Plenarprotokoll 18/124
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
124. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 24. September 2015
Inhalt
Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord-
neten Wilfried Lorenz, Gabriele Groneberg
und Heike Baehrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11943 A
Wahl der Abgeordneten Kerstin Radomski
als ordentliches Mitglied der Parlamentari-
schen Versammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11943 B
Wahl des Abgeordneten Ansgar Heveling als
stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsra-
tes der Filmförderungsanstalt . . . . . . . . . . . 11943 B
Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11943 B
Absetzung des Tagesordnungspunktes 23 a . . 11944 A
Tagesordnungspunkt 3:
a) Abgabe einer Regierungserklärung durch
die Bundeskanzlerin: zu den Ergebnis-
sen des Informellen Treffens der Staats-
und Regierungschefs der Europäischen
Union am 23. September 2015 in Brüs-
sel und zum VN-Gipfel für Nachhaltige
Entwicklung vom 25. bis 27. September
2015 in New York . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11946 C
b) Antrag der Abgeordneten Dr . Wolfgang
Strengmann-Kuhn, Dr . Valerie Wilms,
Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: UN-Nachhaltigkeitsziel 1
in Deutschland schon jetzt umsetzen –
Armut in jeder Form und überall been-
den
Drucksache 18/6045 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11944 B
c) Antrag der Abgeordneten Friedrich
Ostendorff, Dr . Valerie Wilms, Nicole
Maisch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
UN-Nachhaltigkeitsziel 2 in Deutsch-
land schon jetzt umsetzen – Den Hunger
beenden, Ernährungssouveränität und
eine bessere Ernährung erreichen und
eine nachhaltige Landwirtschaft fördern
Drucksache 18/6046 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11944 B
d) Antrag der Abgeordneten Maria Klein-
Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Elisabeth
Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
UN-Nachhaltigkeitsziel 3 in Deutschland
schon jetzt umsetzen – Gesundes Leben
für alle ermöglichen und fördern
Drucksache 18/6047 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11944 C
e) Antrag der Abgeordneten Özcan Mutlu,
Beate Walter-Rosenheimer, Kai Gehring,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: UN-Nach-
haltigkeitsziel 4 in Deutschland schon
jetzt umsetzen – Inklusive, gerechte und
hochwertige Bildung gewährleisten und
Möglichkeiten des lebenslangen Lernens
für alle fördern
Drucksache 18/6048 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11944 C
f) Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws,
Katja Dörner, Dr . Franziska Brantner,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: UN-Nach-
haltigkeitsziel 5 in Deutschland schon
jetzt umsetzen – Geschlechtergerech-
tigkeit und Selbstbestimmung für alle
Frauen und Mädchen erreichen
Drucksache 18/6049 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11944 D
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 . September 2015II
g) Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald,
Dr . Valerie Wilms, Britta Haßelmann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: UN-Nach-
haltigkeitsziel 6 in Deutschland schon
jetzt umsetzen – Verfügbarkeit und
nachhaltige Bewirtschaftung von Was-
ser und Sanitärversorgung für alle ge-
währleisten
Drucksache 18/6050 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11944 D
h) Antrag der Abgeordneten Dr . Julia Verlin-
den, Dr . Valerie Wilms, Oliver Krischer,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: UN-Nach-
haltigkeitsziel 7 in Deutschland schon
jetzt umsetzen – Zugang zu bezahlbarer,
verlässlicher, nachhaltiger und zeitge-
mäßer Energie für alle sichern
Drucksache 18/6051 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11944 D
i) Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae,
Dr . Valerie Wilms, Claudia Roth (Augs-
burg), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
UN-Nachhaltigkeitsziel 8 in Deutschland
schon jetzt umsetzen – Dauerhaftes, in-
klusives und nachhaltiges Wirtschafts-
wachstum, produktive Vollbeschäfti-
gung und menschenwürdige Arbeit für
alle fördern
Drucksache 18/6052 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11945 A
j) Antrag der Abgeordneten Dr . Valerie
Wilms, Kerstin Andreae, Claudia Roth
(Augsburg), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
UN-Nachhaltigkeitsziel 9 in Deutschland
schon jetzt umsetzen – Eine belastbare
Infrastruktur aufbauen, inklusive und
nachhaltige Industrialisierung fördern
und Innovationen unterstützen
Drucksache 18/6053 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11945 A
k) Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae,
Dr . Frithjof Schmidt, Dr . Valerie Wilms,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: UN-Nach-
haltigkeitsziel 10 in Deutschland schon
jetzt umsetzen – Ungleichheit innerhalb
und zwischen Staaten verringern
Drucksache 18/6054 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11945 B
l) Antrag der Abgeordneten Christian Kühn
(Tübingen), Dr . Valerie Wilms, Britta Ha-
ßelmann, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
UN-Nachhaltigkeitsziel 11 in Deutsch-
land schon jetzt umsetzen – Städte und
Siedlungsflächen inklusiv, sicher, stabil
und nachhaltig zu machen
Drucksache 18/6055 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11945 B
m) Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch,
Dr . Valerie Wilms, Luise Amtsberg, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: UN-Nachhaltig-
keitsziel 12 in Deutschland schon jetzt
umsetzen – Für nachhaltige Konsum-
und Produktionsmuster sorgen
Drucksache 18/6056 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11945 C
n) Antrag der Abgeordneten Annalena Baer-
bock, Dr . Valerie Wilms, Bärbel Höhn,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: UN-Nach-
haltigkeitsziel 13 in Deutschland schon
jetzt umsetzen – Umgehend Maßnah-
men zur Bekämpfung des Klimawandels
und seiner Auswirkungen ergreifen
Drucksache 18/6057 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11945 C
o) Antrag der Abgeordneten Steffi Lemke,
Dr . Valerie Wilms, Peter Meiwald, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: UN-Nachhaltig-
keitsziel 14 in Deutschland schon jetzt
umsetzen – Ozeane, Meere und Meeres-
ressourcen im Sinne einer nachhaltigen
Entwicklung erhalten und nachhaltig
nutzen
Drucksache 18/6058 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11945 D
p) Antrag der Abgeordneten Steffi Lemke,
Dr . Valerie Wilms, Harald Ebner, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: UN-Nachhaltig-
keitsziel 15 in Deutschland schon jetzt
umsetzen – Nachhaltige Nutzung terre-
strischer Ökosysteme schützen, wieder-
herstellen und fördern, Wälder nachhal-
tig bewirtschaften, die Wüstenbildung
bekämpfen, die Bodendegradation auf-
halten und umkehren sowie den Verlust
der biologischen Vielfalt stoppen
Drucksache 18/6059 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11945 D
q) Antrag der Abgeordneten Katja Keul,
Volker Beck (Köln), Dr . Valerie Wilms,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: UN-Nach-
haltigkeitsziel 16 in Deutschland schon
jetzt umsetzen – Friedliche und inklusi-
ve Gesellschaften im Sinne einer nach-
haltigen Entwicklung fördern, allen
Menschen Zugang zur Justiz ermögli-
chen und effektive, rechenschaftspflich-
tige und inklusive Institutionen auf allen
Ebenen aufbauen
Drucksache 18/6060 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11946 A
r) Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz,
Anja Hajduk, Dr . Valerie Wilms, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: UN-Nachhaltig-
keitsziel 17 in Deutschland schon jetzt
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 . September 2015 III
umsetzen – Globale Partnerschaft für
nachhaltige Entwicklung jetzt wiederbe-
leben
Drucksache 18/6061 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11946 B
s) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Ab-
geordneten Tom Koenigs, Claudia Roth
(Augsburg), Uwe Kekeritz, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Menschenrechte in der
neuen Nachhaltigkeits- und Entwick-
lungsagenda der Vereinten Nationen
stärken
Drucksachen 18/5208, 18/5451 . . . . . . . . . 11946 B
Dr . Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . 11946 C
Dr . Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) . . . . . . 11950 B
Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 11952 A
Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11955 B
Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 11957 A
Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11959 D
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 11961 A
Dr . Lars Castellucci (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 11961 C
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11962 C
Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 11963 A
Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11964 D
Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 11966 A
Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . . 11966 D
Carsten Träger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11967 D
Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 11968 C
Tagesordnungspunkt 4:
a) Antrag der Abgeordneten Jutta Krell-
mann, Klaus Ernst, Sabine Zimmermann
(Zwickau), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Kettenbefristun-
gen abschaffen
Drucksache 18/4098 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11970 A
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales zu
dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krell-
mann, Klaus Ernst, Matthias W . Birkwald,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE: Das unbefristete Arbeits-
verhältnis zur Regel machen
Drucksachen 18/1874, 18/2783 . . . . . . . . . 11970 A
Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 11970 A
Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 11971 C
Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 11972 D
Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11974 A
Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 11975 B
Uwe Lagosky (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 11977 B
Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 11979 A
Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11980 C
Dr . Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11981 C
Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 11982 C
Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 11983 B
Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11984 C
Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 11986 A
Tagesordnungspunkt 5:
a) Antrag der Abgeordneten Ingbert Liebing,
Artur Auernhammer, Norbert Barthle,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der CDU/CSU sowie der Abgeordneten
Bernhard Daldrup, Johannes Kahrs, Doris
Barnett, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Für gleichwertige Le-
bensverhältnisse – Kommunalfreundli-
che Politik des Bundes konsequent fort-
setzen
Drucksache 18/6062 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11986 D
b) Antrag der Abgeordneten Kerstin Kassner,
Susanna Karawanskij, Caren Lay, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Kommunen von den Kosten für
bauliche Maßnahmen an Kreuzungen von
Eisenbahnen und Straßen befreien
Drucksache 18/3051 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11987 A
c) Beschlussempfehlung und Bericht des
Innenausschusses zu dem Antrag der Ab-
geordneten Kerstin Kassner, Susanna
Karawanskij, Caren Lay, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion DIE LINKE:
Verbindliches Mitwirkungsrecht für Kom-
munen bei der Erarbeitung von Gesetzent-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 . September 2015IV
würfen und Verordnungen sowie im Ge-
setzgebungsverfahren
Drucksachen 18/3413, 18/6085 . . . . . . . . . 11987 A
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 3:
Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann,
Christian Kühn (Tübingen), Luise Amts-
berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dauerhafte
und strukturelle Entlastungen für Kommu-
nen in Not
Drucksache 18/6069 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11987 B
Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 11987 C
Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 11989 A
Bernhard Daldrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 11990 C
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11992 B
Alois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11994 A
Petra Hinz (Essen) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 11995 D
Alois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 11996 C
Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 11997 D
Bärbel Bas (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11999 A
Barbara Woltmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12000 B
Tagesordnungspunkt 27:
a) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zu dem Protokoll vom 17. März 2014
zur Änderung des Abkommens vom
30. März 2010 zwischen der Bundes-
republik Deutschland und dem Verei-
nigten Königreich Großbritannien und
Nordirland zur Vermeidung der Dop-
pelbesteuerung und zur Verhinderung
der Steuerverkürzung auf dem Gebiet
der Steuern vom Einkommen und vom
Vermögen
Drucksache 18/5575 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12001 D
b) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zu dem Abkommen vom 19. Okto-
ber 2010 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Föderation St. Kitts
und Nevis über die Unterstützung in
Steuer- und Steuerstrafsachen durch In-
formationsaustausch
Drucksache 18/5576 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12001 D
c) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Ge-
setzes zu dem Partnerschafts- und Ko-
operationsabkommen vom 11. Mai 2012
zwischen der Europäischen Union und
ihren Mitgliedstaaten einerseits und der
Republik Irak andererseits
Drucksache 18/5577 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12001 D
d) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Ge-
setzes zu dem Abkommen vom 21. Au-
gust 2014 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Staat Israel zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung
und der Steuerverkürzung auf dem Ge-
biet der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen
Drucksache 18/5578 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12002 A
e) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zu dem Protokoll vom 3. Dezember
2014 zur Änderung des Abkommens
vom 30. März 2011 zwischen der Bun-
desrepublik Deutschland und Irland
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
und zur Verhinderung der Steuerver-
kürzung auf dem Gebiet der Steuern
vom Einkommen und vom Vermögen
Drucksache 18/5579 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12002 B
f) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten
Gesetzes zur Änderung des Batteriege-
setzes
Drucksache 18/5759 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12002 B
g) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten
Gesetzes zur Änderung des Energiever-
brauchskennzeichnungsgesetzes
Drucksache 18/5925 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12002 B
h) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbe-
helfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils
des Europäischen Gerichtshofs vom
7. November 2013 in der Rechtssache
C-72/12
Drucksache 18/5927 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12002 B
Zusatztagesordnungspunkt 4:
a) Antrag der Abgeordneten Maria Klein-
Schmeink, Dr . Konstantin von Notz,
Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Sicher vernetzt, gut ver-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 . September 2015 V
sorgt – Digitalisierung im Gesundheits-
wesen im Dienste der Patienten gestalten
Drucksache 18/6068 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12002 C
b) Antrag der Abgeordneten Stephan Kühn
(Dresden), Oliver Krischer, Matthias Gas-
tel, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zum
Schutz der Verbraucher – Unzutreffen-
de Angaben beim Spritverbrauch und
Schadstoffausstoß von PKW beenden
Drucksache 18/6070 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12002 C
Tagesordnungspunkt 28:
a) Zweite und dritte Beratung des vom Bun-
desrat eingebrachten Entwurfs eines Ge-
setzes zur Abwicklung der staatlichen
Notariate in Baden-Württemberg
Drucksachen 18/5218, 18/6087 . . . . . . . . . 12002 D
b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
des von der Bundesregierung eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem
Protokoll vom 14. Oktober 2005 zum
Übereinkommen vom 10. März 1988 zur
Bekämpfung widerrechtlicher Handlun-
gen gegen die Sicherheit der Seeschiff-
fahrt und zu dem Protokoll vom 14. Ok-
tober 2005 zum Protokoll vom 10. März
1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher
Handlungen gegen die Sicherheit fester
Plattformen, die sich auf dem Festland-
sockel befinden
Drucksachen 18/5268, 18/6084 . . . . . . . . . 12003 B
c) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes über die internationale
Zusammenarbeit zur Durchführung von
Sanktionsrecht der Vereinten Nationen
und über die internationale Rechtshilfe
auf Hoher See sowie zur Änderung see-
rechtlicher Vorschriften
Drucksachen 18/5269, 18/6089 12003 B
d) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Zweiten Gesetzes zur Änderung
des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
Drucksachen 18/5273, 18/6071 . . . . . . . . . 12003 C
e)–h)
Beratung der Beschlussempfehlungen des
Petitionsausschusses: Sammelübersich-
ten 220, 221, 222 und 223 zu Petitionen
Drucksachen 18/5957, 18/5958, 18/5959,
18/5960 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12003 D
j) Beratung der Beschlussempfehlung des
Petitionsausschusses: Sammelübersicht
225 zu Petitionen
Drucksache 18/5962 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12004 B
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD: Neue Dynamik zur
politischen Lösung der Syrien-Krise nutzen
Dr . Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 12004 C
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 12005 C
Dr . Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . . 12006 C
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12007 D
Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) . . . . . . . . 12009 A
Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 12010 A
Dr . Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 12011 A
Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12012 A
Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . . 12013 A
Stefan Rebmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12014 A
Dagmar G . Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 12015 A
Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 12016 B
Tagesordnungspunkt 6:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Arbeit und Soziales zu dem An-
trag der Abgeordneten Uwe Schummer, Karl
Schiewerling, Jutta Eckenbach, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Kerstin Tack, Katja
Mast, Dr . Matthias Bartke, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion der SPD: Integra-
tionsbetriebe fördern – Neue Chancen für
schwerbehinderte Menschen auf dem ers-
ten Arbeitsmarkt eröffnen
Drucksachen 18/5377, 18/6086 . . . . . . . . . . . 12017 B
Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12017 B
Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 12018 C
Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 12019 D
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12021 B
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 . September 2015VI
Dr . Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 12022 B
Dr . Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 12023 B
Tagesordnungspunkt 7:
a) Antrag der Abgeordneten Dr . Franziska
Brantner, Katja Dörner, Beate Walter-Ro-
senheimer, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Betreuungsgeld in Kitas investieren
Drucksache 18/6063 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12024 C
b) Antrag der Abgeordneten Norbert Müller
(Potsdam), Sigrid Hupach, Nicole Gohl-
ke, weiterer Abgeordneter und der Frakti-
on DIE LINKE: Betreuungsgeld für den
Kitaausbau nutzen
Drucksache 18/6041 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12024 C
Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12024 D
Josef Rief (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12025 D
Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) . . . . 12027 C
Dr . Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 12029 A
Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 12030 B
Dr . Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 12032 B
Tagesordnungspunkt 8:
– Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Anpassung des natio-
nalen Bankenabwicklungsrechts an den
Einheitlichen Abwicklungsmechanis-
mus und die europäischen Vorgaben zur
Bankenabgabe (Abwicklungsmechanis-
musgesetz – AbwMechG)
Drucksachen 18/5009, 18/5325, 18/5458
Nr . 3, 18/6091 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12033 D
– Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
§ 96 der Geschäftsordnung
Drucksache 18/6092 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12033 D
Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12033 D
Dr . Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 12035 A
Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12036 B
Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12037 C
Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 12038 D
Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 12040 A
Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . 12041 D
Tagesordnungspunkt 9:
a) Antrag der Abgeordneten Matthias W .
Birkwald, Sabine Zimmermann (Zwickau),
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE: Erziehungsleis-
tung von Adoptiveltern würdigen – Müt-
terrente anerkennen
Drucksache 18/6043 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12043 C
b) Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Matthias W . Birkwald, Sa-
bine Zimmermann (Zwickau), Klaus Ernst,
weiteren Abgeordneten und der Fraktion
DIE LINKE eingebrachten Entwurfs ei-
nes Gesetzes zur Änderung des Sechsten
Buches Sozialgesetzbuch – Anrechnung
von Zeiten des Mutterschutzes
Drucksachen 18/4107, 18/5279 . . . . . . . . . 12043 C
Matthias W . Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . 12043 D
Dr . Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 12045 A
Matthias W . Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . 12046 D
Dr . Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 12047 B
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12047 D
Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD) . . . . . . . . . 12048 D
Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 12050 B
Dr . Martin Rosemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 12051 A
Tagesordnungspunkt 10:
Antrag der Bundesregierung: Beteiligung
bewaffneter deutscher Streitkräfte an
der EU-Operation EUNAVFOR MED als
ein Teil der Gesamtinitiative der EU zur
Unterbindung des Geschäftsmodells der
Menschenschmuggel- und Menschenhan-
delsnetzwerke im südlichen und zentralen
Mittelmeer
Drucksache 18/6013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12052 C
Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12052 D
Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 12054 A
Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12055 B
Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . 12056 A
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 . September 2015 VII
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12057 A
Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 12058 B
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12059 A
Dr . Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 12059 C
Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12060 A
Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 12060 D
Tagesordnungspunkt 11:
Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Luise
Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Gesetzliche Grundlage für
Angehörigenschmerzensgeld schaffen
Drucksache 18/5099 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12061 D
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12062 A
Dr . Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) . . . . . . 12063 A
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 12064 B
Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 12065 B
Dr . Silke Launert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 12066 B
Dr . Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 12067 C
Tagesordnungspunkt 12:
– Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Umsetzung der Pro-
tokollerklärung zum Gesetz zur An-
passung der Abgabenordnung an den
Zollkodex der Union und zur Änderung
weiterer steuerlicher Vorschriften
Drucksachen 18/4902, 18/6094 . . . . . . . . . 12068 B
– Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
§ 96 der Geschäftsordnung
Drucksache 18/6095 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12068 C
Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 12068 C
Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 12069 C
Dr . Jens Zimmermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . 12070 B
Dr . Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12071 A
Fritz Güntzler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 12072 A
Andreas Schwarz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12073 C
Tagesordnungspunkt 13:
Antrag der Abgeordneten Sigrid Hupach, Dr .
