Vernetzung von Produktions- und Wertschöpfungsketten Drucksache 18/6643 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13463 C Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13463 C Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 13465 B Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 13467 A Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13468 C Axel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 13469 D Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13471 A Gabriele Katzmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 13472 B Dr. Wolfgang Stefinger (CDU/CSU) . . . . . . . 13473 C Dr . Simone Raatz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13474 D Jens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 13476 A Tagesordnungspunkt 31: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Drucksache 18/6446 . . . . . . . . . . . . . . . . . 13477 B b) Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W . Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Korruption im Gesundheitswesen effektiv bekämpfen Drucksache 18/5452 . . . . . . . . . . . . . . . . . 13477 C Christian Lange, Parl . Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13477 C Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 13478 B Dr . Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . 13479 B Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13480 D Dr . Silke Launert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13482 A Dr . Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13482 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015 III Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 13483 D Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13484 D Tagesordnungspunkt 32: Beschlussempfehlung und Bericht des Finanz- ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Einstieg in die Weiterentwick- lung der Gewerbesteuer zu einer Gemeinde- wirtschaftsteuer – Freie Berufe in die Ge- werbesteuerpflicht einbeziehen Drucksachen 18/3838, 18/6396 . . . . . . . . . . . 13485 D Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) . . . . . . 13485 D Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 13487 A Bernhard Daldrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13488 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13490 A Markus Koob (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 13491 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13492 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 13493 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE) zu den Ab- stimmungen über – den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämp- fung von Doping im Sport (Tagesordnungspunkt 28 a) . . . . . . . . . . . . 13493 D – die Beschlussempfehlung des Sportaus- schusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr . André Hahn, Katrin Kunert, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Anti-Doping-Gesetz für den Sport vorlegen (Tagesordnungspunkt 28 b) . . . . . . . . . . . . 13494 B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13494 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015 13417 137. Sitzung Berlin, Freitag, den 13. November 2015 Beginn: 9 .01 Uhr
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    Markus Koob (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015 13493 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bülow, Marco SPD 13 .11 .2015 Dörflinger, Thomas CDU/CSU 13 .11 .2015 Erler, Dr . h . c . Gernot SPD 13 .11 .2015 Freudenstein, Dr . Astrid CDU/CSU 13 .11 .2015 Gabriel, Sigmar SPD 13 .11 .2015 Gohlke, Nicole DIE LINKE 13 .11 .2015 Held, Marcus SPD 13 .11 .2015 Hintze, Peter CDU/CSU 13 .11 .2015 Jung, Andreas CDU/CSU 13 .11 .2015 Kaufmann, Dr . Stefan CDU/CSU 13 .11 .2015 Kelber, Ulrich SPD 13 .11 .2015 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13 .11 .2015 Klare, Arno SPD 13 .11 .2015 Krellmann, Jutta DIE LINKE 13 .11 .2015 Kretschmer, Michael CDU/CSU 13 .11 .2015 Kühn-Mengel, Helga SPD 13 .11 .2015 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 13 .11 .2015 Ludwig, Daniela CDU/CSU 13 .11 .2015 Malecha-Nissen, Dr . Birgit SPD 13 .11 .2015 Mast, Katja SPD 13 .11 .2015 Nahles, Andrea SPD 13 .11 .2015 Rüthrich, Susann SPD 13 .11 .2015 Schäfer (Bochum), Axel SPD 13 .11 .2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 13 .11 .2015 Schulte, Ursula SPD 13 .11 .2015 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Terpe, Dr . Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13 .11 .2015 Werner, Katrin DIE LINKE 13 .11 .2015 Wicklein, Andrea SPD 13 .11 .2015 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 13 .11 .2015 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 13 .11 .2015 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LIN- KE) zu den Abstimmungen über – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport (Tagesordnungspunkt 28 a) – die Beschlussempfehlung des Sportausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. André Hahn, Katrin Kunert, Jan Korte, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE An- ti-Doping-Gesetz für den Sport vorlegen (Tages- ordnungspunkt 28 b) 1 . Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport (Drucksache 18/4898) Ich habe bei dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 18/4898) mit „Nein“ gestimmt . Mit dem Gesetz wird unter anderem der Zweck ver- folgt, die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler zu schützen und die Chancengleichheit und Fairness im Sportwettbewerb zu sichern (§ 1) . Der § 3 stellt das Selbstdoping unter Strafe, soweit dies in Absicht stattfin- det, sich in einem Wettbewerb des organisierten Sports einen Vorteil zu verschaffen, anzuwenden oder anwen- den zu lassen . Der Gesetzentwurf sieht ein Strafmaß von bis zu drei Jahren vor, der Versuch ist strafbar . Der Gesetzentwurf argumentiert damit, dass Doping tief in die ethisch-moralischen Grundwerte des Sports eingreife und ihm seine Glaubwürdigkeit und Vorbild- funktion raube . Der Gesetzentwurf gibt mithin eine mo- ralisch-ethische Haltung vor und gründet darauf eine staatliche Strafbarkeit . Es ist aber zunächst eine Frage der Selbstbestimmung, ob Sportlerinnen und Sportler durch Selbstdoping ihre eigene Gesundheit gefährden . Eine Täuschung von Konkurrenten/innen ist überhaupt Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 201513494 (A) (C) (B) (D) erst durch das Verbot des Eigendopings möglich . Diese Täuschung im Hinblick auf Veranstalter, Sportvereine, Sponsoren und Zuschauer ist ebenfalls nur durch das Ver- bot des Eigendopings möglich . All diese Probleme wür- den nicht bestehen, wenn man die Entscheidung treffen würde, Doping zu erlauben . Aber selbst wenn dieser Weg nicht gegangen werden soll, bleibt festzustellen, dass mit dem Selbstdoping der Sportler/die Sportlerin zunächst nur sich selbst schädigt . Eine solche Eigengefährdung fällt unter die Selbstbestimmung . Mit den Mitteln des Strafrechts auf eine solche Eigengefährdung zu reagie- ren, ist unverhältnismäßig . Denn entgegen den Aussagen im Gesetzentwurf halte ich die Maßnahmen des organi- sierten Sports für ausreichend . Es ist – anders als es der Gesetzentwurf nahelegt – gerade nicht Aufgabe des Staa- tes, zum Schutz der Gesundheit, soweit es sich wie beim Doping um Eigengefährdung handelt, und zum Schutz der Integrität des Sports mit den Mitteln des Strafrechts beizutragen . Wie Dr . Volkmar Schöneburg, ehemaliger Justizminister des Landes Brandenburg, richtig anmerk- te, sind zwei oder vier Jahre Sperre bzw . der lebenslange Ausschluss aus dem Wettkampfbetrieb ein Berufsverbot und treffen die soziale Existenz des/der Dopenden, Titel und Siegprämien können aberkannt und Schadensersatz- forderungen geltend gemacht werden (vgl . Schönburg, Rechtspolitik und Menschenwürde, S . 185) . Eine zusätz- liche strafrechtliche Sanktion stellt eine faktische Dop- pelbestrafung dar . Es ist anmaßend, wenn staatlicherseits gegen Eigen- doping im organisierten Sport eingeschritten werden soll, damit „nicht die ethisch-moralischen Grundwerte des Sports und damit seine Grundlagen beschädigt werden“.  Darüber hinaus verkennt der Gesetzentwurf die Gefähr- dungen der ethisch-moralischen Grundwerte des Sports durch die fast vollständige Kommerzialisierung und Ver- marktung des sportlichen Wettbewerbs . 2 . Antrag „Anti-Doping-Gesetz für den Sport vorle- gen“ (Drucksache 18/2308) Ich habe mich bei diesem Antrag enthalten . Der An- trag benennt zu Recht Probleme im organisierten sportli- chen Wettbewerb, wenn er auf Korruption verweist und das Problem benennt, dass der Spitzensport zu einem eigenständigen Wirtschaftszweig geworden ist . Der An- trag verweist darüber hinaus auf die Notwendigkeit von Prävention . Allerdings verfolgt auch der vorgelegte Antrag das Ziel, ,,zum Schutz des sportlichen Wettbewerbs und nicht zuletzt auch zum Schutz des Sports und seiner Werte“  ein Regelwerk zu schaffen, „um gegen Doping im Sport vorzugehen“ . Auch dieser Antrag beabsichtigt, „sport- rechtliche und staatliche Sanktionsverfahren nebenei- nander“ zu etablieren, ,,um sich gegenseitig effektiv zu ergänzen“ . Auch dieser Antrag verfolgt das Ziel, einen Straftatbestand des Eigendopings einzuführen . Da ich ei- nen solchen Straftatbestand aus den bereits aufgeführten Gründen ablehne, konnte ich trotz einiger positiver As- pekte diesem Antrag nicht zustimmen . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 938 . Sitzung am 6 . No- vember 2015 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtli- nie-Änderungsrichtlinie – Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspart- ner – Gesetz zur Bekämpfung der Korruption – Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten – Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes – Gesetz zu dem Protokoll von Nagoya vom 29. Okto- ber 2010 über den Zugang zu genetischen Ressour- cen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt – Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll, zur Durchführung der Ver- ordnung (EU) Nr. 511/2014 und zur Änderung des Patentgesetzes sowie zur Änderung des Umweltau- ditgesetzes – Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgeset- zes – Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsge- setzes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 7. November 2013 in der Rechts- sache C-72/12 – Erstes Gesetz zur Änderung des Energiever- brauchskennzeichnungsgesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschafts- rechts – Gesetz zu dem Partnerschafts- und Kooperations- abkommen vom 11. Mai 2012 zwischen der Euro- päischen Union und ihren Mitgliedstaaten einer- seits und der Republik Irak andererseits – Gesetz zu dem Protokoll vom 3. Dezember 2014 zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ir- land zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Ver- mögen – Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Mai 2015 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung von Jersey über die Zu- sammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015 13495 (A) (C) (B) (D) – Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 31. März 2015 zum Abkommen vom 21. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französi- schen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteu- erungen und über gegenseitige Amts- und Rechts- hilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern – Gesetz zu dem Protokoll vom 17. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2010 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nord- irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Ver- mögen – Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Oktober 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderation St. Kitts und Nevis über die Unterstüt- zung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Infor- mationsaustausch – Gesetz zu dem Abkommen vom 21. August 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbe- steuerung und der Steuerverkürzung auf dem Ge- biet der Steuern vom Einkommen und vom Vermö- gen – Gesetz zu dem Protokoll vom 24. Juni 2010 zur Än- derung des am 25. und 30. April 2007 unterzeichne- ten Luftverkehrsabkommens zwischen den Verei- nigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten – Gesetz zu dem Luftverkehrsabkommen vom 16. und 21. Juni 2011 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Par- tei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei und zu dem Zusatzab- kommen vom 16. und 21. Juni 2011 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als erster Partei, Island, als zweiter Partei, und dem Königreich Norwegen, als dritter Partei, betreffend die Anwendung des Luftverkehrsabkommens vom 16. und 21. Juni 2011 – Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nach- trags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushalts- jahr 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Die steigende Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber stellt die Länder vor große Herausforderungen . Dies gilt nicht nur für den Bereich der Unterbringung, son- dern auch für den Bereich der Kinderbetreuung . Aus diesem Grunde wurde in der Besprechung der Regie- rungschefinnen  und Regierungschefs  der  Länder mit  der Kanzlerin am 24 . September 2015 unter anderem verabredet, dass die Bundesregierung die Kinderbe- treuung weiter unterstützen wird . Dafür sollen die Spielräume, die im Bundeshaushalt durch den Wegfall des Betreuungsgeldes bis 2018 entstehen, aufwach- send mit dem sukzessiven Auslaufen der Altfälle ge- nutzt werden . Der Bundesrat geht entsprechend den Äußerungen der Bundeskanzlerin von einem Finanzvolumen in Höhe von nahezu 1 Mrd. Euro pro Jahr aus. Die Länder se- hen die Absprache allerdings mit Blick auf Artikel  8 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes, das für die Jahre  2016 bis 2018 lediglich Mittel in Höhe von 339  Mio., 774  Mio. bzw. 870  Mio. Euro für die Ent- lastung der Länder vorsieht, als unzureichend erfüllt an. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Bundes- haushalt  2016 die Mittelzuweisungen an die Länder entsprechend den Verabredungen anzupassen. Der Bundesrat erwartet, dass die Mittel über 2018 hinaus dauerhaft zur Verfügung stehen. 