Plenarprotokoll 18/126
            Deutscher Bundestag
            Stenografischer Bericht
            126. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 30. September 2015
            Inhalt:
            Tagesordnungspunkt 1:
            Befragung der Bundesregierung: Entwurf
            eines Asylverfahrensbeschleunigungsgeset-
            zes und Verordnung zum Asylverfahrens-
            beschleunigungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . 12209 A
            Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12209 B
            Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12210 D
            Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12210 D
            Katja Keul (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12211 B
            Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12211 B
            Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . 12211 C
            Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12211 D
            Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 12212 A
            Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12212 A
            Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12212 C
            Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12212 C
            Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 12212 D
            Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12213 A
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12213 A
            Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12213 C
            Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 12213 D
            Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12214 A
            Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12214 C
            Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12214 D
            Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 12215 A
            Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12215 B
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12215 C
            Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12215 C
            Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 12216 A
            Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12216 B
            Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 12216 B
            Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12216 B
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12216 C
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015II
            Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12216 D
            Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . . . 12217 B
            Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12217 C
            Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12217 D
            Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12217 D
            Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . 12217 D
            Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12218 A
            Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 12218 B
            Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12218 C
            Tagesordnungspunkt 2:
            Fragestunde
            Drucksache 18/6136 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12219 A
            Mündliche Frage 5
            Herbert Behrens (DIE LINKE)
            Auswirkungen des derzeit verhängten
            Baustopps am Flughafen Berlin Branden-
            burg auf den geplanten Eröffnungstermin
            im Jahr 2017
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12219 B
            Zusatzfragen
            Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12219 B
            Mündliche Frage 6
            Herbert Behrens (DIE LINKE)
            Beendigung des laufenden Notifizierungs-
            verfahrens bezüglich weiterer Gesellschaf-
            terzuschüsse an die Flughafen Berlin Bran-
            denburg GmbH
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12219 D
            Zusatzfragen
            Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12220 A
            Mündliche Frage 7
            Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Verankerung von Sanktionen nach Arti-
            kel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Num-
            mer 715/2007 über die Typgenehmigung
            von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emis-
            sionen im deutschen Recht
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12220 B
            Zusatzfragen
            Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12220 C
            Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12220 D
            Katja Keul (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12221 A
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12221 B
            Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12221 C
            Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 12222 A
            Katja Keul (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12222 B
            Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12222 C
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12222 D
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12223 A
            Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12223 C
            Mündliche Frage 8
            Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Kraft-
            fahrt-Bundesamtes von der im April 2015
            von VW in den USA begonnenen Rück-
            rufaktion von Dieselfahrzeugen mit 2-Li-
            ter-Motoren der Baujahre 2010 bis 2014
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12224 A
            Zusatzfragen
            Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12224 A
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 III
            Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12224 D
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12225 A
            Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12225 B
            Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12225 C
            Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 12225 D
            Mündliche Frage 9
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN)
            Unterstützung einer Transparenzoffensi-
            ve der Automobilbranche zur Offenlegung
            sämtlicher Informationen zum Stickoxid-
            ausstoß aller in Deutschland zugelassenen
            Dieselmodelle
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12226 A
            Zusatzfragen
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12227 B
            Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12227 C
            Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 12227 D
            Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12228 A
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12228 B
            Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 12228 C
            Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12228 D
            Mündliche Frage 10
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Rückruf und Umrüstung aller Dieselfahr-
            zeuge in Deutschland mit zum Einsatz ge-
            kommener manipulierter Software
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12229 A
            Zusatzfragen
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12229 B
            Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12229 C
            Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 12229 D
            Mündliche Frage 11
            Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Kontakt mit US-Umweltbehörden zum
            Thema „Betrugsfälle von VW in den USA“
            und Maßnahmen im Hinblick auf Abschalt-
            einrichtungen
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12230 A
            Zusatzfragen
            Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12230 B
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12230 C
            Mündliche Frage 12
            Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Untersuchung von weiteren Fahrzeugher-
            stellern neben VW auf in ihren Fahrzeugen
            verbauten Abschalteinrichtungen
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12230 D
            Zusatzfragen
            Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12231 A
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12231 B
            Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12231 D
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12232 A
            Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12232 C
            Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 12233 A
            Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12233 B
            Mündliche Fragen 13 und 14
            Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
            Mögliche Kontrolle weiterer Automobil-
            hersteller durch die für Manipulationen
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015IV
            bei Abgasmessungen an Dieselautos durch
            VW zuständige Untersuchungskommission
            sowie mögliche Erkenntnisse in diesem Zu-
            sammenhang
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12233 D
            Zusatzfragen
            Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 12234 A
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12234 D
            Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12235 A
            Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12235 C
            Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12236 A
            Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12236 B
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12236 C
            Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12237 A
            Mündliche Frage 16
            Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
            Aktive bzw. stillgelegte Braunkohletage-
            baue als mögliche Hauptursache der Sulfat-
            belastung der Spree und Auswirkungen auf
            die Trinkwasserversorgung
            Antwort
            Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12237 C
            Zusatzfragen
            Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12237 D
            Mündliche Frage 27
            Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
            Zusammenhang zwischen dem geplanten
            Gesetz zur Haftungssicherung für Atom-
            rückstellungen und den Ergebnissen des
            laufenden Stresstests zu den Entsorgungs-
            rückstellungen
            Antwort
            Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12239 A
            Zusatzfragen
            Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12239 A
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12239 D
            Zusatztagesordnungspunkt 1:
            Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
            DIE LINKE: Haltung der Bundesregierung
            zur Stationierung von 20 modernisierten
            Atombomben in Rheinland-Pfalz . . . . . . . .
            Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 12240 B
            Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . 12241 B
            Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12242 B
            Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12243 D
            Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 12245 A
            Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 12246 B
            Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . 12247 A
            Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12248 A
            Alois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12249 B
            Thomas Hitschler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 12250 B
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12251 D
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 12253 C
            Anlage 2
            Mündliche Frage 2
            Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Zeitpunkt der Entscheidung im Bundeska-
            binett in Bezug auf die Richtlinie „Förde-
            rung zur Unterstützung des Breitbandaus-
            baus in der Bundesrepublik Deutschland“
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12253 C
            Anlage 3
            Mündliche Frage 15
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN)
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 V
            Vorlage europäischer nationaler Ent-
            sorgungsprogramme im Rahmen einer
            EU-Richtlinie bezüglich einer sicheren Ent-
            sorgung von Brennelementen und radioak-
            tiven Abfällen
            Antwort
            Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12253 D
            Anlage 4
            Mündliche Frage 17
            Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
            Beteiligung der Bundesländer an der Er-
            richtung des Deutschen Internet-Instituts
            Antwort
            Stefan Müller, Parl . Staatssekretär BMBF . . . 12254 A
            Anlage 5
            Mündliche Frage 18
            Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Maßnahmen zur Unterstützung von Unter-
            nehmen bei der Ausbildung und Anstellung
            von Flüchtlingen
            Antwort
            Stefan Müller, Parl . Staatssekretär BMBF . . . 12254 B
            Anlage 6
            Mündliche Frage 19
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Europäische Mittel zur Unterstützung von
            Flüchtlingen
            Antwort
            Thomas Silberhorn, Parl . Staatssekretär
            BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12254 D
            Anlage 7
            Mündliche Frage 20
            Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Höhe der bewilligten abgerufenen Mittel
            beim Deutschen Filmförderfonds in den
            Jahren 2007 bis 2014
            Antwort
            Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . 12255 A
            Anlage 8
            Mündliche Frage 21
            Dr. André Hahn (DIE LINKE)
            Zahl der Mitarbeiter von obersten Bundes-
            behörden und Nachrichtendiensten sowie
            weiterer Personen mit Zugang zu den soge-
            nannten Selektorenlisten
            Antwort
            Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . 12255 C
            Anlage 9
            Mündliche Frage 22
            Dr. André Hahn (DIE LINKE)
            Auswirkungen auf den Sport in Deutsch-
            land durch die geplanten Handels- und In-
            vestitionsabkommen TTIP und CETA
            Antwort
            Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12256 A
            Anlage 10
            Mündliche Frage 23
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Mögliche Zustimmung zu einem überarbei-
            teten CETA-Abkommen ohne Korrektur
            der Befugnis zur eigenständigen Änderung
            aller Anhänge durch den CETA-Hauptaus-
            schuss
            Antwort
            Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12256 A
            Anlage 11
            Mündliche Frage 24
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Einschränkung der weitreichenden Befug-
            nis des CETA-Hauptausschusses zu Ände-
            rungen an Annexen im Rahmen von Nach-
            verhandlungen zu CETA
            Antwort
            Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12256 C
            Anlage 12
