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    Plenarprotokoll 18/122 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 122. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. September 2015 Inhalt Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haus­ haltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) Drucksache 18/5500 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11815 A b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bun­ des 2015 bis 2019 Drucksache 18/5501 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11815 B Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr und digi­ tale Infrastruktur Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . 11815 B Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11819 A Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 11820 A Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11821 B Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11822 D Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 11824 C Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 11826 B Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 11827 B Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11828 D Reinhold Sendker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 11830 A Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 11831 D Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 11833 A Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11833 C Norbert Brackmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 11834 B Udo Schiefner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11835 D Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11836 C Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Natur­ schutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11837 C Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 11839 C Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 11841 A Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11842 B Dr . Klaus-Peter Schulze (CDU/CSU) . . . . 11844 A Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . 11844 C Birgit Menz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 11846 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015II Christian Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 11847 A Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11848 B Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11849 A Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11850 B Christian Haase (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 11851 B Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11853 A Dr . Anja Weisgerber (CDU/CSU) . . . . . . . . . 11854 A Josef Rief (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 11855 C Schlussrunde: Haushaltsgesetz 2016 Dr . André Berghegger (CDU/CSU) . . . . . . . . 11857 C Dr . Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 11859 B Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11860 C Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 11862 C Dr . Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . 11863 D Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11864 B Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11866 D Petra Hinz (Essen) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 11868 A Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11869 C Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 11871 A Dr . Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . 11872 D Carsten Körber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 11874 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11875 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11875 B Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 11877 C Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11878 A (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 11815 122. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. September 2015 Beginn 9 .01 Uhr
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    Berichtigung 121 . Sitzung, Seite 11781 C, zweiter Absatz, zweiter Satz, ist wie folgt zu lesen: „Dadurch hätten Sie die Chance, auch Migrantenkindern und Flüchtlingskindern eine Integration zu ermöglichen .“ Carsten Körber (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 11877 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Becker, Dirk SPD 11 .09 .2015 Buchholz, Christine DIE LINKE 11 .09 .2015 De Ridder, Dr . Daniela SPD 11 .09 .2015 Dröge, Katharina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Flachsbarth, Dr . Maria CDU/CSU 11 .09 .2015 Freitag, Dagmar SPD 11 .09 .2015 Gohlke, Nicole DIE LINKE 11 .09 .2015 Grindel, Reinhard CDU/CSU 11 .09 .2015 Groth, Annette DIE LINKE 11 .09 .2015 Hartmann (Wackern- heim), Michael SPD 11 .09 .2015 Held, Marcus SPD 11 .09 .2015 Hübinger, Anette CDU/CSU 11 .09 .2015 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 11 .09 .2015 Karawanskij, Susanna DIE LINKE 11 .09 .2015 Kiziltepe, Cansel SPD 11 .09 .2015 Klein-Schmeink, Maria BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Kolbe, Daniela SPD 11 .09 .2015 Lenkert, Ralph DIE LINKE 11 .09 .2015 Leyen, Dr . Ursula von der CDU/CSU 11 .09 .2015 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Maizière, Dr . Thomas de CDU/CSU 11 .09 .2015 Mihalic, Irene BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Mortler, Marlene CDU/CSU 11 .09 .2015 Movassat, Niema DIE LINKE 11 .09 .2015 Müller, Dr . Gerd CDU/CSU 11 .09 .2015 Nahles, Andrea SPD 11 .09 .2015 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 11 .09 .2015 Pilger, Detlev SPD 11 .09 .2015 Rawert, Mechthild SPD 11 .09 .2015 Renner, Martina DIE LINKE 11 .09 .2015 Röspel, René SPD 11 .09 .2015 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Schmelzle, Heiko