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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/133 Textrahmenoptionen: 16 mm Abstand oben Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 133. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 5. November 2015 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abge- ordneten Helmut Brandt, Inge Höger und Marlene Mortler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12887 A Begrüßung der neuen Abgeordneten, Frau Petra Rode-Bosse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12887 B Wahl der Abgeordneten Klaus-Peter Flosbach und Hubertus Heil als Mitglieder des Verwal- tungsrates der Kreditanstalt für Wiederauf- bau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12887 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . 12887 B Begrüßung der Präsidentin der Saeima der Re- publik Lettland, Frau Inara Murniece . . . . . . 12898 B Glückwünsche zur Verleihung des Leo-Baeck- Preises an den Abgeordneten Volker Beck (Köln) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12902 B Tagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativge- setz – HPG) Drucksachen 18/5170, 18/5868, 18/6585 . . . 12887 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Wöllert, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Hochwertige Palliativ- und Hospizversorgung als soziales Men- schenrecht sichern – zu dem Antrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gute Versorgung am Lebensende sichern – Palliativ- und Hospizversorgung stärken Drucksachen 18/5202, 18/4563, 18/6585 . . . 12887 D Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 12888 A Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 12889 B Dr . Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 12890 B Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12891 C Emmi Zeulner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 12892 C Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12894 B Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12895 A Dr . Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12896 A Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 12896 D Helga Kühn-Mengel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 12898 C Heiko Schmelzle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 12899 C Bettina Müller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12900 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015II Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Geset- zes zur Änderung des Wissenschaftszeitver- tragsgesetzes Drucksache 18/6489 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12902 C Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12902 D Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 12905 C Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 12906 D Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12908 D Alexandra Dinges-Dierig (CDU/CSU) . . . . . . 12911 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 12913 A Dr . Simone Raatz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12913 D Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 12916 A Dr . Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 12917 B Katrin Albsteiger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 12918 D Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Junge Beschäftigte vor prekärer Arbeit schützen Drucksache 18/6362 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12920 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Leiharbeit und Werkverträge eingrenzen und umfassend regulieren Drucksachen 18/4839, 18/5449 . . . . . . . . . 12920 A Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 12920 B Albert Stegemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 12921 B Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 12923 A Albert Stegemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 12923 C Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12923 D Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12924 D Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 12925 D Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 12927 C Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12928 D Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12929 D Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 12930 A Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12931 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 12932 C Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12933 A Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . 12934 B Tagesordnungspunkt 31: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 28. März 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Chi- na zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung und zur Verhinderung der Steuer- verkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Drucksache 18/6449 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12935 D b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und zur Ablösung des Textilkennzeichnungsgesetzes Drucksache 18/6488 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12936 A c) Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Änderung der Eisenbahnbau- und Be- triebsordnung zur Erhöhung der Si- cherheit im Eisenbahnverkehr Drucksache 18/5406 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12936 A Tagesordnungspunkt 32: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung vom 10. Dezember 2014 des Übereinkom- mens vom 27. Juni 1980 zur Gründung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe Drucksachen 18/6294, 18/6576 . . . . . . . . . 12936 B b) Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucher- schutz: Übersicht 6 – über die dem Deut- schen Bundestag zugeleiteten Streitsa- chen vor dem Bundesverfassungsgericht Drucksache 18/6572 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12936 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 III c)–i) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 236, 237, 238, 239, 240, 241 und 242 zu Petitionen Drucksachen 18/6354, 18/6355, 18/6356, 18/6357, 18/6358, 18/6359, 18/6360 . . . . 12936 C Tagesordnungspunkt 6: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung ei- nes Zweiten Nachtrags zum Bundes- haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Drucksachen 18/6090, 18/6447, 18/6580, 18/6581 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12937 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Ingbert Liebing, Artur Auernhammer, Norbert Barthle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Bernhard Daldrup, Johannes Kahrs, Doris Barnett, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für gleichwertige Lebensver- hältnisse – Kommunalfreundliche Politik des Bundes konsequent fort- setzen – zu dem Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Christian Kühn (Tübin- gen), Luise Amtsberg, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Dauerhafte und strukturelle Entlastungen für Kommunen in Not Drucksachen 18/6062, 18/6069, 18/6582 . . . 12937 B c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale In- frastruktur zu dem Antrag der Abgeordne- ten Kerstin Kassner, Susanna Karawanskij, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kommunen von den Kosten für bauliche Maßnahmen an Kreuzungen von Eisenbahnen und Stra- ßen befreien Drucksachen 18/3051, 18/6570 . . . . . . . . . 12937 C Norbert Brackmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 12937 C Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 12939 A Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12940 A Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12941 B Alois Rainer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 12942 C Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12943 B Christian Haase (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 12944 A Bernhard Daldrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12945 B Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbe- kämpfungsgesetzen Drucksachen 18/5924, 18/6177, 18/6579 . . . . 12946 C Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 12946 C Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 12948 B Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12949 B Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12951 B Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12952 B Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von den Ab- geordneten Nicole Maisch, Renate Künast, Luise Amtsberg, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung von Gruppenverfahren Drucksachen 18/1464, 18/6422 . . . . . . . . . . . 12954 B Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12954 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 12955 B Sebastian Steineke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12956 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12958 B Dr . Silke Launert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 12959 C Metin Hakverdi (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12961 A Tagesordnungspunkt 9: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Kranken- hausstrukturgesetz – KHSG) Drucksache 18/5372 . . . . . . . . . . . . . . 12962 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015IV – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversor- gung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) Drucksachen 18/5867, 18/6586 . . . . . . 12962 C – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/6587 . . . . . . . . . . . . . . 12962 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Dr . Dietmar Bartsch, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Versorgungsqualität und Arbeitsbedingungen in den Kran- kenhäusern verbessern – Bedarfsge- rechte Personalbemessung gesetzlich regeln – zu dem Antrag der Abgeordne- ten Dr . Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gute Versorgung, gute Arbeit – Kranken- häuser zukunftsfest machen Drucksachen 18/5369, 18/5381, 18/6586 . . . 12962 D Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 12962 D Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12964 A Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12965 A Dr . Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12966 A Dr . Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12967 A Marina Kermer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12968 A Lothar Riebsamen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12969 C Tagesordnungspunkt 10: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Diana Golze, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhe- bung des Betreuungsgeldgesetzes Drucksachen 18/5, 18/6200 . . . . . . . . . . . . 12971 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LIN- KE: Betreuungsgeld für den Kitaaus- bau nutzen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr . Franziska Brantner, Katja Dörner, Beate Walter-Rosenheimer, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Betreu- ungsgeld in Kitas investieren Drucksachen 18/6041, 18/6063, 18/6200 . . . 12971 B Dr . Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 12971 C Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) . . . . 12972 D Josef Rief (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12974 A Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12975 D Gudrun Zollner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 12976 D Dr . Dorothee Schlegel (SPD) . . . . . . . . . . . . . 12978 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 12981 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12981 A Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung agrar- marktrechtlicher Bestimmungen Drucksachen 18/6160, 18/6438 . . . . . . . . . . . 12979 D Hermann Färber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 12979 D Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 12983 B Dr . Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . 12984 C Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12986 A Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 12986 D Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 12990 B Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12990 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Dr . Franziska Brantner, Omid Nouripour, Tom Koenigs, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Kein Frieden und Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 V keine Stabilität ohne Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit – Für eine weitsichtige europäische Nachbarschaftspolitik gegen- über den Staaten Nordafrikas Drucksache 18/6551 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12988 B Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12988 B Dr . Egon Jüttner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 12989 B Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 12993 B Gabriela Heinrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12994 B Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streit- kräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS) auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) des Sicherheitsrates der Ver- einten Nationen vom 8. Juli 2011 und Fol- geresolutionen, zuletzt 2241 (2015) vom 9. Oktober 2015 Drucksache 18/6504 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12995 C Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 12995 D Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 12997 A Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 12997 D Dr . Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12998 C Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 12999 C Michael Roth, Staatsminister AA (Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13000 C Dr . Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13000 D Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Ernährung und Landwirtschaft – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr . Kirsten Tackmann, Caren Lay, Dr . Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bestandsobergren- zen für Tierhaltungen einführen – zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Zukunft der Tierhaltung – Artge- recht und der Fläche angepasst Drucksachen 18/1872, 18/3732, 18/6437 . . . 13001 B Dieter Stier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13001 B Dr . Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 13002 B Christina Jantz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13003 B Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13004 C Johannes Röring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 13005 C Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streit- kräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID) auf Grundlage der Re- solution 1769 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 und folgender Resolutionen, zuletzt 2228 (2015) vom 29. Juni 2015 Drucksache 18/6503 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13007 A Dirk Vöpel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13007 B Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 13008 C Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13009 B Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13010 C Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 13011 B Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Luise Amtsberg, Özcan Mutlu, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Vielfalt stärkt Wissenschaft – Studi- enchancen für Flüchtlinge schaffen Drucksache 18/6345 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13012 C Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13012 C Cemile Giousouf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13013 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 13014 D Dr . Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 13015 C Dr . Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) . . . 13016 D Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Zu den Überlegungen der Europäi- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015VI schen Kommission zur Schaffung einer Eu- ropäischen Einlagensicherung Drucksache 18/6548 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13017 D Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 13018 A Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 13018 D Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13019 C Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13020 B Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 13021 A Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13022 A Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Bevölkerungsstatistiken verbessern – Zivile Registrierungssysteme stärken Drucksache 18/6549 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13023 A Tagesordnungspunkt 19: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Juni 2015 zur Gründung der Asi- atischen Infrastruktur-Investitionsbank Drucksachen 18/6163, 18/6448, 18/6568 . . . 13023 A – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/6577 . . . . . . . . . . . . . . . . . 13023 B Dr . Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 13023 B Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 13025 A Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13025 D Dr . Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13026 D Tagesordnungspunkt 20: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes über die Feststellung des Wirtschafts- plans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2016 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2016) Drucksachen 18/6159, 18/6574 . . . . . . . . . . . . 13028 A Tagesordnungspunkt 21: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten Drucksachen 18/6280, 18/6575 . . . . . . . . . . . 13028 B Tagesordnungspunkt 22: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Geset- zes gegen den unlauteren Wettbewerb Drucksachen 18/4535, 18/6571 . . . . . . . . . . . 13028 C Tagesordnungspunkt 23: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung Drucksachen 18/5294, 18/5770, 18/6569 . . . 13028 D – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/6578 . . . . . . . . . . . . . . . . . 13028 D Tagesordnungspunkt 24: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Besoldungsänderungsge- setzes (7. BesÄndG) Drucksachen 18/6156, 18/6583 . . . . . . . . . 13029 A – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/6584 . . . . . . . . . . . . . . . . . 13029 B Tagesordnungspunkt 25: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verkehrsin- frastrukturfinanzierungsgesellschaftsge- setzes Drucksache 18/6487 . . . . . . . . . . . . . . . . . 13029 C b) Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Planungen für die Gründung einer Bun- desfernstraßengesellschaft sofort ein- stellen Drucksache 18/6547 . . . . . . . . . . . . . . . . . 13029 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13029 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 VII Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 13031 A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zu der Abstim- mung über den von der Bundesregierung ein- gebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ver- besserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) (Tagesordnungspunkt 3 a) Heike Baehrens (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13031 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13031 D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sabine Dittmar (SPD) zu der Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Geset- zes zur Reform der Strukturen der Kranken- hausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) (Tagesordnungspunkt 9 a) . . . . . . . . 13032 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf ei- nes Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29 . Juni 2015 zur Gründung der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank (Tagesord- nungspunkt 19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13033 C Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Bevölkerungsstatistiken verbessern – Zi- vile Registrierungssysteme stärken (Tagesord- nungspunkt 18) Dr . Georg Kippels (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 13033 C Michaela Engelmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 13034 D Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 13036 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13036 C Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermö- gens für das Jahr 2016 (ERP-Wirtschaftsplan- gesetz 2016) (Tagesordnungspunkt 20) Astrid Grotelüschen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 13037 A Dr . Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13038 A Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13039 A Thomas Nord (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 13039 B Dr . Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13040 A Iris Gleicke, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . 13040 D Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgerä- ten (Tagesordnungspunkt 21) Andreas G . Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 13041 B Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13042 B Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13043 A Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 13043 D Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13044 C Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Ände- rung des Gesetzes gegen den unlauteren Wett- bewerb (Tagesordnungspunkt 22) Dr . Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . 13046 C Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13048 A Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13048 D Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13049 C Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13050 A Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung (Tagesordnungspunkt 23) Margaret Horb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 13050 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015VIII Ingrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 13052 B Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 13053 B Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 13053 D Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Besoldungsände- rungsgesetzes (7 . BesÄndG) (Tagesordnungs- punkt 24) Oswin Veith (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13054 D Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 13056 A Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 13057 A Doris Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13058 A Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verkehrsinfrastrukturfinan- zierungsgesellschaftsgesetzes – des Antrags der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Planungen für die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft sofort ein- stellen (Tagesordnungspunkt 25 a und b) Florian Oßner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 13059 A Reinhold Sendker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13059 D Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 13060 C Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 13061 B Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13062 A (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 12887 133. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 5. November 2015 Beginn: 9 .00 Uhr
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    2) Anlage 11 Vizepräsident Johannes Singhammer (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 13031 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 05 .11 .2015 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 05 .11 .2015 Bülow, Marco SPD 05 .11 .2015 Feiler, Uwe CDU/CSU 05 .11 .2015 Ferlemann, Enak CDU/CSU 05 .11 .2015 Glöckner, Angelika SPD 05 .11 .2015 Jung, Andreas CDU/CSU 05 .11 .2015 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 05 .11 .2015 Kolbe, Daniela SPD 05 .11 .2015 Linnemann, Dr . Carsten CDU/CSU 05 .11 .2015 Murmann, Dr . Philipp CDU/CSU 05 .11 .2015 Petzold (Havelland), Harald DIE LINKE 05 .11 .2015 Rosemann, Dr . Martin SPD 05 .11 .2015 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 05 .11 .2015 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 05 .11 .2015 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 05 .11 .2015 Wicklein, Andrea SPD 05 .11 .2015 Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordneten Heike Baehrens (SPD) und Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutsch- land (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) (Ta- gesordnungspunkt 3 a) Heike Baehrens (SPD): Mit dem heute verabschie- deten HPG wird die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland entscheidend weiterentwickelt . Ich begrüße, dass die Palliativversorgung ein ausdrücklicher Bestand- teil der Regelversorgung in der gesetzlichen Kranken- versicherung wird und die Krankenkassen verpflichtet werden, die Patienten bei der Auswahl von Angeboten der Palliativ- und Hospizversorgung individuell zu bera- ten . Sowohl die Verbesserungen in der ambulanten Ver- sorgung als auch die Stärkung der stationären Hospize sowie der Hospiz- und Palliativversorgung in den Kran- kenhäusern ist ein wichtiger Schritt, und daher stimme ich dem Hospiz- und Palliativgesetz zu . Während der Gesetzentwurf die Rahmenbedingungen für Hospiz- und Palliativversorgung in stationären Hos- pizen und Krankenhäusern verbessert, werden stationäre Pflegeeinrichtungen nur unzureichend berücksichtigt. Zwar wird Sterbebegleitung, die dem hospiz-palliativen Versorgungsbedarf Rechnung trägt – Gesetzesbegrün- dung –, Bestandteil des Versorgungsauftrages der gesetz- lichen Pflegeversicherung. Eine verbindliche Regelung zur Finanzierung dieser Leistungsverpflichtung wird je- doch nicht verankert . Die Anforderungen an eine würdevolle pflegerische Versorgung und Begleitung sind aufgrund der sich än- dernden Bewohnerstruktur und der immer kürzeren Verweildauern in den Pflegeheimen seit Einführung der Pflegeversicherung sehr gestiegen . Die Menschen in den Heimen wurden älter, multimorbider und ihre Pflege- und Behandlungsbedarfe immer komplexer . Obwohl der Bedarf an medizinischer Behandlungspflege und Ster- bebegleitung enorm zugenommen hat, blieben die Per- sonalschlüssel in der stationären Pflege auf dem Niveau von Anfang der 90er-Jahre und die Fachkraftquote noch immer bei lediglich 50 Prozent Mit meiner persönlichen Erklärung möchte ich darauf aufmerksam machen, dass es nach deutlichen Verbesse- rungen in der ambulanten Versorgung und für stationäre Hospize nun überfällig ist, auch den Bereich der statio- nären Pflege strukturell zu stärken und die Krankenkas- sen zu verpflichten, die hospizliche und palliative Ver- sorgung auch in der stationären Pflege auskömmlich zu finanzieren . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich stimme zu, dass der Gesetzentwurf ein Fortschritt ist . Dies reicht aber immer noch nicht aus, soll ambulante Palliativversorgung für Patienten und ihre oftmals ja auch betagten Angehörigen praktikabel sein . Deshalb wäre es richtig, in § 37 b SGB V mindestens klar zu regeln, dass alle notwendigen (fach-)ärztlichen, pflegerischen und sonstigen (Apotheke, Pflegehilfsmittel) Leistungen aus einer Hand erbracht werden müssen . § 37 b SGB V Absatz 1 Satz 3 sollte lauten: „Die spe- zialisierte ambulante Palliativversorgung umfasst ärztli- che und pflegerische Leistungen sowie die Versorgung durch Apotheken und mit Pflegehilfsmitteln einschließ- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 201513032 (A) (C) (B) (D) lich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerzthera- pie, Symptomkontrolle und notwendigen fachärztlichen Interventionen und zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten nach Satz 1 in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen . Hierzu zählen beispielweise Einrichtungen der Einglie- derungshilfe für behinderte Menschen und der Kinder- und Jugendhilfe .“ Die jetzige Reform geht in die richtige Richtung . Eine weitergehende Regelung im § 37 b SGB V brächte aber mehr Rechtssicherheit für die Versorgung von Patienten . Hierzu muss aber das Gesundheitsministerium auch noch Mut haben, den Leistungserbringern verbindliche Vorga- ben zu machen, von denen sie eben nicht nach unten ab- weichen dürfen . Dies muss im Rahmen der Evaluierung erneut diskutiert werden . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sabine Dittmar (SPD) zu der Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Kran- kenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) (Tagesordnungspunkt 9 a) Das Krankenhausstrukturgesetz enthält viele wichtige Regelungen, um die Betriebs- und Behandlungskosten zu stabilisieren, die hohe Qualität im stationären Sektor wei- ter zu verbessern und echte strukturelle Veränderungen einzuleiten . Insgesamt ist das Gesetz sehr zu begrüßen . Als zuständige Berichterstatterin für die ambulante Versorgung habe ich mit Blick auf den Änderungsan- trag 22 zu Artikel 6 Nummer 4 a neu (§ 87 b SGB V) „Notdienst- und Notfallvergütung im Honorarvertei- lungsmaßstab“ allerdings große Sorge, dass es zu einem unkontrollierbaren Mittelabfluss aus der MGV kommen kann mit negativen Auswirkungen für das Honorar der grundversorgenden Haus- und Fachärzte in der Regelver- sorgung . Ich möchte dies näher begründen: Es ist richtig, dass die Krankenhausambulanzen zu- nehmend sowohl in sprechstundenfreier als auch inner- halb der Sprechstundenzeit Fälle behandeln, die ein- deutig dem ambulanten Sektor zuzuordnen sind . Die Gründe hierfür sind sicher vielfältig: vergrößerte Be- reitschaftsdienstbereiche der KVen, Selbsteinweiser, die aus forensischen oder Marketinggründen von den Kran- kenhausambulanzen nicht abgewiesen werden, generell mangelnde Möglichkeiten der Patientensteuerung, aber auch der allzu schnelle Verweis einiger KV-Ärzte auf die Krankenhausambulanz . Das KHSG nimmt sich dieser Problematik in Än- derungsanträgen an . So ist es richtig, dass wir die For- derung aus dem VSG zu mehr Kooperation zwischen KV-Ärzten und Krankenhäusern im Notdienst in Form von Portalpraxen im KHSG konkretisieren . Denn selbst- verständlich muss in manchen Fällen im Notdienst auch die diagnostische und therapeutische Kompetenz der Krankenhausambulanz genutzt werden . Dieses Leis- tungsspektrum muss zweifelsohne entsprechend und rentierlich honoriert werden . Dies soll künftig durch eine nach Schweregrad differenzierte Notfall-EBM für den ambulanten und stationären Bereich geschehen . Das ist durchaus eine Lösung, um die unterschiedliche Kosten- struktur der krankenhausspezifischen, fachspezifischen und allgemeinen Notfälle besser abzubilden . Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Mehrzahl der höher bewerteten Leistungen in der KH-Ambulanz anfallen und so deutlich mehr Honorar aus der vertrags- ärztlichen Vergütung in den stationären Bereich fließt. Dieses Honorarplus wird komplett aus der Morbiditäts- orientierten Gesamtvergütung der Vertragsärzte gezahlt und nicht extrabudgetär geregelt . Ich betone nochmals, dass Leistungen auch entspre- chend ihrem Umfang vergütet werden müssen . Durch die vorgesehene Neuregelung der Notfall- und Notdienstver- gütung sind die Auswirkungen auf das Regelhonorar der Haus- und Fachärzte und hier vor allem der Grundver- sorger allerdings nicht kalkulierbar . Die ganzen Maßnah- men, die wir zur Stärkung der grundversorgenden Me- dizin im Versorgungsstärkungsgesetz getroffen haben, werden damit ein Stück weit ad absurdum geführt . Zudem kritisiere ich die Regelungen zur Aufhebung der Mengenbegrenzung, die eine Vielzahl von Interpre- tationen zulassen . In der Vergangenheit wurden ambu- lante Notfallbehandlungen zur sprechstundenfreien Zeit immer ohne Mengenbegrenzung und Abzug sowohl den Vertragsärzten als auch dem KH honoriert . Die Notfall- leistungen, die innerhalb der Sprechstundenzeiten anfie- len, wurden bei den Vertragsärzten in der Regel über das Regelleistungsvolumen (RLV) vergütet, im Krankenhaus wurden sie quotiert. Die offene Formulierung im ÄA 22 „Für Leistungen im Notfall und Notdienst dürfen im Verteilungsmaßstab keine Maßnahmen zur Begrenzung oder Minderung des Honorars angewandt werden“ lässt verschiedene Inter- pretationen zu . Nachdem der Notfall sowohl in der sprechstundenfrei- en Zeit als auch innerhalb der Sprechstundenzeit auftre- ten kann, ist für mich völlig unklar, wie zukünftig die Vergütung im Bereich der KV-Praxen und der KH-Am- bulanzen geregelt wird . Sollte der Notfall innerhalb der Sprechstundenzeit sowohl in der KH-Ambulanz als auch in der KV-Praxis unbegrenzt vergütet werden, ist zu befürchten, dass dies nicht absehbare negative Auswirkungen auf die Mengen- entwicklung und den verbleibenden Honorartopf haben wird . Sollte es so sein, dass die Behandlung des Notfalls in- nerhalb der Sprechstundenzeit durch die KV-Praxis wei- terhin im Rahmen des RLV bzw . EBM zu vergüten ist und gleichzeitig die Behandlung innerhalb der Sprech- stundenzeit in der KH-Ambulanz mit den höheren Not- fall-EBM ohne Abzüge bezahlt wird, führt dies zu einer eklatanten Ungleichbehandlung der Sektoren . Das würde Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 13033 (A) (C) (B) (D) die Prämisse „ambulant vor stationär“ vollkommen kon- terkarieren . Auch wenn in zwei Jahren eine Evaluation stattfin- det und ich dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung zustimme, möchte ich in dieser persönlichen Erklärung meine Bedenken bezüglich der geplanten Änderungen bei der Notdienst- und Notfallver- gütung zum Ausdruck bringen . Trotz Ablehnung des ÄA 22 werde ich dem KHSG zustimmen, da es insgesamt zu sehr deutlichen Verbes- serungen führt . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Juni 2015 zur Gründung der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank (Tagesordnungs- punkt 19) Die Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank (AIIB) wird voraussichtlich eine prägende Rolle in der interna- tionalen Zusammenarbeit des 21 . Jahrhunderts spielen . Ob sie eine sinnvolle Ergänzung zur Weltbank oder eine geostrategische Konkurrenzstruktur Chinas zu den USA darstellen wird, hängt maßgeblich davon ab, ob sich eu- ropäische Staaten an ihr beteiligen . Nur ein engagierter Beitrag der Mitgliedstaaten der AIIB wird dazu führen, dass die von ihr finanzierten Projekte ökologische und soziale und vor allem menschenrechtliche Standards ein- halten sowie die Zivilgesellschaft an Projekten beteiligt . Meine Fraktion und ich bemängeln, dass zum Zeit- punkt der angestrebten Abstimmung im Deutschen Bun- destag über die Beteiligung der Bundesrepublik an der AIIB die genauen Standards der AIIB den Mitgliedern des Deutschen Bundestages noch nicht vorliegen . Wir fordern die Bundesregierung auf, erstens bei den weiteren Verhandlungen über die Standards der AIIB mindestens auf die Einhaltung der bestehenden umwelt-, sozial- und menschenrechtlichen Schutzklauseln und Investitionsstandards der Weltbank zu bestehen, darunter beispielsweise auch den Ausschluss von Investitionen in Atom- und Kohlekraftwerke, zweitens darauf zu bestehen, dass ein permanentes, unabhängiges und effizientes Monitoring-Instrument etabliert wird, das die Grundlage für die zukünftige Ver- besserung der Standards verbindlich liefert, drittens sich bei den weiteren Verhandlungen über die Standards der AIIB für die bei anderen internationalen Finanzinstitutionen, insbesondere der Weltbank, gelten- den Standards in Bezug auf die Rechenschaftspflicht und Transparenz der AIIB auszusprechen, viertens sich bei den weiteren Verhandlungen für öf- fentliche Konsultationen zur Ausgestaltung eines unab- hängigen Beschwerdemechanismus auszusprechen, fünftens nach Beitritt zur AIIB dem Deutschen Bun- destag den jeweiligen Jahresbericht und zusätzlich die vierteljährlichen Zwischenberichte umgehend zur Kennt- nis zu übermitteln . Diese Forderungen können nur dann ernsthaft in An- griff genommen werden, wenn Deutschland Mitglied der AIIB ist . Deshalb stimme ich dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des Beitritts Deutsch- lands der AIIB zu . Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/ CSU und SPD: Bevölkerungsstatistiken verbessern – Zivile Registrierungssysteme stärken (Tagesord- nungspunkt 18) Dr. Georg Kippels (CDU/CSU): In der Entwick- lungszusammenarbeit stellt sich für uns immer die grundlegende Frage, inwieweit es sinnvoll, nützlich oder sogar unerlässlich ist, deutsche oder sogar europäische Werte einfließen zu lassen. Dies ist sicher für Fragen der Menschenwürde, der Gleichberechtigung oder der körperlichen Unversehrtheit keine Frage, sondern eine zwingende Voraussetzung . Allerdings sind auch diese elementaren Grundwerte nicht in jedem Entwicklungs- land sofort eine willkommene Botschaft . Auch begegnet uns immer wieder die Forderung nach Good Governan- ce – guter Regierungsführung – und damit implizit nach funktionierenden Verwaltungsstrukturen eines Staates . Verwaltung ist aber ebenso häufig ein Begriffspaar von Bürokratie, die gerne als Synonym von Schwerfälligkeit oder Bevormundung der Bürger verstanden wird . So ist Bürokratieabbau in einem modernen Industrie- staat eine Aufgabe der positiven Entwicklung, der Ver- besserung und für manchen fast schon so etwas wie ein modernes Menschrecht . Hierzulande beschweren wir uns allzu oft über die Bürokratie: die Bürokratie eines Bür- geramtes, deutsche Bürokratie im Allgemeinen oder den „berühmten“ Brüsseler Beamten, der mit seinen Geset- zen unser Leben überreguliert . Kann es dann sein, dass Ausprägungen der Bürokra- tie in bestimmten Stadien der staatlichen Entwicklung geradezu einen Baustein für eine erfolgreiche Entwick- lung und vor allem ein hohes Schutzgut des Menschen verkörpern könnten? Genau das kann es, wenn es dazu angelegt ist, dem Menschen seine staatliche Identität zu geben und ihn in das Gefüge staatlicher Existenz zu im- plementieren . Ich möchte heute aber kein kritikloses Loblied auf die Bürokratie singen . Dies umso mehr, als das Thema des heutigen Antrags seinen Ursprung eigentlich im kirchli- chen Bereich hatte und es die Kirchen waren, die began- nen, die sogenannten Personenstandsfälle aufzuzeich- nen . Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle fanden Eingang in die Kirchenregister der Pfarrämter . Erst 1792 wurden diese Aufgaben von der zivilen Verwaltung über- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 201513034 (A) (C) (B) (D) nommen und letztlich Standesämter durch den Code Ci- vil errichtet . Es dürfte kein Zufall sein, dass gerade im Zusammen- hang mit der französischen Revolution der Wert des Indi- viduums durch eine staatliche Registrierung seine Aner- kennung der Menschrechte erhielt . Menschenrechte sind keine abstrakte Größe, sondern sie leiten sich aus der Beziehung zum Staat ab . Mit der Registrierung des Ge- burtsdatums und dem erwählten Namen wird der Mensch zum Individuum und ist damit in der Lage, seine Rechte konkret einzufordern . Auch wenn Bürokratie in der freien Übersetzung die Herrschaft der Beamten verkörpert, so ist es aber auch die Erklärung dafür, dass sich der Staat gegenüber sei- nen Bürgern respektvoll und dem Gesetz unterworfen verhält . Besinnen wir uns auf die Grundwerte, so ist schnell klar, dass es für die Entwicklungsländer dringend dieser Regularien bedarf, um den Bewohnern ihre Individualität zu verleihen, damit sie Träger und nicht nur Objekte des Staates sind . Und dies gilt gerade zu dem Zeitpunkt, an dem der Mensch seine Individualität schutzlos verteidi- gen muss – als Neugeborenes, als Kind . Für Staatlichkeit braucht es deshalb eine Bürokratie, die gewissenhaft die Kinder ihres Landes zählt . Denn: keine Geburtsurkunde und kein Name – keine Bürger- rechte . Keine Geburtsurkunde – kein Schutz vor früher Heirat . Keine Geburtsurkunde – kein Schutz vor Kin- derarbeit . Keine Geburtsurkunde – kein Schutz im Falle einer Entführung . Keine Geburtsurkunde – keine kon- trollierte Einschulung . Keine Geburtsurkunde – kein kontrolliertes Impfen . Keine Geburtsurkunde – keine Kontrolle der Volljährigkeit . Laut einem Bericht vom UNHCR kommt jedoch alle zehn Minuten ein Baby ohne Pass auf die Welt . Damit sind 230 Millionen Kinder unter fünf Jahren weltweit nicht erfasst . Das ist jedes dritte Kind unter fünf Jahren . In Entwicklungsländern sind 50 Prozent aller unter Fünf- jährigen nicht offiziell gemeldet. Alle zehn Minuten fällt damit ein Kind durch das Sicherheitsnetz, das eine Regis- trierung bieten würde . Wir sprechen von „unsichtbaren“ Kindern . In Somalia und Äthiopien werden weniger als 10 Prozent der Kinder bei ihrer Geburt registriert . Und blicken wir auch einmal nach Südasien: Auch hier sind nur 37 Prozent aller Kin- der registriert . Was können wir nun tun, um diese Kinder sichtbar zu machen? Wir müssen sie zuallererst ins Blickfeld der lo- kalen Behörden bringen . Diese müssen ihre Verantwor- tung wahrnehmen . Sie dürfen nicht diskriminieren auf Basis des Geschlechts und der Ethnie . Die Registrierung muss für Eltern praktisch machbar sein, ohne Hürden, fi- nanzieller oder anderer Natur . Dies muss nicht zuletzt auch aus Eigeninteresse der Staaten erfolgen, denn nur registrierte Bürger können auch steuerlich erfasst werden . Wie will ein Staat seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bürgern erfüllen, wenn er gar nicht weiß, wie vie- le Menschen und an welchen Orten des Landes er mit Infrastruktur wie Wasser, Sanitärleistungen, Energie, Ge- sundheitsleistungen oder Nahrung versorgen bzw . hierzu die Voraussetzungen schaffen muss? Die unkontrollierte Urbanisierung in den Entwicklungsländern ist eine un- mittelbare Folge davon, dass die Regierungen keine reale Vorstellung davon haben, wie viele Menschen sich auf ih- rem Staatsgebiet aufhalten und welche Bedürfnisse drin- gend befriedigt werden müssen . Bevölkerungsentwick- lung und Familienplanung sind ein untrennbares Duo und führen bei Kontrollverlust zu abstrusen politischen Entscheidungen wie der verkündeten Ein-Kind-Politik von China . Fehlende Geburtenregistrierung löst bei der be- reits vorhandenen Bevölkerungsdichte auf dieser Erde zwangsläufig eine Spirale des Chaos und der Rechtlo- sigkeit aus, der die Menschen in ihrer Verzweiflung und ihrem Kampf ums Überleben zu entfliehen suchen. Auch dies ist eine rudimentäre Ursache der jetzigen Flücht- lingsbewegung . Doch können wir die Versäumnisse auf diesem Gebiet heute noch korrigieren? Als Erstes muss bei den Eltern Aufklärung über die Notwendigkeit und Vorteile der Registrierung ihrer Kin- der geleistet werden . Fatalerweise setzt sich die fehlen- de Registrierung schon in mehreren Generationen fort . Ein Bezug zu den Eltern ist deshalb mit den historischen Mitteln der Registrierung durch Eintragung in zentrale Verzeichnisse oft nicht möglich . Hier bieten jedoch die digitalen Medien interessante Möglichkeiten . Afrika zeigt uns schon heute, was alles mit Handys und Digitalisierung machbar ist . Geburten- registrierung via Mobiltelefon ist da nur eine denkbare Möglichkeit . Fingerabdrücke und der Scan der Iris im Auge erlaubt die Festlegung unverwechselbarer Merk- male, die dem Namen zugeordnet werden können . Vor allem erlaubt diese Methode die schnelle und überregi- onale Zusammenführung der Daten sowie die Abrufbar- keit an jeder Stelle des Landes . Mit den entwicklungspolitischen Maßnahmen des Ge- sundheitsschutzes durch vorbeugende Impfungen lassen sich diese Erfassungen nicht nur sinnvoll verbinden, son- dern sind gerade zur Gesundheitsvorsorge eine planvolle Ergänzung . Ein Staat ist kein Staat, wenn er seine Kinder nicht kennt . Ein Bürger ist kein Bürger, wenn er seine Rech- te gegenüber seinem Heimatland nicht einfordern kann, weil seine Existenz nicht gegenüber Dritten dokumen- tiert werden kann . Wir sind daher aufgefordert, in der Entwicklungs- zusammenarbeit intensiv daran mitzuwirken, dass die Geburtenregistrierung als wesentlicher Bestandteil des Aufbaus funktionierender Regierungssysteme mit den uns zur Verfügung stehenden modernen Medien massiv vorangetrieben wird . Michaela Engelmeier (SPD): Der Antrag von CDU/ CSU und SPD: „Bevölkerungsstatistiken verbessern – Zivile Registrierungssysteme stärken“ hat einen durch- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 13035 (A) (C) (B) (D) aus sehr sperrigen Titel . Wer Böses denkt, könnte mei- nen, dass die Deutschen auch in der Entwicklungspolitik das tun, was sie angeblich am besten können: verwalten und bürokratisieren . Das ist aber in diesem Antrag wirk- lich nicht der Fall . Es geht um Zukunftsfragen . Und damit Kinder eine Zukunft haben, müssen wir uns mit vielen Dingen befas- sen, damit unsere jüngst in diesem Jahr verabschiedeten nachhaltigen Entwicklungsziele auch bei der zukünftigen Generation Chancen eröffnen . Wir wollen mit unserem Antrag eine Initiative ergrei- fen, um ein für uns in den Industrienationen alltägliches Kinderrecht umzusetzen . Und zwar: Jedes Kind hat ein verbrieftes Recht auf die Registrierung seiner Geburt und die Ausstellung einer Geburtsurkunde! Für uns alle eine Selbstverständlichkeit: nach der Geburt unseres Kindes zum Standesamt zu gehen und eine Geburtsurkunde zu bekommen, mit welcher der Name des Kindes, seine Herkunft und seine Eltern nie- dergeschrieben werden . Mit dieser Urkunde ist das Kind Träger von Grundrechten, die es einklagen kann, und es kann einen Ausweis erhalten – es existiert . Es ist nicht unsichtbar, und es kann auch nicht einfach spurlos ver- schwinden . In vielen Entwicklungsländern ist das nicht der Fall . Oft fehlt einem Staat die Möglichkeit zur Registrierung, oft sind es Bürgerkrieg und Armut und die Häufung von Naturkatastrophen, die es verhindern . UNICEF beziffert die Zahl der Kinder unter fünf Jah- ren, deren Geburt nie registriert wurde, mit 230 Millio- nen . Und an dieser Stelle wollen wir ansetzen, damit sich an dieser Sachlage etwas ändert . Wir werden am 20 . November an die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention erinnern . Sie wurde am 20 . November 1989 von der UN-Generalversamm- lung angenommen . Beim Weltkindergipfel vom 29 . bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich Re- gierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention . Der Kinderrechtskonvention sind mehr Staaten beigetreten als allen anderen UN-Konventionen . Und nicht nur mir sind sie wichtig . Mit einer großen Übereinstimmung haben 195 Staaten die Kinderrechts- konvention unterzeichnet und damit ein Zeichen gesetzt . Leider bis heute nicht die USA . Ich stelle diesen Zusammenhang dar, weil mir die Wahrung der Kinderrechte besonders wichtig ist . Die völkerrechtliche Grundlage für Geburtsregistrie- rung findet gemäß Artikel 7 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes seine Verankerung . Demnach erfolgt das Recht für das Kind durch die offizielle Re- gistrierung seiner Geburt, das heißt das Recht auf eine Geburtsurkunde, einen Namen und die Erfassung in offi- ziellen Registern . Diese Schutzbestimmung geht in ihrer Wirkung aber darüber hinaus, denn erst durch eine Registrierung wird im modernen Staat mit seinem Erfordernis einer funktio- nierenden Verwaltung ein Mensch zum Staatsbürger und kann in den vollen Genuss der ihm zustehenden Rechte gelangen . Dies betrifft die passive und die aktive Teil- nahme an Wahlen, die Möglichkeit, Personalausweise, Reisepässe und andere Dokumente zu erhalten, Sozial- leistungen zu beziehen oder die Schule zu besuchen . Es bietet Kindern auch den Schutz vor Verbrechen, vor Kin- derarbeit, vor dem Kriegsdienst und vor sexueller Aus- beutung und Frühverheiratung . Nichtregistrierte Geburten sind ein Symptom für Un- gerechtigkeit und Ungleichheit. Häufig betroffen sind Kinder aus religiösen oder ethnischen Minderheiten, Kinder aus abgelegenen Regionen, Kinder aus armen Familien, Kinder mit Müttern ohne oder mit geringer Schuldbildung, Straßenkinder sowie Waisenkinder und Kinder mit Behinderung . Ohne Eintrag in ein Geburtenregister wird ein Kind häufiger Opfer von Menschenhandel und illegaler inter- nationaler Adoption, es kann kein Grundeigentum erwer- ben, ein Konto eröffnen oder erben . Mit der Ausbreitung von HIV und Krankheiten wie Ebola wächst die Zahl der Waisen, und die Eigentumsfrage ist für die betroffenen Kinder eine wichtige Überlebensfrage . Für nichtregis- trierte Kinder ist zudem der Zugang zu staatlicher Bil- dung schwierig bis unmöglich, was den Ausweg aus der Armut besonders erschwert . Ebenso sieht es im Gesund- heitsbereich aus: Eine Registrierung ist oft Bedingung, um kostenlose Impfungen und andere Gratisgesundheits- dienstleistungen zu erhalten . Weiterhin können nicht- registrierte Kinder in legalen Arbeitsverhältnissen bei- spielsweise keinen Mindestlohn beanspruchen und keine Sozialversicherungs- und Steuernummer beantragen . Bei Kindern, die von Flucht in einen anderen Staat betroffen sind, kann eine fehlende Registrierung zur Staatenlosig- keit führen . Mit der Verbesserung dieser Problemlagen befasst sich unser Antrag mit dem Thema „Geburtenregistrie- rung in Entwicklungsländern“ . Er befasst sich mit den dabei auftretenden Problemen und zeigt Lösungsmög- lichkeiten auf . Er enthält einen Maßnahmenkatalog, wie die Verfahren zur Registrierung seitens der Bundesregie- rung und des Parlamentes unterstützt und weiterentwi- ckelt werden können . Unser Engagement muss darauf abzielen, sich mit den Problemen zu befassen, warum eine Registrierung nicht erfolgt . Das liegt nicht allein an einem reinen Mangel an administrativer Infrastruktur, sondern an unterschiedli- chen Gründen: Die Registrierung kann Geld kosten, das viele nicht haben . Sie kann nicht erreichbar sein, weil es nur in Städten oder im Land nur eine Meldestelle gibt . Es gibt ein mangelndes Problembewusstsein, was auch am Bil- dungsgrad liegt . In manchen Fällen ist es legal nicht möglich, zum Beispiel wenn die Mutter und das Kind ei- ner ethnischen Minderheit angehören . Das Kind ist une- helich, und dadurch können soziale Stigmatisierung oder Unterhaltsverpflichtungen entstehen. Für diese Vielzahl von Gründen für die Nichtregistrie- rung von Geburten muss sich eine entsprechende Viel- zahl von Lösungsansätzen finden. Daher müssen wir, wie es in unserem Antrag formuliert ist, unsere Initiativen er- weitern: mit Aufklärung und Bildung, denn ohne das Be- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 201513036 (A) (C) (B) (D) wusstsein für die Wichtigkeit der Geburtenregistrierung kann keine technische Verbesserung das Problem lösen; mit flächendeckenden Registrierungsstellen und kos- tenloser Registrierungsmöglichkeit; mit Unterstützung von Reformen von nationalen Gesetzen; mit nationalen Partnerschaften und Zusammenarbeit mit dem Gesund- heitssektor beispielsweise in Kliniken oder in Schulen und sozialen Projekten; mit mehr Engagement auf höhe- rer politischer Ebene und der Diplomatie; und auch mit niedrigschwelligen Angeboten wie der Registrierung per SMS . In den Entwicklungsländern gibt es eine rasante Entwicklung des Mobilfunknetzes . Es gibt auch schon gute Erfahrungen mit diesem von einigen Verbänden ge- förderten und praktizierten Verfahren . Ich bitte Sie, unser Anliegen zu unterstützen . Niema Movassat (DIE LINKE): „Jedes Kind hat ein verbrieftes Recht auf die Registrierung seiner Geburt .“ Diesem ersten Satz des vorliegenden Koalitionsantrags kann ich nur zustimmen . Und ich möchte hinzufügen: Und jedes Kind hat das Menschenrecht auf Nahrung, auf Gesundheit, auf ein Leben in Würde . Noch immer ist nahezu jedes dritte Kind unter fünf Jahren nicht registriert . Jährlich werden rund 230 Milli- onen neugeborene Kinder weltweit nicht registriert . Da- raus ergeben sich dramatische Nachteile und Gefahren . Wer keine Geburtsurkunde bekommt, startet bereits be- nachteiligt ins Leben . Meist sind es Kinder aus armen Verhältnissen, die so keinen Identitätsnachweis besitzen und ihre Rechte nicht einmal theoretisch einklagen kön- nen – unter Umständen ein Leben lang . Die Gefahr, Op- fer von Menschenhandel zu werden, steigt extrem . Häufig ist es Familien in abgelegenen Regionen nicht möglich, die weite und beschwerliche Reise zur nächsten amtlichen Meldestelle anzutreten. Häufig wissen sie gar nicht um die Bedeutung einer Geburtsurkunde . In ande- ren Fällen entscheiden sie sich ganz bewusst dafür, ein „Phantomkind“ zu behalten, weil sie aufgrund ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit staatlichen Repressalien ausgesetzt sind oder der Staat sowieso keinerlei Angebo- te der Daseinsvorsorge zur Verfügung stellt . Meist scheitert die Registrierung jedoch schlicht und einfach an den Kosten . Deshalb brauchen wir unbedingt kostenlose und niedrigschwellige Registrierungsangebo- te . Moderne Lösungen, beispielsweise ein SMS-basiertes System, klingen vielversprechend angesichts der weiten Handyverbreitung auch in abgelegenen Regionen . Am wichtigsten sind aber vor allem Aufklärungskampagnen, um für das Thema zu sensibilisieren . Umgekehrt erschwert die Nichtregistrierung von Neu- geborenen auch maßgeblich politische Maßnahmen aller Art . Wie sollen Bildungs- und Gesundheitsangebote den Bedarf decken, wenn nicht einmal klar ist, für wie viele Menschen sie reichen müssen? Es ist aus diesen Gründen zu begrüßen, dass die Ver- einten Nationen die universelle Geburtenregistrierung bis 2030 als Unterziel der SDG-Entwicklungsziele auf- genommen hat . Die Koalitionsfraktionen beschreiben die Geburtenregistrierung als ein zentrales Thema der Ent- wicklungspolitik, und das sieht auch die Linksfraktion so . Die Forderung nach einem Forschungsauftrag über die Wirksamkeit von Registrierungssystemen und die Möglichkeiten der Entwicklungszusammenarbeit, hier voranzukommen, unterstützen wir . Dennoch muss ich abschließend darauf hinweisen, dass die Bundesregierung selbst jederzeit ganz unmittel- bare und wirksame Schritte unternehmen könnte, um be- nachteiligten Kindern im globalen Süden zu helfen . Än- dern Sie endlich Ihre Wirtschaftspolitik, liefern Sie keine Waffen mehr ins Ausland – das alleine würde auch das Leben von unregistrierten Kindern überall auf der Welt verbessern helfen . Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die weltweit krisenhafte Situation gezeichnet durch Krieg, Verfolgung, Klimawandel und Hungersnöte zwingt über 60 Millionen Menschen zur Flucht . Diese huma- nitäre Katastrophe hat auch zur Folge, dass mittlerweile alle zehn Minuten ein staatenloses Kind geboren wird; so die jüngsten Zahlen des Flüchtlingshilfswerkes der Vereinten Nationen . Sie sind staatenlos aufgrund feh- lender oder diskriminierender Gesetzgebung oder etwa, weil sie in einem Land geboren werden, das nicht ihr Heimatland ist . Die Registrierung der Geburt ist dabei der zentrale und erste Schritt für die rechtliche Anerken- nung . Weltweit leben aber 230 Millionen Kinder ohne Geburtsnachweis . Dies hat gravierenden Folgen für ihre Entwicklungschancen und die Wahrung ihrer Rechte . In 230 Millionen Fällen wird damit auch ganz besonders die UN-Kinderrechtskonvention missachtet . Diesen Kindern bleibt oftmals der Zugang zu elemen- taren Bereichen der Grundversorgung, etwa zu Bildung und Gesundheit, verwehrt . Sie sind auch in besonderem Maße Ausbeutung und Missbrauch ausgesetzt, zum Bei- spiel im Bereich der Kinderarbeit . Ich stimme daher in weiten Teilen der Analyse des uns vorliegenden Antrages zu . Sie sprechen in Ihrem Antrag auch ganz konkret davon, dass ein registriertes Kind etwa davor bewahrt werden kann, „durch gefähr- liche Arbeit … ausgebeutet zu werden“ . Das kann stim- men . Es hilft aber dem Kind nichts, wenn das derzeit zu verabschiedende deutsche Vergaberecht nicht gleichzei- tig etwas dazu leistet, Kinderarbeit zu bekämpfen . Es ist skandalös, dass diese Bundesregierung Kinderarbeit nicht als zwingenden Ausschlussgrund bei der öffentli- chen Auftragsvergabe formuliert hat . Während wir uns also hier in dieser Debatte für die Rechte von Kindern einsetzen, wird in der kommenden Woche – nach jetzi- gem Stand – ein Vergaberechtsmodernisierungsgesetz verabschiedet, welches die politischen Spielräume etwa im Kampf gegen die Kinderarbeit bewusst ignoriert . Wir können hier noch so viele gutgemeinte Anträge debattie- ren und verabschieden; das nützt nichts, wenn an ande- rer Stelle die Bundesregierung eine weltweit nachhaltige Entwicklung mit ihrem Handeln konterkariert . Es zeigt sich leider einmal mehr, dass Politikkohärenz für diese Bundesregierung ein Fremdwort ist . Und daran ändert leider Ihr Antrag nichts . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 13037 (A) (C) (B) (D) Fremd ist Ihnen scheinbar auch die Finanzierungsfra- ge . Ohne zusätzliche Mittel bleiben Ihre Forderungen ein reines Lippenbekenntnis . Es kostet schlichtweg Geld, behördliche Registrierungssysteme zusammen mit den Partnerländern aufzubauen . Deutschland muss an dieser Stelle diese Länder auch mit finanziellen Mitteln unter- stützen; alles andere ist zwar schöne Prosa, aber mehr auch nicht . Wir alle wissen: Kinder haben ein Recht auf eine po- sitive Entwicklung, auf eine Perspektive . Sie bilden den Grundstein für eine bessere Zukunft . Kindern einen ge- sunden und geschützten Start ins Leben zu ermöglichen, stellt eine der bedeutendsten Investitionen in die Zukunft dar – in allen Ländern dieser Welt . Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Son- dervermögens für das Jahr 2016 (ERP-Wirt- schaftsplangesetz 2016) (Tagesordnungspunkt 20) Astrid Grotelüschen (CDU/CSU): Das ERP-Son- dervermögen bezeichnet ein vom Bund verwaltetes Sondervermögen aus dem European Recovery Program (ERP) . Auf der Grundlage des Marshallplans diente es ursprünglich der Förderung der deutschen Wirtschaft . Seit nahezu 70 Jahren ist dieses Förderinstrumentarium weiterentwickelt worden und wird im Wesentlichen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und den Haus- banken durchgeführt . In jedem Jahr und so auch heute wird das Wirtschaftsplangesetz auf den Weg gebracht und somit die rechtliche Grundlage zur Verwendung der Mittel geschaffen . Für 2016 sollen 760,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden . Hier sprechen wir insbesondere über Förderungen von Existenzgründungen, Wachstumsfi- nanzierungen, Innovationsförderung sowie Exportfi- nanzierungen . Unternehmen der gewerblichen mittel- ständischen Wirtschaft und die Freien Berufe können so zinsgünstige Finanzierungen mit einem Gesamtvolumen von rund 6,03 Milliarden Euro erhalten . Die ERP-Programme liefern damit einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung mittelständischer Unterneh- men . Denn gerade in Bereichen, wo Banken bei der Kre- ditvergabe zurückhaltender sind oder ein geeignetes An- gebot fehlt, setzen die Instrumente ein und ermöglichen den Start in die Selbstständigkeit oder die Beteiligung an einem Unternehmen . Genau das macht die ERP-Pro- gramme wertvoll, weil sie auf die Bedürfnisse der kleine- ren und mittleren Unternehmen fokussiert sind . Hervorzuheben ist, dass zwei Drittel der zur Verfü- gung stehenden 6,03 Milliarden Euro in den Bereichen Existenzgründung und Innovation bereitgestellt werden . Diese Zahlen verdeutlichen, wo die Schwerpunkte der Förderung liegen sollen . Dabei ist davon auszugehen, dass die für 2016 geplanten ERP-Mittel die voraussicht- liche Nachfrage nach Darlehen und Beteiligungskapital decken . Wenn man die einzelnen Haushaltspositionen ver- gleicht, fällt ins Auge, dass der Mittelansatz im Grün- derbereich um 300 Millionen Euro niedriger liegt als im Vorjahr . Und man fragt sich: Warum? Die technokrati- sche Antwort lautet: Nach dem Haushaltsrecht haben sich die angesetzten Planvolumina, sprich: Summen, an der zu erwartenden Nachfrage zu orientieren, und diese wird sehr wahrscheinlich 2016 geringer ausfallen . Die Gründe sind nachvollziehbar: Zum einen haben wir seit längerem ein historisch niedriges Zinsniveau, sodass auch Bankenkredite vergleichsweise günstig an- geboten werden . Zum anderen investieren die Unterneh- men zurzeit eher zurückhaltend, und die Stimmung be- züglich Gründungen ist momentan verhalten . Deshalb müssen wir mit einem Bündel von Maßnah- men das Klima für ein innovatives Deutschland und eine Kultur der Selbstständigkeit weiter fördern . Dazu gehört auch die KfW, die ihre guten Angebote bedürfnisorien- tiert weiterentwickeln und attraktiv gestalten muss . Da- mit reden wir zum Beispiel über längere Laufzeiten für Kredite oder auch unbürokratische Verfahren bei der An- tragstellung . Ein für mich wichtiger Impuls ist die Entscheidung der KfW, wieder im Wagniskapitalmarkt mitzumischen . Mit dem neuen Instrument „ERP-Venture-Capital-Fondsin- vestments“ wird eine Förderung von technologieorien- tierten Start-ups und innovativen Unternehmen verbes- sert . So sollen in den nächsten fünf Jahren Investitionen von bis zu 400 Millionen Euro generiert werden . Damit stellt die KfW ein Fondsvolumen von rund 2 Milliarden Euro für den Venture-Capital-Markt zur Verfügung . Aus meiner Sicht ein starkes Signal für interessierte kleine und mittlere Unternehmen . Ein starkes Signal deshalb, weil der deutsche Wagnis- kapitalmarkt gemessen an der deutschen Wirtschaftskraft eher gering ist . So nehmen wir in Deutschland lediglich 0,02 Prozent des BIP für Investitionen in die Hände . Demgegenüber steht zum Beispiel in den USA fast das Zehnfache (0,17 Prozent des BIP) des deutschen Wertes zur Verfügung . Und das müssen wir ändern! Unser Gesetzentwurf zeigt deutlich, dass wir verant- wortlich und mit großer Wertschätzung unsere mittel- ständischen Unternehmen unterstützen wollen, weil ge- nau diese Unternehmen einen unschätzbaren Beitrag zu unserer insgesamt erfolgreichen Wirtschaft leisten . Und weil der Mittelstand so erfolgreich ist, junge Menschen ausbildet, Arbeitsplätze schafft und sich gleichzeitig den Herausforderungen der Globalisierung stellt, wollen und müssen wir die richtigen politischen Rahmenbedingun- gen setzen . Angefangen beim Unterausschuss „Regionale Wirt- schaftspolitik und ERP-Wirtschaftspläne“ über den Ausschuss für Wirtschaft und Energie gab es bisher ein einstimmiges Votum, und ich wünsche mir in Richtung unserer mittelständischen Wirtschaft auch heute ein ebenso starkes Signal aus diesem Plenum . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 201513038 (A) (C) (B) (D) Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU): Über 150 Milliarden Euro – dieser Betrag wurde der deutschen Wirtschaft für Investitionen aus dem ERP-Sondervermögen bis 2015 bereitgestellt . Etwa 15 000 Einzelkredite gingen alleine 2014 an mittelständische Unternehmen . Das ist die Bilanz aus über 60 Jahren Wirtschaftsför- derung durch das Wirtschaftsplangesetz, um das es heute geht . Und diese Bilanz ist gut . Aber nur, weil etwas gut ist, heißt das ja nicht, dass es nicht noch besser werden kann . Das gilt auch für das Wirtschaftsplangesetz 2016 . Gut ist, dass für das Jahr 2016 Mittel in Höhe von rund 760 Millionen Euro bereitgestellt werden . Gut ist, dass diese Mittel Auslei- hungen an die verschiedenen Kreditprogramme in Höhe von etwa 6 Milliarden Euro ermöglichen . Damit wird zahlreichen Existenzgründern und innovativen kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland ge- holfen . Denn diese sind in ihrer Finanzierungsstruktur gegenüber Großunternehmen oftmals benachteiligt . Die Programme sind somit ein wichtiger Baustein zur Siche- rung und Schaffung zahlreicher Arbeitsplätze . Es ist ein Glücksfall, dass dieses Kapital in Deutsch- land seit über 60 Jahren zur Verfügung steht . Es stammt ursprünglich aus Mitteln des Marshallplans zum Wieder- aufbau Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg . Zu dieser Zeit lag der Fokus noch auf dem Wiederaufbau der Wirtschaft . Heute liegt der Schwerpunkt im Wesent- lichen auf der regionalen Wirtschaftsförderung, der Fi- nanzierung von Existenzgründungen, der Förderung von Innovationen und dem Gebiet der Exportfinanzierungen. Diese Schwerpunkte spiegeln sich in vielzähligen ERP-Programmen wider . Es ist gut, dass mit dem Start- fonds-Programm junge Technologieunternehmen in 2016 mit 80 Millionen Euro gefördert werden . Es ist auch gut, dass mit dem Regionalfonds-Programm regi- onale Wirtschaftsstrukturen mit bis zu 350 Millionen Euro verbessert werden sollen . Und es ist gut, dass für die Gründungsfinanzierung Mittel in Höhe von 3,3 Milli- arden Euro eingeplant werden . Und damit sind nur einige der Programme genannt . Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase ist es je- doch wichtig, zu fragen, ob Zinsverbilligungen der richti- ge Anreiz für die Kapitalnehmer sind . Hier liegt auch ein wichtiger Grund, warum die Mittel in den letzten Jahren nicht vollständig abgeschöpft wurden . In den ERP-Pro- grammen müssen daher die richtigen Anreize gesetzt werden . Eine Möglichkeit der Anreizförderung ist das Instru- ment der Teilerlasse . Bei diesem müssen gewährte Darle- hen nur anteilig zurückgezahlt werden . Das wäre ein ziel- gerichteter Anreiz für potenzielle Unternehmensgründer in einem Niedrigzinsumfeld . Ein weiterer Schwerpunkt für die Zukunft sollte die Förderung von Wagniskapital sein . Mit Wagniskapital können Kapitalnehmer bei Ideen unterstützt werden, die Banken nicht finanzieren. Das betrifft insbesondere den finanziell riskanten Innovationsbereich. Ich begrüße es daher sehr, dass der Bereich des Wagniskapitals im Wirtschaftsplangesetz 2016 einen höheren Stellenwert genießt . Ich begrüße den ERP-Gründerkredit Startgeld, mit dem Startups und junge Unternehmen in Deutschland durch zinsgünstige Darlehen gefördert werden . Bis zum Jahr 2018 sollen Darlehen in Höhe von insgesamt 1 Mil- liarde Euro unterstützt werden . Das Ziel ist die Förderung von bis zu 15 000 Startups und jungen Unternehmern . Ich begrüße die Einrichtung des Venture Capital Fonds . Dieses neue Programm im Wirtschaftsplange- setz 2016 ermöglicht der KfW als ausführender Instituti- on, als Ankerinvestor in den Wagniskapitalmarkt zurück- zukehren . Ich begrüße außerdem die Aufstockung der Mittel für den European Angels Fund von 130 Millionen auf über das Doppelte . Business Angels sind private Investoren, die Kapital und Know-how in die Unternehmen mit ein- bringen . Sie sind wichtige Enabler, also Ermöglicher, für junge Unternehmer . Wir müssen aber noch bessere Rahmenbedingungen schaffen, um die Innovationskraft zu fördern . Wir müssen die Besteuerung von Wagniskapital im Sinne der Unternehmer verbessern . Im Koalitionsver- trag zwischen CDU, CSU und SPD steht hierzu, dass wir „Deutschland als Investitionsstandort für Wagniska- pital international attraktiv machen“ wollen . Außerdem soll das Investieren „in junge Unternehmen und junge Wachstumsunternehmen“ attraktiver werden . Daran müssen wir uns messen lassen! Wir brauchen außerdem eine positivere Innovations- kultur . Gründen ist ein Wagnis . Solche Vorhaben können auch scheitern – das gehört dazu! Außergewöhnliche Produkte und Innovationen werden nur im Grenzbereich entwickelt . Scheitern muss erlaubt sein, um eine Kultur des Gelingens – des Zutrauens in die eigenen Stärken – zu etablieren . Die Bundesregierung greift das in ihrem Eckpunktepapier zu Wagniskapital vom September 2015 auf . Ein Teil des Wirtschaftsplangesetzes umfasst die Förderung transatlantischer Begegnungen . In den letz- ten Jahren konnte hier der Planansatz nicht ausgenutzt werden . Ich begreife das als Chance für innovative, zu- kunftsweisende Programme für den transatlantischen Austausch . Eine möglicher Ansatz wären Kooperationszentren für Firmengründungen und Startups – diesseits und jen- seits des Atlantiks . Die unterschiedlichen Kulturen in- nerhalb der Gründerszenen könnten sich so gegenseitig bereichern . Auch in Zukunft kann das ERP-Sondervermögen ei- nen wichtigen Beitrag für die deutsche Wirtschaft leisten . Dazu müssen wir neue Trends, neue Wohlstandstreiber in die Programme des ERP einbauen . Ich habe den The- menbereich des Wagniskapitals angesprochen; ein wei- terer ist beispielsweise der Bereich der Digitalisierung . Letztlich müssen wir weiter Innovationen und Unter- nehmensgründer fördern . Denn Innovationen von heute sind der Wohlstand von morgen . Firmengründer von heu- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 13039 (A) (C) (B) (D) te sind die Unternehmerpersönlichkeiten von morgen . Startups von heute sind der Mittelstand von morgen . In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung für das Wirtschaftsplangesetz 2016 . Bernd Westphal (SPD): Mit dem vorliegenden Ge- setzentwurf wird das diesjährige ERP-Wirtschaftsplan- gesetz umgesetzt . Kleine und mittlere Unternehmen stehen für den Erfolg unserer Wirtschaft . Ihr Erfolg ist letztlich der Erfolg Deutschlands . Deshalb müssen wir sie gezielt fördern und entsprechende Rahmenbedingun- gen schaffen . Umso wichtiger sind Förderprogramme, die die typi- sche Kreditfinanzierung im Rahmen des Hausbankensys- tems sinnvoll ergänzen . Der vorliegende Gesetzentwurf tut genau das . Mit dem Fördervolumen von insgesamt 760 500 000 Euro wird ein maximales Neukreditvolu- men von rund 6,3 Milliarden Euro ermöglicht . Das etwas geringere Fördervolumen im Vergleich zum Vorjahr trägt dabei den spezifischen Finanzierungserfordernissen am Markt Rechnung, indem die Nachfrage, der Konjunktur- verlauf und die Zinserwartung einbezogen worden sind . Mit diesen Geldern wird die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen gestärkt . Besonders in den Bereichen Unternehmensgründungen, Innovatio- nen, Exportförderung und Energieeffizienz werden ent- sprechende Maßnahmen gefördert . Auch der Aufbau und die Modernisierung bestehender Unternehmen in den neuen Bundesländern sowie in regionalen Fördergebie- ten in den alten Bundesländern ist ein wichtiges Ziel des ERP-Wirtschaftsplangesetzes . Das sichert nicht nur be- stehende Arbeitsplätze, sondern schafft auch neue . Zudem wird im Rahmen des Fördervolumens Be- teiligungskapital in Form von Venture Capital, Private Equity und Mezzaninkapital bereitgestellt. Damit wird die deutsche Startup-Szene unterstützt . Der hohe Inno- vationsgrad und das große Wachstumspotenzial der Star- tup-Szene wirken dabei wie ein Beschleuniger für die deutsche Wirtschaft . Die dritte Säule des ERP-Sondervermögens stellt die Unterstützung von Stipendienprogrammen dar, wodurch für mehr kulturellen Austausch mit den USA, aber auch mit ost- und mitteleuropäischen Ländern gesorgt wird . Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2016 steht damit noch heute in der Tradition des einstigen Marshallplans: Es unterstützt den wirtschaftlichen Aufbau und den kul- turellen Austausch . Es fördert und überwindet Grenzen . Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stimmen wir für eine Förderung des Mittelstandes, für mehr Wett- bewerbsfähigkeit und für einen Beitrag zu einer neuen deutschen Gründerzeit . Thomas Nord (DIE LINKE): Das ERP-Sonderver- mögen entstand nach 1948 im Zusammenhang mit dem Marshallplan und wird heute durch das Wirtschaftsminis- terium verwaltet . Im Dezember 1949 wurde ein Abkom- men über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA geschlossen . 