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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/122 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 122. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. September 2015 Inhalt Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haus­ haltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) Drucksache 18/5500 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11815 A b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bun­ des 2015 bis 2019 Drucksache 18/5501 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11815 B Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr und digi­ tale Infrastruktur Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . 11815 B Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11819 A Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 11820 A Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11821 B Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11822 D Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 11824 C Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 11826 B Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 11827 B Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11828 D Reinhold Sendker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 11830 A Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 11831 D Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 11833 A Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11833 C Norbert Brackmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 11834 B Udo Schiefner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11835 D Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11836 C Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Natur­ schutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11837 C Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 11839 C Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 11841 A Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11842 B Dr . Klaus-Peter Schulze (CDU/CSU) . . . . 11844 A Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . 11844 C Birgit Menz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 11846 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015II Christian Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 11847 A Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11848 B Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11849 A Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11850 B Christian Haase (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 11851 B Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11853 A Dr . Anja Weisgerber (CDU/CSU) . . . . . . . . . 11854 A Josef Rief (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 11855 C Schlussrunde: Haushaltsgesetz 2016 Dr . André Berghegger (CDU/CSU) . . . . . . . . 11857 C Dr . Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 11859 B Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11860 C Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 11862 C Dr . Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . 11863 D Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11864 B Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11866 D Petra Hinz (Essen) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 11868 A Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11869 C Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 11871 A Dr . Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . 11872 D Carsten Körber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 11874 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11875 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11875 B Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 11877 C Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11878 A (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 11815 122. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. September 2015 Beginn 9 .01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 121 . Sitzung, Seite 11781 C, zweiter Absatz, zweiter Satz, ist wie folgt zu lesen: „Dadurch hätten Sie die Chance, auch Migrantenkindern und Flüchtlingskindern eine Integration zu ermöglichen .