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    Plenarprotokoll 18/126 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 126. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 30. September 2015 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgeset- zes und Verordnung zum Asylverfahrens- beschleunigungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . 12209 A Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12209 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12210 D Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12210 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12211 B Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12211 B Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . 12211 C Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12211 D Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 12212 A Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12212 A Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12212 C Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12212 C Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 12212 D Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12213 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12213 A Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12213 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 12213 D Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12214 A Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12214 C Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12214 D Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 12215 A Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12215 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12215 C Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12215 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 12216 A Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12216 B Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 12216 B Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12216 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12216 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015II Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12216 D Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . . . 12217 B Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12217 C Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12217 D Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12217 D Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . 12217 D Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12218 A Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 12218 B Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12218 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/6136 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12219 A Mündliche Frage 5 Herbert Behrens (DIE LINKE) Auswirkungen des derzeit verhängten Baustopps am Flughafen Berlin Branden- burg auf den geplanten Eröffnungstermin im Jahr 2017 Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12219 B Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12219 B Mündliche Frage 6 Herbert Behrens (DIE LINKE) Beendigung des laufenden Notifizierungs- verfahrens bezüglich weiterer Gesellschaf- terzuschüsse an die Flughafen Berlin Bran- denburg GmbH Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12219 D Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12220 A Mündliche Frage 7 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verankerung von Sanktionen nach Arti- kel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Num- mer 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emis- sionen im deutschen Recht Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12220 B Zusatzfragen Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12220 C Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12220 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12221 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12221 B Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12221 C Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 12222 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12222 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12222 C Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12222 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12223 A Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12223 C Mündliche Frage 8 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Kraft- fahrt-Bundesamtes von der im April 2015 von VW in den USA begonnenen Rück- rufaktion von Dieselfahrzeugen mit 2-Li- ter-Motoren der Baujahre 2010 bis 2014 Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12224 A Zusatzfragen Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12224 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 III Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12224 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12225 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12225 B Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12225 C Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 12225 D Mündliche Frage 9 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Unterstützung einer Transparenzoffensi- ve der Automobilbranche zur Offenlegung sämtlicher Informationen zum Stickoxid- ausstoß aller in Deutschland zugelassenen Dieselmodelle Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12226 A Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12227 B Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12227 C Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 12227 D Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12228 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12228 B Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 12228 C Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12228 D Mündliche Frage 10 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rückruf und Umrüstung aller Dieselfahr- zeuge in Deutschland mit zum Einsatz ge- kommener manipulierter Software Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12229 A Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12229 B Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12229 C Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 12229 D Mündliche Frage 11 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kontakt mit US-Umweltbehörden zum Thema „Betrugsfälle von VW in den USA“ und Maßnahmen im Hinblick auf Abschalt- einrichtungen Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12230 A Zusatzfragen Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12230 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12230 C Mündliche Frage 12 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Untersuchung von weiteren Fahrzeugher- stellern neben VW auf in ihren Fahrzeugen verbauten Abschalteinrichtungen Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12230 D Zusatzfragen Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12231 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12231 B Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12231 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12232 A Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12232 C Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 12233 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12233 B Mündliche Fragen 13 und 14 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mögliche Kontrolle weiterer Automobil- hersteller durch die für Manipulationen Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015IV bei Abgasmessungen an Dieselautos durch VW zuständige Untersuchungskommission sowie mögliche Erkenntnisse in diesem Zu- sammenhang Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12233 D Zusatzfragen Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 12234 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12234 D Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12235 A Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12235 C Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12236 A Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12236 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12236 C Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12237 A Mündliche Frage 16 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aktive bzw. stillgelegte Braunkohletage- baue als mögliche Hauptursache der Sulfat- belastung der Spree und Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung Antwort Florian Pronold, Parl . Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12237 C Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12237 D Mündliche Frage 27 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Zusammenhang zwischen dem geplanten Gesetz zur Haftungssicherung für Atom- rückstellungen und den Ergebnissen des laufenden Stresstests zu den Entsorgungs- rückstellungen Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12239 A Zusatzfragen Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12239 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12239 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Haltung der Bundesregierung zur Stationierung von 20 modernisierten Atombomben in Rheinland-Pfalz . . . . . . . . Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 12240 B Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . 12241 B Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12242 B Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12243 D Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 12245 A Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 12246 B Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . 12247 A Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12248 A Alois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12249 B Thomas Hitschler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 12250 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12251 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 12253 C Anlage 2 Mündliche Frage 2 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitpunkt der Entscheidung im Bundeska- binett in Bezug auf die Richtlinie „Förde- rung zur Unterstützung des Breitbandaus- baus in der Bundesrepublik Deutschland“ Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12253 C Anlage 3 Mündliche Frage 15 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 V Vorlage europäischer nationaler Ent- sorgungsprogramme im Rahmen einer EU-Richtlinie bezüglich einer sicheren Ent- sorgung von Brennelementen und radioak- tiven Abfällen Antwort Florian Pronold, Parl . Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12253 D Anlage 4 Mündliche Frage 17 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beteiligung der Bundesländer an der Er- richtung des Deutschen Internet-Instituts Antwort Stefan Müller, Parl . Staatssekretär BMBF . . . 12254 A Anlage 5 Mündliche Frage 18 Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Unterstützung von Unter- nehmen bei der Ausbildung und Anstellung von Flüchtlingen Antwort Stefan Müller, Parl . Staatssekretär BMBF . . . 12254 B Anlage 6 Mündliche Frage 19 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Europäische Mittel zur Unterstützung von Flüchtlingen Antwort Thomas Silberhorn, Parl . Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12254 D Anlage 7 Mündliche Frage 20 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höhe der bewilligten abgerufenen Mittel beim Deutschen Filmförderfonds in den Jahren 2007 bis 2014 Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . 12255 A Anlage 8 Mündliche Frage 21 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Zahl der Mitarbeiter von obersten Bundes- behörden und Nachrichtendiensten sowie weiterer Personen mit Zugang zu den soge- nannten Selektorenlisten Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . 12255 C Anlage 9 Mündliche Frage 22 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Auswirkungen auf den Sport in Deutsch- land durch die geplanten Handels- und In- vestitionsabkommen TTIP und CETA Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12256 A Anlage 10 Mündliche Frage 23 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Zustimmung zu einem überarbei- teten CETA-Abkommen ohne Korrektur der Befugnis zur eigenständigen Änderung aller Anhänge durch den CETA-Hauptaus- schuss Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12256 A Anlage 11 Mündliche Frage 24 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einschränkung der weitreichenden Befug- nis des CETA-Hauptausschusses zu Ände- rungen an Annexen im Rahmen von Nach- verhandlungen zu CETA Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12256 C Anlage 12 Mündliche Frage 25 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015VI Ermöglichung des Zugangs zum TTIP-Le- seraum in der US-Botschaft in Berlin für alle Abgeordneten des Deutschen Bundes- tages Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12257 A Anlage 13 Mündliche Frage 26 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kontakte der Bundesbehörden mit den Auf- tragnehmern des sogenannten Stresstests des Systems der Rückstellungsbildung der atomkraftwerkebetreibenden Energiekon- zerne im September 2015 Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12257 B Anlage 14 Mündliche Frage 28 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbindliche Regelungen zur Lieferketten- kontrolle sogenannter Konfliktmineralien Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12257 C Anlage 15 Mündliche Frage 29 Inge Höger (DIE LINKE) Ersuchen der Bundesregierung gegenüber staatlichen ägyptischen Stellen um Frei- lassung des inhaftierten Koordinators der „Bewegung 6. April“, Amr Ali Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . 12257 D Anlage 16 Mündliche Frage 30 Inge Höger (DIE LINKE) Anfallende Kosten der Neustationierung von Atombomben des Typs B61-12 im Flie- gerhorst Büchel und mögliche Auswirkun- gen auf das strategische Gleichgewicht in Europa Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . 12258 A Anlage 17 Mündliche Frage 31 Heike Hänsel (DIE LINKE) Mögliches Unterlaufen des Atomwaf- fensperrvertrages durch die Modernisie- rung der US-Atomwaffen in Büchel Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . 12258 B Anlage 18 Mündliche Frage 32 Heike Hänsel (DIE LINKE) Vereinbarkeit der von Ramstein aus ko- ordinierten US-Drohnenangriffe mit dem Völkerrecht, der Menschenrechtscharta der UNO und dem Grundgesetz Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . 12258 C Anlage 19 Mündliche Frage 33 Sevim Dagdelen (DIE LINKE) Position der Bundesregierung zur Moderni- sierung der US-Atomwaffen in Büchel Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . 12259 A Anlage 20 Mündliche Frage 35 Katrin Kunert (DIE LINKE) Position der Bundesregierung zu der kürz- lich von der ukrainischen Regierung ver- hängten erweiterten Sanktionsliste gegen natürliche Personen und gewerbliche Un- ternehmen Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . 12259 C Anlage 21 Mündliche Frage 36 Katrin Kunert (DIE LINKE) Vorschläge zur weiteren Umsetzung der Minsk-II-Vereinbarungen und nachhalti- gen Stabilisierung des Friedensprozesses in der Ukraine im Zusammenhang mit den Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 VII bevorstehenden Verhandlungen in Paris im Oktober 2015 Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . 12259 D Anlage 22 Mündliche Frage 37 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nichtanerkennung des Kosovo durch be- stimmte Staaten und Zeitpunkt der Beendi- gung der Teilnahme an KFOR Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . 12260 A Anlage 23 Mündliche Frage 38 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zulässigkeit der gleichzeitigen Ausübung eines Vorstandsamtes bei der Bundesagen- tur für Arbeit und der Leitung des Bundes- amtes für Migration und Flüchtlinge Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12260 C Anlage 24 Mündliche Frage 39 Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Minderung des Schutzes von besonders schutzbedürftigen Personen bei Absenkung der Mindeststandards in Flüchtlingsunter- künften Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12261 A Anlage 25 Mündliche Frage 41 Erika Steinbach (CDU/CSU) Kenntnis über den Bildungsstand der in Deutschland in den letzten sechs Monaten registrierten Flüchtlinge Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12261 C Anlage 26 Mündliche Frage 42 Erika Steinbach (CDU/CSU) Kenntnis über das Geschlecht und die Al- tersgruppen der in Deutschland in den letz- ten sechs Monaten registrierten Flüchtlinge Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12262 A Anlage 27 Mündliche Frage 43 Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beitrag der Unternehmen zur gesamtgesell- schaftlichen Aufgabe der Integration von Flüchtlingen Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12262 A Anlage 28 Mündliche Frage 44 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Anzahl der im EASY-System registrierten Asylsuchenden im September 2015 Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12262 C Anlage 29 Mündliche Frage 45 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Rechtliche Grundlagen des Aufenthaltes der nach § 60 a des Aufenthaltsgesetzes ge- duldeten Personen sowie Anzahl und Status der nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 des Asyl- bewerberleistungsgesetzes leistungsberech- tigten Personen Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12263 A Anlage 30 Mündliche Frage 48 Andrej Hunko (DIE LINKE) Möglicher Einsatz der als „Maria Block“ auftretenden verdeckten Ermittlerin des LKA Hamburg bei Protesten gegen die NATO in Frankreich Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015VIII Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12264 A Anlage 31 Mündliche Frage 49 Andrej Hunko (DIE LINKE) Teilnahme der Meldestelle für Internet- inhalte an bestimmten EU-Sicherheitsfor- schungsprojekten bei Europol Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12264 B Anlage 32 Mündliche Frage 50 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Finanzielle Beteiligung der Bundesregie- rung an der Sicherstellung der Trinkwas- serversorgung entlang der Spree Antwort Jens Spahn, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . 12264 D Anlage 33 Mündliche Frage 51 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Klassifizierung von Glyphosat als kanzero- gen durch die kalifornische Umweltschutz- behörde EPA und Einstufung auf EU-Ebene Antwort Dr . Maria Flachsbarth, Parl . Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12265 A Anlage 34 Mündliche Frage 52 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen in Bezug auf die Einschät- zungen des Bundesinstituts für Risikobe- wertung zum Pflanzenvernichtungsmittel Glyphosat Antwort Dr . Maria Flachsbarth, Parl . Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12265 A (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 12209 126. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 30. September 2015 Beginn: 13 .00 Uhr
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    Thomas Hitschler (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 12253 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30 .09 .2015 Daldrup, Bernhard SPD 30 .09 .2015 Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 30 .09 .2015 Feiler, Uwe CDU/CSU 30 .09 .2015 Groth, Annette DIE LINKE 30 .09 .2015 Hartmann (Wackern- heim), Michael SPD 30 .09 .2015 Heil (Peine), Hubertus SPD 30 .09 .2015 Hübinger, Anette CDU/CSU 30 .09 .2015 Kiziltepe, Cansel SPD 30 .09 .2015 Kolbe, Daniela SPD 30 .09 .2015 Korte, Jan DIE LINKE 30 .09 .2015 Lach, Günter CDU/CSU 30 .09 .2015 Lay, Caren DIE LINKE 30 .09 .2015 Lenkert, Ralph DIE LINKE 30 .09 .2015 Mihalic, Irene BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30 .09 .2015 Möhring, Cornelia DIE LINKE 30 .09 .2015 Nick, Dr . Andreas CDU/CSU 30 .09 .2015 Obermeier, Julia CDU/CSU 30 .09 .2015 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 30 .09 .2015 Radomski, Kerstin CDU/CSU 30 .09 .2015 Röspel, René SPD 30 .09 .2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 30 .09 .2015 Steinmeier, Dr . Frank- Walter SPD 30 .09 .2015 Timmermann-Fechter, Astrid CDU/CSU 30 .09 .2015 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30 .09 .2015 Vogel (Kleinsaara), Volkmar CDU/CSU 30 .09 .2015 Vries, Kees de CDU/CSU 30 .09 .2015 Wicklein, Andrea SPD 30 .09 .2015 Wiese, Dirk SPD 30 .09 .2015 Zimmermann, Pia DIE LINKE 30 .09 .2015 Anlage 2 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 2): Wann wird die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Bundeskabinett zur Entscheidung gestellt, und welche Ände- rungen werden aufgrund der angeforderten Stellungnahmen der Beteiligten noch vorgenommen? Die Förderrichtlinie befindet sich derzeit in der Res- sortbeteiligung . Von deren Ergebnis wird abhängen, ob und welche Änderungen vorgenommen werden . Ein Termin für die Befassung im Bundeskabinett steht noch nicht fest . Anlage 3 Antwort des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 15): Liegen der Bundesregierung bereits alle anderen europäi- schen nationalen Entsorgungsprogramme, die nach der Richt- linie 2011/70/Euratom des Rates vom 19 . Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und siche- re Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle der Europäischen Kommission erstmals bis spätestens zum 23 . August 2015 vorgelegt werden sollten, vor (gegebe- nenfalls fehlende bitte aufführen), und bei welchen Program- men wird Deutschland einen Antrag auf grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen eines Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung (Artikel 7 Absatz 1 SUP-Richt- linie) stellen oder nicht (bei Nichtbeteiligung bitte erläutern)? Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 201512254 (A) (C) (B) (D) Das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundes- republik Deutschland wurde am 12 . August 2015 vom Kabinett beschlossen und am 19 . August 2015 an die Europäische Kommission übermittelt . Die Europäische Kommission hat bisher keine Informationen über die bei ihr eingegangenen Nationalen Entsorgungsprogramme verteilt . Eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung hat bei der Erstellung der Programme der Nachbarstaa- ten nach Kenntnis der Bundesregierung nicht stattgefun- den . Der Bundesregierung sind derzeit keine Inhalte aus Nationalen Entsorgungsprogrammen oder Planungen in Nachbarstaaten bekannt, die ein solches Verfahren er- forderlich gemacht hätten . Die Bundesregierung hat die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit damit beauftragt, Kontakt zu Fachbehörden anderer Staaten aufzunehmen, um deren Nationale Entsorgungsprogram- me zu erhalten und auszuwerten . Zu Planungen in Nachbarstaaten für Einrichtungen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle, von denen potenziell erhebliche grenzüberschreitende Umweltauswirkungen ausgehen können, wird die Bundesregierung eine grenz- überschreitende Beteiligung unabhängig von der Frage fordern, ob diese Planungen Teil eines Nationalen Ent- sorgungsprogramms sind . Anlage 4 Antwort des Parl . Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/6136, Frage 17): In welcher Weise werden die Bundesländer an der Errich- tung des Deutschen Internet-Instituts beteiligt, und in welcher Weise sollen sie an dessen geplanten Schwerpunkten (verglei- che Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 16 . September 2016) partizipieren? Das Verfahren zur Etablierung eines Deutschen Inter- net-Instituts, das zunächst im Rahmen einer Projektför- derung umgesetzt werden wird, ist wettbewerblich und wissenschaftsgeleitet . Die eingehenden Skizzen werden durch eine wissenschaftliche Expertenjury begutachtet, die eine Förderempfehlung an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aussprechen wird . Die wesentlichen Auswahlkriterien sind wissenschaftli- che Qualität und die Innovationshöhe des Konzeptvor- schlags . Anlage 5 Antwort des Parl . Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage des Abgeordneten Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 18): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Ausbildung und Anstellung von Flüchtlingen in ihren Betrieben zu unter- stützen, und was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen eine zügige Umsetzung der Forderung des Präsidenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Ingo Kramer, (epd vom 23. September 2015: „Arbeitgeberverband: Flüchtlinge mit Lehrstelle nicht abschieben“) Flüchtlingen mit Bleibeperspektive, einer Lehrstelle und einer garantier- ten Übernahme durch den auszubildenden Betrieb noch für mindestens zwei Jahre nach Ende ihrer Ausbildung einen gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland und Schutz vor Abschiebung zu gewähren? Die Bundesregierung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen schon jetzt bei der Ausbildung und Über- nahme von benachteiligten Jugendlichen . Anerkannte Flüchtlinge haben Zugang zu den Maßnahmen des Über- gangs oder zur Ausbildungsunterstützung wie Einstiegs- qualifizierung oder ausbildungsbegleitende Hilfen und werden nach dem Erwerb notwendiger, grundlegender Sprachkenntnisse auch verstärkt an diesen Instrumenten partizipieren . Zudem unterstützt die Bundesregierung die Forderung der Wirtschaft nach Planungssicherheit . Durch die am 1 . August 2015 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen wird es möglich, dass jugendliche Flüchtlinge während ihrer Ausbildung nicht abgeschoben werden . Die Forde- rung nach einem zweijährigen Aufenthalt im Anschluss an eine Berufsausbildung geht insoweit ins Leere, als bereits mit einer Gesetzesänderung zum 1 . Januar 2009 eine Regelung eingeführt wurde (§ 18a des Aufenthalts- gesetzes), die die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Anschluss an eine Berufsausbildung vorsieht, wenn eine entsprechende Beschäftigung aufgenommen wird . Diese Aufenthaltserlaubnis kann auch über zwei Jahre hinaus verlängert werden; nach fünf Jahren kann sogar ein Dau- eraufenthaltsrecht erworben werden . Anlage 6 Antwort des Parl . Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra- ge des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 19): Aus welchen europäischen Mitteln sollen nach Ansicht des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr . Gerd Müller, die von ihm geforderten 10 Milliarden Euro für die Unterstützung von Flüchtlingen im Einzelnen konkret stammen (zuletzt von ihm im ARD-Mor- genmagazin am 23 . September 2015 gefordert), und welche konkreten Schritte hat der Bundesminister - abgesehen von der wiederholten öffentlichen Formulierung dieser Forde- rung - bereits unternommen, um sein Ansinnen zu erreichen (beispielsweise Gespräche mit der Europäischen Kommission oder anderen EU-Mitgliedstaaten)? Bundesminister Dr . Gerd Müller fordert die EU-Kom- mission auf, für die Unterstützung von Flüchtlingen 10 Milliarden Euro bereitzustellen . Zum einen sollen die Mittel der Bekämpfung von Fluchtursachen dienen . Die- se Mittel sollten durch eine Refokussierung und Umpro- grammierung vorhandener Mittel in den EU-Außenins- trumenten bereitgestellt werden . Zum anderen müssen zusätzliche Mittel auch aus anderen Instrumenten bereit- gestellt werden, damit die Notversorgung der Flüchtlinge insbesondere in EU-Mitgliedstaaten mit EU-Außengren- zen gewährleistet werden kann und die sogenannten „Hot Spots“ für die Erstaufnahme eingerichtet werden können . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 12255 (A) (C) (B) (D) Bundesminister Dr . Müller hat seine Forderungen nach einem 10-Milliarden-Euro-Paket seit dem Frühjahr in Briefen und persönlichen Gesprächen mit der Hohen Vertreterin für die EU-Außenpolitik und den zuständigen Kommissaren vorgetragen . Anlage 7 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/6136, Frage 20): Auf welche Höhe in Euro beläuft sich die Summe der bewilligten, abgerufenen Mittel beim Deutschen Filmförder- fonds (DFFF) jeweils nach Jahren differenziert in den Jahren 2007 bis 2014, und auf welche Höhe in Euro beläuft sich die Summe der vom Haushaltsposten des DFFF übrig gebliebe- nen Mittel, die nicht als Ausgabenreste in den Folgehaushalt übernommen wurden, jeweils nach Jahren differenziert in den Jahren 2007 bis 2014? Im Rahmen der DFFF-Förderung wurden in den Jah- ren 2007 bis 2014 folgende Mittel bewilligt und abgeru- fen: Jahr Summe Bewilligungen in € (inkl. Nachbewilligungen) Summe abgeru- fene Mittel in € 2007 59 380 357,33 / 99 Projekte 22 191 398,60 2008 59 198 779,35 / 99 Projekte 41 820 712,10 2009 59 567 314,57 / 104 Projekte 59 215 960,24 2010 58 936 312,30 / 114 Projekte 56 715 979,35 2011 59 501 562,37 / 111 Projekte 59 504 372,70 2012 59 477 127,59 / 115 Projekte 52 220 358,24 2013 63 451 283,66 / 115 Projekte 53 042 669,29 2014 59 329 119,52 / 111 Projekte 58 731 610,73 In den abgerufenen Mitteln pro Jahr sind jeweils die Raten für die in dem jeweiligen Jahr bewilligten Projekte als auch die Raten der in den Vorjahren bewilligten Pro- jekte enthalten . So erklärt sich die relativ niedrige Sum- me der abgerufenen Mittel im Jahr 2007, da hier nur die Raten der in diesem Jahr bewilligten Projekte abgerufen werden konnten . Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bemüht sich, einen möglichst hohen Betrag des jährlichen Haushaltsansatzes für konkrete Filmprojekte zu binden . Die Mittel werden dann zu ei- nem großen Teil erst in den Folgejahren benötigt . Aus diesem Grund bildet die BKM unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) Ausgaberes- te . Die Mittel, die in den jeweiligen Jahren nicht abge- flossen sind, konnten in dem Umfang, in dem rechtliche Verpflichtungen aus Bewilligungen bestanden, in das Folgejahr übertragen werden . Der Rest ist – wie in der Übersicht dargestellt – in den Bundeshaushalt zurückge- flossen. Die Restmittel konnten nicht bei anderen Film- förderprogrammen verwendet werden, weil Titel 683 22 mit anderen Haushaltstiteln nicht deckungsfähig ist . Aus dem Jahr 2012 wurden rund 5,96 Millionen Euro nicht ins Folgejahr übertragen, weil es sich hierbei um Reste aus den Vorjahren handelte, die zur Deckung der dama- ligen Verpflichtungen nicht mehr benötigt wurden. Die nicht gebildeten Ausgabereste aus dem Jahr 2013 hängen wesentlich mit dem erhöhten Titelansatz zusammen . Haus- haltsjahr Soll nicht übertragene Mittel 2007 60 000 000 Euro 237,54 Euro 2008 60 000 000 Euro 190,11 Euro 2009 60 000 000 Euro 407,71 Euro 2010 60 000 000 Euro 262,91 Euro 2011 60 000 000 Euro 0,00 Euro 2012 60 000 000 Euro 5 963 537,00 Euro 2013 70 000 000 Euro 8 516 507,46 Euro 2014 60 000 000 Euro 1 995 017,67 Euro Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Fra- ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/6136, Frage 21): Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von obersten Bundesbehörden und den Nachrichtendiensten (BND und BfV) sowie weitere Personen in Deutschland hatten bzw . ha- ben Zugang zu den sogenannten Selektorenlisten (bitte aufge- schlüsselt nach den jeweiligen Behörden und unter Nennung der jeweiligen Institution bei den Personen, die nicht beim Bund beschäftigt sind)? Bei der Selektorenliste handelt es sich um den Aus- druck der vom Bundesnachrichtendienst ausgesonderten NSA-Selektoren für die Fernmeldeaufklärung . Für die innerbehördliche Behandlung dieser Liste und für Ver- schlusssachen generell gilt entsprechend § 4 Absatz 1 der Verschlusssachenanweisung der Grundsatz „Kenntnis nur, wenn nötig“ . Im normalen Geschäftsbetrieb sind im Bundesnach- richtendienst in der Regel fünf Mitarbeiter mit der Bear- beitung dieser Selektoren befasst . Aufgrund der unter hohem Zeitdruck und mit sehr großem Aufwand durchgeführten Analyse dieser Ableh- nungsliste im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung des Bundeskanzleramtes hatten seit März 2015 neben den re- gelmäßigen Bearbeitern weitere Personen Zugang zu der Liste . Hierzu gehören im Bundesnachrichtendienst Mit- arbeiter der Abteilung „Technische Aufklärung“, des be- hördlichen Datenschutzes im Bundesnachrichtendienst und des Leitungsbereiches . Im Bundeskanzleramt haben seit März 2015 die zuständigen Mitarbeiter der Abteilung 6 und der Lei- tungsbereich Zugang zu der Liste . Außerhalb von Bun- desnachrichtendienst und Bundeskanzleramt haben die Sachverständige Vertrauensperson, Herr Dr . Graulich, sowie Mitarbeiter der US-Administration im Rahmen des Konsultationsverfahrens Zugang zu dieser Liste . Da- rüber hinaus wurde kein weiterer Zugang gewährt . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 201512256 (A) (C) (B) (D) Anlage 9 Antwort des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Fra- ge des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/6136, Frage 22): In welcher Weise wird nach Kenntnis der Bundesregierung und derzeitigem Verhandlungsstand der Sport in Deutschland von den geplanten Handels- und Investitionsabkommen TTIP und CETA betroffen sein, und wie sind das Bundesministeri- um des Innern sowie die Sportverbände in die Verhandlungen eingebunden? Aus Sicht der Bundesregierung wird es keine nach- teiligen Auswirkungen auf den Sportsektor durch die TTIP-Verhandlungen geben . Insbesondere werden kei- ne neuen Marktzugangsverpflichtungen im Sportsektor für Deutschland übernommen . Das Gleiche gilt für das CETA-Abkommen . Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie steht in Kontakt mit dem Deutschen Olympischen Sport- bund und hat mit dessen Vertretern die Frage möglicher Auswirkungen eingehend geprüft und erörtert . Das Bundesministerium des Innern ist wie die übrigen Bundesressorts in die Abstimmung der deutschen Hal- tung zu den TTIP-Abkommen eingebunden . Anlage 10 Antwort des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 23): Würde die Bundesregierung einem überarbeiteten CETA- Abkommen zustimmen, wenn nicht im Rahmen des Legal Scrubbing“ die Passagen, die derzeit dem CETA-Hauptaus- schuss eine Änderung aller Anhänge - wie die Herausnahme der Ausnahme für die Wasserversorgung aus dem Anhang II - ohne Einbezug des Europäischen Parlamentes ermöglichen (vergleiche Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die mündlichen Fragen 17 und 18, Plenar- protokoll 18/123), korrigiert werden (bitte begründen)? Die Bundesregierung wird den CETA-Text nach Be- endigung der Rechtsförmlichkeitsprüfung durch die Eu- ropäische Kommission und nach Übermittlung an den Rat in seiner Gesamtheit prüfen . Die Entscheidung über eine Zustimmung zum Abkommen macht die Bundesre- gierung von einer Gesamtwürdigung des dem Rat über- mittelten rechtsförmlich geprüften Textes abhängig . Wie bereits in der Fragestunde vom 23 . September ausgeführt, werden auch die institutionellen Vorschrif- ten in CETA sowie die Vorschriften über die Ausschüsse noch im Rahmen der Rechtsförmlichkeit überprüft und bei Bedarf Klarstellungen vorgenommen . Der Gemeinsame Ausschuss (Joint Committee) wird im Abkommen – anders, als es die Fragestellung sug- geriert – nach dem Verständnis der Bundesregierung al- lerdings keine generelle Möglichkeit für eine Änderung sämtlicher Anhänge und Annexe des Abkommens, ein- schließlich der erwähnten Dienstleistungsannexe, erhal- ten . Vielmehr hat der Gemeinsame Ausschuss nur dann die Möglichkeit, Annexe des CETA-Vertragsentwurfs zu ändern, wenn dies im Abkommen ausdrücklich vorgese- hen ist . Dies ergibt sich aus im CETA-Vertragsentwurf be- schriebenen Kompetenzen des Gemeinsamen Ausschus- ses selbst, Kapitel 30 Artikel X .01 . Der Gemeinsame Ausschuss kann danach Änderungen prüfen oder verein- baren, wo dies im Abkommen ausdrücklich vorgesehen ist („consider or agree on amendments as provided in this agreement“) . Änderungen sind etwa möglich im Fall einer An- passung der Liste der geschützten geografischen Her- kunftsangaben, wo ausdrücklich vorgesehen ist, dass der Gemeinsame Ausschuss einvernehmlich die Liste der geschützten geografischen Herkunftsangaben an- passen kann, wenn eine geografische Herkunftsangabe etwa nicht mehr benutzt wird . Ein weiteres Beispiel ist die ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit des Gemein- samen Ausschusses, den Annex für die Ursprungsregeln anzupassen . Anlage 11 Antwort des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 24): Kann die Bundesregierung erklären, weshalb eine Ein- schränkung der laut Kapitel 30 X .03 Absatz 2 des CETA- Vertragsentwurfs sehr weitreichenden Kompetenzen des CETA-Hauptausschusses, auch völkerrechtlich bindende Än- derungen an den Annexen vorzunehmen, nicht Bestandteil der Liste war, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/5161 ge- geben hat, in der konkret und abschließend nach den Punkten gefragt wurde, die aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen von Nachverhandlungen zu CETA verändert werden sollten (bitte begründen)? Die Rechtsförmlichkeitsprüfung des CETA-Entwurfs wird von der Europäischen Kommission durchgeführt . Dieser Prozess dauert noch an . Die Frage etwaiger Anpassungen des Entwurfstexts im Rahmen der laufenden Rechtsförmlichkeitsprüfung wird mit der kanadischen Seite zu erörtern sein . Dabei geht es nicht um Nachverhandlungen . Die Bundesregierung hat in der zitierten Antwort auf die Schriftliche Frage 14, Bundestagsdrucksa- che 18/5161, Punkte benannt, die aus ihrer Sicht im Rah- men der Rechtsförmlichkeitsprüfung Berücksichtigung finden sollten. Dies bedeutet aber nicht, dass nicht auch in anderen Bereichen Klarstellungen sinnvoll und erfor- derlich sein können . Die Bundesregierung steht im Dia- log mit der Europäischen Kommission, auch zur Frage der Kompetenzen des in CETA vorgesehenen Hauptaus- schusses . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 12257 (A) (C) (B) (D) Anlage 12 Antwort des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 25): Was wird die Bundesregierung konkret tun, um allen Bun- destagsabgeordneten Zugang zum TTIP-Leseraum in der US-Botschaft in Berlin zu ermöglichen, und ab welchem Ter- min wird dieser Zugang möglich sein? Die Bundesregierung hat bereits mehrfach erläutert, dass der Zugang zum Leseraum in der US-Botschaft aufgrund der zwischen Europäischer Kommission und US-Handelsbeauftragten ausgehandelten Nutzungsbe- dingungen lediglich Regierungsmitarbeitern offen steht . Auch US-Botschafter Emerson hat in seinem Schreiben an Bundestagspräsident Lammert darauf hingewiesen, dass die Nutzungsbedingungen zwischen Europäischer Kommission und US-Handelsbeauftragten verhandelt wurden, und dazu geraten, hierzu die Europäische Kom- mission zu kontaktieren . Die Bundesregierung hat sich sowohl gegenüber der Europäischen Kommission als auch gegenüber den USA wiederholt und auf verschiedenen Ebenen dafür einge- setzt, dass auch nationale Abgeordnete Zugang zu den konsolidierten Texten erhalten . Minister Gabriel hat in seinem Schreiben an EU-Han- delskommissarin Malmström vom 20 . August 2015 ebenfalls einen Zugang von nationalen Abgeordneten zu konsolidierten Texten eingefordert . Die Bundesregierung wird diese Forderung auch weiterhin sowohl gegenüber der Europäischen Kommission als auch gegenüber den USA einbringen . Auch andere EU-Mitgliedstaaten haben sich der Forderung der Bundesregierung in den Diskus- sionen im Handelspolitischen Ausschuss hierzu mittler- weile angeschlossen . Anlage 13 Antwort des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 26): Jeweils wann im September 2015 hatten Bundesbehörden Kontakt mit den Auftragnehmern des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragten sogenannten Stres- stests des Systems der Rückstellungsbildung (hinsichtlich der Kosten für Atomkraftwerkerückbau und Atommüllent- sorgung) der atomkraftwerkebetreibenden Energiekonzerne (bitte vollständige Angabe des Datums aller solcher Kontak- te; vergleiche hierzu Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 10, Plenarprotokoll 18/123, Seite 11895 f .), und jeweils wann im September 2015 hatten Bundesbehörden im Zusammenhang mit diesem Stresstest auf Leitungsebene Kontakt mit Vertretern der atomkraftwerkebetreibenden Ener- giekonzerne (bitte vollständige Angabe des Datums aller sol- cher Kontakte)? Bei der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebenen Überprüfung der Rück- stellungen im Kernenergiebereich (dem sogenannten „Stresstest“) handelt es sich um einen laufenden Vor- gang . Dieser fällt unter den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung . Daher kann hierzu keine Auskunft erteilt werden . Anlage 14 Antwort des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 28): Ist es in Bezug auf den Vorschlag der Europäischen Kom- mission zur Lieferkettenkontrolle sogenannter Konfliktmine- ralien die abgestimmte Position der Bundesregierung, dass sich „im weiteren Verlauf der Verhandlungen das BMWi … für verbindliche Regelungen einsetzen” wird (Zitat des Abge- ordneten Dr . Sascha Raabe in der Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deut- schen Bundestages am 23 . September 2015 aus einem Brief des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an die SPD-Bundestagsfraktion), und wie bzw . wann hat sie diese Position auf EU-Ebene in den entsprechenden Gremien bereits in die Tat umgesetzt? Im Rat hat noch keine substanzielle Diskussion über die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments stattgefunden . Die internen Prüfungen fast aller Mitgliedstaaten dauern an, da sie eine artikelweise Diskussion und da- mit auch eine Diskussion über die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments erst vornehmen möchten, wenn die EU-Kommission (KOM) hierzu eine Einschät- zung (inklusive einer ersten rechtlichen Bewertung) vor- gelegt hat . Der Termin für dieses KOM-Dokument ist offen, wird aber in Kürze erwartet . Die Bundesregierung hat ihre Beratungen zu einer Po- sitionierung zum Vorschlag der EU-Kommission zu so- genannten Konfliktmineralien noch nicht abgeschlossen. Anlage 15 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/6136, Frage 29): In welcher Form hat die Bundesregierung gegenüber staat- lichen ägyptischen Stellen um Freilassung des festgenomme- nen Koordinators der „Bewegung 6. April“, Amr Ali, nach- gesucht, und hat sie darüber hinaus Kenntnis von deutschen Staatsbürgern unter den politischen Gefangenen in ägypti- schen Gefängnissen? Die Bundesregierung beobachtet die Menschenrechts- lage in Ägypten sehr aufmerksam und spricht sie regel- mäßig in ihren Gesprächen mit der ägyptischen Seite an . Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschen- rechte und humanitäre Hilfe hat am 24 . September 2015 eine Erklärung über die Menschenrechtslage in Ägypten veröffentlicht . Darin hat er die Freilassung von 100 Ak- tivisten anlässlich des islamischen Opferfestes begrüßt, aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass auch weiter- hin viele junge Menschen, die sich für Demokratie und Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 201512258 (A) (C) (B) (D) Menschenrechte eingesetzt haben, in ägyptischen Ge- fängnissen sitzen . Dies betrifft leider auch Herrn Amr Ali . Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung hat in seiner Erklärung Staatspräsident Al-Sisi und seine Regierung ermutigt, den Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten ohne Einschränkung zu gewährleis- ten und den Weg einer inneren Aussöhnung zu verfolgen . Zu Ihrer zweiten Frage: Nach Kenntnis der Bundesre- gierung befinden sich unter den politischen Gefangenen in ägyptischen Gefängnissen keine deutschen Staatsan- gehörigen . Anlage 16 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/6136, Frage 30): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung angesichts der zurzeit im Fliegerhorst Büchel in der Eifel stattfindenden Neustationierung von 20 neuen Atombomben des Typs B61- 12 über für den Bundeshaushalt in diesem Kontext anfallende Kosten, und wie beurteilt die Bundesregierung die Auswir- kungen dieser Neustationierung auf das strategische Gleich- gewicht in Europa? Das sogenannte „Lebenszeitverlängerungspro- gramm“, das die US-Administration im Rahmen ihrer „Nuclear Posture Review“ von 2010 beschlossen hat, ist ein nationales Programm der Vereinigen Staaten von Amerika . Eine Kostenbeteiligung ausländischer Streit- kräfte hieran ist nicht vorgesehen . Aus Sicht der Bundesregierung hat das Programm keine Auswirkungen auf das strategische Gleichgewicht zwischen den Atommächten USA und Russland . Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/6136, Frage 31): Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung Russ- lands, dass die Modernisierung der US-Atomwaffen in Büchel den Atomwaffensperrvertrag unterlaufe und Artikel 1 und 2 des Vertrages über die Nichtverbreitung von Atomwaffen verletze, und kann sie die Meldung des ZDF-Magazins Fron- tal 21 bestätigen, das neue Atombombensystem B61-12 solle auch in die deutschen Tornado-Jagdbomber integriert werden (www .zdf .de/frontal-21/stationierung-neuer-us-atomwaf- fen-in-deutschland-russland-beklagt-verletzung-des-atom- waffensperrvertrages-40197860 .html)? Artikel 1 und 2 des Nichtverbreitungsvertrags bezie- hen sich auf die Weitergabe von Kernwaffen oder sonsti- gen Kernsprengkörpern an Nichtkernwaffenstaaten bzw . die Annahme derselben durch Nichtkernwaffenstaaten . Sie stehen deshalb in keinem Zusammenhang mit dem Lebenszeitverlängerungsprogramm der USA für ihr Nukleararsenal . Mit diesem nationalen Programm wollen die USA si- cherstellen, dass ihre Nuklearwaffen, solange sie benötigt werden, den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen . Die USA haben in ihrer Nuclear Posture Review 2010 festgelegt, dass durch die Lebensverlängerung keine neu- en Einsatzzwecke oder -fähigkeiten geschaffen werden . Was den zweiten Teil der Frage betrifft, so bringen die USA einen Teil ihrer substrategischen Nuklearwaffen im Rahmen der nuklearen Teilhabe ein . Für diese stellen die USA sicher, dass sie grundsätzlich mit den verschiedenen Trägermitteln, die einen Beitrag zur nuklearen Teilhabe leisten, kompatibel sind . Ich bitte aber um Verständnis, dass ich im Rahmen einer öffentlichen Fragestunde keine weiteren Details nennen kann . Anlage 18 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/6136, Frage 32): Wie genau stellt die Bundesregierung sicher, dass US-Droh- nenangriffe, die möglicherweise von Ramstein aus koordiniert werden, konform sind mit dem Völkerrecht, der Menschen- rechtscharta der UNO und dem Grundgesetz der Bundesre- publik Deutschland, und sind der Bundesregierung aus Ram- stein koordinierte Drohnenanschläge bekannt, die gegen diese Verfassungen verstoßen haben (www .sueddeutsche .de/politik/ drohnenkrieg-via-ramstein-die-grundrechte-machen-nicht-an- der-grenze-halt-1 .2658096)? Die Frage, ob militärische Handlungen – darunter auch solche unter Einsatz von unbemannten Luftfahrzeu- gen – mit dem Völkerrecht übereinstimmen, kann nicht allgemein beantwortet werden, sondern immer nur in Be- zug auf den jeweiligen konkreten Einzelfall . Eine rechtliche Bewertung setzt daher genaue Kennt- nisse der tatsächlichen Umstände des konkreten Einzel- falls voraus . Der US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein wird von den USA ohne die Mitwirkung der Bundesregierung betrie- ben und genutzt . Die amerikanische Regierung hat der Bundesregie- rung nach intensiven, vertraulichen Gesprächen wie- derholt zugesichert, dass amerikanische Einsätze von unbemannten Luftfahrzeugen in keiner Weise von Deutschland aus geflogen, gesteuert oder durchgeführt würden und dass sämtliche Entscheidungen über Einsät- ze unbemannter Luftfahrzeuge durch die US-Regierung in Washington fielen. Jedwedes Handeln der Vereinigten Staaten von deut- schem Staatsgebiet aus erfolge nach den Regeln des geltenden Rechts . Gemäß NATO-Truppenstatut sind US-Streitkräfte in Deutschland dazu verpflichtet, sich an deutsches Recht zu halten . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 12259 (A) (C) (B) (D) Anlage 19 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/6136, Frage 33): Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Einschätzung, dass die Modernisierung der im rheinland-pfälzischen Fliegerhorst Büchel stationierten US-amerikanischen Atomwaffen eine „technische und keine politische Angelegenheit“ ist (Aussa- ge des Sprechers des Auswärtigen Amts, Dr . Martin Schäfer, in der Bundespressekonferenz am 17 . Juni 2015) angesichts der vom stellvertretenden Sekretär des russischen Nationa- len Sicherheitsrats, General Jurij Balujewski, angekündigten Stationierung von ballistischen Raketen des Typs Iskander in der russischen Ostsee-Exklave Kaliningrad als Gegenreakti- on auf ebenjene Modernisierung (www .tagesschau .de/inland/ atomwaffen-fliegerhorst-buechel-103.html), und inwieweit sieht die Bundesregierung in dem vom Deutschen Bundestag im Jahr 2010 beschlossenen Abzug der US-amerikanischen Atomwaffen aus Deutschland (www .zeit .de/politik/deutsch- land/2010-03/bundestag-atomwaffen-abruestung) entgegen- stehenden Aufrüstungsstreben der USA einen Beitrag zur möglichen Eskalation in Europa? Der Sprecher des Auswärtigen Amts, Dr . Martin Schäfer, hat in seiner Stellungnahme in der Regierungs- pressekonferenz am 17 . Juni 2015 dargelegt, dass sich die Modernisierung des russischen Atomarsenals qualitativ nicht mit dem sogenannten „Lebenszeitverlängerungs- programm“ gleichsetzen lässt, das die US-Administrati- on im Rahmen ihres sogenannten „Nuclear Posture Re- view“ von 2010 beschlossen hat . Das US-Programm folgt den Vorgaben von Präsident Obama, keine neuen Waffen oder neue militärische Fä- higkeiten zu schaffen . Auch ändert sich am Umfang des US-Arsenals nichts . Dies alles ist seit Jahren bekannt . Es gibt keine neuen grundsätzlichen Beschlüsse hierzu . Die Bundesregierung bleibt dem Ziel verpflichtet, die Bedingungen für eine Welt ohne Kernwaffen zu schaffen . Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass zwischen den USA und Russland Verhandlungen zur verifizierba- ren, vollständigen Abrüstung im substrategischen Be- reich beginnen, und entsprechende Schritte beider Part- ner engagiert unterstützt . Insofern sehe ich auch keinen Widerspruch zum Beschluss des Deutschen Bundestages vom 26 . März 2010 . Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass alle Initiativen der letzten Jahre zu solchen Abrüstungsfort- schritten von amerikanischer Seite gekommen sind . Es ist die russische Seite, die zu unserem Bedauern darauf bis heute nicht eingegangen ist . Solange wir unter den Kernwaffenstaaten zu keinen Fortschritten kommen und von Kernwaffen weiterhin eine Bedrohung für unsere Sicherheit ausgeht, ist es unsere Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die nuklea- re Abschreckung der NATO glaubhaft und sicher bleibt . Abschreckung und Abrüstung sind in diesem Sinne zwei Seiten der gleichen Medaille . Was die von Ihnen zitierte Äußerung von General Bajulewski zu einer möglichen Stationierung des SS26/ Iskander-Systems in Kaliningrad betrifft, so wäre ein sol- cher Schritt aus unserer Sicht in der Tat eine bedenkliche Entwicklung . Russische Amtsträger haben eine Stationierung von Iskander-Systemen in Kaliningrad seit langem angekün- digt . Zuletzt wurde 2018 als Zieljahr für eine solche Sta- tionierung genannt . Anlage 20 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/6136, Frage 35): Welche Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf ihre bisherigen Bemühungen zur Beilegung des Ukrai- ne-Konflikts und der bevorstehenden Übernahme des Vorsit- zes in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im kommenden Jahr zu der kürzlich von der ukrainischen Regierung verhängten erweiterten Sanktionslis- te gegen natürliche Personen und gewerbliche Unternehmen, und in welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregie- rung auf dieser Liste gegebenenfalls immer noch ausländische Journalistinnen und Journalisten aufgeführt? Die Bundesregierung hat sich direkt nach Bekanntga- be gegen die Listung der Journalisten, insbesondere auch des deutschen Journalisten Michael Rutz, gewandt und auf die Einhaltung der Pressefreiheit gedrängt . Die Listung von sechs Journalisten, darunter Michael Rutz, wurde inzwischen zurückgenommen . 36 Journalis- ten stehen nach Kenntnis der Bundesregierung weiter auf der Sanktionsliste der ukrainischen Regierung . Wir werden zu dem Thema weiter mit der ukraini- schen Regierung im engen Kontakt bleiben und auf die Einhaltung von Grundsätzen der Meinungs- und Presse- freiheit drängen . Anlage 21 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/6136, Frage 36): Welche Vorschläge gedenkt die Bundesregierung zur wei- teren Umsetzung der Minsk-II-Vereinbarungen und nachhalti- gen Stabilisierung des Friedensprozesses in der Ukraine in die bevorstehenden Verhandlungen der Staats- und Regierungs- chefs von Deutschland, Frankreich, der Ukraine und Russland (Normandie-Format) in Paris am 2 . Oktober 2015 einzubrin- gen? Die Bundesregierung wird in enger Abstimmung mit Frankreich beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs von Deutschland, Frankreich, Russland und der Ukraine am 2 . Oktober in Paris auf die weitere Umsetzung der Minsker Vereinbarungen hinarbeiten . Dazu gehören insbesondere eine weitere Verstetigung der Waffenruhe in der Konfliktregion durch Rückzug der Waffen und eine Einigung auf Durchführung von Lo- kalwahlen im Konfliktgebiet im Donbass nach ukraini- schem Recht . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 201512260 (A) (C) (B) (D) Diese Wahlen sollen, wie vom Minsker Maßnahmen- paket vorgesehen, im Rahmen der Trilateralen Kontakt- gruppe der OSZE vorbereitet werden und auf Grundlage von OSZE-Standards sowie unter Beobachtung des Bü- ros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE (ODIHR) stattfinden. Zudem müssen die massiven Behinderungen der Ar- beit humanitärer Hilfsorganisationen seitens der Separa- tisten abgestellt werden . Schließlich wird es auch um die Förderung des wirt- schaftlichen Wiederaufbaus und den Gefangenenaus- tausch gehen . Anlage 22 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 37): Welche Staaten erkennen nach Kenntnis der Bundesregie- rung den Kosovo nicht an, und wann beendet die Bundesregie- rung ihre Teilnahme an KFOR (Zeitpunkt bitte begründen)? Zum ersten Teil Ihrer Frage: 89 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben Kosovo bisher nicht anerkannt, häufig aus innenpoliti- schen Gründen . Die Liste der Staaten, die die Republik Kosovo nicht anerkennen, liegt mir vor, und ich kann sie zur Verfügung stellen . Ägypten, Libyen sowie Sao Tome und Principe haben Verbalnoten an Kosovo geschickt, die von Kosovo als Anerkennung interpretiert werden . Diese Auffassung teilt die Bundesregierung nicht . Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Die Teilnahme der Bundesregierung an der NATO-ge- führten KFOR-Operation dient der nachhaltigen Stabili- sierung Kosovos und des Westlichen Balkans als Gan- zem . Deutschland trägt dabei zusammen mit den KFOR-Partnern zur Stabilisierung der Lage im Norden Kosovos und der Absicherung der Normalisierung zwi- schen Serbien und Kosovo bei . Es liegt in unserem Inte- resse, dass die Dynamik des Normalisierungsprozesses erhalten bleibt . Sobald unser Beitrag für dessen Absicherung nicht mehr notwendig ist, sind Truppenreduzierungen und ein Abzug von KFOR denkbar . Ein konkreter Zeitpunkt für die Beendigung der Teil- nahme der Bundesregierung an KFOR ist bisher nicht festgelegt worden . Anlage 23 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 38): Ist Frank-Jürgen Weise im dienstrechtlichen Sinne Leiter und Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, und aufgrund welcher rechtlichen Erwägungen hält die Bun- desregierung die Ausführungen des Parlamentarischen Staats- sekretärs beim Bundesminister des Innern, Dr . Ole Schröder, in der Regierungsbefragung des Deutschen Bundestages am 23. September 2015, Plenarprotokoll 18/123: „Entscheidend ist ja, ob Herr Weise Präsident dieses Amtes werden kann . Ich habe gesagt: Selbstverständlich ist das nach den von Ihnen zitierten Vorschriften möglich, und selbstverständlich leitet der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge dann auch das Amt” für vereinbar mit den Vorgaben des § 382 Absatz 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch einerseits, wo- nach Vorstandsmitglieder der Bundesagentur für Arbeit neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt ausüben dürfen, und des § 2 Absatz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes andererseits, wonach Beamte auf die ihnen zustehende gesetzliche Besol- dung weder ganz noch teilweise verzichten können? Herr Dr . Weise hat auf Bitte des Bundesministers des Innern im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Arbeit und Soziales zusätzlich zu seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit die Aufgabe übernommen, die Arbeitsabläufe des Bundes- amtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu analy- sieren und zu optimieren . Erstens wird er die Asylverfahren analysieren und bei Bedarf so anpassen, dass sie noch weiter beschleunigt werden können . Zweitens soll er mit seiner Erfahrung aus der Bundes- agentur für Arbeit dabei helfen, die Stellen im BAMF noch schneller zu besetzen . Und drittens wird Herr Weise sein Wissen aus den er- folgreichen IT-Prozessen der Bundesagentur für Arbeit einbringen, um das Zusammenspiel zwischen BAMF, Bundespolizei und den Behörden der Länder zu verbes- sern . Darüber hinaus soll er beitragen, die Flüchtlinge mit dauerhafter Bleibeperspektive schnell in den Arbeits- markt und in unsere Gesellschaft zu integrieren . Herr Weise ist als Chef der Bundesagentur für Arbeit dafür prädestiniert, dort erfolgreich praktizierte Verfahren auf die Abläufe im BAMF zu übertragen und zueinander pas- sende Strukturen zu schaffen . In diesem Sinne leitet Herr Dr . Weise das BAMF . Dass Herr Dr . Weise bereit ist, kurzfristig diese Aufgaben zu übernehmen, ist angesichts der aktuellen Herausforde- rungen durch die hohe Zahl von Flüchtlingen von gro- ßer Bedeutung: Es geht darum, die