Plenarprotokoll 18/129
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
129. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 14. Oktober 2015
Inhalt:
Zusätzliche Ausschussüberweisung . . . . . . . . 12501 A
Tagesordnungspunkt 1:
Abgabe einer Regierungserklärung durch den
Bundesminister des Auswärtigen: 70 Jahre
Vereinte Nationen
Dr . Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12501 C
Dr . Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 12505 C
Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 12507 B
Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12508 C
Dr . Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 12510 A
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 12511 C
Dr . Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 12512 B
Edelgard Bulmahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 12513 D
Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 12515 C
Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 12516 D
Tagesordnungspunkt 2:
Befragung der Bundesregierung: Entwurf
eines Dritten Gesetzes zur Änderung des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes;
weitere Fragen
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 12518 B
Dr . Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 12519 A
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 12519 A
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12519 B
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12519 C
Martin Rabanus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12519 D
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12520 A
Dr . Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 12520 B
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12520 B
Dr . Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 12520 C
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12520 D
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12521 A
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12521 B
Dr . Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 12521 B
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12521 C
Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 12521 D
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12521 D
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12522 A
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015II
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12522 B
Dr . Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 12522 C
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12522 C
Martin Rabanus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12522 D
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12523 A
Dr . Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 12523 A
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12523 B
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12523 B
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12523 C
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12523 C
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12523 D
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12523 D
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12524 A
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12524 A
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12524 B
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 12524 B
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12524 C
Tagesordnungspunkt 3:
Fragestunde
Drucksache 18/6300 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12524 C
Mündliche Frage 12
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Neue Erkenntnisse zu den Anomalien in De-
ckel und Bodenkalotte des Reaktordruck-
behälters beim Atomkraftwerkneubauvor-
haben Flamanville 3
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12525 A
Zusatzfragen
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12525 B
Mündliche Frage 18
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Durch die Taliban-Übernahme von Kunduz
bedrohte afghanische Mitarbeiter von deut-
schen Entwicklungsorganisationen
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 12525 D
Zusatzfragen
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 12526 A
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lage in der
Türkei nach dem Terroranschlag in Ankara
Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12527 C
Dr . Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 12528 B
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 12529 C
Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12530 B
Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . . 12531 C
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 12532 C
Michelle Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . 12533 D
Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12534 C
Dr . Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12535 D
Dietmar Nietan (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12537 A
Michael Vietz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 12538 A
Klaus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 12539 A
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12540 B
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 12541 A
Anlage 2
Mündliche Frage 1
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 III
Gründe für die Umstellung der Abgasmes-
sung am Endrohr auf die Onboard Diagno-
stic im Jahr 2010
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12541 B
Anlage 3
Mündliche Frage 2
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Hinweise im Februar 2011 auf Probleme
von VW-Fahrzeugen mit überschrittenen
NOX-Emissionen
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12541 C
Anlage 4
Mündliche Frage 3
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Dem Kraftfahrt-Bundesamt durch die
Volkswagen AG vorgelegte Maßnahmen
zur Bewältigung des Abgasskandals
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12541 D
Anlage 5
Mündliche Frage 4
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verankerung der Sanktionen gemäß Arti-
kel 46 der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG im
deutschen Recht
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12542 A
Anlage 6
Mündliche Frage 5
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inhalt des dem Kraftfahrt-Bundesamt
vorzulegenden Maßnahmenplans des
VW-Konzerns infolge des Abgasskandals
und mögliche Veröffentlichung
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12542 A
Anlage 7
Mündliche Frage 6
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Untersuchung von Neufahrzeugen bzw.
bereits zugelassenen Dieselfahrzeugen im
Rahmen der Nachprüfungen durch das
Kraftfahrt-Bundesamt
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12542 B
Anlage 8
Mündliche Frage 7
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten-
verfahrens gegen VW durch das Kraft-
fahrt-Bundesamt
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12542 C
Anlage 9
Mündliche Frage 8
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Lärmentwicklung durch den Schienenver-
kehr an der Berliner Strecke im Landkreis
Meißen seit 2009
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12542 C
Anlage 10
Mündliche Frage 9
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Maßnahmen zur Senkung des Lärms infol-
ge des Schienenverkehrs im Landkreis Mei-
ßen in den vergangenen vier Jahren und
geplante Aktivitäten bis 2017
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12543 A
Anlage 11
Mündliche Frage 10
Katrin Kunert (DIE LINKE)
Abschluss der Beratungen innerhalb des
Bundesministeriums für Umwelt, Natur-
schutz, Bau und Reaktorsicherheit zur
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015IV
Änderung der Sportanlagenlärmschutzver-
ordnung
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12544 A
Anlage 12
Mündliche Frage 11
Katrin Kunert (DIE LINKE)
Änderungsvorschläge zur Sportanlagenlärm-
schutzverordnung und mögliche Einigungen
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12544 B
Anlage 13
Mündliche Frage 13
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Haftung der vom Eon-Konzern ausgeglie-
derten Uniper GmbH für den künftigen
Eon-Konzernbereich infolge des geplanten
Gesetzes zur Konzernnachhaftung im Nuk-
learbereich
Antwort
Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12544 C
Anlage 14
Mündliche Frage 14
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zeitplan für den Abschluss eines Abkom-
mens für den Handel mit Umweltgütern
und Art der Produkte
Antwort
Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12544 D
Anlage 15
Mündliche Fragen 15 und 16
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sondergutachten der Monopolkommission
zur Wettbewerbssituation auf den Energie-
märkten und etwaige Wettbewerbsverzer-
rungen aufgrund der Kapazitätsreserve
Antwort
Brigitte Zypries, Parl . Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12545 A
Anlage 16
Mündliche Frage 17
Kathrin Vogler (DIE LINKE)
Einstufung der Bombardierung eines Kran-
kenhauses in Kunduz am 3. Oktober 2015
als Kriegsverbrechen
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 12545 B
Anlage 17
Mündliche Frage 19
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einsatz von international geächteter Streu-
munition im Jemen
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 12545 C
Anlage 18
Mündliche Frage 20
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Angebot der nordjemenitischen Huthis zum
Rückzug aus den von ihnen besetzten Ge-
bieten gemäß den Leitlinien der UN-Sicher-
heitsratsresolution 2216 (2015)
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 12546 A
Anlage 19
Mündliche Frage 21
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Haltung der Bundesregierung zur Verdop-
pelung der NATO Response Force
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 12546 C
Anlage 20
Mündliche Frage 22
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Anzahl der wegen „widernatürlicher Hand-
lungen“ gemäß Artikel 319 des senegalesi-
schen Strafgesetzbuches verurteilten Men-
schen seit 2005
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 12546 D
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 V
Anlage 21
Mündliche Frage 23
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Schutz von lesbischen, schwulen, bisexu-
ellen, transsexuellen und intersexuellen
Flüchtlingen vor gewalttätigen Übergriffen
in Flüchtlingsunterkünften
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12547 A
Anlage 22
Mündliche Frage 24
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Datenlage zur tatsächlichen Anzahl von
Flüchtlingen aus Syrien und mögliche Zu-
sammenhänge mit der vermehrten Gewalt
gegen Flüchtlinge
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12547 B
Anlage 23
Mündliche Frage 25
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Ankündigung des Ministerpräsidenten
Horst Seehofer bezüglich „Maßnahmen der
Notwehr“ hinsichtlich der Flüchtlingspolitik
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12547 C
Anlage 24
Mündliche Frage 26
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Zeitraum der Umsetzung des Beschlusses
des EU-Rates vom 8. Oktober 2015 hin-
sichtlich der Schaffung sicherer und tragfä-
higer Aufnahmekapazitäten in Drittstaaten
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12548 A
Anlage 25
Mündliche Frage 27
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Gründe für die bisherige Nichtumsetzung der
Richtlinie 2013/33/EU in nationales Recht
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12548 C
Anlage 26
Mündliche Frage 28
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Zeitplan für die Umsetzung der Richtlinie
2013/33/EU in nationales Recht und etwaige
Sanktionen bei Nichtumsetzung
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12548 D
Anlage 27
Mündliche Frage 29
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Position der Bundesregierung zur Über-
mittlung von Fluggastdaten durch Reisever-
anstalter
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12549 B
Anlage 28
Mündliche Frage 30
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beobachtungsmaßnahmen in Bezug auf die
bei dem Blog Netzpolitik.org tätigen Perso-
nen durch Bundesbehörden und Erkenntnis-
anfragen des BKA
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12549 D
Anlage 29
Mündliche Frage 31
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Weigerung der Bundesregierung bezüg-
lich des Erscheinens des Zeugen Edward
Snowden vor dem 1. Untersuchungs-
sauschuss im Deutschen Bundestag ange-
sichts des Urteils des Europäischen Ge-
richtshofs zum Safe-Harbor-Abkommen
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12550 A
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015VI
Anlage 30
Mündliche Frage 32
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zahlungen an die Landwirtschaft zur Ab-
milderung der eingeleiteten Liberalisie-
rungsschritte im Rahmen des Abschlusses
der Transpazifischen Partnerschaft und zu-
sätzlicher Bedarf an öffentlichen Zahlungen
für EU-Landwirte bei einer Agrarhandelsli-
beralisierung unter TTIP
Antwort
Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 12550 C
Anlage 31
Mündliche Frage 33
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Stand zur Bewertung der Lösungsvorschlä-
ge hinsichtlich der Beschaffungspläne für
eine Kampfdrohne
Antwort
Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12550 D
Anlage 32
Mündliche Frage 34
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Einschätzung des EU-Militärausschusses
bezüglich eines Scheiterns der Phase 2 des
EUNAVFOR-MED-Einsatzes
Antwort
Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12551 A
Anlage 33
Mündliche Frage 35
Kathrin Vogler (DIE LINKE)
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur
Verbesserung der Situation für von Beam-
ten Geschiedene hinsichtlich der Rückkehr
in die gesetzliche Krankenkasse
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12551 C
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 12501
129. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 14. Oktober 2015
Beginn: 13 .00 Uhr
Klaus Brähmig
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 12541
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
14 .10 .2015
Becker, Dirk SPD 14 .10 .2015
Drobinski-Weiß, Elvira SPD 14 .10 .2015
Feiler, Uwe CDU/CSU 14 .10 .2015
Gambke, Dr . Thomas BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
14 .10 .2015
Gleicke, Iris SPD 14 .10 .2015
Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 14 .10 .2015
Henke, Rudolf CDU/CSU 14 .10 .2015
Hornhues, Bettina CDU/CSU 14 .10 .2015
Kolbe, Daniela SPD 14 .10 .2015
Mihalic, Irene BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
14 .10 .2015
Nord, Thomas DIE LINKE 14 .10 .2015
Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 14 .10 .2015
Pilger, Detlev SPD 14 .10 .2015
Schlecht, Michael DIE LINKE 14 .10 .2015
Schmitt, Ronja CDU/CSU 14 .10 .2015
Strässer, Christoph SPD 14 .10 .2015
Walter-Rosenheimer,
Beate
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
14 .10 .2015
Wicklein, Andrea SPD 14 .10 .2015
Wolff (Wolmirstedt),
Waltraud
SPD 14 .10 .2015
Zdebel, Hubertus DIE LINKE 14 .10 .2015
Anlage 2
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
(Drucksache 18/6300, Frage 1):
Weshalb wurde die Abgasmessung am Endrohr (sogenannte
Endrohrmessung) ab dem Jahr 2010 auf die Onboard Diagno-
stic umgestellt, obwohl die Deutsche Umwelthilfe e . V . bereits
am 6 . Januar 2009 den damaligen Bundesminister für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, schriftlich
auf mögliche Probleme hinwies (www .duh .de/5208 .0 .html)?
