Vizepräsidentin Claudia Roth
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13377
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bülow, Marco SPD 12.11.2015
Erler, Dr. h. c. Gernot SPD 12.11.2015
Ernst, Klaus DIE LINKE 12.11.2015
Grundmann, Oliver CDU/CSU 12.11.2015
Gundelach, Dr. Herlind CDU/CSU 12.11.2015
Hampel, Ulrich SPD 12.11.2015
Hintze, Peter CDU/CSU 12.11.2015
Höger, Inge DIE LINKE 12.11.2015
Janecek, Dieter BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
12.11.2015
Jung, Andreas CDU/CSU 12.11.2015
Kelber, Ulrich SPD 12.11.2015
Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
12.11.2015
Klare, Arno SPD 12.11.2015
Krellmann, Jutta DIE LINKE 12.11.2015
Lanzinger, Barbara CDU/CSU 12.11.2015
Ludwig, Daniela CDU/CSU 12.11.2015
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Malecha-Nissen, Dr.
Birgit
SPD 12.11.2015
Merkel, Dr. Angela CDU/CSU 12.11.2015
Pfeiffer, Dr. Joachim CDU/CSU 12.11.2015
Post, Florian SPD 12.11.2015
Ramsauer, Dr. Peter CDU/CSU 12.11.2015
Rüthrich, Susann SPD 12.11.2015
Saathoff, Johann SPD 12.11.2015
Scho-Antwerpes, Elfi SPD) 12.11.2015
Terpe, Dr. Harald BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
12.11.2015
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
12.11.2015
Werner, Katrin DIE LINKE 12.11.2015
Westphal, Bernd SPD 12.11.2015
Wicklein, Andrea SPD 12.11.2015
Wiese, Dirk SPD 12.11.2015
Wolff (Wolmirstedt),
Waltraud
SPD 12.11.2015
Wunderlich, Jörn DIE LINKE 12.11.2015
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513378
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 2
Namensverzeichnis
der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums gemäß
§ 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung teilgenommen haben
CDU/CSU
Stephan Albani
Katrin Albsteiger
Artur Auernhammer
Dorothee Bär
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Günter Baumann
Maik Beermann
Manfred Behrens (Börde)
Veronika Bellmann
Sybille Benning
Dr. André Berghegger
Dr. Christoph Bergner
Ute Bertram
Peter Beyer
Steffen Bilger
Clemens Binninger
Peter Bleser
Dr. Maria Böhmer
Wolfgang Bosbach
Norbert Brackmann
Klaus Brähmig
Michael Brand
Dr. Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexandra Dinges-Dierig
Alexander Dobrindt
Michael Donth
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Hansjörg Durz
Iris Eberl
Jutta Eckenbach
Dr. Bernd Fabritius
Hermann Färber
Uwe Feiler
Dr. Thomas Feist
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Dirk Fischer (Hamburg)
Axel E. Fischer (Karlsru-
he-Land)
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Thorsten Frei
Dr. Astrid Freudenstein
Dr. Hans-Peter Friedrich
(Hof)
Michael Frieser
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Alexander Funk
Ingo Gädechens
Dr. Thomas Gebhart
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Cemile Giousouf
Josef Göppel
Ursula Groden-Kranich
Hermann Gröhe
Klaus-Dieter Gröhler
Michael Grosse-Brömer
Astrid Grotelüschen
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters
Fritz Güntzler
Christian Haase
Florian Hahn
Dr. Stephan Harbarth
Jürgen Hardt
Gerda Hasselfeldt
Matthias Hauer
Mark Hauptmann
Dr. Stefan Heck
Dr. Matthias Heider
Helmut Heiderich
Mechthild Heil
Frank Heinrich (Chemnitz)
Mark Helfrich
Uda Heller
Jörg Hellmuth
Rudolf Henke
Michael Hennrich
Ansgar Heveling
Christian Hirte
Dr. Heribert Hirte
Robert Hochbaum
Alexander Hoffmann
Thorsten Hoffmann
(Dortmund)
Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Dr. Hendrik Hoppenstedt
Margaret Horb
Bettina Hornhues
Anette Hübinger
Hubert Hüppe
Erich Irlstorfer
Thomas Jarzombek
Sylvia Jörrißen
Dr. Franz Josef Jung
Xaver Jung
Dr. Egon Jüttner
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kampeter
Steffen Kanitz
Alois Karl
Anja Karliczek
Bernhard Kaster
Volker Kauder
Dr. Stefan Kaufmann
Roderich Kiesewetter
Dr. Georg Kippels
Volkmar Klein
Jürgen Klimke
Jens Koeppen
Markus Koob
Carsten Körber
Hartmut Koschyk
Kordula Kovac
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr. Günter Krings
Rüdiger Kruse
Bettina Kudla
Dr. Roy Kühne
Günter Lach
Uwe Lagosky
Dr. Karl A. Lamers
Dr. Norbert Lammert
Katharina Landgraf
Ulrich Lange
Dr. Silke Launert
Paul Lehrieder
Dr. Katja Leikert
Dr. Philipp Lengsfeld
Dr. Andreas Lenz
Philipp Graf Lerchenfeld
Dr. Ursula von der Leyen
Antje Lezius
Ingbert Liebing
Matthias Lietz
Andrea Lindholz
Dr. Carsten Linnemann
Patricia Lips
Wilfried Lorenz
Dr. Claudia Lücking-Michel
Dr. Jan-Marco Luczak
Karin Maag
Yvonne Magwas
Thomas Mahlberg
Dr. Thomas de Maizière
Gisela Manderla
Matern von Marschall
Hans-Georg von der Marwitz
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer (Altötting)
Reiner Meier
Dr. Michael Meister
Jan Metzler
Maria Michalk
Dr. h. c. Hans Michelbach
Dr. Mathias Middelberg
Dietrich Monstadt
Karsten Möring
Marlene Mortler
Volker Mosblech
Elisabeth Motschmann
Dr. Gerd Müller
Carsten Müller (Braun-
schweig)
Stefan Müller (Erlangen)
Dr. Philipp Murmann
Dr. Andreas Nick
Michaela Noll
Dr. Georg Nüßlein
Julia Obermeier
Wilfried Oellers
Florian Oßner
Dr. Tim Ostermann
Henning Otte
Ingrid Pahlmann
Sylvia Pantel
Martin Patzelt
Dr. Martin Pätzold
Ulrich Petzold
Sibylle Pfeiffer
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Kerstin Radomski
Alexander Radwan
Alois Rainer
Eckhardt Rehberg
Lothar Riebsamen
Josef Rief
Dr. Heinz Riesenhuber
Johannes Röring
Dr. Norbert Röttgen
Erwin Rüddel
Albert Rupprecht
Anita Schäfer (Saalstadt)
Dr. Wolfgang Schäuble
Karl Schiewerling
Jana Schimke
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Heiko Schmelzle
Christian Schmidt (Fürth)
Gabriele Schmidt (Ühlingen)
Ronja Schmitt (Althengstett)
Patrick Schnieder
Nadine Schön (St. Wendel)
Dr. Kristina Schröder (Wies-
baden)
Bernhard Schulte-Drüggelte
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13379
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015
Dr. Klaus-Peter Schulze
Uwe Schummer
Armin Schuster (Weil am
Rhein)
Christina Schwarzer
Detlef Seif
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Dr. Patrick Sensburg
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Tino Sorge
Jens Spahn
Carola Stauche
Dr. Wolfgang Stefinger
Albert Stegemann
Peter Stein
Erika Steinbach
Sebastian Steineke
Johannes Steiniger
Christian Freiherr von
Stetten
Dieter Stier
Rita Stockhofe
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Karin Strenz
Thomas Stritzl
Thomas Strobl (Heilbronn)
Lena Strothmann
Michael Stübgen
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Dr. Peter Tauber
Antje Tillmann
Astrid Timmermann-Fechter
Dr. Hans-Peter Uhl
Dr. Volker Ullrich
Oswin Veith
Thomas Viesehon
Michael Vietz
Volkmar Vogel (Kleinsaara)
Sven Volmering
Christel Voßbeck-Kayser
Kees de Vries
Dr. Johann Wadephul
Marco Wanderwitz
Nina Warken
Kai Wegner
Albert Weiler
Marcus Weinberg (Hamburg)
Dr. Anja Weisgerber
Peter Weiß (Emmendingen)
Sabine Weiss (Wesel I)
Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Marian Wendt
Waldemar Westermayer
Kai Whittaker
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese (Ehingen)
Klaus-Peter Willsch
Elisabeth Winkelmeier-
Becker
Oliver Wittke
Dagmar G. Wöhrl
Barbara Woltmann
Tobias Zech
Heinrich Zertik
Emmi Zeulner
Dr. Matthias Zimmer
Gudrun Zollner
SPD
Niels Annen
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Heike Baehrens
Ulrike Bahr
Heinz-Joachim Barchmann
Dr. Katarina Barley
Doris Barnett
Klaus Barthel
Dr. Matthias Bartke
Sören Bartol
Bärbel Bas
Uwe Beckmeyer
Lothar Binding (Heidelberg)
Burkhard Blienert
Willi Brase
Dr. Karl-Heinz Brunner
Edelgard Bulmahn
Martin Burkert
Dr. Lars Castellucci
Petra Crone
Bernhard Daldrup
Dr. Daniela De Ridder
Dr. Karamba Diaby
Sabine Dittmar
Martin Dörmann
Elvira Drobinski-Weiß
Siegmund Ehrmann
Michaela Engelmeier
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Dr. Johannes Fechner
Dr. Fritz Felgentreu
Elke Ferner
Dr. Ute Finckh-Krämer
Christian Flisek
Gabriele Fograscher
Dr. Edgar Franke
Ulrich Freese
Michael Gerdes
Martin Gerster
Iris Gleicke
Angelika Glöckner
Ulrike Gottschalck
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Michael Groß
Uli Grötsch
Wolfgang Gunkel
Bettina Hagedorn
Rita Hagl-Kehl
Metin Hakverdi
Sebastian Hartmann
Michael Hartmann
(Wackernheim)
Dirk Heidenblut
Hubertus Heil (Peine)
Gabriela Heinrich
Marcus Held
Wolfgang Hellmich
Dr. Barbara Hendricks
Heidtrud Henn
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz (Essen)
Thomas Hitschler
Dr. Eva Högl
Matthias Ilgen
Christina Jantz
Frank Junge
Josip Juratovic
Thomas Jurk
Oliver Kaczmarek
Johannes Kahrs
Ralf Kapschack
Gabriele Katzmarek
Marina Kermer
Cansel Kiziltepe
Lars Klingbeil
Dr. Bärbel Kofler
Daniela Kolbe
Birgit Kömpel
Anette Kramme
Dr. Hans-Ulrich Krüger
Helga Kühn-Mengel
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)
Dr. Karl Lauterbach
Steffen-Claudio Lemme
Burkhard Lischka
Gabriele Lösekrug-Möller
Hiltrud Lotze
Kirsten Lühmann
Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
Dr. Matthias Miersch
Klaus Mindrup
Susanne Mittag
Bettina Müller
Detlef Müller (Chemnitz)
Michelle Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Andrea Nahles
Ulli Nissen
Thomas Oppermann
Mahmut Özdemir (Duisburg)
Aydan Özoğuz
Markus Paschke
Christian Petry
Jeannine Pflugradt
Detlev Pilger
Sabine Poschmann
Joachim Poß
Achim Post (Minden)
Dr. Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr. Sascha Raabe
Dr. Simone Raatz
Martin Rabanus
Mechthild Rawert
Stefan Rebmann
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Andreas Rimkus
Sönke Rix
Petra Rode-Bosse
Dennis Rohde
Dr. Martin Rosemann
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth (Heringen)
Bernd Rützel
Sarah Ryglewski
Annette Sawade
Dr. Hans-Joachim
Schabedoth
Axel Schäfer (Bochum)
Dr. Nina Scheer
Marianne Schieder
Udo Schiefner
Dr. Dorothee Schlegel
Ulla Schmidt (Aachen)
Matthias Schmidt (Berlin)
Dagmar Schmidt (Wetzlar)
Carsten Schneider (Erfurt)
Ursula Schulte
Swen Schulz (Spandau)
Ewald Schurer
Frank Schwabe
Stefan Schwartze
Andreas Schwarz
Rita Schwarzelühr-Sutter
Rainer Spiering
Norbert Spinrath
Svenja Stadler
Martina Stamm-Fibich
Sonja Steffen
Peer Steinbrück
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Christoph Strässer
Kerstin Tack
Claudia Tausend
Michael Thews
Dr. Karin Thissen
Franz Thönnes
Carsten Träger
Rüdiger Veit
Ute Vogt
Dirk Vöpel
Gabi Weber
Gülistan Yüksel
Dagmar Ziegler
Stefan Zierke
Dr. Jens Zimmermann
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513380
(A) (C)
(B) (D)
Manfred Zöllmer
Brigitte Zypries
DIE LINKE.
Jan van Aken
Dr. Dietmar Bartsch
Herbert Behrens
Karin Binder
Matthias W. Birkwald
Heidrun Bluhm
Christine Buchholz
Eva Bulling-Schröter
Roland Claus
Sevim Dağdelen
Dr. Diether Dehm
Wolfgang Gehrcke
Nicole Gohlke
Annette Groth
Dr. Gregor Gysi
Dr. André Hahn
Heike Hänsel
Dr. Rosemarie Hein
Inge Höger
Andrej Hunko
Sigrid Hupach
Ulla Jelpke
Susanna Karawanskij
Kerstin Kassner
Katja Kipping
Jan Korte
Katrin Kunert
Caren Lay
Sabine Leidig
Ralph Lenkert
Michael Leutert
Stefan Liebich
Dr. Gesine Lötzsch
Thomas Lutze
Birgit Menz
Cornelia Möhring
Niema Movassat
Norbert Müller (Potsdam)
Dr. Alexander S. Neu
Thomas Nord
Petra Pau
Harald Petzold (Havelland)
Richard Pitterle
Martina Renner
Michael Schlecht
Dr. Petra Sitte
Kersten Steinke
Dr. Kirsten Tackmann
Azize Tank
Frank Tempel
Dr. Axel Troost
Alexander Ulrich
Kathrin Vogler
Dr. Sahra Wagenknecht
Halina Wawzyniak
Harald Weinberg
Birgit Wöllert
Hubertus Zdebel
Pia Zimmermann
Sabine Zimmermann
(Zwickau)
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Luise Amtsberg
Kerstin Andreae
Annalena Baerbock
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln)
Dr. Franziska Brantner
Agnieszka Brugger
Ekin Deligöz
Katja Dörner
Katharina Dröge
Harald Ebner
Dr. Thomas Gambke
Matthias Gastel
Kai Gehring
Katrin Göring-Eckardt
Anja Hajduk
Britta Haßelmann
Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Uwe Kekeritz
Katja Keul
Maria Klein-Schmeink
Tom Koenigs
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Stephan Kühn (Dresden)
Christian Kühn (Tübingen)
Renate Künast
Markus Kurth
Monika Lazar
Steffi Lemke
Dr. Tobias Lindner
Nicole Maisch
Peter Meiwald
Irene Mihalic
Beate Müller-Gemmeke
Özcan Mutlu
Dr. Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Cem Özdemir
Lisa Paus
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner
Claudia Roth (Augsburg)
Corinna Rüffer
Manuel Sarrazin
Elisabeth Scharfenberg
Ulle Schauws
Dr. Gerhard Schick
Dr. Frithjof Schmidt
Kordula Schulz-Asche
Dr. Wolfgang
Strengmann-Kuhn
Hans-Christian Ströbele
Markus Tressel
Dr. Julia Verlinden
Doris Wagner
Beate Walter-Rosenheimer
Dr. Valerie Wilms
Anlage 3
Namensverzeichnis
der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl eines Mitglieds und der Wahl eines stellvertre-
tenden Mitglieds des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes teilge-
nommen haben
CDU/CSU
Stephan Albani
Katrin Albsteiger
Artur Auernhammer
Dorothee Bär
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Günter Baumann
Maik Beermann
Manfred Behrens (Börde)
Veronika Bellmann
Sybille Benning
Dr. André Berghegger
Dr. Christoph Bergner
Ute Bertram
Peter Beyer
Steffen Bilger
Clemens Binninger
Peter Bleser
Dr. Maria Böhmer
Wolfgang Bosbach
Norbert Brackmann
Klaus Brähmig
Michael Brand
Dr. Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Dr. Helge Braun
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexandra Dinges-Dierig
Alexander Dobrindt
Michael Donth
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Hansjörg Durz
Iris Eberl
Jutta Eckenbach
Dr. Bernd Fabritius
Hermann Färber
Uwe Feiler
Dr. Thomas Feist
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Dirk Fischer (Hamburg)
Axel E. Fischer
(Karlsruhe-Land)
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Thorsten Frei
Dr. Astrid Freudenstein
Dr. Hans-Peter Friedrich
(Hof)
Michael Frieser
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Alexander Funk
Ingo Gädechens
Dr. Thomas Gebhart
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Cemile Giousouf
Josef Göppel
Ursula Groden-Kranich
Hermann Gröhe
Klaus-Dieter Gröhler
Michael Grosse-Brömer
Astrid Grotelüschen
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters
Fritz Güntzler
Christian Haase
Florian Hahn
Dr. Stephan Harbarth
Jürgen Hardt
Gerda Hasselfeldt
Matthias Hauer
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13381
(A) (C)
(B) (D)
Mark Hauptmann
Dr. Stefan Heck
Dr. Matthias Heider
Helmut Heiderich
Mechthild Heil
Frank Heinrich (Chemnitz)
Mark Helfrich
Uda Heller
Jörg Hellmuth
Rudolf Henke
Michael Hennrich
Ansgar Heveling
Christian Hirte
Dr. Heribert Hirte
Robert Hochbaum
Alexander Hoffmann
Thorsten Hoffmann
(Dortmund)
Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Dr. Hendrik Hoppenstedt
Margaret Horb
Bettina Hornhues
Anette Hübinger
Hubert Hüppe
Erich Irlstorfer
Thomas Jarzombek
Sylvia Jörrißen
Dr. Franz Josef Jung
Xaver Jung
Dr. Egon Jüttner
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kampeter
Steffen Kanitz
Alois Karl
Anja Karliczek
Bernhard Kaster
Volker Kauder
Dr. Stefan Kaufmann
Roderich Kiesewetter
Dr. Georg Kippels
Volkmar Klein
Jürgen Klimke
Jens Koeppen
Markus Koob
Carsten Körber
Hartmut Koschyk
Kordula Kovac
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr. Günter Krings
Rüdiger Kruse
Bettina Kudla
Dr. Roy Kühne
Günter Lach
Uwe Lagosky
Dr. Karl A. Lamers
Dr. Norbert Lammert
Katharina Landgraf
Ulrich Lange
Dr. Silke Launert
Paul Lehrieder
Dr. Katja Leikert
Dr. Philipp Lengsfeld
Dr. Andreas Lenz
Philipp Graf Lerchenfeld
Dr. Ursula von der Leyen
Antje Lezius
Ingbert Liebing
Matthias Lietz
Andrea Lindholz
Dr. Carsten Linnemann
Patricia Lips
Wilfried Lorenz
Dr. Claudia Lücking-Michel
Dr. Jan-Marco Luczak
Karin Maag
Yvonne Magwas
Thomas Mahlberg
Dr. Thomas de Maizière
Gisela Manderla
Matern von Marschall
Hans-Georg von der Marwitz
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer (Altötting)
Reiner Meier
Dr. Michael Meister
Jan Metzler
Maria Michalk
Dr. h. c. Hans Michelbach
Dr. Mathias Middelberg
Dietrich Monstadt
Karsten Möring
Marlene Mortler
Volker Mosblech
Elisabeth Motschmann
Dr. Gerd Müller
Carsten Müller
(Braunschweig)
Stefan Müller (Erlangen)
Dr. Philipp Murmann
Dr. Andreas Nick
Michaela Noll
Dr. Georg Nüßlein
Julia Obermeier
Wilfried Oellers
Florian Oßner
Dr. Tim Ostermann
Henning Otte
Ingrid Pahlmann
Sylvia Pantel
Martin Patzelt
Dr. Martin Pätzold
Ulrich Petzold
Sibylle Pfeiffer
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Kerstin Radomski
Alexander Radwan
Alois Rainer
Eckhardt Rehberg
Lothar Riebsamen
Josef Rief
Dr. Heinz Riesenhuber
Johannes Röring
Dr. Norbert Röttgen
Erwin Rüddel
Albert Rupprecht
Anita Schäfer (Saalstadt)
Dr. Wolfgang Schäuble
Karl Schiewerling
Jana Schimke
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Heiko Schmelzle
Christian Schmidt (Fürth)
Gabriele Schmidt (Ühlingen)
Ronja Schmitt
Patrick Schnieder
Nadine Schön (St. Wendel)
Dr. Kristina Schröder
(Wiesbaden)
Bernhard Schulte-Drüggelte
Dr. Klaus-Peter Schulze
Uwe Schummer
Armin Schuster (Weil am
Rhein)
Christina Schwarzer
Detlef Seif
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Dr. Patrick Sensburg
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Tino Sorge
Jens Spahn
Carola Stauche
Dr. Wolfgang Stefinger
Albert Stegemann
Peter Stein
Erika Steinbach
Sebastian Steineke
Johannes Steiniger
Christian Freiherr von
Stetten
Dieter Stier
Rita Stockhofe
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Karin Strenz
Thomas Stritzl
Thomas Strobl (Heilbronn)
Lena Strothmann
Michael Stübgen
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Dr. Peter Tauber
Antje Tillmann
Astrid Timmermann-Fechter
Dr. Hans-Peter Uhl
Dr. Volker Ullrich
Oswin Veith
Thomas Viesehon
Michael Vietz
Volkmar Vogel (Kleinsaara)
Sven Volmering
Christel Voßbeck-Kayser
Kees de Vries
Dr. Johann Wadephul
Marco Wanderwitz
Nina Warken
Kai Wegner
Albert Weiler
Marcus Weinberg (Hamburg)
Dr. Anja Weisgerber
Peter Weiß (Emmendingen)
Sabine Weiss (Wesel I)
Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Marian Wendt
Waldemar Westermayer
Kai Whittaker
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese (Ehingen)
Klaus-Peter Willsch
Elisabeth Winkelmeier-
Becker
Oliver Wittke
Dagmar G. Wöhrl
Barbara Woltmann
Tobias Zech
Heinrich Zertik
Emmi Zeulner
Dr. Matthias Zimmer
Gudrun Zollner
SPD
Niels Annen
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Heike Baehrens
Ulrike Bahr
Heinz-Joachim Barchmann
Dr. Katarina Barley
Doris Barnett
Klaus Barthel
Dr. Matthias Bartke
Sören Bartol
Bärbel Bas
Uwe Beckmeyer
Lothar Binding
(Heidelberg)
Burkhard Blienert
Willi Brase
Dr. Karl-Heinz Brunner
Edelgard Bulmahn
Martin Burkert
Dr. Lars Castellucci
Petra Crone
Bernhard Daldrup
Dr. Daniela De Ridder
Dr. Karamba Diaby
Sabine Dittmar
Martin Dörmann
Elvira Drobinski-Weiß
Siegmund Ehrmann
Michaela Engelmeier
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513382
(A) (C)
(B) (D)
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Dr. Johannes Fechner
Dr. Fritz Felgentreu
Elke Ferner
Dr. Ute Finckh-Krämer
Christian Flisek
Gabriele Fograscher
Dr. Edgar Franke
Ulrich Freese
Michael Gerdes
Martin Gerster
Iris Gleicke
Angelika Glöckner
Ulrike Gottschalck
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Michael Groß
Uli Grötsch
Wolfgang Gunkel
Bettina Hagedorn
Rita Hagl-Kehl
Metin Hakverdi
Sebastian Hartmann
Michael Hartmann
(Wackernheim)
Dirk Heidenblut
Hubertus Heil (Peine)
Gabriela Heinrich
Marcus Held
Wolfgang Hellmich
Dr. Barbara Hendricks
Heidtrud Henn
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz (Essen)
Thomas Hitschler
Dr. Eva Högl
Matthias Ilgen
Christina Jantz
Frank Junge
Josip Juratovic
Thomas Jurk
Oliver Kaczmarek
Johannes Kahrs
Ralf Kapschack
Gabriele Katzmarek
Marina Kermer
Cansel Kiziltepe
Lars Klingbeil
Dr. Bärbel Kofler
Daniela Kolbe
Birgit Kömpel
Anette Kramme
Dr. Hans-Ulrich Krüger
Helga Kühn-Mengel
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)
Dr. Karl Lauterbach
Steffen-Claudio Lemme
Burkhard Lischka
Gabriele Lösekrug-Möller
Hiltrud Lotze
Kirsten Lühmann
Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
Dr. Matthias Miersch
Klaus Mindrup
Susanne Mittag
Bettina Müller
Detlef Müller (Chemnitz)
Michelle Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Andrea Nahles
Ulli Nissen
Thomas Oppermann
Mahmut Özdemir
(Duisburg)
Aydan Özoğuz
Markus Paschke
Christian Petry
Jeannine Pflugradt
Detlev Pilger
Sabine Poschmann
Joachim Poß
Achim Post (Minden)
Dr. Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr. Sascha Raabe
Dr. Simone Raatz
Martin Rabanus
Mechthild Rawert
Stefan Rebmann
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Andreas Rimkus
Sönke Rix
Petra Rode-Bosse
Dennis Rohde
Dr. Martin Rosemann
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth (Heringen)
Bernd Rützel
Sarah Ryglewski
Annette Sawade
Dr. Hans-Joachim
Schabedoth
Axel Schäfer (Bochum)
Dr. Nina Scheer
Marianne Schieder
Udo Schiefner
Dr. Dorothee Schlegel
Ulla Schmidt (Aachen)
Matthias Schmidt (Berlin)
Dagmar Schmidt (Wetzlar)
Carsten Schneider (Erfurt)
Ursula Schulte
Swen Schulz (Spandau)
Ewald Schurer
Frank Schwabe
Stefan Schwartze
Andreas Schwarz
Rita Schwarzelühr-Sutter
Rainer Spiering
Norbert Spinrath
Svenja Stadler
Martina Stamm-Fibich
Sonja Steffen
Peer Steinbrück
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Christoph Strässer
Kerstin Tack
Claudia Tausend
Michael Thews
Dr. Karin Thissen
Franz Thönnes
Carsten Träger
Rüdiger Veit
Ute Vogt
Dirk Vöpel
Gabi Weber
Gülistan Yüksel
Dagmar Ziegler
Stefan Zierke
Dr. Jens Zimmermann
Manfred Zöllmer
Brigitte Zypries
DIE LINKE.
Jan van Aken
Dr. Dietmar Bartsch
Herbert Behrens
Karin Binder
Matthias W. Birkwald
Heidrun Bluhm
Christine Buchholz
Eva Bulling-Schröter
Roland Claus
Sevim Dağdelen
Dr. Diether Dehm
Wolfgang Gehrcke
Nicole Gohlke
Annette Groth
Dr. Gregor Gysi
Dr. André Hahn
Heike Hänsel
Dr. Rosemarie Hein
Inge Höger
Andrej Hunko
Sigrid Hupach
Ulla Jelpke
Susanna Karawanskij
Kerstin Kassner
Katja Kipping
Jan Korte
Katrin Kunert
Caren Lay
Sabine Leidig
Ralph Lenkert
Michael Leutert
Stefan Liebich
Dr. Gesine Lötzsch
Thomas Lutze
Birgit Menz
Cornelia Möhring
Niema Movassat
Norbert Müller (Potsdam)
Dr. Alexander S. Neu
Thomas Nord
Petra Pau
Harald Petzold (Havelland)
Richard Pitterle
Martina Renner
Michael Schlecht
Dr. Petra Sitte
Kersten Steinke
Dr. Kirsten Tackmann
Azize Tank
Frank Tempel
Dr. Axel Troost
Alexander Ulrich
Kathrin Vogler
Dr. Sahra Wagenknecht
Halina Wawzyniak
Harald Weinberg
Birgit Wöllert
Hubertus Zdebel
Pia Zimmermann
Sabine Zimmermann
(Zwickau)
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Luise Amtsberg
Kerstin Andreae
Annalena Baerbock
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln)
Dr. Franziska Brantner
Agnieszka Brugger
Ekin Deligöz
Katja Dörner
Katharina Dröge
Harald Ebner
Dr. Thomas Gambke
Matthias Gastel
Kai Gehring
Katrin Göring-Eckardt
Anja Hajduk
Britta Haßelmann
Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Uwe Kekeritz
Katja Keul
Maria Klein-Schmeink
Tom Koenigs
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Stephan Kühn (Dresden)
Christian Kühn (Tübingen)
Renate Künast
Markus Kurth
Monika Lazar
Steffi Lemke
Dr. Tobias Lindner
Nicole Maisch
Peter Meiwald
Irene Mihalic
Beate Müller-Gemmeke
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13383
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015
Özcan Mutlu
Dr. Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Cem Özdemir
Lisa Paus
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner
Claudia Roth (Augsburg)
Corinna Rüffer
Manuel Sarrazin
Elisabeth Scharfenberg
Ulle Schauws
Dr. Gerhard Schick
Dr. Frithjof Schmidt
Kordula Schulz-Asche
Dr. Wolfgang
Strengmann-Kuhn
Hans-Christian Ströbele
Markus Tressel
Dr. Julia Verlinden
Doris Wagner
Beate Walter-Rosenheimer
Dr. Valerie Wilms
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des von der Bundesregierung einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung
des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und
anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 19)
Cemile Giousouf (CDU/CSU): Heute diskutieren
wir den vorliegenden Gesetzentwurf zur Anpassung un-
seres Anerkennungsgesetzes an EU-Richtlinien. Erlau-
ben Sie einige Worte über die Arbeitsmarktintegration
von Neuzuzüglern, die wir mit dem Anerkennungsgesetz
in unseren Arbeitsmarkt integrieren wollen. Wir haben
im Moment einen sehr hohen Beschäftigungsstand in un-
serem Land, unser Arbeitsmarkt ist aufnahmefähig wie
lange nicht mehr, und auch wenn die Wachstumskraft im
zweiten Halbjahr etwas schwächer war, haben wir insge-
samt in diesem Jahr einen starken wirtschaftlichen Auf-
schwung erlebt.
Wenn wir uns die Flüchtlingszahlen angucken – wir
rechnen mit einer Anerkennungsquote von 40 bis 50 Pro-
zent – werden von den erwarteten Menschen in diesem
Jahr eine halbe Million Menschen bei uns bleiben. Nach
Meinung des DIW-Präsidenten erwirtschaftet ein Flücht-
ling spätestens nach sieben Jahren mehr, als er den Staat
kostet. Deshalb sind auch die Wirtschaftsweisen im Übri-
gen der Auffassung, dass wir zwar jetzt in die Integration
der Menschen investieren müssen, aber langfristig diese
sich eben für unser Land auszahlt.
