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    Plenarprotokoll 18/122 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 122. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. September 2015 Inhalt Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haus­ haltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) Drucksache 18/5500 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11815 A b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bun­ des 2015 bis 2019 Drucksache 18/5501 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11815 B Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr und digi­ tale Infrastruktur Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . 11815 B Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11819 A Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 11820 A Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11821 B Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11822 D Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 11824 C Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 11826 B Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 11827 B Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11828 D Reinhold Sendker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 11830 A Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 11831 D Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 11833 A Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11833 C Norbert Brackmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 11834 B Udo Schiefner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11835 D Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11836 C Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Natur­ schutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11837 C Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 11839 C Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 11841 A Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11842 B Dr . Klaus-Peter Schulze (CDU/CSU) . . . . 11844 A Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . 11844 C Birgit Menz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 11846 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015II Christian Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 11847 A Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11848 B Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11849 A Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11850 B Christian Haase (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 11851 B Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11853 A Dr . Anja Weisgerber (CDU/CSU) . . . . . . . . . 11854 A Josef Rief (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 11855 C Schlussrunde: Haushaltsgesetz 2016 Dr . André Berghegger (CDU/CSU) . . . . . . . . 11857 C Dr . Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 11859 B Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11860 C Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 11862 C Dr . Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . 11863 D Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11864 B Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11866 D Petra Hinz (Essen) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 11868 A Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11869 C Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 11871 A Dr . Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . 11872 D Carsten Körber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 11874 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11875 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11875 B Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 11877 C Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11878 A (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 11815 122. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. September 2015 Beginn 9 .01 Uhr
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    Berichtigung 121 . Sitzung, Seite 11781 C, zweiter Absatz, zweiter Satz, ist wie folgt zu lesen: „Dadurch hätten Sie die Chance, auch Migrantenkindern und Flüchtlingskindern eine Integration zu ermöglichen .“ Carsten Körber (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 11877 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Becker, Dirk SPD 11 .09 .2015 Buchholz, Christine DIE LINKE 11 .09 .2015 De Ridder, Dr . Daniela SPD 11 .09 .2015 Dröge, Katharina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Flachsbarth, Dr . Maria CDU/CSU 11 .09 .2015 Freitag, Dagmar SPD 11 .09 .2015 Gohlke, Nicole DIE LINKE 11 .09 .2015 Grindel, Reinhard CDU/CSU 11 .09 .2015 Groth, Annette DIE LINKE 11 .09 .2015 Hartmann (Wackern- heim), Michael SPD 11 .09 .2015 Held, Marcus SPD 11 .09 .2015 Hübinger, Anette CDU/CSU 11 .09 .2015 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 11 .09 .2015 Karawanskij, Susanna DIE LINKE 11 .09 .2015 Kiziltepe, Cansel SPD 11 .09 .2015 Klein-Schmeink, Maria BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Kolbe, Daniela SPD 11 .09 .2015 Lenkert, Ralph DIE LINKE 11 .09 .2015 Leyen, Dr . Ursula von der CDU/CSU 11 .09 .2015 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Maizière, Dr . Thomas de CDU/CSU 11 .09 .2015 Mihalic, Irene BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Mortler, Marlene CDU/CSU 11 .09 .2015 Movassat, Niema DIE LINKE 11 .09 .2015 Müller, Dr . Gerd CDU/CSU 11 .09 .2015 Nahles, Andrea SPD 11 .09 .2015 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 11 .09 .2015 Pilger, Detlev SPD 11 .09 .2015 Rawert, Mechthild SPD 11 .09 .2015 Renner, Martina DIE LINKE 11 .09 .2015 Röspel, René SPD 11 .09 .2015 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Schmelzle, Heiko CDU/CSU 11 .09 .2015 Schwarzelühr-Sutter, Rita SPD 11 .09 .2015 Steinmeier, Dr . Frank- Walter SPD 11 .09 .2015 Thönnes, Franz SPD 11 .09 .2015 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Vries, Kees de CDU/CSU 11 .09 .2015 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 11 .09 .2015 