Petra Sitte, Halina Wawzyniak, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ver-
leihbarkeit digitaler Medien entsprechend
analoger Werke in Öffentlichen Bibliothe-
ken sicherstellen
Drucksache 18/5405 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12074 B
Sigrid Hupach (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 12074 B
Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 12075 B
Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12076 B
Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12077 A
Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 12077 D
Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 12078 D
Tagesordnungspunkt 14:
a) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Verlängerung der Befristung von
Vorschriften nach den Terrorismusbe-
kämpfungsgesetzen
Drucksache 18/5924 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12079 D
b) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Evaluation nach Artikel 9 des Gesetzes
zur Änderung des Bundesverfassungs-
schutzgesetzes
Drucksache 18/5935 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12080 A
Tagesordnungspunkt 15:
Beschlussempfehlung und Bericht des Finan-
zausschusses zu dem Antrag der Abgeord-
neten Dr . Gerhard Schick, Kerstin Andreae,
Dr . Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN sowie der Abgeordneten Richard Pit-
terle, Susanna Karawanskij, Dr . Axel Troost,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Sonderermittler zur Aufarbeitung
der Cum-Ex-Geschäfte einsetzen
Drucksachen 18/3735, 18/6088 . . . . . . . . . . . 12080 B
Tagesordnungspunkt 16:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung
– zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD: Prinzipien des deutschen
Bildungswesens stärken – Gleichwertig-
keit und Durchlässigkeit der beruflichen
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 . September 2015VIII
und der akademischen Bildung durch-
setzen
– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr . Ro-
semarie Hein, Sigrid Hupach, Sabine
Zimmermann (Zwickau), weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion DIE LINKE:
Ausbildungsqualität sichern – Gute Aus-
bildung für alle schaffen
– zu dem Antrag der Abgeordneten Beate
Walter-Rosenheimer, Brigitte Pothmer, Kai
Gehring, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Mit einer echten Ausbildungsgarantie
das Recht auf Ausbildung umsetzen
Drucksachen 18/4928, 18/4931, 18/4938,
18/6040 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12080 C
Dr . Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 12080 C
Dr . Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 12081 C
Rainer Spiering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12082 C
Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12083 C
Uda Heller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12084 C
Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12085 C
Tagesordnungspunkt 17:
a) Antrag der Abgeordneten Niema Movas-
sat, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Versöhnung mit Namibia – Ge-
denken an und Entschuldigung für den
Völkermord in der ehemaligen Kolonie
Deutsch-Südwestafrika
Drucksache 18/5407 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12086 D
b) Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs,
Uwe Kekeritz, Kordula Schulz-Asche,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Bezie-
hungen zwischen Deutschland und Na-
mibia stärken und unserer historischen
Verantwortung gerecht werden
Drucksache 18/5385 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12087 A
Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12087 A
Dr . Egon Jüttner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 12088 A
Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12088 D
Dagmar Freitag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12089 C
Dr . Bernd Fabritius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12090 D
Tagesordnungspunkt 18:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
Drucksache 18/5901 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12091 D
Christian Lange, Parl . Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12092 A
Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 12093 A
Dr . Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) . . . . 12094 A
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12095 A
Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 12095 D
Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 12097 A
Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . 12097 D
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12098 A
Tagesordnungspunkt 19:
a) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zu der Mehrseitigen Vereinbarung
vom 29. Oktober 2014 zwischen den
zuständigen Behörden über den auto-
matischen Austausch von Informationen
über Finanzkonten
Drucksache 18/5919 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12098 C
b) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zum automatischen Austausch von
Informationen über Finanzkonten in
Steuersachen und zur Änderung weite-
rer Gesetze
Drucksache 18/5920 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12098 C
c) Antrag der Abgeordneten Lisa Paus,
Dr . Thomas Gambke, Britta Haßelmann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Abgel-
tungsteuer abschaffen
Drucksache 18/6064 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12098 C
d) Antrag der Abgeordneten Lisa Paus,
Dr . Thomas Gambke, Britta Haßelmann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transpa-
renz von Kapitaleinkommen stärken
– Automatischen Austausch von Infor-
mationen über Kapitalerträge auch im
Inland einführen
Drucksache 18/6065 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12098 D
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 . September 2015 IX
Tagesordnungspunkt 20:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Vierzehnten
Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
Drucksache 18/5865 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12098 D
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12099 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 12101 A
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung:
– des von der Bundesregierung eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlänge-
rung der Befristung von Vorschriften nach
den Terrorismusbekämpfungsgesetzen
– der Unterrichtung durch die Bundesregie-
rung: Evaluation nach Artikel 9 des Geset-
zes zur Änderung des Bundesverfassungs-
schutzgesetzes
(Tagesordnungspunkt 14 a und b) . . . . . . . . . . 12101 C
Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12101 C
Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12102 B
Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 12102 D
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12103 C
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12104 A
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
der Beschlussempfehlung und des Berichts des
Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sonderermitt-
ler zur Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte
einsetzen (Tagesordnungspunkt 15) . . . . . . . . 12104 C
Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 12104 D
Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) . . . . . . 12105 C
Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 12106 C
Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 12108 B
Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12108 D
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung:
– des von der Bundesregierung eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zu der Mehr-
seitigen Vereinbarung vom 29 . Oktober
2014 zwischen den zuständigen Behörden
über den automatischen Austausch von In-
formationen über Finanzkonten
– des von der Bundesregierung eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zum automa-
tischen Austausch von Informationen über
Finanzkonten in Steuersachen und zur Än-
derung weiterer Gesetze
– des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Abgeltungsteuer abschaf-
fen
– des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Transparenz bei Kapital-
einkommen stärken – Automatischen Aus-
tausch von Informationen über Kapitaler-
träge auch im Inland einführen
(Tagesordnungspunkt 19 a bis d) . . . . . . . . . . 12110 A
Dr . Mathias Middelberg (CDU/CSU) . . . . . . . 12110 A
Andreas Schwarz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12111 A
Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 12112 A
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 12112 D
Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12114 A
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Vierzehnten Gesetzes zur Än-
derung des Atomgesetzes (Tagesordnungs-
punkt 20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12115 A
Steffen Kanitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 12115 A
Florian Oßner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 12116 D
Hiltrud Lotze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12117 D
Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 12118 D
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12119 B
Textrahmenoptionen:
30,5 mm Abstand oben
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 . September 2015 11943
124. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 24. September 2015
Beginn: 9 .00 Uhr
Vizepräsidentin Ulla Schmidt
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 . September 2015 12101
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Becker, Dirk SPD 24 .09 .2015
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 24 .09 .2015
Feiler, Uwe CDU/CSU 24 .09 .2015
Hartmann (Wackern-
heim), Michael
SPD 24 .09 .2015
Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24 .09 .2015
Irlstorfer, Erich CDU/CSU 24 .09 .2015
Karawanskij, Susanna DIE LINKE 24 .09 .2015
Kiziltepe, Cansel SPD 24 .09 .2015
Kolbe, Daniela SPD 24 .09 .2015
Kühn (Tübingen),
Christian
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24 .09 .2015
Lach, Günter CDU/CSU 24 .09 .2015
Lenkert, Ralph DIE LINKE 24 .09 .2015
Möhring, Cornelia DIE LINKE 24 .09 .2015
Müller (Chemnitz),
Detlef
SPD 24 .09 .2015
Nick, Dr . Andreas CDU/CSU 24 .09 .2015
Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 24 .09 .2015
Röspel, René SPD 24 .09 .2015
Scheuer, Andreas CDU/CSU 24 .09 .2015
Schlecht, Michael DIE LINKE 24 .09 .2015
Tressel, Markus BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24 .09 .2015
Ulrich, Alexander DIE LINKE 24 .09 .2015
Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 24 .09 .2015
Wicklein, Andrea SPD 24 .09 .2015
Wiese, Dirk SPD 24 .09 .2015
Zimmermann
(Zwickau), Sabine
DIE LINKE 24 .09 .2015
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung:
– des von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der
Befristung von Vorschriften nach den Terroris-
musbekämpfungsgesetzen
– der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Evaluation nach Artikel 9 des Gesetzes zur Än-
derung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
(Tagesordnungspunkt 14 a und b)
Clemens Binninger (CDU/CSU): Der internationale
Terrorismus ist unverändert eine weltweite Gefahr, die
auch in Deutschland und Europa mittlerweile Realität ist .
Das machen die Nachrichten deutlich, die uns besonders
auch in den letzten Monaten viel zu häufig erreichten. Ob
in Paris im Januar dieses Jahres, in Kopenhagen nur ei-
nen Monat später oder erst kürzlich im August im Thalys
von Amsterdam nach Paris .
Die Zahl der radikalislamischen Salafisten in Deutsch-
land steigt . Viele von ihnen, mittlerweile über 700, haben
sich aufgemacht, um in Syrien und Irak für die IS-Terror-
miliz zu kämpfen . Einige kehren zurück, manche desillu-
sioniert, manche aber auch radikalisiert . Damit steigt das
Gefährdungspotenzial in Deutschland weiter erheblich,
denn es ist nicht auszuschließen, dass Anschläge auch
in Deutschland geplant werden . Dabei stehen auch die
Nachrichtendienste vor besonderen Herausforderungen .
Unsere Aufgabe ist es deshalb, die Dienste weiter mit
geeigneten Befugnissen auszustatten, um die erforderli-
che Aufklärungsarbeit leisten zu können . Das Terroris-
musbekämpfungsgesetz ermöglicht Nachrichtendiensten
bisher, bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und
Telekommunikationsdiensten Auskünfte einzuholen . Es
geht jetzt darum, die Fristen für diese Befugnisse zu ver-
längern . Die Grundlage für den heute behandelten Ge-
setzentwurf ist ein Evaluierungsbericht des Instituts für
Gesetzesfolgenabschätzung . Durch die Evaluierung ist
erneut deutlich geworden, dass die Befugnisse für den
Erkenntnisgewinn wesentlich sind:
Durch die erhobenen Verkehrsdaten stellte etwa das
Bundesamt für Verfassungsschutz im vergangenen Jahr
zahlreiche Kontakte von Angehörigen des gewaltbe-
reit-salafistischen Spektrums fest und war so in der Lage,
Beziehungen und Netzwerke aufzuklären . Einer Person
konnte daraufhin die Werbung und Unterstützung einer
terroristischen Vereinigung nachgewiesen werden . In
weiteren Fällen konnten Syrien-Rückkehrer erkannt oder
auch die Mitgliedschaft in der PKK erwiesen werden .
Leidvolle Erfahrungen hat es in Deutschland in
jüngster Zeit auch mit Terrorakten rechtsextremistisch
motivierten Hintergrunds gegeben . Die Gefährdung ist
angesichts der zunehmenden, sich radikalisierenden Sze-
ne längst nicht gebannt . Im Gegenteil, Waffenbeschaf-
fungen und Waffendeals in der rechtsextremen Szene
waren und sind eine reale Gefahr . Die Befugnisse der
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 September 201512102
(A) (C)
(B) (D)
Nachrichtendienste aus dem Terrorismusbekämpfungs-
gesetz sind deswegen auch in diesem Bereich Grundlage
für wertvolle Erkenntnisse: So konnten im Rahmen einer
Finanzermittlungsmaßnahme gegen einen Verdächtigen
wegen möglicher Waffenbeschaffung für die rechtsext-
remistische Szene Kontakte in die Schweiz festgestellt
werden . Darüber hinaus war feststellbar, dass der Ver-
dächtige über ein Konto im Ausland verfügte, auf das
Gelder unbekannter Herkunft einbezahlt wurden, und
auch, dass der Verdächtige selbst immer wieder hohe
Bargeldbeträge auf sein Konto einzahlte . Zudem zeig-
ten Finanztransaktionen an regionale und überregionale
Größen der rechtsextremen Szene die Einbindung und
Bedeutung des Rechtsextremisten in der Szene .
Die Evaluierung hat deutlich gezeigt, dass die Befug-
nisse notwendig sind . Ich höre auch immer wieder aus
den Reihen der Opposition, es bestehe die Gefahr, die
Dienste würden ihre Befugnisse maßlos einsetzen . Aber
auch hier hat ist das Ergebnis eindeutig: Die Dienste
handeln sehr maßvoll . Genau, wie es der Bundestag als
Gesetzgeber beabsichtigt hat . So wurden im Jahr 2014
insgesamt gerade einmal 72 besondere Auskunftsverlan-
gen angeordnet . 33 davon sind bei Telekommunikations-
diensteanbietern ergangen, um Verkehrsdaten-Auskünfte
einzuholen. Von flächendeckender Überwachung kann
nicht einmal im Ansatz die Rede sein .
Es geht nun darum, die Empfehlungen aus der Eva-
luierung umzusetzen und die Befugnisse erneut zu be-
fristen . Mit einer weiteren Befristung gewährleisten wir,
dass die weitere Entwicklung im Blick bleibt . Alle Ex-
perten bestätigen, dass die Gefährdungslage ernst ist . Wir
sollten deshalb nicht zur Hysterie neigen, aber wir soll-
ten das Notwendige tun für die Sicherheit der Menschen
und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden . Die
Sicherheitsbehörden verdienen unser Vertrauen . Es gibt
keinen Grund, eine weitere Befristung abzulehnen .
Uli Grötsch (SPD): Heute beraten wir den Entwurf
eines Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vor-
schriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen,
die wir nach den Anschlägen am 11 . September 2001
eingeführt haben . Bei diesem Wortungetüm handelt es
sich um die nachrichtendienstlichen Befugnisse unserer
Sicherheitsbehörden zur Auskunftseinholung bei etwa
Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommu-
nikationsdienstleistern .
Für die SPD war es von entscheidender Bedeutung,
dass wir diese Anti-Terrorgesetze erneut befristen, bis
2021 . Es wird dann erneut auf seine Wirksamkeit hin ge-
prüft .
Diese zugegebenermaßen weitreichenden Befugnisse
haben sich bewährt: Unsere Sicherheitsbehörden arbei-
ten auf Hochtouren: Erst im April dieses Jahres konnten
in Oberursel Terrorverdächtige verhaftet werden . Um nur
ein Beispiel zu nennen .
Diese und andere Anschlagspläne konnten unter ande-
rem dank dieser Befugnisse verhindert werden . Meiner
Meinung nach stellt sich heute und hier deshalb die Frage
nicht, ob wir das Gesetz verlängern .
Das ist nun die dritte Verlängerung . Ich kann Ihnen
heute keine Hoffnung machen, dass die Bedrohung durch
den internationalen Terrorismus, den islamischen Terro-
rismus, nachlässt . Wir wissen, dass schreckliche Terro-
ranschläge wie im Mai 2014 in einem jüdischen Museum
in Brüssel oder wie im Januar dieses Jahres auf das Sati-
reblatt Charlie Hebdo in Paris auch bei uns in Deutsch-
land passieren können . Die Terrormiliz IS ruft ganz kon-
kret zu individuellen Terrortaten in Deutschland auf . Wir
können und dürfen uns aber nicht darauf verlassen, dass
„zivile“ Helden wie im Thalys-Schnellzug in Frankreich
ihr Leben für uns riskieren .
Unsere Sicherheitsbehörden sind deshalb gut aufge-
stellt, in den aktuellen Haushaltsberatungen stocken wir
beispielsweise das BKA mit 200 zusätzlichen Beamten
und 12 Millionen Euro Sachmitteln auf . Die Bundespoli-
zei bekommt 3 000 neue Beamtenstellen .
Wir wissen, dass Paragraphen alleine noch keine ef-
fektive Terrorbekämpfung sind: Ich setze auf Prävention .
In den letzten Wochen und Monaten habe ich mich mit
sehr vielen im Bereich Extremismusprävention engagier-
ten Vereinen und Trägern getroffen und mir ein Bild von
ihrer Arbeit gemacht . Ihre Arbeit ist nachgefragter, denn
je . Ich denke da an die Beratungsstelle „Hayat“, die Aus-
steigern und Angehörigen von radikalisierten Personen
Hilfe anbietet .
Und auch an das Violence Prevention Network (VPN),
in dem erfahrene Fachkräfte sich in Justizvollzugsanstal-
ten um jugendliche Gewalttäter kümmern, um nicht den
islamistischen Rattenfängern das Feld zu überlassen . In
einem weiteren Projekt betreuen sie von Rekrutierungs-
maßnahmen des IS betroffene junge Frauen . Es gibt in
den Bundesländern viele solcher niedrigschwelligen
Projekte, die sich gegen den gewaltorientierten Islamis-
mus wenden und erfolgreich sind . Deshalb war es rich-
tig, letztes Jahr das neue Bundesprogramm „Demokratie
Leben“ um 10 Millionen Euro auf jetzt 40,5 Millionen
Euro aufzustocken . Das ist der richtige Weg, und deshalb
danke ich unserer Bundesministerin für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, die früher
als andere erkannt hat, dass es auf Prävention ankommt .
Wir alle haben in den letzten Monaten Videos und
Bilder vom Terrorregime des IS sehen müssen, die men-
schenunwürdig sind . Wir sind fassungslos angesichts
dieser Enthemmtheit, aber wir dürfen nicht sprachlos
sein . Lassen Sie uns als gesamtes Haus ein deutliches Si-
gnal senden und unsere Entschlossenheit zeigen .
Ulla Jelpke (DIE LINKE): Die Bundesregierung be-
antragt die weitere Verlängerung einer ganzen Reihe so-
genannter Antiterrorgesetze, die seit 2001 nach und nach
eingeführt wurden . Auf die Kritik, diese Gesetze griffen
unverhältnismäßig in die Grundrechte ein, hieß es bei
ihrer Einführung beschwichtigend, sie seien ja befristet,
würden also nur vorübergehend gelten .
Tatsächlich werden sie aber routinemäßig verlängert,
ohne dass die Grundrechtseingriffe überhaupt noch the-
matisiert werden. Wir von der Linken finden jedenfalls:
Den Geheimdiensten immer mehr Macht einzuräumen,
ist nicht Teil einer Lösungsstrategie, es ist Teil des Prob-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 . September 2015 12103
(A) (C)
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lems . Nun gilt es, wieder abzurüsten und den Grundrech-
ten die Priorität einzuräumen, die sie verdienen .
Die Gesetze, um die es hier geht, berechtigen die
Geheimdienste etwa dazu, Kontodaten abzufragen, Ver-
kehrsdaten von Telekommunikationsunternehmen und
Flugdaten einzusehen, Handy-Standorte zu erfassen
und Gespräche abzuhören . Die Anzahl der durchge-
führten Maßnahmen beläuft sich im Schnitt nur auf eine
zweistellige Zahl pro Jahr . Das allein gibt aber noch kei-
nen Aufschluss über deren Verhältnismäßigkeit .
Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder dar-
auf hingewiesen, dass es bei Grundrechtseingriffen auch
auf deren kumulative Wirkung ankommt . Das heißt:
Angesichts der Vielzahl von Geheimdienstbefugnissen
und der heutigen technischen Möglichkeiten muss jedes
Gesetz im Rahmen einer Gesamtschau und in der Wech-
selwirkung mit anderen Gesetzen bewertet werden . Aber
in der Evaluation, die jetzt die Verlängerung der Gesetze
legitimieren soll, ist diese Prüfung einfach unterblieben .
In dem Papier heißt es wörtlich: „Eine solch umfas-
sende Analyse ist jedoch vom Evaluationsauftrag nicht
abgedeckt gewesen“ . Weiter heißt es, eine umfassende
Auswertung sei schon – Zitat – ,,mit Blick auf die Be-
sonderheiten nachrichtendienstlichen Arbeitens nicht
realisierbar .“ Auch eine Langzeitbeobachtung sei weder
beauftragt gewesen noch mit den Geheimdiensten über-
haupt möglich, heißt es .
Schuld daran ist das Bundesinnenministerium, das
den Rahmen für dieses Gutachten erstellt hat . Es hat den
Auftrag bewusst eng formuliert, um einen Bericht zu
bekommen, der die Regierungslinie unterstützt . Anders
ausgedrückt: Das Bundesinnenministerium hat sich ein
Gefälligkeitsgutachten besorgt .
Das zeigt sich zum Beispiel auch bei der Frage nach
der Wirksamkeit der Überwachungsgesetze . Da tappen
wir auch nach der Evaluation weiterhin im Dunkeln .
