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    Plenarprotokoll 18/137 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 137. Sitzung Berlin, Freitag, den 13. November 2015 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Petra Ernstberger . . . . . . . . . . . . . . . . 13417 A Wahl der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Dr. Dietmar Bartsch und Dr. Sahra Wagenknecht als Mitglieder des Vermitt- lungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13417 A Wahl der Abgeordneten Gabriela Heinrich und Josip Juratovic als Vertreter der Bun- desrepublik Deutschland zur Parlamentari- schen Versammlung des Europarates . . . . . 13417 B Tagesordnungspunkt 27: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versor- gung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestär- kungsgesetz – PSG II) Drucksachen 18/5926, 18/6182, 18/6410 Nr . 2, 18/6688 . . . . . . . . . . . . 13417 D – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/6689 . . . . . . . . . . . . . . 13417 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bürgerinnen- und Bürger- versicherung in der Pflege – Solida- rische Pflegeversicherung einführen – zu dem Antrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Katja Dörner, Kordula Schulz-Asche, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Gute Pflege braucht sichere und zukunftsfeste Rahmenbedingungen Drucksachen 18/5110, 18/6066, 18/6688 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13417 D Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 13418 A Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 13419 B Dr . Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 13420 A Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13421 A Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 13423 A Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . 13423 C Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13424 C Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13425 B Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13426 C Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 13427 B Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13428 B Erich Irlstorfer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 13429 B Tino Sorge (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13430 B Heike Baehrens (SPD) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13431 C Tagesordnungspunkt 28: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Do- ping im Sport Drucksachen 18/4898, 18/6677 . . . . . . . . . 13433 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015II b) Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Dr . André Hahn, Katrin Kunert, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Anti-Doping-Ge- setz für den Sport vorlegen Drucksachen 18/2308, 18/6678 . . . . . . . . . 13433 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 13433 C Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 13435 A Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13436 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13438 A Dagmar Freitag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13439 C Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13440 D Dagmar Freitag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13441 D Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13442 B Eberhard Gienger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13442 C Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13443 D Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 13444 C Eberhard Gienger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13445 A Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13445 B Tagesordnungspunkt 29: Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Bärbel Höhn, Renate Künast, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dem CETA-Abkommen so nicht zustimmen Drucksache 18/6201 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13447 D Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13447 D Mark Hauptmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13449 A Dr . Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . 13450 A Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 13451 B Mark Hauptmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 13451 C Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13453 A Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13454 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 13454 D Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13456 A Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13457 D Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13458 B Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13458 D Rainer Spiering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13459 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 13460 B Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13461 B Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 13462 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13462 C Tagesordnungspunkt 30: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Industrie 4.0 und Smart Services – Wirtschafts-, arbeits-, bildungs- und for- schungspolitische Maßnahmen für die Digi- talisierung und intelligente Vernetzung von Produktions- und Wertschöpfungsketten Drucksache 18/6643 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13463 C Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13463 C Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 13465 B Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 13467 A Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13468 C Axel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 13469 D Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13471 A Gabriele Katzmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 13472 B Dr. Wolfgang Stefinger (CDU/CSU) . . . . . . . 13473 C Dr . Simone Raatz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13474 D Jens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 13476 A Tagesordnungspunkt 31: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Drucksache 18/6446 . . . . . . . . . . . . . . . . . 