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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/137 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 137. Sitzung Berlin, Freitag, den 13. November 2015 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Petra Ernstberger . . . . . . . . . . . . . . . . 13417 A Wahl der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Dr. Dietmar Bartsch und Dr. Sahra Wagenknecht als Mitglieder des Vermitt- lungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13417 A Wahl der Abgeordneten Gabriela Heinrich und Josip Juratovic als Vertreter der Bun- desrepublik Deutschland zur Parlamentari- schen Versammlung des Europarates . . . . . 13417 B Tagesordnungspunkt 27: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versor- gung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestär- kungsgesetz – PSG II) Drucksachen 18/5926, 18/6182, 18/6410 Nr . 2, 18/6688 . . . . . . . . . . . . 13417 D – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/6689 . . . . . . . . . . . . . . 13417 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bürgerinnen- und Bürger- versicherung in der Pflege – Solida- rische Pflegeversicherung einführen – zu dem Antrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Katja Dörner, Kordula Schulz-Asche, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Gute Pflege braucht sichere und zukunftsfeste Rahmenbedingungen Drucksachen 18/5110, 18/6066, 18/6688 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13417 D Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 13418 A Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 13419 B Dr . Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 13420 A Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13421 A Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 13423 A Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . 13423 C Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13424 C Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13425 B Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13426 C Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 13427 B Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13428 B Erich Irlstorfer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 13429 B Tino Sorge (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13430 B Heike Baehrens (SPD) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13431 C Tagesordnungspunkt 28: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Do- ping im Sport Drucksachen 18/4898, 18/6677 . . . . . . . . . 13433 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015II b) Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Dr . André Hahn, Katrin Kunert, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Anti-Doping-Ge- setz für den Sport vorlegen Drucksachen 18/2308, 18/6678 . . . . . . . . . 13433 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 13433 C Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 13435 A Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13436 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13438 A Dagmar Freitag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13439 C Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13440 D Dagmar Freitag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13441 D Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13442 B Eberhard Gienger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13442 C Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13443 D Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 13444 C Eberhard Gienger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13445 A Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13445 B Tagesordnungspunkt 29: Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Bärbel Höhn, Renate Künast, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dem CETA-Abkommen so nicht zustimmen Drucksache 18/6201 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13447 D Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13447 D Mark Hauptmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13449 A Dr . Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . 13450 A Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 13451 B Mark Hauptmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 13451 C Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13453 A Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13454 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 13454 D Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13456 A Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13457 D Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13458 B Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13458 D Rainer Spiering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13459 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 13460 B Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13461 B Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 13462 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13462 C Tagesordnungspunkt 30: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Industrie 4.0 und Smart Services – Wirtschafts-, arbeits-, bildungs- und for- schungspolitische Maßnahmen für die Digi- talisierung und intelligente Vernetzung von Produktions- und Wertschöpfungsketten Drucksache 18/6643 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13463 C Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13463 C Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 13465 B Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 13467 A Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13468 C Axel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 13469 D Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13471 A Gabriele Katzmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 13472 B Dr. Wolfgang Stefinger (CDU/CSU) . . . . . . . 13473 C Dr . Simone Raatz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13474 D Jens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 13476 A Tagesordnungspunkt 31: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Drucksache 18/6446 . . . . . . . . . . . . . . . . . 13477 B b) Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W . Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Korruption im Gesundheitswesen effektiv bekämpfen Drucksache 18/5452 . . . . . . . . . . . . . . . . . 13477 C Christian Lange, Parl . Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13477 C Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 13478 B Dr . Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . 13479 B Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13480 D Dr . Silke Launert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13482 A Dr . Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13482 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015 III Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 13483 D Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13484 D Tagesordnungspunkt 32: Beschlussempfehlung und Bericht des Finanz- ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Einstieg in die Weiterentwick- lung der Gewerbesteuer zu einer Gemeinde- wirtschaftsteuer – Freie Berufe in die Ge- werbesteuerpflicht einbeziehen Drucksachen 18/3838, 18/6396 . . . . . . . . . . . 13485 D Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) . . . . . . 13485 D Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 13487 A Bernhard Daldrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13488 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13490 A Markus Koob (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 13491 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13492 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 13493 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE) zu den Ab- stimmungen über – den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämp- fung von Doping im Sport (Tagesordnungspunkt 28 a) . . . . . . . . . . . . 13493 D – die Beschlussempfehlung des Sportaus- schusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr . André Hahn, Katrin Kunert, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Anti-Doping-Gesetz für den Sport vorlegen (Tagesordnungspunkt 28 b) . . . . . . . . . . . . 13494 B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13494 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015 13417 137. Sitzung Berlin, Freitag, den 13. November 2015 Beginn: 9 .01 Uhr
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    Markus Koob (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015 13493 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bülow, Marco SPD 13 .11 .2015 Dörflinger, Thomas CDU/CSU 13 .11 .2015 Erler, Dr . h . c . Gernot SPD 13 .11 .2015 Freudenstein, Dr . Astrid CDU/CSU 13 .11 .2015 Gabriel, Sigmar SPD 13 .11 .2015 Gohlke, Nicole DIE LINKE 13 .11 .2015 Held, Marcus SPD 13 .11 .2015 Hintze, Peter CDU/CSU 13 .11 .2015 Jung, Andreas CDU/CSU 13 .11 .2015 Kaufmann, Dr . Stefan CDU/CSU 13 .11 .2015 Kelber, Ulrich SPD 13 .11 .2015 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13 .11 .2015 Klare, Arno SPD 13 .11 .2015 Krellmann, Jutta DIE LINKE 13 .11 .2015 Kretschmer, Michael CDU/CSU 13 .11 .2015 Kühn-Mengel, Helga SPD 13 .11 .2015 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 13 .11 .2015 Ludwig, Daniela CDU/CSU 13 .11 .2015 Malecha-Nissen, Dr . Birgit SPD 13 .11 .2015 Mast, Katja SPD 13 .11 .2015 Nahles, Andrea SPD 13 .11 .2015 Rüthrich, Susann SPD 13 .11 .2015 Schäfer (Bochum), Axel SPD 13 .11 .2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 13 .11 .2015 Schulte, Ursula SPD 13 .11 .2015 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Terpe, Dr . Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13 .11 .2015 Werner, Katrin DIE LINKE 13 .11 .2015 Wicklein, Andrea SPD 13 .11 .2015 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 13 .11 .2015 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 13 .11 .2015 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LIN- KE) zu den Abstimmungen über – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport (Tagesordnungspunkt 28 a) – die Beschlussempfehlung des Sportausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. André Hahn, Katrin Kunert, Jan Korte, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE An- ti-Doping-Gesetz für den Sport vorlegen (Tages- ordnungspunkt 28 b) 1 . Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport (Drucksache 18/4898) Ich habe bei dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 18/4898) mit „Nein“ gestimmt . Mit dem Gesetz wird unter anderem der Zweck ver- folgt, die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler zu schützen und die Chancengleichheit und Fairness im Sportwettbewerb zu sichern (§ 1) . Der § 3 stellt das Selbstdoping unter Strafe, soweit dies in Absicht stattfin- det, sich in einem Wettbewerb des organisierten Sports einen Vorteil zu verschaffen, anzuwenden oder anwen- den zu lassen . Der Gesetzentwurf sieht ein Strafmaß von bis zu drei Jahren vor, der Versuch ist strafbar . Der Gesetzentwurf argumentiert damit, dass Doping tief in die ethisch-moralischen Grundwerte des Sports eingreife und ihm seine Glaubwürdigkeit und Vorbild- funktion raube . Der Gesetzentwurf gibt mithin eine mo- ralisch-ethische Haltung vor und gründet darauf eine staatliche Strafbarkeit . Es ist aber zunächst eine Frage der Selbstbestimmung, ob Sportlerinnen und Sportler durch Selbstdoping ihre eigene Gesundheit gefährden . Eine Täuschung von Konkurrenten/innen ist überhaupt Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 201513494 (A) (C) (B) (D) erst durch das Verbot des Eigendopings möglich . Diese Täuschung im Hinblick auf Veranstalter, Sportvereine, Sponsoren und Zuschauer ist ebenfalls nur durch das Ver- bot des Eigendopings möglich . All diese Probleme wür- den nicht bestehen, wenn man die Entscheidung treffen würde, Doping zu erlauben . Aber selbst wenn dieser Weg nicht gegangen werden soll, bleibt festzustellen, dass mit dem Selbstdoping der Sportler/die Sportlerin zunächst nur sich selbst schädigt . Eine solche Eigengefährdung fällt unter die Selbstbestimmung . Mit den Mitteln des Strafrechts auf eine solche Eigengefährdung zu reagie- ren, ist unverhältnismäßig . Denn entgegen den Aussagen im Gesetzentwurf halte ich die Maßnahmen des organi- sierten Sports für ausreichend . Es ist – anders als es der Gesetzentwurf nahelegt – gerade nicht Aufgabe des Staa- tes, zum Schutz der Gesundheit, soweit es sich wie beim Doping um Eigengefährdung handelt, und zum Schutz der Integrität des Sports mit den Mitteln des Strafrechts beizutragen . Wie Dr . Volkmar Schöneburg, ehemaliger Justizminister des Landes Brandenburg, richtig anmerk- te, sind zwei oder vier Jahre Sperre bzw . der lebenslange Ausschluss aus dem Wettkampfbetrieb ein Berufsverbot und treffen die soziale Existenz des/der Dopenden, Titel und Siegprämien können aberkannt und Schadensersatz- forderungen geltend gemacht werden (vgl . Schönburg, Rechtspolitik und Menschenwürde, S . 