1953 wurde festgelegt, dass die Mittel ausschließlich dem Wiederaufbau und der Förderung der deutschen Wirtschaft dienen sollten . Nach Beendigung der eigentli- chen Phase des Wiederaufbaus wurden ERP-Kredite zur Unterstützung der Exportwirtschaft und insbesondere zur Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen verwen- det . Seit den 1990er-Jahren wird es schwerpunktmäßig zur Förderung im ostdeutschen Mittelstand eingesetzt . Darin erkennen wir einen sinnvollen Beitrag zur Wirtschafts- förderung in den ostdeutschen Bundesländern . Die Linke wird dem eingebrachten Entwurf des Ge- setzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens 2016 wie in den vorhergehenden Jahren zustimmen . Denn es ist aus unserer Sicht eine sinnvolle Einrichtung und eine vernünftige Wirtschafts- förderung damit möglich . Allerdings möchte ich kritisch dazu anmerken, dass der letzte Evaluierungsbericht über die praktische Umset- zung bzw . Nutzung des Sondervermögens aus dem Jahr 2011 stammt . Lediglich für das ERP- und McCloy-Sti- pendienprogramm, das seit 1994 durch das BMWi aus dem ERP-Topf finanziert wird, ist ein Bericht für das Jahr 2014 auffindbar. Es ist aus unserer Sicht notwendig und sinnvoll, die Evaluierung zu erneuern und in einem regelmäßigen Zeitraum zu überprüfen . Beginnen sollten wir im kom- menden Jahr mit einem Bericht für die Jahre 2011 bis 2015, da der letzte für die Jahre 2005 bis 2010 erfolgte . Wir schlagen vor, danach eine solche Überprüfung je- weils in der Mitte der Legislaturperiode vorzulegen . Das würde auch die Transparenz weiter erhöhen, die mit der Änderung des Gesetzes von 2012 formuliert wurde . Der Bericht von 2011 weist auf eine hohe Anzahl von Mitnahmeeffekten bei den regionalen Förderprogram- men hin; sie lag damals bei 38 Prozent . In dem neuen Bericht sollte überprüft werden, ob und, wenn ja, in wel- chem Umfang die angegebene Prozentzahl sich verrin- gert hat . Wenn sie sich nicht verändert hat, ist das Mi- nisterium aufgefordert, Vorschläge zu präsentieren, wie diese Quote verringert werden kann . Auch wird 2011 eine Verschiebung der Einsetzung der Mittel hin zu größeren Unternehmen erwähnt . Die Verwendung des ERP-Sondervermögens ist aber mit besonderem Blick für kleine und mittelständische Un- ternehmen gedacht . Das entspricht durchaus dem kon- zeptionellen Denken linker Politik, denn gerade kleine Unternehmen sind auch in den Zeiten der Globalisierung die Basis für erfolgreiches lokales Handeln . Dies wird gerade in den Flächenländern vor dem Hintergrund der gleichwertigen Lebensverhältnisse von zunehmender Bedeutung sein . In einer aktuellen Evaluierung sollte deshalb auch ein detaillierter Blick auf die Förderungen der größeren Un- ternehmen durch das Sondervermögen gelegt werden . Dabei halten wir es für sinnvoll, die unterschiedlichen Größen der geförderten Unternehmen genauer voneinan- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 201513040 (A) (C) (B) (D) der abzugrenzen und die Erfolge bzw . Misserfolge der wirtschaftlichen Förderungen detailliert zu betrachten . Da die Verwendung des ERP-Sondervermögens bis- her immer einvernehmlich war und dies so bleiben soll, habe ich die Hoffnung, dass Sie die kritischen Bemer- kungen wohlwollend prüfen und aufnehmen werden . Legen Sie dem Parlament vor dem neuen Gesetzentwurf für die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Son- dervermögens 2017 einen aktuellen Evaluierungsbericht der Jahre 2011 bis 2015 vor . Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das ERP-Förderprogramm hat eine richtige Zielsetzung: die Unterstützung kleiner und mittlerer Un- ternehmen sowie die Förderung strukturschwacher Re- gionen . In Hinblick auf diese Zielsetzung stimmen wir dem Gesetzentwurf zu . Ich stelle fest: Die genannten Ziele sind Konsens im Deutschen Bundestag . Im Großen und Ganzen werden die ERP-Mittel auch für die genann- ten Ziele eingesetzt, und die Programme funktionieren . Aber immer dann, wenn man sich für ein neues Jahr fest- legt, ist es geraten, den Status kritisch zu analysieren und sich zu fragen, ob und gegebenenfalls an welcher Stelle Änderungen notwendig sind, um die Ziele wirklich zu erreichen bzw. die Effizienz zu erhöhen. Aber genau die- se kritische Analyse kann ich nicht feststellen; zumindest wurden dazu im Ausschuss keine belastbaren und in die Tiefe gehenden Analysen vorgelegt . Vielmehr wurde nur gesagt: Wir machen weiter, business as usual . Dabei stellen wir insgesamt eine weiterhin geringe In- vestitionsneigung fest . Und dies eben nicht nur im öffent- lichen Bereich – da fehlt schlicht die Fokussierung auf die richtigen Schwerpunkte –, sondern vor allem auch im privaten Bereich . Und: Das Umfeld hat sich verändert. Wir befinden uns unzweifelhaft in einer länger anhaltenden Niedrig- zinsphase . Dies schmälert die Wirksamkeit der ERP-Pro- gramme, weil sie weitgehend auf Zinsvergünstigungen basieren . Es werden zum Beispiel weniger Gelder für Unternehmensgründungen abgerufen, obwohl die Bun- desrepublik hier durchaus Nachholbedarf hat . Schon seit seiner Umstrukturierung im Jahr 2007 wird die mögliche und vor allem auch die angepeilte Höchstförderung durch das ERP-Sondervermögen nicht erreicht . Dies und die mangelnde Transparenz dieser Tatsache haben den Bundesrechnungshof zu einem sehr kritischen Bericht veranlasst . Das Bundeswirtschaftsmi- nisterium versäumt es, dem Parlament die Gründe für das Unterschreiten der Fördergrenzen zu nennen, und auch die genauen Zahlen zur tatsächlichen Abrufung der be- willigten Fördergelder werden verschwiegen . Dies ist kein angemessenes Verhalten gegenüber dem Parlament, insbesondere angesichts der Tatsache, dass der Bundes- rechnungshof diese Versäumnisse bereits vor einigen Jahren bemängelte . Außerdem schmälert die Intranspa- renz womöglich die Akzeptanz der ERP-Programme . Ich will das an einem Punkt verdeutlichen: Systema- tisch ist eine geringere Nachfrage nach Fördermitteln in den ostdeutschen Ländern festzustellen . Das wird dann immer wieder auf die geringere Risikobereitschaft der Menschen dort geschoben . Aber es könnte einen weite- ren Grund geben: Die Kreditzusagen gerade an Gründer werden ja nur gegeben, wenn die Darlehen auch ausrei- chend besichert sind . Vor dem Hintergrund der bekannten auch regionalen Vermögensungleichgewichte – in Osten gibt es ein signifikant geringeres Vermögen – könnte die fehlende Nachfrage vor allem nach Gründungskapital schlicht damit zusammenhängen, dass im Osten eben ge- ringere Vermögenswerte zur Besicherung der Darlehen vorhanden sind . Diese These muss nicht richtig sein . Ich kritisiere, dass zu wenig Analyse betrieben wird, denn diese ist eine Voraussetzung dafür, dass Förderprogram- me effektiv sind . Ein weiteres Problem besteht beim Thema Wagnis- kapital in Bezug auf Transparenz . Es werden und sollen weiter in verstärktem Umfang Beteiligungen an Wagnis- kapitalfonds durch Mittel des ERP-Sondervermögens eingegangen werden . Dabei unterstreichen wir die Rich- tigkeit des Zieles, Wagniskapital zu fördern . Allerdings bekommen wir als Parlamentarierinnen und Parlamen- tarier Informationen zu diesen Fondsbeteiligungen nur unter Einhaltung von Geheimhaltungsvorschriften . Der Öffentlichkeit bleiben die Informationen gänzlich ver- borgen . Da es sich aber um den Einsatz von öffentlichen Mitteln handelt, muss das Bundeswirtschaftsministerium hier eine Lösung finden, die Transparenz ohne jegliche Einschränkungen sicherstellt . Hier könnte zum Beispiel der Mittelstandsbeirat beim Bundeswirtschaftsminister eine Verantwortung übernehmen . Meine Ausführungen zeigen, dass es durchaus Hand- lungsbedarf bei den ERP-Wirtschaftsplänen gibt . Die Bundesregierung muss sich aktiv mit weiteren Optionen der Förderpolitik auseinandersetzen, die nicht allein auf Zinsverbilligungen abzielen . Diese verpuffen aktuell, und ein Ende der Niedrigzinsphase ist nicht in Sicht . Ein dauerhaftes Unterschreiten der Förderhöchstmittel unter- mauert den Handlungsbedarf . Auch müssen die Transpa- renzstandards erhöht werden . Schon 2007 bei der Um- strukturierung der ERP-Mittel haben wir auf die Gefahr hingewiesen, dass die Neustrukturierung des ERP-Son- dervermögens zulasten von Transparenz geht . Das ist zu korrigieren, damit das Programm weiter erfolgreich sein kann . Iris Gleicke, Parl . Staatssekretärin beim Bundesmi- nister für Wirtschaft und Energie: Deutschland befindet sich in einer wirtschaftlich guten Verfassung . Dies ist nicht zuletzt den vielen kleinen und mittleren Unterneh- men in Deutschland zu verdanken . Wir müssen dafür sor- gen, dass der deutsche Mittelstand seine Leistung auch weiterhin erbringen kann . Wir müssen dazu beitragen, dass er die Investitionen tätigen kann, die wir mittel- und langfristig brauchen . Hierfür ist ein gut funktionierendes Finanzierungsangebot unabdingbar . Auch hier gibt es eine gute Nachricht: Die Finanzierungsbedingungen sind derzeit auch für kleine und mittlere Unternehmen so gut wie selten zuvor . Aber es gibt Bereiche, in denen das bestehende Markt- angebot nicht ausreicht . Zu nennen sind da insbesondere Stichworte wie Gründungen, Innovationsfinanzierung und Wagniskapital . Hier setzen wir als Bundeswirt- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 13041 (A) (C) (B) (D) schaftsministerium mit dem breiten Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen an . Der heute vorliegende Wirtschaftsplan für das Jahr 2016 schafft hierfür die Grundlage . Für das Jahr 2016 bieten wir zinsgünstige und lang laufende Finanzierungen und Beteiligungskapi- tal für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Volu- men von bis zu rund 6,3 Milliarden Euro . Unternehmen in den neuen Bundesländern erhalten besondere Förder- vorteile . Mit dem ERP-Regionalförderprogramm gibt es ein eigenes Finanzierungsangebot für die regionalen Fördergebiete . Allein in den ersten drei Quartalen des Jahres 2015 konnten in den neuen Bundesländern rund 500 Vorhaben mit einem Volumen von rund 150 Milli- onen Euro allein aus diesem speziellen Programm ge- fördert werden . In den alten Bundesländern wurden mit diesem Programm Zusagen mit einem Volumen von rund 100 Millionen Euro getätigt . Damit ermöglichen wir in volkswirtschaftlich wichtigen Bereichen Investitionen, die ohne die ERP-Förderung nicht oder nur schwer reali- siert werden könnten . Auch im Bereich der Förderung von jungen Wachs- tumsunternehmen bilden die vorhandenen ERP-Pro- gramme das Rückgrat der Wachstumsförderung in Deutschland . Der vorgelegte Wirtschaftsplan für das Jahr 2016 setzt auf Kontinuität und Verlässlichkeit . Das ist für die Unternehmen ein wichtiges Signal . Denn die Konti- nuität der bewährten Programme bietet kleinen und mitt- leren Unternehmen die erforderliche Verlässlichkeit, die sie für ihre Planung benötigen . Der ERP-Wirtschaftsplan 2016 wird nach meiner Überzeugung seinem Ziel gerecht, Investitionen zu un- terstützen und die Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu stärken . Er dient damit vor allem der Schaffung und Si- cherung von Arbeitsplätzen . Ich bitte daher um Ihre Zu- stimmung . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsend- geräten (Tagesordnungspunkt 21) Andreas G. Lämmel (CDU/CSU): Im Juni 2008, also vor über sieben Jahren, haben wir in der Europä- ischen Union vereinbart, den Endgerätemarkt im Sinne der Richtlinie 2008/63/EG über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsendeinrichtungen voll- ständig zu liberalisieren . Der nun vorliegende Gesetzent- wurf zum Anschluss und zur Auswahl von Endgeräten setzt diesen Auftrag eins zu eins um . Dies wird auch langsam Zeit . Im Koalitionsvertrag haben wir seinerzeit festgelegt, dass wir eine gesetzliche Klarstellung für den Netzzu- gang von Telekommunikationsanbietern wollen . „Nutze- rinnen und Nutzer müssen die freie Auswahl an Routern behalten . Daher lehnen wir den Routerzwang ab . Die zur Anmeldung der Router . . . am Netz erforderlichen Zu- gangsdaten sind den Kundinnen und Kunden unaufge- fordert mitzuteilen“, heißt es wörtlich . Warum reden wir heute immer noch darüber? Immer- hin ist es uns doch auch erfolgreich gelungen, seinerzeit den Markt für Telefonanschlüsse zu liberalisieren, ohne dass es zu solchen Diskussionen gekommen ist . Wir be- nötigen dieses Gesetz also, da viele Kunden bei einigen – ich betone ausdrücklich: nicht allen – Telekommunikati- onsanbietern bis zum heutigen Tage keine Möglichkeit haben, den von ihnen verwendeten Router frei zu wäh- len . Dies ist darauf zurückzuführen, dass einige Netzbe- treiber am Breitbandanschluss ausschließlich den Betrieb des von ihnen vorgegebenen Gerätes zulassen . Dieser Praxis liegt die Auffassung zugrunde, dass das öffentliche Telekommunikationsnetz erst an einem Punkt endet, der hinter einer Schnittstelle zum Anschluss von Geräten liegt . Das anbietereigene Gerät sei also aus funk- tionalen Gründen zum Netz dazuzuzählen . Diesen soge- nannten Netzabschlusspunkt legen wir im vorliegenden Gesetz nun endgültig fest – im Sinne der Verbraucher vor dem Router . Dazu passen wir das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) an . Es erfolgt eine Konkretisierung der Netzzugangsschnitt- stelle . Netzbetreiber müssen ihren Kunden alle Einrich- tungsdaten für den Router zur Verfügung stellen, damit der Zugang zum Telekommunikationsnetz eigenständig möglich ist . Um die Wahlfreiheit der Endkunden auch in der Praxis abzusichern, werden außerdem bußgeldbe- wehrte Informationspflichten für die Netzbetreiber auf- genommen . Im abgelaufenen parlamentarischen Verfahren wur- den viele Argumente zur Umsetzung des Gesetzentwurfs ausgetauscht . Es wurde des Öfteren behauptet, dass eine Abschaffung des Routerzwangs aus technischer und ju- ristischer Sicht nicht möglich sei . Ich möchte nur darauf hinweisen, dass ich im ge- samten Verfahren zu keiner Zeit schlüssige Argumen- te gehört habe, warum dem so sei . Die Bedenken, dass es zu keiner hinreichenden Kompatibilität von „freien“ Endgeräten in bestimmten Netzen, zum Beispiel Glasfa- ser- oder Kabelnetzen, kommen kann, sind aus meiner Sicht gegenstandslos . Grundsätzlich dürfen bereits nach geltendem Recht nur Geräte angeschlossen werden, die dem „bestimmungsgemäßen Zweck“ entsprechen und die heutigen Sicherheits-, Integritäts- und Funktionali- tätsstandards erfüllen, unabhängig von der technischen Ausgestaltung . Der Anschluss inkompatibler, ungeeigneter Endgerä- te kann unabhängig von der technischen Ausgestaltung des Netzabschlusspunktes gleichermaßen – auch aktuell schon – problematisch sein . So kann der Anschluss eines nicht DSL-kompatiblen Endgerätes an einem DSL-An- schluss auch zu Störungen und Leistungsmängeln füh- ren . Der Betreiber der TK-Endeinrichtung hat deshalb für eine fachgerechte Anschaltung Sorge zu tragen . Die zivilrechtlichen Haftungsregelungen gelten im Übrigen unverändert, wonach grundsätzlich der Verursacher eines Schadens haftet . Bei Geräten, die Störungen verursachen, kann der Anschluss darüber hinaus unter bestimmten Vo- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 201513042 (A) (C) (B) (D) raussetzungen verweigert bzw . das Gerät abgeschaltet werden . Aus Sicherheits- und Transparenzaspekten bin ich ebenfalls der festen Überzeugung, dass die Einrichtungs- daten und damit die sicherheitsrelevanten Dokumente in die Hände der Nutzer gehören, denn heterogene Netze sind von ihrer Architektur immer schwerer angreifbar . Was passieren kann, wenn man sich ausschließlich auf Zwangsrouter verlässt, lässt sich momentan an einem Vorfall festmachen: Mehrere Hunderttausend Zwangs- router im deutschen Kabelnetz erfüllen offensichtlich nicht hinreichende Sicherheitsstandards, sodass weitge- hende Firmware-Updates nötig sind, um Schaden abzu- wenden . Ein vielfältiges Angebot von Routern wird auf dem Markt zu einem Wettbewerb führen, bei dem sich die besten Produkte durchsetzen werden . Die Gefahr flächendeckender Sicherheitslücken kann damit durch dieses Gesetz deutlich reduziert werden . Außerdem wird der Verbraucherschutz gestärkt, da die Verpflichtung, Zu- gangsdaten an die Nutzer herauszugeben, dem Kunden eine eigene Auswahl und Konfiguration ermöglicht. Aber nicht nur die Sicherheitsinfrastruktur wird ge- stärkt . Zwangsrouter stammen größtenteils aus Südost- asien und werden dort sehr billig produziert, was nicht immer für eine gute Qualität spricht . Die Abschaffung des Routerzwangs kann den Wirtschaftsstandort Deutschland beleben, da Privatkunden bei der Auswahl ihres Routers verstärkt auf die Qualität achten, wovon auch deutsche Unternehmen profitieren können. Mit der Verpflichtung der Netzbetreiber, die technischen Spezifikationen der Schnittstellen zu veröffentlichen, sollen die Geräteher- steller in die Lage versetzt werden, entsprechende End- geräte zu entwickeln und zu produzieren, insbesondere auch für künftige neue Netztypen . Gleichzeitig wird mit dem Kriterium des „passiven“ Netzabschlusspunk- tes verhindert, dass die Netzbetreiber die Schnittstellen als zum öffentlichen Netz gehörend in Endgeräte inte- grieren, damit den Zugangspunkt zum öffentlichen Netz beliebig bestimmen können und dem Endnutzer folglich keine Geräteauswahl ermöglichen . Ich denke, dass ich Ihnen hier eine Menge guter Grün- de darlegen konnte, warum wir mit dem Gesetz auf dem richtigen Weg sind . Mit dem Kriterium des „passiven Netzabschlusspunktes“ sowie einem technologieneutra- len Ansatz wird die europäisch vorgegebene Endgeräte- freiheit zugunsten der Endnutzer unter Berücksichtigung der harmonisierten Vorgaben über den gemeinschafts- weiten Handel und die Inbetriebnahme von Endgeräten gewährleistet . Aus meiner Sicht ist dies heute ein guter Tag zur Stär- kung der Rechte der Endgerätenutzer . Klaus Barthel (SPD): Mit dem heute zur abschlie- ßenden Beratung vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die sogenannte freie Routerwahl sicherstellen . Damit wird die Praxis einiger Netzbetreiber beendet, ihren Kun- den vorzuschreiben, welchen Router oder welches Mo- dem sie für ihren Breitbandanschluss verwenden müssen . Der Gesetzentwurf orientiert sich eng an den euro- päischen Vorgaben, die zum Ziel haben, einen offenen, wettbewerbsorientierten Warenverkehr von Telekom- munikationsendeinrichtungen zu gewährleisten und den Endnutzern eine freie Routerwahl zu ermöglichen . Das Artikelgesetz umfasst zwei Gesetzesanpassungen: Mit den Änderungen im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) wird klargestellt, dass alle Arten von Endgeräten (Router, Ka- belmodem) von dieser Liberalisierung erfasst sind . Ergänzend wird im Telekommunikationsgesetz (TKG) der Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz als „passiver Netzabschlusspunkt“ definiert. Damit wird die aktuelle Praxis einiger Anbieter beendet, den Zu- gangspunkt zum öffentlichen Netz in ihren eigenen Rou- ter oder ihr eigenes Modem zu verlegen . Wir haben uns sorgfältig mit dem von einigen Ka- bel- und Glasfasernetzbetreibern erhobenen Einwänden befasst . Im Ergebnis halten wir sie weder in technischer noch in rechtlicher Hinsicht für überzeugend . So wurde vorgetragen, die Übertragungsdienstleistung sei nur mit von ihnen vorgegebenen Modems störungsfrei und si- cher zu erbringen . Das sehen wir nicht so: Erstens gab es gerade in diesen Tagen Meldungen, wonach auch vom Netzbetreiber gestellte Endgeräte erhebliche Sicherheits- probleme aufwiesen . Zweitens müssen alle Geräte, die auf dem EU-Binnenmarkt in Betrieb genommen wer- den dürfen, den gleichen gesetzlichen Anforderungen entsprechen . Dies ist nun allein Aufgabe der Endgeräte- hersteller, die zum Teil schon heute solche Geräte im Auftrag der Netzbetreiber produzieren . Deshalb besteht kein Anlass, bei einzelnen Netztechnologien Ausnahmen vorzusehen . Es gilt der Grundsatz der „Technologieneu- tralität“ . Es genügt also in Zukunft, dass der TK-Anbieter dem Kunden die Schnittstelleninformationen zur Verfü- gung stellt . Der Gesetzentwurf kommt den Anliegen der Beteilig- ten im Übrigen entgegen, da sie für gegebenenfalls not- wendige Umstellungen im Geschäftsbetrieb noch sechs Monate Zeit erhalten . Zudem gilt die Regelung nicht für Altverträge . Auch kann jeder Endkunde sein bisheriges, vom Netzbetreiber gestelltes Gerät behalten . Mit einer freien Endgerätewahl werden also die Rech- te der Verbraucher gestärkt, die Abhängigkeit von End- geräteherstellern von wenigen Abnehmern reduziert so- wie innovative Entwicklungen gefördert . Der in der Anlage beigefügte Änderungsantrag wurde den Fraktionen und Ausschüssen im Zuge der Beratun- gen zugeleitet . Es handelt sich lediglich um eine rechts- förmliche Anpassung: Bei der Erstellung des Zulei- tungsexemplars an Bundestag und Bundesrat gab es ein technisches Problem . Die rechtsförmlich erforderliche Fußnote, auf die im Titel des Gesetzentwurfs hingewiesen wird (EU-Umsetzung, noch Teil des Kabinettentwurfs), ist in den Bundestags- und Bundesratsdrucksachen nicht mehr enthalten . Der Parlamentsdienst hatte uns darauf aufmerksam gemacht und den Hinweis gegeben, dass man das nicht im Wege eines Berichtigungsverfahrens, sondern nur über einen Änderungsantrag heilen kann . Es Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 13043 (A) (C) (B) (D) handelt sich also nicht um eine Veränderung im Gesetz- entwurf selbst, sondern dieses Gesetz ist eines der weni- gen, die den Bundestag aus guten Gründen so verlassen, wie sie hereingekommen sind . Zum Schluss noch eine Bemerkung, weil ich manche Aufregung in den letzten Tagen nicht verstehe: Was wir heute beschließen, ist eigentlich nichts anderes als längst geltendes deutsches und europäisches Recht (seit 1989 bzw . 2008) . Wir machen nichts anderes als eine Klarstel- lung, die spätestens bei Verabschiedung des Koalitions- vertrages als absehbar hätte gelten müssen . Die Geset- zesänderung kommt also alles andere als überraschend . Offensichtlich – und das sollte uns allen zu denken ge- ben – wird unsere Gesetzgebungsarbeit inzwischen so wenig ernst genommen oder für so beeinflussbar gehal- ten, dass „schwerste Bedenken“ erst in der Schlussphase unserer Beratungen geltend gemacht werden und dann als letztes Mittel längere Übergangsfristen vorgeschla- gen werden . Umso erfreulicher ist heute der breite Konsens hier im Hause, der Innovation und Wettbewerb im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher fördert . Wir ver- hindern damit auch Geschäftsmodelle, die beim Kunden Routersalat oder Zusatzzahlungen für einzelne Dienste aufgrund von Endgerätekonstellationen verursachen . Auf diesem Weg ließe sich das sicher teilweise vorhandene Problem der Refinanzierung von Netzinvestitionen aber auch nicht lösen . Lars Klingbeil (SPD): Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregie- rung zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommuni- kationsendgeräten . Bereits gestern haben die Ausschüsse dem Entwurf mit großer Mehrheit oder sogar einstimmig zugestimmt – und dies ist ein wichtiges Zeichen . Mit der Abschaffung des Routerzwangs soll die Pra- xis einiger Netzbetreiber beendet werden, ausschließlich von ihnen vertriebene Geräte zuzulassen . Damit wird das Recht der Nutzerinnen und Nutzer gestärkt, Endgeräte ihrer Wahl an den sogenannten Netzabschlusspunkt an- zuschließen . Viele von Ihnen kennen sicher das Problem, dass man eben bei einigen Anbietern nicht selbst den Router aus- suchen und damit die Funktionalitäten wählen kann, die man möchte, sondern einen bestimmten Router des An- bieters nutzen muss . Begründet wird dies oft mit technischen Gründen und der Behauptung, dass ein unsicherer Router eines einzel- nen Nutzers Störungen im Netz verursachen und viele andere Kunden beeinträchtigen könnte . Auch der Bun- desrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs um eine Prüfung gebeten, ob es für den Anschluss von Telekommunika- tionsendeinrichtungen an das Netz nicht doch weiter- gehender Anforderungen bedarf und ob die Definition des Endpunkts des öffentlichen Telefonnetzes bei Fi- bre-to-the-Home-Netzen sowie bei Kabelnetzzugang nicht neu gefasst werden müsse . Begründet wurde dieser Prüfauftrag insbesondere mit den technischen Aspekten der Sicherheit, der Netzintegrität, der Übertragungsqua- lität und der Funktionalität . In der Praxis sah es aber oft sogar so aus – und erst vor wenigen Tagen gingen wieder entsprechende Meldungen durch die Medien –, dass die vorgegebenen Zwangsrouter sogar anfälliger waren für Störungen als die Router manch namhafter Routerher- steller, insbesondere aus Deutschland . All diese Fragen wurden bereits im Rahmen der Erar- beitung des Gesetzentwurfes und in der Ressortabstim- mung und nun auch nochmals hier im parlamentarischen Verfahren überprüft . Ergebnis dieser Prüfungen ist, dass es keine juristischen oder technischen Gründe gibt, die gegen die Wiederherstellung der ursprünglich ja auch vom Gesetzgeber beabsichtigten Wahlfreiheit und des Anschlussrechts für Telekommunikationsendgeräte spre- chen . Das Gesetz soll mit einer Klarstellung den Nutzern die Freiheit bei der Wahl ihrer Router zurückbringen . Zugleich wird das auch den Wettbewerb unter den Her- stellern wieder ankurbeln und so auch ermöglichen, dass sich bessere und auch sicherere Produkte am Markt eta- blieren . Mit dem Gesetz setzen wir eine wichtige Vereinbarung des Koalitionsvertrags um . Die Abschaffung des Rou- terzwangs ist von Verbraucherinnen und Verbrauchern, aber auch großen Teilen der Wirtschaft immer wieder gefordert worden . Der nun bevorstehende Beschluss ist zugleich ein weiterer wichtiger Schritt in der Umsetzung der Digitalen Agenda . Es ist ein wichtiger Baustein der Digitalen Agenda, dass der Routerzwang damit nun endlich der Vergangen- heit angehört, und es ist ein wichtiges Signal, dass der Bundestag dieses Gesetzgebungsverfahren mit dieser großen Mehrheit beschließt . Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Es ist selten, da- her umso erfreulicher: Die Bundesregierung hat einen vernünftigen Gesetzentwurf vorgelegt . Es geht um die Abschaffung des sogenannten Routerzwangs bzw . um die Wahlfreiheit bei Telekommunikationsendgeräten . Bisher war es so, dass Netzbetreiber ihren Kundinnen und Kunden vorschreiben konnten, welche Router sie zu verwenden haben, um das Internet nutzen zu können . Das ging zum Teil sogar so weit, dass den Kundinnen und Kunden nicht einmal ihr Nutzername und ihr persön- liches Kennwort für den Zugang des Internetanschlusses übermittelt wurden, um zu verhindern, dass ein anderer Router verwendet werden kann . Doch viel zu oft entspre- chen die Geräte, die vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellt wurden, nicht den Qualitätsansprüchen von Ver- braucherinnen und Verbrauchern, oder es fehlten wichti- ge Funktionen . Diese äußerst verbraucherunfreundliche Praxis wurde von der Bundesnetzagentur auf Basis der geltenden gesetzlichen Regelungen erlaubt . Die Krux ist die Festlegung, wo der sogenannte Netz- abschlusspunkt liegt . Also: Wo liegt der Punkt, an dem das öffentliche Netz und damit das Netz des Netzbetrei- bers enden und ab dem die Verbraucherin und der Ver- braucher frei verfügen können? Bisher definierten viele Netzbetreiber den Netzabschlusspunkt an dem Endge- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 201513044 (A) (C) (B) (D) rät, meist ein Modem mit eingebautem WLAN-Router . So wurde legitimiert, dass die Endgeräte genutzt wer- den mussten, die der Netzbetreiber zur Verfügung stellt . Mit dem Gesetzentwurf soll der Netzabschlusspunkt nun schon an der Telefonbuchse liegen, nicht erst beim Endgerät . Das heißt, dass der Router nun nicht mehr im Besitz des Internetanbieters wäre, sondern im Besitz der Kundinnen und Kunden . Diese könnten somit frei wäh- len, ob sie den Router des Anbieters nutzen oder einen anderen . Daher begrüßen wir diese Festlegung ausdrück- lich . Um eine solche Wahlfreiheit zu ermöglichen, ist es wichtig, dass die Internetanbieter die Zugangsdaten an die Nutzerinnen und Nutzer herausgeben . Dass die Netz- betreiber das müssen, legt der Gesetzentwurf explizit fest . Auch das ist begrüßenswert . Nicht nur aus Verbrauchersicht, auch aus Sicherheits- aspekten sind Zwangsrouter suboptimal . Weitverbeitete einheitliche Geräte bedeuten immer ein größeres Risi- ko . Wenn erst einmal in einem dieser Zwangsrouter eine Sicherheitslücke entdeckt wurde, sind viel mehr Geräte angreifbar, als wenn Geräte verschiedener Hersteller ver- wendet würden . Erst vor ein paar Tagen wurde bekannt, dass in den Routern von Kabel Deutschland zwei kriti- sche Sicherheitslücken klaffen . Damit sind nun auf einen Schlag 1,3 Millionen Geräte über das WLAN angreifbar . Natürlich sind einige Netzbetreiber alles andere als begeistert von diesem Gesetzentwurf . Man muss schon fast dankbar sein, dass Sie – anders als der Bundes- rat – diesen Argumenten nicht gefolgt sind . Technische Schwierigkeiten, insbesondere mit Kabel- und Glasfa- sertechnologie, werden unter anderem angeführt . Bei genauerem Hinschauen fällt allerdings auf, dass diese Argumente wenig stichhaltig sind . So wird gerne ange- führt, dass durch die Verwendung nichtkompatibler End- geräte Störungen verursacht werden könnten . Da fragt man sich, wie das die ganzen ISDN- und DSL-Betreiber hinbekommen, die es ihren Kundinnen und Kunden seit Jahrzehnten ermöglichen, ihre Endgeräte frei zu wählen . Von Störungen, die durch Router verursacht wurden, ist zumindest nichts bekannt . Auch im Ausland, zum Bei- spiel in den USA, wo auch in Kabel- und Glasfasernet- zen kein Routerzwang besteht, ist nichts davon zu hören, dass die freie Endgerätewahl zu Störungen im großen Stil geführt habe . Letztlich geht es für die Provider, die sich gegen die- sen Gesetzentwurf gewehrt haben, hauptsächlich darum, Kosten zu sparen und zusätzliche Einnahmen zu gene- rieren . Durch den zwanghaften Verkauf von Endgeräten lässt sich eben gutes Geld machen, und noch mehr Geld lässt sich machen, wenn man für die Freischaltung ei- ner WLAN-Funktion, die in den meisten Routern eine Standardfunktion ist, in Zwangsroutern aber vom Netz- betreiber beliebig an- und abgeschaltet werden kann, ei- nen Aufschlag verlangen kann . Es ist also gut, dass Sie sich in diesem Fall einmal nicht haben reinreden lassen und die Wahlfreiheit der Router konsequent durchziehen. Es hat allerdings sehr lange gedauert . Viel zu lange . Schon vor über zwei Jahren machte die Linke in einer Kleinen Anfrage die damalige schwarz-gelbe Bundes- regierung auf dieses Problem aufmerksam . Damals bekamen wir die lapidare Antwort, dass man keinen Handlungsbedarf sehe . Dabei war schon damals der Handlungsbedarf mehr als offensichtlich . Es ist schade, dass der Handlungsbedarf erst so spät erkannt wurde . Aber besser spät als nie . Noch besser wäre aber, Sie hö- ren das nächste Mal gleich auf uns und nicht erst Jahre später . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die Diskussion um die sogenannten Zwangsrouter, also von den Anbietern vertraglich vorgeschriebene Ge- räte für den Zugang zum Internet, führen wir seit mehre- ren Jahren . Seit langem ist klar: Zwangsrouter schränken die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher stark ein. Zudem ist die Verpflichtung der Nutzerinnen und Nutzer, bestimmte, vertraglich vorgegebene Router zu verwenden, sowohl aus datenschutzrechtlichen wie auch IT-sicherheitspolitischen Überlegungen heraus kon- traproduktiv . So wurden wiederholt Sicherheitslücken in Routern bekannt, die aufgrund einer Verpflichtung zur Nutzung eines bestimmten Endgerätes häufig eine sehr hohe Anzahl von Kunden betroffen haben . Die bisherige Praxis hat verhindert, dass Kunden Ge- räte nutzen konnten, die entweder noch vorhanden waren, günstig gebraucht erstanden oder kostenlos überlassen wurden oder deren Einsatz bewusst dem anderer Geräte vorgezogen wurde, da sie eventuell höheren sicherheits- und datenschutzpolitischen Anforderungen genügten als die bereitgestellten Komponenten, die zudem oftmals von den Kunden käuflich erworben werden müssen. Als grüne Bundestagsfraktion haben wir die Bundere- gierung, gemeinsam mit vielen Verbündeten, immer wie- der aufgefordert, der bisherigen Praxis, den Kundinnen und Kunden bestimmte Router vorzuschreiben, einen Riegel vorzuschieben . Denn diese Praxis stand unserem Verständnis nach im offenen Widerspruch sowohl zu EU-rechtlichen Vorgaben als auch zum deutschen Tele- kommunikationsgesetz (TKG) . Die bisherige Möglichkeit, Zwangsrouter vorschrei- ben zu können, hat man auf europäischer Ebene bereits vor langer Zeit als kritisch erkannt und den Verbrauchern das explizite Recht eingeräumt, die benötigte Hardware ungeachtet ihrer Herkunft, frei nach Preis und Qualitäts- kriterien wählen zu können . Auch das maßgebliche deut- sche Telekommunikationsgesetz (TKG) fordert von der Bundesnetzagentur, den Teilnehmern einen „größtmögli- chen Nutzen in Bezug auf Auswahl, Preise und Qualität“ zu sichern . Dennoch kam es jahrelang, auch aufgrund ei- nes starken Lobbying, nicht zu einer Klarstellung . Auch der Versuch, den Routerzwang per Netzneutra- litätsverordnung nach § 41 a Absatz 1 TKG zu regeln, scheiterte an einem mehr als halbherzigen Agieren, durch das es verpasst wurde, eine Klarstellung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher vorzunehmen . So konnte der Anbieter Router nach eigenem Ermessen zum Bestandteil seines Netzes erklären, da die Definition von „Netzabschlussgerät“ bisher zu seinen Gunsten ausgelegt wurde . Sowohl Bundesregierung als auch Bundesnetz- agentur spielten hier lange Zeit keine rühmliche Rolle . Anfang Januar 2013 kam die BNetzA zu dem Schluss, dass sie keine rechtliche Handhabe gegen die Kopplung Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 13045 (A) (C) (B) (D) eines Vertrags mit einem bestimmten Router habe . Sie verwies darauf, dass Netzbetreiber nach den Vorgaben des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikati- onsendeinrichtungen (FTEG) zwar den Anschluss und Betrieb jedes zulässigen Endgerätes an der entsprechen- den Schnittstelle gestatten müssen, gleichzeitig jedoch der Gesetzgeber nicht festgelegt habe, welche konkre- ten Schnittstellen das Netz des Netzbetreibers mit dem Heimnetz des Endkunden verbinden . Vielmehr sei es dem jeweiligen Netzbetreiber überlassen, dies zu defi- nieren . Man selbst könne das nicht . Wir teilten diese Rechtsauffassung nicht und haben wiederholt auf entsprechende EU-Vorgaben verwiesen, in denen festgelegt wird, dass die nationale Regulie- rungsbehörde durchaus für die Festlegung des Standortes des Netzabschlusspunkts zuständig ist und im Vorfeld lediglich Vorschläge einholen muss . Mit ihrer frühzei- tigen Festlegung hat die Agentur die Verbraucherinnen und Verbraucher lange im Regen stehen lassen und es verpasst, die eigentliche Intention des Gesetzgebers um- zusetzen und Vorschläge zu unterbreiten, wie die beste- hende Rechtslage im Sinne der Entscheidungsfreiheit zu konkretisieren wäre . Daher war eine Vorgabe durch den Gesetzgeber un- ausweichlich . Auf die Notwendigkeit haben die Ver- braucherverbände, genauso aber digitale Bürgerrechts- organisationen immer wieder hingewiesen . Für diese Beharrlichkeit im Sinne der Nutzerrechte gebührt ihnen unser Dank . Viel zu lang hatten die Nutzerinnen und Nutzer diese Wahlfreiheit eben nicht . Die vorgebrachten Argumente für die Verpflichtung, zum Beispiel ein geringerer Servi- ceaufwand für die Anbieter, haben uns als Gesetzgeber, gerade in Abwägung mit den bereits erwähnten Vorteilen für die Endnutzer, nicht überzeugen können . So verwun- derte es nicht, dass sich bei entsprechenden Anhörungen, die wir hierzu im Bundestag durchgeführt haben, auch kein Anbieter fand, der die bisherige Praxis der Zwangs- router verteidigen wollte . In zahlreichen Stellungnahmen und Hintergrundgesprächen, die hierzu in den letzten Jahren geführt wurden, sah dies freilich anders aus . Umso erfreulicher ist die erreichte interfraktionelle Einigkeit . Wir begrüßen, dass die Bundesregierung nach jahre- langer Diskussion nun endlich eine Regelung vorgelegt hat, die die Rechte der Verbraucherinnen und Verbrau- cher erfreulich deutlich stärkt und daher unsere Unter- stützung findet. Gerade in Anbetracht anderer, sehr viel weitreichenderer Entscheidungen, die ebenfalls in die Verantwortlichkeit des Wirtschaftsministeriums fallen, ist dies ein Lichtblick, wenn auch angesichts der Dimen- sion der Entscheidung, die Netzneutralität nun final über den Umweg Europa zu opfern, ein kleiner . Der vorliegende Gesetzentwurf ist das Resultat einer jahrelangen Diskussion. Die nun gefundene Definition des passiven Netzabschlusspunktes und die Möglich- keit der Nutzerinnen und Nutzer, das Gerät hinter die- sem Netzabschlusspunkt grundsätzlich frei wählen zu können, begrüßen wir ausdrücklich . Als grüne Fraktion freuen wir uns, dass es hier, auch aufbauend auf der guten Zusammenarbeit in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“, gelungen