            Mündliche Frage 25
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015VI
            Ermöglichung des Zugangs zum TTIP-Le-
            seraum in der US-Botschaft in Berlin für
            alle Abgeordneten des Deutschen Bundes-
            tages
            Antwort
            Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12257 A
            Anlage 13
            Mündliche Frage 26
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Kontakte der Bundesbehörden mit den Auf-
            tragnehmern des sogenannten Stresstests
            des Systems der Rückstellungsbildung der
            atomkraftwerkebetreibenden Energiekon-
            zerne im September 2015
            Antwort
            Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12257 B
            Anlage 14
            Mündliche Frage 28
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Verbindliche Regelungen zur Lieferketten-
            kontrolle sogenannter Konfliktmineralien
            Antwort
            Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12257 C
            Anlage 15
            Mündliche Frage 29
            Inge Höger (DIE LINKE)
            Ersuchen der Bundesregierung gegenüber
            staatlichen ägyptischen Stellen um Frei-
            lassung des inhaftierten Koordinators der
            „Bewegung 6. April“, Amr Ali
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . 12257 D
            Anlage 16
            Mündliche Frage 30
            Inge Höger (DIE LINKE)
            Anfallende Kosten der Neustationierung
            von Atombomben des Typs B61-12 im Flie-
            gerhorst Büchel und mögliche Auswirkun-
            gen auf das strategische Gleichgewicht in
            Europa
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . 12258 A
            Anlage 17
            Mündliche Frage 31
            Heike Hänsel (DIE LINKE)
            Mögliches Unterlaufen des Atomwaf-
            fensperrvertrages durch die Modernisie-
            rung der US-Atomwaffen in Büchel
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . 12258 B
            Anlage 18
            Mündliche Frage 32
            Heike Hänsel (DIE LINKE)
            Vereinbarkeit der von Ramstein aus ko-
            ordinierten US-Drohnenangriffe mit dem
            Völkerrecht, der Menschenrechtscharta der
            UNO und dem Grundgesetz
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . 12258 C
            Anlage 19
            Mündliche Frage 33
            Sevim Dagdelen (DIE LINKE)
            Position der Bundesregierung zur Moderni-
            sierung der US-Atomwaffen in Büchel
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . 12259 A
            Anlage 20
            Mündliche Frage 35
            Katrin Kunert (DIE LINKE)
            Position der Bundesregierung zu der kürz-
            lich von der ukrainischen Regierung ver-
            hängten erweiterten Sanktionsliste gegen
            natürliche Personen und gewerbliche Un-
            ternehmen
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . 12259 C
            Anlage 21
            Mündliche Frage 36
            Katrin Kunert (DIE LINKE)
            Vorschläge zur weiteren Umsetzung der
            Minsk-II-Vereinbarungen und nachhalti-
            gen Stabilisierung des Friedensprozesses
            in der Ukraine im Zusammenhang mit den
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 VII
            bevorstehenden Verhandlungen in Paris im
            Oktober 2015
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . 12259 D
            Anlage 22
            Mündliche Frage 37
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Nichtanerkennung des Kosovo durch be-
            stimmte Staaten und Zeitpunkt der Beendi-
            gung der Teilnahme an KFOR
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . 12260 A
            Anlage 23
            Mündliche Frage 38
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Zulässigkeit der gleichzeitigen Ausübung
            eines Vorstandsamtes bei der Bundesagen-
            tur für Arbeit und der Leitung des Bundes-
            amtes für Migration und Flüchtlinge
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12260 C
            Anlage 24
            Mündliche Frage 39
            Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Minderung des Schutzes von besonders
            schutzbedürftigen Personen bei Absenkung
            der Mindeststandards in Flüchtlingsunter-
            künften
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12261 A
            Anlage 25
            Mündliche Frage 41
            Erika Steinbach (CDU/CSU)
            Kenntnis über den Bildungsstand der in
            Deutschland in den letzten sechs Monaten
            registrierten Flüchtlinge
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12261 C
            Anlage 26
            Mündliche Frage 42
            Erika Steinbach (CDU/CSU)
            Kenntnis über das Geschlecht und die Al-
            tersgruppen der in Deutschland in den letz-
            ten sechs Monaten registrierten Flüchtlinge
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12262 A
            Anlage 27
            Mündliche Frage 43
            Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Beitrag der Unternehmen zur gesamtgesell-
            schaftlichen Aufgabe der Integration von
            Flüchtlingen
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12262 A
            Anlage 28
            Mündliche Frage 44
            Ulla Jelpke (DIE LINKE)
            Anzahl der im EASY-System registrierten
            Asylsuchenden im September 2015
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12262 C
            Anlage 29
            Mündliche Frage 45
            Ulla Jelpke (DIE LINKE)
            Rechtliche Grundlagen des Aufenthaltes
            der nach § 60 a des Aufenthaltsgesetzes ge-
            duldeten Personen sowie Anzahl und Status
            der nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 des Asyl-
            bewerberleistungsgesetzes leistungsberech-
            tigten Personen
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12263 A
            Anlage 30
            Mündliche Frage 48
            Andrej Hunko (DIE LINKE)
            Möglicher Einsatz der als „Maria Block“
            auftretenden verdeckten Ermittlerin des
            LKA Hamburg bei Protesten gegen die
            NATO in Frankreich
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015VIII
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12264 A
            Anlage 31
            Mündliche Frage 49
            Andrej Hunko (DIE LINKE)
            Teilnahme der Meldestelle für Internet-
            inhalte an bestimmten EU-Sicherheitsfor-
            schungsprojekten bei Europol
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12264 B
            Anlage 32
            Mündliche Frage 50
            Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
            Finanzielle Beteiligung der Bundesregie-
            rung an der Sicherstellung der Trinkwas-
            serversorgung entlang der Spree
            Antwort
            Jens Spahn, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . 12264 D
            Anlage 33
            Mündliche Frage 51
            Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Klassifizierung von Glyphosat als kanzero-
            gen durch die kalifornische Umweltschutz-
            behörde EPA und Einstufung auf EU-Ebene
            Antwort
            Dr . Maria Flachsbarth, Parl . Staatssekretärin
            BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12265 A
            Anlage 34
            Mündliche Frage 52
            Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Konsequenzen in Bezug auf die Einschät-
            zungen des Bundesinstituts für Risikobe-
            wertung zum Pflanzenvernichtungsmittel
            Glyphosat
            Antwort
            Dr . Maria Flachsbarth, Parl . Staatssekretärin
            BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12265 A
            (A) (C)
            (B) (D)
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 12209
            126. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 30. September 2015
            Beginn: 13 .00 Uhr
        
        
        
        
          
          
        Thomas Hitschler
        (A) (C)
        (B) (D)
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 12253
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        30 .09 .2015
        Daldrup, Bernhard SPD 30 .09 .2015
        Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 30 .09 .2015
        Feiler, Uwe CDU/CSU 30 .09 .2015
        Groth, Annette DIE LINKE 30 .09 .2015
        Hartmann (Wackern-
        heim), Michael
        SPD 30 .09 .2015
        Heil (Peine), Hubertus SPD 30 .09 .2015
        Hübinger, Anette CDU/CSU 30 .09 .2015
        Kiziltepe, Cansel SPD 30 .09 .2015
        Kolbe, Daniela SPD 30 .09 .2015
        Korte, Jan DIE LINKE 30 .09 .2015
        Lach, Günter CDU/CSU 30 .09 .2015
        Lay, Caren DIE LINKE 30 .09 .2015
        Lenkert, Ralph DIE LINKE 30 .09 .2015
        Mihalic, Irene BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        30 .09 .2015
        Möhring, Cornelia DIE LINKE 30 .09 .2015
        Nick, Dr . Andreas CDU/CSU 30 .09 .2015
        Obermeier, Julia CDU/CSU 30 .09 .2015
        Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 30 .09 .2015
        Radomski, Kerstin CDU/CSU 30 .09 .2015
        Röspel, René SPD 30 .09 .2015
        Schlecht, Michael DIE LINKE 30 .09 .2015
        Steinmeier, Dr . Frank-
        Walter
        SPD 30 .09 .2015
        Timmermann-Fechter,
        Astrid
        CDU/CSU 30 .09 .2015
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Tressel, Markus BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        30 .09 .2015
        Vogel (Kleinsaara),
        Volkmar
        CDU/CSU 30 .09 .2015
        Vries, Kees de CDU/CSU 30 .09 .2015
        Wicklein, Andrea SPD 30 .09 .2015
        Wiese, Dirk SPD 30 .09 .2015
        Zimmermann, Pia DIE LINKE 30 .09 .2015
        Anlage 2
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
        der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 2):
        Wann wird die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung
        des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im
        Bundeskabinett zur Entscheidung gestellt, und welche Ände-
        rungen werden aufgrund der angeforderten Stellungnahmen
        der Beteiligten noch vorgenommen?
        Die Förderrichtlinie befindet sich derzeit in der Res-
        sortbeteiligung . Von deren Ergebnis wird abhängen, ob
        und welche Änderungen vorgenommen werden .
        Ein Termin für die Befassung im Bundeskabinett steht
        noch nicht fest .
        Anlage 3
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 15):
        Liegen der Bundesregierung bereits alle anderen europäi-
        schen nationalen Entsorgungsprogramme, die nach der Richt-
        linie 2011/70/Euratom des Rates vom 19 . Juli 2011 über einen
        Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und siche-
        re Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver
        Abfälle der Europäischen Kommission erstmals bis spätestens
        zum 23 . August 2015 vorgelegt werden sollten, vor (gegebe-
        nenfalls fehlende bitte aufführen), und bei welchen Program-
        men wird Deutschland einen Antrag auf grenzüberschreitende
        Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen eines Verfahrens zur
        Strategischen Umweltprüfung (Artikel 7 Absatz 1 SUP-Richt-
        linie) stellen oder nicht (bei Nichtbeteiligung bitte erläutern)?
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 201512254
        (A) (C)
        (B) (D)
        Das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundes-
        republik Deutschland wurde am 12 . August 2015 vom
        Kabinett beschlossen und am 19 . August 2015 an die
        Europäische Kommission übermittelt . Die Europäische
        Kommission hat bisher keine Informationen über die bei
        ihr eingegangenen Nationalen Entsorgungsprogramme
        verteilt .
        Eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung
        hat bei der Erstellung der Programme der Nachbarstaa-
        ten nach Kenntnis der Bundesregierung nicht stattgefun-
        den . Der Bundesregierung sind derzeit keine Inhalte aus
        Nationalen Entsorgungsprogrammen oder Planungen in
        Nachbarstaaten bekannt, die ein solches Verfahren er-
        forderlich gemacht hätten . Die Bundesregierung hat die
        Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit damit
        beauftragt, Kontakt zu Fachbehörden anderer Staaten
        aufzunehmen, um deren Nationale Entsorgungsprogram-
        me zu erhalten und auszuwerten .
        Zu Planungen in Nachbarstaaten für Einrichtungen zur
        Entsorgung radioaktiver Abfälle, von denen potenziell
        erhebliche grenzüberschreitende Umweltauswirkungen
        ausgehen können, wird die Bundesregierung eine grenz-
        überschreitende Beteiligung unabhängig von der Frage
        fordern, ob diese Planungen Teil eines Nationalen Ent-
        sorgungsprogramms sind .
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage des
        Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/6136, Frage 17):
        In welcher Weise werden die Bundesländer an der Errich-
        tung des Deutschen Internet-Instituts beteiligt, und in welcher
        Weise sollen sie an dessen geplanten Schwerpunkten (verglei-
        che Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und
        Forschung vom 16 . September 2016) partizipieren?
        Das Verfahren zur Etablierung eines Deutschen Inter-
        net-Instituts, das zunächst im Rahmen einer Projektför-
        derung umgesetzt werden wird, ist wettbewerblich und
        wissenschaftsgeleitet . Die eingehenden Skizzen werden
        durch eine wissenschaftliche Expertenjury begutachtet,
        die eine Förderempfehlung an das Bundesministerium
        für Bildung und Forschung (BMBF) aussprechen wird .
        Die wesentlichen Auswahlkriterien sind wissenschaftli-
        che Qualität und die Innovationshöhe des Konzeptvor-
        schlags .
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage
        des Abgeordneten Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 18):
        Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um vor
        allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Ausbildung
        und Anstellung von Flüchtlingen in ihren Betrieben zu unter-
        stützen, und was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen
        eine zügige Umsetzung der Forderung des Präsidenten der
        Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Ingo
        Kramer, (epd vom 23. September 2015: „Arbeitgeberverband:
        Flüchtlinge mit Lehrstelle nicht abschieben“) Flüchtlingen
        mit Bleibeperspektive, einer Lehrstelle und einer garantier-
        ten Übernahme durch den auszubildenden Betrieb noch für
        mindestens zwei Jahre nach Ende ihrer Ausbildung einen
        gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland und Schutz vor
        Abschiebung zu gewähren?
        Die Bundesregierung unterstützt kleine und mittlere
        Unternehmen schon jetzt bei der Ausbildung und Über-
        nahme von benachteiligten Jugendlichen . Anerkannte
        Flüchtlinge haben Zugang zu den Maßnahmen des Über-
        gangs oder zur Ausbildungsunterstützung wie Einstiegs-
        qualifizierung oder ausbildungsbegleitende Hilfen und
        werden nach dem Erwerb notwendiger, grundlegender
        Sprachkenntnisse auch verstärkt an diesen Instrumenten
        partizipieren .