185) . Eine zusätz- liche strafrechtliche Sanktion stellt eine faktische Dop- pelbestrafung dar . Es ist anmaßend, wenn staatlicherseits gegen Eigen- doping im organisierten Sport eingeschritten werden soll, damit „nicht die ethisch-moralischen Grundwerte des Sports und damit seine Grundlagen beschädigt werden“.  Darüber hinaus verkennt der Gesetzentwurf die Gefähr- dungen der ethisch-moralischen Grundwerte des Sports durch die fast vollständige Kommerzialisierung und Ver- marktung des sportlichen Wettbewerbs . 2 . Antrag „Anti-Doping-Gesetz für den Sport vorle- gen“ (Drucksache 18/2308) Ich habe mich bei diesem Antrag enthalten . Der An- trag benennt zu Recht Probleme im organisierten sportli- chen Wettbewerb, wenn er auf Korruption verweist und das Problem benennt, dass der Spitzensport zu einem eigenständigen Wirtschaftszweig geworden ist . Der An- trag verweist darüber hinaus auf die Notwendigkeit von Prävention . Allerdings verfolgt auch der vorgelegte Antrag das Ziel, ,,zum Schutz des sportlichen Wettbewerbs und nicht zuletzt auch zum Schutz des Sports und seiner Werte“  ein Regelwerk zu schaffen, „um gegen Doping im Sport vorzugehen“ . Auch dieser Antrag beabsichtigt, „sport- rechtliche und staatliche Sanktionsverfahren nebenei- nander“ zu etablieren, ,,um sich gegenseitig effektiv zu ergänzen“ . Auch dieser Antrag verfolgt das Ziel, einen Straftatbestand des Eigendopings einzuführen . Da ich ei- nen solchen Straftatbestand aus den bereits aufgeführten Gründen ablehne, konnte ich trotz einiger positiver As- pekte diesem Antrag nicht zustimmen . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 938 . Sitzung am 6 . No- vember 2015 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtli- nie-Änderungsrichtlinie – Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspart- ner – Gesetz zur Bekämpfung der Korruption – Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten – Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes – Gesetz zu dem Protokoll von Nagoya vom 29. Okto- ber 2010 über den Zugang zu genetischen Ressour- cen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt – Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll, zur Durchführung der Ver- ordnung (EU) Nr. 511/2014 und zur Änderung des Patentgesetzes sowie zur Änderung des Umweltau- ditgesetzes – Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgeset- zes – Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsge- setzes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 7. November 2013 in der Rechts- sache C-72/12 – Erstes Gesetz zur Änderung des Energiever- brauchskennzeichnungsgesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschafts- rechts – Gesetz zu dem Partnerschafts- und Kooperations- abkommen vom 11. Mai 2012 zwischen der Euro- päischen Union und ihren Mitgliedstaaten einer- seits und der Republik Irak andererseits – Gesetz zu dem Protokoll vom 3. Dezember 2014 zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ir- land zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Ver- mögen – Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Mai 2015 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung von Jersey über die Zu- sammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 2015 13495 (A) (C) (B) (D) – Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 31. März 2015 zum Abkommen vom 21. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französi- schen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteu- erungen und über gegenseitige Amts- und Rechts- hilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern – Gesetz zu dem Protokoll vom 17. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2010 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nord- irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Ver- mögen – Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Oktober 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderation St. Kitts und Nevis über die Unterstüt- zung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Infor- mationsaustausch – Gesetz zu dem Abkommen vom 21. August 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbe- steuerung und der Steuerverkürzung auf dem Ge- biet der Steuern vom Einkommen und vom Vermö- gen – Gesetz zu dem Protokoll vom 24. Juni 2010 zur Än- derung des am 25. und 30. April 2007 unterzeichne- ten Luftverkehrsabkommens zwischen den Verei- nigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten – Gesetz zu dem Luftverkehrsabkommen vom 16. und 21. Juni 2011 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Par- tei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei und zu dem Zusatzab- kommen vom 16. und 21. Juni 2011 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als erster Partei, Island, als zweiter Partei, und dem Königreich Norwegen, als dritter Partei, betreffend die Anwendung des Luftverkehrsabkommens vom 16. und 21. Juni 2011 – Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nach- trags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushalts- jahr 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Die steigende Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber stellt die Länder vor große Herausforderungen . Dies gilt nicht nur für den Bereich der Unterbringung, son- dern auch für den Bereich der Kinderbetreuung . Aus diesem Grunde wurde in der Besprechung der Regie- rungschefinnen  und Regierungschefs  der  Länder mit  der Kanzlerin am 24 . September 2015 unter anderem verabredet, dass die Bundesregierung die Kinderbe- treuung weiter unterstützen wird . Dafür sollen die Spielräume, die im Bundeshaushalt durch den Wegfall des Betreuungsgeldes bis 2018 entstehen, aufwach- send mit dem sukzessiven Auslaufen der Altfälle ge- nutzt werden . Der Bundesrat geht entsprechend den Äußerungen der Bundeskanzlerin von einem Finanzvolumen in Höhe von nahezu 1 Mrd. Euro pro Jahr aus. Die Länder se- hen die Absprache allerdings mit Blick auf Artikel  8 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes, das für die Jahre  2016 bis 2018 lediglich Mittel in Höhe von 339  Mio., 774  Mio. bzw. 870  Mio. Euro für die Ent- lastung der Länder vorsieht, als unzureichend erfüllt an. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Bundes- haushalt  2016 die Mittelzuweisungen an die Länder entsprechend den Verabredungen anzupassen. Der Bundesrat erwartet, dass die Mittel über 2018 hinaus dauerhaft zur Verfügung stehen. 2 . Der soziale Wohnungsbau ist eine der drängenden aktuellen Fragestellungen, auch im politischen Zu- sammenhang mit der großen Anzahl von Deutschland erreichenden Flüchtlingen . Entsprechend der Verein- barung zwischen den Regierungschefinnen und Regie- rungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin vom 24 . September 2015 sollen Länder und Kommunen beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestandes an Sozialwohnungen durch den Bund unterstützt werden . So wird der Bund über Konversi- onsliegenschaften hinausgehend den Kommunen und kommunalen Gesellschaften weitere Immobilien und Liegenschaften schnell und verbilligt für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen . In den anstehenden Be- ratungen des Bundeshaushalts 2016 sollte daher der Haushaltsvermerk in Kapitel 60 04 Titel 121 01 unter Nummer 60 .3 angepasst werden . Es ist erforderlich, dass der Bund für den sozialen Wohnungsbau geeignete Grundstücke zum Verkehrs- wert an Kommunen bzw. kommunale Gesellschaften abgibt. Die künftig beabsichtigte und vertraglich ab- gesicherte Nutzung muss dabei in die Ermittlung des Verkehrswertes einfließen. Dadurch kommt vorrangig ein Ertragswertverfahren zur Anwendung. Zudem be- darf es eines Verfahrens, wie eventuelle Streitigkeiten zwischen der BImA und der Belegenheitskommune geschlichtet werden; z.  B. durch den Gutachteraus- schuss gemäß § 192 BauGB. Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Zusammenar- beit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2012 und 2013 Drucksachen 18/2487, 18/2672 Nr. 1.1 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 137 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 13 . November 201513496 (A) (C) (B) (D) Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Vierter Bericht der Bundesregierung über die Ent- wicklung und Zukunftsperspektiven der mariti- men Wirtschaft in Deutschland Drucksache 18/5764 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2015 Drucksache 18/6100 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak- torsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem Drucksachen 18/4040, 18/4147 Nr. 6 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol- genabschätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015 Drucksache 18/5200 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Innenausschuss Drucksache 18/642 Nr . C .1 Ratsdokument 5833/12 Drucksache 18/642 Nr . C .2 Ratsdokument 5853/12 Drucksache 18/5286 Nr . A .3 EP P8_TA-PROV(2015)0176 Drucksache 18/5459 Nr . A .5 Ratsdokument 9345/15 Drucksache 18/5459 Nr . A .6 Ratsdokument 9355/15 Drucksache 18/5459 Nr . A .7 Ratsdokument 9376/15 Drucksache 18/5459 Nr . A .8 Ratsdokument 9483/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .2 Ratsdokument 11843/15 Drucksache 18/6417 Nr . A .4 EP P8_TA-PROV(2015)0317 Haushaltsausschuss Drucksache 18/5982 Nr . A .19 KOM(2015)300 endg . Drucksache 18/5982 Nr . A .21 Ratsdokument 11069/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .22 Ratsdokument 10343/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .25 Ratsdokument 11068/15 Drucksache 18/6417 Nr . A .19 Ratsdokument 11949/15 Drucksache 18/6417 Nr . A .20 Ratsdokument 12037/15 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/822 Nr . A .30 Ratsdokument 6202/14 Drucksache 18/5459 Nr . A .16 Ratsdokument 9534/15 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 18/544 Nr . A .47 EP P7_TA-PROV(2013)0575 Drucksache 18/4152 Nr . A .9 EP P8_TA-PROV(2015)0006 Drucksache 18/4152 Nr . A .10 EP P8_TA-PROV(2015)0007 Drucksache 18/4152 Nr . A .11 EP P8_TA-PROV(2015)0012 Drucksache 18/4375 Nr . A .6 EP P8_TA-PROV(2015)0031 Drucksache 18/4375 Nr . A .7 EP P8_TA-PROV(2015)0036 Drucksache 18/4749 Nr . A .38 EP P8_TA-PROV(2015)0072 Drucksache 18/4749 Nr . A .39 EP P8_TA-PROV(2015)0076 Drucksache 18/4749 Nr . A .40 EP P8_TA-PROV(2015)0079 Drucksache 18/5004 Nr . A .13 EP P8_TA-PROV(2015)0095 Drucksache 18/5286 Nr . A .11 EP P8_TA-PROV(2015)0175 Drucksache 18/5286 Nr . A .12 EP P8_TA-PROV(2015)0178 Drucksache 18/5286 Nr . A .14 EP P8_TA-PROV(2015)0187 Drucksache 18/5459 Nr . A .17 EP P8_TA-PROV(2015)0210 Drucksache 18/5982 Nr . A .42 EP P8_TA-PROV(2015)0227 Drucksache 18/5982 Nr . A .43 EP P8_TA-PROV(2015)0229 Drucksache 18/5982 Nr . A .44 EP P8_TA-PROV(2015)0231 Drucksache 18/5982 Nr . A .45 EP P8_TA-PROV(2015)0274 Drucksache 18/5982 Nr . A .46 EP P8_TA-PROV(2015)0275 Drucksache 18/5982 Nr . A .48 Ratsdokument 10056/15 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/419 Nr . A .184 Ratsdokument 12883/13 Drucksache 18/419 Nr . A .188 Ratsdokument 14102/13 Drucksache 18/4152 Nr . A .13 Ratsdokument 5467/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .54 Ratsdokument 10972/15 137. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 27 Stärkung der pflegerischen Versorgung TOP 28 Bekämpfung von Doping im Sport TOP 29 CETA-Abkommen TOP 30 Industrie 4.0 und Smart-Services TOP 31 Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen TOP 32 Weiterentwicklung der Gewerbesteuer Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. André Hahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Drei Er-

