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ID1812209800

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    Plenarprotokoll 18/122 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 122. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. September 2015 Inhalt Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haus­ haltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) Drucksache 18/5500 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11815 A b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bun­ des 2015 bis 2019 Drucksache 18/5501 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11815 B Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr und digi­ tale Infrastruktur Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . 11815 B Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11819 A Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 11820 A Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11821 B Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11822 D Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 11824 C Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 11826 B Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 11827 B Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11828 D Reinhold Sendker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 11830 A Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 11831 D Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 11833 A Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11833 C Norbert Brackmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 11834 B Udo Schiefner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11835 D Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11836 C Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Natur­ schutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11837 C Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 11839 C Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 11841 A Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11842 B Dr . Klaus-Peter Schulze (CDU/CSU) . . . . 11844 A Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . 11844 C Birgit Menz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 11846 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015II Christian Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 11847 A Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11848 B Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11849 A Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11850 B Christian Haase (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 11851 B Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11853 A Dr . Anja Weisgerber (CDU/CSU) . . . . . . . . . 11854 A Josef Rief (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 11855 C Schlussrunde: Haushaltsgesetz 2016 Dr . André Berghegger (CDU/CSU) . . . . . . . . 11857 C Dr . Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 11859 B Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11860 C Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 11862 C Dr . Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . 11863 D Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11864 B Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11866 D Petra Hinz (Essen) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 11868 A Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11869 C Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 11871 A Dr . Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . 11872 D Carsten Körber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 11874 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11875 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11875 B Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 11877 C Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11878 A (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 11815 122. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. September 2015 Beginn 9 .01 Uhr
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    Berichtigung 121 . Sitzung, Seite 11781 C, zweiter Absatz, zweiter Satz, ist wie folgt zu lesen: „Dadurch hätten Sie die Chance, auch Migrantenkindern und Flüchtlingskindern eine Integration zu ermöglichen .“ Carsten Körber (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 11877 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Becker, Dirk SPD 11 .09 .2015 Buchholz, Christine DIE LINKE 11 .09 .2015 De Ridder, Dr . Daniela SPD 11 .09 .2015 Dröge, Katharina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Flachsbarth, Dr . Maria CDU/CSU 11 .09 .2015 Freitag, Dagmar SPD 11 .09 .2015 Gohlke, Nicole DIE LINKE 11 .09 .2015 Grindel, Reinhard CDU/CSU 11 .09 .2015 Groth, Annette DIE LINKE 11 .09 .2015 Hartmann (Wackern- heim), Michael SPD 11 .09 .2015 Held, Marcus SPD 11 .09 .2015 Hübinger, Anette CDU/CSU 11 .09 .2015 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 11 .09 .2015 Karawanskij, Susanna DIE LINKE 11 .09 .2015 Kiziltepe, Cansel SPD 11 .09 .2015 Klein-Schmeink, Maria BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Kolbe, Daniela SPD 11 .09 .2015 Lenkert, Ralph DIE LINKE 11 .09 .2015 Leyen, Dr . Ursula von der CDU/CSU 11 .09 .2015 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Maizière, Dr . Thomas de CDU/CSU 11 .09 .2015 Mihalic, Irene BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Mortler, Marlene CDU/CSU 11 .09 .2015 Movassat, Niema DIE LINKE 11 .09 .2015 Müller, Dr . Gerd CDU/CSU 11 .09 .2015 Nahles, Andrea SPD 11 .09 .2015 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 11 .09 .2015 Pilger, Detlev SPD 11 .09 .2015 Rawert, Mechthild SPD 11 .09 .2015 Renner, Martina DIE LINKE 11 .09 .2015 Röspel, René SPD 11 .09 .2015 