Ich habe mich gefreut, dass vorgestern der neue Lei-
ter des BAMF, Hans-Jürgen Weise, in unserer AG-Innen
sehr deutlich gemacht hat, dass die Behauptung, 80 Pro-
zent der Asylbewerber seien in den deutschen Arbeits-
markt nicht integrierbar, schlicht falsch ist. Natürlich
haben diese keine duale Ausbildung nach unseren Krite-
rien und Standards durchlaufen, aber sie haben auch Ar-
beitserfahrung und genau diese sollten wir nutzen – so,
wie sich bislang jede Einwanderergruppe für unser Land
ausgezahlt hat. Bei den Nachkommen jeder Einwande-
rergruppe – auch denen der Gastarbeiter, deren Großteil
als ungelernte Arbeiter in unser Land kamen können wir
einen hohen Bildungsanstieg, eine hohe Bildungsaspira-
tion und höhere Berufsabschlüsse verzeichnen, als dies
in der Elterngeneration der Fall war.
Das ist ein großes Kompliment an unser Bildungs-
system und unsere duale Ausbildung. Es gibt endlose
Beispiele von Kindern, die aus sogenannten Arbeiterfa-
milien kommend – dabei ist es egal, ob mit oder ohne
Migrationshintergrund – heute verantwortungsvolle Po-
sitionen bekleiden, auch hier im hohen Hause. Ich habe
Verständnis für Fragen und Sorgen; die haben ihre Be-
rechtigung. Aber die Fakten, die haben eben auch Ihre
Berechtigung.
Vor diesem Hintergrund habe ich auch ein Problem
damit, wenn bei einer Prognose von einer halben Mil-
lion Menschen allzu düstere Weltuntergangsszenarien
gezeichnet werden. Ich bin fest davon überzeugt, dass es
einzig und allein an uns liegt, ob diese Zuwanderung zu
einem Problem oder einer Chance für unser Land wird.
Es hängt maßgeblich davon ab, wie schnell und wie
gut wir Menschen in Arbeit bringen können. Und dafür
haben wir schon viel Gutes auf den Weg gebracht.
Der Fachkräftemangel in Deutschland war der Grund,
warum wir seit 2009 viele Anstrengungen unternommen
haben, viele Gesetze liberalisiert haben, damit Menschen
mit Einwanderungsgeschichte, aber auch Asylbewerber
schneller auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Das
war auch der Grund, warum 2012 das Anerkennungsge-
setz ins Leben gerufen wurde.
Heute diskutieren wir den vorliegenden Gesetzent-
wurf. Er dient dazu, Vorgaben der novellierten EU-Richt-
linie zur Berufsanerkennung in deutsches Recht umzu-
setzen. Die wichtigsten Änderungen sind:
Erstens. Wollen wir mit dem Gesetz ein einheitliches
Anerkennungsverfahren innerhalb der Europäischen
Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes schaf-
fen. Es soll ein europäischer Berufsausweis für regle-
mentierte Berufe eingeführt werden, der die Mobilität in
Europa maßgeblich fördert.
Zweitens. Die Verfahren der Anerkennung sollen
durch die elektronische Antragsabgabe weiter moderni-
siert und vereinfacht werden. Es wird die Möglichkeit
geschaffen, für reglementierte Berufe Informationen
durch Nutzung eines einheitlichen Systems elektronisch
zu übermitteln. Die Antragsbearbeitung durch die zustän-
digen Stellen kann dadurch verbessert, die Kommunika-
tion beschleunigt werden. Für die Antragsteller werden
Kosten reduziert, da die Beglaubigung von Unterlagen
zunächst entfällt, bei Bedarf jedoch durch die zuständi-
gen Stellen angefordert werden kann.
Drittens. Der Antragsteller wird in Zukunft bei regle-
mentierten Berufen die Möglichkeit bekommen, inner-
halb von sechs Monaten eine Eignungsprüfung abzule-
gen. Damit wird ein zügiges Verfahren gewährleistet, das
die anerkennende Stelle leisten muss.
Viertens. Wir wollen die Umsetzung des Anerken-
nungsgesetzes weiter beobachten, und das Bundesinsti-
tut für Berufsbildung wird das Monitoring des Anerken-
nungsgesetzes kontinuierlich weiterführen.
Das müssen wir auch tun, wenn wir das Potenzial die-
ses Gesetzes in seiner vollen Wirkung nutzen wollen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513384
(A) (C)
(B) (D)
Bei der öffentlichen Anhörung haben die Sachverstän-
digen die Erfolge aber auch den weiteren Handlungsbe-
darf aufgezeigt.
Zu den wichtigen Punkten gehört:
Erstens. Laut Statistischem Bundesamt wurden
seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im April 2012 bis
Ende 2013 rund 26 500 Anträge auf Anerkennung ge-
stellt. Nahezu 96 Prozent aller beschiedenen Verfahren
wurden mit der Feststellung einer Gleichwertigkeit des
ausländischen Berufsabschlusses beendet.
Zweitens. Besonders groß ist das Interesse an einer
Anerkennung im Bereich der Gesundheitsberufe. In die-
sen Berufen sind in Deutschland bereits erhebliche Eng-
pässe zu verzeichnen. Wir begrüßen in diesem Zusam-
menhang, dass endlich eine zentrale Gutachtenstelle für
Gesundheitsberufe bei der KMK eingeleitet wird.
Drittens. Die Sachverständigen haben die Bedeutung
guter Beratungsstrukturen deutlich gemacht. Deshalb
freue ich mich, dass das BMBF das Beratungsnetzwerk
„Integration durch Qualifizierung – IQ“ zu einer kosten-
losen Verfahrensbegleitung und Qualifizierungsberatung
im Kontext des Anerkennungsgesetzes weiterentwickeln
wird.
Viertens. Wir haben durch das Anerkennungsgesetz
schon heute die Möglichkeit, sogenannte Qualifikati-
onsanalysen durchzuführen, wenn zum Beispiel Unter-
lagen fehlen oder nicht ausreichend vorgelegt werden
können. Gerade dieses Instrument ist bei der Erfassung
der Flüchtlinge, die ja oftmals ohne Dokumente aufbre-
chen mussten, eine wichtige Stütze zur Erkennung von
Berufsqualifikationen.
Doch es gibt eben auch noch Verbesserungsmöglich-
keiten – bei einem jungen sehr komplexen Gesetz ist dies
nur allzu natürlich. Folgende Punkte möchte ich heraus-
stellen:
Viele Betriebe haben noch keine konkreten Erfahrun-
gen mit dem Gesetz gemacht. Der Nutzen des Anerken-
nungsgesetzes als Instrument der Personalgewinnung
muss noch viel besser verdeutlicht werden. Gerade klei-
ne und mittlere Betriebe benötigen auch konkrete Unter-
stützung bei Fragen zum Thema Anerkennung. Wir brau-
chen also eine stärkere Bekanntmachung.
Die Akzeptanz der Bescheide bei den Unternehmen
hängt maßgeblich von der Qualität der Bescheide ab,
weshalb es notwendig ist, dass wir einen einheitlichen
Verwaltungsvollzug brauchen. Die Verfahren müssen
vereinheitlicht und Kompetenzen der entscheidenden
Stellen gebündelt werden.
Andererseits zieht eine Beratung nicht in jedem Fall
eine Antragstellung nach sich. Die Ergebnisse hierzu
durchgeführter Befragungen zeigen unterschiedliche
Gründe auf. So können zum Beispiel die Kosten für die
Durchführung eines Anerkennungsverfahrens Interes-
sierte davon abhalten, einen Antrag zu stellen. Mit an-
deren Worten: Es wird also immer dann problematisch,
wenn die Frage der Bildungsrendite nicht eindeutig zu
beantworten ist.
Genau an dieser Stelle setzt der Entschließungsantrag
von meinem Kollegen Karamba Diaby und mir an.
Wir brauchen weitere Finanzierungsmöglichkeiten für
Qualifizierungsmaßnahmen. Das ist auch erklärtes Ziel
der Bundesregierung. So steht es auch im Koalitionsver-
trag. Wir wollen ein Darlehensprogramm und Stipendi-
enprogramm. Ich freue mich deshalb, dass das BMBF
angekündigt hat, ein bundesweites Stipendiumprogramm
anzulegen, sobald eine valide Einschätzung der Bedarfe
möglich ist. Der gestern von der Grünen-Fraktion einge-
reichte Entschließungsantrag macht sich ja auch für diese
Forderung stark – Schnellschüsse bringen uns aber kei-
nen Schritt weiter.
Lieber Özcan Mutlu, ich möchte auch noch etwas zu
der Deckelung der Verfahrenskosten sagen, wie in eurem
Antrag gefordert: Die Forderung ist goldrichtig – nur
leider ist es der falsche Adressat! Die Verwaltungsauf-
gaben, die in den Bereich der Länder fallen, sind auch
vollständig von diesen zu übernehmen. Für öffentliche
Verwaltungsaufgaben werden zudem üblicherweise kos-
tendeckende Gebühren erhoben. Verfassungsrechtlich ist
das aber nun einmal Sache der Länder, und es gibt nur
eingeschränkte Einwirkungsmöglichkeiten der Bundes-
regierung.
Erstmals hat nunmehr jeder und jede auf Grundlage
dieses Gesetzes Anspruch, dass der im Ausland erwor-
bene Abschluss geprüft wird. Dieser Rechtsanspruch auf
Prüfung, markiert ebenfalls einen Paradigmenwechsel.
Dieses Verfahren sucht in Europa seinesgleichen. Die
Tatsache, dass viele Zuwanderer durch das Anerken-
nungsgesetz de jure und de facto mehr Wertschätzung für
ihre früher erworbenen Qualifikationen bekommen, ist
auf eine erfolgreiche Regierungsinitiative der Union zu-
rückzuführen. Wir sollten uns diese Erfolge nicht klein-
reden lassen. Ich plädiere daher als Berichterstatterin
wärmstens für die Annahme der Beschlussempfehlung
des federführenden Ausschusses.
Xaver Jung (CDU/CSU): Unsere Wirtschaft boomt
und den sozialen Sicherungssystemen geht es so gut, wie
lange nicht. Wir haben heute so viele offene Stellen wie
seit der Deutschen Einheit nicht mehr und werden in den
nächsten Jahren Millionen Fachkräfte ersetzen müssen,
die in den Ruhestand gehen. Demgegenüber hoffen vie-
le Einwanderer und Schutzsuchende mit Qualifikationen
aus dem Ausland auf einen Job in Deutschland.
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz erfährt
zunehmend größeren Anklang bei der Zielgruppe der
Zugewanderten. Im abgelaufenen Jahr gab es mit rund
20 000 Verfahren zur Anerkennung rund 20 Prozent mehr
Anträge als im Vorjahr. Von den beschiedenen Verfahren
endeten ca. 80 Prozent mit einer vollen Gleichwertigkeit.
Nicht einmal 4 Prozent wurden abgelehnt. Besonders in
den Gesundheits- und Pflegeberufen bestand erfreuli-
cherweise großes Interesse.
Die öffentliche Anhörung hat sehr wohl gezeigt, dass
das Berufsfeststellungsförderunggesetz sich in den letz-
ten Jahren als notwendiges und im Kern richtiges und
erfolgreiches Instrument zur Verbesserung der Aner-
kennungssituation und Arbeitsmarktintegration von
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13385
(A) (C)
(B) (D)
Migranten erwiesen hat. Wir haben aber auch erfahren,
dass es bei der praktischen Umsetzung noch häufig zu
Problemen kommt. Diese liegen meist nicht im Verant-
wortungsbereich des Gesetzgebers. Es fehlt an einer
gesetzeskonformen Umsetzungspraxis einiger zuständi-
ger Anerkennungsstellen im Verantwortungsbereich der
Länder.
Daher begrüßen wir die Vereinbarung der Länder, die
für die Anerkennung zuständigen Stellen und die von den
Ländern finanzierte Zentralstelle für das ausländische
Bildungswesen, angemessen auszustatten. Damit kann
der erwartete Aufwuchs von Anträgen zügiger bearbeitet
werden.
Darüber hinaus brauchen wir begleitende finanzielle
Unterstützungsangebote für Nachqualifizierungsmaß-
nahmen in Ergänzung zu den bestehenden Angeboten.
Auch die Verfahrenskosten müssen sozialverträglich
ausgestaltet werden.
Das Anerkennungsgesetz ist aber nur eine Maßnahme
von vielen, um die Menschen die zu uns kommen besser
zu integrieren. Im September haben die Bundeskanzlerin
und die Ministerpräsidenten bereits ein Finanzpaket ver-
abredet. Bund, Länder und Kommunen (und unzählige
Ehrenamtliche) packen gemeinsam an. Herzlichen Dank
an dieser Stelle!
Dem Ministerium für Bildung und Forschung kommt
hierbei eine Schlüsselrolle zu. Zahlreiche gezielte Maß-
nahmen werden unter dem Stichwort „ Integration durch
Bildung“ vom BMBF mit mindestens 130 Millionen
Euro unterstützt! Wir stärken das Kommunale Bildungs-
management. In allen 400 Kreisen oder kreisfreien Städ-
ten wird mit Beginn 2016 ein Koordinator zur Organi-
sation von Bildungsangeboten für Flüchtlinge finanziert.
Auch der JOBSTARTER-Programmbereich KAUSA
unterstützt die Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen
mit Migrationshintergrund. Das KAUSA-Netzwerk wird
ausgebaut und die Zahl der Stellen wird verdoppelt. In
den lokalen Bündnissen für Bildung im Programm „Kul-
tur macht stark“ werden die zusätzlichen Angebote für
junge Flüchtlinge jetzt auch auf die Altersgruppe der jun-
gen Erwachsenen ausgeweitet.
Das Förderprogramm „Integration durch Bildung“
existiert bereits seit zehn Jahren. In der Förderperio-
de 2015-2018 wurde das Programm erweitert um den
Schwerpunkt: „ESF-Qualifizierung im Kontext Aner-
kennungsgesetz“. So wird das Programm künftig noch
mehr auf die Bedürfnisse der Geflüchteten zugeschnitten.
Unabhängig vom Aufenthaltstitel werden Personen mit
Migrationshintergrund in den Bereichen Bildung, Be-
rufsbildung und lebenslangem Lernen unterstützt.
Wer in Deutschland einen beruflichen Neustart ver-
sucht, hat einen langen Weg vor sich. Viele Menschen
suchen derzeit bei uns Zuflucht vor Terror und Gewalt.
Viele haben alles zurückgelassen. Wir geben ihnen eine
Chance, so wie wir auch Menschen in Deutschland nach
langer Arbeitslosigkeit eine Chance für den Neustart bie-
ten. Unser Ziel ist, dass jeder Mensch etwas erreichen
kann und ihm dabei geholfen wird. Jeder der einen Neu-
start wagt hat eine Chance verdient.
Aber, wo es Rechte gibt, gibt es auch Pflichten. Um
hier Fuß fassen zu können, muss man die Sprache kön-
nen, und wer Schutz und Sicherheit, in Anspruch nimmt
(die das Grundgesetz garantiert), muss selbst auch unse-
re demokratische und freiheitliche Verfassungsordnung,
kennen, anerkennen und leben. Nur wer bereit ist sich an-
zustrengen, kann auf die volle Solidarität und Unterstüt-
zung der Bevölkerung zählen. Von Anfang an sollen sie
durch die Teilnahme an Integrationskursen erfahren, wie
eine offene, pluralistische Gesellschaft funktioniert und
welche Rechts- und Werteordnung in Deutschland gilt.
Sie sollen aber auch Informationen bekommen, wel-
che Möglichkeiten sie haben, sich bei uns einzubringen.
Denn: Viele wissen gar nicht worin die Vorteile einer du-
alen Ausbildung liegen, oder wie sie sich ihre im Ausland
erworbenen Qualifikationen anrechnen lassen können!
Leider können viele Flüchtlinge die notwendigen Un-
terlagen nicht vorlegen. Sie haben aufgrund einer über-
stürzten Flucht nicht alle Papiere mitnehmen können
oder sie sind verloren gegangen. Durch Fachgespräche
und Arbeitsproben besteht nun die Möglichkeit, Kompe-
tenzen festzustellen und einzustufen. Vielen Dank an die
Kooperationspartner der Handwerkskammern sowie der
Industrie- und Handelskammern. Sie sorgen weiterhin
für die Einhaltung von Qualitätsstandards.
Denn genau darin, in der Qualität der Bescheide, liegt
der wesentliche Vorteil des Anerkennungsverfahrens. So-
wohl Antragsteller wie Arbeitgeber können ersehen, was
einem ausländischen Bewerber an Qualifikationen fehlt
und wo man ihn nachqualifizieren, oder in die Weiterbil-
dung integrieren kann. Anerkennungsberatung und Qua-
lifizierungsberatung werden wichtige Anlaufstellen und
sorgen für Transparenz über ausländische Abschlüsse.
Und hier liegt noch viel mehr Potential; denn auch viele
Betriebe kennen diese Möglichkeiten bisher nicht, hier
werden wir mit verstärkter Aufklärung ansetzen.
Zum Schluss ein aufmunterndes Zitat einer Antrag-
stellerin: „Man braucht viel Geduld für den ganzen Pa-
pierkram. Am Ende lohnt es sich aber und man hat die
Genugtuung, endlich in dem Beruf arbeiten zu können,
der einem liegt und Spaß macht.“ Das wünsche ich jedem
Antragsteller, jedem hier im Hause und jedem der in un-
serem Land arbeitet.
Dr. Karamba Diaby (SPD): Seit 2012 verkörpert das
Anerkennungsgesetz gelebte Anerkennungskultur. Es
steht für: Chancengleichheit von Eingewanderten. End-
lich können sie seit drei Jahren ihre Qualifikationen an-
erkennen lassen. Und es hat Signalwirkung an die Wirt-
schaft, nämlich dass wir hier in Deutschland ein großes
Reservoir an Fachkräften haben.
Der vorliegende Entwurf zur Änderung des BQFG
setzt die Anpassung an die EU-Richtlinie um. Das Ge-
setz wird damit modernisiert. Das begrüßt meine Frakti-
on ausdrücklich.
1. Künftig soll die Prüfung der Gleichwertigkeit inner-
halb von sechs Monaten abgeschlossen sein.
2. Ebenfalls wird die elektronische Antragsbearbei-
tung ausgebaut.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513386
(A) (C)
(B) (D)
3. Wichtig ist zudem: Es wird künftig mehr Stellen
geben, die Anträge auf Anerkennung annehmen. Das Ge-
setz wird damit nutzerfreundlicher.
4. Und nicht zuletzt: Die Weitergabe elektronischer
Daten zwischen dem BiBB und dem Statistischen Bun-
desamt wird verbessert. Das sind positive Aspekte.
Es ist aber ein offenes Geheimnis, dass meine Frakti-
on mehr will.
Nach immer sehen wir in drei wesentlichen Aspekten
Handlungsbedarf! Wir sind nach wie vor der Ansicht,
dass wir erstens einen Rechtsanspruch auf eine unabhän-
gige Beratung brauchen. Länder wie Hamburg und Sach-
sen-Anhalt sind dem Bund hier einen Schritt voraus. Da-
mit steht und fällt ein mögliches Anerkennungsverfahren.
Wir wollen einen Rechtsanspruch auf individuelle und
unabhängige Beratung für alle Anerkennungssuchenden,
unabhängig davon, ob der Beruf nach Landes- oder Bun-
desrecht geregelt ist. Von einem solchen Rechtsanspruch
versprechen wir uns noch mehr Anerkennungsverfahren!
Wir fordern zweitens ein Einstiegsdarlehen. Aus-
nahmslos alle Sachverständigen unserer Anhörung wa-
ren einhellig der Ansicht: Nur mit finanzieller Ausstat-
tung wird das Anerkennungsgesetz seine volle Wirkung
entfalten.
Meine Fraktion meint, dass wir an Finanzierungsinstru-
ment nicht vorbeikommen werden. Die Antragszahlen
insgesamt sind uns noch zu niedrig und auch die Quote
der Teilanerkennungen ist recht hoch. Das heißt wir brau-
chen zwingend flankierende Angebote für die Ausgleich-
maßnahmen. Hier brauchen wir Planungssicherheit und
Rechtssicherheit für Anerkennungssuchende. Und das
geht nur über die Einführung eines Einstiegsdarlehens!
Und drittens müssen wir für angemessene, sprich sozi-
alverträgliche, Verfahrenskosten sorgen. Wir wissen aus
dem Bericht, dass eine hohe Varianz der Verfahrenskos-
ten existiert, die sich nach Berufsgruppen und Regionen
unterscheidet. Die Verfahrenskosten sind bestimmender
Faktor und genau da müssen ran.
Der heutige Beschluss ist nur eine Wegmarke hin zu
einem kraftvollen Anerkennungsgesetz. Das drückt auch
der Entschließungsantrags des Ausschusses aus.
Zum Schluss bedanke ich mich bei allen Akteuren
in den Ministerien, Verwaltungen, den Beratungsstellen
und nicht zuletzt den Kammern für ihren Einsatz. Sie tra-
gen maßgeblich zum Erfolg des Gesetzes bei. Aber wir
müssen sie dabei noch stärker unterstützen.
Deshalb wiederhole ich: Unser Ziel muss sein, dass
jeder Mensch entsprechend seiner Qualifikation arbeiten
kann. Wir dürfen uns daher mit dem Status Quo nicht
zufrieden geben. Lassen Sie uns das Anerkennungsgesetz
zu einem kraftvollen Instrument echter Teilhabe machen.
Dr. Daniela De Ridder (SPD): Das Anerkennungs-
gesetz stellt eine zentrale Maßnahme zur Integration von
zugewanderten Menschen in den Arbeitsmarkt dar. Dabei
gilt es, die in den jeweiligen Heimatländern erworbenen
Qualifikationen zu würdigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Ja,
das gilt auch für Geflüchtete, die Sie ja ausdrücklich in
Ihrem Antrag erwähnen. Aber: Dies gilt auch für Men-
schen, die schon lange bei uns leben, und ebenso für
Menschen, die über kurzfristige Auslandsaufenthalte
Qualifikationen erworben haben.
In der Vergangenheit haben wir viele Fehler durch die
Nichtanerkennung von ausländischen Abschlüssen ge-
macht. Da hieß es aber auch, Deutschland sei kein Ein-
wanderungsland. Welch fataler Irrtum!
Die Fehler der Vergangenheit dürfen wir auf keinen
Fall wiederholen. Wir müssen vielmehr mit den Lebens-
chancen von Menschen, die zu uns kommen, sorgfältiger
umgehen.
Auch ist das Anerkennungsgesetz ist ein Grundpfeiler
unserer Willkommens- und Begleitkultur.
Ja, wir sagen „hartelijk welcomen“ zur niederländi-
schen Krankenschwester, wenn sie in Deutschland ar-
beiten möchte. Ihr Berufungsanerkennungsverfahre be-
schleunigen wir, denn wir brauchen sie.
Und wir sagen auch „Marhaba“ zu syrischen Ingeni-
euren, auch wenn das viele Menschen in unserem Land
derzeit nicht gefällt. Wir sind nämlich imstande, auch auf
Arabisch „Willkommen“ zu sagen.
Ja, Verfahren der Anerkennung von Berufen sind in-
nerhalb der EU modernisiert und vereinfacht worden.
Auch die entsprechenden Beratungsangebote werden
häufiger genutzt. Aber reicht uns das?
Nein, auch wir sehen deutlichen Verbesserungsbedarf:
Die Reform des Anerkennungsgesetzes ist ein kleiner
Schritt in die richtige Richtung. Aber mit dem Entschlie-
ßungsantrag haben wir Koalitionspartner noch einmal
Bewegung in die Sache gebracht.
Was wollen wir?
Transparentere Verfahren, Unterstützung für die Nach-
qualifizierung – das kann man sehr gut durch Darlehens-
und Stipendienprogramme tun, auch an die Senkung der
Kosten für das Anerkennungsverfahren denken wir, die
müssen nämlich sozial verträglich sein; ja, so können
wir die Zahlen der Anerkennungen noch einmal deutlich
steigern. Ich weiß mich in guter Gesellschaft, denn ich
werde darauf häufig von den Unternehmen in meinem
Wahlkreis angesprochen.
Lassen Sie mich bitte noch auf einen Punkt aufmerk-
sam machen, der mir besonders wichtig ist: Mir geht es
auch um die Stärkung der Beratungsangebote in den Hei-
matländern der Mobilitätswilligen. Dadurch können wir
noch einmal Informationen streuen und zur Transparenz
beitragen. Dazu gehört auch eine enge Kooperation mit
den Außenhandelskammern. Zudem entspricht dies dem
gestiegenen Beratungsbedarf.
Schließlich wird es insgesamt um den Ausbau von in-
novativen Konzepten zur Integration von Zugewanderten
in den Arbeitsmarkt gehen müssen.
Ja, ich leugne nicht, dass die Herausforderungen groß
sind – und sie wachsen noch – wenn täglich viele Men-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13387
(A) (C)
(B) (D)
schen zu uns kommen, weil sie hier Schutz und Hilfe su-
chen – aber auch einen Arbeitsplatz.
Wir sollten dies aber nicht als Last empfinden, son-
dern als Chance begrüßen: Wenn wir besser hinsehen,
erkennen wir vielerorts die Potenziale und Talente. Dazu
müssen aber viele von uns die Scheuklappen ablegen und
den Mut für Verbesserungen aufbringen.
Helmut Schmidt, dessen Tod wir heute Morgen hier
betrauert haben, sagte einst: „In der Krise beweist sich
der Charakter!“ Wir haben jetzt alle miteinander die
Möglichkeit, dies unter Beweis zu stellen. Wir sollten
nicht verzagen, sondern „Yalla“ rufen, denn das bedeutet
„Lasst uns aufbrechen!“
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, Schukran!
Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE): Um es gleich
am Anfang zu sagen: Das Gesetz zur Anerkennung er-
worbener Berufsqualifikationen, das wir heute hier bera-
ten, ist lediglich eine Umsetzung einer lange bekannten
EU-Richtlinie, der wir bis zum Beginn des neuen Jahres
nachkommen müssen. Insofern erscheint der Regelungs-
spielraum gering. Darum werden wir uns bei der Ab-
stimmung zu diesem Gesetz enthalten. Wir enthalten uns
auch in der Abstimmung zum Entschließungsantrag von
Bündnis 90/Die Grünen, weil darin uns wichtige Dinge
fehlen.
Ich will es noch einmal betonen: Die Anerkennung
im Ausland erworbener Abschlüsse ist für uns vor allem
darum wichtig, weil es um die Wertschätzung von Men-
schen und ihrer Fähigkeiten geht, die wir anerkannt wis-
sen wollen, und nicht zuerst um die Möglichkeit, Fach-
kräfteengpässe in Deutschland auszugleichen.
Darum halten wir es auch für erforderlich, auch bei
nicht reglementierten Berufen, mit denen man im Prinzip
auch ohne Anerkennung in Deutschland arbeiten darf,
die Verfahren zur Anerkennung erheblich zu erleichtern,
damit nicht Arbeitskräfte erster und zweiter Klasse ent-
stehen und alle Anspruch auf tarifliche Bezahlung haben.
Auch Lohndumping muss verhindert werden!
Für die Anerkennung der Berufe, die ohne diese nicht
ausgeübt werden könnten, erwarten wir, dass kein Un-
terschied gemacht wird zwischen den Abschlüssen, die
im europäischen Raum erworben wurden, und jenen
aus sogenannten Drittstaaten. Darum sollten auch die-
se Unterlagen künftig elektronisch übermittelt werden
können. Wir halten es auch für wenig sinnvoll, die nun
einzurichtenden einheitlichen Ansprechpartner nur mit
der Weitergabe der Anträge zu betrauen und ihnen nicht
gleichzeitig eine Beratungsfunktion zu übertragen. Büro-
kratie gibt es doch im Verfahren schon genug.
Wir begrüßen, dass für die Gesundheits- und Heilberu-
fe nun die Gutachterstelle beim Bund mit 16 zusätzlichen
Stellen versehen werden soll. Doch alle Sachverständi-
gen haben uns gemahnt, dass 16 Stellen nicht ausrei-
chen, die vielen erforderlichen Gutachten zu erstellen.
Auch darum schlagen wir vor, für alle Abschlüsse, deren
Gleichwertigkeit von irgendeiner zuständigen Stelle in
Bund oder Ländern festgestellt wurde, eine zentrale Da-
tenbank zu errichten, auf die zugegriffen werden kann.
Dann könnten Gleichwertigkeitsfeststellungen schneller
und unbürokratischer getroffen werden und es würde
auch kostengünstiger.
Es ist doch unlogisch, in einer Zeit, in der nach jewei-
ligem Landesrecht ausgebildete Erzieherinnen zum Bei-
spiel in anderen Bundesländern mit Kusshand genommen
werden, obwohl die Ausbildungen höchst unterschied-
lich sind, bei Ausbildungen, die im Ausland, noch dazu
auf höherem Niveau erworben wurden, erst umständliche
Gleichwertigkeitsfeststellungen vorzuschalten. Und eine
Zahnärztin, die zum Beispiel in der Ukraine ausgebildet
wurde, sollte doch auch bei uns praktizieren dürfen. Ich
jedenfalls hätte keine Bedenken, mich bei ihr auf den Be-
handlungsstuhl zu setzen.
Übrigens, bei den neu ankommenden Flüchtlingen
habe ich selten einen Aktenordner mit Zeugnissen un-
term Arm gesehen und nicht alle werden Handyfotos
gemacht haben. Da gab es auf der Flucht wirklich ande-
re Sorgen. Wenn wir ihnen eine Zukunft in Deutschland
geben wollen, brauchen wir auch klarere Regelungen zur
Feststellung von Qualifikationen ohne Vorlage von Zeug-
nissen – da sind Anfänge gemacht – und wir brauchen die
Möglichkeit des Nachholens von Schulabschlüssen auch
nach Ende der Schulpflicht – das ist Ländersache!
Und dann die Kosten. In der Anhörung wurde gefor-
dert, einen einheitlichen Gebührenkorridor festzulegen.
Das halten wir für sinnvoll und auch über die Höhe der
Kosten muss noch einmal geredet werden. Wenn es
schon stimmt, dass wir über Zuwanderung und Berufs-
anerkennung wenigstens einen Teil des Fachkräftepro-
blems in wichtigen Berufszweigen lösen, dann können
wir die Finanzierung doch nicht auf die Einzelpersonen
übertragen, die das vielleicht nicht leisten können, ohne
sich erheblich zu verschulden. Hier muss eine gerechte
Lösung für alle her.
Doch das bleibt künftigen Gesetzesänderungen vorbe-
halten und die müssen auch mit den Ländern abgestimmt
werden. Was in einem Land anerkannt ist, muss auch in
allen anderen Ländern anerkannt sein. Sonst haben wir
weiter einen Flickenteppich in den Regelungen und der
Anerkennungstourismus wird fortgesetzt.
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir
alle wissen: Die Zuwanderung von qualifizierten Fach-
kräften spielt eine immer wichtigere Rolle bei der De-
ckung des Fachkräftebedarfs unserer Landes. Ich glaube,
da sind wir uns auch fraktionsübergreifend alle einig –
auch wenn es bei manchen etwas länger gedauert hat...
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
(IAB) hat in seiner aktuellen Studie errechnet, dass bis
2050 jährlich durchschnittlich bis zu 491 000 Menschen
aus Drittstaaten einwandern müssen, um das Erwerbsper-
sonenpotenzial konstant zu halten. Und was macht die
Große Koalition? Minimalpolitik!