    eignisse erschütterten in den vergangenen Tagen und
    Wochen die Sportwelt: der FIFA-Skandal, in dessen
    Folge Sepp Blatter und UEFA-Präsident Platini suspen-
    diert wurden, der dringende Verdacht des Stimmenkaufs
    bei der Vergabe der Fußballweltmeisterschaft 2006 an
    Deutschland mit einem katastrophalen Krisenmanage-
    ment des DFB, dessen Präsident dann zurücktreten
    musste, sowie die Dopingskandale bei den Leichtathleten
    Russlands und dem Internationalen Leichtathletik-Ver-
    band; der Minister hat es eben angesprochen . Alle drei
    Ereignisse haben dem Sport, insbesondere dem Spitzen-
    sport, nachhaltig schweren Schaden zugefügt .

    Spätestens hier wird klar: Gegen Doping, Korruption
    und Manipulation im Sport müssen die Sportverbände,
    die Politik und die Gesellschaft gemeinsam vorgehen,
    mit null Toleranz, national wie international . Auch des-
    halb hat die Linke bereits im August 2014 einen Antrag
    auf Vorlage eines Anti-Doping-Gesetzes für den Sport in
    den Bundestag eingebracht . Deshalb unterstützt sie vom
    Grundsatz her das Vorhaben der Koalition, ein derartiges
    Gesetz zu beschließen .