        Zudem unterstützt die Bundesregierung die Forderung
        der Wirtschaft nach Planungssicherheit . Durch die am
        1 . August 2015 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen
        wird es möglich, dass jugendliche Flüchtlinge während
        ihrer Ausbildung nicht abgeschoben werden . Die Forde-
        rung nach einem zweijährigen Aufenthalt im Anschluss
        an eine Berufsausbildung geht insoweit ins Leere, als
        bereits mit einer Gesetzesänderung zum 1 . Januar 2009
        eine Regelung eingeführt wurde (§ 18a des Aufenthalts-
        gesetzes), die die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im
        Anschluss an eine Berufsausbildung vorsieht, wenn eine
        entsprechende Beschäftigung aufgenommen wird . Diese
        Aufenthaltserlaubnis kann auch über zwei Jahre hinaus
        verlängert werden; nach fünf Jahren kann sogar ein Dau-
        eraufenthaltsrecht erworben werden .
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 19):
        Aus welchen europäischen Mitteln sollen nach Ansicht
        des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit
        und Entwicklung, Dr . Gerd Müller, die von ihm geforderten
        10 Milliarden Euro für die Unterstützung von Flüchtlingen im
        Einzelnen konkret stammen (zuletzt von ihm im ARD-Mor-
        genmagazin am 23 . September 2015 gefordert), und welche
        konkreten Schritte hat der Bundesminister - abgesehen von
        der wiederholten öffentlichen Formulierung dieser Forde-
        rung - bereits unternommen, um sein Ansinnen zu erreichen
        (beispielsweise Gespräche mit der Europäischen Kommission
        oder anderen EU-Mitgliedstaaten)?
        Bundesminister Dr . Gerd Müller fordert die EU-Kom-
        mission auf, für die Unterstützung von Flüchtlingen
        10 Milliarden Euro bereitzustellen . Zum einen sollen die
        Mittel der Bekämpfung von Fluchtursachen dienen . Die-
        se Mittel sollten durch eine Refokussierung und Umpro-
        grammierung vorhandener Mittel in den EU-Außenins-
        trumenten bereitgestellt werden . Zum anderen müssen
        zusätzliche Mittel auch aus anderen Instrumenten bereit-
        gestellt werden, damit die Notversorgung der Flüchtlinge
        insbesondere in EU-Mitgliedstaaten mit EU-Außengren-
        zen gewährleistet werden kann und die sogenannten „Hot
        Spots“ für die Erstaufnahme eingerichtet werden können .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 12255
        (A) (C)
        (B) (D)
        Bundesminister Dr . Müller hat seine Forderungen
        nach einem 10-Milliarden-Euro-Paket seit dem Frühjahr
        in Briefen und persönlichen Gesprächen mit der Hohen
        Vertreterin für die EU-Außenpolitik und den zuständigen
        Kommissaren vorgetragen .
        Anlage 7
        Antwort
        der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage der
        Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/6136, Frage 20):
        Auf welche Höhe in Euro beläuft sich die Summe der
        bewilligten, abgerufenen Mittel beim Deutschen Filmförder-
        fonds (DFFF) jeweils nach Jahren differenziert in den Jahren
        2007 bis 2014, und auf welche Höhe in Euro beläuft sich die
        Summe der vom Haushaltsposten des DFFF übrig gebliebe-
        nen Mittel, die nicht als Ausgabenreste in den Folgehaushalt
        übernommen wurden, jeweils nach Jahren differenziert in den
        Jahren 2007 bis 2014?
        Im Rahmen der DFFF-Förderung wurden in den Jah-
        ren 2007 bis 2014 folgende Mittel bewilligt und abgeru-
        fen:
        Jahr
        Summe Bewilligungen in €
        (inkl. Nachbewilligungen)
        Summe abgeru-
        fene Mittel in €
        2007 59 380 357,33 / 99 Projekte 22 191 398,60
        2008 59 198 779,35 / 99 Projekte 41 820 712,10
        2009 59 567 314,57 / 104 Projekte 59 215 960,24
        2010 58 936 312,30 / 114 Projekte 56 715 979,35
        2011 59 501 562,37 / 111 Projekte 59 504 372,70
        2012 59 477 127,59 / 115 Projekte 52 220 358,24
        2013 63 451 283,66 / 115 Projekte 53 042 669,29
        2014 59 329 119,52 / 111 Projekte 58 731 610,73
        In den abgerufenen Mitteln pro Jahr sind jeweils die
        Raten für die in dem jeweiligen Jahr bewilligten Projekte
        als auch die Raten der in den Vorjahren bewilligten Pro-
        jekte enthalten . So erklärt sich die relativ niedrige Sum-
        me der abgerufenen Mittel im Jahr 2007, da hier nur die
        Raten der in diesem Jahr bewilligten Projekte abgerufen
        werden konnten .
        Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
        Medien (BKM) bemüht sich, einen möglichst hohen
        Betrag des jährlichen Haushaltsansatzes für konkrete
        Filmprojekte zu binden . Die Mittel werden dann zu ei-
        nem großen Teil erst in den Folgejahren benötigt . Aus
        diesem Grund bildet die BKM unter Beteiligung des
        Bundesministeriums der Finanzen (BMF) Ausgaberes-
        te . Die Mittel, die in den jeweiligen Jahren nicht abge-
        flossen sind, konnten in dem Umfang, in dem rechtliche
        Verpflichtungen aus Bewilligungen bestanden, in das
        Folgejahr übertragen werden . Der Rest ist – wie in der
        Übersicht dargestellt – in den Bundeshaushalt zurückge-
        flossen. Die Restmittel konnten nicht bei anderen Film-
        förderprogrammen verwendet werden, weil Titel 683 22
        mit anderen Haushaltstiteln nicht deckungsfähig ist . Aus
        dem Jahr 2012 wurden rund 5,96 Millionen Euro nicht
        ins Folgejahr übertragen, weil es sich hierbei um Reste
        aus den Vorjahren handelte, die zur Deckung der dama-
        ligen Verpflichtungen nicht mehr benötigt wurden. Die
        nicht gebildeten Ausgabereste aus dem Jahr 2013 hängen
        wesentlich mit dem erhöhten Titelansatz zusammen .
        Haus-
        haltsjahr Soll
        nicht übertragene
        Mittel
        2007 60 000 000 Euro 237,54 Euro
        2008 60 000 000 Euro 190,11 Euro
        2009 60 000 000 Euro 407,71 Euro
        2010 60 000 000 Euro 262,91 Euro
        2011 60 000 000 Euro 0,00 Euro
        2012 60 000 000 Euro 5 963 537,00 Euro
        2013 70 000 000 Euro 8 516 507,46 Euro
        2014 60 000 000 Euro 1 995 017,67 Euro
        Anlage 8
        Antwort
        des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/6136, Frage 21):
        Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von obersten
        Bundesbehörden und den Nachrichtendiensten (BND und
        BfV) sowie weitere Personen in Deutschland hatten bzw . ha-
        ben Zugang zu den sogenannten Selektorenlisten (bitte aufge-
        schlüsselt nach den jeweiligen Behörden und unter Nennung
        der jeweiligen Institution bei den Personen, die nicht beim
        Bund beschäftigt sind)?
        Bei der Selektorenliste handelt es sich um den Aus-
        druck der vom Bundesnachrichtendienst ausgesonderten
        NSA-Selektoren für die Fernmeldeaufklärung . Für die
        innerbehördliche Behandlung dieser Liste und für Ver-
        schlusssachen generell gilt entsprechend § 4 Absatz 1 der
        Verschlusssachenanweisung der Grundsatz „Kenntnis
        nur, wenn nötig“ .
        Im normalen Geschäftsbetrieb sind im Bundesnach-
        richtendienst in der Regel fünf Mitarbeiter mit der Bear-
        beitung dieser Selektoren befasst .
        Aufgrund der unter hohem Zeitdruck und mit sehr
        großem Aufwand durchgeführten Analyse dieser Ableh-
        nungsliste im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung des
        Bundeskanzleramtes hatten seit März 2015 neben den re-
        gelmäßigen Bearbeitern weitere Personen Zugang zu der
        Liste . Hierzu gehören im Bundesnachrichtendienst Mit-
        arbeiter der Abteilung „Technische Aufklärung“, des be-
        hördlichen Datenschutzes im Bundesnachrichtendienst
        und des Leitungsbereiches .
        Im Bundeskanzleramt haben seit März 2015 die
        zuständigen Mitarbeiter der Abteilung 6 und der Lei-
        tungsbereich Zugang zu der Liste . Außerhalb von Bun-
        desnachrichtendienst und Bundeskanzleramt haben die
        Sachverständige Vertrauensperson, Herr Dr . Graulich,
        sowie Mitarbeiter der US-Administration im Rahmen
        des Konsultationsverfahrens Zugang zu dieser Liste . Da-
        rüber hinaus wurde kein weiterer Zugang gewährt .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 201512256
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/6136, Frage 22):
        In welcher Weise wird nach Kenntnis der Bundesregierung
        und derzeitigem Verhandlungsstand der Sport in Deutschland
        von den geplanten Handels- und Investitionsabkommen TTIP
        und CETA betroffen sein, und wie sind das Bundesministeri-
        um des Innern sowie die Sportverbände in die Verhandlungen
        eingebunden?
        Aus Sicht der Bundesregierung wird es keine nach-
        teiligen Auswirkungen auf den Sportsektor durch die
        TTIP-Verhandlungen geben . Insbesondere werden kei-
        ne neuen Marktzugangsverpflichtungen im Sportsektor
        für Deutschland übernommen . Das Gleiche gilt für das
        CETA-Abkommen .
        Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
        steht in Kontakt mit dem Deutschen Olympischen Sport-
        bund und hat mit dessen Vertretern die Frage möglicher
        Auswirkungen eingehend geprüft und erörtert .
        Das Bundesministerium des Innern ist wie die übrigen
        Bundesressorts in die Abstimmung der deutschen Hal-
        tung zu den TTIP-Abkommen eingebunden .
        Anlage 10
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
        der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 23):
        Würde die Bundesregierung einem überarbeiteten CETA-
        Abkommen zustimmen, wenn nicht im Rahmen des Legal
        Scrubbing“ die Passagen, die derzeit dem CETA-Hauptaus-
        schuss eine Änderung aller Anhänge - wie die Herausnahme
        der Ausnahme für die Wasserversorgung aus dem Anhang II -
        ohne Einbezug des Europäischen Parlamentes ermöglichen
        (vergleiche Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
        Brigitte Zypries auf die mündlichen Fragen 17 und 18, Plenar-
        protokoll 18/123), korrigiert werden (bitte begründen)?