Denn die Bewertung der Gesetze wurde von den Nach-
richtendiensten selbst vorgegeben . Deren Behauptung,
die Gesetze seien notwendig und wirksam, sollen wir
einfach glauben ohne die Möglichkeit einer unabhängi-
gen Nachprüfung .
Entschuldigung, aber eine solche Blauäugigkeit zu
verlangen, nach Jahren voller NSU- und NSA-Skanda-
le, das ist wirklich eine Beleidigung des Parlaments und
auch der Bürgerinnen und Bürger .
Es gibt für eine solche Art von Bewertungen ein Wort:
Gefälligkeitsgutachten .
Die Linke ist sehr dafür, Terroristen das Handwerk zu
legen . Aber wir werden keinem Gesetz zustimmen, das
die Kompetenzen der Geheimdienste erweitert, ohne die
Folgen für die Grundrechte zu beachten . Der Nutzen der
Gesetze ist nicht erwiesen, daher kann man sie Ende des
Jahres getrost auslaufen lassen .
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Die Ursprünge des Gesetzes, dessen Geltung zum
dritten Mal verlängert werden soll, reichen in die Zeit un-
mittelbar nach den Anschlägen vom 11 . September 2001
zurück . Damals wurden den Geheimdiensten mit dem
Terrorismusbekämpfungsgesetz Befugnisse eingeräumt,
in Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern einzugrei-
fen . Sie sollten Kontendaten, Flugdaten, Passdaten und
Verkehrsdaten von Telekommunikationsmedien abfragen
dürfen . Auch ging es um den Einsatz von so genannten
IMSI-Catchern . Weil es um Grundrechtseingriffe ging,
sollten diese an enge Einschränkungen gebunden sein .
Schon die Anordnung sollte von höchster Stelle und nur
mit parlamentarischer Kontrolle möglich sein . Die Be-
troffenen sollten nachträglich informiert werden . Die
Regelungen sollten nur dem Kampf gegen Terrorismus
dienen und befristet auf zehn Jahre gelten . Wegen der
gewollt stark einschränkenden Bedingungen wurde das
Gesetz nur restriktiv und in wenigen Fällen angewandt .
Befürchtungen, das Gesetz könnte zu massenhaften
Grundrechtsverletzungen führen, bewahrheiteten sich
nicht .
Flugdaten, Kontodaten, Verkehrsdaten wurden im ein-
stelligen und unteren zweistelligen Bereich pro Jahr erho-
ben, insgesamt 64#$# bis 77#$#mal pro Jahr, Postdaten
gar nicht . Gleichwohl wurde die Geltung des Gesetzes
2007 für fünf Jahre verlängert . Die Bedingungen wur-
den etwa für Kontodaten gemildert . Nicht mehr Minister
mussten die Anordnungen genehmigen . 2011 wurde die
Gesetzesanwendung erneut um fünf Jahre verlängert .
Beiden Verlängerungen lagen keine unabhängigen
Überprüfungen des Nutzens der Verlängerung zugrun-
de . Deshalb wurde nun erstmals eine Evaluierung durch
Wissenschaftler durchgeführt . Das Ergebnis liegt seit
April 2015 vor . Wieder wurde festgestellt, dass das Ge-
setz nur in wenigen Fällen angewandt wurde . So gab es
zum Beispiel von November 2013 bis November 2014:
23 Kontoabfragen, zwei für Flugverbindungen, für Ver-
kehrsdaten 33 und Kontostammdaten 21#$#mal Abfra-
gen . Unterrichtungen der Betroffenen erfolgten all die
Jahre nur in etwa in einem Drittel der Fälle .
Jetzt soll das Gesetz zum dritten Mal verlängert wer-
den bis 2021 . Schon angesichts der geringen Zahl der
Anwendungsfälle ist zu bezweifeln, ob dies zwingend
notwendig ist . Schließlich geht es nicht nur um irgend-
welche Befugnisse für die Geheimdienste, sondern um
Grundrechtseingriffe . Deshalb wurde das Gesetz 2002
nur beschlossen, um Aufklärungsmöglichkeiten in der
besonders angespannten und gefährlichen Situation zu
schaffen . Ein Dauergesetz für Jahrzehnte war nicht be-
absichtigt .
Ein einfaches Durchwinken einer Verlängerung
kommt für uns nicht in Betracht . Zur Vorbereitung einer
vertretbaren Entscheidung müssen die konkreten Ergeb-
nisse der Gesetzesanwendung in den letzten fünf Jahren
darauf anhand der konkreten Fälle überprüft werden,
wie relevant diese für den Kampf gegen den Terrorismus
gewesen sind . Das bisherige Evaluationsergebnis bringt
dazu keine ausreichenden Erkenntnisse . Also muss die
Bundesregierung uns konkrete Zahlen nachliefern, wie
oft durch die Anwendung der fraglichen Befugnisse
schwere Terrordelikte verhindert oder aufgeklärt werden
konnten . Ohne solche Belege können Grüne dem Ent-
wurf nicht zustimmen .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 September 201512104
(A) (C)
(B) (D)
Dr. Günter Krings, Parl . Staatssekretär im Bundes-
ministerium des Innern: Der internationale djihadistische
Terrorismus ist nach wie vor eine globale Bedrohung für
das friedliche Zusammenleben und die zentrale Heraus-
forderung für unsere Sicherheitsbehörden .
Erfolgreiche und zum Teil in letzter Minute verhinder-
te Anschläge haben sich in jüngster Zeit in unmittelbarer
Nähe zu uns ereignet: in Brüssel, Paris und Kopenhagen
und im Thalys-Schnellzug in Nordfrankreich . Das zeigt,
dass der Terror längst Mitteleuropa erreicht hat . Und es
gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass nicht auch Deutsch-
land längst im Fadenkreuz des islamistischen Terror
steht . Ja, und auch bislang mussten wir schon deutsche
Terror-Tote und Terror-Tote in Deutschland beklagen .
Ein konkretes Anzeichen für die Gefährdung der Men-
schen in Deutschland sind vor allem die über 700 Perso-
nen mit salafistischem Hintergrund, die aus Deutschland
in die Krisenregion Syrien/Irak ausgereist sind . Von den
Rückkehrern aus dieser Gruppe geht eine besondere Ge-
fahr aus . Sie sind weiter radikalisiert, oft kampferprobt,
verroht und zu ungeheurer Brutalität fähig .
Die gesetzgeberischen Antworten auf diese Ter-
ror-Gefahr basieren auf einer rationalen Gefährdungs-
analyse . Und das Terrorismusbekämpfungsgesetz ist ein
Herzstück bei dieser besonnenen und rationalen Antwort
des Gesetzgebers .
Mit dem heute in erster Lesung behandelten Gesetz-
entwurf wollen wir die bewährten nachrichtendienstli-
chen Befugnisse verlängern, um den Kampf gegen den
internationalen Terrorismus fortsetzen zu können . Im
Wesentlichen geht es um Vorschriften zur Auskunftsein-
holung bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und
Telekommunikationsdiensten, die bis Januar 2016 be-
fristet sind .
Grundlage des Gesetzentwurfs ist der Evaluierungsbe-
richt unabhängiger Wissenschaftler des Instituts für Ge-
setzesfolgenabschätzung und Evaluation . Die Auswahl
des Instituts war zusammen mit dem Bundestag erfolgt .
Lassen Sie mich zu den Evaluierungsergebnissen zwei
besonders praxisbedeutsame Maßnahmen herausstellen .
Besondere Auskunftsverlangen: Im Untersuchungs-
zeitraum November 2013 bis November 2014 wurden
gerade einmal 72 Auskunftseinholungen bei Luftfahrtun-
ternehmen, Kreditinstituten, Telediensten und Telekom-
munikationsdiensten angeordnet . Das ist maßvoll und
zeigt wie streng wir die Regelungen gefasst haben .
Vielfach konnten dabei Kontakte, Beziehungen und
Netzwerkstrukturen auf geklärt werden . Einer Person
konnte etwa die Unterstützung einer terroristischen Ver-
einigung nachgewiesen werden .
Ausschreibung im SJS II: Eine weitere, wichtige
Vorschrift ermöglicht den drei Nachrichtendiensten,
Personen im Schengenerinformationssystem II auszu-
schreiben . Wird dann die ausgeschriebene Person im
Schengenraum kontrolliert, erhält die ausschreibende
Behörde Informationen über Reisebewegungen und
eventuell mitreisende Personen .
Im Erhebungszeitraum der Evaluation wurden
329 Personen im SIS II ausgeschrieben, überwiegend
durch das Bundesamt für Verfassungsschutz . So konn-
ten zum Beispiel wichtige und dringend notwendige Er-
kenntnisse über Syrien-Rückkehrer gewonnen werden .
Die wissenschaftliche Untersuchung des evaluieren-
den Instituts kommt zu glasklaren Ergebnissen:
Die Anwendung der nachrichtendienstlichen Befug-
nisse ist auch im aktuellen Auswertungszeitraum wiede-
rum fokussiert und verantwortungsvoll erfolgt . Und sie
hat unverzichtbare Erkenntnisse erbracht .
Das Terrorismusbekämpfungsgesetz wahrt die Balan-
ce zwischen Freiheit und Sicherheit . Wer diese Befug-
nisse beseitigen will, der opfert unsere Sicherheit – und
zwar nicht zugunsten der Freiheit . Nein, er beseitigt un-
sere Freiheit dabei gleich mit .
Ich bitte den Deutschen Bundestag daher um eine
ebenso sorgfältige wie zügige Beratung dieses Gesetzes
zum Schutze der Menschen in unserem Lande .
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sonderer-
mittler zur Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte
einsetzen
(Tagesordnungspunkt 15)
Olav Gutting (CDU/CSU): Bereits im Januar, als
wir hier im Parlament zum Thema Dividendenstripping,
auch bekannt als Cum-/Ex-Trade, debattiert hatten, habe
ich klargestellt, dass es sich dabei um kein Steuergestal-
tungsmodell findiger Berater, sondern nach meinem Da-
fürhalten schlicht um Betrug zulasten des Fiskus gehan-
delt hat .
Auch wir halten die Rückforderung von Kapitalertrag-
steuer, welche tatsächlich nie gezahlt wurde, nicht nur
für höchst problematisch und unmoralisch, sondern für
rechtswidrig .
Auch das Bundesfinanzministerium hatte stets die
Rechtsauffassung, dass nur einmal abgeführte Kapitaler-
tragssteuer nie doppelt bescheinigt werden darf . Zweck
dieses unrechtsmäßigen Geschäftsmodels war es, bei
Leerverkäufen über den Dividendenstichtag Zusatzren-
diten zu erzielen, weil die deutsche Kapitalertragsteuer
durch das Auseinanderfallen von rechtlichem und wirt-
schaftlichem Eigentum mehrfach bescheinigt wurde .
Jedem, der die doppelte Bescheinigung zu seiner
Renditesteigerung nutzte, muss klar gewesen sein, dass
er unrechtmäßig doppelt kassiert und damit den Fiskus
schädigt .
Bereits im Januar habe ich bei meiner Rede gefordert,
die rechtliche Einordnung dieser Handlungen den zustän-
digen staatlichen Strafverfolgungsbehörden und unserer
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 . September 2015 12105
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Gerichtsbarkeit zu überlassen . Im Übrigen laufen hierzu
bereits verschiedene Ermittlungsverfahren .
Der Bundestag und auch die Bundesregierung haben
sich aus staatsanwaltlichen Ermittlungen rauszuhalten .
Dies gebietet schon unsere Verfassung, in der – mit sehr
guten Gründen – die Gewaltenteilung festgeschrieben ist .
Gegen die Einsetzung eines Sonderermittlers bestehen
auch deshalb verfassungsrechtliche Bedenken, weil un-
sere Verfassung einen solchen Ermittlertyp schlichtweg
nicht kennt .
Ihr Antrag lässt auch nicht erkennen, welchen Mehr-
wert Sie sich von der Einsetzung eines solchen verfas-
sungsrechtlich bedenklichen Sonderermittlers erhoffen?
Schließlich sind alle Erkenntnisse der Bundesregierung
hierzu bekannt, weil dieses Thema Gegenstand mehrerer
Anfragen war .
Der Antrag zur Einsetzung eines unabhängigen Son-
derermittlers ist deshalb völlig unnötig, man kann auch
sagen schlicht Unfug . Er stellt nur eine Nebelkerze
dar, um das zu verschleiern, was Sie mit Ihrem Antrag
tatsächlich bezwecken, nämlich die Klärung einer ver-
meintlichen politischen Verantwortung, für die es aber
das Instrument des Untersuchungsausschusses gibt .
Obwohl die Grünen sonst nicht so zimperlich bei der
Forderung zur Einsetzung von Untersuchungsausschüs-
sen sind, begnügen sie sich hinsichtlich der Cum-Ex-Ge-
schäfte mit der Bestellung eines verfassungsrechtlich
problematischen Sonderermittlers .
Die jeweilige Bundesregierung hat gemeinsam mit
dem zuständigen Bundesfinanzministerium – dies muss
in diesem Zusammenhang festgehalten werden – stets
mit Erlassen auf entsprechende konkrete Hinweise re-
agiert . Auch der Gesetzgeber selbst blieb nicht untätig .
Ein politisches Aufklärungsbedürfnis sehe ich daher
nicht .
Ihr Sonderermittler soll auch klären, welche Stellen
und welche Personen auf der staatlichen Seite für den
entstandenen Schaden zum einen formal und zum ande-
ren tatsächlich verantwortlich sind . Mit Verlaub! Dieses
Ansinnen ist nun wirklich Unfug, denn eine Mitverant-
wortung setzt eine Beteiligung an dem rechtwidrigen
Geschäftsmodell voraus . Eine solche Unterstellung ist
absurd .
Der Bundestag hat in den Jahren 2007 und 2009 sowie
zuletzt im Jahr 2011 mit dem OGAW-IV-Umsetzungs-
gesetz den Cum-Ex-Geschäften die Grundlage vollends
entzogen . Somit liegt die nachträgliche strafrechtliche
Aufarbeitung allein bei den zuständigen Staatsanwalt-
schaften .
Ihr Antrag ist daher abzulehnen .
Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU): Im Antrag
wird gefordert, einen unabhängigen Sonderermittler ein-
zusetzen, der klären soll, wie es dazu gekommen ist, dass
die sogenannten Cum-Ex-Transaktionen zehn Jahre nicht
unterbunden wurden, wer letztendlich verantwortlich
für den entstandenen Schaden war, ob die getroffenen
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung adäquat sind und
ob Vorkehrungen getroffen wurden, ähnliche Probleme
frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden .
Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob ein Sonde-
rermittler tatsächlich eingesetzt werden kann . Dem ste-
hen nämlich erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken
gegenüber . Unsere Verfassung kennt die Funktion eines
Sonderermittlers nicht .
Die Einsetzung eines Sonderermittlers ist also verfas-
sungsrechtlich zumindest zweifelhaft und schon allein
daher abzulehnen . Es stellt sich aber auch die Frage,
warum die beiden Oppositionsfraktionen diesen Sonde-
rermittler fordern, der ja wohl von der Bundesregierung
eingesetzt werden sollte und damit auch erst einmal nur
der Bundesregierung gegenüber berichtspflichtig wäre.
Das Parlament wäre damit zunächst einmal außen vor .
Wenn man so erheblichen Zweifel an der Korrektheit der
Vorgehensweise bei den Vorfällen der Cum-Ex-Trans-
aktionen anmeldet, dann wäre das geeignete parlamen-
tarische Instrument zur Aufklärung aller Fragen und zur
Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen ein Untersu-
chungsausschuss .
Im übrigen wäre zu klären, wer denn überhaupt so die
Rolle eines Sonderermittlers übernehmen könnte . Wer
hätte das geeignete Fachwissen und gegebenenfalls auch
den ausreichend geschulten Apparat, um eine so umfang-
reiche Überprüfung der vielen, durchaus unterschiedli-
chen Sachverhalte durchzuführen . Die Transaktionen
erstreckten sich ja nicht nur auf inländische Kreditinsti-
tute, sondern auch auf das Ausland . Auch Landesbanken
waren in diese Transaktionen verwickelt . Müsste man
dazu dann auch noch entsprechende Landesbehörden be-
auftragen?
Die Cum-Ex-Transaktionen sind hochgradig kompli-
zierte Geschäfte, die nur mit umfänglichen Spezialwissen
und mit großem Sachverstand geprüft werden können .
Das Bundeszentralamt für Steuern hat bereits zusätzli-
che personelle Ressourcen bereitgestellt, damit auffällige
Erstattungsanträge, auch aus der Vergangenheit, geprüft
werden können . Den Bundesländern wurde vom Bundes-
zentralamt in diesem Zusammenhang eine Unterstützung
bei Außenprüfungen angeboten . Dabei wird auf Initiative
des Bundesministeriums für Finanzen ein Wissenstrans-
fer zwischen den mit Cum-Ex-Transaktionen befassten
Stellen aus Bund und Ländern ermöglicht, um ständig
weitere Erkenntnisse zu dieser komplexen Materie und
zur börsentechnischen Abwicklung dieser Geschäfte zu
gewinnen .
Um den aus Cum-Ex-Transaktionen resultierenden
Steuerausfällen entgegenzuwirken, wurden im Jahres-
steuergesetz 2007 Dividendenausgleichszahlungen der
materiellen Steuerpflicht und damit der Kapitalsteuer-
pflicht unterworfen. Abzuführen war damit die Kapita-
lertragsteuer auf Rechnung des Erwerbers durch das in-
ländische Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, das
für den Veräußerer der Aktien dessen Verkaufsauftrag
ausführte . Die von dem Kredit- bzw . Finanzdienstleis-
tungsinstitut abgeführte Kapitalertragsteuer wurde dem
Konto des Veräußerers zusammen mit der Dividenden-
ausgleichszahlung belastet .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 September 201512106
(A) (C)
(B) (D)
Die Anwendung dieser Vorschrift erfasst allerdings
nicht Geschäfte, die ohne Intermediär oder über einen
ausländischen Intermediär abgewickelt wurden .
Ab 1 . Januar 2012 wurde deshalb eine weitere ge-
setzliche Maßnahme ergriffen, um die missbräuchlichen
Gestaltungen unter Einbeziehung ausländischer Ban-
ken zu unterbinden . Dividenden müssen jetzt von der
ausschüttenden Aktiengesellschaft als Bruttodividende,
sprich ohne Kapitalertragsteuerabzug, an die auszahlen-
den Stellen weitergeleitet werden .
Die Abzugsverpflichtung liegt damit bei dem inlän-
dischen Institut, das die Kapitalerträge gutschreibt bzw .
auszahlt oder – falls die Gutschrift bzw . Auszahlung
durch eine ausländische Stelle erfolgt – bei der letzten
inländischen Stelle, die die Beträge an die ausländische
Stelle weitergeleitet hat . Steuerausfälle sind mit dem
neuen System damit ausgeschlossen .
Es wurden also sämtliche gesetzliche Maßnahmen er-
griffen, um dem Missbrauch bei Cum-Ex-Transaktionen
zu begegnen .
Vergangenheitsfälle werden immer wieder aufgedeckt
und führen zu entsprechenden Steuer- und Strafzahlun-
gen . Ein besonders augenfälliger Streitfall in diesem Zu-
sammenhang ist die Klage von einem Steuerpflichtigen
gegen die Bank Sarrasin in der Schweiz, in dem meh-
rere Kläger Schadensersatz in Millionenhöhe von der
Bank wegen falscher Beratung fordert . Die Bank Sarasin
in Basel hatte das Cum-Ex-Vehikel im Frühling 2010
aufgebaut mit dem Ziel, dieses groß in Deutschland zu
vermarkten . Jetzt sieht sich die Bank und ihr Eigentümer
allerdings neben den Privatklagen auch umfänglichen
Ermittlungen schweizerischer und deutscher Strafverfol-
gungsbehörden ausgesetzt .