ist, sich interfrak- tionell im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher zu einigen und die Diskussion heute zu einem guten Schluss zu bringen . Diese Einigung würden wir uns auch in anderen netzpolitischen Debatten wünschen . Die Netzneutralität, über die wir hier in exakt einer Woche diskutieren, hatte ich bereits erwähnt . Auch hier könn- te die Bundesregierung durchaus noch im Rat dem von der Kommission vorgelegten „Kompromiss“, der einem „Zwei-Klassen-Netz“ Tür und Tor öffnet und aus gutem Grund von beinahe allen deutschen SPD-Abgeordneten abgelehnt wurde, die Zustimmung verweigern . Auch bezüglich der genauso seit Jahren in der Diskus- sion befindlichen Störerhaftung, die ebenfalls im BMWi angesiedelt ist, wäre es ein Leichtes, die Rechte der Nut- zerinnen und Nutzer zu stärken und es zugleich Privat- personen und Freifunkinitiativen zu ermöglichen, ihre Netze Dritten gegenüber rechtssicher zu öffnen, wie dies in beinahe allen unseren Nachbarländern möglich ist . Entsprechende Gesetzentwürfe liegen seit langem vor, genauso wie deutliche Aufforderungen des Bundesrats, die morgen noch einmal erneuert werden . Gerade aus verbraucherschutzpolitischer Sicht ist das bisherige Agieren der Bundesregierung eine echte Ent- täuschung . Statt digitale Verbraucherrechte auszubauen, wie Sie es am Anfang der Legislaturperiode vollmundig versprachen, als Sie ankündigten, die digitalen Verbrau- cherrechte zu einem – ich zitiere – „Schwerpunkt in dieser Legislatur“ machen zu wollen, haben Sie diese in den vergangenen zwei Jahren geschwächt . Dringend not- wendige Reformen, zum Beispiel im Bereich des Daten- schutzes, verweigern Sie bis heute . Angesichts der Her- ausforderungen, vor die uns Internet und Digitalisierung heute stellen, beispielsweise hinsichtlich einer effektiven Durchsetzung des Rechts auf informationelle Selbstbe- stimmung, versagt diese Regierung völlig . Dabei ist Ihr bisheriger Laisser-faire-Ansatz längst gescheitert . Kon- sequenzen aus den Enthüllungen Edward Snowdens zie- hen Sie noch immer nicht . Das von Ihnen vor kurzem erst, pünktlich zur Cebit, vorgelegte IT-Sicherheitsgesetz greift viel zu kurz und geht an den tatsächlichen Proble- men meilenweit vorbei . Die Bundesregierung muss endlich die Dimension der Kompromittierung unserer digitalen Infrastrukturen verstehen und entsprechend tatsächliche Konsequenzen ziehen . Sie muss ihre Anstrengungen, die Integrität di- gitaler Kommunikationsinfrastrukturen schnellstmöglich wiederherzustellen, dringend intensivieren . Eine grund- legende Überprüfung von Leitungen, Hard- und Soft- ware und eine IT-Sicherheitsstrategie, die ihren Namen verdient, sind überfällig . Konkrete Vorschläge haben wir Ihnen vor langer Zeit unterbreitet . Statt sie aufzugreifen, führen Sie die Vorratsdaten- speicherung wieder ein und setzen den Inlandsgeheim- dienst auf die private Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger in den sozialen Netzwerken an . Ihre IT-Si- cherheitspolitik ist auch weiterhin höchst widersprüch- lich . Heute wollen Sie Deutschland zum „Verschlüsse- lungsland Nummer eins“ machen, morgen stellen Sie Verschlüsselungen und die rechtlich klar verankerte Anonymität grundsätzlich infrage . Statt Vertrauen wie- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 201513046 (A) (C) (B) (D) derherzustellen, schüren Sie so weitere Verunsicherung . Statt sich des digitalen Wandels anpackend anzunehmen und gesellschaftliche Debatten über die Zukunft unserer digitalen Gesellschaft anzustoßen und das Know-how der Zivilgesellschaft aufzugreifen, verschanzen sich Uni- on und SPD hinter verschlossenen IT-Gipfel-Türen . All das geht in die völlig falsche Richtung . Insge- samt müssen wir die Selbstbestimmung in der digitalen Welt als Gesetzgeber stärken und den Nutzerinnen und Nutzern mehr statt weniger Autonomie über die eigenen Daten, aber eben auch die verwendeten IT-Komponenten einräumen . Dies gilt umso mehr nach den Enthüllungen Edward Snowdens . Ein zentraler Baustein, hierauf zu re- agieren, ist, auch die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken und ihnen so die Möglichkeit zu eröffnen, IT-Komponenten einzusetzen, die sich bei- spielsweise durch hohe Datenschutzstandards auszeich- nen . Wir brauchen insgesamt mehr vertrauenswürdige Hard- und Software, die von den Nutzerinnen und Nut- zern und einer vitalen zivilgesellschaftlichen Bewegung überprüft und weiterentwickelt werden kann . Hier ist auch der Staat in der Verantwortung, entsprechende pro- aktive Anreize zu setzen, beispielsweise durch Auditie- rungen oder die Vergabe von Gütesiegeln . Zudem kann er selbst mit gutem Beispiel vorangehen, zum Beispiel indem er Ausschreibungsregularien überprüft und freie Software, die zahlreiche Vorteile bietet, gegenüber ge- schlossenen, proprietären Formaten bevorzugt . Vielleicht erinnert sich ja jemand in Bundesregierung oder Regierungsfraktionen noch daran, dass die Enque- te-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ meh- rere Hundert Handlungsempfehlungen für den jetzigen, den 18 . Bundestag, erarbeitet hat – welche übrigens mit den Stimmen aller Fraktionen einstimmig verabschiedet wurden . Sie endlich aufzugreifen, wäre auch angesichts Ihrer dünnen Digitalen Agenda überfällig . In dem heute diskutierten Kontext empfehle ich die nochmalige Lektüre der Zwischenberichte der Projekt- gruppen „Interoperabilität, Standards, Freie Software“ und „Verbraucherschutz“ . Insgesamt gebe ich die Hoff- nung nicht auf, dass wir, auf die gute interfraktionelle Zusammenarbeit in der Enquete aufbauend, endlich die überfälligen netzpolitischen Weichenstellungen angehen und uns den Herausforderungen des digitalen Wandels als Gesetzgeber in der verbleibenden Zeit der Wahlperi- ode gemeinsam stellen . Die heutige Verabschiedung der Initiative, die den Zwangsroutern endlich einen gesetz- lichen Riegel vorschiebt, ist nur ein kleiner Schritt auf einem weiten Weg, aber es könnte ein erster sein . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung einge- brachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Än- derung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbe- werb (Tagesordnungspunkt 22) Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): Wir beraten heute abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregie- rung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb . Dazu haben die Koa- litionsfraktionen einen umfangreichen Änderungsantrag vorgelegt . Hintergrund des Gesetzgebungsverfahrens ist, dass die Europäische Kommission die deutsche Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftsprak- tiken zwischen Unternehmen und Verbrauchern im Ge- setz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) von 2008 beanstandet hat . Anfang 2014 hatte sie ein Vertragsver- letzungsverfahren eingeleitet . Die im Vertragsverletzungsverfahren benannten Kri- tikpunkte wollen wir nun aufgreifen . Dazu nehmen wir Klarstellungen bei der Gesetzessystematik des UWG vor und passen das Gesetz stärker an den Wortlaut der Richt- linie an . Über Änderungen der Systematik und des Wortlauts des Gesetzes wollen wir – lassen Sie mich das klar for- mulieren – ausdrücklich keine inhaltlichen Änderungen im materiellen Lauterkeitsrecht mit der Novellierung bewirken . Auch bislang war es schon so, dass die Ge- richte das UWG richtlinienkonform ausgelegt haben . Wir knüpfen daran an und wollen die bestehende Judikatur im Einklang mit der Richtlinie kodifizieren. Nicht mehr und nicht weniger . Die Vorschriften, die das Verhältnis von Unterneh- mern und Verbrauchern (B2C) regeln, sollten laut der Kommission stärker von den Vorschriften, die das Ver- hältnis von Unternehmen untereinander (B2B) regeln, abgegrenzt werden . Dazu sah der Gesetzentwurf der Bundesregierung als Gegenstück zu der neu gefassten Verbrauchergeneralklausel die Einführung einer auf Mit- bewerber und sonstige Marktteilnehmer bezogene Un- ternehmergeneralklausel vor . Im gleichen Zug wurde der Begriff der fachlichen Sorgfalt spiegelbildlich als Lau- terkeitsmaßstab auch im Verhältnis von Unternehmern zu Mitbewerbern und sonstigen Marktteilnehmern in § 3 Absatz 3 UWG-E neu eingeführt . Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens hat sich herausgestellt, dass der Entwurf der Bundesregierung mit Blick auf das selbstgesetzte Ziel, keine materiell- rechtlichen Änderungen vorzunehmen, die Kritikpunkte der Kommission zum Teil nicht ausreichend, zum Teil überschießend aufgegriffen hat . Der Entwurf beschränk- te sich nicht allein auf die Umsetzung der Richtlinie, sondern ging teilweise über die Vorgaben der Richtlinie hinaus . Gerade die Neuerungen im B2B-Bereich stellen einen unnötigen und nicht erforderlichen Eingriff in die bestehende Rechtslage dar und hätten erhebliche Folgen für die Rechtsanwendungspraxis gehabt . Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hätte inso- weit das selbstgesetzte Ziel verfehlt, das deutsche UWG an die Richtlinie anzupassen und keine inhaltlichen Än- derungen an der Rechtslage vorzunehmen . Diesbezüglich gilt mein Dank besonders Herrn Pro- fessor Helmut Köhler und Herrn Professor Ansgar Ohly von der Ludwig-Maximilians-Universität München Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 13047 (A) (C) (B) (D) und Herrn Richter am Bundesgerichtshof Dr . Wolfgang Kirchhoff, die uns hier wertvolle Hinweise gegeben haben . Danach war klar: Für eine richtlinienkonforme Umsetzung sind deutliche Änderungen am Regierungs- entwurf notwendig . Diese haben wir mit dem Ände- rungsantrag der Koalitionsfraktionen vorgenommen . Wir stellen sicher, dass die materielle Rechtsanwendung im Lauterkeitsrecht grundsätzlich nicht verändert und von nicht gebotenen Änderungen der Rechtslage durch die Richtlinie abgesehen wird . In der Folge haben wir eine Reihe von Anpassungen der Gesetzessystematik sowie sprachlicher und redaktio- neller Art in Anlehnung an den Richtlinienwortlaut vor- genommen . Hervorzuheben ist etwa, dass wir von einer eigenstän- digen Generalklausel in § 3 Absatz 3 UWG-E für den unternehmerischen Bereich absehen . Das hatte der Re- gierungsentwurf so vorgesehen . Eine solche Unterneh- mergeneralklausel für den B2B-Bereich war aber durch die Richtlinienumsetzung gar nicht geboten, weil diese nur Vorgaben für den B2C-Bereich enthält . Bei der im Kabinettsentwurf vorgeschlagenen Generalklausel wäre zudem der Mitbewerberschutz im Vergleich zur gelten- den Rechtslage deutlich geschwächt worden . Denn alle geschäftlichen Handlungen, die sich zugleich an Ver- braucher richten oder diese erreichen – was die Mehrheit aller Handlungen betroffen hätte –, wären letztlich der Verbrauchergeneralklausel unterworfen worden . Die An- wendung der mitbewerberschützenden Vorschriften wäre dabei regelmäßig ausgeschlossen gewesen . Eine Doppel- kontrolle hätte nicht mehr stattgefunden . Eine Streichung von § 3 Absatz 3 UWG-E war somit auch zur Verhin- derung von Schutzlücken durch einen zu engen Anwen- dungsbereich notwendig . Nicht zuletzt hatte sich auch gegen den Begriff der fachlichen Sorgfalt in § 3 Absatz 3 UWG-E zum Teil erhebliche Kritik geregt, der Maßstab sowohl für den B2C- wie auch für den B2B-Bereich sein sollte . Mit dem Änderungsantrag sehen wir davon ab, den Begriff der fachlichen Sorgfalt zur Definition der Unlauterkeit auch im B2B-Verhältnis zu verwenden . Das verhindert Rechtsunsicherheiten, wie der neue Begriff auszulegen ist . Damit wird nicht zuletzt auch ein Anliegen des Bun- desrates aufgegriffen . Mit der Streichung von § 3 Absatz 3 als Generalklau- sel für den unternehmerischen Bereich bleibt § 3 Ab- satz 1 UWG-E als Auffangtatbestand für sonstige un- lautere Handlungen erhalten, die künftig nicht nach den spezielleren Tatbeständen der §§ 4 ff . UWG-E zu beur- teilen sind . Der Entwurf der Bundesregierung sah noch vor, dass § 3 Absatz 1 UWG-E von einer Generalklausel auf eine bloße Rechtsfolgenregelung reduziert werden sollte . Dies hätte zur Folge gehabt, dass bestimmte Fallgruppen, wie zum Beispiel hoheitliches Handeln der öffentlichen Hand oder Verstöße gegen die Menschenwürde, sich nicht mit der Verbrauchergeneralklausel und der Unternehmerge- neralklausel hätten sachgerecht erfassen lassen . Insoweit wäre der Anwendungsbereich des UWG in nicht gebote- ner Weise beschränkt worden . Im Hinblick auf das in diesem Zusammenhang dis- kutierte Fehlen des Spürbarkeitserfordernisses in § 3 Absatz 1 UWG-E möchte ich in aller Deutlichkeit da- rauf hinweisen, dass dieses ausdrücklich in den Spezi- altatbeständen der §§ 4 ff . UWG-E geregelt ist . In der Ausschussbegründung haben wir dazu klargestellt, dass es beim Auffangtatbestand des § 3 Absatz 1 UWG-E der Rechtsprechung überlassen bleibt, nach wie vor ange- messene Spürbarkeitserfordernisse aufzustellen . Die Be- fürchtungen insbesondere des Handels, dass es zukünftig schon bei bloßen Bagatellverstößen zu Abmahnungen wegen unlauteren Handels kommen würde, sind damit unbegründet . Am Spürbarkeitserfordernis ändern wir nichts . Des Weiteren wird der Wortlaut von § 2 Absatz 1 Nummer 7 UWG-E der Richtlinie angenähert und der Begriff der fachlichen Sorgfalt durch den Begriff der unternehmerischen Sorgfalt ersetzt . Dies entspricht dem Sinn nach dem Begriff der beruflichen Sorgfalt in der deutschen Sprachfassung . Der Regierungsentwurf sah weiterhin vor, dass die in § 4 UWG genannten Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen künftig als Beispiele von Verstößen gegen die fachliche Sorgfalt eingestuft werden sollten . Dies ist von der Richtlinie ebenfalls nicht gefordert, weswegen der Normcharakter vom bisherigen § 4 UWG beibehalten wird . In der Folge wird § 4 UWG-E auf Grundlage des bis- herigen § 4 UWG umgestaltet und gesetzessystematisch auf zwei Paragrafen aufgeteilt: Dabei entfallen § 4 Nummer 1 bis 5 . Der Regelungs- gehalt zu aggressiven und irreführenden geschäftlichen Handlungen wird nunmehr durch § 4 a, § 5 sowie § 5 a UWG-E abgebildet . An dieser Stelle ist besonders zu betonen, dass materielle Änderungen an der Rechtslage damit nicht vorgesehen sind, auch wenn aufgrund dessen § 4 a UWG-E auf „sonstige Marktteilnehmer“ erweitert wird . Dies beruht auf der Aufhebung von § 4 Nummer 1 UWG und entspricht inhaltlich der bisherigen Rechtsla- ge . Insbesondere soll sich nichts an der Handhabung von harten Verhandlungen durch Ausübung von Druck durch die Rechtspraxis ändern . Bezüglich der Frage, wann künftig eine Handlung ge- genüber besonders verletzlichen Verbrauchern unlauter ist, wird mit Blick auf den Regelungsgehalt des zu strei- chenden § 4 Nummer 2 UWG ein klarstellender Hinweis bezüglich aggressiven geschäftlichen Handlungen in § 4 a Absatz 2 Satz 2 UWG-E aufgenommen . Schließlich wird der Tatbestand des Rechtsbruchs aus § 4 Nummer 11 UWG in einen neuen § 3 a UWG-E überführt . Damit soll klarer als bisher zum Ausdruck kommen, dass es sich hier um einen Spezialtatbestand einer unlauteren Handlung außerhalb des beschränkten Anwendungsbereichs der Richtlinie handelt . Im Ergebnis enthält § 4 UWG-E nach den genannten Streichungen ausschließlich eine Regelung zum Mitbe- werberschutz und entspricht damit den bisherigen Rege- lungen in § 4 Nummer 7 bis 10 UWG . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 201513048 (A) (C) (B) (D) Wir haben den Anspruch, dass der Gesetzgeber die Richtlinie in diesem Anlauf sauber und ohne materielle Rechtsänderungen umsetzt . Dies ist uns mit dem Gesetz- entwurf in seiner geänderten Fassung gelungen . Zudem führt das Gesetz mit einer klaren Systematik im Sinne der Verbraucher und Unternehmen zu einer verbesserten Verständlichkeit der die Unlauterkeit begründenden Nor- men . Viele an mich herangetragene und noch offene Fragen des Wettbewerbsrechts konnten wir in diesem Verfahren bedauerlicherweise nicht erörtern . Wegen des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens wollten wir ein schnelles Gesetzgebungsverfahren . Bald ergibt sich aber eine neue Gelegenheit: Im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken im nächsten Jahr werden wir die noch offenen Punkte im Lauterkeitsrecht aufgreifen können . Darauf freue mich . Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Mit dem Änderungs- gesetz zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ge- hen wir einen weiteren Schritt zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit . Das ist wichtig, sowohl für Verbrau- cher als auch für Unternehmen, denn nur so können wir gewährleisten, dass hiesigen Unternehmen und Verbrau- chern die gleichen Rechte zukommen und mit gleichen Standards konkurriert wird . „Unlauter“ als sprachliches Synonym von „unehrlich“ und „betrügerisch“ ist nega- tiv konnotiert und bedarf allein deshalb einer gesetzge- berischen, klaren Richtlinie . Denn die Aufgabe, die dem Staate zukommt, ist es, für Gerechtigkeit auf dem Markt und in der Gesellschaft zu sorgen . Gerechtigkeit ist ein grundlegender und zentraler Begriff der Ethik . Sie ist ein Wert mit hohem Anspruch und die Berufung auf selbige von großer Bedeutung . Ge- rechtigkeit kann als eine Charaktertugend umschrieben werden, eine auf das Gerechte ausgerichtete innere Ein- stellung . Die ausgleichende Gerechtigkeit – also die des Gesetzgebers – besteht in der tatkräftigen Bereitschaft, dem Einzelnen bzw . einer anderen Gemeinschaft das Zustehende zu gewähren . Dieser Gedanke ist nicht neu, sondern findet sich bereits bei Aristoteles. Ich bin davon überzeugt, dass Vorschriften – damals wie heute – eindeutig formuliert sein müssen . Dies dient nicht nur der Rechtlichkeit, sondern schützt Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen und ahndet Verstöße zielführend . In diesem Sinne wurde bereits vor über zehn Jahren das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das am 8 . Juli 2004 in Kraft trat, eingeführt . Dieser Grundsatz muss in Deutschland und Europa gleichermaßen gelten . Diese geschaffene rechtswirksa- me Harmonisierung auf den europäischen Märkten ist ein wichtiges Gut, um den Standards und Ansprüchen in allen Ländern der Europäischen Union in gleichem Maße zu genügen . In der EU sollte die Rechtssetzung im Bereich des Wirtschaftsrechts einheitlich gesetzt werden . So muss gelten, dass ein Rechtsrahmen nicht nur in der Bundes- republik Bestand hat, sondern auch in der EU insgesamt verfolgt werden kann . Denn damit wird einmal mehr eine vollständige Harmonisierung des Rechts in der Europä- ischen Union gewährleistet . Es ist nicht zumutbar, sich durch eine Vielzahl von Urteilen verschiedenster Gerich- te zu schlagen, wenn es einen einfacheren Weg gibt . Al- lein schon deshalb sind wir verpflichtet, für Einheitlich- keit zu sorgen, wo Unsicherheiten bestehen . Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das vormals im Juli 2004 in Kraft trat und das wir heute in zweiter Lesung konkretisieren und beraten, ist ein weite- rer Schritt für mehr Rechtssicherheit – für Deutschland und Europa . Für Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für Mitbewerber und andere Marktteilnehmer wollen wir ein einheitliches Recht schaffen . Hierzu werden Begriffe konkreter formuliert und klarer definiert. So schaffen wir Transparenz und Rechtssicherheit gleichermaßen, sodass den streitenden Parteien vor Gericht ein umfassender und einheitlicher Rechtsschutz gewährt wird . Von zentraler Bedeutung ist die Neufassung des § 3 Absatz 1 UWG, der nunmehr lauten soll: „Unlautere ge- schäftliche Handlungen sind unzulässig .“ Dieser Satz ist schlicht, und dennoch lässt er für jeden Rechtsanwender erkennen, dass unlauterer Wettbewerb verboten ist . Diese Generalklausel findet in den nachfolgenden Vorschriften im UWG ihre konkrete Ausgestaltung . Als Beispiele seien nur verschleierte Werbung oder die Ver- unglimpfung von Mitbewerbern genannt . Gleichermaßen muss die Generalklausel ihre Schranken bei Bagatellfäl- len finden. In einer Vielzahl von Tatbeständen befinden sich sogenannte Relevanzklauseln . Die unlautere ge- schäftliche Handlung muss auch geeignet sein, das wirt- schaftliche Handeln wesentlich zu beeinflussen. Dieses Korrektiv ist nötig, um Bagatellfälle ausschließen zu können . Die Generalklausel soll gerade nicht das Ein- fallstor für ungerechtfertigte Abmahnungen durch Mit- bewerber sein . Gleichermaßen ist eine beeinflussende geschäftliche Handlung erst unzulässig, wenn diese die Fähigkeit des Marktteilnehmers zu einer informierten Entscheidung wesentlich einschränkt . Eine mit harten Bandagen ge- führte geschäftliche Verhandlung stellt daher, selbst bei einer stärkeren Verhandlungsposition einer Seite, noch keinen unlauteren Wettbewerb dar . Mit den neuen Regelungen im Gesetzentwurf schaffen wir noch mehr Transparenz . Der Rechtsanwender erkennt genauer, wann eine unlautere geschäftliche Handlung vorliegt . Mit dem Ziel von mehr Verbraucherschutz und Rechtssicherheit bitte ich daher um Ihre Unterstützung . Das Gesetz dient ebenfalls der Umsetzung europäi- scher Vorgaben . Daran halten wir uns . Ich werbe um Zustimmung zum Gesetzentwurf! Christian Flisek (SPD): Heute verabschieden wir das zweite Änderungsgesetz des Gesetzes gegen unlau- teren Wettbewerb (UWG) . Dass wir das UWG innerhalb weniger Jahre zum zweiten Mal ändern (müssen), macht deutlich, dass wir es mit einem gleichermaßen wichtigen wie sensiblen Gesetzeswerk zu tun haben . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 13049 (A) (C) (B) (D) Auch wenn die allermeisten Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande niemals vom UWG gehört haben, ge- schweige denn sich damit beschäftigt haben oder dies jemals tun werden, ist das Gesetz gegen unlauteren Wett- bewerb ein wichtiges Fundament unserer Wirtschaftsord- nung . Unsere Wirtschaftsordnung beruht auf dem Wert der Freiheit und der Überzeugung, dass jeder auch in wirtschaftlichen Angelegenheiten nach seinen eigenen Bedürfnissen und seinen persönlichen Zielen handeln kann und dass dieses individuelle Streben zum Wohle aller führt . Das ist die Grundidee der freien Marktwirt- schaft . Voraussetzung dafür ist jedoch ein freier und fairer Wettbewerb . Der schöne aus dem Mittelhochdeutschen kommende Begriff der „Lauterkeit“ bedeutet nun nichts anderes als „Anständigkeit“ oder schlicht „ein faires und ehrliches Verhalten“ . Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist also ein Gesetz gegen unfairen und unan- ständigen Wettbewerb . Es dient dem Schutz der Mitbe- werber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen und schützt damit zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb . Wegen seiner zentralen Bedeutung für die Wirtschafts- ordnung ist es nicht verwunderlich, dass es seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1896 häufig novelliert wurde. Mit der Neufassung im Jahre 2004 wurde das UWG vor dem Hintergrund europarechtlicher Vorgaben grundlegend reformiert . Mit der Richtlinie über unlautere Geschäfts- praktiken von Unternehmen gegen Verbraucher im Bin- nenmarkt (und weiteren europäischen Richtlinien) wurde das Lauterkeitsrecht im Verhältnis von Unternehmen zu den Verbrauchern auf europäischer Ebene weitgehend vollharmonisiert und mit dem Ersten Gesetz zur Ände- rung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 2008 in deutsches Recht umgesetzt . Aus Sicht der EU-Kommission war das jedoch nur unzureichend gelungen . Mit dem jetzt vorliegenden Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb nehmen wir die Kritikpunkte der EU-Kommission auf . Unser Bestreben war dabei von Anfang an, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abzuschließen und ausschließlich für eine beanstandungsfreie Umsetzung der Richtlinie zu sorgen . Ich kann mit guten Gewissen an dieser Stelle sagen, dass wir uns zusammen mit unserem Koalitionspartner diese Aufgabe nicht leicht gemacht haben und uns im in- tensiven Austausch mit Sachverständigen und Rechtsgut- achtern um eine möglichst wortgetreue Umsetzung der Richtlinie bemüht haben, ohne dass wir die Systematik und die Struktur des UWG grundlegend verändert haben . Diese Feinarbeit führte dazu, dass wir mit einem Ände- rungsantrag weitere Modifizierungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen haben . So haben wir zum Beispiel die Definition der „ge- schäftlichen Entscheidung“ aus der Richtlinie übernom- men und auf eine eigenständige Generalklausel für den unternehmerischen Bereich, wie er noch im ersten Ent- wurf enthalten war, verzichtet . Der Mitbewerberschutz wird zudem in einem eigenen Paragrafen geregelt, eben- so wie die Regelungen zu aggressiven geschäftlichen Handlungen, die nun auf Unternehmen als Abnehmer ausgedehnt werden . Wir sind davon überzeugt, dass wir mit diesen und weiteren Änderungen eine vollständige Rechtsanglei- chung im Sinne der EU-Richtlinie im Wortlaut des UWG erreicht haben . Ich kann die Kritik der Opposition verstehen, die wei- tergehende materielle Änderungen angemahnt hat . Ich kann mit dieser Kritik aber gut leben, weil das auch nicht das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes war . Caren Lay (DIE LINKE): Verbraucherinnen und Ver- braucher sind am Markt noch lange nicht auf Augenhö- he mit den Unternehmen . Das sagen nicht nur die Linke und die Verbraucherverbände, sondern auch die EU, die bereits 2005 eine klarstellende Anpassung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb eingehandelt hat . Diese wurde dann 2008 aber nur mangelhaft umgesetzt, sodass die EU-Kommission sich sogar gezwungen sah, ein Ver- tragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzulei- ten . Insbesondere bemängelte sie, dass Verbraucherinnen und Verbraucher immer noch zu wenig Rechtssicherheit genießen . Und deswegen müssen wir leider noch einmal ran an den unlauteren Wettbewerb . Das hätte man sich mit etwas Sorgfalt auch sparen können . Schauen wir einmal in den Gesetzentwurf: Der § 3 wird als Generalklausel neu formuliert, und es wird deutlicher zwischen unlauteren Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern und gegenüber Mitbewerbern unterschieden . Das ist ein Schritt in die richtige Richtung . Zu begrüßen ist, dass im § 4 definiert ist, dass Beein- flussung durch Belästigung und Gewalt zukünftig als un- lauterer Wettbewerb geahndet werden soll . Das sollte ei- gentlich ganz selbstverständlich sein: Eine erpresste oder erschlichene Geschäftsentscheidung, ob durch Gewalt oder Lockvogelangebote, muss ungültig sein . Der Refe- rentenentwurf definiert dies auch noch näher; die Große Koalition macht nun mit ihrem Änderungsantrag eine Rolle rückwärts und will dies wieder streichen . Damit sorgt sie unnötig für Unklarheit . Ich frage mich wirklich, warum hier zurückgerudert wird . § 5 hingegen beschreibt, was unter dem Vorenthalten einer Information zu verstehen ist . Versicherungs- und Finanzvermittler bzw . Anlageberater müssen die neuen Vorschriften nicht nur in der Beratung ihrer Kundinnen und Kunden, sondern auch bei der Erstellung der gesetz- lich vorgeschriebenen Beratungsdokumentation beach- ten . Dennoch hätten wir uns hier eine Konkretisierung gewünscht . Der § 10 hingegen, der die Abschöpfung von unrecht- mäßigen Unternehmensgewinnen beinhaltet, wäre drin- gend zu reformieren . Wir brauchen für Firmen, die mit zwielichtigen Geschäften Geld ergaunern, Sanktions- möglichkeiten – die dann unmittelbar der Verbraucher- arbeit, und damit den Geschädigten, zufließen können. Selbst das Verbraucherministerium hat das 2010 schon angemahnt . Passiert ist seither nichts . Hier haben Sie eine Chance vertan . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 201513050 (A) (C) (B) (D) Ich gestehe der Koalition zu, dass sie durch die Recht- sprechung des Europäischen Gerichtshofes wenig Spiel- raum hatte . Dennoch wäre hier deutlich mehr möglich gewesen . Anstatt für Verbesserungen zu sorgen, schaffen die Unklarheiten eher Verschlechterungen oder werden die Probleme nicht aufgegriffen bzw . der Handlungs- spielraum der Richtlinie nicht ausgereizt . Darüber hinaus ist es unklar strukturiert und wenig anwenderfreundlich . Schade . Eine weitere Chance zur Stärkung der Verbrau- cherrechte wurde vertan . Die Linke lehnt den Gesetzent- wurf daher ab . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit dem Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den un- lauteren Wettbewerb, UWG, haben Sie auf Urteile und Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs reagiert und Klarheit geschaffen, wann Schneeball- und Pyramiden- systeme unlauter sind . Doch aus Sicht der grünen Bundestagsfraktion hätte der Gesetzentwurf weiter gehen und in einem Aufwasch andere, lange bekannte Probleme im Bereich des Wettbe- werbsrechts aufgreifen müssen: Erstens hätten Sie das Problem lösen müssen, dass der im UWG verankerte Gewinnabschöpfungsanspruch in der Praxis ins Leere läuft . Die Abschöpfung von Un- rechtsgewinnen, die sich Unternehmen durch unseriöse Geschäftsmodelle aneignen, ist auf Grundlage der jetzi- gen Regelung praktisch kaum möglich . Rechtswidriges Verhalten lohnt sich immer noch viel zu oft, weil die Unternehmen das zu Unrecht erworbene Geld behalten können, wenn ihnen beispielsweise kein Vorsatz nach- zuweisen ist . Dieses Problem ist der Bundesregierung seit Jahren bekannt . Eine Studie aus 2011, vom Bundes- verbraucherministerium in Auftrag gegeben, kommt zu dem klaren Ergebnis, dass die Regelung in der derzeiti- gen Form wirkungslos ist . Leider hat Heiko Maas keine Schlüsse daraus gezogen und lässt die zahnlose Rege- lung, wie sie ist . Von einem Verbraucherschutzminister hätte ich mehr erwartet . Zweitens hätte bei Rechtsverletzungen im Onlinehan- del endlich die Möglichkeit des fliegenden Gerichtsstan- des abgeschafft werden müssen . Denn diese Regelung ermöglicht es, dass Abmahner sich aussuchen können, an welchem Gericht sie klagen . Dies hat mit Verbraucher- schutz nichts zu tun und geht zudem zulasten von kleinen und mittleren Unternehmen, für die ein Gerichtsverfahren weit weg vom Geschäftssitz mit hohen Kosten verbun- den ist. Die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes und die damit verbundene Eindämmung der Geschäfte- macherei mit Massenabmahnungen wurden zu Oppositi- onszeiten von der SPD geteilt . Jetzt in Regierungszeiten ist diese sinnvolle Forderung im Sinne von Verbrauchern und Kleinunternehmen leider dem Koalitionsfrieden mit der Union zum Opfer gefallen – ziemlich schwache Vor- stellung, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD . Drittens vertut der Gesetzentwurf eine Chance für bes- seren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Abzocke im Netz . Bei digitalen Diensten wie Smartphone-Apps und Onlinespielen lauern Kostenfallen, zum Beispiel wenn Kinder aufgefordert werden, bestimmte virtuelle Hilfen zu kaufen, damit sie ein Onlinespiel weiterspie- len können, oder kostenpflichtig Futter für ein digitales Haustier zu kaufen, damit dieses nicht den virtuellen Tod stirbt . Wir fordern die Einführung eines eigenen Buß- geldtatbestandes in § 20 UWG für Verstöße gegen das Verbot direkter Kaufaufforderungen gegenüber Kindern . Vor der Sommerpause hat uns die Bundesregierung, vertreten durch Staatssekretär Kelber, in einem Bericht- erstattergespräch nachdrücklich darauf hingewiesen, dass wir mit der Novellierung des UWG zeitlich in Ver- zug sind . Um Sanktionsmaßnahmen vonseiten der EU zu vermeiden, müssten die vom EuGH angemerkten Veränderungen nun zügig durchgeführt werden, und es bleibe kein Raum und keine Zeit für weitere Regelungen . Staatssekretär Kelber hat mir bei dem Berichterstatter- gespräch allerdings auch beigepflichtet, dass die Bun- desregierung bei den Themen „Gewinnabschöpfungsan- spruch“ und „fliegender Gerichtsstand“, die man auch im UWG regeln müsste, Handlungsbedarf sehe . Wann die Bundesregierung diese Themen aber anpacken wird, hat sie bis heute offengelassen . Zugleich war es mit der Novellierung des UWG wohl dann doch nicht so eilig, denn die Bundesregierung hat weitere vier Monate verstreichen lassen . Jetzt haben wir zum Gesetzentwurf der Bundesregierung noch einen Än- derungsantrag der Koalition auf dem Tisch . Mit den klei- neren Veränderungen und vorgenommenen Korrekturen, insbesondere bei der Veränderung der Regelbeispiele in § 4, können wir leben . Aber wir fragen uns schon, ob man diese Zeit nicht auch hätte nutzen können, um die Verbesserung des Gewinnabschöpfungsanspruchs und die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands herbeizu- führen . Studien und Gutachten zu diesem Thema liegen vor; das Rad muss hier also bei den bereits seit Jahren bekannten Problemen nicht neu erfunden werden . Der Gesetzentwurf bleibt unter seinen Möglichkeiten und ist so mutlos und halbherzig wie diese Große Koa- lition . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuor- ganisation der Zollverwaltung (Tagesordnungs- punkt 23) Margaret Horb (CDU/CSU): Vor über 2 000 Jahren hatten die Zöllner keinen besonders guten Ruf . Viele kennen die Geschichte vom Zöllner Matthäus, den Jesus zu einem seiner Jünger machte und der dann zu einer tra- genden Säule im „Kabinett Jesu“ wurde . Heute, 2 000 Jahre später, ist der Zoll eine tragende Säule unserer Finanzverwaltung . In den letzten beiden Jahrtausenden hat sich das Bild vom Zoll Gott sei Dank deutlich gewandelt . Ohne die Zollverwaltung würde die Finanz- und Sicherheitsarchitektur unseres Landes zu- sammenkrachen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 13051 (A) (C) (B) (D) Der Zoll erhebt Bundessteuern, Verbrauchsteuern und Zölle . Der Zoll bekämpft organisierte Kriminalität, Schwarzarbeit und Schmuggel . Der Zoll sichert unsere Grenzen . Er kontrolliert die Produkte, die in unser Land fließen und die es verlassen. Der Zoll sorgt für einen rei- bungslosen Warenfluss und ist ein wichtiger Ansprech- partner sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Unternehmen in unserem Land . Die Wirtschafts- und Exportnation Deutschland braucht eine effiziente, wirtschaftsfreundliche, ansprech- bare Zollverwaltung . Fast 40 000 kompetente Zöllnerin- nen und Zöllner leisten Tag für Tag in Deutschland ihren Beitrag für den Erfolg unseres Wirtschaftsstandortes . Für unseren Staat nehmen diese Frauen und Männer jährlich fast 130 Milliarden Euro ein . Ob bundesweit oder in meiner Heimat Baden-Würt- temberg, ob im Mannheimer Hafen, am Stuttgarter Flug- hafen oder bei der Zollfahndung in Karlsruhe – die Zöll- nerinnen und Zöllner leisten hervorragende, wichtige Arbeit . Anfang Oktober hat der Zoll 370 Beamte an die Bun- despolizei und das Bundesamt für Migration und Flücht- linge entsandt . Freiwillig unterstützen die Zöllner uns bei der Bewältigung der Mammutaufgabe, die Flüchtlings- ströme in geordnete Bahnen zu lenken . Ich habe davor großen Respekt und sage als Bürgerin und Bundestags- abgeordnete an dieser Stelle von ganzem Herzen Danke! Unsere Aufgabe als Politiker ist es, dafür zu sorgen, dass der Zoll auch in Zukunft seine Aufgaben effizient und effektiv erfüllen kann . Der Zoll hat in den letzten Jahren deutlich an Kompetenzen und vielfältigen Auf- gabenbereichen hinzugewonnen . Man denke nur an die Kontrolle des Mindestlohns oder die Verwaltung der Kfz-Steuer . Diesem gewachsenen Aufgabenspektrum tragen wir nun durch eine umfassende Strukturreform Rechnung . Vielleicht beraten wir heute das am meisten unter- schätzte Finanzgesetz dieser Legislaturperiode . Das Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung ging wenig kontrovers durch die parlamentarischen Beratun- gen . Auch die Medien berichteten kaum . Und dennoch schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme: „Die mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Neuorganisation der Zollverwaltung zählt zu den bedeutsamsten und nach- haltigsten Strukturveränderungen in der Verwaltung des Bundes .