Auch in Ihrer Novelle des Anerkennungsgesetzes
machen Sie nur das, was EU-Richtlinien zwingend vor-
schreiben.
Das reicht nicht!
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513388
(A) (C)
(B) (D)
Gerade angesichts der großen Zahl der Geflüchteten
mit beruflicher Qualifikation und Erfahrung ist das ein
echter arbeitsmarkt- und integrationspolitischer Fehler.
Seit der Einführung des Gesetzes hat die Bundesre-
gierung keine nennenswerten Initiativen ergriffen, um
die Lage für die Betroffenen ernsthaft zu verbessern. So
sind zum Beispiel im Haushalt für 2016 keine zusätzli-
chen Mittel eingestellt. Wir hatten im Bildungsausschuss
eine sehr ausführliche Anhörung. Alle Sachverständigen
haben klar und deutlich die Probleme und den Hand-
lungsbedarf beim Anerkennungsgesetz benannt. Wir se-
hen unsere Kritik darin bestätigt.
Die Bundesagentur für Arbeit, das Forschungsinstitut
berufliche Bildung, zentrale Anerkennungsanlaufstellen,
Gewerkschaften, usw. die Expertinnen und Experten aus
der Praxis sagen uns, was zu tun ist und Sie ignorieren es.
Wozu veranstalten wir denn solche Anhörungen, wenn
Sie sich nichts daraus machen?
Wir Grüne jedenfalls nehmen im Unterschied zu
Ihnen die Hinweise und den Auftrag der Expertinnen
und Experten und direkt Betroffenen ernst. Unser Ent-
schließungsantrag zeigt auf, was jetzt dringend nötig ist.
Wir wollen: Bürokratische Hürden abbauen, Unterstüt-
zungsangebote ausbauen und Mittel für entsprechende
Förderprogramme bereitstellen, Beratungsstrukturen
und Rahmenbedingungen verbessern und vereinfachen,
damit mehr Menschen vom BQFG profitieren können,
Standardisierte Kostenstrukturen. Verfahrens- und Kos-
tenstrukturen.
Lustigerweise haben Sie im Ausschuss als Koalitions-
fraktionen auch einen Entschließungsantrag gestellt und
fordern die von Ihnen getragene Regierung auf, einige
Sachverhalte zu prüfen, und stellen darin wieder mal fest,
wofür Sie nicht zuständig sind, bzw. verweisen wieder
auf die Verantwortung der Bundesländer.
Der Hammer ist aber, dass sie als GroKo die Bundes-
regierung auffordern, zu prüfen, inwiefern begleitende
finanzielle Unterstützungsangebote für Nachqualifizie-
rungsmaßnahmen notwendig sind. Geht‘s noch? Unter-
stützungsangebote und Nachqualifizierungsmaßnahmen
sind dringend vonnöten. Das war eine der wesentlichen
Forderungen der Sachverständigen. Da gibt es nichts zu
prüfen. Warum setzen Sie das als Regierungsfraktionen
nicht einfach um und unterfüttern es finanziell?!
Wir fordern ein Darlehensprogramm für Nachquali-
fizierungmaßnahmen und ein Stipendienprogramm für
Anerkennungssuchende.
Wir fordern im laufenden Haushaltsverfahren eine
entsprechende Öffnung des „Meister-BAföGs“ und die
Ausstattung mit zusätzlichen 200 Millionen Euro.
Sie hingegen kleckern nur mit Kleinstbeträgen:
14 Millionen für das Meister-BAföG, ohne weitere Öff-
nung. Das ist halbherzig und kleinmütig.
Wir brauchen standardisierte Verfahren und einheitli-
che Kostenstrukturen. Das sind wichtige und überfällige
Schritte für mehr Integrationschancen.
Ihre „Novelle“ und Ihr dürftiger Entschließungsan-
trag – den sie nur im Ausschuss vorgestellt haben – rei-
chen bei weitem nicht aus. Daher können wir uns bei
Ihrem Gesetz leider nicht mal enthalten und müssen ab-
lehnen.
Dabei ist es eigentlich ganz einfach, vorhandene Hür-
den abzubauen. Ihnen fehlt einfach der Wille oder der
Mut. Das zeigt sich beispielsweise beim Aufenthaltsge-
setz: Dieses sieht eine Verordnungsermächtigung vor,
den für Hochschulabsolventen vorgesehenen Aufent-
haltstitel „Blaue Karte EU“ auch Ausländerinnen und
Ausländern zu erteilen, die keinen Hochschulabschluss
besitzen, aber eine mindestens fünfjährige vergleichbare
Berufsqualifikation besitzen.
Mit dieser simplen Verordnung können wir erreichen,
dass qualifizierte Nichtakademikerinnen und Nichtaka-
demiker aus Drittstaaten mit Berufserfahrung bei uns
arbeiten können.
Das zuständige Ministerium – Frau Nahles ist nicht
hier – prüft und prüft, aber die notwendige Verordnung
kommt nicht! Warum nicht?
Das Anerkennungsgesetz ist richtig und wichtig! Aber
damit es noch besser wird und damit noch mehr Men-
schen und damit unsere Gesellschaft noch mehr davon
profitieren können, müssen wir jenseits der Anpassung
des Gesetzes an EU-Richtlinien mehr tun. Das hat die
Anhörung gezeigt, dass zeigt auch der Bericht der Bun-
desregierung zum Anerkennungsgesetz.
Daher bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Entschlie-
ßungsantrag zu.
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags der Abgeordneten
Katrin Kunert, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LIN-
KE: Anerkennung von Kriegsdienstverweigerun-
gen erleichtern (Tagesordnungspunkt 20)
Jörg Hellmuth (CDU/CSU): Im Grundgesetz Arti-
kel 4 Absatz 3 steht ganz klar: „Niemand darf gegen sein
Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen
werden. Näheres regelt ein Bundesgesetz.“
Im Jahre 2003 wurde das Gesetz über die Verweige-
rung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissens-
gründen vom Bundestagtag beschlossen. Bei der Einbrin-
gung der Drucksache in die parlamentarische Beratung
begrüßte der damalige Kollege Winfried Nachtwei von
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in seinem Redebei-
trag die Neuregelung des Kriegsdienstverweigerungsge-
setzes und bezog dabei auch alle Verbände mit ein, die
sich seit Jahren für die Kriegsverweigerer einsetzen. Das
mündliche Verfahren zur Prüfung der Kriegsdienstver-
weigerungs-Gewissensentscheidung wurde abgeschafft,
und die Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstver-
weigerung entfielen.
Heute müssen die Anträge bei den zuständigen Kar-
rierecentern schriftlich oder zur Niederschrift gestellt
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13389
(A) (C)
(B) (D)
werden. Von dort aus werden sie, spätestens 4 Wochen
nach Eingang, an das Bundesamt für Familie und zivil-
gesellschaftliche Aufgaben weitergeleitet und dort ent-
schieden.
Im § 2 Absatz 2 des Kriegsdienstverweigerungsge-
setzes sind die Voraussetzungen für die Antragstellung
eindeutig definiert, die für die Anerkennung auf Kriegs-
dienstverweigerung nach Artikel 4 Absatz 3 des Grund-
gesetzes nötig und aus meiner Sicht unverzichtbar sind
und bleiben müssen. Das sind der vollständige tabellari-
sche Lebenslauf des Antragstellers und eine persönliche
ausführliche Darlegung der Beweggründe für die Gewis-
sensentscheidung. Dem Antrag können Stellungnahmen
und Beurteilungen Dritter zur Person und zum Verhal-
ten der Antragstellerin und des Antragsstellers beigefügt
oder beim Bundesamt eingereicht werden. Eine Aner-
kennung durch das Bundesamt ist unanfechtbar. Bei Ab-
lehnung des Antrages durch das Bundesamt für Familie
und zivilgesellschaftliche Aufgaben kann der Antragstel-
ler innerhalb eines Monats in Widerspruch gehen. Wird
auch der Widerspruch abgelehnt, hat der Antragssteller
die Möglichkeit einer Klage vor dem zuständigen Ver-
waltungsgericht.
In diese Darlegungen gehören auch die Begründungen
der Soldatinnen und Soldaten, die Sie in den Punkten 4
und 5 Ihres Antrages so anschaulich schildern. Denn jede
Entscheidung über die Anerkennung auf Kriegsdienst-
verweigerung ist eine Einzelfallentscheidung, hinter der
ein Einzelschicksal steht.
Wie Sie sehen, handelt es sich bei der derzeitigen
gesetzlichen Regelung zur Anerkennung von Kriegs-
dienstverweigerung um ein rechtsstaatliches Verfahren,
das einer angemessenen Überprüfung der Gewissensent-
scheidung gerecht wird. Ihr Antrag, statt dieser Begrün-
dungspflicht künftig nur die einfache Willenserklärung in
Schriftform oder zur Niederschrift zu setzen, entspricht
nicht dem Grundsatz einer Prüfung eines Grundrechtes,
worum es sich bei einem Antrag auf Kriegsdienstverwei-
gerung nach Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz handelt.
Im Übrigen ist die Bundeswehr eine Parlamentsarmee
und steht fest zu den demokratischen Grundwerten unse-
rer Gesellschaft. Auslandseinsätze der Bundeswehr wer-
den im Bundestag erörtert und entschieden. Von kriegs-
willigen Soldaten zu sprechen, wie in Ihrem Antrag,
widerspricht nicht nur dem Auftrag der Bundeswehr,
sondern auch der Einstellung ihrer Soldatinnen und Sol-
daten.
Aus den genannten Gründen kann meine Fraktion Ih-
ren Antrag nur ablehnen.
Julia Obermeier (CDU/CSU): Beim öffentlichen
Gelöbnis leisten die deutschen Soldatinnen und Soldaten
einen feierlichen Schwur: Sie schwören, der Bundesre-
publik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die
Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. –
Mit diesen Worten bekennen sie sich zum Dienst bei der
Bundeswehr. Sie gehen damit – aus freien Stücken – eine
Verpflichtung von großer Tragweite ein.
Der Soldatenberuf ist kein Beruf wie jeder andere.
Er ist in der modernen Welt einzigartig und vielseitig:
Ob Instandsetzungsfeldwebel, Piloten von Kampfjets,
Sonarmaat, Scharfschützen, Flugzeugmechaniker oder
Sanitäter: Alle Angehörigen der Bundeswehr haben den
Auftrag, uns und unser Land zu verteidigen. So sieht es
das Grundgesetz vor. Diese für die äußere Sicherheit un-
seres Staates wesentliche Aufgabe legen wir Tag für Tag
in die Hände unserer Soldatinnen und Soldaten.
Das feierliche Gelöbnis ist Ausdruck dieser Besonder-
heit des Soldatenberufs. Niemand wird einen derartigen
Eid leichtfertig sprechen. Auch wird niemand gezwun-
gen, diesen Eid zu leisten oder sich für den Dienst bei
der Bundeswehr zu verpflichten. Unsere Soldatinnen
und Soldaten treffen eine bewusste Entscheidung für den
Dienst an der Waffe.
Natürlich können sich auch bewusst getroffene Ent-
scheidungen ändern. Entsprechend ist das Recht auf
Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen im
Grundgesetz verankert. Antragsteller müssen, so sehen
es die aktuellen gesetzlichen Regelungen vor, ihre Be-
weggründe für die Gewissensentscheidung glaubhaft
darlegen. Wie kam es zur Abkehr von der bewussten
Entscheidung für den Dienst an der Waffe? Gab es ein
Schlüsselerlebnis oder liegt der Entscheidung ein länge-
rer intensiver Wandlungsprozess zugrunde?
Diese Begründungspflicht im Kriegsdienstverweige-
rungsgesetz ist notwendig und angemessen. Eine einfa-
che schriftliche Willenserklärung ohne Begründung ist
nicht ausreichend – vor allem mit Blick auf die besonde-
re Verpflichtung, die Soldatinnen und Soldaten eingehen,
und die besondere Verantwortung, die sie für die Sicher-
heit unsers Landes tragen.
Natürlich – und dies wird bereits bei der Karrierebe-
ratung der Bundeswehr thematisiert – müssen sich junge
Menschen, die sich für Aufgaben bei den deutschen
Streitkräften interessieren, mit den Besonderheiten des
Soldatenberufs und seinen speziellen Anforderungen in-
tensiv befassen. Hierauf legt die Bundeswehr viel Wert.
Natürlich wollen wir das Grundrecht auf Kriegs-
dienstverweigerung keinesfalls antasten. Allerdings darf
auch das Recht des Dienstherren nicht eingeschränkt
werden, von Kriegsdienstverweigerern eine persönliche
und ausführliche Darstellung ihrer Beweggründe zu er-
halten. Wenn jemand bei der Bundeswehr beispielsweise
ein Medizinstudium mit Facharztausbildung genossen
hat – eine Ausbildung, in die die Bundeswehr zigtausen-
de Euro investiert – und plötzlich Gewissensbisse wegen
des Dienstes an der Waffe bekommt, dann ist eine aus-
führliche Darstellung seiner Beweggründe das Mindeste,
was wir verlangen können und verlangen sollten!
Deshalb lehnen wir diesen Antrag der Linken ab.
Dr. Fritz Felgentreu (SPD): In den 70er-Jahren
mussten sich Kriegsdienstverweigerer noch einem hoch-
notpeinlichen Tribunal stellen, um ihr Verfassungsrecht
auf die Verweigerung des Dienstes an der Waffe geltend
zu machen. Dieser Kampf ist längst ausgekämpft. Spätes-
tens seitdem der Gesetzgeber 1983 den schriftlichen An-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513390
(A) (C)
(B) (D)
trag zur Entscheidungsgrundlage des zuständigen Bun-
desamtes gemacht hat, ist aus dem politischen Kampf um
die Rechte wehrpflichtiger KDVler „die Luft raus“. Im
Ergebnis leisteten in den letzten Jahren der Wehrpflicht
bis zu ihrer Aussetzung mehr junge Männer Zivildienst
als Wehrdienst, ohne dass deswegen noch jemand ernst-
haft ihre Gewissensgründe oder ihren Patriotismus infra-
ge gestellt hätte.
Mit der Aussetzung der Wehrpflicht machen heute ei-
gentlich nur noch Soldatinnen und Soldaten von ihrem
Recht Gebrauch, den Dienst an der Waffe zu verwei-
gern, die sich zuvor freiwillig zu genau diesem Dienst
verpflichtet haben. Der Antrag der Linksfraktion, den wir
heute beraten, führt einige Gründe auf, die einen solchen
Sinneswandel herbeiführen können. Bei der Bewertung
der Vorschläge der Linksfraktion möchte ich die rechtli-
che, die politische und die handwerkliche Ebene getrennt
betrachten.
Rechtlich ist der Antrag unnötig. In seinem ersten
Teil referiert er korrekt das gegenwärtige Verfahren, das
jedem Soldaten und jeder Soldatin, die auf dem Wege
der Kriegsdienstverweigerung ihren Dienst in der Bun-
deswehr beenden wollen, eine angemessene Würdigung
ihres Anliegens und einen Bescheid garantiert, gegen
den die jeweils betroffenen Personen jederzeit klagen
können, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Es ist
nicht nachvollziehbar, warum dieses Verfahren, das die
individuelle Betrachtung eines individuellen Entfrem-
dungs- und Entscheidungsprozesses ermöglicht, über den
bestehenden Rahmen hinaus standardisiert werden sollte.
Es geht hier um die einzelne Person und ihre persönli-
chen Erfahrungen. Wir sollten gar nicht erst versuchen,
alle Anträge über ein und denselben Kamm zu scheren.
Politisch ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung
auch für aktive Soldaten, die sich freiwillig zu ihrem
Dienst verpflichtet haben, für die SPD-Fraktion ein ho-
hes Gut. Es können immer Umstände eintreten, durch die
sich ein Mensch von dem eigenen Selbstverständnis ent-
fremdet, sodass er für sich neue Wege suchen und gehen
muss. Sein Recht auf Irrtum – in diesem Falle: über sich
selbst – wollen und werden wir dem Staatsbürger in Uni-
form so wenig vorenthalten wie allen anderen.
Andererseits sehen wir natürlich auch, dass ein Sin-
neswandel weg vom Freiwilligen hin zum Kriegsdienst-
verweigerer der Begründung bedarf. Es liegt auch im
Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die
seine Ausbildung als Soldat bezahlt haben, opportunis-
tische Gründe für die Verweigerung, wo das möglich ist,
auszuschließen. Eine Vereinfachung des Verfahrens, die
darauf hinausläuft, dass ein Soldat fast schon auf Zuruf
die Bundeswehr verlassen kann, lehnen wir deshalb ab.
Auch diese Soldatinnen und Soldaten sind gegenüber
der Bundesrepublik Deutschland und ihren Bürgern eine
Verpflichtung eingegangen. Die Entscheidung darüber,
sie aus dieser Verpflichtung zu entlassen, bedarf sorgfäl-
tiger Prüfung und Begründung, und dem trägt das beste-
hende Verfahren Rechnung. Es hat sich bewährt.
Handwerklich schließlich wird die Koalition sicher-
lich keinen Antrag beschließen, in dem der Bundestag
aufgefordert wird, festzustellen, dass das Grundgesetz
gilt. Davon gehen wir aus. Im Übrigen ist die im Antrag
der Linksfraktion enthaltene Aufforderung an die Bun-
desregierung, dem Bundestag einen Gesetzentwurf vor-
zulegen, nicht nur inhaltlich unbegründet, sondern auch
parlamentarisch ein Armutszeugnis. Das Kriegsdienst-
verweigerungsgesetz ist wahrlich kein kompliziertes Re-
gelungswerk. Wenn Sie, verehrte Kolleginnen und Kol-
legen von der Linken, daran etwas ändern wollen, dann
bringen Sie doch einfach selbst einen Gesetzentwurf ein.
Ablehnen würden wir allerdings aller Voraussicht nach
auch einen solchen.
Katrin Kunert (DIE LINKE): Am 8. Mai 1945 en-
dete der Zweite Weltkrieg. Unter unermesslichen Op-
fern bezwang die Anti-Hitler-Koalition den deutschen
Faschismus. Die deutsche Wehrmacht hat in dem von
Deutschland angezettelten Raub- und Vernichtungs-
krieg an schwersten Verbrechen gegen die Zivilbevölke-
rung mitgewirkt. Dennoch haben zahlreiche ehemalige
Wehrmachtsangehörige später ihre Beteiligung an den
Massenverbrechen oft mit dem Befehlsgehorsam ent-
schuldigt. Mit dieser Traditionslinie des deutschen Mili-
tarismus sollte gebrochen werden – das war der Gedanke
der Mütter und Väter des Grundgesetzes, wonach jeder
und jede das Recht auf Kriegsdienstverweigerung haben
soll. Auch Soldatinnen und Soldaten sind für ihr Handeln
selbst verantwortlich und sollen ihr Handeln an ethische
Prinzipien binden.
Ich weiß schon, Sie werden wieder sagen, das sei doch
alles prima und unser Antrag somit überflüssig. Dem ist
aber nicht so! Leider wurde bei dieser zivilisatorischen
Errungenschaft auf halber Strecke haltgemacht. Die kon-
kreten Bestimmungen sind in einem eigenen Gesetz ge-
regelt, dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz. Es stellt
hohe, und die Linke meint, zu hohe Hürden für die Aner-
kennung einer Kriegsdienstverweigerung.
Die Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst
an der Waffe wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt,
den die Betroffenen ausführlich begründen müssen. Zu-
sätzlich müssen sie ein konkretes Rechtsschutzbedürfnis
nachweisen, dass sie in eine schwere Gewissensnot ge-
raten würden, wenn sie zur Teilnahme am Kriegsdienst
gezwungen wären. Das gelingt nur wenigen im ersten
Anlauf, sodass trotz bestehender Gewissensnot viele An-
träge abgelehnt werden. Es ist auch kein Argument, zu
sagen, jetzt, wo die Wehrpflicht ausgesetzt ist, bestehe
das Problem praktisch nicht mehr. Das Gegenteil ist der
Fall!
Die Zahlen sind eindeutig: Immer mehr Soldatin-
nen und Soldaten wollen den Kriegsdienst verweigern.
Innerhalb eines Dreivierteljahres, vom 1. Juli 2014 bis
30. April 2015, haben nach Angaben des Bundesvertei-
digungsministeriums 132 Berufs- und Zeitsoldaten einen
entsprechenden Antrag gestellt. Es sind alle Dienstränge
betroffen, auch Offiziere. Hinzu kommen noch einige
freiwillige Wehrdienstleistende. Männer wollen in der
Bundeswehr den Kriegsdienst häufiger verweigern als
Frauen.
Dafür gibt es triftige Gründe: Der veränderte Auftrag
der Bundeswehr, mehr Auslandseinsätze in Konfliktge-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13391
(A) (C)
(B) (D)
bieten durchzuführen, betrifft vor allem Männer und hat
zur Folge, dass mehr Soldaten an realen Kampf- und
Gefechtssituationen teilnehmen. Sie erleben erstmals am
eigenen Leib, was es heißt, töten zu müssen oder getötet
werden zu können. Das ist nicht kleinzureden. Die Fälle
von Soldaten, die schwer traumatisiert aus Auslandsein-
sätzen der Bundeswehr zurückkehren, sind in den letz-
ten Jahren deutlich gestiegen. Damit sind persönliche
Schlüsselerlebnisse verbunden, weshalb sie den weiteren
Kriegsdienst ablehnen.
Die Bürokratie wirft ihnen hierbei Knüppel zwischen
die Beine. Ein exklusiver Zirkel von gerade mal vier
Personen ist im Bundesamt für Familie und zivilgesell-
schaftliche Aufgaben für die Anerkennungsverfahren
zuständig. Es besteht ein enormer Bearbeitungsstau, und
die Verfahren dauern zu lange. Die Betroffenen werden
zusätzlich zermürbt, obwohl sie im Erfolgsfall ohnehin
die komplette Veränderung ihrer Lebensumstände be-
wältigen müssen. Sie haben sich vor diesem Hintergrund
ihre Gewissensentscheidung sicher nicht leicht gemacht.
Das verdient Respekt. Deshalb darf mit den Soldatinnen
und Soldaten so nicht umgegangen werden!
Die Entscheidungsfindung, ob einem Antrag stattge-
geben wird oder nicht, ist zudem völlig intransparent. Da
es sich um eine Gewissensentscheidung handelt, gibt es
kein wissenschaftlich abgesichertes Überprüfungsver-
fahren dafür, ob jemand die Wahrheit sagt. Folglich darf
nicht nach Gutsherrenart mit der Logik des Lügendetek-
tortests vorgegangen werden. Mir sind einige Betroffene
persönlich bekannt, deren Anträge abgelehnt wurden,
obwohl Militärseelsorger und andere Gutachter zu dem
Ergebnis kamen, dass sie vollkommen kriegsdienstun-
fähig seien. Schlimmer noch: Sie könnten bei weiterem
Dienstverbleib sogar zur Gefahr für die eigene Truppe
werden, weil sie auch im Verteidigungsfall nicht auf an-
dere Menschen schießen würden. Das können Sie doch
nicht ignorieren!
Durch die Neuausrichtung der Bundeswehr mit der
Orientierung auf eine „Armee im Einsatz“ ist die Dau-
eraufgabe verbunden, stets ausreichend kriegsdienstwil-
liges Personal zu rekrutieren. Die Linke befürchtet, dass
es dadurch künftig noch schwerer wird, als Kriegsdienst-
verweigerin oder Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu
werden. Das im Artikel 4 des Grundgesetzes verbriefte
Recht würde dadurch weiter ausgehöhlt und zur bloßen
Makulatur.
Mit unserem Vorschlag sollen Kriegsdienstverwei-
gerungen einfacher anerkannt werden, indem die freie
Willensbekundung ausreicht und die Begründungspflicht
entfällt. Wir wollen dem deutschen Militarismus keine
Chance zur Wiederauferstehung geben, auch nicht durch
die Hintertür unter dem Deckmantel von sogenannten
„humanitären Interventionen“. Es nimmt Ihnen sowie-
so niemand mehr ab, dass es bei den Auslandseinsät-
zen der Bundeswehr vordringlich um die Durchsetzung
von Demokratie und Menschenrechten ginge oder um
die Rechte von Frauen. Das sind bestenfalls nützliche
Nebenprodukte des militärischen Eingreifens. Deshalb
zollt die Linke allen Soldatinnen und Soldaten, die aus
eigener Einsicht den Kriegsdienst aus Gewissengründen
verweigern wollen, ihren tiefen Respekt. Sie zeigen, dass
die Lehre aus dem Zweiten Weltkrieg aktuell bleibt: Von
deutschem Boden soll nie wieder ein Krieg ausgehen!
Darüber sollten wir in den Fachausschüssen beraten. Ich
freue mich auf die Diskussion.
Doris Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Nie-
mand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit
der Waffe gezwungen werden.“ So steht es in Artikel 4
Absatz 3 des Grundgesetzes. Dieses Grundrecht zählt zu
den wichtigsten Errungenschaften unserer Verfassung.
Und wir müssen Sorge dafür tragen, dass dieses Grund-
recht von den Bürgerinnen und Bürgern auch tatsächlich
genutzt werden kann – ohne dass allzu hohe Hürden sie
dabei behindern. In diesem Sinne verstehe ich auch den
Antrag der Kolleginnen und Kollegen von der Linken.
Und trotzdem werden wir diesen Antrag nicht unterstüt-
zen. Denn wir sind zwar durchaus offen dafür, das Ver-
fahren zur Anerkennung einer Kriegsdienstverweigerung
im Sinne der betroffenen Soldatinnen und Soldaten zu
vereinfachen. Hierzu einfach die Begründungspflicht ab-
zuschaffen, ist jedoch der falsche Weg.
Die Pflicht, den Antrag auf Kriegsdienstverweigerung
zu begründen, diente früher vor allem zur Gängelung der
Verweigerer. Heute, nach Aussetzung der Wehrpflicht,
entfaltet sie einen andere, wie ich finde: heilsame, Wir-
kung. Die Begründungspflicht unterstreicht nämlich,
dass die Entscheidung, Soldat oder Soldatin zu werden,
schwerwiegende Konsequenzen nach sich zieht – und
dass diese Entscheidung wohlüberlegt sein will. Wer mit
dem Gedanken spielt, sich als Soldat oder Soldatin zu
verpflichten, dem wird von Anfang an verdeutlicht: Die
Bundeswehr lässt dich nicht so einfach wieder gehen.
Und diese Mahnung führt im Idealfall dazu, dass nur sol-
che Männer und Frauen der Bundeswehr beitreten, die
sich vorher ernsthaft damit auseinandergesetzt haben,
was das eigentlich bedeutet; Soldat oder Soldatin zu sein.
Den Streitkräften beizutreten, ist etwas anderes, als
einen Arbeitsvertrag mit der örtlichen Sparkasse oder
der Gärtnerei an der Ecke zu unterschreiben. Wer Soldat
oder Soldatin wird, muss eine gehörige Portion Opfer-
bereitschaft und Verantwortungsgefühl mitbringen. Beim
„Bund“ gilt es nicht nur, anstrengende Geländemärsche
zu absolvieren, stets korrekt zu grüßen und täglich aufs
Neue die Spindordnung herzustellen. Soldat oder Solda-
tin zu sein, bedeutet vor allem, bereit zu sein, demokra-
tisch legitimierte Gewalt anzuwenden, über Leben und
Tod anderer Menschen zu entscheiden – und dabei viel-
leicht auch das eigene Leben zu verlieren.
Es gibt also viele gute Gründe, sich gegen den Be-
ruf der Soldatin oder des Soldaten zu entscheiden. Und
wer sich nicht sicher ist, ob die Bundeswehr wirklich der
richtige Arbeitsplatz ist, der wird durch die Pflicht, einen
eventuellen, späteren Antrag auf Kriegsdienstverweige-
rung schlüssig zu begründen, noch einmal aufgefordert:
Überleg es Dir noch mal! Vielleicht ist es besser, Du
unterschreibst erst einmal nur eine vorläufige Verpflich-
tungserklärung. Oder Du meldest Dich erst mal nur für
den Freiwilligen Wehrdienst.
Die Begründungspflicht für den KDV-Antrag nährt
also eventuelle Zweifel und verhindert so manch vorei-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513392
(A) (C)
(B) (D)
lige Entscheidung. Und diese präventive, abschreckende
Wirkung der Begründungspflicht liegt nicht nur im Inter-
esse der Bundeswehr, sondern vor allem im Interesse der
betroffenen Menschen.
Trotzdem kommt es natürlich vor, dass junge Männer
und Frauen sich falsch entscheiden: Da ist der Alltag in
der Kaserne dann doch so ganz anders, als man es sich
vorgestellt hatte. Da kommt man mit den Kolleginnen
und Kollegen so gar nicht zurecht. Und vor allem: Die
Einstellung zu allem, was mit Einsatz, Gewalt, Verwun-
dung und Tod zu tun hat, kann sich durch einige Jahre in
der Bundeswehr tatsächlich fundamental verändern.
Wir wollen, dass niemand gezwungen wird, gegen
seinen Willen in der Bundeswehr zu bleiben. Und des-
halb sind wir durchaus offen, wenn es darum geht, das
bisherige Verfahren zur Kriegsdienstverweigerung einer
kritischen Prüfung zu unterziehen.
Ist es wirklich ausreichend, dass die KDV-Anträge
im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben nur von Sachbearbeitern und Juristen geprüft
werden? Sollten hier nicht zumindest in Zweifelsfällen
auch Psychologen mit einbezogen werden? Und wie
könnten wir wirklich zweifelsfrei sicherstellen, dass die
Bundeswehr keinerlei Einfluss auf die Prüfung durch das
Bundesamt nimmt? Darüber hinaus könnte auch die Bun-
deswehr einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass junge
Menschen gar nicht erst in die Situation kommen, einen
Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen.
Zum einen müssen die Karrierecenter potenzielle Be-
werberinnen und Bewerber viel stärker als bisher auch
über die Schattenseiten und die Risiken des Berufes
aufklären. Zum anderen müssen insbesondere Offiziere
viel früher mit der Realität des Truppenalltags und der
Einsätze konfrontiert werden. Die lange Schonfrist in der
Offiziersausbildung und an der Universität führt nach
Abschluss des Studiums oft zu einem bösen Erwachen
und bringt die Betroffenen dann in den Verruf, lediglich
die gute und bezahlte Ausbildung „abgegriffen“ zu haben
und sich nun aus dem Staub machen zu wollen.
Langwierige Verweigerungsverfahren sind für die
betroffenen Soldatinnen und Soldaten extrem belas-
tend. Und für die Bundeswehr sind sie nicht gerade ein
Imagegewinn. Deshalb: Lassen Sie uns alles tun, um die
Anzahl der Kriegsdienstverweigerer möglichst klein zu
halten! Lassen wir die Begründungspflicht, wie sie ist.
Sorgen wir dafür, dass alle Rekrutinnen und Rekruten
genau wissen, worauf sie sich einlassen! Und überprüfen
wir, was wir noch tun können, damit das Verfahren zur
KDV-Anerkennung wirklich fair und frei von politischer
Einflussnahme abläuft!