CDU/CSU 11 .09 .2015 Schwarzelühr-Sutter, Rita SPD 11 .09 .2015 Steinmeier, Dr . Frank- Walter SPD 11 .09 .2015 Thönnes, Franz SPD 11 .09 .2015 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Vries, Kees de CDU/CSU 11 .09 .2015 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 11 .09 .2015 Weinberg, Harald DIE LINKE 11 .09 .2015 Werner, Katrin DIE LINKE 11 .09 .2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 201511878 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 935 . Sitzung am 10 . Juli 2015 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zu Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kin­ derzuschlags Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung ge- fasst: a) Mit dem vorliegenden Gesetz wird die verfas- sungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung des sächlichen Existenzminimums entsprechend den Vorgaben des 10 . Existenzminimumberichts sichergestellt . Schon durch die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen werden die öffentlichen Haushalte in Höhe von 3,745 Mrd . Euro jährlich belastet, wovon ein Be- trag in Höhe von rund 1,970 Mrd . Euro auf die Haushalte von Ländern und Kommunen entfällt . Das Gesetz in der vom Deutschen Bundestag be- schlossenen Fassung setzt auf die im Gesetzent- wurf enthaltene, verfassungsrechtlich notwendige Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf, sieht nunmehr aber mit dem Ziel des Abbaus der so genannten kalten Progression zusätzlich eine Rechtsverschiebung aller übrigen Tarifeckwerte um jeweils die kumulierte Inflationsrate der Jah- re 2014 und 2015 (insgesamt 1,482 Prozent) vor . Durch diese Maßnahme geht das Gesetz über die verfassungsrechtliche Vorgabe hinaus . Die Rege- lung führt zu zusätzlichen steuerlichen Minder- einnahmen von jährlich 1,365 Mrd . Euro bei der Einkommensteuer, wovon rund 785 Mio . Euro auf die Haushalte von Ländern und Kommunen ent- fallen . Im Unterschied etwa zu dem Entwurf des früheren Gesetzes zum Abbau der kalten Progres- sion (BR-Drs . 847/11) ist im vorliegenden Gesetz keine Kompensation der entsprechenden Steu- erausfälle der Länder und Gemeinden durch den Bund vorgesehen . b) Die im Gesetz nunmehr vorgesehene weitere Ta- rifentlastung zum Abbau der kalten Progression ist aus Sicht des Bundesrates zwar dem Grundsatz nach zu begrüßen . Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass die zusätzliche Belastung für die Haushalte von Ländern und Kommunen in der derzeitigen Situation nur mit Mühe tragbar sein wird . Der Verzicht auf Steuereinnahmen in der genannten Höhe erschwert die notwendige Kon- solidierung der Länder- und Kommunalhaushalte . Ab dem Jahr 2020 greift die Schuldenbremse für die Länder . Die Ausgestaltung der Schuldenbrem- se für die Länder ist strenger als die für den Bund geltende neue Schuldenregel; die Vorgaben sind für die Länder deutlich schwerer zu erreichen als für den Bund . Auch erhalten fünf Länder derzeit – bis zum Jahr 2019 – Konsolidierungshilfen zur Einhaltung der Vorgaben der neuen Schuldenre- gel, die von Bund und Ländergemeinschaft ge- meinsam finanziert werden. c) Der Bundesrat weist darüber hinaus auf den enor- men Finanzierungsbedarf in den Haushalten von Ländern und Kommunen in den Bereichen Infra- struktur, Bildung und Sicherheit sowie infolge der in den vergangenen Monaten deutlich gestiegenen Flüchtlingszahlen hin . Die Finanzierung der not- wendigen Bereitstellung öffentlicher Leistungen wird durch die entstehenden Ausfälle erschwert – und zwar in gesellschaftlich wichtigen Berei- chen wie Bildung und Forschung und nicht zuletzt auch im Bereich der Infrastruktur, wo bestehen- de Investitionsdefizite dringend abgebaut werden müssen . d) Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass der Abbau der kalten Progression eine solide Finan- zierung durch eine entsprechende Kompensation von Ländern und Kommunen durch den Bund vo- raussetzt . e) Nach dem vorliegenden Gesetz ergeben sich im Jahr 2015 aus der Kindergelderhöhung um 48 Euro je Kind Steuermindereinnahmen in Höhe von 820 Mio . Euro und ab dem Jahr 2016 aus der weiteren Kindergelderhöhung um 24 Euro je Kind weitere Steuerausfälle in Höhe von 420 Mio . Euro pro Jahr, von denen auf die Länder (einschl . Kom- munen) jeweils 57,5 Prozent entfallen . Aufgrund der Regelungen in Artikel 106 Absatz 3 Satz 5 des Grundgesetzes und § 1 Satz 7 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern ist eine Lastentragung von 74 Prozent durch den Bund und von 26 Prozent durch die Länder (ein- schl . Kommunen) sicherzustellen . Daher ergeben sich in Bezug auf die vorgesehenen Erhöhungen des Kindergelds Ausgleichsansprüche der Länder im Jahr 2015 in Höhe von 258 Mio . Euro und ab dem Jahr 2016 kumulativ in Höhe von 387 Mio . Euro . Diese Ausgleichsansprüche sind in dem vorliegenden Gesetz nicht berücksichtigt . – Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ge- meinsam mit den Ländern im Rahmen des Verfah- rens zur Benehmensherstellung nach § 20d Absatz 3 SGB V darauf hinzuwirken, dass die Vertragspartner in den bundeseinheitlichen Rahmenempfehlungen be- rücksichtigen, dass die Aufwendungen der Kranken- kassen für Leistungen nach § 20a SGB V sich insbe- sondere an deren Versichertenzahl im jeweiligen Land orientieren . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 11879 (A) (C) (B) (D) Begründung: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kran- kenkassen, die über ein Land hinaus geöffnet sind, die Verteilung ihrer Leistungen nach § 20a SGB V nicht entsprechend der Zahl der in den einzelnen Ländern bei ihnen Versicherten vornehmen wer- den . Neben Sachgründen könnten dabei auch Wett- bewerbsaspekte eine Rolle spielen . Letzteres wür- de der Intention des Gesetzes nicht gerecht werden . Es ist daher notwendig, dass in den Rahmenemp- fehlungen nach § 20d Absatz 3 SGB V eine Rege- lung enthalten ist, die eine weitgehend länderbe- zogen versichertenorientierte Verteilung der Mittel der Krankenkassen für Leistungen zur Gesund- heitsförderung und Prävention sicherstellt . – Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der ge­ setzlichen Krankenversicherung (GKV­Versorgungsstärkungsgesetz – GKV­VSG) Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat stellt fest, dass das vorliegende Ge- setz eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen enthält, die in Fortsetzung des GKV-Versorgungsstruktur- gesetzes einen weiteren Beitrag zur Stärkung der medizinischen Versorgung auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten leisten können . 2 . Der Bundesrat begrüßt, dass letztlich eine Rei- he sachlich begründeter Änderungswünsche des Bundesrates vom Deutschen Bundestag aufge- griffen wurden . Beispielhaft wird auf die Rege- lungen zur Beschlussfassung bei den Kassenärzt- lichen Vereinigungen, die Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Medizinischen Dienste und auf den Auftrag an den Gemeinsamen Bundesaus- schuss zur Überprüfung der Bedarfsplanung un- ter Berücksichtigung weiterer bedarfsorientierter Kriterien verwiesen . 3 . Der Bundesrat bedauert jedoch, dass die Be- schlüsse des Bundesrates zur Mitwirkung der Länder im geplanten Innovationsausschuss und vor der Entscheidung über konkrete Förderanträ- ge nicht berücksichtigt worden sind . Die Länder haben über den Bundesrat und die Gesundheits- ministerkonferenz in der Vergangenheit wieder- holt eine stärkere Beteiligung bei der Gestaltung der Versorgung auf der regionalen Ebene einge- fordert . Die Beteiligung der Länder bei Fragen der ambulanten Bedarfsplanung im Gemeinsa- men Bundesausschuss ist hierfür ein Beispiel, das sich in der Praxis bewährt hat . Gerade die jetzt geplante Förderung von neuen Versorgungsfor- men zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung hat in der Regel einen engen regionalen Bezug und muss mit regionalen Konzepten und Beschlüssen des Gemeinsam Lan- desgremiums nach § 90a SGB V kompatibel sein . 4 . Der Bundesrat hält weiterhin die im Gesetz – im Gegensatz zum ursprünglichen Referentenentwurf – vorgesehene Zurückführung nicht verausgabter Haushaltsmittel des Innovationsfonds an den Ge- sundheitsfonds und die Krankenkassen für nicht zielführend . Er sieht darin die Gefahr, dass Mittel entweder ohne umfassende Bewertung aller vorlie- genden Anträge vergeben werden, oder dass Mittel verfallen und damit nicht mehr für Versorgungs- (forschungs)zwecke zur Verfügung stehen . 5 . Der Bundesrat fordert daher die Bundesregie- rung auf, sowohl die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder im Zusammenhang mit der geplanten Förderung von innovativen Versorgungskonzep- ten über den Innovationsausschuss als auch eine Übertragbarkeit unverbrauchter Haushaltsmittel des Innovationsfonds im Rahmen weiterer Ge- setzgebungsverfahren zeitnah zu regeln . – Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informations­ technischer Systeme (IT­Sicherheitsgesetz) – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/ EU des Europäischen Parlaments und des Ra­ tes vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit ver­ bundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (Bilanzrichtlinie­Umsetzungsgesetz – BilRUG) – Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die inter­ nationale Rechtshilfe in Strafsachen – Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentschei­ dungen in der Rechtshilfe – Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsent­ ziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien­Strafgerichtshof­Gesetzes und des Ruanda­Strafgerichtshof­Gesetzes – Gesetz zu der Vereinbarung vom 1. April 2015 über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfül­ lung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Ver­ pflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Vereinbarung zur gemein­ samen Kyoto­II­Erfüllung mit Island) – Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Septem­ ber 2012 zwischen der Regierung der Bundesrepu­ blik Deutschland und der Regierung der Vereinig­ ten Republik Tansania über den Fluglinienverkehr – Neuntes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes – Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 201511880 (A) (C) (B) (D) Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt insbesondere die Schaffung einer alters- und stichtagsunabhängigen Bleibe- rechtsregelung für langjährig geduldete Auslände- rinnen und Ausländer im Aufenthaltsgesetz . Dies stellt einen wichtigen integrationspolitischen Schritt dar und trägt dem beim Deutschen Bundestag ein- gebrachten Gesetzentwurf des Bundesrates vom 22 . März 2013 (vgl . BR-Drucksache 505/12 (Be- schluss)) Rechnung . 2 . Der Bundesrat bedauert jedoch, dass seinen wei- tergehenden Forderungen aus seiner Stellungnah- me zum Gesetzentwurf vom 6 . Februar 2015 (vgl . BR-Drucksache 642/14 (Beschluss)) nicht ausrei- chend Rechnung getragen wurde . 3 . Der Bundesrat bedauert, dass im Aufenthaltsgesetz nicht – wie in BR-Drucksache 642/14 (Beschluss), Ziffer 17 vorgeschlagen (etwa als neuer § 25c Auf- enthG) –, ein Aufenthaltsrecht für jugendliche oder heranwachsende Duldungsinhaber geschaffen wur- de, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Ausbildungsstelle gefunden haben . 4 . Der Bundesrat hält aus den bereits in seiner Stel- lungnahme vom 6 . Februar 2015 ausführlich dar- gestellten Gründen an der Forderung nach Ab- schaffung des so genannten Sprachnachweises vor Einreise beim Ehegattennachzug fest . Es ist auch aus integrationspolitischer Sicht sinnvoll, die deut- sche Sprache dort zu erlernen, wo sie auch im All- tagsleben verwendet wird . 