Weinberg, Harald DIE LINKE 11 .09 .2015 Werner, Katrin DIE LINKE 11 .09 .2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 201511878 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 935 . Sitzung am 10 . Juli 2015 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zu Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kin­ derzuschlags Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung ge- fasst: a) Mit dem vorliegenden Gesetz wird die verfas- sungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung des sächlichen Existenzminimums entsprechend den Vorgaben des 10 . Existenzminimumberichts sichergestellt . Schon durch die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen werden die öffentlichen Haushalte in Höhe von 3,745 Mrd . Euro jährlich belastet, wovon ein Be- trag in Höhe von rund 1,970 Mrd . Euro auf die Haushalte von Ländern und Kommunen entfällt . Das Gesetz in der vom Deutschen Bundestag be- schlossenen Fassung setzt auf die im Gesetzent- wurf enthaltene, verfassungsrechtlich notwendige Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf, sieht nunmehr aber mit dem Ziel des Abbaus der so genannten kalten Progression zusätzlich eine Rechtsverschiebung aller übrigen Tarifeckwerte um jeweils die kumulierte Inflationsrate der Jah- re 2014 und 2015 (insgesamt 1,482 Prozent) vor . Durch diese Maßnahme geht das Gesetz über die verfassungsrechtliche Vorgabe hinaus . Die Rege- lung führt zu zusätzlichen steuerlichen Minder- einnahmen von jährlich 1,365 Mrd . Euro bei der Einkommensteuer, wovon rund 785 Mio . Euro auf die Haushalte von Ländern und Kommunen ent- fallen . Im Unterschied etwa zu dem Entwurf des früheren Gesetzes zum Abbau der kalten Progres- sion (BR-Drs . 847/11) ist im vorliegenden Gesetz keine Kompensation der entsprechenden Steu- erausfälle der Länder und Gemeinden durch den Bund vorgesehen . b) Die im Gesetz nunmehr vorgesehene weitere Ta- rifentlastung zum Abbau der kalten Progression ist aus Sicht des Bundesrates zwar dem Grundsatz nach zu begrüßen . Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass die zusätzliche Belastung für die Haushalte von Ländern und Kommunen in der derzeitigen Situation nur mit Mühe tragbar sein wird . Der Verzicht auf Steuereinnahmen in der genannten Höhe erschwert die notwendige Kon- solidierung der Länder- und Kommunalhaushalte . Ab dem Jahr 2020 greift die Schuldenbremse für die Länder . Die Ausgestaltung der Schuldenbrem- se für die Länder ist strenger als die für den Bund geltende neue Schuldenregel; die Vorgaben sind für die Länder deutlich schwerer zu erreichen als für den Bund . Auch erhalten fünf Länder derzeit – bis zum Jahr 2019 – Konsolidierungshilfen zur Einhaltung der Vorgaben der neuen Schuldenre- gel, die von Bund und Ländergemeinschaft ge- meinsam finanziert werden. c) Der Bundesrat weist darüber hinaus auf den enor- men Finanzierungsbedarf in den Haushalten von Ländern und Kommunen in den Bereichen Infra- struktur, Bildung und Sicherheit sowie infolge der in den vergangenen Monaten deutlich gestiegenen Flüchtlingszahlen hin . Die Finanzierung der not- wendigen Bereitstellung öffentlicher Leistungen wird durch die entstehenden Ausfälle erschwert – und zwar in gesellschaftlich wichtigen Berei- chen wie Bildung und Forschung und nicht zuletzt auch im Bereich der Infrastruktur, wo bestehen- de Investitionsdefizite dringend abgebaut werden müssen . d) Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass der Abbau der kalten Progression eine solide Finan- zierung durch eine entsprechende Kompensation von Ländern und Kommunen durch den Bund vo- raussetzt . e) Nach dem vorliegenden Gesetz ergeben sich im Jahr 2015 aus der Kindergelderhöhung um 48 Euro je Kind Steuermindereinnahmen in Höhe von 820 Mio . Euro und ab dem Jahr 2016 aus der weiteren Kindergelderhöhung um 24 Euro je Kind weitere Steuerausfälle in Höhe von 420 Mio . Euro pro Jahr, von denen auf die Länder (einschl . Kom- munen) jeweils 57,5 Prozent entfallen . Aufgrund der Regelungen in Artikel 106 Absatz 3 Satz 5 des Grundgesetzes und § 1 Satz 7 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern ist eine Lastentragung von 74 Prozent durch den Bund und von 26 Prozent durch die Länder (ein- schl . Kommunen) sicherzustellen . Daher ergeben sich in Bezug auf die vorgesehenen Erhöhungen des Kindergelds Ausgleichsansprüche der Länder im Jahr 2015 in Höhe von 258 Mio . Euro und ab dem Jahr 2016 kumulativ in Höhe von 387 Mio . Euro . Diese Ausgleichsansprüche sind in dem vorliegenden Gesetz nicht berücksichtigt . – Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ge- meinsam mit den Ländern im Rahmen des Verfah- rens zur Benehmensherstellung nach § 20d Absatz 3 SGB V darauf hinzuwirken, dass die Vertragspartner in den bundeseinheitlichen Rahmenempfehlungen be- rücksichtigen, dass die Aufwendungen der Kranken- kassen für Leistungen nach § 20a SGB V sich insbe- sondere an deren Versichertenzahl im jeweiligen Land orientieren . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 11879 (A) (C) (B) (D) Begründung: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kran- kenkassen, die über ein Land hinaus geöffnet sind, die Verteilung ihrer Leistungen nach § 20a SGB V nicht entsprechend der Zahl der in den einzelnen Ländern bei ihnen Versicherten vornehmen wer- den . Neben Sachgründen könnten dabei auch Wett- bewerbsaspekte eine Rolle spielen . Letzteres wür- de der Intention des Gesetzes nicht gerecht werden . Es ist daher notwendig, dass in den Rahmenemp- fehlungen nach § 20d Absatz 3 SGB V eine Rege- lung enthalten ist, die eine weitgehend länderbe- zogen versichertenorientierte Verteilung der Mittel der Krankenkassen für Leistungen zur Gesund- heitsförderung und Prävention sicherstellt . – Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der ge­ setzlichen Krankenversicherung (GKV­Versorgungsstärkungsgesetz – GKV­VSG) Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat stellt fest, dass das vorliegende Ge- setz eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen enthält, die in Fortsetzung des GKV-Versorgungsstruktur- gesetzes einen weiteren Beitrag zur Stärkung der medizinischen Versorgung auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten leisten können . 