Anlage 6
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des von der Bundesregierung einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung
der EU-Mobilitäts-Richtlinie (Tagesordnungs-
punkt 21)
Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU): Die schnelle Umset-
zung der EU-Mobilitätsrichtlinie ist der CDU/CSU-Bun-
destagsfraktion ein wichtiges Anliegen, geht es dabei
doch im Kern um die Stärkung des Rechts auf Freizügig-
keit nach Artikel 45 des Vertrages über die Arbeitsweise
der Europäischen Union und die Zukunft der heute erst in
den Arbeitsmarkt hineinwachsenden Arbeitnehmergene-
rationen. Denn wir leben in einer Zeit, wo die nationalen
Arbeitsmärkte der Europäischen Union einerseits noch
höchst unterschiedlich ausgestaltet sind, sich anderer-
seits aber viele junge Europäer beruflich längst europa-
weit orientieren. Diese geradezu „grenzenlose“ Freizü-
gigkeit muss deshalb auch vor allem aus Sicht junger,
weit noch von einer Rente entfernter Arbeitnehmer ihren
Niederschlag im Abbau unnötiger Mobilitätshindernisse
finden, wie sie etwa die Regelungen zur betrieblichen Al-
tersvorsorge mit sich bringen.
Solche potenziellen Hindernisse sind beispielsweise
zu lange Unverfallbarkeitsfristen für den Erwerb von Be-
triebsrentenanwartschaften, die fehlende Wahrung von
Betriebsrentenanwartschaften bei einem Arbeitgeber-
wechsel, Abfindungen von Kleinstanwartschaften ohne
Zustimmung der Beschäftigten sowie nicht ausreichende
Informationen der Beschäftigten über ihre Betriebsren-
tenansprüche. Diese werden wir durch die nötigen Ände-
rungen im Betriebsrentengesetz und im Einkommensteu-
ergesetz beseitigen. Durch die erst zum 1. Januar 2018
erfolgende Umsetzung geben wir den Arbeitgebern für
die Beschäftigungszeiten ab diesem Zeitpunkt die Pla-
nungs- und Rechtssicherheit einer schonenden Umset-
zung.
Mit den Änderungen bei der Unverfallbarkeitsfrist
stärken wir auch die Arbeitnehmer, indem wir diese Frist
nämlich von heute fünf Jahren auf drei Jahre verkürzen
und die Unverfallbarkeit dabei vom 25. auf das 21. Le-
bensjahr absenken. In dieser Weise helfen wir den vielen
jungen Arbeitnehmern in der Europäischen Union, die
grenzüberschreitend den Arbeitsplatz und Arbeitgeber
wechseln.
Damit diese nicht an Betriebsrentenregelungen beim
Arbeitgeberwechsel scheitern, gelten die neuen Rege-
lungen nicht nur, wie in der Richtlinie vorgesehen, für
zu- und abwandernde Beschäftigte, sondern eben für alle
Beschäftigen – also auch für diejenigen, die innerhalb
Deutschlands den Arbeitgeber wechseln. So stärken wir
die zweite Säule der Altersvorsorge „europakonform“,
indem wir sie nun in den grenzüberschreitenden Arbeits-
markt einbetten.
Der europäische Arbeitsmarkt und die europäische
Wirtschaft hatten in den vergangenen Jahren vielen He-
rausforderungen standzuhalten. Hier sind wir aber auf
einem guten Weg und werden die kommenden Heraus-
forderungen ebenso gut bewältigen. Die Arbeitslosigkeit
ist sowohl in der Euro-Zone von 11,5 Prozent im Sep-
tember 2014 innerhalb eines Jahres auf 10,8 Prozent ge-
sunken, als auch in der gesamten Europäischen Union
im gleichen Zeitraum von 10,1 Prozent auf 9,3 Prozent.
Die Bundesrepublik Deutschland trägt an diesem ge-
samteuropäischen Erfolg mit ihrer guten nationalen Ar-
beitsmarktpolitik bei und ist eines der Zugpferde dieser
Entwicklung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13393
(A) (C)
(B) (D)
Um Deutschland auch weiterhin als attraktiven Ar-
beitsmarkt in der Europäischen Union zu positionieren,
setzen wir diese Richtlinie nicht nur eins zu eins um, son-
dern gehen noch einen Schritt weiter: Wir verhindern mit
diesem Gesetzentwurf gleichzeitig jegliche ungewünsch-
te Diskriminierung der in Deutschland bleibenden Be-
schäftigten. Schon allein das sollte Grund genug sein,
meine ich, diesen Gesetzesentwurf voll zu unterstützen.
Matthäus Strebl (CDU/CSU): In den letzten Wochen
haben wir uns im Plenum, im Ausschuss und in der öf-
fentlichen Anhörung mit der betrieblichen Altersvorsor-
ge befasst. Das begrüße ich sehr, denn es ist ungemein
wichtig, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
in Deutschland mit allen Säulen ihre Altersvorsorge si-
chern. In vielen Fällen ermöglicht gerade die betriebli-
che Altersvorsorge Rentnerinnen und Rentnern, ihren
gewohnten Lebensstandard zu erhalten und Altersarmut
zu vermeiden. Unsere Aufgabe ist, die besten Rahmenbe-
dingungen dafür zu ermöglichen.
Ein erster Schritt ist die Umsetzung der EU-Mobili-
täts-Richtlinie in deutsches Recht. Der Gesetzesentwurf
der Koalition verbessert insbesondere die Betriebsren-
tenanwartschaften für jüngere Beschäftigte. Er geht so-
gar in den wichtigsten Bestandteilen über eine Eins-zu-
eins-Umsetzung der Richtlinie hinaus. Damit vermeiden
wir eine Diskriminierung der inländischen Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer.
Bereits in der ersten Lesung bin ich auf die Herab-
setzung der Unverfallbarkeitsfristen und die Auskunfts-
ansprüche ausführlich eingegangen und möchte es nicht
erneut wiederholen. Hervorheben möchte ich, dass sei-
tens der Sachverständigen in der Anhörung die Umset-
zung in deutsches Recht als sachgerecht bewertet wurde.
Die öffentliche Anhörung hat uns auch die Möglich-
keit geboten, insbesondere von den Sozialpartnern, der
Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge und
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine
Bewertung des Änderungsantrags zu erhalten. Der Än-
derungsantrag wird es Unternehmen mit Pensionsfonds
ermöglichen, eine risikoreichere Kapitalanlage zu be-
treiben. Ich stimme den Kritikern zu, dass eine risikorei-
chere Anlage gerade für Betriebsrenten auch Nachteile
haben kann.
Die Beschäftigten müssen aber schon auch einen
Überblick haben, mit welchem Betrag sie neben ihrer
Rente rechnen können. Deshalb finde ich es sinnvoll,
dass eine Mindest-Rente garantiert werden muss, und der
Arbeitgeber finanzielle Mittel nachfließen lassen muss,
wenn diese nicht erreicht wird. Ebenso stärkt es zwei-
felsfrei auch die Zustimmung der Beteiligten, wenn bei-
de Tarifvertragsparteien ausdrücklich ihr Einverständnis
erklärt haben müssen. Eine garantierte Mindestrente und
die Zustimmung der Tarifvertragsparteien sind Voraus-
setzungen, die ich für ungemein wichtig halte.
In der öffentlichen Anhörung am Montag haben uns
sowohl die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitge-
berverbände als auch der Deutsche Gewerkschaftsbund
bestätigt, dass sie die Neuregelung begrüßen. Ich zitiere
Herrn Abel vom DGB: „Wir stehen voll hinter diesem
Änderungsantrag.“ Die Neuregelung ist sinnvoll, und
ich setze darauf, dass viele Neurentnerinnen und Neu-
rentner davon profitieren werden. Entgegen dem ersten
Eindruck, handelt es sich eben nicht um eine „lex bosch“.
Neben der EU-Mobilitäts-Richtlinie wollen wir auch
das umsetzen, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart
haben, nämlich: „Wir werden die betriebliche Altersvor-
sorge stärken.“ Deshalb widmen wir uns auch weiterhin
Fragen der zweiten Säule der Alterssicherung. Im Koa-
litionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir unser Au-
genmerk insbesondere auf zwei Personengruppen richten
wollen:
– Beschäftigte mit einem geringeren Einkommen und
– Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und
mittelständischen Unternehmen.
Ebenso dürfen wir auch nicht die Arbeitnehmerinnen
mit flexiblen Arbeitszeiten, die in vielen Fällen nicht in
Vollzeit tätig sind, vergessen. Denn besonders viele Frau-
en müssen unter Altersarmut leiden. Unsere Aufgabe ist
es, besonders für diese Beschäftigten die betriebliche Al-
tersvorsorge attraktiver zu gestalten. Deshalb werden wir
Anreize schaffen und Hemmnisse abbauen.
Ich bin davon überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf
der Bundesregierung der erste Schritt zur Stärkung der
betrieblichen Altersvorsorge ist und freue mich auf den
weiteren Austausch.
Ralf Kapschack (SPD): Am vergangenen Wochen-
ende hatte ich wirklich Grund zur Freude, nicht nur, weil
mein Verein das traditionelle Revierderby gegen Schalke
04 gewonnen hat. Nein, ich hatte tatsächlich auch aus-
gesprochene Freude an unserem Koalitionspartner. Der
Vorsitzende der christlich-demokratischen Arbeitneh-
merschaft, Karl-Josef Laumann, hat ja am Wochenende
eine obligatorische betriebliche Altersversorgung gefor-
dert. Das finde ich prima. Und deshalb habe ich mich
gefreut.
Die betriebliche und tarifvertraglich abgesicherte Al-
tersversorgung ist aus Sicht der SPD die beste Form der
privaten und zugleich kollektiven Altersversorgung. Wir
wollen sie stärken und durch die Erleichterung der Allge-
meinverbindlichkeit auch in Regionen und Branchen in
Deutschland durchsetzen, in denen sie derzeit aufgrund
der geringen Tarifbindung noch viel zu wenig genutzt
wird. Eine Stärkung und größere Verbreitung der betrieb-
lichen Altersvorsorge ist für uns eine wünschenswerte
Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung. Da
müssen wir einiges tun.
Nach letzten Untersuchungen haben etwa sechzig
Prozent der Beschäftigten Anspruch auf eine betriebliche
Altersversorgung. In Großbetrieben gibt es nahezu für
alle ein Angebot. Im Handwerk aber hat nur jeder Zehn-
te einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung.
Auch für Mittel- und Kleinbetriebe muss betriebliche Al-
tersversorgung selbstverständlich werden. So ist das im
Koalitionsvertrag formuliert. Und das ist gut so!
Wenn kleine Betriebe damit überfordert sind, muss es
nach unserer Ansicht Branchenlösungen geben, die vor
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513394
(A) (C)
(B) (D)
allem kleinen Unternehmen Risiko und Organisations-
aufwand abnehmen. Gleichzeitig können solche Einrich-
tungen durch die entsprechende Größe Kostenvorteile
beim Vertrieb, bei Verwaltungskosten und bei möglichen
Anlagen realisieren. Das Arbeitsministerium arbeitet an
entsprechenden Vorschlägen. Um Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer stärker zu motivieren, eine betriebli-
che Altersversorgung aufzubauen, braucht es nach unse-
rer Meinung aber auch an anderer Stelle Veränderungen.
Heute muss jedem Beschäftigten auf Nachfrage ein
Angebot zur betrieblichen Entgeltumwandlung gemacht
werden. Die SPD will, dass in Zukunft jedes Unterneh-
men eine entsprechende Möglichkeit anbietet, wenn die
Arbeitnehmerin, der Arbeitnehmer nicht selbst darauf
verzichtet. Die Erfahrung in Nachbarländern zeigt, dass
eine solche Opt-out-Regelung zu einer deutlich besseren
Verbreitung führt.
Attraktive Altersversorgung wird in Zukunft sicher-
lich auch ein Argument sein, um Arbeitskräfte zu binden
oder neue zu gewinnen. Deshalb ist das für Unternehmen
nicht nur ein Kostenfaktor. Um betriebliche Altersversor-
gung für Beschäftigte lukrativer zu machen, sollten die
Ersparnisse der Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung
eingebaut werden.
Die Anrechnung auf die Grundsicherung ist eine
Hürde für Geringverdiener, sich mit betrieblicher Al-
tersversorgung zu beschäftigen. Auch da müssen wir ran.
Gerade Geringverdiener brauchen eine zusätzliche Ab-
sicherung im Alter. Die bisherige staatliche Förderung
muss deshalb auf den Prüfstand.
In den nächsten Wochen sollen ja die Ergebnisse ei-
nes Gutachtens vorliegen, das vom Finanzministerium
in Auftrag gegeben worden ist. Davon erhoffen wir uns
Erkenntnisse über die Wirkungen der steuerlichen För-
derung auch der betrieblichen Altersversorgung. Ich ver-
mute, wir werden in Zukunft auch bei der betrieblichen
Altersversorgung mit Zulagen arbeiten müssen, um Ge-
ringverdienern den Zugang zu ermöglichen. Von steuerli-
cher Förderung haben sie wegen ihres geringen Einkom-
mens in der Regel nichts. Wir brauchen eine Stärkung der
betrieblichen Altersversorgung. Dazu dient auch dieser
Gesetzentwurf.
In der Anhörung am Montag ist ja deutlich geworden,
dass die wesentlichen Punkte des Entwurfs unstrittig
sind:
– Die Verringerung der Unverfallbarkeitsfristen kommt
vor allem jungen und mobilen Arbeitskräften zugute.
– Der Arbeitgeberwechsel hat keine negativen Auswir-
kungen auf die bereits erworbenen Ansprüche an die
betriebliche Altersversorgung.
– Die Regelung über Abfindungen wird präzisiert.
– Die Informationspflicht der Arbeitgeber oder Versor-
gungsträger wird ausgeweitet.
Ein Wort noch zu dem Vorschlag, die Anlagemöglich-
keiten für Pensionsfonds zu verbreitern. Klar heißt das
unter Umständen mehr Risiko. Aber anders als Kollege
Birkwald das im Ausschuss gesagt hat, bedeutet dies
nicht ein Zocken auf Kosten der Beschäftigten.
Es gibt ein paar Reißleinen, die das verhindern sollen:
Zum einen darf ein Mindestversorgungsniveau nicht un-
terschritten werden, zum anderen bedürfen Veränderun-
gen der bisherigen Politik der Pensionsfonds der Zustim-
mung der Tarifvertragsparteien. Das heißt, da werden die
Interessen der Beschäftigten sehr konkret berücksichtigt.
Zum Dritten wird eine Einstandspflicht des Arbeitgebers
festgeschrieben.
All dies sichert für uns eine vertretbare Lösung vor
dem Hintergrund der Niedrigzinsphase, die betriebliche
Altersversorgung an der einen oder anderen Stelle in
Schwierigkeiten bringt. Wir wollen die betriebliche Al-
tersversorgung stärken. Dazu dient in gewissem Umfang
auch dieser Gesetzentwurf. Aber nötig ist deutlich mehr.
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Die Umset-
zung der EU-Mobilitätsrichtlinie wird in der Gesamt-
bewertung vielen Beschäftigten mit einer betriebli-
chen Altersversorgung, die das Unternehmen innerhalb
Deutschlands oder innerhalb der EU wechseln, das Le-
ben leichter machen. Betriebsrenten gelten ab 2018 nach
drei und nicht mehr nach fünf Beschäftigungsjahren als
unverfallbar und damit als mehr oder weniger garantiert.
Für diese Garantie wird auch das Mindestalter der Be-
schäftigten von 25 auf 21 Jahre gesenkt.
In der Anhörung der Sachverständigen, die dazu am
Montag stattfand, hat Herr Kleinlein vom Bund der Ver-
sicherten noch mal positiv hervorgehoben, dass mit der
betrieblichen Altersversorgung oft ein kostengünstiger
Schutz vor Berufsunfähigkeit verbunden ist, der deshalb
auch bei sehr kurzen Vertragslaufzeiten erhalten bleiben
sollte.
Zukünftig dürfen sogenannte Kleinstanwartschaften
auch nicht mehr ohne Zustimmung der Beschäftigten
abgefunden werden. Dies gilt allerdings nicht bei einem
Wechsel innerhalb Deutschlands. Außerdem werden die
Informationsrechte der Beschäftigten über ihre Betriebs-
rentenansprüche gestärkt, wobei diese nur auf deren aus-
drückliches Verlangen hin erteilt werden. Da sind wir
mit den jährlichen Renteninformationen der gesetzlichen
Rentenversicherung schon viel weiter, und das sollte
auch für Zusatzversicherungen der Standard sein.
Union und SPD haben ja in ihrem Koalitionsvertrag
vereinbart, die betriebliche Altersversorgung zu stärken.
Der Erwartung, dass durch die Umsetzung der EU-Mo-
bilitätsrichtlinie die betriebliche Altersversorgung insge-
samt an Attraktivität gewinnen werden würde, wurde in
der Anhörung ein deutlicher Dämpfer verpasst.
Nichtsdestotrotz hätten wir dem Gesetzentwurf zuge-
stimmt, da er eben durchaus auch die Rechte der Ver-
sicherten stärkt. Aber leider hat die Große Koalition
wieder in letzter Minute einen Änderungsantrag dazu ge-
packt, der erstens mit der Richtlinie nichts zu tun hat und
zweitens in völlig unzureichender Weise auf ein wirklich
strukturelles und großes Problem der betrieblichen Al-
tersversorgung reagiert.
Worum geht es dabei? Die Deutsche Bundesbank
verweist darauf, dass das Niedrigzinsumfeld es Unter-
nehmen oder ihren Pensionskassen, Pensionsfonds und
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13395
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(B) (D)
Unterstützungskassen – ich zitiere – „erschwert, mit dem
dafür angelegten Deckungsvermögen die zugesagten
Versorgungsleistungen zu erwirtschaften.“ (Deutsche
Bundesbank, Finanzstabilitätsbericht 2013, Versiche-
rer zwischen niedrigen Zinsen und erhöhten Eigenka-
pitalanforderungen, S. 13). Das Risiko „besteht darin,
dass die Erträge aus den Kapitalanlagen bei ungünstiger
Marktentwicklung eventuell nicht ausreichen, um die
den Kunden zugesagten Garantieleistungen und darüber
hinausgehende Überschusszahlungen zu erbringen. Dies
ist besonders bei der Neuanlage in einem dauerhaften
Niedrigzinsumfeld von Bedeutung.“ (ebd., S. 74), heißt
es im Finanzstabilitätsbericht 2013 der Bundesbank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, in der
Anhörung haben wir erfahren, dass der konkrete Anlass
für Ihren Änderungsantrag die Tatsache war, dass der
Pensionsfonds der Robert Bosch GmbH genau diese
Schwierigkeiten hat und die Startrente für Neurentne-
rinnen und Neurentner gegenüber 2015 um 17 Prozent
hätte gesenkt werden müssen. Darauf hat Bosch in einer
eigenen Stellungnahme zur Anhörung auf Drucksache
18(11)474 explizit hingewiesen. Die Aufsichtsbehörde
BaFin hat das bestätigt.
Zur Veranschaulichung einige Zahlen: Der Bosch-Pen-
sionsfonds ist mit einer Bilanzsumme von 2,5 Milliar-
den Euro der viertgrößte, der bei der BaFin gemeldeten
31 Pensionsfonds. Er verwaltet Kapitalanlagen im Wert
von 2,4 Milliarden Euro für 127 000 Anwärterinnen und
Anwärter und 39 000 Rentnerinnen und Rentner.
Pensionsfonds wurden 2002 eingeführt und sind damit
der jüngste der fünf Durchführungswege der betriebli-
chen Altersversorgung. Mittlerweile summieren sich laut
dem Finanzstabilitätsbericht der Bundesbank von 2013
die Leistungsansprüche der Versicherten aus allen Pensi-
onsfonds auf 117 Milliarden Euro (S. 84). Pensionsfonds
haben im Gegensatz zu den anderen Durchführungswe-
gen der BAV großzügigere – ich würde sagen: riskantere
– Kapitalanlagevorschriften. Sie sollen im Vergleich zu
Festzinsanlagen die vermeintlich höheren Renditechan-
cen der Börse nutzen und im Gegenzug müssen Sparerin-
nen und Sparer gegebenenfalls Abstriche bei den Renten-
leistungen hinnehmen.
Wie aber reagiert der Pensionsfonds von Bosch auf
das Niedrigzinsumfeld? Er überzeugt Union und SPD
davon, noch riskantere Anlagestrategien zu erlauben und
die Garantien für Betriebsrenten noch weiter abzusen-
ken, und er spekuliert im doppelten Wortsinn auf höhere
Renditen.
Der DGB hat das in seiner Stellungnahme sehr gut
zusammengefasst. Durch die Gesetzesänderung – Zitat
– „könnten Pensionsfonds auch in der Rentenbezugszeit
versuchen, höhere Renditen zu erwirtschaften. Gleichzei-
tig steht damit bei Eintritt in die Auszahlungsphase noch
nicht für deren gesamte Laufzeit fest, welche Höhe die
monatlichen Zahlungen haben werden, es besteht also
die Gefahr, dass die Zahlungen in ihrer Höhe schwanken
und ggf. geringer ausfallen als erhofft.“
Bosch und Union und SPD wetten also auf zukünftig
steigende Aktienkurse und setzen damit eine auskömm-
liche und verlässliche Alterssicherung der Beschäftigten
aufs Spiel. Das ist für uns nicht akzeptabel! Die Betriebs-
rentnerinnen und -rentner wissen in Zukunft also nicht
mal mehr während der Auszahlungsphase, wieviel Geld
sie bekommen. Die ausgezahlte Betriebsrente ist also
auch sehr kurzfristig vom Ertrag des Pensionsfonds, also
seinen Spekulationserfolgen auf den Kapitalmärkten, ab-
hängig. Garantiert wird nur noch eine Mindestleistung.
Union und SPD gestehen immer noch nicht ein, dass
viele Unternehmen in den 1990er-Jahren ihre Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter und auch sich selbst von zu
optimistischen Ertragserwartungen haben ködern lassen.
Entsprechend hoch wurden die Anfangsrenten angesetzt
bzw. entsprechend wenig zahlten die Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber ein. Da die Rendite dann aber in der
Folge der Finanzkrise geringer ausfiel als angenommen
und die Rückstellungen aus dem Ruder laufen, müssten
die Betriebsrentenzusagen jetzt laufend gekürzt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD,
mit diesem Änderungsantrag wird es Ihnen vielleicht
gelingen, den Pensionsfonds der Robert Bosch GmbH
kurzfristig zu stabilisieren, aber nur, indem Sie ihm er-
lauben, die Anlagestrategie noch riskanter zu gestalten,
sich noch mehr vom Kapitalmarkt abhängig zu machen.
Damit liefern Sie die Beschäftigten dem Kasino des Fi-
nanzmarktes aus. Damit machen Sie deren Altersvorsor-
ge zum reinen Spekulationsobjekt. Ganz offensichtlich
haben Sie aus der Finanzkrise nichts gelernt.
Die Linke sagt: Ziehen Sie endlich die Schlussfol-
gerung daraus, dass kapitalmarktgestützte Altersver-
sorgung nicht nur für die Beschäftigten hochriskant ist,
sondern auch noch die Unternehmen in den Ruin führt.
Deshalb noch einmal unser dringender Appell: Stärken
Sie die gesetzliche Rentenversicherung und sorgen Sie
dafür, dass das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent an-
gehoben wird.
Wir haben deshalb den Änderungsantrag abgelehnt
und werden uns insgesamt enthalten.
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
Koalition kann der Europäischen Union durchaus dank-
bar sein. Schließlich ist es die EU-Mobilitätsrichtlinie,
die die Bundesregierung nun letztlich zwingt, zumindest
einen kleinen Teil dessen umzusetzen, was der Koaliti-
onsvertrag verspricht.
Die betriebliche Altersversorgung sei zu stärken, heißt
es dort. Doch eigenmächtig gelingt wenig. Der Vorschlag
von Andrea Nahles, das sogenannte Neue Sozialpartner-
modell Betriebsrente, droht gerade am Widerstand der
Sozialpartner zu scheitern. Bereits zwei Entwürfe aus
dem Bundesarbeitsministerium mussten angesichts der
massiven Gewerkschafts- und Arbeitgeber-Kritik ver-
worfen werden.
Eine Einigung ist nicht in Sicht. Und selbst wenn sie es
wäre: Die bisherigen Vorschläge zur Nahles-Rente schei-
nen kaum geeignet, tatsächlich wie geplant eine umfas-
sende Verbreitung von Betriebsrenten zu erreichen. Denn
dazu bedürfte es, wenn man sich ehrlich macht, weniger
einer tarifvertraglichen Lösung als einer gesetzlichen
Regelung. Jeder neue Arbeitsvertrag müsste automatisch
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513396
(A) (C)
(B) (D)
mit einem Angebot zur betrieblichen Altersversorgung
sowie mit einer freiwilligen Opt-out-Option für die Be-
schäftigten verbunden sein. Ob die Bundesregierung ein
solches Modell durchsetzen könnte, ist vor dem Hinter-
grund der bisherigen Entwicklung allerdings zu bezwei-
feln.
Immerhin: Die Umsetzung der EU-Vorgaben, zu der
die Bundesregierung bis 2018 verpflichtet ist, wird Ver-
besserungen nach sich ziehen. Die im entsprechenden
Gesetzentwurf vorgesehenen verkürzten Unverfallbar-
keitsfristen und die Reduzierung des Mindestalters für
den Erhalt von Versorgungsanwartschaften dürften die
Mobilität von Betriebsrenten erhöhen und ihre Attrakti-
vität steigern. Gerade Jüngere und Frauen werden davon
profitieren. Ebenso zu begrüßen ist, dass künftig auch
die Anwartschaften eher unverfallbar sind und diejeni-
gen von ausgeschiedenen Beschäftigten auch nach deren
Ausscheiden dynamisiert werden sollen. Die Ungleich-
behandlung zwischen ehemaligen und aktiven Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmern hat damit ein Ende.
Allerdings: Die Bundesregierung hätte bei der Trans-
formation der Mobilitätsrichtlinie in nationales Recht
durchaus weiter gehen können. Wenig couragiert er-
scheint auch der geplante – überaus späte – Termin des
lnkrafttretens des Gesetzes. Erst im nahezu letztmögli-
chen Moment, nämlich am 1. Januar 2016, werden die
Regelungen Realität.
Im Zusammenhang mit der Mobilitätsrichtlinie disku-
tieren wir heute auch einen Änderungsantrag der Koali-
tionsfraktionen. Geplant ist, Pensionsfonds in der Aus-
zahlungsphase die Möglichkeit zu eröffnen, nicht mehr
nur versicherungsförmige Anlagestrategien zu verfolgen.
Durch die Option, auch risikoreicher zu agieren, sollen
während der Rentenbezugszeit höhere Erträge erzielt
werden können als bislang. Wie die öffentliche Anhö-
rung im Ausschuss Arbeit und Soziales am vergangenen
Montag zeigte, ist diese Einschätzung durchaus realis-
tisch. Wir werden uns diesem Vorschlag deshalb nicht
entgegenstellen.
Wir täten aber gut daran, den Blick zu weiten. Dass
nun bei angelegtem Kapital, das im Zeitraum des Ren-
tenbezugs eigentlich ein sicheres Auskommen gewähr-
leisten sollte, aggressive Anlagestrategien notwendig
erscheinen, ist kein Zufall. Dass selbst ein Großunter-
nehmen wie der Bosch-Konzern, der ein erhebliches In-
teresse an der Umsetzung des Änderungsantrags hat, die
erforderlichen Renditen für kaum erreichbar hält, weist
auf ein grundsätzliches Problem kapitalgedeckter Syste-
me: nämlich ihre Anfälligkeit für die schwankende Ent-
wicklung der Finanzmärkte. Kapitalgedeckte Altersvor-
sorgesysteme sind seit Jahren unter Druck. Ein Ende der
Niedrigzinsphase ist nicht absehbar. Vor diesem Hinter-
grund ist auch die Forderung – unter anderem von der Ar-
beitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung – zu
verstehen, Unternehmen künftig Pensionsrückstellungen
zu erleichtern, indem die Berechnungsvorschrift für den
Rechnungszins angepasst wird.
Übrigens: Bei der Riester-Rente ist die Situation der-
zeit nicht besser. Bereits mehrere Versicherungsunter-
nehmen haben das Geschäft mit Neu-Verträgen einge-
stellt. Auch hier also wackelt das System angesichts der
ungesunden wirtschaftlichen Entwicklung.
Welche Schlussfolgerungen ziehen wir daraus? Ohne
Frage: Das Drei-Säulen-System ist nach wie vor das rich-
tige Modell für die Alterssicherung. Wir setzen uns dafür
ein, dass die Betriebsrenten künftig auch all denjenigen
Beschäftigten offen stehen, die bisher faktisch ausge-
schlossen sind. Die Mobilitätsrichtlinie leistet dazu einen
Beitrag, reicht aber bei weitem nicht aus. Die dritte Säule
ist endlich auf eine solide Grundlage zu stellen, die eine
faire und transparente Altersvorsorge ermöglicht. Eine
zentrale Erkenntnis aus der Entwicklung in den vergan-
genen Jahren ist indes, dass sich gerade die gesetzliche
Rentenversicherung als ein Fels in der Brandung erwie-
sen hat. Ihr Image als zukunftsunfähiger Dinosaurier
konnte sie auch deshalb inzwischen ablegen. Wir wollen
gerade die erste Säule weiter stärken und ihr Leistungs-
vermögen so stabil wie möglich halten. Ein Absinken
des Rentenniveaus auf unter 40 Prozent, wie in der heute
veröffentlichten Prognos-Studie für die Zeit nach 2030
vorhergesagt, ist jedenfalls mit uns nicht zu machen.
Anlage 7
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung:
– des von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer
Vorschriften
– der Beschlussempfehlung und des Berichts zu
dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus,
Matthias W. Birkwald, Caren Lay, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kei-
ne Anrechnung von NVA-Verletztenrente auf
Grundsicherung im Alter
(Tagesordnungspunkt 22 und Zusatztagesord-
nungspunkt 3)
Marlene Mortler (CDU/CSU): Wir haben lange
diskutiert. Wir haben uns mit Wissenschaftlern, Sozial-
richtern, den zuständigen Beamten und, das ist für mich
eine Selbstverständlichkeit, mit den Betroffenen beraten:
mit älteren Landwirten, dem landwirtschaftlichen Nach-
wuchs und den Ehepartnerinnen von Landwirten.
Nun ist es soweit: Mit dem vorliegenden Entwurf zur
Änderung des Zwölften Gesetzes Sozialgesetzbuch und
weiterer Vorschriften setzen wir eine der komplexesten
agrarpolitischen Verabredungen unseres Koalitionsver-
trages um: die Reform der Hofabgabeklausel im Rahmen
der Alterssicherung der Landwirte.
Für alle Nichtlandwirte im Saal: Die Landwirtschaft
verfügt über ein eigenes System der Alterssicherung.
Bauern und Bäuerinnen erhalten mit Vollendung des
67. Lebensjahres eine Teilrente in Hohe von bis zu
660 Euro. Voraussetzung ist, dass die Landwirte ihren
Hof nicht weiterführen, sondern abgeben. Um diese so-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13397
(A) (C)
(B) (D)
genannte Hofabgabeklausel geht es bei dem Gesetz, über
das wir hier abstimmen.