Die Abgasuntersuchung ist als kostengünstige Rei-
henprüfung konzipiert, bei der in einem zweistufigen
Abgasuntersuchungs-Prüfverfahren eine Endrohrmes-
sung dann erfolgt, wenn die On-Board-Diagnose-Prü-
fung nicht positiv abgeschlossen werden kann . Die Er-
gebnisse des BASt-Vorhabens „Endrohrmessung versus
On-Board-Diagnose“ zeigen gegenüber dem zweistu-
figen Verfahren keine bessere Fehlererkennung bei der
Anwendung der generellen Abgasmessung .
Anlage 3
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
(Drucksache 18/6300, Frage 2):
Warum wurde das Bundesverkehrsministerium oder das
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht tätig, als die Deutsche
Umwelthilfe e . V . im Februar 2011 auf Probleme von Volks-
wagen-Fahrzeugen mit überschrittenen NOx-Emissionen hin-
wies?
Auf die Verwendung von rechtswidrigen Abschalt-
einrichtungen lagen zum damaligen Zeitpunkt keine Er-
kenntnisse vor .
Die Bundesregierung hat sich auf europäischer Ebene
von Beginn an für die Einführung wirkungsvoller Prüf-
verfahren zur Kontrolle der Realemissionen von Pkw
und leichten Nutzfahrzeugen (RDE) eingesetzt .
Anlage 4
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
ge des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 3):
Welche Maßnahmen hat die Volkswagen AG (VW) dem
KBA am 7 . Oktober 2015 zur Bewältigung des Abgasskan-
dals vorgelegt, und wie bewertet die Bundesregierung die Vor-
schläge?
Der fristgerecht von der Volkswagen AG übergebene
Plan beinhaltet den freiwilligen Rückruf der betroffenen
Fahrzeuge mit EA189-Motor . Laut VW sollen die 1,2-Li-
ter- und 2,0-Liter-Motoren im kommenden Jahr durch
eine Softwarelösung (Flashen des Motorsteuergerätes)
korrigiert werden . Die 1,6-Liter-Motoren werden neben
einer Softwaremaßnahme möglicherweise zusätzlich
eine Hardwareänderung erhalten . Das Kraftfahrt-Bun-
desamt prüft die von VW vorgeschlagenen Maßnahmen
und wird zeitnah entscheiden, welche Maßnahmen er-
griffen und verbindlich vorgeschrieben werden .
http://www.duh.de/5208.0.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 201512542
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 5
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
ge des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 4):
Wo sind die Sanktionen, die nach Artikel 46 in der Rah-
menrichtlinie 2007/46/EG bei Verstößen gegen diese Richtli-
nie anzuwenden sind, im deutschen Recht verankert, und wel-
che Sanktionsmaßnahmen sind konkret definiert?
Die Umsetzung erfolgte, soweit über das bis dahin
bereits geltende Recht hinaus zusätzliche Regelungen
getroffen werden mussten, durch § 37 der Fahrzeugge-
nehmigungsverordnung . Darüber hinaus gelten die allge-
meinen Bestimmungen des Strafrechts, deren Anwend-
barkeit nicht gesondert geregelt werden musste . Die
diesbezüglichen Erwägungen des Verordnungsgebers
sind der im Verkehrsblatt, 2009, Heft 9, Seite 340, veröf-
fentlichten Amtlichen Begründung zu § 37 Fahrzeugge-
nehmigungsverordnung zu entnehmen .
Anlage 6
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
ge des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 5):
Welche konkreten Maßnahmen beinhaltet der Plan, zu
dessen Abgabe bis zum 7 . Oktober 2015 beim KBA der Bun-
desminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander
Dobrindt, den VW-Konzern in der Folge des Abgasskandals
aufgefordert hat, und wird die Bundesregierung den Plan dem
Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zur Verfügung
stellen?
Der fristgerecht von der Volkswagen AG übergebene
Plan beinhaltet den freiwilligen Rückruf der betroffenen
Fahrzeuge mit EA189-Motor . Laut VW sollen die 1,2-Li-
ter- und 2,0-Liter-Motoren im kommenden Jahr durch
eine Softwarelösung (Flashen des Motorsteuergerätes)
korrigiert werden . Die 1,6-Liter-Motoren werden neben
einer Softwaremaßnahme möglicherweise zusätzlich
eine Hardwareänderung erhalten . Das Kraftfahrt-Bun-
desamt prüft die von VW vorgeschlagenen Maßnahmen
und wird zeitnah entscheiden, welche Maßnahmen er-
griffen und verbindlich vorgeschrieben werden .
Der Deutsche Bundestag wird über die Entscheidung
des Kraftfahrt-Bundesamtes unterrichtet .
Anlage 7
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
ge des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 6):
Werden im Rahmen der durch den Bundesverkehrsminister
angekündigten Nachprüfungen durch das KBA Neufahrzeuge
oder bereits zugelassene Dieselfahrzeuge untersucht, und was
wird konkret dabei untersucht werden?
Untersucht wird das Abgasverhalten der Fahrzeuge in
unterschiedlichen Messungen auf dem Rollenprüfstand
mit stationärer und auf der Straße mit mobiler Abgas-
messanlage .
Anlage 8
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
ge der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 7):
Wird das KBA ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen
VW einleiten (bitte rechtliche Grundlage benennen) und,
wenn nein, warum nicht?
Das Kraftfahrt-Bundesamt wird seine Prüfung zu den
angemessenen Reaktionen weiter fortsetzen . Es bezieht
hierbei sämtliche rechtlichen Möglichkeiten ein . Hin-
sichtlich der Möglichkeiten staatlicher Reaktionen gilt
die Antwort auf Frage 23 aus der Antwort der Bundes-
regierung auf die Kleine AnFrage der Fraktion BÜND-
NIS 90/Die Grünen „CO2- und Spritverbrauchsangaben
von Pkw“ auf Bundestagsdrucksache 18/5656 .
Anlage 9
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/6300, Frage 8):
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Lärm
durch den Schienenverkehr an der Berliner Strecke im Land-
kreis Meißen seit 2009 entwickelt, und für wie viele der auf
dieser Strecke fahrenden Güterzüge wurde seit dem 1 . Juni
2013 zusätzlich zum regulären Trassenentgelt ein lärmabhän-
giges Entgelt (Malus) erhoben?
Nach Auskunft der DB Netz AG stellen sich die Zug-
zahlen auf den Strecken 6248, 6363 und 6386 wie folgt
dar:
Für die Strecke Dresden – Berlin (6248) ist eine Zu-
nahme der Zugzahlen im Schienengüterverkehr von
34 Güterzügen in 2010 auf 97 Güterzüge in 2014 zu ver-
zeichnen . Insgesamt sind die Zahlen wegen langjähriger
baubedingter Ab- und Umleitungen in diesem Bereich
schlecht zwischen den Jahren vergleichbar . Derzeit fährt
wegen Bauarbeiten auf der Strecke Dresden – Berlin nur
wenig Güterverkehr .