        Die Bundesregierung wird den CETA-Text nach Be-
        endigung der Rechtsförmlichkeitsprüfung durch die Eu-
        ropäische Kommission und nach Übermittlung an den
        Rat in seiner Gesamtheit prüfen . Die Entscheidung über
        eine Zustimmung zum Abkommen macht die Bundesre-
        gierung von einer Gesamtwürdigung des dem Rat über-
        mittelten rechtsförmlich geprüften Textes abhängig .
        Wie bereits in der Fragestunde vom 23 . September
        ausgeführt, werden auch die institutionellen Vorschrif-
        ten in CETA sowie die Vorschriften über die Ausschüsse
        noch im Rahmen der Rechtsförmlichkeit überprüft und
        bei Bedarf Klarstellungen vorgenommen .
        Der Gemeinsame Ausschuss (Joint Committee) wird
        im Abkommen – anders, als es die Fragestellung sug-
        geriert – nach dem Verständnis der Bundesregierung al-
        lerdings keine generelle Möglichkeit für eine Änderung
        sämtlicher Anhänge und Annexe des Abkommens, ein-
        schließlich der erwähnten Dienstleistungsannexe, erhal-
        ten . Vielmehr hat der Gemeinsame Ausschuss nur dann
        die Möglichkeit, Annexe des CETA-Vertragsentwurfs zu
        ändern, wenn dies im Abkommen ausdrücklich vorgese-
        hen ist .
        Dies ergibt sich aus im CETA-Vertragsentwurf be-
        schriebenen Kompetenzen des Gemeinsamen Ausschus-
        ses selbst, Kapitel 30 Artikel X .01 . Der Gemeinsame
        Ausschuss kann danach Änderungen prüfen oder verein-
        baren, wo dies im Abkommen ausdrücklich vorgesehen
        ist („consider or agree on amendments as provided in this
        agreement“) .
        Änderungen sind etwa möglich im Fall einer An-
        passung der Liste der geschützten geografischen Her-
        kunftsangaben, wo ausdrücklich vorgesehen ist, dass
        der Gemeinsame Ausschuss einvernehmlich die Liste
        der geschützten geografischen Herkunftsangaben an-
        passen kann, wenn eine geografische Herkunftsangabe
        etwa nicht mehr benutzt wird . Ein weiteres Beispiel ist
        die ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit des Gemein-
        samen Ausschusses, den Annex für die Ursprungsregeln
        anzupassen .
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
        der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 24):
        Kann die Bundesregierung erklären, weshalb eine Ein-
        schränkung der laut Kapitel 30 X .03 Absatz 2 des CETA-
        Vertragsentwurfs sehr weitreichenden Kompetenzen des
        CETA-Hauptausschusses, auch völkerrechtlich bindende Än-
        derungen an den Annexen vorzunehmen, nicht Bestandteil der
        Liste war, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine
        schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/5161 ge-
        geben hat, in der konkret und abschließend nach den Punkten
        gefragt wurde, die aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen
        von Nachverhandlungen zu CETA verändert werden sollten
        (bitte begründen)?
        Die Rechtsförmlichkeitsprüfung des CETA-Entwurfs
        wird von der Europäischen Kommission durchgeführt .
        Dieser Prozess dauert noch an .
        Die Frage etwaiger Anpassungen des Entwurfstexts
        im Rahmen der laufenden Rechtsförmlichkeitsprüfung
        wird mit der kanadischen Seite zu erörtern sein . Dabei
        geht es nicht um Nachverhandlungen .
        Die Bundesregierung hat in der zitierten Antwort
        auf die Schriftliche Frage 14, Bundestagsdrucksa-
        che 18/5161, Punkte benannt, die aus ihrer Sicht im Rah-
        men der Rechtsförmlichkeitsprüfung Berücksichtigung
        finden sollten. Dies bedeutet aber nicht, dass nicht auch
        in anderen Bereichen Klarstellungen sinnvoll und erfor-
        derlich sein können . Die Bundesregierung steht im Dia-
        log mit der Europäischen Kommission, auch zur Frage
        der Kompetenzen des in CETA vorgesehenen Hauptaus-
        schusses .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 12257
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 12
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
        der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 25):
        Was wird die Bundesregierung konkret tun, um allen Bun-
        destagsabgeordneten Zugang zum TTIP-Leseraum in der
        US-Botschaft in Berlin zu ermöglichen, und ab welchem Ter-
        min wird dieser Zugang möglich sein?
        Die Bundesregierung hat bereits mehrfach erläutert,
        dass der Zugang zum Leseraum in der US-Botschaft
        aufgrund der zwischen Europäischer Kommission und
        US-Handelsbeauftragten ausgehandelten Nutzungsbe-
        dingungen lediglich Regierungsmitarbeitern offen steht .
        Auch US-Botschafter Emerson hat in seinem Schreiben
        an Bundestagspräsident Lammert darauf hingewiesen,
        dass die Nutzungsbedingungen zwischen Europäischer
        Kommission und US-Handelsbeauftragten verhandelt
        wurden, und dazu geraten, hierzu die Europäische Kom-
        mission zu kontaktieren .
        Die Bundesregierung hat sich sowohl gegenüber der
        Europäischen Kommission als auch gegenüber den USA
        wiederholt und auf verschiedenen Ebenen dafür einge-
        setzt, dass auch nationale Abgeordnete Zugang zu den
        konsolidierten Texten erhalten .
        Minister Gabriel hat in seinem Schreiben an EU-Han-
        delskommissarin Malmström vom 20 . August 2015
        ebenfalls einen Zugang von nationalen Abgeordneten zu
        konsolidierten Texten eingefordert . Die Bundesregierung
        wird diese Forderung auch weiterhin sowohl gegenüber
        der Europäischen Kommission als auch gegenüber den
        USA einbringen . Auch andere EU-Mitgliedstaaten haben
        sich der Forderung der Bundesregierung in den Diskus-
        sionen im Handelspolitischen Ausschuss hierzu mittler-
        weile angeschlossen .
        Anlage 13
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 26):
        Jeweils wann im September 2015 hatten Bundesbehörden
        Kontakt mit den Auftragnehmern des vom Bundesministerium
        für Wirtschaft und Energie beauftragten sogenannten Stres-
        stests des Systems der Rückstellungsbildung (hinsichtlich
        der Kosten für Atomkraftwerkerückbau und Atommüllent-
        sorgung) der atomkraftwerkebetreibenden Energiekonzerne
        (bitte vollständige Angabe des Datums aller solcher Kontak-
        te; vergleiche hierzu Antwort der Bundesregierung auf meine
        mündliche Frage 10, Plenarprotokoll 18/123, Seite 11895 f .),
        und jeweils wann im September 2015 hatten Bundesbehörden
        im Zusammenhang mit diesem Stresstest auf Leitungsebene
        Kontakt mit Vertretern der atomkraftwerkebetreibenden Ener-
        giekonzerne (bitte vollständige Angabe des Datums aller sol-
        cher Kontakte)?
        Bei der vom Bundesministerium für Wirtschaft und
        Energie in Auftrag gegebenen Überprüfung der Rück-
        stellungen im Kernenergiebereich (dem sogenannten
        „Stresstest“) handelt es sich um einen laufenden Vor-
        gang . Dieser fällt unter den Kernbereich der exekutiven
        Eigenverantwortung . Daher kann hierzu keine Auskunft
        erteilt werden .
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
        des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 28):
        Ist es in Bezug auf den Vorschlag der Europäischen Kom-
        mission zur Lieferkettenkontrolle sogenannter Konfliktmine-
        ralien die abgestimmte Position der Bundesregierung, dass
        sich „im weiteren Verlauf der Verhandlungen das BMWi …
        für verbindliche Regelungen einsetzen” wird (Zitat des Abge-
        ordneten Dr . Sascha Raabe in der Sitzung des Ausschusses für
        wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deut-
        schen Bundestages am 23 . September 2015 aus einem Brief
        des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an die
        SPD-Bundestagsfraktion), und wie bzw . wann hat sie diese
        Position auf EU-Ebene in den entsprechenden Gremien bereits
        in die Tat umgesetzt?
        Im Rat hat noch keine substanzielle Diskussion über
        die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments
        stattgefunden .
        Die internen Prüfungen fast aller Mitgliedstaaten
        dauern an, da sie eine artikelweise Diskussion und da-
        mit auch eine Diskussion über die Änderungsvorschläge
        des Europäischen Parlaments erst vornehmen möchten,
        wenn die EU-Kommission (KOM) hierzu eine Einschät-
        zung (inklusive einer ersten rechtlichen Bewertung) vor-
        gelegt hat . Der Termin für dieses KOM-Dokument ist
        offen, wird aber in Kürze erwartet .
        Die Bundesregierung hat ihre Beratungen zu einer Po-
        sitionierung zum Vorschlag der EU-Kommission zu so-
        genannten Konfliktmineralien noch nicht abgeschlossen.
        Anlage 15
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage
        der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/6136, Frage 29):
        In welcher Form hat die Bundesregierung gegenüber staat-
        lichen ägyptischen Stellen um Freilassung des festgenomme-
        nen Koordinators der „Bewegung 6. April“, Amr Ali, nach-
        gesucht, und hat sie darüber hinaus Kenntnis von deutschen
        Staatsbürgern unter den politischen Gefangenen in ägypti-
        schen Gefängnissen?
        Die Bundesregierung beobachtet die Menschenrechts-
        lage in Ägypten sehr aufmerksam und spricht sie regel-
        mäßig in ihren Gesprächen mit der ägyptischen Seite an .
        Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschen-
        rechte und humanitäre Hilfe hat am 24 . September 2015
        eine Erklärung über die Menschenrechtslage in Ägypten
        veröffentlicht . Darin hat er die Freilassung von 100 Ak-
        tivisten anlässlich des islamischen Opferfestes begrüßt,
        aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass auch weiter-
        hin viele junge Menschen, die sich für Demokratie und
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 201512258
        (A) (C)
        (B) (D)
        Menschenrechte eingesetzt haben, in ägyptischen Ge-
        fängnissen sitzen . Dies betrifft leider auch Herrn Amr
        Ali .
        Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung
        hat in seiner Erklärung Staatspräsident Al-Sisi und seine
        Regierung ermutigt, den Schutz der Menschenrechte und
        der Grundfreiheiten ohne Einschränkung zu gewährleis-
        ten und den Weg einer inneren Aussöhnung zu verfolgen .
        Zu Ihrer zweiten Frage: Nach Kenntnis der Bundesre-
        gierung befinden sich unter den politischen Gefangenen
        in ägyptischen Gefängnissen keine deutschen Staatsan-
        gehörigen .
        Anlage 16
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage
        der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/6136, Frage 30):
        Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung angesichts
        der zurzeit im Fliegerhorst Büchel in der Eifel stattfindenden
        Neustationierung von 20 neuen Atombomben des Typs B61-
        12 über für den Bundeshaushalt in diesem Kontext anfallende
        Kosten, und wie beurteilt die Bundesregierung die Auswir-
        kungen dieser Neustationierung auf das strategische Gleich-
        gewicht in Europa?