Warum ist die Hofabgabe so wichtig? Über 90 Prozent
aller landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland sind
nach wie vor Familienunternehmen. Auf jedem dieser
Bauernhöfe, es sind über 250 000, stellt sich, wenn der
Betriebsleiter das Rentenalter erreicht, die Frage nach
der Zukunft: Wie geht es weiter mit dem Hof? Bleibt er
bestehen? Oder schließt er die Tore und der Strukturwan-
del setzt sich fort?
Die Hofabgabeklausel ist das Instrument, mit dem wir
einen klaren und rechtzeitigen Übergang der Verantwor-
tung von einer Generation auf die nächste unterstützen.
Ich sage es aus eigener Erfahrung: Wenn die ältere Ge-
neration nicht bereit ist, den Jungen das Zepter oder bes-
ser den Traktorschlüssel in die Hand zu geben, dann ist
der Hof in Gefahr. Nach 30 Jahren braucht ein landwirt-
schaftlicher Betrieb neuen Schwung, neue Tatkraft, neue
Fachkompetenz und auch einen neuen Blick auf das, was
notwendig ist, um einen Betrieb erfolgreich in die Zu-
kunft zu führen.
Andererseits gilt: Auch wenn niemand zur Hofabgabe
gezwungen wird, darf die Klausel natürlich nicht zu un-
billigen Härten führen. Die abgebende Generation muss
wirtschaftlich in der Lage sein, trotz Hofabgabe aus-
kömmlich zu leben. Dafür braucht sie weiter Einnahmen,
etwa aus Pacht- oder Veräußerungserlösen.
Denn das System der landwirtschaftlichen Alterssi-
cherung gewährt ja gerade keine Voll-, sondern nur eine
Teilrente. Diese Einnahmen müssen wir möglich ma-
chen. Und natürlich kann der Gesetzgeber keine Hofab-
gabe verlangen, wenn sich in einer Region gar keine Hof-
nachfolger finden. Auch dafür braucht man Lösungen.
Deshalb haben wir drei Dinge gemacht: Die Abga-
be flexibilisiert, das Nebeneinkommen gestärkt und die
Eigenständigkeit der Ehegattenversicherung vollendet:
Statt einer Veräußerung oder Verpachtung des Betriebs
kann die Hofabgabe in Zukunft auch durch den Über-
gang an eine Gesellschaft erfolgen, sofern der Landwirt
an der Unternehmensführung nicht beteiligt ist.
Persönlich hätte ich gern auch die Hofabgabe an den
Ehepartner in den Fällen der Teilerwerbsminderung er-
möglicht. lm Ergebnis haben wir davon abgesehen, weil
die Option der Gesellschaftsgründung die meisten mög-
lichen Fälle erfasst und wir keine darüber hinausgehende
Missbrauchsgefahr entstehen lassen wollten.
Flexibilisiert haben wir auch den Renteneintritt: Wie
auch in der gesetzlichen Rentenversicherung wird in
Zukunft derjenige, der über die Regelaltersgrenze hi-
naus arbeitet, einen Rentenzuschlag erhalten. Es geht um
0,5 Prozent pro Monat − immerhin.
Außerdem stärken wir das Nebeneinkommen. Mir ist
völlig klar, dass viele Landwirte darauf angewiesen sind,
einen Teil des Betriebes weiter zu bewirtschaften. Eben
deshalb heben wir den rentenunschädlichen Rückbehalt
auf 99 Prozent der sozialversicherungsrechtlichen Min-
destgröße an. Mehr geht nicht, ohne dass Sozialversiche-
rungsbeitrage anfallen. Konkret bedeutet dies: 8 Hektar
Ackerland, 2 Hektar Obstflächen und 75 Hektar Wald
können neben der Rente weiter bewirtschaftet werden.
75 Hektar Wald − das ist schon etwas!
Der dritte Reformbaustein liegt mir besonders am
Herzen: die vollständige Verwirklichung der Eigenstän-
digkeit der Ehegattenrente. Bisher hat ein versicherter
Ehepartner erst dann Alterssicherung erhalten, wenn der
Landwirt den Hof abgegeben hatte – selbst dann, wenn
man längst geschieden war.
Und auch einem voll erwerbsgeminderten Landwirt,
der seinen Betrieb vor Jahren an die Ehefrau abgegeben
hat, wurde die Rente wieder entzogen, wenn die Ehefrau
den Betrieb über die Regelaltersgrenze hinaus weiter ge-
führt hat. Die Rente des einen wird von der Rente des
anderen unabhängig. Das ist eine echte Errungenschaft
für die Frauen in der Landwirtschaft, im Jahr 2016 aber
auch eine absolute Notwendigkeit!
Auch wenn nie alle zufrieden sind: Das ist wirklich
ein ausgewogenes Paket, ein Paket im Interesse der ganz
großen Mehrheit unserer Bäuerinnen und Bauern. Ich
mochte Sie alle um Zustimmung zum vorliegenden Ge-
setzentwurf bitten.
Jana Schimke (CDU/CSU): Mit der heutigen ab-
schließenden Beratung zum 12. Sozialgesetzbuch-Ände-
rungsgesetz schaffen wir Verbesserungen in verschiede-
nen Bereichen.
1. Wir verbessern die sozialpolitischen Rahmenbe-
dingungen in Deutschland! Das betrifft Bezieher von
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Wir führen für Sparer einen jährlichen Freibetrag von
26 Euro für Einnahmen aus Kapitalvermögen und somit
insbesondere für Zinseinnahmen ein. Sparen wird sich
künftig also auch für Grundsicherungsempfänger wieder
mehr lohnen. Wenn jemand einmalige Einnahmen erzielt,
werden diese künftig erst im Folgemonat angerechnet,
und sollten diese einmaligen Einnahmen bedarfsdeckend
sein, sind sie in der Regel auf 6 Monate zu verteilen. Hier
sorgen wir für existenzielle Erleichterungen und Verein-
fachungen für Menschen im Leistungsbezug.
2. Wir unterstützen die Kommunen! Bereits seit
2 Jahren finanziert der Bund vollumfänglich die Grund-
sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Schon
damit unterstützen wir die Kommunen in hohem Maße.
Mit dem heutigen Gesetzentwurf gehen wir noch einen
Schritt weiter. Die Bundesländer dürfen künftig eine
vereinfachte Nachweisführung über die Verwendung
der Gelder anwenden. Damit leisten wir einen wichtigen
Schritt auch zum Bürokratieabbau.
3. Wir gestalten Europa! Seit dem 1. Juli dieses Jah-
res besteht die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügig-
keit für Kroatien. Diesen Status verankern wir jetzt im
SGB III, im Aufenthaltsgesetz und im Freizügigkeitsge-
setz. Wir profitieren von der Arbeitnehmerfreizügigkeit,
weil wir dadurch auch qualifizierte Fachkräfte für Man-
gelberufe gewinnen. Letztes Jahr waren 93 000 Kroaten
vorwiegend im verarbeitenden, im Baugewerbe und im
Gesundheits- und Sozialwesen sozialversicherungs-
pflichtig beschäftigt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513398
(A) (C)
(B) (D)
Für die Zukunft wird weiterhin von jährlich etwa
10 000 weiteren kroatischen Arbeitskräften ausgegan-
gen. Dadurch kann unser Fachkräftemangel abgemildert
werden und wird den insbesondere auch jungen Men-
schen in Europa eine Beschäftigungschance geboten.
Denn mit einer Arbeitslosenquote von 17,3 Prozent und
einer Jugendarbeitslosigkeit von rund 43 Prozent ähnelt
die Arbeitsmarktsituation in Kroatien der in Spanien oder
auch Griechenland. Die uneingeschränkte Arbeitnehmer-
freizügigkeit Kroatiens ist gelebtes Europa und kommt
Unternehmen und Arbeitsuchenden gleichermaßen zu-
gute.
4. Wir fördern Integration! Geduldete Ausländer dür-
fen künftig ausbildungsbegleitende Hilfen schneller in
Anspruch nehmen. Wir werden die bisherige Voraufent-
haltsdauer von 4 Jahren auf 15 Monate herabsetzen.
5. Wir stärken unseren Arbeitsmarkt! Auch das Kurz-
arbeitergeld verhalf uns in den letzten Jahren, übermäßi-
gen Arbeitsplatzabbau durch wirtschaftliche Krisen gut
zu überstehen. Ein entscheidendes Instrument war und
ist dabei auch die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes:
Wieviel Zeit räumen wir also unseren Betrieben ein,
Krisenzeiten zu bewältigen? Die bisher erfolgreich prak-
tizierte Bezugsdauer von 12 Monaten werden wir jetzt
auch im Gesetz verankern. Das gibt sowohl den Unter-
nehmen, als auch der Bundesagentur für Arbeit mehr Pla-
nungssicherheit.
Ebenso widmen wir uns der Gruppe der kurz befristet
Beschäftigten. Das sind unter anderem Bürofachkräfte,
Lagerarbeiter, Gästebetreuer oder auch Künstler. Sie er-
halten auch weiterhin, bis Ende Dezember 2016, einen
Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach einer nur 6-mona-
tigen Versicherungszeit.
Abschließend werden bereits mit dem Gesetzentwurf
sowie mit dem Änderungsantrag mehrere Änderungen
des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
vorgenommen. Künftig sollen die agrarpolitische Steue-
rungs- und sozialpolitische Sicherungsfunktion besser in
Einklang gebracht werden. Dazu werden zum Beispiel
die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessert und die Ab-
gabemöglichkeiten zwischen Ehegatten erleichtert.
Heute leisten wir einen Beitrag zur sozialen Markt-
wirtschaft, indem wir mit dem SGB-12-Änderungsgesetz
sowohl den sozialen Ausgleich fördern als auch arbeits-
marktpolitische Belange berücksichtigen.
Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD): Wir diskutieren
heute zu fortgeschrittener Zeit über ein Gesetz mit Än-
derungen im Sozialgesetzbuch XII, das vielfältige Än-
derungen mit sich führt und das man mit Fug und Recht
als Sammelsurium bezeichnen kann – angefangen bei
rein technischen Änderungen im SGB XII bis hin zur
Alterssicherung bei Landwirten. Die in dem Entwurf ent-
haltenen Änderungen kommen verschiedenen Leuten im
Kleinen aber auch im Großen zu Gute. Zusätzlich ent-
lasten wir die Kommunen durch eine Reduzierung ihrer
Nachweispflichten.
Wir schaffen endlich rechtliche Klarheit bei der Be-
zugsdauer des Kurzarbeitergeldes. Die Bezugsdauer des
Kurzarbeitergeldes wurde in den letzten 35 Jahren je-
weils per Rechtsverordnung des Arbeits- und Sozialmi-
nisterium von sechs auf mindestens zwölf Monate ver-
längert. Mit der gesetzlichen Festlegung auf nun zwölf
Monate bieten wir vor allem den Unternehmen und ihren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Planungssicherheit.
Wir schaffen Gerechtigkeit bei ehemaligen Wehr-
dienstleistenden der NVA.
Für Leistungsberechtigte, die während ihres Wehr-
dienstes in der Nationalen Volksarmee der DDR eine Be-
schädigung erlitten haben, wird für die in diesen Fällen
gezahlte Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallver-
sicherung ein Freibetrag in Höhe der Grundrente nach
dem Bundesversorgungsgesetz eingeführt. Die Verletz-
tenrente wird dann in Höhe dieses Freibetrages nicht als
Einkommen auf die Grundsicherung im Alter und auf
die Erwerbsminderung angerechnet. Damit werden im
Wehrdienst verletzte Soldaten der NVA mit denen der
Bundeswehr gleichgestellt.
Und wir entlasten die Kommunen hinsichtlich ihres
Verwaltungsaufwandes.
Durch den Wegfall einer differenzierten Nachweis-
pflicht der Länder bei der Übernahme der Kosten für die
Leistung der Grundsicherung im Alter durch den Bund
bieten wir den Ländern und Kommunen den nötigen
Freiraum, Informationen zum Bildungs- und Teilhabepa-
ket zu erheben, die uns bei der Beurteilung helfen.
Neben den zahlreichen Verbesserungen regeln wir
in dem Gesetzentwurf auch technische Details, die aber
auch zu kleinen materiellen und organisatorischen Ver-
besserungen führen können, wie zum Beispiel die Erhö-
hung des Freibetrages um 26 Euro für Einnahmen aus
dem Schonvermögen auf Leistungen des SGB XII oder
die Anrechnung von einmaligen Einnahmen im Folge-
monat.
Ein großer Punkt ist die Verbesserung der Arbeits-
und Ausbildungsunterstützung für Flüchtlinge. Durch
die Öffnung der ausbildungsbegleitenden Hilfen für Ge-
duldete nach einer Voraufenthaltszeit von 15 Monaten
ergreifen wir Maßnahmen, die Ausbildungsabbrüche
verhindern können und damit den Weg zu Arbeit und In-
tegration erleichtern.
Die vom Bundesrat, vom Deutschen Verein und ande-
ren Verbänden in ihren Stellungnahmen geäußerte Kritik,
dass sich in dem Gesetzentwurf keine Regelung zur Lö-
sung der sogenannten „Erstrentenproblematik“ und der
Anpassung der Regelbedarfsstufe 3 wiederfindet, kann
ich nachvollziehen. Wir beschäftigen uns schon seit ge-
raumer Zeit mit dieser Thematik und werden alsbald Lö-
sungsvorschläge darlegen.
Und last, but not least: Zu den Verbesserungen bei der
Hofabgabe, vor allem bei der Hofabgabe an den Ehegat-
ten oder die Ehegattin, wird mein Kollege Dr. Wilhelm
Priesmeier reden.
Wir regeln in diesem vielfältigen Gesetzentwurf viel
Kleines und viel Großes. Doch jede Regelung bringt
Verbesserung mit sich oder sorgt für mehr Rechts- und
Planungssicherheit.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13399
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In diesem Sinne lade ich Sie ein, dem Gesetz zuzu-
stimmen.
Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD): Die SPD hat sich
immer zu dem sozialen Sicherungssystem in der Land-
wirtschaft bekannt und tut das auch heute. Die Hofab-
gabe als Voraussetzung für den Bezug einer Rente war
bei der Einführung der Landwirtschaftlichen Alterssiche-
rung 1957 sicher richtig. Sie hat den Strukturwandel in
der Landwirtschaft seit fast 60 Jahren begleitet und ist
immer wieder an die aktuellen Erfordernisse angepasst
worden.
Heute müssen wir uns jedoch die Frage stellen, ob das
bloße Größenwachstum der Betriebe noch Ziel unserer
Agrarpolitik sein sollte. Brauchen wir denn immer grö-
ßere Betriebe? Will die Gesellschaft das heute überhaupt
noch?
Der damals gewünschte Strukturwandel hin zu einer
wettbewerbsfähigen Landwirtschaft ist längst eingetre-
ten. Wir haben nur noch 180 000 Vollerwerbsbetriebe.
Die Hofabgabeverpflichtung schafft zunehmend soziale
Ungerechtigkeiten. Für Inhaber kleinerer Betriebe, die
es durchaus noch gibt, ist die soziale Absicherung allein
durch den Rentenbezug häufig nicht gewährleistet. Sie
sind häufig auf zusätzliches Einkommen neben dem Ren-
tenbezug angewiesen.
Aus diesem Grund hat die SPD 2012 auch die Ab-
schaffung der Hofabgabe gefordert. Im Koalitionsvertrag
haben wir durchgesetzt, dass die Hofabgabeverpflichtung
neu gestaltet wird. Eine Abschaffung ist uns leider nicht
gelungen und am Widerstand der Union gescheitert.
In der Öffentlichen Anhörung am Montag hat der
Sachverständige Mehl vom Thünen Institut darauf ver-
wiesen, dass in Zukunft nur noch ein Drittel der Betriebe
von der Hofabgabe betroffen sein wird. Man müsse sich
dann in der Tat die Frage stellen, ob es gerechtfertigt sei,
für so einen kleinen Prozentsatz der Betriebe eine Sank-
tion aufrechtzuerhalten, die eben zwei Drittel der Berufs-
kollegen nicht mehr betrifft.
Die heute hier vorliegende Novellierung der Hofabga-
beklausel ist eindeutig eine Verbesserung im Unterschied
zur bisherigen Situation. Für 64 Prozent der Betriebe ist
die Hofabgabeverpflichtung damit faktisch abgeschafft
und für weitere 15 Prozent der Betriebe erheblich ent-
schärft worden. Die verschiedenen Optionen ermöglichen
einem Großteil der Betroffenen, ihre Rentenansprüche zu
realisieren und gleichzeitig ausreichend zusätzliche Ein-
künfte zu erzielen. 21 Prozent der Landwirte lassen wir
jedoch immer noch ohne wirtschaftliche Lösung für das
Alter zurück. Wir haben einen Kompromiss erarbeitet,
nicht mehr und nicht weniger.
Ja, wir haben die Alterssicherung der Landwirte ein
großes Stück voran gebracht. Wir stärken den eigen-
ständigen Rentenanspruch des abgebenden Landwirtes
gegenüber seinem Ehegatten, insbesondere den der Bäu-
erinnen. Die Bäuerinnenrente war bisher abhängig von
der Entscheidung des Ehemannes den Hof abzugeben.
Alleinstehende landwirtschaftliche Unternehmer, das
sind 21 Prozent der Betriebe, profitieren jedoch gar nicht.
Weitere 15 Prozent der Betriebe profitieren nur teilweise,
wenn der Landwirt und sein Ehegatte beide in der AdL
versichert sind. Die Neuregelung führt bei dieser Kon-
stellation dazu, dass nur einer von beiden Partnern die
Rente bekommen kann.
Auch die Erhöhung des rentenunschädlichen Rück-
behalts von derzeit 2 Hektar auf fast 8 Hektar landwirt-
schaftlicher Nutzfläche bedeutet eine erhebliche Verbes-
serung. Winzer dürfen in Zukunft zwei Hektar, Besitzer
von Sonderkulturen 2,2 Hektar und Forstwirte 75 Hektar
zurückbehalten. Auch das ist eine deutliche Verbesse-
rung.
Mit der Flexibilisierung des Renteneintrittes nehmen
wir eine weitere Anpassung an das allgemeine Renten-
system vor. Gezahlte Beiträge gehen nicht mehr verloren,
auch wenn der Hof später abgegeben wird. Das Modell
der flexiblen Rente entspricht dem aktuellen Übergangs-
modell in der allgemeinen Rentenversicherung. Ich halte
es daher für zeitgemäß, diese individuelle Entscheidung
für den Renteneintritt rentenunschädlich auch im land-
wirtschaftlichen Bereich umzusetzen.
Weitere Hofabgabemöglichkeiten wie die rentenun-
schädliche Einbringung des Unternehmens in eine Ge-
sellschaft halte ich für sinnvolle Ergänzungen des vor-
geschlagenen Gesetzentwurfes, um individuelle Modelle
umzusetzen. Am Ende wird erst eine Evaluierung in ei-
nigen Jahren zeigen, ob die Neuregelungen in der Praxis
den Landwirten den Bezug ihrer Rente erleichtern und
zu einem angemessenen Auskommen im Alter beitragen.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal besonders
die Leistungen der Mitglieder des Arbeitskreises zur
Abschaffung der Hofabgabe um Herrn Hugenberg und
Herrn Eickmeyer würdigen. Mit viel Sachverstand und
unermüdlichem Engagement haben sie den Dialog und
die Diskussion zur Hofabgabe seit Jahren ganz wesent-
lich mitbefördert. Zu gegebener Zeit müssen wir die Si-
tuation neu bewerten.
Es bleibt weiterhin unsere Forderung, bei der nächsten
sich für uns Sozialdemokraten bietenden Gelegenheit das
umzusetzen, was uns in dem gegenwärtigen Kompromiss
nicht gelungen ist: Die vollständige Abschaffung der
Hofabgabeverpflichtung.
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Die heu-
te vorliegenden Änderungen des SGB XII lösen leider
wieder viele Probleme nicht. Aber eine längst überfälli-
ge Korrektur gibt es immerhin. Die Verletztenrente von
Wehrdienstleistenden der NVA wird nicht länger auf die
Grundsicherung angerechnet. Die Linke hat dafür lange
gekämpft und war nun endlich erfolgreich!
Dagegen wird die sogenannte Hofabgabeklausel lei-
der nur aufgeweicht. Seit den 1950er-Jahren regelt sie,
dass eine landwirtschaftliche Rente nur beziehen kann,
wer vorher den Hof abgibt. Das ist auch kein Problem,
solange der Betrieb in der Familie bleibt.
Aber das ist längst ein Auslaufmodell, zum Beispiel
weil die Kinder sich beruflich anders orientiert haben
und die Enkel zwar interessiert, aber noch zu jung sind.
Dann steht der Hofinhaber vor einem Dilemma: Entwe-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513400
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der er behält den Hof, verliert aber zumindest vorläufig
seine Rentenbeiträge. Oder er verkauft oder verpachtet
den Hof, für eine Minirente von 450 Euro! Das ist ein
drastischer staatlicher Eingriff in die Entscheidung zur
Hofnachfolge.
Und es stellt sich die Frage: Ist das angemessen? Ziel
soll die Beförderung des Generationswechsels und damit
einer gesunden Agrarstruktur sein. Aber das Problem
ist doch längst, überhaupt eine Hofnachfolge zu finden.
Deshalb gehört diese antiquierte Regelung abgeschafft,
wie das auch der Bundesrat fordert. Aber stattdessen legt
die Koalition heute eine veritable Verschlimmbesserung
vor.
Ja, es ist gut, dass jetzt Frauen einen eigenständigen
Rentenanspruch haben und nicht mehr darauf angewie-
sen sind, dass der Hof abgegeben wird. Aber wenn nach
Aussage von Dr. Mehl vom Thünen lnstitut am Montag in
der Anhörung heute der Hofabgabezwang für 64 Prozent
der Betriebe faktisch abgeschafft und für weitere 15 Pro-
zent erheblich entschärft wird, warum denn nicht für alle
abschaffen?
Dr. Mehl warnte am Montag doch völlig zu Recht,
dass es schwer würde, die Hofabgabe für 21 Prozent der
Betriebe noch mit agrarstrukturellen Zielen zu rechtferti-
gen. Wieso soll ein alleinstehender oder unverheirateter
Landwirt weiter den Betrieb an Dritte abgeben müssen,
während Verheiratete ihre Rente beziehen, wenn der
Gatte oder die Gattin den Hof übernimmt? Diese Diskri-
minierung von Unverheirateten und Alleinstehenden ist
inakzeptabel!
Für Waldbesitzer wurde auch eine absurde Regelung
gefunden. Sie sollen für eine Minirente ihren Wald ent-
weder verkaufen, 9 Jahre verpachten oder stilllegen.
Aber in unserem Land wird Wald traditionell gar nicht
verpachtet. Und Stilllegung heißt kein Erlös, also nur
Minirente und Altersarmut. Das geht doch so nicht! Vie-
le Kleinstwaldflächen werden von Forstbetriebsgemein-
schaften bewirtschaftet. Sie würden durch Zwangsver-
kauf oder Stilllegung Bewirtschaftungsflächen verlieren.
Das ist einfach Unsinn.
Der Bodenverkauf mit dem Hof ist überhaupt ein
spannendes Thema. Die Preisexplosion auf dem Bo-
denmarkt ist doch bekannt. Man muss nicht besonders
hellseherisch begabt sein, um zu behaupten, dass diese
Flächen nicht an Junglandwirte verkauft werden, sondern
zur Aufstockung der Minirente an Meistbietende. Statt
den Generationenwechsel fördert die Hofabgabeklausel
also den Ausverkauf des Bodens an vagabundierendes
Kapital. Das geht gar nicht!
Und dann bleibt der Abgebende oft auch noch auf den
Unterhaltskosten der Hofstelle sitzen, die nicht gekauft
wird. Wer also wirklich die breite Streuung des Bodenei-
gentums und vor Ort verankerte Landwirtschaftsbetrie-
be sichern will, muss die Hofabgabeklausel abschaffen.
Jetzt und für alle.
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Willkommen in der Gegenwart, auch auf dem
Lande.
Die Anhörung zur Hofabgabeverpflichtung der Bäue-
rinnen und Bauern, um eine kleine Rente zu erhalten, am
Montag, zeigte einmal mehr, dass Sie von der CDU/CSU
in der Vergangenheit, als alles noch so schön einfach
war, verharren. Sie halten den Schein einer Verpflichtung
aufrecht, die völlig ausgehöhlt und inhaltsleer ist. Nur
noch 36 Prozent der Alterskassenmitglieder sind von ihr
betroffen. Alle anderen sind nach dem Reförmchen von
heute von der Abgabe befreit.
Vor allem sind aber die Alleinstehenden − immerhin
21 Prozent − betroffen. Das zeigt: Sie akzeptieren neben
dem Trauschein nach wie vor keine anderen Partner-
schaften. Auch ohne Trauschein wird oft Verantwortung
füreinander übernommen, meine Damen und Herren von
der CDU/CSU. Das gilt auch für schwule Bauern oder
lesbische Bäuerinnen mit Kind, wie in der Anhörung
vom Jungbauern Phillip Brändle von der AG bäuerliche
Landwirtschaft deutlich gemacht wurde.
Streichen Sie endlich diese anachronistische inhalts-
leere Hofabgabeverpflichtung von 1957. Ist ja schon ein
bisschen her, aber Sie denken ja in vatikanischen Zeitrau-
men. Sie denken in Zeiten, als Opa mit 85 Jahren auf dem
Sterbebett an seinen 62-jährigen Sohn den Hof übergab.
Der Jungbauer Brändle machte auch deutlich, dass für
die jetzigen Hofübernehmer die Hofabgabepflicht der
Alten keine Bedeutung mehr hat. Er sich vor Hofüber-
nahmeangeboten nicht retten kann. Also Ihr Argument,
die jungen Bäuerinnen und Bauern brauchen das für ihre
Zukunft, ist gar keines.
Auch dem Bund der deutschen Landjugend können
wir nur zurufen: Kommen Sie bitte endlich in der Ge-
genwart an. Seien Sie doch ehrlich: Sie vom Deutschen
Bauernverband und CDU/CSU wollen doch gar nicht
den jahrzehntelang Einzahlenden im Alter ihre wohlver-
diente Rente als soziale Anerkennung zukommen lassen,
sondern sie wollen nur eines: eiskalte, knallharte Struk-
turpolitik.
Das unterscheidet Sie fundamental von uns. Für uns
Grüne ist das Altersgeld die wohlverdiente Rente für un-
sere Alten. Wir wollen die Kleinbauern nicht auch noch
um ihre paar Hektar Land bringen. Das erkennen Sie ja
immerhin etwas an mit der Erhöhung der Rückbehaltsflä-
chen auf 7,9 Hektar.
Noch ein Drittes. Dass nach wie vor Bäuerinnen und
Bauern mit teilweiser Beeinträchtigung der Erwerbsfä-
higkeit erst abgeben müssen, ist überhaupt nicht nach-
vollziehbar in einer Gesellschaft, die sich gerade um die
Chancen von Menschen mit Beeinträchtigungen große
Mühe der Anerkennung und des Ausgleiches gibt.
Dieses Reförmchen zeigt wieder einmal, dass es CDU/
CSU nur um Schaufensterpolitik geht. Man hat es dem
Bauernverband versprochen, deshalb darf die Hofabga-
bepflicht nicht ersatzlos gestrichen werden. Klientelpo-
litik statt Sozialpolitik gegen die Schwächsten, unsere
Alten.
Und zum Schluss meine Damen und Herren von der
CDU/CSU: Gerade die kleinen Waldbauern pflegen den
Wald oft sehr nachhaltig, aber Sie von der CDU/CSU
pflegen nicht die Waldbauern, sondern zwingen sie, ih-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13401
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ren Wald zu verpachten und damit oft der Ausplünderung
anheimzugeben. Beerdigen Sie endlich das ausgehöhlte,
inhaltsleere Potemkinsche Dorf, die Hofabgabepflicht!
Anlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur
Änderung des Seearbeitsgesetzes (Tagesordnungs-
punkt 23)
Wilfried Oellers (CDU/CSU): Wir beraten heute in
2. und 3. Lesung den von der Bundesregierung einge-
brachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Seearbeitsgesetzes. Das am 1. August 2013 in Kraft
getretene Seearbeitsgesetz hat das Seearbeitsüberein-
kommen 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation
(IAO) in nationales Recht umgesetzt und löste damit das
völlig veraltete Seemanngesetz von 1957 ab. Mit diesem
Gesetz hat Deutschland 2013 die Voraussetzungen dafür
geschaffen, dass die Arbeits- und Lebensbedingungen
der Seeleute an Bord von Kauffahrteischiffen gründlich
verbessert und die Mindeststandards eingehalten werden.
Es war der Union ein wichtiges Anliegen, die beson-
ders schwierigen Arbeitsbedingungen sowie sozialen Be-
dingungen der Seeleute unter die Lupe zu nehmen und
klare sowie weltweit verbindliche Arbeitsbedingungen in
deutsches Recht umzusetzen. Damit ist ein deutliches Si-
gnal zugunsten eines fairen Wettbewerbs im Bereich der
Schifffahrt und für die Seeleute klare Voraussetzung für
eine gute soziale Absicherung gesetzt worden.
Nun hat die Internationale Arbeitskonferenz der IAO
auf ihrer Tagung in Genf am 11. Juni 2015 eine weitere
Anpassung des Seearbeitsübereinkommens beschlossen.
Ziel der Konferenz, das die Bundesregierung unterstützt,
ist es, eine bessere Absicherung der Seeleute gegen fi-
nanzielle Risiken in Gefährdungssituationen zu gewähr-
leisten.
Die Vertragsstaaten werden verpflichtet, ein effektives
System der finanziellen Sicherheit zu etablieren. Dies
wollen wir nun in deutsches Recht umsetzen. Wir in der
Union begrüßen diese Verbesserung der Lage der Seeleu-
te, die ihre Arbeit unter schweren körperlichen und psy-
chischen Bedingungen verrichten. Es ist daher unerläss-
lich, dass die Schiffer und Matrosen auch in finanziellen
Schwierigkeiten nicht allein gelassen werden.
Das bedeutet konkret, dass im Falle eines Fehlverhal-
tens durch den Reeder, wie bei einem „Imstichlassen“,
Seeleute finanziell entschädigt werden. Besonders wich-
tig bei der Gesetzesänderung ist die Klärung des Begriffs
„Imstichlassen“, der in der deutschen Sprachfassung der
IAO als „Zurücklassen“ richtigerweise nicht übernom-
men worden ist. Im nationalen Recht haben wir eine
andere Belegung dieses Begriffes und daher ist es von
großer Bedeutung, dass die Neuregelung durch das Ge-
setz die rechtswidrige Pflichtverletzung des Reeders als
„Imstichlassen“ bezeichnet.
Wir haben noch die Pressemeldungen des Jahres 2013
in Erinnerung mit dem Fall von Schiffsbesatzungen, die
monatelang vor der deutschen Küste ankern mussten,
weil der ausländische Schiffseigentümer sich nicht mehr
um sie gekümmert hatte und sie ohne Lohn, Proviant und
Kraftstoff zurückgelassen hatte. Diese unhaltbare Situa-
tion wollen wir verhindern und vor allem für die Klärung
und Absicherung der finanziellen Ansprüche der beschä-
digten Seeleute sorgen.