Auf der Strecke 6363 zwischen Coswig und Dres-
den-Pieschen sind die Zugzahlen für den Schienengü-
terverkehr seit 2010 mit 2 bis 4 Güterzügen gering und
weitgehend konstant geblieben . Die Strecke 6386 wird
ausschließlich von der S-Bahn nach Meißen bedient .
Zu den Trassenentgelten konnte die DB Netz AG in
der kurzen Frist keine Daten mitteilen .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 12543
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 10
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/6300, Frage 9):
Was hat die Bundesregierung in den vergangenen vier Jah-
ren zur Senkung des Lärms infolge des Schienenverkehrs im
Landkreis Meißen getan, und welche diesbezüglichen Aktivi-
täten sind für die Jahre 2015 bis 2017 geplant?
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag bekräf-
tigt, den Schienenlärm bis 2020 – ausgehend vom Jahr
2008 – deutschlandweit zu halbieren .
Das Kernstück stellt die Lärmminderung an der Quelle
mit der Umrüstung der Bestandsgüterwagen auf lärmar-
me Bremstechniken dar . Auf Initiative des Bundesminis-
teriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde zum
Fahrplanwechsel 2012/13 ein Trassenpreissystem mit
lärmabhängiger Komponente eingeführt .
Der Fortschritt bei der Umrüstung wird nach der Hälf-
te der Laufzeit des Förderprogramms mit dem Fahrplan-
wechsel 2016 evaluiert werden . Sollte bis dahin nicht
mindestens die Hälfte der in Deutschland verkehrenden
Güterwagen leise sein, sieht der Koalitionsvertrag der die
Bundesregierung tragenden Parteien vor, dass noch in
dieser Wahlperiode ordnungsrechtliche Maßnahmen auf
stark befahrenen Güterstrecken umgesetzt werden sollen .
Die zweite wichtige Säule zur Erreichung des Halbie-
rungsziels ist der stationäre Lärmschutz . Dazu zählt ins-
besondere die freiwillige Lärmsanierung an bestehenden
Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes . Für die
1999 eingeführte freiwillige Lärmsanierung standen im
Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr und digi-
tale Infrastruktur seit 2007 jährlich 100 Millionen Euro
zur Verfügung . 2014 wurde der Mittelansatz auf 130 Mil-
lionen Euro erhöht . Auch 2015 stehen 130 Millionen
Euro zur Verfügung .
Neben der Lärmsanierung an bestehenden Strecken
trägt auch der Aus- und Neubau von Eisenbahnstrecken
vielfach zur Senkung der Lärmbelastung bei . Beim Aus-
und Neubau besteht für die Anwohner ein Anspruch auf
Lärmvorsorge mit den deutlich besseren Schutzwerten
nach der Verkehrslärmschutzverordnung . Zusätzlich ent-
lasten Aus- und Neubaustrecken vorhandene Streckenab-
schnitte und damit auch ihre Anwohner .
Darüber hinaus konnten in den letzten Jahren kurzfris-
tig zur Verfügung gestellte Mittel für die Verbesserung
des Lärmschutzes verwendet werden:
So wurden aus dem Konjunkturprogramm II (KP II)
von 2009 bis 2011 rund 72 Millionen Euro und aus dem
Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II (IBP II) von
2013 bis 2014 rund 27 Millionen Euro für innovativen
Lärmschutz und für Lärmschutz an Brennpunkten ausge-
geben . Somit sind gesamt über 1 Milliarden Euro durch
den Bund für Lärmschutzmaßnahmen verwendet wor-
den .
Im Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregie-
rung sind für die Jahre 2016 bis 2018 zusätzliche Mittel
für Lärmschutz vorgesehen . Diese Mittel werden unab-
hängig vom Lärmsanierungstitel bereitgestellt und für
ein Sonderprogramm eingesetzt, welches insbesondere
den Lärm an Brennpunkten weiter reduzieren soll .
Auch die Anpassung der rechtlichen Vorschriften un-
terstützt ganz wesentlich die Zielerreichung:
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte konsequente
Einführung des Stands der Technik in die Praxis wurde
durch die Änderung der Schallberechnungsvorschrift für
den Schienenverkehr erreicht .
Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzge-
setzes wurde bereits in der letzten Legislaturperiode die
Abschaffung des sogenannten Schienenbonus beschlos-
sen . Für Anwohnerinnen und Anwohner von Eisenbahn-
strecken kommt es hierdurch zu einem verbesserten
Lärmschutz . Mit der im Frühjahr 2014 erfolgten Anpas-
sung der Förderrichtlinie Lärmsanierung wurde klarge-
stellt, dass diese Abschaffung des Schienenbonus auch
für die Lärmsanierung gilt .
REAKTIVE INFORMATION:
Eckpunkte sind eine laufleistungsabhängige Bo-
nuszahlung als Zuwendung des Bundes an die Wagenhal-
ter in Höhe von 50 Prozent - und maximal 152 Millionen
Euro - auf die fiktiven Mehrkosten für die Umrüstung auf
LL-Bremssohlen . Die weiteren 50 Prozent der Kosten
für das lärmabhängige Trassenpreissystem sollen vom
Eisenbahnsektor aufgebracht werden . Für laute Züge er-
hebt die DB Netz AG eine lärmabhängige Entgeltkompo-
nente (Malus von derzeit 2 Prozent des Trassenentgeltes)
zusätzlich zum regulären Trassenentgelt, wenn der Zug
nicht zu mindestens 90 Prozent aus leisen Güterwagen
besteht . Aus den Einnahmen zahlt die DB Netz AG an
die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die umgerüstete lei-
se Güterwagen einsetzen, einen laufleistungsabhängigen
Bonus . Nach Ablauf des Förderprogramms zum Fahr-
planwechsel 2020 sollen keine lauten Güterwagen mehr
auf dem deutschen Schienennetz verkehren dürfen . Eine
entsprechende Rechtsgrundlage wird derzeit erarbeitet .
Die Anzahl der Anmeldungen zur Umrüstung aus dem
In- und Ausland zeigt, dass das Programm ein Erfolg ist:
mit Stand Oktober 2015 sind zur Umrüstung bis 2020
circa 162 000 Güterwagen von 25 Unternehmen aus
Deutschland, Frankreich, Österreich, Polen, Schweden,
Spanien und der Schweiz angemeldet .
Mit Einführung des Lärmsanierungsprogramms be-
schrieb die DB Netz AG einen Bedarf zur Lärmsanie-
rung von 3 690 Kilometern bei einem Streckennetz von
rund 33 600 Kilometern Gesamtlänge . Davon wurden
seit 1999 bis Ende August 2015 bereits 1 457 Kilome-
ter in 1087 Ortsdurchfahrten saniert . Insgesamt wurden
circa 582 Kilometer Schallschutzwände errichtet und
bei 54 242 Wohneinheiten passive Schallschutzmaßnah-
men (zum Beispiel Einbau von Schallschutzfenstern und
schallgedämpften Lüftern) finanziell gefördert. Hierfür
wurden etwa 991 Millionen Euro an Bundesmitteln aus-
gegeben .
Die Verordnung ist am 01 .01 .2015 in Kraft getreten .
Damit stehen innovative Maßnahmen zur Lärm- und
Erschütterungsminderung wie zum Beispiel Schienen-
stegdämpfer, niedrige Schallschutzwände, Schienen-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 201512544
(A) (C)
(B) (D)
schmiereinrichtungen sowie zur Brückenentdröhnung
zusätzlich zu den schon bisher verwendeten klassischen
Lärmschutzwänden zur Verfügung . Zudem wurde die
Möglichkeit geschaffen, neue Techniken zu verwenden,
die derzeit noch entwickelt werden und akustisch noch
nicht anerkannt sind .
Für Anwohnerinnen und Anwohner von Eisenbahn-
strecken kommt es hierdurch zu einem verbesserten
Lärmschutz, da bei der Lärmberechnung in Planfest-
stellungs- oder Plangenehmigungsverfahren, die ab dem
01 .01 .2015 beim Eisenbahn-Bundesamt angemeldet
werden, der bisherige Abschlag von 5 dB(A) nicht mehr
vorgenommen wird .
Anlage 11
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LIN-
KE) (Drucksache 18/6300, Frage 10):
Sind die Beratungen innerhalb des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (SAL-
VO), die Ende Juli 2015 beendet sein sollten (vergleiche Plen-
arprotokoll 18/90, Anlage 13, Antwort auf meine mündliche
Frage 19), aber im September 2015 immer noch andauerten
(vergleiche Antwort auf meine schriftliche Frage 57 auf Bun-
destagsdrucksache 18/6020), inzwischen abgeschlossen, und
wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
Die in Ihrer Frage angesprochenen Prüfungen inner-
halb des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit, welche Änderungen bei ei-
ner Novellierung der Vorschriften zum Sportlärm sach-
gerecht sind, sind noch nicht abgeschlossen . Die Prüfung
von Vorschlägen und Stellungnahmen verschiedener
Verbände und der zahlreichen relevanten Gesichtspunkte
beansprucht mehr Zeit als ursprünglich absehbar .
Es wird jedoch mit Nachdruck daran gearbeitet, die
laufende Prüfung der Änderungsoptionen möglichst zeit-
nah abzuschließen . Ein exakter Termin für den Abschluss
der inhaltlichen Beratungen lässt sich allerdings derzeit
noch nicht angeben .
