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    Plenarprotokoll 18/129 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 129. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 14. Oktober 2015 Inhalt: Zusätzliche Ausschussüberweisung . . . . . . . . 12501 A Tagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundesminister des Auswärtigen: 70 Jahre Vereinte Nationen Dr . Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12501 C Dr . Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 12505 C Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 12507 B Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12508 C Dr . Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 12510 A Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 12511 C Dr . Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 12512 B Edelgard Bulmahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 12513 D Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 12515 C Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 12516 D Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes; weitere Fragen Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 12518 B Dr . Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 12519 A Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 12519 A Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12519 B Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12519 C Martin Rabanus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12519 D Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12520 A Dr . Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 12520 B Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12520 B Dr . Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 12520 C Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12520 D Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12521 A Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12521 B Dr . Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 12521 B Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12521 C Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 12521 D Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12521 D Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12522 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015II Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12522 B Dr . Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 12522 C Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12522 C Martin Rabanus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12522 D Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12523 A Dr . Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 12523 A Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12523 B Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12523 B Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12523 C Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12523 C Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12523 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12523 D Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12524 A Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12524 A Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12524 B Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 12524 B Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12524 C Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde Drucksache 18/6300 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12524 C Mündliche Frage 12 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Neue Erkenntnisse zu den Anomalien in De- ckel und Bodenkalotte des Reaktordruck- behälters beim Atomkraftwerkneubauvor- haben Flamanville 3 Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12525 A Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12525 B Mündliche Frage 18 Heike Hänsel (DIE LINKE) Durch die Taliban-Übernahme von Kunduz bedrohte afghanische Mitarbeiter von deut- schen Entwicklungsorganisationen Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 12525 D Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 12526 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lage in der Türkei nach dem Terroranschlag in Ankara Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12527 C Dr . Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 12528 B Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 12529 C Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12530 B Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . . 12531 C Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 12532 C Michelle Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . 12533 D Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12534 C Dr . Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12535 D Dietmar Nietan (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12537 A Michael Vietz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 12538 A Klaus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 12539 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12540 B Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 12541 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Herbert Behrens (DIE LINKE) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 III Gründe für die Umstellung der Abgasmes- sung am Endrohr auf die Onboard Diagno- stic im Jahr 2010 Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12541 B Anlage 3 Mündliche Frage 2 Herbert Behrens (DIE LINKE) Hinweise im Februar 2011 auf Probleme von VW-Fahrzeugen mit überschrittenen NOX-Emissionen Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12541 C Anlage 4 Mündliche Frage 3 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dem Kraftfahrt-Bundesamt durch die Volkswagen AG vorgelegte Maßnahmen zur Bewältigung des Abgasskandals Antwort Norbert Barthle, Parl . 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Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12543 A Anlage 11 Mündliche Frage 10 Katrin Kunert (DIE LINKE) Abschluss der Beratungen innerhalb des Bundesministeriums für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015IV Änderung der Sportanlagenlärmschutzver- ordnung Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12544 A Anlage 12 Mündliche Frage 11 Katrin Kunert (DIE LINKE) Änderungsvorschläge zur Sportanlagenlärm- schutzverordnung und mögliche Einigungen Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12544 B Anlage 13 Mündliche Frage 13 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haftung der vom Eon-Konzern ausgeglie- derten Uniper GmbH für den künftigen Eon-Konzernbereich infolge des geplanten Gesetzes zur Konzernnachhaftung im Nuk- learbereich Antwort Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12544 C Anlage 14 Mündliche Frage 14 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zeitplan für den Abschluss eines Abkom- mens für den Handel mit Umweltgütern und Art der Produkte Antwort Brigitte Zypries, Parl . 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Oktober 2015 als Kriegsverbrechen Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 12545 B Anlage 17 Mündliche Frage 19 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz von international geächteter Streu- munition im Jemen Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 12545 C Anlage 18 Mündliche Frage 20 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Angebot der nordjemenitischen Huthis zum Rückzug aus den von ihnen besetzten Ge- bieten gemäß den Leitlinien der UN-Sicher- heitsratsresolution 2216 (2015) Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 12546 A Anlage 19 Mündliche Frage 21 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zur Verdop- pelung der NATO Response Force Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 12546 C Anlage 20 Mündliche Frage 22 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der wegen „widernatürlicher Hand- lungen“ gemäß Artikel 319 des senegalesi- schen Strafgesetzbuches verurteilten Men- schen seit 2005 Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 12546 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 V Anlage 21 Mündliche Frage 23 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schutz von lesbischen, schwulen, bisexu- ellen, transsexuellen und intersexuellen Flüchtlingen vor gewalttätigen Übergriffen in Flüchtlingsunterkünften Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12547 A Anlage 22 Mündliche Frage 24 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Datenlage zur tatsächlichen Anzahl von Flüchtlingen aus Syrien und mögliche Zu- sammenhänge mit der vermehrten Gewalt gegen Flüchtlinge Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12547 B Anlage 23 Mündliche Frage 25 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Ankündigung des Ministerpräsidenten Horst Seehofer bezüglich „Maßnahmen der Notwehr“ hinsichtlich der Flüchtlingspolitik Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12547 C Anlage 24 Mündliche Frage 26 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Zeitraum