Die Finanzverwaltung war immer der Auffassung,
dass es sich bei diesen Geschäften nicht um ein steuer-
liches Gestaltungsmodell handelt, sondern um unzuläs-
sige Gestaltungen . Diese Haltung wurde auch vom BFH
mehrfach bestätigt .
Frühe Hinweise auf diese Handhabungen waren aller-
dings so unkonkret, dass erst entsprechende Prüfungen
zu den heutigen Erkenntnissen führten . Die Modelle wa-
ren außerdem mit größtmöglicher Verschleierung konst-
ruiert, womit eine Entdeckung äußerst schwierig war .
Alle diese Sachverhalte wurden vom zuständigen Mi-
nisterium auf zahlreiche Anfragen von Mitgliedern des
Hohen Hauses immer wieder vollumfänglich dargestellt .
Es ist nicht notwendig, diese Sachverhalte nochmals
durch einen Sonderermittler prüfen zu lassen, weil es zu
keiner neuen Erkenntnis führen würde .
Für die Einsetzung eines Sonderermittlers gibt es kei-
ne Rechtsgrundlage . Die illegalen Machenschaften wer-
den von den Steuerbehörden und von der Staatsanwalt-
schaft verfolgt .
Es wurden auch alle Maßnahmen ergriffen, um miss-
bräuchliche Gestaltungen für die Zukunft zu unterbinden
und für die Vergangenheit aufzuarbeiten .
Aus diesen Gründen wird dieser Antrag von uns ab-
gelehnt .
Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Cum ex? Bei
den Cum-Ex-Geschäften handelt es sich um einen der
größten Fälle von Steuerbetrug in Deutschland . Einzel-
ne Banken und Fonds haben aus dem Steuerbetrug ein
Geschäftsmodell gemacht . Der entstandene Schaden für
den Fiskus ist immens . Im Kern haben sich die Finanz-
marktakteure vom Fiskus Kapitalertragsteuer erstatten
lassen, die sie gar nicht bezahlt haben . Aufgrund der
Komplexität und Intransparenz der Geschäfte konnten
diese Machenschaften lange Zeit nicht aufgedeckt wer-
den . Es bedurfte auch mehr als eines Anlaufs, um diesen
Geschäften die Grundlage zu entziehen . Die Gestaltun-
gen konnten erst durch eine vollständige Umstrukturie-
rung des Erhebungsverfahrens der Kapitalertragsteuer
abgestellt werden .
Grundlage der „Geschäfte“ waren Leerverkäufe von
Aktien rund um den Dividendenstichtag . Es wurde dabei
ausgenutzt, dass die Stelle, die die Kapitalertragsteuer
an den Fiskus abführte, und die Stelle, die die Kapita-
lertragssteuerzahlung bescheinigte, auseinanderfielen. Es
konnten deshalb mehrere Steuerbescheinigungen erlangt
werden, die unberechtigte Erstattungsansprüche begrün-
deten .
In verschiedenen Gerichtsverfahren geht es inzwi-
schen um die Frage, ob die „Geschäfte“ legal waren
oder nicht . Die Dreistigkeit der Betrüger ist beispiellos .
Sie pochen auf die Legalität der mehrfachen Erstattung
einer einmal gezahlten Steuer . Einen rechtmäßigen Er-
stattungsanspruch kann es aber nur auf eine zuvor durch
einen Steuerabzug erhobene Kapitalertragsteuer geben .
Wir sehen erneut: In einer Unkultur, in der alles als er-
laubt gilt, was nicht verboten ist, gibt es praktisch keine
Grenzen für die Gier – wer „den Staat“ dermaßen be-
trügt, betrügt jeden seiner Nachbarn, jeden seiner Freun-
de, denn alle anderen im Staat müssen für den Schaden
aufkommen, also mehr Steuern bezahlen .
Klaus Ott schreibt in der Süddeutschen Zeitung vom
28 . Februar 2015:
Bei dieser speziellen Form des Börsenhandels
muss sich der Verkäufer der Aktien dieselben erst
noch beschaffen, obwohl er die Papiere bereits
einem Abnehmer verbindlich zugesagt hat . Bei
Cum-Ex-Leerverkäufen konnte es passieren, dass
eine- und dieselbe Aktie rein formal betrachtet zwei
Eigentümer hatte . Den alten Inhaber mit (Cum) Di-
vidende, bei dem sich der Leerverkäufer erst noch
mit den von ihm bereits weiter verkauften Papieren
eindecken musste . Und den neuen Inhaber, dem der
Leerverkäufer das Papier fest versprochen hatte,
inklusive (Cum) einer Kompensationszahlung für
die Dividende . Zwei Eigentümer, zwei Mal Cum,
zumindest auf dem Papier, das bedeutete für den
Fiskus bis 2012 in zahlreichen Fällen: Es gab zwei
Bescheinigungen über gezahlte Dividende und die
darauf fällige Kapitelertragsteuer; ausgestellt von
den am Aktienhandel beteiligten Banken . Mit die-
sen Bescheinigungen konnten sich beide Aktien-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 . September 2015 12107
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besitzer die Kapitalertragsteuer später vom Fiskus
wieder erstatten lassen; im Wege der Verrechnung
mit anderen Abgaben . Tatsächlich aber war die Di-
vidende nur einmal geflossen und die darauf fällige
Steuer auch nur einmal an das Finanzamt gezahlt
worden . Bei Cum-Ex-Leerverkäufen im Inland war
es ab 2007 nicht mehr möglich, den Fiskus auszu-
nehmen . Doch eine Abwicklung über ausländische
Banken machte das noch bis 2012 möglich .
Grüne und Linke fordern mit ihrem Antrag – wir wer-
den an die USA erinnert – die Einsetzung eines „Son-
derermittlers“ zur Aufklärung dieser Cum-Ex-Geschäfte .
Für die Einsetzung eines „Sonderermittlers“ gibt es aber
weder eine Rechtsgrundlage noch ist sein Nutzen erkenn-
bar .
Allerdings kein Sonderermittler des Parlaments,
sondern der Regierung . Also: Die Regierung soll einen
Sonderermittler beauftragen, der gegen die Arbeit der
Regierung auf der Grundlage der von der Regierung zur
Verfügung gestellten Unterlagen und anschließend dem
Parlament – natürlich objektiv – berichtet . Das entspricht
in etwa dem naiven Aufsichtsrat, der den Vorstand ent-
lastet, weil er die Vorlage des Vorstandes kritisch geprüft
hat und deshalb ja 100#$#prozentig Bescheid weiß . Ist ja
klar . Wenn der Vorstand das sagt .
Natürlich kann ein Sonderermittler der Bundesregie-
rung nur von der Bundesregierung eingesetzt werden .
Und das ist ihr jederzeit und unbeschränkt möglich . Das
Parlament kann das fordern, hat aber keinen Anspruch
darauf . Es gibt keine Regelung, keine Rechtsgrundlage .
Wir schauen mal auf den Geheimdienst-Untersu-
chungsausschuss des Bundestages: Dort ging es um eine
„unabhängige Vertrauensperson“ . Die Bundesregierung
hatte zur Wahrung der Rechte des Untersuchungsaus-
schusses (UA) dem UA den Vorschlag gemacht, einen
„Sonderermittler“ einzusetzen, den der UA benennt und
der dem UA dann Bericht erstattet . Eingesetzt hat ihn
aber die Bundesregierung .
Das war ein Kompromiss, weil die Bundesregierung
nicht bereit war, den Kolleginnen und Kollegen des UA
unmittelbar Akteneinsicht zu gewähren . Die Grünen ha-
ben das zusammen mit den Linken gefordert . Sie haben
die Vertrauensperson abgelehnt, weil sie sich aus Arti-
kel 44 GG berechtigt sahen, selbst Einblick zu nehmen .
In diesem Fall gehen die Grünen und Linken vehe-
ment gegen einen Sonderermittler vor, obwohl dies mit
ein wenig Abstraktionsvermögen eine ganz ähnliche
Konstruktion ist, wie sie für die Cum-Ex-Geschäfte nun
gefordert wird .
Grüne und Linke wollen also selber Einsicht nehmen .
Merkwürdigerweise wollen sie das bei der Aufarbeitung
der Cum-Ex-Geschäfte einem „Sonderermittler“ überlas-
sen, obwohl dort die Verhältnisse offen liegen .
Nachfolgend sei nochmal Klaus Ott aus der SZ vom
28 .2 .1015 zitiert:
Die Empörung war groß und parteiübergreifend, als
der Bundestag am 15 . Januar 2015 über spezielle
Börsengeschäfte mit Namen Cum-Ex diskutierte .
Abgeordnete von Union und SPD, Grünen und den
Linken entrüsteten sich über „skrupellose“ Metho-
den . Von „Betrug“ und „Schweinerei“ war die Rede,
und von einem „Raubzug“ von „Multimillionären“ .
Gierige Kapitalanleger, gerissene Fondsbetreiber
und abgebrühte Banker hätten, so der Tenor, syste-
matisch die Staatskasse geplündert . Das sei krimi-
nell gewesen . Mit der Einigkeit war es aber sofort
vorbei, als die Opposition wissen wollte, warum
die Bundesregierung diese Steuertricks in Milli-
ardenhöhe erst 2012 endgültig unterbunden hatte,
und einen Sonderermittler forderte . Union und SPD
spotteten, Grüne und Linke könnten ja einen Unter-
suchungsausschuss beantragen .
Solch ein Ausschuss ist aber gar nicht nötig, um auf-
zuklären, was schief gelaufen ist . Die Süddeutsche
Zeitung hat nach dem Informations-Freiheitsgesetz
(IFG), das die Bundesbehörden zu weitreichen-
den Auskünften verpflichtet, Einblick in mehrere
tausend Seiten umfassenden Cum-Ex-Akten des
Bundesfinanzministeriums genommen. Die SZ hat
zudem interne Dokumente großer Banken sowie Er-
mittlungsunterlagen gesichtet und mit Akteuren auf
allen Seiten gesprochen . Akten und Auskünfte ge-
ben Aufschluss über das Versagen der Politik; über
die fragwürdige Rolle großer Banken und weiterer
Profiteure; und über die schleppende Aufklärung.
So weit Klaus Ott .
Wir sehen, dass die Forderung nach einem Sonderer-
mittler ein wenig Marketing für die Opposition ist . Tat-
sächlich ist hier eine andere staatliche Gewalt gefragt .
Die Strafprozessordnung sieht die Staatsanwaltschaften
als Ermittlungsorgane vor . Diese ermitteln in eigener
Zuständigkeit als zur Objektivität verpflichtete Organe
der Rechtspflege. Einen Sonderermittler sieht unsere
Strafprozessordnung dagegen nicht vor . Der Beitrag, den
ein Sonderermittler für die politische Aufklärung liefern
könnte, ist unklar . Ein Mangel an Aufklärung besteht
nicht . Die Bundesregierung hat parlamentarische Anfra-
gen ausführlich beantwortet . Der Presse wurde umfas-
sender Einblick in die Akten des Bundesfinanzministeri-
ums gewährt . Klaus Ott, der für die Süddeutsche Zeitung
die Vorgänge um die Cum-Ex-Geschäfte recherchiert
hat, stellt dies, wie sich aus den Zitaten leicht ergibt,
ausdrücklich in seinem Artikel vom 28 . Februar dieses
Jahres fest .
Derzeit werden verschiedene Gerichtsverfahren über
die Frage der Legalität der Cum-Ex-Geschäfte geführt .
Die Gestalter sind der Auffassung, dass die Cum-Ex-Ge-
schäfte rechtmäßig waren und sie einen Erstattungsan-
spruch hätten . Dies begründen sie damit, dass sie ein
wirtschaftliches Eigentum an den Aktien erworben hät-
ten .
BMF vertritt dagegen Auffassung, dass unabhängig
von der Erlangung eines wirtschaftlichen Eigentums an
einer Aktie nur die durch Steuerabzug erhobene Kapita-
lertragsteuer einmal erstattet werden könne – außerdem
seien solche Geschäfte von jeher rechtswidrig gewesen
und gesetzlich nicht gedeckt .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 September 201512108
(A) (C)
(B) (D)
Die Cum-Ex-Geschäfte wurden zuletzt am Mittwoch
eingehend im Finanzausschuss beraten .
Konsequent, jedenfalls formal gedacht, wäre die For-
derung nach einem Untersuchungsausschuss . Da Grüne
und Linke auf die Einsetzung eines solchen Untersu-
chungsausschusses verzichten, scheint ihr Aufklärungs-
interesse doch begrenzt zu sein .
Seit der Umstellung des Erhebungsverfahrens der
Kapitalertragsteuer sind die betrügerischen Cum-Ex-Ge-
schäfte ausgeschlossen . Versuche des Steuerbetrugs wird
es leider auch in Zukunft geben . Notwendig ist deshalb
die Herstellung transparenter Besteuerungsverfahren und
die enge Zusammenarbeit der Finanzverwaltung über
Grenzen hinweg . Die SPD wird sich auch weiterhin kon-
sequent für solche Maßnahmen zur Vorbeugung und Ver-
folgung von Steuerbetrug einsetzen .
Richard Pitterle (DIE LINKE): Zusammen mit den
Grünen fordert die Fraktion Die Linke die Einsetzung ei-
nes Sonderermittlers zur Aufarbeitung der Cum-Ex-Ge-
schäfte . Nochmal zur Erinnerung: Bei den sogenannten
Cum-Ex-Geschäften handelte es sich um Aktiengeschäf-
te, durch welche der deutsche Staat und damit die Steu-
erzahlerinnen und Steuerzahler von 2002 bis 2012 um
geschätzt zwölf Milliarden Euro gebracht wurde . Dieser
Schaden entstand, weil bei diesen Geschäften zweimal
Kapitalertragsteuer vom Staat zurückerstattet oder ver-
rechnet wurde, obwohl sie nur einmal gezahlt worden
war . Banken und Großinvestoren lachten sich ins Fäust-
chen und machten ordentlich Kasse . Ob diese Praktiken
legales Ausnutzen einer Regelungslücke oder schlicht
Betrug waren, ist noch nicht abschließend geklärt, aber
das ist bei dem vorliegenden Antrag auch gar nicht die
Frage . Die Frage ist: Warum hat die Bundesregierung
und insbesondere das Bundesfinanzministerium trotz
verschiedener Hinweise auf diese Geschäfte zehn Jah-
re lang fast nichts unternommen, um diese Praxis zu
unterbinden? Bereits 2002 kam der erste Hinweis des
Bankenverbandes an das Ministerium, nichts ist pas-
siert . Trifft es zu, dass es nicht nur diesen Hinweis des
Bankenverbands gegeben hat, sondern zugleich die War-
nung aus den Lobbykreisen davor, gesetzgeberisch ein-
zugreifen, weil die Cum-Ex-Geschäfte dann nach Lon-
don abwandern würden, womit der Standort Frankfurt
gefährdet wäre? Diese Untätigkeit zugunsten der Finan-
zindustrie hat die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
zwölf Milliarden Euro gekostet, und das lassen wir so
nicht durchgehen .
Meine Damen und Herren von der großen Koalition,
leider haben Sie in den Beratungen zu diesem Antrag
kein Interesse an der Aufklärung dieses zahlenmäßig
wohl größten Finanzskandals in der Geschichte der Bun-
desrepublik gezeigt . Sie haben immer nur abgewiegelt,
dass das Ganze ja ohnehin als Betrug zu klassifizieren
und dementsprechend strafbar sei . Man müsse stattdes-
sen nach vorne schauen, für die Vergangenheit sei alles
geklärt .
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, das
kann doch nicht Ihr Ernst sein . Selbst wenn die Gerich-
te abschließend zu der Feststellung kommen, dass die
Cum-Ex-Geschäfte illegal waren – das Geld der Steu-
erzahlerinnen und Steuerzahler ist weg . Um nach vorne
schauen zu können, muss erst mal geklärt werden, wel-
che Abläufe im Ministerium und bei der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, strukturell
diese Vorgänge befördert haben, damit sich so etwas eben
nicht wiederholt . Und wenn Sie schon stets betonen, dass
es sich bei den Cum-Ex-Geschäften um Straftaten han-
delte, dann nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass es
Aufgabe des Staates ist, Straftaten von vornherein zu ver-
hindern, insbesondere, wenn diverse Hinweise auf ihre
fortwährende Begehung vorliegen .
In der ersten Lesung zu diesem Antrag hat der ge-
schätzte Kollege Binding von der SPD immerhin ein-
gestanden, dass sich hier keiner freisprechen könne und
dass dieser gewaltige Schaden zulasten der Steuerzahle-
rinnen und Steuerzahler unter den Augen der Politik über
Jahre hinweg entstehen konnte . Ich begrüße Ihre Selbst-
kritik, sehr geehrter Herr Kollege, aber wieso sehen Sie
dann keinen Aufklärungsbedarf?
Noch einmal: Zwölf Milliarden Euro Schaden! Zehn
Jahre hat das Bundesfinanzministerium fast tatenlos zu-
geschaut! Dass Sie, meine Damen und Herren von der
großen Koalition, angesichts dieser Eckwerte trotzdem
keinen Aufklärungsbedarf sehen wollen, ist unbegreif-
lich . Geben Sie sich also einen Ruck und sorgen Sie ge-
meinsam mit Grünen und Linken dafür, dass die Steu-
erzahlerinnen und Steuerzahler erfahren, wie es dazu
kommen konnte, dass sie um zwölf Milliarden Euro ge-
bracht wurden .
Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Zehn Jahre lang konnten Betrüger am Finanzmarkt die
Bürgerinnen und Bürger unseres Land ausplündern .
Schätzungsweise 12 Milliarden Euro konnten uns ge-
stohlen werden, weil die verschiedenen staatlichen Stel-
len nicht in der Lage waren, diese Betrügereien recht-
zeitig zu stoppen. Profitiert haben die beteiligten Banken
und die Millionäre, die in die entsprechenden Finanz-
produkte investiert haben . Verloren haben die ehrlichen
Steuerzahler, deren Geld nicht für öffentliche Leistungen
verwendet, sondern ohne Gegenleistung an Millionä-
re überwiesen wurde . Das ist der Skandal, der sich mit
dem Stichwort Cum-Ex verbindet . Und das schlimme ist,
dass das Hase-und-Igel-Spiel am Finanzmarkt unverän-
dert weitergeht . Mit den Cum-Cum-Geschäften haben
wir ja bereits die nächste Runde in diesem Spiel, bei der
es wieder um Milliarden Euro an Steuergeld geht . Umso
wichtiger ist es, dass dieser Skandal aufgeklärt wird und
daraus Konsequenzen gezogen werden, damit so etwas
künftig nicht mehr vorkommen kann .
Die Finanzverwaltungen versuchen inzwischen, den
Schaden für den Steuerzahler zu mindern . Zahlreiche zi-
vilrechtliche Verfahren sind anhängig, in denen die Frage
geklärt wird, wie die Geschäfte steuerlich zu behandeln
sind, wer Steuern nachzahlen oder erstattete Steuer zu-
rückzahlen muss . Doch die Frage, warum die Behörden
eigentlich dem Treiben an den Finanzmärkten so spät auf
die Spur kamen und nicht in der Lage waren, den Fiskus
vor dem Betrug zu schützen, wird in diesen Gerichtsver-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 . September 2015 12109
(A) (C)
(B) (D)
fahren nicht geklärt, das müssen wir politisch klären . Das
fehlt bisher .
Die Staatsanwaltschaften ermitteln inzwischen gegen
eine Reihe von Beteiligten . Natürlich müssen diese Be-
trüger bestraft werden . Ich hoffe, dass anders als in vielen
anderen Fällen am Finanzmarkt tatsächlich die Verant-
wortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können .
