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    Plenarprotokoll 18/131 Textrahmenoptionen: 16 mm Abstand oben Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 131. Sitzung Berlin, Freitag, den 16. Oktober 2015 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 5: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Ver- kehrsdaten Drucksachen 18/5088, 18/6391 . . . . . . 12761 A – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchst- speicherfrist für Verkehrsdaten Drucksachen 18/5171,18/6391 . . . . . . 12761 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbrau- cherschutz zu dem Antrag der Abge- ordneten Jan Korte, Dr . André Hahn, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Auf Vor- ratsdatenspeicherung verzichten Drucksachen 18/4971, 18/6391 . . . . . 12761 B Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 12761 C Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 12762 D Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . 12765 A Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12767 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 12768 C Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12770 B Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12771 C Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12773 B Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12773 C Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12773 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12775 B Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12775 C Dr . Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 12775 D Thorsten Hoffmann (Dortmund) (CDU/ CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12777 C Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 12779 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12780 B Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W . Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Krankenhäuser ge- meinwohlorientiert und bedarfsgerecht fi- nanzieren Drucksache 18/6326 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12779 B Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 12779 C Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä- rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12783 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015II Dr . Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12785 A Dr . Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12786 C Lothar Riebsamen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12788 A Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 12789 D Marina Kermer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12790 D Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12792 A Reiner Meier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 12792 D Heike Baehrens (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12794 A Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 12795 A Bettina Müller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12796 D Tagesordnungspunkt 27: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Den Lebensstart von Kindern in Ent- wicklungs- und Schwellenländern verbes- sern – Grundlagen für stabile Gesellschaf- ten schaffen Drucksache 18/6329 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12797 D Dr . Georg Kippels (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12797 D Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12799 B Michaela Engelmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . . 12800 C Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12801 D Waldemar Westermayer (CDU/CSU) . . . . . . 12802 C Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12803 B Stefan Rebmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12804 C Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergabe- rechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) Drucksache 18/6281 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12805 D Marcus Held (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12806 A Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 12807 B Marcus Held (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12808 A Dr . Herlind Gundelach (CDU/CSU) . . . . . . . 12809 A Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12811 A Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12812 A Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12813 C Tagesordnungspunkt 29: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Energie – zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Caren Lay, Klaus Ernst, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bad Bank-Pläne der Atomkon- zerne zurückweisen – Rückstellungen der AKW-Betreiber in einen öffent- lich-rechtlichen Fonds überführen – zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine Bad Bank für Atom – Rückstel- lungen der Atomwirtschaft in öffent- lich-rechtlichem Fonds sicherstellen Drucksachen 18/1959, 18/1465, 18/6382 . . . 12814 C Dr . Nina Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12814 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 12815 D Jens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 12816 C Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12818 A Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12819 A Hiltrud Lotze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12820 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12821 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12821 B Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 12823 C Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordne- ten Thomas Jurk, Detlef Müller (Chemnitz), Dr . Simone Raatz und Susann Rüthrich (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchst- speicherfrist für Verkehrsdaten (Zusatztages- ordnungspunkt 5 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12823 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 III Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordne- ten Lothar Binding (Heidelberg) und Svenja Stadler (beide SPD) zu der namentlichen Ab- stimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Spei- cherpflicht und Höchstspeicherfrist für Ver- kehrsdaten (Zusatztagesordnungspunkt 5 a) . . 12824 B Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Spei- cherpflicht und Höchstspeicherfrist für Ver- kehrsdaten (Zusatztagesordnungspunkt 5 a) . . 12826 C Angelika Glöckner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 12826 D Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 12827 A Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 12827 D Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12830 B Bettina Müller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12830 C Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12832 B Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12833 D Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordne- ten Dr . Matthias Zimmer (CDU/CSU) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Geset- zes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (Zu- satztagesordnungspunkt 5 a) . . . . . . . . . . . . . . 12834 B Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr . Karamba Diaby (SPD) zu den nament- lichen Abstimmungen über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD einge- brachten Entwurf eines Asylverfahrensbe- schleunigungsgesetzes (130 . Sitzung, Tages- ordnungspunkt 5 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12834 C Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Christoph Strässer (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent- wurf eines Asylverfahrensbeschleunigungs- gesetzes (130 . Sitzung, Tagesordnungs- punkt 5 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12834 C Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Kerstin Tack (SPD) zu den namentlichen Ab- stimmungen über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes (130 . Sitzung, Tagesordnungspunkt 5 a) . . . . . 12834 D Anlage 9 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12835 A (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 12761 131. Sitzung Berlin, Freitag, den 16. Oktober 2015 Beginn: 9 .00 Uhr
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    Berichtigung 130 . Sitzung, Seite 12612 C, vierte Spalte: Bei den Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Name „Omid Nouripour“ durch den Namen „Cem Özdemir“ zu ersetzen . 130 . Sitzung, Seite 12705 A, erster Absatz, erster Satz, ist wie folgt zu lesen: „Wann kommen denn die Vorschlä- ge, wie man die Instrumente EnEV und Erneuerbare-Ener- gien-Wärmegesetz sinnvoll zusammenführt und ganzheit- liche Ansätze bei der energetischen Sanierung gesetzlich besser verankert?“ Hiltrud Lotze (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 12823 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16 .10 .2015 Becker, Dirk SPD 16 .10 .2015 Beckmeyer, Uwe SPD 16 .10 .2015 Crone, Petra SPD 16 .10 .2015 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 16 .10 .2015 Ebner, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16 .10 .2015 Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 16 .10 .2015 Feiler, Uwe CDU/CSU 16 .10 .2015 Finckh-Krämer, Dr . Ute SPD 16 .10 .2015 Gambke, Dr . Thomas BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16 .10 .2015 Gleicke, Iris SPD 16 .10 .2015 Gysi, Dr . Gregor DIE LINKE 16 .10 .2015 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 16 .10 .2015 Henke, Rudolf CDU/CSU 16 .10 .2015 Heveling , Ansgar CDU/CSU 16 .10 .2015 Höger, Inge DIE LINKE 16 .10 .2015 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 16 .10 .2015 Kauder, Volker CDU/CSU 16 .10 .2015 Kolbe, Daniela SPD 16 .10 .2015 Kretschmer, Michael CDU/CSU 16 .10 .2015 Launert, Dr . Silke CDU/CSU 16 .10 .2015 Ludwig, Daniela CDU/CSU 16 .10 .2015 Mast, Katja SPD 16 .10 .2015 Middelberg, Dr . Mathias CDU/CSU 16 .10 .2015 Mihalic, Irene BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16 .10 .2015 Nietan, Dietmar SPD 16 .10 .2015 Nord, Thomas DIE LINKE 16 .10 .2015 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 16 .10 .2015 Pilger, Detlev SPD 16 .10 .2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 16 .10 .2015 Steinbach, Erika CDU/CSU 16 .10 .2015 Strässer, Christoph SPD 16 .10 .2015 Straubinger, Max CDU/CSU 16 .10 .2015 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16 .10 .2015 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16 .10 .2015 Ulrich, Alexander DIE LINKE 16 .10 .2015 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16 .10 .2015 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16 .10 .2015 Weinberg, Harald DIE LINKE 16 .10 .2015 Weiß (Emmendingen), Peter CDU/CSU 16 .10 .2015 Werner, Katrin DIE LINKE 16 .10 .2015 Wicklein, Andrea SPD 16 .10 .2015 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 16 .10 .2015 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 16 .10 .2015 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Thomas Jurk, Detlef Müller (Chemnitz), Dr. Simone Raatz und Susann Rüthrich (alle SPD) zu der namentlichen Abstim- mung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchst- speicherfrist für Verkehrsdaten (Zusatztagesord- nungspunkt 5 a) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 201512824 (A) (C) (B) (D) In den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner ist unserem Justizminister Heiko Maas mit der deutlichen Verkürzung der geplanten Speicherfristen ein beeindru- ckender Erfolg gelungen . Es wurde jedoch kein Kompro- miss erreicht, den wir nach bestem Wissen und Gewissen unterstützen könnten. Die Speicherpflicht stellt auch in der abgespeckten Form des aktuellen Gesetzesentwurfes einen massiven Eingriff in die Grundrechte dar . Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglich- keit haben, unbeobachtet miteinander kommunizieren zu können . Die anlasslose Speicherung von IP-Adres- sen, Standortdaten und anderen Kommunikationsdaten gefährdet jedoch ihre Privatsphäre, ohne dabei geeignet zu sein, Verbrechen zu verhindern . Sie kann maximal im Nachhinein bei der Verfolgung der Täterinnen und Täter helfen . Bei der Strafverfolgung bringt diese Speicherung kaum messbare Vorteile im Vergleich zur konventionel- len Ermittlungsarbeit . Wir zweifeln stark daran, dass das allgemeine Wohlbefinden und das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung durch alltägliche Überwachung ver- bessert werden kann . Stattdessen sollten wir uns darum bemühen, die Bevölkerung vor dem Missbrauch ihrer Daten zu schützen . Doch Missbrauch kann nur völlig ausgeschlossen werden, wenn erst gar keine Daten ge- sammelt und gespeichert werden . Für uns stellt die Einführung der Speicherpflicht einen Paradigmenwechsel dar . Wir befürchten, dass wir damit eine Entwicklung starten, die zukünftig eher Debatten über die Verlängerung der Höchstspeicherfristen statt über die Abschaffung der Datenspeicherung bei ausblei- bendem Erfolg zulässt . Zu dieser Entwicklung möchten wir keinen Beitrag leisten . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg) und Svenja Stadler (beide SPD) zu der namentli- chen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf ei- nes Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (Zu- satztagesordnungspunkt 5 a) In der SPD spielen die Grundwerte Freiheit, Gerech- tigkeit und Solidarität eine außerordentlich wichtige Rol- le . Sie sind Maßstab für die Kultur einer Gesellschaft . In der Vergangenheit sind vielen Kolleginnen und Kollegen die Abstimmungen über die VDS schwergefal- len . Denn trotz verschiedener rechtlicher Restriktionen, insbesondere der EU-Richtlinien, und dem Druck vieler Bürgerinnen und Bürger, wenigstens „Waffengleichheit“ zwischen Kriminellen (Terroristen) und den Strafverfol- gungsbehörden herzustellen, sind unsere Grundwerte da- von unbenommen . Die Mitgliedstaaten in Europa wollten mehrheitlich Speicherfristen von zwei Jahren . Die ehemalige Bundes- justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte – gegen har- ten Widerstand – eine Speicherfrist von maximal sechs Monaten in die Richtlinie verhandelt . Das war unser Stolz – aber ärgerlich gleichwohl . Ein prima Verhand- lungsergebnis – aber unbefriedigend . Inzwischen haben sich diese Randbedingungen glück- licherweise deutlich verändert – zum Vorteil der Freiheit . Im Koalitionsvertrag steht zwar zur Vorratsdatenspei- cherung noch: „Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsver- bindungsdaten umsetzen . Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH . Da- bei soll ein Zugriff auf die gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen . Die Speicherung der deutschen Tele- kommunikationsverbindungsdaten, die abgerufen und genutzt werden sollen, haben die Telekommunikations- unternehmen auf Servern in Deutschland vorzunehmen . Auf EU-Ebene werden wir auf eine Verkürzung der Spei- cherfrist auf drei Monate hinwirken .“ Und zu digitaler Sicherheit und Datenschutz: „Ziel der Koalition ist es, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit auch in der digitalen Welt zu schaffen und zu bewahren .“ Aber inzwischen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 8 . April 2014 die bestehende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt . Sie ist mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Uni- on nicht vereinbar . Die Speicherung von Kommunikati- onsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist danach nicht zulässig . Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass die Regelung „einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige be- schränkt“, enthalte . Damit ist dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung die Ge- schäftsgrundlage genommen und Deutschland nicht mehr zu einer Umsetzung der EU-Richtlinie verpflichtet. Bisher war dies ein großes Handicap, denn die Ableh- nung der Vorratsdatenspeicherung war eine Verletzung einer EU-Richtlinie, außerdem drohte die Zahlung von Zwangsgeldern . Das hat im Bundestag zu schwierigsten Abwägungen und teilweise in sich widersprüchlichen Positionen geführt, führen müssen, denn entweder ver- stieß man gegen eine EU-Richtlinie oder gegen seine Überzeugung, dass Vorratsdatenspeicherung weder mit EU-Recht noch mit der Verfassung vereinbar ist . Des- halb sind wir sehr froh über die Entscheidung des Euro- päischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung, ein Urteil, das sich in die Grundbewertung des Bundesver- fassungsgerichts und dessen Urteil sehr gut einfügt . Während die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten Telekommunikationsbetreibern und Internetanbie- tern zwingend vorschrieb, Verbindungs- und Standortda- ten für die Strafverfolgung zu speichern, und Deutsch- land die Richtlinie mit Wirkung ab 2008 umsetzte, hob das Bundesverfassungsgericht die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung schon im Jahr 2010 auf, Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 12825 (A) (C) (B) (D) weil sie unverhältnismäßig tief in die Grundrechte ein- griffen . Das Bundesverfassungsgericht führt aus: „[Es] handelt … sich bei einer solchen Speicherung um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streu- breite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt: Erfasst werden über den gesamten Zeitraum von sechs Monaten praktisch sämtliche Telekommunikationsver- kehrsdaten aller Bürger ohne Anknüpfung an ein zure- chenbar vorwerfbares Verhalten, eine – auch nur abstrak- te – Gefährlichkeit oder sonst eine qualifizierte Situation. Die Speicherung bezieht sich dabei auf Alltagshandeln, das im täglichen Miteinander elementar und für die Teil- nahme am sozialen Leben in der modernen Welt nicht mehr verzichtbar ist .“ „[Es] lassen sich schon aus den Daten selbst – und erst recht, wenn diese als Anknüpfungspunkte für wei- tere Ermittlungen dienen – tiefe Einblicke in das sozia- le Umfeld und die individuellen Aktivitäten eines jeden Bürgers gewinnen . … aus diesen Daten lassen sich … bei umfassender und automatisierter Auswertung bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüs- se ziehen . [Sie lassen] in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zuge- hörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen derjenigen [zu], deren Verbindungsdaten ausgewertet werden .“ „… die anlasslose Speicherung von Telekommunika- tionsverkehrsdaten [ist] geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine un- befangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Be- reichen beeinträchtigen kann .“ (BVerfG, Urt . v . 2 . März 2010–1 BvR 256/08, Rn . 210, 211, 212) So weit das Bundesverfassungsgericht (BverfG) Im politischen Raum fällt es offensichtlich schwer, die Urteile und deren Begründungen mit der gebotenen Vorsicht zu lesen . So sieht Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in Mindestspeicherfristen alias Vor- ratsdatenspeicherung noch immer ein wichtiges Mittel für die Aufklärung schwerer Straftaten: „Auch wenn die Richtlinie selbst nun aufgehoben wurde, hat die Entschei- dung aber Gewissheit gebracht, dass das Instrument der Vorratsdatenspeicherung sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich zulässig ist .“ Und weiter: „Da wir dieses Instrument dringend zur Aufklärung schwerer Straftaten sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben benötigen, dränge ich rasch auf eine kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Neuregelung .“ Das sehen wir anders . Mit Blick auf die Arbeitsergebnisse im Zusammen- hang mit den NSU-Morden, aber auch mit Blick auf die Arbeit des BND, der allem Anschein nach fremden Ge- heimdiensten geholfen hat, Bürgerinnen und Bürger so- wie deutsche und europäische Unternehmen – wer wollte wissen, wen außerdem noch – auszuspionieren, scheint der Bundesinnenminister hier eine gewagte Idee zu ver- folgen . Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht ja gerade auch zu diesem Sachverhalt erklärt, warum „Die bloße Möglichkeit, dass Daten zu Zwecken der Strafver- folgung oder der Gefahrenabwehr benötigt werden könn- ten“, den Eingriff nicht rechtfertigt . Neben de Maizière wird der fachliche Bedarf der Vor- ratsdatenspeicherung auch von der Innenministerkonfe- renz der Länder und sogar vom Deutschen Richterbund als „unerlässliches Instrument gegen die Verbrechens- bekämpfung“ gefordert . Das wurde bisher nicht bewie- sen, ist aber verständlich, denn es ist viel leichter, sich ein neues Werkzeug zu kaufen, als die vorhandenen zu schärfen . In der Großen Koalition ist es ein Meisterstück von Bundesjustizminister Heiko Maas, nun zehn bzw . vier Wochen Speicherfrist rausverhandelt zu haben . Bundes- innenminister, Polizei und Diensten ist das zu wenig, ob- wohl Ermittler auch heute schon auf gespeicherte Daten der Telekommunikationsbetreiber zugreifen können – Funkzellenabfrage . Berücksichtigen wir diese Gemengelage, wird deut- lich, wie groß der Verhandlungserfolg von Heiko Maas ist . Der Verhandlungserfolg ist maximal . Leider ist aber das mit der CDU/CSU maximal Mögliche nicht das Op- timale für unsere Gesellschaft . Exkurs: Aber es wäre ja auch merkwürdig, wenn sich Wahlergebnisse nicht in der konkreten Politik, also der Gesetzgebung, wiederfinden würden, und bei der letzten Bundestagswahl wurden CDU und CSU mehrheitlich gewählt . Solche Wahlen entscheiden auch über die ge- sellschaftliche Lage auf einer Skala zwischen Polizei- staat und freiheitlicher Demokratie . Mehr Thomas de Maizière oder mehr Heiko Maas? Am 15 . April 2015 hat Heiko Maas Leitlinien vorge- legt, die eine eng begrenzte Pflicht für alle Telekommuni- kationsanbieter zur Speicherung von wenigen, genau be- zeichneten Verkehrsdaten unter Ausnahme von Diensten der elektronischen Post – also E-Mail – enthalten . Oberste Richtschnur aller Regelungen sind dabei die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes . Die genannten Leitlini- en sind viel restriktiver als das vom Bundesverfassungs- gericht aufgehobene, ehemalige Gesetz zur Vorratsda- tenspeicherung, viel restriktiver als die aufgehobene europäische Richtlinie und auch viel restriktiver, als es CDU und CSU wollen . Es müssen nur genau bezeichnete Telekommunikati- onsdaten gespeichert werden . Dazu zählen Rufnummer, Beginn und Ende des Telefonats sowie im Fall von Inter- net-Telefondiensten auch die IP-Adressen . Diese Daten sollen zehn Wochen gespeichert werden . Eine Speicherfrist von vier Wochen gilt für die Be- zeichnung der Funkzellen, die durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzt werden . Diese kurze vierwöchige Speicherfrist ist vorgesehen, weil verhindert werden soll, dass mittels dieser Daten Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile er- stellt werden können . Zusätzlich muss im richterlichen Anordnungsbe- schluss einzelfallbezogen begründet werden, warum der Abruf von Funkzellendaten erforderlich und angemessen Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 201512826 (A) (C) (B) (D) ist . Anders als etwa in Frankreich dürfen Kommunikati- onsinhalte und aufgerufene Internetseiten nicht gespei- chert werden . Um die Grundrechte der Betroffenen auf Datenschutz und Schutz ihrer Privatsphäre zu wahren, ist der Da- tenabruf nur zur Verfolgung von schwersten Straftaten möglich . Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Journa- listen, Anwälten oder Ärzten unterliegen einem Verwer- tungsverbot . Dies gilt auch bei Zufallsfunden . Wichtig ist, dass der Zugriff auf die gespeicherten Da- ten transparent und restriktiv geregelt ist: Es gibt einen strengen Richtervorbehalt, das heißt, nur auf richterli- chen Beschluss hin dürfen Ermittlungsbehörden die Da- ten abrufen, und es gibt keine Eilkompetenz der Staats- anwaltschaft oder der Polizei . Darüber hinaus müssen die Betroffenen grundsätzlich über jeden Abruf informiert werden . Nach Ablauf der Speicherfrist von zehn bzw . vier Wochen müssen die ge- speicherten Daten gelöscht werden . Verstöße gegen die Löschpflichten oder die Weitergabe von Daten haben strenge Sanktionen für die Dienstanbieter zur Folge . Um die Sicherheit der gespeicherten Daten zu ge- währleisten, werden die Dienstanbieter zudem verpflich- tet, die Daten zu schützen . Auch müssen die Server, auf denen die Daten gespeichert werden, innerhalb Deutsch- lands stehen . Wenn ein Dienstanbieter mit den gespei- cherten Daten Handel treibt und diese unbefugt an Dritte weitergibt, ist dies zukünftig eine Straftat nach dem neu zu schaffenden Tatbestand der Datenhehlerei . Die Leitlinien sind also eine gute Grundlage für die weitere Debatte und das anstehende parlamentarische Verfahren, und am Ende kann ein ausgewogener politi- scher Kompromiss stehen . Und: Deutschland hätte damit die strikteste Regelung zur Speicherung von Verkehrsda- ten in ganz Europa . Gleichwohl werden wir einem Gesetz, das anlasslose Vorratsdatenspeicherung – auch Mindestdatenspeiche- rung oder Mindest- bzw . Höchstspeicherfrist – von Kom- munikationsdaten erlaubt, nicht zustimmen . Unser Hauptargument findet sich in der Begründung der Beschwerdeführer, die gegen die Vorratsdatenspei- cherung vor das BVerfG gezogen sind: „Die Vorratsdatenspeicherung beeinträchtige die … Unbefangenheit der Kommunikation . Der Schutz der Menschenwürde verlange ein gewisses Maß an unbe- obachteter Kommunikation …“ In den USA sehen viele Menschen das Sammeln und Speichern von Daten als unproblematisch an, dort ist allein wichtig, was mit den Daten geschieht . Demgegenüber gibt es in Deutschland die Tendenz, die missbräuchliche Verwendung von Da- ten dadurch zu verhindern, dass Daten schon gar nicht gesammelt oder gespeichert werden . Insofern bereitet die Erlaubnis der Vorratsdatenspeicherung auch einen Kul- turwandel vor, dem wir nicht Vorschub leisten möchten . Die Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung birgt na- türlich Risiken . Falls es zu terroristischen Anschlägen kommen sollte oder andere Gefahren nicht rechtzeitig erkannt würden, könnte stets der Vorwurf gemacht wer- den, mit der Vorratsdatenspeicherung hätte diese oder jene Gefahr abgewendet werden können . Aber erstens ist keinesfalls gesichert, dass Vorratsdatenspeicherung über- haupt der Gefahrenabwehr dienen kann, was der grausa- me Anschlag im Januar dieses Jahres in Frankreich zeigt . Zweitens würde das für unsere Gesellschaft bedeuten, dass das Wohlbefinden durch permanente Überwachung stärker bedroht wäre als durch terroristische Gefahren . Diese Terroristen hätten ihr Ziel erreicht: die Einschrän- kung unserer Freiheit durch Angst und permanente Über- wachung . Leider macht auch die Ablehnung der Vorratsdaten- speicherung nicht nur Freude . Wenn wir die Häme in so manchem Blog von Leuten lesen, die sich einem sensib- len Abwägungsprozess hinsichtlich der Vorratsdatenspei- cherung verschließen, erreichen uns ähnliche Bedenken, die uns den Überwachungsstaat ablehnen lassen . Noch verwunderter sind wir über Aktivisten im Web, die zwar Vorratsdatenspeicherung – und sei sie staatlich noch so gut reguliert – vehement ablehnen, aber keinen Schmerz damit haben, jede Menge persönlicher Daten bzw . Ver- haltensprofile in die Hände von privaten aus den USA gesteuerten Konzernen zu geben . Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD einge- brachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (Zusatztagesordnungspunkt 5 a) Angelika Glöckner (SPD): Dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Speicher- pflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten am Freitag, 16 .10 .2015 stimme ich, nach Abwägung aller für mich relevanten Gesichtspunkte, nicht zu . Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die europäische Datenschutzrichtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umzusetzen . Diese wurde jedoch durch den EuGH mit dem Urteil vom 8 . April 2014 wegen Verstoßes gegen die in Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechte für ungültig erklärt . Damit ist die im Koalitionsvertrag festgehaltene Verpflichtung einer nationalen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für mich obsolet . In dem nun vorliegenden Gesetzesent- wurf kann ich im Vergleich zur EU-Richtlinie zur Vor- ratsdatenspeicherung zudem keine grundsätzlichen Ver- besserungen in Bezug auf die Wahrung grundsätzlicher Rechte erkennen . Ohne Zweifel wurde es geschafft, den Gesetzesentwurf im Vergleich zur Europäischen Daten- schutzrichtlinie zu verbessern – das ist ein Verdienst der Sozialdemokratie, allen voran des Justizministers Heiko Maas –; dennoch sehe ich dieses Gesetz als grundlegen- den Eingriff in die Freiheitsrechte und die informationel- le Selbstbestimmung jedes einzelnen Bürgers . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 12827 (A) (C) (B) (D) Wie leicht solche Zugriffsrechte missbraucht werden können, erlebten wir in den letzten Jahren mehrfach . Zu- dem fehlt für mich der Nachweis, dass durch eine Ver- schärfung eine tatsächlich effektivere Strafverfolgung – geschweige denn Strafvereitelung – erfolgen kann . Gerade die Fälle von Utøya, Paris und London zeigen, nach meiner Auffassung, dass Gefahren von Einzeltätern auch auf diese Weise nicht ausgeschlossen werden kön- nen . Die technische Umsetzbarkeit und die Nutzbarkeit von neuen Technologien stellt für mich kein Argument dar, grundlegende Freiheitsrechte einzuschränken und damit die Möglichkeit zu schaffen die gesamte Bevöl- kerung unter Generalverdacht zu stellen . Grundlegende Rechte dürfen meines Erachtens nach nicht aufgrund von unbestimmten Ängsten opfern – hier verbietet sich eine Abwägung von Freiheit und vermeintlicher Sicherheit . Aus diesem Grund lehne ich den Gesetzesentwurf ab . Sebastian Hartmann (SPD): An dem Gesetzentwurf zur Verkehrsdatenspeicherung ist im Vorfeld der heuti- gen Beschlussfassung deutliche Kritik geübt worden . Diese Kritik nehme ich ernst . Gleichwohl versichert die Bundesregierung, die Kritikpunkte des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts auf- genommen und rechtsförmlich im vorliegenden Gesetz so umgesetzt zu haben, dass es auch zukünftigen juristi- schen Überprüfungen standhält . Ich kann das bezweifeln, aber nicht widerlegen . Dem Gesetzentwurf stimme ich als Mitglied der Regierungs- koalition deshalb zu . Meine Skepsis bezüglich dieses Gesetzgebungsvorha- ben habe ich seit Vorlage des ersten Referentenentwurfs immer wieder geäußert . Auch vor dem Hintergrund der letzten Fassung, über die heute abgestimmt wird, bleibe ich skeptisch . Eine anlasslose, verdachtsunabhängige, massenhafte Speicherung von Verkehrsdaten ist ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung . Sie begegnet vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit erheblichen Bedenken . Diesen Bedenken versucht der Entwurf zu begegnen, indem er Kommunikationsmedien von der Speicherpflicht ausschließt, eine Höchstspeicher- frist vorsieht sowie den Zugriff auf die Daten durch die Ermittlungsbehörden an einen konkreten Verdacht und einen Richtervorbehalt koppelt . Zudem statuiert er eine Informationspflicht über die Abrufe. Diese Maßnahmen sowie die Aussicht auf eine gerichtliche Überprüfung geben für mich letztlich den Ausschlag, dem Votum der Fraktionsmehrheit zu folgen und dem Gesetzesentwurf trotz erheblicher Bedenken zustimmen zu können . Es wird vorgetragen, dass die Verkehrsdatenspeiche- rung ein ungeeignetes Instrument sei, um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden . Sie ist demnach weder zur Prävention noch zur Strafverfolgung, weder bei der Beweissicherung noch ermittlungstaktisch brauchbar, nützlich oder gar unverzichtbar . Für behauptete Ermitt- lungserfolge aus Vorratsdatenspeicherungen ist jeder stichhaltige Praxisnachweis unterblieben . Um genau die- se Frage adäquat und klar nachvollziehbar aufklären zu können, haben wir eine umfangreiche Evaluierung des Gesetzes durchgesetzt . Ich werde auf diese Bewertung und Evaluierung streng achten und dringen, um die auf- geworfenen Zweifel auszuräumen . Ich erwarte, dass auf dieser gesetzlichen Grundlage zwischen den Telekommunikationsunternehmen und den Strafverfolgungsbehörden eine Praxis etabliert wird, die auf Basis der verfügbaren Daten und erweiterten Befug- nisse für den konkreten Ermittlungsfall effektiv vorgeht . Die verantwortlichen Stellen müssen die Sicherheit von solchen Daten vor Missbrauch und unbefugtem Zu- griff im Sinne der Datenschutzanforderungen gewähr- leisten, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Ur- teil vom 2 . März 2010 gestellt hat . Aktuell verfügbare, asymmetrische Verschlüsselungsverfahren, wie sie die Bundesrichter für den gesamten Datenbestand aus Vor- ratsdatenspeicherung explizit forderten, sind für den Umgang mit den zu erwartenden Datenmengen sowohl bezüglich der Verarbeitungsgeschwindigkeit als auch Handhabbarkeit vermutlich untauglich . Dieses Problem muss im Vollzug des Gesetzes zwingend gelöst werden . Der Bundesnetzagentur fällt die Rolle zu, die tech- nischen Richtlinien zur Umsetzung des Gesetzes zu er- stellen . Die Aufgabe ist vor dem Hintergrund der Erwar- tungen der Strafverfolgungsbehörden, den tatsächlich umsetzbaren Maßnahmen und den technischen Rahmen- bedingungen bei den Providern eine hohe Hürde, auch in dem großzügig gesteckten Zeitraum eines ganzen Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes . Den Telekommunikationsunternehmen erwächst aus der Datensammlung und -speicherung eine Bürde, die sich immerhin beziffern lässt . Ob die Schätzungen mit 200 oder 600 Millionen Euro näher an der Wahrheit sind, kann ich nicht beurteilen . Klar ist, dass Aufwand und Nutzen stets im Verhältnis stehen müssen, das heißt, dass dieser Aufwand sich wenigstens lohnt . Dem Bundesjustizminister ist zu verdanken, dass eine Höchstspeicherfrist von zehn beziehungsweise vier Wo- chen als absolute Obergrenze festgelegt wird . Dies ist gegen die sehr viel weiter reichenden Forderungen der Strafverfolgungsbehörden und des Bundesinnenministe- riums durchgesetzt worden. Die Pflicht zur Löschung der Daten nach diesem kurzen Zeitraum, der Richtervorbe- halt für Zugriffe und die Informationspflicht über jeden Abruf sind wichtige Verschärfungen der bisherigen Re- gelungen, auch im internationalen Vergleich . Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Ich lehne das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchst- speicherfrist für Verkehrsdaten ab . In der SPD spielen die Grundwerte Freiheit, Gerech- tigkeit und Solidarität eine außerordentlich wichtige Rol- le . Sie sind Maßstab für die Kultur einer Gesellschaft . In der Vergangenheit sind vielen Kolleginnen und Kollegen die Abstimmungen über die Vorratsdatenspei- cherung schwergefallen . Denn trotz verschiedener recht- licher Restriktionen, insbesondere der EU-Richtlinien, und dem Druck vieler Bürgerinnen und Bürger, wenigs- tens „Waffengleichheit“ zwischen Kriminellen (Terro- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 201512828 (A) (C) (B) (D) risten) und den Strafverfolgungsbehörden herzustellen, sind unsere Grundwerte davon unbenommen . Die Mitgliedstaaten in Europa wollten mehrheitlich Speicherfristen von zwei Jahren . Der ehemaligen Bun- desjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) war es dabei zumindest gelungen, gegen harten Widerstand eine Spei- cherfrist von maximal sechs Monaten in die Richtlinie zu verhandeln . Inzwischen haben sich diese Randbedingungen glück- licherweise deutlich verändert – zum Vorteil der Freiheit . Im Koalitionsvertrag steht zwar zur Vorratsdatenspei- cherung noch: „Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsver- bindungsdaten umsetzen . Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH . Da- bei soll ein Zugriff auf die gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen . Die Speicherung der deutschen Tele- kommunikationsverbindungsdaten, die abgerufen und genutzt werden sollen, haben die Telekommunikations- unternehmen auf Servern in Deutschland vorzunehmen . Auf EU-Ebene werden wir auf eine Verkürzung der Spei- cherfrist auf drei Monate hinwirken .“ Und zu digitaler Sicherheit und Datenschutz: „Ziel der Koalition ist es, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit auch in der digitalen Welt zu schaffen und zu bewahren .“ Aber inzwischen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 8 . April 2014 die bestehende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt . Sie ist mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Uni- on nicht vereinbar . Die Speicherung von Kommunikati- onsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist danach nicht zulässig . Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass die Regelung „einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige be- schränkt“, enthalte . Damit ist dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung die Ge- schäftsgrundlage genommen und Deutschland nicht mehr zu einer Umsetzung der EU-Richtlinie verpflichtet. Bisher war dies ein großes Handicap, denn die Ableh- nung der Vorratsdatenspeicherung war eine Verletzung einer EU-Richtlinie, außerdem drohte die Zahlung von Zwangsgeldern . Das hat im Bundestag zu schwierigsten Abwägungen und teilweise in sich widersprüchlichen Positionen geführt, führen müssen, denn entweder ver- stieß man gegen eine EU-Richtlinie oder gegen seine Überzeugung, dass Vorratsdatenspeicherung weder mit EU-Recht noch mit der Verfassung vereinbar ist . Deshalb bin ich sehr froh über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung, ein Urteil, das sich in die Grundbewertung des Bundesverfassungsge- richts und dessen Urteil sehr gut einfügt . Während die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten Telekommunikationsbetreibern und Internetanbie- tern zwingend vorschrieb, Verbindungs- und Standortda- ten für die Strafverfolgung zu speichern, und Deutsch- land die Richtlinie mit Wirkung ab 2008 umsetzte, hob das Bundesverfassungsgericht die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung schon im Jahr 2010 auf, weil sie unverhältnismäßig tief in die Grundrechte ein- griffen . Das Bundesverfassungsgericht führt aus: „[Es] handelt … sich bei einer solchen Speicherung um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streu- breite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt: Erfasst werden über den gesamten Zeitraum von sechs Monaten praktisch sämtliche Telekommunikationsver- kehrsdaten aller Bürger ohne Anknüpfung an ein zure- chenbar vorwerfbares Verhalten, eine – auch nur abstrak- te – Gefährlichkeit oder sonst eine qualifizierte Situation. Die Speicherung bezieht sich dabei auf Alltagshandeln, das im täglichen Miteinander elementar und für die Teil- nahme am sozialen Leben in der modernen Welt nicht mehr verzichtbar ist .“ „[Es] lassen sich schon aus den Daten selbst – und erst recht, wenn diese als Anknüpfungspunkte für weitere Ermittlungen dienen – tiefe Einblicke in das soziale Umfeld und die individuellen Aktivitäten eines jeden Bürgers gewinnen . … aus diesen Daten lassen sich … bei umfassender und automatisierter Auswertung bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüs- se ziehen . [Sie lassen] in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zuge- hörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen derjenigen [zu], deren Verbindungsdaten ausgewertet werden .