Wir schaffen also die Voraussetzungen dafür, dass
die Schiffsbesatzungen im Falle eines Bruchs des Ar-
beitsverhältnisses durch den Reeder ihre Heuer erhalten,
und dies bis zu einer Dauer von vier Monaten, dass die
Kosten ihrer Heimschaffung bis zu ihrem Wohnort vom
Reeder übernommen werden, und nicht zuletzt, dass die
grundlegenden Bedürfnisse der Besatzungsmitglieder
wie zum Beispiel ausreichende Ernährung, Trinkwasser-
vorräte, Unterkunft, aber auch Kraftstoff für das Schiff
sowie ärztliche Betreuung an Bord finanziell abgesichert
sind.
Dabei möchte ich hervorheben, dass Fälle des Im-
stichlassens durch deutsche Reeder bislang nicht bekannt
sind. Beachtenswert ist, dass es seit 1958 keinen einzi-
gen Heimschaffungsfall auf Schiffen deutscher Reeder
gegeben hat. Erfreulich ist, dass die deutsche Flagge im
internationalen Vergleich als sicher und verantwortungs-
bewusst gilt. Die Gesetzesänderung soll dies nicht infra-
ge stellen. Sie sichert vielmehr die Wettbewerbsfähigkeit
der deutschen Seeschifffahrt im internationalen Kontext.
Eine weitere Änderung, die wir sehr begrüßen, ist die
Pflicht des Reeders zur Entschädigung aller Seeleute
oder deren Hinterbliebenen bei Tod oder Erwerbsunfä-
higkeit aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrank-
heiten. Hier geht es darum, dass alle an Bord Beschäf-
tigten abgesichert werden. Also sind auch diejenigen
Seeleute betroffen, die nicht in der deutschen gesetzli-
chen Unfallversicherung pflichtversichert sind und die
nach Deutschland entsandt worden sind, aber in ihren
Heimatländern versichert bleiben. Der Reeder garantiert
nun die Entschädigung mit einer privaten Versicherung
auch für diese an Bord tätigen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer.
Von besonderer Bedeutung bei dem Gesetzentwurf ist
die Vereinfachung der Förderung der Sozialeinrichtun-
gen für Seeleute von einer projektbezogenen Förderung
auf eine institutionelle Förderung. Diese Anlaufstellen
für deutsche und ausländische Seeleute sind wichtige
Treffpunkte in den Hafenstädten.
Es sind meistens kirchliche Träger, die dank vieler eh-
renamtlich Engagierten Seelsorge leisten und gegen die
soziale Isolation der Schiffer und Matrosen arbeiten. An
dieser Stelle muss das Engagement der Missionen gebüh-
rend gelobt werden. Mit dem neuen Gesetz vereinfacht
sich der Verwaltungsaufwand für die Förderung. Und
von der Umstellung profitieren nicht nur die Sozialein-
richtungen sondern auch die Seeleute. Die Träger der
Missionen können sich auf ihre wertvolle seelsorgerische
und unterstützende Aufgabe konzentrieren, und wären
nicht mehr mit bürokratischen Angelegenheiten belastet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513402
(A) (C)
(B) (D)
Im Ergebnis führt dieser Gesetzentwurf der Bundes-
regierung also für alle Betroffenen zu positiven Ände-
rungen. Fairer Wettbewerb, angemessene Arbeitsbedin-
gungen und finanzielle Absicherung der Seeleute, dafür
setzten wir uns von der Union ein.
Michael Gerdes (SPD): Wir beraten heute Änderun-
gen im Seearbeitsgesetz, welches für alle Personen gilt,
die an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge tätig
sind. In der Summe geht es um verbindliche Mindest-
standards hinsichtlich der Arbeits- und Lebensbedingun-
gen von Seeleuten.
Ausgangspunkt ist das Seearbeitsübereinkommen der
Internationalen Arbeitsorganisation (International La-
bour Organisation, ILO), welches bereits von 66 Staaten
ratifiziert wurde (Stand 18. Mai 2015). Das genannte Ab-
kommen gilt schätzungsweise für 1,2 Millionen Seeleute
weltweit. Diese Zahl zeigt die immense Bedeutung der
globalen Schifffahrt.
Die Anpassungen des Seearbeitsgesetzes, die wir
heute beraten, betreffen die bessere Absicherung von
Seeleuten gegen finanzielle Risiken in Gefährdungssitu-
ationen. Konkret beziehen sich die Änderungen auf die
Verpflichtung von Reedern zum Abschluss einer Versi-
cherung für den Fall des „Imstichlassens“ der Besatzung,
die Entschädigung von Seeleuten oder Hinterbliebenen
bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten sowie die in-
stitutionelle Förderung von Seemannsmissionen.
SPD und Union bringen einen Änderungsantrag zum
vorliegenden Gesetzentwurf ein. Wir wollen, dass die
institutionelle Förderung von Sozialeinrichtungen in
deutschen Häfen nicht erst zum 1. Januar 2017 beginnt,
sondern bereits am Tag nach Verkündung des Gesetzes.
So steht den Missionen mehr Geld für ihre sinnvolle Ar-
beit zur Verfügung und verschafft ihnen insgesamt mehr
Planungssicherheit.
Positiv hervorheben möchte ich, dass mit der Än-
derung des Seearbeitsgesetzes eine genaue Definition
des „Imstichlassens“ einhergeht. Ein Reeder lässt sei-
ne Mannschaft im Stich, wenn er die Kosten für die
Heimschaffung nicht übernimmt, nicht für medizinische
Betreuung sorgt, mit dem Lohn in Verzug ist, schlech-
te Unterkünfte oder ungenügende Verpflegungs- oder
Trinkwasservorräte bereithält oder das Schiff nicht mit
ausreichend Kraftstoff ausgestattet ist.
All diese Anforderungen an ein gutes Arbeitsverhält-
nis zwischen Reeder und Seemann klingen in meinen
Ohren eigentlich selbstverständlich. Der raue Alltag auf
manchen internationalen Handelsschiffen macht die kon-
krete Benennung von Mindeststandards aber scheinbar
notwendig.
Keine Frage, wir unterstützen diese Gesetzesände-
rung. Denn jenseits aller Seefahrerromantik, die ich als
„Landratte“ maximal aus Seemannsliedern kenne, ist das
Arbeiten und Leben auf hoher See sehr anspruchsvoll.
Ein Schiffsmechaniker zum Beispiel muss verschie-
denste Fähigkeiten mitbringen. Es braucht Sorgfalt, etwa
beim Ablesen nautischer Messinstrumente, Verantwor-
tungsbewusstsein beim Überprüfen der Sicherheitsein-
richtungen, Umsicht beim Bedienen von Kränen und
Winden, Reaktionsgeschwindigkeit zum Erkennen und
Beseitigen von Störungen sowie grundsätzliches tech-
nisches Verständnis für Motoren oder Umschlags und
Ankereinrichtungen. Wer solch anspruchsvolle Arbeit
verrichtet, hat vernünftige soziale Bedingungen und gu-
ten Arbeitsschutz verdient. Das ist der Kern des Seear-
beitsgesetzes.
Erkrankt ein Seemann bei der Arbeit, liegt ein rie-
siges Meer zwischen ihm und seiner Heimat. Schwere
Unfälle und Krankheiten gehörten vor Jahrzehnten auf
dem gefährlichen Arbeitsplatz Schiff zur Tagesordnung.
Jahrhundertelang waren Seeleute im Notfall auf die allei-
nige Fürsorge ihres Reeders oder Kapitäns angewiesen.
So etwas ist heute nicht mehr vorstellbar. Die Schifffahrt
wird immer moderner, somit braucht es auch moderne
Rahmenbedingungen für die Arbeit auf See.
Was die Sicherheit auf Schiffen unter deutscher Flag-
ge angeht, brauchen wir uns nicht zu verstecken. Im in-
ternationalen Vergleich stehen wir gut da. Seeleute auf
Schiffen unter deutscher Flagge sind automatisch in der
gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Die meis-
ten Seeleute sind zusätzlich durch die deutsche Kran-
ken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
sowie der Seemannskasse abgesichert. So muss es sein!
Das SPD-Credo „Gute Arbeit“ gilt nicht nur an Land,
sondern auch auf hoher See.
Herbert Behrens (DIE LINKE): Seeleute haben ei-
nen harten Job. Lange Schichten, kurze Liegezeiten in
den Häfen und wochenlange Abwesenheit von Zuhau-
se sind das Gegenteil von Seefahrer-Romantik. Darum
müssen Regeln sein, damit die Seeleute geschützt sind
vor Ausbeutung und unfairer Behandlung.
Die Gewerkschaft Verdi hat deshalb für die Besatzun-
gen auf deutschen Schiffen Tarifverträge mit den Reedern
abgeschlossen, in denen die Arbeitszeit, die Ruhezeiten
und Urlaubsanspruche und die sogenannte Heimschaf-
fung geregelt sind. Heimschaffung heißt: Kosten und
Transport für die Heimreise haben die Arbeitgeber zu
übernehmen. Aber wie im wirklichen Leben halten sich
die Reeder als Arbeitgeber nicht immer an das, was sie
unterschrieben haben, und versuchen, sich einen Vorteil
zu verschaffen.
Wenn’s ganz hart wird, dann macht sich ein Reeder
sogar aus dem Staub und lässt Mannschaft Mannschaft
sein. Darum ist es sinnvoll, dass nicht ausschließlich im
Tarifvertrag geregelt ist, wer für die so genannte Heim-
schaffung bezahlt. Deshalb sollen Seeleute künftig ge-
setzlich geschützt werden. Die Linke begrüßt die gesetz-
liche Regelung. Wir wollen gute Arbeit auch auf See. Wir
stimmen dem Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgeset-
zes zu.
Künftig sind Reeder verpflichtet, eine Versicherung
für den Fall des Imstichlassens der Besatzung abzu-
schließen. Imstichlassen heißt, der Reeder bricht den
Heuervertrag und die Mannschaft sitzt fern der Heimat
und muss ihre Heimreise organisieren. Zusätzlich bietet
dieses Gesetz einen besseren Schutz bei Arbeitsunfällen
und Berufskrankheiten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13403
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Eigentlich gute Voraussetzungen, um den Seemanns-
beruf attraktiv zu machen. Wie aber sieht die Realität
aus? Die Zahl der Arbeitsplätze auf Schiffen unter deut-
scher Flagge schrumpft und schrumpft. Denn die deut-
schen Reeder flüchten immer noch scharenweise aus
dem Zuständigkeitsbereich des deutschen Seerechts. Sie
wechseln mit ihren Schiffen unter anderen Flaggen, wo
sie nicht die Standards einhalten müssen, die über das hi-
nausgehen, was auf internationaler Ebene vereinbart ist.
Regeln müssen dort eingeführt werden, wo der freie
Markt nichts mehr regelt, oder wenn Selbstverpflichtun-
gen nicht eingehalten werden.
Darum will die Linke auch erreichen, dass die Reeder
in die Pflicht genommen werden, wenn sie Subventio-
nen aus dem Bundeshalt kriegen. Die Bundesregierung
hat den Reedern zugesagt, sie können künftig die Lohn-
steuer vom Seemannslohn vollständig einbehalten und
brauchen nicht an den Staat abzuführen. Bisher waren es
40 Prozent. Auch Versicherungssteuern auf Erträge aus
dem so genannten Erlöspool fallen jetzt dauerhaft weg.
Die Reeder sollen Marktschwankungen besser abfedern
können und internationale konkurrenzfähig bleiben, wird
argumentiert. Und das Ergebnis: Die Zahl der Handels-
flotte unter deutscher Falle ist auf einem historischen
Tiefstand. 395 von knapp 3500 Schiffen der Handelsflot-
te fallen noch unter die Regeln der deutschen Gesetzge-
bung.
Das lassen wir nicht zu. Wir bleiben bei unserer For-
derung: keine Leistung ohne Gegenleistung. Für Aus-
flaggen gibt’s kein Geld. Bei Einflaggungen lassen wir
mit uns reden.
Aber noch ein paar Worte zum Gesetz. Die Seemanns-
mission wird jetzt gesichert gefördert. Man muss sich
dort nicht mehr von Projekt zu Projekt hecheln. Das ist
eine gute Nachricht sowohl für die Seemannsmission als
auch für die Seeleute, die sich gern dorthin wenden. Das
lief zwar in der Vergangenheit immer ganz gut, hat aber
doch zu erheblicher Unsicherheit geführt, weil man eben
nicht wusste, ob ein Projekt akzeptiert wird oder nicht.
Nun also eine sogenannte institutionelle Förderung.
Die anderen Unterstützer der Seemannsmission Evan-
gelische Kirche Deutschland (EKD), Verband Deutscher
Reeder (VDR), Internationalen Transportarbeiter-För-
derung (itf), die Hamburger Firma vesseltracker wird‘s
freuen. Die Linke stimmt dem ausdrücklich zu, denn wir
wissen, dass die Seemannsmission gute Arbeit leistet.
Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Immer wieder kommt es vor, dass ein Schiffseigentümer
insolvent geht oder das Schiff aufgrund ausstehender
Forderungen arrestiert, also festgehalten wird. Häufig
wurden dann die Seeleute zurückgelassen und waren auf
sich alleine gestellt. Verpflegung, Unterkunft und Rück-
reise in den Heimatort mussten sie aus der eigenen Kasse
zahlen. Danach waren sie oft selbst pleite.
Mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben verhindern
wir, dass Seeleute von ihren Arbeitgebern völlig im Stich
gelassen werden können. Auch wenn es solche Fälle an
Bord deutsch beflaggter Schiffe seit knapp 60 Jahren
nicht mehr gab.
Doch Beispiele für im Stich gelassene Seeleute gibt
es viele: Erst 2013 haben drei Frachter vor Wangeroo-
ge festgemacht, weil der marokkanische Schiffseigner
pleite ging. Das hieß: Kein Treibstoff mehr, keine Ver-
sorgung mit Lebensmitteln mehr, kein Lohn für die Be-
satzung. Deutsche Behörden und andere Einrichtungen
haben sich um die Mannschaft gekümmert. Die Schiffe
sind letztlich versteigert worden. Auch 2008 gab es in
Brunsbüttel einen ähnlichen Fall mit einer kroatisch-let-
tischen Reederei. Die genannten Beispiele zeigen, dass
der Gesetzesvorschlag wichtig ist. Eine darin enthaltene
Versicherungspflicht für solche Fälle begrüßen wir au-
ßerordentlich.
Die Situation der Seeleute ist dabei, sich weltweit ein
wenig zu verbessern. Ein großer Fortschritt war das im
Jahr 2006 verabschiedete Seearbeitsübereinkommen, das
in Deutschland 2013 in Kraft trat. Dadurch gelten für
die Rechte von Seeleuten endlich weltweite Standards.
Oft waren die Schiffsbesatzungen aus den Augen und
aus dem Sinn ihrer Arbeitgeber. Vielen Reedern und mit
ihnen gewissen Flaggenstaaten war das Schicksal ihrer
Besatzungen vielfach egal. Entsprechend mies waren die
hygienischen Bedingungen an Bord einiger Schiffe oder
auch die Arbeitszeitregelungen und die Entlohnung. In-
zwischen müssen die wesentlichen Arbeitsbedingungen
auch vertraglich festgehalten werden, und es gibt An-
spruch auf eine Heuerfortzahlung im Krankheitsfall. Das
ist ein richtiger Fortschritt. Es wird Zeit, dass das inter-
nationale Abkommen auch durch weitere Staaten, etwa
China oder die USA, ratifiziert wird.
Aber Deutschland als große Seefahrtnation darf sich
nicht zurücklehnen. Hierzulande ist es die maritime Aus-
bildung, die vielen angehenden Seeleuten seit Jahren
sehr große Sorgen bereitet. Das ist es auch, was ich im
Gespräch mit den Seeleuten immer wieder höre.
Die große Stillstands-Koalition muss daher endlich
Lösungen für eine zukunftsfähige und bedarfsgerechte
maritime Ausbildung schaffen. Das ist bei der letzten
Maritimen Konferenz in Bremerhaven versäumt wor-
den. Es darf uns nicht weiter der maritime Nachwuchs
wegbrechen. Gerade die Lotsen oder die Schifffahrts-
verwaltung suchen händeringend nautische Fachkräfte.
Alleine bei den Lotsen an der deutschen Küste müssen
bis 2025 rund 500 Nautikerstellen neu besetzt werden.
Aber durch unser starres Ausbildungssystem blockieren
wir uns selbst.
Den eingebrachten Änderungsantrag begrüßen wir
sehr. Er ist eine Maßnahme zum Bürokratieabbau, der
den Seemannsmissionen zugutekommt. Sie müssen sich
nicht mehr von Projektförderung zu Projektförderung
hangeln, sondern erhalten zukünftig direkte Unterstüt-
zung für ihre wirklich gute Arbeit.
Dem Gesetzentwurf stimmen wir zu. Aber packen Sie
endlich Reformen bei der maritimen Ausbildung an und
nehmen endlich die Sorgen der Seeleute um den Schiff-
fahrtsstandort Deutschland ernst! Die Auszubildenden
und Studierenden in maritimen Berufen warten darauf.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513404
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 9
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Nach-
haftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im
Kern energiebereich (Rückbau- und Entsorgungs-
kostennachhaftungsgesetz – Rückbau- und Ent-
sorgungskostennachhaftungsG) (Tagesordnungs-
punkt 24)
Thomas Bareiß (CDU/CSU): Nach Fukushima
haben wir nicht nur einen schnellen Kernenergieausstieg
bis 2022 beschlossen, sondern auch den Grundstein ge-
legt für viele weitere Folgeentscheidungen. Wer einen
erfolgreichen und damit sicheren und wirtschaftlichen
Ausstieg organisieren will, braucht mehr als einen Aus-
stiegsfahrplan für die einzelnen Kernkraftwerke. Er
braucht ein tragfähiges Gesamtkonzept.
Daher haben wir eine Reihe von Maßnahmen auf den
Weg gebracht: Entscheidungen zur Endlagersuche, zur
Zwischenlagerung und zur Finanzierung des Kernener-
gie-Ausstiegs. Stück für Stück müssen jetzt tragfähige
und sinnvolle Lösungen gefunden werden. Wir – die
CDU/CSU – stellen uns der Verantwortung! Und ich
warne hier irgendwelche Parteipolitischen Spielchen zu
betreiben. Die sind vorbei!
Wir brauchen ein verantwortungsvolles Gesamtkon-
zept im Sinne aller Beteiligten:
Dabei steht die Sicherheit ganz zentral im Mittelpunkt.
Der Steuerzahler darf nicht der Dumme sein und auf
den Kosten sitzen bleiben.
Und die Unternehmen brauchen faire und verlässliche
Bedingungen.
Ich will es auch bei dieser Debatte nochmals unter-
streichen: Wir wollen die Unternehmen nicht aus ihrer
Verantwortung entlassen. Das gesetzliche Verursacher-
prinzip gilt. Die Unternehmen müssen für den Rückbau
der Kernkraftwerke und die Entsorgung des radioaktiven
Abfalls aufkommen. Da gibt es keine Diskussion. Aber
sie können nur dann dafür aufkommen, wenn wir einen
verlässlichen Rahmen für den Ausstieg aus der Kerne-
nergie schaffen. Das gilt für alle Bereiche, angefangen
von der Endlagersuche bis hin zur Finanzierung des Aus-
stiegs.
Manchmal habe ich den Eindruck, bei den Grünen
geht es demgegenüber darum, RWE, Eon und EnBW ka-
putt zu machen. Das wollen wir nicht. Denn bei mir auf
dem Land würde man dazu sagen: Man sollte die Kuh
nicht schlachten, die man noch melken will.
Die Finanzierung des Kernenergieausstiegs muss im
Gesamtpaket gelöst werden. Zum Gesamtpaket gehören
der Stresstest, die Arbeit der Rückstellungskommission
sowie das Nachhaftungsgesetz. Diese Punkte müssen ge-
meinsam entschieden werden.
In einem ersten Schritte haben wir im Stresstest die
Rückstellungen der Unternehmen geprüft. Das Gutach-
ten eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers hat gezeigt:
Die betroffenen Unternehmen haben die notwendigen
Rückstellungen vollständig gebildet.
Der zweite Schritt ist jetzt, dass die Rückstellungs-
kommission Empfehlungen erarbeitet, wie die Sicherung
der Finanzierung des Kernenergieausstiegs langfristig
ausgestaltet werden muss. Die Kommission wird die Er-
gebnisse bis Anfang nächsten Jahres vorlegen. Mit dabei
ist ja auch Jürgen Trittin; damit sollten sie ja dem Ergeb-
nis trauen.
Der dritte Schritt ist dann die Einleitung gesetzlicher
Maßnahmen; dazu gehört das Nachhaftungsgesetz.
Der skizzierte Weg macht aus meiner Sicht Sinn. Alles
andere wären jetzt Schnellschüsse.
Ich will betonen – bevor falsche Schlüsse gezogen
werden –: Das Anliegen des Nachhaftungsgesetzes ist
nachvollziehbar. Eine Absicherung gegen gesellschafts-
rechtliche Veränderungen in den Unternehmen ist richtig.
Unternehmen dürfen sich nicht aus der Verantwortung
ziehen. Die Unternehmen sind und bleiben verantwort-
lich für den Rückbau der Kernkraftwerke und deren Ent-
sorgung.
Mit der Einbringung des Gesetzes hat die Bundes-
regierung ein wichtiges Signal gesetzt, das auch schon
Wirkung gezeigt hat: Eon hat entgegen ursprünglichen
Plänen entschieden, die Kernenergiesparte beim Mut-
terkonzern zu belassen. Schon allein der Gesetzentwurf
zeigt also Wirkung, und die Politik ist kein Zaungast,
sondern allein wir bestimmen die Spielregeln. Der Bun-
destag hat jetzt ausreichend Zeit, die notwendigen Punkte
im Rahmen des Gesamtkontexts zu prüfen und zu lösen.
Wir brauchen jetzt etwas Zeit, um das vorliegende
Nachhaftungsgesetz genauer zu prüfen. Denn trotz der
Kürze des Gesetzes – es hat gerade mal fünf Paragrafen –
gibt es aus meiner Sicht zwei elementare Schwachstellen
im Gesetz: Die Verfassungskonformität der Ewigkeits-
haftung und die Ausweitung der Haftung auf bisher nicht
betroffene Körperschaften.
Mit dem Nachhaftungsgesetz soll eine gesetzliche
Nachhaftung von Konzerngesellschaften für die von ih-
nen beherrschten Betreibergesellschaften von Kernkraft-
werken eingeführt werden, die auch mit einem Ende des
Beherrschungsverhältnisses bestehen bleibt. Die Haftung
endet erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die ablieferungs-
pflichtigen Stoffe vollständig in einem Endlager abgelie-
fert wurden und dieses verschlossen ist.
Es gibt meiner Einschätzung nach ernsthafte Stim-
men, die sagen, dass eine zeitliche und in der Höhe un-
begrenzte Nachhaftung verfassungsrechtlich bedenklich
ist. Das sollten wir ernst nehmen.
Um es an dieser Stelle nochmals deutlich zu sagen,
auch die Politik ist in der Pflicht. Wir müssen zeitnah
verbindliche und verlässliche Rahmenbedingungen für
die Endlagerung schaffen. Ein ewiger Such- und Erkun-
dungsprozess der Endlager hilft in der Sache nicht und
den können die Unternehmen auch nicht tragen. Deshalb
hoffe ich, dass die Endlagerkommission bald zu Ergeb-
nissen kommt. Daran arbeiten wir ja alle gemeinsam.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13405
(A) (C)
(B) (D)
Ich will noch einen zweiten Punkt ansprechen. Mit
dem Gesetz werden auch einzelne Landkreise und Län-
der in die Verantwortung genommen, die bisher gar nicht
in der Haftung standen. Denn im Gesetz wird eine ei-
gene Definition von herrschenden Unternehmen vor-
genommen, mit der auch Baden-Württemberg und die
kommunalen Eigner der EnBW in die Haftung genom-
men werden. Diese standen jedoch bisher gar nicht in
der Haftung. Die Haftung endet also nicht bei der EnBW,
sondern wird direkt auf das Land, sogar auf die Land-
kreise ausgedehnt. Solch eine neue Regelung halte ich
schlichtweg für nicht umsetzbar.
Wir brauchen einen sinnvollen Rahmen für den Kerne-
nergieausstieg und keine Schnellschüsse. Deshalb wollen
wir jetzt die gebotene Reihenfolge einhalten. Wir wollen
die Ergebnisse der Rückstellungskommission abwarten
und uns dann des Nachhaftungsgesetzes annehmen.
Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Die Bundesregie-
rung legt heute einen Gesetzentwurf zur Haftungssiche-
rung der Atomkonzerne vor. Damit sollen die Atomkon-
zerne daran gehindert werden, sich durch Abspaltungen
und Bad-Bank-Konstruktionen aus der Verantwortung
und der Finanzierung ihrer radioaktiven Hinterlassen-
schaften stehlen zu können. Dieses Gesetz wäre vermut-
lich nicht notwendig, hätten diese und frühere Bundesre-
gierungen rechtzeitig ihre Hausaufgaben gemacht!
Schon seit mehr als einem Jahrzehnt ist klar, dass die
bisherigen Regelungen zu den Entsorgungs-Rückstellun-
gen unverantwortlich und nur zugunsten der Atomkon-
zerne ausgerichtet waren. Sie sind Teil der jahrzehnte-
langen staatlichen Begünstigungen, mit denen sich die
Bundesrepublik den Ausbau der Atomenergie organi-
sierte – auch, damit Deutschland international als Atom-
macht auf Abruf mitspielen konnte.
Auch für diesen Zweck wurde über Jahrzehnte den
Atomkonzernen jeder nur erdenkliche wirtschaftliche
Vorteil angedient. Und diese Vorteile haben die Konzerne
auch ohne jede Scheu ausgenutzt und Milliardengewinne
eingestrichen. Die Kritik an den Regelungen zur Kos-
ten-Finanzierung des Atommülls durch die Konzerne ist
mehr als zwei Jahrzehnte von allen Bundesregierungen
praktisch ignoriert worden.
„Kriegskassen“ nannte man die Praxis der Entsor-
gungs-Rückstellungen, weil die Atomunternehmen quasi
mit einer Hausbank ausgestattet waren. Diese Entsor-
gungs-Rückstellungen nutzten die Konzerne für ihre
gescheiterten Investitionen seit der Liberalisierung der
Strommärkte. Vattenfall kaufte mit den Rückstellungen
der damaligen Hamburgischen Electricitäts Werke –
HEW – die Berliner BEWAG und die ostdeutsche Braun-
kohle! Eon und RWE finanzierten aus dieser Kriegskasse
ihre Beutezüge in Ost- und Südeuropa.
Jetzt, wo sich bei ihnen wegen dieser Fehlspekulati-
onen enorme Schuldenberge aufgebaut haben, wollen
sich die Atomkonzerne aus dem Staub machen. Nicht nur
Hermann Scheer hat in diesem Haus die Forderungen
nach einer grundsätzlichen Neuordnung in Form eines
öffentlichen rechtlichen Fonds für die Finanzierung der
atomaren Erblasten schon Ende der 1990er-Jahre erho-
ben.
Man kann es nicht anders sagen: Es ist auch eine Ver-
antwortung der damaligen rot-grünen Bundesregierung,
die dieses Problem damals nicht angepackt hat und da-
mit für das heutige Desaster auch eine Mitverantwortung
trägt!
Ein solcher Fonds, wäre er rechtszeitig eingerichtet
worden, hätte die Gelder aus der Verfügung der Atom-
konzerne genommen und damit die Finanzmittel – die
heute so sehr gefährdet sind – gesichert. Den entspre-
chenden Antrag unserer Fraktion zur Gründung eines
solchen Fonds gegen die Bad-Bank-Pläne der Konzerne
hat aber die Mehrheit der Großen Koalition im Bundes-
tag am 16. Oktober dieses Jahres abgelehnt.
Hinzukommt: Der Gesetzentwurf hat erhebliche Män-
gel. Das Gesetz soll verhindern, dass Konzernmütter
nicht für abgespaltene AKW-Töchter haften. Es funktio-
niert aber nicht umgekehrt, wenn die Reaktoren, wie jetzt
im Falle Eon, bei der Mutter bleiben, aber große Vermö-
genswerte aus dem Konzern ausgegliedert werden, die
dann nicht mehr zur Haftung herangezogen werden kön-
nen.
Am letzten Freitag hat der Bundesrat in seiner Stel-
lungnahme zum Nachhaftungsgesetz genau auf dieses
Problem hingewiesen: „Der Gesetzentwurf kann nicht
verhindern, dass die Energiekonzerne selbst vermögens-
los werden, zum Beispiel durch Abspaltung werthaltiger
Vermögensbestandteile oder Aktiensplitting.“ Deswegen
fordern wir, das Gesetz entsprechend zu verschärfen.
Außerdem fordern wir, das Gesetz noch in diesem
Jahr zu verabschieden. Die Eilbedürftigkeit ergibt sich
aus unserer Sicht dadurch, dass mindestens einer der
Atomkonzerne zum 1. Januar 2016 Schritte unternehmen
wird, die Einfluss auf die mit dem Gesetz angestrebte Si-
cherung der Nachhaftung der Unternehmen haben.
Diese Auffassung wird unterstützt durch das Schrei-
ben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesmi-
nisterium für Wirtschaft und Energie, Uwe Beckmeyer,
vom gestrigen Tage, in dem die Bundesregierung das
Parlament davor warnt, das Gesetz zur Haftung der
Stromkonzerne bei den Kosten des Atomausstiegs zu
verzögern. Das Gesetz müsse unbedingt spätestens zum
1. Januar 2016 in Kraft treten, andernfalls würden sich
für den Bund „erhebliche Risiken“ ergeben. Diese War-
nung der Bundesregierung geht in Richtung CDU/CSU,
die gestern noch die Verabschiedung des Gesetzes auf
die längere Bank schieben wollte. Trotz der bekannten
Risiken.
Schon die neue Atom-Kommission ist ein Alarmsignal
für die Steuerzahler. Ihre Zusammensetzung lässt erah-
nen, dass es der Bundesregierung darum geht, den Atom-
konzernen Rabatte bei den Kosten für die Atommülllage-
rung zuzuschanzen. Nach den Milliardengeschenken bei
den Braunkohlekraftwerken wird nun das nächste Steuer-
geschenk für die Stromkonzerne vorbereitet.
Dass die Bundesregierung eine Kommission einsetzt,
in der die Linke nicht einmal vertreten ist, spottet jedem
Demokratieverständnis und ist kein Zufall: Mit uns ist
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513406
(A) (C)
(B) (D)
eine Verlagerung der Kosten für den Atommüll auf die
Bürger nicht zu machen!
Am Ende des Tages muss klar sein: Die atomare Ze-
che müssen diejenigen zahlen, die die wirtschaftlichen
Vorteile jahrzehntelang eingefahren haben: Die Atom-
konzerne und nicht die Steuerzahler.
