Plenarprotokoll 18/123
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            Deutscher Bundestag
            Stenografischer Bericht
            123. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 23. September 2015
            Inhalt
            Tagesordnungspunkt 1:
            Befragung der Bundesregierung: Entwurf
            eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung
            des Luftverkehrsgesetzes; weitere Fragen . . 11883 A
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11883 B
            Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11884 A
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11884 B
            Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11884 C
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11884 C
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11884 D
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11885 A
            Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 11885 D
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11886 A
            Renate Künast (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11886 B
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11886 D
            Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11887 C
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11887 D
            Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11888 B
            Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . 11888 C
            Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11888 D
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11889 A
            Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 11889 B
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11889 C
            Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 11890 B
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11890 C
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11891 A
            Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . 11891 A
            Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 11891 B
            Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . 11891 B
            Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11891 C
            Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . 11891 D
            Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11892 B
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015II
            Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . 11892 B
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11892 C
            Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . 11892 D
            Tagesordnungspunkt 2:
            Fragestunde
            Drucksache 18/6019 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11893 B
            Mündliche Frage 5
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Förderung der Atomkraft als Teil der Kli-
            mainvestitionsstrategie der Europäischen
            Investitionsbank
            Antwort
            Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä-
            rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11893 C
            Zusatzfragen
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11893 D
            Mündliche Frage 9
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Vom Eon-Konzern geplante Ausgliederung
            von Uniper und Haftung für den künftigen
            Eon-Konzernbereich infolge des geplanten
            Gesetzes zur Konzernnachhaftung im Nuk-
            learbereich
            Antwort
            Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 11894 C
            Zusatzfragen
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11894 D
            Mündliche Frage 10
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Vorlage der Ergebnisse des sogenannten
            Stresstests des Systems der Rückstellungs-
            bildung der atomkraftwerkebetreibenden
            Energiekonzerne
            Antwort
            Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 11895 A
            Zusatzfragen
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11895 C
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11896 A
            Mündliche Frage 11
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
            Zeitplan zum Konzernhaftungsgesetz und
            Stresstest im Zusammenhang mit Atom-
            rückstellungen
            Antwort
            Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 11896 B
            Zusatzfragen
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11896 C
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11897 B
            Mündliche Frage 14
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Anwendung des Exportgrundsatzes „Neu
            für Alt“ vor dem Hintergrund der Lieferun-
            gen von G36-Gewehren und MP5-Maschi-
            nenpistolen in den Jahren 2006 bis 2008
            Antwort
            Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 11897 D
            Zusatzfragen
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11898 A
            Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 11898 D
            Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11899 B
            Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 11899 C
            Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 11900 A
            Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11900 B
            Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11900 C
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11900 D
            Mündliche Frage 15
            Heike Hänsel (DIE LINKE)
            Im Jahr 2008 an Mexiko gelieferte Gewehre
            im Rüstungsexportbericht 2008
            Antwort
            Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 11901 A
            Zusatzfragen
            Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11901 B
            Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11901 D
            Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11902 A
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 III
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11902 C
            Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 11903 A
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11903 B
            Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)
            (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . 11903 C
            Mündliche Frage 16
            Heike Hänsel (DIE LINKE)
            Aufhebung von Waffenlieferungen an Sau-
            di-Arabien und seine Bündnispartner an-
            gesichts des Krieges und der humanitären
            Lage der Menschen im Jemen
            Antwort
            Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 11903 D
            Zusatzfragen
            Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11904 A
            Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11904 C
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11904 D
            Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 11905 B
            Mündliche Frage 17
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN)
            Entscheidungsgewalt des CETA-Hauptaus-
            schusses
            Antwort
            Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 11905 D
            Zusatzfragen
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11906 A
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11906 C
            Mündliche Frage 18
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Ratifikationserfordernis im Zusammen-
            hang mit Kapitel 34 Artikel X.02 Absatz 2
            des CETA-Entwurfes
            Antwort
            Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11906 D
            Zusatzfragen
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11907 A
            Mündliche Frage 24
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Sicherstellung uneingeschränkter Inspektio-
            nen undeklarierten nuklearen Materials oder
            von Aktivitäten im Widerspruch zu JCPOA
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 11907 C
            Zusatzfragen
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11908 A
            Mündliche Frage 25
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Vereinbarkeit der Wiedereinführung von
            Kontrollen an der deutsch-österreichischen
            Grenze mit den Vorgaben von Artikel 23 ff.
            des Schengener Grenzkodex
            Antwort
            Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11909 A
            Zusatzfragen
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11909 C
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11910 B
            Mündliche Frage 28
            Martina Renner (DIE LINKE)
            Hinweise des Bundesamtes für Verfassungs-
            schutz bezüglich geplanter Sachbeschädi-
            gungen bzw. Brandanschläge auf Flücht-
            lingsunterkünfte seit 2015
            Antwort
            Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . 11910 D
            Zusatzfragen
            Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 11911 A
            Mündliche Frage 29
            Martina Renner (DIE LINKE)
            Hinweise des Bundesamtes für Verfassungs-
            schutz auf mutmaßliche Täter nach Sach-
            beschädigungen bzw. Brandanschlägen auf
            Flüchtlingsunterkünfte seit 2015
            Antwort
            Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . 11911 D
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015IV
            Zusatzfrage
            Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 11912 A
            Mündliche Fragen 34 und 35
            Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Stopp des Entwurfs eines Gesetzes zur Än-
            derung des Strafgesetzbuches zur Verbesse-
            rung des Schutzes der sexuellen Selbstbe-
            stimmung und Zeitpunkt der Einbringung
            in das parlamentarische Verfahren
            Antwort
            Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . 11912 D
            Zusatzfragen
            Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11913 A
            Mündliche Frage 44
            Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Unterschied zwischen der Einschätzung
            des Bundesinstituts für Risikobewertung
            und der vorläufigen Einschätzung der In-
            ternationalen Agentur für Krebsforschung
            der WHO in einer Fachzeitschrift vom
            März 2015 zur Glyphosat-Monographie der
            Internationalen Agentur
            Antwort
            Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . 11914 B
            Zusatzfragen
            Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11914 C
            Mündliche Frage 45
            Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
            Position der Bundesregierung zum Thema
            „Negligible Exposure“ bei der Diskussion
            zum EU-Guidance-Document im Rahmen
            des Standing Committee on Plants, Ani-
            mals, Food and Feed und Auswirkungen
            auf die Wiederzulassung von Glyphosat
            Antwort
            Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . 11915 B
            Zusatzfragen
            Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 11915 D
            Zusatztagesordnungspunkt 2:
            Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frakti-
            on DIE LINKE gemäß Anlage 5 Nummer 1
            Buchstabe b GO-BT: zu den Antworten
            der Bundesregierung auf die Frage 15 auf
            Drucksache 18/6019 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11916 B
            Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11916 C
            Dr . Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 11917 C
            Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11919 A
            Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11920 B
            Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . 11921 B
            Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11922 B
            Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11923 B
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11924 C
            Andreas G . Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . 11925 C
            Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11926 C
            Helmut Nowak (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 11927 D
            Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11928 C
            Julia Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 11929 C
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11930 D
            Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11930 B
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 11931 A
            Anlage 2
            Mündliche Fragen 1 und 2
            Herbert Behrens (DIE LINKE)
            Ablauf des Beteiligungsverfahrens zum
            Bundesverkehrswegeplan sowie Zuleitung
            des Bundesverkehrswegeplans und der
            Baugesetze an das Plenum des Deutschen
            Bundestages
            Antwort
            Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . 11931 B
            Anlage 3
            Mündliche Frage 3
            Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
            Bundesmittel aus bestimmten Etats für den
            Breitbandausbau
            Antwort
            Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11931 D
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 V
            Anlage 4
            Mündliche Frage 4
            Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Verdopplung der sozialen Wohnraumförde-
            rung
            Antwort
            Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä-
            rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11932 A
            Anlage 5
            Mündliche Frage 6
            Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
            Bestandteile des Maßnahmenpakets zur In-
            tegration von Geflüchteten an Hochschulen
            Antwort
            Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11932 A
            Anlage 6
            Mündliche Frage 7
            Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
            Etwaige kommerzielle Nutzung erhobener
            Daten bei der Nationalen Kohorte
            Antwort
            Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11932 C
            Anlage 7
            Mündliche Frage 8
            Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Anträge auf Produktionsförderung beim
            Deutschen Filmförderfonds im Jahr 2015
            Antwort
            Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . 11933 A
            Anlage 8
            Mündliche Frage 12
            Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
            Risiken hinsichtlich des Werts und der Ver-
            fügbarkeit der bei den AKW betreibenden
            Unternehmen gebildeten Entsorgungsrück-
            stellungen
            Antwort
            Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11933 C
            Anlage 9
            Mündliche Frage 13
            Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
            Besetzung der für September 2015 ange-
            kündigten neuen Kommission für Atom-
            rückstellungen
            Antwort
            Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11933 D
            Anlage 10
            Mündliche Frage 19
            Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Menschenrechtslage in Usbekistan als expli-
            ziter Tagesordnungspunkt auf der Agenda
            des EU-Außenministerrates
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 11934 A
            Anlage 11
            Mündliche Frage 20
            Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Befassung des EU-Außenministerrats mit
            der Menschenrechtslage in Usbekistan
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 11934 B
            Anlage 12
            Mündliche Frage 21
            Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Ausweitung des humanitären Engagements
            in den Nachbarstaaten Syriens
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 11934 C
            Anlage 13
            Mündliche Frage 22
            Sevim Daǧdelen (DIE LINKE)
            Vereinbarkeit demokratischer Grundsätze
            mit vom ukrainischen Präsidenten in Kraft
            gesetzten Sanktionslisten gegen nicht ge-
            nehme Politiker und Journalisten
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 11935 A
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015VI
            Anlage 14
            Mündliche Frage 23
            Sevim Daǧdelen (DIE LINKE)
            Etwaige Parallelen bezüglich des Autono-
            miereferendums in der nordmoldauischen
            Stadt Balti und der Autonomiebestrebun-
            gen in der moldauischen Region Gagausien
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 11935 B
            Anlage 15
            Mündliche Frage 26
            Andrej Hunko (DIE LINKE)
            Position der Bundesregierung zur Wieder-
            einführung von Grenzkontrollen in einzel-
            nen EU-Mitgliedstaaten
            Antwort
            Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . 11935 D
            Anlage 16
            Mündliche Frage 27
            Andrej Hunko (DIE LINKE)
            Zeiträume, Einsatzmittel und Teilneh-
            mer bezüglich einer „Soforteinsatzübung
            REX 2015“ von Frontex in Griechenland
            Antwort
            Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . 11936 A
            Anlage 17
            Mündliche Frage 30
            Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Maßnahmen der Bundesregierung im Zu-
            sammenhang mit der angespannten Situati-
            on bei der Flüchtlingsunterbringung
            Antwort
            Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . 11936 C
            Anlage 18
            Mündliche Frage 31
            Dr. André Hahn (DIE LINKE)
            Regeländerung durch den Internationalen
            Leichtathletik-Verband hinsichtlich der
            Möglichkeit der Teilnahme von Prothesen-
            sportlern bei großen Meisterschaften
            Antwort
            Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . 11936 D
            Anlage 19
            Mündliche Frage 32
            Dr. André Hahn (DIE LINKE)
            Maßnahmen zur Fortführung der Studie zu
            Doping in Deutschland für den Zeitraum ab
            1990
            Antwort
            Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . 11937 C
            Anlage 20
            Mündliche Frage 33
            Ulla Jelpke (DIE LINKE)
            Tätigkeit der in Hamburg unter dem Pseu-
            donym „Maria Block“ als verdeckte Er-
            mittlerin in der linken Szene eingesetzten
            Polizistin für das BKA bzw. die General-
            bundesanwaltschaft
            Antwort
            Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . 11938 A
            Anlage 21
            Mündliche Frage 36
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Ausgestaltung des Schutzes der Beschäf-
            tigten der nach § 2 Geldwäschegesetz mel-
            depflichtigen Kredit- und Finanzdienstleis-
            tungsinstitute vor Benachteiligung
            Antwort
            Jens Spahn, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 11938 A
            Anlage 22
            Mündliche Frage 37
            Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Investition von durch das Auslaufen des
            Betreuungsgeldes freiwerdenden Mitteln in
            den Ausbau von Kindertagesstätten
            Antwort
            Jens Spahn, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 11939 A
            Anlage 23
            Mündliche Frage 38
            Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Öffnung ausbildungsbegleitender Hilfen,
            der Assistierten Ausbildung und des Zugangs
            zur finanziellen Ausbildungsförderung für
            Geduldete nach 15 Monaten Voraufenthalt
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 VII
            Antwort
            Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11939 A
            Anlage 24
            Mündliche Frage 39
            Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Maßnahmen zur Erhöhung der Barriere-
            freiheit im Bereich der privaten Rechtsträ-
            ger
            Antwort
            Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11939 C
            Anlage 25
            Mündliche Frage 40
            Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE)
            Zusatzkosten für die Einstellung von
            3000 zusätzlichen Mitarbeitern in den
            Agenturen für Arbeit und den Jobcentern
            Antwort
            Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11940 A
            Anlage 26
            Mündliche Frage 41
            Sabine Zimmermann (Zwickau)
            (DIE LINKE)
            Teilnehmer aus den Agenturen für Arbeit,
            Jobcentern und Berufsinformationszentren
            an Schulungen zur Verbesserung der inter-
            kulturellen Kompetenz in den Jahren 2012
            bis 2014
            Antwort
            Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11940 B
            Anlage 27
            Mündliche Frage 42
            Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Etwaige Unterstützung eines Konzepts zur
            Mengenregulierung als Maßnahme zur Lö-
            sung der Milchmarktkrise
            Antwort
            Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . 11940 C
            Anlage 28
            Mündliche Frage 43
            Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Maßnahmen zur Lösung des Mengenpro
            blems auf dem Milchmarkt
            Antwort
            Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . 11940 D
            Anlage 29
            Mündliche Frage 46
            Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Maßnahmen zur Unterstützung der Länder
            und Kommunen bei der Integration von
            Flüchtlingskindern in Kitas
            Antwort
            Caren Marks, Parl. Staatssekretärin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11941 C
            (A) (C)
            (B) (D)
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 11883
            123. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 23. September 2015
            Beginn 13 .00 Uhr
        
        
        
        
          
          
        Berichtigung
        122 . Sitzung, Seite 11829 B, vorletzter Absatz, zweiter Satz, ist
        wie folgt zu lesen: „Erst heben Sie die Umgehung Oberau in den
        Haushalt, und kaum steht sie da drin, wird sie 18 Prozent teurer.“
        Julia Obermeier
        (A) (C)
        (B) (D)
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 11931
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Feiler, Uwe CDU/CSU 23 .09 .2015
        Gabriel, Sigmar SPD 23 .09 .2015
        Groth, Annette DIE LINKE 23 .09 .2015
        Hartmann (Wackern-
        heim), Michael
        SPD 23 .09 .2015
        Kiziltepe, Cansel SPD 23 .09 .2015
        Kolbe, Daniela SPD 23 .09 .2015
        Lach, Günter CDU/CSU 23 .09 .2015
        Lenkert, Ralph DIE LINKE 23 .09 .2015
        Möhring, Cornelia DIE LINKE 23 .09 .2015
        Müller (Chemnitz),
        Detlef
        SPD 23 .09 .2015
        Müller-Gemmeke, Beate BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        23 .09 .2015
        Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        23 .09 .2015
        Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 23 .09 .2015
        Röspel, René SPD 23 .09 .2015
        Scheuer, Andreas CDU/CSU 23 .09 .2015
        Schlecht, Michael DIE LINKE 23 .09 .2015
        Schmidt, Dr . Frithjof BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        23 .09 .2015
        Tressel, Markus BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        23 .09 .2015
        Uhl, Dr . Hans-Peter CDU/CSU 23 .09 .2015
        Ulrich, Alexander DIE LINKE 23 .09 .2015
        Wiese, Dirk SPD 23 .09 .2015
        Anlage 2
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
        des Abgeordneten Herbert Behrens (Die Linke) (Druck-
        sache 18/6019, Fragen 1 und 2):
        Wie genau soll das Beteiligungsverfahren zum Bundesver-
        kehrswegeplan ablaufen, und wie ist der Zeitplan?
        Wann werden der Bundesverkehrswegeplan und die Bau-
        gesetze dem Plenum des Deutschen Bundestages zugeleitet?
        Der Bundesverkehrswegeplan 2015 wird unter deut-
        lich ausgeweiteter Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet.
        Derzeit werden alle Projekte durch externe Gutachter
        bewertet . Nach Übergabe dieser Bewertungsergebnis-
        se erarbeitet das Bundesministerium für Verkehr und
        digitale Infrastruktur den Gesamtplanentwurf des Bun-
        desverkehrswegeplan 2015. Es ist beabsichtigt, diesen
        voraussichtlich im Herbst 2015 vorzulegen . Er stellt die
        Bewertungsergebnisse, einen Vorschlag zur Dringlich-
        keitseinstufung und zur Finanzmittelaufteilung zwischen
        den Verkehrsträgern dar. Zusätzlich werden alle detail-
        lierten Untersuchungsergebnisse im Projektinformati-
        onssystem im Internet veröffentlicht .
        Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplan 2015 wird
        vor dem Kabinettsbeschluss einem Konsultationsverfah-
        ren unterzogen. Alle Interessierten können sich online
        oder schriftlich zum Entwurf äußern . Alle Stellungnah-
        men werden einzeln ausgewertet, aber aufgrund der er-
        warteten hohen Anzahl nicht individuell beantwortet . Der
        Umgang mit den Stellungnahmen wird zusammenfas-
        send dokumentiert. Auf Grundlage der Stellungnahmen
        werden etwaige Änderungen am Bundesverkehrswege-
        plan vorgenommen und anschließend dem Bundeskabi-
        nett vorgelegt. Der Bundesverkehrswegeplan 2015 bildet
        nach Kabinettsbeschluss die Grundlage für die Ausbau-
        gesetze, die vom Deutschen Bundestag beschlossen wer-
        den .
        Anlage 3
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        der Abgeordneten Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grü-
        nen) (Drucksache 18/6019, Frage 3)
        Aus welchen Etats kommen die 0,3 Milliarden Euro aus
        Bundesmitteln für den Breitbandausbau (siehe Antwort der
        Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär auf meine
        schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 18/6020, und in
        welcher Form sollen sie genau verwendet werden?
        Insgesamt stellt der Bund in den nächsten Jahren
        2,7 Milliarden Euro für die Breitbandförderung zur Ver-
        fügung . Die Gesamterlöse von rund 1,3 Milliarden Euro
        aus der Frequenzversteigerung der 700-MHz-Frequen-
        zen und des L-Bandes (Digitale Dividende II) werden
        nach Abzug der Umstellungs- und Verwaltungskosten
        hälftig auf Bund und Länder aufgeteilt .
        Zusätzlich stehen 1,1 Milliarden Euro aus dem Zu-
        kunftsinvestitionspaket der Bundesregierung für 2016
        bis 2018 für ein Förderprogramm für den Breitband-
        ausbau zur Verfügung . Die hier nachgefragten Mittel in
        Höhe von 0,3 Milliarden Euro werden im Rahmen der
        mittelfristigen Finanzplanung der Bundesregierung aus
        dem zukünftigen Haushalt des Bundesministeriums für
        Verkehr und digitale Infrastruktur zur Verfügung gestellt.
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 201511932
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 4
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
        die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen)
        (Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 4)
        Ist der Vorschlag der Bundesministerin für Umwelt, Natur-
        schutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, zur
        Verdopplung der sozialen Wohnraumförderung innerhalb der
        Bundesregierung abgestimmt, und wann wird die Bundesre-
        gierung einen Antrag hierzu vorlegen?
        Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau
        und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, hat auf-
        grund der aktuellen Entwicklungen vorgeschlagen, die
        bislang vom Bund an die Länder geleisteten Kompen-
        sationsmittel in Höhe von 518 Millionen Euro bis zum
        Jahr 2019 mindestens zu verdoppeln, um bezahlbaren
        Wohnraum für alle zu schaffen . Ziel ist, dass die Länder
        die Mittel zweckgebunden einsetzen für die Wohnraum-
        förderung und über die Verwendung der Mittel berich-
        ten . Dieser Vorschlag ist, wie auch andere Vorschläge
        im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Situation,
        Gegenstand der aktuellen Diskussionen innerhalb der
        Bundesregierung sowie zwischen Bundesregierung und
        Ländern .