der Umsetzung des Beschlusses des EU-Rates vom 8. Oktober 2015 hin- sichtlich der Schaffung sicherer und tragfä- higer Aufnahmekapazitäten in Drittstaaten Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12548 A Anlage 25 Mündliche Frage 27 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Gründe für die bisherige Nichtumsetzung der Richtlinie 2013/33/EU in nationales Recht Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12548 C Anlage 26 Mündliche Frage 28 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Zeitplan für die Umsetzung der Richtlinie 2013/33/EU in nationales Recht und etwaige Sanktionen bei Nichtumsetzung Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12548 D Anlage 27 Mündliche Frage 29 Andrej Hunko (DIE LINKE) Position der Bundesregierung zur Über- mittlung von Fluggastdaten durch Reisever- anstalter Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12549 B Anlage 28 Mündliche Frage 30 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beobachtungsmaßnahmen in Bezug auf die bei dem Blog Netzpolitik.org tätigen Perso- nen durch Bundesbehörden und Erkenntnis- anfragen des BKA Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12549 D Anlage 29 Mündliche Frage 31 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Weigerung der Bundesregierung bezüg- lich des Erscheinens des Zeugen Edward Snowden vor dem 1. Untersuchungs- sauschuss im Deutschen Bundestag ange- sichts des Urteils des Europäischen Ge- richtshofs zum Safe-Harbor-Abkommen Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12550 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015VI Anlage 30 Mündliche Frage 32 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zahlungen an die Landwirtschaft zur Ab- milderung der eingeleiteten Liberalisie- rungsschritte im Rahmen des Abschlusses der Transpazifischen Partnerschaft und zu- sätzlicher Bedarf an öffentlichen Zahlungen für EU-Landwirte bei einer Agrarhandelsli- beralisierung unter TTIP Antwort Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 12550 C Anlage 31 Mündliche Frage 33 Andrej Hunko (DIE LINKE) Stand zur Bewertung der Lösungsvorschlä- ge hinsichtlich der Beschaffungspläne für eine Kampfdrohne Antwort Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12550 D Anlage 32 Mündliche Frage 34 Heike Hänsel (DIE LINKE) Einschätzung des EU-Militärausschusses bezüglich eines Scheiterns der Phase 2 des EUNAVFOR-MED-Einsatzes Antwort Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12551 A Anlage 33 Mündliche Frage 35 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Verbesserung der Situation für von Beam- ten Geschiedene hinsichtlich der Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse Antwort Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12551 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 12501 129. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 14. Oktober 2015 Beginn: 13 .00 Uhr
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    Klaus Brähmig (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 12541 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14 .10 .2015 Becker, Dirk SPD 14 .10 .2015 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 14 .10 .2015 Feiler, Uwe CDU/CSU 14 .10 .2015 Gambke, Dr . Thomas BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14 .10 .2015 Gleicke, Iris SPD 14 .10 .2015 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 14 .10 .2015 Henke, Rudolf CDU/CSU 14 .10 .2015 Hornhues, Bettina CDU/CSU 14 .10 .2015 Kolbe, Daniela SPD 14 .10 .2015 Mihalic, Irene BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14 .10 .2015 Nord, Thomas DIE LINKE 14 .10 .2015 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 14 .10 .2015 Pilger, Detlev SPD 14 .10 .2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 14 .10 .2015 Schmitt, Ronja CDU/CSU 14 .10 .2015 Strässer, Christoph SPD 14 .10 .2015 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14 .10 .2015 Wicklein, Andrea SPD 14 .10 .2015 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 14 .10 .2015 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 14 .10 .2015 Anlage 2 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 1): Weshalb wurde die Abgasmessung am Endrohr (sogenannte Endrohrmessung) ab dem Jahr 2010 auf die Onboard Diagno- stic umgestellt, obwohl die Deutsche Umwelthilfe e . V . bereits am 6 . Januar 2009 den damaligen Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, schriftlich auf mögliche Probleme hinwies (www .duh .de/5208 .0 .html)? Die Abgasuntersuchung ist als kostengünstige Rei- henprüfung konzipiert, bei der in einem zweistufigen Abgasuntersuchungs-Prüfverfahren eine Endrohrmes- sung dann erfolgt, wenn die On-Board-Diagnose-Prü- fung nicht positiv abgeschlossen werden kann . Die Er- gebnisse des BASt-Vorhabens „Endrohrmessung versus On-Board-Diagnose“ zeigen gegenüber dem zweistu- figen Verfahren keine bessere Fehlererkennung bei der Anwendung der generellen Abgasmessung . Anlage 3 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 2): Warum wurde das Bundesverkehrsministerium oder das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht tätig, als die Deutsche Umwelthilfe e . V . im Februar 2011 auf Probleme von Volks- wagen-Fahrzeugen mit überschrittenen NOx-Emissionen hin- wies? Auf die Verwendung von rechtswidrigen Abschalt- einrichtungen lagen zum damaligen Zeitpunkt keine Er- kenntnisse vor . Die Bundesregierung hat sich auf europäischer Ebene von Beginn an für die Einführung wirkungsvoller Prüf- verfahren zur Kontrolle der Realemissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (RDE) eingesetzt . Anlage 4 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 3): Welche Maßnahmen hat die Volkswagen AG (VW) dem KBA am 7 . Oktober 2015 zur Bewältigung des Abgasskan- dals vorgelegt, und wie bewertet die Bundesregierung die Vor- schläge? Der fristgerecht von der Volkswagen AG übergebene Plan beinhaltet den freiwilligen Rückruf der betroffenen Fahrzeuge mit EA189-Motor . Laut VW sollen die 1,2-Li- ter- und 2,0-Liter-Motoren im kommenden Jahr durch eine Softwarelösung (Flashen des Motorsteuergerätes) korrigiert werden . Die 1,6-Liter-Motoren werden neben einer Softwaremaßnahme möglicherweise zusätzlich eine Hardwareänderung erhalten . Das Kraftfahrt-Bun- desamt prüft die von VW vorgeschlagenen Maßnahmen und wird zeitnah entscheiden, welche Maßnahmen er- griffen und verbindlich vorgeschrieben werden . http://www.duh.de/5208.0.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 201512542 (A) (C) (B) (D) Anlage 5 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 4): Wo sind die Sanktionen, die nach Artikel 46 in der Rah- menrichtlinie 2007/46/EG bei Verstößen gegen diese Richtli- nie anzuwenden sind, im deutschen Recht verankert, und wel- che Sanktionsmaßnahmen sind konkret definiert? Die Umsetzung erfolgte, soweit über das bis dahin bereits geltende Recht hinaus zusätzliche Regelungen getroffen werden mussten, durch § 37 der Fahrzeugge- nehmigungsverordnung . Darüber hinaus gelten die allge- meinen Bestimmungen des Strafrechts, deren Anwend- barkeit nicht gesondert geregelt werden musste . Die diesbezüglichen Erwägungen des Verordnungsgebers sind der im Verkehrsblatt, 2009, Heft 9, Seite 340, veröf- fentlichten Amtlichen Begründung zu § 37 Fahrzeugge- nehmigungsverordnung zu entnehmen . Anlage 6 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 5): Welche konkreten Maßnahmen beinhaltet der Plan, zu dessen Abgabe bis zum 7 . Oktober 2015 beim KBA der Bun- desminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, den VW-Konzern in der Folge des Abgasskandals aufgefordert hat, und wird die Bundesregierung den Plan dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen? Der fristgerecht von der Volkswagen AG übergebene Plan beinhaltet den freiwilligen Rückruf der betroffenen Fahrzeuge mit EA189-Motor . Laut VW sollen die 1,2-Li- ter- und 2,0-Liter-Motoren im kommenden Jahr durch eine Softwarelösung (Flashen des Motorsteuergerätes) korrigiert werden . Die 1,6-Liter-Motoren werden neben einer Softwaremaßnahme möglicherweise zusätzlich eine Hardwareänderung erhalten . Das Kraftfahrt-Bun- desamt prüft die von VW vorgeschlagenen Maßnahmen und wird zeitnah entscheiden, welche Maßnahmen er- griffen und verbindlich vorgeschrieben werden . Der Deutsche Bundestag wird über die Entscheidung des Kraftfahrt-Bundesamtes unterrichtet . Anlage 7 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 6): Werden im Rahmen der durch den Bundesverkehrsminister angekündigten Nachprüfungen durch das KBA Neufahrzeuge oder bereits zugelassene Dieselfahrzeuge untersucht, und was wird konkret dabei untersucht werden? Untersucht wird das Abgasverhalten der Fahrzeuge in unterschiedlichen Messungen auf dem Rollenprüfstand mit stationärer und auf der Straße mit mobiler Abgas- messanlage . Anlage 8 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 7): Wird das KBA ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen VW einleiten (bitte rechtliche Grundlage benennen) und, wenn nein, warum nicht? Das Kraftfahrt-Bundesamt wird seine Prüfung zu den angemessenen Reaktionen weiter fortsetzen . Es bezieht hierbei sämtliche rechtlichen Möglichkeiten ein . Hin- sichtlich der Möglichkeiten staatlicher Reaktionen gilt die Antwort auf Frage 23 aus der Antwort der Bundes- regierung auf die Kleine AnFrage der Fraktion BÜND- NIS 90/Die Grünen „CO2- und Spritverbrauchsangaben von Pkw“ auf Bundestagsdrucksache 18/5656 . Anlage 9 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 8): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Lärm durch den Schienenverkehr an der Berliner Strecke im Land- kreis Meißen seit 2009 entwickelt, und für wie viele der auf dieser Strecke fahrenden Güterzüge wurde seit dem 1 . Juni 2013 zusätzlich zum regulären Trassenentgelt ein lärmabhän- giges Entgelt (Malus) erhoben? Nach Auskunft der DB Netz AG stellen sich die Zug- zahlen auf den Strecken 6248, 6363 und 6386 wie folgt dar: Für die Strecke Dresden – Berlin (6248) ist eine Zu- nahme der Zugzahlen im Schienengüterverkehr von 34 Güterzügen in 2010 auf 97 Güterzüge in 2014 zu ver- zeichnen . Insgesamt sind die Zahlen wegen langjähriger baubedingter Ab- und Umleitungen in diesem Bereich schlecht zwischen den Jahren vergleichbar . Derzeit fährt wegen Bauarbeiten auf der Strecke Dresden – Berlin nur wenig Güterverkehr . Auf der Strecke 6363 zwischen Coswig und Dres- den-Pieschen sind die Zugzahlen für den Schienengü- terverkehr seit 2010 mit 2 bis 4 Güterzügen gering und weitgehend konstant geblieben . Die Strecke 6386 wird ausschließlich von der S-Bahn nach Meißen bedient . Zu den Trassenentgelten konnte die DB Netz AG in der kurzen Frist keine Daten mitteilen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 12543 (A) (C) (B) (D) Anlage 10 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 9): Was hat die Bundesregierung in den vergangenen vier Jah- ren zur Senkung des Lärms infolge des Schienenverkehrs im Landkreis Meißen getan, und welche diesbezüglichen Aktivi- täten sind für die Jahre 2015 bis 2017 geplant? Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag bekräf- tigt, den Schienenlärm bis 2020 – ausgehend vom Jahr 2008 – deutschlandweit zu halbieren . Das Kernstück stellt die Lärmminderung an der Quelle mit der Umrüstung der Bestandsgüterwagen auf lärmar- me Bremstechniken dar . Auf Initiative des Bundesminis- teriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde zum Fahrplanwechsel 2012/13 ein Trassenpreissystem mit lärmabhängiger Komponente eingeführt . Der Fortschritt bei der Umrüstung wird nach der Hälf- te der Laufzeit des Förderprogramms mit dem Fahrplan- wechsel 2016 evaluiert werden . Sollte bis dahin nicht mindestens die Hälfte der in Deutschland verkehrenden Güterwagen leise sein, sieht der Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien vor, dass noch in dieser Wahlperiode ordnungsrechtliche Maßnahmen auf stark befahrenen Güterstrecken umgesetzt werden sollen . Die zweite wichtige Säule zur Erreichung des Halbie- rungsziels ist der stationäre Lärmschutz . Dazu zählt ins- besondere die freiwillige Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes . Für die 1999 eingeführte freiwillige Lärmsanierung standen im Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr und digi- tale Infrastruktur seit 2007 jährlich 100 Millionen Euro zur Verfügung . 2014 wurde der Mittelansatz auf 130 Mil- lionen Euro erhöht . Auch 2015 stehen 130 Millionen Euro zur Verfügung . Neben der Lärmsanierung an bestehenden Strecken trägt auch der Aus- und Neubau von Eisenbahnstrecken vielfach zur Senkung der Lärmbelastung bei . Beim Aus- und Neubau besteht für die Anwohner ein Anspruch auf Lärmvorsorge mit den deutlich besseren Schutzwerten nach der Verkehrslärmschutzverordnung . Zusätzlich ent- lasten Aus- und Neubaustrecken vorhandene Streckenab- schnitte und damit auch ihre Anwohner . Darüber hinaus konnten in den letzten Jahren kurzfris- tig zur Verfügung gestellte Mittel für die Verbesserung des Lärmschutzes verwendet werden: So wurden aus dem Konjunkturprogramm II (KP II) von 2009 bis 2011 rund 72 Millionen Euro und aus dem Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II (IBP II) von 2013 bis 2014 rund 27 Millionen Euro für innovativen Lärmschutz und für Lärmschutz an Brennpunkten ausge- geben . Somit sind gesamt über 1 Milliarden Euro durch den Bund für Lärmschutzmaßnahmen verwendet wor- den . Im Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregie- rung sind für die Jahre 2016 bis 2018 zusätzliche Mittel für Lärmschutz vorgesehen . Diese Mittel werden unab- hängig vom Lärmsanierungstitel bereitgestellt und für ein Sonderprogramm eingesetzt, welches insbesondere den Lärm an Brennpunkten weiter reduzieren soll . Auch die Anpassung der rechtlichen Vorschriften un- terstützt ganz wesentlich die Zielerreichung: Die im Koalitionsvertrag vereinbarte konsequente Einführung des Stands der Technik in die Praxis wurde durch die Änderung der Schallberechnungsvorschrift für den Schienenverkehr erreicht . Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzge- setzes wurde bereits in der letzten Legislaturperiode die Abschaffung des sogenannten Schienenbonus beschlos- sen . Für Anwohnerinnen und Anwohner von Eisenbahn- strecken kommt es hierdurch zu einem verbesserten Lärmschutz . Mit der im Frühjahr 2014 erfolgten Anpas- sung der Förderrichtlinie Lärmsanierung wurde klarge- stellt, dass diese Abschaffung des Schienenbonus auch für die Lärmsanierung gilt . REAKTIVE INFORMATION: Eckpunkte sind eine laufleistungsabhängige Bo- nuszahlung als Zuwendung des Bundes an die Wagenhal- ter in Höhe von 50 Prozent - und maximal 152 Millionen Euro - auf die fiktiven Mehrkosten für die Umrüstung auf LL-Bremssohlen . Die weiteren 50 Prozent der Kosten für das lärmabhängige Trassenpreissystem sollen vom Eisenbahnsektor aufgebracht werden . Für laute Züge er- hebt die DB Netz AG eine lärmabhängige Entgeltkompo- nente (Malus von derzeit 2 Prozent des Trassenentgeltes) zusätzlich zum regulären Trassenentgelt, wenn der Zug nicht zu mindestens 90 Prozent aus leisen Güterwagen besteht . Aus den Einnahmen zahlt die DB Netz AG an die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die umgerüstete lei- se Güterwagen einsetzen, einen laufleistungsabhängigen Bonus . Nach Ablauf des Förderprogramms zum Fahr- planwechsel 2020 sollen keine lauten Güterwagen mehr auf dem deutschen Schienennetz verkehren dürfen . Eine entsprechende Rechtsgrundlage wird derzeit erarbeitet . Die Anzahl der Anmeldungen zur Umrüstung aus dem In- und Ausland zeigt, dass das Programm ein Erfolg ist: mit Stand Oktober 2015 sind zur Umrüstung bis 2020 circa 162 000 Güterwagen von 25 Unternehmen aus Deutschland, Frankreich, Österreich, Polen, Schweden, Spanien und der Schweiz angemeldet . Mit Einführung des Lärmsanierungsprogramms be- schrieb die DB Netz AG einen Bedarf zur Lärmsanie- rung von 3 690 Kilometern bei einem Streckennetz von rund 33 600 Kilometern Gesamtlänge . Davon wurden seit 1999 bis Ende August 2015 bereits 1 457 Kilome- ter in 1087 Ortsdurchfahrten saniert . Insgesamt wurden circa 582 Kilometer Schallschutzwände errichtet und bei 54 242 Wohneinheiten passive Schallschutzmaßnah- men (zum Beispiel Einbau von Schallschutzfenstern und schallgedämpften Lüftern) finanziell gefördert. Hierfür wurden etwa 991 Millionen Euro an Bundesmitteln aus- gegeben . Die Verordnung ist am 01 .01 .2015 in Kraft getreten . Damit stehen innovative Maßnahmen zur Lärm- und Erschütterungsminderung wie zum Beispiel Schienen- stegdämpfer, niedrige Schallschutzwände, Schienen- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 201512544 (A) (C) (B) (D) schmiereinrichtungen sowie zur Brückenentdröhnung zusätzlich zu den schon bisher verwendeten klassischen Lärmschutzwänden zur Verfügung . Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, neue Techniken zu verwenden, die derzeit noch entwickelt werden und akustisch noch nicht anerkannt sind . Für Anwohnerinnen und Anwohner von Eisenbahn- strecken kommt es hierdurch zu einem verbesserten Lärmschutz, da bei der Lärmberechnung in Planfest- stellungs- oder Plangenehmigungsverfahren, die ab dem 01 .01 .2015 beim Eisenbahn-Bundesamt angemeldet werden, der bisherige Abschlag von 5 dB(A) nicht mehr vorgenommen wird . Anlage 11 Antwort der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LIN- KE) (Drucksache 18/6300, Frage 10): Sind die Beratungen innerhalb des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (SAL- VO), die Ende Juli 2015 beendet sein sollten (vergleiche Plen- arprotokoll 18/90, Anlage 13, Antwort auf meine mündliche Frage 19), aber im September 2015 immer noch andauerten (vergleiche Antwort auf meine schriftliche Frage 57 auf Bun- destagsdrucksache 18/6020), inzwischen abgeschlossen, und wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Die in Ihrer Frage angesprochenen Prüfungen inner- halb des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, welche Änderungen bei ei- ner Novellierung der Vorschriften zum Sportlärm sach- gerecht sind, sind noch nicht abgeschlossen . Die Prüfung von Vorschlägen und Stellungnahmen verschiedener Verbände und der zahlreichen relevanten Gesichtspunkte beansprucht mehr Zeit als ursprünglich absehbar . Es wird jedoch mit Nachdruck daran gearbeitet, die laufende Prüfung der Änderungsoptionen möglichst zeit- nah abzuschließen . Ein exakter Termin für den Abschluss der inhaltlichen Beratungen lässt sich allerdings derzeit noch nicht angeben . Anlage 12 Antwort der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LIN- KE) (Drucksache 18/6300, Frage 11): Wenn ja, zu welchen Änderungsvorschlägen zur SALVO konnte eine Einigung erzielt werden (bitte begründen)? Die angesprochenen Prüfungen innerhalb des Bundes- ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak- torsicherheit sind – wie gesagt – noch nicht abgeschlos- sen . Dem Ergebnis der Prüfungen soll im Einzelnen auch nicht vorweggegriffen werden . Ziel unserer Überlegun- gen ist jedoch, die Rahmenbedingungen für den Vereins- und Breitensport zu verbessern und mehr Raum zu geben für situationsangepasste Lösungen vor Ort . Anlage 13 Antwort der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fra- ge der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 13): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass nach den Regelungen des von ihr vom 2 . bis 9 . September 2015 in die Länder- und Verbändeanhörung ge- gebenen Referentenentwurfs des Gesetzes zur Konzernnach- haftung im Nuklearbereich die vom Eon-Konzern geplante Unternehmensausgliederung namens Uniper im Sinne des Entwurfs nicht für den künftigen Eon-Konzernbereich haften müsste (vergleiche hierzu die Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 9 in der Fragestunde vom 23 . Sep- tember 2015, Plenarprotokoll 18/123, Seite 11 894, in Ver- bindung mit dem Fernsehbericht des WDR-Magazins Monitor vom 24 . September 2015), und wie lautet der Zeitplan der Bundesregierung für dieses Gesetz (bitte mit Angabe aller we- sentlichen Meilensteine wie insbesondere Kabinettsbefassung, Einbringung in den Deutschen Bundestag und den Bundesrat und Inkrafttreten)? Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Ge- setzes zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungs- kosten im Kernenergiebereich beschlossen . Der Entwurf wird unmittelbar dem Bundesrat zugeleitet . Das weitere Verfahren obliegt dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat . Im Rahmen dieses Verfahrens können etwa- ige Umgehungstatbestände des Gesetzes geprüft und ge- gebenenfalls ausgeschlossen werden . Anlage 14 Antwort der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fra- ge der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 14): Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der weitere Zeitplan für den Abschluss eines Abkommens für den Handel mit Umweltgütern (Environmental Goods Agreement, EGA), und auf welche Produkte jenseits der APEC-Liste (APEC: Asiatisch-Pazifische Wirtschaftsgemeinschaft), insbesondere Agrargüter, wird sich das Abkommen nach Kenntnis der Bun- desregierung erstrecken? Die nächsten Verhandlungsrunden zum Umweltgü- terabkommen sind für den 29 . Oktober bis 4 . November 2015 und für den 30 . November bis 4 . Dezember 2015 geplant . Ziel ist eine Einigung auf eine Liste von Um- weltgütern bis Ende des Jahres . Anschließend sollen Ver- handlungen über Übergangsfristen sowie den Vertrags- text abgeschlossen werden . Welche Güter am Ende vom Umweltgüterabkommen erfasst sein werden, lässt sich derzeit noch nicht sagen, da die Verhandlungen dazu noch andauern . Die Bundes- regierung setzt sich dafür ein, dass keine Agrargüter auf die Liste aufgenommen werden . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 12545 (A) (C) (B) (D) Anlage 15 Antwort der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Fragen 15 und 16): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Sondergutachten der Monopolkommission zur Wettbe- werbssituation auf den Energiemärkten, insbesondere im Hin- blick auf die Beurteilung der Kapazitätsreserve? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es auf- grund der Reserve zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Strommarkt kommen könnte und die Reserve zugleich nicht der richtige Weg ist, um für Versorgungssicherheit zu sorgen und, wenn nein, warum nicht? Das Sondergutachten der Monopolkommission zur Wettbewerbssituation auf den Energiemärkten stellt in erster Linie auf das Instrument einer sogenannten strate- gischen Reserve ab . Eine strategische Reserve unterschei- det sich jedoch in zentralen Ausgestaltungselementen von der geplanten Kapazitätsreserve . Die Ausführungen im Sondergutachten sind aus diesem Grund nur begrenzt auf die geplante Kapazitätsreserve zu übertragen . Die Kapa- zitätsreserve dient dazu, zusätzlich zu den am Markt ak- tiven Anlagen die Stromversorgung für unvorhersehbare Extremfälle abzusichern . Die geplante Kapazitätsreserve ist derart ausgestaltet, dass Wettbewerbsverzerrungen auf dem Strommarkt vermieden werden . Im Einzelnen ist hervorzuheben, dass das Sonder- gutachten sich vor allem auf die Folgewirkungen des Auslösungspreises einer strategischen Reserve bezieht . Der Einsatz der geplanten Kapazitätsreserve ist im Un- terschied zu einer strategischen Reserve jedoch gerade nicht an einen solchen Auslösungspreis geknüpft . Im Falle eines Kapazitätsdefizits wird die geplante Kapazi- tätsreserve vielmehr erst nach Abschluss aller Geschäfte im vortägigen und untertägigen Handel und nach weit- gehender Ausschöpfung der Regelenergie eingesetzt . Durch diese und weitere Ausgestaltungselemente werden Verzerrungen mit dem Wettbewerb auf dem Strommarkt vermieden . Anlage 16 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 17): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Organisa- tion Ärzte ohne Grenzen (www .spiegel .de/politik/ausland/ kunduz-aerzte-ohne-grenzen-spricht-von-kriegsverbre- chen-a-1056120 .html) und des UN-Hochkommissars für Menschenrechte, Seid al-Hussein, (www .ohchr .org/en/News- Events/Pages/DisplayNews .aspx?NewsID=16564), dass es sich bei der Bombardierung eines Krankenhauses in Kunduz am 3 . Oktober 2015 um ein Kriegsverbrechen handelt, und wie wird sie sich dafür einsetzen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden? Die Bombardierung des Krankenhauses in Kunduz und der Verlust so vieler Menschenleben hat uns bestürzt . Der Vorfall muss umgehend und unabhängig unter- sucht werden . Wir begrüßen, dass Resolute Support un- verzüglich eine Untersuchung des Vorfalls eingeleitet hat . Von der Aufklärung des Sachverhalts wird auch die rechtliche Bewertung des Vorfalls abhängen . Diese rich- tet sich nach dem humanitären Völkerrecht . Kriegsverbrechen sind in den einschlägigen Bestim- mungen des Römischen Statuts des Internationalen Straf- gerichtshofes und komplementär in einzelnen nationalen Rechtsordnungen, unter anderem im deutschen Völker- strafgesetzbuch, abschließend definiert. Bei einem Kriegsverbrechen handelt es sich grund- sätzlich um schwere Verletzungen von besonders wichti- gen Normen des humanitären Völkerrechtes . Darunter fällt zum Beispiel auch ein gezielter An- griff auf Zivilpersonen, zivile Objekte oder besonders geschützte und entsprechend gekennzeichnete Gebäude wie etwa Krankenhäuser . Ob der Vorfall in Kunduz ein Kriegsverbrechen dar- stellt und einzelne Personen deshalb zur Rechenschaft gezogen werden könnten, ist von den zuständigen Straf- verfolgungsbehörden und letztendlich von den Gerichten zu beurteilen . Anlage 17 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/6300, Frage 19): Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den von vielen Nichtregierungsorganisationen berichteten Einsatz (zum Beispiel www .hrw .org/news/2015/08/26/ye- men-cluster-munition-rockets-kill-injure-dozens) von inter- national geächteter Streumunition im Jemen vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die politische Beurtei- lung des Konflikts? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über einen möglichen Einsatz von Streumunition in Jemen vor . Die Medienberichterstattung, die sich hauptsächlich auf Berichte von den Nichtregierungsorganisationen „Human Rights Watch“ und „International Campaign to Ban Landmines“ stützt und durch Bildmaterial unterlegt wurde, ist der Bundesregierung bekannt . Dabei kann we- der der Aufnahmeort noch der Zeitpunkt der Aufnahme zweifelsfrei verifiziert werden. Die Bundesregierung nimmt diese Berichterstattung sehr ernst und setzt sich weiter nachdrücklich für eine Aufklärung der Sachlage ein . Die Bundesregierung setzt sich entschieden dafür ein, dass Streumunition nirgendwo auf der Welt mehr einge- setzt wird . Die Länder der Koalition (Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Bahrain, Kuweit, Ägypten, Marokko, Sudan) unter der Führung Saudi-Arabiens sind http://www.spiegel.de/politik/ausland/kunduz-aerzte-ohne-grenzen-spricht-von-kriegsverbrechen-a-1056120.html http://www.spiegel.de/politik/ausland/kunduz-aerzte-ohne-grenzen-spricht-von-kriegsverbrechen-a-1056120.html http://www.spiegel.de/politik/ausland/kunduz-aerzte-ohne-grenzen-spricht-von-kriegsverbrechen-a-1056120.html http://www.ohchr.org/en/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=16564 http://www.ohchr.org/en/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=16564 http://www.hrw.org/news/2015/08/26/yemen-cluster-munition-rockets-kill-injure-dozens http://www.hrw.org/news/2015/08/26/yemen-cluster-munition-rockets-kill-injure-dozens Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 201512546 (A) (C) (B) (D) bisher nicht dem Übereinkommen über Streumunition beigetreten . Die Bundesregierung ist besorgt über die hohe Zahl an Opfern auf allen Seiten dieses Konflikts und insbesonde- re in der Zivilbevölkerung in Jemen . Wir fordern daher von allen Parteien, das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu wahren und das humanitäre Völkerrecht zu achten . Eine abschließende faktische und politische Beurtei- lung ist jedoch erst möglich, wenn die Faktenlage belast- bar geklärt ist . Anlage 18 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/6300, Frage 20): Wie schätzt die Bundesregierung das Angebot der nord- jemenitischen Huthis ein, sich gemäß den Leitlinien der UN-Sicherheitsratsresolution 2216 (2015) aus den von ihnen besetzten Gebieten zurückzuziehen, und wie schätzt sie die Bereitschaft der jemenitischen Regierung und ihrer arabischen Verbündeten ein, daraufhin ebenfalls die Kampfhandlungen einzustellen? Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich die Bereit- schaft der Huthis zur Umsetzung der VN-Sicherheitsrats- resolution 2216, die sie jüngst in einem Schreiben an den VN-Generalsekretär Ban Ki-moon bekräftigt haben . Die Zustimmung der Huthis zum sogenannten Sie- ben-Punkte-Plan des VN-Sondergesandten („Die Prin- zipien von Maskat“) schließt den Rückzug der Milizen aus besetzten Gebieten gemäß einem zu vereinbarenden Umsetzungsplan ein . Dieser Schritt könnte eine Wieder- aufnahme des politischen Prozesses ermöglichen . Die Bundesregierung setzt sich intensiv für eine um- gehende und vorbedingungsfreie Aufnahme von Direkt- gesprächen zwischen der jemenitischen Regierung und dem Huthi/Saleh-Lager zur Erreichung eines Waffenstill- standes ein . Der Konflikt im Jemen kann und darf nach Ein- schätzung der Bundesregierung nicht militärisch gelöst werden . Die Bundesregierung wird daher in laufenden Gesprächen mit der jemenitischen Regierung und der arabischen Koalition weiter auf eine politische Lösung und den Wiedereinstieg in den politischen Prozess drän- gen . Bundesaußenminister Dr . Frank-Walter Steinmeier wird seine anstehende Reise nach Riad auch dazu nutzen, hierfür zu werben . Anlage 19 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 21): Welche Haltung hat die Bundesregierung bei der Be- schlussfassung der NATO zur Verdoppelung der NATO Response Force (NRF) eingenommen (www .independent . co.uk/news/world/middle-east/syria-conflict-nato-raises-res- ponse-force-to-40000-troops-in-face-of-russia-s-aggressive- and-a6687046 .html), und inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die NATO „bereits jetzt die nötigen Fä- higkeiten und die Infrastruktur … [hat], um die schnelle Ein- greiftruppe in … [die Türkei] zu schicken“ (Aussage von NA- TO-Generalsekretär Jens Stoltenberg, dpa, 6 . Oktober 2015)? Die Reform der Schnellen Eingreiftruppe der NATO (NATO Response Force: NRF) ist von den Staats- und Regierungschefs der Allianz in Wales im September 2014 beschlossen worden . Die Bundesregierung war an diesem Beschluss beteiligt und hat ihn mitgetragen . Wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Schnellen Eingreiftruppe der NATO (NATO Response Force) . Dadurch stehen jetzt in kürzerer Zeit mehr Soldaten zur Verfügung als früher . Das Konzept der Schnellen Eingreiftruppe der NATO sieht dabei keine konkreten Zahlen und eben auch keine Verdopplung vor . Die Türkei ist seit 1952, also seit über 60 Jahren, Mit- glied der NATO . Daher ist sicher davon auszugehen, dass sie über die notwendige Infrastruktur zur raschen Verle- gung der Schnellen Eingreiftruppe der NATO verfügt . Anlage 20 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 22): In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundes- regierung seit dem Jahr 2005 Menschen wegen „widernatür- licher Handlungen“ gemäß Artikel 319 des senegalesischen Strafgesetzbuches verurteilt, und aus welchen Quellen speist sich die Kenntnis der Bundesregierung? Der Bundesregierung ist aus öffentlichen Quellen und durch Kontakte mit der Zivilgesellschaft die Verurteilung von zehn Personen auf Basis des Artikels 319 Strafge- setzbuch bekannt. Unter den zehn Verurteilten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung keine deutschen Staatsangehörigen . Gegen sieben dieser Personen ergingen nach Kennt- nis der Bundesregierung Urteile ausschließlich aufgrund des Artikels 319 . Bei den anderen Personen wurden auch weitere Vorwürfe (unter anderem Drogenbesitz) erhoben . In der Vergangenheit wurden bereits mehrfach Vor- würfe auf Basis des Artikels 319 Strafgesetzbuch fallen gelassen oder durch das Berufungsgericht Dakar aufge- hoben . In den genannten Fällen ist der Rechtsweg bisher nicht ausgeschöpft . http://www.independent.co.uk/news/world/middle-east/syria-conflict-nato-raises-response-force-to-40000-troops-in-face-of-russia-s-aggressive-and-a6687046.html http://www.independent.co.uk/news/world/middle-east/syria-conflict-nato-raises-response-force-to-40000-troops-in-face-of-russia-s-aggressive-and-a6687046.html http://www.independent.co.uk/news/world/middle-east/syria-conflict-nato-raises-response-force-to-40000-troops-in-face-of-russia-s-aggressive-and-a6687046.html http://www.independent.co.uk/news/world/middle-east/syria-conflict-nato-raises-response-force-to-40000-troops-in-face-of-russia-s-aggressive-and-a6687046.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 12547 (A) (C) (B) (D) Anlage 21 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 23): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen bzw . im Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Vorga- ben des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vorschla- gen, um den Schutz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen und intersexuellen Flüchtlingen vor gewalttä- tigen Übergriffen in den Flüchtlingsunterkünften zu gewähr- leisten (vergleiche www .tagesspiegel .de/berlin/polizei-justiz/ berlin-lichterfelde-homosexuelle-fluechtlinge-von-mitbewoh- nern-attackiert/12418072 .html)? Die Bundesregierung sieht die Herausforderung, vor der die für die Unterbringung zuständigen Länder und Kommunen angesichts der hohen Zahl von Flüchtlingen stehen, und unterstützt die Bemühungen, bei der Unter- bringung menschenrechtliche, europäische und politi- sche Verpflichtungen einzuhalten. Die EU-Aufnahmerichtlinie 2003/9/EG wurde in Deutschland in innerstaatliches Recht umgesetzt und ist von Ländern und Kommunen bei der Unterbringung von Asylsuchenden zu beachten . Die Richtlinie legt in Artikel 14 fest, dass Asylsuchende in geeigneten Räum- lichkeiten untergebracht werden, die unter anderem den Schutz des Familienlebens gewährleisten, dass in Unter- bringungszentren dafür Sorge getragen wird, dass Ge- walt verhütet wird, und dass das dort eingesetzte Perso- nal angemessen geschult ist . Dies umfasst auch die von der Fragestellung umfassten Themenkomplexe . Die Neufassung dieser Richtlinie (2013/33/EU) ent- hält für den Bereich der Unterbringung weitgehend par- allele Regelungen . Sie war bis zum 20 . Juli 2015 in natio- nales Recht umzusetzen . Die Ressortabstimmung für das Umsetzungsgesetz in Bezug auf diese Richtlinie und die Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU läuft derzeit . Anlage 22 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra- ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 24): Auf Basis welcher Datenlage kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis bestätigen, es sei „eher noch untertrieben”, dass 30 Prozent der syrischen Asylsuchenden in Wahrheit kei- ne syrischen Staatsangehörigen seien, obwohl es keinerlei belastbare Zahlen zur größenmäßigen Einschätzung hierzu gibt (Fernsehmagazin Panorama vom 9 . Oktober 2015: „‚Fal- sche Syrer‘: Wie der Innenminister Gerüchte schürt”), und inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen nicht belegbaren vermeintlichen Tatsachenbehaup- tungen in der Öffentlichkeit, wonach ein großer Anteil schutz- bedürftiger Flüchtlinge gar nicht schutzbedürftig sei, sondern es sich bei ihnen um Betrüger handele, und der vermehrten Gewalt gegen Flüchtlinge (www .welt .de/politik/deutschland/ article147403097/De-Maiziere-beklagt-mehr-Gewalt-ge- gen-Fluechtlinge .html; bitte ausführlich begründen)? Die aktuelle Aussage zur