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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/122 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 122. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. September 2015 Inhalt Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haus­ haltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) Drucksache 18/5500 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11815 A b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bun­ des 2015 bis 2019 Drucksache 18/5501 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11815 B Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr und digi­ tale Infrastruktur Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . 11815 B Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11819 A Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 11820 A Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11821 B Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11822 D Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 11824 C Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 11826 B Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 11827 B Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11828 D Reinhold Sendker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 11830 A Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 11831 D Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 11833 A Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11833 C Norbert Brackmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 11834 B Udo Schiefner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11835 D Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11836 C Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Natur­ schutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11837 C Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 11839 C Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 11841 A Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11842 B Dr . Klaus-Peter Schulze (CDU/CSU) . . . . 11844 A Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . 11844 C Birgit Menz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 11846 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015II Christian Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 11847 A Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11848 B Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11849 A Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11850 B Christian Haase (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 11851 B Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11853 A Dr . Anja Weisgerber (CDU/CSU) . . . . . . . . . 11854 A Josef Rief (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 11855 C Schlussrunde: Haushaltsgesetz 2016 Dr . André Berghegger (CDU/CSU) . . . . . . . . 11857 C Dr . Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 11859 B Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11860 C Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 11862 C Dr . Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . 11863 D Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11864 B Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11866 D Petra Hinz (Essen) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 11868 A Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11869 C Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 11871 A Dr . Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . 11872 D Carsten Körber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 11874 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11875 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11875 B Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 11877 C Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11878 A (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 11815 122. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. September 2015 Beginn 9 .01 Uhr
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    Berichtigung 121 . Sitzung, Seite 11781 C, zweiter Absatz, zweiter Satz, ist wie folgt zu lesen: „Dadurch hätten Sie die Chance, auch Migrantenkindern und Flüchtlingskindern eine Integration zu ermöglichen .“ Carsten Körber (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 11877 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Becker, Dirk SPD 11 .09 .2015 Buchholz, Christine DIE LINKE 11 .09 .2015 De Ridder, Dr . Daniela SPD 11 .09 .2015 Dröge, Katharina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Flachsbarth, Dr . Maria CDU/CSU 11 .09 .2015 Freitag, Dagmar SPD 11 .09 .2015 Gohlke, Nicole DIE LINKE 11 .09 .2015 Grindel, Reinhard CDU/CSU 11 .09 .2015 Groth, Annette DIE LINKE 11 .09 .2015 Hartmann (Wackern- heim), Michael SPD 11 .09 .2015 Held, Marcus SPD 11 .09 .2015 Hübinger, Anette CDU/CSU 11 .09 .2015 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 11 .09 .2015 Karawanskij, Susanna DIE LINKE 11 .09 .2015 Kiziltepe, Cansel SPD 11 .09 .2015 Klein-Schmeink, Maria BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Kolbe, Daniela SPD 11 .09 .2015 Lenkert, Ralph DIE LINKE 11 .09 .2015 Leyen, Dr . Ursula von der CDU/CSU 11 .09 .2015 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Maizière, Dr . Thomas de CDU/CSU 11 .09 .2015 Mihalic, Irene BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Mortler, Marlene CDU/CSU 11 .09 .2015 Movassat, Niema DIE LINKE 11 .09 .2015 Müller, Dr . Gerd CDU/CSU 11 .09 .2015 Nahles, Andrea SPD 11 .09 .2015 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 11 .09 .2015 Pilger, Detlev SPD 11 .09 .2015 Rawert, Mechthild SPD 11 .09 .2015 Renner, Martina DIE LINKE 11 .09 .2015 Röspel, René SPD 11 .09 .2015 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Schmelzle, Heiko CDU/CSU 11 .09 .2015 Schwarzelühr-Sutter, Rita SPD 11 .09 .2015 Steinmeier, Dr . Frank- Walter SPD 11 .09 .2015 Thönnes, Franz SPD 11 .09 .2015 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Vries, Kees de CDU/CSU 11 .09 .2015 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 11 .09 .2015 Weinberg, Harald DIE LINKE 11 .09 .2015 Werner, Katrin DIE LINKE 11 .09 .2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 201511878 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 935 . Sitzung am 10 . Juli 2015 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zu Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kin­ derzuschlags Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung ge- fasst: a) Mit dem vorliegenden Gesetz wird die verfas- sungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung des sächlichen Existenzminimums entsprechend den Vorgaben des 10 . Existenzminimumberichts sichergestellt . Schon durch die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen werden die öffentlichen Haushalte in Höhe von 3,745 Mrd . Euro jährlich belastet, wovon ein Be- trag in Höhe von rund 1,970 Mrd . Euro auf die Haushalte von Ländern und Kommunen entfällt . Das Gesetz in der vom Deutschen Bundestag be- schlossenen Fassung setzt auf die im Gesetzent- wurf enthaltene, verfassungsrechtlich notwendige Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf, sieht nunmehr aber mit dem Ziel des Abbaus der so genannten kalten Progression zusätzlich eine Rechtsverschiebung aller übrigen Tarifeckwerte um jeweils die kumulierte Inflationsrate der Jah- re 2014 und 2015 (insgesamt 1,482 Prozent) vor . Durch diese Maßnahme geht das Gesetz über die verfassungsrechtliche Vorgabe hinaus . Die Rege- lung führt zu zusätzlichen steuerlichen Minder- einnahmen von jährlich 1,365 Mrd . Euro bei der Einkommensteuer, wovon rund 785 Mio . Euro auf die Haushalte von Ländern und Kommunen ent- fallen . Im Unterschied etwa zu dem Entwurf des früheren Gesetzes zum Abbau der kalten Progres- sion (BR-Drs . 