13477 B b) Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W . Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Korruption im Gesundheitswesen effektiv bekämpfen Drucksache 18/5452 . . . . . . . . . . . . . . . . . 13477 C Christian Lange, Parl . Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13477 C Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 13478 B Dr . Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . 13479 B Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13480 D Dr . Silke Launert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13482 A Dr . Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13482 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015 III Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 13483 D Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13484 D Tagesordnungspunkt 32: Beschlussempfehlung und Bericht des Finanz- ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Einstieg in die Weiterentwick- lung der Gewerbesteuer zu einer Gemeinde- wirtschaftsteuer – Freie Berufe in die Ge- werbesteuerpflicht einbeziehen Drucksachen 18/3838, 18/6396 . . . . . . . . . . . 13485 D Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) . . . . . . 13485 D Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 13487 A Bernhard Daldrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13488 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13490 A Markus Koob (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 13491 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13492 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 13493 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE) zu den Ab- stimmungen über – den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämp- fung von Doping im Sport (Tagesordnungspunkt 28 a) . . . . . . . . . . . . 13493 D – die Beschlussempfehlung des Sportaus- schusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr . André Hahn, Katrin Kunert, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Anti-Doping-Gesetz für den Sport vorlegen (Tagesordnungspunkt 28 b) . . . . . . . . . . . . 13494 B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13494 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015 13417 137. Sitzung Berlin, Freitag, den 13. November 2015 Beginn: 9 .01 Uhr
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    Markus Koob (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015 13493 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bülow, Marco SPD 13 .11 .2015 Dörflinger, Thomas CDU/CSU 13 .11 .2015 Erler, Dr . h . c . Gernot SPD 13 .11 .2015 Freudenstein, Dr . Astrid CDU/CSU 13 .11 .2015 Gabriel, Sigmar SPD 13 .11 .2015 Gohlke, Nicole DIE LINKE 13 .11 .2015 Held, Marcus SPD 13 .11 .2015 Hintze, Peter CDU/CSU 13 .11 .2015 Jung, Andreas CDU/CSU 13 .11 .2015 Kaufmann, Dr . Stefan CDU/CSU 13 .11 .2015 Kelber, Ulrich SPD 13 .11 .2015 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13 .11 .2015 Klare, Arno SPD 13 .11 .2015 Krellmann, Jutta DIE LINKE 13 .11 .2015 Kretschmer, Michael CDU/CSU 13 .11 .2015 Kühn-Mengel, Helga SPD 13 .11 .2015 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 13 .11 .2015 Ludwig, Daniela CDU/CSU 13 .11 .2015 Malecha-Nissen, Dr . Birgit SPD 13 .11 .2015 Mast, Katja SPD 13 .11 .2015 Nahles, Andrea SPD 13 .11 .2015 Rüthrich, Susann SPD 13 .11 .2015 Schäfer (Bochum), Axel SPD 13 .11 .2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 13 .11 .2015 Schulte, Ursula SPD 13 .11 .2015 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Terpe, Dr . Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13 .11 .2015 Werner, Katrin DIE LINKE 13 .11 .2015 Wicklein, Andrea SPD 13 .11 .2015 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 13 .11 .2015 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 13 .11 .2015 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LIN- KE) zu den Abstimmungen über – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport (Tagesordnungspunkt 28 a) – die Beschlussempfehlung des Sportausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. André Hahn, Katrin Kunert, Jan Korte, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE An- ti-Doping-Gesetz für den Sport vorlegen (Tages- ordnungspunkt 28 b) 1 . Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport (Drucksache 18/4898) Ich habe bei dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 18/4898) mit „Nein“ gestimmt . Mit dem Gesetz wird unter anderem der Zweck ver- folgt, die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler zu schützen und die Chancengleichheit und Fairness im Sportwettbewerb zu sichern (§ 1) . Der § 3 stellt das Selbstdoping unter Strafe, soweit dies in Absicht stattfin- det, sich in einem Wettbewerb des organisierten Sports einen Vorteil zu verschaffen, anzuwenden oder anwen- den zu lassen . Der Gesetzentwurf sieht ein Strafmaß von bis zu drei Jahren vor, der Versuch ist strafbar . Der Gesetzentwurf argumentiert damit, dass Doping tief in die ethisch-moralischen Grundwerte des Sports eingreife und ihm seine Glaubwürdigkeit und Vorbild- funktion raube . Der Gesetzentwurf gibt mithin eine mo- ralisch-ethische Haltung vor und gründet darauf eine staatliche Strafbarkeit . Es ist aber zunächst eine Frage der Selbstbestimmung, ob Sportlerinnen und Sportler durch Selbstdoping ihre eigene Gesundheit gefährden . Eine Täuschung von Konkurrenten/innen ist überhaupt Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 201513494 (A) (C) (B) (D) erst durch das Verbot des Eigendopings möglich . Diese Täuschung im Hinblick auf Veranstalter, Sportvereine, Sponsoren und Zuschauer ist ebenfalls nur durch das Ver- bot des Eigendopings möglich . All diese Probleme wür- den nicht bestehen, wenn man die Entscheidung treffen würde, Doping zu erlauben . Aber selbst wenn dieser Weg nicht gegangen werden soll, bleibt festzustellen, dass mit dem Selbstdoping der Sportler/die Sportlerin zunächst nur sich selbst schädigt . Eine solche Eigengefährdung fällt unter die Selbstbestimmung . Mit den Mitteln des Strafrechts auf eine solche Eigengefährdung zu reagie- ren, ist unverhältnismäßig . Denn entgegen den Aussagen im Gesetzentwurf halte ich die Maßnahmen des organi- sierten Sports für ausreichend . Es ist – anders als es der Gesetzentwurf nahelegt – gerade nicht Aufgabe des Staa- tes, zum Schutz der Gesundheit, soweit es sich wie beim Doping um Eigengefährdung handelt, und zum Schutz der Integrität des Sports mit den Mitteln des Strafrechts beizutragen . Wie Dr . Volkmar Schöneburg, ehemaliger Justizminister des Landes Brandenburg, richtig anmerk- te, sind zwei oder vier Jahre Sperre bzw . der lebenslange Ausschluss aus dem Wettkampfbetrieb ein Berufsverbot und treffen die soziale Existenz des/der Dopenden, Titel und Siegprämien können aberkannt und Schadensersatz- forderungen geltend gemacht werden (vgl . Schönburg, Rechtspolitik und Menschenwürde, S . 