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grü-
        nen) (Drucksache 18/6019, Frage 6)
        Welche Bestandteile hat das Maßnahmenpaket zur Integ-
        ration von Geflüchteten an Hochschulen, welches die Bun-
        desministerin Johanna Wanka am 17. September 2015 im
        Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit angekündigt hat
        (bitte aufschlüsseln nach Projekten, Laufzeit, Umfang der
        Förderung, Anzahl der Plätze, benötigten Aufenthaltstitel von
        Teilnehmenden, benötigten Vorqualifikationen von Teilneh-
        menden, Anzahl zusätzlicher Beschäftigter an Hochschulen
        und ausführenden Organisationen, Kosten der einzelnen Pro-
        jekte, Verankerung im Bundeshaushalt), und wann sollen die
        einzelnen Projekte des Maßnahmenpakets jeweils anlaufen?
        Aktuelle Zahlen des Bundesamtes für Migration und
        Flüchtlinge (BAMF) gehen davon aus, dass allein 2015
        mindestens 800 000 Flüchtlinge nach Deutschland kom-
        men werden. Nach vorläufigen Schätzungen ist davon
        auszugehen, dass Zehntausende Personen dieser Gruppe
        für die Aufnahme eines Studiums qualifiziert sind oder
        bereits erste Studienabschlüsse haben . Die Maßnahmen
        des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
        (BMBF) zielen darauf ab, möglichst vielen studierfähi-
        gen und studierwilligen Flüchtlingen ein Hochschulstu-
        dium zu ermöglichen . Gelingt ihre Integration, ist dies
        langfristig ein Gewinn für Wirtschaft, Arbeitsmarkt und
        Gesellschaft .
        Die Integration von Flüchtlingen ist zweifellos eine
        Herausforderung für die Hochschulen, bietet aber auch
        eine große Chance: Die zusätzlichen ausländischen
        Studierenden tragen dazu bei, unsere heimischen Cam-
        pi weiter zu internationalisieren . Sie bringen wissen-
        schaftliche, sprachliche und kulturelle Impulse ein. Die
        deutschen Studierenden werden von ihren spezifischen
        Kompetenzen und Erfahrungen im Sinne einer „Interna-
        tionalisierung zu Hause“ profitieren.
        Ein Schlüssel ist eine Ermittlung der Studierfähigkeit
        von Flüchtlingen und ihre Integration in die Hochschulen
        zum Zweck des Studiums oder der wissenschaftlichen
        Weiterbildung . Hierzu plant das BMBF ein differenzier-
        tes Maßnahmenpaket, mit dessen Hilfe unter anderem
        eine Bestandsaufnahme der individuellen Studier- und
        Sprachfähigkeit vorgenommen werden soll, eine fach-
        sprachliche und propädeutische Studienvorbereitung fi-
        nanziert sowie studentische Initiativen zur Betreuung der
        neuen Studierenden unterstützt werden sollen. Konkret
        wollen wir unter anderem 2 400 zusätzliche Plätze an
        Studienkollegs und vergleichbaren Einrichtungen för-
        dern. Details und Größenordnung des Maßnahmenpakets
        sind abhängig von der tatsächlichen Zahl studierfähiger
        Flüchtlinge .
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grü-
        nen) (Drucksache 18/6019, Frage 7)
        Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass einer-
        seits im Datenschutzkonzept zur Nationalen Kohorte (NAKO)
        eine kommerzielle Nutzung der erhobenen Daten ausgeschlos-
        sen wird, andererseits aber als Bestandteil der Aufklärung der
        Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Hinweis auf „die erlaub-
        te Nutzung in Kooperation mit Drittmittelgebern“ erfolgt (ver-
        gleiche Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept der Nationa-
        len Kohorte in der Fassung vom 16 . März 2015, Abschnitt 2 .4,
        Seite 17) und in den aktuellen Einwilligungserklärungen
        ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass kooperierende
        Drittmittelgeber eventuell kommerzielle Zwecke verfolgen
        können (vergleiche www.nationale-kohorte.de/einwilligungs-
        erklaerungen.html, jeweils Abschnitt 1.3), und warum wird
        den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der NAKO nicht die
        Möglichkeit gegeben, eine sogenannte „abgestufte Einwilli-
        gung“ zur Nutzung ihrer Daten für verschiedene Zwecke ab-
        zugeben, durch die sie an der Entscheidung über die konkrete
        Verwendung ihrer Daten beteiligt würden?
        Die Planung und Durchführung dieser groß ange-
        legten Langzeit-Bevölkerungsstudie wird von einem
        Netzwerk aus mehreren Forschungseinrichtungen der
        Helmholtz-Gemeinschaft, der Leibniz-Gemeinschaft,
        der Fraunhofer-Gesellschaft und der Ressortforschung
        sowie mehreren Universitäten bzw. Universitätsklini-
        ken verantwortet. Organisiert ist die Nationalen Kohorte
        (NAKO) als Verein . Die beteiligten Einrichtungen sind
        als Vereinsmitglieder vertreten .
        Nach dem Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept der
        NAKO in der Fassung vom 16 . März 2015, Abschnitt 2 .4,
        S. 17, und in der aktuellen Einwilligungserklärung ist
        eine Übergabe von Daten zur kommerziellen Nutzung
        ausgeschlossen. Dies bedeutet nach Auskunft der NAKO,
        dass Daten und Proben nicht verkauft und an nieman-
        den aus kommerziellen Gründen oder gegen Bezahlung
        weitergegeben werden . Nach dem Datenschutz- und
        IT-Sicherheitskonzept der NAKO in der oben genannten
        Fassung und der aktuellen Einwilligungserklärung kann
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 11933
        (A) (C)
        (B) (D)
        die Nutzung in Kooperation mit Drittmittelgebern (z . B .
        der Industrie) erfolgen, die eventuell auch kommerzielle
        Zwecke verfolgen. Die Kooperationen sind danach auf
        transparenter, vertraglich genau geregelter Basis durch-
        zuführen . Die Rahmenbedingungen für die Nutzung von
        Daten und Proben, insbesondere hinsichtlich der mögli-
        chen Forschungsthemen und der Anforderungen an den
        Empfänger von Daten und Proben, sind in der Nutzungs-
        ordnung der NAKO festgeschrieben .
        Nach dem Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept der
        NAKO in der oben genannten Fassung erfolgt die Teilnah-
        me an der NAKO auf Basis einer freiwilligen, informierten
        Einwilligung des Studienteilnehmers . Die Einwilligungs-
        erklärung ist modular aufgebaut und umfasst einzelne Ein-
        willigungen in verschiedenen Bereichen . Ein Studienteil-
        nehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter kann die erteilten
        Einwilligungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen
        widerrufen. Er kann dabei jede Einwilligung einzeln oder
        alle zusammen (vollständiger Widerruf) widerrufen .
        Anlage 7
        Antwort
        Der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage der
        Abgeordneten Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen)
        (Drucksache 18/6019, Frage 8)
        In welcher Höhe in Euro sind bisher im laufenden Jahr
        beim Deutschen Filmförderfonds (DFFF) Anträge auf Pro-
        duktionsförderung eingegangen, für die vollständige Antrags-
        unterlagen vorliegen und bei denen die Bewilligungsvoraus-
        setzungen erfüllt sind, und auf welche Höhe in Euro beliefen
        sich ebensolche Anträge zum gleichen Zeitpunkt jeweils nach
        Jahren differenziert in den vergangenen acht Jahren?
        Der Stand, der im Rahmen der DFFF-Förderung voll-
        ständig geprüften und bewilligten Projekte zum 15. Sep-
        tember eines Jahres stellt sich für die Jahre 2007 bis 2015
        wie folgt dar:
        Jahr Summe Bewilligungen in Euro bis 15.09.
        2007 52 848 907,55 / 83 Projekte
        2008 45 891 585,25 / 71 Projekte
        2009 32 666 921,60 / 55 Projekte
        2010 33 862 126,06 / 64 Projekte
        2011 46 514 393,08 / 73 Projekte
        2012 34 835 361,99 / 58 Projekte
        2013 38 170 515,33 / 68 Projekte
        2014 32 394 348,97 / 71 Projekte
        2015 41 386 840,01 / 78 Projekte
        Für 2015 liegen zum jetzigen Zeitpunkt weitere
        36 Projekte mit einem Antragsvolumen von insgesamt
        25 027 970,09 Euro vor, die noch nicht vollständig geprüft
        sind . Zusätzlich liegt noch ein vollständig geprüfter An-
        trag mit einem Antragsvolumen von 5 247 794,59 Euro
        vor, für den eine Entscheidung des DFFF-Beirats zur
        Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine För-
        derung über die Kappungsgrenze von 4 Millionen Euro
        hinaus gewährt wird, noch aussteht .
        Anlage 8
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Hubertus Zdebel (Die Linke)
        (Drucksache 18/6019, Frage 12)
        Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung
        hinsichtlich bestehender Risiken mit Blick auf den Wert und
        die Verfügbarkeit der bei den AKW-betreibenden Unterneh-
        men (AKW: Atomkraftwerk) gebildeten Entsorgungsrück-
        stellungen, und kann die Bundesregierung ausschließen,
        dass die in einer vorab bekannt gewordenen Berechnung
        eines Stresstests nach einem vorläufigen Gutachten, das die
        Bundesregierung in Auftrag gegeben hat, betrachteten Rück-
        stellungen der AKW-betreibenden Unternehmen um rund
        30 Milliarden Euro aufgestockt werden müssten, um den
        Atomausstieg zu bewältigen (www .rp-online .de/wirtschaft/
        unternehmen/eon-rwe-enbw-und-vattenfall-fehlen-30-milliar-
        den-an-rueckstellungen-aid-1.5394848; www.faz.net/aktuell/
        wirtschaft/wirtschaftspolitik/rueckstellungen-der-energiever-
        sorger-im-stresstest-13805083 .html)?
        Die Bundesregierung geht nach heutigem Kenntnis-
        stand davon aus, dass die gebildeten Rückstellungen
        ausreichend sind. Zur Absicherung des künftigen finan-
        ziellen Aufwands sind die kernkraftwerksbetreibenden
        Energieversorgungsunternehmen nach Handels- und
        Steuerrecht verpflichtet, in ihren Bilanzen Rückstellun-
        gen zu passivieren. Hinter den Rückstellungen steht die
        gesamte Vermögensmasse der betreffenden Unterneh-
        men . Die Bilanzen werden in regelmäßigem Turnus einer
        Abschlussprüfung unterzogen .
        Die Bundesregierung hat im Juni 2015 die Wirtschafts-
        prüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG
        mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt . Die
        Durchführung des Stresstests dauert nach wie vor an .