847/11) ist im vorliegenden Gesetz keine Kompensation der entsprechenden Steu- erausfälle der Länder und Gemeinden durch den Bund vorgesehen . b) Die im Gesetz nunmehr vorgesehene weitere Ta- rifentlastung zum Abbau der kalten Progression ist aus Sicht des Bundesrates zwar dem Grundsatz nach zu begrüßen . Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass die zusätzliche Belastung für die Haushalte von Ländern und Kommunen in der derzeitigen Situation nur mit Mühe tragbar sein wird . Der Verzicht auf Steuereinnahmen in der genannten Höhe erschwert die notwendige Kon- solidierung der Länder- und Kommunalhaushalte . Ab dem Jahr 2020 greift die Schuldenbremse für die Länder . Die Ausgestaltung der Schuldenbrem- se für die Länder ist strenger als die für den Bund geltende neue Schuldenregel; die Vorgaben sind für die Länder deutlich schwerer zu erreichen als für den Bund . Auch erhalten fünf Länder derzeit – bis zum Jahr 2019 – Konsolidierungshilfen zur Einhaltung der Vorgaben der neuen Schuldenre- gel, die von Bund und Ländergemeinschaft ge- meinsam finanziert werden. c) Der Bundesrat weist darüber hinaus auf den enor- men Finanzierungsbedarf in den Haushalten von Ländern und Kommunen in den Bereichen Infra- struktur, Bildung und Sicherheit sowie infolge der in den vergangenen Monaten deutlich gestiegenen Flüchtlingszahlen hin . Die Finanzierung der not- wendigen Bereitstellung öffentlicher Leistungen wird durch die entstehenden Ausfälle erschwert – und zwar in gesellschaftlich wichtigen Berei- chen wie Bildung und Forschung und nicht zuletzt auch im Bereich der Infrastruktur, wo bestehen- de Investitionsdefizite dringend abgebaut werden müssen . d) Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass der Abbau der kalten Progression eine solide Finan- zierung durch eine entsprechende Kompensation von Ländern und Kommunen durch den Bund vo- raussetzt . e) Nach dem vorliegenden Gesetz ergeben sich im Jahr 2015 aus der Kindergelderhöhung um 48 Euro je Kind Steuermindereinnahmen in Höhe von 820 Mio . Euro und ab dem Jahr 2016 aus der weiteren Kindergelderhöhung um 24 Euro je Kind weitere Steuerausfälle in Höhe von 420 Mio . Euro pro Jahr, von denen auf die Länder (einschl . Kom- munen) jeweils 57,5 Prozent entfallen . Aufgrund der Regelungen in Artikel 106 Absatz 3 Satz 5 des Grundgesetzes und § 1 Satz 7 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern ist eine Lastentragung von 74 Prozent durch den Bund und von 26 Prozent durch die Länder (ein- schl . Kommunen) sicherzustellen . Daher ergeben sich in Bezug auf die vorgesehenen Erhöhungen des Kindergelds Ausgleichsansprüche der Länder im Jahr 2015 in Höhe von 258 Mio . Euro und ab dem Jahr 2016 kumulativ in Höhe von 387 Mio . Euro . Diese Ausgleichsansprüche sind in dem vorliegenden Gesetz nicht berücksichtigt . – Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ge- meinsam mit den Ländern im Rahmen des Verfah- rens zur Benehmensherstellung nach § 20d Absatz 3 SGB V darauf hinzuwirken, dass die Vertragspartner in den bundeseinheitlichen Rahmenempfehlungen be- rücksichtigen, dass die Aufwendungen der Kranken- kassen für Leistungen nach § 20a SGB V sich insbe- sondere an deren Versichertenzahl im jeweiligen Land orientieren . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 11879 (A) (C) (B) (D) Begründung: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kran- kenkassen, die über ein Land hinaus geöffnet sind, die Verteilung ihrer Leistungen nach § 20a SGB V nicht entsprechend der Zahl der in den einzelnen Ländern bei ihnen Versicherten vornehmen wer- den . Neben Sachgründen könnten dabei auch Wett- bewerbsaspekte eine Rolle spielen . Letzteres wür- de der Intention des Gesetzes nicht gerecht werden . Es ist daher notwendig, dass in den Rahmenemp- fehlungen nach § 20d Absatz 3 SGB V eine Rege- lung enthalten ist, die eine weitgehend länderbe- zogen versichertenorientierte Verteilung der Mittel der Krankenkassen für Leistungen zur Gesund- heitsförderung und Prävention sicherstellt . – Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der ge­ setzlichen Krankenversicherung (GKV­Versorgungsstärkungsgesetz – GKV­VSG) Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat stellt fest, dass das vorliegende Ge- setz eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen enthält, die in Fortsetzung des GKV-Versorgungsstruktur- gesetzes einen weiteren Beitrag zur Stärkung der medizinischen Versorgung auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten leisten können . 2 . Der Bundesrat begrüßt, dass letztlich eine Rei- he sachlich begründeter Änderungswünsche des Bundesrates vom Deutschen Bundestag aufge- griffen wurden . Beispielhaft wird auf die Rege- lungen zur Beschlussfassung bei den Kassenärzt- lichen Vereinigungen, die Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Medizinischen Dienste und auf den Auftrag an den Gemeinsamen Bundesaus- schuss zur Überprüfung der Bedarfsplanung un- ter Berücksichtigung weiterer bedarfsorientierter Kriterien verwiesen . 3 . Der Bundesrat bedauert jedoch, dass die Be- schlüsse des Bundesrates zur Mitwirkung der Länder im geplanten Innovationsausschuss und vor der Entscheidung über konkrete Förderanträ- ge nicht berücksichtigt worden sind . Die Länder haben über den Bundesrat und die Gesundheits- ministerkonferenz in der Vergangenheit wieder- holt eine stärkere Beteiligung bei der Gestaltung der Versorgung auf der regionalen Ebene einge- fordert . Die Beteiligung der Länder bei Fragen der ambulanten Bedarfsplanung im Gemeinsa- men Bundesausschuss ist hierfür ein Beispiel, das sich in der Praxis bewährt hat . Gerade die jetzt geplante Förderung von neuen Versorgungsfor- men zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung hat in der Regel einen engen regionalen Bezug und muss mit regionalen Konzepten und Beschlüssen des Gemeinsam Lan- desgremiums nach § 90a SGB V kompatibel sein . 4 . Der Bundesrat hält weiterhin die im Gesetz – im Gegensatz zum ursprünglichen Referentenentwurf – vorgesehene Zurückführung nicht verausgabter Haushaltsmittel des Innovationsfonds an den Ge- sundheitsfonds und die Krankenkassen für nicht zielführend . Er sieht darin die Gefahr, dass Mittel entweder ohne umfassende Bewertung aller vorlie- genden Anträge vergeben werden, oder dass Mittel verfallen und damit nicht mehr für Versorgungs- (forschungs)zwecke zur Verfügung stehen . 5 . Der Bundesrat fordert daher die Bundesregie- rung auf, sowohl die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder im Zusammenhang mit der geplanten Förderung von innovativen Versorgungskonzep- ten über den Innovationsausschuss als auch eine Übertragbarkeit unverbrauchter Haushaltsmittel des Innovationsfonds im Rahmen weiterer Ge- setzgebungsverfahren zeitnah zu regeln . – Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informations­ technischer Systeme (IT­Sicherheitsgesetz) – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/ EU des Europäischen Parlaments und des Ra­ tes vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit ver­ bundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (Bilanzrichtlinie­Umsetzungsgesetz – BilRUG) – Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die inter­ nationale Rechtshilfe in Strafsachen – Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentschei­ dungen in der Rechtshilfe – Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsent­ ziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien­Strafgerichtshof­Gesetzes und des Ruanda­Strafgerichtshof­Gesetzes – Gesetz zu der Vereinbarung vom 1. April 2015 über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfül­ lung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Ver­ pflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Vereinbarung zur gemein­ samen Kyoto­II­Erfüllung mit Island) – Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Septem­ ber 2012 zwischen der Regierung der Bundesrepu­ blik Deutschland und der Regierung der Vereinig­ ten Republik Tansania über den Fluglinienverkehr – Neuntes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes – Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 201511880 (A) (C) (B) (D) Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt insbesondere die Schaffung einer alters- und stichtagsunabhängigen Bleibe- rechtsregelung für langjährig geduldete Auslände- rinnen und Ausländer im Aufenthaltsgesetz . Dies stellt einen wichtigen integrationspolitischen Schritt dar und trägt dem beim Deutschen Bundestag ein- gebrachten Gesetzentwurf des Bundesrates vom 22 . März 2013 (vgl . BR-Drucksache 505/12 (Be- schluss)) Rechnung . 