5 . Er betont die große Bedeutung, die der Erwerb von Deutschkenntnissen für die Integration in die hiesi- gen Lebensverhältnisse hat . Vor diesem Hintergrund sind die Angebote für den Erwerb von Sprachkennt- nissen weiter zu öffnen und auszubauen . Der Bun- desrat hält daher – aber auch im Hinblick auf die derzeitige Arbeitsmarktsituation und eine Verbes- serung der Zugangschancen für Migrantinnen und Migranten – an der Forderung nach Öffnung der Integrationskurse für weitere Personengruppen fest . Er verweist auf seinen entsprechenden Gesetzent- wurf vom 19 . Dezember 2013 (vgl . BR-Drucksache 756/13 (Beschluss)) . 6 . Der Bundesrat spricht sich zudem vor dem Hinter- grund vielfältiger praktischer Erfahrungen weiterhin dafür aus, im Bereich der Aufenthaltsbeendigung nicht nur Zwangsmaßnahmen in den Blick zu neh- men, sondern insbesondere auch das Instrument der freiwilligen Ausreise sowie die Ausreiseförderung und -beratung zu stärken . Die Anordnung von Ab- schiebungshaft muss bereits nach dem europäischen Recht letztes Mittel sein und darf nur zur Durchset- zung einer unmittelbar bevorstehenden Abschie- bung angeordnet werden . In den Fällen, in denen auf eine Abschiebungshaft als letztes Mittel nicht verzichtet werden kann, muss die Haftdauer so kurz wie möglich gehalten werden . Der bisherige Re- gelungsansatz im Aufenthaltsgesetz soll insbeson- dere um Instrumente der Haftvermeidung ergänzt und mildere Mittel, wie zum Beispiel die Stellung einer Kaution, gesetzlich vorgesehen werden . Die Höchstdauer der Abschiebungshaft von 18 Mona- ten soll auf sechs Monate reduziert werden . – Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre – Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inver­ kehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträg­ liche Entsorgung von Elektro­ und Elektronikgeräten Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: Der Bundesrat weist darauf hin, dass mit dem Gesetz die von ihm geforderte Änderung in Artikel 1 § 20 Ab- satz 2 Satz 2 ElektroG nicht umgesetzt worden ist . Der Bundesrat hatte in Ziffer 16 seiner Stellungnahme vom 8 . Mai 2015 (BR-Drs . 127/15 – Beschluss –) gefordert, das Wort „Erstbehandlung“ durch das Wort „Behand- lung“ zu ersetzen . Die Bundesregierung hatte diesen Vorschlag in ihrer Gegenäußerung als sachgerecht be- zeichnet und zutreffend darauf hingewiesen, dass nicht alle der in § 20 Absatz 2 Satz 2 genannten Schritte in einer Erstbehandlungsanlage ausgeführt werden kön- nen oder zwingend müssen . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diese Än- derung bei nächster Gelegenheit vorzunehmen und auf diese Weise eine entsprechende Klarstellung zur Rolle der Erstbehandlung bei der Entsorgung von Elektroalt- geräten auf den Weg zu bringen . Das bisherige weite Verständnis der Erstbehandlung dient u .a . dazu, Do- kumentationspflichten nach § 22 Absatz 3 und Nach- weispflichten bereits frühzeitig beginnen zu lassen, um insbesondere die Gefahr illegaler Abfallexporte zu minimieren . In diesem Rahmen bittet der Bun- desrat die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit die Regelungen der § 3 Nummer 24, § 20 Absatz 2, § 21 Absatz 3 und § 22 Absatz 3 einer präziseren Formu- lierung bedürfen, um die umweltgerechte Entsorgung von Elektroaltgeräten effektiv zu gewährleisten . – Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelstän­ dischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieent­ lastungsgesetz) Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt das Ziel, Bürokratiebelastun- gen zu vermeiden . Das Regelungsvorhaben stellt ei- nen Schritt zur Umsetzung dieses Ziels dar, wobei es sich überwiegend mit Informationspflichten befasst. 2 . Der Bundesrat sieht über die Regelungen des Geset- zes hinaus zusätzlichen Handlungsbedarf, insbeson- dere die Möglichkeit für weitere Vereinfachungen, und bittet die Bundesregierung, weitere Vorschläge zur Bürokratieentlastung zeitnah vorzulegen . 3 . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung insbe- sondere um Prüfung, inwieweit weitere Vereinfa- chungen bei den geringwertigen Wirtschaftsgü- tern umgesetzt werden können . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 11881 (A) (C) (B) (D) – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Janu­ ar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steu­ ersachen und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mitgeteilt, dass sie den Antrag Für mehr Transpa­ renz in der internationalen Atomenergie­Orga­ nisation auf Drucksache 18/772 zurückzieht . Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik- folgenabschätzung hat mitgeteilt, dass er gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Bericht- erstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwanzigster Bericht nach § 35 des Bundesausbil­ dungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 Drucksache 18/460 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 2015 Drucksache 18/4680 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/4857 Nr . A 3 Ratsdokument 7678/15 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/419 Nr . A 124 Ratsdokument 13555/13 Drucksache 18/2533 Nr . A 54 Ratsdokument 13562/13 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/822 Nr . A 29 Ratsdokument 5706/14 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 122. Sitzung Inhaltsverzeichnis Epl 12 Verkehr und digitale Infrastruktur Epl 16 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit TOP 1 Schlussrunde Haushaltsgesetz 2016 Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Rief