“ Carsten Körber (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 11877 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Becker, Dirk SPD 11 .09 .2015 Buchholz, Christine DIE LINKE 11 .09 .2015 De Ridder, Dr . Daniela SPD 11 .09 .2015 Dröge, Katharina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Flachsbarth, Dr . Maria CDU/CSU 11 .09 .2015 Freitag, Dagmar SPD 11 .09 .2015 Gohlke, Nicole DIE LINKE 11 .09 .2015 Grindel, Reinhard CDU/CSU 11 .09 .2015 Groth, Annette DIE LINKE 11 .09 .2015 Hartmann (Wackern- heim), Michael SPD 11 .09 .2015 Held, Marcus SPD 11 .09 .2015 Hübinger, Anette CDU/CSU 11 .09 .2015 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 11 .09 .2015 Karawanskij, Susanna DIE LINKE 11 .09 .2015 Kiziltepe, Cansel SPD 11 .09 .2015 Klein-Schmeink, Maria BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Kolbe, Daniela SPD 11 .09 .2015 Lenkert, Ralph DIE LINKE 11 .09 .2015 Leyen, Dr . Ursula von der CDU/CSU 11 .09 .2015 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Maizière, Dr . Thomas de CDU/CSU 11 .09 .2015 Mihalic, Irene BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Mortler, Marlene CDU/CSU 11 .09 .2015 Movassat, Niema DIE LINKE 11 .09 .2015 Müller, Dr . Gerd CDU/CSU 11 .09 .2015 Nahles, Andrea SPD 11 .09 .2015 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 11 .09 .2015 Pilger, Detlev SPD 11 .09 .2015 Rawert, Mechthild SPD 11 .09 .2015 Renner, Martina DIE LINKE 11 .09 .2015 Röspel, René SPD 11 .09 .2015 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Schmelzle, Heiko CDU/CSU 11 .09 .2015 Schwarzelühr-Sutter, Rita SPD 11 .09 .2015 Steinmeier, Dr . Frank- Walter SPD 11 .09 .2015 Thönnes, Franz SPD 11 .09 .2015 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Vries, Kees de CDU/CSU 11 .09 .2015 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 11 .09 .2015 Weinberg, Harald DIE LINKE 11 .09 .2015 Werner, Katrin DIE LINKE 11 .09 .2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 201511878 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 935 . Sitzung am 10 . Juli 2015 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zu Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kin­ derzuschlags Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung ge- fasst: a) Mit dem vorliegenden Gesetz wird die verfas- sungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung des sächlichen Existenzminimums entsprechend den Vorgaben des 10 . Existenzminimumberichts sichergestellt . Schon durch die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen werden die öffentlichen Haushalte in Höhe von 3,745 Mrd . Euro jährlich belastet, wovon ein Be- trag in Höhe von rund 1,970 Mrd . Euro auf die Haushalte von Ländern und Kommunen entfällt . Das Gesetz in der vom Deutschen Bundestag be- schlossenen Fassung setzt auf die im Gesetzent- wurf enthaltene, verfassungsrechtlich notwendige Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf, sieht nunmehr aber mit dem Ziel des Abbaus der so genannten kalten Progression zusätzlich eine Rechtsverschiebung aller übrigen Tarifeckwerte um jeweils die kumulierte Inflationsrate der Jah- re 2014 und 2015 (insgesamt 1,482 Prozent) vor . Durch diese Maßnahme geht das Gesetz über die verfassungsrechtliche Vorgabe hinaus . Die Rege- lung führt zu zusätzlichen steuerlichen Minder- einnahmen von jährlich 1,365 Mrd . Euro bei der Einkommensteuer, wovon rund 785 Mio . Euro auf die Haushalte von Ländern und Kommunen ent- fallen . Im Unterschied etwa zu dem Entwurf des früheren Gesetzes zum Abbau der kalten Progres- sion (BR-Drs . 847/11) ist im vorliegenden Gesetz keine Kompensation der entsprechenden Steu- erausfälle der Länder und Gemeinden durch den Bund vorgesehen . b) Die im Gesetz nunmehr vorgesehene weitere Ta- rifentlastung zum Abbau der kalten Progression ist aus Sicht des Bundesrates zwar dem Grundsatz nach zu begrüßen . Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass die zusätzliche Belastung für die Haushalte von Ländern und Kommunen in der derzeitigen Situation nur mit Mühe tragbar sein wird . Der Verzicht auf Steuereinnahmen in der genannten Höhe erschwert die notwendige Kon- solidierung der Länder- und Kommunalhaushalte . Ab dem Jahr 2020 greift die Schuldenbremse für die Länder . Die Ausgestaltung der Schuldenbrem- se für die Länder ist strenger als die für den Bund geltende neue Schuldenregel; die Vorgaben sind für die Länder deutlich schwerer zu erreichen als für den Bund . Auch erhalten fünf Länder derzeit – bis zum Jahr 2019 – Konsolidierungshilfen zur Einhaltung der Vorgaben der neuen Schuldenre- gel, die von Bund und Ländergemeinschaft ge- meinsam finanziert werden. c) Der Bundesrat weist darüber hinaus auf den enor- men Finanzierungsbedarf in den Haushalten von Ländern und Kommunen in den Bereichen Infra- struktur, Bildung und Sicherheit sowie infolge der in den vergangenen Monaten deutlich gestiegenen Flüchtlingszahlen hin . Die Finanzierung der not- wendigen