2 . Der Bundesrat bedauert jedoch, dass seinen wei- tergehenden Forderungen aus seiner Stellungnah- me zum Gesetzentwurf vom 6 . Februar 2015 (vgl . BR-Drucksache 642/14 (Beschluss)) nicht ausrei- chend Rechnung getragen wurde . 3 . Der Bundesrat bedauert, dass im Aufenthaltsgesetz nicht – wie in BR-Drucksache 642/14 (Beschluss), Ziffer 17 vorgeschlagen (etwa als neuer § 25c Auf- enthG) –, ein Aufenthaltsrecht für jugendliche oder heranwachsende Duldungsinhaber geschaffen wur- de, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Ausbildungsstelle gefunden haben . 4 . Der Bundesrat hält aus den bereits in seiner Stel- lungnahme vom 6 . Februar 2015 ausführlich dar- gestellten Gründen an der Forderung nach Ab- schaffung des so genannten Sprachnachweises vor Einreise beim Ehegattennachzug fest . Es ist auch aus integrationspolitischer Sicht sinnvoll, die deut- sche Sprache dort zu erlernen, wo sie auch im All- tagsleben verwendet wird . 5 . Er betont die große Bedeutung, die der Erwerb von Deutschkenntnissen für die Integration in die hiesi- gen Lebensverhältnisse hat . Vor diesem Hintergrund sind die Angebote für den Erwerb von Sprachkennt- nissen weiter zu öffnen und auszubauen . Der Bun- desrat hält daher – aber auch im Hinblick auf die derzeitige Arbeitsmarktsituation und eine Verbes- serung der Zugangschancen für Migrantinnen und Migranten – an der Forderung nach Öffnung der Integrationskurse für weitere Personengruppen fest . Er verweist auf seinen entsprechenden Gesetzent- wurf vom 19 . Dezember 2013 (vgl . BR-Drucksache 756/13 (Beschluss)) . 6 . Der Bundesrat spricht sich zudem vor dem Hinter- grund vielfältiger praktischer Erfahrungen weiterhin dafür aus, im Bereich der Aufenthaltsbeendigung nicht nur Zwangsmaßnahmen in den Blick zu neh- men, sondern insbesondere auch das Instrument der freiwilligen Ausreise sowie die Ausreiseförderung und -beratung zu stärken . Die Anordnung von Ab- schiebungshaft muss bereits nach dem europäischen Recht letztes Mittel sein und darf nur zur Durchset- zung einer unmittelbar bevorstehenden Abschie- bung angeordnet werden . In den Fällen, in denen auf eine Abschiebungshaft als letztes Mittel nicht verzichtet werden kann, muss die Haftdauer so kurz wie möglich gehalten werden . Der bisherige Re- gelungsansatz im Aufenthaltsgesetz soll insbeson- dere um Instrumente der Haftvermeidung ergänzt und mildere Mittel, wie zum Beispiel die Stellung einer Kaution, gesetzlich vorgesehen werden . Die Höchstdauer der Abschiebungshaft von 18 Mona- ten soll auf sechs Monate reduziert werden . – Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre – Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inver­ kehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträg­ liche Entsorgung von Elektro­ und Elektronikgeräten Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: Der Bundesrat weist darauf hin, dass mit dem Gesetz die von ihm geforderte Änderung in Artikel 1 § 20 Ab- satz 2 Satz 2 ElektroG nicht umgesetzt worden ist . Der Bundesrat hatte in Ziffer 16 seiner Stellungnahme vom 8 . Mai 2015 (BR-Drs . 127/15 – Beschluss –) gefordert, das Wort „Erstbehandlung“ durch das Wort „Behand- lung“ zu ersetzen . Die Bundesregierung hatte diesen Vorschlag in ihrer Gegenäußerung als sachgerecht be- zeichnet und zutreffend darauf hingewiesen, dass nicht alle der in § 20 Absatz 2 Satz 2 genannten Schritte in einer Erstbehandlungsanlage ausgeführt werden kön- nen oder zwingend müssen . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diese Än- derung bei nächster Gelegenheit vorzunehmen und auf diese Weise eine entsprechende Klarstellung zur Rolle der Erstbehandlung bei der Entsorgung von Elektroalt- geräten auf den Weg zu bringen . Das bisherige weite Verständnis der Erstbehandlung dient u .a . dazu, Do- kumentationspflichten nach § 22 Absatz 3 und Nach- weispflichten bereits frühzeitig beginnen zu lassen, um insbesondere die Gefahr illegaler Abfallexporte zu minimieren . In diesem Rahmen bittet der Bun- desrat die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit die Regelungen der § 3 Nummer 24, § 20 Absatz 2, § 21 Absatz 3 und § 22 Absatz 3 einer präziseren Formu- lierung bedürfen, um die umweltgerechte Entsorgung von Elektroaltgeräten effektiv zu gewährleisten . – Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelstän­ dischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieent­ lastungsgesetz) Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt das Ziel, Bürokratiebelastun- gen zu vermeiden . Das Regelungsvorhaben stellt ei- nen Schritt zur Umsetzung dieses Ziels dar, wobei es sich überwiegend mit Informationspflichten befasst. 2 . Der Bundesrat sieht über die Regelungen des Geset- zes hinaus zusätzlichen Handlungsbedarf, insbeson- dere die Möglichkeit für weitere Vereinfachungen, und bittet die Bundesregierung, weitere Vorschläge zur Bürokratieentlastung zeitnah vorzulegen . 3 . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung insbe- sondere um Prüfung, inwieweit weitere Vereinfa- chungen bei den geringwertigen Wirtschaftsgü- tern umgesetzt werden können . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 11881 (A) (C) (B) (D) – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Janu­ ar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steu­ ersachen und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mitgeteilt, dass sie den Antrag Für mehr Transpa­ renz in der internationalen Atomenergie­Orga­ nisation auf Drucksache 18/772 zurückzieht . Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik- folgenabschätzung hat mitgeteilt, dass er gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Bericht- erstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwanzigster Bericht nach § 35 des Bundesausbil­ dungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 Drucksache 18/460 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 2015 Drucksache 18/4680 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/4857 Nr . A 3 Ratsdokument 7678/15 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/419 Nr . A 124 Ratsdokument 13555/13 Drucksache 18/2533 Nr . A 54 Ratsdokument 13562/13 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/822 Nr . A 29 Ratsdokument 5706/14 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 122. Sitzung Inhaltsverzeichnis Epl 12 Verkehr und digitale Infrastruktur Epl 16 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit TOP 1 Schlussrunde Haushaltsgesetz 2016 Anlagen Anlage 1 Anlage 2
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    Rede von Max Straubinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