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Schmelzle, Heiko CDU/CSU 11 .09 .2015 Schwarzelühr-Sutter, Rita SPD 11 .09 .2015 Steinmeier, Dr . Frank- Walter SPD 11 .09 .2015 Thönnes, Franz SPD 11 .09 .2015 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Vries, Kees de CDU/CSU 11 .09 .2015 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 11 .09 .2015 Weinberg, Harald DIE LINKE 11 .09 .2015 Werner, Katrin DIE LINKE 11 .09 .2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 201511878 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 935 . Sitzung am 10 . Juli 2015 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zu Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kin­ derzuschlags Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung ge- fasst: a) Mit dem vorliegenden Gesetz wird die verfas- sungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung des sächlichen Existenzminimums entsprechend den Vorgaben des 10 . Existenzminimumberichts sichergestellt . Schon durch die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen werden die öffentlichen Haushalte in Höhe von 3,745 Mrd . Euro jährlich belastet, wovon ein Be- trag in Höhe von rund 1,970 Mrd . Euro auf die Haushalte von Ländern und Kommunen entfällt . Das Gesetz in der vom Deutschen Bundestag be- schlossenen Fassung setzt auf die im Gesetzent- wurf enthaltene, verfassungsrechtlich notwendige Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf, sieht nunmehr aber mit dem Ziel des Abbaus der so genannten kalten Progression zusätzlich eine Rechtsverschiebung aller übrigen Tarifeckwerte um jeweils die kumulierte Inflationsrate der Jah- re 2014 und 2015 (insgesamt 1,482 Prozent) vor . Durch diese Maßnahme geht das Gesetz über die verfassungsrechtliche Vorgabe hinaus . Die Rege- lung führt zu zusätzlichen steuerlichen Minder- einnahmen von jährlich 1,365 Mrd . Euro bei der Einkommensteuer, wovon rund 785 Mio . Euro auf die Haushalte von Ländern und Kommunen ent- fallen . Im Unterschied etwa zu dem Entwurf des früheren Gesetzes zum Abbau der kalten Progres- sion (BR-Drs . 847/11) ist im vorliegenden Gesetz keine Kompensation der entsprechenden Steu- erausfälle der Länder und Gemeinden durch den Bund vorgesehen . b) Die im Gesetz nunmehr vorgesehene weitere Ta- rifentlastung zum Abbau der kalten Progression ist aus Sicht des Bundesrates zwar dem Grundsatz nach zu begrüßen . Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass die zusätzliche Belastung für die Haushalte von Ländern und Kommunen in der derzeitigen Situation nur mit Mühe tragbar sein wird . Der Verzicht auf Steuereinnahmen in der genannten Höhe erschwert die notwendige Kon- solidierung der Länder- und Kommunalhaushalte . Ab dem Jahr 2020 greift die Schuldenbremse für die Länder . Die Ausgestaltung der Schuldenbrem- se für die Länder ist strenger als die für den Bund geltende neue Schuldenregel; die Vorgaben sind für die Länder deutlich schwerer zu erreichen als für den Bund . Auch erhalten fünf Länder derzeit – bis zum Jahr 2019 – Konsolidierungshilfen zur Einhaltung der Vorgaben der neuen Schuldenre- gel, die von Bund und Ländergemeinschaft ge- meinsam finanziert werden. c) Der Bundesrat weist darüber hinaus auf den enor- men Finanzierungsbedarf in den Haushalten von Ländern und Kommunen in den Bereichen Infra- struktur, Bildung und Sicherheit sowie infolge der in den vergangenen Monaten deutlich gestiegenen Flüchtlingszahlen hin . Die Finanzierung der not- wendigen Bereitstellung öffentlicher Leistungen wird durch die entstehenden Ausfälle erschwert – und zwar in gesellschaftlich wichtigen Berei- chen wie Bildung und Forschung und nicht zuletzt auch im Bereich der Infrastruktur, wo bestehen- de Investitionsdefizite dringend abgebaut werden müssen . d) Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass der Abbau der kalten Progression eine solide Finan- zierung durch eine entsprechende Kompensation von Ländern und Kommunen durch den Bund vo- raussetzt . e) Nach dem vorliegenden Gesetz ergeben sich im Jahr 2015 aus der Kindergelderhöhung um 48 Euro je Kind Steuermindereinnahmen in Höhe von 820 Mio . Euro und ab dem Jahr 2016 aus der weiteren Kindergelderhöhung um 24 Euro je Kind weitere Steuerausfälle in Höhe von 420 Mio . Euro pro Jahr, von denen auf die Länder (einschl . Kom- munen) jeweils 57,5 Prozent entfallen . Aufgrund der Regelungen in Artikel 106 Absatz 3 Satz 5 des Grundgesetzes und § 1 Satz 7 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern ist eine Lastentragung von 74 Prozent durch den Bund und von 26 Prozent durch die Länder (ein- schl . Kommunen) sicherzustellen . Daher ergeben sich in Bezug auf die vorgesehenen Erhöhungen des Kindergelds Ausgleichsansprüche der Länder im Jahr 2015 in Höhe von 258 Mio . Euro und ab dem Jahr 2016 kumulativ in Höhe von 387 Mio . Euro . Diese Ausgleichsansprüche sind in dem vorliegenden Gesetz nicht berücksichtigt . – Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ge- meinsam mit den Ländern im Rahmen des Verfah- rens zur Benehmensherstellung nach § 20d Absatz 3 SGB V darauf hinzuwirken, dass die Vertragspartner in den bundeseinheitlichen Rahmenempfehlungen be- rücksichtigen, dass die Aufwendungen der Kranken- kassen für Leistungen nach § 20a SGB V sich insbe- sondere an deren Versichertenzahl im jeweiligen Land orientieren . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 11879 (A) (C) (B) (D) Begründung: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kran- kenkassen, die über ein Land hinaus geöffnet sind, die Verteilung ihrer Leistungen nach § 20a SGB V nicht entsprechend der Zahl der in den einzelnen Ländern bei ihnen Versicherten vornehmen wer- den . Neben Sachgründen könnten dabei auch Wett- bewerbsaspekte eine Rolle spielen . Letzteres wür- de der Intention des Gesetzes nicht gerecht werden . Es ist daher notwendig, dass in den Rahmenemp- fehlungen nach § 20d Absatz 3 SGB V eine Rege- lung enthalten ist, die eine weitgehend länderbe- zogen versichertenorientierte Verteilung der Mittel der Krankenkassen für Leistungen zur Gesund- heitsförderung und Prävention sicherstellt . – Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der ge­ setzlichen Krankenversicherung (GKV­Versorgungsstärkungsgesetz – GKV­VSG) Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat stellt fest, dass das vorliegende Ge- setz eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen enthält, die in Fortsetzung des GKV-Versorgungsstruktur- gesetzes einen weiteren Beitrag zur Stärkung der medizinischen Versorgung auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten leisten können . 2 . Der Bundesrat begrüßt, dass letztlich eine Rei- he sachlich begründeter Änderungswünsche des Bundesrates vom Deutschen Bundestag aufge- griffen wurden . Beispielhaft wird auf die Rege- lungen zur Beschlussfassung bei den Kassenärzt- lichen Vereinigungen, die Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Medizinischen Dienste und auf den Auftrag an den Gemeinsamen Bundesaus- schuss zur Überprüfung der Bedarfsplanung un- ter Berücksichtigung weiterer bedarfsorientierter Kriterien verwiesen . 3 . Der Bundesrat bedauert jedoch, dass die Be- schlüsse des Bundesrates zur Mitwirkung der Länder im geplanten Innovationsausschuss und vor der Entscheidung über konkrete Förderanträ- ge nicht berücksichtigt worden sind . Die Länder haben über den Bundesrat und die Gesundheits- ministerkonferenz in der Vergangenheit wieder- holt eine stärkere Beteiligung bei der Gestaltung der Versorgung auf der regionalen Ebene einge- fordert . Die Beteiligung der Länder bei Fragen der ambulanten Bedarfsplanung im Gemeinsa- men Bundesausschuss ist hierfür ein Beispiel, das sich in der Praxis bewährt hat . Gerade die jetzt geplante Förderung von neuen Versorgungsfor- men zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung hat in der Regel einen engen regionalen Bezug und muss mit regionalen Konzepten und Beschlüssen des Gemeinsam Lan- desgremiums nach § 90a SGB V kompatibel sein . 4 . Der Bundesrat hält weiterhin die im Gesetz – im Gegensatz zum ursprünglichen Referentenentwurf – vorgesehene Zurückführung nicht verausgabter Haushaltsmittel des Innovationsfonds an den Ge- sundheitsfonds und die Krankenkassen für nicht zielführend . Er sieht darin die Gefahr, dass Mittel entweder ohne umfassende Bewertung aller vorlie- genden Anträge vergeben werden, oder dass Mittel verfallen und damit nicht mehr für Versorgungs- (forschungs)zwecke zur Verfügung stehen . 5 . Der Bundesrat fordert daher die Bundesregie- rung auf, sowohl die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder im Zusammenhang mit der geplanten Förderung von innovativen Versorgungskonzep- ten über den Innovationsausschuss als auch eine Übertragbarkeit unverbrauchter Haushaltsmittel des Innovationsfonds im Rahmen weiterer Ge- setzgebungsverfahren zeitnah zu regeln . – Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informations­ technischer Systeme (IT­Sicherheitsgesetz) – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/ EU des Europäischen Parlaments und des Ra­ tes vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit ver­ bundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (Bilanzrichtlinie­Umsetzungsgesetz – BilRUG) – Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die inter­ nationale Rechtshilfe in Strafsachen – Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentschei­ dungen in der Rechtshilfe – Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsent­ ziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien­Strafgerichtshof­Gesetzes und des Ruanda­Strafgerichtshof­Gesetzes – Gesetz zu der Vereinbarung vom 1. April 2015 über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfül­ lung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Ver­ pflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Vereinbarung zur gemein­ samen Kyoto­II­Erfüllung mit Island) – Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Septem­ ber 2012 zwischen der Regierung der Bundesrepu­ blik Deutschland und der Regierung der Vereinig­ ten Republik Tansania über den Fluglinienverkehr – Neuntes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes – Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 201511880 (A) (C) (B) (D) Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt insbesondere die Schaffung einer alters- und stichtagsunabhängigen Bleibe- rechtsregelung für langjährig geduldete Auslände- rinnen und Ausländer im Aufenthaltsgesetz . Dies stellt einen wichtigen integrationspolitischen Schritt dar und trägt dem beim Deutschen Bundestag ein- gebrachten Gesetzentwurf des Bundesrates vom 22 . März 2013 (vgl . BR-Drucksache 505/12 (Be- schluss)) Rechnung . 2 . Der Bundesrat bedauert jedoch, dass seinen wei- tergehenden Forderungen aus seiner Stellungnah- me zum Gesetzentwurf vom 6 . Februar 2015 (vgl . BR-Drucksache 642/14 (Beschluss)) nicht ausrei- chend Rechnung getragen wurde . 3 . Der Bundesrat bedauert, dass im Aufenthaltsgesetz nicht – wie in BR-Drucksache 642/14 (Beschluss), Ziffer 17 vorgeschlagen (etwa als neuer § 25c Auf- enthG) –, ein Aufenthaltsrecht für jugendliche oder heranwachsende Duldungsinhaber geschaffen wur- de, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Ausbildungsstelle gefunden haben . 4 . Der Bundesrat hält aus den bereits in seiner Stel- lungnahme vom 6 . Februar 2015 ausführlich dar- gestellten Gründen an der Forderung nach Ab- schaffung des so genannten Sprachnachweises vor Einreise beim Ehegattennachzug fest . Es ist auch aus integrationspolitischer Sicht sinnvoll, die deut- sche Sprache dort zu erlernen, wo sie auch im All- tagsleben verwendet wird . 