Vizepräsidentin Claudia Roth
        (A) (C)
        (B) (D)
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13377
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Bülow, Marco SPD 12.11.2015
        Erler, Dr. h. c. Gernot SPD 12.11.2015
        Ernst, Klaus DIE LINKE 12.11.2015
        Grundmann, Oliver CDU/CSU 12.11.2015
        Gundelach, Dr. Herlind CDU/CSU 12.11.2015
        Hampel, Ulrich SPD 12.11.2015
        Hintze, Peter CDU/CSU 12.11.2015
        Höger, Inge DIE LINKE 12.11.2015
        Janecek, Dieter BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        12.11.2015
        Jung, Andreas CDU/CSU 12.11.2015
        Kelber, Ulrich SPD 12.11.2015
        Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        12.11.2015
        Klare, Arno SPD 12.11.2015
        Krellmann, Jutta DIE LINKE 12.11.2015
        Lanzinger, Barbara CDU/CSU 12.11.2015
        Ludwig, Daniela CDU/CSU 12.11.2015
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Malecha-Nissen, Dr.
        Birgit
        SPD 12.11.2015
        Merkel, Dr. Angela CDU/CSU 12.11.2015
        Pfeiffer, Dr. Joachim CDU/CSU 12.11.2015
        Post, Florian SPD 12.11.2015
        Ramsauer, Dr. Peter CDU/CSU 12.11.2015
        Rüthrich, Susann SPD 12.11.2015
        Saathoff, Johann SPD 12.11.2015
        Scho-Antwerpes, Elfi SPD) 12.11.2015
        Terpe, Dr. Harald BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        12.11.2015
        Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        12.11.2015
        Werner, Katrin DIE LINKE 12.11.2015
        Westphal, Bernd SPD 12.11.2015
        Wicklein, Andrea SPD 12.11.2015
        Wiese, Dirk SPD 12.11.2015
        Wolff (Wolmirstedt),
        Waltraud
        SPD 12.11.2015
        Wunderlich, Jörn DIE LINKE 12.11.2015
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513378
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 2
        Namensverzeichnis
        der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums gemäß
        § 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung teilgenommen haben
        CDU/CSU
        Stephan Albani
        Katrin Albsteiger
        Artur Auernhammer
        Dorothee Bär
        Thomas Bareiß
        Norbert Barthle
        Günter Baumann
        Maik Beermann
        Manfred Behrens (Börde)
        Veronika Bellmann
        Sybille Benning
        Dr. André Berghegger
        Dr. Christoph Bergner
        Ute Bertram
        Peter Beyer
        Steffen Bilger
        Clemens Binninger
        Peter Bleser
        Dr. Maria Böhmer
        Wolfgang Bosbach
        Norbert Brackmann
        Klaus Brähmig
        Michael Brand
        Dr. Reinhard Brandl
        Helmut Brandt
        Dr. Ralf Brauksiepe
        Heike Brehmer
        Ralph Brinkhaus
        Cajus Caesar
        Gitta Connemann
        Alexandra Dinges-Dierig
        Alexander Dobrindt
        Michael Donth
        Thomas Dörflinger
        Marie-Luise Dött
        Hansjörg Durz
        Iris Eberl
        Jutta Eckenbach
        Dr. Bernd Fabritius
        Hermann Färber
        Uwe Feiler
        Dr. Thomas Feist
        Enak Ferlemann
        Ingrid Fischbach
        Dirk Fischer (Hamburg)
        Axel E. Fischer (Karlsru-
        he-Land)
        Dr. Maria Flachsbarth
        Klaus-Peter Flosbach
        Thorsten Frei
        Dr. Astrid Freudenstein
        Dr. Hans-Peter Friedrich
        (Hof)
        Michael Frieser
        Dr. Michael Fuchs
        Hans-Joachim Fuchtel
        Alexander Funk
        Ingo Gädechens
        Dr. Thomas Gebhart
        Alois Gerig
        Eberhard Gienger
        Cemile Giousouf
        Josef Göppel
        Ursula Groden-Kranich
        Hermann Gröhe
        Klaus-Dieter Gröhler
        Michael Grosse-Brömer
        Astrid Grotelüschen
        Markus Grübel
        Manfred Grund
        Monika Grütters
        Fritz Güntzler
        Christian Haase
        Florian Hahn
        Dr. Stephan Harbarth
        Jürgen Hardt
        Gerda Hasselfeldt
        Matthias Hauer
        Mark Hauptmann
        Dr. Stefan Heck
        Dr. Matthias Heider
        Helmut Heiderich
        Mechthild Heil
        Frank Heinrich (Chemnitz)
        Mark Helfrich
        Uda Heller
        Jörg Hellmuth
        Rudolf Henke
        Michael Hennrich
        Ansgar Heveling
        Christian Hirte
        Dr. Heribert Hirte
        Robert Hochbaum
        Alexander Hoffmann
        Thorsten Hoffmann
        (Dortmund)
        Karl Holmeier
        Franz-Josef Holzenkamp
        Dr. Hendrik Hoppenstedt
        Margaret Horb
        Bettina Hornhues
        Anette Hübinger
        Hubert Hüppe
        Erich Irlstorfer
        Thomas Jarzombek
        Sylvia Jörrißen
        Dr. Franz Josef Jung
        Xaver Jung
        Dr. Egon Jüttner
        Bartholomäus Kalb
        Hans-Werner Kammer
        Steffen Kampeter
        Steffen Kanitz
        Alois Karl
        Anja Karliczek
        Bernhard Kaster
        Volker Kauder
        Dr. Stefan Kaufmann
        Roderich Kiesewetter
        Dr. Georg Kippels
        Volkmar Klein
        Jürgen Klimke
        Jens Koeppen
        Markus Koob
        Carsten Körber
        Hartmut Koschyk
        Kordula Kovac
        Michael Kretschmer
        Gunther Krichbaum
        Dr. Günter Krings
        Rüdiger Kruse
        Bettina Kudla
        Dr. Roy Kühne
        Günter Lach
        Uwe Lagosky
        Dr. Karl A. Lamers
        Dr. Norbert Lammert
        Katharina Landgraf
        Ulrich Lange
        Dr. Silke Launert
        Paul Lehrieder
        Dr. Katja Leikert
        Dr. Philipp Lengsfeld
        Dr. Andreas Lenz
        Philipp Graf Lerchenfeld
        Dr. Ursula von der Leyen
        Antje Lezius
        Ingbert Liebing
        Matthias Lietz
        Andrea Lindholz
        Dr. Carsten Linnemann
        Patricia Lips
        Wilfried Lorenz
        Dr. Claudia Lücking-Michel
        Dr. Jan-Marco Luczak
        Karin Maag
        Yvonne Magwas
        Thomas Mahlberg
        Dr. Thomas de Maizière
        Gisela Manderla
        Matern von Marschall
        Hans-Georg von der Marwitz
        Andreas Mattfeldt
        Stephan Mayer (Altötting)
        Reiner Meier
        Dr. Michael Meister
        Jan Metzler
        Maria Michalk
        Dr. h. c. Hans Michelbach
        Dr. Mathias Middelberg
        Dietrich Monstadt
        Karsten Möring
        Marlene Mortler
        Volker Mosblech
        Elisabeth Motschmann
        Dr. Gerd Müller
        Carsten Müller (Braun-
        schweig)
        Stefan Müller (Erlangen)
        Dr. Philipp Murmann
        Dr. Andreas Nick
        Michaela Noll
        Dr. Georg Nüßlein
        Julia Obermeier
        Wilfried Oellers
        Florian Oßner
        Dr. Tim Ostermann
        Henning Otte
        Ingrid Pahlmann
        Sylvia Pantel
        Martin Patzelt
        Dr. Martin Pätzold
        Ulrich Petzold
        Sibylle Pfeiffer
        Eckhard Pols
        Thomas Rachel
        Kerstin Radomski
        Alexander Radwan
        Alois Rainer
        Eckhardt Rehberg
        Lothar Riebsamen
        Josef Rief
        Dr. Heinz Riesenhuber
        Johannes Röring
        Dr. Norbert Röttgen
        Erwin Rüddel
        Albert Rupprecht
        Anita Schäfer (Saalstadt)
        Dr. Wolfgang Schäuble
        Karl Schiewerling
        Jana Schimke
        Norbert Schindler
        Tankred Schipanski
        Heiko Schmelzle
        Christian Schmidt (Fürth)
        Gabriele Schmidt (Ühlingen)
        Ronja Schmitt (Althengstett)
        Patrick Schnieder
        Nadine Schön (St. Wendel)
        Dr. Kristina Schröder (Wies-
        baden)
        Bernhard Schulte-Drüggelte
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13379
        (A) (C)
        (B) (D)
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015
        Dr. Klaus-Peter Schulze
        Uwe Schummer
        Armin Schuster (Weil am
        Rhein)
        Christina Schwarzer
        Detlef Seif
        Johannes Selle
        Reinhold Sendker
        Dr. Patrick Sensburg
        Bernd Siebert
        Thomas Silberhorn
        Johannes Singhammer
        Tino Sorge
        Jens Spahn
        Carola Stauche
        Dr. Wolfgang Stefinger
        Albert Stegemann
        Peter Stein
        Erika Steinbach
        Sebastian Steineke
        Johannes Steiniger
        Christian Freiherr von
        Stetten
        Dieter Stier
        Rita Stockhofe
        Gero Storjohann
        Stephan Stracke
        Max Straubinger
        Matthäus Strebl
        Karin Strenz
        Thomas Stritzl
        Thomas Strobl (Heilbronn)
        Lena Strothmann
        Michael Stübgen
        Dr. Sabine Sütterlin-Waack
        Dr. Peter Tauber
        Antje Tillmann
        Astrid Timmermann-Fechter
        Dr. Hans-Peter Uhl
        Dr. Volker Ullrich
        Oswin Veith
        Thomas Viesehon
        Michael Vietz
        Volkmar Vogel (Kleinsaara)
        Sven Volmering
        Christel Voßbeck-Kayser
        Kees de Vries
        Dr. Johann Wadephul
        Marco Wanderwitz
        Nina Warken
        Kai Wegner
        Albert Weiler
        Marcus Weinberg (Hamburg)
        Dr. Anja Weisgerber
        Peter Weiß (Emmendingen)
        Sabine Weiss (Wesel I)
        Ingo Wellenreuther
        Karl-Georg Wellmann
        Marian Wendt
        Waldemar Westermayer
        Kai Whittaker
        Peter Wichtel
        Annette Widmann-Mauz
        Heinz Wiese (Ehingen)
        Klaus-Peter Willsch
        Elisabeth Winkelmeier-
        Becker
        Oliver Wittke
        Dagmar G. Wöhrl
        Barbara Woltmann
        Tobias Zech
        Heinrich Zertik
        Emmi Zeulner
        Dr. Matthias Zimmer
        Gudrun Zollner
        SPD
        Niels Annen
        Ingrid Arndt-Brauer
        Rainer Arnold
        Heike Baehrens
        Ulrike Bahr
        Heinz-Joachim Barchmann
        Dr. Katarina Barley
        Doris Barnett
        Klaus Barthel
        Dr. Matthias Bartke
        Sören Bartol
        Bärbel Bas
        Uwe Beckmeyer
        Lothar Binding (Heidelberg)
        Burkhard Blienert
        Willi Brase
        Dr. Karl-Heinz Brunner
        Edelgard Bulmahn
        Martin Burkert
        Dr. Lars Castellucci
        Petra Crone
        Bernhard Daldrup
        Dr. Daniela De Ridder
        Dr. Karamba Diaby
        Sabine Dittmar
        Martin Dörmann
        Elvira Drobinski-Weiß
        Siegmund Ehrmann
        Michaela Engelmeier
        Petra Ernstberger
        Karin Evers-Meyer
        Dr. Johannes Fechner
        Dr. Fritz Felgentreu
        Elke Ferner
        Dr. Ute Finckh-Krämer
        Christian Flisek
        Gabriele Fograscher
        Dr. Edgar Franke
        Ulrich Freese
        Michael Gerdes
        Martin Gerster
        Iris Gleicke
        Angelika Glöckner
        Ulrike Gottschalck
        Kerstin Griese
        Gabriele Groneberg
        Michael Groß
        Uli Grötsch
        Wolfgang Gunkel
        Bettina Hagedorn
        Rita Hagl-Kehl
        Metin Hakverdi
        Sebastian Hartmann
        Michael Hartmann
        (Wackernheim)
        Dirk Heidenblut
        Hubertus Heil (Peine)
        Gabriela Heinrich
        Marcus Held
        Wolfgang Hellmich
        Dr. Barbara Hendricks
        Heidtrud Henn
        Gustav Herzog
        Gabriele Hiller-Ohm
        Petra Hinz (Essen)
        Thomas Hitschler
        Dr. Eva Högl
        Matthias Ilgen
        Christina Jantz
        Frank Junge
        Josip Juratovic
        Thomas Jurk
        Oliver Kaczmarek
        Johannes Kahrs
        Ralf Kapschack
        Gabriele Katzmarek
        Marina Kermer
        Cansel Kiziltepe
        Lars Klingbeil
        Dr. Bärbel Kofler
        Daniela Kolbe
        Birgit Kömpel
        Anette Kramme
        Dr. Hans-Ulrich Krüger
        Helga Kühn-Mengel
        Christine Lambrecht
        Christian Lange (Backnang)
        Dr. Karl Lauterbach
        Steffen-Claudio Lemme
        Burkhard Lischka
        Gabriele Lösekrug-Möller
        Hiltrud Lotze
        Kirsten Lühmann
        Caren Marks
        Katja Mast
        Hilde Mattheis
        Dr. Matthias Miersch
        Klaus Mindrup
        Susanne Mittag
        Bettina Müller
        Detlef Müller (Chemnitz)
        Michelle Müntefering
        Dr. Rolf Mützenich
        Andrea Nahles
        Ulli Nissen
        Thomas Oppermann
        Mahmut Özdemir (Duisburg)
        Aydan Özoğuz
        Markus Paschke
        Christian Petry
        Jeannine Pflugradt
        Detlev Pilger
        Sabine Poschmann
        Joachim Poß
        Achim Post (Minden)
        Dr. Wilhelm Priesmeier
        Florian Pronold
        Dr. Sascha Raabe
        Dr. Simone Raatz
        Martin Rabanus
        Mechthild Rawert
        Stefan Rebmann
        Gerold Reichenbach
        Dr. Carola Reimann
        Andreas Rimkus
        Sönke Rix
        Petra Rode-Bosse
        Dennis Rohde
        Dr. Martin Rosemann
        Dr. Ernst Dieter Rossmann
        Michael Roth (Heringen)
        Bernd Rützel
        Sarah Ryglewski
        Annette Sawade
        Dr. Hans-Joachim
        Schabedoth
        Axel Schäfer (Bochum)
        Dr. Nina Scheer
        Marianne Schieder
        Udo Schiefner
        Dr. Dorothee Schlegel
        Ulla Schmidt (Aachen)
        Matthias Schmidt (Berlin)
        Dagmar Schmidt (Wetzlar)
        Carsten Schneider (Erfurt)
        Ursula Schulte
        Swen Schulz (Spandau)
        Ewald Schurer
        Frank Schwabe
        Stefan Schwartze
        Andreas Schwarz
        Rita Schwarzelühr-Sutter
        Rainer Spiering
        Norbert Spinrath
        Svenja Stadler
        Martina Stamm-Fibich
        Sonja Steffen
        Peer Steinbrück
        Dr. Frank-Walter Steinmeier
        Christoph Strässer
        Kerstin Tack
        Claudia Tausend
        Michael Thews
        Dr. Karin Thissen
        Franz Thönnes
        Carsten Träger
        Rüdiger Veit
        Ute Vogt
        Dirk Vöpel
        Gabi Weber
        Gülistan Yüksel
        Dagmar Ziegler
        Stefan Zierke
        Dr. Jens Zimmermann
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513380
        (A) (C)
        (B) (D)
        Manfred Zöllmer
        Brigitte Zypries
        DIE LINKE.
        Jan van Aken
        Dr. Dietmar Bartsch
        Herbert Behrens
        Karin Binder
        Matthias W. Birkwald
        Heidrun Bluhm
        Christine Buchholz
        Eva Bulling-Schröter
        Roland Claus
        Sevim Dağdelen
        Dr. Diether Dehm
        Wolfgang Gehrcke
        Nicole Gohlke
        Annette Groth
        Dr. Gregor Gysi
        Dr. André Hahn
        Heike Hänsel
        Dr. Rosemarie Hein
        Inge Höger
        Andrej Hunko
        Sigrid Hupach
        Ulla Jelpke
        Susanna Karawanskij
        Kerstin Kassner
        Katja Kipping
        Jan Korte
        Katrin Kunert
        Caren Lay
        Sabine Leidig
        Ralph Lenkert
        Michael Leutert
        Stefan Liebich
        Dr. Gesine Lötzsch
        Thomas Lutze
        Birgit Menz
        Cornelia Möhring
        Niema Movassat
        Norbert Müller (Potsdam)
        Dr. Alexander S. Neu
        Thomas Nord
        Petra Pau
        Harald Petzold (Havelland)
        Richard Pitterle
        Martina Renner
        Michael Schlecht
        Dr. Petra Sitte
        Kersten Steinke
        Dr. Kirsten Tackmann
        Azize Tank
        Frank Tempel
        Dr. Axel Troost
        Alexander Ulrich
        Kathrin Vogler
        Dr. Sahra Wagenknecht
        Halina Wawzyniak
        Harald Weinberg
        Birgit Wöllert
        Hubertus Zdebel
        Pia Zimmermann
        Sabine Zimmermann
        (Zwickau)
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        Luise Amtsberg
        Kerstin Andreae
        Annalena Baerbock
        Marieluise Beck (Bremen)
        Volker Beck (Köln)
        Dr. Franziska Brantner
        Agnieszka Brugger
        Ekin Deligöz
        Katja Dörner
        Katharina Dröge
        Harald Ebner
        Dr. Thomas Gambke
        Matthias Gastel
        Kai Gehring
        Katrin Göring-Eckardt
        Anja Hajduk
        Britta Haßelmann
        Dr. Anton Hofreiter
        Bärbel Höhn
        Uwe Kekeritz
        Katja Keul
        Maria Klein-Schmeink
        Tom Koenigs
        Sylvia Kotting-Uhl
        Oliver Krischer
        Stephan Kühn (Dresden)
        Christian Kühn (Tübingen)
        Renate Künast
        Markus Kurth
        Monika Lazar
        Steffi Lemke
        Dr. Tobias Lindner
        Nicole Maisch
        Peter Meiwald
        Irene Mihalic
        Beate Müller-Gemmeke
        Özcan Mutlu
        Dr. Konstantin von Notz
        Omid Nouripour
        Friedrich Ostendorff
        Cem Özdemir
        Lisa Paus
        Brigitte Pothmer
        Tabea Rößner
        Claudia Roth (Augsburg)
        Corinna Rüffer
        Manuel Sarrazin
        Elisabeth Scharfenberg
        Ulle Schauws
        Dr. Gerhard Schick
        Dr. Frithjof Schmidt
        Kordula Schulz-Asche
        Dr. Wolfgang
        Strengmann-Kuhn
        Hans-Christian Ströbele
        Markus Tressel
        Dr. Julia Verlinden
        Doris Wagner
        Beate Walter-Rosenheimer
        Dr. Valerie Wilms
        Anlage 3
        Namensverzeichnis
        der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl eines Mitglieds und der Wahl eines stellvertre-
        tenden Mitglieds des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes teilge-
        nommen haben
        CDU/CSU
        Stephan Albani
        Katrin Albsteiger
        Artur Auernhammer
        Dorothee Bär
        Thomas Bareiß
        Norbert Barthle
        Günter Baumann
        Maik Beermann
        Manfred Behrens (Börde)
        Veronika Bellmann
        Sybille Benning
        Dr. André Berghegger
        Dr. Christoph Bergner
        Ute Bertram
        Peter Beyer
        Steffen Bilger
        Clemens Binninger
        Peter Bleser
        Dr. Maria Böhmer
        Wolfgang Bosbach
        Norbert Brackmann
        Klaus Brähmig
        Michael Brand
        Dr. Reinhard Brandl
        Helmut Brandt
        Dr. Ralf Brauksiepe
        Dr. Helge Braun
        Heike Brehmer
        Ralph Brinkhaus
        Cajus Caesar
        Gitta Connemann
        Alexandra Dinges-Dierig
        Alexander Dobrindt
        Michael Donth
        Thomas Dörflinger
        Marie-Luise Dött
        Hansjörg Durz
        Iris Eberl
        Jutta Eckenbach
        Dr. Bernd Fabritius
        Hermann Färber
        Uwe Feiler
        Dr. Thomas Feist
        Enak Ferlemann
        Ingrid Fischbach
        Dirk Fischer (Hamburg)
        Axel E. Fischer
        (Karlsruhe-Land)
        Dr. Maria Flachsbarth
        Klaus-Peter Flosbach
        Thorsten Frei
        Dr. Astrid Freudenstein
        Dr. Hans-Peter Friedrich
        (Hof)
        Michael Frieser
        Dr. Michael Fuchs
        Hans-Joachim Fuchtel
        Alexander Funk
        Ingo Gädechens
        Dr. Thomas Gebhart
        Alois Gerig
        Eberhard Gienger
        Cemile Giousouf
        Josef Göppel
        Ursula Groden-Kranich
        Hermann Gröhe
        Klaus-Dieter Gröhler
        Michael Grosse-Brömer
        Astrid Grotelüschen
        Markus Grübel
        Manfred Grund
        Monika Grütters
        Fritz Güntzler
        Christian Haase
        Florian Hahn
        Dr. Stephan Harbarth
        Jürgen Hardt
        Gerda Hasselfeldt
        Matthias Hauer
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13381
        (A) (C)
        (B) (D)
        Mark Hauptmann
        Dr. Stefan Heck
        Dr. Matthias Heider
        Helmut Heiderich
        Mechthild Heil
        Frank Heinrich (Chemnitz)
        Mark Helfrich
        Uda Heller
        Jörg Hellmuth
        Rudolf Henke
        Michael Hennrich
        Ansgar Heveling
        Christian Hirte
        Dr. Heribert Hirte
        Robert Hochbaum
        Alexander Hoffmann
        Thorsten Hoffmann
        (Dortmund)
        Karl Holmeier
        Franz-Josef Holzenkamp
        Dr. Hendrik Hoppenstedt
        Margaret Horb
        Bettina Hornhues
        Anette Hübinger
        Hubert Hüppe
        Erich Irlstorfer
        Thomas Jarzombek
        Sylvia Jörrißen
        Dr. Franz Josef Jung
        Xaver Jung
        Dr. Egon Jüttner
        Bartholomäus Kalb
        Hans-Werner Kammer
        Steffen Kampeter
        Steffen Kanitz
        Alois Karl
        Anja Karliczek
        Bernhard Kaster
        Volker Kauder
        Dr. Stefan Kaufmann
        Roderich Kiesewetter
        Dr. Georg Kippels
        Volkmar Klein
        Jürgen Klimke
        Jens Koeppen
        Markus Koob
        Carsten Körber
        Hartmut Koschyk
        Kordula Kovac
        Michael Kretschmer
        Gunther Krichbaum
        Dr. Günter Krings
        Rüdiger Kruse
        Bettina Kudla
        Dr. Roy Kühne
        Günter Lach
        Uwe Lagosky
        Dr. Karl A. Lamers
        Dr. Norbert Lammert
        Katharina Landgraf
        Ulrich Lange
        Dr. Silke Launert
        Paul Lehrieder
        Dr. Katja Leikert
        Dr. Philipp Lengsfeld
        Dr. Andreas Lenz
        Philipp Graf Lerchenfeld
        Dr. Ursula von der Leyen
        Antje Lezius
        Ingbert Liebing
        Matthias Lietz
        Andrea Lindholz
        Dr. Carsten Linnemann
        Patricia Lips
        Wilfried Lorenz
        Dr. Claudia Lücking-Michel
        Dr. Jan-Marco Luczak
        Karin Maag
        Yvonne Magwas
        Thomas Mahlberg
        Dr. Thomas de Maizière
        Gisela Manderla
        Matern von Marschall
        Hans-Georg von der Marwitz
        Andreas Mattfeldt
        Stephan Mayer (Altötting)
        Reiner Meier
        Dr. Michael Meister
        Jan Metzler
        Maria Michalk
        Dr. h. c. Hans Michelbach
        Dr. Mathias Middelberg
        Dietrich Monstadt
        Karsten Möring
        Marlene Mortler
        Volker Mosblech
        Elisabeth Motschmann
        Dr. Gerd Müller
        Carsten Müller
        (Braunschweig)
        Stefan Müller (Erlangen)
        Dr. Philipp Murmann
        Dr. Andreas Nick
        Michaela Noll
        Dr. Georg Nüßlein
        Julia Obermeier
        Wilfried Oellers
        Florian Oßner
        Dr. Tim Ostermann
        Henning Otte
        Ingrid Pahlmann
        Sylvia Pantel
        Martin Patzelt
        Dr. Martin Pätzold
        Ulrich Petzold
        Sibylle Pfeiffer
        Eckhard Pols
        Thomas Rachel
        Kerstin Radomski
        Alexander Radwan
        Alois Rainer
        Eckhardt Rehberg
        Lothar Riebsamen
        Josef Rief
        Dr. Heinz Riesenhuber
        Johannes Röring
        Dr. Norbert Röttgen
        Erwin Rüddel
        Albert Rupprecht
        Anita Schäfer (Saalstadt)
        Dr. Wolfgang Schäuble
        Karl Schiewerling
        Jana Schimke
        Norbert Schindler
        Tankred Schipanski
        Heiko Schmelzle
        Christian Schmidt (Fürth)
        Gabriele Schmidt (Ühlingen)
        Ronja Schmitt
        Patrick Schnieder
        Nadine Schön (St. Wendel)
        Dr. Kristina Schröder
        (Wiesbaden)
        Bernhard Schulte-Drüggelte
        Dr. Klaus-Peter Schulze
        Uwe Schummer
        Armin Schuster (Weil am
        Rhein)
        Christina Schwarzer
        Detlef Seif
        Johannes Selle
        Reinhold Sendker
        Dr. Patrick Sensburg
        Bernd Siebert
        Thomas Silberhorn
        Johannes Singhammer
        Tino Sorge
        Jens Spahn
        Carola Stauche
        Dr. Wolfgang Stefinger
        Albert Stegemann
        Peter Stein
        Erika Steinbach
        Sebastian Steineke
        Johannes Steiniger
        Christian Freiherr von
        Stetten
        Dieter Stier
        Rita Stockhofe
        Gero Storjohann
        Stephan Stracke
        Max Straubinger
        Matthäus Strebl
        Karin Strenz
        Thomas Stritzl
        Thomas Strobl (Heilbronn)
        Lena Strothmann
        Michael Stübgen
        Dr. Sabine Sütterlin-Waack
        Dr. Peter Tauber
        Antje Tillmann
        Astrid Timmermann-Fechter
        Dr. Hans-Peter Uhl
        Dr. Volker Ullrich
        Oswin Veith
        Thomas Viesehon
        Michael Vietz
        Volkmar Vogel (Kleinsaara)
        Sven Volmering
        Christel Voßbeck-Kayser
        Kees de Vries
        Dr. Johann Wadephul
        Marco Wanderwitz
        Nina Warken
        Kai Wegner
        Albert Weiler
        Marcus Weinberg (Hamburg)
        Dr. Anja Weisgerber
        Peter Weiß (Emmendingen)
        Sabine Weiss (Wesel I)
        Ingo Wellenreuther
        Karl-Georg Wellmann
        Marian Wendt
        Waldemar Westermayer
        Kai Whittaker
        Peter Wichtel
        Annette Widmann-Mauz
        Heinz Wiese (Ehingen)
        Klaus-Peter Willsch
        Elisabeth Winkelmeier-
        Becker
        Oliver Wittke
        Dagmar G. Wöhrl
        Barbara Woltmann
        Tobias Zech
        Heinrich Zertik
        Emmi Zeulner
        Dr. Matthias Zimmer
        Gudrun Zollner
        SPD
        Niels Annen
        Ingrid Arndt-Brauer
        Rainer Arnold
        Heike Baehrens
        Ulrike Bahr
        Heinz-Joachim Barchmann
        Dr. Katarina Barley
        Doris Barnett
        Klaus Barthel
        Dr. Matthias Bartke
        Sören Bartol
        Bärbel Bas
        Uwe Beckmeyer
        Lothar Binding
        (Heidelberg)
        Burkhard Blienert
        Willi Brase
        Dr. Karl-Heinz Brunner
        Edelgard Bulmahn
        Martin Burkert
        Dr. Lars Castellucci
        Petra Crone
        Bernhard Daldrup
        Dr. Daniela De Ridder
        Dr. Karamba Diaby
        Sabine Dittmar
        Martin Dörmann
        Elvira Drobinski-Weiß
        Siegmund Ehrmann
        Michaela Engelmeier
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513382
        (A) (C)
        (B) (D)
        Petra Ernstberger
        Karin Evers-Meyer
        Dr. Johannes Fechner
        Dr. Fritz Felgentreu
        Elke Ferner
        Dr. Ute Finckh-Krämer
        Christian Flisek
        Gabriele Fograscher
        Dr. Edgar Franke
        Ulrich Freese
        Michael Gerdes
        Martin Gerster
        Iris Gleicke
        Angelika Glöckner
        Ulrike Gottschalck
        Kerstin Griese
        Gabriele Groneberg
        Michael Groß
        Uli Grötsch
        Wolfgang Gunkel
        Bettina Hagedorn
        Rita Hagl-Kehl
        Metin Hakverdi
        Sebastian Hartmann
        Michael Hartmann
        (Wackernheim)
        Dirk Heidenblut
        Hubertus Heil (Peine)
        Gabriela Heinrich
        Marcus Held
        Wolfgang Hellmich
        Dr. Barbara Hendricks
        Heidtrud Henn
        Gustav Herzog
        Gabriele Hiller-Ohm
        Petra Hinz (Essen)
        Thomas Hitschler
        Dr. Eva Högl
        Matthias Ilgen
        Christina Jantz
        Frank Junge
        Josip Juratovic
        Thomas Jurk
        Oliver Kaczmarek
        Johannes Kahrs
        Ralf Kapschack
        Gabriele Katzmarek
        Marina Kermer
        Cansel Kiziltepe
        Lars Klingbeil
        Dr. Bärbel Kofler
        Daniela Kolbe
        Birgit Kömpel
        Anette Kramme
        Dr. Hans-Ulrich Krüger
        Helga Kühn-Mengel
        Christine Lambrecht
        Christian Lange (Backnang)
        Dr. Karl Lauterbach
        Steffen-Claudio Lemme
        Burkhard Lischka
        Gabriele Lösekrug-Möller
        Hiltrud Lotze
        Kirsten Lühmann
        Caren Marks
        Katja Mast
        Hilde Mattheis
        Dr. Matthias Miersch
        Klaus Mindrup
        Susanne Mittag
        Bettina Müller
        Detlef Müller (Chemnitz)
        Michelle Müntefering
        Dr. Rolf Mützenich
        Andrea Nahles
        Ulli Nissen
        Thomas Oppermann
        Mahmut Özdemir
        (Duisburg)
        Aydan Özoğuz
        Markus Paschke
        Christian Petry
        Jeannine Pflugradt
        Detlev Pilger
        Sabine Poschmann
        Joachim Poß
        Achim Post (Minden)
        Dr. Wilhelm Priesmeier
        Florian Pronold
        Dr. Sascha Raabe
        Dr. Simone Raatz
        Martin Rabanus
        Mechthild Rawert
        Stefan Rebmann
        Gerold Reichenbach
        Dr. Carola Reimann
        Andreas Rimkus
        Sönke Rix
        Petra Rode-Bosse
        Dennis Rohde
        Dr. Martin Rosemann
        Dr. Ernst Dieter Rossmann
        Michael Roth (Heringen)
        Bernd Rützel
        Sarah Ryglewski
        Annette Sawade
        Dr. Hans-Joachim
        Schabedoth
        Axel Schäfer (Bochum)
        Dr. Nina Scheer
        Marianne Schieder
        Udo Schiefner
        Dr. Dorothee Schlegel
        Ulla Schmidt (Aachen)
        Matthias Schmidt (Berlin)
        Dagmar Schmidt (Wetzlar)
        Carsten Schneider (Erfurt)
        Ursula Schulte
        Swen Schulz (Spandau)
        Ewald Schurer
        Frank Schwabe
        Stefan Schwartze
        Andreas Schwarz
        Rita Schwarzelühr-Sutter
        Rainer Spiering
        Norbert Spinrath
        Svenja Stadler
        Martina Stamm-Fibich
        Sonja Steffen
        Peer Steinbrück
        Dr. Frank-Walter Steinmeier
        Christoph Strässer
        Kerstin Tack
        Claudia Tausend
        Michael Thews
        Dr. Karin Thissen
        Franz Thönnes
        Carsten Träger
        Rüdiger Veit
        Ute Vogt
        Dirk Vöpel
        Gabi Weber
        Gülistan Yüksel
        Dagmar Ziegler
        Stefan Zierke
        Dr. Jens Zimmermann
        Manfred Zöllmer
        Brigitte Zypries
        DIE LINKE.