    Zuerst kann man feststellen: Die Aufstellung des Bundes-
    haushalts, der vorgelegt worden ist und in die weiteren Be-
    ratungen geht, war aufgrund der aktuellen Ereignisse eine
    große Herausforderung . Wir alle in diesem Haus sind uns
    einig, dass wir der Herausforderung gerecht werden und
    die Akzente dementsprechend setzen wollen – wobei die
    Bundesregierung schon in der Vergangenheit die Bundes-
    länder und die Kommunen entlastet hat, dies aber auch in
    Zukunft vorhat . Ich glaube, dass trotzdem festzustellen ist:
    Es ist einer der solidesten Haushalte, die wir jemals in der
    Republik hatten .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Darüber dürfen wir uns freuen .

    Werte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition,
    ich freue mich über Ihr Lob, aber Ihre Kritik in einzelnen
    Bereichen kann ich nicht nachvollziehen . Ich werde später
    noch darauf eingehen .

    Die wichtigste Herausforderung, vor der wir stehen, ist
    die Flüchtlingssituation . Wir müssen den Menschen, die
    zu uns kommen, humanitäre Unterstützung zuteilwerden
    lassen . Dass wir uns dieser Aufgabe stellen müssen, das ist
    unbestritten . Wir werden auch die entsprechenden Finanz-
    mittel bereitstellen .