    Zugleich sind wir, die Linke, aber auch dafür, dass die
    ost- und westdeutsche Geschichte des Dopings und der
    Manipulation im Sport konsequent aufgearbeitet wird .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Die im wahrsten Sinne des Wortes erst vor wenigen
    Stunden getroffene Entscheidung, einen Entschädigungs-
    fonds für Dopingopfer mit einem Volumen von 10 Mil-
    lionen Euro einzurichten, ist ohne Zweifel ein richtiger
    Schritt . Wir brauchen aber endlich einen redlichen Um-
    gang mit der Geschichte, eine ehrliche Bilanz und eine
    akzeptable Lösung für die Dopingopfer in Ost und West .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Nun aber zum vorliegenden Anti-Doping-Gesetz . Am
    17 . Juni 2015 führte der Sportausschuss eine öffentliche
    Anhörung zum Gesetzentwurf der Koalition sowie zum
    Antrag der Linken durch . In dieser Anhörung gab es zu
    vielen Punkten zum Teil sehr kritische Einwendungen
    sowohl vom Leichtathleten und Olympiasieger Robert
    Harting als auch von Vertretern des DOSB sowie von der
    Mehrzahl der anwesenden Juristen . Noch einmal: Die
    Anhörung fand Mitte Juni statt . An diesem Dienstag, also
    erst einen Tag vor der Beratung des Sportausschusses,