5 . Er betont die große Bedeutung, die der Erwerb von Deutschkenntnissen für die Integration in die hiesi- gen Lebensverhältnisse hat . Vor diesem Hintergrund sind die Angebote für den Erwerb von Sprachkennt- nissen weiter zu öffnen und auszubauen . Der Bun- desrat hält daher – aber auch im Hinblick auf die derzeitige Arbeitsmarktsituation und eine Verbes- serung der Zugangschancen für Migrantinnen und Migranten – an der Forderung nach Öffnung der Integrationskurse für weitere Personengruppen fest . Er verweist auf seinen entsprechenden Gesetzent- wurf vom 19 . Dezember 2013 (vgl . BR-Drucksache 756/13 (Beschluss)) . 6 . Der Bundesrat spricht sich zudem vor dem Hinter- grund vielfältiger praktischer Erfahrungen weiterhin dafür aus, im Bereich der Aufenthaltsbeendigung nicht nur Zwangsmaßnahmen in den Blick zu neh- men, sondern insbesondere auch das Instrument der freiwilligen Ausreise sowie die Ausreiseförderung und -beratung zu stärken . Die Anordnung von Ab- schiebungshaft muss bereits nach dem europäischen Recht letztes Mittel sein und darf nur zur Durchset- zung einer unmittelbar bevorstehenden Abschie- bung angeordnet werden . In den Fällen, in denen auf eine Abschiebungshaft als letztes Mittel nicht verzichtet werden kann, muss die Haftdauer so kurz wie möglich gehalten werden . Der bisherige Re- gelungsansatz im Aufenthaltsgesetz soll insbeson- dere um Instrumente der Haftvermeidung ergänzt und mildere Mittel, wie zum Beispiel die Stellung einer Kaution, gesetzlich vorgesehen werden . Die Höchstdauer der Abschiebungshaft von 18 Mona- ten soll auf sechs Monate reduziert werden . – Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre – Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inver­ kehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträg­ liche Entsorgung von Elektro­ und Elektronikgeräten Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: Der Bundesrat weist darauf hin, dass mit dem Gesetz die von ihm geforderte Änderung in Artikel 1 § 20 Ab- satz 2 Satz 2 ElektroG nicht umgesetzt worden ist . Der Bundesrat hatte in Ziffer 16 seiner Stellungnahme vom 8 . Mai 2015 (BR-Drs . 127/15 – Beschluss –) gefordert, das Wort „Erstbehandlung“ durch das Wort „Behand- lung“ zu ersetzen . Die Bundesregierung hatte diesen Vorschlag in ihrer Gegenäußerung als sachgerecht be- zeichnet und zutreffend darauf hingewiesen, dass nicht alle der in § 20 Absatz 2 Satz 2 genannten Schritte in einer Erstbehandlungsanlage ausgeführt werden kön- nen oder zwingend müssen . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diese Än- derung bei nächster Gelegenheit vorzunehmen und auf diese Weise eine entsprechende Klarstellung zur Rolle der Erstbehandlung bei der Entsorgung von Elektroalt- geräten auf den Weg zu bringen . Das bisherige weite Verständnis der Erstbehandlung dient u .a . dazu, Do- kumentationspflichten nach § 22 Absatz 3 und Nach- weispflichten bereits frühzeitig beginnen zu lassen, um insbesondere die Gefahr illegaler Abfallexporte zu minimieren . In diesem Rahmen bittet der Bun- desrat die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit die Regelungen der § 3 Nummer 24, § 20 Absatz 2, § 21 Absatz 3 und § 22 Absatz 3 einer präziseren Formu- lierung bedürfen, um die umweltgerechte Entsorgung von Elektroaltgeräten effektiv zu gewährleisten . – Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelstän­ dischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieent­ lastungsgesetz) Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt das Ziel, Bürokratiebelastun- gen zu vermeiden . Das Regelungsvorhaben stellt ei- nen Schritt zur Umsetzung dieses Ziels dar, wobei es sich überwiegend mit Informationspflichten befasst. 2 . Der Bundesrat sieht über die Regelungen des Geset- zes hinaus zusätzlichen Handlungsbedarf, insbeson- dere die Möglichkeit für weitere Vereinfachungen, und bittet die Bundesregierung, weitere Vorschläge zur Bürokratieentlastung zeitnah vorzulegen . 3 . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung insbe- sondere um Prüfung, inwieweit weitere Vereinfa- chungen bei den geringwertigen Wirtschaftsgü- tern umgesetzt werden können . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 11881 (A) (C) (B) (D) – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Janu­ ar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steu­ ersachen und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mitgeteilt, dass sie den Antrag Für mehr Transpa­ renz in der internationalen Atomenergie­Orga­ nisation auf Drucksache 18/772 zurückzieht . Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik- folgenabschätzung hat mitgeteilt, dass er gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Bericht- erstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwanzigster Bericht nach § 35 des Bundesausbil­ dungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 Drucksache 18/460 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 2015 Drucksache 18/4680 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/4857 Nr . A 3 Ratsdokument 7678/15 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/419 Nr . A 124 Ratsdokument 13555/13 Drucksache 18/2533 Nr . A 54 Ratsdokument 13562/13 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/822 Nr . A 29 Ratsdokument 5706/14 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 122. Sitzung Inhaltsverzeichnis Epl 12 Verkehr und digitale Infrastruktur Epl 16 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit TOP 1 Schlussrunde Haushaltsgesetz 2016 Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Vielen Dank . – Als nächster Redner hat der Bundesmi-