        Das sogenannte „Lebenszeitverlängerungspro-
        gramm“, das die US-Administration im Rahmen ihrer
        „Nuclear Posture Review“ von 2010 beschlossen hat,
        ist ein nationales Programm der Vereinigen Staaten von
        Amerika . Eine Kostenbeteiligung ausländischer Streit-
        kräfte hieran ist nicht vorgesehen .
        Aus Sicht der Bundesregierung hat das Programm
        keine Auswirkungen auf das strategische Gleichgewicht
        zwischen den Atommächten USA und Russland .
        Anlage 17
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/6136, Frage 31):
        Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung Russ-
        lands, dass die Modernisierung der US-Atomwaffen in Büchel
        den Atomwaffensperrvertrag unterlaufe und Artikel 1 und 2
        des Vertrages über die Nichtverbreitung von Atomwaffen
        verletze, und kann sie die Meldung des ZDF-Magazins Fron-
        tal 21 bestätigen, das neue Atombombensystem B61-12 solle
        auch in die deutschen Tornado-Jagdbomber integriert werden
        (www .zdf .de/frontal-21/stationierung-neuer-us-atomwaf-
        fen-in-deutschland-russland-beklagt-verletzung-des-atom-
        waffensperrvertrages-40197860 .html)?
        Artikel 1 und 2 des Nichtverbreitungsvertrags bezie-
        hen sich auf die Weitergabe von Kernwaffen oder sonsti-
        gen Kernsprengkörpern an Nichtkernwaffenstaaten bzw .
        die Annahme derselben durch Nichtkernwaffenstaaten .
        Sie stehen deshalb in keinem Zusammenhang mit dem
        Lebenszeitverlängerungsprogramm der USA für ihr
        Nukleararsenal .
        Mit diesem nationalen Programm wollen die USA si-
        cherstellen, dass ihre Nuklearwaffen, solange sie benötigt
        werden, den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen .
        Die USA haben in ihrer Nuclear Posture Review 2010
        festgelegt, dass durch die Lebensverlängerung keine neu-
        en Einsatzzwecke oder -fähigkeiten geschaffen werden .
        Was den zweiten Teil der Frage betrifft, so bringen die
        USA einen Teil ihrer substrategischen Nuklearwaffen im
        Rahmen der nuklearen Teilhabe ein . Für diese stellen die
        USA sicher, dass sie grundsätzlich mit den verschiedenen
        Trägermitteln, die einen Beitrag zur nuklearen Teilhabe
        leisten, kompatibel sind .
        Ich bitte aber um Verständnis, dass ich im Rahmen
        einer öffentlichen Fragestunde keine weiteren Details
        nennen kann .
        Anlage 18
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/6136, Frage 32):
        Wie genau stellt die Bundesregierung sicher, dass US-Droh-
        nenangriffe, die möglicherweise von Ramstein aus koordiniert
        werden, konform sind mit dem Völkerrecht, der Menschen-
        rechtscharta der UNO und dem Grundgesetz der Bundesre-
        publik Deutschland, und sind der Bundesregierung aus Ram-
        stein koordinierte Drohnenanschläge bekannt, die gegen diese
        Verfassungen verstoßen haben (www .sueddeutsche .de/politik/
        drohnenkrieg-via-ramstein-die-grundrechte-machen-nicht-an-
        der-grenze-halt-1 .2658096)?
        Die Frage, ob militärische Handlungen – darunter
        auch solche unter Einsatz von unbemannten Luftfahrzeu-
        gen – mit dem Völkerrecht übereinstimmen, kann nicht
        allgemein beantwortet werden, sondern immer nur in Be-
        zug auf den jeweiligen konkreten Einzelfall .
        Eine rechtliche Bewertung setzt daher genaue Kennt-
        nisse der tatsächlichen Umstände des konkreten Einzel-
        falls voraus .
        Der US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein wird von den
        USA ohne die Mitwirkung der Bundesregierung betrie-
        ben und genutzt .
        Die amerikanische Regierung hat der Bundesregie-
        rung nach intensiven, vertraulichen Gesprächen wie-
        derholt zugesichert, dass amerikanische Einsätze von
        unbemannten Luftfahrzeugen in keiner Weise von
        Deutschland aus geflogen, gesteuert oder durchgeführt
        würden und dass sämtliche Entscheidungen über Einsät-
        ze unbemannter Luftfahrzeuge durch die US-Regierung
        in Washington fielen.
        Jedwedes Handeln der Vereinigten Staaten von deut-
        schem Staatsgebiet aus erfolge nach den Regeln des
        geltenden Rechts . Gemäß NATO-Truppenstatut sind
        US-Streitkräfte in Deutschland dazu verpflichtet, sich an
        deutsches Recht zu halten .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 12259
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 19
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/6136, Frage 33):
        Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Einschätzung, dass
        die Modernisierung der im rheinland-pfälzischen Fliegerhorst
        Büchel stationierten US-amerikanischen Atomwaffen eine
        „technische und keine politische Angelegenheit“ ist (Aussa-
        ge des Sprechers des Auswärtigen Amts, Dr . Martin Schäfer,
        in der Bundespressekonferenz am 17 . Juni 2015) angesichts
        der vom stellvertretenden Sekretär des russischen Nationa-
        len Sicherheitsrats, General Jurij Balujewski, angekündigten
        Stationierung von ballistischen Raketen des Typs Iskander in
        der russischen Ostsee-Exklave Kaliningrad als Gegenreakti-
        on auf ebenjene Modernisierung (www .tagesschau .de/inland/
        atomwaffen-fliegerhorst-buechel-103.html), und inwieweit
        sieht die Bundesregierung in dem vom Deutschen Bundestag
        im Jahr 2010 beschlossenen Abzug der US-amerikanischen
        Atomwaffen aus Deutschland (www .zeit .de/politik/deutsch-
        land/2010-03/bundestag-atomwaffen-abruestung) entgegen-
        stehenden Aufrüstungsstreben der USA einen Beitrag zur
        möglichen Eskalation in Europa?
        Der Sprecher des Auswärtigen Amts, Dr . Martin
        Schäfer, hat in seiner Stellungnahme in der Regierungs-
        pressekonferenz am 17 . Juni 2015 dargelegt, dass sich die
        Modernisierung des russischen Atomarsenals qualitativ
        nicht mit dem sogenannten „Lebenszeitverlängerungs-
        programm“ gleichsetzen lässt, das die US-Administrati-
        on im Rahmen ihres sogenannten „Nuclear Posture Re-
        view“ von 2010 beschlossen hat .
        Das US-Programm folgt den Vorgaben von Präsident
        Obama, keine neuen Waffen oder neue militärische Fä-
        higkeiten zu schaffen . Auch ändert sich am Umfang des
        US-Arsenals nichts . Dies alles ist seit Jahren bekannt . Es
        gibt keine neuen grundsätzlichen Beschlüsse hierzu .
        Die Bundesregierung bleibt dem Ziel verpflichtet, die
        Bedingungen für eine Welt ohne Kernwaffen zu schaffen .
        Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass zwischen
        den USA und Russland Verhandlungen zur verifizierba-
        ren, vollständigen Abrüstung im substrategischen Be-
        reich beginnen, und entsprechende Schritte beider Part-
        ner engagiert unterstützt . Insofern sehe ich auch keinen
        Widerspruch zum Beschluss des Deutschen Bundestages
        vom 26 . März 2010 .
        Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass alle
        Initiativen der letzten Jahre zu solchen Abrüstungsfort-
        schritten von amerikanischer Seite gekommen sind . Es
        ist die russische Seite, die zu unserem Bedauern darauf
        bis heute nicht eingegangen ist .
        Solange wir unter den Kernwaffenstaaten zu keinen
        Fortschritten kommen und von Kernwaffen weiterhin
        eine Bedrohung für unsere Sicherheit ausgeht, ist es
        unsere Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die nuklea-
        re Abschreckung der NATO glaubhaft und sicher bleibt .
        Abschreckung und Abrüstung sind in diesem Sinne zwei
        Seiten der gleichen Medaille .
        Was die von Ihnen zitierte Äußerung von General
        Bajulewski zu einer möglichen Stationierung des SS26/
        Iskander-Systems in Kaliningrad betrifft, so wäre ein sol-
        cher Schritt aus unserer Sicht in der Tat eine bedenkliche
        Entwicklung .
        Russische Amtsträger haben eine Stationierung von
        Iskander-Systemen in Kaliningrad seit langem angekün-
        digt . Zuletzt wurde 2018 als Zieljahr für eine solche Sta-
        tionierung genannt .
        Anlage 20
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/6136, Frage 35):
        Welche Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick
        auf ihre bisherigen Bemühungen zur Beilegung des Ukrai-
        ne-Konflikts und der bevorstehenden Übernahme des Vorsit-
        zes in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in
        Europa (OSZE) im kommenden Jahr zu der kürzlich von der
        ukrainischen Regierung verhängten erweiterten Sanktionslis-
        te gegen natürliche Personen und gewerbliche Unternehmen,
        und in welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregie-
        rung auf dieser Liste gegebenenfalls immer noch ausländische
        Journalistinnen und Journalisten aufgeführt?
        Die Bundesregierung hat sich direkt nach Bekanntga-
        be gegen die Listung der Journalisten, insbesondere auch
        des deutschen Journalisten Michael Rutz, gewandt und
        auf die Einhaltung der Pressefreiheit gedrängt .
        Die Listung von sechs Journalisten, darunter Michael
        Rutz, wurde inzwischen zurückgenommen . 36 Journalis-
        ten stehen nach Kenntnis der Bundesregierung weiter auf
        der Sanktionsliste der ukrainischen Regierung .
        Wir werden zu dem Thema weiter mit der ukraini-
        schen Regierung im engen Kontakt bleiben und auf die
        Einhaltung von Grundsätzen der Meinungs- und Presse-
        freiheit drängen .
        Anlage 21
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/6136, Frage 36):
        Welche Vorschläge gedenkt die Bundesregierung zur wei-
        teren Umsetzung der Minsk-II-Vereinbarungen und nachhalti-
        gen Stabilisierung des Friedensprozesses in der Ukraine in die
        bevorstehenden Verhandlungen der Staats- und Regierungs-
        chefs von Deutschland, Frankreich, der Ukraine und Russland
        (Normandie-Format) in Paris am 2 . Oktober 2015 einzubrin-
        gen?
        Die Bundesregierung wird in enger Abstimmung mit
        Frankreich beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs
        von Deutschland, Frankreich, Russland und der Ukraine
        am 2 . Oktober in Paris auf die weitere Umsetzung der
        Minsker Vereinbarungen hinarbeiten .
