Rede von
Dr.
Norbert
Lammert
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das ist längst erfolgt. – Bitte schön.
Herr Kollege Binninger, Sie haben das als meinen
Lieblingspunkt angesprochen. Ich habe heute die ganze
Zeit, auch bei der Frage an den Minister, den anderen
Lieblingspunkt angesprochen, zu dem Sie sich bisher
nicht geäußert haben. Sie haben hier gesessen und ver-
sucht, mich zu verunsichern. Das ist Ihnen fast gelungen.
– Fast. – Das wäre angesichts der Kompliziertheit und
der, sagen wir mal, Schwierigkeit dieses Gesetzes, das
von allen Sachverständigen in der Anhörung kritisiert
wurde – sie haben gesagt: wie kann man so ein Gesetz
schreiben? aber lassen wir das dahingestellt sein –, ja
nicht verwunderlich: Man kann ja was übersehen. –
Aber ich habe nichts übersehen.
Sagen Sie doch vorne vom Pult aus klar etwas zu der
Frage der Übermittlung von Erkenntnissen des Verfas-
sungsschutzes von Bund und Ländern an Strafverfol-
gungsbehörden. Das ist doch die Schlüsselfrage. Da ha-
ben Sie behauptet: Das steht hier drin. – Das steht für
den einen seltenen Ausnahmefall drin. Dabei geht es da-
rum, dass ein V-Mann auffällt, der erhebliche Straftaten
begangen hat. Dann soll das auch an die Strafverfol-
gungsbehörden weitergegeben werden. Das steht in der
neuen Vorschrift.
Aber es geht doch darum: Der Verfassungsschutz
hatte – in diesem Fall in Nürnberg und München – um-
fassendes Wissen. Er hatte dicke Akten dazu, in denen
auch das NSU-Trio vorkam, nämlich die „Rennsteig“-
Akten, die Sie ja auch kennen. Der Verfassungsschutz
hatte die vorliegen. Davon hat er den Strafverfolgungs-
behörden nichts mitgeteilt, als sie danach gefragt haben.
Es geht darum, dass solche Skandale in Zukunft vermie-
den werden. Jetzt sagen Sie mal, wo das geregelt ist.