Anlage 12
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LIN-
KE) (Drucksache 18/6300, Frage 11):
Wenn ja, zu welchen Änderungsvorschlägen zur SALVO
konnte eine Einigung erzielt werden (bitte begründen)?
Die angesprochenen Prüfungen innerhalb des Bundes-
ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak-
torsicherheit sind – wie gesagt – noch nicht abgeschlos-
sen . Dem Ergebnis der Prüfungen soll im Einzelnen auch
nicht vorweggegriffen werden . Ziel unserer Überlegun-
gen ist jedoch, die Rahmenbedingungen für den Vereins-
und Breitensport zu verbessern und mehr Raum zu geben
für situationsangepasste Lösungen vor Ort .
Anlage 13
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 13):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
Umstand, dass nach den Regelungen des von ihr vom 2 . bis
9 . September 2015 in die Länder- und Verbändeanhörung ge-
gebenen Referentenentwurfs des Gesetzes zur Konzernnach-
haftung im Nuklearbereich die vom Eon-Konzern geplante
Unternehmensausgliederung namens Uniper im Sinne des
Entwurfs nicht für den künftigen Eon-Konzernbereich haften
müsste (vergleiche hierzu die Antwort der Bundesregierung
auf meine mündliche Frage 9 in der Fragestunde vom 23 . Sep-
tember 2015, Plenarprotokoll 18/123, Seite 11 894, in Ver-
bindung mit dem Fernsehbericht des WDR-Magazins Monitor
vom 24 . September 2015), und wie lautet der Zeitplan der
Bundesregierung für dieses Gesetz (bitte mit Angabe aller we-
sentlichen Meilensteine wie insbesondere Kabinettsbefassung,
Einbringung in den Deutschen Bundestag und den Bundesrat
und Inkrafttreten)?
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Ge-
setzes zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungs-
kosten im Kernenergiebereich beschlossen . Der Entwurf
wird unmittelbar dem Bundesrat zugeleitet . Das weitere
Verfahren obliegt dem Deutschen Bundestag und dem
Bundesrat . Im Rahmen dieses Verfahrens können etwa-
ige Umgehungstatbestände des Gesetzes geprüft und ge-
gebenenfalls ausgeschlossen werden .
Anlage 14
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fra-
ge der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 14):
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der weitere
Zeitplan für den Abschluss eines Abkommens für den Handel
mit Umweltgütern (Environmental Goods Agreement, EGA),
und auf welche Produkte jenseits der APEC-Liste (APEC:
Asiatisch-Pazifische Wirtschaftsgemeinschaft), insbesondere
Agrargüter, wird sich das Abkommen nach Kenntnis der Bun-
desregierung erstrecken?
Die nächsten Verhandlungsrunden zum Umweltgü-
terabkommen sind für den 29 . Oktober bis 4 . November
2015 und für den 30 . November bis 4 . Dezember 2015
geplant . Ziel ist eine Einigung auf eine Liste von Um-
weltgütern bis Ende des Jahres . Anschließend sollen Ver-
handlungen über Übergangsfristen sowie den Vertrags-
text abgeschlossen werden .
Welche Güter am Ende vom Umweltgüterabkommen
erfasst sein werden, lässt sich derzeit noch nicht sagen,
da die Verhandlungen dazu noch andauern . Die Bundes-
regierung setzt sich dafür ein, dass keine Agrargüter auf
die Liste aufgenommen werden .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 12545
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 15
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen
der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Fragen 15 und
16):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
dem Sondergutachten der Monopolkommission zur Wettbe-
werbssituation auf den Energiemärkten, insbesondere im Hin-
blick auf die Beurteilung der Kapazitätsreserve?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es auf-
grund der Reserve zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem
Strommarkt kommen könnte und die Reserve zugleich nicht
der richtige Weg ist, um für Versorgungssicherheit zu sorgen
und, wenn nein, warum nicht?
Das Sondergutachten der Monopolkommission zur
Wettbewerbssituation auf den Energiemärkten stellt in
erster Linie auf das Instrument einer sogenannten strate-
gischen Reserve ab . Eine strategische Reserve unterschei-
det sich jedoch in zentralen Ausgestaltungselementen von
der geplanten Kapazitätsreserve . Die Ausführungen im
Sondergutachten sind aus diesem Grund nur begrenzt auf
die geplante Kapazitätsreserve zu übertragen . Die Kapa-
zitätsreserve dient dazu, zusätzlich zu den am Markt ak-
tiven Anlagen die Stromversorgung für unvorhersehbare
Extremfälle abzusichern . Die geplante Kapazitätsreserve
ist derart ausgestaltet, dass Wettbewerbsverzerrungen auf
dem Strommarkt vermieden werden .
Im Einzelnen ist hervorzuheben, dass das Sonder-
gutachten sich vor allem auf die Folgewirkungen des
Auslösungspreises einer strategischen Reserve bezieht .
Der Einsatz der geplanten Kapazitätsreserve ist im Un-
terschied zu einer strategischen Reserve jedoch gerade
nicht an einen solchen Auslösungspreis geknüpft . Im
Falle eines Kapazitätsdefizits wird die geplante Kapazi-
tätsreserve vielmehr erst nach Abschluss aller Geschäfte
im vortägigen und untertägigen Handel und nach weit-
gehender Ausschöpfung der Regelenergie eingesetzt .
Durch diese und weitere Ausgestaltungselemente werden
Verzerrungen mit dem Wettbewerb auf dem Strommarkt
vermieden .
Anlage 16
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksache
18/6300, Frage 17):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Organisa-
tion Ärzte ohne Grenzen (www .spiegel .de/politik/ausland/
kunduz-aerzte-ohne-grenzen-spricht-von-kriegsverbre-
chen-a-1056120 .html) und des UN-Hochkommissars für
Menschenrechte, Seid al-Hussein, (www .ohchr .org/en/News-
Events/Pages/DisplayNews .aspx?NewsID=16564), dass es
sich bei der Bombardierung eines Krankenhauses in Kunduz
am 3 . Oktober 2015 um ein Kriegsverbrechen handelt, und wie
wird sie sich dafür einsetzen, dass die Verantwortlichen zur
Rechenschaft gezogen werden?
Die Bombardierung des Krankenhauses in Kunduz
und der Verlust so vieler Menschenleben hat uns bestürzt .
Der Vorfall muss umgehend und unabhängig unter-
sucht werden . Wir begrüßen, dass Resolute Support un-
verzüglich eine Untersuchung des Vorfalls eingeleitet
hat .
Von der Aufklärung des Sachverhalts wird auch die
rechtliche Bewertung des Vorfalls abhängen . Diese rich-
tet sich nach dem humanitären Völkerrecht .
Kriegsverbrechen sind in den einschlägigen Bestim-
mungen des Römischen Statuts des Internationalen Straf-
gerichtshofes und komplementär in einzelnen nationalen
Rechtsordnungen, unter anderem im deutschen Völker-
strafgesetzbuch, abschließend definiert.
Bei einem Kriegsverbrechen handelt es sich grund-
sätzlich um schwere Verletzungen von besonders wichti-
gen Normen des humanitären Völkerrechtes .
Darunter fällt zum Beispiel auch ein gezielter An-
griff auf Zivilpersonen, zivile Objekte oder besonders
geschützte und entsprechend gekennzeichnete Gebäude
wie etwa Krankenhäuser .
Ob der Vorfall in Kunduz ein Kriegsverbrechen dar-
stellt und einzelne Personen deshalb zur Rechenschaft
gezogen werden könnten, ist von den zuständigen Straf-
verfolgungsbehörden und letztendlich von den Gerichten
zu beurteilen .
Anlage 17
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/6300, Frage 19):
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über
den von vielen Nichtregierungsorganisationen berichteten
Einsatz (zum Beispiel www .hrw .org/news/2015/08/26/ye-
men-cluster-munition-rockets-kill-injure-dozens) von inter-
national geächteter Streumunition im Jemen vor, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die politische Beurtei-
lung des Konflikts?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über
einen möglichen Einsatz von Streumunition in Jemen
vor .
Die Medienberichterstattung, die sich hauptsächlich
auf Berichte von den Nichtregierungsorganisationen
„Human Rights Watch“ und „International Campaign to
Ban Landmines“ stützt und durch Bildmaterial unterlegt
wurde, ist der Bundesregierung bekannt . Dabei kann we-
der der Aufnahmeort noch der Zeitpunkt der Aufnahme
zweifelsfrei verifiziert werden.
Die Bundesregierung nimmt diese Berichterstattung
sehr ernst und setzt sich weiter nachdrücklich für eine
Aufklärung der Sachlage ein .
Die Bundesregierung setzt sich entschieden dafür ein,
dass Streumunition nirgendwo auf der Welt mehr einge-
setzt wird .
Die Länder der Koalition (Saudi-Arabien, Vereinigte
Arabische Emirate, Katar, Bahrain, Kuweit, Ägypten,
Marokko, Sudan) unter der Führung Saudi-Arabiens sind
http://www.spiegel.de/politik/ausland/kunduz-aerzte-ohne-grenzen-spricht-von-kriegsverbrechen-a-1056120.html
http://www.spiegel.de/politik/ausland/kunduz-aerzte-ohne-grenzen-spricht-von-kriegsverbrechen-a-1056120.html
http://www.spiegel.de/politik/ausland/kunduz-aerzte-ohne-grenzen-spricht-von-kriegsverbrechen-a-1056120.html
http://www.ohchr.org/en/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=16564
http://www.ohchr.org/en/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=16564
http://www.hrw.org/news/2015/08/26/yemen-cluster-munition-rockets-kill-injure-dozens
http://www.hrw.org/news/2015/08/26/yemen-cluster-munition-rockets-kill-injure-dozens
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 201512546
(A) (C)
(B) (D)
bisher nicht dem Übereinkommen über Streumunition
beigetreten .