        Dazu gehören insbesondere eine weitere Verstetigung
        der Waffenruhe in der Konfliktregion durch Rückzug der
        Waffen und eine Einigung auf Durchführung von Lo-
        kalwahlen im Konfliktgebiet im Donbass nach ukraini-
        schem Recht .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 201512260
        (A) (C)
        (B) (D)
        Diese Wahlen sollen, wie vom Minsker Maßnahmen-
        paket vorgesehen, im Rahmen der Trilateralen Kontakt-
        gruppe der OSZE vorbereitet werden und auf Grundlage
        von OSZE-Standards sowie unter Beobachtung des Bü-
        ros für demokratische Institutionen und Menschenrechte
        der OSZE (ODIHR) stattfinden.
        Zudem müssen die massiven Behinderungen der Ar-
        beit humanitärer Hilfsorganisationen seitens der Separa-
        tisten abgestellt werden .
        Schließlich wird es auch um die Förderung des wirt-
        schaftlichen Wiederaufbaus und den Gefangenenaus-
        tausch gehen .
        Anlage 22
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
        Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 37):
        Welche Staaten erkennen nach Kenntnis der Bundesregie-
        rung den Kosovo nicht an, und wann beendet die Bundesregie-
        rung ihre Teilnahme an KFOR (Zeitpunkt bitte begründen)?
        Zum ersten Teil Ihrer Frage:
        89 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben
        Kosovo bisher nicht anerkannt, häufig aus innenpoliti-
        schen Gründen .
        Die Liste der Staaten, die die Republik Kosovo nicht
        anerkennen, liegt mir vor, und ich kann sie zur Verfügung
        stellen .
        Ägypten, Libyen sowie Sao Tome und Principe haben
        Verbalnoten an Kosovo geschickt, die von Kosovo als
        Anerkennung interpretiert werden . Diese Auffassung
        teilt die Bundesregierung nicht .
        Zum zweiten Teil Ihrer Frage:
        Die Teilnahme der Bundesregierung an der NATO-ge-
        führten KFOR-Operation dient der nachhaltigen Stabili-
        sierung Kosovos und des Westlichen Balkans als Gan-
        zem .
        Deutschland trägt dabei zusammen mit den
        KFOR-Partnern zur Stabilisierung der Lage im Norden
        Kosovos und der Absicherung der Normalisierung zwi-
        schen Serbien und Kosovo bei . Es liegt in unserem Inte-
        resse, dass die Dynamik des Normalisierungsprozesses
        erhalten bleibt .
        Sobald unser Beitrag für dessen Absicherung nicht
        mehr notwendig ist, sind Truppenreduzierungen und ein
        Abzug von KFOR denkbar .
        Ein konkreter Zeitpunkt für die Beendigung der Teil-
        nahme der Bundesregierung an KFOR ist bisher nicht
        festgelegt worden .
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
        des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 38):
        Ist Frank-Jürgen Weise im dienstrechtlichen Sinne Leiter
        und Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge,
        und aufgrund welcher rechtlichen Erwägungen hält die Bun-
        desregierung die Ausführungen des Parlamentarischen Staats-
        sekretärs beim Bundesminister des Innern, Dr . Ole Schröder,
        in der Regierungsbefragung des Deutschen Bundestages am
        23. September 2015, Plenarprotokoll 18/123: „Entscheidend
        ist ja, ob Herr Weise Präsident dieses Amtes werden kann . Ich
        habe gesagt: Selbstverständlich ist das nach den von Ihnen
        zitierten Vorschriften möglich, und selbstverständlich leitet
        der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
        dann auch das Amt” für vereinbar mit den Vorgaben des § 382
        Absatz 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch einerseits, wo-
        nach Vorstandsmitglieder der Bundesagentur für Arbeit neben
        ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt ausüben dürfen, und
        des § 2 Absatz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes andererseits,
        wonach Beamte auf die ihnen zustehende gesetzliche Besol-
        dung weder ganz noch teilweise verzichten können?
        Herr Dr . Weise hat auf Bitte des Bundesministers des
        Innern im Einvernehmen mit der Bundesministerin für
        Arbeit und Soziales zusätzlich zu seiner Funktion als
        Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit die
        Aufgabe übernommen, die Arbeitsabläufe des Bundes-
        amtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu analy-
        sieren und zu optimieren .
        Erstens wird er die Asylverfahren analysieren und bei
        Bedarf so anpassen, dass sie noch weiter beschleunigt
        werden können .
        Zweitens soll er mit seiner Erfahrung aus der Bundes-
        agentur für Arbeit dabei helfen, die Stellen im BAMF
        noch schneller zu besetzen .
        Und drittens wird Herr Weise sein Wissen aus den er-
        folgreichen IT-Prozessen der Bundesagentur für Arbeit
        einbringen, um das Zusammenspiel zwischen BAMF,
        Bundespolizei und den Behörden der Länder zu verbes-
        sern .
        Darüber hinaus soll er beitragen, die Flüchtlinge mit
        dauerhafter Bleibeperspektive schnell in den Arbeits-
        markt und in unsere Gesellschaft zu integrieren . Herr
        Weise ist als Chef der Bundesagentur für Arbeit dafür
        prädestiniert, dort erfolgreich praktizierte Verfahren auf
        die Abläufe im BAMF zu übertragen und zueinander pas-
        sende Strukturen zu schaffen .
        In diesem Sinne leitet Herr Dr . Weise das BAMF . Dass
        Herr Dr . Weise bereit ist, kurzfristig diese Aufgaben zu
        übernehmen, ist angesichts der aktuellen Herausforde-
        rungen durch die hohe Zahl von Flüchtlingen von gro-
        ßer Bedeutung: Es geht darum, die Behörde BAMF so
        aufzustellen, dass sie zukunftsfähig und in der Lage ist,
        die Flüchtlingsthematik jetzt und auch in den nächsten
        Jahren zu bewältigen . Dass dies gelingt, ist für unsere
        Gesellschaft und unser Zusammenleben in Deutschland
        und in Europa von hoher Bedeutung .
        Der Vizepräsident des BAMF, Herr Dr . Griesbeck,
        führt die Amtsgeschäfte des BAMF, seitdem der Präsi-
        dent des BAMF aus persönlichen Gründen um eine an-
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 12261
        (A) (C)
        (B) (D)
        dere Verwendung im Geschäftsbereich des Bundesminis-
        teriums des Innern gebeten hat .
        Diese Situation steht im Einklang mit dem geltenden
        Recht .
        Anlage 24
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 39):
        lnwiefern wird der Schutz von besonders schutzbedürftigen
        Personen (Frauen und LSBTI) gemindert, wenn Mindeststan-
        dards in Flüchtlingsunterkünften abgesenkt werden sollen,
        wie zum Beispiel Lockerungen im Bauplanungsrecht (Aussa-
        ge des Bundesministers des Innern, Dr . Thomas de Maizière,
        bei Spiegel Online vom 21. September 2015, „Asylbewerber:
        De Maizière entschärft geplante Kürzungen für Flüchtlin-
        ge“) -, gerade im Hinblick auf die Studie des Deutschen Ins-
        tituts für Menschenrechte „Effektiver Schutz vor geschlechts-
        spezifischer Gewalt - auch in Flüchtlingsunterkünften” von
        2015, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung er-
        greifen, um den spezifischen Bedarf von besonders schutzwür-
        digen Personen, zum Beispiel abschließbare Hygieneräume,
        zu berücksichtigen?
        Die Bundesregierung sieht die Herausforderung, vor
        der Bund, Länder und Kommunen angesichts der hohen
        Zahl von Flüchtlingen stehen, und unterstützt die Be-
        mühungen, bei der Unterbringung menschenrechtliche,
        europäische und politische Verpflichtungen einzuhalten.
        Die Sicherstellung des Schutzes weiblicher Flüchtlin-
        ge und der Schutz vor geschlechtsspezifischer und ge-
        schlechtsbezogener Gewalt haben hohe Priorität, und es
        müssen alle dahingehenden Bemühungen auf Ebene der
        Kommunen und Länder unterstützt werden .
        Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass
        in den von ihr einzurichtenden Verteilzentren insbeson-
        dere durch bauliche und organisatorische Maßnahmen
        dafür Sorge getragen wird, dass die geschützte Unter-
        bringung von weiblichen Flüchtlingen und ihren Kindern
        sowie schwulen, lesbischen, bi-, trans- und intersexuel-
        len Flüchtlingen (kurz LSBTI) gewährleistet wird .
        Durch die genannten geplanten Änderungen im Bau-
        planungsrecht wird in den verschiedenen Gebietskatego-
        rien (Bebauungsplangebiete, unbeplanter Innenbereich,
        Außenbereich) die planungsrechtliche Genehmigungsfä-
        higkeit von Flüchtlingsunterkünften ausgeweitet . Schutz-
        standards innerhalb von Gebäuden sind kein Gegenstand
        des Bauplanungsrechts und werden daher hierdurch auch
        nicht abgesenkt .
        Die EU-Aufnahmerichtlinie 2003/9/EG ist in Deutsch-
        land geltendes Recht .
        Sie legt in Artikel 14 fest, dass Asylsuchende in ge-
        eigneten Räumlichkeiten untergebracht werden, die unter
        anderem den Schutz des Familienlebens gewährleisten;
        dass in Unterbringungszentren dafür Sorge getragen
        wird, dass Gewalt verhütet wird, und dass das dort ein-
        gesetzte Personal angemessen geschult ist . Dies umfasst
        auch die von der Fragestellung umfassten Themenkom-
        plexe .
        Die Neufassung dieser Richtlinie (2013/33/EU) ent-
        hält für den Bereich der Unterbringung weitgehend paral-
        lele Regelungen und darüber hinaus weitere Regelungen,
        die unter anderem die Berücksichtigung der Bedürfnisse
        bzw. der spezifischen Situation schutzbedürftiger Perso-
        nen betreffen . Sie war bis zum 20 . Juli 2015 in nationa-
        les Recht umzusetzen . Die Ressortabstimmung für das
        Umsetzungsgesetz in Bezug auf diese Richtlinie und die
        Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU läuft derzeit .
        Anlage 25
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU)
        (Drucksache 18/6136, Frage 41):
        Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zum Bildungs-
        stand (Anteil von Analphabeten, Vorhandensein von Schul-
        abschlüssen, höheren Schul- bzw . Studienabschlüssen) der in
        Deutschland in den letzten sechs Monaten registrierten Flücht-
        linge?
        Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
        (BAMF) befragt die Asylbewerber im Rahmen ihrer An-
        tragstellung auch zu den Aspekten Bildung und Ausbil-
        dung . Die Beantwortung der Fragen ist freiwillig, wes-
        halb die durch diese Selbstauskünfte gesammelten Daten
        nicht im statistischen Sinne repräsentativ oder valide
        sind . Sie geben aber einen Eindruck vom Bildungshinter-
        grund der Asylsuchenden .