185) . Eine zusätz- liche strafrechtliche Sanktion stellt eine faktische Dop- pelbestrafung dar . Es ist anmaßend, wenn staatlicherseits gegen Eigen- doping im organisierten Sport eingeschritten werden soll, damit „nicht die ethisch-moralischen Grundwerte des Sports und damit seine Grundlagen beschädigt werden“.  Darüber hinaus verkennt der Gesetzentwurf die Gefähr- dungen der ethisch-moralischen Grundwerte des Sports durch die fast vollständige Kommerzialisierung und Ver- marktung des sportlichen Wettbewerbs . 2 . Antrag „Anti-Doping-Gesetz für den Sport vorle- gen“ (Drucksache 18/2308) Ich habe mich bei diesem Antrag enthalten . Der An- trag benennt zu Recht Probleme im organisierten sportli- chen Wettbewerb, wenn er auf Korruption verweist und das Problem benennt, dass der Spitzensport zu einem eigenständigen Wirtschaftszweig geworden ist . Der An- trag verweist darüber hinaus auf die Notwendigkeit von Prävention . Allerdings verfolgt auch der vorgelegte Antrag das Ziel, ,,zum Schutz des sportlichen Wettbewerbs und nicht zuletzt auch zum Schutz des Sports und seiner Werte“  ein Regelwerk zu schaffen, „um gegen Doping im Sport vorzugehen“ . Auch dieser Antrag beabsichtigt, „sport- rechtliche und staatliche Sanktionsverfahren nebenei- nander“ zu etablieren, ,,um sich gegenseitig effektiv zu ergänzen“ . Auch dieser Antrag verfolgt das Ziel, einen Straftatbestand des Eigendopings einzuführen . Da ich ei- nen solchen Straftatbestand aus den bereits aufgeführten Gründen ablehne, konnte ich trotz einiger positiver As- pekte diesem Antrag nicht zustimmen . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 938 . Sitzung am 6 . No- vember 2015 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtli- nie-Änderungsrichtlinie – Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspart- ner – Gesetz zur Bekämpfung der Korruption – Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten – Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes – Gesetz zu dem Protokoll von Nagoya vom 29. Okto- ber 2010 über den Zugang zu genetischen Ressour- cen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt – Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll, zur Durchführung der Ver- ordnung (EU) Nr. 511/2014 und zur Änderung des Patentgesetzes sowie zur Änderung des Umweltau- ditgesetzes – Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgeset- zes – Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsge- setzes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 7. November 2013 in der Rechts- sache C-72/12 – Erstes Gesetz zur Änderung des Energiever- brauchskennzeichnungsgesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschafts- rechts – Gesetz zu dem Partnerschafts- und Kooperations- abkommen vom 11. Mai 2012 zwischen der Euro- päischen Union und ihren Mitgliedstaaten einer- seits und der Republik Irak andererseits – Gesetz zu dem Protokoll vom 3. Dezember 2014 zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ir- land zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Ver- mögen – Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Mai 2015 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung von Jersey über die Zu- sammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015 13495 (A) (C) (B) (D) – Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 31. März 2015 zum Abkommen vom 21. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französi- schen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteu- erungen und über gegenseitige Amts- und Rechts- hilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern – Gesetz zu dem Protokoll vom 17. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2010 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nord- irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Ver- mögen – Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Oktober 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderation St. Kitts und Nevis über die Unterstüt- zung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Infor- mationsaustausch – Gesetz zu dem Abkommen vom 21. August 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbe- steuerung und der Steuerverkürzung auf dem Ge- biet der Steuern vom Einkommen und vom Vermö- gen – Gesetz zu dem Protokoll vom 24. Juni 2010 zur Än- derung des am 25. und 30. April 2007 unterzeichne- ten Luftverkehrsabkommens zwischen den Verei- nigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten – Gesetz zu dem Luftverkehrsabkommen vom 16. und 21. Juni 2011 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Par- tei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei und zu dem Zusatzab- kommen vom 16. und 21. Juni 2011 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als erster Partei, Island, als zweiter Partei, und dem Königreich Norwegen, als dritter Partei, betreffend die Anwendung des Luftverkehrsabkommens vom 16. und 21. Juni 2011 – Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nach- trags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushalts- jahr 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Die steigende Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber stellt die Länder vor große Herausforderungen . Dies gilt nicht nur für den Bereich der Unterbringung, son- dern auch für den Bereich der Kinderbetreuung . Aus diesem Grunde wurde in der Besprechung der Regie- rungschefinnen  und Regierungschefs  der  Länder mit  der Kanzlerin am 24 . September 2015 unter anderem verabredet, dass die Bundesregierung die Kinderbe- treuung weiter unterstützen wird . Dafür sollen die Spielräume, die im Bundeshaushalt durch den Wegfall des Betreuungsgeldes bis 2018 entstehen, aufwach- send mit dem sukzessiven Auslaufen der Altfälle ge- nutzt werden . Der Bundesrat geht entsprechend den Äußerungen der Bundeskanzlerin von einem Finanzvolumen in Höhe von nahezu 1 Mrd. Euro pro Jahr aus. Die Länder se- hen die Absprache allerdings mit Blick auf Artikel  8 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes, das für die Jahre  2016 bis 2018 lediglich Mittel in Höhe von 339  Mio., 774  Mio. bzw. 870  Mio. Euro für die Ent- lastung der Länder vorsieht, als unzureichend erfüllt an. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Bundes- haushalt  2016 die Mittelzuweisungen an die Länder entsprechend den Verabredungen anzupassen. Der Bundesrat erwartet, dass die Mittel über 2018 hinaus dauerhaft zur Verfügung stehen. 2 . Der soziale Wohnungsbau ist eine der drängenden aktuellen Fragestellungen, auch im politischen Zu- sammenhang mit der großen Anzahl von Deutschland erreichenden Flüchtlingen . Entsprechend der Verein- barung zwischen den Regierungschefinnen und Regie- rungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin vom 24 . September 2015 sollen Länder und Kommunen beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestandes an Sozialwohnungen durch den Bund unterstützt werden . So wird der Bund über Konversi- onsliegenschaften hinausgehend den Kommunen und kommunalen Gesellschaften weitere Immobilien und Liegenschaften schnell und verbilligt für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen . In den anstehenden Be- ratungen des Bundeshaushalts 2016 sollte daher der Haushaltsvermerk in Kapitel 60 04 Titel 121 01 unter Nummer 60 .3 angepasst werden . Es ist erforderlich, dass der Bund für den sozialen Wohnungsbau geeignete Grundstücke zum Verkehrs- wert an Kommunen bzw. kommunale Gesellschaften abgibt. Die künftig beabsichtigte und vertraglich ab- gesicherte Nutzung muss dabei in die Ermittlung des Verkehrswertes einfließen. Dadurch kommt vorrangig ein Ertragswertverfahren zur Anwendung. Zudem be- darf es eines Verfahrens, wie eventuelle Streitigkeiten zwischen der BImA und der Belegenheitskommune geschlichtet werden; z.  B. durch den Gutachteraus- schuss gemäß § 192 BauGB. Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Zusammenar- beit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2012 und 2013 Drucksachen 18/2487, 18/2672 Nr. 1.1 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 201513496 (A) (C) (B) (D) Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Vierter Bericht der Bundesregierung über die Ent- wicklung und Zukunftsperspektiven der mariti- men Wirtschaft in Deutschland Drucksache 18/5764 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2015 Drucksache 18/6100 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak- torsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem Drucksachen 18/4040, 18/4147 Nr. 6 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol- genabschätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015 Drucksache 18/5200 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Innenausschuss Drucksache 18/642 Nr . C .1 Ratsdokument 5833/12 Drucksache 18/642 Nr . C .2 Ratsdokument 5853/12 Drucksache 18/5286 Nr . A .3 EP P8_TA-PROV(2015)0176 Drucksache 18/5459 Nr . A .5 Ratsdokument 9345/15 Drucksache 18/5459 Nr . A .6 Ratsdokument 9355/15 Drucksache 18/5459 Nr . A .7 Ratsdokument 9376/15 Drucksache 18/5459 Nr . A .8 Ratsdokument 9483/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .2 Ratsdokument 11843/15 Drucksache 18/6417 Nr . A .4 EP P8_TA-PROV(2015)0317 Haushaltsausschuss Drucksache 18/5982 Nr . A .19 KOM(2015)300 endg . Drucksache 18/5982 Nr . A .21 Ratsdokument 11069/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .22 Ratsdokument 10343/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .25 Ratsdokument 11068/15 Drucksache 18/6417 Nr . A .19 Ratsdokument 11949/15 Drucksache 18/6417 Nr . A .20 Ratsdokument 12037/15 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/822 Nr . A .30 Ratsdokument 6202/14 Drucksache 18/5459 Nr . A .16 Ratsdokument 9534/15 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 18/544 Nr . A .47 EP P7_TA-PROV(2013)0575 Drucksache 18/4152 Nr . A .9 EP P8_TA-PROV(2015)0006 Drucksache 18/4152 Nr . A .10 EP P8_TA-PROV(2015)0007 Drucksache 18/4152 Nr . A .11 EP P8_TA-PROV(2015)0012 Drucksache 18/4375 Nr . A .6 EP P8_TA-PROV(2015)0031 Drucksache 18/4375 Nr . A .7 EP P8_TA-PROV(2015)0036 Drucksache 18/4749 Nr . A .38 EP P8_TA-PROV(2015)0072 Drucksache 18/4749 Nr . A .39 EP P8_TA-PROV(2015)0076 Drucksache 18/4749 Nr . A .40 EP P8_TA-PROV(2015)0079 Drucksache 18/5004 Nr . A .13 EP P8_TA-PROV(2015)0095 Drucksache 18/5286 Nr . A .11 EP P8_TA-PROV(2015)0175 Drucksache 18/5286 Nr . A .12 EP P8_TA-PROV(2015)0178 Drucksache 18/5286 Nr . A .14 EP P8_TA-PROV(2015)0187 Drucksache 18/5459 Nr . A .17 EP P8_TA-PROV(2015)0210 Drucksache 18/5982 Nr . A .42 EP P8_TA-PROV(2015)0227 Drucksache 18/5982 Nr . A .43 EP P8_TA-PROV(2015)0229 Drucksache 18/5982 Nr . A .44 EP P8_TA-PROV(2015)0231 Drucksache 18/5982 Nr . A .45 EP P8_TA-PROV(2015)0274 Drucksache 18/5982 Nr . A .46 EP P8_TA-PROV(2015)0275 Drucksache 18/5982 Nr . A .48 Ratsdokument 10056/15 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/419 Nr . A .184 Ratsdokument 12883/13 Drucksache 18/419 Nr . A .188 Ratsdokument 14102/13 Drucksache 18/4152 Nr . A .13 Ratsdokument 5467/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .54 Ratsdokument 10972/15 137. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 27 Stärkung der pflegerischen Versorgung TOP 28 Bekämpfung von Doping im Sport TOP 29 CETA-Abkommen TOP 30 Industrie 4.0 und Smart-Services TOP 31 Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen TOP 32 Weiterentwicklung der Gewerbesteuer Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eberhard Gienger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Schönen Dank . – Herr Präsident! Lieber Kollege