Bereitstellung öffentlicher Leistungen wird durch die entstehenden Ausfälle erschwert – und zwar in gesellschaftlich wichtigen Berei- chen wie Bildung und Forschung und nicht zuletzt auch im Bereich der Infrastruktur, wo bestehen- de Investitionsdefizite dringend abgebaut werden müssen . d) Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass der Abbau der kalten Progression eine solide Finan- zierung durch eine entsprechende Kompensation von Ländern und Kommunen durch den Bund vo- raussetzt . e) Nach dem vorliegenden Gesetz ergeben sich im Jahr 2015 aus der Kindergelderhöhung um 48 Euro je Kind Steuermindereinnahmen in Höhe von 820 Mio . Euro und ab dem Jahr 2016 aus der weiteren Kindergelderhöhung um 24 Euro je Kind weitere Steuerausfälle in Höhe von 420 Mio . Euro pro Jahr, von denen auf die Länder (einschl . Kom- munen) jeweils 57,5 Prozent entfallen . Aufgrund der Regelungen in Artikel 106 Absatz 3 Satz 5 des Grundgesetzes und § 1 Satz 7 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern ist eine Lastentragung von 74 Prozent durch den Bund und von 26 Prozent durch die Länder (ein- schl . Kommunen) sicherzustellen . Daher ergeben sich in Bezug auf die vorgesehenen Erhöhungen des Kindergelds Ausgleichsansprüche der Länder im Jahr 2015 in Höhe von 258 Mio . Euro und ab dem Jahr 2016 kumulativ in Höhe von 387 Mio . Euro . Diese Ausgleichsansprüche sind in dem vorliegenden Gesetz nicht berücksichtigt . – Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ge- meinsam mit den Ländern im Rahmen des Verfah- rens zur Benehmensherstellung nach § 20d Absatz 3 SGB V darauf hinzuwirken, dass die Vertragspartner in den bundeseinheitlichen Rahmenempfehlungen be- rücksichtigen, dass die Aufwendungen der Kranken- kassen für Leistungen nach § 20a SGB V sich insbe- sondere an deren Versichertenzahl im jeweiligen Land orientieren . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 11879 (A) (C) (B) (D) Begründung: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kran- kenkassen, die über ein Land hinaus geöffnet sind, die Verteilung ihrer Leistungen nach § 20a SGB V nicht entsprechend der Zahl der in den einzelnen Ländern bei ihnen Versicherten vornehmen wer- den . Neben Sachgründen könnten dabei auch Wett- bewerbsaspekte eine Rolle spielen . Letzteres wür- de der Intention des Gesetzes nicht gerecht werden . Es ist daher notwendig, dass in den Rahmenemp- fehlungen nach § 20d Absatz 3 SGB V eine Rege- lung enthalten ist, die eine weitgehend länderbe- zogen versichertenorientierte Verteilung der Mittel der Krankenkassen für Leistungen zur Gesund- heitsförderung und Prävention sicherstellt . – Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der ge­ setzlichen Krankenversicherung (GKV­Versorgungsstärkungsgesetz – GKV­VSG) Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat stellt fest, dass das vorliegende Ge- setz eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen enthält, die in Fortsetzung des GKV-Versorgungsstruktur- gesetzes einen weiteren Beitrag zur Stärkung der medizinischen Versorgung auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten leisten können . 2 . Der Bundesrat begrüßt, dass letztlich eine Rei- he sachlich begründeter Änderungswünsche des Bundesrates vom Deutschen Bundestag aufge- griffen wurden . Beispielhaft wird auf die Rege- lungen zur Beschlussfassung bei den Kassenärzt- lichen Vereinigungen, die Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Medizinischen Dienste und auf den Auftrag an den Gemeinsamen Bundesaus- schuss zur Überprüfung der Bedarfsplanung un- ter Berücksichtigung weiterer bedarfsorientierter Kriterien verwiesen . 3 . Der Bundesrat bedauert jedoch, dass die Be- schlüsse des Bundesrates zur Mitwirkung der Länder im geplanten Innovationsausschuss und vor der Entscheidung über konkrete Förderanträ- ge nicht berücksichtigt worden sind . Die Länder haben über den Bundesrat und die Gesundheits- ministerkonferenz in der Vergangenheit wieder- holt eine stärkere Beteiligung bei der Gestaltung der Versorgung auf der regionalen Ebene einge- fordert . Die Beteiligung der Länder bei Fragen der ambulanten Bedarfsplanung im Gemeinsa- men Bundesausschuss ist hierfür ein Beispiel, das sich in der Praxis bewährt hat . Gerade die jetzt geplante Förderung von neuen Versorgungsfor- men zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung hat in der Regel einen engen regionalen Bezug und muss mit regionalen Konzepten und Beschlüssen des Gemeinsam Lan- desgremiums nach § 90a SGB V kompatibel sein . 