    Dabei geht es nicht immer nur um Finanzmittel, son-
    dern es müssen alle zusammenwirken: der Bund, die Län-
    der und die Kommunen gemeinsam . Denn nicht nur der
    Bund hat starke Aufwüchse bei den Steuereinnahmen zu
    verzeichnen, sondern auch die Länder und Kommunen .
    Daher müssen die Lasten gerecht verteilt werden .

    Die längerfristigen Lasten werden wohl nicht die Län-
    der, sondern der Bund tragen müssen . Wir wissen, dass
    von den Asylbewerbern, die bereits drei Jahre bei uns sind,
    nur 11 Prozent in sozialversicherungspflichtiger Beschäfti-
    gung sind . Das macht sehr deutlich, was das für die Sozi-
    alhaushalte bedeutet .


    (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schaffen Sie doch die Hindernisse ab!)


    Die Situation hinsichtlich der Integration in den Ar-
    beitsmarkt wird bei den neu hinzugekommenen Flücht-
    lingen genauso sein . Eine Umfrage der Bundesagentur für
    Arbeit hat ergeben, dass derzeit nur 10 Prozent der Neu-
    ankömmlinge für unseren Arbeitsmarkt geeignet sind . Da-
    mit will ich verdeutlichen, welche große Aufgabe, die wir
    gemeinsam bewältigen müssen, letztendlich vor uns liegt .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Wir können die gewaltigen Herausforderungen, die
    uns hier beschäftigen, bewältigen . Aber dafür müssen die
    Ministerien zusammenwirken . Lassen Sie mich in diesem
    Zusammenhang klarstellen, Herr Kollege Claus: Bundes-
    minister Schäuble hat nicht davon gesprochen, dass andere
    Aufgaben untergeordnet werden . Vielmehr hat Bundes-
    minister Schäuble davon gesprochen, dass die Aufgaben
    entsprechend eingeordnet werden müssen . Das gilt auch
    in Bezug auf die Integrationsaufgaben und -leistungen im
    BMAS-Haushalt und in vielen anderen Bereichen, zum
    Beispiel in der Sprachbildung usw . Es geht darum, die
    Aufgaben einzufügen, nicht darum, irgendwelche Aufga-
    ben anderen Aufgaben unterzuordnen . Wir stellen uns die-
    ser Herausforderung, und wir werden sie auch bewältigen .

    Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns
    bei der Verwendung der Mittel, die uns aufgrund unse-
    rer guten Haushaltslage zur Verfügung stehen, aber nicht
    nur darauf beschränken, die aktuellen Herausforderungen
    zu meistern . Kollege Berghegger und auch der Bundes-
    finanzminister haben darauf hingewiesen, dass wir auch
    die Bürgerinnen und Bürger entlasten: durch die Erhöhung
    des Grundfreibetrages, den Abbau der kalten Progression,
    die Erhöhung des Kindergeldes und – auch wenn Sie das
    kritisieren, Herr Kollege Claus – die Anhebung des Hartz-
    IV-Satzes . Hier werden hohe Summen bewegt . Das gelingt
    uns nur, weil wir eine gute wirtschaftliche Situation haben .


    (Dr . h . c . Hans Michelbach [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


    Deshalb kommt es sehr entscheidend darauf an, dass wir
    die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch weiterhin
    verstärken .

    Herr Kollege Kahrs, Sie haben mit großen Worten die
    Grundlagen gelobt, die Gerhard Schröder gelegt hat . Ich
    möchte mich nicht so zurückhalten wie Bundesfinanzmi-
    nister Schäuble . Aber ich möchte daran erinnern: Damals
    hatten wir 26 Millionen sozialversicherungspflichtige Be-
    schäftigungsverhältnisse, heute haben wir fast 30 Millio-
    nen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhält-
    nisse .


    (Petra Hinz vorher in der Regierung?)


    Sven­Christian Kindler






    (A) (C)



    (B) (D)


    Unter Rot-Grün hatten wir damals 5 Millionen Arbeitslo-
    se, jetzt haben wir 2,8 Millionen Arbeitslose . Das ist der
    Erfolg der ersten Großen Koalition . Sie haben damals im
    Wahlkampf gesagt, dass Steuererhöhungen Gift seien .
    Aber mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer haben wir
    eine Grundlage geschaffen . Gleichzeitig haben wir die
    Wirtschaft in anderen Bereichen entlastet . Darüber hinaus
    haben wir Rahmenbedingungen verbessert . Damit haben
    wir für ein wesentlich stärkeres Wirtschaftswachstum ge-
    sorgt . Dieses wirtschaftliche Wachstum ist die Grundlage
    für diesen Haushaltsentwurf . Es versetzt uns in die Lage,
    die Probleme, die wir jetzt in finanzpolitischer Hinsicht
    zu bewältigen haben, schultern zu können . Ich möchte
    vor allen Dingen der Koalition aus CDU/CSU und FDP
    bescheinigen, für eine gute Grundlage gesorgt zu haben,
    und daran erinnern, dass wir in 2009 auch noch eine große
    Finanzkrise mit dem damit verbundenen wirtschaftlichen
    Rückgang zu bewältigen hatten . Die Grundlagen hat also
    die bürgerliche Koalition gelegt . Diese Grundlagen wollen
    wir jetzt durch gemeinsame Arbeit verbessern und erwei-
    tern . Ich bin überzeugt, dass uns dies gelingen wird .