2 . Der Bundesrat begrüßt, dass letztlich eine Rei- he sachlich begründeter Änderungswünsche des Bundesrates vom Deutschen Bundestag aufge- griffen wurden . Beispielhaft wird auf die Rege- lungen zur Beschlussfassung bei den Kassenärzt- lichen Vereinigungen, die Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Medizinischen Dienste und auf den Auftrag an den Gemeinsamen Bundesaus- schuss zur Überprüfung der Bedarfsplanung un- ter Berücksichtigung weiterer bedarfsorientierter Kriterien verwiesen . 3 . Der Bundesrat bedauert jedoch, dass die Be- schlüsse des Bundesrates zur Mitwirkung der Länder im geplanten Innovationsausschuss und vor der Entscheidung über konkrete Förderanträ- ge nicht berücksichtigt worden sind . Die Länder haben über den Bundesrat und die Gesundheits- ministerkonferenz in der Vergangenheit wieder- holt eine stärkere Beteiligung bei der Gestaltung der Versorgung auf der regionalen Ebene einge- fordert . Die Beteiligung der Länder bei Fragen der ambulanten Bedarfsplanung im Gemeinsa- men Bundesausschuss ist hierfür ein Beispiel, das sich in der Praxis bewährt hat . Gerade die jetzt geplante Förderung von neuen Versorgungsfor- men zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung hat in der Regel einen engen regionalen Bezug und muss mit regionalen Konzepten und Beschlüssen des Gemeinsam Lan- desgremiums nach § 90a SGB V kompatibel sein . 4 . Der Bundesrat hält weiterhin die im Gesetz – im Gegensatz zum ursprünglichen Referentenentwurf – vorgesehene Zurückführung nicht verausgabter Haushaltsmittel des Innovationsfonds an den Ge- sundheitsfonds und die Krankenkassen für nicht zielführend . Er sieht darin die Gefahr, dass Mittel entweder ohne umfassende Bewertung aller vorlie- genden Anträge vergeben werden, oder dass Mittel verfallen und damit nicht mehr für Versorgungs- (forschungs)zwecke zur Verfügung stehen . 5 . Der Bundesrat fordert daher die Bundesregie- rung auf, sowohl die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder im Zusammenhang mit der geplanten Förderung von innovativen Versorgungskonzep- ten über den Innovationsausschuss als auch eine Übertragbarkeit unverbrauchter Haushaltsmittel des Innovationsfonds im Rahmen weiterer Ge- setzgebungsverfahren zeitnah zu regeln . – Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informations­ technischer Systeme (IT­Sicherheitsgesetz) – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/ EU des Europäischen Parlaments und des Ra­ tes vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit ver­ bundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (Bilanzrichtlinie­Umsetzungsgesetz – BilRUG) – Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die inter­ nationale Rechtshilfe in Strafsachen – Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentschei­ dungen in der Rechtshilfe – Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsent­ ziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien­Strafgerichtshof­Gesetzes und des Ruanda­Strafgerichtshof­Gesetzes – Gesetz zu der Vereinbarung vom 1. April 2015 über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfül­ lung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Ver­ pflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Vereinbarung zur gemein­ samen Kyoto­II­Erfüllung mit Island) – Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Septem­ ber 2012 zwischen der Regierung der Bundesrepu­ blik Deutschland und der Regierung der Vereinig­ ten Republik Tansania über den Fluglinienverkehr – Neuntes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes – Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 201511880 (A) (C) (B) (D) Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt insbesondere die Schaffung einer alters- und stichtagsunabhängigen Bleibe- rechtsregelung für langjährig geduldete Auslände- rinnen und Ausländer im Aufenthaltsgesetz . Dies stellt einen wichtigen integrationspolitischen Schritt dar und trägt dem beim Deutschen Bundestag ein- gebrachten Gesetzentwurf des Bundesrates vom 22 . März 2013 (vgl . BR-Drucksache 505/12 (Be- schluss)) Rechnung . 2 . Der Bundesrat bedauert jedoch, dass seinen wei- tergehenden Forderungen aus seiner Stellungnah- me zum Gesetzentwurf vom 6 . Februar 2015 (vgl . BR-Drucksache 642/14 (Beschluss)) nicht ausrei- chend Rechnung getragen wurde . 3 . Der Bundesrat bedauert, dass im Aufenthaltsgesetz nicht – wie in BR-Drucksache 642/14 (Beschluss), Ziffer 17 vorgeschlagen (etwa als neuer § 25c Auf- enthG) –, ein Aufenthaltsrecht für jugendliche oder heranwachsende Duldungsinhaber geschaffen wur- de, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Ausbildungsstelle gefunden haben . 4 . Der Bundesrat hält aus den bereits in seiner Stel- lungnahme vom 6 . Februar 2015 ausführlich dar- gestellten Gründen an der Forderung nach Ab- schaffung des so genannten Sprachnachweises vor Einreise beim Ehegattennachzug fest . Es ist auch aus integrationspolitischer Sicht sinnvoll, die deut- sche Sprache dort zu erlernen, wo sie auch im All- tagsleben verwendet wird . 5 . Er betont die große Bedeutung, die der Erwerb von Deutschkenntnissen für die Integration in die hiesi- gen Lebensverhältnisse hat . Vor diesem Hintergrund sind die Angebote für den Erwerb von Sprachkennt- nissen weiter zu öffnen und auszubauen . Der Bun- desrat hält daher – aber auch im Hinblick auf die derzeitige Arbeitsmarktsituation und eine Verbes- serung der Zugangschancen für Migrantinnen und Migranten – an der Forderung nach Öffnung der Integrationskurse für weitere Personengruppen fest . Er verweist auf seinen entsprechenden Gesetzent- wurf vom 19 . Dezember 2013 (vgl . BR-Drucksache 756/13 (Beschluss)) . 