    André Hahn, ich bleibe beim „du“, auch wenn du mich 
    mit „Sie“ angesprochen hast. 

    Die Prävention durch die NADA und die Verbände
    wird vorgenommen . Die NADA unterstützt die Sportler
    und die Verbände und ist nicht nur dafür da, zu kontrol-
    lieren . Sie ist eine Hilfestellung für die Sportler .

    Noch eines: Die NADA sperrt die Sportler nicht, son-
    dern das machen die Verbände . Vor diesem Hintergrund
    kann man das nicht ohne Weiteres stehen lassen .

    Zur zweiten Frage, dem Entzug der Approbation . Dies
    ist in § 3 Absatz 1 Nummer 2 der Bundesärzteordnung
    geregelt . Hierfür sind die Landesbehörden zuständig .


    (Dr . André Hahn [DIE LINKE]: Aber nicht bei Doping!)


    – Wenn ein Arzt Doping unterstützt, dann kann ihm die
    Approbation entzogen werden . Daran führt kein Weg
    vorbei .

    Schließlich gebe ich zu: Wir können, was das Gesetz
    angeht, durchaus noch einige Themen mit aufnehmen,
    beispielsweise die Kennzeichnungspflicht bei Arzneimit-
    teln . Dafür haben wir aber auch einen Evaluierungspa-
    ragrafen . Nach spätestens fünf Jahren wird das durchge-
    zogen . Wenn dann bessere Erkenntnisse vorliegen, wie
    beispielsweise zur Kennzeichnung von Arzneimitteln,
    dann kann es durchaus umgesetzt werden .