        Der Gutachterauftrag zum Stresstest sieht nicht vor, dass
        schriftliche Zwischenergebnisse vorgelegt werden . Es
        gibt daher noch keine Ergebnisse, und uns liegt noch kein
        Entwurf des Gutachtens vor .
        An Spekulationen beteiligen wir uns nicht. Die Ergeb-
        nisse des Stresstests erwarten wir im Herbst 2015 .
        Anlage 9
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Hubertus Zdebel (Die Linke)
        (Drucksache 18/6019, Frage 13)
        Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Besetzung - neben
        den bereits genannten Mitgliedern Klaus Töpfer, Jürgen Trittin
        und Michael Vassiliadis - der von der Bundesregierung für
        September 2015 angekündigten neuen Kommission für die
        Atomrückstellungen, deren Gründung die Vorsitzenden von
        CDU, CSU und SPD Anfang Juli 2015 beschlossen haben und
        die im Einvernehmen mit den Koalitionsfraktionen klären soll,
        wie die Absicherung der finanziellen Verantwortung für den
        Rückbau, die Stilllegung der Atomkraftwerke und die Endla-
        gerung des Atommülls am besten erfolgen kann (www.rp-on-
        line.de/wirtschaft/bund-will-atomkonzernen-milliarden-ent-
        ziehen-aid-1 .5331791)?
        In den von den Parteivorsitzenden von CDU, CSU
        und SPD am 1 . Juli 2015 beschlossenen Eckpunkten für
        eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende wurde
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 201511934
        (A) (C)
        (B) (D)
        vereinbart, dass in Zusammenarbeit mit den Koalitions-
        fraktionen eine Kommission eingesetzt wird, die Emp-
        fehlungen erarbeitet, wie die Sicherstellung der Finanzie-
        rung von Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke
        sowie Entsorgung der radioaktiven Abfälle so ausgestal-
        tet werden kann, dass die Unternehmen auch langfristig
        wirtschaftlich in der Lage sind, ihre Verpflichtungen aus
        dem Atombereich zu erfüllen . Über Größe und Zusam-
        mensetzung dieser Kommission wurde noch keine Ent-
        scheidung getroffen .
        Anlage 10
        Antwort
        des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des
        Abgeordneten Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grü-
        nen) (Drucksache 18/6019, Frage 19)
        Aus welchen Gründen ist die Menschenrechtslage in Us-
        bekistan über die Behandlung der EU-Zentralasienstrategie
        hinausgehend seit dem Jahr 2010 nach meiner Kenntnis kein
        expliziter Tagesordnungspunkt auf der Agenda des EU-Au-
        ßenministerrates mehr, obwohl keine Verbesserung der Men-
        schenrechtssituation im Land zu beobachten ist?
        Die Menschenrechtslage in Usbekistan ist besorg-
        niserregend . Die Bundesregierung setzt sich daher mit
        großem Nachdruck für eine Verbesserung ein.
        Hierzu führt die EU im Rahmen des jährlichen Men-
        schenrechtsdialogs direkte Gespräche mit der usbeki-
        schen Regierung . Die EU nutzt dieses Forum, um auch
        Einzelfälle von Menschenrechtsverteidigern anzuspre-
        chen . Die Bundesregierung unterstützt dieses Dialogfo-
        rum und betrachtet es als sinnvolles Instrument, um auf
        die usbekische Regierung einzuwirken.
        Eine Befassung des EU-Außenministerrats hält die
        Bundesregierung derzeit nicht für zwingend geboten, zu-
        mal der nächste EU-Menschenrechtsdialog mit Usbekis-
        tan bereits voraussichtlich Ende November in Taschkent
        stattfinden wird.
        Wir thematisieren die Menschenrechtslage in Usbekis-
        tan auch bilateral und in einer Reihe multilateraler Foren,
        so zuletzt im Juni dieses Jahres während des deutschen
        Vorsitzes im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen .
        Anlage 11
        Antwort
        des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
        geordneten Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen)
        (Drucksache 18/6019, Frage 20)
        Plant die Bundesregierung angesichts der Menschenrechts-
        verletzungen in Usbekistan, den Druck auf die usbekische Re-
        gierung zu erhöhen und aktiv eine unverzügliche Befassung
        des EU-Außenministerrats mit der Menschenrechtslage in Us-
        bekistan in die Wege zu leiten?
        Berichte über Menschenrechtsverletzungen in Usbe-
        kistan erfüllen uns mit großer Sorge. Deshalb spricht die
        Bundesregierung dieses Thema auch bilateral mit Vertre-
        tern der usbekischen Regierung hochrangig an, so etwa im
        Oktober 2014 in einem Gespräch zwischen BM Steinmeier
        und dem usbekischen Außenminister Kamilov.
        Um ein Beispiel aus jüngster Zeit zu nennen: Gestern
        und heute wird das Thema „Menschenrechte in Usbekis-
        tan“, darunter auch Einzelfälle, in verschiedenen Gesprä-
        chen mit dem Direktor des Nationalen Instituts für Men-
        schenrechte der Republik Usbekistan aufgenommen, der
        sich gegenwärtig in Berlin aufhält .
        Die Bundesregierung wird auch weiterhin beharrlich
        in direktem Kontakt mit der usbekischen Seite die Men-
        schenrechtslage in Usbekistan ansprechen und auf subs-
        tanzielle Verbesserungen drängen .
        In diesem Lichte sowie angesichts der Tatsache, dass
        die Menschenrechtslage in Usbekistan regelmäßig Ge-
        genstand des EU-Menschenrechtsdialogs mit Usbekistan
        ist, hält die Bundesregierung eine Befassung des Rats für
        Außenbeziehungen derzeit nicht für zwingend geboten.
        Anlage 12
        Antwort
        des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
        geordneten Dr. Franziska Brantner (Bündnis 90/Die
        Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 21)
        Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung im Rahmen
        der EU, der UNO oder bilateral, ihr humanitäres Engagement
        in den von der Flüchtlingsproblematik besonders betroffenen
        Nachbarstaaten Syriens auszuweiten?
        Die Bundesregierung hat seit 2012 insgesamt 1,04 Mil-
        liarden Euro für Hilfen in Syrien und den Nachbarländern
        geleistet . Davon wurden 484,5 Millionen Euro für huma-
        nitäre Maßnahmen in Syrien und den Aufnahmeländern in
        der Region bereitgestellt . Damit ist Deutschland drittgrößter
        Geber humanitärer Hilfe für Syrien und die Nachbarstaaten .
        Darüber hinaus hat die Bundesregierung für Syrien
        und die Nachbarstaaten 471 Millionen Euro für struktur-
        bildende Übergangshilfe und bilaterale Entwicklungszu-
        sammenarbeit sowie 87 Millionen Euro für Maßnahmen
        der Krisenbewältigung zur Verfügung gestellt .
        Die Zusage auf der Geberkonferenz in Kuwait, im
        Jahr 2015 75 Millionen Euro für Syrien und die Nach-
        barländer zu geben, hat Deutschland völlig umgesetzt –
        als eines der ersten Länder .
        Bis zum Jahresende wird das Auswärtige Amt weite-
        re Mittel für humanitäre Maß-nahmen in Syrien und den
        Nachbarländern bereitstellen. In Abhängigkeit von den
        im Bundeshaushalt 2016 für humanitäre Hilfe zugewie-
        senen Mitteln wird das Auswärtige Amt seine humanitä-
        ren Hilfsmaßnahmen in den besonders von der Flücht-
        lingsproblematik betroffenen Nachbarländern Syriens
        weiter verstärken. Die humanitäre Hilfe wird in bewähr-
        ter Weise über die Vereinten Nationen, die internationale
        Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie humanitä-
        re Nichtregierungsorganisationen umgesetzt .
        Darüber hinaus beträgt der deutsche Anteil am huma-
        nitären Budget der Europäischen Union rund 25 Prozent .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 11935
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 13
        Antwort
        des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der
        Abgeordneten Sevim Dagdelen (Die Linke) (Drucksa-
        che 18/6019, Frage 22)
        Ist es nach Ansicht der Bundesregierung mit demokra-
        tischen Grundsätzen vereinbar, dass der Präsident der Uk-
        raine Sanktionslisten gegen nicht genehme Politiker und
        Journalisten, unter anderem gegen den deutschen Journalis-
        ten Michael Rutz (früherer Chefredakteur der Wochenzei-
        tung Rheinischer Merkur sowie außerdem für die Zeit und
        Frankfurter Allgemeine schreibend, www .president .gov .ua/
        storage/j-files-storage/00/10/80/2d4767fb72f7b288e15059d-
        6867f9a3c_1442423766 .pdf) - aus Sicht der Fragestellerin
        wahrscheinlich wegen seiner Mitgliedschaft im Vorstand
        des Deutsch-Russischen Forums e . V . (www .deutsch-russi-
        sches-forum .de/index_php?id=13) sowie im deutschen Len-
        kungsausschuss des deutsch-russischen Petersburger Dialogs
        (www .petersburger-dialog .de/taxonomy/term/13?page=2) -,
        am 16 . September 2015 in Kraft setzte, und hat diese Ein-
        schränkung der Pressefreiheit Auswirkungen auf die deut-
        schen Finanzhilfen an die Kiewer Regierung?
        Wir haben sofort nach Bekanntwerden der Listung
        des deutschen Journalisten Michael Rutz gegenüber der
        ukrainischen Regierung protestiert. Die Listung von
        Herrn Rutz und fünf anderen europäischen Journalisten
        wurde inzwischen durch Erlass des Staatspräsidenten
        Poroschenko rückgängig gemacht. Wir gehen davon aus,
        dass für die ursprüngliche Listung eine unzulängliche
        Koordinierung zwischen den beteiligten ukrainischen
        Behörden ursächlich war .
        Wir werden zu dem Thema weiterhin mit der ukraini-
        schen Regierung im engen Kontakt bleiben und auf die
        Einhaltung von Grundsätzen der Meinungs- und Presse-
        freiheit drängen .