6 . Der Bundesrat spricht sich zudem vor dem Hinter- grund vielfältiger praktischer Erfahrungen weiterhin dafür aus, im Bereich der Aufenthaltsbeendigung nicht nur Zwangsmaßnahmen in den Blick zu neh- men, sondern insbesondere auch das Instrument der freiwilligen Ausreise sowie die Ausreiseförderung und -beratung zu stärken . Die Anordnung von Ab- schiebungshaft muss bereits nach dem europäischen Recht letztes Mittel sein und darf nur zur Durchset- zung einer unmittelbar bevorstehenden Abschie- bung angeordnet werden . In den Fällen, in denen auf eine Abschiebungshaft als letztes Mittel nicht verzichtet werden kann, muss die Haftdauer so kurz wie möglich gehalten werden . Der bisherige Re- gelungsansatz im Aufenthaltsgesetz soll insbeson- dere um Instrumente der Haftvermeidung ergänzt und mildere Mittel, wie zum Beispiel die Stellung einer Kaution, gesetzlich vorgesehen werden . Die Höchstdauer der Abschiebungshaft von 18 Mona- ten soll auf sechs Monate reduziert werden . – Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre – Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inver­ kehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträg­ liche Entsorgung von Elektro­ und Elektronikgeräten Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: Der Bundesrat weist darauf hin, dass mit dem Gesetz die von ihm geforderte Änderung in Artikel 1 § 20 Ab- satz 2 Satz 2 ElektroG nicht umgesetzt worden ist . Der Bundesrat hatte in Ziffer 16 seiner Stellungnahme vom 8 . Mai 2015 (BR-Drs . 127/15 – Beschluss –) gefordert, das Wort „Erstbehandlung“ durch das Wort „Behand- lung“ zu ersetzen . Die Bundesregierung hatte diesen Vorschlag in ihrer Gegenäußerung als sachgerecht be- zeichnet und zutreffend darauf hingewiesen, dass nicht alle der in § 20 Absatz 2 Satz 2 genannten Schritte in einer Erstbehandlungsanlage ausgeführt werden kön- nen oder zwingend müssen . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diese Än- derung bei nächster Gelegenheit vorzunehmen und auf diese Weise eine entsprechende Klarstellung zur Rolle der Erstbehandlung bei der Entsorgung von Elektroalt- geräten auf den Weg zu bringen . Das bisherige weite Verständnis der Erstbehandlung dient u .a . dazu, Do- kumentationspflichten nach § 22 Absatz 3 und Nach- weispflichten bereits frühzeitig beginnen zu lassen, um insbesondere die Gefahr illegaler Abfallexporte zu minimieren . In diesem Rahmen bittet der Bun- desrat die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit die Regelungen der § 3 Nummer 24, § 20 Absatz 2, § 21 Absatz 3 und § 22 Absatz 3 einer präziseren Formu- lierung bedürfen, um die umweltgerechte Entsorgung von Elektroaltgeräten effektiv zu gewährleisten . – Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelstän­ dischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieent­ lastungsgesetz) Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt das Ziel, Bürokratiebelastun- gen zu vermeiden . Das Regelungsvorhaben stellt ei- nen Schritt zur Umsetzung dieses Ziels dar, wobei es sich überwiegend mit Informationspflichten befasst. 2 . Der Bundesrat sieht über die Regelungen des Geset- zes hinaus zusätzlichen Handlungsbedarf, insbeson- dere die Möglichkeit für weitere Vereinfachungen, und bittet die Bundesregierung, weitere Vorschläge zur Bürokratieentlastung zeitnah vorzulegen . 3 . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung insbe- sondere um Prüfung, inwieweit weitere Vereinfa- chungen bei den geringwertigen Wirtschaftsgü- tern umgesetzt werden können . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 11881 (A) (C) (B) (D) – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Janu­ ar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steu­ ersachen und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mitgeteilt, dass sie den Antrag Für mehr Transpa­ renz in der internationalen Atomenergie­Orga­ nisation auf Drucksache 18/772 zurückzieht . Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik- folgenabschätzung hat mitgeteilt, dass er gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Bericht- erstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwanzigster Bericht nach § 35 des Bundesausbil­ dungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 Drucksache 18/460 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 2015 Drucksache 18/4680 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/4857 Nr . A 3 Ratsdokument 7678/15 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/419 Nr . A 124 Ratsdokument 13555/13 Drucksache 18/2533 Nr . A 54 Ratsdokument 13562/13 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/822 Nr . A 29 Ratsdokument 5706/14 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 122. Sitzung Inhaltsverzeichnis Epl 12 Verkehr und digitale Infrastruktur Epl 16 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit TOP 1 Schlussrunde Haushaltsgesetz 2016 Anlagen Anlage 1 Anlage 2
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    Rede von Birgit Menz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Danke . – Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolle-
    ginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die Welt blickt im
    Dezember dieses Jahres nach Paris . Auf der Weltklima-
    konferenz wollen sich 196 Staaten auf verbindliche Kli-
    maziele einigen . Seit dem Scheitern von Kyoto ist dies
    der erste ernstzunehmende Anlauf . Eines ist klar: Die
    Welt braucht einen Klimavertrag, der konkret beschreibt,
    wie die globale Erwärmung zu begrenzen ist .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Ohne diesen Vertrag gerät das 2-Grad-Ziel in noch wei-
    tere Ferne, als das ohnehin schon der Fall ist . Die kli-
    mabedingten Probleme der Menschen werden sich im-
    mer mehr verschärfen . Dadurch werden die Gründe für
    Kriege und Flucht weiter zunehmen . Auch deshalb ist
    diese Konferenz so wichtig .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Auch in Sachen Klimaschutz will die Bundesregie-
    rung Vorreiterin sein . Bei diesem Thema unterstütze ich
    das ausdrücklich . Allerdings habe ich große Sorgen, dass
    sie diesem Anspruch nicht gerecht werden kann . Lassen
    Sie mich das an einigen Punkten deutlich machen .