    bekamen wir dann einen mehrere Punkte umfassenden
    Änderungsantrag der Koalition präsentiert .


    (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch immer so!)


    Bis zuletzt war völlig offen, ob es innerhalb der Koalition
    überhaupt zu einer Einigung kommen würde .


    (Matthias Schmidt Quatsch! Das steht im Koalitionsvertrag!)


    Zwar steht das Anti-Doping-Gesetz, Herr Kollege
    Schmidt, im Koalitionsvertrag;


    (Michaela Engelmeier [SPD]: Im Koalitionsvertrag! Genau!)


    aber Union und SPD stritten sich bis zuletzt sprichwört-
    lich wie die Kesselflicker, sodass es fast ein Wunder ist, 
    dass heute tatsächlich über einen gemeinsamen Entwurf
    abgestimmt werden kann .


    (Dagmar Freitag [SPD]: Das ist eine mutige Interpretation, Herr Kollege!)


    Doch das, meine Damen und Herren und Herr Kollege
    Gienger, ist fast schon die einzige positive Nachricht . In
    dem vorgelegten Änderungsantrag der Koalition sind die
    aus meiner Sicht berechtigten Einwendungen aus der An-
    hörung nur unzureichend aufgenommen worden .

    Wir als Linke haben zu diesem Thema seit langem
    eine klare Position: Doping im Sport, um sich gegenüber
    anderen Sportlerinnen und Sportlern einen Wettbewerbs-
    vorteil zu verschaffen, gefährdet nicht nur die Gesund-
    heit, sondern ist auch eine Gefahr für den Sport als sol-
    chen und für die Werte, die durch ihn in die Gesellschaft
    transportiert werden .


    (Beifall bei der LINKEN – Dagmar Freitag [SPD]: Dann können Sie ja zustimmen! – Michaela Engelmeier [SPD]: Deswegen unser Anti-Doping-Gesetz!)