“ „… die anlasslose Speicherung von Telekommuni- kationsverkehrsdaten [ist] geeignet, ein diffus bedroh- liches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann .“ (BVerfG, Urt . v . 2 . März 2010–1 BvR 256/08, Rn . 210, 211, 212) Im politischen Raum fällt es offensichtlich schwer, die Urteile und deren Begründungen mit der gebotenen Vorsicht zu lesen . So sieht Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in Mindestspeicherfristen alias Vor- ratsdatenspeicherung noch immer ein wichtiges Mittel für die Aufklärung schwerer Straftaten: „Auch wenn die Richtlinie selbst nun aufgehoben wurde, hat die Entschei- dung aber Gewissheit gebracht, dass das Instrument der Vorratsdatenspeicherung sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich zulässig ist .“ Und weiter: „Da wir dieses Instrument dringend zur Aufklärung schwerer Straftaten sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben benötigen, dränge ich rasch auf eine kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Neuregelung .“ Das sehe ich anders . Mit Blick auf die Arbeitsergebnisse im Zusammen- hang mit den NSU-Morden, aber auch mit Blick auf die Arbeit des BND, der allem Anschein nach fremden Geheimdiensten geholfen hat, Bürgerinnen und Bürger sowie deutsche und europäische Unternehmen – wer Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 12829 (A) (C) (B) (D) wollte wissen, wen außerdem noch – auszuspionieren, scheint der Bundesinnenminister hier eine gewagte Idee zu verfolgen . Außerdem hat das Bundesverfassungsge- richt ja gerade auch zu diesem Sachverhalt erklärt, war- um „Die bloße Möglichkeit, dass Daten zu Zwecken der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr benötigt wer- den könnten …“, den Eingriff nicht rechtfertigt . Neben de Maizière wird der fachliche Bedarf der Vor- ratsdatenspeicherung auch von der Innenministerkonfe- renz der Länder und sogar vom Deutschen Richterbund als „unerlässliches Instrument gegen die Verbrechens- bekämpfung“ gefordert . Das wurde bisher nicht bewie- sen, ist aber verständlich, denn es ist viel leichter, sich ein neues Werkzeug zu kaufen, als die vorhandenen zu schärfen . In der Großen Koalition ist es Bundesjustizminister Heiko Maas gelungen, geringere Speicherfristen von zehn bzw . vier Wochen in das Gesetz zu verhandeln . Bundesinnenminister, Polizei und Diensten ist das zu we- nig, obwohl Ermittler auch heute schon auf gespeicherte Daten der Telekommunikationsbetreiber zugreifen kön- nen – Funkzellenabfrage . Berücksichtigen wir diese Gemengelage, wird deut- lich, wie groß der Verhandlungserfolg von Heiko Maas ist . Der Verhandlungserfolg ist maximal . Leider ist aber das mit der CDU/CSU maximal Mögliche nicht das Op- timale für unsere Gesellschaft . Exkurs: Aber es wäre ja auch merkwürdig, wenn sich Wahlergebnisse nicht in der konkreten Politik, also der Gesetzgebung, wiederfinden würden, und bei der letzten Bundestagswahl wurden CDU und CSU mehrheitlich gewählt . Solche Wahlen entscheiden auch über die ge- sellschaftliche Lage auf einer Skala zwischen Polizei- staat und freiheitlicher Demokratie . Mehr Thomas de Maizière oder mehr Heiko Maas? Am 15 . April 2015 hat Heiko Maas Leitlinien vorge- legt, die eine eng begrenzte Pflicht für alle Telekommuni- kationsanbieter zur Speicherung von wenigen, genau be- zeichneten Verkehrsdaten unter Ausnahme von Diensten der elektronischen Post – also E-Mail – enthalten . Oberste Richtschnur aller Regelungen sind dabei die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes . Die genannten Leitlini- en sind viel restriktiver als das vom Bundesverfassungs- gericht aufgehobene, ehemalige Gesetz zur Vorratsda- tenspeicherung, viel restriktiver als die aufgehobene europäische Richtlinie und auch viel restriktiver, als es CDU und CSU wollen . Es müssen nur genau bezeichnete Telekommunikati- onsdaten gespeichert werden . Dazu zählen Rufnummer, Beginn und Ende des Telefonats sowie im Fall von Inter- net-Telefondiensten auch die IP-Adressen . Diese Daten sollen zehn Wochen gespeichert werden . Eine Speicherfrist von vier Wochen gilt für die Be- zeichnung der Funkzellen, die durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzt werden . Diese kurze vierwöchige Speicherfrist ist vorgesehen, weil verhindert werden soll, dass mittels dieser Daten Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile er- stellt werden können . Zusätzlich muss im richterlichen Anordnungsbe- schluss einzelfallbezogen begründet werden, warum der Abruf von Funkzellendaten erforderlich und angemessen ist . Anders als etwa in Frankreich dürfen Kommunikati- onsinhalte und aufgerufene Internetseiten nicht gespei- chert werden . Um die Grundrechte der Betroffenen auf Datenschutz und Schutz ihrer Privatsphäre zu wahren, ist der Da- tenabruf nur zur Verfolgung von schwersten Straftaten möglich . Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Journa- listen, Anwälten oder Ärzten unterliegen einem Verwer- tungsverbot . Dies gilt auch bei Zufallsfunden . Wichtig ist, dass der Zugriff auf die gespeicherten Da- ten transparent und restriktiv geregelt ist: Es gibt einen strengen Richtervorbehalt, das heißt, nur auf richterli- chen Beschluss hin dürfen Ermittlungsbehörden die Da- ten abrufen, und es gibt keine Eilkompetenz der Staats- anwaltschaft oder der Polizei . Darüber hinaus müssen die Betroffenen grundsätzlich über jeden Abruf informiert werden . Nach Ablauf der Speicherfrist von zehn bzw . vier Wochen müssen die ge- speicherten Daten gelöscht werden . Verstöße gegen die Löschpflichten oder die Weitergabe von Daten haben strenge Sanktionen für die Dienstanbieter zur Folge . Um die Sicherheit der gespeicherten Daten zu ge- währleisten, werden die Dienstanbieter zudem verpflich- tet, die Daten zu schützen . Auch müssen die Server, auf denen die Daten gespeichert werden, innerhalb Deutsch- lands stehen . Wenn ein Dienstanbieter mit den gespei- cherten Daten Handel treibt und diese unbefugt an Dritte weitergibt, ist dies zukünftig eine Straftat nach dem neu zu schaffenden Tatbestand der Datenhehlerei . Die Leitlinien sind also eine gute Grundlage für die weitere Debatte und das anstehende parlamentarische Verfahren, und am Ende kann ein ausgewogener politi- scher Kompromiss stehen . Und: Deutschland hätte damit die strikteste Regelung zur Speicherung von Verkehrsda- ten in ganz Europa . Gleichwohl werde ich einem Gesetz, das anlasslose Vorratsdatenspeicherung – auch Mindestdatenspeiche- rung oder Mindest- bzw . Höchstspeicherfrist – von Kom- munikationsdaten erlaubt, nicht zustimmen . Mein Hauptargument findet sich in der Begründung der Beschwerdeführer, die gegen die Vorratsdatenspei- cherung vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sind: „Die Vorratsdatenspeicherung beeinträchtige die … Unbefangenheit der Kommunikation . Der Schutz der Menschenwürde verlange ein gewisses Maß an unbeob- achteter Kommunikation …“ . In den USA sehen viele Menschen das Sammeln und Speichern von Daten als unproblematisch an, dort ist allein wichtig, was mit den Daten geschieht . Demgegenüber gibt es in Deutschland die Tendenz, die missbräuchliche Verwendung von Da- ten dadurch zu verhindern, dass Daten schon gar nicht gesammelt oder gespeichert werden . Insofern bereitet die Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 201512830 (A) (C) (B) (D) Erlaubnis der Vorratsdatenspeicherung auch einen Kul- turwandel vor, dem ich nicht Vorschub leisten möchte . Die Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung birgt na- türlich Risiken . Falls es zu terroristischen Anschlägen kommen sollte oder andere Gefahren nicht rechtzeitig erkannt würden, könnte stets der Vorwurf gemacht wer- den, mit der Vorratsdatenspeicherung hätte diese oder jene Gefahr abgewendet werden können . Aber erstens ist keinesfalls gesichert, dass Vorratsdatenspeicherung über- haupt der Gefahrenabwehr dienen kann, was der grausa- me Anschlag im Januar dieses Jahres in Frankreich zeigt . Zweitens würde das für unsere Gesellschaft bedeuten, dass das Wohlbefinden durch permanente Überwachung stärker bedroht wäre als durch terroristische Gefahren . Diese Terroristen hätten ihr Ziel erreicht: Die Einschrän- kung unserer Freiheit durch Angst und permanente Über- wachung . Hilde Mattheis (SPD): Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD darauf verständig, die Vorrats- datenspeicherung in Deutschland nach Vorgabe durch europäisches Recht umzusetzen . Aber inzwischen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 8 . April 2014 die bestehende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt . Sie ist mit der Charta der Grund- rechte der Europäischen Union nicht vereinbar . Die Spei- cherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist danach nicht zulässig . Die Richter begrün- den ihre Entscheidung damit, dass die Regelung „einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt“, enthalte . Damit ist dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung die Ge- schäftsgrundlage genommen und Deutschland nicht mehr zu einer Umsetzung der EU-Richtlinie verpflichtet. Es besteht also keine rechtliche Notwendigkeit aufseiten der EU, dieses Instrument einzuführen . Im Gegenteil: Auch das höchste europäische Gericht hat festgestellt, dass die VDS nicht mit den Grundrechten vereinbar ist . Ähnliches hat bereits das Bundesverfassungsgericht 2010 zur damaligen nationalen Regelung zur Vorratsda- tenspeicherung geurteilt . Das Gericht hob die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung auf, weil sie unverhältnismäßig tief in die Grundrechte eingriffen . Trotz dieses Urteils hält Bundesinnenminister de Maizière an der Vorratsdatenspeicherung fest . Er meint, dass dieses Instrument „zur Aufklärung schwerer Straftaten sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben“ benötigt wird . Diese These konnte fachlich nie bestätigt werden . In- folge des Verfassungsgerichtsentscheides 2010 kamen sowohl der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages als auch andere namhafte Einrichtungen zu dem Schluss, dass das Instrument nicht dazu beiträgt, die Aufklärungs- quote von Straftaten signifikant zu erhöhen. Es ist somit unverständlich, warum nun wieder ein Instrument einge- führt soll, um erneut wissenschaftlich festzustellen, dass es überflüssig ist. Die von der SPD herausgehandelten Verbesserun- gen – wie die Reduzierung der Speicherfrist – sind nur ein schwacher Trost und ändern nichts am grundsätzli- chen Problem: Die Vorratsdatenspeicherung verkehrt die Unschuldsvermutung ins Gegenteil: Alle Bürgerin- nen und Bürger werden ohne Anlass überwacht, da ihre Kommunikationsdaten gespeichert und, bei Bedarf, ab- gerufen werden . Dieses Prinzip birgt das massive Risiko eines Missbrauchs der in großem Umfang gespeicherten Daten . Es ist daher nicht nachzuvollziehen, warum wir die Vorratsdatenspeicherung brauchen . Sie kann nicht gesi- chert helfen, schweren Straftaten vorzubeugen oder bei deren Aufklärung zu helfen . Das belegt der grausame Anschlag in Frankreich im Januar 2015 . Die Vorratsda- tenspeicherung bringt kaum mehr Sicherheit, aber defi- nitiv weniger Freiheit für den Einzelnen, der in seiner Menschenwürde eingeschränkt wird . Zu dieser gehört nämlich auch ein gewisses Maß an unbeobachteter Kom- munikation, wie das Bundesverfassungsgericht festge- stellt hat . Aus diesem Grund lehne ich die Vorratsdatenspeiche- rung und damit auch den vorliegenden Gesetzesentwurf ab . Bettina Müller (SPD): In der SPD spielen die Grund- werte Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität eine außer- ordentlich wichtige Rolle . Sie sind Maßstab für die Kul- tur einer Gesellschaft . In der Vergangenheit sind vielen Kolleginnen und Kollegen die Abstimmungen über die VDS schwergefal- len . Denn trotz verschiedener rechtlicher Restriktionen, insbesondere der EU-Richtlinien, und dem Druck vieler Bürgerinnen und Bürger, wenigstens „Waffengleichheit“ zwischen Kriminellen (Terroristen) und den Strafverfol- gungsbehörden herzustellen, sind unsere Grundwerte da- von unbenommen . Die Mitgliedstaaten in Europa wollten mehrheitlich Speicherfristen von zwei Jahren . Die ehemalige Bun- desjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte – ge- gen harten Widerstand – eine Speicherfrist von maximal sechs Monaten in die Richtlinie verhandelt . Das war un- ser Stolz – aber ärgerlich gleichwohl . Ein prima Verhand- lungsergebnis – aber unbefriedigend . Inzwischen haben sich diese Randbedingungen glück- licherweise deutlich verändert – zum Vorteil der Freiheit . Im Koalitionsvertrag steht zwar zur Vorratsdatenspei- cherung noch: „Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsver- bindungsdaten umsetzen . Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH . Da- bei soll ein Zugriff auf die gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen . Die Speicherung der deutschen Tele- kommunikationsverbindungsdaten, die abgerufen und genutzt werden sollen, haben die Telekommunikations- unternehmen auf Servern in Deutschland vorzunehmen . Auf EU-Ebene werden wir auf eine Verkürzung der Spei- cherfrist auf drei Monate hinwirken .“ Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 12831 (A) (C) (B) (D) Und zu digitaler Sicherheit und Datenschutz: „Ziel der Koalition ist es, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit auch in der digitalen Welt zu schaffen und zu bewahren .“ Aber inzwischen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 8 . April 2014 die bestehende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt . Sie ist mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Uni- on nicht vereinbar . Die Speicherung von Kommunikati- onsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist danach nicht zulässig . Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass die Regelung „einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige be- schränkt“, enthalte . Damit ist dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung die Ge- schäftsgrundlage genommen und Deutschland nicht mehr zu einer Umsetzung der EU-Richtlinie verpflichtet. Bisher war dies ein großes Handicap, denn die Ableh- nung der Vorratsdatenspeicherung war eine Verletzung einer EU-Richtlinie, außerdem drohte die Zahlung von Zwangsgeldern . Das hat im Bundestag zu schwierigsten Abwägungen und teilweise in sich widersprüchlichen Positionen geführt, führen müssen, denn entweder ver- stieß man gegen eine EU-Richtlinie oder gegen seine Überzeugung, dass Vorratsdatenspeicherung weder mit EU-Recht noch mit der Verfassung vereinbar ist . Deshalb bin ich sehr froh über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung, ein Urteil, das sich in die Grundbewertung des Bundesverfassungsge- richts und dessen Urteil sehr gut einfügt . Während die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten Telekommunikationsbetreibern und Internetanbie- tern zwingend vorschrieb, Verbindungs- und Standortda- ten für die Strafverfolgung zu speichern und Deutschland die Richtlinie mit Wirkung ab 2008 umsetzte, hob das Bundesverfassungsgericht die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung schon im Jahr 2010 auf, weil sie unverhältnismäßig tief in die Grundrechte eingriffen . Das Bundesverfassungsgericht führt aus: „[Es] handelt … sich bei einer solchen Speicherung um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streu- breite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt: Erfasst werden über den gesamten Zeitraum von sechs Monaten praktisch sämtliche Telekommunikationsver- kehrsdaten aller Bürger ohne Anknüpfung an ein zure- chenbar vorwerfbares Verhalten, eine – auch nur abstrak- te – Gefährlichkeit oder sonst eine qualifizierte Situation. Die Speicherung bezieht sich dabei auf Alltagshandeln, das im täglichen Miteinander elementar und für die Teil- nahme am sozialen Leben in der modernen Welt nicht mehr verzichtbar ist .“ „[Es] lassen sich schon aus den Daten selbst – und erst recht, wenn diese als Anknüpfungspunkte für wei- tere Ermittlungen dienen – tiefe Einblicke in das sozia- le Umfeld und die individuellen Aktivitäten eines jeden Bürgers gewinnen . … aus diesen Daten lassen sich … bei umfassender und automatisierter Auswertung bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüs- se ziehen . [Sie lassen] in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zuge- hörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen derjenigen [zu], deren Verbindungsdaten ausgewertet werden .“ „… die anlasslose Speicherung von Telekommuni- kationsverkehrsdaten [ist] geeignet, ein diffus bedroh- liches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann .“ (BVerfG, Urt . v . 2 . März 2010–1 BvR 256/08, Rn . 210, 211, 212) So weit das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) . Im politischen Raum fällt es offensichtlich schwer, die Urteile und deren Begründungen mit der gebotenen Vorsicht zu lesen . So sieht Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in Mindestspeicherfristen alias Vor- ratsdatenspeicherung noch immer ein wichtiges Mittel für die Aufklärung schwerer Straftaten: „Auch wenn die Richtlinie selbst nun aufgehoben wurde, hat die Entschei- dung aber Gewissheit gebracht, dass das Instrument der Vorratsdatenspeicherung sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich zulässig ist .“ Und weiter: „Da wir dieses Instrument dringend zur Aufklärung schwerer Straftaten sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben benötigen, dränge ich rasch auf eine kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Neuregelung .“ Das sehe ich anders . Mit Blick auf die Arbeitsergebnisse im Zusammen- hang mit den NSU-Morden, aber auch mit Blick auf die Arbeit des BND, der allem Anschein nach fremden Ge- heimdiensten geholfen hat, Bürgerinnen und Bürger so- wie deutsche und europäische Unternehmen – wer wollte wissen, wen außerdem noch – auszuspionieren, scheint der Bundesinnenminister hier eine gewagte Idee zu ver- folgen . Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht ja gerade auch zu diesem Sachverhalt erklärt, warum „Die bloße Möglichkeit, dass Daten zu Zwecken der Strafver- folgung oder der Gefahrenabwehr benötigt werden könn- ten“, den Eingriff nicht rechtfertigt . Neben de Maizière wird der fachliche Bedarf der Vor- ratsdatenspeicherung auch von der Innenministerkonfe- renz der Länder und sogar vom Deutschen Richterbund als „unerlässliches Instrument gegen die Verbrechens- bekämpfung“ gefordert . Das wurde bisher nicht bewie- sen, ist aber verständlich, denn es ist viel leichter, sich ein neues Werkzeug zu kaufen, als die vorhandenen zu schärfen . In der Großen Koalition ist es ein Meisterstück von Bundesjustizminister Heiko Maas, nun zehn bzw . vier Wochen Speicherfrist rausverhandelt zu haben . Bundes- innenminister, Polizei und Diensten ist das zu wenig, ob- wohl Ermittler auch heute schon auf gespeicherte Daten der Telekommunikationsbetreiber zugreifen können – Funkzellenabfrage . Berücksichtigen wir diese Gemengelage, wird deut- lich, wie groß der Verhandlungserfolg von Heiko Maas Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 201512832 (A) (C) (B) (D) ist . Der Verhandlungserfolg ist maximal . Leider ist aber das mit der CDU/CSU maximal Mögliche nicht das Op- timale für unsere Gesellschaft . Ich werde daher einem Gesetz, das anlasslose Vorrats- datenspeicherung – auch Mindestdatenspeicherung oder Mindest- bzw . Höchstspeicherfrist – von Kommunikati- onsdaten erlaubt, nicht zustimmen . Mein Hauptargument findet sich in der Begründung der Beschwerdeführer, die gegen die Vorratsdatenspei- cherung vor das BVerfG gezogen sind: „Die Vorratsdatenspeicherung beeinträchtige die … Unbefangenheit der Kommunikation . Der Schutz der Menschenwürde verlange ein gewisses Maß an unbeob- achteter Kommunikation …“ . In den USA sehen viele Menschen das Sammeln und Speichern von Daten als unproblematisch an, dort ist allein wichtig, was mit den Daten geschieht . Demgegenüber gibt es in Deutschland die Tendenz, die missbräuchliche Verwendung von Da- ten dadurch zu verhindern, dass Daten schon gar nicht gesammelt oder gespeichert werden . Insofern bereitet die Erlaubnis der Vorratsdatenspeicherung auch einen Kul- turwandel vor, dem ich nicht Vorschub leisten möchte . Die Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung birgt na- türlich Risiken . Falls es zu terroristischen Anschlägen kommen sollte oder andere Gefahren nicht rechtzeitig erkannt würden, könnte stets der Vorwurf gemacht wer- den, mit der Vorratsdatenspeicherung hätte diese oder jene Gefahr abgewendet werden können . Aber erstens ist keinesfalls gesichert, dass Vorratsdatenspeicherung über- haupt der Gefahrenabwehr dienen kann, was der grausa- me Anschlag im Januar dieses Jahres in Frankreich zeigt . Zweitens würde das für unsere Gesellschaft bedeuten, dass das Wohlbefinden durch permanente Überwachung stärker bedroht wäre als durch terroristische Gefahren . Diese Terroristen hätten ihr Ziel erreicht: Die Einschrän- kung unserer Freiheit durch Angst und permanente Über- wachung . Markus Paschke (SPD): In der SPD spielen die Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität eine außerordentlich wichtige Rolle . Sie sind Maßstab für die Kultur einer Gesellschaft . Im Koalitionsvertrag steht zur Vorratsdatenspeiche- rung: „Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen . Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH . Dabei soll ein Zugriff auf die gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen . Die Speicherung der deutschen Telekommunikationsver- bindungsdaten, die abgerufen und genutzt werden sollen, haben die Telekommunikationsunternehmen auf Servern in Deutschland vorzunehmen . Auf EU-Ebene werden wir auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinwirken .“ Und zu digitaler Sicherheit und Datenschutz: „Ziel der Koalition ist es, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit auch in der digitalen Welt zu schaffen und zu bewahren .“ Aber inzwischen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 8 . April 2014 die bestehende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt . Sie ist mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Uni- on nicht vereinbar . Die Speicherung von Kommunikati- onsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist danach nicht zulässig . Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass die Regelung „einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten . der sich nicht auf das absolut Notwendige be- schränkt“, enthalte . Während die Europäische Richtlinie zur Vorratsspei- cherung von Daten Telekommunikationsbetreibern und Internetanbietern zwingend vorschrieb . Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung zu speichern, und Deutschland die Richtlinie mit Wirkung ab 2008 umsetzte, hob das Bundesverfassungsgericht die deut- schen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung schon im Jahr 2010 auf, weil sie unverhältnismäßig tief in die Grundrechte eingriffen . Das Bundesverfassungsgericht führt aus: „[Es] handelt . . . sich bei einer solchen Speicherung um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streu- breite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt: Erfasst werden über den gesamten Zeitraum von sechs Monaten praktisch sämtliche Telekommunikationsver- kehrsdaten aller Bürger ohne Anknüpfung an ein zure- chenbar vorwerfbares Verhalten, eine – auch nur abstrak- te – Gefährlichkeit oder sonst eine qualifizierte Situation. Die Speicherung bezieht sich dabei auf Alltagshandeln, das im täglichen Miteinander elementar und für die Teil- nahme am sozialen Leben in der modernen Welt nicht mehr verzichtbar ist .“ „[Es] lassen sich schon aus den Daten selbst – und erst recht, wenn diese als Anknüpfungspunkte für wei- tere Ermittlungen dienen – tiefe Einblicke in das sozia- le Umfeld und die individuellen Aktivitäten eines jeden Bürgers gewinnen . . . . aus diesen Daten lassen sich . . . bei umfassender und automatisierter Auswertung bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüs- se ziehen . [Sie lassen] in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zuge- hörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen derjenigen [zu], deren Verbindungsdaten ausgewertet werden .“ „ . . . die anlasslose Speicherung von Telekommuni- kationsverkehrsdaten [ist] geeignet, ein diffus bedroh- liches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann .“ (BVerfG, Urt . v . 2 . März 2010–1 BvR 256/08, Rn . 210, 211, 212) So weit das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) . In der Großen Koalition ist es ein Meisterstück von Bundesjustizminister Heiko Maas, nun zehn bzw . vier Wochen Speicherfrist rausverhandelt zu haben . Bun- desinnenminister, Polizei und Diensten ist das zu wenig, obwohl Ermittler auch heute schon auf gespeicherte Da- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 12833 (A) (C) (B) (D) ten der Telekommunikationsbetreiber, u . a . Funkzellen- abfragen, zugreifen können . Berücksichtigen wir diese Gemengelage, wird deut- lich, wie groß der Verhandlungserfolg von Heiko Maas ist . Der Verhandlungserfolg ist maximal . Am 15 . April 2015 hat Heiko Maas Leitlinien vorge- legt, die eine eng begrenzte Pflicht für alle Telekommuni- kationsanbieter zur Speicherung von wenigen, genau be- zeichneten Verkehrsdaten unter Ausnahme von Diensten der elektronischen Post – also E-Mail – enthalten . Oberste Richtschnur aller Regelungen sind dabei die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes . Die genannten Leitlini- en sind viel restriktiver als das vom Bundesverfassungs- gericht aufgehobene, ehemalige Gesetz zur Vorratsda- tenspeicherung, viel restriktiver als die aufgehobene europäische Richtlinie und auch viel restriktiver, als es CDU und CSU wollen . Es müssen nur genau bezeichnete Telekommunikati- onsdaten gespeichert werden . Dazu zählen Rufnummer, Beginn und Ende des Telefonats sowie im Fall von Inter- net-Telefondiensten auch die IP-Adressen . Diese Daten sollen zehn Wochen gespeichert werden . Eine Speicherfrist von vier Wochen gilt für die Be- zeichnung der Funkzellen, die durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzt werden . Diese kurze vierwöchige Speicherfrist ist vorgesehen . weil verhindert werden soll, dass mittels dieser Daten Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile er- stellt werden können . Zusätzlich muss im richterlichen Anordnungsbe- schluss einzelfallbezogen begründet werden, warum der Abruf von Funkzellendaten erforderlich und angemessen ist . Anders als etwa in Frankreich dürfen Kommunikati- onsinhalte und aufgerufene Internetseiten nicht gespei- chert werden . Um die Grundrechte der Betroffenen auf Datenschutz und Schutz ihrer Privatsphäre zu wahren, ist der Da- tenabruf nur zur Verfolgung von schwersten Straftaten möglich . Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Journa- listen, Anwälten oder Ärzten unterliegen einem Verwer- tungsverbot . Dies gilt auch bei Zufallsfunden . Wichtig ist, dass der Zugriff auf die gespeicherten Da- ten transparent und restriktiv geregelt ist: Es gibt einen strengen Richtervorbehalt, das heißt, nur auf richterli- chen Beschluss hin dürfen Ermittlungsbehörden die Da- ten abrufen, und es gibt keine Eilkompetenz der Staats- anwaltschaft oder der Polizei . Darüber hinaus müssen die Betroffenen grundsätzlich über jeden Abruf informiert werden . Nach Ablauf der Speicherfrist von zehn bzw . vier Wochen müssen die ge- speicherten Daten gelöscht werden . Verstöße gegen die Löschpflichten oder die Weitergabe von Daten haben strenge Sanktionen für die Dienstanbieter zur Folge . Um die Sicherheit der gespeicherten Daten zu ge- währleisten, werden die Dienstanbieter zudem verpflich- tet, die Daten zu schützen . Auch müssen die Server, auf denen die Daten gespeichert werden, innerhalb Deutsch- lands stehen, Wenn ein Dienstanbieter mit den gespei- cherten Daten Handel treibt und diese unbefugt an Dritte weitergibt, ist dies zukünftig eine Straftat nach dem neu zu schaffenden Tatbestand der Datenhehlerei . Die Leitlinien sind also eine gute Grundlage für die weitere Debatte und das anstehende parlamentarische Verfahren, und am Ende kann ein ausgewogener politi- scher Kompromiss stehen . Und: Deutschland hätte damit die strikteste Regelung zur Speicherung von Verkehrsda- ten in ganz Europa . Deshalb werde ich dem Gesetz in Abwägung der Vor- und Nachteile zustimmen . Wenn ich die Häme in so manchem Blog von Leuten lese, die sich einem sensiblen Abwägungsprozess hin- sichtlich der Vorratsdatenspeicherung verschließen, habe ich ähnliche Bedenken, wie bei denen, die einen Über- wachungsstaat fordern, Noch verwunderter bin ich über Aktivisten im Web, die zwar Vorratsdatenspeicherung – und sei sie staatlich noch so gut reguliert – vehement ab- lehnen, aber kein Problem damit haben, jede Menge per- sönlicher Daten bzw. Verhaltensprofile in die Hände von privaten aus den USA gesteuerten Konzernen zu geben . Mechthild Rawert (SPD): Mit dem Gesetz zur Ein- führung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten wird die Grundlage geschaffen, dass anlasslos und flächendeckend Telekommunikations- und hochsensible Ortungsdaten über Wochen bzw . Monate gespeichert werden. Diese anlasslose und flächendecken- de Vorratsdatenspeicherung ist ein undifferenziertes und rechtlich unverhältnismäßiges Überwachungsinstrument, das die Grundrechte in unzumutbarer Art einschränkt und alle BürgerInnen unter einen Generalverdacht stellt . Die Speicherung von Telekommunikationsdaten birgt durch die dabei entstehenden Datenmengen ein unver- hältnismäßiges Risiko, das keineswegs mit vermeintli- chen, aber objektiv nicht zu belegenden Vorteilen bei der Strafverfolgung aufgewogen werden kann . Zur Aufklä- rung von Straftaten müssen alle vorhandenen rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden und Ermittlungsbehörden ausreichend personell und technisch ausgestattet sein . Ein Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländi- sches und internationales Strafrecht im Auftrag des Bun- desjustizministeriums kam 2011 zu dem Ergebnis, dass keine Schutzlücke durch das Fehlen der Vorratsdaten- speicherung existiert . Ich sehe mit Sorge, dass mit diesem Gesetzentwurf der Staat einen Paradigmenwechsel hin zu einer anlass- losen und flächendeckenden Speicherung von Daten der Bürgerinnen und Bürger anordnet . Hier wird Freiheit ge- gen eine vermeintliche Sicherheit, von der ich noch nicht einmal überzeugt bin, dass wir sie damit erreichen, in überzogener Weise eingeengt . Ungeklärt ist für mich auch, welche Beweiskraft die gespeicherten und gegebenenfalls ausgelesenen Daten haben werden . Da Gesprächsinhalte – und das ist gut so – nicht gespeichert werden dürfen, kann eine Person ins Visier der Ermittlungsbehörden gelangen, die zwar Kontakt mit einem Tatverdächtigen hat, aber mit den mutmaßlichen Taten nichts zu tun hat . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 201512834 (A) (C) (B) (D) Mich treibt auch die Sorge um die Sicherheit der ge- speicherten Daten um . Nicht zuletzt der Hackerangriff auf das Datennetz des Deutschen Bundestages zeigt, dass nichts und niemand davor geschützt ist, dass seine oder ihre Daten von fremden, unbefugten Menschen „abge- griffen“ werden können und ein Missbrauch der gespei- cherten Daten niemals ausgeschlossen werden kann . Die BefürworterInnen der Vorratsdatenspeicherung be- gründen ihr Votum mit besserer Erkenntnisgewinnung für die Strafverfolgungsbehörden . Diese könnten bislang nicht auf alle Verbindungsdaten zugreifen und so entscheidende Verknüpfungen nicht nachvollziehen, um schwere Straf- taten zu verhindern . Dieser Argumentation kann ich nicht folgen . Sicherlich ist es für alle Strafverfolgungsbehör- den – und auch für mich – von Interesse, schwere Straftaten aufzuklären und das Begehen schwerer Straftaten zu ver- hindern . Mir ist aber nach wie vor nicht klar, wie aus dem entstehenden Datenwust die entsprechenden Verbindungs- daten herausgefiltert werden können, ohne Unbescholtene in die Ermittlungen zu verwickeln . Ich glaube außerdem nicht, dass mutmaßliche TäterInnen so unbedarft agieren und auf Telekommunikationsanbieter zurückgreifen, die zur Speicherung der Daten verpflichtet sind. Der Gesetzentwurf sieht eine Evaluation nach 36 Mo- naten vor . Das begrüße ich . Ich bezweifele jedoch, ob wir mit einer Evaluation den realen Nutzen der Vorrats- datenspeicherung bewerten können . Denn – wo soll der Erfolgsmaßstab ansetzen? Wie schwer wiegt die erfolg- reiche Ermittlung oder Verhinderung einer schweren Straftat gegenüber der Überwachung aller BürgerInnen? Ich habe darüber hinaus Sorge, dass auch dieser Ge- setzentwurf gegen europäisches Recht verstößt . Denn der Europäische Gerichtshof fordert, dass Daten weder kom- plett noch anlasslos gesammelt werden dürfen . Wenn Ver- bindungs- und Standortdaten jedoch von jeder/m BürgerIn für einen gewissen Zeitraum von den Telekommunikati- onsanbietern gespeichert werden müssen, sind sie meiner Überzeugung nach komplett und anlasslos gespeichert . Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass die damalige EU-Richtlinie 2006/24/EG zur Einführung einer Vorrats- datenspeicherung nicht mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist . Auch das Bundes- verfassungsgericht entschied, dass die damalige Vorrats- datenspeicherung gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grund- gesetzes (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) verstieß . Aus diesen Gründen werde ich mit Nein abstimmen . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Matthias Zimmer (CDU/ CSU) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD einge- brachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (Zusatztagesordnungspunkt 5 a) In der Ergebnisliste zu der namentlichen Abstimmung ist mein Name nicht aufgeführt . Mein Votum lautet: Ja . Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Karamba Diaby (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsge- setzes (130. Sitzung, Tagesordnungspunkt 5 a) In den Ergebnislisten zu den fünf namentlichen Abstim- mungen Top 5 a „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ am 15 .10 .2015, zu den Drucksachen: 18/6185, 18/6386, 18/6387, 18/3839, 18/6190, 18/4694, 18/6386, 18/6172, 18/6381, 18/5921, 18/6289 und 18/6392 – ist mein Votum nicht aufgeführt . Mein Votum lautet jeweils „Enthaltung“ . Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Christoph Strässer (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsge- setzes (130. Sitzung, Tagesordnungspunkt 5 a) Zu den namentlichen Abstimmungen über den von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eins Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes Drucksa- chen 18/6185, 18/6386 und 18/6387 – in der Plenarsit- zung am 15 . Oktober 2015 sind meine Voten für die für die ersten drei namentlichen Abstimmungen, über – Artikel 1 Nr . 15, 16 und 19 des Gesetzentwurfs; Änderung des Asylverfahrensgesetzes (u . a . Ver- längerung der Aufenthaltshöchstdauer in Erstauf- nahmeeinrichtungen von drei auf sechs Monate) – Artikel 1 Nr . 35 des Gesetzentwurfs; Neufassung der Anlage II zu § 29 a des Asylverfahrensgesetzes (Erweiterung der Liste der Sicheren Herkunftsstaa- ten um Albanien, Kosovo und Montenegro) – Artikel 2 des Gesetzentwurfs; Änderung des Asyl- bewerberleistungsgesetzes (u . a . Sachleistungen) nicht aufgeführt . Mein Votum lautet: – 1 . Abstimmung zu Art . 1 Nr . 15, 16 und 19: Enthal- tung . – 2 . Abstimmung zu Art . 1, Nr . 35: Nein . – 3 . Abstimmung zu Art . 2: Enthaltung . Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Kerstin Tack (SPD) zu den na- mentlichen Abstimmungen über den von den Frak- tionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent- wurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes (130. Sitzung, Tagesordnungspunkt 5 a) Hiermit erkläre ich, dass ich an der zweiten namentli- chen Abstimmung nicht teilgenommen habe . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 12835 (A) (C) (B) (D) Anlage 9 Amtliche Mitteilung Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Finanzausschuss Drucksache 18/419 Nr . A .60 Ratsdokument 12044/13 Drucksache 18/419 Nr . A .69 Ratsdokument 16918/13 Drucksache 18/419 Nr . C .32 Ratsdokument 9270/11 Drucksache 18/419 Nr . C .33 Ratsdokument 15938/11 Drucksache 18/419 Nr . C .34 Ratsdokument 15939/11 Drucksache 18/5982 Nr . A .18 Ratsdokument 11283/15 Haushaltsausschuss Drucksache 18/5286 Nr . A .7 Ratsdokument 9000/15 Drucksache 18/5459 Nr . A .10 Ratsdokument 9403/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .20 KOM(2015)326 endg . Drucksache 18/5982 Nr . A .23 Ratsdokument 10405/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .24 Ratsdokument 10882/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .26 Ratsdokument 11113/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .8 Ratsdokument 11496/15 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/5982 Nr . A .30 Ratsdokument 11012/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .31 Ratsdokument 11016/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .32 Ratsdokument 11017/15 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/6240 Nr . A .2 Ratsdokument 11675/15 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/5286 Nr . A .15 EP P8_TA-PROV(2015)0107 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 18/3898 Nr . A .16 Ratsdokument 17001/14 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 131. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 5 a) Einführung einer Speicherpflicht für Verkehrsdaten TOP 26 Krankenhausfinanzierung TOP 27 Kinder in Entwicklungs- und Schwellenländern TOP 28 Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts TOP 29 Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Sylvia Kotting-Uhl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Herr Koeppen, ich habe keine Lust und leider auch keine
    Zeit, mit Ihnen noch einmal die Schlachten der Vergan-
    genheit zu schlagen . Es war wieder erkennbar, wie sehr
    Sie den Atomausstieg bedauern und wie sehr Sie gerne
    die Zeit zurückdrehen würden . Allein, wir haben ihn .
    Und wir haben ihn hier beschlossen .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Ich will aber – von den vielen Dingen, die Sie so halb
    richtig formuliert haben – doch kurz auf einen Punkt ein-
    gehen . Sie sagten, wir hätten immer beklagt, die Rück-
    stellungen seien zu hoch . Das war ein Teil der Klage,
    in der Tat . Wir haben gesagt: Angesichts mangelnder
    Transparenz kann man nicht wissen, ob sie vielleicht zu
    hoch oder zu niedrig sind . – Diese Transparenz ist jetzt
    ein Stück weit mehr hergestellt . Dafür bin ich auch sehr
    dankbar . Aber ich will trotzdem sagen: Dieser Stresstest
    stellt keine rein positive Botschaft dar; er sagt nicht: Wir
    brauchen uns keine Sorgen zu machen . – Ich will nur
    zwei Zitate aus dem Stresstestbericht anführen . Es heißt
    auf Seite 19:

    Aus dieser Feststellung und daraus, dass das Vermö-
    gen der EVU die Verpflichtungen abdeckt,

    – das wird festgestellt –

    kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass die Finan-
    zierung der künftigen Entsorgungskosten sicher ist .

    Ein zweites Zitat findet sich auf Seite 100:

    Das Risiko, dass über die Gesamtdauer der Entsor-
    gung … eine Unterdeckung eintritt, liegt nach die-
    ser Grafik deutlich über 25 %.

    Das ist, finde ich, keine Ausgangslage, die berechtigt,
    sich keine Sorgen zu machen .

    Ich will ganz ehrlich sagen: Die Koinzidenz, die da-
    rin lag, dass die Aktienkurse der Energieversorger ab-
    stürzten und dann – nachdem noch wenige Tage vorher
    die Nachricht etwas anders lautete – die frohe Botschaft
    kam „Macht euch keine Sorgen, es ist alles in Ordnung“,
    bringt zumindest mich nicht dazu, hundertprozentiges
    Vertrauen in diese Botschaft zu haben .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Ich glaube, ein gewisses Misstrauen und eine gewisse
    Vorsicht sind hier durchaus angebracht .

    Ich komme zum Nachhaftungsgesetz. Ich finde, das ist
    ein richtiges Gesetz . Es ist der richtige Zeitpunkt dafür .
    Das ist ein notwendiger erster Schritt; aber es schützt uns
    auch nicht vollkommen .

    Die Parole „Eltern haften für ihre Kinder“ ist gut und
    richtig, nur haben wir jetzt durch den Abspaltungsvor-
    gang bei Eon nicht mehr die Sorge, dass sich die Mutter
    der Haftung entzieht . Vielmehr entzieht sich das Kind na-
    türlich der Haftung; denn es ist ja auch gar nicht vorgese-
    hen, dass es haftet . Das heißt, Uniper wird eben nicht für

    Eon haften . Eon ist zuständig für die AKW-Sparte und
    damit auch für die Rückstellungen .

    Wir haben im Moment eine starke Debatte mit vielen
    Akteuren – leider muss ich da auch den NRW-Minister
    Duin von der SPD nennen –, die sagen: Halt, was heißt
    hier „Eltern haften für ihre Kinder“? Es gab doch zwei
    Elternteile . Es gab die Mutterkonzerne, und es gab Vater
    Staat . Also muss auch Vater Staat mit in die Haftung, vor
    allem in die finanzielle Haftung genommen werden. – Da
    muss ich sagen: So haben wir nicht gewettet .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    So waren all die Abmachungen auch nicht von An-
    beginn . Es ist richtig: Die Konzerne oder die Vorgänger
    der Konzerne mussten damals von der Politik etwas zum
    Jagen getragen werden . Aber sie haben nie protestiert,
    als es darum ging, über die Jahrzehnte Milliarden über
    Milliarden mit diesen Atomkraftwerken zu verdienen .
    Sie haben bis heute – das kommt erst jetzt – auch nie
    einen Zweifel daran gelassen, dass sie am Ende für die
    Entsorgung zuständig sind und dafür Rückstellungen bil-
    den müssen .

    Jetzt, wo absehbar wird, dass es etwas eng werden
    könnte, jetzt, wo sie sagen: „Huch, plötzlich kommt die
    Politik mit lauter Entscheidungen, auf die wir uns ja gar
    nicht einstellen konnten, und jetzt verdienen wir ja auf
    einmal auch gar nicht mehr so viel“, soll die Politik ein-
    springen . Es ist nicht die Aufgabe der Politik, in vorau-
    seilendem Gehorsam zu sagen: Ja, das machen wir schon .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Vielmehr ist es Aufgabe der Politik, sich ganz klar an die
    Seite der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu stellen
    und erst einmal dafür zu sorgen, dass die Verpflichtungen
    der Energieversorger auch von ihnen getragen werden .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Vielleicht noch etwas zum Insolvenzrisiko der Kon-
    zerne, das ja jetzt immer auch der öffentlichen Hand, dem
    Staat zugeschoben wird . Es heißt: Ihr habt den Atomaus-
    stieg gemacht, ihr kommt jetzt plötzlich mit Endlagersu-
    che an . Das konnten wir ja alles gar nicht ahnen . – Ich
    will sagen: Das Insolvenzrisiko der Energiekonzerne
    hängt nicht davon ab, ob ein öffentlich-rechtlicher Fonds
    gegründet wird oder ob jetzt Rückstellungen verlangt
    werden, um die lange bestehenden Verpflichtungen zu
    sichern . Das Insolvenzrisiko der Konzerne hängt ganz
    allein von ihrer Fähigkeit ab, ihr Geschäftsmodell profi-
    tabel zu entwickeln . Das ist Aufgabe der Konzerne und
    im eigenen Interesse .