vorgetäuschten Identität von Syrern stellt einen Schätzwert dar, der sich auf die vorliegenden Wahrnehmungen verschiedener, an der Be- wältigung der Flüchtlingsströme beteiligter nationaler und internationaler Behörden vor Ort stützt . Hinweise, die darauf schließen lassen, dass Migranten aus anderen Ländern zunehmend angeben, syrische Staatsangehörige zu sein, ergeben sich beispielsweise aus Lageerkenntnis- sen von FRONTEX . Auch die Bundespolizei stellt im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeiten immer wieder syrische Dokumente fest, die ge- beziehungsweise verfälscht wa- ren oder durch ihre Nutzer zum Identitätsbetrug verwen- det wurden . Der Bundesregierung liegen keine Hinweise über ei- nen Zusammenhang zwischen Hinweisen auf einen ho- hen Anteil nicht schutzbedürftiger Asylsuchender und dem Anstieg der Straftaten gegen Asylbewerberheime vor . Sie hält es auch für verantwortungslos, derartige Spekulationen zu befördern . Gewalt gegen Asylsuchen- de ist unter allen Umständen zu verurteilen . Die in der Frage angedeutete Wirkung von Aussagen von Regie- rungsmitgliedern auf Gewaltexzesse gegenüber Asylbe- werberheimen muss ich aufs Schärfste zurückweisen . Anlage 23 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra- ge der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck- sache 18/6300, Frage 25): Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Ankündigung des bayerischen Mi- nisterpräsidenten Horst Seehofer (dpa vom 8 . Oktober 2015: „Seehofer: Flüchtlinge sollen an der Grenze zurückgewiesen werden”), per Beschluss des bayerischen Kabinetts „Maßnah- men der Notwehr” ergreifen zu wollen, etwa Asylsuchende an der Grenze zu Österreich zurückzuweisen bzw . unmittelbar innerhalb Deuschlands weiterzuleiten (bitte auf beide ange- kündigte Maßnahmen differenziert eingehen und begründen), und inwieweit ist eine direkte Zurückweisung von Schutzsu- chenden an der deutsch-österreichischen oder einer anderen EU-Binnengrenze mit geltendem Recht vereinbar (bitte aus- führlich antworten und auf alle maßgeblichen Rechtsgrundla- gen eingehen, die hierbei eine Rolle spielen, zum Beispiel den Schengener Grenzkodex, die Europäische Menschenrechts- konvention, die Dublin-Verordnung, EU-Asylrichtlinien, die Zuständigkeit für den Grenzschutz usw .)? Die Bundesregierung bewertet etwaige Beschlüsse von Landesregierungen grundsätzlich nicht . Zurückweisungen von Drittstaatsangehörigen an der Grenze können nur durch die mit der polizeilichen Kon- trolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden vollzogen werden . Diese erfolgen nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls und auf der Grund- lage der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen . http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/berlin-lichterfelde-homosexuelle-fluechtlinge-von-mitbewohnern-attackiert/12418072.html http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/berlin-lichterfelde-homosexuelle-fluechtlinge-von-mitbewohnern-attackiert/12418072.html http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/berlin-lichterfelde-homosexuelle-fluechtlinge-von-mitbewohnern-attackiert/12418072.html http://www.welt.de/politik/deutschland/article147403097/De-Maiziere-beklagt-mehr-Gewalt-gegen-Fluechtlinge.html http://www.welt.de/politik/deutschland/article147403097/De-Maiziere-beklagt-mehr-Gewalt-gegen-Fluechtlinge.html http://www.welt.de/politik/deutschland/article147403097/De-Maiziere-beklagt-mehr-Gewalt-gegen-Fluechtlinge.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 201512548 (A) (C) (B) (D) Anlage 24 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra- ge der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck- sache 18/6300, Frage 26): In welchem ungefähren Zeitraum kann es nach Einschät- zung der Bundesregierung gelingen, den Beschluss des EU- Rats in Luxemburg vom 8 . Oktober 2015 (vergleiche Council of the EU, Press Release 711/15, Punkt 17) umzusetzen, in Drittstaaten sichere und tragfähige Aufnahmekapazitäten zu schaffen, auch um Asylanträge von Flüchtlingen von dort nach Artikel 33 der EU-Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU als unzulässig einstufen und die Betroffenen dorthin ohne vorhe- rige Asylprüfung zurückschicken zu können, und wie sieht die Bundesregierung die Realisierungschancen konkret in Bezug auf die Türkei vor dem Hintergrund, dass nach Artikel 38 der Asylverfahrensrichtlinie unter anderem gefordert wird, dass es in dem betreffenden Drittstaat möglich sein muss, Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zu erhalten, was in der Türkei wegen des regionalen Vorbehalts zur GFK nur für europäische Flüchtlinge möglich ist (bitte ausführlich darlegen)? Die Bundesregierung unterstützt die Schlussfolge- rungen des Rates zur Zukunft der Rückkehrpolitik vom 8 . Oktober 2015 und den „Aktionsplan Rückkehr“ der Europäischen Kommission vom 9 . September 2015 . Die Rückkehrpolitik ist integraler Bestandteil und wichtiges Steuerungsinstrument der Migrationspolitik . Der EU-Aktionsplan sieht unter anderem vor, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten zusätzliche An- strengungen unternehmen, um die Wiedereingliederung von Rückkehrern in ihre Herkunftsländer zu fördern und die Kapazitäten ihrer Heimatländer für ihre Rücküber- nahme zu stärken . In diesem Zusammenhang ist auch die in den oben genannten Ratsschlussfolgerungen vorgese- hene Prüfung durch die EU zu sehen, ob es möglich ist, in Regionen in unter Migrationsdruck stehenden Dritt- staaten sichere und dauerhafte Aufnahmekapazitäten zu schaffen und Flüchtlingen und ihren Familien langfris- tige Perspektiven und angemessene Verfahren zu bieten, bis sie in ihre Herkunftsländer zurückkehren können . Solche Aufnahmekapazitäten gibt es bereits im Liba- non, in Jordanien und in der Türkei . Die Bundesregie- rung erkennt das große Engagement dieser Länder bei der Aufnahme von Millionen von Flüchtlingen an . Der Europäische Rat hat in seiner Erklärung vom 23 . Septem- ber 2015 seine Unterstützung dieser und anderer Länder bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise auch durch eine erhebliche Aufstockung des Regionalen Treuhandfonds der Europäischen Union („Madad-Fonds“) zugesagt . Die Frage, ob Asylanträge von Personen aufgrund des Konzepts des sicheren Drittstaats gemäß Artikel 33 Ab- satz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 2013/32/EU als unzu- lässig bewertet werden können, hängt davon ab, ob die Voraussetzungen des Konzepts des sicheren Drittstaats gemäß Artikel 38 der Richtlinie 2013/32/EU erfüllt sind . Hierzu gehören unter anderem die Wahrung des Grund- satzes der Nicht-Zurückweisung und die Möglichkeit, ei- nen Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu stellen und im Falle der Anerkennung als Flüchtling Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu erhal- ten . Die Türkei ist zwar Mitglied der Genfer Flüchtlings- konvention, wendet diese aber nur in Bezug auf euro- päische Staaten („Regionalvorbehalt“) an . Gemäß den Bestimmungen des EU-Rückübernahmeabkommens mit der Türkei, das am 1 . Oktober 2014 in Kraft getreten ist, ist die Türkei zur Rückübernahme von Drittstaatsange- hörigen, die über die Türkei in die EU-Mitgliedstaaten eingereist sind und sich dort illegal aufhalten, ab Oktober 2017 verpflichtet. Anlage 25 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra- ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Fragen 27): Warum wurde die Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26 . Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationa- len Schutz beantragen, bisher nicht in nationales Recht umge- setzt, obwohl dies nach Artikel 31 der Richtlinie spätestens bis zum 20 . Juli 2015 hätte passieren müssen, und welche Gründe spielen dabei die unbefristeten Arbeitsverbote für Asylsuchen- de, die das Bundesland Bayern verhängt hat (vergleiche Pres- semitteilung Bayerischer Flüchtlingsrat vom 29 . April 2015: „Balkan-Phobie: Bayern setzt auf Arbeitsverbote”) und die meines Erachtens gegen Artikel 15 der Richtlinie verstoßen, wonach Asylsuchende neun Monate nach Antragstellung ei- nen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten müssen? Aufgrund der großen Herausforderungen durch den starken und anhaltenden Anstieg des Asylbewerberzu- gangs in Deutschland haben sich Verzögerungen im Um- setzungsprozess leider nicht vermeiden lassen . Die in der Richtlinie 2013/33/EU enthaltenen Vorschriften weisen eine hohe Komplexität und Detailtiefe auf, deren Rege- lungsgehalt sinnvoll in die bestehenden Vorschriften zu integrieren ist . Einzelne, inhaltlich abtrennbare Aspekte der genannten Richtlinien wurden bereits vorab geregelt, wie zum Beispiel der Zugang zum Arbeitsmarkt . Dieser ist derzeit nach drei Monaten möglich, wenn die Bundes- agentur für Arbeit zustimmt und keine migrationspoliti- schen Erwägungen einer Arbeitserlaubnis entgegenste- hen . Die Regelungen einzelner Länder haben dabei keine Rolle gespielt . Anlage 26 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra- ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 28): Bis wann will die Bundesregierung die Richtlinie umset- zen, und welche Sanktionen bzw . Strafen drohen bei Nichtum- setzung? Die Bundesregierung arbeitet intensiv an der Umset- zung der beiden Richtlinien 2013/32/EU (Asylverfah- rensrichtlinie) und 2013/33/EU (Aufnahmerichtlinie) . Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt . Die Gesamtfederfüh- rung für die Umsetzung der beiden Richtlinien liegt beim Bundesministerium des Innern . Die Bundesregierung Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 12549 (A) (C) (B) (D) strebt an, dass das Umsetzungsverfahren möglichst zügig abgeschlossen wird . Welche Sanktionen grundsätzlich in Betracht kom- men, wenn Maßnahmen zur Umsetzung einer gemäß ei- nem EU-Gesetzgebungsverfahren erlassenen Richtlinie der Kommission nicht mitgeteilt wurden, ergibt sich aus Artikel 260 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitswei- se der Europäischen Union (AEUV) . Hiernach kann die Kommission, wenn sie dies für zweckmäßig hält, bei Er- hebung einer Klage nach Artikel 258 AEUV die Höhe des von dem betreffenden Mitgliedstaat zu zahlenden Pauschalbetrags oder Zwangsgelds benennen, die sie den Umständen nach für angemessen hält . Für die Kommis- sion ist diesbezüglich ihre Mitteilung vom 11 . Novem- ber 2010 über die Anwendung von Artikel 260 Absatz 3 AEUV maßgeblich . Bislang hat die Kommission der Bundesregierung jedoch lediglich im Sinne von Artikel 258 AEUV Ge- legenheit zur Äußerung gegeben . Hierauf würde gege- benenfalls zunächst eine mit Gründen versehene Stel- lungnahme der Kommission folgen . Erst dann, wenn die Bundesrepublik Deutschland dieser Stellungnahme nicht innerhalb der von der Kommission gesetzten Frist nachkäme, könnte die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen . Die Bundesregierung ist bisher nicht zu finanziellen Sanktionen in Vertragsverletzungsverfahren verurteilt worden . Sie ist zuversichtlich, dass dies auch im Fall der Richtlinie 2013/33/EU so bleiben wird . Anlage 27 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra- ge des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 29): Welche Haltung vertritt die Bundesregierung auf Ebene der EU-Ratsarbeitsgruppen oder JI-Referenten zu der Frage, in- wiefern außer den Fluglinien auch sonstige Reiseveranstalter (die sogenannten non-carrier economic operators) zukünftig angehalten oder gezwungen werden sollen, Fluggastdaten (API- oder PNR-Daten) an die zuständigen Behörden zu über- mitteln (bitte auch die in Rede stehenden Abwägungsgründe angeben, sofern die Bundesregierung hierzu noch keinen Ent- schluss gefasst hat), und welche Details sind der Bundesregie- rung zu Ort, Einladenden, Teilnehmenden und Tagesordnungs- punkten entsprechender Treffen im Herbst 2015 hinsichtlich der Verpflichtung von „non-carrier economic operators” be- kannt? Die Einbeziehung der “non-carrier economic opera- tors“ in den Anwendungsbereich der Richtlinie ist vom LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments in den Richtlinien-Text eingefügt worden (Bericht des LIBE vom 15 . Juli 2015 – Ratsdok . 11105/1/15) . Zu der Frage, inwiefern außer den Fluglinien auch sonstige Reiseveranstalter (die sogenannten „non-carri- er economic operators“) zukünftig verpflichtet werden sollen, Fluggastdaten (API- oder PNR-Daten) an die zu- ständigen Behörden zu übermitteln, hat sich Deutschland am 16 . September 2015 gegenüber der Ratsarbeitsgruppe GENVAL wie folgt schriftlich positioniert: „Deutschland sieht wie viele andere Mitgliedstaaten noch Erläuterungsbedarf, um zuverlässig beurteilen zu können, ob die Einbeziehung von “non-carrier economic operators“ in den Anwendungsbereich der Richtlinie tatsächlich einen Sicherheitsgewinn bringt und vor dem Hintergrund der mit der Einbe- ziehung verbundenen Belastungen für die Betrof- fenen und dem erheblich vergrößerten Datenauf- kommen verhältnismäßig und damit vertretbar ist . Deutschland begrüßt deshalb, dass die EU-Kom- mission zu einer Veranstaltung mit den betroffenen Unternehmen einladen will, damit die Mitglied- staaten die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Einbeziehung dieser Unternehmen besser ab- schätzen können .“ Die EU-Kommission hat mit Schreiben vom 23 . Sep- tember 2015 zu einem Workshop zum Thema “PNR and ‘non-carrier economic operators” am 15 . Oktober 2015 in Brüssel eingeladen . Bei dem Treffen sollen die rechtlichen und prakti- schen Auswirkungen der Einbeziehung der sogenannten „non-carrier economic operators“ in den Anwendungs- bereich der EU-PNR-Richtlinie behandelt werden . Ne- ben den Referenten für Justiz und Inneres der Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten bei der EU sind auch Branchenverbände (European Travel Agents‘ and Tour Operators‘ Associations [ECTAA]; International Air Carrier Association [IACA]; International Air Transport Association [IATA]; European Technology and Tra- vel Services Association [ETTSA]) sowie Vertreter des LIBE-Ausschusses eingeladen . Anlage 28 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra- ge des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 30): Welche Beobachtungs-, G-10- oder anderen Aufklärungs- maßnahmen in Bezug auf die bei dem Blog Netzpolitik .org Tätigen sowie durch mögliche menschliche Quellen dort veröffentlichte Informationen - vor allem bezüglich de- ren Telekommunikationsverkehr - haben Bundesbehörden durchgeführt oder beantragt, und welche „standardisierten, niedrigschwelligen“ Erkenntnisanfragen stellte das Bundes- kriminalamt (vergleiche die Antwort der Bundesregierung zu Frage 34 a auf die Kleine AnFrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 18/5859) bezüglich der Personen, vor allem bezüglich der Journalisten André Meister und Markus Beckedahl (bitte vollständig aufschlüsseln je nach Datum, angefragter Stelle, betroffener Person)? Wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Martina Renner auf Bundestags-Drucksache 18/5804, Seite 15, Nr . 23 vom 21 . August 2015 mitgeteilt, hat das Bundesamt für Ver- fassungsschutz (BfV) nach Kenntniserlangung der straf- baren Weitergabe von Verschlusssachen Strafanzeige ge- gen unbekannt gestellt und keine nachrichtendienstlichen Beobachtungen zu Personen durchgeführt . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 201512550 (A) (C) (B) (D) Durch das Bundeskriminalamt (BKA) erfolgten zu bei- den damaligen Beschuldigten (Meister und Beckedahl) am 16 . Juni 2015 Erkenntnisanfragen: – Deutsche Rentenversicherung Bund aufgrund von § 68 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) – Bundesanstalt für Kreditwesen für Finanz- dienstleistungsaufsicht aufgrund von § 24 Ab- satz 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes . Daneben wurden offene Informationsquellen (wie Handelsregisterportal) und die BKA-internen Auskunfts- systeme genutzt . Maßnahmen anderer Sicherheitsbehörden fanden nicht statt . Anlage 29 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra- ge des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 31): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass der Europäische Gerichtshof seine Entscheidung der ver- gangenen Woche zum Safe-Harbor-Abkommen hinsichtlich der Unsicherheit unser aller Daten in den USA auf die veröf- fentlichten Dokumente aus dem Besitz von Edward Snowden stützt, von deren Authentizität, Beweiskraft und Zuverlässig- keit also ausgeht, für ihre bisherige Weigerung, die Vorausset- zungen für das Erscheinen des Zeugen Edward Snowden vor dem 1 . Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag zu schaffen (vergleiche Spiegel vom 6 . Oktober 2015 www .spie- gel .de/netzwelt/netzpolitik/safe-harbour-urteil-triumph- fuer- snowden-blamage-fuer-merkel-kommentar-a-1056438 .html), und wird die Bundesregierung beim Generalbundesanwalt nunmehr darauf drängen, einen Anfangsverdacht anzunehmen und ein Ermittlungsverfahren einzuleiten gegen die Verant- wortlichen für das berichtete anlasslose Abgreifen, Speichern und Auswerten von Daten Millionen deutscher Bürgerinnen und Bürger sowie von europäischen Wirtschaftsunternehmen, wie sich aus den Dokumenten Edward Snowdens ergibt? Die Bundesregierung hat zu den mit einer möglichen Vernehmung von Herrn Snowden verbundenen rechtli- chen Fragen mit ihrem Bericht vom 2 . Mai 2014 an den Untersuchungsausschuss umfassend Stellung genom- men . Sie sieht sich durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6 . Oktober 2015 zur Safe-Harbor-Ent- scheidung der Kommission nicht veranlasst, darüber hi- naus Stellung zu nehmen . § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung knüpft das Einschreiten wegen verfolgbarer Straftaten an das Vor- liegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte . Die Prüfung, ob ein hinreichender Anfangsverdacht für das Vorliegen einer in die Zuständigkeit der Bundesanwalt- schaft liegenden Straftat gegeben