    (Beifall bei der CDU/CSU – Volker Kauder [CDU/CSU]: Schluss jetzt!)




Rede von Johannes Singhammer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Jetzt hat zum Abschluss dieser Aussprache der Kol-

lege Reinhard Grindel für die CDU/CSU-Fraktion das
Wort .


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Reinhard Grindel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Bei diesem Thema ist die entscheidende Frage: Reicht
    die sportrechtliche Sanktion aus, oder brauchen wir das
    Strafrecht?


    (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer redet denn jetzt: DFB oder MdB?)


    In diesem Zusammenhang, Herr Kollege Mutlu,
    haben Sie die anonyme Untersuchung der Deutschen
    Sporthochschule angesprochen und darauf verwiesen,
    dass über 5 Prozent der Sportler angegeben haben, sie
    würden dopen . Sie haben nicht angesprochen, dass über
    40 Prozent der Sportler diese Frage gar nicht beantwortet
    haben .


    (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!)


    Insofern kann man sagen: Egal ob das Dunkelfeld bei
    einer Größenordnung von über 5 oder annähernd sogar
    in Richtung 40 Prozent liegt, es ist jedenfalls deutlich
    höher als die 0,1 Prozent der positiven Dopingtests, die

    die NADA auch im letzten Jahr gefunden hat . Deswegen
    sage ich Ihnen: Ich halte es für einen klaren Widerspruch,
    dass man auf der einen Seite die Diagnose eines ernst-
    haften Problems im Sportsystem anspricht und auf der
    anderen Seite sagt: Dieses Sportsystem soll sich allein
    auf interne Maßnahmen beschränken .

    Gerade diese Untersuchung, die zeigt, dass die
    NADA-Dopingtests bisher zu unzureichenden Ergebnis-
    sen geführt haben, macht deutlich, wie richtig in der Tat
    unsere Überzeugung ist: Wenn man gegen Doping durch-
    greifende Maßnahmen ergreifen will, dann geht das nur
    über das Strafrecht . Diesen Schritt vollziehen wir heute,
    liebe Kolleginnen und Kollegen .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Das hat die NADA auch bei der öffentlichen Anhö-
    rung bestätigt . Der Justiziar der NADA hat uns klipp und
    klar erklärt – ich zitiere –:

    Wir haben in jedem Jahr mindestens 25 Anzeigen,
    die wir an die Staatsanwaltschaften richten . Wenn
    diese nicht gerade in Freiburg oder München

    – wo es Doping-Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften
    gibt –

    ankommen, werden sie schneller eingestellt, als wir
    sie tippen können . Das liegt nicht daran, weil die
    Kolleginnen und Kollegen Staatsanwälte nicht han-
    deln wollen, sondern sie schlichtweg nicht handeln
    können, weil sie kein strafbares Verhalten oder kei-
    nen Anfangsverdacht sehen . . .

    Wenn wir also gegen Doping durchgreifen wollen,
    dann brauchen wir Staatsanwaltschaften und Polizeibe-
    amte, die auch durchgreifen können, dann brauchen wir
    Straftatbestände, die ihnen helfen, gegen die zu ermit-
    teln, die Fairness im Sport mit Füßen treten, dann brau-
    chen wir das Strafrecht im Kampf gegen Doping, liebe
    Kolleginnen und Kollegen .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Die Experten haben uns auch deutlich gemacht, dass
    es zum Beispiel ohne die Antidopinggesetze in Frank-
    reich oder Italien nicht möglich gewesen wäre, zum Bei-
    spiel gegen Doping im Radsport wirklich durchzugrei-
    fen . Aufgrund dieses Zusammenhangs habe ich in der
    Tat gesagt, Frau Kollegin Künast, dass Sie mit Ihrer Be-
    merkung recht haben, dass die ganze Konstruktion nicht
    integer ist . Ich habe mich auf die Situation in Russland
    und die unzureichende Reaktion des Weltleichtathletik-
    verbandes bezogen . Insofern verstehe ich Ihre Position
    nicht, dass Sie gleichzeitig gegen strafrechtliche Maß-
    nahmen sind und sich nur für sportrechtliche, also nur für
    interne Sanktionen aussprechen . Wenn man sagt: „Die
    ganze  Konstruktion  ist  nicht  integer“,  dann  kann  man 
    doch nicht glauben, dass die sportrechtlichen Sanktionen
    plötzlich zu dieser Integrität führen . Wenn man bei ei-
    ner Konstruktion, die nicht integer ist, durchgreifen will,
    dann muss man vielmehr von außen Maßnahmen ergrei-






    (A) (C)



    (B) (D)


    fen, dann müssen wir das Strafrecht im Kampf gegen Do-
    ping anwenden, liebe Freunde .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Volker Kauder [CDU/ CSU]: Das sehen wir an der FIFA!)