    nister Dr . Wolfgang Schäuble das Wort .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finan-
    zen:

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Her-
    ren! Frau Kollegin Hajduk, bei allem Respekt: Das Grund-
    gesetz bindet uns zunächst einmal in Bezug auf den Rah-
    men unseres Handelns . Und Sie wissen es so gut wie ich,
    dass nach dem Grundgesetz die Länder für die Kommunen
    zuständig sind .


    (Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber ich schlage doch vor, das anzugehen!)


    – Ja, dazu bin ich durchaus bereit; aber das können wir bei-
    de nicht . Da müssen wir schon eine Grundgesetzänderung
    machen . Dazu brauchen wir eine Zweidrittelmehrheit im
    Bundestag und im Bundesrat . Auch das steht im Grund-

    Anja Hajduk






    (A) (C)



    (B) (D)


    gesetz . Ihre Partei regiert übrigens in ziemlich vielen – ich
    finde, zu vielen – Landesregierungen mit.


    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)


    – Ist ja gut . – Aber solange dies nicht so ist bzw . nicht ge-
    ändert wird, ist das leider so .

    Der Bundesinnenminister hat in die Überlegungen zur
    Vorbereitung all dessen, was die Bundesregierung mit
    Blick auf den 24 . September machen will – ich hoffe, dass
    ich das sagen darf, Herr Kollege Schröder –, auch die Fra-
    ge einbezogen: Können wir nicht durch eine Grundgesetz-
    änderung ermöglichen, dass wir Leistungen direkt an die
    Kommunen geben können? Dafür gibt es, wenn ich das
    richtig verstanden habe, auch in der größten Fraktion die-
    ses Hauses durchaus Sympathien, zum Beispiel beim Kol-
    legen Rehberg, dem ich sehr aufmerksam zugehört habe .
    Aber ich habe natürlich auch verstanden, dass alle Minis-
    terpräsidenten – und die vertreten nun einmal die Länder
    im Bundesrat – gesagt haben: Wenn ihr eine Einigung mit
    den Ländern wollt, dann lasst die Finger davon . Es ist völ-
    lig aussichtslos, darüber eine Einigung zu erzielen . – Nun
    sage ich mit allem Ernst: Weil die Situation in Bezug auf
    die Menschen, die in Europa bzw. in Deutschland Zuflucht
    suchen, dringendes Handeln erfordert, können wir doch
    jetzt nicht monatelang einen Streit führen, ob wir etwas
    ändern sollen oder nicht oder sonst etwas machen sollen .


    (Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben wir aber auch nicht vorgeschlagen! Wir haben nur angeregt, das anzugehen!)


    – Ja, doch! Entschuldigung, Sie wissen nicht, was Sie in
    Ihrer, wie Sie sagen, kurzen Redezeit alles gesagt haben .


    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)


    Ich habe doch aufmerksam zugehört, weil ich ja immer
    dankbar bin, wenn wir unterschiedliche Meinungen auch
    austragen können .

    Sie haben eben auch gesagt, wir sollten die Möglich-
    keit schaffen, den Kommunen zur Bewältigung ihrer Leis-
    tungen unmittelbar Geld zu geben . Voraussetzung dafür
    ist eine Grundgesetzänderung . Die bekommen wir jetzt
    so schnell nicht hin . Weil dies so ist, hat sich die Bundes-
    regierung entschieden, zu sagen: Wir müssen, weil jetzt
    schnell Hilfe geleistet werden muss, auf der Basis, die wir
    haben, versuchen, das Problem so schnell wie möglich zu
    lösen .


    (Beifall bei der CDU/CSU und Abgeordneten der SPD)




Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage der Kolle-

gin Hajduk zu? – Okay .


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anja Hajduk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Minister, das ist ja alles richtig . Ich habe nur ange-

    regt, dass wir es richtig finden, auch eine Grundgesetzän-
    derung ins Auge zu fassen . Ich habe nicht gesagt, dass wir
    zwischendurch gar nichts machen sollen . Aber wir haben
    doch bei der großen Herausforderung, eine Einigung über

    die Bund-Länder-Finanzen zu erzielen, als Bund eine star-
    ke Vorschlagsposition, sodass wir auch in die Diskussion
    einbringen könnten, ob wir nicht an der einen oder anderen
    Stelle vielleicht auch das Grundgesetz anfassen sollten .
    Wenn ich richtig unterrichtet bin, schlagen Sie selbst im
    Hinblick auf die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft
    des Bundes vor, das Grundgesetz anzufassen .

    Lassen Sie uns doch beide zuversichtlich auch diese
    Frage nicht als unlösbar beschreiben . Deswegen muss man
    in dieser Debatte diesen Gedanken anstoßen . Ich erwarte
    nicht, dass wir, wenn das nicht gleich am 24 . September
    geschieht, nicht auch nach anderen Finanzierungswegen
    für die Kosten der Flüchtlinge suchen . Es gibt genügend
    Instrumente, das zu tun, sei es bei der Gesundheitsversor-
    gung oder anderswo . Lassen Sie uns doch in diesem Sinne
    nach vorne schauen . Dann, glaube ich, machen unsere Kri-
    tik und unser Vorschlag auch Sinn .

    Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finan-
    zen:

    Dann sind wir ja gar nicht weit auseinander, weil ich
    dem insoweit zustimme . Wir müssen alles daransetzen, in
    dieser Diskussion voranzukommen und zu einer Einigung
    zu kommen . Aber diese muss erst erreicht werden . Wir
    brauchen am 24 . September eine Einigung . Diese müssen
    wir dann dringend in den Haushaltsplanungen berücksich-
    tigen . Bislang ist das noch gar nicht im Haushalt enthal-
    ten . Es handelt sich lediglich um Absichtserklärungen .
    Das kann erst während der Ausschussberatungen geleistet
    werden . Wir brauchen rasch Klarheit darüber, wie wir das
    machen können . Deswegen müssen wir am 24 . September
    zu Entscheidungen kommen . Es wird mit Hochdruck an
    der Beantwortung der Frage gearbeitet, welche Aufgaben
    durch wen und wie dringend erfüllt werden müssen .

    Das alles geschieht übrigens auf der Basis ganz un-
    sicherer Prognosen darüber, wie der weitere Zuzug aus-
    sehen wird . Momentan sind wir fast jeden Tag mit einer
    neuen Situation konfrontiert; ich werde dazu gleich eine
    Bemerkung machen . Vor diesem Hintergrund haben wir
    auf Drängen der Länder und Kommunen gesagt: Lasst uns
    auf der Basis einer Annahme von 800 000 Flüchtlingen
    im kommenden Jahr eine Summe berechnen, mit der sich
    der Bund neben seinen eigenen zusätzlichen Belastungen
    an den Belastungen für Länder und Gemeinden beteili-
    gen wird . Wir werden das Geld zunächst den Ländern zur
    Verfügung stellen . Wenn Sie nicht kritisieren, dass wir das
    nun so machen, dann sind wir insoweit einig .

    Dann möchte ich eine zweite Bemerkung gegen Ende
    der ersten Lesung des Bundeshaushaltes hinzufügen . Herr
    Kollege Kahrs, wir werden die entsprechenden Haushalts-
    ansätze in der Tat erst noch einarbeiten müssen . Niemand
    von uns kann heute genau sagen, wie viel wir wirklich
    brauchen, und zwar nicht nur für Länder und Gemeinden,
    sondern auch für den Bund . Über einen Teil der Aufgaben
    haben wir noch gar nicht intensiv diskutiert: Was können
    wir Europäer dazu beitragen, dass sich die Zuflucht nach
    Europa nicht ins Unbegrenzte entwickelt? Ich will die Si-
    tuation gar nicht dramatisieren . Aber dass sie jeden von
    uns sowie unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger beunru-
    higt, ist klar . Natürlich haben wir große Fähigkeiten, ande-

    Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble






    (A) (C)



    (B) (D)


    ren zu helfen . Aber wir können die Probleme nicht allein
    dadurch lösen .

    Frau Kollegin Lötzsch, bei allem Respekt, aber die
    Probleme im Nahen und Mittleren Osten, insbesondere in
    Syrien, können wir jetzt nicht in dieser Haushaltsdebatte
    lösen . Genauso wenig können wir Verantwortung für all
    das übernehmen, was in den betreffenden Ländern – da
    würde mir jetzt vieles einfallen – nicht in Ordnung ist . Es
    handelt sich übrigens nicht nur um Königreiche, in denen
    nicht alles in Ordnung ist, sondern oft auch um Diktaturen,
    in denen auch die sozialen Verhältnisse nicht in Ordnung
    sind . Aber das alles sind Nebenschauplätze .

    Tatsache ist, dass Europa und die internationale Ge-
    meinschaft beides zustande bringen müssen . Wir müssen
    dafür sorgen, dass der Großteil der Menschen, die es in
    Syrien nicht aushalten – niemand von uns würde es dort
    gegenwärtig aushalten –, in der Region bleibt, damit diese
    Menschen eines Tages die Chance haben, zurückzukehren;
    das wollen sie auch . Das gilt auch für andere Länder .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Ich habe am Dienstag davon gesprochen, dass wir
    verabredet haben, den Haushalt für das Auswärtige Amt
    entsprechend aufzustocken . Ich weiß gar nicht, ob die
    Summe, die wir am letzten Sonntag vorgeschlagen hatten,
    tatsächlich ausreichend sein wird . Wenn ich sehe, was bei
    den Gesprächen mit der Türkei, Jordanien und dem Liba-
    non voraussichtlich herauskommen wird, und wenn wir
    dort stärkere Kapazitäten schaffen und die Flüchtlingsla-
    ger so entwickeln wollen, wie der UNHCR sie dringend
    braucht, dann vermute ich, dass wir möglicherweise noch
    mehr Mittel brauchen werden . Ich glaube nicht, dass der
    EU-Haushalt dies alles hergeben wird .