Die Bundesregierung ist besorgt über die hohe Zahl an
Opfern auf allen Seiten dieses Konflikts und insbesonde-
re in der Zivilbevölkerung in Jemen . Wir fordern daher
von allen Parteien, das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu
wahren und das humanitäre Völkerrecht zu achten .
Eine abschließende faktische und politische Beurtei-
lung ist jedoch erst möglich, wenn die Faktenlage belast-
bar geklärt ist .
Anlage 18
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/6300, Frage 20):
Wie schätzt die Bundesregierung das Angebot der nord-
jemenitischen Huthis ein, sich gemäß den Leitlinien der
UN-Sicherheitsratsresolution 2216 (2015) aus den von ihnen
besetzten Gebieten zurückzuziehen, und wie schätzt sie die
Bereitschaft der jemenitischen Regierung und ihrer arabischen
Verbündeten ein, daraufhin ebenfalls die Kampfhandlungen
einzustellen?
Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich die Bereit-
schaft der Huthis zur Umsetzung der VN-Sicherheitsrats-
resolution 2216, die sie jüngst in einem Schreiben an den
VN-Generalsekretär Ban Ki-moon bekräftigt haben .
Die Zustimmung der Huthis zum sogenannten Sie-
ben-Punkte-Plan des VN-Sondergesandten („Die Prin-
zipien von Maskat“) schließt den Rückzug der Milizen
aus besetzten Gebieten gemäß einem zu vereinbarenden
Umsetzungsplan ein . Dieser Schritt könnte eine Wieder-
aufnahme des politischen Prozesses ermöglichen .
Die Bundesregierung setzt sich intensiv für eine um-
gehende und vorbedingungsfreie Aufnahme von Direkt-
gesprächen zwischen der jemenitischen Regierung und
dem Huthi/Saleh-Lager zur Erreichung eines Waffenstill-
standes ein .
Der Konflikt im Jemen kann und darf nach Ein-
schätzung der Bundesregierung nicht militärisch gelöst
werden . Die Bundesregierung wird daher in laufenden
Gesprächen mit der jemenitischen Regierung und der
arabischen Koalition weiter auf eine politische Lösung
und den Wiedereinstieg in den politischen Prozess drän-
gen .
Bundesaußenminister Dr . Frank-Walter Steinmeier
wird seine anstehende Reise nach Riad auch dazu nutzen,
hierfür zu werben .
Anlage 19
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache
18/6300, Frage 21):
Welche Haltung hat die Bundesregierung bei der Be-
schlussfassung der NATO zur Verdoppelung der NATO
Response Force (NRF) eingenommen (www .independent .
co.uk/news/world/middle-east/syria-conflict-nato-raises-res-
ponse-force-to-40000-troops-in-face-of-russia-s-aggressive-
and-a6687046 .html), und inwieweit teilt die Bundesregierung
die Einschätzung, dass die NATO „bereits jetzt die nötigen Fä-
higkeiten und die Infrastruktur … [hat], um die schnelle Ein-
greiftruppe in … [die Türkei] zu schicken“ (Aussage von NA-
TO-Generalsekretär Jens Stoltenberg, dpa, 6 . Oktober 2015)?
Die Reform der Schnellen Eingreiftruppe der NATO
(NATO Response Force: NRF) ist von den Staats- und
Regierungschefs der Allianz in Wales im September
2014 beschlossen worden . Die Bundesregierung war an
diesem Beschluss beteiligt und hat ihn mitgetragen .
Wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Erhöhung
der Einsatzbereitschaft der Schnellen Eingreiftruppe der
NATO (NATO Response Force) . Dadurch stehen jetzt in
kürzerer Zeit mehr Soldaten zur Verfügung als früher .
Das Konzept der Schnellen Eingreiftruppe der NATO
sieht dabei keine konkreten Zahlen und eben auch keine
Verdopplung vor .
Die Türkei ist seit 1952, also seit über 60 Jahren, Mit-
glied der NATO . Daher ist sicher davon auszugehen, dass
sie über die notwendige Infrastruktur zur raschen Verle-
gung der Schnellen Eingreiftruppe der NATO verfügt .
Anlage 20
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 22):
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundes-
regierung seit dem Jahr 2005 Menschen wegen „widernatür-
licher Handlungen“ gemäß Artikel 319 des senegalesischen
Strafgesetzbuches verurteilt, und aus welchen Quellen speist
sich die Kenntnis der Bundesregierung?
Der Bundesregierung ist aus öffentlichen Quellen und
durch Kontakte mit der Zivilgesellschaft die Verurteilung
von zehn Personen auf Basis des Artikels 319 Strafge-
setzbuch bekannt. Unter den zehn Verurteilten befinden
sich nach Kenntnis der Bundesregierung keine deutschen
Staatsangehörigen .
Gegen sieben dieser Personen ergingen nach Kennt-
nis der Bundesregierung Urteile ausschließlich aufgrund
des Artikels 319 . Bei den anderen Personen wurden auch
weitere Vorwürfe (unter anderem Drogenbesitz) erhoben .
In der Vergangenheit wurden bereits mehrfach Vor-
würfe auf Basis des Artikels 319 Strafgesetzbuch fallen
gelassen oder durch das Berufungsgericht Dakar aufge-
hoben . In den genannten Fällen ist der Rechtsweg bisher
nicht ausgeschöpft .
http://www.independent.co.uk/news/world/middle-east/syria-conflict-nato-raises-response-force-to-40000-troops-in-face-of-russia-s-aggressive-and-a6687046.html
http://www.independent.co.uk/news/world/middle-east/syria-conflict-nato-raises-response-force-to-40000-troops-in-face-of-russia-s-aggressive-and-a6687046.html
http://www.independent.co.uk/news/world/middle-east/syria-conflict-nato-raises-response-force-to-40000-troops-in-face-of-russia-s-aggressive-and-a6687046.html
http://www.independent.co.uk/news/world/middle-east/syria-conflict-nato-raises-response-force-to-40000-troops-in-face-of-russia-s-aggressive-and-a6687046.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 12547
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 21
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die
Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 23):
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen
bzw . im Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Vorga-
ben des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vorschla-
gen, um den Schutz von lesbischen, schwulen, bisexuellen,
transsexuellen und intersexuellen Flüchtlingen vor gewalttä-
tigen Übergriffen in den Flüchtlingsunterkünften zu gewähr-
leisten (vergleiche www .tagesspiegel .de/berlin/polizei-justiz/
berlin-lichterfelde-homosexuelle-fluechtlinge-von-mitbewoh-
nern-attackiert/12418072 .html)?
Die Bundesregierung sieht die Herausforderung, vor
der die für die Unterbringung zuständigen Länder und
Kommunen angesichts der hohen Zahl von Flüchtlingen
stehen, und unterstützt die Bemühungen, bei der Unter-
bringung menschenrechtliche, europäische und politi-
sche Verpflichtungen einzuhalten.
Die EU-Aufnahmerichtlinie 2003/9/EG wurde in
Deutschland in innerstaatliches Recht umgesetzt und
ist von Ländern und Kommunen bei der Unterbringung
von Asylsuchenden zu beachten . Die Richtlinie legt in
Artikel 14 fest, dass Asylsuchende in geeigneten Räum-
lichkeiten untergebracht werden, die unter anderem den
Schutz des Familienlebens gewährleisten, dass in Unter-
bringungszentren dafür Sorge getragen wird, dass Ge-
walt verhütet wird, und dass das dort eingesetzte Perso-
nal angemessen geschult ist . Dies umfasst auch die von
der Fragestellung umfassten Themenkomplexe .
Die Neufassung dieser Richtlinie (2013/33/EU) ent-
hält für den Bereich der Unterbringung weitgehend par-
allele Regelungen . Sie war bis zum 20 . Juli 2015 in natio-
nales Recht umzusetzen . Die Ressortabstimmung für das
Umsetzungsgesetz in Bezug auf diese Richtlinie und die
Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU läuft derzeit .
Anlage 22
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 18/6300, Frage 24):
Auf Basis welcher Datenlage kann die Bundesregierung
nach ihrer Kenntnis bestätigen, es sei „eher noch untertrieben”,
dass 30 Prozent der syrischen Asylsuchenden in Wahrheit kei-
ne syrischen Staatsangehörigen seien, obwohl es keinerlei
belastbare Zahlen zur größenmäßigen Einschätzung hierzu
gibt (Fernsehmagazin Panorama vom 9 . Oktober 2015: „‚Fal-
sche Syrer‘: Wie der Innenminister Gerüchte schürt”), und
inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang
zwischen nicht belegbaren vermeintlichen Tatsachenbehaup-
tungen in der Öffentlichkeit, wonach ein großer Anteil schutz-
bedürftiger Flüchtlinge gar nicht schutzbedürftig sei, sondern
es sich bei ihnen um Betrüger handele, und der vermehrten
Gewalt gegen Flüchtlinge (www .welt .de/politik/deutschland/
article147403097/De-Maiziere-beklagt-mehr-Gewalt-ge-
gen-Fluechtlinge .html; bitte ausführlich begründen)?