“ Recht hat er! Wir richten mit diesem Gesetz eine Generalzolldi- rektion ein . Zurzeit gibt es fünf verschiedene Bundes- finanzdirektionen, dazu das Zollkriminalamt sowie das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanz- verwaltung . Diese Behörden sind über ganz Deutschland verteilt und unterstehen als Mittelbehörden direkt dem Bundesfinanzministerium. Dieses Nebeneinander macht eine Koordinierung deutlich schwerer, als es notwendig wäre . Deshalb bauen wir die Hierarchieebene der Mit- telbehörden ab und schaffen stattdessen an inhaltlichen Gesichtspunkten ausgerichtete Fachdirektionen in einer einzigen Bundesoberbehörde – der Generalzolldirektion . Das Ergebnis sind effizientere Schnittstellen und schnellere Entscheidungswege . Wir bekommen mehr Fachlichkeit und eine bessere, bundesweit einheitliche Koordinierung in die Zollverwaltung . Auch die internati- onale Koordinierung wird einfacher werden . Der Zoll ist auf grenzüberschreitende und europäische Zusammenar- beit elementar angewiesen . Schließlich kontrolliert er die Ein- und Ausfuhren unseres Landes . Die Zöllnerinnen und Zöllner schützen uns damit übrigens auch ganz konkret als Verbraucher, indem sie beispielsweise die eingeführten Lebensmittel, Kosmetika und andere Waren kontrollieren . Das gilt für die Peking- ente aus Fernost genauso wie für Nahrungsergänzungs- mittel aus Amerika . Betroffen von der Umstrukturierung des Zolls sind – und das ist wichtig – nur die bisherigen Mittelbehörden . Die 43 Hauptzollämter, die acht Zollfahndungsämter und die 271 Zollämter vor Ort bleiben vollständig erhalten . Der Zoll bleibt ein lokaler Ansprechpartner für Bürgerin- nen, Bürger und Wirtschaft . Künftig wird er das sogar noch besser sein können als bisher . Die Generalzolldirektion entlastet die Ortsbehör- den von Verwaltungsaufgaben . Wir bauen Doppelstruk- turen ab und verschlanken Entscheidungswege . Das hat Auswirkungen auch auf den Personaleinsatz . Wir werden künftig weniger Personal in der Verwaltung brauchen und mehr Personal für die operative Arbeit zur Verfügung ha- ben . Künftig wird es vor Ort also mehr Dienstposten ge- ben . Es ist ganz entscheidend, dass wir diese regionale Expertise der Zollverwaltung erhalten und stärken . Sehr wichtig ist auch, dass die notwendigen Perso- nalmaßnahmen sozialverträglich und im Einklang mit den Beschäftigten umgesetzt werden . Standortwechsel, beispielsweise Umzüge von Bonn nach Berlin, erfolgen freiwillig . In der Anhörung des Finanzausschusses waren gleich drei Gewerkschaften vertreten . Es gab in dieser Hinsicht überhaupt keine Kritik – sehr ungewöhnlich bei einer Strukturreform dieser Größenordnung . Es zahlt sich aus, dass das Bundesfinanzministerium die Beschäf- tigten über die Neuorganisation der Zollverwaltung um- fassend informiert und beteiligt hat . Gerade als Mitglied im Bundesvorstand der Deutschen Steuer-Gewerkschaft freut mich das sehr . Eine besonders wichtige Aufgabe des Zolls ist die Zollfahndung . Hier reden wir über den Kampf gegen organisierte Kriminalität, gegen Drogenschmuggel oder gegen Steuerhinterziehung, um nur einige Beispiele zu nennen . Das dafür zuständige Zollkriminalamt wird nun ebenfalls Teil der Generalzolldirektion . Es hat jedoch eine besondere Bedeutung und eine besondere Stellung . Wir wissen das und berücksichtigen das auch . Die einzi- ge Direktion innerhalb der Generalzolldirektion, die im § 5 a Finanzverwaltungsgesetz zwingend vorgeschrie- ben ist, wird diejenige für den Zollfahndungsdienst sein . Auch bei der parlamentarischen Kontrolle des Zollkri- minalamtes gibt es überhaupt keine Abstriche . Weiterhin muss die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag Rede und Antwort zu den Überwachungsmaßnahmen des Zolls stehen . Dafür gibt es das Gremium nach § 23 c Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 201513052 (A) (C) (B) (D) Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes, und daran än- dern wir auch nichts . Die Zollverwaltung ist mit all ihren vielfältigen Auf- gaben eine organisatorische Einheit – auch mit dem Zollfahndungsdienst . Diese Einheit wollen und werden wir mit dem vorliegenden Gesetz stärken . Kurze Kom- munikationswege zwischen den verschiedenen Teilbe- reichen – das ist unser Ziel . Bundesweit und fachüber- greifend wird der Zoll künftig schneller und stringenter arbeiten und reagieren können . Wir alle wollen ein berechenbares, partnerschaftli- ches, handhabbares und faires Steuersystem . Dafür brau- chen wir klare, administrierbare Gesetze, aber auch einen effektiven Vollzug dieser Gesetze . Mit ein paar geänder- ten Paragrafen im Einkommen- oder Umsatzsteuergesetz ist es nicht getan . Wir müssen auch für effektive, büro- kratiearme Verfahren in der Finanzverwaltung sorgen . Mit dem Gesetz, das wir heute beschließen, gehen wir bei der Bundeszollverwaltung genau diesen Weg . Und diesen Weg werden wir konsequent weiter gehen. In den kommenden Monaten werden wir im Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfah- rens beraten . Wir werden unser Steuerverfahrensrecht flexibilisieren und an die technischen Möglichkeiten des 21 . Jahrhunderts anpassen . Auch die Steuerverwaltungen der Länder werden damit in Zukunft schneller und kun- denfreundlicher arbeiten können . Wir wollen eine Finanzverwaltung, die nah beim Bürger ist, die für die Unternehmen ansprechbar ist, die schnell und wirkungsvoll arbeitet . Dieses Ziel verfolgen wir mit dem Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwal- tung, und dieses Ziel werden wir auch in Zukunft weiter verfolgen . Ingrid Arndt-Brauer (SPD): Die Zollverwaltung ist eine Großbehörde mit fast 40 000 Mitarbeitern . Die- se sichern nationale und europäische Einnahmen in dreistelliger Milliardenhöhe, vor allem im Bereich der Verbrauchsteuern . Für das Jahr 2014 waren das ungefähr 130 Milliarden Euro . Zu den Kernaufgaben des Zolls ge- hören die Unterbindung illegalen Handels und der Schutz der Bevölkerung durch die Bekämpfung der grenzüber- schreitenden Kriminalität . Ich nenne an dieser Stelle nur einmal exemplarisch den Schmuggel von verbrauchsteu- erpflichtigen Waren wie Zigaretten und Alkohol, Dro- gen-, Waffenschmuggel, Markenpiraterie, Geldwäsche, Artenschutz (Handel mit geschützten Tier- und Pflanzen- arten), Einfuhr verbotener Arznei- und Lebensmittel und vieles andere mehr . Mit dem Wegfall der Grenzkontrollen – Stichwort „Schengen“ – wurde der Zoll für viele Bürger weniger erfahrbar und unsichtbarer . Aufgabenspektrum und Be- deutung des Zolls aber sind seitdem nicht weniger ge- worden – ganz im Gegenteil, sie haben sogar zugenom- men . Ich nenne hier die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die seit 2004 vom Zoll übernommen wurde, die jüngst hinzugekommene Übernahme der Verwaltung der Kraft- fahrzeugsteuer von den Ländern und die Kontrolle des gerade von der Bundesregierung beschlossenen gesetzli- chen Mindestlohnes . Um dem wachsenden Aufgaben gerecht werden zu können, hat die Regierung jetzt eine umfassendere Neu- organisation der Zollverwaltung beschlossen, die wir heute im Bundestag verabschieden . Der umfangreiche gesetzliche Auftrag erfordert eine zielgerichtete und effiziente Steuerung. Wesentliches Element der Reform ist daher die Schaffung einer Ge- neralzolldirektion als zentrale Oberbehörde in Bonn . In diese werden die fünf Bundesfinanzdirektionen und die Bereiche aus dem Finanzministerium, die nicht der Gesetzgebung dienen, überführt . Das Zollkriminalamt bleibt innerhalb der Generaldirektion als eigenständige Abteilung bestehen . Die neue Einheit „Generalzolldirek- tion“ wird unmittelbar dem Bundesfinanzministerium unterstellt . In den vergangenen Wochen und Monaten wurden diese Reformüberlegungen der Bundesregierung in den Gremien intensiv beraten . In einer Anhörung hatten die betroffenen Interessenvertretungen Gelegenheit, Kritik und Verbesserungsvorschläge darzulegen . Die meisten Verbände unterstützen diesen Ansatz im Grundsatz . Die Reform wird bestehende Strukturen effizienter gestalten und verschlanken – Hierarchieebenen abbauen . Leitbild der Regierung war der Erhalt des Zolls als Einheit von Finanzverwaltung und Vollzug . Durch die Zusammenführung von Teilen der Abteilung III mit den Bundesfinanzdirektionen in der Generalzolldirektion als einheitliche Organisationseinheit wird die bisherige Strukturentwicklung in der Zollverwaltung zur Stärkung der Fachlichkeit konsequent fortgeführt. Die Strukturen werden weiter gestrafft und die Aufgabenwahrnehmung durch den unmittelbaren Geschäftsweg zwischen steu- ernder Ebene (GZD) und operativer Ebene (Ortsbehör- den) weiter optimiert . Nur die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat eine da- von abweichende Meinung vertreten . Die GdP lehnt eine Integration des Zollkriminalamtes als Teil der General- direktion ab . Vielmehr sollte das Zollkriminalamt als eigenständige Oberbehörde neben der Generaldirektion eingerichtet werden und die Durchführung aller Kon- troll- und Ermittlungstätigkeiten leiten . Dieser Position sind die Koalitionsfraktionen und auch ich selbst nicht gefolgt . Mit Blick auf das sehr komple- xe Aufgabenspektrum der Zollverwaltung teilen wir die Haltung der Bundesregierung, dass es unerlässlich ist, die gesamte Führungsebene, welche die operativen Auf- gaben steuert, in der Generalzolldirektion zu zentralisie- ren . Nur hierdurch kann ein enges Zusammenwirken der verschiedenen fachlichen Aufgabenbereiche mit den zur Durchsetzung des Rechts ermittelnd oder präventiv täti- gen Vollzugsbereichen ermöglicht werden . Die Einrich- tung einer weiteren Oberbehörde nach den Vorstellungen der GdP würde eine strikte Trennung strategischer und operativer steuernder Aufgaben beinhalten . Ein zentrales Anliegen der Strukturreform, nämlich kurze Entschei- dungswege zwischen den Ebenen der Zollverwaltung zu schaffen, würde so konterkariert . Die Strukturreform der Bundesregierung beinhaltet aber notwendige Umstrukturierungen im Bereich des Zollkriminalamtes, der neuen Direktion 8 in der General- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 13053 (A) (C) (B) (D) direktion, um auch die Arbeit des Zollkriminalamtes zu erleichtern und zu optimieren . Die Aufgaben der Direk- tion 8 werden zukünftig von drei neu aufgestellten Ab- teilungen wahrgenommen . Eine davon ist die Abteilung „Unterstützung Zollfahndungsdienst“ . Dort werden die ermittlungs- und einsatzbezogenen Unterstützungsauf- gaben gebündelt . Zur Ermittlungsunterstützung gehören insbesondere alle Fragen der Spezialeinheiten des Zolls, die ermittlungstaktische Einsatzunterstützung, die Tele- kommunikationsüberwachung und der Lagebereich . Das Zollkriminalamt wird sich dadurch künftig in vollem Umfang auf die Wahrnehmung seiner fachlichen Auf- gaben konzentrieren können, da die bislang im Zollkri- minalamt wahrgenommenen allgemeinen Verwaltungs- aufgaben, die nicht zollfahndungsspezifisch sind, in die Zentraldirektionen verlagert werden . Ausdrücklich begrüße ich, dass die Regierung mit der Reform kein Personal abbauen möchte . Stellen, die durch Neu- und Umorganisation der Verwaltungsstrukturen an der einen Stelle frei werden, entfallen nicht, sondern werden dorthin verlagert, wo sie im Zuge der Neuorga- nisation benötigt werden . Es steht außer Frage, dass der Zoll heute und zukünftig jede Fachkraft benötigt . Der demografische Wandel wird auch am Zoll nicht spurlos vorbeigehen . Personalgewinnung bleibt ein zentrales Thema – nicht der Abbau! Die Herausforderungen sind und bleiben groß: Ich erinnere an die 1 600 zusätzlichen Stellen für die Mindestlohnkontrolle, die gewonnen und ausgebildet müssen . Der Zoll bleibt auch in der Fläche in vollem Umfang präsent . Kein Standort wird geschlossen . Das gilt für die ehemaligen Bundesfinanzdirektionen ebenso wie für die 43 Hauptzollämter und die acht Zollfahndungsämter . Die Fachkompetenz „vor Ort“ und „in der Fläche“ kann so erhalten werden . Ich halte die heute zur Abstimmung vorliegenden Re- formüberlegungen für geeignet, den Zoll fit für die Zu- kunft zu machen, und empfehle daher, dem Gesetzent- wurf zuzustimmen . Richard Pitterle (DIE LINKE): Die Bundesregierung will die Zollverwaltung neu organisieren und schafft da- bei mit der Generalzolldirektion eine ineffiziente und un- übersichtliche Mammutbehörde . Mehr noch: Wenn man diesen Gesetzentwurf der Bundesregierung in menschli- che Gestalt gießen wollen würde, dann erhielte man wohl eine Figur mit Wasserkopf, die unter dem einen Arm eine Schreibmaschine und unter dem anderen ein geladenes Maschinengewehr trägt . Klingt erst einmal albern, ist aber leider nicht ganz fern der Realität . Ich will Ihnen das einmal an ein paar Beispielen verdeutlichen . Erster Punkt . Unter dem Präsidenten der General- zolldirektion wird eine letztlich überflüssige neue Hie- rarchieebene mit neun hochbesoldeten Direktionspräsi- denten geschaffen, bei denen man teils wohl Bedenken haben muss, dass sie sich zu Tode langeweilen werden . Denn allein fünf dieser Direktionspräsidenten haben je- weils nur eine Abteilung unter sich, die alle bereits einen Abteilungsleiter haben . Warum diesen dann jeweils ein Direktionspräsident vorgesetzt wird, weiß der Himmel, zumal diese zusätzliche Leitungsebene nicht ganz billig ist . Wir sprechen hier immerhin von einem jeweiligen monatlichen Grundgehalt von deutlich über 9 000 Euro . Hier wird der Zollverwaltung zulasten der Steuerzahle- rinnen und Steuerzahler ein stattlicher Wasserkopf auf- gesetzt . Zweiter Punkt: die Einbindung des Zollkriminalamtes in die Generalzolldirektion . Was stellt man sich gemein- hin unter dem Stichwort Zoll vor? Wahrscheinlich den- ken jetzt viele zum Beispiel an die Zollbeamtinnen und Zollbeamten bei der Einreise an den Flughäfen . Kaum jemand dürfte jedoch die Kfz-Steuer im Kopf haben . Generell kann man beim Zoll zwei große Aufgabenbe- reiche voneinander unterscheiden: zum einen die Finanz- verwaltungsaufgaben, wo es zum Beispiel um die Erhe- bung von Zöllen und Steuern wie eben der Kfz-Steuer geht, und zum anderen die Aufgaben der Kriminalitäts- bekämpfung, Stichwort Geldwäsche oder Waffen- und Drogenschmuggel . Auf der einen Seite also der klassi- sche Finanzbeamte, der am Schreibtisch sitzt und Akten bearbeitet, und auf der anderen Seite eine Beamtin mit schusssicherer Weste und Pistole im Anschlag . Das eine hat mit dem anderen nur wenig zu tun . Des- wegen wäre es sinnvoll, diese Aufgabenbereiche zu tren- nen und das Zollkriminalamt zu einer eigenständigen Behörde im Bereich des Bundesfinanzministeriums zu machen . Die Linke hat das mit ihrem Antrag zur Errich- tung einer Bundesfinanzpolizei schon vor Jahren gefor- dert . Dritter und letzter Punkt: parlamentarische Kontrolle . Das Zollkriminalamt ist befugt, Maßnahmen vorzuneh- men, die weit in Grundrechte eingreifen, so zum Beispiel bei der präventiven Post- und Telekommunikationsüber- wachung . Wenn aber schon Briefe geöffnet und Tele- fonate abgehört werden können, ist es enorm wichtig, dass hier eine ausreichende parlamentarische Kontrol- le besteht . Für die Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern muss jemand dem Bundestag auch Rede und Antwort stehen . Wer das jedoch genau sein soll, ist nach dem Gesetzentwurf nicht wirklich ersichtlich . Dem Prä- sidenten der Generalzolldirektion und dementsprechend eigentlichen Behördenleiter stehen die Abhörbefugnisse nach dem Zollfahndungsdienstgesetz gar nicht zu . Der für den Zollfahndungsdienst zuständige Direktionsprä- sident ist wiederum kein Behördenleiter, sondern unter- steht dem Präsidenten der Generalzolldirektion . Meine Damen und Herren von der Bundesregierung, Sie schaf- fen hier einen verfassungsrechtlich bedenklichen Kud- delmuddel, durch den keiner mehr durchblickt . Schlussendlich muss ich also festhalten: Diese Neu- organisation ist eine Falschorganisation, der die Linke nicht zustimmen wird . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Insbeson- dere vor dem Hintergrund der Problematik Steuerhinter- ziehung unterstützen wir grundsätzlich das Ziel des vor- liegenden Gesetzentwurfs, die Zollverwaltung, und dabei vor allem die operative Ortsebene, zu stärken . Die Me- thoden der organisierten Kriminalität werden von Jahr zu Jahr raffinierter, und damit erweitert sich auch das Auf- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 201513054 (A) (C) (B) (D) gabenspektrum des Zolls kontinuierlich . Zu nennen sind die Überwachung des mit unserer Unterstützung einge- führten gesetzlichen Mindestlohns, die Bekämpfung des Schwarzmarktes und der illegalen Beschäftigung sowie die Erhebung und Verwaltung der Kfz-Steuer und der Verbrauchsteuern . Es ist daher richtig und wichtig, den zunehmend kom- plexer werdenden Aufgaben mit einer effektiven und effi- zienten Struktur der Zollverwaltung Rechnung zu tragen . Genauso wichtig ist es aber auch, für eine ausreichend di- cke Personaldecke zu sorgen . Die ganze Strukturreform wird auf jeden Fall verpuffen, wenn die Personalausstat- tung des Zolls nicht aufgabenadäquat ist. Und wir wissen schon seit längerem, dass der Zoll unterbesetzt ist – ein Problem, das als Nächstes angegangen werden muss . Wir begrüßen vor diesem Hintergrund, dass die Neuor- ganisation der Zollverwaltung mit den Gewerkschaften abgestimmt wurde und nicht mit einem Personalabbau einhergeht . Die im Gesetzentwurf vorgesehene Übersiedlung der Abteilung III des Bundesministeriums der Finanzen nach Berlin ist längst überfällig, auch wenn das nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums bedeutet, dass lediglich circa 70 Mitarbeiter nach Berlin wechseln . Fragwürdig ist, warum im Jahr 2015 eine derart große Behörde mit bis zu 7 000 Mitarbeitern mit Sitz in Bonn geschaffen wird . Ich bin mir nicht sicher, ob das dem Geist des Ber- lin-Bonn-Gesetzes entspricht . Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens, insbeson- dere in der Anhörung und während des Berichterstatter- gesprächs, wurde deutlich, dass eine konkrete Evaluation der bisherigen Zollverwaltungsstruktur nicht stattgefun- den hat . Inwieweit genau die neue Organisationsstruktur effek- tiver und effizienter sein wird, muss sich erst noch zei- gen . Das Gesetz allein überzeugt da noch nicht . Auch die derzeitige Struktur mit den fünf Bundesfinanzdirektionen wurde seinerzeit mit der gleichen oder einer ähnlichen Begründung eingeführt . Wir nehmen die Kritik der Ge- werkschaft der Polizei ernst, wonach mit der General- zolldirektion eine – Zitat – „Mammutbehörde“ entsteht, an deren Effektivität und Effizienz Zweifel bestehen. Im- merhin wird als Ersatz für die sechs Mittelbehörden eine Generalzolldirektion geschaffen, die in neun Direktio- nen unterteilt ist . Auf eine Verschlankung, wie sie in der Gesetzesbegründung angeführt ist, lässt das erst einmal nicht schließen . Insgesamt wurden uns im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nur wenige Sachargumente für die vorgeschlagene Organisationsstruktur geliefert . Es fehlt aus unserer Sicht ganz klar eine konkrete Analyse der bisherigen Struktur, mit deren Ergebnissen die vorliegende Neuorganisation hätte begründet werden können . Ohne eine umfassende Analyse der Ist-Situation wird eine Bewertung einer neuen Verwaltungsstruktur jedoch schwierig . Es bleibt bis heute unverständlich, auf welcher Grund- lage zum Beispiel die bis zu 300 Arbeitskräfte ermittelt wurden, die dank der angeblich zu erwartenden – Zitat – „Effizienzrendite“ mittelfristig für die operativ tätigen Zollämter frei werden sollen . Diese Zahlen wirken wie aus der Luft gegriffen und sind in keiner Weise nachvoll- ziehbar . Wir fordern eine regelmäßige Überprüfung der im Zu- sammenhang mit der Neuorganisation vorgenommenen Änderungen hinsichtlich ihrer Effizienz und Effektivität. Wir unterstützen die Forderung des Bundesrates, dass drei Jahre nach Errichtung der Generalzolldirektion ein Evaluierungsbericht vorzulegen ist . Mit dieser Reform wurde die Chance vertan, die bis- herige Organisation der Zollverwaltung einer Evaluation zu unterziehen und im Anschluss daran sinnvolle Än- derungen vorzunehmen . Daher wird sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf enthalten . Die zu dem Gesetzentwurf vorliegenden Änderungs- anträge zum Energie-, Strom- und Tabaksteuergesetz beruhen auf zwingenden Vorgaben aufgrund von EU- Recht . Im Falle der Anpassungen bei der Strom- und Energiesteuer halten wir die zusätzliche Transparenz für die als Beihilfe eingestuften Vergünstigungen auch in- haltlich für sehr begrüßenswert . Den Änderungen stim- men wir daher zu . Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung einge- brachten Entwurfs eines Siebten Besoldungsän- derungsgesetzes (7. BesÄndG) (Tagesordnungs- punkt 24) Oswin Veith (CDU/CSU): Mit dem heute von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Siebten Besoldungsänderungsgesetzes diskutieren wir eine No- vellierung dieses Gesetzes . Ziel dieser Gesetzesänderung ist die Angleichung der Besoldungsregelungen für Bun- desbeamte und Soldaten . Dieser Gesetzentwurf knüpft an das in diesem Frühjahr verabschiedete Gesetz zur Stei- gerung der Attraktivität der Bundeswehr an und bringt weitere Verbesserungen für unsere Soldatinnen und Sol- daten, Bundespolizistinnen und Bundespolizisten und Beamtinnen und Beamten . Richten wir unseren Blick zunächst auf die Bundes- wehr: Derzeit müssen Soldatinnen und Soldaten zum Teil zusätzliche Dienstzeiten absolvieren, um in die nächst- höhere Erfahrungsstufe zu gelangen . Auch werden prak- tische Fähigkeiten, die vor Eintritt in die Bundeswehr erworben werden, nicht individuell anerkannt . Das ist meines Erachtens eine Ungleichbehandlung, die unbe- gründet ist . Das haben wir erkannt und schaffen diese Sonderregelungen für die Stufenlaufzeit ab . Jungen Soldatinnen und Soldaten wird somit ein schnellerer Aufstieg in die zweite Erfahrungsstufe er- möglicht . Auch langdienende Soldatinnen und Soldaten profitieren davon, da diese nun ebenfalls schneller in hö- here Stufen aufsteigen können . Ich halte diesen beschleu- nigten Aufstieg für eine sehr gute Idee, zumal dies auch eine verbesserte Bezahlung bedeutet . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 13055 (A) (C) (B) (D) Jeder Arbeitgeber profitiert von bereits gemachten Er- fahrungen des Arbeitnehmers . So auch die Bundeswehr . Warum sollte man dies nicht zumindest bei der Einstu- fung in den Dienstgrad honorieren? Für all jene, die mit beruflichen Vorerfahrungen zur Bundeswehr kommen, wird es künftig möglich sein, diese Erfahrungen anerken- nen zu lassen und ebenfalls in eine höhere Erfahrungs- stufe eingestuft zu werden . Bereits erbrachte Leistungen werden so anerkannt, auch wenn sie nicht im direkten Zusammenhang mit der Bundeswehr stehen . Das sind Anreize, die junge, dynamische Menschen von einer Karriere bei der Bundeswehr überzeugen . Weiterhin schaffen wir eine Rechtsgrundlage für die truppenärztliche Versorgung der Soldatinnen und Solda- ten bei ansonsten gleichbleibendem Leistungsumfang . Mit dieser Änderung werden die tragenden Strukturprin- zipien der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung grundsätzlich gesetzlich festgelegt . Besonders freut mich, dass auch die Feuerwehrbeam- ten der Bundeswehr berücksichtigt werden . Gingen diese doch beim ersten Anlauf im Frühjahr dieses Jahres leer aus . Wir holen das Versäumte jetzt nach und erhöhen die Feuerwehrzulage um 40 Prozent . So beschließen wir schon ein zweites Mal in diesem Jahr Änderungen bzw . Verbesserungen für unsere Sol- datinnen und Soldaten . Das ist nicht nur ein Zeichen an unsere Soldatinnen und Soldaten, sondern auch ein Zei- chen dafür, dass wir als Koalition die Umgestaltung der Bundeswehr zu einem der attraktivsten Arbeitgeber ernst nehmen und anpacken . Weitere Änderungen im Zuge dieser Gesetzesnovel- lierung betreffen unter anderem die Regelungen zur Besoldung von Teilzeitbeschäftigten während der In- anspruchnahme eines unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaubes aus vorangegangener Vollzeitbeschäf- tigung . Zudem wird klargestellt, dass dauernd getrennt lebende Eltern einheitlich nur einen Familienzuschlag nach der Stufe 1 erhalten, auch wenn das gemeinsame Kind bei beiden Elternteilen zu gleichen Teilen wohnt, und wir erstrecken die Leistungsbesoldung auf Richte- rinnen und Richter, die kein Richteramt ausüben, sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte . Mit Letzterem er- weitern wir den Personenkreis, der eine Leistungsprämie oder Leistungszulage erhalten kann . Künftig können nun herausragende Leistungen von Richterinnen und Rich- tern, die aufgrund einer Abordnung kein Richteramt ausüben, sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ho- noriert werden . Somit enthält der Gesetzentwurf viele Neuerungen, die auch den Bundesbeamteninnen und -beamten, Bun- despolizistinnen und Bundespolizisten, Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zugutekommen und besoldungsrechtliche Korrekturen bringen . Um noch Weiteres auf den Weg zu bringen, haben wir im parlamentarischen Verfahren noch einige Maßnahmen ergänzt, um unsere Bundesbeamten, welche aufgrund der derzeitigen Situation Mehrarbeit leisten müssen, zu ent- lasten . Uns ist mehr als bewusst, dass angesichts der ak- tuellen Entwicklung Mehrbelastungen gezielt honoriert werden müssen . Vor allem unsere Beamten beim Bun- desamt für Migration und Flüchtlinge sind über die Ma- ßen gefordert . Aufgrund der steigenden Zahl der Asylbe- werber werden die Anforderungen an die Bediensteten sowohl qualitativ als auch quantitativ steigen. Wir sind uns der Bedeutung dieser Aufgabe und der damit verbun- denen hohen Belastungen bewusst . Um dies auch zu zeigen, führen wir eine Stellenzulage ein . Dies bedeutet eine Erhöhung der monatlichen Bezü- ge für die Beamten, die aufgrund der derzeitigen Situati- on Mehrarbeit leisten . Es erfolgt zudem die Hebung des Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge von B 8 auf B 9 unter Schaffung einer zweiten Vizepräsidentenstelle . Eine weitere Hebung betrifft den Präsidenten des Bun- desamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufga- ben . Dieser wird künftig nach B 7 besoldet . Zugleich haben Beamte, die aufgrund der Flücht- lingssituation ihren Dienst vorübergehend nicht an ihrem Heimatort ableisten können, nunmehr den Anspruch auf die Erstattung einer wöchentlichen Heimreise . Ich muss gestehen: Diese neue Regelung freut mich persönlich ganz besonders . Auch ich war in meiner Zeit als Bun- desbeamter abgeordnet, und eine Heimfahrt war bzw . ist nur alle zwei Wochen erstattet worden . Was das – gerade für junge Familien – bedeutet, will ich an dieser Stel- le nicht ausführen . Eines sei gesagt: Die wöchentlichen Heimfahrten für Abordnungen aufgrund der Flüchtlings- situation sind ein Schritt in die richtige Richtung, wenn auch nur ein kleiner . Ich hätte mir an dieser Stelle mehr gewünscht . Wir führen eine Erhöhung der Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten zugunsten von Beamtinnen und Beamten, die an Feiertagen, während der Nacht und an Wochenenden Dienst leisten müssen, ein . Daneben schaffen wir eine Zulage für Beamtinnen und Beamte, die kurz vor der Pensionierung ihr Dienstverhältnis ver- längern, um bei der Bewältigung einer besonderen Lage zu unterstützen . Es wird eine Umstellung der monats- weisen Anrechnung beim Hinzuverdienst auf eine Jah- resbetrachtung geben . Dies wird dazu führen, dass bei Verdienstspitzen – etwa bei kurzfristigen Tätigkeiten – diese regelmäßig anrechnungsfrei bleiben können . Bei den Planoberstellen haben wir einen Kompromiss ge- funden, der sich ebenfalls durchaus sehen lassen kann . Die Obergrenzen für Beförderungsämter gleichen wir so an, dass die nachteiligen Effekte der großen Gegensätze innerhalb der Bundesverwaltung gemildert werden und es eine Angleichung auf einem höheren Gesamtniveau gibt . Zukünftig wird die Obergrenze bei der Besoldungs- gruppe A 8 im mittleren Dienst 40 Prozent betragen – an- statt wie bisher 30 Prozent – und die Obergrenze bei der Besoldungsgruppe A 9 – anstatt der bisher 8 Prozent – 40 Prozent . Das sind alles sehr gute Maßnahmen und Neuerun- gen, mit welchen wir unsere Wertschätzung für die im öffentlichen Dienst erbrachte hervorragende Arbeit zum Ausdruck bringen . Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass unser funktionierender öffentlicher Dienst einer der wichtigsten Standortfaktoren ist, und nicht nur Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 201513056 (A) (C) (B) (D) Unternehmen wissen das zu schätzen . Zu verdanken ha- ben wir das dem Einsatz und der Professionalität unserer Bundesbeamteninnen und -beamten . Im Hinblick auf die überdurchschnittlichen Belastun- gen der Beamten aufgrund der derzeitigen Flüchtlings- krise sind diese Regelungen mehr als nötig, um unseren Beamten zu zeigen, dass wir sie nicht im Regen stehen lassen . Zum Abschluss will ich sagen, dass dieser Gesetz- entwurf, der heute zur Abstimmung steht, ein Ergebnis langer Verhandlungen ist . Wir haben es uns auch im parlamentarischen Verfahren nicht einfach gemacht . Es gilt wie immer der Grundsatz: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es eingebracht wurde . Aber wir ha- ben – aus meiner Sicht – viele Stolpersteine beseitigt und Wesentliches und Richtiges auf den Weg gebracht . Dem Gesetzentwurf ist zuzustimmen . Matthias Schmidt (Berlin) (SPD): „Neue Herausfor- derungen erfordern neue Wege“, so schrieb es der Dich- ter und Erfinder Gottfried Niebaum im 19. Jahrhundert. Die Geschichte Europas hat für die Menschen der Zeit immer Herausforderungen bereitgehalten, die mit neuen Aufgaben und veränderten Perspektiven verbunden wa- ren . Auf diesem Weg haben sich Gesellschaften fortent- wickelt und ihren Horizont erweitert . Und das ist auch gut so! Auch jetzt stehen Deutschland und Europa vor Her- ausforderungen . Die Zuwanderung der vielen Menschen, die bei uns zeitweise oder dauerhaft ein neues Zuhause suchen, wird uns verändern, wird uns weiterentwickeln und voranbringen, und auch das ist gut so! Natürlich ist der Weg nicht einfach, und selbstverständlich ist er auch mit Herausforderungen verbunden . Das will niemand verschweigen . Und das erfordert auch, dass wir schnell und unbürokratisch auf die Veränderungen reagieren und durch unsere gesetzgeberische Tätigkeit dort unterstüt- zen, wo Menschen gerade eine unglaublich wichtige Ar- beit leisten . Es sind zum einen die vielen Ehrenamtlichen, die sich seit Monaten dieser Aufgabe stellen und denen wir auch von dieser Stelle aus ein großes Dankeschön senden wol- len . Aber es sind zum anderen natürlich auch die, die in den Behörden jeden Tag eine ganz überragende Arbeit leisten und dabei viel weniger im Rampenlicht stehen – unsere Beamtinnen und Beamten . Sie sind es, die sich tagtäglich den inzwischen zu wahren Bergen angewach- senen Aufgaben stellen . Ihr unermüdlicher Einsatz und ihre Motivation verdienen unseren Respekt und unseren ausdrücklichen Dank . Es ist unsere Aufgabe, ihnen die Tätigkeit zu erleichtern und sie durch geeignete Rahmen- bedingungen zu unterstützen . Und das tun wir heute mit den Änderungen, die wir im Siebten Besoldungsände- rungsgesetz vornehmen . Der Gesetzentwurf verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele . Zum einen möchte er Anreizsysteme schaffen, um kurzfristig Personal für die mit den Flüchtlingen be- fassten Behörden zu gewinnen, um die Beamtinnen und Beamte zu entlasten . Zum anderen möchte er Anpassun- gen vornehmen, die durch Strukturveränderungen und veränderte Aufgaben entstanden sind, und dabei auch Ungleichgewichte zwischen zivilem und militärischem Personal abbauen . Lassen Sie mich Ihnen die Absichten kurz erläutern . Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge braucht insbesondere Menschen, die über Kenntnisse im Verwal- tungsapparat verfügen und mit den Verfahren vertraut sind . Da liegt es nahe, zunächst nach innen zu blicken und zu fragen: Wie können die Beamtinnen und Beamte länger gehalten oder wie können sie kurzfristig für einen befristeten Zeitraum zurückgewonnen werden? Und mit welchen Mitteln kann das am besten gelingen? Der Ge- setzentwurf der Bundesregierung sieht vor, das vor allen Dingen über Anreizsysteme zu schaffen . So ist in dem Entwurf vorgesehen, die Beschäftigten über eine 5-pro- zentige Gehaltszulage für einen späteren Renteneintritt zu gewinnen. Darüber hinaus sollen weitere finanzielle Anreize wie Erschwerniszulagen und andere Zuschläge die Attraktivität des Dienstes steigern . Bereits pensio- nierte Beamtinnen und Beamte sollen auch dadurch zu- rückgewonnen werden, dass die Hinzuverdienstgrenzen verändert und Ausnahmeregelungen für Verwendungs- einkommen geschaffen werden . Daneben sollen auch sie von den Zulagen profitieren. Es ist ein guter Weg, über- durchschnittliches Engagement finanziell zu honorieren und Anreize für einen Verbleib in der Behörde zu setzen . Die Veränderungen des Siebten Besoldungsänderungsge- setzes flankieren damit die Maßnahmen, die vom Bun- destag bereits in den letzten Wochen beschlossen wur- den, wie das Asylpaket, das auf eine Beschleunigung der Asylverfahren abzielt . Wir werden den weiteren Verän- derungsbedarf fortlaufend zu analysieren und dann ge- gebenenfalls auch weitere Maßnahmen zu treffen haben . Neben dem akuten Veränderungsbedarf, dem wir mit dem Gesetzentwurf Rechnung tragen, gibt es auch Verän- derungen, die sich langsamer und erst im Laufe der Zeit herauskristallisiert haben . Auch auf die wollen wir mit dem Gesetzentwurf eingehen . Dazu gehört zum einen, dass wir auf Entwicklungsprozesse reagieren, die infolge der Bundeswehrreform entstanden . Viele der Anwärterin- nen und Anwärter verfügen über Masterabschlüsse und haben auch bereits berufliche Erfahrungen durchlaufen, bevor sie zur Bundeswehr gelangen . Diese Zeiten wollen wir bei den Erfahrungszeiten stärker berücksichtigen und dann auch bei der Einstufung honorieren . Zum anderen wollen wir das noch bestehende Ungleichgewicht zwi- schen zivilen Beamtinnen und Beamten und Soldatin- nen und Soldaten abbauen . Dazu werden wir die noch verbliebenen soldatenspezifischen Regelungen streichen und Vereinheitlichungen bei den Stufenlaufzeiten herbei- führen. Das setzt über die damit verbesserten finanziel- len Perspektiven auch Anreize für den Einstieg junger Menschen in den Militärdienst . Zudem greifen wir in dem Gesetzentwurf den Veränderungsbedarf auf, der aus der Rechtsprechung und der Verwaltungspraxis herrührt . Hinzu kommen Verbesserungen bei der Urlaubsregelung, bei der truppenärztlichen Versorgung sowie Klarstellun- gen bei der Elternzeit . Die Veränderungen durch das Siebte Besoldungsän- derungsgesetz sind vielschichtig und kommen den Men- schen zugute, die in diesen Zeiten mit hohem Verant- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 13057 (A) (C) (B) (D) wortungsbewusstsein einen ganz herausragenden Dienst leisten: unsere Beamtinnen und Beamten und Soldatin- nen und Soldaten . Ich bitte Sie, dem durch Ihre Zustim- mung Rechnung zu tragen . Katrin Kunert (DIE LINKE): Mit dem Siebten Be- soldungsänderungsgesetz will die Bundesregierung nun einige Anpassungen nachholen, die eigentlich bereits mit dem Bundeswehrattraktivitätssteigerungsgesetz vorge- nommen werden sollten . Schon damals waren Sie nicht in der Lage, einen Gesetzentwurf aus einem Guss vorzu- legen, sodass die besoldungsrechtliche Behandlung von Beamtinnen und Beamten ausgeklammert blieb . Immerhin – so viel kann zumindest festgestellt wer- den – wurden jetzt einige der gröbsten Ungerechtigkeiten korrigiert: Die Entscheidung des Europäischen Gerichts- hofs vom 13 . Juni 2015 zur vollständigen Abgeltung von Urlaubstagen wird umgesetzt . Das war auch längst über- fällig! Selbstverständlich müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bei einem Wechsel von einem Vollzeitarbeitsverhältnis in ein Teilzeitbeschäftigungs- verhältnis den EU-weiten Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen bekommen . Es ist gut, dass Urlaubstage wie auch deren Vergütung nunmehr nach dem Anspruch des Vollzeitbeschäftigungsverhältnisses geregelt werden . Die Linke begrüßt ebenfalls, dass in der Bundeswehr die Sonderregelungen für die Stufenlaufbahn aufgehoben werden, sodass langgediente Soldatinnen und Soldaten schneller in höhere Stufen aufsteigen können . Für Neu- einstellungen in höheren Diensträngen sollen künftig auch andere hauptberufliche Tätigkeitszeiten anerkannt und bei Beförderungen die bisherigen Erfahrungszeiten innerhalb des Dienstes verkürzt werden . Aus beamten- rechtlicher Perspektive ist das richtig . Dass verstärkt Bewerberinnen und Bewerber mit beruflichen Vorquali- fikationen angesprochen werden sollen, ist legitim. Sol- datinnen und Soldaten sollen nach unserer Auffassung nicht schlechter gestellt werden als Beamtinnen und Be- amte mit zivilen Aufgaben . Diese Besoldungsverbesserungen finden aber nicht im luftleeren Raum statt . Natürlich geht es auch darum, im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr die Attrak- tivität des Soldatenberufs zu erhöhen . Dieses Ziel kön- nen wir nicht mittragen . Deutschland braucht vor allem eine berufliche Attraktivitätssteigerung für das Bildungs- und Sozialwesen, das jahrelang vernachlässigt wurde . Es werden händeringend Lehrer, Krankenschwestern und Pflegekräfte benötigt. Darum sollten Sie sich kümmern! Das Siebte Besoldungsänderungsgesetz treibt den Umbau der Bundeswehr, weg von der Verteidigungsar- mee hin zur Armee im Dauereinsatz, voran . Sie wollen zum Beispiel die Planstellenobergrenzen für die höhere Dienstlaufbahn, zum Beispiel für Feldwebel, anheben . In Verbindung mit dem Zulagensystem sollen damit ver- mehrt qualifizierte Führungskräfte für mehr Auslandsein- sätze der Bundeswehr gewonnen werden . Das lehnt die Linke ab . Wir benötigen für die Bewältigung der Flücht- lingskrise nicht noch mehr Auslandseinsätze der Bun- deswehr in Konfliktregionen, sondern eine Bekämpfung der Fluchtursachen . Dazu gehört als Erstes: Es darf keine Waffen- und Rüstungsexporte in Krisengebiete oder an autoritäre Regime geben! Jede Waffe findet ihren Krieg! Dass in der saudischen Golfdiktatur ein menschenrechts- konformer Umgang mit den gelieferten Waffen stattfin- det, glauben Sie doch nicht einmal mehr selbst . Kurz vor Toresschluss haben die Koalitionsfraktionen noch einen 30-seitigen Änderungsantrag zum eigenen Gesetzentwurf eingebracht . Das ist eine echte Zumutung und zeigt, dass die Halbwertzeit Ihrer Gesetzentwürfe nicht einmal mehr bis zur Abstimmung reicht . Der Ände- rungsantrag enthält zudem ein ganzes Bündel von Maß- nahmen, die nichts mit dem eigentlichen Gegenstand des Gesetzentwurfs zu tun haben . So sind für den Bundespolizeidienst Ausnahmen bei den gesetzlichen Obergrenzen für die Beförderung vor- gesehen . Das ist zu begrüßen, weil damit endlich der Beförderungsstau, der sogenannte Obermeisterbauch, abgebaut werden kann . Dass dies in Zeiten der Flücht- lingskrise plötzlich möglich wird, zeigt aber, dass Ihre bisherige Personalpolitik einfach verfehlt war . Das hat die Linke immer schon kritisiert . Wegen des akuten Per- sonalnotstands sollen nun sogar Ruheständlerinnen und Ruheständler zurück in den Dienst geholt werden . Das kann nur eine kurzfristige Lösung sein . Die Linke for- dert, dass vor allem neue Stellen, auch im Polizeidienst, geschaffen und ausgeschrieben werden, da durchaus qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber auf dem ers- ten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen . Eine proaktive Beschäftigungspolitik für Neueinstellungen könnte viel- mehr manche Befürchtungen entkräften, dass durch die Flüchtlingskrise die Beschäftigungssicherheit und die beruflichen Erfolgschancen auf dem Arbeitsmarkt ge- fährdet wären . Diese Chance lassen Sie ungenutzt ver- streichen . „Irgendwie durchwursteln“ lautet Ihre Devise . Dazu passt, dass Bundeswehrangehörige sogar noch eine Stellenzulage bekommen sollen, wenn sie beim Bundes- amt für Migration und Flüchtlinge eingesetzt werden . Welche fachlichen Eignungsvoraussetzungen hierfür er- füllt sein müssen, bleibt unbeantwortet . Sie wollen die Bundeswehrangehörigen als beliebige Manövriermasse einsetzen, die zwischen völlig verschiedenen beruflichen Tätigkeitsfeldern hin und her geschoben werden kann . Das ist die falsche Antwort auf die Herausforderungen der Integration von deutlich mehr Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Deutschland . Die ganze Asyl- und Integrationsdebatte steht bei Ihnen schon seit langem un- ter dem Primat der inneren Sicherheit und Terrorismus- abwehr . Nun soll dafür auch noch Bundeswehrpersonal eingesetzt werden . Das ist doch nicht zu fassen! Soweit die Regelungen im Siebten Besoldungsände- rungsgesetz der Gleichstellung von Soldatinnen und Sol- daten an zivile Beamtinnen und Beamte dienen, tragen wir diese mit . Die materielle Besserstellung von Füh- rungskräften schafft hingegen klare Fehlanreize, die die militärische Interventionsfähigkeit der Bundeswehr stär- ken . Wir brauchen das genaue Gegenteil . Deshalb stimmt die Linke insgesamt mit Enthaltung . Doris Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Man- che Dinge gelingen im zweiten Anlauf ja besser als im Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 201513058 (A) (C) (B) (D) ersten . Für den Versuch, die Bundeswehr zu einem at- traktiveren Arbeitgeber zu machen, gilt dies leider nicht . Wie schon beim Attraktivitätssteigerungsgesetz zu Beginn dieses Jahres hat sich die Bundesregierung auch bei der Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes wieder einmal nur auf den allerkleinsten gemeinsamen Nenner verständigen können . Das Ziel, die Arbeitsbedingungen der Bundeswehranghörigen zu verbessern und auf diese Weise mehr Personal für die Bundeswehr zu gewinnen, liegt dieser Bundesregierung nämlich längst nicht so sehr am Herzen, wie Frau von der Leyen uns gerne glauben machen will . Wenn es um echte Verbesserungen für die Angehörigen der Bundeswehr geht, stellen sich das In- nen- und das Finanzministerium regelmäßig quer. Denn das Projekt „attraktive Bundeswehr“ soll, wenn irgend möglich, nichts kosten . Doch eins ist uns doch allen klar: Mehr Attraktivität gibt es nicht zum Nulltarif . Wer möchte, dass die Bun- deswehr ihre Aufgaben vernünftig wahrnehmen kann, der darf nicht nur in Ausrüstung, sondern muss auch in Personal investieren . Die zivilen Beschäftigten der Bun- deswehr machen einen prima Job! Und wer dies nicht honoriert, wer immer nur darauf bedacht ist, am Personal zu sparen, der darf sich nicht wundern, wenn, wie etwa in Wunstorf oder Manching geschehen, nicht einmal mehr der Grundbetrieb reibungslos funktioniert . Die zivilen Angehörigen der Bundeswehr blicken auf eine lange Durststrecke zurück: Bis Ende 2013 galt über 20 Jahre lang ein völliger Einstellungsstopp . Die Stellen- zulagen, die einen wesentlichen Teil des Gehalts ausma- chen, sind in vielen Fällen seit den 90er-Jahren nicht mehr angehoben worden . Und aufgrund fehlender Planstellen besteht mittlerweile ein enormer Beförderungsstau . Der lange Einstellungsstopp, die mäßige Vergütung und die fehlenden Aufstiegschancen führen nicht nur zu großer Frustration und Unzufriedenheit bei den Betrof- fenen . Sie führen auch dazu, dass schon heute in vielen Bereichen der Bundeswehrverwaltung ein dramatischer Personalmangel herrscht . Viele Soldatinnen und Solda- ten klagen deshalb darüber, dass ihre persönlichen Anträ- ge in einem unzumutbaren Schneckentempo bearbeitet werden . Anfang Oktober wollte das Verteidigungsmi- nisterium dem Amt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr in Koblenz für 286 Milli- onen Euro sogenannte Berater ins Haus schicken – um 300 Techniker und Prüfer zu kompensieren, die dem Amt offenbar fehlen . Und auf vielen Flugplätzen der Bundes- wehr lässt sich der Betrieb nur deshalb noch aufrechter- halten, weil sich viele Angehörige der Bundeswehrfeu- erwehren bereit erklären, Dienst weit über das übliche Maß hinaus zu schieben . Genau wie beim Großgerät be- treibt die Bundeswehr auch beim Zivilpersonal eine Art Mangelverwaltung auf dem Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter . Dieser Zustand muss endlich ein Ende haben! Auch der Bundesregierung sind all diese Missstände natürlich seit langem bekannt . Und die Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes hätte die Chance geboten, sie entschlossen zu beheben . Leider haben vor allem das BMI und das BMF dafür gesorgt, dass diese Chance nicht optimal genutzt wurde . Hierzu nur ein paar wenige Beispiele: Im ursprünglichen Gesetzentwurf wollte die Bundes- regierung am starren System der Obergrenzen für Beför- derungsämter festhalten – und die Obergrenze für die be- sonders betroffenen Besoldungsgruppen A 8 und A 9 für Unteroffiziere nur um völlig unzureichende 10 Prozent anheben . Bessere Aufstiegsmöglichkeiten? Fehlanzeige . Dabei wäre es – dazu komme ich gleich noch – doch ein Leichtes gewesen, dem Beförderungsstau hier durch eine flexiblere Regelung zu begegnen. Ähnlich unzugänglich hat sich die Bundesregierung in ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf in puncto Stel- lenzulagen gezeigt . Dabei haben Sie selbst jene Beschäf- tigten ignoriert, die besonders hohen Anforderungen un- terliegen und die besonders unter dem allgegenwärtigen Personalmangel zu leiden haben: Eine höhere Zulage für Bergführer? Nichts da! Eine höhere Zulage für das Personal des Feuerwehreinsatzdienstes? Unnötig! Ob wir auf diese Weise Menschen für die rund 900 Stellen gewinnen, die derzeit bei der Bundeswehrfeuerwehr un- besetzt sind, daran habe ich doch arge Zweifel . Der ursprüngliche Gesetzentwurf folgte in weiten Tei- len also dem Prinzip „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ . Irgendwie soll die Bundeswehr at- traktiver werden – aber bitte nur in Trippelschritten und möglichst ohne allzu große Zusatzkosten . Mit dieser Halbherzigkeit, meine Damen und Herren auf der Regie- rungsbank, werden Sie Ihr Ziel, die Bundeswehr zu ei- nem der attraktivsten Arbeitgeber in Deutschland zu ma- chen, nicht erreichen . Da können Sie noch so viel Geld in aufwendige Werbekampagnen und die Entwicklung einer Arbeitgebermarke investieren – ohne attraktive Arbeits- bedingungen werden flotte Sprüche alleine niemanden für die Bundeswehr begeistern . Abschließend möchte ich sagen: Es ist den Kollegin- nen und Kollegen aus den Regierungsfraktionen zu dan- ken, dass wenigstens einige Versäumnisse des Gesetz- entwurfes ausgebügelt werden konnten . Vor allem die Flexibilisierung der Obergrenzen für Beförderungsämter in § 26 Bundesbesoldungsgesetz ist hier sehr lobend zu erwähnen . Nicht nachzuvollziehen bleibt, dass Sie zu- künftig keine Zulage mehr an all jene zahlen wollen, die vertretungsweise einen höherwertigen Dienstposten be- setzen . Wer mehr Verantwortung übernimmt, soll dafür auch entsprechend bezahlt werden . Das gehört zu den so- genannten „hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeam- tentums“, die der Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes ausdrücklich hervorhebt . Ihr Gesetzentwurf ist also nicht nur halbherzig, es ist auch verfassungsrechtlich bedenk- lich . Und deshalb wird sich meine Fraktion bei der Ab- stimmung über den Gesetzentwurf enthalten . Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 13059 (A) (C) (B) (D) des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesell- schaftsgesetzes – des Antrags der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Planungen für die Gründung einer Bundesfernstraßenge- sellschaft sofort einstellen (Tagesordnungspunkt 25 a und b) Florian Oßner (CDU/CSU): Wir beraten heute über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verkehrs- infrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes sowie einen Antrag der Linken mit dem Titel „Planungen für die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft sofort einstellen“ . Anders, als uns die Fraktion Die Linke mit ihrem An- trag glauben machen will, geht es in dem vorliegenden Gesetzentwurf jedoch nicht um einen ersten Schritt zur Gründung einer Bundesfernstraßenfinanzierungsgesell- schaft . Dies ist eine glatte Themaverfehlung! Vielmehr geht es darum, einen Beschluss des Haushaltsausschus- ses des Bundestages umzusetzen . Dieser hat nämlich am 13 . November 2014 – also vor knapp einem Jahr – be- schlossen, die Steuermittel und die Mautmittel bei der VIFG, der bestehenden Verkehrsinfrastrukturfinanzie- rungsgesellschaft, zusammenzufassen . Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird diesem Ziel nun entsprochen . Hierdurch soll es möglich sein, ganz konkret für jede Maßnahme zu jedem Zeitpunkt die Kosten nachzuvollziehen . Mithin handelt es sich hier um einen reinen finanztechnischen Aspekt – nicht mehr und nicht weniger . Dadurch wird es auch endlich möglich sein, völlig seriös und ohne ideologische Scheuklappen ÖPP-Projekte mit öffentlich finanzierten Projekten zu vergleichen . Diese Maßnahme wird somit wesentlich zur Kostentransparenz bei den Verkehrsinvestitionen beitra- gen . Das Prinzip der Auftragsverwaltung im Bereich der Bundesfernstraßen hat sich in meiner Heimat Bayern mehr als bewährt . Die bayerische Straßenbauverwaltung ist leistungsfähig und zuverlässig . Neben den regelmä- ßigen Aufgaben für Erhaltung, Betrieb, Neu-, Um- und Ausbau wurden stets auch alle Investitionsprogramme und Sonderfinanzierungen einschließlich ÖPP durch die Auftragsverwaltungen erfolgreich umgesetzt . Auch ist unser gut ausgebautes Netz von Bundesfernstraßen in der operativen Verantwortung des Freistaates entstanden . Voraussetzung hierfür war stets die zügige Schaffung von Baurecht . Fakt ist jedoch auch, dass die Auftragsverwaltung nicht in allen Ländern gleich gut funktioniert und die Qualität der Autobahnverwaltung in den 16 Ländern sehr unterschiedlich ist . Der Sanierungs- und Modernisierungsbedarf im deut- schen Fernstraßennetz ist ungemein groß . Auch wenn wir aufseiten des Bundes historisch einzigartig hohe In- vestitionen in die Infrastruktur tätigen – wie es derzeit der Fall ist, wozu wir unserem Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt gratulieren und wofür wir ihm dan- ken dürfen –, werden die Verwaltungen in einigen Bun- desländern an ihre Kapazitätsgrenze stoßen . Das Prob- lem hierbei ist deshalb momentan nicht, dass wir über zu wenig finanzielle Mittel verfügen, sondern vielmehr ist es das Fehlen von baureifen Projekten in einigen Bun- desländern . Die Bündelung von Finanzierung und Aufgaben in einer Hand beim Bund im Rahmen einer Bundesfernstra- ßengesellschaft könnte hier eine mögliche Option sein, um zu mehr Effizienz bei Ausbau, Erhalt und Bewirt- schaftung unserer Autobahnen zu gelangen . Allerdings besteht hier gerade auch aus bayerischer Sicht noch er- heblicher Diskussionsbedarf . Hierfür ist der vorliegende Antrag der Linken keines- wegs eine taugliche Grundlage . Denn anstatt sich sach- lich und pragmatisch mit den Vor- und Nachteilen einer derartigen Gesellschaft auseinanderzusetzen, wird diese hier aus rein ideologischen Gründen abgelehnt, wobei Ih- nen kein Argument aus der linken Klischeekiste zu scha- de ist . So werden Sie in Ihrem Antrag nicht müde, die altbekannten Vorurteile gegen öffentlich-private Partner- schaften hervorzukramen oder auf perfide Weise Ängste vor möglichen Arbeitsplatzverlusten bei den Straßenbau- verwaltungen durch die Schaffung einer Bundesfernstra- ßengesellschaft zu schüren . Eine sachliche und zielgerichtete Diskussion sieht an- ders aus . Aus den genannten Gründen werden wir den Antrag der Linken ablehnen und werben für den Gesetz- entwurf der Bundesregierung . Reinhold Sendker (CDU/CSU): Mit den Änderun- gen des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschafts- gesetzes, kurz VIFG-Gesetz, setzen wir jetzt den Maßga- bebeschluss des Haushaltsauschusses vom 13 . November 2014 um, den Zahlungsverkehr für alle Ausgaben zur Finanzierung, das heißt für Bau, Erhalt und Betrieb der Bundesfernstraßen, über das Finanzmanagementsystem der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft – VIFG – abzuwickeln . Über die Hälfte unserer Investitionen in den Verkehrs- träger Straße wickelt die VIFG mit ihrem Finanzmanage- mentsystem schon heute ab . Alle 16 Bundesländer und die Projektmanagementgesellschaft Deutsche Einheit, die sogenannte DEGES, sind an dieses System ange- schlossen . Wir leisten uns also derzeit noch zwei Systeme: Ein Teil der Mittel wird über das Finanzmanagementsys- tem der VIFG abgewickelt, die restlichen Mittel werden über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes im sogenannten HKR-Verfahren bewirtschaftet . Dieses Nebeneinander der Systeme schaffen wir jetzt ab und erhöhen damit die Transparenz im Haushalt . Die Fi- nanzierung und Bewirtschaftung der Bundesfernstraßen wird ab 2016 vollständig innerhalb eines Bewirtschaf- tungssystems ausgewiesen . Mit dem Haushalt 2016 weisen wir daher im Einzel- plan 12 erstmals nicht mehr die Maut- und Steuermit- tel getrennt in den Kapiteln 1209 und 1210 aus, sondern wir schaffen im Kapitel 1201 einen gemeinsamen Titel Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 201513060 (A) (C) (B) (D) und damit auch ein deutliches Plus an Haushaltswahrheit und -klarheit . Das Finanzmanagementsystem der VIFG ermöglicht zudem tagesaktuelle Berichte über die Ver- ausgabung der Mittel für unsere Verkehrsinfrastruktur . Und zwar nicht nur bundesweit oder auf die einzelnen Länder bezogen, sondern, wenn gewünscht, auch auf die einzelnen Straßenbauämter oder sogar bezogen auf jede sich im Bau befindliche Einzelmaßnahme. Das ist Transparenz, und genau diese wollen wir mit der Kom- plettumstellung auf das Finanzmanagementsystem der VIFG auch herstellen . Die Experten der VIFG vermelden Vollzug . Der Um- bau ihres bestehenden EDV-Systems, um die neuen Mit- telflüsse regeln zu können, ist weitestgehend abgeschlos- sen. Man befindet sich in den letzten Testläufen für das neue, erweiterte System . Rund 600 neue Nutzer aus den Länderverwaltungen wurden schon für das neue System geschult . Man rechnet bei der Durchführung des „Zah- lungsverkehrs Bundesfernstraßen“ über das Finanzma- nagementsystem der VIFG für das Jahr 2016 mit rund 500 000 Buchungen . Damit steigt die Gesamtanzahl an Geschäftsvorgängen voraussichtlich um den Faktor 10 . Die Anzahl der im System abgebildeten Maßnahmen wird von rund 2 500 auf rund 6 000 Maßnahmen anstei- gen . Ich weiß, die Länder haben sich im Bundesrat durch- aus auch kritisch zum vorliegenden Gesetzentwurf ge- äußert . Dies ist vor dem Hintergrund, dass der Bund zukünftig seine Verantwortung als Finanzierer der Stra- ßenbaulast und Fachaufsicht gegenüber den Auftragsver- waltungen umfassender wahrnehmen kann, nicht weiter verwunderlich . Es ist daher auch spannend, zu erfahren, dass die Arbeitsebene der Länder dem Gesetzentwurf durchaus positiv gegenübersteht . Im Zusammenhang mit Ländern und Auftragsverwal- tung möchte ich auch noch auf den hier ebenfalls zur De- batte stehenden Antrag der Linken zur Bundesfernstra- ßengesellschaft eingehen . Es ist kein Geheimnis, und wir wissen es auch nicht erst seit gestern, dass die Bauverwaltungen der Län- der zu einem großen Teil unseren Anforderungen heute nicht mehr gerecht werden. Häufig mangelt es schlicht an Personal; da kann die bereits angesprochene DEGES weiterhelfen, leider kapazitätsbedingt aber auch nur bis zu einem gewissen Grad . Oft gibt es aber auch schlicht unterschiedliche Auffassungen über verkehrliche Priori- täten zwischen Bund und Ländern . Das Land NRW hat beispielsweise eine Liste erstellt, in der es die aus seiner Sicht wichtigen Bundesfernstraßen priorisiert hat . Das geht so nicht! Da, wo der Bund finanziert, muss er auch die Kontrolle über die Ausführung haben . Es ist daher folgerichtig, die Finanz- und Aufgaben- verantwortung in einer Hand zu bündeln . Eine Bundes- fernstraßengesellschaft ist somit ein logischer Schritt . Das hat der Bundesfinanzminister ja auch schon in seiner Rede zum Bundeshaushalt 2016 vor einigen Wochen an dieser Stelle erklärt . Wichtig ist, dass die Bundesfernstraßen- und die neu zu schaffende privatrechtlich organisierte Gesellschaft zu 100 Prozent im Besitz des Bundes bleiben . Die Ge- sellschaft muss die Einnahmekompetenz haben, was die Straßennutzungsgebühren für die Bundesautobahnen an- geht. Neben dieser Einnahmequelle muss die Möglich- keit, privates Kapital von Investoren für Investitionen in den Straßenbau zu akquirieren, geprüft werden. Eine Reform der Auftragsverwaltung haben wir uns in den Koalitionsvertrag geschrieben . Das ist aus mei- ner Sicht auch zwingend notwendig . Die Gründung ei- ner Bundesfernstraßengesellschaft ist hier ein logischer Schritt . Sebastian Hartmann (SPD): Die erste Beratung des VIFG-Änderungsgesetzes ist eine großartige Gelegen- heit, auf den enormen Nutzen hinzuweisen, der mit die- ser Initiative einhergeht . Der Haushaltsausschuss hat im letzten Jahr beschlos- sen, dass ab dem Haushaltsjahr 2016 im Haushaltskapitel die Betrachtung der einzelnen Straßenbautitel nicht nur anders deklariert und nummeriert wird, sondern eine viel tiefere Logik greifen soll . In Zukunft werden Verwaltung und Controlling der Ausgaben für Straßenbaumaßnah- men in Durchführung der öffentlichen Hand in demsel- ben Finanzmanagementsystem zusammengeführt, das bisher schon der Verwaltung von ÖPP-Projekten dien- te – dem FMS der VIFG . Wir danken den Haushältern ausdrücklich für diesen konsequenten Schritt zu mehr Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Eingriffs- und Steue- rungsmöglichkeiten für den Straßenbau des Bundes . Das liegt nicht nur im Interesse der beiden obersten Tugenden des Haushalts – Klarheit und Wahrheit –, sondern dient auch einer stark verbesserten fachpolitischen Kontrolle . Die Zusammenführung der alten Haushaltstitel 1209 und 1210 in neuer Gestalt ist für uns ein exzellentes Werk- zeug, wenn es um die Betrachtung und Evaluierung der Investitionen in den Straßenbau geht . Wir verlangen mit der vorliegenden Gesetzesände- rung den Auftragsverwaltungen der Länder eine gewis- se Flexibilität ab, was die Umstellung vom bisherigen HKR-Einsatz zur Software der VIFG angeht . Ich weiß aber, dass die VIFG sich seit dem Beschluss des Haus- haltsausschusses intensiv und in individueller Betreu- ung um alle Bundesländer und jeden einzelnen Sonder- fall gekümmert hat . Im Ergebnis gibt es zum aktuellen Zeitpunkt keine Anzeichen, dass es an irgendeiner Stelle zu Verzögerungen oder gar Inkompatibilitäten kommen könnte . Wir gehen deshalb davon aus, dass mit dem Startdatum 1 . Januar 2016 alle Straßenbauverwaltungen der Länder geschult und vorbereitet sind, das FMS ent- weder direkt oder über die ihrem Einzelfall angepasste Schnittstelle zu bedienen, mit tagesaktuellen Zahlen zu füttern und Auswertungen bis hin zu vollständigen Bi- lanzierungen ihrer eigenen Baumaßnahmen vornehmen zu können . Wir stehen am Ende mit der Möglichkeit zur Aggregation all dieser Daten sehr viel besser da als je zuvor . Zum ersten Mal werden wir in die Lage versetzt, eine unmittelbare Vergleichbarkeit von Budgetierung, Einnahmen und Ausgaben in jeder Art von Straßen- bauprojekt vorzufinden. Die Auswertung dieser Daten wird es uns erlauben, evidenzbasierte Aussagen über die Wirtschaftlichkeit von Straßenbau zu treffen – ein nicht zu unterschätzender Vorteil in der jahrelangen Dauer- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 13061 (A) (C) (B) (D) brennerdebatte über die Frage, ob denn nun ÖPP oder konventionell durchgeführte Straßenbaumaßnahmen der bessere Weg sind . Egal, ob man zu denen gehört, die Erfolgskontrolle bei öffentlich-privaten Partnerschaften bislang über den Daumen gepeilt haben, oder zu denen, die mit spitzem Bleistift gerechnet haben: Befürworter und Gegner haben in Zukunft eine gemeinsame Ge- sprächsgrundlage, die an Präzision und Solidität nichts zu wünschen übrig lässt . Es ist an dieser Stelle offensichtlich, wie mit dem An- trag der Linken verfahren werden sollte: Man kann nicht für mehr Investitionen in Verkehrsinfrastruktur sein, wie die Opposition für sich immer wieder in Anspruch nimmt, und gleichzeitig gegen diesen Gesetzentwurf An- träge stellen, die zu allem Überfluss auch noch sachfremd sind . Zitat: „Die ressortübergreifenden Planungen dienen dem Ziel, privates Kapital für den Straßenbau zu mobi- lisieren und institutionellen Kapitalanlegern sichere An- lagemöglichkeiten mit höheren Renditen zu verschaffen, als sie in der derzeitigen Niedrigzinsphase üblich sind . Die Planungen für eine Bundesfernstraßengesellschaft reihen sich damit in die geplante Privatisierungswelle ein, die mit der so genannten Fratzscher-Kommission im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, vorbereitet wurde .“ Ihnen ist vielleicht gar nicht aufgefallen, dass wir hier über die VIFG und ihr Finanzmanagementsystem reden . Die Reform des Haushaltskapitels 12, in deren Umset- zung auch die vorliegende Änderung des VIFG-Geset- zes vorgenommen wird, war längst beschlossene Sache, bevor von einer Fratzscher-Kommission überhaupt die Rede sein konnte . Unser Wunsch nach Controlling und Steuerung bei den Investitionen für den Straßenbau ist älter als jede Vorstellung von einer Bundesgesellschaft, egal welchen Zuschnitts . Wenn die Fratzscher-Kommis- sion dem Bundeswirtschaftsminister bei der Gewinnung von Ideen zur Erhöhung der Investitionsquote behilf- lich ist, kann man das nur begrüßen . Wenn wir über die Nutzung eines höchst brauchbaren vorhandenen Soft- wareinstruments für einen weiteren Ausgabensektor im Straßenbau diskutieren, korreliert das mit der von Ihnen hineingeheimnisten Bundesfernstraßengesellschaft un- gefähr so wie die Tatsache, dass die Wörter „Verkehrsin- frastruktur“ und „Fratzscher-Kommission“ beide 21 Zei- chen lang sind . Welche Schlüsse Sie aus diesem Umstand ziehen, will ich mir lieber gar nicht erst ausmalen . Sabine Leidig (DIE LINKE): Die Bundesregierung beabsichtigt, mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesell- schaftsgesetzes der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungs- gesellschaft (VIFG) weitere Aufgaben und Zuständigkei- ten zu übertragen . Im Zentrum steht dabei, dass die VIFG neben den Einnahmen aus der Lkw-Maut zukünftig auch die im Bundeshaushalt veranschlagten Mittel für Neu- bau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung von Bundesfernstraßen verwalten und verteilen soll . Meine Fraktion beantragt, dass die Planung und Vor- bereitung dafür sofort eingestellt werden . Warum? Erstens . Die Bundesregierung macht den zweiten Schritt vor dem ersten . Der Bundesrat befürchtet zu Recht, „dass damit ein erster Schritt zur Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft und damit einhergehend die Abschaffung der Auftragsverwaltung durch die Län- der für die Bundesfernstraßen vollzogen werden könnte“ . Er hat diesen strukturellen Veränderungen eine klare Ab- sage erteilt . Die Bundesländer dagegen haben beschlossen, eine gründliche Problemanalyse vorzunehmen und danach Schritte zur Verbesserung der Straßenbauverwaltung (Auftragsverwaltung) vorzunehmen . Dazu haben die Länder eine Kommission „Bau und Unterhaltung des Verkehrsnetzes“ (sogenannte Bodewig-II-Kommission) eingesetzt, die bis zum Frühjahr 2016 aktuelle Untersu- chungen zur Optimierung der Auftragsverwaltung be- werten soll . Zweitens . Die ressortübergreifenden Planungen der Bundesregierung dienen dem Ziel, privates Kapital für den Straßenbau zu mobilisieren und institutionellen Ka- pitalanlegern sichere Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen zu verschaffen, als sie in der derzeitigen Nied- rigzinsphase üblich sind . Die Bundesfernstraßengesell- schaft reiht sich damit in die Privatisierungspläne ein, die mit der sogenannten Fratzscher-Kommission im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel vorbereitet wurden . Drittens scheint darüber hinaus die Umgehung der Schuldenbremse eine Motivation für die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft zu sein. Effizienzvorteile für die Bereitstellung von Straßenverkehrsinfrastruktur, die nicht auch durch Reformen der Auftragsverwaltung und der Bundesverkehrswegeplanung erzielt werden könnten, sind jedoch nicht erkennbar . Viertens . Die Gründung der Bundesfernstraßen- gesellschaft würde voraussichtlich zur Zerschlagung der Straßenbauverwaltungen der Länder mit ihren 30 000 Beschäftigten führen . Insbesondere im Bereich des Straßenunterhaltungsdienstes sind Arbeitsplätze ge- fährdet . Schließlich ist nicht zu erwarten, dass die Bundes- fernstraßengesellschaft wirtschaftliche Vorteile bringt, vor allem weil die vorgesehene Inanspruchnahme priva- ten Kapitals mit erheblichen Zinsnachteilen gegenüber der öffentlichen Finanzierung verbunden ist . Darauf hat der Bundesrechnungshof im Zusammenhang mit öffent- lich-privaten Partnerschaften (ÖPP) bereits mehrfach hingewiesen . Mit ÖPP verbunden sind erfahrungsgemäß oft höhere Kosten und schlechtere Leistungen . Zu be- fürchten ist zudem, dass dann nicht mehr verkehrspoli- tische Aspekte, sondern Renditeerwartungen für Inves- titionsentscheidungen maßgeblich sind . Dadurch würde auch der Einfluss des Bundestages als Haushaltsgesetz- geber erheblich eingeschränkt . Wir verlangen stattdessen, dass eine ganz andere Re- form der Straßenbauverwaltung stattfindet. Diese muss vor allem bei der Bundesregierung selber ansetzen, die ihrer Aufsicht bislang nicht gerecht wird . Eine effektive Steuerung des Bundes im Sinne einer prioritären Umset- zung von Straßenprojekten ließe sich dabei durch ein- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 133. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 5. November 201513062 (A) (C) (B) (D) fach- oder untergesetzlich umzusetzende Maßnahmen sicherstellen, beispielsweise durch frühzeitige Finan- zierungszusagen des Bundes (wie bei Investitionen in die Bundesschienenwege), durch mehrjährige Finanzie- rungspläne für Einzelprojekte oder durch die Erhöhung des Bundesanteils an den Planungskosten. Darüber hinaus sollen nach Vorliegen des Endberichts der von den Bundesländern ins Leben gerufenen Kom- mission „Bau und Unterhaltung des Verkehrsnetzes“ noch in dieser Legislaturperiode gemeinsam mit den Ländern Vorschläge für eine Reform der Auftragsver- waltung Straße erarbeitet und umgesetzt werden. Dabei müssen die sachkundigen Beschäftigten aus den entspre- chenden Bereichen unbedingt einbezogen werden, weil deren Veränderungsvorschläge in der Regel aus fundier- ter Erfahrung resultieren und der Sache dienen. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schauen wir uns einmal an, wie die aktuelle Situation bei der Finanzierung der Bundesstraßen und Bundesau- tobahnen aussieht. Es gibt dort zwei Töpfe: zum einen den Topf der Steuergelder und zum anderen den Topf der Gelder aus der Lkw-Maut. Mit beiden Töpfen werden der Ausbau, der Neubau und die Instandhaltung der Bun- desfernstraßen bezahlt, aber abgerechnet wird das Ganze über getrennte Zahlungs- und Controllingsysteme. Die Mautmittel zahlt der Staat bei Straßenbaumaßnah- men über die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesell- schaft aus, kurz genannt über die VIFG. Die Steuergel- der hingegen werden direkt aus der Staatskasse gezahlt. Die VIFG nutzt dafür ein in der Unternehmenssteuerung übliches Finanzmanagementsystem. Damit sind die Auf- gaben Controlling und Anlagenbuchhaltung besser ab- wickelbar. Die Steuermittel dagegen werden mit einer Eigenbaulösung im Ministerium überwacht. Der Staat leistet sich hier also wieder einmal einen hohen bürokra- tischen Doppelaufwand. Schon im letzten Jahr war den Verkehrspolitikern und den Haushältern klar, dass diese Doppelstrukturen abge- schafft werden müssen. Dazu gibt es einen sinnvollen Weg: die Zusammenführung aller Buchungen im System der VIFG. Deren Finanzmanagementsystem ist modern und außerdem auch für eine betriebswirtschaftliche Betrachtung des Anlagevermögens der Fernstraßen ausgelegt. Trotzdem hat es diese großkoalitionäre Bundesregie- rung nicht geschafft, den notwendigen Gesetzentwurf schon Anfang des Jahres ins parlamentarische Verfahren zu bringen. Der VIFG wurde also erschwert, sich auf die neue Aufgabe einzustellen. Es muss jetzt wieder einmal hoppla hopp gehen. Mit den Gesetzesänderungen fließen künftig auch re- guläre Haushaltsmittel über die VIFG in Straßenprojek- te, nicht nur die Mauteinnahmen. Diese Bündelung ist sinnvoll und längst überfällig. Daher stimmen wir den notwendigen Gesetzesänderungen zu. Jetzt ist es an Ihnen, werte Großkoalitionäre, sich end- lich zu bewegen und die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht länger in der Schwebe zu lassen. Setzen Sie die Änderungen schleunigst um, und trödeln Sie nicht länger herum. Nur so kann das neue System zum 1. Januar 2016 auch wirklich an den Start gehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Straßenbauver- waltungen werden es Ihnen danken, wenn sie dann nur noch mit einer Buchungssoftware arbeiten müssen. Auch wir Abgeordnete haben etwas von der Neure- gelung. Bislang machen wir einen echten Blindflug, mit dem jedes Unternehmen eigentlich zwangsläufig an die Wand fährt. Wir schauen zwar ganz gewissenhaft auf die jährlichen Zahlungsströme und passen genau auf, dass nicht mehr Geld ausgegeben als eingenommen wird. Wir verdrängen aber unsere Verantwortung für den Werter- halt der Bundesfernstraßen. Wenn wir wie ehrbare Kauf- leute handeln würden, müssten wir zumindest den Wert unseres Anlagevermögens halten. Aber diesen Wert ken- nen wir bislang überhaupt nicht. Er steht auch nicht im Bundeshaushalt – genauso wenig wie der jährliche Wert- verlust, also die Abschreibungen. Hätten wir diese Angaben, könnten wir Politiker und die Öffentlichkeit auf einen Blick sehen, ob die flotten Sprüche von „Erhalt vor Neubau“ auch tatsächlich ein- gehalten werden. Denn mindestens den Wertverlust in Höhe der Abschreibungen müssen wir in den Erhalt ste- cken – sonst fahren wir das System auf Verschleiß. Mit dem neuen Buchungs- und Controllingsystem der VIFG bekommen wir in der Politik nun endlich das notwen- dige Instrumentarium in die Hand für so ein transparentes System. Wir müssen aber auch bereit sein, es zu nutzen und unsere liebgewonnenen Prozesse entsprechend anzupassen. Darum fordere ich die Bundesregierung auf, sich nicht auf unserem Lob für die VIFG auszuruhen und alte Denkmuster weiterzustricken. Wir schaffen jetzt die technische Möglichkeit, das genaue Sachanlagevermö- gen sowie den jährlichen Werteverzehr festzustellen. Die Berichte über marode und gesperrte Autobahnbrücken würden damit weniger werden. Einfach nur irgendwann einmal einen Infrastrukturzustandsbericht zu liefern, reicht eben nicht mehr aus. Handeln wir verantwortungsbewusst für unsere nach- folgenden Generationen. Der Anfang ist gemacht. Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 133 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 5 . November 2015 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 133. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 3 Hospiz- und Palliativversorgung TOP 4 Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes TOP 5 Prekäre Arbeitsverhältnisse TOP 31 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 32 Abschließende Beratungen ohne Aussprache TOP 6 Nachtragshaushaltsgesetz, Entlastung der Kommunen TOP 7 Verlängerung von Terrorismusbekämpfungsvorschriften TOP 8 Einführung von Gruppenverfahren TOP 9 Reformder Strukturen der Krankenhausversorgung TOP 10 Betreuungsgeld TOP 11 Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen TOP 12 Nachbarschaftspolitik gegenüber Nordafrika TOP 13 Bundeswehreinsatz in Südsudan (UNMISS) TOP 14 Artgerechte Tierhaltung TOP 15 Bundeswehreinsatz in Darfur (UNAMID) TOP 16 Studienchancen für Flüchtlinge TOP 17 Europäische Einlagensicherung TOP 18 Bevölkerungsstatistik TOP 19 Gründung der Asiatischen Infrastrukturbank TOP 20 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2016 TOP 21 Anschluss von Telekommunikationsendgeräten TOP 22 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb TOP 23 Neuorganisation der Zollverwaltung TOP 24 Besoldungsänderungsgesetz TOP 25 Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Das Wort hat der Kollege Uli Grötsch für die