4 . Der Bundesrat hält weiterhin die im Gesetz – im Gegensatz zum ursprünglichen Referentenentwurf – vorgesehene Zurückführung nicht verausgabter Haushaltsmittel des Innovationsfonds an den Ge- sundheitsfonds und die Krankenkassen für nicht zielführend . Er sieht darin die Gefahr, dass Mittel entweder ohne umfassende Bewertung aller vorlie- genden Anträge vergeben werden, oder dass Mittel verfallen und damit nicht mehr für Versorgungs- (forschungs)zwecke zur Verfügung stehen . 5 . Der Bundesrat fordert daher die Bundesregie- rung auf, sowohl die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder im Zusammenhang mit der geplanten Förderung von innovativen Versorgungskonzep- ten über den Innovationsausschuss als auch eine Übertragbarkeit unverbrauchter Haushaltsmittel des Innovationsfonds im Rahmen weiterer Ge- setzgebungsverfahren zeitnah zu regeln . – Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informations­ technischer Systeme (IT­Sicherheitsgesetz) – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/ EU des Europäischen Parlaments und des Ra­ tes vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit ver­ bundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (Bilanzrichtlinie­Umsetzungsgesetz – BilRUG) – Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die inter­ nationale Rechtshilfe in Strafsachen – Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentschei­ dungen in der Rechtshilfe – Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsent­ ziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien­Strafgerichtshof­Gesetzes und des Ruanda­Strafgerichtshof­Gesetzes – Gesetz zu der Vereinbarung vom 1. April 2015 über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfül­ lung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Ver­ pflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Vereinbarung zur gemein­ samen Kyoto­II­Erfüllung mit Island) – Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Septem­ ber 2012 zwischen der Regierung der Bundesrepu­ blik Deutschland und der Regierung der Vereinig­ ten Republik Tansania über den Fluglinienverkehr – Neuntes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes – Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 201511880 (A) (C) (B) (D) Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt insbesondere die Schaffung einer alters- und stichtagsunabhängigen Bleibe- rechtsregelung für langjährig geduldete Auslände- rinnen und Ausländer im Aufenthaltsgesetz . Dies stellt einen wichtigen integrationspolitischen Schritt dar und trägt dem beim Deutschen Bundestag ein- gebrachten Gesetzentwurf des Bundesrates vom 22 . März 2013 (vgl . BR-Drucksache 505/12 (Be- schluss)) Rechnung . 2 . Der Bundesrat bedauert jedoch, dass seinen wei- tergehenden Forderungen aus seiner Stellungnah- me zum Gesetzentwurf vom 6 . Februar 2015 (vgl . BR-Drucksache 642/14 (Beschluss)) nicht ausrei- chend Rechnung getragen wurde . 3 . Der Bundesrat bedauert, dass im Aufenthaltsgesetz nicht – wie in BR-Drucksache 642/14 (Beschluss), Ziffer 17 vorgeschlagen (etwa als neuer § 25c Auf- enthG) –, ein Aufenthaltsrecht für jugendliche oder heranwachsende Duldungsinhaber geschaffen wur- de, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Ausbildungsstelle gefunden haben . 4 . Der Bundesrat hält aus den bereits in seiner Stel- lungnahme vom 6 . Februar 2015 ausführlich dar- gestellten Gründen an der Forderung nach Ab- schaffung des so genannten Sprachnachweises vor Einreise beim Ehegattennachzug fest . Es ist auch aus integrationspolitischer Sicht sinnvoll, die deut- sche Sprache dort zu erlernen, wo sie auch im All- tagsleben verwendet wird . 5 . Er betont die große Bedeutung, die der Erwerb von Deutschkenntnissen für die Integration in die hiesi- gen Lebensverhältnisse hat . Vor diesem Hintergrund sind die Angebote für den Erwerb von Sprachkennt- nissen weiter zu öffnen und auszubauen . Der Bun- desrat hält daher – aber auch im Hinblick auf die derzeitige Arbeitsmarktsituation und eine Verbes- serung der Zugangschancen für Migrantinnen und Migranten – an der Forderung nach Öffnung der Integrationskurse für weitere Personengruppen fest . Er verweist auf seinen entsprechenden Gesetzent- wurf vom 19 . Dezember 2013 (vgl . BR-Drucksache 756/13 (Beschluss)) . 