    (Beifall bei der CDU/CSU – Helmut Heiderich [CDU/CSU]: Jedenfalls mit dieser Kanzlerin an der Spitze!)


    Ich möchte auf zwei wirtschaftliche Rahmenbedingun-
    gen hinweisen, die für uns wichtig sind:

    Erstens . Wir haben – die Debatte verlief vor allen Din-
    gen in unserer Fraktion zum Teil streitig – ein drittes Hilf-
    spaket für Griechenland verabschiedet . Ich glaube, dass
    das nötig war, damit es nicht zu finanzpolitischen Turbu-
    lenzen auf der Welt kommt . Man muss sich einmal vorstel-
    len, was wäre, wenn zu der derzeitigen Situation in China
    auch noch Turbulenzen in Europa kämen, welchen Nie-
    derschlag das auf die wirtschaftlichen Entwicklungen hät-
    te . Das wollen wir uns lieber nicht ausmalen . Deshalb war
    diese Entscheidung meines Erachtens trotz aller Schwie-
    rigkeiten, die damit verbunden sind – dabei geht es auch
    um das Vertrauen, dass wir in die zukünftige Entwicklung
    Griechenlands haben –, richtig . Sie ist Grundlage dafür,
    dass wir hier einen stabilen Haushalt für 2016 werden ver-
    abschieden können .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Zweitens . Bei allem geht es immer auch um die Ge-
    staltung der Zukunft . Ich bin überzeugt, dass wir uns bei
    den Diskussionen über das Freihandelsabkommen TTIP
    daran erinnern sollten, dass unsere Arbeitsplätze und un-
    ser Wohlstand von den Exportmöglichkeiten unserer Wirt-
    schaft abhängig sind . 50 Prozent der bei uns erwirtschaf-
    teten Dienstleistungen und Güter gehen in den Export .
    Deshalb ist Deutschland in besonderem Maße auf freie
    Märkte, bessere Zugänge und gleiche Wettbewerbsbedin-
    gungen angewiesen . Mit dem Abschluss von TTIP schaf-
    fen wir eine gute Grundlage dafür . Ich danke ausdrücklich
    dem Bundeswirtschaftsminister für sein offensives Eintre-
    ten in der Sache .


    (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gut zuhören!)


    Ich glaube, für die Zukunft unserer Bürgerinnen und Bür-
    ger, insbesondere unserer Jugend, ist entscheidend, dass

    wir viele Arbeitsplätze haben und weiterhin wirtschaftlich
    erfolgreich sind . So können wir für unsere Bürgerinnen
    und Bürger in hohem Maße soziale Sicherheit gewähr-
    leisten . Das spiegelt sich auch in diesem Haushaltsent-
    wurf wider, da 50 Prozent der Haushaltsmittel in soziale
    Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger fließen. Das ist
    meines Erachtens ein wichtiger Bestandteil .

    Da ich gerade bei den sozialen Leistungen bin, möchte
    ich Folgendes sagen: In diesen Tagen, in denen über die
    Einzelpläne diskutiert wird, haben Einzelne, auch aus den
    Reihen unseres Koalitionspartners, Vorschläge unterbrei-
    tet, wie die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel
    ausgegeben werden könnten, am besten gleich drei- oder
    viermal .


    (Dr . Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Einmal reicht!)


    Ich möchte daran erinnern, dass wir für das nächste und
    das übernächste Jahr einen Haushaltsansatz für das Be-
    treuungsgeld benötigen, weil die Finanzierung zugesi-
    chert wurde . Das heißt, 650 Millionen Euro werden für
    das nächste Jahr vorgesehen und 350 Millionen Euro für
    2017 . Ich möchte vermerken, dass wir das Betreuungsgeld
    bisher über eine globale Minderausgabe finanziert haben.
    Diese globale Minderausgabe haben wir jetzt aufgelöst . Es
    gibt also überhaupt keinen großen Spielraum für zusätzli-
    che Ausgaben. Die Auflösung der Finanzierung über die
    globale Minderausgabe bedeutet, dass die in den Berei-
    chen Verteidigung, Forschung und Verkehr notwendigen
    Investitionen zusätzlich abgesichert sind .


    (Dr . Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Verteidigung fällt Ihnen als Erstes ein!)


    Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit .


    (Beifall bei der CDU/CSU)




Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Vielen Dank . – Als nächster Redner hat Dr . Hans-Ulrich

Krüger von der SPD-Fraktion das Wort .


(Beifall bei der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Ulrich Krüger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! Als eine der wesentlichen Erkenntnisse dieser
    Haushaltswoche ist festzustellen: Trotz aller humanitären
    und finanziellen Herausforderungen werden wir voraus-
    sichtlich auch in diesem Jahr keine neuen Schulden auf-
    nehmen und einen ausgeglichenen Haushalt haben . Das ist
    eine beachtliche Leistung, die durch harte Arbeit und den
    Willen geprägt ist, die positive Entwicklung der letzten
    Jahre fortzusetzen . Die Koalition hat damit ihre Hausauf-
    gaben gemacht und leistet einen Beitrag zur Generationen-
    gerechtigkeit .