2 . Der soziale Wohnungsbau ist eine der drängenden aktuellen Fragestellungen, auch im politischen Zu- sammenhang mit der großen Anzahl von Deutschland erreichenden Flüchtlingen . Entsprechend der Verein- barung zwischen den Regierungschefinnen und Regie- rungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin vom 24 . September 2015 sollen Länder und Kommunen beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestandes an Sozialwohnungen durch den Bund unterstützt werden . So wird der Bund über Konversi- onsliegenschaften hinausgehend den Kommunen und kommunalen Gesellschaften weitere Immobilien und Liegenschaften schnell und verbilligt für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen . In den anstehenden Be- ratungen des Bundeshaushalts 2016 sollte daher der Haushaltsvermerk in Kapitel 60 04 Titel 121 01 unter Nummer 60 .3 angepasst werden . Es ist erforderlich, dass der Bund für den sozialen Wohnungsbau geeignete Grundstücke zum Verkehrs- wert an Kommunen bzw. kommunale Gesellschaften abgibt. Die künftig beabsichtigte und vertraglich ab- gesicherte Nutzung muss dabei in die Ermittlung des Verkehrswertes einfließen. Dadurch kommt vorrangig ein Ertragswertverfahren zur Anwendung. Zudem be- darf es eines Verfahrens, wie eventuelle Streitigkeiten zwischen der BImA und der Belegenheitskommune geschlichtet werden; z.  B. durch den Gutachteraus- schuss gemäß § 192 BauGB. Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Zusammenar- beit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2012 und 2013 Drucksachen 18/2487, 18/2672 Nr. 1.1 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 201513496 (A) (C) (B) (D) Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Vierter Bericht der Bundesregierung über die Ent- wicklung und Zukunftsperspektiven der mariti- men Wirtschaft in Deutschland Drucksache 18/5764 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2015 Drucksache 18/6100 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak- torsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem Drucksachen 18/4040, 18/4147 Nr. 6 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol- genabschätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015 Drucksache 18/5200 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Innenausschuss Drucksache 18/642 Nr . C .1 Ratsdokument 5833/12 Drucksache 18/642 Nr . C .2 Ratsdokument 5853/12 Drucksache 18/5286 Nr . A .3 EP P8_TA-PROV(2015)0176 Drucksache 18/5459 Nr . A .5 Ratsdokument 9345/15 Drucksache 18/5459 Nr . A .6 Ratsdokument 9355/15 Drucksache 18/5459 Nr . A .7 Ratsdokument 9376/15 Drucksache 18/5459 Nr . A .8 Ratsdokument 9483/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .2 Ratsdokument 11843/15 Drucksache 18/6417 Nr . A .4 EP P8_TA-PROV(2015)0317 Haushaltsausschuss Drucksache 18/5982 Nr . A .19 KOM(2015)300 endg . Drucksache 18/5982 Nr . A .21 Ratsdokument 11069/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .22 Ratsdokument 10343/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .25 Ratsdokument 11068/15 Drucksache 18/6417 Nr . A .19 Ratsdokument 11949/15 Drucksache 18/6417 Nr . A .20 Ratsdokument 12037/15 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/822 Nr . A .30 Ratsdokument 6202/14 Drucksache 18/5459 Nr . A .16 Ratsdokument 9534/15 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 18/544 Nr . A .47 EP P7_TA-PROV(2013)0575 Drucksache 18/4152 Nr . A .9 EP P8_TA-PROV(2015)0006 Drucksache 18/4152 Nr . A .10 EP P8_TA-PROV(2015)0007 Drucksache 18/4152 Nr . A .11 EP P8_TA-PROV(2015)0012 Drucksache 18/4375 Nr . A .6 EP P8_TA-PROV(2015)0031 Drucksache 18/4375 Nr . A .7 EP P8_TA-PROV(2015)0036 Drucksache 18/4749 Nr . A .38 EP P8_TA-PROV(2015)0072 Drucksache 18/4749 Nr . A .39 EP P8_TA-PROV(2015)0076 Drucksache 18/4749 Nr . A .40 EP P8_TA-PROV(2015)0079 Drucksache 18/5004 Nr . A .13 EP P8_TA-PROV(2015)0095 Drucksache 18/5286 Nr . A .11 EP P8_TA-PROV(2015)0175 Drucksache 18/5286 Nr . A .12 EP P8_TA-PROV(2015)0178 Drucksache 18/5286 Nr . A .14 EP P8_TA-PROV(2015)0187 Drucksache 18/5459 Nr . A .17 EP P8_TA-PROV(2015)0210 Drucksache 18/5982 Nr . A .42 EP P8_TA-PROV(2015)0227 Drucksache 18/5982 Nr . A .43 EP P8_TA-PROV(2015)0229 Drucksache 18/5982 Nr . A .44 EP P8_TA-PROV(2015)0231 Drucksache 18/5982 Nr . A .45 EP P8_TA-PROV(2015)0274 Drucksache 18/5982 Nr . A .46 EP P8_TA-PROV(2015)0275 Drucksache 18/5982 Nr . A .48 Ratsdokument 10056/15 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/419 Nr . A .184 Ratsdokument 12883/13 Drucksache 18/419 Nr . A .188 Ratsdokument 14102/13 Drucksache 18/4152 Nr . A .13 Ratsdokument 5467/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .54 Ratsdokument 10972/15 137. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 27 Stärkung der pflegerischen Versorgung TOP 28 Bekämpfung von Doping im Sport TOP 29 CETA-Abkommen TOP 30 Industrie 4.0 und Smart-Services TOP 31 Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen TOP 32 Weiterentwicklung der Gewerbesteuer Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Jan-Marco Luczak