        Jan van Aken
        Dr. Dietmar Bartsch
        Herbert Behrens
        Karin Binder
        Matthias W. Birkwald
        Heidrun Bluhm
        Christine Buchholz
        Eva Bulling-Schröter
        Roland Claus
        Sevim Dağdelen
        Dr. Diether Dehm
        Wolfgang Gehrcke
        Nicole Gohlke
        Annette Groth
        Dr. Gregor Gysi
        Dr. André Hahn
        Heike Hänsel
        Dr. Rosemarie Hein
        Inge Höger
        Andrej Hunko
        Sigrid Hupach
        Ulla Jelpke
        Susanna Karawanskij
        Kerstin Kassner
        Katja Kipping
        Jan Korte
        Katrin Kunert
        Caren Lay
        Sabine Leidig
        Ralph Lenkert
        Michael Leutert
        Stefan Liebich
        Dr. Gesine Lötzsch
        Thomas Lutze
        Birgit Menz
        Cornelia Möhring
        Niema Movassat
        Norbert Müller (Potsdam)
        Dr. Alexander S. Neu
        Thomas Nord
        Petra Pau
        Harald Petzold (Havelland)
        Richard Pitterle
        Martina Renner
        Michael Schlecht
        Dr. Petra Sitte
        Kersten Steinke
        Dr. Kirsten Tackmann
        Azize Tank
        Frank Tempel
        Dr. Axel Troost
        Alexander Ulrich
        Kathrin Vogler
        Dr. Sahra Wagenknecht
        Halina Wawzyniak
        Harald Weinberg
        Birgit Wöllert
        Hubertus Zdebel
        Pia Zimmermann
        Sabine Zimmermann
        (Zwickau)
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        Luise Amtsberg
        Kerstin Andreae
        Annalena Baerbock
        Marieluise Beck (Bremen)
        Volker Beck (Köln)
        Dr. Franziska Brantner
        Agnieszka Brugger
        Ekin Deligöz
        Katja Dörner
        Katharina Dröge
        Harald Ebner
        Dr. Thomas Gambke
        Matthias Gastel
        Kai Gehring
        Katrin Göring-Eckardt
        Anja Hajduk
        Britta Haßelmann
        Dr. Anton Hofreiter
        Bärbel Höhn
        Uwe Kekeritz
        Katja Keul
        Maria Klein-Schmeink
        Tom Koenigs
        Sylvia Kotting-Uhl
        Oliver Krischer
        Stephan Kühn (Dresden)
        Christian Kühn (Tübingen)
        Renate Künast
        Markus Kurth
        Monika Lazar
        Steffi Lemke
        Dr. Tobias Lindner
        Nicole Maisch
        Peter Meiwald
        Irene Mihalic
        Beate Müller-Gemmeke
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13383
        (A) (C)
        (B) (D)
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015
        Özcan Mutlu
        Dr. Konstantin von Notz
        Omid Nouripour
        Friedrich Ostendorff
        Cem Özdemir
        Lisa Paus
        Brigitte Pothmer
        Tabea Rößner
        Claudia Roth (Augsburg)
        Corinna Rüffer
        Manuel Sarrazin
        Elisabeth Scharfenberg
        Ulle Schauws
        Dr. Gerhard Schick
        Dr. Frithjof Schmidt
        Kordula Schulz-Asche
        Dr. Wolfgang
        Strengmann-Kuhn
        Hans-Christian Ströbele
        Markus Tressel
        Dr. Julia Verlinden
        Doris Wagner
        Beate Walter-Rosenheimer
        Dr. Valerie Wilms
        Anlage 4
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des von der Bundesregierung einge-
        brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung
        des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und
        anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 19)
        Cemile Giousouf (CDU/CSU): Heute diskutieren
        wir den vorliegenden Gesetzentwurf zur Anpassung un-
        seres Anerkennungsgesetzes an EU-Richtlinien. Erlau-
        ben Sie einige Worte über die Arbeitsmarktintegration
        von Neuzuzüglern, die wir mit dem Anerkennungsgesetz
        in unseren Arbeitsmarkt integrieren wollen. Wir haben
        im Moment einen sehr hohen Beschäftigungsstand in un-
        serem Land, unser Arbeitsmarkt ist aufnahmefähig wie
        lange nicht mehr, und auch wenn die Wachstumskraft im
        zweiten Halbjahr etwas schwächer war, haben wir insge-
        samt in diesem Jahr einen starken wirtschaftlichen Auf-
        schwung erlebt.
        Wenn wir uns die Flüchtlingszahlen angucken – wir
        rechnen mit einer Anerkennungsquote von 40 bis 50 Pro-
        zent – werden von den erwarteten Menschen in diesem
        Jahr eine halbe Million Menschen bei uns bleiben. Nach
        Meinung des DIW-Präsidenten erwirtschaftet ein Flücht-
        ling spätestens nach sieben Jahren mehr, als er den Staat
        kostet. Deshalb sind auch die Wirtschaftsweisen im Übri-
        gen der Auffassung, dass wir zwar jetzt in die Integration
        der Menschen investieren müssen, aber langfristig diese
        sich eben für unser Land auszahlt.
        Ich habe mich gefreut, dass vorgestern der neue Lei-
        ter des BAMF, Hans-Jürgen Weise, in unserer AG-Innen
        sehr deutlich gemacht hat, dass die Behauptung, 80 Pro-
        zent der Asylbewerber seien in den deutschen Arbeits-
        markt nicht integrierbar, schlicht falsch ist. Natürlich
        haben diese keine duale Ausbildung nach unseren Krite-
        rien und Standards durchlaufen, aber sie haben auch Ar-
        beitserfahrung und genau diese sollten wir nutzen – so,
        wie sich bislang jede Einwanderergruppe für unser Land
        ausgezahlt hat. Bei den Nachkommen jeder Einwande-
        rergruppe – auch denen der Gastarbeiter, deren Großteil
        als ungelernte Arbeiter in unser Land kamen können wir
        einen hohen Bildungsanstieg, eine hohe Bildungsaspira-
        tion und höhere Berufsabschlüsse verzeichnen, als dies
        in der Elterngeneration der Fall war.
        Das ist ein großes Kompliment an unser Bildungs-
        system und unsere duale Ausbildung. Es gibt endlose
        Beispiele von Kindern, die aus sogenannten Arbeiterfa-
        milien kommend – dabei ist es egal, ob mit oder ohne
        Migrationshintergrund – heute verantwortungsvolle Po-
        sitionen bekleiden, auch hier im hohen Hause. Ich habe
        Verständnis für Fragen und Sorgen; die haben ihre Be-
        rechtigung. Aber die Fakten, die haben eben auch Ihre
        Berechtigung.
        Vor diesem Hintergrund habe ich auch ein Problem
        damit, wenn bei einer Prognose von einer halben Mil-
        lion Menschen allzu düstere Weltuntergangsszenarien
        gezeichnet werden. Ich bin fest davon überzeugt, dass es
        einzig und allein an uns liegt, ob diese Zuwanderung zu
        einem Problem oder einer Chance für unser Land wird.
        Es hängt maßgeblich davon ab, wie schnell und wie
        gut wir Menschen in Arbeit bringen können. Und dafür
        haben wir schon viel Gutes auf den Weg gebracht.
        Der Fachkräftemangel in Deutschland war der Grund,
        warum wir seit 2009 viele Anstrengungen unternommen
        haben, viele Gesetze liberalisiert haben, damit Menschen
        mit Einwanderungsgeschichte, aber auch Asylbewerber
        schneller auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Das
        war auch der Grund, warum 2012 das Anerkennungsge-
        setz ins Leben gerufen wurde.
        Heute diskutieren wir den vorliegenden Gesetzent-
        wurf. Er dient dazu, Vorgaben der novellierten EU-Richt-
        linie zur Berufsanerkennung in deutsches Recht umzu-
        setzen. Die wichtigsten Änderungen sind:
        Erstens. Wollen wir mit dem Gesetz ein einheitliches
        Anerkennungsverfahren innerhalb der Europäischen
        Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes schaf-
        fen. Es soll ein europäischer Berufsausweis für regle-
        mentierte Berufe eingeführt werden, der die Mobilität in
        Europa maßgeblich fördert.
        Zweitens. Die Verfahren der Anerkennung sollen
        durch die elektronische Antragsabgabe weiter moderni-
        siert und vereinfacht werden. Es wird die Möglichkeit
        geschaffen, für reglementierte Berufe Informationen
        durch Nutzung eines einheitlichen Systems elektronisch
        zu übermitteln. Die Antragsbearbeitung durch die zustän-
        digen Stellen kann dadurch verbessert, die Kommunika-
        tion beschleunigt werden. Für die Antragsteller werden
        Kosten reduziert, da die Beglaubigung von Unterlagen
        zunächst entfällt, bei Bedarf jedoch durch die zuständi-
        gen Stellen angefordert werden kann.
        Drittens. Der Antragsteller wird in Zukunft bei regle-
        mentierten Berufen die Möglichkeit bekommen, inner-
        halb von sechs Monaten eine Eignungsprüfung abzule-
        gen. Damit wird ein zügiges Verfahren gewährleistet, das
        die anerkennende Stelle leisten muss.
        Viertens. Wir wollen die Umsetzung des Anerken-
        nungsgesetzes weiter beobachten, und das Bundesinsti-
        tut für Berufsbildung wird das Monitoring des Anerken-
        nungsgesetzes kontinuierlich weiterführen.
        Das müssen wir auch tun, wenn wir das Potenzial die-
        ses Gesetzes in seiner vollen Wirkung nutzen wollen.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513384
        (A) (C)
        (B) (D)
        Bei der öffentlichen Anhörung haben die Sachverstän-
        digen die Erfolge aber auch den weiteren Handlungsbe-
        darf aufgezeigt.
        Zu den wichtigen Punkten gehört:
        Erstens. Laut Statistischem Bundesamt wurden
        seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im April 2012 bis
        Ende 2013 rund 26 500 Anträge auf Anerkennung ge-
        stellt. Nahezu 96 Prozent aller beschiedenen Verfahren
        wurden mit der Feststellung einer Gleichwertigkeit des
        ausländischen Berufsabschlusses beendet.
        Zweitens. Besonders groß ist das Interesse an einer
        Anerkennung im Bereich der Gesundheitsberufe. In die-
        sen Berufen sind in Deutschland bereits erhebliche Eng-
        pässe zu verzeichnen. Wir begrüßen in diesem Zusam-
        menhang, dass endlich eine zentrale Gutachtenstelle für
        Gesundheitsberufe bei der KMK eingeleitet wird.
        Drittens. Die Sachverständigen haben die Bedeutung
        guter Beratungsstrukturen deutlich gemacht. Deshalb
        freue ich mich, dass das BMBF das Beratungsnetzwerk
        „Integration durch Qualifizierung – IQ“ zu einer kosten-
        losen Verfahrensbegleitung und Qualifizierungsberatung
        im Kontext des Anerkennungsgesetzes weiterentwickeln
        wird.
        Viertens. Wir haben durch das Anerkennungsgesetz
        schon heute die Möglichkeit, sogenannte Qualifikati-
        onsanalysen durchzuführen, wenn zum Beispiel Unter-
        lagen fehlen oder nicht ausreichend vorgelegt werden
        können. Gerade dieses Instrument ist bei der Erfassung
        der Flüchtlinge, die ja oftmals ohne Dokumente aufbre-
        chen mussten, eine wichtige Stütze zur Erkennung von
        Berufsqualifikationen.
        Doch es gibt eben auch noch Verbesserungsmöglich-
        keiten – bei einem jungen sehr komplexen Gesetz ist dies
        nur allzu natürlich. Folgende Punkte möchte ich heraus-
        stellen:
        Viele Betriebe haben noch keine konkreten Erfahrun-
        gen mit dem Gesetz gemacht. Der Nutzen des Anerken-
        nungsgesetzes als Instrument der Personalgewinnung
        muss noch viel besser verdeutlicht werden. Gerade klei-
        ne und mittlere Betriebe benötigen auch konkrete Unter-
        stützung bei Fragen zum Thema Anerkennung. Wir brau-
        chen also eine stärkere Bekanntmachung.
        Die Akzeptanz der Bescheide bei den Unternehmen
        hängt maßgeblich von der Qualität der Bescheide ab,
        weshalb es notwendig ist, dass wir einen einheitlichen
        Verwaltungsvollzug brauchen. Die Verfahren müssen
        vereinheitlicht und Kompetenzen der entscheidenden
        Stellen gebündelt werden.
        Andererseits zieht eine Beratung nicht in jedem Fall
        eine Antragstellung nach sich. Die Ergebnisse hierzu
        durchgeführter Befragungen zeigen unterschiedliche
        Gründe auf. So können zum Beispiel die Kosten für die
        Durchführung eines Anerkennungsverfahrens Interes-
        sierte davon abhalten, einen Antrag zu stellen. Mit an-
        deren Worten: Es wird also immer dann problematisch,
        wenn die Frage der Bildungsrendite nicht eindeutig zu
        beantworten ist.
        Genau an dieser Stelle setzt der Entschließungsantrag
        von meinem Kollegen Karamba Diaby und mir an.
        Wir brauchen weitere Finanzierungsmöglichkeiten für
        Qualifizierungsmaßnahmen. Das ist auch erklärtes Ziel
        der Bundesregierung. So steht es auch im Koalitionsver-
        trag. Wir wollen ein Darlehensprogramm und Stipendi-
        enprogramm. Ich freue mich deshalb, dass das BMBF
        angekündigt hat, ein bundesweites Stipendiumprogramm
        anzulegen, sobald eine valide Einschätzung der Bedarfe
        möglich ist. Der gestern von der Grünen-Fraktion einge-
        reichte Entschließungsantrag macht sich ja auch für diese
        Forderung stark – Schnellschüsse bringen uns aber kei-
        nen Schritt weiter.
        Lieber Özcan Mutlu, ich möchte auch noch etwas zu
        der Deckelung der Verfahrenskosten sagen, wie in eurem
        Antrag gefordert: Die Forderung ist goldrichtig – nur
        leider ist es der falsche Adressat! Die Verwaltungsauf-
        gaben, die in den Bereich der Länder fallen, sind auch
        vollständig von diesen zu übernehmen. Für öffentliche
        Verwaltungsaufgaben werden zudem üblicherweise kos-
        tendeckende Gebühren erhoben. Verfassungsrechtlich ist
        das aber nun einmal Sache der Länder, und es gibt nur
        eingeschränkte Einwirkungsmöglichkeiten der Bundes-
        regierung.
        Erstmals hat nunmehr jeder und jede auf Grundlage
        dieses Gesetzes Anspruch, dass der im Ausland erwor-
        bene Abschluss geprüft wird. Dieser Rechtsanspruch auf
        Prüfung, markiert ebenfalls einen Paradigmenwechsel.
        Dieses Verfahren sucht in Europa seinesgleichen. Die
        Tatsache, dass viele Zuwanderer durch das Anerken-
        nungsgesetz de jure und de facto mehr Wertschätzung für
        ihre früher erworbenen Qualifikationen bekommen, ist
        auf eine erfolgreiche Regierungsinitiative der Union zu-
        rückzuführen. Wir sollten uns diese Erfolge nicht klein-
        reden lassen. Ich plädiere daher als Berichterstatterin
        wärmstens für die Annahme der Beschlussempfehlung
        des federführenden Ausschusses.
        Xaver Jung (CDU/CSU): Unsere Wirtschaft boomt
        und den sozialen Sicherungssystemen geht es so gut, wie
        lange nicht. Wir haben heute so viele offene Stellen wie
        seit der Deutschen Einheit nicht mehr und werden in den
        nächsten Jahren Millionen Fachkräfte ersetzen müssen,
        die in den Ruhestand gehen. Demgegenüber hoffen vie-
        le Einwanderer und Schutzsuchende mit Qualifikationen
        aus dem Ausland auf einen Job in Deutschland.
        Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz erfährt
        zunehmend größeren Anklang bei der Zielgruppe der
        Zugewanderten. Im abgelaufenen Jahr gab es mit rund
        20 000 Verfahren zur Anerkennung rund 20 Prozent mehr
        Anträge als im Vorjahr. Von den beschiedenen Verfahren
        endeten ca. 80 Prozent mit einer vollen Gleichwertigkeit.
        Nicht einmal 4 Prozent wurden abgelehnt. Besonders in
        den Gesundheits- und Pflegeberufen bestand erfreuli-
        cherweise großes Interesse.
        Die öffentliche Anhörung hat sehr wohl gezeigt, dass
        das Berufsfeststellungsförderunggesetz sich in den letz-
        ten Jahren als notwendiges und im Kern richtiges und
        erfolgreiches Instrument zur Verbesserung der Aner-
        kennungssituation und Arbeitsmarktintegration von
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13385
        (A) (C)
        (B) (D)
        Migranten erwiesen hat. Wir haben aber auch erfahren,
        dass es bei der praktischen Umsetzung noch häufig zu
        Problemen kommt. Diese liegen meist nicht im Verant-
        wortungsbereich des Gesetzgebers. Es fehlt an einer
        gesetzeskonformen Umsetzungspraxis einiger zuständi-
        ger Anerkennungsstellen im Verantwortungsbereich der
        Länder.
        Daher begrüßen wir die Vereinbarung der Länder, die
        für die Anerkennung zuständigen Stellen und die von den
        Ländern finanzierte Zentralstelle für das ausländische
        Bildungswesen, angemessen auszustatten. Damit kann
        der erwartete Aufwuchs von Anträgen zügiger bearbeitet
        werden.
        Darüber hinaus brauchen wir begleitende finanzielle
        Unterstützungsangebote für Nachqualifizierungsmaß-
        nahmen in Ergänzung zu den bestehenden Angeboten.
        Auch die Verfahrenskosten müssen sozialverträglich
        ausgestaltet werden.
        Das Anerkennungsgesetz ist aber nur eine Maßnahme
        von vielen, um die Menschen die zu uns kommen besser
        zu integrieren. Im September haben die Bundeskanzlerin
        und die Ministerpräsidenten bereits ein Finanzpaket ver-
        abredet. Bund, Länder und Kommunen (und unzählige
        Ehrenamtliche) packen gemeinsam an. Herzlichen Dank
        an dieser Stelle!
        Dem Ministerium für Bildung und Forschung kommt
        hierbei eine Schlüsselrolle zu. Zahlreiche gezielte Maß-
        nahmen werden unter dem Stichwort „ Integration durch
        Bildung“ vom BMBF mit mindestens 130 Millionen
        Euro unterstützt! Wir stärken das Kommunale Bildungs-
        management. In allen 400 Kreisen oder kreisfreien Städ-
        ten wird mit Beginn 2016 ein Koordinator zur Organi-
        sation von Bildungsangeboten für Flüchtlinge finanziert.
        Auch der JOBSTARTER-Programmbereich KAUSA
        unterstützt die Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen
        mit Migrationshintergrund. Das KAUSA-Netzwerk wird
        ausgebaut und die Zahl der Stellen wird verdoppelt. In
        den lokalen Bündnissen für Bildung im Programm „Kul-
        tur macht stark“ werden die zusätzlichen Angebote für
        junge Flüchtlinge jetzt auch auf die Altersgruppe der jun-
        gen Erwachsenen ausgeweitet.
        Das Förderprogramm „Integration durch Bildung“
        existiert bereits seit zehn Jahren. In der Förderperio-
        de 2015-2018 wurde das Programm erweitert um den
        Schwerpunkt: „ESF-Qualifizierung im Kontext Aner-
        kennungsgesetz“. So wird das Programm künftig noch
        mehr auf die Bedürfnisse der Geflüchteten zugeschnitten.
        Unabhängig vom Aufenthaltstitel werden Personen mit
        Migrationshintergrund in den Bereichen Bildung, Be-
        rufsbildung und lebenslangem Lernen unterstützt.
        Wer in Deutschland einen beruflichen Neustart ver-
        sucht, hat einen langen Weg vor sich. Viele Menschen
        suchen derzeit bei uns Zuflucht vor Terror und Gewalt.
        Viele haben alles zurückgelassen. Wir geben ihnen eine
        Chance, so wie wir auch Menschen in Deutschland nach
        langer Arbeitslosigkeit eine Chance für den Neustart bie-
        ten. Unser Ziel ist, dass jeder Mensch etwas erreichen
        kann und ihm dabei geholfen wird. Jeder der einen Neu-
        start wagt hat eine Chance verdient.
        Aber, wo es Rechte gibt, gibt es auch Pflichten. Um
        hier Fuß fassen zu können, muss man die Sprache kön-
        nen, und wer Schutz und Sicherheit, in Anspruch nimmt
        (die das Grundgesetz garantiert), muss selbst auch unse-
        re demokratische und freiheitliche Verfassungsordnung,
        kennen, anerkennen und leben. Nur wer bereit ist sich an-
        zustrengen, kann auf die volle Solidarität und Unterstüt-
        zung der Bevölkerung zählen. Von Anfang an sollen sie
        durch die Teilnahme an Integrationskursen erfahren, wie
        eine offene, pluralistische Gesellschaft funktioniert und
        welche Rechts- und Werteordnung in Deutschland gilt.
        Sie sollen aber auch Informationen bekommen, wel-
        che Möglichkeiten sie haben, sich bei uns einzubringen.
        Denn: Viele wissen gar nicht worin die Vorteile einer du-
        alen Ausbildung liegen, oder wie sie sich ihre im Ausland
        erworbenen Qualifikationen anrechnen lassen können!
        Leider können viele Flüchtlinge die notwendigen Un-
        terlagen nicht vorlegen. Sie haben aufgrund einer über-
        stürzten Flucht nicht alle Papiere mitnehmen können
        oder sie sind verloren gegangen. Durch Fachgespräche
        und Arbeitsproben besteht nun die Möglichkeit, Kompe-
        tenzen festzustellen und einzustufen. Vielen Dank an die
        Kooperationspartner der Handwerkskammern sowie der
        Industrie- und Handelskammern. Sie sorgen weiterhin
        für die Einhaltung von Qualitätsstandards.
        Denn genau darin, in der Qualität der Bescheide, liegt
        der wesentliche Vorteil des Anerkennungsverfahrens. So-
        wohl Antragsteller wie Arbeitgeber können ersehen, was
        einem ausländischen Bewerber an Qualifikationen fehlt
        und wo man ihn nachqualifizieren, oder in die Weiterbil-
        dung integrieren kann. Anerkennungsberatung und Qua-
        lifizierungsberatung werden wichtige Anlaufstellen und
        sorgen für Transparenz über ausländische Abschlüsse.
        Und hier liegt noch viel mehr Potential; denn auch viele
        Betriebe kennen diese Möglichkeiten bisher nicht, hier
        werden wir mit verstärkter Aufklärung ansetzen.
        Zum Schluss ein aufmunterndes Zitat einer Antrag-
        stellerin: „Man braucht viel Geduld für den ganzen Pa-
        pierkram. Am Ende lohnt es sich aber und man hat die
        Genugtuung, endlich in dem Beruf arbeiten zu können,
        der einem liegt und Spaß macht.“ Das wünsche ich jedem
        Antragsteller, jedem hier im Hause und jedem der in un-
        serem Land arbeitet.
        Dr. Karamba Diaby (SPD): Seit 2012 verkörpert das
        Anerkennungsgesetz gelebte Anerkennungskultur. Es
        steht für: Chancengleichheit von Eingewanderten. End-
        lich können sie seit drei Jahren ihre Qualifikationen an-
        erkennen lassen. Und es hat Signalwirkung an die Wirt-
        schaft, nämlich dass wir hier in Deutschland ein großes
        Reservoir an Fachkräften haben.
        Der vorliegende Entwurf zur Änderung des BQFG
        setzt die Anpassung an die EU-Richtlinie um. Das Ge-
        setz wird damit modernisiert. Das begrüßt meine Frakti-
        on ausdrücklich.
        1. Künftig soll die Prüfung der Gleichwertigkeit inner-
        halb von sechs Monaten abgeschlossen sein.
        2. Ebenfalls wird die elektronische Antragsbearbei-
        tung ausgebaut.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513386
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        3. Wichtig ist zudem: Es wird künftig mehr Stellen
        geben, die Anträge auf Anerkennung annehmen. Das Ge-
        setz wird damit nutzerfreundlicher.
        4. Und nicht zuletzt: Die Weitergabe elektronischer
        Daten zwischen dem BiBB und dem Statistischen Bun-
        desamt wird verbessert. Das sind positive Aspekte.
        Es ist aber ein offenes Geheimnis, dass meine Frakti-
        on mehr will.
        Nach immer sehen wir in drei wesentlichen Aspekten
        Handlungsbedarf! Wir sind nach wie vor der Ansicht,
        dass wir erstens einen Rechtsanspruch auf eine unabhän-
        gige Beratung brauchen. Länder wie Hamburg und Sach-
        sen-Anhalt sind dem Bund hier einen Schritt voraus. Da-
        mit steht und fällt ein mögliches Anerkennungsverfahren.
        Wir wollen einen Rechtsanspruch auf individuelle und
        unabhängige Beratung für alle Anerkennungssuchenden,
        unabhängig davon, ob der Beruf nach Landes- oder Bun-
        desrecht geregelt ist. Von einem solchen Rechtsanspruch
        versprechen wir uns noch mehr Anerkennungsverfahren!
        Wir fordern zweitens ein Einstiegsdarlehen. Aus-
        nahmslos alle Sachverständigen unserer Anhörung wa-
        ren einhellig der Ansicht: Nur mit finanzieller Ausstat-
        tung wird das Anerkennungsgesetz seine volle Wirkung
        entfalten.
        Meine Fraktion meint, dass wir an Finanzierungsinstru-
        ment nicht vorbeikommen werden. Die Antragszahlen
        insgesamt sind uns noch zu niedrig und auch die Quote
        der Teilanerkennungen ist recht hoch. Das heißt wir brau-
        chen zwingend flankierende Angebote für die Ausgleich-
        maßnahmen. Hier brauchen wir Planungssicherheit und
        Rechtssicherheit für Anerkennungssuchende. Und das
        geht nur über die Einführung eines Einstiegsdarlehens!
        Und drittens müssen wir für angemessene, sprich sozi-
        alverträgliche, Verfahrenskosten sorgen. Wir wissen aus
        dem Bericht, dass eine hohe Varianz der Verfahrenskos-
        ten existiert, die sich nach Berufsgruppen und Regionen
        unterscheidet. Die Verfahrenskosten sind bestimmender
        Faktor und genau da müssen ran.
        Der heutige Beschluss ist nur eine Wegmarke hin zu
        einem kraftvollen Anerkennungsgesetz. Das drückt auch
        der Entschließungsantrags des Ausschusses aus.
        Zum Schluss bedanke ich mich bei allen Akteuren
        in den Ministerien, Verwaltungen, den Beratungsstellen
        und nicht zuletzt den Kammern für ihren Einsatz. Sie tra-
        gen maßgeblich zum Erfolg des Gesetzes bei. Aber wir
        müssen sie dabei noch stärker unterstützen.
        Deshalb wiederhole ich: Unser Ziel muss sein, dass
        jeder Mensch entsprechend seiner Qualifikation arbeiten
        kann. Wir dürfen uns daher mit dem Status Quo nicht
        zufrieden geben. Lassen Sie uns das Anerkennungsgesetz
        zu einem kraftvollen Instrument echter Teilhabe machen.
        Dr. Daniela De Ridder (SPD): Das Anerkennungs-
        gesetz stellt eine zentrale Maßnahme zur Integration von
        zugewanderten Menschen in den Arbeitsmarkt dar. Dabei
        gilt es, die in den jeweiligen Heimatländern erworbenen
        Qualifikationen zu würdigen.
        Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Ja,
        das gilt auch für Geflüchtete, die Sie ja ausdrücklich in
        Ihrem Antrag erwähnen. Aber: Dies gilt auch für Men-
        schen, die schon lange bei uns leben, und ebenso für
        Menschen, die über kurzfristige Auslandsaufenthalte
        Qualifikationen erworben haben.
        In der Vergangenheit haben wir viele Fehler durch die
        Nichtanerkennung von ausländischen Abschlüssen ge-
        macht. Da hieß es aber auch, Deutschland sei kein Ein-
        wanderungsland. Welch fataler Irrtum!
        Die Fehler der Vergangenheit dürfen wir auf keinen
        Fall wiederholen. Wir müssen vielmehr mit den Lebens-
        chancen von Menschen, die zu uns kommen, sorgfältiger
        umgehen.
        Auch ist das Anerkennungsgesetz ist ein Grundpfeiler
        unserer Willkommens- und Begleitkultur.
        Ja, wir sagen „hartelijk welcomen“ zur niederländi-
        schen Krankenschwester, wenn sie in Deutschland ar-
        beiten möchte. Ihr Berufungsanerkennungsverfahre be-
        schleunigen wir, denn wir brauchen sie.
        Und wir sagen auch „Marhaba“ zu syrischen Ingeni-
        euren, auch wenn das viele Menschen in unserem Land
        derzeit nicht gefällt. Wir sind nämlich imstande, auch auf
        Arabisch „Willkommen“ zu sagen.
        Ja, Verfahren der Anerkennung von Berufen sind in-
        nerhalb der EU modernisiert und vereinfacht worden.
        Auch die entsprechenden Beratungsangebote werden
        häufiger genutzt. Aber reicht uns das?
        Nein, auch wir sehen deutlichen Verbesserungsbedarf:
        Die Reform des Anerkennungsgesetzes ist ein kleiner
        Schritt in die richtige Richtung. Aber mit dem Entschlie-
        ßungsantrag haben wir Koalitionspartner noch einmal
        Bewegung in die Sache gebracht.
        Was wollen wir?
        Transparentere Verfahren, Unterstützung für die Nach-
        qualifizierung – das kann man sehr gut durch Darlehens-
        und Stipendienprogramme tun, auch an die Senkung der
        Kosten für das Anerkennungsverfahren denken wir, die
        müssen nämlich sozial verträglich sein; ja, so können
        wir die Zahlen der Anerkennungen noch einmal deutlich
        steigern. Ich weiß mich in guter Gesellschaft, denn ich
        werde darauf häufig von den Unternehmen in meinem
        Wahlkreis angesprochen.
        Lassen Sie mich bitte noch auf einen Punkt aufmerk-
        sam machen, der mir besonders wichtig ist: Mir geht es
        auch um die Stärkung der Beratungsangebote in den Hei-
        matländern der Mobilitätswilligen. Dadurch können wir
        noch einmal Informationen streuen und zur Transparenz
        beitragen. Dazu gehört auch eine enge Kooperation mit
        den Außenhandelskammern. Zudem entspricht dies dem
        gestiegenen Beratungsbedarf.
        Schließlich wird es insgesamt um den Ausbau von in-
        novativen Konzepten zur Integration von Zugewanderten
        in den Arbeitsmarkt gehen müssen.
        Ja, ich leugne nicht, dass die Herausforderungen groß
        sind – und sie wachsen noch – wenn täglich viele Men-
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13387
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        schen zu uns kommen, weil sie hier Schutz und Hilfe su-
        chen – aber auch einen Arbeitsplatz.
        Wir sollten dies aber nicht als Last empfinden, son-
        dern als Chance begrüßen: Wenn wir besser hinsehen,
        erkennen wir vielerorts die Potenziale und Talente. Dazu
        müssen aber viele von uns die Scheuklappen ablegen und
        den Mut für Verbesserungen aufbringen.
        Helmut Schmidt, dessen Tod wir heute Morgen hier
        betrauert haben, sagte einst: „In der Krise beweist sich
        der Charakter!“ Wir haben jetzt alle miteinander die
        Möglichkeit, dies unter Beweis zu stellen. Wir sollten
        nicht verzagen, sondern „Yalla“ rufen, denn das bedeutet
        „Lasst uns aufbrechen!“
        Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, Schukran!
        Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE): Um es gleich
        am Anfang zu sagen: Das Gesetz zur Anerkennung er-
        worbener Berufsqualifikationen, das wir heute hier bera-
        ten, ist lediglich eine Umsetzung einer lange bekannten
        EU-Richtlinie, der wir bis zum Beginn des neuen Jahres
        nachkommen müssen. Insofern erscheint der Regelungs-
        spielraum gering. Darum werden wir uns bei der Ab-
        stimmung zu diesem Gesetz enthalten. Wir enthalten uns
        auch in der Abstimmung zum Entschließungsantrag von
        Bündnis 90/Die Grünen, weil darin uns wichtige Dinge
        fehlen.
        Ich will es noch einmal betonen: Die Anerkennung
        im Ausland erworbener Abschlüsse ist für uns vor allem
        darum wichtig, weil es um die Wertschätzung von Men-
        schen und ihrer Fähigkeiten geht, die wir anerkannt wis-
        sen wollen, und nicht zuerst um die Möglichkeit, Fach-
        kräfteengpässe in Deutschland auszugleichen.
        Darum halten wir es auch für erforderlich, auch bei
        nicht reglementierten Berufen, mit denen man im Prinzip
        auch ohne Anerkennung in Deutschland arbeiten darf,
        die Verfahren zur Anerkennung erheblich zu erleichtern,
        damit nicht Arbeitskräfte erster und zweiter Klasse ent-
        stehen und alle Anspruch auf tarifliche Bezahlung haben.
        Auch Lohndumping muss verhindert werden!