Was aber die Staatsanwaltschaften nicht untersuchen,
sind die Fehler aufseiten der Politik . Das zu klären, ist
unsere Aufgabe . Wir müssen doch verstehen, warum wir
diese Betrügereien überhaupt ermöglicht haben . Um es
in einem Bild zu sagen: Wir wissen alle, dass Einbruch
illegal ist . Trotzdem schließen wir unsere Türen ab, wenn
wir morgens das Haus verlassen . Was würde Ihre Fami-
lie Ihnen sagen, wenn Sie ihre Haustüre und ihre Fenster
weit geöffnet gelassen hätten und Einbrecher ihre Woh-
nung verwüstet hätten? Was müssten Sie sich anhören,
wenn Sie dies nicht einmal aus Versehen gemacht hätten,
sondern zehn Jahre lang, jeden Tag die Türen offen gelas-
sen hätten und jeden Tag die Einbrecher bei Ihnen ein –
und ausgegangen wären? Würde Ihre Familie sich damit
zufrieden geben, wenn Sie auf die Gesetze hinweisen
würden, dass Einbruch illegal sei? Nein, die Erwartung
wäre, dass man die Türen verschließt . Genau das aber
ist doch die Situation mit den Cum-Ex-Geschäften . Das
Finanzministerium hat die Tür zum Finanzamt weit offen
gelassen . Tag für Tag, zehn Jahre lang durften Einbre-
cher die Steuergelder Ihrer und unser aller Familien aus-
plündern . Niemand hat die Türe abgeschlossen, obwohl
es laute Warnung gab, dass sie weit offen stand . Und
die Verantwortung dafür und die Konsequenzen daraus
müssen geklärt werden, damit in Zukunft das Steuergeld
geschützt ist .
Durch eine Gesetzesänderung wurden die Verfahren
verändert, sodass heute die damaligen Trickerseien in
genau dieser Form wohl nicht mehr nötig sind . Doch
warum geschah das erst, nachdem schon Milliarden ver-
loren waren? Im Jahr 2002 hat der Bankenverband die
Bundesregierung schriftlich darauf hingewiesen, dass
das System der Kapitalertragsteuer in Deutschland be-
trugsanfällig sei . Banken und sehr vermögende Privat-
personen könnten sich die Kapitalertragsteuer zweimal
vom Fiskus erstatten lassen, obwohl sie nur einmal abge-
führt worden sei . In seinem Schreiben hatte der Banken-
verband nicht nur abstrakt auf eine Betrugsmöglichkeit
hingewiesen, sondern diese klar beschrieben: Es ging
um Leerverkäufe von Aktien während des Dividenden-
stichtags, sogenannte Cum-Ex-Geschäfte . Besonders
betrugsanfällig seien diese Cum-Ex-Geschäfte zwischen
einer ausländischen und einer inländischen Bank . Die
Bundesregierung ignorierte dieses Schreiben fünf Jahre
lang. Warum? Waren das Bundesfinanzministerium und
die Länderfinanzministerien so naiv, zu meinen, dass Fi-
nanzmarktakteure eine solche Möglichkeit nicht nutzen
würden? Oder sollte aus Gründen der Finanzmarktförde-
rung möglichst nicht gegengesteuert werden?
Im Jahressteuergesetz 2007 wurden Regelungen ein-
geführt, die Betrügereien mittels Cum-Ex-Geschäften
zwischen inländischen Banken mindern sollten . Die
Bundesregierung war sich dessen bewusst, dass es sich
hier nur um eine Teillösung handelte und die Betrugs-
möglichkeiten durch das Gesetz nur „verringert“ wur-
den, wie es in der Begründung des Finanzministeriums
zum Gesetz hieß (BT Drucks . 16/2712, Anlage 3, S . 47) .
Warum gelang es 2007 nicht, dem Treiben ein Ende zu
machen? Das sind auch Fragen, denen wir uns im Finan-
zausschuss kritisch stellen müssen .
Besonders peinlich für den Staat wird es, wenn man
sich die Rolle der Landesbanken anschaut . Warum haben
öffentliche Banken mitgemacht beim Betrug an der Öf-
fentlichkeit? Auch hier gibt es bislang keine Antworten,
wie das geschehen konnte .
Angesichts all dieser offenen Fragen ist es dringend
erforderlich, aufzuarbeiten, was aufseiten des öffentli-
chen Sektors – Bankenaufsicht, Bundeszentralamt für
Steuern, Landesbanken, Landesfinanzministerien und
Bundesfinanzministerium – politisch, strukturell und or-
ganisatorisch schiefgelaufen ist . Wir müssen Fehler ver-
stehen, sonst werden wir sie wieder machen .
Die Koalition argumentiert nun widersprüchlich . Ei-
nerseits wird so getan, als sei der Koalition das Thema
auch sehr wichtig und nur das von uns vorgeschlagene
Instrument Sonderermittler passe nicht . Andererseits gab
es aber keine Bereitschaft für einen anderen Weg der
Aufklärung . Wir hatten in mehreren Gesprächen in den
letzten Wochen deutlich gemacht, dass wir auch für an-
dere Wege der Aufarbeitung dieses Skandals bereit wä-
ren . Doch die Koalition hat keinen Vorschlag gemacht,
wie es denn anders gehen könnte . Das macht deutlich,
was die eigentliche Position der Koalition ist – und das
wurde dann in den Ausschussberatungen ja auch am
Schluss ehrlich zugegeben: Die Koalition will nicht, dass
hier etwas aufgearbeitet wird .
Ein anderes Argument gegen unseren Antrag war: Die
Unterlagen sind doch alle öffentlich . Doch das stimmt
nicht . Über das Handeln oder Nicht-Handeln der Ban-
kenaufsicht gibt es keine öffentlichen Informationen .
Auch nicht über die interne Kontrolle bei den Landes-
banken oder die Meinungsbildung zwischen Bund und
Ländern . Vor allem aber ist das eine sehr komplexe Mate-
rie, bei der es nicht um eine einzelne Fehlentscheidunge
geht, sondern um eine ganze Phase von offenbar unzu-
reichendem Handeln staatlicher Organe und Behörden .
Sinnvoll wäre daher – und deshalb haben wir genau das
vorgeschlagen –, dass ein sachkundiger und unabhängi-
ger Experte Zugang zu den entsprechenden Dokumenten
bekommt und uns die Zusammenhänge, Ursachen und
die Reaktionen der Exekutive aufarbeitet und bewertet .
Auf dieser Grundlage könnten wir im Finanzausschuss
dann fundiert über notwendige Konsequenzen aus die-
sem Skandal für Gesetzgebung und Administration dis-
kutieren . In anderen Ländern, aber auch bei uns gibt es
zahlreiche Vorbilder für eine solche Vorgehensweise .
Ich finde es vor dem Hintergrund des entstandenen
Schadens unverständlich und aus der Perspektive der ge-
schädigten Bürgerinnen und Bürger unverständlich, dass
Sie sich einer solchen konstruktiven Vorgehensweise
verweigern .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 September 201512110
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung:
– des von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zu der Mehrseitigen
Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen
den zuständigen Behörden über den automa-
tischen Austausch von Informationen über Fi-
nanzkonten
– des von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zum automatischen
Austausch von Informationen über Finanzkon-
ten in Steuersachen und zur Änderung weiterer
Gesetze
– des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Abgeltungsteuer abschaffen
– des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Transparenz bei Kapitaleinkommen
stärken – Automatischen Austausch von Infor-
mationen über Kapitalerträge auch im Inland
einführen
(Tagesordnungspunkt 19 a bis d)
Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU): Bei der Be-
kämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermei-
dung gehen wir heute einen weiteren – grundlegenden –
Schritt voran .
Bei der Bekämpfung der illegalen Steuerhinterzie-
hung – das sind Fälle wie Hoeneß oder Alice Schwarzer –
sind wir einen ganz wesentlichen Schritt vorangekom-
men . Im Oktober vergangenen Jahres haben insgesamt
51 Staaten hier in Berlin die multilaterale Vereinbarung
über den automatischen Informationsaustausch über Fi-
nanzkonten unterzeichnet, die maßgeblich durch diese
Bundesregierung initiiert wurde . Danach werden ab 2017
die Steuerbehörden in den Unterzeichnerstaaten in einem
automatisierten Verfahren Kontoinformationen von den
in ihrem Staat oder Gebiet ansässigen Banken und Fi-
nanzdienstleistern erhalten, und sie werden diese Daten
untereinander austauschen . Das ist ein grundlegender
Schritt im Kampf gegen Steuerhinterziehung . Länder, die
sich daran beteiligen, stehen als Fluchtort für Kapitalver-
mögen nicht mehr zur Verfügung .
Dazu beraten wir heute zwei Gesetzentwürfe, mit
denen der automatische Informationsaustausch über Fi-
nanzkonten in Steuersachen mit den anderen EU-Mit-
gliedstaaten und Drittstaaten ab 2017 in Deutschland
umgesetzt wird .
Mit der Mehrseitigen Vereinbarung verpflichten sich
die Vertragsparteien, die in dieser Vereinbarung bezeich-
neten und für das Besteuerungsverfahren in den ande-
ren Vertragsstaaten erforderlichen Informationen über
Finanzkonten regelmäßig zu erheben und dem anderen
Vertragsstaat automatisch zu übermitteln . Mit dem Ge-
setz zum automatischen Austausch von Informationen
über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung
weiterer Gesetze soll die Anwendung des Gemeinsamen
Meldestandards für den Informationsaustausch zwischen
den zuständigen Behörden geregelt werden . Es wird ein
eigenes Stammgesetz zum automatischen Austausch
von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen
geschaffen . Informationen sollen aber nur mit den Län-
dern ausgetauscht werden, die unsere hohen deutschen
Datenschutzstandards erfüllen . Dazu wird Deutschland
eine besondere Datenschutzklausel bei der OECD hin-
terlegen .
Durch den jährlichen Informationsaustausch wird es
für die Finanzbehörden künftig einfacher, für eine ge-
rechte Besteuerung zu sorgen . Indem wir bestehende
Steueransprüche durchsetzen, sichern wir die Grundla-
gen unseres Gemeinwesens . Unser Bildungswesen, unse-
re Verkehrsinfrastruktur, unsere innere Sicherheit, unsere
hohe soziale Absicherung – all das hängt davon ab, dass
die öffentlichen Haushalte zuverlässig und auskömmlich
finanziert sind. Niemand soll sich auf Kosten der Allge-
meinheit seiner Steuerpflicht entziehen können.
Wir haben aber nicht nur die illegale Steuerhinterzie-
hung im Blick, sondern genauso die Probleme legaler
Steuervermeidung, vor allem durch international tätige
Konzerne .
Gemeinsam mit seinem britischen Kollegen hat Fi-
nanzminister Schäuble dazu bereits vor vier Jahren auf
Ebene der G 20 und im Rahmen der OECD das internati-
onale Projekt „Gegen die Aushöhlung von Steuerbemes-
sungsgrundlagen und Gewinnverlagerung“ (Base Eros-
ion and Profit Shifting – kurz BEPS) initiiert. Ziel des
BEPS-Projekts ist es, international abgestimmte Stan-
dards zu vereinbaren, um die Möglichkeiten multinati-
onal tätiger Unternehmen zur kreativen Steuergestaltung
zu begrenzen . Es ist ein veritabler Erfolg, dass Anfang
Oktober in Lima die abschließenden Berichte zu BEPS
vorgestellt werden . Die nationale Umsetzung steht dann
unmittelbar an .
Mit dem automatischen Informationsaustausch und
der BEPS-Initiative gehen wir deshalb gleichermaßen
entschieden gegen Steuerbetrug und legale Steuerver-
meidung vor .
Die Anträge der Opposition lehnen wir ab .
Es bedarf keiner schrankenlosen Transparenz über
alle Kapitaleinkünfte und keiner weiteren Lockerung
des Bankgeheimnisses . Die Finanzbehörden – das ist
entscheidend – werden die Informationen über Kapital-
einkünfte im Ausland durch den Informationsaustausch
umfassend erhalten . Im Inland werden Kapitaleinkünfte
bereits heute durch die flächendeckende Kapitalertrag-
steuer erfasst. Schlupflöcher bestehen nicht, denn die
Kapitalertragsteuer wird automatisch durch die Banken
erhoben und in anonymisierter Form an die Finanzver-
waltung abgeführt .
Eine Abschaffung der Abgeltungsteuer steht jetzt nicht
zur Debatte . Zwar erklären sich immer mehr Staaten zum
Informationsaustausch über Kapitaleinkünfte bereit,
noch ist aber nicht gesichert, dass wir alle Auslandsein-
künfte erfassen können . Im Interesse der Wettbewerbsfä-
higkeit unseres Finanzstandortes, der damit verbundenen
Arbeitsplätze sowie der daran anknüpfenden Steuerein-
nahmen ist die Abgeltungsteuer sinnvoll und richtig .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 . September 2015 12111
(A) (C)
(B) (D)
Andreas Schwarz (SPD): Die vorliegenden Umset-
zungsgesetze zum automatischen Informationsaustausch
sind ein Meilenstein in der Bekämpfung der Steuerkri-
minalität . Seit vielen Jahrzehnten diskutiert die Politik,
wie man Steuerhinterziehern auf die Schliche kommt, die
ihre Zinsgewinne vor dem Fiskus im Ausland verstecken .
Steuerbetrug kann auch mit nationaler Gesetzgebung
wirksam bekämpft werden . Das haben wir mit der Ver-
schärfung der strafbefreienden Selbstanzeige im vergan-
genen Jahr eindrucksvoll unter Beweis gestellt . Bereits
die Ankündigung, die Bedingungen für die Selbstanzeige
ab 1 .1 .2015 zu verschärfen und vor allem deutlich teurer
zu machen, hat im letzten Jahr über 40 000 Steuerflüchti-
ge dazu bewogen, sich selbst anzuzeigen . Auch in diesem
Jahr wird mit rund 20 000 Selbstanzeigen gerechnet . Das
war in dieser Höhe nicht unbedingt zu erwarten .
Trotz dieses großen Erfolges eines nationalen Geset-
zes: Steuerhinterziehung ist mit nationalstaatlicher Ge-
setzgebung alleine nicht beizukommen . Das erreichen
wir nur durch internationale Zusammenarbeit .
Bereits am 13 . Oktober 1931 hatte der damalige sozial-
demokratische Reichstagsabgeordnete Dr . Rudolf Breit-
scheid in einem Antrag die Reichsregierung Brüning auf-
gefordert – ich zitiere –, „der frevelhaften Kapital- und
Steuerflucht deutscher Staatsangehöriger“ zu begegnen.
Breitscheid forderte die damalige Reichsregierung auf,
ich zitiere–, „über eigene gesetzgeberische Maßnah-
men zur Bekämpfung der Steuer- und Kapitalflucht hinaus
in Verhandlungen mit den Regierungen anderer Staaten
einzutreten mit dem Ziele, eine internationale Rechtshilfe
gegen Kapital- und Steuerfluchthandlungen zu vereinba-
ren“ . Dieses über 80 Jahre alte Zitat drückt sehr gut aus,
um was es geht . Es bedarf nationaler, aber vor allem auch
internationaler Gesetze und Vereinbarungen, um Steuer-
kriminalität wirksam bekämpfen zu können .
Es fehlte viel zu lange an dieser unerlässlichen inter-
nationalen Zusammenarbeit, wobei wiederum nicht jedes
internationale Abkommen zielführend sein muss . Das
deutsch-schweizerische Steuerabkommen ist so ein Bei-
spiel . Bei Inkrafttreten dieses Abkommens wären sämt-
liche Steuerhinterzieher anonym und straffrei geblieben .
Das haben wir damals aus guten Gründen zum Glück
verhindern können .
Aber was wurde in den letzten Jahrzehnten tatsächlich
auf internationaler Ebene unternommen, um ein wirksa-
mes Instrument zur Aufdeckung grenzüberschreitender
Steuerhinterziehung zu schaffen?
1962 erarbeitete Fritz Neumark im Auftrag der
EG-Kommission ein Konzept, das die EG-weite Ein-
führung einer einheitlichen anrechenbaren Quellensteu-
er sowie einen gemeinschaftlichen Auskunftsdienst für
eine wirksame Steuerkontrolle vorsah . Realisiert wurde
es nicht .
1989 war der Vorschlag der Europäischen Kommissi-
on, eine Quellensteuer in Höhe von 15 Prozent auf die
Zinserträge ausländischer Anleger einzuführen, von den
Mitgliedstaaten mehrheitlich abgelehnt worden . Es dauer-
te viele weitere Jahre, bis dann im Juni 2003 die EU-Zins-
richtlinie verabschiedet wurde . Nach einigen Verzöge-
rungen trat sie im Juli 2005 in Kraft . Lediglich Belgien,
Österreich und Luxemburg scherten aus und erhoben zur
Wahrung ihres Bankgeheimnisses eine Quellensteuer . Es
hat also über 40 Jahre gedauert, bis endlich ein Instru-
ment für eine effektive Besteuerung grenzüberschreiten-
der Zinszahlungen zur Verfügung stand . Über 40 Jahre!
In der heutigen Zeit kommt es aber vor allem bei den
Kapitalströmen entscheidend darauf an, dass wir schnell
reagieren, wenn wir einen Missstand beheben wollen .
Mit der Umsetzung der Mehrseitigen Erklärung spitzen
wir nicht nur den Mund, wir pfeifen auch . Denn bereits
ein knappes Jahr nach der Unterzeichnung der Mehrsei-
tigen Erklärung Ende Oktober 2014 schaffen wir nun
die gesetzlichen Grundlagen für die Anwendung des
OECD-Standards . Für diese Leistung spreche ich allen
Beteiligten meinen herzlichen Dank aus .
Die im Jahre 2014 überarbeitete Zinsrichtlinie ist ein
guter Zwischenschritt zum Automatischen Informations-
austausch nach OECD-Standard . Ein Zwischenschritt
deshalb, weil der OECD-Standard weiter geht als die
EU-Zinsrichtlinie . Denn künftig werden zum Beispiel
auch Beteiligungs- und Veräußerungserträge erfasst .
Mit der Ratifizierung der Mehrseitigen Vereinbarung
von Ende Oktober 2014 über den automatischen Aus-
tausch von Informationen über Finanzkonten nach dem
OECD-Standard und dem Finanzkonten-Informations-
austauschgesetz, das die Anwendung des Gemeinsamen
Meldestandards für diesen automatischen Informations-
austausch über Finanzkonten mit den EU-Mitgliedstaa-
ten auf Grundlage der EU-Amtshilferichtlinie sowie mit
Drittstaaten auf Grundlage der Mehrseitigen Vereinba-
rung regelt, kommen wir endlich den globalen Erfor-
dernissen nach . Von Januar 2016 an werden die teilneh-
menden Staaten Daten über Konten erheben, die diese ab
September 2017 untereinander austauschen .
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich,
dass es für unsere Steuerbehörden somit künftig deut-
lich einfacher wird, die notwendigen Informationen über
Privatkonten deutscher Staatsbürger von ausländischen
Steuerbehörden zu erhalten .
Die Übermittlung der Finanzkonten-Daten sind uner-
lässlich, um Steuerflucht noch wirksamer zu bekämpfen
und damit dem Staat die Mittel zukommen zu lassen, die
er für die Erfüllung seiner Aufgaben dringend braucht .
Das damit einhergehende faktische Ende des Bankge-
heimnisses war unumgänglich . Es diente in den vergan-
genen Jahrzehnten leider allzu oft als Deckmantel für
Steuerhinterziehung . Damit wird jetzt endlich Schluss
gemacht . Steuerhinterziehung darf sich nicht lohnen . Es
lohnt sich deshalb nicht, weil die Gefahr erwischt zu wer-
den immer größer wird . Mit dem neuen OECD-Standard
existiert jetzt ein neues Instrument zur Aufdeckung von
Steuerstraftaten, das hoffentlich auch dem Letzten klar
macht, welche Stunde es geschlagen hat .