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

    Herren! Eines ist klar: Korruption ist kein Kavaliersde-
    likt, sondern verursacht sehr hohe wirtschaftliche Schä-
    den; denn wo korruptive Verhaltensweisen herrschen,
    da werden Ressourcen verschwendet, da werden falsche
    Anreize gesetzt, und schließlich kommt es zu Fehlalloka-
    tionen . Das führt dann dazu, dass nicht mehr die Qualität,
    die Leistung und der Preis entscheiden, sondern die Höhe
    des korruptiven Anreizes . Damit bleibt der faire Wettbe-

    werb, eines der Grundprinzipien der sozialen Marktwirt-
    schaft, auf der Strecke . Deswegen gehört die Bekämp-
    fung der Korruption zu den zentralen wirtschaftlichen,
    politischen und gesellschaftlichen Aufgaben, denen der
    Gesetzgeber nachkommen muss . Wir setzen mit unserem
    Gesetzentwurf das klare Signal, dass Korruption im Ge-
    sundheitswesen sanktionswürdig ist .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Dieses Signal ist notwendig, nicht etwa wegen der
    Masse an Fällen, die es gibt, sondern weil der Gesund-
    heitsbereich einen hohen Stellenwert innerhalb der Ge-
    sellschaft und innerhalb unserer Wirtschaftsordnung hat
    und weil es sich um einen hochsensiblen Bereich han-
    delt . Volkswirtschaftlich betrachtet, werden in der Ge-
    sundheitswirtschaft in Deutschland etwa 300 Milliarden
    Euro im Jahr umgesetzt . Die Folge von Korruption ist,
    dass sich medizinische Leistungen verteuern . Das geht
    zulasten der Patienten und zulasten der Solidargemein-
    schaft . Mir ist aber ganz wichtig, zu sagen: Korruption
    hat nicht nur negative wirtschaftliche Auswirkungen . Die
    gravierendste Folge von Korruption ist, dass ein Vertrau-
    ensverlust der Patienten  in die  Integrität heilberuflicher 
    Entscheidungen damit einhergeht .

    Wir von der Koalition haben ein klares Ziel . Wir wol-
    len einen verbindlichen Rechtsrahmen für einen fairen
    Wettbewerb schaffen, der das Vertrauensverhältnis zwi-
    schen Ärzten und Patienten schützt . Für die Union ist
    immer klar gewesen: Niemand soll ein Medikament nur
    deswegen verschrieben bekommen, weil ein Arzt oder
    ein anderer in einem Heilberuf Tätiger einen Vorteil da-
    raus zieht . Das darf nicht sein . Entscheidend muss die
    medizinische Notwendigkeit sein .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Wir haben gehört, was Anlass unseres Gesetzgebungs-
    verfahrens war; Staatssekretär Lange hat dazu schon aus-
    geführt . In einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus
    dem Jahre 2012 wurde im Kern offenbar, dass es Schutz-
    lücken im Gesundheitswesen gibt, die wir im Rahmen
    der Bekämpfung von Korruption angehen müssen . Ärzte
    sind eben keine Amtsträger, und es sind auch keine Be-
    auftragten der gesetzlichen Krankenkassen . Auch greifen
    hier Tatbestände wie Betrug und Untreue in aller Regel
    nicht . Die sich auftuenden Schutzlücken wollen wir mit
    diesem Gesetzentwurf schließen .

    Für uns ist an dieser Stelle ein Punkt ganz wichtig:
    Wir wollen kein Sonderstrafrecht für Ärzte schaffen;
    denn damit würde das falsche Signal ausgesendet, dass
    offensichtlich Regelungsbedarf besteht, weil alle Ärzte
    vermeintlich korrupt sind . Das ist ausdrücklich nicht der
    Fall . Daher haben wir gesagt: Nicht nur für die Ärzte sol-
    len die neuen strafrechtlichen Sanktionen gelten, sondern
    für Angehörige aller – und nicht nur der akademischen –
    Heilberufe . All diejenigen, die im Gesundheitsbereich
    arbeiten und eine staatliche Prüfung im Gesundheitswe-
    sen abgelegt haben, werden von diesem Gesetz, dessen
    Entwurf wir beraten, zukünftig erfasst .