    SPD-Fraktion .


    (Beifall bei der SPD und des Abg . Clemens Binninger [CDU/CSU])




Rede von Uli Grötsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich glaube, dass es bei dem heute zur Abstimmung ste-
henden Gesetzentwurf eigentlich gar nicht um die Frage
gehen kann, ob wir die Verlängerung der Gültigkeit die-
ses Gesetzes brauchen, also ob wir unseren Sicherheits-
behörden weiterhin Befugnisse zur Terrorismusbekämp-
fung geben oder nicht . Ich war bis jetzt der Meinung,
dass es im ganzen Haus oder zumindest in weiten Teilen
eigentlich unstrittig sein müsste,


(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Sollte man meinen!)


dass die Sicherheitsbehörden in Deutschland auch in
Zukunft die Befugnisse brauchen, die sie in den letzten
Jahren hatten . Denn niemand wird doch behaupten wol-
len, dass sich die Gefährdungslage hinsichtlich terroris-
tischer Bedrohungen in Deutschland etwa entspannt hat
oder dass sie sich gar erledigt hat und wir somit auf diese
Gesetze verzichten könnten .

Osama bin Laden ist zwar längst tot . Aber al-Qaida
steht bei weitem nicht mehr allein im Fokus der Öffent-
lichkeit . Auch das Thema Terrorismus entwickelt sich
weiter .