Ich komme zum Schluss . Die Bekämpfung von Steu-
erbetrug bedeutet für uns Sozialdemokraten immer auch
ein Stück Steuergerechtigkeit . Mit der heutigen ersten
Lesung und der endgültigen Verabschiedung am 13 . No-
vember kommen wir auch hier wieder ein gutes Stück
voran .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 September 201512112
(A) (C)
(B) (D)
Richard Pitterle (DIE LINKE): Vor einem Jahr wur-
de das völkerrechtliche Abkommen über den Austausch
von Kontodaten zwischen Finanzbehörden der Unter-
zeichnerstaaten geschlossen . Ziel des Abkommens ist
es, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung durch
die Nutzung von Konten im Ausland zu bekämpfen . Das
Abkommen gibt den Steuerbehörden die Möglichkeit,
Auslandskonten durch einen Datenaustausch weltweit
nachzuspüren .
Dieses Abkommen erfüllt eine langjährige Forderung
der Linken . Wir werden daher das Zustimmungsgesetz
zum Abkommen selbstverständlich unterstützen .
Was uns der Bundesfinanzminister darüber hinaus zur
Beratung vorgelegt hat, verdient nicht einmal die Note
ungenügend . Mit dem Finanzkonten-Informationsaus-
tauschgesetz soll der vereinbarte Datenaustausch gesetz-
lich geregelt werden . Die Stümperhaftigkeit dieses Wer-
kes lässt mich fassungslos und ratlos zurück .
Es ist eine Ansammlung 1:1 kopierter Textpassagen
aus der EU-Amtshilferichtlinie und dem Abkommen .
So ist zum Beispiel § 25 des Gesetzentwurfes - mit der
schon unverständlichen amtlichen Überschrift „Trusts,
die passive NFEs sind“ - der Text der Nr . 5 Anhang II der
EU-Amtshilferichtlinie . Der strukturlose Entwurf wim-
melt von unverständlichen Formulierungen, Doppelun-
gen und Leerplätzen. Unzählige Definitionen sind völlig
sinnfrei: Ein „Neukonto natürlicher Personen“ ist überra-
schend definiert als „ein Neukonto, dessen Inhaber eine
natürliche Person ist“ . Ein „passiver NFE“ ist ein „NFE,
der kein aktiver NFE ist“ .
Offenkundig ist im Bundesfinanzministerium we-
der das vom Bundesjustizministerium herausgegebene
Handbuch der Rechtsförmlichkeit noch die seit 2009 be-
stehende Sprachberatung in den Bundesministerien für
verständliche Gesetze bekannt . Im Vorwort zum Hand-
buch der Rechtsförmlichkeit heißt es mahnend: „Es geht
aber nicht nur darum, dass eine Vorschrift juristisch stim-
mig ist . Wenn sie die Bürgerinnen und Bürger, die Unter-
nehmen und die Rechtsanwender erreichen soll, muss die
Norm auch übersichtlich gestaltet, klar und verständlich
formuliert sein“ . Nichts, aber auch gar nichts davon er-
füllt dieser Entwurf!
Auch scheint das Bundesfinanzministerium nicht zu
wissen, dass Richtlinien und völkerrechtliche Verträge
weder nach ihrer Entstehungsgeschichte, ihrer Struktur
noch nach ihrer Zielgruppe überhaupt dazu geeignet sind,
wörtlich übernommen zu werden . Das nationale Recht
ist den Richtlinien anzupassen und hat völkerrechtliche
Verträge umzusetzen . Verbindlich ist das Ziel, nicht die
Form . So steht es im Vertrag über die Arbeitsweise der
Europäischen Union .
Schon formell ist das Gesetz handwerklich ein Total-
schaden und so miserabel, dass sich die Fehler in unse-
rem Haus nicht mehr beheben lassen .
Ich habe aber auch inhaltliche Bedenken . Als Finanz-
politiker streite ich für maximale Transparenz im Kampf
gegen die Steuerhinterziehung . Als Rechtspolitiker sehe
ich, dass der automatische Datenaustausch Fragen des
Datenschutzes - und damit Grundrechte - vital berührt .
Bei der Unterzeichnung des Abkommens hat die Bun-
desrepublik zwar die Verwendung der Daten für andere
Zwecke als die Besteuerung untersagt und die Zustim-
mung an die Wahrung des Datenschutzes geknüpft . Nur
finden diese richtigen Beschränkungen keinen Nieder-
schlag im Ausführungsgesetz . Mit dem Gesetz werden
Finanzinstitute verpflichtet, Daten - wie zum Beispiel
Namen, Geburtsort, Geburtstag, Steuernummer, Konten-
salden, Zinsen - zu erheben und an das Bundeszentralamt
für Steuern zu übermitteln . Dieses speichert und über-
trägt die Daten automatisch auf Abruf ins Ausland .
Der automatische Austausch von Informationen über
Finanzkonten ist damit die anlasslose Vorratsdatenspei-
cherung im Steuerrecht. Ich bezweifle, dass der Entwurf
der Rechtsprechung des EuGH und des Bundesverfas-
sungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung und zum
automatisierten Kontenabruf gerecht wird . Ich sehe im
Entwurf keine klaren und präzisen Regelungen hinsicht-
lich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der
Transparenz und des Rechtsschutzes . Ich sehe auch keine
Regelungen, die einen wirksamen Schutz personenbezo-
gener Daten vor Missbrauchsrisiken, vor unberechtigtem
Zugang und unberechtigter Nutzung gewährleisten . Ein
Schutz, der bei einer Vielzahl von Unterzeichnerstaaten
mit völlig unzureichendem Datenschutzniveau zwingend
ist .
Abschließend lassen Sie mich erneut für die Abschaf-
fung der Abgeltungssteuer werben . Lieber „25 Prozent
von X, statt 42 Prozent von nix“ ließ der damalige Bun-
desfinanzminister Steinbrück verlauten. Der tragende
Grund für die Abgeltungssteuer war die Angst vor einer
Kapitalflucht ins Ausland. Mit der Umsetzung des Ab-
kommens entfällt dieser Grund . Lassen Sie uns endlich
mehr Steuergerechtigkeit herstellen und Kapitalerträge
in Zukunft wenigstens genauso besteuern wie Arbeits-
einkommen .
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Ein-
führung des automatischen Informationsaustauschs for-
dern wir Grüne im Bundestag seit vielen Jahren . Finanz-
minister Schäuble hat sich solch einem automatischen
Informationsaustausch lange verweigert . Indem er mit
der Schweiz ein auf Anonymität basierendes Steuerab-
kommen aushandelte bewies er, dass ihm nichts an ei-
nem automatischen Informationsaustausch lag . Erst die
rot-grüne Ablehnung dieses Abkommens im Bundesrat
hat den Weg für den automatischen Informationsaus-
tausch frei gemacht . Ohne unseren Einsatz würden wir
heute diesen Gesetzentwurf nicht diskutieren .
Die Einführung des automatischen Informationsaus-
tauschs ist nur ein erster Schritt hin zu einem gerechte-
ren Steuersystem, das Steuerhinterziehung konsequent
unterbindet . Meine Fraktion bringt daher zwei Anträge
zu dem vorliegenden Gesetzentwurf ein, mit denen wir
weitere notwendige Schritte einfordern .
Mit dem ersten Antrag fordern wir die längst überfälli-
ge Abschaffung der Abgeltungsteuer . Von Anfang an war
die Abgeltungsteuer ungerecht und verfassungsrechtlich
zweifelhaft, weil sie Kapitaleinkünfte gegenüber zum
Beispiel Arbeitseinkommen stark privilegiert . Die steu-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 . September 2015 12113
(A) (C)
(B) (D)
erliche Begünstigung von Fremdkapital gegenüber Ei-
genkapital führte zudem zu ökonomischen Verzerrungen
bei der Finanzierung und Investitionstätigkeit von Unter-
nehmen .
Die einzige Begründung für die Abgeltungsteuer war,
dass die deutsche Regierung vermeintlich keine Hand-
habe gegen illegale Kapitalflucht ins Ausland hatte. Die
damalige Bundesregierung kapitulierte und machte den
Steuerflüchtigen das Angebot: Ihr bleibt mit eurem Ver-
mögen in Deutschland, versteuert eure Kapitalerträge,
aber nicht mehr mit bis zu 45 Prozent progressiv, son-
dern anonym und linear mit 25 Prozent . Dieser Steuer-
satz gilt selbst bei Kapitaleinkünften in Millionenhöhe .
Schon die vielen Steuerhinterziehungsskandale wie zum
Beispiel Swiss-Leaks, Commerzbank-Leaks und der
Fall Uli Hoeneß zeigen deutlich, dass diese Rechnung
nie aufging . Auch 25 Prozent sind zu hoch, wenn man
woanders gar keine Steuern zahlt . Mit Einführung des
automatischen Informationsaustauschs mit allen wichti-
gen internationalen Finanzzentren ist die Begründung für
die Abgeltungsteuer endgültig hinfällig . Es besteht eine
Handhabe gegen Steuerhinterziehung .
Im Vergleich zu Arbeitseinkommen liegt der Steuer-
satz bei Kapitaleinkünften durch die Abgeltungsteuer um
bis zu 20 Prozent niedriger . Das verstößt nicht nur gegen
jegliches Gerechtigkeitsempfinden, es verstößt auch ge-
gen den Gleichheitsgrundsatz . Spätestens mit der Einfüh-
rung des automatischen Informationsaustauschs besteht
keine Rechtfertigung mehr für diese steuerliche Begüns-
tigung von Kapitaleinkünften . Die Abgeltungsteuer wird
somit verfassungswidrig . In unserem Antrag fordern wir
daher, dass Kapitaleinkünfte noch in dieser Legislatur-
periode dem progressiven Einkommensteuertarif unter-
worfen werden .
In unserem zweiten Antrag „Transparenz von Kapi-
taleinkommen“ setzen wir uns dafür ein, dass deutsche
Banken verpflichtet werden, sämtliche Kapitalerträge an
die Finanzbehörden zu melden, unabhängig davon, wo
der Konteninhaber ansässig ist . Denn für die Frage der
Transparenz bei Kapitaleinkommen ist eine Unterschei-
dung von ausländischen und inländischen Inhabern deut-
scher Konten nicht gerechtfertigt .
Spätestens wenn die Abgeltungsteuer abgeschafft ist
und Kapitaleinkommen wieder im Rahmen der Einkom-
mensteuer erklärt werden, brauchen die Finanzbehörden
mehr Befugnisse, um die Richtigkeit der Steuererklärun-
gen überprüfen zu können . Die einfachste und gerech-
teste Lösung ist dabei ein automatischer Informations-
austausch zwischen Banken und Finanzbehörden auch
im Inland . Die Meldung sämtlicher Kapitalerträge hätte
zum einen den Vorteil, dass die Banken die Ansässigkeit
der Kunden nicht mehr aufwendig prüfen müssen, wie es
im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen ist .
Zum anderen wäre die Besteuerung der Kapitalerträge
in Deutschland weitestgehend sichergestellt, wenn die
Finanzbehörden automatisch Informationen über die Ka-
pitalerträge erhalten . Bei Arbeitseinkommen ist es selbst-
verständlich, dass die Löhne vom Arbeitgeber an das Fi-
nanzamt gemeldet werden . Wir sehen keinen Grund für
die Ungleichbehandlung von Löhnen und Zinsen – hier
völlige Transparenz, dort völlige Verschwiegenheit . Die
Daten müssen natürlich durch das strikte deutsche Steu-
ergeheimnis geschützt werden, um sicherzustellen, dass
diese Daten nicht für andere Zwecke verwendet oder an
andere Stellen weitergeleitet werden .
In den vergangenen Jahren erlebten wir eine Vielzahl
an Steuerhinterziehungs-Skandalen, die das Verstecken
von Geldern in Steuersümpfen, auf Offshore-Konten
oder in Offshore-Firmen zum Hintergrund hatten . Be-
zeichnend war, dass die Informationen zu den Steuer-
betrügern nicht auf offiziellem Wege zugänglich waren,
sondern zufällig durch Datenlecks an die Öffentlichkeit
gelangten . Dass die Zahl der Selbstanzeigen während der
Berichterstattung über diese Steuerskandale signifikant
gestiegen ist, macht deutlich: Nicht die Anonymität von
Konten oder gar die Begünstigung von Kapitalerträgen
durch eine Abgeltungsteuer führen zu Steuerehrlichkeit
bei Steuerbetrügern, sondern ein hohes Entdeckungsri-
siko . Ein automatischer Informationsaustausch für sämt-
liche Kapitalerträge in Verbindung mit der Abschaffung
der Abgeltungsteuer wird die Entdeckungsgefahr erhö-
hen . Das ist ein großer Fortschritt im Kampf gegen Steu-
erhinterziehung .
Einige offensichtliche Schwächen enthält aber auch
der vorliegende Gesetzentwurf . Ein mit Vorsatz begange-
ner Verstoß gegen die zukünftigen Meldeverpflichtungen
der Banken soll lediglich als Ordnungswidrigkeit gelten,
die mit maximal 5 000 Euro Geldbuße geahndet wird .
Es ist abzusehen, dass von dieser Regelung keine große
Abschreckungswirkung ausgeht . Dass wir in Deutsch-
land kein Unternehmensstrafrecht haben, darf nicht dazu
führen, dass vorsätzlich gegen die Vorschriften handeln-
de Personen nicht strafrechtlich belangt werden . Hier
bedarf es unbedingt einer Klarstellung oder aber einer
Verschärfung der Straf- und Bußgeldvorschriften . An-
dernfalls gleicht diese Regelung eher einer Einladung,
Konteninformationen von zum Beispiel politisch expo-
nierten Personen weiterhin vorsätzlich nicht zu melden .
Auch die Regelung, nach der es gerade die Banken selbst
sind, die die Ansässigkeit der Konteninhaber und Melde-
pflicht prüfen sollen, lässt viel Spielraum für Steuerhin-
terziehung . Bei fehlender Strafandrohung darf vermutet
werden, dass diese Prüfung eher lax ausfällt . Zielführen-
der wäre eine Überprüfung durch die Finanzämter .
Weiterhin dürfen wir natürlich nicht vergessen: Es
ist gut, dass bisher fast 100 Länder beim automatischen
Informationsaustausch mitmachen . Aber das bedeutet
eben auch, dass ungefähr 100 Staaten noch fehlen . Der
automatische Informationsaustausch wirkt umso besser
gegen Steuerhinterziehung, wenn weltweit alle Staaten
mitmachen . Deshalb muss die Bundesregierung dafür
sorgen, dass sich die Zahl der Teilnehmerstaaten weiter
erhöht .
Mit unseren Anträgen wollen wir das deutliche Sig-
nal setzen, dass wir beim internationalen automatischen
Informationsaustausch nicht stehen bleiben dürfen und
auch zu Hause unsere Hausaufgaben machen sollten .
Zusätzlich zur Einführung des automatischen Informati-
onsaustausches ist die Abgeltungsteuer abzuschaffen und
eine Meldepflicht für sämtliche Kapitalerträge unabhän-
gig von der Ansässigkeit der Konteninhaber einzuführen .
Dadurch erfolgt die Besteuerung von Kapitalerträgen
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 September 201512114
(A) (C)
(B) (D)
nicht mehr anonym und steuerbegünstigt, sondern pro-
gressiv nach der tatsächlichen Leistungsfähigkeit .
Dr. Michael Meister, Parl . Staatssekretär beim Bun-
desminister der Finanzen: Die Welt hat sich durch mo-
derne Kommunikationstechnologie maßgeblich gewan-
delt; sie hat sich vernetzt . Damit ist es leichter geworden,
Gelder innerhalb kürzester Zeit auf andere Kontinente zu
verschieben und damit auch vor nationalen Steuerbehör-
den zu verbergen .
Es war daher ein großer Erfolg unserer Politik, als sich
fast genau vor einem Jahr hier in Berlin über 50 Staaten
und Gebiete mit der Unterzeichnung der Mehrseitigen
Vereinbarung zu dem OECD-Standard zu Transparenz
und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungs-
zwecke bekannt und sich entsprechend verpflichtet ha-
ben, diesen umzusetzen . Inzwischen sind es übrigens
schon 61 Staaten und Gebiete und es werden immer mehr .
Der grenzüberschreitende Steuerbetrug und die gren-
züberschreitende Steuerhinterziehung haben die einzel-
nen Staaten in den zurückliegenden Jahren vor erhebli-
che und von den einzelnen Ländern nicht mehr allein zu
bewältigende Herausforderungen gestellt . Steuergerech-
tigkeit und die Gewährleistung der Gleichmäßigkeit der
Besteuerung sind unabdingbare Voraussetzungen für ein
funktionierendes Gemeinwesen und einen handlungsfä-
higen Staat . Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen
den nationalen Steuerbehörden ist daher unerlässlich,
um die ordnungsgemäße Ermittlung der Steuerpflicht
zu gewährleisten und damit internationale Steuerhin-
terziehung zu bekämpfen . Dabei kommt insbesondere
der Schaffung von Transparenz in Steuerangelegenhei-
ten und dem automatischen Informationsaustausch eine
entscheidende Rolle zu . Das ist ein neues wichtiges In-
strument im Bereich der internationalen Amtshilfe . Wir
schaffen hierdurch mehr Transparenz und mehr Fairness
für unsere globalisierte Welt im 21 . Jahrhundert .
Die Bundesregierung wird sich im Rahmen dieses
vorgesehenen Informationsaustauschs weiter dafür ein-
setzen, dass eine möglichst große Anzahl von Staaten an
diesem Informationsaustausch teilnehmen wird . Nur so
ist es möglich, weltweit einen einheitlichen internationa-
len Standard für einen fairen internationalen
Steuerwettbewerb zu schaffen . Steuerhinterziehung
kann letztlich nur auf globaler Ebene wirkungsvoll be-
kämpft werden .
Aufgrund der vorliegenden Mehrseitigen Vereinba-
rung erhalten deutsche Finanzbehörden künftig von den
anderen Unterzeichnerstaaten Informationen, die zur Si-
cherung und dem Erhalt deutschen Steuersubstrats bei-
tragen . Ein erster Informationsaustausch ist bereits in
2017 vorgesehen .
Durch das Vertragsgesetz soll dieses Abkommen die
Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften erhal-
ten .
Die von der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich
geprägte Mehrseitige Vereinbarung zum automatischen
Austausch von Informationen über Finanzkonten ist ein
weiterer wesentlicher Beitrag in unseren Bemühungen
um einen internationalen fairen Steuerwettbewerb, der
eben nicht auf Verzerrungen und mangelnde Transparenz
aufbaut .
Nicht zuletzt unsere Bemühungen im Rahmen des
G20-Prozesses haben dazu geführt, dass es zu einer be-
schleunigten Umsetzung des bei der OECD entwickelten
einheitlichen Common Reporting Standard zum Infor-
mationsaustausch für Besteuerungszwecke gekommen
ist .
Die Bundesregierung wird sich für eine rasche Ent-
wicklung von wirksamen Einzelregelungen auf der
Grundlage der Mehrseitigen Vereinbarung einsetzen .
Hierzu zählt auch der vorliegende eingebrachte Entwurf
eines Gesetzes zum automatischen Austausch von In-
formationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur
Änderung weiterer Gesetze . All diese Gesetze dienen der
konsequenten nationalen Umsetzung der von uns einge-
gangenen völkerrechtlichen Verpflichtung zum interna-
tionalen Informationsaustausch . Hierdurch soll national
gewährleistet werden, dass wir der durch die Zeichnung
der Mehrseitigen Vereinbarung eingegangenen völ-
kerrechtlichen Verpflichtung zum ersten Informations-
austausch ab 2017 nachkommen . Durch dieses Gesetz
werden daher deutsche Finanzinstitute verpflichtet, die
entsprechenden Informationen an das Bundeszentralamt
für Steuern zu übermitteln . Das Bundeszentralamt für
Steuern leitet diese Informationen dann an die Staaten
weiter, die diese Informationen für eigene Steuerzwecke
benötigen .