    Für strafrechtliche Maßnahmen ist es nötig, Rechtsgü-
    ter zu benennen, die wir schützen wollen . Wer dopt, der
    betrügt und der mindert im Spitzensport die Verdienst-
    möglichkeiten von anderen Sportlern, der beschädigt
    Vermögensinteressen von Vereinen und Sportveranstal-
    tern . Insofern ist es konsequent – das darf nicht überse-
    hen werden –, dass wir das Rechtsgut des Vermögens
    auch mit dem vorliegenden Anti-Doping-Gesetz schüt-
    zen wollen .

    Aber wir wollen in der Tat auch das Rechtsgut der
    Integrität des sportlichen Wettbewerbs schützen . Ange-
    sichts der großen gesellschaftlichen Integrationskraft
    des Sports, angesichts von 28 Millionen Mitgliedern des
    DOSB und vor dem Hintergrund der großen Aufmerk-
    samkeit einer ganzen Nation bei sportlichen Großveran-
    staltungen, die ansonsten im digitalen Zeitalter in viele
    kleine Teilöffentlichkeiten zerfällt, kann man doch nicht
    bestreiten, dass dem Schutz der Integrität des sportlichen
    Wettbewerbs eine wachsende Bedeutung zukommt .


    (Dagmar Freitag [SPD]: Richtig!)


    Zu Recht investieren wir als der Bund dreistellige Mil-
    lionenbeträge in den Spitzensport . Wir wissen, wie wich-
    tig erfolgreiche Sportidole als Motivation für Kinder
    und Jugendliche sind, um selbst Sport zu treiben . Aber
    wenn sich ein Jugendlicher in Zukunft fragt: „Lohnt es
    sich, die Strapazen des Trainings auf mich zu nehmen?“, 
    dann wollen wir ihm zumindest sagen können: Wenn du
    dich anstrengst und wenn du Talent hast, dann hast du im
    Sport alle Chancen, weil nur deine Leistung zählt und
    nicht die Leistung deiner behandelnden Ärzte oder die
    Skrupellosigkeit deiner Betreuer . – Für diejenigen, die
    daran glauben, dass es im Sport mit rechten Dingen zu-
    geht, brauchen wir Rahmenbedingungen, die es ermögli-
    chen, auch durchzugreifen . Deswegen schaffen wir jetzt
    eine entsprechende strafrechtliche Vorschrift, liebe Kol-
    leginnen und Kollegen .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Adressaten dieses Gesetzes sind ausschließlich Spit-
    zensportler, die dem Testpool der NADA angehören oder
    in erheblichem Umfang ihre Einnahmen aus dem sport-
    lichen Wettbewerb beziehen . Dem wird nun entgegenge-
    halten – auch das ist hier heute Morgen gesagt worden –,
    auch der Breitensportler dürfe sich doch wohl nicht
    dopen und müsse bestraft werden . Natürlich muss auch
    Max Mustermann, der beim Berlin-Marathon mit einem
    Dopingmittel erwischt wird, bestraft werden und aus dem
    Wettbewerb ausscheiden . Aber bei ihm reicht es aus – das
    ist wahr –, ihn nach Sportrecht zu sanktionieren . Weder
    läuft er beim Berlin-Marathon aus finanziellen Gründen 
    mit und würde die Einkünfte seiner Konkurrenten durch
    Einnahmen, die er aufgrund von Doping erzielte, schmä-
    lern, noch verlieren junge Leute den Glauben an den sau-
    beren Sport, wenn Max Mustermann gedopt ist .