    Fairerweise muss man allerdings auch sagen, dass ent-
    scheidende Vorbedingungen für die schwarze Null neben
    der guten Konjunktur die seit mehreren Jahren anhaltende
    absolute Niedrigzinsphase ist . Es werden beispielswei-
    se aktuell 17 Milliarden Euro weniger für Zinsen veran-
    schlagt, als es auf dem Höhepunkt der Finanzmarktkrise
    im Jahr 2008 noch der Fall war . Das müssen wir als Par-

    Max Straubinger






    (A) (C)



    (B) (D)


    lamentarier, bei aller Bescheidenheit – Adam Riese lässt
    grüßen –, konstatieren .

    Gott sei Dank ist die Ausgangslage, die wir jetzt sehen,
    nach wie vor günstig . Die Exporte legen weiter zu . Die
    Binnennachfrage trägt wesentlich zum Wirtschaftswachs-
    tum bei . Das hat vor allem damit zu tun, dass viele Haus-
    halte mehr Einkommen zur Verfügung haben . Auch das ist
    eine Auswirkung des endlich eingeführten Mindestlohns,
    den die SPD durchgesetzt und durch den es eben keine
    Verdrängungseffekte gegeben hat . Der Mindestlohn ist da-
    mit aus meiner Sicht die größte und gerechteste Lohnerhö-
    hung, die wir seit langer Zeit hatten .


    (Beifall bei der SPD)


    Insgesamt tragen gute Beschäftigungszahlen, steigende
    Einkommen und eine Entlastung durch niedrige Energie-
    preise zu der gesteigerten Kaufkraft der privaten Haus-
    halte bei . Mit anderen Worten: Der überwiegenden Zahl
    der Menschen in Deutschland geht es gut oder ordentlich .
    Das zeigen auch die Steuereinnahmen: Bund, Länder und
    Kommunen nahmen im Juli 2015 insgesamt 8,6 Prozent
    mehr Steuern ein als im Vormonat . Im Juli bedeutete diese
    Summe genau 49 Milliarden Euro und in den ersten sieben
    Monaten 349 Milliarden Euro, das heißt 5,9 Prozent mehr
    als im entsprechenden Vorjahreszeitraum .

    Das geht aber nur, weil die Auftragsbücher der Industrie
    voll sind, die Arbeitsmarktlage ordentlich ist und wir die
    Hoffnung haben dürfen – weil das so ist; trotz Griechen-
    land-Krise bzw . chinesischer Turbulenzen –, einen positi-
    ven Wachstumstrend beizubehalten . Insofern bin ich op-
    timistisch, dass die schwarze Null gehalten werden kann,
    obwohl uns große Herausforderungen abverlangt werden .

    Dieser Haushaltsentwurf wird – dies klang eben bereits
    an –, wie es Carsten Schneider, unser Kollege, am Diens-
    tag gesagt hat, nach den Haushaltsberatungen definitiv, al-
    lein schon wegen der Kosten für die Flüchtlinge, bei wei-
    tem nicht mehr so aussehen, wie er eingebracht worden ist .

    Europa und Deutschland sind von dem Schicksal der
    Menschen betroffen, die bei uns Schutz und Sicherheit
    vor Krieg, Verfolgung oder Not suchen . Wahrscheinlich
    werden in Deutschland in diesem Jahr 800 000 Menschen
    oder mehr aus Krisenländern auf gefährlichen Wegen zu
    uns kommen. Häufig haben sie nicht mehr als das nackte
    Leben bei sich .

    Die Menschen in unserem Land heißen diese Flücht-
    linge willkommen und versuchen, mit einer großen Wel-
    le der Hilfsbereitschaft so gut zu helfen, wie es nur geht .
    Die Bilder in den Medien zeigen es, und wir wissen es:
    Diese Menschen benötigen vernünftige Unterkünfte, Klei-
    dung, Nahrung und vor allem eine Perspektive . Dies kostet
    Geld – viel Geld, meine Damen und Herren .

    Von daher begrüße ich natürlich, dass der Koalitions-
    ausschuss bereits 6 Milliarden Euro zur Verfügung stellt,
    von denen 3 Milliarden Euro als Unterstützung für Länder
    und Kommunen vorgesehen sind; denn sie, die Kommu-
    nen und die Länder, tragen die Hauptlast bei der Aufnah-
    me und Versorgung der Flüchtlinge .

    Es ist aber gut möglich – mit diesem Gedanken soll-
    ten wir uns durchaus anfreunden –, dass wir uns aufgrund

    der Prognosen über weitere Kosten über Steigerungen un-
    terhalten müssen . Von daher bin ich mir bei weitem nicht
    sicher, ob wir mit den 6 Milliarden Euro wirklich auskom-
    men . Hier hilft kein noch so effektives Top-down-Verfah-
    ren, bei dem eine Pauschalsumme festgesetzt wird, die es
    dann umzuverteilen gilt . Hier bestimmt lediglich die nack-
    te Zahl der Ankömmlinge die Kosten . Das Einzige, über
    das man sich dann streiten kann, ist die Frage, ob man pro
    Flüchtling 10 000, 11 000 oder 12 000 Euro pro Jahr anset-
    zen muss . Es ist dann unsere Aufgabe als Haushälter, dies
    auch abzubilden .