Die aktuelle Aussage zur vorgetäuschten Identität
von Syrern stellt einen Schätzwert dar, der sich auf die
vorliegenden Wahrnehmungen verschiedener, an der Be-
wältigung der Flüchtlingsströme beteiligter nationaler
und internationaler Behörden vor Ort stützt . Hinweise,
die darauf schließen lassen, dass Migranten aus anderen
Ländern zunehmend angeben, syrische Staatsangehörige
zu sein, ergeben sich beispielsweise aus Lageerkenntnis-
sen von FRONTEX . Auch die Bundespolizei stellt im
Rahmen ihrer Kontrolltätigkeiten immer wieder syrische
Dokumente fest, die ge- beziehungsweise verfälscht wa-
ren oder durch ihre Nutzer zum Identitätsbetrug verwen-
det wurden .
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise über ei-
nen Zusammenhang zwischen Hinweisen auf einen ho-
hen Anteil nicht schutzbedürftiger Asylsuchender und
dem Anstieg der Straftaten gegen Asylbewerberheime
vor . Sie hält es auch für verantwortungslos, derartige
Spekulationen zu befördern . Gewalt gegen Asylsuchen-
de ist unter allen Umständen zu verurteilen . Die in der
Frage angedeutete Wirkung von Aussagen von Regie-
rungsmitgliedern auf Gewaltexzesse gegenüber Asylbe-
werberheimen muss ich aufs Schärfste zurückweisen .
Anlage 23
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
ge der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/6300, Frage 25):
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Ankündigung des bayerischen Mi-
nisterpräsidenten Horst Seehofer (dpa vom 8 . Oktober 2015:
„Seehofer: Flüchtlinge sollen an der Grenze zurückgewiesen
werden”), per Beschluss des bayerischen Kabinetts „Maßnah-
men der Notwehr” ergreifen zu wollen, etwa Asylsuchende an
der Grenze zu Österreich zurückzuweisen bzw . unmittelbar
innerhalb Deuschlands weiterzuleiten (bitte auf beide ange-
kündigte Maßnahmen differenziert eingehen und begründen),
und inwieweit ist eine direkte Zurückweisung von Schutzsu-
chenden an der deutsch-österreichischen oder einer anderen
EU-Binnengrenze mit geltendem Recht vereinbar (bitte aus-
führlich antworten und auf alle maßgeblichen Rechtsgrundla-
gen eingehen, die hierbei eine Rolle spielen, zum Beispiel den
Schengener Grenzkodex, die Europäische Menschenrechts-
konvention, die Dublin-Verordnung, EU-Asylrichtlinien, die
Zuständigkeit für den Grenzschutz usw .)?
Die Bundesregierung bewertet etwaige Beschlüsse
von Landesregierungen grundsätzlich nicht .
Zurückweisungen von Drittstaatsangehörigen an der
Grenze können nur durch die mit der polizeilichen Kon-
trolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten
Behörden vollzogen werden . Diese erfolgen nach den
Umständen des jeweiligen Einzelfalls und auf der Grund-
lage der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen .
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/berlin-lichterfelde-homosexuelle-fluechtlinge-von-mitbewohnern-attackiert/12418072.html
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/berlin-lichterfelde-homosexuelle-fluechtlinge-von-mitbewohnern-attackiert/12418072.html
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/berlin-lichterfelde-homosexuelle-fluechtlinge-von-mitbewohnern-attackiert/12418072.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article147403097/De-Maiziere-beklagt-mehr-Gewalt-gegen-Fluechtlinge.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article147403097/De-Maiziere-beklagt-mehr-Gewalt-gegen-Fluechtlinge.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article147403097/De-Maiziere-beklagt-mehr-Gewalt-gegen-Fluechtlinge.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 201512548
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 24
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
ge der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/6300, Frage 26):
In welchem ungefähren Zeitraum kann es nach Einschät-
zung der Bundesregierung gelingen, den Beschluss des EU-
Rats in Luxemburg vom 8 . Oktober 2015 (vergleiche Council
of the EU, Press Release 711/15, Punkt 17) umzusetzen, in
Drittstaaten sichere und tragfähige Aufnahmekapazitäten zu
schaffen, auch um Asylanträge von Flüchtlingen von dort nach
Artikel 33 der EU-Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU als
unzulässig einstufen und die Betroffenen dorthin ohne vorhe-
rige Asylprüfung zurückschicken zu können, und wie sieht die
Bundesregierung die Realisierungschancen konkret in Bezug
auf die Türkei vor dem Hintergrund, dass nach Artikel 38 der
Asylverfahrensrichtlinie unter anderem gefordert wird, dass
es in dem betreffenden Drittstaat möglich sein muss, Schutz
nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zu erhalten,
was in der Türkei wegen des regionalen Vorbehalts zur GFK
nur für europäische Flüchtlinge möglich ist (bitte ausführlich
darlegen)?
Die Bundesregierung unterstützt die Schlussfolge-
rungen des Rates zur Zukunft der Rückkehrpolitik vom
8 . Oktober 2015 und den „Aktionsplan Rückkehr“ der
Europäischen Kommission vom 9 . September 2015 . Die
Rückkehrpolitik ist integraler Bestandteil und wichtiges
Steuerungsinstrument der Migrationspolitik .
Der EU-Aktionsplan sieht unter anderem vor, dass
die Kommission und die Mitgliedstaaten zusätzliche An-
strengungen unternehmen, um die Wiedereingliederung
von Rückkehrern in ihre Herkunftsländer zu fördern und
die Kapazitäten ihrer Heimatländer für ihre Rücküber-
nahme zu stärken . In diesem Zusammenhang ist auch die
in den oben genannten Ratsschlussfolgerungen vorgese-
hene Prüfung durch die EU zu sehen, ob es möglich ist,
in Regionen in unter Migrationsdruck stehenden Dritt-
staaten sichere und dauerhafte Aufnahmekapazitäten zu
schaffen und Flüchtlingen und ihren Familien langfris-
tige Perspektiven und angemessene Verfahren zu bieten,
bis sie in ihre Herkunftsländer zurückkehren können .
Solche Aufnahmekapazitäten gibt es bereits im Liba-
non, in Jordanien und in der Türkei . Die Bundesregie-
rung erkennt das große Engagement dieser Länder bei
der Aufnahme von Millionen von Flüchtlingen an . Der
Europäische Rat hat in seiner Erklärung vom 23 . Septem-
ber 2015 seine Unterstützung dieser und anderer Länder
bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise auch durch eine
erhebliche Aufstockung des Regionalen Treuhandfonds
der Europäischen Union („Madad-Fonds“) zugesagt .
Die Frage, ob Asylanträge von Personen aufgrund des
Konzepts des sicheren Drittstaats gemäß Artikel 33 Ab-
satz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 2013/32/EU als unzu-
lässig bewertet werden können, hängt davon ab, ob die
Voraussetzungen des Konzepts des sicheren Drittstaats
gemäß Artikel 38 der Richtlinie 2013/32/EU erfüllt sind .
Hierzu gehören unter anderem die Wahrung des Grund-
satzes der Nicht-Zurückweisung und die Möglichkeit, ei-
nen Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
zu stellen und im Falle der Anerkennung als Flüchtling
Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu erhal-
ten .
Die Türkei ist zwar Mitglied der Genfer Flüchtlings-
konvention, wendet diese aber nur in Bezug auf euro-
päische Staaten („Regionalvorbehalt“) an . Gemäß den
Bestimmungen des EU-Rückübernahmeabkommens mit
der Türkei, das am 1 . Oktober 2014 in Kraft getreten ist,
ist die Türkei zur Rückübernahme von Drittstaatsange-
hörigen, die über die Türkei in die EU-Mitgliedstaaten
eingereist sind und sich dort illegal aufhalten, ab Oktober
2017 verpflichtet.
Anlage 25
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Fragen 27):
Warum wurde die Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 26 . Juni 2013 zur Festlegung
von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationa-
len Schutz beantragen, bisher nicht in nationales Recht umge-
setzt, obwohl dies nach Artikel 31 der Richtlinie spätestens bis
zum 20 . Juli 2015 hätte passieren müssen, und welche Gründe
spielen dabei die unbefristeten Arbeitsverbote für Asylsuchen-
de, die das Bundesland Bayern verhängt hat (vergleiche Pres-
semitteilung Bayerischer Flüchtlingsrat vom 29 . April 2015:
„Balkan-Phobie: Bayern setzt auf Arbeitsverbote”) und die
meines Erachtens gegen Artikel 15 der Richtlinie verstoßen,
wonach Asylsuchende neun Monate nach Antragstellung ei-
nen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten müssen?
Aufgrund der großen Herausforderungen durch den
starken und anhaltenden Anstieg des Asylbewerberzu-
gangs in Deutschland haben sich Verzögerungen im Um-
setzungsprozess leider nicht vermeiden lassen . Die in der
Richtlinie 2013/33/EU enthaltenen Vorschriften weisen
eine hohe Komplexität und Detailtiefe auf, deren Rege-
lungsgehalt sinnvoll in die bestehenden Vorschriften zu
integrieren ist . Einzelne, inhaltlich abtrennbare Aspekte
der genannten Richtlinien wurden bereits vorab geregelt,
wie zum Beispiel der Zugang zum Arbeitsmarkt . Dieser
ist derzeit nach drei Monaten möglich, wenn die Bundes-
agentur für Arbeit zustimmt und keine migrationspoliti-
schen Erwägungen einer Arbeitserlaubnis entgegenste-
hen . Die Regelungen einzelner Länder haben dabei keine
Rolle gespielt .