        Für die Anerkennung der Berufe, die ohne diese nicht
        ausgeübt werden könnten, erwarten wir, dass kein Un-
        terschied gemacht wird zwischen den Abschlüssen, die
        im europäischen Raum erworben wurden, und jenen
        aus sogenannten Drittstaaten. Darum sollten auch die-
        se Unterlagen künftig elektronisch übermittelt werden
        können. Wir halten es auch für wenig sinnvoll, die nun
        einzurichtenden einheitlichen Ansprechpartner nur mit
        der Weitergabe der Anträge zu betrauen und ihnen nicht
        gleichzeitig eine Beratungsfunktion zu übertragen. Büro-
        kratie gibt es doch im Verfahren schon genug.
        Wir begrüßen, dass für die Gesundheits- und Heilberu-
        fe nun die Gutachterstelle beim Bund mit 16 zusätzlichen
        Stellen versehen werden soll. Doch alle Sachverständi-
        gen haben uns gemahnt, dass 16 Stellen nicht ausrei-
        chen, die vielen erforderlichen Gutachten zu erstellen.
        Auch darum schlagen wir vor, für alle Abschlüsse, deren
        Gleichwertigkeit von irgendeiner zuständigen Stelle in
        Bund oder Ländern festgestellt wurde, eine zentrale Da-
        tenbank zu errichten, auf die zugegriffen werden kann.
        Dann könnten Gleichwertigkeitsfeststellungen schneller
        und unbürokratischer getroffen werden und es würde
        auch kostengünstiger.
        Es ist doch unlogisch, in einer Zeit, in der nach jewei-
        ligem Landesrecht ausgebildete Erzieherinnen zum Bei-
        spiel in anderen Bundesländern mit Kusshand genommen
        werden, obwohl die Ausbildungen höchst unterschied-
        lich sind, bei Ausbildungen, die im Ausland, noch dazu
        auf höherem Niveau erworben wurden, erst umständliche
        Gleichwertigkeitsfeststellungen vorzuschalten. Und eine
        Zahnärztin, die zum Beispiel in der Ukraine ausgebildet
        wurde, sollte doch auch bei uns praktizieren dürfen. Ich
        jedenfalls hätte keine Bedenken, mich bei ihr auf den Be-
        handlungsstuhl zu setzen.
        Übrigens, bei den neu ankommenden Flüchtlingen
        habe ich selten einen Aktenordner mit Zeugnissen un-
        term Arm gesehen und nicht alle werden Handyfotos
        gemacht haben. Da gab es auf der Flucht wirklich ande-
        re Sorgen. Wenn wir ihnen eine Zukunft in Deutschland
        geben wollen, brauchen wir auch klarere Regelungen zur
        Feststellung von Qualifikationen ohne Vorlage von Zeug-
        nissen – da sind Anfänge gemacht – und wir brauchen die
        Möglichkeit des Nachholens von Schulabschlüssen auch
        nach Ende der Schulpflicht – das ist Ländersache!
        Und dann die Kosten. In der Anhörung wurde gefor-
        dert, einen einheitlichen Gebührenkorridor festzulegen.
        Das halten wir für sinnvoll und auch über die Höhe der
        Kosten muss noch einmal geredet werden. Wenn es
        schon stimmt, dass wir über Zuwanderung und Berufs-
        anerkennung wenigstens einen Teil des Fachkräftepro-
        blems in wichtigen Berufszweigen lösen, dann können
        wir die Finanzierung doch nicht auf die Einzelpersonen
        übertragen, die das vielleicht nicht leisten können, ohne
        sich erheblich zu verschulden. Hier muss eine gerechte
        Lösung für alle her.
        Doch das bleibt künftigen Gesetzesänderungen vorbe-
        halten und die müssen auch mit den Ländern abgestimmt
        werden. Was in einem Land anerkannt ist, muss auch in
        allen anderen Ländern anerkannt sein. Sonst haben wir
        weiter einen Flickenteppich in den Regelungen und der
        Anerkennungstourismus wird fortgesetzt.
        Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir
        alle wissen: Die Zuwanderung von qualifizierten Fach-
        kräften spielt eine immer wichtigere Rolle bei der De-
        ckung des Fachkräftebedarfs unserer Landes. Ich glaube,
        da sind wir uns auch fraktionsübergreifend alle einig –
        auch wenn es bei manchen etwas länger gedauert hat...
        Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
        (IAB) hat in seiner aktuellen Studie errechnet, dass bis
        2050 jährlich durchschnittlich bis zu 491 000 Menschen
        aus Drittstaaten einwandern müssen, um das Erwerbsper-
        sonenpotenzial konstant zu halten. Und was macht die
        Große Koalition? Minimalpolitik!
        Auch in Ihrer Novelle des Anerkennungsgesetzes
        machen Sie nur das, was EU-Richtlinien zwingend vor-
        schreiben.
        Das reicht nicht!
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513388
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        Gerade angesichts der großen Zahl der Geflüchteten
        mit beruflicher Qualifikation und Erfahrung ist das ein
        echter arbeitsmarkt- und integrationspolitischer Fehler.
        Seit der Einführung des Gesetzes hat die Bundesre-
        gierung keine nennenswerten Initiativen ergriffen, um
        die Lage für die Betroffenen ernsthaft zu verbessern. So
        sind zum Beispiel im Haushalt für 2016 keine zusätzli-
        chen Mittel eingestellt. Wir hatten im Bildungsausschuss
        eine sehr ausführliche Anhörung. Alle Sachverständigen
        haben klar und deutlich die Probleme und den Hand-
        lungsbedarf beim Anerkennungsgesetz benannt. Wir se-
        hen unsere Kritik darin bestätigt.
        Die Bundesagentur für Arbeit, das Forschungsinstitut
        berufliche Bildung, zentrale Anerkennungsanlaufstellen,
        Gewerkschaften, usw. die Expertinnen und Experten aus
        der Praxis sagen uns, was zu tun ist und Sie ignorieren es.
        Wozu veranstalten wir denn solche Anhörungen, wenn
        Sie sich nichts daraus machen?
        Wir Grüne jedenfalls nehmen im Unterschied zu
        Ihnen die Hinweise und den Auftrag der Expertinnen
        und Experten und direkt Betroffenen ernst. Unser Ent-
        schließungsantrag zeigt auf, was jetzt dringend nötig ist.
        Wir wollen: Bürokratische Hürden abbauen, Unterstüt-
        zungsangebote ausbauen und Mittel für entsprechende
        Förderprogramme bereitstellen, Beratungsstrukturen
        und Rahmenbedingungen verbessern und vereinfachen,
        damit mehr Menschen vom BQFG profitieren können,
        Standardisierte Kostenstrukturen. Verfahrens- und Kos-
        tenstrukturen.
        Lustigerweise haben Sie im Ausschuss als Koalitions-
        fraktionen auch einen Entschließungsantrag gestellt und
        fordern die von Ihnen getragene Regierung auf, einige
        Sachverhalte zu prüfen, und stellen darin wieder mal fest,
        wofür Sie nicht zuständig sind, bzw. verweisen wieder
        auf die Verantwortung der Bundesländer.
        Der Hammer ist aber, dass sie als GroKo die Bundes-
        regierung auffordern, zu prüfen, inwiefern begleitende
        finanzielle Unterstützungsangebote für Nachqualifizie-
        rungsmaßnahmen notwendig sind. Geht‘s noch? Unter-
        stützungsangebote und Nachqualifizierungsmaßnahmen
        sind dringend vonnöten. Das war eine der wesentlichen
        Forderungen der Sachverständigen. Da gibt es nichts zu
        prüfen. Warum setzen Sie das als Regierungsfraktionen
        nicht einfach um und unterfüttern es finanziell?!
        Wir fordern ein Darlehensprogramm für Nachquali-
        fizierungmaßnahmen und ein Stipendienprogramm für
        Anerkennungssuchende.
        Wir fordern im laufenden Haushaltsverfahren eine
        entsprechende Öffnung des „Meister-BAföGs“ und die
        Ausstattung mit zusätzlichen 200 Millionen Euro.
        Sie hingegen kleckern nur mit Kleinstbeträgen:
        14 Millionen für das Meister-BAföG, ohne weitere Öff-
        nung. Das ist halbherzig und kleinmütig.
        Wir brauchen standardisierte Verfahren und einheitli-
        che Kostenstrukturen. Das sind wichtige und überfällige
        Schritte für mehr Integrationschancen.
        Ihre „Novelle“ und Ihr dürftiger Entschließungsan-
        trag – den sie nur im Ausschuss vorgestellt haben – rei-
        chen bei weitem nicht aus. Daher können wir uns bei
        Ihrem Gesetz leider nicht mal enthalten und müssen ab-
        lehnen.
        Dabei ist es eigentlich ganz einfach, vorhandene Hür-
        den abzubauen. Ihnen fehlt einfach der Wille oder der
        Mut. Das zeigt sich beispielsweise beim Aufenthaltsge-
        setz: Dieses sieht eine Verordnungsermächtigung vor,
        den für Hochschulabsolventen vorgesehenen Aufent-
        haltstitel „Blaue Karte EU“ auch Ausländerinnen und
        Ausländern zu erteilen, die keinen Hochschulabschluss
        besitzen, aber eine mindestens fünfjährige vergleichbare
        Berufsqualifikation besitzen.
        Mit dieser simplen Verordnung können wir erreichen,
        dass qualifizierte Nichtakademikerinnen und Nichtaka-
        demiker aus Drittstaaten mit Berufserfahrung bei uns
        arbeiten können.
        Das zuständige Ministerium – Frau Nahles ist nicht
        hier – prüft und prüft, aber die notwendige Verordnung
        kommt nicht! Warum nicht?
        Das Anerkennungsgesetz ist richtig und wichtig! Aber
        damit es noch besser wird und damit noch mehr Men-
        schen und damit unsere Gesellschaft noch mehr davon
        profitieren können, müssen wir jenseits der Anpassung
        des Gesetzes an EU-Richtlinien mehr tun. Das hat die
        Anhörung gezeigt, dass zeigt auch der Bericht der Bun-
        desregierung zum Anerkennungsgesetz.
        Daher bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Entschlie-
        ßungsantrag zu.
        Anlage 5
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Antrags der Abgeordneten
        Katrin Kunert, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,
        weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LIN-
        KE: Anerkennung von Kriegsdienstverweigerun-
        gen erleichtern (Tagesordnungspunkt 20)
        Jörg Hellmuth (CDU/CSU): Im Grundgesetz Arti-
        kel 4 Absatz 3 steht ganz klar: „Niemand darf gegen sein
        Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen
        werden. Näheres regelt ein Bundesgesetz.“
        Im Jahre 2003 wurde das Gesetz über die Verweige-
        rung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissens-
        gründen vom Bundestagtag beschlossen. Bei der Einbrin-
        gung der Drucksache in die parlamentarische Beratung
        begrüßte der damalige Kollege Winfried Nachtwei von
        der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in seinem Redebei-
        trag die Neuregelung des Kriegsdienstverweigerungsge-
        setzes und bezog dabei auch alle Verbände mit ein, die
        sich seit Jahren für die Kriegsverweigerer einsetzen. Das
        mündliche Verfahren zur Prüfung der Kriegsdienstver-
        weigerungs-Gewissensentscheidung wurde abgeschafft,
        und die Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstver-
        weigerung entfielen.
        Heute müssen die Anträge bei den zuständigen Kar-
        rierecentern schriftlich oder zur Niederschrift gestellt
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13389
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        werden. Von dort aus werden sie, spätestens 4 Wochen
        nach Eingang, an das Bundesamt für Familie und zivil-
        gesellschaftliche Aufgaben weitergeleitet und dort ent-
        schieden.
        Im § 2 Absatz 2 des Kriegsdienstverweigerungsge-
        setzes sind die Voraussetzungen für die Antragstellung
        eindeutig definiert, die für die Anerkennung auf Kriegs-
        dienstverweigerung nach Artikel 4 Absatz 3 des Grund-
        gesetzes nötig und aus meiner Sicht unverzichtbar sind
        und bleiben müssen. Das sind der vollständige tabellari-
        sche Lebenslauf des Antragstellers und eine persönliche
        ausführliche Darlegung der Beweggründe für die Gewis-
        sensentscheidung. Dem Antrag können Stellungnahmen
        und Beurteilungen Dritter zur Person und zum Verhal-
        ten der Antragstellerin und des Antragsstellers beigefügt
        oder beim Bundesamt eingereicht werden. Eine Aner-
        kennung durch das Bundesamt ist unanfechtbar. Bei Ab-
        lehnung des Antrages durch das Bundesamt für Familie
        und zivilgesellschaftliche Aufgaben kann der Antragstel-
        ler innerhalb eines Monats in Widerspruch gehen. Wird
        auch der Widerspruch abgelehnt, hat der Antragssteller
        die Möglichkeit einer Klage vor dem zuständigen Ver-
        waltungsgericht.
        In diese Darlegungen gehören auch die Begründungen
        der Soldatinnen und Soldaten, die Sie in den Punkten 4
        und 5 Ihres Antrages so anschaulich schildern. Denn jede
        Entscheidung über die Anerkennung auf Kriegsdienst-
        verweigerung ist eine Einzelfallentscheidung, hinter der
        ein Einzelschicksal steht.
        Wie Sie sehen, handelt es sich bei der derzeitigen
        gesetzlichen Regelung zur Anerkennung von Kriegs-
        dienstverweigerung um ein rechtsstaatliches Verfahren,
        das einer angemessenen Überprüfung der Gewissensent-
        scheidung gerecht wird. Ihr Antrag, statt dieser Begrün-
        dungspflicht künftig nur die einfache Willenserklärung in
        Schriftform oder zur Niederschrift zu setzen, entspricht
        nicht dem Grundsatz einer Prüfung eines Grundrechtes,
        worum es sich bei einem Antrag auf Kriegsdienstverwei-
        gerung nach Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz handelt.
        Im Übrigen ist die Bundeswehr eine Parlamentsarmee
        und steht fest zu den demokratischen Grundwerten unse-
        rer Gesellschaft. Auslandseinsätze der Bundeswehr wer-
        den im Bundestag erörtert und entschieden. Von kriegs-
        willigen Soldaten zu sprechen, wie in Ihrem Antrag,
        widerspricht nicht nur dem Auftrag der Bundeswehr,
        sondern auch der Einstellung ihrer Soldatinnen und Sol-
        daten.
        Aus den genannten Gründen kann meine Fraktion Ih-
        ren Antrag nur ablehnen.
        Julia Obermeier (CDU/CSU): Beim öffentlichen
        Gelöbnis leisten die deutschen Soldatinnen und Soldaten
        einen feierlichen Schwur: Sie schwören, der Bundesre-
        publik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die
        Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. –
        Mit diesen Worten bekennen sie sich zum Dienst bei der
        Bundeswehr. Sie gehen damit – aus freien Stücken – eine
        Verpflichtung von großer Tragweite ein.
        Der Soldatenberuf ist kein Beruf wie jeder andere.
        Er ist in der modernen Welt einzigartig und vielseitig:
        Ob Instandsetzungsfeldwebel, Piloten von Kampfjets,
        Sonarmaat, Scharfschützen, Flugzeugmechaniker oder
        Sanitäter: Alle Angehörigen der Bundeswehr haben den
        Auftrag, uns und unser Land zu verteidigen. So sieht es
        das Grundgesetz vor. Diese für die äußere Sicherheit un-
        seres Staates wesentliche Aufgabe legen wir Tag für Tag
        in die Hände unserer Soldatinnen und Soldaten.
        Das feierliche Gelöbnis ist Ausdruck dieser Besonder-
        heit des Soldatenberufs. Niemand wird einen derartigen
        Eid leichtfertig sprechen. Auch wird niemand gezwun-
        gen, diesen Eid zu leisten oder sich für den Dienst bei
        der Bundeswehr zu verpflichten. Unsere Soldatinnen
        und Soldaten treffen eine bewusste Entscheidung für den
        Dienst an der Waffe.
        Natürlich können sich auch bewusst getroffene Ent-
        scheidungen ändern. Entsprechend ist das Recht auf
        Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen im
        Grundgesetz verankert. Antragsteller müssen, so sehen
        es die aktuellen gesetzlichen Regelungen vor, ihre Be-
        weggründe für die Gewissensentscheidung glaubhaft
        darlegen. Wie kam es zur Abkehr von der bewussten
        Entscheidung für den Dienst an der Waffe? Gab es ein
        Schlüsselerlebnis oder liegt der Entscheidung ein länge-
        rer intensiver Wandlungsprozess zugrunde?
        Diese Begründungspflicht im Kriegsdienstverweige-
        rungsgesetz ist notwendig und angemessen. Eine einfa-
        che schriftliche Willenserklärung ohne Begründung ist
        nicht ausreichend – vor allem mit Blick auf die besonde-
        re Verpflichtung, die Soldatinnen und Soldaten eingehen,
        und die besondere Verantwortung, die sie für die Sicher-
        heit unsers Landes tragen.
        Natürlich – und dies wird bereits bei der Karrierebe-
        ratung der Bundeswehr thematisiert – müssen sich junge
        Menschen, die sich für Aufgaben bei den deutschen
        Streitkräften interessieren, mit den Besonderheiten des
        Soldatenberufs und seinen speziellen Anforderungen in-
        tensiv befassen. Hierauf legt die Bundeswehr viel Wert.
        Natürlich wollen wir das Grundrecht auf Kriegs-
        dienstverweigerung keinesfalls antasten. Allerdings darf
        auch das Recht des Dienstherren nicht eingeschränkt
        werden, von Kriegsdienstverweigerern eine persönliche
        und ausführliche Darstellung ihrer Beweggründe zu er-
        halten. Wenn jemand bei der Bundeswehr beispielsweise
        ein Medizinstudium mit Facharztausbildung genossen
        hat – eine Ausbildung, in die die Bundeswehr zigtausen-
        de Euro investiert – und plötzlich Gewissensbisse wegen
        des Dienstes an der Waffe bekommt, dann ist eine aus-
        führliche Darstellung seiner Beweggründe das Mindeste,
        was wir verlangen können und verlangen sollten!
        Deshalb lehnen wir diesen Antrag der Linken ab.
        Dr. Fritz Felgentreu (SPD): In den 70er-Jahren
        mussten sich Kriegsdienstverweigerer noch einem hoch-
        notpeinlichen Tribunal stellen, um ihr Verfassungsrecht
        auf die Verweigerung des Dienstes an der Waffe geltend
        zu machen. Dieser Kampf ist längst ausgekämpft. Spätes-
        tens seitdem der Gesetzgeber 1983 den schriftlichen An-
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513390
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        trag zur Entscheidungsgrundlage des zuständigen Bun-
        desamtes gemacht hat, ist aus dem politischen Kampf um
        die Rechte wehrpflichtiger KDVler „die Luft raus“. Im
        Ergebnis leisteten in den letzten Jahren der Wehrpflicht
        bis zu ihrer Aussetzung mehr junge Männer Zivildienst
        als Wehrdienst, ohne dass deswegen noch jemand ernst-
        haft ihre Gewissensgründe oder ihren Patriotismus infra-
        ge gestellt hätte.
        Mit der Aussetzung der Wehrpflicht machen heute ei-
        gentlich nur noch Soldatinnen und Soldaten von ihrem
        Recht Gebrauch, den Dienst an der Waffe zu verwei-
        gern, die sich zuvor freiwillig zu genau diesem Dienst
        verpflichtet haben. Der Antrag der Linksfraktion, den wir
        heute beraten, führt einige Gründe auf, die einen solchen
        Sinneswandel herbeiführen können. Bei der Bewertung
        der Vorschläge der Linksfraktion möchte ich die rechtli-
        che, die politische und die handwerkliche Ebene getrennt
        betrachten.
        Rechtlich ist der Antrag unnötig. In seinem ersten
        Teil referiert er korrekt das gegenwärtige Verfahren, das
        jedem Soldaten und jeder Soldatin, die auf dem Wege
        der Kriegsdienstverweigerung ihren Dienst in der Bun-
        deswehr beenden wollen, eine angemessene Würdigung
        ihres Anliegens und einen Bescheid garantiert, gegen
        den die jeweils betroffenen Personen jederzeit klagen
        können, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Es ist
        nicht nachvollziehbar, warum dieses Verfahren, das die
        individuelle Betrachtung eines individuellen Entfrem-
        dungs- und Entscheidungsprozesses ermöglicht, über den
        bestehenden Rahmen hinaus standardisiert werden sollte.
        Es geht hier um die einzelne Person und ihre persönli-
        chen Erfahrungen. Wir sollten gar nicht erst versuchen,
        alle Anträge über ein und denselben Kamm zu scheren.
        Politisch ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung
        auch für aktive Soldaten, die sich freiwillig zu ihrem
        Dienst verpflichtet haben, für die SPD-Fraktion ein ho-
        hes Gut. Es können immer Umstände eintreten, durch die
        sich ein Mensch von dem eigenen Selbstverständnis ent-
        fremdet, sodass er für sich neue Wege suchen und gehen
        muss. Sein Recht auf Irrtum – in diesem Falle: über sich
        selbst – wollen und werden wir dem Staatsbürger in Uni-
        form so wenig vorenthalten wie allen anderen.
        Andererseits sehen wir natürlich auch, dass ein Sin-
        neswandel weg vom Freiwilligen hin zum Kriegsdienst-
        verweigerer der Begründung bedarf. Es liegt auch im
        Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die
        seine Ausbildung als Soldat bezahlt haben, opportunis-
        tische Gründe für die Verweigerung, wo das möglich ist,
        auszuschließen. Eine Vereinfachung des Verfahrens, die
        darauf hinausläuft, dass ein Soldat fast schon auf Zuruf
        die Bundeswehr verlassen kann, lehnen wir deshalb ab.
        Auch diese Soldatinnen und Soldaten sind gegenüber
        der Bundesrepublik Deutschland und ihren Bürgern eine
        Verpflichtung eingegangen. Die Entscheidung darüber,
        sie aus dieser Verpflichtung zu entlassen, bedarf sorgfäl-
        tiger Prüfung und Begründung, und dem trägt das beste-
        hende Verfahren Rechnung. Es hat sich bewährt.
        Handwerklich schließlich wird die Koalition sicher-
        lich keinen Antrag beschließen, in dem der Bundestag
        aufgefordert wird, festzustellen, dass das Grundgesetz
        gilt. Davon gehen wir aus. Im Übrigen ist die im Antrag
        der Linksfraktion enthaltene Aufforderung an die Bun-
        desregierung, dem Bundestag einen Gesetzentwurf vor-
        zulegen, nicht nur inhaltlich unbegründet, sondern auch
        parlamentarisch ein Armutszeugnis. Das Kriegsdienst-
        verweigerungsgesetz ist wahrlich kein kompliziertes Re-
        gelungswerk. Wenn Sie, verehrte Kolleginnen und Kol-
        legen von der Linken, daran etwas ändern wollen, dann
        bringen Sie doch einfach selbst einen Gesetzentwurf ein.
        Ablehnen würden wir allerdings aller Voraussicht nach
        auch einen solchen.
        Katrin Kunert (DIE LINKE): Am 8. Mai 1945 en-
        dete der Zweite Weltkrieg. Unter unermesslichen Op-
        fern bezwang die Anti-Hitler-Koalition den deutschen
        Faschismus. Die deutsche Wehrmacht hat in dem von
        Deutschland angezettelten Raub- und Vernichtungs-
        krieg an schwersten Verbrechen gegen die Zivilbevölke-
        rung mitgewirkt. Dennoch haben zahlreiche ehemalige
        Wehrmachtsangehörige später ihre Beteiligung an den
        Massenverbrechen oft mit dem Befehlsgehorsam ent-
        schuldigt. Mit dieser Traditionslinie des deutschen Mili-
        tarismus sollte gebrochen werden – das war der Gedanke
        der Mütter und Väter des Grundgesetzes, wonach jeder
        und jede das Recht auf Kriegsdienstverweigerung haben
        soll. Auch Soldatinnen und Soldaten sind für ihr Handeln
        selbst verantwortlich und sollen ihr Handeln an ethische
        Prinzipien binden.
        Ich weiß schon, Sie werden wieder sagen, das sei doch
        alles prima und unser Antrag somit überflüssig. Dem ist
        aber nicht so! Leider wurde bei dieser zivilisatorischen
        Errungenschaft auf halber Strecke haltgemacht. Die kon-
        kreten Bestimmungen sind in einem eigenen Gesetz ge-
        regelt, dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz. Es stellt
        hohe, und die Linke meint, zu hohe Hürden für die Aner-
        kennung einer Kriegsdienstverweigerung.
        Die Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst
        an der Waffe wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt,
        den die Betroffenen ausführlich begründen müssen. Zu-
        sätzlich müssen sie ein konkretes Rechtsschutzbedürfnis
        nachweisen, dass sie in eine schwere Gewissensnot ge-
        raten würden, wenn sie zur Teilnahme am Kriegsdienst
        gezwungen wären. Das gelingt nur wenigen im ersten
        Anlauf, sodass trotz bestehender Gewissensnot viele An-
        träge abgelehnt werden. Es ist auch kein Argument, zu
        sagen, jetzt, wo die Wehrpflicht ausgesetzt ist, bestehe
        das Problem praktisch nicht mehr. Das Gegenteil ist der
        Fall!
        Die Zahlen sind eindeutig: Immer mehr Soldatin-
        nen und Soldaten wollen den Kriegsdienst verweigern.
        Innerhalb eines Dreivierteljahres, vom 1. Juli 2014 bis
        30. April 2015, haben nach Angaben des Bundesvertei-
        digungsministeriums 132 Berufs- und Zeitsoldaten einen
        entsprechenden Antrag gestellt. Es sind alle Dienstränge
        betroffen, auch Offiziere. Hinzu kommen noch einige
        freiwillige Wehrdienstleistende. Männer wollen in der
        Bundeswehr den Kriegsdienst häufiger verweigern als
        Frauen.
        Dafür gibt es triftige Gründe: Der veränderte Auftrag
        der Bundeswehr, mehr Auslandseinsätze in Konfliktge-
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13391
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        bieten durchzuführen, betrifft vor allem Männer und hat
        zur Folge, dass mehr Soldaten an realen Kampf- und
        Gefechtssituationen teilnehmen. Sie erleben erstmals am
        eigenen Leib, was es heißt, töten zu müssen oder getötet
        werden zu können. Das ist nicht kleinzureden. Die Fälle
        von Soldaten, die schwer traumatisiert aus Auslandsein-
        sätzen der Bundeswehr zurückkehren, sind in den letz-
        ten Jahren deutlich gestiegen. Damit sind persönliche
        Schlüsselerlebnisse verbunden, weshalb sie den weiteren
        Kriegsdienst ablehnen.
        Die Bürokratie wirft ihnen hierbei Knüppel zwischen
        die Beine. Ein exklusiver Zirkel von gerade mal vier
        Personen ist im Bundesamt für Familie und zivilgesell-
        schaftliche Aufgaben für die Anerkennungsverfahren
        zuständig. Es besteht ein enormer Bearbeitungsstau, und
        die Verfahren dauern zu lange. Die Betroffenen werden
        zusätzlich zermürbt, obwohl sie im Erfolgsfall ohnehin
        die komplette Veränderung ihrer Lebensumstände be-
        wältigen müssen. Sie haben sich vor diesem Hintergrund
        ihre Gewissensentscheidung sicher nicht leicht gemacht.
        Das verdient Respekt. Deshalb darf mit den Soldatinnen
        und Soldaten so nicht umgegangen werden!
        Die Entscheidungsfindung, ob einem Antrag stattge-
        geben wird oder nicht, ist zudem völlig intransparent. Da
        es sich um eine Gewissensentscheidung handelt, gibt es
        kein wissenschaftlich abgesichertes Überprüfungsver-
        fahren dafür, ob jemand die Wahrheit sagt. Folglich darf
        nicht nach Gutsherrenart mit der Logik des Lügendetek-
        tortests vorgegangen werden. Mir sind einige Betroffene
        persönlich bekannt, deren Anträge abgelehnt wurden,
        obwohl Militärseelsorger und andere Gutachter zu dem
        Ergebnis kamen, dass sie vollkommen kriegsdienstun-
        fähig seien. Schlimmer noch: Sie könnten bei weiterem
        Dienstverbleib sogar zur Gefahr für die eigene Truppe
        werden, weil sie auch im Verteidigungsfall nicht auf an-
        dere Menschen schießen würden. Das können Sie doch
        nicht ignorieren!
        Durch die Neuausrichtung der Bundeswehr mit der
        Orientierung auf eine „Armee im Einsatz“ ist die Dau-
        eraufgabe verbunden, stets ausreichend kriegsdienstwil-
        liges Personal zu rekrutieren. Die Linke befürchtet, dass
        es dadurch künftig noch schwerer wird, als Kriegsdienst-
        verweigerin oder Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu
        werden. Das im Artikel 4 des Grundgesetzes verbriefte
        Recht würde dadurch weiter ausgehöhlt und zur bloßen
        Makulatur.
        Mit unserem Vorschlag sollen Kriegsdienstverwei-
        gerungen einfacher anerkannt werden, indem die freie
        Willensbekundung ausreicht und die Begründungspflicht
        entfällt. Wir wollen dem deutschen Militarismus keine
        Chance zur Wiederauferstehung geben, auch nicht durch
        die Hintertür unter dem Deckmantel von sogenannten
        „humanitären Interventionen“. Es nimmt Ihnen sowie-
        so niemand mehr ab, dass es bei den Auslandseinsät-
        zen der Bundeswehr vordringlich um die Durchsetzung
        von Demokratie und Menschenrechten ginge oder um
        die Rechte von Frauen. Das sind bestenfalls nützliche
        Nebenprodukte des militärischen Eingreifens. Deshalb
        zollt die Linke allen Soldatinnen und Soldaten, die aus
        eigener Einsicht den Kriegsdienst aus Gewissengründen
        verweigern wollen, ihren tiefen Respekt. Sie zeigen, dass
        die Lehre aus dem Zweiten Weltkrieg aktuell bleibt: Von
        deutschem Boden soll nie wieder ein Krieg ausgehen!
        Darüber sollten wir in den Fachausschüssen beraten. Ich
        freue mich auf die Diskussion.
        Doris Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Nie-
        mand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit
        der Waffe gezwungen werden.“ So steht es in Artikel 4
        Absatz 3 des Grundgesetzes. Dieses Grundrecht zählt zu
        den wichtigsten Errungenschaften unserer Verfassung.
        Und wir müssen Sorge dafür tragen, dass dieses Grund-
        recht von den Bürgerinnen und Bürgern auch tatsächlich
        genutzt werden kann – ohne dass allzu hohe Hürden sie
        dabei behindern. In diesem Sinne verstehe ich auch den
        Antrag der Kolleginnen und Kollegen von der Linken.
        Und trotzdem werden wir diesen Antrag nicht unterstüt-
        zen. Denn wir sind zwar durchaus offen dafür, das Ver-
        fahren zur Anerkennung einer Kriegsdienstverweigerung
        im Sinne der betroffenen Soldatinnen und Soldaten zu
        vereinfachen. Hierzu einfach die Begründungspflicht ab-
        zuschaffen, ist jedoch der falsche Weg.
        Die Pflicht, den Antrag auf Kriegsdienstverweigerung
        zu begründen, diente früher vor allem zur Gängelung der
        Verweigerer. Heute, nach Aussetzung der Wehrpflicht,
        entfaltet sie einen andere, wie ich finde: heilsame, Wir-
        kung. Die Begründungspflicht unterstreicht nämlich,
        dass die Entscheidung, Soldat oder Soldatin zu werden,
        schwerwiegende Konsequenzen nach sich zieht – und
        dass diese Entscheidung wohlüberlegt sein will. Wer mit
        dem Gedanken spielt, sich als Soldat oder Soldatin zu
        verpflichten, dem wird von Anfang an verdeutlicht: Die
        Bundeswehr lässt dich nicht so einfach wieder gehen.
        Und diese Mahnung führt im Idealfall dazu, dass nur sol-
        che Männer und Frauen der Bundeswehr beitreten, die
        sich vorher ernsthaft damit auseinandergesetzt haben,
        was das eigentlich bedeutet; Soldat oder Soldatin zu sein.
        Den Streitkräften beizutreten, ist etwas anderes, als
        einen Arbeitsvertrag mit der örtlichen Sparkasse oder
        der Gärtnerei an der Ecke zu unterschreiben. Wer Soldat
        oder Soldatin wird, muss eine gehörige Portion Opfer-
        bereitschaft und Verantwortungsgefühl mitbringen. Beim
        „Bund“ gilt es nicht nur, anstrengende Geländemärsche
        zu absolvieren, stets korrekt zu grüßen und täglich aufs
        Neue die Spindordnung herzustellen. Soldat oder Solda-
        tin zu sein, bedeutet vor allem, bereit zu sein, demokra-
        tisch legitimierte Gewalt anzuwenden, über Leben und
        Tod anderer Menschen zu entscheiden – und dabei viel-
        leicht auch das eigene Leben zu verlieren.
        Es gibt also viele gute Gründe, sich gegen den Be-
        ruf der Soldatin oder des Soldaten zu entscheiden. Und
        wer sich nicht sicher ist, ob die Bundeswehr wirklich der
        richtige Arbeitsplatz ist, der wird durch die Pflicht, einen
        eventuellen, späteren Antrag auf Kriegsdienstverweige-
        rung schlüssig zu begründen, noch einmal aufgefordert:
        Überleg es Dir noch mal! Vielleicht ist es besser, Du
        unterschreibst erst einmal nur eine vorläufige Verpflich-
        tungserklärung. Oder Du meldest Dich erst mal nur für
        den Freiwilligen Wehrdienst.