Ich möchte nicht verhehlen, dass der vorgegebene
Zeitplan sowohl in rechtlicher als auch in technischer
Hinsicht sehr ambitioniert ist . Das Bundesministerium
der Finanzen arbeitet daher in enger Zusammenarbeit
mit dem Bundeszentralamt für Steuern mit Hochdruck an
der rechtzeitigen technischen Implementierung des Stan-
dards . Wir sind davon überzeugt, die vorgegebenen An-
forderungen zeitgerecht umzusetzen . Dies gilt auch für
die Umsetzung durch die von dem vorliegenden Gesetz
verpflichteten Finanzinstitute.
Mit den Gesetzesentwürfen wird der automatische
internationale Informationsaustausch in Steuerangele-
genheiten als effizientes und wirkungsvolles Instrument
der Verwaltungszusammenarbeit in der Bundesrepublik
Deutschland implementiert und stellt einen Pfeiler für
unsere Brücke zu mehr internationaler Steuergerechtig-
keit dar .
Von Beginn an war dabei auch der Schutz der im Rah-
men des automatischen Informationsaustauschs zu über-
mittelnden Daten ein wesentliches Anliegen der Bundes-
regierung . Sowohl bei den Beratungen auf OECD-Ebene
als auch bei der Erstellung des Gesetzentwurfs wurde
dafür Sorge getragen, dass die Sicherheit und der Schutz
dieser personenbezogenen Daten gewährleistet werden .
Die Bundesrepublik Deutschland wird durch die Hinter-
legung einer sehr umfangreichen Erklärung zu Verwen-
dungsbeschränkungen und Datenschutzbestimmungen
gewährleisten, dass Informationen, die ein anderer Staat
von Deutschland erhält, dem gleichen datensicherheits-
rechtlichen Schutz unterliegen, wie Daten die wir von an-
deren Staaten erhalten . Zudem stellt die Erklärung klar,
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 . September 2015 12115
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dass die von der Bundesrepublik Deutschland übersand-
ten Daten nicht für Zwecke verwandt werden dürfen, die
gegen den „Ordre public“ der Bundesrepublik Deutsch-
land verstoßen .
Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Abgeltungsteuer abschaffen)
Ein abschließendes Wort zu dem Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen: Die Bundesregierung ist der
Auffassung, dass eine Evaluierung der Notwendigkeit
der Abgeltungsteuer erst vorgenommen werden sollte,
wenn der internationale Informationsaustausch über Fi-
nanzkonten etabliert ist und wirksam umgesetzt wurde .
Zieldatum für die Umsetzung des automatischen Infor-
mationsaustausches ist 2017 . Die Frage der Evaluierung
der Abgeltungsteuer stellt sich vor diesem Hintergrund
derzeit nicht .“
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des von der Bundesregierung einge-
brachten Entwurfs eines Vierzehnten Gesetzes zur
Änderung des Atomgesetzes
(Tagesordnungspunkt 20)
Steffen Kanitz (CDU/CSU): Mir ist wichtig, dass wir
in Deutschland eine tragfähige und verantwortungsvolle
Gesamtstrategie der nuklearen Entsorgung entwickeln .
Dafür müssen wir in Sachen sichere Endlagerung in
Deutschland endlich weiterkommen . Alles andere wäre
weder im Sinne der Sicherheit noch im Sinne der Wirt-
schaftlichkeit und damit auch nicht im Sinne der jungen
Generation. Beide Prinzipien finden sich übrigens im
Standortauswahlgesetz . Wir täten gut daran, diese zu be-
herzigen .
Die nationale Entsorgungsstrategie im Nuklearbe-
reich wird maßgeblich von den Empfehlungen der End-
lagerkommission mitbestimmt, die diesem Parlament bis
Mitte 2016 ihren Abschlussbericht vorlegen wird . Denn
das Nationale Entsorgungsprogramm steht explizit unter
Revisionsvorbehalt der Ergebnisse dieser Kommission .
Um das Ziel eines tragfähigen Gesamtkonzeptes zu
erreichen, muss die Endlagerkommission ihren Arbeits-
auftrag stringent und pünktlich abarbeiten . Aber die End-
lagerkommission ist eben nur ein Meilenstein auf dem
Weg zu einer erfolgreichen Gesamt-Entsorgungsstrate-
gie .
In der Öffentlichkeit, Wirtschaft und Politik wird
derzeit im Nuklearbereich nicht nur die Arbeit der End-
lagerkommission diskutiert, sondern auch Stresstests,
Rückstellungen, Unternehmensabspaltungen, mögliche
Atomstiftungen und zuletzt insbesondere ein mögliches
Nachhaftungsgesetz . Leider geht in der öffentlichen De-
batte dabei vieles durcheinander .
Mein Appell ist: Lassen Sie uns die verschiedenen
Prozesse im Nuklearbereich miteinander denken: Wenn
wir es ernst meinen mit einem vernünftigen Gesamtkon-
zept für den Ausstieg aus der Kernenergie, dann müssen
wir systematisch vorgehen und nicht das Pferd von hin-
ten aufzäumen . Es gibt offene Fragen, die wir zügig und
in der richtigen Reihenfolge klären müssen .
Um diese noch offenen Fragen zu klären haben wir
drei Prozesse in Gang gebracht:
Erstens . Wir haben die noch laufende Endlagerkom-
mission eingerichtet, die bis Mitte 2016 Empfehlungen
für das Verfahren einer neuen Endlagersuche formulieren
wird . Das ist auch für die Frage eines Nachhaftungsge-
setzes relevant . Denn von dem noch festzulegenden Ver-
fahren wird auch der Kostenrahmen der Endlagersuche
abhängen . Dieser hängt maßgeblich von der Frage ab,
wie viele potenzielle Endlagerstandorte erkundet werden
sollen . Erst wenn der Kostenrahmen feststeht, wird man
wirklich beurteilen können, ob die 39 Milliarden Euro
an Rückstellungen, die die Kernkraftwerkbetreiber bis-
her gebildet haben, ausreichen werden . Solange wir das
nicht wissen, können wir auch nicht mit dem Finger auf
die Unternehmen zeigen und kritisieren, dass die Rück-
stellungen nicht ausreichen . Das macht für mich keinen
Sinn und ist auch nicht zielführend . Ob die 39 Milliarden
ausreichen, kann zurzeit keiner sagen .
Auch Zeitungsberichte zu aktuellen Prognosen von
Wirtschaftsprüfern würde ich mit Vorsicht genießen . Die
Wirtschaftsprüfer haben offenbar mit einem negativen
Realzins gerechnet, was dazu führt, dass die notwendi-
gen Rückstellungen finanzmathematisch ins unendliche
steigen . Dieses Szenario ist völlig unrealistisch .
Interessant finde ich, dass die Opposition vor wenigen
Jahren noch lautstark kritisiert hat, dass die Kernkraft-
werksbetreiber zu HOHE Rückstellungen in ihre Bücher
geschrieben hätten mit dem Ziel, Steuern zu sparen . Sie
müssen sich schon auf eine Argumentationslinie einigen,
wenn Sie glaubwürdig sein möchten .
Deutsche Konzerne sind dafür bekannt, dass sie mit
einem konservativen Realzins von nur einem Prozent
rechnen, ganz im Gegensatz zu vielen anderen Ländern .
Ich sehe uns als Politik in der Pflicht, anhand der
Empfehlungen der Endlagerkommission den betroffenen
KKW-Betreibern Planungssicherheit zu gewähren . Das
erreichen wir, indem das vorgeschriebene Verfahren zur
Endlagersuche mit einem Kosten- und Terminplan bele-
gen, der dann den KKW-Betreibern vorzugeben ist .
Bis dahin gilt es, den Arbeitsergebnissen der Endla-
gerkommission nicht durch ein Haftungsgesetz vorzu-
greifen, sondern die Robustheit der bestehenden Rück-
stellungen zu prüfen und diese in einem sinnvollen
Modell zu sichern . Genau zu diesem Zweck haben wir
neben der Endlagerkommission zwei weitere Prozesse in
Gang gesetzt:
Zweitens . Wir haben die noch laufenden Stresstests
eingeführt, die Aufschluss über den Status Quo der vor-
handenen Rückstellungen und deren Robustheit geben
sollen. Ein offizielles Ergebnis liegt uns nicht vor.
Drittens . Zusätzlich soll eine Rückstellungskommis-
sion eingerichtet werden, die die verschiedenen Modelle
zur Sicherung der Rückstellungen diskutiert und Emp-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 September 201512116
(A) (C)
(B) (D)
fehlungen erarbeitet – Stichwort öffentlich-rechtliche
Stiftung oder Fondsmodell . Ich würde es sehr begrüßen,
wenn diese Kommission zeitnah ihre Arbeit aufnähme .
Als Blaupause für eine öffentlich-rechtliche Stiftung
im Entsorgungsbereich wird häufig die RAG-Stiftung
für Ewigkeitslasten genannt . Die RAG-Stiftung ist eine
in der deutschen Wirtschaft einzigartige Konstruktion
zur Übernahme von langfristiger Verantwortung für die
Ära nach dem Steinkohlebergbau; ein Modell das funk-
tioniert .
Die Herausforderung ist dort eine ähnliche, wie die
Unsere, sowohl mit Blick auf den Zeitfaktor, als auch vor
dem Hintergrund der Tragweite der Aufgabe .
Die RAG-Stiftung finanziert sich durch ihre Anteile
an den Gewinnen der abgespalteten RAG-Nachfolge-
konzerne – Evonik und Vivawest –, die ihre Profitabilität
u .a . durch Unternehmensbeteiligen dynamisch steigern
und auf diese Weise hohe Erträge erwirtschaften . Wir
sprechen jährlich etwa 330 Millionen Euro, um mal eine
Hausnummer zu nennen . Wenn man das Stiftungsver-
mögen stattdessen langfristig in Staatsanleihen anlegte,
käme man angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase auf
eine Wertsteigerung von gerade einmal 1,5 Prozent, das
ist weniger als die Inflation und käme somit einem Wer-
teverlust gleich .
Zudem hat die RAG-Stiftung einen sozialverträgli-
chen Anpassungsprozess des Bergbaus ermöglicht, den
auch wir anstreben sollten . Bisher wurde kein Bergbau-
mitarbeiter frühzeitig entlassen, und alles deutet darauf
hin, dass dies bis zum endgültigen Ausstieg aus dem Ber-
gbau im Jahr 2018 so bleiben wird . Das sollte auch unser
Leitmotiv sein .
Wenn es um das Lieblingsthema der Opposition – ei-
nen externen Fonds mit unbegrenzter Nachschusspflicht
der Konzerne – geht, dann kann ich nur den Kopf schüt-
teln und mahnen: Haftung und Kontrolle müssen schon
zusammengehören . Wenn öffentlicher Fonds, dann muss
die Haftung und die Verantwortung für vernünftige Ren-
diten auch dort liegen . Sonst schlachten Sie die Kuh, die
Sie melken wollen, liebe Kollegen von der Opposition .
Vor dem Hintergrund der laufenden Prozesse im Be-
reich der nuklearen Entsorgung – Endlagerkommission,
Stresstests, Rückstellungskommission – ist es derzeit
wenig sinnvoll, ein Haftungsgesetz zu verabschieden .
Übrigens wäre ein solches Gesetz im sonstigen Gesell-
schaftsrecht ohne Beispiel .
Unabhängig von rechtlichen Fragen, sehe ich aber
noch eine ganz andere Gefahr: nämlich dass ein solches
Gesetz zum Startschuss für die Deindustrialisierung unse-
res Landes wird . Eine zeitlich und inhaltlich unbegrenzte
Haftung kann nicht verhältnismäßig sein und entfaltet
eine gefährliche Signalwirkung für andere, risikobehaf-
tete Branchen . Heute wollen Sie ein Einzelfallgesetz für
die Energieversorgungsunternehmen und morgen disku-
tieren wir über weitere Branchen mit langfristigen Risi-
ken – ein verheerendes Signal für den Industriestandort
Deutschland! Das Nachhaftungsgesetz geht von der ver-
fassungsrechtlich unzutreffenden Prämisse aus, die EVU
hätten alles zu bezahlen, was der Staat für gesellschafts-
politisch wünschenswert hält . Das ist ein Irrglaube!
Als Mitglied der Endlagerkommission liegt mir de-
ren Arbeit besonders am Herzen . Daher erlauben Sie
mir noch eine kurze Bemerkung: In den letzten Wochen
ging das Thema Asseabfälle und die Frage, ob diese in
der Endlagerkommission auch behandelt werden sol-
len, durch die Presse . Und damit verbunden kamen vie-
le besorgte Fragen, ob denn der gesetzte Zeitrahmen bis
Mitte 2016 dann noch einzuhalten sei . Dazu möchte ich
sagen:
Wir werden das Thema „Wohin mit den Asse-Abfäl-
len“ in der Kommission bearbeiten und aufzeigen, wel-
che Auswirkungen diese Abfälle auf ein Endlager für
insbesondere hochradioaktive Abfälle hätten . Und laut
unseres Vorsitzenden der entsprechenden Arbeitsgruppe
ist das bis Mitte 2016 auch leistbar .
Klar muss aber auch sein, dass der Schwerpunkt un-
serer Arbeit der Kriterienkatalog für ein HAW-Endlager
bleibt . Denn wir haben den Auftrag, einen robusten Weg
zur Lösung der Endlagerfrage in Deutschland zu finden.
Sollte sich der Zeitplan zur Rückholung der Abfälle aus
der Asse verzögern, dann muss das HAW-Endlager trotz-
dem unabhängig davon geplant und umgesetzt werden
können . Alles andere wäre verantwortungslos .
In diesem Sinne werde ich mich weiter für ein konst-
ruktives und wissenschaftsbasiertes Ergebnis der Endla-
gerkommission einsetzen .
Florian Oßner (CDU/CSU): Mit dem vorliegenden
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des
Atomgesetzes kommt die Bundesrepublik Deutschland
nicht nur ihren vertraglichen Verpflichtungen nach, die
Richtlinie 2011/70/Euratom in nationales Recht um-
zusetzen, sondern es wird mit dem hierdurch erstellten
Nationalen Entsorgungsprogramm auch eine unschätzbar
nützliche Übersicht geschaffen .
Für die Bewältigung der Jahrhundertaufgabe einer si-
cheren Einlagerung des radioaktiven Abfalls bietet das
Nationale Entsorgungsprogramm ein Verzeichnis, das
uns ermöglicht, den nötigen Umfang von Endlagern für
Atomabfälle besser einschätzen zu können . Alle derzei-
tigen und zukünftig noch anfallenden radioaktiven Ab-
fallarten sind hier ebenso aufgelistet wie der Zeitumfang
und die Prognose der zu erwartenden Kosten . Über diese
Anpassung im Atomgesetz durch die Einführung der Pa-
ragrafen 2 c und 2 d sowie 9 h und 9 i werden weitere
Vorgaben der Richtlinie 2011/70/Euratom in bundes-
deutsches Recht umgesetzt . Bereits mit dem Standor-
tauswahlgesetz haben wir 2013 zentrale Vorgaben dieser
EU-Richtlinie in Angriff genommen .
Wir sind bei der durch das Standortauswahlgesetz
vorgegeben Aufgabe, Kriterien und Verfahren für die
Endlagerung von insbesondere hoch radioaktiven Abfall-
stoffen zu erarbeiten, auch schon ein gutes Stück voran-
gekommen . So haben wir in der Kommission Lagerung
hoch radioaktiver Abfallstoffe, der sogenannten „Endla-
gerkommission“, als eines der zentralen Elemente des
Standortauswahlgesetzes beispielsweise erste Grundla-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 . September 2015 12117
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(B) (D)
gen für eine mögliche Behördenstruktur der Endlagerung
skizziert . Ziel muss eine klare und vernünftige Struktur
sein, die im Einklang mit den EU-Vorgaben steht . So
sollte die Regulierung und der Betrieb der Endlagerung
in einer Bundesbehörde und einer Gesellschaft getrennt
voneinander organisiert werden, die unter der Aufsicht
unterschiedlicher Bundesministerien stehen .
Doch verdeutlicht uns das Nationale Entsorgungspro-
gramm auch, dass die Endlagerkommission noch weitere
komplexe Fragen zu beantworten hat . Uns wird ausdrück-
lich vor Augen geführt, dass wir sowohl hoch radioaktive
als auch schwach- und mittelradioaktive Abfallstoffe zu
entsorgen haben . Obwohl mit dem Schacht Konrad vor-
aussichtlich 2022 ein Endlager für die schwach- und mit-
telradioaktiven Abfälle für 303 000 Kubikmeter in Be-
trieb gehen wird, bleibt zu klären, was beispielsweise mit
den im Nationalen Entsorgungsprogramm aufgeführten
47 000 Kubikmetern schwach- und mittelradioaktivem
Abfall aus der Schachtanalage Asse II geschehen soll .
Doch darf uns dieser Aspekt nicht daran hindern,
im vorgesehenen gesetzlichen Zeitrahmen der Endla-
gerkommissionsarbeit bis zum 30 . Juni 2016 einen Ab-
schlussbericht zu erstellen . In diesem Bericht sollten wir
ein Verfahren für die Suche nach einem Endlager mit
Schwerpunkt hoch radioaktive Abfälle entwickeln . Die
Verfahrensentwicklung für die Endlagersuche der ande-
ren Abfallarten könnte beispielsweise im Anschluss er-
folgen .
Wir müssen uns der Verantwortung für zukünftige Ge-
nerationen bewusst sein . Verschiebungen oder Verzöge-
rungen verunsichern und tragen massiv zum Unverständ-
nis innerhalb der Bevölkerung bei .
Daher ist die Einhaltung der Zeitvorgabe ein klares
Zeichen an die Menschen, dass wir das Thema ernst neh-
men und pragmatische Lösungsvorschläge zügig erarbei-
ten .
Gerade für die Bürgerinnen und Bürger an den
Standorten der Kernkraftwerke ist es wichtig, zu er-
fahren, dass und wann sie mit einem Endlager rechnen
können . Schließlich lagern bei ihnen die abgebrannten
Brennelemente aus den Kernkraftwerken in den dorti-
gen Zwischenlagern . Zudem muss der Rückbau stillge-
legter Anlagen zur „grünen Wiese“ schnellstmöglich in
Angriff genommen werden, um die vor Ort vorhandene
Fachkräftekapazität zu nutzen . Durch die Vorgaben des
Standortauswahlgesetzes werden jetzt auch noch 26 Cas-
tor-Behälter mit hoch radioaktivem Abfall aus den Wie-
deraufbereitungsanlagen La Hague und Sellafield in vier
der Kernkraftwerk-Standorte verbracht .
Damit die möglichen Zwischenlagerstandorte sich
nicht schleichend in Endlager verwandeln, ist es mehr als
notwendig, die vorgegeben zeitlichen Fristen im Stand-
ortauswahlgesetz einzuhalten . In der Frage der Casto-
ren-Rückführung müssen auch die betroffenen Länder
und Standortgemeinden rechtzeitig einbezogen werden .
So schaffen wir gegenüber den Betroffenen Vertrauen
und können gleichzeitig transparente Verfahren der Öf-
fentlichkeitsbeteiligung anwenden .
Vertrauen und Glaubwürdigkeit sollten wir bei der
Ausarbeitung von Kriterien auch in Bezug auf die Stand-
orte beachten . Es gilt, dass kein infrage kommender mög-
licher Standort vorab ausgeschlossen wird . Die besonde-
re Geschichte des Erkundungsbergwerks in Gorleben in
diesem Zusammenhang ist mir bewusst . Doch heißt das
nicht, dass dieser Standort per se ausscheidet . Das Stand-
ortauswahlgesetz spricht hier in Paragraf 29 eine klare
Sprache . Das Bundesamt für Strahlenschutz als zustän-
dige Bundesbehörde ist daher gefordert, alle rechtlichen,
bergmännischen und technisch erforderlichen Maßnah-
men zu veranlassen, dass das Grubengebäude in Gorle-
ben für eine mögliche Erkundung offen bleibt .