    Es ist nicht Aufgabe der öffentlichen Hand und der
    Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, für ein falsches Ge-
    schäftsmodell verantwortlich zu sein und am Ende dafür
    zu zahlen .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)







    (A) (C)



    (B) (D)


    Ein Konzern wie RWE, der 5 Prozent erneuerbarer Ener-
    gien in seinem Portfolio hat, muss sich schleunigst um-
    stellen; sonst kann er nicht nur für die Rückstellungen
    nicht aufkommen, sondern wird auch sehr schnell insol-
    vent sein .

    Zum Schluss . Der Bundestag, wir, liebe Kolleginnen
    und Kollegen, müssen uns entscheiden, an wessen Seite
    wir stehen . Wir können uns an die Seite der Konzerne
    stellen . Wir können uns aber auch an die Seite der Steu-
    erzahlerinnen und Steuerzahler stellen . Wer das nicht tut,
    wer sich nicht an die Seite der Steuerzahlerinnen und
    Steuerzahler stellt und dafür sorgt, dass sie nicht die ver-
    fehlten Verpflichtungen der Konzerne übernehmen, wird
    das den Bürgern erklären müssen .

    Stimmen Sie unserem Antrag zu! Dann stehen Sie auf
    der richtigen Seite .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)




Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Vielen Dank . – Als nächste Rednerin hat Barbara

Lanzinger von der CDU/CSU das Wort .


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Barbara Lanzinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Sehr verehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und

    Kollegen! Besucherinnen und Besucher! Nach dem Be-
    schluss des Bundestages, aus der Atomenergie bis 2020
    auszusteigen, heißt es für uns: Wir müssen uns nicht nur
    Gedanken darüber machen, wie wir die Umstellung un-
    seres Energiesystems meistern – das ging dann ja doch
    recht schnell –, sondern auch, wie wir gemeinsam die
    nukleare Energie zurückbauen und entsorgen . Dass diese
    Technologie nicht ohne Einschränkungen nutzbar sein
    wird, war uns, denke ich, schon von Anfang an klar . Wir
    haben bereits 1960 das Atomgesetz erlassen . Ein Gesetz,
    in dem klar geregelt wird, dass die Betreiber von Kern-
    kraftwerken auch für den Rückbau und die Entsorgung
    verantwortlich sind – getreu dem Verursacherprinzip .


    (Beifall der Abg . Ute Vogt [SPD])


    Und genau dieses Prinzip gilt auch heute noch für uns .
    Aus dieser Verantwortung wollen und werden wir die
    Energieunternehmen auch nicht entlassen . Das steht für
    uns auch gar nicht zur Debatte .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


    Deshalb haben wir auch im Koalitionsvertrag festge-
    legt, dass wir „von den Kernkraftwerksbetreibern ihre
    Mitwirkung an der Energiewende und die Wahrnehmung
    ihrer Verantwortung für die geordnete Beendigung der
    Kernenergienutzung erwarten“ und dass wir auch erwar-
    ten, „dass die Kosten für den Atommüll und den Rück-
    bau der kerntechnischen Anlagen von den Verursachern
    getragen werden“ . Dafür müssen und mussten die Kon-
    zerne Rückstellungen bilden . Eines steht für uns fest:
    Betrieb und Rückbau sind ein Gesamtpaket und nicht
    verschiedene Teile . Es darf jedoch nicht sein, dass die
    Energieversorgungsunternehmen ihre Verantwortung mit

    der Auszahlung von Rückstellungen weitergeben bzw .
    übergeben . Hierfür müssen wir die rechtlichen Ansprü-
    che und Konsequenzen klären .

    Neben der Verantwortung der Kernkraftbetreiber
    müssen wir aber auch darauf achten, dass die Rahmen-
    bedingungen für die Betreiber vernünftig sind, um den
    Energieversorgern ein Wirtschaften zu ermöglichen und
    ihre Vermögenswerte auch nicht zu entwerten . Wenn wir
    als Politik ständig über neue Orte diskutieren, die für ein
    Endlager geeignet sind, und ständig neue Anforderungen
    stellen, dann haben die Unternehmen keine Planungssi-
    cherheit . Dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn die
    Rückstellungen dann nicht ausreichen .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Es ist nicht sinnvoll, ständig über die Insolvenz dieser
    Unternehmen zu spekulieren und sie regelrecht herbei-
    zureden, wie Sie das machen . Diese Unternehmen spie-
    len für uns schließlich noch für lange Zeit eine wichtige
    Rolle für unsere Versorgungssicherheit . Deshalb haben
    wir neben den finanziellen und gesellschaftsrechtlichen
    Fragen auch insbesondere verfassungsrechtliche Fragen
    zu klären .

    Ganz anders lesen sich Ihre Anträge und das von Ih-
    nen in Auftrag gegebene Gutachten . Dieses kommt zu
    dem Ergebnis, dass sich die Unternehmen bewusst ih-
    rer Verantwortung entziehen würden . Das kann man so
    nicht stehen lassen . Eine Rückstellungsbildung bedeute
    zwangsläufig – so Sie und Ihre Gutachten –, dass Gelder
    für den Zweck der Finanzierung von Rückbau und Ewig-
    keitslasten angelegt würden . Diese Argumentation ist
    nicht sachgerecht . Ich kann mir die Forderung aus Ihrem
    Gutachten, die Versorgungsunternehmen nicht nur finan-
    ziell zu belangen, sondern auch noch ihr Eigentum an
    Sachanlagen und Beteiligungen im Netzbereich und ge-
    gebenenfalls sogar im Energievertriebsbereich in einen
    Fonds zu überführen, überhaupt nicht erklären . Das kann
    man nicht gutheißen . Das käme einer Enteignung gleich .
    Das ist Sozialismus pur . So etwas dulden wir nicht, und
    so etwas tragen wir auch nicht mit .


    (Beifall bei der CDU/CSU – Sylvia KottingUhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben die Gutachter des Wirtschaftsministeriums empfohlen!)


    Vor kurzem habe ich zu dem Thema ein interessantes
    Zitat von Ihnen gelesen, Frau Kotting-Uhl . Sie sind zwar
    der Meinung, dass man nicht immer auf die Vergangen-
    heit abheben sollte . Aber manchmal ist es wichtig, zu
    vergleichen . Sie haben kürzlich im Tagesspiegel gesagt:

    Der Stresstest zeigt vielmehr, dass das bisherige
    System der Rückstellungen mit großen Unsicher-
    heiten behaftet und schlicht nicht tragfähig ist .

    Ich bin schon sehr erstaunt, dass Sie das Rückstellungs-
    system sowohl in der Presse als auch in Ihren Anträgen
    so stark kritisieren; denn mit diesem System wird seit

    Sylvia Kotting-Uhl






    (A) (C)



    (B) (D)


    dem Beginn der Kernenergienutzung in Deutschland,
    also seit 50 Jahren, erfolgreich gearbeitet .


    (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da haben wir es ja noch nicht gebraucht!)


    – Schreien Sie doch nicht so!


    (Abg . Nicole Maisch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


    – Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu .


    (Nicole Maisch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was wurde denn rückgebaut?)


    Und 2001 hat die rot-grüne Bundesregierung noch in
    ihrer Mitteilung an die EU betont, dass „das deutsche
    Rückstellungssystem für die Kernenergie sich seit Jahr-
    zehnten bewährt .


    (Zuruf von der CDU/CSU: Hört! Hört!)


    Es gibt keinen Fall, in dem Rückstellungsmittel nicht
    bedarfsgerecht für die Stilllegung zur Verfügung standen
    oder nicht künftig zur Verfügung stehen werden .“ Jetzt
    sehen Sie das plötzlich ganz anders, obwohl sich nichts
    verändert hat . Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen: Wir
    müssen den Fakten ins Auge sehen und vernünftige Rah-
    menbedingungen für die Energiewirtschaftsunternehmen
    schaffen, statt ständig neue Anforderungen zu stellen
    und Stimmung zu machen . Um bessere Bedingungen
    zu schaffen, wurden am 1 . Juli im Koalitionsausschuss
    drei wichtige Schritte beschlossen, die ich wiederholen
    möchte .

    Der erste Schritt war der Stresstest, mit dem Wirt-
    schaftsprüfer die Höhe der Rückstellungen sowie die
    Korrektheit der Bilanzierungspraxis überprüft haben .
    Das Ergebnis zeigt: Die Rückstellungen in Höhe von
    circa 38 Milliarden Euro wurden sachgerecht gerechnet
    und reichen aus . Auch sei die Werthaltigkeit der Güter
    gegeben . Die Energieversorger sind grundsätzlich in der
    Lage, ihre atomrechtlichen Entsorgungsverpflichtun-
    gen zu erfüllen . Die Kostenschätzung zeigt noch etwas
    Interessantes; denn es werden verschiedene Beispiele
    berechnet: Die Rückbaukosten werden in Deutschland
    auf durchschnittlich 857 Millionen Euro je Reaktor ge-
    schätzt, während die geschätzten Kosten in anderen
    Staaten zwischen 205 Millionen und 542 Millionen Euro
    liegen .

    Die Endlagerproblematik ist eine große Aufgabe für
    die Endlagerkommission . Wenn die Politik ein zusätzli-
    ches Endlager möchte – ich wiederhole mich jetzt – und
    dann die Rückstellungen nicht reichen, liegt das nicht in
    der Verantwortung der Energieversorger .

    In einem zweiten Schritt wurde dann gestern die Kom-
    mission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernener-
    gieausstiegs eingesetzt . Hier sollen unter Berücksichti-
    gung der Ergebnisse des Stresstests und der Einbindung
    der Endlagerkommission die verschiedenen Modelle
    gründlich überprüft werden .

    Der dritte Schritt, das Gesetz zur Konzernnachhaf-
    tung, wurde heute schon erwähnt . Das brauche ich nicht

    noch einmal zu tun, außer Sie wollen es noch einmal hö-
    ren .

    Sie sehen: Wir nehmen die Thematik sehr ernst . Wir
    müssen die Fragen im Gesamtzusammenhang sehen und
    können diese nicht, wie von der Opposition gefordert,
    getrennt voneinander diskutieren und entscheiden . Gera-
    de bei einem solch wichtigen Zukunftsthema gilt – das ist
    mein Motto, das wir, das gebe ich zu, oftmals vernachläs-
    sigen –: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit .

    Vielen Dank für das Zuhören . Ich wünsche Ihnen noch
    ein schönes Wochenende .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)