        Anlage 14
        Antwort
        des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der
        Abgeordneten Sevim Dagdelen (Die Linke) (Drucksa-
        che 18/6019, Frage 23)
        Inwieweit sieht die Bundesregierung nach ihrer Kennt-
        nis bezüglich des für den 1 . November 2015 in der mehr-
        heitlich von russischsprachigen ethnischen Ukrainern
        besiedelten nordmoldauischen Stadt Balti geplanten Auto-
        nomiereferendum (www .dw .com/de/chisinau-in-der-russi-
        schen-zange/a-18490412) Parallelen zur moldauischen Regi-
        on Gagausien, in welcher es im Zuge der EU-Assoziierung
        zu einer Kürzung der Mittel aus dem Staatshaushalt sowie
        zu einer höheren Abhängigkeit von der Zentralregierung ge-
        kommen ist (www.osw.waw.pl/en/publikacje/osw-commen-
        tary/2014-03-10/gagauzia-growing-separatism-moldova) und
        wodurch entsprechende Autonomiebestrebungen befördert
        wurden, und inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen,
        dass die gagausischen Produkte laut dem damaligen gagausi-
        schen Gouverneur Mihail Formuzal auf dem russischen Ex-
        portmarkt gut abgesetzt werden können und auf dem Markt der
        EU wahrscheinlich kaum Chancen hätten (www.dw.com/en/
        moldovas-gagauz-region-leans-toward-moscow/a-17504239),
        wodurch die EU-Assoziierung der Republik Moldau mögli-
        cherweise zu einer Zerstörung der bisher dominierenden so-
        zioökonomischen Verhältnisse in Gagausien führen könnte?
        a) Angebliche Pläne für ein Referendum in Balti: Nach
        Kenntnis der Bundesregierung fasste der Stadtrat von
        Balti am 26. Mai 2015 einen Beschluss, die Bevölkerung
        in einem Referendum über die „finanzielle Autonomie“
        der Stadt abstimmen zu lassen . Das Referendum sollte
        dem Beschluss zufolge am 1. November 2015 stattfin-
        den; der Beschluss wurde getragen von der damaligen
        Mehrheitsfraktion im Stadtrat, der Kommunistischen
        Partei der Republik Moldau (PCRM). Die PCRM hat bei
        den moldauischen Lokalwahlen im Juni 2015 ihre Mehr-
        heit im Stadtrat von Balti verloren, sie erhielt nur noch
        8,69 Prozent der Stimmen. Die Bundesregierung hat kei-
        ne Kenntnis darüber, dass die Referendumspläne nach
        der Lokalwahl weiter verfolgt wurden.
        In der Autonomen Territorialen Einheit Gagausi-
        en dagegen wurde am 2 . Februar 2014 – entgegen den
        Bestimmungen der moldauischen Verfassung - eine Ab-
        stimmung über außenpolitische Fragestellungen durch-
        geführt . Beide Vorgänge sind aus Sicht der Bundesregie-
        rung nicht miteinander vergleichbar .
        b) Zur politischen und wirtschaftlichen Situation in
        Gagausien: Die Gouverneurin der Autonomen Territori-
        alen Einheit Gagausien, Irina Vlah, verfolgt seit ihrem
        Wahlsieg am 22. März 2015 einen pragmatischen Kurs;
        sie zeigt sich an der Zusammenarbeit mit der Zentralre-
        gierung in Chisinau, der EU und den EU-Mitgliedstaaten
        interessiert. Sie rückt die Chancen, die aus dem EU-As-
        soziierungsprozess der Republik Moldau für die Autono-
        me Territoriale Einheit Gagausien erwachsen, in den Vor-
        dergrund ihrer Politik. Zudem zeigt sie sich interessiert
        an Hilfen der EU, die dazu dienen können, den Absatz
        von Produkten aus Moldau (einschließlich Gagausiens)
        in der EU zu erleichtern .
        Zugleich zeigt sich die moldauische Regierung von
        Ministerpräsident Strelet offen für den Dialog mit den
        Vertretern aus Gagausien .
        Die Bestimmungen des Assoziierungsabkommens
        zwischen der EU und Moldau stehen einem Erhalt oder
        einer Vertiefung der Handelsbeziehungen zwischen Mol-
        dau und Russland nicht entgegen . Zuletzt hat Russland
        einseitig gegen Moldau verhängte Handelsrestriktionen
        gegenüber bestimmten Unternehmen aus der Republik
        Moldau (gerade aus Gagausien) aufgehoben .
        Anlage 15
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
        des Abgeordneten Andrej Hunko (Die Linke) (Drucksa-
        che 18/6019, Frage 26)
        Welche Haltung vertritt die Bundesregierung auf Ratse-
        bene zur Initiative der Iuxemburgischen EU-Präsidentschaft,
        mit der die Europäische Kommission angehalten wird, dem
        Rat die Wiedereinführung von Grenzkontrollen in einzelnen
        Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Artikel 26 der
        Verordnung (EG) Nr . 562/2006 (Festlegung einer gemeinsa-
        men Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von
        Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen
        Umständen) zu empfehlen (www .statewatch .org/news/2015/
        sep/eu-council-migration-state-of-play-11782-15 .pdf), damit
        dieser die Empfehlung dann annehmen kann, und hinsichtlich
        welcher Mitgliedstaaten sollte aus Sicht der Bundesregierung
        eine solche Empfehlung für Kontrollen „an allen oder be-
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 201511936
        (A) (C)
        (B) (D)
        stimmten Abschnitten ihrer Binnengrenzen“ ausgesprochen
        werden (bitte begründen; sofern sich die Begründung für jedes
        einzelne Land unterscheidet, diese jeweils darlegen)?
        Die Voraussetzungen und Modalitäten für eine vorü-
        bergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an
        den Binnengrenzen sind bereits in den Artikel 23 bis 31
        der Verordnung (EG) Nr . 562/2006 vom 15 . März 2006
        (Schengener Grenzkodex), zuletzt geändert durch die
        (Änderungs-)Verordnung (EU) Nr . 1051/2013 vom
        22. Oktober 2013, verbindlich für alle Schengen-Staaten
        normiert . Eine Änderung dieser rechtlichen Bestimmun-
        gen ist dem Vorschlag der luxemburgischen Ratspräsi-
        dentschaft nicht zu entnehmen . Dieser Vorschlag bezieht
        sich insofern auf bestehendes Recht .
        Ob und inwieweit dieses Instrumentarium in Betracht
        kommt, ist abhängig von den Umständen des jeweiligen
        Einzelfalls. Etwaige einschränkende Regelungen lehnen
        wir ab .
        Anlage 16
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
        des Abgeordneten Andrej Hunko (Die Linke) (Drucksa-
        che 18/6019, Frage 27)
        Welche Details sind der Bundesregierung aus ihrer Mitar-
        beit in entsprechenden Ratsarbeitsgruppen, der Teilnahme im
        Frontex-Verwaltungsrat oder sonstigen Frontex-Zusammenar-
        beitsformen über Zeiträume, Einsatzmittel und Teilnehmende
        an einer „Soforteinsatzübung REX 2015” (Rapid Intervention
        Exercise) von Frontex in Griechenland bekannt, mit der „die
        Fähigkeit Griechenlands zur Reaktion auf den Migrations-
        druck an der griechischen Grenze zur Türkei gestärkt werden“
        soll und die einen „Schwerpunkt auf Grenzkontrollen an den
        Grenzübergängen an dieser Grenze” legen soll (Ratsdoku-
        ment 11782/1/15), und über welche Kenntnis zu Zeiträumen,
        Einsatzmitteln und Teilnehmenden verfügt sie hinsichtlich der
        Aufnahme „operative(r) Tätigkeiten an der türkisch-griechi-
        schen Grenze” im Rahmen einer „Gemeinsame(n) Operation
        ‚Flexible operative Tätigkeiten 2015 - südöstliche Grenze‘”
        durch Frontex, wozu die Mitgliedstaaten von der Agentur um
        „zusätzliche Ressourcen” ersucht werden?
        Die Frontex-Übung REX (Rapid Intervention Exerci-
        se) 2015 ist vom 19. August bis zum 14. Oktober 2015
        angesetzt und findet an der griechisch-türkischen Land-
        grenze im Gebiet der Städte Alexandropolis und Orestia-
        da statt . Teilnehmende EU-Mitgliedstaaten sind Belgien,
        Bulgarien, Tschechische Republik, Zypern, Deutschland,
        Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Itali-
        en, Litauen, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien,
        Slowakei und Slowenien sowie die Schweiz. 26 Polizei-
        beamte nehmen an der Übung teil . Es werden insgesamt
        8 Patrouillen-fahrzeuge und 4 Herzschlagdetektoren ein-
        gesetzt .
        Operative Tätigkeiten an der türkisch-griechischen
        Grenze im Rahmen der von Frontex koordinierten Ope-
        ration FOA (Flexible Operational Activities) finden vom
        4. Februar bis 9. Dezember 2015 statt. Die türkisch-grie-
        chische Grenze ist Teil des Einsatzraums South East -
        Südosten der Schengen-Außengrenze (SE) . Des Weiteren
        umfasst der Einsatzraum SE auch die bulgarisch-tür-
        kische Grenze. An der Operation FOA teilnehmende
        EU-Mitgliedstaaten sind Österreich, Belgien, Kroatien,
        Tschechische Republik, Estland, Finnland, Frankreich,
        Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen, Niederlande,
        Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spa-
        nien, Schweden, Großbritannien sowie die Schweiz . An
        der griechisch-türkischen Grenze befinden sich aktuell
        21 Polizeibeamte im Rahmen der von Frontex koordi-
        nierten Maßnahme FOA . Es werden zurzeit dort 8 Pat-
        rouillenfahrzeuge, 2 Wärmebildgeräte, 2 Herzschlagde-
        tektoren und 2 Diensthunde eingesetzt.
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
        des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (Bünd-
        nis 90/Die Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 30)
        Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
        angespannte Situation bei der Flüchtlingsunterbringung zu
        beheben?
        Der Bund wird künftig die Verteilung der in Deutsch-
        land ankommenden Asylbewerber und Flüchtlinge or-
        ganisieren und die Länder bei der Unterbringung von
        Flüchtlingen unterstützen . Zur Entlastung der Länder
        wird der Bund – in Abstimmung mit den Ländern – auch
        weiter eigene Liegenschaften mietzinsfrei bereitstellen
        und die erforderlichen Herrichtungskosten erstatten.
        Ein wesentlicher Aspekt zur Bewältigung der mit dem
        großen Flüchtlingsandrang verbundenen Herausforde-
        rungen auf nationaler Ebene ist zudem die Verbesserung
        bestehender Verfahren . Hierzu dient ein derzeit in der
        Erarbeitung befindlicher Gesetzentwurf der Bundesre-
        gierung, mit dem unter anderem die Asylverfahren be-
        schleunigt werden sollen .