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Gut . – Ich glaube, Baden-Württemberg muss 2016

    wieder an die Spitze, damit es dort auch so gut vorangeht
    wie im Bund .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Beifall spricht für sich! Magerer Beifall!)


    Es ist aktuell nicht nur eine politische und gesellschaft-
    liche Herausforderung für unser Land, sondern auch eine
    finanzielle Kraftanstrengung. Es ist bewundernswert, wie
    wir das meistern . Ich möchte allen Menschen in Deutsch-
    land danken, die sich mit großem Engagement für die
    Flüchtlinge einsetzen . Wir müssen denen helfen, bei de-
    nen die Not am größten ist,


    (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wann reden Sie eigentlich mal zum Thema? – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schauen Sie mal auf die Tafel! Da steht „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“!)


    und in Europa endlich für eine gleichmäßige Verteilung
    der Flüchtlinge sorgen . Ich glaube, wir müssen da schnell
    handeln, und die Koalition tut gerade in unserem Haus-
    halt schon einiges dafür . Den Verantwortlichen ebenfalls
    herzlichen Dank!

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir handeln
    im Sinne der Generationengerechtigkeit . Für die Uni-
    onsfraktion ist klar: keine neuen Schulden, keine neuen
    Steuern und Abgaben . Nur so sind wir für die Zukunft
    gut aufgestellt und leisten unseren Beitrag zur Stabilität
    in Europa .


    (Peter Meiwald [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben sich im Tagesordnungspunkt geirrt! Das kommt gleich erst!)


    Im Einzelplan des Bundesministeriums für Umwelt, Na-
    turschutz, Bau und Reaktorsicherheit sind fast 60 Prozent
    des Ausgabevolumens von etwas mehr als 4 Milliarden
    Euro für Investitionen veranschlagt; das sind 2,3 Milli-
    arden Euro im kommenden Jahr . Damit investieren wir
    im Bau- und Wohnungsbereich fast 1,5 Milliarden Euro
    mehr als noch im Jahr 2014 . Das kann sich sehen lassen .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Die Städtebauförderung ist der bedeutendste Eckpfei-
    ler unserer Stadtentwicklungspolitik . Sie wirkt nahezu in
    jeder Stadt, in jedem Landkreis in unserem Land . Sie för-
    dert Projekte von besonderer Bedeutung und gibt Kom-
    munen die Möglichkeit, Vorhaben anzufassen, die sonst
    nicht realisierbar wären . Mit Modellprojekten geben wir
    wesentliche Impulse und helfen den Kommunen dabei,
    öffentliche Einrichtungen klimafreundlich zu sanieren .
    Dieses Geld ist gut angelegt und zieht weitere Investi-
    tionen nach sich . Das Geld muss aber auch immer am
    Bestimmungsort ankommen . Ich bin nicht der Erste, aber
    auch ich darf es sagen: Es darf nicht an den klebrigen
    Fingern in den Ländern hängen bleiben und damit weni-
    ger werden .


    (Beifall bei der CDU/CSU – Peter Meiwald [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt wird es aber langsam krass! – Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh, jetzt aber! Muss das wehtun, dass die CDU in so wenigen Ländern regiert!)


    Städtebauförderung ist immer auch ein kleines Kon-
    junkturprogramm für Handwerk und Dienstleister vor
    Ort, meine Damen und Herren . Schon über den Nach-
    tragshaushalt 2015 konnten wir hier zusätzliche Mittel
    investieren . 2016 erhöhen wir die Mittel für die Städteb-
    auförderung um immerhin 73,5 Millionen Euro . Als gro-
    ße Programme sind hier zu nennen der Stadtumbau Ost
    und West sowie der Denkmalschutz Ost und West . Die
    Chancengleichheit im ländlichen Raum liegt mir dabei
    besonders am Herzen . Deshalb begrüße ich die Program-
    me für aktive Stadt- und Ortsteilzentren und für kleinere
    Städte und Gemeinden sehr . Frau Ministerin, herzlichen
    Dank für Ihren Einsatz für diese Programme .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Mit dem Nachtragshaushalt 2015 konnten wir das
    Programm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen

    Josef Rief






    (A) (C)



    (B) (D)


    für den Bereich Sport, Jugend und Kultur neu auflegen
    und auch das Programm „Nationale Projekte des Städ-
    tebaus“ besser ausstatten . Damit fördern wir herausra-
    gende Projekte des Städtebaus verschiedener Größe in
    ganz Deutschland . Die mehrfache Überzeichnung zeigt
    das große Interesse der Kommunen an diesen Förderun-
    gen . Für 2016 werden wir 50 Millionen Euro für das Pro-
    gramm veranschlagen .