    Beispiel Elmau . Die G-7-Länder haben das Ziel for-
    muliert, die Energiewirtschaft weltweit bis 2050 kohlen-
    stoffarm umzubauen . Das ist ein wichtiges Signal . Aber
    diese Dekarbonisierung fordert von Deutschland mehr
    als nur ehrgeizige Klimaschutzziele und eine erfolgrei-
    che Energiewende . Sie erfordert ein grundlegendes Um-
    denken, wie wir in Zukunft wirtschaften wollen .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Doch dazu fehlt der politische Wille . In der Realität wird
    so weitergemacht wie bisher . Das können wir uns nicht
    länger leisten .

    Die Bundesregierung muss den Klimaschutz endlich
    ernst nehmen und darf sich nicht vor der Industrie- und
    Kohlelobby wegducken . Es gab ja brauchbare Vorschlä-
    ge . Minister Gabriel wollte eine Abgabe auf die ältesten
    und dreckigsten Kohlekraftwerke, eigentlich ein inte-
    ressantes Instrument, um die Produktion dieser Dreck-
    schleudern einzudämmen und den Strukturwandel einzu-
    leiten . Herausgekommen ist ein kläglicher Kompromiss,
    die sogenannte Kohlereserve . Damit wird die Kohlein-
    dustrie aus der Verantwortung entlassen, es werden weni-
    ger Emissionen eingespart, und für die Verbraucherinnen
    und Verbraucher wird es teurer . Bei dieser Art der Kli-
    mapolitik machen wir nicht mit . Die Linke steht für einen
    sozialökologischen Umbau .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Das nächste Problem ist der Atomausstieg . Wie-
    der wird die Industrie hofiert. Fragen wie Stilllegung
    und Rückbau von Kraftwerken und die Entsorgung des
    Atommülls, all das ist ungeklärt . Wir meinen, hier muss
    das Verursacherprinzip gelten . Die Kosten dürfen nicht
    auf die Allgemeinheit abgewälzt werden . Deshalb ruhen