Behörde BAMF so aufzustellen, dass sie zukunftsfähig und in der Lage ist, die Flüchtlingsthematik jetzt und auch in den nächsten Jahren zu bewältigen . Dass dies gelingt, ist für unsere Gesellschaft und unser Zusammenleben in Deutschland und in Europa von hoher Bedeutung . Der Vizepräsident des BAMF, Herr Dr . Griesbeck, führt die Amtsgeschäfte des BAMF, seitdem der Präsi- dent des BAMF aus persönlichen Gründen um eine an- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 12261 (A) (C) (B) (D) dere Verwendung im Geschäftsbereich des Bundesminis- teriums des Innern gebeten hat . Diese Situation steht im Einklang mit dem geltenden Recht . Anlage 24 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra- ge der Abgeordneten Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 39): lnwiefern wird der Schutz von besonders schutzbedürftigen Personen (Frauen und LSBTI) gemindert, wenn Mindeststan- dards in Flüchtlingsunterkünften abgesenkt werden sollen, wie zum Beispiel Lockerungen im Bauplanungsrecht (Aussa- ge des Bundesministers des Innern, Dr . Thomas de Maizière, bei Spiegel Online vom 21. September 2015, „Asylbewerber: De Maizière entschärft geplante Kürzungen für Flüchtlin- ge“) -, gerade im Hinblick auf die Studie des Deutschen Ins- tituts für Menschenrechte „Effektiver Schutz vor geschlechts- spezifischer Gewalt - auch in Flüchtlingsunterkünften” von 2015, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung er- greifen, um den spezifischen Bedarf von besonders schutzwür- digen Personen, zum Beispiel abschließbare Hygieneräume, zu berücksichtigen? Die Bundesregierung sieht die Herausforderung, vor der Bund, Länder und Kommunen angesichts der hohen Zahl von Flüchtlingen stehen, und unterstützt die Be- mühungen, bei der Unterbringung menschenrechtliche, europäische und politische Verpflichtungen einzuhalten. Die Sicherstellung des Schutzes weiblicher Flüchtlin- ge und der Schutz vor geschlechtsspezifischer und ge- schlechtsbezogener Gewalt haben hohe Priorität, und es müssen alle dahingehenden Bemühungen auf Ebene der Kommunen und Länder unterstützt werden . Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass in den von ihr einzurichtenden Verteilzentren insbeson- dere durch bauliche und organisatorische Maßnahmen dafür Sorge getragen wird, dass die geschützte Unter- bringung von weiblichen Flüchtlingen und ihren Kindern sowie schwulen, lesbischen, bi-, trans- und intersexuel- len Flüchtlingen (kurz LSBTI) gewährleistet wird . Durch die genannten geplanten Änderungen im Bau- planungsrecht wird in den verschiedenen Gebietskatego- rien (Bebauungsplangebiete, unbeplanter Innenbereich, Außenbereich) die planungsrechtliche Genehmigungsfä- higkeit von Flüchtlingsunterkünften ausgeweitet . Schutz- standards innerhalb von Gebäuden sind kein Gegenstand des Bauplanungsrechts und werden daher hierdurch auch nicht abgesenkt . Die EU-Aufnahmerichtlinie 2003/9/EG ist in Deutsch- land geltendes Recht . Sie legt in Artikel 14 fest, dass Asylsuchende in ge- eigneten Räumlichkeiten untergebracht werden, die unter anderem den Schutz des Familienlebens gewährleisten; dass in Unterbringungszentren dafür Sorge getragen wird, dass Gewalt verhütet wird, und dass das dort ein- gesetzte Personal angemessen geschult ist . Dies umfasst auch die von der Fragestellung umfassten Themenkom- plexe . Die Neufassung dieser Richtlinie (2013/33/EU) ent- hält für den Bereich der Unterbringung weitgehend paral- lele Regelungen und darüber hinaus weitere Regelungen, die unter anderem die Berücksichtigung der Bedürfnisse bzw. der spezifischen Situation schutzbedürftiger Perso- nen betreffen . Sie war bis zum 20 . Juli 2015 in nationa- les Recht umzusetzen . Die Ressortabstimmung für das Umsetzungsgesetz in Bezug auf diese Richtlinie und die Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU läuft derzeit . Anlage 25 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra- ge der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) (Drucksache 18/6136, Frage 41): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zum Bildungs- stand (Anteil von Analphabeten, Vorhandensein von Schul- abschlüssen, höheren Schul- bzw . Studienabschlüssen) der in Deutschland in den letzten sechs Monaten registrierten Flücht- linge? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) befragt die Asylbewerber im Rahmen ihrer An- tragstellung auch zu den Aspekten Bildung und Ausbil- dung . Die Beantwortung der Fragen ist freiwillig, wes- halb die durch diese Selbstauskünfte gesammelten Daten nicht im statistischen Sinne repräsentativ oder valide sind . Sie geben aber einen Eindruck vom Bildungshinter- grund der Asylsuchenden . Aktuelle Angaben liegen der Bundesregierung für den Zeitraum Januar bis August 2015 vor: Von den insgesamt circa 105 000 hierzu befragten Asyl- suchenden im Alter von über 20 Jahren gaben 13 Prozent an, eine Hochschule besucht zu haben, 17,5 Prozent ein Gymnasium, und 30 Prozent gaben an, eine Mittelschul- bildung zu haben . Acht Prozent der Befragten gaben an, keine Schule besucht zu haben, 24 Prozent lediglich eine Grundschule . 47 Prozent der Befragten gaben an, aus gu- ten oder durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnis- sen zu stammen . Mit Blick auf die derzeit größte Gruppe von Antrag- stellern, die syrischen Asylbewerber, ergibt eine Auswer- tung der Daten von insgesamt mehr als 28 000 Personen folgendes Bild: Rund 62 Prozent der syrischen Asylbe- werber erklärten, aus durchschnittlichen oder sogar gu- ten wirtschaftlichen Verhältnissen zu stammen . Rund 25 Prozent trugen vor, eine Universität, rund 25 Prozent, ein Gymnasium, rund 17 Prozent, eine Grundschule und circa 23 Prozent, eine Mittelschule besucht zu haben . Weniger als drei Prozent gaben an, keine Schule besucht zu haben . Für eine Integration dieser Gruppe, die gegen- wärtig alle einen Flüchtlingsstatus in Deutschland zuge- sprochen bekommen, ist dies eine gute Voraussetzung . Gleichwohl bestehen auch hier Schwierigkeiten wie die Anerkennung der mitgebrachten Abschlüsse oder fehlen- de Deutschkenntnisse . Die auf diese Weise gewonnenen Daten sind jedoch nicht dazu geeignet, die Grundlage für ein Profiling im Rahmen einer Arbeitsmarktberatung zu bilden, da hierzu Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 201512262 (A) (C) (B) (D) eine tiefergehende Erfassung der Qualifikationen erfor- derlich wäre . Anlage 26 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra- ge der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) (Drucksache 18/6136, Frage 42): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu den jeweili- gen Anteilen der männlichen und weiblichen und der vorherr- schenden Altersgruppe der in Deutschland in den letzten sechs Monaten registrierten Flüchtlinge? Aktuelle Angaben liegen für den Zeitraum Januar bis August 2015 vor, wobei diese nur zu Personen möglich sind, die einen förmlichen Asylantrag gestellt haben . Aus- weislich der Asylstatistik des Bundesamtes für Migrati- on und Flüchtlinge (BAMF) haben in diesem Zeitraum 256 938 Personen einen förmlichen Asylantrag gestellt . Hiervon waren 231 302 männlich (circa 90 Prozent) und 25 636 weiblich (circa 10 Prozent) . Knapp 31 Prozent waren zum Stichtag 31 . August 2015 unter 18 Jahre alt, 69 Prozent zwischen 18 und un- ter 65 Jahre alt sowie weniger als ein Prozent 65 Jahre oder älter . Anlage 27 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 43): Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Bei- trag der Unternehmen zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Integration von Flüchtlingen bei, und sieht die Bundes- regierung dieses Potenzial voll ausgeschöpft trotz Festhaltens an der Vorrangprüfung und dem zeitlich befristeten Beschäfti- gungsverbot für Flüchtlinge in der Leiharbeit? Die Bundesregierung misst dem Beitrag der Unter- nehmen zur Integration von Asylbewerbern mit einer Bleibeperspektive und Flüchtlingen einen hohen Stellen- wert zu, da die staatlichen Integrationsmaßnahmen durch die sozialen Kontakte bei der Arbeit und im Arbeitsum- feld die Integration erheblich fördern können . Anerkannte Flüchtlinge haben daher einen uneinge- schränkten Zugang zum Arbeitsmarkt . Sie können auch als Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer tätig werden . Darüber hinaus sollen Personen mit guter Bleibeper- spektive bereits frühzeitig die für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlichen vermittlungsunterstüt- zenden Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erhalten können . Dies kann einen Beitrag zur schnelleren Integra- tion in Arbeit leisten . Zudem lockert die Bundesregierung das bisherige Leiharbeitsverbot für Asylbewerber und Geduldete und verknüpft dieses mit der Vorrangprüfung . Diese Verknüpfung ist sachgerecht, da die Vorrangprü- fung für eine Beschäftigung in der Leiharbeit aufgrund wechselnder Entleihbetriebe regelmäßig nicht effektiv durchführbar ist . Die Änderungen haben zur Folge, dass Asylsuchenden und Geduldeten eine Beschäftigung als Leiharbeitnehmer grundsätzlich offen steht, wenn die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigungsaufnahme ohne Vorrangprüfung zustimmen kann . Die Vorrang- prüfung selbst und die Prüfung der Vergleichbarkeit der Beschäftigungsbedingungen tragen den Interessen der inländischen Arbeitsuchenden Rechnung und leisten da- mit einen Beitrag zur Akzeptanz des grundsätzlichen Ar- beitsmarktzugangs für Asylbewerber und Geduldete . Im Übrigen entfällt die Vorrangprüfung bei Fachkräften und generell nach einem Aufenthalt von 15 Monaten . Anlage 28 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/6136, Frage 44): Wie hoch ist die Zahl der im EASY-System registrierten Asylsuchenden im Monat September 2015 (soweit vorliegend bitte nach den zehn relevantesten Herkunftsländern und soweit damit nicht erfasst, ergänzend nach den Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien darstellen), und wie viele Anhö- rungsschreiben und Entscheidungen (bitte differenzieren nach den fünf relevantesten Herkunftsländern) in Bezug auf Auf- enthalts- und Wiedereinreiseverbote hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit August 2015 verschickt bzw . getroffen? Insgesamt lag die Zahl der EASY-Zugänge vom 1 . bis 27 . September 2015 bei 138 151 . Im Einzelnen: 1 Syrien 71 888 2 Irak 15 908 3 Afghanistan 14 730 4 Albanien 5 418 5 Pakistan 4 414 6 Eritrea 3 637 7 Serbien, 1 798 8 Iran 1 731 9 Nigeria 1 402 10 Mazedonien 1 361 19 Bosnien und Herzegowina 527 22 Kosovo 476 39 Montenegro 194 Für Verfahren, in denen bis zum 31 . Juli 2015 eine An- hörung stattgefunden hat, aber noch keine Entscheidung getroffen wurde, ist zum Einreise- und Aufenthaltsverbot schriftlich rechtliches Gehör zu gewähren . Seit dem 1 . August 2015 wurden insgesamt 24 813 Schreiben zur Gewährung rechtlichen Gehörs versandt (Stand 25 . September 2015) . Alle ablehnenden Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 12263 (A) (C) (B) (D) Entscheidungen über Asylverfahren, die seit dem 1 . Au- gust 2015 erfolgt sind, enthalten auch eine Entscheidung in Bezug auf Aufenthalts- und Wiedereinreiseverbote . Seit dem 1 . August 2015 wurden insgesamt 11 681 Ent- scheidungen zu Aufenthalts- und Wiedereinreiseverbo- ten getroffen (Stand 25 . September 2015) . Folgend eine Übersicht zu den fünf relevantesten Herkunftsländern: Herkunftsland versandte Schreiben zur Gewährung rechtlichen Gehörs (01.08. – 25.09.2015) Entscheidungen zu Aufenthalts- und Wie- dereinreiseverboten (01.08. – 25.09.2015) Albanien 6 240 7 174 Serbien 3 616 1 054 Kosovo 3 506 677 Mazedonien 1 680 532 Bosnien und Herzegowina 1 154 402 gesamt 24 813 11 681 Bei einem Vergleich der beiden Spalten ist zu beach- ten, dass noch nicht bei allen Schreiben zur Gewährung rechtlichen Gehörs die Antwortfrist verstrichen bzw . Stellungnahmen eingegangen sind . Bei Anhörungen nach dem 31 . Juli 2015 wird das rechtliche Gehör zu Wiedereinreisesperre während der Anhörung gewährt . Anlage 29 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/6136, Frage 45): Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen fachkundi- ger Bediensteter hat die Bundesregierung in Bezug auf die genauen rechtlichen Grundlagen des Aufenthalts der nach § 60 a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geduldeten Perso- nen (bitte Gesamtzahl nennen und unter Nennung des jewei- ligen Absatzes und Satzes des § 60 a AufenthG angeben, wie viele Personen jeweils den dort aufgeführten Duldungsgrün- den unterfallen), und welche Erkenntnisse oder Einschätzun- gen fachkundiger Bediensteter hat sie zu Anzahl und Status der nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 des Asylbewerberleistungs- gesetzes leistungsberechtigten Personen (bitte Gesamtzahl nennen und soweit möglich genauer nach jeweiligem Status auflisten)? Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung generiert die Bundesregierung aus den Angaben des Ausländerzentral- registers (AZR) . Zum Stichtag 31 . August 2015 haben sich danach in der Bundesrepublik Deutschland insge- samt 138 133 Personen mit einer Duldung aufgehalten . Unterteilt nach den einzelnen Duldungsgründen ergibt sich zum Stichtag 31 . August 2015 folgendes Bild: Nach § 60a AufenthG Duldung allgemein 5 765 Nach § 60a Absatz 1 AufenthG Duldung aufgrund eines Abschiebungsstopps (für bestimmte Ausländer- gruppen oder in bestimmte Staaten) 11 404 Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung wegen fehlender Reisedokumente 35 846 Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern nach Num- mer 1 2 080 Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung aus sonstigen Gründen 79 685 Nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthG Vorübergehende Anwesenheit des Ausländers für ein Strafverfahren . 546 Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG sogenannte „Ermessensduldung“ Es liegen dringende humanitäre oder persönliche Gründe vor (z . B . Beendi- gung der Schule/Ausbildung; Betreuung kranker Familienangehöriger) 2 566 Nach § 60a Absatz 2a AufenthG Zurückschiebung oder Abschiebung ist gescheitert, und DE ist rechtlich zur Rückübernahme verpflichtet 0 Nach § 60a Absatz 2b AufenthG Eltern von minderjährigen Kindern mit AE nach § 25a AufenthG (gut inte- grierte Jugendliche) . 241 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 201512264 (A) (C) (B) (D) Ausweislich des Ausländerzentralregisters waren zum Stichtag 31 . August 2015 52 508 Personen als Ausreise- pflichtige erfasst, die keine Duldung besaßen. Die letzten verfügbaren statistischen Daten zur Grup- pe der Leistungsbezieher nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen sich auf den 31 . Dezember 2014 . Damals waren von den insgesamt 362 850 Leistungsbeziehern nach dem Asylbewerberleis- tungsgesetz 12 950 leistungsberechtigt nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes . Dabei ist zu beachten, dass hier nur Personen mitgezählt werden, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und keine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzen . Eine weite- re Aufgliederung dieser Personengruppe ist nicht mög- lich . Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bun- desregierung nicht vor . Anlage 30 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- sache 18/6136, Frage 48): Über welche Informationen über Einsatzorte und -zeiträu- me sowie anfragende Stellen verfügt das Bundeskriminalamt (BKA) zur Frage, ob die als „Maria Block“ auftretende ver- deckte Ermittlerin des Landeskriminalamtes Hamburg auch bei Protesten gegen die NATO in Frankreich eingesetzt wurde, was laut dem Bundesministerium des Innern nicht vom BKA vermittelt wurde (Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/6020), laut Medienberichten aber als Auslandseinsatz durchgeführt wurde (taz nord vom 18 . September 2015)? Dem Bundeskriminalamt sind keine Einsatzorte und -zeiträume der Verdeckten Ermittlerin „Maria Block“ anlässlich von Protesten gegen die NATO in Frankreich bekannt . Anlage 31 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- sache 18/6136, Frage 49): An welchen EU-Sicherheitsforschungsprojekten nimmt die - auch unter Beteiligung des Bundeskriminalamts (BKA) - gestartete „Meldestelle für Internetinhalte“ (EU Internet Re- ferral Unit, EU IRU) bei Europol mittelbar oder unmittel- bar teil, wie es der Antiterrorkoordinator der Europäischen Union, Gilles de Kerchove, in einem Strategiepapier schil- dert und beschreibt, diese Programme sollten die Auswer- tung offener Quellen und das „Erkennen von Propaganda” (Propaganda Detection) im Internet automatisieren (www . statewatch .org/news/2015/sep/eu-council-ct-implementation- plan-12139 .-15 .pdf; bitte die Namen der Projekte und deren Ziele kurz skizzieren), und inwiefern sind auch die beiden vom BKA geführten Projekte des Europol-Aktionsplans Cy- berkriminalität, „Internetauswertungskoordinierungsgruppe” sowie „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikations- plattformen”, mittelbar oder unmittelbar in EU-Sicherheits- forschungsprojekte eingebunden bzw. profitieren von deren Ergebnissen (bitte die Namen der Projekte und deren Ziele ebenfalls skizzieren)? Der Bundesregierung sind lediglich die Ausführungen im Bericht des EU-Koordinators für die Terrorismusbe- kämpfung bekannt, dass die EU-Meldestelle für Internet- inhalte an drei Forschungsprojekten zur Beobachtung offener Quellen und zum Entdecken von Propaganda teilnehmen will . Darüber hinausgehende Informationen zu den genannten Forschungsprojekten, insbesondere de- ren Finanzierung und Zielen, liegen der Bundesregierung nicht vor . Mit dem als Europol-Aktionsplan Cyberkriminalität bezeichneten Plan ist vermutlich der Operational Action Plan (OAP) Cyber-Attacks 2015 gemeint . Dieser ist als Verschlusssache eingestuft (EU-Restricted, vergleichbar mit VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH) . Namen der Projekte und deren Ziele können deshalb nicht im Rahmen einer Mündlichen Frage öffentlich beantwortet werden, sondern im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages einsehen werden . Im Zusammenhang mit dem OAP ist das BKA nicht mittelbar oder unmittelbar in EU-Sicherheitsforschungs- projekte eingebunden oder profitiert von deren Ergebnis- sen . Anlage 32 Antwort des Parl . Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/6136, Frage 50): Inwieweit wird sich die Bundesregierung finanziell im Rahmen der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwal- tungsgesellschaft mbH (LMBV) an der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung entlang der Spree beteiligen, die an verschiedenen Orten durch Sulfate aus dem Braunkohletage- bau gefährdet ist (www .tagesspiegel .de/berlin/sulfate-und-ei- senocker-trinkwasser-fuer-berlin-in-gefahr/11530546 .html)? Die Geschäftsführung der LMBV hat mir mitgeteilt, dass die LMBV im Rahmen ihrer bergrechtlichen Ver- pflichtung mehrere Gutachten zur Bewertung der Sul- fat-Belastung der Spree erarbeiten lassen hat . Im Ergeb- nis kann festgehalten werden, dass gegenwärtig keine Gefährdung der öffentlichen Trinkwasserversorgung durch Sulfat entlang der Spree vorliegt . In den vorliegenden Gutachten wird weiterhin einge- schätzt, dass auch zukünftig kein signifikanter Anstieg der Gesamt-Sulfatbelastung infolge bergbaulicher Be- einflussungen zu erwarten ist. Darüber hinaus ist gegenwärtig keine finanzielle Be- teiligung der LMBV an der Sicherstellung der Trinkwas- serversorgung entlang der Spree vorgesehen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 126 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 30 . September 2015 12265 (A) (C) (B) (D) Anlage 33 Antwort der Parl . Staatssekretärin Dr . Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 51): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorhaben der kalifornischen EPA (Environmental Protec- tion Agency), Glyphosat als „kanzerogen” zu klassifizieren und zu labeln, und befindet bzw. befand sich das Bundesins- titut für Risikobewertung (BfR) im Austausch mit der ECHA (European Chemicals Agency), die für die Entscheidung zuständig ist, ob die IARC-Einstufung (IARC: International Agency for Research on Cancer) als „wahrscheinlich krebser- regend” auf EU-Ebene übernommen wird? Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) steht bezüglich der Legaleinstufung des Wirkstoffs Glyphosat mit der hierfür zuständigen Europäischen Chemikalien- agentur (ECHA – European Chemicals Agency) in Kon- takt . Darüber hinaus kann sich die Bundesregierung – auch in Anbetracht der Kürze der Zeit – nicht zu den Ergeb- nissen einer Prüfung des von Ihnen genannten Vorhabens der kalifornischen Umweltagentur äußern . Anlage 34 Antwort der Parl . Staatssekretärin Dr . Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 52): Welche sofortigen Konsequenzen erwägt die Bundesregie- rung in Bezug auf die für die gesamte EU-Risikobewertung von Glyphosat zuständige Behörde, das BfR, deren Mitarbeiter sowohl die JMPR-Berichte (2004 und 2011; JMPR: The Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues; FAO: Food and Agriculture Organization of the United Nations; WHO: World Health Organization) als auch die EU-Bewertungsberichte (1998 und 2013) zu Glyphosat federführend verfasst haben und dem Pflanzenvernichtungsmittel immer Harmlosigkeit bescheinigt haben - auch noch, nachdem die IARC Glyphosat im März 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft hatte -, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregie- rung daraus, dass immer mehr Fehler bekannt werden, was die Auswahl - und vor allem den Ausschluss - von Studien betrifft, die bei der Bewertung von Glyphosat im Renewal Assessment Report des BfR berücksichtigt wurden (www .who .int, Bericht der Taskforce zu Diazinon, Glyphosat und Malathion)? Die Bundesregierung sieht keinen Anlass für etwaige Konsequenzen aufgrund der Tätigkeit des Bundesinsti- tuts für Risikobewertung (BfR) und seiner Mitarbeiter . Dies betrifft sowohl die bisherige, sorgfältige und ge- wissenhafte Bewertungsarbeit des BfR mit Blick auf den Wirkstoff Glyphosat als auch die Zulassungen von gly- phosathaltigen Pflanzenschutzmitteln. In diesem Kontext begrüßt die Bundesregierung eine aktuelle Mitteilung der WHO vom 18 . September 2015, dass die JMPR (FAO/WHO-Joint Meeting in Pesticide Residues) ihre Datenbasis aktualisiert, denn die letzte Bewertung von Glyphosat hatte 2004 stattgefunden, die letzte Befassung mit dem Wirkstoff 2011 . In der Folge wird sich die JMPR dann voraussichtlich im Jahr 2016 mit der Risikobewertung befassen und dabei auch die in Rede stehende Gefahreneinschätzung der Internationa- len Krebsforschungsagentur der WHO – IARC – für den Wirkstoff berücksichtigen . Das Ergebnis ist zurzeit vollkommen offen . Sollten sich Erkenntnisse hieraus ergeben, die Bedeutung für die Wirkstoffgenehmigung von Glyphosat in der Euro- päischen Union oder für die Zulassung in Deutschland haben, so kann die zuständige Behörde (KOM für Ge- nehmigung und BVL für deutsche Zulassungen) jederzeit angemessen reagieren . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 126. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zur Stationierung modernisierter Atombomben in Rheinland-Pfalz Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Haßelmann .