Uns zeigt in diesen Tagen – man kann schon fast sa-
gen: in diesen Jahren – das selbsternannte Kalifat des „Is-
lamischen Staates“ eine Form des Terrors, die uns bislang
unbekannt war . Diese Form des Terrors des „Islamischen
Staates“ bedroht uns ganz konkret hier in Deutschland:
durch radikalisierte Islamisten, ausreisende Dschihadis-
ten und vor allem durch Syrien-Rückkehrer, von denen
die allermeisten über Kampferfahrung verfügen .

Es geht heute nicht um die Frage, was die Ursachen
des Terrorismus in all seinen Erscheinungsformen sind,
und es geht auch nicht um die Frage der Bekämpfung der
Ursachen . Mit dem zur Abstimmung stehenden Gesetz-
entwurf geht es nur um die Befugnisse, also sozusagen
um den Rahmen, den wir den Nachrichtendiensten und
den Sicherheitsbehörden in Deutschland geben, um in
angemessener Weise auf diese Bedrohungen reagieren zu
können .

Ich glaube, ohne Auskunftseinholung etwa bei Luft-
fahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunika-
tionsdienstleistern geht es heutzutage nicht . Deshalb gibt
es zu diesem Gesetzentwurf keine Alternative .


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Die SPD-Bundestagsfraktion weiß sehr wohl, dass
mit diesen Befugnissen auch immer ein teilweise nicht
unerheblicher Grundrechtseingriff einhergeht und wir
die Freiheitsrechte mancher Bürger damit einschränken
müssen . Wir sind aber auch dafür verantwortlich, dass
sich die Menschen in unserem Land auch in Zukunft vor
Terrorismus sicher fühlen können . Deshalb haben wir
den Spagat zwischen Bürgerrechten und erforderlichen
Grundrechtseingriffen jederzeit bei jedem Gesetzentwurf
im Blick und somit auch bei diesem . Deshalb haben wir
den Gesetzentwurf fast so belassen, wie er war .


(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Fast!)


Es gibt keine wesentliche Ausweitung der nachrichten-
dienstlichen Befugnisse .

Eine kleine Änderung betrifft das Grundbuchrecht .


(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Definitionssache!)


Künftig können nicht nur Strafverfolgungsbehörden,
sondern auch Nachrichtendienste verdeckt in Grundbü-
cher und Grundakten Einblick nehmen,


(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also, das ist unwesentlich?)


um beispielsweise herauszufinden, wem ein Grundstück
gehört, auf dem sich regelmäßig rechte Vereinigungen
oder islamistische Vereinigungen treffen . Dem Eigen-
tümer darf die Grundbucheinsicht für eine bestimmte
Dauer nicht mitgeteilt werden, um Ermittlungen nicht zu
gefährden . Das halte ich für richtig, und das ist in diesem
Zusammenhang auch wichtig .


(Beifall des Abg . Rüdiger Veit [SPD])


Für die SPD war es von entscheidender Bedeutung,
dass wir das Terrorismusbekämpfungsgesetz erneut be-

Ulla Jelpke






(A) (C)



(B) (D)


fristen, und zwar bis 2021, und dass wir es dann erneut
auf seine Notwendigkeit und Wirksamkeit überprüfen,
weil sich dieses Phänomen bis zum Jahr 2021 wieder
verändert haben wird . Wir hoffen und glauben, dass wir
mit unserer Gesetzgebung dazu beitragen, dass es sich
zurückentwickelt, statt sich weiter auszubreiten .

Die Evaluierung der Durchführungspraxis des Geset-
zes hat einerseits gezeigt, dass die nachrichtendienstli-
chen Befugnisse maßvoll angewandt wurden, und ande-
rerseits, dass sie sich sehr bewährt haben . Nicht immer
sind die Erfolge der Sicherheitsbehörden öffentlich
wahrnehmbar, wie etwa bei der Verhaftung von Terror-
verdächtigen in Oberursel im April dieses Jahres . Als
wir damals das Gesetz gemacht haben, haben wir es sehr
bewusst von vornherein befristet, weil wir um die eben
schon angesprochene Sensibilität der Befugnisse wuss-
ten .

Nun geht es um die dritte Verlängerung, weil die Be-
drohung durch den internationalen Terrorismus nach wie
vor besteht, der heutzutage – wir alle kennen die Videos
des „Islamischen Staates“ – viel brutaler und hemmungs-
loser ist als jemals zuvor . Wir wissen, dass schreckliche
Terroranschläge wie im Mai 2014 im Jüdischen Museum
in Brüssel oder wie im Januar dieses Jahres auf das Sati-
reblatt Charlie Hebdo in Paris auch bei uns in Deutsch-
land passieren können .

Der „Islamische Staat“ ruft ganz konkret zu indivi-
duellen Terrortaten in Deutschland auf . Wir können und
wir dürfen uns nicht darauf verlassen, dass zivile Helden
wie im Thalys-Schnellzug weiterhin für ihre Mitbürger
ihr Leben riskieren, liebe Kolleginnen und Kollegen . Das
muss Aufgabe des Staates sein . Wir müssen den Rahmen
schaffen und den Sicherheitsbehörden die Möglichkeit
geben, diese Taten zu verhindern .


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Deshalb stellt die Große Koalition unsere Sicherheits-
behörden weiterhin gut auf . Das Bundeskriminalamt und
das Bundesamt für Verfassungsschutz bekommen neue
Planstellen in erheblichem Umfang


(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Och!)


und eine angemessene Sachmittelausstattung auch und
gerade im Cyberabwehrbereich, der auch in diesem Zu-
sammenhang ein wichtiges Thema darstellt . Auch die
Bundespolizei wird über die bereits in diesem Jahr er-
folgte und für 2016 vorgesehene Aufstockung hinaus
weitere 3 000 Stellen erhalten .


(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist überfällig!)


Wir wissen dabei sehr wohl, dass Paragrafen und re-
pressive Maßnahmen allein noch keine effektive Terro-
rismusbekämpfung gewährleisten . Die SPD-Bundestags-
fraktion und die CDU/CSU-Fraktion, also die gesamte
Große Koalition, setzen deshalb genauso sehr – der Kol-
lege Mayer hat das eben in seiner Rede angedeutet – auf
Prävention wie auf Repression .

Ich habe mich in den letzten Wochen und Monaten
mit sehr vielen im Bereich der Extremismusprävention

engagierten Vereinen und Trägern getroffen und mir ein
Bild von ihrer Arbeit gemacht . Ihre Arbeit ist gefragter
denn je . Etwa Informationsveranstaltungen der Bundes-
zentrale für politische Bildung sind völlig überlaufen .
Ich denke etwa an Ufuq e. V., an die Beratungsstelle
Hayat, die Aussteigern und Angehörigen radikalisierter
Personen konkrete und wirksame Hilfe anbietet, oder an
das Projekt „Wegweiser“ in Nordrhein-Westfalen sowie
an das Violence Prevention Network; Sie alle kennen
diese Organisationen . Es gibt in den für die Prävention
originär zuständigen Bundesländern viele solcher nied-
rigschwelligen Projekte, die sich gegen den gewaltori-
entierten Islamismus wenden und dabei sehr erfolgreich
sind . Deshalb war es richtig, dass wir im letzten Jahr den
Mittelansatz für das Bundesprogramm „Demokratie le-
ben!“ um 10 Millionen Euro auf nun 40,5 Millionen Euro
aufgestockt haben . Ich meine, dass wir diesen Weg wei-
tergehen müssen . Das ist der richtige Weg .


(Beifall bei der SPD)


Ich danke in diesem Zusammenhang unserer Bundes-
ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ma-
nuela Schwesig, die früher als andere erkannt hat, dass
es auf Prävention genauso ankommt wie auf die Arbeit
der Sicherheitsbehörden . Wer sich mit den verschiedenen
Beratungsstellen unterhält und sieht, dass das Telefon
nicht eine Minute stillsteht, der merkt schnell, dass in das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in den aktuellen
Haushaltsberatungen mehr Geld fließen muss, weil Prä-
vention genauso wichtig ist wie Repression .

Ich meine, dass es in diesem Bereich eine zentrale
Koordinierungsstelle braucht, unter deren Dach sich die
Träger und Vereine organisieren, austauschen und ver-
netzen können . Als Vorbild könnte etwa die Bundesar-
beitsgemeinschaft „Ausstieg zum Einstieg“ dienen, die
sich seit Jahren erfolgreich um ausstiegswillige Rechte
kümmert . Extremismus in jeder Form ist eine gesamt-
gesellschaftliche Aufgabe und auch eine gesamtgesell-
schaftliche Verantwortung .

Vor fast genau vier Jahren hat die Selbstenttarnung der
NSU-Terroristen Deutschland erschüttert, und sie tut das
immer noch . Seitdem versuchen wir, die Umstände auf-
zuklären . In der nächsten Woche wird der Deutsche Bun-
destag zum NSU-Terror einen zweiten Untersuchungs-
ausschuss einsetzen . Dabei ist das Ziel klar: lückenlose
Aufklärung, damit so etwas nie wieder passieren kann .
Auch vor diesem Hintergrund bin ich sehr besorgt über
das erneute Aufkeimen einer rechtsterroristischen Szene
in Teilen unseres Landes .


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Nichts anderes ist es nämlich, wenn sich organisierte,
rechte Schlägertrupps aufmachen und vor Krieg und Ter-
ror zu uns geflüchtete Menschen und ihre Unterkünfte
angreifen . Die Beobachtung dieser Rechtsterroristen ist

Uli Grötsch






(A) (C)



(B) (D)


ein Fall für unsere Sicherheitsbehörden, insbesondere für
den Verfassungsschutz .


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Manchmal kann man Zweifel bekommen!)


Wenn sich das zuständige Landesamt für Verfassungs-
schutz in Sachsen und sein Präsident dieser Aufgabe
nicht annehmen wollen, dann muss das Bundesamt für
Verfassungsschutz die Zügel in die Hand nehmen .


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Die gesetzlichen Grundlagen für diese Zuständigkeit ha-
ben wir noch vor der Sommerpause geschaffen . Ich gehe
davon aus, dass der Bundespräsident das Gesetz bald un-
terschreiben wird .

Sowohl Rechtsterror als auch islamistischer Terror
sind verabscheuungswürdig und müssen von unseren Si-
cherheitsbehörden bekämpft werden . Dafür geben wir ih-
nen unter bestimmten und gesetzlich geregelten Voraus-
setzungen das Werkzeug mit diesem Gesetz an die Hand .
Ohne dieses Gesetz katapultieren wir uns in die Steinzeit
der Terrorabwehr; das wäre fatal und verantwortungslos .
Deshalb fordere ich insbesondere die Grünen auf, der
Verlängerung der Geltungsdauer eines Gesetzes aus ge-
meinsamen Zeiten zuzustimmen .


(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Lang ist’s her!)


Vielen Dank .


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Das Wort hat die Kollegin Irene Mihalic für die Frak-

    tion Bündnis 90/Die Grünen .