    unsere Hoffnungen auf einem Haftungssicherungsgesetz
    ohne Schlupflöcher.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Wir wollen, dass die Rückstellungen der Atomkonzer-
    ne – immerhin 38 Milliarden Euro – in einem öffent-
    lich-rechtlichen Fonds gesichert werden .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Offensichtlich hat Deutschland aus der Atomproble-
    matik nichts gelernt . Denn dank Ministerin Hendricks
    soll Fracking nun auch in Deutschland möglich werden .
    Das ist unverantwortlich .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Fracking ist keine zukunftsweisende Technik . Fracking
    ist eine Gefahr für Mensch und Natur . Die Klimabilanz
    ist miserabel, die Ressourcenverschwendung enorm,
    und der volkswirtschaftliche Nutzen beschränkt sich auf
    kurzfristige Profitinteressen. Deshalb sagen wir: Stoppen
    Sie diesen Irrsinn! Verbieten Sie Fracking, ohne Ausnah-
    men!


    (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Meine Damen und Herren, ob bei Kohle, Atom oder
    Fracking – die Last trägt immer die Umwelt . Machen
    wir uns nichts vor: Auch wir Menschen werden die Kon-
    sequenzen dieser Politik zu spüren bekommen . Lassen
    Sie es mich noch einmal betonen: Wir brauchen endlich
    eine klare politische Entscheidung für den sozial-öko-
    logischen Umbau . Aber der Haushalt ist hier so wenig
    konsequent wie die aktuelle Politik . Ja, insgesamt soll es
    einen Aufwuchs geben – das erkennen wir an –, und es
    sollen mehr Mittel für die Internationale Klimaschutzin-
    itiative zur Verfügung gestellt werden . Aber Geld ist nur
    dann hilfreich, wenn es sinnvoll eingesetzt und gerecht
    verteilt wird .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Ich komme zum Schluss noch auf eine große Forde-
    rung von uns: Die Klima- und Umweltpolitik muss einen
    zentralen Stellenwert erhalten . Wir möchten, dass Sie
    jetzt endlich Verantwortung übernehmen – für Klima,
    Umwelt und Menschen .