6 . Der Bundesrat spricht sich zudem vor dem Hinter- grund vielfältiger praktischer Erfahrungen weiterhin dafür aus, im Bereich der Aufenthaltsbeendigung nicht nur Zwangsmaßnahmen in den Blick zu neh- men, sondern insbesondere auch das Instrument der freiwilligen Ausreise sowie die Ausreiseförderung und -beratung zu stärken . Die Anordnung von Ab- schiebungshaft muss bereits nach dem europäischen Recht letztes Mittel sein und darf nur zur Durchset- zung einer unmittelbar bevorstehenden Abschie- bung angeordnet werden . In den Fällen, in denen auf eine Abschiebungshaft als letztes Mittel nicht verzichtet werden kann, muss die Haftdauer so kurz wie möglich gehalten werden . Der bisherige Re- gelungsansatz im Aufenthaltsgesetz soll insbeson- dere um Instrumente der Haftvermeidung ergänzt und mildere Mittel, wie zum Beispiel die Stellung einer Kaution, gesetzlich vorgesehen werden . Die Höchstdauer der Abschiebungshaft von 18 Mona- ten soll auf sechs Monate reduziert werden . – Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre – Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inver­ kehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträg­ liche Entsorgung von Elektro­ und Elektronikgeräten Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: Der Bundesrat weist darauf hin, dass mit dem Gesetz die von ihm geforderte Änderung in Artikel 1 § 20 Ab- satz 2 Satz 2 ElektroG nicht umgesetzt worden ist . Der Bundesrat hatte in Ziffer 16 seiner Stellungnahme vom 8 . Mai 2015 (BR-Drs . 127/15 – Beschluss –) gefordert, das Wort „Erstbehandlung“ durch das Wort „Behand- lung“ zu ersetzen . Die Bundesregierung hatte diesen Vorschlag in ihrer Gegenäußerung als sachgerecht be- zeichnet und zutreffend darauf hingewiesen, dass nicht alle der in § 20 Absatz 2 Satz 2 genannten Schritte in einer Erstbehandlungsanlage ausgeführt werden kön- nen oder zwingend müssen . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diese Än- derung bei nächster Gelegenheit vorzunehmen und auf diese Weise eine entsprechende Klarstellung zur Rolle der Erstbehandlung bei der Entsorgung von Elektroalt- geräten auf den Weg zu bringen . Das bisherige weite Verständnis der Erstbehandlung dient u .a . dazu, Do- kumentationspflichten nach § 22 Absatz 3 und Nach- weispflichten bereits frühzeitig beginnen zu lassen, um insbesondere die Gefahr illegaler Abfallexporte zu minimieren . In diesem Rahmen bittet der Bun- desrat die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit die Regelungen der § 3 Nummer 24, § 20 Absatz 2, § 21 Absatz 3 und § 22 Absatz 3 einer präziseren Formu- lierung bedürfen, um die umweltgerechte Entsorgung von Elektroaltgeräten effektiv zu gewährleisten . – Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelstän­ dischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieent­ lastungsgesetz) Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt das Ziel, Bürokratiebelastun- gen zu vermeiden . Das Regelungsvorhaben stellt ei- nen Schritt zur Umsetzung dieses Ziels dar, wobei es sich überwiegend mit Informationspflichten befasst. 2 . Der Bundesrat sieht über die Regelungen des Geset- zes hinaus zusätzlichen Handlungsbedarf, insbeson- dere die Möglichkeit für weitere Vereinfachungen, und bittet die Bundesregierung, weitere Vorschläge zur Bürokratieentlastung zeitnah vorzulegen . 3 . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung insbe- sondere um Prüfung, inwieweit weitere Vereinfa- chungen bei den geringwertigen Wirtschaftsgü- tern umgesetzt werden können . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 11881 (A) (C) (B) (D) – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Janu­ ar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steu­ ersachen und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mitgeteilt, dass sie den Antrag Für mehr Transpa­ renz in der internationalen Atomenergie­Orga­ nisation auf Drucksache 18/772 zurückzieht . Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik- folgenabschätzung hat mitgeteilt, dass er gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Bericht- erstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwanzigster Bericht nach § 35 des Bundesausbil­ dungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 Drucksache 18/460 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 2015 Drucksache 18/4680 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/4857 Nr . A 3 Ratsdokument 7678/15 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/419 Nr . A 124 Ratsdokument 13555/13 Drucksache 18/2533 Nr . A 54 Ratsdokument 13562/13 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/822 Nr . A 29 Ratsdokument 5706/14 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 122. Sitzung Inhaltsverzeichnis Epl 12 Verkehr und digitale Infrastruktur Epl 16 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit TOP 1 Schlussrunde Haushaltsgesetz 2016 Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Hintze