Anlage 26
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 28):
Bis wann will die Bundesregierung die Richtlinie umset-
zen, und welche Sanktionen bzw . Strafen drohen bei Nichtum-
setzung?
Die Bundesregierung arbeitet intensiv an der Umset-
zung der beiden Richtlinien 2013/32/EU (Asylverfah-
rensrichtlinie) und 2013/33/EU (Aufnahmerichtlinie) .
Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit innerhalb
der Bundesregierung abgestimmt . Die Gesamtfederfüh-
rung für die Umsetzung der beiden Richtlinien liegt beim
Bundesministerium des Innern . Die Bundesregierung
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 12549
(A) (C)
(B) (D)
strebt an, dass das Umsetzungsverfahren möglichst zügig
abgeschlossen wird .
Welche Sanktionen grundsätzlich in Betracht kom-
men, wenn Maßnahmen zur Umsetzung einer gemäß ei-
nem EU-Gesetzgebungsverfahren erlassenen Richtlinie
der Kommission nicht mitgeteilt wurden, ergibt sich aus
Artikel 260 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitswei-
se der Europäischen Union (AEUV) . Hiernach kann die
Kommission, wenn sie dies für zweckmäßig hält, bei Er-
hebung einer Klage nach Artikel 258 AEUV die Höhe
des von dem betreffenden Mitgliedstaat zu zahlenden
Pauschalbetrags oder Zwangsgelds benennen, die sie den
Umständen nach für angemessen hält . Für die Kommis-
sion ist diesbezüglich ihre Mitteilung vom 11 . Novem-
ber 2010 über die Anwendung von Artikel 260 Absatz 3
AEUV maßgeblich .
Bislang hat die Kommission der Bundesregierung
jedoch lediglich im Sinne von Artikel 258 AEUV Ge-
legenheit zur Äußerung gegeben . Hierauf würde gege-
benenfalls zunächst eine mit Gründen versehene Stel-
lungnahme der Kommission folgen . Erst dann, wenn
die Bundesrepublik Deutschland dieser Stellungnahme
nicht innerhalb der von der Kommission gesetzten Frist
nachkäme, könnte die Kommission den Europäischen
Gerichtshof anrufen .
Die Bundesregierung ist bisher nicht zu finanziellen
Sanktionen in Vertragsverletzungsverfahren verurteilt
worden . Sie ist zuversichtlich, dass dies auch im Fall der
Richtlinie 2013/33/EU so bleiben wird .
Anlage 27
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
ge des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 18/6300, Frage 29):
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung auf Ebene der
EU-Ratsarbeitsgruppen oder JI-Referenten zu der Frage, in-
wiefern außer den Fluglinien auch sonstige Reiseveranstalter
(die sogenannten non-carrier economic operators) zukünftig
angehalten oder gezwungen werden sollen, Fluggastdaten
(API- oder PNR-Daten) an die zuständigen Behörden zu über-
mitteln (bitte auch die in Rede stehenden Abwägungsgründe
angeben, sofern die Bundesregierung hierzu noch keinen Ent-
schluss gefasst hat), und welche Details sind der Bundesregie-
rung zu Ort, Einladenden, Teilnehmenden und Tagesordnungs-
punkten entsprechender Treffen im Herbst 2015 hinsichtlich
der Verpflichtung von „non-carrier economic operators” be-
kannt?
Die Einbeziehung der “non-carrier economic opera-
tors“ in den Anwendungsbereich der Richtlinie ist vom
LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments in den
Richtlinien-Text eingefügt worden (Bericht des LIBE
vom 15 . Juli 2015 – Ratsdok . 11105/1/15) .
Zu der Frage, inwiefern außer den Fluglinien auch
sonstige Reiseveranstalter (die sogenannten „non-carri-
er economic operators“) zukünftig verpflichtet werden
sollen, Fluggastdaten (API- oder PNR-Daten) an die zu-
ständigen Behörden zu übermitteln, hat sich Deutschland
am 16 . September 2015 gegenüber der Ratsarbeitsgruppe
GENVAL wie folgt schriftlich positioniert:
„Deutschland sieht wie viele andere Mitgliedstaaten
noch Erläuterungsbedarf, um zuverlässig beurteilen
zu können, ob die Einbeziehung von “non-carrier
economic operators“ in den Anwendungsbereich
der Richtlinie tatsächlich einen Sicherheitsgewinn
bringt und vor dem Hintergrund der mit der Einbe-
ziehung verbundenen Belastungen für die Betrof-
fenen und dem erheblich vergrößerten Datenauf-
kommen verhältnismäßig und damit vertretbar ist .
Deutschland begrüßt deshalb, dass die EU-Kom-
mission zu einer Veranstaltung mit den betroffenen
Unternehmen einladen will, damit die Mitglied-
staaten die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen
einer Einbeziehung dieser Unternehmen besser ab-
schätzen können .“
Die EU-Kommission hat mit Schreiben vom 23 . Sep-
tember 2015 zu einem Workshop zum Thema “PNR and
‘non-carrier economic operators” am 15 . Oktober 2015
in Brüssel eingeladen .
Bei dem Treffen sollen die rechtlichen und prakti-
schen Auswirkungen der Einbeziehung der sogenannten
„non-carrier economic operators“ in den Anwendungs-
bereich der EU-PNR-Richtlinie behandelt werden . Ne-
ben den Referenten für Justiz und Inneres der Ständigen
Vertretungen der Mitgliedstaaten bei der EU sind auch
Branchenverbände (European Travel Agents‘ and Tour
Operators‘ Associations [ECTAA]; International Air
Carrier Association [IACA]; International Air Transport
Association [IATA]; European Technology and Tra-
vel Services Association [ETTSA]) sowie Vertreter des
LIBE-Ausschusses eingeladen .
Anlage 28
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
ge des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 30):
Welche Beobachtungs-, G-10- oder anderen Aufklärungs-
maßnahmen in Bezug auf die bei dem Blog Netzpolitik .org
Tätigen sowie durch mögliche menschliche Quellen dort
veröffentlichte Informationen - vor allem bezüglich de-
ren Telekommunikationsverkehr - haben Bundesbehörden
durchgeführt oder beantragt, und welche „standardisierten,
niedrigschwelligen“ Erkenntnisanfragen stellte das Bundes-
kriminalamt (vergleiche die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 34 a auf die Kleine AnFrage der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 18/5859) bezüglich der
Personen, vor allem bezüglich der Journalisten André Meister
und Markus Beckedahl (bitte vollständig aufschlüsseln je nach
Datum, angefragter Stelle, betroffener Person)?
Wie in der Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage der Abgeordneten Martina Renner auf
Bundestags-Drucksache 18/5804, Seite 15, Nr . 23 vom
21 . August 2015 mitgeteilt, hat das Bundesamt für Ver-
fassungsschutz (BfV) nach Kenntniserlangung der straf-
baren Weitergabe von Verschlusssachen Strafanzeige ge-
gen unbekannt gestellt und keine nachrichtendienstlichen
Beobachtungen zu Personen durchgeführt .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 201512550
(A) (C)
(B) (D)
Durch das Bundeskriminalamt (BKA) erfolgten zu bei-
den damaligen Beschuldigten (Meister und Beckedahl)
am 16 . Juni 2015 Erkenntnisanfragen:
– Deutsche Rentenversicherung Bund aufgrund
von § 68 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch
(SGB X)
– Bundesanstalt für Kreditwesen für Finanz-
dienstleistungsaufsicht aufgrund von § 24 Ab-
satz 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes .
Daneben wurden offene Informationsquellen (wie
Handelsregisterportal) und die BKA-internen Auskunfts-
systeme genutzt .
Maßnahmen anderer Sicherheitsbehörden fanden
nicht statt .
Anlage 29
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
ge des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 31):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus,
dass der Europäische Gerichtshof seine Entscheidung der ver-
gangenen Woche zum Safe-Harbor-Abkommen hinsichtlich
der Unsicherheit unser aller Daten in den USA auf die veröf-
fentlichten Dokumente aus dem Besitz von Edward Snowden
stützt, von deren Authentizität, Beweiskraft und Zuverlässig-
keit also ausgeht, für ihre bisherige Weigerung, die Vorausset-
zungen für das Erscheinen des Zeugen Edward Snowden vor
dem 1 . Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag zu
schaffen (vergleiche Spiegel vom 6 . Oktober 2015 www .spie-
gel .de/netzwelt/netzpolitik/safe-harbour-urteil-triumph- fuer-
snowden-blamage-fuer-merkel-kommentar-a-1056438 .html),
und wird die Bundesregierung beim Generalbundesanwalt
nunmehr darauf drängen, einen Anfangsverdacht anzunehmen
und ein Ermittlungsverfahren einzuleiten gegen die Verant-
wortlichen für das berichtete anlasslose Abgreifen, Speichern
und Auswerten von Daten Millionen deutscher Bürgerinnen
und Bürger sowie von europäischen Wirtschaftsunternehmen,
wie sich aus den Dokumenten Edward Snowdens ergibt?