    Danke .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)




Rede von Peter Hintze
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Frau Kollegin Menz, im Namen des Hauses beglück-

wünsche ich Sie zu Ihrer ersten Rede und wünsche noch
weitere interessante Debatten .


(Beifall)


Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abge-
ordneten Christian Hirte, CDU/CSU-Fraktion .


(Beifall bei der CDU/CSU)







(A) (C)



(B) (D)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christian Hirte


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

    ren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es
    uns ersparen, in aller epischen Breite noch einmal auf
    alle Einzelheiten des Einzelplans 16 einzugehen . Mein
    Kollege Lemme von der SPD hat bereits die wichtigsten
    Punkte angesprochen – vielen Dank dafür –, und ich gehe
    davon aus, dass mein Kollege aus dem Haushaltsaus-
    schuss, Josef Rief, den Baubereich würdigen wird . Des-
    wegen werde ich mich darauf konzentrieren, den Blick
    auf das Thema zu lenken, das die neue Kollegin gerade
    angesprochen hat, nämlich auf den Bereich Endlager .
    Dieser Bereich ist in den letzten Jahren etwas aus dem
    Blick geraten, weil mit dem Ausstieg aus der Kernkraft
    das Problem nicht mehr so drängend schien .

    Es ist gerade angesprochen worden: Energieversorger
    galten einmal als sichere Unternehmen . Sie gehörten zum
    Basisinvestment für diejenigen, die ihr Geld sicher anle-
    gen wollten . Diese Zeiten sind lange vorbei . Hauptver-
    sammlungen großer Stromkonzerne sind heutzutage eher
    trostlose Veranstaltungen . Bei RWE wurde zum Beispiel
    von „dunklen Wolken am Horizont“ gesprochen, und bei
    Eon hörte man von einer „schwierigen Phase“ . Wenn Sie
    die aktuelle Situation verfolgen, dann sehen Sie, dass die
    Aktienkurse Tag für Tag neue Tiefststände erreichen .

    Es war und ist für die Konzerne ein echter finanziel-
    ler Kraftakt, die Kernkraftwerke abschalten zu müssen .
    Aufgrund der wachsenden Mengen an Wind- und Son-
    nenstrom und deren Einspeisevorrang stehen sie heute
    natürlich auch bei den Kohle- und Gaskraftwerken vor
    neuen Herausforderungen . Man kann also sagen, dass
    die finanziellen Vorteile der Energiewende – bis auf den
    Offshorebereich – an den Großkonzernen vorbeigegan-
    gen sind


    (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, weil sie sie verpennt haben!)


    und dass das bisherige Geschäftsmodell durch die poli-
    tischen Weichenstellungen der vergangenen Jahre ernst-
    haft infrage gestellt ist . Um es deutlich zu sagen: Den
    Stromkonzernen ging es nie schlechter als heute .


    (Ute Vogt [SPD]: Eigene Fehler! – Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Selbstgemachtes Problem! – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Selbstverschuldet! Das ist alles deren eigene Schuld! So ist es in der Marktwirtschaft!)


    Es ist gut, dass der Vizekanzler dieses Thema ange-
    sprochen hat . Wir sehen nämlich, dass wir uns dauerhaft
    um die Problematik der Altlasten kümmern müssen .


    (Dr . Matthias Miersch [SPD]: Das müssen die Unternehmen machen! – Ulli Nissen [SPD]: Die Unternehmen müssen bezahlen!)


    Das lässt den deutschen Steuerbürger und mich als Haus-
    haltspolitiker natürlich die Ohren spitzen, weil die Kon-

    zerne für die milliardenschweren Lasten der Zukunft ei-
    gentlich Versprechungen abgegeben hatten


    (Ulli Nissen [SPD]: Nicht nur „eigentlich“! – Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht nur „eigentlich“!)


    und mittlerweile wegen des Entzugs der Geschäftsgrund-
    lage möglicherweise infrage gestellt ist, ob und wie die
    Konzerne diesen Aufgaben nachkommen können . Die
    Vorrednerin hat schon die etwa 38 Milliarden Euro an
    Rücklagen angesprochen, die die Konzerne für die auf
    uns zukommenden Altlasten gebildet haben . Diese Rück-
    lagen sind in den Bilanzen der Konzerne in Form von
    Wertpapieren, aber auch Beteiligungen niedergelegt .
    Diese Beteiligungen bestehen aber eben auch und gerade
    an Kraftwerken . Das heißt, das Thema steht uns ins Haus .