    Natürlich ist der Satz richtig, dass alles, was wir in
    den betreffenden Ländern lösen können, vernünftiger und
    langfristiger gelöst ist als alles, was wir in Europa selber
    tun können . Wir müssen aber darauf achten, dass unsere
    europäischen Partner und Freunde nicht sagen: Ihr Deut-
    sche habt uns eine Debatte eingebrockt, die wir nicht mehr
    beherrschen können . Von entscheidender Bedeutung wird
    sein, dass wir uns diesem Aspekt in den nächsten Tagen
    und Wochen noch stärker widmen .

    Vor diesem Hintergrund bedanke ich mich auch, dass
    diese Haushaltsdebatte in der ganzen Woche ein Stück
    weit überlagert war von der grundsätzlichen Bereitschaft,
    diese Priorität anzuerkennen . Frau Hajduk, ichwill noch
    einmal sagen, was ich ganz am Anfang der Haushaltsde-
    batte gesagt habe: Die Erfüllung dieser Aufgabe, die Be-
    wältigung dieser Herausforderung, hat für die Bundesre-
    gierung oberste Priorität . Die Kanzlerin hat es nicht anders
    gesagt, auch der Vizekanzler hat es nicht anders gesagt,
    und ich habe es schon am Dienstag gesagt: Oberste Priori-
    tät heißt oberste Priorität . Ich habe dann gesagt – ich habe
    gut überlegt, was ich sage –: Wir wollen das möglichst
    ohne neue Schulden schaffen . So ist das mit einer Priorität .

    Jetzt will ich Ihnen aber sagen, warum es nicht so banal
    ist, das ohne neue Schulden zu schaffen, wie es gelegent-
    lich angesehen wird . Wir sind besser als andere fähig, auf
    die jetzigen Herausforderungen zu reagieren, weil wir in
    einer guten Lage sind . Dazu mag die rot-grüne Regierung

    das entscheidende Verdienst haben, wie manche meinen .
    Vorher war ja in Deutschland angeblich gar nichts, und
    hinterher war wenig – was weiß ich . Das mag alles sein .
    Das ist mir jetzt gerade egal . Ich will darüber nicht strei-
    ten . Wir müssen keine neuen Schulden machen, weil wir
    mit einer ordentlichen, nachhaltigen Finanz- und Wirt-
    schaftspolitik dafür gesorgt haben, dass wir in einer guten
    wirtschaftlichen Lage sind – bei einer nicht so schlechten
    sozialen Lage .

    Ich habe mir die Verteilungsproblematik angeschaut,
    auch die Darstellung im Bericht des World Economic Fo-
    rum . Ich habe übrigens am Dienstag auch darüber gespro-
    chen . Das hat Herrn Schneider nicht so sehr befriedigt;
    aber das ist mir egal . Ich habe davon gesprochen, dass
    die zu starke Konzentration in vielen entwickelten Volks-
    wirtschaften auf die Finanzindustrie und die zu geringe
    Konzentration auf die reale Ökonomie unter anderem die
    Wirkung hat – schauen Sie sich doch einmal die Einkom-
    mensverteilung in den USA an –, dass die Ungleichheiten
    in den einzelnen Gesellschaften noch stärker werden . Die
    Globalisierung per se hat ohnedies den Trend, dass sie zu
    einem stärkeren Auseinanderdriften in der Einkommens-
    verteilung führt; das ist wahr .


    (Dr . Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Steuern!)


    – Ich komme gleich zu den Steuern .

    Wenn Sie über Verteilungsgerechtigkeit reden und das
    World Economic Forum zitieren, müssen Sie schon sagen:
    Das Land unter allen entwickelten Industrieländern, in
    dem die Ungleichheit in der Einkommensverteilung noch
    am geringsten und die Vermögensverteilung am stabilsten
    ist, ist die Bundesrepublik Deutschland .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Auch das gehört dazu .

    Nun sind wir in einer stabilen wirtschaftlichen Lage,
    die uns mehr Handlungsspielraum gibt, den wir jetzt auch
    dringend brauchen und nützen müssen . Diesen Spielraum
    haben wir, weil wir eine ordentliche Finanzpolitik be-
    trieben haben und weil wir eine vernünftige Steuer- und
    Wirtschaftspolitik betreiben . Das ist nämlich auch nicht so
    leicht .

    Sie sehen: Ich könnte Ihnen andere europäische Länder
    nennen; aber da ich deren Vertreter alle heute Nachmittag
    in Luxemburg treffe, will ich jetzt kein einzelnes Land he-
    rausnehmen .

    Es ist eine einfache Angelegenheit, höhere Steuern zu
    fordern und zu fordern, die Einkommensteuer zu erhöhen,
    eine Reichensteuer oder die Vermögensteuer und derglei-
    chen mehr einzuführen . Hinterher wundert man sich dann,
    dass die Wachstumsentwicklung nicht so ist, wie man sich
    das gewünscht hat . Politik ist eben nicht „Wishful Thin-
    king“ sondern Politik heißt, mit den Mitteln der Vernunft
    staatliche Rahmenbedingungen einschließlich des Steuer-
    systems so zu setzen, dass sie zu einem möglichst hohen
    Maß an sozialer Gerechtigkeit bei gleichzeitig nachhalti-
    gem Wachstum führen . Das muss man in der Steuerpoli-
    tik bedenken . Wer da bezüglich der Vermögensteuer oder
    einer zu hohen Einkommen- und Ertragsteuer die falschen

    Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble






    (A) (C)



    (B) (D)


    Entscheidungen trifft, der wird das Gegenteil von dem ern-
    ten, was er vorhat . Daran ist der Sozialismus immer ge-
    scheitert, wo er real existiert hat .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Ich will in diesem Zusammenhang noch eine Bemer-
    kung machen . Sie haben mir ja sogar Arbeitsverweigerung
    vorgeworfen . Ich könnte jetzt als Entschuldigungsgrund
    anführen: In meinem Alter darf man ja schon in Rente sein .