    Kathrin Vogler






    (A) (C)



    (B) (D)


    Es sind zwei Schutzzwecke, die wir mit diesem Ge-
    setz verfolgen . Das ist zum einen der Schutz des lauteren
    Wettbewerbs, und das ist zum anderen der Schutz des
    Vertrauens der Patienten in die heilberufliche Unabhän-
    gigkeit . Deswegen haben wir hier zwei Tatbestandsal-
    ternativen ausgewählt . Für uns ist bei der Ausgestaltung
    dieser Alternativen wichtig gewesen, dass wir ganz klar
    und deutlich sagen: Wir wollen, dass Kooperationen im
    Gesundheitswesen auch zukünftig möglich sind, weil
    das wichtig ist für Anreize in Forschung, Innovation und
    Fortentwicklung . Da braucht man eine enge Kooperation
    zwischen der Ärzteschaft und der Pharmaindustrie . Das
    ist notwendig zum Wohl der Patienten . Das kann und darf
    mit diesem Gesetz nicht verhindert werden, meine Da-
    men und Herren .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg . Dr . Eva Högl [SPD])


    Wir brauchen eine klare Abgrenzung, was strafbar ist
    und was nicht . Da bewegen wir uns in einem schwie-
    rigen Bereich . Wir müssen das verfassungsrechtliche
    Bestimmtheitsgebot beachten, also möglichst klar sa-
    gen, was sanktionswürdig und strafbar ist . Gleichzeitig
    brauchen wir natürlich eine abstrakt-generelle Regelung,
    die es ermöglicht, auch jetzt noch unbekannte, aber aus
    unserer Sicht sanktionswürdige Verhaltensweisen zu er-
    fassen . In der Entwicklung vom Referentenentwurf zum
    Kabinettsentwurf haben wir die Bedenken, die es dazu
    in der Praxis gibt, aufgenommen und versucht, das kla-
    rer zu fassen . So haben wir im Tatbestand ausdrücklich
    klargestellt, dass es bei Verstößen gegen berufsrechtliche
    Pflichten um  solche Pflichten geht, mit  denen die heil-
    berufliche Unabhängigkeit geschützt wird, und nicht um 
    andere berufsrechtliche Pflichten, also etwa Regelungen 
    dazu, wie groß das Praxisschild sein darf . Letztere haben
    mit  der  heilberuflichen  Unabhängigkeit  nichts  zu  tun. 
    Deswegen  fallen Verstöße gegen  solche Pflichten nicht 
    in den Bereich der Strafbarkeit .

    Wir haben in der Begründung klargestellt, dass wir
    Kooperationen im Gesundheitswesen wollen . Das gilt für
    die Kooperationsmodelle, die etwa im SGB V ausdrück-
    lich vorgesehen sind; aber das gilt zum Beispiel auch für
    die Anwendungsbeobachtung, die Frau Kollegin Vogler
    hier gerade so sehr gegeißelt hat . Das sind notwendige
    Kooperationsformen, um festzustellen, ob neue Medika-
    mente einen zusätzlichen Nutzen haben . Natürlich sol-
    len und müssen sie gegebenenfalls vergütet werden, aber
    angemessen, und das darf nicht zulasten der Patienten
    gehen; aber sie sind notwendig, um an dieser Stelle für
    Innovation und Fortschritt zu sorgen .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Weil die Praxis hier ganz entscheidend ist, haben
    wir auch gesagt: Wir müssen im SGB V eine Regelung
    schaffen, mit der wir einen Erfahrungsaustausch hin-
    bekommen zwischen den Leistungsträgern im Gesund-
    heitswesen und denen, die möglicherweise korrupte Ver-
    haltensweisen nachher verfolgen müssen, nämlich den
    Staatsanwaltschaften .

    Insofern haben wir einen Dreiklang: Wir haben ei-
    nen Tatbestand konkreter und enger gefasst . Wir haben
    in der Begründung deutlich gemacht, was zulässig und

    was nicht zulässig ist . Außerdem werden wir dafür sor-
    gen, dass in der Praxis auch zukünftig die Gefahr von
    staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht über Gebühr
    droht .

    Weil hier Bedenken vonseiten der Ärzteschaft und
    der anderen Heilberufe bestehen, ist es wichtig, noch
    einmal zu betonen: Staatsanwaltschaftliche Ermittlun-
    gen sind von vielen Voraussetzungen abhängig . Es reicht
    nicht aus, gegen eine bestimmte berufsrechtliche Pflicht 
    zu verstoßen . Vielmehr muss immer eine Verknüpfung
    von Vorteil und Gegenleistung bestehen . Das ist die so-
    genannte Unrechtsvereinbarung; das ist der immanente
    Kernbestandteil einer jeden Korruptionsstrafbarkeit . Ich
    habe großes Vertrauen in unsere Gerichte, auch in unsere
    Staatsanwälte, dass sie mit dem Instrumentarium, das wir
    ihnen hier an die Hand geben, verantwortungsvoll umge-
    hen werden .