        Aktuelle Angaben liegen der Bundesregierung für den
        Zeitraum Januar bis August 2015 vor:
        Von den insgesamt circa 105 000 hierzu befragten Asyl-
        suchenden im Alter von über 20 Jahren gaben 13 Prozent
        an, eine Hochschule besucht zu haben, 17,5 Prozent ein
        Gymnasium, und 30 Prozent gaben an, eine Mittelschul-
        bildung zu haben . Acht Prozent der Befragten gaben an,
        keine Schule besucht zu haben, 24 Prozent lediglich eine
        Grundschule . 47 Prozent der Befragten gaben an, aus gu-
        ten oder durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnis-
        sen zu stammen .
        Mit Blick auf die derzeit größte Gruppe von Antrag-
        stellern, die syrischen Asylbewerber, ergibt eine Auswer-
        tung der Daten von insgesamt mehr als 28 000 Personen
        folgendes Bild: Rund 62 Prozent der syrischen Asylbe-
        werber erklärten, aus durchschnittlichen oder sogar gu-
        ten wirtschaftlichen Verhältnissen zu stammen . Rund
        25 Prozent trugen vor, eine Universität, rund 25 Prozent,
        ein Gymnasium, rund 17 Prozent, eine Grundschule und
        circa 23 Prozent, eine Mittelschule besucht zu haben .
        Weniger als drei Prozent gaben an, keine Schule besucht
        zu haben . Für eine Integration dieser Gruppe, die gegen-
        wärtig alle einen Flüchtlingsstatus in Deutschland zuge-
        sprochen bekommen, ist dies eine gute Voraussetzung .
        Gleichwohl bestehen auch hier Schwierigkeiten wie die
        Anerkennung der mitgebrachten Abschlüsse oder fehlen-
        de Deutschkenntnisse .
        Die auf diese Weise gewonnenen Daten sind jedoch
        nicht dazu geeignet, die Grundlage für ein Profiling im
        Rahmen einer Arbeitsmarktberatung zu bilden, da hierzu
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 201512262
        (A) (C)
        (B) (D)
        eine tiefergehende Erfassung der Qualifikationen erfor-
        derlich wäre .
        Anlage 26
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU)
        (Drucksache 18/6136, Frage 42):
        Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu den jeweili-
        gen Anteilen der männlichen und weiblichen und der vorherr-
        schenden Altersgruppe der in Deutschland in den letzten sechs
        Monaten registrierten Flüchtlinge?
        Aktuelle Angaben liegen für den Zeitraum Januar bis
        August 2015 vor, wobei diese nur zu Personen möglich
        sind, die einen förmlichen Asylantrag gestellt haben . Aus-
        weislich der Asylstatistik des Bundesamtes für Migrati-
        on und Flüchtlinge (BAMF) haben in diesem Zeitraum
        256 938 Personen einen förmlichen Asylantrag gestellt .
        Hiervon waren 231 302 männlich (circa 90 Prozent) und
        25 636 weiblich (circa 10 Prozent) .
        Knapp 31 Prozent waren zum Stichtag 31 . August
        2015 unter 18 Jahre alt, 69 Prozent zwischen 18 und un-
        ter 65 Jahre alt sowie weniger als ein Prozent 65 Jahre
        oder älter .
        Anlage 27
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
        des Abgeordneten Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 43):
        Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Bei-
        trag der Unternehmen zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe
        der Integration von Flüchtlingen bei, und sieht die Bundes-
        regierung dieses Potenzial voll ausgeschöpft trotz Festhaltens
        an der Vorrangprüfung und dem zeitlich befristeten Beschäfti-
        gungsverbot für Flüchtlinge in der Leiharbeit?
        Die Bundesregierung misst dem Beitrag der Unter-
        nehmen zur Integration von Asylbewerbern mit einer
        Bleibeperspektive und Flüchtlingen einen hohen Stellen-
        wert zu, da die staatlichen Integrationsmaßnahmen durch
        die sozialen Kontakte bei der Arbeit und im Arbeitsum-
        feld die Integration erheblich fördern können .
        Anerkannte Flüchtlinge haben daher einen uneinge-
        schränkten Zugang zum Arbeitsmarkt . Sie können auch
        als Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer tätig
        werden .
        Darüber hinaus sollen Personen mit guter Bleibeper-
        spektive bereits frühzeitig die für die Eingliederung in
        den Arbeitsmarkt erforderlichen vermittlungsunterstüt-
        zenden Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erhalten
        können . Dies kann einen Beitrag zur schnelleren Integra-
        tion in Arbeit leisten . Zudem lockert die Bundesregierung
        das bisherige Leiharbeitsverbot für Asylbewerber und
        Geduldete und verknüpft dieses mit der Vorrangprüfung .
        Diese Verknüpfung ist sachgerecht, da die Vorrangprü-
        fung für eine Beschäftigung in der Leiharbeit aufgrund
        wechselnder Entleihbetriebe regelmäßig nicht effektiv
        durchführbar ist . Die Änderungen haben zur Folge, dass
        Asylsuchenden und Geduldeten eine Beschäftigung als
        Leiharbeitnehmer grundsätzlich offen steht, wenn die
        Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigungsaufnahme
        ohne Vorrangprüfung zustimmen kann . Die Vorrang-
        prüfung selbst und die Prüfung der Vergleichbarkeit der
        Beschäftigungsbedingungen tragen den Interessen der
        inländischen Arbeitsuchenden Rechnung und leisten da-
        mit einen Beitrag zur Akzeptanz des grundsätzlichen Ar-
        beitsmarktzugangs für Asylbewerber und Geduldete . Im
        Übrigen entfällt die Vorrangprüfung bei Fachkräften und
        generell nach einem Aufenthalt von 15 Monaten .
        Anlage 28
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
        der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/6136, Frage 44):
        Wie hoch ist die Zahl der im EASY-System registrierten
        Asylsuchenden im Monat September 2015 (soweit vorliegend
        bitte nach den zehn relevantesten Herkunftsländern und soweit
        damit nicht erfasst, ergänzend nach den Westbalkanstaaten
        Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien,
        Montenegro und Serbien darstellen), und wie viele Anhö-
        rungsschreiben und Entscheidungen (bitte differenzieren nach
        den fünf relevantesten Herkunftsländern) in Bezug auf Auf-
        enthalts- und Wiedereinreiseverbote hat das Bundesamt für
        Migration und Flüchtlinge seit August 2015 verschickt bzw .
        getroffen?
        Insgesamt lag die Zahl der EASY-Zugänge vom 1 . bis
        27 . September 2015 bei 138 151 .
        Im Einzelnen:
        1 Syrien 71 888
        2 Irak 15 908
        3 Afghanistan 14 730
        4 Albanien 5 418
        5 Pakistan 4 414
        6 Eritrea 3 637
        7 Serbien, 1 798
        8 Iran 1 731
        9 Nigeria 1 402
        10 Mazedonien 1 361
        19 Bosnien und Herzegowina 527
        22 Kosovo 476
        39 Montenegro 194
        Für Verfahren, in denen bis zum 31 . Juli 2015 eine An-
        hörung stattgefunden hat, aber noch keine Entscheidung
        getroffen wurde, ist zum Einreise- und Aufenthaltsverbot
        schriftlich rechtliches Gehör zu gewähren .
        Seit dem 1 . August 2015 wurden insgesamt
        24 813 Schreiben zur Gewährung rechtlichen Gehörs
        versandt (Stand 25 . September 2015) . Alle ablehnenden
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 12263
        (A) (C)
        (B) (D)
        Entscheidungen über Asylverfahren, die seit dem 1 . Au-
        gust 2015 erfolgt sind, enthalten auch eine Entscheidung
        in Bezug auf Aufenthalts- und Wiedereinreiseverbote .
        Seit dem 1 . August 2015 wurden insgesamt 11 681 Ent-
        scheidungen zu Aufenthalts- und Wiedereinreiseverbo-
        ten getroffen (Stand 25 . September 2015) . Folgend eine
        Übersicht zu den fünf relevantesten Herkunftsländern:
        Herkunftsland versandte Schreiben zur Gewährung
        rechtlichen Gehörs (01.08. – 25.09.2015)
        Entscheidungen zu Aufenthalts- und Wie-
        dereinreiseverboten (01.08. – 25.09.2015)
        Albanien 6 240 7 174
        Serbien 3 616 1 054
        Kosovo 3 506 677
        Mazedonien 1 680 532
        Bosnien und Herzegowina 1 154 402
        gesamt 24 813 11 681
        Bei einem Vergleich der beiden Spalten ist zu beach-
        ten, dass noch nicht bei allen Schreiben zur Gewährung
        rechtlichen Gehörs die Antwortfrist verstrichen bzw .
        Stellungnahmen eingegangen sind .
        Bei Anhörungen nach dem 31 . Juli 2015 wird das
        rechtliche Gehör zu Wiedereinreisesperre während der
        Anhörung gewährt .
        Anlage 29
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
        der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/6136, Frage 45):
        Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen fachkundi-
        ger Bediensteter hat die Bundesregierung in Bezug auf die
        genauen rechtlichen Grundlagen des Aufenthalts der nach
        § 60 a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geduldeten Perso-
        nen (bitte Gesamtzahl nennen und unter Nennung des jewei-
        ligen Absatzes und Satzes des § 60 a AufenthG angeben, wie
        viele Personen jeweils den dort aufgeführten Duldungsgrün-
        den unterfallen), und welche Erkenntnisse oder Einschätzun-
        gen fachkundiger Bediensteter hat sie zu Anzahl und Status
        der nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 des Asylbewerberleistungs-
        gesetzes leistungsberechtigten Personen (bitte Gesamtzahl
        nennen und soweit möglich genauer nach jeweiligem Status
        auflisten)?
        Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung generiert die
        Bundesregierung aus den Angaben des Ausländerzentral-
        registers (AZR) . Zum Stichtag 31 . August 2015 haben
        sich danach in der Bundesrepublik Deutschland insge-
        samt 138 133 Personen mit einer Duldung aufgehalten .
        Unterteilt nach den einzelnen Duldungsgründen ergibt
        sich zum Stichtag 31 . August 2015 folgendes Bild:
        Nach § 60a AufenthG Duldung allgemein 5 765
        Nach § 60a Absatz 1
        AufenthG
        Duldung aufgrund eines Abschiebungsstopps (für bestimmte Ausländer-
        gruppen oder in bestimmte Staaten)
        11 404
        Nach § 60a Absatz 2
        Satz 1 AufenthG
        Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich;
        hier: Duldung wegen fehlender Reisedokumente
        35 846
        Nach § 60a Absatz 2
        Satz 1 AufenthG
        Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich;
        hier: Duldung wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern nach Num-
        mer 1
        2 080
        Nach § 60a Absatz 2
        Satz 1 AufenthG
        Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich;
        hier: Duldung aus sonstigen Gründen
        79 685
        Nach § 60a Absatz 2
        Satz 2 AufenthG
        Vorübergehende Anwesenheit des Ausländers für ein Strafverfahren . 546
        Nach § 60a Absatz 2
        Satz 3 AufenthG
        sogenannte „Ermessensduldung“
        Es liegen dringende humanitäre oder persönliche Gründe vor (z . B . Beendi-
        gung der Schule/Ausbildung; Betreuung kranker Familienangehöriger)
        2 566
        Nach § 60a Absatz 2a
        AufenthG
        Zurückschiebung oder Abschiebung ist gescheitert, und DE ist rechtlich zur
        Rückübernahme verpflichtet
        0
        Nach § 60a Absatz 2b
        AufenthG
        Eltern von minderjährigen Kindern mit AE nach § 25a AufenthG (gut inte-
        grierte Jugendliche) .