        Die Bundesregierung hat bereits im vergangenen Jahr,
        als sich die starke Zunahme von Flüchtlingszahlen ab-
        zeichnete, umgehend reagiert und das Baugesetzbuch
        (BauGB) zügig geändert . Für das Bauplanungsrecht wer-
        den gegenwärtig in Ergänzung dazu weitere Erleichte-
        rungen geprüft .
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. André Hahn (Die Linke) (Druck-
        sache 18/6019, Frage 31)
        Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des
        Deutschen Behindertensportverbandes e . V ., dass die Entschei-
        dung des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF),
        mit einer Regeländerung die Teilnahme von Prothesensport-
        lern bei großen Meisterschaften quasi unmöglich zu machen,
        „ein herber Rückschlag für die Inklusion im Sport ist“, und
        was wird die Bundesregierung tun, damit die nun erforderli-
        chen Untersuchungen nicht an deren Finanzierung scheitern
        (siehe auch Tageszeitung Neues Deutschland, „IAAF will kei-
        ne Prothesensportler“ sowie „Ein klarer Schritt zurück“ vom
        1 . und 3 . September 2015)?
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 11937
        (A) (C)
        (B) (D)
        Die Bundesregierung kann die Auffassung des Deut-
        schen Behindertensportverbandes gut nachvollziehen .
        Nach Artikel 30 Absatz 5 der UN-Behindertenrechts-
        konvention (UN-BRK) sollen zwar die Vertragsstaa-
        ten „geeignete Maßnahmen“ treffen, um Menschen mit
        Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme unter
        anderem an Sportaktivitäten zu ermöglichen. Hiervon
        getrennt zu betrachten ist allerdings die Beweislastrege-
        lung des Leichtathlethik - Weltverbandes International
        Association of Athletics Federations (IAAF) . Wäre
        eine solche Beweislastregelung in den Statuten des Deut-
        schen Leichtathletik-Verbandes verankert, wäre auch bei
        der dem Sport gegebenen Autonomie eine Verletzung
        des Diskriminierungsverbotes zu prüfen; denn in pri-
        vatrechtlichen Verhältnissen kommt bei der Auslegung
        und Anwendung der fraglichen Normen die Ausstrah-
        lungswirkung des Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grund-
        gesetzes zum Tragen . Darüber hinaus unterfallen etliche
        Rechtsverhältnisse im Leistungssport dem Allgemei-
        nen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) . Die Statuten des
        IAAF entziehen sich jedoch einer Rechtskontrolle auf
        der Grundlage des nationalen Rechts . Von daher sollte
        der Deutsche Behindertensportverband im Interesse sei-
        ner Sportlerinnen und Sportler zunächst die vom IAAF
        aufgestellte Beweislastregelung anhand des internationa-
        len Rechts auf ihre Wirksamkeit überprüfen lassen.
        Allgemein lässt sich sagen, dass die Inklusion im
        Spitzensport auf vielfältige Weise erfolgen kann. Der
        Deutsche Leichtathletik-Verband hat im letzten Jahr sei-
        ne Regeln dahin gehend geändert, dass Sportlerinnen und
        Sportler mit Behinderung gemeinsam antreten können,
        aber getrennt gewertet werden . Dies ist ein erster Schritt
        für eine Inklusion im Spitzensport. Der Fortschritt in
        der Umsetzung der UN-BRK innerhalb der Gesellschaft
        wird Einfluss nehmen auf die Grundwertediskussion des
        Spitzensports . Insofern stehen wir hier am Anfang einer
        Entwicklung.
        Die Leichtathletik ist wegen des Einsatzes von Pro-
        thesen, wie die Fälle Rehm und Pistorius zeigen, leider
        in einer Sondersituation . Denn es gibt auch Sportarten im
        Spitzensport, in denen Inklusion bereits praktiziert wird
        (Rollstuhlbasketball).
        Derzeit sieht die Bundesregierung keine Veranlas-
        sung, den vom autonomen Sport gewählten Weg, in gro-
        ßer Zahl Einzelstudien zu verlangen, auch noch dadurch
        zu unterstützen, dass sie die notwendigen Untersuchun-
        gen, dass die Prothese der Sportlerin, dem Sportler kei-
        nen sogenannten Nettovorteil verschafft, mit finanziert.
        Ziel sollte es daher sein, diese fragwürdige Beweislast-
        regelung zu beseitigen und dadurch zu akzeptieren, dass
        man sich in einem ersten Schritt auf diese aufwendigen
        Untersuchungen einlässt. Es ist auch bisher von keiner
        Seite der Wunsch auf Finanzierung der hierfür notwen-
        digen Expertise an die Bundesregierung herangetragen
        worden . Die hohen Aufwendungen für die Untersuchun-
        gen entstehen dadurch, dass das IAAF für die Teilnah-
        meentscheidung vom Prothesenträger den Nachweis
        verlangt, dass diese ihm keinen sogenannten Nettovorteil
        verschafft. Dieses Entscheidungskriterium darf kritisch
        hinterfragt werden . Auf Grund der Komplexität der zu
        bewertenden Bewegungsabläufe sind diese Untersu-
        chungen aufwendig, zeit- und kostenintensiv. Sie erfor-
        dern zudem eine hohe Methodenkompetenz.
        Ob die Messungen und Wertungen der jeweiligen Leis-
        tungsvorteile - und -nachteile bei dem Erfordernis einer
        Gesamtbetrachtung ein schlüssiges Urteil zulassen, ist
        bislang nicht abschließend geklärt. Bindet man die Ent-
        scheidung der Zulassung zum Wettkampf an den aktuel-
        len Forschungsstand, wird dies immer temporär gültige
        Ergebnisse mit den entsprechenden Unwägbarkeiten bei
        den Wettkampfplatzierungen erzeugen. Der sogenannte
        Nettovorteil kann nur für den Einzelfall ermittelt werden,
        da die Prothesen individuell auf den jeweiligen Träger
        angepasst sind . Der Mehrwert dieser Herangehenswei-
        se bedarf daher einer grundsätzlichen und eingehenden
        Diskussion auch unter rechtlichen Gesichtspunkten. Es
        sollten andere Teilnahmekriterien als die Vorteils- und
        Nachteilsbewertung definiert werden, um den Weg für
        eine echte Teilnahme der wenigen behinderten Ausnah-
        mesportler im Spitzensport freizumachen . Ansätze hier-
        zu finden sich in der internationalen Rechtsprechung.
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. André Hahn (Die Linke) (Druck-
        sache 18/6019, Frage 32)
        Was hat die Bundesregierung seit Oktober 2014 - auch
        im Zusammenwirken mit dem Deutschen Olympischen
        Sportbund e . V . sowie dem Bundesinstitut für Sportwissen-
        schaft - getan, um die Fortführung der Studie zu Doping in
        Deutschland für den Zeitraum ab 1990 zu befördern, und
        welche Vereinbarungen, Maßnahmen und Ergebnisse gibt es
        diesbezüglich (siehe auch Antwort der Bundesregierung auf
        die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Dopingbekämp-
        fung in Deutschland - Fortführung der Aufarbeitung und
        Schlussfolgerungen für die Zukunft“ auf Bundestagsdrucksa-
        che 18/3370)?
        Soweit die Frage davon ausgeht, dass der Zeitraum
        ab 1990 komplett unberücksichtigt geblieben sei, wird
        zunächst darauf hingewiesen, dass die Forschergrup-
        pe der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster
        (WWU Münster) den Projektauftrag zur Studie „Doping
        in Deutschland von 1950 bis heute“ komplett erfüllt und
        den Zeitraum 1990 bis 2007 umfassend dargestellt hat .
        Es gibt derzeit vonseiten der Bundesregierung keine
        konkreten Planungen, ein Folgeprojekt auszuschreiben.
        Zunächst sollte der Abschlussbericht der Evaluierungs-
        kommission der Freiburger Sportmedizin ausgewertet
        werden, dessen Vorlage für das Ende des Jahres 2015
        angekündigt worden ist. Sollte im Ergebnis festgestellt
        werden, dass es nach wie vor Lücken in der Erforschung
        von Dopinggeschehnissen der jüngeren Vergangenheit
        gibt, wird in einem weiteren Schritt zu prüfen sein, ob
        es erfolgversprechende methodische Ansätze gibt, diese
        Defizite im Rahmen eines Forschungsprojekts auszuräu-
        men .
        Im Rahmen des vom Bundesinstitut für Sportwissen-
        schaft geförderten Forschungsprojekts „Geschichte der
        deutschen Sportmedizin“ unter der Leitung von Profes-
        sor Dr . Michael Krüger, WWU Münster, wird auch der
        https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&sqi=2&ved=0CCAQFjAAahUKEwju1Zn19IrIAhWCPhQKHRQuBK4&url=https%3A%2F%2Fwww.leichtathletik.de%2F&usg=AFQjCNHgEPMuHS94plO-9AfgY2FQXA84Hg
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 201511938
        (A) (C)
        (B) (D)
        Aspekt der Verwicklung der Sportmedizin in Dopingge-
        schehnisse der jüngeren Vergangenheit historisch aufge-
        arbeitet werden. Der Projektzeitraum erstreckt sich bis
        zum 31 . August 2017 .
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
        der Abgeordneten Ulla Jelpke (Die Linke) (Drucksache
        18/6019, Frage 33)
        Ist die in Hamburg unter dem Pseudonym „Maria Block“
        als verdeckte Ermittlerin in der linken Szene eingesetzt ge-
        wesene Polizistin auch für das Bundeskriminalamt oder die
        Generalbundesanwaltschaft tätig gewesen bzw . hat sie Infor-
        mationen an diese übermittelt, und wenn ja, welche Angaben
        kann die Bundesregierung dazu machen?
        Die unter dem Pseudonym „Maria Block“ als ver-
        deckte Ermittlerin eingesetzte Polizistin war weder für
        das Bundeskriminalamt noch für den Generalbundesan-
        walt tätig und hat weder dem Bundeskriminalamt noch
        dem Generalbundesanwalt Informationen übermittelt .
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage des
        Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/
        Die Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 36)
        Wie wird die Bundesregierung den bisher gemäß § 13 Ab-
        satz 2 des Geldwäschegesetzes (GwG) bestehenden Schutz der
        Beschäftigten der nach § 2 GwG meldepflichtigen Kredit- und
        Finanzdienstleistungsinstitute vor Benachteiligung nun gemäß
        den Vorgaben des Artikel 61 Absatz 2 b, d und e der Richtli-
        nie (EU) 2015/849 wirksamer ausgestalten, und mit welchen
        Ergebnissen haben jene Geldinstitute sowie die zuständigen
        Behörden die seit dem lnkrafttreten des GwG aufgrund von
        in- und externen Meldungen von Verdachtsfällen im Sinne des
        § 11 GwG eingeleiteten Verfahren abgeschlossen (bitte nach
        Zahl der Verfahren und Ergebnisse aufschlüsseln)?