    Für das Haushaltsjahr 2016 reden wir über eine Stei-
    gerung der Mittel für die Asse von 10 Millionen Euro .
    Es ist aber noch völlig unklar, welche Kosten uns da
    insgesamt blühen werden . Wenn es zu einer Rückholung
    kommt, dann sind die 10 Millionen Euro der Tropfen auf
    den – Achtung: Wortspiel! – Weißen Stein . Wir sind also
    gehalten, uns mit dem Thema zu beschäftigen . Als Thü-
    ringer kann ich sagen: Unser Land hat schon einmal Alt-
    lasten übernommen, und zwar aus der Kaliindustrie, und
    wir haben gesehen, wo wir damals gelandet sind . Dieses
    Thema ist also durchaus schwierig .


    (Manfred Grund [CDU/CSU]: Uranbergbau auch! Auch der Uranbergbau hat Altlasten!)


    – Auch der Uranbergbau; ich danke dem Kollegen
    Grund . – Wir müssen in der Politik ja nicht alle Fehler
    mehrfach begehen .

    Für den Einzelplan 16 besteht also nach wie vor und
    dauerhaft das Risiko, dass die Ausgaben für Rückbau
    und Endlagerung nur schwer abzuschätzen sind . Deswe-
    gen sind die im Bundeshaushaltsplan 2016 für die Endla-
    gerung radioaktiver Abfälle vorgesehenen 440 Millionen
    Euro nur eine grobe Schätzung und auch mit hohen Un-
    sicherheiten verbunden. Die finanziellen Auswirkungen
    aufgrund des Standortauswahlgesetzes sind dagegen mit
    jeweils 2,5 Millionen Euro für die Jahre 2015 und 2016
    geradezu marginal . Diese Dimension ist also undrama-
    tisch .

    Glücklicherweise gibt es noch ein paar andere, nicht
    ganz so düstere Bereiche . Es ist von den Vorrednern
    schon angesprochen worden: Wir nehmen beim Klima-
    schutz, gerade auch beim internationalen Klimaschutz,
    mehr Geld in die Hand; das ist gut . Bei einem Punkt der
    Klimaschutzfinanzierung bin ich allerdings stutzig ge-
    worden . Der Bundesrechnungshof hat nämlich die Kam-
    pagne „Klima sucht Schutz“ geprüft und dem BMUB
    empfohlen, die Kampagne in ihrer jetzigen Form nicht
    weiterzuführen . Ich denke, darauf sollten wir im Rahmen
    der Berichterstattergespräche zu sprechen kommen, weil
    hier ein zentrales Problem berührt wird . Die Kampag-
    ne informiert den Einzelnen nämlich über seine indivi-
    duellen Klimaschutzmöglichkeiten, insbesondere – das
    bringt mich auf das Thema – beim Bauen und Sanieren .
    Hier sehe ich ein gravierendes Missverhältnis zwischen
    dem Anspruch, CO2 einzusparen, und den Mitteln, die






    (A) (C)



    (B) (D)


    Häuslebauer einsetzen müssen, um diesem Anspruch ge-
    recht zu werden .

    Wir haben schon gehört, ob und in welcher Form ein-
    zelne Bestimmungen bei Ausschreibungen, im Bauge-
    setzbuch oder in der Baunutzungsverordnung geändert
    werden können . Das ist auch richtig . Standards dürfen
    nicht dauerhaft gesenkt werden, und energieeffizientes
    Bauen darf nicht infrage gestellt werden . Trotzdem muss
    die Frage erlaubt sein, ob Dämmen um jeden Preis tat-
    sächlich der Weisheit letzter Schluss ist . Denn die auf die
    Mieter umgelegten Modernisierungskosten bzw . die von
    den Eigentümern aufzuwendenden Modernisierungs-
    oder Neubaukosten sind häufig so hoch, dass sie sich
    ökonomisch nicht rentieren . Weil gerade darüber disku-
    tiert wird, dass schnell und viel gebaut und saniert wer-
    den soll, und dabei auch über Standards gesprochen wird,
    muss vielleicht auch darüber nachgedacht werden, keine
    weiteren Verschärfungen bei der Energieeinsparverord-
    nung vorzunehmen . Vielleicht müssen wir sogar darüber
    diskutieren, ob in Anbetracht der wirklich schwierigen
    Umstände die EnEV 2016 nicht vorübergehend ausge-
    setzt werden sollte .


    (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein! – Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Was?)


    Zusammen mit den anderen angesprochenen Maßnah-
    men könnte das ein Schritt sein, um mehr Investitionen
    im Wohnungsbau zu erreichen .