    Es geht hier nicht um das Recht auf Selbstschädigung .
    Hier geht es schlicht und einfach um Betrug; auch da
    gebe ich dem Minister recht . Genau deshalb haben wir
    vor anderthalb Jahren unseren Antrag eingereicht . Zu
    den Vorschlägen der Linken gehörte die Einführung ei-
    nes neuen Straftatbestandes Sportbetrug in das Strafge-
    setzbuch, die Erweiterung bestehender Strafvorschriften
    für den Handel mit Dopingmitteln sowie der zwingende
    Entzug der Approbation für Ärztinnen und Ärzte, die
    nachweislich an Dopinganwendungen beteiligt waren .
    Pharmazeutische Unternehmen sollten verpflichtet wer-
    den, bei Produkten, welche zum Doping geeignet sind,
    entsprechende Warnhinweise auf den Verpackungen an-
    zubringen . Für den Schutz von Whistleblowern wollten
    und wollen wir bereichsspezifische Regelungen schaffen. 
    Mit unserem Antrag werden auch deutlich verschärfte
    Sanktionen für Spitzensportlerinnen und -sportler vorge-
    schlagen, welche Eigendoping mit dem Ziel betreiben,
    sich einen unlauteren Vorteil im sportlichen Wettbewerb
    zu verschaffen . Bei Wiederholungstätern sollten auch
    Freiheitsstrafen verhängt werden können . Die Geldbu-
    ßen sollten sich jeweils an der Höhe der direkt oder mit-
    telbar durch den Sport erzielten Einnahmen orientieren,

    Bundesminister Heiko Maas






    (A) (C)



    (B) (D)


    könnten also, wie Gehalt, Siegprämien und Einnahmen
    aus Werbeverträgen, von Sportart zu Sportart durchaus
    unterschiedlich sein .

    Anders als manche Skeptiker sehen wir in einem An-
    ti-Doping-Gesetz keine Beeinträchtigung oder Aushöh-
    lung der Sportgerichtsbarkeit . Beides kann problemlos
    nebeneinander funktionieren . Die Verbände können bei
    Dopingvergehen weiterhin die in ihren Satzungen vor-
    gesehenen Wettkampfsperren aussprechen . Bei gravie-
    renden Verstößen gegen Dopingbestimmungen oder bei
    Wiederholungstätern kann künftig aber auch die Staats-
    anwaltschaft tätig werden . Ich wiederhole: Das ist kei-
    ne unzulässige Doppelbestrafung . Schon heute wird ein
    Fußballer gemäß Regelwerk nach einer Tätlichkeit vom
    Platz gestellt und entsprechend gesperrt; darüber hinaus
    kann es dennoch ein Ermittlungsverfahren wegen Kör-
    perverletzung geben .


    (Matthias Schmidt so!)


    Bei Sportlern, die am Ende ihrer Karriere stehen, können
    Wettkampfsperren aber gänzlich ins Leere laufen, wenn
    sie ihre Laufbahn einfach beenden . Gerade hier erhöht
    eine Strafbarkeit von Doping die Hürde, sich entspre-
    chender Mittel zu bedienen .

    Bei der Einbringung unseres Antrags hatte ich zudem
    deutlich gemacht, dass wir es für ganz wichtig halten,
    auch auf Bundesebene Prävention zu betreiben . Aus un-
    serer Sicht soll im Jugend- und Nachwuchssport, im Fit-
    nessbereich sowie in der Aus- und Weiterbildung der in
    diesem Umfeld tätigen Personen über die Wirkung von
    anabolen Steroiden, Nahrungsergänzungsmitteln und
    sporttypischen Aufbaupräparaten aufgeklärt und eine un-
    abhängige Ombudsstelle eingerichtet werden .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Der von uns vorgelegte Antrag zielt hinsichtlich der
    strafrechtlichen Maßnahmen ganz bewusst auf die Do-
    pinganwendung im Hochleistungssport, nicht aber auf
    die gesundheitliche Gefährdung durch Selbstdoping oder
    die Einnahme verbotener Substanzen, zum Beispiel von
    Anabolika in Fitnessstudios . Dies kann weder in einem
    Gesetz geregelt noch wirksam kontrolliert werden .

    Mit unserem Antrag wollten wir als Linke konstrukti-
    ve Vorschläge für ein Anti-Doping-Gesetz unterbreiten .
    Natürlich messen wir den nun vorliegenden Gesetzent-
    wurf an jenen Kriterien, die wir vor 16 Monaten formu-
    liert haben . Wenn man dies als Maßstab nimmt, muss
    man sagen, dass der Regierungsentwurf zwar in die rich-
    tige Richtung geht, zentrale Forderungen, die auch in
    der Anhörung formuliert wurden, aber unberücksichtigt
    lässt .

    Ich frage: Warum gibt es keine gesetzliche Verpflich-
    tung des Bundes zur Prävention? Warum hat man darauf
    verzichtet, endlich eine wirklich unabhängige Ombuds-
    stelle einzurichten, an die sich Athleten, Trainer, Ärzte
    oder auch Eltern von Sportlern vertrauensvoll wenden
    können? Die bei der NADA geschaffene Stelle, auf die

    man im Ausschuss hingewiesen hat, wird von den Betrof-
    fenen offenkundig nicht angenommen .


    (Dagmar Freitag [SPD]: Eben!)


    Das wurde in der Sitzung des Sportausschusses am Mitt-
    woch deutlich .