        Die Begründungspflicht für den KDV-Antrag nährt
        also eventuelle Zweifel und verhindert so manch vorei-
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513392
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        lige Entscheidung. Und diese präventive, abschreckende
        Wirkung der Begründungspflicht liegt nicht nur im Inter-
        esse der Bundeswehr, sondern vor allem im Interesse der
        betroffenen Menschen.
        Trotzdem kommt es natürlich vor, dass junge Männer
        und Frauen sich falsch entscheiden: Da ist der Alltag in
        der Kaserne dann doch so ganz anders, als man es sich
        vorgestellt hatte. Da kommt man mit den Kolleginnen
        und Kollegen so gar nicht zurecht. Und vor allem: Die
        Einstellung zu allem, was mit Einsatz, Gewalt, Verwun-
        dung und Tod zu tun hat, kann sich durch einige Jahre in
        der Bundeswehr tatsächlich fundamental verändern.
        Wir wollen, dass niemand gezwungen wird, gegen
        seinen Willen in der Bundeswehr zu bleiben. Und des-
        halb sind wir durchaus offen, wenn es darum geht, das
        bisherige Verfahren zur Kriegsdienstverweigerung einer
        kritischen Prüfung zu unterziehen.
        Ist es wirklich ausreichend, dass die KDV-Anträge
        im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
        Aufgaben nur von Sachbearbeitern und Juristen geprüft
        werden? Sollten hier nicht zumindest in Zweifelsfällen
        auch Psychologen mit einbezogen werden? Und wie
        könnten wir wirklich zweifelsfrei sicherstellen, dass die
        Bundeswehr keinerlei Einfluss auf die Prüfung durch das
        Bundesamt nimmt? Darüber hinaus könnte auch die Bun-
        deswehr einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass junge
        Menschen gar nicht erst in die Situation kommen, einen
        Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen.
        Zum einen müssen die Karrierecenter potenzielle Be-
        werberinnen und Bewerber viel stärker als bisher auch
        über die Schattenseiten und die Risiken des Berufes
        aufklären. Zum anderen müssen insbesondere Offiziere
        viel früher mit der Realität des Truppenalltags und der
        Einsätze konfrontiert werden. Die lange Schonfrist in der
        Offiziersausbildung und an der Universität führt nach
        Abschluss des Studiums oft zu einem bösen Erwachen
        und bringt die Betroffenen dann in den Verruf, lediglich
        die gute und bezahlte Ausbildung „abgegriffen“ zu haben
        und sich nun aus dem Staub machen zu wollen.
        Langwierige Verweigerungsverfahren sind für die
        betroffenen Soldatinnen und Soldaten extrem belas-
        tend. Und für die Bundeswehr sind sie nicht gerade ein
        Imagegewinn. Deshalb: Lassen Sie uns alles tun, um die
        Anzahl der Kriegsdienstverweigerer möglichst klein zu
        halten! Lassen wir die Begründungspflicht, wie sie ist.
        Sorgen wir dafür, dass alle Rekrutinnen und Rekruten
        genau wissen, worauf sie sich einlassen! Und überprüfen
        wir, was wir noch tun können, damit das Verfahren zur
        KDV-Anerkennung wirklich fair und frei von politischer
        Einflussnahme abläuft!
        Anlage 6
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des von der Bundesregierung einge-
        brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung
        der EU-Mobilitäts-Richtlinie (Tagesordnungs-
        punkt 21)
        Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU): Die schnelle Umset-
        zung der EU-Mobilitätsrichtlinie ist der CDU/CSU-Bun-
        destagsfraktion ein wichtiges Anliegen, geht es dabei
        doch im Kern um die Stärkung des Rechts auf Freizügig-
        keit nach Artikel 45 des Vertrages über die Arbeitsweise
        der Europäischen Union und die Zukunft der heute erst in
        den Arbeitsmarkt hineinwachsenden Arbeitnehmergene-
        rationen. Denn wir leben in einer Zeit, wo die nationalen
        Arbeitsmärkte der Europäischen Union einerseits noch
        höchst unterschiedlich ausgestaltet sind, sich anderer-
        seits aber viele junge Europäer beruflich längst europa-
        weit orientieren. Diese geradezu „grenzenlose“ Freizü-
        gigkeit muss deshalb auch vor allem aus Sicht junger,
        weit noch von einer Rente entfernter Arbeitnehmer ihren
        Niederschlag im Abbau unnötiger Mobilitätshindernisse
        finden, wie sie etwa die Regelungen zur betrieblichen Al-
        tersvorsorge mit sich bringen.
        Solche potenziellen Hindernisse sind beispielsweise
        zu lange Unverfallbarkeitsfristen für den Erwerb von Be-
        triebsrentenanwartschaften, die fehlende Wahrung von
        Betriebsrentenanwartschaften bei einem Arbeitgeber-
        wechsel, Abfindungen von Kleinstanwartschaften ohne
        Zustimmung der Beschäftigten sowie nicht ausreichende
        Informationen der Beschäftigten über ihre Betriebsren-
        tenansprüche. Diese werden wir durch die nötigen Ände-
        rungen im Betriebsrentengesetz und im Einkommensteu-
        ergesetz beseitigen. Durch die erst zum 1. Januar 2018
        erfolgende Umsetzung geben wir den Arbeitgebern für
        die Beschäftigungszeiten ab diesem Zeitpunkt die Pla-
        nungs- und Rechtssicherheit einer schonenden Umset-
        zung.
        Mit den Änderungen bei der Unverfallbarkeitsfrist
        stärken wir auch die Arbeitnehmer, indem wir diese Frist
        nämlich von heute fünf Jahren auf drei Jahre verkürzen
        und die Unverfallbarkeit dabei vom 25. auf das 21. Le-
        bensjahr absenken. In dieser Weise helfen wir den vielen
        jungen Arbeitnehmern in der Europäischen Union, die
        grenzüberschreitend den Arbeitsplatz und Arbeitgeber
        wechseln.
        Damit diese nicht an Betriebsrentenregelungen beim
        Arbeitgeberwechsel scheitern, gelten die neuen Rege-
        lungen nicht nur, wie in der Richtlinie vorgesehen, für
        zu- und abwandernde Beschäftigte, sondern eben für alle
        Beschäftigen – also auch für diejenigen, die innerhalb
        Deutschlands den Arbeitgeber wechseln. So stärken wir
        die zweite Säule der Altersvorsorge „europakonform“,
        indem wir sie nun in den grenzüberschreitenden Arbeits-
        markt einbetten.
        Der europäische Arbeitsmarkt und die europäische
        Wirtschaft hatten in den vergangenen Jahren vielen He-
        rausforderungen standzuhalten. Hier sind wir aber auf
        einem guten Weg und werden die kommenden Heraus-
        forderungen ebenso gut bewältigen. Die Arbeitslosigkeit
        ist sowohl in der Euro-Zone von 11,5 Prozent im Sep-
        tember 2014 innerhalb eines Jahres auf 10,8 Prozent ge-
        sunken, als auch in der gesamten Europäischen Union
        im gleichen Zeitraum von 10,1 Prozent auf 9,3 Prozent.
        Die Bundesrepublik Deutschland trägt an diesem ge-
        samteuropäischen Erfolg mit ihrer guten nationalen Ar-
        beitsmarktpolitik bei und ist eines der Zugpferde dieser
        Entwicklung.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13393
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        Um Deutschland auch weiterhin als attraktiven Ar-
        beitsmarkt in der Europäischen Union zu positionieren,
        setzen wir diese Richtlinie nicht nur eins zu eins um, son-
        dern gehen noch einen Schritt weiter: Wir verhindern mit
        diesem Gesetzentwurf gleichzeitig jegliche ungewünsch-
        te Diskriminierung der in Deutschland bleibenden Be-
        schäftigten. Schon allein das sollte Grund genug sein,
        meine ich, diesen Gesetzesentwurf voll zu unterstützen.
        Matthäus Strebl (CDU/CSU): In den letzten Wochen
        haben wir uns im Plenum, im Ausschuss und in der öf-
        fentlichen Anhörung mit der betrieblichen Altersvorsor-
        ge befasst. Das begrüße ich sehr, denn es ist ungemein
        wichtig, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
        in Deutschland mit allen Säulen ihre Altersvorsorge si-
        chern. In vielen Fällen ermöglicht gerade die betriebli-
        che Altersvorsorge Rentnerinnen und Rentnern, ihren
        gewohnten Lebensstandard zu erhalten und Altersarmut
        zu vermeiden. Unsere Aufgabe ist, die besten Rahmenbe-
        dingungen dafür zu ermöglichen.
        Ein erster Schritt ist die Umsetzung der EU-Mobili-
        täts-Richtlinie in deutsches Recht. Der Gesetzesentwurf
        der Koalition verbessert insbesondere die Betriebsren-
        tenanwartschaften für jüngere Beschäftigte. Er geht so-
        gar in den wichtigsten Bestandteilen über eine Eins-zu-
        eins-Umsetzung der Richtlinie hinaus. Damit vermeiden
        wir eine Diskriminierung der inländischen Arbeitneh-
        merinnen und Arbeitnehmer.
        Bereits in der ersten Lesung bin ich auf die Herab-
        setzung der Unverfallbarkeitsfristen und die Auskunfts-
        ansprüche ausführlich eingegangen und möchte es nicht
        erneut wiederholen. Hervorheben möchte ich, dass sei-
        tens der Sachverständigen in der Anhörung die Umset-
        zung in deutsches Recht als sachgerecht bewertet wurde.
        Die öffentliche Anhörung hat uns auch die Möglich-
        keit geboten, insbesondere von den Sozialpartnern, der
        Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge und
        der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine
        Bewertung des Änderungsantrags zu erhalten. Der Än-
        derungsantrag wird es Unternehmen mit Pensionsfonds
        ermöglichen, eine risikoreichere Kapitalanlage zu be-
        treiben. Ich stimme den Kritikern zu, dass eine risikorei-
        chere Anlage gerade für Betriebsrenten auch Nachteile
        haben kann.
        Die Beschäftigten müssen aber schon auch einen
        Überblick haben, mit welchem Betrag sie neben ihrer
        Rente rechnen können. Deshalb finde ich es sinnvoll,
        dass eine Mindest-Rente garantiert werden muss, und der
        Arbeitgeber finanzielle Mittel nachfließen lassen muss,
        wenn diese nicht erreicht wird. Ebenso stärkt es zwei-
        felsfrei auch die Zustimmung der Beteiligten, wenn bei-
        de Tarifvertragsparteien ausdrücklich ihr Einverständnis
        erklärt haben müssen. Eine garantierte Mindestrente und
        die Zustimmung der Tarifvertragsparteien sind Voraus-
        setzungen, die ich für ungemein wichtig halte.
        In der öffentlichen Anhörung am Montag haben uns
        sowohl die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitge-
        berverbände als auch der Deutsche Gewerkschaftsbund
        bestätigt, dass sie die Neuregelung begrüßen. Ich zitiere
        Herrn Abel vom DGB: „Wir stehen voll hinter diesem
        Änderungsantrag.“ Die Neuregelung ist sinnvoll, und
        ich setze darauf, dass viele Neurentnerinnen und Neu-
        rentner davon profitieren werden. Entgegen dem ersten
        Eindruck, handelt es sich eben nicht um eine „lex bosch“.
        Neben der EU-Mobilitäts-Richtlinie wollen wir auch
        das umsetzen, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart
        haben, nämlich: „Wir werden die betriebliche Altersvor-
        sorge stärken.“ Deshalb widmen wir uns auch weiterhin
        Fragen der zweiten Säule der Alterssicherung. Im Koa-
        litionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir unser Au-
        genmerk insbesondere auf zwei Personengruppen richten
        wollen:
        – Beschäftigte mit einem geringeren Einkommen und
        – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und
        mittelständischen Unternehmen.
        Ebenso dürfen wir auch nicht die Arbeitnehmerinnen
        mit flexiblen Arbeitszeiten, die in vielen Fällen nicht in
        Vollzeit tätig sind, vergessen. Denn besonders viele Frau-
        en müssen unter Altersarmut leiden. Unsere Aufgabe ist
        es, besonders für diese Beschäftigten die betriebliche Al-
        tersvorsorge attraktiver zu gestalten. Deshalb werden wir
        Anreize schaffen und Hemmnisse abbauen.
        Ich bin davon überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf
        der Bundesregierung der erste Schritt zur Stärkung der
        betrieblichen Altersvorsorge ist und freue mich auf den
        weiteren Austausch.
        Ralf Kapschack (SPD): Am vergangenen Wochen-
        ende hatte ich wirklich Grund zur Freude, nicht nur, weil
        mein Verein das traditionelle Revierderby gegen Schalke
        04 gewonnen hat. Nein, ich hatte tatsächlich auch aus-
        gesprochene Freude an unserem Koalitionspartner. Der
        Vorsitzende der christlich-demokratischen Arbeitneh-
        merschaft, Karl-Josef Laumann, hat ja am Wochenende
        eine obligatorische betriebliche Altersversorgung gefor-
        dert. Das finde ich prima. Und deshalb habe ich mich
        gefreut.
        Die betriebliche und tarifvertraglich abgesicherte Al-
        tersversorgung ist aus Sicht der SPD die beste Form der
        privaten und zugleich kollektiven Altersversorgung. Wir
        wollen sie stärken und durch die Erleichterung der Allge-
        meinverbindlichkeit auch in Regionen und Branchen in
        Deutschland durchsetzen, in denen sie derzeit aufgrund
        der geringen Tarifbindung noch viel zu wenig genutzt
        wird. Eine Stärkung und größere Verbreitung der betrieb-
        lichen Altersvorsorge ist für uns eine wünschenswerte
        Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung. Da
        müssen wir einiges tun.
        Nach letzten Untersuchungen haben etwa sechzig
        Prozent der Beschäftigten Anspruch auf eine betriebliche
        Altersversorgung. In Großbetrieben gibt es nahezu für
        alle ein Angebot. Im Handwerk aber hat nur jeder Zehn-
        te einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung.
        Auch für Mittel- und Kleinbetriebe muss betriebliche Al-
        tersversorgung selbstverständlich werden. So ist das im
        Koalitionsvertrag formuliert. Und das ist gut so!
        Wenn kleine Betriebe damit überfordert sind, muss es
        nach unserer Ansicht Branchenlösungen geben, die vor
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513394
        (A) (C)
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        allem kleinen Unternehmen Risiko und Organisations-
        aufwand abnehmen. Gleichzeitig können solche Einrich-
        tungen durch die entsprechende Größe Kostenvorteile
        beim Vertrieb, bei Verwaltungskosten und bei möglichen
        Anlagen realisieren. Das Arbeitsministerium arbeitet an
        entsprechenden Vorschlägen. Um Arbeitnehmerinnen
        und Arbeitnehmer stärker zu motivieren, eine betriebli-
        che Altersversorgung aufzubauen, braucht es nach unse-
        rer Meinung aber auch an anderer Stelle Veränderungen.
        Heute muss jedem Beschäftigten auf Nachfrage ein
        Angebot zur betrieblichen Entgeltumwandlung gemacht
        werden. Die SPD will, dass in Zukunft jedes Unterneh-
        men eine entsprechende Möglichkeit anbietet, wenn die
        Arbeitnehmerin, der Arbeitnehmer nicht selbst darauf
        verzichtet. Die Erfahrung in Nachbarländern zeigt, dass
        eine solche Opt-out-Regelung zu einer deutlich besseren
        Verbreitung führt.
        Attraktive Altersversorgung wird in Zukunft sicher-
        lich auch ein Argument sein, um Arbeitskräfte zu binden
        oder neue zu gewinnen. Deshalb ist das für Unternehmen
        nicht nur ein Kostenfaktor. Um betriebliche Altersversor-
        gung für Beschäftigte lukrativer zu machen, sollten die
        Ersparnisse der Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung
        eingebaut werden.
        Die Anrechnung auf die Grundsicherung ist eine
        Hürde für Geringverdiener, sich mit betrieblicher Al-
        tersversorgung zu beschäftigen. Auch da müssen wir ran.
        Gerade Geringverdiener brauchen eine zusätzliche Ab-
        sicherung im Alter. Die bisherige staatliche Förderung
        muss deshalb auf den Prüfstand.
        In den nächsten Wochen sollen ja die Ergebnisse ei-
        nes Gutachtens vorliegen, das vom Finanzministerium
        in Auftrag gegeben worden ist. Davon erhoffen wir uns
        Erkenntnisse über die Wirkungen der steuerlichen För-
        derung auch der betrieblichen Altersversorgung. Ich ver-
        mute, wir werden in Zukunft auch bei der betrieblichen
        Altersversorgung mit Zulagen arbeiten müssen, um Ge-
        ringverdienern den Zugang zu ermöglichen. Von steuerli-
        cher Förderung haben sie wegen ihres geringen Einkom-
        mens in der Regel nichts. Wir brauchen eine Stärkung der
        betrieblichen Altersversorgung. Dazu dient auch dieser
        Gesetzentwurf.
        In der Anhörung am Montag ist ja deutlich geworden,
        dass die wesentlichen Punkte des Entwurfs unstrittig
        sind:
        – Die Verringerung der Unverfallbarkeitsfristen kommt
        vor allem jungen und mobilen Arbeitskräften zugute.
        – Der Arbeitgeberwechsel hat keine negativen Auswir-
        kungen auf die bereits erworbenen Ansprüche an die
        betriebliche Altersversorgung.
        – Die Regelung über Abfindungen wird präzisiert.
        – Die Informationspflicht der Arbeitgeber oder Versor-
        gungsträger wird ausgeweitet.
        Ein Wort noch zu dem Vorschlag, die Anlagemöglich-
        keiten für Pensionsfonds zu verbreitern. Klar heißt das
        unter Umständen mehr Risiko. Aber anders als Kollege
        Birkwald das im Ausschuss gesagt hat, bedeutet dies
        nicht ein Zocken auf Kosten der Beschäftigten.
        Es gibt ein paar Reißleinen, die das verhindern sollen:
        Zum einen darf ein Mindestversorgungsniveau nicht un-
        terschritten werden, zum anderen bedürfen Veränderun-
        gen der bisherigen Politik der Pensionsfonds der Zustim-
        mung der Tarifvertragsparteien. Das heißt, da werden die
        Interessen der Beschäftigten sehr konkret berücksichtigt.
        Zum Dritten wird eine Einstandspflicht des Arbeitgebers
        festgeschrieben.
        All dies sichert für uns eine vertretbare Lösung vor
        dem Hintergrund der Niedrigzinsphase, die betriebliche
        Altersversorgung an der einen oder anderen Stelle in
        Schwierigkeiten bringt. Wir wollen die betriebliche Al-
        tersversorgung stärken. Dazu dient in gewissem Umfang
        auch dieser Gesetzentwurf. Aber nötig ist deutlich mehr.
        Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Die Umset-
        zung der EU-Mobilitätsrichtlinie wird in der Gesamt-
        bewertung vielen Beschäftigten mit einer betriebli-
        chen Altersversorgung, die das Unternehmen innerhalb
        Deutschlands oder innerhalb der EU wechseln, das Le-
        ben leichter machen. Betriebsrenten gelten ab 2018 nach
        drei und nicht mehr nach fünf Beschäftigungsjahren als
        unverfallbar und damit als mehr oder weniger garantiert.
        Für diese Garantie wird auch das Mindestalter der Be-
        schäftigten von 25 auf 21 Jahre gesenkt.
        In der Anhörung der Sachverständigen, die dazu am
        Montag stattfand, hat Herr Kleinlein vom Bund der Ver-
        sicherten noch mal positiv hervorgehoben, dass mit der
        betrieblichen Altersversorgung oft ein kostengünstiger
        Schutz vor Berufsunfähigkeit verbunden ist, der deshalb
        auch bei sehr kurzen Vertragslaufzeiten erhalten bleiben
        sollte.
        Zukünftig dürfen sogenannte Kleinstanwartschaften
        auch nicht mehr ohne Zustimmung der Beschäftigten
        abgefunden werden. Dies gilt allerdings nicht bei einem
        Wechsel innerhalb Deutschlands. Außerdem werden die
        Informationsrechte der Beschäftigten über ihre Betriebs-
        rentenansprüche gestärkt, wobei diese nur auf deren aus-
        drückliches Verlangen hin erteilt werden. Da sind wir
        mit den jährlichen Renteninformationen der gesetzlichen
        Rentenversicherung schon viel weiter, und das sollte
        auch für Zusatzversicherungen der Standard sein.
        Union und SPD haben ja in ihrem Koalitionsvertrag
        vereinbart, die betriebliche Altersversorgung zu stärken.
        Der Erwartung, dass durch die Umsetzung der EU-Mo-
        bilitätsrichtlinie die betriebliche Altersversorgung insge-
        samt an Attraktivität gewinnen werden würde, wurde in
        der Anhörung ein deutlicher Dämpfer verpasst.
        Nichtsdestotrotz hätten wir dem Gesetzentwurf zuge-
        stimmt, da er eben durchaus auch die Rechte der Ver-
        sicherten stärkt. Aber leider hat die Große Koalition
        wieder in letzter Minute einen Änderungsantrag dazu ge-
        packt, der erstens mit der Richtlinie nichts zu tun hat und
        zweitens in völlig unzureichender Weise auf ein wirklich
        strukturelles und großes Problem der betrieblichen Al-
        tersversorgung reagiert.
        Worum geht es dabei? Die Deutsche Bundesbank
        verweist darauf, dass das Niedrigzinsumfeld es Unter-
        nehmen oder ihren Pensionskassen, Pensionsfonds und
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13395
        (A) (C)
        (B) (D)
        Unterstützungskassen – ich zitiere – „erschwert, mit dem
        dafür angelegten Deckungsvermögen die zugesagten
        Versorgungsleistungen zu erwirtschaften.“ (Deutsche
        Bundesbank, Finanzstabilitätsbericht 2013, Versiche-
        rer zwischen niedrigen Zinsen und erhöhten Eigenka-
        pitalanforderungen, S. 13). Das Risiko „besteht darin,
        dass die Erträge aus den Kapitalanlagen bei ungünstiger
        Marktentwicklung eventuell nicht ausreichen, um die
        den Kunden zugesagten Garantieleistungen und darüber
        hinausgehende Überschusszahlungen zu erbringen. Dies
        ist besonders bei der Neuanlage in einem dauerhaften
        Niedrigzinsumfeld von Bedeutung.“ (ebd., S. 74), heißt
        es im Finanzstabilitätsbericht 2013 der Bundesbank.
        Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, in der
        Anhörung haben wir erfahren, dass der konkrete Anlass
        für Ihren Änderungsantrag die Tatsache war, dass der
        Pensionsfonds der Robert Bosch GmbH genau diese
        Schwierigkeiten hat und die Startrente für Neurentne-
        rinnen und Neurentner gegenüber 2015 um 17 Prozent
        hätte gesenkt werden müssen. Darauf hat Bosch in einer
        eigenen Stellungnahme zur Anhörung auf Drucksache
        18(11)474 explizit hingewiesen. Die Aufsichtsbehörde
        BaFin hat das bestätigt.
        Zur Veranschaulichung einige Zahlen: Der Bosch-Pen-
        sionsfonds ist mit einer Bilanzsumme von 2,5 Milliar-
        den Euro der viertgrößte, der bei der BaFin gemeldeten
        31 Pensionsfonds. Er verwaltet Kapitalanlagen im Wert
        von 2,4 Milliarden Euro für 127 000 Anwärterinnen und
        Anwärter und 39 000 Rentnerinnen und Rentner.
        Pensionsfonds wurden 2002 eingeführt und sind damit
        der jüngste der fünf Durchführungswege der betriebli-
        chen Altersversorgung. Mittlerweile summieren sich laut
        dem Finanzstabilitätsbericht der Bundesbank von 2013
        die Leistungsansprüche der Versicherten aus allen Pensi-
        onsfonds auf 117 Milliarden Euro (S. 84). Pensionsfonds
        haben im Gegensatz zu den anderen Durchführungswe-
        gen der BAV großzügigere – ich würde sagen: riskantere
        – Kapitalanlagevorschriften. Sie sollen im Vergleich zu
        Festzinsanlagen die vermeintlich höheren Renditechan-
        cen der Börse nutzen und im Gegenzug müssen Sparerin-
        nen und Sparer gegebenenfalls Abstriche bei den Renten-
        leistungen hinnehmen.
        Wie aber reagiert der Pensionsfonds von Bosch auf
        das Niedrigzinsumfeld? Er überzeugt Union und SPD
        davon, noch riskantere Anlagestrategien zu erlauben und
        die Garantien für Betriebsrenten noch weiter abzusen-
        ken, und er spekuliert im doppelten Wortsinn auf höhere
        Renditen.
        Der DGB hat das in seiner Stellungnahme sehr gut
        zusammengefasst. Durch die Gesetzesänderung – Zitat
        – „könnten Pensionsfonds auch in der Rentenbezugszeit
        versuchen, höhere Renditen zu erwirtschaften. Gleichzei-
        tig steht damit bei Eintritt in die Auszahlungsphase noch
        nicht für deren gesamte Laufzeit fest, welche Höhe die
        monatlichen Zahlungen haben werden, es besteht also
        die Gefahr, dass die Zahlungen in ihrer Höhe schwanken
        und ggf. geringer ausfallen als erhofft.“
        Bosch und Union und SPD wetten also auf zukünftig
        steigende Aktienkurse und setzen damit eine auskömm-
        liche und verlässliche Alterssicherung der Beschäftigten
        aufs Spiel. Das ist für uns nicht akzeptabel! Die Betriebs-
        rentnerinnen und -rentner wissen in Zukunft also nicht
        mal mehr während der Auszahlungsphase, wieviel Geld
        sie bekommen. Die ausgezahlte Betriebsrente ist also
        auch sehr kurzfristig vom Ertrag des Pensionsfonds, also
        seinen Spekulationserfolgen auf den Kapitalmärkten, ab-
        hängig. Garantiert wird nur noch eine Mindestleistung.
        Union und SPD gestehen immer noch nicht ein, dass
        viele Unternehmen in den 1990er-Jahren ihre Mitarbei-
        terinnen und Mitarbeiter und auch sich selbst von zu
        optimistischen Ertragserwartungen haben ködern lassen.
        Entsprechend hoch wurden die Anfangsrenten angesetzt
        bzw. entsprechend wenig zahlten die Arbeitgeberinnen
        und Arbeitgeber ein. Da die Rendite dann aber in der
        Folge der Finanzkrise geringer ausfiel als angenommen
        und die Rückstellungen aus dem Ruder laufen, müssten
        die Betriebsrentenzusagen jetzt laufend gekürzt werden.
        Liebe Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD,
        mit diesem Änderungsantrag wird es Ihnen vielleicht
        gelingen, den Pensionsfonds der Robert Bosch GmbH
        kurzfristig zu stabilisieren, aber nur, indem Sie ihm er-
        lauben, die Anlagestrategie noch riskanter zu gestalten,
        sich noch mehr vom Kapitalmarkt abhängig zu machen.
        Damit liefern Sie die Beschäftigten dem Kasino des Fi-
        nanzmarktes aus. Damit machen Sie deren Altersvorsor-
        ge zum reinen Spekulationsobjekt. Ganz offensichtlich
        haben Sie aus der Finanzkrise nichts gelernt.
        Die Linke sagt: Ziehen Sie endlich die Schlussfol-
        gerung daraus, dass kapitalmarktgestützte Altersver-
        sorgung nicht nur für die Beschäftigten hochriskant ist,
        sondern auch noch die Unternehmen in den Ruin führt.
        Deshalb noch einmal unser dringender Appell: Stärken
        Sie die gesetzliche Rentenversicherung und sorgen Sie
        dafür, dass das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent an-
        gehoben wird.
        Wir haben deshalb den Änderungsantrag abgelehnt
        und werden uns insgesamt enthalten.
        Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
        Koalition kann der Europäischen Union durchaus dank-
        bar sein. Schließlich ist es die EU-Mobilitätsrichtlinie,
        die die Bundesregierung nun letztlich zwingt, zumindest
        einen kleinen Teil dessen umzusetzen, was der Koaliti-
        onsvertrag verspricht.
        Die betriebliche Altersversorgung sei zu stärken, heißt
        es dort. Doch eigenmächtig gelingt wenig. Der Vorschlag
        von Andrea Nahles, das sogenannte Neue Sozialpartner-
        modell Betriebsrente, droht gerade am Widerstand der
        Sozialpartner zu scheitern. Bereits zwei Entwürfe aus
        dem Bundesarbeitsministerium mussten angesichts der
        massiven Gewerkschafts- und Arbeitgeber-Kritik ver-
        worfen werden.
        Eine Einigung ist nicht in Sicht. Und selbst wenn sie es
        wäre: Die bisherigen Vorschläge zur Nahles-Rente schei-
        nen kaum geeignet, tatsächlich wie geplant eine umfas-
        sende Verbreitung von Betriebsrenten zu erreichen. Denn
        dazu bedürfte es, wenn man sich ehrlich macht, weniger
        einer tarifvertraglichen Lösung als einer gesetzlichen
        Regelung. Jeder neue Arbeitsvertrag müsste automatisch
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513396
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        mit einem Angebot zur betrieblichen Altersversorgung
        sowie mit einer freiwilligen Opt-out-Option für die Be-
        schäftigten verbunden sein. Ob die Bundesregierung ein
        solches Modell durchsetzen könnte, ist vor dem Hinter-
        grund der bisherigen Entwicklung allerdings zu bezwei-
        feln.
        Immerhin: Die Umsetzung der EU-Vorgaben, zu der
        die Bundesregierung bis 2018 verpflichtet ist, wird Ver-
        besserungen nach sich ziehen. Die im entsprechenden
        Gesetzentwurf vorgesehenen verkürzten Unverfallbar-
        keitsfristen und die Reduzierung des Mindestalters für
        den Erhalt von Versorgungsanwartschaften dürften die
        Mobilität von Betriebsrenten erhöhen und ihre Attrakti-
        vität steigern. Gerade Jüngere und Frauen werden davon
        profitieren. Ebenso zu begrüßen ist, dass künftig auch
        die Anwartschaften eher unverfallbar sind und diejeni-
        gen von ausgeschiedenen Beschäftigten auch nach deren
        Ausscheiden dynamisiert werden sollen. Die Ungleich-
        behandlung zwischen ehemaligen und aktiven Arbeit-
        nehmerinnen und Arbeitnehmern hat damit ein Ende.
        Allerdings: Die Bundesregierung hätte bei der Trans-
        formation der Mobilitätsrichtlinie in nationales Recht
        durchaus weiter gehen können. Wenig couragiert er-
        scheint auch der geplante – überaus späte – Termin des
        lnkrafttretens des Gesetzes. Erst im nahezu letztmögli-
        chen Moment, nämlich am 1. Januar 2016, werden die
        Regelungen Realität.
        Im Zusammenhang mit der Mobilitätsrichtlinie disku-
        tieren wir heute auch einen Änderungsantrag der Koali-
        tionsfraktionen. Geplant ist, Pensionsfonds in der Aus-
        zahlungsphase die Möglichkeit zu eröffnen, nicht mehr
        nur versicherungsförmige Anlagestrategien zu verfolgen.
        Durch die Option, auch risikoreicher zu agieren, sollen
        während der Rentenbezugszeit höhere Erträge erzielt
        werden können als bislang. Wie die öffentliche Anhö-
        rung im Ausschuss Arbeit und Soziales am vergangenen
        Montag zeigte, ist diese Einschätzung durchaus realis-
        tisch. Wir werden uns diesem Vorschlag deshalb nicht
        entgegenstellen.
        Wir täten aber gut daran, den Blick zu weiten. Dass
        nun bei angelegtem Kapital, das im Zeitraum des Ren-
        tenbezugs eigentlich ein sicheres Auskommen gewähr-
        leisten sollte, aggressive Anlagestrategien notwendig
        erscheinen, ist kein Zufall. Dass selbst ein Großunter-
        nehmen wie der Bosch-Konzern, der ein erhebliches In-
        teresse an der Umsetzung des Änderungsantrags hat, die
        erforderlichen Renditen für kaum erreichbar hält, weist
        auf ein grundsätzliches Problem kapitalgedeckter Syste-
        me: nämlich ihre Anfälligkeit für die schwankende Ent-
        wicklung der Finanzmärkte. Kapitalgedeckte Altersvor-
        sorgesysteme sind seit Jahren unter Druck. Ein Ende der
        Niedrigzinsphase ist nicht absehbar. Vor diesem Hinter-
        grund ist auch die Forderung – unter anderem von der Ar-
        beitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung – zu
        verstehen, Unternehmen künftig Pensionsrückstellungen
        zu erleichtern, indem die Berechnungsvorschrift für den
        Rechnungszins angepasst wird.
        Übrigens: Bei der Riester-Rente ist die Situation der-
        zeit nicht besser. Bereits mehrere Versicherungsunter-
        nehmen haben das Geschäft mit Neu-Verträgen einge-
        stellt. Auch hier also wackelt das System angesichts der
        ungesunden wirtschaftlichen Entwicklung.