    Aber auch für private Haushalte gibt der Bund aus
    diesem Haushalt Zuschüsse zum altersgerechten Umbau
    oder zu Investitionen in den Einbruchschutz; darauf ist
    bereits eingegangen worden . Mit 730 Millionen Euro
    ist das Wohngeld ein großer Posten im Einzelplan des
    Ministeriums . Er dient der wirtschaftlichen Sicherung
    von angemessenem und familiengerechtem Wohnen . Wir
    wollen auch Menschen mit geringem Einkommen direkt
    helfen und für besseres Wohnen sorgen . Das hatten wir
    im Koalitionsvertrag so vereinbart . Jetzt halten wir Wort .

    Durch die Föderalismusreform von 2006 wurden die
    Finanzhilfen für die soziale Wohnraumförderung been-
    det . Der Bund leistet daher noch bis 2019 jährlich Kom-
    pensationszahlungen an die Länder in Höhe von immer-
    hin 518 Millionen Euro . Man kann nicht oft genug an die
    Länder appellieren, diese Mittel entsprechend für Wohn-
    raumförderung einzusetzen .

    Ich finde, es ist auch eine gute Idee, die Eckhardt
    Rehberg am Dienstag geäußert hat . Er hat angeregt, vor
    dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingssituation auch
    über den Einsatz dieser Mittel bei der Unterbringung von
    Flüchtlingen nachzudenken . Das wäre ein guter Beitrag
    der Länder zur Lösung des Problems .

    Meine Damen und Herren, wir investieren in unser
    Land und gehen gleichzeitig verantwortlich mit den uns
    anvertrauten Steuermitteln um . Unsere Messlatte ist und
    bleibt die schwarze Null . Der Einzelplan 16 trägt seinen
    Anteil dazu bei: für eine gute Entwicklung in Deutsch-
    land und letztendlich für die Menschen .

    Herzlichen Dank .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)




Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Vielen Dank . – Weitere Wortmeldungen zu diesem

Einzelplan liegen mir nicht vor .

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen dann
zur Schlussrunde.

Wenn Sie die Plätze gewechselt haben, würde ich ger-
ne die Debatte eröffnen . – Wenn sich alle Kolleginnen
und Kollegen gesetzt haben, können wir loslegen; das
könnte ein bisschen zügiger gehen .

Als erster Redner in der Schlussrunde hat Dr . André
Berghegger das Wort .


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. André Berghegger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolle-

    ginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir
    starten nun mit der Schlussrunde in dieser ersten Lesung
    des Regierungsentwurfes für den Haushaltsplan des Jah-
    res 2016 . Wir haben eine Woche mit intensiven Debatten
    hinter uns . Man kann einige Schwerpunkte erkennen,
    und man kann beginnen, ein erstes Fazit zu ziehen .

    Die schwarze Null war letztes Jahr in aller Munde . Wir
    haben etwas Historisches erreicht, nämlich seit 40 Jah-
    ren zum ersten Mal einen ausgeglichenen Haushalt ohne
    neue Schulden . In dieser Debatte wurde bis jetzt aber re-
    lativ wenig erwähnt, dass wir diesen Kurs mit dem vor-
    liegenden Regierungsentwurf fortsetzen . Das ist für mich
    aber nachvollziehbar angesichts der vielen Menschen,
    die sich auf den Weg nach und durch Europa machen .
    Uns allen ist bewusst, dass die Asyl- und Flüchtlingspo-
    litik all unsere Kraft fordern wird . Diese Gewissheit hat,
    denke ich, die ganze Debatte geprägt und viele andere
    Themen, Schwierigkeiten, Herausforderungen als nicht
    so dringend erscheinen lassen .

    Dennoch möchte ich vor diesem Hintergrund die Be-
    deutung der schwarzen Null herausstellen . Die schwarze
    Null steht für mich für einen grundsoliden Haushalt ohne
    Steuererhöhungen .


    (Johannes Kahrs [SPD]: Sehr gut!)


    Sie steht für eine wachstumsfreundliche Haushaltskonso-
    lidierung, und sie steht für Schwerpunkte und zukunfts-
    gerichtete Investitionen . Wir müssen immer bedenken,
    dass die prioritären Maßnahmen aus dem Koalitionsver-
    trag im Haushalt 2015 und im Finanzplan bereits völlig
    aufgenommen worden sind . Die fünf Schwerpunkte lau-
    teten: Bildung, Forschung, Entlastung der Länder und
    der Kommunen, öffentliche Infrastruktur und Entwick-
    lungshilfe . Wir dürfen immer wieder erwähnen, dass
    auch steuerliche Entlastungen in einer Größenordnung
    von 5 Milliarden Euro Eingang in unsere Finanzpla-
    nung gefunden haben . Hier möchte ich gerne Stichworte
    nennen: Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld,
    Kinderzuschlag und natürlich der Einstieg in den Abbau
    der kalten Progression .