        Artikel 61 der EU-Richtlinie 2015/849 (4. EU-Geld-
        wäscherichtlinie) verpflichtet die Mitgliedstaaten, ver-
        schiedene Mechanismen zu schaffen, damit den zuständi-
        gen Behörden etwaige Verstöße der Rechtsverpflichteten
        (Verpflichteten) gegen die Geldwäscherichtlinie bekannt
        werden .
        Gemäß Artikel 61 Absatz 3 müssen die Mitglied-
        staaten sicherstellen, dass die Verpflichteten sogenannte
        Hinweisgebersysteme einrichten, über die ihre Mitar-
        beiter interne Verstöße gegen die geldwäscherechtlichen
        Pflichten über einen speziellen, unabhängigen und ano-
        nymen Kommunikationskanal melden können. In die-
        sem Zusammenhang ist ein angemessener Schutz für die
        Meldenden vor unternehmensinternen Repressionen zu
        gewährleisten (Absatz 2 b) . Ferner sind die personenbe-
        zogenen Daten des Meldenden wie auch der natürlichen
        Person, die mutmaßlich für einen Verstoß verantwortlich
        ist, nach den Vorschriften der EU-Datenschutzrichtli-
        nie zu schützen (Absatz 2 d) . Absatz 2 c sieht darüber
        hinaus vor, dass in allen Fällen einer internen Meldung
        Vertraulichkeit garantiert werden muss, es sei denn, eine
        Weitergabe der Information ist nach nationalem Recht im
        Rahmen weiterer Ermittlungen oder nachfolgender Ge-
        richtsverfahren erforderlich .
        Im Zuge der nationalen Umsetzung der Richtlinie
        muss aufgrund der genannten europarechtlichen Vorga-
        ben das Geldwäschegesetz um eine Vorschrift ergänzt
        werden, die den Verpflichteten die Einrichtung solcher
        Hinweisgebersysteme vorschreiben soll . Darin werden
        auch der Schutz des Meldenden vor Repressionen, der
        datenschutzrechtliche Schutz von Meldendem und dem
        für den Verstoß Verantwortlichen sowie die Vertraulich-
        keit des Verfahrens geregelt werden.
        Der in der Frage angesprochene § 13 Geldwäschege-
        setz (GwG) hat hingegen eine andere Schutzrichtung als
        Artikel 61 der Richtlinie. Dieser bezieht sich nicht auf
        die Meldung interner Verstöße gegen die Vorschriften
        des Geldwäschegesetzes, sondern soll die Personen, die
        einen Verdachtsfall gemäß § 11 GwG im guten Glauben
        gemeldet haben, von straf-, zivil- oder verwaltungsrecht-
        licher Haftung freistellen .
        Flankiert wird diese Vorschrift seit 1998 durch die
        Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienst-
        leistungsaufsicht (BaFin), die Mitarbeiter, die eine
        Transaktion oder eine Geschäftsbeziehung anzeigen, die
        nach den vorliegenden Tatsachen im Zusammenhang mit
        Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könn-
        te, zusätzlich vor externen Repressionen oder Racheak-
        ten schützen soll . Nach dieser Verwaltungspraxis ist bei
        Erstattung einer Verdachtsmeldung gemäß § 11 Absatz 1
        GwG an die Zentralstelle für Verdachtsmeldungen beim
        BKA und dem zuständigen LKA nur die Person des
        Geldwäschebeauftragten als Ansprechpartner gegenüber
        den Ermittlungsbehörden anzugeben . Damit soll weitge-
        hende Anonymität, insbesondere des Mitarbeiters, der
        den verdächtigen Sachverhalt festgestellt hat, gewahrt
        werden .
        Nicht zu verhindern ist, dass der meldende Geldwä-
        schebeauftragte bei Einsicht des Beschuldigten in die Er-
        mittlungsakten durch einen Rechtsanwalt (§ 147 StPO)
        bekannt wird. Dieser wird dadurch zwar einer potenziel-
        len Gefahr ausgesetzt; dies muss jedoch in Abwägung
        mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf
        einen fairen Prozess und eine effektive Verteidigung in
        Kauf genommen bzw . durch andere Maßnahmen wie bei-
        spielsweise Polizeischutz bei drohender Gefahr für Leib
        und Leben ausgesteuert werden .
        An das BMF und die BaFin wurden bislang keine Fäl-
        le herangetragen, in denen die Offenlegung der Person
        des Geldwäschebeauftragten in Deutschland zu ernsthaf-
        ten Bedrohungen oder anderen repressiven Maßnahmen
        geführt hätte, die etwa polizeiliche Schutzmaßnahmen
        erfordert hätten .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 11939
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage der
        Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (Bündnis 90/
        Die Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 37)
        Wie unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, die
        durch das Auslaufen des Betreuungsgeldes freiwerdenden
        finanziellen Mittel in den Ausbau von Kindertagesstätten zu
        investieren, um damit die Kommunen insbesondere mit Blick
        auf die wachsenden Herausforderungen bei der Betreuung von
        Flüchtlingskindern zu unterstützen, und, wenn nein, warum
        nicht?
        Die Meinungsbildung über die zukünftige Verwen-
        dung der schrittweise auslaufenden Nettoausgaben für
        das Betreuungsgeld in den Jahren ab 2016 ist innerhalb
        der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen . Es ist be-
        absichtigt, im Laufe des Herbstes einen Vorschlag für die
        parlamentarische Beratung des Bundeshaushaltes 2016
        vorzulegen .
        Anlage 23
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
        der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (Bünd-
        nis 90/Die Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 38)
        Warum hält die Bundesregierung die Öffnung ausbildungs-
        begleitender Hilfen (abH) der Assistierten Ausbildung (AsA)
        und des Zugangs zur finanziellen Ausbildungsförderung für
        Geduldete nach 15 Monaten Voraufenthalt (www .bmas .de/DE/
        Presse/Pressemitteilungen/2015/mehr-unterstuetzung-fuer-
        fluechtlinge-in-berufsausbildung.html) vor dem Hintergrund,
        dass junge Asylsuchende und Geduldete bereits nach drei Mo-
        naten eine Berufsausbildung aufnehmen dürfen, für angemes-
        sen, und warum umfasst diese Öffnung für Geduldete nicht
        auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung?
        Ein früher Zugang zum Arbeits- und Ausbildungs-
        markt eröffnet Flüchtlingen die Möglichkeit, bereits nach
        kurzer Zeit eine entsprechende Stelle bei einem Arbeit-
        geber anzunehmen und sich hierdurch auch eigene Ver-
        dienstmöglichkeiten zu eröffnen. Diese Interessenlage
        ist auf die Frage einer finanzwirksamen Unterstützung
        durch aktive Leistungen der Arbeitsförderung nicht ohne
        weitere Erwägungen übertragbar .
        Maßnahmen der Ausbildungsförderung bedürfen einer
        differenzierten Betrachtung, die auch die Bleibeperspek-
        tive im Blick hat. Nach einer Einreise sollten zunächst
        Integrations- und Sprachkurse im Vordergrund stehen,
        bevor Maßnahmen der Ausbildungsförderung sinnvoll
        ansetzen können.
        Insbesondere für Geduldete stellt die Herabsetzung
        der Voraufenthaltsdauer von vier Jahre auf 15 Monate
        eine erhebliche Öffnung dar . Die Dauer orientiert sich
        an § 2 Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes, wo-
        nach das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch auf diejenigen
        Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden ist, die
        sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im
        Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts
        nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben. An
        diesem Gleichlauf sollte festgehalten werden .
        Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung haben
        vor einer Entscheidung des Bundesamts für Migration
        und Flüchtlinge nicht die nötige Klarheit über eine Blei-
        beperspektive. Eine Förderung dieser Personengruppe
        mit ausbildungsfördernden Leistungen ist in diesem Ver-
        fahrensstadium regelmäßig nicht angezeigt . Nach einer
        positiven Entscheidung des Bundesamts für Migration
        und Flüchtlinge über den Asylantrag sind Maßnahmen
        der Ausbildungsförderung bereits heute ohne Voraufent-
        haltsdauer möglich .
        Anlage 24
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die
        Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 39)
        Was unternimmt die Bundesregierung im Sinne des Arti-
        kels 9 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die
        Rechte von Menschen mit Behinderungen, um insbesondere
        die Barrierefreiheit im Bereich der privaten Rechtsträger zu
        erhöhen und so behinderten Menschen den gleichberechtigten
        Zugang zu Orten wie Kinos, Anwaltskanzleien und Eisdielen
        zu ermöglichen, damit Situationen, wie sie eine Betroffene in
        einer Wuppertaler Eisdiele erlebt hat, vermieden werden (sie-
        he Bericht WDR, Lokalzeit Bergisches Land, vom 17 . Septem-
        ber 2015)?
        Mit Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonventi-
        on (UN-BRK) hat sich Deutschland unter anderem auch
        zur Umsetzung des Artikels 9 UN-BRK verpflichtet. Ar-
        tikel 9 UN-BRK zielt darauf ab, Menschen mit Behinde-
        rungen eine unabhängige Lebensführung und die volle
        Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen . Zur
        Umsetzung dieser Verpflichtung im Bereich des Privat-
        rechts haben die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen
        zu treffen, um sicherzustellen, dass private Rechtsträger
        bei der Bereitstellung von Einrichtungen und Diensten,
        die der Öffentlichkeit offenstehen, alle Aspekte der Zu-
        gänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berück-
        sichtigen .
        Nach dem Grundgesetz liegt in Deutschland die Ge-
        setzgebungskompetenz für allgemein verbindliche Rege-
        lungen zur Barrierefreiheit in Gebäuden ausschließlich
        bei den Ländern, die hierzu Vorgaben in den jeweiligen
        Landesbauordnungen treffen .