    (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deshalb brauchen wir eine unabhängige Stelle!)


    Mich persönlich wundert das nicht; denn ein Athlet, der
    irgendein Problem mit oder Hinweise auf Doping hat,
    wird sich nicht ausgerechnet an eine Institution wenden,
    die Dopingsünder verfolgt und die Daten für deren even-
    tuelle Bestrafung liefert . Wir brauchen endlich eine wirk-
    lich unabhängige Anlaufstelle .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Doch davon ist im Gesetzentwurf ebenso wenig die
    Rede wie von einem echten Schutz für Whistleblower .
    Aber ohne die Information von Insidern – das zeigen alle
    bisherigen Erfahrungen – wird es kaum möglich sein,
    Dopingstrukturen aufzudecken und Hintermänner zur
    Rechenschaft zu ziehen . Im vorliegenden Gesetzentwurf
    findet sich auch keine Kennzeichnungspflicht für Medi-
    kamente, die Dopingsubstanzen enthalten, keine klare
    Regelung zum Approbationsentzug für Ärzte, die Do-
    ping anwendungen unterstützen, obwohl dies gerade von-
    seiten der Sportler auch in der Anhörung gefordert wor-
    den ist . Die Koalition hat sich lediglich auf den kleinsten
    gemeinsamen Nenner geeinigt . Das wird den Herausfor-
    derungen in diesem schwierigen Themenbereich nicht
    einmal ansatzweise gerecht . Wir als Linke unterstützen
    durchgreifende Maßnahmen zur Dopingbekämpfung .
    Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt diesen Anspruch
    leider nicht .

    Herzlichen Dank .


    (Beifall bei der LINKEN)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Nächster Redner ist der Parlamentarische Staatssekre-

tär im Bundesinnenministerium Günter Krings .


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


D
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Günter Krings


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Her-
    ren! Schon die Aussprache in der ersten Beratung zum
    vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung
    von Doping im Sport hat gezeigt: Wir sind uns erfreuli-
    cherweise zumindest darin einig, dass Doping im Sport
    nicht nur den Sport unmittelbar gefährdet, sondern auch
    die mit ihm verbundenen Werte; denn: Sport verbindet,
    und Sport vermittelt Werte wie Integrität und Fairness .

    Wird im Sport betrogen, fühlen sich nicht nur die
    Konkurrenten betrogen, sondern auch wir, die wir als
    Zuschauer mitfiebern und sportliche Leistungen bewun-
    dern, ebenso wie junge Menschen, für die Sportler Idole
    sind, die in Sportlern Vorbilder sehen, die ihre Leistun-

    Dr. André Hahn






    (A) (C)



    (B) (D)


    gen durch hartes Training und Verantwortungsbewusst-
    sein erreichen und eben nicht durch den Gebrauch von
    illegalen Substanzen . Was wir alle, Leistungssportler,
    Freizeitsportler oder eben nur Zuschauer, im Sport nicht
    wollen, das ist Betrug und Unfairness .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Es ist richtig: Wir können Doping im Sport nicht gänzlich
    ausrotten . Das zu glauben, wäre naiv; das tut vermutlich
    auch niemand . Aber wir können das uns Mögliche tun,
    um Doping im Leistungssport einzudämmen und besser
    zu bekämpfen .

    Der heute zur Abstimmung vorliegende Gesetzent-
    wurf ist mit seinen Strafvorschriften unter anderem an
    den selbst dopenden Leistungssportler adressiert; Brei-
    tensportler werden gerade nicht erfasst .

    Zum Teil ist die Kritik geäußert worden, Strafrecht sei
    hier nicht das richtige Mittel, um gegen Doping vorzuge-
    hen, Sportler – so wurde gesagt – würden hierdurch kri-
    minalisiert . Meine Damen und Herren, Leistungssportler,
    die Dopingmittel oder Dopingmethoden anwenden, sol-
    len ja kriminalisiert werden . Das ist doch der Sinn des
    Strafrechts: als Ultima Ratio Täter eines sozial in hohem
    Maße als schädlich empfundenen Verhaltens mit straf-
    rechtlichen Sanktionen zu überziehen . So sieht das im
    Rechtsstaat eben aus .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


    Das Sportrecht und seine Sanktionsmöglichkeiten
    haben natürlich weiterhin Geltung . Aber es hat sich in
    der Vergangenheit eben gezeigt, dass der Sport allein
    nicht in der Lage ist, wirkungsvoll gegen Doping im
    Leistungssport vorzugehen . Erlauben Sie mir in diesem
    Zusammenhang die Bemerkung: Ohnehin scheint mir in
    diesen Tagen das Vertrauen der Öffentlichkeit in die blo-
    ßen Selbstregulierungskräfte im deutschen und im inter-
    nationalen Sport ein wenig abzunehmen .


    (Dr . André Hahn [DIE LINKE]: Richtig!)


    Die Probleme mit einer sportinternen Dopingbekämp-
    fung hängen zum einen mit dem Umstand zusammen,
    dass dem Sport die tauglichen Ermittlungsinstrumente
    fehlen . Dopingfälle können bisher im Wesentlichen nur
    verfolgt werden, wenn positive Dopingproben bereits
    vorliegen . Sachverhalte, die zum Beispiel den Besitz von
    Dopingmitteln betreffen, waren in der Vergangenheit
    faktisch bedeutungslos .