    Weiter ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass der
    vorliegende Haushaltsentwurf eine weitere Senkung der
    gesamtstaatlichen Schuldenquote vorsieht, weil wir die
    in den Maastricht-Kriterien abverlangten 60 Prozent er-
    reichen wollen . In diesem Jahr werden wir versuchen,
    die 70-Prozent-Marke zu unterschreiten . Ich möchte in
    Erinnerung rufen, dass wir in Sachen europäischer Sta-
    bilitätspakt einmal ein Sünder waren . Als der Finanzmi-
    nister sein Amt antrat, musste er mit über 80 Milliarden
    Euro neue Schulden in einem Haushaltsjahr planen . Er
    hat es geschafft, diesen Schuldenstand nach und nach
    zu senken . Die Situation war schwierig, aber der Abbau
    war schneller möglich, als wir alle uns das vor wenigen
    Jahren gedacht haben . Die Entwicklung ist hervorragend
    und schafft Handlungsspielräume, die wir jetzt dringen-
    der denn je brauchen .

    Sie sehen, die schwarze Null ist kein Selbstzweck,
    sondern sie ist vorsorgende Haushaltspolitik . Erst da-

    Josef Rief






    (A) (C)



    (B) (D)


    durch ist es möglich, dass wir auf die aktuelle humani-
    täre, politische und kulturelle Herausforderung durch
    die Flüchtlingssituation finanziell angemessen reagieren.
    Wir wollen, können und werden das leisten .

    Weitere Kennzeichen dieses Haushalts sind für mich:
    Jeder zweite Euro wird für Soziales ausgegeben und
    10 Prozent für Investitionen . Die absoluten Werte sind
    mit denen der vergangenen Jahre vergleichbar . Wir müs-
    sen mittelfristig versuchen, nachzubessern; denn fest
    steht, dass Investitionen der Schlüssel zu Wachstum sind .

    Bei dieser Gelegenheit möchte ich gerne auch die Fi-
    nanzsituation der Länder erwähnen . In den letzten Jah-
    ren hat sich die Finanzsituation der Länder deutlich ge-
    bessert . Erst waren es 4, dann 6 und in 2014 waren es
    9 von 16 Bundesländern, die einen Haushaltsüberschuss
    erwirtschaften . Die durchschnittliche Verschuldung der
    Länder pro Einwohner war 2014 nur halb so hoch wie
    die Verschuldung des Bundes pro Einwohner . Ich glau-
    be, diese Fakten sollte man immer wieder erwähnen . Sie
    sind wichtig für weitere Gespräche mit den Ländern in
    diversen Politikfeldern . Gespräche über die Bund-Län-
    der-Finanzbeziehungen stehen an . Der Flüchtlingsgipfel
    und Gespräche über diverse finanzielle Herausforderun-
    gen, die wir zu bewältigen haben, stehen an . Ich denke,
    wir sollten immer erst die Aufgabe beschreiben und dann
    schauen: Wer finanziert wann was?

    Jede staatliche Ebene sollte ihre Hausaufgaben ma-
    chen, und jede staatliche Ebene sollte solide öffentliche
    Haushalte anstreben . Das sichert Handlungsfähigkeit .
    Herr Schäuble hat es in den letzten Jahren immer ge-
    schafft, den Haushalt auf Sicht zu fahren . Ich denke, das
    ist gut und richtig . Man sollte auftretende Spielräume
    nicht immer sofort nachhaltig verplanen, sondern den
    Haushalt sich entwickeln lassen und auftretende Spiel-
    räume für plötzlich eintretende schwierige Situationen
    nutzen. Davon profitieren wir jetzt deutlich.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Spare in der Zeit, dann hast du in der Not – dieser Grund-
    satz hat sich in der Haushalts- und Finanzpolitik unter
    unserem Finanzminister Wolfgang Schäuble offensicht-
    lich bewährt . Das ist jetzt offensichtlich und für jeder-
    mann nachvollziehbar, auch für diejenigen, die sich bis-
    her nicht ganz sicher waren . Deswegen vielen Dank an
    das Bundesfinanzministerium unter der Führung unseres
    Finanzministers für diese vorausschauende und gute
    Haushaltspolitik .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Die derzeitige Finanzsituation verdanken wir natür-
    lich der gut laufenden Wirtschaft, den Unternehmen,
    den Mitarbeitern und den Steuerzahlern . Wir können den
    Menschen in unserem Land nur danken für diesen Fleiß
    und die Leistungsbereitschaft, die sie jederzeit an den
    Tag legen .

    Aber auch die Politik – das hat unser Fraktionsvorsit-
    zender immer wieder erwähnt – ist nicht ganz unbeteiligt .
    Wir setzen die Rahmenbedingungen . Wenn ich mir den
    Rahmen und die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt
    anschaue, dann muss ich sagen, dass diese Rahmenbe-

    dingungen nicht ganz schlecht sein können . Natürlich
    arbeiten wir daran, diesen Rahmen zu verbessern . Aber
    das Gesamtbild macht einen guten Eindruck .

    Wir stellen auch fest, dass in den letzten Jahren das
    Ergebnis dieser Politik bei den Bürgern ankommt . Re-
    aleinkommen wachsen . Die Lohnsteigerungen lagen in
    den letzten Jahren über den Preissteigerungen, teilweise
    deutlich, teilweise sogar über den Wachstumsraten des
    BIP . Da muss man genauer hinschauen und aufpassen,
    dass sich das gut weiterentwickelt . Auch in Zukunft wer-
    den wir diese Wachstumsraten anstreben .