        241
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 201512264
        (A) (C)
        (B) (D)
        Ausweislich des Ausländerzentralregisters waren zum
        Stichtag 31 . August 2015 52 508 Personen als Ausreise-
        pflichtige erfasst, die keine Duldung besaßen.
        Die letzten verfügbaren statistischen Daten zur Grup-
        pe der Leistungsbezieher nach § 1 Absatz 1 Nummer 5
        des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen sich auf den
        31 . Dezember 2014 . Damals waren von den insgesamt
        362 850 Leistungsbeziehern nach dem Asylbewerberleis-
        tungsgesetz 12 950 leistungsberechtigt nach § 1 Absatz 1
        Nummer 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes . Dabei ist
        zu beachten, dass hier nur Personen mitgezählt werden,
        die vollziehbar ausreisepflichtig sind und keine Duldung
        nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzen . Eine weite-
        re Aufgliederung dieser Personengruppe ist nicht mög-
        lich .
        Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bun-
        desregierung nicht vor .
        Anlage 30
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
        des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/6136, Frage 48):
        Über welche Informationen über Einsatzorte und -zeiträu-
        me sowie anfragende Stellen verfügt das Bundeskriminalamt
        (BKA) zur Frage, ob die als „Maria Block“ auftretende ver-
        deckte Ermittlerin des Landeskriminalamtes Hamburg auch
        bei Protesten gegen die NATO in Frankreich eingesetzt wurde,
        was laut dem Bundesministerium des Innern nicht vom BKA
        vermittelt wurde (Antwort der Bundesregierung auf meine
        schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/6020), laut
        Medienberichten aber als Auslandseinsatz durchgeführt wurde
        (taz nord vom 18 . September 2015)?
        Dem Bundeskriminalamt sind keine Einsatzorte und
        -zeiträume der Verdeckten Ermittlerin „Maria Block“
        anlässlich von Protesten gegen die NATO in Frankreich
        bekannt .
        Anlage 31
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
        des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/6136, Frage 49):
        An welchen EU-Sicherheitsforschungsprojekten nimmt
        die - auch unter Beteiligung des Bundeskriminalamts (BKA) -
        gestartete „Meldestelle für Internetinhalte“ (EU Internet Re-
        ferral Unit, EU IRU) bei Europol mittelbar oder unmittel-
        bar teil, wie es der Antiterrorkoordinator der Europäischen
        Union, Gilles de Kerchove, in einem Strategiepapier schil-
        dert und beschreibt, diese Programme sollten die Auswer-
        tung offener Quellen und das „Erkennen von Propaganda”
        (Propaganda Detection) im Internet automatisieren (www .
        statewatch .org/news/2015/sep/eu-council-ct-implementation-
        plan-12139 .-15 .pdf; bitte die Namen der Projekte und deren
        Ziele kurz skizzieren), und inwiefern sind auch die beiden
        vom BKA geführten Projekte des Europol-Aktionsplans Cy-
        berkriminalität, „Internetauswertungskoordinierungsgruppe”
        sowie „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikations-
        plattformen”, mittelbar oder unmittelbar in EU-Sicherheits-
        forschungsprojekte eingebunden bzw. profitieren von deren
        Ergebnissen (bitte die Namen der Projekte und deren Ziele
        ebenfalls skizzieren)?
        Der Bundesregierung sind lediglich die Ausführungen
        im Bericht des EU-Koordinators für die Terrorismusbe-
        kämpfung bekannt, dass die EU-Meldestelle für Internet-
        inhalte an drei Forschungsprojekten zur Beobachtung
        offener Quellen und zum Entdecken von Propaganda
        teilnehmen will . Darüber hinausgehende Informationen
        zu den genannten Forschungsprojekten, insbesondere de-
        ren Finanzierung und Zielen, liegen der Bundesregierung
        nicht vor .
        Mit dem als Europol-Aktionsplan Cyberkriminalität
        bezeichneten Plan ist vermutlich der Operational Action
        Plan (OAP) Cyber-Attacks 2015 gemeint . Dieser ist als
        Verschlusssache eingestuft (EU-Restricted, vergleichbar
        mit VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH) . Namen
        der Projekte und deren Ziele können deshalb nicht im
        Rahmen einer Mündlichen Frage öffentlich beantwortet
        werden, sondern im Parlamentssekretariat des Deutschen
        Bundestages einsehen werden .
        Im Zusammenhang mit dem OAP ist das BKA nicht
        mittelbar oder unmittelbar in EU-Sicherheitsforschungs-
        projekte eingebunden oder profitiert von deren Ergebnis-
        sen .
        Anlage 32
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage der
        Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/6136, Frage 50):
        Inwieweit wird sich die Bundesregierung finanziell im
        Rahmen der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwal-
        tungsgesellschaft mbH (LMBV) an der Sicherstellung der
        Trinkwasserversorgung entlang der Spree beteiligen, die an
        verschiedenen Orten durch Sulfate aus dem Braunkohletage-
        bau gefährdet ist (www .tagesspiegel .de/berlin/sulfate-und-ei-
        senocker-trinkwasser-fuer-berlin-in-gefahr/11530546 .html)?
        Die Geschäftsführung der LMBV hat mir mitgeteilt,
        dass die LMBV im Rahmen ihrer bergrechtlichen Ver-
        pflichtung mehrere Gutachten zur Bewertung der Sul-
        fat-Belastung der Spree erarbeiten lassen hat . Im Ergeb-
        nis kann festgehalten werden, dass gegenwärtig keine
        Gefährdung der öffentlichen Trinkwasserversorgung
        durch Sulfat entlang der Spree vorliegt .
        In den vorliegenden Gutachten wird weiterhin einge-
        schätzt, dass auch zukünftig kein signifikanter Anstieg
        der Gesamt-Sulfatbelastung infolge bergbaulicher Be-
        einflussungen zu erwarten ist.
        Darüber hinaus ist gegenwärtig keine finanzielle Be-
        teiligung der LMBV an der Sicherstellung der Trinkwas-
        serversorgung entlang der Spree vorgesehen .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 12265
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 33
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Dr . Maria Flachsbarth auf die
        Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 51):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        dem Vorhaben der kalifornischen EPA (Environmental Protec-
        tion Agency), Glyphosat als „kanzerogen” zu klassifizieren
        und zu labeln, und befindet bzw. befand sich das Bundesins-
        titut für Risikobewertung (BfR) im Austausch mit der ECHA
        (European Chemicals Agency), die für die Entscheidung
        zuständig ist, ob die IARC-Einstufung (IARC: International
        Agency for Research on Cancer) als „wahrscheinlich krebser-
        regend” auf EU-Ebene übernommen wird?
        Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) steht
        bezüglich der Legaleinstufung des Wirkstoffs Glyphosat
        mit der hierfür zuständigen Europäischen Chemikalien-
        agentur (ECHA – European Chemicals Agency) in Kon-
        takt .
        Darüber hinaus kann sich die Bundesregierung – auch
        in Anbetracht der Kürze der Zeit – nicht zu den Ergeb-
        nissen einer Prüfung des von Ihnen genannten Vorhabens
        der kalifornischen Umweltagentur äußern .
        Anlage 34
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Dr . Maria Flachsbarth auf die
        Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 52):
        Welche sofortigen Konsequenzen erwägt die Bundesregie-
        rung in Bezug auf die für die gesamte EU-Risikobewertung
        von Glyphosat zuständige Behörde, das BfR, deren Mitarbeiter
        sowohl die JMPR-Berichte (2004 und 2011; JMPR: The Joint
        FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues; FAO: Food and
        Agriculture Organization of the United Nations; WHO: World
        Health Organization) als auch die EU-Bewertungsberichte
        (1998 und 2013) zu Glyphosat federführend verfasst haben
        und dem Pflanzenvernichtungsmittel immer Harmlosigkeit
        bescheinigt haben - auch noch, nachdem die IARC Glyphosat
        im März 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft
        hatte -, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregie-
        rung daraus, dass immer mehr Fehler bekannt werden, was die
        Auswahl - und vor allem den Ausschluss - von Studien betrifft,
        die bei der Bewertung von Glyphosat im Renewal Assessment
        Report des BfR berücksichtigt wurden (www .who .int, Bericht
        der Taskforce zu Diazinon, Glyphosat und Malathion)?
        Die Bundesregierung sieht keinen Anlass für etwaige
        Konsequenzen aufgrund der Tätigkeit des Bundesinsti-
        tuts für Risikobewertung (BfR) und seiner Mitarbeiter .
        Dies betrifft sowohl die bisherige, sorgfältige und ge-
        wissenhafte Bewertungsarbeit des BfR mit Blick auf den
        Wirkstoff Glyphosat als auch die Zulassungen von gly-
        phosathaltigen Pflanzenschutzmitteln.
        In diesem Kontext begrüßt die Bundesregierung eine
        aktuelle Mitteilung der WHO vom 18 . September 2015,
        dass die JMPR (FAO/WHO-Joint Meeting in Pesticide
        Residues) ihre Datenbasis aktualisiert, denn die letzte
        Bewertung von Glyphosat hatte 2004 stattgefunden, die
        letzte Befassung mit dem Wirkstoff 2011 . In der Folge
        wird sich die JMPR dann voraussichtlich im Jahr 2016
        mit der Risikobewertung befassen und dabei auch die in
        Rede stehende Gefahreneinschätzung der Internationa-
        len Krebsforschungsagentur der WHO – IARC – für den
        Wirkstoff berücksichtigen .
        Das Ergebnis ist zurzeit vollkommen offen . Sollten
        sich Erkenntnisse hieraus ergeben, die Bedeutung für
        die Wirkstoffgenehmigung von Glyphosat in der Euro-
        päischen Union oder für die Zulassung in Deutschland
        haben, so kann die zuständige Behörde (KOM für Ge-
        nehmigung und BVL für deutsche Zulassungen) jederzeit
        angemessen reagieren .
        Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
        Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
        Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
        126. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 1 Befragung der Bundesregierung
        TOP 2 Fragestunde
        ZP 1 Aktuelle Stunde zur Stationierung modernisierter Atombomben in Rheinland-Pfalz
        Anlagen
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27
        Anlage 28
        Anlage 29
        Anlage 30
        Anlage 31
        Anlage 32
        Anlage 33
        Anlage 34