Die Bundesregierung hat zu den mit einer möglichen
Vernehmung von Herrn Snowden verbundenen rechtli-
chen Fragen mit ihrem Bericht vom 2 . Mai 2014 an den
Untersuchungsausschuss umfassend Stellung genom-
men . Sie sieht sich durch das Urteil des Europäischen
Gerichtshofs vom 6 . Oktober 2015 zur Safe-Harbor-Ent-
scheidung der Kommission nicht veranlasst, darüber hi-
naus Stellung zu nehmen .
§ 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung knüpft das
Einschreiten wegen verfolgbarer Straftaten an das Vor-
liegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte . Die
Prüfung, ob ein hinreichender Anfangsverdacht für das
Vorliegen einer in die Zuständigkeit der Bundesanwalt-
schaft liegenden Straftat gegeben ist, obliegt dem Gene-
ralbundesanwalt in eigener Verantwortung .
Anlage 30
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/6300, Frage 32):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
den im Rahmen des Abschlusses der Transpazifischen Partner-
schaft (TPP) angekündigten milliardenschweren Zahlungen an
die Landwirtschaft zur Abmilderung der eingeleiteten Liberalisie-
rungsschritte (https://www .fwi .co .uk/business/canada-promises-
billions-to-protect-farm-incomes-after-trade- deal .html), und mit
welchem zusätzlichen Bedarf an öffentlichen Zahlungen für
EU-Landwirte rechnet die Bundesregierung im Falle einer
weitgehenden Agrarhandelsliberalisierung unter TTIP (Tran-
satlantisches Freihandelsabkommen), insbesondere um die
eng mit der Landwirtschaft verknüpften europäischen und na-
tionalen Biodiversitäts- und Umweltziele zu erreichen?
Mögliche Unterstützungsleistungen für die EU-Land-
wirtschaft unterliegen der Entscheidungshoheit der Euro-
päischen Union beziehungsweise der jeweiligen Regie-
rungen . Sie sind allein durch Welthandels-(WTO-)Recht
begrenzt .
Die Europäische Union (EU) hat sich im Rahmen ih-
res langjährigen Reformprozesses ihrem Ziel angenähert,
eine international wettbewerbsfähige und nachhaltige
Landwirtschaft zu erreichen . Dies war die Voraussetzung
dafür, dass die EU im Rahmen der WTO und im Rahmen
von Verhandlungen zu Freihandelsabkommen entspre-
chenden Verhandlungsspielraum erhalten hat und nun
nutzen kann .
Die Landwirte wurden und werden durch umfassen-
de Unterstützungsmaßnahmen bei der Anpassung an die
Märkte flankiert. Hervorzuheben sind hier die Direkt-
zahlungen, die einen unmittelbaren Beitrag zu den Be-
triebseinkommen leisten, aber auch Programme für die
Verbesserung der Vermarktung .
Die europäische Landwirtschaft ist somit für den
Wettbewerb gut aufgestellt . Die Bundesregierung rech-
net nicht damit, dass die Transatlantische Handels- und
Investitionspartnerschaft (TTIP) negative Effekte auf
den Sektor haben wird, die zusätzliche Kompensation
erforderlich machen würden . Im Gegenteil – der Sektor
kann davon profitieren.
Die Auswirkungen von TTIP auf die Zielerreichung
der eng mit der Landwirtschaft verknüpften europäischen
und nationalen Umwelt- und Biodiversitätsprogramme
sind derzeit nicht vollumfänglich abschätzbar .
Anlage 31
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 18/6300, Frage 33):
Welchen Stand bzw . Zeitplan (bitte möglichst in Wochen
angeben) kann die Bundesregierung zur Bewertung der Lö-
sungsvorschläge hinsichtlich der Beschaffungspläne für die
zunächst unbewaffnete und später mit Lenkwaffen nachzu-
rüstende Kampfdrohne mitteilen, nach deren Abschluss eine
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/safe-harbour-urteil-triumph-fuer-snowden-blamage-fuer-merkel-kommentar-a-1056438
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/safe-harbour-urteil-triumph-fuer-snowden-blamage-fuer-merkel-kommentar-a-1056438
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/safe-harbour-urteil-triumph-fuer-snowden-blamage-fuer-merkel-kommentar-a-1056438
https://www.fwi.co.uk/business/canada-promises-billions-to-protect-farm-incomes-after-trade-deal.html
https://www.fwi.co.uk/business/canada-promises-billions-to-protect-farm-incomes-after-trade-deal.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 129 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 14 . Oktober 2015 12551
(A) (C)
(B) (D)
Auswahlentscheidung für bis zu 16 Drohnen noch in diesem
Quartal erfolgen soll (Bundestagsdrucksache 18/5022)?
Derzeit werden durch das Bundesministerium der Ver-
teidigung Lösungskonzepte zur Realisierung einer Nach-
folgelösung für das derzeit in Afghanistan eingesetzte
unbemannte israelische System HERON 1 erstellt . Auf
der Basis dieser Konzepte könnte eine Systemauswahl
und damit eine Auswahlentscheidung für die sogenannte
MALE UAS-Überbrückungslösung bis zum Ende dieses
Jahres durch den Generalinspekteur der Bundeswehr ge-
troffen werden .
Vor dem Hintergrund derzeit bekannter Zeitlinien zur
Verhandlung eines entsprechenden Vertrages könnte ein
Vertragsschluss für das ausgewählte System mit einem
Umfang von drei bis fünf bewaffnungsfähigen Luftfahr-
zeugen im II . Quartal 2016 erfolgen .
Anlage 32
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE)
(Drucksache 18/6300, Frage 34):
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus ei-
nem Bericht des TV-Magazins Frontal 21, nach dem der
EU-Militärausschuss von einem Scheitern der Phase 2 des
EUNAVFOR-MED-Einsatzes ausgeht, die den bewaffneten
Einsatz gegen Schlepperboote beinhaltet (www .zdf .de/fron-
tal-21/schleuserjagd-im-mittelmeer-die-unmmögliche-missi-
on-der-bundeswehr-kampf-gegen-schlepper-40410638 .html)?
Der Bundesregierung sind keine Äußerungen des
EU-Militärausschusses bekannt, nach denen von einem
Scheitern der Mission in Phase 2 ausgegangen wird . Viel-
mehr hat der Rat der EU auf seiner Tagung vom 14 . Sep-
tember 2015 festgestellt, dass die Bedingungen für den
Wechsel zu Phase 2i) erfüllt sind . In der Folge hat das
Politische und Sicherheitspolitische Komitee der EU am
28 . September 2015 entschieden, dass die Operation in
Phase 2i) eintritt . Dies ist am 7 . Oktober 2015 geschehen .
Allein seit dem Übergang in die Phase 2i) am 7 . Ok-
tober 2015 hat die Bundeswehr in den 7 Tagen bis ein-
schließlich dem 13. Oktober 2015 659 in Seenot befind-
liche Personen aufgenommen .
Anlage 33
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Fra-
ge der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE)
(Drucksache 18/6300, Frage 35):
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung gesetzgebe-
risch tätig zu werden, um die Situation von Geschiedenen, die
als Ehepartner von Beamten Anspruch auf Heilfürsorge oder
Beihilfe zur Krankenversorgung hatten, ohne selbst Beamte
zu sein, und nach einer Scheidung nicht mehr in eine gesetzli-
che Krankenkasse zurückkehren konnten, zu verbessern, und
wenn sie dies nicht beabsichtigt, aus welchen Gründen nicht?
Als Erstes ist festzustellen, dass der Versicherungs-
schutz für den geschiedenen Ehegatten in der privaten
Krankenversicherung (PKV) in jedem Fall sicherge-
stellt ist . Denn soweit der Beihilfeanspruch nach den
Grundsätzen des öffentlichen Dienstes entfällt, haben
die Betroffenen Anspruch darauf, dass der Versicherer
ihren Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden
Krankheitskostentarife so anpasst, dass der entfallene
Beihilfeanspruch ausgeglichen wird . Dies erfolgt ohne
erneute Risikoprüfung oder Wartezeit, wenn der Antrag
innerhalb von sechs Monaten nach dem Wegfall des Bei-
hilfeanspruchs gestellt wird (§ 199 Versicherungsver-
tragsgesetz) .
Im Rahmen von Unterhaltsregelungen als Folge einer
Ehescheidung werden auch die Aufwendungen für eine
angemessene Krankenversicherung berücksichtigt (ver-
gleiche § 1578 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches
– BGB) .
Die Bundesregierung beabsichtigt daher in diesem
Zusammenhang derzeit keine gesetzliche Änderung .
http://www.zdf.de/frontal-21/schleuserjagd-im-mittelmeer-die-unmmögliche-mission-der-bundeswehr-kampf-gegen-schlepper-40410638.html
http://www.zdf.de/frontal-21/schleuserjagd-im-mittelmeer-die-unmmögliche-mission-der-bundeswehr-kampf-gegen-schlepper-40410638.html
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129. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Regierungserklärung – 70 Jahre Vereinte Nationen
TOP 2 Befragung der Bundesregierung
TOP 3 Fragestunde
ZP 1 Aktuelle Stunde zur Lage in der Türkei nach dem Terroranschlag in Ankara
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33