        Welche Schlussfolgerungen ziehen wir daraus? Ohne
        Frage: Das Drei-Säulen-System ist nach wie vor das rich-
        tige Modell für die Alterssicherung. Wir setzen uns dafür
        ein, dass die Betriebsrenten künftig auch all denjenigen
        Beschäftigten offen stehen, die bisher faktisch ausge-
        schlossen sind. Die Mobilitätsrichtlinie leistet dazu einen
        Beitrag, reicht aber bei weitem nicht aus. Die dritte Säule
        ist endlich auf eine solide Grundlage zu stellen, die eine
        faire und transparente Altersvorsorge ermöglicht. Eine
        zentrale Erkenntnis aus der Entwicklung in den vergan-
        genen Jahren ist indes, dass sich gerade die gesetzliche
        Rentenversicherung als ein Fels in der Brandung erwie-
        sen hat. Ihr Image als zukunftsunfähiger Dinosaurier
        konnte sie auch deshalb inzwischen ablegen. Wir wollen
        gerade die erste Säule weiter stärken und ihr Leistungs-
        vermögen so stabil wie möglich halten. Ein Absinken
        des Rentenniveaus auf unter 40 Prozent, wie in der heute
        veröffentlichten Prognos-Studie für die Zeit nach 2030
        vorhergesagt, ist jedenfalls mit uns nicht zu machen.
        Anlage 7
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung:
        – des von der Bundesregierung eingebrachten
        Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des
        Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer
        Vorschriften
        – der Beschlussempfehlung und des Berichts zu
        dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus,
        Matthias W. Birkwald, Caren Lay, weiterer Ab-
        geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kei-
        ne Anrechnung von NVA-Verletztenrente auf
        Grundsicherung im Alter
        (Tagesordnungspunkt 22 und Zusatztagesord-
        nungspunkt 3)
        Marlene Mortler (CDU/CSU): Wir haben lange
        diskutiert. Wir haben uns mit Wissenschaftlern, Sozial-
        richtern, den zuständigen Beamten und, das ist für mich
        eine Selbstverständlichkeit, mit den Betroffenen beraten:
        mit älteren Landwirten, dem landwirtschaftlichen Nach-
        wuchs und den Ehepartnerinnen von Landwirten.
        Nun ist es soweit: Mit dem vorliegenden Entwurf zur
        Änderung des Zwölften Gesetzes Sozialgesetzbuch und
        weiterer Vorschriften setzen wir eine der komplexesten
        agrarpolitischen Verabredungen unseres Koalitionsver-
        trages um: die Reform der Hofabgabeklausel im Rahmen
        der Alterssicherung der Landwirte.
        Für alle Nichtlandwirte im Saal: Die Landwirtschaft
        verfügt über ein eigenes System der Alterssicherung.
        Bauern und Bäuerinnen erhalten mit Vollendung des
        67. Lebensjahres eine Teilrente in Hohe von bis zu
        660 Euro. Voraussetzung ist, dass die Landwirte ihren
        Hof nicht weiterführen, sondern abgeben. Um diese so-
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13397
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        genannte Hofabgabeklausel geht es bei dem Gesetz, über
        das wir hier abstimmen.
        Warum ist die Hofabgabe so wichtig? Über 90 Prozent
        aller landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland sind
        nach wie vor Familienunternehmen. Auf jedem dieser
        Bauernhöfe, es sind über 250 000, stellt sich, wenn der
        Betriebsleiter das Rentenalter erreicht, die Frage nach
        der Zukunft: Wie geht es weiter mit dem Hof? Bleibt er
        bestehen? Oder schließt er die Tore und der Strukturwan-
        del setzt sich fort?
        Die Hofabgabeklausel ist das Instrument, mit dem wir
        einen klaren und rechtzeitigen Übergang der Verantwor-
        tung von einer Generation auf die nächste unterstützen.
        Ich sage es aus eigener Erfahrung: Wenn die ältere Ge-
        neration nicht bereit ist, den Jungen das Zepter oder bes-
        ser den Traktorschlüssel in die Hand zu geben, dann ist
        der Hof in Gefahr. Nach 30 Jahren braucht ein landwirt-
        schaftlicher Betrieb neuen Schwung, neue Tatkraft, neue
        Fachkompetenz und auch einen neuen Blick auf das, was
        notwendig ist, um einen Betrieb erfolgreich in die Zu-
        kunft zu führen.
        Andererseits gilt: Auch wenn niemand zur Hofabgabe
        gezwungen wird, darf die Klausel natürlich nicht zu un-
        billigen Härten führen. Die abgebende Generation muss
        wirtschaftlich in der Lage sein, trotz Hofabgabe aus-
        kömmlich zu leben. Dafür braucht sie weiter Einnahmen,
        etwa aus Pacht- oder Veräußerungserlösen.
        Denn das System der landwirtschaftlichen Alterssi-
        cherung gewährt ja gerade keine Voll-, sondern nur eine
        Teilrente. Diese Einnahmen müssen wir möglich ma-
        chen. Und natürlich kann der Gesetzgeber keine Hofab-
        gabe verlangen, wenn sich in einer Region gar keine Hof-
        nachfolger finden. Auch dafür braucht man Lösungen.
        Deshalb haben wir drei Dinge gemacht: Die Abga-
        be flexibilisiert, das Nebeneinkommen gestärkt und die
        Eigenständigkeit der Ehegattenversicherung vollendet:
        Statt einer Veräußerung oder Verpachtung des Betriebs
        kann die Hofabgabe in Zukunft auch durch den Über-
        gang an eine Gesellschaft erfolgen, sofern der Landwirt
        an der Unternehmensführung nicht beteiligt ist.
        Persönlich hätte ich gern auch die Hofabgabe an den
        Ehepartner in den Fällen der Teilerwerbsminderung er-
        möglicht. lm Ergebnis haben wir davon abgesehen, weil
        die Option der Gesellschaftsgründung die meisten mög-
        lichen Fälle erfasst und wir keine darüber hinausgehende
        Missbrauchsgefahr entstehen lassen wollten.
        Flexibilisiert haben wir auch den Renteneintritt: Wie
        auch in der gesetzlichen Rentenversicherung wird in
        Zukunft derjenige, der über die Regelaltersgrenze hi-
        naus arbeitet, einen Rentenzuschlag erhalten. Es geht um
        0,5 Prozent pro Monat − immerhin.
        Außerdem stärken wir das Nebeneinkommen. Mir ist
        völlig klar, dass viele Landwirte darauf angewiesen sind,
        einen Teil des Betriebes weiter zu bewirtschaften. Eben
        deshalb heben wir den rentenunschädlichen Rückbehalt
        auf 99 Prozent der sozialversicherungsrechtlichen Min-
        destgröße an. Mehr geht nicht, ohne dass Sozialversiche-
        rungsbeitrage anfallen. Konkret bedeutet dies: 8 Hektar
        Ackerland, 2 Hektar Obstflächen und 75 Hektar Wald
        können neben der Rente weiter bewirtschaftet werden.
        75 Hektar Wald − das ist schon etwas!
        Der dritte Reformbaustein liegt mir besonders am
        Herzen: die vollständige Verwirklichung der Eigenstän-
        digkeit der Ehegattenrente. Bisher hat ein versicherter
        Ehepartner erst dann Alterssicherung erhalten, wenn der
        Landwirt den Hof abgegeben hatte – selbst dann, wenn
        man längst geschieden war.
        Und auch einem voll erwerbsgeminderten Landwirt,
        der seinen Betrieb vor Jahren an die Ehefrau abgegeben
        hat, wurde die Rente wieder entzogen, wenn die Ehefrau
        den Betrieb über die Regelaltersgrenze hinaus weiter ge-
        führt hat. Die Rente des einen wird von der Rente des
        anderen unabhängig. Das ist eine echte Errungenschaft
        für die Frauen in der Landwirtschaft, im Jahr 2016 aber
        auch eine absolute Notwendigkeit!
        Auch wenn nie alle zufrieden sind: Das ist wirklich
        ein ausgewogenes Paket, ein Paket im Interesse der ganz
        großen Mehrheit unserer Bäuerinnen und Bauern. Ich
        mochte Sie alle um Zustimmung zum vorliegenden Ge-
        setzentwurf bitten.
        Jana Schimke (CDU/CSU): Mit der heutigen ab-
        schließenden Beratung zum 12. Sozialgesetzbuch-Ände-
        rungsgesetz schaffen wir Verbesserungen in verschiede-
        nen Bereichen.
        1. Wir verbessern die sozialpolitischen Rahmenbe-
        dingungen in Deutschland! Das betrifft Bezieher von
        Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
        Wir führen für Sparer einen jährlichen Freibetrag von
        26 Euro für Einnahmen aus Kapitalvermögen und somit
        insbesondere für Zinseinnahmen ein. Sparen wird sich
        künftig also auch für Grundsicherungsempfänger wieder
        mehr lohnen. Wenn jemand einmalige Einnahmen erzielt,
        werden diese künftig erst im Folgemonat angerechnet,
        und sollten diese einmaligen Einnahmen bedarfsdeckend
        sein, sind sie in der Regel auf 6 Monate zu verteilen. Hier
        sorgen wir für existenzielle Erleichterungen und Verein-
        fachungen für Menschen im Leistungsbezug.
        2. Wir unterstützen die Kommunen! Bereits seit
        2 Jahren finanziert der Bund vollumfänglich die Grund-
        sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Schon
        damit unterstützen wir die Kommunen in hohem Maße.
        Mit dem heutigen Gesetzentwurf gehen wir noch einen
        Schritt weiter. Die Bundesländer dürfen künftig eine
        vereinfachte Nachweisführung über die Verwendung
        der Gelder anwenden. Damit leisten wir einen wichtigen
        Schritt auch zum Bürokratieabbau.
        3. Wir gestalten Europa! Seit dem 1. Juli dieses Jah-
        res besteht die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügig-
        keit für Kroatien. Diesen Status verankern wir jetzt im
        SGB III, im Aufenthaltsgesetz und im Freizügigkeitsge-
        setz. Wir profitieren von der Arbeitnehmerfreizügigkeit,
        weil wir dadurch auch qualifizierte Fachkräfte für Man-
        gelberufe gewinnen. Letztes Jahr waren 93 000 Kroaten
        vorwiegend im verarbeitenden, im Baugewerbe und im
        Gesundheits- und Sozialwesen sozialversicherungs-
        pflichtig beschäftigt.
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        Für die Zukunft wird weiterhin von jährlich etwa
        10 000 weiteren kroatischen Arbeitskräften ausgegan-
        gen. Dadurch kann unser Fachkräftemangel abgemildert
        werden und wird den insbesondere auch jungen Men-
        schen in Europa eine Beschäftigungschance geboten.
        Denn mit einer Arbeitslosenquote von 17,3 Prozent und
        einer Jugendarbeitslosigkeit von rund 43 Prozent ähnelt
        die Arbeitsmarktsituation in Kroatien der in Spanien oder
        auch Griechenland. Die uneingeschränkte Arbeitnehmer-
        freizügigkeit Kroatiens ist gelebtes Europa und kommt
        Unternehmen und Arbeitsuchenden gleichermaßen zu-
        gute.
        4. Wir fördern Integration! Geduldete Ausländer dür-
        fen künftig ausbildungsbegleitende Hilfen schneller in
        Anspruch nehmen. Wir werden die bisherige Voraufent-
        haltsdauer von 4 Jahren auf 15 Monate herabsetzen.
        5. Wir stärken unseren Arbeitsmarkt! Auch das Kurz-
        arbeitergeld verhalf uns in den letzten Jahren, übermäßi-
        gen Arbeitsplatzabbau durch wirtschaftliche Krisen gut
        zu überstehen. Ein entscheidendes Instrument war und
        ist dabei auch die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes:
        Wieviel Zeit räumen wir also unseren Betrieben ein,
        Krisenzeiten zu bewältigen? Die bisher erfolgreich prak-
        tizierte Bezugsdauer von 12 Monaten werden wir jetzt
        auch im Gesetz verankern. Das gibt sowohl den Unter-
        nehmen, als auch der Bundesagentur für Arbeit mehr Pla-
        nungssicherheit.
        Ebenso widmen wir uns der Gruppe der kurz befristet
        Beschäftigten. Das sind unter anderem Bürofachkräfte,
        Lagerarbeiter, Gästebetreuer oder auch Künstler. Sie er-
        halten auch weiterhin, bis Ende Dezember 2016, einen
        Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach einer nur 6-mona-
        tigen Versicherungszeit.
        Abschließend werden bereits mit dem Gesetzentwurf
        sowie mit dem Änderungsantrag mehrere Änderungen
        des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
        vorgenommen. Künftig sollen die agrarpolitische Steue-
        rungs- und sozialpolitische Sicherungsfunktion besser in
        Einklang gebracht werden. Dazu werden zum Beispiel
        die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessert und die Ab-
        gabemöglichkeiten zwischen Ehegatten erleichtert.
        Heute leisten wir einen Beitrag zur sozialen Markt-
        wirtschaft, indem wir mit dem SGB-12-Änderungsgesetz
        sowohl den sozialen Ausgleich fördern als auch arbeits-
        marktpolitische Belange berücksichtigen.
        Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD): Wir diskutieren
        heute zu fortgeschrittener Zeit über ein Gesetz mit Än-
        derungen im Sozialgesetzbuch XII, das vielfältige Än-
        derungen mit sich führt und das man mit Fug und Recht
        als Sammelsurium bezeichnen kann – angefangen bei
        rein technischen Änderungen im SGB XII bis hin zur
        Alterssicherung bei Landwirten. Die in dem Entwurf ent-
        haltenen Änderungen kommen verschiedenen Leuten im
        Kleinen aber auch im Großen zu Gute. Zusätzlich ent-
        lasten wir die Kommunen durch eine Reduzierung ihrer
        Nachweispflichten.
        Wir schaffen endlich rechtliche Klarheit bei der Be-
        zugsdauer des Kurzarbeitergeldes. Die Bezugsdauer des
        Kurzarbeitergeldes wurde in den letzten 35 Jahren je-
        weils per Rechtsverordnung des Arbeits- und Sozialmi-
        nisterium von sechs auf mindestens zwölf Monate ver-
        längert. Mit der gesetzlichen Festlegung auf nun zwölf
        Monate bieten wir vor allem den Unternehmen und ihren
        Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Planungssicherheit.
        Wir schaffen Gerechtigkeit bei ehemaligen Wehr-
        dienstleistenden der NVA.
        Für Leistungsberechtigte, die während ihres Wehr-
        dienstes in der Nationalen Volksarmee der DDR eine Be-
        schädigung erlitten haben, wird für die in diesen Fällen
        gezahlte Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallver-
        sicherung ein Freibetrag in Höhe der Grundrente nach
        dem Bundesversorgungsgesetz eingeführt. Die Verletz-
        tenrente wird dann in Höhe dieses Freibetrages nicht als
        Einkommen auf die Grundsicherung im Alter und auf
        die Erwerbsminderung angerechnet. Damit werden im
        Wehrdienst verletzte Soldaten der NVA mit denen der
        Bundeswehr gleichgestellt.
        Und wir entlasten die Kommunen hinsichtlich ihres
        Verwaltungsaufwandes.
        Durch den Wegfall einer differenzierten Nachweis-
        pflicht der Länder bei der Übernahme der Kosten für die
        Leistung der Grundsicherung im Alter durch den Bund
        bieten wir den Ländern und Kommunen den nötigen
        Freiraum, Informationen zum Bildungs- und Teilhabepa-
        ket zu erheben, die uns bei der Beurteilung helfen.
        Neben den zahlreichen Verbesserungen regeln wir
        in dem Gesetzentwurf auch technische Details, die aber
        auch zu kleinen materiellen und organisatorischen Ver-
        besserungen führen können, wie zum Beispiel die Erhö-
        hung des Freibetrages um 26 Euro für Einnahmen aus
        dem Schonvermögen auf Leistungen des SGB XII oder
        die Anrechnung von einmaligen Einnahmen im Folge-
        monat.
        Ein großer Punkt ist die Verbesserung der Arbeits-
        und Ausbildungsunterstützung für Flüchtlinge. Durch
        die Öffnung der ausbildungsbegleitenden Hilfen für Ge-
        duldete nach einer Voraufenthaltszeit von 15 Monaten
        ergreifen wir Maßnahmen, die Ausbildungsabbrüche
        verhindern können und damit den Weg zu Arbeit und In-
        tegration erleichtern.
        Die vom Bundesrat, vom Deutschen Verein und ande-
        ren Verbänden in ihren Stellungnahmen geäußerte Kritik,
        dass sich in dem Gesetzentwurf keine Regelung zur Lö-
        sung der sogenannten „Erstrentenproblematik“ und der
        Anpassung der Regelbedarfsstufe 3 wiederfindet, kann
        ich nachvollziehen. Wir beschäftigen uns schon seit ge-
        raumer Zeit mit dieser Thematik und werden alsbald Lö-
        sungsvorschläge darlegen.
        Und last, but not least: Zu den Verbesserungen bei der
        Hofabgabe, vor allem bei der Hofabgabe an den Ehegat-
        ten oder die Ehegattin, wird mein Kollege Dr. Wilhelm
        Priesmeier reden.
        Wir regeln in diesem vielfältigen Gesetzentwurf viel
        Kleines und viel Großes. Doch jede Regelung bringt
        Verbesserung mit sich oder sorgt für mehr Rechts- und
        Planungssicherheit.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13399
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        In diesem Sinne lade ich Sie ein, dem Gesetz zuzu-
        stimmen.
        Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD): Die SPD hat sich
        immer zu dem sozialen Sicherungssystem in der Land-
        wirtschaft bekannt und tut das auch heute. Die Hofab-
        gabe als Voraussetzung für den Bezug einer Rente war
        bei der Einführung der Landwirtschaftlichen Alterssiche-
        rung 1957 sicher richtig. Sie hat den Strukturwandel in
        der Landwirtschaft seit fast 60 Jahren begleitet und ist
        immer wieder an die aktuellen Erfordernisse angepasst
        worden.
        Heute müssen wir uns jedoch die Frage stellen, ob das
        bloße Größenwachstum der Betriebe noch Ziel unserer
        Agrarpolitik sein sollte. Brauchen wir denn immer grö-
        ßere Betriebe? Will die Gesellschaft das heute überhaupt
        noch?
        Der damals gewünschte Strukturwandel hin zu einer
        wettbewerbsfähigen Landwirtschaft ist längst eingetre-
        ten. Wir haben nur noch 180 000 Vollerwerbsbetriebe.
        Die Hofabgabeverpflichtung schafft zunehmend soziale
        Ungerechtigkeiten. Für Inhaber kleinerer Betriebe, die
        es durchaus noch gibt, ist die soziale Absicherung allein
        durch den Rentenbezug häufig nicht gewährleistet. Sie
        sind häufig auf zusätzliches Einkommen neben dem Ren-
        tenbezug angewiesen.
        Aus diesem Grund hat die SPD 2012 auch die Ab-
        schaffung der Hofabgabe gefordert. Im Koalitionsvertrag
        haben wir durchgesetzt, dass die Hofabgabeverpflichtung
        neu gestaltet wird. Eine Abschaffung ist uns leider nicht
        gelungen und am Widerstand der Union gescheitert.
        In der Öffentlichen Anhörung am Montag hat der
        Sachverständige Mehl vom Thünen Institut darauf ver-
        wiesen, dass in Zukunft nur noch ein Drittel der Betriebe
        von der Hofabgabe betroffen sein wird. Man müsse sich
        dann in der Tat die Frage stellen, ob es gerechtfertigt sei,
        für so einen kleinen Prozentsatz der Betriebe eine Sank-
        tion aufrechtzuerhalten, die eben zwei Drittel der Berufs-
        kollegen nicht mehr betrifft.
        Die heute hier vorliegende Novellierung der Hofabga-
        beklausel ist eindeutig eine Verbesserung im Unterschied
        zur bisherigen Situation. Für 64 Prozent der Betriebe ist
        die Hofabgabeverpflichtung damit faktisch abgeschafft
        und für weitere 15 Prozent der Betriebe erheblich ent-
        schärft worden. Die verschiedenen Optionen ermöglichen
        einem Großteil der Betroffenen, ihre Rentenansprüche zu
        realisieren und gleichzeitig ausreichend zusätzliche Ein-
        künfte zu erzielen. 21 Prozent der Landwirte lassen wir
        jedoch immer noch ohne wirtschaftliche Lösung für das
        Alter zurück. Wir haben einen Kompromiss erarbeitet,
        nicht mehr und nicht weniger.
        Ja, wir haben die Alterssicherung der Landwirte ein
        großes Stück voran gebracht. Wir stärken den eigen-
        ständigen Rentenanspruch des abgebenden Landwirtes
        gegenüber seinem Ehegatten, insbesondere den der Bäu-
        erinnen. Die Bäuerinnenrente war bisher abhängig von
        der Entscheidung des Ehemannes den Hof abzugeben.
        Alleinstehende landwirtschaftliche Unternehmer, das
        sind 21 Prozent der Betriebe, profitieren jedoch gar nicht.
        Weitere 15 Prozent der Betriebe profitieren nur teilweise,
        wenn der Landwirt und sein Ehegatte beide in der AdL
        versichert sind. Die Neuregelung führt bei dieser Kon-
        stellation dazu, dass nur einer von beiden Partnern die
        Rente bekommen kann.
        Auch die Erhöhung des rentenunschädlichen Rück-
        behalts von derzeit 2 Hektar auf fast 8 Hektar landwirt-
        schaftlicher Nutzfläche bedeutet eine erhebliche Verbes-
        serung. Winzer dürfen in Zukunft zwei Hektar, Besitzer
        von Sonderkulturen 2,2 Hektar und Forstwirte 75 Hektar
        zurückbehalten. Auch das ist eine deutliche Verbesse-
        rung.
        Mit der Flexibilisierung des Renteneintrittes nehmen
        wir eine weitere Anpassung an das allgemeine Renten-
        system vor. Gezahlte Beiträge gehen nicht mehr verloren,
        auch wenn der Hof später abgegeben wird. Das Modell
        der flexiblen Rente entspricht dem aktuellen Übergangs-
        modell in der allgemeinen Rentenversicherung. Ich halte
        es daher für zeitgemäß, diese individuelle Entscheidung
        für den Renteneintritt rentenunschädlich auch im land-
        wirtschaftlichen Bereich umzusetzen.
        Weitere Hofabgabemöglichkeiten wie die rentenun-
        schädliche Einbringung des Unternehmens in eine Ge-
        sellschaft halte ich für sinnvolle Ergänzungen des vor-
        geschlagenen Gesetzentwurfes, um individuelle Modelle
        umzusetzen. Am Ende wird erst eine Evaluierung in ei-
        nigen Jahren zeigen, ob die Neuregelungen in der Praxis
        den Landwirten den Bezug ihrer Rente erleichtern und
        zu einem angemessenen Auskommen im Alter beitragen.
        An dieser Stelle möchte ich noch einmal besonders
        die Leistungen der Mitglieder des Arbeitskreises zur
        Abschaffung der Hofabgabe um Herrn Hugenberg und
        Herrn Eickmeyer würdigen. Mit viel Sachverstand und
        unermüdlichem Engagement haben sie den Dialog und
        die Diskussion zur Hofabgabe seit Jahren ganz wesent-
        lich mitbefördert. Zu gegebener Zeit müssen wir die Si-
        tuation neu bewerten.
        Es bleibt weiterhin unsere Forderung, bei der nächsten
        sich für uns Sozialdemokraten bietenden Gelegenheit das
        umzusetzen, was uns in dem gegenwärtigen Kompromiss
        nicht gelungen ist: Die vollständige Abschaffung der
        Hofabgabeverpflichtung.
        Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Die heu-
        te vorliegenden Änderungen des SGB XII lösen leider
        wieder viele Probleme nicht. Aber eine längst überfälli-
        ge Korrektur gibt es immerhin. Die Verletztenrente von
        Wehrdienstleistenden der NVA wird nicht länger auf die
        Grundsicherung angerechnet. Die Linke hat dafür lange
        gekämpft und war nun endlich erfolgreich!
        Dagegen wird die sogenannte Hofabgabeklausel lei-
        der nur aufgeweicht. Seit den 1950er-Jahren regelt sie,
        dass eine landwirtschaftliche Rente nur beziehen kann,
        wer vorher den Hof abgibt. Das ist auch kein Problem,
        solange der Betrieb in der Familie bleibt.
        Aber das ist längst ein Auslaufmodell, zum Beispiel
        weil die Kinder sich beruflich anders orientiert haben
        und die Enkel zwar interessiert, aber noch zu jung sind.
        Dann steht der Hofinhaber vor einem Dilemma: Entwe-
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513400
        (A) (C)
        (B) (D)
        der er behält den Hof, verliert aber zumindest vorläufig
        seine Rentenbeiträge. Oder er verkauft oder verpachtet
        den Hof, für eine Minirente von 450 Euro! Das ist ein
        drastischer staatlicher Eingriff in die Entscheidung zur
        Hofnachfolge.
        Und es stellt sich die Frage: Ist das angemessen? Ziel
        soll die Beförderung des Generationswechsels und damit
        einer gesunden Agrarstruktur sein. Aber das Problem
        ist doch längst, überhaupt eine Hofnachfolge zu finden.
        Deshalb gehört diese antiquierte Regelung abgeschafft,
        wie das auch der Bundesrat fordert. Aber stattdessen legt
        die Koalition heute eine veritable Verschlimmbesserung
        vor.
        Ja, es ist gut, dass jetzt Frauen einen eigenständigen
        Rentenanspruch haben und nicht mehr darauf angewie-
        sen sind, dass der Hof abgegeben wird. Aber wenn nach
        Aussage von Dr. Mehl vom Thünen lnstitut am Montag in
        der Anhörung heute der Hofabgabezwang für 64 Prozent
        der Betriebe faktisch abgeschafft und für weitere 15 Pro-
        zent erheblich entschärft wird, warum denn nicht für alle
        abschaffen?
        Dr. Mehl warnte am Montag doch völlig zu Recht,
        dass es schwer würde, die Hofabgabe für 21 Prozent der
        Betriebe noch mit agrarstrukturellen Zielen zu rechtferti-
        gen. Wieso soll ein alleinstehender oder unverheirateter
        Landwirt weiter den Betrieb an Dritte abgeben müssen,
        während Verheiratete ihre Rente beziehen, wenn der
        Gatte oder die Gattin den Hof übernimmt? Diese Diskri-
        minierung von Unverheirateten und Alleinstehenden ist
        inakzeptabel!
        Für Waldbesitzer wurde auch eine absurde Regelung
        gefunden. Sie sollen für eine Minirente ihren Wald ent-
        weder verkaufen, 9 Jahre verpachten oder stilllegen.
        Aber in unserem Land wird Wald traditionell gar nicht
        verpachtet. Und Stilllegung heißt kein Erlös, also nur
        Minirente und Altersarmut. Das geht doch so nicht! Vie-
        le Kleinstwaldflächen werden von Forstbetriebsgemein-
        schaften bewirtschaftet. Sie würden durch Zwangsver-
        kauf oder Stilllegung Bewirtschaftungsflächen verlieren.
        Das ist einfach Unsinn.
        Der Bodenverkauf mit dem Hof ist überhaupt ein
        spannendes Thema. Die Preisexplosion auf dem Bo-
        denmarkt ist doch bekannt. Man muss nicht besonders
        hellseherisch begabt sein, um zu behaupten, dass diese
        Flächen nicht an Junglandwirte verkauft werden, sondern
        zur Aufstockung der Minirente an Meistbietende. Statt
        den Generationenwechsel fördert die Hofabgabeklausel
        also den Ausverkauf des Bodens an vagabundierendes
        Kapital. Das geht gar nicht!
        Und dann bleibt der Abgebende oft auch noch auf den
        Unterhaltskosten der Hofstelle sitzen, die nicht gekauft
        wird. Wer also wirklich die breite Streuung des Bodenei-
        gentums und vor Ort verankerte Landwirtschaftsbetrie-
        be sichern will, muss die Hofabgabeklausel abschaffen.
        Jetzt und für alle.
        Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN): Willkommen in der Gegenwart, auch auf dem
        Lande.
        Die Anhörung zur Hofabgabeverpflichtung der Bäue-
        rinnen und Bauern, um eine kleine Rente zu erhalten, am
        Montag, zeigte einmal mehr, dass Sie von der CDU/CSU
        in der Vergangenheit, als alles noch so schön einfach
        war, verharren. Sie halten den Schein einer Verpflichtung
        aufrecht, die völlig ausgehöhlt und inhaltsleer ist. Nur
        noch 36 Prozent der Alterskassenmitglieder sind von ihr
        betroffen. Alle anderen sind nach dem Reförmchen von
        heute von der Abgabe befreit.
        Vor allem sind aber die Alleinstehenden − immerhin
        21 Prozent − betroffen. Das zeigt: Sie akzeptieren neben
        dem Trauschein nach wie vor keine anderen Partner-
        schaften. Auch ohne Trauschein wird oft Verantwortung
        füreinander übernommen, meine Damen und Herren von
        der CDU/CSU. Das gilt auch für schwule Bauern oder
        lesbische Bäuerinnen mit Kind, wie in der Anhörung
        vom Jungbauern Phillip Brändle von der AG bäuerliche
        Landwirtschaft deutlich gemacht wurde.
        Streichen Sie endlich diese anachronistische inhalts-
        leere Hofabgabeverpflichtung von 1957. Ist ja schon ein
        bisschen her, aber Sie denken ja in vatikanischen Zeitrau-
        men. Sie denken in Zeiten, als Opa mit 85 Jahren auf dem
        Sterbebett an seinen 62-jährigen Sohn den Hof übergab.
        Der Jungbauer Brändle machte auch deutlich, dass für
        die jetzigen Hofübernehmer die Hofabgabepflicht der
        Alten keine Bedeutung mehr hat. Er sich vor Hofüber-
        nahmeangeboten nicht retten kann. Also Ihr Argument,
        die jungen Bäuerinnen und Bauern brauchen das für ihre
        Zukunft, ist gar keines.
        Auch dem Bund der deutschen Landjugend können
        wir nur zurufen: Kommen Sie bitte endlich in der Ge-
        genwart an. Seien Sie doch ehrlich: Sie vom Deutschen
        Bauernverband und CDU/CSU wollen doch gar nicht
        den jahrzehntelang Einzahlenden im Alter ihre wohlver-
        diente Rente als soziale Anerkennung zukommen lassen,
        sondern sie wollen nur eines: eiskalte, knallharte Struk-
        turpolitik.
        Das unterscheidet Sie fundamental von uns. Für uns
        Grüne ist das Altersgeld die wohlverdiente Rente für un-
        sere Alten. Wir wollen die Kleinbauern nicht auch noch
        um ihre paar Hektar Land bringen. Das erkennen Sie ja
        immerhin etwas an mit der Erhöhung der Rückbehaltsflä-
        chen auf 7,9 Hektar.
        Noch ein Drittes. Dass nach wie vor Bäuerinnen und
        Bauern mit teilweiser Beeinträchtigung der Erwerbsfä-
        higkeit erst abgeben müssen, ist überhaupt nicht nach-
        vollziehbar in einer Gesellschaft, die sich gerade um die
        Chancen von Menschen mit Beeinträchtigungen große
        Mühe der Anerkennung und des Ausgleiches gibt.
        Dieses Reförmchen zeigt wieder einmal, dass es CDU/
        CSU nur um Schaufensterpolitik geht. Man hat es dem
        Bauernverband versprochen, deshalb darf die Hofabga-
        bepflicht nicht ersatzlos gestrichen werden. Klientelpo-
        litik statt Sozialpolitik gegen die Schwächsten, unsere
        Alten.
        Und zum Schluss meine Damen und Herren von der
        CDU/CSU: Gerade die kleinen Waldbauern pflegen den
        Wald oft sehr nachhaltig, aber Sie von der CDU/CSU
        pflegen nicht die Waldbauern, sondern zwingen sie, ih-
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13401
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        ren Wald zu verpachten und damit oft der Ausplünderung
        anheimzugeben. Beerdigen Sie endlich das ausgehöhlte,
        inhaltsleere Potemkinsche Dorf, die Hofabgabepflicht!
        Anlage 8
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des von der Bundesregierung ein-
        gebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur
        Änderung des Seearbeitsgesetzes (Tagesordnungs-
        punkt 23)
        Wilfried Oellers (CDU/CSU): Wir beraten heute in
        2. und 3. Lesung den von der Bundesregierung einge-
        brachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
        des Seearbeitsgesetzes. Das am 1. August 2013 in Kraft
        getretene Seearbeitsgesetz hat das Seearbeitsüberein-
        kommen 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation
        (IAO) in nationales Recht umgesetzt und löste damit das
        völlig veraltete Seemanngesetz von 1957 ab. Mit diesem
        Gesetz hat Deutschland 2013 die Voraussetzungen dafür
        geschaffen, dass die Arbeits- und Lebensbedingungen
        der Seeleute an Bord von Kauffahrteischiffen gründlich
        verbessert und die Mindeststandards eingehalten werden.