Das Nationale Entsorgungsprogramm führt auch die
Menge der Abfälle durch Forschungsreaktoren wie zum
Beispiel in München/Garching auf . Diese Tatsache sollte
uns jedoch nicht dazu veranlassen, ein generelles Export-
verbot von hoch radioaktiven Abfällen in der Debatte um
die Endlagersuche zu fordern, das auch entsprechende
Abfälle aus Forschungsreaktoren betreffen würde . Es
gilt, die Grundlagenforschung weiterhin aufrechtzuerhal-
ten, um weitere Entwicklungen in der Nuklearmedizin,
der Radiologie sowie bei Krebsbehandlungen zu ermög-
lichen . Gerade im Hinblick auf die Spitzenstellung des
Forschungsstandorts Deutschland sollten wir Augenmaß
walten lassen und nicht kopflos unsere Zukunft verspie-
len . Das Nationale Entsorgungsprogramm darf hier nicht
als Begründung für ein komplettes Exportverbot von ab-
gebrannten Brennelementen zweckentfremdet werden,
weil man unzutreffend befürchtet, über die Beibehaltung
der Atomforschung eine Hintertür für den Wiedereinstieg
in die friedliche Nutzung der Kernenergie offen zu hal-
ten .
Für die nun beginnende Behandlung im Umweltaus-
schuss fordere ich ein, dass das Nationale Entsorgungs-
programm entsprechend sachlich behandelt wird und
nicht im parteipolitischen Streit für einseitige Sichtwei-
sen auf das Thema Endlagerung missbraucht wird . Die
konsensorientierte Arbeitsweise in der Endlagerkommis-
sion könnte bei diesem sensiblen Thema auch beispielge-
bend für die Behandlung in den beteiligten Ausschüssen
sein .
Hiltrud Lotze (SPD): uns liegt der Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur 14 . Novelle des Atomgesetzes
vor . Damit soll eine EU-Richtlinie in nationales Recht
umgesetzt werden . Für uns in der Legislative ein an sich
normaler, ja manchmal schon routinemäßiger Vorgang .
Aber es lohnt, wie immer, eine intensive Beschäftigung
mit dem Inhalt und Vorgang .
Die EU-Richtlinie 2011/70/Euratom, die nun in wei-
teren Teilen in unser Recht aufgenommen wird, ist inso-
fern sehr bemerkenswert, weil sie die Grundlage für ganz
Europa bildet . Sie setzt den Rahmen dafür, wie wir hier
in Zukunft mit den Folgen der Atomwirtschaft umgehen
wollen .
Es ist eine Gemeinschaftsanstrengung, und das Ziel
ist, vergleichbare Bedingungen in ganz Europa zu schaf-
fen . Auf dieser Gemeinsamkeit basiert Europa, auch
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 September 201512118
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wenn es sich in der Flüchtlingsfrage gerade anders dar-
stellt, leider .
In Fragen des Umgangs mit dem Atommüll jedenfalls
sind wir ein gutes Stück weiter . Künftige Generationen
sollen sich darauf verlassen können, dass in allen Län-
dern nach den gleichen Rahmenbedingungen mit dem
Müll verfahren wird .
Der erste große Schritt, die europäische Norm in nati-
onales Recht umzusetzen, ist mit dem Standortauswahl-
gesetz vom 23 . Juli 2013 gegangen worden .
Einen weiteren Schritt stellt nun die 14 . Novelle des
Atomgesetztes dar, wobei der wichtigste Teil die Regeln
für die Erstellung eines Nationalen Entsorgungspro-
gramms festlegt .
Das Nationale Entsorgungsprogramm – kurz NaPro –
ist im August endgültig vom Kabinett verabschiedet wor-
den, und zwar schon nach den Leitlinien, die wir jetzt erst
ins Gesetz aufnehmen wollen .
Jetzt zeigt sich auch, wie entscheidend es ist, dass das
NaPro explizit unter Vorbehalt der Ergebnisse der End-
lager-Suchkommission steht – und nicht umgekehrt, wie
von den Linken gefordert .
In der letzten Woche vor der Sommerpause haben wir
den Antrag der Linken debattiert, in dem gefordert wird,
den Auftrag der Endlagerkommission dem Nationalen
Entsorgungsprogramm anzupassen .
Nun hat das federführende Umweltministerium, ab-
weichend von den ersten Entwürfen, ein gemeinsames
Lager vorgeschlagen für die Endlagerung von schwach-
und mittelradioaktivem Müll, insbesondere dem Müll,
der aus der Asse herausgeholt werden soll . Ein höchst
umstrittener Vorschlag, der zahlreiche Konsequenzen mit
sich bringt .
In der Endlagerkommission gab es folgerichtig heftige
Debatten über den Umfang des Auftrags der Kommis-
sion, über das Ziel und den Zeitplan . Denn laut Gesetz
dient die Kommission der Kriterienfestlegung für die
Suche nach einem Lager für „insbesondere“ hoch radi-
oaktiven Müll . Einige Mitglieder legten den Begriff „ins-
besondere“ so aus, dass definitiv ein Endlager nur für den
hochradioaktiven Müll gesucht werden soll .
Wären wir dem Antrag der Linken gefolgt – ich er-
innere: den Auftrag der Endlagerkommission dem Na-
tionalen Entsorgungsprogramm anzupassen – hätte die
Kommission wieder bei Null anfangen müssen . Denn:
Ob man einen Standort und eine geologische Formati-
on für 30 000 Kubikmeter hochradioaktiven Müll sucht
oder für zusätzlich 300 000 Kubikmeter schwach- und
mittelradioaktiven Müll, das macht einen erheblichen
Unterschied .
Auch ich bin alarmiert, wenn ich lese, dass bei einem
möglicherweise so riesigen Kombilager eigentlich nur
noch eine geologische Formation in Frage kommt, näm-
lich Salz .
Mit dem Nationalen Entsorgungsprogramm hat die
Bundesregierung eine offene und ehrliche Bestandsauf-
nahme des vorhandenen und noch anfallenden Mülls ge-
macht .
Und ich werbe dafür, dass wir jetzt auch so weiterma-
chen: offen und ehrlich, ohne Vorfestlegungen . Denn nur
dann können wir letztlich zu einer Endlagersuche kom-
men, die möglichst breit akzeptiert wird .
Ich meine, es ist der richtige Weg, wenn die Kommis-
sion weiterhin insbesondere die Kriterien für die Endla-
gerung hochradioaktiven Mülls erarbeitet, gleichzeitig
aber in einem Kapitel des Endberichts auf die Implikati-
onen eines möglichen Kombilagers eingeht .
Ob wir, angesichts dieser veränderten Situation, mehr
Zeit für die Endlagerkommission benötigen oder die
Kommission womöglich nur eine Art Zwischenbericht
abliefern kann, müssen wir hier noch einmal intensiv de-
battieren .
Diese Debatte heute ist aber auch ein guter Anlass,
um hier einmal explizit unseren Ministern Barbara
Hendricks und Sigmar Gabriel zu danken, denn es be-
wegt sich unter ihrer Verantwortung so vieles mehr in
und um die Frage des Atommülls als in vielen, vielen
Jahren vorher . Sigmar Gabriel hat sich ausdrücklich der
Frage angenommen, ob und wie die Atomkonzerne ihren
Verpflichtungen auch in Zukunft gerecht werden können
und wie wir vermeiden, dass die Allgemeinheit auf den
Kosten sitzen bleibt, nachdem die Konzerne die Gewinne
eingestrichen haben .
Barbara Hendricks hat nicht nur für eine ehrliche Bi-
lanz des vorhandenen Atommülls gesorgt, sondern auch
dafür, dass sich wieder Vertrauen in diesen Fragen bilden
kann .
Mit der 14 . Atomrechtsnovelle gehen wir weiter den
richtigen Weg, um die Bürden der verfehlten Atompoli-
tik der Vergangenheit für die künftigen Generationen so
klein wie möglich zu halten .
Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Schon wieder
Atommüll – und das Thema wird der Republik noch
viele Jahre erhalten bleiben . Direkt vor der Sommerpau-
se hat der Bundestag bereits über das neue „Nationale
Entsorgungsprogramm“ diskutiert . Auf Anforderung der
EU hat die Bundesregierung einen Plan erstellt, in dem
sie über die immer noch wachsenden Atommüllberge
und was sie damit vorhat, berichtet . Und jetzt muss mit
der 14 . Atomgesetznovelle der Rechtsrahmen für diesen
Atommüllbericht geschaffen werden .
Fast 70 000 Menschen, Initiativen und auch Kommu-
nen haben zum Bericht des Nationalen Entsorgungspro-
gramms (NaPro) Einsprüche erhoben . Die Öffentlichkeit
schaut also hin, wenn es um Atommüll und die mit seiner
Lagerung verbundenen Risiken geht . Das ist gut so, und
der Bundestag ist gut beraten, sich mit diesen Einsprü-
chen intensiv zu befassen .
Auch deswegen hat Die Linke schon vor den Sommer-
ferien einen Antrag zum NaPro-Bericht und zur Kritik
daran in den Bundestag eingebracht, und es dürfte sinn-
voll sein, den Bericht im Zusammenhang mit der Ge-
setzesnovelle hier im Bundestag weiter zu diskutieren .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 . September 2015 12119
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Hier mal eben schnell die ATG-Novelle durchzuziehen
und dann den Deckel drauf zu setzen, wäre kein gutes
Signal für den angeblichen Neustart beim Umgang mit
Atommüll, bei dem doch ein gesellschaftlicher Konsens
angestrebt wird .
Wir Linken fordern beim Umgang mit den radioak-
tiven Abfällen mehr Transparenz und Ehrlichkeit . Der
Bericht hat dazu durchaus einige positive Ansätze, die
wir ausdrücklich begrüßen . Aber wir sehen auch die er-
heblichen Mängel im Nationalen Entsorgungsprogramm .
An dieser Stelle nur zwei Hinweise, wo aus unserer Sicht
nachzubessern ist:
An diversen Standorten sind in den letzten Jahren ver-
rostete Atommüllfässer gefunden worden, in Brunsbüttel
und in Karlsruhe zum Beispiel . Von diesen Problemen
wird im Bericht mit keiner Silbe gesprochen, und es ist
nicht gut, wenn diese Wirklichkeit beim Umgang mit
Atommüll einfach nicht genannt wird .
Der Bericht spricht ferner von einem Eingangslager
für Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll .
Dieses Lager soll dort neu gebaut werden, wo irgend-
wann mal ein „Endlager“ für diesen Müll entstehen soll .
Doch der Bericht schweigt darüber, dass dort die enorme
Menge von bis zu 500 Castoren mit hochgefährlichem
Atommüll oberirdisch gelagert werden soll und dass das
für Jahrzehnte so sein wird . Diese Information fehlt völ-
lig, und damit wird ein ganz wichtiger Aspekt im Grun-
de unter den Tisch gefegt . Für Insider ist das völlig klar:
Dieses neue Eingangslager ist von zentraler Bedeutung .
Nur kann das niemand erkennen, der den Bericht als ge-
bildeter Laie liest .
Deswegen braucht es nach Auffassung der Linken –
und das ist in der jetzt anstehenden Beratung über die
14 . ATG-Novelle dann zu klären und gesetzlich umzu-
setzen – klare und ehrliche Anforderungen, wie solche
NaPro-Berichte erstellt werden . Ein solcher Bericht muss
auch die Probleme beim Umgang mit dem Atommüll be-
nennen, er sollte die möglichen Alternativen nennen und
auch die Abwägungen beschreiben, warum die eine oder
andere Variante am Ende vorgeschlagen wird . Das würde
die Qualität und die Ehrlichkeit eines solchen Berichts
deutlich verbessern .
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Der Nationale Entsorgungsplan, um den es bei der
14 . AtG-Novelle geht, steht unter Revisionsvorbehalt .
Die Endlager-Kommission hat das Recht, ihn durch ihre
Empfehlungen zu verändern, und das ist gut so . Denn in
der Kommission werden die Dinge – anders als in Aus-
schüssen und Plenum mit den eng begrenzten Redezeiten
für die Opposition – zwischen allen Beteiligten ausdis-
kutiert .
Die Grundausrichtung des NaPro ist positiv: das Be-
kenntnis zur Inlandsentsorgung, die erstmalige Benen-
nung der Abfälle aus der Urananreicherung in Gronau
als Atommüll . Doch dieser Grundausrichtung fehlt die
klare Konsequenz . Das Bekenntnis zur Inlandsentsor-
gung endet an den Forschungsreaktoren . Und der Er-
kenntnis, dass Urantails Atommüll sind, folgt nicht die
Konsequenz, die Menge des Atommülls festzulegen, in-
dem gemäß dem Atomausstieg ein Abschaltdatum für die
Urananreicherungsanlage in Gronau verfügt wird .
Nein, Urenco soll unbegrenzt weiter Uran anreichern
und unbegrenzt Atommüll produzieren dürfen . Das macht
diesen Atommüll innerhalb der Aufgabe, die BMUB mit
dem NaPro an die Endlager-Kommission weiterreicht, zu
einem unberechenbaren Faktor . Das Umweltministerium
weiß, dass es für die Suche nach einem Endlager Zahlen
nennen muss . Für die Urantails nennt es 100 000 m³ . Die-
se Zahl ist logischerweise völlig gegriffen . So unseriös
kann die Endlager-Kommission nicht arbeiten .
Es wäre eine gute Gelegenheit, Frau Ministerin, die
Lücke im Atomausstieg, die die beiden Atomfabriken in
Deutschland bilden – die Urananreicherung in Gronau,
die Brennelementefabrik in Lingen – zu schließen . Bun-
destag und Bundesregierung sollten das Ziel ins Auge
fassen, die Atomfabriken in Deutschland abzuschalten,
um den Atomausstieg voranzubringen und eine gelingen-
de Endlagersuche zu ermöglichen .
Der vorgelegte Nationale Entsorgungsplan und die
entsprechende 14 . Atomgesetz-Novelle, über die wir heu-
te beraten, weist eine entscheidende Veränderung zum
ursprünglichen Entwurf auf: Sowohl die Urenco-Abfälle
wie auch die Asse-Abfälle nach geglückter Rückholung
sollen nicht mehr für das Endlager Schacht Konrad vor-
gesehen werden, sondern es soll prioritär geprüft werden,
ob diese Abfälle auch im noch zu findenden Standort des
Endlagers für hochradioaktiven Atommüll eingelagert
werden können . Darüber soll die Endlager-Kommission
beraten und eine Empfehlung abgeben . BMUB reagiert
hier auf über 70 000 Einwendungen aus der Bevölke-
rung, die sich gegen den ursprünglichen Plan verwahren .
Ich finde diese Reaktion richtig. Schacht Konrad ist
in der Bevölkerung nach wie vor umstritten, es fand kein
vergleichendes Auswahlverfahren statt, das Endlager
entspricht bei Inbetriebnahme nicht dem Stand von Wis-
senschaft und Technik, wenn es nicht in einem neuen An-
lauf auf diesen gebracht wird. Im NaPro findet sich dazu
allerdings keine Absichtserklärung, sondern ganz im
Gegenteil der Hinweis, dass der Stand von Wissenschaft
und Technik laut Planfeststellungsbeschluss erst zum
Betriebsende hin nachgewiesen sein muss . Frau Minis-
terin, so machen Sie den Menschen um Schacht Konrad
das Leben mit dem Endlager zusätzlich schwer . Schacht
Konrad muss vor der Einlagerung von Atommüll auf den
Stand von Wissenschaft und Technik gebracht werden .
Hier haben Sie noch nachzuarbeiten . Gleichwohl be-
grüße ich, dass Sie der Bevölkerung um Schacht Konrad
nicht auch noch zumuten wollen, sich mit der Einlage-
rung von doppelt so viel Atommüll wie die Genehmi-
gung bisher vorsieht konfrontiert zu sehen .
Die Arbeit der Endlager-Kommission wird durch die
neue Aufgabe erheblich erschwert . Niemand kann heu-
te sagen, wie die Asse-Abfälle genau zusammengesetzt
sind und wieviel kontaminiertes Salz mit zu entsorgen
sein wird . Das macht es mindestens schwer – einige
Kommissionsmitglieder sagen: unmöglich – Sicherheits-
kriterien für das Endlager zu erstellen . Klar ist dagegen
heute schon, dass Wechselwirkungen zwischen Wärme
entwickelnden bzw . hochradioaktiven und nicht Wärme,
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 124 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 24 September 201512120
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dafür aber Gas entwickelnden schwach- und mittelradi-
oaktiven Abfällen verhindert werden müssen . Das heißt,
die Abfälle werden in zwei klar voneinander getrenn-
te Endlager eingelagert werden müssen, was an einem
Standort entweder ein Wirtsgestein von besonders großer
Mächtigkeit erfordert oder zwei eventuell übereinander
liegende günstige Wirtsgesteine . Die Zahl geeigneter
Standorte wird sich definitiv drastisch verringern.
Wir nehmen uns der neuen Aufgabe in der Kommissi-
on, an ohne zu wissen, ob wir sie lösen können . Vielleicht
können wir zum Ende unserer Tätigkeit im Juni 2016 nur
einen Zwischenbericht abgeben, vielleicht müssen wir
sagen, dass eine Suche nach einem gemeinsamen Stand-
ort für diese unterschiedlichen Abfälle in überschaubarer
Zeit aussichtslos ist . Klar muss aber für alle Kommissi-
onsmitglieder sein, dass wir die Gesamtgemengelage in
den Blick nehmen müssen . Sich mit einer Art Tunnelblick
auf die hochradioaktiven Abfälle zu konzentrieren, weil
die Verfahrensentwicklung dann immer noch schwer ge-
nug, aber einfacher ist, das füllt die Verantwortung nicht
aus, die Bundestag und Bundesrat der Kommission über-
tragen haben .
Letzter Punkt: große Kritik an der laut NaPro beab-
sichtigten Errichtung eines Eingangslagers mit der ersten
Teilgenehmigung des Endlagers . Liebe Frau Ministerin,
wenn man mit dem A . . . wieder einreißen will, was man
mit den Händen aufgebaut hat, dann errichtet man nach
einer langen ergebnisoffenen transparenten und parti-
zipativen Endlagersuche ein Eingangslager am Endla-
ger-Standort, bevor es genehmigt ist . So landet man am
Ende dann doch wieder beim Prinzip Gorleben . Ich weiß,
dass wir mit den Zwischenlagern in schweres Wasser
kommen, weil wir aus allen Genehmigungen rauslaufen .
Das heilen wir aber damit nicht . Über die Zwischenla-
ger-Situation müssen wir uns gesondert Gedanken ma-
chen . Die Endlagersuche darf nicht am Ende durch un-
angemessenes Faktenschaffen desavouiert werden . Da
dürfen Sie, Frau Ministerin, mit unserem erbitterten Wi-
derstand rechnen .
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124. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 3 Regierungserklärung zum Informellen Treffen der EU-Regierungschefs und zum VN-Nachhaltigkeitsg
TOP 4 Befristete Arbeitsverhältnisse
TOP 5, ZP 3 Unterstützung der Kommunen
TOP 27, ZP 4 Überweisungen im vereinfachten Verfahren
TOP 28 Abschließende Beratungen ohne Aussprache
ZP 1 Aktuelle Stunde zur Syrienkrise
TOP 6 Förderung von Integrationsbetrieben
TOP 7 Investitionen in Kindertagesstätten
TOP 8 Anpassung des Bankenabwicklungsrechts an EU-Recht
TOP 9 Erziehungsleistungen und Mutterschutz in der Rente
TOP 10 Bundeswehreinsatz EUNAVFOR MED
TOP 11 Angehörigenschmerzensgeld
TOP 12 Anpassung der Abgabenordnung an den EU-Zollkodex
TOP 13 Verleihbarkeit digitaler Medien in Bibliotheken
TOP 14 Evaluierung von Terrorismusbekämpfungsvorschriften
TOP 15 Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte
TOP 16 Berufliche und akademische Bildung
TOP 17 Beziehungen zu Namibia
TOP 18 Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
TOP 19 Austausch von Informationen über Finanzkonten
TOP 20 Änderung des Atomgesetzes
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5