    Letzter Punkt, den ich hier gern noch ansprechen
    möchte: das Bestimmtheitsgebot . Das ist ein Punkt, den
    wir uns verfassungsrechtlich genau anschauen müssen .
    Das werden wir im parlamentarischen Verfahren tun .
    Wir müssen ganz klar sagen, bei welchen berufsrechtli-
    chen Pflichten ein Verstoß zur Strafbarkeit führen kann; 
    das müssen die Normadressaten wissen . Da müssen wir,
    glaube ich, aufpassen, dass die unterschiedlichen berufs-
    rechtlichen Regelungen, die es in den einzelnen Ländern
    gibt, nicht zu einer unterschiedlichen Strafbarkeit führen .
    Das müssen wir uns im Gesetzgebungsverfahren noch
    genau anschauen . Ich glaube, da sind wir auf einem gu-
    ten Weg .

    Ich könnte mir noch vorstellen, in Bezug auf den
    Schutzzweck des Gesetzes als besonders schweren Fall
    auch eine Gesundheitsbeschädigung in den Blick zu neh-
    men; dazu hat die Kollegin von den Linken etwas gesagt .

    Unter dem Strich ist für uns ganz wichtig: Wir wollen
    uns nur auf die schwarzen Schafe konzentrieren . Nur die
    haben es verdient, verfolgt zu werden . Damit sind wir
    mit diesem Gesetzentwurf auf einem guten Weg . Deswe-
    gen darf ich Sie um Ihre Zustimmung bitten .

    Danke schön .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)




Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss Sie ermah-

nen, in der Zeit zu bleiben . Der Kollege hat jetzt um über
eine Minute überzogen . Wenn wir das zusammenzählen,
sind wir bei acht Minuten zusätzlich – sogar noch ein
bisschen darüber . Ich habe einfach die Bitte, wirklich in
der Zeit zu bleiben . Wir liegen bereits sehr weit – über
eine Stunde, eine Stunde und zehn Minuten – zurück,
und im Anschluss gibt es noch eine Debattenrunde .

Als nächste Rednerin hat Maria Klein-Schmeink von
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort .


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kol-
legen! Heute ist in der Tat ein guter Tag, weil wir zum

Dr. Jan-Marco Luczak






(A) (C)



(B) (D)


fünften Mal über die Korruption im Gesundheitswesen
reden – erstmalig auf Grundlage eines Gesetzentwur-
fes – und alle Fraktionen erkennen lassen, dass sie ihn
und damit auch das Anliegen zumindest im Grundsatz
unterstützen . Das ist ein weitreichender Fortschritt, den
ich von unserer Seite aus begrüße .


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Warum begrüße ich diesen Schritt? Als wir im Jahr
2012 das Urteil des Bundesgerichtshofes entgegenneh-
men mussten, in dem es hieß: „Nein, wir können einen be-
sonderen Fall der Einflussnahme bzw. der Bestechung – 
die nachweislich stattgefunden hatte; 18 000 Euro waren
für die Verschreibung eines bestimmten Präparates als
Zuwendung an Ärzte geflossen – auf Grundlage unserer 
derzeitigen Rechtsgebung bzw . Rechtsprechung nicht
verfolgen“,  war  deutlich: Wir  haben  eine  Rechtslücke, 
eine Handlungslücke . Die wird mit diesem Gesetz ge-
schlossen, und das ist richtig und gut so .


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich begrüße auch ausdrücklich, dass die CDU an die-
ser Stelle Lernfortschritte gemacht hat . Wenn Sie in die
alten Protokolle der Debatten sehen, werden Sie sehen,
dass da immer nur von „Unterstellungen“ und „Verleum-
dung der Ärzteschaft“ die Rede war und eben nicht da-
rüber gesprochen wurde, wie dem berechtigten Anliegen
der Patientinnen und Patienten entsprochen werden kann .
Ich glaube, da sind wir einen entscheidenden Schritt wei-
ter .