ist, obliegt dem Gene- ralbundesanwalt in eigener Verantwortung . Anlage 30 Antwort des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/6300, Frage 32): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den im Rahmen des Abschlusses der Transpazifischen Partner- schaft (TPP) angekündigten milliardenschweren Zahlungen an die Landwirtschaft zur Abmilderung der eingeleiteten Liberalisie- rungsschritte (https://www .fwi .co .uk/business/canada-promises- billions-to-protect-farm-incomes-after-trade- deal .html), und mit welchem zusätzlichen Bedarf an öffentlichen Zahlungen für EU-Landwirte rechnet die Bundesregierung im Falle einer weitgehenden Agrarhandelsliberalisierung unter TTIP (Tran- satlantisches Freihandelsabkommen), insbesondere um die eng mit der Landwirtschaft verknüpften europäischen und na- tionalen Biodiversitäts- und Umweltziele zu erreichen? Mögliche Unterstützungsleistungen für die EU-Land- wirtschaft unterliegen der Entscheidungshoheit der Euro- päischen Union beziehungsweise der jeweiligen Regie- rungen . Sie sind allein durch Welthandels-(WTO-)Recht begrenzt . Die Europäische Union (EU) hat sich im Rahmen ih- res langjährigen Reformprozesses ihrem Ziel angenähert, eine international wettbewerbsfähige und nachhaltige Landwirtschaft zu erreichen . Dies war die Voraussetzung dafür, dass die EU im Rahmen der WTO und im Rahmen von Verhandlungen zu Freihandelsabkommen entspre- chenden Verhandlungsspielraum erhalten hat und nun nutzen kann . Die Landwirte wurden und werden durch umfassen- de Unterstützungsmaßnahmen bei der Anpassung an die Märkte flankiert. Hervorzuheben sind hier die Direkt- zahlungen, die einen unmittelbaren Beitrag zu den Be- triebseinkommen leisten, aber auch Programme für die Verbesserung der Vermarktung . Die europäische Landwirtschaft ist somit für den Wettbewerb gut aufgestellt . Die Bundesregierung rech- net nicht damit, dass die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) negative Effekte auf den Sektor haben wird, die zusätzliche Kompensation erforderlich machen würden . Im Gegenteil – der Sektor kann davon profitieren. Die Auswirkungen von TTIP auf die Zielerreichung der eng mit der Landwirtschaft verknüpften europäischen und nationalen Umwelt- und Biodiversitätsprogramme sind derzeit nicht vollumfänglich abschätzbar . Anlage 31 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 33): Welchen Stand bzw . Zeitplan (bitte möglichst in Wochen angeben) kann die Bundesregierung zur Bewertung der Lö- sungsvorschläge hinsichtlich der Beschaffungspläne für die zunächst unbewaffnete und später mit Lenkwaffen nachzu- rüstende Kampfdrohne mitteilen, nach deren Abschluss eine http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/safe-harbour-urteil-triumph-fuer-snowden-blamage-fuer-merkel-kommentar-a-1056438 http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/safe-harbour-urteil-triumph-fuer-snowden-blamage-fuer-merkel-kommentar-a-1056438 http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/safe-harbour-urteil-triumph-fuer-snowden-blamage-fuer-merkel-kommentar-a-1056438 https://www.fwi.co.uk/business/canada-promises-billions-to-protect-farm-incomes-after-trade-deal.html https://www.fwi.co.uk/business/canada-promises-billions-to-protect-farm-incomes-after-trade-deal.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 12551 (A) (C) (B) (D) Auswahlentscheidung für bis zu 16 Drohnen noch in diesem Quartal erfolgen soll (Bundestagsdrucksache 18/5022)? Derzeit werden durch das Bundesministerium der Ver- teidigung Lösungskonzepte zur Realisierung einer Nach- folgelösung für das derzeit in Afghanistan eingesetzte unbemannte israelische System HERON 1 erstellt . Auf der Basis dieser Konzepte könnte eine Systemauswahl und damit eine Auswahlentscheidung für die sogenannte MALE UAS-Überbrückungslösung bis zum Ende dieses Jahres durch den Generalinspekteur der Bundeswehr ge- troffen werden . Vor dem Hintergrund derzeit bekannter Zeitlinien zur Verhandlung eines entsprechenden Vertrages könnte ein Vertragsschluss für das ausgewählte System mit einem Umfang von drei bis fünf bewaffnungsfähigen Luftfahr- zeugen im II . Quartal 2016 erfolgen . Anlage 32 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 34): Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus ei- nem Bericht des TV-Magazins Frontal 21, nach dem der EU-Militärausschuss von einem Scheitern der Phase 2 des EUNAVFOR-MED-Einsatzes ausgeht, die den bewaffneten Einsatz gegen Schlepperboote beinhaltet (www .zdf .de/fron- tal-21/schleuserjagd-im-mittelmeer-die-unmmögliche-missi- on-der-bundeswehr-kampf-gegen-schlepper-40410638 .html)? Der Bundesregierung sind keine Äußerungen des EU-Militärausschusses bekannt, nach denen von einem Scheitern der Mission in Phase 2 ausgegangen wird . Viel- mehr hat der Rat der EU auf seiner Tagung vom 14 . Sep- tember 2015 festgestellt, dass die Bedingungen für den Wechsel zu Phase 2i) erfüllt sind . In der Folge hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee der EU am 28 . September 2015 entschieden, dass die Operation in Phase 2i) eintritt . Dies ist am 7 . Oktober 2015 geschehen . Allein seit dem Übergang in die Phase 2i) am 7 . Ok- tober 2015 hat die Bundeswehr in den 7 Tagen bis ein- schließlich dem 13. Oktober 2015 659 in Seenot befind- liche Personen aufgenommen . Anlage 33 Antwort der Parl . Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Fra- ge der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 35): Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung gesetzgebe- risch tätig zu werden, um die Situation von Geschiedenen, die als Ehepartner von Beamten Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe zur Krankenversorgung hatten, ohne selbst Beamte zu sein, und nach einer Scheidung nicht mehr in eine gesetzli- che Krankenkasse zurückkehren konnten, zu verbessern, und wenn sie dies nicht beabsichtigt, aus welchen Gründen nicht? Als Erstes ist festzustellen, dass der Versicherungs- schutz für den geschiedenen Ehegatten in der privaten Krankenversicherung (PKV) in jedem Fall sicherge- stellt ist . Denn soweit der Beihilfeanspruch nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes entfällt, haben die Betroffenen Anspruch darauf, dass der Versicherer ihren Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpasst, dass der entfallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird . Dies erfolgt ohne erneute Risikoprüfung oder Wartezeit, wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Wegfall des Bei- hilfeanspruchs gestellt wird (§ 199 Versicherungsver- tragsgesetz) . Im Rahmen von Unterhaltsregelungen als Folge einer Ehescheidung werden auch die Aufwendungen für eine angemessene Krankenversicherung berücksichtigt (ver- gleiche § 1578 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB) . Die Bundesregierung beabsichtigt daher in diesem Zusammenhang derzeit keine gesetzliche Änderung . http://www.zdf.de/frontal-21/schleuserjagd-im-mittelmeer-die-unmmögliche-mission-der-bundeswehr-kampf-gegen-schlepper-40410638.html http://www.zdf.de/frontal-21/schleuserjagd-im-mittelmeer-die-unmmögliche-mission-der-bundeswehr-kampf-gegen-schlepper-40410638.html http://www.zdf.de/frontal-21/schleuserjagd-im-mittelmeer-die-unmmögliche-mission-der-bundeswehr-kampf-gegen-schlepper-40410638.html Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 129. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Regierungserklärung – 70 Jahre Vereinte Nationen TOP 2 Befragung der Bundesregierung TOP 3 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zur Lage in der Türkei nach dem Terroranschlag in Ankara Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Der Kollege Kai Gehring hat eine Nachfrage .



Rede von Kai Gehring
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Uns bewegt die Frage, wie nach Auffassung der Bun-

desregierung gerade im Bereich der sogenannten Mangel-
berufe das Fachkräftepotenzial stärker gehoben werden
kann . Konkret: In der Begründung Ihres Gesetzentwurfs
heben Sie hervor, dass mit der zweiten Änderung 2009
die Aufstiegsfortbildungsförderung zur Erzieherin bzw .
zum Erzieher aufgenommen wurde und dass es sich nun
um die drittgrößte Gefördertengruppe handelt . Das ist

ganz klar ein Erfolg . Meine Frage ist jetzt, wie sich das
bei den Altenpflegeberufen im ambulanten und im stati-
onären Bereich niedergeschlagen hat, die ebenfalls 2009
aufgenommen wurden . Hat das in diesem Mangelberuf
zu erheblichen Steigerungsraten bei der Gefördertenquo-
te beigetragen?

Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung
und Forschung:

Nicht so wie bei den Erzieherinnen und Erziehern .
Aber das ist sozusagen die gesetzliche Grundlage . Dass
es diese Möglichkeit gibt, wirkt jedenfalls befördernd .


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Weitere Wortmeldungen zum Bericht der Ministerin

    liegen mir nicht vor . Gibt es Fragen zu anderen The-
    men der heutigen Kabinettssitzung? – Die Kollegin
    Kotting-Uhl hat dazu das Wort .