        Es war der Union ein wichtiges Anliegen, die beson-
        ders schwierigen Arbeitsbedingungen sowie sozialen Be-
        dingungen der Seeleute unter die Lupe zu nehmen und
        klare sowie weltweit verbindliche Arbeitsbedingungen in
        deutsches Recht umzusetzen. Damit ist ein deutliches Si-
        gnal zugunsten eines fairen Wettbewerbs im Bereich der
        Schifffahrt und für die Seeleute klare Voraussetzung für
        eine gute soziale Absicherung gesetzt worden.
        Nun hat die Internationale Arbeitskonferenz der IAO
        auf ihrer Tagung in Genf am 11. Juni 2015 eine weitere
        Anpassung des Seearbeitsübereinkommens beschlossen.
        Ziel der Konferenz, das die Bundesregierung unterstützt,
        ist es, eine bessere Absicherung der Seeleute gegen fi-
        nanzielle Risiken in Gefährdungssituationen zu gewähr-
        leisten.
        Die Vertragsstaaten werden verpflichtet, ein effektives
        System der finanziellen Sicherheit zu etablieren. Dies
        wollen wir nun in deutsches Recht umsetzen. Wir in der
        Union begrüßen diese Verbesserung der Lage der Seeleu-
        te, die ihre Arbeit unter schweren körperlichen und psy-
        chischen Bedingungen verrichten. Es ist daher unerläss-
        lich, dass die Schiffer und Matrosen auch in finanziellen
        Schwierigkeiten nicht allein gelassen werden.
        Das bedeutet konkret, dass im Falle eines Fehlverhal-
        tens durch den Reeder, wie bei einem „Imstichlassen“,
        Seeleute finanziell entschädigt werden. Besonders wich-
        tig bei der Gesetzesänderung ist die Klärung des Begriffs
        „Imstichlassen“, der in der deutschen Sprachfassung der
        IAO als „Zurücklassen“ richtigerweise nicht übernom-
        men worden ist. Im nationalen Recht haben wir eine
        andere Belegung dieses Begriffes und daher ist es von
        großer Bedeutung, dass die Neuregelung durch das Ge-
        setz die rechtswidrige Pflichtverletzung des Reeders als
        „Imstichlassen“ bezeichnet.
        Wir haben noch die Pressemeldungen des Jahres 2013
        in Erinnerung mit dem Fall von Schiffsbesatzungen, die
        monatelang vor der deutschen Küste ankern mussten,
        weil der ausländische Schiffseigentümer sich nicht mehr
        um sie gekümmert hatte und sie ohne Lohn, Proviant und
        Kraftstoff zurückgelassen hatte. Diese unhaltbare Situa-
        tion wollen wir verhindern und vor allem für die Klärung
        und Absicherung der finanziellen Ansprüche der beschä-
        digten Seeleute sorgen.
        Wir schaffen also die Voraussetzungen dafür, dass
        die Schiffsbesatzungen im Falle eines Bruchs des Ar-
        beitsverhältnisses durch den Reeder ihre Heuer erhalten,
        und dies bis zu einer Dauer von vier Monaten, dass die
        Kosten ihrer Heimschaffung bis zu ihrem Wohnort vom
        Reeder übernommen werden, und nicht zuletzt, dass die
        grundlegenden Bedürfnisse der Besatzungsmitglieder
        wie zum Beispiel ausreichende Ernährung, Trinkwasser-
        vorräte, Unterkunft, aber auch Kraftstoff für das Schiff
        sowie ärztliche Betreuung an Bord finanziell abgesichert
        sind.
        Dabei möchte ich hervorheben, dass Fälle des Im-
        stichlassens durch deutsche Reeder bislang nicht bekannt
        sind. Beachtenswert ist, dass es seit 1958 keinen einzi-
        gen Heimschaffungsfall auf Schiffen deutscher Reeder
        gegeben hat. Erfreulich ist, dass die deutsche Flagge im
        internationalen Vergleich als sicher und verantwortungs-
        bewusst gilt. Die Gesetzesänderung soll dies nicht infra-
        ge stellen. Sie sichert vielmehr die Wettbewerbsfähigkeit
        der deutschen Seeschifffahrt im internationalen Kontext.
        Eine weitere Änderung, die wir sehr begrüßen, ist die
        Pflicht des Reeders zur Entschädigung aller Seeleute
        oder deren Hinterbliebenen bei Tod oder Erwerbsunfä-
        higkeit aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrank-
        heiten. Hier geht es darum, dass alle an Bord Beschäf-
        tigten abgesichert werden. Also sind auch diejenigen
        Seeleute betroffen, die nicht in der deutschen gesetzli-
        chen Unfallversicherung pflichtversichert sind und die
        nach Deutschland entsandt worden sind, aber in ihren
        Heimatländern versichert bleiben. Der Reeder garantiert
        nun die Entschädigung mit einer privaten Versicherung
        auch für diese an Bord tätigen Arbeitnehmerinnen und
        Arbeitnehmer.
        Von besonderer Bedeutung bei dem Gesetzentwurf ist
        die Vereinfachung der Förderung der Sozialeinrichtun-
        gen für Seeleute von einer projektbezogenen Förderung
        auf eine institutionelle Förderung. Diese Anlaufstellen
        für deutsche und ausländische Seeleute sind wichtige
        Treffpunkte in den Hafenstädten.
        Es sind meistens kirchliche Träger, die dank vieler eh-
        renamtlich Engagierten Seelsorge leisten und gegen die
        soziale Isolation der Schiffer und Matrosen arbeiten. An
        dieser Stelle muss das Engagement der Missionen gebüh-
        rend gelobt werden. Mit dem neuen Gesetz vereinfacht
        sich der Verwaltungsaufwand für die Förderung. Und
        von der Umstellung profitieren nicht nur die Sozialein-
        richtungen sondern auch die Seeleute. Die Träger der
        Missionen können sich auf ihre wertvolle seelsorgerische
        und unterstützende Aufgabe konzentrieren, und wären
        nicht mehr mit bürokratischen Angelegenheiten belastet.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513402
        (A) (C)
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        Im Ergebnis führt dieser Gesetzentwurf der Bundes-
        regierung also für alle Betroffenen zu positiven Ände-
        rungen. Fairer Wettbewerb, angemessene Arbeitsbedin-
        gungen und finanzielle Absicherung der Seeleute, dafür
        setzten wir uns von der Union ein.
        Michael Gerdes (SPD): Wir beraten heute Änderun-
        gen im Seearbeitsgesetz, welches für alle Personen gilt,
        die an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge tätig
        sind. In der Summe geht es um verbindliche Mindest-
        standards hinsichtlich der Arbeits- und Lebensbedingun-
        gen von Seeleuten.
        Ausgangspunkt ist das Seearbeitsübereinkommen der
        Internationalen Arbeitsorganisation (International La-
        bour Organisation, ILO), welches bereits von 66 Staaten
        ratifiziert wurde (Stand 18. Mai 2015). Das genannte Ab-
        kommen gilt schätzungsweise für 1,2 Millionen Seeleute
        weltweit. Diese Zahl zeigt die immense Bedeutung der
        globalen Schifffahrt.
        Die Anpassungen des Seearbeitsgesetzes, die wir
        heute beraten, betreffen die bessere Absicherung von
        Seeleuten gegen finanzielle Risiken in Gefährdungssitu-
        ationen. Konkret beziehen sich die Änderungen auf die
        Verpflichtung von Reedern zum Abschluss einer Versi-
        cherung für den Fall des „Imstichlassens“ der Besatzung,
        die Entschädigung von Seeleuten oder Hinterbliebenen
        bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten sowie die in-
        stitutionelle Förderung von Seemannsmissionen.
        SPD und Union bringen einen Änderungsantrag zum
        vorliegenden Gesetzentwurf ein. Wir wollen, dass die
        institutionelle Förderung von Sozialeinrichtungen in
        deutschen Häfen nicht erst zum 1. Januar 2017 beginnt,
        sondern bereits am Tag nach Verkündung des Gesetzes.
        So steht den Missionen mehr Geld für ihre sinnvolle Ar-
        beit zur Verfügung und verschafft ihnen insgesamt mehr
        Planungssicherheit.
        Positiv hervorheben möchte ich, dass mit der Än-
        derung des Seearbeitsgesetzes eine genaue Definition
        des „Imstichlassens“ einhergeht. Ein Reeder lässt sei-
        ne Mannschaft im Stich, wenn er die Kosten für die
        Heimschaffung nicht übernimmt, nicht für medizinische
        Betreuung sorgt, mit dem Lohn in Verzug ist, schlech-
        te Unterkünfte oder ungenügende Verpflegungs- oder
        Trinkwasservorräte bereithält oder das Schiff nicht mit
        ausreichend Kraftstoff ausgestattet ist.
        All diese Anforderungen an ein gutes Arbeitsverhält-
        nis zwischen Reeder und Seemann klingen in meinen
        Ohren eigentlich selbstverständlich. Der raue Alltag auf
        manchen internationalen Handelsschiffen macht die kon-
        krete Benennung von Mindeststandards aber scheinbar
        notwendig.
        Keine Frage, wir unterstützen diese Gesetzesände-
        rung. Denn jenseits aller Seefahrerromantik, die ich als
        „Landratte“ maximal aus Seemannsliedern kenne, ist das
        Arbeiten und Leben auf hoher See sehr anspruchsvoll.
        Ein Schiffsmechaniker zum Beispiel muss verschie-
        denste Fähigkeiten mitbringen. Es braucht Sorgfalt, etwa
        beim Ablesen nautischer Messinstrumente, Verantwor-
        tungsbewusstsein beim Überprüfen der Sicherheitsein-
        richtungen, Umsicht beim Bedienen von Kränen und
        Winden, Reaktionsgeschwindigkeit zum Erkennen und
        Beseitigen von Störungen sowie grundsätzliches tech-
        nisches Verständnis für Motoren oder Umschlags und
        Ankereinrichtungen. Wer solch anspruchsvolle Arbeit
        verrichtet, hat vernünftige soziale Bedingungen und gu-
        ten Arbeitsschutz verdient. Das ist der Kern des Seear-
        beitsgesetzes.
        Erkrankt ein Seemann bei der Arbeit, liegt ein rie-
        siges Meer zwischen ihm und seiner Heimat. Schwere
        Unfälle und Krankheiten gehörten vor Jahrzehnten auf
        dem gefährlichen Arbeitsplatz Schiff zur Tagesordnung.
        Jahrhundertelang waren Seeleute im Notfall auf die allei-
        nige Fürsorge ihres Reeders oder Kapitäns angewiesen.
        So etwas ist heute nicht mehr vorstellbar. Die Schifffahrt
        wird immer moderner, somit braucht es auch moderne
        Rahmenbedingungen für die Arbeit auf See.
        Was die Sicherheit auf Schiffen unter deutscher Flag-
        ge angeht, brauchen wir uns nicht zu verstecken. Im in-
        ternationalen Vergleich stehen wir gut da. Seeleute auf
        Schiffen unter deutscher Flagge sind automatisch in der
        gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Die meis-
        ten Seeleute sind zusätzlich durch die deutsche Kran-
        ken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
        sowie der Seemannskasse abgesichert. So muss es sein!
        Das SPD-Credo „Gute Arbeit“ gilt nicht nur an Land,
        sondern auch auf hoher See.
        Herbert Behrens (DIE LINKE): Seeleute haben ei-
        nen harten Job. Lange Schichten, kurze Liegezeiten in
        den Häfen und wochenlange Abwesenheit von Zuhau-
        se sind das Gegenteil von Seefahrer-Romantik. Darum
        müssen Regeln sein, damit die Seeleute geschützt sind
        vor Ausbeutung und unfairer Behandlung.
        Die Gewerkschaft Verdi hat deshalb für die Besatzun-
        gen auf deutschen Schiffen Tarifverträge mit den Reedern
        abgeschlossen, in denen die Arbeitszeit, die Ruhezeiten
        und Urlaubsanspruche und die sogenannte Heimschaf-
        fung geregelt sind. Heimschaffung heißt: Kosten und
        Transport für die Heimreise haben die Arbeitgeber zu
        übernehmen. Aber wie im wirklichen Leben halten sich
        die Reeder als Arbeitgeber nicht immer an das, was sie
        unterschrieben haben, und versuchen, sich einen Vorteil
        zu verschaffen.
        Wenn’s ganz hart wird, dann macht sich ein Reeder
        sogar aus dem Staub und lässt Mannschaft Mannschaft
        sein. Darum ist es sinnvoll, dass nicht ausschließlich im
        Tarifvertrag geregelt ist, wer für die so genannte Heim-
        schaffung bezahlt. Deshalb sollen Seeleute künftig ge-
        setzlich geschützt werden. Die Linke begrüßt die gesetz-
        liche Regelung. Wir wollen gute Arbeit auch auf See. Wir
        stimmen dem Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgeset-
        zes zu.
        Künftig sind Reeder verpflichtet, eine Versicherung
        für den Fall des Imstichlassens der Besatzung abzu-
        schließen. Imstichlassen heißt, der Reeder bricht den
        Heuervertrag und die Mannschaft sitzt fern der Heimat
        und muss ihre Heimreise organisieren. Zusätzlich bietet
        dieses Gesetz einen besseren Schutz bei Arbeitsunfällen
        und Berufskrankheiten.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13403
        (A) (C)
        (B) (D)
        Eigentlich gute Voraussetzungen, um den Seemanns-
        beruf attraktiv zu machen. Wie aber sieht die Realität
        aus? Die Zahl der Arbeitsplätze auf Schiffen unter deut-
        scher Flagge schrumpft und schrumpft. Denn die deut-
        schen Reeder flüchten immer noch scharenweise aus
        dem Zuständigkeitsbereich des deutschen Seerechts. Sie
        wechseln mit ihren Schiffen unter anderen Flaggen, wo
        sie nicht die Standards einhalten müssen, die über das hi-
        nausgehen, was auf internationaler Ebene vereinbart ist.
        Regeln müssen dort eingeführt werden, wo der freie
        Markt nichts mehr regelt, oder wenn Selbstverpflichtun-
        gen nicht eingehalten werden.
        Darum will die Linke auch erreichen, dass die Reeder
        in die Pflicht genommen werden, wenn sie Subventio-
        nen aus dem Bundeshalt kriegen. Die Bundesregierung
        hat den Reedern zugesagt, sie können künftig die Lohn-
        steuer vom Seemannslohn vollständig einbehalten und
        brauchen nicht an den Staat abzuführen. Bisher waren es
        40 Prozent. Auch Versicherungssteuern auf Erträge aus
        dem so genannten Erlöspool fallen jetzt dauerhaft weg.
        Die Reeder sollen Marktschwankungen besser abfedern
        können und internationale konkurrenzfähig bleiben, wird
        argumentiert. Und das Ergebnis: Die Zahl der Handels-
        flotte unter deutscher Falle ist auf einem historischen
        Tiefstand. 395 von knapp 3500 Schiffen der Handelsflot-
        te fallen noch unter die Regeln der deutschen Gesetzge-
        bung.
        Das lassen wir nicht zu. Wir bleiben bei unserer For-
        derung: keine Leistung ohne Gegenleistung. Für Aus-
        flaggen gibt’s kein Geld. Bei Einflaggungen lassen wir
        mit uns reden.
        Aber noch ein paar Worte zum Gesetz. Die Seemanns-
        mission wird jetzt gesichert gefördert. Man muss sich
        dort nicht mehr von Projekt zu Projekt hecheln. Das ist
        eine gute Nachricht sowohl für die Seemannsmission als
        auch für die Seeleute, die sich gern dorthin wenden. Das
        lief zwar in der Vergangenheit immer ganz gut, hat aber
        doch zu erheblicher Unsicherheit geführt, weil man eben
        nicht wusste, ob ein Projekt akzeptiert wird oder nicht.
        Nun also eine sogenannte institutionelle Förderung.
        Die anderen Unterstützer der Seemannsmission Evan-
        gelische Kirche Deutschland (EKD), Verband Deutscher
        Reeder (VDR), Internationalen Transportarbeiter-För-
        derung (itf), die Hamburger Firma vesseltracker wird‘s
        freuen. Die Linke stimmt dem ausdrücklich zu, denn wir
        wissen, dass die Seemannsmission gute Arbeit leistet.
        Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Immer wieder kommt es vor, dass ein Schiffseigentümer
        insolvent geht oder das Schiff aufgrund ausstehender
        Forderungen arrestiert, also festgehalten wird. Häufig
        wurden dann die Seeleute zurückgelassen und waren auf
        sich alleine gestellt. Verpflegung, Unterkunft und Rück-
        reise in den Heimatort mussten sie aus der eigenen Kasse
        zahlen. Danach waren sie oft selbst pleite.
        Mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben verhindern
        wir, dass Seeleute von ihren Arbeitgebern völlig im Stich
        gelassen werden können. Auch wenn es solche Fälle an
        Bord deutsch beflaggter Schiffe seit knapp 60 Jahren
        nicht mehr gab.
        Doch Beispiele für im Stich gelassene Seeleute gibt
        es viele: Erst 2013 haben drei Frachter vor Wangeroo-
        ge festgemacht, weil der marokkanische Schiffseigner
        pleite ging. Das hieß: Kein Treibstoff mehr, keine Ver-
        sorgung mit Lebensmitteln mehr, kein Lohn für die Be-
        satzung. Deutsche Behörden und andere Einrichtungen
        haben sich um die Mannschaft gekümmert. Die Schiffe
        sind letztlich versteigert worden. Auch 2008 gab es in
        Brunsbüttel einen ähnlichen Fall mit einer kroatisch-let-
        tischen Reederei. Die genannten Beispiele zeigen, dass
        der Gesetzesvorschlag wichtig ist. Eine darin enthaltene
        Versicherungspflicht für solche Fälle begrüßen wir au-
        ßerordentlich.
        Die Situation der Seeleute ist dabei, sich weltweit ein
        wenig zu verbessern. Ein großer Fortschritt war das im
        Jahr 2006 verabschiedete Seearbeitsübereinkommen, das
        in Deutschland 2013 in Kraft trat. Dadurch gelten für
        die Rechte von Seeleuten endlich weltweite Standards.
        Oft waren die Schiffsbesatzungen aus den Augen und
        aus dem Sinn ihrer Arbeitgeber. Vielen Reedern und mit
        ihnen gewissen Flaggenstaaten war das Schicksal ihrer
        Besatzungen vielfach egal. Entsprechend mies waren die
        hygienischen Bedingungen an Bord einiger Schiffe oder
        auch die Arbeitszeitregelungen und die Entlohnung. In-
        zwischen müssen die wesentlichen Arbeitsbedingungen
        auch vertraglich festgehalten werden, und es gibt An-
        spruch auf eine Heuerfortzahlung im Krankheitsfall. Das
        ist ein richtiger Fortschritt. Es wird Zeit, dass das inter-
        nationale Abkommen auch durch weitere Staaten, etwa
        China oder die USA, ratifiziert wird.
        Aber Deutschland als große Seefahrtnation darf sich
        nicht zurücklehnen. Hierzulande ist es die maritime Aus-
        bildung, die vielen angehenden Seeleuten seit Jahren
        sehr große Sorgen bereitet. Das ist es auch, was ich im
        Gespräch mit den Seeleuten immer wieder höre.
        Die große Stillstands-Koalition muss daher endlich
        Lösungen für eine zukunftsfähige und bedarfsgerechte
        maritime Ausbildung schaffen. Das ist bei der letzten
        Maritimen Konferenz in Bremerhaven versäumt wor-
        den. Es darf uns nicht weiter der maritime Nachwuchs
        wegbrechen. Gerade die Lotsen oder die Schifffahrts-
        verwaltung suchen händeringend nautische Fachkräfte.
        Alleine bei den Lotsen an der deutschen Küste müssen
        bis 2025 rund 500 Nautikerstellen neu besetzt werden.
        Aber durch unser starres Ausbildungssystem blockieren
        wir uns selbst.
        Den eingebrachten Änderungsantrag begrüßen wir
        sehr. Er ist eine Maßnahme zum Bürokratieabbau, der
        den Seemannsmissionen zugutekommt. Sie müssen sich
        nicht mehr von Projektförderung zu Projektförderung
        hangeln, sondern erhalten zukünftig direkte Unterstüt-
        zung für ihre wirklich gute Arbeit.
        Dem Gesetzentwurf stimmen wir zu. Aber packen Sie
        endlich Reformen bei der maritimen Ausbildung an und
        nehmen endlich die Sorgen der Seeleute um den Schiff-
        fahrtsstandort Deutschland ernst! Die Auszubildenden
        und Studierenden in maritimen Berufen warten darauf.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513404
        (A) (C)
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        Anlage 9
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des von der Bundesregierung ein-
        gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Nach-
        haftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im
        Kern energiebereich (Rückbau- und Entsorgungs-
        kostennachhaftungsgesetz – Rückbau- und Ent-
        sorgungskostennachhaftungsG) (Tagesordnungs-
        punkt 24)
        Thomas Bareiß (CDU/CSU): Nach Fukushima
        haben wir nicht nur einen schnellen Kernenergieausstieg
        bis 2022 beschlossen, sondern auch den Grundstein ge-
        legt für viele weitere Folgeentscheidungen. Wer einen
        erfolgreichen und damit sicheren und wirtschaftlichen
        Ausstieg organisieren will, braucht mehr als einen Aus-
        stiegsfahrplan für die einzelnen Kernkraftwerke. Er
        braucht ein tragfähiges Gesamtkonzept.
        Daher haben wir eine Reihe von Maßnahmen auf den
        Weg gebracht: Entscheidungen zur Endlagersuche, zur
        Zwischenlagerung und zur Finanzierung des Kernener-
        gie-Ausstiegs. Stück für Stück müssen jetzt tragfähige
        und sinnvolle Lösungen gefunden werden. Wir – die
        CDU/CSU – stellen uns der Verantwortung! Und ich
        warne hier irgendwelche Parteipolitischen Spielchen zu
        betreiben. Die sind vorbei!
        Wir brauchen ein verantwortungsvolles Gesamtkon-
        zept im Sinne aller Beteiligten:
        Dabei steht die Sicherheit ganz zentral im Mittelpunkt.
        Der Steuerzahler darf nicht der Dumme sein und auf
        den Kosten sitzen bleiben.
        Und die Unternehmen brauchen faire und verlässliche
        Bedingungen.
        Ich will es auch bei dieser Debatte nochmals unter-
        streichen: Wir wollen die Unternehmen nicht aus ihrer
        Verantwortung entlassen. Das gesetzliche Verursacher-
        prinzip gilt. Die Unternehmen müssen für den Rückbau
        der Kernkraftwerke und die Entsorgung des radioaktiven
        Abfalls aufkommen. Da gibt es keine Diskussion. Aber
        sie können nur dann dafür aufkommen, wenn wir einen
        verlässlichen Rahmen für den Ausstieg aus der Kerne-
        nergie schaffen. Das gilt für alle Bereiche, angefangen
        von der Endlagersuche bis hin zur Finanzierung des Aus-
        stiegs.
        Manchmal habe ich den Eindruck, bei den Grünen
        geht es demgegenüber darum, RWE, Eon und EnBW ka-
        putt zu machen. Das wollen wir nicht. Denn bei mir auf
        dem Land würde man dazu sagen: Man sollte die Kuh
        nicht schlachten, die man noch melken will.
        Die Finanzierung des Kernenergieausstiegs muss im
        Gesamtpaket gelöst werden. Zum Gesamtpaket gehören
        der Stresstest, die Arbeit der Rückstellungskommission
        sowie das Nachhaftungsgesetz. Diese Punkte müssen ge-
        meinsam entschieden werden.
        In einem ersten Schritte haben wir im Stresstest die
        Rückstellungen der Unternehmen geprüft. Das Gutach-
        ten eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers hat gezeigt:
        Die betroffenen Unternehmen haben die notwendigen
        Rückstellungen vollständig gebildet.
        Der zweite Schritt ist jetzt, dass die Rückstellungs-
        kommission Empfehlungen erarbeitet, wie die Sicherung
        der Finanzierung des Kernenergieausstiegs langfristig
        ausgestaltet werden muss. Die Kommission wird die Er-
        gebnisse bis Anfang nächsten Jahres vorlegen. Mit dabei
        ist ja auch Jürgen Trittin; damit sollten sie ja dem Ergeb-
        nis trauen.
        Der dritte Schritt ist dann die Einleitung gesetzlicher
        Maßnahmen; dazu gehört das Nachhaftungsgesetz.
        Der skizzierte Weg macht aus meiner Sicht Sinn. Alles
        andere wären jetzt Schnellschüsse.
        Ich will betonen – bevor falsche Schlüsse gezogen
        werden –: Das Anliegen des Nachhaftungsgesetzes ist
        nachvollziehbar. Eine Absicherung gegen gesellschafts-
        rechtliche Veränderungen in den Unternehmen ist richtig.
        Unternehmen dürfen sich nicht aus der Verantwortung
        ziehen. Die Unternehmen sind und bleiben verantwort-
        lich für den Rückbau der Kernkraftwerke und deren Ent-
        sorgung.
        Mit der Einbringung des Gesetzes hat die Bundes-
        regierung ein wichtiges Signal gesetzt, das auch schon
        Wirkung gezeigt hat: Eon hat entgegen ursprünglichen
        Plänen entschieden, die Kernenergiesparte beim Mut-
        terkonzern zu belassen. Schon allein der Gesetzentwurf
        zeigt also Wirkung, und die Politik ist kein Zaungast,
        sondern allein wir bestimmen die Spielregeln. Der Bun-
        destag hat jetzt ausreichend Zeit, die notwendigen Punkte
        im Rahmen des Gesamtkontexts zu prüfen und zu lösen.
        Wir brauchen jetzt etwas Zeit, um das vorliegende
        Nachhaftungsgesetz genauer zu prüfen. Denn trotz der
        Kürze des Gesetzes – es hat gerade mal fünf Paragrafen –
        gibt es aus meiner Sicht zwei elementare Schwachstellen
        im Gesetz: Die Verfassungskonformität der Ewigkeits-
        haftung und die Ausweitung der Haftung auf bisher nicht
        betroffene Körperschaften.
        Mit dem Nachhaftungsgesetz soll eine gesetzliche
        Nachhaftung von Konzerngesellschaften für die von ih-
        nen beherrschten Betreibergesellschaften von Kernkraft-
        werken eingeführt werden, die auch mit einem Ende des
        Beherrschungsverhältnisses bestehen bleibt. Die Haftung
        endet erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die ablieferungs-
        pflichtigen Stoffe vollständig in einem Endlager abgelie-
        fert wurden und dieses verschlossen ist.
        Es gibt meiner Einschätzung nach ernsthafte Stim-
        men, die sagen, dass eine zeitliche und in der Höhe un-
        begrenzte Nachhaftung verfassungsrechtlich bedenklich
        ist. Das sollten wir ernst nehmen.
        Um es an dieser Stelle nochmals deutlich zu sagen,
        auch die Politik ist in der Pflicht. Wir müssen zeitnah
        verbindliche und verlässliche Rahmenbedingungen für
        die Endlagerung schaffen. Ein ewiger Such- und Erkun-
        dungsprozess der Endlager hilft in der Sache nicht und
        den können die Unternehmen auch nicht tragen. Deshalb
        hoffe ich, dass die Endlagerkommission bald zu Ergeb-
        nissen kommt. Daran arbeiten wir ja alle gemeinsam.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13405
        (A) (C)
        (B) (D)
        Ich will noch einen zweiten Punkt ansprechen. Mit
        dem Gesetz werden auch einzelne Landkreise und Län-
        der in die Verantwortung genommen, die bisher gar nicht
        in der Haftung standen. Denn im Gesetz wird eine ei-
        gene Definition von herrschenden Unternehmen vor-
        genommen, mit der auch Baden-Württemberg und die
        kommunalen Eigner der EnBW in die Haftung genom-
        men werden. Diese standen jedoch bisher gar nicht in
        der Haftung. Die Haftung endet also nicht bei der EnBW,
        sondern wird direkt auf das Land, sogar auf die Land-
        kreise ausgedehnt. Solch eine neue Regelung halte ich
        schlichtweg für nicht umsetzbar.
        Wir brauchen einen sinnvollen Rahmen für den Kerne-
        nergieausstieg und keine Schnellschüsse. Deshalb wollen
        wir jetzt die gebotene Reihenfolge einhalten. Wir wollen
        die Ergebnisse der Rückstellungskommission abwarten
        und uns dann des Nachhaftungsgesetzes annehmen.
        Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Die Bundesregie-
        rung legt heute einen Gesetzentwurf zur Haftungssiche-
        rung der Atomkonzerne vor. Damit sollen die Atomkon-
        zerne daran gehindert werden, sich durch Abspaltungen
        und Bad-Bank-Konstruktionen aus der Verantwortung
        und der Finanzierung ihrer radioaktiven Hinterlassen-
        schaften stehlen zu können. Dieses Gesetz wäre vermut-
        lich nicht notwendig, hätten diese und frühere Bundesre-
        gierungen rechtzeitig ihre Hausaufgaben gemacht!
        Schon seit mehr als einem Jahrzehnt ist klar, dass die
        bisherigen Regelungen zu den Entsorgungs-Rückstellun-
        gen unverantwortlich und nur zugunsten der Atomkon-
        zerne ausgerichtet waren. Sie sind Teil der jahrzehnte-
        langen staatlichen Begünstigungen, mit denen sich die
        Bundesrepublik den Ausbau der Atomenergie organi-
        sierte – auch, damit Deutschland international als Atom-
        macht auf Abruf mitspielen konnte.
        Auch für diesen Zweck wurde über Jahrzehnte den
        Atomkonzernen jeder nur erdenkliche wirtschaftliche
        Vorteil angedient. Und diese Vorteile haben die Konzerne
        auch ohne jede Scheu ausgenutzt und Milliardengewinne
        eingestrichen. Die Kritik an den Regelungen zur Kos-
        ten-Finanzierung des Atommülls durch die Konzerne ist
        mehr als zwei Jahrzehnte von allen Bundesregierungen
        praktisch ignoriert worden.
        „Kriegskassen“ nannte man die Praxis der Entsor-
        gungs-Rückstellungen, weil die Atomunternehmen quasi
        mit einer Hausbank ausgestattet waren. Diese Entsor-
        gungs-Rückstellungen nutzten die Konzerne für ihre
        gescheiterten Investitionen seit der Liberalisierung der
        Strommärkte. Vattenfall kaufte mit den Rückstellungen
        der damaligen Hamburgischen Electricitäts Werke –
        HEW – die Berliner BEWAG und die ostdeutsche Braun-
        kohle! Eon und RWE finanzierten aus dieser Kriegskasse
        ihre Beutezüge in Ost- und Südeuropa.
        Jetzt, wo sich bei ihnen wegen dieser Fehlspekulati-
        onen enorme Schuldenberge aufgebaut haben, wollen
        sich die Atomkonzerne aus dem Staub machen. Nicht nur
        Hermann Scheer hat in diesem Haus die Forderungen
        nach einer grundsätzlichen Neuordnung in Form eines
        öffentlichen rechtlichen Fonds für die Finanzierung der
        atomaren Erblasten schon Ende der 1990er-Jahre erho-
        ben.
        Man kann es nicht anders sagen: Es ist auch eine Ver-
        antwortung der damaligen rot-grünen Bundesregierung,
        die dieses Problem damals nicht angepackt hat und da-
        mit für das heutige Desaster auch eine Mitverantwortung
        trägt!
        Ein solcher Fonds, wäre er rechtszeitig eingerichtet
        worden, hätte die Gelder aus der Verfügung der Atom-
        konzerne genommen und damit die Finanzmittel – die
        heute so sehr gefährdet sind – gesichert. Den entspre-
        chenden Antrag unserer Fraktion zur Gründung eines
        solchen Fonds gegen die Bad-Bank-Pläne der Konzerne
        hat aber die Mehrheit der Großen Koalition im Bundes-
        tag am 16. Oktober dieses Jahres abgelehnt.
        Hinzukommt: Der Gesetzentwurf hat erhebliche Män-
        gel. Das Gesetz soll verhindern, dass Konzernmütter
        nicht für abgespaltene AKW-Töchter haften. Es funktio-
        niert aber nicht umgekehrt, wenn die Reaktoren, wie jetzt
        im Falle Eon, bei der Mutter bleiben, aber große Vermö-
        genswerte aus dem Konzern ausgegliedert werden, die
        dann nicht mehr zur Haftung herangezogen werden kön-
        nen.
        Am letzten Freitag hat der Bundesrat in seiner Stel-
        lungnahme zum Nachhaftungsgesetz genau auf dieses
        Problem hingewiesen: „Der Gesetzentwurf kann nicht
        verhindern, dass die Energiekonzerne selbst vermögens-
        los werden, zum Beispiel durch Abspaltung werthaltiger
        Vermögensbestandteile oder Aktiensplitting.“ Deswegen
        fordern wir, das Gesetz entsprechend zu verschärfen.
        Außerdem fordern wir, das Gesetz noch in diesem
        Jahr zu verabschieden. Die Eilbedürftigkeit ergibt sich
        aus unserer Sicht dadurch, dass mindestens einer der
        Atomkonzerne zum 1. Januar 2016 Schritte unternehmen
        wird, die Einfluss auf die mit dem Gesetz angestrebte Si-
        cherung der Nachhaftung der Unternehmen haben.