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei der Abg . Kathrin Vogler [DIE LINKE])


Das ist auch Ausdruck dessen, wo wir als Gesetzge-
ber wirklich gefragt sind . Es geht um ein extrem hohes
Gut, um das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und
Patient . Das ist kein beliebiges, sondern ein besonders
schutzwürdiges Verhältnis; denn wir müssen uns als Pa-
tientin bzw . als Patient darauf verlassen können, dass die
Behandlungsempfehlungen und Diagnosen zum Woh-
le des Patienten sind und nicht zum Wohle des eigenen
Portemonnaies . Das muss sichergestellt sein . Dieses be-
sondere Verhältnis müssen wir als Gesetzgeber auch in
besonderer Weise schützen .


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg . Kathrin Vogler [DIE LINKE])


Ich glaube, kein Mensch in der Bevölkerung kann
nachvollziehen, dass wir im Strafrecht einen weitreichen-
den Antikorruptionsparagrafen haben, aber ausgerechnet
dieses besondere Verhältnis außen vor lassen . Auch inso-
weit ist es ein Akt des gesunden Rechtsempfindens und 
der Akzeptanz von Rechtsgebung, wenn wir diese Lücke
jetzt tatsächlich schließen .

Wir werden wahrscheinlich im weiteren Verfahren
schauen müssen, ob wir da nachschärfen und die zulässi-
ge Zusammenarbeit vielleicht noch deutlicher formulie-
ren müssen, damit hinreichend klar ist, was in Zukunft
strafbar ist, was mit den Mitteln des Strafrechts geahn-
det wird . Da müssen wir vielleicht noch einmal genauer

hinschauen . In den Gutachten und Stellungnahmen hat
es bereits sehr hilfreiche Hinweise gegeben . Dem kann
man nachgehen. Ich finde, dass zum Beispiel der Deut-
sche Anwaltverein einen nicht unlogischen Vorschlag ge-
macht hat . Er hat vorgeschlagen, dass, wenn es Zweifel
bezüglich der Zulässigkeit bei der Zusammenarbeit gibt,
im Vorfeld von den Sozialrechtsträgern eine Genehmi-
gung eingeholt werden sollte, womit Sicherheit herge-
stellt werden kann . Damit könnte an der Stelle auch ein
Ausschluss von Strafbarkeit festgestellt werden . Diesen
Vorschlag sollte man unter Umständen berücksichtigen .


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wir haben als Grüne aber auch immer deutlich ge-
macht: Es kann nicht nur um das Strafrecht gehen . Wir
müssen im Vorfeld andere wichtige Schritte tun, um
Transparenz herzustellen und insgesamt ein Verhalten
herbeizuführen, das diejenigen Ärzte und Leistungser-
bringer im Gesundheitswesen schützt, die sich korrekt
verhalten . Ein wichtiger Punkt wäre beispielsweise, in
Bezug auf die Zuwendungen von Pharmaindustrieunter-
nehmen und anderen Unternehmen an die Leistungser-
bringer mehr Transparenz herzustellen . Wir möchten uns
gerne der Gesetzgebung in den USA anschließen und
nach dem Vorbild des Sunshine Act deutlich machen:
Jede Zuwendung über 100 Euro muss gemeldet werden
und ist damit nachvollziehbar und einsehbar . Damit habe
ich Klarheit: Welche Zuwendungen  sind geflossen?  Je-
der weiß also um irgendwelche ökonomischen Verflech-
tungen und kann sich als Patient auch ein eigenes Bild
machen . Das, glaube ich, ist ein ganz wichtiges Element,
das wir zusätzlich und ergänzend angehen sollten .


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Weiterhin brauchen wir einen wirksamen Whistleblo-
wer-Schutz . Auch diese Debatte haben wir hier im Parla-
ment mehrfach geführt . Da müssten wir weiterkommen .
Ein weiterer Punkt sind die Anwendungsbeobachtungen .
Es geht nicht darum, diese unter Strafe zu stellen, son-
dern darum, einen rationalen Umgang mit den Anwen-
dungsbeobachtungen zu finden. Sie sollen anders als jetzt 
ein Instrument sein, mit dem man die Folgewirkungen
von Medizinprodukten oder Medikamenten tatsächlich
nachvollziehen kann, und nicht Scheinverfahren, mit
denen man unter der Hand Zuwendungen möglich ma-
chen will . Dazu gehört, einen strukturierten Umgang mit
den Anwendungsbeobachtungen im SGB V festzulegen .
Auch das wäre eine sehr sinnvolle Ergänzung dieser Ge-
setzgebung im Bereich der Korruptionsbekämpfung .

Danke schön .


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und der Abg . Dr . Silke Launert [CDU/CSU])



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Als nächste Rednerin hat Dr . Silke Launert von der

    CDU/CSU-Fraktion das Wort .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Maria Klein-Schmeink






    (A) (C)



    (B) (D)