    Noch nie zuvor hatten so viele Menschen Arbeit in
    diesem Land, wie wir es jetzt vorfinden. Erfreulich ist
    auch, dass die Zahl der sozialversicherungspflichti-
    gen Arbeitsverträge steigt . Sie sehen: Die Entwicklung
    kommt bei den Bürgern an .

    Der Haushalt setzt aus meiner Sicht richtige Priori-
    täten; denn bei aller Sparsamkeit wird auch weiter in-
    vestiert . Wir, die Koalition, setzen Schwerpunkte in den
    Zukunftsfeldern . Insbesondere die Bereiche Bildung,
    Forschung, Verkehrsinfrastruktur und Breitbandausbau
    sind hier zu nennen . Wir dürfen uns in diesem Land nicht
    ausruhen; denn wir müssen weitermachen, um die Wett-
    bewerbsfähigkeit zu erhalten . Vor dem Hintergrund des
    demografischen Wandels ist von zentraler Bedeutung,
    dass wir in diesen Zukunftsfeldern weiter investieren .

    Seit 2005 haben wir die Ansätze beispielsweise im
    Bereich Bildung und Forschung verdoppelt . Wissen-
    schaftler kommen zu uns . Die Anzahl der Patente steigt .
    Das sind positive Signale .

    Wir setzen den Investitionskurs im Infrastrukturbe-
    reich fort . Mit einem wahren Investitionshochlauf wer-
    den wir die Lücke des Bundes nach der Daehre-Bode-
    wig-Kommission schließen . Salopp gesagt können wir
    sagen: Wir müssen das vorhandene Geld nur noch auf
    die Straße, auf die Schiene und in das Wasser bringen .

    Als Bürgermeister ist mir besonders wichtig, zu be-
    tonen, dass wir eine kommunalfreundliche Regierung
    haben . Wir handeln sehr kommunalfreundlich . In der
    Gesamtschau für die Jahre 2010 bis 2018 hat der Bund
    Länder und Kommunen in einem Gesamtvolumen von
    125 Milliarden Euro entlastet . 125 Milliarden Euro wer-
    den es sein; das muss man immer wieder betonen und
    auch anerkennen . Der Bund leistet damit aus meiner
    Sicht sehr viel in dem föderalen System und nimmt seine
    gesamtstaatliche Verantwortung sehr gut wahr .

    Durch den so aufgestellten Haushaltsplan haben wir
    erstmals die Chance, auch in dieser schwierigen Situa-
    tion die jetzt auftretenden Herausforderungen solide an-
    zugehen . Da komme ich kurz auf die in der vergangenen
    Woche getroffenen Vereinbarungen des Koalitionsaus-
    schusses zurück . Wir werden schnell und umfassend han-
    deln und bereits bis Mitte Oktober versuchen, verbind-
    liche Gesetzespakete zu beschließen . Wir werden aber
    auch versuchen, eine angemessene Balance zwischen
    Herz und Verstand zu wählen . Die Menschenwürde gilt
    für alle, egal wie lange jemand hierbleibt . Diejenigen
    mit Bleiberecht müssen sehr schnell auf die Kommunen

    Dr. André Berghegger






    (A) (C)



    (B) (D)


    verteilt werden, weil Integration dort am besten geleistet
    werden kann .

    Wie unser Bundestagspräsident am Dienstag gesagt
    hat, gehört zur Redlichkeit ebenso dazu, dass nicht alle,
    die zu uns kommen, auch hierbleiben können, weder in
    Deutschland noch in Europa . Wenn wir diese Aufgabe,
    die vor uns liegt, als absolut vorrangig ansehen und uns
    mit anderen Wünschen zurückhalten, dann bin ich der
    festen Überzeugung, dass wir mit diesem Gesamtpaket
    Mitte Oktober einen wesentlichen Zwischenschritt hin
    zur Bewältigung dieser Situation leisten können . Es be-
    stehen gute Chancen . Wir können das gemeinsam schaf-
    fen .

    Meine Damen und Herren, wir sehen, dass solide Fi-
    nanzen und wachstumsorientierte Finanzpolitik keine
    Gegensätze sind, sondern sich einander bedingen . Das
    müssen wir uns immer wieder deutlich machen .

    Schließen möchte ich mit einem kurzen Zitat: Wohl-
    stand kommt nicht von Umverteilung, Wohlstand kommt
    von Fleiß und Leistung . – Dieses Zitat stammt von – Max
    Straubinger müsste es wissen – eurem großen Landesvater
    Franz Josef Strauß,


    (Max Straubinger [CDU/CSU]: So ist es! – Zurufe von der SPD und der LINKEN: Oh!)


    der am letzten Wochenende 100 Jahre alt geworden wäre .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Ich denke, das kann man an dieser Stelle ruhig erwähnen .
    Ich weiß auch, dass Franz Josef Strauß viel schmissigere
    Zitate hatte, nur entweder passten sie hier nicht oder ich
    hätte einen Ordnungsruf bekommen .


    (Heiterkeit bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Vielen Dank fürs freundliche Zuhören .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)