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wir befassen uns heute mit dem Nachhaftungsgesetz. Es
regelt die Frage, wer im Falle einer Zahlungsunfähigkeit
von Atomkraftwerksbetreibern für die Kosten von Rück-
bau ihrer AKW und Endlagerung ihres Atommülls haftet.
Diese Regelung ist keine Aufgabe der inzwischen instal-
lierten „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung
des Kernenergieausstiegs (KFK)“. Die Haftungsregelung
ist ganz im Gegenteil eine Voraussetzung für die Arbeit
der KFK. Denn erst wenn klar ist, dass Konzerne sich
nicht durch Umstrukturierungen und Aufspaltungen der
umfassenden Haftung für die Kosten von Rückbau und
Endlagerung entziehen können – einfach durch Verringe-
rung ihres Haftungsvermögen –, erst dann kann auf ehr-
licher Basis über die Sicherung der Rückstellungen für
diese Aufgaben verhandelt werden.
Insofern sind alle Bestrebungen, den Beschluss des
„Gesetzes zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsor-
gungskosten im Kernenergiebereich“ zeitlich hinter die
Ergebnisse der KFK zu schieben oder gar in die Ergeb-
nisse einfließen zu lassen, ein Spiel mit falschen Karten
und werden von uns Grünen nicht akzeptiert.
In beiden Fällen – der Nachhaftung wie der Sicherung
der Rückstellungen – geht es nichtsdestoweniger um
das gleiche Ziel: die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
davor zu schützen, dass die Kosten für das dicke Ende
der Atomkraft auf sie abgewälzt werden. Genau das ist
das offensichtliche Ziel der Atomkonzerne: möglichst
viel der auf sie zukommenden Kosten auf die öffentli-
che Hand abzuwälzen. Die Begründungen dafür wer-
den derzeit bei jeder Gelegenheit wiederholt: Es sei der
Staat gewesen, der den Einstieg in die Atomkraft gewollt
habe – also müsse der auch für die Kosten geradestehen.
Der Neustart bei der Endlagersuche werde so viel teu-
rer, als wenn man Gorleben fertig gebaut hätte – diese
Mehrkosten seien schon gar nicht den Energiekonzernen
zuzuordnen. Vergessen die Milliarden, die mit den Atom-
kraftwerken verdient wurden? Vergessen die immensen
Subventionen, mit denen der Staat den Energieversor-
gern den Einstieg in die Atomkraft versüßte? Bisher
haben die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gezahlt,
die Konzerne verdient. Auf dieses gewohnte Muster wol-
len die Konzerne nicht verzichten. Dieses Muster wird
aber nun eines ohne Wert. Die Vereinbarungen, wer den
Rückbau der Atomkraftwerke und die Endlagerung des
Atommülls bezahlt, sind nicht neu, sondern schon lange
in Gesetzesform gegossen. Gut, wenn der Staat sich hier
nicht erpressen und nicht unter Druck setzen lässt.
Gut, dass es als ersten Schritt ein Nachhaftungsgesetz
geben wird. Bisher haben wir eine Nachhaftung von fünf
Jahren. Lächerlich angesichts der Zeiträume für Stillle-
gung der AKW, Endlagersuche und Endlagerbetrieb. Und
wirkungslos angesichts der Unternehmensaufspaltungen
von Eon und Vattenfall oder Kündigungen von Beherr-
schungs- und Abführungsverträgen. „Eltern haften für
ihre Kinder“ ist ein guter Grundsatz, auch in der Atom-
wirtschaft. Allerdings hat Eon auf die Ankündigung des
Nachhaftungsgesetzes schnell reagiert und angekündigt,
seine Atomsparte nicht in die geplante neue Gesellschaft
„Uniper“ auszugliedern, sondern beim Mutterkonzern zu
belassen Warum wohl! Weil Kinder für ihre Eltern eben
nicht haften. Anders als im wirklichen Leben muss das
hier aber sein, und deshalb muss an dieser Stelle im Ge-
setzgebungsverfahren nachgearbeitet werden. Wichtig
ist – das hat uns Staatssekretär Beckmeyer heute noch
mal schriftlich gegeben –, dass das Gesetz noch in die-
sem Jahr beschlossen wird, damit es seine Wirkmacht
auch auf die für den 1. Januar 2016 angekündigte Auf-
spaltung von Eon ausüben kann.
Insofern ist es erfreulich, dass die Union ihren hartnä-
ckigen Widerstand, die Anhörung zum Gesetz nicht wie
geplant noch in diesem Monat, sondern erst im nächsten
Jahr durchzuführen, aufgegeben hat. Das heißt hoffent-
lich, dass die Abgeordneten von CDU und CSU auch be-
reit sind, die zweite und dritte Lesung des Nachhaftungs-
gesetzes noch in diesem Jahr durchzuführen. Sie werden
sich – so hoffe ich – nicht vorwerfen lassen wollen, dass
sie Komplize der Konzerne statt Anwalt der Steuerzahle-
rinnen und Steuerzahler sind.
Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär beim Bundes-
minister für Wirtschaft und Energie: Nach den Ereignis-
sen in Fukushima im Jahr 2011 hat der Gesetzgeber den
schrittweisen Ausstieg aus der nuklearen Stromerzeugung
in Deutschland beschlossen. Bis zum Jahr 2022 werden
die derzeit acht noch im Leistungsbetrieb befindlichen
Kernkraftwerke vom Netz gehen. Sie müssen dann still-
gelegt und zurückgebaut werden. Die radioaktiven Ab-
fälle müssen verpackt, zwischengelagert und in Endlager
verbracht werden. Dies wird hohe Kosten verursachen.
Diese Kosten müssen die Betreiber der Kernkraftwerke
tragen. Das ergibt sich aus dem Atomgesetz und ist der
Kern des atomrechtlichen Verursacherprinzips.
Dieses Verursacherprinzip ist nicht neu. Es steht schon
immer im Atomgesetz. Neu ist hingegen die Situation,
die durch den Ausstiegsbeschluss entstanden ist. Für
die Betreiber bedeutet die seit dem Jahr 2011 geltende
Rechtslage, dass einerseits die Einnahmen aus dem Be-
trieb der Kernkraftwerke wegfallen und anderseits die
Rückbau- und Entsorgungskosten nun unmittelbar anste-
hen.
Um die öffentlichen Haushalte vor fremdverursachten
Risiken zu schützen und dem Verursacherprinzip auch
langfristig zur Anwendung zu verhelfen, hat die Bundes-
regierung mit dem „Gesetz zur Nachhaftung für Rück-
bau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich“ ein
Gesetzesvorhaben beschlossen, das bestehende Rechts-
lücken schließen soll.
Ich möchte Ihnen kurz erläutern, worin wir diese Re-
gelungslücke sehen: Gegenwärtig sind die Betreiber von
Kernkraftwerken in Konzerne eingegliedert. Aufgrund
von vertraglichen Vereinbarungen sind die herrschenden
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13407
(A) (C)
(B) (D)
Konzerngesellschaften verpflichtet, für Verbindlichkei-
ten der Betreiber einzustehen.
Aber diese Verträge können in der Zukunft geändert
und die Konzerne neu strukturiert werden. Nach jetziger
Rechtslage besteht in der Regel eine befristete Nachhaf-
tung der Konzerne für die Verpflichtungen der Kernkraft-
werksbetreiber – und zwar für einen Zeitraum von fünf
Jahren.
Diese Frist halten wir für zu kurz, weil die Entsor-
gungsverpflichtungen voraussichtlich erst im Verlauf der
nächsten Jahrzehnte anstehen werden. Wir schlagen da-
her mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Nachhaftung
für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebe-
reich“ eine Sonderregelung speziell für diesen Bereich
vor. Statt einer allgemeinen Nachhaftung von fünf Jahren
soll nun eine den spezifischen Verhältnissen beim Rück-
bau von Kernkraftwerken und der nuklearen Entsorgung
angemessene Befristung gelten. Wir möchten sie für die-
sen Bereich erheblich erweitern und bis zum Verschluss
eines zukünftigen Endlagers erstrecken. Es geht also um
die gesetzliche Absicherung einer Konzernhaftung für
den nuklearen Entsorgungsbereich.
Ich möchte aber auch klar aufzeigen, was wir mit dem
Gesetz nicht bezwecken. Das sind vor allem zwei Dinge:
Erstens ändert das Gesetzesvorhaben nichts an den ei-
gentlichen atomrechtlichen Verpflichtungen. Der Gesetz-
entwurf beschränkt sich auf eine Regelung zur Sicherung
der Finanzierung.
Zweitens ändern wir nichts an der unternehmerischen
Freiheit der Energieversorgungsunternehmen, sich durch
gestalterische Maßnahmen weiter zu entwickeln. Eine
Vermögenssicherung dergestalt, dass konkrete Vermö-
gensgegenstände für eine Haftung der Entsorgungsver-
bindlichkeiten zugeordnet werden, bezweckt das Geset-
zesvorhaben nicht.
Dieses Gesetzesvorhaben ist zeitkritisch. Wir wollen
erreichen, dass es noch in diesem Jahr in Kraft tritt, da-
mit wir nicht noch auf den letzten Metern von betroffe-
nen Konzernen vor vollendete Tatsachen gestellt und mit
Rückwirkungsfragen konfrontiert werden. Der Bundes-
rat hat diese Eilbedürftigkeit bei der Terminierung seiner
Beratungen berücksichtigt. Wenn wir es hier im Bundes-
tag genauso halten und umgehend in die Ausschussbera-
tungen einsteigen, ist ein rechtzeitiges Inkrafttreten vor
Ende dieses Jahres erreichbar.
Für weitergehende Fragen und eine umfassende
Überprüfung der Finanzierung der nuklearen Entsor-
gungslasten hat die Bundesregierung die Kommission
zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieaus-
stiegs – kurz: KFK – eingesetzt. Sie soll bis Frühjahr
nächsten Jahres hierzu Empfehlungen entwickeln. Einige
von Ihnen sind ja Mitglieder der Kommission und wer-
den zu ihrem Gelingen beitragen.
Ich glaube, dass wir mit dem Gesetzentwurf zur Kon-
zernnachhaftung einen wichtigen ersten Schritt zur Si-
cherstellung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs
setzen. Er ist – ich will es noch einmal betonen – eilbe-
dürftig.
Anlage 10
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des von der Bundesregierung einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung
des Hochschulstatistikgesetzes (Tagesordnungs-
punkt 25)
Katrin Albsteiger (CDU/CSU): Statistik wird als
die Lehre von Methoden zum Umgang mit quantitativen
Informationen definiert. Im Allgemeinen also eine sehr
trockene und von den meisten unterschätzte Materie.
Aber die Hochschulstatistik ist für die verschiedenen
Bildungs- und Forschungsinstitutionen eine enorm wich-
tige Arbeitsgrundlage. Auch für uns politische Entschei-
dungsträger sind die erhobenen Kennzahlen eine sehr
wichtige Informationsquelle, um die jeweilige politische
Lage besser beurteilen zu können. Den großen Stellen-
wert, den die Hochschulstatistik genießt, zeigt sich da-
ran, dass der Ausschuss für die Hochschulstatistik dem
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung regelmäßig einen detaillierten Bericht über
den Sachstand der Datenlage liefert.
Die Grundlage dieses Berichts ist das Gesetz, über das
wir heute sprechen und das wir als Große Koalition no-
vellieren wollen. Der 15. Bericht des Ausschusses für die
Hochschulstatistik mahnte ebenfalls an, dass Änderun-
gen im Gesetz notwendig seien, weil die Bereitstellung
von steuerungsrelevanten Informationen für die Hoch-
schulpolitik, die Hochschulplanung und Hochschulver-
waltung vor dem Hintergrund des Wandels in den Uni-
versitäten auch in Zukunft sichergestellt werden muss.
Dieser Wandel war und ist ja tatsächlich enorm.
Der Reformprozess – nach Beginn des Bologna-Pro-
zesses und der damit einhergehenden Einführung der ge-
stuften Studiengänge – hat sich rasant entwickelt und ist
bereits weit vorangeschritten. Das Hochschulstatistikge-
setz in der jetzigen Fassung kann aber die jetzige Situati-
on an den deutschen Hochschulen nicht mehr genügend
abbilden. Insbesondere Daten zu Übergängen zwischen
dem Bachelor- und Masterstudium sowie über den Stu-
dienerfolg und den Studienabbruch werden als Grundla-
ge für die ressourcenschonende Planung von Kapazitäten
sowie für Steuerungsaufgaben im Hochschulbereich be-
nötigt.
Durch die Verlängerung des Hochschulpaktes bis
2023 wird sich der Bund mit zusätzlich mit 9,9 Milliar-
den Euro beteiligen. Bei dieser richtigen, aber auch sehr
großen finanziellen Beteiligung des Bundes muss sich
diese Investition aber auch auszahlen. Wir wünschen uns
wenige Studienabbrecher; das heißt, das Geld sollte auch
zielgenau investiert werden. Ob all die Instrumente und
eingesetzten Mittel wirksam sind, werden uns die Daten,
Fakten und Hintergrundinformationen künftig besser sa-
gen können.
Auch bei vielen anderen Programmen, bei denen wir
uns als Bund engagieren, wie beispielsweise der Exzel-
lenzinitiative oder dem Qualitätspakt für Forschung und
Lehre, müssen wir wissen, ob die Beteiligung des Bundes
trägt. Das novellierte Hochschulstatistikgesetz wird uns
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513408
(A) (C)
(B) (D)
dabei eine sehr gute Arbeitsgrundlage sein. Schließlich
wird auch die Qualifikationsphase nach dem Hochschul-
abschluss nach erfolgreicher Novellierung abgebildet.
Erstmals wird eine Verlaufsstatistik vom ersten Hoch-
schulsemester bis zum Studienabschluss einschließlich
der Promotionsphase eingeführt. Dabei wird ein Ver-
schlüsselungsverfahren verwendet, das mit datenschutz-
rechtlichen Anforderungen vereinbar ist. Die Einführung
dieser Promovierendenstatistik ist neben der Novellie-
rung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und dem
Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nach-
wuchses ein wichtiger Baustein, der uns helfen wird,
in Zukunft die Verbesserung der Situation des wissen-
schaftlichen Nachwuchses voranzutreiben.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass der uns
vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung zu be-
grüßen ist. Erstens verfügt die Wissenschaftspolitik nun
über eine verbesserte Datenlage zu Übergängen zwi-
schen dem Bachelor- und Masterstudium sowie über den
Studienerfolg und den Studienabbruch. Wir haben somit
erstmals Informationen über den Ablauf eines Studiums,
sowie eines Fach- oder Hochschulwechsels. Zweitens
wird mit der Novelle eine Promovierendenstatistik ein-
geführt. Dieser bisherige Graubereich kann jetzt sehr ge-
nau abgebildet werden.
Die Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes fügt
sich daher uneingeschränkt in die guten Maßnahmen die-
ser Regierung im Bereich Bildung und Forschung ein.
Oliver Kaczmarek (SPD): Seit der Bologna-Reform
und der Einführung von Bachelor- und Masterstudien-
gängen vor über zehn Jahren haben sich Studienverläufe
stark gewandelt. Zunehmende Autonomie der Hochschu-
len, Diversifizierung der Studierendenschaft, neue Auf-
gabenfelder der Hochschulen wie Weiterbildung schaf-
fen Bedarf für mehr und bessere Informationen zum
Studienverlauf.
Die bestehende Hochschulstatistik erfasst diese neuen
Herausforderungen noch nicht ausreichend. Wir können
uns aber bei wichtigen hochschulpolitischen Entschei-
dungen nicht allein auf repräsentative Befragungen oder
Forschungsprojekte berufen. Die amtliche Statistik muss
für die modernen Anforderungen fit gemacht werden. Sie
ist ein unverzichtbarer Datenpool, der Aufschluss über
die Situation an den Hochschulen liefert und für die Poli-
tik unverzichtbares Steuerungswissen bereitstellt.
Auf diesem Weg haben wir als Politik nicht nur Ent-
scheidungsgrundlagen, sondern werden auch von Zeit
zu Zeit über die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnah-
men informiert. Hochschulstatistik ist deshalb weder Ni-
schen- noch Spezialistenthema. Hochschulstatistik liefert
neben den normativen bildungspolitischen Vorstellungen
ein empirisches Grundgerüst für die Weiterentwicklung
der Hochschulpolitik!
Derzeit wissen wir noch zu wenig über die Auswir-
kungen der Veränderungen an den Hochschulen. So wis-
sen wir beispielsweise lediglich, dass im vergangenen
Jahr 28 von Hundert Bachelorstudierenden ihr Studium
abgebrochen haben. Unklar bleibt, ob sie tatsächlich die
Hochschule verlassen oder etwa das Studienfach ge-
wechselt haben. Diese Wissenslücken wollen wir schlie-
ßen. Zugleich müssen wir die Statistik anpassen, um un-
sere Lieferpflichten gegenüber der EU für internationale
Statistiken erfüllen zu können.
Hier setzt die Novelle des Hochschulstatistikgesetzes
an. Lassen Sie mich wesentliche Verbesserungen in den
drei Haupt-Themenbereichen skizzieren:
Erstens wird es künftig eine Verlaufsstatistik vom
ersten Hochschulsemester bis zum Studienabschluss ge-
ben. Die Hochschulen werden in jedem Semester Infor-
mationen über Fachwechsel, Abbrüche und Übergänge
zwischen Bachelor- und Masterstudium semesterweise
statistisch erfassen. Dabei werden die Daten aller Studie-
renden individuell erfasst, aber so sicher verschlüsselt,
dass damit die Datenschutzvorgaben sicher eingehalten
werden können. Wir erhalten damit erstmals belastbare
Daten zur Abbildung von Studienabbrüchen und zum
Studienerfolg, aber auch zu internationaler Mobilität und
Wanderungsbewegungen der Studierenden.
Der zweite Bereich betrifft die Erfassung des wissen-
schaftlichen Nachwuchses. Hier ist die Datenlage bislang
dürftig. Dies soll sich ändern durch eine neue Promovie-
rendenstatistik. Die erfassten Daten werden aber leider
nur einen Teil der Promovierenden abbilden können –
eine lückenlose Erfassung kann nicht gewährleistet wer-
den. Ursächlich hierfür ist die mangelhafte verbindliche
Regelung für die Meldung von Promovierenden. Wün-
schenswert wäre deshalb die Schaffung eines eigenen
hochschulrechtlichen Status für Promovierende, der eine
kontinuierliche Meldung der Promovierenden beinhaltet.
Das liegt jedoch in Länderzuständigkeit und kann des-
halb nicht durch das Hochschulstatistikgesetz geliefert
werden.
An dritter Stelle steht die Aufnahme sozialer Merk-
male in den Datenkatalog – selbstverständlich so wie
alle erhobenen Daten vollständig anonymisiert. Daten
zur Bildungsherkunft etwa werden bislang nicht erfasst,
können aber dazu beitragen, das zielgruppenspezifische
Angebot an den Hochschulen zu verbessern. Dadurch
werden bewährte Erhebungen wie etwa die Sozialerhe-
bung des Deutschen Studentenwerkes nicht ersetzt, aber
es wird eine zusätzliche solide Datenbasis geschaffen, die
auch für wissenschaftliche Zwecke hilfreich sein kann.
Mit den durch die Novelle des Hochschulstatistik-
gesetzes gewonnenen, zusätzlichen Informationen sind
Steuerungsinstrumente von Politik, Hochschulen und
Verwaltung gezielter einsetzbar – und an die Bedürfnis-
se der Studierenden anpassbar. Die Weiterentwicklung
ist somit ein richtiger und konsequenter Schritt, der die
notwendige Voraussetzung schafft zur Verbesserung von
Lehre und Forschung. An dieser Stelle gilt deshalb schon
einmal der Dank denjenigen Statistikexperten aus dem
Bund und den Ländern, die die Novelle in detaillierter
Vorarbeit vorbereitet haben. Wir können diese sehr gute
Vorlage im Gesetzgebungsverfahren gut verwerten und
damit schon bald für mehr Transparenz hochschulpoliti-
scher Entscheidungen sorgen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13409
(A) (C)
(B) (D)
Martin Rabanus (SPD): Eine verlässliche und objek-
tive Hochschulstatistik ist nach meiner Auffassung eine
unverzichtbare Basis für bildungspolitische Entschei-
dungen. Wegen der föderalen Struktur unseres Staates
gilt dies umso mehr, da die Entscheidungsträger in Bund
und Ländern für ihre Beratungen und Entscheidungen auf
neutral und objektiv erhobene Daten angewiesen sind.
Bevor ich zu den aus meiner Sicht wichtigsten Aspek-
ten des Gesetzentwurfs komme, möchte ich aber auch
Danke sagen. Mein Dank gilt den Kolleginnen und Kol-
legen in den Hochschulen, den statistischen Landesäm-
tern und im Statistischen Bundesamt in Wiesbaden, die
mit großer Sorgfalt und viel Engagement in der Sache
die Hochschulstatistik erstellen und uns eine wichtige
Grundlage für unsere Arbeit liefern. Und ich danke all
denjenigen, die bei der Entwicklung des Gesetzentwurfs
mitgewirkt haben, denn er enthält tatsächlich entschei-
dende Verbesserungen.
In der Vergangenheit haben wir immer wieder festge-
stellt, dass die Hochschulstatistik nicht ausreicht, nicht
alle Daten bereithält, die wir benötigen. Dies betrifft aus
meiner Sicht in erster Linie die Studienverlaufsstatis-
tik, die wir mit diesem Gesetzentwurf einführen wollen.
Denn bisher wissen wir nicht viel über die Bewegungen
der Studierenden im Hochschulsystem. Ist jeder gezählte
Studienabbruch tatsächlich ein Abbruch, der schnell als
ein Scheitern im System gewertet wird? Oder ist es „nur“
ein Fach- oder ein Ortswechsel?
Das können wir in Zukunft präzise nachzeichnen. Wir
erhalten die Informationen über Fachwechsel, Abbrüche
und Übergänge vom Bachelor zum Master sowie vom
Master zur Promotion. Und wir können feststellen, bei
welcher Hochschule welche Ausprägungen in besonde-
rer Weise stattfinden. Das liefert auch den Hochschulen
eine hervorragende Datenlage, auf der sie eigene Evalu-
ierungsprozesse aufsetzen können. Die Studienverlaufs-
statistik wird uns viele wertvolle Erkenntnisse liefern.
Zwei Punkte aus dem Gesetzentwurf möchte ich noch
hervorheben:
Erstens werden wir eine Promovierendenstatistik auf-
nehmen. Auch das ist neu, auch ist es ein echter Gewinn
an Erkenntnis, auch wenn es vor allem auf Anforderun-
gen der Europäischen Union zurückzuführen ist. Aber
natürlich ist es gerade für die strategische Steuerung
unserer Bemühungen um den wissenschaftlichen Nach-
wuchs hilfreich – ich nenne beispielhaft die Förderung
von Frauen in der Wissenschaft und das Stichwort In-
ternationalisierung – hier zukünftig auf eine gesicherte
Datenbasis zurückgreifen zu können.
Zum Zweiten weise ich auch auf die Schaffung der
zentralen Auswertungsdatenbank hin. Denn natürlich
sind die Daten nicht Selbstzweck, sondern müssen ver-
nünftig recherchierbar und vor allem aggregierbar sein,
sonst sind Erkenntnisse daraus nicht möglich. Und der
Zugriff auf die und der Umgang mit den Daten muss na-
türlich auch unseren hohen Anforderungen an den Daten-
schutz genügen. Das letztere ist aus Sicht der SPD-Bun-
destagsfraktion unabdingbar.
Mit diesen und anderen Fragen werden uns aber sicher
auch im parlamentarischen Verfahren noch beschäftigen,
und darauf freue ich mich.
Nicole Gohlke (DIE LINKE): Wir diskutieren heute
die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im
Hochschulstatistikgesetz. In der Begründung des Gesetz-
entwurfs heißt es: „Die Hochschullandschaft hat sich seit
der Einführung der gestuften Studiengänge grundlegend
verändert und kann mit dem geltenden Hochschulsta-
tistikgesetz nicht mehr hinreichend abgebildet werden.
Insbesondere Daten zwischen dem Bachelor- und dem
Masterstudium werden als Grundlage für die Planung
von Kapazitäten im Hochschulbereich benötigt.“
Zu dieser Erkenntnis muss man der Bundesregierung
ja wirklich gratulieren – ganze 16 Jahre nach der Ein-
führung der Bologna-Reform. Angesichts dessen hätte
die Forderung nach einer Veränderung im Hochschul-
statistikgesetz wohl schon etwas früher kommen müs-
sen. Insgesamt hört es sich so an, als mache es sich die
Bundesregierung mal wieder leicht und das fehlende Da-
tenmaterial für den seit Jahren anhaltenden Mangel an
Studienplätzen verantwortlich. Wenn sie nur das richtige
Datenmaterial zur Verfügung gehabt hätte, dann wären
ausreichend Studienkapazitäten an den Hochschulen
geschaffen worden und dann gäbe es auch ausreichend
Masterstudienplätze?
Dem kann ich nur entgegenhalten: Die Aussetzung
der Wehrpflicht und die doppelten Abiturjahrgänge wa-
ren auch ohne die Veränderungen in der Hochschulsta-
tistik absehbar und planbar – dass dem so ungenügend
begegnet wurde, ist schlicht politisches Versagen. Die
erhöhte Studierneigung wäre aber auch mit den Mitteln
der Hochschulstatistik nicht vorhersehbar gewesen, denn
auch eine Statistik für die aktuell Studierenden lässt ei-
nen nicht in die Zukunft schauen. Dies sollten Sie zumin-
dest einmal bedenken, bevor Sie sich jetzt so beherzt an
die Änderungen der Hochschulstatistik machen.
Und ich frage mich: Wenn bereits jetzt erhobene Daten
nicht zu politischer Aktivität führen, warum müssen wir
dann noch mehr erheben? Bereits jetzt wird zum Beispiel
immer wieder festgestellt, dass die soziale Selektivität im
hiesigen Hochschulsystem enorm ist. Doch diesen Er-
kenntnissen folgten doch bislang kaum Taten. Ich frage
mich wirklich, warum noch mehr Daten erhoben werden
sollen, wenn schon die vorhandenen nicht genutzt wer-
den. Daten alleine bringen keine Lösung der Probleme!
Insgesamt suggeriert der Gesetzentwurf, die beste-
henden Probleme in den Bereichen Internationalisierung,
Mobilität, Studienverlauf, Beschäftigungsverhältnisse,
Heterogenität der Studierendenschaft, Diversität, etc.
lösen zu können. Ich sage Ihnen eines: Wenn die Hoch-
schulen endlich bedarfsgerecht ausfinanziert wären,
müssten viele der Daten, die Sie jetzt neu in das Hoch-
schulstatistikgesetz aufnehmen wollen, gar nicht erst er-
hoben werden. Das wäre doch mal ein Handlungsansatz!
Des Weiteren gewähren die vorgesehenen Maßnah-
men zu Anonymisierung und Pseudonymisierung in dem
Gesetzentwurf aus unserer Sicht nicht das notwendige
Maß an Datenschutz der einzelnen Personen. Zukünftig
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513410
(A) (C)
(B) (D)
soll es nicht nur den einzelnen Hochschulen ermöglicht
werden, persönliche Profile von ihren Studierenden zu
erstellen, sondern ebenso Bund und Ländern – und dann
sogar von allen Studierenden in Deutschland.
Und zu guter Letzt wird immer wieder argumentiert,
dass man die Hochschulstatistik an die erforderlichen
Daten von Eurostat anpassen müsse. Nach meinem
Kenntnisstand müsste man lediglich einen Punkt zur Mo-
bilität von Studierenden in der bisherigen Hochschulsta-
tistik ersetzen, um dies zu erfüllen. Alle anderen Anfor-
derungen wären mit der bisherigen Erhebung von Daten
bereits lieferbar.
Daten hin oder her, letztendlich kommt es auf den po-
litischen Willen an, Probleme frühzeitig und mit adäqua-
ten Mitteln entgegenzuwirken. Anhand verschiedener
Beispiele zum Beispiel beim Zulassungschaos zeigt sich
allerdings, dass die Bundesregierung offenbar gar nicht
an der Lösung dieser Probleme interessiert ist. Mit dem
Hochschulstatistikgesetz wird eine Schaufensterpolitik
betrieben, um Problembewusstsein und Handlungsfähig-
keit vorzutäuschen.
Diese Sammelwut an Daten ist mit der Linken nicht
machbar.
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zur
Geisterstunde beraten wir heute den Regierungsentwurf
für eine Novelle des Hochschulstatistikgesetzes. Ich
freue mich, dass die Regierung endlich ihre Änderungs-
vorschläge zur Debatte stellt. Denn es ist schon zweiein-
halb Jahre her, dass der Ausschuss für Hochschulstatistik
klargemacht hat, an welchen Stellen und wie die Hoch-
schulstatistik verbessert werden muss, um für politische
Entscheidungen eine bessere Datengrundlage bereitzu-
stellen.
Wir teilen das Ziel des Gesetzes, Politik und Verwal-
tung – also Parlamenten und Ministerien –, genauere Da-
ten bereitzustellen, um die dynamische Entwicklung der
Hochschullandschaft und die Wirkung von politischen
Entscheidungen abbilden zu können. Zahlreiche Verän-
derungen gab es in den letzten Jahren, aber bei vielen
Fragen scheitert die Antwort an fehlenden Daten: Wie hat
sich die Bologna-Reform ausgewirkt, zum Beispiel der
Übergang vom Bachelor-Studium in den Master? Wie
haben und müssen sich Lehrkapazität und Lehrinhalte
entwickeln, wenn es mehr Studierende der ersten Gene-
ration gibt oder auch mehr mit beruflicher Qualifikation?
Nicht zuletzt haben sich auch die Lieferverpflichtungen
gegenüber Eurostat – dem statistischen Amt der Europä-
ischen Union – verändert. Dem trägt die Novelle Rech-
nung. Mit ihr dürfte sich arbeiten lassen.
Wir begrüßen die Einführung einer Studienverlaufs-
statistik. Diese haben wir politisch mehrmals eingefor-
dert. Sie beseitigt unter anderen eine große Wissenslü-
cke – die über den Studienabbruch. Bisher gab es keine
Chance, einen echten Abbruch zu unterscheiden vom
bloßen Wechsel des Studienfachs oder des Studienortes.
Die Studienverlaufsstatistik ermöglicht das. Auch kön-
nen damit endlich auch die gestuften Studiengänge Ba-
chelor/Master und die Promotionsphase erfasst werden.
Wir begrüßen auch, dass mehr Informationen über die
Hochschulleitungen erfasst werden, damit das Monito-
ring zur Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft
besser stattfinden kann.
Außerdem begrüßen wir ausdrücklich, dass der
Migrationshintergrund nun besser erfasst werden kann.
Durch das Erhebungsmerkmal „weitere Staatsangehö-
rigkeit“ werden vor allem junge Menschen, die aufgrund
des „Optionsmodells“ mit ihrem 23. Geburtstag eine
Entscheidung treffen müssen, besser erfasst. Doppel-
staatlichkeit wird damit von der gesellschaftlichen Wirk-
lichkeit endlich auch zur statistisch abbildbaren Größe.