Rede von Britta Haßelmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Präsident . – Herr Minister, zum einen

habe ich Ihre Ausführungen zum Sachleistungsprinzip
im Gesetz so nicht gefunden . Ich wäre daran interessiert,
dass Sie mir die Fundstelle nennen .

Meine eigentliche Frage bezieht sich auf Ihre Formu-
lierung hinsichtlich des „atmenden Finanzierungssys-
tems“ .

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Ja .


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Britta Haßelmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Kann man das so verstehen, dass Sie sagen, die Finan-

    zierungsvereinbarung beläuft sich am Ende klar auf eine
    Spitzabrechnung?

    Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
    nern:

    Ich habe gerade in meinen Unterlagen geblättert, kann
    das jetzt jedoch nicht gleichzeitig machen . Das klären
    wir, wenn Sie einverstanden sind, bilateral .

    Ich habe das politische Dokument zitiert: „Soll, so-
    weit verwaltungsmäßig vertretbar“, oder so ähnlich, und
    „kann“ bei den anderen.


    (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich kenne beide Dokumente, deshalb frage ich Sie!)


    Zur zweiten Frage: Es ist in der Tat eine Spitzabrech-
    nung vorgesehen . Der Mechanismus ist, dass die Länder
    Abschläge bekommen und im Folgejahr spitz abgerech-
    net wird . Wenn es im Laufe des Jahres erhebliche Dif-
    ferenzen gibt, dann kann man darüber reden . Es ist be-
    sprochen worden, dass man zwischendurch Abschläge
    verringert oder erhöht oder einen Ausgleich vornimmt .
    Aber die Spitzabrechnung war ein besonderer Wunsch
    der Länder .

    Herr Präsident, Spitzabrechnung ist auch ein Aus-
    druck, den ich vielleicht erklären sollte . Das bedeutet:
    Es gibt Geld pro Asylbewerber, und zwar in einem be-
    stimmten Land; denn in einem Bundesland dauern die
    Verfahren wegen des BAMF oder der unterschiedlichen
    Herkunftsstaaten der Asylbewerber länger als in einem






    (A) (C)



    (B) (D)


    anderen Land . Das soll nicht mit einem Durchschnitt
    nivelliert werden, sondern es gibt im Nachhinein eine
    Spitzabrechnung pro Asylbewerber pro Bundesland .