        Diese Auffassung wird unterstützt durch das Schrei-
        ben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesmi-
        nisterium für Wirtschaft und Energie, Uwe Beckmeyer,
        vom gestrigen Tage, in dem die Bundesregierung das
        Parlament davor warnt, das Gesetz zur Haftung der
        Stromkonzerne bei den Kosten des Atomausstiegs zu
        verzögern. Das Gesetz müsse unbedingt spätestens zum
        1. Januar 2016 in Kraft treten, andernfalls würden sich
        für den Bund „erhebliche Risiken“ ergeben. Diese War-
        nung der Bundesregierung geht in Richtung CDU/CSU,
        die gestern noch die Verabschiedung des Gesetzes auf
        die längere Bank schieben wollte. Trotz der bekannten
        Risiken.
        Schon die neue Atom-Kommission ist ein Alarmsignal
        für die Steuerzahler. Ihre Zusammensetzung lässt erah-
        nen, dass es der Bundesregierung darum geht, den Atom-
        konzernen Rabatte bei den Kosten für die Atommülllage-
        rung zuzuschanzen. Nach den Milliardengeschenken bei
        den Braunkohlekraftwerken wird nun das nächste Steuer-
        geschenk für die Stromkonzerne vorbereitet.
        Dass die Bundesregierung eine Kommission einsetzt,
        in der die Linke nicht einmal vertreten ist, spottet jedem
        Demokratieverständnis und ist kein Zufall: Mit uns ist
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513406
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        eine Verlagerung der Kosten für den Atommüll auf die
        Bürger nicht zu machen!
        Am Ende des Tages muss klar sein: Die atomare Ze-
        che müssen diejenigen zahlen, die die wirtschaftlichen
        Vorteile jahrzehntelang eingefahren haben: Die Atom-
        konzerne und nicht die Steuerzahler.
        Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Wir befassen uns heute mit dem Nachhaftungsgesetz. Es
        regelt die Frage, wer im Falle einer Zahlungsunfähigkeit
        von Atomkraftwerksbetreibern für die Kosten von Rück-
        bau ihrer AKW und Endlagerung ihres Atommülls haftet.
        Diese Regelung ist keine Aufgabe der inzwischen instal-
        lierten „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung
        des Kernenergieausstiegs (KFK)“. Die Haftungsregelung
        ist ganz im Gegenteil eine Voraussetzung für die Arbeit
        der KFK. Denn erst wenn klar ist, dass Konzerne sich
        nicht durch Umstrukturierungen und Aufspaltungen der
        umfassenden Haftung für die Kosten von Rückbau und
        Endlagerung entziehen können – einfach durch Verringe-
        rung ihres Haftungsvermögen –, erst dann kann auf ehr-
        licher Basis über die Sicherung der Rückstellungen für
        diese Aufgaben verhandelt werden.
        Insofern sind alle Bestrebungen, den Beschluss des
        „Gesetzes zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsor-
        gungskosten im Kernenergiebereich“ zeitlich hinter die
        Ergebnisse der KFK zu schieben oder gar in die Ergeb-
        nisse einfließen zu lassen, ein Spiel mit falschen Karten
        und werden von uns Grünen nicht akzeptiert.
        In beiden Fällen – der Nachhaftung wie der Sicherung
        der Rückstellungen – geht es nichtsdestoweniger um
        das gleiche Ziel: die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
        davor zu schützen, dass die Kosten für das dicke Ende
        der Atomkraft auf sie abgewälzt werden. Genau das ist
        das offensichtliche Ziel der Atomkonzerne: möglichst
        viel der auf sie zukommenden Kosten auf die öffentli-
        che Hand abzuwälzen. Die Begründungen dafür wer-
        den derzeit bei jeder Gelegenheit wiederholt: Es sei der
        Staat gewesen, der den Einstieg in die Atomkraft gewollt
        habe – also müsse der auch für die Kosten geradestehen.
        Der Neustart bei der Endlagersuche werde so viel teu-
        rer, als wenn man Gorleben fertig gebaut hätte – diese
        Mehrkosten seien schon gar nicht den Energiekonzernen
        zuzuordnen. Vergessen die Milliarden, die mit den Atom-
        kraftwerken verdient wurden? Vergessen die immensen
        Subventionen, mit denen der Staat den Energieversor-
        gern den Einstieg in die Atomkraft versüßte? Bisher
        haben die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gezahlt,
        die Konzerne verdient. Auf dieses gewohnte Muster wol-
        len die Konzerne nicht verzichten. Dieses Muster wird
        aber nun eines ohne Wert. Die Vereinbarungen, wer den
        Rückbau der Atomkraftwerke und die Endlagerung des
        Atommülls bezahlt, sind nicht neu, sondern schon lange
        in Gesetzesform gegossen. Gut, wenn der Staat sich hier
        nicht erpressen und nicht unter Druck setzen lässt.
        Gut, dass es als ersten Schritt ein Nachhaftungsgesetz
        geben wird. Bisher haben wir eine Nachhaftung von fünf
        Jahren. Lächerlich angesichts der Zeiträume für Stillle-
        gung der AKW, Endlagersuche und Endlagerbetrieb. Und
        wirkungslos angesichts der Unternehmensaufspaltungen
        von Eon und Vattenfall oder Kündigungen von Beherr-
        schungs- und Abführungsverträgen. „Eltern haften für
        ihre Kinder“ ist ein guter Grundsatz, auch in der Atom-
        wirtschaft. Allerdings hat Eon auf die Ankündigung des
        Nachhaftungsgesetzes schnell reagiert und angekündigt,
        seine Atomsparte nicht in die geplante neue Gesellschaft
        „Uniper“ auszugliedern, sondern beim Mutterkonzern zu
        belassen Warum wohl! Weil Kinder für ihre Eltern eben
        nicht haften. Anders als im wirklichen Leben muss das
        hier aber sein, und deshalb muss an dieser Stelle im Ge-
        setzgebungsverfahren nachgearbeitet werden. Wichtig
        ist – das hat uns Staatssekretär Beckmeyer heute noch
        mal schriftlich gegeben –, dass das Gesetz noch in die-
        sem Jahr beschlossen wird, damit es seine Wirkmacht
        auch auf die für den 1. Januar 2016 angekündigte Auf-
        spaltung von Eon ausüben kann.
        Insofern ist es erfreulich, dass die Union ihren hartnä-
        ckigen Widerstand, die Anhörung zum Gesetz nicht wie
        geplant noch in diesem Monat, sondern erst im nächsten
        Jahr durchzuführen, aufgegeben hat. Das heißt hoffent-
        lich, dass die Abgeordneten von CDU und CSU auch be-
        reit sind, die zweite und dritte Lesung des Nachhaftungs-
        gesetzes noch in diesem Jahr durchzuführen. Sie werden
        sich – so hoffe ich – nicht vorwerfen lassen wollen, dass
        sie Komplize der Konzerne statt Anwalt der Steuerzahle-
        rinnen und Steuerzahler sind.
        Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär beim Bundes-
        minister für Wirtschaft und Energie: Nach den Ereignis-
        sen in Fukushima im Jahr 2011 hat der Gesetzgeber den
        schrittweisen Ausstieg aus der nuklearen Stromerzeugung
        in Deutschland beschlossen. Bis zum Jahr 2022 werden
        die derzeit acht noch im Leistungsbetrieb befindlichen
        Kernkraftwerke vom Netz gehen. Sie müssen dann still-
        gelegt und zurückgebaut werden. Die radioaktiven Ab-
        fälle müssen verpackt, zwischengelagert und in Endlager
        verbracht werden. Dies wird hohe Kosten verursachen.
        Diese Kosten müssen die Betreiber der Kernkraftwerke
        tragen. Das ergibt sich aus dem Atomgesetz und ist der
        Kern des atomrechtlichen Verursacherprinzips.
        Dieses Verursacherprinzip ist nicht neu. Es steht schon
        immer im Atomgesetz. Neu ist hingegen die Situation,
        die durch den Ausstiegsbeschluss entstanden ist. Für
        die Betreiber bedeutet die seit dem Jahr 2011 geltende
        Rechtslage, dass einerseits die Einnahmen aus dem Be-
        trieb der Kernkraftwerke wegfallen und anderseits die
        Rückbau- und Entsorgungskosten nun unmittelbar anste-
        hen.
        Um die öffentlichen Haushalte vor fremdverursachten
        Risiken zu schützen und dem Verursacherprinzip auch
        langfristig zur Anwendung zu verhelfen, hat die Bundes-
        regierung mit dem „Gesetz zur Nachhaftung für Rück-
        bau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich“ ein
        Gesetzesvorhaben beschlossen, das bestehende Rechts-
        lücken schließen soll.
        Ich möchte Ihnen kurz erläutern, worin wir diese Re-
        gelungslücke sehen: Gegenwärtig sind die Betreiber von
        Kernkraftwerken in Konzerne eingegliedert. Aufgrund
        von vertraglichen Vereinbarungen sind die herrschenden
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13407
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        Konzerngesellschaften verpflichtet, für Verbindlichkei-
        ten der Betreiber einzustehen.
        Aber diese Verträge können in der Zukunft geändert
        und die Konzerne neu strukturiert werden. Nach jetziger
        Rechtslage besteht in der Regel eine befristete Nachhaf-
        tung der Konzerne für die Verpflichtungen der Kernkraft-
        werksbetreiber – und zwar für einen Zeitraum von fünf
        Jahren.
        Diese Frist halten wir für zu kurz, weil die Entsor-
        gungsverpflichtungen voraussichtlich erst im Verlauf der
        nächsten Jahrzehnte anstehen werden. Wir schlagen da-
        her mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Nachhaftung
        für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebe-
        reich“ eine Sonderregelung speziell für diesen Bereich
        vor. Statt einer allgemeinen Nachhaftung von fünf Jahren
        soll nun eine den spezifischen Verhältnissen beim Rück-
        bau von Kernkraftwerken und der nuklearen Entsorgung
        angemessene Befristung gelten. Wir möchten sie für die-
        sen Bereich erheblich erweitern und bis zum Verschluss
        eines zukünftigen Endlagers erstrecken. Es geht also um
        die gesetzliche Absicherung einer Konzernhaftung für
        den nuklearen Entsorgungsbereich.
        Ich möchte aber auch klar aufzeigen, was wir mit dem
        Gesetz nicht bezwecken. Das sind vor allem zwei Dinge:
        Erstens ändert das Gesetzesvorhaben nichts an den ei-
        gentlichen atomrechtlichen Verpflichtungen. Der Gesetz-
        entwurf beschränkt sich auf eine Regelung zur Sicherung
        der Finanzierung.
        Zweitens ändern wir nichts an der unternehmerischen
        Freiheit der Energieversorgungsunternehmen, sich durch
        gestalterische Maßnahmen weiter zu entwickeln. Eine
        Vermögenssicherung dergestalt, dass konkrete Vermö-
        gensgegenstände für eine Haftung der Entsorgungsver-
        bindlichkeiten zugeordnet werden, bezweckt das Geset-
        zesvorhaben nicht.
        Dieses Gesetzesvorhaben ist zeitkritisch. Wir wollen
        erreichen, dass es noch in diesem Jahr in Kraft tritt, da-
        mit wir nicht noch auf den letzten Metern von betroffe-
        nen Konzernen vor vollendete Tatsachen gestellt und mit
        Rückwirkungsfragen konfrontiert werden. Der Bundes-
        rat hat diese Eilbedürftigkeit bei der Terminierung seiner
        Beratungen berücksichtigt. Wenn wir es hier im Bundes-
        tag genauso halten und umgehend in die Ausschussbera-
        tungen einsteigen, ist ein rechtzeitiges Inkrafttreten vor
        Ende dieses Jahres erreichbar.
        Für weitergehende Fragen und eine umfassende
        Überprüfung der Finanzierung der nuklearen Entsor-
        gungslasten hat die Bundesregierung die Kommission
        zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieaus-
        stiegs – kurz: KFK – eingesetzt. Sie soll bis Frühjahr
        nächsten Jahres hierzu Empfehlungen entwickeln. Einige
        von Ihnen sind ja Mitglieder der Kommission und wer-
        den zu ihrem Gelingen beitragen.
        Ich glaube, dass wir mit dem Gesetzentwurf zur Kon-
        zernnachhaftung einen wichtigen ersten Schritt zur Si-
        cherstellung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs
        setzen. Er ist – ich will es noch einmal betonen – eilbe-
        dürftig.
        Anlage 10
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des von der Bundesregierung einge-
        brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung
        des Hochschulstatistikgesetzes (Tagesordnungs-
        punkt 25)
        Katrin Albsteiger (CDU/CSU): Statistik wird als
        die Lehre von Methoden zum Umgang mit quantitativen
        Informationen definiert. Im Allgemeinen also eine sehr
        trockene und von den meisten unterschätzte Materie.
        Aber die Hochschulstatistik ist für die verschiedenen
        Bildungs- und Forschungsinstitutionen eine enorm wich-
        tige Arbeitsgrundlage. Auch für uns politische Entschei-
        dungsträger sind die erhobenen Kennzahlen eine sehr
        wichtige Informationsquelle, um die jeweilige politische
        Lage besser beurteilen zu können. Den großen Stellen-
        wert, den die Hochschulstatistik genießt, zeigt sich da-
        ran, dass der Ausschuss für die Hochschulstatistik dem
        Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
        abschätzung regelmäßig einen detaillierten Bericht über
        den Sachstand der Datenlage liefert.
        Die Grundlage dieses Berichts ist das Gesetz, über das
        wir heute sprechen und das wir als Große Koalition no-
        vellieren wollen. Der 15. Bericht des Ausschusses für die
        Hochschulstatistik mahnte ebenfalls an, dass Änderun-
        gen im Gesetz notwendig seien, weil die Bereitstellung
        von steuerungsrelevanten Informationen für die Hoch-
        schulpolitik, die Hochschulplanung und Hochschulver-
        waltung vor dem Hintergrund des Wandels in den Uni-
        versitäten auch in Zukunft sichergestellt werden muss.
        Dieser Wandel war und ist ja tatsächlich enorm.
        Der Reformprozess – nach Beginn des Bologna-Pro-
        zesses und der damit einhergehenden Einführung der ge-
        stuften Studiengänge – hat sich rasant entwickelt und ist
        bereits weit vorangeschritten. Das Hochschulstatistikge-
        setz in der jetzigen Fassung kann aber die jetzige Situati-
        on an den deutschen Hochschulen nicht mehr genügend
        abbilden. Insbesondere Daten zu Übergängen zwischen
        dem Bachelor- und Masterstudium sowie über den Stu-
        dienerfolg und den Studienabbruch werden als Grundla-
        ge für die ressourcenschonende Planung von Kapazitäten
        sowie für Steuerungsaufgaben im Hochschulbereich be-
        nötigt.
        Durch die Verlängerung des Hochschulpaktes bis
        2023 wird sich der Bund mit zusätzlich mit 9,9 Milliar-
        den Euro beteiligen. Bei dieser richtigen, aber auch sehr
        großen finanziellen Beteiligung des Bundes muss sich
        diese Investition aber auch auszahlen. Wir wünschen uns
        wenige Studienabbrecher; das heißt, das Geld sollte auch
        zielgenau investiert werden. Ob all die Instrumente und
        eingesetzten Mittel wirksam sind, werden uns die Daten,
        Fakten und Hintergrundinformationen künftig besser sa-
        gen können.
        Auch bei vielen anderen Programmen, bei denen wir
        uns als Bund engagieren, wie beispielsweise der Exzel-
        lenzinitiative oder dem Qualitätspakt für Forschung und
        Lehre, müssen wir wissen, ob die Beteiligung des Bundes
        trägt. Das novellierte Hochschulstatistikgesetz wird uns
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        (A) (C)
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        dabei eine sehr gute Arbeitsgrundlage sein. Schließlich
        wird auch die Qualifikationsphase nach dem Hochschul-
        abschluss nach erfolgreicher Novellierung abgebildet.
        Erstmals wird eine Verlaufsstatistik vom ersten Hoch-
        schulsemester bis zum Studienabschluss einschließlich
        der Promotionsphase eingeführt. Dabei wird ein Ver-
        schlüsselungsverfahren verwendet, das mit datenschutz-
        rechtlichen Anforderungen vereinbar ist. Die Einführung
        dieser Promovierendenstatistik ist neben der Novellie-
        rung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und dem
        Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nach-
        wuchses ein wichtiger Baustein, der uns helfen wird,
        in Zukunft die Verbesserung der Situation des wissen-
        schaftlichen Nachwuchses voranzutreiben.
        Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass der uns
        vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung zu be-
        grüßen ist. Erstens verfügt die Wissenschaftspolitik nun
        über eine verbesserte Datenlage zu Übergängen zwi-
        schen dem Bachelor- und Masterstudium sowie über den
        Studienerfolg und den Studienabbruch. Wir haben somit
        erstmals Informationen über den Ablauf eines Studiums,
        sowie eines Fach- oder Hochschulwechsels. Zweitens
        wird mit der Novelle eine Promovierendenstatistik ein-
        geführt. Dieser bisherige Graubereich kann jetzt sehr ge-
        nau abgebildet werden.
        Die Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes fügt
        sich daher uneingeschränkt in die guten Maßnahmen die-
        ser Regierung im Bereich Bildung und Forschung ein.
        Oliver Kaczmarek (SPD): Seit der Bologna-Reform
        und der Einführung von Bachelor- und Masterstudien-
        gängen vor über zehn Jahren haben sich Studienverläufe
        stark gewandelt. Zunehmende Autonomie der Hochschu-
        len, Diversifizierung der Studierendenschaft, neue Auf-
        gabenfelder der Hochschulen wie Weiterbildung schaf-
        fen Bedarf für mehr und bessere Informationen zum
        Studienverlauf.
        Die bestehende Hochschulstatistik erfasst diese neuen
        Herausforderungen noch nicht ausreichend. Wir können
        uns aber bei wichtigen hochschulpolitischen Entschei-
        dungen nicht allein auf repräsentative Befragungen oder
        Forschungsprojekte berufen. Die amtliche Statistik muss
        für die modernen Anforderungen fit gemacht werden. Sie
        ist ein unverzichtbarer Datenpool, der Aufschluss über
        die Situation an den Hochschulen liefert und für die Poli-
        tik unverzichtbares Steuerungswissen bereitstellt.
        Auf diesem Weg haben wir als Politik nicht nur Ent-
        scheidungsgrundlagen, sondern werden auch von Zeit
        zu Zeit über die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnah-
        men informiert. Hochschulstatistik ist deshalb weder Ni-
        schen- noch Spezialistenthema. Hochschulstatistik liefert
        neben den normativen bildungspolitischen Vorstellungen
        ein empirisches Grundgerüst für die Weiterentwicklung
        der Hochschulpolitik!
        Derzeit wissen wir noch zu wenig über die Auswir-
        kungen der Veränderungen an den Hochschulen. So wis-
        sen wir beispielsweise lediglich, dass im vergangenen
        Jahr 28 von Hundert Bachelorstudierenden ihr Studium
        abgebrochen haben. Unklar bleibt, ob sie tatsächlich die
        Hochschule verlassen oder etwa das Studienfach ge-
        wechselt haben. Diese Wissenslücken wollen wir schlie-
        ßen. Zugleich müssen wir die Statistik anpassen, um un-
        sere Lieferpflichten gegenüber der EU für internationale
        Statistiken erfüllen zu können.
        Hier setzt die Novelle des Hochschulstatistikgesetzes
        an. Lassen Sie mich wesentliche Verbesserungen in den
        drei Haupt-Themenbereichen skizzieren:
        Erstens wird es künftig eine Verlaufsstatistik vom
        ersten Hochschulsemester bis zum Studienabschluss ge-
        ben. Die Hochschulen werden in jedem Semester Infor-
        mationen über Fachwechsel, Abbrüche und Übergänge
        zwischen Bachelor- und Masterstudium semesterweise
        statistisch erfassen. Dabei werden die Daten aller Studie-
        renden individuell erfasst, aber so sicher verschlüsselt,
        dass damit die Datenschutzvorgaben sicher eingehalten
        werden können. Wir erhalten damit erstmals belastbare
        Daten zur Abbildung von Studienabbrüchen und zum
        Studienerfolg, aber auch zu internationaler Mobilität und
        Wanderungsbewegungen der Studierenden.
        Der zweite Bereich betrifft die Erfassung des wissen-
        schaftlichen Nachwuchses. Hier ist die Datenlage bislang
        dürftig. Dies soll sich ändern durch eine neue Promovie-
        rendenstatistik. Die erfassten Daten werden aber leider
        nur einen Teil der Promovierenden abbilden können –
        eine lückenlose Erfassung kann nicht gewährleistet wer-
        den. Ursächlich hierfür ist die mangelhafte verbindliche
        Regelung für die Meldung von Promovierenden. Wün-
        schenswert wäre deshalb die Schaffung eines eigenen
        hochschulrechtlichen Status für Promovierende, der eine
        kontinuierliche Meldung der Promovierenden beinhaltet.
        Das liegt jedoch in Länderzuständigkeit und kann des-
        halb nicht durch das Hochschulstatistikgesetz geliefert
        werden.
        An dritter Stelle steht die Aufnahme sozialer Merk-
        male in den Datenkatalog – selbstverständlich so wie
        alle erhobenen Daten vollständig anonymisiert. Daten
        zur Bildungsherkunft etwa werden bislang nicht erfasst,
        können aber dazu beitragen, das zielgruppenspezifische
        Angebot an den Hochschulen zu verbessern. Dadurch
        werden bewährte Erhebungen wie etwa die Sozialerhe-
        bung des Deutschen Studentenwerkes nicht ersetzt, aber
        es wird eine zusätzliche solide Datenbasis geschaffen, die
        auch für wissenschaftliche Zwecke hilfreich sein kann.
        Mit den durch die Novelle des Hochschulstatistik-
        gesetzes gewonnenen, zusätzlichen Informationen sind
        Steuerungsinstrumente von Politik, Hochschulen und
        Verwaltung gezielter einsetzbar – und an die Bedürfnis-
        se der Studierenden anpassbar. Die Weiterentwicklung
        ist somit ein richtiger und konsequenter Schritt, der die
        notwendige Voraussetzung schafft zur Verbesserung von
        Lehre und Forschung. An dieser Stelle gilt deshalb schon
        einmal der Dank denjenigen Statistikexperten aus dem
        Bund und den Ländern, die die Novelle in detaillierter
        Vorarbeit vorbereitet haben. Wir können diese sehr gute
        Vorlage im Gesetzgebungsverfahren gut verwerten und
        damit schon bald für mehr Transparenz hochschulpoliti-
        scher Entscheidungen sorgen.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13409
        (A) (C)
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        Martin Rabanus (SPD): Eine verlässliche und objek-
        tive Hochschulstatistik ist nach meiner Auffassung eine
        unverzichtbare Basis für bildungspolitische Entschei-
        dungen. Wegen der föderalen Struktur unseres Staates
        gilt dies umso mehr, da die Entscheidungsträger in Bund
        und Ländern für ihre Beratungen und Entscheidungen auf
        neutral und objektiv erhobene Daten angewiesen sind.
        Bevor ich zu den aus meiner Sicht wichtigsten Aspek-
        ten des Gesetzentwurfs komme, möchte ich aber auch
        Danke sagen. Mein Dank gilt den Kolleginnen und Kol-
        legen in den Hochschulen, den statistischen Landesäm-
        tern und im Statistischen Bundesamt in Wiesbaden, die
        mit großer Sorgfalt und viel Engagement in der Sache
        die Hochschulstatistik erstellen und uns eine wichtige
        Grundlage für unsere Arbeit liefern. Und ich danke all
        denjenigen, die bei der Entwicklung des Gesetzentwurfs
        mitgewirkt haben, denn er enthält tatsächlich entschei-
        dende Verbesserungen.
        In der Vergangenheit haben wir immer wieder festge-
        stellt, dass die Hochschulstatistik nicht ausreicht, nicht
        alle Daten bereithält, die wir benötigen. Dies betrifft aus
        meiner Sicht in erster Linie die Studienverlaufsstatis-
        tik, die wir mit diesem Gesetzentwurf einführen wollen.
        Denn bisher wissen wir nicht viel über die Bewegungen
        der Studierenden im Hochschulsystem. Ist jeder gezählte
        Studienabbruch tatsächlich ein Abbruch, der schnell als
        ein Scheitern im System gewertet wird? Oder ist es „nur“
        ein Fach- oder ein Ortswechsel?
        Das können wir in Zukunft präzise nachzeichnen. Wir
        erhalten die Informationen über Fachwechsel, Abbrüche
        und Übergänge vom Bachelor zum Master sowie vom
        Master zur Promotion. Und wir können feststellen, bei
        welcher Hochschule welche Ausprägungen in besonde-
        rer Weise stattfinden. Das liefert auch den Hochschulen
        eine hervorragende Datenlage, auf der sie eigene Evalu-
        ierungsprozesse aufsetzen können. Die Studienverlaufs-
        statistik wird uns viele wertvolle Erkenntnisse liefern.
        Zwei Punkte aus dem Gesetzentwurf möchte ich noch
        hervorheben:
        Erstens werden wir eine Promovierendenstatistik auf-
        nehmen. Auch das ist neu, auch ist es ein echter Gewinn
        an Erkenntnis, auch wenn es vor allem auf Anforderun-
        gen der Europäischen Union zurückzuführen ist. Aber
        natürlich ist es gerade für die strategische Steuerung
        unserer Bemühungen um den wissenschaftlichen Nach-
        wuchs hilfreich – ich nenne beispielhaft die Förderung
        von Frauen in der Wissenschaft und das Stichwort In-
        ternationalisierung – hier zukünftig auf eine gesicherte
        Datenbasis zurückgreifen zu können.
        Zum Zweiten weise ich auch auf die Schaffung der
        zentralen Auswertungsdatenbank hin. Denn natürlich
        sind die Daten nicht Selbstzweck, sondern müssen ver-
        nünftig recherchierbar und vor allem aggregierbar sein,
        sonst sind Erkenntnisse daraus nicht möglich. Und der
        Zugriff auf die und der Umgang mit den Daten muss na-
        türlich auch unseren hohen Anforderungen an den Daten-
        schutz genügen. Das letztere ist aus Sicht der SPD-Bun-
        destagsfraktion unabdingbar.
        Mit diesen und anderen Fragen werden uns aber sicher
        auch im parlamentarischen Verfahren noch beschäftigen,
        und darauf freue ich mich.
        Nicole Gohlke (DIE LINKE): Wir diskutieren heute
        die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im
        Hochschulstatistikgesetz. In der Begründung des Gesetz-
        entwurfs heißt es: „Die Hochschullandschaft hat sich seit
        der Einführung der gestuften Studiengänge grundlegend
        verändert und kann mit dem geltenden Hochschulsta-
        tistikgesetz nicht mehr hinreichend abgebildet werden.
        Insbesondere Daten zwischen dem Bachelor- und dem
        Masterstudium werden als Grundlage für die Planung
        von Kapazitäten im Hochschulbereich benötigt.“
        Zu dieser Erkenntnis muss man der Bundesregierung
        ja wirklich gratulieren – ganze 16 Jahre nach der Ein-
        führung der Bologna-Reform. Angesichts dessen hätte
        die Forderung nach einer Veränderung im Hochschul-
        statistikgesetz wohl schon etwas früher kommen müs-
        sen. Insgesamt hört es sich so an, als mache es sich die
        Bundesregierung mal wieder leicht und das fehlende Da-
        tenmaterial für den seit Jahren anhaltenden Mangel an
        Studienplätzen verantwortlich. Wenn sie nur das richtige
        Datenmaterial zur Verfügung gehabt hätte, dann wären
        ausreichend Studienkapazitäten an den Hochschulen
        geschaffen worden und dann gäbe es auch ausreichend
        Masterstudienplätze?
        Dem kann ich nur entgegenhalten: Die Aussetzung
        der Wehrpflicht und die doppelten Abiturjahrgänge wa-
        ren auch ohne die Veränderungen in der Hochschulsta-
        tistik absehbar und planbar – dass dem so ungenügend
        begegnet wurde, ist schlicht politisches Versagen. Die
        erhöhte Studierneigung wäre aber auch mit den Mitteln
        der Hochschulstatistik nicht vorhersehbar gewesen, denn
        auch eine Statistik für die aktuell Studierenden lässt ei-
        nen nicht in die Zukunft schauen. Dies sollten Sie zumin-
        dest einmal bedenken, bevor Sie sich jetzt so beherzt an
        die Änderungen der Hochschulstatistik machen.
        Und ich frage mich: Wenn bereits jetzt erhobene Daten
        nicht zu politischer Aktivität führen, warum müssen wir
        dann noch mehr erheben? Bereits jetzt wird zum Beispiel
        immer wieder festgestellt, dass die soziale Selektivität im
        hiesigen Hochschulsystem enorm ist. Doch diesen Er-
        kenntnissen folgten doch bislang kaum Taten. Ich frage
        mich wirklich, warum noch mehr Daten erhoben werden
        sollen, wenn schon die vorhandenen nicht genutzt wer-
        den. Daten alleine bringen keine Lösung der Probleme!
        Insgesamt suggeriert der Gesetzentwurf, die beste-
        henden Probleme in den Bereichen Internationalisierung,
        Mobilität, Studienverlauf, Beschäftigungsverhältnisse,
        Heterogenität der Studierendenschaft, Diversität, etc.
        lösen zu können. Ich sage Ihnen eines: Wenn die Hoch-
        schulen endlich bedarfsgerecht ausfinanziert wären,
        müssten viele der Daten, die Sie jetzt neu in das Hoch-
        schulstatistikgesetz aufnehmen wollen, gar nicht erst er-
        hoben werden. Das wäre doch mal ein Handlungsansatz!
        Des Weiteren gewähren die vorgesehenen Maßnah-
        men zu Anonymisierung und Pseudonymisierung in dem
        Gesetzentwurf aus unserer Sicht nicht das notwendige
        Maß an Datenschutz der einzelnen Personen. Zukünftig
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513410
        (A) (C)
        (B) (D)
        soll es nicht nur den einzelnen Hochschulen ermöglicht
        werden, persönliche Profile von ihren Studierenden zu
        erstellen, sondern ebenso Bund und Ländern – und dann
        sogar von allen Studierenden in Deutschland.
        Und zu guter Letzt wird immer wieder argumentiert,
        dass man die Hochschulstatistik an die erforderlichen
        Daten von Eurostat anpassen müsse. Nach meinem
        Kenntnisstand müsste man lediglich einen Punkt zur Mo-
        bilität von Studierenden in der bisherigen Hochschulsta-
        tistik ersetzen, um dies zu erfüllen. Alle anderen Anfor-
        derungen wären mit der bisherigen Erhebung von Daten
        bereits lieferbar.
        Daten hin oder her, letztendlich kommt es auf den po-
        litischen Willen an, Probleme frühzeitig und mit adäqua-
        ten Mitteln entgegenzuwirken. Anhand verschiedener
        Beispiele zum Beispiel beim Zulassungschaos zeigt sich
        allerdings, dass die Bundesregierung offenbar gar nicht
        an der Lösung dieser Probleme interessiert ist. Mit dem
        Hochschulstatistikgesetz wird eine Schaufensterpolitik
        betrieben, um Problembewusstsein und Handlungsfähig-
        keit vorzutäuschen.
        Diese Sammelwut an Daten ist mit der Linken nicht
        machbar.
        Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zur
        Geisterstunde beraten wir heute den Regierungsentwurf
        für eine Novelle des Hochschulstatistikgesetzes. Ich
        freue mich, dass die Regierung endlich ihre Änderungs-
        vorschläge zur Debatte stellt. Denn es ist schon zweiein-
        halb Jahre her, dass der Ausschuss für Hochschulstatistik
        klargemacht hat, an welchen Stellen und wie die Hoch-
        schulstatistik verbessert werden muss, um für politische
        Entscheidungen eine bessere Datengrundlage bereitzu-
        stellen.
        Wir teilen das Ziel des Gesetzes, Politik und Verwal-
        tung – also Parlamenten und Ministerien –, genauere Da-
        ten bereitzustellen, um die dynamische Entwicklung der
        Hochschullandschaft und die Wirkung von politischen
        Entscheidungen abbilden zu können. Zahlreiche Verän-
        derungen gab es in den letzten Jahren, aber bei vielen
        Fragen scheitert die Antwort an fehlenden Daten: Wie hat
        sich die Bologna-Reform ausgewirkt, zum Beispiel der
        Übergang vom Bachelor-Studium in den Master? Wie
        haben und müssen sich Lehrkapazität und Lehrinhalte
        entwickeln, wenn es mehr Studierende der ersten Gene-
        ration gibt oder auch mehr mit beruflicher Qualifikation?
        Nicht zuletzt haben sich auch die Lieferverpflichtungen
        gegenüber Eurostat – dem statistischen Amt der Europä-
        ischen Union – verändert. Dem trägt die Novelle Rech-
        nung. Mit ihr dürfte sich arbeiten lassen.
        Wir begrüßen die Einführung einer Studienverlaufs-
        statistik. Diese haben wir politisch mehrmals eingefor-
        dert. Sie beseitigt unter anderen eine große Wissenslü-
        cke – die über den Studienabbruch. Bisher gab es keine
        Chance, einen echten Abbruch zu unterscheiden vom
        bloßen Wechsel des Studienfachs oder des Studienortes.
        Die Studienverlaufsstatistik ermöglicht das. Auch kön-
        nen damit endlich auch die gestuften Studiengänge Ba-
        chelor/Master und die Promotionsphase erfasst werden.