        Für Bauten des Bundes enthält das Behindertengleich-
        stellungsgesetz des Bundes (BGG) zunächst Regelungen
        zur Barrierefreiheit der Behörden des Bundes . Das BGG
        bietet darüber hinaus die Möglichkeit, dass nach § 13 Ab-
        satz 3 BGG anerkannte Verbände behinderter Menschen
        Zielvereinbarungen (privatrechtliche Verträge) mit ein-
        zelnen Unternehmen oder Unternehmensverbänden über
        die konkrete Herstellung von Barrierefreiheit, zum Bei-
        spiel in einem Supermarkt oder einem Lokal, abschlie-
        ßen können.
        Zur Förderung der Zielvereinbarungen wurde im Zeit-
        raum 2009 bis 2012 ein Projekt des Bundeskompetenz-
        zentrums Barrierefreiheit e . V . aus Haushaltsmitteln des
        Bundes finanziert.
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 201511940
        (A) (C)
        (B) (D)
        Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für
        Arbeit und Soziales im Zeitraum vom 1. Oktober 2014
        bis 30. September 2017 das Modellvorhaben „Einkau-
        fen 2030 - barrierefrei und inklusiv“ des Euregio Kom-
        petenzzentrums für Barrierefreiheit (EUKOBA) e . V . in
        Linnich/Nordrhein-Westfalen . Hauptziel des Modellpro-
        jektes ist es, bundesweit einheitliche Standards für eine
        barrierefreie Ladengestaltung zu erarbeiten und zu schaf-
        fen. Das EUKOBA wird in dem Projekt mit einer Viel-
        zahl von regionalen Partnern und Verbänden des Einzel-
        handels zusammenarbeiten. Von dem Projekt erhofft sich
        die Bundesregierung eine weitere Sensibilisierung und
        Durchdringung des Inklusionsgedankens bei der Erledi-
        gung von Alltagsgeschäften im Einzelhandelsgewerbe .
        Anlage 25
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
        der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (Die
        Linke) (Drucksache 18/6019, Frage 40)
        Mit welchen zusätzlichen Kosten wäre die Einstellung
        von 3 000 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in
        den Agenturen und Jobcentern verbunden (vergleiche Äuße-
        rung des Vorsitzenden des Vorstandes der Bundesagentur für
        Arbeit, Dr. Frank-J. Weise, FAZ, Donnerstag, 17 . September
        2015; sofern keine genauen Berechnungen möglich sind, bitte
        Schätzwerte in Euro angeben), und wie viele Stellen wurden
        in den Agenturen und Jobcentern in den zurückliegenden vier
        Jahren abgebaut (bitte jeweils für die einzelnen Jahre beant-
        worten und die Gesamtzahl nach Agenturen und Jobcentern
        aufschlüsseln)?
        Die notwendigen Bedarfe einschließlich des Perso-
        nalmehrbedarfes in den gemeinsamen Einrichtungen
        werden im laufenden Haushaltsverfahren derzeit abge-
        stimmt . Über die Höhe des Mehrbedarfes ist noch nicht
        entschieden .
        In den gemeinsamen Einrichtungen wurden in den
        Jahren 2011 bis 2014 insgesamt 557 Stellen für Dauer-
        kräfte abgebaut. Im gleichen Zeitraum wurden in den
        Agenturen für Arbeit insgesamt 3 129 Stellen für Dauer-
        kräfte abgebaut.
        Anlage 26
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
        der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (Die
        Linke) (Drucksache 18/6019, Frage 41)
        In welchem Ausmaß nahmen in den Jahren 2012, 2013
        und 2014 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Agenturen,
        Jobcentern und Berufsinformationszentren an Schulungen
        zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenz teil, und in
        welchem Ausmaß nahmen in den zurückliegenden vier Jahren
        Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Agenturen, Jobcen-
        tern und Berufsinformationszentren an Schulungen oder sons-
        tigen Informationsangeboten durch die Bundeswehr teil (bitte
        mit konkreten Zahlen antworten)?
        Die Sensibilisierung der Beschäftigten im Hinblick
        auf einen wertschätzenden Umgang und auf Kundenori-
        entierung sind aktuelle Schwerpunkte der Bundesagentur
        für Arbeit im Hinblick auf Diversity Management. Der
        Bundesregierung liegen keine Einzelauswertungen zur
        Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen vor. Hierzu
        hatte die Bundesregierung im März und April 2015 be-
        reits berichtet .
        Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit wurden
        folgende Teilnahmen an Weiterbildungsmaßnahmen der
        Bundesagentur für Arbeit gezählt: im Jahr 2012 rund
        300 000 Teilnehmertage, im Jahr 2013 rund 450 000 Teil-
        nehmertage, im Jahr 2014 rund 530 000 Teilnehmertage .
        Die Bundesregierung hat zur Zusammenarbeit zwi-
        schen Bundesagentur für Arbeit, Jobcentern, Berufsinfor-
        mationszentren und Bundeswehr am 8 . September 2015
        auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. geant-
        wortet. Es wird auf die Bundestagsdrucksache 18/5941
        und hier insbesondere die Antwort zur Frage Nr . 14 ver-
        wiesen. Die Antwort ist weiterhin aktuell. Darüber hin-
        ausgehende Informationen liegen der Bundesregierung
        nicht vor .
        Anlage 27
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
        Abgeordneten Friedrich Ostendorff (Bündnis 90/Die
        Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 42)
        Inwieweit unterstützt der Bundesminister für Ernährung
        und Landwirtschaft, Christian Schmidt, das vom Bundesver-
        band Deutscher Milchviehhalter (BDM) vorgeschlagene Kon-
        zept der Mengenregulierung im Krisenfall als Maßnahme zur
        Lösung der Milchmarktkrise, und wird er sich seinem bayeri-
        schen Amtskollegen Helmut Brunner anschließen und diesen
        Vorschlag prüfen?
        Das vom Bundesverband Deutscher Milchviehhalter
        (BDM) vorgeschlagene Konzept der Mengenregelung im
        Krisenfall als Maßnahme zur Lösung der Milchmarktkri-
        se wird von der Bundesregierung nicht unterstützt . Die
        Milchquotenregelung ist am 31 . März 2015 im Konsens
        der wesentlichen Akteure ausgelaufen. Noch nicht ein-
        mal ein halbes Jahr später über eine neue staatliche Men-
        genregelung zu diskutieren, ist nicht sinnvoll.
        Das bestehende Sicherheitsnetz ist grundsätzlich trag-
        fähig . Das von der Europäischen Kommission vorge-
        schlagene Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Markt-
        krise ist ausgewogen und wird unterstützt.
        Selbst das von den Ländern mit „grünen“ Agrarminis-
        tern in Auftrag gegebene Gutachten des ife-Instituts für
        Ernährungswirtschaft in Kiel bescheinigt dem Marktver-
        antwortungsprogramm des BDM mit Blick auf die Men-
        genregelung eine fehlende Effizienz.
        Anlage 28
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
        Abgeordneten Friedrich Ostendorff (Bündnis 90/Die
        Grünen)(Drucksache 18/6019, Frage 43)
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 11941
        (A) (C)
        (B) (D)
        Wie beabsichtigt der Bundeslandwirtschaftsminister, das
        Mengenproblem auf dem Milchmarkt in den Griff zu bekom-
        men, das zu anhaltend niedrigen Preisen führt?
        Bezüglich der Lösung des Mengenproblems auf dem
        Milchmarkt ist in erster Linie auf die von der Europä-
        ischen Kommission (KOM) vorgeschlagenen Maßnah-
        men zur Beseitigung des Marktungleichgewichts hinzu-
        weisen . Diese stehen unter der Überschrift „Nachfrage
        stimulieren, Angebot verringern“ .
        Um bestehende Absatzmärkte zu verteidigen und neue
        zu erschließen, ist es sinnvoll, den Export zu verstärken.
        Vor diesem Hintergrund ist die Wirtschaft gefordert, den
        Absatz nach Ländern und Produkten zu diversifizieren.
        Produktinnovationen und Markenbildung sollten auch
        zur Pflege des Binnenmarktes eine wesentlich stärkere
        Rolle spielen .
        Die Bundesregierung unterstützt den Prozess, indem
        sie ihre Bemühungen verstärkt, bestehende Handels-
        hemmnisse vor allem im Veterinärbereich abzubauen,
        um dadurch eine Verbesserung des Marktzugangs zu
        Drittstaaten zu erreichen . Der Milchwirtschaft stehen
        außerdem auch die übrigen Maßnahmen der Export-
        förderung des Bundesministeriums für Ernährung und
        Landwirtschaft (BMEL) zur Verfügung . Weiterhin wird
        auf das Auslandsmesseprogramm des BMEL verwiesen .
        Zur vorübergehenden angebotsseitigen Entlastung des
        Marktes unterstützt das BMEL die bisher schon getroffe-
        nen Maßnahmen der Privaten Lagerhaltung (PLH) von
        Butter und Magermilchpulver (MMP) und die zugehö-
        rige laufende Intervention . Die von der KOM nunmehr
        vorgenommene Verbesserung der privaten Lagerhaltung
        von Butter und Milchpulver und die Wiedereröffnung der
        Lagerhaltung von Käse werden ebenfalls ihren Beitrag
        leisten .
        Anlage 29
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der
        Abgeordneten Dr. Franziska Brantner (Bündnis 90/Die
        Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 46)
        Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung,
        um die Länder und Kommunen bei der Integration von Flücht-
        lingskindern in Kitas zu unterstützen, und inwieweit wird das
        Programm „Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache &
        Integration” finanziell ausgeweitet?
        Die Bundesregierung prüft derzeit einen Katalog un-
        terschiedlicher Maßnahmen, um Länder und Kommunen
        bei der Aufnahme der Flüchtlinge zu unterstützen . Dabei
        wird zu berücksichtigen sein, dass die zukünftigen Be-
        darfe aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen steigen
        werden .
        Die erfolgreichen Ansätze zur sprachlichen Bildung
        aus dem Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache
        & Integration“ (2011-2015) werden ab Anfang 2016 im
        neuen Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache
        der Schlüssel zur Welt ist“ aufgegriffen . Das Programm
        richtet sich an Kindertageseinrichtungen, die einen über-
        durchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit beson-
        derem Bedarf an sprachlicher Bildung und Förderung
        betreuen .
        Für die Programmlaufzeit bis Ende 2019 sind nach
        dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2016
        jährlich bis zu 100 Millionen Euro eingeplant . Der Ent-
        wurf befindet sich in den parlamentarischen Beratungen.
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        123. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 1 Befragung der Bundesregierung
        TOP 2 Fragestunde
        ZP 2 Aktuelle Stunde zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 15
        Anlagen
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27
        Anlage 28
        Anlage 29