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Auch wenn die Regierung gelobt wird, wäre es schön,

    wenn das innerhalb der Redezeit erfolgt . Es reißt so ein
    bisschen ein: Wenn man mit der eigentlichen Rede fertig
    ist, äußert man noch Lob oder Kritik an der Regierung,
    wodurch die Redezeit etwas überdehnt wird . Dies ist eine
    freundliche Bitte an alle nachfolgenden Redner .

    Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abge-
    ordneten Christian Haase, CDU/CSU-Fraktion .



Rede von Christian Haase
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe

Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Ich hätte es gerne gemacht, aber dann muss
ich mir das Lob sparen .


(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In neun Minuten Redezeit wird ja wohl ein Lob drin sein!)


Von Karl-Heinz Karius stammt der Satz: „Mit der
falschen Leiter ist jeder Baum zu hoch .“ Nutzen wir
also nicht die richtigen Instrumente, sind wir nicht er-
folgreich . In der Haushalts- und Finanzpolitik hat unser
Finanzminister Dr . Schäuble in den vergangenen Jahren

die richtigen Instrumente eingesetzt . Nun können wir ge-
meinsam die Früchte seiner Arbeit ernten .

Diese vorsorgende Politik ist Grundlage dafür, dass
wir auf die aktuellen Herausforderungen wie die Flücht-
lingskrise reagieren können, ohne unsere Haushaltsziele
zu gefährden . Bei der Flüchtlingskrise – es wurde bereits
mehrfach darauf hingewiesen – sind wir in zweierlei
Hinsicht betroffen .

Das eine ist der soziale Wohnungsbau . Ich kenne die
Überlegungen von Frau Hendricks . Sie sagt: Wir müs-
sen die Mittel aufstocken . – Darüber können wir reden .
Aber was zuerst passieren muss, ist, dass die Länder – in
diesem Fall alle Länder – ihre Mittel für diesen Bereich
einsetzen .


(Beifall bei der CDU/CSU)


Solange wir diese Garantie nicht haben, sollten wir darü-
ber keine Verhandlungen mit den Ländern führen .

Zum anderen geht es um eine Flexibilisierung des
Bau-, Planungs- und Energierechts . Ich würde mir wün-
schen, dass damit indirekt auch der eher schleichende
Prozess in der Baukostensenkungskommission neuen
Schwung bekommt, damit das Bündnis für bezahlbares
Wohnen und Bauen zum Erfolg wird . Zudem können wir
in diesem Zusammenhang einmal zeigen, dass wir es in
Deutschland mit dem Bürokratieabbau ernst meinen .


(Beifall bei der CDU/CSU)


Ich will aber auch ganz deutlich sagen, dass wir beim
Bau neuer Flüchtlingseinrichtungen nicht zu kurz den-
ken dürfen . Ich hoffe, irgendwann und möglichst bald
ebbt das Erfordernis ab, neue Flüchtlingseinrichtungen
zu schaffen . Wir müssen überlegen: Was wird dann aus
diesen Gebäuden? Da brauchen wir Nachnutzungskon-
zepte, die bereits jetzt bei der Planung berücksichtigt
werden sollten . Deshalb freut es mich, dass die ostwest-
fälisch-lippische Wirtschaft da besonders innovativ ist .
Es ist ein Bielefelder Systembauer, der im Augenblick in
München ein Flüchtlingsheim baut, das anschließend als
Hotel genutzt werden soll .

Kommen wir zum vorliegenden Entwurf . An erster
Stelle möchte ich die fortlaufende Entfristung vieler
Stellen im Ministerium und auch in den nachgeordneten
Bundesämtern loben . Insgesamt werden für das kom-
mende Jahr 98 Stellen verstetigt . Ich glaube, es ist unser
gemeinsames richtiges Ziel, dass es am Ende der Legis-
laturperiode keine sachgrundlos befristet Beschäftigten
mehr bei uns in den Bundesbehörden gibt .


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Das ist angesichts der derzeitigen guten Lage auf dem
Arbeitsmarkt eine wichtige Entwicklung; denn wir brau-
chen gut ausgebildetes Personal, insbesondere in unseren
Bundesämtern . Wir wollen außerdem die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf fördern, und da ist ein sicherer
Arbeitsplatz ganz elementar .