    Natürlich unterstützen wir auch die Länder und Kom-
    munen beim Ausbau von gut 150 000 winterfesten Plät-
    zen in Erstaufnahmeeinrichtungen . Wir alle wissen: Be-
    reits seit dem 1 . Januar ist es möglich, dass Kommunen
    sämtliche freien und verfügbaren Bundesliegenschaften,
    also Gebäude sowie Freiflächen, mietzinsfrei bekommen
    können, wenn sie zum Zwecke der Unterbringung von
    Flüchtlingen und Asylbewerbern genutzt werden . Diese
    Bereitstellung von Bundesliegenschaften wird auch ge-
    nutzt, und zwar aktuell in Form von 37 000 Unterkunfts-
    plätzen . Zusätzlich werden wir auch noch – die BImA be-
    teiligt sich – Geld für die Herrichtung, Renovierung etc .
    entsprechender Unterkünfte zur Verfügung stellen, damit
    die Kommunen dadurch nicht vor unlösbare Aufgaben ge-
    stellt werden .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Last, not least . Bei dieser gemeinsamen Anstrengung
    gehen wir sogar so weit, dass entbehrliche Kasernenplätze
    vorübergehend als Notunterkünfte mit einbezogen wer-
    den . Das heißt also, wir tun hier alles . Dazu gehört auch,
    dass auf Anregung und Antrag der SPD 3 000 Stellen bei
    der Bundespolizei neu geschaffen worden sind . Ich begrü-
    ße es durchaus, dass man sagt: Bis diese Stellen besetzt
    sind, soll, um eine effiziente Kontrolle und effizientes Ar-
    beiten zu ermöglichen, der Zoll zwischenzeitlich kurzfris-
    tig einspringen . Das ist richtig . Aber das darf – ich denke,
    da sind wir hier im Hohen Haus ein und derselben Mei-
    nung – nicht grundsätzlich dazu führen, dass die Kontrolle
    der Schwarzarbeit und die Kontrolle der Einhaltung des
    Mindestlohns auf der Strecke bleiben .


    (Dr . Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Richtig! Da müssen wir genau aufpassen!)


    Darauf müssen wir ein waches Auge werfen .


    (Beifall bei der SPD – Dr . Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Richtig! Sehen wir auch so!)


    Damit die Flüchtlinge überhaupt eine Zukunft haben
    und ihre Einbindung in die Gesellschaft gelingt, müssen
    wir von den Ländern natürlich auch entsprechende Inte-
    grationsschritte verlangen, das heißt Sprachkurse, Lehre-
    rinnen und Lehrer sowie zusätzliche Kitaplätze . Das alles
    steht auf unserer Agenda .

    In diesem Zusammenhang – es klang schon einmal
    kurz an – gibt es noch ein weiteres Thema, das, denke ich,
    stärker beachtet werden muss als in der Vergangenheit,
    nämlich die Fragen des sozialen Wohnungsbaus, und zwar
    nicht nur für Flüchtlinge, sondern für alle Menschen, die
    sich mit steigenden Mieten herumschlagen müssen und

    Dr. Hans­Ulrich Krüger






    (A) (C)



    (B) (D)


    insbesondere in Ballungszentren Schwierigkeiten haben,
    zu vertretbarem Entgelt einen Mietvertrag abschließen
    zu können . Das heißt, wir als Bund müssen – der Koali-
    tionsausschuss hat Entsprechendes niedergelegt – in den
    nächsten Wochen eine Lösung dafür finden, dass nicht
    nur Konversionsliegenschaften, sondern auch allgemeine
    Liegenschaften in Bundeseigentum Ländern, Kommunen
    und kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zu einem
    verbilligten Tarif angeboten werden können, damit un-
    bürokratisch und schnell preiswerte Wohnungen auf an-
    gespannten Märkten angeboten werden können . Ich kann
    mir im Rahmen dieser Überlegungen auch vorstellen – ich
    spreche da insbesondere die Finanzpolitiker an –, das The-
    ma „steuerliche Anreizmomente und –instrumente“ ver-
    stärkt in den Blick zu nehmen .

    Das sind große Herausforderungen, die, wie es der
    Bundesfinanzminister eben zu Recht sagte, absolute Pri-
    orität genießen . Sie dürfen aber nicht vergessen machen,
    dass wir neben diesem prioritären Projekt – adäquate
    Unterbringung und Versorgung der zu uns kommenden
    Menschen – auch die Pflicht haben, die Kosten von Inves-
    titionen in Bildung, Verkehrsinfrastruktur und Forschung
    im Sinne einer funktionierenden Gesellschaft aufrechtzu-
    erhalten . Daher begrüße ich die Investitionssteigerung des
    Bundes im Haushalt 2016 gegenüber dem Nachtrag 2015
    und natürlich die Tatsache – das sollte man sich auch noch
    einmal in Erinnerung rufen –, dass seit Juni 2015 das mit
    3,5 Milliarden Euro dotierte Kommunalinvestitionsförde-
    rungsgesetz in Kraft ist . Dadurch gewährt der Bund den
    Ländern die Möglichkeit zu Finanzhilfen bei der Förde-
    rung finanzschwacher Kommunen.

    Das alles ist gut . Wenn wir das in den künftigen Bera-
    tungen beachten und die Eckdaten nicht außer Acht lassen,
    dann bin ich zuversichtlich, dass wir zum Ende des Jah-
    res dem Steuerzahler hier etwas Vernünftiges präsentieren
    können, nämlich einen ausgeglichenen Haushalt, der sozi-
    ale Aspekte in vollem Umfange berücksichtigt .

    Ich danke Ihnen .


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)