        Wir begrüßen auch, dass mehr Informationen über die
        Hochschulleitungen erfasst werden, damit das Monito-
        ring zur Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft
        besser stattfinden kann.
        Außerdem begrüßen wir ausdrücklich, dass der
        Migrationshintergrund nun besser erfasst werden kann.
        Durch das Erhebungsmerkmal „weitere Staatsangehö-
        rigkeit“ werden vor allem junge Menschen, die aufgrund
        des „Optionsmodells“ mit ihrem 23. Geburtstag eine
        Entscheidung treffen müssen, besser erfasst. Doppel-
        staatlichkeit wird damit von der gesellschaftlichen Wirk-
        lichkeit endlich auch zur statistisch abbildbaren Größe.
        Bisher ist es so: Vor dem Stichtag werden sie als al-
        lein „deutsch“ geführt. Nach dem Stichtag, wenn sie sich
        für die andere Staatsbürgerschaft entscheiden, als allein
        „ausländisch“. Dieser spurenlose Wechsel macht ihre
        „Bildungssozialisation“ unkenntlich. Die bevorstehende
        Aufnahme des Erhebungsmerkmals „weitere Staatsange-
        hörigkeit“ in der Hochschulstatistik ist aus bildungspoli-
        tischer Perspektive zwingend notwendig, damit sichtbar
        wird, ob wir die angestrebte hohe Bildungsbeteiligung
        aller gesellschaftlichen Schichten tatsächlich erreichen.
        Nicht zuletzt ist ebenfalls erfreulich, dass laut Gesetz-
        entwurf für die Statistik die ohnehin von den Hochschu-
        len erfassten Verwaltungsdaten genutzt werden können.
        Das wäre eine Verbesserung in doppelter Hinsicht: Für
        mehr Daten ist nicht mehr Bürokratie nötig, weil diese
        Daten schon erfasst worden sind. Und wenn sie nur noch
        übertragen werden müssen, stehen sie sicher schneller
        zur Verfügung.
        Zurzeit diskutieren wir die Reform des Wissenschafts-
        zeitvertragsgesetzes. Wir hoffen, dass das Erweitern des
        Merkmalskatalogs zum wissenschaftlichen Personal und
        das Aufnehmen aller Promovierenden dazu führen, dass
        wir alle ein noch besseres Bild über die Situation des wis-
        senschaftlichen Nachwuchses bekommen. Dies leistet
        auch die geplante Erfassung der „Art der Qualifizierungs-
        position“. Damit können die unterschiedlichen Karrie-
        rewege und -verläufe des wissenschaftlichen Nachwuch-
        ses abgebildet und analysiert werden. So werden die
        seit den rot-grünen Reformen Anfang der 2000er-Jahre
        differenzierten Qualifikations- bzw. Karrierewege von
        Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern
        wie etwa die Juniorprofessur und die Nachwuchsgrup-
        penleitungen in der Statistik etabliert.
        Trotz dieser vielen sinnvollen Änderungen muss auch
        diese Gesetzesnovelle einem kritischen Blick unterzogen
        werden. Mit den Ländern diskutiert die Bundesregierung
        derzeit noch über die zentrale Auswertungsdatenbank. Es
        ist gut, dass das Gesetz die notwendige rechtliche Grund-
        lage schafft für eine zentrale Auswertungsdatenbank.
        Denn die kann und soll die flexible und zeitnahe Erstel-
        lung von Standard- und Sonderauswertungen sichern.
        Allerdings haben die Länder im Bundesrat diese Re-
        gelung mehrheitlich kritisiert: Aus ihrer Sicht muss die
        zentrale Auswertungsdatenbank nicht zwingend beim
        Statistischen Bundesamt angesiedelt sein. Stattdessen
        sollen darüber nach geübter Praxis die Statistikämter
        entscheiden und das per Verwaltungsvereinbarung festle-
        gen. Das sollten wir diskutieren, denn es gibt Argumente
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13411
        (A) (C)
        (B) (D)
        dafür. Die Statistikämter haben unterschiedliche Schwer-
        punktkompetenzen, sodass durchaus fachliche Gründe
        bestehen können, warum ein Landesamt für die Hoch-
        schuldaten zuständig sein sollte.
        Warum ausgerechnet die Bundesregierung so darauf
        pocht, dass die zentrale Auswertungsdatenbank beim
        Statistischen Bundesamt angesiedelt sein muss, über-
        rascht ein wenig. Denn die Regierung und allen voran
        Bundesbildungsministerin Wanka waren in der Vergan-
        genheit nie müde zu betonen, dass die Hochschulen Län-
        derangelegenheit seien.
        Vielleicht ist über die Debatte zur Erarbeitung der
        Hochschulstatistikgesetz-Novelle die Einsicht gewach-
        sen, dass der Bund eine stärkere Rolle bei der Weiter-
        entwicklung von Hochschulen spielen sollte. Wir unter-
        stützen gerne dabei, die richtigen Schlüsse aus neuem
        Steuerungswissen zu ziehen. Nur Daten an Eurostat zu
        übermitteln, wäre nicht unser Verständnis einer aktiven
        Wissenschaftspolitik.
        Stefan Müller, Parl . Staatssekretär bei der Bundes-
        ministerin für Bildung und Forschung: Politik muss sich
        immer wieder neu an den Bedarfen der Gesellschaft ori-
        entieren – das gilt für alle Bereiche und besonders auch
        für Deutschlands Rolle als Wissenschaftsstandort.
        Die Hochschulen stehen vielfältigen Herausforderun-
        gen gegenüber: Die Bologna-Reform hat die Studiengän-
        ge grundlegend reformiert. Mit dem Hochschulpakt und
        der Exzellenzinitiative haben wir neue und erfolgreiche
        Instrumente geschaffen. Eine evidenzbasierte Wissen-
        schaftspolitik ist dabei selbstverständlich geworden. Da-
        für brauchen wir zuverlässige Daten auf der Grundlage
        des Hochschulstatistikgesetzes. Dieses Gesetz wurde
        vor 25 Jahren zum letzten Mal wesentlich geändert. Die
        Folge liegt auf der Hand: Das Gesetz kann heute seiner
        Aufgabe nicht mehr gerecht werden.
        Wir wissen zum Beispiel nicht, wie hoch genau die
        Zahl der Studienabbrecher ist, wie die Übergänge vom
        Bachelor- zum Masterstudium aussehen, wie sich die
        Auslandsmobilität der Studierenden entwickelt, wie viele
        Promovierende es an den Hochschulen gibt und welche
        Qualifizierungswege der wissenschaftliche Nachwuchs
        einschlägt.
        Die dazu regelmäßig veröffentlichten Daten stammen
        aus gesonderten Studien und sind von daher unvollstän-
        dig und nur schwer miteinander vergleichbar. Dies wird
        mit dieser Novelle anders. Darüber hinaus bestehen Lie-
        ferverpflichtungen nach EU-Recht, für die wir eine nati-
        onale gesetzliche Grundlage brauchen.
        Bundes- und Ländervertreter haben vor diesem Hin-
        tergrund gemeinsam mit Vertretern von Hochschulen
        und Verbänden im Ausschuss für die Hochschulstatistik
        Vorschläge für die Novellierung des Hochschulstatistik-
        gesetzes erarbeitet. Diese Vorschläge waren die Basis für
        den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung.
        Vier wesentliche Elemente der Änderung sind:
        Erstens. Die Einführung einer Studienverlaufssta-
        tistik. Erstmalig erhalten wir damit Informationen über
        den genauen Ablauf des Studiums, über Fach- und Hoch-
        schulwechsel. Die Übergänge vom Bachelor zum Master
        sowie zur Promotion können dargestellt werden. Studi-
        enabbrüche und Studienerfolge werden umfassend und
        vor allem zeitnah abgebildet.
        Zweitens. An dieser Stelle will ich einen sensiblen
        Punkt ansprechen, auf den die Datenschützer zu Recht
        immer wieder hingewiesen haben: Um Studienverläufe
        genau beschreiben zu können, ist es notwendig, perso-
        nenbezogene Daten miteinander zu verknüpfen. In enger
        Zusammenarbeit mit der Bundesbeauftragten für den
        Datenschutz und die Informationsfreiheit fiel daher die
        Entscheidung für ein Verschlüsselungsverfahren, das den
        hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen Stand hält.
        Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich für die
        gute und konstruktive Zusammenarbeit.
        Drittens: Wichtiges Ziel der Hochschulpolitik ist,
        dass die Studierenden international mobiler werden. Die
        Hochschulstatistik erfasst künftig auch die Auslandsmo-
        bilität besser als bisher.
        Viertens: Zentrales Anliegen der Bundesregierung ist,
        die Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs
        zu verbessern. Deshalb soll eine Promovierenden-Sta-
        tistik eingeführt werden. Merkmale wie beispielsweise
        Bildungsabschlüsse und Vorqualifikationen bei der Erst-
        berufung zur Professur erlauben künftig Analysen von
        Qualifizierungs- und Karrierewegen. Dies sind unver-
        zichtbare Informationen, wenn wir eventuell bestehende
        Hürden im wissenschaftlichen Werdegang beseitigen und
        den Übergang an den Schnittstellen der Wissenschafts-
        karriere optimieren wollen.
        Fünftens. Wir sind verpflichtet, Daten an Eurostat zu
        liefern.
        Sechstens. Nicht nur für die staatlichen und privaten
        Hochschulen, auch für die Berufsakademien müssen
        nach der EU-Verordnung Daten geliefert werden. Hierfür
        schaffen wir jetzt die gesetzliche Grundlage.
        Mit der Novellierung wird darüber hinaus die rechtli-
        che Basis geschaffen, ein zentrales Auswertungssystem
        aufzubauen. So können die sehr umfangreichen Daten
        aus der Hochschulstatistik noch umfassender, schneller,
        flexibler und kostengünstiger genutzt werden.
        Bei all diesen Überlegungen war uns wichtig, die Ar-
        beitsbelastung für die Datenlieferanten in Grenzen zu
        halten. Daher konzentrieren wir uns überwiegend auf
        Verwaltungsdaten, die den Hochschulen bereits vorlie-
        gen, und streichen die Personalstellenstatistik und die
        Gasthörerstatistik.
        Ich denke, dies ist in jeder Hinsicht eine ausgewogene
        Gesetzvorlage, die allen Interessen entgegenkommt.
        Anlage 11
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des von der Bundesregierung einge-
        brachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Än-
        derung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsge-
        sellschaftsgesetzes (Tagesordnungspunkt 26)
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513412
        (A) (C)
        (B) (D)
        Reinhold Sendker (CDU/CSU): In der Haushalts-
        bewirtschaftung unserer Verkehrsprojekte hat sich in
        den letzten Jahren Bemerkenswertes getan: In 2011 die
        Einführung des Finanzkreislaufes Straße, im Ergebnis
        mit deutlich mehr Transparenz und folglich mit mehr
        Akzeptanz. In dieser Wahlperiode nun die Herstellung
        der Überjährigkeit, nun der Wendepunkt zum Investiti-
        onshochlauf, und schließlich die Stärkung der Nutzerfi-
        nanzierung durch unsere Koalition. Das sind ganz her-
        ausragende Botschaften für unsere Verkehrsanlagen in
        Deutschland!
        Im Übrigen eine starke Momentaufnahme zur Halbzeit
        unserer Koalition, und liebe Kolleginnen und Kollegen
        in den Koalitionsfraktionen: Diese Erfolge hätten doch
        schon längst auch den Beifall der Opposition verdient!
        Nun kommt ein weiterer Baustein hinzu: nämlich die
        Komplettbewirtschaftung aller Mittel des Bundesfern-
        straßenausbaus durch die Verkehrsinfrastrukturfinan-
        zierungsgesellschaft (VIFG). Das heißt Bau, Erhalt und
        Betrieb der Bundesfernstraßen sollen zukünftig über das
        Finanzmanagementsystem der VIFG – bewirtschaftet
        werden. Unsere VIFG ist ja schon einige Jahre sehr er-
        folgreich und vor allem kompetent in der Abwicklung
        der Straßeninvestitionsprojekte unterwegs, sprich in der
        Bewirtschaftung der LKW-Maut.
        Insgesamt hat der Bund im Jahr 2014 rund 5,5 Milli-
        arden Euro in die Bundesfernstraßen investiert. Davon
        wurden 3,4 Milliarden Euro über die VIFG abgewickelt.
        Beteiligte des Systems sind alle Bundesländer sowie die
        Projektgesellschaft Deutsche Einheit. Das Finanzma-
        nagement der VIFG ermöglicht nun auch für die Gesamt-
        betrachtung tagesaktuelle Berichte der Mittelverwendung
        und weitere Infos über unseren Verkehrsinvest mit Blick
        auf ihre die Auswertungsmöglichkeiten: je Maßnahme, je
        Bundesland, je Amt, je Kreditor, für diverse Zeiträume,
        und dergleichen mehr. Das ist die Transparenz, die wir
        uns wünschen, das ist zukunftsfähige Verkehrspolitik für
        unser Land.
        Gegenwärtig bestehen noch zwei Abrechnungssys-
        teme: Ein Teil der Mittel wird über die VIFG abgewi-
        ckelt, die restlichen Mittel werden bekanntlich über das
        HKR-Verfahren des Bundes bewirtschaftet. Dieses Ne-
        beneinander der Systeme wollen wir nun im Ergebnis
        mit deutlich mehr Transparenz auflösen. Die Finanzie-
        rung und Bewirtschaftung der Bundesfernstraßen wird
        ab 2016 also konsistent und vollständig innerhalb eines
        Bewirtschaftungssystems ausgewiesen. Mit dem Haus-
        halt 2016 weisen wir daher im Einzelplan 12 nicht mehr
        die Maut- und Steuermittel getrennt aus, sondern in ei-
        nem gemeinsamen Titel.
        Und mit der Komplettbewirtschaftung durch die
        VIFG können ferner der Politik, dem Bund und den Auf-
        tragsverwaltungen der Länder Daten für unterschiedliche
        Informationsbedürfnisse bereitgestellt werden. Regie-
        rung und Parlament erhalten zukünftig weitere Optionen,
        auch vermehrt betriebswirtschaftliche Elemente nutzen
        zu können. Grundlage dafür ist das Finanzmanagement
        der VIFG, das auf einer betriebswirtschaftlichen SAP
        Software basiert. Ein echter Fortschritt also! Die Option
        betriebswirtschaftlicher Betrachtungen, das ist ja auch
        das, was Sie wollen, liebe Kollegin Willms. Dann gehen
        wir doch gemeinsam diesen Weg!
        Wenn wir schon nicht beim Thema ÖPP zusammen-
        kommen, dann eben hier bei der VIFG! Im Ergebnis
        bringt das neue System nicht nur mehr Information und
        Controlling. Das ist alles in allem ein deutliches Plus an
        Haushaltswahrheit und -klarheit, also eine Stärkung des
        Parlaments, und die lassen Sie uns heute gemeinsam be-
        schließen!
        Nach meinem Wissenstand befindet sich die VIFG
        nach einigen Testläufen auch in der Lage, die Verände-
        rungen schnell umzusetzen. Man rechnet wohl bei der
        Durchführung des „Zahlungsverkehrs Bundesfernstra-
        ßen“ über das neue System für das kommende Jahr mit
        rund 500 000 Buchungen. Im Vergleich zu 2015 verzehn-
        facht sich damit die Gesamtzahl der Geschäftsvorfälle.
        Diese gewaltige Erhöhung erklärt sich auch durch die
        Übernahme der Betriebsdienste. Exakt dafür benötigt die
        VIFG lediglich drei zusätzliche Vollzeitkräfte. Diese ex-
        zellente Vorbereitung und das erhöhte Aufgabenvolumen
        schultert die VIFG mit nur wenig mehr an Personal und
        ich denke genau das verdient an dieser Stelle auch einmal
        Dank und Anerkennung!
        Und noch ein Positivum: Denn der Bund wird zu-
        künftig auch seine Verantwortung für die Finanzierung
        der Straßenbaulast und Fachaufsicht gegenüber den Auf-
        tragsverwaltungen umfassender wahrnehmen können.
        Der hier häufig zitierte Bundesrechnungshof fordert ja
        schon länger dazu auf, eine umfassendere Fachaufsicht
        auszuüben. Dem kommen wir nun ausdrücklich nach.
        Und auch die Arbeitsebene der Länder steht dem
        Entwurf durchaus positiv gegenüber. So zum Beispiel
        kann man eine Entlastung bei der Erstellung der Verwen-
        dungsnachweise erwarten. Fast alle Landesbauverwal-
        tungen sind doch bei zu wenig Fachpersonal teils völlig
        überlastet. Und es ist richtig: Für unsere Bauverwaltun-
        gen ergibt sich durch das neue System zunächst auch
        noch ein Umstellungsaufwand, mittel- und langfristig
        aber eine deutliche Entlastung. Also ohne Zweifel ein
        Kraftakt für alle Beteiligten, aber er lohnt sich auch für
        alle. Mehr Transparenz im Bundeshaushalt, das ist unser
        aller Anliegen. Mit diesem Gesetzentwurf erweisen wir
        diesem Ziel einen großen Dienst. Deshalb bitte ich Sie
        alle um Ihre Zustimmung hier und heute in zweiter und
        dritter Lesung.
        Wie lautet doch das Logo der VIFG: „Wir bahnen
        Wege!“. Und für diese neuen Wege stellen wir heute die
        Ampel auf grünes Licht.
        Sebastian Hartmann (SPD): Die Verabschiedung
        des VIFG-Änderungsgesetzes ist ein Meilenstein auf
        dem Weg zu einer transparenten, nachvollziehbaren In-
        frastrukturfinanzierung im Bundesstraßenbau.
        Gemäß dem Beschluss des Haushaltsausschusses Ende
        2014 werden ab dem Haushaltsjahr 2016 im Kapitel 12
        die einzelnen Straßenbautitel umorganisiert, sodass aus
        den bisher getrennt behandelten Titeln für ÖPP-Projekte
        und solchen in Durchführung der öffentlichen Hand ein
        gemeinsamer Titel 1201 geworden ist. Damit in Zukunft
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13413
        (A) (C)
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        Verwaltung und Controlling beider Finanzierungssyste-
        me im selben Finanzmanagementsystem zusammenge-
        führt werden können, verabschieden wir dieses Gesetz.
        Das FMS der VIFG leistet genau dies: Es schafft eine
        gemeinsame Basis zur Vergleichbarkeit der Zahlungs-
        ströme im konventionellen wie im ÖPP-Straßenbau, und
        es verschafft dem Parlament dabei entscheidende Vortei-
        le bezüglich der Nachvollziehbarkeit und der politischen
        Steuerungsgewalt für den Straßenbau des Bundes.
        Vergleichbarkeit von konventioneller Beschaffung
        von Infrastruktur und ÖPP ist hier das Stichwort: Wir
        greifen bislang vor einer Projektentscheidung auf die
        Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zurück, doch dies ist
        ja eine Prognoseentscheidung. Der dafür benötigte Da-
        tenraum wird durch die heutige Entscheidung für dieses
        Gesetz deutlich verbessert. Stellen wir in Zukunft die Va-
        rianten auch im Zahlungsstrom und damit unter realen
        Bedingungen nebeneinander!
        Die Auftragsverwaltungen der Länder haben bei der
        Vorbereitung des Software-Einsatzes der VIFG große
        Flexibilität bewiesen. Wenn am 1. Januar die Umstellung
        vom bisherigen HKR-System zur Datenerfassung im
        FMS der VIFG beginnt, hat vorher eine intensive Ein-
        arbeitung dafür gesorgt, dass der Übergang geräuschlos
        und sauber vollzogen werden kann. Die VIFG hat die
        Auftragsverwaltungen der Bundesländer hier individuell
        betreut und eventuell drohende Inkompatibilitäten oder
        Schnittstellenprobleme vollständig ausgeräumt. Alle
        Straßenbauverwaltungen der Länder werden zur Bedie-
        nung des Systems in der Lage sein, und auf der anderen
        Seite auch umgehend davon profitieren, dass sie Auswer-
        tungen ihrer Daten inklusive aller Zahlungsströme ta-
        gesaktuell für jede einzelne und die Gesamtmenge ihrer
        Baumaßnahmen vornehmen können.
        Auch die Opposition scheint mittlerweile zu der Über-
        zeugung gelangt zu sein, dass diese Änderung sinnvoll
        und nötig ist. Man kann sich darüber hinaus durchaus
        offen zeigen für eine Erweiterung des FMS für die An-
        lagenbuchhaltung, wie es die Grünen fordern, muss sich
        aber natürlich darüber im Klaren sein, dass dafür eine
        weitergehende Gesetzesänderung benötigt würde. Dass
        es sich hier insgesamt um ein mustergültiges Beispiel
        für Bürokratieabbau handelt, wie Sie es im Ausschuss
        bejubelt haben, geht an der Sache zwar vorbei, liebe
        Frau Kollegin Wilms, aber über die Bewertung von An-
        lagevermögen der Bundesfernstraßen können wir bei
        Gelegenheit sicher gern reden. Wir werden uns dieser
        Aufgabe ohnehin bei der Fortentwicklung der Wegekos-
        tenrechnung zu widmen haben. Dort ist der richtige Platz
        und auch Zeitpunkt.
        Sabine Leidig (DIE LINKE): Die Bundesregierung
        beabsichtigt, mit dem „Entwurf eines Ersten Gesetzes
        zur Änderung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungs-
        gesetzes“ der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesell-
        schaft (VIFG) weitere Aufgaben und Zuständigkeiten zu
        übertragen. Im Zentrum steht dabei, dass die VIFG neben
        den Einnahmen aus der Lkw-Maut zukünftig auch die im
        Bundeshaushalt veranschlagten Mittel für Neubau, Aus-
        bau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung von Bundes-
        fernstraßen verwalten und verteilen soll.
        Ich habe nichts gegen ein einheitliches Finanzmanage-
        mentsystem für alle Bundesfernstraßen. Ich habe aber
        etwas dagegen, dass dies eine Gesellschaft übernehmen
        soll, die sich als Kompetenzzentrum für ÖPP bezeichnet.
        Deshalb freue ich mich auch sehr darüber, dass der Bun-
        desrat ähnliche Bedenken hat wie wir.
        Denn – Sie können das leugnen, solange sie wollen –
        dieses Gesetz ist ein weiterer Schritt hin zu einer Bundes-
        fernstraßengesellschaft. Ein erster großer Schritt war der
        sogenannte „Finanzierungskreislauf Straße“, weswegen
        seit 2011 aus den Mauteinnahmen nur noch Straßenbau
        finanziert wird. 2016 nun folgt ein weiterer Schritt mit
        der einheitlichen – schon mal ausgelagerten – Mittelver-
        waltung.
        Vorbild aller Überlegungen für eine solche Gesell-
        schaft ist die österreichische ASFINAG. Dabei gibt es
        aber einen entscheidenden Unterschied. Die ASFINAG
        macht kein ÖPP, sie lehnt es soagr rundheraus ab. Es gab
        ein einziges derartiges Projekt bei der ASFINAG – und
        das reichte dieser. Die VIFG hingegen verwaltet nur die
        Mauteinnahmen – und ist ansonsten eben „Kompetenz-
        zentrum“ für ÖPP. Deswegen wird die VIFG niemals zur
        deutschen ASFINAG werden, sondern eine Gesellschaft,
        die nur dem Zweck dient, privates Kapital für den Stra-
        ßenbau zu mobilisieren.
        Alle, die davon reden, die VIFG zur ASFINAG aus-
        zubauen, würden den Bock zum Gärtner machen. Das
        sollten sich vor allem die Grünen zu Herzen nehmen, die
        ÖPP verhindern, aber die VIFG umbauen wollen. Beides
        zusammen geht nicht! Die VIFG, hochbezahlter Versor-
        gungsposten für altgediente Beamte des BMVI, sollte
        man sofort abwickeln.
        Wir lehnen PPP konsequent ab, weil das Ganze am
        Ende erheblich teurer wird als die konventionelle Be-
        schaffung. Dies hat der Bundesrechnungshof mehrmals
        sehr deutlich nachgewiesen. Ja, die Koalition will das
        nicht hören und behauptet das Gegenteil. Wenn Sie sich
        so sicher sind: Lassen Sie doch mal nachrechnen, wie
        teuer 5 durchschnittliche Ausbauprojekte pro Kilometer
        waren, wie teuer der Betrieb ist etc. und setzen Sie das
        gegen die Kosten für die Betreibermodelle. Legen Sie
        uns doch bitte ein Mal einen entsprechend Bericht vor,
        der in einer Ex-Post-Analyse ganz klar belegt, dass ÖPP
        günstiger ist. Ich bezweifle sehr, dass Ihnen das gelingen
        wird.
        Meine Fraktion beantragt, dass die Planung und Vor-
        bereitung für eine Bundesfernstraßengesellschaft sofort
        eingestellt wird. Und wir lehnen die hier vorgelegte
        Änderung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesell-
        schaftsgesetz deshalb ab. Übrigens – und das finde ich
        wirklich bemerkenswert – hat auch die CSU-Landtags-
        fraktion in Bayern gerade in einem Dringlichkeitsantrag
        eine Fernstraßengesellschaft entschieden abgelehnt.
        Die Bundesländer wollen eine gründliche Problem-
        analyse vornehmen und danach Schritte zur Verbesse-
        rung der Straßenbauverwaltung (Auftragsverwaltung)
        vorschlagen. Und das ist auch aus unserer Sicht die rich-
        tige Reihenfolge. Die Ergebnisse der „Kommission Bau
        und Unterhaltung des Verkehrsnetzes“ liegen im Früh-
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513414
        (A) (C)
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        jahr 2016 vor und bis dahin sollte der Bund jetzt nicht
        schon Veränderungen an der Struktur beschließen.
        Wir verlangen stattdessen, dass eine ganz andere Re-
        form der Straßenbauverwaltung stattfindet. Die muss vor
        allem bei der Bundesregierung selber ansetzen, die ihrer
        Aufsicht bislang nicht gerecht wird. Eine effektive Steu-
        erung des Bundes im Sinne einer prioritären Umsetzung
        von Straßenprojekten ließe sich dabei durch einfach- oder
        untergesetzlich umzusetzende Maßnahmen sicherstellen,
        beispielsweise durch frühzeitige Finanzierungszusagen
        des Bundes (wie bei Investitionen in die Bundesschie-
        nenwege), durch mehrjährige Finanzierungspläne für
        Einzelprojekte oder durch die Erhöhung des Bundesan-
        teils an den Planungskosten.
        Darüber hinaus soll nach Vorliegen des Endberichts
        der von den Bundesländern ins Leben gerufenen Kom-
        mission „Bau und Unterhaltung des Verkehrsnetzes“
        noch in dieser Legislaturperiode gemeinsam mit den
        Ländern Vorschläge für eine Reform der Auftragsverwal-
        tung Straße zu erarbeiten und umzusetzen. Dabei müssen
        die sachkundigen Beschäftigen aus den entsprechenden
        Bereichen unbedingt einbezogen werden, weil deren Ver-
        änderungsvorschläge in der Regel aus fundierter Erfah-
        rung resultieren und der Sache dienen.
        Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In
        den Beratungen ist deutlich geworden: Die einheitliche
        Abrechnung von Straßenprojekten ist sinnvoll. In den
        Ausschüssen wurde der Entwurf schließlich ohne Gegen-
        stimmen bewilligt. Es ist schon sehr viel zu den Vorzü-
        gen des neuen Abrechnungssystems gesagt worden. Jetzt
        muss es umgesetzt werden, und zwar zügig. Das alles ist
        jedoch nur ein klitzekleines Lösungsdetail für eine sehr
        viel umfassendere Problemlage. Deswegen müssen wir
        uns die Gesamtsituation ansehen.
        Wir sind weit von einem effizienten System entfernt.
        Das Grundprinzip ist: Die Länder planen und bauen, der
        Bund zahlt. Das ist, als ob man mit der goldenen Kredit-
        karte eines Freundes einkaufen geht. Der prüft zwar seine
        Kontoauszüge, schießt aber im Zweifel immer nach. Die
        Länder können sich darauf verlassen, dass begonnene
        Projekte immer fertig gebaut werden – oft mit teilweise
        absurden Kostensteigerungen.
        Wer sich damit etwas intensiver beschäftigt, dem ist
        klar: In diesem Finanzierungssystem werden falsche
        Anreize gesetzt. Es macht Projekte teurer. Es führt dazu,
        dass Mittel anders verteilt werden als vorgesehen.
        Schauen wir uns mal genauer an, was wir in diesem
        Haus machen. Jedes Jahr verbringen wir sehr viel Zeit
        damit, einen Haushalt zu verabschieden. Wir legen fest,
        welches Verkehrsprojekt mit welchen Mittel realisiert
        werden soll. Wirklich interessant ist aber, was das Ver-
        kehrsministerium aus den Beschlüssen des Bundestages
        macht: 2014 wurden die Mittel für Schienenprojekte zu
        einem Viertel nicht ausgegeben. Bei den Wasserstraßen
        sieht es kaum besser aus: Hier wurden 185 Millionen
        Euro nicht verbaut. Noch krasser steht der Kombinierte
        Verkehr da. Von 92,7 Millionen Euro wurden nur 17,9
        Millionen Euro genutzt – das ist weniger als ein Fünftel.
        Richtig ärgerlich wird es aber, wenn man sieht, wo das
        Geld hingeht: Fast alles landet im Straßenbau. Von 2012
        bis 2014 wurden hier 1,3 Milliarden Euro mehr ausgege-
        ben, als von diesem hohen Haus vorgesehen war. Es gibt
        einen eindeutigen Profiteur: Zu über einem Drittel landen
        die Mittel in bayrischen Straßen.
        Besonders dreist ist der Minister selbst: Letztes Jahr
        hat er sich die teuerste Ortsumgehung Bayerns für sei-
        nen Wahlkreis genehmigen lassen. Jetzt kommt heraus:
        Schon vor der Genehmigung wusste er, dass die ganze
        Sache durch den Tunnel fast 32 Millionen Euro teurer
        wird! Trotzdem stand im Haushaltsentwurf weiter die
        alte Summe. Für Herrn Dobrindt ist der Bundeshaushalt
        offensichtlich nicht viel mehr als eine Art Empfehlung.
        Dass Sie sich das in der Koalition gefallen lassen!
        Dieses Beispiel macht deutlich: Die Finanzierung
        von Verkehrsprojekten muss reformiert werden. Es kann
        nicht sein, dass manche Länder mit ihren Straßenverwal-
        tungen sich besonders auf die Fehler im System ausge-
        richtet haben.
        Ein richtiger Schritt ist jetzt der Auftrag der Landes-
        verkehrsminister, eine eigene Kommission unter Herrn
        Bodewig zu beauftragen. Eine gründliche Analyse ist die
        Voraussetzung für eine dauerhafte Lösung der Probleme.
        Das sehen die Kolleginnen und Kollegen der Linken lei-
        der anders. Sie haben schon vor der Analyse eine Lösung
        – und lehnen eine Fernstraßengesellschaft rundweg ab.
        So machen Sie eben Politik: Besitzstandwahrung statt
        einen unbefangenen Blick nach vorne. Sie haben immer
        eine Lösung. Ob die auch zum Problem passt, ist ihnen
        nicht so wichtig.
        Man kann eine Fernstraßengesellschaft entweder rich-
        tig oder falsch machen. Auch die Länder müssen etwas
        davon haben. Know-how und Synergien dürfen nicht
        verloren gehen. Wichtig ist: So wie es ist, kann es nicht
        bleiben. Denn unser Auftrag ist, mit Steuergeldern ver-
        antwortungsbewusst umzugehen. Trauen wir uns endlich
        an die notwendigen Änderungen heran.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015
        Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
        Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
        Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
        136. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 4 Vereinbarte Debatte: 60 Jahre Bundeswehr
        TOP 5 Unterstützung von Flüchtlingen
        TOP 6 Deutscher OSZE-Vorsitz 2016
        TOP 33, ZP 2 Überweisungen im vereinfachten Verfahren
        TOP 34 Abschließende Beratungen ohne Aussprache
        TOP 7 Wahl Vertrauensgremium
        TOP 8 Wahl Sondergremium gemäß StabMechG
        TOP 9 Klimakonferenz in Paris
        TOP 10 Schutz besonders gefährdeter Flüchtlinge
        TOP 11 Austausch von Informationen über Finanzkonten
        TOP 12 Menschenwürdiges Existenz-und Teilhabeminimum
        TOP 13 Aktienrechtsnovelle 2014
        TOP 14 Panzerlieferung nach Katar
        TOP 15 Bundeswehreinsatz in Südsudan (UNMISS)
        TOP 16 Kontrolle bundesnachrichtendienstlicher Tätigkeit
        TOP 17 Bundeswehreinsatz in Darfur (UNAMID)
        TOP 18 Netzneutralität
        TOP 19 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
        TOP 20 Anerkennung von Kriegsdienstverweigerungen
        TOP 21 Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie
        TOP 22, ZP 3 Änderung des SGBXII undweitererVorschriften
        TOP 23 Änderung des Seearbeitsgesetzes
        TOP 24 Nachhaftung für Rückbau imKernenergiebereich
        TOP 25 Änderung des Hochschulstatistikgesetzes
        TOP 26 Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft
        Anlagen
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11