(Beifall bei der CDU/CSU)


Allerdings bleibt die Personalsituation im Umwelt-
und Bauressort trotz der großen Hilfe des Haushaltsaus-

Ute Vogt






(A) (C)



(B) (D)


schusses immer noch angespannt . Auch für 2016 kom-
men wieder neue Aufgaben dazu, wie beispielsweise
im Bundesamt für Naturschutz die Umsetzung des Na-
goya-Protokolls und die Bekämpfung invasiver Arten,
ohne dass es eine entsprechende Stellenaufstockung gibt .
Gleiches gilt für die Arbeit der Standortauswahlkom-
mission, die unter anderem zu einem Mehrbedarf bei
der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
führt . Ich glaube, da müssen wir schauen, was wir noch
machen können . Allerdings steht obendrüber: Unsere
Haushaltsziele dürfen wir dabei nicht gefährden .

Werfen wir einen kurzen Blick auf das Thema Klima .
Es ist schon mehrfach angesprochen worden: Die Mittel
für die Internationale Klimaschutzinitiative sind deutlich
erhöht worden . Es sind 75 Millionen Euro mehr . Das ist
gut . Die Internationale Klimaschutzinitiative dient natür-
lich in erster Linie dazu, Zusagen aus den internationalen
Verhandlungen, die wir führen, zu erfüllen . Diese sind
essenziell, um in vielen Partnerländern überhaupt erst
den Aufbau einer umweltfreundlichen Wirtschaft anzu-
stoßen . Nur so, glaube ich, schaffen wir das notwendige
weltweite Bewusstsein, das für einen erfolgreichen Ab-
schluss der Klimakonferenz in Paris nötig sein wird .

Daneben stellt sich mir aber auch die Frage, ob die
Unterstützung internationaler Projekte nicht am Ende
einen größeren Beitrag zur Bekämpfung des Klimawan-
dels leisten kann als so manches nationale Projekt . Ich
will damit sagen, dass wir in Deutschland unter Effizi-
enzgesichtspunkten – da müssen wir die Auswirkungen
auf die Kosten, auf Arbeitsplätze mit beachten – am Ende
unserer Bemühungen angelangt sind . Es muss uns dabei
um das Ganze gehen, und da können viele Klimainves-
titionen im Ausland effizienter für die globale Klimaent-
wicklung sein .


(Beifall bei der CDU/CSU)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Berichterstatter
meiner Fraktion für Bundesbauten freut es mich, dass wir
mit dem Berliner Stadtschloss ein öffentliches Großpro-
jekt haben, dessen Bau im geplanten Zeit- und Finanz-
rahmen verläuft . Das Humboldt-Forum verfügt über ein
einzigartiges Konzept und wird ein Kulturzentrum mit
internationaler Strahlkraft . Daher bin ich zuversichtlich,
dass die anvisierten Spenden auch erreicht werden . Ich
will mich an dieser Stelle einmal ausdrücklich bei allen
Spendern bedanken, die schon bereit waren, an diesem
Projekt mitzuarbeiten .


(Beifall bei der CDU/CSU)


Lassen Sie mich noch eines grundsätzlich zu diesem
Bereich sagen: Die Bautätigkeit des Bundes ist in den
Händen des BBR gut aufgehoben . Das gilt für die Ver-
gangenheit, und das gilt auch für die Zukunft .


(Beifall bei der CDU/CSU)


Eine weitere Erfolgsgeschichte ist die Förderung städte-
baulicher Maßnahmen . Laut wissenschaftlichen Studien
bewirkt jeder Euro in der Städtebauförderung 7 Euro an
Folgeinvestitionen . Ein besseres Konjunkturprogramm
können wir uns, glaube ich, gar nicht vorstellen . Deshalb
begrüßen wir, dass die Mittel in diesem Bereich auch in
diesem Jahr weiter verstetigt werden konnten .