    Das kann aber eben bei Läufern aus dem Testpool der
    NADA schon völlig anders aussehen . Da gucken junge
    Läufer schon genau hin, wie sich ihre Vorbilder aus ih-
    rem Verein oder dem DOSB-Team schlagen . Da geht es
    dann auch schon um Sieg- oder Platzprämien, um Sport-
    fördermittel oder Unterstützung durch die Sporthilfe .
    Deshalb ist es doch völlig klar: Je mehr ein Sportler für
    die Integrationskraft und den Vorbildcharakter des Sports
    steht und damit auch Geld verdient, umso mehr muss ihn
    die volle Härte des Strafrechts treffen, wenn er dopt und
    damit die Ideale des Sports geradezu mit Füßen tritt, lie-
    be Kolleginnen und Kollegen .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    In der Tat: Wir haben neben der Ausweitung des Tatbe-
    stands Doping auch auf ausländische Trainingsaufenthal-
    te und dem Verzicht auf eine Versuchsstrafbarkeit beim
    Besitz von Dopingmitteln wegen der starken Vorverlage-
    rung der Strafbarkeit im Rahmen der Ausschussberatun-
    gen als Drittes auch die tätige Reue eingeführt . Zu Recht
    ist vom Minister erwähnt worden, dass im Strafrecht die
    tätige Reue nichts Neues ist . Sie wird insbesondere bei
    solchen Delikten vorgesehen, bei denen die Strafbarkeit
    bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Tathandlung
    gegeben ist . Eine solche tätige Reue muss natürlich frei-
    willig und nach außen hin deutlich sichtbar erfolgen .


    (Dagmar Freitag [SPD]: Und rechtzeitig!)


    Die tätige Reue ist notwendig wegen der besonderen
    Konstruktion unseres Gesetzes . Wenn ein Sportler, be-
    vor er das Dopingmittel zum ersten Mal einnimmt, sich
    dann doch entschließt, den fairen Weg des Sports nicht
    zu verlassen und auf rechtmäßige Weise um Siege und
    Titel zu kämpfen, dann steht er nämlich vor einem Di-
    lemma: Auch wenn er das Dopingmittel zum Beispiel
    gegen Quittung bei einer Apotheke abgibt und damit das
    Rechtsgut der Integrität des sportlichen Wettbewerbs
    nicht tangiert hat, würde er ohne die tätige Reue trotzdem
    wegen Besitzes eines Dopingmittels bestraft werden,
    weil er diese Deliktsform bereits vollendet hat, indem er
    das Mittel zum Beispiel eine Zeit lang bei sich zu Hause
    aufbewahrt hat .

    Mit der tätigen Reue wollen wir dem sozusagen wan-
    kenden Sportler eine Brücke zurück ins gesetzmäßige
    Verhalten bauen . Ohne diese neue Vorschrift gäbe es ja
    gar keinen Anreiz für einen Sportler, über den Weg zu-
    rück zu Fairness und Integrität nachzudenken, weil er ja
    wüsste: Wegen Besitzes bist du sowieso dran . – Nein, wir
    wollen den Sportlern und Athleten in Deutschland sagen:
    Wer sauber bleiben will, dem bieten wir eine Möglich-
    keit, zu Fairness und Integrität zurückzukehren . Deswe-
    gen ist diese Ergänzung des Gesetzes von großer Bedeu-
    tung, liebe Kolleginnen und Kollegen .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dagmar Freitag [SPD]: Aber ein Freibrief ist es nicht!)


    Die Integrität des sportlichen Wettbewerbs – Staats-
    sekretär Krings hat darauf hingewiesen – wird nicht nur
    durch Doping, sondern auch durch Spielmanipulation
    gefährdet . Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass das

    Reinhard Grindel






    (A) (C)



    (B) (D)


    Bundesjustizministerium jetzt die Abstimmung mit den
    Ländern und Verbänden eingeleitet hat und wir unverzüg-
    lich zu einem Kabinettsbeschluss und hier im Bundestag
    zu einer Beratung des Gesetzes gegen Spielmanipulation
    kommen werden . Wir brauchen den umfassenden Schutz
    der Integrität des sportlichen Wettbewerbs, und darauf
    haben wir uns auch im Koalitionsvertrag verständigt .

    Eine Anmerkung zum Schluss . Wir, zumindest die
    Abgeordneten der Koalition, sind davon überzeugt, dass
    dieses Gesetz gut ist für den deutschen Sport . Und doch
    wissen wir, dass der Deutsche Olympische Sportbund
    dieses Gesetz bis heute ablehnt .


    (Dr . André Hahn [DIE LINKE]: Es hört sich da ein bisschen anders an!)


    Ich bedauere das . Deshalb sage ich: Ich bin zutiefst da-
    von überzeugt, dass es für die Integrität des Sports, seine
    Integrations- und Strahlkraft nicht in erster Linie darauf
    ankommt, unbedingt immer Gold zu gewinnen .


    (Katrin Kunert [DIE LINKE]: Was sagt denn der DFB dazu?)


    Vielmehr kommt es darauf an, immer Fairness und An-
    stand im Sport zu verwirklichen und auf keinen Fall zu
    verlieren . Das ist die Botschaft dieses Gesetzes .

    Herzlichen Dank fürs Zuhören .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)