    (Heiterkeit)


    Im Ernst: Ich will noch auf Folgendes hinweisen: Steu-
    erpolitische Entscheidungen in Europa unterliegen dem
    Einstimmigkeitsprinzip . Ich werde mich heute bei den Be-
    ratungen wieder für eine Mindestbesteuerung der Konzer-
    nerträge einsetzen . Aber ich sage Ihnen vorher: Wir sind in
    dieser Frage noch weit von einer Einstimmigkeit entfernt .
    Ich habe mich seit 2010 für eine Finanztransaktionsteu-
    er eingesetzt . Aber wir haben bislang nicht erreicht, dass
    global eine Chance besteht, sie einzuführen . Davon sind
    wir immer noch weit entfernt . Dazu besteht in der Europä-
    ischen Union keine Chance . Es gibt noch nicht einmal in
    der Eurozone die Chance, sie einzuführen .

    Auch im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit ist
    es ein mühsames Tun, das voranzubringen . Wir werden
    morgen wieder einen Versuch machen, einen Schritt vo-
    ranzukommen .

    Für die Tatsache, dass wir steuerpolitische Entschei-
    dungen in Europa nur einstimmig oder gar nicht zustande
    bringen, können Sie nicht die Bundesregierung verant-
    wortlich machen . Das ist im europäischen Primärrecht
    eben so geregelt . Solange das nicht geändert wird, ist es,
    wie es ist . Das ist wie mit dem Grundgesetz, an das wir uns
    halten müssen .

    Ich bin sehr dafür, dass wir uns bei den weiteren Be-
    ratungen zum Bund-Länder-Finanzausgleich sehr für leis-
    tungsfähige Kommunen einsetzen . Aber dann müssen die
    Länder noch einmal stärker mit sich darüber reden lassen,
    wie sie eigentlich ihre Verantwortung für die Kommunen
    wahrnehmen wollen .


    (Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lassen Sie uns doch mal öffentlich darüber streiten und diskutieren!)


    – Das können wir auch machen. Aber der Bundesfinanz-
    minister soll die Gespräche führen, muss mit den Ländern
    verhandeln . Da kann ich natürlich öffentlich Trara ma-
    chen, aber das nützt uns gar nichts .


    (Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich meine den Bundestag!)


    Mir ging es wieder und wieder um das Dilemma des
    Systems „Bund-Länder-Finanzausgleich“ . Es ist natürlich
    in einem hohen Maße durch Intransparenz belastet . Es ist
    natürlich auch dadurch belastet, dass wir heute 3 oder ma-
    ximal 4 Geberländer und 12 oder 13 Nehmerländer haben,
    was eine wirkliche Verzerrung ist . Deswegen haben wir
    als eine Grundlage Vorschläge entwickelt, mit denen wir
    dieses Verhältnis ausgewogener machen . Das scheint mir,
    wenn ich die Bemühungen innerhalb der Länder, sich zu

    einigen, richtig interpretiere, eine gewisse Bewegung auf
    der Länderseite ausgelöst zu haben . Aber noch ist die Ver-
    suchung groß, dass sich die Länder dadurch einigen, dass
    sie einen größeren Teil der Rechnung dem Bund zuschie-
    ben, und darum müssen wir dann wieder mit den Ländern
    ringen .

    Am Ende will ich einen Appell in diesen Haushalts-
    beratungen richten: an alle, auch an die Bundesländer in
    Bezug auf den 24 . September . Wir alle sind uns in der
    Beurteilung einig, dass wir mit dem, was im Augenblick
    stattfindet, mitten in einer der großen Bewährungsproben
    unserer Bundesrepublik Deutschland stehen . Wenn dies so
    ist, sollten wir die Dinge, die vielleicht nicht ganz so wich-
    tig sind, ein wenig zurückstellen und uns im Bund, in den
    Ländern und Kommunen – das gilt für die Verantwortli-
    chen auf allen Ebenen – darauf konzentrieren, dass wir das
    Problem so gut wie möglich lösen .

    In ein paar Wochen feiern wir den 25 . Jahrestag der
    deutschen Wiedervereinigung . Frieden, Freiheit, Gerech-
    tigkeit, Rechtsstaatlichkeit, soziale Nachhaltigkeit, To-
    leranz gegenüber Andersdenkenden, Offenheit – all dies
    darf nicht gefährdet werden, und all dies muss sich bei die-
    ser außerordentlich großen historischen Herausforderung
    bewähren . Dafür sollten wir alle uns einsetzen .

    Herzlichen Dank .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)