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich in die-
sem Zusammenhang einmal das Thema Zeitwohlstand
anschneiden . Es scheint, als würde unser Leben immer
schneller und ruheloser werden . Zeit ist Mangelware ge-
worden . Das Idealbild einer geringen räumlichen Distanz
zwischen Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Dienstleistun-
gen, Freizeit- und Bildungsorten ist in unserer arbeits-
teiligen und gewachsenen Gesellschaft nur bedingt zu
verwirklichen . Dennoch geht es darum, Verkehre mög-
lichst zu vermeiden und frei verfügbare Zeit zu gewin-
nen . Deshalb müssen nachhaltige Raumordnungs- und
Stadtentwicklungskonzepte besser umgesetzt sowie Pla-
nungsprozesse vereinfacht und beschleunigt werden .

Zwei weitere Programme möchte ich noch lobend er-
wähnen, die positive Entlastungswirkung mit sich brin-
gen .

Viele haben es schon erlebt: Man kommt nach Hause,
das Fenster bzw . die Balkontür steht auf, Spuren drecki-
ger Füße in der ganzen Wohnung . Bevor man sich un-
tereinander streitet, wer das Fenster aufgelassen oder
die Füße nicht abgetreten hat, wird mit Blick auf durch-
wühlte Schränke klar: Bei uns ist eingebrochen worden .
Ich habe das selbst erlebt, und ich kann Ihnen sagen: Da
bleibt lange ein ungutes Gefühl in der Familie zurück .
Ich freue mich daher, dass wir mit dem Nachtragshaus-
halt das Programm „Kriminalprävention durch Einbruch-
sicherung“ eingeführt haben . 150 000 Einbrüche in 2014,
der höchste Stand seit 16 Jahren, alle drei Minuten ein
Einbruch in Deutschland: Ich glaube, das zeigt deutlich
die Handlungsnotwendigkeit . Dieses Programm kann ein
Teil der Gesamtstrategie sein, um diese Situation zu ver-
bessern .


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Aber wenn wir das hier im Bundestag in Einmütigkeit
beschließen und das richtig gemacht haben, dann muss
die Exekutive das auch umsetzen. Ich glaube, da findet
im Augenblick ein Possenspiel statt, wer denn die Aus-
zahlung übernehmen kann . Es ist bis heute kein Euro
ausgezahlt worden . Frau Hendricks, ich würde Sie bitten,
sich dafür einzusetzen, dass das endlich in Gang kommt .

Auch das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“,
das das BMUB bezuschusst, hilft dem Bund langfristig,
Kosten zu sparen . Bisher sind nur zwischen 1 und 2 Pro-
zent des Wohnungsbestandes altersgerecht . Viele alte
Menschen sind daher gezwungen, im Pflegefall in ein
Heim umzuziehen . Nach einer Studie der Prognos AG
würden sich Einsparungen von bis zu 3 Milliarden Euro
pro Jahr ergeben, wenn nur 15 Prozent der pflegebedürf-
tig werdenden Menschen durch den altersgerechten Um-
bau in ihrer Wohnung bleiben könnten . Auch im Sinne
eines würdevollen Alterns ist es wünschenswert, dass die
Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt leben
können . Gerade hier müssen örtliche Wohnraum- und
Stadtentwicklungskonzepte anknüpfen .

Mit dem Projekt „Gemeinsam in Steinheim“ ist es
in meinem Wahlkreis gelungen, hierfür ein Modellpro-
jekt in Gang zu bringen . In einem Nachbarschaftszen-
trum entwickeln Bewohnerinnen und Bewohner des
Helene-Schweitzer-Zentrums, Angehörige, Vereine und

Christian Haase






(A) (C)



(B) (D)


Menschen aus der Nachbarschaft neue Formen des Mit-
einanders . Kochen, Essen, handwerkliche Arbeiten, Kul-
tur- und Sportangebote stehen auf der Tagesordnung . Da-
durch gelingt es, Menschen in ihrem häuslichen Umfeld
zu halten und eine breite Partizipation in der Bevölke-
rung zu erreichen . Ziel ist es, eine Kultur des Miteinan-
ders zu entwickeln, von der später alle Menschen profi-
tieren werden .

Vielen Dank . Ich freue mich auf die Beratungen .


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Hintze


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abge-

    ordneten Michael Groß, SPD-Fraktion .


    (Beifall bei der SPD)