Bisher ist es so: Vor dem Stichtag werden sie als al-
lein „deutsch“ geführt. Nach dem Stichtag, wenn sie sich
für die andere Staatsbürgerschaft entscheiden, als allein
„ausländisch“. Dieser spurenlose Wechsel macht ihre
„Bildungssozialisation“ unkenntlich. Die bevorstehende
Aufnahme des Erhebungsmerkmals „weitere Staatsange-
hörigkeit“ in der Hochschulstatistik ist aus bildungspoli-
tischer Perspektive zwingend notwendig, damit sichtbar
wird, ob wir die angestrebte hohe Bildungsbeteiligung
aller gesellschaftlichen Schichten tatsächlich erreichen.
Nicht zuletzt ist ebenfalls erfreulich, dass laut Gesetz-
entwurf für die Statistik die ohnehin von den Hochschu-
len erfassten Verwaltungsdaten genutzt werden können.
Das wäre eine Verbesserung in doppelter Hinsicht: Für
mehr Daten ist nicht mehr Bürokratie nötig, weil diese
Daten schon erfasst worden sind. Und wenn sie nur noch
übertragen werden müssen, stehen sie sicher schneller
zur Verfügung.
Zurzeit diskutieren wir die Reform des Wissenschafts-
zeitvertragsgesetzes. Wir hoffen, dass das Erweitern des
Merkmalskatalogs zum wissenschaftlichen Personal und
das Aufnehmen aller Promovierenden dazu führen, dass
wir alle ein noch besseres Bild über die Situation des wis-
senschaftlichen Nachwuchses bekommen. Dies leistet
auch die geplante Erfassung der „Art der Qualifizierungs-
position“. Damit können die unterschiedlichen Karrie-
rewege und -verläufe des wissenschaftlichen Nachwuch-
ses abgebildet und analysiert werden. So werden die
seit den rot-grünen Reformen Anfang der 2000er-Jahre
differenzierten Qualifikations- bzw. Karrierewege von
Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern
wie etwa die Juniorprofessur und die Nachwuchsgrup-
penleitungen in der Statistik etabliert.
Trotz dieser vielen sinnvollen Änderungen muss auch
diese Gesetzesnovelle einem kritischen Blick unterzogen
werden. Mit den Ländern diskutiert die Bundesregierung
derzeit noch über die zentrale Auswertungsdatenbank. Es
ist gut, dass das Gesetz die notwendige rechtliche Grund-
lage schafft für eine zentrale Auswertungsdatenbank.
Denn die kann und soll die flexible und zeitnahe Erstel-
lung von Standard- und Sonderauswertungen sichern.
Allerdings haben die Länder im Bundesrat diese Re-
gelung mehrheitlich kritisiert: Aus ihrer Sicht muss die
zentrale Auswertungsdatenbank nicht zwingend beim
Statistischen Bundesamt angesiedelt sein. Stattdessen
sollen darüber nach geübter Praxis die Statistikämter
entscheiden und das per Verwaltungsvereinbarung festle-
gen. Das sollten wir diskutieren, denn es gibt Argumente
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13411
(A) (C)
(B) (D)
dafür. Die Statistikämter haben unterschiedliche Schwer-
punktkompetenzen, sodass durchaus fachliche Gründe
bestehen können, warum ein Landesamt für die Hoch-
schuldaten zuständig sein sollte.
Warum ausgerechnet die Bundesregierung so darauf
pocht, dass die zentrale Auswertungsdatenbank beim
Statistischen Bundesamt angesiedelt sein muss, über-
rascht ein wenig. Denn die Regierung und allen voran
Bundesbildungsministerin Wanka waren in der Vergan-
genheit nie müde zu betonen, dass die Hochschulen Län-
derangelegenheit seien.
Vielleicht ist über die Debatte zur Erarbeitung der
Hochschulstatistikgesetz-Novelle die Einsicht gewach-
sen, dass der Bund eine stärkere Rolle bei der Weiter-
entwicklung von Hochschulen spielen sollte. Wir unter-
stützen gerne dabei, die richtigen Schlüsse aus neuem
Steuerungswissen zu ziehen. Nur Daten an Eurostat zu
übermitteln, wäre nicht unser Verständnis einer aktiven
Wissenschaftspolitik.
Stefan Müller, Parl . Staatssekretär bei der Bundes-
ministerin für Bildung und Forschung: Politik muss sich
immer wieder neu an den Bedarfen der Gesellschaft ori-
entieren – das gilt für alle Bereiche und besonders auch
für Deutschlands Rolle als Wissenschaftsstandort.
Die Hochschulen stehen vielfältigen Herausforderun-
gen gegenüber: Die Bologna-Reform hat die Studiengän-
ge grundlegend reformiert. Mit dem Hochschulpakt und
der Exzellenzinitiative haben wir neue und erfolgreiche
Instrumente geschaffen. Eine evidenzbasierte Wissen-
schaftspolitik ist dabei selbstverständlich geworden. Da-
für brauchen wir zuverlässige Daten auf der Grundlage
des Hochschulstatistikgesetzes. Dieses Gesetz wurde
vor 25 Jahren zum letzten Mal wesentlich geändert. Die
Folge liegt auf der Hand: Das Gesetz kann heute seiner
Aufgabe nicht mehr gerecht werden.
Wir wissen zum Beispiel nicht, wie hoch genau die
Zahl der Studienabbrecher ist, wie die Übergänge vom
Bachelor- zum Masterstudium aussehen, wie sich die
Auslandsmobilität der Studierenden entwickelt, wie viele
Promovierende es an den Hochschulen gibt und welche
Qualifizierungswege der wissenschaftliche Nachwuchs
einschlägt.
Die dazu regelmäßig veröffentlichten Daten stammen
aus gesonderten Studien und sind von daher unvollstän-
dig und nur schwer miteinander vergleichbar. Dies wird
mit dieser Novelle anders. Darüber hinaus bestehen Lie-
ferverpflichtungen nach EU-Recht, für die wir eine nati-
onale gesetzliche Grundlage brauchen.
Bundes- und Ländervertreter haben vor diesem Hin-
tergrund gemeinsam mit Vertretern von Hochschulen
und Verbänden im Ausschuss für die Hochschulstatistik
Vorschläge für die Novellierung des Hochschulstatistik-
gesetzes erarbeitet. Diese Vorschläge waren die Basis für
den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Vier wesentliche Elemente der Änderung sind:
Erstens. Die Einführung einer Studienverlaufssta-
tistik. Erstmalig erhalten wir damit Informationen über
den genauen Ablauf des Studiums, über Fach- und Hoch-
schulwechsel. Die Übergänge vom Bachelor zum Master
sowie zur Promotion können dargestellt werden. Studi-
enabbrüche und Studienerfolge werden umfassend und
vor allem zeitnah abgebildet.
Zweitens. An dieser Stelle will ich einen sensiblen
Punkt ansprechen, auf den die Datenschützer zu Recht
immer wieder hingewiesen haben: Um Studienverläufe
genau beschreiben zu können, ist es notwendig, perso-
nenbezogene Daten miteinander zu verknüpfen. In enger
Zusammenarbeit mit der Bundesbeauftragten für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit fiel daher die
Entscheidung für ein Verschlüsselungsverfahren, das den
hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen Stand hält.
Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich für die
gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Drittens: Wichtiges Ziel der Hochschulpolitik ist,
dass die Studierenden international mobiler werden. Die
Hochschulstatistik erfasst künftig auch die Auslandsmo-
bilität besser als bisher.
Viertens: Zentrales Anliegen der Bundesregierung ist,
die Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs
zu verbessern. Deshalb soll eine Promovierenden-Sta-
tistik eingeführt werden. Merkmale wie beispielsweise
Bildungsabschlüsse und Vorqualifikationen bei der Erst-
berufung zur Professur erlauben künftig Analysen von
Qualifizierungs- und Karrierewegen. Dies sind unver-
zichtbare Informationen, wenn wir eventuell bestehende
Hürden im wissenschaftlichen Werdegang beseitigen und
den Übergang an den Schnittstellen der Wissenschafts-
karriere optimieren wollen.
Fünftens. Wir sind verpflichtet, Daten an Eurostat zu
liefern.
Sechstens. Nicht nur für die staatlichen und privaten
Hochschulen, auch für die Berufsakademien müssen
nach der EU-Verordnung Daten geliefert werden. Hierfür
schaffen wir jetzt die gesetzliche Grundlage.
Mit der Novellierung wird darüber hinaus die rechtli-
che Basis geschaffen, ein zentrales Auswertungssystem
aufzubauen. So können die sehr umfangreichen Daten
aus der Hochschulstatistik noch umfassender, schneller,
flexibler und kostengünstiger genutzt werden.
Bei all diesen Überlegungen war uns wichtig, die Ar-
beitsbelastung für die Datenlieferanten in Grenzen zu
halten. Daher konzentrieren wir uns überwiegend auf
Verwaltungsdaten, die den Hochschulen bereits vorlie-
gen, und streichen die Personalstellenstatistik und die
Gasthörerstatistik.
Ich denke, dies ist in jeder Hinsicht eine ausgewogene
Gesetzvorlage, die allen Interessen entgegenkommt.
Anlage 11
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des von der Bundesregierung einge-
brachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Än-
derung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsge-
sellschaftsgesetzes (Tagesordnungspunkt 26)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513412
(A) (C)
(B) (D)
Reinhold Sendker (CDU/CSU): In der Haushalts-
bewirtschaftung unserer Verkehrsprojekte hat sich in
den letzten Jahren Bemerkenswertes getan: In 2011 die
Einführung des Finanzkreislaufes Straße, im Ergebnis
mit deutlich mehr Transparenz und folglich mit mehr
Akzeptanz. In dieser Wahlperiode nun die Herstellung
der Überjährigkeit, nun der Wendepunkt zum Investiti-
onshochlauf, und schließlich die Stärkung der Nutzerfi-
nanzierung durch unsere Koalition. Das sind ganz her-
ausragende Botschaften für unsere Verkehrsanlagen in
Deutschland!
Im Übrigen eine starke Momentaufnahme zur Halbzeit
unserer Koalition, und liebe Kolleginnen und Kollegen
in den Koalitionsfraktionen: Diese Erfolge hätten doch
schon längst auch den Beifall der Opposition verdient!
Nun kommt ein weiterer Baustein hinzu: nämlich die
Komplettbewirtschaftung aller Mittel des Bundesfern-
straßenausbaus durch die Verkehrsinfrastrukturfinan-
zierungsgesellschaft (VIFG). Das heißt Bau, Erhalt und
Betrieb der Bundesfernstraßen sollen zukünftig über das
Finanzmanagementsystem der VIFG – bewirtschaftet
werden. Unsere VIFG ist ja schon einige Jahre sehr er-
folgreich und vor allem kompetent in der Abwicklung
der Straßeninvestitionsprojekte unterwegs, sprich in der
Bewirtschaftung der LKW-Maut.
Insgesamt hat der Bund im Jahr 2014 rund 5,5 Milli-
arden Euro in die Bundesfernstraßen investiert. Davon
wurden 3,4 Milliarden Euro über die VIFG abgewickelt.
Beteiligte des Systems sind alle Bundesländer sowie die
Projektgesellschaft Deutsche Einheit. Das Finanzma-
nagement der VIFG ermöglicht nun auch für die Gesamt-
betrachtung tagesaktuelle Berichte der Mittelverwendung
und weitere Infos über unseren Verkehrsinvest mit Blick
auf ihre die Auswertungsmöglichkeiten: je Maßnahme, je
Bundesland, je Amt, je Kreditor, für diverse Zeiträume,
und dergleichen mehr. Das ist die Transparenz, die wir
uns wünschen, das ist zukunftsfähige Verkehrspolitik für
unser Land.
Gegenwärtig bestehen noch zwei Abrechnungssys-
teme: Ein Teil der Mittel wird über die VIFG abgewi-
ckelt, die restlichen Mittel werden bekanntlich über das
HKR-Verfahren des Bundes bewirtschaftet. Dieses Ne-
beneinander der Systeme wollen wir nun im Ergebnis
mit deutlich mehr Transparenz auflösen. Die Finanzie-
rung und Bewirtschaftung der Bundesfernstraßen wird
ab 2016 also konsistent und vollständig innerhalb eines
Bewirtschaftungssystems ausgewiesen. Mit dem Haus-
halt 2016 weisen wir daher im Einzelplan 12 nicht mehr
die Maut- und Steuermittel getrennt aus, sondern in ei-
nem gemeinsamen Titel.
Und mit der Komplettbewirtschaftung durch die
VIFG können ferner der Politik, dem Bund und den Auf-
tragsverwaltungen der Länder Daten für unterschiedliche
Informationsbedürfnisse bereitgestellt werden. Regie-
rung und Parlament erhalten zukünftig weitere Optionen,
auch vermehrt betriebswirtschaftliche Elemente nutzen
zu können. Grundlage dafür ist das Finanzmanagement
der VIFG, das auf einer betriebswirtschaftlichen SAP
Software basiert. Ein echter Fortschritt also! Die Option
betriebswirtschaftlicher Betrachtungen, das ist ja auch
das, was Sie wollen, liebe Kollegin Willms. Dann gehen
wir doch gemeinsam diesen Weg!
Wenn wir schon nicht beim Thema ÖPP zusammen-
kommen, dann eben hier bei der VIFG! Im Ergebnis
bringt das neue System nicht nur mehr Information und
Controlling. Das ist alles in allem ein deutliches Plus an
Haushaltswahrheit und -klarheit, also eine Stärkung des
Parlaments, und die lassen Sie uns heute gemeinsam be-
schließen!
Nach meinem Wissenstand befindet sich die VIFG
nach einigen Testläufen auch in der Lage, die Verände-
rungen schnell umzusetzen. Man rechnet wohl bei der
Durchführung des „Zahlungsverkehrs Bundesfernstra-
ßen“ über das neue System für das kommende Jahr mit
rund 500 000 Buchungen. Im Vergleich zu 2015 verzehn-
facht sich damit die Gesamtzahl der Geschäftsvorfälle.
Diese gewaltige Erhöhung erklärt sich auch durch die
Übernahme der Betriebsdienste. Exakt dafür benötigt die
VIFG lediglich drei zusätzliche Vollzeitkräfte. Diese ex-
zellente Vorbereitung und das erhöhte Aufgabenvolumen
schultert die VIFG mit nur wenig mehr an Personal und
ich denke genau das verdient an dieser Stelle auch einmal
Dank und Anerkennung!
Und noch ein Positivum: Denn der Bund wird zu-
künftig auch seine Verantwortung für die Finanzierung
der Straßenbaulast und Fachaufsicht gegenüber den Auf-
tragsverwaltungen umfassender wahrnehmen können.
Der hier häufig zitierte Bundesrechnungshof fordert ja
schon länger dazu auf, eine umfassendere Fachaufsicht
auszuüben. Dem kommen wir nun ausdrücklich nach.
Und auch die Arbeitsebene der Länder steht dem
Entwurf durchaus positiv gegenüber. So zum Beispiel
kann man eine Entlastung bei der Erstellung der Verwen-
dungsnachweise erwarten. Fast alle Landesbauverwal-
tungen sind doch bei zu wenig Fachpersonal teils völlig
überlastet. Und es ist richtig: Für unsere Bauverwaltun-
gen ergibt sich durch das neue System zunächst auch
noch ein Umstellungsaufwand, mittel- und langfristig
aber eine deutliche Entlastung. Also ohne Zweifel ein
Kraftakt für alle Beteiligten, aber er lohnt sich auch für
alle. Mehr Transparenz im Bundeshaushalt, das ist unser
aller Anliegen. Mit diesem Gesetzentwurf erweisen wir
diesem Ziel einen großen Dienst. Deshalb bitte ich Sie
alle um Ihre Zustimmung hier und heute in zweiter und
dritter Lesung.
Wie lautet doch das Logo der VIFG: „Wir bahnen
Wege!“. Und für diese neuen Wege stellen wir heute die
Ampel auf grünes Licht.
Sebastian Hartmann (SPD): Die Verabschiedung
des VIFG-Änderungsgesetzes ist ein Meilenstein auf
dem Weg zu einer transparenten, nachvollziehbaren In-
frastrukturfinanzierung im Bundesstraßenbau.
Gemäß dem Beschluss des Haushaltsausschusses Ende
2014 werden ab dem Haushaltsjahr 2016 im Kapitel 12
die einzelnen Straßenbautitel umorganisiert, sodass aus
den bisher getrennt behandelten Titeln für ÖPP-Projekte
und solchen in Durchführung der öffentlichen Hand ein
gemeinsamer Titel 1201 geworden ist. Damit in Zukunft
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015 13413
(A) (C)
(B) (D)
Verwaltung und Controlling beider Finanzierungssyste-
me im selben Finanzmanagementsystem zusammenge-
führt werden können, verabschieden wir dieses Gesetz.
Das FMS der VIFG leistet genau dies: Es schafft eine
gemeinsame Basis zur Vergleichbarkeit der Zahlungs-
ströme im konventionellen wie im ÖPP-Straßenbau, und
es verschafft dem Parlament dabei entscheidende Vortei-
le bezüglich der Nachvollziehbarkeit und der politischen
Steuerungsgewalt für den Straßenbau des Bundes.
Vergleichbarkeit von konventioneller Beschaffung
von Infrastruktur und ÖPP ist hier das Stichwort: Wir
greifen bislang vor einer Projektentscheidung auf die
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zurück, doch dies ist
ja eine Prognoseentscheidung. Der dafür benötigte Da-
tenraum wird durch die heutige Entscheidung für dieses
Gesetz deutlich verbessert. Stellen wir in Zukunft die Va-
rianten auch im Zahlungsstrom und damit unter realen
Bedingungen nebeneinander!
Die Auftragsverwaltungen der Länder haben bei der
Vorbereitung des Software-Einsatzes der VIFG große
Flexibilität bewiesen. Wenn am 1. Januar die Umstellung
vom bisherigen HKR-System zur Datenerfassung im
FMS der VIFG beginnt, hat vorher eine intensive Ein-
arbeitung dafür gesorgt, dass der Übergang geräuschlos
und sauber vollzogen werden kann. Die VIFG hat die
Auftragsverwaltungen der Bundesländer hier individuell
betreut und eventuell drohende Inkompatibilitäten oder
Schnittstellenprobleme vollständig ausgeräumt. Alle
Straßenbauverwaltungen der Länder werden zur Bedie-
nung des Systems in der Lage sein, und auf der anderen
Seite auch umgehend davon profitieren, dass sie Auswer-
tungen ihrer Daten inklusive aller Zahlungsströme ta-
gesaktuell für jede einzelne und die Gesamtmenge ihrer
Baumaßnahmen vornehmen können.
Auch die Opposition scheint mittlerweile zu der Über-
zeugung gelangt zu sein, dass diese Änderung sinnvoll
und nötig ist. Man kann sich darüber hinaus durchaus
offen zeigen für eine Erweiterung des FMS für die An-
lagenbuchhaltung, wie es die Grünen fordern, muss sich
aber natürlich darüber im Klaren sein, dass dafür eine
weitergehende Gesetzesänderung benötigt würde. Dass
es sich hier insgesamt um ein mustergültiges Beispiel
für Bürokratieabbau handelt, wie Sie es im Ausschuss
bejubelt haben, geht an der Sache zwar vorbei, liebe
Frau Kollegin Wilms, aber über die Bewertung von An-
lagevermögen der Bundesfernstraßen können wir bei
Gelegenheit sicher gern reden. Wir werden uns dieser
Aufgabe ohnehin bei der Fortentwicklung der Wegekos-
tenrechnung zu widmen haben. Dort ist der richtige Platz
und auch Zeitpunkt.
Sabine Leidig (DIE LINKE): Die Bundesregierung
beabsichtigt, mit dem „Entwurf eines Ersten Gesetzes
zur Änderung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungs-
gesetzes“ der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesell-
schaft (VIFG) weitere Aufgaben und Zuständigkeiten zu
übertragen. Im Zentrum steht dabei, dass die VIFG neben
den Einnahmen aus der Lkw-Maut zukünftig auch die im
Bundeshaushalt veranschlagten Mittel für Neubau, Aus-
bau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung von Bundes-
fernstraßen verwalten und verteilen soll.
Ich habe nichts gegen ein einheitliches Finanzmanage-
mentsystem für alle Bundesfernstraßen. Ich habe aber
etwas dagegen, dass dies eine Gesellschaft übernehmen
soll, die sich als Kompetenzzentrum für ÖPP bezeichnet.
Deshalb freue ich mich auch sehr darüber, dass der Bun-
desrat ähnliche Bedenken hat wie wir.
Denn – Sie können das leugnen, solange sie wollen –
dieses Gesetz ist ein weiterer Schritt hin zu einer Bundes-
fernstraßengesellschaft. Ein erster großer Schritt war der
sogenannte „Finanzierungskreislauf Straße“, weswegen
seit 2011 aus den Mauteinnahmen nur noch Straßenbau
finanziert wird. 2016 nun folgt ein weiterer Schritt mit
der einheitlichen – schon mal ausgelagerten – Mittelver-
waltung.
Vorbild aller Überlegungen für eine solche Gesell-
schaft ist die österreichische ASFINAG. Dabei gibt es
aber einen entscheidenden Unterschied. Die ASFINAG
macht kein ÖPP, sie lehnt es soagr rundheraus ab. Es gab
ein einziges derartiges Projekt bei der ASFINAG – und
das reichte dieser. Die VIFG hingegen verwaltet nur die
Mauteinnahmen – und ist ansonsten eben „Kompetenz-
zentrum“ für ÖPP. Deswegen wird die VIFG niemals zur
deutschen ASFINAG werden, sondern eine Gesellschaft,
die nur dem Zweck dient, privates Kapital für den Stra-
ßenbau zu mobilisieren.
Alle, die davon reden, die VIFG zur ASFINAG aus-
zubauen, würden den Bock zum Gärtner machen. Das
sollten sich vor allem die Grünen zu Herzen nehmen, die
ÖPP verhindern, aber die VIFG umbauen wollen. Beides
zusammen geht nicht! Die VIFG, hochbezahlter Versor-
gungsposten für altgediente Beamte des BMVI, sollte
man sofort abwickeln.
Wir lehnen PPP konsequent ab, weil das Ganze am
Ende erheblich teurer wird als die konventionelle Be-
schaffung. Dies hat der Bundesrechnungshof mehrmals
sehr deutlich nachgewiesen. Ja, die Koalition will das
nicht hören und behauptet das Gegenteil. Wenn Sie sich
so sicher sind: Lassen Sie doch mal nachrechnen, wie
teuer 5 durchschnittliche Ausbauprojekte pro Kilometer
waren, wie teuer der Betrieb ist etc. und setzen Sie das
gegen die Kosten für die Betreibermodelle. Legen Sie
uns doch bitte ein Mal einen entsprechend Bericht vor,
der in einer Ex-Post-Analyse ganz klar belegt, dass ÖPP
günstiger ist. Ich bezweifle sehr, dass Ihnen das gelingen
wird.
Meine Fraktion beantragt, dass die Planung und Vor-
bereitung für eine Bundesfernstraßengesellschaft sofort
eingestellt wird. Und wir lehnen die hier vorgelegte
Änderung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesell-
schaftsgesetz deshalb ab. Übrigens – und das finde ich
wirklich bemerkenswert – hat auch die CSU-Landtags-
fraktion in Bayern gerade in einem Dringlichkeitsantrag
eine Fernstraßengesellschaft entschieden abgelehnt.
Die Bundesländer wollen eine gründliche Problem-
analyse vornehmen und danach Schritte zur Verbesse-
rung der Straßenbauverwaltung (Auftragsverwaltung)
vorschlagen. Und das ist auch aus unserer Sicht die rich-
tige Reihenfolge. Die Ergebnisse der „Kommission Bau
und Unterhaltung des Verkehrsnetzes“ liegen im Früh-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 201513414
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jahr 2016 vor und bis dahin sollte der Bund jetzt nicht
schon Veränderungen an der Struktur beschließen.
Wir verlangen stattdessen, dass eine ganz andere Re-
form der Straßenbauverwaltung stattfindet. Die muss vor
allem bei der Bundesregierung selber ansetzen, die ihrer
Aufsicht bislang nicht gerecht wird. Eine effektive Steu-
erung des Bundes im Sinne einer prioritären Umsetzung
von Straßenprojekten ließe sich dabei durch einfach- oder
untergesetzlich umzusetzende Maßnahmen sicherstellen,
beispielsweise durch frühzeitige Finanzierungszusagen
des Bundes (wie bei Investitionen in die Bundesschie-
nenwege), durch mehrjährige Finanzierungspläne für
Einzelprojekte oder durch die Erhöhung des Bundesan-
teils an den Planungskosten.
Darüber hinaus soll nach Vorliegen des Endberichts
der von den Bundesländern ins Leben gerufenen Kom-
mission „Bau und Unterhaltung des Verkehrsnetzes“
noch in dieser Legislaturperiode gemeinsam mit den
Ländern Vorschläge für eine Reform der Auftragsverwal-
tung Straße zu erarbeiten und umzusetzen. Dabei müssen
die sachkundigen Beschäftigen aus den entsprechenden
Bereichen unbedingt einbezogen werden, weil deren Ver-
änderungsvorschläge in der Regel aus fundierter Erfah-
rung resultieren und der Sache dienen.
Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In
den Beratungen ist deutlich geworden: Die einheitliche
Abrechnung von Straßenprojekten ist sinnvoll. In den
Ausschüssen wurde der Entwurf schließlich ohne Gegen-
stimmen bewilligt. Es ist schon sehr viel zu den Vorzü-
gen des neuen Abrechnungssystems gesagt worden. Jetzt
muss es umgesetzt werden, und zwar zügig. Das alles ist
jedoch nur ein klitzekleines Lösungsdetail für eine sehr
viel umfassendere Problemlage. Deswegen müssen wir
uns die Gesamtsituation ansehen.
Wir sind weit von einem effizienten System entfernt.
Das Grundprinzip ist: Die Länder planen und bauen, der
Bund zahlt. Das ist, als ob man mit der goldenen Kredit-
karte eines Freundes einkaufen geht. Der prüft zwar seine
Kontoauszüge, schießt aber im Zweifel immer nach. Die
Länder können sich darauf verlassen, dass begonnene
Projekte immer fertig gebaut werden – oft mit teilweise
absurden Kostensteigerungen.
Wer sich damit etwas intensiver beschäftigt, dem ist
klar: In diesem Finanzierungssystem werden falsche
Anreize gesetzt. Es macht Projekte teurer. Es führt dazu,
dass Mittel anders verteilt werden als vorgesehen.
Schauen wir uns mal genauer an, was wir in diesem
Haus machen. Jedes Jahr verbringen wir sehr viel Zeit
damit, einen Haushalt zu verabschieden. Wir legen fest,
welches Verkehrsprojekt mit welchen Mittel realisiert
werden soll. Wirklich interessant ist aber, was das Ver-
kehrsministerium aus den Beschlüssen des Bundestages
macht: 2014 wurden die Mittel für Schienenprojekte zu
einem Viertel nicht ausgegeben. Bei den Wasserstraßen
sieht es kaum besser aus: Hier wurden 185 Millionen
Euro nicht verbaut. Noch krasser steht der Kombinierte
Verkehr da. Von 92,7 Millionen Euro wurden nur 17,9
Millionen Euro genutzt – das ist weniger als ein Fünftel.
Richtig ärgerlich wird es aber, wenn man sieht, wo das
Geld hingeht: Fast alles landet im Straßenbau. Von 2012
bis 2014 wurden hier 1,3 Milliarden Euro mehr ausgege-
ben, als von diesem hohen Haus vorgesehen war. Es gibt
einen eindeutigen Profiteur: Zu über einem Drittel landen
die Mittel in bayrischen Straßen.
Besonders dreist ist der Minister selbst: Letztes Jahr
hat er sich die teuerste Ortsumgehung Bayerns für sei-
nen Wahlkreis genehmigen lassen. Jetzt kommt heraus:
Schon vor der Genehmigung wusste er, dass die ganze
Sache durch den Tunnel fast 32 Millionen Euro teurer
wird! Trotzdem stand im Haushaltsentwurf weiter die
alte Summe. Für Herrn Dobrindt ist der Bundeshaushalt
offensichtlich nicht viel mehr als eine Art Empfehlung.
Dass Sie sich das in der Koalition gefallen lassen!
Dieses Beispiel macht deutlich: Die Finanzierung
von Verkehrsprojekten muss reformiert werden. Es kann
nicht sein, dass manche Länder mit ihren Straßenverwal-
tungen sich besonders auf die Fehler im System ausge-
richtet haben.
Ein richtiger Schritt ist jetzt der Auftrag der Landes-
verkehrsminister, eine eigene Kommission unter Herrn
Bodewig zu beauftragen. Eine gründliche Analyse ist die
Voraussetzung für eine dauerhafte Lösung der Probleme.
Das sehen die Kolleginnen und Kollegen der Linken lei-
der anders. Sie haben schon vor der Analyse eine Lösung
– und lehnen eine Fernstraßengesellschaft rundweg ab.
So machen Sie eben Politik: Besitzstandwahrung statt
einen unbefangenen Blick nach vorne. Sie haben immer
eine Lösung. Ob die auch zum Problem passt, ist ihnen
nicht so wichtig.
Man kann eine Fernstraßengesellschaft entweder rich-
tig oder falsch machen. Auch die Länder müssen etwas
davon haben. Know-how und Synergien dürfen nicht
verloren gehen. Wichtig ist: So wie es ist, kann es nicht
bleiben. Denn unser Auftrag ist, mit Steuergeldern ver-
antwortungsbewusst umzugehen. Trauen wir uns endlich
an die notwendigen Änderungen heran.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. November 2015
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136. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 4 Vereinbarte Debatte: 60 Jahre Bundeswehr
TOP 5 Unterstützung von Flüchtlingen
TOP 6 Deutscher OSZE-Vorsitz 2016
TOP 33, ZP 2 Überweisungen im vereinfachten Verfahren
TOP 34 Abschließende Beratungen ohne Aussprache
TOP 7 Wahl Vertrauensgremium
TOP 8 Wahl Sondergremium gemäß StabMechG
TOP 9 Klimakonferenz in Paris
TOP 10 Schutz besonders gefährdeter Flüchtlinge
TOP 11 Austausch von Informationen über Finanzkonten
TOP 12 Menschenwürdiges Existenz-und Teilhabeminimum
TOP 13 Aktienrechtsnovelle 2014
TOP 14 Panzerlieferung nach Katar
TOP 15 Bundeswehreinsatz in Südsudan (UNMISS)
TOP 16 Kontrolle bundesnachrichtendienstlicher Tätigkeit
TOP 17 Bundeswehreinsatz in Darfur (UNAMID)
TOP 18 Netzneutralität
TOP 19 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
TOP 20 Anerkennung von Kriegsdienstverweigerungen
TOP 21 Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie
TOP 22, ZP 3 Änderung des SGBXII undweitererVorschriften
TOP 23 Änderung des Seearbeitsgesetzes
TOP 24 Nachhaftung für Rückbau imKernenergiebereich
TOP 25 Änderung des Hochschulstatistikgesetzes
TOP 26 Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11