    Wir brauchen das Strafrecht aus generalpräventiven
    Zwecken . Wir brauchen es aber auch aus Repressions-
    gründen . Ich verbinde mit den neuen strafrechtlichen Re-
    gelungen die Erwartung, dass das Entdeckungsrisiko für
    den dopenden Sportler und damit für seine Helfer deut-
    lich gesteigert wird .

    Es geht beim Doping im Sport eben nicht nur um den
    Einzeltäter, nicht nur um den einen dopenden Sportler,
    es geht auch nicht nur um den einen Dopingmittel ver-
    abreichenden Arzt, sondern es geht hier um kriminelle
    Strukturen, ja, auch um organisierte Kriminalität . Die
    Strafvorschriften im Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes
    erlauben den staatlichen Ermittlungsbehörden die um-

    fassende Sachverhaltsaufklärung über den Einzelfall hi-
    naus . Hierdurch können Strukturen aufgedeckt und kann
    Doping nachhaltiger und besser bekämpft werden .

    Die Sportgerichtsbarkeit – sie ist eben angesprochen
    worden – hat unstreitig ihre Berechtigung für Streitig-
    keiten im Sport, und sie wird diese Berechtigung auch
    behalten . Das will ich hier sehr klar erklären .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


    Sie sorgt für schnelle Verfahren und auch für schnelle,
    sachgerechte Entscheidungen in vielen Einzelfällen .
    Darüber hinaus ermöglicht sie, die Besonderheiten des
    Sports in ganz besonderer Weise zu berücksichtigen und
    gleichartige Fälle auch gleichartig zu behandeln, was
    wiederum der Fairness dient . Aber dem Sport selbst feh-
    len eben die Aufklärungsmöglichkeiten . Sportorganisati-
    onen fehlen die Aufklärungsmöglichkeiten, wie sie staat-
    lichen Ermittlungsstellen zur Verfügung stehen . Deshalb
    brauchen wir beide: Sportgerichtsbarkeit und für die
    wirklich schweren Fälle als Ultima Ratio das Strafrecht .

    Über die Besitzstrafbarkeit wurde bereits ausführlich
    gesprochen . Ich denke, allen hier, die sich ein wenig in-
    tensiver damit beschäftigt haben, ist inzwischen klar ge-
    worden, dass nur der Besitz mit der Absicht, das Doping-
    mittel auch anzuwenden, unter Strafe gestellt werden
    soll . Damit sind die immer wieder ins Feld geführten Fäl-
    le des Unterschiebens von Dopingmitteln – der Bundes-
    justizminister hat darauf hingewiesen – natürlich gerade
    nicht von der Strafbarkeit nach dem Anti-Doping-Gesetz
    erfasst .


    (Dagmar Freitag [SPD]: Genau so ist es!)


    Deswegen sind auch die geäußerten Befürchtungen Un-
    sinn . Die Strafverfolgungsbehörden und letztlich das Ge-
    richt müssen den Vorsatz ersten Grades – so nennen die
    Juristen das – nachweisen . Andernfalls gibt es keine Ver-
    urteilung . Vor dem Hintergrund, dass mit dem Gesetzent-
    wurf auch der mengenunabhängige Besitz unter Strafe
    gestellt ist, ist es auch gut, dass wir die Versuchsstraf-
    barkeit im Hinblick auf den Besitz hier herausgenommen
    haben .

    Bei allem darf natürlich nicht unerwähnt bleiben, dass
    es am allerbesten wäre, wenn es dieses Gesetzes über-
    haupt nicht bedurft hätte . Ich möchte deshalb ausdrück-
    lich auch auf die Präventionsarbeit hinweisen, die schon
    heute geleistet wird, allen voran von den Sportverbänden
    und auch der NADA . Die Präventionsarbeit geht dabei
    gerade auf die jungen Sportlerinnen und Sportler zu .
    Diese jungen Menschen müssen klar und deutlich und,
    wo nötig, auch drastisch erfahren – möglichst nicht erst
    durch den Strafrichter –, was sie ihrem Körper, ja, was
    sie ihrer Seele durch Doping antun können .

    Meine Damen und Herren, wie alle anderen gesell-
    schaftlichen Bereiche stehen sportliche Aktivitäten na-
    türlich unter dem Schutz unserer Privatautonomie, unter
    dem Schutz entsprechender Grundrechte . Damit steht der
    Sport aber natürlich nicht außerhalb unserer Rechtsord-
    nung . Durch ein Gesetz gegen Doping im Sport leisten
    wir deshalb unseren offenbar notwendigen Beitrag, den

    Parl. Staatssekretär Dr. Günter Krings






    (A) (C)



    (B) (D)


    Sport dabei zu unterstützen, sauber und attraktiv zu blei-
    ben .

    Ich freue mich, dass wir über dieses notwendige Ge-
    setz heute abstimmen können . Dem integren Sportler und
    der integren Sportlerin, aber eben auch dem sauberen
    Sport insgesamt tut dieses Gesetz gut . Ich bitte Sie daher
    um Zustimmung .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)